DE69730978T2 - Etikett mit Aufhänger und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Etiketten zum Identifizieren und Anzeigen von Informationen in bezug auf Produkte und insbesondere auf Etiketten, die so beschaffen sind, daß sie eine Möglichkeit zum Aufhängen der zugehörigen Waren oder Verpackung bieten.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Beim Verabreichen bestimmter Medikamente und Pharmazeutika ist es erforderlich, eine Flasche oder eine das pharmazeutische Produkt enthaltende Packung an einem Aufhänger oder einer ähnlichen Halterung aufzuhängen. Insbesondere intravenös verabreichte Fluide sind typischerweise in einer Flasche enthalten, die von einem ausgezogenen Aufhänger herabhängt, um so einen durch Schwerkraft herbeigeführten Fluß des Fluids zu ermöglichen.
  • Es ist äußerst wünschenswert, daß der Behälter mühelos und sicher aufgehängt werden kann. Obgleich verschiedene separate und abnehmbare Gurte, in denen der Behälter befestigt werden kann, verwendet worden sind, sind solche Gurte relativ unpraktisch, da sie voraussetzen, daß der Behälter im Gurt angeordnet oder der Gurt um den Behälter herum befestigt und der Gurt zusätzlich am Aufhänger angebracht werden muß. Es sind verschiedene andere Halterungen entwickelt worden, bei denen eine Hängeschlinge mehr oder weniger permanent am Behälter befestigt wird, wobei die Hängeschlinge zwischen einer ausgezogenen Position zum Aufnehmen des Aufhängers und einer geschlossenen Position, in der die Hängeschlinge an der Flasche anliegt, umgeklappt werden kann. In der geschlossenen Position ist die Hängeschlinge typischerweise benachbart zum Ende der Flasche positioniert, was häufig zur Instabilität des Behälters beiträgt, wenn man ihn auf dem Behälterboden abstellt. Diese Entwürfe sind allgemein aus Schrumpfkunststoff oder -folie ausgebildet. Bezüglich der Gesamtverpackung tragen sie demzufolge erheblich zu Kosten und Gewicht bei.
  • Die europäische Patentanmeldung 0 356 574 offenbart ein selbstklebendes Etikett mit einer Aufhängelasche. Die Aufhängelasche weist einen ersten Teil in Form eines Griffs auf, der lose am Etikett anliegt, und einen zweiten Teil, der am Etikett festgeklebt ist.
  • Eine Alternative zu der vorstehend offenbarten Aufhängungs- und Etikettiermöglichkeit ist im US-Patent 5,135,125 an Andel u. a. offenbart. Die Andel-Druckschrift offenbart ein Etikett zum Identifizieren des Inhalts von intravenösen Versorgungsflaschen, bei denen als integraler Bestandteil ein Hängering zum Aufhängen der Flasche von einem Infusionsständer ausgebildet ist. Das Etikett besteht aus zumindest einer Folienlage, einer Lage Druckfarbe und einer Lage Klebstoff. Der Griff ist in dem Etikett durch ein Paar von eingestanzten Linien definiert, die zumindest die eine Folienlage im Etikett durchdringen. Zwischen der Folienlage an der Flasche und einem durch den Griff definierten Abschnitt des Etiketts ist eine Trennschicht (bzw. Release-Schicht) aufgebracht, damit der Griff von der Flasche und dem verbleibenden Abschnitt des Etiketts abgezogen werden kann. Der offenbarte Etikettentwurf weist jedoch etliche Nachteile auf. Da hier von einer Trennschicht Anwendung gemacht wird, kann ein allgemein als „Verblocken" (bzw. „Adhesive Lock-up) bezeichnetes Phänomen beobachtet werden. Dabei gestaltet sich das Abziehen des Griffs vom Rest des Etiketts als schwierig, und zudem kann eine Beschädigung an der zweiten Etikettlage oder am Behälter, an dem das Etikett befestigt ist, verursacht werden. Ferner ist der Fertigungsschritt des Auftragens der Trennschicht in bezug auf die Herstellung des Etiketts zeitaufwendig, komplex und kostenintensiv. Da der Griff aus Schnitten in einer durchgehenden Folienlage gebildet ist, neigen die Schnitte dazu, bei einer Belastung des Griffs einzureißen. Da die Folienlage, in der der Griff definiert ist, die gesamte Oberfläche des Etiketts bedeckt, ist es relativ schwierig, die Kante des Griffs zu fassen, mit der man den Griff abziehen kann. Dort, wo der Griff bedruckt ist, muß darauf geachtet werden, daß der Aufdruck richtig im Griff richtig angeordnet ist, wobei der Aufdruck auf der Grifflage, aber auch außerhalb des Griffs und wenn überhaupt auf der darunterliegenden Lage angeordnet wird, um sicherzustellen, daß Hinweise, die sichtbar sein sollen, nicht verdeckt oder abgetrennt werden, wenn der Griff entweder nach oben oder unten geklappt wird.
  • Somit besteht Bedarf an einem Etikett zum Identifizieren und Anzeigen von Informationen über einen Artikel, das eine Möglichkeit zum Aufhängen des Produkts bietet. Benötigt wird ein derartiges Etikett, das die Nachteile und Mängel des Stands der Technik nicht aufweist und das mühelos und kosteneffektiv herzustellen ist. Ferner besteht Bedarf an einem Verfahren und einer Vorrichtung zum Herstellen solcher Etiketten.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Etikett zum Anzeigen von Informationen bezüglich eines Behälters und zum Aufhängen des Behälters an einer Halterung. Das Etikett weist ein Basisetikett mit einer Längskante, eine Oberseite und eine Unterseite auf. Auf der Unterseite ist ein Basisklebstoff zum Befestigen des Etiketts am Behälter angebracht. Ein Aufhänger mit zumindest zwei miteinander verbundenen Armen ist vorgesehen, die zwischen sich eine Öffnung definieren, wobei jeder der Arme ein jeweiliges Ende aufweist. Durch zumindest ein Klebstofffeld ist ein Verbinderstreifen im wesentlichen permanent an der Oberseite des Basisetiketts entlang der Längskante befestigt. Die Armenden sind jeweils am Verbinderstreifen befestigt. An den Enden kann der Aufhänger zwischen einer Verwahrstellung, in der der Aufhänger benachbart zur Oberseite des Basisgewebes liegt, und einer Aufhängestellung umgeklappt werden, in der der Aufhänger vom Basisetikett weggeklappt ist, um die Halterung durch die Öffnung aufzunehmen. Befindet sich der Aufhänger in der Verwahrstellung, ist ein verbleibender Abschnitt der Oberseite des Basisetiketts weder vom Verbinderstreifen noch vom Aufhänger bedeckt.
  • Bei einer Ausführungsform des vorstehend beschriebenen Etiketts weist der Aufhänger eine Unterseite auf, und befindet sich der Aufhänger in der Verwahrstellung, liegt die Unterseite des Aufhängers direkt auf der Oberseite des Basisetiketts an. Bei einer anderen Ausführungsform weist der Aufhänger eine Unterseite auf, die der Oberseite des Basisetiketts gegenüberliegt, wenn sich der Aufhänger in der Verwahrstellung befindet, wobei die Unterseite des Aufhängers mit einem Aufhängerklebstoff beschichtet ist und der Aufhängerklebstoff mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet ist.
  • Der Verbinderstreifen bietet die einzige Möglichkeit zum Anbringen des Aufhängers an das Basisetikett. Bei einigen Ausführungsformen ist eine Trennlackbeschichtung an einem Teil des verbleibenden Abschnitts der Oberseite des Basisetiketts angeordnet und umgibt teilweise das zumindest eine Klebstoffeld.
  • Auf der Oberseite des Basisetiketts können Hinweise angeordnet sein. Genauer gesagt kann sich zumindest ein Teil der Hinweise unter dem Aufhänger befinden, wenn sich der Aufhänger in der Verwahrstellung befindet, wobei der Aufhänger aus einem transparenten Material gebildet ist, wodurch der zumindest eine Teil der Hinweise durch den Aufhänger einsehbar ist, wenn er sich in der Verwahrstellung befindet. Zudem kann ein bedruckbarer Bereich einen Teil des verbleibenden Etikettabschnitts ausbilden, wobei der bedruckbare Bereich so ausgeführt ist, daß er mit Hinweisen bedruckt werden kann.
  • Eine Mehrzahl von Entlastungsbögen kann im Verbinderstreifen ausgebildet sein, wobei die Entlastungsbögen jeweils benachbart zu einem jeweiligen Ende angeordnet sind. Der Aufhänger weist bevorzugt eine sich von ihm erstreckende Abziehlasche auf. Ferner weist das Basisetikett bevorzugt eine Basislasche auf, die sich von ihm erstreckt und unter der Abziehlasche liegt, wenn sich der Aufhänger in der Verwahrstellung befindet, wobei die Basislasche einen Rand aufweist, der sich über die Abziehlasche hinaus erstreckt, wenn sich der Aufhänger in der Verwahrstellung befindet. Alternativ kann die Basislasche unter der Abziehlasche liegen und mit der Abziehlasche umfangsgleich sein, wobei die Basislasche vom Basisetikett abgelöst werden kann und an zumindest einen Abschnitt der Abziehlasche durch einen Laschenklebstoff befestigt sein kann.
  • Der Verbinderstreifen weist eine Mehrzahl von Fußabschnitten auf, wobei die Fußabschnitte zwischen sich zumindest einen Zwischenraum definieren, wobei der Zwi schenraum benachbart zu einem Innenbereich angeordnet ist, der zwischen zwei der Füße definiert ist. Eine Trennlackbeschichtung kann in dem Zwischenraum angeordnet sein.
  • Bei einigen Ausführungsformen ist die Anzahl der Arme gleich der Anzahl der Fußabschnitte. Bei einer Ausführungsform weist das Etikett drei Arme auf, wobei der Abstand zwischen den benachbarten Armen etwa ein Drittel eines vorgeschriebenen Behälterumfangs beträgt. Bei einer anderen Ausführungsform weist das Etikett vier Arme auf, wobei ein erstes Armpaar miteinander verbunden ist und ein zweites Armpaar miteinander verbunden ist, wobei das erste und das zweite Armpaar durch einen Querarm miteinander verbunden sind.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich ferner auf ein Etikett zum Anzeigen von Informationen bezüglich eines Behälters und zum Aufhängen des Behälters an einer Halterung, wobei das Etikett ein Basisetikett mit einer Oberseite und einer Unterseite aufweist. Auf der Unterseite ist ein Basisklebstoff zum Befestigen des Etiketts am Behälter angeordnet. Ein Aufhänger ist an der Oberseite des Basisetiketts befestigt. Der Aufhänger kann zwischen einer Verwahrstellung, in der der Aufhänger benachbart zur Oberseite des Basisetiketts liegt, und einer Aufhängestellung, in der der Aufhänger vom Basisetikett weggeklappt ist, um die Halterung durch eine im Aufhänger ausgebildete Öffnung aufzunehmen, umgeklappt werden. Ein Teil des Basisetiketts ist durch zumindest ein entfernbares selbstklebendes Zweitetikett ausgebildet.
  • Bei einer Ausführungsform des Etiketts, das wie vorstehend beschrieben zumindest ein selbstklebendes Zweitetikett aufweist, weist das Basisetikett eine erste Lage mit einer Oberseite und einer Unterseite und eine auf die Oberseite der ersten Lage geklebte zweite Lage auf. Der Basisklebstoff ist auf der Unterseite der ersten Lage angeordnet. Das Zweitetikett bildet einen Teil der zweiten Lage aus und ist durch eine zweite Klebstofflage lösbar auf die Oberseite der ersten Lage geklebt. Bei einer alternativen Ausführungsform ist ein Teil des Basisklebstoffs teilweise mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet, wobei dieser Teil des Basisklebstoffs unter dem Zweitetikett liegt.
  • Bei noch einer weiteren Ausführungsform ist ein Teil des Basisklebstoffs im wesentlichen vollständig mit einer Lage aus Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet, und eine zweite Klebstofflage ist auf der Lage aus Klebstoffdeaktivierungsmittel angeordnet. Dieser Teil des Basisklebstoffs liegt unter dem Zweitetikett.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zum Herstellen eines Etiketts zum Anzeigen von Informationen bezüglich eines Behälters und zum Aufhängen des Behälters an einer Halterung. Das Verfahren umfaßt ein Bereitstellen eines Basisgewebes mit einer Oberseite, einer Unterseite und einem Basisklebstoff, der die Unterseite beschichtet. Ein Trennlack wird gezielt auf die Oberseite des Basisgewebes aufgetragen. Ein Obergewebe mit einer Unterseite und einem Klebstoffstreifen, mit dem ein Teil der Unterseite des Obergewebes beschichtet ist, wird so mit dem Basisgewebe vereint, daß der Klebstoffstreifen am Lack auf der Oberseite des Basisgewebes anliegt. In das Obergewebe wird bis zum Basisgewebe geschnitten, um darin einen Aufhänger auszubilden, und in das Basisgewebe wird wiederum geschnitten, um darin ein Basisetikett auszubilden.
  • Das Verfahren kann ferner den Schritt des Auftragens des Klebstoffstreifens auf das Obergewebe umfassen, bevor das Obergewebe mit dem Basisgewebe vereint wird. Eine Obergewebe-Abfallmatrix wird nach dem Schritt des Schneidens des Obergewebes entfernt. Insbesondere der Schritt des Schneidens des Obergewebes, um den Aufhänger auszubilden, umfaßt ein Ausbilden des Aufhängers mit zumindest zwei voneinander beabstandeten Armen, wobei in diesem Fall der Schritt des Entfernens der Obergewebe-Abfallmatrix ein Entfernen eines inneren Abfallabschnitts umfaßt, der einen Teil des Obergewebes ausbildet und zwischen den Armen des Aufhängers definiert ist. Zudem umfaßt der Schritt des Schneidens des Obergewebes ein Ausbilden eines durchgehenden Längsstreifens, der einen Teil des Obergewebes ausbildet, und eines Zwischenraumabschnitts, der einen Teil des Obergewebes ausbildet und zwischen den Armenden definiert ist. Der innere Abfallabschnitt ist durch den Zwischenraumabschnitt mit dem durchgehenden Streifen verbunden. In diesem Fall umfaßt der Schritt des Entfernens der Obergewebe-Abfallmatrix ein Abziehen des durchgehenden Streifens vom Basisge webe, wodurch der innere Abfallabschnitt mit ihm abgezogen wird. Das Verfahren umfaßt ferner den Schritt des Entfernens einer Basisgewebe-Abfallmatrix im Anschluß an den Schritt des Schneidens des Basisgewebes. Auch kann ein Schritt des Bedruckens des Basisgewebes durchgeführt werden.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein weiteres Verfahren zur Herstellung von Etiketten wie vorstehend beschrieben. Das weitere Verfahren umfaßt ein Bereitstellen eines Basisgewebes mit einer Oberseite, einer Unterseite und einer Klebstoffbeschichtung auf seiner Unterseite. Ein Klebstoffeld wird gezielt entweder auf die Oberseite des Basisgewebes oder die Unterseite des Obergewebes aufgebracht. Das Basisgewebe wird so mit dem Obergewebe vereint, daß die Unterseite des Obergewebes an der Oberseite des Basisgewebes anliegt. Das Obergewebe wird bis zum Basisgewebe geschnitten, um darin einen Aufhänger auszubilden, und das Basisgewebe wird durchschnitten, um darin ein Basisetikett auszubilden.
  • Der Schritt des gezielten Auftragens des Klebstoffelds kann ein Siebdrucken des Klebstoffelds auf die Oberseite des Basisgewebs umfassen. Das Verfahren kann ferner den Schritt des Entfernens einer Obergewebe-Abfallmatrix im Anschluß an den Schritt des Schneidens des Obergewebes umfassen. Ferner kann der Schritt des Entfernens der Obergewebe-Abfallmatrix wie bei dem zuerst beschriebenen Verfahren durchgeführt werden. Das vorliegende Verfahren kann einen Schritt des Entfernens einer Basisgewebe-Abfallmatrix im Anschluß an den Schritt des Schneidens des Basisgewebes und/oder einen Schritts des Bedruckens des Basisgewebes umfassen, wie vorstehend in bezug auf das erste Verfahren beschrieben wurde.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf noch ein weiteres Verfahren zur Herstellung eines Etiketts wie vorstehend beschrieben. Das Verfahren umfaßt ein Bereitstellen eines Basisgewebes mit einer Oberseite, einer Unterseite und einem Basisklebstoff, der die Unterseite desselben beschichtet. Ein Trennlack wird gezielt auf die Oberseite des Basisgewebes aufgetragen. Es wird ein Obergewebe mit einer Unterseite und einer auf der Unterseite des Obergewebes angeordneten zweiten Klebstofflage bereitge stellt. Ein Klebstoffdeaktivierungsmittel wird gezielt auf einen Teil des zweiten Klebstoffs aufgetragen. Das Basisgewebe und das Obergewebe werden so miteinander vereint, daß die Unterseite des Obergewebes der Oberseite des Basisgewebes gegenüberliegt, wobei die zweite Klebstofflage dazwischen angeordnet ist. Das Obergewebe wird bis zum Basisgewebe geschnitten, um darin einen Aufhänger auszubilden, und das Basisgewebe wird durchschnitten, um darin ein Basisetikett auszubilden.
  • Das Verfahren kann ferner den Schritt des Entfernens einer Obergewebe-Abfallmatrix im Anschluß an den Schritt des Schneidens des Obergewebes umfassen. Ferner kann der Schritt des Entfernens der Obergewebe-Abfallmatrix wie bei dem zuerst beschriebenen Verfahren durchgeführt werden. Auch kann das vorliegende Verfahren die Schritte des Entfernens einer Basisgewebe-Abfallmatrix im Anschluß an den Schritt des Schneidens des Basisgewebes und/oder Bedruckens des Basisgewebes umfassen, wie zuvor in bezug auf das erste Verfahren beschrieben wurde.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Etikett zum Identifizieren und Anzeigen von Informationen in bezug auf Produkte zu schaffen, die in einer Verpackung, wie z. B. einer Flasche, enthalten sind.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein solches Etikett zu schaffen, das eine Möglichkeit zum Aufhängen der zugehörigen Produkte oder Verpackung aufweist.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein vorstehend beschriebenes Etikett zu schaffen, das relativ hoch belastet werden kann.
  • Zudem ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein vorstehend beschriebenes Etikett zu schaffen, das mühelos und bei geringem Kostenaufwand hergestellt werden kann.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein vorstehend beschriebenes Verfahren zur Herstellung von Etiketten zu schaffen.
  • Fachleuten erschließen sich die vorhergehenden und weiteren Aufgaben der vorliegenden Erfindung nach Durchsicht der Figuren und der ausführlichen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen, die nun folgen, wobei diese Beschreibung lediglich als Veranschaulichung der vorliegenden Erfindung dienen soll.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Aufhängeetiketts, das auf einer Ablöseschicht angeordnet ist;
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht eines Etiketts gemäß der ersten Ausführungsform, das an einem Behälter angebracht und durch den Aufhänger desselben an einer Halterung hängt;
  • 3 ist eine Draufsicht eines Etiketts gemäß einer zweiten Ausführngsform, das auf eine Ablöseschicht angeordnet ist;
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht des Etiketts gemäß der zweiten Ausführungsform, das an einem Behälter angebracht ist und durch einen Aufhänger desselben von einer Halterung hängt;
  • 5 ist eine Draufsicht eines Etiketts gemäß einer dritten Ausführungsform, das auf einer Ablöseschicht angeordnet ist;
  • 6 ist eine schematische Draufsicht auf das Etikett der dritten Ausführungsform, das an einem Behälter angebracht ist, wobei sich dessen Aufhänger in funktionsfähiger Stellung befindet;
  • 7 ist eine Draufsicht auf ein Etikett gemäß einer vierten Ausführungsform, das auf einer Ablöseschicht angeordnet ist;
  • 8 ist eine Draufsicht auf ein Etikett gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, das auf einer Ablöseschicht angeordnet ist;
  • 9 ist eine schematische Darstellung, die eine Vorrichtung zur Herstellung der erfindungsgemäßen Etiketten gemäß einem ersten Verfahren zeigt;
  • 10 ist eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Herstellung von erfindungsgemäßen Etiketten gemäß einem alternativen Verfahren;
  • 11 ist eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Herstellung von erfindungsgemäßen Etiketten gemäß einem weiteren alternativen Verfahren;
  • 12 ist eine fragmentäre Seitenansicht eines Etiketts, das einen alternativen Abziehlaschenentwurf beinhaltet;
  • 13 ist eine fragmentäre Draufsicht auf ein Etikett, das einen alternativen Abziehlaschenentwurf beinhaltet;
  • 14 ist eine perspektivische Ansicht eines Etiketts gemäß einer sechsten Ausführungsform, wobei das Etikett entfernbare Zweitetiketten aufweist;
  • 15 ist eine fragmentäre, schematische Darstellung, die eine Vorrichtung zur Herstellung von Etiketten gemäß einer sechsten Ausführungsform zeigt,
  • 16 ist eine perspektivische Ansicht eines Etiketts gemäß einer siebten Ausführungsform, wobei das Etikett entfernbare Zweitetiketten aufweist,
  • 17 ist eine fragmentäre, schematische Darstellung, die eine Vorrichtung zur Herstellung von Etiketten gemäß der siebten Ausführungsform zeigt;
  • 18 ist eine fragmentäre Seitenansicht eines Etiketts gemäß einer achten Ausführungsform, wobei das Etikett entfernbare Zweitetiketten aufweist; und
  • 19 ist eine fragmentäre, schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Herstellung von Etiketten gemäß der achten Ausführungsform;
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Unter Bezugnahme auf die 1 und 2 ist ein Etikett 100 gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt. Wie in 1 gezeigt, ist das Etikett 100 durch einen Klebstoff 104 lösbar an einer Ablöseschicht 102 befestigt. Das Etikett 100 kann von der Ablöseschicht 102 entfernt und an einem geeigneten Behälter 7, der in 2 gezeigt ist, mit Hilfe herkömmlicher Einrichtungen angebracht werden, wobei diese Einrichtungen beispielsweise ein automatisches Auftragegerät aufweisen. Sobald das Etikett 100 mit Hilfe des Klebstoffs 104 am Behälter 7 angebracht worden ist, dient es mit Hilfe der Hinweise 118 dazu, Informationen bezüglich des Behälters und seines Inhalts anzuzeigen. Ferner kann ein Aufhänger 130, der einen Teil des Etiketts 100 ausbildet, von einer Basis 110 und dem Behälter 7 weggeklappt werden, woraufhin er zum Aufhängen des Behälters 7 auf eine geeignete Halterung 5 gesteckt werden kann.
  • Unter ausführlicherer Bezugnahme auf das Etikett 100 kann das Basisetikett 110 aus einer beliebigen geeigneten Folie oder Papierstoff gebildet sein. Ferner kann das Basisetikett 110 aus einem selbstklebenden, druckreaktiven Gewebe gebildet sein, oder alternativ kann das druckreaktive Material auf die Unterseite des Papierstoffs oder auf die Oberseite der Ablöseschicht aufgebracht sein, woraufhin die Ablöseschicht und der Papierstoff miteinander vereint sind. Für das Basisetikett 110 geeignete Materialien sind Produkt Nr. 72828 2 mil White Film Face Stock mit S-333-Emusionsklebstoff mit einer 22,7 kg-(50 Pfund-)Schicht, erhältlich von der Firma Fasson in Paineville, Ohio. Entsprechende Hinweise 118, wie z. B. Markenbezeichnung, Warnhinweise sowie Angaben zu Los und Verfallsdatum, sind auf der Oberseite des Basisetiketts 110 aufgedruckt. Bevorzugt weist das Basisetikett 110 auch eine Beschichtung aus alkoholbeständigem Lack auf seiner Oberseite auf, um einer Zerstörung durch Abrieb und Angriff durch Chemikalien entgegenzuwirken. Eine Lasche 116 erstreckt sich von einer Kante des Basisetiketts 110 und liegt unter einer Abziehlasche 136 des Aufhängers 130. Zu beachten ist, daß die Benutzer des Etiketts weiteres Hinweise anbringen können, weil der Aufhänger und die Fußabschnitte nicht die gesamte Oberseite des Basisetiketts bedecken. So möchte ein Hersteller eines Produkts beispielsweise entsprechende Daten aufdrucken, wie z. B. die Hinweise „LOS" und „MINDESTHALTBARKEIT". Die Oberseite des Basisetiketts, die sich benachbart zu diesen Hinweisen befindet, ist bevorzugt aus einem geeigneten druckfreundlichen Material gebildet oder mit einem druckfreundlichen Material zur Vereinfachung des Bedruckens beschichtet, wobei diese Materialien in der Technik hinreichend bekannt sind.
  • Die Oberseite des Basisetiketts 110 ist durch eine imaginäre Linie A in eine klebende Zone 112 und eine nichtklebende Zone 114 unterteilt. Ein Innenbereich 117 der Oberseite des Basisetiketts 110 ist zwischen Armen 132A und 132B und über der Linie A definiert. Eine weitere Lacklage 120 ist auf der Oberseite des Basisetiketts 110 auf der gesamten klebenden Zone 112 mit Ausnahme der Bereiche, die unter Fußabschnitten 140A, 140B liegen, angeordnet. Für den Fall, daß zwischen den für die Lackbeschichtung 120, die Grenze zwischen der klebenden Zone 112 und der nichtklebenden Zone 114 sowie für die Fußabschnitte 140A, 140B vorgesehenen Stellen eine Fehlanordnung vorliegt, ragt die Lackbeschichtung 120 bevorzugt in diese anderen Bereiche hinein. Bei dem Lack 120 handelt es sich bevorzugt um einen Trennlack, mit dem ein Klebstoff von der Oberseite des Basisetiketts 110 entfernt werden kann. Ein geeigneter Lack ist der Lack Paragon L075TM, der von der Firma Paragon Ink aus Connecticut erhältlich ist. Die Bedeutung der Zonen 112 und 114 und des Lacks 120 wird nachstehend erörtert. Der Lack 120 kann auch unter den Bereichen der Fußabschnitte 140A, 140B vorliegen, wobei er sich zwischen den Sohlen der Ausschnitte 144 und der Linie A erstreckt. Ist dies der Fall, kann es wünschenswert sein, auf den an diesen Abschnitten vorhandenen Klebstoff ein Klebstoffdeaktivierungsmittel aufzutragen, so daß sich der Klebstoff nicht störend auf die Handhabung des Etiketts auswirkt, wenn sich der Aufhänger in der Aufhängestellung befindet, in der dadurch der Klebstoff freigelegt wird.
  • Der Aufhänger 130 und die Fußabschnitte 140A, 140B sind bevorzugt aus einem Polyesterobermaterial oder einer Polypropylenfolie gebildet. Insbesondere kann eine 4 oder 5 mil dicke Polyesterfolie, eine 6 mil dicke ValeronTM-Folie, die bei Van Leer Films, Houston erhältlich sind, verwendet werden, wobei der Aufhänger 130 Arme 132A und 132B aufweist, die an Enden 134A bzw. 134B abschließen. Die Enden 134A und 134B sind mit den Fußabschnitten 140A bzw. 140B einstückig und bevorzugt einheitlich ausgebildet. Die Fußabschnitte 140A und 140B sind durch die Klebstoffelder 142A und 142B im wesentlichen permanent mit der Oberseite des Basisetiketts 110 verklebt. Die Klebstoffelder 142A und 142B erstrecken sich bis zur Grenzlinie A. Die Lackbeschichtung 120 befindet sich in dem Zwischenbereich 115 zwischen den Fußabschnitten 140A und 140B. Zu beachten ist, daß sich der Zwischenbereich 115 benachbart zum Innenbereich 117 befindet. In den Armabschnitten 140A und 140B sind jeweils Entlastungs-Ausschnitte 144 ausgebildet. Das Folienmaterial kann auch ebensogut nicht mit den Ausschnitten 144 versehen sein, wobei in diesem Fall die Entlastungsbögen durch Schnittlinien in den Fußabschnitten ausgebildet wären. Die Abziehlasche 136 erstreckt sich aufwärts vom Aufhänger 130 und ist mit dem Aufhänger 130 einstückig und bevorzugt einheitlich ausgebildet.
  • Der Übergang von der Verwahrstellung von 1 zur Aufhängestellung von 2 erfolgt beim Aufhänger 130 durch Erfassen der Abziehlasche 136 und Anheben des Aufhängers 130 vom Basisetikett 110. Die Arme 132A und 132B lassen sich jeweils an den Enden 134A bzw. 134B umklappen. Der Abstand zwischen den Enden der Arme ist bevorzugt so gewählt, daß die Enden diametral entgegengesetzt zueinander angeordnet sind, wenn das Etikett an einem Behälter eines vorgeschriebenen Umfangs angebracht wird. Die Entlastungsausschnitte 144 sollen verhindern, daß das Material der Fußabschnitte 140A, 140B reißt.
  • Unter Bezugnahme auf 3 ist ein Etikett 200 gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt. Das auf einer Ablöseschicht 202 angeordnete Etikett 200 ist, außer in zweierlei Hinsicht, mit dem Etikett 100 der ersten Ausführungsform im wesentlichen identisch. Erstens liegt kein Lack vor, der dem Lack 120 entspräche. Zweitens weist ein Aufhänger 230 des Etiketts 200 eine dreiarmige Konstruktion auf. Genauer gesagt weist der Aufhänger 230 Arme 232A, 232B und 232C mit Enden 234A, 234B bzw. 234C auf. Die Enden 234A, 234B und 234C schließen in Fußabschnitten 240A, 240B bzw. 240C ab. Die Fußabschnitte 240A, 240B und 240C sind durch Klebstoffelder (nicht gezeigt) im wesentlichen permanent mit der Oberseite eines Basisetiketts 210 verklebt. Die Klebstoffelder schließen bevorzugt in der Nähe der mit B bezeichneten gestrichelten Linien ab. Der Abstand zwischen einem Ende 230A und 230B (der als Abmessung X bezeichnet wird) und der Abstand zwischen einem Ende 234B und einem Ende 234C (der als Abmessung Y bezeichnet wird) sind bevorzugt identisch. Ferner beträgt die Summe der Abmessungen X und Y bevorzugt gleich zwei Drittel des Umfangs des Behälters 7, an dem das Etikett 200 angebracht werden soll.
  • Unter Bezugnahme auf 4 ist zu erkennen, daß bei einem Aufhänger 230 in der gleichen Weise von der Verwahrstellung zur Aufhängestellung übergegangen worden ist wie beim Aufhänger 130 der ersten Ausführungsform. Es wird darauf hingewiesen, daß die dreiarmige Konstruktion auf einer Halterung 5 leichter ausbalancieren kann. Ferner kann das Etikett 200 stärker belastet werden, weil das Gewicht des Behälters 7 auf drei und nicht auf zwei Arme verteilt ist. Wenn die Halterung 5 zwischen den Armen 232A und 232B angeordnet ist und entweder der Arm 232B oder der Arm 232C kaputt geht oder wenn die Halterung 5 zwischen den Armen 232B und 232C angeordnet ist und entweder Arm 232A oder Arm 232B kaputt geht, fällt zudem der Behälter nicht herab, sondern wird durch die verbleibenden zwei Arme getragen.
  • Unter Bezugnahme auf 5 ist ein Etikett 250 gemäß einer dritten Ausführungsform gezeigt, die nicht Teil der Erfindung ist, auf einer Ablöseschicht 252 angeordnet ist. Das Etikett 250 ist, außer in dreierlei Hinsicht, mit dem Etikett 200 der zweiten Ausführungsform im wesentlichen identisch. Erstens erstrecken sich Fußabschnitte 270A, 270B und 270C zur unteren und zu den seitlichen Kanten des Basisetiketts 280. Zweitens weist ein Aufhänger 260 Verbindungsabschnitte 268 und 269 auf, die dazwischen eine Öffnung zum Aufnehmen der Halterung definieren. Drittens weisen Arme 262A, 262B und 262C einen Abschnitt auf, der durch Schnittlinien definiert ist, die in den Fußabschnitten 270A, 270B bzw. 270C ausgebildet sind. Genauer gesagt, bilden Schnittlinien 266A, 266B und 266C einen unteren Abschnitt der Arme 262A, 262B und 262C aus. Die Arme 262A, 262B und 262C schließen an Enden 264A, 264B und 264C ab. Bevorzugt befindet sich der Klebstoff (nicht gezeigt) im wesentlichen unter den gesamten Fußabschnitten 270A, 270B und 270C, mit Ausnahme der Abschnitte, die innerhalb der vorstehend erwähnten Schnittlinien über den durch die gestrichelten Linien D angezeigten Linien definiert sind.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß, wenn der Aufhänger 260 vom Basisetikett 280 angehoben wird, die Abschnitte der durch die Schnittlinien in den Fußabschnitten definierten Arme sich ebenso vom Basisetikett abtrennen lassen. Entlastungsbögen 272 sollen wiederum verhindern, daß die Fußabschnitte reißen. Die schematisch dargestellte 6 zeigt die für die Arme 262A, 262B und 262C vorgesehenen bevorzugten Stellen, wenn sie an einem Behälter 5 mit vorgeschriebenem Umfang befestigt sind.
  • 7 zeigt ein Etikett 290 gemäß einer vierten Ausführungsform, die nicht Teil der Erfindung ist, das auf einer Ablöseschicht 292 angeordnet ist, wobei das Etikett 290 eine Variation des Etiketts 250 darstellt. Das Etikett 290 weist einen Aufhänger 294 mit Armen 294A, 294B, 294C auf, die im wesentlichen wie in der ersten und zweiten Ausführungsform ausgebildet sind und wie in der dritten Ausführungsform konfiguriert sind. Fußabschnitte 296A, 296B, 296C sind im wesentlichen wie in der ersten und zweiten Ausführungsform ausgebildet, außer daß der Fußabschnitt 296B im Verhältnis zu den anderen Fußabschnitten größenmäßig verringert ist.
  • Unter Bezugnahme auf 8 ist ein Etikett 300 gemäß einer fünften Ausführungsform gezeigt, die nicht Teil der Erfindung ist, das auf einer Ablöseschicht 302 angeordnet ist. Das Etikett 300 ist, außer in dreierlei Hinsicht, mit dem Etikett 200 der zweiten Ausführungsform im wesentlichen identisch. Erstens erstrecken sich Fußabschnitte 340A und 340B zu der unteren und den seitlichen Kanten des Basisetiketts 310. Zweitens weist ein Aufhänger 330 vier Arme 332A, 332B, 332C und 332D sowie einen mittleren Verbindungsabschnitt 336 auf. Drittens schließen jeweils zwei Arme in den Fußabschnitten 340A und 340B ab. Die Klebstoffelder (nicht gezeigt), die sich jeweils unter den Fußabschnitten 340A und 340B befinden, weisen bevorzugt in der Nähe von Enden 334A, 334B, 334C und 334D obere Kanten auf, die, wie angezeigt, durch die gestrichelten Linien C angezeigt sind.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß bei dem Aufhänger 330 in der gleichen Weise von der in 8 gezeigten Verwahrstellung zur Aufhängestellung übergegangen werden kann wie bei den Aufhängerklappen 130 und 230. Die Aufhängerklappe 330 wird dann so auf die Halterung 5 gesteckt, daß sie zwischen den Armen 332B und 332C angeordnet ist. Diese Konstruktion bietet wiederum einen größeren Belastungswiderstand und mehr Sicherheit als der zweiarmige Aufhänger.
  • Unter Bezugnahme auf 9 ist eine Vorrichtung zur Herstellung von Etiketten 100 gemäß der ersten Ausführungsform schematisch dargestellt. Die Vorrichtung 400 kann beispielsweise eine Mark Andy 2200 FlexopressTM sein, die von der Firma Mark Andy, Inc, Chesterfield, Missouri erhältlich ist. Alternativ kann von einer Rotationshochdruckmaschine, Lithographie, Siebdruck oder Gravur Gebrauch gemacht werden.
  • Zunächst wird ein Gewebe 404 aus druckreaktiver Folie oder druckreaktivem Papier von einer Abwickelstation abgewickelt. Das Gewebe 404 weist bevorzugt eine Ablöseschicht und ein Papierstoffgewebe auf, das mit einem druckreaktiven Klebstoff an die Ablöseschicht geklebt ist. Alternativ kann durch ein während des Betriebs erfol gendes Auftragen von Klebstoff auf die Unterseite eines Papierstoffgewebes ein Basisgewebe 404 ausgebildet werden, bevor das Papierstoffgewebe mit der Ablöseschicht vereint wird. Das Papierstoffmaterial und der druckreaktive Kleber entsprechen dem Basisetikett 110 und dem Klebstoff 104 des fertiggestellten Etiketts 100. Das Gewebe 404 wird durch eine oder mehrere Druckstationen bewegt, wo die Hinweise 118 auf die Oberseite des Gewebes aufgebracht werden. An der Lackstation 412 wird ein alkoholbeständiger Lack wird aufgetragen und an der Aushärtestation 414 ausgehärtet. Der Trennlack 120 wird an der Lackstation 416 aufgetragen und an der Aushärtestation 418 ausgehärtet. Genauer gesagt, wird an der Lackauftragstation 416 auf die Bereiche des Basisgewebes 404 Lack aufgetragen, die der in einem Muster vorliegenden nichtklebenden Zone 112 entsprechen. Davon ausgenommen sind die Abschnitte, die den Füßen 140A und 140B entsprechen.
  • Ein Gewebe aus nichtdruckreaktivem Obermaterial 422 wird von einer Abwickelstation 420 abgewickelt. Das Gewebe 422 entspricht dem Aufhänger 130 und den Fußabschnitten 140A, 140B des Etiketts 100. Wie vorstehend erörtert, ist das Gewebe 422 bevorzugt aus einer Polyester- oder Polypropylenfolie gebildet. Ein Klebstoffauftragegerät 424 trägt den Klebstoff auf die Unterseite des Gewebes 422 auf. Bei dem Klebstoffauftragegerät 424 handelt es sich bevorzugt um einen Schlitzbeschichter, der von der Firma Nordson Corporation, Atlanta erhältlich ist. Das Klebstoffauftragegerät 424 bildet ein durchgehendes, längliches Band auf der Unterseite des Gewebes 422, das der klebenden Zone 112 des Etiketts 100 entspricht. Das heißt, daß das Klebstoffauftragegerät 424 entlang einer Seitenkante des Gewebes 422 ein Band aus Klebstoff bildet, während benachbart zu anderen Seite des Gewebes ein nichtklebendes Band hinterlassen wird. Die Gewebe 422 und 404 werden an Andruckwalzen 426 miteinander vereint. Der durch das Klebstoffauftragegerät 424 aufgetragene Klebstoff soll den unteren Abschnitt des Gewebes 422 an die Oberseite des Gewebes 404 kleben. Genauer gesagt, werden die Abschnitte des Gewebes 422, die den Fußabschnitten 140A und 140B entsprechen, permanent an die nicht mit Trennlack beschichteten Abschnitte des Basisgewebes 404 befestigt. Der an der Unterseite des Gewebes 422 befindliche Rest des Klebstoffs ist lösbar an den mit Trennlack beschichteten Abschnitten des Basisgewebes 404 befestigt.
  • Anschließend werden mit einem Stanzgerät 430 Schnittlinien in das Gewebe 422 bis hinunter zum Basisgewebe 404 ausgebildet, die den Aufhänger 130 und die Fußabschnitte 140A, 140B definieren. Die obere Abfallmatrix 432, die aus den Abschnitten des Gewebes 422 und dem darauf befindliche Klebstoff, der nicht in den Aufhänger 130 und die Fußabschnitte 140A, 140B hineinragt, besteht, wird durch die Wickelstation 434 abgezogen. Der Trennlack 120 ermöglicht, daß der Klebstoff auf der Unterseite des Gewebes 422 vom Basisgewebe 404 abgetrennt und mit der Abfallmatrix entfernt werden kann. Zu beachten ist, daß der mit Trennlack beschichtete Zwischenraum 115 den durchgehenden Abschnitt der Abfallmatrix unter den Fußabschnitten mit dem Abschnitt der Abfallmatrix, der zwischen den Armen 140A und 140B definiert ist (d. h. der darüber befindliche innere Bereich 117), verbindet. Auf diese Weise kann die gesamte Abfallmatrix des Gewebes 422 außerhalb des Aufhängers 130 und der Fußabschnitte 140A, 140B in einem Stück entfernt werden, wodurch eine durchgängige Entfernung ermöglicht wird.
  • Anschließend werden die Basisetiketten 100 durch ein Stanzgerät 440 ausgebildet, das durch das Basisgewebe 404 hindurch bis hinunter zur Ablöseschicht 102 Stanzungen ausbildet. Die Abfallmatrix 442 des Basisgewebes 404 wird durch eine Wickelstation 444 entfernt. Die resultierenden Etiketten 100, die auf der Ablöseschicht 102 angeordnet sind, können danach auf die Wickelstation 445 aufgewickelt oder zu Bögen verarbeitet und gestapelt werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß das Verfahren und die Vorrichtung, die in bezug auf 9 erörtert wurden, dazu verwendet werden können, Etiketten mit zwei, drei, vier oder mehr Armen auszubilden. Daher können die Aufhänger- und Fußabschnittsanordnungen des Etiketts 200 gemäß der zweiten Ausführungsform, des Etiketts 250 gemäß der dritten Ausführungsform, des Etiketts 290 gemäß der vierten Ausführungsform und des Etiketts 300 gemäß der fünften Ausführungsform in die Etiketten integriert werden, die anderweitig in bezug auf das Etikett 100 der ersten Ausführungsform beschrieben sind.
  • In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, auf die Anwendung von Trennlack zu verzichten. Dies ist dann möglich, wenn dem Klebstoff nicht genügend Zeit zum Verfestigen gegeben wird und er daher abgezogen werden kann, bevor er permanent am Basisgewebe festklebt.
  • Unter Bezugnahme auf 10 ist darin eine Vorrichtung 500 zur Herstellung von Etiketten gemäß einem zweiten Verfahren der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die Etiketten 200, 250, 290 und 300 können jeweils gemäß dem zweiten Verfahren gebildet werden, und zudem können die Etiketten mit einer Aufhänger- und Fußabschnittsanordnung wie bei Etikett 100 der ersten Ausführungsform ebenso unter Verwendung des zweiten Verfahrens gebildet werden. Zunächst wird dabei ein dem Basisgewebe 404 entsprechendes Basisgewebe 504 von einer Abwickelstation 502 abgewickelt. Entsprechende Hinweise werden durch eine oder mehrere Druckstationen 510 auf die Oberseite des Basisgewebes 504 aufgedruckt. Anschließend wird an einer Lackauftragstation 512 ein Schutzlack aufgetragen und an der Aushärtestation 514 ausgehärtet.
  • Bei dem zweiten Verfahren wird anstelle des Schlitzbeschichters der Vorrichtung 400 des ersten Verfahrens eine Klebstoff-Siebdruckvorrichtung 524 verwendet. Mit der Siebdruckvorrichtung kann ein definiertes Klebstoffmuster in gewünschter Form und Größe abgelegt werden. Geeignete Siebdruckvorrichtungen sind von der Firma Nordson Corporation erhältlich. Die Siebdruckvorrichtung 524, die in 10 gezeigt ist, trägt ein Klebstoffmuster auf die Oberseite des Basisgewebes 504 in einer Anordnung und an dafür vorgesehenen Stellen auf, die den Klebstoffeldern unter den Fußabschnitten 240A, 240B und 240C entsprechen. Alternativ könnte zum Auftragen des gleichen Klebstoffmusters auf die Unterseite des Gewebes 522 an den gleichen relativen Stellen eine Klebstoff-Siebdruckvorrichtung verwendet werden. In beiden Fällen wird das Gewebe 522, das dem Gewebe 422 entspricht, von einer Abwickelstation 520 abgewickelt und mit dem Basisgewebe 504 durch Andruckwalzen 526 vereint. Wie bei dem ersten Verfahren bildet ein Stanzgerät 530 Einstanzungen aus, die den Aufhänger 230 und Fußabschnitte 240A, 240B und 240C definieren. Die Abfallmatrix 532 des Gewebes 522 wird durch die Wickelstation 534 entfernt. Da sich außer auf den darunterliegenden Fußabschnitten 240A, 240B, 240C kein Klebstoff befindet, läßt sich die Abfallmatrix 532 einfach ablösen. Da zwischen den jeweiligen Fußabschnitten Zwischenräume vorgesehen sind, die die innerhalb der Aufhänger definierten Bereiche des Obergewebes verbinden, läßt sich die Abfallmatrix 532 wiederum als durchgängiges Gewebe ablösen. Nachdem die Aufhänger 230 und die Fußabschnitte wie vorstehend erörtert ausgebildet worden sind, bildet das Stanzgerät 540 Schnittlinien im Basisgewebe 504, die bis zur Ablöseschicht 202 reichen, um so die Basisetiketten 210 zu definieren. Die Abfallmatrix des Basisgewebes 504 wird durch die Wickelstation 544 aufgenommen, und die resultierenden Etiketten können durch eine Wickelstation 546 auf eine Walze gewickelt werden oder zu Bögen verarbeitet und gestapelt werden.
  • Unter Bezugnahme auf 11 ist eine Vorrichtung 700 zur Herstellung von Etiketten 800 gemäß einem vierten Verfahren gezeigt. Die Etiketten 800 unterscheiden sich von einem beliebigen der Etiketten 100, 200, 250, 290 und 300 nur dahingehend, daß die Unterseite der Aufhänger mit einem deaktivierten Klebstoff beschichtet ist. Die Elemente 702, 704, 710, 712, 714, 716 und 718 der Vorrichtung 700 entsprechen den Elementen 402, 404, 510, 412, 414, 416 bzw. 418 der Vorrichtung 400 und führen die gleichen Funktion in der gleichen Weise aus. Ein Gewebe 722 unterscheidet sich vom Gewebe 422 dahingehend, daß es auf seiner Unterseite vollständig mit einem druckreaktiven Klebstoff beschichtet ist. Wenn das selbstklebende Gewebe 722 zuerst auf einer Ablöseschicht angeordnet wird, wird die Ablöseschicht entfernt. Das Gewebe 722 wird von einer Abwickelstation 720 abgewickelt. Ein Auftragegerät 724 für ein Klebstoffdeaktivierungsmittel trägt das Klebstoffdeaktivierungsmittel auf das Gewebe in einem Band auf, das der nichtklebenden Zone 114 des Etiketts 100 entspricht. Ein für diesen Zweck geeignetes Deaktivierungsmittel ist das Produkt Nr. FM1512 von der Firma K & W Printing, Inc., Franklin Park, Illinois. Demzufolge führen die Elemente 730, 732, 734, 740, 742, 744 und 746, die den Elementen 430, 432, 434, 440, 442, 444 bzw. 446 der Vorrichtung 400 entsprechen, die gleichen Funktionen in der selben Weise aus, wie in bezug auf 8 und das erste Verfahren erörtert wurde.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß die Etiketten, in die eine beliebige der vorstehend beschriebenen Aufhänger- und Fußabschnittsanordnungen integriert ist, unter Anwendung eines beliebigen der vorstehend angeführten Verfahren gebildet werden können. Zudem können mehr als zwei Arme an einem einzelnen Fußabschnitt befestigt werden, wie in bezug auf das Etikett 300 gezeigt ist. Alle Arme eines gegebenen erfindungsgemäßen Etiketts können beispielsweise an einem einzelnen durchgehenden Streifen befestigt werden, der entlang der unteren Längskante des Etiketts verläuft. In diesem Fall könnte auf die Zwischenräume zwischen den Fußabschnitten verzichtet werden. Wenn jedoch auf die Zwischenräume verzichtet wird, müssen zum Entfernen der innerhalb der Aufhänger definierten Abschnitte des Obergewebes andere Maßnahmen ergriffen werden, ansonsten würde dieser Abschnitt am fertiggestellten Etikett bestehen bleiben.
  • Jedes der vorstehend beschriebenen Etikette kann auf „Multiple-Up-Basis" auf einem Gewebe erzeugt werden. Das heißt, daß eine Mehrzahl von Etiketten auf einem relativ breiten Gewebe ausgebildet werden kann, das danach zu einzelnen Gewebeteilen zugeschnitten werden kann.
  • Es können entweder die Oberseiten oder die Unterseiten der Aufhänger bedruckt werden. Das Aufhängermaterial ist bevorzugt durchsichtig. Ist der Aufhänger unbedruckt, kann das Basisetikett auf diese Weise ohne Rücksicht auf die Anordnung des Aufhängers in entweder einer Verwahr- oder Aufhängestellung bedruckt werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß die Entwürfe eines jeden der vorstehend beschriebenen Etiketten das Erfassen der Aufhänger durch den Endbenutzer beim Hochziehen des Anhängers in die Aufhängestellung erleichtern. Weil die Aufhänger einen vordefinierten Umfang aufweisen, der nicht von einem größeren Stück Folie umgeben oder aus einem solchen gebildet ist, bekommt der Benutzer die Unterseite des Aufhängers zu fassen, indem er einfach mit dem Fingernagel solange an der Oberseite des jeweiligen Basisetiketts entlang gleitet, bis der Fingernagel unter die Kante des Aufhängers greift. Insbesondere die Anordnung der Abziehlaschen ermöglicht diese Art und Weise des Öffnens, wobei die Lasche des Basisetiketts einen Rand aufweist, der sich über die Kante der Aufhängerabziehlasche hinaus und um dieselbe herum erstreckt.
  • Unter Bezugnahme auf 12 und 13 ist eine alternative Abziehlaschenanordnung gezeigt, die in ebensolcher Weise hochgezogen werden kann. Diese Abziehlaschenkonstruktion kann anstelle einer beliebigen der vorstehend erörterten Abziehlaschen verwendet werden, wobei am Fertigungsverfahren entsprechende Modifizierungen vorgenommen werden müssen, die sich Fachleuten nach Durchsicht der nachstehenden Beschreibung erschließen.
  • Ein Etikett 1000, das auf einer Ablöseschicht 1002 angeordnet ist, weist einen Aufhänger 1030 mit einer Abziehlasche 1036 auf, die der Abziehlasche 136 der ersten Ausführungsform entspricht. Wie in 13 am besten zu sehen ist, ist dort unter der Lasche 1036 keine Basislasche angeordnet ist, die einen über die Lasche 1036 hinaus verlaufenden Rand aufweist, sondern die Basislasche 1016 ist umfangsgleich mit dem Abschnitt der Abziehlasche 1036, die sich über die obere Kante 1017 des Basisetiketts 1010 erstreckt. Die Basislasche 1016 ist vom Rest des Basisetiketts 1010 durch eine Schnittlinie 1010A getrennt und mit der Unterseite der Abziehlasche 1036 durch einen druckreaktiven Klebstoff 1014 verklebt. Die Unterseite der Basislasche 1016 ist mit einem druckreaktiven Klebstoff 1004A beschichtet, der durch ein Klebstoffdeaktivierungsmittel oder einen Lack 1012 deaktiviert worden ist. Zu geeigneten Klebstoffdeaktivierungsmitteln und -lacken gehört Radcure 800 von der Firma Radcure Corporation, Livingston, New Jersey. Entsprechende Hinweise, wie z. B. „HOCHZIEHEN", werden bevorzugt auf die Oberseite der Basislasche 1016 gedruckt und sind durch die Abziehlasche 1036 sichtbar.
  • Aus vorstehender Erläuterung wird verständlich, daß das Etikett 1000 genauso von der Ablöseschicht entfernt werden kann wie in bezug auf die anderen Ausführungsformen beschrieben wurde, und daß sich der deaktivierte Klebstoff 1004A mühelos von der Ablöseschicht entfernen läßt. Sobald das Etikett mit Hilfe des Klebstoffs 1004 an einem gewünschten Behälter angebracht worden ist, kann die Lasche 1036 hochgezogen werden, um den Aufhänger 1030 in Gebrauch zu nehmen, wobei der deaktivierte Klebstoff 1004A mit dem Behälter keine Verbindung eingeht. Da die Abziehlasche 1036 um ihren Umfang herum frei liegt und nicht von einer Folienlage oder dergleichen umgeben ist, ist diese Abziehlasche 1036 mühelos zu fassen und kann vom Benutzer hochgezogen werden. Insbesondere die Basislasche 1016, die an der Abziehlasche 1036 befestigt ist, und ansonsten nicht mit dem Etikett und dem Behälter in Berührung gelangt, sorgt für eine geringfügige Beabstandung der Abziehlasche 1036 von der Behälteroberfläche, so daß sie noch besser gefaßt werden kann.
  • Ein beliebiges der vorstehend beschriebenen Etiketten kann mit einer soeben vorstehend beschrieben Abziehlaschenstruktur ausgebildet sein. Die Verfahren und Vorrichtungen würden dann wie folgt modifiziert werden. Vor dem Aufbringen des Obergewebes oder der vorgeformten Aufhänger-/Fußabschnitte an das Basisgewebe, wird das Obermaterial des Basisgewebes von der Ablöseschicht 1002 abgetrennt und das Klebstoffdeaktivierungsmittel 1012 wird auf den Klebstoff auf der Unterseite des Obermaterials an den den Abziehlaschen 1036 entsprechenden Stellen aufgetragen. Das Klebstoffdeaktivierungsmittel kann als durchgängiger Längsstreifen aufgetragen werden, dessen untere Kante der oberen Kante 1017 der kurz zuvor gebildeten Etiketten entspricht. Das Obermaterial wird dann erneut auf die Ablöseschicht auflaminiert. Dann wird ein Klebstoff 1014 durch Auftragen oder durch Bereitstellen eines Obergewebes bereitgestellt, bei dem an den der Abziehlasche 1036 entsprechenden Stellen ein druckreaktiver Klebstoff vorliegt. Der Klebstoff kann als durchgängiger Längsstreifen, dessen untere Kante an oder über der oberen Kante 1017 der kurz davor gebildeten Etiketten angeordnet ist, aufgebracht werden. Alternativ kann der Klebstoff gezielt aufgetragen werden. Als weitere Alternative kann das Gewebe mit einem Klebstoff vorbeschichtet werden und dann ein Klebstoffdeaktivierungsmittel auf das Gewebe unter einer der Kante 1017 entsprechenden Linie aufgetragen werden. Als weitere Alternative kann der Klebstoff als ein Streifen oder gezielt auf die Oberfläche des Basisgewebes an den Abziehlaschen 103 entsprechenden Stellen aufgetragen werden. Nachdem der Klebstoff aufgetragen worden ist, wird das Obergewebe mit dem Untergewebe vereint oder die vorgeformten Aufhänger-/Fußabschnitte werden wie vorstehend beschrieben auf das Untergewebe aufgebracht. Neben den vorstehend beschriebenen Stanzvorgängen wird ein Bodenstanzgerät verwendet, um zumindest eine Schnittlinie 1010A auszubilden und um bevorzugt den Umfang des Klebstoffs 1014, der Basislasche 1016, des Klebstoffs 1004A und des Deaktivierungsmittels 1012 zu definieren. Dabei bildet das Bodenstanzgerät auch die Schnittlinien 1002A in der Ablöseschicht aus. Das Bodenstanzgerät kann auch nach oben, durch einen Bereich des Obergewebes oder den vorgeformten Aufhänger-/Fußabschnitts (jedoch nicht in den Bereich, der über der Schnittlinie 1010A liegt) schneiden, um den Umfang der Abziehlasche 1036 zu definieren. Dafür geeignete Bodenstanzgeräte sind in der Technik hinreichend bekannt und von der Firma Rotometric, Eureka, Missouri, erhältlich. Der restliche Verlauf des Fertigungsprozesses ist in bezug auf die anderen Ausführungsformen beschrieben.
  • Unter Bezugnahme auf 14 ist ein Etikett 900 gemäß einer sechsten Ausführungsform gezeigt, das zweite entfernbare Etiketten 950 aufweist. Aus der nachstehenden Erörterung geht hervor, daß ein beliebiger der vorstehend beschriebenen Etikettentwürfe so modifiziert werden kann, daß er dieses Merkmal aufweist.
  • Das Etikett 900 ist an der Ablöseschicht 902 durch einen druckreaktiven Klebstoff 904 lösbar befestigt. Die dazwischen angeordnete Obermateriallage 906 ist auf ihrer Unterseite mit einem Klebstoff 904 und auf ihrer Oberseite mit einem druckreaktiven Klebstoff 908 beschichtet. Die Basisobermateriallage 910 ist mit der Oberseite der dazwischen angeordneten Lage 906 mit Hilfe des Klebstoffs 908 verklebt. Die Lagen 904, 906, 908 und 910 bilden zusammen ein Basisetikett 911. Der Aufhänger 930 ist an der Oberseite der Basislage 910 augebracht. Die Zweitetiketten 950 sind durch die in der Basislage 910 ausgebildeten und bis zur Unterseite der dazwischen angeordneten Lage 906 reichenden Schnittlinien 958 definiert. Die Oberseite der dazwischen angeordneten Lage 906, die unter den Etiketten 950 liegt, ist mit einem Lack 952 beschichtet. Ein geeigneter Lack ist das Produkt Nr. L075, das von der Firma Paragon Inc., Ltd. Broxburn, Schottland erhältlich ist. Der Rest der Oberseite der dazwischen angeordneten Lage 906 ist im wesentlichen nicht mit Lack bedeckt, so daß die darüberliegenden Abschnitte der Basislage 910 durch den Klebstoff 908 permanent an derselben befestigt sind.
  • Jedes der Zweitetiketten 950 weist eine Obermateriallage 956 (d. h. der Abschnitt des Basisetiketts 910, der innerhalb der Schnittlinien 958 definiert ist) und eine druckreaktive Klebstofflage 954 (d. h. der Abschnitt der Klebstofflage 908, der unter den Obermateriallagen 956 liegt) auf. Bei der Benutzung muß das Etikett 900 zuerst mit Hilfe des Klebstoffs 904 an einem gewünschten Behälter angebracht werden. Anschließend kann der Benutzer ein oder mehrere der Zweitetiketten 950 entfernen und diese mit Hilfe des Klebstoff 954 an einem anderen Objekt anbringen, wie z. B. an ein Krankenblatt. Die Zweitetiketten 950 sind mit Hinweisen 953 versehen, die Informationen bezüglich des Produkts im Behälter darstellen. Auf diese Weise können Verwendungszweck und Eigenschaften des im Behälter verpackten Produkts mühelos und exakt festgestellt werden.
  • Unter Bezugnahme auf 15 können die Etiketten 900 gemäß einem beliebigen der vorstehend beschriebenen Verfahren mit folgenden zusätzlichen Schritten unter Verwendung einer Vorrichtung 970 hergestellt werden. Ein erstes druckreaktives Gewebe 974 wird von einer Abwickelstation 972 abgewickelt. Das erste Gewebe 974 weist die Ablöseschicht 902 auf. Der dem Lack 952 entsprechende Lack wird durch die Lackauftragstation 976 auf die Oberseite des ersten Gewebes 974 aufgetragen und kann anschließend nach Bedarf aushärten. Danach wird das zweite Gewebe 980, das der Basislage 910 und dem Klebstoff 908 entspricht, von der Abwickelstation 978 abgewickelt und mit dem ersten Gewebe 974 (einschließlich der Ablöseschicht 902) durch Andruckwalzen 982 vereint, wodurch ein Verbundgewebe 986 gebildet wird. Die Hinweise 953 werden durch eine Druckstation 984 auf die Oberseite des Gewebes 986 aufgedruckt. Die Druckstation 984 kann mit der Druckstation identisch sein, die zum Aufdrucken anderer Hinweise auf die Oberseite des Basisetiketts 910 verwendet wurde. Eine Stanzstation 988 bildet durch das obere Gewebe 980 hindurch, bis zur Oberseite des Bodengewebes 974 reichende Schnittlinien 958 aus. Die Stanzstation 988 kann mit dem (eventuell) zum Ausbilden des Aufhängers 930 und der Fußabschnitte verwendeten Stanzgerät kombiniert werden, oder das Stanzgerät kann alternativ zum Ausbilden des Basisetiketts 911 verwendet werden. Alternativ kann die Stanzstation 988 ein separates Stanzgerät sein.
  • Unter Bezugnahme auf 16 ist darin ein Etikett 1100 gemäß einer siebten Ausführungsform gezeigt, das auf einer Ablöseschicht 1102 angeordnet ist. Das Etikett 1110 ist dem Etikett 900 gemäß der sechsten Ausführungsform dahingehend ähnlich, daß das Etikett 1100 entfernbare Zweitetiketten 1150 aufweist. Die Zweitetiketten 1150 sind jedoch anders angeordnet, und ferner ist das Basisetikett 1111 des Etiketts 1100 „einlagig", wie aus der nachstehenden Beschreibung hervorgeht.
  • Unter ausführlicherer Bezugnahme auf den Aufbau des Etiketts 1100 weist das Etikett 1110 ein Basisetikett 1111 mit einem Aufhänger 1130 auf, der an der Oberseite desselben durch Fußabschnitte befestigt ist. Der Aufhänger und die Fußabschnitte können am Basisetikett angeordnet und befestigt sein, wie bei allen anderen vorstehenden Ausführungsformen erörtert wurde. Das Basisetikett 1111 weist eine Basis-Obermateriallage 1110 auf, die auf ihrer Rückseite mit einem druckreaktiven Klebstoff 1104 beschichtet ist. Perforationslinien 1158 sind durch die Basislage 1110 und die Klebstofflage 1104 bis zur Ablöseschicht 1102 hindurch ausgebildet. Die Perforationslinien 1158 definieren die dazwischenliegenden Zweitetiketten 1150 und den Randabschnitt 1110A benachbart zur Abschlußkante des Basisetiketts. Zu beachten ist, daß die Perforationen 1158 Verbindungen oder Brücken 1158A aufweisen. Die Perforationsschnitte 1158 bewegen sich bevorzugt in der Größenordnung von einem viertel Zoll Länge, wobei die Verbindungen 1158A jeweils etwa 1/32 Zoll lang sind. Jedes Zweitetikett 1150 weist eine Oberflächemateriallage 1156 auf, die einen Teil der Basislage 1110 bildet und auf ihrer Unterseite mit einem mit Klebstoff 1104 versehenen Abschnitt, der mit 1154 bezeichnet wird, beschichtet ist. Auf die Zweitetiketten 1150 sind Hinweise 1153 aufgedruckt.
  • Bei der Unterseite des Klebstoffs 1154 handelt es sich um ein Muster, das mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel 1152 beschichtet ist. Wie vorstehend erörtert ist Radcure 800 ein geeignetes Klebstoffdeaktivierungsmittel. Bei dem Klebstoff 1154 handelt es sich um ein Muster, das mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet ist, so daß ein kleinerer Bereich eines aktivierten oder gut haftenden Klebstoffs freiliegt. Das Muster des Klebstoffdeaktivierungsmittels kann für die gewünschte Anwendung gezielt ausgewählt werden. Zur Anwendung kommen können beispielsweise gestreifte, karierte oder diffus geordnete Muster. Der Klebstoff auf der Unterseite der Abziehlaschen 1159 ist bevorzugt vollständig mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet.
  • Bei Gebrach kann das Etikett 1100 unter Verwendung herkömmlicher Verfahren, wie z. B. mit automatisierten Auftragegeräten, auf einen geeigneten Behälter aufgebracht werden. Während das Etikett von der Ablöseschicht abgelöst und auf den Behälter aufgebracht wird, dienen die Verbindungen 1158A dazu, das Etikett zusammenzuhalten. Sobald das Etikett auf den Behälter aufgebracht worden ist, wird die gesamte Basislage 1110 (einschließlich des Randabschnitts 1110A) mit Ausnahme der Zweitetiketten 1150 mit Hilfe des Klebstoffs 1104 permanent mit dem Behälter verklebt. Die Zweitetiketten 1150 sind lösbar am Behälter befestigt, wobei die kleinere Klebstofffläche mit dem Behälter in Kontakt steht, so daß die entfernbaren Etiketten abgezogen werden können. Die Anteile aus deaktiviertem und freiliegendem Klebstoff, der sich unter den Zweitetiketten befindet, die Eigenschaften des Klebstoffs 1154 und das bevorzugte Muster des deaktivierten Klebstoffs sind von der gewünschten Anwendung und den gewünschten Trägermaterialien abhängig. Bevorzugt sind jedoch etwa 40% bis etwa 60% des Klebstoffs mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel 1152 beschichtet. Die Zweitetiketten 1150 können jeweils durch Erfassen ihrer jeweiligen Abziehlasche 1159 entfernt werden, die, da sie vollständig mit Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet ist, nicht am Behälter befestigt ist. Bei einigen Anwendungen kann es wünschenswert sein, nur bis zur oberen Kante der Basislage eine volle Schicht Klebstoffdeaktivierungsmittel aufzutragen, während es bei anderen Anwendungen wünschenswert sein kann, weiter unten, entlang der Zweitetiketten 1150 eine volle Schicht Klebstoffdeaktivierungsmittel aufzutragen, um dem Benutzer das Abziehen des Zweitetiketts zu erleichtern. Das Zweitetikett 1150 kann dann auf ein anderes gewünschtes Objekt aufge bracht werden, z. B. ein Krankenblatt. Der freiliegende Klebstoff 1154 dient dazu, das Zweitetikett am neuen Trägermaterial zu befestigen.
  • Unter Bezugnahme auf 17 ist eine Vorrichtung 1170 zur Herstellung von Etiketten 1100 gezeigt. Zunächst wird ein selbstklebendes Obermaterial 1174 einschließlich Ablöseschicht 1102 von einer Abwickelstation 1172 abgewickelt. Durch eine entsprechende Walzenanordnung wird die Ablöseschicht 1102 vom selbstklebenden Obermaterial 1176 abgetrennt. In der Druckstation 1180 wird ein Klebstoffdeaktivierungsmittel 1152 (siehe 17) auf die Klebstofffläche des Gewebes 1176 auf den Zweitetiketten 1150 entsprechenden Stellen aufgetragen. Bei der Klebstoffdeaktivierungsmittel-Auftragstation 1180 handelt es sich bevorzugt um eine Flexodruckstation. Bei der Station 1180 kann es sich jedoch um eine beliebige, geeignete Druckeinrichtung, beispielsweise einen Schlitzbeschichter, der bei der Firma Nordson Corporation erhältlich ist, oder ein Siebdruckgerät handeln. An der Aushärtestation 1181 wird anschließend das Klebstoffdeaktivierungsmittel 1152 ausgehärtet. Die Ablöseschicht 1102 wird dann wieder durch Andruckwalzen 1183 auf die selbstklebende Fläche des Obermaterials 1176 laminiert, um so ein Verbundgewebe 1184 zu bilden. Die Hinweise 1153 werden durch die Druckstation 1185 auf die Oberseite des Gewebes 1184 gedruckt. Bei der Druckstation 1185 kann es sich um die gleiche Druckstation, die zum Aufdrucken anderer Hinweise auf die Basislage 1110 verwendet wurde, oder eine weitere Druckstation handeln. An der Stanzstation 1186 werden die Perforationen 1158 gebildet. Bei der Stanzstation 1186 kann es sich um die gleiche Stanzstation, die zum Ausbilden der Basisetiketten 1111 oder der Aufhänger 1130 verwendet wurde, oder eine andere Stanzstation handeln. Die Vorrichtungen und Verfahren zur Herstellung der Etiketten 1110 sind ansonsten wie vorstehend bezüglich einer beliebigen der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen beschrieben.
  • Unter Bezugnahme auf 18 ist eine fragmentäre Ansicht eines Etiketts 1200 gemäß einer achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt, das auf einer Ablöseschicht 1202 angeordnet ist. Das Etikett 1200 ist im wesentlichen mit dem vorstehend erörterten Etikett 1100 identisch, mit Ausnahme der Art und Weise, wie die Zweitetiketten 1250 an der Ablöseschicht 1202 und beliebigen Trägermaterialien wie einem Behälter oder Krankenblatt befestigt werden. Genauer gesagt, weist das Etikett 1200 eine Basis-Obermateriallage 1210 einschließlich eines Randabschnitts 1210A auf. Die Basislage 1210 ist an ihrer Unterseite mit einem druckreaktiven Klebstoff 1204 beschichtet. Ein Aufhänger (nicht gezeigt) ist an der Oberseite der Basislage 1210 durch Fußabschnitte 1240 in einer der vorstehend beschriebenen Weisen befestigt. Jedes Zweitetikett 1250 weist eine Obermateriallage 1256 auf, die an ihrer Unterseite mit einem Klebstoff 1254 beschichtet ist, der aus einer Klebstofflage 1204 gebildet ist. Während der Klebstoff auf der Unterseite der Zweitetiketten 1150 nur in einem Muster mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet ist, ist der Klebstoff 1254 vollständig mit dem Klebstoffdeaktivierungsmittel 1252 beschichtet (d. h. geflutet). Das Klebstoffdeaktivierungsmittel 1252 kann Radcure 800 sein. Die Unterseite der Klebstoffdeaktivierungsmittellage 1252 ist wiederum mit einem Klebstoff 1255 beschichtet. Bei dem Klebstoff 1255 handelt es sich bevorzugt um einen weniger gut haftenden Klebstoff. Insbesondere sollte der Klebstoff 1254 gegenüber dem Klebstoffdeaktivierungsmittel 1252 eine stärkere Adhäsion als der Klebstoff 1255 aufweisen. Bei dem Klebstoff 1255 handelt es sich bevorzugt um einen vollständig oder einfach entfernbaren, weniger gut haftenden, heißschmelzenden druckreaktiven Klebstoff, der im Handel erhältlich ist. Ein für den Klebstoff 1255 geeigneter Klebstoff ist Produkt Nr. H2355-01, das bei der Firma Findley Adhesives, Inc., Wauwatosa, Wisconsin erhältlich ist. Die Zweitetiketten 1250 sind durch Schnittlinien definiert, die sich bis zur Ablöseschicht 1202 erstrecken.
  • Die Etiketten 1200 und die Zweitetiketten 1250 können im wesentlichen genauso wie vorstehend in bezug auf das Etikett 1100 und die Zweitetiketten 1150 beschrieben verwendet werden. Während die Zweitetiketten 1150 hingegen durch die Musterbeschichtung des Klebstoffdeaktivierungsmittels vom Behälter entfernt werden können, sorgen die Beschaffenheit und die Eigenschaften des Klebstoffs 1255 dafür, daß die Zweitetiketten 1250 vom Behälter abgezogen werden können. Desgleichen sorgen die Beschaffenheit und die Eigenschaften des Klebstoffs 1255 wiederum dafür, daß die Zweitetiketten 1250 erneut auf ein zweites Substrat geklebt werden können, während sie durch die Musterbeschichtung des Klebstoffdeaktivierungsmittels auf den Zweitetiket ten 1150 wieder auf ein zweites Substrat, wie z. B. ein Krankenblatt, geklebt werden können.
  • Unter Bezugnahme auf 19 ist eine Vorrichtung 1270 zur Herstellung von Etiketten 1200 abgebildet. Ein selbstklebendes Obermaterial 1274, das auf einer Ablöseschicht 1202 angeordnet ist, wird von einer Abwickelstation 1272 abgewickelt. Die Ablöseschicht 1202 wird von dem selbstklebenden Obermaterial 1276 abgetrennt. Ein Klebstoffdeaktivierungsmittel 1252 wird mit Hilfe der Druckstation 1280 auf den Klebstoff des Gewebes 1276 an den Zweitetiketten 1250 entsprechenden Stellen geflutet. Das Klebstoffdeaktivierungsmittel wird dann an einer Aushärtestation 1281 ausgehärtet. Der Klebstoff 1255 wird durch die Druckstation 1282 auf das ausgehärtete Klebstoffdeaktivierungsmittel aufgebracht. Alternativ kann der Klebstoff 1255 an den Zweitetiketten entsprechenden Stellen auf die Ablöseschicht aufgetragen werden, wenn die Ablöseschicht wieder mit dem selbstklebenden Obermaterial vereint wird. Die Ablöseschicht 1202 wird dann durch Andruckwalzen 1283 erneut auf die Klebstofffläche des Gewebes 1276 aufgebracht, um ein Verbundgewebe 1284 zu bilden. Entsprechende Hinweise (nicht gezeigt), die den Hinweisen 1153 des Etiketts 1100 entsprechen, werden durch eine Druckstation 1285 auf das Obermaterial des Gewebes 1284 gedruckt. Die Druckstation 1285 kann mit der Druckstation identisch sein, die zum Bedrucken des Basisetiketts mit anderen Hinweisen verwendet wurde, oder sie kann alternativ eine separate Druckstation sein. Die Perforationen 1258 werden durch das Stanzgerät 1286 ausgebildet. Das Stanzgerät 1286 kann mit dem Stanzgerät identisch sein, das zum Ausbilden der Basisetiketten oder Aufhängvorrichtungen des Etiketts verwendet wurde, oder kann alternativ eine separate Stanzstation sein. Ansonsten sind die Vorrichtungen und Verfahren zur Herstellung von Etiketten 1200 wie vorstehend in bezug auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele erörtert.
  • Unter erneuter Bezugnahme auf 18 kann das abgebildete Etikett 1200 so modifiziert werden, daß es anders als vorstehend beschrieben funktioniert. Bei der modifizierten Ausführungsform handelt es sich bei der Beschichtung 1252, die die Klebstofflagen 1254 und 1255 voneinander trennt, um einen Trennlack, wie z. B. Produkt Nr. L075 von der Firma Paragon Ink, Boxburn, Schottland. Bei der Klebstofflage 1255, die nicht wie vorstehend beschrieben ein weniger gut haftender Klebstoff ist, handelt es sich um einen sehr gut haftenden Klebstoff. Ein für den Klebstoff 1255 geeigneter Klebstoff ist Produkt Nr. 2203X Holt Melt Permanent Adhesive, das von der Firma Fuller Adhesive erhältlich ist. Insbesondere sollte der Klebstoff 1255 der modifizierten Ausführungsform über eine bessere Adhäsion mit der Lackbeschichtung verfügen als der Klebstoff 1254.
  • Wenn das modifizierte Etikett 1200 auf einen Behälter aufgebracht wird, werden die Zweitetiketten 1250 durch den Klebstoff 1255 lösbar an ihm befestigt. Wenn ein Zweitetikett 1250 vom Rest des Etiketts nach oben abgezogen wird, löst sich der Klebstoff 1254 von der Lackbeschichtung 1252. Die Klebstofflage 1255 und die Lackbeschichtung 1254 bleiben am Behälter zurück. Dies ist darin begründet, daß die Adhäsion zwischen dem Klebstoff 1255 und dem Behälter und die Adhäsion zwischen dem Klebstoff 1255 und der Lackbeschichtung 1254 besser als die Adhäsion zwischen dem Klebstoff 1254 und der Lackbeschichtung 1252 sind. Sobald das Zweitetikett 1250 entfernt worden ist, weist es auf der Unterseite den freiliegenden Klebstoff 1254 auf, mit dem es an ein weiteres Substrat, wie z. B. ein Krankenblatt, befestigt werden kann.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß das modifizierte Etikett 1200, wie soeben beschrieben, nach dem gleichen Verfahren und unter Verwendung der gleichen Vorrichtung wie vorstehend bezüglich des ursprünglich beschriebenen Etiketts 1200 beschrieben ausgebildet werden kann. Die einzigen Modifizierungen, die an den Verfahren und Vorrichtungen vorgenommen werden müssen, wären die ersatzweise Verwendung des sehr gut haftenden Klebstoffs anstelle des weniger gut haftenden Klebstoffs und die ersatzweise Verwendung des Trennlacks als Klebstoffdeaktivierungsmittel.
  • Obgleich eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben worden ist, werden Fachleute darauf hingewiesen, daß bestimmte Modifizierungen vorgenommen werden können, ohne vom Schutzbereich der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Die obere Kante des Aufhängers eines beliebigen der vorstehenden Ent würfe kann beispielsweise in die obere Kante des Etiketts ragen. All diese Modifizierungen sollen unter den Schutzbereich der nun folgenden Ansprüche fallen.

Claims (21)

  1. Etikett (100) zum Anzeigen von Informationen bezüglich eines Behälters und zum Aufhängen des Behälters auf einer Halterung, wobei das Etikett folgende Merkmale aufweist: a) ein Basisetikett (110) mit einer Längskante, einer Oberseite und einer Unterseite; b) einen Basisklebstoff, der auf der Unterseite zum Befestigen des Etiketts am Behälter angeordnet ist; c) einen Aufhänger (130), der zumindest zwei miteinander verbundene Arme (132A und 132B) aufweist, die dazwischen eine Öffnung definieren, wobei die Arme jeweils Enden (134A und 134B) aufweisen, wobei der Aufhänger (130) an den Enden (134A und 134B) zwischen einer Verwahrstellung, in der sich der Aufhänger (130) benachbart zur Oberseite des Basisetiketts (110) befindet, und einer Aufhängestellung, in der der Aufhänger (130) vom Basisetikett (110) weggeklappt werden kann, um die Halterung durch die Öffnung aufzunehmen, umgeklappt werden kann; d) eine Mehrzahl von voneinander beabstandeten Fußabschnitten (140A und 140B), wobei jeder Fußabschnitt permanent an der Oberseite des Basisetiketts (110) entlang der Längskante durch ein jeweiliges Klebstoffeld befestig ist; e) wobei die Fußabschnitte (140A und 140B) zwischen sich zumindest einen Zwischenraum (115) definieren, wobei der Zwischenraum die benachbarten Fußabschnitte (140A und 140B) voneinander trennt und benachbart zur Öffnung angeordnet ist, die zwischen zwei der Arme (132A und 132B) definiert ist; f) wobei jedes der Enden (134A und 134B) der Arme (132A und 132B) an einem jeweiligen Fußabschnitt (140A und 140B) befestigt ist; und g) einen verbleibenden Abschnitt der Oberseite des Basisetiketts (110), wobei der verbleibende Abschnitt nicht durch die voneinander beabstandeten Fußab schnitte (140A und 140B) und den Aufhänger (130) verdeckt wird, wenn sich der Aufhänger (130) in der Verwahrstellung befindet.
  2. Etikett (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufhänger (130) eine Abziehlasche (136) aufweist, die sich von ihm erstreckt und des weiteren eine Basislasche (116) aufweist, die unter der Abziehlasche (136) liegt und mit ihr umfangsgleich ist, wobei die Basislasche (116) vom Basisetikett (110) abgetrennt werden kann und an zumindest einem Abschnitt der Abziehlasche (136) durch einen Laschenklebstoff befestigt ist.
  3. Etikett (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Hinweise auf der Oberseite des Basisetiketts (110) angeordnet sind, und bei dem sich zumindest ein Teil der Hinweise unter dem Aufhänger (130) befindet, wenn sich der Aufhänger (130) in der Verwahrstellung befindet, und bei dem der Aufhänger (130) aus einem transparenten Material gebildet ist, wobei der zumindest eine Abschnitt der Hinweise durch den Aufhänger (130) einsehbar ist, wenn sich der Aufhänger (130) in der Verwahrstellung befindet.
  4. Etikett (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Zwischenraum eine Trennlackbeschichtung (120) angeordnet ist.
  5. Etikett (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufhänger (130) eine Unterseite aufweist, die der Oberseite des Basisetiketts (110) gegenüberliegt, wenn sich der Aufhänger (130) in der Verwahrstellung befindet, wobei die Unterseite des Aufhängers (130) mit einem Aufhängerklebstoff beschichtet ist und der Aufhängerklebstoff mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet ist.
  6. Etikett (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (100) ferner zumindest ein entfernbares selbstklebendes Zweitetikett (950) aufweist, das einen Teil von ihm bildet.
  7. Etikett (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (100) Hinweise aufweist, die auf der Oberseite des Basisetiketts (110) angeordnet sind, und bei dem die Fußabschnitte (140A und 140B) die einzige Möglichkeit zum Befestigen des Aufhängers (130) an das Basisetikett (110) sind und; der verbleibende Abschnitt einen bedruckbaren Bereich aufweist, auf den Hinweise gedruckt werden können.
  8. Etikett (100) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufhänger (130) eine Unterseite aufweist, die der Oberseite des Basisetiketts (110) gegenüberliegt, wenn sich der Aufhänger (130) in der Verwahrstellung befindet, wobei die Unterseite des Aufhängers (130) mit einem Aufhängerklebstoff beschichtet ist und der Aufhängerklebstoff mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet ist.
  9. Etikett (100) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (100) eine Trennlackbeschichtung aufweist, die in dem Zwischenraum auf der Oberseite des Basisetiketts (110) angeordnet ist.
  10. Etikett (100) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufhänger (130) eine Abziehlasche (136) aufweist, sie sich von ihm erstreckt, und ferner eine Basislasche (116) aufweist, die sich unter der Abziehlasche (136) befindet und mit ihr umfangsgleich ist, wobei die Basislasche (116) vom Basisetikett abgetrennt werden kann und an zumindest einem Abschnitt der Abziehlasche (136) durch einen Laschenklebstoff befestigt ist.
  11. Etikett (100) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich zumindest ein Abschnitt der Hinweise unter dem Aufhänger (130) befindet, wenn sich der Aufhänger (130) in der Verwahrstellung befindet, und bei dem der Aufhänger (130) aus einem transparenten Material gebildet ist, wobei der zumindest eine Teil der Hinweise durch den Aufhänger (130) hindurch sichtbar ist, wenn sich der Aufhänger (130) in der Verwahrstellung befindet.
  12. Etikett (100) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (100) ferner zumindest ein entfernbares selbstklebendes Zweitetikett aufweist, das einen Teil von ihm bildet.
  13. Etikett (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (100) zumindest ein entfernbares selbstklebendes Zweitetikett (950) aufweist, das einen Teil des Basisetiketts (110) bildet und daß das Basisetikett (110) eine erste Lage mit einer Oberseite und einer Unterseite und einer zweiten Lage, die an der Oberseite der ersten Lage befestigt ist, aufweist; wobei ein zweiter Klebstoff auf der Unterseite der zweiten Lage angeordnet ist, wobei das Zweitetikett (950) einen Teil der zweiten Lage bildet und mit der Oberseite der ersten Lage durch die zweite Klebstofflage lösbar verklebt ist.
  14. Etikett (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (100) folgende Merkmale aufweist: (a) eine Abziehlasche (136), die sich von dem Aufhänger (130) erstreckt, und (b) eine Basislasche (116), die sich vom Basisetikett (110) erstreckt und unter der Abziehlasche (136) befindet, wenn sich der Aufhänger (130) in der Verwahrstellung befindet, wobei die Basislasche (116) einen Rand aufweist, der sich über die Abziehlasche (136) hinaus erstreckt, wenn sich der Aufhänger (130) in der Verwahrstellung befindet.
  15. Etikett (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufhänger (130) zumindest drei miteinander verbundene Arme (232A, 232B und 232C) aufweist.
  16. Etikett (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (100) ferner folgendes Merkmal aufweist: (a) zumindest ein entfernbares selbstklebendes Zweitetikett (950), das einen Teil des Basisetiketts (110) ausbildet; und (b) wobei ein Abschnitt des Basisklebstoffs teilweise mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet ist, wobei sich der Abschnitt unter dem Zweitetikett (950) befindet.
  17. Etikett (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (100) (a) zumindest ein entfernbares selbstklebendes Zweitetikett (950) aufweist, das einen Teil des Basisetiketts (110) ausbildet; und (b) bei dem ein Abschnitt des Basisklebstoffs im wesentlichen vollständig mit einer Lage aus Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet ist, wobei eine zweite Klebstofflage auf der Lage aus Klebstoffdeaktivierungsmittel angeordnet ist, und sich der Abschnitt des Basisklebstoffs unter dem Zweitetikett (950) befindet.
  18. Verfahren zur Herstellung eines Etiketts (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 17 zum Anzeigen von Informationen bezüglich eines Behälters und zum Aufhängen des Behälters auf einer Halterung, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: (a) Bereitstellen eines Basisgewebes (404) mit einer Oberseite, einer Unterseite und einer Klebstoffbeschichtung auf der Unterseite desselben; (b) Bereitstellen eines Obergewebes (422) mit einer Unterseite; (c) permanentes Verkleben von zumindest Bereichen der Unterseite des Obergewebes (422) mit zumindest Abschnitten der Oberseite des Basisgewebes (404), wobei die Abschnitte den voneinander beabstandeten Fußabschnitten (140A, 140B) entsprechen; (d) Schneiden des Obergewebes (422) bis hinunter zum Basisgewebe (404), um darin den Aufhänger (130) mit zumindest zwei voneinander beabstandeten Armen (132A und 132B), einem inneren Abfallabschnitt, der zwischen den Armen definiert ist, einem durchgängigen Längsstreifen und einem Zwischenraumabschnitt (115), der zwischen Enden der Arme definiert ist, auszubilden, wobei der innere Abfallabschnitt mit dem durchgängigen Streifen durch den Zwischenraumabschnitt verbunden ist. (e) Entfernen einer Obergewebe-Abfallmatrix (432) durch Abziehen des durchgängigen Streifens vom Basisgewebe (404), wodurch der innere Abfallbereich mit demselben abgezogen wird; und (f) Schneiden durch das Basisgewebe (404), um darin das Basisetikett (110) auszubilden.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren folgende Schritte aufweist: (a) gezieltes Auftragen eines Trennlacks (120) auf die Oberseite des Basisgewebes (404) in einem Muster, wobei die den Fußabschnitten (140A und 140B) entsprechenden Abschnitte ausgeschlossen werden; und (b) Vereinen des Basisgewebes (404) mit dem Obergewebe (422), so daß ein Klebstoffstreifen, der einen Abschnitt der Unterseite des Obergewebes (422) beschichtet, am Lack (120) auf der Oberseite des Basisgewebes (404) anliegt.
  20. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren folgende Schritte aufweist: (a) gezieltes Auftragen von Klebstoffeldern in einer Anordnung und an einer Stelle, die den Fußabschnitten (140A und 140B) entspricht, auf entweder die Oberseite des Basisgewebes (404) oder die Unterseite des Obergewebes (422), und (b) Vereinen des Basisgewebes (404) mit dem Obergewebe (422), so daß die Unterseite des Obergewebes (422) an der Oberseite des Basisgewebes (404) anliegt.
  21. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren folgende Schritte aufweist: a) gezieltes Auftragen eines Trennlacks (120) auf die Oberseite des Basisgewebes (404); b) Bereitstellen einer zweiten Klebstofflage, die auf der Unterseite des Obergewebes (422) angeordnet ist; c) gezieltes Auftragen eines Klebstoffdeaktivierungsmittels auf einen Abschnitt des zweiten Klebstoffs; der einem Band ausschließlich der Fußabschnitte (140A, 140B) entspricht; und d) Vereinen des Basisgewebes (404) und des Obergewebes (422), so daß die Unterseite des Obergewebes (422) der Oberseite des Basisgewebes (404) gegenüberliegt, wobei die zweite Klebstofflage dazwischen angeordnet ist.
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