DE69630392T3 - Beutel für die verpackung von flüssigkeiten - Google Patents

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Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf einen bei Verbraucherverpackungen verwendeten Beutel, hergestellt aus bestimmten Folienstrukturen, welche für die Verpackung von fließfähigen Materialien, beispielsweise Flüssigkeiten wie Milch, brauchbar sind.
  • Die US-Patente Nr. 4 503 102 , 4 521 437 und 5 288 531 beschreiben die Herstellung einer Polyethylenfolie zur Verwendung bei der Herstellung eines Wegwerfbeutels für die Verpackung von Flüssigkeiten wie Milch. Das US-Patent Nr. 4 503 102 beschreibt Beutel, die aus einer Mischung eines linearen Ethylencopolymeren, copolymerisiert aus Ethylen und einem alpha-Olefin im C4- bis C10-Bereich, und einem Ethylen-Vinylacetatpolymeren, copolymerisiert aus Ethylen und Vinylacetat hergestellt sind. Das lineare Polyethylencopolymere hat eine Dichte von 0,916 bis 0,930 g/cm3 und einen Schmelzindex von 0,3 bis 2,0 g/10 Minuten. Das Ethylen-Vinylacetatpolymere hat ein Gewichtsverhältnis von Ethylen zu Vinylacetat von 2,2:1 bis 24:1 und einen Schmelzindex von 0,2 bis 10 g/10 Minuten. Die im US-Patent Nr. 4 503 102 angegebene Mischung hat ein Gewichtsverhältnis von linearem Polyethylen niedriger Dichte zu Ethylen-Vinylacetatpolymerem von 1,2:1 bis 4:1. Das US-Patent Nr. 4 503 102 beschreibt ebenfalls Laminate, welche die zuvor genannte Mischung als Versiegelungsfilm haben.
  • Das US-Patent Nr. 4 521 437 beschreibt Beutel, hergestellt aus einer Versiegelungsfolie, welche besteht aus: 50 bis 100 Teilen eines linearen Copolymeren von Ethylen und Octen-1, das eine Dichte von 0,916 bis 0,930 g/cm3 und einen Schmelzindex von 0,3 bis 2,0 g/10 Minuten besitzt, und aus 0 bis 50 Gew.-Teilen wenigstens eines Polymeren, ausgewählt aus der Gruppe, die aus einem linearen Copolymeren von Ethylen und einem C4-C10-alpha-Olefin, das eine Dichte von 0,916 bis 0,930 g/cm3 und einen Schmelzindex von 0,3 bis 2,0 g/10 Minuten besitzt, einem Hochdruckpolyethylen, das eine Dichte von 0,916 bis 0,24 g/cm3 und einen Schmelzindex von 1 bis 10 g/10 Minuten besitzt, sowie aus Mischungen hiervon. Die im US-Patent Nr. 4 521 437 angegebene Versiegelungsfolie wird auf der Basis ausgewählt, daß bereitgestellt werden: (a) Beutel mit einem M-Testwert wesentlich kleiner bei derselben Filmdicke als derjenige, der für Beutel erhalten wird, die mit Folie aus einer Mischung von 85 Teilen eines Copolymeren aus linearem Ethylen/Buten-1 mit einer Dichte von etwa 0,919 g/cm3 und einem Schmelzindex von etwa 0,75 g/10 Minuten und 15 Teilen eines Hochdruckpolyethylens mit einer Dichte von etwa 0,918 g/cm3 und einem Schmelzindex von 8,5 g/10 Minuten hergestellt sind, oder (b) einem M(2)-Testwert von weniger als etwa 12% für Beutel, die ein Volumen von größer als 1,3 bis 5 Liter besitzen, oder (c) einem M(1.3)-Testwert von weniger als etwa 5% für Beutel, die ein Volumen von 0,1 bis 1,3 Liter haben. Die Tests für M, M(2) und M(1.3) sind als Beutelfalltests im US-Patent Nr. 4 521 437 definiert. Die Beutel können ebenfalls aus Verbundfolien hergestellt werden, in denen der Versiegelungsfilm wenigstens die innere Schicht bildet.
  • Das US-Patent Nr. 5 288 531 und sein Äquivalent WO 97/12755 beschreibt Beutel, hergestellt aus einer Folienstruktur, die eine Mischung hat von (a) aus 10 bis 100 Gew.-% wenigstens einer polymeren Versiegelungsschicht aus einem linearen Ethylencopolymeren mit ultraniedriger Dichte, copolymerisiert aus Ethylen und wenigstens einem alpha-Olefin in dem Bereich von C3-C10 mit einer Dichte von etwa 0,89 g/cm3 bis weniger als 0,915 g/cm3 und (b) aus 0 bis 90 Gew.-% wenigstens eines Polymeren, ausgewählt aus der Gruppe, die aus einem linearen Copolymeren von Ethylen und einem C3-C18-alpha-Olefin mit einer Dichte größer als 0,916 g/cm3 und einem Schmelzindex von 0,1 bis 10 g/10 Minuten, einem Hochdruckpolyethylen niedriger Dichte mit einer Dichte von 0,916 bis 0,930 g/cm3 und einem Schmelzindex von 0,1 bis 10 g/10 Minuten oder reinem Ethylen-Vinylacetatcopolymeren mit einem Gewichtsverhältnis von Ethylen zu Vinylacetat von 2,2:1 bis 24:1 und einem Schmelzindex von 0,2 bis 10 g/10 Minuten be steht. Die Hitzeversiegelungsschicht im US-Patent Nr. 5 288 531 liefert verbesserte Heißklebfestigkeit und niedrigere Hitzeversiegelungs-Initiierungstemperatur bei einer hierin beschriebenen aus zwei Schichten oder drei Schichten bestehenden coextrudierten Mehrschichtfolienstruktur.
  • Die WO 97/12755 beschreibt einen Beutel, der ein fließfähiges Material enthält, wobei dieser Beutel aus einer Folienstruktur mit wenigstens einer Siegelschicht aus einer Polymerzusammensetzung hergestellt ist, die umfaßt: (A) von 10 bis 100%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, einer Mischung von (1) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Zusammensetzung, von wenigstens einem homogen verzweigten linearen Ethylen/α-Olefininterpolymeren, das dadurch gekennzeichnet ist, daß es hat: (a) ein Schmelzfließverhältnis, I10/I2, ≥ 5,63; (b) eine Molekulargewichtsverteilung, Mw/Mn, definiert durch die Gleichung Mw/Mn ≤ (I10/I2) – 4,63, und (2) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von Hochdruckpolyethylen niedriger Dichte mit einer Dichte von 0,916 bis 0,930 g/cm3, einem Schmelzindex von weniger als 1 g/10 Minuten und einer Schmelzfestigkeit größer als 10 cN, bestimmt mittels einer Einheit Gottfert Rheotens bei 190°C; und (B) von 0 bis 90%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, wenigstens eines Polymeren, ausgewählt aus der Gruppe, die aus einem Polyethylen ultraniedriger Dichte, einem linearen Polyethylen niedriger Dichte, einem Hochdruckpolyethylen niedriger Dichte, einem Ethylen-Vinylacetatcopolymeren und einem -homogen verzweigten linearen Ethylenpolymeren besteht.
  • Die im Stand der Technik bekannten Polyethylenbeutel haben einige Nachteile. Das mit aus dem Stand der Technik bekannten Beuteln verbundene Problem bezieht sich auf die Siegeleigenschaften und die Leistungsfähigkeit der zur Herstellung der Beutel verwendeten Folien. Insbesondere haben zu Beuteln verarbeitete Folien des Standes der Technik im allgemeinen ein häufiges Vorkommen von "Leckstellen", d.h. Siegeldefekten wie feinen Löchern, welche sich bei oder nahe bei der Siegelung entwickeln, aus denen fließfähiges Material, beispielsweise Milch, aus dem Beutel entweicht. Obwohl die Siegel- und Leistungseigenschaften der Folien des Standes der Technik im allgemeinen zufriedenstellend im Hinblick auf andere gewünschte Eigenschaften waren, besteht immer noch eine Notwendigkeit in der Industrie für bessere Siegel- und Leistungseigenschaften bei Folien zur Herstellung von hermetisch gesiegelten Beuteln, welche fließfähige Materialien enthalten. Insbesondere besteht eine Notwendigkeit zur Verbesserung der Siegeleigenschaften der Folie wie der Heißklebrigkeit und für verbesserte Schmelzfestigkeit, um die Verarbeitbarkeit der Folie zu verbessern und die aus den Folien hergestellten Beutel zu verbessern.
  • Beispielsweise ist oftmals die Bandgeschwindigkeit für bekannte Verpackungsausrüstungen, die zur Herstellung von Beuteln verwendet wird, wie Form-, Füll- und Siegelmaschinen, oftmals durch die Siegeleigenschaften der gewöhnlichen Polyethylenfolien als Folge offensichtlich ihrer relativ niedrigen Schmelzfestigkeit beschränkt. Daher ist die Geschwindigkeit, mit welcher eine Form-, Füll- und Siegelmaschine einen Beutel aus gewöhnlichen Polyethylenfolien herstellen kann, beschränkt, und daher ist die Anzahl der pro Zeiteinheit hergestellten Beutel ebenfalls beschränkt. Von vielen Seiten wurde der Versuch unternommen, die Siegeleigenschaften der polymeren Zusammensetzung, welche in Beutelfolien verwendet wird, zu verbessern, jedoch ohne Erfolg.
  • Es besteht der Wunsch zur Bereitstellung einer Polyethylenfolienstruktur für einen Beutelbehälter, der verbesserte Schmelzfestigkeit mit eben so guten oder besseren Leistungseigenschaften als die aus dem Stand der Technik bekannten Beutelfolien besitzt.
  • Ebenfalls besteht der Wunsch zur Bereitstellung einer Folienstruktur für einen Beutelbehälter, welche mittels einer Form-, Füll- und Siegelmaschine als eine Monoschicht- oder Mehrschichtfolie verarbeitet werden kann.
  • Weiterhin besteht der Wunsch zur Bereitstellung eines Beutels, hergestellt aus den zuvor genannten Folienstruktu ren, so daß der Beutel eine herabgesetzte Versagerrate aufweist.
  • Es wurde gefunden, daß bei Erhöhung der Schmelzfestigkeit der Folie, der Betrag des Dünnerwerdens der Folie, welches in dem Siegelbereich auftritt, reduziert wird, und daß hierdurch die Geschwindigkeit einer Form-, Füll- und Siegelmaschine erhöht werden kann, und damit die Anzahl von pro Einheitszeit erzeugten Beuteln erhöht werden kann.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung liefert einen Beutel, enthaltend ein fließfähiges Material, wobei dieser Beutel aus einer Folienstruktur mit wenigstens einer Siegelschicht einer polymeren Zusammensetzung hergestellt ist, die umfaßt: (A) von 10 bis 100%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, einer Mischung von (1) von 5 bis 95 Gew.-% bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von wenigstens einem Polyethylen ultraniedriger Dichte, das ein lineares Ethylencopolymeres, copolymerisiert aus Ethylen und wenigstens einem alpha-Olefin im Bereich von C3-C18 ist, und das (a) eine Dichte von 0,89 g/cm3 bis weniger als 0,916 g/cm3, (b) einen Schmelzindex (I2) von weniger als 10 g/10 min, (c) ein Schmelzfließverhältnis, I10/I2, größer als 5, (d) ein Verhältnis der Molekulargewichtsverteilung, Mw/Mn, von größer als 3, (e) einen Peakschmelzpunkt größer als 100°C, gemessen mittels eines Differentialabtastkalorimeters, hat, und (2) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von Hochdruckpolyethylen niedriger Dichte, das (a) eine Dichte von 0,916 g/cm3 bis 0,93 g/cm3, (b) einen Schmelzindex (I2) von weniger als 1 g/10 Minuten, und (c) eine Schmelzfest8igkeit größer als 10 cN, bestimmt unter Anwendung einer Gottfert Rheotens Einheit bei 190°C, hat; und (B) von 0 bis 90%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, wenigstens eines Polymeren, ausgewählt aus der aus einem linearen Polyethylen niedriger Dichte und einem Ethylen-Vinylacetatcopolymeren bestehenden Gruppe.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Beutel, hergestellt aus einer coextrudierten Doppelschichtfolie, enthaltend eine äußere Schicht aus linearem Polyethylen niedriger Dichte, Polyethylen ultraniedriger Dichte, Hochdruckpolyethylen niedriger Dichte, Ethylen-Vinylacetatcopolymerem oder Mischungen hiervon und einer inneren Siegelschicht der zuvor genannten polymeren Zusammensetzung.
  • Eine andere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein verfahren zur Herstellung des zuvor genannten Beutels.
  • Noch eine andere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Beutel, hergestellt aus einer coextrudierten Dreischichtfolie, enthaltend eine äußere Schicht und eine Kernschicht aus Polyethylen mit ultraniedriger Dichte, linearem Polyethylen mit niedriger Dichte, Hochdruckpolyethylen mit niedriger Dichte, Ethylen-Vinylacetatcopolymerem oder einer Mischung hiervon und einer inneren Siegelschicht der zuvor genannten polymeren Zusammensetzung.
  • Es wurde gefunden, daß die Folienstrukturen der Beutel der vorliegenden Erfindung eine verbesserte Schmelzfestigkeit und dementsprechend verbesserte Wärmesiegelfestigkeit, insbesondere Endensiegelfestigkeit, besitzen. Die Verwendung von Folien zur Herstellung von Beuteln der vorliegenden Erfindung in Form-, Füll- und Siegelmaschinen führt zu höheren Maschinengeschwindigkeiten, als sie derzeit bei Verwendung von kommerziell erhältlicher Folie erreicht werden können.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Beutelverpackung der vorliegenden Erfindung.
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht einer anderen Beutelverpackung der vorliegenden Erfindung.
  • 3 zeigt eine partielle vergrößerte Querschnittsansicht der Folienstruktur eines Beutels der vorliegenden Erfindung.
  • 4 zeigt eine andere partielle vergrößerte Querschnittsansicht der Folienstruktur eines Beutels der vorliegenden Erfindung.
  • 5 zeigt noch eine andere partielle vergrößerte Querschnittsansicht der Folienstruktur eines Beutels der vorliegenden Erfindung.
  • 6 ist eine graphische Erläuterung der Endensiegelfestigkeit eines mit 2 Liter Milch gefüllten Beutels gegenüber der Schmelzfestigkeit von Mischungen von ATTANETM 4203 (Polyethylen mit ultraniedriger Dichte, geliefert von The Dow Chemical Company) mit Hochdruckpolyethylen mit niedriger Dichte.
  • Der Beutel der vorliegenden Erfindung, wie er beispielsweise in 1 und 2 gezeigt ist, für die Verpackung von fließfähigen Materialien wird aus einer coextrudierten Dreischichtfolienstruktur hergestellt, welche eine polymere Siegelschicht aufweist, bestehend aus einer Mischung eines Polyethylens mit ultraniedriger Dichte und eines Hochdruckpolyethylens mit niedriger Dichte mit einer hohen Schmelzfestigkeit. Die Mischung kann ebenfalls ein Ethylen-Vinylacetatcopolymeres, lineares Polyethylen mit niedriger Dichte, homogen verzweigtes, im wesentlichen lineares Ethylen/α-Olefincopolymeres, homogen verzweigtes, lineares Ethylenpolymeres, Hochdruckpolyethylen mit niedriger Dichte oder Mischungen hiervon enthalten.
  • "Schmelzfestigkeit", welche ebenfalls auf dem entsprechenden Fachgebiet als "Schmelzspannung" bezeichnet wird, ist hier definiert und quantifiziert, um die Spannung oder Kraft (bei Anlegung einer Aufwickeltrommel, ausgerüstet mit einer Dehnungszelle) anzugeben, welche zum Ziehen eines geschmolzenen Extrudates mit einer spezifischen Geschwindigkeit oberhalb ihres Schmelzpunktes erforderlich ist, wenn sie durch die Düse eines Standardplastometers, wie einem in der ASTM D1238-E beschriebenen Gerätes, läuft. Schmelzfestigkeitswerte, welche hier in Centi-Newtons (cN) angegeben sind, werden unter Anwendung eines Gottfert Rheotens bei 190°C bestimmt. Im allgemeinen neigt für Ethylen-α-Olefininterpolymere und Hochdruckethylenpolymere die Schmelzfestigkeit dazu, mit erhöhtem Molekulargewicht oder mit Verbreiterung der Molekulargewichtsverteilung und/oder mit erhöhten Schmelzfließverhält nissen anzusteigen. Die Schmelzfestigkeit des Hochdruckpolyethylens mit niedriger Dichte der vorliegenden Erfindung ist größer als 10 cN, bestimmt unter Verwendung einer Einheit Gottfert Rheotens bei 190°C, bevorzugt beträgt sie von etwa 13 bis 40 cN und am meisten bevorzugt von 15 bis 25 cN. Weiterhin ist die Schmelzfestigkeit der polymeren Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung größer als 5 cN, bestimmt unter Verwendung einer Einheit Gottfert Rheotens bei 190°C, bevorzugt beträgt sie von etwa 15 bis 70 cN und am meisten bevorzugt von 15 bis 50 cN.
  • Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung ist, daß das Polyethylen mit ultraniedriger Dichte und das lineare Polyethylen mit niedriger Dichte einen "Peakschmelzpunkt" größer als 100°C haben. Der Peakschmelzpunkt wird unter Anwendung eines Differentialabtastkalorimeters (DSC) bestimmt. Eine vollständige Beschreibung der Testmethode findet sich in Thermal Characterization Of Polymeric Materials, E.A. Turi (New York: Academic Press, 1981), S. 46 bis 59.
  • Eine Komponente der Polymerzusammensetzung der vorliegenden Erfindung ist ein heterogen verzweigtes Polyethylen mit ultraniedriger oder sehr niedriger Dichte (ULDPE oder VLDPE). Heterogen verzweigtes ULDPE ist bei den Fachleuten auf dem Gebiet von linearem Polyethylen wohlbekannt. Sie werden durch kontinuierliche, ansatzweise oder halbansatzweise Lösungs-, Aufschlämmungs- oder Gasphasenpolymerisation von Ethylen und einem oder mehreren wahlweisen α-Olefincomonomeren unter Verwendung konventioneller Ziegler-Natta-Polymerisationsverfahren und Koordinationsmetallkatalysatoren hergestellt, wie beispielsweise beschrieben von Anderson et al. im US-Pat. Nr. 4 076 698 . Diese konventionellen linearen Polyethylene vom Ziegler-Typ sind noch homogen verzweigt, und sie haben nicht irgendwelche Langkettenverzweigung. Ebenfalls zeigen diese Polymere nicht irgendeine wesentliche Amorphie bei niedrigen Dichten, da sie von sich aus einen wesentlichen polymeren Anteil hoher Dichte (kristallin) besitzen. Bei Dichten geringer als 0,90 g/cm3 sind diese Materialien sehr schwierig unter Anwendung der konventionellen Ziegler-Natta- Katalyse herzustellen, und sie sind ebenfalls nur sehr schwierig zu pelletisieren. Bei Dichten geringer als 0,90 g/cm3 sind die Pellets klebrig und neigen zum Miteinanderverklumpen.
  • Die Ausdrücke "heterogen" und "heterogen verzweigt" werden hier in dem konventionellen Sinn mit Bezug auf ein lineares Ethylencopolymeres verwendet, das einen vergleichsweise niedrigen Index der Kurzkettenverzweigungsverteilung besitzt. Der Index der Kurzkettenverzweigungsverteilung (SCBDI) ist als der Gewichtsprozentsatz der Polymermoleküle, die einen Comonomerengehalt innerhalb 50% des mittleren molaren Gesamtcomonomerengehaltes besitzen, definiert. Der Index der Kurzkettenverzweigungsverteilung von Polyolefinen, welche aus Lösungen kristallisierbar sind, kann nach wohlbekannten Elutionsfraktionierungstechniken mit ansteigender Temperatur bestimmt werden, wie denjenigen, die von Wild et al., Journal of Polymer Science, Poly. Phys. Ed., Vol. 20, S. 441 (1982), L.D. Cady, "The Role of Comonomer Type and Distribution in LLDPE Product Performance", SPE Regional Technical Conference, Quaker Square Hilton, Akron, Ohio, 1.-2. Oktober, S. 107-119 (1985) oder im US-Patent 4 798 081 beschrieben sind.
  • Die Ausdrücke "Polyethylen mit ultraniedriger Dichte" (ULDPE), "Polyethylen mit sehr niedriger Dichte" (VLDPE) und "lineares Polyethylen mit sehr niedriger Dichte" (LVLDPE) wurden austauschbar auf dem Polyethylengebiet verwendet, um die Polymerunterklasse von linearen Polyethylenen mit niedriger Dichte zu bezeichnen, welche eine Dichte geringer als oder gleich etwa 0,916 g/cm3 besitzen. Der Ausdruck "lineares Polyethylen mit niedriger Dichte" (LLDPE) wird daher auf solche linearen Polyethylene angewandt, die eine Dichte oberhalb 0,916 g/cm3 haben. Diese Ausdrücke zeigen von sich aus jedoch nicht an, ob das Polymere homogen verzweigt oder heterogen verzweigt ist, sondern sie zeigen an, daß das Polymere dadurch gekennzeichnet ist, daß es ein lineares Polymerrückgrat im konventionellen Sinn des Ausdruckes "linear" besitzt.
  • Kommerzielle Beispiele von heterogen verzweigten, linearen Copolymeren, welche für die Verwendung in der vorliegen den Erfindung geeignet sind, schließen die Polymere ATTANE ULDPE, geliefert von The Dow Chemical Company, und die Polymere FLOXMER VLDPE, geliefert von Union Carbide Corporation, ein.
  • Das ULDPE ist im allgemeinen ein lineares Copolymeres von Ethylen und einer kleineren Menge eines α-Olefins mit von 3 bis etwa 18 Kohlenstoffatomen, bevorzugt von 4 bis etwa 10 Kohlenstoffatomen und meist bevorzugt 8 Kohlenstoffatomen. Das ULDPE für die polymere Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung hat eine Dichte von weniger als oder gleich 0,916 g/cm3, mehr bevorzugt von 0,916 bis 0,89 g/cm3, am meisten bevorzugt von 0,90 bis 0,916 g/cm3; im allgemeinen hat es einen Schmelzindex (I2) von weniger als 10 g/10 Minuten, bevorzugt von 0,1 bis 10 g/10 Minuten, am meisten bevorzugt von 0,5 bis 2 g/10 Minuten, und im allgemeinen hat es ein Verhältnis I10/I2 von 0,1 bis 20, bevorzugt von 5 bis 20 und am meisten bevorzugt von 7 bis 20.
  • Geeignete α-Olefine für das ULDPE und LLDPE der vorliegenden Erfindung werden durch die folgende Formel wiedergegeben: CH2 = CHRworin R ein Hydrocarbylrest mit von 1 bis 20 Kohlenstoffatomen ist. Das Copolymerisationsverfahren kann eine Lösungs-, Aufschlämmungs- oder Gasphasentechnik oder Kombinationen hiervon sein. Geeignetes α-Olefin zur Verwendung als Comonomere schließen 1-Propylen, 1-Buten, 1-Isobutylen, 1-Penten, 1-Hexen, 4-Methyl-1-Penten, 1-Hegten und 1-Octen wie auch andere Monomerentypen wie Styrol, halogen- oder alkyl-substituierte Styrole, Tetrafluorethylen, Vinylbenzocyclobutan, 1,4-Hexadien, 1,7-Octadien und Cycloalkene, beispielsweise Cyclopenten, Cyclohexen und Cycloocten, ein. Bevorzugt ist das α-Olefin 1-Buten, 1-Penten, 4-Methyl-1-penten, 1-Hexen, 1-Hegten, 1-Octen oder Mischungen hiervon. Mehr bevorzugt ist das α-Olefin 1-Hexen, 1-Hegten, 1-Octen oder Mischungen hiervon bei Überzügen, Profilen und Folien, hergestellt mit der von bei Überzügen, Profilen und Folien, hergestellt mit der resultierenden Extrusionszusammensetzung haben sie besonders verbesserte Gebrauchseigenschaften, wenn solche höheren α-Olefine als Comonomere verwendet werden. Jedoch ist das α-Olefin am meisten bevorzugt 1-Octen, und das Polymerisationsverfahren ist ein kontinuierliches Lösungsverfahren.
  • Die Molekulargewichtsverteilung der Ethylen/α-Olefininterpolymerzusammensetzungen und der Hochdruckethylenpolymerzusammensetzungen werden durch Gelpermeationschromatographie (GPC) auf einer chromatographischen Hochtemperatureinheit Waters 150, ausgerüstet mit Differentialrefraktometer und drei Kolonnen mit gemischter Porosität bestimmt. Die Kolonnen werden von Polymer Laboratories geliefert, und sie sind üblicherweise mit Porengrößen von 103, 104, 105 und 106 Å gepackt. Das Lösungsmittel ist 1,2,4-Trichlorbenzol, aus welchem 0,3 Gew.-%ige Lösungen für die Proben für die Injektion hergestellt werden. Die Fließgeschwindigkeit ist 1,0 Milliliter/Minute, die Betriebstemperatur der Einheit ist 140°C und die Injektionsgröße ist 100 Mikroliter.
  • Die Molekulargewichtsbestimmung mit Hinblick auf das Polymerrückgrat wird unter Verwendung von Polystyrolstandards mit schmaler Molekulargewichtsverteilung (von Polymer Laboratories) in Verbindung mit ihren Elutionsvolumina abgeleitet. Die äquivalenten Polyethylenmolekulargewichte werden unter Verwendung von geeigneten Mark-Houwink-Koeffizienten für Polyethylen und Polystyrol (wie beschrieben von Williams und Ward in Journal of Polymer Science, Polymer Letters, Vol. 6, S. 621, 1968) bestimmt, um die folgende Gleichung abzuleiten: MPolyethylen = a·(MPolystyrol)b.
  • In dieser Gleichung ist a = 0,4316 und b = 1,0. Das Gewichtsdurchschnittsmolekulargewicht, Mw, wird in der üblichen Weise entsprechend der folgenden Formel berechnet: Mw = Σwi × Mi, worin wi und Mi die Gewichtsfraktion bzw. das Molekulargewicht der i-ten Fraktion, die aus der GPC-Kolonne eluiert, sind.
  • Für ULDPE und LLDPE beträgt Mw/Mn etwa 2 bis 7, bevorzugt größer als 3 und insbesondere etwa 4.
  • Wie hier verwendet, schließt der Ausdruck "Interpolymeres" Colymeres und Terpolymeres ein. Die Dichte wird gemäß ASTM D-792 gemessen. Der Schmelzindex (I2) wird entsprechend ASTM D-1238 (Bedingung 190/2,16), weniger als 10 g/10 min, gemessen, und ein Schmelzfließverhältnis (I10/I2) größer als 5. I10 wird entsprechend ASTM D-1238 (Bedingung 190/10) gemessen.
  • Noch eine weitere Komponente der Polymerzusammensetzung der vorliegenden Erfindung ist ein Polyethylen, das im folgenden als "lineares Polyethylen niedriger Dichte" ("LLDPE") bezeichnet wird. Ein Beispiel eines kommerziell erhältlichen LLDPE ist DOWLEXTM 2045 (Handelsmarke und kommerziell erhältlich von The Dow Chemical Company). Das LLDPE ist allgemein ein lineares Copolymeres von Ethylen und einer kleineren Menge eines α-Olefins mit von 3 bis 18 Kohlenstoffatomen, bevorzugt von 4 bis 10 Kohlenstoffatomen und am meisten bevorzugt 8 Kohlenstoffatomen. Das LLDPE für die polymere Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung hat eine Dichte von größer als oder gleich 0,916 g/cm3, mehr bevorzugt von 0,916 bis 0,940 g/cm3, am meisten bevorzugt von 0,918 bis 0,926 g/cm3; im allgemeinen hat es einen Schmelzindex von weniger als 10 g/10 Minuten, bevorzugt von 0,1 bis 10 g/10 Minuten, am meisten bevorzugt von 0,5 bis 2 g/10 Minuten, und im allgemeinen hat es ein Verhältnis I10/I2 von 0,1 bis 20, bevorzugt von 5 bis 20 und am meisten bevorzugt von 7 bis 20.
  • Das LLDPE kann durch kontinuierliche, ansatzweise oder halbansatzweise Lösungs-, Aufschlämmungs- oder Gasphasenpolymerisation von Ethylen und einem oder mehreren wahlweisen α-Olefincomonomeren in Anwesenheit eines konventionellen Zieg ler-Natta-Katalysators hergestellt werden, beispielsweise durch das im US-Patent Nr. 4 076 698 von Anderson et al. beschriebene Verfahren.
  • Das für die Polymerzusammensetzungen und Mischungen dieser Erfindung brauchbare Hochdruckpolyethylen mit niedriger Dichte ("LDPE") ist allgemein bekannt und leicht erhältlich. Das LDPE hat eine Dichte von 0,916 g/cm3 bis 0,930 g/cm3 und einen Schmelzindex (I2) von 0,1 g bis 10 g/10 Minuten. Das LDPE, das zur Bildung einer Mischung mit dem Polyethylen mit ultraniedriger Dichte zur Verwendung in der Siegelschicht dieser Erfindung verwendet wird, hat eine Schmelzfestigkeit von größer als 10 cN, bestimmt unter Anwendung einer Gottfert Rheotens Einheit bei 190°C. Eine weitere Beschreibung des Hochdruckpolyethylens mit niedriger Dichte findet sich in Modern Plastics Encyclopedia, Ausgabe Mid-Oktober 1992, Volume 68, Nr. 11, Seiten 61 bis 63.
  • Das Ethylen-Vinylacetatcopolymere ("EVA"), das für Polymerzusammensetzungen und Mischungen dieser Erfindung brauchbar ist, hat ein Gewichtsverhältnis von Ethylen zu Vinylacetat von 2,2:1 bis 24:1 und einen Schmelzindex von 0,2 g bis 10 g/10 Minuten. Eine weitere Beschreibung von ESVA findet sich in Modern Plastics Encyclopedia, Ausgabe Mid-Oktober 1992, Volume 68, Nr. 11, Seite 66.
  • Es wird angenommen, daß die Verwendung von LDPE mit hoher Schmelzfestigkeit in einer Folienstruktur für Beutel der vorliegenden Erfindung (1) einen Beutel liefert, der mit einer hohen Geschwindigkeit durch eine Form-, Füll- und Siegelmaschine hergestellt werden kann, und (2) eine Beutelverpackung liefert, die weniger Leckstellen besitzt, insbesondere wenn der Beutel der vorliegenden Erfindung mit Beuteln verglichen wird, die mit linearem Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE), Polyethylen mit niedriger Dichte (LDPE) oder einer Kombination hiervon hergestellt sind.
  • Mit Bezug auf die 3 bis 5 schließt die Folienstruktur des Beutels der vorliegenden Erfindung ebenfalls ei ne Mehrschicht- oder Verbundfolienstruktur 30 ein, die bevorzugt die oben beschriebene Polymersiegelschicht, welche die Innenschicht des Beutels bildet, enthält.
  • Wie dem Fachmann auf dem Gebiet offensichtlich ist, kann die Mehrschichtfolienstruktur des Beutels der vorliegenden Erfindung verschiedene Kombinationen von Folienschichten enthalten, sofern die Siegelschicht Teil der Endfolienstruktur bildet. Die Mehrschichtfolienstruktur für den Beutel der vorliegenden Erfindung kann eine coextrudierte Folie, eine beschichtete Folie oder eine laminierte Folie sein. Die Folienstruktur schließt ebenfalls die Siegelschicht in Kombination mit einer Sperrfolie wie Folie aus Polyester, Nylon, EVOH, Polyvinylidendichlorid (PVDC), wie SARANTM (Handelsmarke von The Dow Chemical Company), metallisierte Folien und dünne Metallfolien ein. Die Endanwendung für den Beutel bestimmt in einem großen Ausmaß die Auswahl des anderen Materials oder der anderen Materialien, die in Kombination mit der Siegelschichtfolie verwendet werden. Die hier beschriebenen Beutel beziehen sich auf Siegelschichten, welche wenigstens auf der Innenseite des Beutels verwendet werden.
  • Eine Ausführungsform der Folienstruktur 30 für den Beutel der vorliegenden Erfindung, gezeigt in 3, umfaßt die Siegelschicht 31 aus einer Mischung von Polyethylen mit ultraniedriger Dichte und LDPE mit hoher Schmelzfestigkeit gemäß dieser Erfindung, und wenigstens eine polymere äußere Schicht 32. Die polymere äußere Schicht 32 ist bevorzugt eine Polyethylenfolienschicht, mehr bevorzugt ein LLDPE. Ein Beispiel eines kommerziell erhältlichen LLDPE ist DOWLEXTM 2045 (kommerziell erhältlich von The Dow Chemical Company). Die Dicke der äußeren Schicht 32 kann eine beliebige Dicke sein, sofern die Siegelschicht 31 eine minimale Dicke von etwa 0,1 mil (2,5 Mikron) besitzt.
  • Eine andere Ausführungsform der Folienstruktur 30 für den Beutel der vorliegenden Erfindung, gezeigt in 4, umfaßt die polymere Schicht 32, gesandwicht zwischen zwei polymeren Siegelschichten 31.
  • Noch eine andere Ausführungsform der Folienstruktur 30 für den Beutel der vorliegenden Erfindung, gezeigt in 5, umfaßt wenigstens eine polymere Kernschicht 33 zwischen wenigstens einer polymeren äußeren Schicht 32 und wenigstens einer polymeren Siegelschicht 31. Die polymere Schicht 33 kann dieselbe Polymerschicht wie die äußere Schicht 32 oder bevorzugt ein verschiedenes Polymeres, und mehr bevorzugt ein LLDPE, beispielsweise DOWLEXTM 2049 (Handelsmarke und kommerziell erhältlich von The Dow Chemical Company), welche eine höhere Dichte als die äußere Schicht 32 besitzt, sein. Die Dicke der Kernschicht 33 kann eine beliebige Dicke sein, sofern die Siegelschicht 33 eine minimale Dicke von etwa 0,1 mil (2,5 Mikron) hat.
  • Die letztliche Folienstärke des Endfolienproduktes, welche zur Herstellung des Beutels der vorliegenden Erfindung verwendet wird, beträgt von 0,5 mil (12,7 Mikron) bis 10 mil (254 Mikron), bevorzugt von 1 mil (25,4 Mikron) bis 5 mils (127 Mikron), mehr bevorzugt von etwa 2 mils (50,8 Mikron) bis 4 mils (100 Mikron).
  • Zusatzstoffe, die dem Fachmann auf dem Gebiet bekannt sind, wie Antiblockmittel, Gleitzusätze, UV-Stabilisatoren, Pigmente und Verarbeitungshilfsstoffe können zu den Polymeren zugesetzt werden, aus welchen die Beutel der vorliegenden Erfindung hergestellt werden.
  • Wie aus den verschiedenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, gezeigt in 3-5, ersichtlich ist, hat die Folienstruktur für die Beutel der vorliegenden Erfindung Designflexibilität. Verschiedene LLDPE-Polymere können in den äußeren Schichten und Kernschichten verwendet werden, um die spezifischen Folieneigenschaften, wie Foliensteifigkeit, zu optimieren. So kann die Folie für spezifische Anwendungen, wie für eine senkrechte Form-, Füll- und Siegelmaschine optimiert werden.
  • Die Polyethylenfolienstruktur, welche zur Herstellung eines Beutels der vorliegenden Erfindung verwendet wird, wird entweder nach dem Blasschlauchextrusionsverfahren oder dem Gießextrusionsverfahren, auf dem Fachgebiet wohlbekannten Verfahren, hergestellt. Das Blasschlauchextrusionsverfahren ist beispielsweise beschrieben in Modern Plastics, Encyclopedia Ausgabe Mid-Oktober 1989, Volume 66, Nr. 11, Seiten 264 bis 266. Das Gießextrusionsverfahren ist beispielsweise beschrieben in Modern Plastics, Encyclopedia Ausgabe Mid-Oktober 1989, Volume 66, Nr. 11, Seiten 256 bis 257.
  • Ausführungsformen der Beutel der vorliegenden Erfindung, gezeigt in 1 und 2, sind hermetisch versiegelte Behälter, gefüllt mit "fließfähigen Materialien". Unter "fließfähigen Materialien" sind Materialien zu verstehen, welche unter Schwerkraft fließfähig sind oder welche gepumpt werden können. Der Ausdruck "fließfähige Materialien" schließt gasförmige Materialien nicht ein. Die fließfähigen Materialien schließen Flüssigkeiten, beispielsweise Milch, Wasser, Fruchtsaft, Öl, körperhaltige Fluide, chemische Reagenzien und verschiedene Flüssigkeiten, welche für medizinische Behandlungen und Diagnosen verwendet werden, Emulsionen wie beispielsweise Eiscrememischung, Weichmargarine, Pasten wie beispielsweise Fleischpasten, Erdnußbutter, konservierte Materialien wie beispielsweise Marmeladen, Gebäckfüllungsmarmeladen, Cremes, Teige, Hackfleisch, beispielsweise Würstchenfleisch, Pulver, beispielsweise Gelatinepulver, Tenside, granulatförmige Feststoffe, beispielsweise Nüsse, Zucker und vergleichbare Materialien ein. Der Beutel der vorliegenden Erfindung ist besonders brauchbar für flüssige Lebensmittel wie beispielsweise Milch. Das fließfähige Material kann ebenfalls ölartige Flüssigkeiten wie beispielsweise Kochöl oder Motoröl einschließen.
  • Sobald die Folienstruktur für den Beutel der vorliegenden Erfindung hergestellt ist, wird die Folienstruktur auf die gewünschte Breite zur Verwendung in konventionellen Beu telformmaschinen geschnitten. Die Ausführungsformen des Beutels der vorliegenden Erfindung, gezeigt in 1 und 2, werden in sogenannten Form-, Füll- und Siegelmaschinen, die auf dem Fachgebiet wohlbekannt sind, hergestellt. Unter Bezugnahme auf 1 ist dort ein Beutel 10 gezeigt, der aus einem Schlauchteil 11 besteht, das eine Überlappungssiegelung 12 in Längsrichtung und Siegelungen 13 in Querrichtung besitzt, so daß ein "kissenförmiger" Beutel geformt wird, wenn der Beutel mit fließfähigem Material gefüllt ist.
  • Mit Bezug auf 2 ist dort ein Beutel 20 gezeigt, der ein schlauchartiges Teil 21 ist, das eine Preßgratsiegelung 22 am Umfang längs der drei Seiten des schlauchförmigen Teils 21 besitzt, d.h. die obere Siegelung 22a und die Längsseitensiegelungen 22b und 22c, und das ein am Boden befindliches im wesentlichen konkaves oder "schüsselförmiges" Teil 23 besitzt, gesiegelt an dem Bodenteil des schlauchförmigen Teiles 21, so daß bei Aufsicht im Querschnitt in Längsrichtung im wesentlichen ein halbkreisförmiger oder "schüsselförmiger" Bodenteil gebildet wird, wenn der Beutel mit fließfähigem Material gefüllt ist. Der in 2 gezeigte Beutel ist ein Beispiel eines auf dem Fachgebiet bekannten, sogenannten "Enviro-Pak".
  • Der gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellte Beutel ist bevorzugt der in 1 gezeigte Beutel, hergestellt auf sogenannten vertikalen Form-, Füll- und Siegelmaschinen (VFFS), die auf dem Fachgebiet wohlbekannt sind. Beispiele von kommerziell erhältlichen VFFS-Maschinen schließen solche ein, welche von Hayssen, Thimonnier, Tetra Pak oder Prepac hergestellt werden. Eine VFFS-Maschine ist in folgender Referenz beschrieben: F.C. Lewis, "Form-Fill-Seal", Packaging Encyclopedia, Seite 180, 1980.
  • Bei einem VFFS-Verpackungsverfahren wird ein Blatt der hier beschriebenen Kunststofffolienstruktur in eine VFFS-Maschine eingeführt, wo das Blatt zu einem kontinuierlichen Schlauch in einem Schlauchformungsabschnitt geformt wird. Das schlauchförmige Teil wird durch Zusammensiegeln der Längskanten der Folie – entweder durch Überlappen der Kunststofffolie und Siegeln der Folie unter Anwendung einer Innenseiten/Außenseitensiegelung oder durch Preßgratsiegelung der Kunststoffolie unter Anwendung einer Innenseite/Innenseitesiegelung – gebildet. Als nächstes siegelt eine Siegelstange den Schlauch transversal an einem Ende, welches der Boden des "Beutels" ist, und dann wird das Füllmaterial, beispielsweise Milch, zu dem "Beutel" zugegeben. Die Siegelstange versiegelt dann das obere Ende des Beutels und brennt dann durch die Kunststofffolie oder schneidet die Folie, so daß der gebildete gefüllte Beutel von dem Schlauch getrennt wird. Das Verfahren zur Herstellung eines Beutels mit einer VFFS-Maschine ist allgemein in den US-Patenten Nr. 4 503 102 und 4 521 437 beschrieben.
  • Das Fassungsvermögen der Beutel der vorliegenden Erfindung kann variieren. Im allgemeinen können die Beutel von 5 Milliliter bis 10 Liter, bevorzugt von 1 Liter bis 8 Liter und mehr bevorzugt von 1 Milliliter bis 5 Liter an fließfähigem Mateiral enthalten.
  • Die Folienstruktur für den Beutel der vorliegenden Erfindung hat genau gesteuerte Festigkeit. Die Verwendung der Folienstruktur, die in der vorliegenden Erfindung zur Herstellung eines Beutels beschrieben ist, ergibt einen festeren Beutel, und daher weist der Beutel mehr bevorzugt weniger durch den Gebrauch hervorgerufene Leckstellen auf. Die Verwendung einer Mischung von Polyethylen mit ultraniedriger Dichte (ULDPE) und LDPE in der Siegelschicht der vorliegenden Erfindung in einem coextrudierten Zwei- oder Dreischichtfolienprodukt ergibt eine Folienstruktur, welche zur Herstellung von Beuteln mit einer höheren Geschwindigkeit in der VFFS eingesetzt werden können und so hergestellte Beutel weisen weniger Leckstellen auf.
  • Bei dem Trend der derzeitigen Industrie für Verbraucherverpackungen, welche sich in Richtung auf die Bereitstellung von stärker für die Umgebung geeigneten Verpackungen für Verbraucher bewegt, ist der Polyethylenbeutel der vorliegenden Erfindung eine gute Alternative. Die Verwendung des Polyethylenbeutels für die Verpackung von Flüssigkeiten für Verbraucher wie Milch hat ihre Vorteile gegenüber Behältern, welche in der Vergangenheit verwendet wurden, der Glasflasche, dem aus Papier bestehenden Karton und Flaschen aus Polyethylen hoher Dichte. Die zuvor verwendeten Behälter verbrauchten große Mengen an natürlichen Quellen bei ihrer Herstellung, erforderten einen signifikanten Raumbedarf in bebautem Gebiet, benutzen einen großen Lagerraum und erforderten mehr Energie bei der Temperatursteuerung des Produktes (als Folge der Wärmeübergangseigenschaften des Behälters).
  • Der Polyethylenbeutel der vorliegenden Erfindung, hergestellt aus dünner Polyethylenfolie, welcher zum Verpacken von fließfähigen Materialien verwendet wird, bietet zahlreiche Vorteile gegenüber den in der Vergangenheit verwendeten Behältern. Der Polyethylenbeutel (1) verbraucht weniger natürliche Resourcen, (2) erfordert weniger Raum in einem bebauten Gebiet, (3) kann recycled werden, (4) kann leicht verarbeitet werden, (5) erfordert weniger Lagerraum, (6) benutzt weniger Energie für die Lagerung (Wärmeübergangseigenschaften der Verpackung), (7) kann sicher verbrannt werden und (8) kann wiederverwendet werden, beispielsweise kann der leere Beutel für andere Anwendungen wie als Gefrierbeutel, Sandwichbeutel und Lagerbeutel für allgemeine Zwecke verwendet werden.
  • Die hier in Tabelle I beschriebenen polymeren Harze wurden zur Herstellung von Proben von in den Beispielen und Vergleichsbeispielen gezeigten Blasfolien verwendet. Tabelle I: Harzeigenschaften
    Harzbezeichnung Typ Schmelzindex dg/min Dichte g/cm3 Schmelzfestigkeit cN
    DOWLEX 2045 LLDPE 1,0 0,920 6,4
    LDPE 1351 LDPE (Schlauch) 0,22 0,923 19,5
    XU 60021.62 LDPE (Autoklav) 0,5 0,919 24,3
    LDPE 609C1 LDPE (Schlauch) 0,88 0,924 12,1
    LDPE 526I LDPE (Schlauch) 1,0 0,922 12,1
    LDPE 503I LDPE (Schlauch) 1,9 0,923 5
    ATTANE 4203 ULDPE 0,8 0,905 8
  • Erucamide, ein Gleitmittel; SiO2, ein Antiblockmittel; und eine Verarbeitungshilfe wurden zu jedem der in Tabelle I beschriebenen Harze zugesetzt, so daß die Endkonzentration der Zusatzstoffe wie folgt war: 1200 ppm Erucamide, 2500 ppm SiO2.
  • Die Zusammensetzung der verschiedenen Mischungen von Hochdruckpolyethylen mit niedriger Dichte und Polyethylen mit niedriger Dichte und ihre Schmelzfestigkeit ist in Tabelle II unten gezeigt. Tabelle II: Schmelzfestigkeit von Harzmischungen
    Mischungsbezeichnung Beschreibung (*) Schmelzfestigkeit (cN)
    1 DOWLEX 2045 6,4
    4 LDPE 526I 12,1
    5 LDPE 135I 19,5
    6 LDPE 609C 12,1
    7 LDPE XU60021.62 24,3
    8 DOWLEX 2045/10% 135I 10,4
    9 DOWLEX 2045/20% 135I 16,0
    10 DOWLEX 2045/30% 135I 19,7
    11 DOWLEX 2045/10% 609C 9,5
    12 DOWLEX 2045/20% 609C 11,7
    13 DOWLEX 2045/30% 609C 13,4
    14 DOWLEX 2045/10% XU60021.62 11,5
    15 DOWLEX 2045/20% XU60021.62 24,2
    16 DOWLEX 2045/30% XU60021.62 30,4
    17 erf.* ATTANE 4203/10% 135I 12,0
    18 erf. ATTANE 4203/20% 135I 15,8
    19 erf. ATTANE 4203/30% 135I 17,5
    20 ATTANE 4203/10% 526I 9,5
    21 ATTANE 4203/20% 526I 10,5
    22 ATTANE 4203/30% 526I 11,5
    23 erf. ATTANE 4203/10% XU60021.62 16,1
    24 erf. ATTANE 4203/20% XU60021.62 22,8
    25 erf. ATTANE 4203/30% XU60021.62 33,5
    • (*) % bezieht sich auf Gewichtsprozent von LDPE in der Mischung
    • (*) erf. bedeutet erfindungsgemäß
  • Eine 5 kg Probe jeder der in Tabelle II gezeigten Mischung wurde in einem Doppelschneckenextruder Leistritz verarbeitet. Die Schmelzfestigkeit der Mischungen wurde unter Verwendung einer Gottfert Rheotens Einheit bestimmt. Tabelle III: Harzmischungen für Mehrschicht-(A/B/A)-folien für Testen auf physikalische Eigenschaften
    Bsp. Nr. Harzmischung in Schicht A Harzmischung in Schicht B Gesamtdicke (Mils)
    1 erf. ATTANE 4203 + 20% LDPE 135I DOWLEX 2045 + 80% LDPE 135I 2,43
    2 ATTANE 4203 + 20% LDPE 503I DOWLEX 2045 + 20% LDPE 503I 2,50
    3 ATTANE 4203 + 20% LDPE 526I DOWLEX 2045 + 20% LDPE 526I 2,51
    4 erf. ATTANE 4203 + 20% XU60021.62 DOWLEX 2045 – 20% XU60021.62 2,45
    Vergl. A 100% ATTANE 4203 100% DOWLEX 2045 2,53
    Vergl. B 100% DOWLEX 2045 Nicht verwendbar 2,5
    • (*) bezieht sich auf Gewichtsprozent von LDPE in der Mischung
  • Beispiele 1-8 und Vergleichsbeispiel A und B
  • Blasfolien wurden mit den in Tabelle III beschriebenen Harzmischungen unter Verwendung einer Dreischicht-Coextru sionslinie Egan hergestellt, ausgenommen Vergleichsbeispiel B, das unter Verwendung einer Einschicht-Blasfolienlinie Macro hergestellt wurde. Die Egan-Linie wurde unter Standardextruderbedingungen mit einem Aufblasverhältnis von 2,0 und einer Schmelztemperatur von 430°F betrieben. Die 3 Schichten der coextrudierten Folie bestanden aus zwei identischen Hautschichten (A) und einer Kernschicht (B) in einer A/B/A-Konfiguration, wobei das Schichtenverhältnis von A:B:A gleich 1:3:1 war. Vergleich B, hergestellt mit der Blasfolienlinie Macro wurde bei Standardextruderbedingungen mit einem Aufblasverhältnis von 2,0 und einer Schmelztemperatur von 420°F betrieben. Alle Folien wurden so formuliert, daß sie den gleichen Gehalt an Gleit-, Antiblock- und Verarbeitungshilfsstoff enthielten. In LDPE enthaltenden Folien enthielt jede der 3 Schichten 20 Gew.-% LDPE, wie in Tabelle III angegeben.
  • Die hergestellten Folienstrukturen wurden physikalischem Testen zur Bestimmung der verschiedenen Eigenschaften hiervon unterzogen, einschließlich:
    • (1) Lochbildung unter Anwendung der Methode ASTM D3763;
    • (2) Schlagbolzenzähigkeit unter Anwendung von ASTM D1709, Methode A;
    • (3) Elmendorf-Reißfestigkeit unter Anwendung von ASTM D1922;
    • (4) Zugfestigkeit unter Anwendung von ASTM D882;
    • (5) 1% und 2% Secant-Modul, unter Anwendung von ASTM D882;
    • (6) Heißklebfestigkeit unter Anwendung der im folgenden beschriebenen Methode; und
    • (7) Wärmesiegelfestigkeit unter Anwendung der im folgenden beschriebenen Methode.
  • Die Heißklebfestigkeit der Probenfolie wurde unter Anwendung der "DTC-Heißklebetestmethode" gemessen, welche die Kraft mißt, die zum Trennen einer Wärmesiegelung, bevor die Siegelung die Gelegenheit zum vollständigen Auskühlen (Kristallisieren) hatte, erforderlich ist. Dies simuliert das Einfüllen von Material in einen Beutel, bevor die Siegelung die Chance zum Abkühlen hatte.
  • Die "DTC-Heißklebetestmethode" ist eine Testmethode unter Verwendung eines DTC-Heißklebetesters Modell #52D bei den folgenden Bedingungen:
    Probenbreite: 25,4 mm
    Siegelzeit: 0,5 Sekunden
    Siegeldruck 0,27 N/mm/mm
    Verzugszeit: 0,5 Sekunden
    Abschälgeschwindigkeit: 150 mm/Sekunden
    Zahl der Proben/Temperatur 5
    Temperatursteigerungen: 5°C
    Temperaturbereich: 75°C-150°C
  • Die Wärmesiegelfestigkeit der Probenfolien wurde unter Anwendung der "DTC-Wärmesiegelfestigkeitstestmethode" gemessen, welche so ausgelegt ist, daß die zum Trennen einer Siegelung erforderliche Kraft gemessen wird, nachdem das Material auf eine Temperatur von 23°C abgekühlt war. Die Folienproben wurden einer relativen Feuchtigkeit von 50% und einer Temperatur von 23°C für ein Minimum von 24 Stunden vor dem Test ausgesetzt.
  • Die "DTC-Wärmesiegelfestigkeitstestmethode" benutzt einen DTC-Heißklebtester Modell #52D, worin der Wärmesiegelabschnitt des Testers unter den folgenden Bedingungen eingesetzt wird:
    Probenbreite: 25,4 mm
    Siegelzeit: 0,5 Sekunden
    Siegeldruck 0,27 N/mm/mm
    Anzahl der Proben/Temperatur 5
    Temperatursteigerungen: 5°C
    Temperaturbereich: 80°C-150°C
  • Die Siegelfestigkeit der Folienproben wurde unter Verwendung eines Zugtesters Instron Modell #1122 unter den folgenden Testbedingungen bestimmt:
    Zugrichtung: 90° bei Siegel
    Kreuzkopfgeschwindigkeit: 500 mm/Minute
    Belastung bei vollem Bereich: 5 kg
    Anzahl von Proben/Grenzwert: 1% von FSL
    Bruchkriterium: 800
    Probenlänge: 2,0 Zoll
    (50,8 Millimeter)
    Probenbreite: 1,0 Zoll
    (25,4 Millimeter)
  • Die physikalischen Eigenschaften der aus den in Tabelle III gezeigten Harzmischungen hergestellten Dreischicht-(A/B/A)-folien sind in der Tabelle IV unten aufgeführt, und die Ergebnisse von Heißklebfestigkeit und Wärmesiegelfestigkeit sind in Tabelle V bzw. Tabelle VI angegeben.
  • Figure 00260001
  • Figure 00270001
  • Figure 00280001
  • Die vorliegende Erfindung wird durch die folgenden Beispiele erläutert, jedoch soll sie hierdurch nicht beschränkt werden.
  • Beispiele 9-11 und Vergleichsbeispiel C und D
  • Die aus den in Tabelle III beschriebenen Harzmischungen hergestellten Folien wurden auf eine Breite von 15 Zoll (38,1 cm) aufgeschlitzt, um 2 Liter Milchbeutel unter Verwendung einer senkrechten Form-, Füll- und Siegelmaschine Prepac IS6, die in einer kommerziellen Molkerei stand, herzustellen. Die Einheit verpackte mit Milch gefüllte 2 Liter-Beutel mit einer Geschwindigkeit von 30 Beuteln pro Minute durch Kopffüllen unter normalen Betriebsbedingungen. Für jede getestete Folie wurden annähernd 16-20 mit Milch gefüllte Beutel gesammelt. Sie wurden auf Anfangssiegelunversehrtheit untersucht. Zehn (10) Beutel wurden abgenommen, gewaschen und für die weitere Untersuchung getrocknet.
  • Die Anfangsuntersuchung auf Endensiegelunversehrtheit umfaßte drei Stufen:
    • i) Bestimmung von On-Line-Leckstellen
    • ii) Subjektiver Test auf Siegelfestigkeit
    • iii) Visuelle Untersuchung der Endensiegelungen.
  • On-Line-Leckstellen waren an den Beuteln ersichtlich, die aus 100 ATTANE 4203 und DOWLEX 2045 hergestellt waren. Keine Leckstellen waren bei den anderen Folien ersichtlich.
  • Der subjektive Test auf Siegelfestigkeit beinhaltete das Quetschen des Beutels von einem Ende, bis der Beutel entweder sich verformte oder die Siegelung versagte. Tabelle VII zeigt, daß keine Siegelversagungsfälle mit den Beuteln ersichtlich waren, die mit Folien mit einem Gehalt von 20 Gew.-% 135I oder XU 60021.62 hergestellt worden waren.
  • Die Beutel, welche aus ATTANE 4203 und DOWLEX 2045 in der Siegelschicht enthaltender Mehrschichtfolie hergestellt worden waren, hatten signifikantes Dünnerwerden der Versiegelung und Verstärkungen der Endenversiegelung in der Siegelschicht, wie in Tabelle VIII gezeigt ist. Die mit 20% LDPE 526I hergestellten Beutel hatten etwas Dünnerwerden der Versiegelung und etwas Verstärkungen der Endenversiegelung aus Folienpolymerfäden, die aus dem Siegelbereich herrührten. Kein Dünnerwerden oder Verstärkungen der Versiegelung wurden bei den 20% Beuteln, welche 20% LDPE 135I oder LDPE XU 60021.62 in der Siegelschichtfolie enthielten, gefunden.
  • 2 Liter Milchbeutel wurden auf Endensiegelfestigkeit unter Verwendung eines Zugtesters Instron Modell #1122 unter denselben Bedingungen getestet, die in Verbindung mit der Bestimmung der Wärmesiegelfestigkeit zuvor beschrieben wurden.
  • Die Siegelfestigkeiten sind in Tabelle IX gezeigt. Es wurde gefunden, daß die Siegelfestigkeit annimmt, wenn die Schmelzfestigkeit in der Polymermischung in der Siegelschicht zunimmt. Keine Abhängigkeit zwischen dem LDPE-Schmelzindex und der Siegelfestigkeit war ersichtlich.
  • Die Verstärkungsbereiche und die Endenbereiche der Beutel wurden tiefgekühlt aufgeschnitten und unter Anwendung von Lichtmikroskopietechniken untersucht. Tabelle X faßt die Ergebnisse zusammen.
  • Die Beutel, welche aus 20% 135I und XU 60021.62 in der Siegelschicht enthaltenden Folien hergestellt worden waren, zeigten sehr geringes Dünnerwerden der Versiegelung und keine Verstärkungen der Endenversiegelung (feine Polymerfäden, herrührend aus dem Versiegelungsbereich), während die 100 ATTANE 4203 und DOWLEX 2045 enthaltenden Beutel signifikantes Dünnerwerden der Versiegelung und Verstärkungen hatten.
  • Der schwächste Teil einer guten Siegelung ist typischerweise die Folie unmittelbar vor dem Versiegelungswulst. Irgendwelches Dünnerwerden dieser Folie ergibt niedrigere Siegelfestigkeit, da dies in dem Bereich vorliegt, welcher bei Beanspruchung der Siegelung versagt. Beim Vergleich der Schmelzfestigkeit der Harzmischungen (Tabelle II) mit dem er sichtlichen Ausmaß des Dünnerwerdens der Folie, den die Beutel mit einer kommerziellen VFFS-Einheit (Tabelle X) hergestellten Beutel erfuhren, ist ersichtlich, daß bei Ansteigen der Schmelzfestigkeit der Harzmischung das Ausmaß des Dünnerwerdens der Folie abnahm. Keine Beziehung war zwischen dem Dünnerwerden der Folie (Tabelle X) und dem Schmelzindex von LDPE in Harzmischungen (Tabelle I) ersichtlich. Tabelle VII: VFFS-Untersuchung von Prepacs in kommerzieller Molkerei Subjektive Siegelfestigkeiten
    Versuch # LLDPE LDPE % LDPE # Getestete Beutel # Versagen der Versiegelung
    Vergleich C ATTANE 4203 0 8 3
    Vergleich D DOWLEX 2045 0 7 3
    9* ATTANE 4203 526I 20 9 2
    10 ATTANE 4203 135I 20 7 0
    11 ATTANE 4203 XU.62 20 8 0
    • * nicht im Umfang der Ansprüche
    Tabelle VIII: VFFS-Untersuchung von Prepacs in kommerzieller Molkerei Visuelle Prüfung von Endensiegelungen
    Versuch # LLDPE LDPE % LDPE Visuelle Prüfung von Siegelung
    Vergleich C ATTANE 4203 0 schwere Verstärkungen, Dünnerwerden der Siegelung
    Vergleich D DOWLEX 2045 0 schwere Verstärkungen, Dünnerwerden der Siegelung
    9 ATTANE 4203 526I 20 einige Verstärkungen, Dünnerwerden der Siegelung
    10 ATTANE 4203 135I 20 keine Verstärkungen
    11 ATTANE 4203 XU.62 20 keine Verstärkungen
    Tabelle IX: VFFS-Prepac Beutel-Endensiegelungsfestigkeit
    Versuch # LLDPE MI LDPE MI % LDPE Siegelfestigkeit
    Vergleich C ATTANE 4203 0 24,89
    Vergleich D DOWLEX 2045 0 23,62
    9 ATTANE 4203 526I 20 24,69
    10 ATTANE 4203 135I 20 25,58
    11 ATTANE 4203 XU.62 20 28,87
    Tabelle X: VFFS-Prepac Zusammenfassung der mikroskopischen Analyse
    # Beschreibung Anmerkungen *Foliendicke μm **Folien-dicke vor Versiegelung, μm Verminderung der Folien-dicke, %
    Vergleich C ATTANE 4203 starkes Dünnerwerden und Verziehen des Siegelungsbereiches, zahlreiche Siegelungsverstärkungen 69,3 48,8 30
    Vergleich D DOWLEX 2045 starkes Dünnerwerden und Verziehen des Siegelungsbereiches, zahlreiche Siegelungsverstärkungen 65,5 43,1 34
    9 ATTANE 4203 + 20% LDPE 526I starkes Dünnerwerden, viele Verstärkungen 69,4 49,8 28
    10 ATTANE 4203 + 20% LDPE 135I gut, kein Dünnerwerden, keine Verstärkungen 76,8 70,3 8
    11 ATTANE 4203 + 20% XU 60021.62 gut, kein Dünnerwerden, keine Verstärkungen
    • * gemessen 550 μm von Versiegelung
    • ** gemessener Querschnitt des dünnsten Teiles der Folie vor der Versiegelung
  • Tabelle XI zeigt Heißklebwerte für LDPE.135I und ATTANE 4203 wie auch vorhergesagte und beobachtete Heißklebwerte für die Mischungen aus 80 Gew.-% ATTANE 4203 und 20 Gew.-% LDPE 135I. Es ist ersichtlich, daß die beobachtete Heißklebfestigkeit der Mischungen von ATTANE 4203 und LDPE 135I der vorliegenden Erfindung signifikant höher ist als der vorhergesagte Wert für die Mischung, was einen deutlich synergistischen Effekt anzeigt. Tabelle XI: Heißklebfestigkeit – ATTANE Vorhergesagte gegen beobachtete Werte
    ATTANE 4203 LDPE 135I ATTANE 4203 + 20% 135I vorhergesagt ATTANE 4203 + 20% 135I beobachtet
    Temp. °C
    90 2,16 0,00 1,75 2,12
    95 2,55 0,18 2,09 2,83
    100 2,67 0,22 2,20 3,45
    105 2,51 0,56 2,14 3,36
    110 2,31 0,81 2,02 3,31
    115 2,69 0,86 2,35 3,21
    120 2,37 0,74 2,06 2,76
    125 2,23 0,69 1,94 2,25
    130 2,05 0,69 1,79 1,98
    135 1,89 0,64 1,65 1,86
    140 1,70 0,64 1,50 1,79
    145 1,75 0,60 1,53 1,76
    150 1,51 0,56 1,33 1,60
  • Die vorhergesagte Heißklebfestigkeit wurde wie folgt be rechnet: Vorhergesagte Heißklebf. = (0,8 × ATTANE 4203 Heißklebf.) + (0,2 × LDPE Heißklebfest.)

Claims (27)

  1. Beutel, enthaltend ein fließfähiges Material, wobei dieser Beutel aus einer Folienstruktur mit wenigstens einer Siegelschicht einer polymeren Zusammensetzung hergestellt ist, die umfasst: (A) von 10 bis 100%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, einer Mischung von (1) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von wenigstens einem heterogen verzweigten Polyethylen ultraniedriger Dichte, das ein lineares Ethylencopolymer, copolymerisiert aus Ethylen und wenigstens einem alpha-Olefin im Bereich von C3-C18 ist, und das (a) eine Dichte von 0,89 g/cm3 bis weniger als 0,916 g/cm3, (b) einen Schmelzindex (I2) von weniger als 10 g/10 min, (c) ein Schmelzfließverhältnis, I10/I2 . größer als 5, (d) ein Verhältnis der Molekulargewichtsverteilung, Mw/Mn, von größer als 3, (e) einen Peakschmelzpunkt größer als 100°C, gemessen mittels eines Differentialabtastkalorimeters, hat, und (2) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von wenigstens einem Hochdruckpolyethylen niedriger Dichte, das (a) eine Dichte von 0,916 bis 0,93 g/cm3, (b) einen Schmelzindex (I2) von weniger als 1 g/10 min und (c) eine Schmelzfestigkeit größer als 10 cN, bestimmt unter Anwendung einer Gottfert Rheotens Einheit bei 190°C, hat; und (B) von 0 bis 90%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, wenigstens eines Polymers, ausgewählt aus der aus einem linearen Polyethylen niedriger Dichte und einem Ethylen-Vinylacetatcopolymer bestehenden Gruppe.
  2. Beutel, enthaltend ein fließfähiges Material, wobei dieser Beutel aus einer Mehrschichtfolienstruktur hergestellt ist, umfassend: (I) eine Schicht einer polymeren Zusammensetzung, die umfasst: (A) von 10 bis 100%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, einer Mischung von (1) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von wenigstens einem heterogen verzweigten Polyethylen ultraniedriger Dichte, das ein lineares Ethylencopolymer, copolymerisiert aus Ethylen und we nigstens einem alpha-Olefin im Bereich von C3-C18 ist, und das (a) eine Dichte von 0,89 g/cm3 bis weniger als 0,916 g/cm3, (b) einen Schmelzindex (I2) von weniger als 10 g/10 min, (c) ein Schmelzfließverhältnis, I10/I2, größer als 5, (d) ein Verhältnis der Molekulargewichtsverteilung, Mw/Mn, von größer als 3, (e) einen Peakschmelzpunkt größer als 100°C, gemessen mittels eines Differentialabtastkalorimeters, hat, und (2) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von wenigstens einem Hochdruckpolyethylen niedriger Dichte, das eine Dichte von 0,916 bis 0,93 g/cm3, einen Schmelzindex (I2) von weniger als 1 g/10 min und eine Schmelzfestigkeit größer als 10 cN, bestimmt unter Anwendung einer Gottfert Rheotens Einheit bei 190°C, hat; und (B) von 0 bis 90%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, wenigstens eines Polymers, ausgewählt aus der aus einem linearen Polyethylen niedriger Dichte und einem Ethylen-Vinylacetatcopolymer bestehenden Gruppe, (II) wenigstens eine Schicht von linearem Ethylencopolymer, copolymerisiert aus Ethylen und wenigstens einem alpha-Olefin in dem Bereich von C3-C18 und das eine Dichte von 0,916 bis 0,940 g/cm3 und einen Schmelzindex von 0,1 bis 10 g/10 min hat.
  3. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem diese Folienstruktur in Schlauchform vorliegt und dieser Beutel transversal wärmegesiegelte Enden hat.
  4. Beutel nach Anspruch 2, welcher (III) eine Schicht eines Hochdruckpolyethylens hat, das eine Dichte von 0,916 bis 0,930 g/cm3 und einen Schmelzindex von 0,1 bis 10 g/10 min hat.
  5. Beutel nach Anspruch 2, bei welchem Schicht (I) eine Siegelschicht ist.
  6. Beutel nach Anspruch 2, bei welchem Schicht (II) eine äußere Schicht ist und Schicht (I) eine Siegelschicht ist.
  7. Beutel nach Anspruch 3, bei welchem Schicht (II) eine äußere Schicht ist, Schicht (III) eine Kernschicht ist und Schicht (I) eine Siegelschicht ist.
  8. Beutel nach Anspruch 2, bei welchem das Polyethylen ultraniedriger Dichte einen Schmelzindex (I2) von weniger als 10 g/10 min hat.
  9. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem der Beutel von 5 ml bis 10.000 ml hält.
  10. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem das fließfähige Material Milch ist.
  11. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem die Folienstruktur ein Gleitmittel, Antiblockmittel und, wahlweise, einen Verarbeitungshilfsstoff enthält.
  12. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem die Folienstruktur ein Pigment zum Opakmachen der Folienstruktur enthält.
  13. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem die Folienstruktur einen ultraviolettes Licht absorbierenden Zusatzstoff enthält.
  14. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem das alpha-Olefin der Folienstruktur 1-Buten ist.
  15. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem das alpha-Olefin der Folienstruktur 1-Hexen ist.
  16. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem das alpha-Olefin der Folienstruktur 1-Octen ist.
  17. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem das alpha-Olefin der Folienstruktur eine Mischung von wenigstens zwei alpha-Olefinen, ausgewählt aus der aus 1-Buten, 1-Hexen und 1-Octen bestehenden Gruppe, ist.
  18. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem die Schmelzfestigkeit des Hochdruckpolyethylens niedriger Dichte in dem Bereich von 10 bis 40 cN liegt.
  19. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem die Schmelzfestigkeit des Hochdruckpolyethylens niedriger Dichte in dem Bereich von 13 bis 25 cN liegt.
  20. Beutel nach Anspruch 1, bei welchem die Schmelzfestigkeit der polymeren Zusammensetzung in dem Bereich von 5 bis 70 cN liegt.
  21. Folienstruktur einer polymeren Zusammensetzung für eine Verpackungsanwendung, umfassend: (A) von 10 bis 100%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, einer Mischung von (1) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von wenigstens einem heterogen verzweigten Polyethylen ultraniedriger Dichte, das ein lineares Ethylencopolymer, copolymerisiert aus Ethylen und wenigstens einem alpha-Olefin im Bereich von C3-C18 ist, und das (a) eine Dichte von 0.89 g/cm3 bis weniger als 0,916 g/cm3, (b) einen Schmelzindex (I2) von weniger als 10 g/10 min, (c) ein Schmelzfließverhältnis, I10/I2, größer als 5, (d) ein Verhältnis der Molekulargewichtsverteilung, Mw/Mn, von größer als 3, (e) einen Peakschmelzpunkt größer als 100°C, gemessen mittels eines Differentialabtastkalorimeters, hat, und (2) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von wenigstens einem Hochdruckpolyethylen niedriger Dichte, das eine Dichte von 0,916 bis 0,93 g/cm3, einen Schmelzindex (I2) von weniger als 1 g/10 min und eine Schmelzfestigkeit größer als 10 cN, bestimmt unter Anwendung einer Gottfert Rheotens Einheit bei 190°C, hat; und (B) von 0 bis 90%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, wenigstens eines Polymers, ausgewählt aus der aus einem linearen Polyethylen niedriger Dichte und einem Ethylen-Vinylacetatcopolymer bestehenden Gruppe.
  22. Folie nach Anspruch 21, bei welcher die Konzentration von Ethylen-Vinylacetatcopolymer 5 bis 85%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, beträgt.
  23. Folie nach Anspruch 21, bei welcher die Konzentration von Ethylen-Vinylacetatcopolymer 5 bis 25%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, beträgt.
  24. Folie nach Anspruch 21, bei welcher die Schmelzfestigkeit der polymeren Zusammensetzung in dem Bereich von 5 bis 70 cN liegt.
  25. Verfahren zur Herstellung eines Beutels, enthaltend ein fließfähiges Material, umfassend die Bildung einer Folienstruktur durch entweder Blasschlauchextrusion oder Gießextrusion, Formen der Folienstruktur zu einem Schlauchteil und transversales Wärmesiegeln gegenüberliegender Enden des Schlauchteiles, wobei dieses Schlauchteil eine Folienstruktur umfasst für einen Beutelbehälter mit wenigstens einer Siegelschicht einer polymeren Zusammensetzung, die umfasst: (A) von 10 bis 100%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, einer Mischung von (1) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von wenigstens einem heterogen verzweigten Polyethylen ultraniedriger Dichte, das ein lineares Ethylencopolymer, copolymerisiert aus Ethylen und wenigstens einem alpha-Olefin im Bereich von C3-C18 ist, und das (a) eine Dichte von 0,89 g/cm3 bis weniger als 0,916 g/cm3 (b) einen Schmelzindex (I2) von weniger als 10 g/10 min, (c) ein Schmelzfließverhältnis, I10/I2, größer als 5, (d) ein Verhältnis der Molekulargewichtsverteilung, Mw/Mn, von größer als 3, (e) einen Peakschmelzpunkt größer als 100°C, gemessen mittels eines Differentialabtastkalorimeters, hat, und (2) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von wenigstens einem Hochdruckpolyethylen niedriger Dichte, das eine Dichte von 0,916 bis 0,93 g/cm3, einen Schmelzindex (I2) von weniger als 1 g/10 min und eine Schmelzfestigkeit größer als 10 cN, bestimmt unter Anwendung einer Gottfert Rheotens Einheit bei 190°C hat; und (B) von 0 bis 90%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, wenigstens eines Polymers, ausgewählt aus der aus einem linearen Polyethylen niedriger Dichte und einem Ethylen-Vinylacetatcopolymer bestehenden Gruppe.
  26. Verfahren zur Herstellung eines Beutels, enthaltend ein fließfähiges Material, umfassend die Bildung einer Folienstruktur durch entweder Blasschlauchextrusion oder Gießextrusion, Formen der Folienstruktur zu einem Schlauchteil und transversales Wärmesiegeln gegenüberliegender Enden des Schlauchteiles, wobei dieses Schlauchteil umfasst: (I) eine Schicht einer polymeren Zusammensetzung, die umfasst: (A) von 10 bis 100%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, einer Mischung von (1) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von wenigstens einem heterogen verzweigten Polyethylen ultraniedriger Dichte, das ein lineares Ethylencopolymer, copolymerisiert aus Ethylen und wenigstens einem alpha-Olefin im Bereich von C3-C18 ist, und das (a) eine Dichte von 0,89 g/cm3 bis weniger als 0,916 g/cm3, (b) einen Schmelzindex (I2) von weniger als 10 g/10 min, (c) ein Schmelzfließverhältnis, I10/I2, größer als 5, (d) ein Verhältnis der Molekulargewichtsverteilung, Mw/Mn, von größer als 3, (e) einen Peakschmelz- Punkt größer als 100°C, gemessen mittels eines Differentialabtastkalorimeters, hat, und (2) von 5 bis 95 Gew.-%, bezogen auf 100 Gew.-Teile dieser Mischung, von wenigstens einem Hochdruckpolyethylen niedriger Dichte, das eine Dichte von 0,916 bis 0,93 g/cm3, einen Schmelzindex (I2) von weniger als 1 g/10 min und eine Schmelzfestigkeit größer als 10 cN, bestimmt unter Anwendung einer Gottfert Rheotens Einheit bei 190°C, hat; und (B) von 0 bis 90%, bezogen auf das Gesamtgewicht dieser Zusammensetzung, wenigstens eines Polymers, ausgewählt aus der aus einem linearen Polyethylen niedriger Dichte und einem Ethylen-Vinylacetatcopolymer bestehenden Gruppe, (II) wenigstens eine Schicht von linearem Ethylencopolymer, copolymerisiert aus Ethylen und wenigstens einem alpha-Olefin in dem Bereich von C3-C18, und das eine Dichte von 0,916 bis 0,940 g/cm3 und einen Schmelzindex von 0,1 bis 10 g/10 min hat.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, bei welchem die Folienstruktur einschließt: (III) wenigstens eine Schicht eines Hochdruckpolyethylens, das eine Dichte von 0,916 bis 0,93 g/cm3 und einen Schmelzindex (I2) von 0,1 bis 10 g/10 min hat.
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