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Gebiet der
Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur Herstellung
eines an einem Mobilgerät
abschließenden
Rufs in einem Mobilkommunikationsnetzwerk, wenn der Ruf von einer
rufenden Seite über
ein Festnetz ohne jede Signalisierungsunterstützung zum Transportieren von
Informationen über das
von der rufenden Seite eingesetzte Protokoll empfangen wird.
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Hintergrund
der Erfindung
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Moderne
Mobilkommunikationssysteme versorgen die Teilnehmer zusätzlich zu
einer Standard-Sprachübertragung
mit einer Vielfalt von Datenübermittlungsmerkmalen
bzw. -funktionen. Die Datendienste setzen innerhalb des Mobilnetzes üblicherweise
ein bestimmtes festgelegtes Kommunikationsprotokoll ein. Bei dem
paneuropäischen
digitalen Mobilkommunikationssystem GSM ("Global System for Mobile Communications") wird zum Beispiel ein
UDI-codiertes Ratenanpassungsprotokoll
basierend auf CCITT V.110 eingesetzt, und zusätzlich wird bei nicht transparenten
Diensten ein Funkstreckenprotokoll (RLP: "Radio Link Protocol") eingesetzt. Eine digitale Verbindung
von einem Mobilnetz zu einem Festnetz, wie etwa zu ISDN ("Integrated Services
Digital Network":
Dienste-integrierendes digitales Fernmeldenetz) oder einem öffentlichen
Telefonnetz PSTN, kann unterschiedliche Arten von Protokollen einsetzen.
Beispiele derartiger Protokolle sind die Ratenanpassungsprotokolle
CCITT V.110 und V.120 des ISDN-Netzwerks.
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Ein
wichtiges Merkmal in Bezug auf Datenübermittlungsdienste sind Anpassungsfunktionen
zum Anpassen der internen Datenverbindung innerhalb des Mobilnetzes
an die Protokolle, die von den Endgerätevorrichtungen und anderen
Telekommunikationsnetzwerken eingesetzt werden. Typischerweise sind
die Anpassungsfunktionen eine Endgeräteanpassungsfunktion TAF an
der Schnittstelle zwischen einer Mobilstation und einem mit dieser
verbundenen Datenendgerät
sowie eine Zusammenarbeitsfunktion IWF an der Schnittstelle zwischen
dem Mobilnetz und anderen Telekommunikationsnetzwerken.
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Von
Mobilnetzen wird erwartet, dass sie eine große Auswahl an Datendiensten
verschiedener Arten bereitstellen, die die üblichsten Datenübermittlungsprotokolle
von festen Telekommunikationsnetzwerken unterstützen. Folglich wird für jedes
Datenübermittlungsprotokoll
auch eine gesonderte IWF benötigt.
Das Mobilnetzwerk muss wissen, welches Datenübermittlungsprotokoll die Endgerätevorrichtungen
bei jedem Ruf einsetzen wollen, damit es in der Lage wäre, die
richtige IWF auszuwählen.
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Bei
einem von einem Mobilgerät
abgehenden Ruf (MOC) signalisiert die Mobilstation die Informationen über das
Protokoll, von dem sie wünscht, dass
es eingesetzt wird, in Richtung des Festnetzes und der gerufenen
Seite. Beim GSM-Mobilkommunikationssystem befinden sich die Informationen über das
gewünschte
Protokoll zum Beispiel in einem Trägerfähigkeits-Informationselement
(BCIE: "Bearer Capability
Information Element")
in einer Aufbaunachricht. Auf Grundlage dieser Informationen wird die
IWF konfiguriert, eine geeignete Zusammenarbeitsfunktion zwischen
dem Mobilnetz und dem Telekommunikationsnetzwerk bereitzustellen.
Falls auf der gesamten Verbindung zwischen dem Mobilnetz und der
gerufenen Seite eine Signalisierung eingesetzt wird, die ein Übertragen
der Protokollinformationen unterstützt, werden die Informationen
auch an die gerufene Seite übertragen.
Die erforderliche Signalisierungsunterstützung ist z. B. bei ISDN-Netzwerken
("Integrated Services
Digital Network")
bereitgestellt. Ist keine derartige Signalisierungsunterstützung bereitgestellt,
ist es die Verantwortlichkeit des rufenden Teilnehmers, das richtige
Protokoll auszuwählen,
das heißt,
dass der rufende Teilnehmer das Protokoll des gerufenen Teilnehmers
kennen und das Protokoll der IWF entsprechend auswählen muss. Eine
Signalisierungsunterstützung
ist z. B. beim herkömmlichen öffentlichen
Telefonnetz PSTN nicht verfügbar.
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Ein
an einem Mobilgerät
abschließender
Ruf (MTC) ist problematischer. Falls die erforderliche Signalisierungsunterstützung auf
der gesamten Verbindung zwischen der rufenden Seite und dem Mobilnetz
verfügbar
ist, werden die Protokollparameter des rufenden Teilnehmers an das
Mobilnetz übertragen,
das die IWF gemäß diesen
konfigurieren kann. In der Praxis ist eine Signalisierungsunterstützung jedoch
nicht immer über
die gesamte Verbindung verfügbar.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Ruf aus dem PSTN stammt
oder über
das PSTN geleitet bzw. geroutet wurde. Ist die Signalisierungsunterstützung nicht
verfügbar,
sollte das Mobilnetz fähig
sein, die Informationen über
das vom Ruf benötigte
Protokoll auf irgendeine andere Art und Weise zu erhalten.
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Ein
Ansatz gemäß dem Stand
der Technik für das
Problem ist ein Mehrfachnummerierungsschema, bei dem ein Mobilteilnehmer
so viele Rufnummern (MSISDN) aufweist wie er unterschiedliche Dienste
hat, für
die er ankommende Rufe empfangen möchte. Gemäß dem Mehrfachnummerierungsschema
wählt der
rufende Teilnehmer die Rufnummer des Mobilteilnehmers gemäß dem gewünschten
Dienst. Beim GSM-Dienst sind die Dienste der Teilnehmer in einem
Heimatstandortverzeichnis (HLR) des Teilnehmers bestimmt, in dem
auch andere Teilnehmerinformationen dauerhaft gespeichert sind.
Das HLR wird auch zum Speichern von Informationen über die
Abbildung zwischen den Rufnummern und den Diensten der Teilnehmer
verwendet. Im HLR steht mit der Mobilteilnehmer-ISDN-Nummer (MSISDN)
auch ein spezielles BCIE-Element in Zusammenhang, das den Typ eines
Rufs und die Netzwerkressourcen und das für den Ruf benötigte Protokoll
angibt. Die IWF kann gemäß diesen
Informationen konfiguriert werden. In Übereinstimmung mit den vorliegenden
Empfehlungen hat ein Teilnehmer eine gesonderte MSISDN-Nummer für das V.110-Protokoll
und eine gesonderte MSISDN-Nummer für das V.120-Protokoll.
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Für den Netzwerkbetreiber
und die Mobilteilnehmer verursacht eine solche Unmenge an Diensten
Verwirrung und Schwierigkeiten. Damit der Mobilteilnehmer fähig ist,
Rufe durchzuführen
und zu empfangen, die unterschiedliche Protokolle erfordern, muss
er mehrere unterschiedliche Trägerdienste
vom Netzwerkbetreiber abonnieren. Aus Sicht des Netzwerkbetreibers
ist es wiederum problematisch, wenn jeder Nutzer eine Vielzahl an
Rufnummern benötigen
sollte, was den Nummernraum des Netzwerks aufzehrt. Außerdem verbraucht
eine Bestimmung der Dienste in den Netzwerkdatenbanken Datenbankkapazität. Das Mehrfachnummerierungsschema
ist daher eine arbeitsfähige
aber schwache Lösung.
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Kurzfassung
der Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Anordnung
bereitzustellen, die eine Protokollanpassung zwischen dem Mobilkommunikationssystem
und dem Festnetz in einem Fall, bei dem keine Signalisierungsunterstützung bereitgestellt
ist, effizienter ermöglichen
als mit dem momentanen Mehrfachnummerierungsschema, wobei dadurch
der Nummernraum und die Datenbankkapazität eingespart bzw. geschont
werden.
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Dies
wird mit einem Verfahren gemäß Anspruch
1, einer Anordnung gemäß Anspruch
5 und einer Zusammenarbeitsfunktionsvorrichtung gemäß Anspruch
8 erreicht.
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Bei
der Erfindung wird einem Dienst nur eine Rufnummer zugeordnet, die
allen von dem Dienst eingesetzten Protokollen gemein ist. Bei der
mit dieser Rufnummer in Zusammenhang stehenden Dienstdefinition
sind die Protokollbezeichner wertemäßig neutral (undefiniert) oder
werden als neutral interpretiert. Empfängt die Zusammenarbeitungsfunktion
(IWF) des Mobilnetzes im Fall eines an einem Mobilgerät abschließenden Datenrufs
einen Protokollbezeichner, der neutral ist oder als neutral interpretiert
wird, versucht sie nicht, nachdem sie auf die Leitung geschaltet
wurde, sich selbst gemäß irgendeinem
Protokoll in Richtung des Festnetzes zu synchronisieren, sondern
sie überwacht
den vom Festnetz empfangenen Verkehrskanal, um das von der rufenden
Endgerätevorrichtung
eingesetzte Protokoll zu identifizieren. Die IWF synchronisiert
jedoch die interne Datenverbindung mit dem Mobilnetz in der Richtung
der Mobilstation auf die festgelegte Art und Weise. Nach Identifizierung
des Protokolls der rufenden Endgerätevorrichtung beginnt die IWF
damit, auf die vom identifizierten Protokoll benötigte Art und Weise zu arbeiten.
Nach Aufbau einer Datenstrecke signalisiert die IWF den Status des
Verkehrskanals auf die übliche
Art und Weise an die Mobilstation, und eine Datenübertragung
kann beginnen.
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Ein
Identifizieren des Protokolls beruht auf einem Erfassen einer Synchronisation
oder einer Signalisierungseigenschaft von diesem. Das CCITT V.110-Protokoll kann mit
Hilfe eines V.110-Synchronisationsrahmens
identifiziert werden. Nach Identifizierung des V.110-Synchronisationsrahmens
beginnt die IWF selbst mit einem Übertragen von V.110-Synchronisationsrahmen
zum Festnetz. Das CCITT V.120-Protokoll
kann auch mit Hilfe eines V.120-Rahmenflag identifiziert werden,
zusätzlich
zu welchem die Identifizierung mit Hilfe einer Streckenaufbaunachricht
bestätigt
werden kann. Nach Identifizierung eines V.120-Rahmenflag beginnt die IWF selbst mit einem Übertragen
von Rahmenflags an das Festnetz, und nach Identifizierung der Streckenaufbaunachricht
quittiert sie die Nachricht, usw.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Im
Folgenden wird die Erfindung mit Hilfe bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen erläutert, bei
denen zeigen:
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1 ein
Mobilkommunikationssystem, bei dem die Erfindung angewandt werden
kann,
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2 ein
schematisches Blockschaltbild einer mit einer Zusammenarbeitsfunktionsvorrichtung IWF
versehenen Mobildienstevermittlungsstelle,
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3A ein
Signalisierungsdiagramm, das den ersten Teil einer Rufherstellung
bei einem an einem Mobilgerät
abschließenden
UDI-Ruf darstellt, der von einer Endgerätevorrichtung eines Festnetzes zu
einer MSISDN-Nummer
eines asynchronen Dienstes einer Mobilstation durchgeführt wird,
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3B ein
Signalisierungsdiagramm, das den letzteren Teil einer gemäß 3A gezeigten Rufherstellung
darstellt, wobei das Protokoll der Endgerätevorrichtung V.120 ist,
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3C ein
Signalisierungsdiagramm, das den letzteren Teil einer gemäß 3A gezeigten Rufherstellung
darstellt, wobei das Protokoll der Endgerätevorrichtung V.110 ist, und
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4 ein
Ablaufdiagramm, das ein Überwachen
des Verkehrskanals und ein Identifizieren des Protokolls dargestellt,
was von der IWF durchgeführt wird.
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Die
Erfindung kann bei allen digitalen Mobilkommunikationssystemen verwendet
werden, bei denen Datendienste in Richtung des Festnetzes, wie etwa
ISDN oder PSTN, zwei oder mehr Arten unterschiedlicher Protokolle
einsetzen.
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Die
Erfindung ist besonders gut für
Datenübertragungsanwendungen
im paneuropäischen
digitalen Mobilkommunikationssystem GSM ("Global System for Mobile Communications") und in anderen GSM-basierten
Systemen wie etwa DCS1800 ("Digital
Communication System")
sowie dem digitalen zellularen System PCS ("Personal Communication System") in den USA geeignet.
Die Erfindung wird nachstehend mit dem GSM-Mobilkommunikationssystem als
Beispiel offenbart. Der Aufbau und Betrieb des GSM-Systems sind einem
Fachmann wohl bekannt, und sie sind in der ETSI-("European Telecommunications
Standards Institute")GSM-Spezifikationen
festgelegt. Es wird auch Bezug genommen auf „GSM System for Mobile Communication" von M. Mouly und
M. Pautet, Palaiseau, Frankreich, 1992; ISBN 2-9507190-0-7.
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Der
grundliegende Aufbau des GSM-Systems ist gemäß 1 dargestellt.
Der GSM-Aufbau besteht aus zwei Teilen: einem Basisstationssystem BSS
und einem Netzwerksubsystem (NSS). Das BSS und die Mobilstationen
MS kommunizieren über Funkverbindungen.
Im BSS wird jede Zelle von einer Basisstation BTS bedient. Eine
Gruppe von Basisstationen ist mit einer Basisstationssteuerung BSC
verbunden, deren Zweck es ist, die von der BTS verwendeten Funkfrequenzen
und Kanäle
zu steuern. Die BSCs sind mit einer Mobildienstevermittlungsstelle MSC
verbunden. Spezielle MSCs sind mit anderen Telekommunikationsnetzwerken
wie etwa dem PSTN verbunden und weisen Gateway-Funktionen für Rufe zu
und von diesen Netzwerken auf. Diese MSCs sind als Gateway-MSCs
(GMSC) bekannt.
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Es
gibt zwei Hauptklassen von Datenbanken, die mit einer Rufleitweglenkung
in Zusammenhang stehen. Ein Heimatstandortverzeichnis HLR speichert
die Teilnehmerdaten aller Teilnehmer des Netzwerks einschließlich Informationen über die Dienste,
zu denen der Teilnehmer Zugang haben kann, und über den aktuellen Aufenthaltsort
des Teilnehmers dauerhaft oder halb dauerhaft. Der zweite Verzeichnistyp
ist ein Besucherstandortverzeichnis VLR. Das VLR ist üblicherweise
mit einer MSC assoziiert, aber es kann dennoch mehrere MSCs bedienen.
Es ist gang und gäbe,
dass das VLR in die MSC integriert ist. Das integrierte Netzwerkelement
ist als Besucher-MSC (VMSC) bekannt. Wann immer die Mobilstation
MS aktiv ist (registriert und in der Lage, Rufe durchzuführen oder
zu empfangen), wird die Mehrheit der Mobilteilnehmerinformationen,
die die MS betreffen und im HLR gespeichert sind, zum VLR der bestimmten
MSC kopiert, in deren Dienstgebiet sich die MS befindet.
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Noch
unter Bezugnahme auf 1 ist eine Datenstrecke im GSM-System
zwischen einem Netzwerkendpunkt TAF ("Terminal Adaptation Function": Endgeräteanpassungsfunktion) 31 einer
Mobilstation MS und einem Netzwerkadapter IWF ("Interworking Function": Zusammenarbeitsfunktion) 41 im
Mobilkommunikationsnetzwerk hergestellt. Beim GSM-Netzwerk ist die
Datenstrecke bei einer Datenübermittlung
eine V.110-ratenangepasste, mit einer V.24-Schnittstelle kompatible,
UDI-codierte digitale Vollduplexverbindung. Bei dieser Verbindung
ist die V.110-Verbindung ein digitaler Übertragungskanal, der ursprünglich für ISDN ("Integrated Services
Digital Network")
entwickelt wurde. Der Übertragungskanal
passt sich an die V.24-Schnittstelle
an und stellt auch eine Möglichkeit
zur Übermittlung
von V.24-Zuständen
(Steuersignale) bereit. Die CCITT-Empfehlung für eine V.110-ratenangepasste
Verbindung ist in der Empfehlung „CCITT Blue Book: V.110" spezifiziert. Die
CCITT-Empfehlung für
eine V.24-Schnittstelle
ist im „CCITT
Blue Book: V.24" offenbart.
Bei nicht transparenten Datendiensten wird auch ein Funkstreckenprotokoll
RLP eingesetzt. Der Endgeräteadapter
TAF passt eine mit der MS verbundene Datenendgerätevorrichtung DTE für die V.110-Verbindung
an, die unter Verwendung von einem oder mehreren Verkehrskanälen über eine
physikalische Verbindung hergestellt wird. Die IWF koppelt die GSM-V.110-Verbindung mit einem
weiteren V.110- oder V.120-Netzwerk, wie etwa einem ISDN- oder einem
weitern GSM-Netzwerk, oder mit einem weiteren Durchgangsnetzwerk
wie etwa dem öffentlichen Telefonnetz
PSTN. Die CCITT-Empfehlung für
eine V.120-ratenangepasste Verbindung ist in der Empfehlung „CCITT
White Book: V.120" spezifiziert.
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Wie
vorstehend erläutert
wurde unterstützen moderne
Mobilkommunikationssysteme unterschiedliche Arten von Telediensten
und Trägerdiensten.
Die Trägerdienste
des GSM-Systems sind in der Spezifikation GSM 02.02, Version 4.2.0
und die Teledienste sind in der Spezifikation GSM 0.0.3, Version
4.3.0 spezifiziert.
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Der
Netzwerkadapter IWF ist oft an der MSC angeordnet. 2 stellt
eine an der MSC angeordnete Netzwerkadaptervorrichtung dar, die
die Anpassung an das PSTN und die Datendienste des ISDN-Netzwerks
durchführt.
Zum Anpassen an das PSTN, einen 3,1 kHz-ISDN-Audiodienst oder ein
weiteres GSM-Netzwerk weist die IWF eine Gruppe von Basisband-Datenmodems 41A auf,
die auch einen Ratenadapter bzw. eine Ratenanpassungseinrichtung
umfassen. Die Modems 41A sind Autobaud-Modems, die fähig sind,
jede vom GSM-System unterstützte
Datenrate zwischen 300 und 9600 bit/s oder für HSCSD-Datendienste sogar
höhere Übertragungsraten
wie etwa 14,4 bis 28,8 kbit/s per Handshake zu quittieren. Ein Datenmodem 41A wird
z. B. verwendet, wenn eine Datenverbindung über ein analoges PSTN zu einem
Datenendgerät
TE eines Festnetzes oder zu einem ISDN-Netzwerk mit einem 3,1 kHz-Audiodienst erforderlich
ist. In einem solchen Fall gibt es am anderen Ende der analogen
Modemverbindung ein ähnliches
Datenmodem. Es kann jede erforderliche Anzahl von Datenmodems geben, obwohl 2 um
der Klarheit willen nur ein Modem 41A zeigt. Die analoge
Seite des Modems 41A ist über einen Vermittlungsabschluss
ET und die digitale Seite direkt mit einem Gruppenkoppelfeld GSW21 der
MSC verbunden. Zusätzlich
sind digitale Übermittlungsstrecken,
die über
die Vermittlungsabschlüsse
an die Basisstationssysteme BSS übertragen
werden, mit dem Gruppenkoppelfeld 21 gekoppelt. Außerdem sind
die Übertragungskanäle anderer Telekommunikationsnetzwerke
wie etwa von ISDN oder PSTN über
die Vermittlungsabschlüsse
ET mit dem Gruppenkoppelfeld 21 gekoppelt. Die Zusammenarbeitsfunktionsvorrichtung
IWF gemäß 2 umfasst
zur Anpassung an den unbeschränkten
digitalen Informationsdienst UDI des ISDN-Netzwerks zusätzlich eine
Datenschnittstelleneinheit DIU 41B, die einen Ratenadapter
bzw. eine Ratenanpassungseinrichtung aufweist. Die DIU wird bei
GSM-Datenrufen verwendet, um die Nutzerdaten, die gemäß dem V.110-
oder dem V.120-Protokoll
ratenangepasst sind, von ISDN ebenso wie die Zustands- und Steuerinformationen
gemäß dem V.110-
oder dem V.120-Protokoll an den GSM-Verkehrskanal anzupassen, und
in der umgekehrten Richtung die Nutzerdaten vom GSM-Verkehrskanal ebenso
wie die Zustands- und Steuerinformationen an den V.110- und den
V.120-Rahmenaufbau
von ISDN. Die ISDN-Seite der DIU 41B ist über den
Vermittlungsabschluss ET und die GSM-Seite direkt mit dem Gruppenkoppelfeld
GSW21 verbunden. Obwohl gemäß 2 nur eine
DIU 41B gezeigt ist, kann es abhängig von den Kapazitätsanforderungen
eine beliebige Anzahl von diesen geben. Das Gruppenkoppelfeld GSW21
und die Zusammenarbeitsfunktionsvorrichtung IWF werden ebenso wie
eine Datenrufherstellung, -beibehaltung und -freigabe alle von einer
Rufsteuerung 42 gesteuert. Der Betrieb der IWF wird von
einer IWF-Steuereinheit 41C gesteuert, die unter Kontrolle der
Rufsteuerung 42 einen Netzwerkadapter, d. h. das Modem 41A oder
die DIU 41B, die vom durch einen bestimmten Datenruf verwendeten
Trägerdienst benötigt werden,
mit der Datenverbindung verbindet. Gemäß 2 veranschaulicht
eine durchgezogenen Linie ein Verbinden des Modems 41A,
und eine gestrichelte Linie veranschaulicht ein Verbinden der DIU 41B.
Als Beispiel einer Mobildienstevermittlungsstelle, die eine derartige
Netzwerkadaptervorrichtung aufweist, kann die Nokia Telecommunication Ltd
DX200 MSC erwähnt
werden.
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Wie
vorstehend erwähnt
kann ein Mobilteilnehmer herkömmlich
für unterschiedliche
Teledienste und Trägerdienste
berechtigt gewesen sein, die alle eine gesonderte Rufnummer MSISDN
aufweisen. Mit anderen Worten hatte jeder Teilnehmer mehrere MSISDN-Nummern.
Zusätzlich
war es notwendig, jeden Teledienst und Trägerdienst jedes Teilnehmers
im HLR des Teilnehmers in Verbindung mit anderen Teilnehmerdaten
zu bestimmen und sie an das VLR zu übermitteln. In den Teilnehmerdaten
ist jede MSISDN-Nummer
entweder direkt oder mit Hilfe eines Index, der auf eine BCIE-Wertetabelle
zeigt, mit einem BCIE-Wert des GSM-Systems assoziiert. Das BCIE
ist ein Informationselement, das vom GSM-System zum Übermitteln
von Informationen über
alle Netzwerkanforderungen verwendet wird, die mit dem Ruf in Bezug
stehen, wie etwa Übertragungsraten,
Datenmenge und Endbits, usw. Das BCIE ist zum Beispiel in der GSM-Spezifikation 04.08,
Version 4.5.0 auf Seiten 423–431
beschrieben.
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Bei
der Erfindung wird einem Dienst nur eine Rufnummer MSISDN zugeordnet,
die allen von dem Dienst eingesetzten Protokollen gemein ist. Die
mit dieser MSISDN-Nummer in Zusammenhang stehende Dienstdefinition
ist zusammen mit den anderen Teilnehmerdaten im HLR gespeichert.
In dieser Dienstdefinition steht ein GSM-BCIE mit der MSISDN-Nummer
in Zusammenhang. Im GSM-BCIE hat der Parameter RA ("Rate Adaptation": Ratenanpassung),
der das Ratenanpassungsprotokoll im GSM-BCIE bestimmt, einen neutralen
(undefinierten) Wert oder einen Wert, der als neutral interpretiert werden
kann. Momentan kann der Parameter RA die folgenden Fälle bestimmen:
keine Ratenanpassung, V.110/X.30-Ratenanpassung, X.31-Flagauffüllung, V.120.
Außerdem
gibt es freie Werte, von denen einer als der neutrale Wert gemäß der Erfindung
ausgewählt
werden kann. Ein neutraler Wert des Parameters RA bezieht sich hierin
im Allgemeinen auf einen Wert, der für die IWF keinerlei Protokoll
definiert, aber als Folge dessen die MSC/IWF versucht, das Protokoll
einer Endgerätevorrichtung
eines Festnetzes aus dem Verkehrskanal zu identifizieren. Die MSC/IWF
kann auch eingerichtet sein, spezielle Werte des RA-Parameters wie
etwa V.110 und V.120 als neutral zu interpretieren.
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Erhält die IWF
in Verbindung mit einer Beendigung eines Datenrufs einen neutralen
Wert des RA-Parameters oder einen Wert, der als neutral interpretiert
werden kann, versucht sie nicht, nach einem Aufschalten auf die
Leitung gemäß irgendeinem
Protokoll zu arbeiten, bis sie durch Überwachen des Verkehrskanals
vom Festnetz das von der rufenden Endgerätevorrichtung eingesetzte Protokoll
identifiziert hat.
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Im
Folgenden wird unter Bezugnahme auf 3A bis 3C und 4 eine
Herstellung eines MT-Rufs gemäß der Erfindung erläutert. Bei
dem Beispiel ist der Dienst ein asynchroner UDI-Dienst, wobei die
unterschiedlichen vom Dienst eingesetzten Protokolle V.110 und V.120
sind. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Erfindung nicht auf
diese Protokolle beschränkt
ist, sondern sie allgemein für jedes
Protokoll gilt.
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Die
Signalisierungsdiagramme gemäß 3A bis 3C beziehen
sich auf einen beispielhaften Fall, bei dem ein an einem Mobilgerät abschließender (MT)
UDI-Ruf von einer festen Endgerätevorrichtung
TE zu der MSISDN-Nummer eines Mobilteilnehmers durchgeführt wird,
wobei die Nummer einem asynchronen Datendienst des Teilnehmers zugeordnet
ist. Bei einem solchen Fall wird der Ruf von einem ISDN-Netzwerk im Mobilnetz
empfangen, aber es ist keine Signalisierungsunterstützung auf
der gesamten Verbindung zwischen dem Mobilnetz und der Endgerätevorrichtung
TE zum Übertragen
der Protokollinformationen verfügbar.
Der erste Teil einer Rufherstellung ist gemäß 3A dargestellt,
und er ist für
beide Protokolle ähnlich. 3B und 3C stellen
den letzteren Teil einer Rufherstellung bei einem Fall dar, bei
dem die Endgerätevorrichtung
TE ein V.120-Protokoll beziehungsweise ein V.110-Protokoll einsetzt.
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Gemäß 3A wird
bei einem Ruf, der zu einer Rufnummer MSISDN eines asynchronen Dienstes
eines Mobilteilnehmers durchgeführt
wird, eine IAM-Nachricht ("Initial
Address Message":
Anfangsadressnachricht) von einem ISDN-Netzwerk zu einer Gateway-MSC
(GMSC) des Mobilnetzes übertragen.
Die GMSC führt
eine Routinginformationsanfrage "Sende
Routing-Info" an
das HLR des Teilnehmers durch, das auf Grundlage der gerufenen MSISDN
bestimmt wird. Zusammen mit der Routinginformationsanfrage wird
auch die MSISDN-Nummer des
Teilnehmers übertragen.
Das HLR gewinnt aus den Teilnehmerdaten das mit der gerufenen Rufnummer
MSISDN in Zusammenhang stehende GSM-BCIE wieder. Bei diesem GSM-BCIE
hat der Parameter ITC ("Information
Transfer Capability": Informationsübermittlungsfähigkeit)
den Wert UDI, und der Parameter RA hat einen neutralen Wert oder einen
Wert, der als neutral interpretiert werden kann, z. B. V.110. Das
HLR überträgt dem VLR
dann eine Aufenthaltsnummernanfrage "MSRN Bereitstellen", die das GSM-BCIE enthält. Das
VLR speichert das GSM-BCIE und weist dem Ruf eine Aufenthaltsnummer
MSRN zu. Die MSRN wird an das HLR übertragen, das sie an die GMSC
weiterleitet. Die GMSC leitet den Ruf auf Grundlage der Aufenthaltsnummer MSRN
an die MSC, in deren Bereich sich der Mobilteilnehmer MS befindet.
Die MSC fordert dann auf; Grundlage der Aufenthaltsnummer MSRN vom
VLR Informationen zur Herstellung eines an einem Mobilgerät abschließenden Rufs
an. Auf Grundlage der MSRN gewinnt das VLR das BCIE wieder, welches vorher
vom HLR empfangen wurde, und überträgt es an
die MSC. Daraufhin überträgt die MSC
der MS eine Rufaufbaunachricht "Aufbau", die ebenfalls das GSM-BCIE
enthält.
Die MS antwortet mit einer Nachricht "Rufbestätigung". Anschließend fordert die MSC das BSS
mit einer Nachricht „Zuordnungsanfrage" auf, die erforderlichen
Funkkanäle
zuzuordnen, und das BSS quittiert dies mit einer Nachricht "Zuordnung Vollständig". Danach weist die
MSC die erforderlichen IWF-Ressourcen durch Übertragen einer Nachricht "IWF-Aufbau" an die IWF zu, die
auch das vom VLR erhaltene GSM-BCIE enthält. Mit dieser Phase beginnt
der Betrieb der IWF gemäß der Erfindung, der
mit Hilfe des Blockschaltbilds gemäß 4 dargestellt
ist.
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In
Schritt 51 gemäß 4 empfängt eine IWF-Steuereinheit 41C (2)
von einer Rufsteuerung 42 der MSC eine AUFBAU-Nachricht,
die das BCIE enthält.
IWF- Steuereinheit 41C analysiert
das BCIE und ordnet dem Ruf eine DIU 41B zu, wenn erfasst
wird, dass die ITC ein UDI ist. Zusätzlich überprüft die IWF den Wert des RA-Parameters (Schritt 52).
Sofern der Wert des RA-Parameters
neutral ist oder als neutral interpretiert werden kann, z. B. V.110 oder
V.120, konfiguriert die IWF-Steuereinheit
die DIU 41B nicht für
irgendein Protokoll, sondern bereitet sich zum Überwachen eines Verkehrskanals
vor, der vom Festnetz empfangen wird (Schritt 54). Sofern
in Schritt 52 erfasst wird, dass der Wert des Parameters
RA anders ist als neutral oder er nicht als neutral interpretiert
werden kann, konfiguriert die IWF-Steuereinheit 41C die DIU 41B gemäß dem durch
den Parameter RA bestimmten Protokoll (53). Wiederum unter
Bezugnahme auf 3 quittiert die IWF
die Zuweisung der Ressourcen mit einer Nachricht "Quittierung". Die MS berichtet
mit einer Nachricht "Alarmierung", dass ein Alarmieren
des rufenden Teilnehmers begonnen wurde. Die MSC überträgt der rufenden
Endgerätevorrichtung
TE des Festnetzes wiederum eine Nachricht "Adresse Komplett", die angibt, dass die Verbindung hergestellt wurde.
Die MSC überträgt dann
eine Nachricht "Verbinden", die angibt, dass
der gerufene Teilnehmer den Ruf akzeptiert, als Folge welcher die
MSC eine Nachricht "Antwortsignal" an die rufende Endgerätevorrichtung
TE überträgt. Die
MSC steuert dann die IWF mit einer Nachricht "Gerät
Verbunden". Somit wird
zurückgekehrt
zum Betrieb der IWF gemäß der Erfindung,
der gemäß 4 beschrieben
ist.
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Wiederum
unter Bezugnahme auf 4 empfängt die IWF-Steuereinheit 41C (2)
von der Rufsteuerung 42 der MSC eine Nachricht "Gerät Verbunden", als Folge welcher
sie die DIU 41B zwischen dem vom GSW21-BSS empfangenen
Verkehrskanal und dem vom PSTN empfangenen Verkehrskanal verbindet,
wie es gemäß 2 mit
einer gestrichelten Linie gezeigt ist. Daraufhin fährt der
Betrieb der IWF gemäß dem Ablaufdiagramm
von 4 fort.
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Unter
Bezugnahme auf 4 wird, nachdem die IWF mit
der Leitung verbunden wurde, zwischen der TAF und der IWF eine Synchronisation
des GSM-Verkehrskanals auf die übliche
Art und Weise durchgeführt,
und die IWF-Steuereinheit 41C beginnt damit,
den vom Festnetz empfangenen Verkehrskanal mit Hilfe der DIU 41B zu überwachen.
Die DIU 41B kann dabei eine Folge von 1-Bits an den Verkehrskanal
in der Richtung des Festnetzes übertragen,
weil dieser Vorgang ohne Rücksicht
darauf der gleiche ist, ob die rufende Endgerätevorrichtung TE ein V.110-
oder ein V.120-Protokoll einsetzt (Schritt 56). Anschließend überprüft die IWF-Steuereinheit 41C,
ob die von der Endgerätevorrichtung
TE empfangene Signalisierung einen Rahmenflag enthält, der
für das
V.120-Protokoll typisch ist, das heißt einen HDLC-Flag 01111110
(Schritt 57). Ist dies der Fall, folgt darauf eine Signalisierung
gemäß 3B.
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Die
IWF überträgt HDLC-Flags
an die Endgerätevorrichtung
TE des Festnetzes (Schritt 58, 4). Da ein Übertragen
von HDLC-Flags ein Teil eines beliebigen anderen Protokolls als
V.120 sein kann, überprüft die IWF-Steuereinheit 41C bei
dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung, ob von der Endgerätevorrichtung
TE eine Datenstrecken-Aufbaunachricht
empfangen wird, die für
das V.120-Protokoll
kennzeichnend ist (Schritt 59). Wird die Datenstrecken-Aufbaunachricht
empfangen, konfiguriert die IWF-Steuereinheit 41C die DIU 41B,
das V.120-Protokoll einzusetzen, und die IWF beginnt damit, in der
Richtung des Festnetzes auf die vom V.120-Protokoll benötigte Art
und Weise zu arbeiten (Schritt 60). Dies umfasst ein Übertragen
einer Quittung auf die Datenstrecken-Aufbaunachricht an die Endgerätevorrichtung
TE. Danach signalisiert die IWF einen normalen Verkehrskanalzustand
an die MS, und eine Datenübermittlung
kann beginnen (Schritt 64).
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Wird
die Datenstrecken-Aufbaunachricht in Schritt 59 nicht empfangen,
wird bei diesem Ausführungsbeispiel
der Erfindung eine Protokollidentifizierung als fehlgeschlagen betrachtet,
und es wird zum Ende fortgefahren.
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Sofern
das HDLC-Flag in Schritt 57 gemäß 4 nicht
empfangen wird, überprüft die IWF-Steuereinheit 41C,
ob die vom Festnetz empfangene Signalisierung einen V.110-Synchronisationsrahmen enthält (Schritt 61).
Wird ein V.110-Synchronisationsrahmen empfangen, fährt eine
Signalisierung auf die gemäß 3C beschriebene
Art und Weise fort. Mit anderen Worten konfiguriert die IWF-Steuereinheit 41C nach
einem Identifizieren vom V.110-Protokoll mit
Hilfe des V.110-Synchronisationsrahmens die DIU 41B gemäß dem identifizierten
V.110-Protokoll. Danach überträgt die IWF
V.110-Synchronisationsrahmen an die Endgerätevorrichtung TE des Festnetzes
(Schritt 62, 4). Die IWF setzt dann den Betrieb
in der Richtung der Endgerätevorrichtung
TE gemäß dem V.110-Protokoll
fort (Schritt 63) und signalisiert den Zustand des Verkehrskanals
auf die übliche
Art und Weise durch Verwendung von V.24-Zuständen an die MS (Schritt 64).
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Falls
in Schritt 61 kein V.110-Rahmen empfangen wird, wird bei
diesem Ausführungsbeispiel eine
Protokollidentifizierung als fehlgeschlagen interpretiert, und es
wird zum Ende fortgefahren.
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Die
Figuren und die zu diesen gehörige
Erläuterung
sind nur zum Veranschaulichen der Erfindung bestimmt. In ihren Einzelheiten
kann die Erfindung innerhalb des Umfangs der zugehörigen Ansprüche variieren.