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Allgemeiner Stand der
Technik
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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf ein Bildaufnahmesystem, in dem eine Bildaufnahmeeinheit
zur Verwendung mit einem externen Gerät verbunden ist, das der Verarbeitung
von Bildern dient.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Computer mit Anschlußendgeräten der PCMCIA-Normen
sind allgemein eingerichtet, um mit kartenförmigen Einheiten verschiedener
Funktionen verwendbar zu sein, die dort eingefügt sind als Faxgerät, Speicher
und anderer Geräte.
Das Verbindungsendgerät
ermöglicht
die Verwendung verschiedener kartenförmiger Einheiten durch gegenseitiges Ersetzen,
solange sie den PCMCIA-Normen entsprechen. Die Verbindungsendgeräte gestatten
somit selektives Verwenden kartenförmiger Einheiten verschiedener
Funktionen, wie sie die Bedienperson wünscht.
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7 zeigt
beispielhaft ein Bildaufnahmesystem, das sich zusammensetzt aus
einem Computer mit dem zuvor genannten Verbindungsendgerät und mit
einer Bildaufnahmeeinheit, die mit dem Computer zu verbinden und
von diesem zu lösen
ist.
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Die Darstellung von 7 enthält eine kartenförmige Bildaufnahmeeinheit 21,
Computer 22, 24 und 26, die im Bildaufnahmesystem
verwendbar sind, sowie Verbindungsendgeräte 23, 25 und 27,
die jeweils zur Verbindung der Bildaufnahmeeinheit 21 mit
den Computern 22, 24 und 26 angeordnet
sind. Ein Fall, bei dem das Bildaufnahmesystem aufgebaut ist durch
Verbinden der Bildaufnahmeeinheit 21 mit dem Verbindungsendgerät 23,
ist nachstehend als erstes beschrieben.
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Unter Bezug auf 7 wird ein Bild aufgenommen von einem
optischen System und einer CCD, die enthalten ist in der Bildaufnahmeeinheit 21. Das
aufgenommene Bild wird umgesetzt in digitale Bilddaten. Die aufgenommenen
Bilddaten, die solchermaßen
gewonnen werden, erfahren eine Übertragung
durch das Verbindungsendgerät 23 mit
dem Computer 22 bei einer vorbestimmten Geschwindigkeit.
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Die Bildaufnahmeeinheit 21 sendet
die aufgenommenen Bilddaten, die ein Farbsignal enthalten, an den
Computer 22 in einer Rate von n Bildern pro Sekunde. Der
Computer 22 verarbeitet dann die n Bilder/sec aufgenommenen
Bilddaten, gesandt von der Bildaufnahmeeinheit 21, und
ist in der Lage zur Anzeige der aufgenommenen Bilddaten in eine
eingebaute Aufzeichnungseinrichtung.
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Die Verwendung des Computers 22 kann
ersetzt werden durch die Verwendung des Computers 24. Der
Computer 24 ist versehen mit einem Verbindungsanschluß 25,
der denselben Normen entspricht wie der Verbindungsanschluß 23 vom
Computer 22, und einer Farbanzeigeeinrichtung, die derjenigen des
Computers 22 gleicht.
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Da der Verbindungsanschluß 25 dieselben Spezifikationen
aufweist wie der Verbindungsanschluß 23, kann die Bildaufnahmeeinheit 21 mit
dem Verbindungsanschluß 25 verbunden
werden. Mit der Bildaufnahmeeinheit 21, verbunden mit dem
Verbindungsanschluß 25,
zeigt der Computer 24 an und zeichnet auf die aufgenommenen
Bilddaten, gewonnen aus der Bildaufnahmeeinheit 21, in
derselben Weise, als wenn die Bildaufnahmeeinheit mit dem Computer 22 verbunden
wäre.
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Die Bedienperson des Bildaufnahmesystems
kann entweder den Computer 22 verwenden oder den Computer 24,
und die Bedienperson kann auch die Bildaufnahmeeinheit 21 gemeinsam
mit diesen verwenden.
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Die vorgestellte Anordnung vom Bildaufnahmesystem
leidet jedoch unter folgenden Problemen.
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Im Bildaufnahmesystem, wie es in 7 gezeigt ist, wird ein
Fall in Betracht gezogen, bei dem ein Computer 26 Verwendung
findet. Der Computer 26 ist leicht und verbraucht weniger
Strom als die Computer 22 und 24, hat aber eine
niedrigere Verarbeitungsgeschwindigkeit als die Computer 22 und 24 und
hat nur eine Monochromanzeigeeinrichtung anstelle einer Farbanzeigeeinrichtung.
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Da der Verbindungsanschluß 27 auch
derselben Norm entspricht wie die Verbindungsanschlüsse 23 und 25,
ist der Computer 26 in der Lage, Daten mit der Bildaufnahmeeinheit 21 auszutauschen,
wie sie mit dem Verbindungsendgerät 27 verbunden ist.
Da jedoch die Verarbeitungsgeschwindigkeit des Computers 26 zu
langsam ist, ist es unmöglich,
die Verarbeitung der aufgenommenen Bilddaten abzuschließen, die
aus der Bildaufnahmeeinheit 21 kommen. Im Ergebnis neigen
die aufgenommenen Bilddaten zu einem Verlust von Teilen und eine
Bildaufnahmeoperation kommt schnell zu einem Ende.
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Nebenbei ist es in einem solchen
Falle unmöglich,
Farbinformationen zu verwenden, die in den aufgenommenen Bilddaten
enthalten sind, die aus der Bildaufnahmeeinheit 21 kommen,
da der Computer 21 nur mit einer Monochromanzeige ausgerüstet ist.
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Die vorliegende Erfindung richtet
sich auf die Lösung
des obengenannten Problems vom Stand der Technik. Ein Artikel von
A. M. Light in Electronic Designs, Band 42, Nr. 24, mit dem Titel "Design a PCMCIA Add-2n
Card for the PCI Bus",
offenbart eine Karte mittels der ein peripheres Gerät mit einem lokalen
Hochgeschwindigkeitsbus verbunden werden kann.
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Die Europäische Patentanmeldung mit der Nr.
EP-A-0 617 542 offenbart ein Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät, das eine
digitale elektronische Kamera enthält, die verbunden werden kann mit
einem abnehmbaren Aufzeichnungsmedium oder mit einem Hauptcomputer.
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Gemäß einem Aspekt der vorliegenden
Erfindung vorgesehen ist eine Bildaufnahmeeinrichtung, wie sie im
Patentanspruch 1 angegeben ist.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der
vorliegenden Erfindung vorgesehen ist ein Bildverarbeitungsverfahren,
wie es im Patentanspruch 12 angegeben ist.
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Die vorliegende Erfindung ermöglicht einem Bildaufnahmesystem,
die Merkmale und Leistungen eines angeschlossenen Computers zu verwenden und
auch das Problem zu lösen,
das sich ergibt aus den Unterschieden bezüglich der Datenverarbeitungsgeschwindigkeit
der Bildaufnahmeeinrichtung und dem Computer.
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Obige und weitere Vorteile und Merkmale
der Erfindung werden aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung
von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung deutlich.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnung
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1 ist
ein Blockdiagramm, das die Anordnung eines ersten Ausführungsbeispiels
der Erfindung zeigt.
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2 ist
ein Blockdiagramm, das die Anordnung einer Bildaufnahmeeinheit vom
ersten Ausführungsbeispiel
zeigt.
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3 ist
ein Ablaufdiagramm, das eine Bildaufnahmeoperation für ein Bild
im ersten Ausführungsbeispiel
zeigt.
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4 ist
ein Ablaufdiagramm, das eine Bewegungsbildaufnahmeroutine A im ersten
Ausführungsbeispiel
zeigt.
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5 ist
ein Ablaufdiagramm, das eine Bewegungsbildaufnahmeroutine B im ersten
Ausführungsbeispiel
zeigt.
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6 ist
ein Ablaufdiagramm, das eine Bildaufnahmeoperation eines dritten
Ausführungsbeispiels
dieser Erfindung zeigt;
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7 ist
ein Blockdiagramm, das beispielhaft das herkömmliche Bildaufnahmesystem
zeigt.
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Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung
werden nachstehend anhand der Zeichnung beschrieben.
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(Erstes Ausführungsbeispiel)
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Ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist nachstehend anhand der 1 und 2 beschrieben.
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1 ist
ein Blockdiagramm, das ein Bildaufnahmesystem zeigt gemäß der Erfindung
als erstes Ausführungsbeispiel
dieser. 2 ist ein Blockdiagramm,
das eine Bildaufnahmeeinheit vom ersten Ausführungsbeispiel zeigt.
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Unter Bezug auf 1 enthält die Darstellung eine Bildaufnahmeeinheit 1,
eine Einrichtungseinheit 2, die von Verbindungsspezifikationen
ist, die jenen der Bildaufnahmeeinheit 1 äquivalent
sind, einen Computer 3, eine CPU 4 vom Computer 3,
Verbindungsanschlüssen 5 und
6 vom Computer 3, einer Anzeigeeinrichtung 7 vom Computer 3,
einer Speichereinrichtung 8 vom Computer 3 und
einem Bedienprogramm 9 der CPU 4.
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Es wird nun Bezug genommen auf 2, die ein Blockdiagramm
der Anordnung von der Bildaufnahmeeinheit 1 zeigt, wobei
die Darstellung eine Linseneinheit 10, eine CCD 11,
einen A/D-Umsetzer 12, eine
digitale Signalverarbeitungseinrichtung (DSP) 13, einen
FIFO-Speicher 14, eine Linsensteuerung 15, die
die Linseneinheit 10 steuert und eine automatische Fokussiereinrichtung
und eine automatische Bildstabilisierung (Verwackelschutzeinrichtung)
enthält,
die bekannt sind, einen Zeitgeber (TG) 16, der eingerichtet ist
zum Aussenden von Zeitvorgabeimpulsen an die CCD 11 und
an den A/D-Umsetzer 12, eine Steuereinheit 17, die eingerichtet
ist in der Bildaufnahmeeinheit 1, eine Schnittstelle (Kamera-I/F) 18,
vorgesehen für
einen externen Anschluß,
eine Lichteinheit 19, angeordnet bei der Bildaufnahmeeinheit
1 zum Beleuchten eines Gegenstands zur Aufnahme, und einen Zähler 20,
eingerichtet zum Teilen der Frequenz der eingegebenen Taktimpulse
und Ausgangssignalen frequenzgeteilter Taktimpulse (sind zu verwenden
im zweiten Ausführungsbeispiel).
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Das Bildaufnahmesystem nimmt Bilder
auf mit der Bildaufnahmeeinheit 1, die mit dem Computer 3 verbunden
ist.
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(Bildaufnahme eines Stehbildes)
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Eine Bildaufnahmeoperation eines
Bildes für ein
Bild ist nachstehend anhand der 1, 2 und 3 beschrieben, wobei letztere ein Ablaufdiagramm
ist. Die Steuereinheit 17 der Bildaufnahmeeinheit 1 steuert
diese Operation. Verschiedene Steueraktionen, die in den Schritten
S11 bis S17 ausgeführt
werden, sind nachstehend anhand 3 beschrieben.
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In Schritt S11 veranlaßt die Steuereinheit 17 die
CCD 11, die Leuchtdichte eines Gegenstands der Aufnahme
zu beleuchten. Danach wird die Lichteinheit 19 zur Beleuchtung
des Gegenstands gesteuert, um einen bestgeeignetsten Zustand zur
Aufnahme eines Bildes bereitzustellen.
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In Schritt S12 wird die Linseneinheit 10 durch die
Linsensteuerung 15 veranlaßt, eine Fokussieraktion durchzuführen. Die
Stabilisierungseinrichtung wird ebenfalls verwendet, falls dies
erforderlich ist.
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In Schritt S13 wird die Bildinformation
für ein Bild
als elektrische Ladung bei der CCD 11 durch die Linseneinheit 10 gespeichert.
Diese Steuerung wird ausgeführt
von der Steuereinheit 17. Die Zeitvorgabe des Lesens aus
der CCD 11 wird entschieden durch Zeitvorgabeimpulse, die
aus dem TG 16 kommen. Die elektrische Ladungsspeicherzeit der CCD 22 wird
entschieden von der Steuereinheit 17 gemäß der Leuchtdichte
vom in Schritt S11 gewonnenen Gegenstand.
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In Schritt S17 wird der A/D-Umsetzer
12 zum Auslesen von Bilddaten für
ein Bild veranlaßt,
das in der CCD 11 gespeichert ist. Ein digitales Bildsignal, gewonnen
vom A/D-Umsetzer 12, wird an die DSP 13 geliefert, um umgesetzt
zu werden in ein Y-Signal (Leuchtdichtesignal)
und in Farbdifferenzsignale. Diese Signale werden des weiteren umgesetzt
in R-, G- und B-Signale. Die A/D-Umsetzgeschwindigkeit vom A/D-Umsetzer
12 und die Arbeitsweise der CCD 11 werden entschieden durch
die Zeitvorgabeimpulse aus dem TG 16. Der TG 16 hat unterschiedliche Operationsimpulse,
die ausgegebene Modi, einschließlich
eines Modus 1 bis zu einem Modus 3 enthalten.
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Im Modus 0 wird ein Signal
aus einem Bild jedesmal dann herausgenommen, wenn ein Steuersignal
aus der Steuereinheit 17 kommt. Im Modus 1 werden
Operationsimpulse zur CCD 11 und zum A/D-Umsetzer in einer
solchen Weise gesandt, daß die
aufgenommenen Bilddaten für
fünf Bilder
veranlaßt
werden, die auszugeben sind pro Sekunde für den DSP 13. Im Modus 2 werden
Operationsimpulse zur CCD 11 und A/D-Umsetzer 12 in einer
solchen Weise gesandt, daß die
aufgenommenen Bilddaten für
15 Bilder, die pro Sekunde aus dem DSP 13 abzugeben sind,
veranlaßt
werden. Im Modus 3 werden Operationsimpulse an die CCD 11 und
an den A/D-Umsetzer 12 in der Weise gesandt, daß sie die aufgenommenen Bilddaten
für 13
Bilder veranlassen, die pro Sekunde von der DSP 13 abzugeben
sind. Im Falle von 3 wird
der Ablauf der Operation angenommen, als würde er im Modus 0 ausgeführt.
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In Schritt S15 wird der DSP 13 veranlaßt, das Ausgangssignal
vom A/D-Umsetzer 12 zu verarbeiten. In diesem Falle werden die Y-
und die Farbdifferenzsignale umgesetzt in R-, G- und B- Signale. Der DSP 13 hat
Ausgangssignale für
R, G und B. Aus diesen Ausgangssignalen werden die Signale r, G
und B gleichzeitig zu einer Zeit der zeilenweisen Basis abgegeben.
In diesem Falle besteht ein Bild aus 250 Zeilen.
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In Schritt S16 werden Signale aus
dem DSP 13 zeitweilig im FIFO-Speicher 14 gespeichert,
der eine Speicherkapazität
für drei
Bilder besitzt.
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In Schritt S17 werden die Signale
aus dem FIFO-Speicher 14 gelesen und zum Computer 3 durch
die Schnittstelle 18 gesandt.
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Ein Stehbild für ein Bild läßt sich
erzielen durch die zuvor beschriebenen Schritte S11 bis S17.
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Im Computer 3 werden die
aus der Bildaufnahmeeinheit 1 kommenden Bilddaten auf der
Anzeigeeinrichtung 7 dargestellt, und zu dieser Zeit werden
sie in der Speichereinrichtung 8 gespeichert. Falls erforderlich überträgt der Computer 3 die
Bilddaten zur Einrichtungseinheit 2. Die Operation des Computers
wird entschieden durch das Operationsprogramm 9.
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(Aufnahme bewegter Bilder)
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Im Falle dieses Ausführungsbeispiels
ist das Bildaufnahmesystem in der Lage, ein bewegtes Bild durch
stetiges Aufnehmen von Stehbildern aufzunehmen, wie zuvor beschrieben.
Die Bewegungsbildaufnahmeoperation ist als nächstes anhand der 1, 2, 4 und 5 beschrieben.
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Beim Aufnehmen vom Bewegungsbild
wird der Ablauf der Operation vom Bildaufnahmesystem eingeteilt
in eine Routine A und in eine Routine B. In der Routine A werden
aufgenommene Bilddaten aus der CCD 11 stetig in den FIFO-Speicher 14 eingeschrieben.
In der Routine B werden die aufgenommenen Bilddaten aus dem FIFO-Speicher 14 gelesen und
an den Computer 3 stetig ausgesandt durch die Schnittstelle 18.
Die Steuereinheit 17 führt
gleichzeitig die Routine A und die Routine B aus. Durch Ausführen der
Routine A und der Routine B kann eine Bildaufnahmeoperation in einer
passenden Weise für die Verarbeitungsgeschwindigkeit
des Computers 3 ausgeführt
werden. Die Routine A ist im Ablaufdiagramm von 4 gezeigt, während die Routine B im Ablaufdiagramm
von 5 gezeigt ist.
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Nachstehend zuerst beschrieben ist
die Routine A anhand der 1, 2 und 4.
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In Schritt S21 beginnt die Routine
A. Die folgenden Aktionen werden ausgeführt von der Steuereinheit 17.
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In Schritt S22 werden aufgenommene
Bilddaten für
ein Bild in derselben Weise gewonnen wie bei den Stehbildaufnahmeprozeduren,
die zuvor beschrieben wurden. Die solchermaßen gewonnenen Bilddaten werden
im FIFO-Speicher 14 gespeichert.
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In Schritt S23 erfolgt eine Überprüfung für den Freiraum
in der Speicherkapazität
für den FIFO-Speicher 14.
Der FIFO-Speicher 14 von
der Bildaufnahmeeinheit 1 hat eine Kapazität zum Speichern
von Bilddaten für
drei Bilder. Wenn Bilddaten für
drei Bilder in den FIFO-Speicher 14 geschrieben sind, sendet
der FIFO-Speicher 14 ein Ablaufsignal an die Steuereinheit 17.
Die Steuereinheit 17 kann herausfinden, ob es freien Raum
im FIFO-Speicher 14 durch
das Ablaufsignal gibt.
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Da die Steuereinheit 17 eingerichtet
ist, sowohl die Routine A auszuführen,
die dem Schreiben in den FIFO-Speicher 14 dient, als auch
die Routine B, die dem Lesen aus dem FIFO-Speicher 14 dient, zeigt
das Ablaufsignal, das vom FIFO-Speicher 14 kommt, auf,
daß die
Aktion zum Lesen aus dem FIFO-Speicher 14 langsamer erfolgt
als die Aktion des Schreibens in den FIFO-Speicher 14.
Mit anderen Worten, in einem solchen Falle ist die Bilddatenmenge,
die pro Zeiteinheit aufgenommen wird, größer als die Bilddatenmenge,
die der Computer 3 verarbeitet. In diesem Falle ist es
dann erforderlich, die Bilddatenmenge zu reduzieren, die pro Einheitszeit aufgenommen
werden.
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Ist das Ablaufsignal in Schritt S23
festgestellt worden, geht der Ablauf zu einem Schritt S26. Falls im
anderen Falle nein, kommt der Ablauf zu Schritt S24.
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Im Schritt S24 erfolgt eine Überprüfung, um herauszufinden,
ob eine Anforderung zum Stoppen der Bildaufnahmeoperation vom Computer 3 eingetroffen
ist. Wenn dem so ist, kommt der Ablauf zu Schritt S25. Wenn nicht,
kommt der Ablauf zurück
zu Schritt 522, um die Bildaufnahmeoperation fortzusetzen.
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In Schritt S25 kommt die Routine
A zu Ende. Die Bildaufnahmeoperation bei der CCD 11 wird
zu einem Halt gebracht. Zur selben Zeit hält die Linseneinheit 10,
die CCD 11, der A/D-Umsetzer 12, der DSP 13, die
Linsensteuerung 15, der TG 16 und die Lichteinheit 19 den
Betrieb an.
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Schreitet der Ablauf dann fort zu
Schritt S26, gibt es zwei Modi zum Verringern der Bilddatenmenge,
die pro Zeiteinheit aufgenommen wird. In einem Modus entscheidet
die Bedienperson des Bildaufnahmesystems das Absenken der Bilddatenmenge, die
pro Zeiteinheit aufgenommen werden und gibt einen Befehl zum Ausführen dieser
Entscheidung. Im anderen Modus senkt die Bildaufnahmeeinheit 1 automatisch
die Bilddatenmenge ab, die pro Zeiteinheit aufgenommen wird. Eine
Wahl zwischen den beiden Verfahren wird zuvor im Programm 9 festgelegt.
Im Falle des Befehls von der Bedienperson kommt der Ablauf zu einem
Schritt 527. Im Falle des automatischen Ausführens durch die Bildaufnahmeeinheit 1 schreitet
der Ablauf fort zu Schritt S28.
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In Schritt S27 wird der laufende
Ausgabemodus vom TG 16 gewechselt von der Bedienperson in einen
anderen Modus, der einen passenden Wert unter den Ausgabemodi des
TG 16, der in der vorherigen Beschreibung von Schritt S14 der Stehbildaufnahmeoperation
beschrieben wurde. Im Ergebnis des Betätigens von der Bedienperson
wird die aufgenommene Bilddatenmenge, die pro Zeiteinheit von der
Bildaufnahmeeinheit 1 an den Computer 3 zu senden
ist, abgesenkt. Der Ablauf kommt dann von Schritt S27 zu Schritt
S31.
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In Schritt S28 wird die Anzahl der
Ausgabemodi vom TG 16, zuvor erwähnt
in der obigen Beschreibung des Schrittes S14 der Stehbildaufnahmeoperation,
um eins dekrementiert. Mit anderen Worten, mit dem angenommenen
Ausgabemodus des TG 16 als Modus 3 wird übergewechselt
von Modus 3 zu Modus 2. Dieser Wechsel veranlaßt die aufgenommene
Bilddatenmenge pro Zeiteinheit, abgesenkt zu werden. Der Anfangswert
des Modus ist zufällig
gleich 3.
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Die Bildaufnahmeeinheit 1 informiert
den Computer 3 über
die zuvor beschriebene Aktion, wenn der Ausgabemodus vom TG 16 verringert
ist. Dann zeigt der Computer 3 die Aktion auf der Anzeigeeinrichtung 7 an.
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In Schritt S29 erfolgt eine Überprüfung, um herauszufinden,
ob der Ausgabemodus vom TG 16 der Modus 0 geworden ist.
Wenn dem so ist, zeigt der Modus 0 auf, daß kein Bewegungsbild
vom Bildaufnahmesystem aufgenommen werden kann. Dies führt zu einer Überprüfung, die
in einem Falle gewonnen wird, bei dem die Lesegeschwindigkeit der
aufgenommenen Bilddaten vom Computer 3 geringer geworden
ist oder wenn keine Möglichkeit
zum Auslesen der Daten besteht. Wenn der Ausgabemodus vom TG 16
als Modus 0 befunden wird, kommt der Ablauf zu einem Schritt
S30. Falls nicht, kommt der Ablauf zum Schritt S31.
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Im Schritt S30 wird eine Fehlerverarbeitungsaktion,
die auszuführen
ist im Falle des Modus 0, ausgeführt. Die Steuereinheit 17 informiert
den Computer 3 darüber,
daß die
Bildaufnahmeaktion unmöglich
ist, und der Ablauf kommt zu einem Schritt 525, um die Routine A
abzuschließen.
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In Schritt S31 werden die im FIFO-Speicher 14 aktuell
gespeicherten Daten durch die Routine B ausgelesen, und es erfolgt
eine Überprüfung für irgendeinen
Freiraum in der Speicherkapazität
des FIFO-Speichers 14. Ist das Ablaufsignal festgestellt, kommt
der Ablauf zu Schritt S32. Wenn nicht, kommt der Ablauf zu Schritt
S22.
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In Schritt S32 wird die Operation
für eine
vorbestimmte Zeitdauer ausgesetzt. Danach kommt der Ablauf erneut
zu Schritt S31, um eine Überprüfung für einen
Freiraum der Speicherkapazität
vom FIFO-Speicher 14 zu machen.
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Als nächstes beschrieben ist die
Routine B anhand der 1, 2 und 5.
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In Schritt S41 beginnt die Routine
B. Die folgenden Aktionen werden alle von der Steuereinheit 17 ausgeführt.
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In Schritt S42 erfolgt eine Überprüfung des Zustands
vom FIFO-Speicher 14. Der FIFO-Speicher 14 sendet
ein Leersignal an die Steuereinheit 17, wenn überhaupt
keine aufgenommenen Bilddaten dort gespeichert sind. Das Leersignal
wird festgestellt, und der Ablauf kommt zu Schritt 543. Wenn nicht,
kommt der Ablauf zu Schritt S47.
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In Schritt S43 wird der Ablauf der
Operation aufgehoben für
eine vorbestimmte Zeitdauer, um zu warten, bis aufgenommene Bilddaten
im FIFO-Speicher gespeichert sind.
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In Schritt S44 erfolgt eine Überprüfung des Zustands
nach Fehlern. Mit anderen Worten, im Falle, bei dem die Aktion des
Schrittes S43 zu einem gewissen Umfang ohne Ausführen der Aktion von Schritt
547 fortgesetzt wird, zeigt dieser Zustand auf, daß die Bildaufnahmeoperation
gemäß der Routine A überhaupt
noch nicht ausgeführt
wurde. Wenn dieser Zustand festgestellt ist, erreicht der Ablauf
einen Schritt 545. Wenn nicht, kommt der Ablauf zurück zu Schritt
S42.
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In Schritt S45 wird eine Fehlerverarbeitungsaktion
ausgeführt.
Der Computer 3 wird darüber
informiert, daß die
Bildaufnahmeoperation aufgrund des Auftretens eines Fehlers nicht
fortgesetzt werden kann. Nach dem Schritt S45 kommt der Ablauf zu Schritt
S46, um die Routine B abzuschließen.
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Kommt der Ablauf von Schritt S42
zu Schritt S47, werden die aufgenommenen Bilddaten, die im FIFO-Speicher 14 gespeichert
sind, ausgelesen.
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In Schritt S48 werden die in Schritt
S47 ausgelesenen Bilddaten zum Computer 3 ausgesandt.
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(Zweites Ausführungsbeispiel)
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Ein Bildaufnahmesystem, das ein zweites Ausführungsbeispiel
nach der Erfindung darstellt, ist in derselben Weise wie das erste
Ausführungsbeispiel
aufgebaut und gleicht dem in den 1 und 2 Beschriebenen. Die Operation
vom zweiten Ausführungsbeispiel
in jedem Teil ist jedoch nicht genau dieselbe wie beim ersten Ausführungsbeispiel.
Die Stehbildaufnahmeoperation vom zweiten Ausführungsbeispiel ist dieselbe
wie diejenige des ersten Ausführungsbeispiels,
das zuvor beschrieben wurde. Die folgende Beschreibung des zweiten
Ausführungsbeispiels
läßt folglich
die Stehbildaufnahmeoperation fort und deckt nur die Bewegungsbildoperation
ab.
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(Aufnahme vom Bewegungsbild)
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Wenn die Bildaufnahmeeinheit 1 mit
dem Computer 3 verbunden ist, nimmt die Bildaufnahmeeinheit 1 durch
die Schnittstelle 18 ein Betriebstaktsignal C1k0 aus dem
Computer 3 auf. Das Betriebstaktsignal C1k0 hat eine Frequenz,
die proportional ist zur Verarbeitungsgeschwindigkeit des Computers 3.
Das Operationstaktsignal C1k0 wird eingegeben in den Zähler 20 aus
der Schnittstelle (I/F) 18. Der Zähler ist ausgestattet mit einem
Mittel zum Feststellen der Frequenz Fc vom Betriebstaktsignal C1k0.
Informationen bezüglich
der Frequenz Fc, die festgestellt sind, werden an die Steuereinheit 17 gesandt.
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Der Zähler 20 empfängt aus
der Steuereinheit 17 ein Signal 0c, dessen Frequenz
höher ist
als die des Signals C1k0 und verwendet dieses bei der Messung der
Frequenz Fc. Die Frequenz Fc vom Signal C1k0 wird gemessen durch
Zählen
der Häufigkeit,
für die
das Signal 0c in einem Zyklus des Signals C1k0 variiert.
Informationen bezüglich
der gemessenen Frequenz Fc werden in der Steuereinheit 17 gespeichert.
Wenn die Eigenfrequenz Fc vom Computer C bekannt ist, kann der Wert
der Eigenfrequenz Fc zuvor in der Steuereinheit 17 gespeichert
werden.
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Dann vergleicht die Steuereinheit 17 die
Frequenz Fc mit dem Ausgangsmodus vom TG 16, eingerichtet in der
zu Schritt S14 beschriebenen Weise von der Stehbildaufnahmeoperation
des ersten Ausführungsbeispiels.
Der Ausgabemodus vom TG 16 wird umgeschaltet auf einen anderen Ausgabemodus
gemäß dem Ergebnis
des Vergleichs.
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Die pro Zeiteinheit von der Bildaufnahmeeinheit 1 aufgenommene
Bilddatenmenge kann durch diese Operation eingestellt werden auf
die Verarbeitungsgeschwindigkeit vom Computer 3.
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(Drittes Ausführungsbeispiel)
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Ein Bildaufnahmesystem, das ein drittes Ausführungsbeispiel
nach der Erfindung bildet, ist nachstehend anhand der 1, 2 und 6 beschrieben.
Das Aufnahmesystem ist in derselben Weise wie das erste zuvor beschriebene
Ausführungsbeispiel
eingerichtet. Die Arbeitsweise in jedem Teil unterscheidet sich
jedoch vom ersten Ausführungsbeispiel.
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Die Bildaufnahmeeinheit 1 ist
mit dem Computer 3 in der in den 1 und 2 gezeigten
Weise verbunden. Dann sendet die CPU 4 Informationen bezüglich des
Anzeigeverfahrens der Anzeigeeinrichtung 3 an die Steuereinheit 17.
Die Steuereinheit 17, die die Information bezüglich des
Bildaufnahmeverfahrens gespeichert hat, das zuvor verwendet wurde,
sendet die Information an die CPU 4.
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Das Anzeigeverfahren der Anzeigeeinrichtung 7 wird
folgendermaßen
angenommen.
Auflösung:
320 Horizontalpixel und 240 Vertikalpixel pro Bild
Anzeigegeschwindigkeit:
10 Bilder pro s
Informationsmenge eines Pixels: 8 Bit, monochrom
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Die Arbeitsweise vom Bildaufnahmesystem, das
das dritte Ausführungsbeispiel
nach der Erfindung bildet, ist nachstehend anhand des Ablaufdiagramms
von 6 beschrieben.
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In Schritt S51 macht die CPU 4 einen
Vergleich zwischen dem Bildaufnahmeverfahren der Bildaufnahmeeinheit 1 und
dem Anzeigeverfahren der Anzeigeeinrichtung 7. Hier wird
das Bildaufnahmeverfahren der Bildaufnahmeeinheit 1 als
das Folgende angenommen.
Auflösung: 640 Horizontalpixel und
480 Vertikalpixel pro Bild
Bildaufnahmegeschwindigkeit: 30
Bilder pro s
Informationsmenge pro Pixel: Farbe, 8 Bits für jede der
Farben
R, G und B, 24 Bits insgesamt
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Die CPU 4 informiert die
Bedienperson des Bildaufnahmesystems über das Anzeigeverfahren der
Anzeigeeinrichtung 7 und über das Bildaufnahmeverfahren
der Bildaufnahmeeinheit 1.
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In Schritt 552 wird abhängig davon,
ob die Operation vom Betriebsprogramm 9 oder durch die Bedienperson
des Bildaufnahmesystems ausgeführt wird,
ob folgende Aktionen (a) und (b) ausgewählt sind.
- (a)
Das Bildaufnahmeverfahren der Bildaufnahmeeinheit wird angepaßt an das
Anzeigeverfahren der Anzeigeeinrichtung 7.
- (b) Das Anzeigeverfahren der Anzeigeeinrichtung 7 wird
angepaßt
an das Bildaufnahmeverfahren der Bildaufnahmeeinheit 1.
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Wenn das Anzeigeverfahren der Anzeigeeinrichtung
feststeht, wird die Aktion (a) ausgewählt, und der Ablauf kommt zu
Schritt S53. Wenn die Aktion (b) ausgewählt ist, kommt der Ablauf zu
Schritt S56.
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In Schritt S53 führt der DSP 13 eine
Verarbeitung aus, um die Anzahl von Pixeln aufgenommener Bilddaten,
ausgegeben von der Bildaufnahmeeinheit, an das Anzeigeverfahren
der Anzeigeeinrichtung 7 anzupassen. Da die Anzahl von
Pixeln der aufgenommenen Bilddaten größer ist als die Anzahl von Pixeln,
die von der Anzeigeeinrichtung 7 an dieser Stelle dargestellt werden
können,
werden die Anzahl von Pixeln sowohl in Vertikalals auch in Horizontalrichtung
jeweils um die Hälfte
verringert.
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In Schritt S54 veranlaßt der DSP 13,
den Umfang an Informationen, den jedes Pixel der aufgenommenen Bilddaten
trägt,
an die Informationsmenge anzupassen, die von der Anzeigeeinrichtung 7 dargestellt
werden kann. Im Falle dieses Ausführungsbeispiels ist die Anzeigeeinrichtung 7 in
der Lage zur Anzeige nur in Monochrom, und die Informationsmenge
eines jeden Pixels ist nur 8 Bits. Die Informationsmenge eines jeden
Pixels der aufgenommenen Bilddaten beträgt andererseits 24 Bits. In diesem
Falle werden nur die Daten der Farbe G (8 Bits) der aufgenommenen
Bilddaten an die Anzeigeeinrichtung 7 gesandt.
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In Schritt S55 veranlaßt der DSP 13,
daß die Bildgeschwindigkeit
der aufgenommenen Bilddaten an die Anzeigegeschwindigkeit der Anzeigerichtung anzupassen.
Da die Anzeigegeschwindigkeit der Anzeigeeinrichtung 7 10
Bilder/s beträgt,
während
die Bildaufnahmegeschwindigkeit der Bildaufnahmeeinheit 1 gleich
30 Bilder/s in diesem Falle ist, werden die aufgenommenen Bilddaten
eines von drei Bildern ausgewählt
und an die Anzeigeeinrichtung 7 gesandt.
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In Schritt S56 wird das Anzeigeverfahren
der Anzeigeeinrichtung angepaßt
an das Bildaufnahmeverfahren der Bildaufnahmeeinheit 1.
Es könnte möglich sein,
die ganze Informationsmenge darzustellen, die von den aufgenommenen
Bilddaten getragen sind. Jedoch ist diese Aktion (b) in einem Falle auszuwählen, bei
dem beispielsweise die gesamten aufgenommenen Bilddaten in der Speichereinrichtung 8 zur
Speicherung kommen, ohne die aufgenommenen Bilddaten in Ihrer Gesamtheit
darzustellen.
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Der Ablauf der Operation kommt in
Schritt S57 zu einem Ende.
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Das Bildaufnahmeverfahren der Bildaufnahmeeinheit 1 ist
angepaßt
an das Anzeigeverfahren der Anzeigeeinrichtung 7 durch
die Schritte S51 bis S56. Nach Abschluß des Anpaßprozesses wird der Bildaufnahmeeinheit
zugestanden, die Bildaufnahmeoperation auszuführen.
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Wie aus der vorigen Beschreibung
hervorgeht, kann ein Mittel zum Steuern des Bildaufnahmemodus von
der Bildaufnahmeeinheit 1 irgendwo innerhalb der Bildaufnahmeeinheit
oder auf der Seite des Computers 3 angeordnet sein, die
dem externen Verarbeitungsmittel für das aufgenommene Bildsignal
dient.
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Gemäß der Anordnung der zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispiele
sind die Funktion der Verarbeitung vom aufgenommenen Bildsignal
durch die Bildaufnahmeeinheit und die Funktion der Steuerung der
Bildaufnahmeoperation eingerichtet, in einem Teil innerhalb des
externen Verarbeitungsgerätes
für das
aufgenommene Bildsignal ausgeführt
zu werden. Die Anordnung gestattet folglich das Reduzieren der Größe von Aufnahmeeinheit,
so daß die Bildaufnahmeeinheit
eine kartenförmige
Gestalt bekommen kann, wie eine Karte der PCMCIA-Normen, wie im
Falle der zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele.
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Das herkömmliche Verfahren der Verarbeitung
eines aufgenommenen Bildsignals mit einem Computer oder dergleichen
hat einen Prozeß des Umsetzens
des aufgenommenen Bildsignals in ein Signal erfordert, das mit dem
Fernsehformat oder mit dem NTSC-System konform geht, bevor die Umsetzung
in ein digitales Signal für
den Computer erfolgt. Das herkömmliche
Verfahren umfaßt
somit einen Verdoppelungsteil beim Verarbeiten des Signals. Ein derart
verschwenderischer Prozeß kann
gemäß der Anordnung
der Ausführungsbeispiele
vermieden werden, die zuvor beschrieben wurden.
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Gemäß der Anordnung der Ausführungsbeispiele
nach der Erfindung kann eine Bildaufnahmefunktion einem Signalverarbeitungsgerät, wie einem Computer,
hinzugefügt
werden, ohne daß die
Notwendigkeit irgendeiner komplexen Anordnung aufkommt.
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Es ist ein spezielles vorteilhaftes
Merkmal des Bildaufnahmesystems, daß die Fähigkeit der Bildaufnahmeeinheit eingestellt
ist auf die Signalverarbeitungsfähigkeit,
wie an die Signalverarbeitungsgeschwindigkeit und die Anzeigefähigkeit
des Signalverarbeitungsgerätes.
Nach der Erfindung kann folglich die Signalverarbeitungsoperation
optimiert werden, um verschwenderische Prozesse zu vermeiden. Die
Erfindung schafft folglich ein System, das Signale mit optimaler
Geschwindigkeit verarbeitet und auch die Stromversorgung des ganzen
Systems verringert.