DE60315334T2 - Folien, die eine flüssigkeitsaufnehmende innenschicht und eine flüssigkeitsundurchlässige aussenschicht enthalten - Google Patents

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Description

  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft eine Lamynahtfolie, die beim Verpacken und/oder Umhüllen von Nahrungsmitteln verwendbar ist. Insbesondere ist die vorliegende Erfindung eine Folie, die bei der Herstellung von Umhüllungen und Schrumpfbeuteln verwendbar ist, die benutzt werden können, um Nahrungsmitteln Zusatzstoffe beizumischen.
  • DISKUSSION DES TECHNISCHEN HINTERGRUNDS UND VERWANDTE TECHNIK
  • Im allgemeinen bestehen Nahrungsmittelumhüllungen entweder aus Naturstoff wie z.B. Cellulose oder Tierdärmen, oder aus synthetischem Material. Gewöhnlich wird das Nahrungsmittel in die Umhüllung verpackt. Wenn Räucherwaren gewünscht werden, kann das umhüllte Nahrungsmittel ferner einem Räucherprozess ausgesetzt werden. Bei einem herkömmlichen Raucherprozess wird das Produkt in einer Kammer aufgehängt, in der es heißem Rauch von brennendem Holz ausgesetzt wird. Dieser Prozess hat den Nachteil, dass darin nur natürliche Umhüllungen verwendet werden können, das heißt Hüllen, die zum Beispiel aus Därmen gewonnen werden, oder Cellulose- oder Kollagenhüllen, die alle eine natürliche Durchlässigkeit für Rauch aufweisen.
  • Ein entscheidender Punkt bei der Herstellung und Lagerung von Räucherwaren ist, dass die Hüllen in Abhängigkeit von dem Verfahrensschritt unterschiedliche Durchlässigkeiten aufweisen müssen. Eine hohe Durchlässigkeit wird bei hohen Temperaturen (typischerweise zwischen 50 und 100°C) und hoher Feuchtigkeit während des Räuchervorgangs benötigt. Typischerweise weisen die hochdurchlässigen Cellulosehüllen und Faserhüllen (die mit Holzfasern verstärkte Cellulosehüllen sind) Wasserdampfdurchlässigkeiten von mehr als 1000 g·25 μm/m2·24 h auf. Sobald das Produkt geräuchert und abgekühlt ist, wirkt die Hülle vorzugsweise als Sperre gegen Feuchtigkeit, so dass die Durchlässigkeit vorzugsweise niedrig sein, d.h. bei Temperaturen von weniger als 50°C, besonders bei weniger als 30°C, Raten unter 1000 g·25 μm/m2·24 h aufweisen sollte. In Abhängigkeit von der konkreten Anwendung könnte die gewünschte Durchlässigkeit bei Temperaturen von weniger als 30°C wesentlich unter 1000 g·25 μm/m2·24 h liegen.
  • Hüllen aus Naturprodukten und/oder Cellulose können viele Nachteile aufweisen: sie können teuer sein; ihre hohe Wasserdampfdurchlässigkeit kann zu erheblichem Gewichtsverlust eines Nahrungsmittels führen; das Produkt kann wegen Austrocknung und/oder Oberflächenfettoxidation instabil sein. Auf Hüllen tritt oft auch Vergrauen auf, das durch mikrobielle Zersetzung der natürlichen Hülle verursacht wird. Der Herstellungsprozess für faserhaltige und Cellulosehüllen ist mit Schwefelkohlenstoff- und Schwefelwasserstoffemissionen in die Atmosphäre verbunden, die ökologisch bedenklich sein können, oder erfordert kostenaufwendige Gasreinigungssysteme, um die Emissionen zu minimieren.
  • Es hat verschiedene Ansätze zur Bewältigung dieser Probleme gegeben. Zum Beispiel sind ein- und mehrschichtige Kunststoffhüllen zum Verpacken von Würsten dem Fachmann bekannt. Kürzlich sind in der veröffentlichten PCT-Patentanmeldung WO 02/054878 Entwicklungen zur Herstellung von Hüllen auf Polyamidbasis beschrieben worden, die durch Beimischen von absorptionsfähigen Polymeren besser räucherfähig waren.
  • Traditionelle Räucherprozesse können außerdem ineffizient bei der Absorption der Rauchgeschmackstoffe und der Rauchfärbung bezüglich der in der Räucherkammer erzeugten Rauchmenge sein. Um zu versuchen, die Nachteile der herkömmlichen Räucherprozesse zu überwinden, kann Rauch durch Wasser geleitet werden, um eine konzentrierte Lösung von Geschmackstoffen und Färbemitteln aus dem Rauch herzustellen, und eine derartige Lösung kann als Nahrungsmittelverarbeitungsmaterial verwendet werden. Dieser "Flüssigrauch" kann während des Konservierungsprozesses aufgebracht werden, um das Nahrungsmittel zu aromatisieren und zu färben. Typischerweise wird Flüssigrauch durch Berieseln, Zerstäuben oder Sprühen auf die Oberfläche des Nahrungsmittelprodukts aufgebracht. Wenn der Flüssigrauch jedoch während des Kochvorgangs nicht in gutem Kontakt mit der Oberfläche des Nahrungsmittels gehalten wird, ist die Anwendung von Flüssigrauch dennoch relativ unwirksam – es geht mehr Flüssigrauch verloren als aufgebracht wird. Außerdem sind Flüssigräuche gewöhnlich aggressiv und führen zu unbeständiger Farbe und unbeständigem Geschmack, wenn sie nicht richtig angewandt werden.
  • Bin großtechnisches Verfahren zur Verwendung von Flüssigrauch erfordert das Auflaminieren eines speziellen Papierprodukts auf eine mehrschichtige Gießfolie aus Polyethylen und Polyamid und die anschließende Umwandlung der Folie in eine schlauchförmige Hülle mit einem speziellen Dichtungsstreifen an der Naht. Dann wird Flüssigrauch auf die Papierschicht aufgebracht, um während des Kochprozesses auf das Nahrungsmittel übertragen zu werden.
  • US-Patent Nr. 5382391 beschreibt eine Thermoplastfolie, die einen Modifikator enthält, wie z.B. Flüssigrauch, der beim Kochen auf die Außenfläche von Fleisch übertragen werden kann. Die innere Schicht der Thermoplastfolie ist ein nichtabsorbierendes Polyolefinpolymer, wie z.B. ein Ethylen-Vinylacetat-Copolymer, das mit 15 bis 40 Gew.-% Polyethylenoxid vermischt wird.
  • US-Patent Nr. 5382391 beschreibt eine essbare Kollagen-Nahrungsmittelhülle, die Flüssigrauch enthält, der in einem mit der Nahrung aufnehmbaren Lipid oder in anderen öllöslichen Fettsäuren oder Wachsen gekapselt ist, wobei der Flüssigrauch durch Konservieren oder Kochen und vor dem Verbrauch des in Kollagen eingeschlossenen Nahrungsmittelprodukts freigesetzt wird.
  • Keiner der herkömmlichen Prozesse ist jedoch störungsfrei. Es kann wünschenswert sein, eine synthetische Hülle zu haben, die wirksam und rationell zur Lagerung und für ein Räucherverfahren unter Verwendung von Flüssigrauch eingesetzt werden kann.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Nach einem Aspekt ist die vorliegende Erfindung eine Laminatfolie, die aufweist: (i) eine flüssigkeitsaufnehmende Innenschicht, die Fleisch beim Kochen gleichmäßig Aroma und Farbe verleihen kann, und (ii) eine undurchlässige äußere Sperrschicht, wobei:
    • (A) die Innenschicht ein Polymer aufweist, das unter Blockcopolyetherester-Polymeren oder Blockcopolyetheramid-Polymeren ausgewählt ist; und
    • (B) die undurchlässige äußere Folienschicht eine einzelne Folienschicht oder ein Laminat oder eine mehrschichtige Folie ist, die aufweist: (a) mindestens eine Polymerschicht mit einem Polymer, das unter Polymeren in der Gruppe ausgewählt ist, die aus Polyamiden oder Polyamidgemischen, Ethylen-Vinylalkohol-Copolymeren; Polyvinylidenchlorid; Polyolefinen oder Gemischen aus irgendwelchen dieser Polymere besteht; und (b) wahlweise mindestens eine Bindeschicht.
  • Nach einem anderen Aspekt ist die vorliegende Erfindung eine schlauchförmige Hülle oder ein Beutel mit einer Laminatfolie, die aufweist: (i) eine flüssigkeitsaufnehmende Innenschicht, die Fleisch beim Kochen gleichmäßig Aroma und Farbe verleihen kann, und (ii) eine undurchlässige äußere Sperrschicht, wobei:
    • (A) die Innenschicht ein Polymer aufweist, das unter Blockcopolyetherester-Polymeren oder Blockcopolyetheramid-Polymeren ausgewählt ist; und
    • (B) die undurchlässige äußere Folienschicht eine einzelne Folienschicht oder ein Laminat oder eine mehrschichtige Folie ist, die aufweist: (a) mindestens eine Polymerschicht mit einem Polymer, das unter Polymeren in der Gruppe ausgewählt ist, die aus Polyamiden oder Polyamidgemischen, Ethylen-Vinylalkohol-Copolymeren; Polyvinylidenchlorid; Polyolefinen oder Gemischen aus irgendwelchen dieser Polymere besteht; und (b) wahlweise mindestens eine Bindeschicht.
  • Nach einem weiteren Aspekt ist die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Laminatfolie gemäß der vorliegenden Erfindung, das den folgenden Schritt aufweist: Koextrudieren der undurchlässigen Schicht und der aufnabmefähigen Schicht zu einer schlauchförmigen Laminatfolie in einem Schritt.
  • Nach einem weiteren Aspekt ist die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Laminatfolie durch (1) ein Blasverfahren oder (2) ein Gießkoextrusionsverfahren oder (3) ein Koextrusionsbeschichtungsverfahren.
  • Nach einem weiteren Aspekt ist die vorliegende Erfindung ein Nahrungsmittel, das unter Verwendung einer erfindungsgemäßen Folie hergestellt wird.
  • Nach einem weiteren Aspekt ist die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer gestreckten bzw. orientierten Folie gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Nach einem weiteren Aspekt ist die vorliegende Erfindung eine Nahrungsmittelverpackung, wobei die Verpackung Feuchtigkeit aus dem Nahrungsmittel aufnimmt und gleichzeitig Feuchtigkeit in der Verpackung zurückhält.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • "Copolymer" bedeutet Polymere, die zwei oder mehr verschiedene Monomere enthalten. Die Begriffe "Dipolymer" und "Terpolymer" bedeuten Polymere, die nur zwei bzw. drei verschiedene Polymere enthalten. Der Ausdruck "Copolymer aus verschiedenen Monomeren" bedeutet ein Copolymer, dessen Einheiten von den verschiedenen Monomeren abgeleitet sind.
  • In einer Ausführungsform ist die vorliegende Erfindung eine Laminatfolie, die einen aufnahmefähige Innenschicht und eine äußere Sperrschicht aufweist. Der Begriff "Innenschicht", wie er hier gebraucht wird, kann irgendeine andere Schicht als die äußere Sperrschicht sein. Zum Beispiel kann eine Innenschicht eine innerste Schicht sein, d.h. eine Schicht, die in direkten Kontakt mit einem Nahrungsmittel kommen kann, das innerhalb einer Hülle angeordnet ist, oder eine aufnahmefähige Innenschicht kann irgendeine zwischen der innersten Schicht und der äußeren Sperrschicht angeordnete Schicht sein. Die äußere Sperrschicht ist die Folienschicht, die am weitesten von dem Nahrungsmittel entfernt ist.
  • Polymere, die sich zur Verwendung in einer aufnahmefähigen Schicht gemäß der vorliegenden Erfindung eignen, sind dadurch gekennzeichnet, dass sie hydrophil und hygroskopisch sind. Die aufnahmefähige Innenschicht weist ein Polymer auf, das unter Polymeren in der Gruppe ausgewählt ist, die aus Blockcopolyetherester-Polymeren und Blockcopolyetheramid-Polymeren besteht.
  • Ein Copolyetherester (PEPS), der sich zur Verwendung hierin eignet, ist ein thermoplastisches Polymer. Copolyetherester (PEPS), die sich zur Verwendung bei der praktischen Ausführung der vorliegenden Erfindung eignen, haben eine Viskosität im Bereich von etwa 20 Pascalsekunden (Pa·s) bis etwa 3000 Pa·s, ermittelt nach dem Standardverfahren gemäß ISO 11443. Vorzugsweise liegt die Viskosität im Bereich von etwa 20 bis etwa 2000 Pa·s, stärker bevorzugt von etwa 40 bis etwa 1000 Pa·s, und am stärksten bevorzugt von etwa 50 bis etwa 700 Pa·s, gemessen nach dem Standard ISO 11443.
  • Vorzugsweise ist der Schmelzpunkt des Copolyetheresters höher als 120°C, und liegt stärker bevorzugt im Bereich von etwa 120°C bis mehr als etwa 220°C. Schmelzpunkte werden durch Differentialscanningkalorimetrie (DSC) gemäß dem Standard ISO 3146 bestimmt.
  • Copolyetherester, die sich zur Verwendung hierin eignen, werden in dem US-Patent Nr. 4725481 beschrieben. Vorzugsweise weisen die Copolyetherester eine Vielzahl von sich wiederholenden langkettigen Estereinheiten und kurzkettigen Estereinheiten auf, die statistisch durch Kopf-Schwanz-Esterbindungen verbunden sind. Die sich wiederholenden langkettigen Estereinheiten können durch die folgende Formel (I) dargestellt werden:
    Figure 00040001
    und die sich wiederholenden kurzkettigen Estereinheiten können durch die folgende Formel dargestellt werden:
    Figure 00040002
    wobei:
    Figure 00040003
    den restlichen, nicht spezifizierten Abschnitt des Copolyetherester-Polymers bezeichnet;
    G ein zweiwertiges Radikal ist, das nach Entfernen der endständigen Hydroxylgruppen von einem Poly(alkylenoxid)glycol mit einem Molekulargewicht im Bereich von etwa 400 bis etwa 3500, vorzugsweise von etwa 1000 bis etwa 2500, übrig bleibt;
    die kurzkettige Estereinheit (II) das Reaktionsprodukt ist, das man von einer Veresterungsreaktion zwischen einem Diol und einer Dicarbonsäure erhält;
    D ein zweiwertiges Radikal ist, das nach Entfernen von Hydroxylgruppen von einem Diol mit einem Molekulargewicht von weniger als etwa 250 übrig bleibt; und
    R ein zweiwertiges Radikal ist, das nach Entfernen beider Carbonsäuregruppen von einer Dicarbonsäure mit einem Molekulargewicht von weniger als etwa 300 übrig bleibt;
    unter dem Vorbehalt, dass eine Estereinheit, wenn es sich nicht um eine endständige Estereinheit handelt, an beiden Enden an langkettige Estereinheiten oder an beiden Enden an kurzkettigen Estereinheiten oder an einem Ende an eine langkettige Estereinheit und am anderen Ende an eine kurzkettige Estereinheit gebunden sein kann, und unter dem weiteren Vorbehalt, dass, wenn die Estereinheit eine endständige Einheit ist, einer der nicht spezifizierten Abschnitte in Formel I oder Formel II ein anderer Substituent als eine langkettige Estereinheit oder eine kurzkettige Estereinheit ist. Der Begriff "endständig", wie er hier zur Bezeichnung einer Estereinheit gebraucht wird, hat die Bedeutung, dass er in der Polymerchemie herkömmlich ist, d.h. eine Estereinheit bezeichnet, die sich am Ende einer Polymerkette befindet.
  • Copolyetherester (PEPS) gemäß der vorliegenden Erfindung weisen eine Wasserdampfdurchlässigkeit von mindestens etwa 1200, vorzugsweise von etwa 1200 bis etwa 20000 g·25 μm/m2·24 h auf, ermittelt nach ASTM D6701-01.
  • Poly(alkylenoxid)glycole, die zur Herstellung von Copolyetherestern gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden, weisen vorzugsweise Poly(propylenether)glycole und/oder Poly(ethylenether)glycole auf. Besonders bevorzugt werden Ethylenoxid-Gruppen in die erfindungsgemäßen Copolyetherester eingebaut. Langkettige Glycole (d.h. Glycole mit einem Molekulargewicht von mehr als 400), die für die Herstellung der erfindungsgemäßen Copolyetherester verwendbar sind, weisen vorzugsweise ausreichend Ethylenoxid auf, so dass der Copolyetherester etwa 5 Gew.-% bis etwa 68 Gew.-% Ethylenoxid-Einheiten, vorzugsweise etwa 15 Gew.-% bis etwa 68 Gew.-%, stärker bevorzugt etwa 20 Gew.-% bis etwa 55 Gew.-% Ethylenoxid-Einheiten enthält, bezogen auf das Gesamtgewicht des Copolyetheresters. In Hinweisen auf Ethylenoxidgruppen, die in Copolyetherester eingebaut sind, wird der Gewichtsanteil von (-CH2-CH2-O-)-Gruppen in den langkettigen Estereinheiten in Gew.-% der gesamten Copolyetherester angegeben. Die Ethylenoxidgruppen in dem Copolyetherester, die zur Bestimmung des Anteils von Ethylenoxidgruppen in dem Polymer gezählt werden, sind diejenigen, die von dem Poly(alkylenoxid)glycol abgeleitet sind, und nicht Ethylenoxidgruppen, die mittels eines niedermolekularen Diols in den Copolyetherester eingebaut werden.
  • Geeignete langkettige Glycole sind unter anderem Poly(ethylenoxid)glycol, mit Ethylenoxid abgedecktes Poly(propylenoxid)glycol, Gemische von Poly(ethylenoxid)glycol mit anderen Glycolen, wie z.B. mit Ethylenoxid abgedeckten Poly(propylenoxid)glycolen und/oder Poly(tetramethylenoxid)glycol, vorausgesetzt, dass der resultierende Copolyetherester einen Anteil an Ethylenoxidgruppen von mindestens etwa 5 Gew.-% aufweist. Bevorzugt werden Copolyetherester (PEPS), die am Poly(ethylenoxid)glycolen mit einem Molekulargewicht von etwa 600 bis 2500 hergestellt werden. Besonders bevorzugt werden PEPS, die aus einem mit Ethylenoxid abgedeckten Poly(propylenoxid) mit einem Molekulargewicht von etwa 2150 hergestellt werden.
  • Geeignete niedermolekulare Diole, die für die Zwecke der vorliegenden Erfindung verwendbar sind, sind unter anderem acyclische, alicyclische und aromatische Diole. Bevorzugt werden Diole mit 2-15 Kohlenstoffatomen, wie z.B. Ethylenglycol, Propylenglycol, Isobutylenglycol, Butylenglycol, 1,4-Pentamethylenglycol, 2,2-Dimethyltrimethylenglycol und Decamethylenglycole, Dihydroxycyclohexan, Cyclohexandimethanol, Resorcinol, Hydrochinon, 1,5-Dihydroxynaphthalin und ähnliche Diole. Besonders bevorzugt werden aliphatische Diole, die 2-8 Kohlenstoffatome enthalten, ganz besonders 1,4-Butandiol. Verwendbare Bisphenole sind unter anderem Bis(p-hydroxy)diphenyl, Bis(p-hydroxyphenyl)methan und Bis(p-hydroxyphenyl)propan. Äquivalente esterbildende Derivate von Diolen können gleichfalls verwendbar sein. Zum Beispiel können bei der praktischen Ausführung der vorliegenden Erfindung Ethylenoxid oder Ethylencarbonat anstelle von Ethylenglycol eingesetzt werden. Die niedermolekularen Diole sind bei der praktischen Ausführung der vorliegenden Erfindung für den Einbau äquivalenter esterbildender Derivate verwendbar, wobei jedoch vorausgesetzt wird, dass die Molekulargewichtsbedingung für das Diol und nicht für seine Derivate gilt.
  • Für die Herstellung der erfindungsgemäßen Copolyetherester verwendbare Dicarbonsäuren sind aliphatische, cycloaliphatische oder aromatische Dicarbonsäuren und funktionelle Äquivalente davon. Diese Äquivalente sind unter anderem Ester und esterbildende Derivate, wie z.B. Säurehalogenide und – anhydride. Die Molekulargewichtsbedingung gilt für die Säureform und nicht für ihren äquivalenten Ester oder ihr esterbildendes Derivat.
  • Der Begriff "aliphatische Dicarbonsäuren", wie er hier gebraucht wird, bedeutet Carbonäuren mit zwei Carboxylgruppen, die jeweils an ein gesättigtes Kohlenstoffatom gebunden sind. Wenn das Kohlenstoffatom, an das die Carboxylgruppe gebunden ist, gesättigt und in einem Ring eingebaut ist, dann ist die Säure cycloaliphatisch. Aliphatische oder cycloaliphatische Säuren mit konjugierter Ungesättigtheit können oft wegen Homopolymerisation nicht verwendet werden. Einige ungesättigte Säuren, wie z.B. Maleinsäure, können jedoch verwendet werden.
  • Der Begriff "aromatische Dicarbonsäuren", wie er hierin gebraucht wird, bedeutet Dicarbonsäuren mit zwei Carboxylgruppen, die an ein Kohlenstoffatom in einer carbocyclischen aromatischen Ringstruktur gebunden sind. Es ist nicht notwendig, dass beide funktionellen Carboxylgruppen an den gleichen aromatischen Ring gebunden sind, und wo mehr als ein Ring vorhanden ist, können sie durch aliphatische oder aromatische zweiwertige Radikale oder zweiwertige Radikale wie z.B. -O- oder -SO2- gekoppelt sein.
  • Repräsentative aliphatische und cycloaliphatische Säuren, die verwendet werden können, sind unter anderem Sebacinsäure, 1,3-Cyclohexandicarbonsäure, 1,4-Cyclohexandicarbonsäure, Adipinsäure, Glutarsäure, 4-Cyclohexan-1,2-dicarbonsäure, 2-Ethylsuberinsäure, Cyclopentandicarbonsäure, Decahydro-1,5-naphthylendicarbonsäure, 4,4'-Bicyclohexyldicarbonsäure, Decahydro-2,6-naphthylendicarbonäure, 4,4'-Methylenbis(cyclohexyl)carbonsäure und 3,4-Furandicarbonsäure. Bevorzugte Säuren sind Cyclohexandicarbonäuren und Adipinsäure.
  • Repräsentative aromatische Dicarbonsäuren sind unter anderem Phthal-, Terephthal- und Isophthalsäuren, Diphensäure, substituierte Dicarboxyverbindungen mit zwei Benzolkernen, wie z.B. Bis(p-carboxyphenyl)methan, p-Oxy-1,5-naphthalindicarbonsäure, 2,6-Naphthalindicarbonsäure, 2,7-Naphthalindicarbonsäure, 4,4'-Sulfonyldibenzoesäure und C1-C12-Alkyl- und Ringsubstitution-Derivate davon, wie z.B. Halogen-, Alkoxy- und Aryl-Derivate. Hydroxysäuren, wie z.B. p-(β-Hydroxyethoxy)benzoesäure, können gleichfalls verwendet werden, vorausgesetzt, dass auch eine aromatische Dicarbonsäure anwesend ist.
  • Aromatische Dicarbonsäuren sind eine bevorzugte Klasse für die Herstellung der für die vorliegende Erfindung verwendbaren Copolyetherester-Polymere. Unter den aromatischen Säuren werden diejenigen mit 8-16 Kohlenstoffatomen bevorzugt, besonders Terephthalsäure allein oder zusammen mit einem Gemisch von Phthal- und/oder Isophthalsäuren.
  • Die Copolyetherester enthalten etwa 25 Gew.-% bis etwa 80 Gew.-% kurzkettige Estereinheiten, die der obigen Formel (II) entsprechen, der Rest sind langkettige Estereinheiten, die der obigen Formel (I) entsprechen. Wenn die Copolyetherester weniger als etwa 25 Gew.-% kurzkettige Estereinheiten enthalten, dann wird die Kristallisationsgeschwindigkeit sehr langsam, und der Copolyetherester ist klebrig und schwer zu handhaben. Wenn mehr als etwa 80 Gew.-% kurzkettige Estereinheiten anwesend sind, dann werden die Copolyetherester im allgemeinen zu steif. Die Copolyetherester enthalten vorzugsweise etwa 30 Gew.-% bis etwa 60 Gew.-%, starker bevorzugt etwa 40 Gew.-% bis etwa 60 Gew.-% kurzkettige Estereinheiten, wobei der Rest langkettige Estereinheiten sind. Mit steigendem Anteil an kurzkettigen Estereinheiten in dem Copolyetherester weist das Polymer im allgemeinen eine höhere Zugfestigkeit und einen höheren Elastizitätsmodul auf, und die Wasserdampfdurchlässigkeit nimmt ab. Besonders bevorzugt sind mindestens etwa 70% der Gruppen, die in den obigen Formeln (I) und (II) durch R dargestellt sind, 1,4-Phenylen-Radikale, und mindestens etwa 70% der Gruppen, die in der obigen Formel (II) durch D dargestellt werden, sind 1,4-Butylen-Radikale, und die Summe der Anteile an R-Gruppen, die keine 1,4-Phenylen-Radikale sind, und der D-Gruppen, die keine 1,4-Butylen-Radikale sind, ist nicht größer als 30%. Wenn für die Herstellung des Copolyetheresters eine zweite Dicarbonsäure eingesetzt wird, ist Isophthalsäure die Säure der Wahl, und wenn ein zweites niedermolekulares Diol verwendet wird, dann sind 1,4-Butendiol oder Hexamethylenglycol die Diole der Wahl.
  • Es versteht sich, dass Gemische aus verschiedenen Copolyetheresterpolymeren in der vorliegenden Erfindung enthalten sind.
  • Wahlweise können weitere Nebenbestandteile zugesetzt werden, um den Reaktionsprozess oder die Leistung der erhaltenen Copolyetherester zu optimieren.
  • Blockcopolyetherester und ihre Herstellung werden in Encyclopedia of Polymer Science and Engineering, Bd. 12, S. 76-177 (1985) und den darin angegebenen Literaturstellen beschrieben.
  • Geeignete Blockcopolyetherester zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung sind Produkte, die im Handel von einer Reihe von Unternehmen unter verschiedenen Handelsbezeichnungen beziehbar sind, zum Beispiel Hytrel®, beziehbar von E.I. du Pont de Nemours and Company, Riteflex®, beziehbar von Ticona, und Amitel®, beziehbar von DSM.
  • Die aufnahmefähige Schicht in der erfindungsgemäßen Folie kann außerdem Blockcopolyetheramide aufweisen. Derartige Blockcopolyetheramide bestehen typischerweise aus kristallinen Polyamid- und nichtkristallinen Polyetherblöcken. Typische Polyamide können Nylon 6 oder Nylon 12 sein, aber die Erfindung ist nicht auf Copolyetheramide beschränkt, die mit diesen Polyamiden hergestellt werden. Eine im Handel erhältliche Serie von Polyetheramiden ist unter der Handelsbezeichnung "Pebax®" von Atofina beziehbar.
  • DIE UNDURCHLÄSSIGE(N) ÄUBERE(N) SCHICHT(EN)
  • Eine zweite wesentliche Komponente der erfindungsgemäßen Folie ist eine undurchlässige äußere Schicht. Eine erfindungsgemäße undurchlässige Schicht kann eine einzelne Folienschicht, ein Laminat oder eine mehrschichtige Folie sein, die zumindest eine Folienschicht mit einem Polymer aufweist, das aus Polymeren in der Gruppe ausgewählt ist, die aus Polyamiden; Ethylen-Vinylalkohol-Copolymeren; Polyvinylidenchlorid und Polyolefinen ausgewählt ist. Die undurchlässige äußere Schicht kann wahlweise eine Klebstoffschicht aufweisen, die als Bindeschicht zwischen zwei nichtkompatiblen Schichten in einer äußeren Laminatschicht verwendbar ist. Die Klebstoffschicht (Bindeschicht) kann anhydridmodifizierte Ethylen-Homopolymere und/oder anhydridmodifizierte Ethylen-Copolymere aufweisen.
  • Die undurchlässige Sperrschichtstruktur kann mehrere Polymerschichten aufweisen, um wirksame Sperren gegen Feuchtigkeit und Sauerstoff und volumenmechanische Eigenschaften bereitzustellen, die sich zur Verarbeitung und/oder Verpackung des Nahrungsmittels eignen, wie z.B. Klarheit, Zähigkeit und Durehstoßfestigkeit. Für Raucher- und/oder Kochprozesse können Schrumpfungseigenschaften von Bedeutung sein. Beispiele von mehrschichtigen Sperrschichtstrukturen, die sich zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung eignen, enthalten von der äußersten Schicht zur innersten Schicht: Polyethylen/Bindeschicht/Polyamid; Polyethylen/Bindeschicht/Polyamid/Bindeschicht/Polyethylen; Polypropylen/Bindeschicht/Polyamid/Ethylenvinylalkohol (EVOH)/Polyamid; Polyamid/Bindeschicht/Polyethylen; Polyamid/Bindeschicht/Polyethylen/Bindeschicht/Polyamid; Polyamid/Bindeschicht/Polyamid/EVOH/Polyamid. In Abhängigkeit von der Beschaffenheit der innersten Schicht der undurchlässigen Struktur kann eine zusätzliche innere Bindeschicht zwischen der undurchlässigen Struktur und der aufnahmefähigen Schicht eingefügt werden, um ein gewünschtes Haftvermögen an der aufnahmefähigen Schicht bereitzustellen.
  • Polyamide, die sich zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung eignen, sind unter anderem aliphatische Polyamide, amorphe Polyamide oder Gemische davon. Der Begriff "aliphatische Polyamide", wie er hierin gebraucht wird, kann sich auf aliphatische Polyamide, aliphatische Copolyamide und Gemische und Gemenge davon beziehen. Für die Verwendung bei der Erfindung bevorzugte aliphatische Polyamide sind Polyamid 6, Polyamid 6.66 und deren Gemische und Gemenge. Polyamide 6.66 sind im Handel unter den Handelsbezeichnungen "Ultramid C4" und "Ultramid C35" von BASF oder unter der Handelsbezeichnung "Ube5033FXD27" von Ube Industries Ltd. erhältlich. Polyamid 6 ist im Handel unter der Handelsbezeichnung Nylon 4.12 beispielsweise von E. I. du Pont de Nemours erhältlich.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat das aliphatische Polyamid eine Viskosität im Bereich von etwa 140 bis etwa 270 Kubikzentimeter pro Gramm (cm3/g), gemessen nach ISO307 bei 0,5% in 96% H2SO4.
  • Die Folie kann ferner andere Polyamide aufweisen, wie z.B. diejenigen, die in den US-Patenten Nr. 5408000 ; 4174358 ; 3393210 ; 2512606 ; 2312966 und 2241322 beschrieben werden. Die Folie kann außerdem teilaromatische Polyamide aufweisen. Bin geeignetes teilaromatisches Polyamid ist das amorphe Copolyamid 6-I/6-T mit der folgenden Formel:
    Figure 00080001
  • Einige geeignete teilaromatische Copolyamide zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung sind die amorphen Nylonharze 6-I/6-T, die im Handel unter der Handelsbezeichnung Selar® PA von E. I. du Pont de Nemours and Company oder unter der Handelsbezeichnung Grivory® G 21 beispielsweise von EMS-Chemie AG erhältlich sind.
  • Polyolefine, die sich zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung eignen, sind unter Polypropylenen, Polyethylen-Polymeren und -Copolymeren ausgewählt. Polyethylene, die sich hier zur Verwendung eignen, können durch verschiedene Verfahren hergestellt werden, zu denen die bekannte Polymerisation mit Ziegler-Natta-Katalysator (siehe zum Beispiel US-Patent Nr. 4076698 und US-Patent Nr. 3645992 ), die Polymerisation mit Metallocen-Katalysator (siehe zum Beispiel US-Patent Nr. 5198401 und US-Patent Nr. 5405922 ) und die radikalische Polymerisation gehören. Zu den hier verwendbaren Polyethylen-Polymeren können lineare Polyethylen, wie z.B. Polyethylen hoher Dichte (HDPE), lineares Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE), Polyethylen von sehr niedriger oder extrem niedriger Dichte (VLDPE oder ULDPE) und verzweigte Polyethylen, wie z.B. Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) gehören. Die Dichten von Polyethylenen, die sich zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung eignen, liegen im Bereich von 0,865 g/cm3 bis 0,970 g/cm3. Hier verwendbare lineare Polyethylen können α-Olefin-Comonomere enthalten, wie z.B. Guten, Hexen oder Octen, um ihre Dichte innerhalb des so beschriebenen Dichtebereichs zu verringern. Die erfindungsgemäße undurchlässige Schicht kann Ethylen-Copolymere aufweisen, wie z.B. Ethylen-Vinylester, Ethylen-Alkylacrylate, Ethylen-Säure-Dipolymere, Ethylen-Säure-Terpolymere und deren Ionomere. Beispiele derartiger Ethylen-Copolymere sind Ethylen-Vinylacetat, Ethylen-Methylacrylat und Ethylen-(Meth)acrylsäure-Polymere und deren Ionomere. Polypropylen-Polymere, die bei der praktischen Ausführung der vorliegenden Erfindung verwendbar sind, sind unter anderem Propylen-Homopolymere, schlagzäh modifiziertes Polypropylen und Copolymere von Propylen und α-Olefinen und deren Gemische.
  • Polyethylen/Vinylalkohol-Copolymere ("EVOH") mit etwa 20 bis etwa 50 Mol-% Ethylen können zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung geeignet sein. Geeignete Polyethylen-Vinylalkohol-Copolymere sind im Handel beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Evalca® von Kuraray oder unter der Handelsbezeichnung Noltex® von Nippon Goshei erhältlich.
  • Polyvinylidenchlorid (PVDC), das hier zur Verwendung geeignet ist, ist im Handel beispielsweise von Dow Chemical unter der Handelsbezeichnung Saran® erhältlich.
  • Anhydrid- oder säuremodifizierte Ethylen- und Propylen-Homo- und Copolymere werden als extrudierbare Klebstoffschichten (auch als "Bindeschichten" bekannt) eingesetzt, um die Bindung zwischen Polymerschichten zu verbessern, wenn die Polymere nicht gut aneinander haften, und auf diese Weise das Haftvermögen zwischen Schichten in einer mehrschichtigen Struktur zu verbessern. Die Zusammensetzungen der Bindeschichten können entsprechend den Zusammensetzungen der aneinandergrenzenden Schichten festgelegt werden, die in einer mehrschichtigen Struktur gebunden werden müssen. Ein Fachmann der Polymertechnik kann die geeignete Bindeschicht auf der Basis der anderen Materialien auswählen, die in der Struktur eingesetzt werden. Verschiedene Bindeschicht-Zusammensetzungen sind im Handel beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Bynel® von E. I. du Pont de Nemours and Company erhältlich.
  • Undurchlässige Folien gemäß der vorliegenden Erfindung können außerdem wahlfreie Materialien aufweisen, wie z.B. die herkömmlichen, in Polymerfolien verwendeten Zusatzstoffe, zu denen gehören: Weichmacher, Stabilisatoren, Antioxidationsmittel, Ultraviolettabsorber, hydrolytische Stabilisatoren, Antistatikmittel, Farbstoffe oder Pigmente, Füllstoffe, Flammverzögerungsmittel, Gleitmittel, Verstärkungsmittel, wie z.B. Glasfaser und Flocken, Verarbeitungshilfsmittel, Antihaftmittel, Trennmittel und/oder Gemische davon.
  • Hierin beschriebene Polymere können durch verschiedene Verfahren in eine erfindungsgemäße Laminatfolie umgewandelt werden. Zum Beispiel kann man eine Laminatfolie durch Koextrusion wie folgt erhalten: Granulate der verschiedenen Komponenten können in Extrudern geschmolzen werden; die geschmolzenen Polymere können durch eine Düse oder einen Düsensatz gepresst werden, um Schichten aus geschmolzenen Polymeren zu formen, die dann als laminare Strömung verarbeitet werden. Die geschmolzenen Polymere können abgekühlt werden, um eine Schichtstruktur zu bilden. Ein koextrudiertes Polymer gemäß der vorliegenden Erfindung kann auf eine oder mehrere andere Schichten auflaminiert werden.
  • Andere geeignete Umwandlungsverfahren sind z.B. die Schlauchfolienextrusion, Gießfilmextrusion, Gießfolienextrusion und Extrusionsbeschichtung. Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße undurchlässige Sperrschicht eine Schlauchfolie, die man durch ein Schlauchfolienextrusionsverfahren erhält.
  • Eine erfindungsgemäße Laminatfolie kann ferner außer dem sofortigen Abschrecken oder Gießen der Folie gestreckt bzw. orientiert werden. Das Verfahren weist die folgenden Schritte auf: Koextrudieren einer mehrschichtigen laminaren Strömung von geschmolzenen Polymeren, Abschrecken des Koextrudats und Strecken bzw. Orientieren des gut abgeschreckten Koextrudats in mindestens einer Richtung. Der Begriff "gut abgeschreckt", wie er hier gebraucht wird, beschreibt ein Extrudat, das im wesentlichen unter seinen Schmelzpunkt abgekühlt worden ist, um ein festes Folienmaterial zu erhalten.
  • Die Folie kann monoaxial verstreckt werden, wird aber vorzugsweise durch Ziehen in zwei zueinander senkrechten Richtungen in der Folienebene biaxial verstreckt, um eine zufriedenstellende Kombination aus mechanischen und physikalischen Eigenschaften zu erzielen.
  • Orientierungs- und Streckvorrichtungen zum monoaxialen oder biaxialen Verstrecken von Folie sind dem Fachmann bekannt und können durch den Fachmann an die Herstellung von erfindungsgemäßen Folien angepasst werden. Beispiele derartiger Vorrichtungen und Verfahren sind z.B. diejenigen, die in den US-Patenten Nr. 3278663 ; 3337665 ; 3456044 ; 4590106 ; 4760116 ; 4769421 ; 4797235 und 4886634 offenbart werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die erfindungsgemäße Laminatfolie unter Anwendung eines Doppelblasenextrusionsverfahrens vertreckt, wobei eine gleichzeitige biaxiale Verstreckung durch Extrudieren eines Primärschlauchs bewirkt werden kann, der anschließend abgeschreckt, wiedererwärmt und dann durch inneren Gasdruck ausgedehnt wird, um eine Querorientierung herbeizuführen, und der mit einer Geschwindigkeit, die eine Längsverstreckung auslöst, durch Andruckwalzen oder Transportwalzen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit gezogen wird.
  • Die Verarbeitung zur Erzeugung einer verstreckten Schlauchfolie ist dem Fachmann als Doppelblasenverfahren bekannt und kann ausgeführt werden, wie von Pahlke im US-Patent Nr. 3456044 beschrieben. Genauer gesagt, ein Primärschlauch wird aus einer ringförmigen Düse schmelzextrudiert. Dieser extrudierte Primärschlauch wird schnell abgekühlt, um die Kristallisation zu minimieren. Er wird dann auf seine Orientierungs- bzw. Strecktemperatur erhitzt (z.B. mit Hilfe eines Wasserbads). In der Orientierungszone der Filmfertigungseinheit wird durch Aufblasen ein Sekundärschlauch geformt, dadurch wird die Folie radial in Querrichtung ausgedehnt und in Maschinenrichtung bei einer Temperatur verstreckt, die so beschaffen ist, dass eine Ausdehnung in beiden Richtungen auftritt, vorzugsweise gleichzeitig, wobei die Ausdehnung des Schlauchs von einer scharfen, plötzlichen Dickenreduktion am Streckpunkt begleitet ist. Die Schlauchfolie wird dann durch Klemmwalzen wieder flachgedrückt. Die Schlauchfolie kann wieder aufgeblasen und durch einen Ausheizschritt geleitet werden (Thermofixieren), und wird in diesem Schritt nochmals erhitzt, um die Schrumpfungseigenschaften zu regulieren. Zur Herstellung von Nahrungsmittelhüllen (z.B. von Wursthüllen, Schrumpfbeuteln) kann es wünschenswert sein, die Schlauchform der Folie beizubehalten. Für die Herstellung von Flachfolien kann die Schlauchfolie in Längsrichtung aufgeschnitten und zu Flachfolien aufgeschlagen werden, die gerollt und/oder weiterverarbeitet werden können.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer verstreckten Flachfolie mit den folgenden Schritten: 1) Koextrudieren oder Koextrusionslaminieren eines mehrschichtigen Extrudats, das eine erfindungsgemäße aufnahmefähige Innenschicht und eine erfindungsgemäße undurchlässige äußere Schicht aufweist; und 2) Verarbeitung der Zusammensetzung von Schritt 1) durch eine Breitschlitzdüse, um eine gut abgeschreckte Primärfolie zu formen, und dann Verstrecken der Folie mit Hilfe einer Spannrahmenstreckvorrichtung, mittels Durchlauf durch einen sich erweiternden Rahmen zum Verstrecken in Querrichtung und Betrieb von Klemm- oder Transportwalzen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit zum Verstrecken in Maschinenrichtung; beide Schritte können entweder gleichzeitig oder nacheinander auftreten.
  • Nach einem weiteren Aspekt ist die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Schlauchfolie mit den folgenden Schritten: 1) Koextrudieren eines mehrschichtigen Extrudats, das eine erfindungsgemäße aufnahmefähige innere Schicht aufweist; 2) Verarbeiten des Extrudats von Schritt 1) durch eine ringförmige Düse, um eine Blasenfolie zu formen, die durch Luft oder andere Mittel zur Abkühlung innerer Blasen abgeschreckt und anschließend zur Herstellung der Schlauchfolie zusammengeklappt wird.
  • Nach einem weiteren Aspekt ist die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer flachen Gießfolie mit den folgenden Schritten: 1) Koextrudieren oder Koextrusionslaminieren eines mehrschichtigen Extrudats, das eine erfindungsgemäße aufnahmefähige innere Schicht und eine erfindungsgemäße undurchlässige äußere Schicht aufweist; und 2) Verarbeiten der Zusammensetzung von Schritt 1) durch eine Breitschlitzdüse auf eine gekühlte Metallwalze, um eine flexible Laminatfolie zu formen.
  • Die verstreckte Flachfolie, die flache Gießfolie oder die Schlauchfolie, die aufgeschnitten wird, um sie zu einer Flachfolie zu öffnen, können ferner durch dem Fachmann bekannte Laminierverfahren, wie z. B. wässriges Laminieren, Laminieren mit Lösungsmittel, Laminierung ohne Lösungsmittel und dergleichen, auf ein anderes Foliensubstrat auflaminiert werden.
  • In einer Ausführungsform kann die aufnahmefähige innere Schicht mit einer wahlfreien Bindeschicht durch Extrusionsbeschichtung auf eine vorgeformte Sperrschichtstruktur aufgebracht werden, um eine erfindungsgemäße Folie herzustellen.
  • Vorzugsweise kann die erfindungsgemäße Folie auf einer Folienfertigungsmaschine mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 Meter pro Minute (m/min) bis etwa 200 m/min verarbeitet werden.
  • Erfindungsgemäße Folien können zum Einhüllen und Verarbeiten von Nahrungsmitteln verwendbar sein. Typischerweise können die Folien zu schlauchförmigen Hüllen verarbeitet werden, entweder durch Anwendung von Blasfolienverfahren zur direkten Herstellung einer Schlauchform oder durch Umformen einer flachen Folienlage in eine schlauchföhnige Struktur und Zusammenheften der Lage in einer Naht, die in Längsrichtung des Schlauchs verläuft. Um das Einbringen des Nahrungsmittels in das Innere der schlauchförmigen Hülle zu erleichtern, kann die Hülle wahlweise vor dem Einbringen des Nahrungsmittels gekräuselt werden. Der Begriff "gekräuselt" bedeutet, dass die schlauchförmige Hülle zu mehreren Lagen parallel zum Umfang des Schlauchs gerafft wird. Das Nahrungsmittel wird durch das offene Ende ins Innere der wahlweise gerafften schlauchförmigen Hülle eingefüllt, und der Schlauch wird gestreckt, um das Nahrungsmittel einzuschließen. Ein Fachmann für das Verpacken von Nahrungsmitteln kann das Nahrungsmittel durch Anwendung bewährter Verfahren leicht in die Hülle einfüllen.
  • Die schlauchförmige Hülle kann durch Adsorption mindestens eines flüssigen Geschmackstoffs und/oder Färbemittels zur Nahrungsmittelverarbeitung in die aufnahmefähige Schicht der Hülle weiterbehandelt werden. Der Geschmackstoll und/oder das Färbemittel wird anschließend bei der Nahrungsmittelverarbeitung, wie z.B. beim Erhitzen, Haltbarmachen, Räuchern oder Kochen, an das Nahrungsmittel abgegeben.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist eine erfindungsgemäße schlauchförmige Hülle "Flüssigrauch" als Nahrurigsmittelverarbeitungsmaterial auf, das sowohl als Geschmackstoll als auch als Färbemittel wirkt. Flüssigrauch ist dem Fachmann für Nahrungsmittelverarbeitung bekannt, und zahlreiche Varianten sind bekannt und im Handel erhältlich. Eine schlauchförmige Hülle mit Flüssigrauch kann vorzugsweise für die Wurstverarbeitung verwendbar sein.
  • Nahrungsmittel, die mit erfindungsgemäßer Folie verarbeitet werden können, sind unter anderem Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügel (z.B. Hähnchen- und Putenfleisch), Meerestiere (z.B. Fisch und Weichtiere) und Käse. Fleischprodukte schließen ein, sind aber nicht beschränkt auf Würste, Frühstücksfleisch, Schinken, Putenfleisch, Hot Dogs, Kielbasa. Fleischprodukte können reines Muskelfleisch sein, das zu verschiedenen Fleischbreien zubereitet, in Formen gebracht oder zerkleinert wird. Im Fall von geformtem oder zerkleinertem Fleisch kann das Fleisch wahlweise ein Gemisch aus Material sein, das von mehr als einer Art herrührt. Das Nahrungsmittel kann vor seinem Einfüllen in eine erfindungsgemäße Hülle verarbeitet und dann in der Hülle weiterverarbeitet werden.
  • In einer anderen Ausführungsform können erfindungsgemäße Folien auch zu Beuteln verarbeitet werden, wie z.B. zu Vakuumbeuteln, Schrumpfbeuteln und Taschen. Solche Beutel können durch Versiegeln aus Schlauchfolie geformt werden, und dann kann die Folie quer geschnitten werden. Altemativ kann die Schlauchfolie zu flacher Folie aufgetrennt und dann an der Oberseite und Unterseite in Querrichtung versiegelt werden, um Beutel herzustellen. Alternativ kann Flachfolie, die entweder durch Schlauch- oder Gießverfahren hergestellt wird, zu Beuteln verarbeitet werden, indem die Folie gefaltet und dann an zwei freien Längen versiegelt und geschnitten wird. Andere Verfahren zur Herstellung von Beuteln und Taschen sind bekannt und können gleichfalls für die erfindungsgemäßen Folien angewandt werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform können erfindungsgemäße Folien zum Verpacken von Nahrungsmitteln verwendet werden, wo es wünschenswert ist, Feuchtigkeit aus dem Nahrungsmittel aufzunehmen und dabei Feuchtigkeit innerhalb der Verpackung zurückzuhalten. Erfindungsgemäße Folien können z.B. zum Verpacken von ungekochtem Fleisch oder gekochtem Fleisch (z.B. Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügel oder Meerestiere) verwendet werden, wobei Feuchtigkeit aus dem Nahrungsmittel oder überschüssige Marinaden auf dem Nahrungsmittel aus dem Nahrungsmittel austreten und sich darunter ansammeln können. Derartige Folien können die Form von Taschen, Beuteln, Hüllen oder warmgeformten Folien haben. Zum Umfang der Erfindung gehört auch, dass die erfindungsgemäßen Folien vor dem Warmformen auf andere Substrate auflaminiert werden können.
  • Die folgende Tabelle stellt Beispiele und Vergleichsbeispiele der Zusammensetzungen der aufhahmefähigen Schicht dar. Die Beispiele dienen lediglich zur Erläuterung und sind nicht als Einschränkung des Umfangs der hier beschriebenen und/oder beanspruchten Erfindung aufzufassen. TABELLE 1
    Beispiel Polymertyp Schmelzpunkt, °C Beschreibung
    1 Copolyetherester 200 45 Gew.-% 1,4-Butylenterephthalat, 55 Gew.-% Ethylenoxid/Propylenoxid-Copolyether-terephthalat. Berechneter Ethylenoxidgehalt 33%
    2 Copolyetherester 170 42 Gew.-% 1,4-Butylenterephthalat, 12 Gew.-% 1,4-Butylenisophthalat, 36 Gew.-% Ethylenoxid/Propylenoxid-Copolyether-tere-phthalat, 10 Gew.-% Ethylenoxid/Propylenoxid-Copolyether-isoterephthalat. Berechneter Ethylenoxidgehalt 13%.
    3 Copolyetherester 155 32 Gew.-% 1,4-Butylenterephthalat, 9 Gew.-% 1,4-Butylenisophthalat, 46 Gew.-% Ethylenoxid/Propylenoxid-Copolyether-tere-phthalat, 13 Gew.-% Ethylenoxid/Propylenoxid-Copolyether-isoterephthalat. Berechneter Ethylenoxidgehalt 17%.
    4 Copolyetheramid 156 Pebax® MV 1074
    5 Copolyetheramid 195 Pebax® MH 1657
    Vergleichsbeisp. 1 Nylon 6 219 Capron® B135ZP
    Vergleichsbeisp. 2 Nylon 6.66 Ultramid® C135
    Vergleichsbeisp. 3 Copolyester Selar® PT 8307
    Vergleichsbeisp. 4 Copolyetherester 211 70 Gew.-% 1,4-Butylenterephthalat, 30 Gew.-% Poly(tetramethylenooxid)tere-phthalat. Berechneter Ethylenoxidgehalt 0%
    Vergleichsbeisp. 5 Copolyetherester 203 60 Gew.-% 1,4-Butylenterephthalat, 40 Gew.-% Poly(tetramethylenoxid)terephthalat. Berechneter Ethylenoxidgehalt 0%
  • Die Polymere von Tabelle 1 wurden mit anderen nichthaftenden Polymeren auf einer Dreischichten-Blasfolienanlage koextrudiert, um dreischichtige Folien zu erzeugen, in denen die aufnahmefähige Schicht der Folie leicht entfernt werden konnte. In allen Fallen bestanden die äußeren Schichten entweder aus HDPE (Polyethylen hoher Dichte) oder aus Nylon 6, die mit den Polymeren von Tabelle 1 koextrudiert wurden. In einer Anzahl von Fallen wurde außerdem ein von DuPont als Conpol® AC B vertriebenes Antihaflmittelkonzentrat zugesetzt, wie in den unten stehenden Fallen beschrieben. Das Aufblasverhältnis war gleich 2:1, und die abgezogenen Folienschichten hatten verschiedene Dicken im Bereich von 25 bis 64 μm.
  • Um die Feuchtigkeitsaufnahme nach 24 Stunden zu bestimmen, wurden die koextrudierten Folien in Quadrate von 15,24 cm × 15,24 cm (6 × 6 Zoll) geschnitten und dann abgelöst. Die aufnahmefähige Folienschicht wurde dann mindestens 24 Stunden bei 23°C und 20% relativer Feuchtigkeit konditioniert, bevor sie gewogen und dann in einen Wasserbehälter gelegt wurde. Nach 24 Stunden wurden die Folien entnommen, mit Papierhandtüchern trockengetupft, so dass auf den Folienoberflächen keine freie Feuchtigkeit sichtbar war, und dann sofort gewogen. Für jedes Beispiel in Tabelle 2 wird der Mittelwert über drei Proben als Feuchtigkeitsaufnahme in Gew.-% angegeben. Für die Folien, die bei 23°C und 20% relativer Feuchtigkeit mindestens 24 Stunden konditioniert wurden, wurde außerdem die Wasserdampfdurchlässigkeit (MVTR) bei 38°C und 100% relativer Feuchtigkeit gemessen. Für Proben mit hoher Wasserdurchlässigkeit wurden die Durchlässigkeitstests an einem Mocon Permatran-W® 101K gemäß ASTM D6701-01 durchgeführt. Für die anderen Proben wurden die Durchlässigkeitstests an einem Mocon Permatran-W® 700 gemäß ASTM F1249-01 durchgeführt. TABELLE 2
    Beispiel Polymertyp Foliendicke μm 24 h-Wasserzunahme Gew.-% MVTR g·25 μm/m2·24h
    1 Copolyetherester 1 30 23,9 14463
    1 Copolyetherester 1 53 24,0 16635
    1 Copolyetherester 1 64 24,1 14109
    2 Copolyetherester 2 48 2,1 2261
    3 Copolyetherester 3 41 5,9 5115
    4 Copolyesteramid 1 43 29,8 10698
    5 Copolyesteramid 2 43 60,6 13106
    Vergleichsbeisp. 1 Nylon 6 20 7,6 651
    Vergleichsbeisp. 2 Nylon 6.66 22 8,2 809
    Vergleichsbeisp. 3 Copolyester 25 1,1 169
    Vergleichsbeisp. 4 Copolyetherester 4 46 0,7 762
    Vergleichsbeisp. 5 Copolyetherester 5 46 0,1 822
    Anmerkung: Beispiele 1, 2 und 3 und Vergleichsbeispiele 4 und 5 enthielten außerdem 2 Gew.-% Antihaftmittel, Conpol® AC B.
  • Die Beispiele in Tabelle 2 weisen sowohl eine hohe Feuchtigkeitsaufnahme als auch eine hohe Wasserdampfdurchlässigkeit auf, während die Vergleichsbeispiele entweder schlechte Feuchtigkeitsaufnahme und gute Durchlässigkeit oder gute Feuchtigkeitsaufnahme, aber schlechte Durchlässigkeit aufweisen.
  • Die Feuchtigkeitsaufnahme als Funktion von der Zeit bis zu 24 Stunden wurde gleichfalls aufgezeichnet. Die Folien wurden der gleichen Behandlung ausgesetzt, wie für Tabelle 2 beschrieben. Nach jeder Einwirkungszeit in Wasser wurden die Folien entnommen, mit Papierhandtüchern trockengetupft, so dass keine freie Feuchtigkeit auf den Folienoberflächen sichtbar war, und dann sofort gewogen. Diese Folien wurden dann ausgesondert, und ein anderer Foliensatz wurde zur Messung der Wasseraufnahme für eine andere Einwirkungsdauer genutzt. Für jedes Beispiel und jede Zeit in Tabelle 3 wird der für drei Proben gemessene Mittelwert als Feuchtigkeitsaufnahme in Gew.-% angegeben. TABELLE 3
    Wasseraufnahme (Gew.-% Zunahme) bei 23°C mit der Zeit
    Beispiel Dicke μm 0 h 0,5 h 1 h 3 h 5 h 7 h 24 h
    1a 53 0 18,2 ± 6,0 23,6 ± 5,0 22,7 ± 0,5 21,1 ± 0,8 24,2 ± 0,4 24,0 ± 1,4
    1b 53 0 16,0 ± 15 23,2 ± 16 21,8 ± 0,8 19,9 ± 1,4 23,0 ± 1,2 23,8 ± 0,5
    2a 48 0 2,4 ± 0,2 2,6 ± 0,3 2,1 ± 0,3 2,4 ± 0,1 2,7 ± 0,2 2,07 ± 0,2
    3a 64 0 7,4 ± 4 3,8 ± 4,3 6,9 ± 1,0 4,2 ± 0,4 5,41 ± 1,6 5,9 ± 0,4
    Vergl.-beisp. 5a 43 0 0,6 ± 0,8 1,4 ± 1,6 0,4 ± 0,2 2,7 ± 3,4 0,2 ± 0,1 0,1 ± 0,1
    Vergl.-beisp. 2 22 0 10,1 ± 0,1 8,6 ± 1,8 7,9 ± 0,7 8,6 ± 0,8 7,0 ± 0,8 8,2 ± 1,0
    Anmerkungen: a. Beispiele 1, 2 und 3 und Vergleichsbeispiel 5 enthielten außerdem 2 Gew.-% Antihaftmittel, Conpol® AC b. Beispiel 1 enthielt außerdem 15 Gew.-% Antihaftmittel, Conpol AC B
  • Diese Tabelle zeigt, dass sowohl für die Beispiele als auch für die Vergleichsbeispiele die Wasseraufnahme schnell erfolgt. Innerhalb von 0,5 Stunden hatten die Beispiele das Gleichgewichtsniveau der Wasseraufnahme bei 23°C angenähert oder nahezu erreicht.
  • Die Feuchtigkeitsabgabe aus den Folien als Funktion von der Zeit und der Temperatur wurde gleichfalls aufgezeichnet. In diesen Versuchen wurden die Folien mindestens 24 Stunden bei 20% relativer Feuchtigkeit auf 23°C konditioniert, gewogen, um ihr "Trockengewicht" aufzuzeichnen, dann mindestens 24 Stunden (in einigen Fällen 2 bis 3 Tage) bei 23°C in Wasser gelegt, entnommen, mit Papierhandtüchern trockengetupft, so dass keine freie Feuchtigkeit auf den Folienoberflächen sichtbar war, und sofort gewogen, um ihr Gewicht mit absorbiertem Wasser zu ermitteln. Sofort nach dem Wiegen wurden die Folien in einem auf 90°C eingestellten Strahlungsofen aufgehängt. In den Ofen wurden zu jedem Zeitpunkt nicht mehr als drei Folien eingebracht, so dass die einzelnen Folien einander oder die Ofenwandseiten nicht berührten. Die Folien wurden dann nach 5, 10 und 60 Minuten entnommen, um gewogen zu werden. Die Mittelwerte über fünf bis acht Folienproben sind in der untenstehenden Tabelle 4 angegeben. TABELLE 4
    Gew.-% Wasseraufnahme nach mindestens 24h Einweichen bei 23°C % Gewichtsverlusta mit der Zeit bei 90°C
    5 min 10 min 60 min
    Beisp. 1b 29,4 ± 3,7 –1,0 ± 1,2 –0,8 ± 1,1 –0,8 ± 1,2
    Beisp. 3b 5,4 ± 0,6 –0,8 ± 0,2 –0,9 ± 0,2 –0,8 ± 0,2
    Beisp. 4 45 ± 1 –0,6 ± 0,4 –0,8 ± 0,3 –0,9 ± 0,3
    Beisp. 5 129 ± 9 –8,9 ± 5,6 –8,1 ± 0,6 –8,3 ± 0,3
    V.-beisp. 5b 0,8 ± 1,0 –0,2 ± 0,2 –0,05 ± 0,2 –0,1 ± 0,2
    a. % Gewichtsverlust aus "Trockengewicht" der Folie, wie im Text beschrieben. b. Beispiele enthielten 2 Gew.-% Antihaftmittel, Conpol® AC B.
  • Die Ergebnisse in Tabelle 4 zeigen, dass die Folien mit absorbiertem Wasser bei 90°C sehr schnell ihren Wassergehalt innerhalb 5 Minuten abgeben. Zu beachten ist, dass in vielen Fällen das Gewicht der Folien unter das ursprüngliche "Trockengewicht" der Folien abfällt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das ursprüngliche "Trockengewicht" bei 20% relativer Feuchtigkeit ermittelt wurde, während die Folien mit der Wärmebehandlung wahrscheinlich einer niedrigeren relativen Feuchtigkeit ausgesetzt waren.
  • Die nächste Testgruppe wurde durchgeführt, um die durch die Beispiele und die Vergleichsbeispiele aufgenommene Flüssigrauchmenge zu bestimmen. Die Folienproben waren ähnlich denjenigen, die in den früheren Gruppen beschrieben wurden. Die abgelösten 6 × 6-Zoll-Folien wurden dann in eine 1-Liter-Flasche aus Nalgene®-Niederdruckpolyethylen eingebracht, die mit einem Flüssigrauch, Charsol SupremeTM von Red Arrow Products, oder mit Worcestersauce von Lea & Perrins gefüllt und mit einer Schraubkappe verschlossen wurde. Einige Folien wurden einen bis fünf Tage lang eingeweicht, es stellte sich jedoch heraus, dass Farbänderungen durch die Absorption des flüssigen Mediums nach etwa 24 Stunden im wesentlichen abgeschlossen waren. Die Folien in Tabelle 5 wurden 48 Stunden eingeweicht, wurden dann aus der Flasche entnommen, mit Papierhandtüchern gut abgetrocknet und dann auf ein weißes Blatt Papier gelegt. Tabelle 5 gibt eine Beschreibung der Ergebnisse. TABELLE 5
    Absorbens Schichtdicke μm Beschreibung der Folienfarbe nach der Absorption
    Beisp. 1 Flüssigrauch 53 sehr dunkelbraun
    Beisp. 1 Flüssigrauch 32 dunkelbraun
    Beisp. 1 Worcestersauce 53 braun
    Beisp. 4 Flüssigrauch 43 sehr dunkelbraun
    V-beisp. 2 Flüssigrauch 22 hellbraun mit bernsteingelben bis klaren Flecken
    V-beisp. 3 Flüssigrauch 30 durchsichtig, keine Farbe
    V-beisp. 4 Flüssigrauch 46 hellgelbbraun
  • Auf einer Fünflagen-Doppelblasenextrusionsanlage wurde eine klare, durchsichtige mehrschichtige Schlauchfolie mit der folgenden Struktur von der Außen- zur Innenseite des Schlauchs hergestellt: Nylon 6 (28 μm)/Bynel®21E787 (3 μm)/PE (5 μm)/Bynel® 21E787 (5 μm)/Beispiel 1 (14 μm), mit einer Gesamtdicke von 55 Mikrometer (μm). Ein Abschnitt dieser Folie wurde außerdem 48 Stunden in einen Flüssigrauchbehälter gelegt, entnommen und mit Papierhandtüchern getrocknet. Bei der Entnahme war die mehrschichtige Folie braun.
  • Für mehrschichtige Folien, welche die unterschiedlichen Beispiele enthielten, wurde die Flüssigrauchabgabe an Fleisch unter typischen Koch- und Räucherbedingungen getestet. Im ersten Test wurden Lagen von etwa 210 mm × 300 mm aus den Hüllenmaterialien der Beispiele und des Vergleichsbeispiels 6 hergestellt. Vergleichsbeispiel 6 ist ein im Handel erhältliches Räucherhüllenmaterial, das ein mehrschichtiges Koextrudat aus Polyethylen (15 μm)/Bindeschicht/Polyamid (30 μm)/Bindeschicht/Polyethylen (15 μm) aufweist, das auf viskosebeschichtetes Papier auflaminiert ist. Die erfindungsgemäßen Beispiele wurden mit unterschiedlichen Materialien (ko)extrudiert, wie in Tabelle 6 beschrieben, und ihre Nenndicke lag zwischen 25 und 50 μm.
  • Zur Einschätzung der Flüssigrauchaufnahme und der Abgabe an Nahrungsmittel (z.B. Fleisch) wurden die Hüllenmaterialien wie folgt behandelt: Flüssigrauch wurde mit einer Pipette auf die Oberfläche der Testfolie aufgebracht und über die Oberfläche verteilt. Nach etwa 2 Minuten wurde überschüssiger Flüssigrauch auf der Oberfläche des Materials abgewischt. Für Vergleichsbeispiel 6 wurde die Rauchimprägnierung nach bewährten Verfahren für dieses Material etwa 2 Tage lang durchgeführt.
  • Die rauchimprägnierten Materialien wurden in einer Auflaufform mit einem Schinkenprodukt bedeckt, wobei sich die rauchimprägnierte Schicht im Kontakt mit dem Schinken befand. Die Testeinheiten wurden in einem typischen "Räucherzyklus" etwa 2 bis 3 Stunden bei 82,2°C (180°F) behandelt.
  • Die Rauchfarbe des Schinkenprodukts als Hinweis auf die Rauchabgabe aus dem Hüllenmaterial an das Nahrungsmittel wurde auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet, wobei 1 minimale Rauchfarbe und 5 die stärkste Rauchfarbe anzeigt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 6 angegeben. TABELLE 6
    Hüllenmaterial Bewertung der Rauchfarbe
    Beispiel 2 auf Polyethylen 3
    Beispiel 2 auf Papier 4; Flüssigrauch drang nicht in Papier ein
    Beispiel 1 auf Polyethylen 5
    Vergleichsbeispiel A 5
  • Im nächsten Versuch ließ man mehrschichtigen Blasfolienschlauch mit einer Breite im flachgelegten Zustand von etwa 16,5 cm (oder 10,5 cm Durchmesser), der die Beispiele als innere absorbierende Schicht enthielt, sich mit Flüssigrauch vollsaugen und trocknen. Der Schlauch hatte eine dreischichtige Struktur aus Nylon 6 (50 μm)/Bynel® 21E787 (18 μm)/saugfähiger Schicht (siehe Tabelle 7).
  • Der Schlauch wurde von Hand mit einer Schinkenzubereitung im Kontakt mit der saugfähigen Schicht gestopft und dann unter typischen, für das besondere Fleischprodukt geeigneten Kochbedingungen gekocht.
  • Ein typischer Kochzyklus, der angewandt wurde, war der folgende: 60°C (Trockentemperatur)/49°C (Nasstemperatur) über 30 Minuten, gefolgt von 68°C (Trockentemperatur)/57°C (Nasstemperatur) über 30 Minuten, gefolgt von 77°C (Trockentemperatur)/77°C (Nasstemperatur) über 2,5 Stunden. Tabelle 7 beschreibt die Farbe des Fleischprodukts bei Entnahme der Hülle nach dem Kochen. TABELLE 7
    Dicke der Absorptionsschicht μm Rauchübertragung auf Produkt
    Beisp. 1 38 hervorragende geräucherte Farbe
    Beisp. 1 51 hervorragende geräucherte Farbe
    Beisp. 2 51 gute Rauchfarbe
    Beisp. 3 51 gute Rauchfarbe

Claims (28)

  1. Laminatfolie, die aufweist: (i) eine flüssigkeitsaufnehmende Innenschicht, die Fleisch gleichmäßig Aroma und Farbe verleihen kann, und (ii) eine undurchlässige äußere Sperrschicht, wobei: (A) die Innenschicht ein Polymer aufweist, das unter Blockcopolyetherester-Polymeren oder Blockcopolyetheramid-Polymeren ausgewählt ist; und (B) die undurchlässige äußere Folienschicht eine einzelne Folienschicht oder ein Laminat oder eine mehrschichtige Folie ist, die aufweist: (a) mindestens eine Polymerschicht mit einem Polymer, das unter Polymeren in der Gruppe ausgewählt ist, die aus Polyamiden oder Polyamidgemischen, Ethylen-Vinylalkohol-Copolymeren; Polyvinylidenchlorid; Polyolefinen; oder Gemischen aus irgendwelchen dieser Polymere besteht; und (b) wahlweise mindestens eine Bindeschicht.
  2. Folie nach Anspruch 1, wobei die aufnahmefähige Schicht ein Copolyetherester- oder ein Copolyetheramid-Polymer mit einer Wasserdampfdurchlässigkeit (MTVR) von mindestens etwa 1200 g·25 μm/m2·24 h aufweist.
  3. Folie nach Anspruch 2, wobei die aufnahmefähige Schicht eine Wasserdampfdurchlässigkeit (MTVR) von etwa 1200 bis etwa 20000 g·25 μm/m2·24 h aufweist.
  4. Folie nach Anspruch 3, wobei die aufnahmefähige Schicht aus einem Copolyetherester besteht, der einen langkettigen Ester aufweist, wobei der Ester aus einem Ethylenoxid/Propylenoxid-Copolyetherglycol mit einem Molekulargewicht von etwa 2150 gewonnen wird.
  5. Folie nach Anspruch 1, wobei die Folie eine Blasfolie oder eine Gießfolie ist.
  6. Folie nach Anspruch 5, wobei die Folie eine Gießfolie ist.
  7. Folie nach Anspruch 5, wobei die Folie eine Blasfolie ist.
  8. Folie nach Anspruch 1, wobei die Folie biaxial orientiert ist.
  9. Artikel, der eine Folie nach Anspruch 1 aufweist, wobei die Folie zu einer Hülle oder einem Beutel geformt worden ist.
  10. Artikel nach Anspruch 9, der ferner mindestens ein Nahrungsmittelverarbeitungsmaterial aufweist, das unter flüssigen Aromastoffen und flüssigen Farbstoffen ausgewählt ist.
  11. Artikel nach Anspruch 10, wobei das Nahrungsmittelverarbeitungsmaterial Flüssigrauch ist.
  12. Verfahren zur Herstellung einer Laminatfolie gemäß Anspruch 1 mit den folgenden Schritten: 1) Koextrudieren eines mehrschichtigen Extrudats, das eine aufnahmefähige Innenschicht nach Anspruch 1 aufweist; und 2) Abkühlen des Extrudats, um eine Laminatfolie zu formen.
  13. Verfahren zur Herstellung einer orientierten Schlauchfolie mit den folgenden Schritten: 1) Koextrudieren eines mehrschichtigen Extrudats, das eine aufnahmefähige Innenschicht nach Anspruch 1 aufweist; 2) Verarbeiten des Extrudats von Schritt 1) durch eine ringförmige Düse, um einen gut abgeschreckten Primärschlauch zu formen; 3) Orientieren des Schlauchs durch (a) Erhitzen des Schlauchs und anschließend (b) gleichzeitiges Aufblasen des erhitzten Schlauchs und Betrieb von Anpresswalzen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit zur Orientierung in Querrichtung bzw. in Maschinenrichtung.
  14. Verfahren zur Herstellung der Folie gemäß Anspruch 1 mit den folgenden Schritten: (1) Koextrudieren oder Koextrusionslaminieren eines mehrschichtigen Extrudats, das die aufnahmefähige Innenschicht und die undurchlässige Außenschicht gemäß Anspruch 1 aufweist; (2) Verarbeiten des Extrudats von Schritt (1) durch eine Breitschlitzdüse zum Formen einer gut abgeschreckten Primärfolie; (3) Orientieren der Folie mittels einer Spannrahmenstreckvorrichtung durch (a) Durchqueren eines Aufweitungsrahmens zur Orientierung in Querrichtung und (b) Betrieb von Anpress -oder Transportwalzen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit zur Orientierung in Maschinenrichtung, wobei die Schritte (3) (a) und (3) (b) entweder gleichzeitig oder nacheinander in beliebiger Reihenfolge auftreten können.
  15. Verfahren zur Verarbeitung eines Nahrungsmittels mit den folgenden Schritten: (1) Behandeln einer Folie nach Anspruch 1 durch Inkontaktbringen der Folie mit mindestens einem Nahrungsmittelverarbeitungsmaterial; (2) Inkontaktbringen der behandelten Folie von Schritt (1) mit Nahrungsmittel; und (3) Erhitzen des Nahrungsmittels in Gegenwart der behandelten Folie.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, wobei das Nahrungsmittelverarbeitungsmaterial Flüssigrauch ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die Folie die Form einer schlauchförmigen Hülle oder eines Beutels hat.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, wobei das Nahrungsmittel Wurst ist.
  19. Nahrungsmittel, das unter Anwendung der Methode nach Anspruch 15 verarbeitet wird.
  20. Nahrungsmittel nach Anspruch 19, wobei die Folie die Form einer schlauchförmigen Hülle oder eines Beutels hat.
  21. Nahrungsmittel nach Anspruch 19, das unter Anwendung von Flüssigrauch als Nahrungsmittelverarbeitungsmaterial verarbeitet wird.
  22. Nahrungsmittel nach Anspruch 19, wobei das Nahrungsmittel Wurst ist.
  23. Nahrungsmittelverpackung, die eine Folie nach Anspruch 1 aufweist, wobei die Verpackung eine aufnahmefähige Folie, die Flüssigkeit aus dem innerhalb der Verpackung verpackten Nahrungsmittel aufnimmt und gleichzeitig Feuchtigkeit in der Verpackung zurückhält.
  24. Verpackung nach Anspruch 23, wobei die aufnahmefähige Schicht ein Copolyetherester- oder ein Copolyetheramid-Polymer mit einer Wasserdampfdurchlässigkeit (MTVR) von mindestens etwa 1200 g·25 μm/m2·24 h aufweist.
  25. Verpackung nach Anspruch 24, wobei die aufnahmefähige Schicht am einem Copolyetherester besteht, der einen langkettigen Ester aufweist, wobei der Ester am einem Ethylenoxid/Propylenoxid-Copolyetherglycol mit einem Molekulargewicht von etwa 2150 gewonnen wird.
  26. Verpackung nach Anspruch 25, wobei die Folie eine Blasfolie oder eine Gießfolie ist.
  27. Verfahren nach Anspruch 12, wobei das Extrudat durch eine ringförmige Düse verarbeitet wird.
  28. Verfahren nach Anspruch 12, wobei das Extrudat durch eine Breitschlitzdüse verarbeitet wird.
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