DE69632727T2 - Vorrichtung zur transparenten wechselwirkung zwischen einer chipkarte und einem entfernten endgerät - Google Patents

Vorrichtung zur transparenten wechselwirkung zwischen einer chipkarte und einem entfernten endgerät Download PDF

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Mark Albert Pors
Johan Van Tilburg
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    • H04M2250/00Details of telephonic subscriber devices
    • H04M2250/14Details of telephonic subscriber devices including a card reading device

Description

  • Technischer Hintergrund der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Wechselwirkung zwischen einer IC-Karte und einem entfernten Endgerät. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Vorrichtung, die eine direkte Wechselwirkung zwischen einer IC-Karte und einem entfernten Endgerät unter Einsatz eines Kommunikationssystems ermöglicht.
  • Heute besteht ein zunehmender Bedarf für Dienstleistungen aus der Entfernung. So werden durch das Fernsehen verschiedene Produkte und Dienstleistungen offeriert, die die Konsumenten zu Hause bestellen können. Solche Dienste umfassen „Videos auf Abruf (VOD für Video on demand)", Teleeinkauf und Teleunterhaltung. Konsumenten wollen eine prompte Auslieferung der bestellten Produkte oder einen sofortigen Zugang zu Unterhaltungsdiensten, wie Video auf Abruf. Um einen Missbrauch dieser Art von Diensten zu verhindern, sollte entweder eine sofortige Zahlung durchgeführt werden oder die Identität des Benutzers sollte vor Durchführung des Dienstes überprüft werden.
  • IC-Karten oder Smart-Karten werden heute im grossen Masse für die Durchführung von Zahlungen, beispielsweise in öffentlichen Telefonen (Telefonzellen), eingesetzt. Eine IC-Karte umfasst einen integrierten Schaltkreis (IC für Integrated Circuit) mit einem Speicher und in fortschrittlicheren Karten auch mit einem Mikroprozessor. Solche Karten erlauben es, Zahlungen durchzuführen, indem eine zu zahlende Geldmenge von einem Guthaben der Karte abgezogen wird. Bei fortschrittlichen Karten sind solche Zahlungen durch Protokolle geschützt, die das kryptographische Verarbeiten von bestimmten Daten umfassen und den Einsatz von zugeordneten Schlüssel. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise auf die EP 0 637 004 und die US 5,247,578 hingewiesen.
  • Fortschrittliche IC-Karten erlauben es auch, die Identität der Karte festzustellen, beispielsweise durch Übertragen einer (kryptographisch verarbeiteten) Kartenidentitätsnummer. Falls der Zugriff auf die Karte geschützt ist, beispielsweise durch eine geheime persönliche Identifikationsnummer (PIN für Personal Identification Number) kann die Karte für die Benutzerüberprüfung eingesetzt werden, d. h. für das sichere Etablieren der Identität des Benutzers. Solch eine Benutzerüberprüfung ist nicht nur notwendig, wenn ein sofortiger Dienst gewünscht wird, sondern auch, wenn Zahlungstransaktion ohne sofortige Lieferung eines Dienstes oder eines Produktes aus der Entfernung durchgeführt werden (beispielsweise Tele-Banking).
  • Derzeit existieren Zahlungssysteme, wie das Kreditkartensystem, mit denen über ein Telefongerät Zahlungsinformationen an eine Zahlungsorganisation gesandt werden. Für diese Art von Transaktionen ist das betreffende Telefongerät speziell mit einem Kartenleser und optional mit einer Tastatur ausgestattet. Solche Vorrichtungen haben den Nachteil, dass sie relativ teuer sind. Es ist nicht zu erwarten, dass grosse Zahlen von Konsumenten in naher Zukunft solch eine Vorrichtung kaufen werden.
  • Weiterhin ist es aus der Praxis bekannt, über ein Standardtelefongerät eine Kreditkartennummer in mündlicher Art und Weise zu kommunizieren. Dies hat den Nachteil, dass Dritte (beispielsweise durch Eingriff in die Telefonverbindung) in einfacher Weise die Nummer missbrauchen können.
  • Mehrere Vorrichtungen zur Kommunikation mit einer IC-Karte sind vom Stand der Technik her bekannt. Die US 5,189,287 beispielsweise beschreibt ein System zur Übertragung von Daten. Das System umfasst tragbare Einheiten, die jeweils mit einem Kartenschlitz zur Aufnahme einer Zwei-Chip-Speicherkarte versehen sind, in der Daten gespeichert werden, und optische und akustische Übertrager zum Austausch von Information mit speziellen optischen Endgeräten und mit entfernten Systemen über ein Telefonnetzwerk austauschen können. Die Einheiten umfassen Verarbeitungsmittel, wie einen Mikroprozessor, um Daten zu verarbeiten, die in manueller Weise über eine Tastatur eingegeben werden können.
  • Die WO 95/04328 beschreibt auch eine Vorrichtung zur Kommunikation mit einer IC-Karte. Diese Vorrichtung nach dem Stand der Technik umfasst einen Mikrocomputer und ein zugeordnetes Betriebssystem, welches zur Durchführung von Anwendungsprogrammen ausgestaltet ist. Die Vorrichtung ist zur Verarbeitung und der Speicherung von Finanzdaten ausgerichtet, wobei die Verarbeitung das kryptographische Verarbeiten der Daten umfasst.
  • Die WO 91/07042 beschreibt einen tragbaren automatischen Anrufbeantworter. Die Vorrichtung, die einen Mikroprozessor umfasst, arbeitet ohne die Notwendigkeit einer direkten Verbindung mit einer Telefonleitung und ist daher im wesentlichen ein eigenständig einsetzbares Gerät.
  • Die EP 0 451 288 beschreibt eine tragbare Datensammlungs- und Übertragungsvorrichtung zum Einsatz mit einer IC-Karte. Die Vorrichtung, die einen Akustikkoppler zur Kommunikation über eine Telefonleitung umfasst, umfasst fernerhin einen Speicher zum Speichern von Daten. Die gespeicherten Daten können so übertragen werden.
  • Die WO 94/28498 beschreibt eine Vorrichtung zur Kommunikation mit einer IC-Karte. Die Vorrichtung hat keine akustischen Mittel zum Kommunizieren über ein Telefongerät, sondern benötigt einen getrennten Anschluss mit einer Teilnehmerleitung.
  • Diese Vorrichtung nach dem Stand der Technik sind ursprünglich gesehen eigenständige Einheiten, die mit einem Mikroprozessor oder ähnlichem versehen sind, um Daten unabhängig von einem entfernten Endgerät oder System verarbeiten zu können.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die oben genannten und anderen Nachteile des Standes der Technik zu vermeiden und eine Vorrichtung anzugeben, die das Abgeben eines geschützten Informationsaustausches in einer einfachen und billigen Weise ermöglicht, insbesondere zum Zwecke der entfernten Benutzeridentifikation.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Benutzerüberprüfung über ein Kommunikationssystem anzugeben, insbesondere über ein nicht geschütztes Telekommunikationssystem, wie das öffentliche Telefonsystem.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Ausführen, in entfernter Weise, über eine Telefonverbindung eine sichere Benutzeridentifikation für den Zweck des Einsatzes von elektronischen Diensten anzubieten, wie elektronischen Zahlungstransaktionen.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, ein einfaches und kostengünstiges System für elektronische Zahlungstransaktionen auf der Basis von Kommunikationsmitteln anzugehen, die bereits bestehen und die im wesentlichen nicht für die Benutzerüberprüfung ausgestattet sind.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Einsatz in Kombination mit einem Telefongerät mit einer IC-Karte anzugeben, welche Vorrichtung einen effizienteren Austausch von sicheren Nachrichten ermöglicht.
  • Zu diesem Zweck liefert die Erfindung eine Vorrichtung zum Austausch von Daten zwischen einer IC-Karte, die für sichere Transaktionen ausgestaltet ist, und einem entfernten Endgerät über eine Kommunikationseinrichtung, wobei die Vorrichtung Mittel zur Verbindung mit der IC-Karte aufweist, Mittel zur akustischen Übertragung von Informationen an die Kommunikationseinrichtung; Mittel zum akustischen Empfang der Information von der Kommunikationseinrichtung, und Steuermittel, die zum Zwecke des Austausches von Informationen zwischen der Kommunikationseinrichtung und der IC-Karte miteinander verbunden sind, wobei die Vorrichtung gemäss der Erfindung dadurch gekennzeichnet ist, dass sie für den transparenten Transfer der Daten ausgestaltet ist.
  • Die vorliegende Erfindung basiert auf der Einsicht, dass für eine sichere Kommunikation zwischen einer IC-Karte und einem entfernten System Merkmale der derzeitigen Karten (Smart-Karten) in effektiver Weise übernommen werden können. Tatsächlich kann durch Einsatz der Intelligenz der Karte die Intelligenz der Vorrichtung erheblich vereinfacht werden. Durch Liefern eines transparenten Übertragungsweges von Daten kann die Vorrichtung einfach gehalten werden, während der sichere Austausch von Daten zwischen der IC-Karte und dem entfernten Endgerät im wesentlichen intakt verbleibt. Durch Liefern einer transparenten Übertragungsvorrichtung wird eine sichere und verfügbare Ende-zu-Ende-Kommunikation zwischen der IC-Karte und dem entfernten Endgerät möglich gemacht.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung basiert auch auf der weiteren Einsicht, dass der akustische Weg zwischen der Übertragungsvorrichtung und dem Telefongerät in der Geschwindigkeit begrenzt ist, während ein sicherer Einsatz von IC-Karten das zeitaufwendige Austauschen einer Vielzahl von Befehlen und anderen Daten zwischen der IC-Karte und dem entfernten System umfasst. Um dieses Problem zu lösen, ist die Vorrichtung gemäss der vorliegenden Erfindung vorzugsweise so ausgestaltet, um mit dem entfernten Endgerät auf einem ersten Niveau und mit der IC-Karte auf einem zweiten Niveau zu kommunizieren.
  • Vorzugsweise umfasst ein Befehl des ersten Niveaus in der Vorrichtung gemäss der Erfindung einen einzelnen Befehl des zweiten Niveaus. Durch das Beibehalten eines eins-zu-eins Verhältnisses zwischen Befehlen der zwei Niveaus ist es möglich, einen Befehl des zweiten Niveaus als einen Befehl des ersten Niveaus von dem entfernten Endgerät an die Vorrichtung der Erfindung zu übermitteln. In vorteilhafter Weise umfasst jedoch ein Befehl des ersten Niveaus einen oder mehrere Befehle des zweiten Niveaus. In dieser Art und Weise kann die Anzahl der Befehle des zweiten Niveaus, die zwischen der Vorrichtung und dem entfernten Endgerät auszutauschen sind, in drastischer Weise verringert werden.
  • Die Erfindung basiert daher auf dem Verständnis, dass nur eine Verbindung zwischen einer intelligenten Karte (der Smart-Karte) und einer Kommunikationsvorrichtung aufzusetzen ist, um eine sichere Überprüfung der entfernten Karte und/oder des Benutzers für die Dienste verfügbar zu machen.
  • Beispielhafte Ausführungsbeispiele
  • Im folgenden wird die Erfindung im Detail unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert.
  • 1 zeigt eine Seitenansicht und eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung,
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der Vorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung,
  • 3 zeigt das Ausführungsbeispiel der 2 in einer Seitenansicht,
  • 4 zeigt in diagrammartiger Weise die interne Struktur einer Vorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung,
  • 5 zeigt in diagrammartiger Weise eine alternative innere Struktur einer Vorrichtung gemäss der Erfindung,
  • 6 zeigt in diagrammartiger Weise den Austausch von Nachrichten zwischen den ausbildenden Teilen eines entfernten Zahlungsmittelsystems in Übereinstimmung mit der Erfindung, und
  • 7 zeigt in diagrammartiger Weise ein Ausführungsbeispiel eines Zahlungssystems in Übereinstimmung mit der Erfindung.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung wird beispielsweise in der 1 dargestellt. Die Vorrichtungen 1, die in den Figuren dargestellt sind, umfassen ein Gehäuse 2, ein Mikrophon 3, einen Lautsprecher 4, eine Anzeige 5, einen Steuerknopf 7 und Tasten 9. In dem Gehäuse 2 ist ein Schlitz 8 für eine IC-Karte 11 vorgesehen. Die Seitenansicht der Vorrichtung 1 zeigt einen Verbinder 12 zum (seriellen) Datenaustausch mit beispielsweise einem Computer.
  • Das Mikrophon 3 und der Lautsprecher 4 bilden akustische Übertrager zum Wandeln von elektrischen Signalen in akustische Signale (beispielsweise DTMF-Töne), um einen Informationsaustausch zwischen der IC-Karte 11 und einem Kommunikationssystem zu etablieren, wie einem Telefongerät. Obwohl diese in der 1 als getrennte Einheiten dargestellt sind, können das Mikrophon 3 und der Lautsprecher 4 in einer einzigen Einheit zusammengefasst werden.
  • Die Vorrichtung 1 kann durch den Steuerknopf 7 aktiviert werden. Die Vorrichtung kann jederzeit auch durch einen internen Schalter aktiviert werden, der auf das Vorhandensein einer Karte 11 agiert, in welchem Fall der Steuerknopf 7 weggelassen werden kann. Die Anzeige 5, die vorzugsweise durch einen LCD-Schirm gebildet ist, dient als Indikator für den Status der Vorrichtung, um den Einsatz zu vereinfachen. In alternativer Weise können zu diesem Zweck LEDs (nicht dargestellt) oder ein Ton- und/oder Sprach-Erzeuger eingesetzt werden. Im letztgenannten Fall kann der Lautsprecher 4 in vorteilhafter Weise zum Zwecke der Darstellung des Status eingesetzt werden. Die Tasten 9 dienen zur Eingabe von Daten, wie von einem persönlichen Identifikationscode (PIN) des Benutzers der IC-Karte 11.
  • Das Gehäuse 2 hat in vorteilhafter Weise solch eine Form, dass es, während die Vorrichtung 1 eingesetzt wird, in einfacher Weise in einer Hand gehalten werden kann. Dieses Kriterium wird mit der in der 1 dargestellten Form erfüllt, könnte aber auch beispielsweise mit einer runden oder ovalen Form gewährleistet werden.
  • Das alternative Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 1, welches in den 2 und 3 dargestellt ist, umfasst in Übereinstimmung mit der Erfindung ein Gehäuse 2, ein Mikrophon 3, einen Lautsprecher 4, eine erste LED 5, eine zweite LED 6 und einen Steuerknopf 7. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das Gehäuse 2 aus zwei Teilen 2a und 2b, die mit einem Scharnier 10 miteinander verbunden sind. In dem Gehäuse 2 (Teil 2a) ist ein Schlitz 8 zur Aufnahme einer IC-Karte 11 vorgesehen. Weiterhin umfasst die Vorrichtung 1 Tasten 9 zum Eingeben von, unter anderem, numerischen Daten. Das Gehäuse, welches aus den zwei genannten Teilen 2a und 2b besteht, ist vorzugsweise in solch einer Weise implementiert, dass es gefaltet und geöffnet werden kann. Im zusammengefalteten Zustand sind die Tasten 9 und das Mikrophon 3 geschützt. Im aufgeklappten Zustand ist der Abstand zwischen dem Mikrophon 3 und dem Lautsprecher 4 ungefähr so gross wie der Abstand zwischen dem Lautsprecher 14 und dem Mikrophon 15 des Empfängers 13 eines Telefongerätes. Möglicherweise kann das Scharnier 10 in solch einer Weise realisiert werden, dass, wenn das Gehäuse aufgeklappt wird, die Vorrichtung automatisch aktiviert wird, so dass der Steuerknopf 7 weggelassen werden kann.
  • Der Empfänger oder das Handgerät 13 (der Telefonhörer), welches in den 2 und 3 dargestellt ist, ist mit einem Lautsprecher 14 und mit einem Mikrophon 15 versehen. Ein Kabel 16 verbindet den Empfänger 13 mit einer Kommunikationsvorrichtung, wie einem Telefongerät (nicht dargestellt).
  • Die Arbeitsweise und der Einsatz der Vorrichtung 1 wird später unter Bezugnahme auf die 4 bis 7 beschrieben.
  • In der 3 werden die Vorrichtung 1 und der Empfänger 13 (Telefonhörer) der 2 in einer Seitenansicht dargestellt. Wie in der 3 gezeigt, wenn die Vorrichtung 1 benutzt wird, ist der Lautsprecher 4 in unmittelbarer Nähe zum Mikrophon 15 des Empfängers 13 angeordnet. Darüber hinaus ist das Mikrophon 3 der Vorrichtung 1 dann benachbart zum Lautsprecher 14 des Empfängers 13 angeordnet. Zum Schutz des Mikrophons 3 ist es in solch einer Weise angeordnet worden, dass es durch das Teil 2b im gefalteten Zustand des Gehäuses geschützt ist. Dieses Positi onieren im „Innern" erzeugt in der Praxis kein Problem. Es ist auch möglich, das Mikrophon 3 auf der anderen Seite des Teils 2b anzuordnen. Es ist zum Zwecke der Klarheit hier anzuführen, dass das Mikrophon in der 3 als späherisch dargestellt ist, es kann aber im Prinzip auch ein flaches Mikrophon eingesetzt werden.
  • Die Vorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung kann als Vorrichtung realisiert werden, die in einer Hand zu halten ist, wie dies in den 1, 2 und 3 dargestellt ist, dennoch kann auch eine „Tischversion" realisiert werden, auf dem ein Hörer oder Empfänger eines Telefongeräts angeordnet werden kann. Weiterhin kann die Vorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung integriert ausgeführt sein oder/und mit dem Telefongerät oder einer anderen Kommunikationsvorrichtung verbunden sein, wie einem Telefaxgerät.
  • Die innere Ausgestaltung der Vorrichtung (1 in den 1, 2 und 3) in Übereinstimmung mit der Erfindung und diagrammartig beispielhaft in der 4 dargestellt, umfasst eine Steuereinheit 20, einen Verbindungsschaltkreis 21, einen Kartenverbinder 22, einen Lautsprecher 23, ein Mikrophon 24, eine (optionale) Signalisiereinheit 25, eine (optionale) Tastatur 26, und eine Spannungsversorgung 27. Zur Klarheit ist das Gehäuse 2 in der 4 nicht dargestellt. Der Lautsprecher 23 und das Mikrophon 24 können dem Mikrophon 3 und dem Lautsprecher 4 der 1, 2 und 3 entsprechen. Die optionale Tastatur 26 kann durch die Tasten 9 in den 1, 2 oder 3 gebildet sein.
  • Im Gehäuse (2 in den 1, 2 und 3) der Vorrichtung, ist ein Raum aufgenommen worden, in den eine IC-Karte über einen Schlitz (8 in den 1 und 2) eingeführt werden kann. In diesem Raum ist der Kartenverbinder 22 angeordnet worden, um ei nen mechanischen und elektrischen Kontakt mit der IC-Karte zu liefern. Solch ein Verbinder kann in Übereinstimmung mit dem ISO-Standard 7816 implementiert werden. Im Falle des Einsatzes von sogenannten kontaktlosen Karten kann der Verbinder in vorteilhafter Weise durch geeignete (elektro-magnetische) Mittel zum Austausch von Informationen mit der Karte ersetzt werden, wie einem Übertrager, der mit einem geeigneten Antennenmittel versehen ist.
  • Der Verbindungsschaltkreis 21, der die Verbindung zwischen, auf der einen Seite, dem Verbinder 22 und, auf der anderen Seite, dem Lautsprecher 23 und dem Mikrophon 24 bewerkstelligt, umfasst beispielsweise einen DTMF-Übertrager 28, einen Multiplexer- oder Gabelschaltkreis 29 und einen (optionalen) Ratenadapter 30. Unter der Steuerung der Steuereinheit 20 wird Information zwischen dem Verbinder 22 (und der mit diesem verbundenen IC-Karte) und einem (akustischen) Transducer 31 ausgetauscht, der durch das Mikrophon 24 und den Lautsprecher 23 gebildet wird. Der akustische Transducer 31 wandelt elektrische Signale in akustische Signale und umgekehrt. Möglicherweise kann der Transducer 31 in solch einer Weise implementiert werden, dass er eine Übertragung zwischen elektrischen und optischen Signalen durchführt, in welchem Falle der Lautsprecher 23 beispielsweise durch einen infraroten Übertrager ersetzt werden könnte und das Mikrophon 24 beispielsweise durch einen infraroten Empfänger. Eine andere Möglichkeit wäre es, den Transducer 31 durch eine Leitungsschnittstelle zu ersetzen, die eine (elektrische) Kopplung zwischen der Vorrichtung und einem Kommunikationsnetzwerk bewerkstelligt.
  • Die Signalisiereinheit 25 kümmert sich um die Signalisierung mit dem Benutzer, beispielsweise auf den Status der Vorrichtung durch beispielsweise die LEDs 5 und 6 hinweisend, die in der 2 dargestellt sind. Vorteilhafterweise kann die Signalisier einheit 25 mit einem Spracherzeuger versehen sein, um für den Benutzer gesprochene Instruktionen zu erzeugen.
  • Die Leistungsversorgung 27 wird vorzugsweise durch eine Batterie ausgebildet, kann aber auch eine Verbindung mit der Energieversorgung eines Telefongerätes umfassen. Die Vorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung kann mit einer Tastatur 26 (Tasten 9 in der 2) versehen sein, um einen Code einzugeben. Solch ein Code kann eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder eine Telefonnummer oder einen Zugriffscode umfassen, um beispielsweise Zahlungen vorzunehmen. Telefonnummern und/oder Zugriffsnummern können auch über die Tastatur eingegeben werden und in der Vorrichtung und/oder IC-Karte gespeichert werden. Wenn ISDN eingesetzt wird (beispielsweise über den sogenannten S-Bus) kann die Tastatur eingesetzt werden, um Zugriffsnummern einzugeben. Möglicherweise kann die Tastatur 26 auch geeignet sein (eine alphanumerische Tastatur), nicht-numerische Daten einzugeben.
  • Die Vorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung kann in der folgenden Art und Weise eingesetzt werden. Der Benutzer drückt den Steuerknopf (7 in den 1, 2 und 3), womit die Vorrichtung aktiviert wird. Die erste LED (5 in der 2) blinkt, um anzuzeigen, dass die Vorrichtung aktiv ist. Zu allen Zeiten kann die Vorrichtung und damit die IC-Karte durch erneutes Drücken des Steuerknopfes blockiert oder de-aktiviert werden.
  • Der Benutzer platziert dann die Vorrichtung 1 nahe dem Empfänger (13 in den 2, 3 und 7) der Kommunikationsvorrichtung (beispielsweise dem Telefongerät) und gibt seinen Identifikationscode (beispielsweise die PIN) auf der Tastatur 26 ein. Falls die Vorrichtung 1 nicht mit einer Tastatur ausgestattet ist, kann der Code auf der Kommunikationsvorrichtung eingegeben werden. Eine Zeitdauer kann auch eingegeben werden, beispielsweise eine maximale Zeitdauer für die Überprüfungssitzung oder den Einsatz des betreffenden Dienstes. Mit dem Identifikationscode wird die IC-Karte aktiviert. Es ist wohlverstanden, dass der Identifikationscode selbst nicht zu der Kommunikationsvorrichtung übertragen werden muss, sondern nur zur IC-Karte. Dies verbessert die Sicherheit der Vorrichtung weiter.
  • Nachfolgend wählt der Benutzer die Nummer (beispielsweise die Telefonnummer) des Dienstes oder der gewünschten Organisation, indem er diese Nummer auf der Tastatur auf der Vorrichtung 1 oder auf dem Telefongerät (43 in den 5 und 6) eingibt. Falls die Nummer in der Vorrichtung oder im Zahlungsmittel gespeichert ist, kann diese Nummer automatisch ausgegeben werden. Dann beginnt die Überprüfungssitzung zwischen dem Diensteanbieter (der Dienstorganisation oder Firma) und der IC-Karte.
  • Indem ersten Teil dieser Sitzung platziert der Benutzer das Mikrophon (3 in den 1, 2 und 3) der Vorrichtung 1 nahe zum Lautsprecher (14 in den 2 und 3) des Telefongerätes 13, um die Information zu erhalten. Falls dies gut durchgeführt worden ist, beginnt die erste LED (5 in 2) permanent zu leuchten und die zweite LED (6 in der 2) beginnt zu blinken, um anzuzeigen, dass der zweite Teil der Sitzung beginnen kann. Zu diesem Zwecke platziert der Benutzer den Lautsprecher (4 in den 1, 2 und 3) in der Nachbarschaft zum Mikrophon (15 in den 2 und 3) des Empfängers (13 in den 2 und 3). Falls die Übertragung der Information durch die Vorrichtung 1 erfolgreich ist, wird die zweite LED (6 in der 2) beginnen, permanent leuchten. Dies vervollständigt die Transaktion (beispielsweise die Benutzerüberprüfung oder die Zahlung). Vorzugsweise wird der Dienstleistungsanbieter oder die Institu tion, mit der die Zahlung durchgeführt wird, über die Vorrichtung 1 ein Rücksignal an den Benutzer abgeben. Wenn die Sitzung abgeschlossen ist, werden beide LEDs verlöschen.
  • Das obengenannte Szenario wird nur beispielhaft angegeben, es ist wohl verstanden, dass viele andere Szenarios möglich sind.
  • Die Vorrichtung gemäss der Erfindung kann mit (an sich bekannten) Mitteln zur Spracherkennung ausgestattet werden. Zuerst ist es dann möglich, die Vorrichtung 1 sprachgesteuert zu machen, so dass das Drücken des Steuerknopfes und der Tasten weggelassen werden kann. Dies ist insbesondere aber nicht ausschliesslich vorteilhaft für sehbehinderte oder behinderte Personen allgemein. Weiterhin ist es möglich, eine zusätzliche Benutzerüberprüfung durch Sprachüberprüfung anzubieten, d. h. den Sprecher eindeutig auf der Basis seiner Stimme zu identifizieren. Möglicherweise kann dann auch das Eingeben eines PIN-Codes weggelassen werden.
  • Die Information, die über die Vorrichtung 1 zwischen dem Telefongerät und der IC-Karte ausgetauscht wird, kann mindestens drei Arten von Information umfassen. Zuerst betrifft dies die Identifikation- oder Überprüfungsinformation zur Überprüfung der Identität des Benutzers. Schliesslich muss, bevor eine Zahlung einem Konto belastet werden kann, die Benutzeridentität festgestellt werden. Die ausgetauschte Information kann weiterhin Zahlungsinformation umfassen. Dies bedeutet, dass im Falle des Belastens einer Karte, Informationen in Bezug auf das verbleibende Guthaben auf der Karte und der Wert, der möglicherweise von der Karte abgeschrieben werden muss, umfasst ist. Schliesslich kann Wählinformation ausgetauscht werden oder kann zumindest durch die Vorrichtung an das Telefongerät übermittelt werden. Möglicherweise kann das Telefongerät Wählinformation an die Vorrich tung für eine spätere Verwendung übermittelt werden (Anforderung einer Zugangsnummer einer Zahlungsorganisation). Die besagte Wählinformation kann beispielsweise in der IC-Karte gespeichert werden.
  • Aus dem obenstehenden geht hervor, dass die Vorrichtung 1 eine Schnittstelle zwischen einem Telefongerät und der IC-Karte bildet, und Informationen in zwei Richtungen übermittelt. Die Möglichkeiten der IC-Karte (Prozessor und Speicher mit Überprüfungsalgorithmus) können zur Durchführung einer Benutzerüberprüfung und/oder Kartenüberprüfung eingesetzt werden (welche Überprüfung vorzugsweise in kryptographischer Weise geschützt ist). Da die eingebauten Fähigkeiten der IC-Karte eingesetzt werden und die Vorrichtung der Basis nach nur Befehle und/oder Daten in transparenter Weise übergibt, kann die Vorrichtung 1 sehr einfach und daher kostengünstig sein. Weiterhin ist die Vorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung austauschbar, d. h. dass die Vorrichtung durch verschiedene Personen eingesetzt werden kann, die jeweils ihre eigene IC-Karte haben.
  • Die Vorrichtung 1 kann aus kommerziell verfügbaren Einheiten bestehen. Die Steuereinheit 20 kann aus einem Mikroprozessor und einem Speicher bestehen. Ein zusätzlicher Speicher (nicht in der 4 dargestellt) kann beispielsweise zur Speicherung von Zugangscodes und/oder PIN-Codes vorgesehen sein. Vorzugsweise sind die verschiedenen elektronischen Komponenten wie die Steuereinheit 20, der Kopplungsschaltkreis 21 und die Signalisiereinheit 25 in einem einzigen anwendungsspezifischen integriertem Schaltkreis (ASIC) vorgesehen.
  • Die 5 zeigt ein alternatives, internes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung gemäss der Erfindung. Bei der dargestellten Ausgestaltung ist die Steuereinheit 20 durch einen Mikrokontroller gebildet, d. h. ein Mikroprozessor mit eingebautem Speicher und möglicherweise zusätzlichen Schaltkreisen. Da der Mikrocontroller 20 vorzugsweise Eingangs- und Ausgangsanschlüsse (UART) umfasst, kann der Multiplexer 29 und der Ratenadapter 30 ausgelassen werden. Der DTMF-Transducer 28 ist durch ein Modem ersetzt worden. Eine Anzeige 32 ist mit dem Mikrocontroller 20 verbunden. Ein löschbarer programmierbarer Speicher (EPROM) 33, der durch ein EEPROM oder ein sogenanntes Flash-EPROM gebildet sein kann, dient dazu, die geeignete Software des Mikrocontrollers 20 zu speichern. Vorzugsweise erlaubt die Vorrichtung der Software in dem Speicher 33 ein Upgrade, beispielsweise durch Laden von neuer Software von einer IC-Karte, die in die Vorrichtung eingesetzt wird.
  • Ein (optionaler) serieller Verbinder 34 dient dazu eine direkte elektrische Verbindung, beispielsweise gemäss dem RS232-Protokoll, mit externen Vorrichtungen wie Computern zu liefern. Dies erlaubt es der Vorrichtung, innerhalb von Computer-Netzwerkanwendungen eingesetzt zu werden, beispielsweise zur Durchführung von Bezahlungen über das Internet. Die (optionale) Signalisiereinheit 25 kann durch eine oder mehrere LEDs gebildet werden.
  • Die Steuereinheit oder der Mikrocontroller 20 dient primär dazu, Kartendaten (d. h. Befehle und eigentliche Kartendaten) zwischen dem Kartenverbinder 22 und dem Modem 28 zu übermitteln. Obwohl der Mikrocontroller 20 (und damit Übertragungsvorrichtung 1) grundsätzlich transparent dahingehend ist, dass Kartendaten (d. h. Kartenbefehle und eigentliche Kartendaten) nur hindurchgelassen werden, führt der Mikrocontroller vorzugsweise eine Anpassung der Kartendaten durch, um die Geschwindigkeit zu erhöhen, mit der Kartendaten ausgetauscht werden. Dies wird weiter unter Bezugnahme auf die 6 beschrieben.
  • In der 6 ist der Austausch von Kartendaten (Befehle und Daten, die an die IC-Karte gesendet worden sind, und ihre Antworten) zwischen einer IC-Karte auf der einen Seite und einem Sicherheitsmodul einer Transaktionseinheit auf der anderen Seite in schematischer Weise dargestellt. Die IC-Karte kann mit der Karte 11 der 1, 2, 3 und 7 übereinstimmen. Die Übertragungsvorrichtung kann mit der Vorrichtung 1 der 1, 2 und 3 übereinstimmen, die Transaktionseinheit kann ein Computer oder ähnliche Vorrichtung sein, die in der Dienstleistungseinheit 42 der 7 eingelassen ist und das Sicherheitsmodul kann dem Sicherheitsmodul (SM) 44 der 7 entsprechen.
  • In Übereinstimmung mit einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Unterschied gemacht zwischen den zwei Niveaus des Austauschs der Kartenbefehle. Zwischen der IC-Karte und der Übertragungsvorrichtung findet ein Niedrig-Niveauaustausch statt: Die tatsächlichen Kartenbefehle und die Kartendaten werden von der Karte gesandt und empfangen. Da dieser Austausch unter Einsatz von elektrischen Signalen mit der Übertragungsvorrichtung 1 durchgeführt wird, kann der Austausch eine hohe Datenrate aufweisen. Zwischen der Übertragungsvorrichtung und der Transaktionseinheit ist jedoch ein akustischer Pfad vorhanden (zwischen der Vorrichtung 1 und dem Empfänger 13). Dieser Abschnitt der Verbindung zwischen der IC-Karte und dem Sicherheitsmodul hat daher nur eine begrenzte Übertragungsgeschwindigkeit. Aus diesem Grund findet in diesem Abschnitt ein Hoch-Niveauaustausch statt, in welchem mehrere Niedrig-Niveaubefehle zusammen gruppiert werden und durch einen einzigen Hoch-Niveaubefehl ersetzt werden. In dieser Art und Weise kann die Übertragungszeit, die für eine Transaktion notwendig ist, in signifikanter Weise vermindert werden.
  • Wie in der 6 dargestellt, kann die Transaktionseinheit einen Hoch-Niveaubefehl (dargestellt durch H) ausgeben. In Antwort auf den Empfang dieses einzigen Hoch-Niveaubefehls tauscht die Übertragungsvorrichtung mehrere Niedrig-Niveaubefehle (angezeigt durch L) mit der IC-Karte aus. Das Ergebnis dieses Austauschs wird über die Übertragungsvorrichtung an die Transaktionseinheit als ein einziger Hoch-Niveaubefehl (H) übertragen. Nachfolgend resultiert der Hoch-Niveaubefehl im Austausch von mehreren Niedrig-Niveaubefehlen (L) zwischen der Transaktionseinheit und dem Sicherheitsmodul. Jeder Hoch-Niveaubefehl (H) stellt daher eine Routine dar, die eine Vielzahl (beispielsweise 5 bis 10) Niedrig-Niveaubefehle (L) umfasst. Vorzugsweise sind die Hoch-Niveaubefehle für grösste Effizienz optimiert, dadurch dass beispielsweise jede häufig eingesetzte Routine durch einen einzigen Hoch-Niveaubefehl dargestellt ist.
  • Bevorzugt unterstützt die Übertragungsvorrichtung zwei verschiedene Moden von Datenaustausch. In einem ersten Modus (bezeichnet mit Modus I in der 6) arbeitet die Übertragungsvorrichtung wie folgt: Ein Hoch-Niveaubefehl stellt mehrere Niedrig-Niveaubefehle dar. In einem zweiten Modus (bezeichnet durch Modus II in der 6) wird ein einzelner Niedrig-Niveaubefehl (L) als ein Hoch-Niveaubefehl (H*) an die Übertragungsvorrichtung übermittelt, die den Befehl als ein Niedrig-Niveaubefehl an die IC-Karte übermittelt. Der sich ergebende Niedrig-Niveaubefehl (L), der durch die Karte produziert worden ist, wird wieder durch die Übertragungsvorrichtung an die Transaktionseinheit als Hoch-Niveaubefehl (H*) gesandt, welcher nachfolgend den Befehl in einen Niedrig-Niveaubefehl (L) wandelt. Es ist wohl verstanden, dass die Hoch-Niveaubefehle H* im wesentlichen nur Niedrig-Niveaubefehle (L) weiterleiten. Dies bedeutet, dass der Hoch-Niveaubefehl H* beispielsweise aus einem Niedrig-Niveaubefehl plus einem zusätzlichen geeigneten Header besteht.
  • In dieser Art und Weise können Niedrig-Niveaubefehle in transparenter Weise an die IC-Karte übermittelt werden, während die Struktur und/oder das Datenprotokoll der Hoch-Niveaubefehle eingesetzt wird. Die transparente Übergabe hat den Vorteil, dass Niedrig-Niveaubefehle eingesetzt werden können, wo kein Hoch-Niveaubefehl verfügbar ist, d. h. die nicht in einem existierenden Hoch-Niveaubefehl vereinigt werden können. Dies ist insbesondere vorteilhaft, da die Einführung einer IC-Karte mit einer oder mehreren neuen Befehlen nicht den Upgrade der Software in der Transaktionsvorrichtung erfordert.
  • Vorteilhafterweise ist die Übertragungsvorrichtung, wie auch die Transaktionseinheit, fähig, zwischen dem Modus I und dem Modus II hin und her zu schalten, so dass Hoch-Niveaubefehle (H), die eine Anzahl von Niedrig-Niveaubefehlen darstellen, mit Hoch-Niveaubefehlen (H*) vermischt werden können, die nur einen einzigen Niedrig-Niveaubefehl tragen.
  • Das (Zahlungs-)System 40, das in der 7 dargestellt ist, umfasst ein Telekommunikationssystem 41, das ein Telefonnetzwerk umfassen kann. Eine Dienstleistungsorganisation 42 ist mit dem Telekommunikationssystem 41 verbunden. Diese Organisation 42 ist beispielsweise eine Institution zur Durchführung von Zahlungen (wie beispielsweise eine Bank), die so angeordnet ist, um in einer elektronischen Weise zu bezahlen und damit, um Überprüfungsverfahren auszuführen. Der Dienstleister 42 kann nicht nur eine Zahlungsorganisation sein, sondern auch eine dienstleistende Organisation im allgemeinen Sinne sein (Videocenter, Pizzakurier). Die Transaktionseinheit des Dienstleisters 42 umfasst ein Sicherheitsmodul (SM) 44, in dem Zahlungsdaten und kryptographische Schlüssel in sicherer Weise gespeichert sind. Es ist wohl verstanden, dass zum Zwecke der Klarheit nur ein einzelner Dienstleister 42 in der 7 dargestellt ist, aber das in der Praxis eine Vielzahl von Dienstleistern 42 mit dem Praxis eine Vielzahl von Dienstleistern 42 mit dem Netzwerk 41 verbunden sein können.
  • Ein Telefongerät 43, das auch mit dem Telekommunikationssystem 41 verbunden ist, umfasst einen Empfänger 13. Über eine Vorrichtung 1 in Übereinstimmung mit der Erfindung (was der Vorrichtung 1 der 1 entspricht) ist eine IC-Karte 11, wenn sie mit der Vorrichtung 1 der 1 in Kontakt gebracht wird, ausgestaltet, um mit dem Telefongerät 43 und somit mit der Organisation 42 Informationen auszutauschen. Durch das Mittel des Austauschens von Überprüfungsinformation kann die Identität und die Zugriffsberechtigung des Benutzers der IC-Karte (Überprüfungskarte) 11 geprüft werden. Auch kann die Authentizität der Karte 11 in dieser Art und Weise überprüft werden.
  • Es ist wohlverstanden, dass, wenn immer „Telefonapparate" in diesem Text genannt werden, dies nicht nur fixe sondern auch mobile Telefone und/oder Telefaxgeräte umfasst (ganz allgemein: Kommunikationsvorrichtung). Solch eine Kommunikationsvorrichtung kann auch durch einen Computer (wie einen PC) mit einem Mikrophon ausgebildet sein. Ferner bedeutet der Begriff „elektronische Zahlungstransaktionen" primär, aber nicht exklusiv, das entfernte Bezahlen, d. h. mit anderen Worten, das Zahlen über eine (Tele-)Kommunikationsvorrichtung. Das besagte Bezahlen aus der Entfernung kann beispielsweise durch einen Kunden zu Hause durchgeführt werden oder durch einen Kunden in seinem Büro. Die Erfindung ist insbesondere in Kombination mit Fernsehsendungen einsetzbar, und bietet die Möglichkeit des sofortigen Bestellens und Bezahlens der beworbenen Produkte.
  • Die hier im Text genannte IC-Karte wird im allgemeinen ein elektronisches Mittel zur Durchführung von Zahlungen sein, mit einem elektronischen Schaltkreis, der auf einem Plastiksubstrat, wie einer sogenannten Smart-Karte oder Chipkarte, angeordnet ist. Es ist jedoch wohl verstanden, dass die IC-Karte nicht unbedingt eine kartenähnliche Form haben muss. Es ist nur wesentlich, dass die IC-Karte eingesetzt werden kann, um eine Überprüfungsfunktion durchzuführen, d. h. das unzweideutige Bestimmen der Authentität und möglicherweise der Identität der Karte. Somit kann die Zugriffsautorisierung der Karte und/oder des Benutzers geprüft werden („Authentifizierung"). Daher darf der Begriff „Mittel zur Durchführung einer Zahlung" nicht nur auf eine IC-Karte hindeuten, sondern beispielsweise auch auf ein elektronisches Modul mit einem elektronischen Schaltkreis, der für Überprüfungszwecke geeignet ist. Der integrierte Schallkreis, der für die Überprüfung notwendig ist (beispielsweise ein sogenannter ASIC), kann möglicherweise in der Vorrichtung gemäss der Erfindung ohne eine Karte oder ein solches Substrat angeordnet werden. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, indem eine Öffnung in dem Gehäuse vorgesehen ist (vergleiche Schlitz 8 in der 1), in die ein integrierter Schallkreis in einer nicht entfernbaren Art und Weise eingeführt wird. Dies eröffnet immer noch den Vorteil, dass die Vorrichtung selbst in einer sehr einfachen und damit kostengünstigen Weise realisiert werden kann.
  • Eine finanzielle Transaktion, die mit der Hilfe der Vorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung ausgeführt wird, umfasst möglicherweise nicht nur eine Zahlungstransaktion, sondern auch eine Lade-(Wiederauflade-)Transaktion, in der das Guthaben der IC-Karte erhöht wird, anstatt vermindert. Weiterhin sind Transaktionen möglich, in denen die Vorrichtung gemäss der Erfindung nur zu Überprüfungszwecken eingesetzt wird und das Guthaben auf der Karte nicht vermindert wird. Es ist festzustellen, in diesem Zusammenhang, dass die erwähnte IC-Karte oder „Zahlungskarte" tatsächlich nicht ein Guthaben für Zahlungen aufweisen muss, sondern auch nur zu Überprüfungszwecken (Überprüfungskarte) eingesetzt werden kann.
  • Anstelle von finanziellen Transaktionen kann die Vorrichtung gemäss der vorliegenden Erfindung auch in anderen Transaktionen eingesetzt werden, bei denen ein Informationsaustausch zwischen einer IC-Karte und einem Telekommunikationssystem stattfindet. Damit wird mit der Vorrichtung gemäss der vorliegenden Erfindung, eine IC-Karte, insbesondere eine Identifikations- oder Überprüfungskarte mit Telefonreferenden und Abstimmungen eingesetzt werden.
  • Es ist für den Fachmann wohlverstanden, dass die Erfindung nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele begrenzt ist, und dass verschiedenen Modifikationen und Ergänzungen möglich sind, ohne den Schutzbereich der Erfindung zu verlassen.

Claims (6)

  1. System (40) für elektronische Zahlungstransaktionen, mit einem Telekommunikationsnetzwerk (41), mit einem Dienstleistungsanbieter (42), der mit dem Netzwerk (41) verbunden ist, wobei der Dienstleistungsanbieter (42) angeordnet ist, um elektronische Zahlungsbefehle auszuführen, mit einer Kommunikationseinrichtung (43), die auch mit dem Netzwerk (41) verbunden ist, mit einer elektronischen IC-Karte (11), die für sichere Transaktionen ausgelegt ist, und mit einer Vorrichtung (1) zum Austausch von Daten zwischen der IC-Karte (11) und der Kommunikationseinrichtung (43), wobei die Vorrichtung umfasst: – Verbindungsmittel (22) zum Verbinden mit der IC-Karte (11), – Umformermittel (31) zum akustischen Übertragen von Information an die Kommunikationseinrichtung (43) und zum akustischen Empfangen von Information von der Kommunikationseinrichtung (43), – Kopplungsmittel (28; 21) zum Koppeln mit den Umformermitteln (31), und – Steuermittel (20) zum Steuern des Transfer von Daten innerhalb der Vorrichtung, welche Mittel (20, 22, 28, 31) zum Zwecke des Austauschs von Daten zwischen der Kommunikationseinrichtung (43) und der IC-Karte (11) miteinander gekoppelt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) so ausgestaltet ist, um Daten ohne Veränderung von deren Inhalt zu übertragen.
  2. System nach Anspruch 1, bei dem die Steuermittel (20) angeordnet sind, um mit dem Dienstleistungsanbieter (42) unter Einsatz eines ersten Typs von Befehlen (H) und mit der IC-Karte (11) unter Einsatz eines zweiten Typs von Befehlen (L) zu kommu nizieren, wobei jeder der ersten und zweite Befehle jeweils entsprechende Kartendaten enthält und jeder der ersten Befehle mindestens einen der zweiten Befehle darstellt.
  3. System nach Anspruch 2, bei dem einer der ersten Befehle (H) eine Vielzahl von entsprechenden der zweiten Befehle (L) darstellt.
  4. System nach Anspruch 2 oder 3, wobei die Vorrichtung (1) einen wiederprogrammierbaren Speicher (33) umfasst.
  5. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Vorrichtung (1) mit einer Tastatur (9; 26) versehen ist, um Daten als Identifikationscodes einzugeben.
  6. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Vorrichtung (1) mit einem seriellen Verbinder (34) zum elektrischen Austausch von Daten versehen ist.
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