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Hintergrund
der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Überwachen
der Konzentration einer ausgewählten
Substanz oder einer ausgewählten Gruppe
von Substanzen in einer Körperflüssigkeit
im Körper
eines lebenden Menschen oder Tieres.
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Ein
Verfahren zum vorstehend erwähnten Zweck,
in dem die zu überwachende
Substanz oder die Gruppe von Substanzen vom Körper aus durch eine Schnittstelle
und von der Rückseite
der Schnittstelle in einer Perfusionsflüssigkeitsströmung weg geleitet
wird und in dem die Konzentration der zu überwachenden Substanz oder
der Gruppe von Substanzen in der Perfusionsflüssigkeitsströmung stromabwärts der
Schnittstelle gemessen wird, ist aus der internationalen Patentanmeldung
mit der Veröffentlichungsnummer
WO 89/02720 bekannt.
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Der
spezifische Zweck dieses bekannten Verfahrens ist das Überwachen
der Glukosekonzentration im Blut. Die verwendete Schnittstelle ist
eine subkutan eingeführte
Mikrodialysemembran, durch die Glukose vom Blut in die Perfusionsflüssigkeit, welche
mit einer Strömungsrate
von 100 bis 1000 μl pro
Stunde und vorzugsweise zwischen 200 und 400 μl pro Stunde in Umlauf gehalten
wird, diffundiert. Glukose, die in die Perfusionsflüssigkeit
eingedrungen ist, wird beim Vorhandensein eines Glukoseoxidaseenzyms
durch Sauerstoff in der Perfusionsflüssigkeit oxidiert. Die gebildete
Menge an H2O2 oder
die verbrauchte Menge an O2 wird bestimmt,
wobei jede von ihnen ein Maß für die Glukosekonzentration
im Perfusat und damit eine Anzeige der Glukosekonzentration des
Blutes ist.
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Es
wird eine Information über
die Konzentration der ausgewählten
Substanz oder der Gruppe von Substanzen erhalten, ohne daß jedes
Mal, wenn eine Information gewünscht
wird, Flüssigkeitsproben
genommen werden müssen.
Darüber
hinaus kann die Konzentration, da die Information kontinuierlich
bereitgestellt werden kann, mit einer minimalen, konstanten Verzögerung überwacht
werden.
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Die Überwachungsergebnisse
können
beispielsweise zum Überwachen
eines Patienten und als Eingangsdaten zur Bestimmung oder Korrektur der
Dosis einer oder mehrerer jenem Patienten zu verabreichenden Substanzen,
wie z.B. Insulin oder Glukose (künstliche
Pankreas), verwendet werden.
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Die
in diesem bekannten Verfahren verwendete Schnittstelle und der Detektor
sind Teil einer tragbaren Vorrichtung, die außerdem ein Enzymmeßsystem
und eine Perfusionspumpe zum Treiben des Perfusats entlang der Schnittstelle
und dem Detektor aufweist. Außerdem
benötigt
die Vorrichtung auch Energie für
die Perfusionspumpe, die beispielsweise durch eine Batterie zur
Verfügung
gestellt werden kann.
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Ein
Problem derartiger Vorrichtungen ist es, eine Pumpe bereitzustellen,
die einen kontinuierlichen, konstanten Fluß liefert, die kompakt, nicht übermäßig teuer
und von einfacher, zuverlässiger Konstruktion
ist. Bekannte Pumpen, obwohl sie über eine längere Zeitperiode hinweg annehmbar
genau sind, erzeugen typischerweise eine pulsartige oder in irgendeiner
Weise fluktuierende Strömung.
Wenn eine Vorrichtung mit einer derartigen Pumpe zur Überwachung verwendet
wird, wird ein pulsierendes oder fluktuierendes Meßergebnis
erhalten. Eine provisorische Lösung
wäre es,
diese Variationen durch Errechnen eines laufenden Durchschnitts über ein ausreichend
großes
Zeitfenster zu eliminieren, dies würde jedoch die Verzögerung der
Messung vergrößern und
die Zeitauflösung
und die Empfindlichkeit für
Extremwerte verringern.
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Außerdem haben
das Gewicht und die Abmessungen dieser bekannten Vorrichtung einen
negativen Einfluß auf
den Tragkomfort, sie bewirken, daß die Vorrichtung einen Einfluß auf die
Kleidung eines Patienten und seine täglichen Aktivitäten hat
und vergrößern das
Risiko der Beschädigung
und Verschiebung der Vorrichtung. Eine spezielle Gruppe von Patienten,
für die
die Größe und das
Gewicht der Vorrichtung sehr entscheidend ist, sind Neugeborene unter
Intensivbetreuung in Inkubatoren. Solche Patienten wiegen oft weniger
als 2 kg. Ein anderer Nachteil relativ bedeutender Abmessungen ist,
daß sie
die Positionen auf dem Körper,
an denen die Vorrichtung getragen werden kann, auf einige begrenzte
Bereiche des Körpers
beschränken,
welche nicht immer auf oder in der Nähe bevorzugter Stellen für die Schnittstelle,
wie auf dem Unterarm oder dem Bauch, sind. Wenn eine invasiv positionierte
Schnittstelle verwendet wird, sollten vorzugsweise stark unterschiedliche
Stellungen möglich
sein, um wiederholte Beschädigung
eines begrenzten Bereiches des Körpers
eines Patienten zu vermeiden.
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Da
die Vorrichtung eine komplizierte Struktur aufweist, ist sie teuer
und relativ unzuverlässig.
Zuverlässigkeit
ist von besonderer Wichtigkeit, wenn die überwachten Konzentrationen
als Eingangsdaten für
die Verabreichung einer Substanz, wie z.B. eines Medikaments, verwendet
werden.
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Aus "An Enzyme-Selector
for Electrochemical Monitoring of Choline and Acetylcholine: Applications
in High Performance Fluid Chromatography, Brain Tissue, Microdialysis
and Cerebrospinal Fluid" by
Flentge et al. in Analytical Biochemistry 204, Seiten 305–310 (1992),
ist ein Verfahren bekannt wie beschrieben in der Einleitung des
Anspruchs 1 und eine Vorrichtung wie beschrieben in der Einleitung
des Anspruchs 20. In dieser Publikation ist ein Experiment beschrieben,
in dem Enzyme zur Überwachung
von Cholin einer Ratte durch Gehirndialyse verwendet werden. Die
in diesem Experiment mit dem kleinen Tier verwendete Vorrichtung
weist ebenfalls eine Mikrodialyseschnittstelle auf, die interzerebral
angeordnet ist. Gemäß der Beschreibung
beträgt
die Strömungsrate
des Perfusats 1 μl
pro Minute.
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Die
in diesem Experiment verwendete Vorrichtung enthält keine Mittel zur Messung
von Enzymen, sondern die Enzyme werden physikalisch zwischen zwei
Membranen in einer Auswahlvorrichtung stromaufwärts des Detektors immobilisiert.
Eine Pumpe zum Treiben der Perfusionsflüssigkeitsströmung ist
in dieser Vorrichtung ebenfalls enthalten Diese Vorrichtung wird
als ein Laboraufbau beschrieben. Eine funktionell identische Vorrichtung
für die Öffentlichkeit
wäre sehr
groß und
hätte eine
komplizierte Struktur.
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In
der europäischen
Patentanmeldung 0 134 758 ist eine Vorrichtung beschrieben, bei
der eine Lösung
durch eine Pumpe aus einem Reservoir durch einen implantierbaren,
semipermeablen Hohlfaserkreislauf und zu einem Sensor hin gepumpt
wird, und dann zu einem Entsorgungsreservoir oder zurück zum zuerst
erwähnten
Reservoir. Um ein Gleichgewicht zwischen den Konzentrationen der
zu überwachenden
Substanz im Gewebe und im Hohlfaserkreislauf zu erhalten, muß der implantierbare
Hohlfaserkreislauf eine große
Länge haben.
Um die Implantation des langen Hohlfaserkreislaufs zu ermöglichen,
ist er spiralförmig
geformt und wird von einer Scheibe gehalten.
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Da
der Hohlfaserkreislauf eine beträchtliche Größe aufweist,
muß er
operativ durch einen Einschnitt in die Haut implantiert werden und
muß zumindest
alle zwei Wochen versetzt werden, was einen neuen operativen Eingriff
erforderlich macht. Außerdem
weist diese Vorrichtung auch eine Pumpe und eine Batterie auf, die
relativ groß sein
muß, um genügend Energie
zum Pumpen der Lösung
durch den Hohlfaserkreislauf bereitzustellen. Diese beiden Punkte
tragen wesentlich zur Größe und zum
Gewicht der Vorrichtung bei.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Überwachen
der Konzentration einer Substanz oder einer Gruppe von Substanzen
in einer Körperflüssigkeit
in einem lebenden Menschen oder einem Tier bereitzustellen, das
keinen speziellen operativen Eingriff erforderlich macht und ohne
grobe, komplizierte und teure Instrumente ausgeführt werden kann.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird diese Aufgabe durch Bereitstellen eines Verfahrens
laut Anspruch 1 und einer Vorrichtung laut Anspruch 20 gelöst.
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Aufgrund
der relativ geringen Strömungsrate kann
eine sehr konstante, d.h. nicht pulsierende und im wesentlichen
nicht fluktuierende Strömung über eine
lange Zeitperiode mit einfachen Mitteln, die keine oder sehr wenig
Energiezufuhr benötigen,
aufrechterhalten werden. Der Energiespeicher der Vorrichtung kann
sehr klein und leicht sein, da sehr wenig Energie zum Antrieb der
Perfusionsflüssigkeitsströmung benötigt wird.
Die Mittel zum Leiten des Perfusats von der Schnittstelle zum Detektor
können von
einfacher, preisgünstiger,
zuverlässiger,
kompakter Bauweise von geringem Gewicht sein, und das Volumen des
für die Überwachung
während
einer gegebenen Zeitperiode benötigten
Perfusats ist sehr gering. Deshalb ist die erforderliche Struktur
der Vorrichtung wesentlich vereinfacht, kann die Vorrichtung wesentlich
kompakter und leichter gemacht werden, und sie wird zuverlässiger sein
als die zur Durchführung
der bekannten Methoden erforderlichen Vorrichtungen.
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Da
die Errechnung eines laufenden Durchschnitts über längere Zeit hinweg zum Ausgleichen von
Fluktuationen des Meßergebnisses,
die durch Fluktuationen der Strömungsrate verursacht
werden, nicht erforderlich ist, kann die Verzögerung der Messung verringert
werden, insbesondere, wenn der Querschnitt jeglicher Leitung, die
die Schnittstelle und den Detektor verbindet, verringert wird, um
zumindest etwa die gleiche Strömungsgeschwindigkeit wie
in der bekannten Vorrichtung, jedoch bei einer erfindungsgemäß verringerten
Strömungsrate,
aufrechtzuerhalten. Ein weiterer Beitrag zur Verringerung der Verzögerung der
Messung kann erreicht werden, da die erfindungsgemäß verringerte
Strömungsrate
eine kompaktere Konstruktion ermöglicht, so
daß der
Abstand zwischen der Schnittstelle und dem Detektor verringert werden
kann. In vielen Fällen
ermöglicht
die erhöhte
Anpassungsfähigkeit
bezüglich
möglicher
Stellen für
die Vorrichtung auf dem Körper
eine weitere Verringerung des Abstands zwischen der Schnittstelle
und dem Detektor.
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Es
ist offensichtlich, daß das
erfindungsgemäße Verfahren
auch zur Überwachung
anderer Substanzen als Glukose, Cholin und Acetylcholin verwendet
werden kann, beispielsweise Lactat und Ethanol, wenn geeignete Auswahlvorrichtungen
verwendet werden. Einige Substanzen können sogar ohne die Verwendung
einer Auswahlvorrichtung detektiert werden. Experimentelle Ergebnisse
zeigen an, daß,
während
subkutane Mikrodialyse für
die kontinuierliche On-line-Überwachung
der Konzentration extrazellulärer
Substanzen verwendet werden kann, die Schnittstelle zum Zweck der
Plasmalactat-Überwachung
intravaskulär
eingesetzt werden sollte.
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Die
Erfindung kann auch in einer tragbaren Vorrichtung zur Überwachung
der Konzentration einer Substanz oder einer Gruppe von Substanzen
in einer Körperflüssigkeit
im Körper
eines lebenden Menschen oder Tieres ausgeführt sein, welche eine Schnittstelle,
einen Detektor und Mittel zum Aufrechterhalten einer Perfusionsflüssigkeitsströmung von der Schnittstelle
zum Detektor aufweist. Eine derartige Vorrichtung ist aus der EP-A-0
401 179 bekannt.
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Spezielle
Ausführungsformen
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
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Nachstehend
sind einige Arten und Ausführungsformen
der Erfindung detaillierter, mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
ein funktionelles Diagramm, das die Erfindung veranschaulicht;
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2 ist
eine schematische Ansicht eines Aufnahme- und Detektierungsmoduls
zur Verwendung in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung im Querschnitt;
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3 ist
eine schematische Ansicht eines anderen Aufnahme- und Detektierungsmoduls zur Verwendung
in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
im Querschnitt;
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4 ist
eine Draufsicht auf eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
in der ein Aufnahme- und Detektierungsmodul gemäß 3 enthalten
ist;
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5 ist
eine schematische Ansicht eines Katheters, in dem ein Aufnahme-
und Detektierungsmodul zur Verwendung in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
eingesetzt ist, im Querschnitt;
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6 ist
eine vergrößerte schematische
Seitenansicht eines weiteren Detektierungsmoduls zur Verwendung
in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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7 ist
eine Seitenansicht entlang der Linie VII-VII in 6 im
Querschnitt;
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8 ist
eine Draufsicht auf eine andere Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
in der ein Detektierungsmodul gemäß 6 enthalten ist,
im Querschnitt;
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9 ist
eine Ansicht der Vorrichtung von 8 von unten;
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10 ist
eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß den 8 und 9 im
Querschnitt;
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11 ist
eine vergrößerte schematische Seitenansicht
eines anderen Detektierungsmoduls zur Verwendung in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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12 ist
eine Ansicht entlang der Linie XII-XII in 11 in
Querschnitt, und
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13 ist
ein Graph, der die experimentellen Ergebnisse, die mit einem Detektierungsmodul
entsprechend den 11 und 12 erhalten
wurden, zeigt.
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Detaillierte
Beschreibung von Arten und Ausführungsformen
der Erfindung
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Das
in 1 im Diagramm dargestellte Verfahren veranschaulicht
auf allgemeine Weise eine bevorzugte Vorrichtung für das Verfahren
gemäß der vorliegenden
Erfindung zur Überwachung
der Konzentration einer Substanz oder einer Gruppe von Substanzen
in einer Körperflüssigkeit
des Körpers
eines lebenden Menschen oder Tieres und eine Art seiner Durchführung. Die
bevorzugten und andere Arten und Ausführungsformen werden in einer
Anordnung und mit Einstellungen, die für die Überwachung der Konzentration
von Glukose ausgelegt sind, beschrieben. Beispiele von Auslegungen
für die
Detektierung anderer Substanzen sind ebenfalls beschrieben. Entsprechende
Teile verschiedener Ausführungsformen sind
durch jeweils identische Bezugsziffern bezeichnet.
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Der
menschliche oder tierische Körper
ist durch die Bezugsziffer 1 gekennzeichnet. Die Vorrichtung
gemäß 1 weist
eine Schnittstelle 2, einen Detektor 3, einen Strömungskanal
oder eine Strömungsleitung 4,
der/die die Schnittstelle 2 mit dem Detektor 3 verbindet,
und Mittel 5 zum Aufrechterhalten einer Strömung entlang
der Schnittstelle 2 und dem Detektor 3 auf.
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Die
Vorrichtung gemäß 1 weist
weiterhin ein Entsorgungsreservoir 5 und ein Versorgungsreservoir 6 auf,
so daß sie
vollständig
unabhängig
von jeglichen stationären
Unterstützungsvorrichtungen funktionieren
kann. Anstelle des Leitens von verbrauchtem Perfusat zu einem Entsorgungsreservoir kann
es auch einfach aus der Vorrichtung ausgestoßen werden.
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Zwischen
der Schnittstelle 2 und dem Detektor 3 ist die
Vorrichtung mit einer Auswahlvorrichtung 7 und einem Preoxidator 8 stromaufwärts der
Auswahlvorrichtung 7 versehen. Steuer- und Verarbeitungselektroniken
sind im allgemeinen durch das Rechteck 9 dargestellt und
stehen mit dem Preoxidator 8, dem Detektor 3,
einem Aufzeichnungsgerät 10 und
einem Display 11 in Verbindung.
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Die
Schnittstelle 2 kann beispielsweise in Form einer Mikrodialyseröhre, die
subkutan einzuführen
ist, vorgesehen sein. Derartige Röhren sind im Stand der Technik
wohlbekannt. Die Röhre
kann aus verseiftem Celluloseester gemacht sein und einen inneren
Durchmesser von 0,22 mm und einen äußeren Durchmesser von 0,27
mm haben. Solche Röhren können von
Cordis Dow Medical International, Brüssel, Belgien, bezogen werden.
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Der
Detektor 3 ist in Form eines elektrochemischen Amperemeterdetektors
bereitsgestellt, der beispielsweise mit einer wirksamen Elektrode
aus Edelmetall (z.B. Silber, Gold oder, vorzugsweise, Platin) und
einer Referenzelektrode aus Silber/Silberchlorid ausgestattet sein
kann.
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Im
Hinblick auf seine Struktur ist der Preoxidator 8 im wesentlichen
identisch mit einem elektrochemischen Detektor, er hat jedoch vorzugsweise eine
relativ große
Oxidationsoberfläche
und ein Potential, das auf ein höheres
Niveau gesetzt ist als das Potential des elektrochemischen Detektors 3.
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In
der Auswahlvorrichtung 7 wird ein Glukoseoxidaseenzym physikalisch
zwischen zwei Cellulosenitratmembranen immobilisiert. Das allgemeine Prinzip
des Glukosesensors ist bekannt und basiert auf der Oxidation von
Glukose, die beim Vorhandensein des Glukoseoxidaseenzyms die Bildung
von Wasserstoffperoxid zur Folge hat.
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Die
Elektronik 9 weist Potentiostaten zum Aufrechterhalten
einer konstanten Spannung an den Elektroden des Detektors 3 und
des Preoxidators 8 auf. Das Aufzeichnungsgerät 10 ist
in Form eines Speichers eines Mikroprozessors vorgesehen, so daß der Inhalt
des Speichers in eine externe Vorrichtung zur Ansicht und Analyse
gelesen werden kann.
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Beim
Betrieb wird ein Perfusat vom Versorgungsreservoir 6 weg
zur Schnittstelle 2 geleitet, wo unter anderem Glukose
die Schnittstelle 2 in das Perfusat durchdringt. Die Menge
an Glukose, die die Schnittstelle 2 durchdringt, hängt von
der Glukosekonzentration im Blut im Körper 1 ab. Die Glukose, die
die Schnittstelle 2 durchgedrungen hat, wird von der Perfusionsflüssigkeit
entlang dem Preoxidator 8 mitgeführt, wo oxidierbare Substanzen – die das beim
Detektor 3 erhaltene Meßergebnis verfälschen würden – deaktiviert
werden, bevor Wasserstoffperoxid gebildet wird. Wenn die Glukosekonzentration überwacht
werden soll, ist das Potential am Preoxidator vorzugsweise auf eine
Spannung von etwa +750 mV gesetzt.
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Wenn
die Glukose im Anschluß die
Auswahleinrichtung 7 erreicht, wird sie beim Vorhandensein des
Enzyms in der Auswahleinrichtung oxidiert, und eine Menge an Wasserstoffperoxid,
die proportional zur Glukosemenge ist, die in die Auswahleinrichtung 7 eingetreten
ist, wird gebildet.
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Das
Perfusat mit dem Wasserstoffperoxid wird dann zum elektrochemischen
Detektor 3 geleitet, in dem eine Potentialdifferenz (für diese
Anwendung vorzugsweise etwa +250 mV) aufrechterhalten wird, so daß das Wasserstoffperoxid
oxidiert wird, wodurch ein Strom an den Elektroden erzeugt wird, der
proportional zur Menge an im Detektor 3 oxidierten Wasserstoffperoxid
ist. Der Strom wird vom Verarbeitungsteil der Elektronik 9 gemessen.
Aus jenem Strom wird ein Signal, das die Glokosekonzentration im
Blut repräsentiert,
gemäß einer
Funktion errechnet, die in dem elektronischen Prozessor 9 gespeichert
ist. Das Signal wird im Aufzeichnungsgerät 10 gespeichert und
durch das Display 11 angezeigt.
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Die
Strömungsrate
wird auf einem Niveau von 60 μl
pro Stunde und vorzugsweise auf einem Niveau von weniger als 25 μl pro Stunde
aufrechterhalten. Die am stärksten
bevorzugte Strömungsrate
beträgt
weniger als 20 μl
pro Stunde (0,33 mm3/Minute) und gegenwärtig wird
sie auf etwa 5 bis 9 μl
pro Stunde gehalten, jedoch kann das Perfusat für einige Anwendungen von der
Schnittstelle zum Detektor mit einer Strömungsrate geleitet werden,
die 1 μl
pro Stunde niedrig ist.
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Aufgrund
dieser geringen Strömungsraten kann
eine sehr konstante Strömung über eine
lange Zeitperiode mit einfachen Mitteln aufrechterhalten werden,
die keine oder eine sehr geringe Energiezufuhr benötigen. In
der bevorzugten Ausführungsform bestehen
die Mittel zum Aufrechterhalten der Strömung des Perfusats aus einem
Entsorgungsreservoir 5, das ein flüssigkeitsabsorbierendes Material
enthält und
mit dem Detektor 3 und der Schnittstelle 2 über die
Leitung 4 in Verbindung steht. Das flüssigkeitsabsorbierende Material
kann beispielsweise ein Siliciumgel mit einer Teilchengröße von 40
bis 120 μm sein.
Auch dehydrierte Kristalle, wie z.B. Kupfersulfat oder schwammähnliche
Materialien, können
zum Ziehen der Perfusionsflüssigkeit
durch die Leitung 4 verwendet werden.
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Auf
einen eigenen Energiespeicher zum Zweck des Antriebs der Strömung kann
somit verzichtet werden, oder er kann sehr klein und leicht sein.
Das Reservoir, das dehydrierte Kristalle enthält, ist von einfacher, preiswerter,
zuverlässiger,
kompakter Bauweise geringen Gewichts.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung umfassen die Mittel zum Aufrechterhalten der konstanten
Strömung
entlang der Schnittstelle 2 und dem Detektor 3 ein
gasgefülltes Überdruckreservoir
oder ein Vakuumreservoir im Versorgungsreservoir bzw. in der Entsorgungsvorrichtung.
Da nur sehr wenig Flüssigkeit
geleitet werden muß, – bei 10 μl pro Stunde
ist 1 cm3 Perfusat ausreichend für mehr als
4 Tage – wird
ein relativ kleines Überdruck-
oder Vakuumreservoir zum Aufrechterhalten einer ausreichend konstanten
Strömung
ausreichend sein.
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Das
Vakuumreservoir kann beispielsweise eine austauschbare Patrone sein,
die ein Vakuum enthält
und die wirksam wird, wenn sie an die Überwachungsvorrichtung gekoppelt
wird. Solche Patronen sind im Handel zu geringen Preisen erhältlich und
sind zum Entnehmen von Blutproben von Patienten weit verbreitet.
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Wenn
die Mittel zur Aufrechterhaltung einer konstanten Strömung Antriebsmittel,
die stromabwärts
des Detektors gelegen sind und dafür ausgelegt sind, Perfusat
von der Schnittstelle zum Detektor zu ziehen, beispielsweise in
der Form der vorstehend beschriebenen Vakuumpatrone, und eine Begrenzung
zum Kontrollieren der Strömungsrate
aufweisen, dann befindet sich diese Begrenzung vorzugsweise zwischen
dem Detektor und den Antriebsmittel. Ein Vorteil dieser Anordnung
ist es, daß der Druckabfall,
dem die aus dem Körper
herausgeführten
Substanzen unterliegen, bevor sie den Detektor durchströmen, begrenzt
ist. Ein solcher Druckabfall erhöht
die Bildung von Blasen aus Gas, das in der Perfusionsflüssigkeit
gelöst
ist. Gasblasen würden unerwünschte Fluktuationen
des Meßergebnisses verursachen.
Trotzdem ist ein leichter Druckabfall zur Unterstützung des
Durchgangs der Substanzen durch die Schnittstelle vorteilhaft.
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Wenn
es notwendig ist, kann die Druckdifferenz zwischen dem Versorgungs-
und dem Entsorgungsreservoir durch elastische Mittel unterstützt werden
und/oder durch Pumpen oder Wiederaufbau durch eine externe Quelle
wiedergewonnen werden. Die Druckdifferenz kann detektiert werden
und ein Signal, das der detektierten Druckdifferenz entspricht, kann
erzeugt werden, um den Effekt einer abnehmenden Druckdifferenz auf
die Strömungsrate
beim Verarbeiten des Signals vom Detektor 3 zu berücksichtigen.
Wenn ein Perfusat, das relativ große Mengen oxidierbarer Substanzen
enthält,
verwendet wird, stellt der Flug oxidierbarer Substanzen, der durch
den Preoxidator 8 durchtritt, in einer Alternative eine
Messung der Strömungsrate
des Perfusats zur Verfügung.
Der elektrische Strom, der durch den Preoxidator 8 fließt, ist
proportional zu jenem Flug und damit auch zur Strömungsrate.
Somit kann der elektrische Strom, der durch den Preoxidator 8 fließt, zur Überwachung
der Strömungsrate
und als Eingangssignal, das jene Strömungsrate repräsentiert
zum Errechnen eines Schätzwerts
der Konzentration in der Perfusionsflüssigkeit und damit in der Körperflüssigkeit
aus dem vom Detektor 3 erhaltenen Signal verwendet werden.
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Neben
den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen kann die Aufrechterhaltung
einer konstanten Strömung
auch erzielt werden durch Anwendung eines Kapillarreservoirs, das
die Entsorgungsvorrichtung bildet, oder einer osmotischen Membran.
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Der
vorstehend beschriebene Effekt, daß das Volumen des Perfusats,
das zum Überwachen während eines
vorgegebenen Zeitintervalls erforderlich ist, sehr gering ist (höchstens
etwa 1 cm3 für 24 Stunden), ist natürlich auch
an sich vorteilhaft.
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Zusammenfassend
läßt sich
sagen, daß die erforderliche
Struktur der Vorrichtung wesentlich vereinfacht ist, wesentlich
kompakter und leichter gemacht werden kann und zuverlässiger sein
wird als die Vorrichtungen, die zum Ausführen der bekannten Verfahren
erforderlich sind, in welchen wesentlich größere Strömungsraten verwendet werden.
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Die
Leitung 4, die die Schnittstelle 2 und den Detektor 3 verbindet,
hat vorzugsweise einen relativ geringen Durchmesser, um die Strömungsgeschwindigkeit
bei einer gegebenen Strömungsrate
zu erhöhen,
so daß die
Verzögerung
zwischen dem Durchtritt einer Substanz durch die Schnittstelle 2 und
der Detektierung beim Detektor minimiert wird und longitudinale
Diffusion von Substanzen, die im Perfusat gelöst sind, welche zu einem ähnlichen
Effekt wie das Errechnen eines laufenden Durchschnitts führt, begrenzt
wird. Die Leitungen, die das Aufnahmeelement und den Detektor verbinden,
haben vorzugsweise einen Durchmesser von weniger als 0,2 mm, so
daß die
wirksame Querschnittsoberfläche
weniger als 0,02 bis 0,03 mm2 in Abhängigkeit
von der Form des Querschnitts beträgt. Leitungen mit einem Querschnitt
von etwa 0,0045 mm2 (beispielsweise mit
einem kreisförmigen
Querschnitt mit einem Durchmesser von etwa 0,075 mm) sind äußerst wünschenswert und
sorgen für
ein schnelles Durchtreten von Perfusionsflüssigkeit (beispielsweise für eine Geschwindigkeit
entlang der Leitung von etwa 44 mm pro Minute bei 12 μl pro Stunde)
ohne bei den angestrebten Strömungsraten
einen übermäßigen Widerstand
zu bewirken und sind vorzugsweise in Form von Röhren aus geschmolzenem Silicium
vorgesehen.
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Somit
kann eine verringerte Meßverzögerung trotz
der verringerten Strömungsrate
erzielt werden, da die niedrigere Strömungsrate eine kompaktere Konstruktion
der Vorrichtung zuläßt, während die Strömungsgeschwindigkeit
im wesentlichen auf dem gleichen Niveau aufrechterhalten werden
kann. In vielen Fällen
kann eine weitere Reduktion des Abstands zwischen der Schnittstelle
und dem Detektor erreicht werden, da eine kleinere Vorrichtung auch
an Stellen des Körpers
angebracht und getragen werden kann, an denen größere Vorrichtungen nicht getragen
werden können.
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Wenn
eine Schnittstelle 2 in Form einer subkutan eingeführten Dialysesonde
verwendet wird, bringt das langsame Vordringen der Perfusionsflüssigkeit
entlang der Schnittstelle, das durch die erfindungsgemäße niedrige
Strömungsrate
bewirkt wird, den Vorteil mit sich, daß an stromabwärts gelegenen Abschnitten
der Dialysemembranschnittstelle ein Gleichgewicht zwischen den Konzentrationen
zumindest der zu überwachenden
Substanz oder Gruppe von Substanzen in der Körperflüssigkeit und in der Perfusionsflüssigkeit
erreicht oder näherungsweise erreicht
wird. Bei jenem Gleichgewicht ist der Fluß der Substanz, der durch die
Schnittstelle 2 in die Perfusionsflüssigkeit eindringt, gleich
dem Fluß durch die
Schnittstelle 2 in entgegengesetzter Richtung. Deshalb
werden störende
Einflüsse,
die durch den Widerstand der Schnittstellenmembran und das Entnehmen
von Substanzen aus der zu überwachenden Körperflüssigkeit – was Konzentrationsgradienten sowohl
in der Körperflüssigkeit
als auch in der Perfusionsflüssigkeit
bewirkt – bewirkt
werden, minimiert, und so wird ein genaueres Meßergebnis erhalten. Insbesondere
sind solche Gradienten schwierig während des in-vivo-Überwachens
vorherzusagen und können
nicht durch Kalibrierung, die auf in-vitro-Experimenten basiert,
korrigiert werden, da Charakteristika des Gewebes die in-vivo-Wiederherstellung der
Konzentration einer Substanz in einem Gewebe stärker festlegen als Mikrodialysevariblen.
Wenn die Konzentration einer Substanz im Blut überwacht wird, ist für die Kalibrierung
eine Analyse von Blutproben, die verschiedene Konzentrationen der
zu überwachenden
Substanz oder Substanzen enthalten, erforderlich.
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Eine
andere Möglichkeit,
die aufgrund der geringen Strömungsrate
entsteht, ist es, kein Perfusat aus einem Reservoir der Schnittstelle
zuzuführen,
sondern Perfusat, das aus Konstituenten der Körperflüssigkeit besteht, dadurch zu erhalten,
daß man
Körperflüssigkeit
durch die Schnittstelle strömen läßt. Das
Durchtreten von Körperflüssigkeit
durch die Schnittstelle kann einen Dialysevorgang einschließen. Jedoch
ist es in einigen Anwendungen auch vorstellbar, die Körperflüssigkeit
einfach durch eine Schnittstelle in Form eines offenen Fensters
ohne jegliche Auswahl an der Schnittstelle durchtreten zu lassen,
beispielsweise, wenn die Körperflüssigkeit,
in der eine Konzentration überwacht
werden soll, ein Sekret aus dem Körper ist, das keinerlei Substanzen enthält, die
den Auswahl- und Detektierungsvorgang stören würden.
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Wenn
zur Auswahl der zur überwachenden Substanzen
immobilisiertes Reaktionsmaterial, wie z.B. Enzyme, verwendet wird,
besteht ein weiterer Vorteil einer niedrigen Strömungsrate darin, daß die Mengen
der zu überwachenden
Substanzen oder Gruppen von Substanzen, die durch die Perfusionsflüssigkeit
mitgeführt
werden, kleiner als bei den bekannten Verfahren und Vorrichtungen
sind, in denen die Perfusionsströmungsraten
größer sind.
Beispielsweise tritt in einem Aufbau, in dem das Perfusat hauptsächlich entlang
der Schnittstelle in Form einer Dialysemembran geleitet wird, die
zu überwachende Substanz
oder Substanzen umso mehr in die Körperflüssigkeit zurück, statt
durch das Perfusat weitergeleitet zu werden oder beim Vorhandensein
eines im Perfusat gelösten
Enzyms oxidiert zu werden, je genauer das Konzentrationsgleichgewicht
in den Flüssigkeiten
an gegenüberliegenden
Seiten der Membran erreicht wird. Aufgrund des geringen Nettoflusses von
zu überwachenden
Substanzen durch die Schnittstelle 2 während einer vorgegebenen Zeitperiode
ist die Menge an Reaktionsmaterial, die pro Zeitperiode erforderlich
ist, entsprechend gering. Dies ermöglicht beispielsweise den Verzicht
auf Enzymmeßmittel
und die Verwendung einer kleinen Auswahleinrichtung 7.
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Wenn
die Ausgangstoffe einer Reaktion in der Auswahleinrichtung 7 einen
anderen Reaktanden als die zu überwachende
Substanz enthalten, der im Perfusat gelöst ist (beispielsweise Sauerstoff),
muß die
zugeführte
Menge jenes Reaktanden im Perfusat ausreichend für die Reaktion der ausgewählten zu überwachenden
Substanz (beispielsweise Glukose), die im Perfusat enthalten ist,
sein, so daß die
Reaktion nicht durch den Fluß jenes
für die
Reaktion erhältlichen
Reaktanden begrenzt wird. Es ist bekannt, zu diesem Zweck für eine hohe
Strömungsrate
des Perfusats zu sorgen, so daß eine
relativ geringe Konzentration der zu überwachenden Substanz im Perfusat erhalten
wird.
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Entsprechend
einer besonderen Ausführungsart
der vorliegenden Erfindung wird das Problem des Bereitstellens einer
ausreichenden Reaktandenmenge (beispielsweise Sauerstoff) durch Durchführen der
Reaktion auf eine solche Art gelöst, daß nur ein
bekannter Bruchteil des Stroms der zu überwachenden ausgewählten Substanz
in der Auswahleinrichtung verbraucht wird und der verbleibende Bruchteil
derselben die Auswahleinrichtung ohne zu reagieren durchströmt. Der
bekannte reagierende Bruchteil der Substanz wird auf einem solchen
Niveau gehalten, daß ein
Rest des anderen Reaktanden ebenfalls ohne zu reagieren die Enzyme
passiert, d.h., so daß der
andere Reaktand nicht vollständig
verbraucht wird. Somit variiert der Strom des detektierbaren Reaktionsproduktes
(beispielsweise H2O2),
das aus dem reagierenden Bruchteil der ankommenden zu überwachenden
Substanz gebildet wird, mit der Konzentration jener Substanz im
Perfusat und kann somit als Maß für die Konzentration
der zu überwachenden
Substanz im Perfusat stromaufwärts
der Auswahleinrichtung verwendet werden.
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Der
Bruchteil des Flusses der zu überwachenden
Substanz, der in der Auswahleinrichtung reagiert, kann beispielsweise
durch Vorsehen einer begrenzten Menge von Enzymen oder durch Leiten
eines Bruchteils des Perfusats durch den Raum, in dem die Enzyme
immobilisiert werden, während
eine Diffusion insbesondere des Reaktanden, der nicht die zu überwachende
Substanz ist, aus dem Perfusat zugelassen wird, wobei er durch den
Raum, in dem die Enzyme immobilisiert werden, in jenen Raum tritt, wie
nachstehend detaillierter beschrieben wird.
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Statt
einer subkutanen Schnittstelle kann eine transkutane, nicht invasive
Schnittstelle, die gegen die Haut gehalten wird, verwendet werden.
Es ist ein gewichtiger Vorteil der Verwendung einer derartigen Schnittstelle,
daß es
nicht notwendig ist, in den Patienten einzudringen. Sei derartigen
Vorrichtungen ist die Schnittstelle vorzugsweise in Form einer Membran
vorgesehen, um unerwünschte
Substanzen aus der Perfusionsflüssigkeit
herauszuhalten. Jedoch kann eine derartige Schnittstelle auch in
Form eines offenen Fensters vorgesehen sein, das gegen die Haut
gehalten werden soll.
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Ein
Problem der transkutanen Schnittstellen ist es im allgemeinen, daß der Fluß der zu
detektierenden Substanz oder Substanzen relativ gering ist, was
in geringen Konzentrationen der zu überwachenden Substanzen im
Perfusat und damit in einer relativ geringen Empfindlichkeit resultiert.
Aufgrund der erfindungsgemäßen geringen
Strömungsrate
ist das Verhältnis
zwischen der Konzentration einer zu überwachenden Substanz im Perfusat
und der Konzentration jener Substanz in der Körperflüssigkeit – das typischerweise als Extraktionsbruchteil
des Mikrodialyseverfahrens bezeichnet wird – wesentlich höher als bei
den herkömmlichen
höheren
Perfusatströmungsraten,
so daß die
Empfindlichkeit der Meßmethode
entsprechend erhöht
ist.
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Beispiele
transkutaner Schnittstellen 2 sind in der internationalen
Patentanmeldung PCT/NL 93/00086 und auch in einer Veröffentlichung
unter dem Titel "Continuous
Monitoring of Glucose with a Transcutaneous Microdialysis Probe" von De Boer, Plijter-Goendijk
und Korf in Lancet 340 (1992) Seite 547–548, beschrieben.
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Wie
die bekannten Verfahren, in denen die Perfusion mit höheren Strömungsraten
geleitet wird, kann das erfindungsgemäße Verfahren auch zur Überwachung
anderer Substanzen als Glukose verwendet werden, vorausgesetzt,
daß geeignete
Auswahleinrichtungen verfügbar
sind. Auswahleinrichtungen zur Detektierung von Laktat, Ethanol
und Cholin sind beispielsweise in "On-line Real Time Monitoring of Extracellular
Lactate, Ethanol, Glucose and Choline using Microdialysis and Enzyme
Selectors" von Korf
et al. in "Techniques
in the Behavioural and Neural Sciences", Robinson and Justice (Herausgeber),
Elsevier Science Publ. Cie., Amsterdam, New York (1991), Seite 349–368, beschrieben.
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Andere
vorstellbare Anwendungen sind die kontrollierte Verabreichung von
Zytostatika, intravenös
verabreichter Anästhetika,
Verabreichung von Theophylin an neugeborene Babys mit Atemproblemen
und die Überwachung
der Konzentrationen des Kortisons, des Adrenalins und des Peptid-Adrenocortitrophormons
bei an Depressionen leidenden Patienten.
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Vorzugsweise
werden die Enzyme in der Auswahleinrichtung 7 zwischen
Membranen immobilisiert. Solche Auswahleinrichtungen sind kompakt, schnell
und sehr empfindlich. Material, an das die Enzyme gebunden sind,
ist nicht erforderlich, so daß eine
große
Menge an Enzymen in einem sehr kleinen Raum immobilisiert werden
kann. Andere Vorteile dieser Art von Auswahleinrichtung sind, daß die Enzyme
sehr stabil sind, wenn sie unter geeigneten Bedingungen gehalten
werden, niedrige Kosten, Vermeidung der Inaktivierung der Enzyme
durch chemische Immobilisierung und einfache Bildung und Haltung.
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Ein
sehr vielseitig einsetzbares und spezifisches Auswahlmittel wird
erhalten, wenn anstelle von Enzymen ein Komplex eines Antikörpers und
eines antikörperspezifischen
Derivats der zu überwachenden
Substanz, der durch einen Detektor detektierbar ist, im Raum zwischen
den Membranen immobilisiert wird. Ein anderer Vorteil einer solchen
Auswahleinrichtung ist es, daß sie
nicht auf irgendeinen im Perfusat gelösten Reaktanden (wie z.B. Sauerstoff)
für die
Auswahl der zu überwachenden
Substanz gestützt
ist, so daß hohe
Konzentrationen der zu überwachenden
Substanz ermöglicht
werden können, ohne
daß spezielle
Maßnahmen
zur Vermeidung der Begrenzung der gemessenen Konzentration der zu überwachenden
Substanz aufgrund eines Mangels an einem Reaktanden ergriffen werden
müssen.
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Ein
Derivat, wie es vorstehend beschrieben ist, sollte weniger Affinität zum Antikörper als
die zu überwachende
Substanz haben und kann zur Erleichterung der Detektierung markiert
werden. Im allgemeinen wird die Markierung inhärent die erforderliche Reduktion
der Affinität
zum Antikörper
herbeiführen.
Wenn die zu überwachende
Substanz den Komplex erreicht, ersetzt sie das Derivat, das durch
das Perfusat durch die Membran, die an den Raum angrenzt, mitgeführt wird
und stromabwärts
durch den Detektor detektiert wird. Die Menge des detektierten Derivats
ist proportional zur Menge der Substanz, die im Raum der Auswahleinrichtung
ankommt. Der Detektor ist, wie vorhergehend beschrieben, vorzugsweise
ein elektrochemischer Detektor, da ein solcher Detektor kompakt
und von einfacher Konstruktion ist. Jedoch können im Prinzip auch andere
Kombinationen des Markierens und geeigneter Detektoren verwendet
werden, um von anderen Detektierungsprizipien wie der Fluorometrie,
Chemilumineszenz und Radiometrie Gebrauch zu machen. Solche Detektierungsprinzipien
können
auch angewendet werden, wenn die Auswahleinrichtung Enzyme enthält.
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Die
Substitutions-, Markierungs- und Detektierungsprinzipien sind als
solche wohlbekannt, beispielsweise aus Immunoassay-Meßtechniken,
und eine große
Vielzahl an Testkoffern zum Ausführen dieser
Techniken ist im Handel erhältlich.
Jedoch sind solche Immunoreaktionsverfahren, soweit es den Anmeldern
bekannt ist, bis jetzt nur off-line angewendet worden und waren
deshalb nicht zum Überwachen geeignet.
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Wenn
nach einiger Zeit zuviel des Antikörpers von der zu überwachenden
Substanz besetzt worden ist, kann die Auswahleinrichtung leicht
durch Leiten einer überschüssigen Menge
des Derivats durch die Auswahleinrichtung wieder bestückt werden.
Alternativ dazu können
die Inhalte der Auswahleinrichtung einfach durch einen frischen
Komplex von Antikörpern
und Derivaten ersetzt werden. Wenn eine Auswahleinrichtung, die
einen Komplex von Antikörpern
und Derivaten der zu überwachenden
Substanz enthält,
wie es vorstehend beschrieben ist, verwendet wird, ist es insbesondere
vorteilhaft, daß beim
erfindungsgemäßen Verfahren
relativ kleine Mengen von Reaktionsmaterial pro Zeiteinheit verbraucht
werden, da viele dieser Komplexe extrem teuer sind und andererseits
das Wiederbestücken der
Auswahleinrichtung ein ziemlich beschwerliches Verfahren ist.
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Substanzen,
die unter Verwendung eines Komplexes von Antikörpern und Derivaten der zu überwachenden
Substanz ausgewählt
werden können,
sind typischerweise Substanzen, deren Konzentrationen im Patienten
sehr gering sind, wie z.B. Hormone und Medikamente. Insbesondere
für solche Anwendungen
ist der vorstehend beschriebene Effekt, daß das Verhältnis zwischen der Konzentration einer
zu überwachenden
Substanz im Perfusat und der Konzentration jener Substanz in der
Körperflüssigkeit
wesentlich größer ist
als bei den gewöhnlichen,
höheren
Perfusatströmungsraten,
sehr vorteilhaft, da er eine erhöhte
Meßempfindlichkeit
mit sich bringt.
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Antikörper können sowohl
polyklonale als auch monoklonale Antikörper und auch Antigenbindefragmente
derselben einschließen,
die durch Reinigung von durch ein Tier erzeugten Material oder durch
Rekombinationsverfahren erhalten worden sein können. Fab- und Fab'2-Fragmente können einfach
durch chemische Spaltung erhalten werden. Kleinere Bindefragmente
bis hinab zu molekularen Erkennungseinheiten (die nur aus einer
komplementären
Bestimmungsregion bestehen) werden für gewöhnlich durch DNA-Rekombinationsverfahren
hergestellt. DNA-Rekombinationsverfahren können auch zur Herstellung von
Antikörpern
mit zwei spezifischen Wirksamkeiten oder von Antikörpern, die
an andere Proteine gekoppelt sind, verwendet werden. Auch Enzyme
können
im Prinzip in Form von ganzen Enzymen oder Fragmenten derselben
vorgesehen werden und können
durch Reinigung oder Rekombinationsverfahren erhalten werden.
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In
den 2 bis 5 sind einige Vorrichtungen
zum Ausführen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
detaillierter gezeigt.
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In
den 2 und 3, sind Aufnahme- und Detektierungsmodule
zur Verwendung in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gezeigt, von
denen jedes aus drei modularen Körpern
aus Kunststoffmaterial (beispielsweise Polyoxymethylen) zusammengesetzt
ist.
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In
der in 2 gezeigten Vorrichtung bildet der stromaufwärts (linksseitig)
gelegene Körper 12 eine
Kupplung, an die eine Schnittstelle durch eine Röhre 13, 14 gekoppelt
werden kann. Eine Leitung zum Versorgungsreservoir kann mit dem
Nippel 15 verbunden sein.
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Der
zentrale Körper 16 ist
sandwichartig konstruiert und enthält zwei Elektroden 17, 18 des
Preoxidators 8. Die Elektroden können beispielsweise aus glasartigem
Kohlenstoff und Kohlenstoff/Polytetrafluorethen (35%/65%) gemacht
sein. Ein solcher Körper kann
auf effiziente Art durch Verschachtelung der Materialschichten des
Kunststoffmaterials und des Materials der Elektroden und Bohren
der Leitung 4 durch das mehrfach geschichtete Material
hergestellt werden. Die Bohrung zum Bilden des jeweiligen Leitungsquerschnitts
hat vorzugsweise einen Durchmesser von 0,0725 mm. Ein größerer Durchmesser, beispielsweise
0,3 mm, kann vorzuziehen sein, wenn die Elektroden sich in die Leitung
erstrecken, so daß die
Leitung bei den Elektroden verengt wird. Um die Schichten des Preoxidators
ausgerichtet zu halten, kann ein Klebemittel aufgebracht werden,
bevor die Schichten aufeinandergesetzt werden. Alternativ dazu können beispielsweise
Bohrungen mit zwei oder mehreren Ausrichtungsstangen oder einer
Hülle um
das Schichtgebilde vorgesehen sein. Wenn ein Preoxidator 8 nicht
erforderlich ist, kann ein einzelnes Kunststoffteil einer entsprechenden
Form anstelle des gezeigten Körpers 16 vorgesehen
sein.
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Der
stromabwärts
gelegene Körper 19 enthält eine
Kammer 20 der Auswahleinrichtung 7 und drei Elektroden 21, 22, 23 des
Detektors 3. Die Kammer 20 enthält oder
soll das Auswahlmaterial, wie z.B. die Enzyme oder den Antikörperkomplex,
und die Derivate der Substanz oder Gruppe von Substanzen enthalten,
deren Konzentration überwacht
werden soll. Der Körper 19 hat
eine Struktur, die ähnlich wie
diejenige des Körpers 16 geschichtet
ist, und kann im wesentlichen auf dieselbe Art konstruiert sein.
Die Kammer 20 grenzt an zwei Membranen 24, 25 und
Wände des
stromabwärts
gelegenen Körpers 19.
Das Reaktionsmaterial im Raum 20 ist zwischen die Membranen 24 und 25 geschichtet.
Wenn das Reaktionsmaterial in Form einer relativ dicken Zone, wie
in den 2 und 3 gezeigt, vorgesehen ist, kann
es nützlich
sein, daß die
Kammer auch eine permeable Füllung
enthält,
um den Widerstand, auf den das Perfusat beim Passieren der Kammer 20 trifft,
zu verringern. Die stromaufwärts
gelegene Membran 24 wird mit der stromabwärts gelegenen Seite
des zentralen Körpers 16,
die eine negative konische Form hat, um eine Verteilung der durch
die Leitung 4 über
die stromaufwärts
gelegene Membran 24 ankommenden Flüssigkeit zu ermöglichen,
gegen das Reaktionsmaterial gehalten. Die stromabwärts gelegene
Membran 25 wird durch Flansche 26 an ihrer stromabwärts gelegenen
Seite gestützt,
um ein Faltenwerfen der Membran unter dem Einfluß des Drucks der Perfusatströmung zu
vermeiden.
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Die
stromaufwärts
gelegenen und die zentralen Elektroden 21, 22 des
Detektors 3 sind aus Platin und stellen die wirksamen Elektroden
dar. Die stromabwärts
gelegene Elektrode 23 ist eine Silber/Silberchlorid-Referenzelektrode.
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Am
stromabwärts
gelegenen Ende des stromabwärts
gelegenen Körpers 19 ist
ein Nippel 27 vorgesehen, mit dem eine Leitung zum Entsorgungsreservoir
verbunden werden kann. Das Entsorgungsreservoir kann eine oxidierende
Substanz, wie z.B. Ascorbinsäure,
enthalten, um H2O2-Gas,
das sich in der Auswahleinrichtung gebildet haben kann und andernfalls
zuviel Raum einnehmen würde,
wegzufangen.
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Die
in 3 gezeigte Vorrichtung unterscheidet sich von
derjenigen von 2 dadurch, daß anstelle
des stromaufwärts
gelegenen Körpers 12 ein stromaufwärts gelegener
Körper 28 vorgesehen
ist. Der stromaufwärts
gelegene Körper 28 umfaßt eine transkutane
Schnittstelle mit einer Membran 29. Der Abschnitt 30 der
Leitung 4 hinter der Membran 29 hat eine vergrößerte Breite,
um eine Schnittstelle mit einem ausreichend großen Fenster zur Wechselwirkung
mit der Haut zu erhalten.
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Der
stromaufwärts
gelegene Körper
weist weiterhin Widerstandselemente 31, 32, 33 zum
thermostatischen Heizen des Bereichs des Wechselwirkungsfensters
auf eine Temperatur, die geringfügig über dem
Bereich der normalen Hauttemperaturen des Patienten liegt, auf,
so daß sichergestellt
wird, daß die
Temperatur der Haut im Bereich des Wechselwirkungsfensters während der Überwachungsperiode
konstant gehalten wird. Kontakte 34 und 35 sind
zum Leiten von Strom für
die Widerstände 31, 32 und 33 vorgesehen.
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In 4 ist
eine Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung gezeigt, in der das Aufnahme- und Detektierungselement,
das in 3 gezeigt ist, enthalten ist. Die modularen Körper werden
axial durch elastisches Element 36 aneinandergedrückt. Das
Versorgungsreservoir 6, das Entsorgungsreservoir 5,
die Elektronik 9 einschließlich eines Aufzeichnungsspeichers 10,
eines Displays 11 und einer Batterie 37 sind in
einem Gehäuse 38 kompakter
Abmessungen positioniert. Das Gehäuse 38 ist außerdem mit
einer (nicht gezeigten) Öffnung
versehen, in die ein stromabwärts
gelegener Nippel 27 entfernbar eingeführt wird. Der stromaufwärts gelegene
Nippel wird entfernbar in eine (nicht gezeigte) Öffnung eingeführt, die
im freien Ende eines schwenkbaren Armes 39 vorgesehen ist.
Zum Anbringen des Aufnahme- und Detektierungsmoduls wird zuerst
der schwenkbare Arm 39 vom Gehäuse 38 weg geschwenkt.
Dann wird das Aufnahme- und Detektierungsmodul
so positioniert, daß sich
der stromabwärts
gelegene Nippel 27 vor der Öffnung im Gehäuse 38 befindet
und axial zu ihr ausgerichtet ist, und der Nippel wird in die Öffnung durch
axiale Bewegung des Aufnahme- und Detektierungsmoduls zur Öffnung hin
eingeführt.
Nachfolgend wird die Verbindung des stromaufwärts gelegenen Nippels 15 mit der Öffnung im
schwenkbaren Arm 39 durch Schwenken des Armes 39 gegen
das Aufnahme- und Detektierungsmodul, bis er gegen den stromaufwärts gelegenen
Nippel 15 stößt, hergestellt.
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Die
Vorrichtung umfaßt
außerdem
eine Verbindungsstelle 42 zum Anschließen einer Eingabe- und/oder
Ausgabevorrichtung, wie z.B. einer externen Vorrichtung zum Programmieren
der Vorrichtung mit Kalibrierungsdaten oder einer Vorrichtung zum Verabreichen
von Insulin und Glukose auf der Basis der Glukosekonzentrationsdaten,
die aus der Vorrichtung erhalten werden, auf.
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Die
in 4 gezeigte Vorrichtung weist außerdem Mittel
zum Anbringen der Vorrichtung am Körper in Form einer Abdeckung 40 auf,
die nur in strichpunktierten Linien dargestellt ist und die mit Klappen 41 versehen
ist, welche durch ein Pflaster an der Haut befestigt werden können, so
daß die Vorrichtung
auf jedem gewünschten
Teil des Körpers
getragen werden kann. Alternativ dazu kann die Abdeckung beispielsweise
mit einem Riemen versehen werden, um die Vorrichtung an einem Arm
oder einem Bein auf ähnliche
Weise anzubringen, auf die eine Armbanduhr getragen wird. Vorzugsweise
ist die Abdeckung mit einem Fenster vor dem Display 11 und
einer Öffnung
versehen, durch die ein Stopfen eingeführt werden kann.
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In
vielen Anwendungen ist es wichtig, daß die Perfusionsflüssigkeit
und die Auswahleinrichtung 7 auf einer konstanten Temperatur
gehalten werden. Da die gezeigte Vorrichtung dafür ausgelegt ist, am Körper (vorzugsweise,
jedoch nicht notwendigerweise, direkt auf dem Körper) angebracht zu werden, wird
beim Gebrauch auch die in ihr enthaltene Auswahleinrichtung auf
dem Körper
getragen werden. Dies bringt es mit sich, daß die Temperatur der Auswahleinrichtung
in einem großen
Ausmaß durch
die Temperatur des Körpers
geregelt wird, so daß Mittel zum
Konstanthalten der Temperatur der Auswahleinrichtung nicht erforderlich
sind oder nur eine sehr begrenzte Kapazität zu haben brauchen. Der Energieverbrauch
der Vorrichtung ist entsprechend verringert.
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Die
Temperatur der Auswahleinrichtung 7 und des Perfusats kann
insbesondere effektiv und effizient auf einem konstanten Niveau
gehalten werden, wenn die Auswahleinrichtung 8 thermisch
von der Umgebung des Körpers
isoliert ist. Um diese Isolierung zu erhalten, ist in der gezeigten
Vorrichtung die Abdeckung 40 mit einem Isolationsmaterial
versehen, so daß sie
eine thermisch isolierende Schicht bildet, die die Vorrichtung bedeckt
und eine Seite der Vorrichtung, die in einer zum Körper hin
gerichteten Position getragen werden soll, freiläßt, wenn sie sich in ihrer
zusammengebauten Position befindet. Eine konstante Temperatur des
Perfusats und der Reservoire und der das Perfusat enthaltenden Leitungen
ist zur Erlangung einer konstanten Strömungsrate des Perfusats, die
nicht durch thermische Expansion und Kontraktion des Perfusats,
der Leitung und der Reservoire gestört wird, vorteilhaft. Dies
ist insbesondere wichtig, wenn die Leitung extrem langgezogen ist, d.h.
einen kleinen Querschnitt im Vergleich zu ihrer Länge hat.
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Wenn
die Abdeckung 40 in zusammengebauter Position ist, bildet
sie eine thermisch isolierende Schicht, die auch die transkutane
Schnittstelle 2 bedeckt. Aufgrund dieser Isolation ist
sehr wenig Energie erforderlich, um die Temperatur der Haut im Bereich
der Schnittstelle auf dem Niveau zu halten, das im Vergleich zum
Bereich normaler Hauttemperaturen geringfügig erhöht ist.
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Um
die Abmessungen und das Gewicht der Vorrichtung weiter zu reduzieren,
kann sie mit einem gemeinsamen thermostatischen Heizelement zum Halten
sowohl der Auswahleinrichtung als auch der Haut im Bereich des Aufnahmelements
auf einer konstanten Temperatur, welche geringfügig über dem Bereich normaler Köpertemperaturen
liegt, versehen sein.
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5 zeigt
ein Aufnahme- und Detektierungsmodul einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, das
in einem Katheter enthalten ist. Da ein Katheter im allgemeinen
nicht über
sehr lange Zeit im Körper des
Patienten gehalten wird und da die Strömungsrate des erfindungsgemäßen Verfahrens
sehr niedrig ist, können
der Detektor 3 sowie jeweils das Versorgungs- und Entsorgungsreservoir 6 und 5 sehr
kompakt sein, so daß diese
Teile im Katheter gelegen sein können
und Zufuhr- und Abführleitungen,
die sich entlang dem Katheter erstrecken, werden nicht benötigt. Darüber hinaus
wird ein sehr schnelles Ansprechen des Detektors 3 erreicht,
da der Detektor 3 sehr nahe an der Schnittstelle 2 positioniert
sein kann. Die in 5 gezeigte Ausführungsform
ist auch mit einem Preoxidator 8 und einer Auswahleinrichtung 7 versehen.
Aufgrund der geringen Strömungsrate
des erfindungsgemäßen Verfahrens
und den entsprechend geringen Kapazitätsanforderungen, die diese
Teile erfüllen
müssen,
können
auch diese Teile der Vorrichtung ausreichend kompakt gemacht werden,
um im Katheter positioniert zu werden. Elektrische Verbindungen,
die im allgemeinen durch das Bezugszeichen 43 bezeichnet
sind, erstrecken sich vom Preoxidator 8 und dem Detektor 3 in eine
Richtung, die vom freien Ende des Katheters wegführt. Um eine erhöhte Zuverlässigkeit
der Vorrichtung und eine geringere Störanfälligkeit zu erhalten, kann
ein Teil der Elektronik auch innerhalb des Katheters, unmittelbar
angrenzend an den Detektor 3, gelegen sein.
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Die
Hauptstruktur einer gegenwärtig
am stärksten
bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist in den 6 bis 10 gezeigt.
Die 11 und 12 zeigen
alternativ dazu stärker
bevorzugte Strukturen für
die Auswahleinrichtung und den Detektor, die anstelle der in den 6 und 7 gezeigten
Strukturen in der in den 8 bis 10 gezeigten
Vorrichtung enthalten sein können.
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In
dieser Vorrichtung grenzt die Leitung 4 stromabwärts der
Schnittstelle an einer Tygonröhre mit
einem inneren Durchmesser von etwa 0,3 mm. Eine Auswahleinrichtung 7 ist
vorgesehen, in der das Reaktionsmaterial in einer Dialysefaser 124 (Innendurchmesser
etwa 0,1 mm, Außendurchmesser
etwa 0,2 mm), deren Enden versiegelt sind und die sich durch die
Leitung 4 hindurch erstreckt, immobilisiert wird. Die Dialysefaser 124 erstreckt
sich axial in der Leitung, so daß eine relativ große effektive
Kammer 20 erhalten wird.
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Da
die Dialysefaser 124 in die Leitung 4 mit einigem
Zwischenraum paßt,
strömt
die Perfusionsflüssigkeit
beim Gebrauch teilweise an der Kammer vorbei und strömt teilweise
durch die Kammer 20. Dort, wo die Vorrichtung für die Detektierung
von Glukose verwendet wird, tritt nur ein im wesentlichen konstanter
relativer Bruchteil des Gesamtglukoseflusses in die Kammer ein – entweder
mit der Perfusionsflüssigkeit,
die die Wand der Dialysefaser durchdringt, oder durch Diffusion
durch die Dialysefaser – und
reagiert unter dem Einfluß des
in der Dialysefaser immobilisierten Enzyms. Sauerstoff diffundiert
schneller als Glukose, so daß der
relative Bruchteil des Gesamtsauerstofflusses durch die Leitung 4, der
in die Kammer 20 eintritt, größer ist als der vorstehend
erwähnte
relative Bruchteil des Gesamtglukoseflusses durch die Leitung 4,
der in die Kammer 20 eintritt. Aufgrund dieses Effekts
wird bei höheren Glukosekonzentrationen
in der Perfusionsflüssigkeit die
speziell bei niedrigen Strömungsraten
entsprechend der vorliegenden Erfindung auftreten, eine Begrenzung
der Wasserstoffperoxidmenge, die aufgrund mangelnden für die Reaktion
verfügbaren
Sauerstoffs entsteht, vermieden. Es wird angemerkt, daß es für den vorstehend
beschriebenen Effekt notwendig ist, daß die Strömungsgeschwindigkeit der Flüssigkeit,
die die Auswahleinrichtung 7 durchströmt, auf der einen Seite ausreichend
niedrig ist, um es zu ermöglichen,
daß wesentliche
Mengen an Sauerstoff in die Kammer diffundieren, aber andererseits
ausreichend groß ist,
um eine Diffusion zu großer
Mengen an Glukose in die Kammer 20 zu verhindern. Natürlich kann
der vorstehend beschriebene Effekt auch mit anderen zu überwachenden
Substanzen und anderen Reaktanden verwendet werden, vorausgesetzt,
daß der Reaktand,
der von den zu überwachenden
Substanzen verschieden ist, schneller durch die Perfusionsflüssigkeit
diffundiert als die zu überwachende
Substanz oder Gruppe von Substanzen.
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Wenn
die Molekülgröße der zu überwachenden
Substanz wesentlich größer ist
als diejenige des anderen Reaktanden, kann eine selektive Diffusion aus
dem Perfusat, das an der Kammer vorbeiströmt, in der die Enzyme immobilisiert
werden, in jene Kammer auch durch Versehen eines Teils der Kammer
mit porösen
Wänden
erreicht werden, die eine solche Porengröße haben, daß der andere
Reaktand die Wände
zumindest leichter als die zu überwachende Substanz
durchdringen kann.
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Ein
anderer Vorteil der Anordnung, in der ein Zwischenraum zwischen
der Kammer 20 und den Wänden
der Leitung 4 vorhanden ist, ist es, daß eine große Menge an Reaktionsmaterial
vorgesehen werden kann, ohne einen hohen Strömungswiderstand zu verursachen.
Das Perfusat kann an der Kammer 20 vorbeiströmen und
mit der Kammer durch Diffusion durch die porösen Wände der Kammer 20,
im wesentlichen ohne tatsächlich
durch die Kammer 20 hindurchzufließen, wechselwirken.
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Der
Detektor 3 weist Elektroden 21, 22, 23 vom
gleichen Material, wie es vorstehend beschrieben wurde, auf, die
jedoch in Form von drahtförmigen Stiften,
die durch die Wände
der Leitung 4 gesteckt sind und sich transversal durch
die Leitung erstrecken, vorgesehen sind. Jeder der Drähte 21, 22, 23 hat
einen Durchmesser, der wesentlich kleiner ist als der Durchmesser
der Leitung 4 (beispielsweise weniger als 80%). Vorzugsweise
beträgt
der Durchmesser der Elektrodenstifte etwa 0,12 mm. Der Abstand zwischen
den Drähten 21, 22, 23 beträgt vorzugsweise
zwischen 0,05 und 2,5 mm in Longitudinalrichtung der Leitung 4.
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Bei
niedrigen Strömungsraten
ist es sehr wichtig, daß die
Oberflächen
der Leitung und der Elektroden sehr glatt sind, um die Tendenz zur
Bildung von Gasblasen, die am Material, das an die Leitung und an
die Elektroden angrenzt, hängen,
zu verringern. Solche Blasen stören
das Meßergebnis.
In der Auswahleinrichtung 7 und dem Detektor 3,
die in den 6 und 7 gezeigt
sind, kann eine sehr glatte Oberfläche der Elektroden und der
Wände der Leitung 4 leicht
erhalten werden. Die Tygonröhre
wird durch Extrusion oder Ziehen hergestellt, so daß es relativ
leicht ist, eine glatte innere Oberfläche zu erhalten. Die Elektroden 21, 22, 23 können leicht
poliert werden, da der Poliervorgang auf der Außenseite derselben durchgeführt werden
kann.
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Da
die Leitung 4 angrenzend an die Elektroden verengt ist,
strömt
die gesamte Perfusionsflüssigkeit
nahe an den Elektroden 21, 22, 23 vorbei,
wodurch eine Gelegenheit zur Wechselwirkung mit den Elektroden für einen
großen
Teil der Konstituenten der Perfusionsflüssigkeit gegeben wird. Dieser
Effekt ist insbesondere in der vorliegenden Erfindung nützlich,
da aufgrund der geringen Strömungsgeschwindigkeiten
die Strömung
entlang der Elektroden laminar ist, so daß die Flüssigkeit sehr wenig durchmischt ist.
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Ein
anderer Vorteil des verengten Durchgangs bei den Elektroden 21, 22, 23 ist
es, daß die Strömungsgeschwindigkeiten
entlang den Oberflächen
der Elektroden relativ hoch sind, so daß Blasen, die an den Elektroden 21, 22, 23 hängen, effektiver weggespült werden.
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Die
Auswahleinrichtung 7 und der Detektor 3 können auf
sehr einfache Weise aus im Handel erhältlichen Teilen hergestellt
werden. Dies verringert die Herstellungskosten der Vorrichtung in
einem Ausmaß,
das ihre Verwendung als wegwerfbares oder teilweise recycelbares
Instrument attraktiv macht.
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Während Experimenten
mit der in den 6 und 7 gezeigten
Vorrichtung bei einer Strömungsrate
von 6 μl
pro Stunde und einer Glukosekonzentration in der Perfusionsflüssigkeit
von 5 mMol wurde ein Strom von 7 nA an den Elektroden bei einer
Spannung von 500 mV gemessen. Wenn die Strömungsrate erniedrigt wurde,
stieg der Strom an.
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Ein
anderer vorteilhafter Effekt, der bei sehr geringen Strömungsraten
auftritt, wenn Elektroden 21, 22, 23 dicht
hinter der Kammer 20 positioniert sind, ist, daß es an
den Elektroden gebildetem O2 ermöglicht wird,
stromaufwärts
in die Kammer 20 zu diffundieren und beim Vorhandensein
der Enzyme wieder zu reagieren, um Wasserstoffperoxid zu bilden. Dies
trägt ebenfalls
zur Lösung
des Problems des Sauerstoffmangels im Perfusat bei.
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Der
einfache Aufbau und die Leichtigkeit der Herstellung der Detektoren
und der Auswahleinrichtungen im allgemeinen, wie vorstehend mit
Bezug auf die 6 und 7 beschrieben,
ist für
viele andere Anwendungen vorteilhaft, wie z.B. in-vitro-Messungen, und im
allgemeinen dort, wo kostengünstige
Detektoren in Miniaturformat und/oder Auswahleinrichtungen benötigt werden.
Insbesondere die Möglichkeit
des einfachen Immobilisierens von Enzymen oder eines Antikörperkomplexes
und Derivaten einer Substanz, deren Konzentration oder deren bloßes Vorhandensein
bestimmt werden soll, ist für
viele Anwendungen vorteilhaft.
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Die
gegenwärtig
am meisten bevorzugte Struktur, die in den 11 und 12 gezeigt
ist, unterscheidet sich von der in den 6 und 7 gezeigten
Struktur dadurch, daß die Dialysefaser 124 sich
transversal von einer Seite der Leitung 4 zur gegenüberliegenden
Seite erstreckt und dadurch, daß die
wirksamen Elektroden aus Platin seitlich voneinander beabstandet
in einer Richtung angeordnet sind, die senkrecht zur Leitung 4 ist.
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Da
die Dialysefaser 124 transversal durch die Leitung 4 angeordnet
ist, wird der Zusammenbau der Struktur erleichtert und die wirksame
Wandoberfläche
der Dialysefaser 124 ist leicht zu kontrollieren. Die Menge
des selektiven Mediums im Teil der Dialysefaser 124 innerhalb
der Leitung ist geringer als in der in den 6 und 7 gezeigten
Struktur. Jedoch kann dieser Nachteil leicht dadurch überwunden
werden, daß das
selektive Medium in der Dialysefaser 124 axial verschoben
wird, oder daß die
Dialysefaser 124, in der das selektive Medium immobilisiert
ist, axial versetzt wird. Zur axialen Verschiebung des selektiven
Mediums innerhalb der Dialysefaser 124 ist eine peristaltische
Pumpe 45, die mit einer Leitung 46 zusammenwirkt,
vorgesehen. Der Querschnitt der Leitung 46 und ein drehbares
Teil 47 der peristaltische Pumpe sind so bemessen, daß eine vorgegebene
Anzahl an Drehungen des Drehteils 47 die erforderliche
axiale Verschiebung zum Ersetzen des selektiven Mediums in der Kammer 20 bewirkt. Die
peristaltische Pumpe 45 kann beispielsweise alle 24 Stunden
durch Verwendung eines Spezialschlüssels von Hand angetrieben
werden. Beim Betrieb ist die Dialysefaser 124 vorzugsweise
nahe an die Wände
der Leitung 4 grenzend abgeschlossen, um einen Ausfluß entlang
der Dialysefaser 124 zu verhindern. In einigen Anwendungen
kann es auch ausreichend sein, die Dialysefaser weiter entfernt
von den Wänden
der Leitung 4 abzuschließen.
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Aufgrund
der Position der wirksamen Elektroden 21, 22,
die seitlich im selben Querschnitt der Perfusatströmung beabstandet
sind, wird die Leitung 4 angrenzend an die wirksamen Elektroden
besonders effektiv verengt, so daß die Perfusionsflüssigkeit,
die zwischen den wirksamen Elektroden 21, 22 durchströmt, besonders
effektiv mit den Elektroden wechselwirkt, und Blasen, die an den
Elektroden 21, 22 hängen, werden besonders gut
weggespült.
Da der Querschnitt der Flüssigkeitsströmung, der
den elektrischen Strom an den wirksamen Elektroden 21, 22 festlegt,
in Strömungsrichtung
relativ kurz ist, wird ein sehr rasches und direktes Ansprechen
auf Fluktuationen der Konzentrationen der zu überwachenden Substanz in der
Flüssigkeitsströmung erreicht. Darüber hinaus
werden durch Diffusion verursachte Störungen, die als Flüssigkeitsströmungen von
einer wirksamen Elektrode zu anderen auftreten, eliminiert.
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Wenn
es erwünscht
ist, einen etwas größeren Querschnitt
frei für
den Durchtriff der Flüssigkeit zu
lassen, können
die Elektroden auch voneinander in einer Richtung quer zur Achse
der Leitung 4 beabstandet sein. Jedoch werden die vorstehenden
Vorteile des Beabstandens der Elektroden transversal zur Achse der
Leitung zu einem geringeren Ausmaß erreicht, wenn die Richtung,
in der die Elektroden beabstandet sind, in einem geringeren Ausmaß transversal
zur Achse der Leitung 4 ist.
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Sowohl
die in den 5 und 6 als auch die
in den 11 und 12 gezeigten
Ausführungsformen
der Auswahl- und Detektierungseinheit werden vorzugsweise nach dem
Zusammenbau sterilisiert und, kurz bevor sie verwendet werden, mit
selektivem Medium gefüllt.
Nach dem Füllen
der Dialysefaser 124 können
Barrieren 44 beispielsweise dadurch erhalten werden, daß die Faser 124 zusammengeklemmt
wird, oder daß die
Enden der Faser 124 abgesiegelt werden, wobei ein geeignetes Kunstharz
oder dergleichen verwendet wird. Um selektives Material in der Kammer 20 zu
ersetzen, können
die Barrieren 44 zeitweilig entfernt werden.
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13 zeigt
experimentelle Ergebnisse mit einer Struktur, wie sie in den 11 und 12 gezeigt
ist, bei einer Strömungsrate
von 6 μl
pro Stunde und Glukoseoxidaseenzymen als selektives Medium. Wie
in 13 gesehen werden kann, wird bereits in einem
experimentellen Aufbau ein sehr gutes lineares Verhalten des Detektors
erreicht.
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Der
allgemeine Bauplan der am stärksten bevorzugten
Ausführugsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist in den 8, 9 und 10 gezeigt.
Die Vorrichtung umfaßt
ein im allgemeinen scheibenförmiges
Gehäuse 38 von
der Größe einer Armbanduhr.
Ein Verbindungsglied 42, mit dem eine Energieversorgung,
ein Display und Registrierungsmittel verbunden werden können, ist
an einer Seite des Gehäuses 38 zentral
positioniert. Die Elektronik 9 ist zentral im Gehäuse 38 zwischen
einem Detektor 3, einer Auswahleinrichtung 7 und
einem Preoxidator 8 auf einer Seite und dem Verbindungsglied 42 auf der
anderen Seite positioniert.
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Die
Vorrichtung weist ein Versorgungsreservoir 6, ein Entsorgungsreservoir 5,
das mit flüssigkeitsabsorbierendem
Material gefüllt
ist, eine Leitung 4, die sich zwischen dem Versorgungsreservoir 6 und dem
Entsorgungsreservoir 5 erstreckt, und eine Schnittstelle
in Form einer Membran 29, hinter der sich ein Abschnitt 30 der
Leitung erstreckt, auf. Die Membran 29 soll gegen die Haut
gehalten werden, so daß Substanzen
im Körper
des Patienten durch die Membran 29 in den Teil 30 der
Leitung 4 hinter der Membran 29 durchtreten und
durch vorbeiströmende Perfusionsflüssigkeit
mitgeführt
werden. Nach dem Passieren des Teils 30 der Leitung 4 hinter
der Membran 29 wird die Perfusionsflüssigkeit durch den Preoxidator 8 behandelt,
durch die Auswahleinrichtung 7 geleitet, und ein Überwachungssignal,
das vom Fluß einer
Substanz abhängt,
die aus der Auswahleinrichtung 7 kommt, wird durch den
Detektor 3 erzeugt. Das Überwachungssignal wird von
der Elektronik 9 verarbeitet, und ein entsprechendes Signal,
das ein Konzentrationssignal, welches die Konzentration der zu überwachenden
Substanz oder Gruppe von Substanzen in der Körperflüssigkeit repräsentiert,
sein kann, wird über
das Verbindungsglied 42 übertragen, wo es zur Überwachung
und Registrierung der Konzentration der ausgewählten Substanz in der Körperflüssigkeit
des Patienten verwendet wird.
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Das Überwachungssignal
oder das Konzentrationssignal kann mit einem oder mehreren Referenzsignalen
verglichen werden, um Kontrollsignale zu erzeugen, wenn eines der
Referenzsignale erreicht oder überschritten
wird. Die Kontrollsignale können
wiederum zum Auslösen
von Korrekturhandlungen verwendet werden, wie z.B. das Kontrollieren der
Dosierung eines Medikaments und/oder das Auslösen eines Alarmsignals für eine Überwachungsperson.
Außerdem
kann ein dem Konzentrationssignal entsprechender Wert angezeigt
und/oder registriert werden.
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Die Überwachungssignale
oder die Konzentrationssignale können
an ein zentrales Verarbeitungszentrum, das vom menschlichen oder
tierischen Körper
entfernt liegt, weitergeleitet und dort verarbeitet werden, so daß – beispielsweise
nachts – eine
einzige Person über
den Zustand einer Anzahl an Patienten wachen kann.