DE69735368T2 - Behandlung und diagnose von krebs - Google Patents

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Behandlung und Diagnose von Krebs mit biologischen Agenzien.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Trotz der verbesserten Behandlungen von bestimmten Formen von Krebs ist dieser in den Vereinigten Staaten Haupttodesursache. Da die Chance eines vollständigen Rückgangs von Krebs in den meisten Fällen durch eine frühe Diagnose stark verbessert wird, ist es wünschenswert, dass Ärzte in der Lage sind, Krebs nachzuweisen, bevor sich ein substantieller Tumor entwickelt. Jedoch verändert die Entwicklung von Verfahren, die eine schnelle und genaue Detektion von vielen Formen von Krebs ermöglichen, weiter die Durchschnittsgesellschaft. Eine solche anschauliche Form von Krebs ist Prostatakrebs.
  • Prostatakrebs ist der am meisten vorkommende Krebs bei Männern mit etwa 317 000 geschätzten Fällen im Jahr 1986 in den Vereinigten Staaten. Es ist die zweite Todeshauptursache bei Männern, die aufgrund einer Neoplasie sterben, mit einer geschätzten Sterberate von 40 000 pro Jahr. Ein(e) schnelle(r) Nachweis und Behandlung ist erforderlich, um die Sterberate, die auf Prostatakrebs zurückzuführen ist, zu beschränken.
  • Detektion von Prostatakrebs
  • Bei einer Metastasierung hat Prostatakrebs eine besondere Vorliebe für das Knochenmark und die Lymphknoten (Saitoh et al., "Metastatic Patterns of Prostatic Cancer. Correlation Between Sites And Number Of Organs Involved", Cancer 54:3078-3084 (1984)). Zum Zeitpunkt der klinischen Diagnose haben bis zu 25% der Patienten eine Knochenmarksmetastase, was durch Radionuclid-Scans nachweisbar ist (Murphy G.P., et al., "The National Survey Of Prostate Cancer In The United States By The American College Of Surgeons", J. Urol.. 127:928-939 (1982)). Eine genaue klinische Untersuchung der Beteiligung von Knoten hat sich als schwierig herausgestellt. Abbildungstechniken wie Computertomographie ("CT") oder Magnetresonanz ("MR")-Tomographie sind nicht in der Lage, die Beteiligung von Lymphknoten beim metastasenbildenden Prostatakrebs durch andere Kriterien als die Größe (d.h. > 1 cm) zu unterscheiden. Daher sind per Definition diese Bildgebungsmodalitäten inhärent nicht sensitiv für die Detektion einer kleinvolumigen (< 1 cm) Krankheit und sind für die Detektion einer großvolumigen Adenopathie nicht spezifisch. Eine kürzliche Studie untersuchte die Genauigkeit von MR in Patienten mit klinisch lokalisiertem Prostatakrebs (Rifkin et al., "Comparison Of Magnetic Resonance Imaging And Ultrasonography In Staging Early Prostate Cancer", N. Engel. J. Med. 323:621-626 (1990)). Bei dieser Studie haben 194 Patienten eine MR durchgemacht und 185 dieser Patienten unterlagen einer Lymphknotensektion. 23 (13%) Patienten besaßen pathologisch betroffene Lymphknoten. MR führte in lediglich einem von diesen 23 Fällen zum Erfolg, was eine Empfindlichkeit von 4% ergibt. Ähnliche Ergebnisse wurden auch mit CT-Scans erhalten (Gasser et al., "MRI And Ultrasonography In Staging Prostate Cancer", N. Engl. Med. (Correspondence) 324(7):49-495 (1991)).
  • Die Bestimmung einer Serum-saure Phosphatase-Aktivität im Patienten mit einem metastasebildenden Prostatakarzinom wurde zuerst von Gutman et al., J. Clin. Invest 17:473 (1938) beschrieben. Beim Krebs der Prostata wird die prostatische saure Phosphatase von dem Krebsgewebe in dem Blutstrom freigesetzt, mit dem Ergebnis, dass der Gesamtspiegel der sauren Phosphatase des Serums weit oberhalb normaler Werte erhöht werden kann. Zahlreiche Untersuchungen von diesem Enzym und ihre Bedeutung für Prostatakrebs wurden seit dieser Zeit durchgeführt, z.B. Yam, Amer. J. Med. 56:604 (1974). Jedoch erhöht sich die Messung von saurer Phosphatase des Serums in etwa 65-90% der Patienten mit einem Prostatakarzinom mit Knochenmetastase, in etwa 30% der Patienten ohne röntgenologischen Beweis einer Knochenmetastase und in lediglich etwa 5-10% der Patienten, bei denen eine klinisch nachweisbare Metastase fehlt, erhöht.
  • Versuche im Stand der Technik, einen spezifischen Test für eine prostatische saure Phosphatase zu entwickeln, führten nur zu geringem Erfolg, da Techniken, die von der Enzymaktivität mit einem so genannten "spezifischen" Substrat abhängen, nicht andere biochemische oder immunochemische Unterschiede zwischen den vielen sauren Phosphatasen, die nicht mit der Enzymaktivität des Prostataursprungs zusammenhängen, einbeziehen. Im Fall von Isoenzymen, d.h. genetisch definierten Enzymen mit derselben charakteristischen Enzymaktivität und einer ähnlichen Molekularstruktur, aber unterschiedlichen Aminosäuresequenzen und/oder Gehalt und die dadurch immunochemisch unterscheidbar sind, würde es prinzipiell unmöglich erscheinen, unterschiedliche Isoenzymformen nur aufgrund eines bestimmten Substrats zu unterscheiden. Es ist daher nicht überraschend, dass keines der Verfahren im Stand der Technik für eine direkte Bestimmung einer sauren Phosphataseaktivität der Prostata hoch spezifisch ist, z.B. siehe Cancer 5:236 (1952), J. Lab. Clin. Med. 82:486 (1973), Clin. Chem. Acta 44:21 (1973) und J. Physiol. Chem. 356:1775 (1975).
  • Zusätzlich zu den vorgenannten Problemen der fehlenden Spezifität, die in vielen Reagenzien des Standes der Technik, die zur Detektion von saurer Phosphatase der Prostata eingesetzt werden, inhärent erscheinen, gibt es Berichte einer erhöhten sauren Phosphatase des Serums, die mit anderen Krankheiten assoziiert ist, was das Problem des Erhalts einer genauen klinischen Diagnose von Prostatakrebs weiter verkompliziert. Zum Beispiel berichten Tuchman et al., Am. J. Med. 27:959 (1959), dass die Spiegel der sauren Phosphatase im Serum im Patienten mit Gaucher-Krankheit erhöht zu sein scheinen.
  • Aufgrund der inhärenten Schwierigkeiten bei der Entwicklung eines "spezifischen" Substrats für die saure Phosphatase der Prostata haben mehrere Forscher immunochemische Verfahren zur Detektion von saurer Phosphatase der Prostata entwickelt. Jedoch besitzen die zuvor berichteten immunochemischen Verfahren einige Nachteile, was deren weitergehende Akzeptanz ausgeschlossen hat. Zum Beispiel beschrieben Shulman et al., Immunology 93:474 (1964) einen Immuno-Diffusionstest zur Detektion von humaner saurer Phosphatase der Prostata. Durch Verwendung von Antiseren, die von einem Prostatafluid-Antigen präpariert wurden, die durch rektale Massage von Patienten mit Prostatakrankheit erhalten wurden, wurde keine Kreuzreaktivität der Präzipitin-Linie in der Doppel-Diffusionstechnik gegenüber Extrakten aus normaler Niere, Hoden, Leber und Lunge festgestellt. Jedoch besitzt dieses Verfahren die Nachteile einer beschränkten Sensitivität selbst bei großen Mengen von eingesetztem Antigen und der Verwendung von Antiseren, die mit anderen, antigenisch nicht verwandten Serumproteinbestandteilen, die in der Prostataflüssigkeit vorhanden sind, kreuzreagieren können.
  • Die WO 79/00475 von Chu et al. beschreibt ein Verfahren zur Detektion von Isoinenzymmustern von saurer Phosphatase der Prostata, die mit Prostatakrebs assoziiert sind, welches die oben genannten Nachteile vermeidet. Jedoch bestehen praktische Probleme aufgrund der Notwendigkeit einer Quelle für krebsartiges Prostatagewebe, von dem die diagnostisch relevanten Isoenzymmuster der sauren Phosphatase der Prostata, die mit Prostatakrebs assoziiert sind, zur Präparation von Antikörpern dagegen extrahiert werden.
  • In vergangenen Jahren wurden beträchtliche Anstrengungen unternommen, Enzym- oder Antigenmarker für verschiedene Arten von bösartigen Tumoren zu identifizieren mit der Aussicht, spezifische diagnostische Reagenzien zu entwickeln. Der ideale Tumormarker würde neben anderen Eigenschaften eine Gewebe- oder Zelltyp-Spezifität aufweisen. Frühere Forscher haben das Vorkommen von humanen Prostatagewebe-spezifischen Antigenen gezeigt.
  • Behandlung von Prostatakrebs
  • Wie in W.J. Catalona, "Management of Cancer of the Prostate", New Engl. J. Med. 331(15):996-1004 (1994), kann Prostatakrebs durch aufmerksames Abwarten, heilende Behandlung und Linderung in den Griff bekommen werden.
  • Bei Männern mit einer Lebenserwartung von weniger als 10 Jahren ist ein aufmerksames Abwarten angemessen, wo ein niedriggradiger, im frühen Stadium befindlicher Prostatakrebs zum Zeitpunkt einer partiellen Prostataektomie für eine gutartige Hyperplasie entdeckt wird. Solche Krebse entwickeln sich nur selten während der ersten 5 Jahre nach ihrem Nachweis. Andererseits ist bei jüngeren Männern eine heilende Behandlung oftmals angemessener.
  • Wo Prostatakrebs nachgewiesen wird und die Lebenserwartung des Patienten weniger als 10 Jahre oder mehr beträgt, bietet eine radikale Prostataektomie die beste Chance einer Ausrottung der Krankheit. Historisch gesehen ist der Nachteil dieses Verfahrens, dass die meisten Krebsarten sich bereits zum Zeitpunkt ihres Nachweises ausgebreitet haben. Jedoch ermöglichte die Verwendung eines Prostata-spezifischen Antigentests eine frühe Detektion von Prostatakrebs. Da ist eine Operation weniger umfangreich mit weniger Komplikationen. Patienten mit großen, hochgradigen Tumoren besitzen eine geringere Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Behandlung durch eine radikale Prostataektomie.
  • Nach der Operation wird ein persistenter Krebs angezeigt, wenn es detektierbare Serum-Prostata-spezifische Antigenkonzentrationen gibt. In vielen Fällen können Prostata-spezifische Antigenkonzentrationen durch eine Bestrahlungsbehandlung verringert werden. Jedoch erhöht sich diese Konzentration oftmals innerhalb von 2 Jahren.
  • Eine Bestrahlungstherapie wurde häufig als Alternative zu einer radikalen Prostataektomie verwendet. Patienten, die im Allgemeinen durch eine Bestrahlungstherapie behandelt wurden, sind meist älter und weniger gesund als solche mit höhergradigen, klinisch fortgeschritteneren Tumoren. Besonders bevorzugte Verfahren sind eine externe Strahlentherapie, die eine dreidimensionale, gleichmäßige Bestrahlungstherapie beinhaltet, wobei die Bestrahlungsfläche so ausgewählt wird, dass sie dem Volumen des zu behandelnden Gewebes entspricht; interstitielle Bestrahlungstherapie, bei der Bestandteile von radioaktiven Verbindungen unter Verwendung einer Ultraschallführung implantiert werden und eine Kombination einer externen Bestrahlungstherapie und einer interstitiellen Bestrahlungstherapie.
  • Zur Behandlung von Patienten mit einer lokal fortgeschrittenen Krankheit wird eine Hormontherapie vor oder nach einer radikalen Prostataektomie oder Bestrahlungstherapie eingesetzt. Eine Hormontherapie ist die Hauptform bei der Behandlung von Männern mit diseminiertem Prostatakrebs. Eine Orchiektomie verringert die Serum-Testosteronkonzentrationen, während eine Östrogenbehandlung ähnlich wirksam ist. Diethylstilbestrol von Östrogen ist eine andere nützliche Hormontherapie, die den Nachteil hat, dass sie eine kardiovaskuläre Toxizität verursacht. Wenn Gonadotropin-Freisetzungshormon-Agonisten verabreicht werden, sind die Testosteronkonzentrationen schließlich vermindert. Flutamid und andere nicht steriodale Anti-Androgen-Agenzien blockieren die Bindung von Testosteron an dessen intrazelluläre Rezeptoren. Als Ergebnis blockieren sie die Wirkung von Testosteron, erhöhen die Serum-Testosteronkonzentrationen und ermöglichen Patienten, potent zu bleiben, ein ernst zu nehmendes Problem nach einer radikalen Prostataektomie und Bestrahlungsbehandlungen.
  • Eine zytotoxische Chemotherapie ist größtenteils zur Behandlung von Prostatakrebs unwirksam. Deren Toxizität macht eine solche Therapie für ältere Patienten ungeeignet. Zusätzlich ist Prostatakrebs gegenüber zytotoxischen Agenzien relativ widerstandsfähig.
  • Verwendung von monoklonalen Antikörpern zur Detektion und Behandlung von Prostatakrebs
  • Theoretisch bieten radioaktiv markierte monoklonale Antikörper ("mAbs") das Potential sowohl die Empfindlichkeit als auch Spezifität zur Detektion von Prostatakrebs innerhalb von Lymphknoten und anderswo zu erhöhen. Während viele mAbs kürzlich gegen Prostata-verwandte Antigen präpariert worden sind, wurde keiner dieser mAbs spezifisch im Hinblick auf eine Bildgebungsaufgabe erzeugt. Trotzdem führte der klinische Bedarf zur Einstufung von einigen dieser mAbs als mögliche Bildgebungsagenzien (Vihko et al., "Radioimaging of Prostatic Carcinoma With Prostatic Acid Phosphatase – Specific Antibodies", Biotechnology in Diagnostics, 131-134 (1985); Babaian et al., "Radioimmunological Imaging of Metastatic Prostatic Cancer With 111-Indium-Labeled Monoclonal Antibody PAY 276", J. Urol. 137:439-443 (1987); heroy et al., "Radioimmunodetection Of Lymph Node Invasion In Prostatic Cancer. The Use Of Iodine 123 (123-I)-Labeled Monoclonal Anti-Prostatic Acid Phosphatase (PAP) 227 A F (ab') 2 Antibody Fragments In Vivo", Cancer 64:1-5 (1989); Meyers et al., "Development Of Monoclonal Antibody Imaging Of Metastatic Prostatic Carcinoma", The Prostate 14:209-220 (1989).
  • In einigen Fällen erkennen die monoklonalen Antikörper, die zur Detektion und/oder Behandlung von Prostatakrebs entwickelt wurden, Antigene, die spezifisch für bösartige Prostatagewebe sind. Solche Antikörper werden daher verwendet, um malignes Prostatagewebe von gutartigem Prostatagewebe zu unterschieden (zur Behandlung oder Detektion); siehe US-PS 4,970,299 (Bazinet et al.) und US-PS 4,902,615 (Freeman et al.).
  • Andere monoklonale Antikörper reagieren mit Oberflächenantigenen auf allen Epithelzellen der Prostata, unabhängig davon, ob sie krebsartig oder gutartig sind; siehe US-PSen 4,446,122 und Re 33,405 (Chu et al.), US-PS 4,863,851 (McEwan et al.) und US-PS 5,055,404 (Ueda et al.). Jedoch liegen die durch diese monoklonalen Antikörper detektierten Antigene im Blut vor und kompetitieren daher mit Antigenen an den Tumorstellen mit den monoklonalen Antikörpern. Dies verursacht eine Hintergrundstörung, was die Verwendung von solchen Antikörpern für eine in vivo-Bildgebung unzureichend macht. Bei der Therapie könnten solche Antikörper, wenn sie an ein zytotoxisches Agens gebunden sind, für andere Organe schädlich sein.
  • Horoszewicz et al., "Monoclonal Antibodies to a New Antigenic Marker in Epithelial Prostatic Cells and Serum of Prostatic Cancer Patients," Anticancer Research 7:927-936 (1987) ("Horoszewicz") und US-PS 5,162,504 (Horoszewicz) beschreiben einen Antikörper, der als 7E11 bezeichnet wurde, der das Prostata-spezifische Membran-Antigen ("PSMA") erkennt. Israeli et al., "Molecular Cloning of a Complementary DNA Encoding a Prostate-specific Membrane Antigen," Cancer Research, 53:227-230 (1993)("Israeli"), beschreiben die Klonierung und Sequenzierung von PSMA und berichten, dass PSMA Prostata-spezifisch ist und erhöhte Expressionsspiegel in Metastasestellen und in Hormon-refraktären Zuständen zeigt. Andere Studien haben darauf hingewiesen, dass PSMA stärker in Prostatakrebszellen exprimiert wird als in Zellen von der normalen Prostata oder von einer Prostata mit einer gutartigen Hyperplasie. Weiter wurde PSMA in Serum vorgefunden (Troyer et al., "Detection and Characterization of the Prostate-Specific Membrane Antigen (PSMA) in Tissue Extracts and Body Fluids," Int. J. Cancer 62:552-558 (1995)).
  • Diese Eigenschaften machen PSMA zu einem attraktiven Ziel für eine Antikörpervermittelte Anzielung zur Bildgebung und Therapie von Prostatakrebs. Bildgebungsstudien unter Verwendung von Indium-markierten 7E11 haben darauf hingewiesen, dass der Antikörper sowohl in der Prostata als auch an den Metastasestellen ziemlich lokalisiert. Weiter erscheint 7E11 eine deutlich verbesserte Empfindlichkeit zur Detektion von Läsionen zu besitzen im Vergleich zu anderen gegenwärtig verfügbaren Bildgebungstechniken wie CT und MR-Tomographie oder -Knochenscan (Bander, "Current Status of Monoclonal Antibodies for Imaging and Therapy of Prostate Cancer," Sem. In Oncology 21:607-612 (1994)).
  • Jedoch hat die Verwendung von 7E11 und anderen bekannten Antikörpern gegen PSMA zur Vermittlung von Bildgebung und Therapie mehrere Nachteile. Als erstes ist PSMA ein integrales Membranprotein, von dem bekannt ist, dass es einen kurzen intrazellulären Schwanz und eine lange extrazelluläre Domäne hat. Eine biochemische Charakterisierung und -Mapping (Troyer et al., "Biochemical Characterization and Mapping of the 7E11-C5.3 Epitope of the Prostate-specific Membrane Antigen," Urol. Oncol. 1:29-37 (1995)) haben gezeigt, dass das Epitop oder die antigenische Stelle, an die der 7E11-Antikörper bindet, auf dem intrazellulären Teil des Moleküls vorhanden ist. Da Antikörper unter normalen Umständen nicht durch die Zellmembran hindurchgehen, wenn sie nicht an den extrazellulären Teil eines Moleküls binden und intrazellulär translokalisiert werden, hat der 7E11-Antikörper keinen Zugang zu dessen antigenischen Zielstelle in einer ansonsten gesunden, lebensfähigen Zelle.
  • Daher ist die Bildgebung unter Verwendung von 7E11 auf die Detektion von toten Zellen innerhalb der Tumorablagerungen beschränkt. Zusätzlich ist die therapeutische Verwendung des 7E11-Antikörpers beschränkt, da nur Zellen, die bereits tot sind oder Gewebe, die einen großen Teil von toten Zellen enthalten, wirksam zielgerichtet werden können.
  • Andere Antikörper wurden auch beschrieben. Zum Beispiel beschreiben Murphy et al., Prostate 28:266-271 (1996), einen Antikörper der als 3F5.4G6 bezeichnet wird, der eine PSMA-Expression in Prostatazellen und (Gewebe erkennt. Der 3F5.4G6-Antikörper ist ein IgM-Antikörper, der von einem Peptid aus dem C-Terminus von PSMA präpariert wurde. Pastan (US-PS 5,489,525) beschreibt einen Antikörper, der als PR1 bezeichnet wurde, der ein Antigen auf normalen Prostatazellen und auf Zellen von gutartigen und metastatischen Prostatakarzinom erkennt. Der PR1-Antikörper ist ein IgM-Antikörper, der von einem humanen Prostatakarzinom-Zellstamm präpariert wurde.
  • Obwohl die Ungenauigkeiten und Probleme in der Diagnose und Behandlung einer bestimmten Art von Krebs im Mittelpunkt der geführten Diskussion stehen, stellt Prostatakrebs lediglich ein repräsentatives Modell dar. Die Diagnose und Behandlung von zahlreichen anderen Krebsarten sind mit ähnlichen Problemen behaftet.
  • Die vorliegende Erfindung ist darauf gerichtet, die Nachteile der Antikörper des Standes der Technik bei der Diagnose und Behandlung von Prostata- und anderen Arten von Krebs zu überwinden.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abschwächung oder Abtötung von Krebszellen. Das Verfahren beinhaltet das Bereitstellen eines biologischen Agens, das, wenn es mit einer extrazellulären Domäne des Prostataspezifischen Membran-Antigens in Kontakt gebracht wird, die extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens erkennt. Diese biologischen Agenzien werden mit vaskulären Endothelzellen in Kontakt gebracht, die sich in der Nähe der Krebszellen befinden, unter Bedingungen, die wirksam sind, um sowohl eine Bindung des biologischen Agens an die vaskulären Endothelzellen in der Nähe der Krebszellen sowie ein Abtöten oder Abschwächen der Krebszellen zu ermöglichen. Das biologische Agens kann alleine verwendet werden oder kann an eine Substanz gebunden sein, die zur Abtötung oder Abschwächung der Krebszellen nach Bindung des biologischen Agens an die vaskulären Endothelzellen, die sich in der Nähe der Krebszellen befinden, wirksam ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens zur Abschwächung oder Abtötung von Krebszellen gemäß der vorliegenden Erfindung bindet das biologische Agens, wenn es mit einer extrazellulären Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens in Kontakt gebracht wird, an das Prostata-spezifische Membran-Antigen von solchen Zellen und wird internalisiert. Bevorzugte biologische Agenzien, die in dem Verfahren zur Abschwächung oder Abtötung von Krebszellen gemäß der vorliegenden Verwendung finden, sind Antikörper oder Bindungsteile davon, Sonden oder Liganden. Die erfindungsgemäßen Verfahren sind insbesondere zur Abtötung oder Abschwächung von renalen, urothelialen, Kolon-, rektalen, Lungen- und Brustkrebszellen und Krebszellen des metastatischen Adenokarzinoms der Leber verwendbar.
  • Ein anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nachweis von krebsartigem Gewebe in einer biologischen Probe. Dieses Verfahren umfasst das Bereitstellen eines biologischen Agens, das, wenn es mit einer extrazellulären Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens in Kontakt gebracht wird, an die extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens bindet. Das biologische Agens ist an eine Markierung gebunden, die wirksam ist, um einen Nachweis von vaskulären Endothelzellen in der Nachbarschaft oder innerhalb des Krebsgewebes nach Bindung des biologischen Agens an die vaskulären Endothelzellen in der Nachbarschaft oder innerhalb des Krebsgewebes zu ermöglichen. Die biologische Probe wird mit dem biologischen Agens mit einer Markierung in Kontakt gebracht, unter Bedingungen, die wirksam sind, um eine Bindung des biologischen Agens an die vaskulären Endothelzellen in der Nachbarschaft oder innerhalb des Krebsgewebes in der biologischen Probe. Das Vorliegen von Krebsgewebe in der biologischen Probe wird durch Detektion der Markierung nachgewiesen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens zum Nachweis von Krebsgewebe gemäß der vorliegenden Erfindung ist das biologische Agens eines, das, wenn es mit einer extrazellulären Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens in Kontakt gebracht wird, an das Prostata-spezifische Membran-Antigen bindet und von diesem internalisiert wird. Bevorzugte biologische Agenzien, die in dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Nachweis von Krebsgewebe Verwendung finden, sind Antikörper oder Bindungsteile davon, Sonden oder Liganden. Das Verfahren ist insbesondere zum Nachweis von renalem, urothelialem, Kolon-, rektalem, Lungen- und Brustkrebsgewebe und Krebsgewebe des metastatischen Adenokarzinoms der Leber verwendbar.
  • Ein noch weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abschwächung oder Abtötung von normalen, gutartigen hyperplastischen oder krebsartigen Prostata-Epithelzellen. Das Verfahren umfasst das Bereitstellen eines biologischen Agens, das eine extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens erkennt. Das biologische Agens kann alleine verwendet werden oder kann an eine Substanz gebunden sein, die zur Abtötung der Zellen nach Bindung des biologischen Agens an die Zellen wirksam ist. Diese biologischen Agenzien werden dann mit den Zellen in Kontakt gebracht unter Bedingungen, die wirksam sind, um sowohl eine Bindung des biologischen Agens an die extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens als auch ein Abtöten oder Abschwächen der Zellen zu ermöglichen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens zur Abschwächung oder Abtötung von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen gemäß der vorliegenden Erfindung bindet das biologische Agens an das Prostata-spezifische Membran-Antigen von solchen Zellen und wird damit internalisiert. Bevorzugte biologische Agenzien, die in den Verfahren zur Abschwächung oder Abtötung von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen gemäß der Erfindung Verwendung finden, sind Antikörper oder Bindungsteile davon, Sonden oder Liganden.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nachweis von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen oder Teilen davon in einer biologischen Probe. Das Verfahren umfasst das Bereitstellen eines biologischen Agens, das an eine extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens bindet. Das biologische Agens ist an eine Markierung gebunden, die wirksam ist, um einen Nachweis der Zellen oder Teilen davon nach Bindung des biologischen Agens an die Zellen oder Teile davon zu ermöglichen. Die biologische Probe wird mit dem biologischen Agens mit einer Markierung in Kontakt gebracht unter Bedingungen, die wirksam sind, um eine Bindung des biologischen Agens an die extrazelluläre Domäne des Prostataspezifischen Membran-Antigens von einer der Zellen oder Teilen davon in der biologischen Probe zu ermöglichen. Das Vorliegen von Zellen oder Teilen davon in der biologischen Probe wird durch Detektion der Markierung nachgewiesen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens zum Nachweis von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen gemäß der vorliegenden Erfindung bindet das biologische Agens an das Prostataspezifische Membran-Antigen von solchen Zellen und wird damit internalisiert. Bevorzugte biologische Agenzien, die in dem Verfahren zum Nachweis von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen gemäß der vorliegenden Erfindung Verwendung finden, sind Antikörper oder Bindungsteile davon, Sonden oder Liganden.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein biologisches Agens, das eine extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens erkennt. In einer bevorzugten Ausführungsform bindet das isolierte biologische Agens an das Prostata-spezifische Membran-Antigen und wird damit internalisiert. Bevorzugte isolierte biologische Agenzien, die eine extrazelluläre Domäne des Prostataspezifischen Membran-Antigens gemäß der vorliegenden Erfindung erkennen, sind isolierte Antikörper oder Bindungsteile davon, Sonden oder Liganden. Hybridomzelllinien, die monoklonale Antikörper von diesen Arten produzieren, sind auch offenbart.
  • Die erfindungsgemäßen biologischen Agenzien erkennen die extrazelluläre Domäne von Antigenen von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen. Im Gegensatz zum 7E11-Antikörper, der ein Epitop von Prostata-assoziierten Antigenen erkennt, die nur nach einer Zelllyse extrazellulär exponiert sind, binden die erfindungsgemäßen biologischen Agenzien an antigenische Epitope, die in lebenden Prostatazellen extrazellulär exponiert sind. Unter Verwendung der erfindungsgemäßen biologischen Agenzien können lebende, unfixierte normale, gutartige hyperplastische und krebsartige Prostata-Epithelzellen angezielt werden, was die Behandlung und Diagnose wirksamer macht. In einer bevorzugten Ausführungsform zur Behandlung von Prostatakrebs binden die erfindungsgemäßen biologischen Agenzien auch an das Prostata-spezifische Membran-Antigen und werden damit internalisiert, was die therapeutische Verwendung von intrazellulär wirkenden zytotoxischen Agenzien ermöglicht.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist ein Immuno-Elektronenmikrograph des Gold-markierten monoklonalen Antikörpers J591 auf der Oberfläche von LNCaP-Zellen nach Inkubation bei 4°C.
  • 2 ist ein Immuno-Elektronenmikrograph des Gold-markierten monoklonalen Antikörpers J591 auf der Oberfläche von LNCaP-Zellen nach Inkubation für 5 Minuten bei 37°C.
  • 3 ist ein Immuno-Elektronenmikrograph des Gold-markierten monoklonalen Antikörpers J591 auf der Oberfläche von LNCaP-Zellen nach Inkubation für 10 Minuten bei 37°C.
  • 4 ist ein Immuno-Elektronenmikrograph des Gold-markierten monoklonalen Antikörpers J591 auf der Oberfläche von LNCaP-Zellen nach Inkubation für 15 Minuten bei 37°C.
  • 5 ist ein Immuno-Elektronenmikrograph des Gold-markierten monoklonalen Antikörpers J591 auf der Oberfläche von LNCaP-Zellen nach Inkubation für 15 Minuten bei 37°C, was J591 innerhalb von Endosomen zeigt.
  • 6 fasst die Sequenzierungsstrategie der schweren Kette des monoklonalen Antikörpers J591 zusammen.
  • 7 zeigt die Nukleotidsequenz der schweren Kette des monoklonalen Antikörpers J591 (als SEQ ID NO: 1 bezeichnet), die Nukleotidsequenz des korrespondierenden reversen, nicht kodierenden Strangs (als SEQ ID NO: 2 bezeichnet) und die korrespondierenden davon abgeleiteten Aminosäuresequenzen (als SEQ ID NO: 3, 4 und 5 bezeichnet).
  • 8 ist ein Vergleich der schweren Kette des monoklonalen Antikörpers J591 mit der Konsensussequenz für die schweren Ketten der Untergruppe IIA der Maus.
  • 9 fasst die Sequenzierungsstrategie der leichten kappa-Kette des monoklonalen Antikörpers J591 zusammen.
  • 10 zeigt die Nukleotidsequenzen der leichten kappa-Kette des monoklonalen Antikörpers J591 (als SEQ ID NO: 9 bezeichnet), die Nukleotidsequenz des korrespondierenden reversen, nicht kodierenden Strangs (als SEQ ID NO: 10 bezeichnet) und die korrespondiernde davon abgeleitete Aminosäuresequenz (als SEQ ID NO: 11, 12 und 13 bezeichnet).
  • 11 ist ein Vergleich der leichten kappa-Kette des monoklonalen Antikörpers J591 mit der Konsensussequenz für die kappa-Ketten der Untergruppe V der Maus.
  • 12A-12F sind Mikrographen (250-fache Vergrößerung), was die immunohistochemische Reaktivität von mAb J591 zur Gefäßneubildung von verschiedenen Karzinomen zeigt.
  • GENAUE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abschwächung oder Abtötung von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen. Das Verfahren umfasst das Bereitstellen eines biologischen Agens, wie einen Antikörper oder Bindungsteil davon, Sonde oder Ligand, das an eine extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens (d.h. ein Teil des Prostata-spezifischen Membran-Antigens, das sich außerhalb befindet) von solchen Zellen bindet. Das biologische Agens kann alleine verwendet werden oder kann an eine Substanz gebunden sein, die wirksam ist, um die Zellen nach Bindung des biologischen Agens an die Zellen abzutöten. Diese biologischen Agenzien werden dann mit den Zellen unter Bedingungen in Kontakt gebracht, die wirksam sind, um sowohl die Bindung des biologischen Agens an die extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens und das Abtöten und das Abschwächen der Zellen zu ermöglichen. In seiner bevorzugten Form wird ein solches In-Kontakt-Bringen in einem lebenden Säugetier durchgeführt, indem das biologische Agens an das Säugetier bei Bedingungen verabreicht wird, die wirksam sind, um sowohl eine Bindung des biologischen Agens an die extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens sowie ein Abtöten oder Abschwächen der Zellen zu ermöglichen. Eine solche Verabreichung kann oral oder parenteral erfolgen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens zur Abschwächung oder Abtötung von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen gemäß der vorliegenden Erfindung bindet das biologische Agens an das Prostata-spezifische Membran-Antigen von solchen Zellen oder wird damit internalisiert. Wiederum kann das biologische Agens alleine verwendet werden. Alternativ ist das biologische Agens an ein Substrat gebunden, das wirksam ist, um die Zellen nach Bindung des biologischen Agens an das Prostata-spezifische Membran-Antigen und nach Internalisierung des biologischen Agens mit dem Prostata-spezifischen Membran-Antigen abzutöten.
  • Der Mechanismus, durch den das biologische Agens mit dem Prostata-spezifischen Membran-Antigen internalisiert wird, ist für die Durchführung der vorliegenden Erfindung nicht kritisch. Beispielsweise kann das biologische Agens eine Internalisierung des Prostata-spezifischen Membran-Antigens einleiten. Alternativ kann eine Internalisierung des biologischen Agens das Ergebnis einer gewöhnlichen Internalisierung des Prostata-spezifischen Membran-Antigens sein.
  • Die vorstehend beschriebenen biologischen Agenzien (d.h. biologische Agenzien wie Antikörper oder Bindungsteil davon, Sonde oder Ligand, die, wenn sie mit einer extrazellulären Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens in Kontakt gebracht werden, die extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens erkennen und vorzugsweise damit internalisiert werden), können verwendet werden, um Krebszellen abzuschwächen oder abzutöten. In diesem Aspekt der vorliegenden Erfindung kann das biologische Agens alleine verwendet werden oder kann an eine Substanz gebunden sein, die wirksam ist, um die Krebszellen nach Bindung des biologischen Agens an vaskuläre Endothelzellen, die sich in der Nachbarschaft dazu befinden, abzutöten. Diese biologischen Agenzien können mit vaskulären Endothelzellen, die sich in der Nachbarschaft der Krebszellen befinden, in Kontakt gebracht werden. Das In-Kontakt-Bringen wird unter Bedingungen durchgeführt, die wirksam sind, um eine Bindung des biologischen Agens an die vaskulären Endothelzellen in der Nähe der Krebszellen zu ermöglichen und zusätzlich wirksam sind, um die Krebszellen abzutöten oder abzuschwächen. Der Mechanismus, durch den die Krebszellen abgetötet oder abgeschwächt werden, ist für die Durchführung der vorliegenden Erfindung nicht kritisch. Zum Beispiel können Krebszellen direkt durch das biologische Agens als Folge ihrer unmittelbaren Nähe zu den vaskulären Endothelzellen, an die das biologische Agens bindet, abgetötet oder abgeschwächt werden. Alternativ kann das biologische Agens die Eigenschaften der vaskulären Endothelzellen, an die sie binden, abtöten, abschwächen oder auf andere Weise verändern, so dass der Blutstrom der benachbarten Krebszellen gestoppt wird oder auf andere Weise verringert wird, so dass dadurch die Krebszellen abgetötet oder abgeschwächt werden. Daher ist das erfindungsgemäße Verfahren insbesondere zur Abtötung oder Abschwächung von vaskulären Endothelzellen in Krebsgewebe sowie von Krebszellen, die in Krebsgewebe enthalten sind, verwendbar.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Abschwächung oder Abtötung von Krebszellen ist das eingesetzte biologische Agens eines, das nach In-Kontakt-Bringen mit einer extrazellulären Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens an die extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens bindet oder damit internalisiert. Die erfindungsgemäßen Verfahren sind insbesondere zur Abtötung oder Abschwächung von krebsartigen Prostata-Epithelzellen sowie von anderen Krebszellen als krebsartige Prostata-Epithelzellen verwendbar. Beispiele von Krebszellen, die keine krebsartigen Prostata-Epithelzellen sind, sind renale, urotheliale, Kolon-, rektale, Lungen- und Brustkrebszellen und Krebszellen des metastatischen Adenokarzinoms der Leber. Obwohl das erfindungsgemäße Verfahren verwendet werden kann, um eine beliebige Zelle, die eine extrazelluläre Domäne des Prostataspezifischen Membran-Antigens oder einen Teil davon exprimiert, deren Existenz von Zellen abhängt, die eine extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens oder einen Teil davon exprimieren, abzutöten oder abzuschwächen, ist das erfindungsgemäße Verfahren insbesondere zum Abtöten oder Abschwächen von Krebszellen verwendbar, da die vaskulären Endothelzellen Blut an die Krebsgewebe abgeben (z.B. Tumoren, Sammlungen von Krebszellen oder anderen krebsartigen Massen), die eine extrazelluläre Domäne des Prostataspezifischen Membran-Antigens exprimieren, unabhängig von der beteiligten Krebsart. Im Gegensatz dazu exprimieren vaskuläre Endothelzellen, die Blut an normale Gewebe abgeben, keine extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nachweis von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Epithelzellen oder Teilen davon in einer biologischen Probe. Das Verfahren umfasst das Bereitstellen eines biologischen Agens wie einen Antikörper oder ein Bindungsteil davon, Sonde oder Ligand, das an eine extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens von solchen Zellen bindet. Das biologische Agens ist an eine Markierung gebunden, die wirksam ist, um eine Detektion der Zellen oder Teile davon zu ermöglichen (z.B. Prostata-spezifisches Membran-Antigen oder Fragmente davon, die von solchen normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Zellen freisetzt wurden) nach Bindung des biologischen Agens an die Zellen oder Teilen davon. Die biologische Probe wird mit dem biologischen Agens mit einer Markierung in Kontakt gebracht unter Bedingungen, die wirksam sind, um eine Bindung des biologischen Agens an die extrazelluläre Domäne des Prostataspezifischen Membran-Antigens von einer beliebigen Zelle oder Teilen davon in der biologischen Probe zu ermöglichen. Das Vorliegen von Zellen oder Teilen davon in der biologischen Probe wird durch Detektion der Markierung nachgewiesen. In seiner bevorzugten Form wird ein solches In-Kontakt-Bringen in einem lebenden Säugetier durchgeführt und umfasst die Verabreichung des biologischen Agens an das Säugetier unter Bedingungen, die wirksam sind, um eine Bindung des biologischen Agens an das Prostata-spezifische Membran-Antigen einer beliebigen Zelle oder Teilen davon in der biologischen Probe zu ermöglichen. Wiederum kann eine Verabreichung entweder oral oder parenteral durchgeführt werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann verwendet werden, um Patienten auf Krankheiten zu durchmustern, die mit dem Vorliegen von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Epithelzellen oder Teilen davon in Verbindung stehen. Alternativ kann es verwendet werden, um ein erneutes Auftreten solcher Krankheiten nachzuweisen, insbesondere, wenn die Krankheit in einem bestimmten biologischen Material des Patienten vorkommt. Zum Beispiel kann ein Rückfall einer Prostatakrankheit in der Prostata fossa nach einer radikalen Prostataektomie angetroffen werden. Bei Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann dieser Rückfall durch Verabreichung eines kurzen radiomarkierten Antikörpers an das Säugetier und anschließender rektaler Detektion der Markierung, wie z.B. mit einer transrektalen Detektorsonde, nachgewiesen werden.
  • Alternativ kann der Schritt des In-Kontakt-Bringens in einer Serum- oder Urin- oder anderen Körperflüssigkeitsprobe durchgeführt werden, so dass das Vorliegen von PSMA in der Körperflüssigkeit nachgewiesen wird. Wenn das In-Kontakt-Bringen in einer Serum- oder Urinprobe durchgeführt wird, ist es bevorzugt, dass das biologische Agens im Wesentlichen keine Antigene als PSMA erkennt, die im Blut zirkulieren. Da intakte Prostatazellen kein PSMA in die extrazelluläre Umgebung ausscheiden oder sekretieren, deutet eine Detektion von PSMA im Serum, Urin oder anderen Körperflüssigkeiten im Allgemeinen darauf hin, dass Prostatazellen lysiert wurden. Daher können die erfindungsgemäßen biologischen Agenzien und Verfahren verwendet werden, um die Wirksamkeit eines Protokolls zur Prostatakrebsbehandlung zu bestimmen, indem die Spiegel von PSMA im Serum, Urin oder anderen Körperflüssigkeiten kontrolliert werden.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Nachweis von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen bindet das biologische Agens wie der Antikörper oder Bindungsteil davon, Sonde oder Ligand, an das Prostata-spezifische Membran-Antigen von solchen Zellen oder wird damit internalisiert. Wiederum ist das biologische Agens an eine Markierung gebunden, die wirksam ist, um eine Detektion der Zellen oder Teilen davon nach Bindung des biologischen Agens an und Internalisierung des biologischen Agens mit dem Prostata-spezifischen Membran-Antigen zu ermöglichen.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zur Detektion von Krebsgewebe in einer biologischen Probe. Dieses Verfahren umfasst das Bereitstellen des vorstehend beschriebenen biologischen Agens (d.h. ein biologisches Agens wie ein Antikörper oder Bindungsteil davon, Sonde oder Ligand, das, wenn es mit einer extrazellulären Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens in Kontakt gebracht wird, die extrazelluläre Domäne des Prostataspezifischen Membran-Antigens erkennt). Das biologische Agens ist an eine Markierung gebunden, die wirksam ist, um eine Detektion von vaskulären Endothelzellen in Nachbarschaft zu oder innerhalb des Krebsgewebes nach Bindung des biologischen Agens an die vaskulären Endothelzellen in Nachbarschaft zu oder innerhalb des Krebsgewebes zu ermöglichen. Die biologische Probe wird dann mit dem biologischen Agens mit einer Markierung in Kontakt gebracht. Das In-Kontakt-Bringen wird unter Bedingungen durchgeführt, die wirksam sind, um eine Bindung des biologischen Agens an die vaskulären Endothelzellen in Nachbarschaft zu oder innerhalb des Krebsgewebes in der biologischen Probe zu ermöglichen. Das Vorliegen von Krebszellen oder Teilen davon in der biologischen Probe wird durch Detektion der Markierung nachgewiesen.
  • Anstatt die vollständige biologische Probe mit dem biologischen Agens in Kontakt zu bringen, sollte in Erwägung gezogen werden, dass ein Teil der biologischen Probe verwendet werden kann. Zum Beispiel kann eine Biopsie-Gewebeprobe mit dem biologischen Agens in Kontakt gebracht werden, um das Vorliegen von Krebsgewebe in der Biopsie-Gewebeprobe sowie in einer größeren biologischen Probe, von der diese entnommen wurde, zu bestimmen. Alternativ kann das biologische Agens mit einem Serum oder einer Urinprobe in Kontakt gebracht werden, um festzustellen, ob vaskuläre Endothelzellen, die eine extrazelluläre Domäne des Prostataspezifischen Membran-Antigens exprimieren, darin enthalten sind. Da vaskuläre Endothelzellen, die eine extrazelluläre Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens exprimieren, bei der Gefäßneubildung von Krebsgeweben vorgefunden werden, nicht jedoch bei der Gefäßneubildung von normalen Gefäßen, deutet eine Detektion der Markierung in einer Serum- oder Urinprobe auf das Vorliegen von Krebsgewebe in der größeren biologischen Probe, von der sie entnommen wurde (z.B. einem Patienten), hin.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Nachweis von Krebsgeweben ist das eingesetzt biologische Agens eines, das, wenn es mit einer extrazellulären Domäne des Prostata-spezifischen Membran-Antigens in Kontakt gebracht wird, an das Prostata-spezifische Membran-Antigen bindet oder damit internalisiert wird. Die erfindungsgemäßen Verfahren können verwendet werden, um krebsartige Prostata-Epithelzellen sowie Krebsgewebe, die andere Krebszellen als krebsartige Prostata-Epithelzellen enthalten, nachzuweisen. Beispiele von Krebsgeweben, die andere Krebszellen als krebsartige Prostata-Epithelzellen enthalten, die mit den erfindungsgemäßen Verfahren nachgewiesen werden können, umfassen renale, urotheliale, Kolon-, rektale, Lungen- und Brustkrebsgewebe und Krebsgewebe des metastatischen Adenokarzinoms der Leber.
  • Wie vorstehend angegeben, umfassen biologische Agenzien, die entweder zur Abtötung, Abschwächung oder Detektion von Krebszellen und normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen geeignet sind, Antikörper wie monoklonale oder polyklonale Antikörper. Zusätzlich können Antikörperfragmente, Halbantikörper, Hybridderivate, Sonden und andere molekulare Konstrukte eingesetzt werden. Diese biologischen Agenzien wie Antikörper, Bindungsteile davon, Sonden oder Liganden binden an die extrazelluläre Domäne von Prostata-spezifischen Membran-Antigenen oder Teilen davon in normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen. Als Ergebnis binden die biologischen Agenzien, wenn die erfindungsgemäßen Verfahren zur Abtötung, Abschwächung oder Detektion von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen durchgeführt werden, an alle solche Zellen und nicht nur an Zellen, die fixiert sind oder Zellen, deren intrazelluläre antigenische Domänen auf andere Weise an die extrazelluläre Umgebung exponiert sind. Daher ist eine Bindung der biologischen Agenzien auf Gebiete beschränkt, in denen Prostata-Epithelzellen anzutreffen sind, unabhängig davon, ob diese Zellen fixiert oder unfixiert, lebensfähig oder nekrotisch sind. Zusätzlich oder alternativ binden diese biologischen Agenzien wie Antikörper, Bindungsteile davon, Sonden oder Liganden an Prostata-spezifische Membran-Antigene oder Teile davon in normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen oder werden damit internalisiert.
  • Die Herstellung von monoklonalen Antikörpern kann durch Techniken, die auf dem Gebiet wohl bekannt sind, erreicht werden.
  • Grundsätzlich umfasst das Verfahren als erstes das Isolieren von Immunzellen (Lymphozyten) von der Milz eines Säugetiers (z.B. Maus), das zuvor mit dem Antigen von Interesse entweder in vivo oder in vitro immunisiert wurde. Die Antikörper-sekretierenden Lymphozyten werden dann mit den (Maus-) Myelomzellen oder transformierten Zellen fusioniert, die in der Lage sind, in der Zellkultur unbegrenzt zu replizieren, wobei dadurch eine unsterbliche, Immunglobulin-sekretierende Zelllinie erzeugt wird. Die entstandenen fusionierten Zellen oder Hybridoma werden kultiviert und die entstandenen Kolonien werden auf die Herstellung der gewünschten monoklonalen Antikörper hin durchmustert. Kolonien, die solche Antikörper produzieren, werden kloniert und entweder in vivo oder in vitro wachsen gelassen, um große Mengen des Antikörpers herzustellen. Eine Beschreibung der theoretischen Grundlagen und praktischen Methoden zur Fusionierung von solchen Zellen sind in Kohler und Milstein, Nature 256:495 (1975), beschrieben.
  • Säugetier-Lymphozyten werden durch eine in vivo-Immunisierung des Säugetiers (z.B. einer Maus) mit dem erfindungsgemäßen Protein oder Polypeptid immunisiert. Solche Immunisierungen werden notwendigerweise in Intervallen von bis zu mehreren Wochen wiederholt, um einen ausreichenden Antikörpertiter zu erhalten. Nach dem letzten Antigen-Boost werden die Tiere getötet und die Milzzellen entfernt.
  • Die Fusion mit Säugetier-Myelomzellen oder anderen Fusionspartnern, die zur unbegrenzten Replikation in Zellkultur fähig sind, wird mittels Standard- und wohl bekannten Techniken erreicht, beispielsweise unter Verwendung von Polyethylenglykol ("PEG") oder anderen Fusionsagenzien (siehe Milstein und Kohler, Eur. J. Immunol. 6:511 (1976). Diese unsterbliche Zelllinie, die vorzugsweise murin ist, aber auch von Zellen von anderen Säugetierspezies stammen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ratten und Menschen, das Enzyme, die zur Verwertung von bestimmten Nährstoffen notwendig sind, fehlen oder schnell wachsen können und gute Fusionseigenschaften besitzen. Viele solcher Zelllinien sind dem Fachmann bekannt und andere werden regelmäßig beschrieben.
  • Verfahren zur Erzeugung von polyklonalen Antikörpern sind auch bekannt. Typischerweise können solche Antikörper gewonnen werden, indem das erfindungsgemäße Protein oder Polypeptid subkutan an weiße Neuseeland-Kaninchen verabreicht wird, die zuerst bluten gelassen wurden, um ein Prä-Immunserum zu erhalten. Die Antigene können bei einem Gesamtvolumen von 100 μl pro Stelle an sechs unterschiedlichen Stellen injiziert werden. Jeder injizierte Stoff wird ein synthetisches Oberflächen-Adjuvans Pluronic-Polyole enthalten oder ein pulverisiertes Acrylamidgel, das das Protein oder Polypeptid nach einer SDS-Polyacrylamidgel-Elektrophorese enthält. Von den Kaninchen wird dann zwei Wochen nach der ersten Injektion Blut entnommen und in periodischen Abständen mit demselben Antigen dreimal alle 6 Wochen geboostet. Eine Serumprobe wird dann 10 Tage nach jedem Boost gesammelt. Polyklonale Antikörper werden dann von dem Serum durch Affinitätschromatographie unter Verwendung des korrespondierenden Antigens zum Einfangen des Antikörpers gewonnen. Schließlich werden die Kaninchen mit 150 mg/kg Pentobarbial IV narkotisiert. Diese und andere Verfahren zur Herstellung von polyklonalen Antikörpern sind in E. Harlow et al., Hrsg., Antibodies: A Laboratory Manual (1988), beschrieben.
  • Zusätzlich zu der Verwendung von ganzen Antikörpern umfassen die erfindungsgemäßen Verfahren die Verwendung von Bindungsteilen von solchen Antikörpern. Solche Bindungsteile umfassen Fab-Fragmente, F(ab')2-Fragmente und Fv-Fragmente. Diese Antikörperfragmente können durch konventionelle Verfahren hergestellt werden, wie proteolytische Fragmentierungsverfahren, wie sie von J. Goding, Monoclonal Antibodies: Principles and Practice, S. 98-118 (N.Y. Academic Press 1983), beschrieben wurden.
  • Alternativ können die erfindungsgemäßen Verfahren Sonden oder Liganden einsetzen, die entweder in der Natur anzutreffen sind oder synthetisch durch rekombinante DNA-Verfahren oder andere biologische oder molekulare Verfahren hergestellt werden. Geeignete Sonden oder Liganden sind Moleküle, die an die extrazellulären Domänen des Prostata-spezifischen Membran-Antigens binden, welche durch die erfindungsgemäßen monoklonalen Antikörper identifiziert wurden. Andere geeignete Sonden oder Liganden sind Moleküle, die an die Prostataspezifischen Membran-Antigene binden und damit internalisiert werden. Solche Sonden oder Liganden können beispielsweise Proteine, Peptide, Lectine oder Nukleinsäure-Sonden sein.
  • Es ist insbesondere bevorzugt, die in nachstehender Tabelle 1 genannten monoklonalen Antikörper zu verwenden. TABELLE 1
    Name des monoklonalen Antikörpers ATCC-Bezeichnung für die Hybridom-Zelllinie
    E99 HB-12101
    J415 HB-12109
    J533 HB-12127
    J591 HB-12126
  • Diese Antikörper können alleine oder als Bestandteil in einem Gemisch mit anderen Antikörpern oder anderen biologischen Agenzien zur Behandlung von Krebs oder Abbildung von Krebsgeweben (insbesondere den darin enthaltenen vaskulären Endothelzellen) oder Prostata-Epithelzellen mit verschiedenen Oberflächen-Antigen-Eigenschaften verwendet werden.
  • Unabhängig davon, ob die biologischen Agenzien zur Behandlung oder Diagnose verwendet werden, können sie oral, parenteral, subkutan, intravenös, intramuskulär, intraperitoneal, durch intranasale Einträufelung, intraokular, intraarteriell, intraläsional oder durch Auftragen auf Schleimhautmembranen wie solchen der Nase, Rachen und Bronchialgefäßen, verabreicht werden. Sie können alleine oder mit pharmazeutisch oder physiologisch annehmbaren Trägern, Arzneistoffträgern oder Stabilisatoren verabreicht werden und können in fester oder flüssiger Form vorliegen, wie Tabletten, Kapseln, Pulver, Lösungen, Suspensionen oder Emulsionen.
  • Die festen Einheitsdosierungsformen können konventioneller Art sein. Eine Festform kann eine Kapsel wie eine gewöhnliche Gelatineart sein, die das biologische Agens enthält, wie z.B. ein erfindungsgemäßer Antikörper oder Bindungsteil davon, und einen Träger, z.B. Gleitmittel, und inerte Füllstoffe wie Lactose, Saccharose oder Stärkemehl. In einer anderen Ausführungsform werden diese Verbindungen in Tabletten eingeschlossen mit konventionellen Tablettenbasen wie Lactose, Saccharose oder Stärkemehl in Kombination mit Bindemitteln wie Akazie, Stärkemehl oder Gelatine, desintegrierende Agenzien wie Stärkemehl, Tomatenstärke oder Alginsäure und einem Gleitmittel wie Stearinsäure oder Magnesiumstearat eingeschlossen.
  • Das erfindungsgemäße biologische Agens kann auch in injizierbaren Dosierungen durch Lösung oder Suspension dieser Stoffe in einem physiologisch annehmbaren Verdünnungsmittel mit einem pharmazeutischen Träger verabreicht werden. Solche Träger umfassen sterile Flüssigkeiten wie Wasser und Öle mit oder ohne Zusatz eines oberflächenaktiven Stoffs und anderen pharmazeutisch und physiologisch annehmbaren Trägern, einschließlich Adjuvanzien, Arzneimittelträgern oder Stabilisatoren. Beispielhafte Öle sind Petroleum, Tier-, Pflanzen- oder synthetisches Öl, z.B. Erdnussöl, Sojabohnenöl oder Mineralöl. Im Allgemeinen sind Wasser, Saline, wässrige Dextrose und verwandte Zuckerlösung und Glykole wie Propylenglykol oder Polyethylenglykol bevorzugte Flüssigkeitsträger, insbesondere für injizierbare Lösungen.
  • Zur Verwendung als Aerosole kann das erfindungsgemäße biologische Agens in Lösung oder Suspension in einem unter Druck gesetzten Aerosolbehälter zusammen mit geeigneten Treibmitteln, wie z.B. Kohlenwasserstofftreibmittel wie Propan, Butan oder Isobutan mit konventionellen Adjuvanzien, verpackt sein. Die erfindungsgemäßen Stoffe können in einer nicht unter Druck gesetzten Form verabreicht werden, wie z.B. in einem Zerstäuber oder Vernebler.
  • Die biologischen Agenzien können verwendet werden, um Krebsgewebe (insbesondere die darin enthaltenen vaskulären Endothelzellen) und normale, gutartige hyperplastische und krebsartige Prostata-Epithelzellen in vivo nachzuweisen. Dies wird erreicht, indem das biologische Agens markiert wird, das markierte biologische Agens an ein Säugetier verabreicht wird und das Säugetier dann durchmustert wird.
  • Beispiele von Markierungen, die zur diagnostischen Abbildung gemäß der vorliegenden Erfindung verwendbar sind, sind radioaktive Markierungen wie 131I, 111In, 123I, 99mTc, 32P, 125I, 3H, 14C und 188Rh, fluoreszierende Markierungen wie Fluorescein und Rhodamin, nukleare Magnetresonanz-aktive Markierungen, Positron-emittierende Isotope, die durch einen Positron-Emissions-Tomographie ("PET")-Scanner detektierbar sind, Chemilumineszierer wie Luciferin und Enzymmarker wie Peroxidase oder Phosphatase. Kurzwellige Strahlungsemitter wie Isotope, die durch kurzwellige Detektorsonden nachweisbar sind, wie einer transrektalen Sonde, können auch eingesetzt werden. Diese Isotope und transrektalen Detektorsonden sind, wenn sie in Kombination verwendet werden, zur Detektion von prostatischer Fossa-Rückfällen und Beckenknotenkrankheit verwendbar. Das biologische Agens kann mit solchen Reagenzien unter Verwendung von auf dem Gebiet bekannten Techniken markiert werden. Siehe z.B. Wensel und Meares, Radioimmunoimasins and Radioimmunotherapy, Elsevier, New York (1983), für Techniken, die mit der Radiomarkierung von Antikörpern in Zusammenhang stehen. Siehe auch D. Colcher et al., "Use of Monoclonal Antibodies as Radiopharmaceuticals for the Localization of Human Carcinoma Xenografts in Athymic Mice", Meth. Enzvmol. 121: 802-816 (1986).
  • Das radioaktiv markierte biologische Agens dieser Erfindung kann für diagnostische in vitro-Tests verwendet werden. Die spezifische Aktivität eines markierten biologischen Agens wie einem markierten Antikörper, Bindungsteil davon, Sonde oder Ligand, hängt von der Halbwertszeit, der isotopischen Reinheit der radioaktiven Markierung und von der Art des Einbaus in das biologische Agens ab. Tabelle 2 enthält mehrere, üblicherweise verwendete Isotope, deren spezifischen Aktivitäten und Halbwertszeiten. In Immunoassay-Tests bedeutet eine höhere spezifische Aktivität im Allgemeinen eine bessere Sensitivität.
  • TABELLE 2
    Figure 00240001
  • Die Verfahren zur Markierung von biologischen Agenzien mit radioaktiven Isotopen, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind allgemein auf dem Gebiet bekannt. Tritium-Markierungsverfahren sind beschrieben in der US-PS 4,302,438, die hier unter Bezugnahme eingeschlossen wird. Eine Iod-, Tritium-Markierung und 355-Markierungsverfahren, die spezifisch für monoklonale Maus-Antikörper angepasst sind, sind von Goding, J.W. (supra, S. 124-126) und den darin enthaltenen Literaturstellen beschrieben. Andere Verfahren zur Iod-Markierung von biologischen Agenzien wie Antikörpern, Bindungsteilen davon, Sonden oder Liganden sind von Hunter und Greenwood, Nature 144:945 (1962), David et al., Biochemistrv 13:1014-1021 (1974), und in den US-PSen 3,867,517 und 4,376,110 beschrieben. Radiomarkierungselemente, die zur Bildgebung verwendbar sind, umfassen z.B. 123I, 131I, 111In und 99mTc. Verfahren zur Iod-Markierung von biologischen Agenzien sind von Greenwood, F. et al., Biochem. J. 89:114-123 (1963); Marchalonis, J., Biochem. J. 113:299-305 (1969); und Morrison, M. et al., Immunochemistrv, 289-297 (1971), beschrieben. Verfahren zur 99mTc-Markierung sind von Rhodes, B. et al. in Burchiel, S. et al. (Hrsg.), Tumor Imagine: The Radioimmunochemical Detection of Cancer, New York: Masson 111-123 (1982), und die darin zitierten Literaturstellen beschrieben. Verfahren, die zur 111 In-Markierung von biologischen Agenzien geeignet sind, sind von Hnatowich, D.J. et al., J. Immul. Methods, 65:147-157 (1983), Hnatowich, D. et al., J.Applied Radiation, 35:554-557 (1984), und Buckley, R. G. et al., F.E.B.S. 166:202-204 (1984), beschrieben.
  • Im Falle eines radioaktiv markierten biologischen Agens wird das biologische Agens an den Patienten verabreicht, gelangt zu dem Tumor, der das Antigen trägt, mit dem das biologische Agens reagiert, und wird in vivo unter Verwendung bekannter Verfahren wie einem radionukleären Scanning unter Verwendung von beispielsweise einer gamma-Kamera oder Emissionstomographie nachgewiesen oder "abgebildet" (siehe z.B. A.R. Bradwell et al., "Developments in Antibody Imaging", Monoclonal Antibodies for Cancer Detection andTherapy, R.W. Baldwin et al., (Hrsg.), S. 65-85 (Academic Press 1985). Alternativ kann ein Positron-Emission-Transaxial-Tomographie-Scanner, wie z.B. als Pet VI bezeichnet, der sich in Brookhaven National Laboratory befindet, verwendet werden, in Fällen, bei denen die Radioaktivmarkierung-Positronen emittiert (z.B. 11C, 18F, 150 und 13N).
  • Fluorophor- und Chromophor-markierte biologische Agenzien können von Standardresten, die auf dem Gebiet bekannt sind, präpariert werden. Da Antikörper und andere Proteine Licht mit Wellenlänge bis zu etwa 310 nm absorbieren, sollten die fluoreszierenden Reste so ausgewählt sein, dass sie eine substantielle Absorption bei Wellenlängen oberhalb von 310 nm und vorzugsweise oberhalb von 400 nm besitzen. Eine Vielzahl von geeigneten Fluoreszenzfarbstoffen und Chromophoren sind von Stryer, Science, 162:526 (1968), und Brand, L. et al., Annual Review of Biochemistry, 41:843-868 (1972), beschrieben. Die biologischen Agenzien können mit fluoreszierenden Chromophorengruppen durch konventionelle Verfahren markiert werden, wie z.B. solchen, beschrieben in den US-PSen 3,940,475, 4,289,747 und 4,376,110.
  • Eine Gruppe von Fluoreszenzfarbstoffen, die eine Reihe der vorstehend genannten wünschenswerten Eigenschaften aufweisen, sind die Xanthen-Farbstoffe, die Fluoresceine enthalten, die von 3,6-Dihydroxy-9-phenylxanthydrol und Lissanimrhodamin B abgeleitet sind. Die Rhodamin- und Fluoresceinderivate von 9-o-Carboxyphenylxanthydrol besitzen eine 9-o-Carboxyphenylgruppe. Fluoresceinverbindungen mit reaktiven Kopplungsgruppen wie Amino- und Isothiocyanatgruppen wie Fluoresceinisothiocyanat und Fluorescamin sind leicht erhältlich. Andere Gruppen von fluoreszierenden Verbindungen sind die Naphthylamine mit einer Aminogruppe an der α- oder β-Position.
  • Biologische Agenzien können mit Fluorochromen oder Chromophoren durch die von Goding, J. (supra, S. 208-249) beschriebenen Verfahren markiert sein. Die biologischen Agenzien können mit einer Indikatorgruppe markiert sein, welche das NMR-aktive 19F-Atom enthält, oder eine Vielzahl von solchen Atomen, sofern (i) im Wesentlichen alle oder natürlich vorhandene Fluoratome dem 19F-Isotop entsprechen und damit im Wesentlichen alle Fluor-enthaltende Verbindungen NMR-aktiv sind; (ii) viele chemisch aktive Polyfluorverbindungen wie Trifluoressigsäureanhydrid kommerziell bei relativ geringen Kosten verfügbar sind und (iii) viele Fluor-enthaltende Verbindungen zur Verwendung in Menschen als medizinisch annehmbar gefunden wurden, wie die Perfluorpolyether, die verwendet werden, um Sauerstoff als Hämoglobin-Ersatz zu transportieren. Nachdem eine solche Inkubationszeit zugelassen wurde, wird eine Ganzkörper-NMR-Bestimmung unter Verwendung eines Apparats, wie z.B. einer von Pykett, Scientific American 246:78-88 (1982), beschriebenen, durchgeführt, um Krebsgewebe zu identifizieren und abzubilden (insbesondere die darin enthaltenen vaskulären Endothelzellen) und Prostata-Epithelzellen.
  • In Fällen, in denen es wichtig ist, zwischen Bereichen, die lebende und tote Prostata-Epithelzellen enthalten, zu unterscheiden oder zwischen lebenden und toten Prostata-Epithelzellen zu unterscheiden, können die erfindungsgemäßen Antikörper (oder die anderen erfindungsgemäßen biologischen Agenzien), die wie vorstehend beschrieben markiert sind, zusammen mit einem Antikörper oder anderen biologischen Agens co-verabreicht werden, der lediglich lebende oder lediglich tote Prostata-Epithelzellen erkennt, die mit einer Markierung markiert sind, welche von der Markierung unterschieden werden kann, die verwendet wurde, um den Subjekt-Antikörper zu markieren. Durch Verfolgung der Konzentration der beiden Markierungen an verschiedenen Orten oder Zeitpunkten können räumliche und zeitliche Konzentrationsunterschiede von lebenden und toten normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen festgestellt werden. Insbesondere kann dieses Verfahren durch Verwendung der erfindungsgemäßen markierten Antikörper durchgeführt werden, die sowohl lebende als auch tote Prostata-Epithelzellen erkennen, sowie markierte 7E11-Antikörper, die lediglich tote Prostata-Epithelzellen erkennen.
  • Die biologischen Agenzien können auch verwendet werden, um Krebszellen und normale, gutartige hyperplastische und krebsartige Prostata-Epithelzellen in vivo abzutöten oder abzuschwächen. Darin enthalten ist die Verwendung der biologischen Agenzien selbst oder mit einem zytotoxischen Arzneimittel, an das die erfindungsgemäßen biologischen Agenzien (d.h. die biologischen Agenzien, die normale, gutartige hyperplastische und krebsartige Prostata-Epithelzellen erkennen) gebunden sind. Dies umfasst die Verabreichung der an ein zytotoxisches Arzneimittel gebundenen biologischen Agenzien an ein Säugetier, das eine solche Behandlung benötigt. Im Falle von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen werden alle solche Zellen, an die die biologischen Agenzien binden, zerstört, da die biologischen Agenzien Prostata-Epithelzellen erkennen. Obwohl eine solche Verabreichung normale Prostata-Epithelzellen zerstören kann, ist sie nicht problematisch, da die Prostata für das Leben oder Überleben nicht benötigt wird. Obwohl die Prostata indirekt zur Fruchtbarkeit beiträgt, ist es nicht wahrscheinlich, dass dies von praktischer Bedeutung für Patienten ist, die eine erfindungsgemäße Behandlung empfangen. Im Falle von Krebsgeweben zerstört eine Bindung des biologischen Agens/zytotoxischen Arzneimittelkomplexes an die vaskulären Endothelzellen diese, da die biologischen Agenzien vaskuläre Endothelzellen erkennen, die benachbart zu den Krebszellen sind, wobei dadurch der Blutstrom zu den benachbarten Krebszellen abgeschnitten wird und damit diese Krebszellen abgetötet oder abgeschwächt werden. Alternativ können die biologischen Agenzien mittels ihrer Bindung an vaskuläre Endothelzellen, die benachbart zu den Krebszellen sind, benachbart zu den Krebszellen eingebracht werden. Auf diese Weise kann durch Verwendung von geeigneten biologischen Agenzien (einschließlich solchen, die Substanzen enthalten, die zur Abtötung von Zellen in nicht diskriminierender Weise wirksam sind, jedoch nur über einen kurzen Zeitraum), Zellen in Krebsgewebe (einschließlich Krebszellen) selektiv abtöten oder abschwächen.
  • Die erfindungsgemäßen biologischen Agenzien können verwendet werden, um eine Vielzahl von zytotoxischen Arzneimitteln, einschließlich therapeutischer Arzneimittel, einer Verbindung, die Strahlung emittiert, Molekülen von Pflanzen, Pilzen oder Bakterien, biologischer Proteine und Gemischen davon, abzugeben. Die zytotoxischen Arzneimittel können intrazellulär-wirkende zytotoxische Arzneimittel sein wie Kurzbereichs-Strahlungsemitter, einschließlich z.B. Kurzbereichs-Hochenergie-α-Emitter.
  • Enzymatisch aktive Toxine und Fragmente davon sind beispielsweise das Diphtherintoxin A-Fragment, nicht bindungsaktive Fragmente von Diphtherintoxin, Exotoxin A (von Pseudomonas aeruginosa), Ricin A-Kette, Abrin A-Kette, Modeccin A-Kette, α-Sacrin, bestimmte Aleurites fordii-Proteine, bestimmte Dianthin-Proteine, Phytolacca americana-Proteine (PAP, PAPII und PAP-S), Morodica charantia-Inhibitor, Curcin, Crotin, Saponaria officinalis-Inhibitor, Gelonin, Mitogillin, Restrictocin, Phenomycin und Enomycin als Beispiele. Verfahren zur Herstellung von enzymatisch aktiven Polypeptiden der Immunotoxine sind beschrieben in der WO 84/03508 und WO 85/03508. Bestimmte zytotoxische Reste stammen beispielsweise von Adriamycin, Chlorambucil, Daunomycin, Methotrexat, Neocarzinostatin und Platinium ab.
  • Verfahren zum Konjugieren der biologischen Agenzien an die zytotoxischen Agenzien wurden früher beschrieben. Verfahren zum Konjugieren von Chlorambucil mit Antikörpern sind beschrieben von Flechner, I., European Journal of Cancer 9:741-745 (1973); Ghose, T. et al., British Medical Journal 3:495-499 (1972); und Szekerke, M. et al., Neoplasm 19:211-215 (1972). Verfahren zum Konjugieren von Daunomycin und Adriamycin an Antikörper sind beschrieben von Hurwitz, E. et al., Cancer Research 35:1175-1181 (1975) und Arnon, R. et al., Cancer Surveys 1:429-449 (1982). Verfahren zum Herstellen von Antikörper-Ricin-Konjugaten sind beschrieben in der US-PS 4,414,148 und von Osawa, T. et al., Cancer Surveys 1:373-388 (1982). Kopplungsverfahren sind auch beschrieben in der EP 86309516.2.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die insbesondere zum Abtöten oder Abschwächen von normalen, gutartigen hyperplastischen und krebsartigen Prostata-Epithelzellen geeignet sind, wird ein erstes biologisches Agens mit einem Prodrug konjugiert, das nur dann aktiviert wird, wenn es in unmittelbarer Nähe mit einem Prodrug-Aktivator kommt. Der Prodrug-Aktivator wird mit einem zweiten erfindungsgemäßen biologischen Agens konjugiert, vorzugsweise einem, das an eine nicht-kompetitierende Stelle auf dem Prostata-spezifischen Membran-Antigen-Molekül bindet. Ob zwei biologische Agenzien an konkurrierende oder nicht konkurrierende Bindungsstellen binden, kann anhand konventioneller kompetitiver Bindungsassays bestimmt werden. Beispielsweise binden die monoklonalen Antikörper J591, J533 und E99 an konkurrierende Bindungsstellen auf dem Prostata-spezifischen Membran-Antigen-Molekül. Der monoklonale Antikörper J415 bindet andererseits an eine Bindungsstelle, die nicht mit der Stelle, an die J591, J533 und E99 bindet, konkurrierend ist. Daher kann beispielsweise das erste biologische Agens eines von J591, J533 und E99 sein und das zweite biologische Agens kann J415 sein. Alternativ kann das erste biologische Agens J415 sein und das zweite biologische Agens kann eines von J591, J533 und E99 sein. Die Arzneimittel-Prodrug-Paare, die zur Durchführung der vorliegenden Erfindung geeignet sind, sind beschrieben in Blakely et al., "ZD2767, an Improved System for Antibody-directed Enzyme Prodrug Therapy That Results in Tumor Regressions in Colorectal Tumor Xenografts", Cancer Research 56:3287-3292 (1996).
  • Alternativ kann das biologische Agens an Hochenergie-Strahlungsemitter gekoppelt werden, beispielsweise einem Radioisotop wie 131I, einem γ-Emitter, der, wenn er an die Tumorstelle gelangt, ein Abtöten von mehreren Zell-Durchmessern bewirkt (siehe z.B. S.E. Order, "Analysis, Results, and Future Prospective of the Therapeutic Use of Radiolabeled Antibody in Cancer Therapy", Monoclonal Antibodies for Cancer Detection and Therapy, R.W. Baldwin et al. (Hrsg.), S. 303-316 (Academic Press 1985). Andere geeignete Radioisotope umfassen α-Emitter wie 212Bi, 213Bi und 211At und β-Emitter wie 186Re und 90Y. Bei einer Strahlentherapie wird erwartet, dass sie besonders wirksam ist, da Prostata-Epithelzellen und vaskuläre Endothelzellen innerhalb Krebs relativ strahlenempfindlich sind.
  • Wo biologische Agenzien alleine verwendet werden, um Krebszellen oder Prostata-Epithelzellen abzutöten oder abzuschwächen, kann eine solche Abtötung oder Abschwächung durch Einleiten von endogenen Immunfunktionen des Wirts wie der Komplement-vermittelten oder Antikörper-abhängigen zellulären Zytotoxizität bewirkt werden.
  • Das erfindungsgemäße biologische Agens kann zusammen mit anderen Bestandteilen als Kit verwendet und verkauft werden, um die bestimmte Markierung nachzuweisen.
  • Die erfindungsgemäßen biologischen Agenzien können zusammen mit anderen therapeutischen Behandlungsformen verwendet werden. Solche anderen Behandlungen umfassen Operationen, Bestrahlung, Kühloperation, Thermotherapie, Hormonbehandlung, Chemotherapie, Vakzine und andere Immuntherapien.
  • Auch umfasst von der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum Abtöten oder Abschwächen, bei dem die biologischen Agenzien zur Prophylaxe eingesetzt werden. Beispielsweise können diese Stoffe verwendet werden, um die Entwicklung oder das Fortschreiten von Prostata- oder anderen Krebsarten zu verhindern oder zu verzögern.
  • Die Verwendung der erfindungsgemäßen therapeutischen Verfahren zur Behandlung von Prostata- und anderen Krebsarten hat eine Reihe von Vorteilen. Da die erfindungsgemäßen biologischen Agenzien nur Krebszellen (wie Zellen von Krebsgeweben, die vaskuläre Endothelzellen enthalten) und Prostata-Epithelzellen zum Ziel haben, werden andere Gewebe verschont. Als Ergebnis ist eine Behandlung mit solchen biologischen Agenzien sicherer, insbesondere für ältere Patienten. Bei der erfindungsgemäßen Behandlung wird erwartet, dass es besonders wirksam ist, da es hohe Spiegel der biologischen Agenzien wie Antikörper oder Bindungsteile davon, Sonden oder Liganden, zum Knochenmark und den Lymphknoten führt, wo Prostatakrebsmetastasen und Metastasen von anderen Krebsarten vorherrschen. Darüber hinaus sind die erfindungsgemäßen Verfahren zur Behandlung von Prostatakrebs besonders gut geeignet, da die Tumorstellen bei Prostatakrebs in ihrer Größe dazu tendieren, sehr klein zu sein, und daher können sie leicht durch die zytotoxischen Agenzien zerstört werden. Eine Behandlung gemäß der vorliegenden Erfindung kann effektiv mit klinischen Parametern kontrolliert werden, welche im Fall von Prostatakrebs Serum-Prostata-spezifisches Antigen und/oder pathologische Merkmale eines Krebspatienten sind, einschließlich des Stadiums, des Gleason-Score, extrakapsulärer, Samen-Vesikel- oder perineuraler Invasion, positiven Rändern, beteiligter Lymphknoten, usw. Alternativ können diese Parameter verwendet werden, um anzuzeigen, wann eine solche Behandlung eingesetzt werden sollte.
  • Da die erfindungsgemäßen biologischen Agenzien an lebende Prostatazellen binden, sind therapeutische Verfahren zur Behandlung von Prostatakrebs, bei denen diese biologischen Agenzien verwendet werden, effektiver als solche, welche lysierte Prostatazellen zum Ziel haben. Aus denselben Gründen sind diagnostische und Bildgebungsverfahren, welche den Ort von lebenden normalen, gutartigen hyperplastischen oder krebsartigen Prostata-Epithelzellen (sowie vaskulären Endothelzellen innerhalb des Krebses) bestimmen, um einiges verbessert, indem die erfindungsgemäßen biologischen Agenzien eingesetzt werden. Zusätzlich kann die Fähigkeit zur Differenzierung zwischen lebenden und toten Prostatazellen vorteilhaft sein, insbesondere, um die Wirksamkeit einer bestimmten Behandlungskur zu verfolgen.
  • Hybridome E99, J415, J533 und J591, die gemäß den Erfordernissen des Budapester Vertrags zur internationalen Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für Patentverfahren bei der American Type Culture Collection ("ATCC") in 12301 Parklawn Drive, Rockville, Maryland 20852, hinterlegt. Das Hybridom E99 wurde am 2. Mai 1996 hinterlegt und erhielt die ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12101. Das Hybridom J415 wurde am 30. Mai 1996 hinterlegt und erhielt die ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12109. Die Hybridome J533 und J591 wurden am 6. Juni 1996 hinterlegt und erhielten die ATCC-Hinterlegungsnummern HB-12127 bzw. HB-12126.
  • Die vorliegende Erfindung wird weiter anhand der folgenden Beispiele veranschaulicht.
  • BEISPIELE
  • Beispiel 1 – Humane Gewebe
  • Frische Proben von gutartigen und bösartigen Geweben wurden von dem Department of Pathology des New York Hospital Cornell University Medical Center ("NYH-CUMC") erhalten.
  • Beispiel 2 – Gewebekultur
  • Kultivierte Zelllinien und humane Krebsarten wurden von dem Laboratory of Urological Oncology des NYH-CUMC erhalten. Die Prostata-Zelllinie PC-3 (Mickey, D.D. et al., "Characterization Of A Human Prostate Adenocarcinoma Cell Line (DU 145) As A Monolayer Culture And As A Solid Tumor In Athymic Mice", Prow. Clin. Biol. Res. 37:67-84 (1980), DU-145 (Mickey, D.D. et al., "Characterization Of A Human Prostate Adenocarcinoma Cell Line (DU 145) As A Monolayer Culture And As A Solid Tumor In Athymic Mice", Prog Clin. Biol. Res. 37:67-84 (1980), und LNCaP (Horoszewicz, J.S. et al., "LNCaP Model Of Human Prostatic Carcinoma", Cancer Res. 43:1809-1818 (1983), wurden von der American Type Culture Collection (Rockville, MD.) erhalten. Die Hybridome wurden anfangs in RPMI-1640-Medium, das 10% FCS, 0,1 mM nicht essentielle Aminosäuren, 2 mM L-Glutamin, 100 Einheiten/ml Penicillin, 100 ug/ml Streptomycin und HAT-Medium (GIBCO, Grand Island, NY) enthielt, kloniert. Die Klone wurden in demselben Medium ohne Aminopterin kultiviert.
  • Beispiel 3 – Herstellung von monoklonalen Maus-Antikörpern
  • Weibliche BALB/c-Mäuse wurden intraperitoneal mit LNCaP (6 x 106 Zellen) dreimal in 2 Wochen-Intervallen immunisiert. Eine erste intraperitoneale Boost-Immunisierung wurde mit frischen Prostata-Epithelzellen verabreicht, die in vitro wachsen gelassen wurden. Drei Tage später wurden Milzzellen mit SP-2-Myelomzellen der Maus unter Verwendung von Standardtechniken fusioniert (Ueda, R. et al., "Cell Surface Antigens Of Human Renal Cancer Defined By Mouse Monoclonal Antibodies: Identification Of Tissue-Specific Kidney Glycoproteins", Proc. Natl. Acad. Sci. USA 78:5122-5126 (1981). Die Überstände der entstandenen Klone wurden durch Rosetten- und Komplement-Zytotoxizitätsassays gegen lebende LNCaP durchmustert. Klone, die mit diesen Assays positiv waren, wurden anhand von Immunochemie gegenüber normaler Niere, Kolon und Prostata durchmustert. Klone, die LNCaP+/NmlKid-/Kolon-/Prostata+ waren, wurden ausgewählt und dreimal durch eine limitierende Verdünnung subkloniert. Die Immunoglobulinklasse des kultivierten Überstands von jedem Klon wurde durch Immunodiffusion unter Verwendung von spezifizierten Kaninchen-Antiseren bestimmt (Calbiochem, San Diego, CA). mAbs wurden unter Verwendung des MAPS-II-Kits (Bio-Rad, Richmond, CA) aufgereinigt.
  • Beispiel 4 – Biotinylierung von mAbs
  • Gereinigte mAbs wurden in 0,1 M NaHCO3 2 Stunden dialysiert. 1 ml mAb wurde bei 1 mg/ml mit 0,1 ml Biotinamidocaproat-N-hydroxysuccinamidester (Sigma) in Dimethylsulfoxid (1 mg/ml) vermischt und 4 Stunden bei Raumtemperatur gerührt. Nicht gebundenes Biotin wurde durch Dialyse gegen phosphatgepufferte Saline ("PBS") entfernt.
  • Beispiel 5 – Immunohistochemische Färbung von Prostatageweben
  • Cryostat-Sektionen von Prostatageweben wurden im Inneren von Ringen von Falcon 3034-Plattendeckeln (Becton-Dickenson, Lincoln Park, NJ), die zuvor mit 0,45% Gelatinelösung beschichtet worden waren, wie in Marusich, M.F., "A Rapid Method For Processing Very Large Numbers Of Tissue Sections For Immunohistochemical Hybridoma Screening", J. Immunol. Methods, 111:143-145 (1988), beschrieben, gegeben. Die Platten wurden bei –80°C gelagert. Die Cryostat-Schnitte wurden mit 2% Paraformaldehyd in PBS 10 min bei Raumtemperatur fixiert und nach dem Waschen mit PBS wurde die endogene Peroxidase-Aktivität durch Behandlung mit 0,3% Wasserstoffperoxid in PBS 10 min bei Raumtemperatur blockiert. Nachdem die Schnitte mit 2% BSA in PBS 20 min inkubiert wurden, wurden mAbs 60 min bei Raumtemperatur zugegeben. Die Objektträger wurden intensiv mit PBS gewaschen und mit Peroxidase-konjugiertem Kaninchen-anti-Maus-Ig (DAKO Corp., Santa Barbara, CA), 1:100 verdünnt in 10% normal humanem Serum in PBS 60 min bei Raumtemperatur inkubiert. Nach einer Diaminobenzidin-Reaktion wurden die Schnitte mit Hämatoxylin gegengefärbt.
  • Beispiel 6 – Serologische Analyse
  • Der anti-Maus-Immunoglobulin-gemischte Hämadsorptionsassay wurde wie in Ueda, R. et al., "Cell Surface Antigens Of Human Renal Cancer Defined By Mouse Monoclonal Antibodies: Identification Of Tissue-Specific Kidney Glycoproteins", Proc. Natl. Acad. Sci. USA 78:5122-5126 (1981), beschrieben durchgeführt. Zur Herstellung der Indikatorzellen wurde anti-Maus-Ig (DAKO Corp.) an humanem Typ O-RBC unter Verwendung von 0,01% Chromchlorid konjugiert. Serologische Assays wurden mit Zellen durchgeführt, die zuvor in Terasaki-Platten ausplattiert wurden (Nunc, Dänemark). Die Antikörper wurden mit Zielzellen bei Raumtemperatur 1 Stunde inkubiert. Die Zielzellen wurden dann gewaschen und die Indikatorzellen wurden 1 Stunde zugegeben.
  • Beispiel 7 – Immunopräzipitation
  • LNCaP-Zellen (2 × 107) wurden mit Biotin-NHSS (bei einer Endkonzentration von 5 mM) 30 min auf Eis biotinyliert. Nach dem Waschen wurden die biotinylierten Zellen in 1 ml Lysepuffer (20 mM Tris/HCl, pH 8,0, 1 mM EDTA, 1 mM PMSF, 1% Triton X-100) 30 min auf Eis resuspendiert. Die Suspension wurde bei 1500 g × 100 min bei 4°C zentrifugiert und der Überstand wurde bei 12 000 Upm × 15 min bei 4°C zentrifugiert. Das entstandene Lysat wurde mit Kaninchen- oder Ziege-anti-Maus-IgG-beschichtetem Pansorbin 1 Stunde bei 4°C präabsorbiert. Das präabsorbierte Lysat wurde mit dem mAb über Nacht bei 4°C inkubiert. Kaninchenoder Ziege-anti-Maus-Ig-beschichtete Agarosegele wurden 2 Stunden bei 4°C zugegeben und dann gewaschen. Die Gele wurden in Tris-Base/NaCl resuspendiert, zum Probenpuffer mit 2-Mercaptoethanol zugegeben und 5 min gekocht. Nach dem Zentrifugieren wurde der Überstand auf einem 12%igen SDS-PAGE-Gel laufen gelassen. Das Gel wurde auf eine Nitrocellulose-Membran überführt, die mit einer Streptavidin-Peroxidase blockiert und gefärbt war. Die Membran wurde mit Diamionbenzidin entwickelt ("DAB").
  • Eine sequenzielle Immunopräzipitation erfolgte ähnlich, mit der Ausnahme, dass das Lysat anfangs mit einem mAb über Nacht bei 4°C vorgeklärt wurde. Ein zweiter mAb wurde dann verwendet, um eine Immunopräzipitation mit dem vorgeklärten Lysat durchzuführen.
  • Etwa 2000 Klone wurden durchmustert und davon wurden vier Klone ausgewählt, wie in vorstehendem Beispiel 3 beschrieben. Nach der Subklonierung wurden die Überstände von den 4 Hybridomen E99, J415, J533 und J591 durch Immunfluoreszenz gegen lebende (d.h. nicht fixierte) LNCaP, Immunpräzipitation und sequenzielle Immunpräzipitation untersucht, um die Reaktivität gegenüber PSMA zu bestätigen.
  • Die Immunofluoreszenzstudie, bei der die LNCaP-Zielzelle verwendet wurde (ursprünglich beschrieben von Horoszewicz, der hier unter Bezugnahme eingeschlossen ist, zur Herstellung des 7E11-Antikörpers und der Prototyp-Zelllinie zur Expression von PSMA) zeigt, dass der E99-Antikörper an lebende LNCaP-Zellen bindet und diese Immunofluoreszenz macht. Dies ist im Gegensatz zu dem 7E11-Antikörper, der, wie ursprünglich von Horoszewicz erkannt, der hierunter Bezugnahme eingeschlossen ist, nur eine sehr schwache oder keine Bindung an lebende LNCaP-Zellen ergibt, aber eine starke Bindung ergibt, wenn die Zellen fixiert (getötet) sind.
  • Die Reaktivitäten der vier mAbs mit normalen humanen Geweben wurden immunohistochemisch untersucht; diese Ergebnisse sind in Tabelle 3 gezeigt.
  • TABELLE 3 Reaktivität von mAbs mit humanen normalen Geweben durch indirekte Immunoperoxidase-Färbung
    Figure 00340001
  • Figure 00350001
  • Die vorstehend genannte sequenzielle Immunpräzipitationsstudie zeigte, dass 7E11, E99, J415, J533 und J591 an dasselbe Molekül, d.h. PSMA, binden.
  • Beispiel 8 – Western Blot-Analyse
  • Zur Bestätigung, dass die Antikörper E99, J415, J533 und J591 eine identische Bande wie der 7E11-Antikörper präzipitieren (d.h. PSMA), wurden Western Blot-Analysen durchgeführt. Samenplasma (400 μg/Bahn) oder LNCaP-Lysat wurde auf Bahnen von 12%igem SDS-PAGE-Gelen geladen. Nach der Elektrophorese wurden die Gele auf Nitrocellulosemembranen überführt. Die Membranen wurden mit 5% Trockenmilch/Tris-gepufferter Saline-Tween 20 ("TBST") 60 min bei Raumtemperatur blockiert. Nach dem Waschen wurden die Membranen mit einem primären mAb 60 min bei Raumtemperatur inkubiert. Nach einem erneuten Waschen wurden die Membranen mit Schaf-anti-Maus-Ig-Peroxidase 1/5000 in 5% Trockenmilch/TBST 60 min bei Raumtemperatur inkubiert. Nach erneutem Waschen wurden die Membranen unter Verwendung eines chemilumineszierenden Marker-bezeichnetes "ECL" (Amersham Life Sciences, International, Arlington Heights, Illinois) gemäß den Anweisungen des Herstellers entwickelt. Die Ergebnisse des Western Blot-Experiments sind in Tabelle 4 gezeigt.
  • Western Blot-Daten TABELLE 4
    Figure 00360001
  • Beispiel 9 – mAb-Reaktivität gegenüber der externen Domäne von PSMA
  • Um die Zelloberflächen- (externe) Expression des detektierten PSMA zu bestätigen, wurden frische, lebensfähige LNCaP-Zellen ohne Fixierung in vitro durch Immunofluoreszenz getestet. LNCaP-Zellen wurden gewaschen und mit mAb 1 Stunde bei Raumtemperatur und dann mit einem Kaninchen-anti-Maus-Ig-Fluorescein (DAKO Corp., Santa Barbara, CA) inkubiert. Die Vertiefungen werden mit einem Fluoreszenzmikroskop ausgelesen. Die Negativkontrolle bestand aus einem Isotyp-angepassten irrelevanten mAb, während ein Anti-Klasse I-MHC-mAb als Positivkontrolle diente.
  • Die Ergebnisse des Immunofluoreszenz- und Rosette-Assays sind in Tabelle 5 wiedergegeben.
  • Vergleich von 7E 11 mit neuen mAbs TABELLE 5
    Figure 00360002
  • Figure 00370001
  • Beispiel 10 – Kompetitionsstudien
  • Eine Kompetitionsstudie wurde durchgeführt um zu bestimmen, ob J591, J533, E99 und J415 dieselben oder unterschiedliche Antigenstellen (Epitope) des Prostata-spezifischen Membran-Antigenmoleküls unter Verwendung der nachstehenden Verfahrensweise detektiert hat.
  • Platten wurden mit einem LNCaP-Zelllinienlysat als Quelle von Prostataspezifischem Membran-Antigen beschichtet und gewaschen, um nicht gebundenes Material zu entfernen. "Kalter" (nicht markierter) monoklonaler Antikörper wurde auf der Platte 1 Stunde bei Raumtemperatur inkubiert, um eine Bindung an dessen antigenische Stelle zu ermöglichen. Darauf wurde ein zweiter monoklonaler Antikörper, der entweder mit Bioton oder 125I markiert war, eine weitere Stunde zugegeben. Die Platten wurden gewaschen, um nicht gebundenes Material zu entfernen. Die Menge des zweiten monoklonalen Antikörpers, der an die Prostataspezifische Membran-Antigen-beschichtete Platte gebunden war, wurde entweder durch Avidin-alkaline Phosphatase in einem Enyzm-gekoppelten Immunoassay (im Falle eines Biotin-markierten zweiten monoklonalen Antikörpers) oder durch physikalisches Zählen der Vertiefungen in einem gamma-Zähler (im Falle eines 125I-markierten zweiten monoklonalen Antikörpers) bestimmt. Die Kontrollen bestanden aus der Verwendung desselben monoklonalen Antikörpers, sowohl kalt als auch markiert, um eine "100%ige Kompetition" zu definieren oder aus der Verwendung eines monoklonalen Antikörpers als ein vollständig anderes Molekül (z.B. monoklonaler Antikörper I-56, der Inhibin detektiert, ein Prostata-verwandtes Protein, das sich von dem Prostata-spezifischen Membran-Antigen unterscheidet), um eine "0%-Kompetition" zu definieren.
  • Die Ergebnisse zeigten, dass J591, J533 und E99 jeweils interferieren, konkurrieren oder aneinander die Bindung blockieren, aber nicht die Bindung von J415 und umgekehrt blockieren. 7E 11/Cyt356, von dem bekannt ist, dass es PSMA an einer anderen (intrazellulären) Stelle bindet, blockierte keinen der J591, J533, E99 oder J415.
  • Indem Paare von monoklonalen Antikörpern bereitstehen, die an nicht konkurrierenden Stellen binden, wird eine Entwicklung von Antikörper-Sandwichassays zur Detektion von löslichen Antigenen ermöglicht, wie gelöstes Prostata-spezifisches Membran-Antigen oder ein Fragment davon, beispielsweise in Körperflüssigkeiten. Zum Beispiel könnte das Antigen (z.B. Prostata-spezifisches Membran-Antigen oder ein Fragment davon) aus der Körperflüssigkeit mit J591 "eingefangen" werden und in einem anderen Schritt durch einen markierten J415 detektiert werden.
  • Bei einer anderen Anwendung, z.B. Behandlung, könnte man eine Antikörper-Bindung erhöhen, indem man eine Kombination von nicht konkurrierenden monoklonalen Antikörpern verwendet. Zum Beispiel könnte man bei der Annahme, dass die nicht konkurrierenden Stellen jeweils nur einmal auf dem Prostataspezifischen Membran-Antigenmolekül vorhanden sind, der Zusatz einer Kombination von J591 plus J415 zweimal so viele monoklonale Antikörpermoleküle binden als jeder monoklonale Antikörper alleine. Die Bindung von zwei nicht konkurrierenden antigenischen Bindungsstellen kann auch zu einer größeren Antigen-Kreuzverknüpfung und eventuell erhöhter Internalisierung führen. Weiter führt die Bindung der beiden monoklonalen Antikörpermoleküle an das einzelnen Prostata-spezifische Membran-Antigenmolekül die zwei monoklonalen Antikörpermoleküle in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander, da die zwei detektierten Stellen physikalisch aus demselben Prostata-spezifischen Membran-Antigenmolekül lokalisiert sind, eine Anwendung, die hervorragend für eine Arzneimittel-Prodrug-Interaktion geeignet ist. Zum Beispiel kann ein monoklonaler Antikörper J591 mit einem inaktiven Prodruk konjugiert werden und J415 kann mit einem Prodrug-Aktivator konjugiert werden. Da Prodrug und Aktivator in unmittelbarer Nachbarschaft nur an einer Stelle der Prostata-spezifischen Membran-Antigen-exprimierenden Zellen wäre (z.B. Prostatakrebszellen), würde einr Prodrug-Aktivierung der aktiven Form lediglich an diesen Stellen vorkommen.
  • Beispiel 11 – Mikroskopie
  • Konfokale Mikroskopie und Immun-Elektronenmikroskopie zeigten, dass E99, J591, J533 und J415 an die Zellmembran bei Clathrin-beschichteten Nadelstrukturen gebunden sind und dann schnell in Endosomen internalisieren (zytoplasmatische Vesikel). 1-4 sind immunoelektronische mikroskopische Aufnahmen, welche die Interaktion von Gold-markiertem monoklonalem Antikörper J591 mit der Zelloberfläche als eine Funktion der Zeit zeigen. In diesen Figuren wird der Ort des monoklonalen Antikörpers durch die schwarzen Punkte angegeben.
  • Lebende LNCaP-Zellen werden mit J591 1 Stunde bei 4°C inkubiert. Die Zellen wurden gewaschen und dann bei 37°C 0,5, 10 oder 15 Minuten gehalten, nach dieser Zeit fixiert und für die Immuno-Elektronenmikroskopie verarbeitet. 1 zeigt die Zelle vor der Inkubation bei 37°C. Es konnte beobachtet werden, dass J591 an die Zelle entlang dem äußeren Teil der Zellmembran gebunden ist. In dieser Figur bezeichnet "M" die Mitochondrien der Zelle und "N" bezeichnet deren Nukleus. 2 zeigt die Zelle nach der Inkubation von 5 Minuten bei 37°C. Der Pfeil bezeichnet die Bildung einer Clathrin-beschichteten Nadelstruktur. In 3, welche die Zelle nach einer Inkubation von 10 Minuten bei 37°C zeigt, kann ein Abschnüren oder eine Endozytose der Clathrin-beschichteten Nadelstruktur beobachtet werden, was durch den Pfeil angezeigt wird. 4 zeigt, dass nach einer Inkubation von 15 Minuten bei 37°C der monoklonale Antikörper J591 in endozytotischen Vesikeln innerhalb der Zelle enthalten ist, was durch die Pfeile angezeigt wird. Wie aus 5 hervorgeht, ist nach der Inkubation von 15 Minuten bei 37°C der monoklonale Antikörper J591 auch innerhalb von Endosomen enthalten, was durch die Pfeile angezeigt wird.
  • Beispiel 12 – Seauenzierung der variablen Region des monoklonalen Antikörpers J591
  • Gesamt-RNA wurde von 107 murinen Hybridom-J591-Zellen präpariert. Eine Probe des konditionierten Mediums von diesen Zellen wurde auf Bindung an das spezifische Antigen für J591 auf Prostatazellen getestet. Das konditionierte Medium war sowohl im ELISA als auch Western Blot für eine Bindung an das Antigen positiv.
  • VH- und VK-cDNA wurde unter Verwendung von reverser Transkriptase unter konstanten k-Region der Maus und Primern der konstanten IgG-Region der Maus präpariert. Die cDNAs des ersten Strangs wurden durch PCR mit Hilfe einer Vielzahl von Signal-Sequenzprimern der Maus amplifiziert (6 für VH und 7 für VK). Die amplifizierten DNAs wurden Gel-gereinigt und in den Vektor pT7Blue kloniert.
  • Die erhaltenen VH- und VK-Klone wurden auf die richtigen Inserts durch PCR durchmustert und die DNA-Sequenz der ausgewählten Klone wurde durch das Didesoxy-Kettenterminationsverfahren bestimmt.
  • Mit Ausnahme der Primerregion (da deren Sequenz von der Sequenz des verwendeten Primers abhängt) ergaben alle erhaltenen VH-Klone eine identische Sequenz. Diese Sequenz wurde von Klonen erhalten, die mit drei unterschiedlichen 5'-Primern hergestellt wurden. Ein Klon besaß eine Ein-Basenpaar-Veränderung innerhalb der Signalsequenz und ein Klon enthielt ein abweichendes PCR-Produkt. Indem die in 6 gezeigt Sequenzierungsstrategie verwendet wurde, wurde die Nukleotidsequenz für die schwere Kette erhalten. Diese wurde als SEQ ID NO:1 bezeichnet und ist in 7 dargestellt, zusammen mit der Nukleotidsequenz des korrespondierenden reversen, nicht kodierenden Strangs (als SEQ ID NO:2 bezeichnet). Diese Sequenzen umfassen einen Teil der Signalsequenz und einen Teil der konstanten Region des Antikörpers. Die korrespondierenden, davon abgeleiteten Aminosäuresequenzen von J591-VH, die als SEQ ID NO:3, SEQ ID NO:4 und SEQ ID NO:5 bezeichnet wurden, sind auch in 7 gezeigt. Der kodierende Strang der variablen Region der schweren Kette von J591 (ausgenommen der Signalsequenz und der Bestandteile der konstanten Region) hat die folgende Nukleotidsequenz (als SEQ ID NO:6 bezeichnet):
    Figure 00400001
  • Der reverse, nicht kodierende Strang der variablen Region der schweren Kette von J591 (ausgenommen der Signalsequenz und der Bestandteile der konstanten Region) hat die folgende Nukleotidsequenz (als SEQ ID NO:7 bezeichnet):
    Figure 00400002
    Figure 00410001
  • Die Proteinsequenz, die der variablen Region der schweren Kette von J591 entspricht (ausgenommen der Signalsequenz und der Bestandteile der konstanten Region) hat die folgende Nukleotidsequenz (als SEQ ID NO:8 bezeichnet):
    EVQLQQSGPELVKPGTSVRISCKTSGYTFTEYTIHWVKQSHGKSLEWIGNINPNNGG TTYNQKFEDKATLTVDKSSSTAYMELRSLTSEDSAVYYCAAGWNFDYWGQGTTLTVS S
  • Die J591-VH gehört zur Subuntergruppe IIA der schweren Ketten der Maus (Kabat et al., Seauences of Proteins of Immunological Interest, U.S. Department of Health and Human Services (1991) ("Kabat"). Die Sequenz von J591-VH wird mit der Konsensussequenz von dieser Untergruppe in 8 verglichen.
  • Im Gegensatz zu VH wurde mehr als eine VK-Sequenz erhalten. Von 15 untersuchten VK-Klonen ergaben 4 die Sequenz eines abwerichenden Maus-Igk von dem Fusionspartner (Carol et al., Molecular Immunology 25:991-995 (1988). Diese Klone stammen von zwei spezifischen 5'-Primern. Mit diesen Klonen wurde keine weitere Arbeit durchgeführt. Von den verbleibenden Klonen ergaben 10 identische Nukleotidsequenzen und ein Klon, VK17, ergab eine alternative VK-Sequenz. Von den 10 identischen Klonen, die von drei 5'-Primern stammten (unterscheiden sich von den zwei, welche die abweichende Sequenz ergaben), produzierte einer auch VK17. Die eingesetzte Sequenzierungsstrategie ist in 9 gezeigt.
  • Die Nukleinsäuresequenz von J591-VK, die den 10 identischen Klonen entspricht (als SEQ ID NO:9 bezeichnet), ist in 10 dargestellt, zusammen mit der Nukleinsäuresequenz des korrespondierenden, reversen nicht kodierenden Strangs (als SEQ ID NO:10 bezeichnet) und den davon abgeleiteten Aminosäuresequenzen, die als SEQ ID NO:11, SEQ ID NO:12 und SEQ ID NO:13 bezeichnet wurden. Diese Sequenzen umfassen einen Teil der Signalsequenzen und einen Teil der konstanten Region des Antikörpers. Der kodierende Strang der variablen Region der leichten (kappa) Kette von J591 (ausgenommen die Signalsequenz und die Bestandteile der konstanten Region), der den 10 identischen Klonen entspricht, hat die folgende Nukleotidsequenz (als SEQ ID NO:14 bezeichnet):
    Figure 00420001
  • Der reverse, nicht kodierende Strang der variablen Region der leichten (kappa) Kette von J591 (ausgenommen der Signalsequenz und der Bestandteile der konstanten Region), der den 10 identischen Klonen entspricht, hat die folgende Nukleotidsequenz (als SEQ ID NO:15 bezeichnet):
    Figure 00420002
  • Die Proteinsequenz, die der variablen Region der leichten (kappa) Kette von J591 entspricht (ausgenommen der Signalsequenz und der Bestandteile der konstanten Region), die den 10 identischen Klonen entspricht, hat die folgende Nukleotidsequenz (als SEQ ID NO:16 bezeichnet):
    NIVMTQSPKSMSMSVGERVTLTCKASENVVTYVSWYQQKPEQSPKLLIYGASNRYTG VPDRFTGSGSATDFTLTISSVQAEDLADYHCGQGYSYPYTFGGGTKLEIK
  • Der kodierende Strang der variablen Region der leichten (kappa) Kette von J591 (ausgenommen der Signalsequenz und der Bestandteile der konstanten Region), der dem Klon VK17 entspricht, hat die folgende Nukleotidsequenz (als SEQ ID NO:17 bezeichnet):
    GACATTGTGATGACCCAGTCTCACAAATTCATGTCCACATCAGTAGGAGACAGGGTC
    Figure 00430001
  • Der reverse, nicht kodierende Strang der variablen Region der leichten (kappa) Kette von J591 (ausgenommen der Signalsequenz und der Bestandteile der konstanten Region), der dem Klon VK17 entspricht, hat die folgende Nukleotidsequenz (als SEQ ID NO:18 bezeichnet):
    Figure 00430002
  • Die Proteinsequenz, die der variablen Region der leichten (kappa) Kette von J591 entspricht (ausgenommen der Signalsequenz und der Bestandteile der konstanten Region), die dem Klon VK17 entspricht, hat die folgende Nukleotidsequenz (als SEQ ID NO:19 bezeichnet):
    DIVMTQSHKFMSTSVGDRVSI ICKASQDVGTAVDWYQQKPGQSPKLLIYWASTRHTG VPDRFTGSGSGTDFTLTITNVQSEDLADYFCQQYNSYPLTFGAGTMLDLK
  • J591-VK gehört zur kappa-Ketten-Untergruppe V der Maus (Kabat, hier unter Bezugnahme eingeschlossen). Die Sequenz von J591-VK, die den 10 identischen Klonen entspricht, wird mit der Konsensussequenz für die Untergruppe in 11 verglichen.
  • Bevorzugte J591 sind solche mit Sequenzen des kodierenden DNA-Strangs der variablen Region der schweren Kette, die SEQ ID NO:6 entsprechen, und Sequenzen des nicht kodierenden (reversen) Strangs, der SEQ ID NO:7 entspricht. Die variable Region der schweren Kette von J591 hat vorzugsweise eine Aminosäuresequenz, die der SEQ ID NO:8 entspricht. Die variable Region der leichten Kette von J591 hat vorzugsweise eine Sequenz des DNA-kodierenden Strangs, die der SEQ ID NO:17 entspricht, eine Sequenz des nicht kodierenden (reversen) DNA-Strangs, die der SEQ ID NO:18 entspricht, und eine Aminosäuresequenz, die der SEQ ID NO:19 entspricht.
  • Beispiel 13 – Immunohistochemische Färbung von normalen und Krebsgeweben
  • Krebsgewebe aus 23 Karzinomen wurden in flüssigem Stickstoff vorgekühlt, in einer OCT-Verbindung (Miles, Elkhart, Indiana) auf Trockeneis schockgefroren und bei –80°C gelagert. Die eingefrorenen Gewebesektionen (5 μm) wurden in kaltem Aceton (4°C) 10 Minuten fixiert. mAbs (5 μg/ml oder Hybridomüberstände) wurden 1 Stunde bei Raumtemperatur inkubiert. Die Antikörper-Bindung wurde unter Verwendung von Kaninchen-anti-Maus-Ig-Peroxidase (Daki, Carpinteria, Kalifornien) als sekundärer Antikörper und DAB (Sigma, St. Louis, Missouri) als Chromogen nachgewiesen. Isotyp-angepasster irrelevanter Antikörper wurde als Negativkontrolle verwendet.
  • Die mAbs J591, J533, J415 und E99 reagierten stark mit dem vaskulären Endothel in allen 23 untersuchten Karzinomen, einschließlich 9/9 renalen, 5/5 urothelialen, 6/6 Kolon-, 1/1 Lungen- und 1/1 Brustkarzinomen und 1/1 metastatischem Adenokarzinom der Leber. Die 2A-2F zeigen jeweils die immunohistochemische Reaktivität von mAb J591 gegenüber der Gefäßneubildung von renalen, urothelialen, Kolon-, Lungen- und Brustkarzinom und metastatischem Adenokarzinom der Leber.
  • Obwohl die Erfindung im Detail zum Zwecke der Veranschaulichung beschrieben wurde, soll es so verstanden werden, dass ein solches Detail lediglich zu diesem Zwecke beschrieben wurde und Variationen durch den Fachmann vorgenommen werden können, ohne der Umfang der Erfindung, wie er durch die nachstehenden Ansprüche definiert ist, zu verlassen. SEQUENZPROTOKOLL
    Figure 00450001
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    Figure 00550001

Claims (65)

  1. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon, der an eine extrazelluläre Domäne von Prostata-spezifischen Membranantigen (PSMA) bindet und der die therapeutische Verwendung von intrazellulär aktiven cytotoxischen Agenzien durch Bindung an eine PSMA-exprimierende Zelle ermöglicht und in einer Menge internalisiert wird, die wirksam ist, um die Zelle abzutöten.
  2. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach Anspruch 1, wobei der Antikörper oder der Antigenbindungsteil davon von einem Hybridom mit einer ATCC-Hinterlegungsnummer ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus HB-12101, HB-12109, HB-12127 und HB-12126 hergestellt wird.
  3. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 2, wobei der Antikörper ein monoklonaler Antikörper oder ein polyklonaler Antikörper ist oder wobei der Antigenbindungsteil von einem monoklonalen Antikörper oder einem polyklonalen Antikörper stammt.
  4. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Antikörper oder der Antigenbindungsteil davon um Bindungsstellen mit einem monoklonalen Antikörper konkurriert, der von einem Hybridom mit einer ATCC-Hinterlegungsnummer ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus HB-12101, HB-12109, HB-12127 und HB-12126 hergestellt wird.
  5. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon einen Antigenbindungsteil von einer Aminosäuresequenz ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus SEQ ID NO:8 (variable schwere Kette), SEQ ID NO:19 (variable leichte Kette), einer Aminosäuresequenz der variablen schweren Kette, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12126 hergestellt wird und einer Aminosäuresequenz der variablen leichten Ket te, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12126 hergestellt wird, umfasst.
  6. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon einen Antigenbindungsteil von einer Aminosäuresequenz, die kodiert wird von einer Nukleinsäuresequenz ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus SEQ ID NO:6 (variable schwere Kette), SEQ ID NO:17 (variable leichte Kette), einer Nukleinsäuresequenz, die für die variable schwere Kette kodiert, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12126 hergestellt wird und einer Nukleinsäuresequenz, die für die variable leichte Kette kodiert, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12126 hergestellt wird, umfasst.
  7. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon eine Aminosäuresequenz der variablen schweren Kette, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12126 hergestellt wird und eine Aminosäuresequenz der variablen leichten Kette, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12126 hergestellt wird, umfasst.
  8. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon einen Antigenbindungsteil von einer Aminosäuresequenz umfasst, die von einer Nukleinsäuresequenz, die für die variable schwere Kette, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12126 hergestellt wird, kodiert und einer Nukleinsäuresequenz, die für die variable leichte Kette kodiert, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12126 hergestellt wird, kodiert wird.
  9. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon einen Antigenbindungsteil von einer Aminosäuresequenz von SEQ ID NO:8 (variable schwere Kette) und SEQ ID NO:19 (variable leichte Kette) umfasst.
  10. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1-3, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon einen Antigenbin dungsteil von einer Aminosäuresequenz umfasst, die von einer Nukleinsäuresequenz von SEQ ID NO:6 (variable schwere Kette) und SEQ ID NO:17 (variable leichte Kette) kodiert wird.
  11. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon einen Antigenbindungsteil von einer Aminosäuresequenz ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus einer Aminosäuresequenz der variablen schweren Kette, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12109 hergestellt wird oder einer Aminosäuresequenz der variablen leichten Kette, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12109 hergestellt wird, umfasst.
  12. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon eine Aminosäuresequenz der variablen schweren Kette, die durch das Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12109 hergestellt wird, und eine Aminosäuresequenz der variablen leichten Kette, die durch das Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12109 hergestellt wird, umfasst.
  13. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon einen Antigenbindungsteil von einer Aminosäuresequenz umfasst, die von einer Nukleinsäuresequenz kodiert wird, ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus einer Nukleinsäure, die für die variable schwere Kette, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12109 hergestellt wird, kodiert und einer Nukleinsäuresequenz, die für die variable leichte Kette, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12109 hergestellt wird, kodiert.
  14. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon einen Antigenbindungsteil von einer Aminosäuresequenz umfasst, die von einer Nukleinsäuresequenz kodiert wird, die für die variable schwere Kette, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12109 hergestellt wird, kodiert und einer Nukleinsäuresequenz, die für die variable leichte Kette, die von dem Hybridom mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12109 hergestellt wird, kodiert.
  15. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei der Antigenbindungsteil ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus einem Fab-Fragment, einem F(ab')2-Fragment und einem Fv-Fragment.
  16. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon weiter ein cytotoxisches Arzneimittel umfasst.
  17. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach Anspruch 16, wobei das cytotoxische Arzneimittel ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus einem therapeutischen Arzneimittel, einer Verbindung, die Strahlung imitiert, Molekülen mit pflanzlichem, fungalem oder bakteriellem Ursprung, biologischen Proteinen und Gemischen davon.
  18. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach Anspruch 16, wobei das cytotoxische Arzneimittel eine Verbindung ist, die Strahlung imitiert.
  19. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach Anspruch 18, wobei die Verbindung, die Strahlung imitiert, ein alpha-Emitter, ein beta-Emitter oder ein gamma-Emitter ist.
  20. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach Anspruch 19, wobei der alpha-Emitter ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus 212Bi, 213Bi und 211At.
  21. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach Anspruch 19, wobei der beta-Emitter 186Re oder 90Y ist.
  22. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach Anspruch 19, wobei der gamma-Emitter 131I ist.
  23. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach Anspruch 16, wobei das cytotoxische Arzneimittel ein Molekül von bakteriellem Ursprung oder pflanzlichem Ursprung ist.
  24. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach Anspruch 16, wobei das cytotoxische Arzneimittel ein biologisches Protein ist.
  25. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 15, weiter umfassend eine Markierung.
  26. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach Anspruch 25, wobei die Markierung ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus einer Fluoreszenzmarkierung, einer biologisch aktiven Enzymmarkierung, einer radioaktiven Markierung, einer kernmagnetischen Resonanz-aktiven Markierung, einer lumineszierenden Markierung und einer Chromophoren-Markierung.
  27. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach Anspruch 26, wobei die radioaktive Markierung ein Kurzbereichsstrahlungsemitter ist.
  28. Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach Anspruch 26, wobei die radioaktive Markierung ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus 32P, 125I, 3H, 14C, 188Rh, 131I, 99mTc und 111In.
  29. Pharmazeutische Zusammensetzung, umfassend den Antikörper oder Antigenbindungsteil davon nach einem der Ansprüche 1 bis 28.
  30. Verwendung eines Antikörpers oder Antigenbindungsteils nach einem der Ansprüche 1 bis 24 zur Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung, Vorbeugung oder Verzögerung der Entwicklung von Krebs in einem Subjekt, wobei das Arzneimittel unter Bedingungen an ein Subjekt verabreicht wird, die wirksam sind, um eine Bindung des Antikörpers oder Antigenbindungsteils davon an die extrazelluläre Domäne des PSMA und ein Abtöten oder Abschwächen von PSMA-exprimierenden Zellen zu ermöglichen.
  31. Verwendung nach Anspruch 30, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon ein Gemisch mit anderen Antikörpern oder anderen biologischen Agenzien ist.
  32. Verwendung eines Antikörpers oder Antigenbindungsteils davon nach einem der Ansprüche 1 bis 15 oder Ansprüche 25 bis 28 zur Herstellung eines Arzneimittels zum Nachweis von normalen, gutartigen hyperplastischen oder krebsartigen Prostatazellen oder Zellen in der Nähe oder innerhalb von Nichtprostatakrebsgewebe in einem Subjekt, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon an eine Markierung gebunden ist, die wirksam ist, um einen Nachweis von normalen, gutartigen hyperplastischen oder krebsartigen Prostatazellen oder Zellen in der Nähe oder innerhalb von Nichtprostatakrebsgewebe zu ermöglichen.
  33. Verwendung nach Anspruch 32, wobei das Nichtprostatakrebsgewebe ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Nieren-, Urothel-, Dickdarm-, Enddarm-, Lungenkrebsgewebe, Brustkrebsgewebe und Krebsgewebe von einem metastatischen Adenokarzinom der Leber.
  34. In vitro-Verfahren zum Nachweis von normalen, gutartigen hyperplastischen oder krebsartigen Prostatazellen oder Zellen in der Nähe oder innerhalb von Nichtprostatakrebsgewebe,umfassend: Bereitstellen eines Antikörpers oder Antigenbindungsteils davon nach einem der Ansprüche 1 bis 15 oder Ansprüche 25 bis 28, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon an eine Markierung gebunden ist, die wirksam ist, um einen Nachweis von normalen, gutartigen hyperplastischen oder krebsartigen Prostatazellen oder Zellen in der Nähe von Nichtprostatakrebsgewebe zu ermöglichen; In-Kontakt-Bringen der normalen, gutartigen hyperplastischen oder krebsartigen Prostatazellen oder Zellen in der Nähe oder innerhalb von Nichtprostatakrebsgewebe mit dem Antikörper oder Antigenbindungsteil davon unter Bedingungen, die wirksam sind, um eine Bindung zu ermöglichen; und Nachweis des Vorliegens der normalen, gutartigen hyperplastischen oder krebsartigen Prostatazellen oder Zellen in der Nähe oder innerhalb von Nichtprostatakrebsgewebe durch Nachweis der Markierung.
  35. Verfahren nach Anspruch 34, wobei das Nichtprostatakrebsgewebe ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Nieren-, Urothel-, Dickdarm-, Enddarm-, Lungenkrebsgewebe, Brustkrebsgewebe und Krebsgewebe von einem metastatischen Adenokarzinom der Leber.
  36. Verwendung nach Anspruch 32, wobei die Markierung unter Verwendung einer Abbildungsvorrichtung detektierbar ist.
  37. Verwendung nach Anspruch 32, wobei die Markierung unter Verwendung einer transrektalen Sonde detektierbar ist.
  38. Verwendung nach Anspruch 36 oder 37, wobei der Nachweis der Markierung einen Hinweis liefert, wo normale, gutartige hyperplastische oder krebsartige Prostatazellen oder Zellen in der Nähe oder innerhalb von Nichtprostatakrebsgewebe innerhalb des Körpers des Säugetiers lokalisiert sind.
  39. Verwendung nach einem der Ansprüche 30 bis 33, wobei das Subjekt ein Säugetier, vorzugsweise ein Mensch, ist.
  40. Zusammensetzung nach Anspruch 29, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon weiter einen pharmazeutisch annehmbaren Träger, Arzneimittelträger oder Stabilisator umfasst.
  41. Verwendung nach einem der Ansprüche 30 bis 31, wobei der Krebs Prostatakrebs ist.
  42. Verwendung nach einem der Ansprüche 30 bis 33 oder das Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 35, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon vaskuläre endotheliale Zellen in der Nähe oder innerhalb von Nichtprostatakrebszellen bindet.
  43. Verwendung nach einem der Ansprüche 30 bis 31, wobei der Krebs ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Nierenkrebs, Urothelkrebs, Dickdarmkrebs, Enddarmkrebs, Lungenkrebs, Brustkrebs und metastatischem Adenokarzinom der Leber.
  44. Verwendung nach einem der Ansprüche 30 bis 33, wobei der Antikörper, der Antigenbindungsteil davon oder das Gemisch parenteral, intravenös, intrakavitär oder intramuskulär verabreicht wird.
  45. Verwendung nach einem der Ansprüche 30 bis 33 oder das Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 35, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil lebende Zellen bindet.
  46. Verwendung nach einem der Ansprüche 30 bis 33, wobei der Antikörper oder Antigenbindungsteil davon wirksam ist, um eine endogene Immunfunktion des Wirtes auszulösen.
  47. Verwendung nach Anspruch 46, wobei die endogene Immunfunktion des Wirtes eine Komplement-vermittelte zelluläre Cytotoxizität oder Antikörperabhängige zelluläre Cytotoxizität ist.
  48. Verwendung nach einem der Ansprüche 30 bis 33, wobei der Antikörper, der Antigenbindungsteil davon oder das Gemisch zusammen mit einer zweiten therapeutischen Modalität verabreicht wird.
  49. Verwendung nach Anspruch 48, wobei die zweite therapeutische Modalität ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Operation, Bestrahlung, Chemotherapie, Immuntherapie und Hormonersatztherapie.
  50. Verwendung nach einem der Ansprüche 30 bis 31, wobei der Krebs metastatischer Prostatakrebs ist.
  51. Verwendung nach Anspruch 50, wobei der metastatische Prostatakrebs eine Knochenmarks- oder eine Lymphknotenmetastase umfasst.
  52. Verwendung nach einem der Ansprüche 30 bis 31, wobei das Subjekt eine Prostataektomie durchlaufen hatte.
  53. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 35, wobei das In-Kontakt-Bringen in einer Serumprobe, in einer Urinprobe oder in einer Gewebebiopsieprobe durchgeführt wird.
  54. Verfahren nach Anspruch 53, wobei die Probe von einem Menschen stammt.
  55. Hybridomzelllinie mit der ATCC-Hinterlegungsnummer HB-12101, HB-12109, HB-12127 oder HB-12126.
  56. Isolierte Zelle, die einen Antikörper oder Antigenbindungsteil davon gemäß einem der Ansprüche 1 bis 15 herstellt.
  57. Zelle nach Anspruch 56, die eine Lymphozytenzelllinie ist.
  58. Kit zum Nachweis von Krebs, umfassend: einen Antikörper oder Antigenbindungsteil davon gemäß Anspruch 25 und Mittel zum Nachweis der Markierung.
  59. Kit nach Anspruch 58, wobei die Markierung ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus einer Fluoreszenzmarkierung, einer biologisch aktiven Enzymmarkierung, einer radioaktiven Markierung, einer kernmagnetischen Resonanz-aktiven Markierung, einer lumineszierenden Markierung und einer Chromophoren-Markierung.
  60. Kit nach Anspruch 59, wobei die radioaktive Markierung ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend 32P, 125I, 3H, 14C, 188Rh, 131I, 99mTc und 111In.
  61. Kit nach Anspruch 58, wobei der Krebs ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Prostatakrebs, Nierenkrebs, Urothelkrebs, Dickdarmkrebs, Enddarmkrebs, Lungenkrebs, Brustkrebs, metastatischem Adenokarzinom der Leber, metastatischem Krebs des Knochenmarks, metastatischem Krebs der Lymphknoten oder metastatischem Adenokarzinom der Leber.
  62. Kit nach Anspruch 61, wobei der Krebs Prostatakrebs ist.
  63. Kit nach Anspruch 62, wobei der Prostatakrebs metastatischer Prostatakrebs ist.
  64. Kit nach Anspruch 63, wobei der metastatische Prostatakrebs eine Knochen- oder Lymphknotenmetastase beinhaltet.
  65. Kit nach Anspruch 61, wobei der Krebs Nichtprostatakrebs ist, ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Nierenkrebs, Urothelkrebs, Dickdarmkrebs, Enddarmkrebs, Lungenkrebs, Brustkrebs, metastatischem Adenokarzinom der Leber, metastatischem Krebs des Knochenmarks, metastatischem Krebs der Lymphknoten oder metastatischem Adenokarzinom der Leber.
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