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Die vorliegende Erfindungü betrifft
ein Verfahren zum Wiederaufbereiten eines Wafersubstrats aus einem
Halbleiterwafer, um einen wiederaufbereiteten Wafer zu ergeben,
der eine Qualität
aufweist, welche die Standards für
Erstwafersubstrate erfüllt,
die für
die Herstellung von im Handel erhältlichen Halbleiterschaltkreisprodukten
verwendet werden. Im speziellen bereitet das Verfahren dieser Erfindung
gebrauchte Wafer mit einem minimalen Verlust an Waferdicke wieder
auf, wobei die Wiedergewinnungen pro Wafer mehr als verdoppelt werden.
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Halbleiterschaltkreishersteller benötigen zwei
Qualitäten
an kristallinen Siliciumwafern, um ihren Herstellungserfordernissen
zu genügen:
Wafer von „erster"
Qualität
zur Verwendung in der Konstruktion aktueller Halbleiterprodukte
und Wafer von „Test"-Qualität zur Verwendung
in der Vorbeurteilung von Herstellungsverfahren bezüglich ihrer
zufriedenstellenden Leistung. „Erst"-Wafer
werden mit der Maßgabe
verkauft, höheren Qualitätsstandards
als „Test"-Wafer
zu genügen. „Test"-Wafer,
die annäherungsweise
Qualitätsstandards
von „Erst"-Wafern
aufweisen, werden von Halbleiterfirmen bevorzugt und zu höheren Preisen
als „Test"-Wafer
von Standardqualität
verkauft. Ein typischer verwendeter Halbleiterwafer umfaßt ein Siliciumsubstrat
mit in eine Waferoberfläche
(im folgenden als aktive Oberfläche
bezeichnet) implantierten und/oder eindiffundierten halbleitenden
Komponenten. Dann werden Schichten von leitenden und isolierenden
Materialien auf den implantierten oder diffundierten Oberflächen des
Wafers gebildet.
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Der hier verwendete Begriff „Oberflächenschichten"
betrifft sowohl den implantierte und/oder diffundierte Komponenten
aufweisenden Bereich des ursprünglichen
Wafers als auch die auf der Oberfläche des ursprünglichen
Wafers gebildeten oder abgeschiedenen Schichten. Der Begriff „Seite"
unter Bezugnahme auf einen Wafer betrifft eine Oberfläche einer
unteren Seite. Der Begriff „Kante"
unter Bezugnahme auf einen Wafer betrifft die Oberflächen am
Außenumfang
oder der Kante des Wafers.
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Das Wiederaufbereiten beinhaltet
das Entfernen der Schichten und Bereiche des zugrundeliegenden Wafers,
die implantiert oder diffundiert wurden. Gebrauchte Wafer, die zu
einer Wiederaufbereitungsdienstleistungsfirma geschickt werden,
weisen eine Mehrzahl von Oberflächen-
und Suboberflächenstrukturen
auf, die aus einer mannigfaltigen Auswahl an Materialien hergestellt
sind. Einige Wafer wurden für
eine Filmdickenübennrachung
verwendet und weisen verschiedene Filmmaterialschichten auf der
Oberfläche
auf. Andere können
Ausschuß aus
einer Waferproduktherstellung sein und geschichtete Strukturen,
Abfolgen, Zusammensetzungen und implantierte Materialien aufweisen,
die sich von einem zum anderen Wafer unterscheiden.
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Es gibt im Stand der Technik verschiedene
Verfahren für
die Wiederaufbereitung von Wafersubstraten aus gebrauchten Halbleiterwafern.
Vor dieser Erfindung schwächten
diese Verfahren die Wafer, was sie bruchanfälliger machte. Darüberhinaus
entfernten sie eine solche große
Materialmenge, daß nur
eine bis drei Wiedergewinnungen pro Wafer erhältlich waren.
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Das chemische Ätzen ist eine der am gebräuchlichsten
Techniken, welche in den Wiederaufbereitungsverfahren des Standes
der Technik verwendet werden. Das chemische Ätzen für kleinere Wafer kann aufgrund
der relativen Einheitlichkeit und Einfachheit der Waferschichten
nach Chargenverfahren erfolgen. Das Verfahren weist ernste Nachteile
auf und ist für
das Entfernen von Oberflächenschichten
von Wafern mit größeren Durchmessern
aufgrund ihrer komplizierteren Oberflächenstrukturen sowohl bezüglich der
Schichtabfolgen als auch der Schichtzusammensetzungen ungeeignet.
Die Entfernung von Mehrschichtfilmen durch chemisches Ätzen ist
schwierig, da jede Materialschicht eine unterschiedliche Ätzchemikalie
benötigt,
was zu einem Mehrschrittverfahren führt, das speziell für jede einzelne
Waferkonstruktion entworfen ist und für einen anderen Wafer mit einer
unterschiedlichen strukturellen Abfolge und Zusammensetzung ungeeignet
ist. Ätzverfahren
für große Wafer
werden somit Wafer für
Wafer sequenziert und können
mit Wafern großen
Ausmaßes
(15 cm (sechs Inches) und größer) nicht
in einem Chargenverfahren durchgeführt werden.
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Darüberhinaus kann jede der Schichten
strukturiert sein, was zu einer Entfernungsrate eines Bereiches
einer Schicht führt,
die von einem anderen verschieden ist. Dies ergibt letztlich eine
unregelmäßige Oberflächenstrukturierung
in der Oberfläche
der Grundschicht, die nicht vermieden werden kann. Es ist beispielsweise
sehr schwierig, Wolframsilicid (WSi) durch chemisches Ätzen zu
entfernen.
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Ein Gemisch von Salpetersäure (HNO3) und Flußsäure (HF) ist eine der Ätzzusammensetzungen,
welche für
die Wiederaufbereitung von Siliciumwafern verwendet werden. Oft
wird Essigsäure
zu dem Säuregemisch
als ein Puffer zugegeben, um die Ätzrate für eine bessere Kontrolle der
Schichtentfernung zu verringern. Obwohl das Gemisch für die Entfernung
der meisten Film- und implantierten Materialien wirksam ist, ätzt es auch
das Siliciumsubstrat des Wafers schnell und auf eine uneinheitliche
Weise. Die Diffusion bestimmt die Reaktionsrate zwischen Silicium
und dem Säuregemisch,
was ein uneinheitliches Ätzen
verursacht. Die Säuren
werden schneller verbraucht, als sie durch die Diffusion ersetzt
werden. Wenn der Waferdurchmesser groß ist, ist die Lösung in
der Scheibenmitte verbraucht, da die Säurenanteile, welche aus der äußeren Scheibenumgebung
diffundieren, verbraucht sind, bevor sie die Wafermitte erreichen.
Das Ätzen
in der Mitte ist somit langsamer als in der Umgebung, was die Mitte
dicker als die äußeren Bereiche
zurückläßt.
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Die Uneinheitlichkeit ist sogar größer, wenn
das Säuregemisch
zur Entfernung von Fremdmaterialien von einem gebrauchten Siliciumwafer
verwendet wird. Die meisten Fremdmaterialien, wie Oxidfilme und
Nitride, werden langsamer als Silicium geätzt. Wenn ein gebrauchter Siliciumwafer
in das Säuregemisch
eingetaucht wird, beginnt das Säuregemisch,
zuerst Material nahe des Umfangs zu. entfernen, und zu dem Zeitpunkt,
wenn die Materialien in der Mitte entfernt werden, ist das Siliciumsubstrat
der Chemikalie ausgesetzt und wird schneller geätzt, was den Umfangsbereich
des wiederaufbereiteten Produkts dünner als die Mitte macht. Die
Abweichung der Dicke kann so groß wie 20 bis 40 μm für 20 cm
(acht Inches) Wafer sein. Das Produkt genügt nicht den Bedürfnissen
des Kunden nach einem Wafer mit einheitlicher Dicke.
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Das Läppen wird zum Entfernung von
Oberflächenschichten
bei der Herstellung von Wafern angewendet. In diesem Verfahren wird
eine Werkstückoberfläche gegen
eine rotierende Metallplatte gepresst, während eine Aufschlämmung von
Schleifmittelteilchen zwischen der Werkstückoberfläche und der Platte eingebracht wird.
Für doppelseitiges
Läppen
wird der Wafer zwischen ein Paar gegenüberliegender Metallplatten
gepresst, die in entgegengesetzten Richtungen rotieren. Die Oberflächenentfernung
findet statt, indem die Metalläpplatten,
am üblichsten
Gußeisenplatten,
die Aufschlämmung über die
Werkstückoberfläche bewegen,
was eine Einwirkung auf die Werkstückoberfläche durch die Schleifmittelteilchen
verursacht und Mikrosprünge
in den Suboberflächenschichten
der Werkstückoberfläche verursacht.
Dieses Verfahren wird in dieser Anmeldung „Oberflächenentfernung im Läppbetrieb"
genannt. Die unter Verwendung einer starren Platte auftretende starke
Einwirkung verursacht tiefe Mikrosprünge an Suboberflächenbeschädigung auf
der Werkstückobertläche.
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Für
Halbleiterwafer ist die durch Läppen
verursachte Suboberflächenbeschädigung nachteilig
für die Waferqualität, wenn
sie im Endprodukt verbleibt, da Mikrosprünge eine Quelle für Teilchen
und Verunreinigung sein können.
Die Entfernung der Mikrosprünge
von der Werkstückoberfläche durch
chemisches Ätzen
und Polieren ist notwendig, um eine akzeptable Oberfläche vorzuweisen.
Die Menge an in diesem Schritt entferntem Material ist durch die
Tiefe der tiefsten Mikrosprünge
bestimmt.
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Das Läppen wird üblicherweise in der Herstellung
von Erstsiliciumwafern verwendet, worin es zur Verringerung der
Dicke einer Scheibe von einem Einkristallblock zu einer bestimmten
Dicke verwendet wird. Eine Verringerung der Dicke bei einer Schneidrate
so hoch wie 5 bis 10 Mikrometerlmin ist für eine wirksame Herstellung
notwendig.
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Wafer können auch prinzipiell durch
das Läppen
wiederaufbereitet werden. Im Gegensatz zum chemischen Ätzen entfernt
das Läppen
verschiedene Fremdmateri alien auf der Waferoberfläche in einem
einzelnen Schritt, der von der Struktur, Strukturierung und Zusammensetzung
der Schichten unabhängig
ist. Es wird jedoch eine tiefe Suboberflächenbeschädigung während der herkömmlichen
Läppentfernung
der Oberflächenschichten
verursacht, was zu einer übermäßigen Verringerung
der Dicke führt,
welche wirtschaftlich nicht erwünscht
ist, da sie die für
jeden Wafer erhaltene Cyclenanzahl verringert. Die Erfordernisse
der Industrie werden nur von Wafern erfüllt, welche eine gewisse Mindestdicke
aufweisen.
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Das Läppen entfernt Materialien von
den oberen und unteren Waferoberflächen, wobei geschichtete Materialien
auf der Waferkante zurückbleiben.
Eine Entfernung der Kantenmaterialien durch chemisches Ätzen nach
dem Läppen
ist aufgrund der vorstehend genannten Nachteile chemischer Ätzverfahren
unerwünscht.
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Das Polieren ist ein Oberflächenentfernungsverfahren,
welches zum einseitigen Polieren das Pressen einer Werkstückoberfläche gegen
einen rotierenden Ballen beinhaltet, während eine Aufschlämmung von Schleifmittelteilchen
zwischen den Ballen und die Werkstückoberfläche eingebracht wird. Für doppelseitiges Polieren
wird der Wafer zwischen ein Paar gegenüberliegender Ballen gepresst,
die in entgegengesetzten Richtungen rotieren. Der Ballen hält kleine
Schleifmittelteilchen in seiner Oberflächenstrukturierung zurück und überträgt die Teilchen
durch die Rotationsbewegung auf die Werkstückoberfläche. Die Werkstückoberfläche wird
durch die Schleifmittelteilchen entfernt, indem sie die Oberfläche des
Werkstückes „abschälen". Auf
diesen Sachverhalt wird sich in dieser Anmeldung als „Oberflächenentfernung
im Polierbetrieb" bezogen. Die Abschälwirkung des Schleifmittels
verursacht eine Suboberflächenbeschädigung mit
geringerer Tiefe als die Läppschleifmittelwirkung.
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Mechanisch-chemisches Polieren beinhaltet
die Zugabe verschiedener Chemikalien zu der Schleifmittelpolieraufschlämmung. Diese
Chemikalien sind auf die zu polierenden Materialien abgestimmt,
um Atombindungen an der Oberfläche
des Werkstückes
zu brechen oder zu schwächen
und die Abschälwirkung
der Teilchen zu unterstützen.
Das Polieren von Siliciumwafern verwendet sehr kleine, weniger als
ein Mikrometer messende Teilchen von kolloidalem Siliciumdioxid
zusammen mit ver schiedenen Chemikalien, einschließlich Kaliumhydroxid
(KOH), Ammoniumhydroxid (NH4OH) und Alkaloide.
Das einseitige Polieren ist eine übliche Art zum Polieren von
Siliciumwafern. Die Wirkungsweise des Polierens ist, die durch den
vorhergehenden Läppschritt
verursachten Suboberflächenbeschädigung zu
enfernen und die Oberfläche
zu einem Spiegelfinish zu glätten.
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Das Polieren wird als ein letzter
Schritt in der Waferwiederaufbereitung für denselben Zweck wie zur Herstellung
von Erstwafern verwendet, was bedeutet, die Oberfläche eines
geläppten
und/oder geätzten
Wafers zu einem Spiegelfinish zu glätten. Vor dieser Erfindung
wurde die Enfernung von Fremdmaterialien von gebrauchten Wafern
nicht verwendet, da die herkömmlichen
Polierverfahren nicht ausreichend aggressiv genug waren, um die
Mehrzahl an Schichten zu entfernen, die gewöhnlich durch die gebrauchten
Wafer vorgelegt werden. Das Polieren zu einem Spiegelfinish ist
ein herkömmlicher
letzter Schritt zur Herstellung von Erstwerkstückoberflächen aus Silicium für die Abscheidung
und Implantierung.
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Es wurde beobachtet, daß die Entfernung
der tieferen, durch das Schleifen und Läppen eingeführten Gitterdefekte eine wesentliche
Verringerung der Waferdicke notwendig macht. Das chemische Ätzen zur
Entfernung dieser tiefen Gitterdefekte führt große, geometrisch geformte Vertiefungen
(sogenannte „Ätzgrübchen")
aufgrund von Ätzratenunterschieden
zwischen den unterschiedlichen Facetten des Siliciumkristalles ein.
Die große Ätzgrübchengröße ist ein
Ergebnis einer tiefen Suboberflächenbeschädigung oder
von Mikrosprüngen.
Ein geläppter
oder geschliffener Wafer wird zu einer Tiefe geätzt, welche die Suboberflächenbeschädigung oder
die Mikrosprünge
entfernt. Der sich ergebende Wafer weist große Ätzgrübchen auf beiden Seiten auf.
Mindestens eine der Seiten mit Ätzgrübchen wird
in dem anschließenden
Polierschritt zu einem Spiegelfinish poliert. Die Polierentfernung
muß ausreichendes
Material entfernen, um die Tiefe der Ätzgrübchen zu überschreiten. Die Grübchengröße bestimmt
somit die Verringerung der Dicke während des Polierschrittes.
Mit den vor dieser Erfindung bekannten Wiederaufbereitungsverfahren
weisen die Ätzgrübchen eine Breite
von über
etwa 20 μm
und eine entsprechende unerwünschte
Tiefe auf.
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Erstwafer werden aus dickeren Rohlingen
oder von einem Block durch Sägen
in Scheiben geschnittenen Rohwafern hergestellt, was eine unvermeidliche
Suboberflächenbeschädigung verursacht.
Die Ätzgrübchengröße ist kein
größeres Problem
bei der Herstellung von Erstwafern, da die Rohwafer deshalb mit
ausreichender Dicke hergestellt werden, um eine gewünschte Enddicke
nach dem Abschluß der
Schleif-, Ätz-
und Polierschritte, welche alle Suboberflächenbeschädigungen entfernen, herzustellen.
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In dem wiederaufbereiteten Wafer
bedeuten tiefe Ätzgrübchen auf
einer Seite jedoch, daß eine
große Materialmenge
entfernt werden muß,
um eine polierte Oberfläche
auf der gegenüberliegenden
Seite bereitzustellen. Wenn beide Seiten poliert werden, ist der
Verlust an Dicke verdoppelt. Dies schränkt die durch das Wiederaufbereiten
erhaltene Wiedergewinnungsanzahl stark ein.
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Das U.S. Patent 3,559,281 offenbart
ein Verfahren zum chemischen Ätzen,
um eine epitaxiale Grundschicht überlagernde,
leitende und isolierende Schichten zu entfernen, und die Vorbereitung
der Rückseite
des Wafers zur Verwendung als eine zu bearbeitende Oberfläche durch
chemisches Ätzen,
gefolgt von Polieren. Das mechanische Entfernen der nicht-gewollten
Schichten wird nicht empfohlen, da es dazu neigt, „den Wafer und
die eptaxiale Schicht mechanisch zu belasten und zu schwächen".
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Das U.S. Patent 3,923,567 offenbart
auch ein Waferwiederaufbereitungsverfahren, welches das chemische Ätzen zur
Entfernung von Oberflächenschichten
umfaßt.
Dies wird von einem Oberflächenschleifen
gefolgt, um Gitterdefekte für
Getter- bzw. Fangzwecke einzuführen.
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Das U.S. Patent 3,905,162 offenbart
Schleifverfahren zur Einführung
von Gitterdefekten in fertiggestellte Wafer für Getterzwecke.
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Das U.S. Patent 4,869,779 offenbart
eine Waferpoliervorrichtung und ihre Arbeitsweise.
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Das U.S. Patent 5,131,979 offenbart
ein Waferwiederaufbereitungsverfahren, welches das Abtragen der
Schichten, um die ursprüngliche
Waferoberfläche
freizulegen, durch chemisches Ätzen
alleine oder mechanisches Schleifen, gefolgt von chemischem Ätzen, umfaßt. Die
Waferkante wird durch das Runden der Kante entfernt. Die Oberfläche wird
dann glattpoliert und thermisch behandelt, um die Oberfläche frei
von Gitterdefekten zu machen und innere Gitterdefekt-Getterplätze zurückzulassen.
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Das Schleifen wird verwendet, um
Oberflächenschichten
zu entfernen und vorsätzlich
tiefe Gitterdefekte zum Gettern in der Siliciumstruktur einzuführen. Mit
der höheren
Reinheit von gegenwärtig
verfügbaren Siliciumwafern
wird das Gettern nicht länger
benötigt
und die Gitterdefekte sind unerwünscht.
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Es ist eine Aufgabe dieser Erfindung,
ein Verfahren zur Wiedergewinnung von Halbleiterwafern mit einer
minimalen Verringerung der Waferdicke bereitzustellen, wodurch der
Wafer öfter
wiedergewonnen werden kann.
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Es ist eine weitere Aufgabe dieser
Erfindung, ein verbessertes Verfahren zur Wiedergewinnung von Halbleiterwafern
bereitzustellen, das eine Rückseite,
die frei von Gitterdefekten ist, und Endätzgrübchen aufweist, die kleiner
sind, und eine Rückseite
ergibt, die eine niedrigere Rauigkeit als herkömmlich wiedergewonnene Wafer
aufweist.
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Zusammenfassend umfaßt das Verfahren
dieser Erfindung ein Substrat mit Oberflächenschichten darauf, wobei
das Verfahren die Schritte (a) des Entfernens von Oberflächenschichtmaterialien
von mindestens einer der Vor- und Rückseiten des Wafers durch Einführen von
Mikrosprüngen
in der Oberfläche
unter Verwendung eines Drehballens und einer Schleifmittelaufschlämmung, wobei
der Ballen ein organisches Polymer umfaßt, welches eine Härte größer als
40 auf der Shore D Skala aufweist, bevorzugt bis alle Oberflächenschichtmaterialien
entfernt sind, und (b) des chemischen Ätzens der Waferoberflächen, bis
alle Mikrosprünge
von ihnen entfernt sind, umfaßt.
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Bevorzugt geht dem Verfahren der
zusätzliche
Schritt des mechanischen Entfernens aller Oberflächenschichtmaterialien von
der Waferkante voraus, wobei das Substrat freigelegt zurückbleibt.
Ein bestmögliches
Verfahren zur Entfernung der Waferkante ist durch relative Bewegung
eines die Waferkante kontaktierenden Schleifbandes. Bevorzugt umfaßt. das
Schleifband Schleifmittelteilchen, welche an die Oberfläche des Bandes
angehaftet bzw. gebunden sind, und die Schleifmittelteilchen sind
aus der Gruppe, bestehend aus Siliciumcarbid, Aluminiumoxid und
Gemischen davon, ausgewählt
und weisen eine durchschnittliche Teilchengröße von etwa 6 μm auf.
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Ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung
eines Endwiedergewinnungswafers beinhaltet den zusätzlichen
Schritt (c) des Polierens mindestens einer der Vorder- und Rückseiten
des Wafersubstrats. Wenn eine der Waferoberflächen Lasermarkierungspunkte
und/oder -rillen aufweist und die andere Oberfläche keine Markierungspunkte
und/oder -rillen aufweist, ist die polierte Oberfläche eine
Oberfläche
ohne Markierungspunkte oder -rillen.
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In dem bevorzugten Verfahren enthält die Schleifmittelaufschlämmung mehr
als 6 Volumenprozent Schleifmittelteilchen und die Schleifmittelaufschlämmung weist
eine Viskosität
von größer als
etwa 2 cP bei Raumtemperatur auf. Die Schleifmittelteilchen in der
Aufschlämmung
sind Teilchen, ausgewählt
aus der Gruppe, bestehend aus Zirkoniumoxid, Siliciumcarbid, Aluminiumoxid
und Gemischen von zwei oder mehreren davon. Die durchschnittliche
Größe der Schleifmittelteilchen
liegt in dem Bereich von etwa 5 bis 16 μm.
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Der Ballen umfaßt ein organisches Polymer,
das eine Härte
größer als
40 auf der Shore D Skala aufweist, bestenfalls ein Polyurethan.
Der Druck des Ballen gegen die Waferoberfläche überschreitet bevorzugt 21 kPa
(3 psig) nicht.
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Bevorzugt beinhalt der chemische Ätzschritt
das Aufbringen einer 20 bis 45 Gew.-% Kaliumhydroxid enthaltenden
wäßrigen Ätzlösung mit
einer Temperatur von 50 bis 100°C
auf die Waferoberfläche.
Eine saure Lösung
kann nach dem Aufbringen der Kaliumhydroxidlösung auf die Waferoberfläche aufgebracht
werden. Die saure Lösung
kann von etwa 50 bis etwa 100 Gew.-% Phosphorsäure enthalten und eine Temperatur
von etwa 40 bis etwa 140°C
aufweisen.
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In dem bevorzugten Verfahren ist
die Gesamtverringerung der Dicke des Wafers während der Wiedergewinnungsverarbeitung
nicht größer als
30 μm.
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Zusammengefaßt weist ein wiedergewonnener
Siliciumwafer dieser Erfindung eine mattierte Seite und eine polierte
Seite auf, wobei die mattierte Seite Ätzgrübchen aufweist, die 20 μm in der
Breite nicht überschreiten.
Die Oberfläche
der mattierten Seite weist bevorzugt eine Rauhigkeit, die 5 μm nicht überschreitet,
und eine Rauhtiefenrauhigkeit, die 5 μm nicht überschreitet, auf. Bevorzugt
liegen jegliche Lasermarkierungen des ursprünglichen Wafers auf der mattierten
Waferseite vor.
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Bevorzugt ist die Dicke des wiedergewonnenen
Siliciumwafers um nicht mehr als 30 μm dünner als die des unbearbeiteten
Wafers, um eine Höchstanzahl
an Wiedergewinnungen zu erlauben. Mit anderen Worten, für einen
Wiederaufbereitungscyclus sollte der wiederaufbereitete Wafer eine
Dicke, welche nicht mehr als 30 μm
dünner
als die Standarddicke eines Erstwafers des gleichen Durchmessers
sein sollte, und eine mattierte Oberfläche aufweisen, die Ätzgrübchen aufweist,
welche in der Breite 20 μm
nicht überschreiten.
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1 ist
eine Teilquerschnittszeichnung eines gebrauchten Wafers vor der
Wiedergewinnung.
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2 ist
eine Teilquerschnittszeichnung eines Wafers gemäß 1 nach der Entfernung der Endschichten.
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3 ist
eine Teilquerschnittszeichnung eines Wafers gemäß 2 nach der Entfernung von Oberflächenschichten.
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4 ist
eine Teilquerschnittszeichnung eines Wafers gemäß 3 nach dem chemischen Ätzen.
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5 ist
eine Teilquerschnittszeichnung eines Wafers gemäß 4 nach dem Polieren einer der Oberflächen.
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6 ist
eine Mikrophotographientafel, welche zeigt, daß der Übergang von einer Entfernung
im Polierbetrieb zu einer Entfernung im Läppbetrieb eine Funktion der
Schleifmittelgröße und des
Druckes ist.
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7 ist
eine graphische Darstellung, welche die Schleifmittelgröße mit die
Tiefe der Suboberflächenbeschädigung der
vorliegenden Erfindung und des herkömmlichen Läppens vergleicht.
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8 ist
eine Mikrophotographientafel, welche die Entwicklung von Ätzgrübchen während des Ätzschrittes
eines nach dem Verfahren dieser Erfindung verarbeiteten Wafers,
verglichen mit der Entwicklung von Ätzgrübchen im gleichen Verfahren
mit einem herkömmlich
geläppten
Wafer, zeigt.
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9 ist
eine schematische Darstellung der Suboberflächenbeschädigung durch den Ballen und
das Schleifverfahren dieser Erfindung.
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10 ist
eine schematische Darstellung von Suboberflächenschaden durch herkömmliches
Läppen.
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Das Verfahren dieser Erfindung entfernt
mechanisch Fremdmaterialien von den Vorder-, Rück- und Kantenseiten eines
gebrauchten Wafersubstrats, während
eine minimale Beschädigung
auf die Vorder- und Rückseiten
des Substrats eingeführt
wird, um einen neuen, besseren wiederaufbereiteten Wafer zu ergeben.
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Das Produktverfahren dieser Erfindung
wird im folgenden mit Bezugnahme auf Siliciumhalbleitermaterialien
zu Zwecken der Klarheit der Darstellug, nicht zur Einschränkung, beschrieben.
Es ist offensichtlich, daß das
Verfahren auch zur Wiederaufbereitung von aus anderen Materialien
wie Galliumarsenid, Saphir, Gadolinium-Gallium-Granat, Indiumphosphid und dergleichen
hergestellten Wafern angewendet werden kann, und Wiederaufbereitungsverfahren
dieser Alternativmaterialien werden als vollständig innerhalb des Umfangs dieser
Erfindung betrachtet.
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Im allgemeinen
beinhaltet das vollständige
Verfahren die Schritte
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- a) des mechanischen Entfernens von Materialien
von der Kante eines gebrauchten Wafers,
- b) des Entfernens von Materialien von den Vorder und Rückseiten
des Wafers durch Einführen
von Mikrosprüngen
in der Waferoberfläche
durch die Wirkung eines Drehballens und einer Schleifmittelaufschlämmung, wobei
der Ballen ein organisches Polymer umfaßt, welches eine Härte von
größer als
40 auf der Shore D Skala aufweist,
- c) des chemischen Ätzens
der gesamten Oberfläche
einschließlich
der Kante und
- d) des Polierens mindestens einer der Vorder- und Rückseiten.
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1 ist
eine Teilquerschnittszeichnung eines gebrauchten Wafers vor der
Wiedergewinnung und 2 ist
eine Teilquerschnittszeichnung eines Wafers gemäß 1 nach der Entfernung der Endschichten. Das
Substrat 2 weist eine oder mehrere Schichten 4 auf
seiner Oberfläche
auf. Es kann auch implantierte Bereiche 6 und Lasermarkierungen 8 in
der Oberfläche
aufweisen.
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In dem ersten Schritt werden die
Filmmaterialien 10, welche die Kante des Wafersubstrats
bedecken, durch ein mechanisches Mittel wie Schleifen oder Bandpolieren
entfernt, um eine Waferkante 12 mit vollständig offengelegtem
Substratmaterial bereitzustellen. Das Bandpolieren ist ein bevorzugtes
Verfahren für
diesen Verfahrensschritt, da es eine bessere Kontrolle für eine kleine,
einheitliche Entfernung entlang der umlaufenden Kante bereitstellt.
In diesem Verfahrensschritt tritt keine Verringerung der Waferdicke
auf.
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Die derzeit verfügbaren Kantenschleifmaschinen
sind für
das Schleifen der Kanten von aus einem Silicium (Si)-block abgeschnittenen
Wafern entworfen. Diese Schleifmaschinen sind normalerweise lagekontrolliert.
Mit anderen Worten, der Schleifstein wird in einem bestimmten Abstand
von der Mitte der sich drehenden Spindel positioniert, auf welcher
der Wafer angeordnet ist, und schleift den Bereich des Wafer ab,
der diesen eingestellten Abstand überschreitet.
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Der Durchmesser der so geschnittenen
Wafer ist um hunderte Mikrometer größer als der fertiggestellte Durchmesser,
um einen Bedarf nach einer genauen Positionierung der hereinkommenden
Wafers, genau auf der Spindel zentriert, zu vermeiden.
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Da andererseits Aufbereitungswafer
nur eine minimale Menge an Kantenentfernung erfordern, muß der Kantenschleifer
die Fähigkeit
aufweisen, die Wafermitte genau auf der Mitte der sich drehenden
Spindel anzuordnen, so daß die
Kante des Schleifsteins immer in einer kleinen konstanten Entfernung
von der Waferkante angeordnet ist. Im Moment ist keine Schleifmaschine
mit einer solchen genauen Positionierungsfähigkeit verfügbar. Es
ist jedoch technisch möglich,
bestehende Kantenschleifer mit einer solchen Fähigkeit auszustatten.
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Das Bandschleifen ist ein anderes
Verfahren für
das Entfernen von Kantenmaterial. Die Poliermaschine arbeitet normalerweise
in einem Druckkontrollbetrieb. Mit anderen Worten, ein Schleifband
wird in Punktkontakt mit einer sich drehenden Waferkante gebracht
und es wird ausreichender Druck von der Bandrückseite her angelegt, um die
Schleifmittelteilchen auf dem Band zur Kontaktierung und Entfernung
der Waferkante zu bringen. Dieses Verfahren, welches ursprünglich entworfen
wurde, um einen spiegelartigen Schliff auf der Erstwaferkante bereitzustellen,
stellt eine gute Kontrolle für
die Entfernung eines kleinen Bereiches (10 bis 20 μm) von der
Kante bereit.
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Um die Entfernung aller Materialien
auf der Kante sicherzustellen, ist es bevorzugt, Bänder mit
Siliciumcarbid- und/oder Aluminiumoxid (Al2O3)-schleifmittelteilchen zu verwenden, welche
einen durchschnittlichen Teilchendurchmesser von 6 μm oder größer oder
bevorzugt 10 μm
oder größer aufweisen.
Schleifmittelteilchen, die kleiner als diese Größe sind, können gelegentlich einen Rest
harter Filme wie Nitride zurücklassen.
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Der durch ein solches Band bearbeitete
Wafer weist eine Rauhigkeitseigenschaft von Rillen bzw. Schrammen
mit geringer Tiefe auf, welche in der umlaufenden Richtung auf oder
in der Kante als ein Artefakt des Polierens unter Verwendung eines
groben Schleifbandes verlaufen.
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3 ist
eine Teilquerschnittszeichnung eines Wafers gemäß 2 nach der Entfernung von Oberflächenschichten,
wobei die ursprüngliche
Wirkoberfläche 14 des
Substrats freigelegt ist. In dem zweiten Schritt werden Mikrosprünge in den
Oberflächenschichten 14 eingeführt. Wie
vorstehend beschrieben, ist dieser Schritt ein einzigartiges Verfahren
zur Oberflächenentfernung,
welcher für
die Freilegung von Substratmaterial in dem Wiederaufbereitungsverfahren
bestimmt ist. Der Verfahrensschritt ist gestaltet, nur 2 bis 5 μm der Dicke
von dem ursprünglichen
Wafer zu entfernen. Dieses einzigartige Ergebnis wird durch die
kombinierte Wirkung der Schleifmittelaufschlämmung und des Ballens in diesem
einzigartigen Verfahrensschritt dieser Erfindung erreicht.
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Der in diesem Verfahrensschritt verwendete
Ballen ist härter
als 40 (Shore D Skala), um die Einwirkung von Schleifmittelteilchen
gegen die Waferoberfläche
sicherzustellen. Ein Polyurethanbogen ist ein Beispiel für ein geeignetes
Ballenmaterial für
diesen Zweck.
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Die Aufschlämmung sollte eine Schleifmittelteilchenkonzentration
aufweisen, die ausreichend hoch ist, die „Oberflächenentfernung im Läppbetrieb"
zu bewirken. Wenn die Schleifmittelkonzentration niedriger ist, neigt
die Oberflächenentfernung
dazu, in den „Polierbetrieb" überzugehen,
was Kratzer auf der Oberfläche
zurücklässt.
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6 ist
eine Mikrophotographie der durch Aufschlämmungen, die verschiedene Schleifmittelkonzentrationen
aufweisen, bearbeiteten Waferoberflächen. Sie zeigt, daß der Übergang
von der Entfernung im Polierbetrieb zu der Entfernung im Läppbetrieb
eine Funktion der Schleifmittelgröße ist. Wie in den Mikrophotographien
gezeigt, neigt die Waferoberfläche,
welche durch eine Aufschlämmung
mit niedrigerer Konzentration bearbeitet wurde, dazu, Kratzer aufzuweisen,
was auf die „Oberflächenentfernung
im Polierbetrieb" hindeutet, während
die Oberfläche,
welche durch eine Aufschlämmung
mit hoher Konzentration bearbeitet wurde, viele Mikrosprünge aufweist,
was auf die „Oberflächenentfernung
im Läppbetrieb"
hindeutet. Der Übergang
von dem „Polierbetrieb"
zu dem „Läppbetrieb"
tritt bei der Aufschlämmungsvolumenfraktion
von 6% auf. Wie auch in den Mikrophotographien gezeigt, neigt ein
angelegter Druck von höher
als 21 kPa (3 psig) dazu, eine Entfernung im Polierbetrieb zu bewirken.
Es ist bevorzugt, einen Druck von niedriger als 21 kPa (3 psig)
anzulegen.
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Die Viskosität der Aufschlämmung sollte
höher als
2 cP bei Raumtemperatur sein, so daß die Aufschlämmung den
Wafer von der Ballenoberfläche
unter dem ausgeübten
Druck wegtreiben kann und eine ausreichende Schleifmittelteilchenmenge
zwischen die gegenüberliegenden
Oberflächen
des Ballens und des Wafers speisen kann. Aufschlämmungen mit niedrigerer Viskosität neigen
dazu, eine Erschöpfung
von Schleifmittelteilchen zwischen dem Ballen und dem Wafer zu bewirken
und das Verfahren hin zu dem Polierbetrieb zu verlagern, wobei die
Waferoberfläche
durch Verkratzen verschlechtert wird. Die Viskosität wird durch
das Mischverhältnis
von Schleifmittel, Wasser und anderen Additiven, einschließlich Glycerol,
kontrolliert.
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Eine Vielfalt an Materialien kann
für die
Schleifmittelteilchen verwendet werden. Die Teilchen müssen eine
ausreichende Härte
aufweisen, um die auf der Waferoberfläche geschichteten Fremdmaterialien
zu durchbrechen, mit der Maßgabe,
daß die
Aufschlämmung
den Anforderungen der Volumenfraktion und der Viskosität, wie vorstehend
beschrieben, genügt.
Zirkoniumoxid (ZrO2)-, Siliciumcarbid (SiC)-
und Aluminiumoxid (Al2O3)-Teilchen
und ihre Gemische sind Beispiele für geeignete Schleifmittelteilchen
für dieses
Verfahren.
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7 veranschaulicht
die Tiefe der Suboberflächenbeschädigung von
Wafern, welche durch Aufschlämmungen,
die verschiedene Schleifmittelgrößen aufweisen,
bearbeitet wurden. Die Teilchengröße des Schleifmittels beeinflußt auch
die Tiefe der Suboberflächenbeschädigung.
Die Suboberflächenbeschädigungstiefen
der unter Verwendung der gleichen Aufschlämmungen geläppten Wafer sind zum Vergleich
einbezogen. Die Suboberflächenbeschädigungstiefen
wurden durch das Po lierschrittverfahren bewertet.
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Es sollte angemerkt werden, daß das Verfahren
der vorliegenden Erfindung für
jegliche Schleifmittelgröße immer
eine geringere Schadenstiefe als das herkömmliche Läppen ergibt. Um die Schadenstiefe
zu weniger als 10 μm
beizubehalten, ist es bevorzugt, Schleifmittelteilchen zu verwenden,
die kleiner als 16 μm
im durchschnittlichen Durchmesser sind.
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Im Fall des Läppens neigt jegliches Schleifmittel
von kleiner als 6 μm
dazu, Kratzer zu verursachen, und macht es schwierig, eine kratzertreie,
einheitlich mattierte Oberfläche
herzustellen. Die vorliegende Erfindung macht es möglich, eine
solche kratzerfreie, einheitlich mattierte Oberfläche mit
weniger als 10 Mikrometern Oberflächenbeschädigungstiefe herzustellen.
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Jegliche Ein- oder Doppelseitenmaschine,
die für
herkömmliches
Läppen
oder Polieren entworfen wurde, kann verwendet werden, obwohl eine
Doppelseitenmaschine bevorzugt ist, da die Wiederaufbereitung von
gebrauchten Wafern eine komplette Freilegung von Substratmaterial
auf den Vorder- und Rückseiten
erfordert.
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Es ist ersichtlich, daß der Verfahrensschritt
(b) dieser Erfindung einen Ballen (oder ein Ballenpaar) im Gegensatz
zu dem Läppverfahren
einsetzt, das eine Metallplatte (oder ein Plattenpaar) verwendet.
Die Schleifmittelteilchen in der Aufschlämmung werden eher durch den
Ballen als durch die Metallplatte wie im Fall des Läppens gegen
die Waferoberfläche
gestoßen.
Der Ballen schwächt
die Einwirkungskraft ab und verringert die Tiefe der Suboberflächenbeschädigung.
Der resultierende Wafer weist eine deutlich flachere Suboberflächenbeschädigung als
verglichen mit einer durch herkömmliches
Läppen
verusachten auf.
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Die Dickenverringerungsrate (oder
Entfernungsrate) mit diesem Verfahren beträgt weniger als 2 μm/min und
ist deutlich langsamer als die des herkömmlichen Läppens. Die langsame Entfernungsrate
ist vorteilhaft für
die Waferwiederaufbereitung, da der primäre Zweck dieses Verfahrensschritts
die Entfernung von Fremdmaterialien wie Filmen und Dotierungen auf
dem Wafersubstrat und die Freilegung des Substratmaterials mit einem
minimalen Verlust an Dicke ist. Die zur Beseitigung dieser Fremdmaterialien
benötigte
Entfernungstiefe ist sehr klein (normalerweise weniger als 5 μm). Das Läppverfahren
mit seiner hohen Entfernungsrate (typischerweise 5 bis 20 μm/min) bietet
keine ausreichende Kontrolle für
eine solche kleine Entfernung. Es neigt dazu, nicht nur die geschichteten
Fremdmaterialien von der Oberfläche
zu entfernen, sondern auch eine wesentliche Menge an Wafersubstratmaterial
zu entfernen.
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Obwohl dieser Verfahrensschritt einen
Ballen und eine Aufschlämmung
einsetzt, ist das Verfahren ziemlich unterschiedlich vom herkömmlichen
Polieren. Dieser Entfernungsschritt beruht eher auf dem Mikrosprung
auf der Oberfläche
(Läppbetrieb)
als im Schaben der Oberfläche
(Polierbetrieb).
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Der Unterschied zwischen den zwei
Oberflächenentfernungsbetriebsarten
ist aus einer Untersuchung der Waferoberflächen offensichtlich. Die durch
das Verfahren dieser Erfindung bearbeiteten Wafer zeigen eine glanzlose,
getrübte
(oder mattierte) Oberflächenbeschaffenheit,
während
die durch herkömmliches
Polieren bearbeiteten Wafer eine glänzende Oberfläche zeigen.
Mikroskopisch ist die Morphologie der ersteren Oberfläche durch
flache Mikrosprünge
beherrscht, während
die letztere Oberfläche
vollständig
oder fast eigenschaftslos mit gelegentlich flachen Kratzern ist.
Kratzer sind die Artefakte der Schälwirkung durch Schleifmittelteilchen.
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Da die Rückseite eines Wafers zu einer
einheitlich „mattierten"
Oberflächenbeschaffenheit
fertiggestellt werden soll, müssen
die Verfahrensparameter dieses Schrittes sorgfältig kontrolliert werden, um
eine solche Oberfläche
bereitzustellen. Eine Spiegeloberfläche oder eine durch einen Polierbetrieb
verursachte verkratzte Oberfläche
ist schädlich,
da die Rückseite
von der zu bearbeitenden Oberfläche
durch die mattierte Oberflächenbeschaffenheit
unterschieden wird.
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Die Abfolge der Kantenentfernung
und der Oberflächenschichtentfernung
kann umgedreht werden. Jedoch geht die Kantenentfernung bevorzugt
der Oberflächenschichtentfernung
voraus.
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Wafer werden durch die Schleifmittelaufschlämmung während und
nach dem Oberflächenentfernungsschritt
stark verschmutzt und sollten sofort zum nächsten Verfahrensschritt überführt werden,
in dem die Wafer gereinigt und chemisch geätzt werden.
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4 ist
eine Teilquerschnittszeichnung eines Wafers gemäß 3 nach dem chemischen Ätzen.
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Wenn die Fremdmaterialien des gebrauchten
Wafers erst einmal entfernt worden sind und die Substratoberfläche, einschließlich der
Kante, durch die vorherigen Schritte freigelegt wurde, ist der Wafer
für das chemische Ätzen bereit.
Das Ziel des Ätzens
ist es, kleinere Sprünge,
Gitterdefekte und aus den vorhergehenden Verfahrensschritten resultierendes
beanspruchtes Oberflächenmaterial
zu entfernen, und eine 1 bis 5 μm Materialentfernung
pro Seite ist ausreichend, um dieses Ziel in dem Verfahren der Erfindung
zu erreichen.
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Obwohl auch ein Gemisch von Salpetersäure, Flußsäure und
Essigsäure
(HNO3 + HF + (HCOOH)) verwendet werden kann,
ist die für
diesen Ätzschritt
verwendete bevorzugte Chemikalie auf 50 bis 100°C erwärmte 20 bis 45 Gew.-%ige Kaliumhydroxid
(KOH)-Lösung.
Die Lösung
stellt eine bessere Einheitlichkeit und Kontrolle der Dickenentfernung
verglichen mit Säuregemischen
aufgrund der vorstehend beschriebenen Gründe bereit.
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Die durch KOH geätzen wiederaufbereiteten Wafer
der vorliegenden Erfindung zeichnen sich durch fast quadratisch
geformte Ätzgrübchen insbesondere
für {100}-Oberflächenwafer
mit einer durchschnittlichen Größe von weniger
als 20 μm
und einer Rauhigkeit von nicht größer als 0,5 μm Ra aus,
wobei die Grübchen die
Artefakte des KOH-Ätzens
sind, angewendet auf weniger als 10 μm tiefe Oberflächenbeschädigung.
Diese geätzte
Oberfläche
verbleibt in der Rückseite
des Endprodukts.
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Da KOH ein anisotropes Ätzmittel
ist und {100}-Oberflächen
sehr viel schneller als {111}-Oberflächen ätzt, läßt es {111}-Oberflächen zurück. Die
resultierenden Ätzgrübchen weisen
eine „Pyramiden"-Form
in der {100}-Ebene auf. Da {100}-Wafer die Mehrheit der in der Industrie
verwendeten Wafer darstellen, zeigen die meisten durch KOH geätzten Si-Wafer
diese quadratisch geformten Grübchen.
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Wenn KOH die Suboberflächenbeschädigungsschicht
(Schicht mit Mikrosprüngen) ätzt, verursacht das Ätzen keine Ätzgrübchen, da
die Kristallorientierung in der beschädigten Schicht regellos ist.
Die Ätzgrübchen bilden
sich nur, nachdem das Ätzen
alle beschädigten
Schichten entfernt hat und den unbeschädigten Si-Kristall anzugreifen
beginnt.
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8 ist
eine Mikrophotographientafel, welche die Entwicklung von Ätzgrübchen während des Ätzschritts
eines nach dem Verfahren dieser Erfindung verarbeiteten Wafers zeigt,
verglichen mit der Entwicklung von Ätzgrübchen in dem gleichen Verfahrensschritt
mit einem herkömmlich
geläppten
Wafer. Wie in 8 dargestellt,
beginnt der durch die vorliegende Erfindung bearbeitete Wafer innerhalb
5 min Ätzzeit Ätzgrübchen zu
zeigen, während
der herkömmlich
geläppte
Wafer unter der Ätzbedingung
(35% KOH, 50°C)
bis 10 min keinerlei Anzeichen von Ätzgrübchenbildung zeigt. Der geläppte Wafer
begann nach 15 min Ätzdauer, Ätzgrübchen zu
bilden, und es wurde festgestellt, daß die Ätzgrübchengröße danach sehr schnell wuchs.
Grübchengrößen von
kleiner als 20 μm
konnten nicht auf dem geläppten
Wafer erhalten werden, der eine Suboberflächenbeschädigung von tiefer als 10 Mikrometer
aufwies.
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Die Erfinder der vorliegenden Erfindung
schreiben diesen Unterschied im Ätzverhalten
dem Unterschied in der Verteilung von Sprungtiefen der Mikrosprungtiefen
zu. 9 ist eine schematische
Darstellung einer Suboberflächenbeschädigung durch
den Ballen und das Schleifverfahren dieser Erfindung und 10 ist eine schematische
Darstellung einer Suboberflächenbeschädigung durch
herkömmliches
Läppen.
Wie in der 10 gezeigt,
weist der geläppte
Wafer eine breitere Verteilung von Sprungtiefen 16 auf,
und die Grenze zwischen dem beschädigten und dem unbeschädigten Kristall
neigt dazu, mehr gezick-zackt verglichen mit dem durch das Verfahren
der vorliegenden Erfindung bearbeiteten, in 9 gezeigten Wafer zu sein. Diese Zick-Zack-Grenze 18 ist
die Grenzlinie, an der während
des KOH-Ätzverfahrens
das Grübchenwachstum
beginnt. Der Zick-Zack-Teil der Kristallebene ist zu der {111}-Ebene
hin ausgerichtet. Diese wird sehr viel langsamer als die {100}-Ebene geätzt. Wenn
die Chemikalie beginnt, eine solche Zick-Zack-Grenze anzugreifen,
wird die {111}-Ebene durch das Ätzen
leichter freigelegt. Mit anderen Worten, die Ätzgrübchenbildung wird ungleichmäßig durch
die Zick-Zack-Grenze gestartet. Damit erhöht diese Zick-Zack-Grenzlinie
die Wachstumsrate der Grübchengröße, und
die durch das Verfahren dieser Erfindung erzeugten und in 9 gezeigten geraderen Grenzlinien
stellen eine Verringerung der Wachstumsrate der Grübchengröße bereit.
Nach bestem Wissen der Erfinder kann kein herkömmliches Verfahren die kleinen
Grübchengrößen bereitstellen,
welche durch das Verfahren dieser Erfindung erreicht werden.
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Da die Gesamtdickenverringerung durch
die Verfahrensschritte dieser Erfindung so klein ist (normalerweise
weniger als 5 μm),
können
die Lasermarkierungen 8 der ursprünglichen Wafer auch nach dem
Verfahrensschritt der Oberflächenentfernung
und dem Alkaliätzen
immer noch auf der Oberfläche
verbleiben. Diese Lasermarkierungen 8, welche normalerweise
kleine gepunktete Einkerbungen oder Rillen darstellen, können auch
eine Abscheidung von Fremdmaterialien 14 enthalten. Speziell
wenn flüchtige
Metalle wie Aluminium in der Oberfläche in der Lasermarkierung
freigelegt werden, können
die Metalle durch den Wafer migrieren und die Vorderseite des wiederaufbereiteten
Wafers verschmutzen.
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Es ist ein optionaler Verfahrensschritt
dieser Erfindung, ein saures Ätzen
anzuwenden, um solche in den Lasermarkierungen zu findenden flüchtigen
Metalle 14 zu entfernen. H3PO4 und HCl sind bevorzugte Ätzchemikalien,
da sie Metall in einer selektiven Weise ätzen, ohne das Si-Wafersubstrat
zu ätzen.
Es wurde festgestellt, daß auf
40 bis 140°C
erwärmte
Lösungen
von 50 bis 100 Gew.-% H3P O4 flüchtige
Metalle wie Aluminium wirksam entfernen. Während des sauren Ätzens tritt
keine Verringerung der Waferdicke auf.
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Es ist ersichtlich, daß der chemische Ätzschritt
nur angewendet wird, nachdem alle Fremdmaterialien durch die vorhergehenden
Schritte entfernt worden sind, so daß das Substratmaterial einheitlicher
entlang der Oberfläche
geätzt
wird.
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Das Ziel des Ätzens ist es, die Restspannung
freizumachen und durch die Mikrosprünge in den vorhergehenden Verfahrensschritten
verursachte lose Fragmente des Wafersubstrats zu entfernen. Eine
Entfernung von 2 bis 20 μm
der Dicke ist ausreichend, um dieses Ziel zu erreichen.
-
KOH ist eine für diesen Schritt verwendete
bevorzugte Ätzchemikalie,
jedoch kann auch ein HNO3 + HF + (HCOOH)-Gemisch
verwendet werden. Auch die letzteren Chemikalien, welche in Übereinstimmung
mit dem Verfahren dieser Erfindung verwendet werden, ergeben eine
bessere Einheitlichkeit der Dicke als das chemische Ätzen gemäß dem Stand
der Technik, da diese Erfindung die unterschiedliche Ätzrate zwischen dem
Fremdmaterial und dem Wafersubstrat verhindert.
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5 ist
eine Teilquerschnittszeichnung eines Wafers gemäß 4 nach dem Polieren einer der Oberflächen.
-
Der letzte Schritt ist das Polieren.
Einer der größeren Vorteile
des Verfahrens dieser Erfindung ist, daß die während der Entfernung der Oberflächenschichten
verursachte Suboberflächenbeschädigung eine
so geringe Tiefe aufweist, daß der
beschädigte
Bereich mit einer vergleichsweise kleinen Entfernung des Grundkörpers durch
Polieren entfernt werden kann.
-
Dies bringt der Waferwiederaufbereitung
zwei größere Vorteile.
Erstens verringert die kleine Polierentfernung die Verringerung
der Dicke des Wafers während
des gesamten Verfahrens und ermöglicht
den Rücklauf
von dickeren Wafern. Zweitens verringert sie entweder die Polierdauer
oder die Polierschritte (oder beides) und verringert damit die Waferpolierkosten.
Die Polierkosten von Wafern werden mit dem Zunehmen des Waferdurchmessers
wesentlicher. Das Polieren ist ein Chargenverfahren.
-
Aufgrund der begrenzten Größe von verfügbarer Polierausrüstung nimmt
die Anzahl der Stücke,
die in einer einzelnen Charge poliert werden können, mit der Zunahme des Durchmessers
von Wafern ab. Dies ergibt eine wesentliche Zunahme des Polierens
pro einzelnem Wafer. Die Verringerung der Polierentfernung und der
Polier dauer verringert die Polierkosten und die Gesamtkosten des
wiedergewonnenen Wafers wesentlich.
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In einem herkömmlichen Verfahren, in dem
geläppte
Wafer poliert werden, ist es üblich,
ein „Drei-Schritt-Polieren"
oder ein „Quasi-Zwei-Schritt-Polieren"
anzuwenden, in denen die geläppten
Wafer zuerst einem oder zwei Schritten einer „Grundkörper-Entfernungspolitur" unterworfen werden
und dann durch die „Endpolitur"
fertiggestellt werden. Die ersteren Schritte wurden gestaltet, um
die beschädigte
Schicht zu entfernen, und die letzteren Schritte wurden gestaltet,
um die Rauhigkeit der polierten Grundkörperoberfläche zu glätten und eine spiegelartiges
Finish bereitzustellen.
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Ein typischer geläppter Wafer weist eine Suboberflächenbeschädigung von
etwa 10 bis 15 μm
Tiefe auf, und das typische Grundkörperpolieren entfernt 1,5 Mal
die Tiefe der Beschädigung
(oder 15 bis 22 μm), um
der Dickenabweichung des Wafers Rechnung zu tragen. Mit einer typischen
Grundkörperpolierentfernungsrate
von 0,7 bis 0,8 μm/min
sind 20 bis 30 Minuten des Grundkörperentfernungspolierens erforderlich, um
diese Suboberflächenbeschädigung zu
entfernen. Die Grundkörperpolierten
Waferprodukte werden dem abschließenden Polieren unterworfen,
ein Schritt, der üblicherweise
ungefähr
10 bis 15 Minuten dauert. Es ist ein übliches Vorgehen in der Industrie,
den Grundkörperpolierschritt
in zwei Schritte aufzuteilen und ungefähr 10 bis 15 Minuten Polieren
für jeden
Schritt durchzuführen,
einschließlich
des abschließenden
Polierschritts (Drei-Schritt-Polieren). Es ist auch ein übliches
Vorgehen, zwei Grundkörperentfernungspolierer
für jeden
abschließenden
Endpolierer zuzuordnen, da das Grundkörperpolieren fast zweimal mehr
Zeit als die abschließende
Endpolitur in Anspruch nimmt (Quasi-Zwei-Schritt-Polieren). Nach
bestem Wissen der vorliegenden Erfinder wurde bisher kein „Wahres
Zwei-Schritt-Polier"-Verfahren
offenbart, in dem zwei Polierer, entsprechend dem „Grundkörper" und
dem „Abschluß" zugeordnet,
in einem kurzen Zeitcyclus abgestimmt sind. Das Läppverfahren
weist eine Beschränkung
in der Verringerung der Suboberflächenbeschädigung auf, da es ursprünglich gestaltet
worden war, die Dicke von gesägten
Wafern mit einer wirksamen Rate zu verringern.
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Gemäß dem Verfahren dieser Erfindung
beträgt
die durch die Oberflächen schichtentfernung
verursachte Suboberflächenbeschädigung weniger
als 8 μm,
und eine Grundkörperentfernung
von 8 bis 15 μm
(typischerweise 8 bis 10 μm)
ist ausreichend, um die Suboberflächenbeschädigung zu entfernen. Dies ermöglicht,
die Grundkörper-
und Endpolierzeiten zu ungefähr
10 bis 12 Minuten pro Cyclus vollständig abzustimmen, was die Produktivität der Polierer
erhöht
und damit die Verfahrenskosten verringert.
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Obwohl jegliches herkömmliche
Waferpolierverfahren sowohl auf eine als auch auf beide der Vorder- und/oder
Rückseiten
des ursprünglichen
Wafers angewendet werden kann, ist es bevorzugt, die der lasermarkierten
Oberfläche
gegenüberliegende
Seite zu polieren.
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Ein gebrauchter Wafer, der ursprünglich aus
einem Block geschnitten worden war und noch nicht wiederaufbereitet
wurde, weist einige Lasermarkierungen 8 zur ID auf der
Vorderseite oder der polierten Seite auf. Die Lasermarkierungen
sind aus gepunkteten Einkerbungen oder Rillen hergestellte Buchstaben
oder numerische Zeichen und normalerweise 20 bis 50 μm tief. Wenn
der Wafer für Überwachungszwecke
verwendet wird, werden Filme verschiedener Materialien auf dieser
Seite des Wafers abgeschieden, was Materialabscheidungen 14 in
den Einkerbungen oder Rillen der Lasermarkierung zurückläßt. Der
gebrauchte Laser wird zu einer Wiederaufbereitungsdienstleistungsfirma
geschickt.
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Wenn der gebrauchte Wafer zum ersten
Mal durch das Verfahren dieser Erfindung wiederaufbereitet wird,
ist die Gesamtdickenverringerung durch die Verfahrensschritte von 1 nach 3 üblicherweise
so gering wie weniger als 10 μm
(oder weniger wie 5 μm
von sowohl der Vorder- als auch der Rückseite), und in den meisten
Fällen
bleiben die Lasermarkierungen auf der ursprünglichen Vorderseite auch nach
dem Schritt in 3 zurück. Die
der lasermarkierten Oberfläche 14 gegenüberliegende
Polierseite 18 läßt die Lasermarkierung
auf Seite 14 zurück,
nun die (mattierte) Rückseite.
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Der so wiederaufbereitete Wafer wird
zu einer Halbleiterfirma geliefert, dient seinem Zweck, wird der Wiederaufbereitungsdienstleistungsfirma
für den
zweiten Cyclus zurückgeliefert,
durchläuft
die gleichen Verfahrensschritte wie im ersten Wiederaufbereitungscyclus.
Diese Mal weist der Wafer Lasermarkierungen auf der Rückseite
auf. Wieder wird die der lasermarkierten Oberfläche 14 gegenüberliegende
Seite poliert. Dieser Wiederaufbereitungscyclus dauert an, bis der
Wafer zu dünn
wird, um verwendet zu werden, und die Lasermarkierung verbleibt
in den meisten Fällen
bis zum letzten Cyclus auf der Rückseite
(mattierte Seite).
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Die Auswahl der Oberfläche 18 für das Polieren
bringt zwei Vorteile. Der erste Vorteil ist, daß das Zurücklassen der Lasermarkierung
auf der Rückseite
(mattierte Seite) eines Wafers dazu beiträgt, die Vorderseite (polierte
Seite) sauber zu halten. Obwohl die abgeschiedenen Materialien in
der Lasermarkierung durch den wahlweisen Säureätzschritt dieser Erfindung
entfernt werden können,
sind die inneren Oberflächen
der Einkerbungen und Rillen im allgemeinen rauh und können leicht
eine Verunreinigung einfangen.
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Der zweite Vorteil ist, daß das Zurücklassen
der Lasermarkierung ein Mittel zum Verfolgen des Wafers bereitstellt.
Es ist ein übliches
Vorgehen in der Halbleiterindustrie, speziell wenn die Wafer mit
größerem Durchmesser
beteiligt sind, eine Aufzeichnung der Historie jedes Wafer zu behalten,
um das Risiko der Kreuzverunreiningung zu minimieren.
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Die Dicke von gemäß dem Verfahren dieser Erfindung
wiederaufbereiteten Wafern ist nur leicht dünner als die Startdicke der
Wafer vor der Bearbeitung. Tabelle 1 faßt die Entfernung für jeden
Verfahrensschritt zusammen, wenn ein Wafer im ersten Cyclus wiederaufbereitet
wird. Tabelle
1
Oberflächenentfernung
in jedem Verfahrensschritt
-
Vom zweiten Wiederaufbereitungscyclus
an hat der Wafer die Lasermarkierung auf der Rückseite, und 8 bis 15 μm Polierentfernung
wird auf die Vorderseite 18 ausgeübt. Wie in der Tabelle gezeigt,
beträgt
die Dickenverringerung eines Wafers während des gesamten Wiederaufbereitungsverfahrens
weniger als 30 μm und
kann so klein wie 12 μm
sein. Um eine solche geringe Gesamtentfernung zu erreichen, ist
die Verwendung der Ballen- und Schleifmittelaufschlämmungs-Verfahrensschritte
dieser Erfindung erforderlich.
-
Die durch die vorstehend beschriebenen
Verfahrensschritte wiederaufbereiteten Wafer weisen die folgendenden
Eigenschaften auf:
-
- 1) Die wiederaufbereiteten Wafer dieser Erfindung
sind um nur weniger als 30 μm
dünner
als die ursprünglichen
Wafer.
- 2) Die wiederaufbereiteten Wafer dieser Erfindung weisen auf
der Rückseite
fast quadratisch geformte Ätzgrübchen mit
einer durchschnittlichen Größe von weniger
als 20 μm
und eine Rauhigkeit von nicht größer als 0,5 μm (Ra) auf,
welche die Artefakte des auf weniger als 10 Mikrometer tiefe Suboberflächenbeschädigung angewendeten
KON-Ätzens
sind. Es ist bemerkenwert, daß kein
Wiederaufbereitungsverfahren des Standes der Technik eine Suboberflächenbeschädigung von
solcher geringen Tiefe erreichen kann und dementsprechend eine solche
kleine Ätzgrübchengröße auf der
Rückseite.
- 3) Der wiederaufbereitete Wafer dieser Erfindung zeichnet sich
auch durch die auf einer der Oberflächen zurückgebliebenen ursprünglichen
Lasermarkierungen aus. Kein im Stand der Technik offenbartes Wiederaufbereitungsverfahren
kann eine Entfernung bereitstellen, die klein genug ist, die ursprünglichen
Lasermarkierungen auf der Oberfläche
zurückzulassen.
- 4) Es ist ein bevorzugtes Merkmal der wiederaufbereiteten Wafer
dieser Erfindung, auf der Rückseite
ursprüngliche
Lasermarkierungen aufzuweisen.
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Wafer, die einen Durchmesser von
etwa 200 mm (8 In.) aufweisen, weisen eine Standarddicke von 725 μm nach SEMI-Bestimmungen
auf, und Wafer, die einen Durchmesser von etwa 150 mm (6 In.) aufweisen, weisen
eine Standard-SEMI-Standarddicke
von entweder 625 μm
oder 675 μm
auf. Die Abweichung der Dicke kann ± 15, ± 20, ± 25 μm oder ± 50 μm betragen, abhängig von
dem Qualitätsgrad
oder der Größe. Die
wiederaufbereiteten Wafer dieser Erfindung, die einen einzelnen
Wiederaufbereitungscyclus durchlaufen haben, weisen, wenn mit dem
ursprünglichen
Wafer verglichen, eine Dickenverringerung von weniger als 30 μm auf. Mit
anderen Worten, die wiederaufbereiteten Wafer weisen eine Dicke
auf, welche um nicht mehr als 30 μm dünner als
die Standarddicke von Erstwafern desselben Durchmessers ist.