DE69726290T2 - Hauteinschnitt-vorrichtung - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen zum Punktieren der Haut.
  • Eine kleine Blutprobe ist erforderlich für die Analyse oder die Untersuchung in vielen medizinischen Situationen. Oft wird es dem Patienten überlassen, seine eigene Probe zu ziehen und seinen eigenen Test zuhause durchzuführen mit Hilfe einer Heimausrüstung, und viele Lanzetteneinrichtungen sind entwickelt worden, um das Verfahren einfach, sicher und so schmerzlos wie möglich zu machen. Üblicherweise gibt es einen Auslösemechanismus, der vielmals zum Einsatz kommen kann, wobei bei jeder Benutzung jedoch eine frische Lanzette eingesetzt werden muss, die weggeworfen wird, nachdem die Probe entnommen wurde. Es gibt offensichtlich Gefahren bei der Wiederverwendung einer Lanzette.
  • Bei Wegwertgegenständen müssen die Lanzetten billig sein. Die normale Form ist eine Nadel eingehüllt in einen im wesentlichen zylindrischen Kunststoffkörper, wobei nur die Spitze freigesetzt ist, wenn eine materialeinheitlich angeformte Abreißkappe entfernt ist. Derartige Lanzetten sind, obwohl sie mit diesem allgemeinen Muster übereinstimmen, nicht gleichförmig bemessen und es gibt Unterschiede in einer Serie von dem gleichen Hersteller. Eine Vorrichtung zum Punktieren der Haut ist beispielsweise bekannt aus der US-A 5 464 418. Eine derartige Vorrichtung zum Punktieren der Haut umfasst alle Merkmale des Oberbegriffes des Anspruches 1. Ein weiterer Typ von Vorrichtungen zum Punktieren der Haut ist beschrieben in der US-A 4 416 279.
  • Ein üblicher Weg die Lanzette fest in der Auslösevorrichtung zu halten, liegt darin, ihr rückwärtiges Ende in eine Buchse am vorwärtigen Ende eines federbelasteten Halters einzustecken, welcher durch einen Drückermechanismus freigesetzt wird. Der Presssitz sollte die Lanzette während des Einsatzes sicher halten, wobei jedoch aufgrund der zuvor erwähnten Variationen der Größe dies nicht immer der Fall ist. Manchmal sind die Lanzetten lose und manchmal sind sie zu groß als dass sie in die Buchse eingesteckt werden können, zumindest nicht ohne Schaden oder dauerhaftes Verbiegen.
  • Es liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine einfache Vorrichtung zum Punktieren der Haut bereitzustellen, die Variationen hinsichtlich der Lanzettengröße zu verarbeiten vermag.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zum Punktieren der Haut bereitgestellt gemäß Anspruch 1.
  • Dementsprechend kann eine Lanzette in eine Buchse eingesteckt werden, die eine solche Ausdehnung besitzt, wie notwendig ist, um sie aufzunehmen, wobei die Feder sicherstellt, dass ein fester Griff aufrechterhalten bleibt. Die Öffnung der Buchse kann aufgeweitet sein, um den Eintritt zu erleichtern und die Eingangsausdehnung zu erzeugen.
  • Gemäß einer bevorzugten Form besitzt die Hülse einen Längsspalt von der Mundöffnung bis zur Basis und an der Basis auf jeder Seite des Spaltes ist die Buchsenwandung im Umfang ausgeschnitten, so dass sich zwei Flügel ergeben, die gespreizt werden können, um den Spalt zu erweitern. Es kann mehr als ein solcher Spalt um den Umfang der Buchse herum vorgesehen sein.
  • Der Lanzettenträger besitzt vorzugsweise einen Teil, welcher sich in rückwärtiger Richtung der Buchse erstreckt mit einer Arretierung zur Halterung durch einen Freigabemechanismus, wenn der Träger in seine rückwärtige Position geführt ist. Dieser Freigabemechanismus kann zwei sich in rückwärtiger Richtung erstreckende Finger innerhalb des Körpers umfassen, welche den Abschnitt flankieren, um mit gegenüberliegenden Arretierungen zusammenzuwirken und ein Druckelement an der Rückseite des Körpers, um mit dem Finger zusammenzuwirken und diese bei Druck auseinanderbiegen, um die Arretierungen zu lösen.
  • Der Lanzettenträger ist allgemein aus geformten Kunststoff hergestellt, während der Abschnitt vorwärts sowie auswärts hervorstehende Finger aufweist, welche Federelemente bilden, die mit einem Anschlag innerhalb des Körpers zusammenwirken, um das Ende des Vorwärtshubes des Lanzettenträgers abzufedern und ein Zurückkehren der Lanzettenspitze in den Körper zu unterstützen. Das hintere Ende der Schraubenfeder wirkt vorteilhafterweise gegen die vorwärtige Seite des Anschlages.
  • Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung soll eine Ausführungsform anschließend beschrieben werden anhand eines Beispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen:
  • 1 ist eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum Punktieren der Haut,
  • 2 ist eine weitere Seitenansicht der Vorrichtung zum Punktieren der Haut, gesehen in Richtung A der 1;
  • 3 ist ein Längsschnitt der Vorrichtung zum Punktieren der Haut entlang der Schnittlinie III-III der 2 vor dem Auslösen,
  • 4 ist ein Längsschnitt durch die Vorrichtung zum Punktieren der Haut unabhängig von dem Lanzettenhalter, welcher als Seitenansicht dargestellt ist entlang der Linie IV-IV der 3, jedoch nach dem Auslösen;
  • 5 ist eine Seitenansicht des Lanzettenhalters und der Federanordnung; und
  • 6 ist ein Längsschnitt der Anordnung entlang der Linie VI-VI der 5.
  • Die Hauptkomponenten der Vorrichtung zum Punktieren der Haut sind allgemein der Behälterabschnittskörper 1, eine Kappe 2, die auf das vordere Ende des Körpers passt, ein Druckelement 3, welches auf das hintere Ende des Körpers passt, ein Lanzettenhalter 4 innerhalb des Körpers und eine Feder 5.
  • Der Körper 1 besitzt einen kastenförmigen Querschnitt von seinem Führungsende bis zu einem Anschlag 6 mit einer zentralen Öffnung 7. Rückwärtig von den beiden einander gegenüberliegenden Flächen erstrecken sich parallele Flügel 8, während die anderen beiden Flächen kurz vor dem Anschlag 6 enden. Auf einer Seite der Öffnung 7 erstrecken sich zwei Finger 9 nach rückwärts parallel zu und innerhalb der Flügel 8, während auf der Innenseite dieser Finger Zähne 10 in der Nähe ihrer rückwärtigen Enden und Zähne 11 angrenzend an die Ausgänge angeordnet sind. Über den Zähnen 10 ist die Innenfläche 12 der Finger nach außen aufgeweitet. Auf der vorwärtigen Seite des Anschlages 6 tragen einander gegenüberliegende Innenflächen des Körpers 1 Längsrippen, die Führungskanäle 13 bilden.
  • Die Kappe 2 trägt außen Rippen 14 für den Eingriff und weist eine Öffnung 15 am vorderen Ende auf, durch welche sich die Spitze einer Lanzette hindurchgesteckt wird. Es handelt sich um eine enge Passung über einen äußeren Falz am vorderen Ende des Körpers 1 und innen besitzen zwei einander gegenüberliegende Seiten der Kappe Rippen 16, die in Nuten des Falzes einschnappen. Die Kappe ist dementsprechend sicher genug für den Einsatz, kann jedoch abgezogen und gedrückt werden, wenn die Lanzetten ausgetauscht werden.
  • Das Druckelement 3 ist im allgemeinen U-förmig ausgebildet und seine Seitenglieder 17 füllen im wesentlichen die Räume aus zwischen den Kanten der Flügel 8, die positiv abgestuft sind, um das Druckelement 3 an dem Körper zu halten, während jedoch eine begrenzte Längsbewegung gestattet wird. Innen besitzt die Basis des Elementes 3 eine Schale 18, die frei das rückwärtige Ende des Lanzettenhalters 4 aufzunehmen vermag und deren Rand zusammenwirkt mit den aufgeweiteten Oberflächen 12 der Finger 9. Auf einander gegenüberliegenden Seiten wird die Schale auseinander gehalten über zwei nach vorn vorspringende Finger 19.
  • Der Lanzettenhalter 4, der in den 5 und 6 mit seiner Feder getrennt zu sehen ist, besitzt in etwa die Form eines Weinglases. Am vorwärtigen Ende der "Schale" befindet sich eine im wesentlichen zylindrische Hülse 20, die außen etwa in der Mitte mit einer Umfangsrippe 21 versehen ist, welche diametral einander gegenüberliegend vorspringende Laschen 22 aufweist. Diese führen den Halter 4, indem sie in die Kanäle 13 eingreifen. Die Buchse besitzt einen Längsspalt 23 von der Wundöffnung bis zur Basis und angrenzend an die Basis 24 sind die Wände in Umfangsrichtung weggeschnitten bei 25 in beiden Richtungen unter Bildung von Flügeln auf beiden Seiten des Spaltes 23. Die Mundöffnung der Buchse ist innen aufgeweitet, wie dies durch die Bezugsziffer 26 in 6 gezeigt ist.
  • Der Stiel 27 läuft am rückwärtigen Ende in zwei einander gegenüberliegenden seitlichen Zähnen 29 aus, alternierend um den Stiel herum, wobei sich zwei einander gegenüberliegende Finger 30 sich nach vorn und außen erstrecken. Der Halter 4 besteht aus Kunststoffmaterial und die Finger sind dünn genug, dass sie eine hinlängliche Elastizität besitzen, so dass sie als Federn wirken.
  • Die Hauptschraubenfeder 5 umgreift den Stiel und den rückwärtigen Teil der Buchse 20, um gegen die Rippe 21 zu drücken. Sie übt jedoch mehr als gerade einen Druck gegen diese Rippe aus, sondern ihre Endwicklung drückt die Buchse normalerweise zusammen, um den Spalt 23 geschlossen zu halten. Diese Anordnung wird dann in den Körper 1 vom vorwärtigen Ende aus eingebracht und die Finger 30 legen sich an den Stiel 28 an, um es zu ermöglichen, dass das rückwärtige Ende sich durch die Öffnung 7 zwängt. Die Finger 30 werden dann wieder aufgespreizt und die Feder 5 drückt gegen die vorwärtige Seite des Anschlages 6. Die Zähne 29 können an den Zähnen 11 und 10 vorbeischnappen in die Position gemäß 3, wodurch die Vorrichtung aufgeladen wird. Diese Endbewegung kann erzielt werden, wenn man das rückwärtige Ende einer Lanzette in die Buchse 20 einsteckt, welche sich so weit wie erforderlich aufweitet, um die Lanzette aufzunehmen. Die Lanzette besitzt normalerweise eine im wesentlichen zylindrische Form, wobei ein Kunststoffkörper eine Stahlnadel umhüllt. Der anfängliche Eintritt wird erleichtert durch die Abschrägung 26, während die Schrau benfeder 5 sicherstellt, dass der Griff fest ist. Die Finger 19 halten durch die Zusammenwirkung mit den Fingern 30 den Lanzettenhalter vom Kippen in der Ebene gemäß 4 ab, während jegliche Kipptendenz in einem rechten Winkel hierzu durch die Finger 9 verhindert wird.
  • Für das Auslösen der Vorrichtung wird das Druckelement 3 nach vorne gedrückt und die Schale 18 spreizt die Finger 9, indem sie auf die Oberflächen 12 wirkt. Die Zähne 10 geben dann die Zähne 29 frei und der Lanzettenhalter 4 schießt kurz nach vorn, um die Nadelspitze herauszuführen. Die Enden der Finger 30 treffen auf den Anschlag 6 auf und spreizen sich. Eine definitive Begrenzung der Vorwärtsbewegung wird durch die Zähne 29 bewirkt, die auf die Zähne 11 auftreffen, die sich nicht in einem signifikanten Ausmaß durch das Druckelement 3 geteilt haben. Die Finger 30 erholen sich dann, um den Halter 4 zurückzuziehen und damit die Nadelspitze von der Öffnung 15 nach innen zu ziehen. Die Kappe 2 kann dann zurückgezogen und die Lanzette einfach abgezogen werden, indem man sie von der Buchse 20 wegzieht. Die Vorrichtung ist dann bereit zur Aufnahme einer frischen Lanzette.

Claims (8)

  1. Vorrichtung zum Punktieren der Haut, folgendes umfassend: einen Körper (1), einen Lanzettenträger (4) innerhalb des Körpers (1) und eine nach vorne offene Buchse (20), in welche das hintere Ende einer Wegwerflanzette einsteckbar ist, und eine Schraubenfeder (5) sowie einen Freigabemechanismus (3, 9, 10), welcher zum kurzzeitigen nach vorne Herausschieben des Lanzettenträgers (4) angeordnet ist, so dass die Spitze einer eingepassten Lanzette über das führende Ende des Körpers (1) hinaus ragt, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der Schraubenfeder (5) die Buchse (20) umfasst und ohne eingepasste Lanzette die Buchse auf einen minimalen Durchmesser einengt, aber der Buchse eine Aufweitung zur Aufnahme des hinteren Endes einer Lanzette mit einem Durchmesser, welcher größer ist als der vorgenannte minimale Durchmesser, erlaubt.
  2. Vorrichtung zum Punktieren der Haut nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mund der Buchse (20) aufgeweitet (26) ausgebildet ist, um ein Eindringen und initiales Aufweiten zu erleichtern.
  3. Vorrichtung zum Punktieren der Haut nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Buchse (20) wenigstens ein Längsspalt (23) vom Mund bis zur Basis (24) ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung zum Punktieren der Haut nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Basis (24) auf jeder Seite des Spaltes oder jedes Spaltes (23) die Buchsenwandung in Umgangsrichtung eingeschnitten (25) ist, so dass zwei Flügel vorhanden sind, welche zum Aufweiten des Schlitzes auseinanderbiegbar sind.
  5. Vorrichtung zum Punktieren der Haut nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lanzettenträger (4) einen Abschnitt (27) aufweist, welcher sich in rückwärtiger Richtung von der Buchse (20) erstreckt und eine Arretierung zum Arretieren des Freigabemechanismus (3, 9, 10) aufweist, wenn der Träger (4) in seine rückwärtige Position bewegt wird.
  6. Vorrichtung zum Punktieren der Haut nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Freigabemechanismus folgendes umfasst: zwei sich in rückwärtiger Richtung erstreckende Finger (9) innerhalb des Körpers (1), welche den Abschnitt (27) flankieren, um mit gegenüberliegenden Arretierungen (29) zusammen zu wirken, und ein Druckelement (3) an der Rückseite des Körpers, um mit den Fingern (9) zusammen zu wirken und diese bei Druck auseinander biegen, um die Arretierungen (29) zu lösen.
  7. Vorrichtung zum Punktieren der Haut nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Lanzettenträger (4) aus geformtem Kunststoff ausgebildet ist und der Abschnitt (27) vorwärts sowie auswärts hervorstehende Finger (30) aufweist, welche Federelemente ausbilden, die mit einem Anschlag (6) innerhalb des Körpers (1) zusammen wirken, um das Ende des Vorwärtshubes des Lanzettenträgers (4) abzufedern und ein Zurückkehren der Lanzettenspitze in den Körper zu unterstützen.
  8. Vorrichtung zum Punktieren der Haut nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das hintere Ende der Schraubenfeder (5) gegen die Vorderseite des Anschlages (6) wirkt.
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