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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Technisches
Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft zellulare Telefonnetze, und insbesondere
die Bereitstellung eines Rufdienstmerkmals an einen Teilnehmer in
Verbindung mit einem Mobiltelefonanruf, der ursprünglich über einen
Vermittlungsknoten des Netzes getätigt wurde, der noch nicht
zur Unterstützung
für dieses
spezielle Rufdienstmerkmal erweitert worden ist.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Neue
Rufdienstmerkmale werden ständig von
Diensteanbietern für
zellulare Telefonnetze entwickelt und implementiert. Diese Rufdienstmerkmale werden
gewöhnlich
von den Vermittlungsknoten in dem zellularen Telefonnetz bereitgestellt,
so dass jeder der Vermittlungsknoten zur Unterstützung des Merkmals erweitert
werden muss, um das Rufdienstmerkmal sämtlichen Teilnehmern unabhängig vom Aufenthaltsort
innerhalb des Netzes anzubieten. Aufgrund der großen Anzahl
von Vermittlungsknoten, die in dem zellularen Telefonnetz existieren,
ist eine im wesentlichen gleichzeitige Erweiterung jedes Vermittlungsknotens
zur Bereitstellung des neuen Rufdienstmerkmals nicht möglich. Ferner
ist es vom wirtschaftlichen Standpunkt aus in manchen Fällen nicht sinnvoll,
den Vermittlungsknoten zu erweitern, nämlich hinsichtlich des niedrigen
Vorkommens von Verkehrsmustern, die derartige neue Dienstmerkmale
involvieren.
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Ein
Anruf, der über
einen noch nicht erweiterten Vermittlungsknoten getätigt wird,
ist außerstande, diese
neuen Rufdienstmerkmale zu initiieren. Für den Zeitraum, während dem
die Erweiterungung sämtlicher
Vermittlungsknoten innerhalb des Netzes noch nicht abgeschlossen
ist, wäre
es von Vorteil, wenn derartige neue Rufdienstmerkmale sämtlichen Teilnehmern
gegenüber
angeboten und zur Verfügung
gestellt werden könnten,
unabhängig
vom Aufenthaltsort der Mobilstation innerhalb des zellularen Telefonnetzes
oder vom Erweiterungsstatus des Vermittlungsknotens, der den Anruf
ursprünglich
behandelt.
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In
der internationalen Anmeldung WO 94/10814 wird bereits ein Verfahren
zum Verwalten ergänzender
Diensteprozeduren beschrieben, die von einer Mobilstation zum Ändern ergänzender Dienstedaten
verwendet werden bzw. um das Netz über aktuelle ergänzende Dienstedaten
abzufragen. Eine MSC/VLR (Mobile Services Switching Center – Mobilfunkvermittlungsstelle/visitor
location register – Besucherdatei)
kommuniziert dabei mit der Mobilstation. Für die hierauf bezogene Signalisierung
werden die Prozeduren als Vorgänge
festgelegt. Es wird vorgeschlagen, dass die MSC/VLR beim Erhalt
einer Nachricht entscheidet, ob der Vorgang gegenüber der
MSC/VLR bekannt ist, und die Nachricht, falls diese nicht bekannt
ist, an die Heimatdatei weiterleitet. Allerdings liefert die Anmeldung
WO 94/10814 keine Problemlösung
dahingehend, dass die aktuellsten Rufdienstmerkmale in einem Netz
mit einer Vielzahl von Vermittlungsknoten zur Verfügung gestellt
werden, wobei mindestens einer von diesen noch nicht erweitert ist.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Ein
Anruf, der von einem Absendervermittlungsknoten empfangen wird,
welcher keine erweiterten Rufdienstmerkmale unterstützt, wird
zur weiteren Behandlung selektiv an einen Dienste-Gateway-Vermittlungsknoten übergeben,
der zur Unterstützung
der Rufdienstmerkmale erweitert ist. Gemäß einer Ausführungsform
findet eine Bestimmung dahingehend statt, ob der Absendervermittlungsknoten
erweitert worden ist, um die neuesten Rufdienstmerkmale, die vom
Diensteanbieter zur Verfügung gestellt
werden, zu behandeln. Ist dies nicht der Fall, so wird der Anruf
automatisch an den ausgewählten Gateway-Vermittlungsknoten übergeben.
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
wird die angerufene Nummer (B-Nummer) für den Anruf analysiert, um
zu bestimmen, ob der Absendervermittlungsknoten sämtliche
der Rufdienstmerkmale, für
die der angerufene Teilnehmer angemeldet ist, oder, alternativ,
ein bestimmtes Rufdienstmerkmal, das durch den Anruf initiiert wird, unterstützt. Ist
dies nicht der Fall, so wird der Anruf automatisch an den ausgewählten Dienste-Gateway-Vermittlungsknoten übergeben.
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Gemäß einer
weiteren Implementierung nach der vorliegenden Erfindung wird der
vom Absendervermittlungsknoten empfangene Anruf vom Absenderknoten
so lange behandelt (z.B. an einen bedienenden Knoten durchgeschaltet),
bis ein Rufdienstmerkmal initiiert wird. An diesem Punkt findet eine
Bestimmung dahingehend statt, ob der Absendervermittlungsknoten
erweiterte Rufdienstmerkmale unterstützt. Falls nicht, so wird der
Anruf selektiv an einen Dienste-Gateway-Vermittlungsknoten übergeben,
der zur Unterstützung
der Rufdienstmerkmale erweitert ist. Die Bestimmung der Unterstützung kann
in Abhängigkeit
dessen erfolgen, ob der Absendervermittlungsknoten zur Behandlung
entweder der neuesten Rufdienstmerkmale, die von einem Diensteanbieter
zur Verfügung
gestellt werden, der Rufdienstmerkmale, für die sich der angerufene Teilnehmer
angemeldet hat, oder der bestimmten Initiierung des Rufdienstmerkmals
in der Heimatdatei erweitert worden ist.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Zum
besseren Verständnis
des Verfahrens und der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
sei auf die folgende ausführliche
Beschreibung im Zusammenhang mit den beiliegenden Zeichnungen Bezug
genommen. Es zeigen:
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1 eine
Prinzipskizze eines zellularen Telefonnetzes;
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2A bis 2D Flussdiagramme,
die die Rufbehandlung in einem zellularen Telefonnetz im Zusammenhang
mit der Initiierung eines Rufdienstmerkmals gemäß der vorliegenden Erfindung
beschreiben;
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3 eine
Prinzipskizze eines zellularen Telefonnetzes, die den Signalfluss
im Zusammenhang mit der Behandlung eines beispielhaften Anrufes
und der Initiierung eines Rufdienstmerkmals darstellt;
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4 ist
ein Signalfluss- und Knotenfunktionsdiagramm für den beispielhaften Anruf,
der wie in 3 dargestellt behandelt wird;
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5 ist
ein Signalfluss- und Knotenfunktionsdiagramm für einen weiteren beispielhaften
Anruf;
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6 ist
eine Prinzipskizze eines zellularen Telefonnetzes, die den Signalfluss
im Zusammenhang mit der Behandlung eines beispielhaften Anrufes
und der Initiierung eines Rufdienstmerkmals in einem bedienenden
(Ziel-) Knoten für
den Anruf darstellt;
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7 ist
ein Signalfluss- und Knotenfunktionsdiagramm für den beispielhaften Anruf,
der wie in 6 dargestellt behandelt wird;
und
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8 ist
ein Signalfluss- und Knotenfunktionsdiagramm für einen weiteren beispielhaften
Anruf.
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AUFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Es
sei Bezug genommen auf die 1, in der
eine vereinfachte Prinzipskizze eines zellularen Telefonnetzes 10 mit
einer Vielzahl von miteinander verbundenen Vermittlungsknoten (SN) 12 gezeigt
ist. Obgleich lediglich drei Vermittlungsknoten 12 dargestellt
sind, versteht es sich, dass das Netz 10 sehr viel mehr
miteinander verbundene Knoten umfasst. Die Vermittlungsknoten 12 können eine
beliebige aus einer Anzahl von bekannten Telekommunikationsvermittlungsvorrichtungen
umfassen, einschließlich
derer, die allgemein gebräuchlich
und gemäß dem Stand
der Technik für
das Bereitstellen eines entweder digitalen oder analogen zellularen
Telefondienstes an eine Vielzahl von Mobilstationteilnehmern 14 bekannt
sind. Die Vermittlungsknoten 12 sind zur Kommunikation
sowohl über
Zeichengabestrecken 16 (dargestellt als durchgehende Linien)
als auch Sprechverbindungsleitungen 18 (dargestellt als Strichlinien)
miteinander verbunden. Die Sprechverbindungsleitungen 18 stellen
Sprach- und Datenkommunikationspfade bereit, die zum Befördern von Teilnehmerkommunikationen
zwischen den Knoten 12 verwendet werden. Die Zeichengabestrecken 16 befördern Befehlssignale
zwischen den Knoten 12, die zum Aufbauen und Abbrechen
von Sprach- und Datenkommunikationsabschnitten über die Sprechverbindungsleitungen 18 sowie
zum Steuern der Bereitstellung bestimmter Teilnehmerdienstrufmerkmale
an die Mobilstationteilnehmer 14 verwendet werden.
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Die
Vermittlungsknoten 12 sind über Zeichengabestrecken 22 mit
einer Datenbank (DB) 20 (gegebenenfalls auch mit einer
Vielzahl von Datenbanken) verbunden, die beispielsweise eine Heimatdatei
(Home Location Register – HLR)
und/oder eine Besucherdatei (Visitor Location Register – VLR) umfasst.
Die Datenbanken) 20 speichern Informationen bezüglich der
Mobilstationteilnehmer 14, einschließlich Aufenthaltsortinformationen
und Diensteinformationen. Insbesondere speichern die Datenbanken 20 Teilnehmertelefonnummern
bezogen auf eine Identifizierung bestimmter Rufdienstmerkmale, zu
deren Verwendung die den Telefonnummern zugeordneten Mobilstationteilnehmer
berechtigt sind. Derartige Rufdienstmerkmale können Anklopfen, Dreiwegverbindungen,
Paging, Sprachspeicherung und -verteilung, Rufweiterleitung sowie
Multi-Leg-Verbindungen (flexibles Alerting oder Zugangssuchvorgänge beim Mobilfunk)
umfassen. Weitere Rufdienstmerkmale sind dem Fachmann bekannt.
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Neue
Rufdienstmerkmale werden von Diensteanbietern zellularer Telefonnetze
ständig
entwickelt und implementiert. Diese Rufdienstmerkmale werden gewöhnlich von
den Vermittlungsknoten 12 innerhalb des zellularen Telefonnetzes 10 bereitgestellt.
Um sämtlichen
Mobilstationteilnehmern 14 die Rufdienstmerkmale über das
zellulare Telefonnetz 10 unabhängig vom Aufenthaltsort des
Teilnehmers oder des Absenderpunktes (-knotens) für einen
Anruf zur Verfügung
zu stellen, muss jeder der Vermittlungsknoten 12 zur Unterstützung des
Dienstes erweitert werden. Aufgrund der großen Anzahl von Vermittlungsknoten 12,
die im zellularen Telefonnetz 10 existieren, ist allerdings
eine im wesentlichen gleichzeitige Erweiterung jedes Vermittlungsknotens
zur Bereitstellung neuer Rufdienstmerkmale nicht möglich. Bei
Anrufen, die über
noch nicht erweiterte Vermittlungsknoten 12 getätigt werden,
kann deshalb der Vorteil dieser neuen Rufdienstmerkmale nicht in Anspruch
genommen werden.
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Ferner
sei Bezug genommen auf die 2A bis 2D,
in denen Flussdiagramme die Rufbehandlung in einem zellularen Telefonnetz 10 sowie die
Initiierung eines Rufdienstmerkmals beschreiben, wenn das Netz noch
nicht vollständig
zur Bereitstellung eines derartigen Rufdienstmerkmals erweitert worden
ist.
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Mit
Bezug auf die 2A, zusätzlich zur 1,
wird ein Anruf, der an die Nummer (B-Nummer) eines angerufenen Mobilstationteilnehmers 14(1) gewählt wird,
in Schritt 50 von einem Absendervermittlungsknoten 12(1) empfangen.
Dieser Anruf kann bei einem anderen Teilnehmer (Mobilstation 14(2))
des zellularen Telefonnetzes 10 abgesendet werden, oder
kann vom öffentlichen
Fernsprechwählnetz
(Public Switched Telephone Network – PSTN) empfangen werden. Kann
der Absendervermittlungsknoten 12(1) sämtliche der Rufdienstmerkmale
unterstützen,
zu deren Verwendung der angerufene Mobilstationteilnehmer 14(1) berechtigt
sein kann, wie im Entscheidungsschritt 52 während der
Aufenthaltsortabfrage der Heimatdatei (und Zweig 54) bestimmt,
so wird die Verbindungsherstellung und die Aktivierung (Implementierung)
von initiierten Rufdienstmerkmalen von dem Absendervermittlungsknoten
in Schritt 56 in einer dem Fachmann bekannten Weise behandelt.
Ist der Absendervermittlungsknoten 12(1) nicht in der Lage,
sämtliche
der Rufdienstmerkmale zu unterstützen,
zu deren Verwendung der angerufene Mobilstationteilnehmer 14(1) berechtigt
ist (Zweig 58), wie dies von der Heimatdatei bestimmt wird,
so wird der Anruf in Schritt 60 vom Absendervermittlungsknoten
selektiv an einen bestimmten (Gateway-) Dienstevermittlungsknoten 12(2),
der die Rufdienstmerkmale unterstützten kann, umgeleitet und übergeben.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Heimatdatei den Anruf an den Dienstevermittlungsknoten
vorab weiterleiten und die resultierende vorläufige Aufenthaltsortteilnehmernummer
(Temporary Location Directory Number – TLDN) an den Absenderknoten
zurücksenden
kann. Der Anruf wird dann vom Absenderknoten an den Dienstevermittlungsknoten
unter Verwendung der vorläufigen
Aufenthaltsortteilnehmernummer umgeleitet und übergeben. Beim Umleiten und Übergeben behandelt
der bestimmte Dienstevermittlungsknoten 12(2) dann in Schritt 62 die
Verbindungsherstellung und die Ausführung (Implementierung) von
Rufdienstmerkmalen in einer dem Fachmann bekannten Weise.
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Gemäß einer
in der 2B dargestellten Ausführungsform
können
die Bestimmung im Entscheidungsschritt 52 und das selektive Übergeben im
Entscheidungsschritt 60 (2A) durch
ein Identifizieren im Entscheidungsschritt 64 erfolgen,
ob der Absendervermittlungsknoten 12(1) mit den neuesten im
zellularen Telefonnetz 10 zur Verfügung stehenden Rufdienstmerkmalen
erweitert worden ist. Diese Bestimmung wird voraussichtlich von
der Heimatdateidatenbank 20 vorgenommen. Ist er erweitert
worden (Zweig 66), so kann der Absendervermittlungsknoten 12(1) sämtliche
der Rufdienstmerkmale unterstützen,
zu deren Verwendung der angerufene Mobilstationteilnehmer 14(1) berechtigt
ist. Folglich wird der Anruf, der im Absendervermittlungsknoten 12(1) empfangen
wird, gemäß Schritt 56 nach 2A vom
Absendervermittlungsknoten behandelt. Ist dies nicht der Fall (Zweig 68),
so wird der im Absendervermittlungsknoten 12(1) empfangene
Anruf in Schritt 60 selektiv vom Absendervermittlungsknoten übergeben
und von dem bestimmten (Gateway-) Dienstevermittlungsknoten 12(2) in
Schritt 62 behandelt. Es sei darauf hingewiesen, dass die
Heimatdatei die ursprünglich
gewählte
B-Nummer, der ein bestimmtes Präfix
(die modifizierte B-Nummer) vorangeht, zurücksenden könnte. Der Absendervermittlungsknoten
verwendet dann die modifizierte B-Nummer zum Umleiten und Übergeben
des Anrufes an den Dienstevermittlungsknoten. Der Dienstevermittlungsknoten
macht daraufhin eine Abfrage bei der Heimatdatei zur Lokalisierung
des angerufenen Teilnehmers und zum Vorabweiterleiten des Anrufes.
Ein potentieller Nachteil bei dieser Ausführungsform besteht darin, dass,
wenn der Knoten nicht erweitert worden ist, sämtliche Anrufe durch diesen
automatisch übergeben
werden. Um Überlastungsprobleme im
Dienstevermittlungsknoten 12(2) zu vermeiden, ist es deshalb
wichtig, dass der Vermittlungsknoten über ausreichende Kapazität zur Rufbehandlung
mit Blick auf die erhöhte
Last, die von übergebenen
Anrufen erzeugt wird, verfügt.
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Gemäß einer
weiteren in der 2C dargestellten Ausführungsform
kann die Bestimmung im Entscheidungsschritt 52 und das
selektive Übergeben
im Entscheidungsschritt 60 (2A) durch
den Absendervermittlungsknoten 12(1) erfolgen, mittels Analyse
eines von der Heimatdatei empfangenen Diensteanzeigers. Der Absendervermittlungsknoten 12(1) macht
in Schritt 70 eine Abfrage bei der Heimatdateidatenbank 20 zur
Lokalisierung des angerufenen Mobilfunkteilnehmers (B-Nummer). Als
Antwort hierauf sendet die Heimatdateidatenbank 20 in Schritt 72 einen
Diensteanzeiger zurück
an den Absendervermittlungsknoten 12(1), der die Rufdienstmerkmale,
für die
der angerufene Teilnehmer angemeldet ist, identifiziert. Daraufhin
wird in Schritt 74 bestimmt, ob der Absendervermittlungsknoten 12(1) jedes
der identifizierten Rufdienstmerkmale, und unter Umständen insbesondere
ein bestimmtes initiiertes dieser Rufdienstmerkmale unterstützen kann. Falls
ja, (Zweig 76), so wird der im Absendervermittlungsknoten 12(1) empfangene
Anruf in Schritt 56 gemäß 2A vom
Absendervermittlungsknoten behandelt. Ist er nicht zur Unterstützung der
Rufdienstmerkmale in der Lage (Zweig 78), so wird der im
Absendevermittlungsknoten 12(1) empfangene Anruf vom Absendervermittlungsknoten
in Schritt 60 übergeben
(mit einem bestimmten Präfix,
gefolgt von der im Dienstevermittlungsknoten empfangenen vorläufigen Aufenthaltsortteilnehmernummer)
und in Schritt 62 von dem bestimmten (Gateway-) Dienstevermittlungsknoten 12(2) behandelt.
Hierdurch werden einige der potentiellen Überlastungsprobleme vermieden,
die im Verfahren nach 2B auftreten, indem lediglich
diejenigen Anrufe an B-Nummern-Teilnehmer übergeben werden, die für nicht
unterstützte
(jedoch vielleicht initiierte) Rufdienstmerkmale angemeldet sind.
Alle weiteren Anrufe werden vom Absendervermittlungsknoten 12(1) behandelt.
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Bezug
sei nunmehr zusätzlich
auf die 2D gemeinsam mit 1 gemacht,
betreffend ein alternatives Verfahren für die Rufbehandlung in einem
zellularen Telefonnetz 10 sowie die Initiierung eines Rufdienstmerkmals.
Ein an die Nummer (B-Nummer) eines Mobilstationteilnehmers 14(1) gewählter Anruf
wird von einem Absendervermittlungsknoten (12(1) in Schritt 80 empfangen.
Dieser Anruf kann von einem anderen Teilnehmer des zellularen Telefonnetzes 10 abgesendet
werden, oder kann vom öffentlichen
Fernsprechwählnetz
(Public Switched Telephone Network – PSTN) empfangen werden. Der
Absendervermittlungsknoten 12(1) schaltet daraufhin den
Anruf in Schritt 82 an einen bedienenden Vermittlungsknoten 12(3) für den angerufenen Mobilstationteilnehmer 14(1) durch.
Die Identifizierung des bedienenden Vermittlungsknotens 12(3) für den angerufenen
Mobilstationteilnehmer 14(1) und die Verbindungsherstellung
mit diesem findet in einer dem Fachmann bekannten Weise statt.
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Nachdem
der Anruf durchgeschaltet ist, wird in Schritt 84 ein Rufdienstmerkmal
initiiert (z.B. falls der durchgeschaltete Anruf nicht vom Teilnehmer
beantwortet wird). Der Absender- oder bedienende Vermittlungsknoten
macht in Abhängigkeit
davon, ob sie durch eine LATA-Grenze voneinander getrennt sind, eine
Abfrage bei der Heimatdatei zur Anforderung des (der) anwendbaren
Dienstmerkmal(e)s für
den Anruf. An diesem Punkt bestimmt die Heimatdatei in Schritt 86,
ob der abfragende (d.h. Absender- oder Dienst-) Vermittlungsknoten
die erweiterten Rufdienstmerkmale, und insbesondere das initiierte
Rufdienstmerkmal unterstützen
kann. Ist er hierzu in der Lage (Zweig 88), so wird das
initiierte Rufdienstmerkmal in Schritt 90 in einer dem
Fachmann bekannten Weise durch den abfragenden Vermittlungsknoten implementiert.
Kann der abfragende Vermittlungsknoten 12(1) die erweiterten
Rufdienstmerkmale nicht unterstützen
(Zweig 92), so wird der Anruf in Schritt 94 von
dem abfragenden Vermittlungsknoten an einen bestimmten (Gateway-)
Dienstevermittlungsknoten 12(2), der das initiierte Rufdienstmerkmal
unterstützen
kann, umgeleitet und übergeben. Der
bestimmte Dienstevermittlungsknoten 12(2) implementiert
daraufhin in Schritt 96 das initiierte Rufdienstmerkmal
in einer dem Fachmann bekannten Weise.
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Die
Bestimmung im Entscheidungsschritt 86 gemäß 2D kann
gemäß beiden
der in den 2A oder 2C dargestellten
Ausführungsformen
erfolgen. Somit kann der Entscheidungsschritt 86 eine Bestimmung
durch die Heimatdatei umfassen, ob der abfragende Vermittlungsknoten
mit den neuesten zur Verfügung
stehenden (oder mindestens den aktuellen) Rufdienstmerkmalen des
zellularen Telefonnetzes 10 erweitert worden ist. Ist dies
nicht der Fall ist, leitet die Heimatdatei die Serviceverbindung
vorab an den Dienstevermittlungsknoten und sendet die sich ergebende
vorläufige
Aufenthaltsortteilnehmernummer zurück an den abfragenden Knoten.
Alternativ kann der Entscheidungsschritt 86 die Bestimmung
durch den abfragenden Vermittlungsknoten aufgrund des Diensteanzeigers,
der von der Heimatdatei zurückgesendet
wird, umfassen, ob der abfragende Vermittlungsknoten erweiterte
Rufdienstmerkmale, und insbesondere das initiierte Rufdienstmerkmal
unterstützen
kann, und falls nicht, das Übergeben
des Anrufes mit einem bestimmten Dienstepräfix, gefolgt von der empfangenen
vorläufigen
Aufenthaltsortverzeichnisnummer des Dienstevermittlungsknotens.
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Bezug
sei nunmehr genommen auf eine Kombination der 1, 3 und 4. 3 ist eine
Prinzipskizze eines zellularen Telefonnetzes 10, die den
Signalfluss im Zusammenhang mit einem bestimmten Beispiel der Rufbehandlung
und der Initiierung eines Rufdienstmerkmals darstellt. 4 zeigt einen
Signalfluss sowie ein Knotenfunktionsdiagramm für die beispielhafte Rufbehandlung
gemäß 3.
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Ein
Anruf 100 wird von einem weiteren zellularen Teilnehmer
oder dem PSTN abgesendet und im Absendervermittlungsknoten 12(1) empfangen. Durch
Verwendung der Zeichengabestrecke 22 macht der Absendervermittlungsknoten 12(1) eine Abfrage 102 bei
der Heimatdateidatenbank 20, um den Aufenthaltsort (d.h.
den bedienenden Vermittlungsknoten 12(3)) innerhalb des
zellularen Netzes 10 des angerufenen Mobilstationteilnehmers 14(1) zu
bestimmen. Als Antwort auf diese Abfrage signalisiert 104 die
Datenbank 20 dem bedienenden Vermittlungsknoten 12(3) für den angerufenen
Mobilstationteilnehmer 14(1) über die Zeichengabestrecke 22,
den Anruf vorab weiterzuleiten, und sendet 106 dann eine
vorläufige
Aufenthaltsortteilnehmernummer (sowie zugeordnete Parameter) für den angerufenen
Mobilstationteilnehmer an den Absendervermittlungsknoten 12(1) zurück. Der
Anruf wird daraufhin über
die Sprechverbindungsleitung 18 an den bedienenden Vermittlungsknoten 12(3) zum
Versuch der Verbindungsherstellung mit dem angerufenen Mobilstationteilnehmer 14(1) übermittelt
(durchgeschaltet) 108.
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Es
wird nunmehr davon ausgegangen, dass die versuchte Verbindungsherstellung
mit dem angerufenen Mobilstationteilnehmer 14(1) nicht
zustande kommt. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn der Teilnehmer
nicht antwortet, das angerufene Telefon 14 besetzt ist
oder eine Überlastung
in den den Vermittlungsknoten 12 verbindenden Verbindungsleitungen 18 auftritt.
An diesem Punkt signalisiert 110 der bedienende Vermittlungsknoten 12(3) dem
Absendervermittlungsknoten 12(1) über die Zeichengabestrecke 16 die
Umleitung (d.h. den Abbruch) des Anrufes. Als Antwort auf den Verbindungsabbruch soll
von dem Absendervermittlungsknoten 12(1) ein Rufdienstmerkmal
zum Übertragen
des Anrufes initiiert werden. Der Absendervermittlungsknoten 12(1) fordert 112 dann über die
Zeichengabestrecke 22 von der Heimatdateidatenbank 20 eine Übertrage-An-Nummer
an. In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass der Absendervermittlungsknoten 12(1) bezüglich sämtlicher
Rufdienstmerkmale (und insbesondere des Übertragungsrufdienstmerkmals, das
als Antwort auf den Verbindungsabbruch initiiert werden soll) nicht
erweitert worden ist. Die Datenbank 20 erkennt daraufhin,
dass der Absendervermittlungsknoten das gewünschte Übertragungsrufdienstmerkmal
nicht unterstützen
kann. Dementsprechend signalisiert 114 die Datenbank 20 einem (Gateway-)
Dienstevermittlungsknoten 12(2) über die Zeichengabestrecke 22,
den Anruf vorab weiterzuleiten, und sendet 116 dann eine
vorläufige
Aufenthaltsortteilnehmernummer (sowie zugeordnete Parameter wie
einen Diensteanzeiger) für
den Dienstevermittlungsknoten an den Absendervermittlungsknoten 12(1) zurück. Der
Anruf wird daraufhin über
die Sprechverbindungsleitung 18 an den Dienstevermittlungsknoten 12(2) übermittelt 118.
Der Dienstevermittlungsknoten 12(2) fordert 120 daraufhin über die Zeichengabestrecke 22 das
Rufübertragungsrufdienstmerkmal
von der Heimatdateidatenbank 20 an. Die Datenbank 20 antwortet 122 dem
Dienstevermittlungsknoten 12(2) mit Übertragungsdienstrufnummern
und zugeordneten Informationen (unter Umständen umfassend Multi-Leg-Rufinformationen), und
es wird der Anruf gemäß des initiierten
Rufdienstmerkmals behandelt 124. Die Schritte 120 und 122 können in
vorteilhafter Weise übersprungen
werden, wenn das Datenbanksignal 114, das an den (Gateway-)
Dienstevermittlungsknoten 12(2) gesendet wurde, die Rufübertragungsrufdienstmerkmalinformation
enthält
(Übertragungsdienstrufnummern und
zugeordnete Information).
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Bezug
sei nunmehr genommen auf eine Kombination gemäß den 1 und 5.
Die 5 zeigt einen Signalfluss sowie ein Knotenfunktionsdiagramm
für ein
weiteres Rufbehandlungsbeispiel (welches eine Modifikation gegenüber demjenigen
gemäß 3 und 4 enthält). Ein
Anruf 100 wird von einem weiteren zellularen Teilnehmer
oder dem PSTN abgesendet und im Absendervermittlungsknoten 12(1) empfangen.
Durch Verwendung der Zeichengabestrecke 22 macht der Absendervermittlungsknoten 12(1) eine
Abfrage 102 bei der Heimatdateidatenbank 20, um
den Aufenthaltsort (d.h. den bedienenden Vermittlungsknoten 12(3)) innerhalb des
zellularen Netzes 10 des angerufenen Mobilstationteilnehmers 14(1) zu
bestimmen. Als Antwort auf diese Abfrage erkennt die Datenbank 20,
dass der Absenderübermittlungsknoten 12(1) nicht
in der Lage ist, Dienstmerkmale für den Anruf zu unterstützen. Dementsprechend
signalisiert 114 die Datenbank 20 einem (Gateway-)
Dienstevermittlungsknoten 12(2) über die Zeichengabestrecke 22,
den Anruf vorab weiterzuleiten, und sendet 116 dann eine
vorläufige Aufenthaltsortteilnehmernummer
(sowie zugeordnete Parameter wie einen Diensteanzeiger) für den Dienstevermittlungsknoten
an den Absendervermittlungsknoten 12(1) zurück. Der
Anruf wird daraufhin über
die Sprechverbindungsleitung 18 an den Dienstevermittlungsknoten 12(2) übermittelt 118.
Der Dienstevermittlungsknoten 12(2) fordert 120 daraufhin über die
Zeichengabestrecke 22 die Rufdienstmerkmalinformation von
der Heimatdateidatenbank 20 an. Die Datenbank 20 antwortet 122 dem
Dienstevermittlungsknoten 12(2) mit Dienstmerkmalinformationen,
und es wird der Anruf gemäß einem
nachfolgend initiierten Rufdienstmerkmal behandelt 124.
Die Schritte 120 und 122 können in vorteilhafter Weise übersprungen
werden, wenn das Datenbanksignal 114, das an den (Gateway-)
Dienstevermittlungsknoten 12(2) gesendet wurde, die Dienstmerkmalinformation
für die
angerufene Mobilstation enthält.
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Bezug
sei nunmehr genommen auf eine Kombination gemäß den 1, 6 und 7. 6 ist
eine Prinzipskizze eines zellularen Telefonnetzes 10, die
den Signalfluss im Zusammenhang mit der Behandlung eines beispielhaften
Anrufes und der Initiierung eines Rufdienstmerkmals an einem bedienenden
(Ziel-) Vermittlungsknoten 12(3) für den Anruf darstellt. 7 zeigt
einen Signalfluss sowie ein Knotenfunktionsdiagramm für die beispielhafte
Rufbehandlung gemäß 6.
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Ein
Anruf 100 wird von einem weiteren zellularen Teilnehmer
oder dem PSTN abgesendet und im Absendervermittlungsknoten 12(1) empfangen. Durch
Verwendung der Zeichengabestrecke 22 macht der Absendervermittlungsknoten 12(1) eine Abfrage 102 bei
der Heimatdateidatenbank 20, um den Aufenthaltsort (d.h.
den bedienenden Vermittlungsknoten 12(3)) innerhalb des
zellularen Netzes 10 des angerufenen Mobilstationteilnehmers 14(1) zu
bestimmen. Als Antwort auf diese Abfrage signalisiert 104 die
Datenbank 20 dem bedienenden Vermittlungsknoten 12(3) für den angerufenen
Mobilstationteilnehmer 14(1) über die Zeichengabestrecke 22,
den Anruf vorab weiterzuleiten, und sendet 106 dann eine
vorläufige
Aufenthaltsortteilnehmernummer (sowie zugeordnete Parameter) für den angerufenen
Mobilstationteilnehmer an den Absendervermittlungsknoten 12(1) zurück. Der
Anruf wird daraufhin über
die Sprechverbindungsleitung 18 an den bedienenden Vermittlungsknoten 12(3) für den Versuch einer
Verbindungsherstellung mit dem angerufenen Mobilstationteilnehmer 14(1) übermittelt
(durchgeschaltet) 108.
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Es
wird nunmehr angenommen, dass die angerufene Mobilstation die Initiierung
eines Dienstmerkmals wünscht.
Dies erfolgt einerseits mittels Übertragung
eines Signals oder von Signalen 126 an den bedienenden
Vermittlungsknoten 12(3). Als Antwort auf das Signal 126 fordert 128 der
bedienende Vermittlungsknoten über
die Zeichengabestrecke 22 Dienstmerkmalinformationen von
der Heimatdateidatenbank 20 an. In diesem Beispiel wird
angenommen, dass der bedienende Vermittlungsknoten 12(3) nicht
bezüglich
sämtlicher
Rufdienstmerkmale (und insbesondere bezüglich des als Antwort auf das
Signal 126 zu initiierenden Rufdienstmerkmals) erweitert worden
ist. Die Datenbank 20 erkennt daraufhin, dass der bedienende
Vermittlungsknoten das gewünschte
Rufdienstmerkmal nicht unterstützen
kann. Dementsprechend signalisiert 130 die Datenbank 20 einem
(Gateway-) Dienstevermittlungsknoten 12(2) über die
Zeichengabestrecke 22, den Anruf vorab weiterzuleiten,
und sendet 132 dann eine vorläufige Aufenthaltsortteilnehmernummer
(sowie zugeordnete Parameter wie einen Diensteanzeiger) für den Dienstevermittlungsknoten
an den Dienstevermittlungsknoten 12(3) zurück. Der
Anruf wird daraufhin über
die Sprechverbindungsleitung 18 an den Dienstevermittlungsknoten 12(2) übermittelt 134.
Der Dienstevermittlungsknoten 12(2) fordert 136 daraufhin über die
Zeichengabestrecke 22 die Rufdienstmerkmalinformation von
der Heimatdateidatenbank 20 an. Die Datenbank 20 antwortet 138 dem
Dienstevermittlungsknoten 12(2) mit dienstzugeordneten
Informationen, und es wird der Anruf gemäß des initiierten Rufdienstmerkmals
behandelt 142. Die Schritte 136 und 138 können in
vorteilhafter Weise übersprungen
werden, wenn das Datenbanksignal 130, das an den (Gateway-)
Dienstevermittlungsknoten 12(2) gesendet wurde, die Rufdienstmerkmalinformation
enthält.
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Bezug
sei nunmehr genommen auf die 8, die einen
Signalfluss sowie ein Knotenfunktionsdiagramm für ein weiteres Rufbeispiel
zeigt, wobei der Ruf in vorteilhafter Weise vorab sowohl an die bedienenden
als auch die Dienstvermittlungsknoten geleitet wird. Ein Anruf 100 wird
von einem weiteren zellularen Teilnehmer oder dem PSTN abgesendet und
im Absendervermittlungsknoten 12(1) empfangen. Durch Verwendung
der Zeichengabestrecke 22 macht der Absendervermittlungsknoten 12(1) eine Abfrage 102 bei
der Heimatdateidatenbank 20, um sowohl den Aufenthaltsort
(d.h. den bedienenden Vermittlungsknoten 12(3)) innerhalb
des zellularen Netzes 10 des angerufenen Mobilstationteilnehmers 14(1) als
auch den bestimmten Dienstevermittlungsknoten 12(2) zum
Behandeln von Dienstanforderungen zu bestimmen. Als Antwort auf
diese Abfrage signalisiert 146 die Datenbank 20 dem
Dienstevermittlungsknoten 12(2), den Anruf vorab weiterzuleiten, um
so die Verwendung des Dienste-Gateways zu behandeln und zu reservieren.
Die Datenbank 20 signalisiert 104 dann dem bedienenden
Vermittlungsknoten 12(3) für den angerufenen Mobilstationteilnehmer 14(1) über die
Zeichengabestrecke 22, den Anruf vorab weiterzuleiten und
die bedienende vorläufige Aufenthaltsortteilnehmernummer
zu erhalten. Die Datenbank 20 signalisiert 148 dem
Dienstevermittlungsknoten 12(2) auch, die bedienende vorläufige Aufenthaltsortteilnehmernummer
mit dem Diensteknoten zu verknüpfen
und die vorläufige
Dienstaufenthaltsortteilnehmernummer zu erhalten. Das Signal 146 kann
gegebenenfalls im Signal 148 enthalten sein. Die verknüpfte vorläufige Dienstaufenthaltsortteilnehmernummer
(sowie zugeordnete Parameter) wird daraufhin an den Absendervermittlungsknoten 12(1) zurückgesendet 106.
Der Anruf wird daraufhin durch den Dienstevermittlungsknoten 12(2) über die Sprechverbindungsleitung 18 an
den bedienenden Vermittlungsknoten 12(3) für den Versuch
einer Verbindungsherstellung mit dem angerufenen Mobilstationteilnehmer 14(1) übermittelt
(durchgeschaltet) 108.
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Das
oben Beschriebene stellt Beispiele für Szenarien der Rufbehandlung
und der Initiierung eines Rufdienstmerkmals dar. Es versteht sich,
dass die obigen Beispiele die Wirkungsweise der vorliegenden Erfindung
nicht beschränken.
Andere mögliche
Szenarien und Anwendungen sind dem Fachmann geläufig.