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Die Erfindung betrifft im Wesentlichen
ein Verfahren und eine Vorrichtung mit gesondertem Fersenauflagebereich.
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Aus dem älteren Dokument FR-A-2 718
347 = EP-A-0 676 158 der Anmelderin sind ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Lagerung eines aufliegenden Elements, insbesondere
des Körpers
eines Patienten, bekannt, die eine Lagerung mit kontrollierter Einsinktiefe
ermöglichen,
welche im Wesentlichen mit Hilfe einer Messeinrichtung konstant
gehalten wird, die ein Induktionssystem in Kombination mit einer
unterhalb des zu lagernden Körpers
befindlichen Metallfolie aufweist, wobei die Metallfolie in Abhängigkeit
von der Einsinktiefe des zu lagernden Körpers verschoben wird. Die
Vorrichtung zur Lagerung kann aus einer einzigen Kammer bestehen,
wie in der 1 dargestellt
ist, die zur Erinnerung auch in der angeschlossenen 1 gezeigt ist. Andererseits ist in der 3 dieses älteren Dokuments
der Anmelderin eine Lagervorrichtung mit drei Kammern 114a, 114b, 114c,
darunter einer Kammer für
den Fersenbereich, vorgesehen, wobei jede Kammer mit einer Einrichtung
zum Messen der Einsinktiefe versehen ist, um eine individuelle Beaufschlagung
jeder Kammer mit dem entsprechenden Rufblasdruck zu gestatten. Verständlicherweise
macht diese Vorgangsweise die Vorrichtung und das Verfahren zur
Durchführung
derselben kompliziert.
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Daher hat die vorliegende Erfindung
zum vorrangigen Ziel, das neue technische Problem zu lösen, welches
darin besteht, eine Lösung
zu schaffen, die es ermöglicht,
die Lagerung eines Patientenkörpers
mit mindestens zwei Auflagebereichen, darunter einem speziellen
Fersenbereich, zu verwirklichen, wobei aber der Aufbau der Vorrichtung
und die Funktion derselben einfach gehalten sind.
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Die vorliegende Erfindung hat auch
noch zum vorrangigen Ziel, das genannte neue technische Problem
mit einer Lösung
zu lösen,
die es ermöglicht, den
Druck des Fersenbereichs unabhängig
von dem Druck zu regeln, der in dem Bereich zur Lagerung herrscht,
der nicht der Fersenbereich ist, wobei aber der Aufbau der Vorrichtung
einfach gehalten und die Funktion derselben vereinfacht wird.
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Alle diese technischen Probleme werden zum
ersten Mal durch die vorliegende Erfindung auf einfache, kostengünstige und
in großem
Maßstab und
medizinisch anwendbare Weise gelöst.
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So liefert die vorliegende Erfindung
gemäß einem
ersten Aspekt ein Verfahren zur Lagerung eines Patientenkörpers, umfassend
das Vorsehen mindestens eines Auflageelements, insbesondere einer Matratze,
welches in mindestens zwei geschlossene nachgiebige Bereiche mit
kontrolliertem Auslass unterteilt ist, die mit einem Druck in Abhängigkeit
von der Regelung der Einsinktiefe aufblasbar sind, u. zw. mindestens
einen ersten Bereich zur Lagerung des Patientenkörpers, der nicht der Fersenbereich
ist, und einen zweiten Bereich zur Lagerung speziell des Fersenbereichs,
dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bereich über eine Zweigleitung des ersten
Bereichs aufgeblasen wird.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung ist der Druck im zweiten Bereich in Abhängigkeit
vom Druck im ersten Bereich regelbar.
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Gemäß einer anderen vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung ist der Druck im zweiten Bereich für den Fersenbereich im Wesentlichen
konstant. In diesem Fall ist das Druckverhältnis zwischen den beiden Bereichen
vorteilhaft variabel.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung ist der Druck im zweiten Bereich für den Fersenbereich ein konstanter
Bruchteil des Drucks im ersten Bereich.
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Gemäß einem zweiten Aspekt betrifft
die vorliegende Erfindung auch eine Vorrichtung zur Lagerung eines
Patientenkörpers
mit mindestens einem Auflagelement, insbesondere einer Matratze,
welches in mindestens zwei geschlossene nachgiebige Bereiche mit
kontrolliertem Auslass unterteilt ist, die mit einem Druck in Abhängigkeit
von der Regelung der Einsinktiefe aufblasbar sind, u. zw. mindestens einen
ersten Bereich zur Lagerung des Patientenkörpers, der nicht der Fersenbereich
ist, und einen zweiten Bereich zur Lagerung speziell des Fersenbereichs,
dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bereich mit dem ersten Bereich
parallel verbunden ist, so dass er über eine Zweigleitung des ersten
Bereichs aufgeblasen ist.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist
die Verbindung zwischen dem zweiten Bereich für die Ferse und dem ersten
Bereich ein Druckregelventil auf.
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Gemäß einer anderen Ausführungsvariante ist
dieses Druckregelventil eingestellt, um einen im Wesentlichen konstanten
Druckwert im zweiten Bereich zu ergeben.
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Gemäß einer anderen Ausführungsvariante ist
dieses Druckregelventil eingestellt, um einen Druckwert im zweiten
Bereich für
die Ferse zu ergeben, der einen im Wesentlichen konstanten Bruchteil des
ersten Bereichs ausmacht.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung weist das Druckregelventil eine Einlasskammer mit
einem Eingang, der mit dem ersten Bereich in Verbindung steht, und
einem Ausgang, der zumindest vorübergehend
mit einer Druckregelkammer in Verbindung steht, deren Ausgang mit
dem zweiten Bereich für
die Ferse in Verbindung steht, und eine unabhängige Dämpfungskammer auf, die von
der Druckregelkammer durch eine bewegliche Zwischenwand getrennt
ist, welche einen Kolben zum Verschließen einer Verbindungsöffnung zwischen
der Einlasskammer und der Druckregelkammer trägt.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante
stehen die Einlasskammer und die Druckregelkammer weiters über eine
kalibrierte Öffnung
permanent in Verbindung.
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Gemäß einer anderen vorteilhaften
Ausführungsvariante
steht die Dämpfungskammer über eine kalibrierte Öffnung permanent
mit der Umgebung in Verbindung.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform
steht der zweite Auflagebereich für den Fersenbereich über eine
kalibrierte Öffnung
permanent mit der Umgebung in Verbindung.
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Im Rahmen der Erfindung kann eine
Vorrichtung zum Messen der kontrollierten Einsinktiefe verwendet
werden, wie sie im Dokument FR-A-2 718 347 = EP-A-0 676 158 beschrieben
ist.
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Dank der Erfindung ist auf Grund
der Tatsache, dass der Fersenbereich mit dem ersten Bereich, auf
dem der Patient hauptsächlich
oder im Wesentlichen, mit Ausnahme des Fersenbereichs, gelagert ist,
parallel verbunden ist, der Druck des Fersenbereichs geringer als
jener der restlichen Auflage, so dass die Fersen in die Matratze
einsinken und das Bein über
seine gesamte Länge
auf der Auflage ruht, damit der auf die Fersen ausgeübte Druck
abgeschwächt
wird.
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Mit Hilfe der Erfindung lässt sich
der Druck in Abhängigkeit
von der jeweiligen Position des Patienten auf der Auflage, von seinem
Gewicht und seinem Körperbau
oder auch in Abhängigkeit
von speziellen Behandlungserfordernissen einfach regeln.
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Es ist zu verstehen, dass im Rahmen
der Erfindung auf besonders einfache Weise eine Zone mit geringem
Druck im Fersenbereich geschaffen wird, wobei der Druck derselben
klarerweise von dem in dem oder den Hauptbereich(en) vorhandenen
Druck abhängt.
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Im Rahmen der Erfindung ist es dank
des vorhandenen Druckregelventils möglich, den im Fersenbereich
bestehenden Druckwert entweder auf einen konstanten Druck, der immer
ein Bruchteil des Drucks in dem bzw. den Hauptbereich en) ist, oder auch
in einem konstanten Druckverhältnis
zu dem bzw. den Hauptbereich en) zu regeln, wobei dieses Ventil
dann die Aufgabe der Druckverteilung hat.
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Das Druckregelventil kann natürlich jede praktische
Ausführungsform,
u. zw. entweder eine mechanische oder eine elektronische Ausführung, oder
jede andere zur Druckregelung geeignete Einrichtung aufweisen.
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Dank der Erfindung wird der auf die
Fersen ausgeübte
Druck reduziert, wodurch die Bildung von Schorf verhindert werden
kann, da ja der Fersenbereich eine der empfindlichsten Stellen des
Körpers hinsichtlich
Schorfbildung bei einem über
einen längeren
Zeitraum bettlägerigen
Patienten ist.
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Eine besonders interessante Anwendung der
Erfindung besteht also in der Verhinderung oder medizinischen Behandlung
von Schorf.
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Weitere Ziele, Merkmale und Vorteile
der Erfindung gehen klar aus der folgenden erläuternden Beschreibung unter
Bezugnahme auf eine derzeit bevorzugte Ausführungsform der Erfindung hervor, die
bloß zur
Illustration angeführt
ist und den Umfang der Erfindung in keiner Weise einschränken soll.
In den Zeichnungen zeigt:
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1 schematisch
eine Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Lagerung, wie sie in 2 des älteren Dokuments FR-A-2 718
347 = EP-A-0 676 158 der Anmelderin beschrieben ist;
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2 schematisch
den erfindungsgemäß modifizierten
Teil der Auflage, wobei die Schaffung eines Bereichs zur Lagerung
speziell des Fersenbereichs parallel zu mindestens einem anderen
Auflagebereich als dem Fersenbereich dargestellt ist;
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3 detailliert
im axialen Längsschnitt
den Aufbau und das Funktionsprinzip einer derzeit bevorzugten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Druckregelventils,
das zwischen der Hauptauflagezone außerhalb des Fersenbereichs
und der Auflagezone für
den Fersenbereich parallel verbunden ist; und
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Fig. 4 einen axialen Längsschnitt
durch eine effektive Ausführungsform
eines Druckregelventils, dessen Prinzip in 3 veranschaulicht ist.
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Unter Bezugnahme auf 1 ist eine Vorrichtung zur Lagerung gemäß dem Stand
der Technik, wie sie in 2 des
Dokuments FR-A-2 718 347 = EP-A-0 676 158 beschrieben ist, mit dem
allgemeinen Bezugszeichen 10 dargestellt. Diese Vorrichtung zur
Lagerung gestattet die Lagerung eines Elements, insbesondere eines
Patientenkörpers
P wie dargestellt.
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Diese Vorrichtung 10 umfasst
eine eigentliche Auflageeinrichtung 12, beispielsweise
eine Matratze, mit mindestens einem nachgiebigen, aufblasbaren geschlossenen
Bereich oder einem Bereich mit kontrolliertem Auslass, der beispielsweise
aus einer Vielzahl von aufblasbaren und miteinander in Verbindung
stehenden Wülsten
gebildet sein kann, wobei die Kammer 14 mit einem vorbestimmten,
regelbaren Anfangs-Aufblasdruck
aufblasbar ist. Diese Kammer 14 weist eine Oberseite 15 auf,
die als Auflage für
das zu lagernde Element T und P dient, und eine
Unterseite 16, die beispielsweise auf einem (nicht dargestellten)
Träger
od. dgl. ruhen kann. Die Vorrichtung umfasst auch eine Einrichtung 18 zur
Regelung des Fülldrucks
der Kammer 14 in Abhängigkeit
von der Einsinktiefe des zu lagernden Elements in der Auflagevorrichtung,
die beispielsweise Fülleinrichtungen 20,
wie Pumpeinrichtungen 20, für ein Medium zum Füllen der
Kammer 14, wie ein Gas, insbesondere Luft, oder eine Flüssigkeit,
insbesondere Wasser, und Auslasseinrichtungen, wie ein Ventil 22, aufweist.
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Diese Vorrichtung weist auch Einrichtungen 30 zum
Messen des Abstandes D auf, der die Oberseite 15 der
Kammer 14 von der Unterseite 16 trennt.
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Diese Messeinrichtungen 30 können beispielsweise
ein Metallteil 32, vorteilhaft in Form einer dünnen Folie,
aufweisen, das mit der Oberseite 15 der Kammer 14,
im vorliegenden Fall innerhalb der Kammer 14, fest verbunden
ist und mit mindestens einem einen Positionsgeber bildenden Induktionselement 34 zusammenwirkt,
welches mit der Unterseite 16 der Kammer 14 verbunden
ist und im Inneren der Kammer 14, integriert in der Unterseite
der Kammer 14, angeordnet oder, wie dargestellt, außerhalb
der Unterseite 16 der Kammer 14 angebracht sein
kann.
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Die Vorrichtung weist auch Steuereinrichtungen 40 auf,
die auf die Einrichtung 18 zur Regelung des Aufblasdrucks
der Kammer 14 wirken, um während der Auflage den über die
Oberseite 15 von der Unterseite 16 der Kammer 14 gemessenen
Abstand B vorzugsweise auf einem vorbestimmten Abstandswert
zu halten, der beispielsweise im Wesentlichen konstant und im Wesentlichen
gleich einem Abstands-Einstellwert Dc ist oder eine diesem gegenüber annehmbare
Abweichung aufweist.
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Die Steuereinrichtungen 40 können vorteilhaft
eine Steuerzentrale 42 aufweisen, die eine elektronische
oder elektromechanische Zentraleinheit mit einem Speicher aufweist,
der entweder kontinuierlich oder intermittierend Signale empfängt, die
proportional zu dem von den genannten Messeinrichtungen 30 übermittelten
Abstands-Messwert Dm sind, und vergleichen die Abstands-Messwerte
Dm mit dem Abstands-Einstellwert
Dc. Die Steuerzentrale 42 steuert die Einrichtungen 20, 22 zur
Regelung des Aufblasdrucks der Kammer 14, um ständig einen Messwert
für den
Abstand Dm zu erhalten, der im Wesentlichen gleich dem Einstellwert
Dc ist oder eine diesem gegenüber
annehmbare Abweichung aufweist.
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Die Steuereinrichtungen 40 können eine
in dieser älteren
Anmeldung der Anmelderin beschriebene Oszillatoreinrichtung 44,
die an das Induktionselement 34 wie eine Induktions- oder
Selbstinduktionsspule gekoppelt ist, und einen Verstärker 46 aufweisen,
dessen Verstärkung
mit Hilfe eines den Abstands-Einstellwert
Dc festlegenden Einstellwertreglers 48 regelbar ist. Der
Verstärker 46 ist
in der Folge mit einem integralen Proportionalregler 50 verbunden,
an den eine Anpassungseinrichtung 52 angeschlossen ist,
deren Ausgang mit der Steuerzentrale 42 verbunden ist.
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Diese Steuereinrichtungen 40 sind
detailliert im früheren
Dokument FR-A-2 718 347 = EP-A-0 676 158 der Anmelderin unter Bezugnahme
auf die 1 bis 4 und 6 und
in der darauf Bezug nehmenden Beschreibung beschrieben.
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Im Ausführungsbeispiel der vorliegenden 1 ist das Induktionselement 34,
wie eine Induktions- oder Selbstinduktionsspule, beispielsweise
auf einem Versteifungselement 36 in gleicher Höhe mit dem
Bereich des zu lagernden Elements P angeordnet, wo sich
eine größere Masse
oder Ausbuchtung befindet, u. zw. hier im Bereich des Kreuzbeins
des Patienten, wie dies im genannten früheren Dokument der Anmelderin
erläutert
ist.
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Im Rahmen des älteren Dokuments der Anmelderin
ist unter Bezugnahme auf 3 auch
die Unterteilung des Auflageelements, wie einer Matratze, in mehrere
Kammern beschrieben, von denen jede die gleiche Messeinrichtung 30 mit
einer eigenen Regeleinrichtung aufweist, was einen aufwendigen,
kostspieligen und funktionsmäßig komplizierten Aufbau
zur Folge hat.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
ist die Vorrichtung gemäß der unter
Bezugname auf die angeschlossenen 2 bis 4 dargestellten Lösung dahingehend
modifiziert, dass die Auflageeinrichtung, beispielsweise eine Matratze,
in mindestens zwei Auflagebereiche, davon einen Auflagebereich speziell
für den
Fersenbereich, unterteilt ist. Zwecks Vereinfachung und zum besseren
Verständnis
tragen die Elemente, die identisch mit jenen des älteren Dokuments
der Anmelderin sind, wieder die gleichen Bezugszeichen, während für die modifizierten
Elemente die gleichen Bezugszeichen, um 500 erhöht, verwendet wurden.
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So ist der Patient im Rahmen der
vorliegenden Erfindung mit dem Bezugszeichen P dargestellt und
der Fersenbereich trägt
das Bezugszeichen T. Das Auflageelement ist allgemein mit 512,
der erste bzw. Hauptbereich zur Lagerung mit 514 und der zweite
Bereich zur Lagerung des Fersenbereichs mit 514a bezeichnet.
Es versteht sich, dass jeder dieser Bereiche 514, 514a von
einer Mehrzahl von aufblasbaren Wülsten gebildet sein kann.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
kann der erste Bereich oder Hauptbereich 514, der selbstverständlich wiederum
in mehrere Bereiche unterteilt sein kann, mit einem vorbestimmten
Anfangs-Aufblasdruck aufgeblasen werden, der entsprechend dem Aufbau
der beiliegenden 1 regelbar
ist, die hier kurz in Erinnerung gerufen wurde und die vollständig und
detailliert im früheren
Dokument der Anmelderin beschrieben ist.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
ist der zweite Auflagebereich 514a für den Fersenbereich unter Zwischen schaltung
eines Verbindungsmittels 600 mit dem ersten Bereich parallel,
in einem Nebenschluss, verbunden. Dieses Verbindungsmittel 600 besteht
vorzugsweise aus einem Druckregelventil 610, dessen Eingang über eine
Zufuhrleitung 612 gespeist ist, die mit dem Haupt-Auflagebereich 514 in Verbindung
steht, und dessen Ausgang über
eine Leitung 660 mit der zweiten Auflagezone 514a für den Fersenbereich
in Verbindung steht.
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Es wird nunmehr der Aufbau der derzeit
bevorzugten Ausführungsform
des Druckregelventils 610 unter Bezugnahme auf 3 beschrieben.
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In 3 sind
symbolisch der Haupt-Auflagebereich 514 und der Auflagebereich 514a für den Fersenbereich
sowie die Eingangs- 612 und Ausgangsleitung 660 dargestellt.
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Dieses Regelventil 610 weist
gemäß der derzeit
bevorzugten Ausführungsform
eine Einlasskammer 614 mit einem Eingang 616,
der mit der Eingangsleitung 612 in Verbindung steht, und
einem Ausgang 618 auf, der mit einer Druckregelkammer 620 in
Verbindung steht, deren Ausgang 622 mit der Ausgangsleitung 660 in
Verbindung steht, die mit dem zweiten Bereich 514a in Verbindung
steht. Im Rahmen der Erfindung weist das Ventil 610 gemäß einer
Ausführungsform
der 3 auch eine unabhängige Dämpfungskammer 630 auf,
die von der Druckregelkammer 620 durch eine bewegliche
Zwischenwand 632 getrennt ist, welche einen Kolben 634 zum
Verschließen
einer Verbindungsöffnung 636 zwischen
der Einlasskammer 614 und der Druckregelkammer 620 trägt.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante
stehen die Einlasskammer 614 und die Druckregelkammer 620 weiters über eine
kalibrierte Öffnung 640 permanent
in Verbindung.
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Gemäß einer anderen vorteilhaften
Ausführungsvariante
der Erfindung steht die Dämpfungskammer 630 über eine
kalibrierte Öffnung 642 auch permanent
mit der Umgebung in Verbindung.
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Gemäß noch einer anderen vorteilhaften Ausführungsvariante
der Erfindung steht der zweite Bereich 514a zur Lagerung
des Fersenbereichs T über
eine kalibrierte Öffnung 650 permanent
mit der Umgebung in Verbindung, welche Öffnung aus Gründen der
Einfachheit mit dem Regelventil 610 verbunden sein kann,
wie dargestellt, und über
eine Leitung 652 an den zweiten Bereich 514a angeschlossen
ist.
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Es versteht sich, dass im Rahmen
der dargestellten Ausführungsform
der Druckwert regelbar ist, wozu der Kolben 634 die Öffnung 636 verschließt, wobei
eine Einrichtung 670 zur Regelung der Druckkraft vorgesehen
ist, die gegen die Stange 634a des Kolbens 534 wirkt,
so dass der Kopf 634b des Kolbens 634 die Öffnung 636 nur
bei einem gegebenen Druckwert verschließt. Diese Regeleinrichtung 670 kann
beispielsweise ein elastischen Element 672 aufweisen, das
einen Druck gegen die Stange 634a des Kolbens 634 in
eine Richtung ausübt,
dessen einseitiger Druckwert durch ein eigentliches Druckregelorgan 674,
wie ein Schrauben-Muttern-System zum Druckausgleich, reguliert wird.
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Unter Bezugnahme auf die 2 bis 4 ist zu verstehen, dass die Funktion
dieses Systems besonders einfach ist.
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So beginnt beim Aufblasen des ersten
Bereichs 514, der hier den Hauptteil des Körpers des Patienten P mit
Ausnahme des Fersenbereichs T trägt, entsprechend einer Vorgangsweise,
die mit der in Zusammenhang mit 1 des älteren Dokuments der
Anmelderin beschriebenen identisch ist, nach Aufblasen dieses ersten
Bereichs 514 mit einem bestimmten Druckwert dieser erste
Bereich mit der Speisung der Einlasskammer 614 über die
Leitung 612, dann der Druckregelkammer 620 und
schließlich
des zweiten Bereichs 514a zur Lagerung des Fersenbereichs T über die
Leitung 660, und ab einem bestimmten Druckwert kommt es
zu einem Entweichen über
die Leitung 652 durch die kalibrierte Auslassöffnung 650.
Natürlich
ist diese kalibrierte Öffnung 650 ausreichend
klein, damit das Entlüften
des zweiten Bereichs 514a relativ lange dauert. Da die Öffnung 636 viel
größer ist
und über
die Leitung 612 des ersten Bereichs 514 viel stärker beaufschlagt wird,
geht das Aufblasen des zweiten Bereichs 514a so lange vor
sich, bis der Druck in der Einlasskammer 614 größer ist
als der durch die Druckregeleinrichtung 670 ausgeübte Ausgleichsdruck,
ab welchem Wert der Kopf 634b des Kolbens 634 in
Anlage an der Öffnung 636 kommt,
die mittels einer Dichtung 637 dicht gemacht wird. Ab diesem
Druckwert wird die Druckregelkammer 620 auf einem im Wesentlichen
konstanten Druck gehalten, u.zw. auf Grund der vorhandenen Fluidöffnung 640,
die die Einlasskammer 614 mit der Druckregelkammer 620 kommunizieren
lässt und
die das permanente Entweichen durch die Fluidöffnung 650 am Ausgang
des zweiten Bereichs 514a für den Fersenbereich im Wesentlichen genau
kompensiert. Durch das Vorhandensein der Entweichöffnung 642,
die die Dämpfungskammer 630 mit
der Umgebung kommunizieren lässt,
kann das korrekte Funktionieren der beweglichen Zwischenwand 632,
die beispielsweise durch eine nachgiebige Membran, die z. B. aus
Gummi oder einem gleichwertigen Material besteht, erleichtert werden.
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Dank dieses Aufbaus lässt sich
der Druckwert im zweiten Bereich 514a zur Lagerung des
Fersenbereichs T ganz besonders einfach auf einen Druckwert
regeln, der höchstens
gleich dem Druckwert im ersten Bereich 514 oder einem regelbaren Bruchteil
desselben ist.
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Im Rahmen der Erfindung kann am ersten Bereich 512 auch
ein Regelventil 522 ähnlich
dem Ventil 22, Fig. 1, vorgesehen werden, das von der Steuerzentrale 42 gesteuert
wird, um die Funktionsweise im ersten Bereich 512 entsprechend
dem Verfahren und der Vorrichtung, die unter Bezugnahme auf 1 im älteren Dokument der Anmelderin
beschrieben und nicht modifiziert sind, zu gewährleisten.
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Mit der vorliegenden Erfindung kann
ein spezieller Bereich für
die Ferse geschaffen werden, dessen Druck durch ein sehr einfaches
Mittel, nämlich eine
Ableitung vom ersten Bereich, spezifisch wird.
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So ist es möglich, einen geringeren Druckwert
im Fersenbereich zu erzielen, der eine der empfindlichsten Körperstellen
darstellt, was die Entstehung von Schorf bei einem über einen
längeren
Zeitraum bettlägerigen
Patienten betrifft. Auf Grund dieses geringeren Drucks des Fersenbereichs
im Vergleich zu jenem der restlichen Auflage können die Fersen in die Auflage
bzw. Matratze einsinken, so dass das Bein über seine gesamte Länge auf
der Auflage bzw. Matratze liegt, wodurch der auf die Fersen ausgeübte Druck
abgeschwächt
wird.
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Im Rahmen der Erfindung kann der
Druck in Abhängigkeit
von der jeweiligen Position des Patienten auf der Auflage, seinem
Gewicht und seinem Körperbau
oder auch in Abhängigkeit
von speziellen Behandlungserfordernissen variiert werden.
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Die Erfindung findet somit eine bevorzugte Anwendung
bei der Verhütung
oder Behandlung von Wundliegen bzw. Schorf.