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Die
Erfindung bezieht sich auf implantierbare Artikel und Methoden zur
Herstellung von solchen Artikeln. Vor allem bezieht sich die Erfindung
auf Knochenprothesen, Knochenprotheseninstrumente und Verfahren
zu deren Herstellung.
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Es
gibt viele bekannte Designs und Methoden zur Herstellung von implantierbaren
Artikeln, wie etwa Knochenprothesen. Eine derartige Knochenprothese
umfasst Komponenten für
künstliche
Gelenke, wie etwa Ellbogen, Hüfte,
Knie und Schultern. Eine wichtige Erwägung bei Design oder Herstellung von
implantierbaren Knochenprothesen ist, dass die Prothese beim Implantieren
in den Körper
ausreichend fixiert ist.
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In
früheren
Designs von implantierbaren Artikeln stützte sich die Verankerung des
Implantats auf die Verwendung von Zementen, wie etwa Polymethylmethacrylat
(PMMA). Die Verwendung solcher Zemente kann gewisse Vorteile haben,
wie etwa Bereitstellung einer Fixierung, die keinen Spielraum entwickelt
oder nicht zur postoperativen Erosion von Knochenflächen führt. Allerdings
geht der aktuelle Trend dahin, diese Zemente in geringerem Ausmaß zu verwenden,
da diese dazu neigen, ihre Klebeeigenschaften im Laufe der Zeit
zu verlieren, und da die Möglichkeit
besteht, dass der Zement zur Entstehung von Verschleißtrümmern im
Gelenk beiträgt. Beim
Verwenden dieser Zementimplantate sind die Implantate dazu ausgelegt,
kleiner zu sein als der betreffende Hohlraum. Das Implantat wird
in den Hohlraum eingesetzt und ein Mantel oder eine Schicht Zement
wird zwischen dem Hohlraum und dem Implantat eingebracht.
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Seit
kurzem werden implantierbare Knochenprothesen so angewendet und
konstruiert, dass sie das Einwachsen von hartem Gewebe (d. h. Knochen)
um das Implantat herum ermutigen. Die Knochenbefestigung tritt in
der Regel ein und das Einwachsen wird gefördert, wenn die Oberfläche der
implantierbaren Knochenprothese unregelmäßig oder strukturiert ist.
Die Knochenbefestigung tritt in der Regel ein und das Einwachsen
wird gefördert,
wenn die Oberfläche
der implantierbaren Knochenprothese eine gute Fixierung der Prothese
mit dem Körper
bereitstellt. In der Regel lässt
sich ein höheres
Maß an Knochenfixierungswechselwirkung
des neu gebildeten harten Gewebes in und um die Strukturierung erzielen,
wenn die Oberflächen
einer implantierbaren Knochenprothese, die in Eingriff mit dem Knochen stehen,
poröser
oder regelmäßig sind.
Bei Prothesen, die dazu ausgelegt sind, den Knocheneinwuchs zu fördern, besteht
eine enge Übereinstimmung
zwischen dem Hohlraum, in den die Prothese implantiert wird, und
der Peripherie der Knochenprothese. Derartige Knochenprothesen werden
in den Knochenhohlraum eingepresst.
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Eine
der Erwägungen
bei der Entscheidung, ob ein zementierter oder eingepresster Schaft
in einem Gelenkprothesenimplantat verwendet werden sollte, ist die
allgemeine Gesundheit oder der Gesamtzustand des Knochens des jeweiligen
Patienten. Röhrenknochen,
insbesondere der Femur (Oberschenkelknochen), werden in der Regel
in drei allgemeine Knochenstrukturklassen eingeteilt. Diese Klasseneinteilung
steht in Zusammenhang mit der Knochengesundheit. Der Gesundheitszustand
des Knochens ist in der Regel auf das Fortschreiten der Erkrankung
im Innern des Röhrenknochens
zurückzuführen. Typische
Röhrenknochenerkrankungen, die
zu einer Totalhüftarthroplastik
führen,
sind Ostoarthritis, avaskuläre
Nekrose und rheumatoide Arthritis (Polyarthritis).
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Die
Einteilung in drei verschiedene Knochenstrukturklassen des Oberschenkelknochens
kann zwischen Metaphyse und Diaphyse ermittelt werden. Diese drei
Knochenstrukturtypen werden als Knochenstruktur vom Typ A, B und
C bezeichnet. Eine ausführlichere
Beschreibung dieser Knochenstrukturtypen ist in dem Artikel von
Dorr, L D., Faugere, M C., Mackel, A M., Gruen, T A., Bogner, B.,
Malluche, H H. mit dem Titel „Structural
and Cellular Assessment of Bone Quality of Proximal Femur" (Bone 1993: 231–242) zu
finden.
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In
Knochenstrukturen vom Typ A sind dicke mediale und posteriore Kortizes
sichtbar. Sie beginnen am distalen Ende des kleinen Trochanters
und sind sofort recht dick. Dadurch entsteht sowohl ein enger Diaphysenkanal
als auch eine Trichterform zum proximalen Femur. Die dickeren Kortizes
und die geringere Porosität
führen
zu einem niedrigeren Kanal-Schenkelspornisthmus-Verhältnis. Diese
Art von Knochen ist häufiger
bei jüngeren
Patienten zu finden. In Knochenstrukturen vom Typ B ist sowohl in den
medialen als auch den posterioren Kortizes Knochenverlust festzustellen.
Der mediale Kortex ist dünner
als bei Knochen vom Typ A, aber die Trichterform ist noch vorhanden.
Die Trichterform des Kanals ist weiterhin gut für die Fixierung des Implantats
geeignet. Der posteriore Kortex ist besonders stark verdünnt, oder
er fehlt ganz, und dies führt
dazu, dass der Markraum verbreitert ist. Die Form des Knochens ist
oben und unten proportional.
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In
Knochenstrukturen vom Typ C hat der Knochen fast die gesamten medialen
und posterioren Kortizes verloren, was dazu führt, dass der Markraum eine „ofenrohrähnliche" Form besitzt. Typ
C weist die dünnsten
Kortizes von allen 3 Knochentypen sowie einen breiten Markraum auf,
und erscheint in Röntgenbildern
etwas „verschwommen". Diese Art von Knochen
ist am häufigsten
bei älteren
Patienten zu beobachten.
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Zementierte
Implantate werden häufiger
bei Patienten mit Knochenstruktur vom Typ C verwendet, zementlose
Implantate dagegen eher bei Patienten mit Knochenstruktur vom Typ
A. Darüber
hinaus werden zementierte Implantate oftmals angewendet, wenn das
Verhältnis
zwischen proximaler Kanalbreite zur distalen Kanalbreite geringer
ist als das Verhältnis
bei Patienten, bei denen eher zementlose Implantate eingesetzt würden.
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Schaftkomponenten
für die
Totalgelenkarthroplastik weisen in der Regel eine Keilform auf,
wobei der distale Abschnitt des Schafts einen kleineren Querschnitt
aufweist als der proximale Querschnitt. In der Regel weist der Schaft
in der Richtung vom proximalen Abschnitt zum distalen Abschnitt
des Schafts eine fortlaufend abnehmende Querschnittsfläche auf.
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Aufgrund
der Unterschiede bei den Knochentypen, für welche die zementierten und
zementlosen Schäfte
konstruiert sind, gibt es zwischen den Prothesenschäften große Variationen
im Hinblick auf die Gestalt der Schäfte. Wie bereits erwähnt, weisen einige zementierte
Schäfte
eine größere Differenz zwischen
der Querschnittsfläche
oder der Breite des proximalen Abschnitts des Schafts und des distalen Schaftabschnitts
auf.
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Zementierte
und unzementierte Schäfte
werden in einen Kanal oder Hohlraum implantiert, der in einem resezierten
Röhrenknochen
vorbereitet wurde. Der Hohlraum in dem Röhrenknochen kann unter Verwendung
von mindestens einer von mehreren Instrumentarten vorbereitet werden.
So kann der Hohlraum zum Beispiel unter Verwendung eines Bohrers, Aufreibers
oder Räumwerkzeugs
vorbereitet werden. Ein Hüftschafthohlraum
kann in der Regel anhand einer Kombination von Bohren, Aufreiben
und Ausräumen
vorbereitet werden. Beim Ausräumen
werden Zähne
oder Schneidkanten eingesetzt, die Material von dem Knochen abtragen.
Das Räumwerkzeug
hat in der Regel die gleiche Gestalt wie der Schaft.
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Um
einen Hohlraum für
einen bestimmten Schaft vorzubereiten, muss ein einzigartiges Räumwerkzeug
mit einem einzigartigen Profil verfügbar sein, um diesen Hohlraum
vorbereiten zu können. Selbst
bei einem bestimmten Schaft kann der Chirurg patienten-spezifische Gründe oder
Vorlieben aufgrund allgemeiner Praxiken für einen Zementmantel oder die
Dicke des Zements entlang des Schaftprofils haben, die sich von
den Angaben des Schaftherstellers und der damit verwendeten Räumwerkzeuge
unterscheiden können.
Daher ist in beim bisherigen Stand der Technik eine riesige Zahl
von Räumwerkzeugen
erforderlich, nämlich
ein Räumwerkzeug
für jede
bestimmte Größe eines
bestimmten Schaftdesigns. Sogar bei einer derartigen Vielfalt von
Schäften
beschränkt
die Konfiguration eines Räumwerkzeugs
den Chirurgen auf die Verwendung eines bestimmten Zementmantelmusters
für eine
bestimmte Kombination von Hüftschaft
und Hüftschafträumwerkzeug.
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US-4.739.750 legt eine Raspel
zum Vorbereiten des Markraums eines Knochens zur Aufnahme einer
Prothese offen. Die Raspel umfasst einen Handgriff und eine gezahnte
Klinge. Die gezahnte Klinge weist eine Breite auf und umfasst zwei
ergänzende
längliche
Abschnitte, die eine Längsrichtung aufweisen.
Das Werkzeug umfasst Mittel, die es erlauben, dass sich die zwei
Abschnitte relativ zueinander in einer Richtung bewegen, die quer
zur Längsrichtung
verläuft,
und die das Variieren der Klingenbreite möglich machen. Die Präambel von
Anspruch 1 basiert auf der Offenlegung dieses Dokuments.
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DE-8.814.941 legt eine sich
drehende und hin und her bewegende Schneidvorrichtung zum Vorbereiten
der Vertiefungen in einem Knochen zur Aufnahme eines Implantats
offen. Der Querschnitt im Bereich der Schneidplatten kann während des Schneidvorgangs
erhöht
werden. Die Schneidplatten breiten sich von der Drehachse ausgehend
aus, was auf die Verdrängung
einer Verbindung entlang der Drehachse zurückzuführen ist.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst ein orthopädisches
Implantationswerkzeug ein Merkmal, welches es einem Abschnitt der
Peripherie des Instruments erlaubt, anpassbar zu sein, so dass das Werkzeug
mehr als eine Art von Hohlraum für
einen orthopädischen
Implantatschaft vorbereiten kann. Das Werkzeug könnte erweitert oder zusammengezogen
werden, um entweder für
eine Knochenstruktur vom Typ A oder vom Typ C ausgelegt zu sein.
Vorzugsweise erfolgt die Erweiterung oder das Zusammenziehen des
Instruments auf kontrollierte Weise, so dass ein bestimmtes Instrument
für eine
Vielzahl unterschiedlicher Merkmalsgrößen ausgelegt sein könnte.
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Das
anpassbare Instrument erlaubt die ideale Dimensionierung des Hohlraums
für ein
bestimmtes Implantat. Das anpassbare Instrument ist in der Lage,
separate Instrumentensätze
für zementierte und
zementlose Implantate zu ersetzen und verringert sowohl die Kosten
als auch die Komplexität
für Hersteller
und Anwender der Instrumente.
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Die
vorliegende Erfindung erlaubt es, das gleiche Instrument oder Räumwerkzeug
zu verwenden, um eine der anatomischen Femurgestalt förderlichere
Hülle über eine
Knochenstruktur vom Typ A, Typ B oder Typ C zu schaffen, und erlaubt
es, das Implantat entsprechend in idealer Weise zu konstruieren.
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Das
anpassbare Instrument kann für
die Wiederherstellung eines beliebigen Gelenks verwendet werden,
in welchem der Markraum des Röhrenknochens
für eine
Prothese vorbereitet wird. So kann das anpassbare Instrument beispielsweise
für Schultern,
Ellbogen, Hüfte,
Knie wie auch für
Handgelenke und Knöchelgelenke
verwendet werden. Das anpassbare Instrument erlaubt das Einpassen
von optimal konstruierten zementierten und zementlosen Implantaten
in die bedienfähige
Räumwerkzeughülle, die
von einem einzelnen Satz von Räumwerkzeugen geschaffen
wurde.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein Werkzeug zum Vorbereiten eines Hohlraums in einem
Röhrenknochen
zur Aufnahme einer Gelenkprothese zur Verwendung bei der Arthroplastik
bereitgestellt. Das Werkzeug umfasst einen Körper mit einer äußeren Peripherie
des Körpers.
Die äußere Peripherie
ist dazu angepasst, eine erste Gestalt und eine zweite Gestalt des
Körpers
aufzuweisen. Die zweite Gestalt weist Abmessungen auf, die sich
von denen der ersten Gestalt unterscheiden. Der Körper bestimmt
eine Längsöffnung,
die sich vom proximalen Ende des Körpers bis zum distalen Ende
des Körpers
erstreckt. Der Körper
bestimmt außerdem
einen Längsschlitz,
der darin ausgebildet ist und sich vom distalen Ende des Körpers nach
innen erstreckt. Das Werkzeug umfasst weiterhin eine Stange, die
zum Zusammenwirken mit dem Körper
zumindest teilweise in der Öffnung
angebracht werden kann, um den an den Schlitz angrenzenden Körper zu
erweitern. Das Werkzeug ist, wenn es in der ersten Gestalt ist, in
der Lage, einen ersten Hohlraum in dem Röhrenknochen zu bilden; und
das Werkzeug ist, wenn es in der zweiten Gestalt ist, in der Lage,
einen zweiten Hohlraum in dem Röhrenknochen
zu bilden. Der zweite Hohlraum unterscheidet sich von dem ersten Hohlraum.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Räumwerkzeug zum Entfernen von
Knochen zum Vorbereiten eines Hohlraums in einem Röhrenknochen
zur Aufnahme einer Gelenkprothese zur Verwendung bei der Arthroplastik
bereitgestellt. Das Räumwerkzeug
umfasst einen Körper
mit einer äußeren Peripherie
des Körpers.
Zumindest ein Teil des Körpers
kann gebogen werden, so dass die äußere Peripherie eine erweiterte
Gestalt und eine zusammengezogene Gestalt des Körpers aufweisen kann. Die zusammengezogene
Gestalt weist andere Abmessungen auf als die erweiterte Gestalt.
Der Körper
bestimmt eine Längsöffnung,
die sich vom proximalen Ende des Körpers bis zum distalen Ende
des Körpers
erstreckt. Der Körper
bestimmt außerdem
einen Längsschlitz,
der darin ausgebildet ist und sich vom distalen Ende des Körpers nach
innen erstreckt. Das Räumwerkzeug
umfasst weiterhin eine Stange, die zum Zusammenwirken mit dem Körper zumindest
teilweise in der Öffnung
angebracht werden kann, um den an den Schlitz angrenzenden Körper zu
erweitern. Das Werkzeug ist, wenn es in der erweiterten Gestalt
ist, in der Lage, einen ersten Hohlraum in dem Röhrenknochen zu bilden; und
das Werkzeug ist, wenn es in der zusammengezogenen Gestalt ist,
in der Lage, einen zweiten Hohlraum in dem Röhrenknochen zu bilden. Der
zweite Hohlraum unterscheidet sich von dem ersten Hohlraum.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Instrumentenkit zur Verwendung
bei der Totalgelenkarthroplastik bereitgestellt. Das Kit umfasst
ein Räumwerkzeug
zum Entfernen von Knochen zum Vorbereiten eines Hohlraums in einem
Röhrenknochen
zur Aufnahme einer Gelenkprothese. Das Räumwerkzeug umfasst einen Körper mit
einer äußeren Peripherie
des Körpers.
Zumindest ein Abschnitt des Körpers
kann so gebogen werden, dass die äußere Peripherie eine erweiterte Gestalt
und eine zusammengezogene Gestalt des Körpers aufweisen kann. Die zusammengezogene Gestalt
weist andere Abmessungen auf als die erweiterte Gestalt. Der Körper bestimmt
eine Längsöffnung,
die sich vom proximalen Ende des Körpers bis zum distalen Ende
des Körpers
erstreckt. Der Körper bestimmt
außerdem
einen Längsschlitz,
der darin ausgebildet ist und sich vom distalen Ende des Körpers nach
innen erstreckt. Das Räumwerkzeug
umfasst weiterhin eine Stange, die zum Zusammenwirken mit dem Körper zumindest
teilweise in der Öffnung
angebracht werden kann, um den an den Schlitz angrenzenden Körper zu
erweitern. Das Räumwerkzeug
ist, wenn es in der erweiterten Gestalt ist, in der Lage, einen
ersten Hohlraum in dem Röhrenknochen
zu bilden; und das Räumwerkzeug ist,
wenn es in der zusammengezogenen Gestalt ist, in der Lage, einen
zweiten Hohlraum in dem Röhrenknochen
zu bilden. Der zweite Hohlraum unterscheidet sich von dem ersten
Hohlraum.
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Die
technischen Vorteile der vorliegenden Erfindung umfassen die Fähigkeit,
die Gestalt des Hohlraums gebräuchlich
für einen
Prothesenschaft anzupassen. Beispielsweise umfasst gemäß einem Aspekt
der vorliegenden Erfindung ein Instrument in Form eines Räumwerkzeugs
einen Abschnitt davon, der erweitert oder zusammengezogen werden
kann, so dass ein Abschnitt des Räumwerkzeugs vergrößert oder
verkleinert werden kann, um die Gestalt des Räumwerkzeugs zu verändern. Somit
stellt die vorliegende Erfindung einen anpassbaren, auf die jeweiligen
Erfordernisse ausgelegten Hohlraum für einen Prothesenschaft bereit.
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Ein
weiterer technischer Nutzen der vorliegenden Erfindung umfasst die
Fähigkeit,
eine Reihe von fixierten Räumwerkzeugen
durch ein einziges, anpassbares Räumwerkzeug zu ersetzen. Beispielsweise
umfasst gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung das Räumwerkzeug ein Anpassungsmerkmal,
so dass das Räumwerkzeug
in einer von einer Reihe verschiedener Abmessungen eingestellt sein
kann, wobei jede Abmessung einem Satz von ansonsten fixierten Räumwerkzeugen
entspricht, so dass das anpassbare Räumwerkzeug eine Vielzahl von
fixierten Räumwerkzeugen
ersetzen kann. Somit ersetzt die vorliegende Erfindung eine Reihe
von Räumwerkzeugen
durch ein einziges Räumwerkzeug.
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Nun
werden die Ausführungsformen
der Erfindung beispielhaft unter Bezugnahme auf die folgenden beigefügten Zeichnungen
beschrieben:
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1 ist
ein auseinandergezogener Perspektivschnitt eines anpassbaren Räumwerkzeugs zum
Vorbereiten eines Hohlraums für
eine Totalhüftgelenkprothese
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 ist
eine Perspektivansicht des anpassbaren Räumwerkzeugs von 1.
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2A ist
eine Untenansicht eines Abschnitts des anpassbaren Räumwerkzeugs
von 1.
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2B ist
eine Untenansicht eines Abschnitts eines anpassbaren Räumwerkzeugs,
das dem von 1 ähnelt und zwei senkrechte Längsschlitze
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung aufweist.
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3 ist
eine teilweise Draufsicht des anpassbaren Räumwerkzeugs von 1.
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4 ist
eine teilweise Draufsicht eines Griffs und Hammers zur Verwendung
beim Positionieren des Räumwerkzeugs
von 1 in dem Hohlraum.
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5 ist
eine Draufsicht eines Passrings, der auf dem Räumwerkzeug von 1 installiert
ist.
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6 ist
eine Draufsicht eines anpassbaren Räumwerkzeugs zum Vorbereiten
eines Hohlraums für
eine Totalhüftgelenkprothese
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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7 ist
eine Draufsicht eines Erweiterungsstifts des anpassbaren Räumwerkzeugs
von 4.
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8 ist
eine teilweise Draufsicht eines anpassbaren Räumwerkzeugs zum Vorbereiten
eines Hohlraums für
eine Totalhüftgelenkprothese
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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9 ist
eine teilweise im Querschnitt gezeigte Draufsicht einer Hüftgelenkprothese,
die den Hohlraum verwenden kann, der von dem anpassbaren Räumwerkzeug
der vorliegenden Erfindung gebildet wird.
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10 ist
eine teilweise im Querschnitt gezeigte Draufsicht einer Schultergelenkprothese,
die den Hohlraum verwenden kann, der von dem anpassbaren Räumwerkzeug
der vorliegenden Erfindung gebildet wird.
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Unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen zeigt 1 ein Werkzeug 10,
das zum Vorbereiten eines Knochenhohlraums 12 in einem
Röhrenknochen 14 verwendet
werden kann. Der Knochenhohlraum 12 wird zur Aufnahme einer
Gelenkprothese 16 (siehe 9) zur Verwendung
bei der Arthroplastik eingesetzt. Das Werkzeug 10 umfasst
einen Körper 20 mit
einer äußeren Peripherie 22 des
Körpers 20. Die äußere Peripherie 22 ist
dazu angepasst, eine erste Gestalt 24 und eine zweite Gestalt 26 der äußeren Peripherie 22 aufzuweisen.
Die zweite Gestalt 26 weist Abmessungen auf, die sich von
denen der ersten Gestalt 26 unterscheiden.
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Das
Werkzeug 10 ist, wenn es in der ersten Gestalt 24 ist,
in der Lage, einen ersten Hohlraum 30 in dem Röhrenknochen 14 zu
bilden. Das Werkzeug 10 ist, wenn es in der zweiten Gestalt 26 ist,
in der Lage, einen zweiten Hohlraum 32 in dem Röhrenknochen 14 zu
bilden. Der zweite Hohlraum 32 unterscheidet sich von dem
ersten Hohlraum 30.
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Das
Werkzeug 10 kann aus jedem beliebigen geeigneten, haltbaren
Material gefertigt sein, das mit dem menschlichen Körper kompatibel
ist und eine ausreichende Stärke
und Härte
aufweist, um Knochen aus dem Knochenhohlraum 12 zu entfernen. Beispielsweise
kann das Werkzeug 12 aus einem Metall gefertigt sein, wie
z. B. Titan, legiertem Kobalt-Chrom-Stahl
oder rostfreiem Stahl.
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Das
Werkzeug 10 kann jede geeignete Gestalt aufweisen, die
in der Lage ist, den Knochenhohlraum 12 zu reparieren.
Vorzugsweise und wie in 1 gezeigt, weist das Werkzeug 10 eine
im Allgemeinen keilförmige
Gestalt oder konisch verjüngte Gestalt
mit einem breiteren proximalen ersten Ende 34 und einem
schmaleren distalen Ende 36 auf. Um eine Gestalt des Hohlraums 12 bereitzustellen,
die mit einem Implantat kompatibel ist, kann das Werkzeug 10 beispielsweise
eine Querschnittsgestalt aufweisen, die sich von dem distalen Ende 36 bis
zu dem proximalen Ende 34 in Richtung des Pfeils 40 vergrößert.
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Das
Werkzeug 10 kann Merkmale 42 auf der äußeren Peripherie 22 des
Werkzeugs 10 umfassen, die bei der Entfernung von Knochen
aus dem Röhrenknochen 14 zum
Bilden des Knochenhohlraums 12 helfen. Die Merkmale 42 können beispielsweise die
Form von Schneidkanten oder Zähnen
annehmen, die aus der äußeren Peripherie 22 herausragen.
Diese Zähne 42 können sich
an einer beliebigen Stelle entlang der äußeren Peripherie 22 befinden und
können
sich beispielsweise näher
an dem distalen Ende 36 des Werkzeugs 10 befinden.
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Wie
in 1 gezeigt, kann die äußere Peripherie 22 des
Werkzeugs 10 eine erste Schneidfläche 44 umfassen, die,
wie in 1 gezeigt, zum distalen Ende 36 des Werkzeugs 10 hin
angeordnet sein kann. Das Werkzeug 10 kann auch eine zweite Schneidfläche 46 umfassen,
die der ersten Schneidfläche 44 gegenüberliegt.
Die erste Schneidfläche 44 und
die zweite Schneidfläche 46 bilden
zusammen den distalen Abschnitt des Knochenhohlraums 12 aus.
Es ist zu beachten, dass gemäß der vorliegenden
Erfindung das Werkzeug 10 angepasst sein kann, um sowohl
die erste Gestalt 24 als auch die zweite Gestalt 26 des
Werkzeugs 10 in jeder geeigneten Weise bereitzustellen,
die im Umfang der Ansprüche
liegt. Beispielsweise kann die Änderung
des Werkzeugs 10 von der ersten Gestalt 24 zu
der zweiten Gestalt 26 bereitgestellt werden, indem das Werkzeug 10 beispielsweise
die Form einer Spannzange oder eines Diaphragmas annimmt.
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Eine
bestimmte, geeignete Weise zum Bereitstellen eines Werkzeugs 10 mit
einer ersten Gestalt 24 und einer zweiten Gestalt 26 besteht
darin, das Werkzeug 10 in Form einer Spannzange bereitzustellen.
In einer solchen Konfiguration, wie in 1 gezeigt,
ist der Körper 20 in
Form einer Spannzange bereitgestellt, und eine Stange 50 wird
zum Erweitern und Zusammenziehen der Spannzange oder des Körpers 20 verwendet.
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Wie
in 1 gezeigt, kann der Körper eine Längsöffnung 52 umfassen,
die in dem Körper 20 ausgebildet
ist. Die Stange 50, die als Keil wirken kann, kann teilweise
in der Öffnung 52 angebracht werden.
Die Stange 50 ist zum Erweitern von mindestens einem Abschnitt
des Körpers 20 anpassbar, wenn
die Stange 50 in der Öffnung 52 angebracht
ist.
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Das
Material, aus dem Werkzeug 10 gefertigt ist, kann elastisch
sein, um sich wirksam von einer ersten Gestalt 24 zu einer
zweiten Gestalt 26 zu erweitern. Wie in 1 gezeigt,
umfasst der Körper, um
für ein
weniger flexibles und elastisches Material ausgelegt zu sein, einen
Längsschlitz 54,
der dabei hilft, dem Körper 20 eine
ausreichende Flexibilität
zu verleihen. Der Schlitz 54 hilft dabei, es zu ermöglichen,
dass die zweite Gestalt 26 sich wesentlich von der ersten
Gestalt 24 unterscheidet.
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Der
Längsschlitz 54 kann
jede beliebige, geeignete Gestalt aufweisen; der Einfachheit halber kann
der Längsschlitz 54 in
Form eines Schlitzes sein, der eine Länge L und eine Breite W aufweist. Der
Längsschlitz 54 kann
der Einfachheit halber und zur Maximierung der Flexibilität des Körpers 20 zentral
um die Längsachse 56 des
Körpers 20 angeordnet
sein.
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Der
Längsschlitz 54 ist
vorzugsweise so angeordnet, dass er an der ersten Schneidfläche 54 oder
der zweiten Schneidfläche 46 angrenzt.
Um die Flexibilität
des Körpers 20 zu maximieren,
kann sich der Längsschlitz 54 von
dem distalen Ende 36 des Körpers 20 in Pfeilrichtung 40 zu
dem proximalen Ende 34 des Körpers 20 hin erstrecken.
Die Strecke L und Breite W, welche die Abmessungen des Längsschlitzes 54 bestimmen,
können
so gewählt
sein, dass die optimale Flexibilität und Stärke des Werkzeugs 10 bereitgestellt
wird.
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Es
ist zu beachten, dass die Stange 50 und der Körper 20 in
jeder beliebigen geeigneten Weise miteinander zusammenwirken können, die
in der Lage ist, dem Werkzeug 10 die erste Gestalt 24 und die
zweite Gestalt 26 bereitzustellen. Beispielsweise kann
die Stange 50 zum Erweitern des Körpers oder zum Zusammenziehen
des Körpers
verwendet werden. Darüber
hinaus kann die Stange den Körper
erweitern, wenn sie sich zum Körper
hin bewegt, oder sie kann den Körper
verlängern,
wenn sie von dem Körper 20 getrennt
wird. Die Stange ist im Innern durch den Körper 20 angeordnet.
Die vorliegende Erfindung kann mit einem flexiblen oder biegsamen Körper 20 und
einem Betätigungselement
ausgeübt werden,
das in der Lage ist, den Körper
von einer ersten Gestalt zu einer zweiten Gestalt zu bewegen oder zu
verzerren.
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Eine
Konfiguration der Verwendung von Körper und Betätigungselement
zum Bereitstellen eines Werkzeugs mit einer ersten Gestalt und einer
zweiten Gestalt ist als Werkzeug 10 in den 1, 2, 2A und 3 dargestellt. 2 zeigt
eine detailliertere Ansicht des Werkzeugs 10. Wie in 2 gezeigt,
nimmt das Element 50 die Form eines Stifts mit einem Kopf 62 an,
der ein Verbindungsteil 64 in Form von Innenschlitzen umfasst.
Die Innenschlitze weisen, wie in 6 gezeigt,
die Form eines Innensechskants auf.
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Die
Stange 50 umfasst außerdem
einen Gewindeabschnitt 66 mit einem Außengewinde 70, das mit
dem Innengewinde 72 auf dem Körper 20 zusammenwirkt.
Wenn die Stange 50 durch Verbindungsteil 64 unter
Verwendung eines (nicht gezeigten) Werkzeugs in Pfeilrichtung 78 gedreht
wird, wird die Stange 50 in Pfeilrichtung 60 zum
distalen Ende 36 des Körpers 20 hin
bewegt. Wenn die Stange 50 sich in Pfeilrichtung 60 bewegt,
nimmt das distale Ende 74 der Stange 50 Eingriff
mit der Innenfläche 76 des Körpers 70,
die an den Längsschlitz 54 angrenzt. Während das
Ende 74 der Stange 50 weiterhin in Eingriff mit
der Innenfläche 76 des
Körpers 20 steht, wird
das distale Ende 36 der äußeren Peripherie 22 des
Körpers 20 dazu
veranlasst, sich zu erweitern.
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2B zeigt
eine andere Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung als Werkzeug 10A. Das Werkzeug 10A ähnelt dem
Werkzeug 10 von 1, aber Werkzeug 10A hat
sowohl einen ersten Längsschlitz 54A als
auch einen zweiten Längsschlitz 54B, der
senkrecht zu Schlitz 54A angeordnet ist.
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3 zeigt
das distale Ende 36 des Körpers 20 des Werkzeugs 10 in
einer detaillierteren Ansicht. Wenn die Stange 50 sich
in Pfeilrichtung 60 bewegt, kommt die Stange 50 schließlich in
Berührung
mit der inneren Körperfläche 76 des
Körpers 20 am
distalen Ende 74 der Stange 50. Wenn die Stange 50 sich weiter
in Pfeilrichtung 60 bewegt, erweitert sich das distale
Ende 36 des Körpers 20 in
Richtung der Pfeile 80 so nach außen, dass wenn die Stange 50 sich
von der ersten Stangenposition 82 zu der zweiten Stangenposition 84 bewegt,
wie dies in Durchsicht gezeigt ist, sich die äußere Peripherie 22 des
Körpers 20 an dem
distalen Ende 36 des Körpers 20,
wie in Durchsicht gezeigt, von der ersten Gestalt 24 zu
der zweiten Gestalt 26 bewegt.
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Das
Stangenende 74 kann jede geeignete Gestalt aufweisen und
kann, wie in 3 gezeigt, eine bogenförmige Gestalt
aufweisen, um ein Auftreffen des Stangenendes 74 auf die
innere Körperfläche zu vermeiden.
Wie in 3 gezeigt, ist das Stangenende 74 im
allgemeinen halbkugelförmig.
Jede andere geeignete Gestalt, u. a. jede einigermaßen bogenförmige Gestalt,
wie beispielsweise eine im Allgemeinen kegelförmige Gestalt, kann für das Stangenende 74 zufriedenstellend
sein.
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Die
innere Körperfläche 76 kann
jede beliebige Gestalt aufweisen, die im Allgemeinen eine innere Körperfläche bereitstellt,
welche sich zur Längsachse 56 hin
nach innen bewegt, wenn sie in Pfeilrichtung 60 vom proximalen
Ende 34 zu dem distalen Ende 36 des Körpers 20 betrachtet
wird. Wie in 3 gezeigt, weist die innere
Körperfläche im Allgemeinen
eine kegelförmige
Gestalt auf.
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Um
die Biegsamkeit und Elastizität
des Körpers 20 zu
verbessern, kann der Körper 20 einen
Absatz 86 an dem proximalen Ende des Längsschlitzes 54 umfassen.
Der Absatz 86 kann jede beliebige Gestalt aufweisen, weist
aber, wie in 3 gezeigt, vorzugsweise eine
bogenförmige
Gestalt auf, welche die Spannungskonzentration an dem proximalen
Ende des Längsschlitzes 54 vermindert.
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Wie
unter erneuter Bezugnahme auf 2 ersichtlich
ist, kann das Werkzeug 10 verwendet werden, um bei der
Probereduktion eines orthopädischen
Implantats zu helfen. Daher kann das Werkzeug beispielsweise als
ein Probeschaft verwendet werden. Bei Verwendung als Probeschaft
kann das Werkzeug 10 einen Hals 90 umfassen, der
sich von dem proximalen Ende 34 des Körpers 20 nach außen erstreckt.
Der Hals 90 ist im allgemeinen zylinderförmig und
kann ein konisch verjüngtes
Ende aufweisen (nicht gezeigt).
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Ein
im Allgemeinen kugelförmiger
Probekopf 92 kann auf dem Hals 90 positionierbar
sein und kann zur Passung auf eine Gelenkpfanne oder eine Probegelenkpfanne
verwendet werden. Durch Verwendung des Werkzeugs als eine Probereduktion besteht
die Möglichkeit,
wenn das Werkzeug nicht tief genug im Femurkanal angeordnet ist,
das Werkzeug tiefer in den Kanal hinein einzuführen und eine weitere Probereduktion
durchzuführen.
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Das
Werkzeug 10 kann in jeder geeigneten Weise im Markraum
eines Röhrenknochens
installiert werden. So kann das Werkzeug 10 beispielsweise unter
Verwendung von manuellen Werkzeugen oder elektrischen Werkzeugen
im Markraum angeordnet werden. Beispielsweise kann, wie in 1 und 4 gezeigt,
der Körper 20 des
Werkzeugs 10 ein Merkmal zum Anschließen eines Handgriffs 94 beispielsweise
in Form eines Schlitzes umfassen, der mit einem Merkmal zum Anschließen eines
Werkzeugs 96 auf dem Handgriff 100 eines Räumwerkzeugs
verbunden werden kann. Ein Hammer 102 dient zum Hämmern auf
das obere Ende 104 des Handgriffs 100, um das
Werkzeug 10 in Pfeilrichtung 60 zu bewegen.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 1 ist zu beachten, dass die
Erfindung zwar mit einer ersten Gestalt 24 und einer zweiten
Gestalt 26 auf der äußeren Peripherie 22 des Werkzeugs 10 ausgeübt werden
kann, aber dass das Werkzeug 10 auch in der Lage sein kann,
eine breite Vielfalt von Formen je nach der Position der Stange 50 bereitzustellen.
Daher kann das Werkzeug 10 die Fähigkeit zum Einstellen oder
Voreinstellen einer bestimmten Position der äußeren Peripherie 22 des
Werkzeugs 10 umfassen, so dass ein Werkzeughohlraum von
einer bestimmten Größe bereitgestellt
werden kann.
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Die
Stange 50 kann beispielsweise, wie in 1 gezeigt,
Indikatoren 110 umfassen, die entlang der Länge der
Stange 50 angeordnet sind. Die Indikatoren 110 können in
einer beliebigen Weise aufgebracht werden. So können die Indikatoren 110 beispielsweise
die Form von geätzten,
gedruckten, gemalten oder gegossenen Markierungen haben, die beispielsweise
quer zur Längsachse
der Stange 50 angeordnet sind. Die Indikatoren 110 können auch Zahlen,
Buchstaben oder andere Indikatoren umfassen, die dabei helfen, eine
bestimmte Position entlang der Stange 110 festzulegen.
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Die
Indikatoren 110 können
beispielsweise verwendet werden, um die Stange so anzuordnen, dass
ein bestimmter Indikator 110 mit dem proximalen Ende 34 des
Körpers 20 ausgerichtet
ist. Wenn der Körper 110 verwendet
wird, kann eine bestimmte Markierung der Indikatoren 110 einer
besonders erwünschten
Gestalt der äußeren Peripherie 22 am
distalen Ende 36 und einer entsprechenden erwünschten
Knochenhohlraumgröße entsprechen.
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Es
können
auch andere Methoden zum Festlegen und Voreinstellen der Gestalt
der äußeren Peripherie 22 des
Werkzeugs 10 und der entsprechenden Größe des Knochenhohlraums 12 bereitgestellt werden.
Beispielsweise ist in 5 gezeigt, dass ein Gerät zum Voreinstellen
des Werkzeugs 10 die Form eines Passrings 112 annehmen
kann. Ein bestimmter Passring kann auf das distale Ende 36 der äußeren Peripherie 22 des
Körpers 20 des
Werkzeugs 10 aufgesetzt werden. Der Passring 112 kann
einem Knochenhohlraum mit einer bestimmten Größe entsprechen. Man könnte sich
vorstellen, dass eine Reihe dieser Ringe einer bestimmten Größe des Knochenhohlraums
entsprechen können.
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6 und 7 zeigen
eine alternative Methode zu der vorliegenden Erfindung als Räumwerkzeug 210.
Das Räumwerkzeug 210 umfasst
einen Körper 220 mit
einer Peripherie 222. Der Körper 220 ähnelt dem
Körper 20 des
Räumwerkzeugs 10 von 1 bis 3 und
kann aus einem ähnlichen
haltbaren Material gefertigt sein, wie beispielsweise aus legiertem
Kobalt-Chrom-Stahl, Titan oder einem rostfreiem Stahl. Der Körper 220 kann
einen Hals 290, auf dem ein Probekopf 292 angebracht
sein kann. Der Probekopf 292 ähnelt dem Probekopf 92 des Räumwerkzeugs 90 und
wird zum Durchführen
von Probereduktionen verwendet.
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Das
Räumwerkzeug 210 umfasst
weiter eine Stange 250, die der Stange 50 des
Räumwerkzeugs 10 von 1 bis 3 ähnelt. Ähnlich wie
die Stange 50 des Räumwerkzeugs 10 von 1 bis 3 umfasst
die Stange 250 Außengewinde 270,
die mit einem Innengewinde 272 auf dem Körper 220 zusammenpassen.
Die Stange 250 umfasst ein distales Ende 274,
das die innere Körperfläche 276 des
Körpers 220 berührt. Wenn
die Stange 250 sich in Pfeilrichtung 260 bewegt,
drängt
die Stange 250 die äußere Peripherie 222 des
Körpers 220 von
der ersten Gestalt 224 in die zweite Gestalt 226.
Wie in 4 gezeigt, umfasst der Körper 220 einen Längsschlitz 254,
um die Flexibilität
des Körpers 220 zu
steigern.
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7 zeigt
eine detailliertere Ansicht der Stange 250. Die Stange 250 umfasst
Außengewinde 270,
die mit dem Innengewinde 272 des Körpers 220 zusammenpassen.
Die Stange 250 umfasst einen Kopf 262 mit einer
Rändelung 264,
die beim Drehen der Stange 250 helfen. Die Stange 250 kann
aus einem beliebigen geeigneten haltbaren Material gefertigt sein
und kann zum Beispiel aus einem Metall gefertigt sein, das mit der
menschlichen Anatomie kompatibel ist, und kann sterilisierbar sein.
Beispielsweise kann die Stange 250 aus rostfreiem Stahl,
einem legiertem Kobalt-Chrom-Stahl oder Titan gefertigt sein.
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8 zeigt
eine alternative Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung als Räumwerkzeug 310.
Räumwerkzeug 310 ähnelt dem
Räumwerkzeug 10 von 1 bis 3,
aber Räumwerkzeug 310 weist
im Gegensatz zu dem Räumwerkzeug 10 von 1 bis 3 einen
Vorsprung 388 auf der Stange 350 auf, der dazu
führt,
dass die äußere Peripherie 322 des
Räumwerkzeugs 310 sich
erweitert, wenn die Stange 350 in Pfeilrichtung 340 bewegt
wird. Diese Richtung der Stangenbewegung, die zur Erweiterung des
Räumwerkzeugs 310 führt, ist
der Richtung, die zur Erweiterung des Räumwerkzeugs 10 führt, entgegengesetzt.
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Das
Räumwerkzeug 310 ist
vorzugsweise aus einem ähnlichen
Material gefertigt wie das Material von Räumwerkzeug 10. Beispielsweise
kann das Räumwerkzeug
aus einem Metall gefertigt sein, und zwar in Form von rostfreiem
Stahl, einem legiertem Kobalt-Chrom-Stahl oder Titan. Entsprechend kann die
Stange 350 aus einem ähnlichen
geeigneten haltbaren Material wie die Stange 50 des Räumwerkzeugs
in 1 bis 3 gefertigt sein. Die Stange 50 kann
beispielsweise aus einem rostfreiem Stahl, Titan oder einem legiertem
Kobalt-Chrom-Stahl
gefertigt sein.
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Das
Räumwerkzeug 310 umfasst
die Stange 350, die in dem Hohlraum 352 des Körpers 320 des Räumwerkzeugs 310 angeordnet
ist. Wenn die Stange 350 in Pfeilrichtung 378 gedreht
wird, wird die Stange 350 durch ein Gewinde (nicht gezeigt)
dazu veranlasst, sich in Pfeilrichtung 340 zu bewegen. Wenn
die Stange 350 sich in Pfeilrichtung 340 bewegt,
berührt
der Vorsprung 388 auf der Stange 350 die innere
Körperfläche 376 des
Körpers 320.
Wenn also die Stange in Pfeilrichtung 340 von der ersten Stangenposition 382 zu
der zweiten Stangenposition 384 bewegt wird, bewegt sich
die äußere Peripherie 322 des
Körpers 320 des
Räumwerkzeugs 310 von der
ersten Gestalt 324 zu der zweiten Gestalt 326. Wenn
sich die Peripherie 322 des Räumwerkzeugs 310 in
der ersten Position 324 befindet, kann ein erster Hohlraum 330 gebildet
werden. Entsprechend kann auch, wenn die Peripherie 322 des
Räumwerkzeugs 310 sich
in der zweiten Position 326 befindet, ein zweiter Hohlraum 332 gebildet
werden.
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9 zeigt
eine Prothese 516, die in dem Knochenhohlraum verwendet
werden kann, der von dem Werkzeug oder Räumwerkzeug der vorliegenden
Erfindung gebildet wird. Die Prothese 516 kann die Form
einer Hüftprothese
annehmen. Die Prothese 516 umfasst einen Schaft 512.
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Wie
in 1 gezeigt, ist der Schaft 512 zur Implantation
mindestens teilweise innerhalb des Knochenkanals 12 des
Röhrenknochens 14 geeignet.
Die Prothese 516 umfasst einen Kragen 520 zum Positionieren
der Prothese 516 im Innern des Röhrenknochens 14 während der
Operation. Der Kragen 520 steht in bedienfähiger Verbindung
mit dem Schaft 512 und erstreckt sich in Pfeilrichtung 522 von dem
Schaft 512 nach außen.
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Wie
in 9 gezeigt, kann der Kragen 20 eine Kragenfläche 524 umfassen,
die gegen die resezierte Fläche 526 des
Röhrenknochens 14 positioniert
wird. Der Kragen 520 dient somit dazu, die Prothese 516 gegen
den Röhrenknochen 14 zu
stützen und
einen Bezugspunkt für
die richtige Positionierung der Prothese 516 im Knochenkanal 12 über dem Röhrenknochen 14 bereitzustellen.
Die Prothese 516 kann weiterhin einen Kopf 530 umfassen,
der bedienfähig
mit dem Schaft 512 verbunden ist. Der Kopf 530 kann
auf eine beliebige geeignete Weise bedienfähig mit dem Schaft verbunden
sein. Beispielsweise kann der Kopf 530 eine kegelstumpfförmige Vertiefung 532 umfassen,
die eine konische Innenfläche 534 bildet.
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Wie
in 9 gezeigt, kann der Schaft 12 einen Hals 536 umfassen,
der sich vom Kragen 520 aus annähernd in Pfeilrichtung 540 erstreckt.
Der Hals 536 kann einen außen konisch verjüngten Abschnitt 542 aufweisen,
der eine außen
konisch verjüngte
Fläche
aufweist 544. Wie in 9 gezeigt, wird
die Außenfläche 544 des
konisch verjüngten
Abschnitts 542 des Halses 536 passend an der Innenfläche 534 des
Kopfs 530 angebracht.
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Die
Prothese 516 kann weiterhin eine Pfanne 546 zum
schwenkbaren Eingriff mit dem Kopf 530 umfassen. Die Pfanne 546 kann
in jeder beliebigen geeigneten Weise an dem Hüftknochen 550 befestigt sein.
So kann die Pfanne 546 beispielsweise eine halbkugelförmige Außenfläche 552 umfassen,
die in die Hüftgelenkpfanne 554 des
Hüftknochens 550 passt.
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Die
Außenfläche 552 der
Pfanne 546 kann Öffnungen
(nicht gezeigt) umfassen, an denen Befestigungselemente (nicht gezeigt)
zum Sichern an der Hüftgelenkpfanne 554 angebracht
sind, oder kann eine Peripherie mit Gewinde (nicht gezeigt) zum Eingriff
mit der Hüftgelenkpfanne 554 umfassen.
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Die
Pfanne 546 kann auf jede geeignete Weise im schwenkbaren
Eingriff mit dem Kopf 530 stehen. Beispielsweise können der
Kopf 530 und die Pfanne 546 Passflächen für einen
Metall-Metall-Kontakt miteinander aufweisen, oder es kann, wie in 9 gezeigt,
eine Auskleidung 560 schwenkbar zwischen der Pfanne 546 und
dem Kopf 530 angeordnet sein. Die Auskleidung 560 kann
aus einem haltbaren Metall oder aus einem nicht metallischen Material
gefertigt sein, beispielsweise aus einem Kunststoff oder aus Keramik.
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Beispielsweise
kann die Auskleidung
560 aus einem Polyethylen mit hohem
oder ultrahohem Molekulargewicht gefertigt sein. Beispielsweise
kann die Auskleidung
560 Polyethylen mit ultrahohem Molekulargewicht
gefertigt sein. Ein bestimmtes Polyethylen mit ultrahohem Molekulargewicht,
das gut für diese
Anwendung geeignet ist, wird von DePuy Orthopaedics Inc. unter dem
Warenzeichen Marathon verkauft und ist in
US-6.017.975 und
US-6.228.900 offengelegt.
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10 zeigt
eine Prothese, die mit dem Räumwerkzeug
der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, in Form einer
Schulterprothese 610. Die Schulterprothese 610 umfasst
einen Schaft 612 zur Anordnung in dem Hohlraum des Oberarmknochens.
Die Schulterprothese 610 umfasst außerdem einen Kopf 630 mit
einem Verbindungsstift 638. Der Verbindungsstift 638 in
dem Kopf 630 verriegelt sich mit einem konisch verjüngten Hohlraum 648 in dem
Schaft 612. Der Kopf 630 passt mit einem Glenoidimplantat
(nicht gezeigt) zusammen, das im Glenoidhohlraum positioniert wird.
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Das
Räumwerkzeug
der vorliegenden Erfindung kann zu einer Vielzahl verschiedener
peripherer Abmessungen angepasst werden, welche dazu verwendet werden
können,
mit einem einzigen Räumwerkzeug
mehrere Hohlräume
im Markraum zu bilden. Die Verwendung dieses mehrere Hohlräume bildenden
Räumwerkzeugs
wird die Verwendung von weniger Instrumenten ermöglichen, was folgende Vorteile
bietet: Einfachheit, verringerte Handhabung, geringeres Gewicht
von Instrumentenkästen
und -schalen, weniger Verlust und Verschleiß von Instrumenten und verringerte
Bestandskosten für
Räumwerkzeuginstrumente.
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Darüber hinaus
erlaubt die Schaffung des Instrumentensatzes mit dem anpassbaren
Räumwerkzeug
dem Chirurgen die Implantation von entweder zementierten oder zementlosen
Implantaten in Patienten mit verschiedenen anatomischen Gegebenheiten
unter Verwendung eines gemeinsamen, anpassbaren Räumwerkzeugs.
Dieses anpassbare Räumwerkzeug
ist ideal zur Bereitstellung einer vereinfachten Chirurgie und eines
umfassenden Implantatssystems.
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Das
anpassbare Räumwerkzeug
der vorliegenden Erfindung ermöglicht
es dem selben Räumwerkzeug,
eine der anatomischen Femurgestalt förderlichere Hülle zu schaffen,
unabhängig
davon, ob es sich um einen Oberschenkelknochen vom Typ A, Typ B
oder Typ C handelt, und erlaubt es dem Implantat, optional für einen
bestimmten Femurknochenzustand ausgelegt zu sein.
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Es
ist zu beachten, dass das anpassbare Räumwerkzeug der vorliegenden
Erfindung zur Wiederherstellung eines beliebigen Gelenks verwendet werden
kann, in dem der Markraum eines Röhrenknochens für die Prothese
vorbereitet wurde. Beispielsweise kann das Werkzeug oder Räumwerkzeug
der vorliegenden Erfindung für
Schulterprothesen, Hüftprothesen,
Ellenbogenprothesen oder Knieprothesen verwendet werden.