DE69332851T2 - Implantierbare, medizinische Eingriffsvorrichtung mit verstellbaren Kriterien zur Erkennung von Tachykardien - Google Patents

Implantierbare, medizinische Eingriffsvorrichtung mit verstellbaren Kriterien zur Erkennung von Tachykardien Download PDF

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein implantierbare medizinische Einrichtungen und insbesondere eine implantierbare Eingriffseinrichtung wie bspw. einen Schrittmacher, einen Kardioverter, einen Defibrillator oder ein Gerät mit einer Kombination solcher Funktionen, das elektrische Impulse oder Schocktherapien an das Herz abgeben kann, sobald eine Kammer-Tachykardie (VT) oder ein Kammerflimmern (VF) erfasst wird. Insbesondere betrifft die Erfindung Verbesserungen an Geräten zum Erfassen und Unterscheiden pathologischer von physiologischen Tachykardien und zur zeitgesteuerten Abgabe der geeigneten Therapie beim Erfassen pathologischer VT oder VF.
  • Bei normalen gesunden Erwachsenen kann der Sinus-Herzschlag bei körperlicher Anstrengung, emotionalem Stress oder Erregung bis zu 160 Schläge pro Minute betragen, bei sehr anstrengender Tätigkeit sogar bis zu 200/min. Die unter solchen Umständen auftretenden hohen Herzfrequenzen sind eine normale Reaktion des Organismus und werden als physiologische Tachykardien bezeichnet. Die Herzfrequenz nimmt allmählich – evtl. auch schnell – auf die normale Ruhefrequenz ab, sobald die Einflussfaktoren entfallen, die die hohe Herzfrequenz verursachen.
  • Demgegenüber stellt ein zufälliger oder spontaner, ohne erkennbaren Grund auftretender Anstieg der Herzfrequenz auf einen solchen Wert eine pathologische Tachykardie dar; sie ist einer kardiovaskulären Erkrankung zuschreibbar und erfordert einen Eingriff mit geeigneter medizinischer Therapie. Im allgemeinen werden pathologische Vorhof-Tachykardien toleriert, da das erregbare Gewebe am AV-Übergang (zwischen Vorhof und Kammer) eine längere Refraktärzeit und eine niedrigere Leitfähigkeit als Myokard-Gewebe hat, so dass die schnellen Vorhof-Kontraktionen typischerweise keine entsprechenden schnellen Kammer-Kontraktionen hervorrufen, so dass der Herzausstoß verhältnismäßig stark und der Kammerrhythmus näher an der Sinusfrequenz bleibt.
  • Andererseits werden pathologische Tachykardien in den Ventrikeln, den Hauptpumpkammern des Herzens, nicht gut toleriert. Die raschen Kontraktionen lassen kein vollständiges Füllen der Kammern mit sauerstoffreichem Blut zu und verringern den Blutausstoß. Darüberhinaus tendieren Kammer-Tachykardien (VT) zu einer spontanen Beschleunigung zum Kammerflimmern (VF), bei dem die synchronen Gewebekontraktionen aufhören und die Myokard-Kontraktionen zufällig und unkoordiniert werden. Der resultierende Verlust an Herzausstoß erfordert die sofortige Intervention zur Defibrillation; ohne diese erfolgt der Tod. Im allgemeinen tritt die VF nur nach der VT auf; nur selten wird eine VF nicht von einer pathologischen Tachykardie hervorgerufen.
  • Obgleich Vorhof-Tachykardien (AT) verhältnismäßig häufig sind, lassen symptomatische oder Hochrisiko-Patienten sich mit Medikamenten, stimulierenden Schrittmachern oder in Extremfällen – wenn bspw. die AT zum Vorhofflimmern (AF) entartet – durch chirurgische AV-Blockierung und das Einpflanzen eines Kammer-Schrittmachers behandeln. Antitachykardie-Schrittmacher, die oft auch VT-Patienten verschrieben werden, überreizen gewöhnlich das Herz durch Anlegen von Impulsen mit programmierter schneller Folge, um die ektopische Aktivität zu unterdrücken, die zu verfrühten Vorhof- oder Kammerkontraktionen führt. Impulse verhältnismäßig niedrigen Energieinhalts können zum Brechen der Tachykardie und Wiederherstellen normalen Herzfrequenz ausreichen. Der Begriff der "Kardioversion" impliziert gewöhnlich die Abgabe höherenergetischer elektrischer Schocks an das Herz zum Brechen der Tachykardie. Leider können die zum Beenden der VT angewandten Antitachykardie- und Kardioversionstherapien zu einer Beschleunigung zur VF beitragen.
  • Defibrillatoren dienen dazu, einen oder mehrere hochenergetische elektrische Schocks an das Herz zu legen, um die unkoordinierten Kontraktionen der verschiedenen Myokardbereiche zu überwinden und eine organisierte Ausbreitung der Wirkpotenziale von Zelle zu Zelle und so die synchronisierten Kammer-Kontraktionen wieder herzustellen. Selbsttätige implantierbare Defibrillatoren wurden in der Literatur bereits 1970 beschrieben – vergl. die separaten Aufsätze von M. Mirowski u. a. sowie von J. Schuder u. a.
  • Unter den seither vorgeschlagenen Neuerungen befinden sich selbsttätige implantierbare Defibrillatoren, die die mehrfachen Funktionen der Antitachykardie, der Kardioversion und der Defibrillation ausführen und – wo angezeigt – eine Bradykardie-Stimulation anfordern. Im allgemeinen will man eine VT mit einer oder mehreren Impulsfolgen oder mit einer schwachen Schocktherapie brechen, bevor sie spontan zur VF degeneriert oder, falls die nicht gelingt oder eine VF ohne vorhergehende pathologische Tachykardie auftritt, zu einer defibrillierenden Behandlung mit hochenergetischen Schocks übergehen.
  • Typischerweise werden diese Schocks von einem oder mehreren Ausgangsspeicherkondensatoren ausreichender Kapazität im Implantat abgegeben. Abhängig vom Patient, der angelegten Impulsform und der Effizienz des Energieübergangs durch die Elektroden zum Herzgewebe reicht der Energiebedarf allgemein von bis hinab zu 0,05 Joule bis zu 10 Joule für die Kardioversion und von 5 Joule bis etwa 40 Joule für die Defibrillation. Die Kondensatoren müssen auf ein für die Therapie geeigneten Niveau beim Erfassen der Dysfunktion oder Dysrhythmie geladen sein, so dass die für den Schock erforderliche Energie für die Abgabe sofort verfügbar ist. Mehrphasige Schocks haben sich als sehr wirkungsvoll erwiesen. Üblicherweiser belässt man zwischen den aufeinanderfolgenden Schocks eine voreingestellte Verzögerung und unterdrückt man weitere Schocks, sobald man die Rückkehr zum Normalrhythmus erfasst.
  • Wie in der vorliegenden Beschreibung verwendet, soll der Begriff "Schock" bzw. "Schocks" jeden Impulsverlauf – einoder mehrphasig – einschließen, der zur Antitachykardie-, Kardioversions- oder Defibrillationsbehandlung an das Herz eines Patienten abgegeben wird, um eine pathologische Tachykardie oder Fibrillationen zu (unter-) brechen und die Pumptätigkeit des Herzens in den Normalbereich zurück zu bringen; eine "Eingriffseinrichtung" soll jeden Antitachykardie-Schrittmacher, Kardioverter, Defibrillator oder jedes andere Gerät einzeln oder in Kombination (ggf. auch mit der herkömmlichen Bradykardie-Stimulation) einschließen, das vom Menschen bzw. einem Tier getragen werden oder in ihn/es implantierbar ist, um beim Erfassen einer abnormen Herzfrequenz Schocks an das Herz abzugeben. Die Wellenform (zeitlicher Impulsverlauf) ist nicht auf einen bestimmten Energieinhalt oder einen bestimmten Bereich von Energieinhalten eingeschränkt; vielmehr kann die Therapie ein Stimulieren mit Impulspaketen (Bursts) oder andere herkömmliche Techniken zum Anlegen von Reizimpulsen (bspw. zur schnellen Stimulation) zum Brechen einer VT einschließen.
  • Der richtige Betrieb von implantierbaren Antitachykardie-Schrittmachern, Kardiovertern, Defibrillatoren und ähnlichen medizinischen Geräten erfordert eine zeitgenaue Anwendung der Therapie – einschl. der Zeitsteuerung des Ladens und Entladens der die Schocks erzeugenden Ausgangskondensatoren. Zunächst ist wesentlich, dass das Gerät in der Lage sein muss, physiologische von pathologischen Tachykardien zu unterscheiden, um zu gewährleisten, dass erstere nicht als letztere fehlinterpretiert werden mit dem Ergebnis, dass der Patient einen Schock erhält, wenn er nur trainiert. Die Unfähigkeit zu dieser Unterscheidung bedeutet im harmlosen Fall, dass die Kondensatoren unnötig geladen werden, und schlimmstenfalls, dass sie zur falschen Zeit in das Herz entladen werden – mit Folgen, die von schmerzhaften Schocks und etwaiger Bewusstlosigkeit bis zu wiederholten Schocks reichen können.
  • Die US-A-5 109 842 offenbart eine implantierbare medizinische Eingriffseinrichtung zur Abgabe elektrischer Therapien an das Herz einen Patienten zwecks Behandlung pathologischer Tachykardien. Diese Einrichtung weist eine erste Sensoreinrichtung, mit der ein Signal erzeugbar ist, das das EKG des Patienten anzeigt, sowie eine zweite Sensoreinrichtung auf, die in eine mit dem Herzgewebe vernähte Patch-Elektrode integriert ist. Bei der zweiten Sensoreinrichtung handelt es sich um einen piezoelektrischen Sensor, der sich unter der mechanischen Aktivität des Herzmuskels verformt und ein entsprechendes elektrisches Signal erzeugt. Dieses System basiert auf der Einsicht, das bei normalem physiologischem Herzrhythmus die elektrische Depolarisation und nachfolgende Myokardwandbewegung einen bestimmten Verlauf haben. Ein pathologischer Herzrhythmus bewirkt eine ineffektive und/oder chaotische Herzwandbewegung. Daher ermöglicht eine Kontrolle der Herzwandbewegung und der dem Sensorsignal zugeordneten Energie eine Unterscheidung zwischen pathologischen und physiologischen Rhythmen.
  • Eine Steuerlogik kann programmiert werden, die Signale beider Sensoren zu nutzen, und ermöglicht eine Antitachykardie-Stimulation, die stimulierende Impulse in einer Folge erzeugt, die berechnet ist, die Tachykardie zu beenden. Wird der Beginn eines Flimmerns erfasst, erzeugt eine Steuerstufe einen hochenergetischen Defibrillationsimpuls über eine Patch-Elektrode.
  • In der am 3. April 1992 eingereichten US-Patentanmeldung 07/863 092 der Anmelderin, zu der die vorliegende Anmeldung eine CIP-Anmeldung ist und die mit der Bezugnahme als Teil der vorliegenden Anmeldung gelten soll, werden physiologische von pathologischen Tachykardien durch den Einsatz von zwei unabhängigen Sensoren unterschieden, von denen einer das EKG bzw. die elektrische Eigenaktivität des Herzens und der andere eine körperliche Anstrengung durch das Erfassen von Aktivität ermittelt. Der letztere Sensor lässt sich als Komplementärsensor bezeichnen, bei dem es sich in der bevorzugten Ausführungsform der in der genannten Anmeldung offenbarten Erfindung um einen Beschleunigungsmesser handelt, mit dem sich die Tätigkeit des Patienten direkt ermitteln lässt; statt dessen ist auch ein indirekter Sensor für die körperliche Anstrengung des Patienten – Blutdruck, Sauerstoffgehalt des Bluts, Minutenvolumen, zentralvenöse Temperatur, Herzfrequenz oder Blutströmung – einsetzbar. Das gleichlaufende Detektieren der Herzaktivität (EKG) des Patienten sowie seiner körperlichen Anstrengung ermöglicht eine verbesserte Unterscheidung zwischen physiologischen und pathologischen Tachykardien insbesondere im Überlappungsbereich der Herzfrequenz von etwa 130/min bis etwa 180/min. Dieser Bereich bereitet besondere Probleme, wenn nur das EKG benutzt wird und/oder der Patient entweder eine schnelle physiologische Tachykardie oder eine verhältnismäßig langsame pathologische VT erfährt.
  • So kann das EKG-Signal eine VT von 150/min anzeigen, die für einen Patienten im Bereich sowohl pathologischer als auch physiologischer Tachykardien liegen kann. Erfasst jedoch der Aktivitätssensor (bspw. ein Beschleunigungsmesser) körperliche Tätigkeit, würde das Gerät daran gehindert werden, eine Antitachykardie-Behandlung abzugeben. Andererseits kann das EKG auf VT oder VF hinweisen, wenn der Aktivitätssensor keinerlei Bewegungen des Patienten ausweist, was zu der Entscheidung führt, die Therapie sofort auszulösen. Die Entscheidung ist daher vernunftmäßig und durchdacht; hinsichtlich der Ursache unterscheidet sie zwischen einer physiologischen und einer nicht physiologischen Tachykardie.
  • Eine implantierbare medizinische Eingriffseinrichtung, die mit komplementären Sensoren arbeitet, lässt sich so programmieren, dass sie auf ein eine mögliche langsame VT anzeigendes EKG-Signal – gekoppelt mit einer Bestätigung der körperlichen Inaktivität des Patienten durch den anderen Sensor – anspricht, indem sie das Herz mit niederenergetischen Schocks reizt, um die VT zu brechen, bevor sie zur VF beschleunigt. Alternativ lässt sich ein großzügigerer Programmieransatz befolgen, nach dem eine langsame Tachykardie und fehlende körperliche Aktivität des Patienten nur einen Bereitschaftszustand des Geräts kennzeichnen, in dem in Erwartung der Möglichkeit, dass die Situation sich dramatisiert, die Kondensatoren auf das richtige Energieniveau geladen werden. Erweist sich danach ein Antitachykardie- oder Defibrillationsschock als gerechtfertigt, ist dann mit dem Warten auf das Aufladen der Ausgangskondensatoren des Geräts keine wertvolle Zeit verloren gegangen.
  • Die Verwendung von zwei komplementären Sensoren dient nicht nur zum Steuern des Ladens und Entladens der implantierbaren Eingriffseinrichtung zur Behandlung von Tachykardien und Fibrillationen, sondern auch zur besseren Auswertung der Erfolgswahrscheinlichkeit von Interventionsmassnahmen. Da VT sich mit Schocks niedrigerer Energie brechen lassen als der zum Beenden von VF erforderlichen, erreicht man eine erhebliche Energieeinsparung, die zu kleineren Batterien und damit zu einem kleineren Implantat selbst beiträgt oder bei gleicher Batteriekapazität dessen Nutzungsdauer verlängert; beides ist wichtig für die Entwicklung eigengespeister implantierter Geräte.
  • In die Eingriffseinrichtung lassen sich zahlreiche herkömmliche elektrische Wellenformen oder Therapieprotokolle zum selektiven Anlegen an das Herz beim Erfassen eines Herzereignisses durch die komplementären Sensoren einprogrammieren. Dabei kann es sich bspw. um einzelne Reizimpulse, Reizimpulsfolgen, Reizimpulszüge unterschiedlicher Wiederholungsfrequenz, ein oder mehrere Reizimpulspakete oder ein- bzw. mehrphasige Schocks unterschiedlichen Energieinhalts handeln, der im allgemeinen höher ist als der der Impulse in den anderen zur Behandlung benutzten Protokollen. Im allgemeinen wird die Therapie abgestuft ("tiered"), d. h. mit nacheinander strenger werdenden Protokollen angewandt, bis sie die VT oder VF erfolgreich bricht.
  • Sowohl der Schwierigkeitsgrad des Defibrillierens als auch die Wahrscheinlichkeit eines Misserfolgs nehmen mit der Dauer zu, über die der Patient fibrilliert. Die Zeitspanne vom Fibrillationsbeginn bis zur Abgabe des ersten Schocks muss so kurz wie möglich und die zum Defibrillieren erforderliche Energie geringstmöglich gehalten werden, während die Gelegenheit zu einer erfolgreichen Wiederbelebung des Patienten erweitert werden sollte. Wie oben ausgeführt, ist es wesentlich einfacher, eine VT zu unterbrechen, was die Abgabe von evtl. nur einem Joule elektrischer Energie erfordert, als VF mit vielleicht 15 Joule oder mehr pro Schock zu beenden. Folglich ist eine Wiederbelebung weitaus leichter erreichbar bei einem Patienten, der nur wenige Sekunden fibrilliert hat, als bei einem Patienten, der schon mehrere Minuten VT oder VF ausgesetzt war und gegen die Bewusstlosigkeit ankämpft. Eine zu lange Dauer vom Beginn bis zur Therapieabgabe – d. h. zehn bis dreißig Sekunden – kann zur Ohnmacht des Patienten führen, während die frühere Intervention dem Kreislauf erlaubt hätte, den schnellen Herzschlag ohne Bewußtseinsverlust auszugleichen.
  • Eine derartige doppelt Überwachung ermöglicht der implantierten programmierbaren Eingriffseinrichtung auf Mikroprozessorbasis, Tachykardien besser zu interpretieren und zu unterscheiden als die EKG-Kriterien, mit man typischerweise in den bekannten Geräten ausgewertet hat – bspw. die Herzfrequenz, die EKG-Morphologie, der schnelle Einsatz, die Frequenzstabilität usw. Dieser Befund liegt teilweise an der Komplementarität des Aktivitätssensors, mit der man zusätzliche Informationen über das beobachtete Herzereignisses – nicht nur einen Teil der EKG-Kriterien – erhält. Die bessere Unterscheidung ist besonders ausgeprägt im Grenzbereich von 130/min bis 180/min; so lassen sich nutzlose, schmerzhafte und schwächende Schocks vermeiden.
  • Die EP-A-0 259 658 offenbart einen auf die Herzfrequenz ansprechenden Schrittmacher mit den baulichen Merkmalen im Oberbegriff des Anspruchs 1. Dieser Schrittmacher kann die Frequenz der Reizimpulse danach variieren, ob der Patient trainiert oder sich in Ruhe befindet.
  • Aus der US-A-4 860 749 ist eine selbsttätige Tachykardie-Erfassunganordnung mit einer Steuerung bekannt, die mindestens ein Herzkriterium modifiziert, um die Erkennung und Unterscheidung pathologischer von physiologischen Tachykardien zu verbessern.
  • Es ist ein Hauptziel der vorliegenden Erfindung, die Techniken zum Erkennen anormaler Tachykardien gegenüber dem Stand der Technik insbesondere im Überlappungs- bzw. Grenzbereich zu verbessern, wo pathologische bisher von physiologischen Tachykardien praktisch nicht unterscheidbar waren.
  • Dieses Ziel erreicht man mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • In einem ihrer Hauptaspekte nutzt die vorliegende Erfindung die Erfassungsleistung des komplementären Sensors – bspw. eines Beschleunigungsmessers – aus, um das Frequenzkriterium zu modifizieren, das zum Erkennen pathologischer Tachykardien dient. Zeigt der Beschleunigungsmesser, dass der Patient sich im Ruhezustand befindet, wird das Kriterium für die Entscheidung, dass eine pathologische Tachykardie vorliegt, auf bspw. 130/min gesetzt; zeigt andererseits der Beschleunigungsmesser eine körperliche Anstrengung des Patienten an, wird das Tachykardie-Kriterium auf 170/min verschoben.
  • Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu dem im Stand der Technik benutzten Verfahren. Das Problem der bekannten Geräte ist, dass sie durchgehend eine einzelne feste Herzfrequenz ansetzen als Kompromiss zwischen der Herzfrequenz, die der jeweiligen Patienten beim Trainieren erfahren könnte, und der, von der man annimmt, dass sie eine pathologische Tachykardie anzeigt. Diese Überlappung erschwert eine genaue Bestimmung, ob das interessierende Ereignis eine Intervention rechtfertigt, da bei einigen Individuen eine pathologische Tachykardie-Frequenz von 140/min oder selbst von 130/min, aber auch eine solche von 140/min oder auch 150/min bei körperlicher Anstrengung vorliegen kann. Setzt man das Frequenzkriterium für einen solchen Patienten nach dem Stand der Technik auf 140/min fest, würde er vom implantierten selbsttätigen Defibrillator einen Defibrillationsschock erhalten, obgleich er nur trainiert.
  • Obgleich derzeit erhältliche Kardioverter/Defibrillatoren zur Erkennung (pathologischer) Tachykardien ein ganzes Bündel verschiedener EKG-Kriterien anwenden können (Frequenzsprünge, Frequenzstabilität, Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion usw.), ist das Hauptkriterium allein die Herzfrequenz. Wird eine solche von über 160/min als pathologisch angesetzt, sind mit solchen Geräten keine eine Intervention erfordernden Tachykardien erkennbar, obgleich die fragliche Herzfrequenz irgendwo unter 160/min liegt.
  • Erfindungsgemäß ist die Interventionsfrequenz problemlos dem Niveau der körperlichen Anstrengung gemäß verschieb- bzw. veränderbar; m. a. W.: das auf das EKG-Signal angewandte Frequenzkriterium für die Tachykardie-Erkennung wird auf einfache wirksame Weise in Abhängigkeit vom Ausgangssignal bzw. einfach vom Zustand des komplementären Sensors geändert.
  • Die vorliegende Erfindung modifiziert das Kriterium zur Erkennung pathologischenr Tachykardien durch Bewerten des EKG-Signals anhand des Ausgangssignals des Aktivitätssensors. Liegt also kein Ausgangssignal des Aktivitätssensors vor oder ist es sehr schwach, was auf den Ruhezustand hinweist, wird das EKG-Erkennungskriterium für pathologische Tachykardien auf einen entsprechend niedrigen Wert (bspw. eine Herzfrequenz von 130/min) vorprogrammiert; nimmt das Ausgangssignal des Aktivitätssensors zu und zeigt es so, dass der Patient gerade trainiert, nimmt das Frequenzkriterium programmgesteuert selbsttätig einen höheren Wert an (ggf. 150/min oder auch 170 U/min, abhängig vom jeweiligen Patienten). In der bevorzugten Ausführungsform läuft diese Schwellenfrequenz je nach dem Ausgangssignal des Beschleunigungsmessers auf und ab. Damit erhält man Informationen nicht nur über die pathologische Tachykardie-Frequenz, sondern auch über ihre Morphologie.
  • Die erfindungsgemäße implantierbare medizinische Eingriffseinrichtung reagiert auf das Erfassen einer anormale VT oder VF anzeigenden Herztätigkeit eines Patienten, indem sie dessen Herz mit einer herkömmlich gewählten Folge unterschiedlicher Wellenformen (bspw. Einzel- oder Doppelimpuls, Impulszüge oder -pakete, 2- oder 3-phasige Schocks usw.) beaufschlagt. Bei jedesmaligem neuen oder wiederholten Anlegen einer Wellenform zur Behandlung einer vorhandenen VT oder VF wird das EKG kontrolliert, um zu bestimmen, ob die Behandlung erfolgreich war; wenn nicht, wird die Behandlung fortgesetzt, ansonsten beendet. Eine Steuerung, die eine Funktion der Mikroprozessor-Software oder ein unabhängiges Subsystem der Systemelektronik des Geräts ist, wählt die geeignete elektrische Therapie für die erfasste anormale Tachyrhythmie entsprechend der programmierten Antwort auf das erkannte Ereignis aus. Die Einrichtung weist weiterhin eine der Steuerung betrieblich zugeordnete Auswerteeinrichtung auf, die das EKG-Kriterium und insbesondere die Tachykardie-Erkennungsfrequenz, mit der normale von anormalen Tachykardien unterscheidbar sind, anhand des Aktivitätssignals modifiziert bzw. nachjustiert, d. h. ob es körperliche Aktivität oder Inaktivität und im letzteren Fall das allgemeine Ausmaß bzw. Niveau der Aktivität anzeigt.
  • Mit dem Einsetzen der Schwellenfrequenz oder einer Zunahme der körperlichen Aktivität des Patienten wird die Schwellenfrequenz zu höheren, mit der Abnahme oder dem Beenden der körperlichen Aktivität zu niedrigeren Werten verschoben. Die elektrische Therapie kann so abgestuft sein, dass die Verschiebung auf vollständige verschiedene Zonen der EKG-Erkennungsfrequenzen und auf die diesbezüglichen therapeutischen Folgen einer in einer der Zonen erkannten Tachykardie angewandt wird – bspw. zunehmend aggressive The rapieprotokolle, die mit entweder der Fortsetzung oder einer Beschleunigung der Tachykardie und der für ein Protokoll ausgewählten anfänglichen Therapie angewandt werden.
  • Daher ist ein anderes Ziel der Erfindung ein einfaches und wirksames Verfahren zum Identifizieren von Tachykardien in Folge von Herz- oder Herzgefäß-erkrankungen, zum Unterscheiden derselben von natürlich erhöhten Herzfrequenzen aus Stress einschl. körperlicher Anstrengung durch Anwenden eines EKG-Frequenzkriteriums unter Steuerung durch das Ausgangssignal eines Nicht-EKG-Sensors, und zum Verschieben des EKG-Frequenzkriteriums in Reaktion auf eine wesentliche Änderung des Ausgangssignals des Nicht-EKG-Sensors.
  • Nach einem anderen signifikanten Aspekt der vorliegenden Erfindung dient eine bipolar Vorhofelektrode zur Kontrolle des Zustands des Vorhof-EKGs, um so Vorhof-Tachykardien zu erfassen. Der Zweck ist, eines der Probleme zu vermeiden, die bei herkömmlichen implantierbaren Defibrillatoren auftreten, nämlich die Fehlentladung (i. e. Kondensatorentladung zur Schockabgabe an das Herz). Solche Fehlentladungen können bspw. auftreten, wo das Tachykardie-Erkennungskriterium in eine Zone gelegt ist, die eine Kammerfrequenz wie 130/min bis 140/min umfasst, und der Patient ein Vorhofflimmern mit dieser Kammerfrequenz erfährt. Der in der erfindungsgemäßen Einrichtung eingesetzte komplementäre Aktivitätssensor ist unter diesen Umständen evtl. nicht unbedingt hilfreich, weil er dann anzeigen kann, dass der Patient ruht oder ggf. eine mäßig anstrengende Tätigkeit mit der resultierenden abgesenkten Taxchykardie-Erkennungsfrequenz ausübt. Ohne Kontrolle des Zustands des Vorhof-EKGs würde also der Patient einen Schock im Kammerbereich erhalten. Indem sie für diese Kontrolle eine bipolaren Vorhof-Elektrode verwendet, vermeidet die erfindungsgemäße Einrichtung das Abgeben eines solchen Schocks.
  • Nach einem weiteren verwandten Merkmal der Erfindung dient ein derartiges Erfassen eines Vorhofflimmerns zum Auslösen der Abgabe niederenergetischer Schocks bspw. im Energiebereich von 0,25 Joule bis 1,0 Joule durch die implantierte Einrichtung an die Vorhöfe und dadurch zur Defibrillation nur der Vorhöfe. Auch hier lässt sich ein gestuftes Therapie-Regime anwenden, um ein verbessertes Protokoll zur Behandlung von Vorhof-Dysrhythmien wie Vorhof-Flimmern, – Flattern oder -Tachykardien bereit zu stellen.
  • Daher ist ein anderes Ziel der Erfindung, durch Kontrolle des Vorhof-EKGs Fehlentladungen des implantierten Defibrillators in die Herzkammern zu vermeiden, wenn der Patient ein Vorhofflimmern erfährt.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung ist, beim derartigen Erfassen von Vorhofflimmern den Vorhof selbst zu defibrillieren und ein gestuftes Therapieregime zur Behandlung von Vorhof-Dysrhythmien anzuwenden.
  • Nach einem noch anderen Aspekt der Erfindung wird das R-R-Intervall – das Koppelintervall zwischen Herzschlägen – ermittelt und werden die Kammer-EKG-Signale analysiert, um zu bestimmen, ob die Tachykardie regulär oder eine Variation des R-R-Intervalls ist. Eine Variation des R-R-Koppelintervalls weist auf eine Vorhof-Dysrhythmie hin. In diesem Fall ist der Versuch wünschenswert, die Vorhof-Dysrhythmie zu beenden – was die VT eliminiert, da das Vorhofproblem primär und die VT nur sekundär ist -, nicht ein Versuch, die VT direkt zu beenden. Daraus folgt, dass es in diesem Fall unerwünscht wäre, die Tachykardie-Erkennungsrate zu modifizieren. Eine solche Modifikation wird speziell eingesetzt zum Erfassen von VT unter Bedingungen, die eine körperliche Anstrengung des Patienten anzeigen – die hier eindeutig nicht vorliegt. Folglich wird die modifizierende Reaktion auf das Ausgangssignal des Aktivitätssensors abgeschaltet, wenn während einer VT eine Änderung des R-R-Intervalls erfasst wird.
  • Es ist daher ein noch anderes Ziel der vorliegenden Erfindung, aus dem Wesen des R-R-Intervalls zu bestimmen, ob eine erfasste VT primär oder sekundär ist, und insbesondere den implantierten Kardioverter/Defibrillator anzuweisen, eine Therapie anzuwenden, die Vorhof-Dysrhythmien beendet, nicht aber eine Therapie, die die Kammer-Tachykardie direkt brechen soll.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung ist, beim Auftreten von Vorhof-Dysrhythmien die eine Modifikation des VT-Erkennungskriteriums bewirkende Schaltung des Tachykardie-Detektors eines implantierbaren Defibrillators abzuschalten, wobei die Abschaltung erfolgt, wenn im EKG des Patienten ein sich veränderndes – im Gegensatz zu einem regulären – R-R-Intervall erfasst wird.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Diese und andere Ziele, Aspekte, Besonderheiten und Vorteile de vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden ausführlichen Beschreibung einer derzeit bevorzugten Ausführungsform anhand der beigefügten Zeichnungen.
  • 1 zeigt als Graph das Ausgangssignal (zeitliche Beschleunigung in g-Einheiten) eines in einen Patienten implantierten Nicht-EKG-Sensors;
  • 2 zeigt als perspektive einen Nicht-EKG-Sensor in Form eines Aktivitätssensors (Beschleunigungsmessers) aus einem Paar Quecksilberkugelsensoren in fester orthogonaler Zuordnung in einen Patienten implantiert;
  • 3 zeigt eine andere Ausführung eines Beschleunigungsmessers in Form eines integrierten oder Hybrid-Schaltkreises;
  • 4 ist ein vereinfachtes Schaltbild einer implantierbaren medizinischen Eingriffseinrichtung mit Aktivitätssensor innerhalb des Gehäuses sowie (gestrichelt) eine alternative Anordnung, bei der der Sensor sich in einem eigenen separaten Gehäuse befindet und über eine Zuleitung mit einem Verbinder auf dem Gerätegehäuse verbunden ist; 5 zeigt als Graph die zeitlichen Herzfrequenz bei ruhendem und körperlich aktivem Patienten und illustriert die erfindungsmäßen Konzepte zum Verschieben der EKG-Tachykardie-Erkennungsfrequenz bzw. ganzer Frequenzzonen unter der Steuerung durch das Ausgangssignal des Nicht-EKG-Sensors;
  • 6 zeigt gestrichelt einen Patienten mit implantierter medizinischer Eingriffseinrichtung zur erfindungsgemäßen Verschiebung der Schwellenfrequenz bzw. Zonen zusammen mit eine implantierten Mehrelektroden-Zuleitung; und
  • 7 ist ein Blockschaltbild der Schaltung zum Auswerten eines gewählten Teils der elektrischen Herzaktivität des Patienten nach einem anderen Aspekt der Erfindung.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM UND DES BEVORZUGTEN VERFAHRENS
  • Die zu beschreibende implantierbare medizinische Eingriffseinrichtung verwendet einen direkten Sensor der elektrischen Herzaktivität wie bspw. einen EKG-Sensor sowie einen Aktivitätssensor, mit dem die Position und die Bewegungen des Patienten ermittelbar sind, in Form eines Beschleunigungsmessers oder anderen elektromechanischen Wandlers, der auf sowohl statische als auch dynamische Ausgangssignale kalibriert sein kann. Das statische Ausgangssignal hängt von der Position bzw. Körperhaltung des Patienten im Ruhezustand (in Ruhe oder eingefallen) ab. Es sei angenommen, dass der Aktivitätssensor im implantierten Zustand vertikal orientiert ist und in dieser Position ein Ausgangssignal von 0 g (eine Schwerkrafteinheit) abgibt. Der Sensor erzeugt in einem Aspekt seiner waagerechten Orientierung (eine Hauptseite abwärts weisend) ein Ausgangssignal von +1 g sowie im entgegengesetzten Aspekt der waagerechten Orientierung (andere Hauptseite abwärts weisend) ein Ausgangssignal von –1 g.
  • Im Beispiel der 1 gibt, wenn der Patient steht, der Aktivitätssensor in einem ersten Zeitintervall ein Ausgangssignal von null, bei auf dem Rücken liegendem Patienten ein Ausgangssignal von +1 und in einem dritten Intervall – bei auf dem Bauch liegendem Patienten – ein Ausgangssignal von –1 ab. Dieses Diagramm soll nicht die Reaktion des Aktivitätssensors auf Positionsänderungen – bspw. im Bereich zwischen dem ersten und dem zweiten Intervall – zeigen, sondern nur die unterschiedlichen Ausgangssignale, die er beim Erfassen unterschiedlicher statische Positionen des Patienten abgibt.
  • Die verschiedenen Ausgangssignale lassen sich modifizieren durch Kalibrieren des Sensors für geringfügige Abweichungen der Orientation von diesen drei Positionen. Liegt der Patient auf einer Seite, ist das Sensorausgangssignal nicht +1 oder – 1, sondern irgendein Wert ungleich null. Durch Kalibrieren des elektrischen Ausgangssignal der Sensorschaltung nach dem Implantieren oder durch Eigenkalibrierung des Geräts selbst lässt sich aus dem Ausgangssignal die Orientierung des Sensors in beliebiger Position des Patienten ermitteln. Verwendet man einen zweiten derartigen Aktivitätssensor um 90° gegenüber dem ersten gedreht, erkennt jeder Sensor zwei der drei zueinander rechtwinkligen Achsen (X-Y-Z) im dreidimensionalen Raum und erkennen beide zusammen eine volle dreiachsige Orientierung; man erhält so ein kombiniertes Ausgangssignal, das die Position des Patienten eindeutig identifiziert. Der Sensor lässt sich also zum Erfassen der statischen bzw. stabilen (bewegungslosen) Position des Patienten sowie seiner Aktivität – momentane Positionsänderungen oder stetige Bewegungen wie Gehen, Tanzen, Radfahren und dergl. – einsetzen, die sich aus dessen dynamischen Bewegungen ergibt.
  • Der Aktivitätssensor kann eine Quecksilberkugel-Ausführung der in der US-PS 4 846 195 beschriebenen Art sein. Verwendet man einen einzelnen derartigen Sensor als (zweidimensionalen) XY-Sensor, wird damit die Position des Patienten nicht eindeutig identifiziert. Zwei solcher Sensoren mit fester orthogonaler Orientierung ergeben zusammen eine Erfassung in allen drei Achsen (XYZ) der Position oder Bewegungsrichtung. Wie die 2 zeigt, weist der Sensor 10 ein Paar Quecksilberkugel-Sensoren 12, 13 auf, die in einem Winkel von 90° gekoppelt sind. Die feste Orientierung der beiden gewährleistet, dass ihr gemeinsames Ausgangssignal unterschiedliche spezifische körperliche Positionen des Patienten einwandfrei identifiziert, auch wenn die Orientierung des Sensors sich nach dem Implantieren im Körper des Patienten insgesamt verschiebt.
  • Erwünschterweise sind die Sensoren nach dem Implantieren so orientiert, dass bei aufrecht stehendem Patienten einer von ihnen (in diesem Beispiel der Sensor 13) angenähert waagerecht und der andere (hier der Sensor 12) angenähert senkrecht angeordnet ist. In der in der 2 gezeigten beispielhaften Konfiguration ist der Sensor 12 etwas kleiner als der Sensor 13 und ihm fest zugeordnet in ihm angeordnet. In der Praxis können die beiden Positionssensoren auch separat, aber dennoch zueinander orthogonal angeordnet sein. Unter statischen Bedingungen (Fehlen von Bewegung) beider Sensoren des Paars befindet die Quecksilberkugel (nicht gezeigt) sich in Ruhe und kontaktiert bestimmte der Elektroden 14 (elektrische Kontakte), die auf der Seite oder dem Boden der Sensorkammer angeordnet sind. Die Elektroden sind über entsprechende elektrische Zuleitungen an die Ausgangsschaltung des Sensors gelegt, wobei jeder Satz leitfähig kontaktierter Elektrodenorte eine bestimmte Position des Patienten identifiziert. Ändert der Patient seine Position oder übt er eine stetige körperliche Tätigkeit aus, rollt eine oder rollen beide Quecksilberkugeln in der jeweiligen Kammer umher und stellen und unterbrechen dabei den elektrischen Kontakt zu Elektroden her. Die kombinierten statischen Orte der Quecksilberkugeln im Sensorpaar oder deren dynamischen Orte beim Herstellen oder Öffnen von Verbindungen zwischen nebeneinander liegenden Elektroden (zeitliches Schließen oder Öffnen) werden erfasst, um Informationen zur Position des Körpers, zu Positionsänderungen und zu fortlaufenden Bewegungen des Patienten bereit zu stellen.
  • In einer alternativen Ausführungsform kann der Beschleunigungsmesser piezoelektrisch, piezoresistiv oder piezokapazitiv sowie in Silizium oder einem anderen Halbleitermaterial in einem elektronischen integrierten oder Hybrid-Schaltkreis ausgeführt sein, wie bspw. in der US-PS 5 031 615 beschrieben. Ein Halbleiter-Hybridschaltkreis enthält das Beschleunigungsmesser als mikrominiaturisierten mechanoelektrischen Wandler hohen Wirkungsgrads und niedrigen Stromverbrauchs. Ein derartiges Beschleunigungsmesser 15 – vergl. die 3 – hat ein Silizium-Einkristallsubstrat 15-1, eine Epitaxieschicht 15-2 auf der Oberfläche des Substrats 15-1 sowie eine polykristalline Siliziumschicht 15-3 zwischen Passivierungsschichten 15-4, 15-5 aus Siliziumdioxid auf. In das Substrat ist ein Hohlraum 15-6 eingeätzt und Teile des Siliziums und der Passivierungsschichten sind durch Mikrobearbeitung so entfernt, dass ein rechteckiges Plättchen 15-7 entsteht, das über vier Stege mit den Ecken des Hohlraum verbunden ist. Das Plättchen und die Stege stellen das auf Beschleunigungen ansprechende Element dar. Eine zusätzliche obere Schicht kann mit einer mit dem Hohlraum deckungsgleichen Öffnung versehen sein, um eine axiale Bewegung des Plättchens 15-7 an seinen Stegen zuzulassen; auf den ganzen Aufbau ist dann eine schützende Glasschicht aufgebracht. Eine integrierte Schaltung zum Verarbeiten der beschleunigten Bewegungen des Plättchens zu einem Aktivitätssignal lässt sich nach herkömmlichen Bearbeitungsverfahren der Halbleitertechnik in dem Bereich allgemein unter dem mit 15-8 bezeichneten in das Siliziumsubstrat einarbeiten.
  • Die 4 zeigt als vereinfachtes Diagramm eine implantierbare Eingriffseinrichtung wie einen Defibrillator 25 sowohl zur Antitachykardie- als auch zur Defibrillationstherapie. Der Defibrillator weist Batterien 27, eine Elektronik 29 (bspw. mit einem Mikroprozessor 29-1, einer Signalverarbeitungsschaltung 29-2, Sensorsignalverstärkern 29-3, Speichern 29-4 und anderen herkömmlichen Komponenten) sowie Ausgangskondensatoren 30 zum Speichern elektrische Ladung in variablen Mengen entsprechend der elektrischen Energie auf, die zur Solltherapie als Schocks an das Herz abgegeben werden soll. Der Aktivitätssensor ist im Defibrillator in Form bspw. eines Beschleunigungsmessers 34 mit rechtwinklig zueinander liegenden Quecksilberkugel-Sensoren 35, 36 enthalten, wie sie im wesentlichen anhand der 2 beschrieben sind, wobei diese jedoch separat befestigt sein können, um diese Orientierung beizubehalten. Der Beschleunigungsmesser 34 ist im Gehäuse 32, das auch alle anderen Komponenten des Defibrillators aufnimmt, von diesem mechanisch isoliert untergebracht, um eine Empfindlichkeit gegenüber auf das Gehäuse aufgebrachtem Druck zu vermeiden. Alternativ kann das Sensorpaar in einem eigenen, hermetisch dicht abgeschlossenen Gehäuse 38 aus biokompatiblen Werkstoff enthalten und in den Patienten an einem vom Defibrillatorgehäuse abgesetzten Ort implantierbar sein, wie in der Figur gestrichelt dargestellt.
  • Die Zuleitung 40 zum Verbinden des separat untergebrachten Sensorimplantats 38 mit der Steuerelektronik des implantierten Defibrillators 25 kann mit einem proximalen mehrpoligen Verbinder angeschlossen sein – vergl. die US-PS 4 971 057 –, um die Signalverarbeitung zu erleichtern. Das Defibrillatorgehäuse 32 weist einen Kopfbereich 43 mit elektrischen Anschlüssen für die Zuleitung zum Aktivitätssensorimplantat (falls in einem separaten implantierbaren Gehäuse) und für die Leitung (en) zur Defibrillier- und zu anderen Elektroden für die Durchführung der Therapie und zum Erfassen der Herzaktivität auf. Ein EKG-Sensorsignalverstärker sowie die zugehörige Schaltung in der Defibrillatorelektronik 29 liefern ein EKG-Signal (in Rohform aus einer oder mehreren im und/oder am Herz implantierten Elektroden) zum Ermitteln hoher Herzfrequenzen und anderer Herzaktivitäten.
  • Im Betrieb kann der implantierbare Defibrillator 25 beim Erfassen einer Herzaktivität des Implantatpatienten, die pathologische VT oder VF anzeigt, intervenieren, indem er an das Herz nacheinander mehrere verschiedene vorprogrammierte elektrischen Impulsformen legt, die herkömmlicherweise als Behandlungsprotokolle zum Brechen von VT oder VF dienen, während nach jedesmaligem Anlegen einer Impulsform die Herzaktivität des Patienten anhand des EKG-Signals überwacht wird. Bei sich fortsetzender oder beschleunigender Tachykardie kann das Protokoll fortgesetzt aggressivere Therapien ansetzen. Die Therapie wird unmittelbar nach dem Erfassen eines Behandlungserfolgs beendet.
  • Der Aktivitätssensor erfasst die körperliche Aktivität oder Inaktivität des Patienten in Ergänzung der Herzaktivität des Patienten, um zu bestätigen, dass eine erfasste VT ggf. pathologisch, nicht physiologisch ist. Der Mikroprozessor im Gerät reagiert auf eine solche Bestätigung, indem er ein geeignetes der vorprogrammierten Protokolle auswählt, das im Speicher zur Behandlung abgelegt ist, wobei die gewählte elektrische Wellenform über den Ausgangskreis des Geräts und die Zuleitungen an das Herz angelegt wird. Im beispielhaften Defibrillator werden die Schocks, die das Herz defibrillieren sollen, erzeugt, indem man die Ausgangskondensatoren des Geräts auf das vorbestimmte Energieniveau auflädt und sie dann mit dem Soll-Impuls- und/oder Phasenverlauf auf herkömmliche Weise durch das Herz hindurch entlädt.
  • Da es unmöglich war, die hämodynamischen Konsequenzen einer Tachykardie in unterschiedlichen Patienten erschöpfend abzuschätzen, waren frühere Versuchen, eine Einrichtung bereit zu stellen, mit der sich universell bestimmen lässt, ob und wann eine bestimmte Antitachykardie-Therapie durchgeführt werden soll, erfolglos. Ein bestimmter Patient kann u. a. eine erhöhte Herzfrequenz von 180/min mit schnellem Abfall des systolischen Blutdrucks bspw. auf 65 tolerieren, während ein anderer bei Stenose und schwacher Hirndurchblutung mit einer Tachykardie-Frequenz von 160/min und einem systolischem Blutdruck von 70 das Bewusstsein und die Atmung verliert. Messungen der Herzfrequenz, des Schlagvolumens, des Ausstoßes und selbst des Blutdrucks definieren den Gehirnzustand jedes einzelnen Patienten nicht vollständig. Hämodynamische Parameter scheinen u. U. im Normalbereich zu liegen und das Leben nicht zu bedrohen, während sie die Gehirnfunktion des Patienten dennoch nicht wirklich kennzeichnen.
  • Dass bei vielen Individuen pathologische Tachykardien bei Herzfrequenzen am hohen Bereichsende auftreten, das normalerweise nur erreicht wird, wenn der Patient angestrengt trainiert – bspw. bei schnellem Gehen –, verschärft das Problem. Auch wenn der Patient gewöhnlich die erhöhte Herzfrequenz mindestens kurzzeitig im Training toleriert, müssen pathologische Tachykardien gebrochen werden, da es für das Herz ungesund ist, im Ruhezustand stetig mit bspw. 140/min oder 150/min zu schlagen, was für diesen Bereich typisch ist. Weiterhin kann, wie bereits festgestellt, eine anormale Tachykardie sich zu Fibrillationen beschleunigen. Das Gerät sollte daher in dieser Situation eine geeignete Eingriffstherapie ausführen können – bspw. ein Stimulieren mit niederenergetischen Schocks zum Brechen der Tachykardie.
  • Würde man einen herkömmlichen selbsttätigen implantierbaren Kardioverter und/oder Defibrillator auf eine Tachykardie-Erkennungsrate von bspw. 150/min einstellen (wie oben festgestellt, mit der Frequenz als Hauptkriterium trotz der Ausnutzung anderer Eigenschaften des EKG-Signals wie plötzlicher Beginn oder Frequenzsprünge, Frequenzstabiltät usw. als weitere Indizien), würde der Implantatpatient, der bei Training eine Frequenz von 152/min erreicht, einen kräftigen Herzreizimpuls erhalten. Abhängig vom speziellen Protokoll kann diese Fehltherapie dem Patienten erhebliches Unbehagen und Schmerzen. – evtl. sogar Bewusstlosigkeit – bereiten. Erfährt der gleiche Patient pathologische VT von 140/min, würde keine Therapie erfolgen; obgleich dann eine Beschleunigung über 150/min hinaus im Gerät eine Reaktion auslösen würde, ist die Zeit wesentlich, da die Schwierigkeiten beim Beenden der Tachykardie mit der Dauer letzterer und einer möglichen Entartung zum Kammerflimmern steigen. Der Patient kann also ernsthafte Schäden erleiden.
  • Indem man ein Ausgangssignal eines Nicht-EKG-Sensors als zusätzliche Anzeige benutzt, ob der Patient beim Auftreten der Tachykardie aktiv oder inaktiv ist, wird die Unterscheidung zwischen physiologischen und pathologischen Tachykardien erheblich verbessert. Vergleicht man das EKG-Signal mit dem Aktivitätssignal, lässt das Auftreten einer langsamen pathologischen Tachykardie sich daran erkennen, dass die erhöhte Herzfrequenz trotz wenig oder keiner körperlicher Aktivität des Patienten vorliegt – im Gegensatz zu einer physiologischen Tachykardie, wo das gemeinsame Auftreten einer hohen Herzfrequenz und einer ausgeprägten körperlichen Anstrengung sich aus den Ausgangssignalen der beiden Sensorarten ergibt. Trotzdem erhält man so noch keine vollständige Antwort, da die Schwellenfrequenz bzw. die Tachykardie-Erkennungsfrequenz als Vergleichsbasis immer noch wünschenswert ist.
  • In der erfindungsgemäßen Lösung wird diese Schwellenfrequenz des EKG-Kriteriums anhand des Ausgangssignals des Nicht-EKG-Sensors – hier vorzugsweise eines Beschleunigungsmessers – nachgestellt. Durch Beobachten des aufgearbeiteten Beschleunigungsmessersignals lassen das Aktivitätsniveau des Patienten – bspw. Inaktivität, mäßige Aktivität, angestrengte Aktivität – und sogar die Position des Patienten sich bestimmen. Diese Information dient dann zum Nachstellen der Schwellenfrequenz, d. h. des Tachykardie-Erkennungskriteriums des EKG. In ihrer einfachsten Form ändert diese Intervention nach dem Ausgangssignal des Beschleunigungsmessers oder anderen Nicht-EKG-Sensors die Schwellenfrequenz von einem ersten unteren auf einen zweiten höheren Wert oder umgekehrt, oder sie belässt die Frequenzeinstellung auf dem vorhandenen wert. M. a. W.: der (beispielhafte) Kardioverter/Defibrillator, in dem die Erfindung implementiert ist, schiebt die EKG-Tachykardie-Erkennungsfrequenz je nach dem Ausgangssignal des Nicht-EKG-Sensors wahlweise einfach auf- oder abwärts.
  • Zeigt das Beschleunigungsmesser-Ausgangssignal, dass der Patient ruht, könnte eine geeignete Schwellenfrequenz (erste untere Frequenz) von 130/min gewählt werden, da die Wahrscheinlichkeit praktisch gleich null ist, dass emotionaler Stress, Fieber oder ein anderes physiologisches Ereignis als Training (das hier ausweislich des Beschleunigungsmesser-Ausgangssignals nicht vorliegt) eine so hohe Herzfrequenz hervorrufen würde. Folglich wird alles oberhalb dieser (programmierten) Schwellenfrequenz bei einem solchen Beschleunigungsmesser-Ausgangssignal als pathologische Tachykardie bewertet. Zeigt andererseits das Beschleunigungsmesser-Ausgangssignal danach an, dass der Patient gerade körperlich aktiv ist, verschiebt der Mikroprozessor des Geräts die Schwellenfrequenz nach oben auf die zweite höhere Frequenz von bspw. 150/min oder selbst 170/min; der Patient kann sein Training bei weiterhin erhöhter Herzfrequenz, aber ohne die Möglichkeit von Schocks aus dem Gerät fortsetzen, sofern nicht die höhere Frequenz überschritten wird. Auch hier wird diese höhere Schwellenfrequenz sorgfältig so gewählt, dass sie über dem Höchstwert liegt, der bei dem Patienten, in den das Gerät implantiert werden soll, bei anstrengendem Training wahrscheinlich auftreten wird.
  • Nach einem Verfahren zum schnellen und unterscheidungskräftigen Erkennen pathologischer Tachykardien derart, dass das Herz des Patienten sofort eine elektrische Therapie erhält, um die Tachykardie zu brechen, wird das vom EKG des Patienten abgeleitete Erkennungskriterium nach Maßgabe des Ausgangssignals eines Nicht-EKG-Sensors modifiziert, das das Wesen und das Ausmaß der Aktivität bzw. Nichtaktivität des Patienten anzeigt. Das Grundkriterium der Schwellenfrequenz wird mit dem Beginn und jeder nachfolgenden Zunahme der körperlichen Aktivität zu höheren und mit dem Abnehmen und schließlich der Beendigung der körperlichen Aktivität zu tieferen Werten verschoben.
  • In einer etwas komplexeren Ausführungsform erfolgt die elektrische Therapie der implantierten medizinischen Eingriffseinrichtung abgestuft, so dass Frequenzzonen der EKG-Tachykardie-Erkennung und die resultierenden elektrischen Therapien unter Steuerung mit dem Ausgangssignal des Nicht-EKG-Sensors auf- oder abwärts geschoben werden. So sind bspw. vor dem Beginn einer Aktivität des Patienten die Therapieprotokolle nach unten durch die Therapie begrenzt, die einer erkannten Tachykardie zugeordnet ist, die die Schwellenfrequenz für ein Ruhe-Ausgangssignal des Beschleunigungsmessers übersteigt. Wenn die Aktivität beginnt, wird die gesamte Frequenzzone (Frequenzbereich) aufwärts verschoben, um nach unten durch eine mäßige Schwellenfrequenz begrenzt zu werden, die dem eine niedrige Aktivität anzeigenden Ausgangssignal des Beschleunigungsmessers zugeordnet ist. An diesem Punkt ist das niedrigste Therapieniveau (bspw. die am wenigsten aggressive Therapie) für eine diese mäßige Schwellenfrequenz übersteigende Tachykardie das am wenigsten verfügbare Therapieprotokoll, so lange die Tachykardie sich fortsetzt. Eine Rückkehr zu den niedrigeren Therapieniveaus, die in der Zone mit der niedrigsten Schwellenfrequenz verfügbar waren, findet nicht statt. Die gleichen Gesichtspunkte gelten, wenn die Aktivität heftiger wird, und es wird als Schwellenwert für eine anstrengende Tätigkeit eine höhere Frequenz gesetzt – mit dem Ergebnis, dass die Behandlung auf die noch aggressiveren Therapien für eine in dieser Zone erkannte pathologische Tachykardie begrenzt wird, die einem Ausgangssignal des Nicht-EKG-Sensors zugeordnet ist, das eine eine anstrengende körperliche Tätigkeit (Trainingsbelastung) anzeigende Amplitude hat.
  • Diese Konzepte sind in dem Graph der 5 dargestellt, der für einen Teil des Ausgangssignals 50 des Beschleunigungsmessers 34 über das interessierende Zeitintervall die Herzfrequenz (HR) mit der Zeit (?) in Beziehung setzt. Im Bereich 52 des Ausgangssignals 50, in dem der Patient ruht, ist der Mikroprozessor in der Elektronik 29 des Defibrillators 25 auf eine EKG-Tachykardie-Erkennungsfrequenz von 130/min programmiert. Folglich wird alles oberhalb dieser verhältnismäßig niedrigen Schwellenfrequenz (niedrig, weil der Patient ruht) als Tachykardie betrachtet, für die die elektrische Therapie des Geräts auf das Herz des Patienten angewandt wird. Im Bereich 53 ist der Patient aktiv mit mäßiger Aktivitätsfrequenz, wie sich aus dem Ausgangssignal des Beschleunigungsmessers ergibt, und der Mikroprozessor hat auf dieses Signal reagiert, indem er – entsprechend der Programmierung für ein Sensorsignal dieses Pegels – die Schwellenfrequenz auf 150/min verschoben hat. Dies bedeutet natürlich, dass der Patient vom Gerät keine Schocks erhält, wenn seine Herzfrequenz bspw. auf 132/min steigt, da das Gerät durch eine Pegelanalyse oder auf andere herkömmliche Weise aus dem Ausgangssignal des Nicht-EKG-Sensors erkannt hat, dass eine Aktivität vorliegt, die ein Anheben der Schwellenfrequenz erfordert.
  • Danach führt der Patient im Bereich 55 eine anstrengendere Tätigkeit aus, in Folge der die Schwellenfrequenz weiter angehoben wird – hier auf 170/min. Obgleich die Herzfrequenz des Patienten dieses Niveau nur beim Training kaum erreichen wird, macht es auch der Sicherheitsspielraum äußerst unwahrscheinlich, dass er die aggressivere Therapie erhält, die bei einer Tachykardie-Frequenz über 170/min nur in Folge des Trainings angemessen wäre. Schließlich zeigt der Bereich 56 des Beschleunigungsmesser-Ausgangsignals, dass der Patient zur Ruhe zurückgekehrt ist; der Mikroprozessor stellt also die Schwellenfrequenz für die Tachykardieerkennung auf 130/min zurück.
  • Diese Abstufung der elektrischen Therapie des Defibrillators 25 erfolgt, indem vollständige Frequenzzonen der EKG-Tahykardie-Erkennung und die ihnen zugeordneten elektrischen Therapien nach Maßgabe des Ausgangssignals des Nicht-EKG-Sensors auf- oder abwärts verschoben werden. Im Graph der 5 ist bspw. eine erste Frequenzzone für den im Ruhezustand befindlichen Patienten programmiert, wenn das Ausgangssignal des Nicht-EKG-Sensors null oder fast null ist. In dieser und allen anderen Zonen ist deren Schwellenfrequenz ihre einprogrammierte untere Grenzfrequenz – hier 130/min. So wird in den Bereichen 52 und 56 des im Ausgangssignal 50 interessierenden Zeitintervalls eine erfasste EKG-Herzfrequenz irgendwo im Bereich über 130/min bei einen ruhenden Patienten anzeigenden Ausgangssignal des Beschleunigungsmessers 34 als pathologische Tachykardie erkannt; es ruft unter Steuerung durch den Mikroprozessor 29-1 eine Reaktion hervor, bei der ein Bündel von Therapieprotokollen in vorprogrammierter Folge so lange abgegeben wird, wie die pathologische Tachykardie ungebrochen bleibt. Nach Abgabe jeder Therapie wird die EKG-Herzaktivität bestimmt, um zu ermitteln, ob die Tachykardie gebrochen worden ist. Beginnt der Patient eine körperliche Aktivität und wird diese danach anstrengender, wird die gesamte Frequenzzone (Frequenzbereich) schrittweise aufwärts verschoben und von der der mäßigen Aktivität zugeordneten, dann der der anstrengenderen Aktivität zugeordneten Schwellenfrequenz begrenzt, und so fort. Im Ergebnis werden, wenn das Beschleunigungsmesser-Ausgangssignal eine zunehmend anstrengende Tätigkeit des Patienten zeigt, in den zugehö rigen Frequenzzonen aufeinander folgende aggressivere Therapien zu den am wenigsten verfügbaren.
  • Der Nicht-EKG-Sensor kann ein beliebiger bekannter Sensor wie bspw. ein einzelnes Beschleunigungsmesser oder zwei Beschleunigungsmesser sein, wie sie in 2 und 4 gezeigt sind und die Beschleunigung und damit die Aktivität des Patienten anzeigen; ein Kraftsensor, der bspw. Bewegungen oder Pedalstöße und damit die Aktivität des Patienten anzeigt; ein Impedanzsensor zur Messung der Brustimpedanz des Patienten bei Ventilation; ein Blutströmungssensor; ein Blutdrucksensor; ein Blutsauerstoffsensor zum Messen des Sauerstoffanteils bzw. der Sauerstoffsättigung; ein Bluttemperatursensor zum Messen von Änderungen der zentralvenösen Temperatur; ein Atmungssensor; ein Minutenvolumen-Sensor; oder ein anderer Sensor, der gekennzeichnet ist durch den Einsatz für ein frequenzabhängige Stimulation, einschl. noch nicht entwickelter Sensoren, wo der erfasste Parameter den Anstrengungs- bzw. Aktivitätszustand des Patienten anzeigt oder Zusatzinformationen über diesen liefert.
  • Wegen seiner Einfachkeit, Erfassungsschnelligkeit und Zuverlässigkeit ist ein Beschleunigungsmesser bevorzugt. Bspw. lässt sich ein Beschleunigungsmesser problemlos im Gerätegehäuse anordnen wie in der bevorzugten Ausführungsform der 4, während andersartige Sensoren – wie die oben erwähnten – ein ausgefeilteres Positionieren nicht nur außerhalb des Gehäuse, sondern auch an Orten erfordern, die sich nur mit speziellen chirurgischen Techniken implantieren lassen. Weiterhin kommt ein Beschleunigungsmesser ohne die komplexe Technologie aus, die typischerweise zu den meisten anderen Sensoren – wie den oben beispielhaft angegebenen – gehört, und wirft auch nicht die Probleme der Langzeitstabilität, Drift und verringerten Empfindlichkeit in bestimmten Stufen auf, die diese anderen Sensoren kennzeichnen. Weiterhin kann ein Beschleunigungsmesser jede Art von körperlicher Aktivität erfassen, und wenn man – wie in 2 – zwei Beschleunigungsmesser unter 90° zueinander anordnet, ist auch die Position bzw. Körperhaltung des Patienten erfassbar, nämlich ob er auf dem Rücken oder auf dem Bauch liegt, steht, fällt oder eine andere plötzliche Stellungs- bzw. Haltungsänderung erfährt und dergl.
  • Die 6 zeigt einen Defibrillator 25 in einen Patienten 60 implantiert und mit Zuleitungs-/Elektrodenanordnungen 62, 63 für die Epikard-Patch-Elektrode 65 bzw, eine Endokard-Gegenelektrode 71 versehen. Zur effizienten Abgabe des hochenergetischen Hochspannungsschocks an das Herz 67 liegen die Patch-Elektrode über einem geeigneten Epikardbereich und die Gegenelektrode in der rechten Herzkammer. Diese oder andere zugehörige Elektroden können zum Erfassen und Überwachen des Patienten-EKGs und zur Abgabe von Reizen (Impulse oder Schocks höheren Pegels) an das Herz dienen. Implantierbare Defibrillatoren unterschiedlicher Art sind aus dem Stand der Technik bekannt, und die spezielle Art und der Ort der Elektroden sind für ein Verständnis der vorliegenden Erfindung nicht kritisch.
  • Die transvenöse Zuleitung 63 ist vorzugsweise mehradrig, um die Signalerfassung zu ermöglichen und zu erleichtern und mehrere Orte im Herz des Patienten elektrisch stimulieren zu können. Bspw. ist bei einwandfrei implantierte Zuleitung die Elektrodenspitze 70 in direkter Berührung mit dem Myokard in der rechten Herzkammer angeordnet, um den Kammer-EKG-Status aufzunehmen. Andere verhältnismäßig große Elektrodenflächen 71, 72, 73 usw. auf diese Zuleitung dienen zur Vorhof- und Kammer-Kardioversion oder -Defibrillation und zum bipolaren Erfassen oder herkömmlichen bipolaren Stimulieren je nach Gerätefunktionen und Patientenbedarf. Bspw. handelt es sich bei der Elektrodenfläche 71 um eine Wendel-Gegenelektrode zum Einsetzen in die rechte Kammer zur Kammer-Defibrillation, während die Elektrode 73 ähnlich aufgebaut und bei in der Sollage befindlicher Zuleitung in die oder nahe der Vena cava einsetzbar ist.
  • Die schwimmenden Elektrodenspitzen 72 sind bipolare Elektroden, die in die Zuleitung integriert sind, um, wenn letztere richtig implantiert ist, im rechten Vorhof zu liegen. Die Vorhofelektroden erfassen das EKG und den mechanischen Vorhofstatus unabhängig vom Kammersignal, so dass der Vorhofstatus relativ zum Kammerstatus bekannt ist. Derartige EKG-Informationen verbessern die Fähigkeit des implantierten Geräts, zwischen Ereignissen in den Kammern – Sinusfrequenz, Sinustachykardie, Kammertachykardie mit retrograder Blockierung und anderen, primär ventrikulären Ursprungs – von solchen zu unterscheiden, die primär atrialen Ursprungs sind. Bspw. können Vorhof-Dysrhythmien wie Vorhof-Tachykardien, -Flimmern oder -Flattern die primäre und zu Grunde liegende Ursache einer sekundären Kammer-Tachykardie sein. Folglich liefern die EKG-Signale aus Elektroden im Vorhof und in der Kammer wertvolle Informationen zum Ursprung einer interessierenden Rhythmusstörung und zu der Art derjenigen der aus dem Gerät verfügbaren Therapien, die mit der sich die Störung am ehesten beheben und das Herz zu dem für den momentanen physiologischen Zustand normalen Sinusrhythmus zurück führen lässt.
  • Geeignete Signalleitungen für schwimmende Elektroden sind aus den Prinzipien der VDD-Stimulation bekannt und bspw. von Brownlee in PAGE Vol. 12 (März 1989), S. 431–438, und von Heinz u. a. in der US-PS 5 078 133 beschrieben.
  • Im implantierten Gerät 25 wertet der Mikroprozssor die aus den verschiedenen Sensoren erhaltenen Informationen aus und legt die gewählten Erkennungskriterien zur Unterscheidung zwischen physiologischen und pathologischen Tachykardien an, wobei aus den bereits erwähnten Gründen das Interesse auf dem Vorliegen von Kammer-Tachykardien liegt. Die VT können jedoch sekundär sein, während der primäre Ursprung im Vorhof liegt. Diese Sachlage ist aus dem komplementären Sensor wie dem Aktivitätssensor nicht evident; bei einer pathologischenTachykardie zeigt dieser einfach nur an, dass der Patient ruht oder eine mäßig anstrengende körperliche Tätigkeit ausübt. Wäre dies alles Verfügbare, würden die Kondensatoren des Geräts 25 ge- und entladen werden, um die geeignete Kardioversions- oder Defibrillationstherapie an die Kammern abzugeben. Das Ergebnis wäre eine Fehlentladung, da eine solche sekundäre VT hier einer primären AT zuschreibbar ist und weder die gewählte Therapie noch der Anwendungsort zum Brechen der Tachykardie genügen würden.
  • In diesem Fall kann der Mikroprozessor 29-1 zur Auswertung – und unabhängig vom Kammer-EKG-Status – auch den Vorhof-EKG-Informationsstatus aus der bipolaren Vorhofelektrode ausnutzen. Da diese Vorhof-Informationen das Vorliegen von AT anzeigen, kann die vom Mikroprozessor auszuführende Auswertung unter diesen Umständen so programmiert werden, dass sie der VT einen primär atrialen Ursprung zuweist. Die Reaktion ist also eine praktisch sofortige Auswahl eines Therapieregimes durch den Mikroprozessor, das die Vorhof-Ta chykardie oder -Fibrillation, die zur VT führte, beendet. Wird durch Auswerten der Sensorsignale ein Vorhofflimmern als primäre Ursache einer sekundären VT festgestellt, ist eine angemessene Therapie die Abgabe niederenergetischer Schocks – bspw. im Bereich von 0,25 Joule bis 1,0 Joule – durch das Gerät 25 an das Vorhof-Myokard über einen der beiden Pole der bipolaren Sensorelektrode(n) 72 im rechten Vorhof und die externe Patch- oder Vena-cava-Gegenelektrode. Hier lässt sich ein abgestuftes Therapieregime ansetzen, wobei die vorbestimmten Therapien zur Behandlung von Vorhof-Dysrhythmien wie Vorhof-Flattern, -Tachykardien oder – Flimmern ausgewählt werden. Auf jeden Fall is die gewählte Therapie streng oder nur eine Reaktion auf ein Vorhofereignis wie die Anwendung einer Vorhof-Defibrillation, um das Anlegen hochenergetischer Schocks an die Kammern zu vermeiden.
  • Liegt weiterhin beim Erfassen von AF eine VT vor, ist es – unabhängig vom Ausgangssignal des Aktivitätssensors (oder anderen Nicht-EKG-Sensors) – u. U. und typischerweise wünschenswert, ein weiteres Verschieben der Tachykardie-Erkennungskriterien mindestens bis zum Beenden der AF zu unterbinden. Der Grund hierfür ist, dass die Modifikation des Erkennungskriteriums unter diesen Umständen nicht besonders hilfreich ist und die Analyse unerwünscht komplizieren kann.
  • Es sei nun auf die 7 verwiesen. Nach einem verwandten Aspekt der Erfindung wird beim Erfassen einer VT das R-R-Intervall, also das Koppelintervall zwischen den einzelnen Herzschlägen, durch einen R-R-Intervalldetektor 80 überwacht. der Zweck ist eine Auswertung der Kammer-EKG-Signale, um zu bestimmen, ob die Tachykardie einen regelmäßigen – wenn auch schnellen – Herzschlag darstellt oder sich innerhalb der R-R-Intervalle ändert. Das hierfür repräsentative Ausgangssignal des R-R-Detektors 80, wird an den Mikroprozessor 29-1 gegeben. Eine etwaige R-R-Intervalländerung weist auf eine Vorhof-Dysrhythmie hin. In diesem Fall sollte die Therapie so angewandt werden, das die Vorhof-Dysrhythmie beendet wird. Der Grund hierfür ist, dass eine solche Therapie die VT beseitigt, denn die Vorhofstörung ist primär, die VT aber nur sekundär. Dieses Ergebnis wird auf die gleiche, oben beschriebene Weise erreicht, wo eine Vorhof-Dysrhythmie sich als primär herausstellte. Der Mikroprozessor steuert die Kondensatoren im Ausgangskreis 82 des Geräts 25 so an, dass sie niederenergetische Schocks im Bereich von etwa 0,25 Joule bis etwa 1,0 Joule an die Vorhöfe abgeben. Wie oben erfolgt dies über einen der beiden Pole 72 der bipolaren Vorhof-Sensorelektrode(n) und die Patch- bzw. Gegenelektrode. Auch hier ist ein gestuftes Therapieregime anwendbar.
  • Demgegenüber würde sich ein Versuch, eine solche sekundäre VT durch Anlegen von Hochspannungsschocks durch die Herzkammern direkt zu beenden, als erfolglos erweisen und zusätzlich den Patienten schwer traumatisieren und die Nutzungsdauer der Batterien erheblich verkürzen.
  • Ist die primäre Ursache der VT eine Vorhof-Dysrhythmie, sollte nicht versucht werden, die Tachykardie-Erkennungsfrequenz wie oben beschrieben zu modifizieren. Ein solches Modifizieren von Kriterien dient dem speziellen Zweck, VT zuverlässiger zu erkennen, wenn der Patient gerade körperlich aktiv zu sein scheint. Wird jedoch ein unregelmäßiges R-R-Intervall entdeckt, ist klar, dass der Patient gerade nicht trainiert. Folglich wird die modifizierende Reaktion auf das Ausgangssignal des Aktivitätssensors vom Mikroprozessor abgeschaltet, wenn das R-R-Intervall sich während einer VT ändert.

Claims (8)

  1. Implantierbare medizinische Eingriffsvorrichtung zum Liefern von elektrischen Therapien an das Herz des Implantationspatienten, um pathologische Tachykardie zu behandeln, mit: ersten Sensoreinrichtungen ( 62,63,70,71 ), die ausgelegt sind, ein Signal, das das EKG des Patienten angibt, zu erzeugen, zweiten Sensoreinrichtungen, (10, 12, 13, 15, 34), die ausgelegt sind, um ein Signal zu erzeugen, das einen mechanischen Parameter des vorliegenden Zustandes des Patienten repräsentiert, und die einen Aktivitätssensor aufweisen, der ein Signal liefert, das den momentanen Zustand der physischen Belastung des Patienten repräsentiert, einer Auswerteeinrichtung (29) zum Erstellen von Herzfrequenzkriterien und einer Steuereinrichtung (29) zum Modifizieren zumindest eines dieser Herzfrequenzkriterien entsprechend der Eigenschaft des von dem Aktivitätssensor erzeugten Signales, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale: zumindest eines der Herzfrequenzkriterien ist eine Schwellenherzfrequenz, die als Grenzwert zwischen einer physiologischen Tachykardie und einer pathologischen Tachykardie für den speziellen Implantationspatient angesehen wird, wobei die Steuereinrichtung die Grenz-Herzfrequenz modifiziert, indem sie diese zu einer anderen Frequenz in Abhängigkeit von dem Signal des Aktivitätssensors verschiebt, um pathologische Tachykardien zu erkennen und diese von einer physiologischen, von dem Patienten erfahrenen Tachykardie zu unterscheiden und um die Erkennung und Unterscheidung zwischen pathologischer und physiologischer Tachykardie zu verbessern.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Steuereinrichtung die Grenz- Herzfrequenz zu einer höheren Frequenz verschiebt, wenn das durch den Aktivitätssensor erzeugte Signal einen Wechsel von einer Ruhe des Patienten zu einer Belastung des Patienten anzeigt, und die Grenz-Herzfrequenz auf eine niedrigere Rate verschiebt, wenn das durch den Aktivitätssensor erzeugte Signal einen Wechsel von einer Belastung des Patienten zu einer Ruhe des Patienten anzeigt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei die niedrigere Herzfrequenz eine Rückführung zu der ursprünglichen Grenzfrequenz ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Aktivitätssensor einen Beschleunigungsmesser (34) aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Aktivitätssensor einen mikromechanoelektrischen Wandler aufweist, der in eine elektronische Hybridschaltung integriert ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei der Aktivitätssensor eine elektronische integrierte Hybridschaltung mit einem Beschleunigungsmesser (15) aufweist, der aus einer Siliciumstruktur hergestellt ist und mechanisch von dem Gehäuse der implantierbaren Vorrichtung isoliert ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der Beschleunigungsmesser eine piezoelektrische, piezoresistive oder piezokapazitive Struktur ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei sowohl die ersten, als auch die zweiten Sensoreinrichtungen zum Detektieren von pathologischer Tachykardie des Patienten aufweisen.
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