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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Etiketten zum Identifizieren
und Anzeigen von Informationen in bezug auf Produkte und insbesondere auf
Etiketten, die so beschaffen sind, daß sie eine Möglichkeit
zum Aufhängen
der zugehörigen
Waren oder Verpackung bieten.
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Hintergrund
der Erfindung
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Beim
Verabreichen bestimmter Medikamente und Pharmazeutika ist es erforderlich,
eine Flasche oder eine das pharmazeutische Produkt enthaltende Packung
an einem Aufhänger
oder einer ähnlichen
Halterung aufzuhängen.
Insbesondere intravenös
verabreichte Fluide sind typischerweise in einer Flasche enthalten,
die von einem ausgezogenen Aufhänger
herabhängt,
um so einen durch Schwerkraft herbeigeführten Fluß des Fluids zu ermöglichen.
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Es
ist äußerst wünschenswert,
daß der
Behälter
mühelos
und sicher aufgehängt
werden kann. Obgleich verschiedene separate und abnehmbare Gurte,
in denen der Behälter
befestigt werden kann, verwendet worden sind, sind solche Gurte
relativ unpraktisch, da sie voraussetzen, daß der Behälter im Gurt angeordnet oder
der Gurt um den Behälter
herum befestigt und der Gurt zusätzlich
am Aufhänger angebracht
werden muß.
Es sind verschiedene andere Halterungen entwickelt worden, bei denen
eine Hängeschlinge
mehr oder weniger permanent am Behälter befestigt wird, wobei
die Hängeschlinge
zwischen einer ausgezogenen Position zum Aufnehmen des Aufhängers und
einer geschlossenen Position, in der die Hängeschlinge an der Flasche
anliegt, umgeklappt werden kann. In der geschlossenen Position ist
die Hängeschlinge
typischerweise benachbart zum Ende der Flasche positioniert, was
häufig
zur Instabilität
des Behälters
beiträgt,
wenn man ihn auf dem Behälterboden
abstellt. Diese Entwürfe
sind allgemein aus Schrumpfkunststoff oder -folie ausgebildet. Bezüglich der
Gesamtverpackung tragen sie demzufolge erheblich zu Kosten und Gewicht
bei.
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Die
europäische
Patentanmeldung 0 356 574 offenbart ein selbstklebendes Etikett
mit einer Aufhängelasche.
Die Aufhängelasche
weist einen ersten Teil in Form eines Griffs auf, der lose am Etikett
anliegt, und einen zweiten Teil, der am Etikett festgeklebt ist.
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Eine
Alternative zu der vorstehend offenbarten Aufhängungs- und Etikettiermöglichkeit
ist im US-Patent 5,135,125 an Andel u. a. offenbart. Die Andel-Druckschrift
offenbart ein Etikett zum Identifizieren des Inhalts von intravenösen Versorgungsflaschen,
bei denen als integraler Bestandteil ein Hängering zum Aufhängen der
Flasche von einem Infusionsständer
ausgebildet ist. Das Etikett besteht aus zumindest einer Folienlage,
einer Lage Druckfarbe und einer Lage Klebstoff. Der Griff ist in
dem Etikett durch ein Paar von eingestanzten Linien definiert, die zumindest
die eine Folienlage im Etikett durchdringen. Zwischen der Folienlage
an der Flasche und einem durch den Griff definierten Abschnitt des
Etiketts ist eine Trennschicht (bzw. Release-Schicht) aufgebracht,
damit der Griff von der Flasche und dem verbleibenden Abschnitt
des Etiketts abgezogen werden kann. Der offenbarte Etikettentwurf
weist jedoch etliche Nachteile auf. Da hier von einer Trennschicht
Anwendung gemacht wird, kann ein allgemein als „Verblocken" (bzw. „Adhesive
Lock-up) bezeichnetes Phänomen
beobachtet werden. Dabei gestaltet sich das Abziehen des Griffs
vom Rest des Etiketts als schwierig, und zudem kann eine Beschädigung an der
zweiten Etikettlage oder am Behälter,
an dem das Etikett befestigt ist, verursacht werden. Ferner ist
der Fertigungsschritt des Auftragens der Trennschicht in bezug auf
die Herstellung des Etiketts zeitaufwendig, komplex und kostenintensiv.
Da der Griff aus Schnitten in einer durchgehenden Folienlage gebildet
ist, neigen die Schnitte dazu, bei einer Belastung des Griffs einzureißen. Da
die Folienlage, in der der Griff definiert ist, die gesamte Oberfläche des
Etiketts bedeckt, ist es relativ schwierig, die Kante des Griffs
zu fassen, mit der man den Griff abziehen kann. Dort, wo der Griff
bedruckt ist, muß darauf
geachtet werden, daß der
Aufdruck richtig im Griff richtig angeordnet ist, wobei der Aufdruck
auf der Grifflage, aber auch außerhalb
des Griffs und wenn überhaupt
auf der darunterliegenden Lage angeordnet wird, um sicherzustellen,
daß Hinweise,
die sichtbar sein sollen, nicht verdeckt oder abgetrennt werden,
wenn der Griff entweder nach oben oder unten geklappt wird.
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Somit
besteht Bedarf an einem Etikett zum Identifizieren und Anzeigen
von Informationen über einen
Artikel, das eine Möglichkeit
zum Aufhängen des
Produkts bietet. Benötigt
wird ein derartiges Etikett, das die Nachteile und Mängel des
Stands der Technik nicht aufweist und das mühelos und kosteneffektiv herzustellen
ist. Ferner besteht Bedarf an einem Verfahren und einer Vorrichtung
zum Herstellen solcher Etiketten.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Etikett zum Anzeigen
von Informationen bezüglich
eines Behälters
und zum Aufhängen
des Behälters
an einer Halterung. Das Etikett weist ein Basisetikett mit einer
Längskante,
eine Oberseite und eine Unterseite auf. Auf der Unterseite ist ein
Basisklebstoff zum Befestigen des Etiketts am Behälter angebracht.
Ein Aufhänger
mit zumindest zwei miteinander verbundenen Armen ist vorgesehen,
die zwischen sich eine Öffnung
definieren, wobei jeder der Arme ein jeweiliges Ende aufweist. Durch
zumindest ein Klebstofffeld ist ein Verbinderstreifen im wesentlichen
permanent an der Oberseite des Basisetiketts entlang der Längskante
befestigt. Die Armenden sind jeweils am Verbinderstreifen befestigt.
An den Enden kann der Aufhänger
zwischen einer Verwahrstellung, in der der Aufhänger benachbart zur Oberseite
des Basisgewebes liegt, und einer Aufhängestellung umgeklappt werden,
in der der Aufhänger
vom Basisetikett weggeklappt ist, um die Halterung durch die Öffnung aufzunehmen.
Befindet sich der Aufhänger
in der Verwahrstellung, ist ein verbleibender Abschnitt der Oberseite
des Basisetiketts weder vom Verbinderstreifen noch vom Aufhänger bedeckt.
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Bei
einer Ausführungsform
des vorstehend beschriebenen Etiketts weist der Aufhänger eine
Unterseite auf, und befindet sich der Aufhänger in der Verwahrstellung,
liegt die Unterseite des Aufhängers direkt
auf der Oberseite des Basisetiketts an. Bei einer anderen Ausführungsform
weist der Aufhänger eine
Unterseite auf, die der Oberseite des Basisetiketts gegenüberliegt,
wenn sich der Aufhänger
in der Verwahrstellung befindet, wobei die Unterseite des Aufhängers mit
einem Aufhängerklebstoff
beschichtet ist und der Aufhängerklebstoff
mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet ist.
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Der
Verbinderstreifen bietet die einzige Möglichkeit zum Anbringen des
Aufhängers
an das Basisetikett. Bei einigen Ausführungsformen ist eine Trennlackbeschichtung
an einem Teil des verbleibenden Abschnitts der Oberseite des Basisetiketts
angeordnet und umgibt teilweise das zumindest eine Klebstoffeld.
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Auf
der Oberseite des Basisetiketts können Hinweise angeordnet sein.
Genauer gesagt kann sich zumindest ein Teil der Hinweise unter dem
Aufhänger
befinden, wenn sich der Aufhänger
in der Verwahrstellung befindet, wobei der Aufhänger aus einem transparenten
Material gebildet ist, wodurch der zumindest eine Teil der Hinweise
durch den Aufhänger
einsehbar ist, wenn er sich in der Verwahrstellung befindet. Zudem
kann ein bedruckbarer Bereich einen Teil des verbleibenden Etikettabschnitts
ausbilden, wobei der bedruckbare Bereich so ausgeführt ist,
daß er
mit Hinweisen bedruckt werden kann.
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Eine
Mehrzahl von Entlastungsbögen
kann im Verbinderstreifen ausgebildet sein, wobei die Entlastungsbögen jeweils
benachbart zu einem jeweiligen Ende angeordnet sind. Der Aufhänger weist
bevorzugt eine sich von ihm erstreckende Abziehlasche auf. Ferner
weist das Basisetikett bevorzugt eine Basislasche auf, die sich
von ihm erstreckt und unter der Abziehlasche liegt, wenn sich der
Aufhänger
in der Verwahrstellung befindet, wobei die Basislasche einen Rand
aufweist, der sich über
die Abziehlasche hinaus erstreckt, wenn sich der Aufhänger in
der Verwahrstellung befindet. Alternativ kann die Basislasche unter
der Abziehlasche liegen und mit der Abziehlasche umfangsgleich sein,
wobei die Basislasche vom Basisetikett abgelöst werden kann und an zumindest
einen Abschnitt der Abziehlasche durch einen Laschenklebstoff befestigt
sein kann.
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Der
Verbinderstreifen weist eine Mehrzahl von Fußabschnitten auf, wobei die
Fußabschnitte zwischen
sich zumindest einen Zwischenraum definieren, wobei der Zwi schenraum
benachbart zu einem Innenbereich angeordnet ist, der zwischen zwei der
Füße definiert
ist. Eine Trennlackbeschichtung kann in dem Zwischenraum angeordnet
sein.
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Bei
einigen Ausführungsformen
ist die Anzahl der Arme gleich der Anzahl der Fußabschnitte. Bei einer Ausführungsform
weist das Etikett drei Arme auf, wobei der Abstand zwischen den
benachbarten Armen etwa ein Drittel eines vorgeschriebenen Behälterumfangs
beträgt.
Bei einer anderen Ausführungsform
weist das Etikett vier Arme auf, wobei ein erstes Armpaar miteinander
verbunden ist und ein zweites Armpaar miteinander verbunden ist, wobei
das erste und das zweite Armpaar durch einen Querarm miteinander
verbunden sind.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich ferner auf ein Etikett zum Anzeigen
von Informationen bezüglich
eines Behälters
und zum Aufhängen
des Behälters
an einer Halterung, wobei das Etikett ein Basisetikett mit einer
Oberseite und einer Unterseite aufweist. Auf der Unterseite ist
ein Basisklebstoff zum Befestigen des Etiketts am Behälter angeordnet. Ein
Aufhänger
ist an der Oberseite des Basisetiketts befestigt. Der Aufhänger kann
zwischen einer Verwahrstellung, in der der Aufhänger benachbart zur Oberseite
des Basisetiketts liegt, und einer Aufhängestellung, in der der Aufhänger vom
Basisetikett weggeklappt ist, um die Halterung durch eine im Aufhänger ausgebildete Öffnung aufzunehmen,
umgeklappt werden. Ein Teil des Basisetiketts ist durch zumindest
ein entfernbares selbstklebendes Zweitetikett ausgebildet.
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Bei
einer Ausführungsform
des Etiketts, das wie vorstehend beschrieben zumindest ein selbstklebendes
Zweitetikett aufweist, weist das Basisetikett eine erste Lage mit
einer Oberseite und einer Unterseite und eine auf die Oberseite
der ersten Lage geklebte zweite Lage auf. Der Basisklebstoff ist
auf der Unterseite der ersten Lage angeordnet. Das Zweitetikett
bildet einen Teil der zweiten Lage aus und ist durch eine zweite
Klebstofflage lösbar
auf die Oberseite der ersten Lage geklebt. Bei einer alternativen Ausführungsform
ist ein Teil des Basisklebstoffs teilweise mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel
beschichtet, wobei dieser Teil des Basisklebstoffs unter dem Zweitetikett
liegt.
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Bei
noch einer weiteren Ausführungsform
ist ein Teil des Basisklebstoffs im wesentlichen vollständig mit
einer Lage aus Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet, und eine
zweite Klebstofflage ist auf der Lage aus Klebstoffdeaktivierungsmittel
angeordnet. Dieser Teil des Basisklebstoffs liegt unter dem Zweitetikett.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zum
Herstellen eines Etiketts zum Anzeigen von Informationen bezüglich eines
Behälters
und zum Aufhängen
des Behälters
an einer Halterung. Das Verfahren umfaßt ein Bereitstellen eines Basisgewebes
mit einer Oberseite, einer Unterseite und einem Basisklebstoff,
der die Unterseite beschichtet. Ein Trennlack wird gezielt auf die
Oberseite des Basisgewebes aufgetragen. Ein Obergewebe mit einer
Unterseite und einem Klebstoffstreifen, mit dem ein Teil der Unterseite
des Obergewebes beschichtet ist, wird so mit dem Basisgewebe vereint, daß der Klebstoffstreifen
am Lack auf der Oberseite des Basisgewebes anliegt. In das Obergewebe
wird bis zum Basisgewebe geschnitten, um darin einen Aufhänger auszubilden,
und in das Basisgewebe wird wiederum geschnitten, um darin ein Basisetikett auszubilden.
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Das
Verfahren kann ferner den Schritt des Auftragens des Klebstoffstreifens
auf das Obergewebe umfassen, bevor das Obergewebe mit dem Basisgewebe
vereint wird. Eine Obergewebe-Abfallmatrix wird nach dem Schritt
des Schneidens des Obergewebes entfernt. Insbesondere der Schritt
des Schneidens des Obergewebes, um den Aufhänger auszubilden, umfaßt ein Ausbilden
des Aufhängers
mit zumindest zwei voneinander beabstandeten Armen, wobei in diesem
Fall der Schritt des Entfernens der Obergewebe-Abfallmatrix ein Entfernen eines inneren
Abfallabschnitts umfaßt,
der einen Teil des Obergewebes ausbildet und zwischen den Armen
des Aufhängers
definiert ist. Zudem umfaßt
der Schritt des Schneidens des Obergewebes ein Ausbilden eines durchgehenden
Längsstreifens,
der einen Teil des Obergewebes ausbildet, und eines Zwischenraumabschnitts,
der einen Teil des Obergewebes ausbildet und zwischen den Armenden
definiert ist. Der innere Abfallabschnitt ist durch den Zwischenraumabschnitt
mit dem durchgehenden Streifen verbunden. In diesem Fall umfaßt der Schritt
des Entfernens der Obergewebe-Abfallmatrix ein Abziehen des durchgehenden
Streifens vom Basisge webe, wodurch der innere Abfallabschnitt mit
ihm abgezogen wird. Das Verfahren umfaßt ferner den Schritt des Entfernens
einer Basisgewebe-Abfallmatrix im Anschluß an den Schritt des Schneidens
des Basisgewebes. Auch kann ein Schritt des Bedruckens des Basisgewebes
durchgeführt
werden.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein weiteres Verfahren zur
Herstellung von Etiketten wie vorstehend beschrieben. Das weitere
Verfahren umfaßt
ein Bereitstellen eines Basisgewebes mit einer Oberseite, einer
Unterseite und einer Klebstoffbeschichtung auf seiner Unterseite.
Ein Klebstoffeld wird gezielt entweder auf die Oberseite des Basisgewebes
oder die Unterseite des Obergewebes aufgebracht. Das Basisgewebe
wird so mit dem Obergewebe vereint, daß die Unterseite des Obergewebes an
der Oberseite des Basisgewebes anliegt. Das Obergewebe wird bis
zum Basisgewebe geschnitten, um darin einen Aufhänger auszubilden, und das Basisgewebe
wird durchschnitten, um darin ein Basisetikett auszubilden.
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Der
Schritt des gezielten Auftragens des Klebstoffelds kann ein Siebdrucken
des Klebstoffelds auf die Oberseite des Basisgewebs umfassen. Das Verfahren
kann ferner den Schritt des Entfernens einer Obergewebe-Abfallmatrix
im Anschluß an
den Schritt des Schneidens des Obergewebes umfassen. Ferner kann
der Schritt des Entfernens der Obergewebe-Abfallmatrix wie bei dem
zuerst beschriebenen Verfahren durchgeführt werden. Das vorliegende Verfahren
kann einen Schritt des Entfernens einer Basisgewebe-Abfallmatrix
im Anschluß an
den Schritt des Schneidens des Basisgewebes und/oder einen Schritts
des Bedruckens des Basisgewebes umfassen, wie vorstehend in bezug
auf das erste Verfahren beschrieben wurde.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf noch ein weiteres Verfahren
zur Herstellung eines Etiketts wie vorstehend beschrieben. Das Verfahren umfaßt ein Bereitstellen
eines Basisgewebes mit einer Oberseite, einer Unterseite und einem
Basisklebstoff, der die Unterseite desselben beschichtet. Ein Trennlack
wird gezielt auf die Oberseite des Basisgewebes aufgetragen. Es
wird ein Obergewebe mit einer Unterseite und einer auf der Unterseite
des Obergewebes angeordneten zweiten Klebstofflage bereitge stellt.
Ein Klebstoffdeaktivierungsmittel wird gezielt auf einen Teil des
zweiten Klebstoffs aufgetragen. Das Basisgewebe und das Obergewebe
werden so miteinander vereint, daß die Unterseite des Obergewebes
der Oberseite des Basisgewebes gegenüberliegt, wobei die zweite
Klebstofflage dazwischen angeordnet ist. Das Obergewebe wird bis
zum Basisgewebe geschnitten, um darin einen Aufhänger auszubilden, und das Basisgewebe
wird durchschnitten, um darin ein Basisetikett auszubilden.
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Das
Verfahren kann ferner den Schritt des Entfernens einer Obergewebe-Abfallmatrix
im Anschluß an
den Schritt des Schneidens des Obergewebes umfassen. Ferner kann
der Schritt des Entfernens der Obergewebe-Abfallmatrix wie bei dem
zuerst beschriebenen Verfahren durchgeführt werden. Auch kann das vorliegende
Verfahren die Schritte des Entfernens einer Basisgewebe-Abfallmatrix
im Anschluß an
den Schritt des Schneidens des Basisgewebes und/oder Bedruckens
des Basisgewebes umfassen, wie zuvor in bezug auf das erste Verfahren
beschrieben wurde.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Etikett zum Identifizieren
und Anzeigen von Informationen in bezug auf Produkte zu schaffen,
die in einer Verpackung, wie z. B. einer Flasche, enthalten sind.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein solches Etikett
zu schaffen, das eine Möglichkeit
zum Aufhängen
der zugehörigen
Produkte oder Verpackung aufweist.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein vorstehend
beschriebenes Etikett zu schaffen, das relativ hoch belastet werden
kann.
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Zudem
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein vorstehend beschriebenes
Etikett zu schaffen, das mühelos
und bei geringem Kostenaufwand hergestellt werden kann.
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Es
ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein vorstehend
beschriebenes Verfahren zur Herstellung von Etiketten zu schaffen.
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Fachleuten
erschließen
sich die vorhergehenden und weiteren Aufgaben der vorliegenden Erfindung
nach Durchsicht der Figuren und der ausführlichen Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen,
die nun folgen, wobei diese Beschreibung lediglich als Veranschaulichung
der vorliegenden Erfindung dienen soll.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Aufhängeetiketts,
das auf einer Ablöseschicht
angeordnet ist;
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2 ist
eine perspektivische Ansicht eines Etiketts gemäß der ersten Ausführungsform,
das an einem Behälter
angebracht und durch den Aufhänger desselben
an einer Halterung hängt;
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3 ist
eine Draufsicht eines Etiketts gemäß einer zweiten Ausführngsform,
das auf eine Ablöseschicht
angeordnet ist;
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4 ist
eine perspektivische Ansicht des Etiketts gemäß der zweiten Ausführungsform,
das an einem Behälter
angebracht ist und durch einen Aufhänger desselben von einer Halterung
hängt;
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5 ist
eine Draufsicht eines Etiketts gemäß einer dritten Ausführungsform,
das auf einer Ablöseschicht
angeordnet ist;
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6 ist
eine schematische Draufsicht auf das Etikett der dritten Ausführungsform,
das an einem Behälter
angebracht ist, wobei sich dessen Aufhänger in funktionsfähiger Stellung
befindet;
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7 ist
eine Draufsicht auf ein Etikett gemäß einer vierten Ausführungsform,
das auf einer Ablöseschicht
angeordnet ist;
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8 ist
eine Draufsicht auf ein Etikett gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
das auf einer Ablöseschicht
angeordnet ist;
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9 ist
eine schematische Darstellung, die eine Vorrichtung zur Herstellung
der erfindungsgemäßen Etiketten
gemäß einem
ersten Verfahren zeigt;
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10 ist
eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Herstellung
von erfindungsgemäßen Etiketten
gemäß einem
alternativen Verfahren;
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11 ist
eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Herstellung
von erfindungsgemäßen Etiketten
gemäß einem
weiteren alternativen Verfahren;
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12 ist
eine fragmentäre
Seitenansicht eines Etiketts, das einen alternativen Abziehlaschenentwurf
beinhaltet;
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13 ist
eine fragmentäre
Draufsicht auf ein Etikett, das einen alternativen Abziehlaschenentwurf
beinhaltet;
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14 ist
eine perspektivische Ansicht eines Etiketts gemäß einer sechsten Ausführungsform, wobei
das Etikett entfernbare Zweitetiketten aufweist;
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15 ist
eine fragmentäre,
schematische Darstellung, die eine Vorrichtung zur Herstellung von Etiketten
gemäß einer
sechsten Ausführungsform zeigt,
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16 ist
eine perspektivische Ansicht eines Etiketts gemäß einer siebten Ausführungsform, wobei
das Etikett entfernbare Zweitetiketten aufweist,
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17 ist
eine fragmentäre,
schematische Darstellung, die eine Vorrichtung zur Herstellung von Etiketten
gemäß der siebten
Ausführungsform
zeigt;
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18 ist
eine fragmentäre
Seitenansicht eines Etiketts gemäß einer
achten Ausführungsform, wobei
das Etikett entfernbare Zweitetiketten aufweist; und
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19 ist
eine fragmentäre,
schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Herstellung von Etiketten
gemäß der achten
Ausführungsform;
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Ausführliche
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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Unter
Bezugnahme auf die 1 und 2 ist ein
Etikett 100 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Wie in 1 gezeigt,
ist das Etikett 100 durch einen Klebstoff 104 lösbar an
einer Ablöseschicht 102 befestigt. Das
Etikett 100 kann von der Ablöseschicht 102 entfernt
und an einem geeigneten Behälter 7,
der in 2 gezeigt ist, mit Hilfe herkömmlicher Einrichtungen angebracht
werden, wobei diese Einrichtungen beispielsweise ein automatisches
Auftragegerät
aufweisen. Sobald das Etikett 100 mit Hilfe des Klebstoffs 104 am
Behälter 7 angebracht
worden ist, dient es mit Hilfe der Hinweise 118 dazu, Informationen
bezüglich
des Behälters
und seines Inhalts anzuzeigen. Ferner kann ein Aufhänger 130,
der einen Teil des Etiketts 100 ausbildet, von einer Basis 110 und
dem Behälter 7 weggeklappt
werden, woraufhin er zum Aufhängen
des Behälters 7 auf
eine geeignete Halterung 5 gesteckt werden kann.
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Unter
ausführlicherer
Bezugnahme auf das Etikett 100 kann das Basisetikett 110 aus
einer beliebigen geeigneten Folie oder Papierstoff gebildet sein. Ferner
kann das Basisetikett 110 aus einem selbstklebenden, druckreaktiven
Gewebe gebildet sein, oder alternativ kann das druckreaktive Material
auf die Unterseite des Papierstoffs oder auf die Oberseite der Ablöseschicht
aufgebracht sein, woraufhin die Ablöseschicht und der Papierstoff
miteinander vereint sind. Für
das Basisetikett 110 geeignete Materialien sind Produkt
Nr. 72828 2 mil White Film Face Stock mit S-333-Emusionsklebstoff
mit einer 22,7 kg-(50 Pfund-)Schicht, erhältlich von der Firma Fasson
in Paineville, Ohio. Entsprechende Hinweise 118, wie z.
B. Markenbezeichnung, Warnhinweise sowie Angaben zu Los und Verfallsdatum,
sind auf der Oberseite des Basisetiketts 110 aufgedruckt.
Bevorzugt weist das Basisetikett 110 auch eine Beschichtung
aus alkoholbeständigem
Lack auf seiner Oberseite auf, um einer Zerstörung durch Abrieb und Angriff
durch Chemikalien entgegenzuwirken. Eine Lasche 116 erstreckt
sich von einer Kante des Basisetiketts 110 und liegt unter
einer Abziehlasche 136 des Aufhängers 130. Zu beachten
ist, daß die
Benutzer des Etiketts weiteres Hinweise anbringen können, weil
der Aufhänger
und die Fußabschnitte
nicht die gesamte Oberseite des Basisetiketts bedecken. So möchte ein
Hersteller eines Produkts beispielsweise entsprechende Daten aufdrucken,
wie z. B. die Hinweise „LOS" und „MINDESTHALTBARKEIT". Die Oberseite des
Basisetiketts, die sich benachbart zu diesen Hinweisen befindet,
ist bevorzugt aus einem geeigneten druckfreundlichen Material gebildet
oder mit einem druckfreundlichen Material zur Vereinfachung des
Bedruckens beschichtet, wobei diese Materialien in der Technik hinreichend
bekannt sind.
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Die
Oberseite des Basisetiketts 110 ist durch eine imaginäre Linie
A in eine klebende Zone 112 und eine nichtklebende Zone 114 unterteilt.
Ein Innenbereich 117 der Oberseite des Basisetiketts 110 ist
zwischen Armen 132A und 132B und über der
Linie A definiert. Eine weitere Lacklage 120 ist auf der
Oberseite des Basisetiketts 110 auf der gesamten klebenden
Zone 112 mit Ausnahme der Bereiche, die unter Fußabschnitten 140A, 140B liegen,
angeordnet. Für den
Fall, daß zwischen
den für
die Lackbeschichtung 120, die Grenze zwischen der klebenden
Zone 112 und der nichtklebenden Zone 114 sowie
für die
Fußabschnitte 140A, 140B vorgesehenen
Stellen eine Fehlanordnung vorliegt, ragt die Lackbeschichtung 120 bevorzugt
in diese anderen Bereiche hinein. Bei dem Lack 120 handelt
es sich bevorzugt um einen Trennlack, mit dem ein Klebstoff von
der Oberseite des Basisetiketts 110 entfernt werden kann.
Ein geeigneter Lack ist der Lack Paragon L075TM,
der von der Firma Paragon Ink aus Connecticut erhältlich ist. Die
Bedeutung der Zonen 112 und 114 und des Lacks 120 wird
nachstehend erörtert.
Der Lack 120 kann auch unter den Bereichen der Fußabschnitte 140A, 140B vorliegen,
wobei er sich zwischen den Sohlen der Ausschnitte 144 und
der Linie A erstreckt. Ist dies der Fall, kann es wünschenswert
sein, auf den an diesen Abschnitten vorhandenen Klebstoff ein Klebstoffdeaktivierungsmittel
aufzutragen, so daß sich
der Klebstoff nicht störend
auf die Handhabung des Etiketts auswirkt, wenn sich der Aufhänger in
der Aufhängestellung
befindet, in der dadurch der Klebstoff freigelegt wird.
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Der
Aufhänger 130 und
die Fußabschnitte 140A, 140B sind
bevorzugt aus einem Polyesterobermaterial oder einer Polypropylenfolie
gebildet. Insbesondere kann eine 4 oder 5 mil dicke Polyesterfolie,
eine 6 mil dicke ValeronTM-Folie, die bei
Van Leer Films, Houston erhältlich
sind, verwendet werden, wobei der Aufhänger 130 Arme 132A und 132B aufweist,
die an Enden 134A bzw. 134B abschließen. Die
Enden 134A und 134B sind mit den Fußabschnitten 140A bzw. 140B einstückig und
bevorzugt einheitlich ausgebildet. Die Fußabschnitte 140A und 140B sind
durch die Klebstoffelder 142A und 142B im wesentlichen
permanent mit der Oberseite des Basisetiketts 110 verklebt.
Die Klebstoffelder 142A und 142B erstrecken sich
bis zur Grenzlinie A. Die Lackbeschichtung 120 befindet
sich in dem Zwischenbereich 115 zwischen den Fußabschnitten 140A und 140B.
Zu beachten ist, daß sich
der Zwischenbereich 115 benachbart zum Innenbereich 117 befindet.
In den Armabschnitten 140A und 140B sind jeweils
Entlastungs-Ausschnitte 144 ausgebildet. Das Folienmaterial
kann auch ebensogut nicht mit den Ausschnitten 144 versehen
sein, wobei in diesem Fall die Entlastungsbögen durch Schnittlinien in den
Fußabschnitten
ausgebildet wären.
Die Abziehlasche 136 erstreckt sich aufwärts vom
Aufhänger 130 und
ist mit dem Aufhänger 130 einstückig und bevorzugt
einheitlich ausgebildet.
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Der Übergang
von der Verwahrstellung von 1 zur Aufhängestellung
von 2 erfolgt beim Aufhänger 130 durch Erfassen
der Abziehlasche 136 und Anheben des Aufhängers 130 vom
Basisetikett 110. Die Arme 132A und 132B lassen
sich jeweils an den Enden 134A bzw. 134B umklappen.
Der Abstand zwischen den Enden der Arme ist bevorzugt so gewählt, daß die Enden
diametral entgegengesetzt zueinander angeordnet sind, wenn das Etikett
an einem Behälter
eines vorgeschriebenen Umfangs angebracht wird. Die Entlastungsausschnitte 144 sollen verhindern,
daß das
Material der Fußabschnitte 140A, 140B reißt.
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Unter
Bezugnahme auf 3 ist ein Etikett 200 gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Das auf einer Ablöseschicht 202 angeordnete
Etikett 200 ist, außer
in zweierlei Hinsicht, mit dem Etikett 100 der ersten Ausführungsform
im wesentlichen identisch. Erstens liegt kein Lack vor, der dem
Lack 120 entspräche. Zweitens
weist ein Aufhänger 230 des
Etiketts 200 eine dreiarmige Konstruktion auf. Genauer
gesagt weist der Aufhänger 230 Arme 232A, 232B und 232C mit
Enden 234A, 234B bzw. 234C auf. Die Enden 234A, 234B und 234C schließen in Fußabschnitten 240A, 240B bzw. 240C ab.
Die Fußabschnitte 240A, 240B und 240C sind
durch Klebstoffelder (nicht gezeigt) im wesentlichen permanent mit
der Oberseite eines Basisetiketts 210 verklebt. Die Klebstoffelder schließen bevorzugt
in der Nähe
der mit B bezeichneten gestrichelten Linien ab. Der Abstand zwischen einem
Ende 230A und 230B (der als Abmessung X bezeichnet
wird) und der Abstand zwischen einem Ende 234B und einem
Ende 234C (der als Abmessung Y bezeichnet wird) sind bevorzugt
identisch. Ferner beträgt
die Summe der Abmessungen X und Y bevorzugt gleich zwei Drittel
des Umfangs des Behälters 7,
an dem das Etikett 200 angebracht werden soll.
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Unter
Bezugnahme auf 4 ist zu erkennen, daß bei einem
Aufhänger 230 in
der gleichen Weise von der Verwahrstellung zur Aufhängestellung übergegangen
worden ist wie beim Aufhänger 130 der
ersten Ausführungsform.
Es wird darauf hingewiesen, daß die
dreiarmige Konstruktion auf einer Halterung 5 leichter
ausbalancieren kann. Ferner kann das Etikett 200 stärker belastet
werden, weil das Gewicht des Behälters 7 auf
drei und nicht auf zwei Arme verteilt ist. Wenn die Halterung 5 zwischen den
Armen 232A und 232B angeordnet ist und entweder
der Arm 232B oder der Arm 232C kaputt geht oder
wenn die Halterung 5 zwischen den Armen 232B und 232C angeordnet
ist und entweder Arm 232A oder Arm 232B kaputt
geht, fällt
zudem der Behälter
nicht herab, sondern wird durch die verbleibenden zwei Arme getragen.
-
Unter
Bezugnahme auf 5 ist ein Etikett 250 gemäß einer
dritten Ausführungsform
gezeigt, die nicht Teil der Erfindung ist, auf einer Ablöseschicht 252 angeordnet
ist. Das Etikett 250 ist, außer in dreierlei Hinsicht,
mit dem Etikett 200 der zweiten Ausführungsform im wesentlichen
identisch. Erstens erstrecken sich Fußabschnitte 270A, 270B und 270C zur
unteren und zu den seitlichen Kanten des Basisetiketts 280.
Zweitens weist ein Aufhänger 260 Verbindungsabschnitte 268 und 269 auf,
die dazwischen eine Öffnung
zum Aufnehmen der Halterung definieren. Drittens weisen Arme 262A, 262B und 262C einen
Abschnitt auf, der durch Schnittlinien definiert ist, die in den
Fußabschnitten 270A, 270B bzw. 270C ausgebildet
sind. Genauer gesagt, bilden Schnittlinien 266A, 266B und 266C einen
unteren Abschnitt der Arme 262A, 262B und 262C aus.
Die Arme 262A, 262B und 262C schließen an Enden 264A, 264B und 264C ab.
Bevorzugt befindet sich der Klebstoff (nicht gezeigt) im wesentlichen
unter den gesamten Fußabschnitten 270A, 270B und 270C,
mit Ausnahme der Abschnitte, die innerhalb der vorstehend erwähnten Schnittlinien über den
durch die gestrichelten Linien D angezeigten Linien definiert sind.
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Es
wird darauf hingewiesen, daß,
wenn der Aufhänger 260 vom
Basisetikett 280 angehoben wird, die Abschnitte der durch
die Schnittlinien in den Fußabschnitten
definierten Arme sich ebenso vom Basisetikett abtrennen lassen.
Entlastungsbögen 272 sollen
wiederum verhindern, daß die
Fußabschnitte
reißen.
Die schematisch dargestellte 6 zeigt
die für
die Arme 262A, 262B und 262C vorgesehenen
bevorzugten Stellen, wenn sie an einem Behälter 5 mit vorgeschriebenem
Umfang befestigt sind.
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7 zeigt
ein Etikett 290 gemäß einer
vierten Ausführungsform,
die nicht Teil der Erfindung ist, das auf einer Ablöseschicht 292 angeordnet
ist, wobei das Etikett 290 eine Variation des Etiketts 250 darstellt.
Das Etikett 290 weist einen Aufhänger 294 mit Armen 294A, 294B, 294C auf,
die im wesentlichen wie in der ersten und zweiten Ausführungsform ausgebildet
sind und wie in der dritten Ausführungsform
konfiguriert sind. Fußabschnitte 296A, 296B, 296C sind
im wesentlichen wie in der ersten und zweiten Ausführungsform
ausgebildet, außer
daß der Fußabschnitt 296B im
Verhältnis
zu den anderen Fußabschnitten
größenmäßig verringert
ist.
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Unter
Bezugnahme auf 8 ist ein Etikett 300 gemäß einer
fünften
Ausführungsform
gezeigt, die nicht Teil der Erfindung ist, das auf einer Ablöseschicht 302 angeordnet
ist. Das Etikett 300 ist, außer in dreierlei Hinsicht,
mit dem Etikett 200 der zweiten Ausführungsform im wesentlichen
identisch. Erstens erstrecken sich Fußabschnitte 340A und 340B zu
der unteren und den seitlichen Kanten des Basisetiketts 310.
Zweitens weist ein Aufhänger 330 vier
Arme 332A, 332B, 332C und 332D sowie
einen mittleren Verbindungsabschnitt 336 auf. Drittens
schließen
jeweils zwei Arme in den Fußabschnitten 340A und 340B ab.
Die Klebstoffelder (nicht gezeigt), die sich jeweils unter den Fußabschnitten 340A und 340B befinden,
weisen bevorzugt in der Nähe
von Enden 334A, 334B, 334C und 334D obere
Kanten auf, die, wie angezeigt, durch die gestrichelten Linien C
angezeigt sind.
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Es
wird darauf hingewiesen, daß bei
dem Aufhänger 330 in
der gleichen Weise von der in 8 gezeigten
Verwahrstellung zur Aufhängestellung übergegangen
werden kann wie bei den Aufhängerklappen 130 und 230.
Die Aufhängerklappe 330 wird
dann so auf die Halterung 5 gesteckt, daß sie zwischen
den Armen 332B und 332C angeordnet ist. Diese
Konstruktion bietet wiederum einen größeren Belastungswiderstand
und mehr Sicherheit als der zweiarmige Aufhänger.
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Unter
Bezugnahme auf 9 ist eine Vorrichtung zur Herstellung
von Etiketten 100 gemäß der ersten
Ausführungsform
schematisch dargestellt. Die Vorrichtung 400 kann beispielsweise
eine Mark Andy 2200 FlexopressTM sein, die
von der Firma Mark Andy, Inc, Chesterfield, Missouri erhältlich ist.
Alternativ kann von einer Rotationshochdruckmaschine, Lithographie,
Siebdruck oder Gravur Gebrauch gemacht werden.
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Zunächst wird
ein Gewebe 404 aus druckreaktiver Folie oder druckreaktivem
Papier von einer Abwickelstation abgewickelt. Das Gewebe 404 weist bevorzugt
eine Ablöseschicht
und ein Papierstoffgewebe auf, das mit einem druckreaktiven Klebstoff
an die Ablöseschicht
geklebt ist. Alternativ kann durch ein während des Betriebs erfol gendes
Auftragen von Klebstoff auf die Unterseite eines Papierstoffgewebes
ein Basisgewebe 404 ausgebildet werden, bevor das Papierstoffgewebe
mit der Ablöseschicht
vereint wird. Das Papierstoffmaterial und der druckreaktive Kleber
entsprechen dem Basisetikett 110 und dem Klebstoff 104 des
fertiggestellten Etiketts 100. Das Gewebe 404 wird
durch eine oder mehrere Druckstationen bewegt, wo die Hinweise 118 auf
die Oberseite des Gewebes aufgebracht werden. An der Lackstation 412 wird
ein alkoholbeständiger
Lack wird aufgetragen und an der Aushärtestation 414 ausgehärtet. Der
Trennlack 120 wird an der Lackstation 416 aufgetragen
und an der Aushärtestation 418 ausgehärtet. Genauer
gesagt, wird an der Lackauftragstation 416 auf die Bereiche
des Basisgewebes 404 Lack aufgetragen, die der in einem
Muster vorliegenden nichtklebenden Zone 112 entsprechen.
Davon ausgenommen sind die Abschnitte, die den Füßen 140A und 140B entsprechen.
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Ein
Gewebe aus nichtdruckreaktivem Obermaterial 422 wird von
einer Abwickelstation 420 abgewickelt. Das Gewebe 422 entspricht
dem Aufhänger 130 und
den Fußabschnitten 140A, 140B des
Etiketts 100. Wie vorstehend erörtert, ist das Gewebe 422 bevorzugt
aus einer Polyester- oder Polypropylenfolie gebildet. Ein Klebstoffauftragegerät 424 trägt den Klebstoff
auf die Unterseite des Gewebes 422 auf. Bei dem Klebstoffauftragegerät 424 handelt
es sich bevorzugt um einen Schlitzbeschichter, der von der Firma
Nordson Corporation, Atlanta erhältlich
ist. Das Klebstoffauftragegerät 424 bildet
ein durchgehendes, längliches
Band auf der Unterseite des Gewebes 422, das der klebenden
Zone 112 des Etiketts 100 entspricht. Das heißt, daß das Klebstoffauftragegerät 424 entlang
einer Seitenkante des Gewebes 422 ein Band aus Klebstoff
bildet, während
benachbart zu anderen Seite des Gewebes ein nichtklebendes Band
hinterlassen wird. Die Gewebe 422 und 404 werden
an Andruckwalzen 426 miteinander vereint. Der durch das
Klebstoffauftragegerät 424 aufgetragene
Klebstoff soll den unteren Abschnitt des Gewebes 422 an
die Oberseite des Gewebes 404 kleben. Genauer gesagt, werden
die Abschnitte des Gewebes 422, die den Fußabschnitten 140A und 140B entsprechen,
permanent an die nicht mit Trennlack beschichteten Abschnitte des
Basisgewebes 404 befestigt. Der an der Unterseite des Gewebes 422 befindliche
Rest des Klebstoffs ist lösbar
an den mit Trennlack beschichteten Abschnitten des Basisgewebes 404 befestigt.
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Anschließend werden
mit einem Stanzgerät 430 Schnittlinien
in das Gewebe 422 bis hinunter zum Basisgewebe 404 ausgebildet,
die den Aufhänger 130 und
die Fußabschnitte 140A, 140B definieren.
Die obere Abfallmatrix 432, die aus den Abschnitten des
Gewebes 422 und dem darauf befindliche Klebstoff, der nicht
in den Aufhänger 130 und
die Fußabschnitte 140A, 140B hineinragt,
besteht, wird durch die Wickelstation 434 abgezogen. Der
Trennlack 120 ermöglicht,
daß der
Klebstoff auf der Unterseite des Gewebes 422 vom Basisgewebe 404 abgetrennt
und mit der Abfallmatrix entfernt werden kann. Zu beachten ist,
daß der
mit Trennlack beschichtete Zwischenraum 115 den durchgehenden
Abschnitt der Abfallmatrix unter den Fußabschnitten mit dem Abschnitt
der Abfallmatrix, der zwischen den Armen 140A und 140B definiert
ist (d. h. der darüber
befindliche innere Bereich 117), verbindet. Auf diese Weise kann
die gesamte Abfallmatrix des Gewebes 422 außerhalb
des Aufhängers 130 und
der Fußabschnitte 140A, 140B in
einem Stück
entfernt werden, wodurch eine durchgängige Entfernung ermöglicht wird.
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Anschließend werden
die Basisetiketten 100 durch ein Stanzgerät 440 ausgebildet,
das durch das Basisgewebe 404 hindurch bis hinunter zur
Ablöseschicht 102 Stanzungen
ausbildet. Die Abfallmatrix 442 des Basisgewebes 404 wird
durch eine Wickelstation 444 entfernt. Die resultierenden
Etiketten 100, die auf der Ablöseschicht 102 angeordnet
sind, können
danach auf die Wickelstation 445 aufgewickelt oder zu Bögen verarbeitet
und gestapelt werden.
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Es
wird darauf hingewiesen, daß das
Verfahren und die Vorrichtung, die in bezug auf 9 erörtert wurden,
dazu verwendet werden können,
Etiketten mit zwei, drei, vier oder mehr Armen auszubilden. Daher
können
die Aufhänger-
und Fußabschnittsanordnungen
des Etiketts 200 gemäß der zweiten
Ausführungsform,
des Etiketts 250 gemäß der dritten Ausführungsform,
des Etiketts 290 gemäß der vierten
Ausführungsform
und des Etiketts 300 gemäß der fünften Ausführungsform in die Etiketten
integriert werden, die anderweitig in bezug auf das Etikett 100 der
ersten Ausführungsform
beschrieben sind.
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In
einigen Fällen
besteht die Möglichkeit,
auf die Anwendung von Trennlack zu verzichten. Dies ist dann möglich, wenn
dem Klebstoff nicht genügend Zeit
zum Verfestigen gegeben wird und er daher abgezogen werden kann,
bevor er permanent am Basisgewebe festklebt.
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Unter
Bezugnahme auf 10 ist darin eine Vorrichtung 500 zur
Herstellung von Etiketten gemäß einem
zweiten Verfahren der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die Etiketten 200, 250, 290 und 300 können jeweils
gemäß dem zweiten
Verfahren gebildet werden, und zudem können die Etiketten mit einer
Aufhänger-
und Fußabschnittsanordnung
wie bei Etikett 100 der ersten Ausführungsform ebenso unter Verwendung
des zweiten Verfahrens gebildet werden. Zunächst wird dabei ein dem Basisgewebe 404 entsprechendes
Basisgewebe 504 von einer Abwickelstation 502 abgewickelt.
Entsprechende Hinweise werden durch eine oder mehrere Druckstationen 510 auf
die Oberseite des Basisgewebes 504 aufgedruckt. Anschließend wird
an einer Lackauftragstation 512 ein Schutzlack aufgetragen
und an der Aushärtestation 514 ausgehärtet.
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Bei
dem zweiten Verfahren wird anstelle des Schlitzbeschichters der
Vorrichtung 400 des ersten Verfahrens eine Klebstoff-Siebdruckvorrichtung 524 verwendet.
Mit der Siebdruckvorrichtung kann ein definiertes Klebstoffmuster
in gewünschter
Form und Größe abgelegt
werden. Geeignete Siebdruckvorrichtungen sind von der Firma Nordson
Corporation erhältlich.
Die Siebdruckvorrichtung 524, die in 10 gezeigt
ist, trägt
ein Klebstoffmuster auf die Oberseite des Basisgewebes 504 in
einer Anordnung und an dafür
vorgesehenen Stellen auf, die den Klebstoffeldern unter den Fußabschnitten 240A, 240B und 240C entsprechen.
Alternativ könnte
zum Auftragen des gleichen Klebstoffmusters auf die Unterseite des
Gewebes 522 an den gleichen relativen Stellen eine Klebstoff-Siebdruckvorrichtung
verwendet werden. In beiden Fällen
wird das Gewebe 522, das dem Gewebe 422 entspricht,
von einer Abwickelstation 520 abgewickelt und mit dem Basisgewebe 504 durch
Andruckwalzen 526 vereint. Wie bei dem ersten Verfahren
bildet ein Stanzgerät 530 Einstanzungen
aus, die den Aufhänger 230 und
Fußabschnitte 240A, 240B und 240C definieren.
Die Abfallmatrix 532 des Gewebes 522 wird durch
die Wickelstation 534 entfernt. Da sich außer auf
den darunterliegenden Fußabschnitten 240A, 240B, 240C kein
Klebstoff befindet, läßt sich
die Abfallmatrix 532 einfach ablösen. Da zwischen den jeweiligen
Fußabschnitten Zwischenräume vorgesehen
sind, die die innerhalb der Aufhänger
definierten Bereiche des Obergewebes verbinden, läßt sich
die Abfallmatrix 532 wiederum als durchgängiges Gewebe
ablösen.
Nachdem die Aufhänger 230 und
die Fußabschnitte
wie vorstehend erörtert
ausgebildet worden sind, bildet das Stanzgerät 540 Schnittlinien
im Basisgewebe 504, die bis zur Ablöseschicht 202 reichen,
um so die Basisetiketten 210 zu definieren. Die Abfallmatrix
des Basisgewebes 504 wird durch die Wickelstation 544 aufgenommen,
und die resultierenden Etiketten können durch eine Wickelstation 546 auf
eine Walze gewickelt werden oder zu Bögen verarbeitet und gestapelt
werden.
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Unter
Bezugnahme auf 11 ist eine Vorrichtung 700 zur
Herstellung von Etiketten 800 gemäß einem vierten Verfahren gezeigt.
Die Etiketten 800 unterscheiden sich von einem beliebigen
der Etiketten 100, 200, 250, 290 und 300 nur
dahingehend, daß die
Unterseite der Aufhänger
mit einem deaktivierten Klebstoff beschichtet ist. Die Elemente 702, 704, 710, 712, 714, 716 und 718 der
Vorrichtung 700 entsprechen den Elementen 402, 404, 510, 412, 414, 416 bzw. 418 der
Vorrichtung 400 und führen
die gleichen Funktion in der gleichen Weise aus. Ein Gewebe 722 unterscheidet
sich vom Gewebe 422 dahingehend, daß es auf seiner Unterseite
vollständig
mit einem druckreaktiven Klebstoff beschichtet ist. Wenn das selbstklebende
Gewebe 722 zuerst auf einer Ablöseschicht angeordnet wird,
wird die Ablöseschicht entfernt.
Das Gewebe 722 wird von einer Abwickelstation 720 abgewickelt.
Ein Auftragegerät 724 für ein Klebstoffdeaktivierungsmittel
trägt das
Klebstoffdeaktivierungsmittel auf das Gewebe in einem Band auf,
das der nichtklebenden Zone 114 des Etiketts 100 entspricht.
Ein für
diesen Zweck geeignetes Deaktivierungsmittel ist das Produkt Nr.
FM1512 von der Firma K & W
Printing, Inc., Franklin Park, Illinois. Demzufolge führen die
Elemente 730, 732, 734, 740, 742, 744 und 746,
die den Elementen 430, 432, 434, 440, 442, 444 bzw. 446 der
Vorrichtung 400 entsprechen, die gleichen Funktionen in
der selben Weise aus, wie in bezug auf 8 und das
erste Verfahren erörtert
wurde.
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Es
wird darauf hingewiesen, daß die
Etiketten, in die eine beliebige der vorstehend beschriebenen Aufhänger- und
Fußabschnittsanordnungen
integriert ist, unter Anwendung eines beliebigen der vorstehend
angeführten
Verfahren gebildet werden können.
Zudem können
mehr als zwei Arme an einem einzelnen Fußabschnitt befestigt werden,
wie in bezug auf das Etikett 300 gezeigt ist. Alle Arme
eines gegebenen erfindungsgemäßen Etiketts
können
beispielsweise an einem einzelnen durchgehenden Streifen befestigt
werden, der entlang der unteren Längskante des Etiketts verläuft. In
diesem Fall könnte
auf die Zwischenräume
zwischen den Fußabschnitten
verzichtet werden. Wenn jedoch auf die Zwischenräume verzichtet wird, müssen zum
Entfernen der innerhalb der Aufhänger
definierten Abschnitte des Obergewebes andere Maßnahmen ergriffen werden, ansonsten
würde dieser
Abschnitt am fertiggestellten Etikett bestehen bleiben.
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Jedes
der vorstehend beschriebenen Etikette kann auf „Multiple-Up-Basis" auf einem Gewebe erzeugt
werden. Das heißt,
daß eine
Mehrzahl von Etiketten auf einem relativ breiten Gewebe ausgebildet
werden kann, das danach zu einzelnen Gewebeteilen zugeschnitten
werden kann.
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Es
können
entweder die Oberseiten oder die Unterseiten der Aufhänger bedruckt
werden. Das Aufhängermaterial
ist bevorzugt durchsichtig. Ist der Aufhänger unbedruckt, kann das Basisetikett
auf diese Weise ohne Rücksicht
auf die Anordnung des Aufhängers
in entweder einer Verwahr- oder Aufhängestellung bedruckt werden.
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Es
wird darauf hingewiesen, daß die
Entwürfe
eines jeden der vorstehend beschriebenen Etiketten das Erfassen
der Aufhänger
durch den Endbenutzer beim Hochziehen des Anhängers in die Aufhängestellung
erleichtern. Weil die Aufhänger
einen vordefinierten Umfang aufweisen, der nicht von einem größeren Stück Folie
umgeben oder aus einem solchen gebildet ist, bekommt der Benutzer
die Unterseite des Aufhängers
zu fassen, indem er einfach mit dem Fingernagel solange an der Oberseite
des jeweiligen Basisetiketts entlang gleitet, bis der Fingernagel
unter die Kante des Aufhängers
greift. Insbesondere die Anordnung der Abziehlaschen ermöglicht diese
Art und Weise des Öffnens,
wobei die Lasche des Basisetiketts einen Rand aufweist, der sich über die
Kante der Aufhängerabziehlasche
hinaus und um dieselbe herum erstreckt.
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Unter
Bezugnahme auf 12 und 13 ist
eine alternative Abziehlaschenanordnung gezeigt, die in ebensolcher
Weise hochgezogen werden kann. Diese Abziehlaschenkonstruktion kann
anstelle einer beliebigen der vorstehend erörterten Abziehlaschen verwendet
werden, wobei am Fertigungsverfahren entsprechende Modifizierungen
vorgenommen werden müssen,
die sich Fachleuten nach Durchsicht der nachstehenden Beschreibung
erschließen.
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Ein
Etikett 1000, das auf einer Ablöseschicht 1002 angeordnet
ist, weist einen Aufhänger 1030 mit einer
Abziehlasche 1036 auf, die der Abziehlasche 136 der
ersten Ausführungsform
entspricht. Wie in 13 am besten zu sehen ist, ist
dort unter der Lasche 1036 keine Basislasche angeordnet
ist, die einen über
die Lasche 1036 hinaus verlaufenden Rand aufweist, sondern
die Basislasche 1016 ist umfangsgleich mit dem Abschnitt
der Abziehlasche 1036, die sich über die obere Kante 1017 des
Basisetiketts 1010 erstreckt. Die Basislasche 1016 ist
vom Rest des Basisetiketts 1010 durch eine Schnittlinie 1010A getrennt
und mit der Unterseite der Abziehlasche 1036 durch einen
druckreaktiven Klebstoff 1014 verklebt. Die Unterseite
der Basislasche 1016 ist mit einem druckreaktiven Klebstoff 1004A beschichtet,
der durch ein Klebstoffdeaktivierungsmittel oder einen Lack 1012 deaktiviert
worden ist. Zu geeigneten Klebstoffdeaktivierungsmitteln und -lacken
gehört Radcure 800 von
der Firma Radcure Corporation, Livingston, New Jersey. Entsprechende
Hinweise, wie z. B. „HOCHZIEHEN", werden bevorzugt
auf die Oberseite der Basislasche 1016 gedruckt und sind durch
die Abziehlasche 1036 sichtbar.
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Aus
vorstehender Erläuterung
wird verständlich,
daß das
Etikett 1000 genauso von der Ablöseschicht entfernt werden kann
wie in bezug auf die anderen Ausführungsformen beschrieben wurde,
und daß sich
der deaktivierte Klebstoff 1004A mühelos von der Ablöseschicht
entfernen läßt. Sobald
das Etikett mit Hilfe des Klebstoffs 1004 an einem gewünschten
Behälter
angebracht worden ist, kann die Lasche 1036 hochgezogen werden,
um den Aufhänger 1030 in
Gebrauch zu nehmen, wobei der deaktivierte Klebstoff 1004A mit
dem Behälter
keine Verbindung eingeht. Da die Abziehlasche 1036 um ihren Umfang
herum frei liegt und nicht von einer Folienlage oder dergleichen
umgeben ist, ist diese Abziehlasche 1036 mühelos zu
fassen und kann vom Benutzer hochgezogen werden. Insbesondere die
Basislasche 1016, die an der Abziehlasche 1036 befestigt ist,
und ansonsten nicht mit dem Etikett und dem Behälter in Berührung gelangt, sorgt für eine geringfügige Beabstandung
der Abziehlasche 1036 von der Behälteroberfläche, so daß sie noch besser gefaßt werden
kann.
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Ein
beliebiges der vorstehend beschriebenen Etiketten kann mit einer
soeben vorstehend beschrieben Abziehlaschenstruktur ausgebildet
sein. Die Verfahren und Vorrichtungen würden dann wie folgt modifiziert
werden. Vor dem Aufbringen des Obergewebes oder der vorgeformten
Aufhänger-/Fußabschnitte
an das Basisgewebe, wird das Obermaterial des Basisgewebes von der
Ablöseschicht 1002 abgetrennt
und das Klebstoffdeaktivierungsmittel 1012 wird auf den
Klebstoff auf der Unterseite des Obermaterials an den den Abziehlaschen 1036 entsprechenden
Stellen aufgetragen. Das Klebstoffdeaktivierungsmittel kann als
durchgängiger Längsstreifen
aufgetragen werden, dessen untere Kante der oberen Kante 1017 der
kurz zuvor gebildeten Etiketten entspricht. Das Obermaterial wird
dann erneut auf die Ablöseschicht
auflaminiert. Dann wird ein Klebstoff 1014 durch Auftragen
oder durch Bereitstellen eines Obergewebes bereitgestellt, bei dem
an den der Abziehlasche 1036 entsprechenden Stellen ein
druckreaktiver Klebstoff vorliegt. Der Klebstoff kann als durchgängiger Längsstreifen,
dessen untere Kante an oder über
der oberen Kante 1017 der kurz davor gebildeten Etiketten
angeordnet ist, aufgebracht werden. Alternativ kann der Klebstoff
gezielt aufgetragen werden. Als weitere Alternative kann das Gewebe
mit einem Klebstoff vorbeschichtet werden und dann ein Klebstoffdeaktivierungsmittel
auf das Gewebe unter einer der Kante 1017 entsprechenden
Linie aufgetragen werden. Als weitere Alternative kann der Klebstoff
als ein Streifen oder gezielt auf die Oberfläche des Basisgewebes an den
Abziehlaschen 103 entsprechenden Stellen aufgetragen werden.
Nachdem der Klebstoff aufgetragen worden ist, wird das Obergewebe
mit dem Untergewebe vereint oder die vorgeformten Aufhänger-/Fußabschnitte
werden wie vorstehend beschrieben auf das Untergewebe aufgebracht.
Neben den vorstehend beschriebenen Stanzvorgängen wird ein Bodenstanzgerät verwendet,
um zumindest eine Schnittlinie 1010A auszubilden und um
bevorzugt den Umfang des Klebstoffs 1014, der Basislasche 1016,
des Klebstoffs 1004A und des Deaktivierungsmittels 1012 zu
definieren. Dabei bildet das Bodenstanzgerät auch die Schnittlinien 1002A in
der Ablöseschicht
aus. Das Bodenstanzgerät
kann auch nach oben, durch einen Bereich des Obergewebes oder den
vorgeformten Aufhänger-/Fußabschnitts
(jedoch nicht in den Bereich, der über der Schnittlinie 1010A liegt)
schneiden, um den Umfang der Abziehlasche 1036 zu definieren.
Dafür geeignete
Bodenstanzgeräte
sind in der Technik hinreichend bekannt und von der Firma Rotometric,
Eureka, Missouri, erhältlich. Der
restliche Verlauf des Fertigungsprozesses ist in bezug auf die anderen
Ausführungsformen
beschrieben.
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Unter
Bezugnahme auf 14 ist ein Etikett 900 gemäß einer
sechsten Ausführungsform
gezeigt, das zweite entfernbare Etiketten 950 aufweist.
Aus der nachstehenden Erörterung
geht hervor, daß ein beliebiger
der vorstehend beschriebenen Etikettentwürfe so modifiziert werden kann,
daß er
dieses Merkmal aufweist.
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Das
Etikett 900 ist an der Ablöseschicht 902 durch
einen druckreaktiven Klebstoff 904 lösbar befestigt. Die dazwischen
angeordnete Obermateriallage 906 ist auf ihrer Unterseite
mit einem Klebstoff 904 und auf ihrer Oberseite mit einem
druckreaktiven Klebstoff 908 beschichtet. Die Basisobermateriallage 910 ist
mit der Oberseite der dazwischen angeordneten Lage 906 mit
Hilfe des Klebstoffs 908 verklebt. Die Lagen 904, 906, 908 und 910 bilden
zusammen ein Basisetikett 911. Der Aufhänger 930 ist an der Oberseite
der Basislage 910 augebracht. Die Zweitetiketten 950 sind
durch die in der Basislage 910 ausgebildeten und bis zur
Unterseite der dazwischen angeordneten Lage 906 reichenden
Schnittlinien 958 definiert. Die Oberseite der dazwischen
angeordneten Lage 906, die unter den Etiketten 950 liegt,
ist mit einem Lack 952 beschichtet. Ein geeigneter Lack
ist das Produkt Nr. L075, das von der Firma Paragon Inc., Ltd. Broxburn,
Schottland erhältlich
ist. Der Rest der Oberseite der dazwischen angeordneten Lage 906 ist
im wesentlichen nicht mit Lack bedeckt, so daß die darüberliegenden Abschnitte der
Basislage 910 durch den Klebstoff 908 permanent
an derselben befestigt sind.
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Jedes
der Zweitetiketten 950 weist eine Obermateriallage 956 (d.
h. der Abschnitt des Basisetiketts 910, der innerhalb der
Schnittlinien 958 definiert ist) und eine druckreaktive
Klebstofflage 954 (d. h. der Abschnitt der Klebstofflage 908,
der unter den Obermateriallagen 956 liegt) auf. Bei der
Benutzung muß das
Etikett 900 zuerst mit Hilfe des Klebstoffs 904 an
einem gewünschten
Behälter
angebracht werden. Anschließend
kann der Benutzer ein oder mehrere der Zweitetiketten 950 entfernen
und diese mit Hilfe des Klebstoff 954 an einem anderen Objekt
anbringen, wie z. B. an ein Krankenblatt. Die Zweitetiketten 950 sind
mit Hinweisen 953 versehen, die Informationen bezüglich des
Produkts im Behälter
darstellen. Auf diese Weise können
Verwendungszweck und Eigenschaften des im Behälter verpackten Produkts mühelos und
exakt festgestellt werden.
-
Unter
Bezugnahme auf 15 können die Etiketten 900 gemäß einem
beliebigen der vorstehend beschriebenen Verfahren mit folgenden
zusätzlichen
Schritten unter Verwendung einer Vorrichtung 970 hergestellt
werden. Ein erstes druckreaktives Gewebe 974 wird von einer
Abwickelstation 972 abgewickelt. Das erste Gewebe 974 weist
die Ablöseschicht 902 auf.
Der dem Lack 952 entsprechende Lack wird durch die Lackauftragstation 976 auf
die Oberseite des ersten Gewebes 974 aufgetragen und kann
anschließend
nach Bedarf aushärten.
Danach wird das zweite Gewebe 980, das der Basislage 910 und
dem Klebstoff 908 entspricht, von der Abwickelstation 978 abgewickelt
und mit dem ersten Gewebe 974 (einschließlich der
Ablöseschicht 902)
durch Andruckwalzen 982 vereint, wodurch ein Verbundgewebe 986 gebildet
wird. Die Hinweise 953 werden durch eine Druckstation 984 auf
die Oberseite des Gewebes 986 aufgedruckt. Die Druckstation 984 kann
mit der Druckstation identisch sein, die zum Aufdrucken anderer
Hinweise auf die Oberseite des Basisetiketts 910 verwendet
wurde. Eine Stanzstation 988 bildet durch das obere Gewebe 980 hindurch,
bis zur Oberseite des Bodengewebes 974 reichende Schnittlinien 958 aus.
Die Stanzstation 988 kann mit dem (eventuell) zum Ausbilden
des Aufhängers 930 und
der Fußabschnitte
verwendeten Stanzgerät
kombiniert werden, oder das Stanzgerät kann alternativ zum Ausbilden
des Basisetiketts 911 verwendet werden. Alternativ kann
die Stanzstation 988 ein separates Stanzgerät sein.
-
Unter
Bezugnahme auf 16 ist darin ein Etikett 1100 gemäß einer
siebten Ausführungsform gezeigt,
das auf einer Ablöseschicht 1102 angeordnet
ist. Das Etikett 1110 ist dem Etikett 900 gemäß der sechsten
Ausführungsform
dahingehend ähnlich, daß das Etikett 1100 entfernbare
Zweitetiketten 1150 aufweist. Die Zweitetiketten 1150 sind
jedoch anders angeordnet, und ferner ist das Basisetikett 1111 des Etiketts 1100 „einlagig", wie aus der nachstehenden Beschreibung
hervorgeht.
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Unter
ausführlicherer
Bezugnahme auf den Aufbau des Etiketts 1100 weist das Etikett 1110 ein Basisetikett 1111 mit
einem Aufhänger 1130 auf,
der an der Oberseite desselben durch Fußabschnitte befestigt ist.
Der Aufhänger
und die Fußabschnitte
können
am Basisetikett angeordnet und befestigt sein, wie bei allen anderen
vorstehenden Ausführungsformen
erörtert
wurde. Das Basisetikett 1111 weist eine Basis-Obermateriallage 1110 auf,
die auf ihrer Rückseite
mit einem druckreaktiven Klebstoff 1104 beschichtet ist.
Perforationslinien 1158 sind durch die Basislage 1110 und
die Klebstofflage 1104 bis zur Ablöseschicht 1102 hindurch
ausgebildet. Die Perforationslinien 1158 definieren die
dazwischenliegenden Zweitetiketten 1150 und den Randabschnitt 1110A benachbart
zur Abschlußkante
des Basisetiketts. Zu beachten ist, daß die Perforationen 1158 Verbindungen
oder Brücken 1158A aufweisen.
Die Perforationsschnitte 1158 bewegen sich bevorzugt in der
Größenordnung
von einem viertel Zoll Länge,
wobei die Verbindungen 1158A jeweils etwa 1/32 Zoll lang
sind. Jedes Zweitetikett 1150 weist eine Oberflächemateriallage 1156 auf,
die einen Teil der Basislage 1110 bildet und auf ihrer
Unterseite mit einem mit Klebstoff 1104 versehenen Abschnitt,
der mit 1154 bezeichnet wird, beschichtet ist. Auf die
Zweitetiketten 1150 sind Hinweise 1153 aufgedruckt.
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Bei
der Unterseite des Klebstoffs 1154 handelt es sich um ein
Muster, das mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel 1152 beschichtet
ist. Wie vorstehend erörtert
ist Radcure 800 ein geeignetes Klebstoffdeaktivierungsmittel.
Bei dem Klebstoff 1154 handelt es sich um ein Muster, das
mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet ist, so daß ein kleinerer
Bereich eines aktivierten oder gut haftenden Klebstoffs freiliegt.
Das Muster des Klebstoffdeaktivierungsmittels kann für die gewünschte Anwendung
gezielt ausgewählt
werden. Zur Anwendung kommen können
beispielsweise gestreifte, karierte oder diffus geordnete Muster.
Der Klebstoff auf der Unterseite der Abziehlaschen 1159 ist
bevorzugt vollständig
mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet.
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Bei
Gebrach kann das Etikett 1100 unter Verwendung herkömmlicher
Verfahren, wie z. B. mit automatisierten Auftragegeräten, auf
einen geeigneten Behälter
aufgebracht werden. Während
das Etikett von der Ablöseschicht
abgelöst
und auf den Behälter aufgebracht
wird, dienen die Verbindungen 1158A dazu, das Etikett zusammenzuhalten.
Sobald das Etikett auf den Behälter
aufgebracht worden ist, wird die gesamte Basislage 1110 (einschließlich des Randabschnitts 1110A)
mit Ausnahme der Zweitetiketten 1150 mit Hilfe des Klebstoffs 1104 permanent mit
dem Behälter
verklebt. Die Zweitetiketten 1150 sind lösbar am
Behälter
befestigt, wobei die kleinere Klebstofffläche mit dem Behälter in
Kontakt steht, so daß die
entfernbaren Etiketten abgezogen werden können. Die Anteile aus deaktiviertem
und freiliegendem Klebstoff, der sich unter den Zweitetiketten befindet,
die Eigenschaften des Klebstoffs 1154 und das bevorzugte
Muster des deaktivierten Klebstoffs sind von der gewünschten
Anwendung und den gewünschten
Trägermaterialien
abhängig.
Bevorzugt sind jedoch etwa 40% bis etwa 60% des Klebstoffs mit einem
Klebstoffdeaktivierungsmittel 1152 beschichtet. Die Zweitetiketten 1150 können jeweils durch
Erfassen ihrer jeweiligen Abziehlasche 1159 entfernt werden,
die, da sie vollständig
mit Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet ist, nicht am Behälter befestigt
ist. Bei einigen Anwendungen kann es wünschenswert sein, nur bis zur
oberen Kante der Basislage eine volle Schicht Klebstoffdeaktivierungsmittel
aufzutragen, während
es bei anderen Anwendungen wünschenswert
sein kann, weiter unten, entlang der Zweitetiketten 1150 eine
volle Schicht Klebstoffdeaktivierungsmittel aufzutragen, um dem
Benutzer das Abziehen des Zweitetiketts zu erleichtern. Das Zweitetikett 1150 kann
dann auf ein anderes gewünschtes
Objekt aufge bracht werden, z. B. ein Krankenblatt. Der freiliegende
Klebstoff 1154 dient dazu, das Zweitetikett am neuen Trägermaterial
zu befestigen.
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Unter
Bezugnahme auf 17 ist eine Vorrichtung 1170 zur
Herstellung von Etiketten 1100 gezeigt. Zunächst wird
ein selbstklebendes Obermaterial 1174 einschließlich Ablöseschicht 1102 von
einer Abwickelstation 1172 abgewickelt. Durch eine entsprechende
Walzenanordnung wird die Ablöseschicht 1102 vom
selbstklebenden Obermaterial 1176 abgetrennt. In der Druckstation 1180 wird
ein Klebstoffdeaktivierungsmittel 1152 (siehe 17) auf
die Klebstofffläche
des Gewebes 1176 auf den Zweitetiketten 1150 entsprechenden
Stellen aufgetragen. Bei der Klebstoffdeaktivierungsmittel-Auftragstation 1180 handelt
es sich bevorzugt um eine Flexodruckstation. Bei der Station 1180 kann
es sich jedoch um eine beliebige, geeignete Druckeinrichtung, beispielsweise
einen Schlitzbeschichter, der bei der Firma Nordson Corporation
erhältlich
ist, oder ein Siebdruckgerät
handeln. An der Aushärtestation 1181 wird
anschließend
das Klebstoffdeaktivierungsmittel 1152 ausgehärtet. Die
Ablöseschicht 1102 wird dann
wieder durch Andruckwalzen 1183 auf die selbstklebende
Fläche
des Obermaterials 1176 laminiert, um so ein Verbundgewebe 1184 zu
bilden. Die Hinweise 1153 werden durch die Druckstation 1185 auf
die Oberseite des Gewebes 1184 gedruckt. Bei der Druckstation 1185 kann
es sich um die gleiche Druckstation, die zum Aufdrucken anderer
Hinweise auf die Basislage 1110 verwendet wurde, oder eine weitere
Druckstation handeln. An der Stanzstation 1186 werden die
Perforationen 1158 gebildet. Bei der Stanzstation 1186 kann
es sich um die gleiche Stanzstation, die zum Ausbilden der Basisetiketten 1111 oder
der Aufhänger 1130 verwendet
wurde, oder eine andere Stanzstation handeln. Die Vorrichtungen
und Verfahren zur Herstellung der Etiketten 1110 sind ansonsten
wie vorstehend bezüglich
einer beliebigen der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen beschrieben.
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Unter
Bezugnahme auf 18 ist eine fragmentäre Ansicht
eines Etiketts 1200 gemäß einer achten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt, das auf einer Ablöseschicht 1202 angeordnet
ist. Das Etikett 1200 ist im wesentlichen mit dem vorstehend
erörterten
Etikett 1100 identisch, mit Ausnahme der Art und Weise,
wie die Zweitetiketten 1250 an der Ablöseschicht 1202 und
beliebigen Trägermaterialien
wie einem Behälter
oder Krankenblatt befestigt werden. Genauer gesagt, weist das Etikett 1200 eine
Basis-Obermateriallage 1210 einschließlich eines Randabschnitts 1210A auf.
Die Basislage 1210 ist an ihrer Unterseite mit einem druckreaktiven Klebstoff 1204 beschichtet.
Ein Aufhänger
(nicht gezeigt) ist an der Oberseite der Basislage 1210 durch Fußabschnitte 1240 in
einer der vorstehend beschriebenen Weisen befestigt. Jedes Zweitetikett 1250 weist
eine Obermateriallage 1256 auf, die an ihrer Unterseite
mit einem Klebstoff 1254 beschichtet ist, der aus einer
Klebstofflage 1204 gebildet ist. Während der Klebstoff auf der
Unterseite der Zweitetiketten 1150 nur in einem Muster
mit einem Klebstoffdeaktivierungsmittel beschichtet ist, ist der
Klebstoff 1254 vollständig
mit dem Klebstoffdeaktivierungsmittel 1252 beschichtet
(d. h. geflutet). Das Klebstoffdeaktivierungsmittel 1252 kann
Radcure 800 sein. Die Unterseite der Klebstoffdeaktivierungsmittellage 1252 ist
wiederum mit einem Klebstoff 1255 beschichtet. Bei dem
Klebstoff 1255 handelt es sich bevorzugt um einen weniger
gut haftenden Klebstoff. Insbesondere sollte der Klebstoff 1254 gegenüber dem
Klebstoffdeaktivierungsmittel 1252 eine stärkere Adhäsion als
der Klebstoff 1255 aufweisen. Bei dem Klebstoff 1255 handelt
es sich bevorzugt um einen vollständig oder einfach entfernbaren,
weniger gut haftenden, heißschmelzenden
druckreaktiven Klebstoff, der im Handel erhältlich ist. Ein für den Klebstoff 1255 geeigneter
Klebstoff ist Produkt Nr. H2355-01, das bei der Firma Findley Adhesives,
Inc., Wauwatosa, Wisconsin erhältlich
ist. Die Zweitetiketten 1250 sind durch Schnittlinien definiert,
die sich bis zur Ablöseschicht 1202 erstrecken.
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Die
Etiketten 1200 und die Zweitetiketten 1250 können im
wesentlichen genauso wie vorstehend in bezug auf das Etikett 1100 und
die Zweitetiketten 1150 beschrieben verwendet werden. Während die
Zweitetiketten 1150 hingegen durch die Musterbeschichtung
des Klebstoffdeaktivierungsmittels vom Behälter entfernt werden können, sorgen
die Beschaffenheit und die Eigenschaften des Klebstoffs 1255 dafür, daß die Zweitetiketten 1250 vom
Behälter abgezogen
werden können.
Desgleichen sorgen die Beschaffenheit und die Eigenschaften des
Klebstoffs 1255 wiederum dafür, daß die Zweitetiketten 1250 erneut
auf ein zweites Substrat geklebt werden können, während sie durch die Musterbeschichtung
des Klebstoffdeaktivierungsmittels auf den Zweitetiket ten 1150 wieder
auf ein zweites Substrat, wie z. B. ein Krankenblatt, geklebt werden
können.
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Unter
Bezugnahme auf 19 ist eine Vorrichtung 1270 zur
Herstellung von Etiketten 1200 abgebildet. Ein selbstklebendes
Obermaterial 1274, das auf einer Ablöseschicht 1202 angeordnet
ist, wird von einer Abwickelstation 1272 abgewickelt. Die
Ablöseschicht 1202 wird
von dem selbstklebenden Obermaterial 1276 abgetrennt. Ein
Klebstoffdeaktivierungsmittel 1252 wird mit Hilfe der Druckstation 1280 auf
den Klebstoff des Gewebes 1276 an den Zweitetiketten 1250 entsprechenden
Stellen geflutet. Das Klebstoffdeaktivierungsmittel wird dann an
einer Aushärtestation 1281 ausgehärtet. Der
Klebstoff 1255 wird durch die Druckstation 1282 auf
das ausgehärtete
Klebstoffdeaktivierungsmittel aufgebracht. Alternativ kann der Klebstoff 1255 an
den Zweitetiketten entsprechenden Stellen auf die Ablöseschicht aufgetragen
werden, wenn die Ablöseschicht
wieder mit dem selbstklebenden Obermaterial vereint wird. Die Ablöseschicht 1202 wird
dann durch Andruckwalzen 1283 erneut auf die Klebstofffläche des
Gewebes 1276 aufgebracht, um ein Verbundgewebe 1284 zu bilden.
Entsprechende Hinweise (nicht gezeigt), die den Hinweisen 1153 des
Etiketts 1100 entsprechen, werden durch eine Druckstation 1285 auf
das Obermaterial des Gewebes 1284 gedruckt. Die Druckstation 1285 kann
mit der Druckstation identisch sein, die zum Bedrucken des Basisetiketts
mit anderen Hinweisen verwendet wurde, oder sie kann alternativ eine
separate Druckstation sein. Die Perforationen 1258 werden
durch das Stanzgerät 1286 ausgebildet.
Das Stanzgerät 1286 kann
mit dem Stanzgerät identisch
sein, das zum Ausbilden der Basisetiketten oder Aufhängvorrichtungen
des Etiketts verwendet wurde, oder kann alternativ eine separate
Stanzstation sein. Ansonsten sind die Vorrichtungen und Verfahren
zur Herstellung von Etiketten 1200 wie vorstehend in bezug
auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele
erörtert.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 18 kann
das abgebildete Etikett 1200 so modifiziert werden, daß es anders
als vorstehend beschrieben funktioniert. Bei der modifizierten Ausführungsform
handelt es sich bei der Beschichtung 1252, die die Klebstofflagen 1254 und 1255 voneinander
trennt, um einen Trennlack, wie z. B. Produkt Nr. L075 von der Firma
Paragon Ink, Boxburn, Schottland. Bei der Klebstofflage 1255,
die nicht wie vorstehend beschrieben ein weniger gut haftender Klebstoff
ist, handelt es sich um einen sehr gut haftenden Klebstoff. Ein
für den
Klebstoff 1255 geeigneter Klebstoff ist Produkt Nr. 2203X
Holt Melt Permanent Adhesive, das von der Firma Fuller Adhesive
erhältlich
ist. Insbesondere sollte der Klebstoff 1255 der modifizierten
Ausführungsform über eine
bessere Adhäsion
mit der Lackbeschichtung verfügen
als der Klebstoff 1254.
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Wenn
das modifizierte Etikett 1200 auf einen Behälter aufgebracht
wird, werden die Zweitetiketten 1250 durch den Klebstoff 1255 lösbar an
ihm befestigt. Wenn ein Zweitetikett 1250 vom Rest des
Etiketts nach oben abgezogen wird, löst sich der Klebstoff 1254 von
der Lackbeschichtung 1252. Die Klebstofflage 1255 und
die Lackbeschichtung 1254 bleiben am Behälter zurück. Dies
ist darin begründet, daß die Adhäsion zwischen
dem Klebstoff 1255 und dem Behälter und die Adhäsion zwischen
dem Klebstoff 1255 und der Lackbeschichtung 1254 besser
als die Adhäsion
zwischen dem Klebstoff 1254 und der Lackbeschichtung 1252 sind.
Sobald das Zweitetikett 1250 entfernt worden ist, weist
es auf der Unterseite den freiliegenden Klebstoff 1254 auf,
mit dem es an ein weiteres Substrat, wie z. B. ein Krankenblatt,
befestigt werden kann.
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Es
wird darauf hingewiesen, daß das
modifizierte Etikett 1200, wie soeben beschrieben, nach dem
gleichen Verfahren und unter Verwendung der gleichen Vorrichtung
wie vorstehend bezüglich
des ursprünglich
beschriebenen Etiketts 1200 beschrieben ausgebildet werden
kann. Die einzigen Modifizierungen, die an den Verfahren und Vorrichtungen vorgenommen
werden müssen,
wären die
ersatzweise Verwendung des sehr gut haftenden Klebstoffs anstelle
des weniger gut haftenden Klebstoffs und die ersatzweise Verwendung
des Trennlacks als Klebstoffdeaktivierungsmittel.
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Obgleich
eine bevorzugte Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung beschrieben worden ist, werden Fachleute
darauf hingewiesen, daß bestimmte
Modifizierungen vorgenommen werden können, ohne vom Schutzbereich
der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Die obere Kante des Aufhängers eines beliebigen
der vorstehenden Ent würfe
kann beispielsweise in die obere Kante des Etiketts ragen. All diese
Modifizierungen sollen unter den Schutzbereich der nun folgenden
Ansprüche
fallen.