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Hintergrund
der Erfindung
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Technisches
Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft
allgemein automatisch gesteuerte Matrixschalt- systeme und insbesondere
Verfahren und ein Gerät
zur automatischen und wahlweisen Herstellung von Querverbindungsschaltungsfunktionen
in einem Telefonsystem.
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Stand der Technik
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Shun-ichi Tominaga et al.: „Automated
MDF System For Switching System", Fujitsu-Scientific and Technical
Journal, JP, Fujitsu Limited, Kawasaki, Vol. 28, Nr. 3, 1992; Seiten
422–438
beschreibt ein automatisches Hauptverteilungsrahmen (MDF)-System, das
ausgelegt ist, um das MDG-System eines Schaltsystems mit Fernsteuerung
und automatischer Verbindung zu bilden. Das MDF-System querverbindet zwischen
den Anschlußkabeln
und den Bürogerätekabeln
durch eine Drahtverbindung. Bis jetzt wurde das Verbinden manuell
vorgenommen und eine Automatisierung dieser Tätigkeit für Telefondienste war seit langer
Zeit erstrebenswert. In diesem System verbindet ein Hochpräzisionsroboter
die Telefonleitung durch Einführen
miniaturisierter Kontaktstifte in Schnittpunktslöcher in einer Matrixtafel.
Ein einziges automatisiertes MDF-System kann bis zu 2100 Bürogerätekabelanschlüsse bedienen
und ein größeres, automatisiertes
MDF-System kann durch den Betrieb mehrerer Systeme parallel zueinander
ausgeführt sein.
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Nach einem ersten Ziel der vorliegenden
Erfindung weist ein Verfahren zum Transport eines Verbindungsstifts
ein Mittel zum Aufnehmen und Setzen des Stifts in und von individuellen
Verbindungsorten in einer Schaltmatrix auf:
- (a) Bewegen
eines Transportwagens des Mechanismus wahlweise in eine von zwei
entgegengesetzten Richtungen entlang einem ersten Pfad, und
- (b) Bewegen des Transportwagens wahlweise in eine von zwei gegenüberliegenden
Richtungen entlang einem zweiten Pfad senkrecht zu dem ersten Pfad,
wobei erster und zweiter Pfad in einer Transportebene parallel zu
der Matrix angeordnet sind, gekennzeichnet durch
- (c) Begrenzen der Bewegung des Transportwagens auf nur einen
von dem ersten und zweiten Pfad gleichzeitig durch wahlweise Verhinderung
der Bewegung des Transportwagens entlang dem ersten und zweiten
Pfad unabhängig
voneinander;
wobei die Bewegung des Transportwagens in den Schritten
(a) und (b) durch denselben Antriebsmotor in Verbindung mit einem
Antriebskabel und Leerlaufscheiben gesteuert wird, und
wobei
der Antriebsmotor die einzige Quelle für eine Bewegung erzeugende
Kraft für
den Transportwagen entlang dem ersten und zweiten Pfad ist, und
die Bewegung entlang dem ausgewählten
Pfad durch positives Blockieren der Bewegung entlang dem anderen Pfad
in Schritt (c) bewirkt wird, und
- (d) Bewegung des Transportwagens in eine von zwei ausgewählten gegenüberliegenden
Richtungen entlang einem dritten Pfad, senkrecht zu der Transportebene
durch den Antriebsmotor,
wobei Schritt (c) einschließt, die
Bewegung des Transportwagens zu nur einem Pfad von dem ersten, zweiten
und dritten Pfad gleichzeitig begrenzt ist, durch wahlweises Verhindern
einer Bewegung des Mechanismus entlang den anderen zwei der Pfade, und
wobei
der Antriebsmotor die einzige Quelle für eine Bewegung erzeugende
Kraft für
den Mechanismus entlang dem einen, zweiten und dritten Pfad ist,
und die Bewegung entlang nur dem ausgewählten Pfad durch positives
Verhindern der Bewegung des Mechanismus entlang der zwei nicht ausgewählten Pfade
bewirkt wird.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der
vorliegenden Erfindung besitzt ein Gerät zum Transportieren eines
Verbindungsstiftes zu und von einzelnen Verbindungsorten in einer
Schaltmatrix, um Verbindungen zwischen mit der Schaltmatrix verbundenen
externen Leitungen herzustellen und zu unterbrechen, folgendes:
Bestückungseinrichtung
zum Zurückgewinnen
des Verbindungsstifts von einem ersten Verbindungsort der Schaltmatrix
und Positionieren des Verbindungsstiftes in einer zweiten Verbindungsposition
in der Schaltmatrix, wobei die Bestückungseinrichtung wahlweise
in einer horizontalen, vertikalen oder nach innen orthogonalen Richtung
relativ zu einer Ebene parallel zu der Schalttafel wahlweise angetrieben wird,
einen
Antriebsmotor zum Antreiben der Bestückungseinrichtung zu Positionen
angrenzend an die Schaltmatrix entsprechend dem ersten und zweiten Verbindungsort,
ein
Antriebskabel, das an dem Antriebsmotor und der Bestückungseinrichtung
zum Übertragen
einer Bewegungskraft auf die Bestückungseinrichtung vorgesehen
ist, und
eine Reihe von Leerlaufscheiben, wobei die Scheiben
das Antriebskabel über
die Bestückungseinrichtung
lenken, damit die Bewegungskraft zur Bewegung der Bestückungseinrichtung
aufgewendet wird,
wobei der Antriebsmotor einen einzigen Motor
besitzt und die einzige Quelle zu einer Bewegung erzeugenden Kraft
ist, um die Bestückungseinrichtung
in der horizontalen, vertikalen und nach innen orthogonalen Richtung
anzutreiben.
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Die vorliegende Erfindung stellt
eine ferngesteuerte Schaltmatrix bereit, die einen kostengünstigen
und effizienten Mechanismus zum wahlweisen Entfernen von Verbindungsstiften
von und zum Einsetzen der Verbindungsstifte in die Matrixverbindungslöcher besitzt.
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Die vorliegende Erfindung schafft
ebenfalls einen einfachen ferngesteuerten Mechanismus zur genauen
Positionierung eines Verbindungsstifts entlang von drei orthogonal
stehenden Bewegungsachsen.
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Die Erfindung schafft ebenfalls ein
verbessertes Verfahren zur Translation eines Aufnehm- und Setzmechanismus
für Matrixverbindungsstifte.
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In einem Beispiel verwendet ein Aufnahme- und
Setzmechanismus, der zur Verwendung mit dem Matrixzusammenbau und
der Verbindungsstiftanordnung aus US-A-5 456 608 geeignet ist, nur einen
einzigen Schrittmotor zur Translation des Mechanismus entlang aller
drei orthogonaler Achsen. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird ein einziges Antriebskabel durch den einzigen Schrittmotor
angetrieben und durch eine Reihe von Leerlaufscheiben zu einer horizontalen,
vertikalen und transversalen zu der Matrix gerichteten Bewegung
gelenkt. Obere und untere horizontale Transportblöcke sitzen
entlang entsprechend oberen und unteren horizontal ausgerichteten
Trägerrohren.
Die Leerlaufscheiben für
das Antriebskabel sind auf einem dieser Blöcke angeordnet, was den zu
bewegenden Blöcken
es gestattet, entlang ihrer entsprechenden Trägerrohre bewegt zu werden,
nachfolgend auf ein Lösen
einer normalerweise zugreifenden horizontalen Blockbremsenanordnung,
während
vertikal Aufnehmerplatten-Bremsen im Eingriff bleiben. Ein Transportwagen
fährt ähnlich entlang
links und rechts vertikal orientierter Trägerrohre, die entweder an ihren
oberen und unteren Enden an den oberen bzw. unteren Transportblöcken befestigt
sind. Die vertikalen Trägerrohre
und der vertikale Transportwagen bewegen sich folglich horizontal
mit den horizontalen Trägerblöcken. Das Antriebskabel
endet an dem vertikalen Transportwagen, damit der Wagen vertikal
entlang den vertikalen Trägerrohren
laufen kann, wenn der horizontale Block bremst und die Aufnehmerplattenscheibenbremse
eingreift und die vertikale Wagenbremse gelöst ist.
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Eine Aufnehmerplatte ist auf dem
vertikalen Wagen befestigt und über
Verbindungsstangen mit einer um eine horizontale Achse drehbaren
Scheibe verbunden, die parallel zu den horizontalen Trägerrohren
ausgerichtet ist. Die Enden des Antriebskabels sind an dieser Scheibe
befestigt. Eine auf dem Wagen befestigte Bremse ermöglicht eine
ausgewählte
Drehung der Aufnehmerplattenscheibe, um eine gesteuerte Bewegung
eines einen Verbindungsstift haltenden Aufnehmers hin und weg von
der Matrix zu erzielen.
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Die Bewegung des Aufnehmers ist in
einer der drei orthogonal zueinander stehenden Richtungen (d. h.
horizontal, vertikal und in die Tiefe) wird durch Lösen der
Bremse entweder für
die horizontalen Transportblöcke,
den vertikalen Wagen bzw. die Aufnehmerplattenscheibe erzielt, während die
anderen Bremsen im Eingriff bleiben. Genaues horizontales und vertikales
Bremsen wird erreicht durch eine Reihe von longitudinal beabstandeten
Schlitzen in den horizontalen und vertikalen Trägerrohren, wobei die Schlitzabstände den
Abständen
zwischen zwei Kontaktlöchern
in der Matrix entsprechen. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
sind aufeinanderfolgende Schlitze entlang dem Umfang in zwei Reihen versetzt
zueinander, um den erforderlichen Abstand zwischen zwei Schlitzen
bereitzustellen. Zwei Solenoide, einer für jede Reihe von Schlitzen,
sind an dem oberen Transportblock vorgesehen und jedes besitzt einen
Verriegelungsarm, der kraftvoll vorsteht, um mit einem der Schlitze
in Eingriff zu gelangen, wenn der Solenoid stromlos ist. Wenn ein
Solenoid unter Strom steht, wird sein Verriegelungsarm von einem
Schlitz zurückgezogen
und erlaubt somit die Bewegung des horizontalen Transportblocks
mit dem Antriebskabel. Ähnliche
Solenoide sind auf den vertikalen Wagen vorgesehen. Obwohl durch
Strombeaufschlagung Bremssolenoide für nur eine Bewegungsrichtung
gleichzeitig unter Strom stehen, sind das einzige Antriebskabel
und der einzige Antriebsmotor in der Lage, um wahlweise den Aufnehmer
in eine der drei Richtungen zu bewegen.
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Die obigen und weitere Ziele, Merkmale
und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden bei Betrachtung der
nachfolgenden detaillierten Beschreibung von spezifischen Ausführungsformen
dieser, insbesondere in Verbindung mit den zugehörigen Figuren deutlich, wobei
gleiche Bezugszeichen in verschiedenen Zeichnungen verwendet werden,
um gleiche Bauteile zu bezeichnen. Es zeigt:
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1 eine
Draufsicht auf eine Verbindungsmatrix von vorn.
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1a eine
detaillierte Draufsicht auf einen kleinen Ausschnitt der Matrix
aus 1.
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2 eine
auseinandergezogene perspektivische Ansicht in teilweisem Schnitt
eines Abschnitts der Matrix aus 1.
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3 ein
schematisches Diagramm einer Matrix der in 1 dargestellten Art, die zur wirkungsvollen
Nutzung der Verbindungen unterteilt ist.
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4 eine
Ansicht eines Aufrisses und Teilabschnitts eines Schaltkreisverbindungsstiftes,
der zur Herstellung von Verbindungen zwischen den Spuren in der
Matrix aus 1 verwendet
wird.
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5 eine
diagrammatische Schnittansicht im Aufriß von einem Abschnitt eines
Matrixaufbaus aus 1,
der die Weise verdeutlicht, in der ein Schaltkreisverbindungsstift
und externe Verbindungspfosten in den Matrixaufbau eingreifen.
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6 eine
perspektivische Ansicht eines Transportmechanismus zur wirkungsvollen
dreidimensionalen Bewegung eines Schaltkreisverbindungsstifts relativ
zu dem Matrixaufbau aus 1.
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7 ein
schematisches Diagramm des Antriebskabelabschnitts des in 6 dargestellten Transportaufbaus.
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8 eine
schematische Darstellung der Verbindungsstiftaufnehmerplatte, die
von dem Transportmechanismus aus 6 getragen
ist.
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9 eine
schematische Darstellung eines solenoidbetätigten Bremsmechanismus, der
mit dem Transportaufbau aus 6 verwendet
wird, die Figur zeigt die Bremse sowohl in ihrem freigegebenen als auch
eingreifenden Zustand.
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10 eine
diagrammatische Seitenansicht der Aufnehmerplatte und ihres Betätigungsmechanismus.
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11 ein
elektrisches Blockdiagramm des Systems zur Steuerung des Transportmechanismus und
der Aufnehmerplatte aus Fig. 6.
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Mit Bezug auf 1, 1a und 2 der beiliegenden Zeichnungen:
Ein Matrixaufbau 10 besitzt vier gestapelte ebene Schaltplatten 11,13, 15 und 17 mit im
wesentlichen rechteckiger Form. Wie in Fig.
2 dargestellt ist die Schaltplatte 11 die erste
oder obere Platte und wird hierin nachfolgend als Aufschalterplatte
bezeichnet. Schaltplatte 13 ist die zweite Platte und wird
nachfolgend als Anschlußrufplatte
bezeichnet. Die Schaltplatte 15 ist die nächste Platte
in der Abfolge und ist nachfolgend als Spitzenschaltplatte bezeichnet.
Schaltungsplatte 17 ist die untere Platte und wird nachfolgend
als Spitzenanschlußplatte
bezeichnet. Bezeichnungen wie „oben"
und „unten" werden
hier nur zur Bequemlichkeit verwendet und sind nicht als Beschränkung der
Orientierung des Matrixaufbaus 10 zu interpretieren. Eine
elektrisch isolierende, ebene Platte 12 ist angrenzend
zwischen den Schaltplatten 11 und 13 angeordnet
und erstreckt sich im wesentlichen in Breite und Länge mit diesen
Platten. Eine ähnliche
Isolationsplatte 14 ist zwischen den Schaltungsplatten 13 und 15 angeordnet,
und eine weitere Isolatorplatte 16 ist zwischen den Schaltplatten 15 und 17 angeordnet.
Die Schalt- und Isolatorplatten sind durch mehreren Nieten oder dergleichen
zusammengepreßt,
um einen kompakten Matrixaufbau zu schaffen, bei dem jede Isolatorplatte
an jeder ihrer Seiten an der angrenzenden Schaltplatte anliegt.
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Mehrere Matrixlöcher 20 sind durch
den gesamten Aufbau einschließlich
sämtlicher
sieben Platten 11–17,
in einer Richtung senkrecht zu der Plattenoberfläche gebohrt oder sonstwie geformt. Die
Matrixlöcher 20 sind
in Mustern oder Gruppen wie in US = A-5456608 geformt.
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Auf der Oberseite (d. h. freiliegende)
Oberfläche
der Schaltklingelschaltungsplatte 11 sind mehrere leitende
Schaltklingelspuren 21 üblicherweise
auf die Plattenoberfläche
durch bekannte Techniken plattiert. Jede Spur oder jede Leiter 21 erstreckt
sich entlang einer entsprechenden Reihe von Matrixlöchern 20,
wobei jede Reihe von Matrixlöchern 20 im
Schaltplatte 11 eine entsprechende Spur 21 besitzt.
Entsprechende Aufschaltspuren 22 sind auf die Unterseite
(d. h. innen) der Schaltplatte 11 in genauer Übereinstimmung
mit den entsprechenden Spuren 21 auf der gegenüberliegenden
Seite der Platte 11 plattiert. Sich durch die Platte erstreckende
Matrixlöcher 20 sind
in herkömmlicher
Weise elektrisch leitend plattiert, um Buchsen 30 zur Verbindung
ihrer entsprechenden Spuren 21 und 22 an jedem
Loch 18 zu bilden. Zusätzlich
zu den verbindenden Spuren 21 und 22 dienen Buchsen 30 dazu,
die Verbindung zwischen den Schaltungsplatten in der unten beschriebenen
Weise zu gestatten.
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Die Anschlußrufschaltplatte 13 besitzt
mehrere Anschlußrufspuren 23,
die linear und parallel voneinander beabstandet auf ihrer Oberseite
angeordnet sind. Identische Mehrfachanschlußrufspuren 24 sind
auf der Unterseite der Platte 1
3 in präziser Übereinstimmung
mit den entsprechenden Spuren 23 angeordnet. Plattierte
Buchsen 30 sind ebenfalls in den Matrixlöcher 20 der
Platte 13 vorgesehen. Spuren 23 und 24 erstrecken
sich entlang den entsprechenden Spalten der Löcher 20 und sind elektrisch
durch Buchsen 30 verbunden. Die Anschlußrufspuren 23 und 24 erstrecken
orthogonal relativ zu den Schaltrufspuren 21 und 22 auf
der Schaltplatte 11.
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Auf der Spitzenschaltplatte 15 sind.
Schaltspitzenspuren 25 und 26 an der oberen bzw.
der unteren Seite der Platte vorgesehen, in einem Feld, das identisch
zu den Spuren 21 und 22 der Schaltplatte 11 ist,
d. h. orthogonal zu Spuren 23 und 24 der Schaltplatte 13.
Auf der Spitzenschaltplatte sind gegenüberliegende Anschlußspitzenoberflächenspuren 27 und 28 parallel
zu den Spuren 23 und 24 angeordnet. Es versteht
sich daher, daß die
Schaltspuren auf Schaltplatten 11 und 15 parallel
zueinander; aber orthogonal zu den Spuren auf Schaltplatten 13 und 17 angeordnet
sind.
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Die Spuren und Buchsen 30 auf
jeder Platte sind von Spuren und Buchsen auf nachfolgenden Schaltplatten
durch die angrenzenden Isolatorplatten 12, 14 und 16 isoliert,
die zwischen angrenzenden aufeinander folgenden Schaltplatten positioniert
sind. Es versteht sich jedoch, daß jede Schaltrufspur auf Schaltplatte 11 Beispielsweise
elektrisch zu einer anderen Anschlußrufspur auf Schaltplatte 13 durch Herstellung
einer Verbindung zwischen, Buchsen auf den zwei Schaltplatten an
dem Matrixort, in dem sich die zwei orthogonalen aufeinander beziehenden Spuren
kreuzen, hergestellt werden kann. Ein Schaltplattenverbindungsstift 40 zur
Herstellung einer solchen Verbindung ist in der nachfolgend näher beschriebenen 4 dargestellt.
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In herkömmlichen Schaltmatrizen nach
dem Stand der Technik kann jede horizontale Spur (z. B. Schaltrufspur)
und vertikale Spur (beispielsweise Anschlußrufspur) sich in Längsrichtung
vollständig über ihre
entsprechenden Matrixplatten erstrecken. Wenn eine horizontale Spur überbrückt oder
verbunden ist mit einer vertikalen Spur, sind alle auf diesen Spuren angeordneten
Verbindungslöcher
für andere
Verbindungen nicht verfügbar.
Wenn zu Zwecken des leichteren Verständnisses wir annehmen, daß die Matrix N
horizontale Spuren und N vertikale Spuren besitzt, so wird deutlich,
daß nur
N-Verbindungen auf der Matrix hergestellt werden können, obwohl
N2-Matrixlöcher vorhanden sind. In dem
erwähnten
Dokument US-A-5 456 608 ist eine Technik zum Ausdehnen der Verbindungskapazität einer
Matrix von einer bestimmten Größe beschrieben,
in dem Unterbrechungen in den Spuren vorgesehen sind, um wirkungsvoll Untermatrizen
der Gesamtmatrix bereitzustellen. In der Patentanmeldung ist das
bevorzugte Ausführungsbeispiel
dieses Merkmals als ein Abstand oder eine Unterbrechungslinie vorgesehen,
die sich diagonal über
die Matrix erstreckt, um zwei Untermatrizen zu bilden, wodurch die
Anzahl der Verbindungspunktkapazitäten der Gesamtmatrix effektiv
von N auf 2N – 1
steigt. Die Technik kann durch weiteres Unterteilen, beispielsweise
in vier Untermatrizen, wie in 3 schematisch
dargestellt, fortgesetzt werden. Insbesondere kann Matrix 33 in
vier gleiche Kapazitätsuntermatrizen
unterteilt werden, wodurch vier entsprechende Quadranten durch horizontale
und vertikale Unterbrechungs- oder Abstandslinien gebildet werden.
In dem Ausführungsbeispiel
ist die Matrix 33 quadratisch mit zehn horizontalen Reihen
von Verbindungslöchern
und zehn vertikalen Reihe von Verbindungslöchern. Die horizontalen Spuren
sind, anstatt sich über
die gesamte Matrix zu erstrecken, zwischen der fünften und sechsten Spalte von
Löchern
unterbrochen. Ähnlich
sind die vertikalen Spuren zwischen der fünften und sechsten Reihe der
Löcher
unterbrochen. Folglich ist jede horizontale Spur koplanar und kolinear
mit, jedoch elektrisch isoliert von einer anderen Spur auf der angrenzenden
Untermatrix angeordnet. Das Ergebnis besteht darin, daß vier elektrisch
isolierte Fünf-mal-fünf-Untermatrixen denselben
Platz wie eine Zehn-mal-zehn-Matrix beanspruchen. Diese Anordnung
erlaubt zwanzig Verbindungen über
die Untermatrizen, während
nur zehn Verbindungen in der entsprechenden einfachen Matrix 33 ohne
Bereitstellung der Unterbrechungen in den Spuren. Es ist wichtig,
daß die
Untermatrizen durch bloße
Trennung der Spuren an den vorgesehenen Isolations- und Trennorten
gebildet sind und nicht durch physikalisches Positionieren von Untermatrizen
an verschiedenen Bereichen des Aufbaus. Dies wiederum hätte zur
Folge, daß der
Raum zwi schen aufeinanderfolgenden vertikalen Zeilen und Löchern 20 konstant
ist, unabhängig
davon, ob die Spalten in derselben Untermatrix oder in angrenzenden
Untermatrizen sind. Ähnlich
ist der Abstand zwischen aneinandergrenzenden horizontalen Reihen von
Verbindungslöchern 20 deren
Abstand unabhängig
davon ist, ob die Reihen in derselben Untermatrix oder in angrenzenden
Untermatrizen sind. In der Folge ist die Kapazität der Matrix verdoppelt, ohne
Vergrößerung der
physikalischen Abmessungen oder des Platzes für den Aufbau.
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Schaltungsverbindungsstift 40 ist
ein längliches
Element, das einen Griff 41 an seinem proximalen Ende und
eine konische Spitze 43 an seinem distalen Ende. Griff 41 ist
im allgemeinen zylindrisch mit einem vorbestimmten Durchmesser und
einem kegelförmigen
proximalen Ende. Stift 40 besteht aus einem elektrisch
isolierenden Kunststoffmaterial, das in gewissem Maße beweglich
ist (d. h. biegbar um seine Längsachse),
um ein Brechen auszuschließen,
wenn der Stift Biegekräften
oder außerhalb
der Längsachse
verlaufenden Kompressionen ausgesetzt ist, jedoch hinreichend starr,
um den Stift durch einen Satz von ausgerichteten Matrixlöchern 20 in
dem Matrixaufbau 10 einzusetzen. In dieser Hinsicht ist
der Durchmesser des Stifts kleiner als der Innendurchmesser des
Buchsenkontakts 30. Ein ringförmiger Anschlagflansch 45 erstreckt
sind radial von dem Stift 40 an einer Stelle näher zu dem
proximalen Ende als zum distalen Ende des Stifts. Proximal von dem
Anschlag 45 besitzt der Stift einen kurzen Zylinderabschnitt 44 mit
einem zu dem Durchmesser des Griffs 41 ähnlichen Durchmesser. Zwischen
Abschnitt 44 und Griff 41 ist ein kurzer Abschnitt 46 mit
vermindertem Durchmesser vorgesehen, der sich distal von dem Griff 41 erstreckt
und in einem erweiterten Kegelstumpfabschnitt 47 endet,
der den Abschnitt 44 beendet. Anschlagflansch 45 besitzt
einen Durchmesser größer als
der des Lochs 20 und trennt den Stift in einsetzbare und
nicht einsetzbare Längenabschnitte.
Speziell der einsetzbare Stiftabschnitt ist von dem Anschlagflansch 45 beabstandet
angeordnet, wobei die Einstecktiefe in ein Matrixloch 20 durch Anlegen des
Flansches 45 gegen die freiliegende Oberfläche der
Schaltplatte 11 begrenzt ist. Die Länge des einsteckbaren Abschnitts
des Stiftes 40 ist derart, daß die distale Spitze 43 sich
durch und hinter der unteren Schaltplatte 17 erstreckt,
wenn der Stift vollständig
in den Matrixaufbau eingesetzt ist (vgl. Fig.
5).
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Der Abschnitt des vollständig eingesetzten Stifts 40,
der sich zwischen der Kontaktbuchse 30 der Schaltungsplatten 11 und 13 erstreckt,
ist von einer Ringkontakthülse 47 aus
elektrisch leitendem federartigem Material umgeben. Eine ähnlich angeordnete Spitzenkontakthülse 49 erstreckt
sich gleichzeitig zwischen der Kontaktbüchse 30 der Schaltungsplatten 15 und 17.
Wenn nicht belastet (d. h. radial nicht komprimiert), besitzen Hülsen 47 und 49 einen
geringfügig
größeren Durchmesser
als der Innendurchmesser der Kontaktbuchse 30. Wenn der
Stift 40 vollständig
in das Matrixloch 20 eingesetzt wird, erstreckt sich die
Hülse 47 zwischen
und ist radial zusammengepreßt
durch ausgerichtete Kontaktbuchse 30 auf der Schaltrufplatte 11 und
Anschlußrufplatte 13.
Die radiale Kompression der elastischen Leiterhülse stellt einen positiven
elektrischen Kontakt zwischen der Hülse und der Kontaktbuchse sicher,
wodurch die Verbindung zwischen den entsprechenden Schaltrufspurleitern 21 und 22 und
den Anschlußrufspurleitern 23, 24 sichergestellt
wird. Eine ähnliche
Verbindung wird zwischen den Schaltspitzenspurleitern 25, 26 und
den Anschlußspitzenspurleitern 27, 28 durch Ringhülse 49 hergestellt.
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Es versteht sich, daß jedes
Paar von übereinander
angeordneten Schaltrufspuren 21, 22 elektrisch
mit einem übergeordneten
Paar von Anschlußrufspuren 23, 24 durch
einfaches Einführen
eine Stiftes 40 in ein Matrixloch 20 verbunden
werden kann, das dem Kreuzungsort des gespurten Paares entspricht,
das verbunden werden soll. Die Spitzenspuren für denselben Anschluß und die
Spitzenspuren für
dieselbe Schalterleitung kreuzen sich in demselben Matrixloch 20,
so daß eine
vollständige
Wähl- und
Rufverbindung zwischen dem Anschluß und dem Schalter mit einem einzigen
Schaltungsverbindungsstift 40 hergestellt werden kann.
Stift 40 kann manuell oder mechanisch eingesetzt und entfernt werden,
indem der proximale Griff 41 ergriffen und der Stift axial
in die gewünschte
Richtung bewegt wird. Das kegelförmige
distale Ende 43 des Stifts erleichtert das Einführen in
Löcher 20,
indem der Stift in einem gewissen Maße flexibel ausgelegt ist,
ist eine geringe axiale Fehlausrichtung des Stifts während des
Einfügens
nicht hinderlich und wichtiger noch, verursacht kein Brechen des
Stifts aufgrund einer axialen Biegebelastung.
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Nachfolgend mit Bezug auf 5: Eine diagrammatische
Querschnittsdarstellung einer Matrix 10 ist bereitgestellt,
die einen Schaltkreisverbindungsstift 40 zeigt, der in
ein Matrixloch 20 mit den Kontakthülsen 47, 49 die
Spurleiter an unterschiedlichen Schaltplatten verbindend eingeführt ist.
Insbesondere Kontakthülse 47 verbindet
einen Kontakt 30 auf Schaltplatte 11 mit einem
ausgerichteten Kontakt 30 auf Schaltplatte 13. Ähnlich verbindet
Kontakthülse 49 einen
Kontakt auf Schaltplatte 15 mit einem ausgerichteten Kontakt 30 auf
Schaltplatte 17.
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Ebenfalls in Diagrammen in 5 dargestellt sind mehrere
Drahtwickelpfosten, die verwendet werden, um externe Verbindungen
für den
Matrixaufbau herzustellen. Pfosten 51, beispielhaft für viele solche
verwendeten Pfosten, wird verwendet um externe Verbindungen zu den
Spurleitern 27, 28 auf Schaltplatte 17 bereitzustellen,
ist ein elektrisch leitender Pfosten mit quadratischem Querschnitt,
wobei der Pfosten in Längsrichtung
quer zu der Matrix in eine plattierte Leiterbuchse in einem geeigneten durch
die Schaltplatte 17 gebildetes Quadratloch 50 eingesetzt
wird. Mehrere von diesen Löchern 50 sind ebenfalls
in 1 dargestellt, wobei
sie in Reihen entlang dem Boden des Matrixumfangs angeordnet sind.
Drahtwickelpfosten 51 ist durch den Verbinder in Loch 50 durch
einen Preß-
oder Festsitz aufgenommen, um einen ausreichenden elektrischen Kontakt
mit Spurleitern 27, 28 sicherzustellen, die sich entlang
der Schaltungsplatte 17 hinter den Matrixlöchern 20 erstrecken.
Um Positionsfestigkeit des Pfostens 51 im Loch 50 sicherzustellen,
ist die Verbindung von Pfosten und Loch an der freiliegenden Oberfläche der
Schaltungsplatte 17, wie dargestellt, gelötet oder
in sonstiger Weise verstärkt.
Anschlußwählleitung 52 für ein bestimmtes
Anschlußdrahtpaar erstreckt
sich von einem Kabel, das mehrere Anschlußdrahtpaare enthält zu Pfosten 51,
wo es um den Pfosten 51 in einer einen ausreichenden elektrischen
Kontakt sicherstellenden Weise gewickelt ist.
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Drahtwickelpfosten 53, als
Beispiel von vielen solcher Pfosten, um externe Verbindungen zu den
Spurleitern 25, 26 auf der Schaltplatte bereitzustellen,
steht senkrecht in einem plattierten Buchsenverbinder in einem geeignet
vorbereiteten Loch in der Schaltplatte 15. Zugang zu der
Bohrung in Platte 15 wird durch eine entsprechend ausgerichtete
Bohrung 54 in Schaltplatte 17 bereitgestellt.
Mehrere solcher Löcher 54 sind
in 1 dargestellt, wobei
die Löcher in
Reihen angeordnet sind, die sich entlang der linken Seite des Matrixumfangs
erstrecken. Löcher 54 sind nicht
leitend plattiert, um als Leiter zu dienen, statt dessen sind sie
bloß als
Zugang zu den plattierten Löchern
in Schaltungsplatte 15 durch ähnlich ausgerichtete Zugangslöcher in
der zwischenliegenden Isolationsplatte 16 vorgesehen. Pfosten 53 steht
in Eingriff mit dem plattierten Loch in Schaltkreis 15 durch
einen Reibungs- oder Festsitz, Lot oder Ähnliches kann an Loch 54 verwendet
werden, um Positionsfestigkeit für
den eingesetzten Pfosten zu erzielen. Eine Leitung oder ein Schaltspitzendraht 55 ist leitend
um den Pfosten 53 gewickelt und ist Teil eines geeigneten
Kabels, das die Schaltspitzendrähte trägt.
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Es sei angemerkt, daß Pfosten 51 und 53 in 5 nur zur leichteren Illustration
aneinander angrenzend dargestellt sind. Tatsächlich ist der Anschlußdrahtwickelpfosten 51 in
ein Loch 50 entlang der Unterkante der Matrix eingeführt, während der Schaltspitzenpfosten 53 in
ein Loch 54 entlang der linken Kante der Matrix einge führt ist. Ähnlich sind
die Drähte 52, 55 für diese
Pfosten tatsächlich
Teil von unterschiedlichen Kabeln, die Anschluß- bzw. Schaltdrähte tragen.
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In einer ähnlichen Weise kann in 5 und 1 festgestellt werden, daß die Drahtwickelpfosten 56 externe
Verbindungen zu Spurleitern 23, 24 auf der Anschlußrufschaltplatte
und Drahtwickelpfosten 54 externe Verbindungen zu Spuren 21, 22 auf
dem Leitungsrufschaltplatte 11 bereitstellen. Alle Pfosten 51, 53, 56 und 57 sind
durch Löcher
von der freiliegenden Seite der Schaltungsplatte 17 eingesetzt,
die die gegenüberliegende
freiliegende Oberfläche
der Matrix von dieser ist, in welche die Schaltkreisverbindungsstifte 40 wahlweise
eingesetzt werden.
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Jeder Drahtwickelpfosten stellt elektrische Kontakte
mit Leiterspuren nur auf einer Schaltplatte her, und die Zugangslöcher für mit jeder
Schaltplatte verbundenen Pfosten sind in Reihen entlang entsprechender
Kanten des Matrixumfangs angeordnet.
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Während
des Herstellungsprozesses der Matrix werden die Pfosten 51, 53, 56 und 57 eingesetzt
und gekürzt,
nachdem alle anderen Schritte in dem Matrixzusammenbauprozeß vollendet
wurden. Die Pfosten sind mit unterschiedlicher Länge dargestellt abhängig von
ihrer Einsetztiefe in den Matrixaufbau zu der gewünschten
Schaltplatte. Es versteht sich jedoch, daß gleichlange Pfosten verwendet
werden können,
wodurch eine gestufte Darstellung der herausstehenden Abschnitte
der Pfosten entsteht.
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Es versteht sich ebenfalls, daß sämtliche
Zugangslöcher,
nicht bloß die
Löcher 50 an
der Schaltplatte 17 plattiert sein können, um die Stabilisierung der
Position der Pfosten durch Anlöten
an die plattierten Löcher
zu erleichtern. Unter solchen Um ständen würden nur Löcher 50 ebenfalls
als elektrische Verbindungen zu den Spurleitern auf Schaltplatte 17 dienen.
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Ein besonderer Vorteil des Drahtwickelpfostens
liegt darin, daß sie
je nach Wunsch abgewickelt oder neu umwickelt werden können, um
einen hohen Grad an Verfügbarkeit
der externen Verbindungen zu der Matrix zu schaffen. Beispielsweise
können
Drähte
in demselben Kabel mit verschiedenen Teilen der Matrix verbunden
werden. Dies wäre
mit herkömmlichen
Steck- und Klinkenverbindern nicht möglich, da alle Kabeldrähte an demselben
Stecker oder Klinke enden müssen.
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Das Gerät und das Verfahren zum Einsetzen und
Entfernen von Schaltkreisverbindungsstiften 40 relativ
zu dem Matrixaufbau ist in 6–16 dargestellt,
zu denen genaue Angaben nun gemacht werden. Der Mechanismus zum
Entfernen, Transportieren und Setzen des Stiftes ist besonders,
da er nur einen Motor zur Steuerung der Stiftbewegung entlang von
drei orthogonal stehenden Achsen verwendet. Ebenfalls besonders
ist die Technik, eine ungenaue Antriebskabelbewegung in eine exakte
und positiv verriegelte Position des Stiftaufnehmers relativ zu
irgendeinem Matrixloch 20 umzuwandeln. Der Antriebsaufbau
ist als ein Rahmen auf den Matrixaufbau montiert (der Matrixaufbau
ist in 6 nicht dargestellt,
um die Klarheit zu bewahren und das Verständnis zu erleichtern) oberhalb
der freiliegenden Oberfläche
der Schaltplatte 11. Speziell die Antriebseinrichtung 60 weist
einen oberen horizontalen Träger 61,
einen unteren horizontalen Träger 62,
einen linken vertikalen Träger 63 und
einen rechten vertikalen Träger 64 auf,
die an ihren Enden zu einem Rahmen verbunden sind. Es versteht sich,
daß Ausdrücke, wie
beispielsweise links, rechts, oben, unten, horizontal und vertikal
hier zur Vereinfachung der relativen Beschreibung der Teile verwendet
werden für
die speziell in 6 dargestellte
Orientierung. Genau genommen kann der Matrixzusammenbau 20 und die Antriebseinheit 60 im
wesentlichen in jede Richtung orientiert sein, ohne die Prinzipien
der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Träger 61, 62, 63 und 64 bilden
ein Rechteck oder Quadratrahmen um das Feld der Matrixlöcher 20.
Ein horizontales Transportrohr 65 ist an seinem Ende durch
entsprechend beabstandete Flansche des oberen Trägerelements 61 gehalten.
In dieser Hinsicht sind die Enden des horizontalen Transportrohres 65 mit
einem Gewinde versehen und an entsprechenden Trägerflanschen 61 durch
Muttern 67 gesichert. Ein unteres horizontales Transportrohr 66 ist ähnlich durch
Flansche eines unteren Trägerelements 62 gehalten.
Horizontale Transportrohre 65, 66 sind parallel
zueinander und in der Ebene des Matrixpaneels angeordnet und definieren
die X-Achse der Bewegung, die nachfolgend beschrieben wird.
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Ein oberer Blockaufbau 70 hält ein Paar
von spulenförmigen
Rollen 71, 72, die angeordnet sind, um weich entlang
dem oberen Abschnitt der Fläche des
Transportrohres 65 zu rollen. Rollen 71 und 72 sind
ausgelegt, um frei um ihre entsprechenden Haltewellen 73 und 74 zurollen,
die auf dem Block 70 in einer beabstandeten, einander gegenüberliegenden parallelen
Ausrichtung angeordnet sind, die senkrecht zu dem Matrixaufbau 20 steht.
In dieser Hinsicht erlauben die Rollen 71, 72 eine
stetige Bewegung des Blocks 70 entlang der X-Achse innerhalb der
durch die Endflansche des Trägers 81 gesetzten Grenzen.
Der spulenartige Ausbau der Rollen 71, 72 erlaubt
es den Rollen, die obere Hälfte
des Rohrs 65 in einer Weise zu umgreifen, die eine Bewegung
der Rollen und von Block 70 von der X-Achse ausschließt, wodurch
eine ausschließliche
lineare Bewegung entlang der Achse sichergestellt ist.
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Ein unterer Blockaufbau 75 ist
zum großen Teil ähnlich zu
dem unteren Block 70 und trägt ein Paar von ähnlichen
spulenförmigen
Rollen 76, 77, die zur stetigen Bewegung entlang
der unteren Hälfte des
unteren Trägerrohrs 66 ausgebildet
sind.
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Dieser Eingriff durch die oberen
und unteren Rollen der Rohre 65 und 66 verhindert,
daß die
Aufnahmeeinheit (nachfolgend beschrieben) aus der X-Y-Ebene geneigt
wird.
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Jedes Paar der vertikal orientierten
Rohr 80, 81 ist mit seinem oberen Ende an dem
oberen Blockaufbau 70 und mit seinem unteren Ende an dem
unteren Blockaufbau 75. Dieser Eingriff schafft einen starren
Unferaufbau, der aus den Rohren 80, 81 und Blöcken 70, 75 gebildet
ist. Ein vertikaler Transportträger 69 ist
mit vier spulenförmigen
Rollen 82, 83, 84 und 85 versehen,
die vorgesehen sind, um sich um entsprechend parallel auf dem Wägen 69 befestigte Trägerwellen
zu drehen und senkrecht zu dem Matrixaufbau orientiert sind. Rollen 82 und 83 stehen
in Eingriff und rollen frei entlang der Innenhälfte des Rohres 80,
das zu dem Rohr 81 weist. Ähnlich greifen Rollen 84 und 85 ein
und rollen frei entlang der Innenplattenhälfte des Rohres 81,
das zu dem Rohr 80 weist. Transportwagen 69 ist
dadurch in einer vertikalen Ebene gehalten, die durch die parallelen
Rohre 80 und 81 aufgespannt ist. Der Wagen ist
auf eine ähnliche
Weise von einer Bewegung relativ zu diesen Rohren in einer anderen
als der vertikalen Richtung (d. h. entlang der Y-Dimension) gehindert
und seine Y-Achsenbewegung ist durch die Blöcke 70, 75 begrenzt.
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Um sicherzustellen, daß der obere
Block 70 und der untere Block 75 sich gemeinsam
in dieselbe Richtung bewegen, ist ein Ausrichtkabel 87 in
Verbindung mit vier Ausrichtungsscheiben 88, 89, 90 und 91 vorgesehen,
die an entsprechenden Ecken des Antriebausbaurahmens angeordnet
sind. Ein Ende des Ausrichtkabels 87 ist an dem oberen
Block 70 befestigt und erstreckt sich nach links (wie in 6 dargestellt) und 180° um die obere
linke Eckscheibe 88. Das Ausrichtkabel 87 erstreckt
sich horizontal entlang der Rahmenoberseite über und um die obere rechte
Eckscheibe 89 und wendet sich 90° nach unten und um die untere
rechte Eckscheibe 90. Die Kabelwendung ist 90° um die Scheibe 90 und
erstreckt sich anschließend
hori zontal entlang dem Grund des Rahmens zu der unteren linken Eckscheibe 91.
In seiner Erstreckung zwischen den Scheiben 90 und 91 ist
das Kabel an den unteren Block 75 geklemmt oder sonstwie
fixiert, um eine Bewegung des unteren Blocks mit dem Kabel 87 sicherzustellen.
Das Kabel verläuft
anschließend
90° um die
untere linke Eckscheibe 91 und nach oben zu und um die
obere linke Eckscheibe 88, wo es sich um 90° dreht und
sich zurück
zu der oberen rechten Eckscheibe 89 erstreckt, um 180° um diese
Scheiben wickelt und hinüber
zu dem oberen Block 70, wo das andere Ende des Kabels gesichert
ist. Es versteht sich, daß,
wenn der obere Block sich in eine der Richtungen entlang der X-Achse
bewegt, es das Ausrichtkabel 87 in diese Richtung zieht
und eine Bewegung des unteren Blocks 75 in dieselbe Richtung
bewirkt.
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Ein Antriebskabel 100, wie
am besten in Fign. 5 und 6 dargestellt, ist einige Male in einer
Windenantriebseinrichtung um eine nahe der oberen linken Ecke des
Antriebsaufbaurahmens angeordnete Antriebsrolle 101 gewickelt.
Die Antriebsrolle 101 ist durch einen hinter der Antriebsrolle
an dem oberen Seitenträger 61 befestigten
Schrittmotor 102 zur Drehung angetrieben. Das Antriebskabel 100 erstreckt sich
horizontal in der X-Richtung der Antriebsrolle 101 und
greift in eine optische Verschlußantriebsscheibe 99 ein,
die zur Messung der Antriebskabelbewegung dient. Von der optischen
Verschlußantriebsscheibe 99 erstreckt
sich das Kabel in der X-Richtung
zu einer Freilaufscheibe 103, die auf dem Träger 61 nahe
der oberen rechten Ecke des Rahmens befestigt ist. Das Antriebskabel 100 macht
eine 180°-Drehung
um die Freilaufscheibe 103 und erstreckt sich entlang der
X-Achse zurück
zu der am weitesten links liegenden Freilaufscheibe 104,
die an dem oberen Blockaufbau 70 befestigt ist. Nach einer 90°-Wendung
nach unten um die Scheibe 104 endet das Antriebskabel an
einer Kabelspanneinrichtung und erstreckt sich in der Y-Richtung
und wendet sich anschließend
um 90° um
eine besonders weit links liegende Freilaufscheibe 105,
die an einem unteren Block 75 befestigt ist und sich an schließend nach rechts
in der X-Richtung erstreckt und um 90° um eine weit rechts liegende
Freilaufscheibe erstreckt, die ebenfalls an dem Block 75 befestigt
ist. Antriebskabel 100 erstreckt sich . anschließend entlang
der Y-Richtung nach oben zu einer am weitesten unten liegenden Freilaufscheibe 107,
die an dem Wagen 69 befestigt ist, wo das Kabel sich um
90° nach
innen entlang der Z-Richtung auf einer mit einer Nut versehenen
Kante eine Aufnehmerplattenantriebsscheibe 108 erstreckt.
Die Aufnehmerplattenscheibe 108 besitzt die Form eines
Hauptkreissegments, das in der Z-Ebene liegt, senkrecht zu den X-
und Y-Richtungen. Die Aufnehmerplattenscheibe, am besten in 8 dargestellt, besitzt einen
Umfang, der mit einer Ausnehmung zur Aufnahme des Antriebskabels 100 versehen
ist und das Antriebskabel endet in dieser Ausnehmung an einem Punkt,
der durch Referenzzeichen 109 gekennzeichnet ist. Das Antriebskabel 100 erstreckt
sich von dem Punkt 109 in Z-Richtung zu einer oberen Freilaufscheibe 110,
die auf dem Wagen 69 befestigt ist, auf der das Antriebskabel
um 90° nach
oben dreht ist, so daß es
sich entlang der Y-Richtung
zu einer weit rechts liegenden Freilaufplatte 111 erstreckt,
die an dem oberen Block 70 befestigt ist. Die Scheibe 111 dreht
das Antriebskabel 90 nach links, wo es sich in der X-Richtung
zurück
zu der Antriebsrolle 101 erstreckt.
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Wie am besten in den 9 und 6 dargestellt,
besitzt das horizontale Transportrohr 65 mehrere axial
beabstandete Schlitze 120, die in diesem gebildet sind
und sich ungefähr
in 75° Umfangsrichtung
um das Rohr erstrecken. Tatsächlich
sind dort zwei Reihen von Schlitzen, jede Reihe ist gegeneinander
um ungefähr
90° auf
dem Rohrumfang versetzt. Die Schlitze 120 in jeder Reihe
sind axial in der Mitte zwischen den Schlitzen in der anderen Reihe angeordnet,
so daß aus
einer Longitudinalen oder Axialen jeder nachfolgende Schlitz um
90° Umfangsrichtung
von den vorausgehenden Schlitzen versetzt ist. Der Abstand zwischen
aufeinanderfolgenden Schlitzen ist genau gleich zu dem Abstand zwischen aufeinanderfolgenden
Matrixlöchern 20 in
dem Matrixaufbau.
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Zwei Solenoide 121, 122 sind
auf dem oberen Blockaufbau 70 befestigt und jeder besitzt
einen wahlweise ausziehbaren und zurückfahrbaren Arm mit einem vorstehenden
Stift. In 9 ist jeder
Solenoid 121, 122 zweimal dargestellt, um den
mit Strom beaufschlagten und den nicht mit Strom beaufschlagten
Zustand an den entsprechenden Schlitzen 120 darzustellen;
es versteht sich, daß nur
einer von jedem Solenoiden vorgesehen ist. Die Arme der zwei Solenoide
sind senkrecht relativ zueinander orientiert und derart positioniert;
daß ihre
Stifte neben den versetzten Reihen der Schlitze 120 im
Rohr 65 liegen. Folglich, während der obere Block 70 sich
in der X-Richtung relativ zu dem Rohr 65 bewegt, sind die Arme
und Stifte des Solenoids 121 und 122 mit den unterschiedlichen
Schlitzreihen ausgerichtet. Wichtig ist, daß die Stifte der Arme 121 und 122 in
derselben Ebene senkrecht zu dem Rohr 65 ruhen, so daß, wenn
der Arm und Stift von einem Solenoid mit den Schlitzen 120 in
der Reihe von Schlitzen ausgerichtet ist, der Arm und Stift des
anderen Solenoids zwischen aufeinanderfolgenden Schlitzen in ihrer
Reihe angeordnet sind. Die sich von den Solenoidarmen erstreckenden
Stifte haben einen kleineren Durchmesser als die Breite der Schlitze 120.
Solenoide 121, 122 sind von der Art, daß sie ihren
Arm zurückziehen, wenn
der Solenoid bestromt ist, und die Arme auf eine Federvorspannung
hin vorstrecken, wenn der Solenoid nicht bestromt ist. Demgemäß sind die
Armstifte zurückgezogen,
wenn beide Solenoide bestromt sind, und geben das Rohr 65 frei,
wodurch eine unbehinderte Bewegung des oberen Blocks 70 entlang
der X-Richtung zugelassen wird. Wenn jedoch einer der Solenoide 121 oder 122 nicht
bestromt wird, ruht sein Armstift auf der Fläche des seitlichen Rohrs 65 und
unter der Federvorspannung wird dieser in das Rohr gedrückt und
in einen mit dem Arm ausgerichteten Schlitz 120: Demgemäß dienen die
Solenoide als Bremse, die wahlweise betätigbar ist, um eine Bewegung
des oberen Blocks 70 relativ zu dem Rohr 60 zu
verhindern oder zu gestatten. In einer ähnlichen Weise ist ein Paar
von Solenoiden 123 (nur einer ist in 6 sichtbar) auf dem Wagen 69 befestigt,
um in ähnliche
Schlitze 120 einzugreifen, die in zwei 90° voneinander
getrennten Reihen entlang der Länge
des vertikalen Rohres 81 gebildet sind, wobei die Solenoide
die gleiche selektive Bremswirkung für den Wagen entlang dem Rohr
bilden. Im tatsächlichen
Betrieb ist ein Solenoid steuerbar nicht bestromt, nur vor der Beendigung
der Bewegung des Blocks 70 oder Wagen 69, so daß der Arm
vorgestreckt werden kann, um in Kontakt mit dem Rohr 65 zwischen
den Schlitzen 120 zu gelangen. Wenn der Block oder Wagen
sich weiterbewegen, wird der nicht bestromte Solenoidarm in den nächsten Schlitz
gedrückt,
um die Bewegung zu stoppen.
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Wie in den 8 und 10 dargestellt,
ist ein Solenoid 124 auf dem Wagen 69 montiert,
der einen in X-Richtung beweglichen Stift 125 besitzt,
um wahlweise in ein Loch 126 oder aus diesem heraus gezogen
zu werden, das in dem Aufnehmerplattenantriebsrad 128 gebildet
ist. Wenn Solenoid 124 nicht bestromt ist, greift der Stift 125 in
Loch 126 und verhindert so eine relative Bewegung der Aufnehmerplatte.
Wenn Solenoid 124 nicht bestromt ist, ist das Aufnehmerplattenantriebsrad
in der Lage, sich in der Z-Richtung um eine entlang der X-Richtung
verlaufende Achse zu drehen. Insbesondere das auf der drehbaren
Aufnehmerplattenscheibe 128 endende Antriebskabel 100 ist
in der Lage, die Scheibe um die X-Achse zu drehen und durch die
Verbindungsstange 141 die Aufnehmerplatte in der Z-Richtung.
zu bewegen, wenn Stift 125 aus dem Loch 126 zurückgezogen
ist.
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Die Bewegung des Aufnehmeraufbaus
in einer der drei Richtungen X, Y und Z wird daher durch Bestromen
der Solenoide für
die Achse, in der die gewünschte
Bewegung erfolgen soll, erreicht und durch Bestromen eines einzelnen
Antriebsmotors 102, um die Antriebsrolle 101 und
das Antriebskabel 100 anzutreiben. Besonders der Aufnehmeraufbau
kann in der X-Richtung durch Bestromen beider Solenoide 121 und 122 bewegt
werden, damit der obere Block 170 sich frei relativ zu
dem Rohr 65 bewegen kann, Solenoide 123 und 124 verbleiben
nicht bestromt, so daß Y und
Z in Bewegung verhindert ist. Unter diesen Umständen ist der nach unten stehende
Abschnitt des Antriebskabels 100 von der Freilaufscheibe 104 zu
der Freilaufscheibe 105, über die Freilaufscheibe 106,
um die Scheibe 107, 108 und 110 nach
oben zu der Scheibe 111 aufgrund des Bremsens festgelegt. Das
Antriebssystem kann folglich als eine bewegliche horizontale Schlaufe
des Antriebskabels 100 angesehen werden, das sich zwischen
den Rädern 101 bis 103 erstreckt,
mit dem verbleibenden Antriebspfad davon abgehängt und horizontal beweglich
damit. In ähnlicher
Weise ist der Wagen 69, wenn die Solenoide 123 beide
bestromt sind in der Lage, vertikal unter der Steuerung des Schrittmotors 102 sich zu
bewegen, solange die Solenoide 121, 122 und 124 nicht
bestromt sind. Unter diesen Umständen kann
die horizontale Antriebskabelschlaufe um die Räder 101 und 103 nicht
die positiv verriegelten Scheiben 104, 105, 106 und 111 horizontal
bewegen, jedoch kann die Scheibe 110 (und der Wagen 69) nach
oben ziehen oder die Scheibe 107 (und Wagen 69)
nach unten drücken,
abhängig
von der Drehrichtung des Motors 102. Die Bewegung in Z-Richtung wird
demgemäß durch
Bestromen von Solenoid 124 erreicht, während Solenoide 121, 122 und 123 nicht bestromt
werden. Unter diesen Umständen
sind Scheiben 104, 105, 106, 107, 110 und 111 in
der Stelle verriegelt und das einzige bewegliche Element ist Aufnehmerscheibe 108,
an der beide Enden des Kabels 100 befestigt sind. Die Bewegung
der Aufnehmerscheibe ist eine reine Drehung und erzeugt einen relativ
schmalen Bewegungsbereich des Kabels. Ein großer Bewegungsbereich, falls
erforderlich, könnte durch
Vergrößerung des
Umfangs der Antriebsscheibe 108 erreicht werden, so daß die Länge des
min der Scheibe in Eingriff stehenden Kabels ähnlich steigen würde. Wichtig
ist, daß das
System eine Bewegung nur in einer Richtung gleichzeitig erlaubt.
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Die optische Verschlußantriebsscheibe 99 dreht
in herkömmlicher
Weise einen Verschluß,
wenn sie durch das Antriebskabel 100 gedreht wird, der nachfolgend
einen Optokuppler ein- und ausschaltet, um elektrische Pulse zu
erzeugen, die durch einen Systemprozessor gezählt werden. Die gezählten Pulse
besitzen eine direkte Beziehung zur linearen Bewegung des Kabels
und des Aufnehmers, der durch das Kabel angetrieben wird. Folglich,
wenn der Motor 102 eine Fehlfunktion aufweist oder wenn
Kabel 100 über
die Antriebsrolle 101 rutscht, empfängt der Prozessor weniger Pulse
und veranlaßt
einen Korrekturvorgang oder Alarm.
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Anfängliche Positionsfeststellung
kann mit Hilfe von Schaltern (nicht dargestellt) erreicht werden,
wenn der vertikale Aufbau an der weit links außen liegenden Position befestigt
ist und wenn der Wagen 69 in der links außen liegenden
Position sich befindet. Speziell Wagen 69 kann seitlich
nach links bewegt werden, bis ein Endschalter gefühlt wird.
Solenoide 121 und 122 können dann abgeschaltet werden
und Wagen 69 bewegt sich seitlich nach rechts bis einer
der zugehörigen
Solenoidarmstifte in einen Schlitz des seitlichen Rohres 65 fällt, wodurch
die weitere seitliche Bewegung unterbunden ist. Der Aufnehmer kann
anschließend über der
unteren Reihe von Löchern
in dem Matrixpaneel durch Bewegen des Wagens nach unten positioniert
werden, bis der untere vertikale Endschalter betätigt und erfaßt wird. Mit
nicht bestromten Solenoiden 123 kann der Wagen nach oben
bewegt werden, bis ein Armstift von einem der Solenoide 123 in
einen Schlitz 120 in dem vertikalen Rohr eingreift, wodurch
jede weitere Bewegung verhindert ist. Der Aufnehmer ist folglich über der
untersten Reihe der Matrixlöcher
in dem Matrixpaneel positioniert.
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Es sei angemerkt, daß für die genaue
Festlegung des Aufnehmers über
den einzelnen Matrixlöchern
die Flanschmuttern 67, die an den Rohren 65, 66, 80 und 81 (wie
in 6 dargestellt) gelöst werden
können,
um eine axiale Bewegung der Rohre zuzulassen, so daß die Schlitze 120 je
nach Notwendigkeit zur Ausrichtung mit Matrixlöchern 20 positioniert werden
können.
Sind die Rohre richtig positioniert, werden die Muttern 67 angezogen,
um eine weitere Rohrbewegung zu verhindern.
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Die Steuerung der Bewegung über den
Antriebsaufbau wird von einem entfernten Ort durchgeführt, üblicherweise
von einem zentralen Telefonsystembüro. Ein verallgemeinertes Blockdiagramm
von einer an einem entfernten Ort von dem Antriebssystem befindlichen
und eine solche Fernsteuerung zulassenden Ausrüstung ist in 11 dargestellt, auf die nun besonders
Bezug genommen wird. Steuersignale von einem Telefonzentralbüro werden
von einem Modem 129 empfangen, das eine Schnittstelle 130 aufweist,
um die Signale zu formatieren und über einen Mikroprozessorbus 131 zu
dem Mikroprozessor 132 zu verteilen. Bus 131 ermöglicht die
Signalkommunikation zwischen dem Mikroprozessor und sämtlichen
gesteuerten Geräten
und datenverarbeitenden Schaltkreisen der entfernten Station. Mikroprozessor 132 steuert
den Betrieb der Geräte
an der entfernten Station, einschließlich den Schrittmotor 102,
die horizontalen Bremssolenoide 121, 122, die vertikalen
Bremssolenoide 123 und den Aufnehmerbremssolenoid 124.
Ein nicht-flüchtiger
Lese-/Schreibdirektzugriffsspeicher
(RAM) 133 ist vorgesehen, um den Status (d. h. ob oder
ob nicht besetzt) von verschiedenen Matrixorten zu speichern und
die Lochorte der verschiedenen SchaltkreisVerbindungsstifte 40.
Ein nur Lesespeicher (ROM) 134 speichert das Betriebssystemprogramm
und Anwendungsprogramm zum Betrieb des Mikroprozessors. Ein flüchtiger
RAM 135 dient als vorübergehender
Arbeitsspeicher.
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Der Schrittmotor 102 ist
durch einen Schrittmotorumsetzer 127 gesteuert, der wiederum
durch einen Schrittindexer 128 gesteuert wird. Umsetzer 127 und
Indexer 128 sind käuflich
erwerbbare Bauteile, die in herkömmlicher
Weise zur Steuerung von Schrittmotoren verwendet werden. Der Umsetzer 127 beispielsweise
kann ein Modell NEAT SDN7, hergestellt von New England Affiliated
Technologies, sein, während
der Indexer 128 ein Model INDEXER LPT (unter Verwendung
einer Zeilendruckersteuerung) hergestellt wird von Ability System
Corporation. Ansprechend auf die von dem Mikroprozessor 132 mit
dem Bus 131 empfangenen Steuersignale legt der Schrittindexer 128 Schrittsignale
an den Umsetzer 127 an. Der Umsetzer antwortet durch Anlegen geeigneter
Steuersignale an den Motor 102, um den Motor positiv zu
einem Schritt anzutreiben und das Antriebskabel 100 zu
bewegen. Auf den Aufnehmermechanismus, der den geeigneten Ort in
jeder Richtung erreicht, werden die geeigneten Bremssolenoide betätigt/nicht
betätigt,
um eine Änderung
in der Aufnehmerbewegungsrichtung zu bewirken.
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Mit Bezug auf 10 der beiliegenden Zeichnungen, die
Aufnehmerplattenantriebs scheibe 108 ist mechanisch mit
einer Aufnehmerplatte 140 durch einen hin- und herbewegenden
Verbindungsarm 141 verbunden. Speziell auf Drehung des
Aufnehmerplattenantriebsrades 108 drückt der Verbindungsarm 141 die
Aufnehmerplatte 140 in die Z-Richtung (d. h. senkrecht
zu dem Matrixpaneel 20) oder zieht diese. Die Aufnehmerplatte 40 trägt eine Aufnehmerspitze 143,
die zum Greifen und Freilassen eines Aufnehmerstifts 40 in
der unten beschriebenen Weise geeignet ist. Die Details der Aufnehmerspitze 143 sind
in 12 bis 16 der
folgenden Abschnitte beschrieben.
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Es versteht sich, daß das Konzept
zur Verwendung eines einzigen Antriebskabels und eines Motors viele
Vorteile gegenüber
separaten Antriebseinrichtungen für jede Achse der Bewegung besitzt. Weiterhin
ist die oben beschriebene Antriebseinrichtung besonders vorteilhaft
um besondere Bewegungen entlang von zwei oder drei orthogonal stehenden Achsen
zu erzielen. Das einzige Kabel und die Motoreinrichtungen kombiniert
mit dem wahlweisen Bremsen entlang sämtlicher Achsen, aber nur einer
Achse gleichzeitig, kann als eine Steuerbewegung entlang anderen
als orthogonal stehenden Achse verwendet werden. Beispielsweise
ein Polarkoordinatensystem könnte
hierzu verwendet werden, wobei, ein schwenkbares Rohr nach Art des
Trägerrohrs 65 geschlitzt
ist, um 360° schwenkbar
ist. An seinem distalen Ende trägt
das Rohr einen Block, der um ein rohrförmiges Rohr angeordnet ist,
das ähnlich
geschlitzt ist. Ein den beispielsweise oben beschriebenen Aufnehmer
tragender Wagen ist vorgesehen, um entlang des drehbaren Rohres
zu fahren. Solenoide auf dem Wagen besitzen Arme der beschriebenen
Art, um wahlweise in die Schlitze entlang dem rotierenden Rohr einzugreifen,
um die Position des Wagens entlang dem rotierenden Rohr zu bremsen
und positiv festzulegen. Solenoide auf dem Block werden wahlweise
bestromt, um zu bremsen und die Winkelposition des rotierbaren Rohres
relativ zu einem Ringrohr festzulegen. Die Aufnehmerplatte und Scheiben
sind dieselben wie beschrieben. Ein einzelner Motor treibt ein einzelnes
Antriebskabel, das durch Scheiben auf dem Block, Wagen und Aufnehmer
eingreift, um den Aufnehmer nur entlang der nicht gebremsten Achse zu
bewegen. Der steuernde Mikroprozessor ist programmiert, um Polarkoordinaten
für Aufnehmerbewegung
und -ziel bereitzustellen anstatt rechteckiger Koordinaten, wie
in dem oben beschriebenen System.