DE69534277T2 - Mobiles kommunikationssystem mit nachrichtenspeicherungsfunktion und verfahren dafür - Google Patents

Mobiles kommunikationssystem mit nachrichtenspeicherungsfunktion und verfahren dafür Download PDF

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    • H04M2207/18Type of exchange or network, i.e. telephonic medium, in which the telephonic communication takes place wireless networks

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Mobilkommunikationssystem, und insbesondere auf ein Mobilkommunikationssystem und ein Verfahren mit Nachrichtenspeicherungsfunktion, die sowohl an Kommunikationsnetzwerken als auch an Endgeräten bereitgestellt wird.
  • Technischer Hintergrund
  • Mit der Entwicklung des Kommunikationsbereichs ist eine wachsende Vielfalt an Diensten bereitgestellt worden. Ein Kommunikationssystem, das ein Sprachnachrichtenzentrum in einem Kommunikationsnetzwerk enthält, wird als einer dieser Dienste vorgeschlagen.
  • Beispielsweise offenbart die Offenlegungsschrift der japanischen Patentanmeldung Nr. 5-292205 (1993), ein erster Stand der Technik, einen Dienst, der eine Speicherfunktion für Sprachnachrichten in einem Kommunikationsnetzwerk umfasst, und der gespeicherte Nachrichten an Teilnehmer überträgt. Gemäß diesem Dienst ist der Besitz eines Anrufbeantworters für einzelne Teilnehmer nicht erforderlich.
  • Die Offenlegungsschrift der japanischen Patentanmeldung Nr. 5-66783 (1993), ein zweiter Stand der Technik, offenbart ein Verfahren, bei dem in dem Zentrum für Teilnehmer gespeicherte Nachrichten an deren in Empfangsendgeräte eingeführte Karten übermittelt werden. Führt ein Teilnehmer eine seine Telefonnummer speichernde Karte in ein Empfangsendgerät ein, übermittelt das Zentrum die Nachricht für ihn an seine Karte. Die Karte speichert die Nachricht, die in eine hörbare Nachricht umzuwandeln ist. Sie offenbart auch ein Verfahren, bei dem eine Benachrichtigung durchgeführt wird, wenn eine dringende Rufverbindung auftritt, damit der auf sie antwortende Adressat seine Karte in einen Empfänger zum Empfang der Nachricht einführt. Außerdem offenbart sie ein Verfahren, das einem Teilnehmer die Durchführung eines Gesprächs mit anderen Teilnehmern durch ein Vermittlungszentrum unter Verwendung einer in seiner Karte eingebauten drahtlosen Ausstattung ermöglicht.
  • Zusätzlich ist ein Verfahren bekannt, das verwendet werden kann, sollte kein Sprachnachrichtenzentrum in einem Mobilkommunikationsnetzwerk bereitstehen, dessen Teilnehmer aber einen mit einem öffentlichen Telefonnetzwerk verbundenen Anrufbeantworter besitzt. In diesem Fall sendet das Mobilkommunikationssystem dessen Nachricht zur Speicherung an den Anrufbeantworter und kontaktiert dessen Mobilfunkendgerät, wenn es in ein Dienstgebiet kommt.
  • Die Offenlegungsschrift der japanischen Patentanmeldung Nr. 58-53526 (1983), ein dritter Stand der Technik, offenbart beispielsweise einen besonderen Dienst, der bereitgestellt wird, wenn ein Teilnehmer sowohl einen an ein öffentliches Netzwerk angeschlossenen Anrufbeantworter als auch ein an ein Mobilkommunikationsnetzwerk angeschlossenes Mobilfunkendgerät besitzt. Antwortet das Mobilfunkendgerät nicht, übermittelt das Mobilfunkvermittlungszentrum eine Nachricht an dessen Anrufbeantworter, und führt dann eine automatische Benachrichtigung des Mobilfunkendgeräts aus, um das Vorliegen der Nachricht zu melden, wenn es in ein Dienstgebiet kommt, oder übermittelt die in dem Anrufbeantworter gespeicherte Nachricht zu dem Mobilfunkendgerät.
  • Zusätzlich ist ein System als vierter Stand der Technik bekannt, das einen Anrufbeantworter lediglich in einem Mobilfunkendgerät enthält.
  • Mit dem vorstehenden Stand der Technik sind jedoch folgende Probleme verbunden:
    • (1) Bei dem ersten Stand der Technik muss das Endgerät jedes Mal, wenn der Anwender seine Nachricht hören möchte, mit dem Netzwerk (dem Vermittlungszentrum) verbunden werden. Damit sind folgende Probleme verbunden: die Wiedergabe der Nachricht ist nicht möglich, wenn die Leitung nicht zur Verfügung steht. Es vergeht viel Zeit von einer Anforderung bis zur Wiedergabe der Nachricht. Der Verkehr zu dem Vermittlungszentrum nimmt zu, wenn Anwender die Nachricht mehrfach wiedergeben, usw. Da das Vermittlungszentrum zusätzlich Nachrichten von vielen Teilnehmern verwaltet, müssen die gespeicherten Nachrichten in festen Intervallen gelöscht werden. Als Ergebnis kann die Nachricht nach Ablauf des festen Intervalls seit Speicherung der Nachricht nicht mehr wiedergegeben werden.
    • (2) Der zweite Stand der Technik sagt nichts über zu ergreifende Maßnahmen, wenn die Karte nicht mit dem Zentrum verbunden werden kann. Als Ergebnis kann der Teilnehmer außerhalb eines Dienstgebiets nicht darüber informiert werden, dass eine Nachricht vorliegt, selbst wenn eine dringende ankommt. Außerdem gibt es ein weiteres Problem, dass die Nachricht gelöscht werden kann, wenn der Teilnehmer bei Eintritt in das Dienstgebiet Maßnahmen zu ihrem Empfang zu treffen vergisst. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die in dem Zentrum gespeicherte Nachricht nicht ohne eine Folge von manuellen Betätigungen, wie dem Einführen von dessen Karte in einen Empfänger, erhalten werden kann.
    • (3) Bei dem dritten Stand der Technik muss der Teilnehmer neben dem Mobilfunkendgerät einen Anrufbeantworter besitzen, der mit dem öffentlichen Telefonnetzwerk verbunden ist. Da die in dem Anrufbeantworter gespeicherte Nachricht an den Anwender bei jeder Anforderung durch das Vermittlungszentrum übermittelt wird, gibt es außerdem ähnliche Probleme wie unter Punkt (1). Da das Vermittlungszentrum darüber hinaus einerseits eine Benachrichtigung an das Mobilfunkendgerät durchführt und andererseits den Anrufbeantworter zur Wiedergabe der Nachricht anweist, ist ein komplexes Programm erforderlich.
    • (4) Bei dem vierten Stand der Technik kann das Mobilfunkendgerät keine ankommenden Nachrichten speichern, wenn seine Stromzufuhr abgeschaltet ist, wenn die Leitung zwischen dem Mobilfunkendgerät und dem Netzwerk nicht verfügbar ist oder wenn das Mobilfunkendgerät in von den Funkwellen nicht erreichbare Orte, wie U-Bahnen oder Funkschatten von Gebäuden, eintritt.
  • Die US-A-5323515 offenbart ein Zellulartelefonnetzwerk, das ein zum Austausch verbundenes Sprachnachrichtenzentrum enthält. Ein zweites Anwenderendgerät kann in dem Sprachnachrichtenzentrum gespeicherte Nachrichten abrufen.
  • Die US-A5105197 offenbart ein Mobilkommunikationssystem, bei dem Nachrichten in einer Sprachnachrichten-Mailbox in einem tragbaren Handapparat mit Sendeempfängerausstattung zum späteren Abrufen oder zur automatischen Zustellung gespeichert werden können. Der tragbare Handapparat mit Sendeempfängerausstattung enthält eine Zeitkomprimierungskodierungseinrichtung zur Minimierung des erforderlichen Nachrichtenspeicherplatzes, wobei die von dem tragbaren Handapparat mit Sendeempfängerausstattung gesendete komprimierte Nachricht an dem Kommunikationsnetzwerk entkomprimiert wird und die entkomprimierte Nachricht dann an bestimmte Fernsprechanschlüsse übertragen wird.
  • Die JP-A-4045621 offenbart einen Nachrichtendienst, bei dem eine Nachricht in einem Sprachspeichergerät gespeichert wird, und einen zu dem Mobilfunkendgerät zurückkehrenden Teilnehmer dadurch in die Lage versetzt, sich die in dem Sprachspeichergerät gespeicherte Nachricht anzuhören.
  • Kurzzusammenfassung der Erfindung
  • In Hinblick auf diesen technischen Hintergrund besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung in der Bereitstellung eines Mobilkommunikationssystems und Verfahrens zur sofortigen und ungehinderten Wiedergabe einer Nachricht an einem Mobilfunkendgerät, sobald es mit dem Kommunikationsnetzwerk zu einer geeigneten Zeit verbunden ist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Mobilkommunikationssystems und Verfahrens zur Übertragung von Nachrichten an Mobilfunkendgeräte in kurzer Zeit und die Option für die Anwender zur Wiedergabe der Nachrichten in deren bevorzugten Betriebsverfahren.
  • Gemäß einer ersten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird ein Mobilfunkkommunikationssystem bereitgestellt, das zur Übermittlung einer von einem ersten Mobilfunkendgerät gesendeten Nachricht an ein zweites Mobilfunkendgerät über ein Kommunikationsnetzwerk eingerichtet ist, wobei das Kommunikationsnetzwerk umfasst eine Empfangseinrichtung zum Empfang einer Nachricht von dem ersten Mobilfunkendgerät, eine Speichereinrichtung zur Speicherung der empfangenen Nachricht, und eine Übermittlungseinrichtung zur Übermittlung der in der Speichereinrichtung gespeicherten Nachricht an das zweite Mobilfunkendgerät als Antwort auf eine Anfrage von dem zweiten Mobilfunkendgerät, wobei das zweite Mobilfunkendgerät umfasst: eine Einrichtung zur Anfrage an dem Kommunikationsnetzwerk, ob eine Nachricht gespeichert ist oder nicht, und eine Speichereinrichtung zur Speicherung der von dem Kommunikationsnetzwerk gesendeten Nachricht, wobei das System dadurch gekennzeichnet ist, dass das Kommunikationsnetzwerk ferner eine Komprimierungseinrichtung zur Komprimierung der Nachricht und zur Aufzeichnung einer komprimierten Nachricht in der Speichereinrichtung umfasst, und das zweite Mobilfunkendgerät eine Entkomprimierungseinrichtung zur Entkomprimierung einer komprimierten Nachricht umfasst, und die Übermittlungseinrichtung zur Übermittlung der Nachricht in einem komprimierten Zustand an das zweite Mobilfunkendgerät eingerichtet ist.
  • Gemäß einer zweiten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird ein Kommunikationsnetzwerk bereitgestellt, das zur Übertragung einer von einem ersten Mobilfunkendgerät übertragenen Nachricht an ein zweites Mobilfunkendgerät eingerichtet ist, wobei das Kommunikationsnetzwerk umfasst: eine Beantwortungseinrichtung zur Reaktion auf das erste Mobilfunkendgerät, wenn das zweite Mobilfunkendgerät nicht antwortet, eine Empfangseinrichtung zum Empfang einer Nachricht von dem ersten Mobilfunkendgerät, und eine erste Speichereinrichtung zur Speicherung der empfangenen Nachricht, wobei das Netzwerk gekennzeichnet ist durch: eine Komprimierungseinrichtung zur Komprimierung der in der ersten Speichereinrichtung gespeicherten Nachricht, eine zweite Speichereinrichtung zur Speicherung der komprimierten Nachricht, und eine Übermittlungseinrichtung zum Auslesen der in der zweiten Speichereinrichtung gespeicherten komprimierten Nachricht und zur Übermittlung der Nachricht in einem komprimierten Zustand an das zweite Mobilfunkendgerät als Antwort auf eine Anfrage von dem zweiten Mobilfunkendgerät.
  • Gemäß einer dritten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird ein Mobilfunkendgerät bereitgestellt, gekennzeichnet durch: eine Einrichtung zur Entscheidung, ob das Mobilfunkendgerät mit einem Kommunikationsnetzwerk verbindbar ist, das zur Speicherung einer empfangenen Nachricht nach einer Komprimierung eingerichtet ist, eine Anfrageeinrichtung zur Anfrage an dem Kommunikationsnetzwerk bezüglich des Vorliegens einer gespeicherten komprimierten Nachricht, falls verbindbar, eine Empfangseinrichtung zum Empfang der von dem Kommunikationsnetzwerk übertragenen komprimierten Nachricht, eine Speichereinrichtung zur Speicherung der durch die Empfangseinrichtung empfangenen komprimierten Nachricht, eine Entkomprimierungseinrichtung zur Entkomprimierung der in der Speichereinrichtung gespeicherten komprimierten Nachricht, und eine Einrichtung zur Wiedergabe einer entkomprimierten Nachricht.
  • Gemäß einer vierten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird ein Mobilkommunikationsverfahren bereitgestellt, das eine von einem ersten Mobilfunkendgerät gesendete Nachricht an ein zweites Mobilfunkendgerät über ein Kommunikationsnetzwerk überträgt, wobei eine Verarbeitung in dem Kommunikationsnetzwerk die Schritte umfasst: Empfangen einer Nachricht von dem ersten Mobilfunkendgerät, Speichern der empfangenen Nachricht, und Übermitteln der gespeicherten Nachricht an das zweite Mobilfunkendgerät als Antwort auf eine Anfrage von dem zweiten Mobilfunkendgerät, wobei die Verarbeitung in dem zweiten Mobilfunkendgerät die Schritte umfasst: Anfragen an dem Kommunikationsnetzwerk, ob eine Nachricht gespeichert ist oder nicht, und Speichern der von dem Kommunikationsnetzwerk gesendeten Nachricht, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitung in dem Kommunikationsnetzwerk ferner den Schritt der Komprimierung und anschließenden Speicherung der Nachricht umfasst, und dass die Verarbeitung in dem zweiten Mobilfunkendgerät ferner den Schritt der Entkomprimierung einer komprimierten Nachricht umfasst, und der Übermittlungsschritt die Nachricht in einem komprimierten Zustand an das zweite Mobilfunkendgerät übermittelt.
  • Die Nachricht kann Sprachinformationen darstellen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung antwortet das Kommunikationsnetzwerk, falls das zweite Mobilfunkendgerät nicht antwortet, an dessen Stelle und speichert die Nachricht von dem ersten Mobilfunkendgerät. Danach fragt das zweite Mobilfunkendgerät automatisch an dem Kommunikationsnetzwerk an, ob eine Nachricht vorliegt oder nicht, fordert von dem Kommunikationsnetzwerk die Übertragung der Nachricht bei Vorliegen an und speichert die Nachricht. Dies ermöglicht dem Anwender die wiederholte Wiedergabe der Nachricht nach einem Betriebsverfahren seiner Wahl.
  • Wird außerdem die Nachricht vor der Speicherung in dem Kommunikationsnetzwerk komprimiert und die komprimierte Nachricht an das zweite Mobilfunkendgerät zum Empfang, zur Speicherung und Entkomprimierung übertragen, wird die Zeit der Leitungsbelegung verkürzt und die Kapazität der Speicherungseinrichtung und der Abspeichereinrichtung kann verringert werden. Wahlweise kann die Aufzeichnungszeit der Nachricht bei gleicher Speicherkapazität verlängert werden.
  • Ist die Nachricht einmal in der Abspeichereinrichtung des Mobilfunkendgeräts gespeichert, kann sie ungehindert wiedergegeben werden, selbst wenn das Mobilfunkendgerät nicht mit dem Kommunikationsnetzwerk verbunden werden kann oder nachdem die Nachricht aus der Speichereinrichtung des Kommunikationsnetzwerks gelöscht worden ist.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • Es zeigen:
  • 1 ein Blockschaltbild, das ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsnetzwerks mit einer Nachrichtenspeicherungsfunktion darstellt,
  • 2 ein Blockschaltbild eines Kommunikationsnetzwerkaufbaus des Ausführungsbeispiels,
  • 3 ein Blockschaltbild, das einen Aufbau einer in dem Kommunikationsnetzwerk bereitgestellten Nachrichtenkomprimiereinrichtung zeigt,
  • 4 eine schematische Darstellung einer Komprimierung sprachloser Abschnitte mit der Nachrichtenkomprimiereinrichtung,
  • 5 eine schematische Darstellung einer Komprimierung eines wiederholten Musters mit der Nachrichtenkomprimiereinrichtung,
  • 6 ein Blockschaltbild eines Aufbau eines Mobilfunkendgeräts des Ausführungsbeispiels,
  • 7 eine Darstellung einer Rufverbindungsverarbeitung in einem Sprachnachrichtenzentrum in dem Kommunikationsnetzwerk,
  • 8 eine Darstellung eines Verarbeitungsvorgangs einer Sprachnachricht gemäß dem Ausführungsbeispiel, und
  • 9A und 9B Ablaufdiagramme des Betriebs des Mobilfunkendgeräts des Ausführungsbeispiels.
  • Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels
  • Die Erfindung ist nachstehend unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung beschrieben.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung, die den Aufbau eines Hauptteils eines erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsnetzwerks darstellt.
  • In dieser Figur bezeichnet das Bezugszeichen 10 ein Kommunikationsnetzwerk. Eine Vielzahl von Mobilfunkendgeräten 20 ist mit dem Kommunikationsnetzwerk 10 verbunden (in 1 ist lediglich ein einziges Endgerät gezeigt). Das Kommunikationsnetzwerk umfasst ein Vermittlungszentrum 11, einen Heimatspeicher 12 und ein Sprachnachrichtenzentrum 30. Der Heimatspeicher 12 speichert Teilnehmerinformationen, wie die Position eines Teilnehmers, Diensttypen oder dergleichen. Außerdem speichert er einen Nachrichtenanzeiger, der anzeigt, ob eine an einen Teilnehmer adressierte Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 gespeichert worden ist. Das Sprachnachrichtenzentrum 30 enthält Nachrichtenspeicherungs-, Nachrichtenkomprimierungs- und Nachrichtenübermittlungsfunktionen.
  • Anderseits beinhaltet das Mobilfunkendgerät 20 einen Anrufbeantworter 50. Der Anrufbeantworter 50 weist Nachrichtenempfangs-, Nachrichtenspeicherungs- und Nachrichtenentkomprimierungsfunktionen auf.
  • 2 zeigt ein Blockschaltbild, das einen Aufbau des Kommunikationsnetzwerks 10 darstellt. Ein von der Antenne 13 empfangenes Signal wird einer Basisstation 14 und dann dem Vermittlungszentrum 11 zugeführt. Umgekehrt wird eine Übertragungssignalausgabe von dem Vermittlungszentrum 11 der Basisstation 14 zugeführt und über die Antenne 13 zu dem Mobilfunkendgerät 20 übertragen. Das mit dem Vermittlungszentrum 11 verbundene Sprachnachrichtenzentrum 30 umfasst einen Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31, eine Anweisungserzeugungseinrichtung 32, einen allgemeinen Speicher 33, eine Nachrichtenkomprimiereinrichtung 34, einen Speicher 35 für komprimierte Nachrichten, eine Steuerungseinrichtung 36 und eine Vermittlungseinrichtung 37.
  • Der Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31 empfängt Anweisungen von dem Mobilfunkendgerät 20. Die Anweisungserzeugungseinrichtung 32 überträgt verschiedene Anweisungsnachrichten an die Mobilfunkendgeräte 20. Zum Beispiel überträgt er Anweisungen an ein Quellmobilfunkendgerät, um dieses zum Senden einer Nachricht an das Sprachnachrichtenzentrum 30 zu veranlassen. Der allgemeine Speicher 33 speichert zeitweise eine von einem Quellmobilfunkendgerät übermittelte Nachricht. In diesem Fall werden auch Zusatzinformationen gespeichert, wie das Datum und die Zeit des Rufs und die Telefonnummer des Quellmobilfunkendgeräts oder dergleichen.
  • Die Nachrichtenkomprimiereinrichtung 34 komprimiert die in dem allgemeinen Speicher 33 gespeicherte Nachricht und speichert sie in dem Speicher 35 für komprimierte Nachrichten. Der Speicher 35 für komprimierte Nachrichten umfasst Festplatten zur Speicherung der komprimierten Nachrichten mit den entsprechenden Teilnehmertelefonnummern. Die Steuerungseinrichtung 36 ist mit dem Vermittlungszentrum 11 und dem Heimatspeicher 12 verbunden und steuert die verschiedenen Teile des Sprachnachrichtenzentrums 30. Die Vermittlungseinrichtung 37 führt eine Leitungsvermittlung in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 aus.
  • 3 zeigt ein Blockschaltbild, das einen Aufbau der Nachrichtenkomprimiereinrichtung 34 darstellt. Eine aus dem allgemeinen Speicher 33 ausgelesene Sprachnachricht wird einer Sprachschuberfassungseinrichtung 41 zugeführt. Die Sprachschuberfassungseinrichtung 41 führt die Erfassungsergebnisse einer Stummkomprimiereinrichtung 42 zu. Die Stummkomprimiereinrichtung 42 komprimiert die sprachlosen Abschnitte der Nachricht und gibt einen Strom lediglich der Sprachschubabschnitte der Nachricht aus. 4 zeigt diesen Betrieb, wobei 4(A) den Signalverlauf einer Originalnachricht vor einer Komprimierung zeigt und 4(B) den einer komprimierten Nachricht.
  • Die Ausgabe der Stummkomprimiereinrichtung 42 wird einer Musterwiederholungserfassungseinrichtung 43 zugeführt. Die Musterwiederholungserfassungseinrichtung 43 erfasst eine Wiederholung des Nachrichtensignalverlaufs und führt das Erfassungsergebnis (die Anzahl der wiederholten Muster) einer Musterwiederholungskomprimiereinrichtung 44 zu. Die Musterwiederholungskomprimiereinrichtung 44 komprimiert den Nachrichtensignalverlauf gemäß der Anzahl der Wiederholung. 5 veranschaulicht dieses: 5(A) zeigt den Signalverlauf der Nachricht vor einer Komprimierung, und 5(B) zeigt den der komprimierten Nachricht. Wie in 5(B) gezeigt, werden der Signalverlauf und die Wiederholungsanzahl hinsichtlich des wiederholten Musters aufgenommen.
  • 6 zeigt ein Blockschaltbild, das den Aufbau eines Mobilfunkendgeräts darstellt. Ein von einer Antenne 61 zugeführtes Signal wird einer Empfangseinrichtung 62 zur Erfassung und Verstärkung zugeführt. Die Ausgabe der Empfangseinrichtung 62 fällt gemäß den Empfangsbetriebsarten in zwei Klassen. Bei einer allgemeinen Empfangsbetriebsart wird eine allgemeine Nachricht ohne Komprimierung ausgegeben, bei einer Antwortenempfangsbetriebsart wird hingegen eine komprimierte Nachricht ausgegeben. Die allgemeine Nachricht wird einer Dekodiereinrichtung 63 zugeführt, die komprimierte Nachricht hingegen einem Speicher 51 in einem Anrufbeantworter 50. Außerdem ist eine Funküberwachungseinrichtung 64 mit der Empfangseinrichtung 62 verbunden, und die Ausgabe der Empfangseinrichtung 62 wird der Funküberwachungseinrichtung 64 zugeführt.
  • Die Funküberwachungseinrichtung 64 überwacht das Funksignal regelmäßig, um zu überprüfen, ob das Mobilfunkendgerät 20 mit dem Kommunikationsnetzwerk 10 kommunizieren kann. Die Funküberwachungseinrichtung 64 überwacht mit anderen Worten regelmäßig, ob sich das Mobilfunkendgerät 20 innerhalb oder außerhalb des Dienstgebiets befindet, und informiert eine Steuerungseinrichtung 70 über das Ergebnis.
  • Die durch die Dekodiereinrichtung 63 dekodierte allgemeine Nachricht wird einem Lautsprecher 65 zugeführt und in Form von Sprache ausgegeben. Die in dem Speicher 51 des Anrufbeantworters 50 gespeicherte komprimierte Nachricht wird andererseits durch eine Entkomprimierung mit einer Entkomprimiereinrichtung 52 in eine allgemeine Nachricht umgewandelt und dem Lautsprecher 65 zur Wiedergabe zugeführt. Diese Entkomprimierung und Wiedergabe werden durch die Steuerungseinrichtung 70 als Antwort auf die Befehlseingabe von einem Bedienfeld 66 aktiviert.
  • Andererseits wird die Spracheingabe von einem Mikrofon 67 durch eine Kodiereinrichtung 68 kodiert und von der Antenne 61 durch eine Sendeeinrichtung 69 gesendet. Außerdem werden von dem Bedienfeld 66 eingegebene Anweisungen an das Kommunikationsnetzwerk 10 von der Steuerungseinrichtung 70 der Sendeeinrichtung 69 zugeführt und von der Antenne 61 gesendet.
  • Die Steuerungseinrichtung 70 ist mit verschiedenen Teilen zu deren Steuerung verbunden. Die Steuerungseinrichtung 70 ist auch mit Zeitgebern 71 und 72 verbunden. Die Zeitgeber 71 und 72 setzen ihren Betrieb nach Stromabschaltung des Mobilfunkendgeräts 20 fort und informieren die Steuerungseinrichtung 70, wenn vorbestimmte Zeiten abgelaufen sind. Der Zeitgeber 71 ist zur Verhinderung eines wiederholten Sendens einer Anfrage innerhalb eines kurzen Zeitintervalls an das Kommunikationsnetzwerk 10 über das Vorliegen einer an das Mobilfunkendgerät adressierten Nachricht bereitgestellt. Die vorbestimmte Zeit des Zeitgebers 71 ist auf 5 bis 15 Minuten eingestellt. Der Zeitgeber 72 wird andererseits verwendet, wenn der Anwender eines Mobilfunkendgeräts 20 selbst bei bestehender Rufverbindung zu diesem Mobilfunkendgerät nicht antwortet. In diesem Fall fragt die Steuerungseinrichtung 70 des Mobilfunkendgeräts 20 an dem Kommunikationsnetzwerk 10 hinsichtlich des Vorliegens der Sprachnachricht nach einer Wartezeit von etwa 3 bis 10 Minuten an. Damit wird der Zeitgeber 72 zur Einstellung eines Zeitintervalls zwischen dem Auftreten einer Rufverbindung mit dem Anrufbeantworter des Mobilfunkendgerät 20 und der Übertragung einer automatischen Anfrage an das Kommunikationsnetzwerk 10 verwendet. Dieses Zeitintervall wird auf ein geschätztes Zeitintervall vom Beginn der Nachrichtenübermittlung durch ein Quellmobilfunkendgerät bis zum Ende der Speicherung der komprimierten Daten der Nachrichten eingestellt.
  • Nachstehend ist der Nachrichtenspeicherbetrieb an dem Sprachnachrichtenzentrum 30 in dem Kommunikationsnetzwerk 10 unter Bezugnahme auf 7 beschrieben, wobei ein Fall als Beispiel herangezogen wird, bei dem ein Quellmobilfunkendgerät ein Zielmobilfunkendgerät 20 über das Kommunikationsnetzwerk 10 ruft.
  • Findet ein Ruf von dem Quellmobilfunkendgerät statt, führt das Vermittlungszentrum 11 des Kommunikationsnetzwerks 10 eine Benachrichtigung des Zielmobilfunkendgeräts 20 durch. Antwortet das Zielmobilfunkendgerät 20 innerhalb eines vorbestimmten Intervalls nicht, verbindet das Kommunikationsnetzwerk 10 die Leitung mit dem Sprachnachrichtenzentrum 30. Die Vermittlungseinrichtung 37 des Sprachnachrichtenzentrums 30 verbindet die Leitung mit der Anweisungserzeugungseinrichtung 32. Die Anweisungserzeugungseinrichtung 32 übermittelt Sprachinformationen an das Quellmobilfunkendgerät zur Benachrichtigung, dass das Sprachnachrichtenzentrum 30 auf die Rufverbindung geantwortet hat, und veranlasst das Quellmobilfunkendgerät zum Senden einer Nachricht an das Sprachnachrichtenzentrum 30.
  • Als nächstes verbindet die Vermittlungseinrichtung 37 die Leitung mit dem allgemeinen Speicher 33, damit die Nachricht von dem Quellmobilfunkendgerät in dem allgemeinen Speicher 33 gespeichert wird. Diese Speicherung wird unter Verwendung der Telefonnummer des Zielmobilfunkendgeräts 20 als Index ausgeführt. Das Datum und die Zeit der Rufverbindung und die Telefonnummer des Quellmobilfunkendgeräts werden auch aufgezeichnet.
  • Baut das Quellmobilfunkendgerät die Verbindung über die Leitung nach Beendigung der Nachrichtenübertragung ab, weist die Steuerungseinrichtung 36 die Nachrichtenkomprimiereinrichtung 34 zur Komprimierung der in dem allgemeinen Speicher 33 gespeicherten Nachricht an. Die Nachrichtenkomprimiereinrichtung 34 schreibt die komprimierte Nachricht in den Speicher 35 für komprimierte Nachrichten. Nach dem Schreiben empfängt der Heimatspeicher 12 ein Signal von der Steuerungseinrichtung 36 und aktiviert seinen gespeicherten Nachrichtenanzeiger. Somit wird nach einer Komprimierung die Nachricht von dem Quellmobilfunkendgerät in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 gespeichert, und ihr Vorliegen wird durch den gespeicherten Nachrichtenanzeiger angezeigt.
  • 8 zeigt einen Nachrichtenübertragungsvorgang von dem Kommunikationsnetzwerk 10 zu dem Zielmobilfunkendgerät 20.
  • Das Mobilfunkendgerät 20 sendet automatisch eine Anfragenachricht an das Kommunikationsnetzwerk 10, sobald die Stromzufuhr eingeschaltet ist. Das Anfragesignal dient der Anfrage, ob eine an das Mobilfunkendgerät 20 adressierte Nachricht in dem Kommunikationsnetzwerk 10 gespeichert ist oder nicht, und wird automatisch von der Sendeeinrichtung 69 an das Vermittlungszentrum 11 unter Steuerung der Steuerungseinrichtung 70 gesendet. Das Anfragesignal wird nicht lediglich bei Einschalten der Stromzufuhr gesendet, sondern auch bei einer Ankunft des Mobilfunkendgeräts 20 an dem Dienstgebiet, bei einem Ablauf einer vorbestimmten Zeit nach Ankunft der Rufverbindung und Nichtbeantwortung durch den Anwender oder nach Erteilung einer Verbindungsanweisung durch den Anwender an das Sprachnachrichtenzentrum und bei Erteilung einer Anfrageanforderung durch den Anwender. Die Ankunft des Mobilfunkendgeräts 20 an dem Dienstgebiet wird, wie vorstehend beschrieben, durch die Funküberwachungseinrichtung 64 erfasst. Die Anfrageanforderung durch den Anwender wird mit dem Bedienfeld 66 eingegeben.
  • Das das Anfragesignal empfangende Vermittlungszentrum 11 greift auf den Heimatspeicher 12 zum Auslesen des gespeicherten Nachrichtenanzeigers zu und sendet das Ergebnis an das Mobilfunkendgerät 20. Damit erhält das Mobilfunkendgerät 20 Informationen darüber, ob die Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 in dem Kommunikationsnetzwerk 10 gespeichert ist oder nicht.
  • Das über die Speicherung der Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 informierte Mobilfunkendgerät 20 fordert die Nachrichtenübermittlung an. Das heißt, das Mobilfunkendgerät 20 überträgt automatisch eine bestimmte Nummer an das Kommunikationsnetzwerk 10. Das die bestimmte Nummer empfangende Vermittlungszentrum 11 identifiziert den Ruf als Verbindungsanforderung mit dem Sprachnachrichtenzentrum 30 und verbindet die Leitung mit diesem. Die Vermittlungseinrichtung 37 des Sprachnachrichtenzentrums 30 verbindet die Leitung mit der Anweisungserzeugungseinrichtung 32 und sendet ein Antwortsignal. Nach dem Senden dieses verbindet das Vermittlungszentrum 37 die Leitung mit dem Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31 und wartet auf ein Signal von dem Mobilfunkendgerät 20.
  • Das Mobilfunkendgerät 20 sendet ein Nachrichtenübertragungsanforderungssignal, wenn es das Antwortsignal von der Anweisungserzeugungseinrichtung 32 empfängt. Der das Nachrichtenübertragungsanforderungssignal empfangende Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31 meldet es der Vermittlungseinrichtung 37. Die Vermittlungseinrichtung 37 verbindet die Leitung mit dem Speicher 35 für komprimierte Nachrichten, so dass die komprimierte Nachricht zu dem Mobilfunkendgerät 20 übertragen wird. Nach der Beendigung der Übertragung verbindet die Vermittlungseinrichtung 37 die Leitung mit der Anweisungserzeugungseinrichtung 32 zum Senden eines Beendigungssignals. Daraufhin verbindet die Vermittlungseinrichtung 37 die Leitung mit dem Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31 und erwartet ein Signal von dem Mobilfunkendgerät 20.
  • Das Mobilfunkendgerät 20 speichert die empfangene Nachricht in dem Speicher 51 und sendet eine Löschungsanforderung der in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 gespeicherten Nachricht, wenn es das Beendigungssignal empfängt. Das Nachrichtenlöschungsanforderungssignal wird durch den Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31 empfangen, und die Löschungsanforderung wird der Steuerungseinrichtung 36 mitgeteilt. Die Steuerungseinrichtung 36 löscht die im Speicher 35 für komprimierte Nachrichten gespeicherte Nachricht und führt dem Heimatspeicher 12 ein Signal zur Deaktivierung des gespeicherten Nachrichtenanzeigers zu. Daraufhin verbindet die Vermittlungseinrichtung 37 die Leitung mit der Anweisungserzeugungseinrichtung 32, so dass ein Beendigungssignal zu dem Mobilfunkendgerät 20 gesendet wird. Dann wird der Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31 mit der Leitung zum Erwarten eines Signals von dem Mobilfunkendgerät 20 verbunden. Nach Empfang des Beendigungssignals baut das Mobilfunkendgerät 20 die Verbindung über die Leitung ab.
  • Das die Nachricht im Speicher 51 speichernde Mobilfunkendgerät 20 informiert den Anwender über den Nachrichtenempfang mit einer Anzeige oder einem Piepton. Der Anwender bedient das Bedienfeld 66 zur Anweisung der Nachrichtenwiedergabe jedes Mal, wenn er die Nachricht zu hören wünscht. Die die Anweisung zur Nachrichtenwiedergabe empfangende Steuerungseinrichtung 70 führt die in dem Speicher 51 gespeicherte Nachricht der Entkomprimiereinrichtung 52 zu. Die Entkomprimiereinrichtung 52 entkomprimiert die Nachricht und führt sie dem Lautsprecher 65 zur Wiedergabe zu. Damit wird die Nachricht dem Anwender von dem Lautsprecher 65 geliefert.
  • Da das Mobilfunkendgerät 20 die in dem Speicher 51 gespeicherte Nachricht wiedergibt, kann der Anwender einen gewünschten Wiedergabebetrieb frei von der Vorgabe des Sprachnachrichtenzentrums 30 des Kommunikationsnetzwerk 10 anwenden. Der Anwender kann entsprechend einen Mobilfunkendgerätetyp wählen, der einen von ihm gewünschten Wiedergabevorgang bereitstellt, was die Wahlfreiheit erhöht.
  • Die 9(A) und 9(B) zeigen Ablaufdiagramme, die den Betrieb des Mobilfunkendgeräts 20 veranschaulichen. Das Mobilfunkendgerät 20 weist die folgenden vier Betriebsarten auf:
  • (1) Ankunftsentscheidungsbetrieb an einem Dienstgebiet (Schritte SP1 bis SP2)
  • Bei diesem Betrieb wird die Ankunft des Mobilfunkendgeräts 20 an einem Dienstgebiet erfasst. Die Erfassung wird mit der Funküberwachungseinrichtung 64 ausgeführt.
  • (2) Nachrichtenübertragungsbetrieb (Schritte SP3 bis SP7)
  • Bei diesem Betrieb befragt das Mobilfunkendgerät 20 das Kommunikationsnetzwerk 10 über das Vorliegen einer Nachricht und fordert ihre Übertragung bei Vorliegen an. Diese Anfrage darf nicht zweimal innerhalb eines vorbestimmten Zeitintervalls (5 bis 15 Minuten) aufgeführt werden, was mit dem Zeitgeber 71 gesteuert wird.
  • (3) Allgemeiner Wartebetrieb (Schritte SP8 bis SP13)
  • Dieser Betrieb ist der übliche Betrieb für das Mobilfunkendgerät 20, bei dem eine Rufverbindung von dem Kommunikationsnetzwerk 10 erfasst wird, oder eine Tastenbetätigung des Anwenders erfasst wird, und die Funküberwachung durchgeführt wird. Obwohl es verschiedene Tastenbetätigungen gibt, ist lediglich ein Betriebswechsel zu dem Nachrichtenübertragungsbetrieb in dem Ablaufdiagramm dargestellt (die Tastenbetätigung in den Schritten SP8 und SP15).
  • (4) Wartebetrieb des Anrufbeantworters (Schritt SP14 bis SP18)
  • Dieser Betrieb wird aktiviert, wenn eine Rufverbindung mit dem Anrufbeantworter 50 in dem Mobilfunkendgerät 20 auftritt. Ist der Betrieb aktiviert, wird der Nachrichtenübertragungsbetrieb begonnen, nachdem ein vorbestimmtes Zeitintervall von der Rufverbindung an abgelaufen ist. Dieses Zeitintervall entspricht einem geschätzten Zeitintervall vom Beginn der Nachrichtenübertragung durch das Quellmobilfunkendgerät bis zur Speicherung der Nachricht in dem Speicher 35 für komprimierte Nachrichten und wird mit dem Zeitgeber 72 eingestellt.
  • Nachstehend sind die einzelnen Betriebsarten ausführlicher beschrieben.
  • (1) Ankunftsentscheidungsbetrieb an einem Dienstgebiet (Schritte SP1 bis SP2)
  • Die Funküberwachungseinrichtung 64 führt die Funküberwachung in Schritt SP1 aus. Gemäß dem Überwachungsergebnis entscheidet die Steuerungseinrichtung 70 in Schritt SP2, ob das Mobilfunkendgerät 20 in ein dem Kommunikationsnetzwerk 10 zugängliches Gebiet eintritt.
  • (2) Nachrichtenübertragungsbetrieb (Schritte SP3 bis SP7)
  • Dieser Betrieb wird in den folgenden Fällen aktiviert: Bei Erfassung der Ankunft des Mobilfunkendgeräts 20 an dem Dienstgebiet in Schritt SP2, bei Anwenderanforderung der Ausführung des Nachrichtenübertragungsbetriebs durch Bedienen des Bedienfelds 66 in Schritt SP8 oder SP15, und bei Ablaufen des in dem Zeitgeber 72 eingestellten Zeitintervalls.
  • Wird dieser Betrieb begonnen, entscheidet die Steuerungseinrichtung 70 in Schritt SP3, ob der Zeitgeber 71 sich in dem EIN-Zustand befindet. Ist der Zeitgeber 71 einmal eingeschaltet, wird er nicht wieder abgeschaltet, bis ein vorbestimmtes Zeitintervall (5 bis 15 Minuten) abgelaufen ist. Damit erkennt die Steuerungseinrichtung 70, wenn der Zeitgeber sich in dem EIN-Zustand befindet, dass seit der vorherigen Ausführung dieser Betriebsart noch nicht genügend Zeit vergangen ist, und verlässt diese Betriebsart zum Eintritt in den allgemeinen Wartebetrieb (Schritt SP8). Befindet sich der Zeitgeber andererseits im AUS-Zustand, führt die Steuerungseinrichtung 70 eine Anfrage bei dem Kommunikationsnetzwerk 10 in Schritt SP5 nach Einschalten des Zeitgebers 71 aus. Die Steuerungseinrichtung 70 überprüft die Antwort von dem Kommunikationsnetzwerk 10 in Schritt SP6 und fordert die Nachrichtenübertragung in Schritt SP7 bei Vorliegen der Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 an. Liegt keine Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 vor, geht die Verarbeitung in den allgemeinen Wartebetrieb über.
  • (3) Allgemeiner Wartebetrieb (Schritte SP8 bis SP13)
  • In Schritt SP8 wartet die Steuerungseinrichtung 70 auf ein Ereignis. Wird eine Nachrichtenübertragungsanforderung von dem Anwender über das Bedienfeld 66 erfasst, bewegt die Steuerungseinrichtung 70 die Verarbeitung zu Schritt SP3.
  • Wird andererseits eine Rufverbindung erfasst, bewegt die Steuerungseinrichtung 70 die Verarbeitung zu Schritt SP9 und führt eine Rufverbindungsverarbeitung durch. Erfasst die Steuerungseinrichtung 70 genauer gesagt in Schritt SP9 die Anwenderreaktion auf die Rufverbindung, entscheidet sie, ob die Antwort eine Verbindungsanweisung mit dem Sprachnachrichtenzentrum 30 ist, in welchem Fall die Steuerungseinrichtung 70 die Verarbeitung zu Schritt SP14 bewegt und den Schritt startet. Ansonsten erwartet die Steuerungseinrichtung 70 in Schritt SP11 die Beendigung der Kommunikation und bewegt die Verarbeitung wieder zu Schritt SP8 zum Eintritt in den allgemeinen Wartebetrieb.
  • Wird in Schritt SP8 kein Ereignis erfasst, weist die Steuerungseinrichtung 70 die Funküberwachungseinrichtung 64 in Schritt SP12 an und entscheidet in Schritt SP13, ob das Kommunikationsnetzwerk 10 zugänglich ist oder nicht. Ist es zugänglich, setzt die Steuerungseinrichtung 70 die Verarbeitung auf Schritt SP8 zur Fortsetzung des allgemeinen Wartebetriebs zurück. Ansonsten setzt sie die Verarbeitung auf Schritt SP1 zurück und tritt in den Ankunftsentscheidungsbetrieb an dem Dienstgebiet ein.
  • (4) Wartebetrieb des Anrufbeantworters (Schritt SP14 bis SP18)
  • Reagiert der Anwender auf die Rufverbindung (Schritt SP9) nicht, oder ist die Verbindung mit dem Anrufbeantworter angewiesen (Schritt SP10), bewegt die Steuerungseinrichtung die Verarbeitung zu Schritt SP14 und tritt in diese Betriebsart ein.
  • Wird diese Betriebsart gestartet, startet die Steuerungseinrichtung 70 den Zeitgeber 72 in Schritt SP14 und erwartet in Schritt SP15 ein Ereignis. Der Zeitgeber 72 ist auf ein zur Speicherung der ankommenden Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 in dem Kommunikationsnetzwerk 10 erforderliches Zeitintervall eingestellt. Nachdem das in dem Zeitgeber 72 eingestellte Zeitintervall abgelaufen ist, oder der Anwender den Übertragungsbetrieb mit dem Bedienfeld 66 bestimmt hat, bewegt die Steuerungseinrichtung 70 die Verarbeitung zu Schritt SP3 zum Eintritt in den Nachrichtenüberübertragungsbetrieb.
  • Tritt andererseits eine neue Rufverbindung während des in dem Zeitgeber 72 eingestellten Zeitintervalls auf, wartet die Steuerungseinrichtung 70 auf die Beendigung der Kommunikation in Schritt SP16 und bewegt die Verarbeitung wieder zu Schritt SP14.
  • Werden diese Ereignisse in Schritt SP15 nicht erfasst, wird in Schritt SP17 eine Funküberwachung ausgeführt und in Schritt SP18 eine Entscheidung darüber getroffen, ob das Kommunikationsnetzwerk 10 zugänglich ist oder nicht. Falls zugänglich, setzt die Steuerungseinrichtung 70 die Verarbeitung auf Schritt SP14 zurück und setzt diese Betriebsart fort. Ansonsten setzt die Steuerungseinrichtung 70 ihre Verarbeitung auf Schritt SP1 zurück und beginnt mit dem Ankunftsentscheidungsbetrieb an dem Dienstgebiet.
  • Da gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel die Nachricht einmal in dem allgemeinen Speicher 33 gespeichert wird, kann eine ziemlich zeitaufwändige Nachrichtenkomprimierung eingesetzt werden. Das heißt, es kann ein Komprimierungsverfahren hoher Effizienz oder eine hochentwickelte Verschlüsselung angewendet werden. Ein hocheffizientes Datenkomprimierungsverfahren ermöglicht eine Reduzierung des Verkehrs zwischen dem Kommunikationsnetzwerk 10 und dem Mobilfunkendgerät 20. Außerdem können Nachrichten unterschiedlicher Übertragungsraten oder -formate in eine gewünschte Rate oder ein gewünschtes Format umgewandelt und anschließend gespeichert und übertragen werden.
  • Außerdem kann der Betrieb an dem Quellmobilfunkendgerät standardisiert werden, da das Sprachnachrichtenzentrum 10 in dem Kommunikationsnetzwerk 10 auf das Quellmobilfunkendgerät reagiert. Darüber hinaus kann die Nachricht durch eine Anforderung von einem von dem Zielmobilfunkendgerät 20 verschiedenen Mobilfunkendgerät wiedergegeben werden.
  • Obwohl die Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 in dem Kommunikationsnetzwerk 10 bei Nichtreagieren des Anwenders oder des Mobilfunkendgeräts 20 gespeichert wird, ist das Ausführungsbeispiel nicht darauf beschränkt. Reagiert der Anwender beispielsweise selbst dann nicht, wenn das Mobilfunkendgerät reagiert, kann die Nachricht in dem Speicher 51 des Mobilfunkendgeräts 20 gespeichert werden.
  • Außerdem ist es möglich, das Sprachnachrichtenzentrum 30 des Kommunikationsnetzwerks 10 derart einzustellen, dass es jederzeit reagiert. Diese Einstellung kann vor einer Rufverbindung oder bei Auftreten einer Rufverbindung durchgeführt werden. Wahlweise kann eine derartige Einstellung automatisch lediglich für eine vorbestimmten Zeitabschnitt getätigt werden.
  • Schließlich wird die vorliegende Erfindung mit dem dritten Stand der Technik verglichen. Der dritte Stand der Technik offenbart, dass (1) ein Teilnehmer eine Nachricht als Reaktion bzw. Antwort auf eine Meldung von dem Kommunikationsnetzwerk wiedergibt, und dass (2) das Kommunikationsnetzwerk eine Benachrichtigung durchführt und eine Nachricht an ein Mobilfunkendgerät überträgt, wenn das Mobilfunkendgerät seine Positionsregistrierung ausführt. Der dritte Stand der Technik offenbart jedoch kein Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung, bei dem das Mobilfunkendgerät aktive Maßnahmen, wie ein automatisches Anfragen an dem Kommunikationsnetzwerk über das Vorliegen einer Nachricht und deren Auslesen bei Vorliegen, ergreift.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel kann das Positionsregistrierungssignal des Mobilfunkendgeräts auch als Anfragesignal verwendet werden. Dies ermöglicht die Reduzierung der Signalanzahl in Funkabschnitten.

Claims (6)

  1. Mobilfunkkommunikationssystem, das zur Übermittlung einer von einem ersten Mobilfunkendgerät gesendeten Nachricht an ein zweites Mobilfunkendgerät (20) über ein Kommunikationsnetzwerk (10) eingerichtet ist, wobei das Kommunikationsnetzwerk (10) umfasst: eine Empfangseinrichtung (11, 13, 14, 37} zum Empfang einer Nachricht von dem ersten Mobilfunkendgerät, eine Speichereinrichtung (33, 35) zur Speicherung der empfangenen Nachricht, und eine Übermittlungseinrichtung zur Übermittlung der in der Speichereinrichtung (33, 35) gespeicherten Nachricht an das zweite Mobilfunkendgerät (20) als Antwort auf eine Anfrage von dem zweiten Mobilfunkendgerät (20), wobei das zweite Mobilfunkendgerät (20) umfasst: eine Einrichtung (69 bis 72) zur Anfrage an dem Kommunikationsnetzwerk (10), ob eine Nachricht gespeichert ist oder nicht, und eine Speichereinrichtung (51) zur Speicherung der von dem Kommunikationsnetzwerk (10) gesendeten Nachricht, wobei das System dadurch gekennzeichnet ist, dass das Kommunikationsnetzwerk (10) ferner eine Komprimierungseinrichtung (34) zur Komprimierung der Nachricht und zur Aufzeichnung einer komprimierten Nachricht in der Speichereinrichtung (35) umfasst, und das zweite Mobilfunkendgerät (20) eine Entkomprimierungseinrichtung (52) zur Entkomprimierung einer komprimierten Nachricht umfasst, und die Übermittlungseinrichtung zur Übermittlung der Nachricht in einem komprimierten Zustand an das zweite Mobilfunkendgerät (20) eingerichtet ist.
  2. Mobilfunkkommunikationssystem gemäß Patentanspruch 1, wobei die Nachricht Sprachinformationen darstellt.
  3. Kommunikationsnetzwerk (10), das zur Übertragung einer von einem ersten Mobilfunkendgerät übertragenen Nachricht an ein zweites Mobilfunkendgerät (20) eingerichtet ist, wobei das Kommunikationsnetzwerk (10) umfasst: eine Beantwortungseinrichtung (32) zur Reaktion auf das erste Mobilfunkendgerät, wenn das zweite Mobilfunkendgerät (20) nicht antwortet, eine Empfangseinrichtung (11, 13, 14, 37) zum Empfang einer Nachricht von dem ersten Mobilfunkendgerät, und eine erste Speichereinrichtung (33) zur Speicherung der empfangenen Nachricht, wobei das Netzwerk gekennzeichnet ist durch: eine Komprimierungseinrichtung (34) zur Komprimierung der in der ersten Speichereinrichtung (33) gespeicherten Nachricht, eine zweite Speichereinrichtung (35) zur Speicherung der komprimierten Nachricht, und eine Übermittlungseinrichtung (11, 13, 14, 37) zum Auslesen der in der zweiten Speichereinrichtung (35) gespeicherten komprimierten Nachricht und zur Übermittlung der Nachricht in einem komprimierten Zustand an das zweite Mobilfunkendgerät (20) als Antwort auf eine Anfrage von dem zweiten Mobilfunkendgerät (20).
  4. Mobilfunkendgerät (20), gekennzeichnet durch: eine Einrichtung zur Entscheidung, ob das Mobilfunkendgerät (20) mit einem Kommunikationsnetzwerk (10) verbindbar ist, das zur Speicherung einer empfangenen Nachricht nach einer Komprimierung eingerichtet ist, eine Anfrageeinrichtung (69 bis 72) zur Anfrage an dem Kommunikationsnetzwerk (10) bezüglich des Vorliegens einer gespeicherten komprimierten Nachricht, falls verbindbar, eine Empfangseinrichtung (61, 62) zum Empfang der von dem Kommunikationsnetzwerk (10) übertragenen komprimierten Nachricht, eine Speichereinrichtung (51) zur Speicherung der durch die Empfangseinrichtung (61, 62) empfangenen komprimierten Nachricht, eine Entkomprimierungseinrichtung (52) zur Entkomprimierung der in der Speichereinrichtung (51) gespeicherten komprimierten Nachricht, und eine Einrichtung (65) zur Wiedergabe einer entkomprimierten Nachricht.
  5. Mobilkommunikationsverfahren, das eine von einem ersten Mobilfunkendgerät gesendete Nachricht an ein zweites Mobilfunkendgerät (20) über ein Kommunikationsnetzwerk (10) überträgt, wobei eine Verarbeitung in dem Kommunikationsnetzwerk (10) die Schritte umfasst: Empfangen einer Nachricht von dem ersten Mobilfunkendgerät, Speichern der empfangenen Nachricht, und Übermitteln der gespeicherten Nachricht an das zweite Mobilfunkendgerät (20) als Antwort auf eine Anfrage von dem zweiten Mobilfunkendgerät (20), wobei die Verarbeitung in dem zweiten Mobilfunkendgerät (20) die Schritte umfasst: Anfragen an dem Kommunikationsnetzwerk (10), ob eine Nachricht gespeichert ist oder nicht, und Speichern der von dem Kommunikationsnetzwerk (10) gesendeten Nachricht, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitung in dem Kommunikationsnetzwerk (10) ferner den Schritt der Komprimierung und anschließenden Speicherung der Nachricht umfasst, und dass die Verarbeitung in dem zweiten Mobilfunkendgerät (20) ferner den Schritt der Entkomprimierung einer komprimierten Nachricht umfasst, und der Übermittlungsschritt die Nachricht in einem komprimierten Zustand an das zweite Mobilfunkendgerät (20) übermittelt.
  6. Mobilkommunikationsverfahren gemäß Patentanspruch 5, wobei die Nachricht Sprachinformationen darstellt.
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