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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die drahtlose Telekommunikation und
insbesondere die Bereitstellung drahtloser Telekommunikationsdienste
für mobile
Teilnehmer.
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Allgemeiner
Stand der Technik
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Die
weltweite Proliferation drahtloser (oder "mobiler") Telekommunikationsdienste ist ein
Ergebnis wesentlicher Kostendurchbrüche in Mobiltelekommunikationsendgeräten, die
häufiger
als "drahtlose Telefone" bekannt sind. Das
zellulare Prinzip hat außerdem
zu dem Wachstum drahtloser Telekommunikation beigetragen, indem
Sprache und Daten über ein
zugeteiltes Funkspektrum zu Zellenstandorten geführt werden können, die über weitreichende
geographische Gebiete hinweg angeordnet sind. Tatsächlich verwenden
mobile Teilnehmer ihre drahtlosen Telefone fast überall und erwarten, daß Dienstmerkmale
immer dann zugänglich
sind, wenn drahtloser Dienst bereitgestellt wird.
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Diese
Erwartung eines ohne weiteres verfügbaren Zugangs zu Dienstmerkmalen
stellt ein signifikantes Problem für Anbieter drahtloser Telekommunikationsdienste
dar. Der Grund dafür
besteht darin, daß nicht
alle drahtlosen Telekommunikationssysteme ein gemeinsames Luftschnittstellenprotokoll
benutzen. Wandernde mobile Teilnehmer (das heißt, die Teilnehmer, die auf
drahtlose Dienste außerhalb des
von ihrem "Heimat-" System versorgten
geographischen Gebiets zugreifen) müssen deshalb das Anlegen von
Dienstmerkmalen, wie zum Beispiel Anrufweiterleitung oder Voice-Mail,
unter Verwendung anderer Prozeduren als die in ihrem Heimatsystem verwendeten
einleiten. Außerdem
besteht eine Möglichkeit,
daß bestimmte
drahtlose Telekommunikationssysteme nicht alle Dienstmerkmale anbieten,
an denen die wandernde mobile Einrichtung teilnimmt. Diese Unzugänglichkeit
von Dienstmerkmalen verhindert eine optimale Benutzung drahtloser
Telefone und verursacht Unannehmlichkeiten für mobile Teilnehmer.
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Deshalb
ist es in der Technik notwendig, Teilnehmern an drahtlosen Telekommunikationsdiensten einen
universellen Zugang zu Dienstmerkmalen überall dort bereitzustellen,
wo drahtlose Telekommunikationsdienste bereitgestellt werden.
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Lantto
J: "Roaming Between
Cellular Standards",
ISS '95. World Telecommunications
Congress. (International Switchin Symposium), Advanced Switching
Technologies for Universal Telecommunications at the Beginning of
the 21st. Century, Berlin, 23.–28.4.1995,
Band 1, Nr. SYMP. 15, 23.4.1995, Seiten 241–245, XP000495572, Verband Deutscher
Elektrotechniker (VDE) et al., betrifft die Bereitstellung von Dienstmerkmalen
für eine
mobile Teilnehmereinheit. Lantto beschreibt ein Verfahren zum Aktualisieren
von Dienstemerkmalen in bezug auf eine mobile Teilnehmereinheit
ohne Verwendung der mobilen Teilnehmereinheit.
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Aus
US-A-5 497 412 ist ein System zur erweiterten Rufablieferung an
eine wandernde zellulare Teilnehmereinheit bekannt. Dadurch kann
die Einheit Rufe mittels eines zentralen Telekommunikationssystemprozessors
empfangen, der Netzwerkanwendungen abwickeln kann.
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WO-A-96
18273 betrifft auch die Bereitstellung von Dienstmerkmalen für einen
mobilen Teilnehmer. Insbesondere wird versucht, einem mobilen Teilnehmer
ergänzende
Dienstmerkmale bereitzustellen, ohne Rücksicht auf die Mobilvermittlung
oder Vermittlungsstelle, die den mobilen Teilnehmer versorgt. Es
werden Dienstmerkmale an einen Ruf für einen mobilen Teilnehmer
angelegt, indem der Ruf durch das "Heimat-"Mobilvermittlungssystem für den Teilnehmer
verbunden wird.
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Kurze Darstellung
der Erfindung
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Durch
eine Übergangsvermittlungsanlage zur
universellen Bereitstellung von Dienstmerkmalen und Herstellung
von Rufverbindungen wird dieses Bedürfnis angesprochen und ein
technologischer Fortschritt auf dem Gebiet der drahtlosen Telekommunikation
erzielt.
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Ein
Verfahren und System gemäß der Erfindung
werden in den unabhängigen
Ansprüchen
definiert. Bevorzugte Formen werden in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
wird die Übergangsvermittlungsanlage
durch einen Anbieter drahtloser Telekommunikationsdienste betrieben,
der keine Luftschnittstellensysteme betreibt. Von diesem Anbieter
drahtloser Telekommunikationsdienste (im folgenden dem "allgegenwärtigen Anbieter") versorgte mobile
Teilnehmer erhalten Zugang zu der Übergangsvermittlungsanlage über Luftschnittstellensysteme
(d.h. mobile Vermittlungszentralen) anderer Anbieter drahtloser
Dienste. Die Übergangsvermittlungsanlage
ruft teilnehmerbezogene Informationen aus einer gemeinsam benutzten Datenbank
ab und stellt alle Rufverbindungen für den mobilen Teilnehmer her.
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Wenn
genauer gesagt ein mobiler Teilnehmer des allgegenwärtigen Anbieters
einen Ruf einleitet, wird auf die Mobilvermittlungszentrale, die
das geographische Gebiet versorgt, in dem sich der Teilnehmer gerade
befindet, zugegriffen. Die mobile Vermittlungszentrale verwendet
Rufursprungsinformationen zum Identifizieren des mobilen Endgeräts als an
Diensten des allgegenwärtigen
Teilnehmers teilnehmend und benachrichtigt die Übergangsvermittlungsanlage über die
Registration über
eine vorgesehene Zeichengabestrecke. Danach wird eine Zeichengabeverbindung
zwischen der Mobilvermittlungszentrale und der Übergangsvermittlungsanlage hergestellt.
Die Mobilvermittlungszentrale dient als die Luftschnittstelle, über die
der allgegenwärtige
Anbieter Rufverbindungen herstellt und Dienstmerkmale anlegt.
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Vorteilhafterweise
erfreuen sich Teilnehmer des allgegenwärtigen Anbieters eines Zugriffs
auf Dienstmerkmale immer dort, wo drahtloser Dienst bereitgestellt
wird, ungeachtet der Fähigkeiten
des drahtlosen Systems, das als die Luftschnittstelle dient.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
ein vereinfachtes Blockschaltbild eines drahtlosen Telekommunikationssystems,
in dem die vorliegende Erfindung ausgeübt werden kann; und
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2 ist
ein Flußdiagramm
der in dem drahtlosen Telekommunikationssystem von 1 durchgeführten Schritte,
wenn ein Teilnehmer eines allgegenwärtigen Anbieters einen Ruf
einleitet.
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Ausführliche
Beschreibung
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1 zeigt
ein vereinfachtes Blockschaltbild eines Teils eines drahtlosen Telekommunikationssystems,
in dem die bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ausgeübt
werden kann. Genauer gesagt enthält
das drahtlose Telekommunikationssystem 100 von mehreren
Anbietern drahtloser Telekommunikationsdienste betriebene Geräte. In diesem
Beispiel betreibt ein allgegenwärtiger
Anbieter eine Übergangsvermittlungsanlage 110,
wobei ein erster Anbieter drahtloser Telekommunikationsdienste die
Mobilvermittlungszentrale 120 betreibt und ein zweiter
Anbieter drahtloser Telekommunikations dienste die Mobilvermittlungszentrale 140 betreibt. Bei
alternativen Ausführungsformen
kann der allgegenwärtige
Anbieter auch ein Luftschnittstellensystem betreiben. Die Übergangsvermittlungsanlage 110,
die Mobilvermittlungszentrale 120 und die Mobilvermittlungszentrale 140 sind
alle durch vorgesehene Verbindungsleitungen wie unten beschrieben
mit dem Rest des öffentlichen
Fernsprechwählnetzes (PSTN)101 verbunden.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
ist die Übergangsvermittlungsanlage 110 die
AUTOPLEX® 1000
von Lucent Technologies und versorgt die durch das Telekommunikationssystem 100 repräsentierte geographische
Region. Die Übergangsvermittlungsanlage 110 umfaßt einen
Prozessor 111, der über
Datenstrecken 112 mit dem Vermittlungsmodul 113 zur Herstellung
von Rufverbindungen, mit der Zeichengabeverbindungseinrichtung 115 zur
Herstellung von Verbindungen zu digitalen Vermittlungen von Mobilvermittlungszentralen
und Ansageschaltung 117 zum Ausgeben von Nachrichten an
Anrufer verbunden ist. Wie in der Technik bekannt ist, enthält der Prozessor 111 eine
begrenzte Menge an Speicher zum Speichern von Daten. Die Übergangsvermittlungsanlage 110 ist
außerdem über die
Datenstrecke 114 mit der gemeinsam benutzten Datenbank 119 verbunden. Auf
die gemeinsam benutzte Datenbank 119 wird durch von dem
allgegenwärtigen
Anbieter betriebene Übergangsvermittlungsanlagen
zugegriffen und sie speichert teilnehmerbezogene Dienstmerkmalsinformationen
und Teilnehmerstandortinformationen. Bei alternativen Ausführungsformen
kann die Datenbank 119 mit der Übergangsvermittlungsanlage
integriert sein. Bei der bevorzugten Ausführungsform hat der allgegenwärtige Anbieter
viele Übergangsvermittlungsanlagen,
die über
ein großes
geographisches Gebiet (z.B. über
die Vereinigten Staaten) verteilt sind, und führt viele gemeinsam benutzte
Teilnehmerdatenbanken, die durch eine direkte Strecke, wie zum Beispiel
die Datenstrecke 102, oder über indirekte Strecken durch
andere Signaltransferpunkte mit der gemeinsam benutzten Datenbank 119 verbunden
sind.
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Die Übergangsvermittlungsanlage 110 ist
mit hergestellten bidirektionalen Zeichengabeverbindungen 116, 118 zu
dem PSTN 101 gezeigt. Außerdem ist die Zeichengabestrecke 129 gezeigt,
die die Übergangsvermittlungsanlage
mit der Mobilvermittlungszentrale 120 und den mit der digitalen
Vermittlung 130 verbundenen bidirektionalen Zeichengabeverbindungen 123, 127 verbindet.
Obwohl bidirektionale Zeichengabeverbindungen gezeigt sind, können andere
Ausführungsformen
mehrere unidirektionale Zeichengabeverbindungen verwenden, wie in
der Technik bekannt ist. Die Übergangsvermittlungsanlage 110 führt außerdem eine
Zeichengabestrecke 149 zu der Mobilvermittlungszentrale 140 und
bidirektionale Zeichengabeverbindungen 143, 147 zu
der digitalen Vermittlung 150. Die Zeichengabestrecken 129 und 149 leiten
Nachrichten zwischen der Übergangsvermittlungsanlage 110 und
den Mobilvermittlungszentralen weiter und werden manchmal zum Einleiten
von Dienstmerkmalanwendungen verwendet. Die bidirektionalen Verbindungsleitungen 123, 127, 143 und 147 dienen
zum Herstellen von Rufverbindungen und können auch von der Übergangsvermittlungsanlage 110 für Dienstmerkmalanwendungen
verwendet werden. In diesem Beispiel führt die gemeinsam benutzte
Datenbank 119 teilnehmerbezogene Dienstmerkmalinformationen
und Teilnehmerstandortdaten, wie nachfolgend beschrieben.
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Die
Mobilvermittlungszentrale 120 umfaßt einen Prozessor 122,
der über
eine Datenstrecke 125 mit der Datenbank 124 verbunden
ist. Die digitale Vermittlung 130 ist über die bidirektionale Verbindungsleitung 133 mit
dem PSTN 101 und über
die bidirektionale Verbindungsleitung 131 mit der Mobilvermittlungszentrale
verbunden. Die digitale Vermittlung 130 ist außerdem über bidirektionale
Verbindungsleitungen 123, 127 mit der Übergangsvermittlungsanlage 110 verbunden.
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In
diesem Beispiel unterstützt
die Mobilvermittlungszentrale 120 die Basisstationen 132, 134, 136 und 138.
Alle mobilen Teilnehmer (das heißt, Teilnehmer, für die die
Mobilvermittlungszentrale 120 das "Heimat-" Drahtlossystem ist, und Teilnehmer, die
in dem geographischen Gebiet wandern, die technologisch kompatibel
mit der Mobilvermittlungszentrale 120 sind) empfangen Luftschnittstellendienste über die
erwähnten
Basisstationen.
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Bei
dieser Ausführungsform
wird die Mobilvermittlungszentrale 140 von einem zweiten
Anbieter drahtloser Telekommunikationsdienste betrieben und kann
sich in einem von der Mobilvermittlungszentrale 120 entfernten
geographischen Gebiet befinden oder auch nicht. Die Mobilvermittlungszentrale 140 umfaßt einen
Prozessor 142, der über
eine Datenstrecke 145 mit der Datenbank 144 verbunden
ist. Außerdem
ist eine digitale Vermittlung 150 gezeigt, die über die
bidirektionale Verbindungsleitung 153 mit dem PSTN 101 und über die
bidirektionale Verbindungsleitung 151 mit der Mobilvermittlungszentrale 140 verbunden ist.
Die digitale Vermittlung 150 ist außerdem über die bidirektionalen Verbindungsleitungen 143, 147 mit der Übergangsvermittlungsanlage 110 verbunden. Die
Mobilvermittlungszentrale 140 versorgt die Basisstationen 152, 154, 156, 158 und
insbesondere das drahtlose Telefon 160, das über die
Basisstation 158 mit der Mobilvermittlungszentrale 140 verbunden ist.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
nimmt der Benutzer des drahtlosen Telefons 160 an Diensten
teil, die von dem allgegenwärtigen
Anbieter bereitgestellt werden, der die Übergangsvermittlungsanlage 110 betreibt.
In diesem Beispiel ist dem allgegenwärtigen Anbieter kein "Heimat-"Luftschnittstellensystem
zugeordnet, und daher kein "Heimat-"Luftschnittstellensystem,
das den mobilen Teilnehmer versorgt. Die Übergangsvermittlungsanlage 110 stellt alle
Rufverbindungen her und legt entsprechende Dienstmerkmale an das
drahtlose Telefon 160 an. Die Datenbank 124 der
Mobilvermittlungszentrale 120 und die Datenbank 144 der
Mobilvermittlungszentrale 140 führen Identifikationsdaten,
die es diesen Systemen erlauben, mobile Teilnehmer (genauer gesagt,
Rufnummern mobiler Endgeräte)
zu erkennen, die von dem allgegenwärtigen Anbieter versorgt werden.
Bei alternativen Implementierungen mit mehreren allgegenwärtigen Anbietern
muß jede
Mobilvermittlungszentrale Daten zum Identifizieren der mobilen Endgeräte jedes
Anbieters führen.
Wenn ein Endgerät
eines allgegenwärtigen
Anbieters erkannt wird, wird eine Verbindungsleitung hergestellt,
die die Übergangsvermittlungsanlage
mit einer digitalen Vermittlung einer Mobilvermittlungszentrale
verbindet, wie in der Technik bekannt ist. Die Zeichengabeverbindung
zwischen der Übergangsvermittlungsanlage 110 und
der digitalen Vermittlung ermöglicht
es der Übergangsvermittlungsanlage,
Rufverbindungen herzustellen und Dienstmerkmale an durch den allgegenwärtigen Anbieter
versorgte mobile Endgeräte anzulegen.
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2 zeigt
die Schritte, die in dem drahtlosen Telekommunikationssystem 100 durchgeführt werden,
wenn ein Teilnehmer des allgegenwärtigen Anbieters einen Ruf
einleitet. Der Klarheit halber soll mit dem Beispiel des Teilnehmers
fortgefahren werden, der das drahtlose Telefon 160 benutzt,
das von der Basisstation 158 der Mobilvermittlungszentrale 140 versorgt
wird. Der Prozeß beginnt
im Schritt 200, in dem der Teilnehmer einen Ruf in der
Mobilvermittlungszentrale 140 einleitet. Wie in der Technik
bekannt ist, leitet der Teilnehmer einen Ruf ein, indem er Ziffern
wählt,
die eine Reihe von Nachrichten (die die Rufnummer des Ursprungstelefons
enthalten) einleiten, die von dem drahtlosen Telefon 160 über die
versorgende Basisstation zu der versorgenden Mobilvermittlungszentrale
gesendet werden. Im Schritt 202 erkennt die Mobilvermittlungszentrale 140 (über die
während
des Rufeinleitungsprozeßes übertragene
Rufnummer des Telefons), daß das
drahtlose Telefon 160 ein von dem allgegenwärtigen Anbieter
versorgter Teilnehmer ist. Obwohl bei dieser Ausführungsform
Teilnehmer des allgegenwärtigen
Anbieters über
Rufnummern erkannt werden, können Fachleute
andere Verfahren zum Erkennen eines Teilnehmers des allgegenwärtigen Anbieters
ableiten.
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Der
Prozeß wird
im Schritt 204 fortgesetzt, in dem die Mobilvermittlungszentrale 140 eine
Zeichengabenachricht über
die Zeichengabestrecke 149 zu der Übergangsvermittlungsanlage 110 sendet,
die anzeigt, daß das
drahtlose Telefon 160 einen Ruf in der Mobilvermittlungszentrale 140 eingeleitet
hat. Im Schritt 206 empfängt die Übergangsvermittlungsanlage 110 die
Rufursprungsinformationen und erkennt das Luftschnittstellensystem
(das heißt,
die Mobilvermittlungszentrale 140), von dem die Nachricht
empfangen wird, durch Verwendung der Identität der Zeichengabestrecke. Im
Entscheidungsschritt 208 bestimmt die Übergangsvermittlungsanlage,
ob die gemeinsam benutzte Datenbank 119 aktualisiert werden
sollte, um widerzuspiegeln, daß die
Mobilvermittlungszentrale 140 das Luftschnittstellensystem
ist, das "laut Notierung" den das drahtlose
Telefon 160 benutzenden Teilnehmer versorgt. Die Datenbankaktualisierung
ist unnötig,
wenn der Prozessor 111 der Übergangsvermittlungsanlage 110 erkennt,
daß das versorgende
Luftschnittstellensystem des mobilen Teilnehmers nicht von dem System "laut Notierung", das in dem Speicher
des Prozessors vom letztenmal, als dieser bestimmte Teilnehmer versuchte,
einen Ruf einzuleiten, gespeichert ist, verändert ist. Wenn das Ergebnis
des Entscheidungsschritts 208 eine "JA"-Bestimmung
ist, wird der Prozeß im
Schritt 209 fortgesetzt, in dem die Übergangsvermittlungsanlage 110 über die
Datenstrecke 102 auf die gemeinsam benutzte Datenbank 119 zugreift,
um darin enthaltene Daten zu aktualisieren, bevor mit dem nachfolgend
beschriebenen Schritt 210 fortgefahren wird. Wenn das Ergebnis
des Entscheidungsschritts 208 eine "NEIN"-Bestimmung
ist, schreitet der Prozeß direkt
zum Schritt 210 voran, in dem eine Zeichengabeverbindung
zwischen der Mobilvermittlungszentrale 140 und der Übergangsvermittlungsanlage 110 auf
in der Technik bekannte Weise hergestellt wird.
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Im
Schritt 212 stellt die Übergangsvermittlungsanlage 110 eine
Rufverbindung von dem Teilnehmer an dem drahtlosen Telefon 160 zu
einem angerufenen Teilnehmer her und legt relevante Dienstmerkmale
entweder über
die hergestellte Zeichengabeverbindung oder das versorgende Luftschnittstellensystem
an das drahtlose Telefon 160 an. Das versorgende Luftschnittstellensystem
legt Dienstmerkmale so an, wie es durch die Übergangsvermittlungsanlage
mit über
die Zeichengabestrecke 149 ausgegebenen Nachrichten angewiesen
wird.
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Vorteilhafterweise
haben Teilnehmer des allgegenwärtigen
Anbieters universellen Zugang zu Dienstmerkmalen. Der Grund dafür besteht
darin, daß Mobilvermittlungszentralen
anderer Anbieter drahtloser Telekommunikationsdienste hauptsächlich als
Luftschnittstellen verwendet werden und eine minimale Substantive
Verarbeitung von Rufverbindungen oder Dienstmerkmalen bereitstellen.
Obwohl die vorliegende Erfindung mit Bezug auf die bevorzugte Ausführungsform
beschrieben wurde, können Fachleute
zahlreiche andere Anordnungen konzipieren, ohne von dem in den folgenden
Ansprüchen
definierten Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.