DE69630395T2 - Infrarotthermometer - Google Patents

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    • G01J5/70Passive compensation of pyrometer measurements, e.g. using ambient temperature sensing or sensing of temperature within housing

Description

  • Technisches Gebiet der Erfindung:
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Infrarotthermometer zur Messung einer Temperatur (einer Körpertemperatur) durch Nachweis von Infrarotstrahlung, die von biologischen Oberflächengeweben, wie einem äußeren Gehörgang und Trommelfell eines Menschen, abgestrahlt wird, und insbesondere auf den inneren Aufbau einer in einen Messort, wie einen äußeren Gehörgang, einzuführenden Messfühlers.
  • Hintergrund der Erfindung:
  • Infrarotthermometer (Fieberthermometer) weisen allgemein Messfühler auf, die von den Gehäusegrundkörpern der Thermometer so abragen, dass sie in die äußeren Gehörgänge von Menschen einführbar sind. In den Messfühlern sind Wellenleiter zum Leiten der von den biologischen Oberflächengeweben, wie äußeren Gehörgängen und Trommelfellen, abgestrahlten Infrarotstrahlung zu Infrarotsensoren vorgesehen.
  • 5 zeigt schematisch ein Beispiel der inneren Aufbauten der Messfühler von Infrarotthermometern. Bei diesem Infrarotthermometer ist der Messfühler 100 aus einem innen hohlen konischen Rohr aufgebaut, und der Infrarotsensor 104 ist in dem Endabschnitt des Messfühlers 110 vorgesehen, wobei dieser Endabschnitt einen großen Durchmesser aufweist und an dem Grundgehäusekörper 102 des Thermometers befestigt ist. Ein Ende des rohrförmigen Wellenleiters 106 ist an der Nachweisfläche des Infrarotsensors 104 befestigt, und das andere Ende des Wellenleiters 106 ist in der Nachbarschaft der Spitze des Messfühlers 100 mit kleinem Durchmesser angeordnet. Der Temperatursensor 108 zur Messung der Temperatur des Infrarotsensors 104 ist an dem Infrarotsensor 104 vorgesehen. Der Infrarotsensor 104 und der Temperatursensor 108 sind in dem Gehäusegrundkörper 102 vorgesehen und sie sind mit einem Rechenoperationsabschnitt 110 zur Berech nung der Temperatur eines Objekts, beruhend auf den Ausgabe der Sensoren 104 und 108, verbunden. Wenn eine Körpertemperatur unter Verwendung dieses Thermometers gemessen wird, wird der Messfühler 100 in einen äußeren Gehörgang 112 gesetzt. Die vom äußeren Gehörgang 112 und dem Trommelfell 114 abgestrahlte Infrarotstrahlung erreicht den Infrarotsensor 104 über den Wellenleiter 106, so dass die Körpertemperatur durch den Temperaturberechnungsabschnitt 110 beruhend auf den Ausgaben des Infrarotsensors 104 und des Temperatursensors 108 berechnet wird.
  • Wenn ein Temperaturunterschied zwischen dem Wellenleiter 106 und dem Infrarotsensor 104 vorliegt, verursacht das obige Infrarotthermometer infolge der Temperaturdifferenz einen Fehler beim Messergebnis. Der Wellenleiter 106 besteht aus einem Metall mit hoher Wärmeleitfähigkeit, um einen solchen Fehler zu verhindern, und seine Innenwand ist üblicherweise verspiegelt und ferner vergoldet. Außerdem ist der Wellenleiter 106 an seinem Ende mit dem Infrarotsensor 104 durch Erwärmen verschweißt, ohne jedes wärmeisolierendes Material zwischen ihnen.
  • Wenn der Messfühler 100 in den äußeren Gehörgang 112 eingeführt wird, wird ein Teil der Außenumfangsfläche des Messfühlers 100 unausweichlich mit dem äußeren Gehörgang 112 in Berührung gebracht. In diesem Zeitpunkt wird die Wärme des äußeren Gehörgangs 112 auf den Messfühler 100 übertragen, weil die Temperatur des Messfühlers 100 üblicherweise niedriger als diejenige des äußeren Gehörgangs 112 ist. Die Wärme des Messfühlers 100 wird ferner auf den Wellenleiter 106 übertragen, was die Temperatur eines Teils des Wellenleiters 106 erhöht. Dadurch stellt der Infrarotsensor 104 die angehobene Temperatur des Teils des Wellenleiters 106 fest, was einen Fehler bei der Messung der Körpertemperatur bewirkt.
  • Zur Lösung obigen Problems beschreibt die japanische Patentanmeldungsveröffentlichung Nr. 61-117422 ein Verfahren zur Messung einer Temperatur, bei welchem der Messfühler vor einer Messung der Körpertemperatur auf eine bestimmte Referenztemperatur vorerwärmt wird, um damit zu verhindern, dass die Temperatur eines Teils des Wellenleiters während der Messung über die Temperatur des Infrarotsensors ansteigt. Bei diesem Verfahren besteht jedoch das Problem, dass der äußere Gehörgang und das Trommelfell durch den vorerwärmten Messfühler warm werden, so dass eine exakte Körpertemperatur nicht gemessen werden kann. Ferner verbraucht das Vorerwärmen des Messfühlers mehr elektrische Energie, so dass die Lebensdauer von Batterien deutlich vermindert sind, insbesondere im Falle eines Batterien verwendenden tragbaren Thermometers.
  • Die japanische Patentanmeldungsveröffentlichung Nr. 6-502099 (japanische Patentanmeldung Nr. 4-504325) beschreibt ein Infrarotthermometer, welches einen Infrarotsensor, einen Umgebungstemperatursensor und einen Wellenleitertemperatursensor aufweist. Dieses Infrarotthermometer benutzt ein Objekttemperaturumwandlungsverfahren (d. h. eine Kalibrierabbildung), bei welchem die Temperaturen der Umgebung und eines Objekts mehrfach gemessen werden, wenn die Vorrichtung einjustiert wird, und bei welchem die Temperatur des Objekts unter Verwendung der Ausgaben der betreffenden Sensoren und einer Temperaturumwandlungsgleichung, die experimentell bestimmt worden ist, umgewandelt wird. Dieses Infrarotthermometer benötigt jedoch mehrere Temperatursensoren mit folglich hohen Herstellungskosten und es erfordert eine Messung einer Anzahl von Umgebungstemperaturen zu Einjustierung der Vorrichtung, so dass die Einstellung der Vorrichtung eine lange Zeit in Anspruch nimmt.
  • WO 90/02521 A beschreibt ein Infrarotthermometer, bei welchem der Strahlungssensor in einem isothermen Zustand mit dem Wellenleiter gehalten wird.
  • Zusammenfassung der Erfindung:
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Infrarotthermometer zu schaffen, welches verhindern kann, dass die von einem Objekt (insbesondere einem äußeren Gehörgang) auf einen Messfühler übertragene Wärme auf einen Wellenleiter und einen Infrarotsensor übertragen wird, und damit eine Körpertemperatur genauer messen kann.
  • Zur Lösung der Aufgabe umfasst ein Infrarotthermometer der vorliegenden Erfindung einen Infrarotsensor und einen Wellenleiter zur Leitung von Infrarotstrahlung zu dem Infrarotsensor in einem Messfühler als dem freien Endabschnitt des Gehäusegrundkörpers des Thermometers, und ist dadurch gekennzeichnet, dass ein wärmeleitendes Rohr zwischen dem Messfühler und dem Wellenleiter vorgesehen ist, wobei dieses gegenüber dem Wellenleiter und dem Infrarotsensor thermisch isoliert ist.
  • Gemäß diesem Infrarotsensor wird von einem Objekt (beispielsweise einem äußeren Gehörgang) auf den Messfühler übertragene Wärme auf das zwischen dem Messfühler und dem Wellenleiter (dem ersten Rohr) angeordnete zweite Rohr übertragen. Da das zweite Rohr wärmeleitend ist, wird die von dem Objekt auf das zweite Rohr übertragene Wärme in dem zweiten Rohr verteilt. Dementsprechend kann die von dem zweiten Rohr auf das erste Rohr (den Wellenleiter) und den Infrarotsensor weiter übertragene Wärme auf einem Minimum gehalten werden. Auch können der Wellenleiter und der Infrarotsensor auf der gleichen Temperatur gehalten werden, weshalb eine stabile und hochgenaue Temperaturmessung durchgeführt werden kann.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Messfühler mit wenigstens einem Teil eines zweiten Rohres in Berührung gesetzt. Bei dieser Ausführungsform wird die von einem Objekt auf den Messfühler übertragene Wärme momentan auf das zweite Rohr verteilt.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein wärmeabgebender Abschnitt in einem zweiten Rohr vorgese hen. Bei dieser Ausführungsform wird die von einem Messfühler auf das zweite Rohr übertragene Wärme momentan freigesetzt, wodurch der Wärmeeinfluss auf nicht nur den Wellenleiter und den Infrarotsensor, sondern auch auf das zweite Rohr minimiert werden kann.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen:
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht des Aussehens eines Infrarotthermometers.
  • 2 ist eine Schnittansicht des Temperaturnachweisabschnitts eines Infrarotthermometers der vorliegenden Erfindung.
  • 3 ist eine schematische Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 4 ist eine schematische Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 5 ist eine schematische Schnittansicht des Messfühlers eines Infrarotthermometers gemäß dem Stand der Technik, wobei der Innenaufbau dargestellt ist.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung:
  • Unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen werden nun bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben. 1 zeigt das Aussehen eines Infrarotthermometers, wobei der Gehäusegrundkörper 12 des Infrarotthermometers 10 mit einem Temperaturnachweisabschnitt 14 und einem Flüssigkristallanzeigeabschnitt 16 versehen ist. Der Temperaturnachweisabschnitt 14 ragt von der Ebene des Gehäusegrundkörpers 12 ab und bildet dabei die Spitze des Gehäusegrundkörpers 12. Der Flüssigkristallanzeigeabschnitt 16 ist zur Anzeige einer mit dem Temperaturnachweisabschnitt 14 gemessenen Temperatur vorgesehen. In 1 erscheint der Gehäusegrundkörper 12 in Form eines Kastens, er kann aber auch jede andere Form, wie etwa eine gebogene zylindrische Form mit einem als abragende Spitze ausgebildeten Tempe raturnachweisabschnitt 14, die Form einer Pistole und eine andere geeignete Form, die der Benutzer leicht halten kann, haben.
  • 2 ist eine Schnittansicht des Temperaturnachweisabschnitts 14. Der Temperaturnachweisabschnitt 14 umfasst einen Messfühler 20. Der Messfühler 20 ist integriert aus einem Kunstharz ausgebildet und umfasst einen innen hohlen zylindrischen Abschnitt 26 in Form beispielsweise eines Konus, der für das Einführen in einen äußeren Gehörgang eines Menschen geeignet bemessen ist; und einen Flanschabschnitt 28, der sich von dem Basisendabschnitt des zylindrischen Abschnitts 26 mit größerem Durchmesser radial nach außen erstreckt. Der Messfühler 20 wird an dem Flanschabschnitt 28 fest am Gehäusegrundkörper 12 gehalten.
  • Eine wärmezerstreuende Buchse bzw. eines wärmezerstreuendes Rohr 30 ist koaxial innerhalb des Messfühlers 20 vorgesehen. Die wärmezerstreuende Buchse 30 umfasst einen zylindrischen wärmefreisetzenden Abschnitt 32, der an dem Basisendabschnitt des zylindrischen Abschnitts 26 des Messfühlers 20 vorgesehen ist; einen zylindrischen wärmeübertragenden Abschnitt 34 (ein zweites Rohr), welcher sich von einem Ende des wärmefreisetzenden Abschnitts 32 in die Nachbarschaft der Spitze des Messfühlers erstreckt; und einen Flanschabschnitt 36, der sich von dem Basisendabschnitt des wärmefreisetzenden Abschnitts 32 radial und nach außen erstreckt. Der wärmefreisetzende Abschnitt 32, der wärmeübertragende Abschnitt 34 und der Flanschabschnitt 36 sind integriert ausgebildet. Die wärmezerstreuende Buchse 30 ist aus einem Metall mit großer Wärmeleitfähigkeit, wie etwa Kupfer, Aluminium und Messing, ausgebildet, so dass die von dem Messfühler 20 übertragene Wärme momentan zerstreut und freigesetzt werden kann. Die äußere Umfangsfläche der wärmezerstreuenden Buchse 30 wird von der inneren Umfangsfläche des Messfühlers 20 ferngehalten, um einen wärmeisolierenden Raum 38 zwischen ihnen auszubilden, um so die Wärmeübertragung vom Messfühler 20 zu reduzie ren. Die äußere Umfangsfläche des Spitzenabschnitts des wärmeübertragenden Abschnitts 34 ist mit der Innenfläche des Messfühlers 20 in Berührung, so dass die Wärme des Messfühlers 20 momentan auf den wärmeübertragenden Abschnitt 34 übertragen und darin zerstreut werden kann.
  • In der wärmezerstreuenden Buchse 30 ist ein Sensorgehäuse 42 zum festen Halten eines Infrarotsensors 40 vorgesehen. Das Sensorgehäuse 42 ist aus einem Kunstharz, vorzugsweise einem Kunstharz mit einer Wärmeleitfähigkeit, die so niedrig wie möglich ist, ausgebildet. Das Sensorgehäuse 42 ist mit einem äußeren Gehäuse 46 versehen, das zusammen mit der wärmezerstreuenden Buchse 30 an dem Gehäusegrundkörper 12 des Thermometers mittels Schrauben 44 befestigt ist. Eine Sensorgehäusekammer 48 ist in dem äußeren Gehäuse 46 ausgebildet. Der Infrarotsensor 40 und ein um den Infrarotsensor 40 herum aufgesetztes inneres Gehäuse 50 sind in die Sensorgehäuse 48 eingesetzt. Ein elastischer Gummi 52 wird dazu verwendet, den Infrarotsensor 40 und das innere Gehäuse 50 zu der wärmezerstreuenden Buchse 30 hin zu belasten, um so den Infrarotsensor 40 zu fixieren.
  • In der wärmezerstreuenden Buchse 30 ist auch ein Wellenleiter 60 vorgesehen, der aus einem metallenen zylindrischen Rohr, das sich von der Nachweisfläche 54 des Infrarotsensors 40 zur Spitze des Messfühlers 20 erstreckt, aufgebaut ist. Der Wellenleiter 60 wird an seinem einen Endabschnitt durch einen Metallblock 62 in der Nähe des Infrarotsensors 40 fixiert. Der metallene Verbinder 62 ist an der Nachweisfläche 54 des Infrarotsensors 40 durch Schweißen oder durch Verwendung von Klebstoff befestigt, um so den Wellenleiter 60 koaxial zu dem Messfühler 20 und der wärmezerstreuenden Buchse 30 zu positionieren. Der Wellenleiter 60 wird von der wärmezerstreuenden Buchse 30 ferngehalten, um dazwischen einen wärmeisolierenden Raum 64 auszubilden. Der metallene Verbinder 62 wird in gleicher Weise von der wärmezerstreuenden Buchse 30 ferngehalten, um so dazwischen einen wärmeisolierenden Raum 66 auszubilden.
  • Ein Temperatursensor 68 (ein Thermistor) ist an dem Infrarotsensor 40 mit Klebstoff befestigt. Der Temperatursensor 68 ist mit dem Rechenabschnitt 70 verbunden, so dass von dem Temperatursensor festgestellte Temperaturdaten des Infrarotsensors 40 auf den Rechenabschnitt 70 ausgegeben werden. Der Infrarotsensor 40 ist gleichermaßen mit dem Rechenabschnitt 70 verbunden, so dass vom Infrarotsensor 40 festgestellte Temperaturdaten auf den Rechenabschnitt 70 ausgegeben werden. Wie aus der Zeichnung ersichtlich, sind mehrere Öffnungen in dem äußeren Gehäuse 46 vorgesehen, und vorzugsweise werden die Leitungsdrähte der Sensoren 40 und 68 durch solche Öffnungen herausgeführt.
  • Wenn eine Körpertemperatur unter Verwendung dieses Thermometers 10 gemessen wird, hält der Bediener den Gehäusegrundkörper 12 in der Hand und führt den Messfühler 20 in den äußeren Gehörgang 22 des Patienten oder in den seinen, wie in 2 gezeigt, ein. Die vom äußeren Gehörgang 22 und dem Trommelfell 24 abgestrahlte Infrarotstrahlung wird zum Wellenleiter 60 geleitet und so durch den Infrarotsensor 40 nachgewiesen. Der Infrarotsensor 40 gibt den Intensitäten der Infrarotstrahlen entsprechende Signale auf den Rechenabschnitt 70 aus. Der Rechenabschnitt 70 berechnet die Körpertemperatur beruhend auf den Ausgaben des Infrarotsensors 40 und des Temperatursensors 68, und das Berechnungsergebnis wird auf dem Anzeigeabschnitt 16 angezeigt.
  • Im Vorgang der Feststellung der Körpertemperatur ist es unvermeidlich, dass der Messfühler 20, sobald er eingeführt ist, mit dem äußeren Gehörgang 22 in Berührung gebracht wird, wie dies in 2 gezeigt ist. Die Temperatur des Messfühlers 20 ist üblicherweise niedriger als die Körpertemperatur, so dass die Wärme des äußeren Gehörgangs 22 auf einen Teil des Messfühlers 20 (im Allgemeinen auf der Seite der Spitze des Messfüh lers), der mit dem äußeren Gehörgang 22 in Berührung ist, übertragen wird.
  • Die Wärme wird auf den wärmeübertragenden Abschnitt 34 der wärmezerstreuenden Buchse 30, der mit dem Messfühler 20 in Berührung steht, und ferner auf den wärmefreisetzenden Abschnitt 32 derselben übertragen. Der wärmefreisetzende Abschnitt 32 ist so ausgebildet, dass er ein größeres Volumen für eine größere Wärmekapazität, verglichen mit dem wärmeübertragenden Abschnitt 34, hat. Die Wärme in dem wärmeübertragenden Abschnitt 34 wird daher momentan auf den wärmefreisetzenden Abschnitt 32 übertragen. Andererseits ist die wärmezerstreuende Buchse 30 infolge des Vorhandenseins des wärmeisolierenden Raums 64 vom Wellenleiter 60 thermisch isoliert, so dass die Wärme in der wärmezerstreuenden Buchse 30 nicht auf den Wellenleiter 60 übertragen wird. Ferner ist der metallene Verbinder 62 um den Endabschnitt des Wellenleiters 60 in der Nachbarschaft des Infrarotsensors 40 aufgesetzt, und der metallene Verbinder 62 ist infolge des Vorhandenseins des wärmeisolierenden Raums 66 auch gegenüber der wärmezerstreuenden Buchse 30 thermisch isoliert, so dass die Wärme in dem wärmefreisetzenden Abschnitt 32 der wärmezerstreuenden Buchse 30 nicht auf den Infrarotsensor 40 oder den Wellenleiter 60 übertragen wird. Der Wellenleiter 60 wird daher auf der gleichen Temperatur wie diejenige des Infrarotsensors 40 gehalten. Es ist daher nicht zu befürchten, dass ein Fehler bei der Messung der Körpertemperatur wegen des Einflusses einer erhöhten Temperatur des Wellenleiters 60, der teilweise erwärmt wird, bewirkt wird.
  • Bei dieser Ausführungsform wird der Wellenleiter 60 über den metallenen Verbinder 62 fest an dem Infrarotsensor 40 gehalten. Anderenfalls kann der Wellenleiter 60 auch mit dem Infrarotsensor 40 durch Erwärmen des Endabschnitts des Wellenleiters 60 verschweißt sein, oder ein scheibenförmiger Flansch ist integriert mit dem Endabschnitt des Wellenleiters 60 ausgebildet, so dass der Wellenleiter 60 über diesen Flansch fest an dem Infrarotsensor 40 gehalten werden kann.
  • Auch bei dieser Ausführungsform wird ein Teil des wärmeübertragenden Abschnitts 34 der wärmezerstreuenden Buchse 30 mit dem Messfühler 20 in Berührung gebracht. Der Wellenleiter 60 kann jedoch auch vom Messfühler 20 vollständig ferngehalten sein, wie dies in 3 gezeigt ist, oder anderenfalls kann die gesamte äußere Umfangsfläche des wärmeübertragenden Abschnitts 34 in Berührung mit dem Messfühler 20 gehalten werden.
  • Ferner ist bei dieser Ausführungsform der wärmeübertragende Abschnitt 34 integriert mit dem wärmefreisetzenden Abschnitt 32 ausgebildet. Diese Abschnitte können jedoch auch getrennt ausgebildet und dann zum Aufbau der wärmezerstreuenden Buchse 30, wie in 4 gezeigt, zusammengesetzt sein.
  • Wie sich aus obiger Beschreibung ergibt, ist gemäß dem Infrarotthermometer der vorliegenden Erfindung das zweite wärmeleitende Rohr zwischen dem Messfühler und dem Wellenleiter (dem ersten Rohr) unter thermischer Isolation gegenüber dem ersten Rohr und dem Infrarotsensor vorgesehen, weshalb die von einem Objekt auf den Messfühler übertragene Wärme auf das zweite Rohr übertragen wird, so dass die Wärmeleitung zum Wellenleiter und zum Infrarotsensor auf einem Minimum gehalten werden kann. Der Wellenleiter und der Infrarotsensor können daher auf der gleichen Temperatur gehalten werden, so dass eine stabile Temperaturmessung durchgeführt werden kann. Die Messgenauigkeit ist daher verbessert.
  • Auch kann der Messfühler mit einem Teil des zweiten Rohres in Berührung kommen, so dass die von dem Objekt auf den Messfühler übertragene Wärme augenblicklich auf das zweite Rohr übertragen wird.
  • Auch ist das zweite Rohr mit dem wärmefreisetzenden Abschnitt vorgesehen, um dadurch momentan die vom Messfühler auf das zweite Rohr übertragene Wärme abzugeben, so dass thermische Einflüsse nicht nur auf den Wellenleiter und den Infrarotsensor, sondern auch auf das zweite Rohr minimiert werden können.

Claims (3)

  1. Infrarotthermometer (10), welches einen Infrarotsensor (40) und einen Wellenleiter (60) zum Leiten von Infrarotstrahlen zum Infrarotsensor (40) innerhalb eines Messfühlers (20), der als abragender Spitzenendabschnitt eines Gehäusegrundkörpers (12) des Thermometers (10) ausgebildet ist, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass ein wärmeleitendes Rohr (30) zwischen dem Fühler (20) und dem Wellenleiter (60) vorgesehen ist, wobei das wärmeleitende Rohr (30) gegenüber dem Wellenleiter (60) und dem Infrarotsensor (40) thermisch isoliert ist.
  2. Infrarotthermometer nach Anspruch 1, wobei der Fühler (20) und das wärmeleitende Rohr (30) wenigstens an Teilen derselben miteinander in Berührung sind.
  3. Infrarotthermometer nach Anspruch 1 oder 2, wobei das wärmeleitende Rohr (30) einen wärmefreisetzenden Abschnitt (32) aufweist.
DE69630395T 1995-12-28 1996-12-25 Infrarotthermometer Expired - Lifetime DE69630395T2 (de)

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