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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Gebiet der
Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ein Aufzeichnungsgerät zum Aufzeichnen eines Bilds
gemäß den Eingabedaten.
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Bemerkungen zum Stand
der Technik
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In
einem Aufzeichnungsgerät
gemäß dem Stand
der Technik (nachstehend als eine Druckvorrichtung bezeichnet) dient
ein Netzschalter als ein Schalter für eine Stromversorgungsschaltung,
und wenn die Stromversorgung der Druckvorrichtung eingeschaltet
ist, wird einer Steuerschaltung einer Druckvorrichtung eine Energie
zugeführt,
und wird die Stromversorgung der Druckvorrichtung ausgeschaltet,
erfolgt keine Energiezuführung.
Dieses Verfahren weist jedoch die folgenden Nachteile auf:
- (1) Wenn die Stromversorgung eingeschaltet wird,
ist es erforderlich, eine Absolutposition eines Schlittens zu erfassen
(Ausgangspositionserfassung).
- (2) Da es nicht möglich
ist, zu verhindern, daß Tinte
am Aufzeichnungskopf haften bleibt, wenn die Stromversorgung ausgeschaltet
wird, ist eine Regenerierungssteuerung des Aufzeichnungskopfs erforderlich,
wenn die Stromversorgung eingeschaltet wird.
- (3) Da die Regenerierungssteuerung des Kopfs jedesmal erforderlich
ist, wenn die Stromversorgung eingeschaltet wird, steigt wegen des
wiederholten Ein-/Ausschaltens der Stromversorgung der Tintenverbrauch.
- (4) Ist eine Stromversorgung-Abschaltfolge, wie z.B. ein Papierausstoß oder ein
Verkappen eines Kopfs bei eingeschalteter Stromversorgung auszuführen, ist
eine spezielle Schaltung zum Steuern des Geräts erforderlich, damit die
Stromversorgung nicht unterbrochen wird, bis die Stromversorgung-Abschaltfolge abgeschlossen
ist.
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Um
die vorstehend erwähnten
Probleme zu lösen,
ist vorgeschlagen worden, das Ein-/Aus-Schalten der Druckvorrichtung
durch den Netzschalter nicht zum Ein-/Aus-Schalten der Stromzuführschaltung,
sondern zum Einstellen eines Druckfreigabezustandes und eines Drucksperrzustandes
zu verwenden.
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Wenn
jedoch das Ein-/Aus-Schalten der Stromversorgung der Druckvorrichtung
zum Einstellen des Druckfreigabezustandes und des Drucksperrzustandes,
anstatt zum Ein-/Aus-Schalten der Stromversorgungsschaltung zu verwenden,
besteht die Möglichkeit,
daß der
Hauptcomputer die Druckdaten gemäß einem
Interfacesignal der Druckvorrichtung sendet, weil das Interfacesignal
selbst während
des Aus-Zustandes der Stromversorgung der Druckvorrichtung gültig ist.
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Daher
hat in der Druckvorrichtung gemäß dem Stand
der Technik, in welcher der Ein-/Aus-Zustand der Stromversorgung
der Druckvorrichtung dem Ein-/Aus-Zustand der Stromversorgungsschaltung
entspricht, das Interfacesignal zur Druckvorrichtung einen niedrigen
oder eine hohen Impedanzwert, wenn die Stromversorgung der Druckvorrichtung ausgeschaltet
ist. Unter anderem nimmt eine Signalleitung, welche anzeigt, daß die Druckvorrichtung keine
Druckdaten empfängt,
zum Beispiel in Form eines Belegtsignals (Daten werden trotz aktivierter Druckvorrichtung
nicht empfangen), welches anzeigt, ob der Drucker Daten empfangen
kann oder nicht und welches vom Drucker an den Hauptcomputer gesendet
wird, in Form eines Fehlersignals, welches den Off-line-Zustand
oder einen Fehler anzeigt, oder in Form eines PE-Signals, welches
anzeigt, daß das Papier
ausgegangen ist, einen Hochimpedanzzustand an, und die Signalleitung
ist auf einem hohen Pegel, wenn das Signal vom Hauptcomputer angehoben
wird, und auf einem niedrigen Pegel, wenn es abgesenkt wird.
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Wenn
die Stromversorgung der Druckvorrichtung ausgeschaltet, wird, erhöht oder
senkt der Hauptcomputer den Pegel des Signals auf der Signalleitung,
um das Belegtsignal, das Fehlersignal oder das PE-Signal zu aktivieren,
um zu verhindern, daß die
Daten zur Druckvorrichtung gesendet werden.
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Wenn
jedoch der Ein-/Aus-Zustand der Stromversorgung der Druckvorrichtung
zum Steuern des Druckfreigabezustandes und des Drucksperrzustand
anstatt zum Ein-/Aus-Schalten der Stromversorgungsschaltung verwendet
wird, haben das Belegtsignal, das Fehlersignal und das PE-Signal
keinen hohen Impedanzwert, selbst wenn die Druckoperation nicht
ausgeführt
wird, weil die Energie der Steuerschaltung der Druckvorrichtung
zugeführt
wird und daher eine Möglichkeit
besteht, daß die
Druckdaten vom Hauptcomputer gesendet werden können.
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Im
Dokument JP-A-1-269565 ist ein Drucker beschrieben, welcher im Fall
des Empfangs von Druckdaten im Off-line-Zustand eine On-line-Eingabe/Ausgabe-Steuersektion
veranlaßt,
die empfangenen Daten auf einer Magnetsscheibe zu speichern, bis
der Druckmodus Online geschaltet ist.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein Aufzeichnungsgerät bereitgestellt, welches zum Empfangen
von Druckdaten an einen Hauptcomputer angeschlossen werden kann,
um auf einem Aufzeichnungsmedium Bilder zu erzeugen, wobei das Aufzeichnungsgerät aufweist:
eine
Aufzeichnungsvorrichtung, welche den installierten Aufzeichnungskopf
veranlaßt,
in Übereinstimmung
mit den vom Hauptcomputer gesendeten Daten ein Bild auf dem Aufzeichnungsmedium
zu drucken,
eine Schaltvorrichtung zum Umschalten des Aufzeichnungsgerätes von
Aufzeichnungsbetrieb auf Stillstand und umgekehrt.
eine Vorrichtung
zum Speisen des Aufzeichnungsgerätes
mit einer bestimmten Spannung, unabhängig von dem durch die Schaltvorrichtung
eingestellten Druckmodus,
gekennzeichnet durch eine Steuervorrichtung,
welche durch die von der Spannungsspeisevorrichtung vorgegebene
Spannung aktiviert wird, um die Aufzeichnungsvorrichtung zu steuern,
wobei die Steuervorrichtung entsprechend konstruiert ist, um das
Aufzeichnungsgerät
aus dem Stillstand auf Aufzeichnen zu schalten, wenn vom Hauptcomputer
Daten oder/und ein bestimmtes Steuersignal an das Aufzeichnungsgerät gesendet
werden.
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Diese
und weitere Aspekte der vorliegenden Erfindung sind aus der nachfolgenden
detaillierten Beschreibung in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen
deutlicher zu erkennen.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
einen Aufzeichnungskopf eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts, auf welches die vorliegende
Erfindung anwendbar ist,
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts, auf welches die vorliegende
Erfindung anwendbar ist,
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3 zeigt
ein Blockdiagramm einer Steuereinheit des Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts,
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4 zeigt
ein Blockdiagramm einer Interfaceschaltung,
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5 zeigt
einen Ablaufplan einer Steuerung in einem nicht in den Geltungsbereich
der Erfindungsansprüche
fallenden ersten Beispiel,
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6 zeigt
ein Blockdiagramm einer Interfaceschaltung in einem nicht in den
Geltungsbereich der Erfindungsansprüche fallenden zweiten Beispiel.
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7 zeigt
einen Ablaufplan einer Steuerung im zweiten Beispiel,
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8 zeigt
ein Blockdiagramm einer Steuereinheit des Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts in einem
nicht in den Geltungsbereich der Erfindungsansprüche fallenden dritten Beispiel,
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9 zeigt
einen Ablaufplan einer Steuerung im dritten Beispiel,
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10 zeigt
einen Ablaufplan einer Steuerung in einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung,
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11 zeigt
einen Ablaufplan einer Steuerung in einer modifizierten ersten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung,
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12 zeigt
einen Ablaufplan einer Steuerung bei automatischem Abschalten der
Spannungsquelle,
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13 zeigt
einen Ablaufplan einer Steuerung in einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Die
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden nachstehend unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen ausführlich
beschrieben.
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Die 1 und 2 zeigen
einen Aufbau einer Druckvorrichtung, auf welche die vorliegende
Erfindung anwendbar ist. IJH (20) bezeichnet einen Tintenstrahlkopf
(Aufzeichnungskopf), welcher durch Wärmeenergie erzeugte Blasen
Tinte auf ein Aufzeichnungsmedium ausstößt, IJC (21) bezeichnet eine
entfernbare Tintenstrahlkopfkassette mit einem Behälter IT,
welcher mit dem Tintenstrahlkopf IJH (20) einstückig ausgebildet
ist, um diesem Tinte zuzuführen.
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Wie
aus der perspektivischen Darstellung in 1 hervor
geht, steht in der Tintenstrahlkopfkassette IJC der vorliegenden
Ausführungsform
ein Ende des Tintenstrahlkopfs IJH geringfügig von einer Vorderfläche des
Tintenbehälters
IT vor. Die Tintenstrahlkopfkassette IJC ist auf einem in der später detailliert
beschriebenen Hauptbaugruppe des IJRA angeordneten Schlitten HC
austauschbar angeordnet.
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Der
erste Tintenbehälter
IT (10), welcher die dem Tintenstrahlkopf IJH zuzuführende Tinte
vorhält, weist
eine Tintenabsorbereinrichtung, ein Gefäß, in welches die Tintenabsorbereinrichtung
eingefügt
ist, und einen Deckel zum Verschließen des Gefäßes auf (alle nicht gezeigt).
Die Tinte wird in den Tintenbehälter
IT (10) eingefüllt
und aus diesem dem Tintenstrahlkopf zum Ausstoßen zugeführt.
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In
diesem Beispiel ist eine Deckenplatte 4 aus Polysulfon-,
Polyethersulfon-, Polyphenylenoxid- oder Polypropylenharz hergestellt,
welche gegenüber
Tinte hochbeständig
ist.
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Die
so aufgebaute Tintenstrahlkopfkassette IJC ist auf einem Schlitten
HC des Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes IJRA in einer später beschriebenen
Weise entfernbar montiert, so daß durch die Relativbewegung
zwischen dem Schlitten HC und dem Aufzeichnungsblatt ein Bild gemäß einem
eingegebenen Aufzeichnungssignal auf diesem aufgezeichnet wird.
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2 zeigt
in perspektivischer Darstellung die Außenansicht eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts, welches
mit dem vorstehend beschriebenen Mechanismus ausgestattet ist.
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Das
Bezugszeichen 20 bezeichnet einen Tintenstrahlkopf (Aufzeichnungskopf)
einer Tintenstrahlkopfkassette IJC mit Düsen, durch welche Tinte auf
ein von einer Zuführeinheit
der Schreibwalze 24 zugeführtes Aufzeichnungsblatt ausstoßen wird.
Das Bezugszeichen 16 bezeichnet einen Schlitten HC zum
Halten des Aufzeichnungskopfs 20. Der Schlitten HC ist
mit einem Abschnitt eines Antriebsriemens 18 verbunden,
welcher die Antriebskraft eines Schlittenmotors 17 überträgt, und
zusammen mit Aufzeichnungskopf 20 auf zwei parallel angeordneten
Führungsstangen 19A und 19B über die
gesamte Breite des Aufzeichnungsblattes hin und her bewegbar. Wenn
eine Zeile der Daten durch den Aufzeichnungskopf 20 aufgezeichnet
ist, wird das Aufzeichnungsblatte um eine bestimmte Länge vorwärts transportiert,
so daß die
Daten der nächsten
Zeile aufgezeichnet werden können.
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Das
Bezugszeichen 26 bezeichnet eine Kopfregeneriereinrichtung,
welche an einem Ende des Antriebspfads des Aufzeichnungskopfs 20 angeordnet
ist, z.B. in einer Position in Gegenüberlage einer Ausgangsposition.
Die Kopfregeneriereinrichtung 26 wird durch die Antriebskraft
eines Regenerierungsmotors 22 über einen Transmissionsmechanismus 23 angetrieben,
um den Aufzeichnungskopf 20 zu verkappen. Im Zusammenhang
mit dem Verkappen des Aufzeichnungskopfs 20 durch ein Kappenelement 26A der
Kopfregeneriereinrichtung 26 wird die Tinte durch eine
zweckentsprechende Saugeinrichtung (z.B. eine Saugpumpe) abgesaugt
(Saugregenerierung), welche in der Kopfregeneriereinrichtung 26 angeordnet
ist, um die Tinte von den Ausstoßöffnungen zwangsweise abzusaugen
(Leerlaufentladen), so daß die
Tinte hoher Viskosität
in den Ausstoßöffnungen
entfernt wird, um den Ausstoß wiederherzustellen.
Ferner ist der Aufzeichnungskopf durch das Verkappen geschützt, wenn
die Aufzeichnungsoperation abgeschlossen ist. Der Ausstoßregenerierprozeß wird ausgeführt, wenn
die Stromversorgung eingeschaltet, der Aufzeichnungskopf ersetzt
oder die Aufzeichnungsoperation länger als eine vorbestimmte
Zeitdauer nicht ausgeführt worden
ist.
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Das
Bezugszeichen 31 bezeichnet eine aus Silikongummi gefertigte
Lamelle, welche auf einer Seite der Kopfregeneriereinrichtung angeordnet
ist und als Wischelement dient. Die Lamelle 31 wird durch
ein Halteelement 31A als Ausleger gehalten und durch den
Motor 22 und den Transmissionsmechanismus 23 angetrieben,
wie die Kopfregeneriereinrichtung 26, um mit der Ausstoßebene des
Aufzeichnungskopfs 20 in Wirkbeziehung zu treten. Zu einem
zweckentsprechenden Zeitpunkt bei der Aufzeichnungsoperation des
Aufzeichnungskopfs 20 oder nach der Ausstoßregenerierung
durch die Kopfregeneriereinrichtung 26 wird die Lamelle 31 in
den Antriebspfad des Aufzeichnungskopfs 20 gedrückt, um
beim Bewegen des Aufzeichnungskopfes 20 Kondenstropfen,
Feuchtigkeit oder Staubteilchen auf dessen Ausstoßebene abzuwischen.
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3 zeigt
ein Steuerblockdiagramm der in 2 gezeigten
Druckvorrichtung. Eine CPU 101 steuert einen Papierzuführmotor 115,
einen Schlittenmotor 116 (entsprechend dem Bezugszeichen 17 in 2)
und einen Aufzeichnungskopf (entsprechend dem Bezugszeichen 20 in 2)
durch Motortreiber 109 und 110 sowie einen Kopftreiber 108,
gemäß einem
Programm in einem ROM 103, um die Aufzeichnungsdaten auszudrucken,
welche über eine
Interfaceschaltung 104 von einem Hauptcomputer empfangen
werden und in einem Empfangspuffer in einem RAM 102 zeitweilig
gespeichert werden und dann durch die CPU 101 zur Bitentwicklung
oder für verschiedene
Drucksteuerungen gelesen werden. Die Eingabeinformation von einer
Tastatur 111 wird durch eine Eingabesteuerschaltung 105 ebenfalls der
CPU 101 zugeführt,
um die Aufzeichnungsoperation zu steuern und die Anzeige einer LED 112 durch eine
Ausgabesteuerschaltung 106 zu ändern. Die vorliegende Druckvorrichtung
weist einen gesonderten Netzschalter 113 auf, und ein Zustand
des Netzschalters 113 wird durch die Eingabesteuerschaltung 107 der
CPU 101 als Information zugeführt.
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Die
Energie wird einer Stromversorgungsschaltung 117 der vorliegenden
Druckvorrichtung immer von einer äußeren Stromversorgung zugeführt, um
die verschiedenen Spannungen VCC (zum Betreiben
der Logikschaltungen), VM (zum Betreiben
des Motors) und VH (zum Betreiben des Kopfs)
zu erzeugen, welche erforderlich sind, um die Druckvorrichtung zu
steuern.
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Die
Steuerschaltung weist eine Rücksetzschaltung 118 auf.
Wenn die Druckvorrichtung an die äußere Stromversorgung neu angeschlossen
wird oder die Zuführung
von Energie von der äußeren Stromversorgung
nach Unterbrechung wieder aufgenommen wird, erfolgt das Zuführen der
Energie zur Druckvorrichtung, und das System wird zurückgesetzt,
um die CPU 101 und die Steuerschaltungen zu initialisieren.
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Erstes nicht in den Geltungsbereich
der Erfindungsansprüche
fallendes Beispiel.
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4 zeigt
eine Einzelheit der Interfaceschaltung 104. Das Bezugszeichen 104-1 bezeichnet eine
Interfacesignal-Sende/Empfangs-Steuerschaltung, welche ein Signal
an eine Ansteuereinrichtung 104-2 ausgibt, um eine Signalleitung 104-4 gemäß den Daten
von der CPU 101 auf einen H-Pegel oder einen L-Pegel zu
legen, und sendet Daten zur CPU 101, gemäß einem
Signal über
eine Signalleitung 104-5, welches vom Hauptcomputer an
eine Empfangseinrichtung 104-3 angelegt ist.
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Eine
Spannung VCC wird von der Stromversorgungsschaltung 117 der
Interfaceschaltung 104 zugeführt. Wird die Zuführung der
Spannung VCC unterbrochen, nimmt ein Ausgang
des Treibers 104-2 einen hochohmigen Zustand an. In der
vorliegenden Ausführungsform
wird die Zuführung
der Spannungen VCC, VM und
VH von der Spannungsversorgungsschaltung 117 zu
den jeweiligen Lasten nicht abgeschaltet, selbst wenn der Netzschalter 113 ausgeschaltet
wird.
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Wenn
bei diesem ersten Beispiel der Netzschalter 113 ausgeschaltet
wird, gelangt mindestens eines der Signale (Belegtsignal, Fehlersignal
oder PE-Signal), welche anzeigen, daß die Druckvorrichtung keine
Daten annimmt, in den Aktivzustand, um die Übertragung der Daten vom Hauptcomputer
zu verhindern.
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Die
Steuerung der Druckvorrichtung wird nachstehend unter Bezugnahme
auf 5 erläutert. In
einem Schritt S1 wird eine Netzschalter-Erfassungsabfolge eingeleitet.
In einem Schritt S2 wird geprüft,
ob der Netzschalter gedrückt
worden ist oder nicht. Der Netzschalter 113 kann ein Ein-/Aus- Schalter sein, doch
bei diesem ersten Beispiel wird eine Steuerschaltung verwendet,
so daß die
Energie eingeschaltet ist, wenn der Netzschalter 113 in
den Ausschaltzustand gedrückt
wurde, und die Energie wird ausgeschaltet, wenn der Netzschalter 113 in
den Einschaltzustand gedrückt
wurde. Wird das Drücken
des Netzschalters 113 in dem Schritt S2 erfaßt, wird
ein Zustand vor dem Drücken
des Netzschalters 113 in einem Schritt S3 bestimmt. Ist
der Zustand vor dem Drücken
des Netzschalters 113 der Einschaltzustand, bedeutet dies,
daß ein
Bediener die Energieabschaltung verlangt, und der Prozeß geht zu
einem Schritt S4, um das Belegtsignal zu aktivieren, so daß das Interfacesignal
nicht akzeptiert wird.
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Obwohl
beim ersten Beispiel das Belegtsignal erläutert wird, ist eine ähnliche
Steuerung mit mindestens einem der Signale ausführbar, welche dem Hauptcomputer
anzeigen, daß die
Druckvorrichtung die Daten nicht annimmt, wie z.B. das Belegtsignal,
das Fehlersignal und das PE-Signal.
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Nach
dem Schritt S4 geht der Prozeß weiter zu
einem Schritt S5, in welchem die Anzeige der LED gelöscht wird,
um den Bediener vom Energieabschaltzustand zu informieren. Um in
einem Schritt S6 das Haften der Tinte an dem Aufzeichnungskopf zu verhindern,
wird der Aufzeichnungskopf 20 in eine Verkappungsposition
bewegt und durch das Verkappungselement 26A verkappt. Obgleich
in dem Ablaufplan nicht gezeigt, wird eine Reihe von Operationen,
welche herkömmlich
als eine Energieabschaltabfolge bezeichnet werden (Austragen des
Papiers usw.), getrennt vom Verkappen ebenfalls ausgeführt. In
einem Schritt S7 wird das Drücken
des Netzschalters 113 überwacht.
Wenn der vorhergehende Zustand der Energieabschaltzustand in dem
Schritt S3 ist oder der Netzschalter 113 in dem Schritt
S7 gedrückt
ist, bedeutet dies, daß der
Bediener das Einschalten verlangt, und die LED wird in einem Schritt S8
eingeschaltet, um den Energieeinschaltzustand anzuzeigen. In einem
Schritt S9 wird das Belegtsignal der Interfacesignale deaktiviert
(welches zu dem Zeitpunkt des Ausschaltens der Energie aktiviert war).
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Wenn
Tippschalter zum Einstellen der Moden vorgesehen sind, wird deren
Information gelesen und die Übertragung
der Druckdaten vom Host überwacht
(Schritt S10).
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Während das
bestehende Interfacesignal in der vorliegenden Ausführungsform
zur Steuerung verwendet wird, ist eine ähnliche Steuerung für eine spezielle
Druckvorrichtung durch getrenntes Bereitstellen eines Signals ausführbar, welches
den Ein-/Aus-Zustand der Stromversorgung der Druckvorrichtung anzeigt.
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Zweites nicht in den Geltungsbereich
der Erfindungsansprüche
fallendes Beispiel.
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Ein
zweites Beispiel wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
erläutert.
Im ersten Beispiel wird das besondere Signal (Belegtsignal) aktiviert,
wenn die Stromversorgung ausgeschaltet wird, um dem Hauptcomputer
anzuzeigen, daß die Druckvorrichtung
die Daten nicht annimmt, wie in 5 gezeigt
ist. Im zweiten Beispiel wird das besondere Signal (Belegtsignal
bei der vorliegenden Ausführungsform)
hochohmig (oder offen) geschaltet, um denselben Zustand anzunehmen,
wie jenem bei keiner Stromversorgung der Druckvorrichtung, so daß der Hauptcomputer
erfaßt,
daß die
Stromversorgung der Druckvorrichtung ausgeschaltet ist.
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6 zeigt
ein Blockdiagramm des Aufbaus der Interfaceschaltung 104 im
zweiten Beispiel. Die gleichen Elemente wie jene in 4 gezeigten
sind durch dieselben Bezugszeichen bezeichnet, und das Bezugszeichen 104-6 bezeichnet
einen Treiber mit einer Ausgangssteuerfunktion, um das Belegtsignal in
den hochohmigen Zustand zu versetzen. Befindet sich ein Steuersignal
a auf einem L-Pegel, ist ein internes Signal b gültig, und wenn das Signal a
auf einem H-Pegel ist, befindet sich die Belegtsignalleitung im
hochohmigen Zustand.
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7 zeigt
einen Ablaufplan der Steuerung im zweiten Beispiel. Die Schritte
S201–S203, S205–S208 und
S210 sind ähnlich
den Schritten S1–S3,
S5–S8
und S10 in 5, und deren Erläuterung
wird ausgelassen. Wenn der Netzschalter 113 gedrückt ist,
geht der Prozeß zu
einem Schritt S204, wenn der vorhergehende Zustand der Energieeinschaltzustand
war, um das Steuersignal a in den H-Pegel und die Belegtsignalleitung
in den hochohmigen Zustand zu versetzen. Dieser Prozeß schreitet dann
zu einem Schritt S205 fort.
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Wenn
der vorhergehende Zustand bei gedrücktem Netzschalter 113 der
Energieabschaltzustand ist, geht der Prozeß über einen Schritt S208 zu einem
Schritt S209, um das Steuersignal a auf L-Pegel zu bringen und das
Belegtsignal auf Gültigkeit
zu prüfen
(zu deaktivieren). Dann geht der Prozeß zu einem Schritt S210.
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Drittes nicht in den Geltungsbereich
der Patentansprüche
fallendes Beispiel.
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Nachstehend
wird ein drittes Beispiel unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert.
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8 zeigt
ein Steuerblockdiagramm des dritten Beispiels der Druckvorrichtung
der vorliegenden Erfindung. Die gleichen Elemente wie jene in 3 gezeigten
sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet. Das Bezugszeichen 119 bezeichnet
eine Interface-Stromversorgungssteuerschaltung zum Steuern der Energiezuführung zur
Interfaceschaltung 104. Im vorliegenden Beispiel ist die
Stromversorgung für
die Interfaceschaltung 104 von der Stromversorgung für eine andere
Steuerschaltung getrennt, und die Interface-Stromversorgungssteuerschaltung 119 schaltet
die Stromversorgung für
die Interfaceschaltung 104 ab (unterbricht die Stromversorgung),
wenn die Stromversorgung der Druckvorrichtung durch den Netzschalter 113 abgeschaltet wird
und steuert durch einen Befehl von der CPU 101 die Stromversorgung
der Interfaceschaltung 104. Der Aufbau der Interfaceschaltung 104 im
vorliegenden Beispiel entspricht dem in 4 dargestellten.
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Eine
Steuerabfolge im vorliegenden Beispiel wird nachstehend unter Bezugnahme
auf einen in 9 gezeigten Ablaufplan erläutert. Wenn
der vorhergehende Zustand bei gedrücktem Netzschalter 113 der
Energieeinschaltzustand ist, wird die Energiezuführung zu der Interfaceschaltung 104 unterbrochen.
Daher nimmt die Belegtsignalleitung 104-4 den hochohmigen
Zustand an. Die LED wird abgeschaltet, und die Energieabschaltabfolge
wird ausgeführt. Dann
wird das Drücken
des Netzschalters 113 überwacht
(Schritte S302–S307).
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Wenn
der vorhergehende Zustand bei gedrücktem Netzschalter 113 der
Energieabschaltzustand war, wird die Energiezuführung zu der Interfaceschaltung 104 wieder
aufgenommen, um zum Empfang des Drucksignals (Schritte S308–S310) bereit
zu sein.
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Wenn
im vorliegenden Beispiel die Druckvorrichtung durch den Netzschalter 113 ausgeschaltet wird,
erfolgt die Unterbrechung der Energiezuführung zu der Interfaceschaltung 104,
und die Belegtsignalleitung wird in den hochohmigen Zustand versetzt, um
das Übertragen
der Daten vom Hauptcomputer zu verhindern.
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[Erste Ausführungsform]
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Eine
erste Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend erläutert. Im ersten, zweiten und
dritten Beispiel wird das Sondersignal so gesteuert, daß die Daten
vom Hauptcomputer nicht gesendet werden, wenn die Druckerspeisespannung abgeschaltet
ist. Bei dieser Ausführungsform
werden die Daten vom Hauptcomputer auch bei abgeschalteter Druckerspeisespannung
empfangen.
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Nachfolgend
wird anhand des in 10 dargestellten Flußplans die
Steuerung bei der ersten Ausführungsform
beschrieben. In Schritt S402 werden die Daten von der Interfaceschaltung 104 empfangen.
In Schritt S403 wird die Schaltstellung des Netzschalters 113 überprüft, um zu
ermitteln, ob die Druckerspeisespannung eingeschaltet ist. Wenn
das der Fall ist, wird das Drucken der empfangenen Daten gestartet.
Wenn das nicht der Fall ist, geht der Ablauf zu den Schritten S405
und S406 über,
um die Druckerspeisespannung und die LED einzuschalten (Einschaltfolge).
Danach geht der Ablauf zu Schritt S404 über, um das Drucken der empfangenen
Daten zu starten.
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Bei
der ersten Ausführungsform
wird die Druckerspeisespannung unmittelbar nach Empfang der Daten
vom Hauptcomputer eingeschaltet, um das Drucken zu starten, doch
weil die Druckerspeisespannung abgeschaltet war, kann das Aufzeichnungsblatt
möglicherweise
nicht korrekt eingezogen worden sein. Demzufolge kann von den vom
Hauptcomputer gesendeten Daten nur eine Menge entsprechend der Speichergröße des Empfangspuffer
in diesem gespeichert werden (Schritt S415 in 11), wobei
in Schritt S416 die LED die Bedienperson über das Speichern der Daten
im Empfangspuffer informiert. Durch Drücken des Netzschalters 113 oder
eines anderen Schalters kann die Druckerspeisespannung eingeschaltet
und nach einer bestimmten Einschaltfolge das Drucken gestartet werden.
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Bei
der ersten Ausführungsform
kann die Spannung automatisch abgeschaltet werden, wenn über eine
bestimmte Zeit t (z.B. 30 Minuten) von der Interfaceschaltung 104 keine
Daten empfangen werden (12), um
den Energieverbrauch zu senken.
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Die
Zeit, über
welche der Hauptcomputer kein Signal sendet, wird von einem im RAM 102 angeordneten
Zähler
gemessen. In Schritt S602 wird ermittelt, ob die Zeit t (30 Minuten
bei dieser Ausführungsform)
abgelaufen ist. Wenn das der Fall ist, geht der Ablauf zu Schritt
S603 über,
um die Druckerspeisespannung auszuschalten.
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[Zweite Ausführungsform]
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Nachfolgend
wird anhand der beiliegenden Zeichnungen eine zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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Das
Steuerschaltbild der zweiten Ausführungsform ist ähnlich dem
in 3 dargestellten. Wie beim ersten und beim zweiten
Beispiel der vorliegenden Erfindung werden die Daten vom Hauptcomputer normalerweise
nicht empfangen, wenn die Druckerspeisespannung ausgeschaltet ist.
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Wenn
eine vom Hauptcomputer abgehende Initialsignalleitung Init die Initialisierung
des Druckers interpretiert, wird die Druckerspeisespannung automatisch
eingeschaltet, so daß der
Drucker zum Druckdatenempfang bereit ist.
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13 zeigt
den Flußplan
der Steuerung bei der zweiten Ausführungsform. In Schritt S502
wird ermittelt, ob das vom Computer gesendete Signal Init empfangen
wurde. Wenn das der Fall ist, geht der Ablauf zu Schritt S503 über, um
die Stellung des Schalters 113 festzustellen. Wenn der
Schalter 113 auf AN steht, werden im nachfolgenden Schritt
S504 die empfangene Daten gedruckt.
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Wenn
in Schritt S503 aber festgestellt wird, daß der Schalter 113 auf
AUS steht, geht der Ablauf zu den Schritten 505 und S606 über, um
die Druckerspeisespannung und die LED einzuschalten. Danach erfolgt
der Übergang
zu Schritt S504.
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Bei
dieser Ausführungsform
erfolgt die Steuerung durch das vom Hauptcomputer gesendete Signal
Init. Wenn der Drucker über
eine andere vom Hauptcomputer abgehende Leitung gesteuert wird, kann
dieses Signal zum Einschalten der Druckerspeisespannung empfangen
werden und der Drucker der vom Hauptcomputer durchgeführten Steuerung folgen.
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Wie
bereits beschrieben, wird das Bild nach dem Tintenstrahlverfahren
aufgezeichnet, obgleich andere Aufzeichnungsverfahren, wie z.B.
das Thermodruckverfahren mit wärmeempfindlichen
Papieren und das Thermotransfer-Aufzeichnungsverfahren mit Tintenblättern anwendbar
sind.
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Wie
bereits beschrieben, wird beim Tintenstrahlaufzeichnungsverfahren
vom Wärme
erzeugenden Element in Form eines elektrothermischen Wandlers Wärmeenergie
erzeugt, um Tintentröpfchen
auszustoßen
und dadurch ein Bild zu erzeugen, doch es können auch andere Verfahren
angewendet werden, wie zum Beispiel das Verfahren, bei welchem ein
Druck erzeugendes Elemente in Form eines elektromechanischen Wandlers
mit piezoelektrischem Element verwendet wird, und das Verfahren, bei
welchem ein elektromagnetisches Energie erzeugendes Element zur
Erzeugung fliegender Tröpfchen durch
Bestrahlen der Tinte mit einer elektromagnetischen Welle in Form
eines Laserstrahls. Von diesen Verfahren ist das Verfahren, bei
welchem Wärmeenergie
erzeugende Elemente in Form elektrothermischer Wandler verwendet
werden, besonders geeignet, da die Ausstoßöffnungen in einer hohen Dichte angeordnet
werden können
und dadurch der Aufzeichnungskopf kompakt ausgeführt werden kann.
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Der
kennzeichnende Aufbau und das Wirkprinzip sind in den Dokumenten
US-4 723 129 und US-4 740 796 beschrieben. Dieses Verfahren ist
entweder auf ein Nach-Bedarf-Aufzeichnungssystem oder ein kontinuierliches
Aufzeichnungssystem anwendbar. Im Nach-Bedarf-Aufzeichnungssystem wird
die Wärmeenergie
im elektrothermischen Wandler beim Anlegen mindestens eines Ansteuersignals an
diesen erzeugt, so daß an
der Wärmewirkungsfläche des
Aufzeichnungskopfes die Temperatur schnell über den Kernsiedepunkt hinaus
ansteigt und in der in tintengetränkten Blättern oder in Tintenkanälen geführten Tinte
in exakter Übereinstimmung
mit dem Steuersignal Bläschen
gebildet werden. Die Tinte wird durch das Wachsen und Schrumpfen
der Bläschen
aus den Ausstoßöffnungen
ausgestoßen, um
mindestens ein Tröpfchen
zu erzeugen. Wird ein im pulsförmiges
Ansteuersignal verwendet, erfolgt das Wachsen und Schrumpfen der
Bläschen
augenblicklich und zeitgeführt,
so daß der
Tintenausstoß mit
hohem Ansprechvermögen
erreicht wird.
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Als
impulsförmiges
Ansteuersignal kann zum Beispiel das im Dokument US-4 463 359 oder
US-4 345 262 offenbarte genutzt werden. Eine qualitativ noch bessere
Aufzeichnung ist erreichbar, wenn die im Dokument US-4 313 124 beschriebene
Bedingung bezüglich
einer Temperaturanstiegsgeschwindigkeit auf einer wärmeaktiven
Fläche übernommen wird.
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Der
Aufbau des Aufzeichnungskopfs kann eine Kombination (geradliniger
Flüssigkeitskanal oder
rechtwinkliger Flüssigkeitskanal)
der Ausstoßöffnungen,
des Flüssigkeitskanals
und des elektrothermischen Wandlers sein, wie in den vorstehend erwähnten Dokumenten
beschrieben, oder ein Aufbau, der im Dokument US-4 558 333 oder
im Dokument US-4 459 600 beschrieben ist, in welcher das Wärme erzeugende
Element in einem gekrümmten Bereich
angeordnet ist.
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Außerdem ist
der Aufbau, der im japanischen Dokument 59-123670 beschrieben ist und bei welchem
ein gemeinsamer Schlitz als eine Ausstoßeinheit eines elektrothermischen
Wandlers verwendet wird, oder der Aufbau, der im japanischen Dokument 59-138461
beschrieben ist und bei welchem Öffnungen
zum Absorbieren einer Druckwelle der Wärmeenergie mit der Ausstoßeinheit
in Verbindung stehen.
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Ein
Vollzeilen-Aufzeichnungskopf mit einer Länge entsprechend einer maximalen
Breite eines Aufzeichnungsblattes, welche das Aufzeichnungsgerät bedrucken
kann, kann eine Kombination einer Vielzahl von Aufzeichnungsköpfen sein,
wie in den vorstehend erwähnten
Patentveröffentlichungen
beschrieben, oder ein einzelner, einstückig ausgebildeter Aufzeichnungskopf.
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Die
vorliegende Erfindung ist auch auf einen austauschbaren Aufzeichnungskopf
anwendbar, welcher elektrisch an die Hauptbaugruppe des Aufzeichnungsgerätes angeschlossen
und von dieser mit Tinte versorgt wird, oder auf einen Aufzeichnungskopf
in Kartuschenform, in welcher ein Tintenbehälter mit dem Aufzeichnungskopf
einstückig
ausgebildet ist.
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Das
Hinzufügen
einer Regeneriervorrichtung oder einer zusätzlichen Hilfsvorrichtung zum
Aufzeichnungskopf ist zu bevorzugen, weil es die Wirkungen der vorliegenden
Erfindung weiter stabilisiert. Spezifisch ist eine Verkappungsvorrichtung
für den Aufzeichnungskopf,
eine Reinigungsvorrichtung, eine Druck- oder Saugvorrichtung, eine
zusätzliche Heizvorrichtung
in Form eines elektrothermischen Wandlers, eines anderen Heizelements
oder einer Kombination dieser und der Vorausstoßmodus zum Ausführen des
Ausstoßes
anders als für
die Aufzeichnung für
die zuverlässige
Aufzeichnung wirkungsvoll.
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Der
Aufzeichnungsmodus des Aufzeichnungsgeräts kann einer sein, welcher
nur eine Primärfarbe
verwendet, wie z.B. Schwarz, oder eine Mehrfarbentype mit unterschiedlichen
Farben oder eine Vollfarbentype mit dem Mischen der Farben durch
Integration der Aufzeichnungsköpfe
oder eine Kombination einer Vielzahl von Aufzeichnungsköpfen.
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Während in
den Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung flüssige
Tinte verwendet wird, ist Tinte verwendbar, welche bei einer niedrigeren
Temperatur als die Raumtemperatur verfestigt ist und bei Raumtemperatur
erweicht oder flüssig
ist, und in dem Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät ist die Temperatur der Tinte
steuerbar, so daß die
Viskosität
der Tinte bei der Temperatursteuerung zwischen 30°C und 70°C in einem
stabilen Ausstoßbereich
ist, solange die Tinte flüssig
ist, wenn das Aufzeichnungssignal anliegt.
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Der
Temperaturanstieg durch die Wärmeenergie
kann verhindert werden, wenn diese als eine Energie zur Zustandsänderung
der Tinte von einem Festzustand in einen Flüssigzustand genutzt wird, oder
es ist Tinte verwendbar, welche verfestigt, wenn sie belassen wird,
um das Verdunsten der Tinte zu verhindern. In jedem Fall ist die
Tinte verwendbar, welche durch die Wärmeenergie verflüssigt wird,
wie z.B. die Tinte, welche gemäß dem Aufzeichnungssignal
durch die Wärmeenergie
verflüssigt
wird und welche als flüssige
Tinte ausgestoßen
wird oder beginnt, fest zu werden, wenn sie das Aufzeichnungsblatt
erreicht. In diesem Fall kann die Tinte in Gegenüberlage des elektrothermischen
Wandlers angeordnet werden, während
sie in einer porösen
Unterlage oder in Durchgangslöchern
als Flüssigkeit
oder Feststoff vorgehalten wird, wie im japanischen Dokument 54-56847
oder im japanischen Dokument 60-71260 beschrieben ist. In der vorliegenden
Erfindung ist das Filmsiedeverfahren das effektivste bei der Verwendung
der vorstehend beschriebenen Tinten.
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Das
Aufzeichnungsgerät
der vorliegenden Erfindung ist als eine einstückige oder eine einzelne Bildausgabeendeinrichtung
eines Informationsverarbeitungssystems, wie z.B. ein Textverarbeitungssystem
oder ein Computer, oder als ein Kopiergerät, kombiniert mit einer Bildlesevorrichtung,
oder als ein Faksimilesystem verwendbar, welches eine Informationssende-/-empfangsfunktion
aufweist.