DE69631481T2 - Katheter-sicherungsvorrichtung - Google Patents

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Bereich der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verankerungssystem zum Befestigen eines medizinischen Artikels, wie z. B. Katheter, Fluideinoringungs- und -ableitungsrohre, Schrittmacher- und Transducerkabel und dergleichen, am Körper eines Patienten.
  • Beschreibung der verwandten Technik
  • GB-A-2219034 beschreibt eine Rohranbringungsvorrichtung, umfassend eine Basis mit einer Haftfläche zur Anbringung an der menschlichen Haut und Rohrklemmmittel, umfassend einen an der Basis angebrachten Plastikhalter oder -binder. Der Binder hat einen Gesperrestreifen und einen Kopf zum Aufnehmen des genannten Streifens, wodurch eine geschlossene Schleife gebildet wird. EP-A-0 470 709 zeigt eine Drainhalterungsvorrichtung, die einen Halter mit einem biegsamen Band und eine Öffnung mit einem Klinkenelement zum Aufnehmen eines Zungenteils des Bandes hat.
  • Bei der Behandlung von Patienten ist es sehr üblich, intravenöse (IV-)Katheter zum Einbringen von Fluiden und Medikamenten direkt in die Blutbahn zu verwenden. In vielen Fällen und besonders bezüglich Herztherapie wird der IV-Katheter in eine zentrale oder größere Vene nahe am Herz des Patienten eingeführt. Ein typischer, in Verbindung mit einer zentralen Vene eingesetzter Katheter wird als „zentralvenöser Katheter" („CVC" – central venous catheter) bezeichnet, während ein venöser Katheter, der durch eine Vene im Arm peripher in den zentralen Kreislauf gelegt ist, manchmal als ein „peripher gelegter zentralvenöser Katheter" („PICC – peripherally inserted central catheter") bezeichnet wird.
  • In diesen Fällen erfordert intravenöse Langzeitinfusion meist, dass der Katheter viele Tage lang gelegt bleibt. Um einen solchen zentralvenösen Katheter oder andere Kathetertypen in ihrer Position an der Punktionsstelle zu befestigen, ist der Katheter oft mit einer integrierten oder beweglichen biegsamen Klemme mit Verlängerungsflügeln versehen, die an der Haut des Patienten vernäht sind. In anderen Anwendungen wird die biegsame Klemme von einem starren Befestigungselement bedeckt, das die Katheter-Klemmen-Anordnung im Reibschluss aufnimmt. Das starre Befestigungselement und die biegsame Klemme haben seitliche fluchtende Löcher in ihnen, über die die Kombination an der Haut des Patienten vernäht werden kann. Mit dieser Methode wird der zentralvenöse Katheter zwar sicher am Patienten angebracht, aber für den Patienten ist sie offensichtlich schmerzhaft und unangenehm. Dieses Halterungsverfahren vom Stand der Technik ist außerdem zeitraubend und unpraktisch, birgt für den Leistungserbringer die Gefahr von Nadelstichverletzungen und riskiert eine Nahtstelleninfektion für den Patienten. Außerdem hält Nahtmaterial Rohr und Katheter nur schlecht und kann die Verlängerungsflügel des Katheters durchtrennen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es besteht daher ein Bedarf für ein Verankerungssystem, das einen Katheter, ein Rohr, ein elektrisches Kabel oder einen ähnlichen Artikel schnell und sicher ohne Vernähen an der Haut eines Patienten anbringt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Verankerungssystem zum Befestigen eines Teils eines medizinischen Artikels am Körper eines Patienten vorgesehen, wobei das genannte Verankerungssystem eine mit einer Haftunterseite verbundene Basis, wenigstens zwei sich direkt von der genannten Basis erstreckende Fasern, wobei jede Faser ein an der genannten Basis angebrachtes proximales Ende, wobei die genannten proximalen Faserenden auf der genannten Basis voneinander beabstandet sind, und ein distales Ende und wenigstens eine dazwischen an der genannten Faser positionierte Protuberanz umfasst, und wenigstens zwei Aufnahmen umfasst, die mit der genannten Basis verbunden sind und sich direkt von ihr erstrecken, wobei die genannten Aufnahmen auf der genannten Basis voneinander beabstandet sind, wobei jede Aufnahme auf der genannten Basis positioniert ist, um mit wenigstens einer der Fasern zusammenzuwirken, wobei jede Aufnahme wenigstens eine Öffnung zum Aufnehmen des distalen Endes und der Protuberanz von einer der genannten Fasern hat, wobei die Öffnung mit der Protuberanz zusammenwirkt, um das Zurückziehen des distalen Faserendes aus der Aufnahme zu hemmen.
  • Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung beinhaltet ein Verankerungssystem zum Befestigen eines Teils eines medizinischen Artikels am Körper eines Patienten. Das Verankerungssystem umfasst eine mit einer Haftunterseite verbundene Basis. Von der Basis erstrecken sich wenigstens zwei Fasern. Jede Faser hat wenigstens eine Protuberanz, die sich an der Faser zum distalen Ende der Faser hin befindet. Wenigstens zwei Aufnahmen sind auch mit der genannten Basis verbunden. Jede Aufnahme ist so angeordnet, dass sie mit wenigstens einer der Fasern zusammenzuwirkt. Jede Aufnahme hat wenigstens eine Öffnung, die das betreffende distale Ende der Faser und die Protuberanz aufnimmt. Die Öffnung wirkt mit der Protuberanz zusammen, um das Zurückziehen des distalen Faserendes aus der Aufnahme zu hemmen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Verankerungssystem zum Befestigen eines Teils eines medizinischen Artikels am Körper eines Patienten vorgesehen. Das Verankerungssystem weist eine Basis auf, die mit einem Befestigungsstück verbunden ist. Das Befestigungsstück hat eine Haftunterseite, die zur Befestigung an der Haut des Patienten bestimmt ist. Mittel zum Befestigen des medizinischen Artikels an der Basis sind ebenfalls vorgesehen.
  • Das vorliegende Verankerungssystem hat auch in nichtmedizinischen Anwendungen Nutzen. Beispielsweise kann das Verankerungssystem, wie unten erläutert, zum Halten und Bündeln von Drähten, Kabeln, Rohren und anderen nichtmedizinischen Artikeln verwendet werden. Dementsprechend beinhaltet ein zusätzlicher Aspekt der vorliegenden Erfindung ein Verankerungssystem zum Befestigen eines Teils eines Artikels an einem Träger. Das Verankerungssystem weist eine Basis auf, die mit einer Haftunterseite verbunden ist. Von der Basis erstreckt sich ein länglicher Faden. Eine entsprechende Aufnahme ist an einer vom Faden beabstandeten Position ebenfalls mit der Basis verbunden. Die Aufnahme ist zum Aufnehmen von wenigstens einem distalen Ende des Fadens gestaltet, wobei eine Struktur an Faden und Aufnahme ineinandergreifen. Diese ineinandergreifende Struktur des Fadens und der Aufnahme erlaubt das Einführen des distalen Fadenendes in die Aufnahme, hemmt aber das Zurückziehen des distalen Fadenendes aus der Aufnahme.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Diese und andere Merkmale der Erfindung werden jetzt unter Bezugnahme auf die Zeichnungen einer bevorzugten Ausgestaltung beschrieben, die zum Illustrieren und nicht zum Begrenzen der Erfindung vorgesehen ist. Dabei zeigt:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Verankerungssystems gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung zusammen mit einer beispielhaften Katheter- und Fluidrohrverbindung;
  • 2 eine perspektivische Darstellung in aufgelösten Einzelteilen des Verankerungssystems und der Katheter- und Fluidrohrverbindung von 1;
  • 3 eine seitliche Draufsicht einer Aufnahme des Verankerungssystems von 2, betrachtet in der Richtung der Linie 3-3;
  • 4 eine Querschnittansicht der Aufnahme von 3 entlang Linie 4-4 und
  • 5 eine Querschnitansicht einer gemäß einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung gestalteten Aufnahme;
  • 6 einen Seitenaufriss einer gemäß einer zusätzlichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung gestalteten Aufnahme;
  • 7 eine perspektivische Ansicht des Verankerungssystems von 1 in Eingriff mit einer konventionellen Suturflügelverlängerung;
  • 8 eine perspektivische Ansicht eines gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung gestalteten Verankerungssystems, die in Verbindung mit einer beispielhaften Kastenklemme abgebildet ist;
  • 9 eine Draufsicht eines Haltemechanismus des Verankerungssystems von 8;
  • 10 eine perspektivische Ansicht eines gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung gestalteten Verankerungssystems, die in Verbindung mit einer beispielhaften Kastenklemme abgebildet ist;
  • 11 eine Draufsicht des Verankerungssystems von 10, das eine an einem Haftstück des Verankerungssystems angebrachte Abziehschicht hat;
  • 12 einen Seitenaufriss, teilweise im Querschnitt, eines Haltemechanismus und des Haftstücks von 11 entlang Linie 12-12;
  • 13 einen Aufriss, teilweise im Querschnitt, eines Haltemechanismus und des Haftstücks von 12 entlang Linie 13-13;
  • 14 eine Querschnittansicht einer Aufnahme des Halteelements von 12 mit einem in die Aufnahme eingeführten Teil einer Faser des Halteelements;
  • 15 eine Querschnittansicht einer weiteren Ausgestaltung einer Aufnahme, die mit dem Verankerungssystem verwendet werden kann, wie dem in 10 illustrierten;
  • 16 eine Querschnittansicht der Aufnahme von 16 [sic], wobei ein Lappenelement der Aufnahme abgelenkt ist; und
  • 17 eine Querschnittansicht einer zusätzlichen Ausgestaltung einer Aufnahme, die mit einem Verankerungssystem verwendet werden kann, wie dem in 10 illustrierten.
  • Ausführliche Beschreibung einer bevorzugten Ausgestaltung
  • 1 illustriert ein Verankerungssystem 10, das gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung gestaltet ist und in Verbindung mit einem Katheter-Fluidleitungsverbinder 12 (z. B. einem Luer-Lock-Verbinder) verwendet wird. Es ist allerdings zu beachten, dass das vorliegende Verankerungssystem 10 auch erfolgreich in Verbindung mit anderen Arten von medizinischen Artikeln eingesetzt werden kann, beispielsweise, aber nicht darauf begrenzt, zentralvenöse Katheter (CVC), peripher gelegte zentralvenöse Katheter (PICC), Foley-Katheter und Hämodialysekatheter, chirurgische Drainrohre, Ernährungssonden, Brustrohre, nasogastrische Rohre/Sonden sowie elektrische Drähte oder Kabel, die an externe oder implantierte elektronische Geräte oder Sensoren angeschlossen sind. Der Begriff „medizinischer Artikel" schließt deshalb generisch Katheter, Fluidzuleitungen und -ableitungen, Verbinder, Adapter, elektrische Drähte und Kabel und dergleichen ein, die alle mit dem vorliegenden Verankerungssystem 10 gehaltert werden können. Es ist deshalb zu beachten, dass die Grundsätze der vorliegenden Erfindung nicht auf PICC-Katheter oder zentralvenöse Katheter begrenzt sind.
  • Das vorliegende Verankerungssystem 10 kann auch mit nichtmedizinischen Artikeln verwendet werden. Beispielsweise kann das Verankerungssystem 10 zum Befestigen von Drähten, Rohren, Kabeln und ähnlichen Artikeln an einem Träger (z. B. einer Wand, einem Bolzen, einem Rohr usw.) verwendet werden. Es wird davon ausgegangen, dass Fachpersonen die illustrierten Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung leicht an jede beliebige einer Fülle von nichtmedizinischen Anwendungen anpassen können.
  • Das Verankerungssystem 10, mit Bezug auf die 1 und 2, hat einen Haltemechanismus 14, der auf einem Befestigungsstück 16 angebracht ist. Das Befestigungsstück 16 hat einen selbstklebenden Rücken (nicht gezeigt) zum Befestigen des Haltemechanismus 16 an der Haut des Patienten. Der Haltemechanismus 14 hat wenigstens eine/n Faser oder Faden 18, die/der mit einer entsprechenden Aufnahme 20 zusammenwirkt. Durch das Zusammenwirken zwischen der Faser 18 und der Aufnahme 20, wie unten ausführlicher beschrieben wird, kann der Verbinder 12 bequem und schmerzlos an der Haut des Patienten verankert und von ihr gelöst werden.
  • Im Folgenden werden die Einzelteile des Verankerungssystems 10 ausführlich beschrieben. Als Hilfe bei der Beschreibung der Teile des Verankerungssystems 10 ist ein Koordinatensystem vorgesehen. 1 zeigt eine Längsachse, eine Querachse und eine seitliche Achse im Verhältnis zum Verankerungssystem 10. Die Längsachse erstreckt sich in einer zu einer Achse des Rohrs allgemein parallelen Richtung. Die seitliche Achse liegt lotrecht zur Längsachse in der Ebene des Befestigungsstücks 16. Die Querachse erstreckt sich quer zur Längs- und zur seitlichen Achse. Außerdem bezieht sich „Längsrichtung", wie hierin verwendet, auf eine zur Längsachse im Wesentlichen parallelen Richtung. Die „seitliche Richtung" und die „Querrichtung" beziehen sich auf die seitliche Achse bzw. die Querachse. Zum Beschreiben einiger der Teile des Verankerungssystems 10 werden auch die Begriffe „proximal" und „distal" verwendet. Diese Begriffe werden mit Bezug auf die Nähe der Basis benutzt.
  • In der illustrierten Ausgestaltung hat der Haltemechanismus 14 eine Basis 22 und ein Paar Fasern 18, die sich von der Basis erstrecken. Der Haltemechanismus 14 kann selbstverständlich auch eine andere Anzahl von Fasern 18 haben, um einer spezifischen Anwendung gerecht zu werden.
  • Jede Faser 18 hat ein fixiertes proximales Ende 24, ein freies distales Ende 26 und wenigstens eine dazwischen befindliche Protuberanz (allgemein mit Bezugsnummer 28 bezeichnet). Die Fasern 18 können viele verschiedene Längen haben, je nach der spezifischen Anwendung der Verankerungsvorrichtung 10. Zur Verwendung bei der Verankerung von Kathetern und medizinischen Rohren hat jede Faser 18 erwünschtermaßen eine Länge von ungefähr 12,7 cm (ca. 5 Zoll), viel längere oder kurze Längen sind aber ebenfalls möglich. Die Fasern 18 können auch verschiedene Durchmessergrößen haben, je nach der erforderlichen Festigkeit der Fasern 18.
  • In der illustrierten Ausgestaltung hat jede Faser 18 eine Mehrzahl von Protuberanzen 28, die hintereinander zwischen dem distalen Ende 28 und dem proximalen Ende 24 der Faser 18 angeordnet sind. Es wird aber erwogen, dass die Fasern 18 so gestaltet sein können, dass sie es einem Leistungserbringer ermöglichen, die Protuberanz 28 in der Faser 18 zu bilden, indem zu dem distalen Ende 26 der Faser 18 hin ein Knoten geknotet wird.
  • Wie in 2 gezeigt wird, haben die Protuberanzen 28 im Allgemeinen identische widerhakenähnliche Formen. In der illustrierten Ausgestaltung hat jede Protuberanz 28 der Faser 18 eine allgemein konische Form mit einem maximalen Durchmesser an einem proximalen Ende der Protuberanz 28. Die Protuberanzen 28 können, obwohl dies nicht dargestellt ist, eine Vielzahl anderer Formen haben, wie z. B. Hohlkegelformen, Pfeilformen oder querrippenähnliche Formen. Das proximale Ende jeder Protuberanz 28 hat aber erwünschtermaßen einen Durchmesser, der größer als der Durchmesser des Fadens 18 ist. Daher bildet in der illustrierten Ausgestaltung das proximale Ende jeder Protuberanz 28 eine flache Fläche, die allgemein quer zu einer Längsachse der entsprechenden Faser 18 liegt. Die proximale Endfläche einiger oder aller der Protuberanzen kann alternativ in Richtung auf das distale Ende der Faser 18 geneigt sein oder vorspringen.
  • Die Faser 18 hat erwünschermaßen einen nadelähnlich geformten distalen Teil 30 mit einem am distalen Ende der Faser 18 positionierten allgemein zugespitzten, aber stumpfen Endteil 32. Der distale Teil 30 verdickt sich glatt mit zunehmendem Durchmesser vom Ende 32 zur distalsten Protuberanz 28 hin. Der Durchmesser des distalen Teils 30 ist an einem Punkt neben der distalsten Protuberanz 28 erwünschtermaßen gleich dem Durchmesser der Faser 18 proximal der Protuberanzen 28.
  • Der Haltemechanismus 14 hat auch wenigstens eine und vorzugsweise eine Mehrzahl von auf der Basis 22 positionierten Aufnahmen 20. Jede Aufnahme 20 ist auf der Basis 22 angeordnet, um mit wenigstens einer Faser 18 zusammenzuwirken, wie unten besprochen wird.
  • Die Aufnahmen 20 nehmen die distalen Enden 26 der Fasern 18 auf eine Weise auf, die das Einführen der Faser 18 in die Aufnahme 20 zulässt, aber das Zurückziehen der Faser 18 aus der Aufnahme 20 hemmt. Zu diesem Zweck haben die entsprechende Faser 18 und Aufnahme 20 eine ineinandergreifende Struktur, die es erlaubt, dass die Faser 18 leicht mit einem ersten Kraftgrad in einer Richtung in die Aufnahme 20 eingeführt werden kann, aber das Zurückziehen der Faser 18 verhindert, wenn ein gleicher oder größerer Kraftgrad in der entgegengesetzten Richtung auf die Faser 18 ausgeübt wird. Zum Zurückziehen der Faser 18 aus der Aufnahme 20 ist ein größerer Kraftgrad erforderlich.
  • In der in den 1 und 2 illustrierten Ausgestaltung umfasst die ineinandergreifende Struktur zwischen der entsprechenden Faser 18 und der Aufnahme 20 die Protuberanzen an den Fasern 18 und Öffnungen 34 der Aufnahmen 20. Die ineinandergreifenden Strukturen der Faser-Aufnahme-Paare sind im Wesentlichen identisch, und die folgende Beschreibung von einer ist als gleichermaßen für beide geltend zu verstehen, sofern nicht gegenteilig angegeben.
  • Wie in den 3 und 4 am besten zu sehen ist, hat jede Öffnung 34 vorteilhaft eine konische oder trichterförmige Form, um zu helfen, das distale Ende 32 des distalen Faserteils 30 durch die Öffnung 34 zu führen. Die Öffnung 34 verjüngt sich von einem großen Durchmesser auf einer Innenseite 35 der Aufnahme auf einen kleineren Durchmesser der Außenseite 37 der Aufnahme 34. Der kleinere Durchmesser ist erwünschtermaßen größer als der maximale Durchmesser des distalen Faserteils 30, aber kleiner als der maximale Durchmesser der Protuberanzen 28.
  • Die Aufnahme kann auch das Einführen von beiden Seiten der Aufnahme her, anstatt der unidirektionalen Gestaltung der in 4 gezeigten Aufnahme, erleichtern. Wie in 5 zu sehen ist, kann die Aufnahme eine Sanduhr- oder Doppelkegelform haben, um zu helfen, das distale Ende 32 der Faser von der inneren Seite 35 oder der äußeren Seite 37 der Aufnahme 20 her durch die Öffnung zu führen. Auf jeder Seite der Öffnung 37 verjüngt sich die Öffnung 34 von einem größeren Durchmesser auf einen kleineren Durchmesser.
  • Der Abschnitt kleineren Durchmessers der Öffnung tritt in der Mitte der Breite der Aufnahme an einem Punkt auf, der von der inneren Seite 35 und der äußeren Seite 37 der Aufnahme 20 gleich weit beabstandet ist. Der kleinere Durchmesser ist erwünschtermaßen größer als der maximale Durchmesser des distalen Faserteils 30, aber kleiner als der maximale Durchmesser der Protuberanzen 28. Weil die Öffnung sich von jeder Seite 35, 37 der Öffnung her auf den kleinen Durchmesser verjüngt, kann die Faser 18 von jeder Seite leicht in die Doppelkonusöffnung 34 eingeführt werden.
  • Wie für den Haltemechanismus 14 üblich, der Aufnahmen 20 aufweist, die gemäß einer der in den 4 und 5 illustrierten Ausgestaltungen gestaltet sind, sind die Aufnahme 20 und/oder die Protuberanzen 28 der assoziierten Fasern 18 so gestaltet, dass eine Wand der Aufnahme 20 um die Öffnung 34 und/oder die Protuberanzen 28 abgelenkt wird/werden, um die Protuberanzen 28 mit größerem Durchmesser durch die Öffnung 34 mit kleinerem Durchmesser der Aufnahme 20 passieren zu lassen. In der illustrierten Ausgestaltung von 4 sorgen die dünne Wand um die Öffnung 34 an ihrer äußeren Seite 37, die dünne Umfangsdicke der Protuberanz 28 an ihrem proximalen Ende und die Elastizität des Kunststoffs, aus dem diese Teile hergestellt sind, für die erforderliche Ablenkung, die notwendig ist, damit die Protuberanzen 28 durch die Öffnung 34 passieren können. Wenn die Protuberanz 28 durch das kleine Ende der Öffnung 34 hindurch passiert, federn die Protuberanz 28 und die Aufnahme 20 zurück, um das Zurückziehen der Protuberanz 28 durch die Öffnung 34 zu hemmen.
  • Die Aufnahmen 20 können gestaltet sein, um eine bequeme Methode zum absichtlichen Auslösen der Faser 18 aus der Aufnahme 20 vorzusehen. Wie in 6 zu sehen ist, kann die Aufnahme eine Öffnung oder einen Schlitz 44 haben. Der Schlitz 44 erstreckt sich von der äußeren Begrenzung 46 der Wand 42 zur Öffnung 34 und ist erwünschtermaßen zur Basis 22 hin geneigt. Der Schlitz 44 hat einen Spaltabstand, der im Wesentlichen kleiner als der Durchmesser der Öffnung 34 ist und der erwünschtermaßen kleiner ist als ein Mindestdurchmesser der Faser 18 (der zwischen benachbarten Protuberanzen 28 auftritt).
  • Der Schlitz in der Wand der Aufnahme 20 erleichert das Einführen der Faser 18 in die Öffnung 34, indem er der Aufnahmewand 42 Flexibilität verleiht, wenn die Faser 18 durch die Öffnung 34 gezogen wird. Die Faser kann auch aus der Öffnung 34 entfernt werden, indem ein Teil kleinen Durchmessers der Faser 18, der zwischen benachbarten Protuberanzen 28 auftritt, in den Schlitz 44 gleiten gelassen wird. Weiteres Querbewegen (z. B. Bewegung in einer Richtung, die quer zur Einführungsrichtung in die Aufnahme 20 ist) der Faser 18 lässt die Faser 18 durch den Schlitz 44 aus der Öffnung 34 herausgleiten.
  • Die Gestaltung des Schlitzes 44 erfordert, dass die Querbewegung unter einer absichtlichen Kraft stattfindet. Die kleine Größe des Schlitzes 44 relativ zum Durchmesser der Faser 18 und die scharfen Übergangskanten zwischen dem Durchmesser der Öffnung 34 und dem Schlitz 44 bestimmen, dass eine Querkraft mit einer Stärke, die zum Ablenken des oberen Teils der Aufnahme von der Basis 22 weg ausreicht, ausgeübt wird, um die Faser 18 in der Querrichtung zu bewegen. Außerdem macht es die geneigte Ausrichtung des Schlitzes 44 auf den Patienten zu unwahrscheinlich, dass eine solche ausreichende Querkraft versehentlich ausgeübt würde. Stattdessen muss ein Leistungserbringer die Faser 18 absichtlich in dieser Richtung durch den Schlitz 44 bewegen.
  • Jede Faser 18 und entsprechende Aufnahme 20, wobei wieder auf 1 Bezug genommen wird, sind auf entgegengesetzten Seiten der Basis 22 angeordnet. In der illustrierten Ausgestaltung sind die Fasern 18 auch auf entgegengesetzten Seiten der Basis 22 voneinander positioniert und die Aufnahmen 20 sind auf entgegengesetzten Seiten der Basis 22 voneinander positioniert. Die Fasern 18 und die Aufnahmen 20 sind vorteilhaft nahe den Ecken der Basis 22 platziert, wobei die Fasern 18 diagonal über die Basis 22 voneinander positioniert sind und die Aufnahmen 20 diagonal über die Basis 22 voneinander positioniert sind. Die entsprechend angeordneten Fasern 18 und Aufnahmen 20 definieren einen Raum, in dem der Katheter-/Fluidleitungsverbinder 12, eine Kombination aus starrem Befestigungselement und biegsamer Klemme (siehe 7) oder ein ähnlicher medizinischer Artikel platziert werden kann.
  • Die Basis 22, die Fasern 18 und die Aufnahmen 20 des Haltemechanismus 14 sind erwünschtermaßen integral miteinander gebildet. Dies kann mit verschiedenen Methoden erreicht werden, die einer Fachperson gut bekannt sind. Beispielsweise kann der gesamte Haltemechanismus 14 mittels Spritzguss aus Plastik oder Nylon integral geformt werden.
  • Der Haltemechanismus 14, Bezug nehmend auf 2, ist erwünschtermaßen mit einem Warmklebungs-Klebstoff am Befestigungsstück 16 befestigt. Ein geeigneter Klebstoff ist im Handel von der Minnesota Mining and Manufacturing Company (3M) erhältlich, Teil-Nr. 4693.
  • Das flexible Befestigungsstück 16 umfasst eine Schicht von geschlossenzelligem Polyethylenschaum niedriger Dichte (LDPE) und eine untere Mono-Haftschicht aus Klebstoff medizinischer Güte. Der Klebstoff kann entweder diaphoretisch oder nicht diaphoretisch sein, je nach der jeweiligen Anwendung. Die Schaumstoffschicht mit der Haftunterseite ist im Handel von der New Dimensions in Medicine von Columbus, Ohio, erhältlich. Eine Oberseite der Schaumstoffschicht wird durch Korona-Behandeln des Schaums mit einer niedrigen elektrischen Ladung aktiviert, wie in der Technik bekannt ist. Die Korona-behandelte Oberseite des Befestigungsstücks 16 verbessert die Haftung beim Anbringen des Haltemechanismus 14 am Befestigungsstück 16.
  • Erwünschtermaßen bedeckt vor Gebrauch eine abziehbares Schutzpapier oder -folie 36 die Haftunterseite. Die Abziehschicht ist vorzugsweise reißbeständig und in eine Mehrzahl von Stücken unterteilt, um die Anbringung des Stücks 16 an der Haut des Patienten zu erleichtern. Es ist erwünscht, dass die Abziehschicht 36 entlang einer Mittellinie des biegsamen Befestigungsstücks 16 geteilt ist, um jeweils nur die Hälfte der Haftunterseite freizulegen. Die Abziehschicht 36 ist zwar nicht abgebildet, sie kann sich aber vorteilhaft über wenigstens einen Rand des Befestigungsstücks 16 hinaus erstrecken, um das Entfernen der Abziehschicht von der Haftschicht zu erleichtern. Eine solche Verlängerung der Abziehschicht 36 bildet einen Lappen, den ein Leistungserbringer leicht erfassen und abziehen kann, während er Schutzhandschuhe trägt.
  • Im Einsatz wählt der Leistungserbringer anfänglich eine Hautstelle, an der das Verankerungssystem 10 angebracht werden wird. Zur Verwendung mit zentralvenösen Kathetern und PICC-Kathetern ist erwünscht, dass das Verankerungssystem 10 auf der Haut des Patienten in der Nähe der Kathetereinführungsstelle angewendet wird.
  • Der Leistungserbringer reinigt und präpariert die vorgesehene Verbandsstelle gemäß Krankenhaus- oder Agenturprotokoll, gewöhnlich mit Alkohol. Der Alkohol ist gründlich trocknen zu lassen. Der Leistungserbringer entfernt dann das Befestigungsstück 16 aus seiner Verpackung (nicht gezeigt) und platziert das Stück 16 richtig am Patienten. Das Befestigungsstück 16 ist so am Patienten anzubringen, dass die Fasern 18 und die Aufnahmen 20 auf jeder Seite des Verbinders 12 oder des Katheters positioniert sind und direkt unter dem Verbinder 12 oder Katheter liegen.
  • Der Leistungserbringer zieht die Abziehschicht 36 von einer Hälfte des Befestigungsstücks 16 ab, während die freigelegte Haftfläche auf die Haut des Patienten aufgedrückt wird. Dieser Vorgang wird dann mit der anderen Hälfte des Befestigungsstücks 16 wiederholt. Das Stück 16 wird auf die Haut des Patienten aufgedrückt, um das Befestigungsstück 16 am Patienten zu befestigen. Der Leistungserbringer ist jetzt zum Befestigen des Rohrverbinders 12 oder des Katheters am Patienten bereit.
  • Die erste Faser 18, Bezug nehmend auf 1, die die Befestigung eines Fluidleitungsverbinders 12 illustriert, ist um eine Seite des Verbinders 12 gewickelt und durch die entgegengesetzte Aufnahme 20 gefädelt. Wie aus 1 ersichtlich ist, ist die Faser 18 lang genug, um um den Verbinder 12 gewickelt zu werden und sich leicht durch die Aufnahme 20 fädeln zu lassen.
  • Das distale Ende 26 der Faser 18 lässt sich leicht in die Aufnahmeöffnung 34 einfädeln. Die konische Form der Öffnung 34 hilft, den distalen Teil 30 durch die Aufnahme 20 zu führen. Die konische Form der Protuberanzen 28 erleichtert ferner das Einführen der Faser 18 durch die Öffnung 34, wie oben beschrieben. Das flache proximale Ende der Protuberanz 28 kommt aber mit der Außenseite 37 der Aufnahmen 20 in Eingriff und hemmt das Zurückziehen der Faser 18 aus der Aufnahme 20.
  • Desgleichen wickelt der Leistungserbringer die zweite Faser 18 um die andere Seite des Fluidleitungsverbinders 12 und führt dann das distale Ende 26 in die entgegengesetzte Aufnahme 20 ein. Der Prozess des Einführens der zweiten Faser 28 in die entsprechende Aufnahme 20 wird auf die oben beschriebene Weise erreicht. Der Leistungserbringer zieht beide Fasern 18 fest, um den Fluidleitungsverbinder 12 gegen die Basis 22 zu ziehen. Überschüssige Faserlänge kann distal zur Aufnahme 20 abgetrennt oder -geschnitten werden. Der Leistungserbringer kann dann den Einführungsstellenverband gemäß geltendem Krankenhaus-/Agenturverbandsprotokoll vervollständigen.
  • Die straffen Fasern 18 verhindern, dass sich der Fluidleitungsverbinder 12 quer von der Basis 22 weg bewegt und entweder längs oder quer über die Basis 22 rutscht. Auf diese Weise hilft das Verankerungssystem 10, die von dem Verbinder 12 hergestellte Verbindung zwischen dem Katheter und der Fluidleitung aufrecht zu erhalten.
  • Es ist auch zu beachten, dass das Verankerungssystem 10 zum Befestigen vieler verschiedener Rohre oder Katheter unabhängig von einem Verbinder am Patienten verwendet werden kann. Beispielsweise, aber nicht darauf beschränkt, kann die Befestigungsvorrichtung mit nasogastrischen Rohren/Sonden, Foley-Kathetern, chirurgischen Drainagerohren, Brustrohren und Ernährungssonden verwendet werden. Bei jeder dieser Anwendungen werden die Fasern direkt um das Rohr oder den Katheter herum gewickelt und dann in die entsprechende Aufnahme eingeführt, wie oben beschrieben.
  • 7 illustriert auch, dass das vorliegende Verankerungssystem 10 zum Befestigen einer konventionellen Klemme mit Suturflügelverlängerungen 38 an einem Patienten verwendet werden kann, wie z. B. die mit einem Quinton®-Hämodialysekatheter, einem Cook®-PICC-Katheter, einer Stahlnadel oder einer Huber®-Nadel, einer konventionellen Kombination aus starrem Befestigungselement/biegsamer Klemme (siehe 10), wie z. B. die mit einem zentralvenösen Arrow®-Katheter, oder einer anderen An von Sutursitz verwendeten, wie z. B. dem mit dem Baxter®-Dreifachlumen (nicht abgebildet) verwendeten. Wenn die Katheterflügel keine Suturlöcher haben, kann der Leistungserbringer mit einem Locher Löcher in den Verlängerungsflügeln stanzen.
  • Ein Leistungserbringer platziert die Suturflügelverlängerungen 38 auf der Basis 22 zwischen den Fasern 18 und den Aufnahmen 20. Eine der Fasern 18 wird durch das nächste Suturloch 40 des Suturflügels gefädelt und durch die benachbarte Aufnahme 20 gefädelt. Desgleichen führt der Leistungserbringer die zweite Faser 18 durch das entsprechende Suturloch 40 und die entsprechende Aufnahme 20. Die ineinandergreifenden Strukturen der Fasern 18 und der entsprechenden Aufnahmen 20 verhindert ein versehentliches Lösen der Fasern 18 aus den Aufnahmen 20.
  • Das Verankerungssystem 10 kann außerdem mit Kathetern mit Suturrillen verwendet werden. Der Leistungserbringer wickelt wenigstens eine der Fasern 18 um die Rille herum, die an der Katheternabe bereitgestellt ist. Die Fasern 18 werden dann durch die entgegengesetzten Aufnahmen 20 gefädelt und straff gezogen. Der Leistungserbringer vervollständigt den Einführungsstellenverband auf die oben beschriebene Weise.
  • Diese beispielhaften Anwendungen des Verankerungssystems 10 illustrieren, dass jede Faser 18 in eine beliebige Aufnahme 20 eingeführt werden kann, damit das Verankerungssystem 10 mit mehr als einer Art von medizinischem Artikel verwendet werden kann. Wie in 1 gezeigt, kann die Faser 18 bei Verwendung mit der entgegengesetzten Aufnahme 20 um einen Teil des medizinischen Artikels herum gewickelt werden und durch die entsprechende Aufnahme 20 gefädelt werden. Und wie in 7 gezeigt, kommt die Faser 18 bei Verwendung mit der benachbarten Aufnahme 20 mit der Struktur auf einer Seite des medizinischen Artikels in Eingriff und kann dann durch die Aufnahme 20 auf der gleichen Seite des Haltemechanismus 14 gefädelt werden. Andere Anordnungen der Fasern 18 und Aufnahmen 20, die für Fachpersonen leicht erkennbar sind, sind ebenfalls möglich, um das Verankerungssystem 10 mit anderen Arten von medizinischen Artikeln verwenden zu können.
  • Wenn das Entfernen erforderlich wird, entfernt der Leistungserbringer vorsichtig alle Einführungsstellenverbände, die das Verankerungssystem 10 bedecken, und durchschneidet die Fasern 18 mit einer stumpfen Gefäßklemme vorsichtig an einem Punkt zwischen dem proximalen Ende 24 der Faser 18 und der entsprechenden Aufnahme 20. Der medizinische Artikel kann dann von der Basis 22 genommen und die Fasern 18 vom Artikel entfernt werden. Um das Verankerungsstück 16 zu entfernen, hebt der Leistungserbringer einen Rand des Stücks 16 an und streicht mit einem Alkoholtupfer behutsam über die Unterseite, während er den Rand langsam kontinuierlich weiter hochzieht. Das Verankerungsstück 16 kann so von der Haut des Patienten abgezogen werden. Der Leistungserbringer reinigt und präpariert die Haut dann gemäß Krankenhaus-/Agenturprotokoll.
  • Es sind somit keine schmerzhaften oder zeitraubenden Nähte oder andere umfassenden Verfahren unter Einsatz von scharfen/spitzen Gegenständen (z. B. Nahtnadeln) notwendig, um einen medizinischen Artikel auf der Haut eines Patienten zu fixieren. Außerdem absorbiert das Verankerungsstück 16 Kräfte, die beim Anbringen oder Entfernen des Verankerungssystems 10 und der medizinischen Vorrichtung verursacht werden, wodurch für größerer Komfort für den Patienten gesorgt wird.
  • 8 und 9 illustrieren ein Verankerungssystem, das gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung gestaltet ist. Nur der Aufbau des Haltemechanismus dieser Ausgestaltung unterscheidet sich von der oben beschriebenen Ausgestaltung. Dementsprechend sollte die obige Beschreibung gleichermaßen auf die Ausgestaltung der 8 und 9 zutreffen, wenn nicht anders angedeutet. Außerdem werden Bezugsnummern mit dem Zusatz „a" verwendet, um gleiche Teile bei diesen Ausgestaltungen anzuzeigen, um sie dem Leser leichter verständlich zu machen.
  • Das Halteelement 14a hat wenigstens eine Faser 18a und wenigstens eine Aufnahme 20a, die an der Basis 22a angebracht sind. Die Faser 18a und die entsprechende Aufnahme 20a haben eine ineinandergreifende Struktur, die die Faser 18a mit der Aufnahme 20a verbindet, wenn die Faser 18a durch die Aufnahme 20a gezogen wird. In der illustrierten Ausgestaltung hat das Halteelement 14a zwei Faser-Aufnahme-Paare; das Halteelement 14a kann aber jede beliebige Anzahl von Paaren passend für eine bestimmte Anwendung aufweisen. Das Halteelement 14a ist erwünschtermaßen aus einem einzelnen flachen Materialbogen hergestellt. Das Halteelement 14a kann zwar auf verschiedene, Fachpersonen bekannte Weisen hergestellt sein, das Halteelement 14a ist aber erwünschtermaßen aus einer Nylonfolie ausgestanzt. Andere Materialien können ebenfalls verwendet werden; das Material sollte aber ausreichend biegsam sein, damit die Fasern 18a und die Aufnahmen 20a leicht aus der Ebene der Basis 22a bewegt werden können, um miteinander in Eingriff zu kommen und so die medizinische Vorrichtung auf die unten beschriebene Weise an der Basis 22a zu befestigen.
  • Wie aus 9 hervorgeht, liegt jede Faser 18a anfänglich in der Ebene der Basis 22a und ist an die Basis 22a angeformt. Desgleichen liegt jede Aufnahme 20a anfänglich in der Ebene der Basis 22a und ist an die Basis 22a angeformt. In der illustrierten Ausgestaltung sind die Fasern 18a an diagonalen Ecken der Basis 22a einander gegenüberliegend positioniert und die Aufnahmen 20a sind ebenfalls an diagonalen Ecken der Basis 22a einander gegenüberliegend positioniert. Es ist aber zu beachten, dass der Haltemechanismus 14a auch andere Anordnungen der Fasern 18a und der Aufnahmen 20a auf der Basis 22a aufweisen kann.
  • Jede Faser 18a erstreckt sich von der Ecke der Basis 22a nach außen, aber in einer diagonalen Richtung auf das Ende der Basis 22a zu, an der sich die entsprechende Aufnahme 20a befindet. Die Faser 18a hat ein fixiertes proximales Ende 24a (d. h. das der Basis 22a am nächsten liegende Ende) und ein freies distales Ende 26a. Zum distalen Ende 26a hin ist eine Reihe von Protuberanzen 28a gebildet. In der illustrierten Ausgestaltung sind die Protuberanzen 28a eine Mehrzahl von Widerhaken, die hintereinander liegen. Außer dem distalsten Widerhaken hat jeder Widerhaken 28a eine abgestumpfte dreieckige Form. Der distalste Widerhaken 28a hat ein konisches, stumpfes Ende 32a, das die Faser 18a in die entsprechende Aufnahme 20a führen hilft.
  • Wie in 8 zu sehen ist, kann jede der Fasern 18a an ihrem proximalen Ende aus der Ebene der Basis 22a gebogen werden. Die Faser 18a kann dann zu der entsprechenden Aufnahme 20a gelegt werden, wie unten beschrieben.
  • Jede Aufnahme 20a hat eine Öffnung 34a, die den distalen widerhakenförmigen Teil der entsprechenden Faser 18a aufnimmt. Zu diesem Zweck hat die Öffnung 34a eine Größe, die größere als das distale Ende 26a der Faser 18a, aber kleiner als die maximale Breite der Widerhaken 28a ist. Die Widerhaken 28a passieren folglich gesperreartig durch die Öffnung 34a, um das Zurückziehen der Faser 18a aus der Aufnahme 20a zu hemmen.
  • In der illustrierten Ausgestaltung hat jede Öffnung 34a eine elliptische Form. Die Hauptachse der Öffnung 34a liegt im Allgemeinen parallel zu einer Achse der entsprechenden Faser 18a. Diese Ausrichtung der Öffnung 34a verringert Faserverdrehung beim Einführen in die Aufnahme 20a.
  • Jede Aufnahme 20a hat eine ansatzartige Form, die aus der Ebene der Basis 22a gebogen werden kann. Der Leistungserbringer kann das distale Ende 26a der entsprechenden Faser 18a bei vom Verankerungsstück 16a weggezogener Aufnahme 34a leicht in die Öffnung 34a einführen.
  • 8 illustriert eine Anwendung der vorliegenden Verankerungsvorrichtung mit einer konventionellen Kombination aus biegsamer Klemme und starrem Befestigungselement („eine konventionelle Katheterkastenklemme"). Diese Anwendung ist aber nur beispielhaft. Das vorliegende Verankerungssystem 10a kann in der oben beschriebenen Weise mit jeder beliebigen einer Vielfalt verschiedener medizinischer Vorrichtungen verwendet werden.
  • Die Kastenklemme 48a mit Verlängerungsflügeln 38a, Bezug nehmend auf 8, wird allgemein am Mittelpunkt der Basis 22a zwischen den Fasern 18a und den Aufnahmen 20a platziert. Eine der Fasern 18a ist durch das am nächsten liegende Suturloch 40a der Klemme 48a gefädelt und dann durch die benachbarte Aufnahme 20a gefädelt. Desgleichen ist die zweite Faser 18a durch das entsprechende Suturloch 40a und die entsprechende Aufnahme 20a gefädelt. Die Fasern 18a und die entsprechenden Aufnahmen 20 sind mit den durch die Öffnungen 34a rastenden Widerhaken in Eingriff, um die Katheterklemme 48a an der Basis 22a zu sichern und unbeabsichtigtes Lösen der Fasern 18a und der Aufnahmen 20a zu hemmen.
  • 10 bis 14 illustrieren ein Verankerungssystem, das gemäß einer zusätzlichen bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung gestaltet ist. Auch hierbei unterscheidet sich nur der Aufbau des Halteelements dieser Ausgestaltung von der oben beschriebenen Ausgestaltung der 1 bis 4. Dementsprechend sollte die obige Beschreibung gleichermaßen für die Ausgestaltung der 10 bis 14 gelten, sofern nicht anders angedeutet. Außerdem werden Bezugsnummern mit dem Zusatz „b" verwendet, um gleiche Teile bei diesen Ausgestaltungen anzuzeigen, um sie dem Leser leichter verständlich zu machen.
  • Der Haltemechanismus 14b hat wenigstens eine Faser oder einen Faden 18b, der mit einer entsprechenden Aufnahme 20b zusammenwirkt. In der illustrierten Ausgestaltung hat der Haltemechanismus 14b eine Basis 22b und ein Paar Fasern 18b, die sich von der Basis 22b erstrecken. Selbstverständlich kann der Haltemechanismus 14b eine andere Zahl von Fasern 18b haben, um einer spezifischen Anwendung gerecht zu werden. Jede Faser 18b hat ein ein fixiertes proximales Ende 24b, ein freies distales Ende 26b und wenigstens eine dazwischen befindliche Protuberanz (allgemein mit Bezugsnummer 28b bezeichnet). In der illustrierten Ausgestaltung hat jede Faser 18b eine Mehrzahl von Protuberanzen 28b, die zwischen dem distalen Ende 26b und dem proximalen Ende 24b der Faser 18b hintereinander angeordnet sind.
  • Wie in 12 zu sehen ist, haben die Protuberanzen 28b identische widerhakenähnliche Formen. In der illustrierten Ausgestaltung hat jede Protuberanz 28b der Faser 18b eine allgemein konische Form mit einem maximalen Durchmesser D an einem proximalen Ende der Protuberanz 28b. Die Protuberanzen 28b können, obwohl dies nicht dargestellt ist, eine Vielzahl anderer Formen haben, wie z. B. Hohlkegelformen, Pfeilformen oder querrippenähnliche Formen. Das proximale Ende jeder Protuberanz 28b hat aber erwünschtermaßen einen Durchmesser D, der größer als ein Mindestdurchmesser d des Fadens 18b ist. Daher bildet in der illustrierten Ausgestaltung das proximale Ende jeder Protuberanz 28 eine flache Fläche, die allgemein quer zu einer Längsachse der entsprechenden Faser 18b liegt. In der illustrierten Ausgestaltung bildet das proximale Ende jeder Protuberanz 28b daher eine flache Fläche, die allgemein quer zu einer Längsachse der entsprechenden Faser 18b liegt. Das proximale Endfläche einiger oder aller der Protuberanzen kann alternativ in Richtung auf das distale Ende der Faser 18b geneigt sein oder vorspringen.
  • Die Faser 18b hat erwünschermaßen einen nadelähnlich geformten distalen Teil 30b mit einem am distalen Ende der Faser 18b positionierten allgemein zugespitzten, aber stumpfen Ende 32b. Die nadelähnliche Form des distalen Endteils 30b tendiert dazu, die Verwendung der Faser 18b für einen Leistungserbringer instinktiv zu machen. Der distale Endteil 130b ist auch im Wesentlichen starr, um das Einführen des distalen Endes 30b durch die Aufnahme 20b zu erleichtern.
  • Wie bei den oben beschriebenen Ausgestaltungen können die Fasern 18b viele verschiedene Längen haben, je nach der spezifischen Anwendung der Verankerungsvorrichtung 10b. Zur Verwendung bei der Verankerung von Kathetern und medizinischen Rohren hat jede Faser 18b erwünschtermaßen eine Länge von ungefähr 5 Zoll; viel längere oder kurze Längen sind aber ebenfalls möglich. Die Fasern 18b können auch verschiedene Durchmessergrößen haben, je nach der erforderlichen Festigkeit der Fasern 18b.
  • Der Haltemechanismus 14b hat auch wenigstens eine und vorzugsweise eine Mehrzahl von Aufnahmen 20b, die auf der Basis 22b positioniert sind. Jede Aufnahme 20b ist auf der Basis 22b angeordnet, um mit wenigstens einer Faser 18b zusammenzuwirken, wie unten beschrieben wird.
  • Die Aufnahmen 20b nehmen die distalen Enden 26b der Fasern 18b auf eine Weise auf, die das Einführen der Faser 18b in die Aufnahme 20b zulässt, aber das Zurückziehen der Faser 18b aus der Aufnahme 20b hemmt. Zu diesem Zweck haben die entsprechende Faser 18b und Aufnahme 20b eine ineinandergreifende Struktur, die es erlaubt, dass das distale Faserende 26b leicht mit einem ersten Kraftgrad in einer Richtung in die Aufnahme 20 eingeführt werden kann, aber das Zurückziehen des distalen Faserendes 26b verhindert, wenn ein gleicher oder größerer Kraftgrad in der entgegengesetzten Richtung auf die Faser 18b ausgeübt wird. Zum Zurückziehen des distalen Endes der Faser 18b aus der Aufnahme 20b ist ein größerer Kraftgrad erforderlich.
  • In der in den 10 bis 14 illustrteren Ausgestaltung umfasst die ineinandergreifende Struktur zwischen der entsprechenden Faser 18b und der Aufnahme 20b die Protuberanzen 28b an der Faser 18a und eine Fallenvorrichtung 50 der Aufnahme 20b. Da die ineinandergreifende Struktur der Faser-Aufnahme-Paare im Wesentlichen identisch ist, ist die folgende Beschreibung von einer als gleichermaßen für beide geltend zu verstehen, sofern nicht gegenteilig angegeben.
  • Wie in den 12 bis 14 am besten zu sehen ist, hat jede Fallenvorrichtung 50 eine konische oder trichterförmige Form, um zu helfen, das distale Ende 26b der Faser 18b in die Fallenvorrichtung 50 zu führen. Die Fallenvorrichtung 50 verjüngt sich von einem großen Durchmesser 52 auf einer Seite der Aufnahme 20b auf einen kleineren Durchmesser 54 auf der anderen Seite der Aufnahme 20b. Der große Durchmesser 52 ist größer als der maximale Durchmesser der Faser 18b (d. h. der maximale Durchmesser der Protuberanzen 28b). Der kleinere Durchmesser 54 ist erwünschtermaßen kleiner als die Spitze 32b des distalen Faserendes 26b, um das Einführen der Faser 18b durch die Fallenvorrichtung 50 zu erleichtern. Der kleinere Durchrmesser 54 ist aber kleiner als der maximale Durchmesser der Protuberanzen 28b, der in der illustrteren Ausgestaltung an den proximalen Enden der Protuberanzen 28b auftritt.
  • Die Fallenvorrichtung 50 wird von einer Mehrzahl biegsamer Finger 56 gebildet. In der illustrierten Ausgestaltung bilden drei Finger 56 die Fallenvorrichtung 50. Die Finger erstrecken sich von einem Teil 58 der Aufnahme 20b an Positionen um den Rand einer Öffnung 60 durch das Teil 58. Die Finger 56 konvergieren zu dem Ende 54 kleineren Durchmessers der Fallenvorrichtung 50.
  • Wie in den 12 und 13 am besten zu sehen ist, bestehen zwischen den Fingern 56 Spalten. Diese Spaltabstände sind kleiner als ein Mindestdurchmesser d der Faser 18b, der in der illustrierten Ausgestaltung zwischen den Protuberanzen 28b auftritt.
  • Die Spaltabstände lassen es zu, dass die Finger 56 in der radialen Richtung von der Einführungsachse weg durch die Fallenvorrichtung 50 abgelenkt werden. Wie in 14 zu sehen ist, drückt die Protuberanz 28b beim Passieren durch die Fallenvorrichtung 50 die Finger 56 auseinander. Wenn die Protuberanz 28b durch das Ende 54 kleineren Durchmessers der Fallenvorrichtung 50 passiert ist, federn die Finger 56 auf einen Durchmesser zurück, der kleiner ist als der Durchmesser D des flachen proximalen Endes der Protuberanz 28b. Auf diese Weise erlaubt das Zusammenwirken der Fallenvorrichtung 50 und der Protuberanzen 28b das Einführen der Faser 18b durch die Aufnahme 20b in einer Richtung, hemmt aber das Zurückziehen der Faser 18b.
  • In der illustrierten Ausgestaltung sind die Fallenvorrichtungen 50 der Aufnahmen 20b in die gleiche Richtung gekehrt. Diese Anordnung vereinfacht die Herstellung des Haltemechanismus 14. Es ist aber zu beachten, dass die Fallenvorrichtungen 50 auch in entgegengesetzte Richtungen gekehrt sein können, um spezifischen Anwendungen gerecht zu werden.
  • In vielen Anwendungen kann es vorteilhaft sein, die Faser 18b absichtlich aus der Aufnahme 20b zu ziehen. Zu diesem Zweck kann ein Auslösemechanismus mit der Fallenvorrichtung 50 eingesetzt werden, um die Fallenvorrichtung 50 von den Protuberanzen 28b zu lösen. 15 und 16 illustrieren einen beispielhaften Auslösemechanismus.
  • Wie in 15 zu sehen ist, hat der Finger 56 nahe der Basis 22b einen Ansatz 62. Der Ansatz 62 erstreckt sich erwünschtermaßen seitlich nach beiden Seiten der Aufnahme 20b, um die Manipulation des Ansatzes 62 zu erleichtern. Bei dieser Gestaltung kann ein Leistungserbringer einen Finger an einer Seite der Faser 18b ansetzen und einen anderen Finger auf der entgegengesetzten Seite der Faser 18b und den Ansatz 62 nach unten drücken.
  • 16 illustriert den Ansatz 62 in gedrücktem Zustand. Die kleinere Endöffnung 52 wird beim Drücken des Ansatzes 62 auf eine Größe vergrößert, die größer ist als der maximale Durchmesser D der Protuberanz 28b. Der Leistungserbringer kann bei auf diese Weise betätigtem Auslösemechanismus somit die Faser 18b aus der Fallenvorrichtung 50 abziehen.
  • 17 illustriert eine weitere Ausgestaltung des Auslösemechanismus, wobei der Ansatz 62 an der oberen Seite des Halteteils 58 positioniert ist. Das Ablenken des Ansatzes 56 nach unten bewirkt, dass sich der obere Finger 56 hebt. Die kleinere Endöffnung 56 wird folglich auf eine Größe vergrößert, die das Zurückziehen der Faser 18b erleichtert, wie oben beschrieben.
  • Die Aufnahmen 20b und die Fasern 18b, wobei wieder auf 11 Bezug genommen wird, liegen erwünschtermaßen entlang einer gemeinsamen Linie L, vorzugsweise an einer Mittellinie der Basis 22b in der seitlichen Richtung entlang. Diese Anordnung ermöglicht die Herstellung des Haltemechanismus 14 durch Spritzguss und lässt zu, dass das Teil innerhalb einer nur zweiteiligen Form hergestellt werden kann (was wesentlich weniger kostspielig ist als mehrteilige Formen). In der illustrierten Ausgestaltung hat die Basis 22b eine allgemein rechteckige Form, wobei die langen Seiten der Basis 22b konkav sind. Die Fasern 18b liegen in den Aufnahmen 20b und sind um einen Abstand voneinander beabstandet, der ausreicht, um den betreffenden zu fixierenden medizinischen Artikel aufzunehmen (z. B. eine Kastenklemme, wie in 10 dargestellt). Die Beabstandung zwischen den Fasern 18b kann selbstverständlich je nach dem betreffenden Artikel, für dessen Verwendung die Verankerungsvorrichtung vorgesehen ist, variieren.
  • Der Haltemechanismus 14b ist erwünschtermaßen aus einem Material mit geeigneter Flexibilität hergestellt, um die oben beschriebene Funktionsweise der Fallenvorrichtung 50 sowie die oben beschriebene Funktionsweise des Auslösemechanismus zuzulassen, falls der Haltemechanismus 14b einen solchen Mechanismus aufweisen sollte. Es ist auch erwünscht, dass der Haltemechanismus 14b spritzgegossen wird, um die Fertigungskosten zu senken. Zu diesem Zweck ist der Haltemechanismus 14b erwünschtermaßen aus einem hoch zähen Nylon, wie dem im Handel von DuPont erhältlichen, Teil-Nr. SP801, oder einem Polypropylen geformt.
  • Der Haltemechanismus 14b ist erwünschtermaßen mit einem Warmklebungs-Klebemittel am Verankerungsstück 16b befestigt. Ein geeigneter Klebstoff ist im Handel von der Minnesota Mining and Manufacturing Company (3M) erhältlich, Teil-Nr. 4693.
  • Ein flexibles Befestigungsstück 16b umfasst eine Schicht von geschlossenzelligem Polyethylenschaum niedriger Dichte (LDPE) und eine untere Mono-Haftschicht aus Klebstoff medizinischer Güte. Der Klebstoff kann entweder diaphoretisch oder nicht diaphoretisch sein, je nach der jeweiligen Anwendung. Die Schaumstoffschicht mit der Haftunterseite ist im Handel von der New Dimensions in Medicine von Columbus, Ohio, erhältlich. Eine Oberseite der Schaumstoffschicht wird durch Korona-Behandeln des Schaums mit einer niedrigen elektrischen Ladung aktiviert, wie in der Technik bekannt ist. Die Korona-behandelte Oberseite des Befestigungsstücks 16b verbessert die Haftung beim Anbringen des Haltemechanismus 14b am Befestigungsstück 16b. Erwünschtermaßen bedeckt vor der Anwendung eine ablösbare Abziehschicht, wie die oben beschriebene, die Haftschicht des Verankerungsstücks 16b.
  • Wie jedem der oben beschriebenen Verankerungssysteme gemeinsam ist, sieht die vorliegende Erfindung eine sterile, fest haltende, nadelfreie Methode zur Sicherung medizinischer Artikel am Patienten vor. Das Verankerungssystem schließt dadurch Nadelstichverletzungen und Nahtwundstelleninfektionen und Narbenbildung aus, weil kein Vernähen erforderlich ist. Außerdem kann das Verankerungssystem mit einer breiten Vielfalt von Kathetern, Rohren, Drähten und anderen medizinischen Artikeln verwendet werden, um mit einem einzigen Typ von Sicherungsvorrichtungen eine Universal-Befestigung bereitzustellen. Mit der Verwendung des vorliegenden Verankerungssystems wird zudem der Komfort des Patienten verbessert und die Anwendungszeit verringert.
  • Wie oben erwähnt, kann das vorliegende Verankerungssystem auch in nichtmedizinischen Anwendungen verwendet werden. In derartigen Anwendungen kann das Verankerungssystem beispielsweise Artikel wie elektrische Drähte, Rohre, Kabel usw. an einer Trägerstruktur sichern. In dieser Anwendung müssen die Einzelteile der Verankerungsvorrichtung nicht aus Materialien medizinischer Güte sein. Beispielsweise kann ein Klebeband (z. B. konventionelles Kabelkanalband) das oben beschriebene Haftstück ersetzen. Der Haltemechanismus kann direkt auf der nichtklebenden Seite des Bands aufgebracht sein. Die Klebefläche des Bands ist zum Sichern des Haltemechanismus am Träger vorgesehen.

Claims (27)

  1. Verankerungssystem (10) zum Befestigen eines Teils eines medizinischen Artikels am Körper eines Patienten, wobei das genannte Verankerungssystem eine mit einer Haftunterseite verbundene Basis (22), wenigstens zwei sich direkt von der genannten Basis (22) erstreckende Fasern (18), wobei jede Faser (18) ein an der genannten Basis (22) angebrachtes proximales Ende, wobei die genannten proximalen Faserenden auf der genannten Basis (22) voneinander beabstandet sind, und ein distales Ende und wenigstens eine dazwischen an der genannten Faser (18) positionierte Protuberanz (28) umfasst, und wenigstens zwei Aufnahmen (20) umfasst, die mit der genannten Basis (22) verbunden sind und sich direkt von ihr erstrecken, wobei die genannten Aufnahmen (20) auf der genannten Basis (22) voneinander beabstandet sind, wobei jede Aufnahme (20) auf der genannten Basis (22) positioniert ist, um mit wenigstens einer der Fasern (18) zusammenzuwirken, wobei jede Aufnahme (20) wenigstens eine Öffnung (34) zum Aufnehmen des distalen Endes und der Protuberanz von einer der genannten Fasern (18) hat, wobei die Öffnung (34) mit der Protuberanz (28) zusammenwirkt, um das Zurückziehen des distalen Filamentendes aus der Aufnahme (20) zu hemmen.
  2. Verankerungssystem nach Anspruch 1, bei dem jede Faser (18) eine Mehrzahl von Protuberanzen (28) hat.
  3. Verankerungssystem nach Anspruch 2, bei dem die genannte Faser (18) eine Mehrzahl von ähnlich geformten Protuberanzen (28) hat.
  4. Verankerungssystem nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, bei dem die genannten Protuberanzen (28) Formen haben, die aus der Gruppe bestehend aus widerhakenähnlichen und pfeilähnlichen Formen ausgewählt sind.
  5. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 4, bei dem die genannten Protuberanzen (28) hintereinander entlang einem Teil der genannten Faser (18) angeordnet sind.
  6. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 5, bei dem wenigstens eine der genannten Protuberanzen (28) gestaltet ist, um mit einem ersten Kraftgrad in einer Richtung durch die Öffnung (34) der entsprechenden Aufnahme (20) gezogen zu werden und mit einem zweiten Kraftgrad in einer entgegengesetzten Richtung durch die Öffnung (34) zurückgezogen zu werden, wobei der genannte zweite Kraftgrad größer ist als der genannte erste Kraftgrad.
  7. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem jede Faser (18) auf der genannten Basis (20) angeordnet ist, um mit wenigstens zwei Aufnahmen (20) zusammenzuwirken.
  8. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem die genannten Fasern (18) und die genannten Aufnahmen (20) auf der genannten Basis (22) voneinander beabstandet sind, sodass ein Teil des medizinischen Artikels auf der genannten Basis (22) zwischen einer Faser (18) und einer Aufnahme (20) liegen kann.
  9. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem die genannte Faser (18) nahe einer Seite der genannten Basis (22) und ungefähr diagonal zu einer anderen Faser (18) positioniert ist, wobei eine Aufnahme (20) neben der genannten Faser (18) positioniert ist und eine weitere Aufnahme (20) direkt gegenüber der genannten Faser (18) positioniert ist.
  10. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem die genannten Fasern (18) und Aufnahmen (20) entlang einer gemeinsamen Achse, die die Basis (22) halbiert, auf der genannten Basis (22) positioniert sind.
  11. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei dem die genannten Fasern (18) jeweils einen länglichen Faden umfassen, der von den Aufnahmen (20) beabstandet ist, und die genannten Aufnahmen (20) eine allgemein kegelförmige Öffnung (34) haben, die das Einführen des distalen Fadenendes in die genannten Aufnahmen (20) erlaubt.
  12. Verankerungssystem nach Anspruch 11, bei dem der genannte Faden wenigstens eine Protuberanz (28) hat, die distal vom genannten proximalen Ende des Fadens positioniert ist, wobei die genannte Protuberanz und die genannte Öffnung der genannten Aufnahme wenigstens teilweise die genannte ineinandergreifende Struktur bilden.
  13. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, zusätzlich umfassend ein biegsames Befestigungsstück (16), wobei die genannte Haftschicht auf einer Seite des genannten Befestigungsstücks (16) gebildet ist und die genannten Fasern (18) oder Fäden sich von einer entgegengesetzten Seite des genannten Befestigungsstücks erstrecken.
  14. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei dem die/der genannte(n) Basis (22), Fasern (18) oder Faden und Aufnahmen (20) zusammen integral hergestellt sind.
  15. Verankerungssystem nach Anspruch 14, bei dem die/der genannte(n) Basis (22), Fasern (18) oder Faden und Aufnahmen (20) nach der Herstellung im Wesentlichen in der gleichen Ebene liegen und bei dem die genannten Fasern (18) oder der genannte Faden und die genannten Aufnahmen (20) aus der genannten Ebene abgelenkt werden können, wenn das genannte Verankerungssystem in Gebrauch ist.
  16. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei dem die genannte Protuberanz (28) eine allgemein konische widerhakenähnliche Form hat.
  17. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, bei dem die genannte Protuberanz (28) von dem genannten distalen Ende der genannten Faser (18) oder des genannten Fadens beabstandet ist.
  18. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 17, bei dem die genannte Faser (18) oder der genannte Faden einen distalen Teil mit einer nadelähnlichen Form hat, der sich mit zunehmendem Durchmesser von einem allgemein spitzen Ende am distalen Ende der Faser (18) oder des Fadens in Richtung auf die genannten Protuberanzen (28) konisch verdickt.
  19. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 18, bei dem die genannte Öffnung (34), die eine allgemein konische Form hat, sich von einem großen Durchmesser zu einem kleinen Durchmesser verjüngt, wobei der genannte kleine Durchmesser größer ist als der Durchmesser des genannten distalen Teils der genannten Faser (18) oder des genannten Fadens.
  20. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 19, bei dem die genannte Öffnung (34), die eine allgemein konische Form hat, sich von einem großen Durchmesser zu einem kleinen Durchmesser verjüngt, wobei der genannte kleine Durchmesser größer ist als der Durchmesser der genannten Faser (18) oder des genannten Fadens proximal der genannten Protuberanz (28).
  21. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 18, bei dem der Querschnitt der genannten Öffnung (34) eine Sanduhrform hat, wobei sich ein Halsteil der Öffnung ungefähr am Mittelpunkt der Öffnung befindet.
  22. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 18, bei dem die genannte Öffnung (34) eine Doppelkegelform hat, die von einander entgegengesetzten Öffnungen definiert wird, die sich jeweils von einem großen Durchmesser auf einer Seite eines Paares einander entgegengesetzter Seiten der Aufnahme (20) zu einem an einem Mittelpunkt zwischen den einander entgegengesetzten Seiten befindlichen kleinen Durchmesser verjüngen, wobei der genannte kleine Durchmesser größer als der Durchmesser der genannten Faser (18) oder des genannten Fadens ist.
  23. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 22, bei dem die genannte Aufnahme (20) einen Schlitz hat, der sich durch eine Wand der genannten Aufnahme erstreckt.
  24. Verankerungssystem nach Anspruch 23, bei dem sich der genannte Schlitz von der genannten Öffnung (34) zu einem Punkt nahe der genannten Basis (22) erstreckt.
  25. Verankerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 24, bei dem die genannte Öffnung (34) der genannten Aufnahme (20) wenigstens teilweise von einer Fallenvorrichtung definiert wird, die eine Mehrzahl biegsamer Finger hat, die in Richtung auf eine Öffnung kleineren Durchmessers konvergieren.
  26. Verankerungssystem nach Anspruch 25, bei dem ein Durchmesser der Öffnung kleineren Durchmessers kleiner ist als eine maximale radiale Größe der Protuberanz.
  27. Verankerungssystem nach Anspruch 25 oder Anspruch 26, bei dem die genannte Fallenvorrichtung einen Ansatz hat, der so mit einem der genannten Finger verbunden ist, dass die Ablenkung des Ansatzes den Finger derart bewegt, dass die Größe der Öffnung kleineren Durchmessers vergrößert wird, wodurch die Faser oder der Faden bei niedergedrücktem Ansatz aus der Aufnahme zurückgezogen werden kann.
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