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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
Abgabe-Systeme für
Aktivstoffe in Form diskreter Einheiten, welche eine feste Suspension
eines Nichtfett-Feststoftsubstrats in einem festen Fett beinhalten.
Diese Einheiten werden unter Verwendung der Blitz-Fließ-Behandlung
zur Bildung diskreter kugelförmiger
Körper
einer festen Suspension hergestellt. Diese Anmeldung ist eine teilweise
Nachfolge-Anmeldung (continuation-in-part) der US-Anmeldung Serien
Nr. 08/269,679, welche am 1. Juli 1994 eingereicht wurde.
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Technischer
Hintergrund der Erfindung
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Die Verarbeitung von Materialien
unter Verwendung von Extrusions-Techniken und Sprühdüsen wird bereits
seit vielen Jahren verwendet. Insbesondere in der Lebensmittelindustrie,
der kosmetischen und pharmazeutischen Industrie sind essbare Inhaltsstoffe
einer Anzahl verschiedener Verarbeitungstechniken unterzogen worden,
durch welche die Inhaltsstoffe aus ihrer ursprünglichen Struktur in eine neue
Form überführt werden.
Solche Umwandlungen erfolgen in der Regel durch Anwendung von Druck
und Hitze sowie durch verschiedene Lösungsmittel.
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Es existieren viele Formen der Sprühtrocknung,
welche über
die Jahre für
eine Vielzahl von Anwendungen verwendet worden sind. Im allgemeinen
beinhaltet Sprühtrocknung
die Zerstäubung
eines Ausgangsstoffes in wässriger
Lösung
zu einem Sprühnebel,
gefolgt von dem Kontakt mit einem Trocknungsmittel, z. B. Luft,
was in der Verdampfung der Feuchtigkeit sowie in getrockneten Partikeln
resultiert. Die Zerstäubung
eines Nahrungsmittels zu einem Sprühnebel resultiert im Aufbrechen
der Flüssigkeit
in Tröpfchen,
die dann getrocknet werden, wenn sie in einem Medium aus warmer
oder heißer
Luft suspendiert werden. Die Düsen,
aus denen der Sprühnebel
ausströmt,
können
aus einer Vielzahl verschiedener Formen und Anordnungen ausgewählt werden
und eine Anzahl verschiedener Effekte erzeugen. Zum Beispiel können die
von der Sprühdüse ausgehenden
Kräfte
den Bereichen Zentrifugalkraft, Druck, Kinetik oder Schall angehören. Düsen, die
in der Regel von konischer Form sind, können Innenteile mit Aussparungen,
Wirbelkammern oder anderen geometrischen Ausgestaltungen aufweisen,
die der Flüssigkeit
einen speziellen Effekt oder eine spezielle Eigenart vermitteln,
wenn sie durch die Austrittsöffnung
gedrückt
wird.
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Diese unterschiedlichen Ausgestaltungen
sind ausgiebig untersucht worden, mit dem Ergebnis, dass derzeit
wenig Verständnis
hinsichtlich der Feinheiten der Tröpfchenbildung in einer Sprühtrocknungsanlage vorhanden
ist. Obwohl eine Anzahl an Theorien vorgebracht wurde, um die Bildung
der Tröpfchen
und ihrer Variationen zu erklären,
hat sich die Komplexität
der Tröpfchenbildung
präziser
empirischer Korrelation widersetzt. Tatsächlich sind – in Abhängigkeit
vom Druck, der Art der verwendeten Flüssigkeit und des Düsentyps – nur allgemeine
Schlussfolgerungen in der Literatur verzeichnet worden. Diese Schlussfolgerungen
enthalten die Beobachtung, dass die Austrittsgeschwindigkeit der
Tröpfchen
aus der Düse
die Feinheit und Größenverteilung
der resultierenden Tröpfchen
in hohem Maße
beeinflusst. Zusätzlich
wird von einigen Experten empfohlen, dass die beste Zerstäubung dadurch
erreicht werde, die Austrittsgeschwindigkeit der Flüssigkeit
aus der Düse über einem
bestimmten Minimalwert zu halten.
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Zusätzlich zu den an der Standard-Sprühtrocknungs-Verarbeitung
beteiligten Trocknungsschritten sind auch die Sprühkühlung oder
das Sprühgefrieren
von Materialien weit verbreitet. Zum Beispiel ist es bekannt, Fette
zu verwenden, die bei Raumtemperatur fest sind, diese zu einer Flüssigkeit
zu schmelzen und sie über
eine Düse
in eine gekühlte
Kammer zu versprühen,
wo sich die Tröpfchen
verfestigen. Bei diesem Verfahren wird das Fett über eine recht wesentliche
Zeitspanne erhöhten
Temperaturen ausgesetzt, so dass sich das Fett über seinem Schmelzpunkt und
damit im geschmolzenen Zustand befindet. Diese Bedingungen sind notwendig,
um das Fett in geeigneter Weise in erstarrte Tröpfchen zu überführen und eine Verstopfung der Verarbeitungsanlage
zu verhindern.
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Im Bereich der konventionellen Verfahren
der Sprühtrocknung
oder des Sprühgefrierens
bestehen mehrere Nachteile. Erstens resultieren diese Verfahren
darin, die zu verarbeitenden Materialien einer erheblichen andauernden Hitzebehandlung
(hegt history) zu unterziehen, was im Falle hitzeempfindlicher Materialien inakzeptabel
ist. So erfolgt beispielsweise bei hochflüchtigen Aromaölen oder
hitzeempfindlichen Süßstoffen wie
Aspartam eine Beeinträchtigung
ihrer vollen Aktivität,
wenn sie Hitze ausgesetzt werden. Das selbe gilt für Arzneimittel,
die ihre Aktivität
verlieren, wenn sie überhöhter Hitze
ausgesetzt werden. Darüber
hinaus sind die Heizkammern, die zum Verdampfen des Wassers oder
anderer Lösungsmittel
in konventionellen Verfahren der Sprühtrocknung benötigt werden,
kostspielig und ineffizient.
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Zweitens wird Sprühtrocknung gewöhnlich in
wässrigen
Medien durchgeführt,
wobei das Wasser während
des Trocknungsvorganges entfernt wird. Die Verwendung von Wasser
oder anderen Lösungsmitteln
erfordert zusätzliche
Maßnahmen
im Hinblick auf die der Verarbeitung und dem Abtransport dienende
Ausstattung. All dies trägt
ebenfalls zu den Kosten des Verfahrens und des Systems bei und schließt die Verwendung wasserempfindlicher
Materialien aus. Des weiteren ist die Sprühtrocknung ein Verfahren mit
relativ geringer Produktausbeute und erfordert hohe Energiemengen
zur Verdampfung des Wassers. Dies ist selbstverständlich im
Hinblick auf den Energieverbrauch ineffizient.
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Im Verfahren der Sprühtrocknung
und des Sprühgefrierens
wird das Ausgangsmaterial in einem Mischgefäß bis zu seinem geschmolzenen
Zustand erhitzt und in eine Zufuhrleitung gepumpt, die mit einer Düse verbunden
ist. Die Zufuhrleitung und die Düse
müssen
auf erhöhter
Temperatur gehalten werden, um das zugeführte Material flüssig zu
halten. Im Fall von Fetten, die bei Raumtemperatur fest sind, muss
genügend
Hitze angewandt werden, um das Fett in flüssigem Zustand zu halten, und
zwar sowohl im Mischgefäß als auch
während
seines Transports zum Düsenkopf.
Im Fall der Sprühtrocknung
wird weiterhin Hitze in Form heißer Luft angewandt, die verwendet
wird, um die Tröpfchen
zu trocknen, wenn sie aus der Düse
austreten.
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Die Anwendung von Hitze während aller
Phasen der konventionellen Verfahren der Sprühtrocknung und Sprühgefrierung
ist kostspielig und erfordert Kontrollgrößen, die überwacht werden müssen. Zusätzlich ist der
Platzbedarf zur Durchführung
der konventionellen Verfahren groß und damit kostenintensiv.
Dies liegt an dem Bedarf nach einem großen Volumen, welches zum Trocknen
oder Kühlen
der Partikel verwendet wird, und was für die Prozesstypen auf verflüssigter
Grundlage ("fluidized bed type processes") typisch ist.
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Darüber hinaus erfordern konventionelle
Methoden der Sprühtrocknung
oder Sprühgefrierung
eine relativ lange, d. h. stundenlange Standphase der zuzuführenden
Materialien in flüssigem
Zustand, während
diese darauf warten, in die Zufuhrleitungen gepumpt und anschließend versprüht zu werden.
Diese Wartephase erzeugt eine lange andauernde Hitzeeinwirkung ("hegt
histon"), welche – wie
zuvor diskutiert – schädlich für hitzeempfindliche
Stoffe ist, die im zugeführten
Material enthalten sein können,
wie z. B. flüchtige
Geschmacksöle,
hitzeempfindliche Süßmittel
und Arzneimittel. Darüber
hinaus erfordern die konventionellen Verfahren Dispersionsmittel,
um die Inhaltsstoffe in den geschmolzenen Mischungen davon abzuhalten,
sich vor und während
des Pumpens zur Düse
abzusetzen.
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Darüber hinaus müssen Variablen
wie der Druck, die Temperatur, der Düsentyp und der Materialtyp bei
bekannten Verfahren der Sprühtrocknung
oder -Gefrierung in ein ausgeglichenes Verhältnis zueinander gebracht werden,
um eine gleichbleibende Partikelgröße zu erzeugen. Diese Variablen
sind dergestalt, dass eine Vorhersagbarkeit der Eigenschaften des
Endproduktes bestenfalls nur erschwert wird. Zusätzlich ist der einheitliche
Inhalt der Partikel selbst bei optimalen Bedingungen nicht notwendigerweise
kontrollierbar. Partikel, die bei Sprühtrocknung oder Sprühgefrierung
erzeugt wurden, können
nur dann einen einheitlichen Inhalt aufweisen, wenn sie die gleiche
Größe haben
und aus einer homogenen Mischung von Inhaltsstoffen, d. h. einer
innigen Mischung (Melange) der Materialien, erzeugt wurden.
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In jüngerer Zeit sind von Dr. Richard
Fuisz in der ebenfalls anhängigen
U.S.S.N. 07/965,804, betitelt als "Process For Making Shearform
Matrix" (Verfahren zur Herstellung einer Scherform-Matrix), ein
Apparat und ein Verfahren zur Verarbeitung eines Ausgangsstoffes
beschrieben worden. Diese Anmeldung betrifft ein in seiner Art einzigartiges
Verfahren und einen Apparat zur Herstellung einer Matrix unter Nutzung
der Scherkraft eines Fluids. Das Verfahren beinhaltet die Kontrolle
der Temperatur eines Ausgangsmaterials, enthaltend ein festes, nicht
gelöstes Trägermaterial,
bis zu dem Punkt, an dem im Ausgangsmaterial ein internes Fließen erfolgt.
Das fließende
Material wird dann unter Druck als Strahl aus der Austrittsöffnung ausgestoßen, welcher dann
durch Fluid-Scherkraft unterbrochen wird, sobald er aus der Öffnung austritt.
Die bevorzugte Fluid-Scherkraft ist Luft. Diese Anmeldung beschreibt
einen Apparat, der für
die vorliegende Erfindung nutzbar ist.
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Die vorliegende Erfindung versucht,
die bekannten Techniken der Sprühtrocknung
oder Sprühgefrierung
zu verbessern und die mit diesen Techniken verbundenen Nachteile
zu überwinden.
Eine neue Produkt-Form ist unter Verwendung von Blitz-Fließ-Verarbeitungstechniken
(Flash-Flow-Verarbeitungstechniken) entdeckt
worden. Diese neue Form wurde als "Solloid" bezeichnet, dessen Definition
hier im weiteren diskutiert wird. Die Solloide der vorliegenden
Erfindung sind feste Suspensionen, d. h. ein in einem Feststoff
suspendierter Feststoff. Diese festen Suspensionen werden unter
Verwendung der Blitz-Fließ-Bearbeitung
und aufbrechender Fluid-Scherkräfte
gebildet, um diskrete uniforme Kügelchen
bei im Vergleich zu bekannten Methoden extrem niedrigen Drücken und
bei minimaler Hitzebelastung zu erzeugen. Die vorliegende Erfindung
versucht Temperaturen zu vermeiden, die höher sind als diejenigen, die
zum Erreichen eines Fließzustandes
im zu verarbeitenden Matrixmaterial benötigt werden. In den meisten
Fällen
werden diese Temperaturen unterhalb oder nahe der Schmelztemperatur
liegen. Die Temperatur, die zur Herstellung des Fließzustandes
benötigt
wird, darf jedoch nicht so hoch sein, dass sie den Schmelzpunkt
des Nichtfett-Feststoffsubstrats in der Fett-Matrix erreicht. Hinzu
kommt, dass die Zeitspanne, während
der das Ausgangsmaterial diesen Temperaturen ausgesetzt wird, sehr
kurz ist. Diese Zeitspanne liegt bei der Blitz-Heiz-Methode im Bereich
von Zehnteln einer Sekunde und bei der Blitz-Scher-Methode im Bereich
von Sekunden.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren zur Herstellung einer festen Suspension, hier im folgenden
als "Solloid" bezeichnet, zum Zwecke der Abgabe von Aktivstoffen.
Das Verfahren beinhaltet: a) Bereitstellung einer Mischung eines
Nichtfett-Feststoffsubstrats in Verbindung mit einem damit assoziierten
Aktivstoff und eines festen Fettes, das bei Raumtemperatur verfestigbar
ist und einen Fließpunkt
besitzt, der unter dem Schmelzpunkt des besagten Nichtfett-Feststoffsubstrats
liegt; und b) Behandlung einer derartigen Mischung mit Bedingungen
des Blitz-Fließens,
wobei diese Mischung wenigstens auf eine Temperatur erwärmt wird,
die ausreicht, im Fett ein Intrapartikel-Fließen hervorzurufen, die jedoch
unterhalb des Schmelzpunktes des Feststoffsubstrats liegt sowie
Anwendung einer Aufbrechkraft auf die erwärmte Mischung, um aus der besagten
Mischung diskrete Solloide zu bilden.
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Im Sinne der vorliegenden Erfindung
bezieht sich der Begriff "Solloid" auf das resultierende Produkt, welches
dadurch hergestellt wird, dass eine Mischung – d. h. ein Nichtfett-Feststoffsubstrat
in einem festen Fett – die
mittels Blitz-Fließen
bearbeitet wurde, einer Aufbrechkraft wie etwa der Friktion eines
Gases ausgesetzt wird, welche die Gesamtheit des Materials in einzelne,
kugelförmige
Einheiten zerteilt. Der Begriff bezieht sich auch auf das Produkt,
das dadurch hergestellt wird, dass die oben genannte Mischung Bedingungen
von Kraft und Temperatur ausgesetzt wird, die hinreichend sind,
bei dem Fett ein Intrapartikel-Fließen auszulösen sowie durch Anwendung ausreichender
aufbrechender Fluid-Kräfte,
um diskrete kugelförmige
Einheiten einer festen Suspension zu erzeugen und aufrecht zu erhalten.
Das Solloid wird als Abgabesystem für Aktivstoffe verwendet und
ist besonders geeignet für
essbare Produkte wie Lebensmittel und Arzneimittel und der gleichen,
sowie für
Kosmetika. Die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung sind
von besonderem Nutzen bei der Abgabe von Geschmacksstoffen, Süßstoffen
und Säuerungsmitteln
in Kaugummi und Konfekt-Zusammensetzungen.
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Zusätzlich ist die vorliegende
Erfindung auf eine Stoffzusammensetzung ausgerichtet, die eine Vielzahl
an Solloiden enthält.
Die Solloide beinhalten eine feste Suspension eines Nichtfett-Feststoffsubstrats
und eines damit assoziierten Aktivstoffes, wobei eine Dispersion
in dem Material vorliegt, das bei Raumtemperatur verfestigbar ist
und einen Intrapartikel-Fließpunkt
unter dem Schmelzpunkt des besagten Nichtfett-Feststoffsubstrats
aufweist. Ein vorherrschender Anteil der Solloide hat einen im wesentlichen
gleichen Gehalt an Aktivstoff und mindestens 60 oder mehr und bevorzugt
etwa 80% dieser Solloide haben einen mittleren Durchmesser der Partikelgröße von weniger
als etwa 400 Micron (400 μm),
und bevorzugt von weniger als etwa 300 Micron (300 μm).
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform
beinhaltet die vorliegende Erfindung die Herstellung von "Solloiden",
welche monodispergiert sind. "Monodispergiert" bedeutet in diesem
Zusammenhang die Herstellung einer Vielzahl uniformer kugelförmiger Solloide.
Dies bedeutet, dass die Solloide so hergestellt werden können, dass
sie eine vorhersagbare uniforme Größe aufweisen.
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Insbesondere bedeutet "monodispergiert",
dass mindestens etwa 40% Gewichtsanteil, bevorzugt mindestens etwa
60% Gewichtsanteil, und am stärksten
bevorzugt mindestens etwa 80% der produzierten Solloide einen größten Durchmesser
aufweisen, der innerhalb von 60% des mittleren Produktdurchmessers
liegt. Der Durchmesser des Teilchens ist die Größe entsprechend der längsten geraden
Linie in der größten Ebene des
dreidimensionalen Solloids. Im allgemeinen entspricht der Partikel-Durchmesser
dem Durchmesser der Kugel, wenn der Partikel eine kugelige Form
besitzt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform
bedeutet Monodispergierbarkeit, dass mindestens 40% der Partikel
innerhalb von 50% des mittleren Partikel-Durchmessers liegen, und
in einer besonders bevorzugten Ausführungsform, dass sie innerhalb
von 40% des mittleren Partikel-Durchmessers liegen.
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Das Verfahren der vorliegenden Erfindung
verwendet Blitz-Fließ Bearbeitung
in Verbindung mit der Anwendung separater aufbrechender Fluid-Scherkräfte, die
sofort nach Erreichen des Fließ-Zustandes
auf das Ausgangsmaterial angewendet werden. Es ist ein wichtiges
Merkmal dieser Erfindung, das eine innige Mischung des Nichtfett-Feststoffsubstrats
und des Fetts während
des gesamten Vorgangs aufrecht erhalten und bewahrt wird, um zur
Herstellung von Solloiden zu gelangen. Somit sind die Anwendung
von Temperatur und anfänglicher
Kraft dergestalt, dass sie einen internen Fließzustand des Fettes erzeugen.
Die anschließend
zur Erzeugung von Solloiden angewandte Aufbrechkraft darf nicht
so groß sein,
dass sie das im fließfähigen Fettmaterial
suspendierte Nichtfett-Feststoffsubstrat zerstört oder abtrennt.
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Die Bezeichnung Blitz-Fließen (flash
flow) bezeichnet in der Technik Bedingungen der Temperatur und Kraft,
die zur Umwandlung eines festen Ausgangsmaterials mit einer bestimmten
morphologischen und/oder chemischen Struktur in ein neues festes
Material mit einer abweichenden morphologischen und/oder chemischen
Struktur nötig
sind, ohne dabei die Feststoffe einer längeren Hitzebehandlung oder
anderen der Extrusionsverarbeitung inhärenten Erfordernissen zu unterwerfen.
Der Begriff "Blitz-Fließen"
(flash flow) ist in den ebenfalls im Besitz des Anmelders/Erfinders
befindlichen US-Patenten 5,236,734 (erteilt am 17. August 1993) und
5,238,696 (erteilt am 24. August 1993) sowie in den ebenfalls anhängigen Patentanmeldungen
U.S.S.N. 07/787,245 (eingereicht am 4. November 1991) und U.S.S.N.
07/893,238 beschrieben.
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Der Begriff Blitz-Fließen bezieht
sich darauf, ein geeignetes Ausgangsmaterial Bedingungen der Temperatur
und der Kraft zu unterwerfen, die ein festes Ausgangsmaterial dazu
veranlassen, schnell derartige physikalische und/oder chemische
Umwandlungen durchzumachen. Das Blitz-Fließen des Ausgangsmaterials kann
entweder durch ein Blitz-Heiz-Verfahren oder ein Blitz-Scher-Verfahren erfolgen.
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Im Blitz-Heizverfahren kann eine
Scherform-Matrix durch Drehen eines Ausgangsmaterials in einer Fabrikationsmaschine
für watteartige
Süßigkeiten
("cotton candy") erzeugt werden. Das Rotiergerät, das für die Durchführung eines
Blitz-Heiz-Verfahrens verwendet wird, kann eine Maschine des "cotton
candy"-Typs sein, wie etwa das Econo Floss Modell 3017, hergestellt
durch die "Gold Metal Products Company of Cincinnati, Ohio", eine
Maschine mit einem schraubenförmigen
Heizelement wie in der U.S.S.N. 954,257 (eingereicht am 30. September
1992) offenbart, oder andere derartige Maschinen. Es wird dem Fachmann
erkennbar sein, dass jedweder Apparat oder physikalische Prozess,
der ähnliche
Kräfte
und Bedingungen eines Temperaturgradienten hervorbringt, ebenfalls
verwendet werden kann. Zur Einfachheit der Offenbarung und Beschreibung dieser
Erfindung wird der Begriff "Blitz-Heizen" derart verstanden, dass
er ein Verfahren bezeichnet, das folgendes beinhaltet: ein Ausgangsmaterial
wird einer Kombination aus Temperatur, thermischen Gradienten, Fluss,
Fluss-Raten und mechanischen Kräften
gemäß der Art,
die in der "cotton candy"-Maschine der obigen Referenz U.S.S.N.
954,257 erzeugt wird, unterworfen. Der Apparat wird bei einer Temperatur
und Geschwindigkeit betrieben, welche ein Blitz-Heizen des Ausgangsmaterials
ohne Schädigung
eines seiner Inhaltsstoffe erlaubt.
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Im Blitz-Heiz-Verfahren wird das
Ausgangsmaterial ausreichend erwärmt,
um einen internen Fließ-Zustand
zu erzeugen, der es einem Teil des Ausgangsmaterials erlaubt, sich
auf Subpartikel-Niveau gegenüber dem
Rest der Masse und gegenüber
Austrittsöffnungen
am Umfang des Drehkopfes zu bewegen. Die im Drehkopf erzeugte Zentrifugalkraft
schleudert das fließende
Ausgangsmaterial aus dem Drehkopf heraus, so dass es bei veränderter
Struktur erneut Form annimmt. Die für den Austritt des fließfähigen Ausgangsmaterials
benötigte
Kraft wird durch die über
den Drehkopf erzeugten Kräfte
geliefert. Das Blitz-Heiz-Verfahren ist verwendet worden, um eine
amorphe Matrix aus einem kristallinen Material gemäß der Offenbarung
des zuvor genannten Fuisz-Patents zu erzeugen. Bei der vorliegenden
Erfindung enthält
das Ausgangsmaterial eine Mischung eines Nichtfett-Feststoffsubstrates
und eines festen Fettes, welche dann einer Erwärmung unterzogen wird, die
ausreichend ist, einen Intrapartikel-Fluss des Fettes zu erlauben.
Die Zentrifugalkraft schleudert das im Intrapartikel-Fluss befindliche
Ausgangsmaterial in die Luft, wo die von der umgebenden Luft bereitgestellten
Reibungskräfte
den Strahl dieses Materials und der neu gebildeten Masse aufbrechen
und die neue morphologische Struktur am Ort fixieren. Das resultierende
Produkt ist eine feste Suspension in Kugelform, die als Solloid
bezeichnet wird.
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Im Blitz-Scher-Verfahren erfolgt
die Herstellung einer Scherform-Matrix dadurch, dass die Temperatur des
Ausgangsmaterials, welches ein nicht-gelöstes Fett enthält, bis
zu einem Punkt erhöht
wird, an dem das besagte Fett ein Intrapartikel-Fließen durchläuft. Das
Ausgangsmaterial wird weiter befördert
und aus einem Extruder oder ähnlichem
ausgestoßen,
während
das Fett das Intrapartikel-Fließen durchläuft, dann
aufbrechenden Fluid-Scherkräften
unterworfen wird, um eine Vielzahl an Teilen oder Massen zu formen,
die die individuellen kugeligen Solloide beinhalten. Die hier in
Verbindung mit dem Blitz-Scher-Verfahren genannte aufbrechende Fluid-Scherkraft
ist bevorzugt durch einen Gasstrom positiven Drucks, z. B. einen
Luftstrom, verwirklicht, welcher auf die ausgestoßene Masse
(das Extrudat) gerichtet ist. Somit ist der auf das Extrudat gerichtete
ausgeübte
Druck größer als
der atmosphärische
Luftdruck.
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Die Solloide werden in wesentlichem
Maße und
sofort abgekühlt,
nachdem der Kontakt mit der Fluid-Scherkraft erfolgt ist, wobei
ihnen eine weitere Bewegung unter Bedingungen des freien Flusses
oder freien Falls erlaubt wird, wodurch sie weiter abgekühlt werden,
um die Anhaftung einzelner Solloide aneinander zu verhindern und
die Bedingung des freien Flusses aufrecht zu erhalten.
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Das Ausgangsmaterial, das für das Blitz-Scher-Verfahren
verwendbar ist, beinhaltet Trägersubstanzen
wie Fette oder andere ölartige
Materialien, ist jedoch nicht auf diese beschränkt.
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Es ist wichtig, dass die für das Blitz-Fließ-Verfahren
ausgewählte
Grundsubstanz verarbeitet werden kann, ohne sich dabei auf einen
Lösungseffekt
stützen
zu müssen.
Im Fall von Materialien auf Fettbasis ist die Grundsubstanz bei
Raumtemperatur ein Feststoff, welcher dann dem Blitz-Scher-Verfahren
oder dem Blitz-Heiz-Verfahren unterworfen wird. Es wird kein Lösungsmittel
und keine Flüssigkeit
benötigt,
um die Solloid Form sowohl beim Blitz-Scher-Verfahren als auch beim
Blitz-Heiz-Verfahren zu erhalten. Diese Verfahren stellen Prozesse
des Prinzips "Feststoff-zu-Feststoff" dar, welche schnell und fast
ohne oder ohne längere
Hitzebehandlung während
der Verarbeitung ablaufen. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
wird das Fett durch Blitz-Fließ-Behandlung
vorbehandelt, bevor es zur Bildung der Solloide verwendet wird.
Bevorzugt erfolgt diese Vorbehandlung des Fettes durch Blitz-Heiz-Behandlung,
z. B. durch Drehen in einem Drehkopf.
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Das Blitz-Scher-Verfahren kann in
einem Apparat durchgeführt
werden, der Mittel zur Temperatur-Erhöhung eines nicht-gelösten Ausgangsmaterials
und Mittel zum simultanen Transport für das Ausstoßen des Materials
besitzt. Ein Doppelextruder ("twin extruder") mit multiplen Heizzonen
kann verwendet werden, um die Temperatur zu erhöhen und das Material vorwärts zu transportieren.
Das zweite Element des Apparates ist ein Mittel zum Auswerfen der
Grundmasse in einer für
das Scheren geeigneten Weise, um die Scherform-Matrix bereit zu
stellen. Das Mittel für
das Ausstoßen
steht im Fließkontakt
mit dem Mittel zur Erhöhung
der Temperatur und ist an einer solchen Stelle angebracht, dass
es die Grundmasse entgegen nehmen kann, während sich diese in einem internen
Fließzustand
befindet. Das Mittel zum Ausstoßen
der Grundmasse ist bevorzugt eine Düse, die ausreichende Gas-Reibungskraft
erlaubt, welche auf den ausgestoßenen Strahl der Grundmasse
angewandt wird, um den Strahl aufzubrechen und ein Solloid zu bilden
und aufrecht zu erhalten.
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Ein Apparat zur Blitz-Scher-Bearbeitung
eines Ausgangsmaterials ist in der ebenfalls anhängigen Patentanmeldung U.S.S.N.
965,804 (eingereicht am 23. Oktober 1992) beschrieben. Das Mittel
zum Scheren ist in der Nähe
der Auswurfvorrichtung angeordnet und dafür vorgesehen, das Scheren der
Grundmasse durchzuführen,
während
sich diese im Zustand des internen Fließens befindet. Bevorzugt ist
das Mittel zum Scheren ein Mittel zur Bereitstellung eines Fluids
wie etwa eines Gases bei ausreichender Geschwindigkeit und bei einer
Temperatur, die gegenüber
derjenigen des aus der Düse
austretenden Strahls der Grundmasse erhöht ist. Eine solche Vorrichtung
kann eine externe Zerstäubungsdüse sein.
Das Mittel zum Scheren kann auch eine Kammer sein, in der die Umgebung
aufrecht erhalten wird, um einen Schereffekt zu induzieren, der
in Folge einer bei hoher Geschwindigkeit stattfindenden Kollision
eines Strahls der Grundmasse gegenüber einer vorab ausgewählten und
aufrecht erhaltenen Umgebung erfolgt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsweise
der vorliegenden Erfindung wird der Lebensmitteltechnischer in die
Lage versetzt, ein Abgabesystem bereit zu stellen, das so ausgestaltet
werden kann, dass es die gewünschten
Sinneseindrücke
beim Verbraucher beeinflusst. Zum Beispiel können Lebensmittelsäuren separat
in ein Solloid-Abgabesystem einbezogen werden, während die Geschmacksstoff-
und Süßstoff-Komponenten
der Zusammensetzung direkt in das Gesamtprodukt oder ein separates
Solloid-System oder -Systeme einbezogen werden können. Unter Stützung auf
das grundlegende Konzept, dass Partikel größerer Größe ihre Aktivstoffe beim Kauen
früher
abgegeben, kleinere Partikel dagegen später, während sich das Kauprodukt in der
Mundhöhle
befindet, kann der Fachmann in hervorragender Weise eine sequentielle
Abgabe von Geschmacksstoffen, Säuren, Süßstoffen,
etc. verwirklichen. Es ist beabsichtigt, die technischen Möglichkeiten von
Geschmackssystemen in den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung
einzubeziehen.
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Somit umfaßt die vorliegende Erfindung
auch ein Verfahren, welches der Abgabe und/oder Verlängerung
der Wirkung von Geschmacksstoffen, Süßstoffen und anderen auf die
Sinneswahrnehmung zielenden Agenzien beim Konsumenten dient.
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Ein weiterer Aspekt der vorliegenden
Erfindung besteht in der Fähigkeit,
flüchtige
Geschmacksstoffe wie Menthole, etc. derart freizusetzen, dass ihre
Verdampfung, bzw. Verflüchtigung
unterdrückt
wird, bis das Solloid im Mund des Verbrauchers aufgeschlossen wird.
Bei dieser speziellen Ausführungsform
wurde herausgefunden, dass die Verwendung mittelkettiger Triglyceride
(medium chain triglycerides, MCTs) die Unversehrtheit des Fettanteils
des Solloids verbessert und ferner den Fluß des Fettes um den Nichtfett-Feststoff
und die Säuren
bei Ausbildung separater einzelner Solloid-Partikel verbessert.
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Darüber hinaus sind mittelkettige
Triglyceride sehr nützlich,
wenn sie zuerst mit einem flüchtigen
Geschmacksöl
gemischt werden, bevor eine Mischung mit einer zweiten Kombination
aus Süßstoff,
Fett und dem Nichtfett-Feststoff wie etwa Hydroxypropylmethyl-Cellulose,
erfolgt. Die beiden Kombinationen, d. h. Geschmacksöl plus MCT
und Süßstoff plus
Fett plus Hydroxypropylmethyl-Cellulose, werden dann gemischt und der
Blitz-Fließ-Bearbeitung
unterworfen, um singuläre
Solloide bereitzustellen, welche in idealer Weise geeignet sind,
um in Lebensmittelprodukte für
den Konsumenten, insbesondere in Kaugummi, eingebracht zu werden.
Dieses Produkt kann sogar noch weiter verbessert werden, indem das
zur Herstellung der Solloide verwendete Fett vorbehandelt wird.
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Als Ergebnis der vorliegenden Erfindung
kann ein einzigartiges Abgabesystem dazu verwendet werden, die Abgabe
einer vollständigen
Bandbreite an Sinnesstoffen zu verwirklichen und bei niedriger Temperatur
eine Verarbeitung zu ermöglichen,
um derartige Agenzien zu schützen,
insbesondere solche, die in Gegenwart von Hitze und/oder Feuchtigkeit
abnehmen oder zerfallen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt
Mikrophotographien von Solloiden, welche in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung erzeugt wurden.
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2 ist
eine Mikrophotographie eines Querschnitts eines Solloids, der in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung erzeugt wurde.
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Detaillierte
Beschreibung und bevorzugte Ausführungsformen
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Wie zuvor diskutiert, sind die Solloide
der vorliegenden Erfindung einzelne, gleichförmige, kugelige Abgabesysteme
für feste
Suspensionen. Die feste Suspension beinhaltet ein Nichtfett-Feststoffsubstrat
mit einem damit assoziierten Aktivstoff. Das Nichtfett-Feststoffsubstrat
ist in einer festen Fett-Matrix suspendiert. Die einzeln vorliegenden
Solloide können
in einer Vielzahl von Produkten wie Arzneimitteln, Lebensmitteln,
Körperpflegeprodukten
und dergleichen verwendet werden. Die Solloide lassen sich mittels
Blitz-Fließ-Bearbeitung
entweder in Form des Blitz-Scher-Verfahrens oder des Blitz-Heiz-Verfahrens,
wie hier weitergehend beschrieben, erzeugen. Die Vorteile der vorliegenden
Erfindung erlauben sowohl eine gleichförmige Abgabe als auch eine
kontrollierte Freisetzung des Aktivstoffes.
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Der Aktivstoff wird im allgemeinen
durch einfache Mischvorrichtungen mit dem Nichtfett-Feststoffsubstrat
assoziiert. Der Begriff "assoziiert mit" beinhaltet die Absorption
des Aktivstoffes in, die Beschichtung auf oder die Verbindung mit
dem Nichtfett-Feststoffsubstrat. In den Fällen, in denen das Substrat
ein poröses
Material ist, kann der Aktivstoff ein Fluid wie etwa ein Geschmacksöl oder ein
anderes ölartiges
Material sein, das dazu in der Lage ist, in das poröse Substrat
hinein absorbiert zu werden. Wie im folgenden weiter diskutiert, muss
das Substrat nicht in zwingender Weise porös in dem Sinne sein, dass es
Mikrokanäle
enthält,
jedoch kann es befähigt
sein, den Aktivstoff zu absorbieren oder zu tragen. Der Aktivstoff
ist bevorzugt ein Material, das gegenüber Hitze und wässrigen
Bedingungen der Verarbeitung empfindlich ist.
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Die Solloid-Form und das Blitz-Fließ-Verfahren
sind dadurch gekennzeichnet, dass sie gegenüber Hitze- und Lösungsmittel-empfindlichen
Aktivstoffen schonend sind, d. h. gegenüber Materialien wie z. B. flüchtigen
Aromaölen,
künstlichen
Süßmitteln
oder Arzneistoffen. Das Blitz-Scher- und das Blitz-Heiz-Verfahren
erlauben die Bildung von Solloiden, die im wesentlichen eine gleichbleibende
Form und Größe sowie
gleichbleibenden Gehalt an Aktivstoff aufweisen. Der Aktivstoff
bleibt erhalten, weil das Blitz-Scher- und das Blitz-Heiz-Verfahren
zur Herstellung der Solloide Temperatur- und Kraftbedingungen verwenden,
die die Unversehrtheit oder Wirksamkeit des Aktivstoffes nicht gefährden. Stoffzusammensetzungen
der vorliegenden Erfindung werden bei weitgehendem oder gänzlichem
Verzicht auf eine längere
Wärmebehandlung
verarbeitet und die Verarbeitungszeit im Vergleich zu konventionellen
Verfahren der Sprühtrocknung
oder Sprühgefrierung wesentlich
vermindert. Die Temperaturen im Blitz-Fließ-Verfahren werden so niedrig
wie möglich
gehalten und die benötigte
Wärme ist
nur diejenige, die zum Erreichen eines fließfähigen Zustandes des festen
Fettes notwendig ist, die jedoch nicht hoch genug ist, um das Nichtfett-Feststoftsubstrat
zu schmelzen.
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Das Blitz-Fließ-Verfahren hat deutliche Vorteile
gegenüber
den zur Sprühtrocknung
und Sprühgefrierung
verwendeten Extrusionstechniken. Das vorliegende Verfahren eliminiert
nicht nur die mit einer langen Hitzebehandlung verbundenen Nachteile,
sondern verhindert auch, dass sich Bestandteile der Mischung vor
der Extrusion absetzen. Hierdurch wird die Notwendigkeit beseitigt,
die auf Grund der benötigten
Schmelz- und Mischtanks bei Sprühtrocknung
und Sprühgefrierung üblicher
Weise verwendeten Dispersionsmittel einzusetzen, die dort ein derartiges
Ausfallen verhindern. Zusätzlich
erfordern konventionelle Verfahren der Sprühtrocknung und Sprühgefrierung
ein erhebliches Maß an
physikalischem Prozessraum, um ordnungsgemäß durchgeführt werden zu können. Dies
liegt daran, dass die geschmolzene Flüssigkeit aus dem Wartetank und
dem Mischtank unter Druck auf eine Turmhöhe hinauf gepumpt werden muss,
so dass sie abwärts
in eine kühle
Umgebung versprüht
werden kann und eine Trocknung oder ein Gefrieren während des
freien Falls erlaubt wird. In der vorliegenden Erfindung wird nicht
nur eine derartige Ausstattung und ein derartiger vergrößerter Platzbedarf überflüssig gemacht,
sondern auch die zur Durchführung
des Verfahrens nötige
Zeitspanne signifikant vermindert. Während die konventionelle Verarbeitung
auf Chargen basierte und erhebliche Wartezeiten erforderte, bevor
eine bestimmte Menge des Ausgangsmaterials aufwärts in den Bereich der Düse gepumpt
werden konnte, stellt die vorliegende Erfindung einen kontinuierlichen
Prozess dar, der keine Erfordernisse an eine Vormischung und ein
Schmelzen des festen Fettes mit dem nicht festen Substrat aufweist.
Gemische der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
können
sofort in Zehnteln einer Sekunde im Fall des Blitz-Heiz-Verfahrens
und in Sekunden oder höchstens
Minuten im Fall des Blitz-Scher-Verfahrens verarbeitet werden.
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Die Vorteile einer Verarbeitung von
Feststoff zu Feststoff ohne lange Standzeiten zum Schmelzen sind außerordentlich
bedeutsam. Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
werden entweder in den Drehkopf oder in die Extrusionstrommel gegeben
und bei Temperaturen verarbeitet, die ausreichend sind, um dem Fett das
Fließen
zu ermöglichen.
Ein positiver Druck wird während
des Verfahrens des Blitz-Scherens aufrecht erhalten. Dieser positive
Druck unterstützt
die Mischung dabei, stabil zu bleiben, d. h. die Abscheidung jedweden Nichttett-Feststoffsubstrats
in der Fettmatrix zu verhindern. Die Abscheidung von Mischungsbestandteilen
ist bei den Verfahren der Sprühtrocknung
und des Sprühgefrierens
ein übliches
Phänomen.
Um dieses Problem zu überwinden,
werden im Wartegefäß Mixer
eingesetzt. Zusätzlich
dient der positive Druck in der Extrusionsvorrichtung dazu, den
innigen Kontakt zwischen dem Nichtfett-Feststoffsubstrat und dem festen Fett
während der
kurzen Zeitspanne in der Extrusionstrommel zu unterstützen und
aufrecht zu erhalten. Im Fall des Blitz-Heiz-Verfahrens läuft der Prozess unter Einwirkung
von Zentrifugalkraft im wesentlichen in Bruchteilen einer Sekunde
ab, so dass eine Abscheidung nicht wahrscheinlich ist.
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Im Fall des Blitz-Scher-Verfahrens
wird das Stoffgemisch, sobald es durch die Extrusionstrommel befördert wurde, über eine
Düse freigesetzt,
die auf Leitung einer Aufbrech-Kraft hin ausgestaltet ist, wobei
diese Aufbrechkraft hinreichend ist, Solloide aus der fließenden Mischung
zu bilden und diese aufrecht zu erhalten. Bei dieser Kraft handelt
es sich bevorzugt um einen Gasstrahl wie etwa Luft, welcher auf
die fließende
Masse gerichtet ist, wenn sie den Extruder verlässt. Diese Aufbrechkraft ist
ausreichend, den fließenden
Strahl in einzeln vorliegende, kugelige Partikel zu teilen, welche
im wesentlichen von gleichförmiger
Größe sind
und im wesentlichen einen gleichbleibenden Gehalt des Aktivstoffes
aufweisen.
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Kräfte, die zu groß sind,
so dass sie das Nichtfett-Feststoffsubstrat vom fließenden Fett
abschälen oder
abtrennen, sind nicht als Bestandteil dieser Erfindung gedacht.
Die Kraft soll ausreichend groß sein,
um die Solloid-Einheit hervorzubringen, aber nicht so groß, die Solloid-Komponenten
zu trennen.
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Im Fall des Blitz-Heiz-Verfahrens
ist der Drehkopf mit einem Heizelement ausgestattet, das eine ausreichende
Temperatur liefert, um das feste Fett durch die Öffnungen des Drehkopfes fließen zu lassen,
wobei es das Nichtfett-Feststoffsubstrat,
welches den Aktivstoff enthält,
mit sich führt.
Die fließfähige Masse
deformiert ausreichend, um unter Zentrifugalkraft aus dem Drehkopf
heraus und in die umgebende Atmosphäre geschleudert zu werden.
Die austretende Masse wird den Aufbrechkräften der umgebenden Luft ausgesetzt, wenn
sie den Drehkopf verlässt.
Diese Aufbrechkräfte
der Luft sind ausreichend, um die Solloide gemäß der vorliegenden Beschreibung
zu bilden und aufrecht zu erhalten.
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Die folgenden allgemeinen Zusammensetzungen
sind für
die erfindungsgemäßen Solloid-Zusammensetzungen
und Verfahren vorteilhaft:
Bestandteil | Gewichts-%
bzw. Zusammensetzung |
Fett | 40–94 |
Nichtfett-Substrat | 5–30 |
Aktivstoff(e) | 0,01–35 |
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Die 1 und 2 stellen Mikrophotographien
der vorliegenden Erfindung dar. 1 zeigt
die Gleichförmigkeit
in Größe und Form. 2 zeigt das Nichtfett-Feststoffsubstrat
im Inneren der festen Fettmatrix. Risse innerhalb der Kristalle
der Fettmatrix sind anhand des Querschnitts erkennbar.
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Fette, die für die vorliegende Erfindung
geeignet sind, sind solche, die bei Raumtemperatur im wesentlichen
fest sind. Hydrierte und teilhydrierte Pflanzen- und Tierfette sind
Beispiele für
geeignete Fette. So beinhaltet eine unvollständige Liste entsprechender
Pflanzenfette z. B. hydriertes oder teilhydriertes Baumwollsamen-Öl, hydriertes
oder teilhydriertes Sojaöl,
hydriertes oder teilhydriertes Palmöl und Gemische daraus. Zusätzlich können diese
Fette sowohl durch Mono-, Di- oder Triglyceride von Fettsäuren als
auch durch Propylenglycol-mono und -diester von Fetten und Fettsäuren ergänzt werden.
Tierische Fette wie Talg, Schmalz sowie andere hydrierte und teilhydrierte
Versionen von tierischen Fetten können ebenfalls für die vorliegende
Erfindung verwendet werden.
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Andere verwendbare Matrixmaterialien
umfassen Wachse, die bei Raumtemperatur fest sind. So können z.
B. Petroleumwachse wie Paraffin und mikrokristalline Wachse und
dergleichen verwendet werden. Diese Materialien können allein
oder in Kombination für
die Fettmatrix verwendet werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird das Fett mittels Blitz-Fließ-Behandlung vorbehandelt, bevor es zur
Bildung von Solloiden herangezogen wird. Bevorzugt wird das Fett
durch Blitz-Heiz-Behandlung, z. B. durch Drehen des Fettes in einem
Drehkopf, vorbehandelt. Im folgenden werden Beispiele geschildert,
die die Vorbehandlung des Fettes vor der Bildung von Solloiden beinhalten.
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Andere Materialien können der
Solloid-Zusammensetzung zugegeben werden, um die Fließeigenschaften,
die Textur oder den Geschmack zu modifizieren. So können z.
B. mittelkettige Triglyceride, Emulgatoren, Weichmacher und dergleichen
verwendet werden. Dampf-vermindernde Zusätze können flüchtigen Geschmacksölen zugegeben
werden, um dem Verlust an Geschmackskomponenten abzuhelfen. Mittelkettige Triglyceride
wurden als besonders effektiv zur Unterdrückung der Verdampfung, bzw.
Verflüchtigung
von Menthol ermittelt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform
können
mittelkettige Triglyceride in Kombination mit flüchtigen Geschmacksstoffen (ebenso
auch mit nicht-flüchtigen
Geschmacksstoffen) verwendet werden, was besonders nützlich zur
Unterdrückung
einer Verflüchtigung
dieser Geschmacksstoffe ist. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
wird MCT zusammen mit Fruchtaromen verwendet. So kann z. B. ein
Geschmacksöl
(insbesondere ein flüchtiges
Geschmacksöl)
mit einem mittelkettigen Triglycerid vorab gemischt werden. Eine
andere vorbereitete Mischung enthält einen Süßstoff, Fett und ein Nichtfett-Feststoffsubstrat
wie etwa Hydroxypropylmethyl-Cellulose. Die zwei vorbereiteten Mischungen
werden dann wiederum innig gemischt (melangiert), um eine Zusammensetzung
zu ergeben, die zur Bildung von Solloiden weiterverarbeitet wird.
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Die Nichtfett-Feststoffsubstrate
können
aus einer breiten Palette von Materialien ausgewählt werden, die dazu befähigt sind,
an einen Aktivstoff zu binden, mit diesem beschichtet oder vereint
zu werden oder diesen zu absorbieren. Eine Einschränkung liegt
jedoch darin, dass der Schmelzpunkt des als Nichtfett-Feststoffsubstrats
ausgewählten
Materials so sein muss, dass dieses nicht während des Blitz-Fließ-Verfahrens schmilzt.
Dies bedeutet, dass der Schmelzpunkt des Nichtfett-Feststoffsubstrats
oberhalb der Fließpunkttemperatur
des festen Fettes liegen muss. Es gibt mehrere Gründe für dieses
Erfordernis; einer dieser Gründe
liegt darin, dass das endgültige
aus den Zusammensetzungen und dem Verfahren gewonnene Produkt ein
Solloid, d. h. eine feste Suspension des Feststoffsubstrats in einem
festen Fett ist. Hätte
das Substrat die Möglichkeit zu
schmelzen, so würde
sich eine innige Mischung ergeben und die feste Suspension wäre kein
Solloid gemäß der hier
getroffenen Definition. Zusätzlich
würde sich
der mit dem Feststoffsubstrat assoziierte Aktivstoff ebenfalls mit
dem Fett vermischen. Es ist die Zielsetzung der vorliegenden Erfindung,
den Aktivstoff derartig auf dem Substrat zu tragen, dass er auch
in der Solloid-Form weitgehend mit dem Feststoffsubstrat verbunden bleibt.
Während
es absolut möglich
ist, dass sich eine gewisse Menge des Aktivstoffs von dem Substrat
löst oder
während
des Verfahrens anderweitig in das fließfähige Fett übertritt, wird jedoch davon
ausgegangen, dass ein wesentlicher Anteil des Aktivstoffes eng mit
dem Substrat verbunden bleibt. Das resultierende Solloid profitiert
insofern von dieser Eigenschaft, als sie eine gleichbleibende Form
und einen gleichbleibenden Gehalt an Aktivstoff für jedes
Solloid und außerdem
eine kontrollierte Abgabe des Aktivstoffes aus dem Solloid gewährleistet.
Jedes Solloid muss durch Kauen, Nahrungsaufnahme oder andere Kräfte wie
etwa einem Verreiben auf der Haut, aufgebrochen werden, um den Aktivstoff
aus dem einzelnen Solloid freizusetzen und um diesen für den beabsichtigten
Zweck verfügbar
zu machen.
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Repräsentative Nichtfett-Feststoffsubstrate
umfassen – ohne
jedoch darauf beschränkt
zu sein – Materialien,
die adsorbierend wirken und ebenso Materialien, die absorbierend
wirken. Denkbare Beispiele sind Cellulose-Materialien wie etwa Alkyl-Cellulosen,
Hydroxyalkyl-Cellulosen und Hydroxyalkylalkyl-Cellulosen. Diese
beinhalten Methyl-Cellulose, Hydroxymethyl-Cellulose, Hydroxyethyl-Cellulose,
Hydroxypropyl-Cellulose, Hydroxyethylmethyl-Cellulose, Hydroxypropylmethyl-Cellulose, Hydroxybutylmethyl-Cellulose,
Cellulose-Ester und Hydroxyalkyl-Cellulose-Ester.
Unter den vorteilhaften Beispielen sind auch Cellulose-Acetylphthalate und
Hydroxypropylmethyl-Cellulose. Weiterhin sind Carboxyalkyl-Cellulosen und deren
Ester ebenso wie Carboxyalkylalkyl-Cellulosen und deren Ester vorteilhaft.
Ein Beispiel hierfür
ist Carboxymethyl-Cellulose.
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Andere Nichtfett-Feststoffsubstrate
umfassen in Wasser quellfähige
Gummen und Leimprodukte, Polysaccharide aus Algen, Pektin und Lignin.
So können
z. B. Karayagummi, Akaziengummi, Tragant, Natrium-Alginat, Calcium-Alginat,
Carageen und seine Salze sowie Mischungen hiervon verwendet werden.
Stärken
einschließlich
chemisch und biologisch modifizierter Stärken werden ebenfalls zu den
vorteilhaften Beispielen gerechnet. Des weiteren können Proteinmaterialien
wie Zein, Sorghum und andere Prolamine verwendet werden.
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Verschiedene Siliciumdioxid-Produkte
und mikrokristalline Substanzen sind ebenfalls als Nichtfett-Feststoffsubstrat
geeignet. So sind Siliciumdioxid-Produkte allgemein bekannt für ihre Fähigkeit,
Flüssigkeiten
zu absorbieren oder anderweitig zu binden, und bestimmte Siliciumdioxid-Produkte
sind von außerordentlich
poröser
Natur. So hat sich z. B. synthetische, amorphe Kieselsäure als
besonders geeignet herausgestellt, da sie eine einmalige Kombination
aus Gleichförmigkeit,
Reaktionsträgheit,
großer
Oberfläche
und Porosität
aufweist, wodurch sie sehr stark adsorbierend wird. Diese Siliciumdioxid-Produkte
werden mit genau kontrollierter Oberflächengröße, Porosität und statistischer Verteilung
der Partikelgröße hergestellt.
Dies macht sie für
die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
besonders geeignet. Kommerziell erhältliche Siliciumdioxid-Produkte
dieser Art werden unter den Markennamen SYLOID® und
SYLOX® von
der W. R. Grace & Company,
Baltimore, Maryland, verkauft. Diese Materialien sind besonders
für konventionelle
flüssige
Dispersionen und Suspensionen vorgesehen. Sie sind jedoch auch für die festen
Suspensionen gemäß der vorliegenden
Erfindung geeignet.
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Es ist bevorzugt, dass das Nichtfett-Feststoffsubstrat
muco-adhäsive
Eigenschaften (Eigenschaften eines Muco-Klebstoffs) aufweist. Dies
bedeutet, dass das Substrat eine Neigung dazu hat, an den Schleimhäuten des
Körpers,
insbesondere im Mund, anzuhaften, so dass der Aktivstoff entweder
schnell absorbiert werden kann, oder – im Fall von Geschmacksstoffen – für eine lange
Zeitspanne in der Mundhöhle
verbleibt, da die Aktivstoffe durch das Substrat getragen werden.
Diese Substratmaterialien lagern sich an, wenn sie den feuchten
Bedingungen im Mund ausgesetzt sind, im wesentlichen wegen ihrer
physikalischen und chemischen Affinität gegenüber der Schleimhaut-Struktur.
Die hydrophilen Carboxyl- und Hydroxyl-Gruppen im Substrat, ebenso
wie andere eventuell vorliegende hydrophile Gruppen, werden hauptsächlich für die Affinität und Adhäsion dieser
Stoffgruppen gegenüber
Schleimhäuten
verantwortlich gemacht. Diese Stoffe haben außerdem die Fähigkeit,
glatt und im Mund von jedweden unangenehmen Textureigenschaften
frei zu sein. Aus diesem Grund erlaubt ihr gleitstoffartiges Mundgefühl ihnen,
kaum spürbar
zu sein, wenn sie an der Schleimhaut gebunden sind, wodurch der
Aktivstoff im Fall von Geschmacksstoffen langsam im Mund oder im
Fall von Arzneimitteln langsam in den Blutstrom freigesetzt werden
kann.
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Das bevorzugte Nichtfett-Feststoffsubstrat
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist Hydroxypropylmethyl-Cellulose. Dieses spezielle Substrat
wurde als besonders geeignet für
Kaugummi-Zusammensetzungen und andere Konfekt-Produkte ermittelt.
Geschmacksstoffe wie etwa Geschmacksöle werden der Hydroxyproplymethyl-Cellulose im allgemeinen
beigemischt und dann in Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
zu der festen Fettmatrix gegeben. Da die Geschmacksöle rasch
von der Cellulose aufgesogen werden, werden die Öle so in das fertige Solloid-Produkt eingebracht,
dass während
der Verarbeitung praktisch keine Verflüchtigung der Geschmacksstoffe
erfolgt.
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Die für die vorliegende Erfindung
geeigneten Aktivstoffe können
aus sämtlichen
Aktivstoffen ausgewählt
werden, die dazu in der Lage sind, mit dem Nichtfett-Feststoffsubstrat
zu assoziieren und damit von diesem getragen zu werden. Flüssigkeiten
sind z. B. besonders geeignet, da sie in Form einer Beschichtung
auf das Nichtfett-Feststoffsubstrat aufgebracht oder von diesem
absorbiert werden können.
Jedoch können
auch nicht-flüssige
Formen verwendbar sein, wenn das Nichtfeststoff-Substrat zuerst
durch Blitz-Fließen
behandelt wird, d. h. wenn das Feststoffsubstrat in einem Bitz-Fließ-Verfahren
(wie etwa beschrieben in der ebenfalls anhängigen Patentanmeldung U.S.S.N.
07/787,245; eingereicht am 4. November 1991) mit dem festen Aktivstoff kombiniert
wird, um ein verbundenes Partikel aus Nichtfett-Feststoffsubstrat
und Aktivstoff zu bilden.
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Für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung sind jedoch Flüssigkeiten
bevorzugt. Beispiele der flüssigen
Aktivstoffe beinhalten Arzneistoffe und ölartige Materialien wie etwa
Geschmacksöle
und dergleichen. Der flüssige
Aktivstoff kann eine Kombination verschiedener Einzelbestandteile,
wie etwa ein in dem Geschmacksöl
gelöster
oder dispergierter Süßstoff oder
eine Mischung zweier Flüssigkeiten
sein. So können
z. B. künstliche
Süßstoffe
zu dem Geschmacksöl
hinzu gegeben und dann auf das Substrat aufgebracht werden. Alternativ
kann eine Mischung von Geschmacksölen oder Arzneistoffen hergestellt
und mit dem Substrat kombiniert werden.
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Bei einer Ausführungsform wird Fischöl durch
Beschichten auf das Nichtfett-Feststoftsubstrat,
wie z. B. Stärke,
aufgebracht oder von diesem aufgesogen und damit in das erfindungsgemäße Abgabesystem
eingebaut.
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Für
die vorliegende Erfindung geeignete Geschmacksöle können aus einer großen Vielzahl
natürlicher Öle, künstlicher Öle oder
Essenzen ausgewählt
werden. Derartige Öle
stammen in der Regel aus Pflanzenextrakten, können alternativ aber auch synthetisch
hergestellt werden. Pfefferminzöl,
Krauseminzöl
(spearmint oil), Zimtöl,
Wintergrünöl, Menthol,
Citrusöle
und andere Fruchtessenzen sind die am häufigsten verwendeten Geschmacksöle, die
in der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden. Die Solloide der
vorliegenden Erfindung vermitteln den Eindruck, dass eine größere Menge
an Geschmack, bzw. Geschmacksstoff vorliegt, als dies tatsächlich der
Fall ist, wodurch sowohl der Sinneseindruck mit weniger Geschmacksöl gesteigert
und die Notwendigkeit größerer Mengen
an Geschmacksöl
oder Aktivstoff eliminiert wird. Dies ist besonders vorteilhaft
für Anwendungen
wie Kaugummi-Zusammensetzungen, bei denen der Zusatz von Geschmacksölen in hohen Konzentrationen
zum Erreichen eines intensiveren Geschmacks in einer Weichmachung
der Komponenten der Gummibase und in labberigen Kaueigenschaften
resultiert. Hinzu kommt, dass Geschmacksöle wie Pfefferminzöl, Krauseminzöl, Menthol
und Zimtöl
besonders scharf sind und ein brennendes Gefühl im Mund erzeugen, wenn sie
in zu großer
Menge aufgenommen werden. Die vorliegende Erfindung erlaubt – wenn gewünscht – die Verwendung
kleinerer Mengen als sie für
Anwendungen im Lebensmittelbereich üblich sind, wobei größere Mengen
als vorhanden wahrgenommen werden.
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Alternativ ist auch eine im Vergleich
zu früheren
Verfahren stärkere
Beladung mit dem Aktivstoff möglich,
da dieses Verfahren Genauigkeit hinsichtlich der Menge des Aktivstoffs
im Solloid erlaubt. Als wesentliches Charakteristikum erlaubt das
Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung eine genaue Kontrolle der Menge an Aktivstoff im Solloid.
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Beispiele für geeignete Citrusöle oder
Hauptöle
und/oder Essenzen umfassen eine große Menge an Materialien wie
Apfel, Aprikose, Banane, Blaubeere, Kirsche, Traube, Grapefruit,
Zitrone, Limette, Orange, Birne, Pfirsich, Ananas, Pflaume, Himbeere,
Erdbeere und dergleichen. Mischungen und Derivate dieser Materialien
sind eingeschlossen.
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Zusätzliche Geschmacksstoffe können aus
den synthetischen Geschmacksölen
und Geschmacksaromen und/oder aus Ölen, Ölharzen und Extrakten, welche
aus Pflanzen, Blättern,
Blüten,
Früchten
usw. gewonnen wurden, sowie aus Kombinationen dieser Materialien
ausgewählt
werden. Beispielsweise können
hier Nelkenöl,
Lorbeeröl,
Anisöl,
Eukalyptusöl,
Thymianöl,
Zedernnadelöl,
Muskatnussöl,
Salbeiöl,
Bittermandelöl
und Cassiaöl
verwendet werden. Üblicher
Weise benutzte Geschmacksstoffe beinhalten Menthol, künstliches
Vanillearoma, Zimt-Derivate und verschiedene Fruchtaromen, die sowohl
individuell als auch in Beimischung verwendet werden können.
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Als Geschmacksstoffe können weiterhin
Aldehyde und Ester wie Zimt-Acetat, Zimt-Aldehyd, Citral-Diethylacetal,
Dihydrocarvyl-Acetat, Eugenyl-Formiat, p-Methylamisol usw. verwendet werden.
Generell kann jeder Geschmacksstoff und jeder Lebensmittelzusatzstoff,
wie etwa die in "Chemicals Used in Food Processing", pub 1274 durch
die National Academy of Sciences, Seiten 63–258 genannten, verwendet werden.
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Weitere Beispiele für Aldehyd-Geschmacksstoffe
beinhalten, sind jedoch nicht limitiert auf: Acetaldehyd (Apfel);
Benzaldehyd (Kirsche, Mandel); Anisaldehyd (Lakritz, Anis); Zimtaldehyd
(Zimt); Citral, d. h. alpha-Citral (Zitrone, Limette); Neral, d.
h. beta-Citral (Zitrone, Limette); Decanal (Orange, Zitrone); Ethyl-Vanillin (Vanille,
Sahne); Heliotropin, d. h. Piperonal (Vanille, Sahne); Vanillin
(Vanille, Sahne); alphaamyl-Zimtaldehyd (würzige Fruchtaromen); Butyraldehyd
(Butter, Käse);
Valcraldehyd (Butter, Käse);
Citronellal; Decannal (Zitrusfrüchte);
Aldehyd C-8 (Zitrusfrüchte);
Aldehyd C-9 (Zitrusfrüchte);
Aldehyd C-12 (Zitrusfrüchte);
2-Ethylbutyraldehyd
(Beerenfrüchte);
Hexenal, d. h. trans-2 (Beerenfrüchte);
Tolylaldehyd (Kirsche, Mandel); Veratraldehyd (Vanille); 2,6-Dimethyl-5-Heptenal,
d. h. Melonal (Melone); 2,6-Dimethyloctanal (grüne Früchte); und 2-Dodecenal (Citrus,
Mandarine), Mischungen dieser Stoffe und dergleichen.
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Andere spezifische Geschmacksstoffe
wie Ethylacetat, Thiophen, Ethylpropionat, Ethylbutyrat, 2-Hexanoat,
2-Methylpyazin, Heptaldehyd, 2-Octanon, Limonen und Eugenol sind
ebenfalls verwendbar.
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Der Geschmacksölanteil des vorliegenden Abgabesystems
liegt im allgemeinen im Bereich von etwa 0,02% bis etwa 40% Gewichtsanteil
des Abgabesystems. Jedoch sind Abweichungen von diesem Größenbereich
natürlich
möglich,
sofern das Solloid als Ergebnis eines Blitz-Fließ-Verfahrens hergestellt wird.
Bevorzugt sind die Öle
in Gewichtsanteilen von etwa 0,5% bis etwa 20% des Solloid-Abgabesystems
vorhanden; besonders bevorzugt liegt ihr Gewichtsanteil bei etwa
2% bis etwa 12%.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Verwirklichung
einer kontrollierten Freisetzung bereit gestellt. Insbesondere können Geschmacksstoffe
wie Säuren, Aromen,
Süßstoffe
etc. zusammen oder getrennt in Solloide eingebaut werden, um die
gewünschte
Freisetzung des Geschmacksstoffs bereit zu stellen. In einer bestimmten
Ausführungsform
werden säurehaltige
Solloide als separater geschmacksgebender Bestandteil hergestellt.
Als davon getrennter geschmacksgebender Bestandteil werden Aromen
plus Süßstoffe
in ein zweites Solloid-Abgabesystem eingebracht. Die Solloide können dann
in ein Lebensmittelprodukt wie Kaugummi eingebaut werden, um das
gewünschte
Abgabemuster herzustellen. Beispielsweise kann eine aufeinander
folgende Freisetzung von Geschmacksstoffen als Ergebnis der Verwendung
des Solloid-Abgabesystems gemäß der vorliegenden
Erfindung realisiert werden.
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Darüber hinaus kann der Aspekt
der kontrollierten Freisetzung weiterhin durch eine Kontrolle der
Größe der Solloid-Partikel
realisiert werden. Im allgemeinen ergibt eine größere Partikelgröße beim
Kauen eine Abgabe der Geschmacksstoffe in einem früheren Stadium,
während
Solloide kleinerer Partikelgröße die Geschmacksstoffe
zu einem späteren
Zeitpunkt abgeben. Dieses Charakteristikum, kombiniert mit der Tatsache, dass
Solloide als monodispergierte Partikel bereitgestellt werden können, stattet
den Lebensmitteltechniker mit einer erstklassigen Methode aus, um
die Geschmacksstoffabgabe an den Verbraucher zu kontrollieren.
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Darüber hinaus können die
Zusammensetzung und das Verfahren der vorliegenden Erfindung in
diesem Zusammenhang auch verwendet werden, um nicht nur den geschmacklichen
Aspekt des Lebensmittels zu verstärken oder zu kontrollieren,
sondern auch die Textur. Zum Beispiel können Solloide im Bereich der Kaugummis
verwendet werden, um eine volumenbildende Komponente (Füllmittel)
nachzubilden. Es kann eine Kaugummi-Zusammensetzung bereit gestellt
werden, die in Kombination mit einem niedrigen Gehalt an Süßmittel
(z. B. hoher Intensität)
in einem Solloid-Abgabesystem einen im Vergleich zu anderen kommerziellen Kaugummi-Zusammensetzungen
hohen Prozentanteil an Gummibase besitzt, um eine Kaugummi-Zusammensetzung
mit hohem Anteil an Füllmittel
nachzubilden. Dies kann die gummiartige Textur beseitigen und den Sinneseindruck
vermitteln, dass ein Füllstoff-Süßmittel
noch immer und über
eine verlängerte
Zeitspanne beim Kauen freigesetzt wird. Diese und andere Vorteile
werden für
den Lebensmitteltechniker angesichts der Offenbarung der vorliegenden
Erfindung einschätzbar
werden.
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Die für die vorliegende Erfindung
geeigneten Arzneistoffe beinhalten feste oder flüssige Arzneimittel, die mit
dem Nichtfett-Feststoftsubstrat kombiniert werden können. Flüssigkeiten
sind bevorzugt, da sie absorbiert oder ansonsten durch Beschichtung
auf dem Substrat aufgebracht werden können. Jedoch können Feststoffe – wie zuvor
diskutiert – mittels
Blitz-Fließ-Verarbeitung
mit dem Nichtfett- Feststoffsubstrat
kombiniert werden, um eine neue Feststoff-Form zu bilden, welche
in Zusammensetzungen gemäß der vorliegenden
Erfindung eingebaut werden können.
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Geeignete Arzneimittel können aus
einer großen
Bandbreite von Arzneistoffen und deren säureaddierten Salzen ausgewählt werden.
Diese Arzneistoffe können
entweder einzeln oder in Kombination verwendet werden. Sowohl anorganische
als auch organische Salze können
verwendet werden, vorausgesetzt der Arzneistoff behält seinen
medizinischen Wert. Beispielhafte Salze beinhalten Hydrochlorid,
Hydrobromid, Orthophosphat, Benzoat, Maleinat, Tartrat, Succinate,
Citrat, Salicylat, Sulfat und Acetat. Der prozentuale Gewichtsanteil
der Arzneistoffe in der Mischung zur Solloidherstellung beträgt bis etwa
30%.
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Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung
liegt darin, dass ein Aktivstoff im Solloid-Produkt in nahezu gleichem Gehalt vorliegt
wie in der Mischung. Dies ist besonders nützlich bei Darreichungsformen,
bei denen der Gehalt des Wirkstoffs entscheidend ist. Zum Beispiel
können
die den Aktivstoff enthaltenden Solloide dazu verwendet werden,
um eine pharmazeutische Kapsel zu füllen.
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Die endgültige Darreichungsform, in
der die Solloide vorliegen können,
kann aus einer beliebigen Anzahl an Vehikeln und Darreichungsformen
ausgewählt
werden. Unter anderem können
z. B. Lebensmittelprodukte, Medikamente, wärmebehandelte Produkte, pharmazeutische
Zubereitungen, Tabletten bzw. Pastillen, Kapseln, Nuggets, Kaugummi,
Flüssigkeiten
und Gele eingesetzt werden.
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Nach ihrer Herstellung können die
Solloide für
zukünftigen
Gebrauch gelagert werden, ebenso können sie mit üblichen
Additiven wie pharmazeutisch geeigneten Trägern und Konfekt-Bestandteilen
formuliert werden, um Zusammensetzungen herzustellen, die eine Bandbreite
an Texturen passend für
verschiedene Anwendungen anbieten. Pharmazeutisch geeignete Träger können aus
einer großen
Zahl von Materialien ausgewählt
werden. Ohne hierauf beschränkt
zu sein, können
derartige Materialien Verdünnungsmittel,
Bindemittel und Klebstoffe, Gleitstoffe, Stoffe zur Auflösung, Farbstoffe,
Geschmacksstoffe, Süßstoffe
und andere mannigfaltige Materialien wie Puffer und Adsorbentien
umfassen, die verwendet werden, um eine bestimmte Arzneizusammensetzung
herzustellen. Zusätzlich
sind auch Elixiere und Sirupe, mittels derer, bzw. in denen die Solloide
suspendiert werden, zu berücksichtigen.
-
Unter den geeigneten Arzneimitteln
sind die folgenden enthalten:
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- (a) Antitussiva (Hustenmittel) wie Dextromethorphan,
Dextromethorphan-Nydrobromid,
Noscapin, Carbetapentan-Citrat und Chlorphedianol-Hydrochlorid;
- (b) Antihistaminika wie Chlorpheniramin-Maleinat, Phenindamin-Tartrat,
Pyrilamin-Maleinat, Doxylamin-Succinat und Phenyltoloxamin-Citrat;
- (c) Abschwellende Mittel gegen Rhinitis (Decongestantants) wie
Phenylephrin-Hydrochlorid, Phenylpropanolamin-Hydrochlorid, Pseudoephedrin,
Hydrochlorid-Ephedrin;
- (d) Verschiedene Alkaloide wie Codein-Phosphat, Codein-Sulfat
und Morphin;
- (e) Mineralstoff- und Nahrungsergänzungsmittel wie Kaliumchlorid
und Calciumcarbonat, Magnesiumoxid und andere Alkalimetall- und
Erdalkalimetall-Salze;
- (f) Laxantien (Abführmittel),
Vitamine und Antacida;
- (g) Ionenaustauscher-Harze wie Cholestyramin;
- (h) Cholesterin- und lipidsenkende Mittel;
- (i) Antiarrhytmika wie N-Acetylprocainamid;
- (j) Antipyretika und Analgetika wie Acetaminophen, Aspirin und
Ibuprofen;
- (k) Appetithemmer wie Phenylpropanolamin-Hydrochlorid oder Koffein;
und
- (l) Expektorantien (schleimlösende
Mittel) wie Guaifenesin; und
- (m) H2-Inhibitoren.
-
Zusätzliche geeignete aktive Medikamente
beinhalten anti-inflammatorische (entzündungshemmende) Mittel, Coronardilatoren,
Cerebraldilatatoren, periphere Vasodilatatoren, infektionshemmende
Mittel, Psychotropika, Psychopharmaka gegen manische Erkrankungen,
Stimulantien, gastrointestinale Sedativa, Mittel gegen Diarrhö, Mittel
gegen Angina, Vasodilatatoren, Mittel gegen Bluthochdruck, Vasoconstrictoren,
Migränemittel,
Antibiotika, Tranquilizer, Antipsychotika, Tumormittel, Anticoagulantien
und Antithrombotika, Hypnotika, Sedativa, Antiemetika, Mittel gegen Übelkeit
(antinauseants), Antikonvulsiva, Neuromuskuläre Mittel, Mittel gegen Hyper-
und Hypoglycämie,
Schilddrüsenmittel,
Diuretika, Antispasmodika, Uterusrelaxantien, Mittel gegen Fettsucht,
Anabolika, blutbildende Mittel, Antiasthmatika, Expektoratien und
Mucolytika, Mittel gegen Urikämie und
dergleichen.
-
Gemische dieser Arzneistoffe und
Medikamente können
ebenfalls verwendet werden.
-
Die vorliegende Erfindung beabsichtigt
die Verwendung von in der Technik wohlbekannten Süßstoffen, umfassend
sowohl natürliche
als auch künstliche
Süßstoffe.
Somit können
Süßstoffe
aus der folgenden, nicht abschließenden Liste ausgewählt werden:
Zucker wie Saccharose, Glucose (Glucosesirup), Dextrose, Invertzucker,
Fructose und Gemische hiervon; Saccharin und seine verschiedenen
Salze wie etwa das Natrium- und Calcium-Salz; Cyclaminsäure und
ihre verschiedenen Salze wie etwa das Natrium- oder Calcium-Salz;
Dipeptid-Süßstoffe
wie Aspartam und Alitam; chlorierte Zuckerderivate wie Sucralose;
natürliche
Süßstoffe
wie Dihydrochalcon; Glycyrrhin; Stevia rebaudiana (Steviosid); und
Zuckeralkohole wie Sorbit, Sorbitsirup, Mannitol, Xylit und dergleichen.
Als weiterers Süßmittel
ist der nicht-fermentierbare Zuckerersatzstoff hydriertes Stärke-Hydrolysat
(Lycasin), welches im US-Patent Nr. Re. 26,959 beschrieben ist,
in Betracht zu ziehen. Ebenfalls als Möglichkeit betrachtet wird der
künstliche
Süßstoff 3,6-Dihydro-6-methyl-1-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid,
insbesondere in Form des Kaliumsalzes (Acesulfam-K) und des Natrium-
und Calciumsalzes (beschrieben im deutschen Patent 2,001,017.7).
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Die Süßstoffe können als Aktivstoff an sich
eingebaut werden, d. h. mit dem Nichtfett-Feststoftsubstrat mittels
Blitz-Fließen
verarbeitet werden, um ein Solloid kombiniert aus Substrat/Aktivstoff
zu bilden, sie können mit
Geschmacksöl
als Aktivstoff kombiniert werden oder direkt in die Fettmatrix eingebaut
werden.
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Das Abgabesystem kann in konventionelle
Kaugummi-Zusammensetzungen eingebaut werden. Diese Zusammensetzungen
enthalten typischer Weise einen Süßstoff, eine Gummibase und
einen Geschmacksstoff. Zusätzliche
Quellen an Geschmacksstoff und/oder Süßstoff können natürlich mit dem Solloid-Abgabesystem
kombiniert und in die Kaugummi-Zusammensetzung eingebracht werden.
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In der vorliegenden Erfindung können der
Geschmacksstoff, der Süßstoff und – optional – Säuerungsmittel
in das Solloid eingebaut werden. Zum Beispiel kann in einer Ausführungsform
ein Geschmacksstoff ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Geschmacksölen, Süßstoffen, Lebensmittelsäuren (auch
als Säuerungsmittel
bezeichnet) und Gemische hiervon mit dem Nichtfett-Feststoffsubstrat
verbunden werden. Bevorzugt ist ein Gemisch aller drei Komponenten
anwesend. In einer anderen Ausführungsform
können
einer oder mehrere der Geschmacksstoffe zusätzlich in die feste Fettmatrix
eingebaut werden, so dass diese im festen Fettanteil des Solloids
verbleiben.
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Kaugummi-Zusammensetzungen, die das
neue Solloid-Abgabesystem beinhalten, haben deutliche Vorteile im
Bezug auf eine anhaltende Geschmackswahrnehmung. Auf Grund der physikalischen
Struktur des Solloids werden die Geschmacksstoffe sowohl während der
Verarbeitung, als auch in der auf die Verarbeitung folgenden masseartigen
Speicherform geschützt.
Das das Nichtfett-Feststoffsubstrat
umgebende Fett dient dazu, die Verflüchtigung der Geschmacksstoffe
aus den einzelnen Solloid-Partikeln zu verhindern, ebenso vermeidet
es, dass Feuchtigkeit den Süßstoff und/oder
andere Geschmacksstoffe vorzeitig angreift. Sobald der Einbau in
eine Kaugummi-Zusammensetzung erfolgt ist, dient die Solloid-Form
sowohl dazu, die Geschmacksstoffe vor anderen Komponenten im Kaugummi
zu schützen
als auch dazu, die Wanderung der Geschmacksstoffe aus der Gummibase
zur Oberfläche
des Gummis zu verhindern.
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Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Abgabesysteme
ist durch deren Fähigkeit
begründet, die
Wahrnehmung von Geschmacks- und Süßstoffen im Kaugummi auszudehnen.
Das Nichtfett-Feststoffsubstrat besitzt bevorzugt eine muco-adhäsive (schleimhaut-anhaftende)
Eigenschaft, die dazu dient, die Solloide an die Mundschleimhaut
anzuhaften. Die Solloide setzen ihre Geschmacksstoffe langsam durch
einen verzögerten
Hydratationsprozess frei. Die Wahrnehmung von Geschmacks- und Süßstoffen
wird während
des Kauens durch die Anwesenheit der Solloide im Mund signifikant
gesteigert.
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Ein Nachweis einer vergleichenden
verlängerten
Freisetzung von Geschmacksund Süßstoffen
bei der vorliegenden erfindungsgemäßen Kaugummi-Zusammensetzung,
welche die neuartigen Solloide enthält, soll im Vergleich zu kommerziell
erhältlichen
Kaugummi-Zusammensetzungen durch Präsentation der folgenden Daten
erbracht werden. Diese Daten wurden von einer repräsentativen
Kaugruppe aus Experten ermittelt und der Bewertung eine Skala von
1–10 zugrunde
gelegt, wobei 1 die niedrigste Wertung und 10 die höchste Wertung
war.
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Die erste obige Wertungstabelle betrifft
das Andauern von Süße und Geschmack.
Der Expertengruppe wurden Proben kommerziell erhältlicher Kaugummiprodukte – nämlich Wrigley's
Pfefferminz- und Wrigley's Extra® Pfefferminz-Kaugummi – gegeben,
um diese mit den erfindungsgemäßen Pfefferminz-Kaugummis
zu vergleichen. Proben eines jeden dieser Kaugummiprodukte wurden
von allen Mitgliedern der Testgruppe gekaut. Die Kaugummis wurden über eine
Zeitspanne von 60 Minuten gekaut, wobei an den in der Tabelle aufgelisteten
Intervallen Bewertungen vorgenommen wurden. Es wird aus der Tabelle
der Beurteilung über
die Zeitdauer überaus
klar, dass die kommerziell erhältlichen
Kaugummiprodukte zwar eine Dauer von Geschmack und Süße im 30-Sekundenbereich
weitgehend ähnlich
denen der erfindungsgemäßen Produkte
haben, dass die Bewertungen für
die kommerziell erhältlichen
Produkte jedoch schon nach 5 Minuten signifikant abfallen. Nach der
10-Minutenmarke waren die Bewertungen für die beiden kommerziell erhältlichen
Produkte im Hinblick sowohl auf Geschmack als auch auf Süße nur noch
halb so gut wie die Geschmacksbewertungen für die erfindungsgemäßen Produkte.
Diese Bewertungen waren bei den erfindungsgemäßen Produkten nach 30–60 Minuten
des Kauens wesentlich höher.
Genauer gesagt wiesen die erfindungsgemäßen Produkte nach 60 Minuten
zehnfache oder noch größere Werte
an Geschmack und Süße auf,
wie aus den Tabellen ersichtlich.
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Hinsichtlich der Beurteilung des
Gefallens von Geschmack und Süße wird
auf die zweite obige Tabelle verwiesen. "Gefallen" ist die Bezeichnung,
die für
das allgemeine Genussempfinden während
des Kauens verwendet wird. Dieses Gefallen fiel nach 5 Minuten des
Kauens bei den kommerziell erhältlichen
Produkten signifikant ab. Dies ist zu vergleichen mit der Bewertung
des Gefallens für
die erfindungsgemäßen Produkte,
die sogar nach 10–15
Minuten des Kauens im wesentlichen gleich blieben. Nach der 25-Minuten-Marke
wiesen die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
Bewertungen von 4,29 (Geschmack) und 4,14 (Süße) auf, während die kommerziell erhältlichen
Kaugummiprodukte nur Werte von 0,14 und 1,57 für den Geschmack und 0,14 und
1,43 für
die Süße aufwiesen.
Kein wesentlicher Geschmack und keine wesentliche Süße wurden nach
der 40 Minuten-Marke bei dem original Wrigley's Pfefferminzkaugummi
wahrgenommen und bei dem Extra Pfefferminz Kaugummi wurden in diesen
Zeitintervallen Bewertungen des Gefallens von 0,86 und 0,57 vergeben.
Jedoch erzeugten die vorliegenden erfindungsgemäßen Zusammensetzungen Kaugummis,
welche bei den 30–60-Minuten-Marken wesentlich
höhere
Bewertungen erzielten, nämlich
2,14–3,86
(Geschmack) und 1,71–2,86
(Süße), was
anzeigt, dass die Wahrnehmung von Geschmack und Süße klar
vorhanden und immer noch angenehm war.
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Die Befähigung des Kaugummis, seinen
Geschmack und seine Süße nach
60 Minuten des Kauens und länger
zu bewahren, wird teilweise der Fähigkeit der Solloide, im Mund
festgehalten zu werden, zugeschrieben, was eine Verlängerung
der Wahrnehmung der Geschmacksstoffe erlaubt.
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Im Hinblick auf die Kaugummi-Zusammensetzungen
wird die Menge der verwendeten Gummibase erheblich in Abhängigkeit
verschiedener Faktoren wie dem Typ der Base, der gewünschten
Konsistenz und den anderen zur Herstellung des Endproduktes verwendeten
Komponenten variieren. Im allgemeinen sind Gewichtsanteile von etwa
5% bis etwa 85% der endgültigen
Kaugummi-Zusammensetzung
akzeptabel, mit bevorzugten Gewichtsanteilen von etwa 15% bis etwa
30%. Als Gummibase kann jede wasserunlösliche, in der Technik bekannte
Gummibase verwendet werden. Illustrative Beispiele geeigneter Polymere
in Gummibasen beinhalten sowohl natürliche als auch synthetische
Elastomere und Gummen. Zum Beispiel beinhalten diese für Gummibasen
geeigneten Polymere – ohne
abschließenden
Charakter der Aufzählung – Substanzen
pflanzlichen Ursprungs wie Chiclegummi, Jelutong, Gutta percha (Hartgummi,
Ebonit) und Kronengummi ("crown gum"). Synthetische Elastomere wie
Butadien-Styrol-Copolymere,
Isobutylen-Isopren-Copolymere, Polyethylen, Polyisobutylen, Polyvinylacetat
und Gemische hiervon sind besonders geeignet.
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Die Zusammensetzung der Gummibase
kann Lösungsmittel
für Elastomere
enthalten, um ein Weichmachen der Gummikomponente zu erleichtern.
Derartige Elastomer-Lösungsmittel
können
Methyl-, Glycerin- oder Pentaerythritol-Ester von Harzen oder modifizierten
Harzen wie etwa hydrierte, dimerisierte oder polymerisierte Harze
oder Gemische davon sein. Beispiele für in diesem Zusammenhang geeignete
Elastomer-Lösungsmittel
beinhalten den Pentaerythritol-Ester
von partiell hydriertem Holzharz, den Pentaerythritol-Ester von
Holzharz, den Glycerinester von Holzharz, den Glycerinester von
partiell dimerisiertem Harz, den Glycerinester von polymerisiertem
Harz, den Glycerinester von Kiefernöl-Harz, den Glycerinester von
Holzharz und partiell hydriertem Holzharz und den partiell hydrierten
Methylester von Harz wie etwa Polymere aus alpha-Pinen oder beta-Pinen; Terpenharze
einschließlich
Polyterpen und Gemische hiervon. Das Lösungsmittel kann in Gewichtsanteilen
von etwa 10% bis etwa 75% und bevorzugt in Gewichtsanteilen von
etwa 45% bis etwa 70% der Gummibase verwendet werden.
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Eine Vielzahl traditioneller Inhaltsstoffe,
so etwa Weichmacher und Erweichungsmittel wie Lanolin, Stearinsäure, Natrium-Stearat,
Kalium-Stearat, Glycerin-Triacetat, Glycerin und dergleichen, natürliche Wachse
wie Paraffinwachse und mikrokristalline Wachse können ebenfalls in die Gummibase
eingebaut werden, um eine Vielzahl gewünschter Texturen und Konsistenzeigenschaften
zu erhalten. In Übereinstimmung
mit der Erfindung können
diese Inhaltsstoffe jedoch in der Menge reduziert oder in einigen
Fällen
ganz weggelassen werden. Wenn sie vorliegen, werden diese einzelnen
Zusatzstoffe im allgemeinen in Gewichtsmengen von bis zu etwa 15%
und bevorzugt in Gewichtsmengen von etwa 3% bis zu etwa 10% an der
endgültigen
Zusammensetzung der Gummibase eingesetzt.
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Der Kaugummi kann zusätzlich die
konventionellen Zusatzstoffe bestehend aus Farbstoffen wie Titandioxid;
Emulgatoren wie Lecithin und Glycerin-Monostearat; zusätzliche
volumenbildende Komponenten wie Aluminiumhydroxid, Tonerde, Aluminiumsilicate;
Calciumcarbonat, Talk und Gemische hiervon sowie zusätzliche
Geschmacksstoffe enthalten. Diese Füllstoffe können auch in der Gummibase
in verschiedenen Mengen verwendet werden. Wenn sie verwendet werden,
wird die Menge an Füllstoffen
von etwa 4% bis zu etwa 35% Gewichtsanteil des fertigen Kaugummis
reichen.
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Die Menge des in der Kaugummi-Zusammensetzung
verwendeten Solloid-Abgabesystems
wird in hohem Maße
eine Frage der Präferenz
sein. Es wird in Betracht gezogen, dass das Abgabesystem in Gewichtsmengen
von etwa 0,25% bis zu etwa 40% in der endgültigen Kaugummi-Zusammensetzung
enthalten ist, wobei Mengen von etwa 1% bis zu etwa 30% bevorzugt
und Mengen von etwa 1% bis zu etwa 20% besonders bevorzugt sind.
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Zusätzlich zu dem erfindungsgemäßen Abgabesystem
kann die Kaugummi-Zusammensetzung
optional einen oder mehrere zusätzliche
Inhaltsstoffe wie konventionelle Füllstoffe auf Basis von Polysacchariden einschließlich Zuckern
und Zuckeralkoholen, Abgabesysteme für Geschmacksstoffe, sprühgetrocknete
Geschmacksstoffe, flüssige
Geschmacksstoffe sowie natürliche
und/oder künstliche
Süßstoffe
und dergleichen enthalten.
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Die Kaugummi-Zusammensetzungen gemäß der vorliegenden
Erfindung können
auch dadurch hergestellt werden, dass die wasserunlösliche Komponente
der Gummibase und die wasserlösliche
Komponente des Geschmacksstoffs, enthaltend das neuartige Geschmacksstoff/Süßstoff-Abgabesystem,
mittels gängiger Kaugummi-Verarbeitungstechniken
miteinander kombiniert werden.
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Zu illustrativen Zwecken wird ein
beispielhaftes Verfahren zur Herstellung der neuartigen Kaugummi-Zusammensetzung
wie folgt durchgeführt:
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Eine geeignete Kaugummibase wird
zunächst
geschmolzen. Wenn gewünscht,
können
Weichmacher und Füllstoffe
wie Zucker oder Zuckeralkohole langsam und unter anschließendem Rühren zugegeben
werden. Das erfindungsgemäße Abgabesystem
wird dann zugegeben und das Mischen fortgesetzt, bis eine homogene
Masse vorliegt. Optional können
auch zusätzliche
Geschmacksöle
oder sprühgetrocknete
Geschmacksstoffe zugegeben werden. Die Masse kann dann. in jedweder
in der Technik bekannten Weise gerollt, in Form gebracht, eingestäubt und
verpackt werden.
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Bei der Herstellung anderer Typen
essbarer Produkte kann das erfindungsgemäße Solloid-Abgabesystem auch
in einer konventionellen Weise zugegeben werden. Im Fall gepresster
Tabletten z. B. kann das Abgabesystem in trockener Form mit den übrigen Tablettenbestandteilen
gemischt und die Mischung danach in die endgültige Tablettenform gepresst
werden. Im Fall von Zahnpasten, Zahncremes und Zahnreinigungsmitteln
profitieren die Produkte ebenfalls von einem Einbeziehen des Abgabesystems
in ihre Zusammensetzung. Kurz gesagt, kann die Matrix zu verschiedenen
essbaren Produkten in einer Weise zugegeben werden, die ähnlich derjenigen
ist, die der fähige
Techniker gegenwärtig
benutzt, um konventionelle Nahrungsmittelinhaltsstoffe zuzugeben.
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Bei einer bestimmten Ausführungsform
wurde ein synthetisches, amorphes Siliciumdioxid-Produkt von Micron-Größe als Nichtfett-Feststoffsubstrat
für flüssige Aktivstoffe
verwendet. Bei Verwendung dieser Materialien können Geschmacksöle auf deren
Oberfläche
und in deren Poren adsorbiert werden und dann zur Grundmasse des
Matrixmaterials hinzu gegeben werden, um die erfindungsgemäßen Abgabesysteme
zu bilden. Auf diese Weise können
dem Abgabesystem zusätzliche
festgelegte Freisetzungs-Eigenschaften sowie weitere Eigenschaften
der Stabilisierung und des Schutzes des Öls gegenüber Verflüchtigung und Oxidation verliehen
werden. Diese Siliciumdioxid-Produkte besitzen auch eine Affinität für ionische
Bindungen oder Wasserstoffbrücken-Bindungen gegenüber bestimmten
chemischen Gruppen von Geschmacksstoffen, wobei diese Affinität dazu dienen
kann, die Zurückhaltung
des Geschmacksstoffs zu verstärken
und folglich die Fähigkeiten
hinsichtlich der Eigenschaften der verzögerten Abgabe und Stabilisierung
zu verbessern.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
werden vielfach ungesättigte
Fettsäuren
wie Fischöl
mit einem Nichtfett-Feststoff-Substrat aus Stärke kombiniert und zur Fettmatrix
gegeben.
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Zusätzliche Materialien, die als
Trägerstoffe
für die
Geschmacksöle
vor dem Einbau in das erfindungsgemäße Abgabesystem verwendet werden
können,
beinhalten Maltodextrine wie etwa sprühgetrocknetes Maltodextrin,
erhältlich
unter dem Markennamen M100 (10 DE) über die Grain Processing Corporation,
Muscatine, IA, sowie agglomeriertes Maltodextrin (10 DE), erhältlich unter
dem Markennamen Micropor Buds 1015A über die E. Staley Manufacturing
Co., Decatur, IL. Diese Materialien sind ebenfalls porös und erlauben
die Zurückhaltung
von Geschmacksstoff. Polydextrose und mikrokristalline Cellulose
sind in diesem Zusammenhang ebenfalls geeignet, ebenso wie zahlreiche
andere adsorbierende Materialien.
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Beispiele
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Die folgenden Beispiele dienen dazu,
eine weitergehende Einschätzung
der Erfindung zu erlauben, sind aber in keiner Weise als Beschränkung des
effektiven Schutzbereichs der Erfindung zu verstehen.
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Die folgenden Zusammensetzungen wurden
verwendet, um Solloide sowohl über
das Blitz-Scher- als auch über
das Blitz-Heiz-Verfahren herzustellen.
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Solloid-Abgabesystem
Zusammensetzung
(Gewichtsanteil in %)
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Blitz-Scher-Verfahren
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Jede der obigen Zusammensetzungen
wurde unter Verwendung des Blitz-Scherverfahrens
verarbeitet, um das erfindungsgemäße Solloid-Abgabesystem zu
gewinnen. Jede Zusammensetzung wurde als Gemisch vorbereitet. Die
jeweiligen Mischungen der Zusammensetzung wurden dann individuell
unter Verwendung eines Extruders verarbeitet, wo die ausgestoßene Masse
mittels einer Sprühdüse aufbrechendem
Luftfluss unterworfen wurde. Die Zusammensetzungen wurden in einen
Doppelschnecken-Extruder gefüllt
und die Zufuhrrate der bestmöglichen
Produktqualität
angepasst.
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Die Blitz-Scher-Parameter der Zusammensetzungen
A–C sind
in der folgenden Tabelle dargestellt.
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Die Zusammensetzungen wurden ausreichend
hohen Temperaturen ausgesetzt, um sie zum Fließen zu bringen. Wie in der
Tabelle ersichtlich, betrug diese Temperatur für partiell hydriertes Sojaöl etwa 62–70°C. Die verwendete
Schneckengeschwindigkeit lag etwa zwischen 300–310 rpm, jedoch wird diese
Geschwindigkeit nur durch die erreichbare Geschwindigkeit der Maschine
begrenzt. Höhere
Geschwindigkeiten wie etwa 500 rpm oder mehr sind erfolgreich angewendet
worden. Als generelles Prinzip wird der Durchlauf des Extrudats
umso schneller und die Verweildauer umso kürzer, je höher die Geschwindigkeit der
Schnecke ist. In den unten angegeben Zusammensetzungen lag die Verweildauer
der Mischung im Extruder etwa zwischen 60–83 Sekunden. Die Verweildauer
wird natürlich
in Abhängigkeit
von einer Anzahl von Faktoren variieren, jedoch muss die Verweildauer
der Mischung für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung nur so lange sein, bis das
Fett seinen Intrapartikel-Fließpunkt
erreicht. Wie in der obigen Beschreibung dargelegt, wird dies in
Abhängigkeit vom
verwendeten Fett variieren. In kleinen Extrusionsmaschinen kann
die Verweildauer bei nur 5 Sekunden liegen, während sie bei großen Produktionsgeräten eher
an 160 Sekunden heranreichen kann. In den obigen Gemischen lag die
Temperatur des Fettes etwa zwischen 62°C und 70°C, während es im Extrusionssystem war,
jedoch benötigt
das erfindungsgemäße Verfahren
nur Temperaturen, die ausreichend sind, um das Fett einem Intrapartikel-Fließen zu unterwerfen.
Bei einigen Materialien kann diese Temperatur – in Abhängigkeit vom Druck und anderen
Parametern – unterhalb
des jeweiligen Schmelzpunktes liegen. Auf jeden Fall muss diese
Temperatur unterhalb des Schmelzpunktes des Nichtfett-Feststoffsubstrates
liegen, wobei sie bevorzugt nicht mehr als 10°C über dem Schmelzpunkt des Fettes
liegt.
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Das im Extruder verarbeitete Material
wird über
eine Düse
ausgestoßen,
gegen die Luftstrahlen gerichtet sind, um das Extrudat in kleine
Solloid-Partikel zu zerteilen. Es wurde eine Düse verwendet, die einen konzentrischen
Luftfluss um den Strom des Extrudats bereitstellte, ebenso zwei
Reihen aus drei entgegengesetzt angeordneten, auf das Extrudat gerichteten
Luftstrahlern, und der konzentrische Luftstrom wurde dazu verwendet,
eine gleichmäßige Größenverteilung
der Solloid-Partikel
zu erreichen, wenn der Luftdruck gemäß der obigen Tabelle erzeugt
wurde.
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Im Vergleich zu konventionellen Verfahren
des Sprühgefrierens
und der Sprühtrocknung
kann das Verfahren der vorliegenden Erfindung als "Kaltfluss"-Verfahren angesehen
werden, da es frei ist von langen Verweildauern in den Mischund
den Haltetanks und den zahlreichen damit verbundenen Schwierigkeiten.
Die Schnecken-Geschwindigkeit wurde bei voller Drossel in Gang gesetzt
und betrug zwischen 300 und 310 rpm. Der angewandte Luftdruck betrug
etwa 2,25 bis etwa 2,5 psig.
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Während
ihres Aufenthalts im Extrudersystem waren die Zusammensetzungen
stets einem positiven Druck ausgesetzt, der dazu diente, ein Absetzen
des Nichtfett-Feststoffsubstrats
zu verhindern, welches während
des Mischens und der Überführung des
festen Fettes in den fließfähigen Zustand
im festen Zustand verblieb. In diesem Sinne stellte der Extruder
ein geschlossenes System dar.
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Der während der Verfahrensdurchläufe der
obigen Zusammensetzungen angewandte Luftdruck war im Vergleich zu
konventioneller Sprühtrocknung
oder Sprühgefrierung
sehr niedrig (2,25–2,5
psig). Wie oben erwähnt,
kann der Luftdruck proportional zur Größe der Düsenöffnungen gesteigert werden.
Mit anderen Worten, je größer die
Masse des fließenden,
den Extruder verlassenden Extrudats, desto mehr Druck kann angewendet
werden, um weiterhin das Solloid-Produkt zu erhalten. Obwohl sich
die Drücke
des erfindungsgemäßen Verfahrens
als im Vergleich zu konventionellen Verfahren der Sprühtrocknung
oder Sprühgefrierung
außerordentlich
niedrig erweisen, liegt die einzige Begrenzung der angewendeten
Stärke
der Aufbrechkraft darin, dass diese nicht das Nichtfett-Feststoffsubstrat
von dem Fett abtrennt und dass sie Solloide gemäß der hiesigen Definition hervorbringt.
Luftdrücke
von 2 bis 11 psig sind erfolgreich verwendet worden, obwohl niedrigere Drücke bevorzugt
sind.
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Während
die Masse des austretenden Extrudats einen relativ dichten Strom
fließfähigen Materials
darstellen kann, kann es in bestimmten Fällen, d. h. bei bestimmten
Zusammensetzungen und einer Produktionsausstattung hoher Geschwindigkeit,
bevorzugt sein, den Düsenkopf
so auszugestalten, dass das fließfähige Extrudat den Extruder
in Form eines Hohlrohres verlässt.
Dies wurde in der vorliegenden Erfindung umgesetzt, indem ein Dorn
in der Düsenöffnung angeordnet
wurde, um das fließfähige Material
in weitgehend der gleichen Weise zwischen die Düsenwand und den Dorn zu lenken,
wie es Extruder-Köpfe
für die
Co-Extrusion tun.
Das "Hohlrohr" des fließfähigen Extrudats
wurde dann mittels eines Gasstrahls in der gleichen Weise wie hier
beschrieben aufgebrochen, um Solloide zu bilden.
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Blitz-Heiz-Verfahren
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Das folgende Beispiel beschreibt
das Blitz-Heiz-Verfahren, welches verwendet wurde, um Solloide in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung herzustellen.
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Eine Mischung der Solloid-Zusammensetzung
A (siehe oben) wurde in eine Drehmaschine eingegeben, die mit einem
beheizten Drehkopf ausgestattet war, welcher ein Heizelement und
eine Vielzahl verlängerter Öffnungen
mit einer Höhe
etwa zwischen 0,005 und 0,01 Zoll aufwies. Die Rotationsgeschwindigkeit
des sieben Zoll-Drehkopfes betrug 3.500 rpm. In Abhängigkeit
von der Größe des Drehkopfes
und der Auswahl des festen Fettes kann die Rotationsgeschwindigkeit
von 400 bis 5.000 rpm reichen. Das Heizelement des Drehkopfes hatte
eine zum Auslösen
des Blitz-Heizens des Fettes ausreichende Temperatur, wodurch das
Fett ein Intrapartikel-Fließen
durchlief. Die Fließ-Temperatur
für Zusammensetzung
A betrug etwa 70 °C.
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Als die Feststoff-Zusammensetzung
durch Blitz-Heizen bearbeitet und durch die Öffnungen des Drehkopfes in
die umgebende Luft hinausgeschleudert wurde, wurden diskrete kugelige
Solloide gebildet. Während die
Solloide im freien Flug abkühlten,
wurden die feste Suspension und die Form fixiert. Eine Probe der
gebildeten Solloide zeigte im wesentlichen Gleichförmigkeit
hinsichtlich der Größe und Form,
wobei etwa 60% oder mehr einen Durchmesser im Bereich von unter
300 Micron (300 μm)
aufwiesen.
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Kaugummi-Zusammensetzungen wurden
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung hergestellt, wie in der unten stehenden
Tabelle gezeigt. Jeder der Kaugummis zeigte ein deutliches Anhalten
von Geschmack und Süße für Zeitspannen
von 60 Minuten und mehr.
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Solloid Beispiel mit Pfefferminz-Geschmack
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Ein hocheffektives Pfefferminz Solloid-Abgabesystem
wurde in Übereinstimmung
mit der unten stehenden Formulierung hergestellt:
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Pfefferminz
Solloid Formulierung
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Eine vorgefertigte Mischung des Pfefferminz-Bestandteils
wurde hergestellt, indem die Pfefferminzgeschmack-Mischung und das
mittelkettige Triglycerid sorgfältig
gemischt (melangiert) wurden. Eine zweite vorgefertigte Mischung
wurde hergestellt, indem der künstliche
Süßstoff,
der Fett-Bestandteil und das Nichtfett-Feststoffsubstrat zusammen gegeben wurden.
Das Fett wurde außerdem
mittels Blitz-Heiz-Behandlung in einem Drehkopf vorbehandelt.
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Beide vorgefertigten Mischungen wurden
dann sorgfältig
bis zur Homogenität
gemischt und dann in einem Doppelschnecken-Extruder der Blitz-Fließ-Verarbeitung
unterzogen. Das erzeugte Produkt war ein monodispergiertes Solloid-Produkt,
das sofort für
den Einbau in Lebensmittelerzeugnisse geeignet war.
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Solloid Beispiel mit Fruchtgeschmack
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Ein Solloid-Produkt mit Fruchtgeschmack
wurde unter Verwendung der unten stehenden Formulierung hergestellt:
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Formulierung
mit Fruchtgeschmack
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Vor der Blitz-Fließ-Behandlung
wurde eine Mischung aus dem Fruchtaroma und den mittelkettigen Triglyceriden
hergestellt. Eine zweite vorgefertigte Komponente wurde durch sorgfältiges Mischen
des hochintensiven Süßstoffs,
der Hydroxypropylmethyl-Cellulose und eines Fettes mittels Melangieren
hergestellt. Das Fett wurde durch Blitz-Heiz-Behandlung in einem
Drehkopf vorbehandelt. Die beiden vorgefertigten Mischungen wurden
kombiniert und bis zur Homogenität
gemischt.
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Die abschließende Mischung wurde dann einer
Blitz-Scher-Verarbeitung in einem Doppelschnecken-Extruder unterzogen
und ein gleichbleibendes Solloid-Produkt
hergestellt. Das Produkt enthielt Fruchtgeschmack, der beim Kauen
freigesetzt wurde, jedoch vor dem Verzehr nicht verdunstete.
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Obwohl die Erfindung damit beschrieben
ist, wird es erkennbar sein, das diese in mannigfacher Weise variiert
werden kann. Derartige Variationen sind nicht als entfernt vom Gedanken
und Schutzbereich der Erfindung anzusehen und alle derartigen Modifikationen
sollen folglich vom Schutzbereich der folgenden Ansprüche erfasst
sein.
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Obwohl hier das beschrieben wurde,
was zur Zeit als bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung angesehen wird, wird der Fachmann erkennen, dass Änderungen
und Modifikationen hieran vorgenommen werden können, ohne sich vom Gedanken
der Erfindung zu entfernen, und es ist daher beabsichtigt, all diese Änderungen
und Modifikationen als in den eigentlichen Schutzbereich der Erfindung
hineinfallend zu beanspruchen.