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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Mobilkommunikationssystem,
und insbesondere auf ein Mobilkommunikationssystem und ein Verfahren
mit Nachrichtenspeicherungsfunktion, die sowohl an Kommunikationsnetzwerken
als auch an Endgeräten
bereitgestellt wird.
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Technischer
Hintergrund
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Mit
der Entwicklung des Kommunikationsbereichs ist eine wachsende Vielfalt
an Diensten bereitgestellt worden. Ein Kommunikationssystem, das
ein Sprachnachrichtenzentrum in einem Kommunikationsnetzwerk enthält, wird
als einer dieser Dienste vorgeschlagen.
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Beispielsweise
offenbart die Offenlegungsschrift der japanischen Patentanmeldung
Nr. 5-292205 (1993), ein erster Stand der Technik, einen Dienst,
der eine Speicherfunktion für
Sprachnachrichten in einem Kommunikationsnetzwerk umfasst, und der
gespeicherte Nachrichten an Teilnehmer überträgt. Gemäß diesem Dienst ist der Besitz
eines Anrufbeantworters für
einzelne Teilnehmer nicht erforderlich.
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Die
Offenlegungsschrift der japanischen Patentanmeldung Nr. 5-66783
(1993), ein zweiter Stand der Technik, offenbart ein Verfahren,
bei dem in dem Zentrum für
Teilnehmer gespeicherte Nachrichten an deren in Empfangsendgeräte eingeführte Karten übermittelt
werden. Führt
ein Teilnehmer eine seine Telefonnummer speichernde Karte in ein
Empfangsendgerät
ein, übermittelt
das Zentrum die Nachricht für
ihn an seine Karte. Die Karte speichert die Nachricht, die in eine
hörbare
Nachricht umzuwandeln ist. Sie offenbart auch ein Verfahren, bei
dem eine Benachrichtigung durchgeführt wird, wenn eine dringende
Rufverbindung auftritt, damit der auf sie antwortende Adressat seine
Karte in einen Empfänger
zum Empfang der Nachricht einführt.
Außerdem
offenbart sie ein Verfahren, das einem Teilnehmer die Durchführung eines
Gesprächs
mit anderen Teilnehmern durch ein Vermittlungszentrum unter Verwendung
einer in seiner Karte eingebauten drahtlosen Ausstattung ermöglicht.
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Zusätzlich ist
ein Verfahren bekannt, das verwendet werden kann, sollte kein Sprachnachrichtenzentrum
in einem Mobilkommunikationsnetzwerk bereitstehen, dessen Teilnehmer
aber einen mit einem öffentlichen
Telefonnetzwerk verbundenen Anrufbeantworter besitzt. In diesem
Fall sendet das Mobilkommunikationssystem dessen Nachricht zur Speicherung
an den Anrufbeantworter und kontaktiert dessen Mobilfunkendgerät, wenn
es in ein Dienstgebiet kommt.
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Die
Offenlegungsschrift der japanischen Patentanmeldung Nr. 58-53526
(1983), ein dritter Stand der Technik, offenbart beispielsweise
einen besonderen Dienst, der bereitgestellt wird, wenn ein Teilnehmer
sowohl einen an ein öffentliches
Netzwerk angeschlossenen Anrufbeantworter als auch ein an ein Mobilkommunikationsnetzwerk
angeschlossenes Mobilfunkendgerät
besitzt. Antwortet das Mobilfunkendgerät nicht, übermittelt das Mobilfunkvermittlungszentrum
eine Nachricht an dessen Anrufbeantworter, und führt dann eine automatische
Benachrichtigung des Mobilfunkendgeräts aus, um das Vorliegen der
Nachricht zu melden, wenn es in ein Dienstgebiet kommt, oder übermittelt
die in dem Anrufbeantworter gespeicherte Nachricht zu dem Mobilfunkendgerät.
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Zusätzlich ist
ein System als vierter Stand der Technik bekannt, das einen Anrufbeantworter
lediglich in einem Mobilfunkendgerät enthält.
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Mit
dem vorstehenden Stand der Technik sind jedoch folgende Probleme
verbunden:
- (1) Bei dem ersten Stand der Technik
muss das Endgerät
jedes Mal, wenn der Anwender seine Nachricht hören möchte, mit dem Netzwerk (dem Vermittlungszentrum)
verbunden werden. Damit sind folgende Probleme verbunden: die Wiedergabe
der Nachricht ist nicht möglich,
wenn die Leitung nicht zur Verfügung
steht. Es vergeht viel Zeit von einer Anforderung bis zur Wiedergabe
der Nachricht. Der Verkehr zu dem Vermittlungszentrum nimmt zu,
wenn Anwender die Nachricht mehrfach wiedergeben, usw. Da das Vermittlungszentrum
zusätzlich
Nachrichten von vielen Teilnehmern verwaltet, müssen die gespeicherten Nachrichten
in festen Intervallen gelöscht
werden. Als Ergebnis kann die Nachricht nach Ablauf des festen Intervalls
seit Speicherung der Nachricht nicht mehr wiedergegeben werden.
- (2) Der zweite Stand der Technik sagt nichts über zu ergreifende
Maßnahmen,
wenn die Karte nicht mit dem Zentrum verbunden werden kann. Als
Ergebnis kann der Teilnehmer außerhalb
eines Dienstgebiets nicht darüber
informiert werden, dass eine Nachricht vorliegt, selbst wenn eine dringende
ankommt. Außerdem
gibt es ein weiteres Problem, dass die Nachricht gelöscht werden kann,
wenn der Teilnehmer bei Eintritt in das Dienstgebiet Maßnahmen
zu ihrem Empfang zu treffen vergisst. Ein weiteres Problem besteht
darin, dass die in dem Zentrum gespeicherte Nachricht nicht ohne
eine Folge von manuellen Betätigungen,
wie dem Einführen
von dessen Karte in einen Empfänger,
erhalten werden kann.
- (3) Bei dem dritten Stand der Technik muss der Teilnehmer neben
dem Mobilfunkendgerät
einen Anrufbeantworter besitzen, der mit dem öffentlichen Telefonnetzwerk
verbunden ist. Da die in dem Anrufbeantworter gespeicherte Nachricht
an den Anwender bei jeder Anforderung durch das Vermittlungszentrum übermittelt
wird, gibt es außerdem ähnliche
Probleme wie unter Punkt (1). Da das Vermittlungszentrum darüber hinaus
einerseits eine Benachrichtigung an das Mobilfunkendgerät durchführt und
andererseits den Anrufbeantworter zur Wiedergabe der Nachricht anweist,
ist ein komplexes Programm erforderlich.
- (4) Bei dem vierten Stand der Technik kann das Mobilfunkendgerät keine
ankommenden Nachrichten speichern, wenn seine Stromzufuhr abgeschaltet
ist, wenn die Leitung zwischen dem Mobilfunkendgerät und dem
Netzwerk nicht verfügbar
ist oder wenn das Mobilfunkendgerät in von den Funkwellen nicht
erreichbare Orte, wie U-Bahnen oder Funkschatten von Gebäuden, eintritt.
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Die
US-A-5323515 offenbart ein Zellulartelefonnetzwerk, das ein zum
Austausch verbundenes Sprachnachrichtenzentrum enthält. Ein
zweites Anwenderendgerät
kann in dem Sprachnachrichtenzentrum gespeicherte Nachrichten abrufen.
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Die
US-A5105197 offenbart ein Mobilkommunikationssystem, bei dem Nachrichten
in einer Sprachnachrichten-Mailbox in einem tragbaren Handapparat
mit Sendeempfängerausstattung
zum späteren
Abrufen oder zur automatischen Zustellung gespeichert werden können. Der
tragbare Handapparat mit Sendeempfängerausstattung enthält eine Zeitkomprimierungskodierungseinrichtung
zur Minimierung des erforderlichen Nachrichtenspeicherplatzes, wobei
die von dem tragbaren Handapparat mit Sendeempfängerausstattung gesendete komprimierte
Nachricht an dem Kommunikationsnetzwerk entkomprimiert wird und
die entkomprimierte Nachricht dann an bestimmte Fernsprechanschlüsse übertragen
wird.
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Die
JP-A-4045621 offenbart einen Nachrichtendienst, bei dem eine Nachricht
in einem Sprachspeichergerät
gespeichert wird, und einen zu dem Mobilfunkendgerät zurückkehrenden
Teilnehmer dadurch in die Lage versetzt, sich die in dem Sprachspeichergerät gespeicherte
Nachricht anzuhören.
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Kurzzusammenfassung
der Erfindung
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In
Hinblick auf diesen technischen Hintergrund besteht eine Aufgabe
der vorliegenden Erfindung in der Bereitstellung eines Mobilkommunikationssystems
und Verfahrens zur sofortigen und ungehinderten Wiedergabe einer
Nachricht an einem Mobilfunkendgerät, sobald es mit dem Kommunikationsnetzwerk
zu einer geeigneten Zeit verbunden ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
eines Mobilkommunikationssystems und Verfahrens zur Übertragung
von Nachrichten an Mobilfunkendgeräte in kurzer Zeit und die Option
für die
Anwender zur Wiedergabe der Nachrichten in deren bevorzugten Betriebsverfahren.
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Gemäß einer
ersten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird ein Mobilfunkkommunikationssystem
bereitgestellt, das zur Übermittlung
einer von einem ersten Mobilfunkendgerät gesendeten Nachricht an ein
zweites Mobilfunkendgerät über ein Kommunikationsnetzwerk
eingerichtet ist, wobei das Kommunikationsnetzwerk umfasst eine
Empfangseinrichtung zum Empfang einer Nachricht von dem ersten Mobilfunkendgerät, eine
Speichereinrichtung zur Speicherung der empfangenen Nachricht, und eine Übermittlungseinrichtung
zur Übermittlung
der in der Speichereinrichtung gespeicherten Nachricht an das zweite
Mobilfunkendgerät
als Antwort auf eine Anfrage von dem zweiten Mobilfunkendgerät, wobei das
zweite Mobilfunkendgerät
umfasst: eine Einrichtung zur Anfrage an dem Kommunikationsnetzwerk, ob
eine Nachricht gespeichert ist oder nicht, und eine Speichereinrichtung
zur Speicherung der von dem Kommunikationsnetzwerk gesendeten Nachricht, wobei
das System dadurch gekennzeichnet ist, dass das Kommunikationsnetzwerk
ferner eine Komprimierungseinrichtung zur Komprimierung der Nachricht
und zur Aufzeichnung einer komprimierten Nachricht in der Speichereinrichtung
umfasst, und das zweite Mobilfunkendgerät eine Entkomprimierungseinrichtung
zur Entkomprimierung einer komprimierten Nachricht umfasst, und
die Übermittlungseinrichtung
zur Übermittlung
der Nachricht in einem komprimierten Zustand an das zweite Mobilfunkendgerät eingerichtet
ist.
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Gemäß einer
zweiten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird ein Kommunikationsnetzwerk
bereitgestellt, das zur Übertragung
einer von einem ersten Mobilfunkendgerät übertragenen Nachricht an ein
zweites Mobilfunkendgerät
eingerichtet ist, wobei das Kommunikationsnetzwerk umfasst: eine
Beantwortungseinrichtung zur Reaktion auf das erste Mobilfunkendgerät, wenn
das zweite Mobilfunkendgerät
nicht antwortet, eine Empfangseinrichtung zum Empfang einer Nachricht
von dem ersten Mobilfunkendgerät,
und eine erste Speichereinrichtung zur Speicherung der empfangenen
Nachricht, wobei das Netzwerk gekennzeichnet ist durch: eine Komprimierungseinrichtung
zur Komprimierung der in der ersten Speichereinrichtung gespeicherten
Nachricht, eine zweite Speichereinrichtung zur Speicherung der komprimierten
Nachricht, und eine Übermittlungseinrichtung
zum Auslesen der in der zweiten Speichereinrichtung gespeicherten
komprimierten Nachricht und zur Übermittlung
der Nachricht in einem komprimierten Zustand an das zweite Mobilfunkendgerät als Antwort
auf eine Anfrage von dem zweiten Mobilfunkendgerät.
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Gemäß einer
dritten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird ein Mobilfunkendgerät bereitgestellt,
gekennzeichnet durch: eine Einrichtung zur Entscheidung, ob das
Mobilfunkendgerät
mit einem Kommunikationsnetzwerk verbindbar ist, das zur Speicherung
einer empfangenen Nachricht nach einer Komprimierung eingerichtet
ist, eine Anfrageeinrichtung zur Anfrage an dem Kommunikationsnetzwerk
bezüglich
des Vorliegens einer gespeicherten komprimierten Nachricht, falls
verbindbar, eine Empfangseinrichtung zum Empfang der von dem Kommunikationsnetzwerk übertragenen
komprimierten Nachricht, eine Speichereinrichtung zur Speicherung
der durch die Empfangseinrichtung empfangenen komprimierten Nachricht,
eine Entkomprimierungseinrichtung zur Entkomprimierung der in der Speichereinrichtung
gespeicherten komprimierten Nachricht, und eine Einrichtung zur
Wiedergabe einer entkomprimierten Nachricht.
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Gemäß einer
vierten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird ein Mobilkommunikationsverfahren
bereitgestellt, das eine von einem ersten Mobilfunkendgerät gesendete
Nachricht an ein zweites Mobilfunkendgerät über ein Kommunikationsnetzwerk überträgt, wobei
eine Verarbeitung in dem Kommunikationsnetzwerk die Schritte umfasst:
Empfangen einer Nachricht von dem ersten Mobilfunkendgerät, Speichern
der empfangenen Nachricht, und Übermitteln
der gespeicherten Nachricht an das zweite Mobilfunkendgerät als Antwort
auf eine Anfrage von dem zweiten Mobilfunkendgerät, wobei die Verarbeitung in
dem zweiten Mobilfunkendgerät
die Schritte umfasst: Anfragen an dem Kommunikationsnetzwerk, ob
eine Nachricht gespeichert ist oder nicht, und Speichern der von
dem Kommunikationsnetzwerk gesendeten Nachricht, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verarbeitung in dem Kommunikationsnetzwerk ferner den Schritt
der Komprimierung und anschließenden
Speicherung der Nachricht umfasst, und dass die Verarbeitung in
dem zweiten Mobilfunkendgerät
ferner den Schritt der Entkomprimierung einer komprimierten Nachricht
umfasst, und der Übermittlungsschritt
die Nachricht in einem komprimierten Zustand an das zweite Mobilfunkendgerät übermittelt.
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Die
Nachricht kann Sprachinformationen darstellen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung antwortet das Kommunikationsnetzwerk, falls das zweite Mobilfunkendgerät nicht
antwortet, an dessen Stelle und speichert die Nachricht von dem
ersten Mobilfunkendgerät.
Danach fragt das zweite Mobilfunkendgerät automatisch an dem Kommunikationsnetzwerk an,
ob eine Nachricht vorliegt oder nicht, fordert von dem Kommunikationsnetzwerk
die Übertragung
der Nachricht bei Vorliegen an und speichert die Nachricht. Dies
ermöglicht
dem Anwender die wiederholte Wiedergabe der Nachricht nach einem
Betriebsverfahren seiner Wahl.
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Wird
außerdem
die Nachricht vor der Speicherung in dem Kommunikationsnetzwerk
komprimiert und die komprimierte Nachricht an das zweite Mobilfunkendgerät zum Empfang,
zur Speicherung und Entkomprimierung übertragen, wird die Zeit der Leitungsbelegung
verkürzt
und die Kapazität
der Speicherungseinrichtung und der Abspeichereinrichtung kann verringert
werden. Wahlweise kann die Aufzeichnungszeit der Nachricht bei gleicher
Speicherkapazität
verlängert
werden.
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Ist
die Nachricht einmal in der Abspeichereinrichtung des Mobilfunkendgeräts gespeichert, kann
sie ungehindert wiedergegeben werden, selbst wenn das Mobilfunkendgerät nicht
mit dem Kommunikationsnetzwerk verbunden werden kann oder nachdem
die Nachricht aus der Speichereinrichtung des Kommunikationsnetzwerks
gelöscht
worden ist.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnung
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Es
zeigen:
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1 ein
Blockschaltbild, das ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsnetzwerks
mit einer Nachrichtenspeicherungsfunktion darstellt,
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2 ein
Blockschaltbild eines Kommunikationsnetzwerkaufbaus des Ausführungsbeispiels,
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3 ein
Blockschaltbild, das einen Aufbau einer in dem Kommunikationsnetzwerk
bereitgestellten Nachrichtenkomprimiereinrichtung zeigt,
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4 eine
schematische Darstellung einer Komprimierung sprachloser Abschnitte
mit der Nachrichtenkomprimiereinrichtung,
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5 eine
schematische Darstellung einer Komprimierung eines wiederholten
Musters mit der Nachrichtenkomprimiereinrichtung,
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6 ein
Blockschaltbild eines Aufbau eines Mobilfunkendgeräts des Ausführungsbeispiels,
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7 eine
Darstellung einer Rufverbindungsverarbeitung in einem Sprachnachrichtenzentrum
in dem Kommunikationsnetzwerk,
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8 eine
Darstellung eines Verarbeitungsvorgangs einer Sprachnachricht gemäß dem Ausführungsbeispiel,
und
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9A und 9B Ablaufdiagramme
des Betriebs des Mobilfunkendgeräts
des Ausführungsbeispiels.
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Beschreibung des bevorzugten
Ausführungsbeispiels
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Die
Erfindung ist nachstehend unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung
beschrieben.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung, die den Aufbau eines Hauptteils eines
erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsnetzwerks
darstellt.
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In
dieser Figur bezeichnet das Bezugszeichen 10 ein Kommunikationsnetzwerk.
Eine Vielzahl von Mobilfunkendgeräten 20 ist mit dem
Kommunikationsnetzwerk 10 verbunden (in 1 ist
lediglich ein einziges Endgerät
gezeigt). Das Kommunikationsnetzwerk umfasst ein Vermittlungszentrum 11,
einen Heimatspeicher 12 und ein Sprachnachrichtenzentrum 30.
Der Heimatspeicher 12 speichert Teilnehmerinformationen,
wie die Position eines Teilnehmers, Diensttypen oder dergleichen.
Außerdem
speichert er einen Nachrichtenanzeiger, der anzeigt, ob eine an einen
Teilnehmer adressierte Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 gespeichert
worden ist. Das Sprachnachrichtenzentrum 30 enthält Nachrichtenspeicherungs-,
Nachrichtenkomprimierungs- und Nachrichtenübermittlungsfunktionen.
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Anderseits
beinhaltet das Mobilfunkendgerät 20 einen
Anrufbeantworter 50. Der Anrufbeantworter 50 weist
Nachrichtenempfangs-, Nachrichtenspeicherungs- und Nachrichtenentkomprimierungsfunktionen
auf.
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2 zeigt
ein Blockschaltbild, das einen Aufbau des Kommunikationsnetzwerks 10 darstellt. Ein
von der Antenne 13 empfangenes Signal wird einer Basisstation 14 und
dann dem Vermittlungszentrum 11 zugeführt. Umgekehrt wird eine Übertragungssignalausgabe
von dem Vermittlungszentrum 11 der Basisstation 14 zugeführt und über die
Antenne 13 zu dem Mobilfunkendgerät 20 übertragen.
Das mit dem Vermittlungszentrum 11 verbundene Sprachnachrichtenzentrum 30 umfasst
einen Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31,
eine Anweisungserzeugungseinrichtung 32, einen allgemeinen Speicher 33,
eine Nachrichtenkomprimiereinrichtung 34, einen Speicher 35 für komprimierte
Nachrichten, eine Steuerungseinrichtung 36 und eine Vermittlungseinrichtung 37.
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Der
Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31 empfängt Anweisungen
von dem Mobilfunkendgerät 20.
Die Anweisungserzeugungseinrichtung 32 überträgt verschiedene Anweisungsnachrichten
an die Mobilfunkendgeräte 20.
Zum Beispiel überträgt er Anweisungen
an ein Quellmobilfunkendgerät,
um dieses zum Senden einer Nachricht an das Sprachnachrichtenzentrum 30 zu
veranlassen. Der allgemeine Speicher 33 speichert zeitweise
eine von einem Quellmobilfunkendgerät übermittelte Nachricht. In diesem
Fall werden auch Zusatzinformationen gespeichert, wie das Datum
und die Zeit des Rufs und die Telefonnummer des Quellmobilfunkendgeräts oder
dergleichen.
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Die
Nachrichtenkomprimiereinrichtung 34 komprimiert die in
dem allgemeinen Speicher 33 gespeicherte Nachricht und
speichert sie in dem Speicher 35 für komprimierte Nachrichten.
Der Speicher 35 für
komprimierte Nachrichten umfasst Festplatten zur Speicherung der
komprimierten Nachrichten mit den entsprechenden Teilnehmertelefonnummern. Die
Steuerungseinrichtung 36 ist mit dem Vermittlungszentrum 11 und
dem Heimatspeicher 12 verbunden und steuert die verschiedenen
Teile des Sprachnachrichtenzentrums 30. Die Vermittlungseinrichtung 37 führt eine
Leitungsvermittlung in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 aus.
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3 zeigt
ein Blockschaltbild, das einen Aufbau der Nachrichtenkomprimiereinrichtung 34 darstellt.
Eine aus dem allgemeinen Speicher 33 ausgelesene Sprachnachricht
wird einer Sprachschuberfassungseinrichtung 41 zugeführt. Die
Sprachschuberfassungseinrichtung 41 führt die Erfassungsergebnisse
einer Stummkomprimiereinrichtung 42 zu. Die Stummkomprimiereinrichtung 42 komprimiert
die sprachlosen Abschnitte der Nachricht und gibt einen Strom lediglich
der Sprachschubabschnitte der Nachricht aus. 4 zeigt
diesen Betrieb, wobei 4(A) den
Signalverlauf einer Originalnachricht vor einer Komprimierung zeigt
und 4(B) den einer komprimierten
Nachricht.
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Die
Ausgabe der Stummkomprimiereinrichtung 42 wird einer Musterwiederholungserfassungseinrichtung 43 zugeführt. Die
Musterwiederholungserfassungseinrichtung 43 erfasst eine
Wiederholung des Nachrichtensignalverlaufs und führt das Erfassungsergebnis
(die Anzahl der wiederholten Muster) einer Musterwiederholungskomprimiereinrichtung 44 zu.
Die Musterwiederholungskomprimiereinrichtung 44 komprimiert
den Nachrichtensignalverlauf gemäß der Anzahl
der Wiederholung. 5 veranschaulicht dieses: 5(A) zeigt den Signalverlauf der Nachricht vor
einer Komprimierung, und 5(B) zeigt den
der komprimierten Nachricht. Wie in 5(B) gezeigt,
werden der Signalverlauf und die Wiederholungsanzahl hinsichtlich
des wiederholten Musters aufgenommen.
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6 zeigt
ein Blockschaltbild, das den Aufbau eines Mobilfunkendgeräts darstellt.
Ein von einer Antenne 61 zugeführtes Signal wird einer Empfangseinrichtung 62 zur
Erfassung und Verstärkung
zugeführt.
Die Ausgabe der Empfangseinrichtung 62 fällt gemäß den Empfangsbetriebsarten
in zwei Klassen. Bei einer allgemeinen Empfangsbetriebsart wird
eine allgemeine Nachricht ohne Komprimierung ausgegeben, bei einer
Antwortenempfangsbetriebsart wird hingegen eine komprimierte Nachricht
ausgegeben. Die allgemeine Nachricht wird einer Dekodiereinrichtung 63 zugeführt, die
komprimierte Nachricht hingegen einem Speicher 51 in einem
Anrufbeantworter 50. Außerdem ist eine Funküberwachungseinrichtung 64 mit
der Empfangseinrichtung 62 verbunden, und die Ausgabe der
Empfangseinrichtung 62 wird der Funküberwachungseinrichtung 64 zugeführt.
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Die
Funküberwachungseinrichtung 64 überwacht
das Funksignal regelmäßig, um
zu überprüfen, ob
das Mobilfunkendgerät 20 mit
dem Kommunikationsnetzwerk 10 kommunizieren kann. Die Funküberwachungseinrichtung 64 überwacht
mit anderen Worten regelmäßig, ob
sich das Mobilfunkendgerät 20 innerhalb
oder außerhalb
des Dienstgebiets befindet, und informiert eine Steuerungseinrichtung 70 über das
Ergebnis.
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Die
durch die Dekodiereinrichtung 63 dekodierte allgemeine
Nachricht wird einem Lautsprecher 65 zugeführt und
in Form von Sprache ausgegeben. Die in dem Speicher 51 des
Anrufbeantworters 50 gespeicherte komprimierte Nachricht
wird andererseits durch eine Entkomprimierung mit einer Entkomprimiereinrichtung 52 in
eine allgemeine Nachricht umgewandelt und dem Lautsprecher 65 zur
Wiedergabe zugeführt.
Diese Entkomprimierung und Wiedergabe werden durch die Steuerungseinrichtung 70 als
Antwort auf die Befehlseingabe von einem Bedienfeld 66 aktiviert.
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Andererseits
wird die Spracheingabe von einem Mikrofon 67 durch eine
Kodiereinrichtung 68 kodiert und von der Antenne 61 durch
eine Sendeeinrichtung 69 gesendet. Außerdem werden von dem Bedienfeld 66 eingegebene
Anweisungen an das Kommunikationsnetzwerk 10 von der Steuerungseinrichtung 70 der
Sendeeinrichtung 69 zugeführt und von der Antenne 61 gesendet.
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Die
Steuerungseinrichtung 70 ist mit verschiedenen Teilen zu
deren Steuerung verbunden. Die Steuerungseinrichtung 70 ist
auch mit Zeitgebern 71 und 72 verbunden. Die Zeitgeber 71 und 72 setzen
ihren Betrieb nach Stromabschaltung des Mobilfunkendgeräts 20 fort
und informieren die Steuerungseinrichtung 70, wenn vorbestimmte
Zeiten abgelaufen sind. Der Zeitgeber 71 ist zur Verhinderung eines
wiederholten Sendens einer Anfrage innerhalb eines kurzen Zeitintervalls
an das Kommunikationsnetzwerk 10 über das Vorliegen einer an
das Mobilfunkendgerät
adressierten Nachricht bereitgestellt. Die vorbestimmte Zeit des
Zeitgebers 71 ist auf 5 bis 15 Minuten eingestellt. Der
Zeitgeber 72 wird andererseits verwendet, wenn der Anwender
eines Mobilfunkendgeräts 20 selbst
bei bestehender Rufverbindung zu diesem Mobilfunkendgerät nicht
antwortet. In diesem Fall fragt die Steuerungseinrichtung 70 des Mobilfunkendgeräts 20 an
dem Kommunikationsnetzwerk 10 hinsichtlich des Vorliegens
der Sprachnachricht nach einer Wartezeit von etwa 3 bis 10 Minuten
an. Damit wird der Zeitgeber 72 zur Einstellung eines Zeitintervalls
zwischen dem Auftreten einer Rufverbindung mit dem Anrufbeantworter
des Mobilfunkendgerät 20 und
der Übertragung
einer automatischen Anfrage an das Kommunikationsnetzwerk 10 verwendet.
Dieses Zeitintervall wird auf ein geschätztes Zeitintervall vom Beginn
der Nachrichtenübermittlung
durch ein Quellmobilfunkendgerät
bis zum Ende der Speicherung der komprimierten Daten der Nachrichten
eingestellt.
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Nachstehend
ist der Nachrichtenspeicherbetrieb an dem Sprachnachrichtenzentrum 30 in
dem Kommunikationsnetzwerk 10 unter Bezugnahme auf 7 beschrieben,
wobei ein Fall als Beispiel herangezogen wird, bei dem ein Quellmobilfunkendgerät ein Zielmobilfunkendgerät 20 über das
Kommunikationsnetzwerk 10 ruft.
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Findet
ein Ruf von dem Quellmobilfunkendgerät statt, führt das Vermittlungszentrum 11 des Kommunikationsnetzwerks 10 eine
Benachrichtigung des Zielmobilfunkendgeräts 20 durch. Antwortet
das Zielmobilfunkendgerät 20 innerhalb
eines vorbestimmten Intervalls nicht, verbindet das Kommunikationsnetzwerk 10 die
Leitung mit dem Sprachnachrichtenzentrum 30. Die Vermittlungseinrichtung 37 des
Sprachnachrichtenzentrums 30 verbindet die Leitung mit
der Anweisungserzeugungseinrichtung 32. Die Anweisungserzeugungseinrichtung 32 übermittelt
Sprachinformationen an das Quellmobilfunkendgerät zur Benachrichtigung, dass
das Sprachnachrichtenzentrum 30 auf die Rufverbindung geantwortet
hat, und veranlasst das Quellmobilfunkendgerät zum Senden einer Nachricht
an das Sprachnachrichtenzentrum 30.
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Als
nächstes
verbindet die Vermittlungseinrichtung 37 die Leitung mit
dem allgemeinen Speicher 33, damit die Nachricht von dem
Quellmobilfunkendgerät
in dem allgemeinen Speicher 33 gespeichert wird. Diese
Speicherung wird unter Verwendung der Telefonnummer des Zielmobilfunkendgeräts 20 als
Index ausgeführt.
Das Datum und die Zeit der Rufverbindung und die Telefonnummer des Quellmobilfunkendgeräts werden
auch aufgezeichnet.
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Baut
das Quellmobilfunkendgerät
die Verbindung über
die Leitung nach Beendigung der Nachrichtenübertragung ab, weist die Steuerungseinrichtung 36 die
Nachrichtenkomprimiereinrichtung 34 zur Komprimierung der
in dem allgemeinen Speicher 33 gespeicherten Nachricht
an. Die Nachrichtenkomprimiereinrichtung 34 schreibt die
komprimierte Nachricht in den Speicher 35 für komprimierte
Nachrichten. Nach dem Schreiben empfängt der Heimatspeicher 12 ein
Signal von der Steuerungseinrichtung 36 und aktiviert seinen
gespeicherten Nachrichtenanzeiger. Somit wird nach einer Komprimierung
die Nachricht von dem Quellmobilfunkendgerät in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 gespeichert,
und ihr Vorliegen wird durch den gespeicherten Nachrichtenanzeiger
angezeigt.
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8 zeigt
einen Nachrichtenübertragungsvorgang
von dem Kommunikationsnetzwerk 10 zu dem Zielmobilfunkendgerät 20.
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Das
Mobilfunkendgerät 20 sendet
automatisch eine Anfragenachricht an das Kommunikationsnetzwerk 10,
sobald die Stromzufuhr eingeschaltet ist. Das Anfragesignal dient
der Anfrage, ob eine an das Mobilfunkendgerät 20 adressierte Nachricht
in dem Kommunikationsnetzwerk 10 gespeichert ist oder nicht,
und wird automatisch von der Sendeeinrichtung 69 an das
Vermittlungszentrum 11 unter Steuerung der Steuerungseinrichtung 70 gesendet. Das
Anfragesignal wird nicht lediglich bei Einschalten der Stromzufuhr
gesendet, sondern auch bei einer Ankunft des Mobilfunkendgeräts 20 an
dem Dienstgebiet, bei einem Ablauf einer vorbestimmten Zeit nach
Ankunft der Rufverbindung und Nichtbeantwortung durch den Anwender
oder nach Erteilung einer Verbindungsanweisung durch den Anwender
an das Sprachnachrichtenzentrum und bei Erteilung einer Anfrageanforderung
durch den Anwender. Die Ankunft des Mobilfunkendgeräts 20 an
dem Dienstgebiet wird, wie vorstehend beschrieben, durch die Funküberwachungseinrichtung 64 erfasst.
Die Anfrageanforderung durch den Anwender wird mit dem Bedienfeld 66 eingegeben.
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Das
das Anfragesignal empfangende Vermittlungszentrum 11 greift
auf den Heimatspeicher 12 zum Auslesen des gespeicherten
Nachrichtenanzeigers zu und sendet das Ergebnis an das Mobilfunkendgerät 20.
Damit erhält
das Mobilfunkendgerät 20 Informationen
darüber,
ob die Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 in
dem Kommunikationsnetzwerk 10 gespeichert ist oder nicht.
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Das über die
Speicherung der Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 informierte
Mobilfunkendgerät 20 fordert
die Nachrichtenübermittlung
an. Das heißt,
das Mobilfunkendgerät 20 überträgt automatisch
eine bestimmte Nummer an das Kommunikationsnetzwerk 10.
Das die bestimmte Nummer empfangende Vermittlungszentrum 11 identifiziert
den Ruf als Verbindungsanforderung mit dem Sprachnachrichtenzentrum 30 und
verbindet die Leitung mit diesem. Die Vermittlungseinrichtung 37 des Sprachnachrichtenzentrums 30 verbindet
die Leitung mit der Anweisungserzeugungseinrichtung 32 und sendet
ein Antwortsignal. Nach dem Senden dieses verbindet das Vermittlungszentrum 37 die
Leitung mit dem Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31 und wartet
auf ein Signal von dem Mobilfunkendgerät 20.
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Das
Mobilfunkendgerät 20 sendet
ein Nachrichtenübertragungsanforderungssignal,
wenn es das Antwortsignal von der Anweisungserzeugungseinrichtung 32 empfängt. Der
das Nachrichtenübertragungsanforderungssignal
empfangende Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31 meldet
es der Vermittlungseinrichtung 37. Die Vermittlungseinrichtung 37 verbindet
die Leitung mit dem Speicher 35 für komprimierte Nachrichten,
so dass die komprimierte Nachricht zu dem Mobilfunkendgerät 20 übertragen wird.
Nach der Beendigung der Übertragung
verbindet die Vermittlungseinrichtung 37 die Leitung mit
der Anweisungserzeugungseinrichtung 32 zum Senden eines
Beendigungssignals. Daraufhin verbindet die Vermittlungseinrichtung 37 die
Leitung mit dem Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31 und
erwartet ein Signal von dem Mobilfunkendgerät 20.
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Das
Mobilfunkendgerät 20 speichert
die empfangene Nachricht in dem Speicher 51 und sendet
eine Löschungsanforderung
der in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 gespeicherten Nachricht, wenn
es das Beendigungssignal empfängt.
Das Nachrichtenlöschungsanforderungssignal
wird durch den Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31 empfangen,
und die Löschungsanforderung
wird der Steuerungseinrichtung 36 mitgeteilt. Die Steuerungseinrichtung 36 löscht die
im Speicher 35 für
komprimierte Nachrichten gespeicherte Nachricht und führt dem Heimatspeicher 12 ein
Signal zur Deaktivierung des gespeicherten Nachrichtenanzeigers
zu. Daraufhin verbindet die Vermittlungseinrichtung 37 die
Leitung mit der Anweisungserzeugungseinrichtung 32, so dass
ein Beendigungssignal zu dem Mobilfunkendgerät 20 gesendet wird.
Dann wird der Mobilfunkendgerätesignalempfänger 31 mit
der Leitung zum Erwarten eines Signals von dem Mobilfunkendgerät 20 verbunden.
Nach Empfang des Beendigungssignals baut das Mobilfunkendgerät 20 die
Verbindung über die
Leitung ab.
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Das
die Nachricht im Speicher 51 speichernde Mobilfunkendgerät 20 informiert
den Anwender über
den Nachrichtenempfang mit einer Anzeige oder einem Piepton. Der
Anwender bedient das Bedienfeld 66 zur Anweisung der Nachrichtenwiedergabe
jedes Mal, wenn er die Nachricht zu hören wünscht. Die die Anweisung zur
Nachrichtenwiedergabe empfangende Steuerungseinrichtung 70 führt die
in dem Speicher 51 gespeicherte Nachricht der Entkomprimiereinrichtung 52 zu.
Die Entkomprimiereinrichtung 52 entkomprimiert die Nachricht
und führt sie
dem Lautsprecher 65 zur Wiedergabe zu. Damit wird die Nachricht
dem Anwender von dem Lautsprecher 65 geliefert.
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Da
das Mobilfunkendgerät 20 die
in dem Speicher 51 gespeicherte Nachricht wiedergibt, kann der
Anwender einen gewünschten
Wiedergabebetrieb frei von der Vorgabe des Sprachnachrichtenzentrums 30 des
Kommunikationsnetzwerk 10 anwenden. Der Anwender kann entsprechend
einen Mobilfunkendgerätetyp
wählen,
der einen von ihm gewünschten
Wiedergabevorgang bereitstellt, was die Wahlfreiheit erhöht.
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Die 9(A) und 9(B) zeigen
Ablaufdiagramme, die den Betrieb des Mobilfunkendgeräts 20 veranschaulichen.
Das Mobilfunkendgerät 20 weist
die folgenden vier Betriebsarten auf:
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(1) Ankunftsentscheidungsbetrieb
an einem Dienstgebiet (Schritte SP1 bis SP2)
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Bei
diesem Betrieb wird die Ankunft des Mobilfunkendgeräts 20 an
einem Dienstgebiet erfasst. Die Erfassung wird mit der Funküberwachungseinrichtung 64 ausgeführt.
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(2) Nachrichtenübertragungsbetrieb
(Schritte SP3 bis SP7)
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Bei
diesem Betrieb befragt das Mobilfunkendgerät 20 das Kommunikationsnetzwerk 10 über das
Vorliegen einer Nachricht und fordert ihre Übertragung bei Vorliegen an.
Diese Anfrage darf nicht zweimal innerhalb eines vorbestimmten Zeitintervalls (5
bis 15 Minuten) aufgeführt
werden, was mit dem Zeitgeber 71 gesteuert wird.
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(3) Allgemeiner Wartebetrieb
(Schritte SP8 bis SP13)
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Dieser
Betrieb ist der übliche
Betrieb für
das Mobilfunkendgerät 20,
bei dem eine Rufverbindung von dem Kommunikationsnetzwerk 10 erfasst
wird, oder eine Tastenbetätigung
des Anwenders erfasst wird, und die Funküberwachung durchgeführt wird. Obwohl
es verschiedene Tastenbetätigungen
gibt, ist lediglich ein Betriebswechsel zu dem Nachrichtenübertragungsbetrieb
in dem Ablaufdiagramm dargestellt (die Tastenbetätigung in den Schritten SP8
und SP15).
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(4) Wartebetrieb des Anrufbeantworters
(Schritt SP14 bis SP18)
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Dieser
Betrieb wird aktiviert, wenn eine Rufverbindung mit dem Anrufbeantworter 50 in
dem Mobilfunkendgerät 20 auftritt.
Ist der Betrieb aktiviert, wird der Nachrichtenübertragungsbetrieb begonnen, nachdem
ein vorbestimmtes Zeitintervall von der Rufverbindung an abgelaufen
ist. Dieses Zeitintervall entspricht einem geschätzten Zeitintervall vom Beginn
der Nachrichtenübertragung
durch das Quellmobilfunkendgerät
bis zur Speicherung der Nachricht in dem Speicher 35 für komprimierte
Nachrichten und wird mit dem Zeitgeber 72 eingestellt.
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Nachstehend
sind die einzelnen Betriebsarten ausführlicher beschrieben.
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(1) Ankunftsentscheidungsbetrieb
an einem Dienstgebiet (Schritte SP1 bis SP2)
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Die
Funküberwachungseinrichtung 64 führt die
Funküberwachung
in Schritt SP1 aus. Gemäß dem Überwachungsergebnis
entscheidet die Steuerungseinrichtung 70 in Schritt SP2,
ob das Mobilfunkendgerät 20 in
ein dem Kommunikationsnetzwerk 10 zugängliches Gebiet eintritt.
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(2) Nachrichtenübertragungsbetrieb
(Schritte SP3 bis SP7)
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Dieser
Betrieb wird in den folgenden Fällen aktiviert:
Bei Erfassung der Ankunft des Mobilfunkendgeräts 20 an dem Dienstgebiet
in Schritt SP2, bei Anwenderanforderung der Ausführung des Nachrichtenübertragungsbetriebs
durch Bedienen des Bedienfelds 66 in Schritt SP8 oder SP15,
und bei Ablaufen des in dem Zeitgeber 72 eingestellten
Zeitintervalls.
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Wird
dieser Betrieb begonnen, entscheidet die Steuerungseinrichtung 70 in
Schritt SP3, ob der Zeitgeber 71 sich in dem EIN-Zustand
befindet. Ist der Zeitgeber 71 einmal eingeschaltet, wird
er nicht wieder abgeschaltet, bis ein vorbestimmtes Zeitintervall
(5 bis 15 Minuten) abgelaufen ist. Damit erkennt die
Steuerungseinrichtung 70, wenn der Zeitgeber sich in dem
EIN-Zustand befindet, dass seit der vorherigen Ausführung dieser
Betriebsart noch nicht genügend
Zeit vergangen ist, und verlässt
diese Betriebsart zum Eintritt in den allgemeinen Wartebetrieb (Schritt
SP8). Befindet sich der Zeitgeber andererseits im AUS-Zustand, führt die
Steuerungseinrichtung 70 eine Anfrage bei dem Kommunikationsnetzwerk 10 in
Schritt SP5 nach Einschalten des Zeitgebers 71 aus. Die
Steuerungseinrichtung 70 überprüft die Antwort von dem Kommunikationsnetzwerk 10 in Schritt
SP6 und fordert die Nachrichtenübertragung in
Schritt SP7 bei Vorliegen der Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 an.
Liegt keine Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 vor,
geht die Verarbeitung in den allgemeinen Wartebetrieb über.
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(3) Allgemeiner Wartebetrieb
(Schritte SP8 bis SP13)
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In
Schritt SP8 wartet die Steuerungseinrichtung 70 auf ein
Ereignis. Wird eine Nachrichtenübertragungsanforderung
von dem Anwender über
das Bedienfeld 66 erfasst, bewegt die Steuerungseinrichtung 70 die
Verarbeitung zu Schritt SP3.
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Wird
andererseits eine Rufverbindung erfasst, bewegt die Steuerungseinrichtung 70 die
Verarbeitung zu Schritt SP9 und führt eine Rufverbindungsverarbeitung
durch. Erfasst die Steuerungseinrichtung 70 genauer gesagt
in Schritt SP9 die Anwenderreaktion auf die Rufverbindung, entscheidet
sie, ob die Antwort eine Verbindungsanweisung mit dem Sprachnachrichtenzentrum 30 ist,
in welchem Fall die Steuerungseinrichtung 70 die Verarbeitung
zu Schritt SP14 bewegt und den Schritt startet. Ansonsten erwartet
die Steuerungseinrichtung 70 in Schritt SP11 die Beendigung
der Kommunikation und bewegt die Verarbeitung wieder zu Schritt
SP8 zum Eintritt in den allgemeinen Wartebetrieb.
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Wird
in Schritt SP8 kein Ereignis erfasst, weist die Steuerungseinrichtung 70 die
Funküberwachungseinrichtung 64 in
Schritt SP12 an und entscheidet in Schritt SP13, ob das Kommunikationsnetzwerk 10 zugänglich ist
oder nicht. Ist es zugänglich,
setzt die Steuerungseinrichtung 70 die Verarbeitung auf
Schritt SP8 zur Fortsetzung des allgemeinen Wartebetriebs zurück. Ansonsten
setzt sie die Verarbeitung auf Schritt SP1 zurück und tritt in den Ankunftsentscheidungsbetrieb
an dem Dienstgebiet ein.
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(4) Wartebetrieb des Anrufbeantworters
(Schritt SP14 bis SP18)
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Reagiert
der Anwender auf die Rufverbindung (Schritt SP9) nicht, oder ist
die Verbindung mit dem Anrufbeantworter angewiesen (Schritt SP10), bewegt
die Steuerungseinrichtung die Verarbeitung zu Schritt SP14 und tritt
in diese Betriebsart ein.
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Wird
diese Betriebsart gestartet, startet die Steuerungseinrichtung 70 den
Zeitgeber 72 in Schritt SP14 und erwartet in Schritt SP15
ein Ereignis. Der Zeitgeber 72 ist auf ein zur Speicherung
der ankommenden Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 in
dem Kommunikationsnetzwerk 10 erforderliches Zeitintervall
eingestellt. Nachdem das in dem Zeitgeber 72 eingestellte
Zeitintervall abgelaufen ist, oder der Anwender den Übertragungsbetrieb
mit dem Bedienfeld 66 bestimmt hat, bewegt die Steuerungseinrichtung 70 die
Verarbeitung zu Schritt SP3 zum Eintritt in den Nachrichtenüberübertragungsbetrieb.
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Tritt
andererseits eine neue Rufverbindung während des in dem Zeitgeber 72 eingestellten
Zeitintervalls auf, wartet die Steuerungseinrichtung 70 auf
die Beendigung der Kommunikation in Schritt SP16 und bewegt die
Verarbeitung wieder zu Schritt SP14.
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Werden
diese Ereignisse in Schritt SP15 nicht erfasst, wird in Schritt
SP17 eine Funküberwachung
ausgeführt
und in Schritt SP18 eine Entscheidung darüber getroffen, ob das Kommunikationsnetzwerk 10 zugänglich ist
oder nicht. Falls zugänglich,
setzt die Steuerungseinrichtung 70 die Verarbeitung auf
Schritt SP14 zurück
und setzt diese Betriebsart fort. Ansonsten setzt die Steuerungseinrichtung 70 ihre
Verarbeitung auf Schritt SP1 zurück
und beginnt mit dem Ankunftsentscheidungsbetrieb an dem Dienstgebiet.
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Da
gemäß dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
die Nachricht einmal in dem allgemeinen Speicher 33 gespeichert
wird, kann eine ziemlich zeitaufwändige Nachrichtenkomprimierung
eingesetzt werden. Das heißt,
es kann ein Komprimierungsverfahren hoher Effizienz oder eine hochentwickelte
Verschlüsselung
angewendet werden. Ein hocheffizientes Datenkomprimierungsverfahren
ermöglicht
eine Reduzierung des Verkehrs zwischen dem Kommunikationsnetzwerk 10 und
dem Mobilfunkendgerät 20.
Außerdem
können
Nachrichten unterschiedlicher Übertragungsraten
oder -formate in eine gewünschte
Rate oder ein gewünschtes
Format umgewandelt und anschließend
gespeichert und übertragen
werden.
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Außerdem kann
der Betrieb an dem Quellmobilfunkendgerät standardisiert werden, da
das Sprachnachrichtenzentrum 10 in dem Kommunikationsnetzwerk 10 auf
das Quellmobilfunkendgerät
reagiert. Darüber
hinaus kann die Nachricht durch eine Anforderung von einem von dem
Zielmobilfunkendgerät 20 verschiedenen
Mobilfunkendgerät
wiedergegeben werden.
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Obwohl
die Nachricht in dem Sprachnachrichtenzentrum 30 in dem
Kommunikationsnetzwerk 10 bei Nichtreagieren des Anwenders
oder des Mobilfunkendgeräts 20 gespeichert
wird, ist das Ausführungsbeispiel
nicht darauf beschränkt.
Reagiert der Anwender beispielsweise selbst dann nicht, wenn das
Mobilfunkendgerät
reagiert, kann die Nachricht in dem Speicher 51 des Mobilfunkendgeräts 20 gespeichert
werden.
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Außerdem ist
es möglich,
das Sprachnachrichtenzentrum 30 des Kommunikationsnetzwerks 10 derart
einzustellen, dass es jederzeit reagiert. Diese Einstellung kann
vor einer Rufverbindung oder bei Auftreten einer Rufverbindung durchgeführt werden. Wahlweise
kann eine derartige Einstellung automatisch lediglich für eine vorbestimmten
Zeitabschnitt getätigt
werden.
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Schließlich wird
die vorliegende Erfindung mit dem dritten Stand der Technik verglichen.
Der dritte Stand der Technik offenbart, dass (1) ein Teilnehmer
eine Nachricht als Reaktion bzw. Antwort auf eine Meldung von dem
Kommunikationsnetzwerk wiedergibt, und dass (2) das Kommunikationsnetzwerk
eine Benachrichtigung durchführt
und eine Nachricht an ein Mobilfunkendgerät überträgt, wenn das Mobilfunkendgerät seine
Positionsregistrierung ausführt.
Der dritte Stand der Technik offenbart jedoch kein Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung, bei dem das Mobilfunkendgerät aktive Maßnahmen, wie ein automatisches
Anfragen an dem Kommunikationsnetzwerk über das Vorliegen einer Nachricht
und deren Auslesen bei Vorliegen, ergreift.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
kann das Positionsregistrierungssignal des Mobilfunkendgeräts auch
als Anfragesignal verwendet werden. Dies ermöglicht die Reduzierung der
Signalanzahl in Funkabschnitten.