DE69727386T2 - Geschmacksmaskierte flüssige suspensionen - Google Patents

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    • A61P31/00Antiinfectives, i.e. antibiotics, antiseptics, chemotherapeutics
    • A61P31/04Antibacterial agents

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine geschmacksmaskierte pharmazeutische Zusammensetzung. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf Suspensionen von Mikrokapseln, die geschmacksmaskiert sind als eine Funktion einer Polymerbeschichtung und des pH-Wertes eines suspendierenden Mediums. Überraschenderweise behält ein als permeabel angesehenes Polymer die Geschmacksmaskierung in diesen Medien, während dies ein von der Industrie als undurchlässig betrachtetes Polymer nicht tut.
  • Viele Medikamente sind bei höherem oder niedrigerem pH-Wert als bei dem pH-Wert des Mundes weniger löslich, der bei etwa 5,9 liegt. Einige pharmazeutische Kompositionen haben dieses Konzept benutzt und suspendierten das Medikament bei einem pH-Wert, bei dem es unlöslich bleibt. Bei dieser Kondition kann das Medikament nur ungenügend löslich gemacht werden, um dem Geschmack zugänglich zu sein, wenn die Gleichgewichtskonzentration unterhalb des Geschmacks-Grenzwertes liegt.
  • Es können jedoch Probleme auftauchen, wenn nicht alle suspendierten Partikel geschluckt werden. Wenn nicht alle Arzneipartikel geschluckt werden, dann kann die im Mund verbleibende Arznei sich bei dem pH-Wert des Mundes auflösen, der annähernd 5,9 ist. In Fällen, wo die Unlöslichkeit an jedem Ende des pH-Bereiches besteht, könnte die Auflösung bei einem pH-Wert von 5,9 zu einer Konzentration oberhalb der Geschmacksgrenze führen und daß die Arznei verfügbar wird, um geschmeckt zu werden.
  • Ein Mittel zur Überwindung der Geschmacksprobleme bei Auslieferung von Arzneien in Suspension ist die Verwendung von polymerischen Überzügen auf den Arzneipartikeln, die die Rate der Auflösung oder des Aufschließen der Arznei hemmen oder verzögern. Dies gewährt Zeit, damit alle Partikel geschluckt sind, bevor die Grenzwert-Konzentration im Mund erreicht wird und der Geschmack wahrgenommen wird.
  • Während die Verwendung von Polymerüberzügen für die Hemmung der Auflösung während der Zeit des Kontaktes mit dem Speichel beim Schluckprozeß effektiv sein kann, haben sie Nachteile bei der Zubereitung geschmacksmaskierter flüssiger Formulierungen, die für Langzeitspeicherung in Kontakt mit einem flüssigen Medium bestimmt sind. Die prinzipiellen Nachteile sind, daß die Arznei sich mit den Suspensionsmedien ausbalanciert und daß der Überzug sich schwächen, aufweichen oder bei längerer Lagerung brechen kann.
  • Das japanische Patent 80,129,224 sieht ein Verfahren zum Überziehen einer bitteren Arzneisubstanz mit einem Überzugsmittel vor, das Äthylzellulose und ein Säure neutralisierendes Mittel enthält. Die Einbeziehung eines Antacids im Polymerüberzug auf der Arznei kann ungeeignet sein zur Aufrechterhaltung einer Arznei bei einem vorbestimmten pH-Wert (um die Unlöslichkeit aufrecht zu erhalten), und zwar aus dem Grund, daß, wenn wasserlösliche Antacide im Überzug in einer Suspension auf Wasserbasis verwendet werden, das Antacid die Tendenz haben würde, sich aufzulösen und auszulaugen und dadurch jedes Mittel zur Aufrechterhaltung einer vorbestimmten pH-Umgebung abzuziehen sowie eine Instabilität am Polymerüberzug zu verursachen. Die Verfahren zur Herstellung solcher überzogener Arzneipartikel sind außerdem schwierig, da das Antacid und das Polymer entgegengesetzte Löslichkeiten in den üblichen Überzugs-Lösungsmitteln haben.
  • Nach US-Patent 4,656,027 ist ein Verfahren und Produkt vorgesehen, bei dem eine basische Substanz mit einem bitter schmeckenden Arznei gemischt wird, die bei hohem pH-Wert unlöslich ist. Die Mixtur wird eingekapselt mit einem Polymer, das ein Zellulosederivat, Vinylderivat oder säurelösliches Polymer, wie beispielsweise ein Copolymer von Dimethylaminomethylmethacrylat ist. Zusätzlich wird auch ein Verfahren für eine Mixtur von polymerüberzogener Arznei mit einer basischen Substanz beansprucht, damit sich bei Rekonstitution Suspensionen ergeben, die zu stabilen geschmacksmaskierten Produkten führen.
  • Ein Hauptnachteil bei der Einbeziehung der basischen Substanz innerhalb des überzogenen Arzneipartikels tritt hervor beim Suspendieren der Partikel in wäßrigen Lösungen. Wenn in Wasser suspendiert, dann absorbieren die Mikrokapseln Wasser über die Poren am Polymerüberzug, die basische Substanz löst sich im absorbierten Wasser auf und übt einen großen osmotischen Druck aus, der entweder zum Bruch des Überzugs oder zur Diffusion der basischen Substanz in das Medium führt. Die Mixtur der basischen Substanz mit überzogenen Arzneipartikeln nach US-Patent 4,656,027 ist als eine Mixtur zur Rekonstitution beabsichtigt, d. h. sie ist gerade vor Verwendung von Wasser zuzugeben. Während dies dem Zweck gut dienen mag, so wurde doch herausgefunden, daß das Produkt als eine Suspension für einen längeren Zeitraum nicht geschmacksmaskieren kann.
  • Das australische Patent AU-B-52269/90 beschreibt ein Verfahren zur Schaffung einer geschmacksmaskierten Suspension von Ibuprofen durch Beibehaltung eines pH-Wertes von 1,5–3,5 in einer Suspension der Arznei und zur Schaffung einer Pufferkapazität innerhalb des Bereiches 0,03–0,05 zwischen dem anfänglichen pH-Wert der Formulation und 1,0 pH-Einheit höher.
  • Das US-Patent 4,788,220 beschreibt eine Komposition für Ibuprofen, bei der die Arznei mit Suspendierungsmitteln in Suspension gehalten wird und der pH-Wert zwischen 3,5 und 5 aufrechterhalten wird.
  • Nach US 4,788,220 und AU 52269/90 sind simple Suspensionen von Arznei bei definierten pH-Bereichen vorgesehen. Es ist nun festgestellt, daß, selbst wenn die Arznei in der Formulierung durch Einstellung des pH-Wertes unlöslich gemacht ist, und zwar beim Schlucken einer Dosis, im Mundbereich genügend Arzneirest verbleibt, der nach gewisser Zeit, wenn der pH-Wert des Mundes sich zum normalen pH-Wert des Mundes (Durchschnitt 5,9) ausbalanciert, sich die restliche Arznei schnell im Mund auflöst, was zu einem üblen Geschmack führt.
  • Nirgendwo ist beim Stand der Technik festzustellen, daß ein permeables Polymer an Arzneipartikeln zur Anwendung kommen kann, die polymerbeschichteten Partikel in eine Suspension formuliert werden können und die resultierende Suspension für eine kommerziell brauchbare Lagerfähigkeit geschmacksmaskiert bleibt.
  • Betrachtet man den pH-wert des Suspensionsmediums, so berücksichtigt der Stand der Technik verschiedene Faktoren nicht, die sich auf die Langzeitphysikalische, -chemische und -Geschmacksstabilität der Formulierung niederschlägt. Wenn auch die Verwendung einer sauren oder basischen Substanz, um die Arznei unlöslich zu machen und sie somit für die Geschmacks-Rezeptoren unbenutzbar zu machen, eine vernünftige Strategie ist, so wird doch eine optimale Formulierung nur erreicht, wenn in Betracht gezogen wird:
    • (i) der pH-Wert der maximalen Unlösbarkeit der Arznei;
    • (ii) die Grenzwert-Konzentration für bitteren Geschmack der Arznei;
    • (iii) die minimale Pufferstärke, die im Medium erforderlich ist, um verzögerten oder Nachgeschmack zu vermeiden;
    • (iv) die pH-Wert-Grenze, jenseits welcher eine weitere Zunahme oder Abnahme des pH-Wertes zu einer unakzeptablen Instabilität der Arznei führt; und
    • (v) die Verträglichkeit und chemische, physikalische und mikrobische Stabilität der anderen Bestandteile für die pH-Werte des Mediums.
  • Es besteht daher die Notwendigkeit für eine stabile geschmacksmaskierte Formulierung, die in einer flüssigen Suspension für eine lange Zeitdauer gehalten werden kann.
  • Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine oder mehrere der dem Stand der Technik anhaftenden Schwierigkeiten zu überwinden oder zumindest zu mildern.
  • Einem ersten Aspekt der Erfindung zufolge ist vorgesehen eine geschmacksmaskierte pharmazeutische Zusammensetzung, die enthält:
    eine pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff), die eine pH-Wert-abhängige Löslichkeit aufweist;
    ein die pharmazeutisch aktive Komponente einkapselndes Polymer, bei dem es sich um ein Copolymer von Acryl- und Methacrylsäureestern mit quaternären Ammoniumgruppen handelt;
    ein Suspendiermedium zum Suspendieren der eingekapselten, pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff), wobei das Medium auf einen pH-Wert eingestellt ist, bei dem die pharmazeutisch aktive Komponente unlöslich bleibt; und
    in welcher der Geschmack der pharmazeutisch aktiven Komponente durch die Kombination aus dem Polymer und dem Suspendiermedium maskiert ist.
  • Die Patentinhaberin hat herausgefunden, daß, wenn Mikrokapseln einer bitter schmeckenden Arznei unter Verwendung von Äthylzellulose als Polymerüberzug in Suspensionen auf Wasserbasis bei einem geeigneten pH-Wert formuliert werden, die erhaltene Suspension für kurze Zeitperioden geschmacksmaskiert werden kann, aber nicht für längere Zeiträume, da nach wenigen Tagen die Suspension bitter schmeckte. Als jedoch wasserdurchlässige kationische Methacrylatpolymere, die eine quaternäre Ammonium-Funktionalität haben, wie Eudragit RS100 und Eudragit RL100, für Äthylzellulose als die in der Mikroeinkapselung und Formulierung der Suspension beim gleichen pH-Wert verwendete Polymermembran substituiert wurden, blieb die resultierende Suspension länger geschmacksmaskiert.
  • Der pharmazeutischen aktive Bestandteil kann irgendeiner aus der Klasse von basischen oder sauren Arzneien sein, die sich in wäßrigen Systemen auflösen. Da der pH-Wert und die Ionenstärke des Mediums auf der Basis von Arzneistabilität, Löslichkeit und Geschmacks-Grenzwert ausgewählt werden, wird ein optimaler Geschmacks-Maskierungseffekt erzielt, der mit der Stabilität der Arznei kompatibel ist. Der optimale pH-Wert ist außerdem günstig bei der Aufrechterhaltung der Stabilität der Arznei, des Überzugs-Polymers und der Überzug-Exzipienten.
  • Der pharmazeutisch aktive Bestanteil wird für dessen Abhängigkeit der Löslichkeit vom pH-Wert ausgewählt. Jene Arzneien, die bei einem hohen pH-Wert löslich sind, werden vorzugsweise in Suspension bei einem niedrigen pH-Wert gehalten, wo die Arznei eine maximale Unlöslichkeit zeigt. Umgekehrt werden jene Pharmazeutika, die bei einem niedrigen pH-Wert löslich sind, vorzugsweise bei einem hohen pH-Wert in Suspension gehalten, wo die Arznei unlöslich ist. In allen Fällen vermeidet die Polymermembran ein Auflösen von Restpartikeln im Mund und sorgt somit für die Geschmacksmaskierung.
  • Der pharmazeutisch aktive Bestandteil kann jedes pharmazeutische Mittel in Form seiner neutralen oder Salzform sein, einschließlich Prodrugs und Metaboliten von Drugs, molekularen, säure-basischen und Ionenaustauschkomplexen, und kann in Form von Kristallen, Mikrokapseln oder Mixturen vorliegen. Der pharmazeutisch aktive Bestandteil (Wirkstoff) kann eine definierte Partikelgrößen-Verteilung haben, vorzugsweise im Bereich von 0,1–500 μm, noch bevorzugter 1–250 μm und am bevorzugsten 10–150 μm, wo ein akzeptables Gefühl im Mund und wenig Chance für das Kauen auf den Restpartikeln und für das Freisetzen der Arznei zum Schmecken vorhanden ist.
  • Pharmazeutische Präparate, die eine hohe Löslichkeit bei alkalischem pH-Wert haben, aber bei saurem pH-Wert schlecht löslich oder unlöslich sind, eignen sich für diese Anwendung und können ausgewählt werden aus der Gruppe, die nichtsteroide antientzündliche Arzneien einschließt, wie beispielsweise Naproxen, Diclofenacnatrium, Ibuprofen, Ketoprofen, Valproinsäure und Indomethazin.
  • Pharmazeutische Präparate, die schlecht löslich oder unlöslich sind bei alkalischem pH-Wert, aber bei saurem pH-Wert löslich sind und sich für die Anwendung eignen, können ausgewählt werden aus der Gruppe, die Risperidon, Roxithromycin, Erythromycin und Tripolidin umfaßt.
  • Vorzugsweise sieht die Erfindung ferner eine geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung vor, einschließlich eines Verfahrens zur Herstellung einer geschmacksmaskierten pharmazeutischen Zusammensetzung für die orale Verabreichung, wobei die Zusammensetzung enthält:
    eine pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff), die eine pH-Wert-abhängige Löslichkeit aufweist;
    ein die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) einkapselndes Polymer, bei dem es sich um ein Copolymer von Acryl- und Methalcrylsäureestern mit quaternären Ammoniumgruppen handelt;
    ein Suspendiermedium zum Suspendieren der eingekapselten pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff), wobei das Medium auf einen pH-Wert eingestellt ist, bei dem die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) unlöslich bleibt; und in welcher der Geschmack der pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff) durch die Kombination aus dem Polymer und dem Medium maskiert ist, wobei das Verfahren umfaßt:
    die Bereitstellung einer geeigneten Menge der pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff);
    einer geeigneten Menge des Polymers, das eine quaternäre Ammonium-Funktionalität aufweist;
    eines Suspendiermediums, das auf einen pH-Wert eingestellt ist, bei dem die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) im Wesentlichen unlöslich bleibt;
    das Einkapseln der pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff) in dem Polymer; und
    das Suspendieren, Dispergieren, Emulgieren oder Mischen der eingekapselten pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff) in dem Suspendiermedium.
  • Die pharmazeutische Einheit kann neben der pharmazeutisch aktiven Komponente andere funktionelle Komponenten enthalten, die dargeboten werden zum Zwecke einer Modifizierung der physikalischen, chemischen oder geschmacklichen Eigenschaften des pharmazeutischen Präparates. Zum Beispiel kann das pharmazeutische Präparat die Form von Ionenaustausch- oder Cyclodextrin-Komplexen haben, oder das pharmazeutische Präparat kann eine Mixtur oder Dispersion mit verschiedenen Additiven enthalten, wie beispielsweise Wachse, Lipoide, Auflösungshemmer, Geschmacksmaskierungs- oder -unterdrückungsmittel, Träger oder Exzipienten und Füllstoffe. Geeignete Füllstoffe können ausgewählt werden aus unlöslichen Materialien wie Silikondioxid, Titandioxid, Talk, Tonerde (Aluminiumoxid), Stärkemehl, Kaolin, Polacrilinkalium, pulverisierte Zellulose und mikrokristalline Zellulose sowie Gemische daraus, ausgewählt. Lösliche Füllstoffe können ausgewählt werden aus Mannazucker (Mannit), Rohrzucker (Sucrose), Laktose (Milchzucker), Dextrose, Natriumchlorid, Sorbit und Gemischen. Die Füllstoffe können in Mengen bis zu annähernd 75 Gew.-% auf der Basis des Gesamtgewichts der Einheit vorhanden sein.
  • Die pharmazeutische Einheit kann von jeder geeigneten Partikelgröße sein. Partikelgrößen von annähernd 0,1 bis 500 μm haben sich als geeignet herausgestellt, Partikelgrößen von annähernd 1 bis 250 μm haben sich als besonders geeignet herausgestellt. Am meisten bevorzugt sind 10 bis 150 μm. Die pharmazeutische Einheit kann die Form von Körnchen, Mikrokügelchen, Pulver, Tabletten, Mikrokapseln, Kristall, amorphem Festkörper oder Präzipitat haben und ferner die oben beschriebenen funktionalen Komponenten einschließen.
  • Das zum Einkapseln des pharmazeutisch aktiven Bestandteils oder der pharmazeutischen Einheit verwendete Polymer ist ein solches mit einer quaternären Ammonium-Funktionalität. Damit ist ein Polymer gemeint, das quaternäre Ammoniumgruppen auf dem Polymer-Rückgrat hat, wie durch die Polymere vorgesehen, die unter dem Handelsnamen Eudragit RS100 und Eudragit RL100 oder die gleichen Polymere in wäßriger Lösung, die unter dem Handelsnamen "Eudragit RS30D" oder "Eudragit RL30D" gehandelt werden. Eudragit RSPO und RLPO können ebenfalls verwendet werden. Es wurde festgestellt, daß diese Polymere bei Verhinderung der Geschmackswahrnehmung des pharmazeutischen Präparates effektiver sind, wenn die resultierenden Mikrokapseln als Suspensionen formuliert sind und für lange Zeitspannen gelagert werden, und zwar trotz ihrer weiterhin erkannten Eigenschaften, für Wasser und aufgelöste Arzneien durchlässig zu sein. Anders als herkömmliche Polymerüberzüge, wie beispielsweise Äthylzellulose, die für ihre Eigenschaften, eine Auflösungsbarriere vorzusehen, bekannt sind, hat sich bei den quaternären Ammoniumgruppen-Polymeren herausgestellt, daß sie wegen ihrer Geschmacks-Markierungseigenschaften höherwertig sind, wenn sie in Kombination mit pharmazeutischen Präparaten verwendet werden, die für die Löslichkeit vom pH-Wert abhängig sind.
  • Vorzugsweise ist das Polymer ein Copolymer von Acryl- und Methacrylsäureester mit quaternären Ammoniumgruppen. Mehr bevorzugt ist das Polymer ein Copolymer von Methylmethacrylat und Triethylammoniummethacrylat.
  • Vorzugsweise wird das Polymer ausgewählt aus entweder Eudragit RS oder Eudragit RL, die von Rohm erhältlich sind. Die beiden Polymere können einzeln oder in Kombination verwendet werden, um den Polymerüberzug mit entsprechenden Unterschieden in der Durchlässigkeit der Überzüge herzustellen. Obwohl der pharmazeutisch wirksame Bestandteil vorzugsweise eine polymerbeschichtete Arznei-Mikrokapsel ist, kann eine Matrix oder können gemischte Polymerpartikel und Arznei außerdem durch ein geeignetes Verfahren für die Anwendung der Erfindung erhalten werden. Ein Polymerüberzug, der aus einer Mischung des RS- oder RL-Polymers neben anderen pharmazeutisch akzeptablen Polymeren besteht, kann ebenfalls für die erfindungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Diese Polymere können Zelluloseester wie Äthylzellulose, Zelluloseester wie Zelluloseacetat und Zellulosepropionat, Polymere, die sich bei saurem oder alkalischem pH-Wert lösen, sein, wie beispielsweise Eudragit E, Zelluloseacetatphtalat und Hydroxypropylmethylzellulosephthalat.
  • Die Menge von in Relation zum pharmazeutisch aktiven Bestandteil (Wirkstoff) verwendetem Polymer liegt im Bereich von 0,01–10 : 1, vorzugsweise im Bereich von 0,02–1 : 1, noch mehr bevorzugt im Bereich von 0,03–0,5 : 1 und am meisten bevorzugt im Bereich von 0,05–0,3 : 1 gewichtsmäßig.
  • Der pharmazeutisch aktive Bestandteil oder die pharmazeutische Einheit kann nach Einkapselung im suspendieren Medium suspendiert, dispergiert oder emulgiert werden.
  • Das suspendierende Medium ist vorzugsweise ein Medium auf Wasserbasis, aber es können auch ebenso gut nichtwäßrige Träger sein, die bei einem optimalen pH-Wert für den pharmazeutisch aktiven Bestandteil oder die pharmazeutische Einheit konstituiert sind, so daß das pharmazeutische Präparat im wesentlichen unlöslich bleibt. Der pH-wert und die Ionenstärke bzw. -konzentration des Mediums wird vorzugsweise ausgewählt auf der Basis von Stabilität, Löslichkeit und Geschmacksgrenzwert, um den optimalen Geschmacksmarkierungseffekt zu schaffen, und der mit der Stabilität der Arznei, des Polymerüberzugs und den Überzugs-Exzipienten bzw. -Trägern kompatibel ist.
  • Der optimale pH-Wert der Unlöslichkeit der Arznei wird bestimmt durch konventionelle Löslichkeitsbestimmungen bei unterschiedlichen pH-Werten und unterschiedlicher Ionenkonzentration in den Medien, die in Betracht gezogen werden.
  • Puffersubstanzen können Dihydrogenphosphat, Hydrogenphosphat, Aminosäuren, Citrat-, Acetat, Phtalat-, Tartrat-Salze der Alkali- oder Erdalkalimetallkationen wie Natrium, Kalium, Magnesium und Calcium enthalten.
  • Die Puffersubstanzen können in irgendeiner geeigneten Kombination zur Erzielung des erforderlichen pH-Wertes verwendet werden und können eine Puffer-Konzentration von 0,01–1 mol/l der endgültigen Formulierung, vorzugsweise von 0,01–0,1 mol/l und am meisten bevorzugt von 0,02–0,05 mol/l haben.
  • Die Formulierung kann ferner andere gelöste oder suspendierte Substanzen enthalten, um die Stabilität der Suspension vorzusehen. Diese enthalten Suspendiermittel oder Stabilisatoren, ausgewählt aus der Gruppe, die besteht aus Methylzellulose, Natriumalginat, Xanthangummi, (Poly)Vinylalkohol, mikrokristalliner Zellulose, kolloidalem Siliciumdioxid, Bentonit-Ton. Andere verwendete Mittel umfassen Konservierungsmittel wie Methyl-, Ethyl-, Propyl- und Butylparabene, Süßungsmittel wie Saccharose, Saccharinnatrium, Aspartam, Mannit, Geschmacksstoffe wie Trauben-, Kirschen-, Pfefferminz-, Menthol- und Vanille-Geschmacksstoffe sowie Antioxidantien oder andere Stabilisatoren.
  • Die resultierende pharmazeutische Zusammensetzung, abhängig von dem für die Herstellung eingesetzten Verfahren, ist in der Form einer Suspension, Emulsion Mikrokapsel oder in Form einer harten oder weichen Gelatinekapsel, einer schnell zerfallenden Tablette einer schnell schmelzenden Tablette, einer Brausetablette, eines Gels oder eines flüssigen Pulvers, die die flüssige Zusammensetzung eingekapselt halten für die Freisetzung in der Mundhöhle. Die Auswahl der festen Dosisform muß so sein, das die äußere Hülle der Dosierungsform nicht das Suspendiermittel beeinträchtigt und der Polymerüberzug den pharmazeutisch aktiven Bestandteil einkapselt.
  • Erfindungsgemäß ist ein Verfahren vorgesehen zur Herstellung einer geschmacksmaskierten pharmazeutischen Zusammensetzung für die orale Verabreichung, wobei die Zusammensetzung enthält:
    eine pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff), die eine vom pH-Wert abhängige Löslichkeit aufweist;
    ein die pharmazeutisch aktive Komponente einkapselndes Polymer, das eine quaternäre Ammonium-Funktionalität aufweist;
    ein Suspendiermedium zum Suspendieren der eingekapselten pharmazeutisch aktiven Komponente, wobei das Medium auf einen vorbestimmtem pH-Wert eingestellt ist, bei dem die pharmazeutisch aktive Komponente im wesentlichen unlöslich bleibt, und
    wobei die pharmazeutisch aktive Komponente durch die Kombination aus dem Polymer und dem Medium geschmacksmaskiert ist,
    wobei das Verfahren umfaßt:
    die Bereitstellung einer geeigneten Menge der pharmazeutisch aktiven Komponente;
    einer geeigneten Menge des Polymers, das eine quaternäre Ammonium-Funktionalität aufweist;
    eines Suspendiermediums, das auf einen pH-Wert eingestellt ist, bei welchem die pharmazeutisch aktive Komponente im wesentlichen unlöslich bleibt;
    Einkapseln dieser pharmazeutisch wirksamen Komponente in diesem Polymer; und
    das Suspendieren, Dispergieren, Emulgieren oder Mischen der eingekapselten pharmazeutisch wirksamen Komponente in dem Suspendiermedium.
  • Vorzugsweise umfaßt die Anwendung der Erfindung eine Vorstufe der Bestimmung des optimalen pH-Wertes für die Unlöslichkeit des pharmazeutischen Präparates durch Bestimmen der Löslichkeit bei unterschiedlichen pH-Werten und Ikonenkonzentrationen. Diese Stufe ist für die Bestimmung des pH-Wertes, bei dem das Suspendiermedium einzustellen ist, förderlich.
  • Bei dem bevorzugten Verfahren zur Anwendung der Erfindung wird das Polymer zum Einkapseln der pharmazeutisch aktiven Komponente oder der pharmazeutischen Einheit in einer Lösung oder einem Lösungsmittel aufgelöst, die bzw. das für die schlechte Löslichkeit für die pharmazeutisch aktive Komponente und für eine gute Löslichkeit des Polymers ausgewählt wird. Beispiele für entsprechende Lösungsmittel umfassen, aber sind nicht beschränkt auf, Methanol, Äthanol, Isopropanol, Chloroform, Methylenchlorid, Zyklohexan und Toluol, entweder in Kombination oder allein verwendet. Wäßrige Dispersionen von Polymeren können ebenfalls für die Formung der Arznei-Mikropartikel verwendet werden. Einige der Polymerdispersionen in Wasser, auch bekannt als Latexe, sind im Handel erhältlich, z. B. RS30D, RL30D, NE30-D.
  • Die Einkapselung der pharmazeutisch wirksamen Komponente oder pharmazeutischen Einheit durch das Polymer kann durch jedes Verfahren wie Suspendierung, Auflösung oder Dispergierung der pharmazeutisch wirksamen Komponente in einer Lösung oder Dispersion des Polymer-Überzugsmaterials und Sprühtrocknen, Fließbettbeschichtung, simple oder komplexe Koazervation, Koevaporierung, Zusammenvermahlung, Schmelzdispersion und Emulsion-Lösungmittel-Verdampfungstechniken u. s. w. durchgeführt werden.
  • Das polymerbeschichtete Arzneipulver kann ebenfalls als eine Alternative für die Präparierung von rekonstituierbaren Pulvern angewandt werden, d. h. trockene Pulver-Arzneiprodukte, die als Suspensionen in einem flüssigen Beförderungsmittel wie Wasser vor Gebrauch rekonstituiert werden. Die rekonstituierbaren Pulver haben eine lange Lagerfähigkeit, und die Suspensionen, einmal rekonstituiert, haben eine ausreichende Geschmacksmaskierung.
  • In den Figuren zeigt
  • 1 den Prozentanteil von Roxithromycin, freigesetzt aus beschichtetem Pulver vor der Suspension.
  • 2 den Prozentanteil von Roxithromycin, freigesetzt aus beschichtetem Pulver in-vitro nach der Suspension, und
  • 3 einen Vergleich von Nachgeschmack, Würzstärke, Süße, Gefühl im Mund, Gefallensrate bzw. -anteile (wie viele Leute mochten den Geschmack?), Herbheit, Dicke und Geschmeidigkeit einer Roxithromycin-Suspension nach einem Tag und nach fünf Tagen, verglichen mit einer handelsüblich verfügbaren Suspension Josacine®.
  • BEISPIEL 1
  • Geschmacksmaskiertes Risperidon
  • Für eine bitter schmeckende Arznei wie Risperidon wird ein pH-Wert ausgewählt auf der Basis des pH-Wertes gegen das Löslichkeitsprofil der Substanz. Arzneipartikel von einer geeigneten Größe werden aus einem Brei der Arznei in einer Lösung von Eudragit RS sprühgetrocknet, um beschichtete Partikel der Arznei zu erhalten. Die beschichteten Partikel, die freifließend sind, werden in einer Flüssigkeit auf Wasserbasis suspendiert, die bei einem optimalen pH-Wert konstituiert ist und in welcher geeignete funktionelle Additive einbezogen sind, um das Produkt als eine endgültige Dosisform zu präsentieren.
  • 20 g Risperidon von mittlerer Partikelgröße von etwa 20 μm wurden in einer Lösung von 6,6 g Eudragit RS 100 in 26,2 g Isopropylalkohol suspendiert. Der Brei wurde kontinuierlich in einem Sprühtrockner bei einem Luftdruck von 2 bar und einer Einlaßtemperatur von 70°C zerstäubt. Das Produktpulver wurde aufgesammelt.
  • Eine Suspension von 1 g/ml wurde in einem Puffer bei einem pH-Wert 9 mit Hilfe von 2% Carboxymethylzellulosenatrium aufbereitet.
  • Eine Sechsergruppe kostete die Suspension wöchentlich über einen Zeitraum von 49 Tagen. Die Suspension wurde von allen Teilnehmern zu jedem Zeitpunkt als geschmacksneutral beurteilt.
  • Beispiel 2
  • Geschmacksmaskiertes Roxithromycin – I
  • Roxithromycin (30 g) wurde in einer Lösung von Eudragit RS 100 (70 g) in Methylenchlorid (560 g) aufgelöst. Die Lösung wurde durch eine Zerstäuberdüse in einen Sprühtrockner bei einer Einlaß-Lufttemperatur von 55°C gepumpt. Das Pulver wurde aufgesammelt und bei einem pH-Wert 10 in einem 0,05 M-Glycerinpuffer suspendiert, der 1% Polyvinylpyrollidon enthielt. Der Geschmack aufgrund des Roxithromycin war 5 Tage nach Zubereitung nicht feststellbar.
  • Beispiel 3
  • Geschmacksmaskiertes Roxithromycin – II
  • Roxithromycin (30 g) wurde in einer Lösung von Eudragit RS100 (70 g) in Methylenchlorid (560 g) aufgelöst. Talk (15 g) wurde der Lösung zugegeben. Die Suspension wurde durch eine Zerstäuberdüse hindurch in einen Sprühtrockner hinein bei einer Einlaß-Lufttemperatur von 55°C gepumpt. Das Pulver wurde aufgesammelt und in einem 0,05 M-Glycerinpuffer, der 1 Polyvinylpyrollidon enthielt, suspendiert. Die Suspension hatte keinen Geschmack aufgrund des Roxithromycins am Tag eins oder Tag fünf nach Zubereitung.
  • Beispiel 4
  • Geschmacksmaskiertes Diclofenac
  • Diclofenac-Säure wurde mit Eudragit RS-100 durch Sprühtrocknung aus Methylenchlorid unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 2 beschichtet. Die Wirksamkeit des Endpulvers war 30%. 300 mg des Pulvers (das 100 mg Diclofenac enthielt) wurden in einer Lösung suspendiert, die 500 mg Zitronensäure, 40 ml Wasser und 2 Tropfen 1%-iger Lösung von Tween 80 enthielt, was ein pH-Wert von 2 war.
  • Eine Vergleichslösung, die 100 mg unbeschichtetes Diclofenac in der Lösung enthielt, wurde ebenfalls produziert.
  • Die beiden Lösungen wurden dann durch eine Gruppe von 5 Personen verglichen.
  • Alle Geschmacks-Probanden berichteten einen überwältigenden sauren Geschmack aufgrund der Zitronensäure, wonach Wahrnehmungen aufgrund der Arznei offensichtlich wurden. Alle Probanden berichteten eine Reduktion des Bitterkeitspegels, als das suspendierte beschichtete Pulver mit dem suspendierten unbeschichteten Pulver verglichen wurde. Einige Probanden berichteten ein leichtes Beißen im Hals bei den unbeschichteten Pulversuspensionen, während dies bei dem beschichteten Pulver nicht berichtet wurde.
  • Beispiel 5
  • Auflösung von beschichtetem Roxithromycin
  • Roxithromycin wurde entsprechend dem Beispiel 2 zubereitet. Auflösungsprofile des mit Eudragit RS100 beschichteten Roxithromycins vor und nach Suspension in einem 0,015 M-Glycerin-Puffer bei einem pH-Wert von 10 wurden verglichen.
  • Auflösungstests wurden durchgeführt unter Einsatz einer USP-Strömung durch einen Auflösungsapparat hindurch bei einem pH-Wert von 5,8 in 900 ml bei 37°C.
  • Ergebnisse sind in den 1 und 2 dargestellt.
  • 1 zeigt den Prozentsatz von Roxithromycin, freigesetzt aus beschichtetem Pulver in-vitro nach Suspension.
  • Die Figuren zeigen, daß die Freigabe von Roxithromycin aus dem Mikrokapseln nicht wesentlich durch Suspension in einer gepufferten Lösung beeinträchtigt wird.
  • Beispiel 6
  • Produkt-Analyse-Vergleich von Roxithromycin und Josamycin
  • Eine Geschmacksprobe wurde durchgeführt, wobei die folgenden Suspensionsprodukte verglichen wurden:
    • 1) eine Suspension, die Roxithromycin, zubereitet nach Beispiel 2, enthielt, am ersten Tag, an dem sie hergestellt wurde;
    • 2) eine Suspension, die Roxithromycin, zubereitet nach Beispiel 2, enthielt, am fünften Tag, nach dem sie hergestellt wurde;
    • 3) eine im Handel erhältliche Suspension, bekannt als Josacine®, die antibiotisches Josacine enthielt und von Rhone Poulenc erhältlich ist.
  • Die ziele der Studie waren festzustellen, ob es irgendwelche Unterschiede im Geschmack und in der Textur gab.
    • 1) zwischen Josamycin und einer Roxithromycin-Formulierung (D13218) und
    • 2) zwischen einer frisch hergestellten und einer fünf Tage alten Roxithromycin-Formulierung.
  • Die Studiendetails und Ergebnisse, die berichtet werden, nutzten das Compusense-System. Dieses System analysiert und wertet Informationen aus einer sensorischen Auswertungsuntersuchung aus.
  • Zwölf Hilfskräfte waren in diese Studie involviert. Die Studie war ein einzelverblendetes ausgeglichenes Überkreuzdesign.
  • Die Ergebnisse in 3 haben gezeigt, daß es keine statistisch bedeutsamen (P > 0,05) Unterschiede gibt zwischen der Bezugsprobe und der Entwicklungsprobe und keine statistisch bedeutsame (P > 0,05) Differenz gibt zwischen den frisch hergestellten und den fünf tage alten Entwicklungsproben in den getesteten Geschmacksattributen (d. h. Bitterkeit, Süße, Würzstärke, Dicke, Geschmeidigkeit, Gefühl im Mund, Bitternachgeschmack und Gefallensrate).

Claims (19)

  1. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Zusammensetzung für die orale Verabreichung, die enthält: eine pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff), die eine pH-Wert-abhängige Löslichkeit aufweist; ein die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) einkapselndes Polymer, bei dem es sich um ein Copolymer von Acryl- und Methacrylsäureestern mit quaternären Ammoniumgruppen handelt; ein Suspendiermedium zum Suspendieren der eingekapselten, pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff), wobei das Medium auf einen pH-Wert eingestellt ist, bei dem die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) unlöslich bleibt; und in welcher der Geschmack der pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff) durch die Kombination aus dem Polymer und dem Suspendiermedium maskiert ist.
  2. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach Anspruch 1, in der das Polymer ein Copolymer von Methylmethacrylat und Triethylammoniummethacrylat ist.
  3. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach Anspruch 1 oder 2, die außerdem zusätzliche Polymere enthält, ausgewählt aus der Gruppe, die besteht aus Celluloseethern wie Ethylcellulose, Celluloseestern wie Celluloseacetat und Cellulosepropionat, Polymeren, die sich bei saurem oder alkalischem pH-Wert lösen, Celluloseacetatphthalat und Hydroxypropylmethylcellulosephthalat.
  4. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, in der das Verhältnis von Polymer zu pharmazeutisch aktiver Komponente (Wirkstoff) in dem Bereich von 0,01 : 1 bis 10 : 1 liegt.
  5. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach Anspruch 4, in der das Verhältnis in dem Bereich von 0,05 : 1 bis 0,3 : 1 liegt.
  6. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, in der das Suspendiermedium außerdem eine Puffersubstanz umfaßt, ausgewählt aus der Gruppe, die besteht aus Dihydrogenphosphat, Hydrogenphosphat, Aminosäuren, Citrat-, Acetat-. Phthalat-, Tartratsalzen von Alkali- oder Erdalkalimetallkationen wie Natrium, Kalium, Magnesium und Calcium.
  7. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach Anspruch 6, in der die Puffersubstanz eine Puffer-Konzentration von 0,1 bis 1 mol/l aufweist.
  8. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach Anspruch 7, in der die Puffer-Konzentration 0,02 bis 0, 05 mol/l beträgt.
  9. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, die außerdem umfaßt ein Suspendiermittel oder einen Stabilisator, ausgewählt aus der Gruppe, die besteht aus Methylcellulose, Natriumalginat, Xanthangummi, (Poly)Vinylalkohol, mikrokristalliner Cellulose, kolloidalem Siliciumdioxid, Bentonit-Ton, Konservierungsmittel, ausgewählt aus der Gruppe, die Methyl-, Ethyl-, Propyl- und Butylparabene umfaßt, Süßungsmittel, wie Saccharose, Saccharinnatrium, Aspartam, Mannit, Geschmacksstoffe, wie Trauben-, Kirschen-, Pfefferminz-, Menthol- und Vanille-Geschmacksstoffe, und Antioxidantien.
  10. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, in der die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) eine solche aus einer Klasse von basischen oder sauren Arzneimitteln ist, die sich in wäßrigen Systemen lösen.
  11. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, in der die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) eine hohe Löslichkeit bei alkalischem pH-Wert aufweist und ausgewählt ist aus der Gruppe, die besteht aus entzündungshemmenden Nonsteroid-Arzneimitteln wie Naproxen, Diclofenacnatrium, Ibuprofen, Ketoprofen, Valproinsäure und Indomethazin, und welche die neutrale oder Salzform umfaßt, die Prodrugs und Stoffwechselprodukte der Arzneimittel, Molekül-, Säure-Basen- und Ionenaustausch-Komplexe umfaßt.
  12. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, in der die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) bei einem sauren pH-Wert eine hohe Löslichkeit aufweist und ausgewählt ist aus der Gruppe, die besteht aus Risperidon, Roxithromycin, Erythromycin und Triprolidin und die neutrale oder Salzform umfaßt, die Prodrugs und Stoffwechselprodukte der Arzneimittel, Molekül-, Säure-Basen- und Ionenaustausch-Komplexe umfaßt.
  13. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, in welcher die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) eine definierte Teilchengrößenverteilung von 0,1 bis 500 μm aufweist.
  14. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, die eine pharmazeutische Einheit enthält, die umfaßt eine pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff), die eine pH-Wert-abhängige Löslichkeit aufweist; ein die pharmazeutische Einheit einkapselndes Polymer, bei dem es sich um ein Copolymer von Acryl- und Methacrylsäureestern mit quaternärer Ammoniumfunktionalität handelt; ein Suspendiermedium zum Suspendieren der eingekapselten pharmazeutischen Einheit, wobei das Medium auf einen pH-Wert eingestellt ist, bei dem die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) unlöslich bleibt; und in welcher der Geschmack der pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff) durch die Kombination aus dem Polymer und dem Suspendiermedium maskiert ist.
  15. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach Anspruch 14, in der die pharmazeutische Einheit außerdem Wachse, Lipide, Auflösungsinhibitoren, Geschmacksmaskierungsmittel oder Geschmacksunterdrückungsmittel, Träger oder Exzipienten und Füllstoffe enthält.
  16. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach Anspruch 14 oder 15, in der die pharmazeutische Einheit eine Teilchengrößenverteilung in dem Bereich von 0,1 bis 500 μm aufweist
  17. Geschmacksmaskierte pharmazeutische Oral-Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, die in Form einer Suspension, einer Emulsion oder einer Mikrokapsel vorliegt, welche die flüssige Zusammensetzung enthält, oder in Form einer harten oder weichen Gelatinekapsel, einer schnell zerfallenden Tablette, einer schnell schmelzenden Tablette, einer Brausetablette, eines Gels oder eines flüssigen Pulvers vorliegt, das die flüssige Zusammensetzung eingekapselt enthält für die Freisetzung in der Mundhöhle.
  18. Verfahren zur Herstellung einer geschmacksmaskierten pharmazeutischen Zusammensetzung für die orale Verabreichung, wobei die Zusammensetzung enthält: eine pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff), die eine pH-Wert-abhängige Löslichkeit aufweist; ein die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) einkapselndes Polymer, bei dem es sich um ein Copolymer von Acryl- und Methacrylsäureestern mit quaternären Ammoniumgruppen handelt; ein Suspendiermedium zum Suspendieren der eingekapselten pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff), wobei das Medium auf einen pH-Wert eingestellt ist, bei dem die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) unlöslich bleibt; und in welcher der Geschmack der pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff) durch die Kombination aus dem Polymer und dem Medium maskiert ist, wobei das Verfahren umfaßt: die Bereitstellung einer geeigneten Menge der pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff); eine geeignete Menge des Polymers, das eine quaternäre Ammoniumfunktionalität aufweist; ein Suspendiermedium, das auf einen pH-Wert eingestellt ist, bei dem die pharmazeutisch aktive Komponente (Wirkstoff) im Wesentlichen unlöslich bleibt; das Einkapseln der pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff) in dem Polymer; und das Suspendieren, Dispergieren, Emulgieren oder Mischen der eingekapselten pharmazeutisch aktiven Komponente (Wirkstoff) in dem Suspendiermedium.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, das außerdem eine Stufe umfaßt, in der ein pH-Wert bestimmt wird, bei dem das Pharmazeutikum am wenigsten löslich ist, durch Bestimmung der Löslichkeit bei verschiedenen pH-Werten und Ionenkonzentrationen.
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