DE60318156T2 - Werkzeug zum Vorbereiten einer Knochenhöhle für Arthroplastie - Google Patents

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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf implantierbare Artikel und Methoden zur Herstellung von solchen Artikeln. Vor allem bezieht sich die Erfindung auf Knochenprothesen, Knochenprotheseninstrumente und Verfahren zu deren Herstellung.
  • Es gibt viele bekannte Designs und Methoden zur Herstellung von implantierbaren Artikeln, wie etwa Knochenprothesen. Eine derartige Knochenprothese umfasst Komponenten für künstliche Gelenke, wie etwa Ellbogen, Hüfte, Knie und Schultern. Eine wichtige Erwägung bei Design oder Herstellung von implantierbaren Knochenprothesen ist, dass die Prothese beim Implantieren in den Körper ausreichend fixiert ist.
  • In früheren Designs von implantierbaren Artikeln stützte sich die Verankerung des Implantats auf die Verwendung von Zementen, wie etwa Polymethylmethacrylat (PMMA). Die Verwendung solcher Zemente kann gewisse Vorteile haben, wie etwa Bereitstellung einer Fixierung, die keinen Spielraum entwickelt oder nicht zur postoperativen Erosion von Knochenflächen führt. Allerdings geht der aktuelle Trend dahin, diese Zemente in geringerem Ausmaß zu verwenden, da diese dazu neigen, ihre Klebeeigenschaften im Laufe der Zeit zu verlieren, und da die Möglichkeit besteht, dass der Zement zur Entstehung von Verschleißtrümmern im Gelenk beiträgt. Beim Verwenden dieser Zementimplantate sind die Implantate dazu ausgelegt, kleiner zu sein als der betreffende Hohlraum. Das Implantat wird in den Hohlraum eingesetzt und ein Mantel oder eine Schicht Zement wird zwischen dem Hohlraum und dem Implantat eingebracht.
  • Seit kurzem werden implantierbare Knochenprothesen so angewendet und konstruiert, dass sie das Einwachsen von hartem Gewebe (d. h. Knochen) um das Implantat herum ermutigen. Die Knochenbefestigung tritt in der Regel ein und das Einwachsen wird gefördert, wenn die Oberfläche der implantierbaren Knochenprothese unregelmäßig oder strukturiert ist. Die Knochenbefestigung tritt in der Regel ein und das Einwachsen wird gefördert, wenn die Oberfläche der implantierbaren Knochenprothese eine gute Fixierung der Prothese mit dem Körper bereitstellt. In der Regel lässt sich ein höheres Maß an Knochenfixierungswechselwirkung des neu gebildeten harten Gewebes in und um die Strukturierung erzielen, wenn die Oberflächen einer implantierbaren Knochenprothese, die in Eingriff mit dem Knochen stehen, poröser oder regelmäßig sind. Bei Prothesen, die dazu ausgelegt sind, den Knocheneinwuchs zu fördern, besteht eine enge Übereinstimmung zwischen dem Hohlraum, in den die Prothese implantiert wird, und der Peripherie der Knochenprothese. Derartige Knochenprothesen werden in den Knochenhohlraum eingepresst.
  • Eine der Erwägungen bei der Entscheidung, ob ein zementierter oder eingepresster Schaft in einem Gelenkprothesenimplantat verwendet werden sollte, ist die allgemeine Gesundheit oder der Gesamtzustand des Knochens des jeweiligen Patienten. Röhrenknochen, insbesondere der Femur (Oberschenkelknochen), werden in der Regel in drei allgemeine Knochenstrukturklassen eingeteilt. Diese Klasseneinteilung steht in Zusammenhang mit der Knochengesundheit. Der Gesundheitszustand des Knochens ist in der Regel auf das Fortschreiten der Erkrankung im Innern des Röhrenknochens zurückzuführen. Typische Röhrenknochenerkrankungen, die zu einer Totalhüftarthroplastik führen, sind Ostoarthritis, avaskuläre Nekrose und rheumatoide Arthritis (Polyarthritis).
  • Die Einteilung in drei verschiedene Knochenstrukturklassen des Oberschenkelknochens kann zwischen Metaphyse und Diaphyse ermittelt werden. Diese drei Knochenstrukturtypen werden als Knochenstruktur vom Typ A, B und C bezeichnet. Eine ausführlichere Beschreibung dieser Knochenstrukturtypen ist in dem Artikel von Dorr, L D., Faugere, M C., Mackel, A M., Gruen, T A., Bogner, B., Malluche, H H. mit dem Titel „Structural and Cellular Assessment of Bone Quality of Proximal Femur" (Bone 1993: 231–242) zu finden.
  • In Knochenstrukturen vom Typ A sind dicke mediale und posteriore Kortizes sichtbar. Sie beginnen am distalen Ende des kleinen Trochanters und sind sofort recht dick. Dadurch entsteht sowohl ein enger Diaphysenkanal als auch eine Trichterform zum proximalen Femur. Die dickeren Kortizes und die geringere Porosität führen zu einem niedrigeren Kanal-Schenkelspornisthmus-Verhältnis. Diese Art von Knochen ist häufiger bei jüngeren Patienten zu finden. In Knochenstrukturen vom Typ B ist sowohl in den medialen als auch den posterioren Kortizes Knochenverlust festzustellen. Der mediale Kortex ist dünner als bei Knochen vom Typ A, aber die Trichterform ist noch vorhanden. Die Trichterform des Kanals ist weiterhin gut für die Fixierung des Implantats geeignet. Der posteriore Kortex ist besonders stark verdünnt, oder er fehlt ganz, und dies führt dazu, dass der Markraum verbreitert ist. Die Form des Knochens ist oben und unten proportional.
  • In Knochenstrukturen vom Typ C hat der Knochen fast die gesamten medialen und posterioren Kortizes verloren, was dazu führt, dass der Markraum eine „ofenrohrähnliche" Form besitzt. Typ C weist die dünnsten Kortizes von allen 3 Knochentypen sowie einen breiten Markraum auf, und erscheint in Röntgenbildern etwas „verschwommen". Diese Art von Knochen ist am häufigsten bei älteren Patienten zu beobachten.
  • Zementierte Implantate werden häufiger bei Patienten mit Knochenstruktur vom Typ C verwendet, zementlose Implantate dagegen eher bei Patienten mit Knochenstruktur vom Typ A. Darüber hinaus werden zementierte Implantate oftmals angewendet, wenn das Verhältnis zwischen proximaler Kanalbreite zur distalen Kanalbreite geringer ist als das Verhältnis bei Patienten, bei denen eher zementlose Implantate eingesetzt würden.
  • Schaftkomponenten für die Totalgelenkarthroplastik weisen in der Regel eine Keilform auf, wobei der distale Abschnitt des Schafts einen kleineren Querschnitt aufweist als der proximale Querschnitt. In der Regel weist der Schaft in der Richtung vom proximalen Abschnitt zum distalen Abschnitt des Schafts eine fortlaufend abnehmende Querschnittsfläche auf.
  • Aufgrund der Unterschiede bei den Knochentypen, für welche die zementierten und zementlosen Schäfte konstruiert sind, gibt es zwischen den Prothesenschäften große Variationen im Hinblick auf die Gestalt der Schäfte. Wie bereits erwähnt, weisen einige zementierte Schäfte eine größere Differenz zwischen der Querschnittsfläche oder der Breite des proximalen Abschnitts des Schafts und des distalen Schaftabschnitts auf.
  • Zementierte und unzementierte Schäfte werden in einen Kanal oder Hohlraum implantiert, der in einem resezierten Röhrenknochen vorbereitet wurde. Der Hohlraum in dem Röhrenknochen kann unter Verwendung von mindestens einer von mehreren Instrumentarten vorbereitet werden. So kann der Hohlraum zum Beispiel unter Verwendung eines Bohrers, Aufreibers oder Räumwerkzeugs vorbereitet werden. Ein Hüftschafthohlraum kann in der Regel anhand einer Kombination von Bohren, Aufreiben und Ausräumen vorbereitet werden. Beim Ausräumen werden Zähne oder Schneidkanten eingesetzt, die Material von dem Knochen abtragen. Das Räumwerkzeug hat in der Regel die gleiche Gestalt wie der Schaft.
  • Um einen Hohlraum für einen bestimmten Schaft vorzubereiten, muss ein einzigartiges Räumwerkzeug mit einem einzigartigen Profil verfügbar sein, um diesen Hohlraum vorbereiten zu können. Selbst bei einem bestimmten Schaft kann der Chirurg patienten-spezifische Gründe oder Vorlieben aufgrund allgemeiner Praxiken für einen Zementmantel oder die Dicke des Zements entlang des Schaftprofils haben, die sich von den Angaben des Schaftherstellers und der damit verwendeten Räumwerkzeuge unterscheiden können. Daher ist in beim bisherigen Stand der Technik eine riesige Zahl von Räumwerkzeugen erforderlich, nämlich ein Räumwerkzeug für jede bestimmte Größe eines bestimmten Schaftdesigns. Sogar bei einer derartigen Vielfalt von Schäften beschränkt die Konfiguration eines Räumwerkzeugs den Chirurgen auf die Verwendung eines bestimmten Zementmantelmusters für eine bestimmte Kombination von Hüftschaft und Hüftschafträumwerkzeug.
  • US-4.739.750 legt eine Raspel zum Vorbereiten des Markraums eines Knochens zur Aufnahme einer Prothese offen. Die Raspel umfasst einen Handgriff und eine gezahnte Klinge. Die gezahnte Klinge weist eine Breite auf und umfasst zwei ergänzende längliche Abschnitte, die eine Längsrichtung aufweisen. Das Werkzeug umfasst Mittel, die es erlauben, dass sich die zwei Abschnitte relativ zueinander in einer Richtung bewegen, die quer zur Längsrichtung verläuft, und die das Variieren der Klingenbreite möglich machen. Die Präambel von Anspruch 1 basiert auf der Offenlegung dieses Dokuments.
  • DE-8.814.941 legt eine sich drehende und hin und her bewegende Schneidvorrichtung zum Vorbereiten der Vertiefungen in einem Knochen zur Aufnahme eines Implantats offen. Der Querschnitt im Bereich der Schneidplatten kann während des Schneidvorgangs erhöht werden. Die Schneidplatten breiten sich von der Drehachse ausgehend aus, was auf die Verdrängung einer Verbindung entlang der Drehachse zurückzuführen ist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst ein orthopädisches Implantationswerkzeug ein Merkmal, welches es einem Abschnitt der Peripherie des Instruments erlaubt, anpassbar zu sein, so dass das Werkzeug mehr als eine Art von Hohlraum für einen orthopädischen Implantatschaft vorbereiten kann. Das Werkzeug könnte erweitert oder zusammengezogen werden, um entweder für eine Knochenstruktur vom Typ A oder vom Typ C ausgelegt zu sein. Vorzugsweise erfolgt die Erweiterung oder das Zusammenziehen des Instruments auf kontrollierte Weise, so dass ein bestimmtes Instrument für eine Vielzahl unterschiedlicher Merkmalsgrößen ausgelegt sein könnte.
  • Das anpassbare Instrument erlaubt die ideale Dimensionierung des Hohlraums für ein bestimmtes Implantat. Das anpassbare Instrument ist in der Lage, separate Instrumentensätze für zementierte und zementlose Implantate zu ersetzen und verringert sowohl die Kosten als auch die Komplexität für Hersteller und Anwender der Instrumente.
  • Die vorliegende Erfindung erlaubt es, das gleiche Instrument oder Räumwerkzeug zu verwenden, um eine der anatomischen Femurgestalt förderlichere Hülle über eine Knochenstruktur vom Typ A, Typ B oder Typ C zu schaffen, und erlaubt es, das Implantat entsprechend in idealer Weise zu konstruieren.
  • Das anpassbare Instrument kann für die Wiederherstellung eines beliebigen Gelenks verwendet werden, in welchem der Markraum des Röhrenknochens für eine Prothese vorbereitet wird. So kann das anpassbare Instrument beispielsweise für Schultern, Ellbogen, Hüfte, Knie wie auch für Handgelenke und Knöchelgelenke verwendet werden. Das anpassbare Instrument erlaubt das Einpassen von optimal konstruierten zementierten und zementlosen Implantaten in die bedienfähige Räumwerkzeughülle, die von einem einzelnen Satz von Räumwerkzeugen geschaffen wurde.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Werkzeug zum Vorbereiten eines Hohlraums in einem Röhrenknochen zur Aufnahme einer Gelenkprothese zur Verwendung bei der Arthroplastik bereitgestellt. Das Werkzeug umfasst einen Körper mit einer äußeren Peripherie des Körpers. Die äußere Peripherie ist dazu angepasst, eine erste Gestalt und eine zweite Gestalt des Körpers aufzuweisen. Die zweite Gestalt weist Abmessungen auf, die sich von denen der ersten Gestalt unterscheiden. Der Körper bestimmt eine Längsöffnung, die sich vom proximalen Ende des Körpers bis zum distalen Ende des Körpers erstreckt. Der Körper bestimmt außerdem einen Längsschlitz, der darin ausgebildet ist und sich vom distalen Ende des Körpers nach innen erstreckt. Das Werkzeug umfasst weiterhin eine Stange, die zum Zusammenwirken mit dem Körper zumindest teilweise in der Öffnung angebracht werden kann, um den an den Schlitz angrenzenden Körper zu erweitern. Das Werkzeug ist, wenn es in der ersten Gestalt ist, in der Lage, einen ersten Hohlraum in dem Röhrenknochen zu bilden; und das Werkzeug ist, wenn es in der zweiten Gestalt ist, in der Lage, einen zweiten Hohlraum in dem Röhrenknochen zu bilden. Der zweite Hohlraum unterscheidet sich von dem ersten Hohlraum.
  • Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Räumwerkzeug zum Entfernen von Knochen zum Vorbereiten eines Hohlraums in einem Röhrenknochen zur Aufnahme einer Gelenkprothese zur Verwendung bei der Arthroplastik bereitgestellt. Das Räumwerkzeug umfasst einen Körper mit einer äußeren Peripherie des Körpers. Zumindest ein Teil des Körpers kann gebogen werden, so dass die äußere Peripherie eine erweiterte Gestalt und eine zusammengezogene Gestalt des Körpers aufweisen kann. Die zusammengezogene Gestalt weist andere Abmessungen auf als die erweiterte Gestalt. Der Körper bestimmt eine Längsöffnung, die sich vom proximalen Ende des Körpers bis zum distalen Ende des Körpers erstreckt. Der Körper bestimmt außerdem einen Längsschlitz, der darin ausgebildet ist und sich vom distalen Ende des Körpers nach innen erstreckt. Das Räumwerkzeug umfasst weiterhin eine Stange, die zum Zusammenwirken mit dem Körper zumindest teilweise in der Öffnung angebracht werden kann, um den an den Schlitz angrenzenden Körper zu erweitern. Das Werkzeug ist, wenn es in der erweiterten Gestalt ist, in der Lage, einen ersten Hohlraum in dem Röhrenknochen zu bilden; und das Werkzeug ist, wenn es in der zusammengezogenen Gestalt ist, in der Lage, einen zweiten Hohlraum in dem Röhrenknochen zu bilden. Der zweite Hohlraum unterscheidet sich von dem ersten Hohlraum.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Instrumentenkit zur Verwendung bei der Totalgelenkarthroplastik bereitgestellt. Das Kit umfasst ein Räumwerkzeug zum Entfernen von Knochen zum Vorbereiten eines Hohlraums in einem Röhrenknochen zur Aufnahme einer Gelenkprothese. Das Räumwerkzeug umfasst einen Körper mit einer äußeren Peripherie des Körpers. Zumindest ein Abschnitt des Körpers kann so gebogen werden, dass die äußere Peripherie eine erweiterte Gestalt und eine zusammengezogene Gestalt des Körpers aufweisen kann. Die zusammengezogene Gestalt weist andere Abmessungen auf als die erweiterte Gestalt. Der Körper bestimmt eine Längsöffnung, die sich vom proximalen Ende des Körpers bis zum distalen Ende des Körpers erstreckt. Der Körper bestimmt außerdem einen Längsschlitz, der darin ausgebildet ist und sich vom distalen Ende des Körpers nach innen erstreckt. Das Räumwerkzeug umfasst weiterhin eine Stange, die zum Zusammenwirken mit dem Körper zumindest teilweise in der Öffnung angebracht werden kann, um den an den Schlitz angrenzenden Körper zu erweitern. Das Räumwerkzeug ist, wenn es in der erweiterten Gestalt ist, in der Lage, einen ersten Hohlraum in dem Röhrenknochen zu bilden; und das Räumwerkzeug ist, wenn es in der zusammengezogenen Gestalt ist, in der Lage, einen zweiten Hohlraum in dem Röhrenknochen zu bilden. Der zweite Hohlraum unterscheidet sich von dem ersten Hohlraum.
  • Die technischen Vorteile der vorliegenden Erfindung umfassen die Fähigkeit, die Gestalt des Hohlraums gebräuchlich für einen Prothesenschaft anzupassen. Beispielsweise umfasst gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ein Instrument in Form eines Räumwerkzeugs einen Abschnitt davon, der erweitert oder zusammengezogen werden kann, so dass ein Abschnitt des Räumwerkzeugs vergrößert oder verkleinert werden kann, um die Gestalt des Räumwerkzeugs zu verändern. Somit stellt die vorliegende Erfindung einen anpassbaren, auf die jeweiligen Erfordernisse ausgelegten Hohlraum für einen Prothesenschaft bereit.
  • Ein weiterer technischer Nutzen der vorliegenden Erfindung umfasst die Fähigkeit, eine Reihe von fixierten Räumwerkzeugen durch ein einziges, anpassbares Räumwerkzeug zu ersetzen. Beispielsweise umfasst gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung das Räumwerkzeug ein Anpassungsmerkmal, so dass das Räumwerkzeug in einer von einer Reihe verschiedener Abmessungen eingestellt sein kann, wobei jede Abmessung einem Satz von ansonsten fixierten Räumwerkzeugen entspricht, so dass das anpassbare Räumwerkzeug eine Vielzahl von fixierten Räumwerkzeugen ersetzen kann. Somit ersetzt die vorliegende Erfindung eine Reihe von Räumwerkzeugen durch ein einziges Räumwerkzeug.
  • Nun werden die Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft unter Bezugnahme auf die folgenden beigefügten Zeichnungen beschrieben:
  • 1 ist ein auseinandergezogener Perspektivschnitt eines anpassbaren Räumwerkzeugs zum Vorbereiten eines Hohlraums für eine Totalhüftgelenkprothese gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine Perspektivansicht des anpassbaren Räumwerkzeugs von 1.
  • 2A ist eine Untenansicht eines Abschnitts des anpassbaren Räumwerkzeugs von 1.
  • 2B ist eine Untenansicht eines Abschnitts eines anpassbaren Räumwerkzeugs, das dem von 1 ähnelt und zwei senkrechte Längsschlitze gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aufweist.
  • 3 ist eine teilweise Draufsicht des anpassbaren Räumwerkzeugs von 1.
  • 4 ist eine teilweise Draufsicht eines Griffs und Hammers zur Verwendung beim Positionieren des Räumwerkzeugs von 1 in dem Hohlraum.
  • 5 ist eine Draufsicht eines Passrings, der auf dem Räumwerkzeug von 1 installiert ist.
  • 6 ist eine Draufsicht eines anpassbaren Räumwerkzeugs zum Vorbereiten eines Hohlraums für eine Totalhüftgelenkprothese gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 7 ist eine Draufsicht eines Erweiterungsstifts des anpassbaren Räumwerkzeugs von 4.
  • 8 ist eine teilweise Draufsicht eines anpassbaren Räumwerkzeugs zum Vorbereiten eines Hohlraums für eine Totalhüftgelenkprothese gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 9 ist eine teilweise im Querschnitt gezeigte Draufsicht einer Hüftgelenkprothese, die den Hohlraum verwenden kann, der von dem anpassbaren Räumwerkzeug der vorliegenden Erfindung gebildet wird.
  • 10 ist eine teilweise im Querschnitt gezeigte Draufsicht einer Schultergelenkprothese, die den Hohlraum verwenden kann, der von dem anpassbaren Räumwerkzeug der vorliegenden Erfindung gebildet wird.
  • Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen zeigt 1 ein Werkzeug 10, das zum Vorbereiten eines Knochenhohlraums 12 in einem Röhrenknochen 14 verwendet werden kann. Der Knochenhohlraum 12 wird zur Aufnahme einer Gelenkprothese 16 (siehe 9) zur Verwendung bei der Arthroplastik eingesetzt. Das Werkzeug 10 umfasst einen Körper 20 mit einer äußeren Peripherie 22 des Körpers 20. Die äußere Peripherie 22 ist dazu angepasst, eine erste Gestalt 24 und eine zweite Gestalt 26 der äußeren Peripherie 22 aufzuweisen. Die zweite Gestalt 26 weist Abmessungen auf, die sich von denen der ersten Gestalt 26 unterscheiden.
  • Das Werkzeug 10 ist, wenn es in der ersten Gestalt 24 ist, in der Lage, einen ersten Hohlraum 30 in dem Röhrenknochen 14 zu bilden. Das Werkzeug 10 ist, wenn es in der zweiten Gestalt 26 ist, in der Lage, einen zweiten Hohlraum 32 in dem Röhrenknochen 14 zu bilden. Der zweite Hohlraum 32 unterscheidet sich von dem ersten Hohlraum 30.
  • Das Werkzeug 10 kann aus jedem beliebigen geeigneten, haltbaren Material gefertigt sein, das mit dem menschlichen Körper kompatibel ist und eine ausreichende Stärke und Härte aufweist, um Knochen aus dem Knochenhohlraum 12 zu entfernen. Beispielsweise kann das Werkzeug 12 aus einem Metall gefertigt sein, wie z. B. Titan, legiertem Kobalt-Chrom-Stahl oder rostfreiem Stahl.
  • Das Werkzeug 10 kann jede geeignete Gestalt aufweisen, die in der Lage ist, den Knochenhohlraum 12 zu reparieren. Vorzugsweise und wie in 1 gezeigt, weist das Werkzeug 10 eine im Allgemeinen keilförmige Gestalt oder konisch verjüngte Gestalt mit einem breiteren proximalen ersten Ende 34 und einem schmaleren distalen Ende 36 auf. Um eine Gestalt des Hohlraums 12 bereitzustellen, die mit einem Implantat kompatibel ist, kann das Werkzeug 10 beispielsweise eine Querschnittsgestalt aufweisen, die sich von dem distalen Ende 36 bis zu dem proximalen Ende 34 in Richtung des Pfeils 40 vergrößert.
  • Das Werkzeug 10 kann Merkmale 42 auf der äußeren Peripherie 22 des Werkzeugs 10 umfassen, die bei der Entfernung von Knochen aus dem Röhrenknochen 14 zum Bilden des Knochenhohlraums 12 helfen. Die Merkmale 42 können beispielsweise die Form von Schneidkanten oder Zähnen annehmen, die aus der äußeren Peripherie 22 herausragen. Diese Zähne 42 können sich an einer beliebigen Stelle entlang der äußeren Peripherie 22 befinden und können sich beispielsweise näher an dem distalen Ende 36 des Werkzeugs 10 befinden.
  • Wie in 1 gezeigt, kann die äußere Peripherie 22 des Werkzeugs 10 eine erste Schneidfläche 44 umfassen, die, wie in 1 gezeigt, zum distalen Ende 36 des Werkzeugs 10 hin angeordnet sein kann. Das Werkzeug 10 kann auch eine zweite Schneidfläche 46 umfassen, die der ersten Schneidfläche 44 gegenüberliegt. Die erste Schneidfläche 44 und die zweite Schneidfläche 46 bilden zusammen den distalen Abschnitt des Knochenhohlraums 12 aus. Es ist zu beachten, dass gemäß der vorliegenden Erfindung das Werkzeug 10 angepasst sein kann, um sowohl die erste Gestalt 24 als auch die zweite Gestalt 26 des Werkzeugs 10 in jeder geeigneten Weise bereitzustellen, die im Umfang der Ansprüche liegt. Beispielsweise kann die Änderung des Werkzeugs 10 von der ersten Gestalt 24 zu der zweiten Gestalt 26 bereitgestellt werden, indem das Werkzeug 10 beispielsweise die Form einer Spannzange oder eines Diaphragmas annimmt.
  • Eine bestimmte, geeignete Weise zum Bereitstellen eines Werkzeugs 10 mit einer ersten Gestalt 24 und einer zweiten Gestalt 26 besteht darin, das Werkzeug 10 in Form einer Spannzange bereitzustellen. In einer solchen Konfiguration, wie in 1 gezeigt, ist der Körper 20 in Form einer Spannzange bereitgestellt, und eine Stange 50 wird zum Erweitern und Zusammenziehen der Spannzange oder des Körpers 20 verwendet.
  • Wie in 1 gezeigt, kann der Körper eine Längsöffnung 52 umfassen, die in dem Körper 20 ausgebildet ist. Die Stange 50, die als Keil wirken kann, kann teilweise in der Öffnung 52 angebracht werden. Die Stange 50 ist zum Erweitern von mindestens einem Abschnitt des Körpers 20 anpassbar, wenn die Stange 50 in der Öffnung 52 angebracht ist.
  • Das Material, aus dem Werkzeug 10 gefertigt ist, kann elastisch sein, um sich wirksam von einer ersten Gestalt 24 zu einer zweiten Gestalt 26 zu erweitern. Wie in 1 gezeigt, umfasst der Körper, um für ein weniger flexibles und elastisches Material ausgelegt zu sein, einen Längsschlitz 54, der dabei hilft, dem Körper 20 eine ausreichende Flexibilität zu verleihen. Der Schlitz 54 hilft dabei, es zu ermöglichen, dass die zweite Gestalt 26 sich wesentlich von der ersten Gestalt 24 unterscheidet.
  • Der Längsschlitz 54 kann jede beliebige, geeignete Gestalt aufweisen; der Einfachheit halber kann der Längsschlitz 54 in Form eines Schlitzes sein, der eine Länge L und eine Breite W aufweist. Der Längsschlitz 54 kann der Einfachheit halber und zur Maximierung der Flexibilität des Körpers 20 zentral um die Längsachse 56 des Körpers 20 angeordnet sein.
  • Der Längsschlitz 54 ist vorzugsweise so angeordnet, dass er an der ersten Schneidfläche 54 oder der zweiten Schneidfläche 46 angrenzt. Um die Flexibilität des Körpers 20 zu maximieren, kann sich der Längsschlitz 54 von dem distalen Ende 36 des Körpers 20 in Pfeilrichtung 40 zu dem proximalen Ende 34 des Körpers 20 hin erstrecken. Die Strecke L und Breite W, welche die Abmessungen des Längsschlitzes 54 bestimmen, können so gewählt sein, dass die optimale Flexibilität und Stärke des Werkzeugs 10 bereitgestellt wird.
  • Es ist zu beachten, dass die Stange 50 und der Körper 20 in jeder beliebigen geeigneten Weise miteinander zusammenwirken können, die in der Lage ist, dem Werkzeug 10 die erste Gestalt 24 und die zweite Gestalt 26 bereitzustellen. Beispielsweise kann die Stange 50 zum Erweitern des Körpers oder zum Zusammenziehen des Körpers verwendet werden. Darüber hinaus kann die Stange den Körper erweitern, wenn sie sich zum Körper hin bewegt, oder sie kann den Körper verlängern, wenn sie von dem Körper 20 getrennt wird. Die Stange ist im Innern durch den Körper 20 angeordnet. Die vorliegende Erfindung kann mit einem flexiblen oder biegsamen Körper 20 und einem Betätigungselement ausgeübt werden, das in der Lage ist, den Körper von einer ersten Gestalt zu einer zweiten Gestalt zu bewegen oder zu verzerren.
  • Eine Konfiguration der Verwendung von Körper und Betätigungselement zum Bereitstellen eines Werkzeugs mit einer ersten Gestalt und einer zweiten Gestalt ist als Werkzeug 10 in den 1, 2, 2A und 3 dargestellt. 2 zeigt eine detailliertere Ansicht des Werkzeugs 10. Wie in 2 gezeigt, nimmt das Element 50 die Form eines Stifts mit einem Kopf 62 an, der ein Verbindungsteil 64 in Form von Innenschlitzen umfasst. Die Innenschlitze weisen, wie in 6 gezeigt, die Form eines Innensechskants auf.
  • Die Stange 50 umfasst außerdem einen Gewindeabschnitt 66 mit einem Außengewinde 70, das mit dem Innengewinde 72 auf dem Körper 20 zusammenwirkt. Wenn die Stange 50 durch Verbindungsteil 64 unter Verwendung eines (nicht gezeigten) Werkzeugs in Pfeilrichtung 78 gedreht wird, wird die Stange 50 in Pfeilrichtung 60 zum distalen Ende 36 des Körpers 20 hin bewegt. Wenn die Stange 50 sich in Pfeilrichtung 60 bewegt, nimmt das distale Ende 74 der Stange 50 Eingriff mit der Innenfläche 76 des Körpers 70, die an den Längsschlitz 54 angrenzt. Während das Ende 74 der Stange 50 weiterhin in Eingriff mit der Innenfläche 76 des Körpers 20 steht, wird das distale Ende 36 der äußeren Peripherie 22 des Körpers 20 dazu veranlasst, sich zu erweitern.
  • 2B zeigt eine andere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung als Werkzeug 10A. Das Werkzeug 10A ähnelt dem Werkzeug 10 von 1, aber Werkzeug 10A hat sowohl einen ersten Längsschlitz 54A als auch einen zweiten Längsschlitz 54B, der senkrecht zu Schlitz 54A angeordnet ist.
  • 3 zeigt das distale Ende 36 des Körpers 20 des Werkzeugs 10 in einer detaillierteren Ansicht. Wenn die Stange 50 sich in Pfeilrichtung 60 bewegt, kommt die Stange 50 schließlich in Berührung mit der inneren Körperfläche 76 des Körpers 20 am distalen Ende 74 der Stange 50. Wenn die Stange 50 sich weiter in Pfeilrichtung 60 bewegt, erweitert sich das distale Ende 36 des Körpers 20 in Richtung der Pfeile 80 so nach außen, dass wenn die Stange 50 sich von der ersten Stangenposition 82 zu der zweiten Stangenposition 84 bewegt, wie dies in Durchsicht gezeigt ist, sich die äußere Peripherie 22 des Körpers 20 an dem distalen Ende 36 des Körpers 20, wie in Durchsicht gezeigt, von der ersten Gestalt 24 zu der zweiten Gestalt 26 bewegt.
  • Das Stangenende 74 kann jede geeignete Gestalt aufweisen und kann, wie in 3 gezeigt, eine bogenförmige Gestalt aufweisen, um ein Auftreffen des Stangenendes 74 auf die innere Körperfläche zu vermeiden. Wie in 3 gezeigt, ist das Stangenende 74 im allgemeinen halbkugelförmig. Jede andere geeignete Gestalt, u. a. jede einigermaßen bogenförmige Gestalt, wie beispielsweise eine im Allgemeinen kegelförmige Gestalt, kann für das Stangenende 74 zufriedenstellend sein.
  • Die innere Körperfläche 76 kann jede beliebige Gestalt aufweisen, die im Allgemeinen eine innere Körperfläche bereitstellt, welche sich zur Längsachse 56 hin nach innen bewegt, wenn sie in Pfeilrichtung 60 vom proximalen Ende 34 zu dem distalen Ende 36 des Körpers 20 betrachtet wird. Wie in 3 gezeigt, weist die innere Körperfläche im Allgemeinen eine kegelförmige Gestalt auf.
  • Um die Biegsamkeit und Elastizität des Körpers 20 zu verbessern, kann der Körper 20 einen Absatz 86 an dem proximalen Ende des Längsschlitzes 54 umfassen. Der Absatz 86 kann jede beliebige Gestalt aufweisen, weist aber, wie in 3 gezeigt, vorzugsweise eine bogenförmige Gestalt auf, welche die Spannungskonzentration an dem proximalen Ende des Längsschlitzes 54 vermindert.
  • Wie unter erneuter Bezugnahme auf 2 ersichtlich ist, kann das Werkzeug 10 verwendet werden, um bei der Probereduktion eines orthopädischen Implantats zu helfen. Daher kann das Werkzeug beispielsweise als ein Probeschaft verwendet werden. Bei Verwendung als Probeschaft kann das Werkzeug 10 einen Hals 90 umfassen, der sich von dem proximalen Ende 34 des Körpers 20 nach außen erstreckt. Der Hals 90 ist im allgemeinen zylinderförmig und kann ein konisch verjüngtes Ende aufweisen (nicht gezeigt).
  • Ein im Allgemeinen kugelförmiger Probekopf 92 kann auf dem Hals 90 positionierbar sein und kann zur Passung auf eine Gelenkpfanne oder eine Probegelenkpfanne verwendet werden. Durch Verwendung des Werkzeugs als eine Probereduktion besteht die Möglichkeit, wenn das Werkzeug nicht tief genug im Femurkanal angeordnet ist, das Werkzeug tiefer in den Kanal hinein einzuführen und eine weitere Probereduktion durchzuführen.
  • Das Werkzeug 10 kann in jeder geeigneten Weise im Markraum eines Röhrenknochens installiert werden. So kann das Werkzeug 10 beispielsweise unter Verwendung von manuellen Werkzeugen oder elektrischen Werkzeugen im Markraum angeordnet werden. Beispielsweise kann, wie in 1 und 4 gezeigt, der Körper 20 des Werkzeugs 10 ein Merkmal zum Anschließen eines Handgriffs 94 beispielsweise in Form eines Schlitzes umfassen, der mit einem Merkmal zum Anschließen eines Werkzeugs 96 auf dem Handgriff 100 eines Räumwerkzeugs verbunden werden kann. Ein Hammer 102 dient zum Hämmern auf das obere Ende 104 des Handgriffs 100, um das Werkzeug 10 in Pfeilrichtung 60 zu bewegen.
  • Unter erneuter Bezugnahme auf 1 ist zu beachten, dass die Erfindung zwar mit einer ersten Gestalt 24 und einer zweiten Gestalt 26 auf der äußeren Peripherie 22 des Werkzeugs 10 ausgeübt werden kann, aber dass das Werkzeug 10 auch in der Lage sein kann, eine breite Vielfalt von Formen je nach der Position der Stange 50 bereitzustellen. Daher kann das Werkzeug 10 die Fähigkeit zum Einstellen oder Voreinstellen einer bestimmten Position der äußeren Peripherie 22 des Werkzeugs 10 umfassen, so dass ein Werkzeughohlraum von einer bestimmten Größe bereitgestellt werden kann.
  • Die Stange 50 kann beispielsweise, wie in 1 gezeigt, Indikatoren 110 umfassen, die entlang der Länge der Stange 50 angeordnet sind. Die Indikatoren 110 können in einer beliebigen Weise aufgebracht werden. So können die Indikatoren 110 beispielsweise die Form von geätzten, gedruckten, gemalten oder gegossenen Markierungen haben, die beispielsweise quer zur Längsachse der Stange 50 angeordnet sind. Die Indikatoren 110 können auch Zahlen, Buchstaben oder andere Indikatoren umfassen, die dabei helfen, eine bestimmte Position entlang der Stange 110 festzulegen.
  • Die Indikatoren 110 können beispielsweise verwendet werden, um die Stange so anzuordnen, dass ein bestimmter Indikator 110 mit dem proximalen Ende 34 des Körpers 20 ausgerichtet ist. Wenn der Körper 110 verwendet wird, kann eine bestimmte Markierung der Indikatoren 110 einer besonders erwünschten Gestalt der äußeren Peripherie 22 am distalen Ende 36 und einer entsprechenden erwünschten Knochenhohlraumgröße entsprechen.
  • Es können auch andere Methoden zum Festlegen und Voreinstellen der Gestalt der äußeren Peripherie 22 des Werkzeugs 10 und der entsprechenden Größe des Knochenhohlraums 12 bereitgestellt werden. Beispielsweise ist in 5 gezeigt, dass ein Gerät zum Voreinstellen des Werkzeugs 10 die Form eines Passrings 112 annehmen kann. Ein bestimmter Passring kann auf das distale Ende 36 der äußeren Peripherie 22 des Körpers 20 des Werkzeugs 10 aufgesetzt werden. Der Passring 112 kann einem Knochenhohlraum mit einer bestimmten Größe entsprechen. Man könnte sich vorstellen, dass eine Reihe dieser Ringe einer bestimmten Größe des Knochenhohlraums entsprechen können.
  • 6 und 7 zeigen eine alternative Methode zu der vorliegenden Erfindung als Räumwerkzeug 210. Das Räumwerkzeug 210 umfasst einen Körper 220 mit einer Peripherie 222. Der Körper 220 ähnelt dem Körper 20 des Räumwerkzeugs 10 von 1 bis 3 und kann aus einem ähnlichen haltbaren Material gefertigt sein, wie beispielsweise aus legiertem Kobalt-Chrom-Stahl, Titan oder einem rostfreiem Stahl. Der Körper 220 kann einen Hals 290, auf dem ein Probekopf 292 angebracht sein kann. Der Probekopf 292 ähnelt dem Probekopf 92 des Räumwerkzeugs 90 und wird zum Durchführen von Probereduktionen verwendet.
  • Das Räumwerkzeug 210 umfasst weiter eine Stange 250, die der Stange 50 des Räumwerkzeugs 10 von 1 bis 3 ähnelt. Ähnlich wie die Stange 50 des Räumwerkzeugs 10 von 1 bis 3 umfasst die Stange 250 Außengewinde 270, die mit einem Innengewinde 272 auf dem Körper 220 zusammenpassen. Die Stange 250 umfasst ein distales Ende 274, das die innere Körperfläche 276 des Körpers 220 berührt. Wenn die Stange 250 sich in Pfeilrichtung 260 bewegt, drängt die Stange 250 die äußere Peripherie 222 des Körpers 220 von der ersten Gestalt 224 in die zweite Gestalt 226. Wie in 4 gezeigt, umfasst der Körper 220 einen Längsschlitz 254, um die Flexibilität des Körpers 220 zu steigern.
  • 7 zeigt eine detailliertere Ansicht der Stange 250. Die Stange 250 umfasst Außengewinde 270, die mit dem Innengewinde 272 des Körpers 220 zusammenpassen. Die Stange 250 umfasst einen Kopf 262 mit einer Rändelung 264, die beim Drehen der Stange 250 helfen. Die Stange 250 kann aus einem beliebigen geeigneten haltbaren Material gefertigt sein und kann zum Beispiel aus einem Metall gefertigt sein, das mit der menschlichen Anatomie kompatibel ist, und kann sterilisierbar sein. Beispielsweise kann die Stange 250 aus rostfreiem Stahl, einem legiertem Kobalt-Chrom-Stahl oder Titan gefertigt sein.
  • 8 zeigt eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung als Räumwerkzeug 310. Räumwerkzeug 310 ähnelt dem Räumwerkzeug 10 von 1 bis 3, aber Räumwerkzeug 310 weist im Gegensatz zu dem Räumwerkzeug 10 von 1 bis 3 einen Vorsprung 388 auf der Stange 350 auf, der dazu führt, dass die äußere Peripherie 322 des Räumwerkzeugs 310 sich erweitert, wenn die Stange 350 in Pfeilrichtung 340 bewegt wird. Diese Richtung der Stangenbewegung, die zur Erweiterung des Räumwerkzeugs 310 führt, ist der Richtung, die zur Erweiterung des Räumwerkzeugs 10 führt, entgegengesetzt.
  • Das Räumwerkzeug 310 ist vorzugsweise aus einem ähnlichen Material gefertigt wie das Material von Räumwerkzeug 10. Beispielsweise kann das Räumwerkzeug aus einem Metall gefertigt sein, und zwar in Form von rostfreiem Stahl, einem legiertem Kobalt-Chrom-Stahl oder Titan. Entsprechend kann die Stange 350 aus einem ähnlichen geeigneten haltbaren Material wie die Stange 50 des Räumwerkzeugs in 1 bis 3 gefertigt sein. Die Stange 50 kann beispielsweise aus einem rostfreiem Stahl, Titan oder einem legiertem Kobalt-Chrom-Stahl gefertigt sein.
  • Das Räumwerkzeug 310 umfasst die Stange 350, die in dem Hohlraum 352 des Körpers 320 des Räumwerkzeugs 310 angeordnet ist. Wenn die Stange 350 in Pfeilrichtung 378 gedreht wird, wird die Stange 350 durch ein Gewinde (nicht gezeigt) dazu veranlasst, sich in Pfeilrichtung 340 zu bewegen. Wenn die Stange 350 sich in Pfeilrichtung 340 bewegt, berührt der Vorsprung 388 auf der Stange 350 die innere Körperfläche 376 des Körpers 320. Wenn also die Stange in Pfeilrichtung 340 von der ersten Stangenposition 382 zu der zweiten Stangenposition 384 bewegt wird, bewegt sich die äußere Peripherie 322 des Körpers 320 des Räumwerkzeugs 310 von der ersten Gestalt 324 zu der zweiten Gestalt 326. Wenn sich die Peripherie 322 des Räumwerkzeugs 310 in der ersten Position 324 befindet, kann ein erster Hohlraum 330 gebildet werden. Entsprechend kann auch, wenn die Peripherie 322 des Räumwerkzeugs 310 sich in der zweiten Position 326 befindet, ein zweiter Hohlraum 332 gebildet werden.
  • 9 zeigt eine Prothese 516, die in dem Knochenhohlraum verwendet werden kann, der von dem Werkzeug oder Räumwerkzeug der vorliegenden Erfindung gebildet wird. Die Prothese 516 kann die Form einer Hüftprothese annehmen. Die Prothese 516 umfasst einen Schaft 512.
  • Wie in 1 gezeigt, ist der Schaft 512 zur Implantation mindestens teilweise innerhalb des Knochenkanals 12 des Röhrenknochens 14 geeignet. Die Prothese 516 umfasst einen Kragen 520 zum Positionieren der Prothese 516 im Innern des Röhrenknochens 14 während der Operation. Der Kragen 520 steht in bedienfähiger Verbindung mit dem Schaft 512 und erstreckt sich in Pfeilrichtung 522 von dem Schaft 512 nach außen.
  • Wie in 9 gezeigt, kann der Kragen 20 eine Kragenfläche 524 umfassen, die gegen die resezierte Fläche 526 des Röhrenknochens 14 positioniert wird. Der Kragen 520 dient somit dazu, die Prothese 516 gegen den Röhrenknochen 14 zu stützen und einen Bezugspunkt für die richtige Positionierung der Prothese 516 im Knochenkanal 12 über dem Röhrenknochen 14 bereitzustellen. Die Prothese 516 kann weiterhin einen Kopf 530 umfassen, der bedienfähig mit dem Schaft 512 verbunden ist. Der Kopf 530 kann auf eine beliebige geeignete Weise bedienfähig mit dem Schaft verbunden sein. Beispielsweise kann der Kopf 530 eine kegelstumpfförmige Vertiefung 532 umfassen, die eine konische Innenfläche 534 bildet.
  • Wie in 9 gezeigt, kann der Schaft 12 einen Hals 536 umfassen, der sich vom Kragen 520 aus annähernd in Pfeilrichtung 540 erstreckt. Der Hals 536 kann einen außen konisch verjüngten Abschnitt 542 aufweisen, der eine außen konisch verjüngte Fläche aufweist 544. Wie in 9 gezeigt, wird die Außenfläche 544 des konisch verjüngten Abschnitts 542 des Halses 536 passend an der Innenfläche 534 des Kopfs 530 angebracht.
  • Die Prothese 516 kann weiterhin eine Pfanne 546 zum schwenkbaren Eingriff mit dem Kopf 530 umfassen. Die Pfanne 546 kann in jeder beliebigen geeigneten Weise an dem Hüftknochen 550 befestigt sein. So kann die Pfanne 546 beispielsweise eine halbkugelförmige Außenfläche 552 umfassen, die in die Hüftgelenkpfanne 554 des Hüftknochens 550 passt.
  • Die Außenfläche 552 der Pfanne 546 kann Öffnungen (nicht gezeigt) umfassen, an denen Befestigungselemente (nicht gezeigt) zum Sichern an der Hüftgelenkpfanne 554 angebracht sind, oder kann eine Peripherie mit Gewinde (nicht gezeigt) zum Eingriff mit der Hüftgelenkpfanne 554 umfassen.
  • Die Pfanne 546 kann auf jede geeignete Weise im schwenkbaren Eingriff mit dem Kopf 530 stehen. Beispielsweise können der Kopf 530 und die Pfanne 546 Passflächen für einen Metall-Metall-Kontakt miteinander aufweisen, oder es kann, wie in 9 gezeigt, eine Auskleidung 560 schwenkbar zwischen der Pfanne 546 und dem Kopf 530 angeordnet sein. Die Auskleidung 560 kann aus einem haltbaren Metall oder aus einem nicht metallischen Material gefertigt sein, beispielsweise aus einem Kunststoff oder aus Keramik.
  • Beispielsweise kann die Auskleidung 560 aus einem Polyethylen mit hohem oder ultrahohem Molekulargewicht gefertigt sein. Beispielsweise kann die Auskleidung 560 Polyethylen mit ultrahohem Molekulargewicht gefertigt sein. Ein bestimmtes Polyethylen mit ultrahohem Molekulargewicht, das gut für diese Anwendung geeignet ist, wird von DePuy Orthopaedics Inc. unter dem Warenzeichen Marathon verkauft und ist in US-6.017.975 und US-6.228.900 offengelegt.
  • 10 zeigt eine Prothese, die mit dem Räumwerkzeug der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, in Form einer Schulterprothese 610. Die Schulterprothese 610 umfasst einen Schaft 612 zur Anordnung in dem Hohlraum des Oberarmknochens. Die Schulterprothese 610 umfasst außerdem einen Kopf 630 mit einem Verbindungsstift 638. Der Verbindungsstift 638 in dem Kopf 630 verriegelt sich mit einem konisch verjüngten Hohlraum 648 in dem Schaft 612. Der Kopf 630 passt mit einem Glenoidimplantat (nicht gezeigt) zusammen, das im Glenoidhohlraum positioniert wird.
  • Das Räumwerkzeug der vorliegenden Erfindung kann zu einer Vielzahl verschiedener peripherer Abmessungen angepasst werden, welche dazu verwendet werden können, mit einem einzigen Räumwerkzeug mehrere Hohlräume im Markraum zu bilden. Die Verwendung dieses mehrere Hohlräume bildenden Räumwerkzeugs wird die Verwendung von weniger Instrumenten ermöglichen, was folgende Vorteile bietet: Einfachheit, verringerte Handhabung, geringeres Gewicht von Instrumentenkästen und -schalen, weniger Verlust und Verschleiß von Instrumenten und verringerte Bestandskosten für Räumwerkzeuginstrumente.
  • Darüber hinaus erlaubt die Schaffung des Instrumentensatzes mit dem anpassbaren Räumwerkzeug dem Chirurgen die Implantation von entweder zementierten oder zementlosen Implantaten in Patienten mit verschiedenen anatomischen Gegebenheiten unter Verwendung eines gemeinsamen, anpassbaren Räumwerkzeugs. Dieses anpassbare Räumwerkzeug ist ideal zur Bereitstellung einer vereinfachten Chirurgie und eines umfassenden Implantatssystems.
  • Das anpassbare Räumwerkzeug der vorliegenden Erfindung ermöglicht es dem selben Räumwerkzeug, eine der anatomischen Femurgestalt förderlichere Hülle zu schaffen, unabhängig davon, ob es sich um einen Oberschenkelknochen vom Typ A, Typ B oder Typ C handelt, und erlaubt es dem Implantat, optional für einen bestimmten Femurknochenzustand ausgelegt zu sein.
  • Es ist zu beachten, dass das anpassbare Räumwerkzeug der vorliegenden Erfindung zur Wiederherstellung eines beliebigen Gelenks verwendet werden kann, in dem der Markraum eines Röhrenknochens für die Prothese vorbereitet wurde. Beispielsweise kann das Werkzeug oder Räumwerkzeug der vorliegenden Erfindung für Schulterprothesen, Hüftprothesen, Ellenbogenprothesen oder Knieprothesen verwendet werden.

Claims (8)

  1. Ein Werkzeug (10) zum Vorbereiten eines Hohlraums (12) in einem Röhrenknochen (14) zur Aufnahme einer Gelenkprothese (16) zur Verwendung bei der Arthroplastik, wobei das Werkzeug (10) einen Körper (20) mit einer äußeren Peripherie (22) umfasst, welche angepasst zum Aufweisen einer ersten Gestalt (24) und einer zweiten Gestalt (26) ist, wobei die zweite Gestalt (26) Abmessungen aufweist, die sich von denen der ersten Gestalt (24) unterscheiden, wobei der Körper (20) einen ersten Längsschlitz (54) bestimmt, der darin ausgebildet ist und sich vom distalen Ende (36) des Körpers (20) nach innen erstreckt, und in dem das Werkzeug (10), wenn es in der ersten Gestalt (24) ist, in der Lage ist, einen ersten Hohlraum (30) in dem Röhrenknochen (14) zu bilden, und, wenn es in der zweiten Gestalt (26) ist, in der Lage ist, einen zweiten Hohlraum (32) in dem Röhrenknochen (14) zu bilden, wobei der zweite Hohlraum (32) sich von dem ersten Holraum (30) unterscheidet, gekennzeichnet dadurch dass der Körper (20) eine Längsöffnung (52) bestimmt, welche sich von dem proximalen Ende (34) des Körpers (20) zum distalen Ende (36) des Körpers (20) erstreckt, und das Werkzeug eine Stange (50) umfasst, welche zum Zusammenwirken mit dem Körper (20) zumindest teilweise in der Öffnung (52) angebracht werden kann, um den an den Schlitz (54) angrenzenden Körper (20) zu erweitern.
  2. Ein Werkzeug (10) gemäß Anspruch 1, wobei der Körper (20) eine erste Schneidfläche (44) desselben und eine zweite Schneidfläche (46) desselben bestimmt, wobei die erste Schneidfläche (44) und die zweite Schneidfläche (46) einander gegenüberliegen.
  3. Ein Werkzeug (10) gemäß Anspruch 1, wobei der Körper (20) einen zweiten Längsschlitz (54B) bestimmt, welcher zumindest teilweise im Abstand zum ersten erwähnten Längsschlitz (54A) angeordnet ist.
  4. Ein Werkzeug (10) gemäß Anspruch 1, wobei die Stange (50) Stangenmerkmale (110) umfasst, und wobei der Körper (20) Körpermerkmale umfasst, wobei die Stangenmerkmale (110) mit den Körpermerkmalen zusammenwirken können, um den an den Schlitz (54) angrenzenden Körper zu erweitern.
  5. Ein Werkzeug (10) gemäß Anspruch 1, wobei der Körper (20) und die Stange (50) angepasst sind, um den an den Schlitz (54) angrenzenden Körper (20) zu erweitern, wenn die Stange (50) distal relativ zu dem Körper (20) bewegt wird.
  6. Ein Werkzeug (10) gemäß Anspruch 1, wobei der Körper (20) und die Stange (50) angepasst sind, um den an den Schlitz (54) angrenzenden Körper (20) zu erweitern, wenn die Stange (50) annähernd relativ zu dem Körper (20) bewegt wird.
  7. Ein Werkzeug (10) gemäß Anspruch 1, wobei das Werkzeug (10) ein Räumwerkzeug ist und wobei die erste Gestalt (24) eine erweiterte Gestalt und die zweite Gestalt (26) eine zusammengezogene Gestalt ist, wobei zumindest ein Teil des Körpers (20) des Räumwerkzeugs gebogen werden kann, so dass die äußere Peripherie (22) eine erweiterte Gestalt und eine zusammengezogene Gestalt derselben aufweist.
  8. Ein Instrumentenkit zur Verwendung bei der Totalgelenkarthroplastik, wobei das Kit ein Räumwerkzeug gemäß Anspruch 7 umfasst.
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