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Stand der
Technik
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Flachbildschirme, und im Besonderen
betrifft die vorliegende Erfindung eine flache, dünne Kathodenstrahlröhrenstruktur,
die eine flache, allgemein einheitliche Anordnung von Elektronen
verwendet, die selektiv durch ein Adressierungsraster geführt werden,
um Pixel auf einer durch Elektronen erregbaren, beschichteten Frontscheibe
zu adressieren. Dies steht im Gegensatz zu einem abgetasteten Elektronenstrahl
in herkömmlichen
Kathodenstrahlröhren.
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Flachbildschirme
bzw. Flachbildschirmanzeigen sind vom Konzept her bekannt und sind
seit einigen Jahren ein gemeinsames Ziel der Video- und Fernsehindustrie.
Für Beispiele
für diese
und verwandte Technologien wird auf folgende U.S. Patente verwiesen:
US-A-3.566.187, US-A-3.612.944, US-A-3.622.828, US-A-3.956.667, US-A-4.088.920,
US-A-4.227.117, US-A-4.341.980, US-A-4.435.672, US-A-4.531.122, US-A-4.564.790
und US-A-4.719.388.
Derartige Flachbildschirmstrukturen sollen das sehr tiefe Profil
von Fernsehgeräten
und anderen Kathodenstrahlröhrenanzeigen
eliminieren, das aufgrund der Elektronenkanone gegeben ist, die
in einem bestimmten proportionalen Abstand hinter einer mit Phosphor
bzw. Leuchtstoff beschichteten Frontscheibe (Leuchtschirm) angeordnet
sein muss, wobei dieser Abstand mit zunehmender Bildschirmgröße ebenfalls
zunimmt. Andere Ziele im Bereich des Flachbildschirmfernsehens sind
die Gewichtsreduzierung, das Vermeiden hoher Spannungsvoraussetzungen
für größere Bildschirme,
wirklich flache Frontscheiben bzw. Leuchtschirme und niedrigere
Fertigungskosten.
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Entwickelt
wurden zahlreiche dünne
Flachbildschirmtechnologien, die entweder zurzeit in Anzeigeanwendungen
eingesetzt werden oder für
derartige Anwendungen als viel versprechend betrachtet werden. Diese
Anwendungen erfordern für
gewöhnlich
eine geringe Stromaufnahme, ein leichtes Gewicht und/oder eine geringe
Baugröße (wobei
die Eigenschaften in derartigen Flachbildschirmen in unterschiedlichem
Ausmaß bereitgestellt
werden), und wobei sie nicht die Videogeschwindigkeiten, die Vollfarbendarstellung,
die hohe Bildauflösung
oder andere Merkmale erfordern, die aktuell nur durch herkömmliche
Kathodenstrahlröhrenanzeigen
erreicht werden können.
Somit wurden zwar zahlreiche neue Anwendungen für Flachbildschirmtechnologien
entwickelt, wobei diese Technologien jedoch noch keinen signifikanten
Einzug in bestehende große
Anwendungen für
CRTs gehalten haben, wie zum Beispiel Fernsehgeräte und Desktop-Computer.
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Zum
Beispiel weisen die herkömmlichen
Twisted Nematic und Supertwist-Flüssigkristallanzeigen („LCKs") im Monochrommodus
sehr geringer Leistungsaufnahme und Kosten auf, wobei sie jedoch
ausreichende Geschwindigkeit, Graustufen, Einheitlichkeit, Leistungseffizienz
und Auflösung
für einen
Einsatz in Fernseh- und zahlreichen Computeranwendungen besitzen,
die eine Vollfarbendarstellung und Videoraten voraussetzen. Ebenso
gibt es höher
entwickelte LCD-Technologien,
wie etwa ferroelektrische LCDs, die mit Videogeschwindigkeiten umschalten.
Diese Technologie weist jedoch signifikante Probleme in Bezug auf
die Graustufen, die Fertigung, die Zuverlässigkeit und die Lebensdauer
auf, die gelöst
werden müssen,
bevor die Technologie für
Vollfarben- und
Videoanzeigeanwendungen eingesetzt werden kann.
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Eine
andere hoch entwickelte LCD-Technologie, Aktivmatrix-LCD, verwendet
Dünnfilmtransistoren bzw.
Dünnschichttransistoren
oder Dioden an der Position jedes Bildelements zum Schalten des
Flüssigkristallmaterials
mit Videogeschwindigkeiten, und um sehr hohe Auflösungen ohne
Kontrastverlust zu erreichen. Diese Technologie kann zwar potenziell
in ganzfarbigen und Videoanzeigeanwendungen eingesetzt werden, wobei
sie sich jedoch nur schwierig (d.h. zu hohen Kosten) herstellen
lässt.
Die Dünnfilmschaltungen
an jedem Pixel weisen eine Größe von wenigen
Mikron auf, und sie müssen
mit einer Passgenauigkeit im Submikronbereich in Passgenauigkeit
zwischen den Dünnfilmschichten über ein
Glassubstrat von 8 Zoll oder mehr hergestellt werden. Das Glassubstrat
erweitert sich uneinheitlich und zieht sich uneinheitlich während dem
Fertigungsverfahren zusammen (neben anderen signifikanten Fertigungsproblemen).
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TFEL-Anzeigen
(Dünnfilm-Leuchtanzeigen)
können
Informationen mit Videoraten anzeigen, und sie können potenziell größere Größen aufweisen.
Sie sind jedoch verhältnismäßig leistungsineffizient,
da die Elektronen-Licht-Umwandlungseffizienz
für farbige
TFEL-Leuchtstoffe sehr niedrig ist und da die kapazitive Belastung
von den Dünnfilm-Elektroden/Dielektrizitätsstrukturen
verhältnismäßig hoch
ist. TFEL-Anzeigen sind teuer in der Herstellung, da die höheren Spannungs-
und Stromanforderungen teuere Steuer- bzw. Treiberschaltungen erfordern,
und ferner da die Dünnfilme über die
gesamte Anzeigefläche
frei von kleinsten Löchern
bzw. Nadelstichen sein müssen,
um Kurzschlüsse
bei der Adressierung von Elektroden zu vermeiden.
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Plasma-
und Vakuumfluoreszenzanzeigen werden mit Videoraten und Farbfähigkeit
hergestellt, wobei diese jedoch aufgrund der Fertigungsschwierigkeiten
und der kostspieligen Steuerelektronik weiterhin verhältnismäßig leistungsineffizient
und teuer sind.
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Eine
der vielversprechendsten Ansätze
für die
Duplikation der Eigenschaften der Vollfarben, des weiten Betrachtungswinkels,
der großen
Flächen
und der hohen Helligkeit von Kathodenstrahlröhren (CRT) ist die Entwicklung „flacher
Kathodenstrahlröhren". Zahlreiche flache
CRT-Technologien wurden in unterschiedlichen Ausführungen
entwickelt, wobei sie alle jedoch zu teuer sind für Fernsehanwendungen
oder andere großvolumige
Anzeigeanwendungen, und zudem sind sie nicht auf große Formate
skalierbar. Ein flacher CRT-Ansatz verwendet die herkömmliche
Elektronenstrahlabtastung, wobei der Elektronenstrahl jedoch magnetisch
gefaltet oder gebogen wird, so dass die resultierende Röhre verhältnismäßig dünn sein
kann. Dieser Ansatz funktioniert bei kleinen Anzeigen, leidet jedoch
unter signifikanter Bildverzerrung und Auflösungsverlust, wenn er auf Formate
skaliert wird, die eine Bilddiagonale der Anzeige von drei Zoll überschreiten.
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Ein
weiterer Ansatz für
eine flache CRT umfasst den Einsatz von Feldemittern im Mikron-Größenbereich,
die Elektronen in Vakuum emittieren können, ohne das die Erwärmung bzw.
Erhitzung wie in herkömmlichen
Glühkathoden
erforderlich ist. Dadurch kann potenziell eine sehr effiziente und
dünne flache
CRT bereitgestellt werden. Allerdings ist die Adressierung der einzelnen
Emitter ein schwieriges Unterfangen.
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Ferner
verbleiben weitere signifikante Probleme in Bezug auf die Fertigung,
die Zuverlässigkeit
und die Einheitlichkeit bzw. Gleichmäßigkeit, die noch gelöst werden
müssen,
bis flache CRTs, welche Feldemissionskathoden verwenden, in großen Mengen
und zu realistischen Kosten hergestellt werden können.
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Die
meisten der verbliebenen Ansätze
für flache
CRTs verwenden eine oder mehrere Raster- bzw. Gitterstrukturen zum
Ein- und Ausschalten einer Matrix von Mikroelektronenstrahlen. Diese
Strahlen originieren im Idealfall von einer planaren Quelle von
Elektronen (emittiert von einer verteilten Anordnung von Kathoden) auf
einer Seite der Rasterstruktur, und sie werden in Richtung der anderen
Seite des Rasters zu den Leuchtstoffen bzw. dem Phosphor auf einer
Anodenplatte beschleunigt, die auf einem hohen Spannungspotenzial
gehalten wird. Es wurden jedoch Prototypen von Schwarzweiß- und Farbanzeigen
hergestellt, die diesen allgemeinen Ansatz einsetzen, wobei jedoch
die Herstellkosten, die Schwierigkeiten der Montage und/oder andere Leistungsmerkmale
der Raster die Hautgründe
dafür waren,
dass es jedem dieser Prototypen nicht gelungen ist, die Zielvorgaben
in Bezug auf die Kosten und die Leistungsmerkmale zu erfüllen.
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Eine
Reihe der oben genannten Patente betrifft Flachbildschirm-Kathodenstrahlröhren. Diese
erfüllen allgemein
nicht die gewünschte
Funktion und entsprechen teilweise nicht präzise den theoretischen Beschreibungen
in den Patenten, und viele von ihnen sind zu kostspielig, um mit
dem erforderlichen Maß der
Zuverlässigkeit
umgesetzt zu werden. Die Ergiebigkeiten können dabei sehr niedrig ausfallen.
Einige der patentierten Anordnungen basieren auf falschen Vorgaben
in Bezug auf das Verhalten von Elektronen, die hinter einem Adressierungsraster
in einer angenommen einheitlichen, planaren Anordnung zur Verfügbarkeit
für die
Erregung von Pixeln mit der gewünschten
Auflösung
und einer vorgegebenen Helligkeit präsentiert werden. Keine der
in den genannten Patenten beschriebenen Flachbildschirm-Kathodenstrahlröhren hat
die erforderliche Signifikanz für
einen kommerziellen Einsatz erreicht.
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Die
Adressierungsrasterstruktur ist ein Problem, das bislang durch die
gemäß dem Stand
der Technik beschriebenen Flachbildschirm-CRTs noch nicht angemessen
gelöst
werden konnte. Damit eine Adressierungsstruktur effizient und zuverlässig einzelne
Pixel adressieren kann, ohne dass auf dem Bildschirm als Ganzes
Empfangslöcher
vorgesehen sind, muss ein effizientes Mittel für die Platzierung der entsprechenden
positiven elektrischen Ladung an einzelnen Adressierungspunkten
vorhanden sein, um Elektronen in Richtung der vorgeschriebenen Pixel
zu beschleunigen, ohne ein ungeordnetes Verdrahtungsaufkommen oder
ein komplexes Labyrinth aus leitfähigen Spuren oder Mustern auf
gedruckten Schaltungen. Vorschläge
für hoch
auflösendes
Fernsehen (HDTV) umfassen Anzeigen mit bis zu 1.152 Zeilen und mit
bis zu 2.048 Spalten, d.h. mit mehr als zwei Millionen Pixeln auf
der Anzeige. Eine HDTV-Anzeige mit einer Bilddiagonale von 14 Zoll
(nach einer vorherrschenden Ansicht eines Seitenverhältnisses
von 9:16) ist 6,86 Zoll hoch. Die Farbtriaden auf einer derartigen
Anzeige liegen nur 6,0 Milliinch auseinander. Dies stellt reale
Probleme in Bezug auf die Abmessungen jeder Drahtrasteradressierungsstruktur
dar. Wenn Drähte
verwendet werden, die sich im freien Raum erstrecken, so müssten sie
ausreichend kleine Abmessungen aufweisen, so dass entsprechend bemessene Öffnungen
hinterlassen, so dass eine angemessene Anzahl von Elektronen durch
das Raster zu den Pixeln durchgelassen werden kann, im Vergleich
zu der Anzahl von Elektronen, die selbst als Strom in das Raster strömen.
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Ein
weiterer Aspekt bezüglich
des Designs einer Flachbildschirm-CRT-Videoanzeige ist das Tragen bzw.
Stützen
der mit Phosphor beschichteten (Anode) Frontscheibe bzw. Leuchtschirm
aus Glas bei nahezu perfektem Vakuum, das in der CRT existieren
muss. Dickes, gebogenes Glas muss vermieden werden. Bislang vorgeschlagene
Flachbildschirm-CRT-Strukturen haben dieses Problem einfach noch
nicht mit einer praktischen und kostenwirksamen Struktur adressiert.
Auf der Rückseite
der Flachbildschirm-CRT gilt der gleiche Aspekt in Bezug auf das
Tragen einer Rückplatte,
welche die Rückseite
der Anzeige verschließt.
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Zu
weiteren Aspekten in Bezug auf die Entwicklung einer effizienten,
zuverlässigen,
kostenwirksamen Flachbildschirm-CRT
mit zweckmäßiger Helligkeitseigenschaft
und angemessener Langlebigkeit zählen
die Erzeugung einer zuverlässigen
Quelle für
Elektronen mit einheitlicher bzw. gleichmäßiger Verteilung, zur Verwendung
für die
Adressierung von Pixeln in Anzeigeröhren; und das zuverlässige Abdichten
einer Flachbildschirmstruktur, um das hohe Vakuum zu erhalten, während eine
Mehrzahl von leitfähigen
Pfaden zur Außenseite
der flachen Bildröhre
geführt
werden, um das Adressierungssignal in das Adressierungsraster einzugeben
und zu anderen Zwecken. „Heiße" oder Glühkathoden
sind die für
gewöhnlich
vorgeschlagenen Mittel, um die gewünschte Elektronenwolke zu erreichen,
wie dies in den vorstehend genannten U.S. Patenten US-A-4.719.388,
US-A-4.435.672 und US-A-3.566.187
beschrieben ist. „Kalte" Kathoden wurden
in verschiedenen Konfigurationen vorgeschlagen, haben sich bis jetzt
jedoch noch nicht als kosteneffizient, effektiv und zuverlässig für den Einsatz
bei der wiederholten Adressierung der sehr großen Anzahl von Pixeln in einer
Videoanzeige erwiesen. Beispiele für Versuche mit einer kalten
Kathode sind die Bemühungen
von LETI (Frankreich) und der Coloray Corporation, Fremont, Kalifornien,
USA, zur Implementierung einer kalten Kathode für einen Flachbildschirm unter
Verwendung der Mikrospitzentechnologie. Ein Problem dabei ist es,
dass die Mikrospitzen von Spitze zu Spitze nicht ausreichend gleichmäßig bzw.
einheitlich sind, um eine vorhersehbare Pixelaktivierung zu erreichen,
wenn es auf jede Spitze ankommt. Somit wird eine Gruppe von hunderten
von Mikrospitzen eingesetzt, um Elektronen für einen Bildpunkt auf dem Bildschirm
zuzuführen.
Der Ansatz versucht, die integrierte Schaltungstechnologie auf die
vollständigen
Bildschirmabmessungen anzuwenden, was eine Verkabelung bzw. Verdrahtung
mit aktiven Transistoren über
einen großen
Bereich voraussetzt und zudem zu weiteren Problemen führt. Ferner
erfordern Ion-Milling-Probleme durch den Rückfluss von Ionen den Einsatz
von Niederspannungsleuchtstoffen, die eine niedrigere Effizienz
aufweisen als Hochspannungsleuchtstoffe, und sie können nicht
aluminiert werden, was ihre Effizienz aufgrund des Verlustes von
nach hinten gerichteten Photonen weiter reduziert.
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Eine
Offenbarung einer Adressierungsrasterstruktur wurde 1974 herausgegeben
von der Northrop Corporation unter dem Titel „Digital Address Thin Display
Tube" von Walter
F. Goode, Vertrieb durch National Technical Information Service
(U.S. Department of Commerce). Die Offenbarung beschreibt einen
gefritteten Stapel von Glasplatten bzw. Glasscheiben und eine Mehrzahl
von Löchern
durch die Platten. Verwendet wurde Niedertemperaturglas, so dass
die Platten während
dem Verfahren des Frittens bei verhältnismäßig niedriger Temperatur miteinander
verbunden werden können.
Die Offenbarung von Northrop umfasst jedoch reine amorphe Glasplatten,
die in einem starren Zustand montiert werden, an Stelle von ungebrannten
Keramik- oder Glaskeramikschichten oder einem anderen, anfänglich flexiblen
Lagenmaterial. Die amorphen Glasplatten sind im Vergleich zu Glaskeramikplatten
schwach. Ferner war der gefrittete Stapel von Glasplatten dafür vorgesehen,
in einer Vakuumröhre
platziert zu werden anstatt ihn direkt dicht mit dem Plattenstapel
zu versiegeln und ohne selbsttragend an der Frontscheibe zu sein,
wie dies bei der vorliegenden Erfindung der Fall ist. Das dicke Adressierungsraster
würde die
Elektronenübertragung
schwierig gestalten und für
geringe Effizienz sorgen. Ferner könnten dabei nicht die nachstehend
in Bezug auf die vorliegende Erfindung beschriebenen Sequenzen für die Löcherbildung
und das Drucken von Spuren eingesetzt werden, und die Dichte der
Löcher
war zudem begrenzt. Die Northrop-Struktur unterschied sich in diesen
und anderen Aspekten eindeutig von der vorliegenden Erfindung.
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Siehe
auch „A
Digitally Addresses Flat-Panel CRT" von W.F. Goode, IEEE Transactions on
Electron Devices, Band Ed-20. Nr. 11, November 1973, worin eine
Adressierungsstruktur mit mehreren Platten und Codierungstechniken
beschrieben werden.
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Andere
Arbeiten im Bereich der Flachbildschirm-CRT-Anzeigen stammen von
Texas Instruments und Source Technology. Die Arbeiten von Texas
Instruments umfassen ein Raster leitfähiger Bänder, die durch ein Fotoätzverfahren
gebildet werden, wobei jedes Band mit einer Glasfritte überzogen
ist. Die Bänder
werden in einem Raster überlagert,
und die Einheit wurde erhitzt, um die mit Glas überzogenen Bänder zu
verschmelzen. Dies erzeugte eine sehr zerbrechliche Rastereinheit,
und wobei häufig
Kurzschlüsse
an den Kreuzungspunkten der leitfähigen Bänder auftreten würden, aufgrund
der fehlenden Gleichmäßigkeit
der Glasschichten. Die Ergiebigkeiten waren außerordentlich niedrig, so niedrig,
dass sie sich für
die Herstellung als nicht wirtschaftlich herausgestellt haben.
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Die
Arbeiten von Source Technology umfassten Zuleitungen auf einem Substrat
mit nur einer Ober- und einer Unterseite. Der hermetische Verschluss
für die
Einheit wurde direkt über
den Zuleitungen vorgenommen. Bei dem Substrat von Source Technology
handelte es sich um eine Lage Photoceram (ein Warenzeichen von Corning),
mit geätzten
Löchern
und abgeschiedenen leitfähigen
Spuren, gebildet durch eine feste Lage eines Leiters, die danach
durch Laserschneiden zerteilt wurde. Die Dichte der Adressierung
der Rasterlöcher war
für die
meisten der heutigen Anwendungen unzureichend.
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Die
folgende Tabelle führt
die Merkmale der verschiedenen früheren Ansätze gemäß den vorstehenden Ausführungen
auf, und zwar im Vergleich zu dem System gemäß der vorliegenden Erfindung. TABELLE
I
- A:
Glasfritte, überzogen
mit leitfähigen
Bändern
- B: Gefrittete Glasplatten
- C: Eine Lage aus fotochemisch aktivem Glas
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Den
früher
beschriebenen Flachbildschirmanzeigen ist es nicht gelungen, ein
effizientes, herstellbares, hoch ergiebiges, kostenwirksames und
zuverlässigeres
System für
eine Flachbildschirm-Bildröhre
bereitzustellen, wie dies bei der nachstehend beschriebenen vorliegenden
Erfindung der Fall ist.
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Zusammenfassung
de Erfindung
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Die
vorstehend beschriebenen Probleme werden durch eine elektronische
Vorrichtung gemäß dem gegenständlichen
Anspruch 1 und die Herstellungsverfahren gemäß den Ansprüchen 13 und 14 gelöst.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst eine dünne
Flachbildschirm-CRT-Anzeige eine Konstruktion, die auf einer Reihe
von Niedertemperatur-Glaskeramikschichten (oder anderen anfänglich flexiblen Schichten)
basieren, die dahingehend außerordentlich
vielseitig sind, dass sie es ermöglichen,
dass sich ein Großteil
der CRT-Einheit in dem flexiblen Zustand befindet. Die Konstruktion
ermöglicht
die effiziente Platzierung leitfähiger
Spuren unter Verwendung einer Hybridschaltungstechnologie, Vakuumkompatibilität, Codierung
zur Reduzierung von Zuleitungen und Treibern bzw. Steuereinrichtungen,
selbsttragender Funktion der Einheit an der Frontscheibe und der
Rückplatte,
Platzierung praktisch aller elektronischer Komponenten auf einer
einzigen „Platine", effizienter Abdichtbarkeit
der laminierten Einheit und eines sehr flachen Profils für die Einheit.
Darüber
hinaus erreicht die Einheit niedrige Kosten und eine hohe Festigkeit.
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Die
Kennzeichnet der Anzeige bzw. des Displays als „flach" soll die Konstruktion nicht auf nicht
gebogene Flachbildschirme einschränken, vielmehr bezieht sie
sich auf einen Bildschirm, der im Verhältnis zu der CRT aus Gründen der
Festigkeit nicht konvex gewölbt
ist, und wobei die CRT dünn
ist. „Dünn" bedeutet allgemein,
dass die Röhre
vorzugsweise eine einheitliche Dicke aufweist, ohne den hinteren
Kolben von Elektronenkanonenröhren,
und mit einer deutlich geringeren Tiefe als bei einer Elektronenkanonenröhre. In
bevorzugten Ausführungsbeispielen
ist eine dünne
CRT gemäß der vorliegenden
Erfindung sehr dünn,
im Bereich einer Dicke von weniger als einem Zoll (2,54 × 10–2 m),
unabhängig
von der Schirmgröße.
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Die
Adressierungsrasterstruktur der Erfindung kann für andere Anwendungen eingesetzt
werden, mit Manipulationen oder Erregungen geladener Teilchen an
ausgewählten
Stellen in einem Raster.
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Eine
Adressierungsrasterstruktur der CRT wird vorzugsweise durch laminierte
Lagen eines Vakuum-/Elektronenstrahlkompatiblen Niedertemperatur-Glaskeramikwerkstoffs
gebildet, mit leitfähigen
Metallspuren auf Oberflächen
der Schichten, die vor der Laminierung abgeschieden werden. In einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
weist das Adressierungsrasterlaminat insgesamt eine Dicke von etwa
0,032 Zoll (8,128 × 10–4 m)
auf. Eine Mehrzahl von Löchern
durch die Glaskeramikschichten, mit einem Durchmesser von ungefähr 4 bis
10 Milliinch (10,16 × 10–5 bis
25,4 × 10–5 m)
befinden sich in der laminierten Struktur in Passgenauigkeit und bilden
ein Raster. Das Raster ermöglicht
die Adressierung einzelner Pixel durch Modifikation des elektrischen Felds
in jedem Loch. Das elektrische Feld in jedem Loch ist die Summe
der durch jedes Rasterelement erzeugten elektrischen Felder aufgrund
der jeweiligen Positionierung und angelegten Spannung. Das elektrische
Feld ermöglicht
und untersagt den Verlauf von Elektronen von den Kathoden zu der
Anode und fokussiert und defokussiert den Strahl der Elektronen.
Zusätzliche
Löcher
in der laminierten Rasterstruktur werden für leitfähige Durchkontaktierungen verwendet,
welche einen leitfähigen
Pfad zwischen leitfähigen
Spuren auf einer Schicht und leitfähigen Spuren auf anderen Schichten überbrücken.
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Ein
Beispiel für
einen Niedertemperatur-Glaskeramikwerkstoff, der in sehr vorteilhafter
Weise für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, ist
Green Tape von DuPont (Warenzeichen von DuPont). Dieses Material,
das als dünne
Lagen erhältlich
ist (z.B. etwa 3 Milliinch (7,62 × 10–5 m)
bis 10,5 Milliinch (26,67 × 10–5 m),
weist eine verhältnismäßig niedrige
Brenntemperatur auf, wie etwa von 900 bis 1.000°C, und es weist Plastifikatoren
im ungebrannten Zustand auf, die ausgezeichnete Verarbeitungseigenschaften
bereitstellen, im Besonderen beim Bilden winziger Löcher mit
geringem räumlichem
Abstand für
das Adressierungsraster gemäß der vorliegenden
Erfindung. Das Produkt Green Tape ist eine Mischung aus Keramikpartikeln
und amorphem Glas, ebenfalls in Teilchenform, mit Bindemitteln und
Plastifikatoren. Siehe auch die U.S. Patente von DuPont US-A-4.820.661,
US-A-4.867.935 und US-A-4.948.759. Das Material in der ungebrannten
Form kann für
die Abscheidung leitfähiger
metallischer Spuren in einer Glasmatrix angepasst werden, wie etwa
durch Siebdruck oder andere Techniken. Andere Materialien mit der
gewünschten
Geschmeidigkeit bzw. Biegsamkeit in dem ungebrannten Zustand, wie
zum Beispiel entglasendes Glasband, Keramikband oder ein Glaskeramik-Bandwerkstoff,
und möglicherweise
amorphes Glas in einer flexiblen Matrix, können ebenfalls für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung geeignet sein; der Begriff „Glaskeramik" oder „Keramik" wird hierin allgemein
für den
Verweis auf diese Materialkategorie verwendet. Allgemein ausgedrückt sind die
Voraussetzungen bzw. Anforderungen für ein derartiges Material wie
folgt gegeben: (a) es kann in dünnen Schichten
erzeugt werden; (b) die Schichten sind im ungebrannten Zustand flexibel;
(c) Löcher
können
in einer Schicht oder mehreren Schichten gemeinsam im ungebrannten
Zustand erzeugt werden; (d) die Löcher können nach Wunsch mit Leitern
gefüllt
werden; (e) leitfähige
Spuren können
präzise
auf den Oberflächen
der ungebrannten Schichten platziert werden; (f) die Schichten können laminiert
werden, wobei sie zumindest in einem finalen Brennvorgang miteinander
verbunden werden; (g) die gebrannte Struktur weist einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten
auf, der im Wesentlichen an den einer Frontscheibe und einer Rückplatte
bevorzugter Materialien wie etwa Floatglas abgestimmt werden kann;
(h) die gebrannte, laminierte Struktur kann starr und fest sein;
(i) die gebrannte Struktur ist vakuumkompatibel; (j) die gebrannte
Struktur weist keine Stoffe bzw. Materialien auf, welche die Kathode
der CRT vergiften; und (k) alle Materialien und die Fertigung sind
zu realisierbaren bzw. angemessenen Kosten möglich. Bei den bevorzugten
Materialien handelt es sich scheinbar zwar um die Kategorie der
vorstehend genannten Glaskeramikwerkstoffe, wobei aber auch andere
Materialien bzw. Werkstoffe verfügbar
werden, die diese Eigenschaften oder die meisten dieser Eigenschaften
aufweisen. Zum Beispiel sind Polyimide Kunststoffe mit hoher Temperaturfestigkeit,
hoher Festigkeit und Vakuumkompatibilität, die für die Fertigung von mehrschichtigen
bzw. mehrlagigen gedruckten Leiterplatten bei Anwendungen eingesetzt
werden, wie etwa der im Weltraum eingesetzten Elektronik.
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Gemäß dem Einsatz
in dem Verfahren und der Konstruktion gemäß der vorliegenden Erfindung
werden die ungebrannten Bandschichten mit ausgebildeten Löchern und
abgeschiedenen Metallspuren auf entsprechenden niedrigen Temperaturen
(für gewöhnlich 70°C im Falle
des Produkts Green Tape (eingetragenes Warenzeichen) von DuPont
und niedrigen Druckzuständen.
Dieser Schritt verschmilzt die Schichten zu einer einzigen Einheit.
Die laminierten Schichten werden danach gebrannt, um die Bindemittel
und Plastifikatoren aus dem Band auszubrennen (im Falle des Produkts
von DuPont bei ungefähr
350°C).
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Das
abschließende
Brennen (im Falle des Produkts Green Tape von DuPont bei 900 bis
1.000°C)
ist ausreichend hoch, um die Glaspartikel zu sintern, so dass diese
ausreichend zusammenfließen,
um die Glaskeramikschichten integral miteinander zu verbinden. Vorzugsweise
wird ein Brennvorgang mit mehreren Temperaturen eingesetzt, der
einem vorgeschriebenen Profil folgt, wobei die Temperatur von Zimmertemperatur über die
Ausbrenntemperatur auf die letztendliche Temperatur gebracht wird
und wieder zurück
auf Zimmertemperatur. Auf diese Weise wird eine verschmolzene integrale
Adressierungsrasterstruktur gebildet, mit leitfähigen Spuren zwischen integral
verbundenen Schichten, und sich zu den Rändern der Struktur erstreckend, für Verbindungen
mit der Steuerelektronik. Das Verschmelzen erfolgt im Fall des Produkts
von DuPont durch Glasbildung zwischen den Schichten. Die integrale,
selbsttragende bzw. eigenständige
Adressierungsrasterstruktur wird mit lediglich niedrigen Brenntemperaturen
erreicht, und die Materialien und das Verfahren zur Fertigung ermöglichen
Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Fertigung.
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Als
Alternative zu dem Fixieren bzw. Verschmelzen der Schichten durch
das beschriebene Brennen kann eine Bindung zwischen den Schichten
durch Diffusions-Kontaktherstellung oder Kristallwachstum über die
Begrenzung erreicht werden (oder eine Kombination dieser Verfahren).
Bei diesen Verfahren wird häufig Druck
eingesetzt, um einen engen Kontakt zu gewährleisten, um den Bindungsprozess
zu erleichtern. Diese Bindungsarten können mit anderen Materialien
als Glaskeramikwerkstoffen oder der Familie der Keramikbänder gemäß der Beschreibung
hierin verwendet werden. Bei bestimmten Anwendungen kann zum Beispiel
ein reiner Keramikwerkstoff (der kleine Glasphase aufweist) eingesetzt
werden. Bei derartigen Anwendungen wird das Verschmelzen bzw. Fixieren
der Schichten miteinander durch Festkörperdiffusion oder Kristallwachstum über die
Grenzfläche
ausgeführt.
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Es
konnte festgestellt werden, dass ein verhältnismäßig dichtes Raster von Löchern in
dem ungebrannten Bandmaterial erreicht werden kann, wobei die Integrität und die
Abstände
dieser Löcher
während dem
Brennen beibehalten werden oder eine geregelte, einheitliche Schrumpfung
aufweisen. In Bezug auf Löcher
mit einem Durchmesser von 7,5 Milliinch (19,05 × 10–5 m)
wurde eine Dichte von 3.460 Löchern
je Quadratzoll durch Schichten mit einer Dicke von etwa 10 Milliinch
erreicht. Löcher
mit einem Druchmesser von 4 Milliinch (10,16 × 10–5 m)
wurden mit 1.600 Löchern
je Quadratzoll durch eine Dicke von 3,5 Milliinch (8,89 × 10–5 m)
erreicht, was zum Beispiel eine zweckmäßige Lösung für eine VGA-Anzeige mit einer Bilddiagonalen von
10 Zoll darstellen würde.
Ein bevorzugtes Verfahren gemäß der Erfindung
zur Bildung der Löcher
umfasst das Stanzen der Löcher
in dem ungebrannten Zustand unter Verwendung eines komprimierten
Gas- oder hydraulischen (Fluid-Drucks.
In dem vorliegenden bevorzugten Ausführungsbeispiel wird eine einzelne
Schicht von Green Tape an einer Druckplatte (englisch: Die) mit
dem Muster der Mehrzahl von Löchern
platziert. Eine ähnliche,
zusammenwirkende Druckplatte kann eingesetzt werden, wobei die Materiallage
zwischen die beiden Druckplatten geklemmt ist, und wobei sich alle
Löcher
in Passgenauigkeit befinden. Hohe Druckluft oder anderes Gas oder
Flüssigkeit
(was in Form eines plötzlichen
Impulses möglich
ist) wird eingesetzt, um Stöpsel des
Materials aus dem ungebrannten Band zu blasen, wobei das gewünschte Raster
von Löchern
verbleibt, ohne das verbliebene Material zu verzerren. Nachdem die
Schichten in einem ungebrannten Laminat zusammengefügt worden
sind, können
die Löcher
ferner frei gemacht, ausgerichtet und auf die vollständige Größe aufgeweitet
werden, unter Verwendung eines Schleif-/Fluidmediums, das durch die Öffnungen
geführt
wird, während
das Laminat in einer zusammenwirkenden Druck- bzw. Formplatte mit
dem Lochmuster gehalten wird.
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Die
Löcher
können
auch eine andere als eine runde Form aufweisen; wobei zum Beispiel
ovale, achterförmige,
rechteckige und andere Formen vorteilhaft sein können, wie dies nachstehend
im Text ausgeführt ist.
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Die
Schicht- bzw. Laminatstruktur mit mehreren Schichten stellt weitere
Vorteile bereit. Die Anode, d.h. die Rückseite der Frontscheibe, und
die Kathode müssen
keine Durchführungen
aufweisen, da alle Zuleitungen aus den Rändern bzw. Kanten geführt, in
der mehrschichtigen Struktur eingebettet werden können, ohne jegliche
Abdichtung zu beeinträchtigen.
Die Spannungs- und Stromzuführungen
in die Röhre
für die
Kathode und Anode können
durch einen peripheren Bereich einer Schicht außerhalb des dichten Verschlusses
geführt werden,
danach durch leitfähige
Durchkontaktierungen, und wobei sie unter der dichten Einheit auf
unter der Oberfläche
liegenden Ebenen zwischen den Schichten übertragen werden können. Eine
weitere Durchkontaktierung oder eine Reihe von Durchkontaktierungen
können
diese elektrischen Pfade zurück
nach oben zu der jeweils richtigen Schicht bringen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der flexible, ungebrannte
Glaskeramikwerkstoff, aus dem das Adressierungsrasterlaminat gebildet
wird, eine Metalloxidsubstanz auf, die verwendet wird, um einen
ausreichenden integrierten Oberflächenwiderstand zu bilden, um
die Ansammlung von Ladung auf den Oberflächen zu verhindern. Es ist
bekannt, in Elektronenröhren
einen leitfähigen Überzug zu
platzieren, wie etwa eine dünne
Titanschicht (gebildet in TiOx, wobei x
für gewöhnlich kleiner
ist als 2) auf Isolatoren, um zu verhindern, dass sich diese im
Betrieb aufladen. Verschiedenartige leitfähige Überzüge werden zu diesem Zweck eingesetzt,
wobei sie für
gewöhnlich
durch Sputtern bzw. Kathodenzerstäubung auf frei liegenden Oberflächen aufgetragen
werden. Das Sputtern ist ein Sichtlinienverfahren, so dass es schwierig
ist, die Mehrzahl von Löchern
in dem Adressierungsraster zu beschichten, wie dies gemäß der vorliegenden
Erfindung der Fall ist. Eine Taumelscheibe oder eine ähnliche
Anordnung kann eingesetzt werden müssen, um sicherzustellen, dass
der leitfähige Überzug auf
den Oberflächen
der Löcher
selbst aufgebracht wird. Ein weiterer Ansatz umfasst den Einsatz
der Ionenplattierung, welche die meisten Oberflächen plattiert, auch außerhalb der
Sichtlinie.
-
Eine
Alternative zu der Hinzufügung
eines Überzugs
zu der Rasterlaminatstruktur ist es, ein Material zu nutzen, das
in den ursprünglichen
Glaskeramikschichten enthalten ist, die in einem späteren Brennvorgang leicht
leitfähig
gemacht werden können.
Beschrieben wird dies in der U.S. Patentanmeldung mit der Anmeldenummer
08/013.742 mit dem Titel „Method
for Producing an Anti-Charge Layer in an Electron Addressing Grid Structure", übertragen
auf den gleichen Zessionar wie die vorliegende Erfindung. In einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
dieses Verfahrens weist die Glasphase des Bands Bleioxid auf (zum
Beispiel weist das Green Tape von DuPont diese Komponente auf, wobei
diese aber auch hinzugefügt
werden kann, wenn sie nicht vorhanden ist). Nach dem Brennen in
einer Reduzierungsumgebung wird ein Teil des Bleioxids in Bleisuboxide und
metallisches Blei reduziert. Das Ergebnis ist ein leicht leitfähiger Überzug,
begrenzt auf die Oberflächen, einschließlich der
Oberflächen
in den Löchern,
aufgrund der geregelten Reduzierungsumgebung und der Isolierung
bzw. Isolation des Bleioxid-basierten Materials unter der Oberfläche. Das
Verfahren ist ein Diffusionsverfahren, wobei H2 PbO3 in Suboxide
PbOX und reines Blei reduziert werden, wobei x kleiner oder gleich
3 ist. Das H2 muss in den Keramikwerkstoff diffundieren, um dies
umzusetzen; die Reduzierung erfolgt somit zuerst auf den frei liegenden
Oberflächen.
Die Verarbeitungszeit und die Temperatur werden so eingesetzt, dass
der resultierende Widerstand geregelt wird.
-
Die
Erfindung umfasst ferner eine vollständige Flachbildschirm-CRT selbst,
mit montiertem Adressierungsraster in Verbindung mit einer Rückplatte,
einer Frontscheibe und einer Elektronen erzeugenden Kathodeneinheit,
und im Wesentlichen luftleer gemacht und aneinander dicht versiegelt.
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Die
Frontscheibe wird in vorteilhafter Weise an der Adressierungsrasterstruktur
getragen, die wiederum durch ähnliche
Rippen oder andere Träger
an der Rückplatte
getragen wird, durch eine Reihe von Rippen, die an der äußeren Oberfläche der
Adressierungsstruktur in einer Bienenwabenanordnung ausgebildet
sind. Die Rippen, die einem Zickzack- oder serpentinenförmigen Pfad
folgen können,
um die Festigkeit und den entsprechenden Abstand von den Löchern zu
gewährleisten,
können
auf der Oberfläche
des Green Tape abgeschieden und gemeinsam mit dem Adressierungslaminat
gebrannt werden, oder sie können
nach dem Brennen durch ein entsprechendes, in Bezug auf die Dicke
geregeltes Verfahren abgeschieden werden. Diskrete Punke oder Spalten
bzw. Säulen
können
als Träger
auf der Adressierungsrasteroberfläche an Stelle von Rippen bzw.
Graten abgeschieden werden. Spritzgusstechniken können eingesetzt
werden, um die Träger
und Abstandselemente verwendet werden. Bei diesem Ansatz kann der
Glaskeramikwerkstoff so zusammengesetzt sein, dass ein Spritzguss
der Rippen bzw. Grate direkt auf die laminierte Rasterstruktur ermöglicht wird.
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Ein
anderer Ansatz umfasst den Einsatz des Äquivalents der erweiterten
metallischen Bienenwabe über
der Oberfläche.
Streifen aus ungebranntem Glaskeramikwerkstoff werden periodisch
verbunden, um ein rautenförmiges
Muster zu bilden, wenn die Anordnung der Streifen erweitert oder
getrennt wird. Verfahren, wie etwa Ultraschallschweißen, können eingesetzt
werden, um die Schichten des ungebrannten Glaskeramikwerkstoffs
periodisch zu verbinden. Die Gasströmung durch die Rasterlöcher kann
die Bienenwabe aus dem Weg aller Rasterlöcher bewegen, was sicherstellt,
dass keine Löcher
verdeckt werden. Die Abstandselemente werden vorzugsweise gleichzeitig
zu dem Brennen des Rasters gebrannt.
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Ausführungsbeispiele
für kleine
Schirme können
ohne Abstandselemente zwischen dem Raster und dem Leuchtschirm bzw.
der Frontscheibe hergestellt werden, einfach aufgrund der Festigkeit
der Glasplatte, wobei aber auch einfach nur deutlich weniger Abstandselemente
eingesetzt werden können.
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Bei
Ausführungsbeispielen
für große Schirme
können
mehrere Adressierungsrasterabschnitte oder Module Kante an Kante
montiert werden, wobei Spuren über
die Verbindungen zwischen den Modulen unterbrochen sind. Die Adressierung
der Module wird für
die zusammengesetzte Anzeige synchronisiert.
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Gemäß einem
weiteren wichtigen Aspekt der vorliegenden Erfindung sorgt die Keramikplatte,
welche die Adressierungsrasterstruktur umfasst, für die Anbringung
der integrierten Schaltungen der Elektronik. Die auf den verschiedenen
Schichten des Keramikwerkstoffs abgeschiedenen leitfähigen Spuren
erstrecken sich zu den Außenkanten, über und
unter eine Dichtung, welche die evakuierte bzw. luftleere Kammer
um die Peripherie verschließt.
Die leitfähigen
Spuren sind vorzugsweise an den äußersten
Schichten des Keramiklaminats nicht vorhanden, wo die Dichtung die
Oberflächen
berühren
muss, jedoch nur zwischen den Schichten. Die Dichtung kann direkt über den
Oberflächenspuren
erfolgen, wobei dies jedoch eine Materialkompatibilität zwischen
der dichteten Fritte und den Spuren voraussetzt, eine hermetische
Dichtung zwischen der Spur und dem darunter liegenden Keramikwerkstoff,
und wobei dies die Leitfähigkeit
der Spuren kompromittieren kann. Dies begrenzt ferner den verfügbaren Oberflächenbereich
für die
Spuren, beschränkt
die Arten von Lötglas, die
eingesetzt werden können,
und beschränkt
den Verarbeitungszyklus. Außerhalb
der Vakuumröhre,
d.h. außerhalb
der dichten Einheit in einem peripheren Raum an dem Keramiklaminat,
sind die integrierten Schaltungen angebracht und befinden sich in
leitfähigem
Kontakt mit den leitfähigen
Spurzuleitungen, um die Adressierung der einzelnen Pixellöcher in
dem Adressierungsraster zu erleichtern, und zwar gemäß einem
eingehenden Signal an die Elektronik.
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Die
Adressierung einzelner Pixel in dem erfindungsgemäßen System
wird erreicht durch Festlegen eines Schwellenwertes für das elektrische
Feld an dem Adressierungsraster in Verbindung mit der Kathodenanordnung,
wobei dieser Wert erforderlich ist, um einen Elektronenfluss durch
Adressierungslöcher
des Rasters zu induzieren. Jede Schicht einer Reihe von Schichten
weist leitfähige
Spuren um die Adressierungslöcher
auf, wie etwa drei bis zehn Schichten/Schnittstellen mit den leitfähigen Spuren.
Wenn zum Beispiel vier Schichten oder Schnittstellen mit leitfähigen Spuren
an jedem Adressierungsloch vorhanden sind, ist eine entsprechende,
an alle vier Schichten angelegte Spannung erforderlich, bevor ein
ausreichendes elektrisches Feld existiert, um Elektronen durch das
Loch anzuziehen. Auf diese Weise fungieren die verschiedenen Schichten
als ein AND- bzw.
UND-Gatter, und die Adressierung wird erreicht durch Codierung von
Gruppen von Löchern
und Gruppen von Pixeln auf jeder Schicht, so dass keine einzelne
Verdrahtung an jedes der vielen Löcher erforderlich ist. Eingesetzt
werden kann eine binäre,
oktale oder andersartige Codierung. Auf einer Ebene kann die ganze
Mehrzahl der Löcher
in nur zwei Bereiche unterteilt sein; während viele separate Bereiche,
wie etwa vier, acht oder sechzehn Bereiche, wiederholt und entsprechend
verdrahtet, an anderen Schichten/Schnittstellen vorhanden sein können.
-
Die
Farbadressierung ist vorzugsweise Teil dieser Codierung. Das System
adressiert vorzugsweise den Bildschirm bzw. das Raster durch Zeilenabtastungen,
d.h. eine ganze Zeile wird gleichzeitig aktiviert, gefolgt von der
nächsten
darunter folgenden Zeile, etc. entlang des Rasters. Eine bestimmte
Zeile wird ausgewählt,
indem entsprechende Spannungen an alle der Zeile zugeordneten Spuren
angelegt werden.
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Ein
spezielles Loch in der Zeile wird aktiviert durch die Aktivierung
der leitfähigen
Spur bzw. Spuren, die der Spalte zugeordnet sind, die das Loch aufweist.
-
Alle
leitfähigen
Spaltenspuren, die Informationen in der speziellen Zeilenabtastung
bereitstellen, werden in einer bevorzugten Anordnung gleichzeitig
aktiviert. Ferner ist es in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
erforderlich, dass eine zusätzliche
Schicht oder Schnittstelle erforderlich ist, um die UND-Funktion
der leitfähigen
Spuren – der
Farbinformationen R, G oder B – abzuschließen. Das
System verwendet vorzugsweise das Zeitmultiplexieren der R, G und
B Informationen, wobei R Daten an eine ganze Spalte (R, G und B)
eingegeben werden, wenn alle R Löcher
aktiv sind, wobei G Daten an die Spalte eingegeben werden, wenn
G Löcher
aktiv sind, etc. Dieser bevorzugte Ansatz des Multiplexierens der
Farbinformationen reduziert die Kosten für die Steuerelektronik. Wenn
eine höhere
Helligkeit gewünscht
wird, so können
alle drei Farben gleichzeitig angesteuert werden, wodurch die Helligkeit
zu Lasten zusätzlicher
Elektronik erhöht
wird (sowie mehr Zuleitungen, die sich von dem Raster erstrecken).
Drei separate Treiber wären
für rote,
grüne und
blaue Daten erforderlich an Stelle eines einzigen Treibers bzw.
einer Steuereinrichtung, der bzw. die Eingangsdaten (als Spaltendaten)
in ein Drittel Zeitaufteilungen multiplexiert. In dem bevorzugten
Ansatz weist jede Farbe potenziell ein Drittel der Zeit jeder Zeilenabtastung
auf, wobei sie normalerweise über
weniger als diese potenzielle Dauer aktiv ist, wobei die Dauer für jede Farbe
bestimmt wird durch die vorgeschriebene Helligkeit für das jeweilige
Pixel und die jeweilige Farbe. Jede Farbe wird in der entsprechenden
Anordnung in die Spalte eingegeben.
-
Anders
ausgedrückt
kann die Codierung der einzelnen Farbpixel erreicht werden durch
eine leitfähige Schicht,
die eine einzelne Adressierung jeder Zeile (über) der Pixel bereitstellt
(jedes Pixel ist eine Triade von Farbpunkten); eine weitere leitfähige Schicht,
die einzeln jede Pixelspalte adressiert; und eine dritte leitfähige Schicht,
die in Spalten alle roten (R) Daten als einen gemeinsamen Leiter
adressiert, alle grünen
(G) Daten als einen weiteren gemeinsamen Leiter und alle blauen
(B) Daten als einen dritten gemeinsamen Leiter, so dass R Daten
mit der R Lochaktivierung synchronisiert werden, wobei G Daten mit
der G Lochaktivierung synchronisiert werden, und wobei B Daten mit
der B Lochaktivierung synchronisiert werden. Somit erstrecken sich
nur drei leitfähige
Zuleitungen von der RGB-Schicht, und diese drei Zuleitungen können gemäß einem
Multiplexer aktiviert werden, der ein Zeitmultiplexieren der Eingangsdaten
nacheinander nach R Daten, G Daten und B Daten ausführt.
-
Hiermit
wird festgestellt, dass das gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendete Glaskeramikband dazu sehr geeignet ist, eine
derartige Mehrzahl von Zuleitungen über eine einzige Schicht bereitzustellen.
Das Bandmaterial ist für
hybride Schaltungsvorrichtungen und mehrschichtige Zwischenverbindungen
gestaltet und ist somit für
feine Abstände
optimiert, wie sie in diesem Fall benötigt werden. Das Drucken von
ungebranntem Glaskeramikwerkstoff vor dem Brennen ermöglicht das
Drucken feinerer leitfähiger
Spurleitungen, da das Druckmaterial in gewisser Weise porös ist und
die gedruckten Leitungen keine Schleier bilden, wie dies tendenziell
bei nicht-poröser
gebrannter Keramik der Fall ist.
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Hiermit
wird ferner festgestellt, dass der Einsatz des Niedertemperatur-Glaskeramikwerkstoffs,
der in Verbindung mit der Erfindung beschrieben wird, ausreichend
vielseitig ist, um den Einsatz von vier Farbpixeln an Stelle von
drei Farbpixeln zu ermöglichen,
der hierin primär
beschrieben ist. Die Anzahl der Bandschichten kann von etwa vier
oder drei bis etwa acht bis zehn oder mehr variieren. In kommerziellen
Anwendungen integrierter Schaltungen dieser Art von Material überschreitet
die Anzahl der Schichten 50 Schichten. Bei Versuchen wurden Zwischenverbindungsvorrichtungen
wurde die Anzahl von 100 Schichten überschritten.
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Ein
weiterer Vorteil des Glaskeramikwerkstoffs ist die Fähigkeit
dessen Wärmeausdehnungskoeffizienten
an den der Frontscheibe (vorzugsweise eine Glasscheibe) und der
Rückplatte
anzugleichen bzw. abzustimmen. Der Koeffizient kann so gewählt werden
(durch Formulierung des Glaskeramikwerkstoffs), so dass die Rasterstruktur
beim Kühlen
nach dem Brennen einer leichten Komprimierung ausgesetzt wird.
-
Es
ist von Bedeutung, dass die Glaskeramikschichten jeweils dünn sind,
so dass ein dünnes
Adressierungsrasterlaminat resultiert. Die begrenzte Dicke ist dahingehend
wichtig, dass der Spielraum der Fokussierung von Elektronen durch
die Löcher
durch die begrenzte Tiefe der Adressierungslöcher verbessert wird. Der Beitrag
des Glaskeramikwerkstoffs (oder anderer dünner Schichten aus Glas und/oder
Keramik oder anderer Materialien, die in dem ungebrannten Zustand
bearbeitet werden können)
in dieser Hinsicht ist ein wichtiges Merkmal der Erfindung. Die
Dicke jeder Schicht wird so ausgewählt, dass sichergestellt wird,
dass die Spurkapazität
innerhalb eines gewünschten
Bereichs liegt und nicht so dünn
ist, dass die Kapazität
auf einen zu hohen Wert angehoben wird; wobei eine Dicke von 3 bis
5 Milliinch bevorzugt wird.
-
Siebdruck
kann eingesetzt werden, um die leitfähigen Spuren zu platzieren,
und wobei dies zurzeit bevorzugt wird. Die Siebdrucktoleranzen begrenzen
die Nähe
bzw. Dichtheit der Anordnung der gedruckten leitfähigen Spuren
in der Praxis jedoch und folglich in Bezug auf die Unterscheidung
zwischen den Löchern
der benachbarten Spalten. Aktuelle Designbeschränkungen (Designvorgaben) des
Rasterdrucks, mit einem Abstand von ungefähr vier Milliinch pro Spur/vier
Milliinch Abstand, beschränken
die kleine Raster- bzw. Siebgröße, die
bei gegebener Auflösung
erreicht werden kann. Andere Arten des Druckens können verwendet
werden, um eine höhere
Auflösung
zu erreichen; oder im Zuge eventuell feiner werdender Designvorgaben
für den Siebdruck
kann die Bildgröße für eine bestimmte
Auflösung
reduziert werden. Jedoch selbst ohne Verbesserungen der Druckdesignvorgaben
stellt die erfindungsgemäße Konstruktion
eine Lösung
dieses Problems bereit. In einem System, in dem jede Spalte roter,
grüner
oder blauer Löcher
einzeln adressiert wird, was eine enge Abstandsanordnung zwischen
benachbarten Spuren erfordert, können
die leitfähigen
Spuren in wechselweise Schichten unterteilt werden, was das Problem
der Proximität
löst. Das
gleiche ist möglich
für die
Trennung der ganzen Pixelspalten in einer anderen Ausführung der
Erfindung oder die Trennung bzw. Separierung der Zeilenspalten.
Eine zusätzliche
Schicht kann immer dazwischen angeordnet werden, so dass aufeinander folgende
Schichten wechselweise Zeilenadressierungsspuren oder Spaltenadressierungsspuren
aufweisen.
-
Allgemein
ausgedrückt
unterscheidet sich die vorliegende Erfindung von früheren Systemen
und Strukturen, in dem gleichzeitig eine große Anzahl von Merkmalen und
Eigenschaften vorgesehen wird, die das System nicht nur normal arbeiten
lassen, sondern auch eine wirtschaftliche Fertigung ermöglichen.
Diese Merkmale werden größtenteils
durch die Materialgruppe mit den vorstehend beschriebenen Eigenschaften
unterstützt.
Das ungebrannte Material ist flexibel und ermöglicht die Lochbildung, die
präzise
Abscheidung leitfähiger
Spuren, die Bildung von Durchkontaktierungen und deren Füllen sowie
die Handhabung ohne Bruch während
dem Einsatz in sehr dünnen
Lagen. In dem gebrannten Zustand ist das mehrschichtige starre Laminat stark
bzw. fest und formbeständig,
es ist unitär
und wahrlich integral, jedoch ohne Spuren unterhalb der Oberfläche, es
hält das
präzise
Muster der Löcher,
Durchkontaktierungen und spuren aufgrund der einheitlichen Schrumpfung,
es ist vakuumkompatibel und vergiftet die Kathode nicht, und es
kann im Wesentlichen in Bezug auf den Wärmeausdehnungskoeffizienten
an eine Frontscheibe und eine Rückplatte
angeglichen bzw. auf diese abgestimmt werden. Darüber hinaus
ermöglicht
die steife Laminatstruktur die direkte Anbringung von Steuer- bzw.
Treiberchips an dem steifen Laminat. Hohlräume können in der Struktur in der
Größe des Chips
und durch eine oder mehrere Schichten gebildet werden, um die Chipposition
für die
Verbindung bzw. Bindung zu indizieren. Dies ermöglicht eine flexible Führung (Routing)
für geringstes
Nebensprechen und Kapazität,
und es ermöglicht
eine hohe Dichte von Spurverbindungen mit den Treiberchips. Die
Struktur des steifen Laminats ermöglicht ferner alle Arten der
Chip-Kontaktherstellung,
so dass die kostengünstigste
Technik eingesetzt werden kann (Ansatz bzw. Streifen, Flip-Chip,
SMD, etc.).
-
Die
anderen beschriebenen Versuche in Bezug auf Flachbildschirmanzeigen
beziehen sich zwar wie die vorliegende Erfindung ebenfalls auf eine
Mehrzahl kleiner Leiter, die in einem Raster oder in Rastern gehalten
werden, und die getrennt sind durch Glas- oder Keramikisolationsmaterialien,
wobei die vorliegende Erfindung sich jedoch dadurch unterscheidet,
dass die Leiter durch Lithographie oder Siebdruck auf einer dünnen, flexiblen,
nicht zerbrechlichen Reihe von Schichten gedruckt werden, die später mit
zuverlässigen
Ergebnissen zu einer festen, robusten Rasterstruktur laminiert werden.
Hohe Ergiebigkeiten sind das Ergebnis aufgrund der Präzision der
Spurbildung, der Handhabungsfähigkeit
der Materialien und der Fähigkeit
zur Untersuchung und Korrektur vor der Laminierung, einschließlich automatisierter
Untersuchungstechniken. Eine wirtschaftliche Fertigung wird dabei
erreicht, was allen vorherigen Versuchen in Bezug auf Flachbildschirm-CRT-Anzeigen
nicht gelungen ist.
-
Zu
den Aufgaben der vorliegenden Erfindung zählt es somit, eine verbesserte
Konstruktion für
eine Flachbildschirm-CRT-Anzeige
bereitzustellen, im Besonderen in Bezug auf die Adressierungsrasterstruktur zur
Einführung
von Elektronen gegen ein durch Elektronen erregbares Anzeigemedium.
Die Konstruktion gemäß der Erfindung
verbessert die Zuverlässigkeit
der Anzeige, das flache Profil der Anzeige und die Kosteneffizienz
bezüglich
der Herstellung von Teilen und der Montage der Anzeige.
-
Diese
und andere Aufgaben, Vorteile und Merkmale der Erfindung werden
aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele deutlich, die
in Verbindung mit den beigefügten
Zeichnungen zu lesen ist.
-
Beschreibung
der Zeichnungen
-
Es
zeigen:
-
1 eine
vereinfachte Perspektivansicht einer Flachbildschirm-CRT-Anzeige
gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel.
der vorliegenden Erfindung;
-
2 eine
Schnittansicht eines Abschnitts der flachen CRT-Einheit aus 1;
-
3 eine
schematische Vorderansicht der CRT-Einheit gemäß der Erfindung (mit entfernter
Frontscheibe), wobei die Übertragung
der leitfähigen
Pfade von dem aktiven Bereich des Adressierungsrasters auf periphere
Positionen außerhalb
der Vakuumhülle
ebenso veranschaulicht wird wie die Positionen anderer Merkmale;
-
4 eine
Schnittansicht entlang der Linie 4-4 aus 3 (mit vorhandener
Frontscheibe), wobei wiederum die Übertragung leitfähiger Pfade
in einem peripheren Bereich der Einheit von dem aktiven Bereich nach
außerhalb
der Vakuumhülle
veranschaulicht wird;
-
5 eine
weitere Vorderansicht, die der Abbildung aus 3 ähnlich ist,
mit entfernter Frontscheibe, wobei das Layout und die Anordnung
der Komponenten um den aktiven Bildbereich der CRT veranschaulicht wird;
-
6 eine
schematische Schnittansicht eines Dichtungsbereichs der Einheit
aus den Abbildungen der 1 bis 5;
-
6A eine der Abbildung aus 6 ähnliche
Ansicht, wobei ein alternatives Merkmal in Bezug zu Abstandselementen
der Einheit dargestellt ist;
-
die 7A bis 7X (teilweise
gemeinsam als 7 bezeichnet) gemeinsam
die Schritte in einer Folge der Bildung und Montage der Komponenten,
welche die Flachbildschirm-CRT-Anzeige
gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigen;
-
die 8A und 8B schematisch
den Einsatz von Stiften zur Ausrichtung und Passgenauigkeit der Anode
oder der Frontscheibe, des Adressierungsrasters und der Rückplatte
nach der Montage der Flachbildschirm-CRT;
-
9 eine
Schnittansicht einer Vorrichtung zur Bildung von Löchern in
ungebrannten Glaskeramiklagen unter Verwendung von Fluiddruck durch
eine Druckplatte bzw. eine Formplatte;
-
10 eine schematische Draufsicht der Elektronenadressierungslöcher auf
verschiedenen Schichten in einem vereinfachten Adressierungsraster
mit der einfachsten Form der Codierung von Adressierungslöchern nach
Zeilen, Spalten und Farbe, wobei leitfähige Spuren die Löcher auf
verschiedenen Ebenen umgeben;
-
11 eine weitere Prinzipskizze eines Keramikadressierungsrasters,
das aus einem Stapel von Schichten gebildet wird, wobei die Schichten
seriell weggebrochen dargestellt sind, um ein System zur Codierung
einer Monochromanzeige zu zeigen;
-
11A eine vergrößerte schematische
Schnittansicht eines einzelnen Pixellochs in dem Adressierungsraster,
und wobei eine Reihe von Ebenen der leitfähigen Spuren angezeigt wird;
-
11B eine der Abbildung aus 11 ähnliche
Ansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels, durch
das die Helligkeit der Anzeige verdoppelt werden kann;
-
12 eine Prinzipskizze der Farbzeitsteuerungs-Ablauffolge
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, wobei Zeitmultiplexieren eingesetzt
wird;
-
13 eine schematische Draufsicht einer Anordnung,
die verwendet werden kann, um alle roten Pixellöcher, alle grünen Pixellöcher und
alle blauen Pixellöcher
zur Verwendung beim Zeitmultiplexieren der drei Farben (oder anderer
Farben als R, G und B, sofern dies gewünscht wird);
-
14A eine schematische Draufsicht des Einsatzes
von Druckkonfigurationen zur Bildung leitfähiger Spuren um Adressierungsrasterlöcher und
zur Veranschaulichung von Problemen der Proximität;
-
14B eine der Abbildung aus 14A ähnliche
Ansicht, welche eine alternative Anordnung zur Platzierung leitfähiger Spuren
auf eine Art und Weise zeigt, welche Probleme in Bezug auf die Proximität von Spuren
vermeidet, indem zusätzliche
Schichten eingesetzt werden;
-
15 eine vergrößerte schematische
Schnittansicht einer Strukturanordnung zur Montage von zwei modularen
Adressierungsrasterabschnitten in zweckmäßiger Passgenauigkeit aneinander
und zur Bildung einer dichten Hülle
in einem peripheren Bereich;
-
16 eine schematische Draufsicht eines Paars von
Adressierungsrastermodulen, die Seite an Seite bzw. nebeneinander
aneinander angebracht sind, mit einem Paar von Endmodulen;
-
17 eine der Abbildung aus 16 ähnliche
Draufsicht, wobei sie drei zusammen montierte Module zeigt, zwei
Endmodule und ein zentrales Modul, wobei verschiedene Spurführungsaspekte
dargestellt sind;
-
18 eine weitere der Abbildung aus 16 ähnliche
Draufsicht, die ein einzelnes Modul mit einer modularisierten Spurdruckanordnung
zeigt, um die Kapazität
und den Widerstand zu reduzieren, im Besonderen für sehr große Bildschirme;
-
19 eine stark vergrößerte Draufsicht verschiedener
leitfähiger
Spuren um Adressierungslöcher auf
einer Schicht des Adressierungsrasters, und wobei leitfähige Durchkontaktierungen
zwischen den Pixeln dargestellt sind, welche in den Ausführungsbeispielen
der 17 und 18 eingesetzt
werden;
-
20 eine schematische und Schnittansicht eines
Ausführungsbeispiels
eines Ausführungsbeispiels mit
gewölbtem
Schirm einer dünnen
CRT gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
21 eine weitere schematische Schnittansicht, die
der Abbildung aus 20 in gewisser Weise ähnlich ist,
wobei sie jedoch eine zweiseitige Flachbildschirm-CRT gemäß der vorliegenden
Erfindung mit einer gemeinsamen Kathode zeigt; und
-
22 ein vereinfachtes Blockdiagramm der Steuerelektronik
für das
System gemäß der vorliegenden
Erfindung.
-
Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsbeispiele
-
Die
Zeichnungen, im Besonderen die Abbildung aus 1, zeigt
eine flache Flachbildschirm-CRT-Anzeige 10 mit einer Frontscheibe 12 über dem
Sichtfeld, einem Dichtungsbereich 14 peripher zu dem Sichtfeld, einer
Rückplatte 16 und
einem peripheren Bereich 18 außerhalb des Dichtungsbereichs,
mit einer Elektronik 20 mit Steuerschaltkreisanordnung
zur Adressierung der Bewegung der Elektronen an die hintere, mit
Leuchtstoff beschichtete Oberfläche
der Frontscheibe 12, welche die Anode des Systems darstellt.
-
Die
Abbildung aus 2 zeigt eine CRT-Anzeige 10 im
Querschnitt, wobei bestimmte Komponenten schematisch angezeigt werden.
Der Flachbildschirm 10 weist eine allgemein mit 22 bezeichnete
Kathode auf, um Elektronen zur Verwendung für die Adressierung der hinteren
Anodenoberfläche 24 der
Frontscheibe 12 zuzuführen.
Es können
verschiedenartige Kathoden verwendet werden, wobei die veranschaulichte
Kathode eine Glühkathode
umfasst, in der Quellfäden 26 für die Abgabe
von Elektronen erhitzt werden. Eine Rückelektrode 28 kann
vorgesehen werden, um die Bewegung der Elektronen in die Richtung
der Frontscheibe zu fördern
und um die Richtung der meisten Elektronen umzukehren, die dem nicht
folgen. Die Kathodenanordnung kann ferner ein Elektronenleitraster 30 (in
gestrichelten Linien abgebildet) aufweisen sowie ein Beschleunigungsraster 32.
-
Eine
Adressierungsrasterstruktur 35 befindet sich angrenzend
an die Frontscheibe, und dieses Adressierungsraster, das vorzugsweise
aus gemeinsam gebrannten Niedertemperatur-Glaskeramikwerkstoff oder „Green
Tape" gebildet wird,
weist eine vorteilhafte Konstruktion auf, die einen wichtigen Bestandteil
der vorliegenden Erfindung bildet. In der vorliegenden Beschreibung
und den folgenden Ansprüchen
wir der Begriff „Keramik" häufig im
Zusammenhang mit Keramikband oder einer Keramikschicht oder einer
Keramiklage verwendet. Der Begriff bezieht sich auf jede bekannte
Familie von Glaskeramikbändern,
entglasende Glasbänder,
Keramikglasbänder,
Keramikbänder
und andere Bänder
mit plastischen Bindemitteln und Keramik- oder Glaspartikeln, und
welche im ungebrannten Zustand flexibel und bearbeitbar sind, wobei
sie ferner durch Brennen zu einer harten und steifen Schicht aushärtbar sind,
sowie andere äquivalente
Materialien, die ursprünglich
flexibel sind und zu einem letztendlichen harten und steifen Zustand
verarbeitet werden können.
-
Die
Abbildung aus 1 zeigt schematisch, dass Leiter 36, 38 und 40 in
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung entlang der Oberfläche 41 einer Glaskeramikschicht
verlaufen können,
welche die Außenoberfläche des
Adressierungsrasters 35 in dem peripheren Bereich 18 umfasst.
Diese Leiter, die Verbindungen für
ein „Getter" bereitstellen können, für Kathodenleistung
und Anodenleistung, verlaufen unter der Vakuumdichtung 14 auf
eine nachstehend im Text näher
beschriebene Art und Weise, was ein wichtiges Merkmal darstellt,
das durch die Struktur des mehrschichtigen Adressierungsrasters
gemäß der vorliegenden
Erfindung möglich
gemacht wird. Ein Getter ist ein Material, das in einer Vakuumröhre platziert
wird, das dauerhaft gefährliches
Gas wie etwa Sauerstoff einschließt.
-
Die
Elektronik 20, die ebenfalls in dem peripheren Bereich 18 angebracht
ist, der eine Erweiterung des Adressierungsrasters 35 umfasst,
weist ASIC-Treiber auf, welche die Übertragung von Elektronen durch
das Adressierungsraster 35 steuern.
-
Alternativ
können
diese Treiber 20 in dem Vakuum positioniert werden, d.h.
außerhalb
des Bereichs der Adressierungslöcher 44 und
innerhalb des dicht verschlossenen Bereichs (was einen größeren peripheren Raum
in der Dichtung voraussetzt).
-
Ferner
zeigt die Abbildung aus 1 Abstandselemente 42 (auch
Träger
genannt) auf der Oberfläche des
Adressierungsrasters 35, die verhältnismäßig dünn sein können, und die ein stützendes
Netz für
die Glasfrontscheibe 12 vorsehen, gegen den Effekt des
nahezu perfekten Vakuums in der Röhre unter dem Glas. Die Träger 42 können, wie
dies nachstehend im Text näher
beschrieben ist, auf unterschiedliche Art und Weise gebildet werden
und müssen
um eine Mehrzahl kleiner Löcher 44 in
dem Adressierungsraster positioniert werden, wobei die Löcher Pfade
bzw. Durchgänge
für die
Bewegung der Elektronen von der Kathode 22 zur der Rückseite 24 der
Frontscheibe bilden (siehe 2).
-
Hiermit
wird festgestellt, dass die Zeichnungen nur Veranschaulichungszwecken
dienen und nicht maßstabsgetreu
sind und nicht die tatsächliche
Anzahl oder Dichte der Löcher 44 zeigen,
wobei sie ferner nicht in allen Fällen maßstabsgetreu sind.
-
Die
Abbildungen der 2 und 4 zeigen,
dass die Adressierungsrasterstruktur 35 aus einer Mehrzahl
von laminierten Schichten gebildet wird, vorzugsweise aus Glaskeramikschichten
gemäß der vorstehenden
Beschreibung. Die Abbildung aus 4 zeigt
somit vier Schichten 46, 48, 50 und 52.
Diese schichten lassen sich in dem laminierten und gebrannten Adressierungsraster 35 nicht
unterscheiden, wenn sie im Wesentlichen zu einer Struktur verschmolzen
sind. Die Schichten werden durch den Fluss von amorphem Glas dazwischen
unwiderruflich verbunden, wobei die Schichten in der vorliegenden
Beschreibung jedoch weiterhin als getrennte Schichten dahingehend
beschrieben werden, dass die leitfähigen Spuren auf ihren Oberflächen diskrete
Ebenen in der monolithischen Struktur bilden. Die Spuren können sich
an den ursprünglichen
Schichtgrenzflächen 46a, 48a, 50a und 52a befinden
(die untere Oberfläche 52b kann
ebenso enthalten sein), bei einer Abscheidung auf die Oberseite
einer Schicht oder auf die Unterseite der benachbarten Schicht.
-
Wie
dies bereits vorstehend im Text beschrieben worden ist, befinden
sich die Löcher 44 durch
die Glas-/Keramikschichten des Adressierungsrasters 35 von
Schicht zu Schicht in Passgenauigkeit (die Schichten sind in 2 nicht
sichtbar), und sie werden so positioniert, dass Elektronen von der
Kathode 22 auf Leuchtpunkte bzw. Phosphorpunkte auf der
Anode 24 geleitet werden, d.h. die Rückseite der Frontscheibe 12. In
einer Farbanzeige umfasst jeder Leuchtpunkt einen Teil eines Pixels.
Damit Elektronen durch ein bestimmtes Adressierungsloch 44 gelassen
werden, muss ein bestimmter Pegel eines Felds gegeben sein, der
den Schwellenwert (Grenzwert) überschreitet,
und wobei dieser Schwellenwert nur erreicht wird, wenn alle Schichten/Grenzflächen der
leitfähigen
Spuren um das jeweilige Loch die richtige Spannung anliegen haben.
Selbst wenn alle Schichten bis auf eine Schicht an dem jeweiligen
Loch aktiviert sind, treten trotzdem keine Elektronen durch die
Anode. Somit fungiert jede leitende Schicht als ein Teil eines UND-Gatters,
was den Einsatz der Codierung der Adressierungslöcher ermöglicht, so dass deutlich weniger
leitfähige
Zuleitungen erforderlich sind, um das Adressierungsraster mit dem
steuernden Chip bzw. den steuernden Chips zu verbinden. Codierungsanordnungen
werden nachstehend im Text näher
beschrieben.
-
In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
liegen die Spurspannungen im Bereich von 5 bis 25 Volt über der Kathodenspannung.
Die Kathodenspannung weist für
gewöhnlich
Erdpotenzial auf, kann aber auch eine andere Spannung aufweisen.
Um niedrige Kosten in Bezug auf die Treiber bzw. Steuereinrichtungen
zu gewährleisten,
sollte Spannungsausschlage beim Ein- und Ausschalten im Idealfall
unter 25 Volt gehalten werden.
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Die
Schnittansicht aus 2 veranschaulicht ferner die
Positionierung der Frontscheibenträger 42 zwischen den
Adressierungslöchern 44.
Diese Träger 42,
die nicht zwischen jedem Paar benachbarter Löcher 44 oder jeder
Zeile bzw. Reihe von Löchern
vorhanden sein müssen,
stellen eine ausreichend eng beabstandete Bahn oder ein Trägernetz
für die
Frontscheibe 12 bereit, so dass die Frontscheibe tatsächlich sehr
dünn sein
kann und gut in der Lage ist, dem Druck standzuhalten, der durch
das in der Röhre
existierende nahezu perfekte Vakuum gegeben ist. Auf diese Weise
kann die Frontscheibe bei Bedarf absolut flach sein, im Gegensatz
zu herkömmlichen
CRTs, bei denen eine verhältnismäßig schwere
Frontscheibe nach außen
gewölbt
oder gebogen ist, um unterstützend
zu wirken, dem Vakuum standzuhalten. Die Träger 42 können sinusförmige Rippen
umfassen, wie dies in der Abbildung aus 1 dargestellt
ist. Der sinusförmige
Aspekt erhöht
die Festigkeit der vorzugsweise sehr dünnen Träger und Trägerrippen erheblich und kann
auch sicherstellen, dass die Träger
den Elektronenfluss von den Adressierungslöchern 44 nicht unzweckmäßig stören.
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Diese
Träger 42 können durch
verschiedene unterschiedliche Verfahren gebildet werden, wie dies nachstehend
im Text in Bezug auf die Abbildung aus 7 näher beschrieben
wird. Ein bevorzugtes Verfahren ist jedoch der Einsatz von Glaskeramikschichten,
wie diese etwa in dem Adressierungsraster selbst verwendet werden,
wobei das ungebrannte Glas-/Keramikmaterial ausgestanzt wird, so
dass ein gewünschtes
Muster aus Rippen als eine Bahn verbleibt, die in der fertigen Einheit
nicht mit den aktiven Adressierungslöchern 44 zusammenfällt.
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Die
Abbildung aus 2 zeigt ferner hintere Träger 51 für den Eingriff
der Rückseite
des Adressierungsrasters 35 zwischen den Löchern. Diese
Träger
oder Trägerrippen 51 befinden
sich zwischen Wannen oder Aussparungen 53, die jeweils
einen Raum für
einen longitudinal verlaufenden Kathodendraht 26 bereitstellen.
Halbkreisförmige/zylindrische
Rippen sind in der Abbildung aus 2 dargestellt
und werden bevorzugt, wobei aber auch andere Formen verwendet werden
können.
Techniken für
die Bildung dieser Trägerrippen 51 und
Wannen 53 sind nachstehend im Text beschrieben.
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Die
folgende Tabelle liefert ein Beispiel für die Abmessungen für ein Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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TABELLE
II ABMESSUNGEN
FÜR EINE
BEISPIELHAFTE ANZEIGE
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Adressierungslochabmessungen,
17 Zoll (43,18 × 10
–2 m)
Diagonale, Anzeige mit 1024 × 768
Punkten
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Die
Abbildungen der 3 und 4 veranschaulichen
einen Aspekt der Erfindung, wobei der Dichtungsbereich 14 gemäß der vorstehenden
Beschreibung mit der Leitung von Zuleitungen von dem Inneren der Röhre nach
außen
vermieden wird. Die Abbildung aus 4 zeigt
ein Abstandselement 76 (siehe 6), das mit
der Frontscheibe 12 und dem Adressierungsraster 35 dicht
verschließt.
Ein Abstandselement 78 (siehe 6) ist
ebenfalls ersichtlich, das mit der Rückplatte 16 und dem
Adressierungsraster 35 dicht verschlossen ist.
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Wie
dies in den Abbildungen der 3 und 4 veranschaulicht
ist, eignet sich die laminierte Konstruktion gemäß der vorliegenden Erfindung
sehr gut für
die Herstellung von Verbindungen mit dem Adressierungsraster, ohne
dass ein dichtes Vakuum über
den Leitern kreuzen muss. Die Schicht/Schnittstelle 50a ist mit
einer leitfähigen
Spur 54 oder einer Reihe paralleler Spuren 54 dargestellt.
Bei der Montage der Schichten stellen die Spuren 54 Kontakt
mit leitfähigen
Durchkontaktierungen 56 und 58 oder einer Reihe
von leitfähigen Durchkontaktierungen
bereit, mit Löchern
durch die Schichten 46 und 48, die mit leitfähigem Material
gefüllt sind.
Auf der oberen Oberfläche
der laminierten Adressierungsrastereinheit wurden zusätzliche
Spuren 60 und 62 abgeschieden oder gedruckt, und
zwar als Kontaktanschlussflächen.
Diese veranschaulichten Leiter können
für die
Leistungsdurchführung
verwendet werden, wie etwa für
Anodenspannung, Kathodenleistung, Getter und Erdungsebenen, wie
dies in der Abbildung aus 5 schematisch
an dem Bereich 64 dargestellt ist. Die Kontaktanschlussflächen 60 und 62 umfassen
einige der Leiter 36, 38 und 40, die
in 1 angezeigt werden. Es ist ein wichtiges Merkmal,
dass die leitfähigen
Spuren eine hohe Spannungs- oder hohe Stromdurchführung unter
der Dichtung hindurch ermöglichen,
und zwar unter Verwendung einer Reihe paralleler Spuren, sofern
dies erforderlich ist.
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Die
Abbildung aus 3, bei er es sich um eine Ansicht
der Adressierungsrasterstruktur mit entfernter Frontscheibe 12 handelt,
zeigt ferner eine Reihe von Zuleitungen 66, die in der
Praxis deutlich mehr sind als in der Darstellung, wobei sie sich
als Spuren von Spalten der Löcher 44 erstrecken.
Diese Spuren 66 verlaufen nicht durch die Dichtung 14,
sondern darunter, wobei sie sich als externe Zuleitungen 68 fortsetzen,
die mit den ASIC-Treiber-Chips 20 verbunden sind. Die obere
Oberfläche 46a des
laminierten Adressierungsrasters muss nicht für die leitfähigen Spuren verwendet werden;
wenn sie jedoch verwendet wird, tragen die leitfähigen Durchkontaktierungen
die Leiterpfade unter der Dichtung 14, und zwar auf die
in Bezug auf die Stromzuleitungen aus 4 beschriebene
Art und Weise.
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Die
Abbildung aus 5 zeigt eine weitere schematische
Draufsicht eines Beispiels für
ein Layout für das
System und die Elektronik gemäß der Erfindung.
Die mehrschichtige Laminatrasterstruktur 35 erstreckt sich
außerhalb
der Dichtung 14 mit zumindest einigen der Schichten, wie
dies vorstehend im Text beschrieben worden ist. Die ASIC-Treiber 20a, 20b,
etc. bis 20h sind an der Glaskeramik-Laminatstruktur nahe
der Peripherie 18 der Struktur außerhalb der Dichtung dargestellt.
Eine Reihe von Spuren 66 und 70 kann sich von dem
Adressierungsrasterbereich auswärts
erstrecken, wie dies dargestellt ist, und wie dies vorstehend im
Text bereits beschrieben worden ist, können sich diese Spuren auf
der obersten Oberfläche
oder zwischen den Schichten befinden (vorzugsweise befinden sie
sich jedoch zwischen Schichten, wenn sie unter der Dichtung 14 verlaufen).
Die Zeichnung zeigt Schichtübertragungsbereiche
oder Zwischenverbindungsbereiche 72 und 74 für die Zwischenschichtleitung
der Spuren unter Verwendung leitfähiger Durchkontaktierungen.
Die Bedeutung dieser Schichtübertragungs-Durchkontaktierungen
wird aus der folgenden Beschreibung der Codierung besser verständlich.
Die Zwischenschichtübertragung
und der Einsatz der Durchkontaktierungen ermöglichen die Herstellung von
Verbindungen ohne das Kreuzen anderer leitfähiger Pfade, und ermöglichen
es, dass alle signalführenden
Pfade zu einer einzigen Schicht geführt werden, wenn dies gewünscht wird,
zur Verbindung zu Treibern, wie etwa den abgebildeten Treibern 20a bis 20h.
Die Codierung von Pixelinformationen, welche die Anzahl der leitfähigen Zuleitungen
deutlich reduziert, die aus den Treibern geführt werden müssen, macht diese
Zwischenschichtübertragungen
besonders wichtig.
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Die
Abbildung aus 6 zeigt eine Schnittansicht
eines Rands bzw. einer Kante der Einheit, wobei die mehrschichtige
Adressierungsrasterstruktur 35 dargestellt ist, die sich
durch den Dichtungsbereich 14 erstreckt. Die Abstandselemente 76 und 78 sind
oberhalb und unterhalb der mehrschichtigen Struktur 35 dargestellt,
wobei sich die Frontscheibe 12 oberhalb der Rasterstruktur
und die Rückplatte 16 darunter
befinden. Einige wenige der Träger 42 (in 1 dargestellt)
sind ebenfalls einwärts
des Abstandselements 76 angezeigt, und die Abstandselemente
halten die Frontscheibe 12 an der Verwendungsposition gegen
den durch das in der Röhre
existierende Vakuum. Rückplattenträger 51 sind
in der Abbildung aus 6 ebenfalls sichtbar, wobei
sie das mehrschichtige Raster 35 tragen, das von der Rückplatte 16 beabstandet
angeordnet ist.
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Die
Abbildung aus 6A zeigt eine alternative Struktur,
wobei die hinteren Abstandselemente 78 und die vorderen
Abstandselemente 76 an der Dichtung vermieden werden. Die Rückplatte 16a wird
durch eine Form- oder Gusstechnik gebildet, wobei ein integrales
Abstandselement einen Vorsprung 78a mit einer flachen Rippe 78b an
der Dichtung umfasst, mit im Wesentlichen der gleichen Höhe wie die
Spitzen der Trägerrippen 51.
Ein Verfahren zur Bereitstellung der Rückplatte mit Trägern 51 und
Wannen 53 wird nachstehend im Text näher beschrieben.
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Die
Abbildung aus 6A zeigt ferner eine modifizierte
Frontscheibe 12a mit einem integralen Abstandselement 76a mit
einer flachen Oberflächen 76b zum
Abdichten an der Rasterstruktur 35.
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An
dem Dichtungsbereich 14 wird der hermetische Verschluss
an allen Grenzflächen
um die Einheit aus Frontscheibe/Raster/Rückplatte hergestellt, vorzugsweise
unter Verwendung von Lötglas 14a zum
Abdichten zwischen den Glas-/Keramik-
und Glaswerkstoffen (die Dicke des Lötglases ist nicht maßstabsgerecht dargestellt).
In dem Ausführungsbeispiel
aus 6 sind vier Grenzflächen vorgesehen; wobei in dem
Ausführungsbeispiel
aus 6A nur zwei Grenzflächen vorhanden
sind. Die Lötglasabdichtung
wird nachstehend im Text in Bezug auf die Abbildung aus 7 näher
beschrieben.
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Die
Abbildung aus 7, welche die 7A bis 7X umfasst,
zeigt eine schematische Veranschaulichung des Verfahrens und der
Bildung der mehrschichtigen Rasterstruktur 35 und der Kathode
und der Anode sowie der letztlichen Einheit dieser Komponenten.
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Die
Abbildung aus 7A zeigt eine der Lagen des
ungebrannten Glaskeramikband-Rohlings. In der Abbildung aus 7B ist das Stanzen der Durchkontaktierungslöcher 92 durch
eine oder mehrere der Schichten des Glaskeramikwerkstoffs 90 dargestellt,
und diese Operation der Lochbildung kann gemäß einem Verfahren der vorliegenden
Erfindung ausgeführt
werden, die nachstehend in Bezug auf die Abbildung aus 8 beschrieben sind. Die Durchkontaktierungslöcher unterscheiden
sich von den Elektronenadressierungslöchern, die vorzugsweise in
einer anderen Phase erzeugt werden. Durchkontaktierungslöcher werden
in dem Randbereich 18 gebildet und können zwischen Pixellöchern gebildet
werden, um eine Zwischenverbindung der Spuren zwischen den Schichten
zu ermöglichen
(wie dies nachstehend in Bezug auf die Abbildung aus 20 beschrieben ist).
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Die
Abbildung aus 7C zeigt das Füllen der
Durchkontaktierungslöcher
mit leitfähigem
Material, wobei leitfähige
Durchkontaktierungen 94 gebildet werden. Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung wird das Füllen der Durchkontaktierungen
durch Siebdruck (oder andere Druckarten) des leitfähigen Materials
in den Durchkontaktierungslöchern
auf die bekannte Art und Weise erreicht, die für mehrschichtige Keramikschaltungen
verwendet wird. Dies kann zum Beispiel unter Verwendung der Durchkontaktierungs-Füllpaste
6141D von DuPont erreicht werden.
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In
der Abbildung aus 7D ist das Abscheiden der leitfähigen Spuren 96 auf
eine Lage 90 des Glaskeramikwerkstoffs dargestellt. Das
für den
Typ Green von DuPont spezifizierte Spurmaterial ist 6142D. Dies wird
ferner vorzugsweise durch ebenfalls durch Siebdrucktechniken erreicht,
wobei aber auch andere Druckverfahren verwendet werden können. Es
kann ein Trocknungsschritt folgen, in dem die Schichten ausreichend erwärmt werden,
um flüchtige
Stoffe aus den Tinten der leitfähigen
Spuren zu entfernen bzw. zu entziehen. Die leitfähigen Spuren 96 (die
in verschiedenen Richtungen auf verschiedenen Lagen des Materials
liegen) sind in Pfaden positioniert, in denen sich die Pixellöcher befinden
sollen. Die leitfähigen
Durchkontaktierungen 94 können ferner leitfähige Spuren
aufweisen, die darüber
auf einigen Schichten abgeschieden werden. Gemäß der Darstellung sind die
leitfähigen
Durchkontaktierungen 94 in Bereichen außerhalb des Sichtfelds angeordnet,
d.h. außerhalb
des Bereichs mit den Pixellöchern
(obgleich die Durchkontaktierungen in einem weiteren, nachstehend
beschriebenen Ausführungsbeispiel
zwischen und unter den Pixeladressierungslöchern ausgebildet werden, so
dass die peripheren Bereiche frei bleiben für die modulare Verbindung mit
Rasterabschnitten.).
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Die
Abbildung aus 7E zeigt den Schritt der Bildung
der Mehrzahl von Pixellöchern 44 in
der Lage 90 des ungebrannten Glaskeramikwerkstoffs. Wie
für die
Durchkontaktierungslöcher 92 (7B) kann dieses Raster aus sehr kleinen Löchern in
vorteilhafter Weise gemäß einem
Lochblaseverfahren gebildet werden, wie dies nachstehend im Text
in Bezug auf die Abbildung aus 8 beschrieben
wird.
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In
der Abbildung aus 7F ist die Reihe der Schichten 90,
welche die Schichten 90a, 90b, 90c, 90d, 90e aufweisen,
gestapelt und zusammen laminiert. Die Pixellöcher 44 sind in jeder
Schicht identisch ausgebildet, so dass sie sich in guter Passgenauigkeit
in dem resultierenden Stapel 90x befinden. Die Laminierung
wird auf dieser Stufe durch Wärmeanwendung
bzw. Wärmezufuhr
mit niedriger Temperatur erreicht, wie etwa von etwa 70°C zwischen
heißen
Platten unter Druck. Diese geringe Wärme reicht aus, um die Plastifikatoren
zwischen Schichten miteinander zu verschmelzen, so dass die Schichten
durch die Plastifikatoren miteinander verbunden werden. Die Abbildung
aus 7F zeigt leitfähige Spuren 96,
die in die horizontale Richtung verlaufen. Weitere Spuren 96a, 96b, 96c sind
darunter durch folgende aufgeschnittene Schichten unten links abgebildet.
-
Die
Abbildung aus 7G zeigt einen weiteren Schritt
gemäß einem
besonderen Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung, wobei die Mehrzahl von Löchern 44, die in dem
laminierten Stapel der Schichten 90x in Passgenauigkeit
aneinander liegen, mit einem durchfließenden, Schleifmittel enthaltenden
Fluid behandelt werden, vorzugsweise einer Flüssigkeit (zum Beispiel Wasser,
das Siliziumkarbidteilchen im Submilliinch-Bereich enthält). Diese
Operation wird mit einem Paar von gegenüber liegenden Formplatten durchgeführt, welche
die laminierte Struktur stützen
bzw. tragen, wie dies nachstehend in Bezug auf die Abbildung aus 9 beschrieben
wird. Das Pumpen der Schleifmittel enthaltenden Flüssigkeit
durch das Muster von Löchern,
wobei die Formplatten auf jeder Seite den Fluss kanalisieren, räumt alle
Löcher
wirksam frei, um sicherzustellen, dass diese die richtige gewünschte Größe und Form
aufweisen, wobei etwaige kleine Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die
Passgenauigkeit zwischen den schichten berichtigt werden, die weiterhin
plastisch und ungebrannt sind.
-
In
der Abbildung aus 7H wird die laminierte Struktur
gebrannt, in einem abgestuften oder Profil-Brennvorgang. Dies kann
auf einer Ausgangstemperatur von etwa 350°C erfolgen, wobei organische
Stoffe ausgebrannt werden, wobei die Temperatur in einem vorgeschriebenen
Profilbildungsmodus abhängig
von den Materialien bzw. Werkstoffen auf bis zu etwa 950°C erhöht wird.
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Wie
dies bereits vorstehend im Text in Bezug auf die Abbildungen der 1, 2 und 3 im
Besonderen beschrieben worden ist, muss das Adressierungsraster
an der Vorder- und Rückseite
(mit Ausnahme der Ausführungsbeispiele
für kleine
Bildschirme) getragen werden, wie zum Beispiel durch vordere Träger 42 und
hintere Träger 51,
die zwischen der Adressierungsrasterstruktur 35 und entsprechend
der Frontscheibe 12 oder der Rückplatte 16 eingreifen.
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In
Bezug auf die Abstandsanordnung der Träger zwischen dem Adressierungsraster
und der Anode oder Frontscheibe, können verschiedene Techniken
eingesetzt werden. Ein Verfahren umfasst den Einsatz einer Schicht
eines fotoreaktiven Glaswerkstoffs, der deutlich dicker ist als
die Adressierungsrasterstruktur 35 (es können mehrere
Schichten verwendet werden). Das Adressierungsraster 35 kann
als eine Maske für
die Exposition bzw. Belichtung der fotoreaktiven Schichten verwendet
werden, wobei das W-Licht vorzugsweise einen geregelten divergierenden
Kegel in dem Glas bildet, wenn es durch jedes Rasterloch projiziert
wird. Ein thermischer Schritt kann danach erforderlich sein, um
die exponierten bzw. belichteten Volumen säureätzbar zu machen. Die Schicht
wird danach säuregeätzt, um
Material in allen Bereichen zu entfernen, mit Ausnahme zwischen
den Adressierungsrasterlöchern
und somit zwischen Pixelpunkten, an denen eine Stützfunktion
gewünscht
wird. Der resultierende Abstandselementträger wird danach thermisch verarbeitet,
um dessen Festigkeit zu erhöhen.
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Ein
weiteres Verfahren zur Bildung der Vorderseitenträger oder
der Abstandselemente umfasst erneut den Einsatz der Adressierungsrasterstruktur
als eine Fotomaske. Verwendet werden kann ungebranntes Glaskeramikband
in einer dicken Schicht oder in einer Reihe gestapelter Schichten,
wobei das Band eine fotolithographische Eigenschaft aufweist. Das
fotoempfindliche Glaskeramikband ist durchscheinend bzw. lichtdurchlässig und
nahezu transparent, so dass entsprechendes reaktives Licht (wie
etwa ultraviolettes Licht) durch die Abstandsschicht (oder eine
Reihe separater Schichten) in dem plastischen, ungebrannten Zustand
treten kann. Das Licht wird durch die ungebrannte Adressierungsrasterstruktur
(nach dem vorstehenden Schritt aus 7G)
geführt
und in das Abstandselementmaterial. In diesem Fall verändert sich
das plastische Bindemittel in dem Glaskeramikwerkstoff durch Lichtexposition,
wobei es so verändert
wird, dass eine Entfernung ermöglicht
wird. Nach der entsprechenden Belichtung können die Scheiben oder kegelförmigen Volumen
in dem plastischen Abstandsmaterial im Gegensatz zu dem Rest des
Abstandsmaterials entfernt werden, indem das plastische Bindemittel
mit einer entsprechenden Säure
oder einem Lösemittel
angegriffen wird. Die Glas- und/oder
Keramikpartikel werden mit der Entfernung des Bindemittels weggewaschen.
Nach dieser Operation kann bzw. können die plastische perforierte
Abstandslage (oder Lagen) mit dem Glaskeramikraster selbst zusammengefügt werden
und gemeinsam gebrannt werden, wie in dem Schritt aus 7H.
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Ein
weiteres Verfahren, das für
die vorderen Abstandselemente oder die Abstandslage verwendet werden
kann, ist das bereits vorstehend im Text beschriebene Verfahren
des Ausblasens von Löchern
durch ungebranntes Glaskeramikband. Als ein Beispiel können fünf Lagen
von ungebranntem Band, die jeweils eine Dicke von ungefähr 0,030
Zoll (0,0762 × 10–2 m)
aufweisen, durch Fluiddruck unter Verwendung eines entsprechend
geeigneten Formplattenpaares gemäß der vorstehenden
Beschreibung ausgeblasen werden. An Stelle der Gestaltung eines
einzelnen Lochs, so dass es jedem Adressierungsrasterloch entspricht,
können
größere Löcher gebildet
werden, wie etwa für
eine Triade von Leuchtpunkten, d.h. eins für jedes Pixel von Löchern in dem Adressierungsraster.
Auf diese Weise kann das Seiten- bzw. Längenverhältnis der Materialdicke zu
dem Lochdurchmesser oder der -breite beibehalten werden, für eine effiziente
Bildung der Löcher
durch das Fluiddruckverfahren. Wie vorstehend beschrieben, können die Öffnungen
in den Abstandslagen befreit und ausgeräumt werden auf die richtige
Größe und Form
unter Verwendung einer Schleifflüssigkeit,
die durch die Löcher der
Abstandslage zwischen den Formplatten gepumpt wird.
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Ein
weiteres Verfahren, das eingesetzt werden kann, um die vordere Abstandselementstruktur
zu bilden, umfasst ebenfalls den Einsatz der Adressierungsrasterstruktur.
Bei einem Verfahren, das bestimmte Grundsätze eines Verfahrens für die schnelle
Prototypengestaltung verwendet, kann die perforierte Adressierungsrasterstruktur
auf der Oberfläche
eines Flüssigkeitspools
platziert werden, mit der vorderen Oberfläche nach unten. Die Flüssigkeit
umfasst durch UV-Strahlung
aushärtbare
Polymere, und deren Tiefe, d.h. die Tiefe von der Oberfläche des
Adressierungsrasters zu dem Boden des Pools, ist die gewünschte Tiefe
für die
Abstandslage. Utraviolettes Licht wird durch die Adressierungsrasterlöcher und
nach unten in die Flüssigkeit
geführt,
und zwar auf eine Art und Weise, so dass eine geregelte Divergenz
des Lichts durch die Tiefe der Flüssigkeit erreicht wird. Die
Flüssigkeit
ist nicht absolut durchlässig,
was die Lichtstreuung in eine allgemeine Kegelform unterstützt. Das
Ergebnis des Schritts der Belichtung bzw. der Lichtexposition ist
das Aushärten
der oberen Oberfläche
der Flüssigkeit
(für den
Fall, das sich diese leicht über
das Adressierungsraster erstreckt), sowie durch alle gewünschten
Lochpositionen und in der gewünschten
allgemein konisch divergierenden Form über die Löcher hinaus. Ein Vorteil der
W aushärtbaren
Flüssigkeiten
(wie diese etwa von UVEXS* (*eingetragenes Warenzeichen), Inc.,
Sunnyvale, Kalifornien, USA, hergestellt werden) ist es, dass das flüssige Material keine
flüchtigen
Stoffe enthält,
und somit trocknet das Material nicht, wenn es Luft ausgesetzt wird.
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Nachdem
die gewünschten
Bereiche gehärtet
worden sind, wird die Adressierungsrasterstruktur aus dem Flüssigkeitsbad
entfernt und invertiert, so dass eine Form vorgesehen wird, die
für die
Erzeugung der gewünschten
Abstandslage eingesetzt werden kann. Ein gießbarer Glaskeramikwerkstoff,
d.h. ein ungebrannter Glaskeramikwerkstoff, der in einer gießbaren Form
zusammengesetzt ist, wird auf die Oberfläche des Adressierungsrasters
vakuumgegossen, und zwar bis auf eine Tiefe, die sich zu den Spitzen
der feinen, fadenähnlichen
Stifte erstreckt (z.B. jeweils mit einem Durchmesser zwischen etwa
4 und 8 Milliinch an deren oberen Ende). Das gegossene Material,
das zu der Abstandslage wird, errichtet sich und kann danach mit
dem Adressierungsraster in den Ofen gegeben und gemeinsam mit dem
Raster gebrannt werden. Die gegossene Keramiklage härtet aus
und ihrer Bindemittel werden ausgebrannt, wobei die Lage auf die
gleiche Größe schrumpft wie
das Adressierungsraster (sofern keine nicht schrumpfenden Keramikwerkstoffe
verwendet werden), und die plastischen Fäden oder Säulen, die sich durch die Adressierungsrasterlöcher und
von diesen nach oben erstrecken, werden ausgebrannt.
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Einige
der vorstehend beschriebenen Verfahren zur Bildung von Abstandselementen
an der Vorderseite des Adressierungsrasters werden beschrieben in
der U.S. Patentanmeldung mit der Anmeldungsnummer 08/012.542, eingereicht
am 1. Februar 1993 unter dem Titel „Internal Support Structure
For Flat Panel Display", übertragen
auf den gleichen Zessionar wie die vorliegende Erfindung.
-
Nach
dem Schritt des abgestuften oder Profilbrennens gemäß der Abbildung
aus 7H (was das Brennen einer Abstandselementstruktur
in Verbindung mit dem Raster umfassen kann) ist das amorphe Glas in
den Glaskeramikschichten zwischen den Schichten verschmolzen, wobei
die Schichten dauerhaft zu einem integralen Schichtlaminat verbunden
werden, wobei sich die leitfähigen
Spuren zwischen den Schichten befinden, und wobei sie sich auch,
sofern dies gewünscht
wird, auf der exponierten Vorder- oder Rückseite oder auf beiden Seiten
befinden können).
Wenn alle leitfähigen
Spuren sich unterhalb der Oberfläche
befinden, werden sie durch die leitfähigen Durchkontaktierungen 94 an
die Oberfläche
gebracht, oder in einer alternativen Konfiguration, die nicht veranschaulicht
ist, können
sich die verschiedenen Schichten abgestuft lateral von der Dichtung
auswärts
erstrecken, so dass Kontakte, welche den leitfähigen Spuren zugeordnet sind,
auf diese Weise nach Schicht seriell ausgesetzt bzw. belichtet werden.
In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
jedoch werden alle Zuleitungen an den intergrierten Schaltungen
in einer Anbringung bereitzustellen, wie dies in der Abbildung aus 1 schematisch
dargestellt ist. Dies verwendet in vorteilhafter Weise die Eigenschaften,
für welche
das gemeinsam gebrannte Niedertemperatur-Keramikband entwickelt
worden ist (zum Beispiel die in der oben genannten Zusammenfassung
ausgeführten
Eigenschaften), und beseitigt die Notwendigkeit und die zugeordneten
Kosten, die inhärent
mit dem Einsatz von Verbindern und der Anbringung der Steuerschaltungen entfernt
von der Anzeige verbunden sind.
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Die
Abbildung aus 7I zeigt das Auftragen von
Lötglas 98 (ähnlich einer
Tinte oder Farbe bzw. einem Lack) auf die vorderen und hinteren
Oberflächen
in einem peripheren rechteckigen Muster an der Position des Dichtungsbereichs 14 gemäß der Abbildung
aus 1. Nach dem Auftragen wird das Lötglas vorglasiert (auch
in 7I dargestellt) durch Erwärmung der laminierten Struktur
auf eine Temperatur, die ausreichend hoch ist, um die Bindemittel
auszubrennen und um Glaspartikel zu verschmelzen, wobei sie gleichzeitig
ausreichend niedrig ist, um keine Entglasung zu bewirken (für Lötglas, das
entglast bzw. devitrifiziert). Die Vorglasierungstemperatur liegt
allgemein zwischen 400°C
und 600°C,
abhängig
von dem verwendeten Bindemittel und dem Lötglas (siehe die nachstehend
in Tabelle III in Bezug auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel aufgeführten Schritte).
Die Vorglasierung stellt sicher, dass die Bindemittel, einschließlich organischer
Stoffe, sauber verbrannt werden, bevor die Röhre dicht verschlossen wird.
Dies ist besonders wichtig in einem hohen inneren Strukturoberflächenbereich
zu einer Röhre
mit innerem Vakuumvolumen gemäß der Beschreibung
hierin, um Verunreinigungsstoffe zu vermeiden. Ohne Vorglasierung
kann eine Röhrenkontamination
in einer fertigen Luft- oder Vakuumhülle durch Fehlen von ausreichend
Sauerstoff zur vollständigen
Verbrennung des Bindemittels auftreten.
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Zu
anderen Dichtungstechniken zählen
Laserschweißen
von Metallflanschen oder Laserschweißen von Glaskeramikwerkstoffen.
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Das
Adressierungsraster 90x, das integrale Träger gemäß der vorstehenden
Beschreibung aufweisen kann, ist nun als Raster 35 gemäß der Darstellung
in den Zeichnungen angezeigt.
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Die
Abbildungen der 7J bis 7N zeigen
schematisch die Herstellung der Kathodeneinheit, die an dem mehrschichtigen
Adressierungsraster und an der Anodeneinheit montiert wird. In diesen
Abbildungen und in der Beschreibung wird angenommen, dass eine Glühkathode
bzw. eine „heiße" Kathode verwendet wird.
Die Kathode kann aber auch eine geeignete Form einer kalten Kathode
aufwiesen (Feldemittervorrichtung, FED).
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Die
Abbildung aus 7J zeigt die Bildung einer
gerippten Rückplatte 16b,
welche die Kathode trägt und
die zu der Rückplatte 16 der
Einheit wird. Die Lage 16b ist steif, wie zum Beispiel
eine Glasplatte oder eine Keramikplatte, die gebrannt worden ist
(wobei auch Metalllegierungen eingesetzt werden können, mit
abgestimmtem Wärmekoeffizient
des Adressierungsrasters).
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Die
Rückplatte 16b (16)
und deren Träger
an dem Adressierungsraster mit dazwischen angeordneter Kathodenstruktur,
kann auf unterschiedliche Weise gebildet werden. In einem Beispiel
kann die Rückplatte
aus dem gleichen Glaskeramikwerkstoff Green Tape hergestellt werden
wie das Adressierungsraster gemäß der vorstehenden
Beschreibung. In dem Fall können
die Träger
für den
Kontakt mit dem Adressierungsraster zu der Oberfläche des
grünen
Glaskeramikwerkstoffs in einer gerippten Konfiguration geformt werden,
wobei Wannen oder Reihen von Aussparungen verbleiben, in denen Glühkathodendrähte positioniert
werden können,
wie dies in den Abbildungen der 2 und 6 dargestellt
ist. Bei dem derartigen Bilden der Green Tape-Oberfläche kann
es sich um Form- oder Stanztechniken handeln. Es ist von Bedeutung,
dass die Träger präzise positioniert
werden und eine geregelte und schmale Abmessung aufweisen, da jeder
Träger
eine Linie (oder eine Reihe von Spalten) bildet, die das Adressierungsraster
zwischen Adressierungslöchern
berühren muss.
Ein Verfahren zur Erreichung einer derartigen Präzision in Kathodenwannen und
in Trägern
liefert ein Ergebnis, das in der Abbildung aus 2 allgemein
veranschaulicht ist. Durch ein Verfahren werden die hinteren Träger 80 integral
in der vorderen Oberfläche
der Rückplatte 16 durch
Formen des ungebrannten Glaskeramikwerkstoffs unter Verwendung einer
entsprechend geformten Form gebildet. Die Form der Wannen ist zylindrisch,
wobei sie in anderen Ausführungsbeispielen
aber auch andere Formen als eine zylindrische Form aufweisen können.
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Wie
dies in der Abbildung aus 2 dargestellt
ist, kann sich ein einzelner Kathodendraht 26 longitudinal
durch jede durch dieses Verfahren gebildete Wanne erstrecken. Der
Zwischenabstand zwischen zwei Wannen kann etwa 200 Milliinch betragen,
und 16 Adressierungsrasterlöcher können angrenzend an jede Kathodenwanne
angeordnet sein.
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Es
können
auch alternative Verfahren zur Bildung der Rückplattenträger 80 eingesetzt
werden, wie etwa die Abscheidung von vakuumkompatiblen Materialien
auf der Rückplatte
vor oder nach dem Brennen, die Positionierung einer vakuumkompatiblen
Abstandsbahn zwischen der Rückplatte
und dem Adressierungsraster nach der Montage oder andere geeignete
Techniken.
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Eine
andere Form der Rückplatte
kann wiederum eine Glaskeramikplatte sein, jedoch ohne Träger, wobei
die Träger
an der Rückseite
des Adressierungsrasters ausgebildet sind. Bei einer anderen Anordnung kann
es sich bei der Rückplatte
um eine Glaslage bzw. Glasplatte handeln, und wobei die Träger entweder
auf der Rückseite
des Adressierungsrasters ausgebildet werden können oder durch ein geeignetes
Verfahren auf der mit Glas unterlegten Platte abgeschieden werden
können.
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Einige
der vorstehend beschriebenen Techniken zur Bildung von hinteren
Trägern
sind in der bereits vorstehend genannten U.S. Patentanmeldung mit
der Anmeldungsnummer 08/012.542, eingereicht am 1. Februar 1993,
beschrieben.
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Die
Abbildung aus 7K zeigt das Brennen des Lötglases 98 auf
der Materiallage 16b, was bei etwa 400°C bis 600°C erfolgen kann.
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In
der Abbildung aus 7L ist die Befestigung eines
Kathodenrahmens 100 dargestellt. Der Kathodenrahmen umfasst
vorzugsweise einen leitfähigen
Metallstreifen auf der Ober- und
der Unterseite, an dem alle Kathodendrähte angebracht werden; wobei
eine oder beide Seiten vorzugsweise Federstreifen (nicht abgebildet)
aufweisen, an denen die Kathodendrahtenden gesichert werden, so
dass die Spannung in den Drähten über thermische
Veränderungen
aufrechterhalten wird. Die Federstreifen umfassen in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
chemisch gemahlene Streifen in einem aus einem Metall gebildeten
Rahmen, der seine federnde Eigenschaft auch bei hoher Temperatur
behält,
wie zum Beispiel Hastalloy B.
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Die
Abbildung aus 7M zeigt eine Drahtkathode 22,
die durch den Kathodenrahmen 100 gesichert ist.
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Zur
Reduzierung der Effekte des Spannungsabfalls entlang der Kathodendrähte, wenn
die Kathodendrähte
senkrecht zu den Reihen bzw. Zeilen verlaufen (wie in dem beschriebenen
Ausführungsbeispiel),
so kann die an die Kathodendrähte
angelegte Spannung zeitlich variieren, so dass die Spannung des
Kathodendrahts angrenzend an die adressierte Reihe nahe dem Erdpotenzial
liegt.
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Zur
Reduzierung der erforderlichen Leistung für den Betrieb der Röhre können die
Kathodendrähte
parallel zu den Reihen bzw. Zeilen laufen, und die Kathode wird
nur dann eingeschaltet, wenn dies während der Zeilenadressierung
erforderlich ist. Dieser Ansatz erfordert es, dass die Kathodenträger elektrisch
voneinander isoliert sind, so dass die Kathoden synchron zu der
Zeilenadressierung eingeschaltet werden können.
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In
der Abbildung aus 7N sind die Kathodendrähte 22 mit
Tricarbonat überzogen,
wobei es sich dabei um ein herkömmliches
Verfahren handelt, das durch Elektrophorese erreicht werden kann.
Sprühen
ist ein alternatives Verfahren. Durch dieses Verfahren werden Karbonate
verschiedener Metalle wie etwa Strontium, Kalzium und Barium auf
einem Wolframdraht überzogen
(der wie in bekannten Verfahren thoriert bzw. thoriumlegiert werden
kann). In einem späteren
Ausbrennschritt unter Vakuumbedingungen werden die auf den Kathodenfäden abgeschiedenen
Karbonate in Oxide umgewandelt, und alle Bindemittel werden entfernt, wobei
dieser Vorgang im Fach allgemein bekannt ist. Diese Schritte stellen
sicher, dass die montierte Röhre eine
saubere Kathode aufweist. Alternativ liefern Bikarbonatmischungen
ebenfalls gute Ergebnisse, wobei sie eine nützliche und effiziente Oxidkathode
bilden. Dies vollendet die Einheit aus Rückplatte und Kathode.
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Die
Abbildung aus 7N' zeigt den Rahmen 100 mit
von der Rückplatte 16b entfernter
Kathode 22 in einer auseinander gezogenen Ansicht zur besseren
Veranschaulichung (wobei dies nicht die Reihenfolge der Montage
anzeigt).
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Die
Abbildungen der 7P bis 7S betreffen
die Produktion der Anodeneinheit. Auf eine Glaslage 104 wird
ein rechteckiges Band Lötglas 98 aufgetragen
(oder die Einheit kann eine Lage des vorstehend beschriebenen Glaskeramikwerkstoffs
verwenden, wobei Glaspunkte in Löchern
eingebettet sind).
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Die
Abbildung aus 7Q zeigt das Brennen des Lötglases 98 auf
einen Vorglasierungszustand.
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Die
Abbildung aus 7R zeigt das Verfahren des
Aufbringens von Phosphor bzw. Leuchtstoff auf die Frontscheibe 104.
Die Leuchtpunkte, welche diskrete Farbpunkte für jedes Pixel aufweisen, werden
vorzugsweise auf das Glas durch eine Methode aufgetragen, die für herkömmliche
Bildröhren
verwendet wird, wie etwa das „Photo-Tacky" Verfahren. Photo-Tacky
ist ein Verfahren, bei dem eine Materialschicht für eine bestimmte
Zeit haftend wird, nachdem sie Licht ausgesetzt worden ist. Das
Phosphorpulver wird auf das Material gestäubt und haftet nur dort, wo
das Material klebrig bzw. haftend ist. An Stelle der Leuchtpunkte
R, G und B für
jedes Pixel können
Phosphorstreifen R, G und B auf herkömmliche Art und Weise aufgetragen
werden. Der Einsatz einer flachen Glasoberflächenplatte ermöglicht den
Einsatz alternativer Verfahren, wie etwa des Offset-Drucks für das Auftragen
des Phosphormaterials. Der Phosphor ist allgemein in der Abbildung
aus 7R unter 106 dargestellt.
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Die
Abbildung aus 7S zeigt die Aluminisierung
der Anode, d.h. den Überzug
des Phosphors mit einer dünnen
Schicht Aluminium 108, um die Integrität der Leuchtpunkte zu schützen und
zu erhalten und um die Röhrenhelligkeit
zu erhöhen,
indem ein Teil der nach hinten gerichteten Photonen in Richtung
des Betrachters umgeleitet wird. Bei einer Aluminisierung müssen die
Elektronen einen Energieschwellenwert aufweisen, um in das Aluminium
einzudringen und den Leuchtstoff zu erregen. Dies schließt die Herstellung
Anode/Frontscheibe 12 ab.
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Die
Abbildungen der 7T bis 7X zeigen
Schritte der Montage der folgenden drei Komponenten aneinander:
der Einheit aus Rückplatte/Kathode 110,
der mehrschichtigen Adressierungsrasterstruktur 35 und der
Anodeneinheit 12. Das bevorzugte Ausführungsbeispiel wird vollständig unter Vakuumbedingungen
ausgeführt.
Die Abbildung aus 7T zeigt das Ausbrennen der
drei Komponenten unter Vakuumbedingungen, und die Abbildung aus 7U zeigt die Laminierung/Montage der drei Komponenten
aneinander, wodurch die Einheit 111 erzeugt wird. In dem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird die Röhre
unmontiert ausgebrannt, da der hohe Oberflächenbereich der inneren Struktur
im Vergleich zu dem inneren Röhrenvolumen
das herkömmliche
Tabulationsauspumpen ungeeignet lang gestaltet.
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In
der Abbildung aus 7V wird die Einheit so weit
erwärmt,
dass die Lötglasdichtungen
erweichen und miteinander verschmelzen, für gewöhnlich bei 450°C bei bestimmten
Arten von Lötglas
und zeitweise gemäß den Vorschriften
in der Materialspezifikation. Die Vorglasierungs- und Dichtungstemperaturen
von Lötglas sowie
die Zeiten werden allgemein durch den Glashersteller vorgegeben
oder sie werden durch den Benutzer bzw. Anwender unter Verwendung
von für
den Fachmann auf dem Gebiet allgemein bekannten Techniken bestimmt.
Die folgende Tabelle III zeigt ein Beispiel für ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel.
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Die
Abbildung aus 7W zeigt ein oder mehrere Getter,
die verarbeitet werden. Wenn zum Beispiel ein Blitz-Getter verwendet
wird, wird ein dünner
Film oder Streifen Metall (mit einer Affinität für Sauerstoff) durch elektrischen
Widerstand erhitzt und an den entsprechenden Oberflächen in
der Röhre
plattiert, wie etwa in einem oder mehreren peripheren Bereichen
der Glaskeramikrasterplatte, außerhalb
des aktiven Adressierungsbereichs. Aktive Getter können ebenfalls
verwendet werden, wobei die Getter als Vakuumionenpumpen fungieren,
die immer aktiv sind, wenn die Röhre
mit Leistung bzw. Strom versorgt wird.
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Schließlich zeigt
die Abbildung aus 7X die Verbindung der ASIC-Treiber 20 mit
der fertig gestellten Adressierungsrasterstruktur 35, die
sich von der Kathoden-/Rückplatten-Einheit 110 (16)
und der Anodeneinheit 12 auswärts erstreckt. Dies umfasst
die Herstellung eines elektrischen Kontakts zwischen den ASIC-Treibern 20 und
den leitfähigen
Spuren, Durchkontaktierungen oder Bussen, die sich entlang den Oberflächen der peripheren
Bereiche 18 der Adressierungsrasterstruktur 35 erstrecken.
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Die
Abbildungen der 7A bis 7X veranschaulichen
zwar das bevorzugte Ausführungsbeispiel, jedoch
können
auch alternative Ausführungsbeispiele
das Adressierungsraster laminieren und brennen, bevor die Adressierungslöcher (zu
unterscheiden von den Durchkontaktierungslöchern) gebildet werden. Danach können Löcher durch
einen in Bezug auf Laser schleifenden Wasserstrahl oder ein anderes
Bohrverfahren gebildet werden, wobei diese Verfahren jedoch aus
Gründen
der zeitlichen Anforderungen als weniger geeignet gelten.
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Die
folgende Tabelle führt
die in den Abbildungen der 7A bis 7X dargestellten
Verfahren auf sowie Zeiten, Temperaturen und Materialien für bestimmte
der in diesen Abbildungen dargestellten Fertigungsschritte. Die
meisten dieser Schritte sind an anderer Stelle in der Beschreibung
in Bezug auf die Beschreibung der jeweiligen Abbildung beschrieben.
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Die
Gleichmäßigkeit
der Schrumpfung ist wichtig für
die Herstellung einer Adressierungsstruktur und die Herstellung einer
montierten CRT, die Präzision
besitzt und ordnungsgemäß arbeitet.
Im Besonderen müssen
die Positionen der Pixellöcher
ausrechend vorhersehbar und präzise
sein, so dass sich jedes Loch in Pass- bzw. Deckungsgenauigkeit
mit dem entsprechenden Leuchtpunkt befindet und diesen adressiert.
Die meisten Keramikbänder
weisen eine ungleichmäßige Schrumpfung
auf, wobei jedoch Glaskeramikbandsysteme entwickelt worden sind,
die eine hohe Schrumpfung und eine X-Y-Schrumpfung von Null aufweisen.
Material wie etwa das 851U Green Tape von DuPont weist eine Schrumpfung
von 12% in X und Y und 17% in Z auf. Wenn während dem Brennen Druck auf
Z ausgeübt
wird, so kann die X-Y-Schrumpfung auf Null reduziert werden, während die
Z-Schrumpfung erhöht wird.
Die Gleichmäßigkeit
der Schrumpfung ist die Variation der Schrumpfung vom Sollwert während dem
Brennvorgang. Die Gleichmäßigkeit
bzw. Einheitlichkeit der Schrumpfung ist definiert als die Änderung
oder Variation der Schrumpfung von dem Soll- bzw. Nominalwert. Somit
würde eine
Gleichmäßigkeit
der Schrumpfung von 0,2% um nominale 12% Schrumpfung dazu führen, dass
das Teil im Bereich von 87,8% bis 88,2% dessen ursprünglichen
Größe schrumpft.
Somit könnten
zwei zehn Zoll auseinander liegende Löcher im ungebrannten Zustand
nach dem Brennen im Bereich von 8,820 Zoll bis 8,780 Zoll auseinander
liegen. Bei einer Gleichmäßigkeit
der Schrumpfung von 0,01% würde
der Bereich für
das gleiche Beispiel zwischen 8,801 Zoll und 8,799 Zoll liegen.
Bei einem Material mit hoher Schrumpfung, wie etwa DuPont 851U,
beträgt
die nominale Gleichmäßigkeit
der Schrumpfung 0,2%. Bei bestimmten Anzeigeanwendungen, wie etwa
VGA oder SVGA, würden
Variationen in dieser Größe es nicht
ermöglichen, dass
Rasterpixellöcher
mit unabhängig
gebildeten Leuchtpunkten ausgerichtet werden. Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird die Schrumpfung reduziert, um dadurch die Variation der Schrumpfung
zu reduzieren. Die gewünschte
Gleichmäßigkeit
der Schrumpfung beträgt
0,04 für
VGA-Auflösung
und 0,025 für SVGA-Auflösung. Durch
Reduzierung der Schrumpfung auf nahe Null kann die Gleichmäßigkeit
der Schrumpfung verbessert werden, unter Verwendung von Materialien,
die eine Kompression bzw. Komprimierung während dem Brennen zum Regeln
der Schrumpfung aufweisen. Bei höheren
Auflösungen
kann dies mit verfügbaren Materialien
oder Verfahren, die für
jedes Raster als eigene Maske für
die photolithographische Anwendung der Leuchtpunkte verwendet werden
können,
wodurch jede fehlerhafte Ausrichtung zwischen einzelnen Pixellöchern in
dem Raster und dem entsprechenden Leuchtpunkt vermieden wird.
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Die
Abbildungen der 8A und 8B betreffen
den Zusammenbau der drei Hauptkomponenten der Kathodenstrahlröhre 10,
d.h. der Frontscheibe oder Anode 12, der Adressierungsrasterstruktur 35 und
der Rückplatte/Kathode 110.
Diese Abbildungen veranschaulichen den Einsatz von Ausrichtungs-
oder Passgenauigkeitsstiften 113 oder 112 in Löchern 114,
um die ordnungsgemäße Passgenauigkeit
der drei Komponenten nach dem Zusammenbau zu gewährleisten. Die Abbildung aus 8A zeigt eine Draufsicht, während die Abbildung aus 8B eine Schnittansicht zeigt, wobei es sich bei
beiden Abbildungen um schematische Darstellungen handelt, die nicht
alle Komponenten zeigen.
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Die
Abbildungen der 8A und 8B zeigen
zwei unterschiedliche Alternativen. Auf der linken Seite jeder Abbildung
tritt ein Passgenauigkeitsstift 113 durch ein genau bemessenes
Loch in dem Adressierungsraster, jedoch in Aussparungen 114a in
der Anodenplatte und der Rückplatte
gemäß der Abbildung,
ohne dabei hindurch zu der Vorder- und Rückseite zu treten (die Rückplatten-/Kathoden-Einheit
ist in der Abbildung aus 8A an
zwei Ecken aufgebrochen dargestellt). Die Stifte 113 werden
somit in der Einheit erfasst und darin gehalten. In diesem Fall
kann die Dichtung 14 außerhalb der Position der Stifte 113 positioniert
sein, wie dies abgebildet ist. Andererseits tritt der Stift 112 auf
der rechten Seite der Zeichnungen durch Passgenauigkeitslöcher 114 in
allen drei Komponenten, wobei der Stift entfernt wird, nachdem der
Zusammenbau abgeschlossen ist. In diesem Fall sind die Stifte 112 außerhalb
der Dichtung 14 positioniert, da die Passgenauigkeitslöcher 114 durch
die ganze Einheit treten.
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Die
Abbildung aus 9 zeigt eine Schnittansicht,
die ein Verfahren und eine Formeinrichtung zur Erzeugung der Mehrzahl
von Adressierungsrasterlöchern 44 in
jeder Lage des ungebrannten Glaskeramikmaterials zeigt. Die Formeinrichtung,
die allgemein mit 115 bezeichnet ist, verwendet Fluiddruck,
um Löcher
durch das ungebrannte, flexible Glaskeramikmaterial der Lagen zu
blasen, wie dies in der Abbildung aus 7E dargestellt
ist. Eine Materiallage wird an einer unter 116 in 6 dargestellten
Position platziert, vorzugsweise zwischen einem Paar zusammenpassender
Formeinrichtungen 117 und 118, die jeweils ein
Muster einer Mehrzahl von Bohrungen 119 aufweisen, die
der gewünschten
Position der Pixellöcher 44 für jede Lage
oder jede Schicht des Adressierungsrasters entsprechen. In einem
anderen Ausführungsbeispiel
wird nur die hintere Formeinrichtung 118 mit einer in gewisser
Weise reduzierten Lochgüte
verwendet, abhängig
von der Banddicke, der Lochgröße, dem
Seitenverhältnis,
etc. Ein Druckkammerkopf 120 weist eine Fluidkammer 122 auf,
die Fluiddruck über
eine Druckeinlassleitung 124 empfängt, wie dies in der Abbildung
schematisch dargestellt ist. Vorzugsweise ist zwischen dem Fluideinlass
und den Bohrungen 119 gemäß der Abbildung eine Stauscheibe
oder eine andere Gas dispergierende Struktur 125 angeordnet.
Die Druckkammer 122 schließt an der Oberfläche der
ersten Formeinrichtung 117 dicht ab, wie etwa durch eine
periphere O-Ring-Dichtung 126.
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Wenn
die Lage des Glaskeramikwerkstoffs in dieser Einheit fest zwischen
die Formeinrichtungen 117 und 118 geklemmt ist,
wird ein plötzlicher
Impuls von Hochdruckluft oder einem anderen Gas oder Flüssigkeit durch
die Kammer 122 durch die Bohrungen 119 gedrückt, wobei
Stöpsel
des Glaskeramikwerkstoffs an den gewünschten Positionen für die Pixellöcher herausgeblasen
werden. Die Pixellöcher
weisen in einem besonderen Ausführungsbeispiel
zum Beispiel einen Durchmesser von 4 Milliinch (10,16 × 10–5 m)
und auf 13,3 Milliinch (33,78 × 10–5 m)
Pixel-Triadenmitten auf. Sie können
gemäß der vorstehenden
Beschreibung in einem dicht aneinander angeordneten, hexagonalen
Muster angeordnet sein oder in einer linearen Anordnung von Löcher, Schlitzen
oder anderen Formen, gemäß den gewünschten
Vorgagen für
ein besonderes Ausführungsbeispiel.
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Die
Dicke der Lage des grünen
ungebrannten Keramikwerkstoffs und im Besonderen das Verhältnis zwischen
der Dicke und dem Lochdurchmesser ist ein wichtiger Aspekt bei der
Bestimmung des zum Bilden der Löcher
erforderlichen Drucks. Mit zunehmendem Verhältnis zwischen Dicke und Durchmesser
steigt der erforderliche Druck stark an. Dies wird auch teilweise
durch die Dichte des eingesetzten Fluids bestimmt. Ein schweres
Gas liefert allgemein bessere Ergebnisse als ein leichtes Gas, und
Flüssigkeit,
die nicht komprimierbar ist, kann noch effektiver sein. Experimentell
wurde zum Beispiel bestimmt, dass ein Raster von 5 Löchern auf
5 Löcher
mit Löchern
von 12 Milliinch (30,48 × 10–5 m)
auf Mitten von 25 Milliinch (63,5 × 10–5 m)
leicht erreicht werden konnte unter Verwendung eines grünen Glaskeramikwerkstoffs
mit einer Dicke von 5 Milliinch (12,7 × 10–5 m)
unter Verwendung von Heliumgas mit einem Druck von 200 psi.
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Dieses
Lochbildungsverfahren kann verbessert werden durch Hochglühen oder
Aussetzen von Chemikalien wie etwa MEK seitens des Glaskeramikwerkstoffs
nur an den Lochpositionen vor dem Druckstoß. Die Formeinrichtung kann
als eine Maske zu diesem Zweck eingesetzt werden. Zum Beispiel können präzise Löcher von
zwei Einheiten unter Verwendung von MEK durch Band mit 5 Milliinch
(12,7 × 10–5 m)
erzeugt werden. Eine derartige Behandlung an den Lochpositionen
erhöht
die Dicke, die durch den Lochbildungsprozess gestanzt werden kann,
und sie kann einen laminierten Stapel ungebrannter Glaskeramikschichten
für die
Bildung von Löchern
durch alle Schichten zusammen ermöglichen. Die Behandlung reduziert
den erforderlichen Druck zum Ausblasen des Materials und verbessert
die Qualität
des gefertigten Lochs.
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Hiermit
wird festgestellt, dass die Lochbildungs-Formeinrichtung 115 nicht groß genug
sein muss, um die Löcher
für die
ganze Anzeigefläche
in einem Schritt zu bilden. Die Lage des Glaskeramikwerkstoffs kann an
eine Reihe unterschiedlicher Stellen bewegt werden, alle in ordnungsgemäßer Passgenauigkeit
in Bezug auf die Anordnung zu der Formeinrichtungseinheit 115.
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Es
konnte festgestellt werden, dass die Gruppe der für die vorliegende
Erfindung bevorzugten Werkstoffe, die generisch hierin als Keramikbänder oder
Glaskeramikbänder
bezeichnet werden, dazu neigt, in Richtung einer Oberfläche eine
höhere
Dichte aufzuweisen als zu der anderen Oberfläche. Dies kann durch den kennzeichnenden
Bildungsprozess begründet
sein, wobei ein Bandschlamm auf einem plastischen Lagenträger abgeschieden
und auf die gewünschte
Dicke abgestrichen wird. Dies kann auch begründet sein durch die asymmetrische
Evaporation flüchtiger
Stoffe, die sich in dem Bandschlamm befinden, d.h. die flüchtigen
Stoffe können
nur von der oberen Oberfläche
austreten. Diese Bewegung des Lösemittels
durch das Band kann auch Bindemittel zu der oberen Oberfläche transportieren,
wobei der obere Abschnitt des Bandbindemittels fett bzw. angereichert
bleibt. In jedem Fall neigt das am nächsten an dem plastischen Lagenträger liegende
Bandmaterial dazu, eine in gewisser Weise höhere Dichte zu besitzen. Unter
Anerkennung dieses Effekts oder dieser Eigenschaft des Bandmaterials
konnte es als vorteilhaft ermittelt werden, die durch Fluidblasen
gebildeten Löcher
zu bilden, indem die Seite des Bands, die auf dem Trägerfilm
erzeugt wird, an der oberen Seite der Blasevorrichtung platziert
wird.
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In
einem alternativen Ausführungsbeispiel
können
die anfänglich
rauen bzw. groben Durchgangslöcher
durch eine Schnellstanztechnik oder andere mechanische Mittel gebildet
werden, wobei die Löcher
danach durch Schleifwirkung ausgeräumt werden, während die
Schichten aufeinander gestapelt sind, wie dies vorstehend im Text
bereits beschrieben worden ist.
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Wie
dies bereits vorstehend in Bezug auf die Abbildung aus 7G beschrieben worden ist, kann sobald alle Glaskeramikschichten
mit den gebildeten Löchern
in dem Laminat aus 7F zusammengelegt worden sind,
ein Schleifmittel enthaltender Fluid-Schlamm durch die Lochspalten
bzw. Lochsäulen
durch den Stapel der Schichten gedrückt werden. Dies wird vorzugsweise
wiederum unter Verwendung der Lochblase-Formeinrichtung 115 erreicht
werden. Wenn die laminierte und ungebrannte Glaskeramikstruktur
zwischen die Formteile 117 und 118 geklemmt ist,
räumt ein
schleifender Fluid-Schlamm, der mit hoher Geschwindigkeit durch
die Bohrungen 119 strömt,
effektiv die Löcher
des ganzen gewünschten
Durchmessers aus, wobei geringfügige
Fehler in Bezug auf die Passgenauigkeit zwischen den Schichten berichtigt
werden.
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Die
Abbildungen der 10 bis 13 veranschaulichen
Strukturen für
die Implementierung von Codierungsmethoden gemäß der vorliegenden Erfindung
zur Reduzierung der Anzahl der erforderlichen Zuleitungen zur Adressierung
bestimmter Pixellöcher,
zur Reduzierung der Anzahl der Treiber bzw. Steuereinrichtungen
und zur Adressierung der Löcher
nach Zeilen und Spalten. Wie dies bereits vorstehend im Text beschrieben
worden ist, müssen
leitfähige
Spuren auf allen Schichten aktiviert werden, um es zu bewirken,
dass Elektronen durch ein bestimmtes Pixelloch treten. Eine UND-Operation
der Schichten ermöglicht
eine starke Reduzierung der Anzahl der Treiber bzw. der Steuereinrichtungen.
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Die
Abbildung aus 10 zeigt einen Abschnitt des
dreischichtigen Laminats 130, wobei der einfachste Fall
für eine
Farbanzeige veranschaulicht wird, ohne Gruppencodierung der Zeilen
und mit einer leitfähigen Zuleitung,
die für
jede Spalte und jede Zeile erforderlich ist. Die UND-Operation wird
in dem Ausmaß verwendet,
dass Pixellöcher
nach Zeilen und Spalten adressiert werden und durch die jeweilige
Farbe (R, G oder B), die ebenso für ein zu adressierendes Pixel
aktiv sein muss.
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Wie
dies in der Abbildung aus 10 dargestellt
ist, sind in dem Ausführungsbeispiel
drei Glaskeramikschichten vorhanden, eine obere Schicht 132,
eine mittlere Schicht 134 und eine untere Schicht 136.
Die obere Schicht 132 weist leitfähige Spuren 132a auf,
die um Spalten von Löchern 44 gemäß der Abbildung
angeordnet sind, mit Zwischenräumen 132b zwischen
den leitfähigen
Spurspalten. Wie dies veranschaulicht ist, sind für dieses
Farbanzeigeraster Gruppen von drei Löchern 44r, 44g und 44b vorgesehen,
die als Pixel-Triaden in jeder Spalte fungieren (eine beispielhafte
Triade ist durch gestrichelte Linien dargestellt). Spaltendaten werden
auf die leitfähigen
Spuren 132a angewendet, vorzugsweise alle Spalten gleichzeitig
für eine
spezielle Zeile, auf die vorstehend beschriebene Art und Weise.
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Die
untere Schicht 136 weist leitfähige Spuren 136a für den Empfang
von Zeilendaten auf, wobei jede Zeile eine Zeile von Pixeln umfasst,
d.h. eine Zeile von Triaden von Löchern. Die Zeilenadressierung
umfasst in dem hierin vorgesehenen Codierungsmuster einfach die
Auswahl jeder Zeile einzeln und sequentiell entlang der Anzeige
nach unten in einer Zeitdivisionsfolge.
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Somit
kann ein Pixel (das eine Triade von drei Pixellöchern für Farbe in dem vorliegenden
RGB-Ausführungsbeispiel
umfasst) eindeutig durch Spalte und Zeile adressiert werden. Alle
Pixel einer Zeile können gleichzeitig
adressiert werden, wobei jedoch unterschiedliche Daten zu jeder
Spalte gehen, abhängig
von dem Eingangssignal. Zur Farbunterscheidung, d.h. unter den drei
Farbpunkten in jedem Pixel, handelt es sich bei der bevorzugten
Methode gemäß der vorliegenden
Erfindung um Zeitmultiplexieren unter R, G und B, während eine
bestimmte Zeile auf die bereits vorstehend im Text beschriebene
Art und Weise adressiert wird. Dies erfordert den Einschluss der
Schicht 134, in der die R, G und B Löcher durch leitfähige Spuren 134r, 134gi und 134b als
Unterspalten umgeben sind, mit leitfähiger Zwischenverbindung aller
R Unterspalten, aller G Unterspalten separat und aller B Unterspalten
separat. Die Abbildung aus 13 zeigt
eine Anordnung zur Umsetzung dieser Zwischenverbindung unter Verwendung
leitfähiger
Durchkontaktierungen 94a für die Zwischenverbindung der
R Unterspalten, wobei eine leitfähige
Spur 140r als Verbindungsleiste auf einer anderen Ebene in
der laminierten Einheit dient (die leitfähige Spure 140r kann
sich auf der gleichen Schicht befinden wie die veranschaulichten Unterspaltenspuren
für eine
Farbe, da dies gemäß der Abbildung
aus 10 nicht das Kreuzen etwaiger
anderer Unterspaltenspuren umfasst). In ähnlicher Weise können alle
leitfähigen
Spuren der G Unterspalte durch eine leitfähige Spure 140g auf
anderer Ebene verbunden werden, und die leitfähigen Spuren 134b der
B Unterspalte über
eine leitfähige
Spur 140b darunter. Die Verbindungsleisten 140r, 140g und 140b können sich
alle auf einer einzigen Ebene befinden, und die Ebene kann natürlich entweder
oberhalb oder unterhalb der Position der leitfähigen Spuren der Unterspalte
liegen.
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In
Bezug auf die Anordnung aus den Abbildungen der 10 und 13 sind
somit nur drei Zuleitungen von der Farbauswahlschicht 134 und
eine Zuleitung für
jede Spalte auf der Spaltenspurschicht 132 erforderlich.
In dem vereinfachten Beispiel ist jedoch auf der Zeilenspurschicht 136 eine
leitfähige
Zuleitung für
jede einzelne Zeile erforderlich. Die Zeilencodierung kann die Anzahl
der Zuleitungen reduzieren, indem mehr Schichten eingesetzt werden,
wie dies nachstehend im Text beschrieben wird.
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Hiermit
wird festgestellt, dass für
den Fall, dass es gewünscht
wird, die Helligkeit in der Anzeige gemäß der vorstehenden Beschreibung
zu maximieren, so können
die R Daten, die G Daten und die B Daten gleichzeitig zu den Pixellöchern gesendet
werden anstatt durch Zeitmultiplexieren. Dies umfasst im Wesentlichen
das Eliminieren der Pixelspaltenschicht 132 und das einzelne
Adressieren von R, G und B Unterspalten der Schicht 134,
ohne die Farben wie in 13 miteinander
zu verbinden. Nur die Schichten 134 und 136 sind involviert.
Somit verdreifacht sich die Zeitdauer der Aktivierung jedes Pixellochs,
wodurch die Helligkeit verdreifacht wird. Die Anzahl der Spaltenzuleitungen
verdreifacht sich, wodurch die Anzahl der erforderlichen Treiber
bzw. Steuereinrichtungen verdreifacht wird, da R, G und B Daten
gleichzeitig übertragen
werden.
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Die
Abbildung aus 12 zeigt ein vereinfachtes
Zeitsteuerungssignaldiagramm für
ein Farbanzeige-Adressierungsraster.
Das Diagramm zeigt, dass die ganze Zeile, in diesem Beispiel die
Zeile N, über
eine bestimmte Zeiteinheit (zum Beispiel 1/30 Sekunde) aktiviert
wird. Dieses Intervall ist unter 145 dargestellt. Die Zeichnung
zeigt die Anwendung der Spaltendaten, mit Zeitaufteilung zwischen
R, G und B Daten. Spaltendaten können
mit R Daten aus dem maximalen Potenzialintervall 146 (gestrichelte
Linien) angewandt werden, das einem Drittel des gesamten Zeilenintervalls 145 entspricht.
Die gestrichelten Linien 147 zeigen die Aufteilung des
Intervalls 145 in Drittel. Beispiele zeigen für die Spalten 1, 2 und 3 das
Zuführen
bzw. Anwenden von R Daten für
die entsprechenden Intervalle 148, 150 und 152.
Diese Intervalle sind von der für
den R Punkt in jedem Pixel der Zeile spezifizierten Helligkeit abhängig.
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Die
G Spaltendaten werden gemäß der Abbildung
für das
potenziell nächste
Drittel der gesamten Zeilendauer 145 angewandt, wobei unterschiedliche
G Intervalle 154, 156 und 158 für die beispielhaften
Pixel (Spalten) 1, 2 und 3 angewandt
werden. Die B Daten werden für
das verbleibende Drittel des Zeilenintervalls 145 auf die
für die
R und G Daten beschriebene Art und Weise angewandt.
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Die
Abbildung aus 11 veranschaulicht ein Beispiel
für die
Zeilencodierung. In Bezug auf die vereinfachte Situation einer Monochromanzeige
wird in vorteilhafter Weise die binäre Codierung eingesetzt; wobei
aber auch eine quartäre
oder oktale oder 16-Unterteilungs- oder höhere Codierung eingesetzt werden kann,
um die Anzahl der Schichten auf Wunsch zu reduzieren.
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In
dem monochromen Adressierungsraster 165 werden Spalten
von Pixeln mit einem Punkt einzeln adressiert. Spaltendaten können ähnlich codiert
werden, wie Zeilendaten codiert werden, wobei dies jedoch die Fähigkeit
eliminieren würde,
alle Pixel in einer Zeile gleichzeitig zu adressieren.
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Die
Codierung wird durch eine UND-Operation an einer Reihe von Schichten 166, 167, 168, 170, 172 und 174 ereicht,
wobei es sich bei letzterer um die Spaltendatenschicht handelt.
Bei der veranschaulichten binären
Codierung umgibt eine einzelne leitfähige Spur 166a alle
A Pixellöcher
auf der Schicht 166, wie dies abgebildet ist, während eine
einzelne leitfähige
Spure 166b alle Pixellöcher
in der zweiten Hälfte
der Anzeigefläche
oder des Bereichs B umgibt.
-
Auf
der nächsten
Schicht 167 wird der erste Bereich (über oder unter 166a)
in A und B unterteilt, und der zweite Bereich (über oder unter 166b)
wird ebenfalls in die Abschnitte A und B unterteilt. Die Schicht
wird somit in vier Viertel unterteilt, wobei die leitfähigen Spuren
A miteinander verdraht sind, und wobei die leitfähigen Spuren B miteinander
verdrahtet sind (die Verbindungen sind nicht abgebildet). Auf der
nächsten
Ebene 168 wird jeder Abschnitt weiter unterteilt in einen
Abschnitt A und B, und wiederum werden alle Spuren A auf dieser
Ebene miteinander verdrahtet, und wobei alle Spuren B auf dieser
Ebene miteinander verdrahtet sind (die Verbindungen sind nicht abgebildet).
-
Auf
der Ebene 170 der leitfähigen
Spuren werden die Abschnitte wiederum unterteilt, jetzt mit 16 verschiedenen
Zeilen von Spuren, wobei die Abschnitte der Schicht unmittelbar darüber/darunter
wiederum jeweils in die Abschnitte A und B unterteilt werden. Eine
weitere Unterteilung ist auf der nächsten Schicht 172 dargestellt.
In dieser schematischen Darstellung ist die Schicht 172 unterteilt
in einzelne Pixel dargestellt, wobei in der Praxis ein Vielfaches
der veranschaulichten 32 Zeilen vorhanden ist, was mehrere zusätzliche Schichten
erforderlich macht. Die erforderliche Anzahl von Schichten kann
reduziert werden durch den Einsatz einer Codierungsunterteilung
höherer
Ordnung auf bestimmten Schichten, wie etwa eine quartäre, oktale
oder 16-Zuleitungs-Unterteilung.
Diese Codierung weist den zusätzlichen
Vorteil der Reduzierung der Kapazität je Unterteilung auf. Dies
ist wünschenswert,
um sicherzustellen, dass der erforderliche Steuerstrom sich innerhalb
der Fähigkeit
für eine
kostengünstige
Treiber- bzw. Steuereinrichtung befindet.
-
Für die in
der Abbildung aus 11 veranschaulichten fünf Codierungs-Zeilenschichten
treten nur zwei Zuleitungen aus jeder Schicht aus, eine Zuleitung
A und eine Zuleitung B. Die Spuren A einer bestimmten Schicht sind
durch leitfähige
Durchkontaktierungen miteinander verbunden, und die Spuren auf einer
anderen Ebene (nicht abgebildet) sind zum Beispiel auf die Art und
Weise miteinander verbunden, die vorstehend im Text in Bezug auf
die Abbildung aus 13 beschrieben worden ist.
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Wenn
die Zeilenspuren ein Signal empfangen, das zum Beispiel AAAAB umfasst,
(für die
Schichten 166, 168, 167, 170 bzw. 172)
so aktiviert dies die zweite Zeile von der Oberseite aus 11. Wenn das Signal BABBA lautet, so aktiviert
dies die unterste Zeile in Bezug auf die Abbildung aus 11.
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Die
Abbildung aus 11A zeigt eine schematische
Ansicht, im stark vergrößerten Querschnitt,
eines Abschnitts eines Adressierungsrasters gemäß der vorliegenden Erfindung,
wobei sechs Schichten 181 bis 186 dargestellt
sind sowie die leitfähigen
Spuren zwischen den Schichten, die Ringe um das Pixelloch 44 bilden. In
dem vorliegenden Beispiel sind die leitfähigen Spuren 181a, 182a, 183a, 184a und 185a nur
zwischen den Schichten dargestellt, wobei die Spuren auch auf den
obern und unteren Oberflächen
der Rastereinheit aufgetragen werden können, wie dies bereits vorstehend
im Text beschrieben worden ist. Die am nächsten an der Kathode liegenden
Spuren weisen eine niedrigere Grenzspannung auf, die Spannung, die
erforderlich ist, um alle Elektronen abzustoßen, als die Spuren, die am
nächsten
an der Anode liegen. Die erforderliche Leistung zum Laden einer
bestimmten Spur ist gleich P = i2R, wobei
i für den
erforderlichen Strom steht und R dem Spurwiderstand entspricht.
Der erforderliche Strom i ist gegeben durch CV/t, wobei C die Kapazität der Spur
bezeichnet, während
V für die
gewünschte
Spannung steht, und wobei t der Zeit zum Laden der Spur entspricht. Für eine bestimmte
Ladungszeit, Kapazität
und Widerstand entspricht die Leistung dem Quadrat der erforderlichen
Spannung. Somit ist es wichtig, dass die sich am schnellsten verändernden
Signale den Spuren zugeführt
werden, die am nächsten
an der Kathode liegen, wo die erforderliche Spannung am niedrigsten
ist, und wobei die erforderliche Leistung somit so gering wie möglich gehalten
werden kann. Die niedrigsten leitfähigen Spuren 181a können für Spaltendaten
vorgesehen sein, wie in Bezug auf die Spuren 174 des monochromen Beispiels
aus 11. Die nächsten vier Schichten darüber können vier
Ebenen der Zeilencodierung führen bzw.
tragen, d.h. auf den Spuren 182a, 183a, 184a und 185a.
Die Codierung, welche den schnellsten Wechsel erfordert, sollte
auf der niedrigsten Spannung erfolgen, wie dies vorstehend bereits
angezeigt worden ist. Wenn somit binäre Codierung eingesetzt wird
(wie in 11), sollte die Zeilencodierung
auf höchster
Ebene in den Spuren 185a die wenigsten Spuren aufweisen
(z.B. nur zwei Spuren, wie in der Abbildung aus 11). Hiermit wird festgestellt, dass Gray-Codierungstechniken
(die allgemein bekannt sind) verwendet werden können, um die erforderliche
Leistung für
das Umschalten des Adressierungsrasters zu reduzieren. Gray-Codierungstechniken
reduzieren die Anzahl der Schichten leitfähiger Spuren, die beim Übergang
von einer Zeile zu der nächsten
verändert
werden müssen.
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Der
Leistungsverbrauch beim Ansteuern der Spuren in dem Raster stammt
von dem Laden der Spuren auf die erforderliche Spannung, nicht vom
Entladen der Spuren. Gray-Code minimiert die Anzahl der Übergänge in den
Codierungsebenen, wodurch die erforderliche Leistung minimiert wird.
Gray-Codes sind in dem mehrschichtigen Keramikwerkstoff nicht schwerer
mechanisch zu codieren als jede andere Codierungsmethode, wie etwa
die erörterte
binäre
Codierung, die oktale Codierung, etc.
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Zur
Minimierung der erforderlichen Wechsel- bzw. Schaltspannung auf
der am nächsten
an der Anode liegenden Schicht können
leitfähige
Spuren oder eine lagenartige leitfähige Schicht auf der oberen
Oberfläche der
oberen Schicht 186 platziert werden, oder die leitfähige Schicht
kann sich unterhalb der oberen Oberfläche befinden (die Spuren sind
in 11A nicht abgebildet). Eine
derartige leitfähige
Schicht, die als die nächste leitfähige Schicht
an der Anode angeordnet ist, schirmt den Schaltbereich bzw. den
Wechselbereich von elektrischen Feldern ab, die durch die Anodenspannung
erzeugt werden. Dies modifiziert ferner die Feldlinien bzw. Feldleitungen
in den Adressierungslöchern 44,
um die erforderliche Spannung zum Ein- und Ausschalten des Gatters
zu reduzieren. Dies ist dahingehend wichtig, dass bei bestimmten
Konfigurationen eine verhältnismäßig hohe
Schaltspannung erforderlich ist, um das letzte Element des Adressierungsloch-Gatters
zu schalten bzw. zu wechseln, d.h. die oberste leitfähige Spur 185a aus 11A.
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Auf
der Kathodenseite des Adressierungsrasters 44 können ferner
leitfähige
Spuren oder eine leitfähige
Schicht vorgesehen sein, um die Beschleunigung der Elektronen durch
das Raster zu unterstützen.
Diese Schicht verbessert die Extrahierung von Elektronen aus der
Kathode und unterstützt
die einheitlichere Gestaltung des Elektronenflusses. Eine derartige
Schicht auf dem Raster auf der Kathodenseite (in 11A nicht abgebildet) fungiert als Senke für die Leistung,
wobei sie jedoch die Leistungsfähigkeit
der Kathodenstrahlröhre
verbessern kann, indem eine höhere
Dichte von Elektronen an die Rückseite
des Rasters bereitgestellt wird.
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Die
Abbildung aus 11B zeigt ein alternatives
Ausführungsbeispiel
einer codierten Rasterstruktur 165a, durch welche die Helligkeit
der Anzeige durch gleichzeitige Aktivierung von zwei Zeilen von
Pixeln verdoppelt werden kann. Zur Vereinfachung ist die Anzeige
als monochrome Anzeige dargestellt, wobei die Adressierungslöcher in
einfachen orthogonalen Zeilen und Spalten angeordnet sind, wobei
hiermit festgestellt wird, dass diese Anordnung für eine Farbanzeige
besonders vorteilhaft ist, bei denen die Helligkeit häufiger kritisch
bzw. von größerer Bedeutung
ist. Durch die angezeigte Anordnung wird das Adressierungsraster
durch eine horizontale Trennlinie 176 in Hälften geteilt,
wobei die Spaltenspuren an der Linie unterbrochen sind. Die obere
Hälfte 176a und
die untere Hälfte 176b jeder
Spalte werden gleichzeitig mit unterschiedlichen Daten gespeist.
Die obere Pixelzeile der oberen Hälfte 176a wird vorzugsweise
gleichzeitig zu der oberen Pixelzeile der unteren Hälfte 176b aktiviert.
Somit werden gleichzeitig zwei parallele horizontale Linien entlang
des Schirms verfolgt, und die Helligkeit verdoppelt sich.
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Für die Zeilencodierung
in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
(oder einem äquivalenten
Farbausführungsbeispiel)
ist im Vergleich zu dem vorstehend in Bezug auf die Abbildung aus 11 beschriebenen Ausführungsbeispiel eine Schicht
weniger erforderlich. Die Schicht 167 ist somit die Zeilenschicht
mit den wenigsten Spuren, dargestellt mit vier Spuren A, B, A, B
in dem vorliegenden Beispiel für
ein Ausführungsbeispiel mit
binärer
Codierung. Die aktiven Zeilen werden gleichzeitig und parallel zueinander
betrieben, so dass bei einer Adressierung der obersten Zeile der
oberen Hälfte
durch AAAA die untere Hälfte
ebenfalls durch AAAA adressiert wird. Diese Anordnung erfordert
eine zusätzliche
Gruppe von Treibern bzw. Steuereinrichtungen für die zweite Gruppe von Spalten.
Wie dies bereits vorstehend im Text beschrieben worden ist, empfängt jede Spalte
in einer Zeile zu einem bestimmten Zeitpunkt andere Daten, und in
dem Ausführungsbeispiel
mit verdoppelter Helligkeit, empfängt jede Spalte zwei Datengruppen
bzw. Datensätze,
eine obere Gruppe und eine untere Gruppe.
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Hiermit
wird festgestellt, dass die Anordnung zur Helligkeitsverdoppelung
in Verbindung mit anderen möglichen
Anordnung zur Erhöhung
der Helligkeit eingesetzt werden kann. Wie dies an anderer Stelle
hierin beschrieben ist, können
die einzelnen Farben (wie etwa R, G und B) gleichzeitig aktiviert
werden, anstatt durch Zeitaufteilung. Dies setzt ebenfalls zusätzliche
Treiber voraus, wobei in den speziellen Anwendungen jedoch nach
Bedarf die Veränderung
der Farbansteuerung die Helligkeit um einen Faktor von drei erhöhen kann.
Gekoppelt mit der doppelten Zeilenansteuerung (wobei es sich alternativ
um eine dreifache, vierfache, etc. Zeilenansteuerung handeln kann)
kann die Helligkeit um einen Faktor von sechs erhöht werden.
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Die
Abbildungen der 14A und 14B zeigen
Alternativen für
die Bildung von leitfähigen
Spuren um Pixellöcher,
abhängig
von der erforderlichen Dichte. Wie dies bereits vorstehend im Text
beschrieben worden ist, weisen Siebdrucktechniken eine begrenzte
Präzision
und Auflösung
auf. Für
hoch auflösende
Fernsehbildschirme, die verhältnismäßig kleine
Größen aufweisen,
geraten die leitfähigen
Spuren 134r, 134g und 134b verhältnismäßig dicht
aneinander, und es können
Grenzen in Bezug auf die Präzision
sehr feiner Breiten der Spuren und der dazwischen liegenden Zwischenräume erreicht
werden. In der Abbildung aus 14A sind
die Spuren nebeneinander veranschaulicht, wobei die Farbunterspalten
R, G, B, R, G, B nacheinander auftreten. Eine durch die mehrschichtige
Adressierungsrasterstruktur gemäß der vorliegenden
Erfindung ermöglichte
Alternative ist es jedoch, nur R Spuren auf einer Schicht (nicht
abgebildet) zu platzieren. G Spuren und B Spuren (nicht abgebildet)
befinden sich auf verschiedenen Schichten, und wie dies bereits
vorstehend im Text beschrieben worden ist, können alle R Spuren miteinander
verbunden werden, ebenso wie alle G Spuren und alle B Spuren. In
diesem Fall können
die R Spuren alle direkt auf der gleichen Ebene verbunden werden,
da keine G Spuren oder B Spuren gekreuzt werden, und diese Situation
verhält
sich ebenso in Bezug auf G Spuren und B Spuren.
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Eine
weitere Alternative, die in der Abbildung aus 14b dargestellt ist, ist es zu alternieren, indem jede
zweite Unterspalte leitfähiger
Spuren auf einer bestimmten Schicht angeordnet wird. Diese erfordert
zwei Schichten die R, G und B Farbauswahl anstatt drei Schichten.
Eine derartige Anordnung erfordert es, dass Spuren für alle drei
Farben auf jeder der beiden Schichten erscheinen, wobei sich die
Rs leicht durch leitfähige Durchkontaktierungen
und Spuren miteinander verbinden lassen, und wobei das gleiche für Gs und
Bs gilt. Die Abbildung aus 14b zeit
somit eine Schicht mit einer R Spur 190r, ohne Spur an
der angrenzenden G Unterspalte, gefolgt von einer B Spur 190b.
Die R Unterspalte wird danach übersprungen
bzw. ausgelassen, und als nächstes
erscheint eine G Spur 190g. Jede der beiden Schichten weist
somit R, G und B Spuren auf.
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Die
Abbildung aus 15 zeigt schematisch als teilweise
Querschnittsansicht eine Verbindungsstelle oder Verbindung 210 zwischen
einem Paar von Adressierungsrastermodulen 212 und 214.
Die Abbildung aus 16 zeigt eine Draufsicht einer
auf diese Weise gebildeten modularisierten Adressierungsrasterstruktur 215 insgesamt.
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Gemäß der Abbildung
aus 15 weisen die Ränder bzw.
Kanten jedes Adressierungsrastermoduls 212 und 214 vorzugsweise
gekerbte oder gezahnte Bereiche 218 auf, um eine ordnungsgemäße Pass-
bzw. Deckungsgenauigkeit zwischen den Modulen und den Zeilen des
Adressierungsrasters nach dem Zusammenbau zu gewährleisten. Der Dichtungsbereich 220,
der sich um das Paar montierter Module nahe deren Peripherie erstreckt,
ist mit einer Aussparung oder Kerbe 222 gekerbt, die an
jedem Modul ausgebildet ist und sich von der Außenkante an eine Position 224 erstreckt,
die sich innerhalb des durch den Dichtungsbereich 220 definierten
Bands befindet. Diese Kerbung bzw. Einkerbung stellt ein Mittel
für das
Auftragen des Glasfritte-Dichtungsmaterials nicht nur für die oberen
Oberflächen
der Module zum Abdichten der Anode und der Rückplatte bereit, sondern auch
zum direkten Auftragen auf die zueinander ausgerichteten Oberflächen, wo die
beiden Module 212 und 214 an einem Rand bzw. einer
Kante aufeinander treffen, in der Kerbe (senkrecht zu der Ebene
aus 15). Auf diese Weise wird ein
dichter Abschluss zwischen den zueinander gerichteten Oberflächen gewährleistet.
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Die
Abbildung aus 16 zeigt, dass die beiden Endtypmodule 212 und 214 weiterhin
einen Zwischenraum für
die Übertragungsbereiche 226 und 228 links
und rechts hinterlassen, einen an jedem Modul 212 und 214.
Bei dieser modularen Anordnung übernehmen
Treiber 230 die Adressierung von Pixeln auf jeder entsprechenden
Seite der Einheit, wobei diese beiden Gruppen von Treibern entsprechend
synchronisiert sind.
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Hiermit
wird festgestellt, dass die Flexibilität in Bezug auf das Design,
welche das mehrschichtige Raster vorsieht, es ermöglicht,
dass die Module so gestaltet werden können, dass keine Spuren zwischen
den zusammenpassenden Modulen kreuzen müssen. Auf diese Weise müssen die
Module nur mechanisch ausgerichtet werden.
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Die
Abbildung aus 17 zeigt eine Reihe von Modulen,
die als die drei Module 232, 234 und 236 dargestellt
sind, welche eine Anzeige 238 bilden. In diesem Fall, wie
bei allen modularen Einheiten mit drei oder mehr Modulen, weist
das zentrale Modul 234 keine linken oder rechten Ränder zur
Positionierung von Spurübertragungen
zu der Peripherie der Anzeigeeinheit 238 auf, d.h. keine Übertragungsbereiche,
die den Bereichen 226 und 228 an den Endmodulen ähnlich sind.
Verbindungen zwischen den Zeilenspuren und den Treibern müssen vollständig auf
einem einzelnen Modul erfolgen. Dies erfordert den Einsatz von leitfähigen Durchkontaktierungen,
die zwischen den Pixellöchern
und miteinander verbundenen Spuren platziert werden, um die Zeilenspuren
mit einer oder mehreren Übertragungsschichten
zu verbinden (wie dies nachstehend im Text in Bezug auf die Abbildung
aus 19 näher beschrieben ist). Von der Übertragungsschicht
kann der leitfähige
Pfad zu den Treibern bzw. Steuereinrichtungen 240 auf der
Oberseite und der Unterseite der Einheit geführt werden. Die Treiber 240 sind
mit Treibern an den Endmodulen 232 und 236 verbunden,
für einen
synchronisierten Betrieb der Zeilenspuren sowie der Spaltenspuren
und der Farbauswahlspuren.
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Der
Einsatz von Zwischenpixel-Durchkontaktierungen ist allgemein nur
für Anzeigedesigns
erforderlich, bei denen mehrere Module benötigt werden. Diese Anzeigen
sind für
gewöhnlich
große
Anzeigen (mit einer Diagonalen von über 25 Zoll) mit großem Pixelzwischenabstand,
die ausreichend Platz für
derartige Durchkontaktierungsdesigns bieten. Für kleine Anzeigen, bei denen
der Zwischenraum zwischen Pixeln begrenzter ist, sind diese Durchkontaktierungen
normalerweise nicht erforderlich.
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Die
Abbildung aus 18 zeigt eine Draufsicht einer
Anzeigeeinheit 250, die ein einziges Modul umfasst, an
Stelle von verbundenen bzw. zusammengeführten Modulabschnitten. Die
Abbildung aus 18 veranschaulicht den Grundsatz,
dass die Elektronik trotzdem modular in der Anzeige sein kann, wenn
eine sehr große
Anzeige 250 gegeben ist. Die vertikalen Trenn- bzw. Unterteilungslinien 252, 254 und 256 sind
in der Abbildung aus 18 durch gestrichelte Linien
dargestellt, um anzuzeigen, dass die horizontalen Spuren in vier
Abschnitte unterteilt sind, was die Steuerelektronik anbelangt.
Bei sehr langen leitfähigen
Spuren treten Probleme in Bezug auf die Kapazität und den Widerstand auf, welche
die Übertragung
von Elektronen und den Betrieb der Anzeige negativ beeinflussen.
Eine Mehrfachdruckmethode wird eingesetzt, um jede horizontale Spur
in mehrere Abschnitte zu unterteilen, wie etwa in vier Abschnitte,
wie dies in dem Ausführungsbeispiel aus 18 der Fall ist. Jeder Abschnitt entlang einer
Spurlinie bzw. Spurleitung wird separat angesteuert, jedoch koordiniert über eine
verbundene Steuerelektronik 260. Wiederum werden leitfähige Durchkontaktierungen
zwischen den Pixeln eingesetzt, um die Spurabschnitte auf eine oder
mehr Übertragungsschichten
herunter zu bringen, da an den Unterteilungen 252, 254 und 256 kein
Rand verfügbar
ist, um die Spuren nach außen zu
den Rändern
zu bringen.
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Die
Abbildung aus 19 zeigt eine stark vergrößerte schematische
Ansicht der leitfähigen
Durchkontaktierungen 252 zwischen den Pixeln. Unter 264 sind
zum Beispiel leitfähige
Spuren in der Form abgebildet, die vorstehend in Bezug auf die Abbildungen
der 14A und 14B beschrieben
worden ist. Gemäß der Abbildung
werden die leitfähigen
Durchkontaktierungen 262 zwischen den Pixeln, die deutlich
kleiner sein können
als die Adressierungslöcher,
an Positionen angeordnet, an denen die gedruckten leitfähigen Spuren 264 durch
einen angemessenen Abstand getrennt sein können, ohne dabei einen wesentlichen
Teil des leitfähigen Pfads
zu verlieren.
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Die
Abbildung aus 20 zeigt einen Abschnitt eines
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung mit gewölbtem Schirm. Die gewölbte, dünne Bildschirmanzeige 226 entspricht
in Bezug auf die Abmessungen und die Proportionen den vorstehend
beschriebenen Ausführungsbeispielen,
wobei sie jedoch im Verhältnis
zu dem Betrachter konkav gewölbt
ist, für
spezielle Anwendungen wie Simulatoren, Zieleinrichtungsanwendungen
für militärische Zwecke
oder Spezialeffekte für
den Einsatz in Verbindung mit einem sehr großen Bildschirm. Die Bildschirmanzeige
bzw. der Monitor kann für
bestimmte Anwendungen auch konvex gewölbt sein. Die veranschaulichten
Komponenten entsprechen den bereits vorstehend im Text beschriebenen
Komponenten.
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Die
Abbildung aus 21 zeigt eine weitere Variation
der Erfindung. Ein Teilstück
bzw. Abschnitt der zweiseitigen dünnen CRT-Anzeige 270 ist
dargestellt, mit zwei separaten Adressierungsrastern 35 und
einer gemeinsamen Kathode 272, welche Elektronen in beide
Richtungen bereitstellt, für
jede Anode/Frontscheibe 12.
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Ferner
wird hiermit festgestellt, dass die Erfindung auch nicht rechteckige
Bildschirmformen und unregelmäßige Bildschirmformen
zulässt
bzw. ermöglicht,
da die CRT-Anzeige selbsttragend ist und keine Elektronenkanone
beinhaltet. Ein Bildschirm kann zum Beispiel auch rund sein, wie
etwa ein Radarbildschirm, wobei er aber auch eine ungleichmäßige Form
aufweisen kann, die zum Beispiel in ein Armaturenbrett eines Fahrzeugs
passt oder die Armaturentafel in einem Luftfahrzeug. Die Raster
müssen
keine orthogonal angeordneten Adressierungslöcher aufweisen, vielmehr können sie
auch als Polarkoordinaten angeordnet sein. Bei einem runden Bildschirm
können
die Löcher
zum Beispiel auf radialen Linien liegen, wobei die Spuren radialen Linien
folgen, während
andere konzentrischen Kreisen folgen.
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Die
Abbildung aus 22 zeigt ein Blockdiagramm,
das schematisch die Steuerelektronik für einen Flachbildschirm gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt. Das Videosignal tritt gemäß der Darstellung unter 300 in
einen analogen Separator 302 ein, wo das Signal in die
Komponenten Rot, Grün
und Blau (R, G und B) des Videosignals unterteilt wird. An diesem
Punkt werden die roten, grünen
und blauen Komponenten durch Analog-Digital-Umsetzer 304, 306 und 308 gemäß der Darstellung
digitalisiert. Jede der roten, grünen und blauen Komponenten
des Videosignals wird in einem eigenen Analog-Digital-Umsetzer 304, 306 und 308 digitalisiert.
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Wenn
es sich bei dem Videosignal nicht um ein analoges Signal sondern
um ein digitales Signal handelt, so wird das Signal an Stellen in
der Zeichnung rechts von den ADUs eingefügt, ohne die analoge Separation
und ohne den Einsatz von Analog-Digital-Umsetzern.
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Die
digitalisierten Videosignale Rot, Grün und Blau werden durch Speicherregister 310, 312 und 314 geführt. Dem
roten Pfad folgend verläuft
das Signal durch einen Zweiwegschalter 316 in eines der
beiden Register 320 oder 322. Zwei Registerzähler werden
verwendet; dabei wird einer geladen, während der andere zur Anzeige
an den MUX ausgegeben wird. Die Registerzähler werden seriell geladen,
auch bekannt als „Eimerkette", wobei von links
nach rechts gefüllt
wird, bis alle Spaltendaten gespeichert sind. Sobald die Registerzähler gefüllt sind,
werden sie durch den Zweiwegschalter 324 in den Multiplexer
oder MUX 330 geschaltet. Dies entspricht dem Verfahren,
das für
die grünen
und blauen Signale über
die Registerzähler 326 und 328 ausgeführt wird.
Das ursprüngliche
Videosignal hat einen Synchronisierungsimpuls 333 bereitgestellt,
der durch den Synchronisierungsgenerator 334 verläuft und
als Taktsignal 335 heraus kommt, das zum Ansteuern beider
Registerzähler
zum Laden der digitalen Daten in die Zähler verwendet wird, und ein
anderer Ausgang 335a des Synchronisierungsgenerators stellt
Signale an eine Divisionseinrichtung/einen Codierer 336 bereit. Die
Ausgabe der Divisionseinrichtung/des Codierers 336 wird
zum Ansteuern der Zeilenauswahlleitung 340 verwendet. Darüber hinaus
stellt der analoge Separator 302 Ausgangssignale 341 zum
Ansteuern sowohl des Multiplexers 330 als auch der RGB-Auswahlleitungen 342 der
Anzeige bereit. Auf diese Weise koordiniert das gleiche synchronisierte
Auswahlsignal die Auswahl entweder von R, G oder B Daten durch den
MUX, während gleichzeitig
die entsprechenden R, G oder B Auswahlleitungen in dem Glaskeramikraster
ausgewählt
werden. Wenn somit für
den MUX ausgewählt
worden ist, dass dieser R Daten an die Anzeigespalten überträgt, so sind nur
rote Leuchtpunkte in jeder Spalte aktiv, da nur die roten Auswahlleitungen
aktiviert worden sind.
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Somit
wird das analoge Signal in dessen Farbkomponenten unterteilt, die
durch die Analog-Digital-Umsetzer zu Speicherregistern verlaufen
und schließlich
nacheinander in eine Zeile in den Spalten der Anzeige 35 eingefügt werden,
während
gleichzeitig Zähler
die Zeileninformationen aufgeteilt und in die Zeilenauswahl und
Farbauswahldaten zu entsprechenden Zeitpunkten eingefügt haben.
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Bestimmte
Begriffe werden in der vorsehenden Beschreibung verwendet und sollen
weit gefasst ausgelegt werden. Der Begriff „Loch" umfasst nicht nur runde Löcher, sondern
auch schlitzförmige
Löcher,
elliptische Löcher,
hexagonale Löcher,
dreiecksförmige
Löcher
und jede andere Form, die für
eine bestimmte Anwendung oder eine ausgesuchte Anordnung des Adressierungsrasters
und der Pixel geeignet sein kann. Unterschiedlich geformte Löcher eignen
sich für
verschiedenartige Bildschirme und auch in Bezug auf die Anzahl der
in einem Farbkomplement für
ein Pixel ausgewählten
Farben. Wenn vierfarbige Pixel ausgewählt werden, können quadratische
oder rautenförmige
Löcher
bevorzugt werden.
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Obwohl
in der vorliegenden Beschreibung auf rote, grüne und blaue Farben Bezug genommen
wird, soll dies in diesem Zusammenhang die vorliegende Erfindung
nicht auf diesen Aspekt beschränken,
wobei alternativ auch vierfarbige Pixel verwendet werden können.
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Hierin
wird ferner der Begriff „plastisch" einige Male im technischen
Sinne verwendet, wobei damit eine Bearbeitungsfähigkeit oder Verformbarkeit
auf unelastische Weise gemeint ist.
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Der
hierin häufig
verwendete Begriff „Glaskeramik" oder „Keramik" betrifft die Familie
von Glas-, Keramik-, Glaskeramik- oder Keramikglaswerkstoffen gemäß der vorstehenden
Beschreibung. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Keramikbänder, wobei
der Begriff in den Ansprüchen
häufig
verwendet wird.
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In
der Beschreibung wird häufig
das Abscheiden leitfähiger
Spuren und der Siebdruck erwähnt.
Der Verweis auf Siebdruck ist weit gefasst gemeint und umfasst Lithographie
und Flachbettdrucktechniken sowie andere Drucktechniken.
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Lithographie
kann in der Praxis eine größere Dichte
der leitfähigen
Spuren erreichen, wobei allgemein eine Auflösung von 1/4 Mikron erreicht
werden kann, was einer deutlich höheren Auflösung als beim Siebdruck entspricht.
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Die
vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele dienen zur
Veranschaulichung der Grundsätze
der Erfindung, ohne dadurch den Umfang der Erfindung zu beschränken. Andere
Ausführungsbeispiele
und Abänderungen
der bevorzugten Ausführungsbeispiele
sind für
den Fachmann auf dem Gebiet erkennbar.