DE69233009T2 - Oberteil für einen sportschuh und dessen herstellung - Google Patents

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shoe
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P. Charles LEGASSIE
E. Paul LITCHFIELD
David Lacorazza
M. Peter FOLEY
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    • A43B3/34Footwear characterised by the shape or the use with electrical or electronic arrangements

Description

  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft allgemein Sportschuhe und insbesondere ein verbessertes leichtes aufblasbares Oberteil bzw. einen Schaft für einen Sportschuh.
  • TECHNISCHER HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Während des letzten Jahrzehnts hat man begonnen, die Notwendigkeit und die Vorteile körperlicher Bewegung zu erkennen. Als solche sind Aerobic-Übungen (d. h. körperliches Training, das den Herzmuskel stärkt), wie z. B. Laufen, Seilspringen und Aerobic-Tanz, populär geworden. Als Ergebnis dieses erneuerten Interesses an körperlicher Bewegung ist mehr Aufmerksamkeit auf die Entwicklung von sportlicher Fußbekleidung verwandt worden. Zum Beispiel haben sich die Schuhwarenhersteller in letzter Zeit das Ziel gestellt, einen Schuh zu entwickeln, der leicht, aber dennoch stützend und bequem ist.
  • Typischerweise weist ein Sportschuh ein Oberteil bzw. einen Schaft, eine Brandsohle, eine Zwischensohle und eine Laufsohle auf. Der Schaft bedeckt und schützt den Spann, die Ferse und die Seitenabschnitte des Fußes und ist gewöhnlich aus Leder, Segeltuch oder synthetischem Material (z. B. Nylon) oder einer Kombination daraus aufgebaut. Der Schaft wird am Fuß des Trägers durch eine Schnüreinrichtung, ein Schnallensystem oder ein Klettverschluß- bzw. VELCRO®-Verschlußsystem befestigt, das im Spannbereich über dem Fuß des Trägers liegt.
  • Die jeweilige Sportart, für die der Sportschuh gewählt wird, bestimmt oft das Material, das für die Gestaltung des Schafts verwendet wird. Zum Beispiel ist der Schaft eines Basketballschuhs fast ausschließlich aus einem schweren Material aufgebaut, wie z. B. aus Leder, da Leder dem Fuß und dem Knöchel des Trägers mehr Halt gibt als Segeltuch oder Nylon. Der Schaft eines Laufschuhs besteht jedoch fast ausschließlich aus einem synthetischen Material, da ein solches Material leicht, atmungsaktiv und leicht zu reinigen ist. Je nach dem Material, das für den Schaftaufbau verwendet wird, macht der typische Schaft etwa 38–50% des Gesamtgewichts des Schuhs aus.
  • Die Brandsohle oder Brandsohlenplatte, die dem Fuß am nächsten unter einer Einlegesohle liegt, ist der Unterbau eines Schuhs . Es ist dieser Teil des Schuhs, an dem der Schaft aufgeleistet bzw. "gezwickt" und die Sohle befestigt wird. Die Brandsohle kann in einem Stück oder in zwei Stücken gefertigt werden und besteht bei Sportschuhen typischerweise aus Spanplatte, Celluloseplatte oder einem anderen absorbierenden, leichten Material. Um die Flexibilität der Brandsohlenplatte zu erhöhen, bringen einige Hersteller in der Brandsohle angrenzend an den Mittelfußbereich Querschlitze an. Für einen flexibleren Schuh kann der Schaft einlegesohlengezwickt (im Gegensatz zu brandsohlen- bzw. plattengezwickt) werden, indem eine Einlegesohle an den Zwickrand des Schafts angenäht wird. Um die Gestaltung des Schuhs abzuschließen, wird der einlegesohlengezwickte Schaft an die Schuhsohleneinheit angenäht oder angeklebt.
  • Die Zwischensohle liegt zwischen der Brandsohle und der Laufsohle und ist hauptsächlich zum Polstern bzw. Abfedern der Ferse und der Vorderfußes des Trägers vorgesehen. Materialien wie z. B. Polyurethan (PU), Ethylvinylacetat (EVA), Polyesterethylvinylacetat (PEEVA), ELVALOYTM und in letzter Zeit HY-TREL-Schaumstoff werden zum Formen der Zwischensohle verwendet (HYTREL ist ein halbkristallines, voll polymerisiertes, chemisch beständiges Polyester-Elastomer mit hohem Molekulargewicht, das aus abwechselnden amorphen und kristallinen Ketten besteht, hergestellt von E. I. du Pont de Nemours and Co.). Die Zwischensohle kann in einem oder in mehreren Stücken geformt werden und enthält oft eine Keil- oder Polstereinlage, die unter der Ferse des Trägers angeordnet ist, um den Polsterungsgrad wirksam zu erhöhen. Während des Aufbaus wird die Zwischensohle typischerweise entweder durch Klebstoff oder durch Verschweißen mit der Brandsohle des Schuhs verbunden.
  • Schließlich ist die Laufsohle der Teil des Schuhs, der in direkten Kontakt mit dem Boden kommt. Die Laufsohle wird gewöhnlich aus einem abriebfesten Material geformt, wie z. B. aus Kautschuk, und mit der Unterseite der Zwischensohle verbunden oder verklebt, um die Schuhsohleneinheit zu vervollständigen. Die Standardsohleneinheit, die aus Brandsohle, Zwischensohle und Laufsohle besteht, macht etwa 50–62% des Gesamtgewichts des Schuhs aus.
  • In einem Versuch, das Gewicht von Sportschuhen zu reduzieren, haben Schuhhersteller zum größten Teil ihre Aufmerksamkeit auf die Verminderung des Gesamtgewichts der Sohle konzentriert. Ein Verfahren, das angewandt wurde, um das Schuhsohlengewicht zu verringern, erfordert das Entfernen von Teilen der Laufsohle, die nicht in direkten Kontakt mit dem Boden kommen oder anderweitig nicht benötigt werden. Das US-Patent Nr. Re. 33 066, erteilt an Stubblefield, offenbart zum Beispiel eine Schuhsohle, wo das Laufsohlenmaterial unterhalb der Mittelfuß- und hinteren Fersenabschnitte des Fußes entfernt worden ist.
  • In letzter Zeit haben Schuhhersteller versucht, das Gewicht von Schuhen durch Formen der Zwischensohle aus synthetischen Schaumstoffen von niedrigerer Dichte zu vermindern. Diese Schaumstoffe haben zwar ein geringeres Gewicht, versagen aber gewöhnlich schneller und gehen auf Kosten des für den Fuß des Trägers bereitgestellten Polsterungs- und Stabilisierungsgrades.
  • Ein weiteres Verfahren zur Gewichtsminderung der Sohle erfordert das Entfernen eines ganzen Abschnitts der Zwischensohle, der nicht speziell zum Polstern eines bestimmten Fußbereichs benötigt wird (z. B. des Bereichs unter dem Spann des Fußes).
  • Bei der Gewichtsminderung einer Sohle sind zwar einige Techniken erfolgreich, ohne die Funktion des Schuhs zu beeinträchtigen; aber dem Schaft des Schuhs als Möglichkeit zur Verminderung des Gesamtgewichts des Schuhs ist wenig oder gar keine Beachtung geschenkt worden.
  • Andererseits erfordern Bemühungen, die dem Fuß gebotene Unterstützung zu verstärken, die Verwendung von orthotischen Elementen, Kunststoffeinlagen oder Verstärkungselementen in den Schäften von Schuhen. Zum Beispiel offenbart US-A-4 813 158 von Brown ein Netzverstärkungselement, das dem Schaft des Schuhs zusätzliche Festigkeit und seitlichen Halt verleiht.
  • Kunststoff-Absatzsteifen, die jetzt im Schuhgewerbe recht häufig sind, können in den Schuhschaft eingesetzt werden, um der Ferse und dem Knöchel des Trägers mehr seitlichen Halt zu geben. Ein weiteres Verfahren zur Unterstützung verschiedener Fußbereiche ist mit der Verwendung geschichteter Lederbänder oder -riemen verbunden.
  • In neuerer Zeit haben sich Schuhhersteller mit Aufblassystemen beschäftigt, die als Mittel, die dem Fuß größeren Halt geben, im Schaft angeordnet sind. Bei richtigem Aufblasen schmiegt sich das System unterstützend an die Fußkontur des Trägers an und verhindert eine Bewegung des Fußes innerhalb des Schuhs, die zur Verletzung der Muskeln oder Gelenke des Trägers führen könnte. Das Aufblassystem wird separat zusammengesetzt und in den Schuh zwischen dem Schaft und dem inneren Schuhfutter eingesetzt.
  • WO-A-91/18527 betrifft einen Sportschuh mit einer inneren aufblasbaren Blase. Die Blase ist in einem flexiblen Schaft angeordnet und steht in Verbindung mit einer Pumpe, die am Schaft angebracht ist und einen Hohlraum bildet.
  • US-A-4 361 969 offenbart einen Schuh mit einem Schaft, der verformbare Luftkammern aufweist. Die verformbaren Luftkammern des Schafts werden durch einen Zwischenraum gebildet, der zwischen einem Flankenabschnitt des Schafts und seinem Futter vorgesehen ist, die beide aus luftundurchlässigem Material bestehen.
  • Unter Berücksichtigung jeder der oben beschriebenen Erfordernisse besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, einen leichten Schaft bereitzustellen, der sicher an den Fuß angepaßt ist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen leichten Schaft bereitzustellen, der dem Fuß des Trägers besseren Halt bietet.
  • Eine weitere Aufgabe besteht darin, einen leichten Schaft bereitzustellen, der dem Fuß des Trägers einen individuell angepaßten Halt bietet.
  • Eine weitere Aufgabe besteht darin, einen Schaft für einen Sportschuh bereitzustellen, der sich bei erhöhter Aktivität mit dem Fuß des Trägers bewegt.
  • Eine weitere Aufgabe besteht darin, einen Schaft für einen Sportschuh bereitzustellen, der den Fuß des Benutzers behaglich und trocken hält.
  • Eine weitere Aufgabe besteht darin, einen Schaft für einen Sportschuh bereitzustellen, der sich leicht herstellen läßt, indem er so wenig Näharbeit wie möglich erfordert.
  • Diese Aufgaben werden mit den Merkmalen der Ansprüche 1 bzw. 9 gelöst.
  • Gemäß den Aufgaben und Zwecken der vorliegenden Erfindung, wie sie hierin realisiert und beschrieben werden, bietet die vorliegende Erfindung einen Schaft für einen Sportschuh, der leicht ist und dem Fuß des Trägers Halt bietet. Der erfindungsgemäße Schaft ist insofern einzigartig, als er die Form mehrerer aufblasbarer Kammern annimmt, die mindestens einen Teil der äußersten Fläche des Schafts bilden.
  • Nach einem Aspekt der Erfindung wird der Schaft aus einem ersten Laminat und einem zweiten Laminat gebildet, die jeweils durch Verkleben eines geschmeidigen Materials mit einem elastischen Material geformt werden. Das erste und das zweite Laminat werden entlang ihrem Umfang miteinander verbunden, um eine fluidundurchlässige Kammer zu bilden, die mit Luft oder Gas aufgeblasen wird, um sich an die Fußkontur des Trägers anzuschmiegen. Das erste Laminat bildet die äußerste Fläche des Schafts, während das zweite Laminat die innerste Fläche bildet. Der Schaft weist ferner eine relativ leicht herstellbare Fluidaufnahmeeinrichtung auf, die für die sichere Aufnahme einer Fluideinblaseinrichtung angepaßt ist. Die Fluidaufnahmeeinrichtung funktioniert auch effizient als die erfindungsgemäße Fluidablaßeinrichtung.
  • In dieser besonderen Ausführungsform ist das elastische Material thermische Polyurethanfolie, und das schmiegsame Material ist ein Hochleistungs-Nylon (Stretch-Nylon). Das erste und das zweite Laminat werden vorzugsweise durch Hochfrequenzschweißen (HF-Schweißen) miteinander verbunden, um im ganzen Schaft eine oder mehrere fluidundurchlässige Kammern zu erzeugen.
  • Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung besteht der Schaft aus einer fluidundurchlässigen Kammer, die an eine flexible Innensocke angenäht ist. Die fluidundurchlässige Kammer wird durch Verbinden eines ersten Laminats mit einem zweiten Laminat gebildet. Das erste Laminat besteht aus einem ersten schmiegsamen Material und einem ersten elastischen Material, während das zweite Laminat nur aus einem zweiten elastischen Material besteht. Das erste Laminat bildet mindestens einen Abschnitt der äußersten Fläche des Schafts, während die Innensocke die innerste Fläche des Schafts bildet.
  • Der Schaft nach der vorliegenden Ausführungsform weist außerdem eine kombinierte Fluidaufnahme-/-ablaßeinrichtung auf, die so angepaßt ist, daß sie die Fluideinblaseinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung aufnimmt.
  • Das erste und das zweite Laminat werden vorzugsweise an ihren Umfangskanten durch HF-Schweißen miteinander verbunden, um die fluidundurchlässige Kammer zu erzeugen. Obwohl für die vorliegende Ausführungsform nicht typisch, kann die fluidundurchlässige Kammer zusätzliche Schweißnähte aufweisen, um das Aufblasen der Kammer so zu steuern, daß eine Unbequemlichkeit für den Fuß des Trägers vermieden wird.
  • Ferner kann der Schaft auch Auflagen aufweisen, die aus einem elastischen Material bestehen, um verschiedenen Schaftbereichen zusätzlichen Halt zu geben.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Verschiedene Aufgaben, Merkmale und damit verbundene Vorteile der vorliegenden Erfindung lassen sich in dem Maße vollständiger beurteilen, wie die Erfindung aus der nachstehenden ausführlichen Beschreibung der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen besser verständlich wird. Dabei zeigen:
  • 1 eine linke Seitenansicht des erfindungsgemäßen Schafts;
  • 2 eine Schnittansicht entlang der Linie II-II in 1;
  • 3 eine Draufsicht des in 1 dargestellten Schafts;
  • 4 eine Schnittansicht der erfindungsgemäßen Fluidaufnahmeeinrichtung;
  • 4A eine Draufsicht der Abdeckung der Fluidaufnahmeeinrichtung;
  • 5 eine rechte Seitenansicht der erfindungsgemäßen Fluideinblaseinrichtung;
  • 5A eine Seitenansicht einer Fluidpatrone;
  • 6 eine Schnittansicht der Kopfeinheit der Fluideinblaseinrichtung;
  • 7 eine Schnittansicht des Drosselventils und des Adapters der Fluideinblaseinrichtung;
  • 8 eine Schnittansicht einer Kugel-Nadel-Aufblaseinheit;
  • 9 eine rechte Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 10 eine Schnittansicht entlang der Linie X-X in 9;
  • 11 eine Draufsicht einer Vorlage zum Ausbilden der aufblasbaren Kammer(n) des in 9 dargestellten Schafts; 12 eine Vorderansicht einer aufblasbaren Zungenkammer;
  • 13 eine Vorderansicht einer Zungenauflage; 14 eine Vorderansicht einer Fersenauflage;
  • 15 eine auseinandergezogene Darstellung der Elemente des in 9 dargestellten Schafts;
  • 16 eine auseinandergezogene Darstellung einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schafts; und 17 eine auseinandergezogene Darstellung einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schafts.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform ist bei 10 ein Sportschuh allgemein dargestellt. Der Sportschuh 10 weist den erfindungsgemäßen Schaft 12 auf, der auf bekannte Weise an irgendeinem Sohletyp 14 befestigt ist. Die Sohle 14 weist eine bodenberührende Laufsohle 18 auf, die aus einem ab riebfesten Material besteht, wie z. B. aus Kautschuk. Zwischen Laufsohle 18 und Schaft 12 ist eine Zwischensohle 16 angeordnet, die typischerweise aus Ethylvinylacetat (EVA) oder Polyurethan (PU) besteht. Aus EVA- und PU-Schaumstoff bestehende Zwischensohlen sind in der Schuhherstellung zwar bekannt, aber es gibt auch andere mögliche Zwischensohlenkonfigurationen und -strukturen, die in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Schaft verwendet werden könnten.
  • Ähnlich einem herkömmlichen Schuhschaft weist der Schaft 12 auf: eine Mittelseite 20, eine Außenseite 22, einen Zehenbereich 24, einen Klappenbereich 26, einen Spannbereich 28, ein Quartier 30, einen Knöchelbereich 32 und einen Fersenbereich 34. Der Schaft 12 ist am Fuß des Trägers durch eine Lasche 36 befestigt, die sich im Spannbereich 28 befindet. Die Lasche 36, die ein leichtes Anziehen des Schafts 12 durch den Träger gestattet, ist bei 38 mit einem Klettverschluß versehen, wie z. B. VELCRO® Obwohl ein Klettverschlußtyp offenbart wird, kann bei dem erfindungsgemäßen Schaft jedes geeignete Verschlußsystem verwendet werden. Im gesamten Schaft 12 sind mehrere Belüftungsfenster 78 vorgesehen, die an zahlreichen Stellen angeordnet sein können. Die Belüftungsfenster 78 nehmen die Form von Ausschnitten an, die vollständig durch den Schaft 12 hindurchgehen. Ein netzartiges Belüftungsmaterial ist an die Unterseite des Schafts unter dem Ausschnitt angenäht, so daß Luft durch das Belüftungsfenster gelangen kann, während das Eindringen von Teilchen oder Staub ins Innere des Schuhs verhindert wird. Das Belüftungsmaterial sollte eine ausreichende Dehnbarkeit aufweisen, so daß es sich mit dem Fuß des Trägers bewegt, aber in Zeiten fortwährender extremer Bewegung nicht von den Fensterrändern abreißt.
  • Indem der erfindungsgemäße Schaft 12 weitgehend die Form einer aufblasbaren Kammer annimmt, ist er insofern einzigartig, als er dem Fuß des Trägers individuell angepaßten Halt bietet und dabei leicht ist.
  • Nachstehend wird unter Bezugnahme auf 2 die Konstruktion des Schafts 12 beschrieben. Der Schaft 12 setzt sich aus einem ersten Laminat oder einer Komponente 40 und einem zweiten Laminat oder einer Komponente 42 zusammen. Das erste Laminat 40 besteht aus einer ersten dünnen Schicht 44 und einer flächengleichen zweiten dünnen Schicht 46. Das zweite Laminat 42 besteht aus einer dritten dünnen Schicht 48 und einer flächengleichen vierten dünnen Schicht 50. Die erste dünne Schicht 44 bildet die äußerste Fläche des Schafts, während die vierte dünne Schicht 50 die innerste oder Fußkontaktfläche bildet.
  • Die erste dünne Schicht 44 und die vierte dünne Schicht 50 können aus irgendeinem flexiblen, dehnbaren, leichten Material geformt werden, wie z. B. Nylon. LYCRA®; beziehbar von E.I. DuPont de Nemours and Co., Wilmington, Delaware, ist ein besonders geeignetes Material für die erste dünne Schicht 44, da es jede der obenerwähnten Eigenschaften aufweist und sich leicht reinigen läßt. Vorzugsweise sollte das Material, aus dem die vierte dünne Schicht 50 geformt wird, auch Feuchtigkeit vom Fuß des Trägers absaugen können, um in Zeitspannen stärkerer Bewegung den Fuß des Trägers behaglich und trocken zu halten. COOLMAX, ein weiteres von E.I. DuPont de Nemours and Co. beziehbares Produkt, ist ein geeignetes Gewebe für die vierte dünne Schicht 50, da es hervorragende Saugeigenschaften aufweist.
  • Die zweite dünne Schicht 46 und die dritte dünne Schicht 48 bilden die innersten Lagen des Schafts und bestehen aus fluidundurchlässigem elastischem Material, wie z. B. aus thermischem Polyurethan (TPU), beziehbar von Dow Chemical Company, Erzeugnisnummer 2103 80A. In der bevorzugten Ausführungsform sind die dritte und die vierte dünne Schicht 46 und 48 jeweils etwa 0,254–0,381 mm (10–15 Mil) dick. In Fußbereichen, wo mehr Halt oder Steifigkeit erforderlich ist (z. B. in den Fersen-, Spann- und Quartierbereichen), ist die Dicke der zweiten und der dritten dünnen Schicht größer, etwa gleich 0,305 mm (12 Mil). Dem Schaft kann durch Einbetten von Polyester- (oder Monoester-) Fäden in die zweite dünne Schicht 46 zusätzliche Steifigkeit oder Festigkeit verliehen werden. Wie weiter unten ausführlicher diskutiert wird, werden die zweite dünne Schicht 46 und die dritte dünne Schicht 48 miteinander zu verschiedenen aufblasbaren Kammern verbunden, die im wesentlichen den Schaft 12 bilden.
  • Das erste Laminat oder die Komponente 40 wird durch Verbinden der ersten dünnen Schicht 44 mit der zweiten dünnen Schicht 46 gebildet. Die flächengleichen ersten und zweiten dünnen Schichten können unter Verwendung irgendeines Klebstoffs, der hohen Temperaturen widerstehen kann, zusammengefügt werden. Das zweite Laminat oder die Komponente 42 wird auf ähnliche Weise durch Verbinden der dritten dünnen Schicht 48 und der flächengleichen vierten dünnen Schicht 50 gebildet. Nach Wunsch kann ein Steppmaterial zwischen der dritten dünnen Schicht 48 und der vierten dünnen Schicht 50 eingelegt werden, um zusätzliche Polsterung und Behaglichkeit für den Fuß des Trägers zu bieten.
  • In dieser speziellen Ausführungsform wird der Schaft 12 durch Zuschneiden identischer Vorlagen aus dem ersten Laminat 40 und dem zweiten Laminat 42 geformt. Die Vorlagen aus dem ersten und dem zweiten Laminat können die Gesamtform des in 3 dargestellten Schafts annehmen, oder der Schaft kann unter Verwendung verschiedener Einzelteile geformt werden. Zur vollständigen Ausbildung eines einstöckigen Musterschafts wird das erste Laminat 40 auf das flächengleiche zweite Laminat 42 aufgelegt und entlang einer Umfangsschweißlinie 60 (siehe die 1 und 3) daran befestigt. An diesem Punkt bildet die Umfangsschweißlinie 60 eine einzige fluidundurchlässige Innenkammer, die ein Fluidmedium aufnehmen kann, wie z. B. Luft oder Gas. Ein Beispiel eines geeigneten Verfahrens zum Befestigen des ersten Laminats 40 am zweiten Laminat 42 ist die Anwendung von Hochfrequenzenergie (HF-Energie) auf die Umfangskante des Schafts 12.
  • Wie in 1 dargestellt, werden außerdem am gesamten Schaft 12 mehrere innere Schweißlinien 62 angebracht, um das erste Laminat 40 weiter am zweiten Laminat 42 zu befestigen. Diese Schweißlinien werden gleichfalls durch HF-Schweißen ausgebildet und definieren verschiedene Innenkanäle 64 innerhalb der größeren aufblasbaren Kammern. Wie in 2 dargestellt, verbinden sich oder verschmelzen die zweite dünne Schicht 46 und die dritte dünne Schicht 48 beim Zusammenschweißen des ersten und des zweiten Laminats (etwa an der Schweißlinie 62) und bilden eine fluidundurchlässige Sperre 63. Auf diese Weise wird ein Auslaufen des in die innere Kammer 64 eingeblasenen Fluids verhindert.
  • Am gesamten Schaft 12 können außerdem mehrere runde Schweißnähte 66 angebracht werden. Die runden Schweißnähte 66 steuern zusammen mit den inneren Schweißlinien 62 die Dicke der Kammern in deren aufgeblasenem Zustand (d. h. wenn Luft oder Gas in die Kammern eingeblasen wird). Vorzugsweise ist die Kammer im aufgeblasenen Zustand nicht dicker als 10 Millimeter, um eine "Blasenbildung" zu verhindern, die zu Unbequemlichkeit für den Fuß des Trägers führen könnte. In Bereichen des Schafts 12, wo das Aufblasen des Schafts bis zu einer maximalen Dicke erwünscht ist, ist die Konzentration oder Dichte der runden Schweißnähte 66 und der inneren Schweißlinien 62 niedrig. Wo beispielsweise große Zwischenräume zwischen dem Schuh und dem Fuß vorhanden sind, ist es wünschenswert, die innere Kammer 64 dicker aufzublasen; daher ist die Dichte der in diesem Bereich vorgesehenen Schweißlinien und/oder runden Schweißnähte niedrig. Ferner sollten Schweißlinien 62 und runde Schweißnähte 66 am gesamten Schaft so angebracht werden, daß sie den Knochen und Muskeln des Fußes genau entsprechen, um für größten Komfort und Halt des Fußes des Trägers zu sorgen.
  • In 3 ist der Schaft von 1 in Draufsicht dargestellt. In dieser Ausführungsform weist der Schaft 12 drei deutlich abgegrenzte fluidundurchlässige Kammerfächer auf. Zu diesen Fächern gehören eine Fersen- und Spannkammer 70, eine Klappen- und Quartierkammer 72 und eine Knöchelbundkammer 74. Die Kammern können direkt an einem einstöckigen Schaftmuster ausgebildet werden, oder sie können einzeln aus ersten und zweiten Laminateinheiten geformt werden. Wenn die Kammern einzeln geformt werden, werden sie dielektrisch in die geeignete Form zugeschnitten und zusammengenäht, wie bei 76, oder mittels HF-Energie zusammengeschweißt, um einen vollständigen Schaft zu erzeugen.
  • Wie in 3 dargestellt, ist die Dichte der inneren Schweißlinien 62 im Klappenbereich 26 besonders hoch. Dies ist so, weil es für die Klappenkammer 72 nicht wünschenswert ist, eine Dicke zu erhalten, die zu viel Druck auf die Zehenknochen des Fußes ausüben würde. In diesem Bereich wird nur ein minimaler Halt benötigt; daher ist die Konzentration von inneren Schweißlinien 62 hoch. Umgekehrt erfordert die Ferse (besonders der Bereich um das untere Fersenbein (Calcaneus) herum) viel Halt, um eine Bewegung der Ferse innerhalb des Schuhs zu verhindern, die zu einer Fuß- und Beinverletzung des Trägers führen könnte. Dementsprechend ist die Konzentration der inneren Schweißlinien 62 im Fersenbereich 34 niedrig bis mäßig. Da im Fersenbereich 34 eine geringere Anzahl Schweißlinien vorhanden sind, können die einzelnen Fluidkanäle der Fersenkammer 70 ein relativ großes Luftvolumen aufnehmen, das der Ferse des Trägers größeren Halt gibt. Wie in 3 erkennbar, ist die Breite des im Fersenbereich 34 angeordneten Fluidkanals C1 größer als die Breite des im Klappenbereich 26 liegenden Fluidkanals C2. So gesehen, ist der Halt, der dem Fersenbereich gegeben werden kann, größer als der Halt, welcher der Klappe gegeben werden kann. Offensichtlich wird in anderen Fußbereichen, wo ein größerer Halt erforderlich ist (z. B. im Spannbereich), die Konzentration der inneren Schweißlinien 62 niedrig sein. Ferner sind die inneren Schweißlinien des in 3 dargestellten Schafts so angeordnet, daß sich der Schaft 12 beim Aufblasen bequem an die Kontur oder Form des Fußes des Trägers anschmiegt.
  • Der Schaft von 3 weist außerdem mehrere Luftlöcher 80 auf, die durch Ausstanzen des Mittelabschnitts von runden Schweißnähten 66 geformt werden. Da die Schweißnähte rund sind und keine Luft durchlassen, können die Luftlöcher ohne Risiko des Auslaufens von Luft oder Gas innerhalb des Mittelabschnitts der Schweißnaht angebracht werden.
  • Zum Aufblasen des Schafts 12 sind die Kammern 70, 72 und 74 jeweils mit einer Fluidaufnahmeeinrichtung 90 ausgestattet, die Fluid von einer Fluidquelle zu einer Kammer transportiert. Wie weiter unten diskutiert wird, funktioniert die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 auch als erfindungsgemäße Fluidablaßvorrichtung.
  • In 4 ist eine Fluidaufnahmeeinrichtung 90 in direkter Fluidverbindung mit einer inneren Kammer 64 dargestellt. Die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 kann irgendwo an der Außenfläche der Kammer liegen; vorzugsweise ist sie jedoch an der Außenseite 22 des Schuhs 10 angeordnet, so daß ein Kontakt mit der Fluidaufnahmeeinrichtung des anderen Schuhs verhindert werden kann.
  • Die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 weist einen Kolben 92 auf, der von einer ringförmigen Schulter 100 umgeben ist. Der Kolben 92 weist einen Schaft 94, der von einer Vorspannfeder 96 umgeben ist, und einen Anschlag 98 auf. Wenn die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 gerade kein Fluid aufnimmt, spannt die Feder 96 den Kolben 92 in der dargestellten geschlossenen Stellung vor. In der geschlossenen Stellung stößt der Anschlag 98 an die ringförmige Schulter 100 an, so daß innerhalb der Kammer befindliches Fluid am Entweichen gehindert wird. Wenn sich die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 in der offenen oder Fluidaufnahmestellung befindet, wird der Anschlag 98 von der ringförmigen Schulter 100 weggedrückt, und Fluid von einer Fluidquelle wird in die innere Kammer 64 eingelassen. Der Kolben 92, der Schaft 94 und der Anschlag 98 können aus Aluminium oder Hartkunststoff bestehen. Die ringförmige Schulter 100 besteht aus einem TPU-Produkt (wie z. B. ESTANE® , hergestellt von B. F. Goodrich, Erzeugnis-Nr. 58-863), so daß sie mit anderen Elementen des Schafts hochfrequenzverschweißt werden kann, wie z.
  • B. an dem Fortsatz 102.
  • Die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 ist von einer Schutzabdeckung 104 umgeben (siehe die 4 und 4A), die vorzugsweise aus TPU/ESTANE® geformt wird. Die Abdeckung 104 weist einen Flansch 106, eine Mittelöffnung 108, eine Seitenwand 109, eine Niederdrückrille 110, mehrere Kolbenkontaktvorsprünge 111 und mehrere Fluidauslaßöffnungen 112 auf. Die vertikale Anordnung der Seitenwand 109 ist so gewählt, daß sie mit der Düse einer Fluideinblaseinrichtung (die weiter unten diskutiert wird) fluiddicht ineinandergreift.
  • Die Abdeckung 104 ist an der Fluidaufnahmeeinrichtung 90 so befestigt, daß sie von der Oberfläche des Schafts 12 unter einem Winkel von etwa 90° vorsteht. Dies ermöglicht ein leichtes Aufblasen des Schafts 12, da die Hand des Benutzers auf natürliche und bequeme Weise an den Schaft 12 angelegt wird, um diesen aufzublasen. Die Abdeckung 104 kann an dem Flansch 106 mit der Fluidaufnahmeeinrichtung 90 hochfrequenzverschweißt werden, oder sie kann unter Verwendung eines geeigneten chemischen Lösungsmittels an den Schaft 12 angeklebt werden.
  • Die Mittelöffnung 108 ist so vorgesehen, daß Fluid von der Fluideinblaseinrichtung in die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 eintreten kann. Die Niederdrückrille 110 ermöglicht das Invertieren bzw. Eindrücken der Abdeckung 104, wenn eine Kraft darauf angewandt wird, um Fluid aus der Fluidaufnahmeeinrichtung abzulassen. Beim Niederdrücken der Abdeckung 104 kommen die Kolbenkontaktvorsprünge 111 in Kontakt mit dem Kolben 92, um das Öffnen der Fluidaufnahmeeinrichtung 90 zu unterstützen.
  • Fluid, vorzugsweise Kohlendioxidgas (CO2), wird durch eine unter Druck stehende Fluideinblaseinrichtung 120 in die aufblasbaren Kammern des Schafts eingeblasen. Eine geeignete Fluideinblaseinrichtung zum Aufblasen des erfindungsgemäßen Schafts wird von Innovations in Cycling, Tucson, Arizona, hergestellt. Wie in 5 dargestellt, weist die Fluideinblaseinrichtung 120 ein hohles Patronengehäuse 122, eine Kopfeinheit 124, einen Gelenkhebel 126 und eine Düse 130 auf. Die Kopfeinheit 124 weist ferner eine Ventilbaugruppe (nicht dargestellt) und einen Kolben 128 auf, der die Ventileinheit betätigt, um Druckgas in die Kopfeinheit eintreten zu lassen. Das hohle Patronengehäuse 122 ist so angepaßt, daß es eine in 5A dargestellte CO2-Gaspatrone 136 aufnimmt.
  • Wie in 6 dargestellt, ist die Düse 130 ferner mit einem Drosselventil 131 und einem Adapter 132 versehen. Das Drosselventil 131 besteht vorzugsweise aus Aluminium und wird im Schnappsitz in das distale Ende der Düse 130 eingesetzt und mit einem Ankerstift fixiert. Das Drosselventil wird vorgesehen, um den Druck des durch die Kopfeinheit 124 fließenden Gases (wie bei 168) abzusenken. Durch Absenken des Gasdrucks wird die Wahrscheinlichkeit einer zufälligen Verletzung des Benutzers und Beschädigung der aufblasbaren Blase vermindert.
  • Der Adapter 132 ist für den Paßeingriff mit der Abdekkung 104 der Fluidaufnahmeeinrichtung 90 vorgesehen. Der Adapter 132 besteht gleichfalls vorzugsweise aus Aluminium und weist einen hohlen Druckstift 133 auf. Innenfläche und Durch messer des Adapters 132 sind so gewählt, daß er im Preßsitz fluiddicht auf der Abdeckung 104 aufsitzt. Wenn der Adapter 132 richtig an die Abdeckung 104 angepaßt wird, ist die Dichtung zwischen Adapter 132 und Abdeckung 104 fluiddicht, und der Druckstift 133 kann durch die Mittelöffnung 108 in Kontakt mit dem Kolben 92 kommen. Während der Druckstift 133 in Kontakt mit dem Kolben 92 kommt, wird die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 geöffnet.
  • Der Adapter 132 ist außerdem mit einer "Abblas"-Vorrichtung 160 ausgestattet, die Druckfluid aus dem Schaft 12 ausfließen läßt, wenn der Druck innerhalb der Kammer zu hoch wird (z. B. wenn der Druck höher als 68,97 kPa (10 psi) ist). Wie in 7 dargestellt, weist der Adapter 132 einen "O-Ring"-Sitz 162 auf, der einen O-Ring 164 aufnimmt. Hinter dem O-Ring-Sitz 162 ist der Adapter 132 mit mehreren Öffnungen 166 versehen. Wenn der Druck innerhalb der Kammer beispielsweise 68,97 kPa (10 psi = 0,703 kg/cm2) übersteigt, überwindet der Druck innerhalb der Kammer den Widerstand des O-Rings 164. Da der O-Ring 164 aus seinem Sitz 162 gedrückt wird, tritt das in der Kammer enthaltene Fluid durch die Öffnungen 166 aus dem Adapter aus.
  • Der Adapter 132 wird durch eine Gewindevorrichtung oder eine andere herkömmliche Einbauvorrichtung lösbar in das Drosselventil 131 eingebaut. Nach Wunsch kann der Adapter 132 durch eine Kugel-Nadel-Aufblaseinheit 170 ausgetauscht werden, wie in 8 dargestellt.
  • Nachstehend wird die Funktionsweise der Fluideinblaseinrichtung 120 in Bezug auf den erfindungsgemäßen Schaft beschrieben. Mit richtig in das Gehäuse 122 eingesetzter Patrone 136 wird die Kopfeinheit 124 angeschraubt. Beim Einschrauben der Kopfeinheit 124 in das Gehäuse 122 durchsticht eine röhrenförmige Durchstechnadel oder -lanzette (nicht dargestellt) eine Dichtungsmembran 138, um die Patrone 136 zu öffnen. Eine Dichtungsmanschette, eine Ventilkugel und eine Vorspannfeder (nicht dargestellt) innerhalb der Kopfeinheit 124 verhindern das unbeabsichtigte Entweichen von Hochdruck-CO2 aus der Fluideinblaseinrichtung 120.
  • Die Fluideinblaseinrichtung 120 wird dann an die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 angesetzt, und der Adapter 132 wird in enganliegendem Preßsitz auf die Abdeckung 104 aufgesetzt. Wenn der Adapter 132 nicht richtig über der Abdeckung 104 angebracht wird, kommt der Druckstift 133 nicht in Eingriff mit dem Kolben 92, um Gas in die Fluidaufnahmeeinrichtung eintreten zu lassen.
  • Nachdem der Adapter 132 fluiddicht über der Abdeckung 104 angebracht ist, geht der Druckstift 133 durch die Mittelöffnung 108 hindurch und drückt den Kolben 92 nach unten, um die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 zu öffnen. Das heißt, der Anschlag 98 wird von der ringförmigen Schulter 100 weggedrückt, um die Fluidaufnahmeeinrichtung zu öffnen. Der Benutzer drückt dann den Hebel 126 nach unten, so daß dieser mit dem Kolben 128 in Kontakt kommt. Beim Niederdrücken des Kolbens 128 öffnet sich der Mittelkanal (nicht dargestellt) innerhalb der Kopfeinheit 124, und durch die Düse 130, das Drosselventil 131 und den Adapter 132 fließt CO2-Gas. Beim Austritt von CO2-Gas aus dem Ventilstift 133 tritt dieses durch die Mittelöffnung 108 in die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 ein, wo es in die innere Kammer 64 fließt, um den Schaft 12 aufzublasen. Wenn der Schaft bis zum gewünschten Grad aufgeblasen worden ist, wird die Fluideinblaseinrichtung 120 entfernt, und die Feder 96, spannt den Kolben 92 vor und bringt den Anschlag 98 in Kontakt mit der ringförmigen Schulter 100, um die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 zu schließen. Dabei wird verhindert, daß das Fluid innerhalb der fluidundurchlässigen Kammer durch die Fluidaufnahmeeinrichtung 90 aus der Kammer ausfließt. Wenn der Druck innerhalb der Kammer zu hoch ist, wird Fluid durch die Abblasvorrichtung 160 aus dem Adapter "auslaufen" oder austreten.
  • Wenn der Benutzer den Schaft ablassen möchte, drückt er einfach die Abdeckung 104 nieder (oder stülpt sie auf andere Weise um), um den Kolben 92 niederzudrücken. Während sich der Anschlag 98 von der ringförmigen Schulter 100 fortbewegt, öffnet sich die Fluidaufnahmeeinrichtung 90, und Fluid aus dem Inneren der Kammer wird freigesetzt und tritt durch Fluidauslaßöffnungen 112 aus dem Schaft aus. Folglich funktioniert die erfindungsgemäße Fluidaufnahmeeinrichtung auch effizient als Fluidablaßeinrichtung.
  • In 9 ist eine alternative Ausführungsform des in den 1 und 3 gezeigten Schafts dargestellt. Obwohl diese spezielle Ausführungsform auf andere Weise konstruiert ist als die der 1 und 3, erreicht sie das gleiche Ziel, einen leichten, Halt gebenden Schaft für einen Sportschuh bereitzustellen.
  • Der Schaft 12 von 9 ist an einer mit Spikes versehenen Sohle 14 befestigt dargestellt, um einen leichten Rennschuh zu bilden. Der Schaft von 9 unterscheidet sich von dem Schaft gemäß den 1 und 3 darin, daß er einer formschlüssigen Socke mit verschiedenen aufblasbaren sowie nicht aufblasbaren Bereichen ähnlicher ist. Um einen besser sitzenden, mehr Halt gebenden Schaft zu bilden, werden die aufblasbaren Kammern des Schafts 12 getrennt hergestellt und mit dem übrigen Schaftmaterial zu dem erfindungsgemäßen neuartigen Schaft verbunden.
  • Die in 9 dargestellte Ausführungsform weist eine Zungenkammer 140, eine Spann/Quartier-Kammer 142 und eine Fersen-/Bund-Kammer 144 auf. In 10 sind einzelne aufblasbare Kammern 64 dargestellt, die aus einem ersten Laminat oder einer Komponente 40 und einem zweiten Laminat oder einer Komponente 42 geformt sind. Das erste Laminat 40 besteht aus einer ersten dünnen Schicht 44 und einer flächengleichen zweiten dünnen Schicht 46. Im Unterschied zu der in den 1 und 3 dargestellten Ausführungsform besteht jedoch das zweite Laminat nur aus einer dritten dünnen Schicht 48, da die vierte dünne Schicht 50 wegen der weiter unten ausführlich beschriebenen außergewöhnlichen Konstruktion des Schafts 12 nicht mehr benötigt wird.
  • Ähnlich der Ausführungsform gemäß den 1 und 3 kann die erste dünne Schicht 44 aus irgendeinem flexiblen, dehnbaren, leichten Material geformt werden, wie z. B. aus Nylon. Die zweite dünne Schicht 46 und die dritte dünne Schicht 48 können aus dem gleichen TPU-Produkt (ESTANE®) bestehen, das in Bezug auf die 1 und 3 beschrieben wurde. Die zweite und die dritte dünne Schicht sind jeweils etwa 0,254–0,381 mm (10–15 Mil) dick und können mit Polyester- oder Monoesterfilamenten imprägniert werden, um die Festigkeit und den Halt zu erhöhen.
  • Das erste Laminat wird durch Verbinden der ersten dünnen Schicht 44 mit der zweiten dünnen Schicht 46 geformt. Die flächengleichen ersten und zweiten dünnen Schichten werden unter Verwendung irgendeines geeigneten Klebstoffs, der hohen Temperaturen widerstehen kann, miteinander verbunden. Die aufblasbaren Kammern werden geformt, indem identische Vorlagen aus dem ersten Laminat 40 und dem zweiten Laminat 42 ausgeschnitten werden. Die in 11 dargestellte Vorlage 146 kann zur Konstruktion der aufblasbaren Kammern des in 9 dargestellten Schafts verwendet werden, oder jede Kammer kann getrennt gestaltet und später zusammengenäht werden. Um die Ausbildung der aufblasbaren Kammern zu vervollständigen, wird das erste Laminat 40 auf das flächengleiche zweite Laminat 42 aufgelegt und entlang der Umfangskante 148 der Vorlage daran befestigt. Diese Umfangsschweißlinie bildet eine einzige fluidundurchlässige Kammer, die Luft oder Gas aufnehmen kann. Vorzugsweise wird das erste Laminat 40 mittels HF-Schweißen an dem zweiten Laminat 42 befestigt.
  • Wie in den 9, 10 und 11 dargestellt, können die aufblasbaren Kammern mit mehreren inneren Schweißlinien 62 und/oder runden Schweißnähten 66 versehen werden, um ein unbequemes, zu starkes Aufblasen der Kammern zu vermeiden. Wiederum werden innere Schweißlinien 62 und runde Schweißnähte 66 innerhalb der Umfangskante der Kammer durch HF-Schweißen ausgebildet. Je nachdem, wie die Kammern geformt sind (d. h. ob sie separat oder auf einer einzigen Vorlage ausgebildet sind), können zusätzliche Schweißlinien verwendet werden, um getrennte aufblasbare Kammern (zum Beispiel eine Quartierkammer 142 oder eine Fersenkammer 144) zu erzeugen und abzudichten. Zusätzlich wird jede aufblasbare Kammer des Schafts mit einer Fluidaufnahme-/Fluidablaßeinrichtung 90 versehen, die auf eine weiter oben beschriebene Weise ausgebildet wird und funktioniert.
  • In dieser speziellen Ausführungsform wird die Zungenkammer 140 unter Anwendung des folgenden Verfahrens getrennt ausgebildet. Wie aus 12 erkennbar, wird die Zungenkammer 140 durch Verbinden des ersten Laminats 40 mit dem zweiten Laminat 42 geformt. Ausschließlich für die Zungenkammer wird die dritte dünne Schicht 48 mit einer flächengleichen vierten dünnen Schicht 50 verbunden, die aus einem Nylon-Belüftungsmaterial von geeigneter Dehnbarkeit geformt wird. Das erste Laminat 40 wird entlang der Umfangskante mit dem zweiten Laminat 42 verschweißt, um die fluidundurchlässige Kammer 140 zu bilden. Zusätzliche Schweißlinien 62 und runde Schweißnähte 66 werden innerhalb des Umfangs angebracht, um das Aufblasen der Zungenkammer zu steuern und zu begrenzen. Obwohl in 12 nicht dargestellt, ist die Zungenkammer 140 mit ihrer eigenen Fluidaufnahme-/Fluidablaßeinrichtung 90 versehen, die Fluid nach Wunsch in die Kammer eintreten oder daraus austreten läßt.
  • Um die Ausbildung des Schafts 12 zu vervollständigen, werden die aufblasbaren Kammern auf die folgenden Weise eingebaut. Aufblasbare Kammern 140, 142 und 144 werden auf einer einstöckigen Innensocke 150 (9) angeordnet und durch ihre verschweißten Umfangskanten 148 daran angenäht. Die Innensocke 150 wird vorzugsweise aus einem atmungsaktiven, leichten, dehnbaren Material geformt, wie z. B. aus SPANDEX® , hergestellt von E.I. DuPont de Nemours and Co. Auf Wunsch kann die Innensocke 150 rückseitig mit einem Schaumstoff- oder Steppmaterial verstärkt werden, um die Bequemlichkeit für den Fuß des Trägers zu vergrößern. Die Innensocke 150 mit daran angenähten Kammern 140, 142 und 144 wird dann auf einen anatomisch detaillierten Leisten aufgezogen, wo sie einlegesohlen- oder plattengezwickt wird, um die Ausbildung des gesamten Schuhs zu beenden. Durch Aufziehen des Schuhs auf einen solchen anatomisch detaillierten Leisten schließt sich der Schaft (der aus hochflexiblen Materialien aufgebaut ist) leicht an die Form des Leistens an und kann sich beim Tragen unterstützend an die natürliche Fußkontur des Trägers anschmiegen.
  • Um dem Fußabschnitt unterhalb der Zunge größeren Halt zu geben, kann die Zunge mit einer dehnbaren TPU-Auflage 152 versehen werden, wie in den 9 und 13 dargestellt. Die Auflage 152 ist mit einer Öffnung 154 versehen, durch die sich eine Fluidaufnahme-/-ablaßeinrichtung 90 erstrecken kann. Die Auflage 152 wird mit einem TPU-Harz (wie beispielsweise von Advanced Resin Technologies hergestellt) ausgespritzt, um ihr zusätzliche Dehnbarkeit und Formbeständigkeit zu verleihen, und wird durch herkömmliches Nähen entlang ihrer Umfangskante 156 an der Zungenkammer 140 befestigt. Die Auflage 152 ist besonders ungewöhnlich, da sie auch dazu dient, den Schaft am Fuß des Trägers zu befestigen, und wirksam die Notwendigkeit irgendeiner anderen Art von Verschlußvorrichtung beseitigt, wie z. B. Schnüren oder die Klettverschlußlasche (VELCRO®).
  • Ein weitere mit Harz ausgespritzte TPU-Auflage 158 ist in den 9 und 14 dargestellt. Die Fersenauflage 158 dient dazu, die Fersenkammer 144 dicht an die Ferse heranzubringen und den Schaft 12 beim Anschmiegen an den Achillessehnenbereich des Fußes zu unterstützen, um einen sicheren und dennoch bequemen Sitz zu erzielen. Weitere mit Harz ausgespritzte TPU-Auflagen können vorgesehen werden, falls zusätzlicher Halt oder Anpassung an den Fuß erforderlich ist oder gewünscht wird.
  • Die aufblasbaren Kammern der in 9 dargestellten Ausführungsform werden aufgeblasen, indem die zuvor beschriebene Fluideinblaseinrichtung mit den verschiedenen Fluidaufnahmeeinrichtungen in Eingriff gebracht wird, die auf dem gesamten Schaft vorgesehen sind. Ebenso wird Fluid aus den Kammern in der gleichen Weise wie oben beschrieben abgelassen.
  • 15 zeigt eine auseinandergezogene Darstellung der Elemente des in 9 dargestellten Schafts. Wie in dieser Figur dargestellt, werden die aufblasbaren Kammern und mit Harz ausgespritzten TPU-Auflagen einzeln geformt und an optimalen Stellen an die Innensocke 150 angenäht. Daher ist der Schaft gemäß 9 äußerst leicht, da er zum Teil aus leichten aufblasbaren Kammern und zum Teil aus leichtem Gewebe geformt wird. Außerdem bietet der Schaft auch einen großen Halt, da die aufgeblasenen Kammern, das leichte elastische Gewebe und die TPU-Auflagen sich unterstützend an die Fußkontur des Trägers anschmiegen.
  • Die Ausführungsformen der 1 und 9 sind zwar mit drei aufblasbaren Kammern dargestellt, aber es ist erkennbar, daß der erfindungsgemäße Schaft so viele oder wenige Kammerfächer aufweisen kann, wie die jeweilige Sportart erfordert, für die der Schuh verwendet wird.
  • Die vorliegende Erfindung ist zwar in Verbindung mit ihrer bevorzugten Ausführungsform offenbart worden, aber es versteht sich, daß es weitere Ausführungsformen gibt, die innerhalb des Umfangs der Erfindung liegen, wie er in den nachstehenden Ansprüchen definiert wird. Zum Beispiel ist zu erwarten, daß individuelle Kammerkomponenten in herkömmliche Sportschuhe eingebaut werden können, um das Gesamtgewicht des Schuhs zu vermindern. Beispielsweise kann in einem typischen Leder-Basketballschuh (siehe 16) eine Knöchel- und Zungenkammerkomponente 170 einen gepolsterten Knöchelbund und eine Zunge ersetzen, um eine leichtgewichtige Unterstützung für den Knöchel und den Spann des Trägers bereitzustellen. Im Hinblick auf Tennisschuhe können Quartier- bzw. Knöchelkammern 172 bzw. 174 (17) an das umgebende Leder an der Mittelund Außenseite angenäht werden, um eine seitliche Bewegung des Fußes im Schuh zu verhindern. Darüberhinaus können, wie in 16 dargestellt, die aufblasbaren Kammern des Schafts unter Verwendung irgendeiner herkömmlichen, am Schuh angebrachten Aufblasvorrichtung aufgeblasen werden, wie z. B. eines Latexballons 176.

Claims (21)

  1. Schaft für einen Sportschuh, der aufweist: ein erstes Laminat (40) mit einer Umfangskante und ein zweites Laminat (42) mit einer Umfangskante, wobei das erste Laminat (40) und das zweite Laminat (42) entlang ihren Umfangskanten befestigt werden, um eine im wesentlichen fluidundurchlässige aufblasbare Kammer (64) zu bilden, gekennzeichnet durch eine flexible Innensocke (150) mit einer Innenfläche und einer Außenfläche, wobei die im wesentlichen fluidundurchlässige aufblasbare Kammer an der Außenfläche der flexiblen Innensocke (150) befestigt wird, so daß das erste Laminat (40) zumindest einen Teil der äußersten Fläche des Schafts bildet.
  2. Schaft nach Anspruch 1, wobei das erste Laminat (40) eine erste dünne Schicht (44) aus einem flexiblen Material und eine zweite dünne Schicht (46) aus einem elastischen Material aufweist, und wobei das zweite Laminat (42) eine dritte dünne Schicht (48) aus einem elastischen Material aufweist.
  3. Schaft nach Anspruch 2, wobei das zweite Laminat (42) ferner eine vierte dünne Schicht (50) aus einem flexiblen Material aufweist.
  4. Schaft nach Anspruch 2 oder 3, wobei die zweite dünne Schicht (46) der dritten dünnen Schicht (48) gegenüberliegt.
  5. Schaft nach Anspruch 2, 3 oder 4, wobei eine von der zweiten und der dritten dünnen Schicht (46, 48) eine thermische Polyurethanfolie aufweist.
  6. Schaft nach Anspruch 1, wobei ein saugfähiges Material an dem zweiten Laminat befestigt ist.
  7. Schaft nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das erste und das zweite Laminat (40, 42) ferner an Punkten innerhalb der Umfangskanten des ersten und des zweiten Laminats miteinander verbunden sind.
  8. Schaft nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das erste Laminat (40) und das zweite Laminat (42) durch Hochfrequenzschweißen (RF-Schweißen) miteinander verbunden werden.
  9. Schaft für einen Sportschuh, der aufweist: ein erstes Laminat (40) mit einer Umfangskante und eine zweite dünne Schicht (48) mit einer Umfangskante, wobei das erste Laminat und die zweite dünne Schicht entlang ihren Umfangskanten befestigt werden, um eine im wesentlichen fluidundurchlässige aufblasbare Kammer (64) zu bilden, gekennzeichnet durch eine flexible Innensocke (150) mit einer dem Fuß zugewandten Innenfläche und einer Außenfläche, wobei die fluidundurchlässige aufblasbare Kammer (64) mit der Außenfläche der flexiblen Innensocke (150) verbunden wird, so daß das erste Laminat (40) zumindest einen Teil der äußersten Fläche des Schafts bildet.
  10. Schaft nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Kammer (64) mit Kohlendioxidgas (CO2-Gas) aufgeblasen wird.
  11. Schaft nach einem der Ansprüche 1 bis 10, der ferner eine Fluidaufnahmeeinrichtung (90) aufweist.
  12. Schaft nach Anspruch 11, wobei die Fluidaufnahmeeinrichtung (90) eine Abdeckung (104) aufweist, die für die Aufnahme einer Fluideinblaseinrichtung (120) angepaßt ist.
  13. Schaft nach Anspruch 12, wobei die Fluideinblaseinrichtung (120) ein Gehäuse (122), eine Kopfeinheit (124) und einen Adapter (132) aufweist, der für eine Aufnahme durch die Abdeckung (104) der Fluidaufnahmeeinrichtung (90) auf fluiddichte Weise angepaßt ist.
  14. Schaft nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei die Kammer (64) mehrere getrennte fluidundurchlässige aufblasbare Fächer (70, 72, 74) aufweist.
  15. Schaft nach Anspruch 14, wobei jedes der Fächer mit einer Fluidaufnahmeeinrichtung (90) versehen ist.
  16. Schaft nach Anspruch 9, wobei die flexible Innensocke (150) aus einem dehnbaren Gewebe gebildet wird.
  17. Schaft nach einem der Ansprüche 1 bis 16, der ferner eine elastische Zungenauflage (152) aufweist.
  18. Schaft nach einem der Ansprüche 1 bis 17, der ferner eine elastische Fersenauflage (158) aufweist.
  19. Schaft nach einem der Ansprüche 1 bis 18, wobei die fluidundurchlässige aufblasbare Kammer (64) durch eine am Schuh angebrachte Aufblasvorrichtung (176) aufgeblasen wird.
  20. Schaft nach Anspruch 19, wobei die am Schuh angebrachte Aufblasvorrichtung (176) ein Latexballon ist.
  21. Sportschuh, der aufweist: eine Sohle (14); und einen Schaft (12) nach einem der Ansprüche 1 bis 20.
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