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Die Erfindung bezieht sich auf eine
selbsthorizontierende Einrichtung für einen Sitz, im besonderen
einen Sitz eines Kraftfahrzeugs, die eine Basis, eine mit der Basis
verschiebbar verbundene Sitzregulierungseinheit sowie ein Antriebsmittel
zwischen dem Sitz und der Basis enthält, um die Sitzregulierungseinheit
um eine im wesentlichen parallel zur Basis angeordnete Achse zu
verschwenken, wobei die Sitzregulierungseinheit zwischen der Basis
und der betreffenden Achse angeordnet ist, und wobei die Antriebsmittel
einen reversierbaren elektrischen Motor beinhalten, welcher so an
die Sitzregulierungseinheit angeschlossen ist, dass sich seine Antriebswelle parallel
zu der betreffenden Achse erstreckt, und mit einem Detektionsmittel
zum Erfassen der Position der Sitzregulierungseinheit im Vergleich
zur Horizontalebene, wobei das Detektionsmittel mit einer Steuereinheit
zum Regeln des Motors verbunden ist.
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Eine selbsthorizontierende Einrichtung
nach der oben erwähnten
Konstruktion ist aus WO 94/07707 bekannt. Da liegt eine Führungseinrichtung,
die auf der Seite des Sitzelements bzw. der Sitzregulierungseinheit
angebracht ist, der Basis gegenüber.
Das Antriebsmittel umfasst mindestens ein Kraftübertragungsmittel zum Wirken
auf die Führung. Das
Kraftübertragungsmittel
umfasst Räder
oder Rollen, wobei jede Rolle oder jedes Rad an mindestens eine
der Seitenwände
des Führungsmittels
angrenzt. Daher benötigt
die selbsthorizontierende Einrichtung nach dem Stand der Technik
beachtlichen Raum, um befestigt zu werden.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Bei Geländefahrzeugen wie landwirtschaftlichen
Maschinen, Fahrzeuge für
Forstwirtschaft (Einschlag, Entasten und Transport im Gelände usw.)
ist es wünschenswert, einen
Fahrersitz bereitzustellen, der sich automatisch horizontal auf
seitliches Schwenken des Fahrzeuges einstellt. Solch ein Sitz verbessert
den Komfort des Fahrers und schützt
vor Ermüdung
und Rückenschmerzen.
Vorwärts-/Rückwärtsneigung
ist im Vergleich zu Seitwärtsneigung ein
kleineres Problem. Es ist klar, dass die oben erwähnten Fahrzeuge
für langsame
Handhabung konstruiert sind und dass folglich die Sitzeinstellung
nur vergleichsweise langsam sein braucht.
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Wie oben erwähnte selbsthorizontierende Einrichtungen
sind für
das Befestigen unter dem Fahrersitz gedacht. In den meisten Fahrzeugen
ist der Fahrersitz in einer Kabine, deren Maße durch die Herstellung des
Fahrzeugs bestimmt werden, unabhängig
von seiner Ausstattung mit einer selbsthorizontierenden Einrichtung.
Aus diesem und anderen Gründen
gibt es wichtige Einschränkungen
beim Platz, besonders im Hinblick auf die Montagehöhe, die
für das
Befestigen der selbsthorizontierenden Einrichtung verfügbar ist.
Diese Einschränkung
beeinflusst auch die Wahl und die Anordnung des Hochleistungs-Antriebsmechanismus
zur Kompensation von Neigung.
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GEGENSTAND DER
ERFINDUNG
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Es ist ein Gegenstand der Erfindung
(wie in Anspruch 1 festgelegt), eine selbsthorizontierende Einrichtung
mit Motorantrieb für
einen Sitz bereitzustellen, dessen Vorrichtung eine niedrige Gesamthöhe hat und
geeignet ist zur Montage in einer räumlich eingeschränkten Umgebung.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung
ist es, die rotierenden Motorteile einer selbsthorizontierenden
Einrichtung von der oben erwähnten
Art vor Schmutz und mechanischer Störung zu schützen.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung
ist es, einfaches manuelles Horizontieren des Sitzes im Falle von
Motor- oder Stromausfall bereitzustellen.
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KURZFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Um die oben erwähnten Bedenken zu entkräften, ist
eine selbsthorizontierende Einrichtung für einen Sitz, wie zuvor beschrieben,
nach der Erfindung gekennzeichnet durch den Elektromotor, der in einem
durch die Sitzregulierungseinheit geformten Bauraum befestigt wird,
und durch die Antriebswelle des Elektromotors, der in direkter oder
indirekter Verbindung mit einem flexiblen Antriebsmittel befestigt wird.
Dies umfasst ein mehrteiliges Antriebsglied, das an seinem einem
Ende an der Basis festgemacht ist und durch eine Öffnung der
Sitzregulierungseinheit hindurchführt.
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Die Ausstattung des flexiblen Antriebsmittels beschränkt Beanspruchung
auf Zugbeanspruchung. Die Achse dehnt sich bis über die Sitzregulierungseinheit,
abhängig
von dem Befestigen der Einrichtung in einem motorisierten Fahrzeug,
einer Längs- oder
Querrichtung des Fahrzeugs und im Wesentlichen parallel zu dem Boden,
auf dem das Fahrzeug steht oder fährt.
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Gemeinhin wird die Einrichtung nach
der Erfindung unter dem Sitz deponiert, um seitliches Schwenken
zu kompensieren. Die Kompensierung von Vorwärts- und Rückwärtsschwenken ist natürlich auch
möglich.
Die Einrichtung kann mit dem Sitz und/oder der Fahrzeugkarosserie
abgestimmt werden.
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Für
die verschiebbare Verbindung der Sitzregulierungseinheit mit der
Basis wird bevorzugt, zusammenwirkende gewölbte Sitze und Basisträgerelemente,
die zu der Sitzregulierungseinheit bzw. der Basis gehören, zu
ent halten, von denen mindestens eins eine Fläche umfasst, die durch Rotation
einer geraden oder gebogenen oder ungleichmäßigen Linie um die erste Achse
festgelegt wird, im besonderen eine zylindrische oder konische Oberfläche. Diese
vorzugsweise zylindrische oder konische Oberfläche oder andere durch Rotation
bestimmte Oberflächen
eines bogenförmigen
Sitzregulierungselements können
mit einem Basisträgerelement
zusammenwirken, das Gleit-, Roll- oder Ballmittel umfasst oder über eine
dementsprechend geformte Oberfläche
angeordnete Ballmittel, vorzugsweise konkavzylindrisch oder konisch,
und umgekehrt. Besonders bevorzugt wird, das gewölbte Basisträgerelement
auf der Höhe
der Basisplatte zu unterbrechen, so dass auf diese Weise zwei gewölbte Basisträgerelementteile
geformt werden, festgelegt durch die selbe zylindrische oder konische
Achse und ebensolchen Radius.
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Die mehrteiligen Antriebsglieder
beinhalten Synchronriemen (gezahnt) und Rollenketten. Sie können mit
der Motorantriebswelle über
Zahnrad oder Scheibe, die an der Antriebswelle festgemacht sind,
zusammenwirken. Darüber
hinaus ist es für
das flexible Antriebsmittel von Vorteil, über ein unbelastetes und am
gewölbten
Sitz befestigtes Sitzträgerelement
zu verfügen
oder ein Element in starrer geometrischer Verbindung mit dem letztgenannten,
vorzugsweise durch Zwischenschaltung von Spanneinrichtungen wie
z. B. einem Ketteneinsteller.
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Weitere vorteilbringende Kennzeichen
der Erfindung werden in den angehängten Ansprüchen und in der folgenden detaillierten
Beschreibung mit Bezugnahme auf einige bevorzugte, aber nicht ausschließende Ausführungsformen
offenbart. Die angefügten
Rohzeichnungen veranschaulichen die Ausführungsformen durch folgende
Darstellungen:
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1 die
Disposition der Sitzregulierungseinrichtung nach der Erfindung,
wenn sie in einer Fahrzeug kabine befestigt ist, in einer Seitenansicht, wobei
die Fahrzeugseitenwand entfernt ist;
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2 die
Darstellung von 1, in
einer Rückansicht,
wobei die Rückwand
der Fahrzeugkabine entfernt ist;
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3 eine
erste Ausführungsform
der Sitzregulierungseinrichtung nach der Erfindung, in einer perspektivischen
Vorderansicht, wobei Rollenketten und Scheiben nicht dargestellt
werden;
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4 die
Basis der Ausführungsform
in 3, aus derselben
Perspektive wie in 3;
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5 die
Ausführungsform
in 3, wobei die Sitzplatte
und ein Teil der Vorderwand entfernt sind, aus derselben Perspektive
wie in 3;
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6 die
Ausführungsform
in 3, mit einer Teilansicht
von Scheiben mit befestigten Rollenketten, aus derselben Perspektive
wie in 3;
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7 eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung mit Doppelbasis-Trägerelementen,
in einem Stirnschnitt;
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8 eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung, die nur ein flexibles Antriebselement besitzt, aus
derselben Perspektive wie die Ausführungsform in 7, aber ohne Darstellung einiger Elemente.
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Eine Sitzregulierungseinrichtung 1 umfasst nach
der Erfindung im wesentlichen eine Sitzbefestigungsplatte 3,
eine Basisplatte 21 und eine Sitzregulierungseinheit 4 zwischen
der Sitzbefestigungsplatte 3 und der Basisplatte 21.
Die Disposition der Sitzregulierungseinrichtung 1 nach der
Erfindung, die in der Fahrerkabine 5 eines Kraftfahrzeugs
befestigt ist, wird in den 1 und 2 dargestellt. Die Sitzregulierungseinrichtung 1 befindet
sich unter dem Fahrersitz 6. Über Basisplatte 21 wird
die Sitzregulierungseinrichtung 1 in dem Karosserieabschnitt 7 befestigt,
der konstruiert wurde, um den Fahrersitz zu befestigen. Sitz 6 ist
oben auf der Sitzbefestigungsplatte 3 befestigt. Karosserieabschnitt 7 kann
in den Kabinenboden 5 integriert werden. Es liegt vollkommen
im Rahmen der Erfindung, Sitzbefestigungsplatte 3 mit Sitz 6 zu
integrieren und/oder Basisplatte 21 mit Karosserieabschnitt 7.
Die Sitzregulierungseinrichtung 1 kann so befestigt werden,
dass sie Querschwenken einkalkuliert (wie in 1 und 2)
oder Vorwärts-/Rückwärtssehwenken.
Im Fahrersitz soll Befestigungsplatte 3 in Bezug auf Basisplatte 21 schwenken,
um das Schwenken des Fahrzeugs zu kompensieren. Dies. wird in 2 durch Sitzkontur 6' veranschaulicht,
die eine Kompensation von 17° Linksschwenkung
des Fahrzeugs anzeigt. In der Regel ist eine Kompensation von Linksschwenkung wichtiger
ist als Kompensation von Vorwärts-/Rückwärtsschwenkung.
Wenn sie zur Kompensation von Querschwenkung befestigt wird, kann
Vorwärts-/Rückwärtsschwenkung
manuell kompensiert werden, wenn notwendig, durch Anpassung des
Fahrersitzes. Heutzutage werden viele Arten von Standardsitzen für Kraftfahrzeuge
durch den Hersteller mit einfachem Antriebsglied für Vorwärts-/Rückwärtsschwenkung
ausgestattet.
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Die erste Ausführungsform der Sitzregulierungseinrichtung 1 nach
der Erfindung, dargestellt in, den 3-6, umfasst zusätzlich zu
Elementen 3, 4 und 21 Schwenkdetektionsmittel 64 (für Disposition siehe 7) und elektronisches Schwenkkompensationsregelmittel
zur Regelung eines reversierbaren elektrischen Motors.
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Die Sitzregulierungseinheit 4 umfasst
ein gewölbtes
Sitzträgerelement 2 (5) und ein gewölbtes Basisträger element 22 (4). Das Sitzträgerelement 2 hat
die ungefähre
Form eines Zylindermantels, abgeschnitten in einem Abstand von seiner
Achse und parallel zu ihr. Die Sitzbefestigungsplatte 3 wird
an den abgeschnittenen Planflächen
von Sitzträgerelement 2 durch
Senkschrauben (nicht abgebildet) befestigt. Die Sitzbefestigungsplatte
ist für
einen Sitz umgebaut, wie er in Geländefahrzeugen verwendet wird,
mit nur einem Durchgangsloch 14 zur Befestigung des Sitzes
(3).
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Das gewölbte Basisträgerelement 22 (4) wird durch Schweißen auf
Basisplatte 21 befestigt, die z. B. durch Durchgangslöcher 14' umgebaut wurde,
um an einen Unterstützungsbereich
eines Fahrzeugs verankert zu werden (z. B. durch Schraubenmuttern
und Bolzen), dessen Fahrersitz mit automatischer regulierender Kompensation
ausgestattet werden soll. Das Basisträgerelement 22 hat
die ungefähre
Form eines Zylindermantels, abgeschnitten von und parallel zu seiner
Achse. An seinen Ecken hat Basisträgerelement 22 angeschweißte keilförmige Abstützungen 23–26,
die ihm eine tischähnliche Form
geben. Abstützungen 23–26 sind
an Basisplatte 21 fest verschweißt.
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Gewölbtes Sitzträgerelement 2 (5) hat ungefähr die selbe
axiale Länge
wie gewölbtes
Basisträgerelement 22,
aber spannt sich über
einen erheblich weiteren Bogen, üblicherweise
ein Bogen, der über
den zweifachen maximalen Schwenk(kompensations-)winkel weiter ist,
d. h. ungefähr
2 × 17° = 34°. Der Radius
der inneren zylindrischen Planfläche des
gewölbten
Elements 22 entspricht fast ganz genau dem Radius der äußeren (konvexen)
Oberfläche von
gewölbtem
Element 2, das in das erstere durch Überlagerung oder Gleiten befestigt
werden kann. Durch Glätten
der zusammenwirkenden Flächen
von gewölbten
Elementen 2 und 22 und durch deren Ausstatten
mit einem Schmiermittel kann bewirkt werden, dass gewölbtes Element 2 in
gewölbtes
Element 22 gleitet und sich dabei um seine Achse dreht.
Die Axial verschiebung von gewölbtem
Element 22 bei der Befestigung ist begrenzt durch Vorder-
und Hinterabschlusselemente 27, 28 gesichert durch Schrauben 17 (nur
angedeutet) in Profillöchern
in Abstützteilen 23, 24 bzw. 25, 26.
Sitzträgerelement 2 ist mit
einer Vorderwand 18 und Rückwand 19 gegen die gegenüberliegenden
Flächen
versehen, an die gewölbtes
Element 2 mit seiner flachen Front 13 bzw. Rückseite
und Planflächen
angrenzt. Vorderwand 18 und Rückwand 19 haben eine ähnliche
Kreisabschnittform und umlaufende Z-förmige Flanschen 9, 12,
die sich radial erstreckende Anschlussbereiche 10 bzw.
11 in Form von Ringabschnitten besitzen.
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Die Bewegung des Sitzträgerelements 2 in einer
Axialrichtung (die Begriffe ,radial' und ,axial' beziehen sich auf die Achse A (siehe 7), die die sich deckenden
Zylinderschnittflächen
von Element 2 und 22 bezeichnen, ist begrenzt
durch die oben genannten gewölbten
Abschlusselemente 27 und 28. Die Radialbewegung
von Sitzträgerelement 2 wird durch.
ein Frontverriegelungsselement (nicht gezeigt) und ein entsprechendes
Heckverriegelungselement 30 in Abschlusselementen 27 bzw.
28 durch Schrauben 30 gesichert, die in den Verriegelungselementen
versenkt sind. In dem gesicherten Zustand kann Sitzträgerelement 2 sich
um die eigene Achse A drehen und gleitend durch überhöhte Rotation in jede Richtung
aus dieser Anordnung entfernt werden. Es kann auch in einer entsprechenden
umgekehrten Art befestigt werden. Ringförmige Flanschteile 10 und 11 laufen
in Rillen (vordere Rille 39; hintere Rille nicht dargestellt),
die durch die Vorder- und Hinterflächen von Basisträgerelement 22 und
Zentralteilen 36 von Abschlusselementen 27, 28 mit
reduzierter Wanddicke (5)
geformt werden.
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Das Schwenkkompensationsmittel wird
in 6 dargestellt. Es
umfasst einen reversierbaren elektrischen Getriebemotor 40,
gesichert durch drei Schrauben 16 an einer quer stehenden
Zwischenwand 41 (siehe 5 und 6) von Sitzträgerelement 2.
Die Motorantriebswelle 42 erstreckt sich parallel mit der
Achse A von mattierenden zylindrischen Flächen von Element 2 und 22 (siehe 7). Zwei Scheiben 43, 44 sind
an Antriebswelle 42 an ihrem vorderen Ende befestigt. Eine
erste Rollenkette 45 wird, mit der ersten (Haupt-)Scheibe 43 arbeitend, auf
folgende Art befestigt: an ihrem einen unbelasteten Ende wird Rollenkette 45 an
eine Öse
(nicht abgebildet) an der Innenfläche von gewölbtem Element 2 radial
von Scheibe 43 befestigt (bei 15; 5), streckt sich von da zu der (oberen)Seite
von Scheibe 43, wobei sie von gewölbtem Element 2 wegzeigt, und
läuft dann
weiter in Kontakt mit Scheibe 43 über einen Winkel von ungefähr 180° auf der
Seite der Scheibe, die von der Öse
wegzeigt, kommt in ungefähr
der selben Richtung zurück,
von wo sie sich Scheibe 43 annäherte, durchläuft eine
erste schlitzartig geformte Öffnung 7 in
gewölbtem
Element 2 und eine erste Öffnung 31 in gewölbtem Element 22,
und ist mit ihrem belasteten Ende 47 (nicht abgebildet)
an einer Ankerschraube 33 gesichert, die an Basisplatte 21 befestigt
ist. Das unbelastete Ende von Rollenkette 45 wird an der Öse durch
Interposition einer Spiralflachfeder (nicht dargestellt) befestigt,
als ein Ketteneinsteller fungierend. Rollenkette 46 wird
in einer spiegelnden Relation in Bezug auf Rollenkette 45 befestigt.
Hier wird die Ankerschraube 34 zur Sicherung von belastetem
Ende 48 in 5 gezeigt.
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Ein Schwenkdetektionsmittel 64 der
Art, wie in der Norwegischen Patentapplikation Nr. 169 056, wird
an der Unterseite von Sitzbefestigungsplatte 3 befestigt
(ähnlich
seiner Anordnung in der Ausführungsform
von 7). Abweichung von
Platte 3 von der horizontalen Ebene erzeugt ein negatives
oder positives elektrisches Signal, das verwendet wird, die rechtsgängige/linksgängige Rotation
von Antriebswelle 42 zu regeln.
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Die in 7 dargestellte
Ausführungsform ist
der ersten Ausführungsform ähnlich,
aber bei ihr sind zweifache gewölbte
Basisträgerelemente
prinzipiell durch zweifache Längsaufteilung
von Element 22 definiert, um drei Abschnitte von ungefähr gleicher Weite
(ungefähr
gleich in Winkelabschnitt) zu erhalten, von denen die beiden Äußeren 22' (links, in
einem Aufriss) und 22'' (rechts, in
einem Aufriss) in ihrer ursprünglichen
Position gehalten werden, wohingegen das dritte entfernt wird. Diese Änderung
der ersten Ausführungsform
nach der Erfindung führt
zu einer erheblichen Senkung der Gesamthöhe. "A" bezeichnet
die Achse, die die zusammenwirkenden zylindrischen Oberflächen von
Elementen 2 und 22', 22'' und die Rotationsachse von Element 2 definiert. Die
für die
anderen Ausführungsformen
entsprechenden Achsen wurden von ihren jeweiligen Darstellungen
ausgelassen.
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Die weitere in 8 dargestellte
Ausführungsform
verfügt über den
Vorteil, dass sie nur ein flexibles Antriebsglied und eine Scheibe
erfordert, aber hat den Nachteil einer größeren Gesamthöhe. Die
Enden von flexiblem Antriebselement 49, von denen beide
belastet sind, sind an Ankerschrauben (an 37, 38)
festgemacht, die in Basisplatte 21 gesichert sind. Von
dort erstreckt sich Element 49 bis zu einem Punkt ungefähr in der
Mitte zwischen der Scheibe 68, festgemacht an der Antriebswelle 68 eines
reversierbaren Motors (nicht dargestellt) und der Mitte von Basisplatte 21.
Beim Erreichen der Ebene des niedrigsten Scheibenumfangspunkts wird
Element 49 senkrecht von Platte 21 durch passive
Ablenkungsrolle 51, 52 abgelenkt, um eine Schleife
herum zu machen, und durch Ineinandergreifen mit Scheibe 67. Auf
seinem Weg von Rollen 51, 52 zu dem jeweiligen Punkt
von Fixierung 37, 38 geht das flexible mehrteilige
Antriebsglied durch Öffnungen
und Schlitze (nicht angezeigt) in linken und rechten Segmenten 22', 22'', prinzipiell den Öffnungen
und Schlitzen der gewölbten Basis-
und Sitzelemente der anderen Ausführungsformen entsprechend.
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Die flexiblen Antriebsglieder der
Erfindung können
an ihren belasteten Seiten beansprucht werden, z. B. durch Dazwischenstellen
von Ketten- (oder anderen) Spannmitteln zwischen ihren belasteten Enden
und Basisplatte 21.
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Aus Gründen der. Feuchtigkeit kann
das flexible mehrteilige Antriebsglied der Erfindung in seinem belasteten
Teil, das sich zwischen der Basisplatte und der Scheibe ausstreckt,
leicht federnd gemacht werden. Synchrone gezahnte verstärkte Gummiriemen
verfügen über solche
Eigenschaften, aber Metallrollenketten nicht. Deren Leistung kann
diesbezüglich
durch Interposition eines Federelements zwischen dem Bolzen zur
Fixierung an der Basisplatte und dem flexiblen mehrteiligen Antriebselement
verbessert werden.
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Eine erhebliche Verbesserung durch
die Erfindung ist der Schutz des Schwenkkompensationsmittels innerhalb
des Bauraums, der durch das gewölbte
Sitzträgerelement,
das gewölbte
Basisträgerelement,
die Sitzbefestigungsplatte und die sichelförmigen Vorder- und Rückwände gebildet
wird. Die einzigen Öffnungen
des Bauraums sind die Öffnungen
(31, 32) für
das/die flexible(n) Antriebsglied(er), das/die z. B. mit dünnen Gummimuffen
zur verbesserten Abdichtung gegen das Eindringen von Schmutz versehen
sein kann/können.
Die elektrischen Leiter zum Antrieb des Motors, der Neigungsdetektor
und der Steuerstromkreis werden nicht in den Zeichnungen abgebildet.
Sie können
durch geeignete Öffnungen
in der Sitzbefestigungsplatte und/oder der Sitzträgerplatte
angeführt
werden.
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Ein GS 24V Motor mit einem Geschwindigkeits-/Drehmomentradius
von 3150 Umdrehungen/Min. bei 10 Ncm und einem 1 : 400 Zahnrad ist gleichwertig
in Kombination mit einer 50 mm ∅ Scheibe. Ein bevorzugter
Regelmodus für
den Motor wird impulsiert. Das Regeln kann durch Datenarchitektur zur
Reaktionsrate auf Schwenken, Beschleunigung von Regulierungsbewegung,
Regulierungsbewegungsgrenzwert usw. verbessert werden, die auf einem
Mikrochip gespeichert ist, der Teil des Steuerstromkreises ist.
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Der maximale Neigungswinkel α (4) ist üblicherweise von 15° bis zu 18° . Ein breiterer
Winkel wird nicht benötigt,
da Kompensation eines höheren
Grades an Neigung den Fahrer glauben lassen würde, dass dass Fahrzeug in
einer stabilen Stellung ist, wohingegen es sich tatsächlich dem
Spitzenwinkel annähert,
der für
die meisten Fahrzeuge dieser Art von 25 zu 30° und mehr beträgt. Durch
die Schaltung kann ein Alarm gekoppelt und gesteuert werden, die
den reversierbaren Motor regelt, um ein Warnsignal in Bezug auf
das Neigen, das einen maximal erlaubten Winkel überschreitet, zu liefern. Der
Bereich von nützlichem
Radius R der zylindrischen Manteloberfläche(n) beträgt zwischen 7 und 25 cm. Das
Optimum für
die meisten Anwendungen ist ein Radius von ungefähr 10–15 cm.
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7 veranschaulicht
auch die Prinzipien, die die (minimalen) Umfangsmaße der Öffnungen
in dem gewölbten
Sitzträgerelement
und den Schlitzen bestimmen. Der Querschnitt durch die in 7 dargestellte Ausführungsform
ist auf der Ebene einer zweiten Scheibe 44'. Der Neigungswinkel α beträgt ungefähr ±17°. Die Öffnung muss
so umgebaut werden, dass sie Teilverschiebung um ±17° weg (in
jede Richtung) von den Extrempositionen 46' und 46'' der belasteten
Teile der zweiten Rollenkette berücksichtigt, während die
Schlitzöffnung
nur den Extrempositionen 46' und 46'' angepasst werden muss. Fixierpunkt 65 für das belastete
Ende von Kette 46 ist nicht das Optimum, was die Minimierung
der Länge
von Schlitz 8 angeht. Die optimale Lage liegt ungefähr bei Punkt 66,
etwas über
Basisplatte 21. In 7 sind außer der
zentrierten Position zwei Positionen für Scheibe 44 gegeben:
Position 44' zur
Kompensation von maximaler Linksneigung, und Position 44'' zur Kompensation von maximaler
Rechtsneigung.
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In den Zeichnungen und der Beschreibung der
bevorzugten Ausführungsformen
sind ähnliche Elemente
oft, aber nicht immer, durch dieselbe Referenznummer gekennzeichnet.
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In den oben genannten Ausführungsformen ist
der reversierbare Motor in Bezug auf das gewölbte Sitzelement zentral und
symmetrisch angeordnet. Er kann jedoch auch asymmetrisch angeordnet
sein. Es liegt auch im Bereich der Erfindung, die Motorantriebswelle
durch eine Antriebswelle zu ersetzen, die durch einen reversierbaren
Motor über
z. B. Zahnradgetriebe angetrieben wird.
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Eine Reihe dem Fachmann bekannter
Materialien sind geeignet, um die verschiedenen Komponenten der
selbsthorizontierenden Einrichtung der Erfindung zu erzeugen, wie
Stahlplatte für
die Basisplatte und die Sitzbefestigungsplatte; Leichtmetallgüsse, z.
B. Aluminiumguss, für
die zusammenwirkenden gewölbten
Elemente, die jedoch auch durch Spritzgießen von thermoplastischen Polymeren
hergestellt werden können;
Stranggießen
zu Aluminium- oder Leichtmetalllegierung für gewölbte Teile 22', 22''.
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Die detaillierte Erläuterung
der Erfindung wurde mit Bezug auf bevorzugte Ausführungsformen mit
zylindrischen gewölbten
Oberflächen
gegeben. Mit dieser Erläuterung
im Kopf kann der Fachmann, ganz genau verstehen, wie entsprechende
Ausführungsformen
mit einer oder verschiedenen konischen gewölbten Oberflächen konstruiert
werden. Solche Oberflächen
werden für
ihre Aufgabe am besten geeignet gemacht, indem die Form eines Abschnitts
außerhalb
der Achse eines Kegelstumpfes genommen wird. Bei einer Längsanordnung
der Einrichtung nach der Erfindung (in Bezug auf das Fahrzeug, in
dem sie befestigt ist), wäre
es am besten, wenn die imaginäre oder
reale Basis des Kegelstumpfes rückwärts zeigen,
da optimal unter dem Sitz unterzubringen. Aber auch ein Oberflächenbereich
eines Kugelsegments, das eine oder zwei Basen hat, kann verwendet
werden, wie auch andere rotationssymmetrisch (um Achsen herum, die
Achse A in 7 entsprechen)
definierte Oberflächen.