DE69704379T2 - Patientenlagerungseinrichtung und verfahren mit getrennt aufblasbarer fersenstütze - Google Patents

Patientenlagerungseinrichtung und verfahren mit getrennt aufblasbarer fersenstütze Download PDF

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Description

  • Die Erfindung betrifft im Wesentlichen ein Verfahren und eine Vorrichtung mit gesondertem Fersenauflagebereich.
  • Aus dem älteren Dokument FR-A-2 718 347 = EP-A-0 676 158 der Anmelderin sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Lagerung eines aufliegenden Elements, insbesondere des Körpers eines Patienten, bekannt, die eine Lagerung mit kontrollierter Einsinktiefe ermöglichen, welche im Wesentlichen mit Hilfe einer Messeinrichtung konstant gehalten wird, die ein Induktionssystem in Kombination mit einer unterhalb des zu lagernden Körpers befindlichen Metallfolie aufweist, wobei die Metallfolie in Abhängigkeit von der Einsinktiefe des zu lagernden Körpers verschoben wird. Die Vorrichtung zur Lagerung kann aus einer einzigen Kammer bestehen, wie in der 1 dargestellt ist, die zur Erinnerung auch in der angeschlossenen 1 gezeigt ist. Andererseits ist in der 3 dieses älteren Dokuments der Anmelderin eine Lagervorrichtung mit drei Kammern 114a, 114b, 114c, darunter einer Kammer für den Fersenbereich, vorgesehen, wobei jede Kammer mit einer Einrichtung zum Messen der Einsinktiefe versehen ist, um eine individuelle Beaufschlagung jeder Kammer mit dem entsprechenden Rufblasdruck zu gestatten. Verständlicherweise macht diese Vorgangsweise die Vorrichtung und das Verfahren zur Durchführung derselben kompliziert.
  • Daher hat die vorliegende Erfindung zum vorrangigen Ziel, das neue technische Problem zu lösen, welches darin besteht, eine Lösung zu schaffen, die es ermöglicht, die Lagerung eines Patientenkörpers mit mindestens zwei Auflagebereichen, darunter einem speziellen Fersenbereich, zu verwirklichen, wobei aber der Aufbau der Vorrichtung und die Funktion derselben einfach gehalten sind.
  • Die vorliegende Erfindung hat auch noch zum vorrangigen Ziel, das genannte neue technische Problem mit einer Lösung zu lösen, die es ermöglicht, den Druck des Fersenbereichs unabhängig von dem Druck zu regeln, der in dem Bereich zur Lagerung herrscht, der nicht der Fersenbereich ist, wobei aber der Aufbau der Vorrichtung einfach gehalten und die Funktion derselben vereinfacht wird.
  • Alle diese technischen Probleme werden zum ersten Mal durch die vorliegende Erfindung auf einfache, kostengünstige und in großem Maßstab und medizinisch anwendbare Weise gelöst.
  • So liefert die vorliegende Erfindung gemäß einem ersten Aspekt ein Verfahren zur Lagerung eines Patientenkörpers, umfassend das Vorsehen mindestens eines Auflageelements, insbesondere einer Matratze, welches in mindestens zwei geschlossene nachgiebige Bereiche mit kontrolliertem Auslass unterteilt ist, die mit einem Druck in Abhängigkeit von der Regelung der Einsinktiefe aufblasbar sind, u. zw. mindestens einen ersten Bereich zur Lagerung des Patientenkörpers, der nicht der Fersenbereich ist, und einen zweiten Bereich zur Lagerung speziell des Fersenbereichs, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bereich über eine Zweigleitung des ersten Bereichs aufgeblasen wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Druck im zweiten Bereich in Abhängigkeit vom Druck im ersten Bereich regelbar.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Druck im zweiten Bereich für den Fersenbereich im Wesentlichen konstant. In diesem Fall ist das Druckverhältnis zwischen den beiden Bereichen vorteilhaft variabel.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Druck im zweiten Bereich für den Fersenbereich ein konstanter Bruchteil des Drucks im ersten Bereich.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung auch eine Vorrichtung zur Lagerung eines Patientenkörpers mit mindestens einem Auflagelement, insbesondere einer Matratze, welches in mindestens zwei geschlossene nachgiebige Bereiche mit kontrolliertem Auslass unterteilt ist, die mit einem Druck in Abhängigkeit von der Regelung der Einsinktiefe aufblasbar sind, u. zw. mindestens einen ersten Bereich zur Lagerung des Patientenkörpers, der nicht der Fersenbereich ist, und einen zweiten Bereich zur Lagerung speziell des Fersenbereichs, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bereich mit dem ersten Bereich parallel verbunden ist, so dass er über eine Zweigleitung des ersten Bereichs aufgeblasen ist.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist die Verbindung zwischen dem zweiten Bereich für die Ferse und dem ersten Bereich ein Druckregelventil auf.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsvariante ist dieses Druckregelventil eingestellt, um einen im Wesentlichen konstanten Druckwert im zweiten Bereich zu ergeben.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsvariante ist dieses Druckregelventil eingestellt, um einen Druckwert im zweiten Bereich für die Ferse zu ergeben, der einen im Wesentlichen konstanten Bruchteil des ersten Bereichs ausmacht.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist das Druckregelventil eine Einlasskammer mit einem Eingang, der mit dem ersten Bereich in Verbindung steht, und einem Ausgang, der zumindest vorübergehend mit einer Druckregelkammer in Verbindung steht, deren Ausgang mit dem zweiten Bereich für die Ferse in Verbindung steht, und eine unabhängige Dämpfungskammer auf, die von der Druckregelkammer durch eine bewegliche Zwischenwand getrennt ist, welche einen Kolben zum Verschließen einer Verbindungsöffnung zwischen der Einlasskammer und der Druckregelkammer trägt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante stehen die Einlasskammer und die Druckregelkammer weiters über eine kalibrierte Öffnung permanent in Verbindung.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsvariante steht die Dämpfungskammer über eine kalibrierte Öffnung permanent mit der Umgebung in Verbindung.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform steht der zweite Auflagebereich für den Fersenbereich über eine kalibrierte Öffnung permanent mit der Umgebung in Verbindung.
  • Im Rahmen der Erfindung kann eine Vorrichtung zum Messen der kontrollierten Einsinktiefe verwendet werden, wie sie im Dokument FR-A-2 718 347 = EP-A-0 676 158 beschrieben ist.
  • Dank der Erfindung ist auf Grund der Tatsache, dass der Fersenbereich mit dem ersten Bereich, auf dem der Patient hauptsächlich oder im Wesentlichen, mit Ausnahme des Fersenbereichs, gelagert ist, parallel verbunden ist, der Druck des Fersenbereichs geringer als jener der restlichen Auflage, so dass die Fersen in die Matratze einsinken und das Bein über seine gesamte Länge auf der Auflage ruht, damit der auf die Fersen ausgeübte Druck abgeschwächt wird.
  • Mit Hilfe der Erfindung lässt sich der Druck in Abhängigkeit von der jeweiligen Position des Patienten auf der Auflage, von seinem Gewicht und seinem Körperbau oder auch in Abhängigkeit von speziellen Behandlungserfordernissen einfach regeln.
  • Es ist zu verstehen, dass im Rahmen der Erfindung auf besonders einfache Weise eine Zone mit geringem Druck im Fersenbereich geschaffen wird, wobei der Druck derselben klarerweise von dem in dem oder den Hauptbereich(en) vorhandenen Druck abhängt.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es dank des vorhandenen Druckregelventils möglich, den im Fersenbereich bestehenden Druckwert entweder auf einen konstanten Druck, der immer ein Bruchteil des Drucks in dem bzw. den Hauptbereich en) ist, oder auch in einem konstanten Druckverhältnis zu dem bzw. den Hauptbereich en) zu regeln, wobei dieses Ventil dann die Aufgabe der Druckverteilung hat.
  • Das Druckregelventil kann natürlich jede praktische Ausführungsform, u. zw. entweder eine mechanische oder eine elektronische Ausführung, oder jede andere zur Druckregelung geeignete Einrichtung aufweisen.
  • Dank der Erfindung wird der auf die Fersen ausgeübte Druck reduziert, wodurch die Bildung von Schorf verhindert werden kann, da ja der Fersenbereich eine der empfindlichsten Stellen des Körpers hinsichtlich Schorfbildung bei einem über einen längeren Zeitraum bettlägerigen Patienten ist.
  • Eine besonders interessante Anwendung der Erfindung besteht also in der Verhinderung oder medizinischen Behandlung von Schorf.
  • Weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen klar aus der folgenden erläuternden Beschreibung unter Bezugnahme auf eine derzeit bevorzugte Ausführungsform der Erfindung hervor, die bloß zur Illustration angeführt ist und den Umfang der Erfindung in keiner Weise einschränken soll. In den Zeichnungen zeigt:
  • 1 schematisch eine Ausführungsform einer Vorrichtung zur Lagerung, wie sie in 2 des älteren Dokuments FR-A-2 718 347 = EP-A-0 676 158 der Anmelderin beschrieben ist;
  • 2 schematisch den erfindungsgemäß modifizierten Teil der Auflage, wobei die Schaffung eines Bereichs zur Lagerung speziell des Fersenbereichs parallel zu mindestens einem anderen Auflagebereich als dem Fersenbereich dargestellt ist;
  • 3 detailliert im axialen Längsschnitt den Aufbau und das Funktionsprinzip einer derzeit bevorzugten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Druckregelventils, das zwischen der Hauptauflagezone außerhalb des Fersenbereichs und der Auflagezone für den Fersenbereich parallel verbunden ist; und
  • Fig. 4 einen axialen Längsschnitt durch eine effektive Ausführungsform eines Druckregelventils, dessen Prinzip in 3 veranschaulicht ist.
  • Unter Bezugnahme auf 1 ist eine Vorrichtung zur Lagerung gemäß dem Stand der Technik, wie sie in 2 des Dokuments FR-A-2 718 347 = EP-A-0 676 158 beschrieben ist, mit dem allgemeinen Bezugszeichen 10 dargestellt. Diese Vorrichtung zur Lagerung gestattet die Lagerung eines Elements, insbesondere eines Patientenkörpers P wie dargestellt.
  • Diese Vorrichtung 10 umfasst eine eigentliche Auflageeinrichtung 12, beispielsweise eine Matratze, mit mindestens einem nachgiebigen, aufblasbaren geschlossenen Bereich oder einem Bereich mit kontrolliertem Auslass, der beispielsweise aus einer Vielzahl von aufblasbaren und miteinander in Verbindung stehenden Wülsten gebildet sein kann, wobei die Kammer 14 mit einem vorbestimmten, regelbaren Anfangs-Aufblasdruck aufblasbar ist. Diese Kammer 14 weist eine Oberseite 15 auf, die als Auflage für das zu lagernde Element T und P dient, und eine Unterseite 16, die beispielsweise auf einem (nicht dargestellten) Träger od. dgl. ruhen kann. Die Vorrichtung umfasst auch eine Einrichtung 18 zur Regelung des Fülldrucks der Kammer 14 in Abhängigkeit von der Einsinktiefe des zu lagernden Elements in der Auflagevorrichtung, die beispielsweise Fülleinrichtungen 20, wie Pumpeinrichtungen 20, für ein Medium zum Füllen der Kammer 14, wie ein Gas, insbesondere Luft, oder eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser, und Auslasseinrichtungen, wie ein Ventil 22, aufweist.
  • Diese Vorrichtung weist auch Einrichtungen 30 zum Messen des Abstandes D auf, der die Oberseite 15 der Kammer 14 von der Unterseite 16 trennt.
  • Diese Messeinrichtungen 30 können beispielsweise ein Metallteil 32, vorteilhaft in Form einer dünnen Folie, aufweisen, das mit der Oberseite 15 der Kammer 14, im vorliegenden Fall innerhalb der Kammer 14, fest verbunden ist und mit mindestens einem einen Positionsgeber bildenden Induktionselement 34 zusammenwirkt, welches mit der Unterseite 16 der Kammer 14 verbunden ist und im Inneren der Kammer 14, integriert in der Unterseite der Kammer 14, angeordnet oder, wie dargestellt, außerhalb der Unterseite 16 der Kammer 14 angebracht sein kann.
  • Die Vorrichtung weist auch Steuereinrichtungen 40 auf, die auf die Einrichtung 18 zur Regelung des Aufblasdrucks der Kammer 14 wirken, um während der Auflage den über die Oberseite 15 von der Unterseite 16 der Kammer 14 gemessenen Abstand B vorzugsweise auf einem vorbestimmten Abstandswert zu halten, der beispielsweise im Wesentlichen konstant und im Wesentlichen gleich einem Abstands-Einstellwert Dc ist oder eine diesem gegenüber annehmbare Abweichung aufweist.
  • Die Steuereinrichtungen 40 können vorteilhaft eine Steuerzentrale 42 aufweisen, die eine elektronische oder elektromechanische Zentraleinheit mit einem Speicher aufweist, der entweder kontinuierlich oder intermittierend Signale empfängt, die proportional zu dem von den genannten Messeinrichtungen 30 übermittelten Abstands-Messwert Dm sind, und vergleichen die Abstands-Messwerte Dm mit dem Abstands-Einstellwert Dc. Die Steuerzentrale 42 steuert die Einrichtungen 20, 22 zur Regelung des Aufblasdrucks der Kammer 14, um ständig einen Messwert für den Abstand Dm zu erhalten, der im Wesentlichen gleich dem Einstellwert Dc ist oder eine diesem gegenüber annehmbare Abweichung aufweist.
  • Die Steuereinrichtungen 40 können eine in dieser älteren Anmeldung der Anmelderin beschriebene Oszillatoreinrichtung 44, die an das Induktionselement 34 wie eine Induktions- oder Selbstinduktionsspule gekoppelt ist, und einen Verstärker 46 aufweisen, dessen Verstärkung mit Hilfe eines den Abstands-Einstellwert Dc festlegenden Einstellwertreglers 48 regelbar ist. Der Verstärker 46 ist in der Folge mit einem integralen Proportionalregler 50 verbunden, an den eine Anpassungseinrichtung 52 angeschlossen ist, deren Ausgang mit der Steuerzentrale 42 verbunden ist.
  • Diese Steuereinrichtungen 40 sind detailliert im früheren Dokument FR-A-2 718 347 = EP-A-0 676 158 der Anmelderin unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 und 6 und in der darauf Bezug nehmenden Beschreibung beschrieben.
  • Im Ausführungsbeispiel der vorliegenden 1 ist das Induktionselement 34, wie eine Induktions- oder Selbstinduktionsspule, beispielsweise auf einem Versteifungselement 36 in gleicher Höhe mit dem Bereich des zu lagernden Elements P angeordnet, wo sich eine größere Masse oder Ausbuchtung befindet, u. zw. hier im Bereich des Kreuzbeins des Patienten, wie dies im genannten früheren Dokument der Anmelderin erläutert ist.
  • Im Rahmen des älteren Dokuments der Anmelderin ist unter Bezugnahme auf 3 auch die Unterteilung des Auflageelements, wie einer Matratze, in mehrere Kammern beschrieben, von denen jede die gleiche Messeinrichtung 30 mit einer eigenen Regeleinrichtung aufweist, was einen aufwendigen, kostspieligen und funktionsmäßig komplizierten Aufbau zur Folge hat.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist die Vorrichtung gemäß der unter Bezugname auf die angeschlossenen 2 bis 4 dargestellten Lösung dahingehend modifiziert, dass die Auflageeinrichtung, beispielsweise eine Matratze, in mindestens zwei Auflagebereiche, davon einen Auflagebereich speziell für den Fersenbereich, unterteilt ist. Zwecks Vereinfachung und zum besseren Verständnis tragen die Elemente, die identisch mit jenen des älteren Dokuments der Anmelderin sind, wieder die gleichen Bezugszeichen, während für die modifizierten Elemente die gleichen Bezugszeichen, um 500 erhöht, verwendet wurden.
  • So ist der Patient im Rahmen der vorliegenden Erfindung mit dem Bezugszeichen P dargestellt und der Fersenbereich trägt das Bezugszeichen T. Das Auflageelement ist allgemein mit 512, der erste bzw. Hauptbereich zur Lagerung mit 514 und der zweite Bereich zur Lagerung des Fersenbereichs mit 514a bezeichnet. Es versteht sich, dass jeder dieser Bereiche 514, 514a von einer Mehrzahl von aufblasbaren Wülsten gebildet sein kann.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann der erste Bereich oder Hauptbereich 514, der selbstverständlich wiederum in mehrere Bereiche unterteilt sein kann, mit einem vorbestimmten Anfangs-Aufblasdruck aufgeblasen werden, der entsprechend dem Aufbau der beiliegenden 1 regelbar ist, die hier kurz in Erinnerung gerufen wurde und die vollständig und detailliert im früheren Dokument der Anmelderin beschrieben ist.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist der zweite Auflagebereich 514a für den Fersenbereich unter Zwischen schaltung eines Verbindungsmittels 600 mit dem ersten Bereich parallel, in einem Nebenschluss, verbunden. Dieses Verbindungsmittel 600 besteht vorzugsweise aus einem Druckregelventil 610, dessen Eingang über eine Zufuhrleitung 612 gespeist ist, die mit dem Haupt-Auflagebereich 514 in Verbindung steht, und dessen Ausgang über eine Leitung 660 mit der zweiten Auflagezone 514a für den Fersenbereich in Verbindung steht.
  • Es wird nunmehr der Aufbau der derzeit bevorzugten Ausführungsform des Druckregelventils 610 unter Bezugnahme auf 3 beschrieben.
  • In 3 sind symbolisch der Haupt-Auflagebereich 514 und der Auflagebereich 514a für den Fersenbereich sowie die Eingangs- 612 und Ausgangsleitung 660 dargestellt.
  • Dieses Regelventil 610 weist gemäß der derzeit bevorzugten Ausführungsform eine Einlasskammer 614 mit einem Eingang 616, der mit der Eingangsleitung 612 in Verbindung steht, und einem Ausgang 618 auf, der mit einer Druckregelkammer 620 in Verbindung steht, deren Ausgang 622 mit der Ausgangsleitung 660 in Verbindung steht, die mit dem zweiten Bereich 514a in Verbindung steht. Im Rahmen der Erfindung weist das Ventil 610 gemäß einer Ausführungsform der 3 auch eine unabhängige Dämpfungskammer 630 auf, die von der Druckregelkammer 620 durch eine bewegliche Zwischenwand 632 getrennt ist, welche einen Kolben 634 zum Verschließen einer Verbindungsöffnung 636 zwischen der Einlasskammer 614 und der Druckregelkammer 620 trägt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante stehen die Einlasskammer 614 und die Druckregelkammer 620 weiters über eine kalibrierte Öffnung 640 permanent in Verbindung.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung steht die Dämpfungskammer 630 über eine kalibrierte Öffnung 642 auch permanent mit der Umgebung in Verbindung.
  • Gemäß noch einer anderen vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung steht der zweite Bereich 514a zur Lagerung des Fersenbereichs T über eine kalibrierte Öffnung 650 permanent mit der Umgebung in Verbindung, welche Öffnung aus Gründen der Einfachheit mit dem Regelventil 610 verbunden sein kann, wie dargestellt, und über eine Leitung 652 an den zweiten Bereich 514a angeschlossen ist.
  • Es versteht sich, dass im Rahmen der dargestellten Ausführungsform der Druckwert regelbar ist, wozu der Kolben 634 die Öffnung 636 verschließt, wobei eine Einrichtung 670 zur Regelung der Druckkraft vorgesehen ist, die gegen die Stange 634a des Kolbens 534 wirkt, so dass der Kopf 634b des Kolbens 634 die Öffnung 636 nur bei einem gegebenen Druckwert verschließt. Diese Regeleinrichtung 670 kann beispielsweise ein elastischen Element 672 aufweisen, das einen Druck gegen die Stange 634a des Kolbens 634 in eine Richtung ausübt, dessen einseitiger Druckwert durch ein eigentliches Druckregelorgan 674, wie ein Schrauben-Muttern-System zum Druckausgleich, reguliert wird.
  • Unter Bezugnahme auf die 2 bis 4 ist zu verstehen, dass die Funktion dieses Systems besonders einfach ist.
  • So beginnt beim Aufblasen des ersten Bereichs 514, der hier den Hauptteil des Körpers des Patienten P mit Ausnahme des Fersenbereichs T trägt, entsprechend einer Vorgangsweise, die mit der in Zusammenhang mit 1 des älteren Dokuments der Anmelderin beschriebenen identisch ist, nach Aufblasen dieses ersten Bereichs 514 mit einem bestimmten Druckwert dieser erste Bereich mit der Speisung der Einlasskammer 614 über die Leitung 612, dann der Druckregelkammer 620 und schließlich des zweiten Bereichs 514a zur Lagerung des Fersenbereichs T über die Leitung 660, und ab einem bestimmten Druckwert kommt es zu einem Entweichen über die Leitung 652 durch die kalibrierte Auslassöffnung 650. Natürlich ist diese kalibrierte Öffnung 650 ausreichend klein, damit das Entlüften des zweiten Bereichs 514a relativ lange dauert. Da die Öffnung 636 viel größer ist und über die Leitung 612 des ersten Bereichs 514 viel stärker beaufschlagt wird, geht das Aufblasen des zweiten Bereichs 514a so lange vor sich, bis der Druck in der Einlasskammer 614 größer ist als der durch die Druckregeleinrichtung 670 ausgeübte Ausgleichsdruck, ab welchem Wert der Kopf 634b des Kolbens 634 in Anlage an der Öffnung 636 kommt, die mittels einer Dichtung 637 dicht gemacht wird. Ab diesem Druckwert wird die Druckregelkammer 620 auf einem im Wesentlichen konstanten Druck gehalten, u.zw. auf Grund der vorhandenen Fluidöffnung 640, die die Einlasskammer 614 mit der Druckregelkammer 620 kommunizieren lässt und die das permanente Entweichen durch die Fluidöffnung 650 am Ausgang des zweiten Bereichs 514a für den Fersenbereich im Wesentlichen genau kompensiert. Durch das Vorhandensein der Entweichöffnung 642, die die Dämpfungskammer 630 mit der Umgebung kommunizieren lässt, kann das korrekte Funktionieren der beweglichen Zwischenwand 632, die beispielsweise durch eine nachgiebige Membran, die z. B. aus Gummi oder einem gleichwertigen Material besteht, erleichtert werden.
  • Dank dieses Aufbaus lässt sich der Druckwert im zweiten Bereich 514a zur Lagerung des Fersenbereichs T ganz besonders einfach auf einen Druckwert regeln, der höchstens gleich dem Druckwert im ersten Bereich 514 oder einem regelbaren Bruchteil desselben ist.
  • Im Rahmen der Erfindung kann am ersten Bereich 512 auch ein Regelventil 522 ähnlich dem Ventil 22, Fig. 1, vorgesehen werden, das von der Steuerzentrale 42 gesteuert wird, um die Funktionsweise im ersten Bereich 512 entsprechend dem Verfahren und der Vorrichtung, die unter Bezugnahme auf 1 im älteren Dokument der Anmelderin beschrieben und nicht modifiziert sind, zu gewährleisten.
  • Mit der vorliegenden Erfindung kann ein spezieller Bereich für die Ferse geschaffen werden, dessen Druck durch ein sehr einfaches Mittel, nämlich eine Ableitung vom ersten Bereich, spezifisch wird.
  • So ist es möglich, einen geringeren Druckwert im Fersenbereich zu erzielen, der eine der empfindlichsten Körperstellen darstellt, was die Entstehung von Schorf bei einem über einen längeren Zeitraum bettlägerigen Patienten betrifft. Auf Grund dieses geringeren Drucks des Fersenbereichs im Vergleich zu jenem der restlichen Auflage können die Fersen in die Auflage bzw. Matratze einsinken, so dass das Bein über seine gesamte Länge auf der Auflage bzw. Matratze liegt, wodurch der auf die Fersen ausgeübte Druck abgeschwächt wird.
  • Im Rahmen der Erfindung kann der Druck in Abhängigkeit von der jeweiligen Position des Patienten auf der Auflage, seinem Gewicht und seinem Körperbau oder auch in Abhängigkeit von speziellen Behandlungserfordernissen variiert werden.
  • Die Erfindung findet somit eine bevorzugte Anwendung bei der Verhütung oder Behandlung von Wundliegen bzw. Schorf.

Claims (13)

  1. Verfahren zur Lagerung eines Patientenkörpers, umfassend das Vorsehen mindestens eines Auflageelements (512), insbesondere einer Matratze, welches in mindestens zwei geschlossene nachgiebige Bereiche (514, 514a) mit kontrolliertem Auslass unterteilt ist, die mit einem Druck in Abhängigkeit von der Regelung der Einsinktiefe aufblasbar sind, u. zw. mindestens einen ersten Bereich (514) zur Lagerung des Patientenkörpers (P), der nicht der Fersenbereich (T) ist, und einen zweiten Bereich (514a) zur Lagerung speziell des Fersenbereichs (T), dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bereich (514a) über eine Zweigleitung des ersten Bereichs (514a) aufgeblasen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Druck im zweiten Bereich (514a) in Abhängigkeit vom Druck im ersten Bereich (514) regelbar ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Druck im zweiten Bereich (514a) für den Fersenbereich (T) im Wesentlichen konstant ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Druck im zweiten Bereich (514a) für den Fersenbereich (T) ein konstanter Bruchteil des Drucks im ersten Bereich (514) ist.
  5. Vorrichtung zur Lagerung eines Patientenkörpers (P) mit mindestens einem Auflagelement (512), insbesondere einer Matratze, welches in mindestens zwei nachgiebige Bereiche (514, 514a) mit kontrolliertem Auslass unterteilt ist, die mit einem Druck in Abhängigkeit von der Regelung der Einsinktiefe aufblasbar sind, u. zw. mindestens einen ersten Bereich (514) zur Lagerung des Patientenkörpers (P), der nicht der Fersenbereich (T) ist, und einen zweiten Bereich (514a) zur Lagerung speziell des Fersenbereichs (T), dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bereich (514a) mit dem ersten Bereich (514) parallel verbunden ist (600), so dass er über eine Zweigleitung des ersten Bereichs (514a) aufgeblasen ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung (600) zwischen dem zweiten Bereich (514a) für den Fersenbereich (T) und dem ersten Bereich (514) ein Druckregelventil (610) aufweist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckregelventil (610) eingestellt ist, um einen im Wesentlichen konstanten Druckwert im zweiten Bereich (514) zu ergeben.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckregelventil (610) eingestellt ist, um einen Druckwert im zweiten Bereich (514a) für die Ferse (T) zu ergeben, der einen im Wesentlichen konstanten Bruchteil des ersten Bereichs ausmacht.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckregelventil (610) eine Einlasskammer (614) mit einem Eingang (616), der mit dem ersten Bereich (514) in Verbindung steht, und einem Ausgang (618), der zumindest vorübergehend mit einer Druckregelkammer (620) in Verbindung steht, deren Ausgang (622) mit dem zweiten Bereich (514a) für die Ferse in Verbindung steht; und eine unabhängige Dämpfungskammer (630) aufweist, die von der Druckregelkammer (620) durch eine bewegliche Zwischenwand (632) getrennt ist, welche einen Kolben (634) zum Verschließen einer Verbindungsöffnung (636) zwischen der Einlasskammer (614) und der Druckregelkammer (620) trägt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlasskammer (614) und die Druckregelkammer (620) weiters über eine kalibrierte Öffnung (640) permanent in Verbindung stehen.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungskammer (630) über eine kalibrierte Öffnung (642) permanent mit der Umgebung in Verbindung steht.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Auflagebereich (514a) für den Fersenbereich (T) über eine kalibrierte Öffnung (650) permanent mit der Umgebung in Verbindung steht.
  13. Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12 zur Herstellung eines Geräts zur Verhütung oder medizinischen Behandlung von Wundliegen bzw. Schorf: Die Erfindung betrifft im Wesentlichen ein Verfahren und eine Vorrichtung mit einem abzweigenden Fersenstützbereich.
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