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TECHNISCHES GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft allgemein
Sportschuhe und insbesondere ein verbessertes leichtes aufblasbares
Oberteil bzw. einen Schaft für
einen Sportschuh.
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TECHNISCHER HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Während
des letzten Jahrzehnts hat man begonnen, die Notwendigkeit und die
Vorteile körperlicher
Bewegung zu erkennen. Als solche sind Aerobic-Übungen (d. h. körperliches
Training, das den Herzmuskel stärkt),
wie z. B. Laufen, Seilspringen und Aerobic-Tanz, populär geworden.
Als Ergebnis dieses erneuerten Interesses an körperlicher Bewegung ist mehr
Aufmerksamkeit auf die Entwicklung von sportlicher Fußbekleidung
verwandt worden. Zum Beispiel haben sich die Schuhwarenhersteller
in letzter Zeit das Ziel gestellt, einen Schuh zu entwickeln, der
leicht, aber dennoch stützend
und bequem ist.
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Typischerweise weist ein Sportschuh
ein Oberteil bzw. einen Schaft, eine Brandsohle, eine Zwischensohle
und eine Laufsohle auf. Der Schaft bedeckt und schützt den
Spann, die Ferse und die Seitenabschnitte des Fußes und ist gewöhnlich aus Leder,
Segeltuch oder synthetischem Material (z. B. Nylon) oder einer Kombination
daraus aufgebaut. Der Schaft wird am Fuß des Trägers durch eine Schnüreinrichtung,
ein Schnallensystem oder ein Klettverschluß- bzw. VELCRO®-Verschlußsystem befestigt,
das im Spannbereich über
dem Fuß des Trägers liegt.
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Die jeweilige Sportart, für die der
Sportschuh gewählt
wird, bestimmt oft das Material, das für die Gestaltung des Schafts
verwendet wird. Zum Beispiel ist der Schaft eines Basketballschuhs
fast ausschließlich
aus einem schweren Material aufgebaut, wie z. B. aus Leder, da Leder
dem Fuß und
dem Knöchel
des Trägers
mehr Halt gibt als Segeltuch oder Nylon. Der Schaft eines Laufschuhs
besteht jedoch fast ausschließlich
aus einem synthetischen Material, da ein solches Material leicht,
atmungsaktiv und leicht zu reinigen ist. Je nach dem Material, das
für den
Schaftaufbau verwendet wird, macht der typische Schaft etwa 38–50% des
Gesamtgewichts des Schuhs aus.
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Die Brandsohle oder Brandsohlenplatte,
die dem Fuß am
nächsten
unter einer Einlegesohle liegt, ist der Unterbau eines Schuhs .
Es ist dieser Teil des Schuhs, an dem der Schaft aufgeleistet bzw. "gezwickt" und die Sohle befestigt
wird. Die Brandsohle kann in einem Stück oder in zwei Stücken gefertigt werden
und besteht bei Sportschuhen typischerweise aus Spanplatte, Celluloseplatte
oder einem anderen absorbierenden, leichten Material. Um die Flexibilität der Brandsohlenplatte
zu erhöhen,
bringen einige Hersteller in der Brandsohle angrenzend an den Mittelfußbereich
Querschlitze an. Für
einen flexibleren Schuh kann der Schaft einlegesohlengezwickt (im
Gegensatz zu brandsohlen- bzw. plattengezwickt) werden, indem eine
Einlegesohle an den Zwickrand des Schafts angenäht wird. Um die Gestaltung
des Schuhs abzuschließen,
wird der einlegesohlengezwickte Schaft an die Schuhsohleneinheit
angenäht
oder angeklebt.
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Die Zwischensohle liegt zwischen
der Brandsohle und der Laufsohle und ist hauptsächlich zum Polstern bzw. Abfedern
der Ferse und der Vorderfußes
des Trägers
vorgesehen. Materialien wie z. B. Polyurethan (PU), Ethylvinylacetat
(EVA), Polyesterethylvinylacetat (PEEVA), ELVALOYTM und
in letzter Zeit HY-TREL-Schaumstoff
werden zum Formen der Zwischensohle verwendet (HYTREL ist ein halbkristallines,
voll polymerisiertes, chemisch beständiges Polyester-Elastomer
mit hohem Molekulargewicht, das aus abwechselnden amorphen und kristallinen Ketten
besteht, hergestellt von E. I. du Pont de Nemours and Co.). Die
Zwischensohle kann in einem oder in mehreren Stücken geformt werden und enthält oft eine
Keil- oder Polstereinlage, die unter der Ferse des Trägers angeordnet
ist, um den Polsterungsgrad wirksam zu erhöhen. Während des Aufbaus wird die
Zwischensohle typischerweise entweder durch Klebstoff oder durch
Verschweißen
mit der Brandsohle des Schuhs verbunden.
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Schließlich ist die Laufsohle der
Teil des Schuhs, der in direkten Kontakt mit dem Boden kommt. Die
Laufsohle wird gewöhnlich
aus einem abriebfesten Material geformt, wie z. B. aus Kautschuk, und
mit der Unterseite der Zwischensohle verbunden oder verklebt, um
die Schuhsohleneinheit zu vervollständigen. Die Standardsohleneinheit,
die aus Brandsohle, Zwischensohle und Laufsohle besteht, macht etwa
50–62%
des Gesamtgewichts des Schuhs aus.
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In einem Versuch, das Gewicht von
Sportschuhen zu reduzieren, haben Schuhhersteller zum größten Teil
ihre Aufmerksamkeit auf die Verminderung des Gesamtgewichts der
Sohle konzentriert. Ein Verfahren, das angewandt wurde, um das Schuhsohlengewicht
zu verringern, erfordert das Entfernen von Teilen der Laufsohle,
die nicht in direkten Kontakt mit dem Boden kommen oder anderweitig
nicht benötigt werden.
Das US-Patent Nr. Re. 33 066, erteilt an Stubblefield, offenbart
zum Beispiel eine Schuhsohle, wo das Laufsohlenmaterial unterhalb
der Mittelfuß-
und hinteren Fersenabschnitte des Fußes entfernt worden ist.
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In letzter Zeit haben Schuhhersteller
versucht, das Gewicht von Schuhen durch Formen der Zwischensohle
aus synthetischen Schaumstoffen von niedrigerer Dichte zu vermindern.
Diese Schaumstoffe haben zwar ein geringeres Gewicht, versagen aber
gewöhnlich
schneller und gehen auf Kosten des für den Fuß des Trägers bereitgestellten Polsterungs-
und Stabilisierungsgrades.
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Ein weiteres Verfahren zur Gewichtsminderung
der Sohle erfordert das Entfernen eines ganzen Abschnitts der Zwischensohle,
der nicht speziell zum Polstern eines bestimmten Fußbereichs
benötigt
wird (z. B. des Bereichs unter dem Spann des Fußes).
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Bei der Gewichtsminderung einer Sohle
sind zwar einige Techniken erfolgreich, ohne die Funktion des Schuhs
zu beeinträchtigen;
aber dem Schaft des Schuhs als Möglichkeit
zur Verminderung des Gesamtgewichts des Schuhs ist wenig oder gar
keine Beachtung geschenkt worden.
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Andererseits erfordern Bemühungen,
die dem Fuß gebotene
Unterstützung
zu verstärken,
die Verwendung von orthotischen Elementen, Kunststoffeinlagen oder
Verstärkungselementen
in den Schäften
von Schuhen. Zum Beispiel offenbart US-A-4 813 158 von Brown ein
Netzverstärkungselement,
das dem Schaft des Schuhs zusätzliche
Festigkeit und seitlichen Halt verleiht.
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Kunststoff-Absatzsteifen, die jetzt
im Schuhgewerbe recht häufig
sind, können
in den Schuhschaft eingesetzt werden, um der Ferse und dem Knöchel des
Trägers
mehr seitlichen Halt zu geben. Ein weiteres Verfahren zur Unterstützung verschiedener
Fußbereiche
ist mit der Verwendung geschichteter Lederbänder oder -riemen verbunden.
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In neuerer Zeit haben sich Schuhhersteller mit
Aufblassystemen beschäftigt,
die als Mittel, die dem Fuß größeren Halt
geben, im Schaft angeordnet sind. Bei richtigem Aufblasen schmiegt
sich das System unterstützend
an die Fußkontur
des Trägers
an und verhindert eine Bewegung des Fußes innerhalb des Schuhs, die
zur Verletzung der Muskeln oder Gelenke des Trägers führen könnte. Das Aufblassystem wird
separat zusammengesetzt und in den Schuh zwischen dem Schaft und
dem inneren Schuhfutter eingesetzt.
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WO-A-91/18527 betrifft einen Sportschuh mit
einer inneren aufblasbaren Blase. Die Blase ist in einem flexiblen
Schaft angeordnet und steht in Verbindung mit einer Pumpe, die am
Schaft angebracht ist und einen Hohlraum bildet.
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US-A-4 361 969 offenbart einen Schuh
mit einem Schaft, der verformbare Luftkammern aufweist. Die verformbaren
Luftkammern des Schafts werden durch einen Zwischenraum gebildet,
der zwischen einem Flankenabschnitt des Schafts und seinem Futter
vorgesehen ist, die beide aus luftundurchlässigem Material bestehen.
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Unter Berücksichtigung jeder der oben
beschriebenen Erfordernisse besteht eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung darin, einen leichten Schaft bereitzustellen, der sicher
an den Fuß angepaßt ist.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht darin, einen leichten Schaft bereitzustellen,
der dem Fuß des
Trägers
besseren Halt bietet.
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Eine weitere Aufgabe besteht darin,
einen leichten Schaft bereitzustellen, der dem Fuß des Trägers einen
individuell angepaßten
Halt bietet.
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Eine weitere Aufgabe besteht darin,
einen Schaft für
einen Sportschuh bereitzustellen, der sich bei erhöhter Aktivität mit dem
Fuß des
Trägers
bewegt.
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Eine weitere Aufgabe besteht darin,
einen Schaft für
einen Sportschuh bereitzustellen, der den Fuß des Benutzers behaglich und
trocken hält.
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Eine weitere Aufgabe besteht darin,
einen Schaft für
einen Sportschuh bereitzustellen, der sich leicht herstellen läßt, indem
er so wenig Näharbeit wie
möglich
erfordert.
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Diese Aufgaben werden mit den Merkmalen der
Ansprüche
1 bzw. 9 gelöst.
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Gemäß den Aufgaben und Zwecken
der vorliegenden Erfindung, wie sie hierin realisiert und beschrieben
werden, bietet die vorliegende Erfindung einen Schaft für einen
Sportschuh, der leicht ist und dem Fuß des Trägers Halt bietet. Der erfindungsgemäße Schaft
ist insofern einzigartig, als er die Form mehrerer aufblasbarer
Kammern annimmt, die mindestens einen Teil der äußersten Fläche des Schafts bilden.
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Nach einem Aspekt der Erfindung wird
der Schaft aus einem ersten Laminat und einem zweiten Laminat gebildet,
die jeweils durch Verkleben eines geschmeidigen Materials mit einem
elastischen Material geformt werden. Das erste und das zweite Laminat
werden entlang ihrem Umfang miteinander verbunden, um eine fluidundurchlässige Kammer
zu bilden, die mit Luft oder Gas aufgeblasen wird, um sich an die
Fußkontur
des Trägers
anzuschmiegen. Das erste Laminat bildet die äußerste Fläche des Schafts, während das
zweite Laminat die innerste Fläche
bildet. Der Schaft weist ferner eine relativ leicht herstellbare
Fluidaufnahmeeinrichtung auf, die für die sichere Aufnahme einer
Fluideinblaseinrichtung angepaßt ist.
Die Fluidaufnahmeeinrichtung funktioniert auch effizient als die
erfindungsgemäße Fluidablaßeinrichtung.
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In dieser besonderen Ausführungsform
ist das elastische Material thermische Polyurethanfolie, und das
schmiegsame Material ist ein Hochleistungs-Nylon (Stretch-Nylon).
Das erste und das zweite Laminat werden vorzugsweise durch Hochfrequenzschweißen (HF-Schweißen) miteinander
verbunden, um im ganzen Schaft eine oder mehrere fluidundurchlässige Kammern
zu erzeugen.
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Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung besteht
der Schaft aus einer fluidundurchlässigen Kammer, die an eine
flexible Innensocke angenäht ist.
Die fluidundurchlässige
Kammer wird durch Verbinden eines ersten Laminats mit einem zweiten
Laminat gebildet. Das erste Laminat besteht aus einem ersten schmiegsamen
Material und einem ersten elastischen Material, während das
zweite Laminat nur aus einem zweiten elastischen Material besteht. Das
erste Laminat bildet mindestens einen Abschnitt der äußersten
Fläche
des Schafts, während
die Innensocke die innerste Fläche
des Schafts bildet.
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Der Schaft nach der vorliegenden
Ausführungsform
weist außerdem
eine kombinierte Fluidaufnahme-/-ablaßeinrichtung auf, die so angepaßt ist,
daß sie
die Fluideinblaseinrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung aufnimmt.
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Das erste und das zweite Laminat
werden vorzugsweise an ihren Umfangskanten durch HF-Schweißen miteinander
verbunden, um die fluidundurchlässige
Kammer zu erzeugen. Obwohl für
die vorliegende Ausführungsform
nicht typisch, kann die fluidundurchlässige Kammer zusätzliche
Schweißnähte aufweisen,
um das Aufblasen der Kammer so zu steuern, daß eine Unbequemlichkeit für den Fuß des Trägers vermieden
wird.
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Ferner kann der Schaft auch Auflagen
aufweisen, die aus einem elastischen Material bestehen, um verschiedenen
Schaftbereichen zusätzlichen
Halt zu geben.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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Verschiedene Aufgaben, Merkmale und
damit verbundene Vorteile der vorliegenden Erfindung lassen sich
in dem Maße
vollständiger
beurteilen, wie die Erfindung aus der nachstehenden ausführlichen Beschreibung
der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen
besser verständlich
wird. Dabei zeigen:
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1 eine
linke Seitenansicht des erfindungsgemäßen Schafts;
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2 eine
Schnittansicht entlang der Linie II-II in 1;
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3 eine
Draufsicht des in 1 dargestellten
Schafts;
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4 eine
Schnittansicht der erfindungsgemäßen Fluidaufnahmeeinrichtung;
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4A eine
Draufsicht der Abdeckung der Fluidaufnahmeeinrichtung;
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5 eine
rechte Seitenansicht der erfindungsgemäßen Fluideinblaseinrichtung;
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5A eine
Seitenansicht einer Fluidpatrone;
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6 eine
Schnittansicht der Kopfeinheit der Fluideinblaseinrichtung;
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7 eine
Schnittansicht des Drosselventils und des Adapters der Fluideinblaseinrichtung;
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8 eine
Schnittansicht einer Kugel-Nadel-Aufblaseinheit;
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9 eine
rechte Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung;
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10 eine
Schnittansicht entlang der Linie X-X in 9;
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11 eine
Draufsicht einer Vorlage zum Ausbilden der aufblasbaren Kammer(n)
des in 9 dargestellten
Schafts; 12 eine Vorderansicht
einer aufblasbaren Zungenkammer;
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13 eine
Vorderansicht einer Zungenauflage; 14 eine
Vorderansicht einer Fersenauflage;
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15 eine
auseinandergezogene Darstellung der Elemente des in 9 dargestellten Schafts;
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16 eine
auseinandergezogene Darstellung einer alternativen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schafts;
und 17 eine auseinandergezogene
Darstellung einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schafts.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform ist bei 10 ein
Sportschuh allgemein dargestellt. Der Sportschuh 10 weist
den erfindungsgemäßen Schaft 12 auf,
der auf bekannte Weise an irgendeinem Sohletyp 14 befestigt
ist. Die Sohle 14 weist eine bodenberührende Laufsohle 18 auf,
die aus einem ab riebfesten Material besteht, wie z. B. aus Kautschuk.
Zwischen Laufsohle 18 und Schaft 12 ist eine Zwischensohle 16 angeordnet,
die typischerweise aus Ethylvinylacetat (EVA) oder Polyurethan (PU)
besteht. Aus EVA- und PU-Schaumstoff bestehende Zwischensohlen sind
in der Schuhherstellung zwar bekannt, aber es gibt auch andere mögliche Zwischensohlenkonfigurationen
und -strukturen, die in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Schaft
verwendet werden könnten.
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Ähnlich
einem herkömmlichen
Schuhschaft weist der Schaft 12 auf: eine Mittelseite 20,
eine Außenseite 22,
einen Zehenbereich 24, einen Klappenbereich 26,
einen Spannbereich 28, ein Quartier 30, einen
Knöchelbereich 32 und
einen Fersenbereich 34. Der Schaft 12 ist am Fuß des Trägers durch
eine Lasche 36 befestigt, die sich im Spannbereich 28 befindet.
Die Lasche 36, die ein leichtes Anziehen des Schafts 12 durch
den Träger
gestattet, ist bei 38 mit einem Klettverschluß versehen, wie z. B. VELCRO® Obwohl ein
Klettverschlußtyp
offenbart wird, kann bei dem erfindungsgemäßen Schaft jedes geeignete Verschlußsystem
verwendet werden. Im gesamten Schaft 12 sind mehrere Belüftungsfenster 78 vorgesehen,
die an zahlreichen Stellen angeordnet sein können. Die Belüftungsfenster 78 nehmen
die Form von Ausschnitten an, die vollständig durch den Schaft 12 hindurchgehen.
Ein netzartiges Belüftungsmaterial
ist an die Unterseite des Schafts unter dem Ausschnitt angenäht, so daß Luft durch
das Belüftungsfenster
gelangen kann, während
das Eindringen von Teilchen oder Staub ins Innere des Schuhs verhindert wird.
Das Belüftungsmaterial
sollte eine ausreichende Dehnbarkeit aufweisen, so daß es sich
mit dem Fuß des
Trägers
bewegt, aber in Zeiten fortwährender
extremer Bewegung nicht von den Fensterrändern abreißt.
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Indem der erfindungsgemäße Schaft 12 weitgehend
die Form einer aufblasbaren Kammer annimmt, ist er insofern einzigartig,
als er dem Fuß des
Trägers
individuell angepaßten
Halt bietet und dabei leicht ist.
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Nachstehend wird unter Bezugnahme
auf 2 die Konstruktion
des Schafts 12 beschrieben. Der Schaft 12 setzt
sich aus einem ersten Laminat oder einer Komponente 40 und
einem zweiten Laminat oder einer Komponente 42 zusammen.
Das erste Laminat 40 besteht aus einer ersten dünnen Schicht 44 und
einer flächengleichen
zweiten dünnen
Schicht 46. Das zweite Laminat 42 besteht aus
einer dritten dünnen
Schicht 48 und einer flächengleichen
vierten dünnen
Schicht 50. Die erste dünne
Schicht 44 bildet die äußerste Fläche des
Schafts, während
die vierte dünne
Schicht 50 die innerste oder Fußkontaktfläche bildet.
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Die erste dünne Schicht 44 und
die vierte dünne
Schicht 50 können
aus irgendeinem flexiblen, dehnbaren, leichten Material geformt
werden, wie z. B. Nylon. LYCRA®;
beziehbar von E.I. DuPont de Nemours and Co., Wilmington, Delaware,
ist ein besonders geeignetes Material für die erste dünne Schicht 44,
da es jede der obenerwähnten
Eigenschaften aufweist und sich leicht reinigen läßt. Vorzugsweise
sollte das Material, aus dem die vierte dünne Schicht 50 geformt
wird, auch Feuchtigkeit vom Fuß des
Trägers
absaugen können,
um in Zeitspannen stärkerer
Bewegung den Fuß des
Trägers behaglich
und trocken zu halten. COOLMAX, ein weiteres von E.I. DuPont de
Nemours and Co. beziehbares Produkt, ist ein geeignetes Gewebe für die vierte dünne Schicht 50,
da es hervorragende Saugeigenschaften aufweist.
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Die zweite dünne Schicht 46 und
die dritte dünne
Schicht 48 bilden die innersten Lagen des Schafts und bestehen
aus fluidundurchlässigem elastischem
Material, wie z. B. aus thermischem Polyurethan (TPU), beziehbar
von Dow Chemical Company, Erzeugnisnummer 2103 80A. In der bevorzugten
Ausführungsform
sind die dritte und die vierte dünne
Schicht 46 und 48 jeweils etwa 0,254–0,381 mm
(10–15
Mil) dick. In Fußbereichen,
wo mehr Halt oder Steifigkeit erforderlich ist (z. B. in den Fersen-, Spann-
und Quartierbereichen), ist die Dicke der zweiten und der dritten
dünnen
Schicht größer, etwa gleich
0,305 mm (12 Mil). Dem Schaft kann durch Einbetten von Polyester-
(oder Monoester-) Fäden
in die zweite dünne
Schicht 46 zusätzliche
Steifigkeit oder Festigkeit verliehen werden. Wie weiter unten ausführlicher
diskutiert wird, werden die zweite dünne Schicht 46 und
die dritte dünne
Schicht 48 miteinander zu verschiedenen aufblasbaren Kammern
verbunden, die im wesentlichen den Schaft 12 bilden.
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Das erste Laminat oder die Komponente 40 wird
durch Verbinden der ersten dünnen
Schicht 44 mit der zweiten dünnen Schicht 46 gebildet.
Die flächengleichen
ersten und zweiten dünnen
Schichten können
unter Verwendung irgendeines Klebstoffs, der hohen Temperaturen
widerstehen kann, zusammengefügt
werden. Das zweite Laminat oder die Komponente 42 wird
auf ähnliche
Weise durch Verbinden der dritten dünnen Schicht 48 und
der flächengleichen
vierten dünnen
Schicht 50 gebildet. Nach Wunsch kann ein Steppmaterial
zwischen der dritten dünnen
Schicht 48 und der vierten dünnen Schicht 50 eingelegt
werden, um zusätzliche
Polsterung und Behaglichkeit für
den Fuß des
Trägers
zu bieten.
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In dieser speziellen Ausführungsform
wird der Schaft 12 durch Zuschneiden identischer Vorlagen
aus dem ersten Laminat 40 und dem zweiten Laminat 42 geformt.
Die Vorlagen aus dem ersten und dem zweiten Laminat können die
Gesamtform des in 3 dargestellten
Schafts annehmen, oder der Schaft kann unter Verwendung verschiedener
Einzelteile geformt werden. Zur vollständigen Ausbildung eines einstöckigen Musterschafts
wird das erste Laminat 40 auf das flächengleiche zweite Laminat 42 aufgelegt
und entlang einer Umfangsschweißlinie 60 (siehe
die 1 und 3) daran befestigt. An diesem Punkt
bildet die Umfangsschweißlinie 60 eine
einzige fluidundurchlässige
Innenkammer, die ein Fluidmedium aufnehmen kann, wie z. B. Luft
oder Gas. Ein Beispiel eines geeigneten Verfahrens zum Befestigen des
ersten Laminats 40 am zweiten Laminat 42 ist die Anwendung
von Hochfrequenzenergie (HF-Energie) auf die Umfangskante des Schafts 12.
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Wie in 1 dargestellt,
werden außerdem am
gesamten Schaft 12 mehrere innere Schweißlinien 62 angebracht,
um das erste Laminat 40 weiter am zweiten Laminat 42 zu
befestigen. Diese Schweißlinien
werden gleichfalls durch HF-Schweißen ausgebildet und definieren
verschiedene Innenkanäle 64 innerhalb
der größeren aufblasbaren
Kammern. Wie in 2 dargestellt,
verbinden sich oder verschmelzen die zweite dünne Schicht 46 und
die dritte dünne
Schicht 48 beim Zusammenschweißen des ersten und des zweiten
Laminats (etwa an der Schweißlinie 62)
und bilden eine fluidundurchlässige Sperre 63.
Auf diese Weise wird ein Auslaufen des in die innere Kammer 64 eingeblasenen
Fluids verhindert.
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Am gesamten Schaft 12 können außerdem mehrere
runde Schweißnähte 66 angebracht
werden. Die runden Schweißnähte 66 steuern
zusammen mit den inneren Schweißlinien 62 die
Dicke der Kammern in deren aufgeblasenem Zustand (d. h. wenn Luft
oder Gas in die Kammern eingeblasen wird). Vorzugsweise ist die
Kammer im aufgeblasenen Zustand nicht dicker als 10 Millimeter,
um eine "Blasenbildung" zu verhindern, die
zu Unbequemlichkeit für
den Fuß des
Trägers
führen
könnte.
In Bereichen des Schafts 12, wo das Aufblasen des Schafts bis
zu einer maximalen Dicke erwünscht
ist, ist die Konzentration oder Dichte der runden Schweißnähte 66 und
der inneren Schweißlinien 62 niedrig.
Wo beispielsweise große
Zwischenräume
zwischen dem Schuh und dem Fuß vorhanden
sind, ist es wünschenswert,
die innere Kammer 64 dicker aufzublasen; daher ist die
Dichte der in diesem Bereich vorgesehenen Schweißlinien und/oder runden Schweißnähte niedrig.
Ferner sollten Schweißlinien 62 und runde
Schweißnähte 66 am
gesamten Schaft so angebracht werden, daß sie den Knochen und Muskeln des
Fußes
genau entsprechen, um für
größten Komfort
und Halt des Fußes
des Trägers
zu sorgen.
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In 3 ist
der Schaft von 1 in
Draufsicht dargestellt. In dieser Ausführungsform weist der Schaft 12 drei
deutlich abgegrenzte fluidundurchlässige Kammerfächer auf.
Zu diesen Fächern
gehören eine
Fersen- und Spannkammer 70, eine Klappen- und Quartierkammer 72 und
eine Knöchelbundkammer 74.
Die Kammern können
direkt an einem einstöckigen
Schaftmuster ausgebildet werden, oder sie können einzeln aus ersten und
zweiten Laminateinheiten geformt werden. Wenn die Kammern einzeln geformt
werden, werden sie dielektrisch in die geeignete Form zugeschnitten
und zusammengenäht,
wie bei 76, oder mittels HF-Energie zusammengeschweißt, um einen
vollständigen
Schaft zu erzeugen.
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Wie in 3 dargestellt,
ist die Dichte der inneren Schweißlinien 62 im Klappenbereich 26 besonders
hoch. Dies ist so, weil es für
die Klappenkammer 72 nicht wünschenswert ist, eine Dicke
zu erhalten, die zu viel Druck auf die Zehenknochen des Fußes ausüben würde. In
diesem Bereich wird nur ein minimaler Halt benötigt; daher ist die Konzentration
von inneren Schweißlinien 62 hoch.
Umgekehrt erfordert die Ferse (besonders der Bereich um das untere
Fersenbein (Calcaneus) herum) viel Halt, um eine Bewegung der Ferse
innerhalb des Schuhs zu verhindern, die zu einer Fuß- und Beinverletzung
des Trägers
führen
könnte.
Dementsprechend ist die Konzentration der inneren Schweißlinien 62 im
Fersenbereich 34 niedrig bis mäßig. Da im Fersenbereich 34 eine
geringere Anzahl Schweißlinien
vorhanden sind, können
die einzelnen Fluidkanäle
der Fersenkammer 70 ein relativ großes Luftvolumen aufnehmen,
das der Ferse des Trägers
größeren Halt gibt.
Wie in 3 erkennbar,
ist die Breite des im Fersenbereich 34 angeordneten Fluidkanals
C1 größer als
die Breite des im Klappenbereich 26 liegenden Fluidkanals
C2. So gesehen, ist der Halt, der dem Fersenbereich
gegeben werden kann, größer als
der Halt, welcher der Klappe gegeben werden kann. Offensichtlich
wird in anderen Fußbereichen,
wo ein größerer Halt
erforderlich ist (z. B. im Spannbereich), die Konzentration der
inneren Schweißlinien 62 niedrig
sein. Ferner sind die inneren Schweißlinien des in 3 dargestellten Schafts so angeordnet,
daß sich der
Schaft 12 beim Aufblasen bequem an die Kontur oder Form
des Fußes
des Trägers
anschmiegt.
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Der Schaft von 3 weist außerdem mehrere Luftlöcher 80 auf,
die durch Ausstanzen des Mittelabschnitts von runden Schweißnähten 66 geformt werden.
Da die Schweißnähte rund
sind und keine Luft durchlassen, können die Luftlöcher ohne
Risiko des Auslaufens von Luft oder Gas innerhalb des Mittelabschnitts
der Schweißnaht
angebracht werden.
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Zum Aufblasen des Schafts 12 sind
die Kammern 70, 72 und 74 jeweils mit
einer Fluidaufnahmeeinrichtung 90 ausgestattet, die Fluid
von einer Fluidquelle zu einer Kammer transportiert. Wie weiter
unten diskutiert wird, funktioniert die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 auch
als erfindungsgemäße Fluidablaßvorrichtung.
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In 4 ist
eine Fluidaufnahmeeinrichtung 90 in direkter Fluidverbindung
mit einer inneren Kammer 64 dargestellt. Die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 kann
irgendwo an der Außenfläche der
Kammer liegen; vorzugsweise ist sie jedoch an der Außenseite 22 des
Schuhs 10 angeordnet, so daß ein Kontakt mit der Fluidaufnahmeeinrichtung
des anderen Schuhs verhindert werden kann.
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Die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 weist
einen Kolben 92 auf, der von einer ringförmigen Schulter 100 umgeben
ist. Der Kolben 92 weist einen Schaft 94, der
von einer Vorspannfeder 96 umgeben ist, und einen Anschlag 98 auf.
Wenn die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 gerade kein Fluid
aufnimmt, spannt die Feder 96 den Kolben 92 in
der dargestellten geschlossenen Stellung vor. In der geschlossenen
Stellung stößt der Anschlag 98 an
die ringförmige
Schulter 100 an, so daß innerhalb
der Kammer befindliches Fluid am Entweichen gehindert wird. Wenn
sich die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 in der offenen oder
Fluidaufnahmestellung befindet, wird der Anschlag 98 von
der ringförmigen
Schulter 100 weggedrückt,
und Fluid von einer Fluidquelle wird in die innere Kammer 64 eingelassen.
Der Kolben 92, der Schaft 94 und der Anschlag 98 können aus
Aluminium oder Hartkunststoff bestehen. Die ringförmige Schulter 100 besteht
aus einem TPU-Produkt (wie z. B. ESTANE® , hergestellt von B. F. Goodrich,
Erzeugnis-Nr. 58-863), so daß sie
mit anderen Elementen des Schafts hochfrequenzverschweißt werden kann,
wie z.
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B. an dem Fortsatz 102.
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Die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 ist
von einer Schutzabdeckung 104 umgeben (siehe die 4 und 4A), die vorzugsweise aus TPU/ESTANE® geformt
wird. Die Abdeckung 104 weist einen Flansch 106,
eine Mittelöffnung 108,
eine Seitenwand 109, eine Niederdrückrille 110, mehrere
Kolbenkontaktvorsprünge 111 und
mehrere Fluidauslaßöffnungen 112 auf.
Die vertikale Anordnung der Seitenwand 109 ist so gewählt, daß sie mit
der Düse
einer Fluideinblaseinrichtung (die weiter unten diskutiert wird)
fluiddicht ineinandergreift.
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Die Abdeckung 104 ist an
der Fluidaufnahmeeinrichtung 90 so befestigt, daß sie von
der Oberfläche
des Schafts 12 unter einem Winkel von etwa 90° vorsteht.
Dies ermöglicht
ein leichtes Aufblasen des Schafts 12, da die Hand des
Benutzers auf natürliche
und bequeme Weise an den Schaft 12 angelegt wird, um diesen
aufzublasen. Die Abdeckung 104 kann an dem Flansch 106 mit
der Fluidaufnahmeeinrichtung 90 hochfrequenzverschweißt werden,
oder sie kann unter Verwendung eines geeigneten chemischen Lösungsmittels
an den Schaft 12 angeklebt werden.
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Die Mittelöffnung 108 ist so
vorgesehen, daß Fluid
von der Fluideinblaseinrichtung in die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 eintreten
kann. Die Niederdrückrille 110 ermöglicht das
Invertieren bzw. Eindrücken
der Abdeckung 104, wenn eine Kraft darauf angewandt wird,
um Fluid aus der Fluidaufnahmeeinrichtung abzulassen. Beim Niederdrücken der
Abdeckung 104 kommen die Kolbenkontaktvorsprünge 111 in
Kontakt mit dem Kolben 92, um das Öffnen der Fluidaufnahmeeinrichtung 90 zu
unterstützen.
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Fluid, vorzugsweise Kohlendioxidgas
(CO2), wird durch eine unter Druck stehende
Fluideinblaseinrichtung 120 in die aufblasbaren Kammern
des Schafts eingeblasen. Eine geeignete Fluideinblaseinrichtung
zum Aufblasen des erfindungsgemäßen Schafts
wird von Innovations in Cycling, Tucson, Arizona, hergestellt. Wie
in 5 dargestellt, weist
die Fluideinblaseinrichtung 120 ein hohles Patronengehäuse 122,
eine Kopfeinheit 124, einen Gelenkhebel 126 und
eine Düse 130 auf.
Die Kopfeinheit 124 weist ferner eine Ventilbaugruppe (nicht
dargestellt) und einen Kolben 128 auf, der die Ventileinheit
betätigt,
um Druckgas in die Kopfeinheit eintreten zu lassen. Das hohle Patronengehäuse 122 ist
so angepaßt,
daß es eine
in 5A dargestellte CO2-Gaspatrone 136 aufnimmt.
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Wie in 6 dargestellt,
ist die Düse 130 ferner
mit einem Drosselventil 131 und einem Adapter 132 versehen.
Das Drosselventil 131 besteht vorzugsweise aus Aluminium
und wird im Schnappsitz in das distale Ende der Düse 130 eingesetzt
und mit einem Ankerstift fixiert. Das Drosselventil wird vorgesehen,
um den Druck des durch die Kopfeinheit 124 fließenden Gases
(wie bei 168) abzusenken. Durch Absenken des Gasdrucks wird die
Wahrscheinlichkeit einer zufälligen
Verletzung des Benutzers und Beschädigung der aufblasbaren Blase
vermindert.
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Der Adapter 132 ist für den Paßeingriff
mit der Abdekkung 104 der Fluidaufnahmeeinrichtung 90 vorgesehen.
Der Adapter 132 besteht gleichfalls vorzugsweise aus Aluminium
und weist einen hohlen Druckstift 133 auf. Innenfläche und
Durch messer des Adapters 132 sind so gewählt, daß er im
Preßsitz
fluiddicht auf der Abdeckung 104 aufsitzt. Wenn der Adapter 132 richtig
an die Abdeckung 104 angepaßt wird, ist die Dichtung zwischen
Adapter 132 und Abdeckung 104 fluiddicht, und
der Druckstift 133 kann durch die Mittelöffnung 108 in
Kontakt mit dem Kolben 92 kommen. Während der Druckstift 133 in
Kontakt mit dem Kolben 92 kommt, wird die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 geöffnet.
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Der Adapter 132 ist außerdem mit
einer "Abblas"-Vorrichtung 160 ausgestattet,
die Druckfluid aus dem Schaft 12 ausfließen läßt, wenn
der Druck innerhalb der Kammer zu hoch wird (z. B. wenn der Druck
höher als
68,97 kPa (10 psi) ist). Wie in 7 dargestellt,
weist der Adapter 132 einen "O-Ring"-Sitz 162 auf,
der einen O-Ring 164 aufnimmt. Hinter dem O-Ring-Sitz 162 ist
der Adapter 132 mit mehreren Öffnungen 166 versehen.
Wenn der Druck innerhalb der Kammer beispielsweise 68,97 kPa (10
psi = 0,703 kg/cm2) übersteigt, überwindet der Druck innerhalb
der Kammer den Widerstand des O-Rings 164. Da der O-Ring 164 aus
seinem Sitz 162 gedrückt
wird, tritt das in der Kammer enthaltene Fluid durch die Öffnungen 166 aus
dem Adapter aus.
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Der Adapter 132 wird durch
eine Gewindevorrichtung oder eine andere herkömmliche Einbauvorrichtung lösbar in
das Drosselventil 131 eingebaut. Nach Wunsch kann der Adapter 132 durch
eine Kugel-Nadel-Aufblaseinheit 170 ausgetauscht werden,
wie in 8 dargestellt.
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Nachstehend wird die Funktionsweise
der Fluideinblaseinrichtung 120 in Bezug auf den erfindungsgemäßen Schaft
beschrieben. Mit richtig in das Gehäuse 122 eingesetzter
Patrone 136 wird die Kopfeinheit 124 angeschraubt.
Beim Einschrauben der Kopfeinheit 124 in das Gehäuse 122 durchsticht eine
röhrenförmige Durchstechnadel
oder -lanzette (nicht dargestellt) eine Dichtungsmembran 138,
um die Patrone 136 zu öffnen.
Eine Dichtungsmanschette, eine Ventilkugel und eine Vorspannfeder
(nicht dargestellt) innerhalb der Kopfeinheit 124 verhindern das
unbeabsichtigte Entweichen von Hochdruck-CO2 aus
der Fluideinblaseinrichtung 120.
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Die Fluideinblaseinrichtung 120 wird
dann an die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 angesetzt, und
der Adapter 132 wird in enganliegendem Preßsitz auf
die Abdeckung 104 aufgesetzt. Wenn der Adapter 132 nicht
richtig über
der Abdeckung 104 angebracht wird, kommt der Druckstift 133 nicht
in Eingriff mit dem Kolben 92, um Gas in die Fluidaufnahmeeinrichtung
eintreten zu lassen.
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Nachdem der Adapter 132 fluiddicht über der Abdeckung 104 angebracht
ist, geht der Druckstift 133 durch die Mittelöffnung 108 hindurch
und drückt den
Kolben 92 nach unten, um die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 zu öffnen. Das
heißt,
der Anschlag 98 wird von der ringförmigen Schulter 100 weggedrückt, um
die Fluidaufnahmeeinrichtung zu öffnen.
Der Benutzer drückt
dann den Hebel 126 nach unten, so daß dieser mit dem Kolben 128 in
Kontakt kommt. Beim Niederdrücken
des Kolbens 128 öffnet
sich der Mittelkanal (nicht dargestellt) innerhalb der Kopfeinheit 124,
und durch die Düse 130,
das Drosselventil 131 und den Adapter 132 fließt CO2-Gas. Beim Austritt von CO2-Gas
aus dem Ventilstift 133 tritt dieses durch die Mittelöffnung 108 in
die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 ein, wo es in die innere
Kammer 64 fließt, um
den Schaft 12 aufzublasen. Wenn der Schaft bis zum gewünschten
Grad aufgeblasen worden ist, wird die Fluideinblaseinrichtung 120 entfernt,
und die Feder 96, spannt den Kolben 92 vor und
bringt den Anschlag 98 in Kontakt mit der ringförmigen Schulter 100,
um die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 zu schließen. Dabei
wird verhindert, daß das
Fluid innerhalb der fluidundurchlässigen Kammer durch die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 aus
der Kammer ausfließt. Wenn
der Druck innerhalb der Kammer zu hoch ist, wird Fluid durch die
Abblasvorrichtung 160 aus dem Adapter "auslaufen" oder austreten.
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Wenn der Benutzer den Schaft ablassen möchte, drückt er einfach
die Abdeckung 104 nieder (oder stülpt sie auf andere Weise um),
um den Kolben 92 niederzudrücken. Während sich der Anschlag 98 von
der ringförmigen
Schulter 100 fortbewegt, öffnet sich die Fluidaufnahmeeinrichtung 90,
und Fluid aus dem Inneren der Kammer wird freigesetzt und tritt
durch Fluidauslaßöffnungen 112 aus
dem Schaft aus. Folglich funktioniert die erfindungsgemäße Fluidaufnahmeeinrichtung
auch effizient als Fluidablaßeinrichtung.
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In 9 ist
eine alternative Ausführungsform des
in den 1 und 3 gezeigten Schafts dargestellt. Obwohl
diese spezielle Ausführungsform
auf andere Weise konstruiert ist als die der 1 und 3,
erreicht sie das gleiche Ziel, einen leichten, Halt gebenden Schaft
für einen
Sportschuh bereitzustellen.
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Der Schaft 12 von 9 ist an einer mit Spikes
versehenen Sohle 14 befestigt dargestellt, um einen leichten
Rennschuh zu bilden. Der Schaft von 9 unterscheidet
sich von dem Schaft gemäß den 1 und 3 darin, daß er einer formschlüssigen Socke
mit verschiedenen aufblasbaren sowie nicht aufblasbaren Bereichen ähnlicher
ist. Um einen besser sitzenden, mehr Halt gebenden Schaft zu bilden, werden
die aufblasbaren Kammern des Schafts 12 getrennt hergestellt
und mit dem übrigen
Schaftmaterial zu dem erfindungsgemäßen neuartigen Schaft verbunden.
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Die in 9 dargestellte
Ausführungsform weist
eine Zungenkammer 140, eine Spann/Quartier-Kammer 142 und
eine Fersen-/Bund-Kammer 144 auf. In 10 sind einzelne aufblasbare Kammern 64 dargestellt,
die aus einem ersten Laminat oder einer Komponente 40 und
einem zweiten Laminat oder einer Komponente 42 geformt
sind. Das erste Laminat 40 besteht aus einer ersten dünnen Schicht 44 und
einer flächengleichen
zweiten dünnen Schicht 46.
Im Unterschied zu der in den 1 und 3 dargestellten Ausführungsform
besteht jedoch das zweite Laminat nur aus einer dritten dünnen Schicht 48,
da die vierte dünne
Schicht 50 wegen der weiter unten ausführlich beschriebenen außergewöhnlichen Konstruktion
des Schafts 12 nicht mehr benötigt wird.
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Ähnlich
der Ausführungsform
gemäß den 1 und 3 kann die erste dünne Schicht 44 aus
irgendeinem flexiblen, dehnbaren, leichten Material geformt werden,
wie z. B. aus Nylon. Die zweite dünne Schicht 46 und
die dritte dünne
Schicht 48 können aus
dem gleichen TPU-Produkt (ESTANE®)
bestehen, das in Bezug auf die 1 und 3 beschrieben wurde. Die
zweite und die dritte dünne
Schicht sind jeweils etwa 0,254–0,381
mm (10–15
Mil) dick und können
mit Polyester- oder Monoesterfilamenten imprägniert werden, um die Festigkeit
und den Halt zu erhöhen.
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Das erste Laminat wird durch Verbinden
der ersten dünnen
Schicht 44 mit der zweiten dünnen Schicht 46 geformt.
Die flächengleichen
ersten und zweiten dünnen
Schichten werden unter Verwendung irgendeines geeigneten Klebstoffs,
der hohen Temperaturen widerstehen kann, miteinander verbunden.
Die aufblasbaren Kammern werden geformt, indem identische Vorlagen
aus dem ersten Laminat 40 und dem zweiten Laminat 42 ausgeschnitten
werden. Die in 11 dargestellte
Vorlage 146 kann zur Konstruktion der aufblasbaren Kammern
des in 9 dargestellten
Schafts verwendet werden, oder jede Kammer kann getrennt gestaltet
und später
zusammengenäht
werden. Um die Ausbildung der aufblasbaren Kammern zu vervollständigen,
wird das erste Laminat 40 auf das flächengleiche zweite Laminat 42 aufgelegt
und entlang der Umfangskante 148 der Vorlage daran befestigt.
Diese Umfangsschweißlinie
bildet eine einzige fluidundurchlässige Kammer, die Luft oder
Gas aufnehmen kann. Vorzugsweise wird das erste Laminat 40 mittels
HF-Schweißen
an dem zweiten Laminat 42 befestigt.
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Wie in den 9, 10 und 11 dargestellt, können die
aufblasbaren Kammern mit mehreren inneren Schweißlinien 62 und/oder
runden Schweißnähten 66 versehen
werden, um ein unbequemes, zu starkes Aufblasen der Kammern zu vermeiden.
Wiederum werden innere Schweißlinien 62 und
runde Schweißnähte 66 innerhalb
der Umfangskante der Kammer durch HF-Schweißen ausgebildet. Je nachdem,
wie die Kammern geformt sind (d. h. ob sie separat oder auf einer
einzigen Vorlage ausgebildet sind), können zusätzliche Schweißlinien
verwendet werden, um getrennte aufblasbare Kammern (zum Beispiel
eine Quartierkammer 142 oder eine Fersenkammer 144)
zu erzeugen und abzudichten. Zusätzlich
wird jede aufblasbare Kammer des Schafts mit einer Fluidaufnahme-/Fluidablaßeinrichtung 90 versehen,
die auf eine weiter oben beschriebene Weise ausgebildet wird und
funktioniert.
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In dieser speziellen Ausführungsform
wird die Zungenkammer 140 unter Anwendung des folgenden
Verfahrens getrennt ausgebildet. Wie aus 12 erkennbar, wird die Zungenkammer 140 durch
Verbinden des ersten Laminats 40 mit dem zweiten Laminat 42 geformt.
Ausschließlich
für die Zungenkammer
wird die dritte dünne
Schicht 48 mit einer flächengleichen
vierten dünnen
Schicht 50 verbunden, die aus einem Nylon-Belüftungsmaterial
von geeigneter Dehnbarkeit geformt wird. Das erste Laminat 40 wird
entlang der Umfangskante mit dem zweiten Laminat 42 verschweißt, um die
fluidundurchlässige
Kammer 140 zu bilden. Zusätzliche Schweißlinien 62 und
runde Schweißnähte 66 werden
innerhalb des Umfangs angebracht, um das Aufblasen der Zungenkammer
zu steuern und zu begrenzen. Obwohl in 12 nicht dargestellt, ist die Zungenkammer 140 mit
ihrer eigenen Fluidaufnahme-/Fluidablaßeinrichtung 90 versehen, die
Fluid nach Wunsch in die Kammer eintreten oder daraus austreten
läßt.
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Um die Ausbildung des Schafts 12 zu
vervollständigen,
werden die aufblasbaren Kammern auf die folgenden Weise eingebaut.
Aufblasbare Kammern 140, 142 und 144 werden
auf einer einstöckigen
Innensocke 150 (9)
angeordnet und durch ihre verschweißten Umfangskanten 148 daran
angenäht.
Die Innensocke 150 wird vorzugsweise aus einem atmungsaktiven,
leichten, dehnbaren Material geformt, wie z. B. aus SPANDEX® , hergestellt
von E.I. DuPont de Nemours and Co. Auf Wunsch kann die Innensocke 150 rückseitig
mit einem Schaumstoff- oder Steppmaterial verstärkt werden, um die Bequemlichkeit
für den
Fuß des
Trägers
zu vergrößern. Die
Innensocke 150 mit daran angenähten Kammern 140, 142 und 144 wird
dann auf einen anatomisch detaillierten Leisten aufgezogen, wo sie
einlegesohlen- oder plattengezwickt wird, um die Ausbildung des
gesamten Schuhs zu beenden. Durch Aufziehen des Schuhs auf einen
solchen anatomisch detaillierten Leisten schließt sich der Schaft (der aus hochflexiblen
Materialien aufgebaut ist) leicht an die Form des Leistens an und
kann sich beim Tragen unterstützend
an die natürliche
Fußkontur
des Trägers anschmiegen.
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Um dem Fußabschnitt unterhalb der Zunge größeren Halt
zu geben, kann die Zunge mit einer dehnbaren TPU-Auflage 152 versehen
werden, wie in den 9 und 13 dargestellt. Die Auflage 152 ist mit
einer Öffnung 154 versehen,
durch die sich eine Fluidaufnahme-/-ablaßeinrichtung 90 erstrecken kann.
Die Auflage 152 wird mit einem TPU-Harz (wie beispielsweise
von Advanced Resin Technologies hergestellt) ausgespritzt, um ihr
zusätzliche
Dehnbarkeit und Formbeständigkeit
zu verleihen, und wird durch herkömmliches Nähen entlang ihrer Umfangskante 156 an
der Zungenkammer 140 befestigt. Die Auflage 152 ist
besonders ungewöhnlich,
da sie auch dazu dient, den Schaft am Fuß des Trägers zu befestigen, und wirksam
die Notwendigkeit irgendeiner anderen Art von Verschlußvorrichtung
beseitigt, wie z. B. Schnüren
oder die Klettverschlußlasche
(VELCRO®).
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Ein weitere mit Harz ausgespritzte
TPU-Auflage 158 ist in den 9 und 14 dargestellt. Die Fersenauflage 158 dient
dazu, die Fersenkammer 144 dicht an die Ferse heranzubringen
und den Schaft 12 beim Anschmiegen an den Achillessehnenbereich des
Fußes
zu unterstützen,
um einen sicheren und dennoch bequemen Sitz zu erzielen. Weitere
mit Harz ausgespritzte TPU-Auflagen können vorgesehen werden, falls
zusätzlicher
Halt oder Anpassung an den Fuß erforderlich
ist oder gewünscht
wird.
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Die aufblasbaren Kammern der in 9 dargestellten Ausführungsform
werden aufgeblasen, indem die zuvor beschriebene Fluideinblaseinrichtung mit
den verschiedenen Fluidaufnahmeeinrichtungen in Eingriff gebracht
wird, die auf dem gesamten Schaft vorgesehen sind. Ebenso wird Fluid
aus den Kammern in der gleichen Weise wie oben beschrieben abgelassen.
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15 zeigt
eine auseinandergezogene Darstellung der Elemente des in 9 dargestellten Schafts.
Wie in dieser Figur dargestellt, werden die aufblasbaren Kammern
und mit Harz ausgespritzten TPU-Auflagen einzeln geformt und an
optimalen Stellen an die Innensocke 150 angenäht. Daher
ist der Schaft gemäß 9 äußerst leicht, da er zum Teil
aus leichten aufblasbaren Kammern und zum Teil aus leichtem Gewebe
geformt wird. Außerdem
bietet der Schaft auch einen großen Halt, da die aufgeblasenen
Kammern, das leichte elastische Gewebe und die TPU-Auflagen sich
unterstützend
an die Fußkontur
des Trägers
anschmiegen.
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Die Ausführungsformen der 1 und 9 sind zwar mit drei aufblasbaren Kammern
dargestellt, aber es ist erkennbar, daß der erfindungsgemäße Schaft
so viele oder wenige Kammerfächer
aufweisen kann, wie die jeweilige Sportart erfordert, für die der
Schuh verwendet wird.
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Die vorliegende Erfindung ist zwar
in Verbindung mit ihrer bevorzugten Ausführungsform offenbart worden,
aber es versteht sich, daß es
weitere Ausführungsformen
gibt, die innerhalb des Umfangs der Erfindung liegen, wie er in
den nachstehenden Ansprüchen
definiert wird. Zum Beispiel ist zu erwarten, daß individuelle Kammerkomponenten
in herkömmliche
Sportschuhe eingebaut werden können, um
das Gesamtgewicht des Schuhs zu vermindern. Beispielsweise kann
in einem typischen Leder-Basketballschuh (siehe 16) eine Knöchel- und Zungenkammerkomponente 170 einen
gepolsterten Knöchelbund
und eine Zunge ersetzen, um eine leichtgewichtige Unterstützung für den Knöchel und den
Spann des Trägers
bereitzustellen. Im Hinblick auf Tennisschuhe können Quartier- bzw. Knöchelkammern 172 bzw. 174 (17) an das umgebende Leder
an der Mittelund Außenseite
angenäht
werden, um eine seitliche Bewegung des Fußes im Schuh zu verhindern.
Darüberhinaus
können,
wie in 16 dargestellt,
die aufblasbaren Kammern des Schafts unter Verwendung irgendeiner
herkömmlichen,
am Schuh angebrachten Aufblasvorrichtung aufgeblasen werden, wie
z. B. eines Latexballons 176.