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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Nanopartikel und insbesondere
die aerosolische Form.
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Hintergrund
der Erfindung
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Die
Applikation therapeutischer Wirkstoffe in den Atemwegen ist sowohl
für die
lokale als auch systemische Behandlung von Krankheiten von großer Bedeutung.
Mit herkömmlichen
Verfahren ist die Wirkstoffapplikation in der Lunge extrem ineffizient.
Versuche, lungengängige
wässrige
Suspensionen von schlecht löslichen
Verbindungen zu entwickeln, waren nicht erfolgreich. Mikronisierte
therapeutische Wirkstoffe, die in wässrigem Medium suspendiert
sind, sind zu groß,
um als aerosolisierte wässrige
Tropfen abgegeben zu werden. Es wird vermutet, dass mit herkömmlichen
Verfahren ungefähr
10–20%
des Wirkstoffes die Lunge erreichen. Es gibt insbesondere Verluste
an die Vorrichtung, die zur Applikation des Wirkstoffes verwendet
wird, Verluste in Mund und Hals und beim Ausatmen. Diese Verluste
führen
zu Schwankungen in den therapeutischen Konzentrationen und zu schlechter
therapeutischer Steuerung. Außerdem
kann die Wirkstoffablagerung in Mund und Hals zu systemischer Aufnahme
und unerwünschten
Nebenwirkungen führen.
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Die
Effizienz der Wirkstoffapplikation in den Atemwegen wird größtenteils
durch die Partikelgrößenverteilung
bestimmt. Große
Partikel (größer als
10 μm) werden
hauptsächlich
im hinteren Bereich des Halses abgelagert. Mehr als 60% der Partikel
mit einer Größe zwischen
1 und 10 μm
werden mit dem Luftstrom in die obere bronchiale Region der Lunge
geführt,
wo sie sich größenteils
absetzen. Bei Partikeln von weniger als ungefähr 1 μm dringen im wesentlichen alle
Partikel in die Lunge und werden in den Bereich der peripheren Alveolen
geführt,
ungefähr
70% werden jedoch ausgeatmet und gehen daher verloren.
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Neben
der Ablagerung muß die
relative Absorptionsrate und Clearancerate des therapeutischen Wirkstoffes
berücksichtigt
werden, um die Menge des therapeutischen Wirkstoffes zu bestimmen,
der den Wirkungsort erreicht. Da sich 99,99% der verfügbaren Fläche in den
peripheren Alveolen befindet, kann eine rasche Absorption durch
die Applikation der Partikel in der Peripherie erreicht werden.
Bezüglich
der Clearance bestehen ebenfalls Unterschiede zwischen den zentralen
und peripheren Regionen der Lunge. Die peripheren Bereiche der Alveolen
besitzen keine Zellen mit Zilien, sondern sind auf die Beseitigung
der Partikeln durch Makrophageneinschließung (macorphage engulfment)
angewiesen. Dieser wesentlich langsamere Vorgang kann die Verweildauer
der Partikel in der Lunge erheblich verlängern, wodurch die therapeutische
oder diagnostische Wirkung erhöht
wird. Partikel, die in den oberen Atemwegen abgelagert werden, werden
hingegen rasch über
den mucoziliären
Transport (mucociliary escalator) beseitigt. Das bedeutet, dass
die Partikel durch die Schleimhaut auf der Lungenoberfläche abgefangen
und in den Hals transportiert werden. Dieses Material wird daher
geschluckt oder durch Abhusten beseitigt.
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Obwohl
seit langem bekannt ist, dass kleinere Tropfen eines Aerosols tiefer
in das Atemsystem gelangen können
(Current Concepts in Pharmaceutical Scienes: Dosage and Bioavailability,
J. Swarbrick Ed., Lea and febiger, Philadelphia, PA, 1973, S. 97–148), blieben
diese größtenteils
von theoretischem Interesse. Lediglich das Wissen, dass kleinere
Tropfen eines Aerosols tiefer im Atemsystem appliziert werden können, löst nicht
das Problem genügend
wirksamen therapeutischen Wirkstoff in das Aerosol einzuschließen, insbesondere
wenn der therapeutische Wirkstoff nur schlecht in der Aerosolflüssigkeit
löslich
ist.
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Nanopartikel,
beschrieben in
US 5,145,684 ,
sind Partikel, die aus einem schlecht löslichen therapeutischen oder
diagnostischen Wirkstoff bestehen, an denen ein nicht vernetzter
Oberflächenmodifikator
adsorbiert ist und die eine durchschnittliche Partikelgröße von weniger
als 400 Nanometer (nm) besitzen. Es wird jedoch nichts über Versuche
erwähnt,
diese Zusammensetzungen zu zerstäuben
(aerolisieren oder atomisieren sind gleichwertige Begriffe im Sinne
dieser Erfindung) und es ist nicht ersichtlich, dass Zerstäuben dieser Zusammensetzungen
geeignete Aerosole zur Verfügung
stellen würde
oder das es vorteilhaft wäre,
solche herzustellen.
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EP 0 602 702 A1 offenbart
eine Zusammensetzung, die Nanopartikel, an deren Oberfläche Tyloxapol adsorbiert
ist, umfasst, die vorzugsweise einen diagnostischen oder therapeutischen
Wirkstoff enthalten und noch bevorzugter einen weiteren Oberflächenmodifikator
beinhaltet, der mit ihnen assoziiert ist.
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US 5,091,187 beschreibt
wasserunlösliche
Wirkstoffe, die durch Formulierung als wässrige Suspension aus Pospholipid
beschichteten Microkristallen injizierbar gemacht werden. Der kristalline
Wirkstoff wird durch Ultraschallbehandlung oder andere Verfahren,
die eine große
Scherung in Gegenwart von Phospholipid oder einem anderen membranbildenden
amphipatischen Lipid erzeugt, auf eine Größenordnung von 50 nm bis 10 μm reduziert.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Entsprechend
der Erfindung wird ein zerstäubtes
Aerosol aus einer Dispersion aus Flüssigkeitströpfchen zur Verfügung gestellt,
wobei
- (a) das Aerosol abgestimmt ist auf die
Verabreichung an die Lunge eines Säugetiers; und
- (b) die Flüssigkeitströpfchen
- (i) eine Flüssigkeit,
- (ii) Partikel eines kristallinen therapeutischen Wirkstoffes,
der in der Flüssigkeit
schlecht löslich
ist, wobei die Wirkstoffpartikel eine effektive durchschnittliche
Partikelgröße von weniger
als 1000 nm haben, und
- (iii) mindestens einen Oberflächenmodifikator, der an die
Oberfläche
der kristallinen therapeutischen Wirkstoffpartikel adsorbiert ist,
umfassen.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bildung
eines erfindungsgemäßen Aerosols,
welches die Bildung eines zerstäubten
Aerosols aus einer Dispersion aus kristallinen therpeutischen Wirkstoffpartikeln
umfasst.
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Die
erfindungsgemäßen Aerosole
könne zur
Therapie oder zur Diagnose verwendet werden.
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Eine
weitere Ausführungsform
betrifft die Verwendung eines erfindungsgemäßen Aerosols zur Herstellung
einer pharmazeutischen Zusammensetzung zur Behandlung einer Atemwegserkrankung.
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Ausführliche
Beschreibung der Erfindung
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Die
erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
sind Aerosole. Aerosole können
im Sinne der vorliegenden Erfindung als kolloidale Systeme definiert
werden, die aus sehr fein verteilten Flüssigkeitstropfen, die in einem
Gas dispergiert und von ihm umgeben sind, bestehen. Die Tropfen
in den Aerosolen besitzen typischerweise eine Größe von weniger als ungefähr 50 Micron
im Durchmesser, obwohl eine viel kleinerer Tropfengröße möglich ist.
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Die
erfindungsgemäßen Aerosole
sind besonders geeignet bei der Behandlung von Erkrankungen, die die
Atemwege betreffen (respiratory related illness), wie Asthma, Emphysem,
akutes Atemwegssyndrom, chronische Bronchitis, zystische Fibrose
und erworbene Immunabwehrschwäche,
einschließlich
im Zusammenhang mit AIDS auftretender Pneumonie (AIDS related pneumonia).
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Die
erfindungsgemäßen Aerosole
werden durch Zerstäuben
einer Nanopartikel enthaltenden Lösung unter Verwendung einer
Vielzahl bekannter Zerstäubungsverfahren
hergestellt. Das vielleicht einfachste System ist das „zwei-Phasen" System, welches
aus einer Wirkstofflösung
oder -suspension, im vorliegenden Fall einem Nanopartikel, welcher
einen therapeutischen oder diagnostischen Wirkstoff enthält, in einem
flüssigen Treibmittel,
besteht. Sowohl die flüssige
als auch die Dampfphase befinden sich in einem unter Druck stehenden
Behälter
und beim Öffnen
eines Ventils am Behälter
wird das flüssige
Treibmittel, welches die Nanopartikeldispersion enthält, freigesetzt.
Abhängig
von der Art der Inhaltsstoffe und der Art der Ventilmechanismuses wird
ein feiner aerosolischer Nebel oder ein nasses Aerosolspray hergestellt.
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Es
gibt eine Vielzahl an Zerstäubern,
die erhältlich
sind, um die erfindungsgemäßen Aerosole
herzustellen, einschließlich
Zerstäuber
mit kleinem Volumen. Kompressor betriebene Zerstäuber besitzen eine eingebaute
Düsentechnologie
und verwenden Druckluft, um das Aerosol zu erzeugen. Kommerziell
erhältliche Vorrichtungen
sind erhältlich
bei Healthdyne Technologies Inc.; Invacare Inc., Mountain Medical
Equipment Inc.; Pari Respiratory Inc.; Mada Mediacal Inc.; Purtian-Bennet;
Schuco Inc.; Omron Healthcare Inc.; DeVilbiss Health Care Inc. und
Hospitak Inc.
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Ultraschallzerstäuber applizieren
das Medikament mit einer hohe Ausbeute und werden bei Patienten verwendet,
die unter schwerem Asthma leiden oder unter anderen schweren Erkrankungen,
die die Atemwege betreffen.
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Die
Partikel umfassen einen therapeutischen oder diagnostischen Wirkstoff.
(Therapeutische Wirkstoffe werden manchmal als Medikament oder Arzneimittel
bezeichnet. Besagter diagnostischer Wirkstoff ist typischerweise
ein Kontrastmittel, beispielsweise ein Röntgenkontrastmittel, kann aber
auch ein anderer diagnostischer Stoff sein). Der therapeutische
oder diagnostische Wirkstoff existiert als diskrete kristalline
Phase. Die kristalline Phase unterscheidet sich von der nicht-kristallinen
oder amorphen Phase, die sich bei Präzipitationsverfahren ergeben,
wie in
EP 0 275,796 beschrieben.
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Der
Erfindung kann mit einer großen
Vielzahl von therapeutischen oder diagnostischen Wirkstoffen ausgeführt werden.
Der therapeutische oder diagnostische Wirkstoff ist im wesentlichen
vorzugsweise in Reinform vorhanden. Der therapeutische oder diagnostische
Wirkstoff sollte schlecht löslich
und in mindestens einem flüssigen
Mittel dispergierbar sein. Unter „schlecht löslich" wird verstanden,
dass der therapeutische oder diagnostische Wirkstoff eine Löslichkeit
in dem flüssigen
Dispergiermittel von weniger als ungefähr 10 mg/ml, und vorzugsweise
von weniger als ungefähr
1 mg/ml besitzt. Ein bevorzugtes flüssiges Dispergiermittel ist
Wasser. Die Erfindung kann jedoch mit anderen flüssigen Mitteln, in denen der
therapeutische oder diagnostische Wirkstoff schlecht löslich und
dispergierbar ist, ausgeführt
werden, einschließlich
beispielsweise wässrige
Salzlösungen,
Distelöl
und Lösungsmitteln,
beispielsweise Ethanol, t-Butanol, Hexan und Glycol. Der pH des
wässrigen
Dispergiermittels kann durch im Stand der Technik bekannte Verfahren
eingestellt werden.
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Geeignete
therapeutische oder diagnostische Wirkstoffe können aus einer Vielzahl bekannter
Klassen therapeutischer oder diagnostischer Wirkstoffe ausgewählt werden,
einschließlich,
beispielsweise, Analgetika, anti-inflammatorische Wirkstoffe, Anthelminthika,
anti-arrhythmische Wirkstoffe, Antibiotika (einschließlich Penicillin),
Antikoagulanzien, Antidepressiva, antidiabetische Wirkstoffe, Antiepileptika,
Antihistaminika, blutdrucksenkende Wirkstoffe, antimuscarinische
(antimuscarinic) Wirkstoffe, antimycobakterielle Wirkstoffe, antineoplastische
Wirkstoffe, Immunsuppressiva, Antithyroidwirkstoffe (antithyroid
agents), antivirale Wirkstoffe, anxiolytische Sedativa (hypnotische
und neuroleptische), Adstringenzien, betaadrenozeptorblockierende Wirkstoffe,
Blutprodukte und -ersatzstoffe, inotrope Herzwirkstoffe, Kontrastmittel,
Kortikosteroide, Hustensuppressoren (Expektoranzien und Mucolytika),
diagnostische Wirkstoffe, diagnostische bildgebende Wirkstoffe, Diuretika,
dopaminerge Wirkstoffe (dopaminergics) (Anti-Parkinson Wirkstoffe),
Hämostatika,
immunologische Wirkstoffe, fettregulierende Wirkstoffe, Muskelrelaxanzien,
Parasympathomimetika, parathyroides Calcitonin und Bisphosphonate,
Prostaglandine, Radiopharmazeutika, Geschlechtshormone (einschließlich Steroide), antiallergische
Wirkstoffe, Stimulanzien und Appetitzügler, Sympathomimetika, thyroide
Wirkstoffe, Vasodilatoren und Xanthine. Bevorzugte therapeutische
und diagnostische Wirkstoffe schließen solche ein, die für die orale
und intravenöse
Verabreichung vorgesehen sind. Eine Beschreibung dieser Klassen
therapeutischer Wirkstoffe und diagnostischer Wirkstoffe und eine
Aufzählung
der Vertreter innerhalb jeder Klasse kann in Martindale, The Extra
Pharmacopoeia, 29. Auflage, The Pharmaceutical Press, London, 1989,
gefunden werden. Die therapeutischen oder diagnostischen Wirkstoffe
sind kommerziell erhältlich
und/oder können
durch im Stand der Technik bekannte Verfahren hergestellt werden.
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Bevorzugte
diagnostische Wirkstoffe schließen
das röntgen-bildgebende
Mittel WIN-8883 (Ethyl-3,5-diactamido-2,4,6-triiodobenzoat) auch
bekannt als Ethylester der Diatrizoesäure (EEDA), WIN 67722, d. h.
(6-Ethoxy-6-oxohexyl-3,5-bis(acetamido)-2,4,6-triiodobenzoat; Ethyl-2-(3,5-bis(acetamido)-2,4,6-triiodobenzoyloxy)butyrat
(WIN 16318); Ethyldiatrizoxyacetat (WIN 12901); Ethyl-2-(3,5-bis(acetamido)-2,4,6-triiodobenzoyloxy)propionat
(WIN 16923); N-Ethyl-2-(3,5-bis(acetamido)-2,4,6-triiodobenzoyloxyacetamid (WIN 65312);
Isopropyl-2(3,5-bis(acetamido)-2,4,6-triiodobenzoyloxy)acetamid (WIN12855);
Diethyl-2-(3,5-bis(acetamido)-2,4,6-triiodobenzoyloxymalonat (WIN 67721);
Ethyl-2-(3,5-bis(acetamido)-2,4,6-triiodobenzoyloxy)-phenylacetat (WIN
67585); 1,3-Propandisäure,
[[3,5-Bis(acetylamino)-2,4,5-triodobenzoyl]oxy]-,
Bis(1-methyl)ester (WIN 68165) und Benzoesäure, 3,5-Bis(aceytlamino)-2,4,6-triodo-,4-(ethyl-3-ethoxy-2-butenoat)ester
(WIN68209). Geeignete diagnostische Wirkstoffe sind auch solche,
die in
US 5,260,478 ,
US 5,264,610 ,
US 5,322,679 und
US 5,300,739 offenbart sind.
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Bevorzugte
Kontrastmittel schließen
solche ein, die sich erwartungsgemäß unter physiologischen Bedingungen
relativ rasch zersetzen und somit jegliche partikelassoziierte Entzündungsantwort
minimieren. Die Zersetzung kann sich durch enzymatische Hydrolyse,
das Löslichmachen
von Carbonsäuren
bei physiologischem pH oder andere Mechanismen ergeben. Schlecht
lösliche
iodierte Carbonsäuren,
beispielsweise Iodipamid, Diatrizoesäure und Metrizamid zusammen
mit hydrolytisch labilen iodierten Vertretern, beispielsweise WIN
67721, WIN 12901, WIN 68165 und WIN 68209 oder andere können somit
bevorzugt sein.
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Oberflächenmodifikatoren
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Geeignete
Oberflächenmodifikatoren
können
vorzugsweise aus bekannten organischen und anorganischen pharmazeutischen
Arzneimittelträgern
ausgewählt
werden. Solche Arzneimittelträger
schließen
verschiedene Polymere, Oligomere mit niederem Molekulargewicht,
natürliche
Produkte und oberflächenaktive Stoffe
ein.
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Repräsentative
Beispiele solcher Oberflächenmodifikatoren
schließen
Gelatine, Casein, Lecithin (Phosphatide), Akaziengummi, Cholesterin,
Traganth, Stearinsäure,
Benzalkoniumchlorid, Calciumstearat, Glycerolmonostearat, Ketostearyloalkohol,
Ketomacrogol, emulgierende Wachse, Sorbitanester, Polyoxyethylenalkylether,
beispielsweise Macrogolether, wie Ketomacrogol 1000, Polyoxyethylen-Ricinusöl-Derivate, Polyoxyethylensorbitanfettsäureester,
z. B. die kommerziell erhältlichen
TweensTM, Polyethylenglycole, Polyoxyethylenstearate,
kolloidales Siliziumdioxid, Phosphate, Natriumdodecylsulfat, Calcium-Carboxymethylcellulose,
Natrium-Carboxymethylcellulose,
Methylcellulose, Hydroxyethylcellulose, 5-Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulosephthalat,
nichtkristalline Cellulose, Magnesiumaluminiumsilikat, Triethanolamin, Polyvinylalkohol
und Polyvinylpyrrolidon (PVP) ein. Die meisten dieser Oberflächenmodifikatoren
sind bekannte Arzneimittelträger
und sind detailiert im Handbook of Pharmaceutical Excipients, gemeinsam
veröffentlicht durch
die American Pharmaceutical Association und The Pharmaceutical Society
of Great Britain, The Pharmaceutical Press, 1986, beschrieben.
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Besonders
bevorzugte Oberflächenmodifikatoren
schließen
Polyvinylpyrrolidon, Tyloxapol, Poloxamere, beispielsweise PluronicsTM F68 und F108, die Blockcopolymere des
Ethylenoxids und des Propylenoxids sind, und Polyoxamine, beispielsweise
TetronicsTM 908 (auch bekannt als PoloxaminTM 908), welches ein tetrafunktionales Blockcopolymer
aus einer sequenziellen Addition von Propylenoxid und Ethylenoxid
an Ethylendiamin ist, erhältlich
bei BASF, Dextran, Lecithin, Dialkylester des Natriumsulfosuccinates,
beispielsweise Aerosol OTsTM, welches ein
Dioctylester des Natriumsulfosuccinates ist, erhältlich bei American Cyanimid
DuponolsTM P, welches ein Natriumlaurylsulfat
ist, erhältlich
bei DuPont, Tritons X-200, welches ein Alkylarylpolyethersulfonat
ist, erhältlich
bei Rohn und Haas, TweenTM 20 und TweenTM 80, welche Polyoxyethylensorbidfettsäureester
sind, erhältlich
bei ICI Spezialitätenchemie;
CarbowaxsTM 3550 und 934, welche Polyethylenglycole sind,
erhältlich
bei Union Carbide; CrodestasTM F-110, welches
eine Gemisch aus Sucrosestearat und Sucrosedistearat ist, erhältlich bei
Croda Inc., CrodestasTM SL-40, welches bei
Croda, Inc. erhältlich
ist und SA9OHCO, welches C18H37CH2(CON(CH3)CH2(CHOH)4(CH2OH)2 ist, ein. Oberflächenmodifikatoren,
die sich als besonders geeignet herausgestellt haben, schließen TetronicsTM 908, die TweensTM,
PluromicsTM F-68 und Polyvinylpyrrolidon
ein. Weitere geeignete Oberflächenmodifikatoren
15 schließen:
Decanoyl-N-methylglucamid;
N-Decyl-β-D-glucopyranosid;
N-Decyl-β-D-maltopyranosid;
N-Dodecyl-β-D-glucopyranosid;
N-Dodecyl-β-D-maltosid;
Heptanoyl-N-methylglucamid;
N-Heptyl-β-D-glucopyranosid;
N-Heptyl-β-D-thioglucoside;
N-Hexyl-β-D-glucopyranosid;
Nonanoyl-N-methylglucamid;
N-Noyl-β-D-glucopyranosid;
Ocantoyl-N-methylglucamid;
N-Octyl-β-D-glucopyranosid;
Octyl-β-D-thioglucopyranosid
und ähnliche
ein.
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Ein
weiterer geeigneter Oberflächenmodifikator
ist Tyloxapol (ein nicht-ionisches flüssiges Polymer des Alkylarylpolyetheralkoholtyps;
auch bekannt als Superinon oder Triton). Dieser Oberflächenmodifikator
ist kommerziell erhältlich
und/oder kann über
im Stand der Technik bekannte Verfahren hergestellt werden.
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Ein
weiterer bevorzugter Oberflächenmodifikator
ist p-Isononylphenoxypoly(glycidol) auch bekannt als Olin-IOGTM oder Surfactant 10-G, kommerziell erhältlich als
IOGTM bei Olin Chemicals, Stamford, Connecticut.
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Nicht-ionische
Oberflächenmodifikatoren
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Bevorzugte
Oberflächenmodifikatoren
können
ausgewählt
werden aus bekannten nicht-ionischen Oberflächenmodifikatoren,
einschließlich
Poloxaminen, beispielsweise TetronicTM 908
(auch bekannt als PoloxoaminTM 908), welches
ein tetrafunktionelles Blockcopolymer ist, aus einer sequenziellen
Addition von Propylenoxid und Ethylenoxid an Ethylendiamin, erhältlich bei
BASF oder TetronicTM 1508 (T-1508) oder
einem Polymer des Alkylarylpolyetheralkoholtyps, beispielsweise
Tyloxapol.
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Die
Oberflächenmodifikatoren
sind kommerziell erhältlich
und/oder können über im Stand
der Technik bekannte Verfahren hergestellt werden. Zwei oder mehrere
Oberflächenmodifikatoren
können
kombiniert werden.
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Tyloxapol
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Tyloxapol
(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)-phenolpolymer mit Ethylenoxid und
Formaldehyd) ist ein bevorzugter Oberflächenmodifikator und ist ein
nicht-ionisches flüssiges
Polymer des Alkylarylpolyetheralkoholtyps. Tyloxapol, auch bekannt
als „Superinon", ist als geeignetes
nicht-ionisches oberflächenaktives
Mittel in einer Zusammensetzung mit einem Oberflächenmodifikator für die Lunge
in
US 4,826,821 und
als Stabilisierungsmittel für
2-Dimethylaminoethyl-4-n-butylaminobenzoat in
US 3,272,700 offenbart.
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Tyloxapol
kann mit den Nanopartikeln assoziiert sein und kann als Oberflächenmodifikator,
als Stabilisator und/oder als Dispergiermittel funktionieren. Tyloxapol
kann außerdem
anderen Zwecken dienen. Tyloxapol kann allen drei Funktionen dienen.
Tyloxapol kann als Stabilisator und/oder Dispergiermittel dienen, während eine
andere Verbindung als Oberflächenmodifikator
wirkt.
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Zusätzliche
Oberflächenmodifikatoren
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Besonders
bevorzugte zusätzliche
Oberflächenmodifikatoren
sind solche, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Partikelaggregation
während
der Sterilisierung verleihen und schließen Dioctylsulfosuccinat (DOSS),
Polyethylenglycol, Glycerin, Natriumdodecylsulfat, Dodecyltrimethylammoniumbromid
und ein geladenes Phospholipid, beispielsweise Dimyristoylphosphatidylglycerin
ein. Die Oberflächenmodifikatoren
sind kommerziell erhältlich
und/oder können über im Stand
der Technik bekannte Verfahren hergestellt werden. Zwei oder mehrere
Oberflächenmodifikatoren
können
kombiniert werden.
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Blockcopolymer-Oberflächenmodifikatoren
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Ein
bevorzugter Oberflächenmodifikator
ist ein Blockcopolymer, welches mit mindestens einer anionischen
Gruppe verbunden ist. Die Polymere enthalten mindestens eine und
bevorzugt zwei, drei, vier oder mehrere anionische Gruppen pro Molekül.
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Bevorzugte
anionische Gruppen schließen
Sulfat, Sulfonat, Phosphonat, Phosphat und Carboxylatgruppen ein.
Die anionischen Gruppen sind kovalent an das nicht-ionischen Blockcopolymer
angehängt.
Der nicht-ionische sulfatierte polymere Oberflächenmodifikator hat ein Molekulargewicht
von 1000–50000,
vorzugsweise 2000–40000
und bevorzugter 3000–30000.
In bevorzugten Ausführungsformen,
umfasst das Polymer mindestens ungefähr 50 Gewichts-% und bevorzugter
mindestens ungefähr
60 Gewichts-% an hydrophilen Einheiten, z. B., Alkylenoxideinheiten.
Der Grund dafür
besteht darin, das die Gegenwart eines hauptsächlichen Gewichtsanteils an
hydrophilen Einheiten dem Polymer Wasserlöslichkeit verleiht.
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Eine
bevorzugte Klasse von Blockcopolymeren, die vorliegend als Oberflächenmodifikatoren
geeignet sind, schließen
sulfatierte Blockcopolymere des Ethylenoxids und des Propylenoxids
ein. Diese Blockcopolymere sind in unsulfatierter Form kommerziell
erhältlich
als PluronicsTM. Spezifische Beispiele unsulfatierter Blockcopolymere
schließen
F68, F108 und F127 ein.
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Eine
weitere Klasse von Blockcopolymeren, die vorliegend geeignet sind,
schließen
tetrafunktionelle Blockcopolymere aus sequenzieller Addition von
Ethylenoxid und Propylenoxid an Ethylendiamin ein. Diese Polymere
sind in unsulfatierter Form kommerziell erhältlich als TetronicsTM.
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Ein
weitere bevorzugte Klasse von Oberflächenmodifikatoren enthält mindestens
einen Polyethylenoxidblock (PEO) als hydrophilen Molekülanteil
und mindestens einen Polybutylenoxidblock (PBO) als hydrophoben
Molekülanteil.
Besonders bevorzugte Oberflächenmodifikatoren
dieser Klasse sind Diblock, Triblock und höhere Blockcopolymere des Ethylenoxids
und des Butylenoxids, wie beispielsweise durch die folgende Strukturformel
dargestellt: (PEO)(PBO); (PEO)(PBO)(PEO); und (PEO)(PBO)(PEO)(PBO).
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Die
vorliegend geeigneten Blockcopolymere sind bekannte Verbindungen
und/oder können
leicht über im
Stand der Technik bekannte Verfahren hergestellt werden.
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Stark
bevorzugte Oberflächenmodifikatoren
schließen
Triblockcopolymere der Formel
(PEO)(PBO)(PEO) mit
einem Molekulargewicht von 3800 und 5000 ein, die kommerziell erhältlich sind
bei Dow Chemical, Midland, Michigan und die B20-3800 und B20-5000
genannt werden. Diese Oberflächenmodifikatoren
beinhalten 80 Gewichts-% PEO. In einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Oberflächenmodifikator
ein Triblockpolymer mit der Struktur
Q ist
eine anionische Gruppe,
wobei R H oder ein Metalkation, beispielsweise
Na
+, K
+ oder ähnliches
ist,
X 15–700
ist,
Y 5–200
und
Z 15–700
ist. 30
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Mahlen
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Die
beschriebenen Partikel können
mittels eines Verfahrens hergestellt werden, welches die Schritte des
Dispergierens des therapeutischen oder diagnostischen Wirkstoffs
in einem flüssigen
Dispersionsmedium und das Anwenden mechanischer Mittel in Gegenwart
eines Mahlkörpers
zur Reduzierung der Partikelgröße des therapeutischen
oder diagnostischen Wirkstoffs zu einer wirksamen durchschnittlichen
Partikelgröße von weniger
als ungefähr
400 nm beträgt,
umfasst. Die Partikel können
in Gegenwart eines Oberflächenmodifikators
größenreduziert
werden. Alternativ können
die Partikel nach dem Mahlen mit dem Oberflächenmodifikator in Kontakt
gebracht werden.
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Der
ausgewählte
therapeutische oder diagnostische Wirkstoff wird kommerziell erhalten
und/oder durch im Stand der Technik bekannte Verfahren als herkömmliche
Rohform hergestellt. Bevorzugterweise aber nicht notwendigerweise
beträgt
die Partikelgröße des ausgewählten therapeutischen
oder diagnostischen Wirkstoffs in Rohform, wie über Siebanalyse bestimmt, weniger
als 10' μm. Wenn die
Rohpartikelgröße des therapeutischen
oder diagnostischen Wirkstoffs größer als ungefähr 100 μm ist, werden
die Partikel des therapeutischen oder diagnostischen Wirkstoffs
bevorzugterweise unter Verwendung eines herkömmlichen Mahlverfahrens, wie
Luftstrahlmahlverfahren (airjet milling) oder Fragmentierungsmahlverfahren
(fragment milling) auf eine Größe von weniger
als 100 μm
reduziert.
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Der
ausgewählte
therapeutische oder diagnostische Wirkstoff in Rohform kann dann
einem flüssigen Medium
zur Bildung eines Vorgemisches, in welchem es im wesentlichen unlöslich ist,
zugefügt
werden. Die Konzentration des therapeutischen oder diagnostischen
Wirkstoffs in dem flüssigen
Medium kann zwischen ungefähr
0,1–60%
variieren und beträgt
vorzugsweise 5–30%
(w/w). Bevorzugterweise aber nicht notwendigerweise ist der Oberflächenmodifikator
im Vorgemisch enthalten. Die Konzentration des Oberflächenmodifikators
kann von ungefähr
0,1 bis ungefähr
90 Gewichts-% variieren und beträgt
vorzugsweise zwischen 1–75 Gewichts-%,
noch bevorzugter zwischen 20–60
Gewichts-% bezogen auf das Gesamtgewicht des kombinierten therapeutischen
oder diagnostischen Wirkstoffs und des Oberflächenmodifikators. Die scheinbare
Viskosität
der Vorgemischsuspension beträgt
vorzugsweise weniger als ungefähr
1000 Centipoise.
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Das
Vorgemisch kann direkt verwendet werden, indem es dem mechanischen
Mittel ausgesetzt wird, um die durchschnittliche Partikelgröße in der
Dispersion auf weniger als 1000 nm zu reduzieren. Bevorzugterweise
wird das Vorgemisch direkt verwendet, falls eine Kugelmühle zum
Mahlen verwendet wird. Alternativ kann der therapeutische oder diagnostische
Wirkstoff und, gegebenenfalls ein Oberflächenmodifikator, in einem flüssigen Mittel
unter geeigneter Umwälzung,
z. B. mit einer Walzenmühle
(roller mill) oder eines Mixers vom Typ Cowles, dispergiert werden
bis eine homogene Dispersion beobachtet wird, in der mit bloßem Auge keine
großen
Agglomerate sichtbar sind. Bevorzugterweise wird das Vorgemisch
vor dem Mahlen einem solchen Dispersionsschritt ausgesetzt, falls
eine Mühle
mit zirkulierenden Mahlkörpern
(recirculating media mill) zum Mahlen verwendet wird. Alternativ
kann der therapeutische oder diagnostische Wirkstoff und, gegebenenfalls
ein Oberflächenmodifikator,
in einem flüssigen
Mittel unter geeigneter Umwälzung,
z. B. mit einer Walzenmühle
(roller mill) oder eines Mixers vom Typ Cowles, dispergiert werden
bis eine homogene Dispersion beobachtet wird, in der mit bloßem Auge
keine großen
Agglomerate sichtbar sind. Bevorzugterweise wird das Vorgemisch
vor dem Mahlen einem solchen Dispersionsschritt ausgesetzt, falls
eine Mühle
mit zirkulierende Mahlkörpern
(recirculating media mill) zum Mahlen verwendet wird.
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Das
mechanische Mittel, das zur Reduktion der Partikelgröße des therapeutischen
oder diagnostischen Wirkstoffs angewendet wird, kann bequem die
Form einer Dispersionsmühle
annehmen. Geeignete Dispersionsmühlen
schließen
eine Kugelmühle,
eine Reibemühle
(attritor mill), eine Vibrationsmühle und eine Mahlkörpermühle, wie
eine Sandmühle
oder eine Perlmühle
ein. Eine Mahlkörpermühle wird
aufgrund der relativ geringen Mahlzeit, zur Erreichung des beabsichtigten
Resultates, d. h. die gewünschte
Partikelgrößenreduktion,
bevorzugt. Für
eine Mahlkörpermühle beträgt die scheinbare
Viskosität
des Vorgemisches vorzugsweise von ungefähr 100 bis ungefähr 1000
Centipoise. Für
die Kugelmühle
beträgt
die scheinbare Viskosität von
ungefähr
1 bis zu ungefähr
100 Centipoise. Diese Bereiche liefern tendenziell ein optimales
Gleichgewicht zwischen effektiver Partikelfragmentierung und Mahlkörpererrosion.
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Darstellungsbedingungen
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Die
Mahlzeit kann stark variieren und hängt primär von dem besonderen mechanischen
Mittel und den ausgewählten
Verfahrensbedingungen ab. Bei der Kugelmühle können Mahlzeiten (processing
times) von bis zu fünf
Tagen oder länger
benötigt
werden. Andererseits liefert eine Mahlzeit von weniger als 1 Tag
(Verweilzeit von einer Minute bis zu mehreren Stunden) bei stark
scherenden Mahlkörpermühlen das
gewünschte
Resultat.
-
Die
Partikel müssen
bei einer Temperatur größenreduziert
werden, bei der den therapeutischen oder diagnostischen Wirkstoff
nicht wesentlich degradiert. Mahltemperaturen (processing temperatures)
von weniger als ungefähr
30–40°C werden
gewöhnlich
bevorzugt. Falls erwünscht
kann die Verfahrenseinrichtung mit einer herkömmlichen Kühlungseinrichtung gekühlt werden.
Das Verfahren kann bequem unter Umgebungstemperaturbedingungen und
bei einem Verfahrensdruck, der für
den Mahlprozess sicher und effektiv ist, ausgeführt werden. Beispielsweise
ist der Umgebungsdruck typisch für
Kugelmühlen,
Reibemühlen
und Vibrationsmühlen.
Zur Temperaturkontrolle wird z. B. das Ummanteln oder Eintauchen
der Mahlkammer mit/in Eiswasser vorgeschlagen. Verfahrensdrucke
von ungefähr
1 psi (0,07 kg/cm2) bis zu 50 psi (3,5 kg/cm2) kommen in Betracht. Verfahrensdrucke von
ungefähr
10 psi (0,7 kg/cm2) bis ungefähr 20 psi
(1,4 kg/cm2) sind typisch.
-
Der
Oberflächenmodifikator
muß der
Dispersion nach dem Mahlen in einer Menge zugefügt werden, die oben für das Vorgemisch
beschrieben wurde, wenn er nicht im Vorgemisch enthalten war. Danach
kann die Dispersion durch, z. B. starkes Schütteln, gemischt werden. Optional
kann die Dispersion einem Sonifizierungsschritt ausgesetzt werden,
z. B. unter Verwendung einer Ultraschallenergiequelle. Die Dispersion
kann beispielsweise einer Ultraschallenergie mit einer Frequenz
von 20–80
kHz für
eine Zeit von ungefähr
1 bis 120 Sekunden ausgesetzt werden.
-
Nachdem
das Mahlen abgeschlossen ist, wird der Mahlkörper von dem gemahlenen partikulären Produkt
(in entweder trockener oder flüssiger
Form) unter Verwendung herkömmlicher
Trennverfahren, wie Filtration, Sieben durch ein Maschensieb und ähnliches,
abgetrennt.
-
Mahlkörper
-
Der
Mahlkörper
für den
Partikelgrößenreduktionsschritt
kann aus harten Mitteln, vorzugsweise kugelförmigen oder partikulären mit
einer durchschnittlichen Größe von weniger
als ungefähr
3 mm und, bevorzugter weniger als ungefähr 1 mm, ausgewählt werden.
Solche Mittel können,
wenn gewünscht,
Partikel mit kürzeren Mahlzeiten
zur Verfügung
stellen und gewähren
einen geringeren Verschleiß der
Mahlvorrichtung. Die Auswahl des Mahlkörpermaterials wird nicht als
kritisch erachtet. Wir haben gefunden, dass Zirconiumoxid, wie 95%
ZrO2, stabilisiert mit Magnesia, Zirconiumsilikat
und Mahlkörper
aus Glas, Partikel zur Verfügung
stellen, die einen Verunreinigungsgrad besitzen, der für die Herstellung
pharmazeutischer Zusammensetzungen als akzeptabel erachtet wird.
Andere Mittel, wie Edelstahl, Titan, Aluminium und 95% ZrO2 stabilisiert mit Yttrium, werden jedoch
als geeignet erachtet. Bevorzugte Materialien haben eine Dichte,
die größer als
ungefähr
3 g/cm3 ist.
-
Polymermahlkörper
-
Der
Mahlkörper
kann Partikel, vorzugsweise im wesentlichen kugelförmige, z.
B. Perlen, die im wesentlichen aus polymerem Harz bestehen, umfassen.
Alternativ kann der Mahlkörper
Partikel umfassen, die einen Kern mit einer adherierenden Beschichtung
aus polymerem Harz enthalten.
-
Im
allgemeinen sind die vorliegend geeigneten polymere Harze chemisch
und physikalisch inert, im wesentlichen frei von Metallen, Lösungsmitteln
und Monomeren und weisen eine ausreichende Härte und Sprödigkeit auf, die ermöglichen,
dass sie während
des Mahlens nicht zersplittert oder zermalmt werden. Geeignete Polymerharze
schließen
vernetzte Polystyrole, wie mit Divinylbenzol vernetztes Polystyrol;
Styrolcopolymere; Polycarbonate; Polyacetale, wie z. B. DelrinTM; Vinylchloridpolymere und -Copolymere;
Polyurethane; Polyamide; Poly(tetrafluoroethylene), z. B. TeflonTM und andere Fluoropolymere; Polyethylene
hoher Dichte; Polypropylene; Celluloseether und -ester, wie Celluloseacetat;
Polyhydroxymethacrylat; Polyhydroxyethylacrylat und silikonhaltige
Polymere, wie z. B. Polysiloxane und ähnliche, ein. Das Polymer kann
biologisch abbaubar sein. Biologisch abbaubare Polymere schließen beispielsweise
Poly(lactide), Poly(glycolid)-Copolymere aus Lactiden und Glycolid,
Polyanhydride, Poly(hydroxyethylmethacylat), Poly(iminocarbonate),
Poly(N-acylhydroxyprolin)ester, Poly(N-palmitoylhydroxyprolin)ester,
Ethylen-vinylacetat Copolymere, Poly(orthoester), Poly(caprolactone)
und Poly(phosphazene) ein. Im Fall von biologisch abbaubaren Polymeren
können
Verunreinigungen des Mahlkörpers
selbst vorteilhafterweise in vivo in biologisch akzeptable Produkte
metabolisiert werden, die aus dem Körper ausgeschieden werden können.
-
Die
Polymerharze können
eine Dichte von 0,8 bis 3,0 g/cm3 haben.
Harze mit einer höheren
Dichte werden insofern bevorzugt, als dass angenommen wird, dass
sie eine wirksamere Partikelgrößenreduktion
gewährleisten.
-
Die
Mahlkörper
bewegen sich vorzugsweise in einem Größenbereich von ungefähr 0,1 bis
ungefähr
3 mm. Zum Feinmahlen, haben die Mahlkörper vorzugsweise eine Größe von ungefähr 0,2 bis
ungefähr
2 mm und bevorzugter von ungefähr
0,25 bis ungefähr
1 mm.
-
In
einem alternativen Verfahren, wird der therapeutische oder diagnostische
Wirkstoff in Form von Submicron-Partikeln hergestellt, indem das
Mittel in Gegenwart eines Mahlkörpers
mit einer mittleren Partikelgröße von weniger
als ungefähr
75 Micron gemahlen wird.
-
Das
Kernmaterial des Mahlkörpers
kann bevorzugt aus Materialien ausgewählt werden, die, wenn sie als
Kugeln oder Partikel hergestellt werden, als geeignete Mahlkörper bekannt
sind. Geeignete Kernmaterialien schließen Zirconiumoxide (wie 95% Zirconiumoxid
stabilisiert mit Magnesia oder Ytterium), Zirconiumsilikate, Glass,
Edelstahl, Titan, Aluminium, Ferrite und ähnliches ein. Bevorzugte Kernmaterialien
haben eine Dichte, die größer als
ungefähr
2,5 g/cm3 ist. Es wird angenommen, dass
die Auswahl eines Kernmaterials mit hoher Dichte die effektive Partikelgrößenreduktion
erleichtert.
-
Es
wird angenommen, dass sich die geeignete Dicke des Polymermantels
um den Kern in einem Bereich von ungefähr 1 bis ungefähr 500 Micron
bewegt, obwohl eine Dicke außerhalb
dieses Bereichs in manchen Anwendungen geeignet sein kann. Die Dicke
des Polymermantels beträgt
vorzugsweise weniger als der Durchmesser des Kerns.
-
Die
Kerne können
durch im Stand der Technik bekannte Verfahren beschichtet werden.
Geeignete Verfahren schließen
Spritzüberzug, Überzug im
Fließbett
(fluidized bed coating) und Schmelzüberzug ein. Eine Adhesionsunterstützung oder
Verbindungschichten können
optional zur Verfügung
gestellt werden, um die Adhesion zwischen dem Kernmaterial und dem
Harzmantel zu verbessern. Die Adhesion des Polymermantels am Kermaterial
kann durch die Behandlung des Kernmaterials mit adhesionsfördernden
Verfahren, wie Aufrauhen der Kernoberfläche, Koronaentladung und ähnliches,
verbessert werden.
-
Kontinuierliches
Mahlen
-
In
einem bevorzugten Mahlverfahren, werden die Partikel eher kontinuierlich
als in Chargen hergestellt. Das kontinuierliche Verfahren umfasst
die Schritte des kontinuierlichen Einführens des therapeutischen oder
diagnostischen Wirkstoffs und des harten Mahlkörpers in die Mahlkammer, das
Kontaktieren des Mittels mit dem Mahlkörper während des Aufenthaltes in der
Kammer, um die Partikelgröße des Mittels
zu reduzieren, das kontinuierliche Entfernen des Mittels und des
Mahlkörpers
aus der Mahlkammer und das anschließende Trennen des Mittels vom
Mahlkörper.
-
Der
therapeutische oder diagnostische Wirkstoff und der Mahlkörper werden
kontinuierlich aus der Mahlkammer entfernt. Danach wird der Mahlkörper von
dem gemahlenen, partikulären
Mittel (in entweder trockener oder flüssiger Dispersionsform) unter
Verwendung herkömmlicher
Trennungstechniken getrennt, in einem sekundären Verfahren unter Verwendung
von Techniken, wie einfache Filtration, Sieben durch einen Maschenfilter
oder Maschensieb und ähnlichem.
Weitere Trennungsmethoden, wie Zentrifugation, können auch angewendet werden.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
zirkulieren das Mittel und der Mahlkörper in der Mahlkammer. Beispiele
geeigneter Mittel, um solch eine Zirkulierung zu bewirken, schließen herkömmliche
Pumpen, wie peristaltische Pumpen, Diaphragmapumpen, Kolbenpumpen,
Kreiselpumpen und andere positive Verdrängungspumpen, deren Toleranzbereiche
nicht zu eng sind, so dass der Mahlkörper zerstört wird. Peristaltische Pumpen
werden im allgemeinen bevorzugt.
-
Eine
weitere Abwandlung des kontinuierlichen Verfahrens schließt die Verwendung
von gemischten Mahlkörpergrößen ein.
Beispielsweise kann ein größerer Mahlkörper in
herkömmlicher
Weise verwendet werden, wenn solche Mahlkörper ausschließlich in
der Mahlkammer bleiben. Kleinere Mahlkörper können kontinuierlich durch das
System zirkulieren und das Umwälzungsbett
der größeren Mahlkörper passieren.
In dieser Ausführungsform
hat der kleinere Mahlkörper
vorzugsweise eine durchschnittliche Partikelgröße von 1 bis 300 μm und der
größere Mahlkörper eine
mittlere Partikelgröße von 300
bis 1000 μm.
-
Präzipitationsverfahren
-
Ein
weiteres Verfahren zur Herstellung der gewünschten nanopartikulären Dispersion
ist die Mikropräzipitation.
Dies ist ein Verfahren zur Herstellung stabiler Dispersionen des
therapeutischen und diagnostischen Wirkstoffs in Gegenwart eines
Oberflächenmodifikators
und eines kolloidalen stabilitätsverstärkenden
oberflächenaktiven
Mittels, welches frei von Spuren toxischer Lösungsmittel oder gelösten Schwermetalverunreinigungen
ist, durch folgende Verfahrenschritte:
- 1) Lösen des
therapeutischen oder diagnostischen Wirkstoffs unter Rühren in
wässriger
Base,
- 2) Hinzufügen
der obigen Formulierung 1) zu einer Lösung aus einem oberflächenaktiven
Stoff (oder einem Oberflächenmodifikator)
unter Rühren
zur Bildung einer klaren Lösung,
und,
- 3) Neutralisieren der obigen Formulierung 2) unter Rühren mit
einer geeigneten Säurelösung.
-
Diesem
Verfahren können
sich folgende Schritte anschließen:
- 4) Entfernen des gebildeten Salzes durch Dialyse
oder Diafiltration und
- 5) Konzentrieren der Dispersion durch herkömmliche Mittel.
-
Dieses
Mikropräzipitationsverfahren
erzeugt eine Dispersion des therapeutischen oder diagnostischen
Wirkstoffs mit Z-durchschnittlichem (Z-average) Partikelgrößendurchmesser
von weniger als 400 nm (gemessen mit Photonkorrelationsspektroskopie),
die, bezüglich
der Partikelgröße stabil
ist, wenn diese bei Raumtemperatur oder unter gekühlten Bedingungen
gelagert werden. Solche Dispersionen zeigen auch limitiertes Partikelgrößenwachstum
unter Dekontaminierungsbedingungen im Autoklaven, die für pharmazeutische
Standardmittel in Blutkonserven (standard blood-pool pharmaceutical
agents) verwendet werden.
-
Schritt
3 kann semikontinuierlich, über
kontinuierliche Chargen oder kontinuierliche Verfahren bei konstanten
Durchflußgeschwindigkeiten
der Reaktionskomponenten in computer-gesteuerten Reaktoren oder
in Röhrenreaktoren
(tubular reactors), bei denen der pH der Reaktion über pH-Stat
Systeme konstant gehalten werden kann, durchgeführt werden. Die Vorteile solcher
Modifikationen sind, dass sie ein kostengünstigeres Herstellungsverfahren
für die
Herstellung nanopartikulärer
Dispersionssysteme in großem
Maßstab
liefern.
-
Zusätzliche
Oberflächenmodifikatoren
können
nach der Präzipitation
zu der Dispersion gegeben werden. Danach kann die Dispersion, z.
B. durch kräftiges
Schütteln,
gemischt werden. Die Dispersion kann gegebenenfalls einem Sonifizierungsschritt
ausgesetzt werden, z. B. durch die Verwendung einer Ultraschallenergiequelle.
Die Dispersion kann beispielsweise einer Ultraschallenergie mit
einer Frequenz von 20–80
kHz für eine
Dauer von 1 bis 120 Sekunden ausgesetzt werden.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
folgt dem oben beschriebenen Verfahren ein Schritt 4, welcher das
Entfernen gebildeter Salze durch Diafiltration oder Dialyse, umfasst.
Dies wird, im Fall der Dialyse, über eine
Standarddialyseeinrichtung und über
Diafiltration unter Verwendung von im Stand der Technik bekannte Standarddiafiltrationseinrichtungen,
ausgeführt.
Vorzugsweise besteht der letzte Schritt in der Konzentrierung des
dispergierten Mittels auf eine gewünschte Konzentration. Dies
wird entweder über
Diafiltration oder Verdampfen unter Verwendung von im Stand der
Technik bekannten Standardeinrichtungen ausgeführt.
-
Ein
Vorteil der Mikropräzipitation
gegenüber
der gemahlenen Dispersion besteht darin, dass das Endprodukt frei
von Schwermetallverunreinigungen ist, die durch den Mahlkörper kommen,
der aufgrund seiner Toxizität
vor der Formulierung des Produktes entfernt werden muß.
-
Ein
weiterer Vorteil des Mikropräzipitationsverfahrens
gegenüber
der Lösungsmittelpräzipitation
besteht darin, dass das Endprodukt frei von Lösungsmittelspuren ist, die
toxisch sein können
und durch teure Behandlungen vor der Formulierung des Endproduktes
entfernt werden müssen.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des Mikropräzipitationsverfahrens
wird ein kristalliner Wachstumsmodifikator verwendet. Ein kristalliner
Wachstumsmodifikator ist definiert als eine Verbindung, die in dem
Co-Präzipitationsprozess
in die Kristallstruktur der mikropräzipitierten Kristalle des pharmazeutischen Wirkstoffs
inkorporiert wird und dadurch das Wachstum oder die Vergrößerung des
mikrokristallinen Präzipitates über die
sogenannte Ostwald Reifung verhindert. Ein kristalliner Wachstumsmodifikator
(auch CGM) ist eine Chemikalie, deren chemische Struktur mindestens
75% identisch zu der des pharmazeutischen Wirkstoffs ist. Unter „identisch" wird verstanden,
dass die Strukturen Atom für
Atom und in ihre Konnektivität
identisch sind. Strukturelle Identität ist durch 75% Identität der chemischen
Struktur auf der Basis des Molekulargewichtes gegenüber dem
therapeutischen oder diagnostischen Wirkstoffs gekennzeichnet. Die
restlichen 25% der Struktur des CGM können fehlen oder durch eine
andere chemische Struktur ersetzt sein. Der kristalline Wachstumsmodifikator
wird in Schritt 1) mit dem therapeutischen oder diagnostischen Wirkstoff
gelöst.
-
Partikelgröße
-
Die
Partikelgröße, die
hier verwendet wird, bezieht sich auf eine durchschnittliche Partikelgröße, die durch übliche Partikelgrößenmeßmethoden
bestimmt wird, die dem Fachmann bekannt sind, wie Sedimentations-Feld-Fluß-Fraktionierung,
Photonenkorrelationsspektroskopie oder Scheibenzentrifugation. Falls
Photonenkorrelationsspektroskopie (PCS) als Verfahren zur Partikegrößenbestimmung
verwendet wird, ist der durchschnittliche Partikeldurchmesser der
Z-durchschnittliche Partikeldurchmesser, der dem Fachmann bekannt
ist. Unter „einer
effektiven Partikelgröße von weniger
als ungefähr
1000 nm" wird verstanden,
dass mindestens 90% der Partikel eine durchschnittliche Partikelgröße von weniger
als 1000 nm pro Gewicht haben, wenn sie über die oben beschriebenen
Verfahren bestimmt wird. In einer bevorzugten Ausführungsform
beträgt
die effektive durchschnittliche Partikelgröße weniger als ungefähr 400 nm
und bevorzugter weniger als ungefähr 350 nm. In manchen Ausführungsformen
wurde eine effektive durchschnittliche Partikelgröße von weniger
als 100 nm erreicht. In Bezug auf die effektive durchschnittliche
Partikelgröße haben
bevorzugt mindestens 95% und noch bevorzugter mindestens 99% der
Partikel eine Partikelgröße unterhalb
des effektiven Durchschnitts, z. B. 1000 nm. In besonders bevorzugten
Ausführungsformen
haben im wesentlichen alle Partikel eine Größe von weniger als 1000 nm.
In manchen Ausführungsformen
haben im wesentlichen alle Partikel eine Größe von weniger als 400 nm.
-
Verhältnisse
-
Die
relative Menge eines therapeutischen oder diagnostischen Wirkstoffs
und Oberflächenmodifikators
kann stark variieren und die optimale Menge des Oberflächenmodifikators
kann beispielsweise von dem bestimmten therapeutischen oder diagnostischen
Wirkstoff und dem ausgewählten
Oberflächenmodifikator, der
kritischen Micellenkonzentration des Oberflächenmodifikators, falls er
Micellen bildet, dem Hydrophilie-Lipophiliegleichgewicht (HLB) des
Stabilisators, dem Schmelzpunkt des Stabilisators, seiner Wasserlöslichkeit, der
Oberflächenspannung
der wässrigen
Lösung
des Stabilisators, etc., abhängen.
Der Oberflächenmodifikator
ist vorzugsweise in einer Menge von ungefähr 0,1–10 mg pro Quadratmeter Oberfläche des
therapeutischen oder diagnostischen Wirkstoffs vorhanden. Der Oberflächenmodifikator
kann in einer Menge von 0,1–90%,
vorzugsweise 20–60
Gewichts-% bezogen auf das Gesamtgewicht der trockenen Partikel
vorhanden sein.
-
Diagnose
-
Ein
Verfahren zur diagnostischen Bildgebung zur Verwendung in medizinischen
Verfahren entsprechend dieser Erfindung, umfasst die Verabreichung
eines diagnostischen bildgebenden Kontrastmittels, in einer zur
Kontrasterzeugung wirksamen Menge an den Körper eines Testpatienten, der
eine diagnostische Abbildung benötigt.
Neben humanen Patienten kann der Testpatient Säugetierspezies, wie Hasen,
Hunde, Katzen, Affen, Schafe, Schweine, Pferde, Rinder und ähnliche,
einschließen.
Danach wird wenigstens ein Teil des Körpers, der das verabreichte
Kontrastmittel enthält,
Röntgenstrahlen
oder einem magnetischen Feld ausgesetzt, um ein Röntgen- oder
ein Kernspinbild, welches die Gegenwart des Kontrastmittels wiederspiegelt,
zu erzeugen. Das Abbildungsmuster (image pattern) kann dann sichtbar
gemacht werden.
-
Jedes
Röntgenvisualisierungsverfahren,
vorzugsweise ein Verfahren mit hohem Kontrast, wie Computertomographie,
kann in herkömmlicher
Weise angewendet werden. Alternativ kann das Abbildungsmuster direkt
durch eine Kombination aus einem röntgenempfindlichen Leuchtstoffschirm
in Kombination mit einem photographischen Silberhalidfilm oder durch
die Verwendung eines Leuchtstoffschirmspeichers betrachtet werden.
-
Das
Sichtbarmachen mit einem magnetresonanzbildgebendem System kann über ein
kommerziell erhältliches
Kernspinsystem, wie ein General Electric 1.5 T Sigma Bildgebungssystem
[1 H Resonanzfrequenz 63,9 Megahertz (MHz)] ausgeführt werden.
Kommerziell erhältliche
Kernspinsysteme sind typischerweise durch die verwendete Magnetfeldstärke, mit
einer Feldstärke
von 2,0 Tesla als gängiges
Maximum und 0,2 Tesla als gängiges
Minimum, gekennzeichnet. Bei einer gegebenen Feldstärke hat
jeder detektierte Kern eine charakteristische Frequenz. Bei einer
Feldstärke
von 1,0 Tesla beträgt
die Resonanzfrequenz für
Wasserstoff beispielsweise 42,57 MHz; für Phosphor-31 17,24 MHz und
für Natrium-23
11,26 MHz.
-
Die
in einer Zusammensetzung kontrastwirksame enthaltene Menge eines
diagnostisches Wirkstoffs, ist diejenige Menge, die notwendig ist,
um das Sichtbarmachen eines Gewebes mit, beispielsweise Kernspin- oder
Röntgenbildgebung,
zu gewährleisten.
Das Mittel zur Bestimmung der kontrastwirksamen Menge in einem bestimmten
Patienten hängt,
wie im Stand der Technik bekannt, von der Art des verwendeten reaktiven magnetischen
Materials, der Masse des abzubildenden Patienten, der Empfindlichkeit
des Kernspin- oder des Röntgenbildgebungssystem
und ähnlichem,
ab.
-
Nach
Verabreichung der Zusammensetzungen wird solange gewartet, bis die
verabreichten Zusammensetzungen sich im ganzen Säugerpatient verteilt haben
und in die Gewebe des Säugetiers
eingedrungen sind. Eine ausreichend lange Zeitdauer beträgt typischerweise
ungefähr
20 bis ungefähr
90 Minuten und vorzugsweise ungefähr 20 Minuten bis ungefähr 60 Minuten.
-
Die
folgenden Beispiele dienen dem weiteren Verständnis der vorliegenden Erfindung.
-
Beispiel 1 Verwendung
des therapeutischen Wirkstoffes Beclamethason
-
Materialien
-
Beclomethasondipropionat
(BDP) und Polyvinylalkohol (PVA) wurden von Sigma Chemicals Co.
(St. Louis, MO) bezogen und so verwendet. Alle weiteren Chemikalien
besaßen
analytischen oder besseren Reinheitsgrad.
-
Nanopartikelherstellung
und -charakterisierung
-
Die
Nanopartikel wurden durch Mahlen aus einer Suspension von 5% Beclomethasondipropionat
in einer wässrigen
Lösung
aus PVA in einer Mahlkörpermühle hergestellt.
Das PVA war somit der Oberflächenmodifikator.
Die resultierende Partikelgrößenverteilung
wurde mittels dynamischer Lichtstreuung bestimmt. Die Partikelgrößenverteilung
wurde periodisch während
des Versuchsverlaufs kontolliert.
-
Zerstäubung
-
Ein
Druckluftgaszylinder, der mit einem Druckregulator ausgerüstet war,
wurde als Quelle verwendet. Der Regulator wurde mit dem Puritan-Bennet
Raindrop Zerstäuber
(Lenexa, KA) über
einen Sauerstoffschlauch verbunden. Ein Ausgangsanschluß des T-Verbindungsstückes des
Zerstäubers
wurde mit einem Gummistopfen der Größe #2 blockiert. An dem anderen
Ausgangsanschluß wurde
ein Tygonschlauch mit 1,27 cm id (1/2'' id)
angepaßt.
Dies wiederum führte
anfänglich
zu einem kallibrierten Durchflußmesser,
durch welchen die Durchflußgeschwindigkeit
vor jedem Experiment eingestellt wurde. Nach der Kallibrierung wurde
der Gasfluß durch
Schließen
des Hauptzylinderventils gestoppt. Der Durchflußmesser wurde entfernt und
der Zerstäuber
wurde an ein Y-Verbindungsstück
mit 24/24 Verbindungen über
einen Schlauch mit 1,27 cm id und 15,24 cm Länge (1/2'' id,
6'' Länge) angeschlossen.
Das Y-Verbindungsstück
wurde an den Kaskadenimpaktor (Andersen Mark I, Andersen Samplers
Ind. Atlanta, GA) über
einen konstruierten Edelstahladapter bestehend aus einem konisch
zulaufenden Stück,
das in einen 24/40 Grundglasverbindungsstück paßt, und einen zylindrischen
Stück mit
einer Gummi-O-Ringdichtung, die in das oberer Ende des Kaskadenimpaktors
paßt,
angeschlossen. Die Flußgeschwindigkeit
der Luft durch den Impaktor wurde durch eine Vakkumpumpe gehalten und über einen
kallibrierteren Durchflußmesser
auf die empfohlenen 28,3 L/min reguliert.
-
Vorläufige Experimente
zeigten, dass ein Druck zwischen 1,38 und 2,76 kPa (20 und 40 psig)
wenig Einfluß auf
die Wirkung des Zerstäubers
oder die resultierende Aerosolgrößenverteilung
hat. Der Druck wurde daher bei 40 psig konstant gehalten. Versuche
zum Effekt der Flußgeschwindigkeit
auf die Zerstäuberwirkung und
Aerosolgrößeverteilung
wurden ebenfalls ausgeführt.
Wenn die Flußrate
von 5 auf 2 L/min reduziert wurde, hatten die Aerosolpartikel einen
fortschreitenden größeren aerodynamischen
Durchmesser. Bei einer Flußgeschwindigkeit
von 8 L/min wurde extreme Schaumbildung beobachtet. Alle Versuche
wurden daher bei einer Flußgeschwindigkeit
von 6 L/min durchgeführt.
-
Suspension und Nanopartikelzerstäubung
-
Formulierungen
für das
Zerstäuben
bestanden aus einer 0,2% Beclomethasondipropionatdispersion mit
PVA. Die Zerstäuber
hatten entweder ein Volumen von 2 ml oder 6 ml. Zwei Konzentrationen
des PVA wurden verwendet, die durch Verdünnen der ursprünglichen
5% (w/v) nanopartikulären
Dispersion mit einer PVA Lösung,
welche die gleiche PVA Konzentration wie die ursprüngliche
Dispersionskonzentration hat, oder mit Wasser hergestellt wurden.
Der Zerstäuber
wurde gefüllt
und Teilproben der Lösung
wurden entnommen für die
anschließende
Bestimmung der Wirkstoffkonzentration. Das Gewicht wurde ebenfalls
bestimmt. Der Zerstäubungsprozeß wurde
durch das Öffnen
des Ventils am Hauptgaszylinder gestartet und die Zeitdauer bis zum
Schäumen
oder Spritzen des Zerstäubers
wurde bestimmt und zusätzliche
Teilproben wurde zur Analyse entnommen. Der Massenanteil der aus
dem Zerstäuber
ausgetreten war, wurde aus der Gewichtsdifferenz des Zerstäubers vor
und nach dem Zerstäuben
bestimmt. Dies wurde mit der zum Zerstäuben der Dispersion benötigten Zeit
verknüpft,
um die Austrittsgeschwindigkeit der Masse in Milliliter zerstäubter Dispersion/Zeiteinheit
und den Austritt aus dem Zerstäuber
als zerstäubtes
Dipsersionsvolumen/Liter Luft zu erhalten.
-
Teilproben,
die dem Zerstäuber
entnommen wurden, wurden mit 50% (v/v) Ethanol in Wasser verdünnt und
die Absorption bei 240 nm bestimmt. Die Konzentration des BDP wurde
durch die Messung der Absorption von geeigneten Standards bestimmt.
Aus den Massen des Zerstäuber
vor und nach der Zerstäubung
und den BDP Konzentrationen wurde der im Zerstäuber verbleibende BDP-Antiel
berechnet. Die Masse an BDP, die im Kaskadenimpaktor gesammelt wurde
und die Aerosolpartikelgrößenverteilung
wurden über
Extraktion der Impaktorstufen mit 10 ml einer Ethanol/Wasser Lösung bestimmt.
Teilproben wurden entnommen und die Absorptionen und anschließend die
Konzentrationen bestimmt. Der mittlere aerodynamische Massendurchmesser
und die geometrische Standardabweichung der Partikelverteilung wurde
durch graphische Darstellung der kumulativen Masse der Stufen des
Impaktors als Funktion des Logarithmus des „cut-off" Durchmessers erhalten. Mit der kumulativen
Masse, die aus dem Kaskadenimpaktor bestimmt wurde, und der Ausgangsmenge des
im Zerstäuber
enthaltenen BDP wurde der Anteil des BDP, der den Impaktor erreichte,
berechnet.
-
Um
die Fraktionierung der Dispersion zu erfassen, wurden die Nanopartikel
und Suspensionen mit PVA Lösungen,
die 0,1% Natriumfluorescein enthielten, verdünnt. Die Zerstäubung wurde,
wie oben beschrieben, durchgeführt.
Da Fluorescein eine wesentliche Absorption bei sowohl 490 und 240
nm hat, während
BDP eine Absorption erst bei 240 nm besitzt, wurde die Absorption
der verdünnten
Teilproben bei diesen beiden Wellenlängen bestimmt. Die Konzentration
des Fluorescein wurde aus der Absorption bei 490 nm und dem gemessenen
Absorptionsvermögen
bestimmt. Zur Bestimmung der BDP Konzentration wurde der Absorptionsbeitrag
des Fluoresceins bei 240 nm basierend auf der Absorption, die bei
490 nm bestimmt wurde und der Korrektur der unterschiedlichen Absorptionsvermögen bei
diesen beiden Wellenlängen
subtrahiert.
-
Rasterelektronenmikroskopie
-
REM
wurde an Nanopartikeln nach der Zerstäubung ausgeführt. Zwei
Dispersionen, die 0,1 und 2,5% oberflächenaktiven Stoff enthielten,
wurden hergestellt. Diese wurden in den Zerstäuber gegeben und 2 cm rechteckige
Glasmikroskopieobjektträger
wurden auf jeder Stufe des Impaktors plaziert. Die Glasobjektträger wurden
entfernt und mit Platin bespritzt. Mikrografien wurden mittels eines
JEOL 840-II ElectroScan Environmental ESEM (Peabody, Mass.) gemacht.
-
Resultate
-
Nanopartikel
des Beclomethasondipropionat in 2,5% Polyvinylalkohol hatten eine
Partikelgrößenverteilung
von 0,26 ± 0,13 μm. Diese
Größe blieb
während
des Versuches konstant; noch gab es Anzeichen chemischer Instabilität. Außerdem blieb
die Partikelgröße der verdünnten Dispersionen
zumindest für
die Dauer des Experiments konstant.
-
Für das Zerstäuben wurden
vier Formulierungen getestet. Diese sind in Tabelle 1 gelistet.
Die erste war eine Suspension aus roher BDP-Wirkstoffsubstanz in
2,5% oberflächenaktiver
Substanz in einem Volumen von 2 ml. Die zweite setzte sich aus einer
Dispersion von Nanopartikeln zusammen, was einen direkten Vergleich
mit der Suspensionsformulierung erlaubte. Die dritte war ebenfalls
eine kolloidale Dispersion, aber die Konzentration der oberflächenaktiven
Substanz war mit 0,1% geringer. Die vierte war ähnlich der dritten aber enthielt
ein größeres Volumen
von 6 ml.
-
In
Tabelle II sind die Ergebnisse der Zerstäubung der vier Formulierungen
gegeben. Die zweite Spalte liefert die Austrittsgeschwindigkeit
der Masse, d. h. die Geschwindigkeit bei der die gesamte Dispersionsmasse
aus dem Zerstäuber
austritt. Die Formulierungen I und II sind ähnlich genauso wie die Formulierungen
III und IV. Der Unterschied zwischen diesen beiden Formulierungssätzen besteht
darin, dass I und II eine oberflächenaktive
Substanz mit einer Konzentration von 2,5% hatten, wohingegen III
und IV eine oberflächenaktive Substanz
mit einer Konzentration von 0,1% hatten.
-
Die
dritte Spalte spiegelt den gesamten Massenanteil der Dispersion
wieder, der im Zerstäuber
verblieb. Der verbleibende Massenanteil war zwischen 0,27 und 0,69,
was zeigt, dass eine beträchtliche
Menge des Materials im Zerstäuber
verblieb. Außerdem
waren Formulierungen I, II und III ähnlich, aber die Formulierung
IV hatte einen signifikant geringeren Massenanteil, der im Zerstäuber verblieb.
Die Formulierung IV unterscheidet sich von den anderen darin, dass
sie ein Ausgangsvolumen von 6 ml enthielt.
-
In
der nächsten
Spalte ist der Anteil des BDP gegeben, der im Zerstäuber blieb.
Diese Anteile reichen von 0,29 bis 0,89. Bei einem Vergleich der
verbleibenden Anteile, hatte Formulierung I, die die Suspension
enthielt, ungefähr
90% BDP, welches im Zerstäuber
verblieb. Die Formulierung III dagegen, die 0,1% oberflächenaktive
Substanz enthielt, hatte eine signifikant geringeren Anteil an im
Zerstäuber
verbleibendem BDP. Ein noch drastischerer Abfall des verbleibenden
Anteils wurde mit der Formulierung IV beobachtet, die eine geringe
Konzentration an oberflächenaktiver
Substanz, sowie ein größeres Volumen
besaß.
-
Bemerkenswert
ist auch der Vergleich zwischen den Anteilen des verbleibenden BDP
relativ zu dem Teil der gesamten im Zerstäuber verbleibenden Masse. Bei
der Formulierung I gab es eine signifikant größeren Anteil an BDP relativ
zu der verbleibenden Gesamtmasse. Zahlenmässig trifft dies auch auf die
Formulierung II zu: es gab jedoch eine größerer Variabilität in diesen
Messungen, die keine statistischen Unterschiede in den verbleibenden
Anteilen aufwiesen. Zwischen den Formulierungen III und IV gab es
keine Unterschiede.
-
Der
Anteil an BDP, der den Zerstäuber
erreichte ist ebenfalls in Tabelle II gegeben. Man sieht, dass nur
ungefähr
7% des als Suspension dargebotenem BDP Wirkstoffes in Rohform den
Impaktor erreichten. Die Verwendung von Nanopartikeln führte im
Vergleich dazu zu einem wesentlich höheren Anteil, der den Impaktor erreichte.
Dieser reichte von 0,17 bis über
0,34. In den Formulierungen II und III, die 2 ml Dispersion enthielten, erreichten
ungefähr
18% des BDP den Impaktor. Bei der Formulierung IV mit dem großen Volumen,
erreichten fast 35% des BDP den Impaktor.
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Schließlich ist
es offensichtlich, das die ursprünglich
in den Zerstäuber
gegebene Menge an BDP gleich der Menge an BDP ist, die im Zerstäuber verbleibt,
addiert zu der Menge an BDP im Impaktor. Wenn das Massengleichgewicht
in Anteilen ausgedrückt
wird, sollte der im Zerstäuber
verbleibende Anteil an BDP plus der Anteil an BDP im Impaktor gleich
eins ergeben. Wie aus den Anteilen, die in Tabelle II angegeben sind,
gefolgert werden kann, war dies nur für die Formulierung II der Fall.
In den anderen Fällen
gab es einen Nettoverlust an BDP. Besonders bei der Formulierung
III wurden nur 80% an BDP nachgewiesen und bei der Formulierung
IV wurden 60% nachgewiesen.
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Es
ist offensichtlich, dass bei der graphischen Darstellung der auf
der Impaktorstufe gesammelten Anteile an BDP als Funktion des „cut-off" Durchmessers auf
der Stufe, die Suspensionen mit Rohstoff-Wirkstoff eine Partikelverteilung
mit einer größeren Größe habe
und ihre Verteilung polydisperser ist. Die Nanopartikel haben eine
Partikelgrößenverteilung,
bei der 80% der Partikel kleiner als 2,5 μm sind.
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In
Tabelle III sind die Ergebnisse des Fluoresceinversuches angegeben.
Beim Vergleich der ausgetretenen Masse ergaben beide Formulierungen ähnliche
Ergebnisse von ungefähr
0,75. Es gab auch keinen signifikanten Unterschied zwischen den
Anteilen an im Zerstäuber
verbleibendem BDP und Fluorescein. Bei der Suspension betrug der verbleibende
Anteil an BDP und Fluorescein 88 und 89%. Bei den Nanopartikeln
waren es 81% und 85%, was sich statistisch gesehen nicht unterscheidet.
Es gab außerdem
bei den Formulierungen I und II keinen statistischen Unterschied
bei den im Zerstäuber
verbleibenden Anteilen an BDP und Fluorescein. Die im Zerstäuber verbleibenden
Anteile an BDP und Fluorescein sind jedoch signifikant größer als
die Anteile der verbleibenden Gesamtmasse bei den Suspensions- und
Nanopartikelformulierungen.
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Die
Anteile des BDP, die den Impaktor erreichten, waren unterschiedlichen
zwischen den beiden Formulierungen. Bei der Suspension war der im
Impaktor gesammelte Anteil an Fluorescein fast zweimal so hoch als
der Anteil des BDP. Bei den Nanopartikeln war der Anteil des Fluoresceins ähnlich dem,
der mit Suspensionen gefunden wurde. Der Anteil an BDP, die im Impaktor
gesammelt wurde, war viel größer als
diejenige, der bei den Suspensionen beobachtet wurde, aber leicht
geringer als derjenige, der mit Fluorescein beobachtet wurde.
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Der
letzte Versuch betraf die Untersuchung der Partikel, nachdem sie
dem Zerstäubungprozess
ausgesetzt wurden. Rasterelektronenmikroskopie wurde mit Nanopartikeln
durchgeführt,
die sich auf der sechsten Stufe des Impaktors ablagerten für die 2,5
und 0,1% Nanopartikel.
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Beispiel 2 Verwendung
eines Kontrastmittels
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In
diesem Beispiel wurde eine Suspension aus WIN 68209 (30%) in wässrigem
Oberflächenmodifikator
F108 (6%) mittels herkömmlichem
Walzenmühlenverfahren
(Kugelmühle,
Zirconiumsilikatperlen, Mahlzeit 7 Tage) hergestellt. Die durchschnittliche
Partikelgröße der resultierenden
Verteilung betrug 196 nm. Die Formulierung wurde anästhesierten
Kaninchen wir folgt verabreicht: mehrere ml der Formulierung wurden
in einen Ultraschallzerstäuber
gegeben (DeVilbiss, AeroSonic (TM)), der in Reihe mit einem mechanischen
Ventilator verbunden war und in einem geeigneten endotrachealen
Rohr endet. Das Kaninchen wurde dann intubiert und die zerstäubte Formulierung
während
einiger Minuten verabreicht. Anschließende Computertomographiebilder (CT)
der Lungenregion des Kaninchens zeigten die Anwesenheit von strahlungsundurchlässigem Kontrastmittel
in der Region.