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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf das Gebiet integrierter Halbleiterschaltungen. Die Erfindung
ist in einem Beispiel unter Bezug auf eine integrierte Halbleiterschaltung-Reinigungstechnik
umfassend ein Verfahren und eine Vorrichtung dargestellt, aber es
sei beachtet, daß die
Erfindung einen weiteren Anwendungsbereich aufweist. Die Erfindung
kann, rein beispielhaft gesprochen, ebenfalls auf die Herstellung
von unbearbeiteten Wafern, Leiterplatten, medizinischen Einrichtungen,
Disketten und Köpfen,
Flachschirmdisplays, mikroelektronischen Masken und anderen Anwendungsformen
verwendet werden, die ein hochreines Naßbearbeiten wie Schritte des
Spülens,
Reinigens, Trocknens und dergleichen erfordern.
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Es sind in der Industrie verschiedene
Techniken des (Ab)Spülens
und Trocknens eines Halbleiterwafers verwandt oder vorgeschlagen
worden. Ein Beispiel einer herkömmlichen
Technik, die verwendet wird, um einen Wafer zu spülen, ist
eine Kaskadenspülung.
Die Kaskadenspülung
verwendet eine Kaskadenspüleinrichtung,
die jeweils durch eine Trennung abgetrennte innere und äußere Kammern
umfaßt.
Das Spülwasser
fließt
aus einer Wasserquelle in die innere Kammer. Das Spülwasser
aus der inneren Kammer läuft
stufen-/kaskadenförmig
in die äußere Kammer.
Ein im Prozeß befindlicher
Wafer wie ein geätzter
Wafer wird typischerweise in der Kaskadenspüleinrichtung dadurch gespült, daß der geätzte Wafer
in das Spülwasser
der inneren Kammer eingetaucht wird. Dieser Prozeß wird häufig verwendet,
um Säure
von dem geätzten
Wafer zu neutralisieren und zu entfernen.
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Eine Beschränkung der Kaskadenspüleinrichtung
besteht darin, daß in
der ersten Kammer häufig „schmutziges
Wasser" existiert.
Das schmutzige Wasser umfaßt
typischerweise rückständige Säure ebenso
wie „Partikel", die oftmals an
dem Wafer haften. Diese Partikel verursachen oftmals Schäden in der
integrierten Schaltung, wodurch die Zahl (brauchbar) guter Plättchen an
einem typischen Wafer reduziert wird. Eine weitere Einschränkung bei dem
Kaskadenspülgerät liegt
darin, daß Wafer
von diesem Kaskadenspüler
noch einem Trocknungsvorgang unterzogen werden müssen. Ein folgender Trocknungsvorgang
führt häufig noch
mehr Partikel auf die integrierte Schaltung. Mehr Partikel auf der
integrierten Schaltung verringern typischerweise weiter die Zahl
brauchbar guter Plättchen
an dem Wafer. Demgemäß kann eine
Kaskadenspülung
häufig
keine Partikel von dem Wafer säubern
oder entfernen.
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Eine weitere, häufig benutzte Technik zum Spülen von
Wafern ist das Verfahren „Schnelles
Entleeren". Das
Verfahren schnellen Entleerens oder Ablassens beruht auf der raschen
Entfaltung/Ausbreitung von Wasser aus dem Spültank, um Wasser und Verunreinigungen
von dem Halbleiterwafer zu entfernen. Eine Beschränkung dieses
Verfahrens liegt in seiner mangelnden Eignung, tatsächlich Partikel
von dem Wafer zu säubern
oder zu entfernen. In der Tat überträgt die rasche
Ausbreitung von Wasser aus dem Schnellentleerungstank häufig mehr
Partikel auf den Wafer. Obendrein müssen die Wafer von dem Schnellausbreitungstank
einer Trockenoperation unterzogen werden, was weiter die Zahl der
Partikel an dem Wafer erhöht.
Wie zuvor festgestellt, verursachen mehr Partikel häufig niedrigere
Plättchenausbeute
von dem Halbleiterwafer.
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Eine weitere Technik, die verwendet
wird, um Wafer sowohl zu spülen
als auch zu trocknen, beruht auf einem Dreh-Spüler/-Trockner. Der Dreh-Spüler/-Trockner
verwendet eine Kombination eines Spülwassersprühens zum Spülen und Zentrifugalkraft zum
Entfernen von Wasser von dem Halbleiterwafer. Der Trocknungsschritt
entfernt häufig
das Wasser von dem Halbleiterwafer im wesentlichen durch Zentrifugalkraft
und Verdampfen. Jedoch führt der
Dreh-Spüler/-Trockner
häufig
mehr Partikel auf den Wafer. Tatsächlich werden anfänglich gelöste oder
in Schwebe gehaltene Verschmutzungen wie Partikel in dem Wafer häufig auf
dem Halbleiterwafer belassen, wodurch die Zahl der guten Plättchen an dem
Wafer reduziert wird. Eine weitere Beschränkung bezüglich des Dreh-Spülers/-Trockners
ist dessen komplexer mechanischer Aufbau mit bewegten Teilen und
dergleichen. Der komplexe mechanische Aufbau führt häufig zu bestimmten Problemen
wie höhere
Aufstellzeiten, Bruch des Wafers, mehr losen Teilen, größeren Kosten
u. a. Eine weitere Beschränkung
liegt in der statischen Elektrizität, die sich häufig auf
den Wafern während
des Drehzyklus bildet, wodurch noch mehr Partikel auf die Oberfläche des Halbleiters
angezogen werden. Dementsprechend reinigt das Dehspülen/-trocknen
weder die Partikel von dem Wafer noch entfernt es diese.
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Weitere Techniken, die verwendet
werden, um Wafer zu trocknen, umfassen einen Isopropylalkohol (IPA)-Dampftrockner,
einen Vollverdrängungs-IPA-Trockner
und andere. Diese Trockner vom IPA-Typ beruhen häufig auf einer großen Menge eines
Lösungsmittels wie
Isopropylalkohol und anderen flüchtigen
organischen Flüssigkeiten,
um das Trocknen des Halbleiterwafers zu erleichtern. Ein Beispiel
einer solchen Technik ist in US-Patent Nr. 4 911 761 und den zugehörigen Anmeldungen
im Namen von McConnell et al. und übertragen an CFM Technologies,
Inc. McConnell et al. beschreibt im allgemeinen die Verwendung von überhitztem
oder gesättigtem
Trocknungsdampf als Trocknungsfluid. Dieser überhitzte oder gesättigte Trocknungsdampf erfordert
häufig
die Verwendung großer
Mengen eines heißen
flüchtigen
organischen Materials. Der überhitzte
oder gesättigte
Trocknungsdampf bildet eine dicke organische Dampfblase, die sich über dem Spülwasser
befindet, um solches Spülwasser
mit dem Trocknungsdampf zu verdrängen
(zum Beispiel Verdrängungsfluß). Die
starke organische Dampfblase bildet mit Wasser eine azeotropische
Mischung, die auf Waferoberflächen
kondensiert, und verdampft dann, um den Wafer zu trocknen.
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Eine Begrenzung bei dieser Art von
Trocknungsmittel ist dessen Verbrauch einer großen Lösungsmittelmenge, die heiß, hoch
entflammbar und außerordentlich
gefährlich
in bezug auf Gesundheit und die Umwelt ist. Eine weitere Begrenzung
stellen bei solchen Trocknungsmitteln deren Kosten dar, da sie häufig sehr
teuer sind. Tatsächlich
erfordert dieses Trocknungsmittel einen Verdampfer und einen Kondensator,
um die großen
Mengen heißen
flüchtigen
organischen Materials zu behandeln. Noch weiter ist festgestellt
worden, daß große Mengen
heißen flüchtigen
organischen Materials typischerweise inkompatibel mit den meisten
mit Fotoresist bemusterten Wafern sind, und sie sind ebenfalls schädlich in bezug
auf bestimmte Gerätestrukturen.
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Eine noch andere Technik beruht auf
heißem deionisiertem
(DI) Prozeßwasser
zum Spülen
und Begünstigen
des Trocknens des Halbleiterwafers. Mittels des heißen DI-Wassers
verdampft die Flüssigkeit
auf dem Wafer schneller und wirkungsvoller als DI-Wasser bei üblicher
Raumtemperatur. Jedoch erzeugt das heiße Wasser häufig Flecken auf dem Wafer
und fördert
außerdem
den Aufbau bakterieller und anderer Partikel. Auch kann heißes Wasser
den Halbleiter beschädigen,
wodurch die Menge guter Scheiben an dem Wafer verringert wird. Eine
weitere Begrenzung liegt darin, daß die Erhitzung von Wasser
häufig
teuer ist, und heißes
DI-Wasser ist außerdem
ein aggressives Lösungsmittel.
Als solches aggressives Lösungsmittel
verschlechtert es häufig
die Ausrüstung
und Einrichtungen, wodurch die Wartungsbetriebskosten erhöht werden.
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Wenn die Leitungsgröße kleiner
wird und die Komplexität
der integrierten Halbleiterschaltungen steigt, ist es eindeutig
wünschenswert, über eine
Reinigungstechnik zu verfügen,
die ein Verfahren und eine Vorrichtung umfaßt, die tatsächlich Partikel
entfernen, zusätzliche
Partikel vermeiden und nicht zu Flecken auf den Wafern führen. Die
Reinigungstechnik sollte die Wafer auch trocknen, ohne daß andere nachteilige
Folgen eintreten. Ein weiteres wünschenswertes
Merkmal umfaßt
das Verringern oder möglicherweise
auch das völlige
Beseitigen von Restwasser auf den Waferoberflächen und -rändern, wenn das Wasser entfernt
wird (Meniskus). Das auf solchen Oberflächen und Rändern belassene Wasser zieht
häufig
noch mehr Partikel an und führt
diese auf den Halbleiterwafer. Die vorerwähnten herkömmlichen Techniken versäumen es,
für solche
wünschenswerten
Merkmale zu sorgen, wodurch die Scheibenausbeute an dem Halbleiter
während
solcher Naßprozesse
verringert wird.
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US-A-5 315 766 beschreibt ein Verfahren zum
Reinigen eines Halbleiterwafers umfassend:
Eintauchen eines
Wafers in eine Flüssigkeit
umfassend Wasser, wobei der Wafer eine Vorderfläche, eine Rückfläche und einen Rand umfaßt;
Schaffen
einer im wesentlichen partikelfreien Umgebung nahe der Vorderfläche und
der Rückfläche, wenn
der Wafer und die Flüssigkeit
getrennt werden; und
Einführen
einer Reinigungsverstärkungssubstanz, wobei
diese Reinigungsverstärkungssubstanz
die Flüssigkeit
dotiert bzw. präpariert,
die der Vorderfläche
und der Rückfläche anhaftet,
um einen Konzentrationsgradienten der Reinigungverstärkungssubstanz
in der anhaftenden Flüssigkeit
zum Zwecke der Beschleunigung des Fluidstromes der anhaftenden Flüssigkeit
von dem Wafer weg zu bewirken.
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Aus Obigem kann man erkennen, daß häufig ein
Reinigungsverfahren und -gerät
für integrierte Halbleiterschaltungen
gewünscht
werden, die sicher, einfach und verläßlich sind.
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In Übereinstimmung mit einem ersten
Aspekt der vorliegenden Erfindung umfaßt ein Verfahren zum Reinigen
eines Halbleiterwafers:
Eintauchen eines Wafers in eine Flüssigkeit
umfassend Wasser, wobei der Wafer eine Vorderfläche, eine Rückfläche und einen Rand umfaßt;
Schaffen
einer im wesentlichen partikelfreien Umgebung nahe der Vorderfläche und
der Rückfläche, wenn
der Wafer und die Flüssigkeit
getrennt werden; und
Einführen
einer Reinigungsverstärkungssubstanz, wobei
diese Reinigungsverstärkungssubstanz
die Flüssigkeit
dotiert bzw. präpariert,
die der Vorderfläche
und der Rückfläche anhaftet,
um einen Konzentrationsgradienten der Reinigungverstärkungssubstanz
in der anhaftenden Flüssigkeit
zur Beschleunigung des Fluidstromes der anhaftenden Flüssigkeit von
dem Wafer weg zu bewirken, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungsverstärkungssubstanz während des
Schrittes des Schaffens eingeführt
wird, während
der Wafer und die Flüssigkeit
getrennt werden; und daß die
Reinigungsverstärkungssubstanz mit
einem Gas gemischt wird, das aus einer Gruppe bestehend aus Luft,
inertem Gas, Stickstoff und Argon besteht, ausgewählt wird.
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Die vorliegende Erfindung sorgt für ein sicheres,
wirksames und wirtschaftliches Verfahren und Gerät, um einen Artikel (oder Gegenstand)
wie einen Halbleiterwafer zu reinigen. Insbesondere schafft die vorliegende
Erfindung eine verbesserte Technik, die tatsächlich die Menge der Partikel
von dem Halbleitersubstrat entfernt oder reduziert und ebenfalls
wirkungsvoll das Substrat reinigt. Das vorliegende Verfahren stellt
ebenfalls ein in situ verwendbares Reinigungssystem mit im wesentlichen
keinerlei mechanischer Bewegung des Substrats bereit.
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Eine andere wahlweise Ausführungsform schafft
ein Gerät
zum Halten einer Mehrzahl Substrate. Die Vorrichtung umfaßt eine
untere Stütze.
Die untere Stütze
umfaßt
eine Mehrzahl erster Grate oder Kämme, wobei jeder der ersten
Kämme für eine Stütze für einen
unteren Substratteil sorgt. Die Vorrichtung umfaßt auch eine obere Stütze. Die
obere Stütze
umfaßt
eine Mehrzahl zweiter Grate oder Kämme, wobei jeder der zweiten
Kämme für eine Stütze für einen
oberen Substratteil sorgt. Der untere Substratteil und der obere
Substratteil sind an einem Substrat definiert. Die ersten Kämme und
die zweiten Kämme ziehen
Flüssigkeit
von dem Substrat ab.
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Weiteres Verständnis der Beschaffenheit und
Vorteile der vorliegenden Erfindung gewinnt man durch Bezugnahme
auf die folgenden Teile der Beschreibung und die beigefügten Zeichnungen.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine vereinfachte Blockdarstellung einer Ausführungsform des Reinigungssystems
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2 ist
eine vereinfachte Querschnittsansicht eines Lösungsmittel-Blasen-Mischwerks
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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3 ist
eine vereinfachte Querschnittsseitenansicht einer Ausführungsform
der Reinigungskammer;
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4 ist
eine vereinfachte Querschnittsvorderansicht einer Ausführungsform
der Reinigungskammer;
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5 ist
ein vereinfachtes Flußschaubild
einer Ausführungsform
des Reinigungsverfahrens gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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6 ist
ein vereinfachtes Diagramm einer Hochgeschwindigkeitsströmungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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6A und 6B stellen vereinfachte Schaubilder
einer Düse
gemäß der vorliegenden
Erfindung dar;
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7 und 8 sind vereinfachte Fluidströmungsschaubilder
der Hochgeschwindigkeitsströmungsvorrichtung
der 6;
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9 ist
ein vereinfachtes Schaubild einer wahlweisen Ausführungsform
der Hochgeschwindigkeitsströmungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung;
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10A–10B sind vereinfachte Querschnittsansicht-Schaubilder
einer wahlweisen Ausführungsform
eines Substratträgers
gemäß der vorliegenden Erfindung;
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11A–11F sind vereinfachte Querschnittsansicht-Schaubilder
einer wahlweisen Ausführungsform
eines Substratträgers
gemäß der vorliegenden Erfindung;
und
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12 stellt
die Wirksamkeit der Trocknung als Funktion der Abzuggeschwindigkeit
für ein
gemäß der vorliegenden
Erfindung durchgeführtes
Experiment dar.
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BESCHREIBUNG
DER SPEZIFISCHEN AUSFÜHRUNGSFORM
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1 stellt
in blockschaubildlicher Form eine Ausführungsform des Reinigungssystems 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung dar. Das Reinigungssystem 10 umfaßt Elemente
wie einen Naßprozessor 12;
eine Steuerung 14, eine Filterbank 16, eine Abführ- oder
Reinigungseinrichtung 18 (im folgenden nur kurz: Reiniger 18),
einen Injektor 20, einen Erhitzer 22, eine Lösemittel-Blasen-Mischeinrichtung 24,
einen Hilfsinjektor 26 und eine Lösungsmittelquelle 28.
Das System umfaßt
ebenfalls eine Mehrzahl Strömungssteuerventile 30.
Jedes der Strömungssteuerventile
ist mit der Steuerung 14 und mindestens einem der vorerwähnten Elemente
wirkverbunden, wie dies durch gestrichelte Linien 31 gezeigt
ist. Die ausgezogenen Linien stellen Leitungen dar, um Fluide zwischen
den jeweiligen Systemelementen zu übertragen. Eine Spülwasserquelle 32 und
ein Abzug 34 sind ebenfalls gezeigt.
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In das System tritt Spülwasser
an der Spülwasserquelle 32 ein.
Ein Steuerventil an der Spülwasserquelle 32 steuert
die Strömung
des Spülwassers über die
Steuerung 14, die mit dem Steuerventil 30 wirkverbunden
ist. Das Spülwasser
ist eine gefilterte Flüssigkeit
wie u. a. deionisiertes (DI) Wasser. Typischerweise stammt das DI-Wasser
von einem DI-Wasseranschluß,
der sich häufig
außerhalb
einer Waferherstellungsanlage befindet.
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Die Filterbank kann jegliche geeignete
Kombination von Filtern, die typischerweise für Anwendungen an Ort und Stelle
verwendet werden, sein. Die Filterbank ist mit der Spülwasserquelle über eine Leitung 36 und
mit dem Naßprozessor über eine
Leitung 38 verbunden. Die Filterbank umfaßt einen
Ionenaustauschmodul 40, unter anderem eine Kombination
geladener und neutraler Filter 41. Die Filterbank sorgt
für an
Ort und Stelle ultragereinigtes Wasser. Das ultragereinigte Wasser
ist im wesentlichen frei von Partikeln größer als ungefähr 0,5 μm und vorzugsweise
größer als
ungefähr
0,2 μm,
und noch bevorzugter größer als
ungefähr
0,1 μm.
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Die Filterbank sorgt für ultragereinigtes
DI Wasser mit Partikeln, die nicht größer als 0,5 μm im Durchmesser
sind, und vorzugsweise 0,2 μm
im Durchmesser und weniger und noch bevorzugter 0,1 μm im Durchmesser
und weniger.
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Die Filterbank sorgt ebenfalls für einen über sie
erfolgenden nominalen Druckabfall. Der Druckabfall ist weniger als
ungefähr
15 Pound pro Quadratzoll, und vorzugsweise weniger als ungefähr 5 Pound pro
Quadratzoll (3.500 kg/m2). Eine höhere Strömungsgeschwindigkeit
wird durch die Filterbank ohne Hilfspumpen oder Strömungs/Druckerhöhungseinrichtungen
erzielt. Natürlich
können
andere Filter in Abhängigkeit
von der jeweiligen Verwendung benutzt werden, die geeignet sind,
für ultragereinigtes Wasser
bei Verwendung am Einsatzort zu sorgen.
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Der Injektor 20 kann jeder
geeignete Injektor zum Reduzieren oder vorzugsweise Beseitigen von metallischen
Verschmutzungen aus Leitungen und Systemelementen sein. Vorzugsweise
ist der Injektor 20 ein Salzsäureinjektor. Ein Beispiel eines
Injektors ist in ULTRA-LOW PARTICLE COUNTS erörtert. Der Injektor ist mit
dem Naßprozessor 12 verbunden.
Ein Steuerventil 42 gibt die Säure dosiert in den Naßprozessor 12 ab,
und ein Steuerventil 43 gibt die Säure dosiert in die Filterbank 16.
Bevorzugt gibt die Steuerung 14 solche Säure in die
Systemelemente wie den Naßprozessor 12 und
die Filterbank unter anderem während
der Systemwartung und zu anderen gewünschten Zeiten ab. Der Injektor
ist ebenfalls über die
Leitung 44 mit dem Reiniger 18 verbunden. Der Reiniger
sorgt für
sauberes Druckgas an den Injektor, um zu ermöglichen, daß solche Säure in die vorerwähnten Systemelemente
ohne andere Hilfseinrichtungen eingefügt werden kann. Natürlich hängt der verwendete
Injektortyp von der besonderen Verwendung ab.
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Bei Verwendung einer anderen Chemikalie wie
eines Lösungsmittels,
Wasserstoffperoxids, eines Tensids, einer Reinigungslösung oder
dergleichen wird diese bevorzugtermaßen durch den Hilfsinjektor 26 eingeführt. Der
Hilfsinjektor ist mit dem Naßprozessor über eine
Leitung 46 verbunden und durch ein Steuerventil 48 gesteuert,
das mit der Steuerung 14 wirkverbunden ist. Ein Reiniger,
der Druckgas zuführt,
ist ebenfalls mit dem Hilfsinjektor 26 über eine Leitung 20 verbunden.
Ein Beispiel eines Hilfsinjektors und seine Betriebsweise sind ebenfalls
in ULTRA-LOW PARTICLE COUNTS dargestellt. Natürlich hängt der Hilfsinjektortyp, der
verwendet wird, von der besonderen Anwendungsweise ab.
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Ein weiteres Systemelement ist der
Reiniger 18, der häufig
verwendet wird, um bestimmte Systemelemente wie den Naßprozessor
und andere mit Gas und/oder einem Druckkopf zu versorgen bestücken. Der
Reiniger kann jeder geeignete Typ von Druckreduzier- und/ oder Steuermitteln
sein, die geeignet sind, das Versorgungsgas an bestimmte Systemelemente
bei gewünschtem
Druck und Strömungsgeschwindigkeit
zu liefern. Die Reinigungseinrichtung ist mit einem Versorgungsgas 49 verbunden, das
häufig
ein Trägergas
ist, das in dem Reinigungssystem verwendet wird.
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Die Reinigungseinrichtung 18 ist
ebenfalls mit Filter 41 vor der Gasquelle 49 verbunden.
Dieses Filter 41 ist geeignet für hohe Strömungsgeschwindigkeiten, zum
Beispiel 1500 Standardliter/min und mehr. Filter 41 hat
ebenfalls ein Rückhaltevermögen bei
0,003 Mikron. Vorzugsweise werden nicht weniger als ungefähr 99.9999999%
der Partikel mittels Filter 41 entfernt. Das Filter 41 ist
zwischen den Einrichtungen und dem Reinigungssystem 10 verbunden.
Das Filter 41 ist vor oder unmittelbar vor dem Reinigungssystem 10 angeordnet.
In einer Ausführungsform
ist das Filter 41 an dem Reinigungssystem befestigt, aber
es kann sich auch an anderen Stellen befinden. Dieses Filter sorgt
für eine
im wesentlichen partikelfreie Umgebung. Das bedeutet, daß das Gas im
wesentlichen frei von Partikeln größer als ungefähr 0,2 Mikron
oder größer als
ungefähr
0,1 Mikron oder größer als
ungefähr
0,05 Mikron oder größer als 0,025
Mikron, und noch bevorzugt größer als
ungefähr
0,01 Mikron und weniger ist. Ein Beispiel eines solchen Filters
ist ein Erzeugnis, hergestellt durch Wafergard T-Line Cartridge-Filter.
Natürlich
können je
nach Anwendung auch andere Filter verwendet werden.
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Vorzugsweise ist das Trägergas ein
ultragereinigtes oder elektronische Qualität aufweisendes Stickstoffgas
oder irgendein geeignetes Trägergas, das
in der Lage ist, zur Verbesserung der Reinigung eine Substanz (zum
Beispiel eine Spur einer polaren organischen Zusammensetzung etc.)
bei geeigneter Temperatur, Druck und Strömungsmenge in den Naßprozessor
zu fuhren. Das geeignete Trägergas schließt ebenfalls
ein hohes Reinheitsniveau ein, um eine Verschmutzung der Systemelemente
zu verhindern. Ein Beispiel eines Reinigers ist in ULTRA-LOW PARTLICLE
COUNTS dargestellt. Die Trägergase (oder
das Gas) sind (ist) ebenfalls ultra-sauber und im wesentlichen frei
von Partikeln größer als
ungefähr
0,1 Mikron und vorzugsweise größer als
ungefähr
0,05 Mikron. Wie zuvor bemerkt, führt der Reiniger der Mischeinrichtung 20 und
dem Hilfsinjektor 26 ebenfalls unter Druck stehendes Trägergas über Leitungen 44 bzw. 50 zu.
Der Reiniger führt
weiterhin über
bestimmte wahlweise Wege Gas zum Naßprozessor.
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Ein typischer Weg verbindet den Reiniger 18 mit
dem Naßprozessor 12 durch
den Erhitzer 22 über Leitungen 52 und 57.
Auf diesem Weg kann Gas im Erhitzer 22 erwärmt werden,
bevor es durch die Leitung 57 in den Naßprozessor 12 eintritt.
Der Erhitzer kann ein geeigneter, im Handel verfügbarer und in üblicher
Weise hergestellter Erhitzer sein, der in der Lage ist, am Naßprozessor 12 Gas
wie Stickstoff auf eine Temperatur zu erhitzen, die höher als
70°F (21°C) und vorzugsweise
höher als
150°F (66°C), aber
nicht höher
als 200°F
(93°C) ist.
Die Steuerung ist mit dem Erhitzer wirkverbunden, um die Temperatur
des Gases einzustellen und das Gas zur gewünschten Zeit ein- bzw. auszuschalten.
Vorzugsweise befindet sich jedoch das Gas bei Raumtemperatur und
ist nicht erwärmt.
Die Steuerung gibt das Gas abgemessen in den Naßprozessor mit gewünschter
Strömungsgeschwindigkeit
und Zeit ein.
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Wahlweise ist das erwärmte Gas
(ein Trägergas)
mit dem Lösungsmittelmischwerk 24 über eine Leitung 53 verbunden,
bevor es in den Naßprozessor 12 eintritt.
Das erwärmte
Trägergas
mischt und verdünnt
das Lösemittel
von dem Lösemittelmischwerk 24,
bevor ein Eintritt in den Naßprozessor 12 erfolgt. Die
Steuerung ist mit einem Steuerventil 55 wirkverbunden,
um das erwärmte
Trägergas
abgemessen dem Naßprozessor 12 zuzuführen.
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Ein weiterer wahlweiser Weg verbindet
den Reiniger 18 über
eine Leitung 54 direkt mit dem Naßprozessor 12. Die
Steuerung 14 ist mit einem Steuerventil 56 zum
Ein- und Ausschalten des Gases zur gewünschten Zeit wirkverbunden.
Die Steuerung 14 und das Steuerventil 56 geben
das Gas ebenfalls abgemessen bei einer gewünschten Strömungsgeschwindigkeit und zur
gewünschten
Zeit in den Naßprozessor 12 ein.
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Bei einem weiteren wahlweisen Weg
ist der Reiniger 18 mit dem Lösemittelmischwerk 24 über eine
Leitung 58 verbunden, bevor der Eintritt in den Naßprozessor
erfolgt. Auf diesem Weg mischt sich das Trägergas mit dem Lösemittel
(einer Reinigungsverbesserungssubstanz) von dem Lösemittelmischwerk 24,
bevor der Eintritt in den Naßprozessor 12 erfolgt.
Die Steuerung ist mit einem Steuerventil 60 wirkverbunden,
das das Trägergas
abge messen über
die Leitung 58 an den Naßprozessor abgibt. Bei einer
Ausführungsform
enthält
das Trägergas
eine Spur eines polaren organischen Lösemittels. Dieses Trägergas enthält eine
Reinigungsverbesserungssubstanz, die die Flüssigkeitsströmung erhöht und zu reinigende
Gegenstände
abreinigt. Natürlich
hängt der
Gebrauch irgendeiner dieser Konfigurationen oder von Kombinationen
solcher Konfigurationen von dem besonderen Verwendungszweck ab.
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Die Steuerung 14 kann irgendein
geeigneter Mikroprozessor, basierend auf einer programmierbaren
Logiksteuerung, einer PC-Steuerung oder dergleichen zur Prozeßsteuerung,
sein. Eine geeignete Steuerung umfaßt Merkmale wie Programmierbarkeit,
Verläßlichkeit,
Flexibilität
und Beständigkeit
gegenüber
korrosiven Elementen. Die geeignete Steuerung umfaßt verschiedene
Eingangs-/Ausgangsanschlüsse,
die verwendet werden, um für
Verbindungen zum Öffnen
und Schließen
von Ventilen, Regulieren und Abmessen bzw. Zuteilen von Flüssigkeiten unter
anderen Merkmalen zu sorgen. Die Steuerung umfaßt ebenfalls ausreichenden
Speicherraum, um Prozeßabläufe für gewünschte Anwendungen
zu speichern. Ein Beispiel einer geeigneten Steuerung ist in ULTRA-LOW
PARTICLE COUNTS dargestellt. Natürlich
hängt die
Art der Steuerung von der speziellen Verwendungsform ab.
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Das Lösemittelmischeinrichtung 24 führt dem
Naßprozessor 12 über Leitung 62 ein
Trägergas zu,
das eine Spurenmenge einer polaren organischen Verbindung (einer
Reinigungsverbesserungssubstanz) enthält. Vorzugsweise ist die Reinigungsverbesserungssubstanz
eine Spur eines Lösemittels. Der
Reiniger 18 führt
das Trägergas über Leitung
66 dem Lösemittelmischwerk
zu. Um die Strömung
des Lösemittels
in den Naßprozessor
zu regulieren oder zuzuteilen, sorgt die Steuerung für eine Wirkverbindung
eines Steuerventils 64 mit der Leitung 66, die an
der Mischeinrichtung angeschlossen ist. Das System sorgt ebenfalls
für die
Lösemittelquelle 28 wie eine
Flasche oder ein Kanister der gewünschten Chemikalie.
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Das Lösemittelmischeinrichtung kann
ein geeignetes Lösemittelmischsystem
zur Verwendung in Verbindung mit dem Naßprozessor, dem Trägergas und
dem Lösemittel
sein. Ein Beispiel eines Lösemittelmischsystems
ist durch die vereinfachte Darstellung der 2 wiedergegeben. Das Lösemittelmischsystem 100 umfaßt ein Lösemittelmischgefäß 102 und
eine Lösemittelquelle 104.
Das Lösemittelmischgefäß 102 ist
mit einer Trägergasquelle
an einem Einlaß 106 verbunden.
Ein Einblasrohr 110 bläst Trägergas 114 als
Luftblasen in das Lösemittel 112 an
einem unteren Teil des Lösemittelgefäßes ein. Wenn
die Trägergasblasen
durch das Lösemittel nach
oben strömen,
vereinigen sie sich mit bzw. sammeln sie sich an dem Lösemittel.
Trägergasblasen mit
Lösemittel
entweichen in den Dampfkopfraum 116 des Lösemittelmischgefäßes 102,
und verlassen das Lösemittelmischgefäß durch
die Auslaßleitung 108.
Das Trägergas
mit dem Lösemittel
verhält
sich im allgemeinen gemäß den Gesetzen
idealer Gase oder dergleichen. Mit dem Lösemittelmischgefäß 102 ist
ebenfalls ein Lösemitteleinfülleinlaß 118 verbunden.
Weiterhin sind eine Lösemittelquelle 104 und
ein Lösemittel 120 gezeigt.
Wahlweise kann das Lösemittel
in das Trägergas
durch mechanische Mittel wie zum Beispiel Ultraschall, Megaschall,
Nebelerzeugung usw. eingeführt
werden.
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3 ist
eine vereinfachte Querschnittsseitenansicht einer Ausführungsform 200 der
Reinigungskammer gemäß der vorliegenden
Erfindung. Die Seitenansichtausführungsform 200 umfaßt eine Hauptkammer 210,
einen Deckel 220, einen unteren Abzugbereich 231 und
weitere Elemente. Die Hauptkammer 210 umfaßt einen
Prozeßbereich 240 (oder unteren
Kammerbereich) und einen oberen Kammerbereich 215. Ebenfalls
ist ein Kaskadenabzugbereich 250 gezeigt. Natürlich können auch
andere Kammerelemente je nach dem speziellen Verwendungszweck vorhanden
sein.
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Der Deckel 220 ist vorzugsweise
ein abgedichteter Deckel. Der abgedichtete Deckel umfaßt neben
anderen Merkmalen einen Griff 222, eine Dichtung 224 vom
O-Ringtyp, einen Kompressionsring 226, ein Scharnier 228,
einen Gaseinlaß 230. Der
Kompressionsring 226 sorgt für eine auswärtsgerichtete Kraft auf einen
Horizontalabschnitt 225 des Hauptkammergehäuses zum
Abdichten des Inhalts der Hauptkammer. Die O-Ring-Typ-Dichtung 224 sorgt
für eine
horizontale Dichtung zwischen Vertikalflächen des Deckels und des Hauptkammergehäuses. Der
Gaseinlaß 230 umfaßt wenigstens
einen Trägergaseinlaß und einen
Lösemittelgaseinlaß. Natürlich hängt der
genaue Aufbau des Gaseinlasses von der speziellen Verwendungsform
ab.
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Der Prozeßbereich 240 umfaßt einen
Substratträger 242,
eine Substratträgerstütze 246, 248 und eine
Substratstütze 249.
Wie später
noch genauer beschrieben wird, sind Substratträger und Substratstütze so ausgebildet
und angeordnet, daß sie eine
Ablagerung bzw. Anhäufung
von Flüssigkeit
minimieren, wenn Flüssigkeit
im Trocknungsprozeß abgezogen
wird.
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Bei einer spezifischen Ausführungsform
ist der Substratträger
ein Wafernapf (Schüssel)
oder wahlweise ein Waferhalbnapf oder irgendeine andere Art Substratträger mit einem
Senk- oder Flachprofil. Der Waferhalbnapf oder die Senkprofil-Schüssel halten
oder sammeln weniger Flüssigkeit
als ihr Vollnapf-Pendant und lassen daher die Flüssigkeit schneller und leichter
abziehen. Der Träger
umfaßt Substrate
(z. B. Wafer) 244, die innerhalb der Stützen des Trägers angeordnet sind. Der Träger wird
von einer Seiten-Substratträgerstütze 246 und
einer Boden-Substratträgerstütze 248 abgestützt. Die
Seiten-Substratträgerstütze hält den Substratträger an Ort
und Stelle und verhindert, daß ein
solcher Substratträger
sich über
Maßen
bewegen kann. Wie gezeigt, schwenkt bzw. kippt die Bodensubstratstütze den
Substratträger
um einen geringen Winkel zur Horizontalen. Der Winkel führt dazu,
daß Substrate während bestimmter
Spül- und
Trockenoperationen aneinander haften. Der Winkel zur Horizontalen reicht
von ungefähr
2° bis ungefähr 15° und wird
vorzugsweise durch die Eigenschaften des speziellen Trägers bestimmt.
Indem man die Substrate getrennt hält, sammelt sich dazwischen
keine Flüssigkeit
an, wodurch die Menge der Flüssigkeit
und deshalb die Partikel in ihrer Eigenschaft, aneinanderzuhaften, verringert
werden.
-
Jede Substratträgerstütze umfaßt einen Kontaktpunkt an dem
Substratträger,
um Flüssigkeit wie
Wasser von der Substratträgeroberfläche abzuziehen.
Der Kontaktpuntk ist typischerweise eine Messerschneide, eine gezackte
Kante oder jede andere Form, die die Oberflächenspannung der Flüssigkeit
an der Substratträgeroberfläche bricht.
Indem man die Oberflächenspannung
der Flüssigkeit
an dem Substratträger
bricht, zieht die Flüssigkeit
mit Partikeln leichter von dem Substratträger ab (oder sie wird „kapillarisch
entfernt", d. h.
nach Art eines Dochtes). Das Entfernen der Flüssigkeit mit Partikeln von dem
Substratträger
führt dazu,
das Trocknen und Spülen
jedes der Substrate in einer partikelfreien Weise zu begünstigen.
-
Die Substratstütze 249 sorgt für jedes
der Substrate 244 innerhalb des Substratträgers für Auftrieb
und einen Kontaktpunkt. Damit man die Merkmale der Substratstütze noch
besser würdigen
kann, sei bemerkt, daß jedes
der Substrate in einem herkömmlichen
Substratträger
den Substratträger
in mindestens drei großen
Bereichen berührt.
Jedes der Substrate ist außerdem
den Innenseiten des Substratträgers
relativ nahe. Demgemäß sammelt sich
leicht Flüssigkeit
an und wird häufig
an Rändern jedes
der Substrate gefangen.
-
Um diesen Effekt zu verringern, hebt
die Substratstütze
die Substrate in dem Substratträger durch
Hochheben jedes der Substrate in dem Träger mit einer Messerschneide
an. Durch Anheben jedes der Substrate in dem Substratträger liegen
die Substratränder
weiter von den Innenseiten des Trägers weg, wodurch es der Flüssigkeit
ermöglicht
wird, frei aus dem Bereich zwischen den Substraträndern und den
Trägerinnenseiten
zu fließen.
Um die Entfernung der Flüssigkeit
von jedem der Substrate weiter zu begünstigen, ist die Messerkante
vorzugsweise zugespitzt, gezackt oder mit jeglicher anderer Form
versehen, mit der die Oberflächenspannung
der Flüssigkeit
am Boden jedes Substrats leicht gebrochen werden kann. Indem man
die Oberflächenspannung
der Flüssigkeit
an den Substratbodenrändern
bricht, fließt
Flüssigkeit
frei von den Substratbodenkanten, wodurch der Meniskus an solchen
Rändern
verringert wird. Die Messerkante hebt jedes der Substrate um wenigstens
2 mm von den Bodeninnenseiten des Trägers ab, und hebt vorzugsweise
jedes der Substrate ungefähr
5 mm an, aber nicht mehr als ungefähr 20 mm. Die Substratträgerstütze entfernt
Flüssigkeit wie
Wasser von den Substraten, wodurch die Menge Wasser und insbesondere
die der Partikel in dem Wasser verringert wird.
-
Um Flüssigkeit der Hauptkammer, und
insbesondere dem Prozeßbereich
zuzuführen
und daraus abzuziehen, umfaßt
der untere Abzugbereich 231 einen Fülleinlaß 232 und ein Abzugventil 236. Der
Fülleinlaß sorgt
in dem Prozeßbereich
für Flüssigkeit
wie DI Wasser und dergleichen. Das Abzugventil 236 entfernt
Flüssigkeit
aus dem Prozeßbereich
durch den Abzugauslaß 236.
Es besteht auch eine Mehrzahl Abzuglöcher 238 am Boden
der Hauptkammer in dem Prozeßbereich,
um die Flüssigkeit
gleichmäßig dort
hindurch zu verteilen. Der untere Abzugbereich umfaßt auch
einen winkligen Abzugboden 237 am Boden der Hauptkammer,
um eine Flüssigkeitsübermittlung
zu erleichtern, und eine ebene Stützfläche 239 im Prozeßbereich,
um die Substratträgerstütze zu stützen.
-
Ein Kaskadenbereich 250 ermöglicht ein kaskadenförmiges Auslaufen
von Flüssigkeit
in einen Kaskadenabzugbereich 254. Um bestimmte Chemikalien
von dem Substratträger
und den Substraten abzuspülen,
tritt ultragereinigtes DI Wasser durch den Fülleinlaß 237 ein, steigt
durch die Abzuglöcher 238,
fließt
durch den Prozeßbereich 240 und
läuft kaskadenförmig über eine
Trennung 252 in den Kaskadenabzugbereich 254.
Diese Abfolge von Schritten entfernt überschüssige Chemikalien wie Säuren oder dergleichen
von dem Substratträger
und den Substraten und hält
solche Chemikalien auch davon ab, sich in der Hauptkammer und insbesondere
in dem Prozeßbereich
anzusammeln.
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4 zeigt
eine vereinfachte Vorderansicht der Reinigungskammer gemäß der vorliegenden
Erfindung. Zum leichteren Verständnis
verwendet 4 einige der
gleichen Bezugszeichen wie die Ausführungsform der 3. Die Vorderansicht-Ausführungsform
zeigt neben anderen Elemente wie die Hauptkammer 210, den
Deckel 220, den unteren Abzugbereich 231 und den
Prozeßbereich 240.
Die Hauptkammer 210 umfaßt den Prozeßbereich 240 und
den oberen Kammerbereich 215.
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Wie gezeigt, hebt die Substratstütze 249 jedes
der Substrate von dem Substratträger
ab, um einen Spalt 260 zwischen den Substraträndern und den
Substratträgerinnenseiten
zu bilden. Der Spalt hindert Flüssigkeit
daran, sich zwischen diesen Substraträndern und den Substratträgerinnenseiten
abzulagern. Der Spalt ist nicht größer als ungefähr 20 mm,
aber er ist größer als
ungefähr
2 mm. Die Substratstütze
ist eine Messerkante bzw. -schneide mit dreieckförmiger Spitze 251.
Es können
aber ebenfalls andere Formen verwendet werden, um den Meniskus am
Boden der Substratränder
zu brechen und Wasser davon zu entfernen. Der Meniskus bildet sich häufig an
dem Bodensubstrat und den Flächenrändern aus,
wenn Flüssigkeit
von den Substraten entfernt wird. Wie zuvor bemerkt, enthält der Meniskus häufig Partikel,
die oftmals zerstörend
auf die Herstellung einer integrierten Schaltung wirken.
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Die Vorderansicht zeigt ebenfalls
die Substratträgerstützen 248.
Wie gezeigt, ist jede der Substratträgerstützen mit/auf unterschiedlichen
Höhen angeordnet,
typischerweise von niedrig zu hoch hin von einer Seite des Prozeßbereiches
zur anderen Seite desselben. Die unterschiedlichen Höhen der
Substratträgerstützen kippen
die Position des Substratträgers
gegenüber
der Horizontalen. Das Kippen oder der Winkel des Substratträgers kippt
die Substrate ebenso, wodurch verhindert wird, daß solche
Substrate während
bestimmter Spül-
und Trockenoperationen aneinander haften.
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Die Vorderansicht zeigt weiter bestimmte Gaseinlässe 302, 304 und 306.
Jeder der Gaseinlässe
ist ein Verteilerraum mit einer Mehrzahl Löcher zur gleichmäßigen Verteilung
von Gas über
den Prozeßbereich.
Die Ausführungsform
umfaßt
zwei außenseitige
Gaseinlässe 302 und 304 und
einen zentralen Trägergaseinlaß 306.
Die zwei außenseitigen
Gaseinlässe 302, 304 führen im
allgemeinen ein ultrareines nicht-reaktives (das heißt nicht-oxidierendes, nicht-reaktives,
inertes etc.) Gas in die Reinigungskammer ein. In einigen Ausführungsformen
sorgen die zwei außenseitigen
Gaseinlässe
dafür,
daß Stickstoff
die Hauptkammer gegenüber
der Umgebung reinigt, wodurch ein ultrareiner Hauptprozeßbereich, zum
Beispiel im wesentlichen frei von Partikeln, geschaffen wird. Bei
diesen Ausführungsformen
ist das Stickstoffgas (oder die Abwesenheit von Sauerstoffgas) notwendig
oder sogar kritisch, um die Bildung von Oxidationen auf dem Substrat,
zum Beispiel einem Halbleiterwafer etc., zu verhindern. Der zentrale Gaseinlaß führt Trägergas,
das die reinigungsverbessernde Substanz umfaßt, ein. Das nicht-reaktive Gas
(oder der Stickstoff) mischt sich mit dem Trägergas, das die reinigungsverbessernde
Substanz in der Reinigungskammer enthält. Mittels des ultrareinen nicht-reaktiven Gases und
Trägergases
ist die Kammer im wesentlichen frei von Partikeln, die größer als ungefähr 0,2 Mikron
sind, und ist vorzugsweise im wesentlichen frei von Partikeln, die
größer als
ungefähr
0,1 Mikron sind, wodurch eine ultrareine und ultrasaubere Umgebung
geschaffen wird. Natürlich hängt die
Zahl der Einlässe
und ihrer Verwendung von dem besonderen Verwendungsfall ab.
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5 ist
ein vereinfachtes Flußdiagramm 400 einer
Ausführungsform
eines Reinigungsverfahrens gemäß der vorliegenden
Erfindung. Das Spülverfahren
ist als Reinigungsverfahren für
ein zuvor naß-geätztes Substrat
dargestellt. Das naß-geätzte Substrat
ist zu darstellerischen Zwecken in einer Lösung von Flußsäure (HF)
oder gepufferter Flußsäure (BHF)
geätzt.
Flußsäure wird
häufig
verwendet, um Oxide von den Oberflächen eines Halbleiterwafers
zu entfernen. Diese Ausführungsform
sollte lediglich als Beispiel und nicht als den Umfang der vorliegenden Erfindung
einschränkend
verstanden werden.
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Das Flußschaubild beginnt bei 400
mit Aufnahme eines zuvor geätzten
Substrats (geätzten
Wafers) 410 aus der BHF-Ätzung. Das geätzte Substrat hat
von der BHF-Ätzung
keine Oxidschicht darauf und ist von seinen Eigenschaften her überwiegend hydrophob.
Es folgt der Schritt 420 des Eintauchens des geätzten Substrats
in das Bad ultragereinigten DI Wassers. Das geätzte Substrat wird in das DI
Wasser von dem Säurebad
ungefähr
5,0 Sekunden oder weniger und vorzugsweise ungefähr 2,5 Sekunden und weniger
eingetaucht.
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Der Schritt des Eintauchens des geätzten Substrats
unmittelbar in das DI Wasser verhindert im wesentlichen die Bildung
von Siliziumdioxid aus dem Sauerstoff in der Luft und fördert die
Bildung einer dünnen
aber hochgradigen sauberen Siliziumdioxidlage aus dem ultragereinigten
DI Wasser. Das DI Wasser ist im wesentlichen frei von Partikeln
und bildet deshalb eine im wesentlichen partikelfreie Siliziumdioxidlage.
Das DI Wasser kann bei Raumtemperatur (zum Beispiel 20°C) oder einer
angehobenen Temperatur, zum Beispiel 25° C, 30°C, 40°C, 45°C etc. vorliegen.
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Um Säure wie die HF von der Oberfläche des Substrats
zu entfernen, strömt
das ultragereinigte DI Wasser in der Hauptkammer (oder das Gefäß) über das
Substrat und kaskadenförmig
in einen Abzug. Die DI Wasser-Kaskade trägt überschüssige Säure in den Abzug und reduziert
die Säurekonzentration
in dem Gefäß.
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Wahlweise kann das DI Wasser in dem
Gefäß durch
sein Einleiten (Schritt 440) in einen Bodenabzugsschacht
entfernt werden. Vorteilhaft ist der Einleitungsschritt ein teilweises
Abziehen und nicht ein komplettes Ableiten/Entfernen des DI Wassers. Während des
Entfernens des DI Wassers ersetzt ein ultrareines Gas (nicht-reaktiv)
das DI Wasser. Ein typisches Gas hierfür umfaßt gefilterten Stickstoff und andere.
Das gefilterte Gas ist ebenfalls ultrarein, zum Beispiel im wesentlichen
frei von Partikeln.
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Nach Ersetzen des DI Wassers durch
das saubere Gas fließt
sauberes DI Wasser von der DI Wasserquelle in die Hauptkammer, um
den Oberflächenbereich
des Substrats zu bedecken. Diese vorerwähnten Schritte können wiederholt
werden (Zweig 445), und zwar allein oder in Kombination,
bis im wesentlichen keine Restsäure
mehr auf dem Substrat vorhanden ist (Schritt/Prüfung 442).
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Wenn die Restsäure im wesentlichen von dem
Substrat entfernt worden ist, wird ein Trägergas, umfassend eine Reinigungssteigerungssubstanz (zum
Beispiel eine Spurenmenge einer polaren organischen Verbindung,
Helium, Kohlendioxid etc.) eingeführt (Schritt 450), und dieses
mischt sich mit ultrareinem nicht-reaktiven Gas und ersetzt das
DI Wasser. In einer Ausführungsform
umfaßt
die Spur der polaren organischen Verbindung in den Gasen eine Konzentration,
die von ungefähr
1.000 ppm und weniger bis zu ungefähr 500 ppm und weniger reicht. Die
polare organische Verbindung kann auch in anderen Konzentrationen
vorliegen, aber sie ist im allgemeinen nicht gesättigt oder überhitzt. Das Trägergas ist
vorzugsweise ultrareiner Stickstoff mit einer Spur einer polaren
organischen Verbindung wie Isopropylalkohol, Diacetonalkohol, 1-Methoxy-2-Propanol
und andere. Das Trägergas
ist ebenfalls im wesentlichen frei von Partikeln von ungefähr 0,20
Mikron bis ungefähr
0,15 Mikron und ist bevorzugt frei von Partikeln von ungefähr 0,1 Mikron
oder weniger. Für
eine übliche
Charge Substrate in einem herkömmlichen
Substratgefäß beträgt die verwendete Menge
an polarer organischer Verbindung vorzugsweise weniger als 1 ml.
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Die Spur der polaren organischen
Verbindung wird erzeugt, indem Trägergas blasenförmig in eine
Flüssigkeitslösung der
polaren organischen Verbindung eingebracht wird. Insbesondere wird
die polare organische Verbindung hergestellt, indem man kalten oder
heißen
Stickstoff durch eine Lösung
der polaren organischen Verbindung bei einer Geschwindigkeit von
ungefähr
3 Kubikfuß pro
Minute oder weniger strömen
läßt. Das
Trägergas,
das die polare organische Verbindung umfaßt, mischt sich dann mit entweder
kaltem Stickstoff bei einer Strömungsgeschwindigkeit
von ungefähr
5 Kubikfuß pro
Minute (14 × 10–2 m3/min.) und weniger, oder heißem Stickstoff
bei einer Strömungsgeschwindigkeit
von ungefähr
10 Kubikfuß/Min.
(28 × 10–2 m3/min.) und weniger. Die Temperatur solch
heißen
Stickstoffträgergases
liegt bei ungefähr
70°F (21°C) und höher, aber nicht
höher als
250°F (121°C), und liegt
bevorzugt bei ungefähr
185°F (80°C) und weniger.
Indem man das Stickstoffgas mit dem Trägergas, das die polare organische
Verbindung enthält,
mischt, wird die polare organische Verbindung im wesentlichen in
der Hauptkammer verdünnt
(oder ein nicht-gesättigter
Dampf).
-
Das gemischte Trägergas, das die polare organische
Verbindung und nicht-reaktives Gas umfaßt, tritt mit dem an dem Wafer
anhaftenden DI Wasser in Berührung,
das mit langsamer Geschwindigkeit abgezogen wird. Dadurch besteht
die Neigung, Partikel von einem solchen Substrat zu entfernen. Ein
Trägergas,
das Isopropylalkohol, 1-Methoxy-2-Propanol, Di-Acetonalkohol oder
andere polare organische, mit nicht-reakivem Gas gemischte Lösemittel
enthält,
ersetzt das DI Wasser bei einer Geschwindigkeit von ungefähr 4 mm/sec
oder weniger, und zwar gemessen von der Substratfläche her,
und liegt vorzugsweise bei einer Geschwindigkeit von ungefähr 1 mm/sec
und weniger.
-
Die Spur der polaren organischen
Verbindung soll einen wesentlichen Teil der Flüssigkeit auf der Substratoberfläche durch
einen Konzentrationsgradienten oder einen Massenübertragungseffekt, zum Beispiel
Marongoni-Strömung,
entfernt werden. Dieser Effekt neigt dazu, die Strömung der
Flüssigkeit
von der Substratoberfläche
durch Verwendung eines Lösemittels
ober irgendeiner Reinigungssteigerungssubstanz zu erhöhen, aber
entfernt keineswegs alle Flüssigkeit
von der Substratoberfläche.
Es wird allgemein angenommen, daß die Spur der polaren organischen
Verbindung in dem Gas den Winkel des Flüssigkeitsmeniskus auf der Substratfläche ändert, um
die Oberflächenspannung
der Flüssigkeit, die
an der Substratfläche
haftet, zu verringern, wodurch der Fluidstrom von dieser gesteigert
wird. Es wird ebenfalls allgemein angenommen, daß die Spurenmenge der polaren
organischen Verbindung die an der Substratfläche haftende Flüssigkeit
dotiert, um den Konzentrationsgradienten der polaren organischen
Verbindung in der anhaftenden Flüssigkeit zu
veranlassen, die Fluidströmung
der anhaftenden Flüssigkeit
von der Substratfläche
weg zu beschleunigen. Insbesondere bildet die polare organische Verbindung
einen Konzentrationsgradienten entlang einer Grenzlage der an der
Substratoberfläche
haftenden Flüssigkeit,
was die Fluidströmung
davon weg erleichtert. Diese Fluidströmung zieht irgendwelche Partikel
von der Substratfläche
weg oder nimmt diese mit. Diese Partikel sind geringer als ungefähr 0,5 Mikron
im Durchmesser oder bevorzugt 0,2 Mikron im Durchmesser oder noch
bevorzugter 0,1 Mikron im Durchmesser. Vorzugsweise wird das Trägergas ebenfalls
nicht erhitzt, sondern liegt bei Raumtemperatur, zum Beispiel 18
bis 22,5°C,
vor.
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Bei bestimmten Ausführungsformen
bleibt noch eine dünne
Grenzlage Flüssigkeit
auf der Substratfläche,
nachdem die Flüssigkeit
aus der Kammer entfernt ist. Diese Grenzlage reicht häufig von
ungefähr
1.000 Å oder
weniger und macht vorzugsweise 500 bis ungefähr 50 Å aus und liegt noch bevorzugter bei
ungefähr
100 Å und
weniger. Bei einer Ausführungsform,
bei der Isopropylalkohol als polare organische Verbindung verwendet
wird, macht die Grenzlage ungefähr
500 Å und
weniger aus. Bei einer Ausführungsform,
die 1-Methoxy-2-Propanol
verwendet, liegt die Grenzlage bei ungefähr 100 Å und weniger. Ein weiterer
Trocknungsschritt kann eingesetzt werden, um eine solche Grenzlage
zu verdampfen.
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Bei wahlweisen Ausführungsformen
ist das Gas (d. h. ultrareines Gas) im wesentlichen frei von irgendwelchen
polar-organischen Verbindungen, organischen Verbindungen oder dergleichen.
Wie bei den vorhergehenden Ausführungsformen
ersetzt das Gas das DI Wasser (Schritt 450), das abgezogen wird,
wobei Wasser von der Oberfläche
des Substrats entfernt wird, und bewirkt auch das Entfernen von
Partikeln von solchem Substrat über
das DI Wasser. Das Gas ersetzt das DI Wasser bei einer Geschwindigkeit
von ungefähr
2,50 mm/ sec oder weniger, gemessen von der Substratfläche her,
und liegt vorzugsweise bei einer Geschwindigkeit von ungefähr 1,25
mm/sec und weniger und ist noch bevorzugter bei einer Geschwindigkeit
von ungefähr
0,60 mm/sec oder weniger. Bei solchen Ausführungsformen verwendet die
vorliegende Erfindung im wesentlichen keine schädlichen Lösemittel oder dergleichen,
und das ganze ist daher noch sicherer, wirkungsvoller und ökonomischer.
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Es wird an dem Substrat und Träger zum weiteren
Trocknen, sofern notwendig, ein Trocknungsschritt (Schritt 460)
durchgeführt.
Der Trocknungsschritt entfernt im wesentlichen alle Flüssigkeitströpfchen,
die an Oberflächen
haften, wie den Substratkanten, Trägerkanten und dergleichen.
Bei einer Ausführungsform
erfolgt das Trocknen durch Impulsströmungstrocknen. Der Schritt
des Impulsströmungstrocknens
erfolgt mittels eines Hochgeschwindigkeitsströmungsgeräts 600, das in 6, 6A und 6B dargestellt
ist. Das Hochgeschwindigkeitsströmungsgerät kann in
die vorliegende Spülkammer 200 neben
anderen Systemen eingepaßt sein.
Das Hochgeschwindigkeitsströmungsgerät umfaßt eine
Mehrzahl Düsen 601,
die über
den Substratträger 242 gerichtet
sind. Der Substratträger 242 umfaßt eine
Mehrzahl Substrate 244, die jeweils Restmengen an Flüssigkeit
an ihren Rändern
aufweisen. Jedes Substrat kann ein Flüssigkeitsvolumen im Bereich
von ungefähr
1,0 ml bis ungefähr
0,2 ml haben, aber dieser Wert liegt vorzugsweise geringer als ungefähr 0,5 ml.
Die Mehrzahl Düsen 601 wird
durch einen ersten Satz Düsen 603 (erster
Düsensatz),
einen zweiten Satz Düsen 605 (zweiter
Düsensatz) und
weitere bestimmt.
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Der erste Düsensatz 603 ist auf
die Vorderseite 607 der Substrate 244 gerichtet.
Der erste Düsensatz
führt das
Trocknungsfluid an den Substratkanten 609 benachbart zu
den Substratträgerseiten 246.
Das Trocknungsfluid kann jedes geeignete Fluid sein, mit dem man
Flüssigkeit
von den Substratkanten und Substratflächen entfernen kann. Das Trocknungsfluid
ist vorzugsweise ultrareiner Stickstoff und dergleichen, aber kann
ebenfalls eine Vielfalt anderer Gase oder gasförmiger Mischungen sein. Der
erste Düsensatz
umfaßt
vorzugsweise wenigstens zwei Düsen,
von denen jede an einer Stelle geeignet plaziert ist, um Trocknungsfluid
zu den Substratkanten 609 benachbart den Substratträgerseiten
zu führen. Im
ersten Düsensatz
ist eine erste Düse
A1 611 auf die Substratkanten 609 an einer Seite des Substratträgers gerichtet,
und eine zweite Düse
A2 615 ist auf die Substratkanten 609 an der anderen Seite
des Substratträgers
gerichtet.
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Der zweite Düsensatz 605 ist auf
die Rückseite 619 der
Substrate 244 gerichtet. Der zweite Düsensatz richtet Trocknungsfluid
auf die Substratkanten 609 benachbart den Substratträgerseiten 246. Der
zweite Düsensatz
umfaßt
vorzugsweise wenigstens zwei Düsen,
von denen jede an einer geeigneten Stelle plaziert ist, um Trocknungsfluid
zu den Substratkanten benachbart zu den Substratträgerseiten
hin zu richten. Bei dem zweiten Düsensatz ist eine erste Düse B1 621
auf die Substratkanten an einer Seite des Subtratträgers gerichtet,
und eine zweite Düse
B2 625 ist auf die Substratkanten an der anderen Seite des Subtratträgers gerichtet.
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Die Düse kann irgendeine geeignete
Düse sein,
die es ermöglicht,
daß das
Trocknungsfluid über die
Substratkanten fließt
und Flüssigkeit
davon entfernt, wie dies durch die Fluidströmungsverteilungsmuster- in 7 und 8 gezeigt ist. 7 stellt ein vereinfachtes Seitenansichtsschaubild
des Geräts der 6 gemäß der vorliegenden Erfindung
dar. Wie gezeigt, richten die Düsen
A1, A2, B2 und B3 Trocknungsfluid auf die Substratkanten (nicht
gezeigt), um vorzugsweise den inneren Oberflächenbereich des Substratträgers 242 zu
bedecken. Wahlweise kann das Gerät
ebenfalls zusätzliche
Düsen C1
und C2 umfassen. Düsen
C1 und C2 sind auf die Substratträgervorder- und -rückseiten
gerichtet.
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8 stellt
eine vereinfachte Vorderansichtsdarstellung der Düsen A1 und
A2 für
das Gerät der 6 gemäß der vorliegenden Erfindung
dar. Die Düsen
A1 und A2 richten Trocknungsfluid auf die Substratkanten entlang
eines Vorderabschnitts der Substrate. Die Düse ist vorzugsweise eng und
lang, um eine Fluidströmung
bei hoher Geschwindigkeit zu erzeugen und die gewünschte Zahl
an Substraten zu bedecken. Jede Düse erzeugt eine Fluidströmung von
beispielsweise Stickstoffgas, die im Bereich von ungefähr 250 bis
ungefähr
350 Standardkubikfuß pro Stunde
liegt, und liegt vorzugsweise bei ungefähr 300 Standardkubikfuß pro Stunde.
Der Druck des Stickstoffgases an der Düsenöffnung liegt im Bereich von ungefähr 80 bis
ungefähr
90 psia und beträgt
bevorzugt ungefähr
85 psia. Eine Düse
A1 umfaßt
ebenfalls eine Öffnung 669,
die eine Breite von ungefähr 0,025
Zoll und eine Höhe
von ungefähr
0,375 Zoll 673, wie in 6A und 6B dargestellt, aufweist.
Wie gezeigt, stellt 6A eine
vereinfachte quergeschnittene Seitenansicht der Düse dar,
und 6B stellt eine vereinfachte
quergeschnittene Vorderansicht der Düse dar. Die Düsenöffnung 601 umfaßt einen
Winkel θ,
der im Bereich von ungefähr
20 Grad bis ungefähr
80 Grad, aber bevorzugt bei ungefähr 75 Grad und weniger liegt.
Der Winkel θ kann
ebenfalls durch einen ersten Winkel θ1 und
einen zweiten Winkel θ2 bestimmt sein. Der erste Winkel kann von dem
zweiten Winkel unterschiedlich sein, aber er kann auch genauso groß sein.
Natürlich
können
andere Strömungsgeschwindigkeiten,
Drücke
und Düsenabmessungen
verwendet werden, und zwar je nach dem speziellen Verwendungsfall.
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Jede Düse ist so positioniert, daß sie Trocknungsfluid
auf die Substratkanten und Abschnitte der Substratoberfläche richtet.
Die Düse
ist auf eine innere Kante des Substratträgers ausgerichtet, um die Entfernung
von Flüssigkeit
zwischen den Substratkanten und den Trägerseiten zu fördern. Die
Düse ist definiert
zwischen ungefähr
0,5 Zoll bis ungefähr
2 Zoll von der Außenseite
des Substratträgers.
Die Düse
ist in einem Winkel von ungefähr
5° bis ungefähr 85° plaziert
und vorzugsweise von einer Linie senkrecht zur Substratoberfläche von
ungefähr
45°. Natürlich hängt der
genaue Winkel von der speziellen Verwendungsform ab.
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Das Trocknen erfolgt, indem man Trocknungsfluid
von dem ersten Düsensatz
und dem zweiten Düsensatz
in wechselnder Abfolge gegen die Substratkanten und Abschnitte der
Substratoberflächen
richtet. Beispielsweise schickt die erste Düse einen Impuls Trocknungsfluid
gegen die Substratkanten und Abschnitte der vorderen Substratflächen aus, und
sodann sendet der zweite Düsensatz
einen Impuls Trocknungsfluid von der entgegengesetzten Richtung
gegen die Substratkanten und Teile der rückwärtigen Substratoberfläche aus.
Das Trocknungsfluid pulsiert von dem ersten Düsensatz und dem zweiten Düsensatz
abwechselnd, bis keine Flüssigkeit
mehr an den Substratkanten verbleibt.
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Beim Entfernen von Wasser von den
Substratkanten hat der zweite Düsensatz
eine Impulsdauer, die länger
als die Impulsdauer des ersten Düsensatzes
ist. Wasser haftet an der Rückseite
des Substrats und den Substratkanten an einem herkömmlichen
Halbleiterwafer mit größerer Anziehungskraft als
an der Vorderseite des Substrats. Demgemäß ist es häufig bevorzugt, eine Impulsdauer
am zweiten Düsensatz
zu haben, der wenigstens zweimal länger als die Impulsdauer des
ersten Düsensatzes
ist. Die Impulsdauer am zweiten Düsensatz kann ebenfalls dreimal
länger
und mehr als die Impulsdauer an dem ersten Düsensatz sein. Die Impulsdauer
für den
ersten Düsensatz
liegt im Bereich von ungefähr
1 bis 3 Sekunden und größer, und
die Impulsdauer für
den zweiten Düsensatz
rangiert von ungefähr
2 bis 6 Sekunden und darüber.
Die Anzahl der Impulse ist bevorzugt größer als 5 für jede Substratseite für eine Gesamtheit
von ungefähr
30 Sekunden einer Gesamtimpulszeit. Natürlich können auch andere ausgewählte Impulse
in den ersten und zweiten Düsensätzen ausgeführt werden,
was ganz von der speziellen Verwendung abhängt.
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Wahlweise folgt dem Impulsstromtrocknen ein
Strömen
heißen
Stickstoffgases über
den Substratträger
(Schritt 470). Das heiße
Stickstoffgas ist ultrareines Stickstoffgas bei einer Temperatur
von ungefähr
70°F (21°C) und ist
bevorzugt höher
als 150°F (66°C), aber
nicht höher
als 200°F
(93°C).
Die Kombination heißen
Stickstoffs und eines Impulsströmungstrocknens
reduziert die tatsächliche
Trocknungszeit um ungefähr
die Hälfte,
verglichen mit dem Trocknen allein mittels heißen Stickstoffes und dergleichen.
Wahlweise kann ein Trocknungsgas wie Stickstoff allein verwendet
werden, um den Wafer zu trocknen. Natürlich können auch andere Trägergase und
Kombinationen davon verwendet werden, was ganz von der besonderen
Anwendungsform abhängt.
-
9 ist
ein vereinfachtes Schaubild einer wahlweisen Ausführungsform
des Hochgeschwindigkeitsstömungsgerätes 900 gemäß der vorliegenden Erfindung.
Das Hochgeschwindigkeitsströmungsgerät umfaßt eine
Mehrzahl Düsen 901,
die über
einen Substratträger 242 ausgerichtet
sind. Der Substratträger 242 umfaßt eine
Mehrzahl Substrate 244 (nicht gezeigt), von denen jedes
Restmengen an Flüssigkeit
an seinen Kanten aufweist. Jedes Substrat kann ein Flüssigkeitsvolumen
im Bereich von ungefähr
1,0 ml bis ungefähr
0,2 ml haben, aber liegt bevorzugt unter ungefähr 0,375 ml. Die Mehrzahl Düsen 901 wird
definiert durch einen ersten Satz Düsen 903 (erster Düsensatz),
einen zweiten Satz Düsen 905 (zweiter
Düsensatz),
einen dritten Satz Düsen 907 (dritter
Düsensatz),
einen vierten Satz Düsen 909 (vierter
Düsensatz)
und weitere.
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Die Düsen sind an ausgewählten Stellen, den
Substratträger
und insbesondere die in dem Substratträger angeordneten Substrate
umgebend, plaziert. Der erste Düsensatz
A1, A2 ist an einem Ende 908 des Substratträgers, den
Substratflächen zugewandt,
angeordnet, und der zweite Düsensatz B1,
B2 ist am anderen Ende 901 des Subtratträgers, der
Rückseite
der Substrate zugewandt, plaziert. Der dritte Düsensatz umfaßt Düsen A3,
A4, die einander zugewandt und benachbart an ersten Abschnitten 911 der
Substratträgerkanten
angeordnet sind. Der vierte Düsensatz
umfaßt
Düsen B3,
B4, die ebenfalls einander zugewandt und benachbart einem zweiten Abschnitt 913 der
Substratträgerkanten
angeordnet sind. Die Anordnung jeder Düse ist ähnlich der vorhergehenden Ausführungsform,
aber jede Düse deckt
weniger Bereich als bei der vorherigen Ausführungsform ab.
-
Beim Entfernen von Restwasser von
den Substraten wird jeder Düsensatz
in einem ausgewählten
Muster pulsiert. Beispielsweise beginnt das Impulsmuster durch Pulsieren
von Trocknungsfluid an Düsen
A1, A2, gefolgt von Düsen
A3, A4, gefolgt von Düsen
B1, B2, gefolgt von Düsen
B3, B4, und die Abfolge wiederholt sich so oft wie nötig, um
im wesentlichen alles Wasser von dem Substrat zu entfernen. Wahlweise
beginnt das Impulsmuster bei Düsen B3,
B4, gefolgt von Düsen
B1, B2, gefolgt von Düsen A3,
A4, gefolgt von Düsen
A1, A2, und die Abfolge wiederholt sich dann so oft wie nötig, um
im wesentlichen alles Wasser von dem Substrat zu entfernen.
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Bevorzugt folgt auf das Impulstrocknen
das Überströmen heißen Stickstoffgases über den
Substratträger.
Das heiße
Stickstoffgas ist ultrareines Stickstoffgas mit einer Temperatur
von ungefähr
70°F (21°C) und von
bevorzugt mehr als 150°F
(66°C), aber
nicht höher
als 200°F
(93°C).
Das heiße
Stickstoffgas strömt über die
Substrate während
eines Zeitabschnittes von mindestens 30 sec und mehr oder bevorzugt
50 sec und mehr. Die Kombination heißen Stickstoffs und Impulstrocknens
reduziert die tatsächliche
Trocknungszeit um ungefähr
eine Hälfte, verglichen
mit dem Trocknen allein mittels heißen Stickstoffs und dergleichen.
Der Impulstrocknungsschritt entfernt oder verdampft Flüssigkeit
von der Grenzlage. Das Impulstrocknen entfernt oder verdampft ebenfalls
Flüssigkeit
an den Rändern
des Substrats. Wahlweise kann heißes Stickgas allein verwendet
werden, um den Wafer zu trocknen. Natürlich können auch andere Trägergase
und Kombinationen davon verwendet werden, was von der speziellen
Anwendung abhängt.
-
Ein weiteres Verfahren zum Spülen und Trocknen
mit HF geätzten
Substrats umfaßt
eine ausgewählte
Abfolge der vorerwähnten
Schritte. Eine Lösung
an HF ätzt
Silikondioxid von dem Halbleitersubstrat. Um das Ätzen zu
unterbinden, wird das Substrat schnell in ultrareines DI Wasser
in einem Gefäß eingetaucht.
Nach dem Eintauchen des geätzten
Substrats in DI Wasser wird das Gefäß mit gefiltertem Stickgas
gereinigt. Das Stickstoffgas fließt in einer Menge, die von
ungefähr
ein Kubikfuß pro
Minute bis ungefähr
10 Kubikfuß pro
Minute reicht und vorzugsweise bei ungefähr 2 Kubikfuß/Min. liegt.
-
Um weiterhin Säure von dem Substrat abzuspülen und
zu entfernen, fließt
DI Wasser an dem Substrat vorbei und kaskadenförmig von einem oberen Abschnitt
des Gefäßes in einen
Abzug, um das Substrat kaskaden- oder stufenförmig zu spülen. Dem Kaskadenspülen folgt
ein schnelles Ableiten. Vorzugsweise erfolgt das schnelle Entleeren
bei einer Geschwindigkeit, bei der das Flüssigkeitsniveau schneller als
mit ungefähr
20 mm/sec, gemessen von der Substratfläche her, fällt. Während des schnellen Entleerens
ersetzt sauberes Stickstoffgas das DI Wasser, wodurch jegliche Oxidation
des Substrats durch die Luft verhindert wird. Sauberes DI Wasser füllt dann
das Gefäß und ersetzt
den Stickstoff, um das Substrat wieder in DI Wasser einzutauchen.
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Sodann ersetzt eine Kombination eines
Trägergases,
umfassend eine Reinigungsverbesserungssubstanz, gemischt mit ultrareinem
nicht-reaktivem Gas, langsam das DI Wasser, um im wesentlichen sämtliche
Säure von
dem Substrat abzureinigen. Die Stufe des Langsam ersetzens beseitigt
im wesentlichen jegliches Wasser von den Substraträndern (ein
Meniskus). Nach einer weiteren Abfolge schnellen DI Wasserfüllens und
teilweisen Entleerens ersetzt eine weitere gasförmige Mischung, umfassend Trägergas und
Reinigungsverbesserungssubstanz, das DI Wasser. Im wesentlichen
wird dabei sämtliches
Wasser von dem Substrat entfernt. Die Reinigungsverbesserungssubstanz
vermindert die Oberflächenspannung
der Flüssigkeit
auf dem Substrat, um den Fluidstrom davon zu verbessern. Während des
Entfernens der Flüssigkeit
zieht diese Partikel von den Substratoberflächen ab, wodurch das Substrat
gereinigt wird. Um das Substrat und den Träger weiter zu reinigen, wird
warmer oder heißer Stickstoff
pulsierend in den Behälter
eingegeben. Der Stickstoff umfaßt
eine Temperatur, die im Bereich von ungefähr 70°F (21°C) bis ungefähr 250°F (121°C) liegt.
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Wie zuvor bemerkt, verwenden wahlweise einzusetzende
Ausführungsformen
ein Gas ohne irgendeine polare organische Verbindung oder dergleichen,
um das DI Wasser zu ersetzen. Bei solchen Ausführungsformen ersetzt das Gas
das DI Wasser bei einer Geschwindigkeit von ungefähr 2,50
mm/sec oder weniger, von der Substratfläche her gemessen, und vorzugsweise
bei einer Geschwindigkeit von ungefähr 1,25 mm/sec und weniger,
und besonders bevorzugt bei einer Geschwindigkeit von ungefähr 0,80 mm/sec
oder weniger. Das Gas ohne irgendwelche polare organische Verbindungen
oder dergleichen kann auch Stickstoff bei einer Temperatur sein,
die von ungefähr
70°F (21°C) bis ungefähr 250°F (121°C) reicht.
Um Substrat und Träger
weiter zu trocknen, wird warmer oder heißer Stickstoff pulsierend in
das Behältnis
eingeführt.
Der Stickstoff hat eine Temperatur, die von ungefähr 70°F (21°C) bis ungefähr 250°F (121°C) reicht.
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Die vorerwähnten Verfahren umfassen auch die
Verwendung einer bestimmten Substratstütze oder einer Substratträgerstütze, um
eine dochtartige (kapillare) Ansaugwirkung oder ein Einziehen von Flüssigkeit
weg von dem Substrat und dem Träger
zu verbessern. Beispielsweise umfaßt die Substratstütze eine
Messerschneide/-kante, die die Substrate und insbesondere die Substratbodenränder anhebt, um
eine Ansammlung von Wasser an den Substraträndern zu verhindern. Die Substratträgerstütze saugt
(dochtartig) oder zieht das Wasser von der Oberfläche des
Substratträgers
ab und verursacht auf einen solchen Träger auch ein leichtes Kippen gegen
die Horizontale.
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Das leichte Kippen des Substratträgers kippt zugleich
die Substrate, was dazu führt,
sie vom Aneinanderhaften abzuhalten. Wie zuvor bemerkt, reichern
zusammenhaftende Sub strate häufig
Wasser zwischen sich an. Die Ansammlung von Wasser führt ebenfalls
zum Ansammeln von Partikeln, die in dem Wasser sein können. Indem
man das Wasser und die Partikel von dem Substrat entfernt, sorgt
das vorliegende Verfahren für
höhere
Ausbeuten der Einrichtung an typischen Halbeitersubstraten.
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10A–10B sind vereinfachte Querschnittsansichten
eines Substratträgers 1000 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Dieser Substratträger
ist für eine
Diskette 1001 oder dergleichen bestimmt. Der Substratträger umfaßt eine
untere Stützstrebe 1005, eine
obere Stützstrebe 1003 und
eine Mehrzahl zentraler Stützstreben 1011, 1013 und 1015.
Die Stützstreben
stützen
oder halten die Diskette 1001 an ihrer richtigen Stelle.
Die Diskette ist häufig
ein flacher, kreisförmiger
Gegenstand mit einer Öffnung
im Zentralbereich. Die Diskette kann aus annähernd jeder Art von Material
wie Metall, Kunststoff und anderen hergestellt sein. Diese Diskette
hat einen inneren Umfang 1009, einen äußeren Umfang 1007,
eine Fläche 1008 sowie
weitere Elemente. In dieser Ausführungsform
sind innerer Umfang 1009 und äußerer Umfang 1007 kreisförmig ausgebildet.
Die Form kann aber ebenfalls quadratisch, rechteckig oder dergleichen
sein. Die Oberfläche
ist im wesentlichen eben, aber sie kann auch kleine Erhebungen/Vertiefungen
darauf haben. Bei bestimmten Ausführungsformen kann die Fläche auch
porös sein.
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Die Stützstreben haben ebenfalls Messerschneiden/-ränder 1017,
die Fluid oder Flüssigkeit weg
von der Diskette ziehen, indem sie die Oberflächenspannung des Fluids oder
der Flüssigkeit,
die an der Diskette haften, brechen. Typischerweise reichert sich
Fluid oder Flüssigkeit
entlang der Ränder
des inneren und äußeren Umfangs
an. Die Stützstreben sind
so angeordnet, daß sie
die Peripherie der Diskette umgeben, um Fluid gleichmäßig von
der Diskette abzuziehen. Vorzugsweise sind die Stützstreben zueinander
in relativ gleichen Abständen
beabstandet.
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Die zentralen Stützstreben sind durch 10B dargestellt. Die zentralen
Stützstreben
umfassen die oberen zentralen Stützstreben 1013, 1015 und
die untere zentrale Stützstrebe 1011.
Vorzugsweise hat jede der Stützstreben
eine Messerschneide 1017 oder Erhebungen darauf. Die Erhebungen haben äußere abgeschrägte Abschnitte 1021, 1023, einen
tieferen Zentralabschnitt 1025 und einen höheren Zentralabschnitt 1027.
Bevorzugt ist der untere Zentralabschnitt definiert als ein tieferer
Bereich, in dem die abgeschrägten
Abschnitte einander treffen. Der obere Zentralabschnitt ist definiert
als ein höherer
Bereich, an dem die abge schrägten
Abschnitte einander treffen. Ein Winkel θ1,
der den tieferen Zentralabschnitt zwischen den abgeschrägten Abschnitten
definiert, reicht von ungefähr
85 bis ungefähr 150° und macht
vorzugsweise ungefähr
90 bis ungefähr
120° aus.
Ein Winkel θ2, der den oberen zentrischen Abschnitt zwischen
den abgeschrägten
Abschnitten definiert, reicht von ungefähr 85 bis ungefähr 150° und ist
vorzugsweise ungefähr
90 bis ungefähr
120°. Die
Winkel θ1, θ2 sind ausgewählt, um Flüssigkeit oder Fluid von der
Diskette wegzuziehen, wodurch die Fluidströmung oder das Trocknen verbessert
werden.
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Eine der zentralen Stützstreben
ist in y-Richtung einstellbar. In dieser Ausführungsform stellt die obere
zentrale Stützstrebe 1015 ihre
Lage entlang der y-Achse ein. Diese Einstellung ermöglicht es
so der oberen zentralen Strebe, fest an dem inneren Umfang 1009 der
Diskette 1001 anzugreifen und diesen zu halten. Der Angriff
der zentralen Stützstreben an
dem inneren Umfang der Diskette zieht Restfluid an den Ränder des
inneren Umfangs entlang jeder zentrischen Stützstrebe ab. Vorzugsweise ist
die obere zentrale Stützstrebe
ebenfalls in x-Richtung einstellbar. Noch bevorzugter ist jede der
zentralen Stützstreben
in sowohl x-Richtung
als auch y-Richtung in der gleichen Ebene einstellbar. Die Einstellung
ermöglicht
es den zentralen Stützstreben,
an dem inneren Umfang der Diskette anzugreifen.
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Die zentrale Stützstrebe kann aus jedem geeigneten
Material hergestellt werden, aber ihre Oberfläche ist vorzugsweise hydrophil,
um Wasser weg von der Diskette (siehe Pfeile) zu ziehen. Die Oberfläche kann
aus Metall wie rostfreiem Stahl, Stahllegierungen oder anderen hergestellt
werden. Die Oberfläche
kann ebenfalls aus Kunststoff, Glas, Quarz oder dergleichen bestehen.
Das Material muß nur
genügend
Festigkeit hinsichtlich Dauerhaftigkeit, chemischer Widerstandsfähigkeit
und struktureller Integrität
aufweisen. Natürlich
hängen
Art des verwendeten Materials und seine Oberfläche von der Verwendungsform
ab.
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11A–11F sind vereinfachte Schaubilder einer
weiteren möglichen
Ausführungsform 1100 eines
Substratträgers
gemäß der vorliegenden
Erfindung. 11A ist eine
Seitenansicht des Substratträgers 1100.
Der Substratträger
umfaßt
eine Mehrzahl Wandungen 1101 und eine Mehrzahl Substrate 1102, die
dazwischen angeordnet sind. Die Substrate können fast irgendeine Art von
Substrat wie ein Halbleiterwafer oder dergleichen sein. Natürlich hängt die Art
des verwendeten Substrats von der besonderen Verwendungsform ab.
Allgemein sammelt sich Flüssigkeit
an den Rändern
des Substrats nach dem Reinigen oder Entfernen von Flüssigkeit
von den Substratoberflächen
ab.
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Ebenfalls ist eine Mehrzahl unterer
Substratstützen 1106, 1108 und
eine obere Substratstütze 1104 gezeigt.
Jede der Substratstützen
weist Messerschneiden bzw. -kanten 1107 auf, die entlang
der Ränder
des Substrats angreifen und verwendet werden, um Fluid oder Flüssigkeit
von den Substraträndern
abzuziehen. Wie zuvor bemerkt, brechen die Messerkanten die Oberflächenspannung
des Fluids an den Substraträndern
und ziehen solches Fluid häufig
mit Partikeln davon ab. Dieses führt
dazu, daß restliches
oder ungewünschtes
Fluid von dem Substrat und insbesondere den Substraträndern abgezogen
wird.
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Durch 11B ist
eine Vorderansicht-Darstellung des Substratträgers 1100 gezeigt.
Die Vorderansicht-Darstellung umfaßt das Substrat 1102 mit einer
Fläche 1112 und
Substraträndern 1111 (oder
einer äußeren Peripherie).
Drei untere Substratstützen 1106, 1108 sind
nahe dem Bodenabschnitt des Substrat 1102 angeordnet. Die
untere Substratstütze 1106 ist
an einem zentralen Bodenabschnitt des Substrats angeordnet und befindet
sich rechtwinklig zur x-Richtung. Die unteren Substratstützen 1108 sind senkrecht
zur x-Richtung an einem oberen Bodenabschnitt des Substrats angeordnet.
Diese Substratstützen
sind entlang der Bodenfläche
des Substrats angeordnet, um solche Substrate zu stützen und Restflüssigkeit
von den Substraträndern
abzuziehen. Die obere Substratstütze 1104 ist
senkrecht zur x-Richtung angeordnet und steht mit einem oberen Zentralabschnitt
des Substrats in Eingriff. Bevorzugt befindet sich der obere Zentralabschnitt
in y-Richtung in Ausrichtung mit der unteren Substratstütze 1106,
aber er kann sich auch an anderen Stellen befinden. Vorzugsweise
steht die obere Substratstütze 1104 in
festem Eingriff mit dem oberen Zentralabschnitt des Substrats. Diese
obere Substratstütze 1104 bricht
die Oberflächenspannung
des Fluids an den Substraträndern
und zieht solches Fluid ab, wodurch das Trocknen des Substrats verbessert
wird.
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11C und 11D zeigen eine Draufsicht-Darstellung
des Substratträgers
bzw. eine Bodenansicht-Darstellung des Substratträgers. Wie
gezeigt, ist die obere Substratstütze 1104 über einem Zentralabschnitt
der Substrate entlang der z-Richtung angeordnet. Bodensubstratstützen 1106, 1108 laufen
parallel zueinander in z-Richtung. Diese Substratstützen sind
zueinander gleichmäßig beabstandet
angeordnet. Wahlweise können
die obere Substratstütze
und die Bodensubstratstütze
auch an anderen Stellen vorgesehen sein.
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11E und 11F zeigen ein Beispiel einer Substratstütze gemäß der vorliegenden
Erfindung. Diese Substratstütze
kann irgendeine der obigen Substratstützen 1104, 1106 und 1108 sein.
Die Substratstütze 1117 umfaßt einen
ausgeschnittenen Abschnitt, der mit einer Seite 1115 des
Substratträgers in
Eingriff tritt. Dieser ausgeklinkte Abschnitt der Substratstütze kann
an jeglichen herkömmlichen
Substratträger
zur Verwendung in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung angepaßt werden.
Ein An- bzw. Eingriff zwischen der Substratstütze 1117 und der Seite
1115 kann jedoch auch dadurch stattfinden, daß man andere Techniken wie
Schweißen,
Kleben oder andere Eingriffs- bzw. Verbindungmittel benutzt.
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Die Substratstütze kann aus jedem geeigneten
Material hergestellt sein, aber ihre Oberfläche ist vorzugsweise hydrophil,
um Wasser von dem Substrat wegzuziehen (siehe die Pfeile). Die Oberfläche kann
aus Metall wie rostfreiem Stahl, Stahllegierungen und anderen hergestellt
sein. Die Oberfläche kann
auch aus Kunststoff, Glas, Quarz oder dergleichen hergestellt sein.
Das Material muß genügend stark
bzw. beständig
hinsichtlich Dauerhaftigkeit, chemischem Widerstand und struktureller
Integrität sein.
Natürlich
hängen
die Art des verwendeten Materials und seine Oberfläche von
dem Verwendungszweck ab.
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Jede der Stützstreben trägt eine
Messerschneide 1107 oder kammartige Erhöhungen. Diese Erhöhungen haben äußere abgeschrägte Abschnitte 1121, 1123,
einen tieferen Zentralabschnitt 1125 und einen höher liegenden
Zentralabschnitt 1127. Vorzugsweise ist der untere Zentralabschnitt
an einem tiefer liegenden Bereich definiert, an dem sich die abgeschrägten Abschnitte
treffen. Der obere Zentralabschnitt ist an einem höher liegenden
Bereich bestimmt, an dem sich die abgeschrägten Abschnitte treffen. Der
Winkel θ1, der den tieferen Zentralabschnitt zwischen
den abgeschrägten
Abschnitten bestimmt, liegt im Bereich von ungefähr 85 bis ungefähr 150° und vorzugsweise
bei ungefähr
90 bis ungefähr 120°. Der Winkel θ2, der den oberen Zentralabschnitt zwischen
den abgeschrägten
Abschnitten bestimmt, liegt im Bereich von ungefähr 85 bis ungefähr 150° und beträgt vorzugsweise
ungefähr
90 bis ungefähr 120°. Die Winkel θ1, θ2 sind so ausgewählt, daß sie Flüssigkeit oder Fluid weg von
der Diskette ziehen, wodurch die Fluidströmung oder das Trocknen verbessert
werden.
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Zusätzlich tritt das vorstehend
beschriebene Reinigungsverfahren ohne Bewegung des Substrats auf.
In der Tat bleibt der Substratträger
nach seinem Eintauchen und während
des Trocknens, des Kaskadenspülens
und weiterer Schritte im wesentlichen stationär. Aufgrund der geringeren
Bewegung hat das System weniger mechanische Teile und kann häufig leichter
verwendet und gewartet werden, als dies bei bestimmten Systemen
des Standes der Technik der Fall ist.
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Weiterhin ist die Menge der verwendeten
polaren organischen Verbindung für
jede Substratcharge typischerweise geringer als ein Bruchteil eines Milliliters.
Die Verwendung von weniger organischen Verbindungen ist häufig gegenüber den
hochentflammbaren Verfahren des Standes der Technik des Trocknens
eines Substrats mittels beispielsweise IPA bevorzugt. Bei bestimmten
Ausführungsformen
werden keine polaren organischen Verbindungen oder dergleichen verwendet.
Demgemäß ist das
vorliegende Verfahren weniger risikoreich als bestimmte Verfahren
des Standes der Technik sowohl im Hinblick auf die Gesundheit als
auch auf die Umwelt.
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Die vorstehend erwähnten Ausführungsformen
werden ebenfalls bei anderen ausgewählten Halbleiterherstellungsverfahrensstufen
verwendet. Bei einer Ausführungsform
tritt die Reinigungstechnik in (sogenannten) „pre-gate" Oxidreinigungen auf. Pre-gate-Oxidreinigungen
wurden wegen der Empfindlichkeit einer Gateoxidlagenbildung allgemein nicht
durchgeführt.
D. h., es wurden herkömmlich
keine Pre-gate-Oxidreinigungen vorgenommen, und zwar wegen der Einführung von
Partikeln auf das Halbleitersubstrat. Die vorliegende Technik entfernt jedoch
tatsächlich
irgendwelche Partikel, die auf den Oberflächen des Substrats verbleiben,
bevor eine Gateoxidlagenbildung stattfindet, wodurch die allgemeine
Qualität
der Gateoxidlage verbessert wird. Die vorliegende Technik entfernt
im wesentlichen alle Partikel, die größer als ungefähr 0,5 μm und vorzugsweise
0,2 μm und
noch bevorzugter 0,1 μm
sind.
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Bei einer wahlweisen spezifischen
Ausführungsform
kann die vorliegende Reinigungstechnik vor anderen Halbleiterprozeß-Anwendungen
eingesetzt werden. Diese Prozeßanwendungen
sind in großer
Einzelheit in einem Text beschrieben, der von Stanley Wolf und Richard
N. Tauber, Semiconductor Processing FOR THE VLSI Era, Vol. 1: Process Technology
(1986) (im folgenden „WOLF") stammt. Beispielsweise
wird die vorliegende Technik als eine pre-epitaxiale, Vor-Diffusion-,
Vor-Metall-, Vor-Poly-, Vor-Implantation-, Vor-Photoresist- und
Vor-Schichtung-Oxidreinigungstechnik eingesetzt. Im allgemeinen
kann die vorliegende Reinigungstechnik bei Raumtemperatur mit Spurenmengen
polar-organischer Verbindungen eingesetzt werden. Die Spurenquantität der polaren
organischen Verbindung bei Raumtemperatur beeinflußt den Halbleiter
oder Photoresist im allgemeinen nicht in zer störender Weise. Wie im Zusammenhang
mit dem Hintergrund der Erfindung dargelegt, lösen sich Photoresiste häufig bei Behandlung
bei hoher Temperatur unter Verwendung von Lösungsmittel auf. Wie ebenfalls
zuvor bemerkt, entfernt die vorliegende Technik tatsächlich Partikel eher,
als daß sie
sie heranführt.
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Bei einer wahlweisen Ausführungsform
kann die vorliegende Reinigungstechnik nach Durchführen eines
ausgewählten
Halbleiterherstellungsprozesses durchgeführt werden. Ein Beispiel dieses
Fabrikationsprozesses schließt
die Nitridablagerung, Polierreinigungen (z. B. CMP), gepufferte
Oxidätzungen und
die Metallablagerung ein. Diese Prozeßschritte sind auch in großer Einzelheit
in dem von WOLF verfaßten
Text beschrieben. Zusätzliche
Anwendung der vorliegenden Reinigungstechnik können ebenfalls für Flußsäure-Endformulierungen
und kritische Metalloxid-Siliziumätzungen eingesetzt werden.
Wie zuvor bemerkt, entfernt die vorliegende Technik tatsächlich eher
Partikel von dem Halbleiter, als daß sie sie zuführt.
-
Versuche
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Um das Prinzip des vorliegenden Verfahrens und
Gerätes
nachzuweisen und deren Arbeitsweise zu demonstrieren, wurden Untersuchungen
durchgeführt.
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Bei diesen Untersuchungen/Experimenten wurde
als Substrat ein 6-Zoll(15 cm) Siliziumwafer benutzt. Der 6-Zoll(15
cm) Siliziumwafer schloß eine überlagernde
Schicht hochqualitativen Siliziumdioxids ein, die einen zuvor HF-geätzten Wafer
mit einer überlagernden
Oxidlage typisierte. Der 6-Zoll(15 cm) Siliziumwafer wurde in einem
Waferträger
plaziert, der in ein Bad mit Spülwasser
in einem Behältnis
eingetaucht wurde. In dem Behältnis
befand sich der 6-Zoll(15 cm) Wafer in einer im wesentlichen vertikalen
Lage, d. h. die Flächen
des Wafers befanden sich im wesentlichen normal zur Wasseroberfläche. Das Wasser
ist Standard-Spülwasser,
umfaßte
einen Widerstand von ungefähr
17 megohm und hatte eine Temperatur von ungefähr 70°F (21°C). In der eingetauchten Lage
war der Wafer im wesentlichen benetzt.
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Um den Wafer zu trocknen, wurde Wasser vom
Boden des Behältnisses
abgezogen. Der Wasserspiegel befand sich im wesentlichen normal
zu den Waferflächen.
Das Wasser wurde bei einer im wesentlichen gleichbleibenden Geschwindigkeit
vom Boden des Behält nisses
abgezogen. Während
des Abzugsschrittes blieb der Wafer im wesentlichen bewegungslos.
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Mittels eines einstellbaren Auslaßventils
am Abzug wurde in mehreren Durchläufen eine unterschiedliche
Abzuggeschwindigkeit eingesetzt, um die speziellen Abzuggeschwindigkeiten
zu bestimmen, bei denen das Trocknen am wirkungsvollsten auftrat. Die
Abzuggeschwindigkeit wird durch die Zeit gemessen, die notwendig
ist, um das Wasser aus dem Behältnis
in bezug auf den abnehmenden Wasserstand, gemessen in Millimeter
pro Sekunden (mm/sec.), abzuziehen.
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12 zeigt
die „Trocknungswirksamkeit" als Funktion der
Abzuggeschwindigkeit (in Millimetern pro Sekunde). Die Trocknungswirksamkeit
ist der Oberflächenbereichsprozentsatz
des Wafers ohne Wasserrückstand,
gemessen als Prozentsatz. Der Oberflächenbereich des Wafers umfaßt die Flächen und
die Waferränder.
Wie oben schon bemerkt, ist es ausgesprochen wichtig, alles Wasser
von dem Wafer zu entfernen, was häufig einen Meniskus an den
Waferrändern
einschließt.
Wie gezeigt, ist die Trocknungswirksamkeit bei diesem Experiment
eine nicht-lineare Funktion in bezug auf die Abzuggeschwindigkeit.
Beispielsweise beträgt
die Trocknungswirksamkeit des Musterwafers ungefähr 99.0% bei einer Abzuggeschwindigkeit
von ungefähr
2,5 mm/sec. Die Abzuggeschwindigkeit von ungefähr 1,25 mm/sec. weist eine
Trocknungswirksamkeit von ungefähr
99,8% auf. Eine Trocknungswirksamkeit von ungefähr 100% (oder ein vollständig trockner Wafer
mit Ausnahme der Waferränder)
wurde mit einer Abzuggeschwindigkeit von ungefähr 0,83 mm/sec. und weniger
erzeugt. Jegliches Restwasser an den Waferrändern wurde mittels heißen trockenen Stickstoffs
entfernt, der für
ungefähr
2 min oder weniger eingeführt
wurde.
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Dieses Experiment zeigt, daß ein im
wesentlichen sauberer und trockener Wafer mittels einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung hergestellt werden kann. Der vorliegende
Prozeß beruht nicht
auf irgendwelchen potentiellen schädlichen organischen Lösungsmitteln
oder dergleichen. Zusätzlich
sorgt das vorliegende Verfahren für einen im wesentlichen reinen
und trockenen Wafer ohne mechanische Bewegung des Wafers, wodurch
die Möglichkeit
irgendeiner mechanischen Beschädigung
oder eines Waferverlustes wegen maschineller Fehlfunktion verringert
wird. Weiterhin kann der Wafer im wesentlichen ohne die Verwendung
eines Erhitzers oder eines Erwärmungselements
geschaffen werden, wodurch die Risiken von Feuer und dergleichen
verringert werden. Demgemäß zeigt
der Versuch ein sicheres, wirkungsvolles und leichtes Verfahren
des Trocknens und Reinigens eines Wafers gemäß der vorliegenden Erfindung.
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Während
Obiges eine vollständige
Beschreibung der spezifischen Ausführungsformen ist, können auch
verschiedene Modifikationen, wahlweise Konstruktionen und Äquivalente
angewendet werden. Während
sich die obige Beschreibung auf ein Verfahren und Gerät für Halbleitersubstrate
bezieht, wäre
es beispielsweise möglich,
die vorliegende Erfindung für
die Herstellung von Rohwafern, Disketten und Köpfen, Flachbildschirmdisplays,
mikroelektronischen Masken und anderen Anwendungsformen einzusetzen,
was ein hochreines Naßverarbeiten
wie Schritte des Spülens,
Trocknens, Reinigens und dergleichen erfordert. Zusätzlich beziehen
sich die 1 bis 5 auf ein Reinigungssystem
für Halbleiter. Ein
Fachmann mit den erforderlichen Fertigkeiten kann wahlweise solche
Systeme in anderen Branchen wie elektrochemischen, pharmazeutischen,
bei Druckschaltungstafeln, optischen Geräten und anderen Gebieten anwenden,
die eine verbesserte Technik des Spülens und Trocknens eines Herstellungsartikels
erfordern. Weiterhin sind die Geräte der 6 bis 11F auf
das vorliegende Reinigungssystem bezogen, können aber ebenso bei jeglichem
anderen Reinigungssystem, Trocknungssystem, Spülsystem und dergleichen verwendet
werden.
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Daher sollten die obige Beschreibung
und Darstellungen nicht als den Umfang der vorliegenden Erfindung
beschränkend
angesehen werden, der durch die beigefügten Ansprüche bestimmt ist.