DE69732280T2 - Verfahren zur allgegenwärtigen Dienstbereitstellung für mobile Teilnehmer durch Verwendung eines drahtlosen Übergangsschalters - Google Patents

Verfahren zur allgegenwärtigen Dienstbereitstellung für mobile Teilnehmer durch Verwendung eines drahtlosen Übergangsschalters Download PDF

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Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die drahtlose Telekommunikation und insbesondere die Bereitstellung drahtloser Telekommunikationsdienste für mobile Teilnehmer.
  • Allgemeiner Stand der Technik
  • Die weltweite Proliferation drahtloser (oder "mobiler") Telekommunikationsdienste ist ein Ergebnis wesentlicher Kostendurchbrüche in Mobiltelekommunikationsendgeräten, die häufiger als "drahtlose Telefone" bekannt sind. Das zellulare Prinzip hat außerdem zu dem Wachstum drahtloser Telekommunikation beigetragen, indem Sprache und Daten über ein zugeteiltes Funkspektrum zu Zellenstandorten geführt werden können, die über weitreichende geographische Gebiete hinweg angeordnet sind. Tatsächlich verwenden mobile Teilnehmer ihre drahtlosen Telefone fast überall und erwarten, daß Dienstmerkmale immer dann zugänglich sind, wenn drahtloser Dienst bereitgestellt wird.
  • Diese Erwartung eines ohne weiteres verfügbaren Zugangs zu Dienstmerkmalen stellt ein signifikantes Problem für Anbieter drahtloser Telekommunikationsdienste dar. Der Grund dafür besteht darin, daß nicht alle drahtlosen Telekommunikationssysteme ein gemeinsames Luftschnittstellenprotokoll benutzen. Wandernde mobile Teilnehmer (das heißt, die Teilnehmer, die auf drahtlose Dienste außerhalb des von ihrem "Heimat-" System versorgten geographischen Gebiets zugreifen) müssen deshalb das Anlegen von Dienstmerkmalen, wie zum Beispiel Anrufweiterleitung oder Voice-Mail, unter Verwendung anderer Prozeduren als die in ihrem Heimatsystem verwendeten einleiten. Außerdem besteht eine Möglichkeit, daß bestimmte drahtlose Telekommunikationssysteme nicht alle Dienstmerkmale anbieten, an denen die wandernde mobile Einrichtung teilnimmt. Diese Unzugänglichkeit von Dienstmerkmalen verhindert eine optimale Benutzung drahtloser Telefone und verursacht Unannehmlichkeiten für mobile Teilnehmer.
  • Deshalb ist es in der Technik notwendig, Teilnehmern an drahtlosen Telekommunikationsdiensten einen universellen Zugang zu Dienstmerkmalen überall dort bereitzustellen, wo drahtlose Telekommunikationsdienste bereitgestellt werden.
  • Lantto J: "Roaming Between Cellular Standards", ISS '95. World Telecommunications Congress. (International Switchin Symposium), Advanced Switching Technologies for Universal Telecommunications at the Beginning of the 21st. Century, Berlin, 23.–28.4.1995, Band 1, Nr. SYMP. 15, 23.4.1995, Seiten 241–245, XP000495572, Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) et al., betrifft die Bereitstellung von Dienstmerkmalen für eine mobile Teilnehmereinheit. Lantto beschreibt ein Verfahren zum Aktualisieren von Dienstemerkmalen in bezug auf eine mobile Teilnehmereinheit ohne Verwendung der mobilen Teilnehmereinheit.
  • Aus US-A-5 497 412 ist ein System zur erweiterten Rufablieferung an eine wandernde zellulare Teilnehmereinheit bekannt. Dadurch kann die Einheit Rufe mittels eines zentralen Telekommunikationssystemprozessors empfangen, der Netzwerkanwendungen abwickeln kann.
  • WO-A-96 18273 betrifft auch die Bereitstellung von Dienstmerkmalen für einen mobilen Teilnehmer. Insbesondere wird versucht, einem mobilen Teilnehmer ergänzende Dienstmerkmale bereitzustellen, ohne Rücksicht auf die Mobilvermittlung oder Vermittlungsstelle, die den mobilen Teilnehmer versorgt. Es werden Dienstmerkmale an einen Ruf für einen mobilen Teilnehmer angelegt, indem der Ruf durch das "Heimat-"Mobilvermittlungssystem für den Teilnehmer verbunden wird.
  • Kurze Darstellung der Erfindung
  • Durch eine Übergangsvermittlungsanlage zur universellen Bereitstellung von Dienstmerkmalen und Herstellung von Rufverbindungen wird dieses Bedürfnis angesprochen und ein technologischer Fortschritt auf dem Gebiet der drahtlosen Telekommunikation erzielt.
  • Ein Verfahren und System gemäß der Erfindung werden in den unabhängigen Ansprüchen definiert. Bevorzugte Formen werden in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform wird die Übergangsvermittlungsanlage durch einen Anbieter drahtloser Telekommunikationsdienste betrieben, der keine Luftschnittstellensysteme betreibt. Von diesem Anbieter drahtloser Telekommunikationsdienste (im folgenden dem "allgegenwärtigen Anbieter") versorgte mobile Teilnehmer erhalten Zugang zu der Übergangsvermittlungsanlage über Luftschnittstellensysteme (d.h. mobile Vermittlungszentralen) anderer Anbieter drahtloser Dienste. Die Übergangsvermittlungsanlage ruft teilnehmerbezogene Informationen aus einer gemeinsam benutzten Datenbank ab und stellt alle Rufverbindungen für den mobilen Teilnehmer her.
  • Wenn genauer gesagt ein mobiler Teilnehmer des allgegenwärtigen Anbieters einen Ruf einleitet, wird auf die Mobilvermittlungszentrale, die das geographische Gebiet versorgt, in dem sich der Teilnehmer gerade befindet, zugegriffen. Die mobile Vermittlungszentrale verwendet Rufursprungsinformationen zum Identifizieren des mobilen Endgeräts als an Diensten des allgegenwärtigen Teilnehmers teilnehmend und benachrichtigt die Übergangsvermittlungsanlage über die Registration über eine vorgesehene Zeichengabestrecke. Danach wird eine Zeichengabeverbindung zwischen der Mobilvermittlungszentrale und der Übergangsvermittlungsanlage hergestellt. Die Mobilvermittlungszentrale dient als die Luftschnittstelle, über die der allgegenwärtige Anbieter Rufverbindungen herstellt und Dienstmerkmale anlegt.
  • Vorteilhafterweise erfreuen sich Teilnehmer des allgegenwärtigen Anbieters eines Zugriffs auf Dienstmerkmale immer dort, wo drahtloser Dienst bereitgestellt wird, ungeachtet der Fähigkeiten des drahtlosen Systems, das als die Luftschnittstelle dient.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist ein vereinfachtes Blockschaltbild eines drahtlosen Telekommunikationssystems, in dem die vorliegende Erfindung ausgeübt werden kann; und
  • 2 ist ein Flußdiagramm der in dem drahtlosen Telekommunikationssystem von 1 durchgeführten Schritte, wenn ein Teilnehmer eines allgegenwärtigen Anbieters einen Ruf einleitet.
  • Ausführliche Beschreibung
  • 1 zeigt ein vereinfachtes Blockschaltbild eines Teils eines drahtlosen Telekommunikationssystems, in dem die bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ausgeübt werden kann. Genauer gesagt enthält das drahtlose Telekommunikationssystem 100 von mehreren Anbietern drahtloser Telekommunikationsdienste betriebene Geräte. In diesem Beispiel betreibt ein allgegenwärtiger Anbieter eine Übergangsvermittlungsanlage 110, wobei ein erster Anbieter drahtloser Telekommunikationsdienste die Mobilvermittlungszentrale 120 betreibt und ein zweiter Anbieter drahtloser Telekommunikations dienste die Mobilvermittlungszentrale 140 betreibt. Bei alternativen Ausführungsformen kann der allgegenwärtige Anbieter auch ein Luftschnittstellensystem betreiben. Die Übergangsvermittlungsanlage 110, die Mobilvermittlungszentrale 120 und die Mobilvermittlungszentrale 140 sind alle durch vorgesehene Verbindungsleitungen wie unten beschrieben mit dem Rest des öffentlichen Fernsprechwählnetzes (PSTN)101 verbunden.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform ist die Übergangsvermittlungsanlage 110 die AUTOPLEX® 1000 von Lucent Technologies und versorgt die durch das Telekommunikationssystem 100 repräsentierte geographische Region. Die Übergangsvermittlungsanlage 110 umfaßt einen Prozessor 111, der über Datenstrecken 112 mit dem Vermittlungsmodul 113 zur Herstellung von Rufverbindungen, mit der Zeichengabeverbindungseinrichtung 115 zur Herstellung von Verbindungen zu digitalen Vermittlungen von Mobilvermittlungszentralen und Ansageschaltung 117 zum Ausgeben von Nachrichten an Anrufer verbunden ist. Wie in der Technik bekannt ist, enthält der Prozessor 111 eine begrenzte Menge an Speicher zum Speichern von Daten. Die Übergangsvermittlungsanlage 110 ist außerdem über die Datenstrecke 114 mit der gemeinsam benutzten Datenbank 119 verbunden. Auf die gemeinsam benutzte Datenbank 119 wird durch von dem allgegenwärtigen Anbieter betriebene Übergangsvermittlungsanlagen zugegriffen und sie speichert teilnehmerbezogene Dienstmerkmalsinformationen und Teilnehmerstandortinformationen. Bei alternativen Ausführungsformen kann die Datenbank 119 mit der Übergangsvermittlungsanlage integriert sein. Bei der bevorzugten Ausführungsform hat der allgegenwärtige Anbieter viele Übergangsvermittlungsanlagen, die über ein großes geographisches Gebiet (z.B. über die Vereinigten Staaten) verteilt sind, und führt viele gemeinsam benutzte Teilnehmerdatenbanken, die durch eine direkte Strecke, wie zum Beispiel die Datenstrecke 102, oder über indirekte Strecken durch andere Signaltransferpunkte mit der gemeinsam benutzten Datenbank 119 verbunden sind.
  • Die Übergangsvermittlungsanlage 110 ist mit hergestellten bidirektionalen Zeichengabeverbindungen 116, 118 zu dem PSTN 101 gezeigt. Außerdem ist die Zeichengabestrecke 129 gezeigt, die die Übergangsvermittlungsanlage mit der Mobilvermittlungszentrale 120 und den mit der digitalen Vermittlung 130 verbundenen bidirektionalen Zeichengabeverbindungen 123, 127 verbindet. Obwohl bidirektionale Zeichengabeverbindungen gezeigt sind, können andere Ausführungsformen mehrere unidirektionale Zeichengabeverbindungen verwenden, wie in der Technik bekannt ist. Die Übergangsvermittlungsanlage 110 führt außerdem eine Zeichengabestrecke 149 zu der Mobilvermittlungszentrale 140 und bidirektionale Zeichengabeverbindungen 143, 147 zu der digitalen Vermittlung 150. Die Zeichengabestrecken 129 und 149 leiten Nachrichten zwischen der Übergangsvermittlungsanlage 110 und den Mobilvermittlungszentralen weiter und werden manchmal zum Einleiten von Dienstmerkmalanwendungen verwendet. Die bidirektionalen Verbindungsleitungen 123, 127, 143 und 147 dienen zum Herstellen von Rufverbindungen und können auch von der Übergangsvermittlungsanlage 110 für Dienstmerkmalanwendungen verwendet werden. In diesem Beispiel führt die gemeinsam benutzte Datenbank 119 teilnehmerbezogene Dienstmerkmalinformationen und Teilnehmerstandortdaten, wie nachfolgend beschrieben.
  • Die Mobilvermittlungszentrale 120 umfaßt einen Prozessor 122, der über eine Datenstrecke 125 mit der Datenbank 124 verbunden ist. Die digitale Vermittlung 130 ist über die bidirektionale Verbindungsleitung 133 mit dem PSTN 101 und über die bidirektionale Verbindungsleitung 131 mit der Mobilvermittlungszentrale verbunden. Die digitale Vermittlung 130 ist außerdem über bidirektionale Verbindungsleitungen 123, 127 mit der Übergangsvermittlungsanlage 110 verbunden.
  • In diesem Beispiel unterstützt die Mobilvermittlungszentrale 120 die Basisstationen 132, 134, 136 und 138. Alle mobilen Teilnehmer (das heißt, Teilnehmer, für die die Mobilvermittlungszentrale 120 das "Heimat-" Drahtlossystem ist, und Teilnehmer, die in dem geographischen Gebiet wandern, die technologisch kompatibel mit der Mobilvermittlungszentrale 120 sind) empfangen Luftschnittstellendienste über die erwähnten Basisstationen.
  • Bei dieser Ausführungsform wird die Mobilvermittlungszentrale 140 von einem zweiten Anbieter drahtloser Telekommunikationsdienste betrieben und kann sich in einem von der Mobilvermittlungszentrale 120 entfernten geographischen Gebiet befinden oder auch nicht. Die Mobilvermittlungszentrale 140 umfaßt einen Prozessor 142, der über eine Datenstrecke 145 mit der Datenbank 144 verbunden ist. Außerdem ist eine digitale Vermittlung 150 gezeigt, die über die bidirektionale Verbindungsleitung 153 mit dem PSTN 101 und über die bidirektionale Verbindungsleitung 151 mit der Mobilvermittlungszentrale 140 verbunden ist. Die digitale Vermittlung 150 ist außerdem über die bidirektionalen Verbindungsleitungen 143, 147 mit der Übergangsvermittlungsanlage 110 verbunden. Die Mobilvermittlungszentrale 140 versorgt die Basisstationen 152, 154, 156, 158 und insbesondere das drahtlose Telefon 160, das über die Basisstation 158 mit der Mobilvermittlungszentrale 140 verbunden ist.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform nimmt der Benutzer des drahtlosen Telefons 160 an Diensten teil, die von dem allgegenwärtigen Anbieter bereitgestellt werden, der die Übergangsvermittlungsanlage 110 betreibt. In diesem Beispiel ist dem allgegenwärtigen Anbieter kein "Heimat-"Luftschnittstellensystem zugeordnet, und daher kein "Heimat-"Luftschnittstellensystem, das den mobilen Teilnehmer versorgt. Die Übergangsvermittlungsanlage 110 stellt alle Rufverbindungen her und legt entsprechende Dienstmerkmale an das drahtlose Telefon 160 an. Die Datenbank 124 der Mobilvermittlungszentrale 120 und die Datenbank 144 der Mobilvermittlungszentrale 140 führen Identifikationsdaten, die es diesen Systemen erlauben, mobile Teilnehmer (genauer gesagt, Rufnummern mobiler Endgeräte) zu erkennen, die von dem allgegenwärtigen Anbieter versorgt werden. Bei alternativen Implementierungen mit mehreren allgegenwärtigen Anbietern muß jede Mobilvermittlungszentrale Daten zum Identifizieren der mobilen Endgeräte jedes Anbieters führen. Wenn ein Endgerät eines allgegenwärtigen Anbieters erkannt wird, wird eine Verbindungsleitung hergestellt, die die Übergangsvermittlungsanlage mit einer digitalen Vermittlung einer Mobilvermittlungszentrale verbindet, wie in der Technik bekannt ist. Die Zeichengabeverbindung zwischen der Übergangsvermittlungsanlage 110 und der digitalen Vermittlung ermöglicht es der Übergangsvermittlungsanlage, Rufverbindungen herzustellen und Dienstmerkmale an durch den allgegenwärtigen Anbieter versorgte mobile Endgeräte anzulegen.
  • 2 zeigt die Schritte, die in dem drahtlosen Telekommunikationssystem 100 durchgeführt werden, wenn ein Teilnehmer des allgegenwärtigen Anbieters einen Ruf einleitet. Der Klarheit halber soll mit dem Beispiel des Teilnehmers fortgefahren werden, der das drahtlose Telefon 160 benutzt, das von der Basisstation 158 der Mobilvermittlungszentrale 140 versorgt wird. Der Prozeß beginnt im Schritt 200, in dem der Teilnehmer einen Ruf in der Mobilvermittlungszentrale 140 einleitet. Wie in der Technik bekannt ist, leitet der Teilnehmer einen Ruf ein, indem er Ziffern wählt, die eine Reihe von Nachrichten (die die Rufnummer des Ursprungstelefons enthalten) einleiten, die von dem drahtlosen Telefon 160 über die versorgende Basisstation zu der versorgenden Mobilvermittlungszentrale gesendet werden. Im Schritt 202 erkennt die Mobilvermittlungszentrale 140 (über die während des Rufeinleitungsprozeßes übertragene Rufnummer des Telefons), daß das drahtlose Telefon 160 ein von dem allgegenwärtigen Anbieter versorgter Teilnehmer ist. Obwohl bei dieser Ausführungsform Teilnehmer des allgegenwärtigen Anbieters über Rufnummern erkannt werden, können Fachleute andere Verfahren zum Erkennen eines Teilnehmers des allgegenwärtigen Anbieters ableiten.
  • Der Prozeß wird im Schritt 204 fortgesetzt, in dem die Mobilvermittlungszentrale 140 eine Zeichengabenachricht über die Zeichengabestrecke 149 zu der Übergangsvermittlungsanlage 110 sendet, die anzeigt, daß das drahtlose Telefon 160 einen Ruf in der Mobilvermittlungszentrale 140 eingeleitet hat. Im Schritt 206 empfängt die Übergangsvermittlungsanlage 110 die Rufursprungsinformationen und erkennt das Luftschnittstellensystem (das heißt, die Mobilvermittlungszentrale 140), von dem die Nachricht empfangen wird, durch Verwendung der Identität der Zeichengabestrecke. Im Entscheidungsschritt 208 bestimmt die Übergangsvermittlungsanlage, ob die gemeinsam benutzte Datenbank 119 aktualisiert werden sollte, um widerzuspiegeln, daß die Mobilvermittlungszentrale 140 das Luftschnittstellensystem ist, das "laut Notierung" den das drahtlose Telefon 160 benutzenden Teilnehmer versorgt. Die Datenbankaktualisierung ist unnötig, wenn der Prozessor 111 der Übergangsvermittlungsanlage 110 erkennt, daß das versorgende Luftschnittstellensystem des mobilen Teilnehmers nicht von dem System "laut Notierung", das in dem Speicher des Prozessors vom letztenmal, als dieser bestimmte Teilnehmer versuchte, einen Ruf einzuleiten, gespeichert ist, verändert ist. Wenn das Ergebnis des Entscheidungsschritts 208 eine "JA"-Bestimmung ist, wird der Prozeß im Schritt 209 fortgesetzt, in dem die Übergangsvermittlungsanlage 110 über die Datenstrecke 102 auf die gemeinsam benutzte Datenbank 119 zugreift, um darin enthaltene Daten zu aktualisieren, bevor mit dem nachfolgend beschriebenen Schritt 210 fortgefahren wird. Wenn das Ergebnis des Entscheidungsschritts 208 eine "NEIN"-Bestimmung ist, schreitet der Prozeß direkt zum Schritt 210 voran, in dem eine Zeichengabeverbindung zwischen der Mobilvermittlungszentrale 140 und der Übergangsvermittlungsanlage 110 auf in der Technik bekannte Weise hergestellt wird.
  • Im Schritt 212 stellt die Übergangsvermittlungsanlage 110 eine Rufverbindung von dem Teilnehmer an dem drahtlosen Telefon 160 zu einem angerufenen Teilnehmer her und legt relevante Dienstmerkmale entweder über die hergestellte Zeichengabeverbindung oder das versorgende Luftschnittstellensystem an das drahtlose Telefon 160 an. Das versorgende Luftschnittstellensystem legt Dienstmerkmale so an, wie es durch die Übergangsvermittlungsanlage mit über die Zeichengabestrecke 149 ausgegebenen Nachrichten angewiesen wird.
  • Vorteilhafterweise haben Teilnehmer des allgegenwärtigen Anbieters universellen Zugang zu Dienstmerkmalen. Der Grund dafür besteht darin, daß Mobilvermittlungszentralen anderer Anbieter drahtloser Telekommunikationsdienste hauptsächlich als Luftschnittstellen verwendet werden und eine minimale Substantive Verarbeitung von Rufverbindungen oder Dienstmerkmalen bereitstellen. Obwohl die vorliegende Erfindung mit Bezug auf die bevorzugte Ausführungsform beschrieben wurde, können Fachleute zahlreiche andere Anordnungen konzipieren, ohne von dem in den folgenden Ansprüchen definierten Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.

Claims (8)

  1. Verfahren zum Bereitstellen eines netzweiten drahtlosen Dienstes für eine mobile Teilnehmereinheit (160); mit folgenden Schritten: Einleiten (200) einer Verbindung an einem ersten Vermittlungssystem durch die mobile Teilnehmereinheit, wobei das erste Vermittlungssystem eine Basisstation für eine Luftschnittstelle zu der mobilen Teilnehmereinheit enthält und wobei das erste Vermittlungssystem keinen direkten Zugang zu der mobilen Teilnehmereinheit zugeordneten Dienstmerkmalen hat; Bestimmen (202) durch das erste Vermittlungssystem, daß die mobile Teilnehmereinheit keinen Zugang zu der mobilen Teilnehmereinheit zugeordneten Dienstmerkmalen hat, gekennzeichnet durch folgende Schritte: Herstellen (204) durch das erste Vermittlungssystem einer Zeichengabeverbindung (129, 149) mit einer Übergangsvermittlungsanlage (110), die Zugang zu gespeicherten Dienstmerkmalen für die mobile Teilnehmereinheit aufweist, wobei die Übergangsvermittlungsanlage nicht für die direkte Bereitstellung einer Luftschnittstelle zur mobilen Teilnehmereinheit verbunden ist; und Herstellen (210) einer Fernverbindung (123, 127, 143, 147) zwischen dem ersten Vermittlungssystem und der Übergangsvermittlungsanlage für die mobile Teilnehmereinheit; Herstellen (212) einer Rufverbindung zwischen einem gerufenen Teilnehmer für den Ruf und der mobilen Teilnehmereinheit durch die Übergangsvermittlungsanlage; und Anlegen (212) von der mobilen Teilnehmereinheit zugeordneten Dienstmerkmalen an den Ruf durch die Übergangsvermittlungsanlage.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt des Anlegens von Dienstmerkmalen weiterhin den Schritt des Anlegens von Dienstmerkmalen über die Fernverbindung zwischen dem ersten Vermittlungssystem und der Übergangsvermittlungsanlage umfaßt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt des Anlegens von Dienstmerkmalen weiterhin den Schritt des Anlegens der Dienstmerkmale über die Zeichengabeverbindung umfaßt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Dienstmerkmale in einer geteilten Datenbank (119) gespeichert sind, die für andere Übergangsvermittlungsanlagen zugänglich ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei die geteilte Datenbank aktualisiert wird (209), um widerzuspiegeln, daß das erste Vermittlungssystem die mobile Teilnehmereinheit bedient.
  6. Drahtloses Telekommunikationssystem mit folgendem: einer Übergangsvermittlungsanlage (110); einer Fernverbindung (123, 127, 143, 147) zwischen der Übergangsvermittlungsanlage und einem mobilen Vermittlungssystem (120, 140), wobei das mobile Vermittlungssystem mindestens eine Luftschnittstelle zum Anschließen an die mobile Teilnehmereinheit enthält; einer Zeichengabeverbindung (129, 149) zwischen der Übergangsvermittlungsanlage und dem mobilen Vermittlungssystem; wobei das mobile Vermittlungssystem keinen direkten Zugang zu der mobilen Teilnehmereinheit zugeordneten Teilnehmerdienstmerkmalen hat; dadurch gekennzeichnet, daß die Übergangsvermittlungsanlage keine Luftschnittstelle zum Anschließen an eine mobile Teilnehmereinheit aufweist; die Übergangsvermittlungsanlage Zugang zu der mobilen Teilnehmereinheit zugeordneten gespeicherten Teilnehmerdienstmerkmalen hat; und die Übergangsvermittlungsanlage zur Fertigstellung eines durch die mobile Teilnehmereinheit am mobilen Vermittlungssystem eingeleiteten Rufs und zum Anlegen von der mobilen Teilnehmereinheit zugeordneten Teilnehmerdienstmerkmalen an den Ruf konfiguriert ist.
  7. System nach Anspruch 6, wobei die Zeichengabeverbindung dazu benutzt wird, anzuzeigen, daß die Teilnehmereinheit einen Ruf eingeleitet hat.
  8. System nach Anspruch 6, wobei der Ruf über die Fernverbindung mit der mobilen Teilnehmereinheit verbunden ist.
DE69732280T 1996-11-20 1997-11-11 Verfahren zur allgegenwärtigen Dienstbereitstellung für mobile Teilnehmer durch Verwendung eines drahtlosen Übergangsschalters Expired - Lifetime DE69732280T2 (de)

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