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Die
Erfindung betrifft eine Transferbahn, die zur Bildung hochpräziser Muster
für Schichten
geeignet ist, z. B. Elektrodenschichten, dielektrische Schichten
und Sperrschichten in Plasmaanzeigen (hierin kurz PDPs genannt),
Feldemissionsanzeigen (FEDs), Flüssigkristallanzeigen
(LCDs), Vakuumfluoreszenzanzeigen, integrierten Hybridschaltungen
usw., sowie ein Musterbildungsverfahren.
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Bisher
werden in der Technik solche Muster bekanntlich durch das musterweise
Auftragen einer Druckfarbe bzw. eines Lacks für Leiter oder Isolatoren auf
ein geeignetes Substrat, z. B. ein Glas- oder Keramiksubstrat, mit
Hilfe von Siebdruck und Brennen des Substrats gebildet, wodurch
ein dickes Muster in engem Kontakt mit dem Substrat erhalten wird.
Gemäß dieser
Technik werden z. B. feine Linien mit einer Linienbreite von 100 μm und einer
Höhe von
100 μm durch
mehrfache Wiederholung von Überdeckungsdruck
gebildet.
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Allerdings
hat das Verfahren zur Bildung eines Musters durch vielfache Wiederholung
von Siebmusterdruck mehrere Probleme. Erstens tritt unvermeidbar
Expansion und Kontraktion des zum Drucken verwendeten Siebs auf.
In den meisten Anwendungen, in denen verschiedene Muster gebildet
werden, während
sie einander überdecken,
sind sie gegenüber
Fehlausrichtung anfällig.
Zweitens erzeugt das als Druckplatte verwendete Sieb in der Tendenz
Musterverzerrungen, was erschwert, Mikromuster zu bilden. Drittens
ist Abwischen für
jeden Druck aufgrund der Wanderung des musterbildenden Materials
zur Rückseite
der Siebplatte erforderlich; d. h. Automatisierung ist schwierig.
Viertens beträgt
die durch Siebdruck erreichbare Mustergröße höchstens etwa 100 μm für die Breite,
und die Musterform beträgt
etwa 0,5, ausgedrückt
als Halbbreiten-Bodenbreiten-Verhältnis, wobei die Halbbreite
eine Breite einer musterbildenden Schicht an einer Position in halber
Höhe der
musterbildenden Schicht ist. Für
eine Sperrschicht in einer PDP, die in einer Trockendicke von etwa
150 μm bis
etwa 200 μm
aufgetragen werden sollte, ist z. B. es erforderlich, ihre Bodenfläche zu vergrößern, so
daß es
unmöglich
ist, ein feines Muster zu bilden. Für ein Mehrschichtmuster werden
Schichten übereinander
gestapelt, während
eine Ausrichtung je Schicht durchgeführt wird, da es nicht in einem
Vorgang gebildet werden kann. Damit ergibt sich aber ein Problem,
daß es
schwierig ist, die Ausrichtungsgenauigkeit zu verbessern. Ferner
ist es unmöglich,
ein dickes Muster mit einem hohen Seitenverhältnis zu bilden, da der Lack
wegen seiner Fluidität
Fahnen zieht. Schwierig sind ferner die Bedingungssteuerungen zum
Verhindern von Verunreinigung mit Fremdstoffen o. ä., da Operationen
in einem offenen System durchgeführt
werden müssen
und viel Zeit zur Musterfertigung nötig ist.
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Bekannt
ist auch eine sogenannte Sandstrahltechnik, bei der eine musterbildende
Schicht auf ein Substrat durch vielfaches Wiederholen von Siebdruck
voll aufgetragen wird, wobei danach ein fotoempfindliches Harz verwendet
wird, um eine Sandstrahlmaske auf der musterbildenden Schicht zu
bilden, und abschließend ein
Strahlmittel zum Mustern der musterbildenden Schicht aufgestrahlt
wird.
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Allerdings
ist ein Musterbildungsverfahren unter Verwendung dieser Sandstrahltechnik
auch mit einem Problem behaftet, daß ein Überdeckungsdruckschritt nicht
nur zeitaufwendig ist, sondern auch Bedingungssteuerungen schwierig
vorzunehmen sind, da Operationen in einem offenen System durchgeführt werden müssen. Ferner
müssen
das Beschichten und Trocknen für
jede zu bildende Schicht, gefolgt von Mustern, wiederholt werden.
Dies führt
zu einem weiteren Problem, daß nicht
nur hohe Anlagenkosten nötig
sind, sondern auch viel Platz für
solche Anlagen gebraucht wird.
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Die
JP-A-08-273537 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer Zellensperre
für Plasmaanzeigen unter
Verwendung einer Transferbahn. Allerdings offenbart diese Druckschrift
nicht die Merkmale der Erfindung, d. h., eine erste Lackschicht
wird in einen vertieften Raum als Transferbahn auf einem Konkavmuster eingefüllt, das
auf einer Seite eines Trägerfilms
gebildet ist, die erste Lackschicht setzt sich zusammen aus einer
anorganischen Komponente, die mindestens eine Glasfritte aufweist,
und aus einer Harzkomponente, die durch Brennen zu entfernen ist,
und eine zweite Lackschicht wird auf dem Konkavmuster gebildet,
das mit der ersten Lackschicht gefüllt ist, und die zweite Lackschicht
setzt sich zusammen aus einer anorganischen Komponente, die mindestens
eine Glasfritte aufweist, und aus einer Harzkomponente, die durch
Brennen zu entfernen ist.
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Die
EP-A1-452118 beschreibt eine Transferbahn, die durch Einfüllen eines
elektrisch leitenden Lacks in einen vertieften Raum auf einem Tiefrelief
gebildet wird, und ein Transfer wird auf einen Bedruckstoff durchgeführt. Jedoch
beschreibt das Dokument nicht das Merkmal, daß eine zweite Lackschicht auf
ein mit der ersten Lackschicht gefülltes Konkavmuster als Transferbahn
laminiert wird.
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Die
US-A-5201268 beschreibt eine Transferbahn, wobei ein organischer
Metallack in einen vertieften Raum auf einem Tiefrelief eingefüllt und
eine härtende
Harzschicht auf ihm vorgesehen wird. Allerdings wird die härtende Harzschicht
durch Brennen beseitigt. Zudem offenbart diese Druckschrift nicht
das Merkmal, daß die
zweite Lackschicht als Transferbahn auf ein Konkavmuster laminiert
wird, das mit der ersten Lackschicht gefüllt ist, und sich die zweite
Lackschicht zusammensetzt aus einer anorganischen Komponente, die
mindestens eine Glasfritte aufweist, und aus einer Harzkomponente,
die durch Brennen zu entfernen ist.
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Eine
erste Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Transferbahn bereitzustellen,
die zur Bildung von Mikromustern für Elektroden, Widerstände, Sperren
usw. in Bildanzeigevorrichtungen, z. B. PDPs und Flüssigkristallanzeigen,
Thermoköpfen,
integrierten Schaltungen u. ä.
geeignet ist.
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Eine
zweite Aufgabe der Erfindung ist, ein Musterbildungsverfahren zur
Bildung eines Musters mit verbesserter Oberflächenglätte, gleichmäßiger Dicke
und hoher Profilgenauigkeit in verkürzter Zeit mit hohen Ausbeuten
bereitzustellen.
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Diese
Aufgaben werden mit den Merkmalen der Ansprüche gelöst.
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Eine
erste Transferbahn ist dadurch gekennzeichnet, daß sie aufweist:
einen Trägerfilm
mit einem Konkavmuster, das auf einer Seite davon gebildet ist,
und einer Lackschicht, die in einen vertieften Raum im Trägerfilm
eingefüllt
ist, wobei sich die Lackschicht zusammensetzt aus einer anorganischen
Komponente, die mindestens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzzusammensetzung,
die durch Brennen zu entfernen ist.
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Vorzugsweise
ist die erste Transferbahn dadurch gekennzeichnet, daß die Transferbahn
eine Transferbahn zur Fertigung einer Plasmaanzeige ist und die
Lackschicht eine elektrodenbildende Schicht ist.
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Vorzugsweise
ist die erste Transferbahn dadurch gekennzeichnet, daß die elektrodenbildende
Schicht folgendes ist: eine elektrisch leitende Lackschicht, die
sich zusammensetzt aus einer anorganischen Komponente, die mindestens
eine Glasfritte aufweist, und einer Harzkomponente, die durch Brennen
zu entfernen ist, eine dunkle elektrisch leitende Lackschicht, wobei
die elektrisch leitende Lackschicht ein Dunkelpigment enthält, oder
eine Mehrschichtstruktur mit der elektrisch leitenden Lackschicht
und der dunklen elektrisch leitenden Lackschicht.
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Vorzugsweise
ist die erste Transferbahn dadurch gekennzeichnet, daß die Transferbahn
eine Transferbahn zur Fertigung einer Plasmaanzeige ist und die
Lackschicht eine sperrenbildende Schicht ist.
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Vorzugsweise
ist die erste Transferbahn dadurch gekennzeichnet, daß die sperrenbildende
Schicht aufweist: eine weiße
oder dunkle Lackschicht, die sich zusammensetzt aus einer anorganischen
Komponente, die mindestens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzkomponente,
die durch Brennen zu entfernen ist, oder eine Mehrschichtstruktur
mit der weißen
Lackschicht und der dunklen Lackschicht.
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Eine
zweite Transferbahn der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß sie aufweist:
einen Trägerfilm
mit einem Konkavmuster, das auf einer Seite davon gebildet ist,
eine erste Lackschicht, die in einen vertieften Raum im Trägerfilm
eingefüllt
ist, wobei sich die erste Lackschicht zusammensetzt aus einer anorganischen
Komponente, die mindestens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzzusammensetzung,
die durch Brennen zu entfernen ist, und eine zweite Lackschicht,
die auf das Konkavmuster mit der darin eingefüllten ersten Lackschicht gestapelt
ist, wobei sich die zweite Lackschicht zusammensetzt aus einer anorganischen Komponente,
die mindestens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzzusammensetzung,
die durch Brennen zu entfernen ist.
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Vorzugsweise
ist die zweite Transferbahn dadurch gekennzeichnet, daß die Transferbahn
eine Transferbahn zur Fertigung einer Plasmaanzeige ist und die
erste Lackschicht eine elektrodenbildende Schicht ist, während die
zweite Lackschicht eine grundierungsbildende Schicht ist.
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Vorzugsweise
ist die zweite Transferbahn dadurch gekennzeichnet, daß die Transferbahn
eine Transferbahn zur Fertigung einer Plasmaanzeige ist und die
erste Lackschicht eine sperrenbildende Schicht ist, während die
zweite Lackschicht eine dielektrikumbildende Schicht ist.
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Vorzugsweise
ist die zweite Transferbahn dadurch gekennzeichnet, daß die sperrenbildende
Schicht aufweist: eine weiße
oder dunkle Lackschicht, die sich zusammensetzt aus einer anorganischen
Komponente, die mindestens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzkomponente,
die durch Brennen zu entfernen ist, oder eine Mehrschichtstruktur
mit der weißen
Lackschicht und der dunklen Lackschicht.
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Eine
dritte Transferbahn der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß sie aufweist:
einen Trägerfilm mit
einem Konkavmuster, das auf einer Seite davon gebildet ist, eine
erste Lackschicht, die in einen vertieften Raum im Trägerfilm
eingefüllt
ist, wobei sich die erste Lackschicht zusammensetzt aus einer anorganischen Komponente,
die mindestens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzzusammensetzung,
die durch Brennen zu entfernen ist, eine zweite Lackschicht, die
auf das Konkavmuster mit der darin eingefüllten ersten Lackschicht gestapelt
ist, wobei sich die zweite Lackschicht zusammensetzt aus einer anorganischen
Komponente, die minde stens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzzusammensetzung,
die durch Brennen zu entfernen ist, und eine dritte Lackschicht,
die auf die zweite Lackschicht gestapelt ist.
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Vorzugsweise
ist die dritte Transferbahn dadurch gekennzeichnet, daß die Transferbahn
eine Transferbahn zur Fertigung einer Plasmaanzeige ist, während die
erste Lackschicht eine sperrenbildende Schicht mit einer weißen oder
dunklen Lackschicht ist, die sich zusammensetzt aus einer anorganischen
Komponente, die mindestens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzkomponente,
die durch Brennen zu entfernen ist, oder eine Mehrschichtstruktur
mit der weißen
Lackschicht und der dunklen Lackschicht, die zweite Lackschicht
eine dielektrikumbildende Schicht ist und die dritte Lackschicht
eine elektrodenbildende Schicht ist.
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Ein
erstes Musterbildungsverfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Transferbahn
mit einem Trägerfilm
mit einem Konkavmuster, das auf einer Seite davon gebildet ist,
und einer Lackschicht, die in einen vertieften Raum im Trägerfilm
eingefüllt
ist, wobei sich die Lackschicht zusammensetzt aus einer anorganischen
Komponente, die mindestens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzzusammensetzung,
die durch Brennen zu entfernen ist, von ihrer Lackschichtseite auf
ein zugehöriges
Substrat gestapelt wird, um die Lackschicht auf das zugehörige Substrat
zu übertragen,
und das zugehörige
Substrat mit der darauf transferierten Lackschicht danach gebrannt
wird.
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Ein
zweites Musterbildungsverfahren der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
daß eine
Transferbahn mit einem Trägerfilm
mit einem Konkavmuster, das auf einer Seite davon gebildet ist,
einer ersten Lackschicht, die in einen vertieften Raum im Trägerfilm
eingefüllt
ist, wobei sich die erste Lackschicht zusammensetzt aus einer anorganischen
Komponente, die mindestens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzzusammensetzung,
die durch Brennen zu entfernen ist, und einer zweiten Lackschicht,
die auf das Konkavmuster mit der darin eingefüllten ersten Lackschicht gestapelt
ist, wobei sich die zweite Lackschicht zusammensetzt aus einer anorganischen
Komponente, die mindestens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzzusammensetzung, die
durch Brennen zu entfernen ist, von ihrer zweiten Lackschichtseite
auf ein zugehöriges
Substrat gestapelt wird, um die erste und zweite Lackschicht gleichzeitig
auf das zugehörige
Substrat zu transferieren, und das zugehörige Substrat mit der darauf
transferierten ersten und zweiten Lackschicht danach gebrannt wird.
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Ein
drittes Musterbildungsverfahren der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
daß eine
Transferbahn mit einem Trägerfilm
mit einem Konkavmuster, das auf einer Seite davon gebildet ist,
einer ersten Lackschicht, die in einen vertieften Raum im Trägerfilm
eingefüllt
ist, wobei sich die erste Lackschicht zusammensetzt aus einer anorganischen
Komponente, die mindestens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzzusammensetzung, die
durch Brennen zu entfernen ist, einer zweiten Lackschicht, die auf
das Konkavmuster mit der darin eingefüllten ersten Lackschicht gestapelt
ist, wobei sich die zweite Lackschicht zusammensetzt aus einer anorganischen
Komponente, die mindestens eine Glasfritte aufweist, und einer Harzzusammensetzung,
die durch Brennen zu entfernen ist, und einer dritten Lackschicht,
die auf die zweite Lackschicht gestapelt ist, von ihrer dritten
Lackschichtseite auf ein zugehöriges
Substrat gestapelt wird, um die erste, zweite und dritte Lackschicht
gleichzeitig auf das zugehörige
Substrat zu transferieren, und das zugehörige Substrat mit der darauf transferierten
ersten, zweiten und dritten Lackschicht danach gebrannt wird.
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Jedes
der o. g. Musterbildungsverfahren ist vorzugsweise dadurch gekennzeichnet,
daß das
Musterbildungsverfahren ein Verfahren zur Fertigung einer Plasmaanzeige
ist, wobei das zugehörige
Substrat ein Plasmaanzeigesubstrat ist und das Lackschichtmuster
ein Plasmaanzeigeteilmuster ist.
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Mit
der oder den Transferbahnen der Erfindung ist es möglich, die
notwendige Zeit zur Fertigung von Elektrodenschichten, dielektrischen
Schichten und Sperrschichten in PDPs, Bildanzeigevorrichtungen,
Thermoköpfen,
integrierten Schaltungen u. ä.
zu verkürzen
und deren Ausbeute zu verbessern. Mit dem durch Transfer erhaltenen
Muster ist es möglich,
eine Schicht mit verbesserter Oberflächenglätte, gleichmäßiger Dicke
und guter Profilgenauigkeit zu bilden. Außerdem kann nur der Musterabschnitt
transferiert werden, so daß sich
Kostensenkungen infolge einer Verringerung der verwendeten Materialmenge
erreichen lassen.
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Durch
das oder die Musterbildungsverfahren der Erfindung entfallen zudem
solche wiederholten Musterdruck- und Brennvorgänge, wie sie im Stand der Technik
durchgeführt
werden, wodurch Muster in einem Druck-/Brennvorgang erhalten werden
können,
so daß sich
Betriebszeiten mit Verbesserungen der Maßgenauigkeit und Ausrichtungsgenauigkeit
von Mustern verkürzen
lassen.
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1 ist
eine schematische Schnittansicht eines Trägerfilms mit einem darauf gebildeten
Konkavmuster.
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2 ist
eine schematische Schnittansicht der ersten Tansferbahn.
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3 ist
eine schematische Schnittansicht, die zeigt, wie ein Walzentiefrelief
zu verwenden ist, um ein Konkavmuster auf einem Trägerfilm
zu bilden.
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4(a), 4(b) und 4(c) sind schematische Ansichten einer Beziehung
zwischen einem Walzentiefrelief, einer Transferbahn und einer Form
eines auf einem zugehörigen
Substrat gebildeten Musters.
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5(a) und 5(b) sind
schematische Ansichten einer Ausführungsform des ersten Musterbildungsverfahrens.
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6(a), 6(b) und 6(c) sind schematische Ansichten einer weiteren
Beziehung zwischen einer Form von Vertiefungen in einer Transferbahn
und einer Form eines auf einem zugehörigen Substrat erhaltenen Musters.
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7 ist
eine schematische Ansicht eines Transferverfahrens, das zum Einsatz
kommt, wenn ein sich durch ionisierende Strahlung zersetzendes Harz
als konkavmusterbildendes Material verwendet wird.
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8 ist
eine schematische Schnittansicht der erfindungsgemäßen zweiten
Transferbahn.
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9 ist
eine schematische Ansicht des erfindungsgemäßen zweiten Musterbildungsverfahrens.
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10 ist
eine schematische Ansicht eines Zustands eines Musters, das auf
ein zugehöriges
Substrat unter Verwen dung der erfindungsgemäßen zweiten Transferbahn transferiert
ist.
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11 ist
eine schematische Schnittansicht der erfindungsgemäßen dritten
Transferbahn.
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12 ist
eine schematische Ansicht des erfindungsgemäßen dritten Musterbildungsverfahrens.
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13 ist
eine schematische Ansicht eines Zustands eines Musters, das auf
ein zugehöriges
Substrat unter Verwendung der erfindungsgemäßen dritten Transferbahn transferiert
ist.
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14(a), 14(b) und 14(c) sind schematische Ansichten einer Ausführungsform,
die zeigt, wie die erfindungsgemäße dritte
Transferbahn herzustellen ist.
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15 ist
eine kombinierte schematische Schnitt- und Perspektivansicht einer
Ausführungsform
von Vertiefungen in einem Walzentiefrelief.
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16 ist
eine kombinierte schematische Schnitt- und Perspektivansicht einer
weiteren Ausführungsform
von Vertiefungen in einem Walzentiefrelief.
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17 ist
eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform einer Wechselspannungs-Plasmaanzeige.
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18 ist
eine schematische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Wechselspannungs-Plasmaanzeige.
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Im
folgenden werden Transferbahnen und Musterbildungsverfahren anhand
der PDP-Fertigung spezifisch beschrieben. Wie 17 typisch
zeigt, weist eine Wechselspannungs-PDP zwei Glassubstrate 1 und 2 auf,
die parallel und in Opposition zueinander angeordnet sind. Beide
Substrate werden durch Zellensperren 3 in einem konstanten
Abstand gehalten, die auf dem Glassubstrat oder der Rückplatte 2 in
paralleler Beziehung zueinander plaziert sind. Auf der Rückseite
des Glassubstrats oder der Frontplatte 1 sind parallele
Verbundelektroden angeordnet, die jeweils aus einer transparenten
Elektrode 4, die eine Dauerentladungselektrode ist, und
einer Metallelektrode 5 gebildet sind, die eine Buselektrode
ist. Auf den Verbundelektroden ist eine dielektrische Schicht 6 vorgesehen,
auf der ihrerseits eine Schutz- (MgO-) Schicht vorgesehen ist. Auf
der Vorderseite des Glassubstrats oder der Rückplatte 2 sind parallele
Adreßelektroden 8 angeordnet.
Die Adreßelektroden 8 sind
zwischen den Zellensperren 3 so positioniert, daß sie die
Verbundelektroden rechtwinklig schneiden. Die Seiten und Böden der
Zellensperren 3 sind mit einer Fluoreszenzfläche 9 abgedeckt.
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Alternativ
können
die Adreßelektroden 8,
eine dielektrische Schicht 6',
Zellensperren 3 und eine Fluoreszenzschicht 9 nacheinander
auf ein Glassubstrat oder eine Rückplatte
gestapelt sein, auf der eine Grundierungsschicht 10 gemäß 18 vorgesehen
ist.
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Diese
Wechselspannungs-PDP hat eine Oberflächenentladungsstruktur, bei
der Wechselspannung über
die Verbundelektroden auf der Frontplatte angelegt wird, um Entladung
durch ein elektrisches Feld zu bewirken, das in die Räume ausstreut.
In diesem Fall ändert
sich die Richtung des elektrischen Felds frequenzabhängig, da
die Wechselspannung an den Elektroden angelegt ist. Ultraviolettstrahlen
als Ergebnis dieser Entladung ermöglichen der Fluoreszenzfläche 9,
Licht abzustrahlen, so daß der
Betrachter das Licht sehen kann, das die Frontplatte durchläuft. Zu
beachten ist, daß sich
eine Gleichspannungs-PDP von der Wechselspannungs-PDP darin unterscheidet,
daß Elektroden
nicht mit einer dielektrischen Schicht abgedeckt sind, sie ihr aber
in der resultierenden Entladungserscheinung ähnelt.
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Die
erste Transferbahn wird für
die Fertigung derartiger PDPs verwendet, was im folgenden anhand der
beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert
wird.
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1 ist
eine Schnittansicht eines Trägerfilms 11 mit
einem darauf gebildeten Konkavmuster 12, und 2 ist
eine Schnittansicht der ersten Transferbahn. In 1 und 2 bezeichnet
die Bezugszahl 11 einen Trägerfilm, 12 ein Konkavmuster
und 13 eine Lackschicht.
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Das
Konkavmuster 12 kann auf dem Trägerfilm 11 gebildet
werden, indem Lack in ein Tiefrelief oder Walzentiefrelief eingefüllt wird,
wobei der Lack aus härtbaren
Harzen hergestellt ist, z. B. durch ionisierende Strahlung härtbares
Harz, sich durch ionisierende Strahlung zersetzendes Harz und wärmehärtbares
Harz oder thermoplastische Harze, und indem der Lack auf den Trägerfilm
transferiert wird. Für
das Tiefrelief kann eine Tiefätzplatte
oder ein Walzentiefrelief verwendet werden.
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Für das durch
ionisierende Strahlung härtbare
Harz können
ultraviolett- oder elektronenstrahlhärtbare Harze zum Einsatz kommen.
Verwendet werden können
dafür insbesondere
Zusammensetzungen, die man durch Vermischen von Vorpolymeren, Oligomeren
und/oder Monomeren mit einer polymerisierbaren ungesättigten
Bindung oder einer Epoxidgruppe in ihrem Molekül erhält.
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Zu
den hier verwendeten Vorpolymeren und Oligomeren können beispielsweise
gehören:
ungesättigte Polyester,
z. B. Kondensate ungesättigter
Carbonsäuren
und Polyalkohole, Epoxidharze, Methacrylate, z. B. Polyestermethacrylat,
Polyethermethacrylat, Polyolmethacrylat, Polyglycidylmethacrylat
und chlormethyliertes Naphthylmethacrylat, Acrylate, z. B. Polyesteracrylat,
Polyetheracrylat und Polyolacrylat, chlormethyliertes Polystyrol,
chloriertes Polymethylstyrol, iodisiertes Polystyrol, Polymethacrylat-Maleinsäure-Copolymere,
Polyglycidylmethacrylat-Ethylacrylat-Copolymere, Glycidylmethacrylat-Styrol-Copolymere,
epoxidiertes Polybutadien, Polydiallylphthalat, partiell chloriertes
Polyvinyltoluol und chlormethyliertes Polydiphenylsiloxan.
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Zu
den hier verwendeten Monomeren können
Verbindungen gehören,
die mindestens eine polymerisierbare ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindung
haben, beispielsweise Acrylate, z. B. Allylacrylat, Benzylacrylat,
Butoxyethylacrylat, Butoxyethylenglycolacrylat, Cyclohexylacrylat,
Dicyclopentanylacrylat, Dicyclopentenylacrylat, 2-Ethylhexylacrylat,
Glycerolacrylat, Glycidylacrylat, 2-Hydroxyethylacrylat, 2-Hydroxypropylacrylat,
Isobornylacrylat, Isodecylacrylat, Isooctylacrylat, Laurylacrylat,
2-Methoxyethylacrylat, Methoxyethylenglycolacrylat, Phenoxyethylacrylat,
Stearylacrylat, Ethylenglycoldiacrylat, Diethylenglycoldiacrylat,
1,4-Butandioldiacrylat, 1,5-Pentandioldiacrylat, 1,6-Hexandioldiacrylat,
1,3-Propandioldiacrylat, 1,4-Cyclohexandioldiacrylat, 2,2-Dimethylolpropandiacrylat,
Glyceroldiacrylat, Tripropylenglycoldiacrylat, Glyceroltriacrylat,
Trimethylolpropan triacrylat, polyoxyethyliertes Trimethylolpropantriacrylat,
Pentaerythritoltriacrylat, Pentaerythritoltetraacrylat, Triethylenglycoldiacrylat,
Polyoxypropyltrimethylolpropantriacrylat, Butylenglycoldiacrylat, 1,2,4-Butantrioltriacrylat,
2,2,4-Trimethyl-1,3-pentandioldiacrylat, Diallylfumarat, 1,10-Decandioldimethyldiacrylat
und Dipentaerythritolhexaacrylat; Methacrylatanaloga der Methacrylatverbindungen; γ-Methacryloxypropyltrimethoxysilan;
und 1-Vinyl-2-pyrrolidon. Diese Monomere können allein oder in Kombinationen
aus zwei oder mehr verwendet werden.
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Besonders
für die
ultravioletthärtbaren
Harze können
die o. g. Zusammensetzungen in Kombination mit Fotoinitiatoren,
z. B. fotoreduzierbaren Farbstoffen, verwendet werden, beispielsweise
Benzophenon, Methyl-o-benzoylbenzoat, 4,4-bis(Dimethylamino)benzophenon,
4,4-bis(Diethylamino)benzophenon, α-Aminoacetophenon, 4,4-Dichlorphenon,
4-Benzoyl-4-methyldiphenylketon, Dibenzylketon, Fluorenon, 2,2-Diethoxyacetophenon,
2,2-Dimethoxy-2-phenylacetophenon, 2-Hydroxy-2-methylpropiophenon,
p-tert-Butyldichloracetophenon, Thioxanthon, 2-Methylthioxanthon, 2-Chlorthioxanthon,
2-Isopropylthioxanthon, Diethylthioxanthon, Benzyldimethylketal,
Benzylmethoxyethylacetal, Benzoinmethylether, Benzoinbutylether,
Anthrachinon, 2-tert-Butylanthrachinon, 2-Amylanthrachinon, β-Chloranthrachinon,
Anthron, Benzanthron, Methylenanthron, 4-Azidobenzylacetophenon, 2,6-bis(p-Azidobenziliden)cyclohexan,
2,6-bis(p-Azidobenziliden)-4-methylcyclohexanon, 2-Phenyl-1,2-Butadion-2-(o-methoxycarbonyl)oxim,
1-Phenylpropandion-2-(o-ethoxycarbonyl)oxim, 1,3-Diphenylpropantrion-2-(o-ethoxycarbonyl)oxim,
1-Phenyl-3-ethoxypropantrion-2-(o-benzoyl) oxim, Michlers Keton,
2-Methyl-[4-(methylthio)phenyl)]-2-morpholino-1-propan, Naphthalensulfonylchlorid,
Chinolinsulfonylchlorid, n-Phenylthioacridon, 4,4-Azobisisobutyronitril,
Diphenyldisulfid, Benzothiazoldisulfid, Triphenylphosphin, Campherchinon,
Kohlenstofftetrabromid, Tribromphenylsulfon, Benzoylperoxid, Eosin
und Methylenblau sowie Reduktionsmittel, beispielsweise Ascorbinsäure und
Triethanolamin. Diese Fotoinitiatoren können allein oder in Kombination
aus zwei oder mehr verwendet werden.
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Zu
den hier verwendeten wärmehärtbaren
Harzen können
zum Beispiel gehören:
Phenol-Formalin-Harz, Harnstoff-Formalin-Harz, Melamin-Formalin-Harz, Phenol-Furfural-Harz,
Furfural-Aceton-Harz,
Furfurylalkoholharz, Xylol-Formaldehyd-Harz, Keton-Formaldehyd-Harz,
Alkydharz, Phenolharz, Urethanharz, Harnstoffharz, Epoxidharz, Furfuralharz,
Melaminharz, ungesättigtes
Polyesterharz, Triallylcyanuratharz, Acroleinharz, Allylharz und
wärmehärtbares
Siliconharz sowie Harze die durch die Copolymerisation und Mischung
dieser Harze erhalten werden.
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Unter "sich durch ionisierende
Strahlung zersetzendes Harz" soll
hierin ein Harz verstanden werden, das bei Bestrahlung mit ionisierender
Strahlung wie im Fall der o. g. durch ionisierende Strahlung härtbaren Harze
gehärtet
werden kann. Zum sich durch ionisierende Strahlung zersetzenden
Harz können
beispielsweise gehören:
Monomere, z. B. Methylmethacrylat, Methylisopropenylketon, Tetrafluorpropylmethacrylat,
Hexafluorbutylmethacrylat, Trichlorethylmethacrylat und Trichlor-α-chloracrylat,
und Fotoinitiatoren, z. B. Benzophenon, Methyl-o-benzoylbenzoat
sowie die zuvor genannten. Gebraucht werden können auch Positivresiste unter
Verwendung von Naphthochinondiazidoverbindungen als Sensibilisator
und Cresolnovolakharz als Bindemittel.
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Bei
Verwendung des sich durch ionisierende Strahlung zersetzenden Harzes
für das
konkavmusterbildende Material wird das Konkavmuster 12 erst
gehärtet
und auf der Transferbahn wie im Fall des o. g. durch ionisierende
Strahlung härtbaren
Harzes gebildet. Allerdings wird das Konkavmuster 12 dann
zusammen mit der Lackschicht 13 auf ein zugehöriges Substrat
transferiert. Beim Transfer auf das zugehörige Substrat wird das Muster
ionisierender Strahlung unter solchen Bedingungen wie z. B. 1 × 10-3 C/cm2 Exposition
und 10 kV bis 30 kV Beschleunigungsspannung ausgesetzt oder mit
Elektronenstrahlen in Übereinstimmung
mit einem Konkavmuster bestrahlt, um die Hauptkette des gehärteten Harzes
zu zerschneiden, so daß das
gehärtete Harz
in einem Entwickler löslich
ist. Anschließend
wird das transferierte Konkavmuster durch Entwicklung entfernt,
um allein die Lackschicht zu belassen. Alternativ kann das transferierte
Muster durch Brennen des zugehörigen
Substrats entfernt werden, ohne es der Entwicklungsbehandlung zu
unterziehen.
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Zum
hier verwendeten thermoplastischen Harz können zum Beispiel Polymere
oder Copolymere gehören,
die aufweisen: Methylacrylat, Methylmethacrylat, Ethylacrylat, Ethylmethacrylat,
n-Propylacrylat, n-Propylmethacrylat, Isopropylacrylat, Isopropylmethacrylat,
sec-Butylacrylat, sec-Butylmethacrylat, Isobutylacrylat, Isobutylmethacrylat,
tert-Butylacrylat, tert-Butylmethacrylat, n-Pentylacrylat, n-Pentylmethacrylat,
n-Hexylacrylat, n-Hexylmethacrylat, 2-Ethylhexylacrylat, 2-Ethylhexylmethacrylat,
n-Octylacrylat, n-Octylmethacrylat, n-Decylacrylat, n-Decylmethacrylat, Hydroxyethylacrylat,
Hydroxyethylmethacrylat, Hydroxypropylacrylat, Hydroxypropylmethacrylat,
Styrol, α-Methylstyrol
und/oder N-Vinyl-2-pyrrolidon; Cellulosederivate, z. B. Ethylcellulose;
und Polybutenderivate.
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Bei
Verwendung des thermoplastischen Harzes ist bevorzugt, ein Schaummittel,
optional mit einem Schaumverstärker
oder Schaumhemmer, darin einzubauen. Grund dafür ist, daß die Fähigkeit des Konkavmusters verbessert
werden kann, auf das Tiefrelief transferiert und von ihm gelöst zu werden,
indem die Kontraktion des Konkavmusters beim Abkühlen genutzt wird.
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Verwendung
für ein
solches Schaummittel findet vorzugsweise ein sich zersetzendes Schaummittel, das
Sauerstoff, Kohlensäure,
Stickstoff und andere Gase bei Zersetzung bei hohen Temperaturen
erzeugt, beispielsweise Nitropentamethylen-Tetramin, Diazoaminobenzol,
Azobisisobutyronitril und. Azodicarbonamid; ein verschäumbares
Kügelchen,
z. B. ein Mikroballon, in dem eine niedrigsiedende Flüssigkeit,
z. B. Butan und Pentan, mit Harz, z. B. Polyvinylidenchlorid und
Polyacrylnitril, mikroverkapselt ist; und ein vorgeschäumtes Kügelchen,
z. B. ein vorgeschäumter
Mikroballon. Von diesen ist die Verwendung eines Schaummittels am stärksten bevor zugt,
das bei relativ niedrigen Temperaturen verschäumt werden kann, insbesondere
Mikroballons verschiedener Güten,
die z. B. von Matsumoto Yushi K. K. beziehbar sind. Vorzugsweise
ist die Menge des Schaummittels oder der verschäumbaren Kügelchen so, daß der Schäumfaktor
einer Luftblasen enthaltenden Schicht im Bereich von etwa 1,5 bis
etwa 20 liegt.
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Die
Schaumbildungsbedingungen können
je nach Erweichungspunkt, Plastizität beim Schäumen und Fluidität der thermoverschäumbaren
Harzschicht mit dem thermoplastischen Harz, der Schäumungstemperatur
des verwendeten Schaummittels und der Kombination und dem Verhältniss der
bei Bedarf zugegebenen Schaumverstärker oder Schaumhemmer sowie
der Zellstruktur und -form der verschäumbaren Kügelchen variieren. Verwendet
man z. B. 0,1 bis 20 Gewichtsteile des Schaummittels Azodicarbonamid
je 50 bis 75 Gewichtsteilen Polyvinylchloridharz, ist bevorzugt,
daß ein
Carboxylat, das sich hauptsächlich
aus Blei, Zink usw. zusammensetzt, als Schaumverstärker verwendet
wird, Trimellitanhydrid als Schaumhemmer verwendet wird und die
Erwärmung
1 bis 3 Minuten bei 180 °C
bis 210 °C
durchgeführt
wird. Zum Erwärmen
können
Warmluftblasen, Infrarotbestrahlung und dielektrische Erwärmung zum
Einsatz kommen.
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Zur
Verbesserung der Formstabilität
des Konkavmusters ist bevorzugt, Formgedächtnisharz zu verwenden.
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Der
Lack kann in das Tiefrelief oder Walzentiefrelief wie nachfolgend
beschrieben eingefüllt
werden. Zunächst
wird das o. g. musterbildende Material zu einem Lack ausgebildet.
Danach wird der Lack in Vertiefungen im Tiefrelief auf geeignetem
Weg eingefüllt,
z. B. Rakelbeschichten, Walzenbeschickten, Einpressen mit Luft,
Einziehen im Vakuum, Quetschwalzenbeschichten, Streichbeschichten
oder Eintauchen, gefolgt von Entfernung überschüssiger Lackabschnitte durch
einen Schaber, Filmabstreifen, ein Luftmesser usw. In jedem Fall
können
diese Beschichtungsverfahren in Kombination mit Temperatursteuerbehandlungen
zwecks höherer
Beschichtungsgeschwindigkeit infolge von Viskositätsabfall
und Ultraschallbehandlungen zwecks Entschäumung durchgeführt werden.
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Zur
Verbesserung der Transferierbarkeit des Konkavmusters ist bevorzugt,
eine Trennschicht auf der Tiefreliefoberfläche oder Walzentiefreliefoberfläche vorzusehen.
Für ähnliche
Zwecke ist auch bevorzugt, ein Trennmittel im konkavmusterbildenden
Material einzubauen. Zum hier verwendeten Trennmittel können z.
B. gehören:
Wachse, z. B. Polyethylenwachs, Amidwachs, Teflonpulver, Siliconwachs,
Carnaubawachs, Acrylwachs und Paraffinwachs, Fluorkohlenwasserstoffharze,
Melaminharze, Polyolefinharze, durch ionisierende Strahlung härtbare polyfunktionelle
Acrylatharze, Polyesterharze, Epoxidharze, katalysator-, licht-
und wärmehärtbare Siliconöle in Modifizierung
mit Amino-, Epoxid-, OH- und COOH-Gruppen und Siliconharze. Für die Trennschicht
ist bevorzugt, daß sie
eine Dicke von 1 bis 100 μm
hat. Ist das Trennmittel im konkavmusterbildenden Material eingebaut,
so ist bevorzugt, das Trennmittel in einer Menge von etwa 0,01 Gew.-%
bis etwa 10 Gew.-% bezogen auf das konkavmusterbildende Material
zu verwenden.
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Zu
beachten ist hierbei, daß die
Trennbarkeit des Konkavmusters vom Tiefrelief vorzugsweise unter Berücksichtigung
der Haftung des Konkavmusters am Trägerfilm bestimmt werden sollte.
Ist z. B. das konkavmusterbildende Material aus dem durch ionisierende
Strahlung härtbaren
Harz, wärmehärtbaren
Harz und thermoplastischen Harz gebildet, hat das Konkavmuster vorzugsweise
eine gewisse Haftung am Trägerfilm, da
gemäß der späteren Beschreibung
erforderlich ist, nur die Lackschicht 13 auf das zugehörige Substrat 14 zu
transferieren. Dazu ist bevorzugt, eine Klebeschicht auf dem Trägerfilm
vorzusehen.
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Eine
Ausführungsform
des Verfahrens zur Bildung des Konkavmusters 12 wird nunmehr
anhand von 3 erläutert, die zeigt, wie ein Konkavmuster
mit einem härtbaren
Harz unter Verwendung eines Walzentiefreliefs zu bilden ist.
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In 3 bezeichnet
die Bezugszahl 11 einen Trägerfilm, 12 ein Konkavmuster, 13 ein
Walzentiefrelief, 34 Vertiefungen, 35 einen Harzaufgeber, 36 ein
härtbares
Harz, 37 eine Härtungsvorrichtung, 39 eine
Trennwalze, 40 einen Beschich tungsabschnitt, 44 eine
Abwickelrolle, 45 Aufgaberollen, 47 Ausgleichrollen
und 48 eine Aufwickelrolle.
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Eine
konkavmusterbildende Vorrichtung ist aus der Abwikkelrolle 44 zum
Zuführen
des Trägerfilms 11, den
Aufgaberollen 45, den Ausgleichrollen 47 und der
Aufwickelrolle 48 gebildet. Der Beschichtungsabschnitt ist
aufgebaut aus einer Andruckwalze 32 zum Ausüben von
Druck auf den Trägerfilm 11,
dem Walzentiefrelief 33, in das die Vertiefungen 34 eingraviert
sind, dem Harzaufgeber 35 zum Auftragen des härtbaren
Harzes 36 (d. h. einer ungehärteten Flüssigkeit hierbei) auf das Walzentiefrelief 33,
der Härtungsvorrichtung 37 zum
Härten
und Verfestigen des flüssigen
härtbaren
Harzes 36, das in die Vertiefungen 34 im Walzentiefrelief 33 eingefüllt ist,
und der Trennwalze 39.
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Im
Beschichtungsabschnitt 40 wird Druck auf den Trägerfilm 11 durch
die Andruckwalze 32 so ausgeübt, daß an einer Position zwischen
der Andruckwalze 32 und der Trennwalze 39 der
Trägerfilm 11 in
engen Kontakt mit der Oberfläche
des Walzentiefreliefs 33 kommt, wobei das aus dem Harzaufgeber
aufgegebene härtbare
Harz 36 zwischen ihnen eingefügt ist. Das Walzentiefrelief 33 wird
durch eine Antriebsvorrichtung (nicht gezeigt) drehbar angetrieben,
die durch einen Elektromotor o. ä.
so angetrieben wird, daß die
Zufuhrgeschwindigkeit des Trägerfilms 11 synchron
zur Umfangsgeschwindigkeit des Walzentiefreliefs 33 ist.
Zwischen dem Walzentiefrelief 33 und dem Trägerfilm 11 in
engem Kontakt mit dem Walzentiefrelief 33 wird das härtbare Harz 36,
das in die Vertiefungen 34 im Walzentiefrelief 33 eingefüllt ist,
in einem eingefüllten
Zustand durch die Härtungsvorrichtung 37 gehärtet und
verfestigt, so daß das
Harz 36 mit dem Trägerfilm 11 verbunden
wird. Im Anschluß daran
wird der Trägerfilm 11 durch
die Trennwalze 39 vom Walzentiefrelief 33 gelöst, so daß das Konkavmuster 12 auf
dem Trägerfilm 11 gebildet
wird.
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Die
o. g. Andruckwalze 32 kann jede Walze sein, die den Trägerfilm 11 auf
die Oberfläche
des Walzentiefreliefs drücken
kann. Insbesondere hat die Andruckwalze 32 gewöhnlich einen
Durchmesser von etwa 50 mm bis etwa 300 mm und weist ei nen Metallkern
auf, der um ihn herum mit Siliconkautschuk, Naturkautschuk o. ä. bedeckt
ist.
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Die
Härtungsvorrichtung 37 kann
je nach Art des härtbaren
Harzes aus geeigneten Vorrichtungen ausgewählt sein. Allerdings ist bevorzugt,
eine Vorrichtung zu verwenden, die Strahlung emittieren kann, z.
B. elektromagnetische Wellen und geladene Teilchenstrahlen mit einem
Energiequantum, das ausreicht, das härtbare Harz zu vernetzen und
zu polymerisieren. Zu Gewerblich verfügbarer Strahlung können Infrarotstrahlen,
sichtbares Licht, Ultraviolettstrahlen und Elektronenstrahlen sowie
elektromagnetische Wellen gehören,
z. B. Mikrowellen und Röntgenstrahlen.
In 3 bezeichnet die Bezugszahl 38 einen
Reflektor zum effizienten Lenken von Strahlung, die von einer Strahlungsquelle
abgestrahlt wird, zum Walzentiefrelief. Zu beachten ist, daß zwei derartige
Härtungsvorrichtungen 37 je
Walzentiefrelief vorgesehen sind und daß Strahlungsquellen S1 und S2 für diese
beiden Härtungsvorrichtungen
so positioniert sind, daß ein
Winkel S1OS2 zwischen
Linien S1O und S2O,
wobei O die Mitte des Walzentiefreliefs ist, im Bereich von 70° bis 110° liegt und
vorzugsweise 90° beträgt.
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Vorzugsweise
ist das Walzentiefrelief 33 mit den Vertiefungen 34 auf
geeignetem Weg versehen, z. B. durch elektronisches Gravieren, Ätzen, Fräsen und
Galvanoplastik, und ist aus Metallen, z. B. Kupfer und Eisen mit
einer verchromten Oberfläche;
Keramikwerkstoffen, z. B. Glas und Quarz; und Kunstharzen, z. B. Acrylharz
und Siliconharz hergestellt. Alternativ kann eine gerollte Bahn
mit einem Muster aus einem durch ionisierende Strahlung härtbaren
Harz usw. verwendet werden, das auf ihrer Außenfläche gebildet ist. Obwohl die
Größe unkritisch
ist, hat das Walzentiefrelief gewöhnlich einen Durchmesser von
etwa 150 mm bis etwa 1000 mm und eine Linienbreite von etwa 300
mm bis etwa 2000 mm. Für
den Trägerfilm
ist bevorzugt, einen Film zu verwenden, der das Eintreffen von Strahlung
am härtbaren
Harz beim Härten
nicht behindert.
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In
der Praxis ist zu beachten, daß das
härtbare
Harz dem Walzentiefrelief direkt durch Walzenbeschichten zugeführt werden
kann, was 3 zeigt. Alternativ kann das
härtbare
Harz dem Walzentiefrelief aus einer geeigneten Düse, z. B. T-Düse,
direkt zugeführt
werden. Als weitere Alternative kann das härtbare Harz durch Walzenbeschichtung
oder anderweitig auf den Trägerfilmuntergrund
aufgetragen werden, bevor der Trägerfilm
mit dem Walzentiefrelief in Berührung
kommt.
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Im
folgenden werden spezifische Beziehungen zwischen der Form des zur
Transferbahnherstellung verwendeten Tiefreliefs oder Walzentiefreliefs,
der Form von Vertiefungen in der Transferbahn und dem Endmuster
für PDPs
o. ä. beschrieben.
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4(a) zeigt Vertiefungen 102 in einem
Tiefrelief 101, 4(b) zeigt
Vertiefungen 51 in einer Transferbahn 50, die
mit Hilfe des Tiefreliefs von 4(a) erhalten
wird, und 4(c) veranschaulicht eine Lackschicht 13 auf
einem zugehörigen
Substrat 14, die mit Hilfe der Transferbahn von 4(b) erhalten wird. Die Lackschicht 13 bildet
das Endmuster für
PDPs o. ä.
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Das
heißt,
die vertieften Räume 102 im
Tiefrelief entsprechen dem Konkavmuster 12 auf der Transferbahn,
während
die vertieften Räume 51 in
der Transferbahn 50 die gleiche Form wie die Lackschicht 13 des Endmusters
für PDPs
o. ä. haben.
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Neben
dem o. g. Formgebungsverfahren kann das Konkavmuster auf dem Trägerfilm
durch ein weiteres Verfahren gebildet werden, bei dem der Trägerfilm
mit einem Lack voll beschichtet wird, der ein durch ionisierende
Strahlung härtbares
Harz (Negativ) und ein sich durch ionisierende Strahlung zersetzendes
Harz (Positiv) aufweist, und danach das Konkavmuster auf dem Trägerfilm
mittels Lithografie gebildet wird.
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Gemäß diesem
Verfahren wird ein Lack mit einem durch ionisierende Strahlung härtbaren
Harz vom alkalischen Entwicklungstyp auf den Trägerfilm voll aufgetragen, wonach
eine Fotomaske zum Einsatz kommt, um einen belichteten Abschnitt
zu härten.
Anschließend
wird ein nicht belichteter Abschnitt durch Entwickeln entfernt,
um das Konkavmuster auf dem Trägerfilm
zu bilden. Bei Verwendung des sich durch ionisierende Strahlung
zersetzenden Harzes wird ein Lack mit dem sich durch ionisierende
Strahlung zersetzenden Harz auf den Trä gerfilm voll aufgetragen und
dann über
der gesamten Fläche
Licht ausgesetzt, um das Harz zu härten. Danach wird eine Fotomaske
verwendet, um das gehärtete
Harz mit ionisierender Strahlung unter geeigneten Zersetzungsbedingungen
zu belichten, d. h. mit einer Exposition von 1 × 10-3 C/cm2 und einer Beschleunigungsspannung von 10
kV bis 30 kV, oder um das gehärtete
Harz mit Elektronenstrahlen gemäß einem
Konkavmuster zu bestrahlen, um die Hauptkette des gehärteten Harzes
an einem Belichtungsabschnitt zu zerschneiden, so daß das Harz
in einem Entwickler löslich
ist. Abschließend
wird das Harz durch Entwickeln entfernt, um das Konkavmuster zu
bilden.
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Zum
Einsatz kann noch ein weiteres Verfahren kommen, bei dem die Oberfläche des
Trägerfilms selbst
geprägt
oder geätzt
oder geformt oder anderweitig mit einem Polymerfilm gemäß einem
Konkavmuster versehen wird.
-
Im
folgenden wird die erste Transferbahn anhand von 2 erläutert.
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Im
Verfahren sollte der Trägerfilm 11 weder
durch ein Lösungsmittel
in der Lackschicht 13 angegriffen noch durch Wärmebehandlungen
zusammengezogen oder gedehnt werden. Dazu ist bevorzugt, Filme oder Bahnen
aus Polymermaterialien zu verwenden, z. B. Polyethylenterephthalat,
1,4-Polycyclohexylendimethylenterephthalat, Polyethylennaphthalat,
Polyphenylensulfid, Polystyrol, Polypropylen, Polysulfon, Aramid,
Polycarbonat, Polyvinylalkohol, Cellophan, Cellulosederivate, dargestellt
durch Celluloseacetat, Polyethylen, Polyvinylchlorid, Nylon, Polyimid
und Ionomer; Bahnen aus Metallen, z. B. Aluminium und Kupfer; Bahnen
aus Legierungen, z. B. Invarlegierungen (36Ni-Fe-Legierung und 42Ni-Fe-Legierung);
Keramikbahnen aus Glasen und anorganischen Materialien; und Verbundbahnen,
die aus diesen Bahnen erhalten werden. Insbesondere ist bevorzugt,
eine Mehrschichtbahn, die aus einem Polymerfilm und einer Keramikbahn
oder einer Metallbahn mit hoher Beständigkeit gegen Wärmeverformung
besteht, als Verbundbahn zu verwenden, da man eine flexible Bahn
erhält,
die hohe mechanische Festigkeit und hohe Beständigkeit gegen Wärmeverformung
hat.
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Bevorzugt
ist auch, einen porösen
Film zu verwenden, den Gas durchläuft, Flüssigkeit (Lackkomponente) dagegen
nicht. Ist das musterbildende Material in Vertiefungen im Konkavmuster
zum Transfer auf das zugehörige
Substrat eingefüllt,
lassen sich dann die Lösbarkeit
des eingefüllten
musterbildenden Materials durch Einfüllen einer Luftmenge durch
die Rückseite
des Trägerfilms
und somit die Transferierbarkeit der Lackschicht verbessern. Der
Trägerfilm
hat eine Dicke von 10 μm
bis 500 μm
und vorzugsweise 20 μm
bis 300 μm.
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Die
Form vertiefter Räume
im Konkavmuster 12 entspricht dem zu fertigenden Elektroden
oder Sperrenmuster. Die Tiefe der Vertiefungen liegt in der Größenordnung
von 5 μm
bis 50 μm,
wenn das Konkavmuster als Elektrodenmuster verwendet wird, 100 μm bis 200 μm bei Verwendung
als Sperrenmuster, 5 μm
bis 50 μm bei
Verwendung als Grundierungsmuster und 5 μm bis 50 μm bei Verwendung als dielektrisches
Muster.
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Die
Transferbahn kann nicht nur die Form einer flachen Bahn gemäß 2,
sondern auch Rollenform haben.
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Bei
Verwendung als Widerstands- oder Sperrschicht genauso wie als grundierungs-
oder dielektrikumbildende Schicht in einer PDP setzt sich die Lackschicht 13 zusammen
aus einer anorganischen Komponente, die mindestens eine Glasfritte
aufweist, und einer Harzkomponente, die durch Brennen zu entfernen
ist.
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Die
hier verwendete Glasfritte sollte vorzugsweise einen Erweichungspunkt
von 350 °C
bis 650 °C
und einen Wärmeausdehnungskoeffizient α300 von
60 × 10-7/°C
bis 100 × 10-7/°C
haben.
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Den
Erweichungspunkt von 650 °C
zu übersteigen
ist unvorteilhaft, da das Brennen bei erhöhten Temperaturen durchgeführt werden
muß, bei
denen die Glasfritte in der Tendenz wärmeverformt wird. Wiederum ist
es unvorteilhaft, 350 °C
zu unterschreiten, da Glasfritten vor Zersetzung und Verflüchtigung
des Harzes verschmolzen werden, was zu Hohlräumen oder anderen Fehlern in
der Schicht führt.
Jede Abweichung des Wärmeausdehnungskoeffizienten
vom Bereich von 60 × 10-7/°C
bis 100 × 10-7/°C
ist nicht bevorzugt, da eine große Differenz des Wärmeausdehnungskoeffizienten
zwischen der Lackschicht und dem Glassubstrat vorliegt, die ansonsten
zu Verformung und anderen Fehlern führen kann.
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Zusätzlich zur
Glasfritte kann die anorganische Komponente eine Mischung aus zwei
oder mehr anorganischen Pulvern und eine Mischung aus zwei oder
mehr anorganischen Pigmenten enthalten.
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Das
anorganische Pulver ist ein Zuschlagstoff, der bei Bedarf zugegeben
wird. Das anorganische Pulver wird der anorganischen Komponente
zwecks Verhindern von Vergießen
und Verbessern der Dichte beim Brennen zugegeben und hat einen höheren Erweichungspunkt
als die Glasfritte. Möglich
ist beispielsweise die Verwendung anorganischer Pulver, z. B. Aluminiumoxid-,
Boroxid-, Siliciumoxid-, Titanoxid-, Magnesiumoxid-, Calciumoxid-,
Strontiumoxid-, Bariumoxid- und Calciumcarbonatpulver, die eine
mittlere Teilchengröße von 0,1 μm bis 20 μm haben.
Vorzugsweise kommt das anorganische Pulver in einer Menge von 0
bis 30 Gewichtsteilen je 100 Gewichtsteile der Glasfritte zum Einsatz.
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Das
anorganische Pigment wird der anorganischen Komponente bei Bedarf
zwecks Verhindern der Reflexion von Fremdlicht und Verbessern des
praktischen Kontrasts zugegeben. Für eine dunkle Farbe ist bevorzugt,
feuerfeste Dunkelpigmente zu verwenden, z. B. Co-Cr-Fe, Co-Mn-Fe,
Co-Fe-Mn-Al, Co-Ni-Cr-Fe, Co-Ni-Mn-Cr-Fe,
Co-Ni-Al-Cr-Fe und Co-Mn-Al-Cr-Fe-Si. Für ein feuerfestes Weißpigment
ist bevorzugt, Titanoxid, Aluminiumoxid, Siliciumoxid, Calciumcarbonat
o. ä. zu
verwenden. Vorzugsweise kommt das anorganische Pigment in einer
Menge von 0 bis 30 Gewichtsteilen je 100 Gewichtsteile der Glasfritte
zum Einsatz.
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Die
durch Brennen zu entfernende Harzkomponente wird der Lackschicht
als Bindemittel für
die anorganische Komponente und zwecks Verbesserung der Transferierbarkeit
der Lackschicht zugegeben. Dazu kann ein thermoplastisches Harz,
ein durch ionisierende Strahlung härtbares Harz, ein fotoempfindliches
Harz vom Entwicklungstyp usw. verwendet werden.
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Beim
hier verwendeten thermoplastischen Harz kann es sich um jene handeln,
die im Zusammenhang mit dem o.g. musterbildenden Material erwähnt wurden.
Allerdings ist bevor zugt, Polymere oder Copolymere zu verwenden,
die aufweisen: Methylacrylat, Methylmethacrylat, Ethylacrylat, Ethylmethacrylat,
n-Propylacrylat, n-Propylmethacrylat, Isopropylacrylat, Isopropylmethacrylat,
n-Butylmethacrylat, n-Butylacrylat, sec-Butylacrylat, sec-Butylmethacrylat,
Isobutylacrylat, Isobutylmethacrylat, tert-Butylacrylat, tert-Butylmethacrylat,
Hydroxyethylacrylat, Hydroxyethylmethacrylat, Hydroxypropylacrylat,
Hydroxypropylmethacrylat, 2-Ethylhexylmethacrylat und 2-Ethylhexylmethacrylat,
Ethylcellulose und/oder Polybutenderivate.
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Beim
hier verwendeten durch ionisierende Strahlung härtbaren Harz kann es sich um
solche ultraviolett- oder elektronenstrahlhärtbaren Harze handeln, wie
sie im Zusammenhang mit dem o. g. Konkavmuster 12 erwähnt wurden.
Das heißt,
es ist möglich,
Zusammensetzungen zu verwenden, die geeignete Mischungen aus Vorpolymeren,
Oligomeren und/oder Monomeren mit einer polymerisierbaren ungesättigten
Bindung oder Epoxidgruppe in ihrem Molekül aufweisen.
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Die
Harzkomponente, z. B. das thermoplastische Harz und das durch ionisierende
Strahlung härtbare Harz,
wird in einer Menge von 3 Gewichtsteilen bis 50 Gewichtsteilen,
vorzugsweise 5 Gewichtsteilen bis 30 Gewichtsteilen je 100 Gewichtsteile
der anorganischen Komponente verwendet. Hat die Harzkomponente weniger
als 3 Gewichtsteile, wird die Wahrung der Musterform schlechter,
was das Problem aufwirft, daß die
Fertigung von PDPs usw. schwierig ist. Mehr als 50 Gewichtsteile
des Harzes sind unerwünscht,
da Kohlenstoff in der Schicht beim Brennen verbleibt, was zu einem
Qualitätsrückgang führt.
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Bei
Bedarf können
Weichmacher, Viskositätsverstärker, Dispergiermittel,
Suspendiermittel, Entschäumungsmittel,
Trennmittel, Egalisiermittel usw. der Harzkomponente zugegeben sein.
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Als
Harzkomponente, die durch Brennen zu entfernen ist, ist auch bevorzugt,
ein fotoempfindliches Harz vom Entwicklungstyp zu verwenden.
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Das
fotoempfindliche Harz vom Entwicklungstyp weist ein Bindemittelpolymer
und ein polymerisierbares Monomer auf und kann Fotoinitiatoren,
Sensibilisierungsmittel, Stopper und Kettenübertragungsmittel sowie Weichmacher,
Dispergiermittel, Suspendiermittel, Entschäumungsmittel, Trennmittel,
Egalisiermittel usw. bei Bedarf enthalten.
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Für das Bindemittelpolymer
ist bevorzugt, Copolymere zu verwenden, die aufweisen: Methylacrylat, Methylmethacrylat,
Ethylacrylat, Ethylmethacrylat, n-Propylacrylat, n-Propylmethacrylat,
Isopropylacrylat, Isopropylmethacrylat, sec-Butylacrylat, sec-Butylmethacrylat,
n-Butylacrylat, n-Butylmethacrylat, Isobutylacrylat, Isobutylmethacrylat,
tert-Butylacrylat, tert-Butylmethacrylat, n-Pentylacrylat, n-Pentylmethacrylat,
n-Hexylacrylat, n-Hexylmethacrylat, 2-Ethylhexylacrylat, 2-Ethylhexylmethacrylat,
n-Octylacrylat, n-Octylmethacrylat, n-Decylacrylat, n-Decylmethacrylat,
Styrol, α-Methylstyrol
und/oder N-Vinylpyrrolidon. Verwendet werden können auch Mischungen aus zwei
oder mehr solcher Copolymere und Polymere, die durch Zufügen ethylenisch ungesättigter
Verbindungen zu solchen Copolymeren erhalten werden. Diese Polymere
haben ein gewichtsgemitteltes Molekulargewicht von 5000 bis 300.000
und vorzugsweise 10.000 bis 200.000.
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Das
hier verwendete polymerisierbare Monomer und der Fotoinitiator können jene
sein, die im Zusammenhang mit dem o. g. Konkavmuster 12 erwähnt wurden.
Vorzugsweise wird das polymerisierbare Monomer in einer Menge von
20 Gewichtsteilen bis 200 Gewichtsteilen je 100 Gewichtsteile des
Bindemittelpolymers verwendet, und das fotoempfindliche Harz, wenn
es vom Negativtyp ist, wird vorzugsweise in einer Menge von 2 Gewichtsteilen
bis 60 Gewichtsteilen, vorzugsweise 2 Gewichtsteilen bis 30 Gewichtsteilen
je 100 Gewichtsteile der gesamten anorganischen Komponente verwendet.
Mehr als 60 Gewichtsteile des fotoempfindlichen Harzes sind unerwünscht, da
Kohlenstoff in der Schicht beim Brennen verbleibt, was zu einem
Qualitätsabfall führt.
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Der
Weichmacher wird zwecks Verbesserung der Transferierbarkeit und
Fluidität
des Lacks zugegeben und kann aufweisen: n-Alkylphthalate, z. B.
Dimethylphthalat, Dibutylphthalat und Di-n-octylphthalat; Phthalsäureester,
z. B. Di-2-ethylhexylphthalat,
Diisodecylphthalat, Butylbenzylphtha lat, Diisononylphthalat, Ethylphthalethylglycolat
und Butylpthalbutylglycolat; Trimellitsäureester, z. B. Tri-2-ethylhexyltrimellitat, Tri-n-alkyltrimellitat,
Triisononyltrimellitat und Triisodecyltrimellitat, aliphatische
zweibasige Säureester,
z. B. Dimethyladipat, Dibutyladipat, Di-2-ethylhexyladipat, Diisodecyladipat,
Dibutyldiglycoladipat, Di-2-ethylhexylazelat,
Dimethylsebacat, Dibutylsebacat, Di-2-ethylhexylsebacat, Di-2-ethylhexylmaleat,
Acetyl-tri-(2-ethylhexyl)citrat,
Acetyl-tri-n-butylcitrat und Acetyltributylcitrat; Glycolderivate,
z. B. Polyethylenglycolbenzoat, Triethylenglycol-di-(2-ethylhexoat)
und Polyglycolether; Glycerinderivate, z. B. Glyceroltriacetat und
Glyceroldiacetylmonolaurat; Polyester mit Sebacinsäure, Adipinsäure, Azelainsäure und
Phthalsäure;
Polyether mit geringem Molekulargewicht mit einem Molekulargewicht
von 300 bis 3000; Poly-α-styrole mit geringem
Molekulargewicht mit dem gleichen o. g. Molekulargewicht; Polystyrole
mit geringem Molekulargewicht mit dem gleichen o. g. Molekulargewicht;
Orthophosphate, z. B. Trimethylphosphat, Triethylphosphat, Tributylphosphat,
Tri-2-ethylhexylphosphat, Tributoxyethylphosphat, Triphenylphosphat,
Tricresylphosphat, Trixylenylphosphat, Cresyldiphenylphosphat, Xylenyldiphenylphosphat
und 2-Ethylhexyldiphenylphosphat; Ricinolsäureester, z. B. Methylacetylricinoleat;
polyesterepoxidierte Ester, z. B. Poly-1,3-butandioladipat und epoxidiertes
Sojabohnenöl;
und Essigsäureester,
z. B. Glycerintriacetat und 2-Ethylhexylacetat.
-
Bei
Bedarf wird der Viskositätsverstärker zum
Erhöhen
der Viskosität
des Lacks zugegeben. Dazu können
bekannte Viskositätsverstärker verwendet
werden, bevorzugt ist aber der Gebrauch von Hydroxyethylcellulose,
Methylcellulose, Carboxymethylcellulose, Natriumalginat, Casein,
Natriumcaseinat, Xanthangummi, Polyvinylalkohol, urethanmodifizierter
Polyether, Polyacrylsäureester,
Polymethacrylsäureester,
Montmorillonit, Aluminiumstearat, Zinkstearat, Aluminiumoctylsäureester,
hydriertes Castoröl,
Castorölester,
Fettsäureamid,
Polyethylenoxid, Dextrinfettsäureester,
Dibenzylidensorbitol, polymerisiertes Öl auf Pflanzenölbasis, oberflächenbehandel tes
Calciumcarbonat, organischer Bentonit, Siliciumoxid, Titanoxid,
Zirconoxid und Aluminiumoxid, wobei die letzten sieben in fein verteilter
Form vorliegen.
-
Das
Dispergiermittel und das Suspendiermittel werden zur Verbesserung
der Dispergierbarkeit und des Suspendiervermögens der anorganischen Komponente
verwendet. Beispielsweise kommen dazu Mittel auf Phosphorsäureesterbasis,
Mittel auf Siliconbasis, Mittel auf Castorölesterbasis und verschiedene
oberflächenaktive
Stoffe zum Einsatz. Zum hier verwendeten Entschäumungsmittel gehören z. B.
Mittel auf Siliconbasis, Mittel auf Acrylbasis und verschiedene
oberflächenaktive
Stoffe. Zum hier verwendeten Trennmittel gehören z. B. Mittel auf Siliconbasis,
Mittel auf fluorierter Ölbasis,
Mittel auf Paraffinbasis, Mittel auf Fettsäurebasis, Mittel auf Castorölbasis,
Mittel auf Wachsbasis und Mittel auf Verbundbasis, während zum
hier verwendeten Egalisiermittel z. B. Mittel auf Fluorbasis, Mittel
auf Siliconbasis und verschiedene oberflächenaktive Stoffe gehören. Diese
Mittel können
in geeigneten Mengen verwendet werden.
-
Zur
Lackherstellung können
die o. g. Lackmaterialien in folgenden Stoffen gelöst oder
dispergiert werden: Methanol, Ethanol, Isopropanol, Aceton, Methylethylketon,
Toluol, Xylol, Cyclohexanonen, z. B. Cyclohexanon, Methylenchlorid,
3-Methoxybutylacetat,
Ethylenglycolmonoalkylethern, Ethylenglycolalkyletheracetaten, Diethylenglycolmonoalkylethern,
Diethylenglycolmonoalkyletheracetaten, Propylenglycolmonoalkylethern,
Propylenglycolmonoalkyletheracetaten, Dipropylenglycolmonoalkylethern,
Dipropylenglycolmonoalkyletheracetaten und Terpenen, z. B. α- oder β-Terpineol.
In der Praxis der Erfindung ist auch bevorzugt, einen nichtlösenden Lack
zu verwenden, der frei von solchen Lösungsmitteln ist.
-
Bei
ihrer Verwendung zur Bildung einer Elektrode setzt sich die Lackschicht
zusammen aus einer anorganischen Komponente, die mindestens eine
Glasfritte aufweist, einer Harzkomponente, die durch Brennen zu
entfernen ist, und einem elektrisch leitenden Pulver.
-
Zur
hierin verwendeten anorganischen Komponente gehören die Glasfritte, das anorganische
Pulver und das anorganische Pigment, die bereits im Zusammenhang
mit der Lackschicht für
eine Sperrschicht usw. erwähnt
wurden. Vorzugsweise wird das anorganische Pulver in einer Menge
von 0 bis 10 Gewichtsteilen je 100 Gewichtsteile der Glasfritte
verwendet.
-
Bei
der hier verwendeten Harzkomponente kann es sich um jene handeln,
die bereits im Zusammenhang mit der Lackschicht für eine Sperrschicht
usw. erwähnt
wurden. Der Gehalt der durch Brennen zu entfernenden Harzkomponente
im elektrodenschichtbildenden Lack beträgt 3 Gew.-% bis 60 Gew.-% und
vorzugsweise 5 Gew.-% bis 30 Gew.-%.
-
Für das elektrisch
leitende Pulver ist bevorzugt, kugelige Pulver aus Metallen, z.
B. Gold, Silber, Kupfer, Nickel und Aluminium, zu verwenden, die
eine mittlere Teilchengröße von 0,1 μm bis 5 μm haben.
Die Glasfritte kommt in einer Menge von 2 Gewichtsteilen bis 20
Gewichtsteilen je 100 Gewichtsteile des elektrisch leitenden Pulvers
zum Einsatz.
-
Bei
Bedarf kann der elektrodenschichtbildende Lack ferner Weichmacher,
Dispergiermittel, Suspendiermittel, Entschäumungsmittel, Trennmittel und
Egalisiermittel enthalten. Dazu können all die Mittel verwendet
werden, die bereits im Zusammenhang mit der Bildung einer Sperrschicht
usw. erwähnt
wurden. Zum Herstellen eines Lacks zur Bildung der Elektrodenschicht
werden die o. g. Bestandteile bei Bedarf mit dem Lösungsmittel
gemischt, das bereits im Zusammenhang mit der Bildung einer dielektrischen
Schicht erwähnt
wurde, wonach die Mischung mit einer Walzenmühle, Perlmühle usw. geknetet wird, um
eine Lackform aus Beschichtungslösung
zu bilden, oder mit einer Kugelmühle
usw. geknetet wird, um eine Breiform aus Beschichtungslösung zu
bilden.
-
Die
Lackschicht für
das Konkavmuster kann in Form einer Mehrschichtstruktur mit zwei
oder mehr Schichten aufgebaut sein, die Pigmente unterschiedlicher
Farben enthalten. Beispielsweise wird eine dunkle Lackschicht zuerst
auf den Boden des Konkavmusters aufgebracht, und eine weiße Lackschicht
wird danach auf die dunkle Lackschicht gestapelt, um eine Doppelschichtstruktur
mit einer dunklen und weißen
Lack schicht für
das Muster zur Bildung einer Sperrschicht zu bilden. Alternativ
wird zuerst eine transparente Schicht auf dem Boden des Konkavmusters
aufgebracht, wonach eine dunkle und eine weiße Lackschicht auf der transparenten
Schicht in der beschriebenen Reihenfolge gestapelt werden, um eine
Dreischichtstruktur zu bilden. Nach Transfer dieser Mehrschichtlackstruktur
auf ein zugehöriges
Substrat erhält
man eine sperrenbildende Schicht mit der dunklen Schicht, die in
der Betrachtung vom PDP-Substrat auf die weiße Farbe gestapelt ist. Folglich
ist der Kontrast der PDP verbessert, da die Betrachtungsseite der
Sperre eine dunkle Farbe hat.
-
Eine ähnliche
Mehrschichtstruktur läßt sich
auch erhalten, indem eine elektrisch leitende Lackschicht auf dem
Boden des Konkavmusters für
ein elektrodenbildendes Muster bereitgestellt wird, wonach eine
dunkle Lackschicht auf die elektrisch leitende Schicht gestapelt
wird. Auch in diesem Fall hat die zu betrachtende Seite der Mehrschichtstruktur
eine dunkle Farbe, so daß der
Kontrast einer PDP, die eine solche Struktur verwendet, wie im Fall
der sperrenbildenden Schicht verbessert ist. Die dunkle Lackschicht
kann eine elektrisch nicht leitende Lackschicht mit einer Glasfritte,
einem anorganischen Pulver, einem anorganischen Dunkelpigment und
einer durch Brennen zu entfernenden Harzkomponente wie im Fall des
o. g. Lacks für
die sperrenbildende Schicht sein. Bevorzugt ist aber, eine elektrisch
leitende Lackschicht zu verwenden, die ein elektrisch leitendes Pulver
statt des anorganischen Pulvers enthält. Vorzugsweise wird in diesem
Fall das Dunkelpigment, das im Zusammenhang mit der o. g. Lackschicht
für eine
sperrenbildende Schicht erwähnt
wurde, in einer Menge von 2 Gewichtsteilen bis 700 Gewichtsteilen
je 100 Gewichtsteile der Glasfritte verwendet.
-
Zur
Verbesserung der Transferierbarkeit der Lackschicht 13 ist
bevorzugt, eine Trennschicht auf der Oberfläche des Konkavmusters 12 vorzusehen.
Für ähnliche
Zwecke ist auch bevorzugt, ein Trennmittel im konkavmusterbildenden
Material oder im Material einzubauen, das die Lackschicht 13 bildet.
-
Zum
hierbei verwendeten Trennmittel können beispielsweise gehören: Wachse,
z. B. Polyethylenwachs, Amidwachs, Te flonpulver, Siliconwachs, Carnaubawachs,
Acrylwachs und Paraffinwachs, Fluorkohlenwasserstoffharze, Melaminharze,
Polyolefinharze, durch ionisierende Strahlung härtbare polyfunktionelle Acrylatharze,
Polyesterharze, Epoxidharze, katalysator-, licht- und wärmehärtbare Siliconöle in Modifizierung mit
Amino-, Epoxid-, OH- und COOH-Gruppen und Siliconharze. Vorzugsweise
ist in diesem Fall das Trennmittel in einer Menge von 0,01 Gew.-%
bis 10 Gew.-% im Konkavmuster 12 oder in der Lackschicht 13 enthalten.
Bei ihrer Bereitstellung auf der Oberfläche des Konkavmusters hat eine
Trennschicht eine Dicke von 0,1 μm
bis 50 μm,
vorzugsweise 1 μm
bis 10 μm.
-
Zur
Verbesserung der Transferierbarkeit der Lackschicht 13 ist
auch bevorzugt, die Kontraktion der Lackschicht beim Abkühlen zu
nutzen. Indem sich der Kontraktionsgrad des konkavmusterbildenden
Materials beim Abkühlen
von dem des Lackschichtmaterials unterscheidet, so daß die Lackschicht
beim Einfüllen
auf hohe Temperaturen gebracht und dann beim Transfer abgekühlt werden
kann, ist es möglich,
die Lösbarkeit und
Transferierbarkeit der Lackschicht zu verbessern. Weist die Lackschicht
ein thermoplastisches Harz auf, ist bevorzugt, ihr das Schaummittel
oder das verschäumbare
Kügelchen
zuzugeben, die im Zusammenhang mit der Bildung des o. g. Konkavmusters
erwähnt
wurden, da deren Kontraktion beim Abkühlen genutzt werden kann, ihre
Lösbarkeit
zu verbessern.
-
Der
Lack kann in das Konkavmuster auf der Transferbahn wie nachfolgend
beschrieben eingefüllt
werden. Der Lack wird in das Konkavmuster auf geeignetem Weg eingefüllt, z.
B. Rakelbeschichten, Walzenbeschichten, Einpressen mit Luft, Einziehen
im Vakuum, Quetschwalzenbeschichten, Streichbeschichten oder Eintauchen,
gefolgt von Entfernung überschüssiger Lackanteile
durch einen Schaber, Filmabstreifen, ein Luftmesser usw. In jedem
Fall können
diese Beschichtungsverfahren in Kombination mit Temperatursteuerbehandlungen
zwecks höherer
Beschichtungsgeschwindigkeit infolge von Viskositätsabfall
und Ultraschallbehandlungen zwecks Entschäumung durchgeführt werden.
-
Bei
Verwendung eines nichtlösenden
oder lösungsmittelfreien
Lacks für
die Lackschicht 13, z. B. wenn die Lackschicht 13 als
sperrenbildende Schicht oder dielektrikumbildende Schicht verwendet
wird, werden Feststoffpulver, die Glasfritte, anorganisches Pulver
oder Pigment und eine organische Komponente aufweisen, oder ausschließlich anorganische
Komponentenpulver, die Glasfritte aufweisen, in das Konkavmuster
auf dem Trägerfilm
gedrückt,
während
sie in Pulverform oder in einem geeignet benetzten Zustand vorliegen,
wobei eine Form oder Einziehen im Vakuum zum Einsatz kommt. Bei
Verwendung der Lackschicht 13 als elektrodenbildende Schicht
werden Pulver, die elektrisch leitendes Metallpulver und Glasfritte
aufweisen, ähnlich in
das Konkavmuster auf dem Trägerfilm
gedrückt.
-
Zur
Verbesserung der Transferierbarkeit einer solchen lösungsmittelfreien
Lackschicht ist bevorzugt, ein Trennmittel in das Konkavmuster einzubauen
oder die Oberfläche
des Konkavmusters einer Trennbehandlung zu unterziehen. Zum Transfer
kann Druck auf der Rückseite
des Trägerfilms
ausgeübt
werden, um die Lackschicht aus dem Konkavmuster zu drücken. In
der Praxis der Erfindung ist aber bevorzugt, die Lackschicht auf
eine Temperatur (Fließgrenze)
zu erwärmen,
bei der die Glasfrittenkomponente teilweise erweicht wird, so daß die Kontraktion
der Lackschicht zum Transfer genutzt wird. Bevorzugt ist auch, das
Konkavmuster aus einem sich durch ionisierende Strahlung zersetzenden
Harz zu bilden. In diesem Fall wird zuerst das Konkavmuster zusammen
mit der Lackschicht auf ein zugehöriges Substrat transferiert
und dann mit ionisierender Strahlung bestrahlt, um das Harz in einem
Entwickler löslich
zu machen, so daß es
durch Entwicklung entfernt werden kann. Alternativ kann das Harz
durch Brennen zur PDP-Fertigung entfernt werden.
-
Im
folgenden wird ein erstes Musterbildungsverfahren erläutert.
-
5 veranschaulicht eine Ausführungsform,
in der nur eine Lackschicht 13 auf ein zugehöriges Substrat
transferiert wird. Ein Trägerfilm 11,
in den die Lackschicht 13 mit Hilfe einer Rakel X gemäß 5(a) eingefüllt
wird, wird auf ein zugehöriges
Substrat 14 laminiert. Danach wird Druck auf die Rückseite
des Trägerfilms 11 ausgeübt, um ein
Konkavmuster 12 vom Trägerfilm 11 zu
lösen,
so daß gemäß 5(b) allein die Lackschicht 13 auf das
zugehörige
Substrat 14 transferiert wird.
-
Erreichen
läßt sich
die Druckausübung
auf die Transferbahn und das zugehörige Substrat 14 mit
Hilfe von Flachpressen, Walzenpressen, Pressen mit poröser Adsorptionswalze,
Bogenpressen usw. Das Flachpreßverfahren
verwendet eine flache Preßplatte
zur leichten Ausrichtung, was auch für das Bogenpreßverfahren
gilt. Während
gemäß dem Walzenpreßverfahren
die Walze gedreht wird, wird Druck von der Rückseite der Transferbahn auf
die gelöste
Transferbahn und das zugehörige
Substrat ausgeübt,
um die Lackschicht 13 auf das zugehörige Substrat zu transferieren,
woran sich die Trennung des Trägerfilms
(der Transferbahn) anschließt.
Dadurch hat dieses Rollenpreßverfahren
einen Vorzug, daß es
ausgezeichnete Verarbeitbarkeit hat, aber einen Nachteil, daß es wegen
einer Dehnung der Transferbahn schwierig ist, Muster zueinander
auszurichten. Beispielsweise ist es für den Transfer wichtig, ein
Sperrenmuster auf der Transferbahn zu einem Elektrodenmuster auf
dem zugehörigen
Substrat genau auszurichten.
-
Das
Preßverfahren
mit poröser
Adsorptionswalze ist dem o. g. Preßverfahren in Verarbeitbarkeit
und Verhinderung der Transferbahndehnung überlegen. Das Preßverfahren
mit poröser
Adsorptionswalze verwendet eine poröse Walze mit diskreten Adsorptionsbereichen
zum Adsorbieren der Rückseite
der Transferbahn, so daß die
Transferbahn durch solche diskreten Adsorptionsbereiche intermittierend
adsorbiert werden kann. Während
die poröse
Walze gedreht wird, wird Druck von der Rückseite der Transferbahn auf
die gelöste
Transferbahn und das zugehörige
Substrat ausgeübt,
um die Lackschicht 13 auf das zugehörige Substrat zu transferieren.
Nach dem Transfer wird der Trägerfilm
von der Transferbahn gelöst,
während
die Transferbahn auf die Adsorptionswalze gedrückt wird, um die Transferbahn
spannungsfrei zu machen (die Transferbahn in einen spannungsfreien
Zustand zu versetzen), was eine Dehnung des Musters verhindert.
-
Um
die Transferbahn vollständig
spannungsfrei zu machen, kann die Transferbahn in Entsprechung zur
Größe eines
zugehörigen
Substrats geschnitten werden, um einen sogenannten "Bahnentransfer" mit dem Flach- oder
Bogendruckverfahren zu erreichen. Um die Transferbahn vollständig spannungsfrei
zu machen, ist auch bevorzugt, einen Metallfilm auf die Rückseite
der Transferbahn aufzutragen. Mit dieser Technik ist es möglich, die
Probleme mit dem o. g. Walzenpreßverfahren zu beseitigen und
so eine ausgezeichnete Verarbeitbarkeit zu erreichen, da die Transferbahn
in Endlosform hergestellt sein kann. Zu beachten ist, daß es bei Bildung
des Konkavmusters auf der Transferbahn mit einem auf ihre Rückseite
aufgetragenen Metallfilm möglich
ist, das Konkavmuster zum Trägerfilm
genau auszurichten.
-
Ist
die Harzkomponente in der Lackschicht ein thermoplastisches Harz,
kann ausschließlich
die Lackschicht auf das zugehörige
Substrat durch Wärmepressen
transferiert werden, wobei die o. g. Transferverfahren in Kombination
mit einer geeigneten Einrichtung durchgeführt werden, z. B. einer Wärmewalze
oder Wärmepresse.
Zur Verbesserung der Transferierbarkeit der Lackschicht ist auch
bevorzugt, die Lackschicht mit einem Lösungsmittel zu behandeln, um
der Lackschicht Klebrigkeit zum sogenannten "Naßtransfer" zu verleihen. Bei
Bedarf kommt dieser "Naßtransfer" in Kombination mit
Wärmepressen
zum Einsatz.
-
Ist
die Harzkomponente in der Lackschicht ein durch ionisierende Strahlung
härtbares
Harz, ein fotoempfindliches Harz vom Entwicklungstyp oder ein wärmehärtbares
Harz, kann der Transfer in Kombination mit einer geeigneten Härtungseinrichtung
für Ultraviolettstrahlen,
Infrarotlicht, Laserlicht, Elektronenstrahlen und andere ionisierende
Strahlung durchgeführt
werden. Alternativ kann der Transfer von Härtung gefolgt sein.
-
6 zeigt einige Ausführungsformen der Konkavform
auf der Transferbahn und der auf dem Substrat erhaltenen Musterform.
-
Muster,
die unter Verwendung der Transferbahn der Erfindung erhalten werden,
haben zusätzlich
zu einer Anordnung aus diskreten Trapezoiden gemäß 5 eine
Anordnung aus diskreten Dreiecken gemäß 6(a),
eine Anordnung aus diskreten Quadern gemäß 6(b) und
eine Anordnung aus diskreten Halbkugeln gemäß 6(c).
Beispielsweise kann eine PDP-Zelle
konvex, z. B. halbelliptisch, auf ihrer Frontplattenseite hergestellt
sein. Zu beachten ist, daß in
der PDP-Zelle ein solcher Schnitt eine Seite der Zelle bildet, die von
vier Seiten umgeben ist, z. B. eine Längsschnittform einer Sperrschicht
unabhängig
von der ebenen Form der Zelle bildet.
-
Weist
das Konkavmuster 12 ein sich durch ionisierende Strahlung
zersetzendes Harz auf, werden sowohl das Konkavmuster 12 als
auch die Lackschicht 13 auf ein zugehöriges Substrat 14 transferiert,
und nur ein Trägerfilm 11 ohne
Konkavmuster 12 wird danach vom zugehörigen Substrat 14 gelöst. Wird
das zugehörige
Substrat 14 mit sowohl dem Konkavmuster 12 als
auch der darauf transferierten Lackschicht 13 mit ionisierender
Strahlung gemäß 7 bestrahlt,
ist das Konkavmuster in einem Entwickler löslich, so daß es durch Entwicklung
gelöst
und entfernt werden kann, um nur die Lackschicht 13 auf
dem zugehörigen
Substrat zu belassen.
-
Das
zugehörige
Substrat 14 ist ein Glassubstrat oder Glasmaterial mit
einer Grundierungsschicht, wenn das Muster eine Elektrodenschicht
auf einem PDP-Element ist. Ist das Muster eine Sperrschicht auf
einem PDP-Element, so ist das zugehörige Substrat 14 eine
Mehrschichtstruktur mit einem Glassubstrat mit oder ohne eine Grundierungsschicht
und nur einer darauf gestapelten Elektrodenschicht oder einer Elektrodenschicht
und einer dielektrischen Schicht, die nacheinander darauf gestapelt
sind.
-
Bei
Durchführung
des Mustertransfers unter Verwendung der ersten Transferbahn ist
bevorzugt, Einfüll-
und Transferverfahren im gleichen Muster zu wiederholen, um eine
gewünschte
Dicke zu erhalten.
-
Das
Musterbildungsverfahren unter Verwendung der ersten Transferbahn
ist besonders zur Bildung ultrafeiner Muster für Elektrodenschichten, Sperrschichten
usw. geeignet und ermöglicht,
solche ultrafeinen Muster mit verbesserten Ausbeuten in kürzerer Zeit
herzustellen. Möglich
ist auch, Muster zu erhalten, die ausgezeichnete Oberflächenglätte, gleichmäßige Dicke
und gute Profilgenauigkeit haben.
-
Die
Lackschicht wird auf das zugehörige
Substrat musterweise transferiert, gefolgt von Brennen bei einer
Temperatur von 350 °C
bis 650 °C,
bei der die organische Komponente in der Lackschicht vergast, zersetzt
und verflüchtigt
wird, wodurch die anorganischen Pulver durch geschmolzene Glasfritten
innig miteinander verbunden werden. Dadurch wird eine Elektrodenschicht,
eine Sperrschicht, eine Grundierungsschicht oder eine dielektrische
Schicht durch Brennen gebildet.
-
Im
folgenden wird die zweite Transferbahn der Erfindung erläutert. 8 ist
eine Schnittansicht der zweiten Transferbahn der Erfindung, und 9 und 10 sind
schematische Ansichten des zweiten Musterbildungsverfahrens der
Erfindung. In 8 bis 10 repräsentiert
durchweg die Bezugszahl 13' eine
erste Lackschicht und 15 eine zweite Lackschicht, und die
gleichen Bezugszahlen wie in 5 bezeichnen
die gleichen Teile.
-
In
der zweiten Transferbahn der Erfindung ist die erste Lackschicht 13', die sich zusammensetzt
aus einer anorganischen Komponente, die mindestens eine Glasfritte
aufweist, und einer Harzkomponente, die durch Brennen zu entfernen
ist, in Vertiefungen im Trägerfilm 11 mit
einem Konkavmuster 12 eingefüllt, das auf einer Seite davon
gebildet ist, und die zweite Lackschicht 15, die sich zusammensetzt
aus einer anorganischen Komponente, die mindestens eine Glasfritte
aufweist, und einer Harzkomponente, die durch Brennen zu entfernen
ist, ist auf die erste Lackschicht 13' gestapelt.
-
Für die Transferbahn
zur PDP-Fertigung wird (1) die erste Lackschicht als elektrodenbildende
Schicht verwendet, während
die zweite Lackschicht als grundierungsbildende Schicht verwendet
wird, und (2) wird die erste Lackschicht als sperrenbildende Schicht
verwendet, während
die zweite Lackschicht als dielektrikumbildende Schicht verwendet
wird. Die erste und zweite Lackschicht können gleichzeitig auf das zugehörige Substrat 14 transferiert
werden. Die Materialien, aus denen die jeweiligen Schichten gebildet
sind, sind die gleichen wie die im Zusammenhang mit der ersten Transferbahn erwähnten. Wird
eine dunkle Lackschicht als Schicht verwendet, die in das Konkavmuster
einzufüllen
ist, um eine sperrenbildende Schicht zu bilden, ist es wiederum
möglich,
eine PDP mit hohem Kontrast zu erhalten.
-
Die
zweite Lackschicht 15 wird auf das Konkavmuster 12,
in das die erste Lackschicht eingefüllt ist, in einer Form gestapelt,
die dem Muster für
die Grundierungs- oder dielektrische Schicht entspricht. Die zweite Lackschicht
wird auf das Konkavmuster 12 mit der in seine Vertiefungen
eingefüllten
ersten Lackschicht mit Hilfe von Siebdruck usw. aufgetragen. Im
Verfahren, in dem die erste Lackschicht oder die sperrenbildende Schicht
in das Konkavmuster eingefüllt
wird, werden aber Hohlräume
in der ersten Lackschicht infolge einer Volumenabnahme beim Trocknen
gebildet. Mit diesem Verfahren kann ein dielektrikumbildendes Material
in solche Hohlräume
gefüllt
werden, so daß die
sperrenbildende Schicht mit höherer
Genauigkeit gebildet werden kann. Bevorzugt ist auch, eine Transferbahn
zu verwenden, die durch Auftragen der zweiten Lackschicht auf einen
weiteren Film gebildet ist, um die zweite Lackschicht auf das Konkavmuster 12 mit
der in seine Vertiefungen eingefüllten
ersten Lackschicht zu transferieren. Ferner ist es möglich, die
zweite Lackschicht mit einem fotoempfindlichen Harz, z. B. einem
durch ionisierende Strahlung härtbaren
oder einem sich dadurch zersetzenden Harz, zur Musterbildung zu
verwenden. Beispielsweise kann ein Lack mit einem fotoempfindlichen Harz
vom alkalischen Entwicklungstyp auf das Konkavmuster 12 voll
aufgetragen werden, woran sich musterweises Belichten mit Hilfe
einer Fotomaske und Entwickeln anschließt.
-
Bei
ihrer Verwendung als grundierungsbildende Schicht hat die zweite
Lackschicht eine Dicke von 5 μm
bis 50 μm,
und bei ihrer Verwendung als dielektrikumbildende Schicht hat sie
eine Dicke von 5 μm
bis 50 μm.
-
Gemäß dem zweiten
Musterbildungsverfahren der Erfindung werden die erste und zweite
Lackschicht gleichzeitig auf das zugehörige Substrat 14 transferiert,
während
die zweite Transferbahn auf das zugehörige Substrat 14 aufgelegt
ist. Das hier verwendete Transferverfahren ist das gleiche wie das für das bereits
erwähnte
erste Musterbildungsverfahren verwendete.
-
Zur
Verbesserung der Transferierbarkeit der Lackschichten auf das zugehörige Substrat
ist bevorzugt, eine Klebeschicht auf der zweiten Lackschicht bei
Bedarf vorzusehen. Der Kleber kann jedes der o. g. thermoplastischen
Harze sein, das durch Brennen entfernt werden kann, oder Kombinationen
aus einem solchen thermoplastischen Harz mit Weichmachern, reaktiven
Monomeren usw.
-
Nach
dem Transfer kann das Substrat zu einer PDP wie bei Verwendung der
ersten Transferbahn gebrannt werden.
-
Ist
eine Lackschicht in das Konkavmuster eingefüllt, wird die Transferierbarkeit
der Lackschicht in einem getrockneten oder verfestigten Zustand
schlechter, da die Oberfläche
der eingefüllten
Lackschicht tiefer als die Oberfläche des Trägerfilms liegt. Besonders ausgeprägt ist diese
Erscheinung, wenn die Lackschicht z. B. eine sperrenbildende Schicht
mit großer
Dicke bereitstellt. Allerdings hat die zweite Transferbahn und das zweite
Musterbildungsverfahren der Erfindung einen Vorzug verbesserter
Transferierbarkeit, da die Kontaktfläche der Lackschicht mit dem
zugehörigen
Substrat infolge der Bereitstellung der Lackschicht auf dem Konkavmuster
groß wird.
-
Der
Gebrauch der zweiten Transferbahn trägt zu einer Verbesserung der
Verarbeitbarkeit bei, da mehrere Schichten durch Transfer gleichzeitig
gebildet werden können,
und ermöglicht,
eine PDP mit hoher Ausrichtungsgenauigkeit zu fertigen, da die Ausrichtung
zwischen Schichten im Stadium der Transferbahn durchgeführt werden
kann.
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Im
folgenden wird die dritte Transferbahn der Erfindung erläutert. 11 ist
eine schematische Schnittansicht der. dritten Transferbahn der Erfindung,
und 12 und 13 sind
schematische Ansichten des dritten Musterbildungsverfahrens der
Erfindung. In 11 bis 13 repräsentiert
durchweg die Bezugszahl 16 eine dritte Lackschicht, und
die gleichen Bezugszahlen wie in 5 und 8 bezeichnen
die gleichen Teile.
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In
der dritten Transferbahn der Erfindung ist eine erste Lackschicht 13', die sich zusammensetzt
aus einer anorgani schen Komponente, die mindestens eine Glasfritte
aufweist, und einer Harzkomponente, die durch Brennen zu entfernen
ist, in Vertiefungen in einem Trägerfilm 11 mit
einem Konkavmuster 12 eingefüllt, das auf einer Seite davon
gebildet ist, eine zweite Lackschicht 15, die sich zusammensetzt
aus einer anorganischen Komponente, die mindestens eine Glasfritte
aufweist, und einer Harzkomponente, die durch Brennen zu entfernen
ist, ist auf das Konkavmuster 12 mit der darin eingefüllten ersten
Lackschicht 13' gestapelt,
und eine dritte Lackschicht 16 ist auf die zweite Lackschicht 15 gestapelt.
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Für eine Transferbahn
zur PDP-Fertigung bildet die erste Lackschicht eine sperrenbildende
Schicht, die zweite Lackschicht eine dielektrikumbildende Schicht
und die dritte Lackschicht eine elektrodenbildende Schicht. Die
erste, zweite und dritte Lackschicht können gleichzeitig auf ein zugehöriges Substrat 14 übertragen
werden.
-
Materialien,
aus denen die jeweiligen Schichten gebildet sind, können die
gleichen wie die im Zusammenhang mit der o. g. ersten Transferbahn
beschriebenen sein. In dieser Ausführungsform werden aber die zweite
und dritte Lackschicht nacheinander auf das Konkavmuster 12 mit
der darin eingefüllten
ersten Lackschicht gestapelt, was formgerecht entsprechend den Mustern
für die
dielektrische und die Elektrodenschicht geschieht.
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Die
zweite und dritte Lackschicht können
nacheinander auf das Konkavmuster 12 mit der darin eingefüllten ersten
Lackschicht mit Hilfe von Siebdruck oder Transfer gestapelt werden.
Die zweite und dritte Lackschicht können sich jeweils aus einem
fotoempfindlichen Harz zusammensetzen, z. B. einem durch ionisierende
Strahlung härtbaren
oder einem sich durch sie zersetzenden Harz. In diesem Fall werden
sie voll auf das Konkavmuster 12 aufgetragen, woran sich
musterweises Belichten mittels einer Fotomaske und Entwickeln anschließt.
-
Bei
Verwendung der dritten Lackschicht als elektrodenbildende Schicht
werden die erste und zweite Lackschicht als sperren- bzw. dielektrikumbildende
Schicht gebildet. Danach kann eine elektrodenbildende Beschichtungslösung mit
einem fotoempfindlichen Harz vom alkalischen Entwicklungstyp voll auf
die zweite Lackschicht aufgetragen werden, um ein Elektrodenmuster
durch Belichten mit einer Fotomaske und Entwickeln zu bilden. Gemäß 14 kann die erste Lackschicht 13 als
sperrenbildende Schicht mit einer dunklen Lackschicht gebildet werden,
und die zweite Lackschicht 15 kann in Form einer dielektrikumbildenden
Lackschicht gebildet werden. Danach wird eine elektrodenbildende
Beschichtungslösung
mit einem fotoempfindlichen Harz vom alkalischen Entwicklungstyp
in Form der dritten Lackschicht 16 voll aufgetragen sowie
von der Seite des Trägerfilms 11 mit
Hilfe einer Fotomaske 17 belichtet und entwickelt, so daß gemäß 14(c) ein Elektrodenmuster 16 gebildet
werden kann, während
die dunkle Lackschicht als Maske wirkt. Dieses Verfahren ist bevorzugt,
da das Sperrenmuster genau zum Elektrodenmuster ausgerichtet werden
kann. Bei ihrer Verwendung als elektrodenbildende Schicht hat die
zweite Lackschicht eine Dicke von 5 μm bis 50 μm, und bei ihrer Verwendung
als elektrodenbildende Schicht hat die dritte Lackschicht eine Dicke
von 5 μm
bis 50 μm.
-
Zu
beachten ist hierbei, daß nach
Bildung der dritten Lackschicht als elektrodenbildende Schicht auf eine
elektrodenmusterartige Weise eine grundierungsbildende Schicht auf
das Elektrodenmuster in einer Dicke von 5 μm bis 50 μm bei Bedarf gestapelt werden
kann.
-
Gemäß dem dritten
Musterbildungsverfahren der Erfindung werden die erste, zweite und
dritte Lackschicht gleichzeitig auf das zugehörige Substrat 14 transferiert,
wobei die dritte Transferbahn das zugehörige Substrat 14 überlagert.
Das dazu verwendete Transferverfahren kann das gleiche wie in der
Beschreibung im Zusammenhang mit dem ersten Musterbildungsverfahren
sein. Zur Verbesserung der Transferierbarkeit der Lackschichten
auf das zugehörige
Substrat ist bevorzugt, die o. g. Klebeschicht auf der dritten Lackschicht oder
der grundierungsbildenden Schicht bei Bedarf vorzusehen.
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Nach
Transfer der Lackschichten auf das zugehörige Substrat wird das zugehörige Substrat
zu einer PDP wie bei Verwendung der ersten Transferbahn gebrannt.
-
Die
dritte Transferbahn und das dritte Musterbildungsverfahren der Erfindung
tragen zu einer Verbesserung der Transferierbarkeit wie im Fall
der zweiten Transferbahn bei, da mehrere Schichten durch Transfer gleichzeitig
gebildet werden können,
und ermöglichen,
eine PDP mit hoher Ausrichtungsgenauigkeit herzustellen, da die
Ausrichtung zwischen Schichten im Stadium der Transferbahn vorgenommen
werden kann.
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Das
Musterbildungsverfahren unter Verwendung der Transferbahn der Erfindung
ist besonders zur Bildung ultrafeiner Muster für Elektrodenschichten, Sperrschichten
usw. geeignet und ermöglicht,
solche ultrafeinen Muster mit geringen Kosten oder verbesserten
Ausbeuten in kürzerer
Zeit herzustellen. Möglich
ist auch, Muster zu erhalten, die ausgezeichnete Oberflächenglätte, gleichmäßige Dicke
und gute Profilgenauigkeit haben.
-
Besonders
bei Verwendung der erfindungsgemäßen Transferbahn
zur Bildung einer Elektrodenschicht in einer PDP ist es möglich, gleichzeitig
eine Grundierungs- und eine Elektrodenschicht durch Brennen zu bilden,
wenn die Transferbahn auf das Glassubstrat mit der dazwischen eingefügten grundierungsbildenden Schicht
gestapelt ist. Ferner ist es bei Bildung einer Sperrschicht möglich, gleichzeitig
eine Grundierungs-, Elektroden-, dielektrische und Sperrschicht
durch Brennen zu bilden, wenn die Transferbahn auf das Glassubstrat
mit der dazwischen eingefügten
grundierungs-, elektroden- und dielektrikumbildenden Schicht gestapelt ist.
-
Jede
Lackschicht in jeder der erfindungsgemäßen Transferbahnen kann auf
ihrer Oberfläche
mit einem Schutzfilm versehen sein, der sie vor Beschädigung,
Verunreinigung mit Staub o. ä.
schützt
und blockiert.
-
Beispielsweise
kann der Schutzfilm aus solchen Filmen wie Polyethylenterephthalat,
1,4-Polycyclohexylendimethylenterephthalat, Polyethylennaphthalat,
Polyphenylensulfid, Polystyrol, Polypropylen, Polysulfon, Aramid,
Polycarbonat, Polyvinylalkohol, Cellophan, Cellulosederivate, z.
B. Celluloseacetat, Polyethylen, Polyvinylchlorid, Nylon, Polyimid
und Ionomer gebildet und kann auf seiner Laminierungsfläche mit Trennmitteln behandelt
sein, z. B. Silicon, Acrylmelamin, Wachs usw. Der Schutzfilm hat
eine Dicke von 1 μm
bis 400 μm und
vorzugsweise 4,5 μm
bis 200 μm.
-
Während die
Transferbahn, die durch Einfüllen
des Lacks in die Vertiefungen im Trägerfilm gebildet und bei Bedarf
mit dem Schutzfilm versehen ist, zeitweilig aufgerollt werden kann,
ist verständlich,
daß der
Trägerfilm
auf die erforderliche Länge
geschnitten und dann mit dem Lack zum Transfer gefüllt werden
kann.
-
Im
folgenden wird die Erfindung anhand von Beispielen näher beschrieben.
-
Zunächst werden
die erste Transferbahn und das erste Musterbildungsverfahren anhand
von Referenzbeispielen 1 bis 5 beschrieben.
-
Referenzbeispiel 1
-
Ein
ultravioletthärtbarer
Lack (DKF-901 von Nippon Kayaku K. K.) wurde in die Vorrichtung
von 3 aufgegeben, und ein 75 μm dicker Polyethylenterephthalatfilm
wurde als Trägerfilm
verwendet. Mit Hilfe einer Ultraviolettstrahlen emittierenden Strahlungsquelle
(600 mJ/cm2) und eines mit 5 m/min drehenden
Walzentiefreliefs wurde ein vertieftes Elektrodenmuster mit einer
Linienbreite von 70 μm
und einer Tiefe von 20 μm auf
dem Trägerfilm
in einem Rastermaß von
200 μm gemäß 1 gebildet.
-
Anschließend wurde
die folgende Zusammensetzung mit:
Silberpulvern
(mittlerer Teilchendurchmesser: 1 μm) | 80
GT, |
Glasfritten
(alkalifrei und hauptsächlich
aus PbO, SiO2, B2O3 bestehend mit einer mittleren Teilchengröße von 1 μm, einem
Erweichungspunkt von 500 °C und
einem Wärmeausdehnungskoeffizient α300 =
75 × 10-7/°C) | 5
GT, |
Polybuten
(200N von Nippon Yushi K. K. | 8
GT, |
Polybuten
(5N von Nippon Yushi K. K.) | 2
GT |
in einer Dreiwalzen-Lackmühle gemischt und dispergiert,
um einen Lack zur Bildung einer elektrodenbildenden Schicht herzustellen.
Dieser Lack wurde auf den Trägerfilm
mit Vertiefungen durch Rakelbeschichtung aufgetragen, um den Lack
in die Vertiefungen einzufüllen.
Abschließend
wurde ein Poly ethylenfilm auf den Trägerfilm laminiert, um die erste
Transferbahn zu bilden. Zu beachten ist, daß "GT" hierin
eine Abkürzung
für Gewichtsteile
ist.
-
Die
Transferbahn, von der der Polyethylenfilm gelöst war, wurde auf ein Glassubstrat
mit einer Grundierungsschicht unter Transferbedingungen, d. h. bei
einer Temperatur des vorgewärmten
Substrats von 80 °C und
einer Laminierwalzentemperatur von 100 °C, mit Hilfe eines selbstschneidenden
Laminators (Modell ACL-9100 von Asahi Chemical Industry Co., Ltd.)
laminiert.
-
Danach
wurde der Trägerfilm
zum Transfer der Lackschicht gelöst,
und das Brennen erfolgte bei einer Maximaltemperatur von 570 °C, um eine
musterartige Elektrodenschicht zu bilden. Nach dem Brennen wurde festgestellt,
daß die
Elektrodenschicht eine Linienbreite von 65 μm und eine Dicke von 7 ± 2 μm hatte.
-
Referenzbeispiel 2
-
Nach
Referenzbeispiel 1 unter der Voraussetzung, daß die Vertiefungsmusterform
im Trägerfilm
ein Sperrschichtmuster war, wurden Vertiefungen mit einer Bodenbreite
von 70 μm,
einer Deckenbreite von 100 μm
und einer Tiefe von 180 μm
in einem Rastermaß von
250 μm gebildet.
-
Die
folgende Zusammensetzung mit:
Glasfritten
(MB-008 von Matsunami Glass Kogyo K. K.) | 65
GT, |
α-Aluminiumoxid
RA-40 (von Iwatani Kagaku Kogyo K. K.) | 10
GT, |
"Dipyroxide Black" #9510 (von Dainichi
Seika Kogyo K. K.) | 10
GT, |
n-Butylmethacrylat/2-Hydroxyethylmethacrylat-Copolymer (8/2) | 8
GT, |
polyoxyethyliertes
Trimethylolpropantriacrylat | 8
GT, |
Siliconharz
(X-24-8300 von The Shin-Etsu Chemical Co., Ltd.) | 1
GT, |
Fotoinitiator
(Irgacure 369 von Ciba Geigy) | 3
GT, |
Propylenglycolmonomethylether | 10
GT, |
Isopropylalkohol | 10
GT |
-
Dieser
Lack wurde in Vertiefungen im o. g. Trägerfilm durch Rakelbeschichtung
eingefüllt,
gefolgt von 5 Minuten Trocknen bei 100 °C. Danach wurde ein Polyethylenfilm
auf den Trägerfilm
laminiert, um die erste Transferbahn zu bilden, Die Transferbahn,
von der der Polyethylenfilm gelöst
war, wurde auf ein Glassubstrat mit einer Grundierungsschicht, einer
Elektrodenschicht und einer dielektrischen Schicht, die darauf in
dieser Reihenfolge gestapelt waren, unter Transferbedingungen, d.
h. bei einer Temperatur des vorgewärmten Substrats von 80 °C und einer
Laminierwalzentemperatur von 100 °C,
mit Hilfe eines selbstschneidenden Laminators (Modell ACL-9100 von
Asahi Chemical Industry Co., Ltd.) laminiert.
-
Danach
wurde der Trägerfilm
gelöst,
und das Brennen erfolgte bei einer Maximaltemperatur von 570 °C. Nach dem
Brennen wurde festgestellt, daß die
resultierende Sperrschicht eine Deckenbreite von 50 μm, eine Bodenbreite
von 80 μm
und eine Dicke von 120 ± 10 μm hatte.
-
Referenzbeispiel 3
-
Nach
Referenzbeispiel 1 unter der Voraussetzung, daß die Vertiefungsmusterform
im Trägerfilm
ein Sperrschichtmuster war, wurden Vertiefungen mit einer Bodenbreite
von 70 μm,
einer Deckenbreite von 100 μm
und einer Tiefe von 180 μm
in einem Rastermaß von
250 μm gebildet.
-
Sperrenbildendes Material
mit dunklem Lack
-
Die
folgende Zusammensetzung mit:
Glasfritten
(alkalifrei und hauptsächlich
aus PbO, SiO2, B2O,
bestehend) | 53
GT, |
α-Aluminiumoxid
RA-40 (von Iwatani Kagaku Kogyo K. K.) | 12
GT, |
"Dipyroxide Black" #9510 (von Dainichi
Seika Kogyo K. K.) | 8
GT |
(wobei die o. g. Mischung anorganischer Komponenten
einen Wärmeausdehnungskoeffizient
von (30 bis 300 °C)
74 × 10
-7 und einen Erweichungspunkt von 580 °C hatte),
n-Butylmethacrylat/2-Hydroxyethylmethacrylat-Copolymer (7/3) | 5
GT, |
bis(2-Ethylhexyl)phthalat | 3
GT, |
Dibutylphthalat | 5
GT, |
Propylenglycolmonomethylether | 10
GT, |
N-Methyl-2-pyrrolidon | 10
GT |
wurde in einer Perlmühle unter Verwendung von Keramikperlen
gemischt und dispergiert, um einen dunklen sperrschichtbildenden
Lack herzustellen.
-
Sperrenbildendes
Material mit weißem
Lack
-
Die
folgende Zusammensetzung mit:
Glasfritten
(alkalifrei und hauptsächlich
aus PbO, SiO2, B2O3 bestehend) | 53
GT, |
α-Aluminiumoxid
RA-40 (von Iwatani Kagaku Kogyo K. K.) | 12
GT, |
Titanoxid | 8
GT |
(wobei die o. g. Mischung anorganischer Komponenten
einen Wärmeausdehnungskoeffizient
von (30 bis 300 °C)
72 × 10
-7 und einen Erweichungspunkt von 575 °C hatte),
n-Butylmethacrylat/2-Hydroxyethylmethacrylat-Copolymer (7/3) | 5
GT, |
bis(2-Ethylhexyl)phthalat | 3
GT, |
Dibutylphthalat | 5
GT, |
Propylenglycolmonomethylether | 10
GT, |
N-Methyl-2-pyrrolidon | 10
GT |
wurde in einer Perlmühle unter Verwendung von Keramikperlen
gemischt und dispergiert, um einen weißen sperrschichtbildenden Lack
herzustellen.
-
Zunächst wurde
der dunkle Lack in einer Dicke von 40 μm durch Rakelbeschichten aufgetragen,
und danach wurde der weiße
Lack auf die dunkle Lackschicht erneut durch Rakelbeschichten aufgetragen,
um eine Lackschicht so einzufüllen,
daß die
weiße
Lackschicht auf die dunkle Lackschicht in Vertiefungen im wie zuvor erhaltenen
Trrägerfilm
gestapelt war, woran sich 30 Minuten Trocknen bei 150 °C anschloß. Ein Polyethylenfilm
wurde auf den Stapel laminiert, um die erste Transferbahn zu bilden.
-
Die
Transferbahn, von der der Polyethylenfilm gelöst war, wurde auf ein Glassubstrat
mit einer Grundierungsschicht, einer Elektrodenschicht und einer
dielektrischen Schicht, die darauf in dieser Reihenfolge gestapelt
waren, unter Transferbedingungen, d. h. bei einer Temperatur des
vorgewärmten
Substrats von 80 °C und
einer Laminierwalzentemperatur von 100 °C, mit Hilfe eines selbstschneidenden
Laminators (Modell ACL-9100 von Asahi Chemical Industry Co., Ltd.)
laminiert.
-
Danach
wurde der Trägerfilm
gelöst,
und das Brennen erfolgte bei 570 °C.
Nach dem Brennen wurde festgestellt, daß die resultierende Sperrschicht
eine Deckenbreite von 50 μm,
eine Bodenbreite von 80 μm
und eine Dicke von 120 ± 10 μm hatte.
-
Festgestellt
wurde, daß eine
unter Verwendung dieses gebrannten Produkts zusammengestellte PDP einen
ausgezeichneten Kontrast hatte.
-
Referenzbeispiel 4
-
Herstellung der Transferbahn
-
Ein
25 μm dicker
Polyethylenterephthalatfilm (T-60 von Toray Industries, Inc.) wurde
als Filmmaterial verwendet. Mit Hilfe der Vorrichtung von 3,
einem Walzentiefrelief mit vertieften Räumen, die jeweils eine regelmäßige viereckige
Pyramidenform hatten, und einer durch ionisierende Strahlung härtbaren
Harzzusammensetzung unter den folgenden Bedingungen wurde eine Matrize
für einen
Zellensperrenabschnitt mit einer unregelmäßigen Form entgegengesetzt
zu dem einer Zellensperre auf einer Seite des Polyethylenterephthalatfilms
gebildet, um eine erste Transferbahn zu erhalten.
-
(1) Walzentiefrelief
-
Schnittform
der Tiefreliefoberfläche:
diskrete Trapezoide im Längsschnitt
und gestreift im Horizontalschnitt gemäß
15 Zellenrastermaß: | 200 μm |
Zellennutenbreite
W: | Decke
180 μm und
Boden 150 μm |
Zellentiefe
D: | 150 μm |
(2)
Durch ionisierende Strahlung härtbare
Harzzusammensetzung
Pentaerythritoltriacrylat | 90
GT, |
Urethanacrylatoligomer | 10
GT |
-
(3) Bestrahlungsbedingungen
-
Bestrahlung
mit Elektronenstrahlen mit 10 MRad unter Verwendung eines Elektronenstrahlers
vom Schrankentyp.
-
Ein
Lack mit niedrig schmelzenden Glasfritten, wärmebeständigem Pigment usw. in Dispersion
in einem organischen Bindemittel wurde in die Matrize in der Transferbahn
eingefüllt,
und die Oberfläche
der resultierenden Lackschicht wurde danach mit einem PDP-Glassubstrat
in Kontakt gebracht. Die Transferbahn wurde gelöst, um die Lackschicht auf
das Glassubstrat zu transferieren.
-
Danach
wurde das Glassubstrat mit der in Zellensperrenform transferierten
Lackschicht bei einer Maximaltemperatur von 585 °C für eine Heizzeit von 15 Minuten
gebrannt, um eine Zellensperre auf dem PDP-Glassubstrat zu bilden.
-
Referenzbeispiel 5
-
Herstellung der Transferbahn
-
Eine
Zellensperre wurde auf einem Glassubstrat nach Referenzbeispiel
4 mit der Ausnahme gebildet, daß das
Walzentiefrelief, die durch ionisierende Strahlung härtbare Harzzusammensetzung
und die Bestrahlungsbedingungen, die zur Transferbahnfertigung zum
Einsatz kamen, gemäß der nachfolgenden
Darstellung geändert
waren.
-
(1) Walzentiefrelief
-
Schnittform
der Tiefreliefoberfläche:
diskrete Trapezoide im Längsschnitt
und Quadrate im Horizontalschnitt gemäß
16 Zellenrastermaß: | 500 μm |
Zellennutenbreite
W: | Decke
450 μm und
Boden 100 μm |
Zellentiefe
D: | 150 μm |
(2)
Durch ionisierende Strahlung härtbare
Harzzusammensetzung
Pentaerythritoltriacrylat | 90
GT, |
Urethanacrylatoligomer | 10
GT, |
2-Hydroxy-2-methyl-1-phenylpropan-1-on
(Dalocure 1173 von Merck) | 0,7
GT |
-
(3) Bestrahlungsbedingungen
-
Zwei
ozonhaltige Hochdruck-Quecksilberlampen mit 160 W/cm Im folgenden
werden die zweite Transferbahn und das zweite Musterbildungsverfahren
der Erfindung anhand von Beispiel 6 erläutert.
-
Beispiel 6
-
Bildung des Trägerfilms
-
Ein
ultravioletthärtbarer
Lack (Seika Beam XD-808 von Dainichi Seika Kogyo K. K.) wurde in
die Vorrichtung von 3 aufgegeben, und ein 100 μm dicker
Polyethylenterephthalatfilm wurde als Trägerfilm verwendet. Mit Hilfe
einer Ultraviolettstrahlen emittierenden Strahlungsquelle (160 W/cm2) und eines mit 5 m/min drehenden Walzentiefreliefs
wurde eine Sperrschicht auf dem Trägerfilm gebildet, um Vertiefungen
mit einer Bodenbreite von 70 μm,
einer Deckenbreite von 100 μm
und einer Tiefe von 180 μm
in einem Rastermaß von 250 μm zu bilden.
-
Zunächst wurde
der im Referenzbeispiel 3 erwähnte
dunkle Lack in einer Dicke von 40 μm durch Rakelbeschichten aufgetragen,
wonach der im Referenzbeispiel 3 beschriebene weiße Lack
auf die dunkle Lackschicht wiederum durch Rakelbeschichten aufgetragen
wurde, um eine Lackschicht einzufüllen, wobei die weiße Lackschicht
auf der dunklen Lackschicht in Vertiefungen in dem wie oben erhaltenen
Trägerfilm
gestapelt war, woran sich 30 Minuten Trocknen bei 150 °C anschloß.
-
Dielektrikumbildende Schicht
-
Die
folgende Zusammensetzung mit:
Glasfritten
(alkalifrei und hauptsächlich
aus Bi2O3, ZnO und
B2O3 bestehend und
mit einer mittleren Teilchengröße von 3 μm) | 70
GT, |
α-Aluminiumoxid
RA-40 (von Iwatani Kagaku Kogyo K. K.) | 7
GT, |
Titanoxid | 3
GT |
(wobei die o. g. Mischung anorganischer Komponenten
einen Wärmeausdehnungskoeffizient
von (30 bis 300 °C)
81 × 10
-7 und einen Erweichungspunkt von 580 °C hatte),
n-Butylmethacrylat/2-Hydroxyethylmethacrylat-Copolymer (7/3) | 13
GT, |
Dibutylphthalat | 7
GT, |
Propylenglycolmonomethylether | 20
GT |
wurde in einer Perlmühle unter Verwendung von Keramikperlen
gemischt und dispergiert, um einen eine dielektrische Schicht bildenden
Lack herzustellen.
-
Dieser
eine dielektrische Schicht bildende Lack wurde durch Siebdruck auf
ein Konkavmuster aufgetragen, das durch Einfüllen des sperrenbildenden Lacks
in Vertiefungen im Trägerfilm
erhalten wurde, der wie zuvor erwähnt erhalten wurde, um ein
dielektrisches Schichtmuster gemäß 8 zu
bilden, und das Trocknen wurde 30 Minuten bei 150 °C durchgeführt, um
eine 20 μm
dicke dielektrikumbildende Schicht auf das Konkavmuster zu stapeln.
Danach wurde ein Polyethylenfilm auf die dielektrikumbildende Schicht
laminiert, um die zweite Transferbahn der Erfindung zu erhalten.
Die sperrenbildende Schicht wurde mit dem dielektrikumbildenden
Schichtlack abgedeckt, und festgestellt wurde, daß sie eine
ausgezeichnete Form hatte.
-
Die
Transferbahn, von der der Polyethylenfilm gelöst war, wurde auf ein Glassubstrat
mit einer Grundierungsschicht und einer Elektrodenschicht, die darauf
in dieser Reihenfolge gestapelt waren, unter Transferbedingungen,
d. h. bei einer Temperatur des vorgewärmten Substrats von 80 °C und einer
Laminierwalzentemperatur von 100 °C,
mit Hilfe eines selbstschneidenden Laminators (Modell ACL-9100 von
Asahi Chemical Industry Co., Ltd.) laminiert.
-
Danach
wurde der Trägerfilm
gelöst,
und das Brennen erfolgte bei 570 °C.
Nach dem Brennen wurde festgestellt, daß die resultierende dielektrische
Schicht eine Dicke von 10 μm
hatte und die Sperrschicht eine Deckenbreite von 50 μm, eine Bodenbreite
von 80 μm
und eine Dicke von 120 ± 10 μm hatte.
-
Im
folgenden werden die dritte Transferbahn und das dritte Musterbildungsverfahren
der Erfindung anhand von Beispielen 7 bis 9 erläutert.
-
Beispiel 7
-
Elektrodenbildender Lack
-
Die
folgende Zusammensetzung mit:
Silberpulvern
(mittlere Teilchengröße: 2 μm) | 70
GT, |
Glasfritten
(alkalifrei und mit einer mittleren Teilchengröße von 1 μm, einem Erweichungspunkt von
550 °C und
einem Wärmeausdehnungskoeffizient
von (30 bis 300 °C)
73 × 10-7) | 5
GT, |
n-Butylmethacrylat/2-Hydroxyethylmethacrylat-Copolymer (7/3) | 12
GT, |
Dibutylphthalat | 5
GT, |
Propylenglycolmonomethylether | 15
GT |
wurde in einer Perlmühle unter Verwendung von Keramikperlen
gemischt und dispergiert, um einen elektrodenbildenden Lack herzustellen.
-
Dieser
elektrodenbildende Lack wurde durch Siebdruck auf die im Beispiel
6 erhaltene dielektrikumbildende Schicht in der zweiten Transferbahn
aufgetragen, von der der Polyethylenfilm gelöst war, um ein Elektrodenmuster
zu bilden, das seinerseits 30 Minuten bei 150 °C getrocknet wurde, um eine
20 μm dicke
elektrodenbildende Schicht zu bilden, und ferner wurde ein Polyethylenfilm
darauf laminiert, um die dritte Transferbahn der Erfindung zu bilden,
z. B. eine gemäß 11.
-
Die
Transferbahn, von der der Polyethylenfilm gelöst war, wurde auf ein Glassubstrat
mit einer darauf gestapelten Grundierungsschicht unter Transferbedingungen,
d. h. bei einer Temperatur des vorgewärmten Substrats von 80 °C und einer
Laminierwalzentemperatur von 100 °C,
mit Hilfe eines selbstschneidenden Laminators (Modell ACL-9100 von
Asahi Chemical Industry Co., Ltd.) laminiert.
-
Danach
wurde der Trägerfilm
gelöst,
und das Brennen erfolgte bei 570 °C.
Nach dem Brennen wurde festgestellt, daß die resultierende Elektrodenschicht
eine Dicke von 10 μm
hat te, die resultierende dielektrische Schicht eine Dicke von 10 μm hatte und
die resultierende Sperrschicht eine Deckenbreite von 50 μm, eine Bodenbreite
von 80 μm
und eine Dicke von 120 ± 10 μm hatte.
-
Beispiel 8
-
Fotoempfindlicher
elektrodenbildender Lack
-
Die
folgende Zusammensetzung mit:
kugeligen
Silberpulvern (mittlere Teilchengröße: 2 μm) | 70
GT, |
Glasfritten
(alkalifrei und mit einer mittleren Teilchengröße von 1 μm, einem Erweichungspunkt von
550 °C und
einem Wärmeausdehnungskoeffizient
von (30 bis 300 °C)
73 × 10-7) | 5
GT, |
fotoempfindlicher
Harzkomponente | 18
GT |
(die aufweist: 50 GT eines Polymers vom alkalischen
Entwicklungstyp (bei dem es sich um ein Methylmethacrylat/Methacrylsäure-Copolymer
mit 7 Mol-% einer Doppelbindung in seiner Seitenkette und einer
Säurezahl
von 100 mg KOH/g handelt), 30 GT eines ethylenoxidmodifizierten
Trimethylolpropantriacrylats, 3 GT eines Fotoinitiators (Irgacure
369 von Ciba Geigy) und 15 GT Propylenglycolmonomethylether) wurde
in einer Perlmühle
unter Verwendung von Keramikperlen gemischt und dispergiert, um
einen fotoempfindlichen elektrodenbildenden Lack herzustellen.
-
Der
fotoempfindliche elektrodenbildende Lack wurde durch Rakelbeschichten
auf die dielektrikumbildende Schicht der im Beispiel 7 erhaltenen
zweiten Transferbahn aufgetragen, von der der Polyethylenfilm gelöst war,
um einen Film mit einer Trockendicke von 20 μm zu erhalten.
-
Die
erhaltene Mehrschichtbahn wurde von der Trägerfilmseite mit Ultraviolettstrahlen
(200 mJ/cm2) bestrahlt, wonach die elektrodenbildende
Schicht mit einer 0,2 %igen wäßrigen Lösung aus
Natriumcarbonat zum Entfernen eines belichteten Abschnitts entwickelt
wurde.
-
Die
sperrenbildende Schicht wirkte als Maske, so daß die elektrodenbildende Schicht
gebildet werden konnte, während
sie in guter Ausrichtung zur sperrenbildenden Schicht stand.
-
Nach
dem Trocknen wurde ein Polyethylenfilm auf die elektrodenbildende
Schicht aufgetragen, um die dritte Transferbahn der Erfindung zu
bilden, z. B. eine gemäß 11.
-
Die
Transferbahn, von der der Polyethylenfilm gelöst war, wurde auf ein Glassubstrat
mit einer darauf gestapelten Grundierungsschicht unter Transferbedingungen,
d. h. bei einer Temperatur des vorgewärmten Substrats von 80 °C und einer
Laminierwalzentemperatur von 100 °C,
mit Hilfe eines selbstschneidenden Laminators (Modell ACL-9100 von
Asahi Chemical Industry Co., Ltd.) laminiert.
-
Danach
wurde der Trägerfilm
gelöst,
und das Brennen erfolgte bei 570 °C.
Nach dem Brennen wurde festgestellt, daß die resultierende Elektrodenschicht
eine Dicke von 10 μm
hatte, die resultierende dielektrische Schicht eine Dicke von 10 μm hatte und
die resultierende Sperrschicht eine Deckenbreite von 50 μm, eine Bodenbreite
von 80 μm
und eine Dicke von 120 ± 10 μm hatte.
-
Beispiel 9
-
Grundierungsschichtbildender
Lack
-
Die
folgende Zusammensetzung mit:
Glasfritten
(alkalifrei, hauptsächlich
aus PbO, SiO2 und B2O3 bestehend und mit einem Wärmeausdehnungskoeffizient
von (30 bis 300 °C)
82 × 10
und einem Erweichungspunkt von 575 °C) | 65
GT, |
α-Aluminiumoxid
RA-40 (von Iwatani Kagaku Kogyo K. K.) | 11
GT, |
Kupferoxid
(CuO) | 4
GT, |
n-Butylmethacrylat/2-Hydroxyethylmethacrylat-Copolymer (8/2) | 11
GT, |
Benzylbutylphthalat | 3
GT, |
Dibutylphthalat | 3
GT, |
Propylenglycolmonomethylether | 20
GT |
wurde in einer Perlmühle unter Verwendung von Keramikperlen
gemischt und dispergiert, um einen grundierungsbildenden Lack herzustellen.
-
Der
grundierungsbildende Lack wurde durch Siebdruck auf die elektrodenbildende
Schicht der im Beispiel 8 erhaltenen Transferbahn aufgetragen, von
der der Polyethylenfilm gelöst
war, μm
ein Grundierungsmuster zu bilden, das seinerseits getrocknet wurde,
um eine grundierungsbildende Schicht mit einer Trockendicke von
20 μm zu
bilden. Danach wurde ein Polyethylenfilm auf die grundierungsbildende
Schicht aufgetragen.
-
Die
Transferbahn, von der der Polyethylenfilm gelöst war, wurde auf ein Glassubstrat
unter Transferbedingungen, d. h, bei einer Temperatur des vorgewärmten Substrats
von 80 °C
und einer Laminierwalzentemperatur von 100 °C, mit Hilfe eines selbstschneidenden
Laminators (Modell ACL-9100 von Asahi Chemical Industry Co., Ltd.)
laminiert.
-
Danach
wurde der Trägerfilm
gelöst,
und das Brennen erfolgte bei 570 °C.
Nach dem Brennen wurde festgestellt, daß die resultierende Grundierungsschicht
eine Dicke von 10 μm
hatte, die resultierende Elektrodenschicht eine Dicke von 10 μm hatte,
die resultierende dielektrische Schicht eine Dicke von 10 μm hatte und die
resultierende Sperrschicht eine Deckenbreite von 50 μm, eine Bodenbreite
von 80 μm
und eine Dicke von 120 ± 10 μm hatte.