DE69722229T2 - Selbstgleichsetzungsvorrichtung für einen Sitz - Google Patents

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/24Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles
    • B60N2/38Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles specially constructed for use on tractors or like off-road vehicles
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine selbsthorizontierende Einrichtung für einen Sitz, im besonderen einen Sitz eines Kraftfahrzeugs, die eine Basis, eine mit der Basis verschiebbar verbundene Sitzregulierungseinheit sowie ein Antriebsmittel zwischen dem Sitz und der Basis enthält, um die Sitzregulierungseinheit um eine im wesentlichen parallel zur Basis angeordnete Achse zu verschwenken, wobei die Sitzregulierungseinheit zwischen der Basis und der betreffenden Achse angeordnet ist, und wobei die Antriebsmittel einen reversierbaren elektrischen Motor beinhalten, welcher so an die Sitzregulierungseinheit angeschlossen ist, dass sich seine Antriebswelle parallel zu der betreffenden Achse erstreckt, und mit einem Detektionsmittel zum Erfassen der Position der Sitzregulierungseinheit im Vergleich zur Horizontalebene, wobei das Detektionsmittel mit einer Steuereinheit zum Regeln des Motors verbunden ist.
  • Eine selbsthorizontierende Einrichtung nach der oben erwähnten Konstruktion ist aus WO 94/07707 bekannt. Da liegt eine Führungseinrichtung, die auf der Seite des Sitzelements bzw. der Sitzregulierungseinheit angebracht ist, der Basis gegenüber. Das Antriebsmittel umfasst mindestens ein Kraftübertragungsmittel zum Wirken auf die Führung. Das Kraftübertragungsmittel umfasst Räder oder Rollen, wobei jede Rolle oder jedes Rad an mindestens eine der Seitenwände des Führungsmittels angrenzt. Daher benötigt die selbsthorizontierende Einrichtung nach dem Stand der Technik beachtlichen Raum, um befestigt zu werden.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Bei Geländefahrzeugen wie landwirtschaftlichen Maschinen, Fahrzeuge für Forstwirtschaft (Einschlag, Entasten und Transport im Gelände usw.) ist es wünschenswert, einen Fahrersitz bereitzustellen, der sich automatisch horizontal auf seitliches Schwenken des Fahrzeuges einstellt. Solch ein Sitz verbessert den Komfort des Fahrers und schützt vor Ermüdung und Rückenschmerzen. Vorwärts-/Rückwärtsneigung ist im Vergleich zu Seitwärtsneigung ein kleineres Problem. Es ist klar, dass die oben erwähnten Fahrzeuge für langsame Handhabung konstruiert sind und dass folglich die Sitzeinstellung nur vergleichsweise langsam sein braucht.
  • Wie oben erwähnte selbsthorizontierende Einrichtungen sind für das Befestigen unter dem Fahrersitz gedacht. In den meisten Fahrzeugen ist der Fahrersitz in einer Kabine, deren Maße durch die Herstellung des Fahrzeugs bestimmt werden, unabhängig von seiner Ausstattung mit einer selbsthorizontierenden Einrichtung. Aus diesem und anderen Gründen gibt es wichtige Einschränkungen beim Platz, besonders im Hinblick auf die Montagehöhe, die für das Befestigen der selbsthorizontierenden Einrichtung verfügbar ist. Diese Einschränkung beeinflusst auch die Wahl und die Anordnung des Hochleistungs-Antriebsmechanismus zur Kompensation von Neigung.
  • GEGENSTAND DER ERFINDUNG
  • Es ist ein Gegenstand der Erfindung (wie in Anspruch 1 festgelegt), eine selbsthorizontierende Einrichtung mit Motorantrieb für einen Sitz bereitzustellen, dessen Vorrichtung eine niedrige Gesamthöhe hat und geeignet ist zur Montage in einer räumlich eingeschränkten Umgebung.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist es, die rotierenden Motorteile einer selbsthorizontierenden Einrichtung von der oben erwähnten Art vor Schmutz und mechanischer Störung zu schützen.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist es, einfaches manuelles Horizontieren des Sitzes im Falle von Motor- oder Stromausfall bereitzustellen.
  • KURZFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Um die oben erwähnten Bedenken zu entkräften, ist eine selbsthorizontierende Einrichtung für einen Sitz, wie zuvor beschrieben, nach der Erfindung gekennzeichnet durch den Elektromotor, der in einem durch die Sitzregulierungseinheit geformten Bauraum befestigt wird, und durch die Antriebswelle des Elektromotors, der in direkter oder indirekter Verbindung mit einem flexiblen Antriebsmittel befestigt wird. Dies umfasst ein mehrteiliges Antriebsglied, das an seinem einem Ende an der Basis festgemacht ist und durch eine Öffnung der Sitzregulierungseinheit hindurchführt.
  • Die Ausstattung des flexiblen Antriebsmittels beschränkt Beanspruchung auf Zugbeanspruchung. Die Achse dehnt sich bis über die Sitzregulierungseinheit, abhängig von dem Befestigen der Einrichtung in einem motorisierten Fahrzeug, einer Längs- oder Querrichtung des Fahrzeugs und im Wesentlichen parallel zu dem Boden, auf dem das Fahrzeug steht oder fährt.
  • Gemeinhin wird die Einrichtung nach der Erfindung unter dem Sitz deponiert, um seitliches Schwenken zu kompensieren. Die Kompensierung von Vorwärts- und Rückwärtsschwenken ist natürlich auch möglich. Die Einrichtung kann mit dem Sitz und/oder der Fahrzeugkarosserie abgestimmt werden.
  • Für die verschiebbare Verbindung der Sitzregulierungseinheit mit der Basis wird bevorzugt, zusammenwirkende gewölbte Sitze und Basisträgerelemente, die zu der Sitzregulierungseinheit bzw. der Basis gehören, zu ent halten, von denen mindestens eins eine Fläche umfasst, die durch Rotation einer geraden oder gebogenen oder ungleichmäßigen Linie um die erste Achse festgelegt wird, im besonderen eine zylindrische oder konische Oberfläche. Diese vorzugsweise zylindrische oder konische Oberfläche oder andere durch Rotation bestimmte Oberflächen eines bogenförmigen Sitzregulierungselements können mit einem Basisträgerelement zusammenwirken, das Gleit-, Roll- oder Ballmittel umfasst oder über eine dementsprechend geformte Oberfläche angeordnete Ballmittel, vorzugsweise konkavzylindrisch oder konisch, und umgekehrt. Besonders bevorzugt wird, das gewölbte Basisträgerelement auf der Höhe der Basisplatte zu unterbrechen, so dass auf diese Weise zwei gewölbte Basisträgerelementteile geformt werden, festgelegt durch die selbe zylindrische oder konische Achse und ebensolchen Radius.
  • Die mehrteiligen Antriebsglieder beinhalten Synchronriemen (gezahnt) und Rollenketten. Sie können mit der Motorantriebswelle über Zahnrad oder Scheibe, die an der Antriebswelle festgemacht sind, zusammenwirken. Darüber hinaus ist es für das flexible Antriebsmittel von Vorteil, über ein unbelastetes und am gewölbten Sitz befestigtes Sitzträgerelement zu verfügen oder ein Element in starrer geometrischer Verbindung mit dem letztgenannten, vorzugsweise durch Zwischenschaltung von Spanneinrichtungen wie z. B. einem Ketteneinsteller.
  • Weitere vorteilbringende Kennzeichen der Erfindung werden in den angehängten Ansprüchen und in der folgenden detaillierten Beschreibung mit Bezugnahme auf einige bevorzugte, aber nicht ausschließende Ausführungsformen offenbart. Die angefügten Rohzeichnungen veranschaulichen die Ausführungsformen durch folgende Darstellungen:
  • 1 die Disposition der Sitzregulierungseinrichtung nach der Erfindung, wenn sie in einer Fahrzeug kabine befestigt ist, in einer Seitenansicht, wobei die Fahrzeugseitenwand entfernt ist;
  • 2 die Darstellung von 1, in einer Rückansicht, wobei die Rückwand der Fahrzeugkabine entfernt ist;
  • 3 eine erste Ausführungsform der Sitzregulierungseinrichtung nach der Erfindung, in einer perspektivischen Vorderansicht, wobei Rollenketten und Scheiben nicht dargestellt werden;
  • 4 die Basis der Ausführungsform in 3, aus derselben Perspektive wie in 3;
  • 5 die Ausführungsform in 3, wobei die Sitzplatte und ein Teil der Vorderwand entfernt sind, aus derselben Perspektive wie in 3;
  • 6 die Ausführungsform in 3, mit einer Teilansicht von Scheiben mit befestigten Rollenketten, aus derselben Perspektive wie in 3;
  • 7 eine weitere Ausführungsform der Erfindung mit Doppelbasis-Trägerelementen, in einem Stirnschnitt;
  • 8 eine weitere Ausführungsform der Erfindung, die nur ein flexibles Antriebselement besitzt, aus derselben Perspektive wie die Ausführungsform in 7, aber ohne Darstellung einiger Elemente.
  • Eine Sitzregulierungseinrichtung 1 umfasst nach der Erfindung im wesentlichen eine Sitzbefestigungsplatte 3, eine Basisplatte 21 und eine Sitzregulierungseinheit 4 zwischen der Sitzbefestigungsplatte 3 und der Basisplatte 21. Die Disposition der Sitzregulierungseinrichtung 1 nach der Erfindung, die in der Fahrerkabine 5 eines Kraftfahrzeugs befestigt ist, wird in den 1 und 2 dargestellt. Die Sitzregulierungseinrichtung 1 befindet sich unter dem Fahrersitz 6. Über Basisplatte 21 wird die Sitzregulierungseinrichtung 1 in dem Karosserieabschnitt 7 befestigt, der konstruiert wurde, um den Fahrersitz zu befestigen. Sitz 6 ist oben auf der Sitzbefestigungsplatte 3 befestigt. Karosserieabschnitt 7 kann in den Kabinenboden 5 integriert werden. Es liegt vollkommen im Rahmen der Erfindung, Sitzbefestigungsplatte 3 mit Sitz 6 zu integrieren und/oder Basisplatte 21 mit Karosserieabschnitt 7. Die Sitzregulierungseinrichtung 1 kann so befestigt werden, dass sie Querschwenken einkalkuliert (wie in 1 und 2) oder Vorwärts-/Rückwärtssehwenken. Im Fahrersitz soll Befestigungsplatte 3 in Bezug auf Basisplatte 21 schwenken, um das Schwenken des Fahrzeugs zu kompensieren. Dies. wird in 2 durch Sitzkontur 6' veranschaulicht, die eine Kompensation von 17° Linksschwenkung des Fahrzeugs anzeigt. In der Regel ist eine Kompensation von Linksschwenkung wichtiger ist als Kompensation von Vorwärts-/Rückwärtsschwenkung. Wenn sie zur Kompensation von Querschwenkung befestigt wird, kann Vorwärts-/Rückwärtsschwenkung manuell kompensiert werden, wenn notwendig, durch Anpassung des Fahrersitzes. Heutzutage werden viele Arten von Standardsitzen für Kraftfahrzeuge durch den Hersteller mit einfachem Antriebsglied für Vorwärts-/Rückwärtsschwenkung ausgestattet.
  • Die erste Ausführungsform der Sitzregulierungseinrichtung 1 nach der Erfindung, dargestellt in, den 3-6, umfasst zusätzlich zu Elementen 3, 4 und 21 Schwenkdetektionsmittel 64 (für Disposition siehe 7) und elektronisches Schwenkkompensationsregelmittel zur Regelung eines reversierbaren elektrischen Motors.
  • Die Sitzregulierungseinheit 4 umfasst ein gewölbtes Sitzträgerelement 2 (5) und ein gewölbtes Basisträger element 22 (4). Das Sitzträgerelement 2 hat die ungefähre Form eines Zylindermantels, abgeschnitten in einem Abstand von seiner Achse und parallel zu ihr. Die Sitzbefestigungsplatte 3 wird an den abgeschnittenen Planflächen von Sitzträgerelement 2 durch Senkschrauben (nicht abgebildet) befestigt. Die Sitzbefestigungsplatte ist für einen Sitz umgebaut, wie er in Geländefahrzeugen verwendet wird, mit nur einem Durchgangsloch 14 zur Befestigung des Sitzes (3).
  • Das gewölbte Basisträgerelement 22 (4) wird durch Schweißen auf Basisplatte 21 befestigt, die z. B. durch Durchgangslöcher 14' umgebaut wurde, um an einen Unterstützungsbereich eines Fahrzeugs verankert zu werden (z. B. durch Schraubenmuttern und Bolzen), dessen Fahrersitz mit automatischer regulierender Kompensation ausgestattet werden soll. Das Basisträgerelement 22 hat die ungefähre Form eines Zylindermantels, abgeschnitten von und parallel zu seiner Achse. An seinen Ecken hat Basisträgerelement 22 angeschweißte keilförmige Abstützungen 2326, die ihm eine tischähnliche Form geben. Abstützungen 2326 sind an Basisplatte 21 fest verschweißt.
  • Gewölbtes Sitzträgerelement 2 (5) hat ungefähr die selbe axiale Länge wie gewölbtes Basisträgerelement 22, aber spannt sich über einen erheblich weiteren Bogen, üblicherweise ein Bogen, der über den zweifachen maximalen Schwenk(kompensations-)winkel weiter ist, d. h. ungefähr 2 × 17° = 34°. Der Radius der inneren zylindrischen Planfläche des gewölbten Elements 22 entspricht fast ganz genau dem Radius der äußeren (konvexen) Oberfläche von gewölbtem Element 2, das in das erstere durch Überlagerung oder Gleiten befestigt werden kann. Durch Glätten der zusammenwirkenden Flächen von gewölbten Elementen 2 und 22 und durch deren Ausstatten mit einem Schmiermittel kann bewirkt werden, dass gewölbtes Element 2 in gewölbtes Element 22 gleitet und sich dabei um seine Achse dreht. Die Axial verschiebung von gewölbtem Element 22 bei der Befestigung ist begrenzt durch Vorder- und Hinterabschlusselemente 27, 28 gesichert durch Schrauben 17 (nur angedeutet) in Profillöchern in Abstützteilen 23, 24 bzw. 25, 26. Sitzträgerelement 2 ist mit einer Vorderwand 18 und Rückwand 19 gegen die gegenüberliegenden Flächen versehen, an die gewölbtes Element 2 mit seiner flachen Front 13 bzw. Rückseite und Planflächen angrenzt. Vorderwand 18 und Rückwand 19 haben eine ähnliche Kreisabschnittform und umlaufende Z-förmige Flanschen 9, 12, die sich radial erstreckende Anschlussbereiche 10 bzw. 11 in Form von Ringabschnitten besitzen.
  • Die Bewegung des Sitzträgerelements 2 in einer Axialrichtung (die Begriffe ,radial' und ,axial' beziehen sich auf die Achse A (siehe 7), die die sich deckenden Zylinderschnittflächen von Element 2 und 22 bezeichnen, ist begrenzt durch die oben genannten gewölbten Abschlusselemente 27 und 28. Die Radialbewegung von Sitzträgerelement 2 wird durch. ein Frontverriegelungsselement (nicht gezeigt) und ein entsprechendes Heckverriegelungselement 30 in Abschlusselementen 27 bzw. 28 durch Schrauben 30 gesichert, die in den Verriegelungselementen versenkt sind. In dem gesicherten Zustand kann Sitzträgerelement 2 sich um die eigene Achse A drehen und gleitend durch überhöhte Rotation in jede Richtung aus dieser Anordnung entfernt werden. Es kann auch in einer entsprechenden umgekehrten Art befestigt werden. Ringförmige Flanschteile 10 und 11 laufen in Rillen (vordere Rille 39; hintere Rille nicht dargestellt), die durch die Vorder- und Hinterflächen von Basisträgerelement 22 und Zentralteilen 36 von Abschlusselementen 27, 28 mit reduzierter Wanddicke (5) geformt werden.
  • Das Schwenkkompensationsmittel wird in 6 dargestellt. Es umfasst einen reversierbaren elektrischen Getriebemotor 40, gesichert durch drei Schrauben 16 an einer quer stehenden Zwischenwand 41 (siehe 5 und 6) von Sitzträgerelement 2. Die Motorantriebswelle 42 erstreckt sich parallel mit der Achse A von mattierenden zylindrischen Flächen von Element 2 und 22 (siehe 7). Zwei Scheiben 43, 44 sind an Antriebswelle 42 an ihrem vorderen Ende befestigt. Eine erste Rollenkette 45 wird, mit der ersten (Haupt-)Scheibe 43 arbeitend, auf folgende Art befestigt: an ihrem einen unbelasteten Ende wird Rollenkette 45 an eine Öse (nicht abgebildet) an der Innenfläche von gewölbtem Element 2 radial von Scheibe 43 befestigt (bei 15; 5), streckt sich von da zu der (oberen)Seite von Scheibe 43, wobei sie von gewölbtem Element 2 wegzeigt, und läuft dann weiter in Kontakt mit Scheibe 43 über einen Winkel von ungefähr 180° auf der Seite der Scheibe, die von der Öse wegzeigt, kommt in ungefähr der selben Richtung zurück, von wo sie sich Scheibe 43 annäherte, durchläuft eine erste schlitzartig geformte Öffnung 7 in gewölbtem Element 2 und eine erste Öffnung 31 in gewölbtem Element 22, und ist mit ihrem belasteten Ende 47 (nicht abgebildet) an einer Ankerschraube 33 gesichert, die an Basisplatte 21 befestigt ist. Das unbelastete Ende von Rollenkette 45 wird an der Öse durch Interposition einer Spiralflachfeder (nicht dargestellt) befestigt, als ein Ketteneinsteller fungierend. Rollenkette 46 wird in einer spiegelnden Relation in Bezug auf Rollenkette 45 befestigt. Hier wird die Ankerschraube 34 zur Sicherung von belastetem Ende 48 in 5 gezeigt.
  • Ein Schwenkdetektionsmittel 64 der Art, wie in der Norwegischen Patentapplikation Nr. 169 056, wird an der Unterseite von Sitzbefestigungsplatte 3 befestigt (ähnlich seiner Anordnung in der Ausführungsform von 7). Abweichung von Platte 3 von der horizontalen Ebene erzeugt ein negatives oder positives elektrisches Signal, das verwendet wird, die rechtsgängige/linksgängige Rotation von Antriebswelle 42 zu regeln.
  • Die in 7 dargestellte Ausführungsform ist der ersten Ausführungsform ähnlich, aber bei ihr sind zweifache gewölbte Basisträgerelemente prinzipiell durch zweifache Längsaufteilung von Element 22 definiert, um drei Abschnitte von ungefähr gleicher Weite (ungefähr gleich in Winkelabschnitt) zu erhalten, von denen die beiden Äußeren 22' (links, in einem Aufriss) und 22'' (rechts, in einem Aufriss) in ihrer ursprünglichen Position gehalten werden, wohingegen das dritte entfernt wird. Diese Änderung der ersten Ausführungsform nach der Erfindung führt zu einer erheblichen Senkung der Gesamthöhe. "A" bezeichnet die Achse, die die zusammenwirkenden zylindrischen Oberflächen von Elementen 2 und 22', 22'' und die Rotationsachse von Element 2 definiert. Die für die anderen Ausführungsformen entsprechenden Achsen wurden von ihren jeweiligen Darstellungen ausgelassen.
  • Die weitere in 8 dargestellte Ausführungsform verfügt über den Vorteil, dass sie nur ein flexibles Antriebsglied und eine Scheibe erfordert, aber hat den Nachteil einer größeren Gesamthöhe. Die Enden von flexiblem Antriebselement 49, von denen beide belastet sind, sind an Ankerschrauben (an 37, 38) festgemacht, die in Basisplatte 21 gesichert sind. Von dort erstreckt sich Element 49 bis zu einem Punkt ungefähr in der Mitte zwischen der Scheibe 68, festgemacht an der Antriebswelle 68 eines reversierbaren Motors (nicht dargestellt) und der Mitte von Basisplatte 21. Beim Erreichen der Ebene des niedrigsten Scheibenumfangspunkts wird Element 49 senkrecht von Platte 21 durch passive Ablenkungsrolle 51, 52 abgelenkt, um eine Schleife herum zu machen, und durch Ineinandergreifen mit Scheibe 67. Auf seinem Weg von Rollen 51, 52 zu dem jeweiligen Punkt von Fixierung 37, 38 geht das flexible mehrteilige Antriebsglied durch Öffnungen und Schlitze (nicht angezeigt) in linken und rechten Segmenten 22', 22'', prinzipiell den Öffnungen und Schlitzen der gewölbten Basis- und Sitzelemente der anderen Ausführungsformen entsprechend.
  • Die flexiblen Antriebsglieder der Erfindung können an ihren belasteten Seiten beansprucht werden, z. B. durch Dazwischenstellen von Ketten- (oder anderen) Spannmitteln zwischen ihren belasteten Enden und Basisplatte 21.
  • Aus Gründen der. Feuchtigkeit kann das flexible mehrteilige Antriebsglied der Erfindung in seinem belasteten Teil, das sich zwischen der Basisplatte und der Scheibe ausstreckt, leicht federnd gemacht werden. Synchrone gezahnte verstärkte Gummiriemen verfügen über solche Eigenschaften, aber Metallrollenketten nicht. Deren Leistung kann diesbezüglich durch Interposition eines Federelements zwischen dem Bolzen zur Fixierung an der Basisplatte und dem flexiblen mehrteiligen Antriebselement verbessert werden.
  • Eine erhebliche Verbesserung durch die Erfindung ist der Schutz des Schwenkkompensationsmittels innerhalb des Bauraums, der durch das gewölbte Sitzträgerelement, das gewölbte Basisträgerelement, die Sitzbefestigungsplatte und die sichelförmigen Vorder- und Rückwände gebildet wird. Die einzigen Öffnungen des Bauraums sind die Öffnungen (31, 32) für das/die flexible(n) Antriebsglied(er), das/die z. B. mit dünnen Gummimuffen zur verbesserten Abdichtung gegen das Eindringen von Schmutz versehen sein kann/können. Die elektrischen Leiter zum Antrieb des Motors, der Neigungsdetektor und der Steuerstromkreis werden nicht in den Zeichnungen abgebildet. Sie können durch geeignete Öffnungen in der Sitzbefestigungsplatte und/oder der Sitzträgerplatte angeführt werden.
  • Ein GS 24V Motor mit einem Geschwindigkeits-/Drehmomentradius von 3150 Umdrehungen/Min. bei 10 Ncm und einem 1 : 400 Zahnrad ist gleichwertig in Kombination mit einer 50 mm ∅ Scheibe. Ein bevorzugter Regelmodus für den Motor wird impulsiert. Das Regeln kann durch Datenarchitektur zur Reaktionsrate auf Schwenken, Beschleunigung von Regulierungsbewegung, Regulierungsbewegungsgrenzwert usw. verbessert werden, die auf einem Mikrochip gespeichert ist, der Teil des Steuerstromkreises ist.
  • Der maximale Neigungswinkel α (4) ist üblicherweise von 15° bis zu 18° . Ein breiterer Winkel wird nicht benötigt, da Kompensation eines höheren Grades an Neigung den Fahrer glauben lassen würde, dass dass Fahrzeug in einer stabilen Stellung ist, wohingegen es sich tatsächlich dem Spitzenwinkel annähert, der für die meisten Fahrzeuge dieser Art von 25 zu 30° und mehr beträgt. Durch die Schaltung kann ein Alarm gekoppelt und gesteuert werden, die den reversierbaren Motor regelt, um ein Warnsignal in Bezug auf das Neigen, das einen maximal erlaubten Winkel überschreitet, zu liefern. Der Bereich von nützlichem Radius R der zylindrischen Manteloberfläche(n) beträgt zwischen 7 und 25 cm. Das Optimum für die meisten Anwendungen ist ein Radius von ungefähr 10–15 cm.
  • 7 veranschaulicht auch die Prinzipien, die die (minimalen) Umfangsmaße der Öffnungen in dem gewölbten Sitzträgerelement und den Schlitzen bestimmen. Der Querschnitt durch die in 7 dargestellte Ausführungsform ist auf der Ebene einer zweiten Scheibe 44'. Der Neigungswinkel α beträgt ungefähr ±17°. Die Öffnung muss so umgebaut werden, dass sie Teilverschiebung um ±17° weg (in jede Richtung) von den Extrempositionen 46' und 46'' der belasteten Teile der zweiten Rollenkette berücksichtigt, während die Schlitzöffnung nur den Extrempositionen 46' und 46'' angepasst werden muss. Fixierpunkt 65 für das belastete Ende von Kette 46 ist nicht das Optimum, was die Minimierung der Länge von Schlitz 8 angeht. Die optimale Lage liegt ungefähr bei Punkt 66, etwas über Basisplatte 21. In 7 sind außer der zentrierten Position zwei Positionen für Scheibe 44 gegeben: Position 44' zur Kompensation von maximaler Linksneigung, und Position 44'' zur Kompensation von maximaler Rechtsneigung.
  • In den Zeichnungen und der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen sind ähnliche Elemente oft, aber nicht immer, durch dieselbe Referenznummer gekennzeichnet.
  • In den oben genannten Ausführungsformen ist der reversierbare Motor in Bezug auf das gewölbte Sitzelement zentral und symmetrisch angeordnet. Er kann jedoch auch asymmetrisch angeordnet sein. Es liegt auch im Bereich der Erfindung, die Motorantriebswelle durch eine Antriebswelle zu ersetzen, die durch einen reversierbaren Motor über z. B. Zahnradgetriebe angetrieben wird.
  • Eine Reihe dem Fachmann bekannter Materialien sind geeignet, um die verschiedenen Komponenten der selbsthorizontierenden Einrichtung der Erfindung zu erzeugen, wie Stahlplatte für die Basisplatte und die Sitzbefestigungsplatte; Leichtmetallgüsse, z. B. Aluminiumguss, für die zusammenwirkenden gewölbten Elemente, die jedoch auch durch Spritzgießen von thermoplastischen Polymeren hergestellt werden können; Stranggießen zu Aluminium- oder Leichtmetalllegierung für gewölbte Teile 22', 22''.
  • Die detaillierte Erläuterung der Erfindung wurde mit Bezug auf bevorzugte Ausführungsformen mit zylindrischen gewölbten Oberflächen gegeben. Mit dieser Erläuterung im Kopf kann der Fachmann, ganz genau verstehen, wie entsprechende Ausführungsformen mit einer oder verschiedenen konischen gewölbten Oberflächen konstruiert werden. Solche Oberflächen werden für ihre Aufgabe am besten geeignet gemacht, indem die Form eines Abschnitts außerhalb der Achse eines Kegelstumpfes genommen wird. Bei einer Längsanordnung der Einrichtung nach der Erfindung (in Bezug auf das Fahrzeug, in dem sie befestigt ist), wäre es am besten, wenn die imaginäre oder reale Basis des Kegelstumpfes rückwärts zeigen, da optimal unter dem Sitz unterzubringen. Aber auch ein Oberflächenbereich eines Kugelsegments, das eine oder zwei Basen hat, kann verwendet werden, wie auch andere rotationssymmetrisch (um Achsen herum, die Achse A in 7 entsprechen) definierte Oberflächen.

Claims (11)

  1. Selbsthorizontierende Einrichtung (1) für einen Sitz (6), mit einer Basis (21), einer verschiebbar mit der Basis (21) verbundenen Sitzregulierungseinheit (4) sowie Antriebsmitteln (40, 43, 44, 45, 46) zwischen Sitz (6) und Basis (21), um die Sitzregulierungseinheit (4) um eine im Wesentlichen parallel zur Basis (21) angeordnete Achse (A) zu verschwenken, wobei die Sitzregulierungseinheit (4) zwischen der Basis (21) und der betreffenden Achse (A) angeordnet ist, und wobei die Antriebsmittel (40, 43, 44, 45, 46) einen reversierbaren elektrischen Motor (40) beinhalten, welcher so an die Sitzregulierungseinheit (4) angeschlossen ist, das sich seine Abtriebswelle (42) parallel zu der betreffenden Achse (A) erstreckt, und mit Detektionsmitteln (64) zum Erfassen der Position der Sitzregulierungseinheit (4) im Vergleich zur Horizontalebene, wobei die Detektionsmittel (64) mit einer Steuereinheit zum Regeln des Motors (40) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass – der elektrische Motor (40) in einem von der Sitzregulierungseinheit (4) gebildeten Bauraum befestigt ist und dass – die Abtriebswelle (42) des elektrischen Motors (40) direkt oder indirekt auf flexible Antriebsmittel (43, 44, 45, 46) arbeitet, welche ein mehr teiliges Antriebsglied (45, 46) beinhalten, das seinerseits mit seinem einen Ende an der Basis (21) befestigt ist und eine Öffnung (7) der Sitzregulierungseinheit (4) passiert.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiebbare Verbindung der Sitzregulierungseinheit (4) mit der Basis (21) in Gestalt von einem ineinander greifenden Sitzträgerelement (2) und einem Basisträgerelement (22) realisiert ist, die jeweils zu der Sitzregulierungseinheit (4) und der Basis (21) gehören, wobei wenigstens eines dieser Elemente (2, 22) eine durch Rotation Binär geraden, gebogenen oder unregelmäßigen Linie um die Achse (A) definierte Oberfläche aufweist, bevorzugt eine zylindrische oder konische Oberfläche.
  3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zylindrische oder konische Oberfläche des Sitzträgerelementes (2) oder des Basisträgerelementes (22) zum Zusammenwirken mit Gleit-, Roll- oder Ballmitteln eingerichtet ist, welche jeweils die Basis (21) oder das Sitzträgerelement (2) aufweist.
  4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zylindrische oder konische Oberfläche des Basisträgerelementes (22) im Bereich der Basis (21) unterbrochen ist, sodass zwei konkave zylindrische Oberflächen oder konische Oberflächen gebildet werden, die durch eine Zylinder- oder Konusachse und einen Radius definiert sind.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das mehrteilige Antriebsglied (45, 46) aus der Gruppe Synchronriemen, Rollenkette und Profildrähte ausgewählt ist.
  6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung mit der Abtriebswelle (42) über eine Trommel, ein Zahnrad oder eine Scheibe (43, 44) erfolgt, die jeweils an der Abtriebswelle 42 befestigt sind.
  7. Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites mehrteiliges Antriebsglied (46) vorgesehen ist.
  8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die mehrteiligen flexiblen Antriebsglieder (45, 46) Öffnungen des Sitzträgerelementes (2) und des Basisträgerelementes (22) passieren, die jeweils mit Ihren konvexen und konkaven zylindrischen oder konischen Oberflächen ineinander greifen.
  9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (7) in dem Sitzträgerelement (2) schlitzartig geformt ist und sich im Vergleich zu der Öffnung (31) in dem Basisträgerelement (22) überlappend verschieben lässt.
  10. Einrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Öffnung (7) in dem Sitzträger element (2) weniger als 30%, vorzugsweise weniger als 20%, der Schlitzfläche der Öffnung (31) beträgt.
  11. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welche in einen Sitz- und/oder Fahrzeugkörper integriert ist.
DE69722229T 1996-10-16 1997-10-03 Selbstgleichsetzungsvorrichtung für einen Sitz Expired - Fee Related DE69722229T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
SE9603786A SE9603786D0 (sv) 1996-10-16 1996-10-16 Självnivellerande anordning för en sits
SE9603786 1996-10-16
PCT/SE1997/001661 WO1998016405A1 (en) 1996-10-16 1997-10-03 Self-levelling apparatus for a seat

Publications (2)

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