DE69133453T2 - Behälter und Verfahren zum Verstärken eines Behälter-Bodens - Google Patents

Behälter und Verfahren zum Verstärken eines Behälter-Bodens Download PDF

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Metallbehälterkörper der Bauart mit einer saumlosen Seitenwand und einem Boden, der integral damit ausgebildet ist. insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Bodenkontur, die einen vergrößerten Kuppelrückdruck vorsieht, der größeren Widerstand gegen Schädigung bietet, wenn sie fallengelassen wird, und der eine Höhenzunahme bzw. eine Höhenvergrößerung eines Behälters minimiert oder verhindert, in dem das Getränk Pasteurisierungstemperaturen und/oder extremen Temperaturen ausgesetzt ist, die beim Versenden und Lagerung auftreten. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Vorsehen dieser verbesserten Bodenkonturen.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Es hat zahlreiche Behälterkonfigurationen von zweiteiligen Behältern bzw. Containern gegeben, d.h. Behältern bzw. Containern mit einem Körper, der eine integrale Bodenwand an einem Ende besitzt und ein Gegenende, das so konfiguriert ist, daß ein Verschluß daran befestigt ist. Behälterhersteller bzw. Containerhersteller verpacken Getränke verschiedener Arten in diesen Behältern, die entweder aus Stahl- oder Aluminiumlegierungen gebildet sind.
  • Bei der Herstellung dieser Behälterkörper ist es wichtig, daß die Körperwand und die Bodenwand des Behälters so dünn wie möglich sind, so daß der Behälter zu einem wettbewerbsfähigen Preis verkauft werden kann. Es ist viel Arbeit aufgewandt worden, um die Körperwand dünner zu machen.
  • Neben der Suche nach dünneren Körperwandstrukturen sind verschiedene Bodenwandkonfigurationen untersucht worden. Ein früher Ansatz bei der Suche nach ausreichender Festigkeit der Bodenwand war es, dieselbe in eine kugelförmige Kuppelkonfiguration zu formen. Diese allgemeine Konfiguration ist bei Dunn u.a., US-Patent Nr. 3,760,751, ausgegeben am 25. September 1973, gezeigt. Die Bodenwand wird dadurch mit einer nach innen konkaven Kuppel oder einem Bodenausnehmungsteil vorgesehen, der eine große Fläche der Bodenwand des Behälters aufweist bzw. einnimmt. Diese Kuppelkonfiguration sieht eine vergrößerte Festigkeit vor und widersteht einer Verformung der Bodenwand unter vergrößertem Innendruck des Behälters mit wenig Veränderung der Gesamtgeometrie in der Bodenwand über den Druckbereich, für den der Behälter konstruiert ist.
  • Der Stand der Technik, der mit Kuppeln versehene Böden lehrt, weist auch die folgenden Schriften auf: P. G. Stephan, US-Patent Nr. 3,349,956, ausgegeben am 31. Oktober 1967; Kneusel u.a., US-Patent Nr. 3,693,828, ausgegeben am 26. September 1972; Dunn u.a., US-Patent Nr. 3,730,383, ausgegeben am 1. Mai 1973; Toukmanian, US-Patent Nr. 3,904,069, ausgegeben am 9. September 1975; Lyu u.a., US-Patent Nr. 3,942,673, ausgegeben am 9. März 1976; Miller u.a., US-Patent Nr. 4,294,373, ausgegeben am 13. Oktober 1981; McMillin, US-Patent Nr. 4,834,256, ausgegeben am 30. Mai 1989; Pulciani u.a., US-Patent Nr. 4,685,582, ausgegeben am 11. August 1987, Pulciani u.a., US-Patent Nr. 4,768,672, ausgegeben am 6. September 1988.
  • Patente, die eine Vorrichtung zum Formen bzw. Umformen von Behältern mit nach innen gerichteten Kuppelböden lehren, und/oder die Behälter lehren, die nach innen gerichtete Kuppelböden besitzen, umfassen folgende: Maeder u.a., US-Patente Nr. 4,289,014, ausgegeben am 15. September 1981; Gombas, US-Patent Nr. 4,341,321, ausgegeben am 27. Juli 1982; Elert u.a., US-Patent Nr. 4,372,143, ausgegeben am 8. Februar 1983; und Pulciani u.a., US-Patent Nr. 4,620,434, ausgegeben am 4. November 1986.
  • Es lehrt von den oben erwähnten Patente Lyu u.a. einen nach innen gerichteten Kuppelboden, bei dem die Form Kuppelbodens elliptisch ist.
  • Stephan lehrt im US-Patent Nr. 3,349,956 die Verwendung eines ringförmigen Tragteils mit verringertem Durchmesser mit einem nach innen gerichteten Kuppelboden, der zwischen dem ringförmigen Tragteil mit verringertem Durchmesser angeordnet ist. Stephan lehrt auch das Stapeln des ringförmigen Tragteils mit verringertem Durchmesser innerhalb des doppelsäumigen bzw. doppelt gefalzten Oberteils eines anderen Behälters.
  • Kneusel u.a. lehren im US-Patent Nr. 3,693,828 einen Stahlbehälter mit einem Bodenteil, der kegelstumpfförmig bzw. verjüngend geformt ist, um einen ringförmigen Tragteil mit verringertem Durchmesser vorzusehen, und um einen nach innen gerichteten Kuppelboden zu besitzen, der radial nach innen vom ringförmigen Tragteil angeordnet ist. Verschiedene Konturen des Bodens sind eingestellt bzw. ausgerichtet, um eine gleichförmigere Beschichtung der Innenunterseite vorzusehen, die einen verringerten Radius des Kuppelbodens aufweist.
  • Pulciani u.a. lehren in den US-Patenten Nr. 4,685,582 und 4,768,672 anstelle des kegelstumpfförmigen Teils von Kneusel u.a. einen Übergangsteil zwischen dem zylindrisch geformten Körper des Behälters und dem ringförmigen Tragteil mit verringertem Durchmesser, der einen oberen ringförmigen Bogenteil aufweist, der mit Bezug auf den Außendurchmesser des Behälters konvex ist, und einen unteren ringförmigen Bogenteil, der mit Bezug auf den Außendurchmesser des Behälters konkav ist.
  • McMillin lehrt im US-Patent Nr. 4,834,256 einen Übergangsteil zwischen der zylindrisch geformten Außenwand des Behälters und dem ringförmigen Tragteil mit verringertem Durchmesser, der so konturiert ist, daß er eine stabile Stapelung für die Behälter vorsieht, und zwar mit einem doppelsäumigen bzw. doppelt gefalzten Oberteil, welcher im wesentlichen den gleichen Durchmesser wie die zylindrische Außenwand besitzt, genauso wie er eine stabile Stapelung für die Behälter vorsieht, die einen doppelsäumigen Oberteil besitzen, der kleiner ist als der zylindrische Körper. In dieser Konstruktion stapeln bzw. passen die Oberteile mit verringertem Durchmesser in den ringförmigen Tragteil mit verringertem Durchmesser, und Behälter mit größe ren Oberteilen stapeln gegen bzw. passen auf diesen speziell konturierten Übergangsteil.
  • Supik lehrt im US-Patent Nr. 4,732,292, ausgegeben am 22. März 1988, das Vorsehen von Einkerbungen im Boden eines Behälters, die sich vom Boden aufwärts erstrecken. Verschiedene Konfigurationen dieser Einkerbungen sind gezeigt. Die Einkerbungen sollen die Flexibilität des Bodens vergrößern und dadurch ein Brechen der Innenbeschichtungen verhindern, wenn die Behälter inneren Strömungsmitteldrücken bzw. Flüssigkeitsdrücken unterworfen sind.
  • Im US-Patent Nr. 4,885,924, ausgegeben am 12. Dezember 1989, welches in der W.I.P.O.-Internationalen Veröffentlichungs-Nr. WO 83/02577 vom 4. August 1983 offenbart wurde, lehren Claydon u.a. eine Vorrichtung bzw. Einrichtung zum Rollen der Außenfläche des ringförmigen Tragteils radial nach innen, wodurch die Radien des ringförmigen Tragteils verringert werden. Dieses Rollen des ringförmigen Tragteils nach innen hilft dabei, die Umkehrung bzw. das Umstülpen der Kuppel zu verhindern, wenn der Behälter inneren Strömungsmitteldrücken bzw. Flüssigkeitsdrücken unterworfen ist.
  • Verschiedene Patente des Standes der Technik, einschließlich Pulciani u.a., US-Patent Nr. 4,620,434, lehren Konturen, die konstruiert bzw. ausgelegt sind, um den Druck zu vergrößern, bei dem das Strömungsmittel innerhalb des Behälters die Kuppel am Boden des Behälters umkehrt bzw. umstülpt. Dieser Druck wird der statische Kuppelumkehrdruck bzw. Kuppelumstülpdruck genannt. In diesem Patent ist der Kontur des Übergangsteils eine so große Betonung gegeben, daß der Radius der Kuppelplatte bzw. des Kuppelpanels bzw. der Kuppelfläche, obwohl sie im allgemeinen innerhalb eines Bereiches festgelegt ist, nicht für das bevorzugte Ausführungsbeispiel festgelegt bzw. beschrieben ist.
  • Jedoch wurde bekannt, daß Maximalwerte für den statischen Kuppelumkehr- bzw. Kuppelumstülpdruck durch das Vergrößern der Krümmung der Kuppel auf einen Optimalwert erreicht werden, und daß weitere Vergrößerungen der Kuppelkrümmung Verringerungen der statischen Kuppelumkehrdrücke zur Folge haben.
  • Wie früher erwähnt, ist es eines der Probleme, einen maximalen Kuppelumkehr- bzw. Umstülpdruck für eine gegebene Metalldicke zu erhalten. Jedoch ist es ein anderes Problem, eine Widerstandsfähigkeit gegen Schädigung zu erhalten, wenn ein gefüllter Behälter auf eine harte Oberfläche fallengelassen wird.
  • Die heutige Industrieprüfung für Fallwiderstandsfähigkeit wird die kumulative bzw. Gesamtfallhöhe genannt. Wie für hier berichtete Testergebnisse durchgeführt wird ein gefüllter Behälter auf eine Stahlplatte fallengelassen, und zwar aus Höhen, die bei 75 mm (drei Zoll) beginnen, und die um 75 mm (drei Zoll) für jeden darauffolgenden Fall steigen. Die Fallhöhenwiderstandsfähigkeit ist dann die Summe aller Abstände, bei denen bzw. von denen der Behälter fallengelassen wird, und zwar einschließlich der Höhe, bei der die Kuppel umgekehrt bzw. umgestülpt wird oder teilweise umgestülpt wird. Das heißt, die Fallhöhenwiderstandsfähigkeit ist die kumulative bzw. Gesamthöhe, bei der die Bodenkontur ausreichend geschädigt wird, um ein festes aufrechtes Stehen auf einer flachen Oberfläche zu verhindern.
  • In der US-Patentanmeldung 07/505,618 mit den gleichen Erfindern und von der gleichen Anmelderin, wie die vorliegende Anmeldung wurde gezeigt, daß das Verringern des Kuppelradius des Behälters die Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit verstärkt und den Kuppelumkehr- bzw. Kuppelumstülpdruck verringert. Weiter wurde in dieser früheren Anmeldung gezeigt, daß das Vergrößern der Innenwandhöhe den Kuppelumstülpdruck vergrößert.
  • Wenn jedoch der Kuppelradius für eine gegebene Kuppelhöhe verringert wird, nimmt die Innenwand an Höhe ab. Daher hat für eine gegebene Kuppelhöhe eine Vergrößerung der kumulativen bzw. Gesamffallwiderstandsfähigkeit, wie sie durch eine Verringerung des Kuppelradius erreicht wird, eine Verringerung der Höhe der Innenwand zur Folge, und zwar zusammen mit einer folgenden Verringerung des Kuppelumstülpdruckes.
  • Somit ist es ein Weg, eine gute Kombination der Gesamtfallhöhe und des Kuppelumstülpdruckes zu erreichen, die Dom- bzw. Kuppelhöhe zu vergrößern, wodurch eine Verringerung des Kuppelradiuses gestattet wird, während man eine adäquate Wandhöhe besitzt. Jedoch gibt es Grenzen, auf die die Kuppelhöhe vergrößert werden kann, während immer noch der Standarddurchmeser, die Standardhöhe und die Volumenspezifikationen aufrechterhalten werden können.
  • Ein zusätzliches Problem bei der Getränkebehälterkonstruktion und -herstellung hat darin bestanden, die Behälter innerhalb der Spezifikationen zu halten, und zwar folgend auf einen Pasteurisierungs- bzw. Erhitzungsprozeß, wenn die gefüllten Getränkebehälter bei hohen Umgebungstemperaturen gelagert werden und/oder wenn sie Sonnenlicht ausgesetzt werden.
  • Diese Vergrößerung der Höhe wird durch Ausrollen des ringförmigen Tragteils verursacht, wenn der innere Strömungsmittel- bzw. Flüssigkeitsdruck des Kuppelteils eine nach unten gerichtete Kraft auf die Innenumfangswand aufbringt, und wenn die Innenumfangswand eine nach unten gerichtete Kraft auf den ringförmigen Tragteil aufbringt.
  • Eine Vergrößerung der Höhe eines Getränkebehälters verursacht einen Stau der Behälter bei der Füll- und Lieferausrüstung und eine Ungleichmäßigkeit bzw. Unebenheit beim Stapeln.
  • Wie bekannt ist, wird jährlich eine große Menge von Behältern hergestellt und die Hersteller sind immer bestrebt, die Metallmenge zu verringern, die bei der Herstellung von Behältern verwendet wird, während immer noch die gleichen Betriebs- bzw. Einsatzcharakteristiken aufrechterhalten werden.
  • Wegen den großen Mengen der hergestellten Behälter bzw. Container wird eine geringfügige Verringerung der Metalldicke, auch 2,5 × 10–3 mm (ein Zehntausendstel eines Zolls) eine wesentliche Verringerung der Materialkosten zur Folge haben.
  • Weiterhin sei die Aufmerksamkeit auf die internationale Patentanmeldung WO 83/02577 (nächstkommende Stand der Technik) gezogen. Diese Anmeldung bezieht sich auf ein Verfahren zum Formen von Behältern. Bei dem beschriebenen Verfahren der erneuten Formung eines Behälters mit einer Seitenwand und einer Bodenwand wird der Behälter durch Tragmittel verdreht, während eine Rolle daran angelegt wird und zur Behälterachse hinbewegt wird. Die Bodenwand weist eine Mittelplatte auf, ferner eine Ringwand, die von dem Umfang der Mittelplatte wegsteht und einen nach außen gerichteten konvexen Rand von bogenförmigem Querschnitt auf dem der Behälter steht und ferner eine Übergangswand, die sich radial und axial von dem konvexen Rand zur Seitenwand erstreckt, wobei die Rolle an die Übergangswand angelegt wird, um diese wieder zu verformen und die Krümmung des konvexen Randes zu verfestigen. Das Verfahren gestattet die Bildung von Bodenwandprofilen, die einer Umkehr unter dem Einfluss von Druck innerhalb des Behälters widerstehen, so dass dünnere Metalle wie beispielsweise zinnplattierte oder Aluminiumlegierungen verwendet werden können. In einem Ausführungsbeispiel wird eine Klemmvorrichtung mit einer planaren Endoberfläche verwendet, deren Durchmesser größer ist als der eines zylindrischen Teils derart, dass eine divergente Oberfläche definiert wird und zwar verwendet zur Reformierung oder Wiederformung des Behälterkörpers, wobei die Ringwand gegen die divergierende Oberfläche derart gedrückt wird, dass sie sich nach innen erstreckt, und zwar unter einem Winkel gegenüber der Längsachse des Behälterkörpers.
  • Es sei bemerkt, dass die Einheit "Zoll" die zur Definition von Abständen in der vorliegenden Beschreibung der Erfindung verwendet wird, in die SI-Einheit "cm" umgewandelt werden kann, und zwar durch Multiplizieren eines Abstandes (in Zoll) mit einem Faktor von 2,54.
  • Auch die Einheit "pounds per square inch (psi)" wird zur Bezeichnung von Druckwerten in der Beschreibung der Erfindung verwendet. Die Druckwerte gemessen in "psi" können in die SI-Einheit "Pascal" umgewandelt werden, dadurch dass man den Druck (in psi) mit einem Faktor von 6894,757 multipliziert.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß der Erfindung wird ein Behälter nach Anspruch 1 und ein Verfahren zur Formung eines Dosenkörpers nach Anspruch 11 vorgesehen. Bevorzugte Ausführungsbeispiele sind in den abhängigen Ansprüchen offenbart. Wenn so nachreformiert wird, wie hierin gelehrt, so wird der Kuppel- bzw. Wölbungsumkehrdruck des Containers erhöht, ohne die Metalldicke zu vergrößern, die Höhe einer Innenwand In einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist der benachbarte Teil bogenförmig und erstreckt sich nur um einen Teil des Umfangs des Bodenausnehmungsteils. Vorzugsweise erstreckt sich eine Vielzahl von benachbarten Teilen, und insbesondere erstrecken sich vorzugsweise fünf benachbarte Teile radial nach außen von einer Vielzahl der ersten Teile und sind zwischen dem jeweiligen der ersten Teile angeordnet.
  • Das heißt eine Vielzahl von Verstärkungsteilen wird in der kreisförmigen Innenwand des Bodenausnehmungsteils angeordnet und erstrecken sich entweder umfangsmäßig bzw. umlaufend um den Bodenausnehmungsteil oder sind umfangsmäßig beabstandet. Die Verstärkungsteile stehen entweder radial nach außen oder radial nach innen vor, und zwar mit Bezug auf die kreisförmige Innenwand.
  • Die Verstärkungsteile können vollständig innerhalb der Innenwand enthalten bzw. aufgenommen sein, können sich nach unten in den ringförmigen Tragoberflächenteil erstrecken, können sich nach oben in den konkaven ringförmigen Teil erstrecken, der den Kuppelteil umgibt und/oder können sich nach oben in sowohl den konkaven ringförmigen Teil als auch die konkave kuppelförmige Tafel bzw. Platte bzw. Kuppelplatte erstrecken.
  • Die Verstärkungsteile können rund sein, vertikal langgestreckt, können umfangsmäßig langgestreckt sein und/oder können unter einem Winkel zwischen der Vertikalen und dem Umfang langgestreckt sein.
  • Zusammengefaßt sieht die vorliegende Erfindung einen Behälter mit verbessertem statischen Kuppelumstülpdruck vor, und zwar ohne einen Materialanstieg und ohne irgendeine Dimensions- bzw. Abmessungsveränderung, die die Austauschbarkeit der Füllungs- und/oder Verpackungsmaschinen beeinträchtigt.
  • Weiter sieht die vorliegende Erfindung einen Behälter mit verstärkter Widerstandsfähigkeit gegen druckverursachtes Ausrollen und die daraus folgende Veränderung der Gesamthöhe des Behälters vor, was die Strömungsmittel- bzw. Flüssigkeitsdrücke begleitet, die während des Pasteurisierungs- bzw. Erhitzungsprozesses angetroffen werden.
  • Schließlich sieht die vorliegende Erfindung einen Behälter mit verbesserter Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit vor, und zwar ohne irgendeine Zunahme des Materials und ohne irgendwelche Veränderungen der Abmessungen, die die Auswechselbarkeit der Füllmaschinen beeinträchtigen, wodurch eine Verringerung oder eine Eliminierung der Polsterung möglich gemacht wird, die durch Karton- und Gehäuseverpackung vorgesehen wurde.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Reformieren eines Behälter- bzw. Dosenkörpers vorgesehen, der eine Seitenwand aufweist, die um eine Behälterachse herum angeordnet ist, wobei ein Boden an der Seitenwand befestigt ist und eine Tragoberfläche vorsieht; ein Bodenausnehmungsteil ist radial nach innen gegenüber der Tragoberfläche angeordnet und weist eine Innenwand auf und ein offenes Ende entfernt vom Boden, wobei das Verfahren Folgendes vorsieht:
    Positionierung eines Werkzeugelements innerhalb des Bodenausnehmungsteils des Behälter- oder Dosenkörpers, Vorsehen einer relativen Transversalbewegung zwischen dem Werkzeugelement und dem Behälterkörper; und Verwendung des Werkzeugelements zum Versetzen eines Teils der Innenwand radial nach außen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Vorderansicht von Getränkebehältern, die durch eine Schrumpfumhüllung mit einem Plastikfilm bzw. einer Plastikfolie gebündelt sind;
  • 2 ist eine Draufsicht der gebündelten Getränkebehälter der 1, und zwar im wesentlichen wie durch die Ansichtsichtslinie 2-2 der 1 gezeigt;
  • 3 ist eine Querschnittsansicht des unteren Teils des Behälterkörpers von einem der Getränkebehälter der 1 und 2, die Details zeigt, die im wesentlichen den Designs des Standes der Technik und den Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung gemeinsam sind;
  • 4 ist eine Querschnittsansicht, die in einem vergrößerten Maßstab Details des Behälterkörpers der 3 zeigt;
  • 5 ist eine teilweise und leicht vergrößerte Skizze, die im allgemeinen als eine Querschnittsansicht genommen ist, und zwar der äußeren Kontur bzw. des äußeren Umrisses eines Behälterkörpers einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei eine Vielzahl von bogenförmig geformten und umfangsmäßig beabstandeten Teilen der inneren Seitenwand radial nach außen von anderen Teilen der Seitenwand angeordnet sind;
  • 6 ist eine Bodenansicht des Containerkörpers der 5, die im wesentlichen entlang der gezeigten Ansichtslinie 6-6 der 5 genommen wurde;
  • 7 ist eine teilweise und leicht vergrößerte Skizze, die im allgemeinen als eine Querschnittsansicht genommen wurde, und zwar des unteren Teil der äußeren Kontur bzw. des äußeren Umris ses eines Containerkörpers, der gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hergestellt wurde, wobei ein umfangsmäßiger Teil der inneren Seitenwand radial nach außen von einem anderen umfangsmäßigen Teil der Seitenwand angeordnet ist;
  • 8 ist eine Bodenansicht des Behälterkörpers der 7, und zwar im wesentlichen entlang der Ansichtslinie 8-8 der 7 genommen;
  • 9 ist eine teilweise und stark vergrößerte Skizze der äußeren Kontur eines Behälterkörpers, die im wesentlichen entlang der Abschnittslinie 9-9 der 6 genommen wurde, und die den Bodenausnehmungsteil des Behälterkörpers der 5 und 6 in umfangsmäßigen Teilen davon zeigt, die nicht in den Ausführungsformen der 5 und 6 überarbeitet bzw. bearbeitet sind, und die den Bodenausnehmungsteil eines Behälterkörpers vor dem Überarbeiten zum Containerkörper der 7 und 8 zeigt;
  • 10 ist eine teilweise und stark vergrößerte Skizze, bzw. der Umriß der Außenkontur des Behälters der 5 und 6, im wesentlichen wie von der Schnittlinie 10-10 der 6 gezeigt, und die Kontur umfangsmäßiger Teile des Bodenausnehmungsteils zeigt, die in der Ausführungsform der 5 und 6 überarbeitet sind;
  • 11 ist ein teilweiser und stark vergrößerter Umriß der Außenkontur des Behälterkörpers der 7 und 8, und zwar im wesentlichen entlang der Schnittlinie 11-11 der 8 genommen, und zeigt die Kontur des Bodenausnehmungsteils, wie in den Ausführungsformen der 7 und 8 bearbeitet bzw. überarbeitet;
  • 12 ist eine fragmentartige Draufsicht des Behälterkörpers der 5 und 6, die im wesentlichen entlang der Ansichtslinie 12-12 der 5 genommen worden ist, und die den effektiv vergrößerten Umfang der Ausführungsform der 5 und 6 zeigt;
  • 13 ist eine fragmentarische Draufsicht des Behälters der 7 und 8, und zwar im wesentlichen wie durch die Sichtlinie 13-13 der 7 gezeigt, und zeigt den effektiv vergrößerten Rand bzw. die Umgrenzung des Ausführungsbeispiels der 7 und 8; und
  • 14 ist eine Querschnittsansicht einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in welcher der Behälterkörper stationär bleibt, während die Rollen sich sowohl radial nach außen und in einem planetarischen bzw. kreisförmigen Weg bewegen, um den Bodenausnehmungsteil zu überarbeiten, wie in den 7, 8 und 11 gezeigt, und in welcher das offene Ende des Behälterkörpers in einer Tiefziehoperation in einen Flaschenhals geformt wird, der koaxial mit dem Überarbeiten des Bodenausnehmungsteils ist und zumindest teilweise simultan damit;
  • 15 ist eine Querschnittsansicht der Ausführungsform der 14, die im wesentlichen wie die 14 genommen worden ist, und die den Bodenausnehmungsteil des überarbeiteten Behälterkörpers wie in 7, 8 und 11 zeigt, und zwar ansprechend auf die Bewegung der Rollen radial nach außen und auf die Rotation der Rollen auf einem planetarischen bzw. kreisförmigen Weg;
  • 16 ist ein vergrößerter Querschnitt der Nachreformiervorrichtung der 14 und 15, der im wesentlichen wie die 15 genommen wurde, und der hierin eingeschlossen ist, um eine ordentliche Numerierung der Teile zu erlauben.
  • 16A ist ein Teilquerschnitt, der im wesentlichen wie durch die Ansichtslinie 16A-16A gezeigt genommen wurde, und der zeigt, daß die Gleitblöcke bzw. Schiebeblöcke durch zwei Führungsstangen geführt werden;
  • 17 ist eine schematische Zeichnung, die die Bewegung des Containerkörpers in einer Flaschenhalsformungsmaschine des Standes der Technik zeigt, mit welcher die Nachreformiervorrichtung der 1416 genutzt werden kann, wobei dadurch eine Flaschenhalsformungsoperation des offenen Endes des Behälterkörpers zumindest teilweise simultan mit der Überarbeitung des Bodenausnehmungsteils erreicht wird;
  • 18 ist eine Querschnittansicht einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in welcher sich der Behälterkörper dreht, während eine Rolle sich radial nach außen bewegt, um den Bodenausnehmungsteils zu bearbeiten, wie in den 7, 8 und 11 gezeigt und in welcher das offene Ende des Behälterkörpers geflanscht und/oder flaschenhalsförmig in einer Drehoperation geformt wird, die koaxial bzw. parallel mit dem Bearbeiten des Bodenausnehmungsteils ist;
  • 19 ist eine Querschnittansicht der Nachreformiervorrichtung der 18, die im wesentlichen so wie die 18 genommen wurde, und die den bearbeiteten Bodenausnehmungsteil des Behälterkörpers zeigt, wie in den 7, 8 und 11 gezeigt und zwar ansprechend auf die Drehung des Behälterkörpers und die Bewegung einer Rolle radial nach außen.
  • 20 ist eine teilweise und vergrößerte Querschnittsansicht der Ausführungsformen der 18 und 19, die im wesentlichen wie die 19 genommen wurde, und die hierin eingeschlossen wurde, um ein ordentliches Numerieren der Teile zu ermöglichen;
  • 21 ist eine schematische Zeichnung, die die Bewegung eines Behälterkörpers in einer Drehformmaschine des Standes der Technik zeigt, mit welcher die Ausführungsform der 1820 genutzt werden können, wobei dadurch eine Flanschformung und/oder Halsformen des offenen Endes des Behälterkörpers durch eine Drehoperation vorgenommen wird, die zumindest teilweise simultan mit dem Bearbeiten des Bodenausnehmungsteils ist;
  • 22 ist eine Querschnittsansicht einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in welcher zwei Rollen sich radial nach außen bewegen, und zwar ansprechend auf die longitudinale Bewegung eines anderen Teils der Bearbeitung bzw. des Werkzeuges, während die Rollen sich auf einem planetarischen bzw. kreisförmigen Weg drehen;
  • 22A ist eine Teilquerschnittsansicht der Ausführungsform der 22, die im wesentlichen wie die 22 genommen wurde, und die internen Teile zeigt, die in Positionen zum Nachreformieren des Bodenausnehmungsteils des Behälters gebracht sind;
  • 23 ist eine Querschnittsansicht einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in welcher sich ein Behälterkörper und eine Rolle bei einem vorbestimmten Geschwindigkeitsverhältnis drehen, und in welcher Vorsprünge, die sich radial nach außen von der Rolle erstrecken, eine Vielzahl von Teilen des Bodenausnehmungsteils radial nach außen deformieren, wie in den 5, 6 und 10 gezeigt, und zwar ansprechend auf die Querbewegung der Rolle und die Rotation sowohl des Behälterkörpers und der Rolle;
  • 24 ist eine Endansicht der Ausführungsform der 23, und zwar im wesentlichen genommen, wie durch die Ansichtslinie 24-24 gezeigt, die die sich nach außen erstreckenden Vorsprünge der Rolle zeigt;
  • 25 ist eine Querschnittsansicht einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die einen Halbabschnitt zeigt, in welchen eine Vielzahl der Bearbeitungselemente in den zurückgezogenen Positionen sind, und die einen weiteren Halbabschnitt zeigt, in welchem die Bearbeitungselemente radial nach außen bewegt sind, und zwar ansprechend auf die longitudinale Bewegung eines anderen Teils der Bearbeitung, um eine Vielzahl von Teilen des Bodenausnehmungsteils radial nach außen zu schmieden bzw. zu ziehen, wie in den 5, 6 und 10 gezeigt;
  • 25A ist ein Halbabschnitt der Ausführungsform der 25, und zwar im wesentlichen genommen, wie in 25 gezeigt, und sie ist hierin eingeschlossen, um eine ordentliche Numerierung von Teilen zu erlauben;
  • 26 ist eine Querschnittsansicht einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei sich der Behälterkörper dreht, und wobei eine exzentrisch angebracht Rolle quer nach außen bewegt wird, und zwar ansprechend auf das rotationsmäßige Positionieren eines Teils der Bearbeitungseinrichtung durch eine Nocke;
  • 27 ist eine Teilendansicht der Ausführungsform der 26, die im wesentlichen wie durch die Ansichtslinie 27-27 gezeigt genommen wurde, aber bei der die Turmtrommel entfernt ist, um die Nocke, den Nockenstößel und den Schwenkarm zu zeigen; und
  • 28 ist eine schematische Zeichnung einer einschnittsnachreformierenden bzw. einschnittsformenden Maschine, die mit den Aus führungsformen der 26 und 27 verwendet werden kann, und die wie durch die Ansichtslinie 28-28 der 26 gezeigt genommen wurde, wobei aber die Turmtrommel durchsichtig dargestellt ist.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
  • Mit Bezug auf die 14 sind diese Konfigurationen im allgemeinen ähnlich zu Pulciani u.a. in den US-Patenten 4,685,582 und 4,768,672, und zwar ähnlich einer Konstruktion, die vom Anmelder der vorliegenden Erfindung hergestellt wird, und den Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung.
  • Spezieller werden in der vorliegenden Erfindung Behälterkörper, wie im allgemeinen in den 3 und 4 gezeigt, zu Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung indem die hierin offenbarten Dimensionen hergestellt werden und/oder die Bodenausnehmungsteile davon wie hierin gelehrt, überarbeitet werden.
  • Mit Bezug auf die 1 bis 4 weist ein gezogener und geglätteter Getränkebehälter 10 einen Behälterkörper 11 und einen Behälterverschluß 13 auf. Der Behälterkörper 11 weist einen Boden 15, eine im allgemeinen zylindrische Seitenwand 12, die mit dem Boden 15 verbunden ist auf, die einen ersten Durchmesser D1 aufweist, und die umfangsmäßig um eine Behälter- bzw. Vertikalachse 14 herum angeordnet ist. Der Boden 15 weist einen ringförmigen Tragteil oder ringförmige Tragmittel 16 auf, die umfangsmäßig bzw. umlaufend um die Behälterachse 14 herum angeordnet sind, die radial innerhalb der Seitenwand 12 angeordnet sind, und die eine ringförmige Tragoberfläche 18 vorsehen, die mit einer Basislinie bzw. Grundlinie 19 zusammenfällt.
  • Der ringförmige Tragteil 16 weist einen äußeren konvexen ringförmigen Teil 20 auf, der vorzugsweise bogenförmig ist, und einen inneren konvexen ringförmigen Teil 22, der vorzugsweise bogenförmig ist, der radial innerhalb des äußeren konvexen ringförmigen Teils bzw. Ringteils 20 angeordnet ist, und der mit dem äußeren konvexen Ringteil 20 verbunden ist. Die äußeren und inneren konvexen Ringteile 20 und 22 besitzen Radien R1 und R2, deren Krümmungsmittelpunkte zusammenfallen. Insbesondere besitzen die Radien R1 und R2 beide die Krümmungsmittelpunkte in einem Punkt 24 und einen Mittenkreis bzw. Umlaufkreis 26 des Punktes 24. Der Umlaufkreis 26 besitzt einen zweiten Durchmesser D2.
  • Der Boden 15 weist einen Bodenausnehmungsteil 25 auf, und der Bodenausnehmungsteil 25 weist das innere konvexe Teil 22, eine umfangsmäßige Innenwand oder zylindrische Innenwand 42, einen inneren konkaven ringförmigen Teil 44 und eine Mittelplatte oder konkav gewölbte Platte 38 auf. Ein äußerer Verbindungsteil oder äußere Verbindungsmittel 28 weisen einen oberen konvexen ringförmigen Teil 30 auf, der vorzugsweise bogenförmig ist, der einen Radius R3 aufweist, und der mit der Seitenwand 12 verbunden ist. Der äußere Verbindungsteil 28 weist auch einen Ausnehmungsringteil 32 auf, der radial innerhalb einer Linie 34 angeordnet ist oder eine kegelstumpfförmige Drehoberfläche bzw. Umlaufoberfläche 36, die tangential zum äußeren konvexen Ringteil 20 und zum oberen konvexen Ringteil 30 ist. Somit verbinden die äußeren Verbindungsmittel 28 die Seitenwand 12 mit dem äußeren konvexen Ringteil 20.
  • Eine konkave Kuppeltafel bzw. -platte 38 ist vorzugsweise kugelförmig geformt, kann jedoch von irgendeiner geeigneten Kurvenform sein, besitzt einen geeigneten Krümmungsradius oder Kuppelradius R4, ist radial innerhalb des ringförmigen Tragteil 16 angeordnet und erstreckt sich nach oben in den Behälterkörper 11, wenn der Behälterkörper 11 in einer aufrechten Position ist.
  • Der Behälterkörper 11 weist weiter einen inneren Verbindungsteil oder innere Verbindungsmittel 40 auf, die eine Innenwand 42 mit einer Höhe L1 besitzen, die sich nach oben mit Bezug auf die Behälterachse 14 erstreckt, die zylindrisch sein kann, oder die kegelstumpfförmig sein kann und sich nach innen zur Behälterachse 14 in einem Winkel α1 neigen kann. Der innere Verbindungsteil 40 weist auch einen inneren konkaven Ringteil 44 auf, der einen Kurven- bzw. Krümmungsradius R5 besitzt, und der die Innenwand 42 und die Kuppeltafel 38 verbindet. Somit verbindet der innere Verbindungsteil 40 die Kuppeltafel 38 mit dem ringförmigen Tragteil 16.
  • Der innere Verbindungsteil 40 positioniert einen Umfang bzw. eine äußere Begrenzung P0 der Kuppeltafel 38 in einem Positionsabstand L2 über der Grundlinie 19. Wie in 4 zu sehen ist, ist der Positionsabstand L2 ungefähr gleich, jedoch in gewisser Weise geringer als die Summe der Höhe L1 der Innenwand 42, des Krümmungsradiuses R5 des inneren konkaven Ringteils 44, des Radius R2 des inneren konvexen Ringteils 22 und der Dicke des Materials am inneren konvexen Ringteil 22.
  • Wie zu sehen ist und wie durch Trigonometrie berechnet werden kann, ist der Positionsabstand L2 geringer als die zuvor erwähnte Summe, und zwar als eine Funktion des Winkels α1 und als eine Funktion eines Winkels α3, unter dem der Umfang P0 der Kuppeltafel 38 mit dem inneren konkaven Ringteil 44 verbunden ist.
  • Beispielsweise, wenn der Radius R5 des inneren konkaven Ringteils 44 0,127 cm (0,050 Zoll) ist, wenn der Radius R2 des inneren konvexen Ringteils 22 0,102 cm (0,040 Zoll) ist, und wenn die Materialdicke am inneren konvexen Ringteil 22 ungefähr 0,030 cm (0,012 Zoll) ist, dann ist der Positionsabstand L2 ungefähr jedoch etwas geringer als 0,259 cm (0,102 Zoll) größer als die Höhe L1 der Innenwand 42.
  • Somit ist bei den Radien und Metalldicken, wie oben erwähnt, wenn die Höhe L1 der Innenwand 42 0,152 cm (0,060 Zoll) ist, ist der Positionsabstand L2 ungefähr jedoch ein bißchen geringer als 0,041 cm (0,162 Zoll).
  • Der ringförmige Tragteil 16 besitzt einen arithmetischen Mitteldurchmesser D3, der in Verbindung mit dem äußeren konvexen Ringteil 20 und dem inneren konvexen Ringteil 22 auftritt. Somit haben der mittlere Durchmesser D3 und der Durchmesser D2 des Kreises 26 denselben Durchmesser. Der Kuppelradius R4 hat seinen Mittelpunkt auf der Behälterachse 14.
  • Der ausgenommene Ringteil bzw. Ausnehmungsringteil 32 weist eine Umfangsaußenwand 46 auf, die sich nach oben vom äußeren konvexen Ringteil 20 und nach außen weg von der Behälterachse um einen Winkels α2 erstreckt, und die einen unteren konkaven Ringteil 48 mit einem Radius R6 aufweist. Weiter kann der Ausnehmungsringteil 32 gemäß der gewählten Größen des Winkels α2, des Radius R3 und des Radius R6 einen unteren Teil des äußeren konvexen Ringteils 30 aufweisen.
  • Schließlich weist der Behälter 11 eine Kuppelhöhe oder Tafelhöhe H1 auf, und zwar wie von der Tragoberfläche 18 zur Kuppeltafel 38 gemessen, und einen Nachdurchmesser oder kleineren Durchmesser D4 der Innenwand 42. Der obere konvexe Ringteil 30 liegt tangential zur Seitenwand 12 und besitzt eine Mitte 50. Die Mitte 50 ist auf einer Höhe H2 über der Tragoberfläche 18. Eine Mitte bzw. ein Mittelpunkt 52 des unteren konkaven Ringteils 48 ist auf einem Durchmesser D5. Die Mitte 52 ist unterhalb der Tragoberfläche 18. Insbesondere ist die Tragoberfläche 18 in einem Abstand H3 über der Mitte 52.
  • Mit Bezug auf die 3 und 4 wurden im Ausführungsbeispiel des Standes der Technik der drei Patente von Pulciani u.a. die folgenden Abmessungen verwendet: D1 = 6,596 cm (2,597 Zoll), D2, D3 = 5,08 cm (2,000 Zoll), D5 = 6 cm (2,365 Zoll), R1, R2 = 0,102 cm (0,040 Zoll), R3 = 0,508 cm (0,200 Zoll), R4 = 6,033 cm (2,375 Zoll), R5 = 0,127 cm (0,050 Zoll), R6 = 0,254 cm (0,100 Zoll); und α1 = geringer als 5°.
  • Mit Bezug auf die 5 bis 11 können Behälter 11, die im allgemeinen gemäß der Konfiguration des Standes der Technik der 3 und 4 hergestellt wurden, in Behälter 62 der 5, 6, 9, 10 und 12 umgearbeitet werden, oder können im Behälter 64 der 7, 8, 11 und 13 umgearbeitet werden.
  • Mit Bezug auf die 5, 6, 9 und 10 weist der Behälter 62 eine zylindrische Seitenwand 12 und einen Boden 66 auf, und zwar mit einem ringförmigen Tragteil 16 mit einer ringförmigen Tragoberfläche 18. Die ringförmige Tragoberfläche 18 ist umfangsmäßig bzw. umlaufend um die Behälterachse 14 herum angeordnet und ist bei einem Umlaufkreis bzw. Mittenkreis 26 vorgesehen, wo der äußere konvexe Ringteil 20 und der innere konvexe Ringteil 22 zusammenlaufen bzw. verbunden sind.
  • Der Boden 66 weist einen Bodenausnehmungsteil 68 auf, der radial innerhalb der Tragoberfläche 18 angeordnet ist, und der sowohl die konkave Kuppeltafel 38 als auch einen Kuppelpositionierungsteil 70 aufweist.
  • Es sei bemerkt, daß die in 9 gezeigte Kontur zusätzlich zur Darstellung der umfangsmäßigen Teile des Behälterkörpers 62, die nicht überarbeitet, bzw. bearbeitet werden, auch repräsentativ für den Behälterköper 11 vor dem Bearbeiten in entweder dem Behälterkörper 62 oder dem Behälterkörper 64 ist.
  • Der Kuppelpositionierungsteil 70 ordnet die konkave Kuppeltafel 38 in Positionsabstand L2 über der Tragoberfläche 18 an. Der Kuppelpositionierungsteil 70 weist den inneren konvexen Ringteil 22, eine Innenwand 71 und den inneren konkaven Ringteil 44 auf.
  • Mit Bezug auf die 3 und 4 und insbesondere auf die 4 weist der Behälter 11 vor dem Umarbeiten in entweder den Behälter 62 oder den Behälter 64 einen Kuppelpositionierungsteil 54 auf. Der Kuppelpositionierungsteil 54 weist den inneren konvexen Ringteil 22, die Innenwand 42 und den inneren konkaven Ringteil 44 auf.
  • Mit Bezug auf die 9 und 10 sind bruchstückhafte und vergrößerte Profile der Außenoberflächenkonturen des Behälters 62 der 5 und 6 gezeigt. Das heißt, die Innenoberflächenkonturen bzw. Innenflächenkonturen des Behälters 62 sind nicht gezeigt.
  • Das Profil der 9 ist im wesentlichen wie durch die Schnittlinie 9-9 der 6 aufgenommen und zeigt die Kontur des Bodens 66 des Behälters 62 in Umfangsteilen davon, in denen der Kuppelpositionierungsteil 70 des Bodenausnehmungsteils 68 nicht umgearbeitet bzw. wiederbearbeitet wurde.
  • Mit Bezug auf die 5 und 6 weist der Kuppelpositionierungsteil 70 des Behälters 62 eine Vielzahl von ersten Teilen 72 auf, die bogenförmig um den Umfang des Kuppelpositionierungsteils 70 herum angeordnet sind, und zwar in einem Radialabstand R0 von der Behälterachse 14, wie in 6 gezeigt. Der Radialabstand R0 ist die Hälfte des Innendurchmessers D0 der 9 und 10. Der Innendurchmesser D0 tritt an der Verbindung des inneren konvexen Ringteils 22 und der Innenwand 71 auf. Das heißt, der Innendurchmesser D0 wird durch den radial inneren Teil des inneren konvexen Ringteils 22 definiert.
  • Der Kuppelpositionierungsteil 70 weist auch eine Vielzahl von umfangsmäßig beabstandeten benachbarten Teilen 74 auf, die bogenförmig um den Kuppelpositionierungsteil 70 herum angeordnet sind, die umfangsmäßig voneinander beabstandet sind, die in einem Radialabstand RR von der Behälterachse 14 angeordnet sind, der größer ist als der Radialabstand R0, und die zwischen den jeweiligen der Vielzahl von ersten Teilen 72 angeordnet sind, wie in 6 gezeigt. Der Radialabstand RR der 6 ist gleich der Summe von der Hälfte des Innendurchmessers D0 und des Radialabstandes X1 der 10.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der 5 und 6 sind die benachbarten Teile 74 fünf an der Zahl, wobei jeder eine vollständige Radialversetzung für fünf von einem Bogenwinkel α4 von 30° besitzen, und wobei jeder eine Gesamtlänge L3 von 0,730 Zoll besitzt.
  • Mit Bezug auf die 9 ist in Umfangsteilen des Behälters 62 der 5 und 6, wo der Kuppelpositionierungsteil 70 nicht umgearbeitet bzw. wiederbearbeitet ist, der mittlere bzw. Mitteldurchmesser D3 des ringförmigen Tragteils 16 5,08 cm (2.000 Zoll) ist, und der Innendurchmesser D0 des Bodenausnehmungsteils 68 ist 4,826 cm (1.900 Zoll), was der Minimaldurchmesser für den inneren konvexen Ringteil 22 ist. Ein Radius R7 der Außenkontur des äußeren konvexen Ringteils 20 ist 0,132 cm (0,052 Zoll) und ein Außenradius R8 des inneren konvexen Ringteils 22 ist 0,132 cm (0,052 Zoll).
  • Es sei bemerkt, daß die Radien R7 und R8 zur Außenseite des Behälters 62 hin sind, und daß sie daher größer als die Radien R1 und R2 der 4 sind, und zwar um die Materialdicke.
  • Mit Bezug auf 10 ist in den Umfangsteilen der Ausführungsbeispiele der 5 und 6, wo der Kuppelpositionierungsteil 70 umgearbeitet ist, ein Radius R9 des inneren konvexen Ringteils 22 verringert, der Innendurchmesser D0 ist um den Radialabstand X1 zum Innendurchmeser DR vergrößert, ein eingehakter bzw. Hakenteil 76 des Kuppelpositionierungsteils 70 ist eingekerbt oder radial außerhalb, um die Radialabmessung X2 versetzt, und der arithmetische mittlere Durchmesser D3 des Tragteils 16 ist um eine Radialabmessung X3 vergrößert, und zwar vom Durchmesser D3 der 9 auf einen arithmetischen mittleren Durchmesser DS der 10. Der Hakenteil 76 besitzt eine Mitte im Abstand Y von der Tragoberfläche 18 und weist einen Radius RH auf.
  • Mit Bezug auf die 7, 8 und 11 weist der Behälter 64 eine Zylinderseitenwand 12 und einen Boden 78 auf, und zwar mit dem ringförmigen Tragteil 16 mit der Tragoberfläche 18. Ein Bodenausnehmungsteil 80 des Bodens 78 ist radial innerhalb der Tragoberfläche 18 angeordnet und weist sowohl die konkave Kuppeltafel 38 als auch einen Kuppelpositionierungsteil 82 auf.
  • Der Kuppelpositionierungsteil 82 ordnet die konkave Kuppeltafel 38 im Positionsabstand L2 über der Tragoberfläche 18 an, wie in 11 gezeigt. Der Kuppelpositionierungsteil 82 weist einen inneren konvexen Ringteil 22, eine Innenwand 83 und den inneren konkaven Ringteil 44 auf, wie in Verbindung mit den 3 und 4 gezeigt und beschrieben.
  • Der Kuppelpositionierungsteil 82 des Behälters 64 weist einen umfangsmäßigen bzw. umlaufenden ersten Teil 84 auf, der um den Kuppelpositionierungsteil 82 im Radialabstand RR von der Behälterachse 14 angeordnet ist, wie in den 8 und 11 gezeigt. Der Radialabstand RR ist die Hälfte des Durchmessers D0 der 11 plus dem Radialabstand X1. Der Durchmesser D0 tritt an der Verbindung des inneren konvexen Ringteils 22 und der Innenwand 42 der 4 auf. Das heißt, der Durchmesser D0 wird durch den radial inneren Teil des inneren konvexen Ringteils 22 definiert.
  • Der Kuppelpositionierungsteil 82 weist auch einen umfangsmäßig benachbarten Teil 86 auf, der um den Kuppelpositionierungsteil 82 herum angeordnet ist, und der auf einem Effektivradius RE von der Behälterachse 14 angeordnet ist, der größer ist als der Radialabstand RE des ersten Teils 84. Der effektive bzw. Effektivradius R8 ist gleich der Summe der Hälfte des Durchmesser D0 und der Radialabmessung X2 der 11. Das heißt, der benachbarte Teil 86 weist den Hakenteil 76 auf, und der Hakenteil 76 ist vom Radialabstand R0 durch die Radialabmessung X2 versetzt. Daher ist es richtig, festzustellen, daß der benachbarte Teil 86 radial außerhalb des ersten Teils 84 angeordnet ist.
  • Mit Bezug auf 9 ist der mittlere Durchmesser D3 des ringförmigen Tragteils 16 vor der Wiederbearbeitung des Behälters 64 5,08 cm (2,000 Zoll), der Innendurchmesser D0 des Bodenausnehmungsteils 68 ist 4,826 cm (1,900 Zoll), was der Minimaldurchmesser des inneren konvexen Ringteils 22 ist; und die Radien R7 und R8 der äußeren und inneren konvexen Ringteile 20 und 22 sind 0,132 cm (0,052 Zoll).
  • Mit Bezug auf 11 ist der Radius R9 des inneren konvexen Ringteils 22 verringert, der Durchmesser D0 ist um den Radialabstand X1 auf den Durchmesser DR vergrößert, ein Hakenteil 76 des Kuppelpositionierungsteils 82 ist eingekerbt oder radial außerhalb angeordnet, und zwar um die Radialabmessung X2, und der arithmetische mittlere Durchmesser D3 von sowohl dem Tragteil 16 als auch der Tragoberfläche 18 der 9 ist um die Radialabmessung X3 auf dem Durchmesser DS der 11 vergrößert. Der Hakenteil 76 besitzt eine Mitte im Abstand Y von der Tragoberfläche 18 und weist den Radius RH auf.
  • Mit Bezug auf die 4, 12 und 13 weist die konkave Kuppeltafel 38 des Behälters 11 der 4 den Umfang P0 und einen nicht bearbeiteten effektiven Umfang PE auf, der den inneren konkaven Ringteil 44 aufweist. Wenn jedoch der Behälter 11 in den Behälter 62 der 5 und 6 umgearbeitet bzw. wiederbearbeitet wird, weist die Kuppeltafel 38 einen bearbeiteten effektiven Umfang PE1 auf, der größer ist als der Umkreis PE. Auf ähnliche Weise weist die Kuppeltafel 38, wenn der Behälter 11 der 4 in den Behälter 64 der 7 und 8 umgearbeitet wird, einen überarbeiteten effektiven Umfang PE2 auf, der auch größer ist als der unbearbeitet effektive Umkreis oder Umfang PE.
  • Zum Testen sind Behälter 11, die gemäß zwei unterschiedlichen Abmessungssätzen angefertigt bzw. gemacht wurden, und die im allgemeinen der Konfiguration der 3 und 4 entsprechen, in sowohl Behälter 62 als auch 64 umgearbeitet worden.
  • Die Behälter 11, die gemäß eines Abmessungssatzes vor der Wiederbearbeitung gemacht wurden, werden hier als B6A-Behälter bezeichnet, und Behälter 11, die gemäß des anderen Abmessungssatzes angefertigt bzw. gemacht wurden, werden hier als B7-Behälter bezeichnet. Die B6A- und B7- Behälter weisen viele Abmessungen auf, die gleich sind. Weiter sind viele der Abmessungen der B6A- und B7-Behälter die gleichen wie eine Konfiguration des Standes der Technik der Anmelderin der vorliegenden Erfindung.
  • Mit Bezug auf die 3, 4 und 9 besitzen sowohl die vorgesehenen B6A-Behälter als auch die B7-Behälter vor der Umarbeitung bzw. Wiederbearbeitung die folgenden Abmessungen: D1 = 6,599 cm (2,598 Zoll), D2, D3 = 5,08 cm (2,000 Zoll), D5 = 6,373 cm (2,509 Zoll), R3 = 0,508 cm (0,200 Zoll), R5 = 0,127 cm (0,050 Zoll), R6 = 0,508 cm (0,200 Zoll); R7 und R8 = 0,132 cm (0,052 Zoll); H2 = 0,94 cm (0,370 Zoll); H3 = 0,02 cm (0,008 Zoll); und α2 = 30°. Andere Abmessungen, einschließlich R4, H1, und der Metalldicke sind in Tabelle 1 festgelegt.
  • Das für die B6A- und B7-Behälter verwendete Material für die hier erwähnten Tests war eine Aluminiumlegierung, die als 3104 H19 bezeichnet wird, und das Testmaterial wurde aus dem Produktionsvorrat genommen.
  • Der Kuppelradius R4, wie in Tabelle 1 gezeigt, ist der angenäherte Kuppelradius für einen Behälter 11, und der Kuppelradius R4 ist vom Radius R7 des Kuppelwerkzeuges unterschiedlich. Wie in Tabelle 1 gezeigt, erzeugt insbesondere ein Werkzeug mit einem Radius RT von 5,385 cm (2,12 Zoll) einen Behälter 11 mit einem Radius R4 von ungefähr 6,05 cm (2,38 Zoll).
  • Dieser Unterschied des Krümmungsradius zwischen dem Behälter und dem Werkzeug ist für drei Patente von Pulciani u.a. für die Ausführungsbeispiele des Standes der Technik der Anmelderin der vorliegenden Erfindung und auch für die vorliegende Erfindung wahr.
  • Mit Bezug auf die 3, 5, 7 und 9 wird der Kuppelradius R4 einen tatsächlichen Kuppelradius RC nahe der Behälterachse 14 besitzen und einen unterschiedlichen tatsächlichen Kuppelradius RP am Umkreis P0. Auch werden die Radien RC und RP gemäß den Variationen der anderen Parameter variieren, wie beispielsweise die Höhe L1 der Innenwand 71. Weiter wird der Kuppelradius R4 in verschiedenen Abständen zwischen der Vertikalachse 14 und dem Umkreis P0 variieren.
  • Der Kuppelradius RC wird in gewisser Weise kleiner sein als der Kuppelradius RP, da der Umkreis P0 der konkaven Kuppeltafel 38 nach außen springen bzw. vorspringen wird. Jedoch ist in der Tabelle der Kuppelradius R4 gegeben und an der Vertikalachse 14 ist der Kuppelradius R4 nahe daran, den tatsächlichen Kuppelradius RC gleich zu sein.
  • Wenn die Behälter 11 in die Behälter 62 und 64 umgearbeitet werden, wie in den 5 und 7 gezeigt, können die Kuppelradien RC und RP, wie in 3 gezeigt, sich leicht mit Behältern 11 verändern, die mit verschiedenen Parametern gemacht bzw. hergestellt wurden, und auf verschiedene Parameter umgearbeitet wurden, oder können es nicht. Veränderte Radien aufgrund der Umarbeitung bzw. Wiederbearbeitung der Kuppelpositionierungsteile 70 und 82, wie in den 10 und 11 gezeigt, werden als tatsächlicher Kuppelradius RCR und der tatsächliche Kuppelradius RPR bezeichnet, und zwar für Radien nahe der Vertikalachse 14 bzw. nahe des Umkreises P0. Da jedoch der Unterschied zwischen den Kuppelradien RC und RP gering ist, und da die Kuppelradien RC und RP sich nur geringfügig während der Umarbeitung verändern, wenn überhaupt, wird nur der Radius R4 der 3 in den begleitende Tabelle und in der folgenden Beschreibung verwendet.
  • Das Umarbeiten der Kuppelpositionierungsteile 70 und 82 hat eine Vergrößerung des Radius R5 der 4 zur Folge. Um diese Radiusveränderung zu zeigen, wird der Radius R5 nach der Wiederbearbeitung bzw. Umarbeitung als Krümmungsradius R5R in den 10 und 11 und in Tabelle 1 bezeichnet. Wie in Tabelle 1 zu sehen ist, kann diese Veränderung des Radius R5 ziemlich klein oder ziemlich groß sein, und zwar abhängig von verschiedenen Parametern im Originalbehälter 11 und/oder bei den Wiederbearbeitungs- bzw. Umarbeitungsparametern.
  • Wenn die Veränderung des Radius R5 der 4 ziemlich groß ist, wie für den in den Behälter 64 umgearbeiteten B7-Behälter gezeigt, dehnt eine Umarbeitung des Behälters 11 in den Behälter 64 den effizienten Durchmesser DE der Mitteltafel 38, welche den konkaven Ringteil 44 aufweist, und welche in 9 gezeigt ist, auf einen effektiven Durchmesser DE2 aus, wie in 11 gezeigt.
  • Daher wird im Bearbeitungsprozeß ein Ringteil 88 des Kuppelpositionierungsteils 82 der Kuppel 20, wie in 11 gezeigt, in die Mitteltafel 38 hinein bewegt und wird wirksam ein Teil davon.
  • Weiter wird insbesondere im Prozeß, in dem die Umarbeitung bzw. Wiederbearbeitung umfangsmäßig ist, wie in den 7, 8 und 11 gezeigt, ein Ringteil 90, wie in 9 gezeigt, des Bodens 78, der außerhalb der ringförmigen Tragoberfläche 18 liegt, radial nach innen bewegt und wird effektiv ein Teil des Kuppelpositionierungsteils 82 der 11.
  • In Tabelle 1 ist der statische Kuppelumkehr- bzw. Kuppelumstülpdruck (S. D. R. = static dome reversal pressure) in barangegeben, die Gesamtfallhöhe bzw. kumulative Fallhöhe (C. D. H. = cumulative drop height) in cm angegeben und der Innendruck (I. P. = internal pressure), bei dem die Gesamtfallhöhentests ausgeführt wurden, ist in barangegeben.
  • Der Zweck der Gesamtfallhöhe ist es, die Gesamtfallhöhe zu bestimmen, bei der eine gefüllte Dose eine teilweise oder gesamte Umkehrung bzw. Umstülpung der Kuppeltafel zeigt.
  • Das Verfahren ist wie folgt: 1) Erwärmen des Produktes in den Behältern auf 32°C (90°F) plus oder minus 2°Fahrenheit; 2) Positionieren des Rohres der Fallhöhentestvorrichtung auf 5 Grad von der Vertikalen, um konsistente bzw. wahrheitsgetreue Behälterfallvorgänge zu erhalten; 3) Einführen des Behälters von der Oberseite des Rohres, Absenken auf die 76,2 mm-Position (3 Zoll) und Tragen bzw. Halten des Behälters mit einem Finger; 4) Zulassen, daß der Behälter frei fällt und die Stahlbasis trifft; 5) Wiederholen des Testes auf Höhen, die aufeinanderfolgend in 76,2 mm-Schritten erhöht werden (3 Zoll); 6) Abfühlen der Kuppeltafel, um irgendeine Ausbeulung oder "Umstülpung" der Kuppeltafel zu überprüfen, bevor bei der nächsten Höhe getestet wird; 7) Aufzeichnen der Höhe, bei der eine Kuppelumstülpung auftritt; 8) Berechnen der Gesamtfallhöhe bzw. kumulative Fallhöhe, d.h. jede Höhe addieren, aus der ein gegebener Behälter fallengelassen wurde, einschließlich der Höhe, bei der die Kuppelumstülpung auftritt; und 9) Bilden des Mittelwerts der Ergebnisse von 10 Behältern.
  • Eine Kontrolle wurde sowohl mit B6A- als auch mit B7-Behältern 11 ausgeführt, bevor sie in die Behälter 62 und 64 umgearbeitet wurden. Bei diesem Kontrolltest bzw. Vergleichstest hatte der B6A-Behälter einen statischen Kuppelumstülpdruck von 6,7 bar (97 psi) und der B7-Behälter hatte einen statischen Kuppelumstülpdruck von 6,5 bar (95 psi). Weiter hatte der B6A-Behälter eine Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit von 22,9 cm (9 Zoll) und der B7-Behälter hatte eine Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit von 83,8 cm (33 Zoll).
  • Tabelle 1 (Abmessungen in cm)
    Figure 00280001
  • Mit Bezug auf die Tabelle 1 erhöht sich, wenn die B6A-Behälter in die Behälter 62 umgearbeitet wurden, welche eine Vielzahl umfangsmäßig beabstandeter benachbarter Teile 74 haben, die radial nach außen verschoben sind, der statische Kuppelumstülpdruck von 6,7 bar(97 psi) auf 7,65 bar (111 psi) und die Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit erhöht sich von 22,9 cm (9 Zoll) auf 27,4 cm (10,8 Zoll).
  • Wenn die B7-Behälter in die Behälter 62 umgearbeitet wurden, nahm der statische Kuppelumstülpdruck von 6,5 bar (95 psi) auf 8,27 bar (120 psi) zu, und die Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit erniedrigte sich von 83,8 cm (33 Zoll) auf 76,2 cm (30 Zoll) zu.
  • Wenn die B6A-Behälter in die Behälter 64 umgearbeitet wurden, welche einen umfangsmäßig beabstandeten Teil 86 haben, der radial nach außen von einem umfangsmäßig ersten Teil 84 verschoben ist, so erhöhte sich der statische Kuppelumstülpdruck von 6,7 bar(97 psi) auf 8,34 bar (121 psi), und die Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit erhöhte sich von 22,9 cm (9 Zoll) auf 45,7 cm (18 Zoll).
  • Schließlich erhöhte sich der statische Kuppelumstülpdruck, wenn die B7-Behälter in Behälter 64 bearbeitet worden sind, von 6,5 bar (95 psi) auf 8,69 bar (126 psi), und die Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit erhöhte sich von 83,8 cm (33 Zoll) auf 152,4 cm (60 Zoll).
  • Somit zeigten die B6A- und B7-Behälter, die in die Behälter 62 der 5 und 6 umgearbeitet wurden, eine Verbesserung bzw. Vergrößerung des statischen Kuppelumstülpdruckes von 14,4 Prozent bzw. 26,3 Prozent. B6A- und B7-Behälter, die in Behälter 62 umgearbeitet wurden, zeigten eine Verbesserung bzw. Vergrößerung der Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit von 20 Prozent im Fall des B6A-Behälters, jedoch zeigten sie eine Abnahme von 10 Prozent im Fall des B7-Behälters.
  • Weiter zeigten B6A- und B7-Behälter, die in Behälter 64 der 7 und 8 umgearbeitet wurden, eine Verbesserung des statischen Kuppelumstülpdruckes von 24,7 Prozent bzw. 32,6 Prozent. B6A- und B7-Behälter, die in die Behälter 64 umgearbeitet wurden, zeigten eine Verbesserung bzw. Ver größerung der Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit von 100 Prozent im Fall des B6A-Behälters und eine Vergrößerung von 81,8 Prozent im Fall des B7-Behälters.
  • Daher sieht die vorliegende Erfindung besondere Vergrößerungen bzw. Verbesserung des statischen Kuppelumstülpdruckes und der Gesamtfallhöhe vor, ohne die Größe des Behälters zu vergrößern, ohne ernsthaft das Strömungsmittel- bzw. Flüssigkeitsvolumen des Behälters zu verringern, wie es durch eine Vergrößerung der Höhe L1 der Innenwand 71 oder 83 verursacht werden würde, oder durch starkes Verringern des Kuppelradius R4 der konkaven Kuppeltafel 88 der 3, und ohne die Metalldicke zu vergrößern.
  • Während das Umarbeiten der B7-Behälter in die Behälter 62 keine Vergrößerung der Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit zeigte, wird angenommen, daß dies auf zwei Tatsachen begründet ist. Eine Tatsache ist, daß die Wiederbearbeitung bzw. Umarbeitung der Behälter 11 in die Behälter 62 und 64 ohne den Nutzen von adäquatem Werkzeug gemacht wurde. Daher waren die Testproben nicht in Übereinstimmung mit der Produktionsqualität. Eine weitere Tatsache ist, daß die Umarbeitung der B7-Behälter in die Behälter 64 einen größeren Radialabstand X1 zur Folge hatte, als die Umarbeitung der B7-Behälter in die Behälter 62.
  • Jedoch bleibt es eine Tatsache, daß das Umarbeiten der B6A-Behälter in die Behälter 64 wesentliche Vergrößerungen von sowohl dem statischen Kuppelumstülpdruck als auch der Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit vorgesehen hat.
  • Es wird angenommen, daß bei einem weiteren Test Parameter entdeckt werden, die zusätzliche Vergrößerungen von sowohl dem statischen Kuppelumstülpdruck als auch der Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit vorsehen.
  • Da die vorliegende Erfindung einen wesentlichen Anstieg des statischen Kuppelumstülpdrucks vorsieht und mit einigen Parametern ein wesentliches Ansteigen der Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit vorsieht, wird angenommen, daß die vorliegende Erfindung, wenn sie mit kleineren Kuppelradien R4 verwendet wird, oder mit anderen Mitteltafelkonfigurationen als sphäri sche bzw. kugelförmige Radien, sogar noch größere Kombination von statischen Kuppelumstülpdrücken und Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeiten vorsehen wird, als hier berichtet.
  • Vom allgemeinen Ingenieurswissen her ist es offensichtlich, daß ein Kuppelradius R4, der zu groß ist, den statischen Kuppelumstülpdruck verringern würde. Weiter ist es bekannt gewesen, daß ein zu kleiner Kuppelradius R4 auch den statischen Kuppelumstülpdruck verringern würde, auch wenn ein kleinerer Kuppelradius R4 den statischen Kuppelumstülpdruck vergrößert haben sollte.
  • Obwohl es nicht sicher bekannt ist, erscheint es, daß kleinere Werte der Kuppelradien R4 Kräfte auf die Innenwand 42 legten bzw. richteten, die eher direkt nach unten gegen den inneren konvexen Ringteil 22 konzentriert waren, wodurch ein Ausrollen des inneren konvexen Ringteils 22 und ein Versagen des Behälters 11 verursacht wurden.
  • Im Gegensatz dazu würde ein größerer Kuppelradius R4 dazu tendieren, sich zu glätten, wenn er unter Druck gesetzt wird. Das heißt, da eine Kuppel, die anfangs flacher war, sich weiter aufgrund von Druck glätten würde, würde sie sich radial ausdehnen und eine Kraft radial nach außen am Oberteil der Innenwand 42 aufbringen, wodurch sie dazu tendiert, ein Ausrollen des inneren konvexen Ringteils 22 zu verhindern.
  • Jedoch würde ein größerer Kuppelradius R4 eine unzureichende Krümmung besitzen, um internen Drücken zu widerstehen, wodurch ein Kuppelumstülpen bei Drücken folgt, die zu gering sind, als daß sie die Anforderungen von Getränkeherstellern erfüllen.
  • Die vorliegende Erfindung vergrößert durch Umarbeiten der Innenwand 42 des Behälters 11 zur Innenwand 71 des Behälters 62, oder durch Bearbeiten bzw. Überarbeiten der Innenwand 42 zur Innenwand 83 des Behälters 64 die statischen Kuppelumstülpdrücke, die erreicht werden. Diese bemerkenswerten Steigerungen der statischen Kuppelumstülpdrücke werden erreicht durch Verringern der Kraft, die dazu tendiert, den inneren konvexen Ringteil 22 auszurollen.
  • Insbesondere wird, wie in 11 zu sehen, im Beispiel des Behälters 64, wo der benachbarte Teil 86 des Kuppelpositionierungsteils 82 umfangsmäßig bzw. umlaufend ist, ein effektiver Durchmesser, welcher der innere Durchmesser D0 des Bodenausnehmungsteils 25 des Behälters 11 ist, auf einen Durchmesser DE2 erhöht. Der Behälter 64 hat auch einen effektiven Umfang PE2 wie in 13 gezeigt.
  • Oder es wird, wie in 10 zu sehen, die die umfangsmäßig beabstandeten benachbarten Teile 74 zeigt, die nach außen versetzt sind, eine radiale Entfernung R0 der Kuppeltafel 38 auf einen effektiven Radius RE vergrößert. Eine Vergrößerung der radialen Entfernung R0 auf den Radius RE durch die umfangsmäßig beabstandeten benachbarten Teile 74 vergrößert den effektiven Umkreis der Kuppeltafel 38 auf den Umfang PE1, wie in 12 gezeigt.
  • In den 10 und 11 ist zu sehen, daß das Anordnen der Kuppeldruckkraft weiter nach außen, wie durch den Durchmesser DE2 und den Radius RE. gezeigt, den Moment- bzw. Hebelarm der Ausroll-Kraft verringert. Das heißt, die Fähigkeit einer gegebenen Kraft, den inneren konvexen Ringteil 22 auszurollen, hängt von dem radial nach innen gerichteten Abstand ab, wo die Kuppeldruckkraft aufgebracht wird. Daher verringern die Vergrößerung des inneren Durchmessers D0 auf den effektiven Durchmesser DE2 des Behälters 64 und die Vergrößerung der Radialentfernung R0 auf den effektiven Radius RE die Ausrollkräfte, und vergrößern dadurch die Widerstandsfähigkeit gegen Ausrollen.
  • Wie in Tabelle 1 gezeigt, wird auch der Radius R9 verringert; und aus der vorangegangenen Diskussion ist zu sehen, daß diese Verringerung des Radius auch den Behältern 62 und 64 dabei hilft, einem Ausrollen zu widerstehen.
  • Mit Bezug auf 11 ist der erste Teil 84 des Behälters 64 umfangsmäßig bzw. umlaufend und könnte möglicherweise eine Höhe H4 besitzen, und der benachbarte Teil 86 ist auch umlaufend und könnte eine Höhe H5 besitzen. Das heißt, das Definieren der Höhen H4 und H5 ist in gewisser Weise willkürlich. Jedoch ist der benachbarte Teil 86, wie zu sehen ist, radial außerhalb des ersten Teils 84 angeordnet und der Hakenteil 76 des Kuppelpositionierungsteils 82 ist mit dem Radius RH gebildet.
  • Somit wird effektiv nach dem Umarbeiten in einen Behälter 64 der Kuppelpositionierungsteil 82 nach außen gebeugt, und zwar am Abstand Y von der Tragoberfläche 18. Es wird vermutet, daß dieses Nachaußenbiegen des Kuppelpositionierungsteils 82 einen Teil der bemerkenswerten Vergrößerung des statischen Kuppelumstülpdruckes vorsieht. Das heißt, wenn die konkave Kuppeltafel 38 eine vom Druck verursachte Kraft nach unten aufbringt, tendiert der nach außen gebogene Kuppelpositionierungsteil 82 dazu, sich nach außen auszubeulen, und zwar elastisch und/oder sowohl elastisch als auch plastisch.
  • Wenn der Kuppelpositionierungsteil 82 dazu tendiert, sich nach außen zu beulen, bringt er eine Einrollkraft auf den inneren konvexen Ringteil 22 auf, wodurch die Ausrollwiderstandsfähigkeit vergrößert wird.
  • Das heißt, während die nach unten gerichtete Kraft der konkaven Kuppeltafel 38 nach unten drückt, was dazu tendiert, sowohl den äußeren konvexen Ringteil 20 als auch den inneren konvexen Ringteil 22 auszurollen, tendiert das elastische und/oder elastische und plastische Beulen des Kuppelpositionierungsteils 82 dazu, die konvexen Ringteile 20 und 22 aufzurollen.
  • In gleicher Weise, wie in 10 gezeigt, ist in den Umfangsteilen des Behälters 62, die die benachbarten Teile 74 und die Hakenteile 76 aufweisen, die Tendenz des Kuppelpositionierungsteils 70, sich nach außen zu beulen, ähnlich der, die für den Kuppelpositionierungsteil 82 beschrieben worden sind. Da jedoch der Hakenteil 76 nur in jenen Umfangsteilen des Kuppelpositionierungsteil 70 existiert, in denen die benachbarten Teile 74 gelegen sind, ist der Einrolleffekt nicht so groß, wie im Behälter 64.
  • Mit Bezug auf die 14 bis 16 ist eine einschnittsreformierende bzw. einschnittsformende Einrichtung 210 um eine Maschinenachse 111 herum angeordnet und zum Nach- bzw. Reformieren bzw. Formen des Bodenausnehmungsteils 25 des Behälters 11 vorgehen. In den 14 und 15 ist eine Halspreßform bzw. Flaschenhalspreßform 112 zu einer zweiten Stufe koaxial zur Maschinenachse 111 angeordnet und innerhalb der einschnitts bildenden Vorrichtung 110 eingeschlossen, so daß ein offenes Ende 114 des Behälterkörpers 11 bearbeitet werden kann, während der Bodenausnehmungssteil 25 bearbeitet wird. Wie in den 14 und 15 gezeigt, ist der Behälter 11 mit der Behälterachse 14 koaxial zur Maschinenachse 111 positioniert.
  • Mit Bezug auf die 14 bis 17 sind die einschnittsbildende Vorrichtung 110 und die Halspreßform 112 in Verbindung mit einer Halsformmaschine 116 des Standes der Technik nutzbar, welche in 17 gezeigt ist. Die Halsformmaschine 116 weist eine erste Halsstufe 118 und eine zweite Halsstufe 120 auf. Eine Einführungrinne 122 führt die Behälter 11 zu einem ersten Sternrad 124 in der ersten Halsstufe bzw. Halsformungsstufe 118. Das erste Sternrad 124 dreht sich entgegen dem Uhrzeigersinn um eine erste Sternradachse 126, wie durch einen Pfeil 128 gezeigt.
  • Nacheinanderfolgende Behälter 11 werden von der Einführungsrinne bzw. Einführungsrutsche 122 durch aufeinanderfolgende Einführungsturmtaschen 130 im ersten Sternrad 124 aufgenommen. Die erste Halsstufe bzw. Nackenstufe 118 weist zwölf erste Arbeitsstationen 132 auf, wobei jede, wie gezeigt, im allgemeinen einer der Einführungsturmtaschen 130 entspricht. Die Behälter 11 bleiben in den entsprechenden ersten Arbeitsstationen 132, und sie bewegen sich drehend mit ihren entsprechenden ersten Arbeitsstationen 132, bis sie auf eine Transferrutsche bzw. Weiterleitungsrutsche 134 abgeladen werden.
  • Die Weiterleitungsrutsche 134 liefert aufeinanderfolgende Behälter 11 zu einem zweiten Sternrad 136 in der zweiten Halsstufe bzw. Nackenstufe 120. Das zweite Sternrad 136 dreht sich entgegen dem Uhrzeigersinn um eine zweite Sternradachse 138, wie durch einen Pfeil 140 gezeigt. Aufeinanderfolgende Behälter 11 werden von der Weiterleitungsrutsche 134 von aufeinanderfolgenden zweiten Turmtaschen 142 im zweiten Sternrad 136 aufgenommen. Die zweite Halsstufe 120 weist zwölf zweite Arbeitsstationen 144 auf, wobei jede, wie gezeigt, ortsmäßig im allgemeinen einer der zweiten Turmtaschen 142 entspricht. Die Behälter 11 bleiben in den entsprechenden zweiten Arbeitsstationen 144, bis sie auf eine Abladungsrutsche 146 abgeladen werden.
  • Die ersten und zweiten Sternräder 124 und 136 sind mit einem Strukturteil 147 durch Mittel verbunden, die nicht gezeigt und nicht Teil der vorliegenden Erfindung sind.
  • Die Halsformungsmaschine bzw. Nackenformungsmaschine 116 des Standes der Technik führt eine erste Tiefziehoperation auf dem offenen Ende 114 der entsprechenden Behälterkörper aus, während die Behälter 11 in entsprechenden ersten Arbeitsstationen 132 der ersten Halsformungsstufe 118 angeordnet sind, wobei dadurch ein Durchmesser 148 des offenen Endes 114 jedes Behälters 11 verringert wird.
  • Dann, wenn die Behälter 11 zu entsprechenden zweiten Arbeitsstationen 144 in der zweiten Halsformungsstufe 120 geliefert werden, führt die Halsformungsmaschine 116 eine zweite Tiefziehoperation auf den offenen Enden 114 der entsprechenden Behälter 11 aus, während die Behälter 11 in den entsprechenden zweiten Arbeitsstationen 144 angeordnet sind, wobei dadurch weiterhin der Durchmesser 148 des offenen Endes 114 jedes Behälters 11 verringert wird.
  • Die Halspreßformen bzw. Nackenpreßformen 112 der 14 und 15 sind typischerweise jene, die mit der Halsformungsmaschine bzw. Nackenformungsmaschine 116 der 17 verwendet werden, wobei eine der Halspreßformen 112 für erste Dimensionen hergestellt wurde, und in jeder der zweiten Arbeitsstationen 144 verwendet werden, und ähnliche Preßformen, die nicht gezeigt sind, für etwas unterschiedliche Dimensionen hergestellt werden, und in jeder der ersten Arbeitsstationen 132 verwendet werden.
  • Vorzugsweise wird die einschnittsformende bzw. einschnittsreformierende Vorrichtung 110 in Verbindung mit der Halsformungsmaschine 116 der 17 verwendet, wobei eine einschnittsbildene Vorrichtung 110 in jeder der zweiten Arbeitsstationen 144 angeordnet ist. Somit wird in den zweiten Arbeitsstationen 144 ein Behälterkörper 11 in einen Behälterkörper 64 bearbeitet bzw. überarbeitet, der einen Hakenteil 76 aufweist, wie in 11 gezeigt; und ein offenes Ende 114 des Behälters 64 wird durch eine Halspreßform 112 bearbeitet, während der Behälter 64 in derselben einen der zweiten Arbeitsstationen 144 angeordnet ist.
  • Mit erneutem Bezug auf die 14 bis 16, und insbesondere auf 16, in der die meisten Teilnummern bzw. die größte Teilanzahl plaziert ist, weist die einschnittsformende Vorrichtung 110 folgendes auf: ein stationäres Gehäuse 150 mit einem dosenempfangenden Sitz 152, der longitudinal zur Maschinenachse 11 angeordnet ist, ein Kugellagerpaar 154, das in einer Bohrung 156 im stationären Gehäuse 150 angeordnet ist, einen drehenden Körper 158, der durch die Kugellager 154 getragen wird und ein Antriebszahnrad 160, das einstückig mit dem drehenden Körper 158 ist.
  • Wie in den 16 und 16A gezeigt ist ein Führungsstangenpaar 162 fest im drehenden Körper 158 befestigt. Ein Gleitblockpaar 164 ist gleitbarauf den Führungsstangen 162 angebracht, so daß die Gleitblöcke 164 sich hin und her zur Maschinenachse 111 bewegen können. Eine Betätigungswelle oder ein Bearbeitungsteil 166 ist in einem Loch 168 des drehenden Körpers 158 angeordnet und longitudinal entlang der Maschinenachse 111 bewegbar. Die longitudinale Bewegung der Betätigungswelle 166 wird in eine Querbewegung bzw. transverse Bewegung der Gleitblöcke 164 durch ein Paar von Betätigungsbindegliedern bzw. Betätigungsgelenken 170 übertragen, die schwenkbaran sowohl der Betätigungswelle 166 und den Gleitblöcken 164 befestigt sind. Ein Paar von Bearbeitungselementen oder Reformierungsrollen bzw. Formierungsrollen 172 sind an den entsprechenden Gleitblöcken 164 durch Rollenwellen 174 befestigt.
  • Der sich drehende Körper 158 wird durch das Antriebszahnrad 160 gedreht, und eine Reformiernocke bzw. Formierungsnocke 176 wird quer zur Maschinenachse 111 bewegt, und zwar durch einen nicht gezeigten Mechanismus, der Teil der Halsformungsmaschine 116 der 17 ist, wobei dadurch die Betätigungswelle 166 longitudinal entlang der Maschinenachse 111 bewegt wird; so daß die Reformierungsrollen bzw. Formierungsrollen 172 quer nach außen voneinander bewegt werden, wenn die Betätigungsbindegelenke 170 die longitudinale Bewegung der Betätigungswelle 166 in eine Querbewegung der Gleitblöcke 164 übertragen.
  • Deshalb werden die Behälter 11 der 3 und 4 in die Behälter 64 der 7, 8 und 11 reformiert bzw. umgewandelt, wenn die Reformierungsnocke 176 die Betätigungswelle 166 longitudinal bewegt, die Betätigungs welle 166, die Betätigungsgelenke 170 bewegt, die Betätigungsgelenke 170 die Gleitblöcke 164 bewegen und die Gleitblöcke 164 die Reformierungsrollen 172 in Deformierungskontakt mit der Innenwand 42 des Behälters 11 bewegen. D.h. die Betätigungswelle 166 ist ein Teil der Reformierungsvorrichtung 110 und die longitudinale Bewegung dieses einen Teils führt zur Querbewegung der Bearbeitungselemente oder Reformierungsrollen 172.
  • Schließlich weist die einschnittsbildende Vorrichtung 110 der 16 und 16A eine Bearbeitungseinrichtung 178 auf. Die Bearbeitungseinrichtung 178 weist den drehenden Körper 158, die Betätigungswelle 166, die Betätigungsbindeglieder 170, die Führungsstangen 162, die Gleitblöcke 164 und die Bearbeitungselemente 172 auf.
  • Mit Bezug auf die 18 bis 20 ist eine einschnittsformende Vorrichtung 180 um die Maschinenachse 111 angeordnet und zum Formen des Bodenausnehmungsteils 25 des Behälters 11 vorgesehen. In den 18 bis 19 ist eine drehformende Vorrichtung 182 koaxial zur Maschinenachse 111 angeordnet und innerhalb der einschnittsbildenden Vorrichtung 180 eingeschlossen, so daß ein offenes Ende 114 des Behälters 11 bearbeitet werden kann, während der Bodenausnehmungssteil 25 bearbeitet wird. Wie in den 18 und 19 gezeigt, ist der Behälter 11 mit der Behälterachse 14 koaxial zur Maschinenachse 111 positioniert.
  • Mit Bezug auf die 18 und 19 gezeigt weist die drehformende Vorrichtung 182 ein Rohrfutter 184, einen Steuerring 86, eine Halsformungsscheibe bzw. Nackenformungsscheibe 188 auf, welche zusammenarbeiten, um das offene Ende 114 des Behälters 11 durch eine Drehoperation zu reformieren bzw. umzuwandeln, wobei dadurch sowohl der Behälter 11 halsgeformt wird als auch das offene Ende drehgeflanscht wird, wobei diese Operationen Standes der Technik sind.
  • Mit Bezug auf die 18, 19 und 21 sind die einschnittsformende Vorrichtung 118 und die drehformende Vorrichtung 182 der 18 und 19 in Verbindung mit einer drehformenden Maschine 190 des Standes der Technik verwendbar, welche in 21 gezeigt ist.
  • Mit Bezug auf die 21 weist die drehformende Maschine 190 eine Einführungsrinne bzw. Einführungsrutsche 192 auf, in welcher Behälter 11 sich nach innen und nach unten gerichtet fortbewegen, wobei ihre Behälterachsen 14 horizontal angeordnet sind. Die Einführungsrutsche 192 führt die Behälterkörper 11 zu einem Dosenstopprad 194. Das Dosenstopprad 194 dreht sich im Uhrzeigersinn um eine Achse 196, wie durch einen Pfeil 198 gezeigt. Wenn sich das Dosenstopprad 194 dreht, wird ein Behälter 11 von der Einführungsrutsche 192 durch aufeinanderfolgende Einführungsturmtaschen bzw. Einführungsturmablagen 200 im Dosenstopprad 194 aufgenommen.
  • Aufeinanderfolgende Behälter 11 werden um das Dosenstopprad 194 zu einem Halsformungsturm bzw. einem Halsformungstrommelrevolver 202 gedreht, welcher sich entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn um eine Achse 204 dreht, wie durch einen Pfeil 206 gezeigt. Die Behälter 11 werden an aufeinanderfolgende Turmtaschen bzw. Trommelrevolvertaschen 208 im Halsformungstrommelrevolver 202 durch ein Dosenstopprad 194 geliefert. Der Halstrommelformungsrevolver 202 weist sechzehn Arbeitsstationen 210 auf, wobei jede im allgemeinen ortsmäßig den Trommelrevolvertaschen bzw. 208 entspricht. Die Behälter 11 bleiben in den entsprechenden Arbeitsstationen 210, wenn sich der Halsformungstrommelrevolver 202 dreht.
  • In der Drehformierungsmaschine 190 werden die offenen Enden 114 der Behälterkörper 11, wie in 18 gezeigt, mit einem Flaschenhals versehen und geflanscht, und zwar durch eine Drehoperationen, die den Behälterherstellern gut bekannt ist. Danach werden aufeinanderfolgende Behälter 11 von den entsprechenden Arbeitsstationen 210 durch entsprechende Ablagetaschen 212 in einem Ablagerad 214 entfernt, das sich im Uhrzeigersinn um eine Achse 216 dreht, wie durch einen Pfeil 218 gezeigt.
  • Das Dosenstopprad 194, der Halstrommelrevolver 202 und das Ablagerad 214 sind mit einem Strukturteil 219 verbunden, und zwar durch Mittel die nicht gezeigt und nicht Teil der vorliegenden Erfindung sind.
  • Da die Drehformierungsmaschine 190, die Drehformierungsvorrichtung 182 und das Verfahren Teil des Standes der Technik und den Behälterherstellern gut bekannt sind, ist eine einfache Beschreibung, wie oben gegeben ausrei chend, um zu zeigen, wie die vorliegende Erfindung in Kombination mit diesem Stand der Technik verwendet wird.
  • Mit Bezug auf 20 weist die einschnittsbildene bzw. einschnittsformende Vorrichtung 180 ein Gehäuse 220 mit einem integralen bzw. einstückigem Zahnrad 222 auf, das eine Behälter aufnehmende Fassung 224 und eine Gehäusebohrung 226 hat. Das Zahnrad 222, die Fassung 224 und die Gehäusebohrung 226 sind alle konzentrisch mit der Maschinenachse 111. Ein Kugellagerpaar 228 wird in die Gehäusebohrung 226 gedrückt, und ein Reformkörper 230 wird durch die Kugellager 228 getragen. Der Reformkörper 230 weist eine Körperbohrung 232 und einen Schlitz 234 auf, der sich in die Körperbohrung 232 hinein öffnet.
  • Eine Körpererweiterung 236 ist am Reformköper 230 durch beliebige geeignete Mittel befestigt, insbesondere Befestigungsmittel, die nicht Teil der vorliegenden Erfindung sind. Die Körpererweiterung 236 weist eine Wellenöffnung 238 und eine Erweiterungsbohrung 240 auf, die offen sowohl zur Wellenöffnung 238 und dem Schlitz 234 ist. Die Wellenöffnung 238 ist konzentrisch mit der Maschinenachse 111.
  • Die einschnittsformende Vorrichtung 180 weist weiterhin eine Führungsstange 242 auf, die die Körperbohrung 231 durchquert und die am Reformkörper 230 an gegenüberliegenden Seiten der Körperbohrung 232 befestigt ist, und zwar auf dieselbe Weise wie für die Führungsstangen 162 in 16A gezeigt. Ein Gleitblock 244 ist gleitend auf der Führungsstange 242 angebracht, und ein Bearbeitungselement oder eine Reformierrolle 246 ist am Gleitblock 244 durch eine Rollenwelle 248 befestigt, wobei die Rollenachse 250 parallel zur Maschinenachse 111 ist.
  • Eine Betätigungswelle 252 ist gleitbarin der Wellenöffnung 238 der Körpererweiterung 236 eingeführt. Ein Betätigungsgabelkopf oder Bearbeitungsteil 254 wird auf die Betätigungswelle 252 aufgeschraubt und weist einen Gabelkopfschlitz 256 auf. Ein Winkelhebel 259 weist einen ersten Arm 260 auf, der in den Gabelkopfschlitz 256 eingeführt ist und der schwenkbar an dem Betätigungsgabelkopf 254 durch einen Stift 262 befestigt ist, der den Betätigungsgabelkopf 254 in dessen Gabelschlitz 256 schneidet bzw. auffängt. Der Winkelhebel weist einen zweiten Arm 264 auf, der schwenkbaram Gleit block 244 durch einen Stift 266 befestigt ist. Der Winkelhebel 258 ist schwenkbaram Reformkörper 230 innerhalb des Schlitzes 234 durch einen Stift 268 befestigt, so daß die ersten und zweiten Arme 260 und 264 schwenkbarum den Stift 268 sind.
  • Im Betrieb wird die Betätigungswelle 252 axial nach innen zum Behälter 11 hin durch eine Nocke bewegt, die nicht gezeigt ist. Die Bewegung der Betätigungswelle 252 axial nach innen bewirkt das Bewegen des Betätigungsgabelkopfes 254 axial nach innen, wobei dadurch der Winkelhebel 258 im Uhrzeigersinn um den Stift 268 gedreht wird. Die Bewegung des Winkelhebels 258 im Uhrzeigersinn bewegt sowohl den Stift 256 als auch den Gleitblock 244 radial oder quer nach außen von der Maschinenachse 111, wobei dadurch die Reformierrolle 246 radial nach außen in Deformierungskontakt mit dem Bodenausnehmungsteil 25 des Behälters 11 bewegt wird.
  • Schließlich weist die einschnittsformende Vorrichtung 180 der 20 eine Bearbeitungseinrichtung 269 auf. Die Bearbeitungseinrichtung 269 weist den Reformkörper 230, die Betätigungswelle 252, den Betätigungsgabelkopf 254, den Winkelhebel 258, die Führungsstange 242, den Gleitblock 244 und das Bearbeitungselement 246 auf.
  • Mit Bezug auf 22 weist eine einschnittsformende Vorrichtung 270 ein geflanschtes Gehäuse 272 auf, das an einer Dosenherstellungsmaschine befestigt sein kann, die nicht gezeigt und nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist, und zwar durch Kappenschrauben 274, und sie weist ein Erweiterungsgehäuse 276 auf, das am geflanschten Gehäuse 272 durch Kappenschrauben 278 befestigt ist. Das geflanschte Gehäuse 272 weist eine Gehäusebohrung 280 auf, die konzentrisch zur Maschinenachse 111 ist, und das Erweiterungsgehäuse 276 weist eine Hilfsbohrung 282 auf, die konzentrisch zur Maschinenachse 111 ist. Eine Fassungsplatte 284 weist eine Behälter aufnehmende Fassung 285 auf, ist in die Hilfsbohrung 282 eingeschraubt und in einer Soll-longitudinal-Position mittels eines geschraubten Verriegelungsrings 286 verriegelt.
  • Ein Reformkörper 288 weist eine Gewindebohrung 290, einen Schlitz 292, der sich in die Gewindebohrung 290 öffnet, und eine große Bohrung 294 auf, die sich in den Schlitz 292 öffnet. Die Gewindebohrung 290 ist auf einer röh renförmigen Welle oder einem Bearbeitungsteil 296 geschraubt, die bzw. das Teil der zuvor erwähnten Dosenherstellungsmaschine ist.
  • Eine Führungsstange 298 erstreckt sich quer über der großen Bohrung 294 und ist fest im Reformkörper 288 an entgegengesetzten Seiten der großen Bohrung 294 eingeführt. Ein Gleitblockpaar 300 ist gleitbarüber der Führungsstange 298 angepaßt, und ein Paar von Bearbeitungselementen oder Reformierrollen 302 ist an die entsprechenden Gleitblöcke 300 durch entsprechende Rollenwellen 304 befestigt.
  • Die Dosenherstellungsmaschine, die nicht gezeigt ist, weist eine Betätigungswelle 308 mit einem Gewindeteil 310 auf und wird durch die röhrenförmige Welle 296 eingeführt. Ein Betätigungsgabelkopf oder Bearbeitungsteil 312 der einschnittsformenden Vorrichtung 270 ist auf dem Gewindeteil 310 geschraubt, und der Betätigungsgabelkopf 312 weist einen Gabelkopfschlitz 316 auf.
  • Ein Hebelwinkelpaar 318 ist schwenkbaram Reformkörper 288 im Schlitz 316 durch entsprechende Stifte 320 befestigt. Die Hebelwinkel 318 weisen erste Arme 322, die in dem Gabelkopfschlitz 316 angeordnet sind, und die schwenkbaram Betätigungsgabelkopf 312 durch entsprechende Stifte 324 befestigt sind auf. Ebenfalls weisen die Hebelwinkel 318 zweite Arme 326 auf, die schwenkbaran entsprechenden Gleitblöcken 300 durch entsprechende Stifte 328 befestigt sind.
  • Im Betrieb sieht die Dosenherstellungsmaschine, die nicht gezeigt ist, eine Drehbewegung zur röhrenförmigen Welle 296 vor, wobei dadurch der Reformkörper 288 zusammen mit den Gleitblöcken 300 und den Reformierrollen 302 gedreht werden, so daß die Reformierrollen 302 sich in einem Drehweg bzw. Rotationsweg bewegen, der radial nach außen von der Maschinenachse 111 angeordnet ist, welche ebenfalls die Behälterachse 14 des Behälterkörpers 11 ist.
  • Die Dosenherstellungsmaschine sieht eine nockenbetätigte Bewegung der Betätigungswelle 308 longitudinal nach innen zum Behälterköper 11 hin vor. Diese longitudinale Bewegung der Betätigungswelle 308 nach innen bewegt den Betätigungsgabelkopf 312 longitudinal nach innen, bewegt die ersten Arme 322 der Hebelwinkel 318 longitudinal nach innen, dreht die Hebelwinkel 318 um entsprechende Stifte 320, bewegt die Gleitblöcke 300 quer nach außen oder radial nach außen voneinander und bewegt die Reformierrollen 302 in einen deformierenden Eingriff mit den Behälterkörper 11 bei gegenüberliegenden Seiten des Bodenausnehmungsteils 25.
  • Schließlich weist die einschnittsformende Vorrichtung 270 der 22 und 22A eine Bearbeitungseinrichtung 329 auf. Die Bearbeitungseinrichtung 329 weist die röhrenförmige Welle 296, den Reformkörper 288, die Betätigungswelle 308, den Betätigungsgabelkopf 312, die Hebelwinkel 318, die Führungsstange 298, die Gleitblöcke 300 und die Bearbeitungselemente 302 auf.
  • Mit Bezug auf 23 weist eine einschnittsformende Vorrichtung 330 eine Buchsenplatte bzw. Fassungsplatte bzw. -körper 332 auf, der an einem Rahmenbauteil 334 befestigt ist, und zwar durch Lager 336, die koaxial zur Maschinenachse 111 sind; und die Buchsenplatte bzw. Fassungplatte 332 weist eine Behälterbuchse bzw. Behälterfassung 338 auf, die koaxial zur Maschinenachse 111 ist.
  • Die einschnittsformende Vorrichtung 330 weist weiterhin einen Querschlitten 340 auf, der am Rahmenbauteil 334 durch beliebige geeignete Mittel befestigt ist, und zwar zur Bewegung quer zur Maschinenachse 111, wobei das Befestigungsverfahren nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist. Die Kugellager 342 sind im Querschlitten 340 angebracht, und eine Reformwelle oder ein Bearbeitungsteil 344 ist drehbar bzw. rotationsartig in den Kugellagern 342 angebracht.
  • Mit Bezug auf die 23 und 24 werden vier Bearbeitungselemente 346 in die Fassungen 347 der Reformwelle 344 eingeführt und an der Reformwelle 344 durch entsprechende Kappenschrauben 348 befestigt. Somit arbeiten die Bearbeitungselemente 346 mit der Reformwelle 344 zusammen, um eine reformierende Rolle 350 vorzusehen mit einer Vielzahl von sich nach außen und radial erstreckenden und umfangsmäßig beabstandeten Vorsprüngen 352, welche ein Teil der Bearbeitungselemente 246 sind.
  • Wie in den Zeichnungen gezeigt, bewegen sich die Vorsprünge 352 der Reformierrolle 350, wenn der Querschlitten 340 quer bewegt wird, radial nach außen in einen Deformierungskontakt mit dem Bodenausnehmungsteil 25 des Behälters 11. Wenn der Fassungsplatte 332 und dem Behälterkörper 11 erlaubt wird, sich frei zu drehen, und wenn die Reformierrolle 350 einen effektiven Durchmesser 354 hat, der ein vorbestimmtes Verhältnis des Durchmessers D0 des Bodenausnehmungsteils 25 des Behälters 11 ist, so werden entsprechende Bearbeitungselemente 346 mit anderen Bearbeitungselementen 346 zusammenarbeiten, um progressiv eine Vielzahl von negativ ansteigenden Teilen oder bogenförmig geformten und umfangsmäßig beabstandeten Teilen 100 des Bodenabschnittsteils 25 zu bilden, die nach außen hin radial deformiert sind, wie in den 5 und 6 gezeigt.
  • Weiterhin wird, wenn die Fassungsplatte 332 und der Behälter 11 bei einem vorbestimmten Geschwindigkeitsverhältnis mit der Reformierrolle 350 einen beliebigen geeigneten Mechanismus rotieren, der nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist, das Verfolgen der Bearbeitungselemente 346 mit den umfangsmäßig beabstandeten teilen 100 sichergestellt.
  • Schließlich weist die einschnittsformende Vorrichtung 330 der 23 und 24 eine Bearbeitungseinrichtung 358 auf. Die Bearbeitungseinrichtung 358 weist den Querschlitten 340, welcher als ein Körper dient, Kugellager 342, die Reformwelle 344 und die Bearbeitungselemente 346 auf, welche kombiniert sind, um die Reformierrolle 350 zu bilden.
  • Mit Bezug auf die 25 ist eine einschnittsbildende Vorrichtung 360 mit ihrem Halbabschnitt 361 gezeigt, der unterhalb einer Abschnittslinie 362 angeordnet ist, und mit einem Halbabschnitt 363, der oberhalb der Abschnittslinie 362 angeordnet ist. Der Halbabschnitt 361 zeigt die Reformiervorrichtung 360 in ihrem unbetätigten Zustand, und der Halbabschnitt 363 zeigt die Reformiervorrichtung 360 betätigt zu ihrem Tiefziehzustand.
  • Mit Bezug auf die 25A sind interne Teile des Halbabschnitts 361 der 25 in 25A reproduziert worden, um eine geordnete Numerierung ihrer verschiedenen Teile zu erlauben.
  • Mit Bezug auf die 25 und 25A weist die einschnittsformende Vorrichtung 360 einen Kopfanschluß bzw. Kopfbehälter 364 und einen Behälteranschluß 365 auf. Der Behälteranschluß 365 weist eine Behälterbuchse bzw. Behälterfassung 367 auf und ist vom Kopfanschluß 364 durch den Gewindeanpassring 366 beabstandet, der auf dem Kopfanschluß 364 geschraubt ist; und der Behälteranschluß 365 ist an den Kopfanschluß 364 durch Kappenschrauben 368 befestigt.
  • Eine geflanschte Führungsmuffe 370 ist am Kopfanschluß 364 durch Kappenschrauben 372 befestigt, erstreckt sich longitudinal in eine Bohrung 374 des Behälteranschlusses 365 und weist eine Lagerbohrung 376 auf. Ein Muffenlager 378 ist in die Lagerbohrung 376 gedrückt.
  • Der Kopfanschluß 364 ist an einer Dosenherstellungsmaschine befestigt, die nicht gezeigt ist, und zwar durch ein Gewindeende 380 einer röhrenförmigen Welle oder eines Bearbeitungsteils 382 der Dosenherstellungsmaschine. Eine Betätigungswelle 384 der Dosenherstellungsmaschine ist gleitbar durch die röhrenförmige Welle 382 eingeführt und weist einen Gewindeteil 386 auf.
  • Ein Tiefzieh- bzw. Schmiedekopf 388 ist auf dem Gewindeteil 386 aufgeschraubt und weist eine Vielzahl von Nockenspitzen 390 auf. Eine Vielzahl von Bearbeitungselementen oder umfangsmäßig beabstandeten Schmiedeelementen 392 ist nahe der Nockenspitzen 390 positioniert und entsprechende Gleitblöcke 394 sind zwischen entsprechenden Nockenspitzen 390 und den Schmiedeelementen 392 angeordnet.
  • Die longitudinale Bewegung der Schmiedeelemente 392 wird durch den Eingriff der Zungen 396 der Schmiedeelemente 392 vermieden, die in eine interne Nut 398 der geflanschten Führungsmuffe 370 eingreifen, und durch einen sich nach innen erstreckenden Flansch 400 der geflanschten Führungsmuffe 370, der in Eingriff mit entsprechenden externen Nuten 402 der Schmiedeelemente 392 ist.
  • Im Betrieb, wie durch den Halbabschnitt 363 gezeigt, bewegt die Bewegung der Betätigungswelle 384 longitudinal nach innen die Schmiedeelemente 392 radial nach außen, und zwar ansprechend auf den Eingriff der Nockenspitzen 390 durch die Gleitlager 394, wobei dadurch eine Vielzahl umfangs mäßig beabstandeter Teile 100 des Bodenausnehmungsteils 25 des Behälters 11 radial nach außen geschmiedet werden, um einen Behälter 62 zu bilden, wie in den 5 und 6 gezeigt.
  • Dann, wenn die Betätigungswelle 384 longitudinal von dem reformierten bzw. umgewandelten Behälterkörper 62 weg bewegt wird, bewegt eine Vielzahl von Federn 404 entsprechende Schmiedeelemente 392 radial nach innen, so daß der reformierte Behälter 62 aus der einschnittsformenden bzw. vertiefungsformenden Vorrichtung 360 entfernt werden kann; und so daß der Bodenausnehmungsteil 25 eines weiteren Behälters 11 um die Schmiedeelemente 392 positioniert werden kann.
  • Mit Bezug auf die 14 bis 25 in der einschnittsformenden Vorrichtung 110 der 14 bis 16 drehen sich die Reformierrollen 172 auf einem Weg, der radial außerhalb der Behälterachse 14 angeordnet ist, und die Reformierrollen 172 werden radial nach außen in einen Deformierungseingriff mit dem Bodenausnehmungsteil 25 des Behälters 11 bewegt, während der Behälter 11 rotationsmäßig unbewegt bleibt.
  • Da der Behälter 11 rotationsmäßig unbewegt bleibt könnte die einschnittsformende Vorrichtung 360 der 25 mit der einschnittsformenden Vorrichtung 110 der 14 bis 16 ausgetauscht werden. Weiterhin könnte entweder die einschnittsformende Vorrichtung 110 der 14 bis 16 oder die einschnittsformende Vorrichtung 360 der 25 in Verbindung mit einer der oder beider Arbeitsstationen 132 oder 144 der Halsformungsmaschine 116 der 17 verwendet werden.
  • Weiterhin ist die Reformiervorrichtung bzw. Formierungsvorrichtung 110 der 14 bis 16 genauso gut zur Verwendung mit einer Maschine geeignet, wie zum Beispiel einer Drehformierungsmaschine 190 der 21, in welchem sich der Behälter 11 dreht, selbst wenn die Reformiervorrichtung 110 der 14 bis 16 in Verbindung mit einem nicht rotierenden bzw., nicht drehenden Behälter 11 gezeigt wurde.
  • Mit erneutem Bezug auf die 18 bis 20 könnte der Mechanismus, wie in 2 beschrieben, wobei zwei Reformierrollen 302 verwendet werden, mit dem in den 18 bis 20 beschriebenen Mechanismus ausgetauscht werden, obwohl eine einzelne Reformierrolle 246 in Verbindung mit einem einzelnen Hebelwinkel 258 und einem einzelnen Gleitblock 244 gezeigt und beschrieben wurde.
  • Obwohl nur eine Führungsstange 242 oder 298 in den Ausführungsformen der 20 und 22 gezeigt worden ist, wurde dies zum Zweck des Vermeidens übermäßiger Komplexität in den Zeichnungen und Beschreibungen getan. Es sei bemerkt, daß zwei Führungsstangen, wie zum Beispiel die Führungsstangen 162 der 16 und 16A in den Ausführungsformen der 20 und 22 verwendet werden könnten. Wenn jedoch angenommen wird, daß die Führungsstangen 242 bzw. 298 der 20 bzw. 22 einen rechteckigen Querschnitt haben, so wird diese Querschnittsform die Rotation der Gleitblöcke 244 und 300 um ihre entsprechenden Führungsstangen 242 oder 298 vermeiden und die Verwendung von zwei Führungsstangen 242 oder 298 wird überflüssig.
  • Schließlich weist die einschnittsformende Vorrichtung 360 der 25 und 25A eine Bearbeitungseinrichtung 406 auf. Die Bearbeitungseinrichtung 406 weist den Kopfanschluß 364 auf, welcher mit der geflanschten Führungsmuffe 370 zusammenarbeitet, um als ein Körper 408 zu dienen, und sie weist die röhrenförmige Welle 382, die Betätigungswelle 384, den Schmiedekopf 388 und Bearbeitungselemente 392 auf.
  • Mit Bezug auf die 26 bis 28 weist eine einschnittsformende Maschine 410 der 26 bis 28 eine Vielzahl von einschnittformenden Vorrichtungen 412 der 26 und 27 auf.
  • Mit Bezug auf die 21 und 28 ist die einschnittsformende Maschine 410 bezüglich der Handhabung bzw. Behandlung und des Transports des Behälters 11 im Zusammenhang mit der drehformenden Maschine 190 der 21 konstruiert: Ablegen entsprechender Behälter 11 in Trommelrevolvertaschen 208 der Arbeitsstationen 210 und Transportieren der Behälter 11 um den Trommelrevolver 202 während des Formierungs- bzw. Reformierungsprozesses herum.
  • Deshalb sind die Zahlen bzw. Bezugszeichen und die Terminologie, die zum Beschreiben der einschnittsbildenen Maschine 410 verwendet werden, zum größten Teil dieselben, wie jene, zur Beschreibung der Drehformierungsmaschine 190 verwendet werden. Die einschnittsformende Maschine 410 ist jedoch gestaltet, um nur die einschnittsformende Operation auszuführen, obwohl, wie oben gelehrt, die einschnittsformende Operation im wesentlichen gleichzeitig mit verschiedenen anderen dosenformenden Operationen ausgeführt werden kann.
  • Die einschnittsformende Maschine 410 nimmt Behälter 11 in der Einführungsrutsche 192 auf, transferiert bzw. leitet die Behälter 11 an aufeinanderfolgende Trommelrevolvertaschen 208 der Arbeitsstationen 210 in Trommelrevolver 202 mittels des Dosenstopprads 194 weiter, transferiert die Behälter 11 um den Trommelrevolver 202 herum, und zwar zu entsprechenden Abnahmetaschen 212 des Abnahmerads 214 und lagert die Behälterkörper 11 auf die Abladerutsche 414 ab.
  • Eine Trommelrevolvertrommel 416 der 26, die in 27 ausgelassen wurde, aber gestrichelt in 28 gezeigt ist, ist konzentrisch mit der Achse 204 des Trommelrevolvers 202 angeordnet und rotiert mit dem Trommelrevolver 202 in Richtung des Pfeils 206.
  • Eine Vielzahl von einschnittsformenden bzw. einschnittsbildenen Vorrichtungen 412 ist an der Trommelrevolvertrommel 416 der einschnittsformenden Maschine 410 der 28 befestigt, und zwar eine an jeder der Arbeitsstationen 210, aber einige sind entfernt worden, um andere Details der einschnittsformenden Maschine 410 deutlicher zu zeigen.
  • Mit Bezug auf die 26 und 27 weist die einschnittsformenden Vorrichtung 412 einen Wölbungsanschlußaufbau bzw. Wölbungsbehälteraufbau 418 auf, der eine geflanschte Befestigungsplatte 420 mit einem Flansch 422, eine Lagerbohrung 424, die konzentrisch mit der Behälterachse 14 angeordnet ist, eine Gewindebohrung 426 und Befestigungslöcher 428 auf, die im Flansch 422 angeordnet sind. Die geflanschte Befestigungsplatte 420 ist an der Trommelrevolvertrommel 416 durch Kappenschrauben 430 befestigt, die in die Befestigungslöcher 428 eingeführt sind.
  • Der Kuppelschlußaufbau 418 weist weiterhin ein Kugellagerpaar 432, das in der Lagerbohrung 424 angeordnet ist, einen Gewindefeststellring 434, der in der Gewindebohrung 426 angeordnet ist und der die Kugellager 432 in der Lagerbohrung 424 fixiert und einen Wölbungsanschluß bzw. Wölbungsbehälter 436 mit einem Paar lageraufnehmender Oberflächen 438 auf, die entsprechende Kugellager 432 aufnehmen. Der Wölbungsanschluß bzw. Wölbungsaufnehmer 436 weist ebenfalls eine behälteraufnehmende Buchse bzw. Fassung 440 auf.
  • Die einschnittsbildende Vorrichtung 412 weist weiterhin eine Führungswelle oder ein Bearbeitungsteil 442 mit zylindrischer Form auf, die bzw. der in einer Führungsbohrung 444 in der Trommelrevolvertrommel 416 angeordnet ist, wobei die Führungsbohrung 444 parallel zur Behälterachse 14 ist. Da die Führungsbohrung 444 in der Trommelrevolvertrommel 416 angeordnet ist, ist die Trommelrevolvertrommel 416 Teil jeder einschnittsformenden Vorrichtung 412, die um die Trommelrevolvertrommel 416 angeordnet ist.
  • Ein Bearbeitungselement oder eine Reformierrolle 446 ist an der Führungswelle 442 durch eine Rollenwelle 448 befestigt, wobei die Reformierrolle 446 und die Rollenwelle 448 um eine Rollenachse 450 herum angeordnet sind, die exzentrisch zur Behälterachse 14 ist.
  • Schließlich weist die einschnittsbildende Vorrichtung 412 einen Schwenkarm 452 auf, der mit der Führungswelle 442 durch beliebige geeignete Mittel befestigt ist, die nicht Teil der vorliegenden Erfindung sind, und sie weist eine Nockenstößelwelle 454, die in eine Bohrung 456 des Schwenkarms 452 eingeführt ist, und einen Nockenstößel 458 auf, der rotationsmäßig bzw. drehbar mit der Nockenstößelwelle 454 befestigt ist. Wie in 26 gezeigt, ist der Schwenkarm 452 an der Führungswelle 442 nahe einem Ende 460 befestigt, das einem Ende 462 gegenüberliegt, auf welchem der Wölbungsaufnahmeaufbau 418 angeordnet ist.
  • Die einschnittsformende Vorrichtung 412 der 27 und 28 weist eine Bearbeitungseinrichtung 463 auf. Die Bearbeitungseinrichtung 463 weist die Trommelrevolvertrommel 416, welche als ein Körper dient, die Pilotwelle 442, den Schwenkarm 452, den Nockenstößel 458, die Rollenwelle 448 und das Bearbeitungselement 446 auf.
  • Die einschnittsformende Maschine 410 der 28 weist eine Nocke 446 auf, die um die Achse 204 des Trommelrevolvers 202 angeordnet ist, die aber stationär bezüglich des Trommelrevolvers 202 ist. D.h. die einschnittsformende Vorrichtung 412 ist am Trommelrevolver 202 befestigt und rotiert um die Nocke 446 in Richtung des Pfeils 206 herum.
  • Im Betrieb, wenn der Trommelrevolver 202 um die Achse 204 rotiert, bewegen sich aufeinanderfolgende einschnittsformende Vorrichtungen 412 um die Achse 204 herum und aufeinanderfolgende Nockenstößel 458 greifen in einen Anstieg 470 der Nocke 464 ein, wobei dadurch die Führungswelle oder der Bearbeitungsteil 442 dieser speziellen einschnittsformenden Einrichtung 412 drehbarpositioniert wird, wobei dadurch die Reformierrolle nach außen in einen Deformiereinngriff den Bodeneinschnittsteil 25 des Behälterkörpers 11 rotiert bzw. gedreht wird.
  • Zusammenfassend wird eine relative Querbewegung zwischen einem Bearbeitungselement 172, 246, 302, 346, 392 oder 446 und einem Behälterkörper 11 vorgesehen. Das Bearbeitungselement 172, 246, 302, 346, 392 oder 446 oder der Behälterkörper 11 oder beide können sich um die Behälterachse 14 drehen oder sie können beide rotationsmäßig stationär bleiben. Wenn mehr als ein Bearbeitungselement 173, 246, 302, 346, 392 oder 446 vorgesehen ist, so sind sie radial und umfangsmäßig voneinander beabstandet und die Bearbeitungselemente können Rollen 172, 246, 302, 350 oder 446 oder Schmiedeelemente 392 sein. Vorzugsweise werden die Bearbeitungselemente 172, 246, 302, 346, 392 oder 446 radial oder quer nach außen bewegt, und zwar ansprechend auf einen anderen Teil der Bearbeitung bzw. der Werkzeugmaschine, wie z.B. eine Betätigungswelle 166, 252, 308 oder 384, und vorzugsweise ist diese Bewegung des anderen Teils der Werkzeugmaschine entweder rotationsartig oder longitudinal.
  • Weiterhin erzeugt das Überarbeiten des Bodenausnehmungsteils 25 des Behälterkörpers 11, was durch das Verfahren der vorliegenden Erfindung erzeugt wird, Behälterkörper 64 mit Hakenteilen 76, die sich umfangsmäßig um den Bodenausnehmungsteil 80 herum erstrecken, wie in 7 und 8 gezeigt oder Behälterkörper 62 mit einer Vielzahl von bogenartig geformten und umfangsmäßig beabstandeten Teilen 100, wie in den 5 und 6 gezeigt.
  • Zusammengefaßt, wie hier gezeigt und beschrieben, sieht das Verfahren der vorliegenden Erfindung Behälter 62 und 64 vor, in denen die Verbesserung bzw. Vergrößerung der Ausrollwiderstandsfähigkeit, des statischen Kuppelumstülpdruckes und der Gesamtfallhöhe alle erreicht werden, ohne die Metalldicke zu vergrößern, ohne den Kuppelradius R4 zu verringern, ohne den Positionsabstand L2 zu vergrößern, ohne die Kuppelhöhe H1 zu vergrößern und ohne bemerkenswert die Strömungsmittel- bzw. Flüssigkeitskapazität der Behälter 62 und 64 zu verringern. Oder anders gesagt, sieht die vorliegende Erfindung Behälter 62 und 64 vor, in denen zufriedenstellende Werte der Ausrollwiderstandsfähigkeit, des statischen Kuppelumstülpdruckes und der kummulativen bzw. Gesamtfallhöhe erreicht werden können, und zwar unter Verwendung von Metall mit einer geringeren Dicke als zuvor möglich gewesen ist.
  • Es wird angenommen, daß die vorliegende Erfindung unerwartete Ergebnisse liefert. Während in den Konstruktionen des Standes der Technik eine Verringerung des Kuppelradius R4 den Kuppelumstülpdruck verringert hat, erreicht in der vorliegenden Erfindung eine Verringerung des Kuppelradius R4, kombiniert mit der Verstärkung des Kuppelpositionierungsteils 70 oder 82 eine bemerkenswerte Steigerung von sowohl dem Kuppelumstülpdruck als auch der Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit.
  • Weiter wird angenommen, daß die Tatsache, daß bemerkenswerte Steigerung von sowohl der Gesamtfallhöhenwiderstandsfähigkeit als auch den statischen Kuppelumstülpdrücken durch einfaches Umarbeiten bzw. Wiederarbeiten eines Behälters mit Standardabmessungen erreicht wurden, unerwartete Folgen bildet.
  • Wenn man auf Kuppelradien R4 oder ihre Grenzen Bezug nimmt, sollte verständlich sein, daß während die konkaven Kuppeltafeln 38 der Behälter 62 und 64 mit einem Werkzeug mit kugelförmigem Radius gemacht worden sind, sowohl der Federrücken der konkaven Kuppeltafel 38 des Behälters 11 als auch die Umarbeitung des Behälters 11 in die Behälter 62 und 64 den Kuppelradius von einem wahren kugelförmigen Radius verändern.
  • Daher würde ein spezieller Radius oder ein Radiusbereich für den Radiusbereich R4 entweder auf einen Mittelteil 92 oder auf einen Ringteil 94 anwendbar sein, und zwar beide aus den 5 und 7.
  • Der Mittelteil 92 besitzt einen Durchmesser DCP, der irgendein Prozentteil des Durchmesser DP der konkaven Kuppeltafel 38 sein kann, und der Ringteil 94 kann mit irgendeinem Abstand von der Behälterachse 14 angeordnet sein, und kann eine Radialbreite X4 von irgendeinem Prozenteil des Durchmesser DP des konkaven Kuppelteils 38 haben.
  • Weiter, während die vorangegangene Beschreibung auf Mitteltafeln 38 mit Radien R4 gerichtet war, die im allgemeinen kugelförmig sind, und die mit einem kugelförmigen Werkzeug gemacht worden sind, ist die vorliegende Erfindung auf Behälter 62 oder 64 anwendbar, in denen die konkaven Kuppeltafeln 38 elliptisch sind, aus ringförmigen Stufen bestehen, im Kurvenradius als eine Funktion des Abstandes radial auswärts der konkaven Kuppeltafel 38 von der Behälterachse 14 abnehmen, einen Teil 92 oder 94 besitzen, der im wesentlichen sphärisch bzw. kugelförmig ist, einen Teil aufweisen, der im wesentlichen konisch bzw. kegelförmig ist und/oder einen Teil aufweisen, der im wesentlichen flach ist.
  • Schließlich, während die Grenzen, die sich auf die Form der Mitteltafel 38 beziehen, als Funktionen der Kuppelradien R4 definiert sein können, können Grenzen, die sich auf die Form der Mitteltafel 38 beziehen, als Grenzen für den Mittelteil 92 definiert sein oder für den Ringteil 94 der Mitteltafel 38, oder als Grenzen für den Winkel α3, und zwar egal, ob am Umkreis bzw. Umfang Po oder bei irgendeinem anderen Radialabstand von der Behälterachse 14.
  • Mit Bezug auf die 4 bis 11 sei auf die Neigung der Innenwände 71 und 83 der Behälter 62 bzw. 64 hingewiesen.
  • Wie in 4 zu sehen, neigt sich die Innenwand 42 des Standes der Technik um den Winkel α1 nach oben und innen.
  • In vollkommenem Kontrast zum Stand der Technik weist die Innenwand 83 des Behälters 64 der 7, 8 und 11 einen sich negativ neigenden Teil 96 auf, der sich nach oben und außen um einen negativen Winkel α5 neigt.
  • Wie in 8 zu sehen, erstreckt sich der sich negativ neigende Teil 96 umfangsmäßig bzw. umlaufend um die Vertikalachse 14 herum.
  • Auch in vollkommenem Kontrast zum Stand der Technik weist die Innenwand 71 des Behälters 62 der 5, 6 und 10 einen sich negativ neigenden Teil 98 auf, der sich nach oben und nach außen um einen negativen Winkel α6 neigt, und der bogenförmig um weniger als die Hälfte des Bodens 66 des Behälters 62 herum angeordnet ist. Die Innenwand 71 weist auch einen weiteren sich negativ neigenden Teil 100 auf, der sich nach oben und nach außen um den negativen Winkel α6 neigt, und der umfangsmäßig vom sich negativ neigenden Teil 98 beabstandet ist.
  • Daher sollte die Mitteltafel bzw. Mittelplatte bzw. Mittelfläche als ohne Begrenzung auf eine spezielle oder einzelne geometrische Form verstanden werden.
  • Zusammengefaßt sieht die vorliegende Erfindung diese bemerkenswerten und unerwarteten Verbesserungen eines Behälters und eines Verfahrens vor, wie es in den Aspekten der Erfindung dargelegt wurde, die hier miteingeschlossen sind.
  • Obwohl Aluminiumbehälter untersucht worden sind, wird angenommen, daß das gleiche Prinzip, nämlich die Vergrößerung der Ausrollwiderstandsfähigkeit der Innenwand von der Innenwand 42 des Behälters 11 zu entweder der Innenwand 71 des Behälters 62 oder der Innenwand 83 des Behälters 64 dahingehend wirken würden, daß sie die Festigkeit von Behältern vergrößern würde, die aus anderen Materialien gemacht wurden, und zwar einschließlich Eisen und Nicht-Eisen-Metalle, Plastik- und andere nicht-metallische Materialien.
  • Mit Bezug auf die 1 und 2 stapeln sich die oberen der Behälter 10 auf den unteren der Behälter 10 mit den äußeren Verbindungsteilen 28 der oberen der Behälter 10, die innerhalb der doppelsäumigen bzw. umgefalzten Oberteil 56 der unteren der Behälter 10 ineinander gesteckt sind, und sowohl benachbart angeordnete als auch vertikal gestapelte Behälter 10 werden in ein Paket 58 unter Verwendung von Schrumpfwickelplastik 60 gebündelt werden.
  • Während dieses Verpackungsverfahren wirtschaftlicher ist als das vorherige Verfahren des Verpackens in Kisten, wird eine mögliche Schädigung aufgrund rauher Behandlung ein Problem, so daß die Anforderungen für die Gesamtfallwiderstände der Behälter 10 strenger werden. Es ist dieses Problem, welches die vorliegende Erfindung anspricht und löst.
  • Während spezielle Verfahren und eine Vorrichtung in der vorangegangenen Beschreibung offenbart wurden, sollte es verständlich sein, daß diese Beschreibungen bzw. Auslegungen zum Zweck der Offenbarung der Prinzipien der vorliegenden Erfindung dargelegt worden sind, und daß viele Variationen davon dem Fachmann offensichtlich werden. Daher ist der Umfang der vorliegenden Erfindung durch die Ansprüche bestimmt.
  • Industrielle Anwendbarkeit
  • Die vorliegende Erfindung ist auf Behälter anwendbar, die aus Aluminium und verschiedenen anderen Materialien gemacht sind. Insbesondere ist die vorliegende Erfindung auf Getränkebehälter der Bauart mit einem saumlosen gezogenen und geglätteten zylindrisch geformten Körper und mit einem integralen Boden mit einem ringförmigen Tragteil anwendbar.

Claims (16)

  1. Ein Behälter (62, 64) mit einem Innenaufnahmeraum und mit einer erhöhten Widerstandfestigkeit, wobei Folgendes vorgesehen ist: eine im Wesentlichen zylindrische Wand (12), die um eine Vertikalachse (14) herum angeordnet ist, ein Boden (66, 78) angebracht an der zylindrischen Wand (12) und eine Tragoberfläche (18) vorsehend, eine Seitenwand, die die zylindrische Wand (12) mit der Tragoberfläche (18) verbindet eine Mittelplatte (38) angeordnet radial nach innen gegenüber der Tragoberfläche (18) und ein Plattenpositionierteil (70, 82), der die Tragoberfläche (18) mit der Mittelplatte (38) verbindet, wobei die Mittelplatte (38) einen konkaven Teil besitzt, der einen ersten Radius (R5R) besitzt, und die Mittelplatte (38) mit dem Plattenpositionierteil (70, 82) verbindet; wobei der Plattenpositionierteil einen ersten Plattenpositionierteilabschnitt aufweist, der mit einem ersten Vertikalabstand oberhalb der Tragoberfläche (18) und mit einem ersten Radialabstand gegenüber der Vertikalachse (14) angeordnet ist; wobei der Plattenpositionierteil ferner einen benachbarten Plattenpositionierteilabschnitt (9871, 86) aufweist, der zwischen dem ersten Plattenpositionierteilabschnitt (22, 84) und der Mittelplatte (38) angeordnet ist, wobei der benachbarte Plattenpositionierteilabschnitt (9871, 86) mindestens einen ersten Teil (98, 86) aufweist und zwar angeordnet mit einem größeren Radialabstand von der Vertikalachse (14) als der erste Plattenpositionierteilabschnitt (22, 84); wobei ferner ein Teil des benachbarten Plattenpositionierteilabschnitts einen zweiten Radius (RH) bildet, der kleiner ist als der erste Radius (R5R); und wobei die zylindrische Wand (12), die Seitenwand, der erste Plattenpositionierteilabschnitt (22, 84) und der benachbarte Plattenpositionierteilabschnitt (98, 86) im Wesentlichen mindestens ein Teil des Innenaufnahmeraums bilden.
  2. Ein Behälter (64) nach Anspruch 1, wobei der erste Teilabschnitt (86) sich im Wesentlichen ungefähr um die Vertikalachse (14) erstreckt.
  3. Behälter (62) nach Anspruch 1, wobei der benachbarte Plattenpositionierteilabschnitt (98, 71) ferner mindestens einen zweiten Teil (71) aufweist, und zwar angeordnet mit einem kleineren Radialabstand von der Vertikalachse (14) als der erste Teil (98).
  4. Behälter (62) nach Anspruch 3, wobei eine Vielzahl der erwähnten ersten Teile (98) umfangsmäßig um die Vertikalachse (14) beabstandet ist und der erwähnte zweite Teil (71) zwischen jedem der erwähnten ersten Teile (98) positioniert ist.
  5. Behälter (62, 64) nach Anspruch 1, wobei der erste erwähnte Plattenpositionierteil (22) nach innen und oben relativ zu der Tragoberfläche (18) angeordnet ist; wobei der benachbarte Plattenpositionierteil einen zweiten Plattenpositionierteil (98, 96) aufweist, und zwar positioniert oberhalb des ersten Plattenpositionierteilabschnitts (22) und angeordnet nach außen und oben bezüglich des ersten Plattenpositionierteils (22); und ferner mit einem nach oben sich erstreckenden Außenteil mit einem oberen Ende und einem unteren Ende, wobei das obere Ende mit dem erwähnten ersten Radius (R5R) verbunden ist; wobei die ersten und zweiten Plattenpositionierteilabschnitte eine erste geneigte Wand bilden und wobei der sich nach oben erstreckende Außenteil eine zweite geneigte Wand bildet, wobei ferner die ersten und zweiten geneigten Wände am oberen Ende die ersten und am unteren Ende der zweiten der geneigten Wände verbunden sind, um den erwähnten zweiten Radius (RH) dazwischen zu bilden.
  6. Behälter (62, 64) nach Anspruch 5, wobei mindestens ein Teil der ersten (22) und der zweiten (98, 96) Teilabschnitte des Plattenpositionierteils (70, 82) auf unterschiedlichen Radialabständen gegenüber der Vertikalachse (14) angeordnet sind.
  7. Behälter (64) nach Anspruch 5, wobei der erste Plattenpositionierteilabschnitt (22) des Plattenpositionierteils (82) im Wesentlichen umfangsmäßig angeordnet ist und mit seinem obersten Punkt mit einem ersten Radialabstand von der Vertikalachse (14) und mit einem ersten Abstand von der Tragoberfläche (18) angeordnet ist und wobei der erwähnte zweite Plattenpositionierteilschnitt (96) des Plattenpositionierteils (82) im Wesentlichen umfangsmäßig angeordnet ist und mit einem größeren Abstand von der Tragoberfläche (18) angeordnet ist und zwar mit einem größeren Radialabstand an seinem obersten Punkt von der Vertikalachse (14) als dies für den ersten Plattenpositionierteilabschnitt (22) gilt.
  8. Behälter (62) nach Anspruch 5, wobei der erste Plattenpositionierteilabschnitt (22) des Plattenpositionierteils (70) mit einem ersten Abstand von der Tragoberfläche (18) und mit einem ersten Radialabstand von der Vertikalachse (14) angeordnet ist und wobei eine Vielzahl der zweiten Plattenpositionierteilabschnitte (98) des Plattenpositionierteils (70) umfangsmäßig um den Plattenpositionierteil (70) herum angeordnet sind und zwar angeordnet mit einem größeren Abstand von der Tragoberfläche (18) und mit einem größeren Abstand, am obersten Punkt jedes des erwähnten zweiten Plattenpositionierteilabschnitts von der Vertikalachse (14), als der erste Plattenpositionierteilabschnitts (72).
  9. Behälter (62, 64) nach Anspruch 5, wobei der erste Plattenpositionierteilabschnitt (22) des Plattenpositionierteils (70, 72) mit einem ersten Radialabstand von der Vertikalachse (14) angeordnet ist und mit einem ersten Abstand von der Tragoberfläche (18) und wobei der zweite Plattenpositionierteilabschnitt (98, 96) des Plattenpositionierteils (82) mit einem größeren Abstand von der Tragoberfläche (18) angeordnet ist und mit einem größeren Radialabstand an seinem obersten Teil von der Vertikalachse (14) als der erste Plattenpositionierteilabschnitt (22).
  10. Behälter (64) nach Anspruch 5, wobei der zweite Plattenpositionierteilabschnitt (96) der Innenwand (82) im Wesentlichen umfangsmäßig ausgebildet ist.
  11. Ein Verfahren zum Formen eines Dosenkörpers, der eine Längsachse aufweist, wobei das Verfahren Folgendes vorsieht: Formen eines Behälters mit einer im Ganzen zylindrischen Außenwand und einem an der im allgemeinen zylindrischen Wand befestigten Boden, der eine Tragoberfläche (18) aufweist, welche einen ersten Durchmesser definiert, wobei der Behälter ferner eine Seitenwand besitzt, welche die zylindrische Wand mit der Tragoberfläche verbindet, eine Mittelplatte (38) deren Hauptteil radial nach innen gegenüber der Tragoberfläche angeordnet ist und ferner einen Plattenpositionierteil der den Tragteil mit der Mittelplatte verbindet, wobei die erwähnte Mittelplatte (38) einen konkaven Teil besitzt, der einen ersten Radius (R5R) bildet, welcher die Mittelplatte (38) mit dem Plattenpositionierteil (70) verbindet; und Reformieren des Plattenpositionierungsteils nach dem erwähnten Schritt des Formens, um einen zweiten Radius (RH) vorzusehen bzw. aufzuprägen, wobei der zweite Radius (RH) kleiner ist als der erste Radius (R5R).
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei der Schritt des Reformierens ohne Verminderung des Durchmessers definiert durch die erwähnte Tragoberfläche (18) erfolgt.
  13. Verfahren nach Anspruch 11, wobei der Schritt des Reformierens ohne eine radiale nach Innenbewegung der erwähnten Seitenwand erfolgt.
  14. Verfahren nach Anspruch 11, wobei der zweite Radius (RH) eine Größe von ungefähr 0,127 cm (0.05 Zoll) besitzt.
  15. Verfahren nach Anspruch 11, wobei der zweite Radius (RH) im Wesentlichen mittig in dem Plattenpositionierteil angeordnet ist.
  16. Verfahren nach Anspruch 11, wobei der zweite Radius (RH) unter Verwendung einer Rolle gebildet wird, die entlang eines bogenförmigen Pfades bezüglich des erwähnten Plattenpositionierteils vorwärts bewegt wird.
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