DE69233217T2 - Farbstrahlaufzeichnungsgerät mit Temperaturüberwachung - Google Patents

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Hiromitsu Ohta-ku Hirabayashi
Kiichiro Ohta-ku Takahashi
Hitoshi Ohta-ku Sugimoto
Miyuki Ohta-ku Fujita
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    • B41J2/135Nozzles
    • B41J2/14Structure thereof only for on-demand ink jet heads
    • B41J2002/14379Edge shooter

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung zum stabilen Durchführen einer Aufzeichnung durch Ausstoßen einer Tinte aus einem Aufzeichnungskopf auf ein Aufzeichnungsmedium sowie ein Temperaturberechnungsverfahren zum Berechnen einer Temperaturabweichung des Aufzeichnungskopfs.
  • Verwandter Stand der Technik
  • In den jüngeren industriellen Gebieten sind verschiedene Produkte zum Umwandeln von zugeführter Energie in Wärme und Nutzen der umgewandelten Wärmeenergie entwickelt worden. In den meisten derartigen die Wärmeenergie nutzenden Produkten ist die Beziehung zwischen der Zeit und der Temperatur eines Gegenstandes, die auf der Grundlage der zugeführten Energie erhalten wird, ein wichtiges Steuerelement.
  • Eine Aufzeichnungsvorrichtung, wie beispielsweise ein Drucker, ein Kopiergerät, ein Telefaxgerät oder dergleichen, zeichnet auf der Basis von Bildinformationen ein Bild auf, das aus Punktmustern auf einem Aufzeichnungsmedium, wie beispielsweise einem Papierblatt, einem dünnen Plastikfilm oder dergleichen, besteht. Die Aufzeichnungsvorrichtungen können in einen Tintenstrahl-Typ, einen Drahtpunkt-Typ, einen thermisch arbeitenden Typ, einen Laserstrahl-Typ und dergleichen klassifiziert werden. Von diesen Typen stößt die nach dem Tintenstrahlprinzip arbeitende Vorrichtung (Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung) fliegende Tinten- (Aufzeichnungsflüssigkeits-) Tröpfchen aus Ausstoßöffnungen eines Aufzeichnungskopfs aus und bringt die Tintentröpfchen auf ein Aufzeichnungsmedium, wodurch eine Aufzeichnung erreicht wird.
  • In den letzten Jahren wird eine große Anzahl von Aufnahmevorrichtungen eingesetzt, die Forderungen nach schneller Aufzeichnung, hoher Auflösung, hoher Bildqualität, niedrigem Geräusch und dergleichen erfüllen müssen. Als eine Aufzeichnungsvorrichtung, die solchen Anforderungen entsprechen kann, ist die Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung bekannt. Bei der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung zum Durchführen von Aufzeichnungen durch Ausstoßen einer Tinte aus einem Aufzeichnungskopf wird die Stabilisierung des Tintenausstoßes und die Stabilisierung einer Tintenausstoßmenge, die zum Erfüllen der Anforderungen erforderlich sind, stark von der Temperatur der Tinte in einer Ausstoßeinheit beeinflußt. Im einzelnen ist dann, wenn die Temperatur der Tinte zu niedrig ist, die Viskosität der Tinte abnormal verringert, so daß die Tinte nicht mit normaler Ausstoßenergie ausgestoßen werden kann. Demgegenüber ist dann, wenn die Temperatur zu hoch ist, die Ausstoßmenge erhöht, so daß die Tinte auf einem Aufzeichnungsblatt verläuft, welches in einer Verschlechterung der Bildqualität resultiert.
  • Aus diesem Grund ist bei der konventionellen Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung ein Temperatursensor auf einer Aufzeichnungskopfeinheit angeordnet, und wird ein Verfahren zum Steuern der Temperatur der Tinte in der Ausstoßeinheit auf der Grundlage der erfaßten Temperatur des Aufzeichnungskopfs so, daß diese in einen gewünschten Bereich fällt, oder ein Verfahren zum Steuern der Ausstoßwiederherstellverarbeitung eingesetzt. Als Temperatursteuerungs-Heizeinrichtung werden häufig ein mit der Aufzeichnungskopfeinheit verbundenes Heizelement oder Ausstoßheizeinrichtungen selbst in einer Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung zum Durchführen einer Aufzeichnung durch Bilden fliegender Tintentröpfchen unter Verwendung von Wärmeenergie, d. h. in einer Vorrichtung zum Ausstoßen von Tintentröpfchen durch Wachsenlassen von Blasen durch Filmsieden der Tinte, verwendet. Wenn die Ausstoßheizeinrichtungen verwendet werden, müssen diese so mit Energie versorgt oder eingeschaltet werden, daß keine Blasen erzeugt werden.
  • In einer Aufzeichnungsvorrichtung zum Erhalten von ausstoßbaren Tintentröpfchen durch Erzeugen von Blasen in einer in festem Zustand vorliegenden Tinte oder einer flüssigen Tinte unter Verwendung von Wärmeenergie variieren die Ausstoßcharakteristiken in Abhängigkeit von der Temperatur des Aufzeichnungskopfs. Daher ist es besonders wichtig, die Temperatur der Tinte in der Ausstoßeinheit und die Temperatur des Aufzeichnungskopfs, der die Temperatur der Tinte beachtlich beeinflußt, zu steuern.
  • Jedoch ist es sehr schwierig, die Tintentemperatur in der Ausstoßeinheit, die die Ausstoßcharakteristiken als den wichtigen Faktor bei der Temperatursteuerung des Aufzeichnungskopfs beachtlich beeinflußt, zu messen, da die Erfassungstemperatur des Sensors jenseits der Temperaturabweichung der zu steuernden Tinte wandert, weil die Ausstoßeinheit auch eine Wärmequelle ist, und weil sich die Tinte selbst bewegt. Aus diesem Grund ist es auch dann, wenn der Temperatursensor nur in der Nähe des Aufzeichnungskopfs angeordnet ist, um die Temperatur der Tinte bei deren Ausstoß mit hoher Genauigkeit zu messen, ziemlich schwierig, die Temperaturabweichung der Tinte selbst zu messen.
  • Als eine Einrichtung zum Steuern der Temperatur der Tinte wurde eine Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung zum indirekten Realisieren einer Stabilisierung der Tintentemperatur durch Stabilisieren der Temperatur des Aufzeichnungskopfs vorgeschlagen. Das US-Patent Nr. 4,910,528 offenbart einen Tintenstrahldrucker, der eine Einrichtung zum Stabilisieren der Temperatur des Aufzeichnungskopfs bei der Aufzeichnung in Übereinstimmung mit dem vorhergesagten Grad der Ansteuerung von Ausstoßheizeinrichtungen in Bezug auf die Erfassungstemperatur des sehr nahe an den Ausstoßheizeinrichtungen angeordneten Temperatursensors aufweist. Im einzelnen werden eine Heizeinrichtung des Aufzeichnungskopfs, eine Erregungseinrichtung für die Ausstoßheizeinrichtungen, eine Wagenantriebs-Steuereinrichtung zum Halten der Temperatur des Aufzeichnungskopfs unter einem vorbestimmten Wert, eine Wagenabtast-Verzögerungseinrichtung, eine Wagenabtastgeschwindig keits-Verringerungseinrichtung, eine Änderungseinrichtung für eine Aufzeichnungssequenz eines Tintentröpfchenausstoßes aus dem Aufzeichnungskopf und dergleichen in Übereinstimmung mit der vorhergesagten Temperatur gesteuert, wodurch die Temperatur des Aufzeichnungskopfs stabilisiert wird.
  • Jedoch kann der in dem US-Patent Nr. 4,910,528 offenbarte Tintenstrahldrucker ein Problem wie beispielsweise eine Abnahme der Aufzeichnungsgeschwindigkeit aufwerfen, da die Stabilisierung der Temperatur des Aufzeichnungskopfs Vorrang hat.
  • Andererseits ändern sich, da ein Temperaturerfassungselement für den Aufzeichnungskopf, welches bei der Temperatursteuerung des Aufzeichnungskopfs wichtig ist, normalerweise Schwankungen unterliegt, die Erfassungstemperaturen oft von Aufzeichnungskopf zu Aufzeichnungskopf. Infolgedessen wird ein Verfahren zum Kalibrieren oder Einstellen des Temperaturerfassungselements des Aufzeichnungskopfs vor der Auslieferung der Aufzeichnungsvorrichtung oder ein Verfahren zum Bereitstellen eines Korrekturwerts des Temperaturerfassungselements für den Aufzeichnungskopf selbst und automatischen Korrigieren der Erfassungstemperatur, wenn der Kopf an dem Hauptkörper der Aufzeichnungsvorrichtung befestigt ist, verwendet.
  • Jedoch muß bei dem Verfahren zum Kalibrieren oder Einstellen des Temperaturerfassungselements vor der Auslieferung der Aufzeichnungsvorrichtung dann, wenn der Aufzeichnungskopf ausgetauscht werden muß, oder demgegenüber dann, wenn eine elektrische Platine des Hauptkörpers ausgetauscht werden muß, das Temperaturerfassungselement neu kalibriert oder neu eingestellt werden, so daß Aufspannvorrichtungen für die Neukalibrierung oder Neueinstellung bereitgestellt werden müssen. Um den Korrekturwert für den Aufzeichnungskopf selbst bereitzustellen, muß der Korrekturwert aufzeichnungskopfweise gemessen werden, so daß eine spezielle Speichereinrichtung für den Aufzeichnungskopf bereitgestellt werden muß. Darüber hinaus muß der Hauptkörper eine Erfassungseinrichtung zum Lesen des Korrekturwerts aufweisen, welches in Nachteilen hinsichtlich Kosten und der Anordnung der Vorrichtung resultiert.
  • Als Verfahren für das Verwenden der Ausstoßheizeinrichtungen zur Temperatursteuerung sind zwei bedeutende Verfahren vorgeschlagen worden. Eines dieser Verfahren ist ein Verfahren, bei dem die Ausstoßheizeinrichtungen einfach auf dieselbe Art und Weise wie eine die Temperatur haltende Heizeinrichtung verwendet werden. Bei diesem Verfahren werden in einem nicht druckenden Zustand, beispielsweise in einem Bereitschaftszustand, in dem kein Aufzeichnungsvorgang durchgeführt wird, kontinuierlich kurze Impulse, die nicht zu der Erzeugung von Blasen führen, an die Ausstoßheizeinrichtungen angelegt, wodurch die Temperatur gehalten wird. Das andere Verfahren ist ein Verfahren, das auf einer Mehrfachimpuls-PWM (Impulsweiten)-Steuerung beruht. Bei diesem Verfahren werden, anstelle des Haltens der Temperatur in dem nicht druckenden Zustand wie beispielsweise dem Bereitschaftszustand, derart zwei Impulse pro Ausstoß an jede Heizeinrichtung angelegt, daß die Temperatur der Tinte an einem Grenzabschnitt zu der Heizeinrichtung durch den ersten Impuls erhöht wird, eine Blase durch den nächsten Impuls erzeugt wird, und dadurch ein Ausstoßvorgang durchgeführt wird. Um die Ausstoßmenge bei diesem Verfahren zu ändern, wird die Impulsweite des ersten Impulses, der zuerst EIN ist, innerhalb eines Blasen-Nichterzeugungsbereichs variiert, um die der Heizeinrichtung zuzuführende Energiemenge zu vergrößern, wodurch die Temperatur der Tinte, die sich an einem Verbindungsabschnitt zu der Heizeinrichtung befindet, erhöht wird.
  • Jedoch müssen bei dem vorstehend erwähnten Verfahren, welches zum Zweck des Stabilisierens der Ausstoßmenge ausgeführt wird, die folgenden Probleme gelöst werden.
  • Bei dem die die Temperatur haltende Heizeinrichtung verwendenden Verfahren muß der ganze Kopf, der eine große Wärmekapazität hat, durch die die Temperatur haltende Heizeinrichtung auf einer vorbestimmten Temperatur gehalten werden, so daß hierfür zusätzliche Energie zugeführt werden muß. Darüber hinaus erfordert der Anstieg der Temperatur viel Zeit und resultiert in Wartezeit bei dem Druckvorgang. Ferner wird bei einer tragbaren Aufzeichnungsvorrichtung, weil eine Batterie auch zum Halten der Temperatur verwendet werden muß, die maximal druckbare Seitenzahl unerwünscht verringert. Wenn die die Temperatur haltende Heizeinrichtung und Ausstoßheizeinrichtungen gleichzeitig eingeschaltet werden, muß sofort ein großer Strom durch eine Leistungsversorgung, ein flexibles Kabel und dergleichen fließen, wodurch die Kosten erhöht werden und eine kompakte Struktur gestört wird.
  • Bei dem die Mehrfachimpuls-PWM-Steuerung verwendenden Verfahren muß, da die Impulsweite des zweiten Impulses für die Blasenerzeugung festgelegt ist und diejenige des ersten Impulses variiert wird, um die dem Kopf zuzuführende Energiemenge zu variieren, um die Ausstoßmenge zu variieren, dem Kopf mehr Energie als normal zugeführt werden, um die maximale Ausstoßmenge zu erhalten. Daher ist, obwohl Echtzeit-Charakteristiken im Vergleich zu dem die die Temperatur haltende Heizeinrichtung verwendenden Verfahren bemerkenswert verbessert werden können, eine weitere Verbesserung für sofortige Leistung und die auf die Batterie wirkende Last erforderlich.
  • Ebenfalls ist erforderlich, ein Halbton-Bild durch Steuern der Tintenausstoßmenge in Übereinstimmung mit einem Halbton-Signal aufzuzeichnen. Jedoch ist bei der vorstehend erwähnten Ausstoßmengensteuerung der Ausstoßmengen-Schwankungsbereich nicht ausreichend und muß weiter verbreitert werden.
  • Die Druckschrift EP-A-0376314 beschreibt eine Flüssigkeitsstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung, bei der eine Nichtaufzeichnungsperiode zum Bestimmen eines Korrekturwerts für einen Temperaturserver eines Aufzeichnungskopfs der Vorrichtung ausgeführt wird, wenn eine vorbestimmte Periode (eine Zeitspanne, die der Aufzeichnungskopf benötigt, um eine Umgebungstemperatur zu erreichen) ohne einen Aufzeichnungsvorgang verstreicht.
  • Die Erfindung erfolgte mit dem Ziel, die vorstehend erwähnten Probleme zu lösen, und hat zum Gegenstand, eine Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung bereitzustellen, welche die Tintentemperatur in einer Ausstoßeinheit mit hoher Genauigkeit vorhersagt und den Ausstoß so stabilisiert, daß er der Tintentemperaturabweichung entspricht.
  • In Übereinstimmung mit einem Gesichtspunkt der Erfindung wird eine Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung bereitgestellt, umfassend:
    ein Kopftemperatur-Erfassungselement, das an einem Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von Tinte vorgesehen ist;
    ein Referenztemperatur-Erfassungselement, das an einem Hauptaufbau der Vorrichtung vorgesehen ist;
    eine Kalibriereinrichtung zum Kalibrieren einer durch das Kopftemperatur-Erfassungselement erfaßten Kopftemperatur zu einem vorbestimmten Zeitpunkt auf der Grundlage einer durch das Referenztemperatur-Erfassungselement erfaßten Referenztemperatur;
    wobei die Kalibriereinrichtung eine Zeitgebereinrichtung umfaßt zum Messen einer Nichtaufzeichnungsperiode; und
    die Kalibriereinrichtung zum Kalibrieren der durch das Kopftemperatur-Erfassungselement erfaßten Kopftemperatur, nachdem die gemessene Nichtaufzeichnungsperiode eine vorbestimmte Zeitspanne überschreitet, angeordnet ist,
    dadurch gekennzeichnet, daß:
    die Zeitgebereinrichtung zum Messen der Nichtaufzeichnungsperiode auch dann, wenn sich die Vorrichtung in einem ausgeschalteten Zustand befindet, in der Lage ist; und
    die Kalibriereinrichtung zum Kalibrieren der durch das Kopftemperatur-Erfassungselement erfaßten Kopftemperatur auf der Grundlage der durch das Referenztemperatur-Erfassungselement erfaßten Referenztemperatur vor dem Beginn der nächsten Aufzeichnung oder bei einem Einschalten der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung, nachdem die gemessene Nichtaufzeichnungsperiode eine vorbestimmte Zeitspanne überschreitet, angeordnet ist.
  • In einem anderen Aspekt stellt die Erfindung ein Verfahren bereit zum Betreiben einer Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung mit einem Kopftemperatur-Erfassungselement, das an einem Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von Tinte vorgesehen ist, und einem Referenztemperatur-Erfassungselement, das an einem Hauptaufbau der Vorrichtung vorgesehen ist, umfassend die Schritt des Kalibrierens einer durch das Kopftemperatur-Erfassungselement erfaßten Kopftemperatur zu einem vorbestimmten Zeitpunkt auf der Grundlage einer durch das Referenztemperatur-Erfassungselement erfaßten Referenztemperatur, wobei der Kalibrierschritt durch Messen einer Nichtaufzeichnungsperiode unter Verwendung einer Zeitgebereinrichtung durchgeführt wird, und des Kalibrierens der durch das Kopftemperatur-Erfassungselement erfaßten Kopftemperatur auf der Grundlage der durch das Referenztemperatur-Erfassungselement erfaßten Referenztemperatur, wenn die gemessene Nichtaufzeichnungsperiode eine vorbestimmte Zeitspanne überschreitet, gekennzeichnet durch das Messen der Nichtaufzeichnungsperiode unter Verwendung, als die Zeitgebereinrichtung, einer Zeitgebereinrichtung, die auch dann zum Messen der Nichtaufzeichnungsperiode in der Lage ist, wenn sich die Vorrichtung in einem ausgeschalteten Zustand befindet, und das Kalibrieren der durch das Kopftemperatur-Erfassungselement erfaßten Kopftemperatur auf der Grundlage der durch das Referenztemperatur-Erfassungselement erfaßten Referenztemperatur vor dem Beginn der nächsten Aufzeichnung oder bei einem Einschalten der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung, nachdem die gemessene Nichtaufzeichnungsperiode eine vorbestimmte Zeitspanne überschreitet.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht, die eine Anordnung einer bevorzugten Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung zeigt, welche die Erfindung verkörpern oder ausbilden kann;
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht, die eine austauschbare Kartusche zeigt;
  • 3 ist ein Querschnitt eines Aufzeichnungskopfs;
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht eines Wagens, der thermisch mit dem Aufzeichnungskopf gekoppelt ist;
  • 5 ist ein Blockdiagramm, das eine Steuerungsanordnung zum Ausführen eines Aufzeichnungs-Steuerungsablaufs zeigt;
  • 6 ist eine Ansicht, die die positionelle Beziehung zwischen Nebenheizeinrichtungen, Ausstoß- (Haupt-) Heizeinrichtungen und einem Temperatursensor des Kopfs zeigt;
  • 7 ist ein Diagramm, das Ausgangscharakteristiken eines Temperatursensors eines Aufzeichnungskopfs zeigt;
  • 8 ist ein Ablaufdiagramm, das die Kalibrierung eines Temperaturerfassungselements eines Aufzeichnungskopfs zeigt;
  • 9 ist ein Ablaufdiagramm, das die Kalibrierung eines Temperaturerfassungselements eines Aufzeichnungskopfs zeigt; und
  • 10 ist ein Ablaufdiagramm, das die Kalibrierung eines Temperaturerfassungselements eines Aufzeichnungskopfs zeigt.
  • BESCHREIBUNG DES BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht, die eine Anordnung einer bevorzugten Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung IJRA zeigt, die die Erfindung verkörpern kann oder ausbilden kann. Gemäß 1 ist ein Aufzeichnungskopf (IJH) 5012 an einen Tintentank (IT) 5001 gekoppelt. Wie in 2 gezeigt ist, bilden der Tintentank 5001 und der Aufzeichnungskopf 5012 eine austauschbare integrierte Kartusche (IJC). Ein Wagen (HC) 5014 wird zum Anbringen der Kartusche (IJC) an einen Drucker-Hauptaufbau verwendet. Eine Führung 5003 verfährt den Wagen in der Nebenabtastrichtung.
  • Eine Schreibwalze 5000 transportiert ein Druckmedium P in der Hauptabtastrichtung. Ein Temperatursensor 5024 mißt die Umgebungstemperatur in der Vorrichtung. Der Wagen 5014 ist mit einer (nicht gezeigten) Platine verbunden, die eine elektrischer Schaltung (den Temperatursensor 5024 und dergleichen) zum Steuern des Druckers durch ein (nicht gezeigtes) flexibles Kabel zum Liefern eines Signalimpulsstroms und eines Kopftemperatur-Steuerstroms an den Aufzeichnungskopf 5012 umfaßt.
  • 2 zeigt die austauschbare Kartusche, die Düsenabschnitte 5029 zum Ausstoßen von Tintentröpfchen hat. Die Details der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung IJRA mit der vorstehenden Anordnung werden nachstehend beschrieben. Bei der Aufzeichnungsvorrichtung IJRA weist der Wagen HC einen (nicht gezeigten) Stift auf, der in eine spiralförmige Nut 5004 einer Führungsschraube 5005 eingreift, welche über Antriebskraft übertragende Zahnräder 5011 und 5009 in Zusammenwirkung mit der Normal/Rückwärts-Drehung eines Antriebsmotors 5013 in Drehung versetzt wird. Der Wagen HC kann in Richtung der Pfeile a und b hin und her bewegt werden. Eine Papierandruckplatte 5002 preßt ein Blatt Papier gegen die Schreibwalze 5000 quer zur Wagenbewegungsrichtung. Photokoppler 5007 und 5008 dienen als Ausgangsposition-Erfassungseinrichtung zum Erfassen der Gegenwart eines Hebels 5006 des Wagens HC in einem entsprechenden Bereich und Umschalten der Drehrichtung des Motors 5013. Ein Element 5016 trägt ein Kappenelement 5022 zum Abdecken der Frontfläche des Aufzeichnungskopfs. Eine Saugeinrichtung 5015 saugt im Inneren des Kappenelements durch Vakuumsaugen und führt einen Saugwiederherstellprozeß des Aufzeichnungskopfs 5012 durch eine Öffnung 5023 in dem Kappenelement durch.
  • Eine Reinigungsklinge 5017 wird von einem Element 5019 getragen, um in Rückwärts- und Vorwärtsrichtung beweglich zu sein. Die Reinigungsklinge 5017 und das Element 5019 stützen sich auf einer Hauptaufbau-Tragplatte 5018 ab. Die Klinge ist nicht auf diese Form beschränkt, so daß natürlich eine bekannte Reinigungsklinge verwendet werden kann. Ein Hebel 5021 wird zum Beginnen des Saugvorgangs in dem Saugwiederherstellprozeß verwendet und bei der Bewegung eines Nockens 5020 so bewegt, daß er in den Wagen HC eingreift. Die Bewegungssteue rung des Hebels 5021 erfolgt durch eine bekannte Übertragungseinrichtung wie beispielsweise eine Kupplungs-Schalteinrichtung zum Übertragen der Antriebskraft des Antriebsmotors.
  • Die Abdeck-, Reinigungs- und Saugwiederherstellprozesse können an entsprechenden Positionen bei Betätigung der Führungsschraube 5005 durchgeführt werden, wenn der Wagen HC einen Ausgangspositionsbereich erreicht. Die Anordnung ist nicht hierauf beschränkt, solange gewünschte Operationen zu bekannten Zeitpunkten durchgeführt werden.
  • 3 zeigt die Details des Aufzeichnungskopfs 5012. Eine Heizeinrichtungsplatine 5100, die durch einen Halbleiter-Herstellungsprozeß erzeugt wird, ist auf der oberen Fläche eines Stützelements 5300 angeordnet. Eine durch denselben Halbleiter-Herstellungsprozeß erzeugte Temperatursteuerungs-Heizeinrichtung (Temperaturerhöhungs-Heizeinrichtung) 5110 zum Halten und Steuern der Temperatur des Aufzeichnungskopfs 5012 ist auf der Heizeinrichtungsplatine 5100 angeordnet. Eine Montageplatte 5200 ist auf dem Stützelement 5300 angeordnet und mit der Temperatursteuerungs-Heizeinrichtung 5110 und Ausstoß- (Haupt-) Heizeinrichtungen 5113 durch beispielsweise Bonddrähte (nicht gezeigt) verbunden. Die Temperatursteuerungs-Heizeinrichtung kann 5110 durch Ankleben eines Heizelements, das in einem anderen Prozeß als dem der Heizeinrichtungsplatine 5100 erzeugt wird, an beispielsweise das Stützelement 5300 verwirklicht werden.
  • Eine Blase 5114 wird durch Erhitzen einer Tinte durch die entsprechende Ausstoßheizeinrichtung 5113 produziert. Ein Tintentröpfchen 5115 wird aus dem entsprechenden Düsenabschnitt 5029 ausgestoßen. Die auszustoßende Tinte fließt aus einer gemeinsamen Tintenkammer 5112 in den Aufzeichnungskopf.
  • 4 ist eine vereinfachte Ansicht einer Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung, welche die Erfindung ausbilden kann. Gemäß 4 hat eine Tintenkartusche 8a einen Tintentankabschnitt als oberen Abschnitt und (nicht gezeigte) Aufzeichnungsköpfe 8b als unteren Abschnitt. Die Tintenkartusche 8a ist mit einem Verbindungsstecker zum Empfangen von beispielsweise Signalen zum Ansteuern der Aufzeichnungsköpfe 8b versehen. Ein Wagen 9 trägt vier Kartuschen (die verschiedenfarbige Tinten, beispielsweise eine schwarze, eine cyanfarbene, eine magentafarbene und eine gelbe Tinte speichern) und richtet diese in einer Reihe aus. Der Wagen 9 ist mit einem Verbindungssteckerhalter versehen, der elektrisch mit den Aufzeichnungsköpfen 23 zum Übertragen von beispielsweise Signalen zum Ansteuern der Aufzeichnungskopfe verbunden ist.
  • Die Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung beinhaltet eine Abtastschiene 9a, die sich in der Hauptabtastrichtung des Wagens 9 erstreckt, um den Wagen 9 gleitend verschieblich abzustützen, und einen Antriebsriemen 9c zum Übertragen einer Antriebskraft zum Hin- und Herbewegen des Wagens 9. Die Vorrichtung beinhaltet ferner auch Paare von Transportwalzen 10c und 10d, die vor und hinter den Aufzeichnungspositionen der Aufzeichnungsköpfe angeordnet sind, zum Festklemmen und Befördern eines Aufzeichnungsmediums 11 wie beispielsweise ein Blatt Papier, das gegen eine (nicht gezeigte) Platte gepreßt wird zum Einstellen einer Aufzeichnungsoberfläche auf dem Aufzeichnungsmedium 11 derart, daß diese flach ist. Zu dieser Zeit ragt der Aufzeichnungskopf 8b jeder von dem Wagen 9 getragenenen Tintenstrahlkartusche von dem Wagen ausgehend nach unten vor und befindet sich zwischen den Transportwalzen 10c und 10d zum Befördern des Aufzeichnungsmediums. Die Ausstoßöffnungsbildungsfläche jedes Aufzeichnungskopfs liegt parallel zu dem gegen die Führungsfläche der (nicht gezeigten) Platte gepreßten Aufzeichnungsmedium. Es wird angemerkt, daß der Antriebsriemen 9c durch einen Hauptabtastmotor 63 angetrieben wird, und daß die Paare von Transportwalzen 10c und 10d durch einen (nicht gezeigten) Nebenabtastmotor 64 angetrieben werden.
  • Die Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung besitzt eine Wiederherstell-Systemeinheit, die auf der Seite der Ausgangsposition (auf der linken Seite in 4) angeordnet ist. Die Wiederherstell-Systemeinheit schließt Kappeneinheiten 300 ein, die in Entsprechung zu der Vielzahl von Tintenstrahl- Kartuschen 8a mit jeweils dem Aufzeichnungskopf 8b angeordnet sind. Bei Bewegung des Wagens 9 können die Kappeneinheiten 300 gleitend von links nach rechts bewegt werden und auch in vertikaler Richtung beweglich sein. Wenn sich der Wagen 9 in der Ausgangsposition befindet, sind die Kappeneinheiten 300 mit den entsprechenden Aufzeichnungsköpfen 8b gekoppelt, um sie zu verschließen, wodurch ein fehlerhafter Ausstoß der Tinte in den Ausstoßöffnungen der Aufzeichnungsköpfe 8b verhindert wird. Ein solcher fehlerhafter Ausstoß wird durch Verdampfung und einer infolgedessen erhöhten Viskosität und Verfestigung der anhaftenden Tinten verursacht.
  • Die Wiederherstell-Systemeinheit beinhaltet ferner eine Pumpeinheit 500, die mit den Kappeneinheiten 300 in Verbindung steht. Wenn der Aufzeichnungskopf 8b einen fehlerhaften Ausstoß verursacht, wird die Pumpeinheit 500 zum Erzeugen eines Unterdrucks in dem Saugwiederherstellprozeß, der durch Koppeln der Kappeneinheit 300 und des entsprechenden Aufzeichnungskopfs 8b ausgeführt wird, verwendet. Darüber hinaus beinhaltet die Wiederherstell-Systemeinheit eine Klinge 401 als aus einem elastischen Element wie beispielsweise Gummi ausgebildetes Reinigungselement und einen Klingenhalter 402 zum Halten der Klinge 401.
  • Die vier Tintenstrahlkartuschen, die auf dem Wagen 9 angeordnet sind, verwenden jeweils eine schwarze Tinte (im folgenden mit K abgekürzt), eine cyanfarbene Tinte (im folgenden mit C abgekürzt), eine magentafarbene Tinte (im folgenden mit M abgekürzt), und eine gelbe Tinte (im folgenden mit Y abgekürzt). Die Tinten überlagern einander in dieser Reihenfolge. Dazwischenliegende Farben können durch geeignetes Überlagern von C-, M-, und Y-Farbtintenpunkten dargestellt werden. Im einzelnen kann Rot durch Überlagern von M und Y; Blau durch Überlagern von C und M; und Grün durch Überlagern von C und Y dargestellt werden. Schwarz kann durch Überlagern der drei Farben C, M, und Y dargestellt werden. Jedoch wird, da durch Überlagern der drei Farben C, M, und Y dargestelltes Schwarz eine schwache Farbentwicklung hat und eine präzise Überlagerung dreier Farben schwierig ist, ein chromatischer Rand bzw. Farbrand ausgebildet, und wird die Tintenimplantationsdichte pro Zeiteinheit zu hoch. Aus diesen Gründen wird nur schwarz (unter Verwendung schwarzer Tinte) getrennt implantiert.
  • (Steuerungsanordnung)
  • Die Steuerungsanordnung zum Ausführen der Aufzeichnungssteuerung der jeweiligen Abschnitte der vorstehend erwähnten Vorrichtungsanordnung wird nachstehend unter Bezugnahme 5 beschrieben. In 5 ist eine Zentraleinheit bzw. CPU 60 mit einem Programm-ROM 61 zum Speichern eines Steuerprogramms, das von der CPU 60 ausgeführt wird, und einem Sicherungs-RAM 62 zum Speichern verschiedener Daten verbunden. Die CPU 60 ist ferner mit dem Hauptabtastmotor 63 zum Abtasten des Aufzeichnungskopfs und dem Nebenabtastmotor 64 zum Zuführen eines Aufzeichnungblatts verbunden. Der Nebenabtastmotor 64 wird auch in dem Saugvorgang durch die Pumpe verwendet. Die CPU 60 ist ferner mit einem Reinigungssolenoid 65, einem Papiervorschubsolenoid 66, der zur Papiervorschubsteuerung verwendet wird, einem Kühllüfter 67 und einem Papierbreitendetektor 68, der bei einem Papierbreiten-Erfassungsvorgang eingeschaltet wird, verbunden. Die CPU 60 ist ferner mit einem Papierbreitensensor 69 verbunden, einem Papierflattersensor 70, einem Papiervorschubsensor 71, einem Papierausstoßsensor 72 und einem Saugpumpen-Positionssensor 73 zum Erfassen der Position der Saugpumpe verbunden. Die CPU 60 ist ferner mit einer Wagen-Ausgangspositionssensor 74 zum Erfassen der Ausgangsposition des Wagens, einem Klappenöffnungssensor 75 zum Erfassen eines geöffneten/geschlossenen Zustands einer Klappe, und einem Temperatursensor 76 zum Erfassen der Umgebungstemperatur verbunden.
  • Die CPU 60 ist ferner mit einem Gate-Array 78 zum Durchführen der Zufuhrsteuerung von Aufzeichnungsdaten zu den vier Farbköpfen, einem Kopftreiber 79 zum Ansteuern der Köpfe, den Tintenkartuschen 8a für vier Farben, und den Aufzeichnungsköpfen 8b für vier Farben verbunden. 5 veranschaulicht repräsentativ die Kartusche 8a für Bk- (schwarze) Tinte und den Bk-Aufzeichnungskopf 8b. Der Kopf 8b hat Hauptheizein richtungen 8c zum Ausstoßen der Tinte, Nebenheizeinrichtungen 8d zum Durchführen einer Temperatursteuerung des Kopfs, und Temperatursensoren 8e zum Erfassen der Kopftemperatur.
  • 6 ist eine Ansicht, die eine Heizeinrichtungsplatine (H.B) 853 des in dieser Vorrichtung verwendeten Kopfs zeigt. Anordnungen von Ausstoßeinheiten 8g, auf welchen die Temperatursteuerungs- (Neben-) Heizeinrichtungen 8d und die Ausstoß-(Haupt-) Heizeinrichtungen 8c angeordnet sind, die Temperatursensoren 8e, und Ansteuerelemente 8h sind derart auf einem einzigen Substrat ausgebildet, daß sie die in 6 gezeigte positionelle Beziehung haben. Wenn die Elemente auf dem nur einen Substrat angeordnet sind, können die Erfassung und die Steuerung der Kopftemperatur effizient durchgeführt werden, und können ein kompakter Kopf und ein einfacher Herstellungsprozeß realisiert werden. 6 zeigt ferner die positionale Beziehung äußerer Wandabschnitte 8f einer oberen Platte zum Trennen der H.B in einen mit der Tinte gefüllten Bereich und einen verbleibenden Bereich.
  • (Ausführungsbeispiel der Erfindung)
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend im einzelnen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. In diesem Ausführungsbeispiel sind ein Temperaturerfassungselement, das in der Lage ist, die Temperatur des Aufzeichnungskopfs der vorstehend erwähnten Aufzeichnungsvorrichtung direkt zu erfassen, und eine Temperaturberechnungsschaltung für dieses Element hinzugefügt.
  • Die Steuerungsanordnung dieses Ausführungsbeispiels ist dieselbe wie die in 5 gezeigte, und die Anordnung eines Aufzeichnungskopfs ist dieselbe wie die in 6 gezeigte.
  • Gemäß 6 sind die Kopftemperatursensoren 8e auf einer Heizeinrichtungsplatine 853 des Aufzeichnungskopfs zusammen mit den Ausstoßheizeinrichtungen 8g und den Nebenheizeinrichtungen 8d angeordnet und thermisch mit der Wärmequelle des Aufzeichnungskopfs gekoppelt.
  • In diesem Ausführungsbeispiel werden die Ausgangstemperaturcharakteristiken einer Temperaturerfassungsdiode, welche gleichzeitig mit einer auf der Heizeinrichtungsplatine erzeugten Diode als ein Abschnitt einer Ausstoßheizeinrichtungs-Ansteuereinrichtung ausgebildet wird, als Temperatursensor (Di-Sensor) verwendet.
  • 7 zeigt Temperaturkennlinien der Temperaturcharakteristiken des Temperaturerfassungselements des Aufzeichnungskopfs dieses Ausführungsbeispiels. In diesem Ausführungsbeispiel wird das Temperaturerfassungselement mit einem konstanten Strom von 200 μA angesteuert und zeigt Ausgangscharakteristiken, d. h. eine Ausgangsspannung von VF von 575 ± 25 mV (25°C), und die Temperaturabhängigkeit von etwa –2,5 mV/°C. Obwohl Schwankungen in der Temperaturabhängigkeit hinsichtlich des Herstellungsprozesses des Elements klein sind, weicht die Ausgangsspannung stark ab, und kann eine Schwankung von etwa 25°C auftreten. Die in diesem Ausführungsbeispiel benötigte Temperaturerfassungsgenauigkeit beträgt ±2°C, und es sind 12 Ränge von Identifikationsinformationen erforderlich, um einen Korrekturwert zu messen und dem Aufzeichnungskopf bei Auslieferung des Aufzeichnungskopfs Informationen zur Verfügung zu stellen. Schwankungen der Temperaturerfassungselemente können in dem Herstellungsprozeß unterdrückt werden. Zu diesem Zweck werden jedoch die Herstellungskosten des Aufzeichnungskopfs auf unerwünschte Weise erhöht, so daß dies für einen austauschbaren Aufzeichnungskopf wie in diesem Ausführungsbeispiel sehr nachteilig ist.
  • In diesem Ausführungsbeispiel wird der Temperatursensor des Aufzeichnungskopfs unter Verwendung eines an dem Hauptkörper der Aufzeichnungsvorrichtung bereitgestellten Referenzsensors korrigiert. Wenn die Erfassungstemperatur korrigiert wird, kann die Temperatur der Tinte in einer von einer oberen Platte 8f umgebenen gemeinsamen Tintenkammer, welche Temperatur zur Stabilisierung des Ausstoßes wichtig ist, speziell die Tintentemperatur in der Ausstoßeinheit, mit hoher Genauigkeit erfaßt werden, und kann der Ausstoß stabilisiert werden.
  • (Temperaturkalibrierung)
  • Die Kalibrierung des Temperaturerfassungselements des Aufzeichnungskopfs in diesem Ausführungsbeispiel wird unter Verwendung eines auf einer elektrischen Schaltungsplatine des Hauptkörpers angeordneten Chip-Thermistors 5024 in einer Nichtaufzeichnungsbetriebsart mit der kleinen Tintentemperaturabweichung in der Ausstoßeinheit durchgeführt. Der Chip-Thermistor 5024 ist auf der elektrischen Schaltungsplatine zusammen mit seiner Erfassungsschaltung angeordnet und wurde ebenso wie eine Variation der Erfassungsschaltung vor der Auslieferung der Aufzeichnungsvorrichtung bereits kalibriert.
  • Da der Chip-Thermistor 5024 die Temperatur in dem Hauptaufbau der Aufzeichnungsvorrichtung erfassen kann, wird davon ausgegangen, daß die Temperatur des Aufzeichnungskopfs gleich dem Erfassungswert in einem Zustand ist, in dem dem Aufzeichnungskopf keine Energie für einen Temperaturhaltevorgang und einen Ausstoß zugeführt wird: Wenn eine solche Energie dem Aufzeichnungskopf zugeführt wird, wird die Temperatur in dem Hauptaufbau der Aufzeichnungsvorrichtung nach dem Verstreichen einer vorbestimmten Zeitspanne nach dem Zuführen der Energie nahezu gleich der Temperatur des Aufzeichnungskopfs.
  • Dieses Ausführungsbeispiel umfaßt einen Nichtaufzeichnungszeit-Meßzeitgeber zum Messen einer Nichtaufzeichnungszeit. Wenn ein Nichtaufzeichnungszustand über eine vorbestimmte Zeitspanne hinweg andauert, wird das Temperaturerfassungselement des Aufzeichnungskopfs kalibriert, um einen Korrekturwert zum Inübereinstimmungbringen eines durch das Temperaturerfassungselement des Aufzeichnungskopfs tatsächlich gemessenen Werts mit der Erfassungstemperatur des Chip-Thermistors des Hauptaufbaus zu berechnen. Der berechnete Korrekturwert wird in einem RAM oder einem EEPROM 62 gespeichert. Danach wird die Temperatur des Aufzeichnungskopfs durch Korrigieren des tatsächlich gemessenen Werts unter Verwendung des Korrekturwerts berechnet. Die Nichtaufzeichnungszeit in diesem Ausführungsbeispiel bedeutet einen Zustand, in dem dem Aufzeichnungskopf keine Energie zugeführt wird. Daher beinhaltet die Nichtaufzeichnungszeit keine Zeit, während der die Temperatur des Aufzeichnungskopfs als ein Vorbetriebsablauf für die Aufzeichnung beibehalten wird. Auch in einem ausgeschalteten Zustand kann dann, wenn eine durch eine Batterie gesicherte Zeitgebereinrichtung zur Verfügung steht, die Ausschaltzeit zum Zweck der Vereinfachung der Zeitgebersteuerung gemessen werden.
  • Ferner kann jedesmal dann, wenn als eine Kalibrierungsausführungszeit die Nichtaufzeichnungszeit eine vorbestimmte Zeitspanne überschreitet, die Kalibrierung ausgeführt werden. Wenn die Nichtaufzeichnungszeit die vorbestimmte Zeitspanne überschreitet, wird nur ein Kalibrierungsanforderungssignal erzeugt, und wird die Kalibrierung zu dieser Zeit nicht tatsächlich ausgeführt. Danach kann die Kalibrierung ausgeführt werden, bevor neue Energie dem Ausstoßkopf zugeführt wird, beispielsweise vor dem Beginn der nächsten Aufzeichnung oder unmittelbar nachdem der Leistungsschalter eingeschaltet wird.
  • Die Wärmequelle in der Aufzeichnungsvorrichtung beinhaltet eine Leistungsversorgungseinheit der Aufzeichnungsvorrichtung, und ein Steuerelement selbst auf der elektrischen Schaltungsplatine zusätzlich zu dem Aufzeichnungskopf. In manchen Fällen kann die Erfassungstemperatur des Chip-Thermistors 5024 als dem Referenztemperatursensor in dem Hauptkörper die Temperatur des verbleibenden Abschnitts in der den Aufzeichnungskopf beinhaltenden Aufzeichnungsvorrichtung überschreiten. Aus diesem Grund wird in diesem Ausführungsbeispiel die Erfassungstemperatur des Chip-Thermistors 5024 auf der Grundlage der Einschaltzeit der Aufzeichnungsvorrichtung korrigiert. Als eine Korrekturtabelle für diesen Vorgang wird die nachstehend dargestellte Tabelle 5 verwendet, und derselbe Zeitgeber wie der zum Messen der Nichtaufzeichnungszeit wird zum Messen der Einschaltzeit verwendet.
  • Tabelle 5
    Figure 00190001
  • In diesem Ausführungsbeispiel mißt der Einschaltzeitgeber einfach eine Zeit, die verstrichen ist, seit der Leistungsschalter eingeschaltet wurde, bis der Temperatursensor des Aufzeichnungskopfs korrigiert wird. Wenn die Einflüsse der Wärmeerzeugungsmenge der Leistungsversorgung und der Wärmeerzeugungsmenge der Ansteuereinrichtung für den Aufzeichnungskopf groß sind, kann ein auf der Grundlage von dem Aufzeichnungskopf zugeführter Energie berechneter Temperaturanstieg zusätzlich zu der Einschaltzeit korrigiert werden. Ferner kann eine Korrektur auf der Grundlage aller zurückliegender Faktoren, wie beispielsweise der Einschaltzeit oder der dem Aufzeichnungskopf zugeführten Energie, die den lokalen Temperaturanstieg des Chip-Thermistors 5024 des Hauptaufbaus beeinflussen, durchgeführt werden.
  • 8 zeigt einen Verarbeitungsablauf zum Kalibrieren des Temperaturerfassungselements des Aufzeichnungskopfs in diesem Ausführungsbeispiel. Die Kalibrierungsverarbeitung wird nachstehend im einzelnen unter Bezugnahme auf 8 und das Blockdiagramm von 5 beschrieben.
  • Wenn der Leistungsschalter in Schritt S400 eingeschaltet wird, liest eine CPU 60 einen Di-Sensor-Korrekturwert (a), der in dem EEPROM 62 gespeichert ist, in ihr internes RAM, um einen Zustand festzulegen, in dem der Di-Sensor korrigiert und verwendet wird (S410). Dann wird der Einschaltzeitgeber zurückgesetzt/gestartet, um Vorbereitungen für die Temperaturanstiegskorrektur des Chip-Thermistorsensors 5024 in dem Hauptaufbau zu treffen (S420). Dann wird der Nichtaufzeichnungszeitgeber zum Bestimmen des Korrekturzeitpunkts des Di-Sensors zurückgesetzt/gestartet (S440). In diesem Zustand befindet sich die Steuerung in Bereitschaft, während geprüft wird, ob der Nichtaufzeichnungszeitgeber einen Zeitablaufzustand erreicht (S450) oder ob ein Drucksignal zugeführt wird (S460).
  • Wenn das Drucksignal zuerst zugeführt wird, wird ein Kopfheizvorgang begonnen, um den Druckvorgang vorzubereiten (S470). In diesem Fall wird die Temperaturerfassung für den Kopfheizvorgang durch Korrigieren der durch den Di-Sensor erfaßten Temperatur unter Verwendung des in dem EEPROM 62 gespeicherten Korrekturwerts durchgeführt. Nach dem Kopfheizvorgang wird der Aufzeichnungs (Druck)-Vorgang durchgeführt (S480). Danach wird der Kopfheizvorgang angehalten (S490). Während des Druckvorgangs kann, wie vorstehend beschrieben wurde, die Ausstoßstabilisierungssteuerung durch ein PWM-Ausstoßmengen-Steuerungsverfahren basierend auf der Erfassungstemperatur des Aufzeichnungskopfs durchgeführt werden. In dem Kopfheizvorgang und dem Aufzeichnungsvorgang unterscheidet sich, da dem Aufzeichnungskopf Energie zugeführt wird, die Temperatur des Aufzeichnungskopfs von der Temperatur des Chip-Thermistors 5024 auf der elektrischen Schaltungsplatine des Hauptaufbaus (ist normalerweise höher). Aus diesem Grund wird, nachdem der Aufzeichnungsvorgang abgeschlossen ist, der Nichtaufzeichnungszeitgeber zurückgesetzt/gestartet (S440), wodurch erneut auf den Korrekturzeitpunkt des Di-Sensors gewartet wird.
  • Wenn der Nichtaufzeichnungszeitgeber in dem Bereitschaftszustand den Zeitablaufzustand erreicht hat, d. h. wenn davon ausgegangen wird, daß die Temperatur in dem Hauptaufbau der Aufzeichnungsvorrichtung (die Temperatur des Chip-Thermistors 5024) nahezu gleich der Temperatur des Aufzeichnungskopfs wird, wird die Di-Sensor-Korrektur durchgeführt. Bei der Di-Sensor-Korrektur wird die Temperatur (Tt) des Referenzthermistors (des Chip-Thermistors 5024) gelesen (S500), und wird die Temperaturanstiegskorrektur der Temperatur des Referenzthermistors unter Bezugnahme auf die Daten von dem Einschaltzeitgeber für die Temperaturanstiegskorrektur durchgeführt (S510). Die Temperaturanstiegskorrektur wird unter Verwendung eines Korrekturwerts b in einer in einem Programm-ROM 61 gespeicherten Tabelle (Tabelle 5) durchgeführt (Tt + b).
  • Dann wird die Di-Sensor-Temperatur (Td) gelesen (S530), und wird der Di-Sensor-Korrekturwert (a) berechnet (S540). Der Di-Sensor-Korrekturwert wird als eine Differenz (Tt + b – Td) zwischen der Temperatur (Tt + b) des Referenzthermistors 5024 nach der Temperaturanstiegskorrektur und der Di-Sensor-Temperatur (Td) berechnet. Der wie vorstehend beschrieben erhaltene Korrekturwert (a) des Di-Sensors als dem Temperatursensor des Aufzeichnungskopfs wird in dem Sicherungs-EEPROM gespeichert und für die nächste Temperatursteuerung in dem internen RAM der CPU 60 belassen (S550). Auf diese Art und Weise wird die Korrektur des Di-Sensors abgeschlossen und kehrt der Ablauf zu Schritt S440 zurück, um Vorbereitungen für den nächsten Korrekturzeitpunkt oder den Druckvorgang zu treffen.
  • Wie vorstehend beschrieben wurde, kann, da das Temperaturerfassungselement des Aufzeichnungselements leicht kalibriert werden kann, auch dann, wenn ein austauschbarer Aufzeichnungskopf wie in diesem Ausführungsbeispiel verwendet wird, die Temperatursteuerung des Aufzeichnungskopfs stabil durchgeführt werden. Wenn eine Steuerung unter Verwendung des Temperaturerfassungselements des Aufzeichnungskopfs durchgeführt wird, welches Element wie vorstehend beschrieben leicht korrigierbar ist, kann eine tatsächliche Ausstoßmenge unabhängig von der Tintentemperatur stabil gesteuert werden, und kann ein aufgezeichnetes Bild hoher Qualität mit einer gleichförmigen Dichte erhalten werden.
  • In diesem Ausführungsbeispiel wird dann, wenn 30 Minuten als Nichtaufzeichnungszeit verstrichen sind, die Korrektur durch geführt. Diese Zeitspanne kann jedoch in Übereinstimmung mit der benötigten Genauigkeit der Kalibrierung (Korrektur) geeignet festgelegt werden.
  • In diesem Ausführungsbeispiel wird als ein Beispiel des Verwendens des kalibrierten Temperaturerfassungselements des Aufzeichnungskopfs eine Doppelimpuls-PWM-Steuerung zum Steuern der Ausstoßmenge verwendet. Es können jedoch eine Einzelimpuls-PWM-Steuerung oder eine drei oder mehr Impulse verwendende PWM-Steuerung verwendet werden. In diesem Ausführungsbeispiel wird die Steuerung durchgeführt, um einen optimalen Ausstoß in Übereinstimmung mit der Temperatur des Aufzeichnungskopfs durchzuführen. Zum Beispiel kann dieses Ausführungsbeispiel bei der Steuerung zum Ändern einer Aufzeichnungsgeschwindigkeit oder Verzögern (Bereithalten) der Aufzeichnung so, daß die Temperatur des Aufzeichnungskopfs innerhalb einen vorbestimmten Bereich fällt, verwendet werden. Die Erfassungstemperatur des kalibrierten Temperaturerfassungselements kann nicht nur bei der Ansteuerungssteuerung des Aufzeichnungskopfs verwendet werden, sondern auch bei der Steuerung eines bekannten Wiederherstellungssystems als einer Ausstoßstabilisierungseinrichtung, zum Beispiel einer Einrichtung zum zwangsweisen Entladen der Tinte aus dem Aufzeichnungskopf, einer Wischeinrichtung und einer Vorausstoßeinrichtung.
  • (Erstes zu dem vorstehenden Ausführungsbeispiel gehörendes Beispiel)
  • In diesem Beispiel wird der Kalibrierungszeitpunkt eines Temperaturerfassungselements (Di-Sensor) eines Aufzeichnungskopfs durch Messen der Änderungsrate bzw. -geschwindigkeit der Erfassungstemperatur des Temperaturerfassungselements bestimmt. Für die Anordnung des Temperaturerfassungselements des Aufzeichnungskopfs und dergleichen werden dieselben Anordnungen wie diejenigen in dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel verwendet, so daß nachstehend nur ein Kalibrierungszeitpunkt-Bestimmungsverfahren unter Bezugnahme auf 9 beschrieben wird. Dieselben Bezugszeichen in 9 bezeichnen dieselben Schritte wie in 8.
  • In diesem Beispiel wird die Änderungsrate des Erfassungssensors des Di-Sensors ausgehend von einem Zeitpunkt unmittelbar nach dem Einschalten des Leistungsschalter gemessen (S600). Die Änderungsrate der Erfassungstemperatur wird durch Berechnen einer Differenz zwischen Temperaturen bei vorbestimmten Zeitintervallen gemessen. In diesem Beispiel wird die Erfassungstemperatur jede Minute gelesen, und wird eine Differenz zwischen der gegenwärtigen Erfassungstemperatur, die in dem internen RAM der CPU 60 gespeichert ist, und der Erfassungstemperatur eine Minute vorher als die Erfassungstemperatur-Änderungsrate (a) berechnet. Falls in Schritt S610 ermittelt wird, daß die Änderungsrate kleiner ist als 0,2 deg/min, d. h. falls davon ausgegangen wird, daß die Temperatur in dem Hauptkörper der Aufzeichnungsvorrichtung (die Temperatur des Chip-Thermistors 5024) nahezu gleich der Temperatur des Aufzeichnungskopfs wird, wird der Di-Sensor des Aufzeichnungskopfs kalibriert (S610). In diesem Beispiel wird, um eine häufige Kalibrierung zu vermeiden, das Vorhandensein/Fehlen der Ausführung der Korrektur geprüft, so daß eine Korrektur einmal pro Einschaltvorgang durchgeführt wird (S620). Falls ermittelt wird, daß der Di-Sensor zum ersten Mal korrigiert wird, wird die Kalibrierung auf dieselbe Art und Weise wie in dem vorstehenden Ausführungsbeispiel durchgeführt, und wird schließlich ein das Ende der Kalibrierung, d. h. das Ende der Di-Sensor-Korrektur, anzeigendes Signal aufgezeichnet (S630).
  • In diesem Beispiel ist es, da der Sensor nur einmal korrigiert werden muß, beispielsweise wenn der Kopf ausgetauscht wird, ausreichend, daß die Korrektur zumindest einmal nach dem Einschaltvorgang durchgeführt wird. Aus diesem Grund kann die Temperaturanstiegskorrektur des Referenztemperatursensors des Hauptkörpers als ein Temperaturkorrekturverfahren, nachdem eine relativ lange Zeitspanne nach dem in dem vorstehenden Ausführungsbeispiel beschriebenen Einschaltvorgang verstrichen ist, weggelassen werden. In diesem Beispiel kann, da davon ausgegangen wird, daß der Aufzeichnungskopf zu einem relativ frühen Zeitpunkt nach dem Einschalten des Leistungsschalters kalibriert wird, wenn der Leistungsschalter nicht so häufig eingeschaltet/ausgeschaltet wird, der Druckvorgang für mehrere Seiten nach dem Einschaltvorgang unter Verwendung eines vorab in dem ROM gespeicherten Mittelwerts der Temperaturkorrektur ohne Verwenden eines wiederbeschreibbaren Speicherelements, wie beispielsweise das EEPROM 62, durchgeführt werden.
  • Wenn der Austauschvorgang des Aufzeichnungskopfs durch beispielsweise Erfassen des Anbringens/Lösens des Aufzeichnungskopfs unter Verwendung eines mechanischen Schalters erfaßt werden kann, kann dann, wenn ermittelt wird, daß die Änderungsrate kleiner ist als ein vorbestimmter Wert, nachdem ein Austauschsignal des Aufzeichnungskopfs zugeführt ist, die Kalibrierung nur einmal durchgeführt werden.
  • In diesem Beispiel wird dann, wenn die Änderungsrate kleiner ist als 0,2 deg/min, der Di-Sensor des Aufzeichnungskopfs kalibriert. Die Referenzänderungsrate kann jedoch in Übereinstimmung mit der benötigten Genauigkeit der Kalibrierung (Korrektur) festgelegt werden.
  • (Zweites zum dem vorstehenden Ausführungsbeispiel gehörendes Beispiel)
  • Dieses Beispiel beschreibt beispielhaft ein Verfahren zum Verhindern einer fehlerhaften Korrektur eines Temperaturerfassungselements eines Aufzeichnungskopfs. Die normale Temperatur kann aufgrund einer Störung, wie beispielsweise einer Trennung des Temperaturerfassungselements des Aufzeichnungskopfs oder einer Abnormalität einer Erfassungsschaltung des Hauptaufbaus, häufig nicht erfaßt werden. Insbesondere in dem Fall eines austauschbaren Kopfs kann die elektrische Verbindung des Temperaturerfassungselements vorübergehend unterbrochen sein. Darüber hinaus kann die Erfassungsschaltung aufgrund elektrostatischen Rauschens vorübergehend eine Abnormalität verursachen.
  • Wie in 10 gezeigt ist, wird dann, wenn die vorübergehende Abnormalität auftritt, die Kalibrierung des Temperaturerfassungselements verzögert oder angehalten. Dieselben Bezugszeichen in 10 bezeichnen dieselben Schritte wie in 9.
  • In Schritt S640 in 10 wird dann, wenn der Korrekturwert gleich oder größer als 10 wird, ermittelt, daß die vorstehend erwähnte Abnormalität auftritt, und wird der Korrekturwert weder gespeichert noch aktualisiert. Wenn der Korrekturwert kleiner als 10 ist, wird der Korrekturwert aktualisiert (S550). Wenn ein abnormaler Korrekturwert berechnet wird, wartet die Steuerung auf den nächsten Korrekturzeitpunkt. Es kann jedoch ein abnormale Temperatur-Alarm erzeugt werden, um einen Benutzer dazu zu drängen, den Aufzeichnungskopf wieder anzubringen.

Claims (10)

  1. Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung, umfassend: ein Kopftemperatur-Erfassungselement (8e), das an einem Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von Tinte vorgesehen ist; ein Referenztemperatur-Erfassungselement (5024), das an einem Hauptaufbau der Vorrichtung vorgesehen ist; eine Kalibriereinrichtung zum Kalibrieren einer durch das Kopftemperatur-Erfassungselement erfaßten Kopftemperatur zu einem vorbestimmten Zeitpunkt auf der Grundlage einer durch das Referenztemperatur-Erfassungselement erfaßten Referenztemperatur; wobei die Kalibriereinrichtung eine Zeitgebereinrichtung (5440, 5450) umfaßt zum Messen einer Nichtaufzeichnungsperiode; und die Kalibriereinrichtung zum Kalibrieren der durch das Kopftemperatur-Erfassungselement (8e) erfaßten Kopftemperatur, nachdem die gemessene Nichtaufzeichnungsperiode eine vorbestimmte Zeitspanne überschreitet, angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß: die Zeitgebereinrichtung zum Messen der Nichtaufzeichnungsperiode auch dann, wenn sich die Vorrichtung in einem ausgeschalteten Zustand befindet, in der Lage ist; und die Kalibriereinrichtung zum Kalibrieren der durch das Kopftemperatur-Erfassungselement (8e) erfaßten Kopftemperatur auf der Grundlage der durch das Referenztemperatur-Erfassungselement (5024) erfaßten Referenztemperatur vor dem Beginn der nächsten Aufzeichnung oder bei einem Einschalten der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung, nachdem die gemessene Nichtaufzeichnungsperiode eine vorbestimmte Zeitspanne überschreitet, angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, ferner umfassend eine Korrektureinrichtung zum Korrigieren einer durch das Referenztemperatur-Erfassungselement erfaßten Referenztemperatur auf der Grundlage des Temperaturanstiegs während einer durch die Zeitgebereinrichtung seit dem Einschalten gezählten Zeit.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, ferner umfassend eine Ausstoßmengen-Steuereinrichtung zum Steuern einer aus dem Aufzeichnungskopf auszustoßenden Tintenmenge, wobei die Ausstoßmengen-Steuereinrichtung zum Steuern der auszustoßenden Tintenmenge auf der Grundlage der durch die Kalibriereinrichtung kalibrierten Kopftemperatur angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner umfassend eine Wiederherstelleinrichtung zum Wiederherstellen der Ausstoßfähigkeit des Aufzeichnungskopfs in Übereinstimmung mit der durch die Kalibriereinrichtung kalibrierten Kopftemperatur.
  5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner umfassend einen Aufzeichnungskopf, welcher zum Ausstoßen von Tinte durch Verursachen einer Zustandsänderung in der Tinte unter Verwendung von Wärmeenergie angeordnet ist.
  6. Verfahren zum Betreiben einer Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung mit einem Kopftemperatur-Erfassungselement (8e), das an einem Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von Tinte vorgesehen ist, und einem Referenztemperatur-Erfassungselement (5024), das an einem Hauptaufbau der Vorrichtung vorgesehen ist, umfassend den Schritt des Kalibrierens einer durch das Kopftemperatur-Erfassungselement erfaßten Kopftemperatur zu einem vorbestimmten Zeitpunkt auf der Grundlage einer durch das Referenztemperatur-Erfassungselement erfaßten Referenztemperatur, wobei der Kalibrierschritt durch Messen (S440, S450) einer Nichtaufzeichnungsperiode unter Verwendung einer Zeitgebereinrichtung und Kalibrieren der durch das Kopftemperatur-Erfassungselement (8e) erfaßten Kopftemperatur auf der Grundlage der durch das Referenztemperatur-Erfassungselement (5024) erfaßten Referenztemperatur durchgeführt wird, wenn die gemessene Nichtaufzeichnungsperiode eine vorbestimmte Zeitspanne überschreitet, gekennzeichnet durch das Messen der Nichtaufzeichnungsperiode unter Verwendung, als die Zeitgebereinrichtung, einer Zeitgebereinrichtung, die auch dann zum Messen der Nichtaufzeichnungsperiode in der La ge ist, wenn sich die Vorrichtung in einem ausgeschalteten Zustand befindet, und das Kalibrieren der durch das Kopftemperatur-Erfassungselement (8e) erfaßten Kopftemperatur auf der Grundlage der durch das Referenztemperatur-Erfassungselement (5024) erfaßten Referenztemperatur vor dem Beginn der nächsten Aufzeichnung oder bei einem Einschalten der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung, nachdem die gemessene Nichtaufzeichnungsperiode eine vorbestimmte Zeitspanne überschreitet.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, ferner umfassend das Korrigieren einer durch das Referenztemperatur-Erfassungselement erfaßten Referenztemperatur auf der Grundlage eines Ausmaßes eines Temperaturanstiegs in Übereinstimmung mit einer durch die Zeitgebereinrichtung seit dem Einschalten gemessenen Zeit.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, ferner umfassend den Schritt des Steuerns der aus dem Aufzeichnungskopf auszustoßenden Tintenmenge auf der Grundlage der in dem Kalibrierschritt kalibrierten Kopftemperatur.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, ferner umfassend den Schritt des Wiederherstellens der Ausstoßfähigkeit des Aufzeichnungskopfs auf der Grundlage einer in dem Kalibrierschritt kalibrierten Kopftemperatur.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, bei dem der Aufzeichnungskopf eine Zustandsänderung in der Tinte durch Wärmeenergie verursacht und die Tinte auf der Grundlage der Zustandsänderung ausstößt.
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