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Gebiet und Hintergrund der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft Konstruktionselemente hauptsächlich zur Verwendung beim
Bau von Häusern und
anderen Gebäuden.
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Ein
typisches Gebäude
wie ein Haus umfasst viele verschiedene Konstruktions- oder Rahmenelemente.
Beispiele sind Wandständer,
Boden- und Deckenbalken, Dachsparren, Trennwandständer usw.
Diese Elemente sind traditionell aus Holz hergestellt werden, wenn
auch in den letzten Jahren Blechständer zunehmend verwendet wurden.
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Holz
verhält
sich zwar gut, hat aber Nachteile wie zunehmende Knappheit und die
daraus resultierenden höheren
Kosten, und es ist anfällig
für Beschädigungen
durch Feuer, Insekten und Fäulnis.
Andererseits leiten Blechkonstruktionselemente Wärme (oder Kälte) durch eine Wand, und manche
Metallkonstruktionselemente neigen dazu, sich zu verkrümmen, wenn
sie hohen Temperaturen ausgesetzt sind. Ferner sind viele Bauarbeiter
nicht mit den Techniken vertraut, die erforderlich sind, um mit
Metallteilen zu bauen.
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Die
US-Patentschrift Nr. 1,559,134 beschreibt
ein Wandkonstruktion mit einem Konstruktionselement, das aus verstärktem Gips
gebaut ist, mit dem eine faserige Abdeckung verbunden ist. Die Wandkonstruktion umfasst
mehrere Konstruktionselemente, die nach typischen Konstruktionstechniken
in einen Wandrahmen gesichert und, ebenfalls auf typische Weise
von einer Gipsverbundplatte bedeckt sind.
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Eine
allgemeine Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, die obengenannten
Nachteile zu vermeiden, indem ein Konstruktionselement und eine
Wandanordnung mit reduzierten Kosten und reduzierter Anfälligkeit
für thermische
Leitung vorgesehen sind.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Ein
nach dieser Erfindung konstruiertes Konstruktionselement ist so,
wie es in Anspruch 1 definiert ist.
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Die
Erfindung umfasst ferner eine Wandanordnung mit einem oder mehreren
der obengenannten Konstruktionselemente.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Diese
Erfindung ist besser aus der folgenden detaillierten Beschreibung
in Verbindung mit den beigefügten
Zeichnungen zu verstehen; darin zeigen:
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1,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
fragmentarische Perspektivansicht einer Wand mit Konstruktionselementen,
die nach der vorliegenden Erfindung konstruiert sind;
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2,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
Endansicht der in 1 gezeigten Wand;
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3,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
vergrößerte fragmentarische Schnittansicht
nach der Linie 3-3 von 2;
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4,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
weitere vergrößerte Schnittansicht
zur Veranschaulichung eines in 3 gezeigten
Konstruktionselements;
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5,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
Ansicht ähnlich 4,
aber zur Veranschaulichung einer alternativen Konstruktion;
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6,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
Perspektivansicht zur weiteren Veranschaulichung des in 4 gezeigten
Konstruktionselements;
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7, 8 und 9,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung sind, fragmentarische
Schnittansichten alternativer Konstruktionen des Konstruktionselements;
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10,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
fragmentarische Schnittansicht einer weiteren Form des Konstruktionselements;
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11,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
Ansicht zur Veranschaulichung der Herstellung des in 10 gezeigten
Elements;
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12 und 13, die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten
Erfindung sind, Ansichten ähnlich 10 und 11,
aber zur Veranschaulichung einer weiteren alternativen Form des
Konstruktionselements;
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14 und 15 Ansichten
zur Veranschaulichung der Herstellung eines Konstruktionselements der
Erfindung;
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16,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
Ansicht zur Veranschaulichung einer weiteren Ausführungsform
des Konstruktionselements;
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17, 18 und 19 Schritte
bei der Herstellung einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
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20 eine
Ansicht eines Teils des in 17 bis 19 gezeigten
Konstruktionselements;
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21,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
Ansicht einer weiteren Ausführungsform
des Konstruktionselements;
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22,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
Schnittansicht noch einer weiteren Ausführungsform des Konstruktionselements;
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23 ein
Diagramm eines Gebäudes,
welches Konstruktionselemente nach der Erfindung umfasst;
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24 eine Ansicht eines nach der Erfindung
konstruierten Gebindes;
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25 eine
Schnittansicht eines weiteren Gebäudes, welches Konstruktionselemente
nach der Erfindung umfasst;
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26,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
Ansicht eines weiteren Konstruktionselements;
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27 eine
Perspektivansicht eines weiteren Konstruktionselements nach der
Erfindung;
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28 eine
Ansicht ähnlich
27, die unterschiedliche Positionen einiger Teile des Elements von 27 zeigt;
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29 eine
Schnittansicht längs
der Linie 29-29 von 28;
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30 eine
Anordnung, die ein in 29 gezeigtes Element umfasst;
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31 eine
Schnittansicht längs
der Linie 31-31 von 30;
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32 eine
Ansicht ähnlich 31,
die eine Variation der Anordnung zeigt;
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33 und 34 Perspektivansichten,
die eine weitere Ausführungsform
des Konstruktionselements zeigen;
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35,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
Perspektivansicht einer Wandanordnung, die Konstruktionselemente
umfasst;
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36,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
Schnittansicht längs
der Linie 36-36 von 35;
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37, 38, 39 und 40,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung sind, Schnittansichten
zusätzlicher
Ausführungsformen
des Konstruktionselements;
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41,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
Schnittansicht einer weiteren Wandanordnung; und
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42,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, eine
Ansicht ähnlich 41,
die noch eine weitere Ausführungsform
der Wandanordnung zeigt.
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Detaillierte Beschreibung
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Unter
Bezug auf 1 bis 3, die nicht
Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung sind, ist zunächst eine
Wandanordnung 30 veranschaulicht, die eine Trennwand z.B.
eines Hauses oder anderen Typs von Gebäude sein kann. Die Wandanordnung 30 umfasst
mehrere sich vertikal erstreckende, nach der vorliegenden Erfindung
konstruierte Ständer 31,
die in horizontaler Richtung voneinander beabstandet sind. Im vorliegenden
Fall sind die Ständer 31 an
ihren unteren Enden in einem C-förmigen
Metallbodenkanal 32 und an ihren oberen Enden in einem
C-förmigen
Metalldeckenkanal 33 angebracht. Eine Seite der Kanäle und der Ständer 31 ist
von einer Platte 34 eines Wandpaneels abgedeckt, und die
andere Seite ist von einer Platte 35 eines anderen Wandpaneels
abgedeckt, wodurch eine hohle Wand gebildet ist, da die Ständer 31 die
zwei Wandpaneele sowohl trennen als auch stützen. Bei dem vorliegenden
spezifischen Beispiel sind die zwei Platten 34 und 35 Gipsverbundplatten.
Die Enden der vertikalen Ständer 31 erstrecken
sich zwischen den Schenkeln der Kanäle 32 und 33.
Die Teile der Wandanordnung 30 sind aneinander durch Schraubenbefestigungselemente
befestigt, welche die Platten 34 und 35 an den
Rändern
der Ständer 31 und
den Schenkeln der Kanäle 32 und 33 befestigen.
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Unter
spezifischem Bezug auf 3 und 4, die nicht
Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung sind und einen der
Ständer 31 zeigen,
weist der Ständer 31 einen
Hauptkörper 41 und
zwei Randstreifen 42 und 43 auf. Der Hauptkörper 41 umfasst
einen Kern 44, der bevorzugt aus einer Zusammensetzung
gebildet ist, die Gips umfasst, und Abdeck- oder Verstärkungsbahnen 45 und 46,
die an den zwei Seiten des Kerns 44 befestigt sind. Der
Hauptkörper 41 umfasst
auch zwei Ränder 47,
die durch die Randstreifen 42 und 43 abgedeckt
sind. Bei dieser Ausführungsform
sind die Streifen 42 und 43 relativ starr und
z.B. aus Blech hergestellt. Bei der in 1–4 veranschaulichten
Ausführungsform
decken die zwei Streifen 42 und 43 die Ränder 47 ab,
und jeder umfasst Schenkel 48, die sich über die
Verstärkungsbahnen 45 und 46 falten
oder erstrecken. Die Streifen 42 und 43 sind fest
an dem Hauptkörper 41 gesichert,
und die Platten 34 und 35 sind an den Ständern 31 durch
Schraubenbefestigungselemente 49 gesichert. Die Befestigungselemente 49 erstrecken sich
durch die Platten 34 und 35, fädeln sich selbst durch die
Streifen 42 und 43 und sichern die Platten 34 und 35 fest
an den Streifen. Da die Streifen wiederum an dem Hauptkörper 41 befestigt
sind, sind die Platten 34 und 35 durch die Ständer 31 getrennt
und daran befestigt.
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Als
ein spezifisches Beispiel des in 1 bis 4 gezeigten
Produkts ist der Kern 44 aus einer Zusammensetzung aus
Gips und herkömmlichen
Additiva hergestellt. Die Zusammensetzung kann die gleiche sein,
die in einer herkömmlichen
Gipsverbundplatte oder -kernplatte zu finden sind. Die Seiten sind
durch Verstärkungsbahnen 45 und 46 des
Typs abgedeckt, der normalerweise zum Abdecken einer gewöhnlichen
Gipsverbundplatte verwendet wird. Die Tiefe der Ständer 31 oder,
mit anderen Worten, der Abstand zwischen den angrenzenden Seiten
der Platten 34 und 35 ist im wesentlichen gleich
3–5/8'' (92 mm), und die Dicke der Ständer (der
Abstand zwischen den Bahnen 45 und 46) ist im
wesentlichen 1–1/4'' (32 mm). Diese Abmessungen sind die
gängigste
Größe für herkömmliche
Wandständer.
Die Streifen 42 und 43 sind aus Blech hergestellt, das
be vorzugt eine Dicke zwischen 0,012 Inch und 0,020 Inch (0,3 mm
bis 0,5 mm) hat, und die Schenkel 48 haben eine Länge von
etwa 1/4'' (6 mm). Die Streifen 42 und 43 sind
auf den Kernflächen,
die am weitesten voneinander beabstandet sind (d.h. weiter als der
Abstand zwischen den zwei Seiten des Kerns), und die Streifen 42 und 43 decken
die ganzen Randflächen
des Kerns ab.
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Der
nach dieser Ausführungsform
konstruierte Ständer 31 hat
eine Anzahl von Vorteilen. Seine Kosten können wesentlich niedriger als
die Kosten eines vergleichbaren Holz- oder Metallständers vergleichbarer
Größe sein.
Der Hauptkörper 41 ist
relativ feuerbeständig
und leitet Wärme
nicht leicht zwischen den zwei Platten 34 und 35.
Die Metallstreifen 42 und 43 decken die Endflächen des
Kerns 44 ab und schützen
sie, und sie bilden auch Elemente, an welchen Schraubenbefestigungselemente
fest gesichert werden können.
Die Ständer
können
die Größe von Holzständern haben,
sich so anfühlen
und im Wesentlichen mit den gleichen Konstruktionstechniken wie
Holzständer
bearbeitet werden.
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Eine
Wandanordnung 30 mit Ständern
nach dieser Ausführungsform
hat auch gute Querfestigkeit, d.h. Festigkeit in Richtung senkrecht
zu den Wandpaneelen. Die Randstreifen 42 und 43 bilden
Verstärkungsstreifen,
die relativ zu der Biegeachse des Ständers unter einer Querlast
relativ weit voneinander beabstandet sind. Ferner sind die Ebenen
der Bahnen 45 und 46 an den Seiten der Ständer parallel
zur Richtung der Querlast. Der Kern dient dazu, die Bahnen 45 und 46 in
diesen Ebenen zu halten, und die Bahnen haben eine wesentliche Festigkeit
gegen eine Last in Richtung dieser Ebenen.
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Die
in 3 und 4 gezeigte Ständerkonstruktion
kann einen Hauptkörper
umfassen, der aus einer einzigen Bahn einer Schachtausmauerung gebil det
ist, die normalerweise etwa 1'' (25 mm) dick ist.
Mit der Hinzufügung
der Schenkel 48 wird ein solcher Ständer eine Gesamtdicke von etwa
1–1/32'' (26 mm) haben. Stattdessen kann der
in 3 und 4 gezeigte Ständer aus
einem einzigen Kern mit einer Standardständergröße mit einer Dicke von 1–1/4'' (31 mm) und einer Breite von 3–5/8'' (92 mm) gebildet sein.
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5,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, veranschaulicht
eine Konstruktion, bei welcher der Hauptkörper eines Ständers 51 durch
zwei Schichten 52 und 53 einer Platte wie einer
Gipsplatte von 5/8'' (16 mm) gebildet
ist. Jede der Schichten 52 und 53 ist an beiden
Seiten durch Verstärkungsbahnen 54 abgedeckt,
und die Ränder
sind durch Streifen 55 abgedeckt, die sich über beide
Schichten erstrecken. Die angrenzenden Verstärkungsbahnen 54 der
zwei Schichten 52 und 53 können durch einen Klebstoff aneinander
festgemacht sein, und die Streifen 55 können an den zwei Schichten 52 und 53 durch
einen Klebstoff befestigt sein.
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6 bis 13, die nicht Teil der vorliegend beanspruchten
Erfindung sind, veranschaulichen verschiedene Verfahren zur Befestigung
der starren Streifen an dem Hauptkörper. In jedem Fall kann der
Hauptkörper durch
eine einzige Schicht aus Kernmaterial und Verstärkungsbahnen gebildet sein,
wie dies in 4 gezeigt ist, oder durch zwei
Schichten, wie dies in 5 veranschaulicht ist.
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Unter
Bezug auf 6 ist zunächst ein Konstruktionselement 60 veranschaulicht,
das einen Hauptkörper 61 und
zwei Randstreifen 62 umfasst. Jeder der Randstreifen 62 umfasst,
wie oben beschrieben, Schenkel 63, und die Schenkel 63 sind
an dem Hauptkörper 61 durch
Klemmverbindungen oder Einkerbungen 64 an entlang der Länge des
Konstruktions elements 60 voneinander beabstandeten Stellen
befestigt. Die Klemmverbindungen oder Einkerbungen 64 sind
anstelle eines Klebstoffs zwischen den Streifen und dem Kern und
den Verstärkungsbahnen
des Hauptkörpers 61 oder
zusätzlich
dazu vorgesehen.
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7 veranschaulicht
ein Konstruktionselement, das einen Hauptkern 66 und Randstreifen 67 (nur einer
gezeigt) umfasst, wobei die Schenkel 68 der Randstreifen 67 an
dem Hauptkörper 66 durch
Fügen durch Kerben
an voneinander beabstandeten Stellen entlang der Länge des
Konstruktionselements befestigt sind, wie dies durch die Ziffer 69 angegeben
ist.
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8 veranschaulicht
ein Konstruktionselement 71 ähnlich dem in 6 gezeigten
Element 60. Allerdings ist es durch zwei Schichten 72 und 73 anstelle
einer einzigen Schicht sowie durch starre Randstreifen 74 gebildet.
Die Randstreifen 74 sind ähnlich wie bei der in 6 gezeigten
Struktur durch Klemmverbindungen 75 an den zwei Schichten 72 und 73 befestigt.
Die zwei Schichten 72 und 73 sind bevorzugt aneinander geklebt,
und sie können
durch einen Klebstoff an den Randstreifen 74 angebracht
sein.
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9 zeigt
ein Konstruktionselement 77 mit einem Hauptkörper 78 und
zwei Randstreifen 79. Jeder Randstreifen 79 umfasst
zwei Schenkel 80, die zueinander und in die Seiten 81 des
Hauptkörpers 78 gepresst sind,
wodurch die Randstreifen an dem Hauptkörper befestigt sind.
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Als
nächstes,
unter Bezug auf 10 und 11, sind
zwei Randstreifen 82 (in 10 und 11 ist
nur einer gezeigt) an einem Hauptkörper 83 befestigt.
Jeder der Randstreifen 82 hat zwei Schenkel 84,
und jeder der Schenkel hat vorgeformte Zinken 85, die in
ihnen an beabstandeten Stellen gebildet sind. Die Zinken 85 können durch
eine Stanzoperation vorge schnitten sein. Wie in 11 gezeigt,
wird zum Zusammenbau eines Randstreifens 82 mit dem Hauptkörper 83 der
zentrale Abschnitt eines Randstreifens 82 gegen einen Rand
des Hauptkörpers
positioniert, und dann werden die Flansche 84 nach unten
und innen gebogen, um die Zinken 85 in den Hauptkörper 83 zu
treiben und den Randstreifen an dem Hauptkörper 83 zu befestigen.
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Unter
Bezug auf 12 und 13 sind
an dem Hauptkörper 88 Randstreifen 89 angebracht.
Jeder der Randstreifen 89 umfasst Schenkel 90,
und die Schenkel haben Randabschnitte, die nach innen gebogen sind, um
Schenkellippen 91 zu bilden. Der Hauptkörper 88 hat Nuten 92,
die entlang der Seiten 93 angrenzend an die Ränder des
Hauptkörpers
ausgebildet sind, und die Schenkel 90 werden nach innen
gebogen, um zu bewirken, dass sich die Schenkellippen 91 in
die Nuten 92 falten, wie dies in 13 am
besten gezeigt ist. Bevorzugt erstrecken sich die Lippen 91 im
Wesentlichen rechtwinklig zu den angrenzenden Abschnitten der Schenkel 90,
und die Nuten 92 sind derart geformt, dass sie an den Lippen 91 angreifen.
Jede der Nuten 92 hat also eine Fläche 94, die rechtwinklig
zu der Seite 93 ist und an der die Lippe 91 angreift,
und eine andere Fläche 95,
die abgeschrägt
oder abgewinkelt ist, um einen Zwischenraum für die Lippe 91 vorzusehen,
wenn der Schenkel 90 nach innen gebogen wird.
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14 und 15 veranschaulichen
eine Konstruktion nach der vorliegend beanspruchten Erfindung, bei
welcher Verstärkungsrandstreifen
an einem Hauptkörper
befestigt werden, indem sie mit zusätzlichen Bahnen wie dem Bahnmaterial
abgedeckt werden, das an den Seiten des Kerns verwendet wird. Ein
Konstruktionselement 101 ist durch zwei Plattenschichten 102 gebildet
(obwohl eine einzige relativ dicke Schicht genügen mag), und jede der Platten
hat Verstärkungsbahnen 103 an
beiden Seiten. Ein flacher Randverstärkungsstreifen 104 ist
gegen den Rand 105 (bevorzugt entlang der gesamten Länge jedes
Randes) des Hauptkörpers 101 positioniert,
und die Breite des Streifens 104 ist im Wesentlichen gleich
der Gesamtbreite des Hauptkörpers 101.
Ein Abdeckstreifen 106 ist über dem Streifen 104 positioniert,
und der Streifen 106 ist breit genug, dass er sich über die
Ränder
des Streifens 104 und auf die äußeren Seiten der Schichten 102 faltet. Die
umgefalteten Abschnitte 107 sind etwa durch einen Klebstoff
sicher an den Bahnen 103 aus Verstärkungsmaterial angebracht,
wodurch der Randstreifen 104 an dem Hauptkörper 101 befestigt
ist. Wie oben beschrieben, sind Randstreifen 104 und Streifen 106 entlang
jedes Randes des Hauptkörpers 101 vorgesehen.
Die Abdeckstreifen können
aus Verstärkungspapier
oder anderem Bahnmaterial hergestellt sein.
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Die
Streifen 104 können
aus verschiedenen Verstärkungsmaterialien
hergestellt sein, so (wie oben erwähnt) Metall, Papier, Pappe,
nicht gewebten Fasern usw.
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16,
die nicht Teil der vorliegend beanspruchten Erfindung ist, veranschaulicht
ein Konstruktionselement mit einem Hauptkörper 111 und Randstreifen 112,
die an gegenüberliegenden
Rändern
des Hauptkörpers
befestigt sind. In diesem Fall sind zwei Plattenschichten 113 aneinander
befestigt, um den Hauptkörper
zu bilden. Jeder Randstreifen 112 umfasst einen nach unten
gebogenen Flansch 114, und Schichten 115 aus Klebstoff
befestigen die Flansche 114 an den äußeren Verstärkungsbahnen der Schichten 113.
In diesem Fall kann der zentrale Abschnitt jedes Randstreifens (d.h.
der Abschnitt des Randstreifens zwischen den zwei Schenkeln 114)
nicht an dem Hauptkörper 111 befestigt
sein.
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Bei
den oben beschriebenen Ausführungsformen
werden die Randstreifen an einer oder mehreren Schichten aus Kernmaterial
befestigt, nachdem das Kernmaterial geformt worden ist. Normalerweise
sind die Schichten zu langen Streifen geschnitten oder geformt worden.
Bei den in 17 bis 22 gezeigten
Ausführungsformen
kann das Kernmaterial des Hauptkörpers
am Platz extrudiert oder gegossen und an den Verstärkungsbahnen
und an den Randstreifen befestigt werden, bevor es sich gesetzt
hat. Zunächst
unter Bezug auf 17 bis 19 wird
nach der vorliegenden beanspruchten Erfindung ein Konstruktionselement 120 durch
einen Kern 121, zwei Verstärkungsbahnen 122 und 123 und
zwei Randstreifen 124 gebildet, wie dies in Verbindung
mit den Streifen 104 in 14 und 15 beschrieben
ist. Der Kern 121 ist z.B. aus Gips hergestellt und kann
an Platz gegossen oder in die in 17 gezeigte
Form extrudiert werden. Nachdem der Kern 121 aus einer
Gipsaufschlämmung
gebildet worden ist, aber bevor sich der Gips durch Durchlaufen
einer Trocknungsstufe gesetzt hat, werden die zwei Streifen 124 gegen
die Randflächen 126 positioniert,
und dann wird die Verstärkungsbahn 122 über eine
Seite 127 des Kerns, über
die zwei Streifen 124 und dann über wenigstens einen Teil der
anderen Seite 128 des Kerns gefaltet. Die zweite Verstärkungsbahn 123 wird
dann gegen die Seite 128 positioniert und liegt über den
gefalteten Randabschnitten der Bahn 122. Nachdem die Teile zusammengebaut
worden sind und sich in dem in 19 gezeigten
Zustand befinden, wird die Anordnung durch einen Trockenofen bewegt,
um das resultierende Konstruktionselement herzustellen. Die Verstärkungsbahn 122 kann
breit genug sein, dass sie den Kern 121 völlig umhüllt, wodurch
die Notwendigkeit für
die zweite Bahn 123 beseitigt ist.
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Unter
Bezug auf 20 können nach der vorliegenden
beanspruchten Erfindung die Randstreifen 124 mehrere Perforationen 129 umfassen,
die sich durch die Streifen erstrecken. Die Perforationen 129 erlauben, dass
die Aufschlämmung,
die beim Bilden des Kerns 121 in dem in Verbindung mit 17 bis 19 beschriebenen
Verfahren verwendet wird, durch die Verstärkungsbahn 122 läuft und
daran angreift und eine bessere Anbringung mit der Verstärkungsbahn
an den Rändern
des Elements erreicht.
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21 und 22,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung sind, zeigen
auch zwei Ausführungsformen,
wo die Verstärkungsbahnen
und die Randstreifen an dem Kern und den Verstärkungsbahnen befestigt werden,
bevor sich die Kernaufschlämmung
endgültig
gesetzt hat. In 21 wird ein Kern 135 z.B.
aus einer Gipsaufschlämmung
gebildet, und eine Verstärkungsbahn 136 wird
um eine Seite, die Ränder
und über
einen Abschnitt der gegenüberliegenden
Seite gefaltet. Eine zweite Verstärkungsbahn 137 wird dann
auf die andere Seite des Kerns aufgebracht. Die Verstärkungsbahnen
sind natürlich
den in 17–19 gezeigten ähnlich.
Entlang der Ränder
des Kerns erstrecken sich zwei Randstreifen 141 (bevorzugt
aus einem starren Material wie Metall oder Kunststoff hergestellt),
die Schenkel 142 haben. Die Schenkel 142 sind
nach innen abgewinkelt, und sie erstrecken sich in Einkerbungen 143 in
dem Kern 135 und der Verstärkungsbahn 136, wodurch
eine feste Verbindung zwischen den Randstreifen 141 und
dem Kern 135 gebildet wird. Die Schenkel 142 können anfänglich nach
innen abgewinkelt sein, wie dies in 21 gezeigt
ist, bevor die Kernaufschlämmung
in das Verstärkungspapier
gegossen wird, oder die Schenkel können nach innen gebogen und
die Einkerbungen 143 gebildet werden, nachdem die Kernaufschlämmung eingegossen
worden ist. Anstelle von zwei Bahnen 136 und 137 aus
Verstärkungspapier
kann eine einzige Bahn mit einer Breite vorgesehen sein, die breit
genug ist, damit sich die Ränder überlappen
und eine Umhüllung
um den Kern bilden. Bei dieser Ausführungsform bilden die Abschnitte
der Bahn 136, die sich über
die Ränder
des Kerns 135 erstrecken, auch Verstärkungsrandstreifen.
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22,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, zeigt
ein Konstruktionselement, das dem in 21 gezeigten ähnlich ist
und einen Kern 146 mit Verstärkungsbahnen entlang gegenüberliegender
Seiten und Randstreifen 148 entlang der gegenüberliegenden
Ränder
aufweist. Das in 22 gezeigte Konstruktionselement
ist natürlich ähnlich dem
in 21 gezeigten, davon abgesehen, dass sich die Verstärkungsbahnen
nicht über
die Ränder
des Kerns und unter den starren Streifen 141 erstrecken.
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23, 24 und 25 nach
der vorliegenden beanspruchten Erfindung veranschaulichen zusätzliche Konstruktionselemente,
welche die vorliegende Erfindung integrieren. Bezüglich 23 ist
eine abgeschnittene Ansicht eines auf einem Fundament 154 angebrachten
Hauses 153 veranschaulicht. Das Haus umfasst tragende Bodenbalken 156,
Deckenbalken 157, Wandständer 158, Dachsparren 159 und
Ständer 160,
die eine innere Abtrennung bilden. Alle Elemente 156–160 können durch
Verbundkonstruktionselemente nach der vorliegenden Erfindung gebildet
werden. Die Boden- und Deckenbalken und die Dachsparren 159 haben
bevorzugt vergrößerte Querschnittsabmessungen,
die ausreichen, um den ihnen auferlegten strukturellen Kräften zu
widerstehen.
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24 veranschaulicht ein Gebinde 166,
das z.B. besonders nützlich
bei einem Fertighaus sein kann. Das Gebinde 166 ist durch
ein einziges Paneel gebildet, das einen in 3 gezeigten
Hauptkörper 167 bildet. An
den Umfangskanten des Hauptkörpers 167 sind
Randstreifen 168 befestigt, wobei die Randstreifen bevorzugt
starr sind, so dass andere Teile der Struktur durch Schraubenbefestigungselemente
an dem Gebinde 166 befestigt werden können. Während der veranschaulichte
Hauptkörper 167 nicht
perforiert ist, kann er Öffnungen
für Versorgungseinrichtungen
wie Leitungen und Drähte
umfassen. Es sei bemerkt, dass die hier beschrie benen Wandständer und
andere Konstruktionselemente durch den Hauptkörper vorgeformte Öffnungen
zur Aufnahme von Drähten
usw. haben können.
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25 veranschaulicht
einen Abschnitt eines ziemlich großen Gebäudes mit vertikalen Säulen 171 und
horizontalen Boden- und Deckenbrettern 172 und 173.
Vorhangwände 174 sind
außen
am Gebäude
angebracht. Die Bezugsziffern 175 und 176 geben
Trennwände
an, die nach der vorliegenden Erfindung konstruierte Wandständer 177 umfassen.
Da die Wände 175 und 176 derart
funktionieren, dass sie den Innenraum auf einem Boden des Gebäudes unterteilen
oder trennen, und nicht tragend sind, kann der Kern des Konstruktionselements
aus einem relativ leichten Material wie leichtem Gips gebildet sein.
Tragend bezieht sich auf eine Last parallel zu der langen Länge eines
Ständers;
ein solcher Ständer
wird normalerweise eine Querlast tragen, d.h. eine Last, die im
Wesentlichen senkrecht zu der langen Länge des Ständers ist. Die Vorhangwand 174 ist
ebenfalls nicht tragend und kann nach dieser Erfindung strukturiert
sein.
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Bei
der oben beschriebenen Ausführungsform
umfasst der Hauptkörper
der Konstruktionselemente einen Kern, der wenigstens teilweise durch
wenigstens eine Verstärkungsbahn
abgedeckt ist. 26, die nicht Teil der vorliegenden
beanspruchten Erfindung ist, veranschaulicht eine Ausführungsform,
bei welcher der den Hauptkörper
bildende Kern 181 genügend
strukturelle Integrität
hat, so dass keine äußeren Verstärkungsbahnen
benötigt
werden. Der Kern 181 kann z.B. aus einer Gips-Zement-Zusammensetzung hergestellt
sein, oder er kann aus Gips mit einem Faserfüllstoff oder -bindemittel hergestellt
sein. In 26 gibt die Ziffer 182 die Stränge einer
Faser wie der in den oben beschriebenen Verstärkungsbahnen normalerweise
verwendeten Papierfaser an. In einem solchen Fall sind Verstärkungsbahnen
in dem Hauptkörper
eingeschlossen, aber als Fasern in das Kernmaterial integriert.
Der Kern 181 ist an den Randstreifen 183 befestigt,
die z.B. aus Blech hergestellt sind. Die Streifen 183 umfassen
nach innen abgewinkelte Schenkel 184. Das in 26 gezeigte
Element wird bevorzugt gebaut, indem der Kern 181 an Platz
zwischen den Schenkeln 184 gegossen wird.
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27 bis 28 und 29 nach
der vorliegenden beanspruchten Erfindung veranschaulichen ein weiteres
Konstruktionselement 200 (wie einen Ständer) nach einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung. Es versteht sich, dass die Zeichnungen diagrammatisch
sind und nicht maßstabsgetreue
Zeichnungen sein sollen, und dies gilt insbesondere für die Darstellung
der Dicke der Teile. Dieses Konstruktionselement umfasst einen Hauptkörper 201,
der aus einem aus einer Gipszusammensetzung hergestellten Kern 202 besteht,
wobei der Kern 202 gegenüberliegende Seiten hat, die
durch faserige Bahnen wie Papier abgedeckt sind. Der Kern 202 ist
rechteckig geformt und kann beispielsweise die Abmessungen eines
hölzernen
Ständers
mit Standardgröße haben,
der bei der Herstellung von Häusern
und im Fertighausbau verwendet wird. Der Kern 202 hat zwei
gegenüberliegende
Ränder 204 (29),
die durch Verstärkungseinsätze 206 abgedeckt
sind, die aus einem relativ festen Material wie Blech hergestellt
sind. Die Verstärkungseinsätze 206 erstrecken
sich entlang der ganzen gegenüberliegenden
Endränder 206 des
Kerns 202, und die Einsätze 206 umfassen
Verlängerungen 207,
die sich über
die Enden des Kerns 202 hinaus erstrecken (vgl. 27).
Die Verlängerungen 207 können an
beiden Enden oder an einem Ende des Kerns 202 vorgesehen
sein, und bevorzugt ist eine Verlängerung 207 an jedem
der Ränder 204 vorgesehen.
-
Das
Konstruktionselement 204 umfasst ferner eine Abdeckung 208 (die
z.B. aus Papier hergestellt ist), die sich über den Verstärkungseinsatz
entlang jeder der Kernränder 204 erstreckt.
Die Abdeckungen 208 umfassen Schenkelabschnitte 209,
die entlang der Seiten des Kerns gefaltet sind und die Ränder der
Seitenabdeckungen 203 abdecken. Die Abdeckungen 208 sind
an den Bahnen 203 etwa durch einen Klebstoff zwischen den
Schenkeln 209 und den Seitenbahnen 203 befestigt.
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30 und 31 nach
der vorliegenden beanspruchten Erfindung veranschaulichen ein Verfahren zum
Zusammenbau einer Wand, die einen vertikalen Ständer mit der in 27 bis 29 gezeigten
Konstruktion und ein hölzernes
Rahmenelement 211 umfasst. Das Rahmenelement 211 ist
durch geeignete Mittel an einem Bodenabschnitt (in 31 durch
die Ziffer 212 angegeben) angebracht, und der Ständer erstreckt
sich von dem horizontalen Rahmenelement 211 vertikal nach
oben. Der Ständer 200 ist
derart positioniert, dass sich die zwei Verlängerungen 207 nach
unten über
die Vorderseite und die Rückseite 213 und 214 erstrecken, wobei
das Ende des Körperelements 201 an
der Oberseite 216 positioniert ist und sich von dem Rahmenelement 211 nach
oben erstreckt. Die zwei Verlängerungen 207 werden
dann an den Seiten 213 und 214 durch geeignete
Befestigungselemente wie Klammern, Nägel oder Schrauben befestigt,
die in 30 und 31 allgemein
durch die Bezugsziffer 217 angegeben sind. Bei einer solchen
Konstruktion werden (nicht gezeigte) Paneele aus Gipsverbundplatten
an gegenüberliegenden
Seiten des Rahmenelements 211 positioniert, und die Ständer 200 werden
an ihnen etwa mittels Metallbefestigungselementen und/oder einem
Klebstoff zwischen den Verbundplatten und den Ständern 200 befestigt.
Die Verstärkungseinsätze 206 bilden
also Verstärkungen
entlang der Ränder
des Ständers
und dienen dazu zu ermöglichen,
dass Schraubenbefestigungselemente an dem Ständer in der Situation befestigt
werden, wo die Verstärkungseinsätze aus
einem festen, robusten Material wie Metall hergestellt sind, und
sie dienen als Befestigungselement zum Befestigen des Ständers 200 an
dem Rahmenelement 211.
-
Unter
Bezug auf 28 ist gezeigt, dass sich die
Verlängerungen 207 parallel
zu den Rändern 204 des
Kerns erstrecken, wie dies in gestrichelten Linien gezeigt ist,
und es ist auch gezeigt, dass sie gegen die Ränder 204 des Kerns
gefaltet werden. Die in durchgezogenen Linien gezeigte gefaltete
Position der Verlängerungen
in 28 ist vorteilhaft, wenn die Ständer transportiert
oder gelagert werden, und sie können
bei Verwendung nach außen
in die Positionen gefaltet werden, die in 28 in
gestrichelten Linien und in 27 in
durchgezogenen Linien gezeigt ist.
-
Unter
Bezug auf 32 nach der vorliegenden beanspruchten
Erfindung ist gezeigt, dass die Verlängerungen 207 gegen
das Bodenende des Kerns 202 gefaltet sind. Die Verlängerungen 207 können zum
Anbringen an dem Rahmenelement 211 auf die in 31 veranschaulichte
Weise gerade nach außen
gefaltet sein, wie dies durch die gestrichelten Linien in 28 gezeigt
ist, oder der Ständer 200 kann,
wie in 32 gezeigt, an einem Rahmenelement 211 befestigt
sein, wobei sich Schraubenbefestigungselemente 218 vertikal
durch das Rahmenelement 211 und durch die Verlängerungen 207 und
in den Kern 202 erstrecken, um den Ständer 200 an dem Rahmenelement 211 zu
befestigen.
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34 nach
der vorliegenden beanspruchen Erfindung zeigt einen Ständer 220,
der allgemein dem Ständer 200 ähnlich ist.
Der Ständer 220 umfasst
einen Gipskern 221, der an gegenüberliegenden Seitenflächen durch
Papierbahnen 222 abgedeckt ist. Entlang der Ränder des
Kerns 221 erstrecken sich Streifen von Verstärkungseinsätzen 223 (besser
in 33 gezeigt), die ähnlich wie die in 27–29 gezeigten
Verstärkungseinsätze 206 strukturiert
sind. Die Verstärkungseinsätze 223 erstrecken
sich über
die Enden des Kerns 221 hinaus, und die gesamte Länge jedes
Verstärkungseinsatzes 223 ist
durch eine Abdeckung 224 abgedeckt. Während in 1 die
Abdeckungen 208 an der Endfläche des Kerns 202 enden,
erstrecken sich bei der in 33 und 34 gezeigten
Ausführungsform
die Abdeckungen über
die Endfläche
des Kerns 221 hinaus und erstrecken sich zu den Enden der
zwei Verlängerungen 223.
Um zu ermöglichen,
dass die Verlängerungen 223 und
die Abschnitte der Papierabdeckungen darauf zum Lagern oder zum
Anbringen an einem Rahmenelement gefaltet werden können, wie
dies in 32 gezeigt ist, werden die Flansche 226 der
zwei Abdeckungen 224 bevorzugt entlang der Linien 227 geschoren,
wie dies in 33 am besten gezeigt ist, so dass
die Verlängerungen
mit den Abdeckungen darauf sauber gegen die Endflächen des
Kerns 221 gefaltet werden können, wie dies in 34 veranschaulicht
ist. Die Verstärkungseinsätze 223 können aus
einem starren Material (wie Metall) hergestellt sein, das eine Schraube
halten wird, oder aus einem anderen festen Material wie Papier,
Karton, Scrim usw., und die Abdeckungen 224 können aus
festem Verstärkungspapier
hergestellt sein.
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35 und 36,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung sind, veranschaulichen einen
Abschnitt einer Wandanordnung oder -struktur, die mehrere Ständer 231 umfasst.
Entlang der Bodenenden der Ständer 231 erstreckt
sich eine C-förmige
Metallbahn 232 mit einer horizontalen Bahn 233 und
vertikalen Schenkeln 234. Eine weitere (nicht gezeigte)
Bahn ähnlich
der C-förmigen
Bahn 232 ist bevorzugt an den oberen Enden der Ständer 231 vorgesehen
und an der Decke angebracht, wobei die Decke und die obere Bahn
in den Zeichnungen nicht gezeigt sind; sie sind aber herkömmlicher
Natur.
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Unter
Bezug auf 36 umfasst jeder der Ständer 231 einen
Gipskern 237, der an seinen Seiten durch Bahnen 238 (35)
abgedeckt ist, wie dies z.B. in 27 veranschaulicht
ist. Entlang der Vorder- und Hinterränder des Kerns 237 sind
Verstärkungseinsätze 241 angebracht,
die an dem Kern 237 und den Abdeckungen 238 etwa
durch einen Klebstoff befestigt sind.
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Um
die Ständer 231 an
der Bahn 232 (vgl. 36) zu
befestigen, wird das untere Ende jedes Ständers 231 zwischen
den Schenkeln 234 und gegen den Steg 233 des Kanals 232 positioniert.
Die Breite jedes der Ständer 231 ist
relativ zum Abstand zwischen den Schenkeln 234 derart bemessen,
dass eine Feinpassung zwischen den Schenkeln 234 und den
Verstärkungseinsätzen 241 vorliegt.
Die Teile werden dann etwa durch ein (nicht veranschaulichtes) Schraubenbefestigungselement
aneinander befestigt, das sich durch die Schenkel 234 und
durch die Verstärkungseinsätze und
in den Gipskern 237 erstreckt, oder durch Zusammenfügen der
Teile in den in 36 durch die Ziffer 243 angegebenen
Bereichen. Das Fügen
kann durch ein Werkzeug wie einen Stempel erreicht werden, der durch
die Schenkel 234 und durch die Verstärkungseinsätze 241 und in den
Kern getrieben wird, wodurch das Metall der Schenkel 234 in
eine Öffnung 244 in
der Verstärkung 241 versetzt
wird. Wie oben erwähnt,
können
die Teile anstelle von Fügen
durch Schrauben aneinander befestigt werden.
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38 und 39,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung sind, veranschaulichen eine
Wandanordnung, die besonders nützlich
in der Fertighausindustrie ist, und 37, die
nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, veranschaulicht
einen Ständer,
der in der in 38 und 39 gezeigten
Wandanordnung eingeschlossen ist. Unter Bezug auf 37,
die einen Querschnitt durch einen Ständer 251 zeigt, umfasst
der Ständer
zunächst
einen aus Gips hergestellten Kern 252, wobei der Kern 252 teilweise
von einer Bahn 253 aus Papier des Typs umgeben oder umschlossen
ist, der normalerweise zum Abdecken der Seiten einer Gipsverbundplatte
verwendet wird. Die vierte Seite des Kerns 252 ist durch eine
getrennte Bahn 254 abgedeckt, welche die vierte Seite abdeckt
und, wie bei 255 angegeben, die angrenzenden Randabschnitte
der Bahn 253 überlappt.
Der Kern 252 ist also mit Ausnahme der Enden des Ständers von Papier
umschlossen oder umhüllt.
Der Kern 252 könnte
jedoch durch eine einzige Papierbahn umhüllt sein.
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Unter
Bezug auf 38, die nicht Teil der vorliegenden
beanspruchten Erfindung ist, umfasst eine Wandanordnung 261 mehrere
Ständer 251,
wobei sich die Ständer 251 vertikal
erstrecken und in horizontaler Richtung voneinander beabstandet
sind. Eine Seite der Wandanordnung 261 bildet ein Paneel 262,
das aus einer Gipsverbundplatte gebildet ist, und über die
gegenüberliegende
Seite der Wandanordnung 261 erstrecken sich zusätzliche
Bahnen 263 und 264 aus einer Gipsverbundplatte,
die ein weiteres Paneel bilden. Die zwei Bahnen 263 und 264 sind
parallel zueinander und liegen an einer Verbindungslinie 266 an,
und ein vertikaler Rand 267 des Ständers 251 ist an der
Verbindungslinie 266 zwischen den zwei Platten 263 und 264 angeordnet.
Die Platte 262 ist von den zwei Platten 263 und 264 versetzt,
so dass der Ständer 251 an
einer Verbindungs- oder
Fügelinie 266 nur
an einer Seite der Wand ist, wobei der andere Rand 268 des
Ständers 251 zwischen
den vertikalen Seitenrändern
der Platte 262 ist. Ein Klebstoff 269 ist zwischen
die vertikalen Ränder 267 und 268 des
Ständers 251 und
die angrenzenden Flächen
der Verbundplatten 261, 263 und 264 platziert,
und der Kleber 269 befestigt die Teile aneinander. Um die
Teile gegenüber
zu halten, während
sich der Klebstoff setzt, sind Befestigungselemente wie Klammern 271 zwischen
den Verbundplatten und den Ständern vorgesehen.
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39,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, veranschaulicht
eine Wandanordnung 275, die allgemein der Wandanordnung 261 ähnlich ist
und ein Konstruktionselement wie den Ständer 251 und die Verbundplatten 276–278 umfasst.
Anstatt die Teile durch den Klebstoff 269 aneinander zu
befestigen, sind in 39 die Teile durch einen Schaumkleber 279 aneinander
befestigt.
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Unter
Bezug auf 41, die nicht Teil der vorliegenden
beanspruchten Erfindung ist, ist eine alternative Struktur des Ständers vorgesehen,
während
die in 37 gezeigte Struktur in die
in 37 gezeigte Gestalt geformt werden kann. Der Ständer von 41 umfasst
den Gipskern 281, der durch Seitenbahnen 282 und 283 sowie
durch eine aus Papier hergestellte Kappe 284 abgedeckt
ist, welche den Schneidrand 285 des Kerns abdeckt.
-
40,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, zeigt
einen Ständer ähnlich demjenigen
von 37, abgesehen davon, dass die Verstärkungsstreifen 248 entlang
der Ränder
des Kerns 289 und unter der Abdeckung 291 vorgesehen
sind.
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In 42,
die nicht Teil der vorliegenden beanspruchten Erfindung ist, ist
ein Kern 293 eines Ständers 294 durch
Papier 296 abgedeckt. Der Kern 293 kann Abschnitte
verschiedener Zusammensetzungen wie Gips 297 niedriger
Dichte und einen Gips 280 hoher Dichte entlang der Kanten
des Ständers
haben kann. Der Kern kann auch aus anderen Materialien gebildet
sein, die, falls gewünscht,
zusätzliche
Festigkeit oder Feuer- oder Feuchtigkeitsbeständigkeit vorsehen, um verschiedenen
Umständen
gerecht zu werden.
-
Konstruktionselemente,
welche die vorliegende Erfindung integrieren, können Kerne haben, die aus vielen
verschiedenen Materialien zusätzlich
zu Gips hergestellt sind, wie Gips-Zement-Zusammensetzungen, Gips
mit Standardgewicht oder leichter Gips, recycelter Gips, ein feuchtigkeitsbe ständiger Gipskern
oder Kombinationen aus solchen Zusammensetzungen können verwendet
werden. Ferner können
auch unterschiedliche Füllstoffe
wie Holzschnitzel und/oder vulkanisches Material eingeschlossen
sein. Die Verstärkungsbahnen können ebenfalls
aus vielen verschiedenen Materialien hergestellt sein, solange das
Material eine gute Scherfestigkeit hat, wie Papier oder auf Feuchtigkeitsbeständigkeit
behandeltes Papier, Bahnen aus gewebter Faser usw. Die Verstärkungsrandstreifen
können
aus vielen verschiedenen Materialien wie Papier, nicht gewebter (Scrim)
oder gewebten Fasern und Metall hergestellt sein.
-
In
Tests, die an Strukturen einschließlich von nach dieser Erfindung
konstruierten Ständern
und an Konstruktionen aus dem Stand der Technik durchgeführt wurden,
verhielten sich die Ständer
dieser Erfindung vergleichbar oder besser als Ständer aus dem Stand der Technik;
die Kosten für
die Herstellung von Strukturen und Ständern nach dieser Erfindung
sind jedoch niedriger als die Kosten für Strukturen aus dem Stand
der Technik.
-
Die
folgenden sind Feuertestergebnisse, die verschiedene Strukturen
beinhalten: FEUERTESTS
TEST
NR. | STÄNDER | VERBUNDPLATTE | HALTBARKEITSVERBESSERUNGS
TEST (IN ZEIT) GEGENÜBER STANDARD |
1. | 1
1/4'' × 3 5/8'' 25
verz. HDGL Stahlständer | 5/8'' Typ FSW | STANDARD – 1 H ZUSAMMENBAU |
2. | 1
1/4'' × 3 5/8'' Gipsständer mit
Metallkappen | 5/8'' Typ FSW | +
4,5 MIN. |
3. | 1'' × 3
5/8'' Gipsständer mit
Metallkappen | 5/8'' Typ FSW | +
13,75 MIN. |
4. | 1
1/4'' × 3 5/8'' 25
verz. HDGL Stahlständer | 1/2'' Typ
FSW | STD.-
3/4H. |
5. | 1
1/4'' × 3 5/8'' Gipsständer mit
Metallkappen | 1/2'' Typ
FSW | +
2 MIN. |
6. | 1'' × 3
5/8'' Gipsständer mit
Papierkappen | 1/2'' Typ
FSW | 8,5
MIN. |
-
Die
Tests 1 und 4 befassen sich mit einem Standard-Zusammenbau von 1,0
Stunde bzw. einem Standard-Zusammenbau von 0,75 Stunden. Der Test
1 wurde an einer typischen Wand (nominell 1,0 Stunden) mit einer
5/8''-Verbundplatte (16
mm) Typ X und 3-5/8''-Schraubständern (92
mm) durchgeführt;
der Test 4 wurde an einer Wand (nominell 3/4 Stunden) mit einer
1/2''-Verbundplatte (12,5
mm) Typ X und 3-5/8''-Schraubständern (92mm)
durchgeführt.
Die Tests 2 und 3 zeigen die verbesserte Zeit im Vergleich zu Test
1, und die Tests 5 und 6 zeigen die verbesserte Zeit im Vergleich
zu Test 4. Bei den obigen Feuertests 1–6 hatten die Ständer eine
Länge von
10' (3 m); bei den
Tests 1, 2, 4 und 5 waren die Ständer
24'' (0,6 m) zentriert
beabstandet; bei den Tests 3 und 6 waren die Ständer 16'' (0,4
m) zentriert beabstandet; Gipsplatten wurden an gegenüberliegenden
Rändern
der Ständer
befestigt, um eine hohle Wand zu bilden; bei den Tests 3 und 6 wurden
Klammern verwendet, um die Platten an den Ständern zu befestigen, während bei
den anderen vier Tests 1''-Schrauben (25 mm) Typ S verwendet wurden.
Eine Wärmequelle
wurde an einer Seite der hohlen Wand platziert, und Temperatursensoren
(Thermoelemente) wurden an der gegenüberliegenden Seite der Wand
platziert. Bezüglich
der Spalte „HALTBARKEITSVERBESSERUNG" ist die für jeden
Test aufgelistete Zahl die Zeit, die vom Beginn des Tests verstrich,
bis die Temperatur an jeder Thermoelementstelle an der gegenüberliegenden
Seite der Wand 325°F
(162°C) über Umgebungstemperatur
anstieg (vgl. ASTM E119). Bei den Tests 1 und 4 ist der feuerverzinkte
Stahlständer
der typische Schraubständerwandtyp;
er hat den Nachteil, dass er sich wegen der Wärme zieht. Bei den Tests 2
und 5 waren die „Metallkappen" konstruiert, wie
dies in 6 der Zeichnungen gezeigt ist.
Bei den Tests 3 und 6 wurden die „Papierkappen" konstruiert, wie
dies in 41 gezeigt ist, aber mit einer
Papierkappe 284 entlang jedes Randes des Ständers. Ferner
geben Feuertests an, dass Ständerausführungsvariationen
wie die in 15 veranschaulichte mit einem
Metallverswrkungsstreifen ähnliche Wärmeübergänge (an
den Ständerorten)
wie der Test Nr. 3 haben.
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Die
folgenden Tests 7 bis 15 befassen sich mit der Herausziehkraft (in
Pfund), die erforderlich ist, um ein Befestigungselement aus einem
Rand eines Ständers
zu ziehen. Die in der ganz rechten Spalte aufgelisteten Werte sind
die Durchschnittswerte einer Anzahl von Tests. Die Notation n/a
bedeutet nicht zutreffend; mit anderen Worten für die spezifische Ständerausführung und
den Befestigungselementtyp wurde kein Test durchgeführt.
-
-
Es
wurden auch Tests durchgeführt,
bei denen Klammern vom Typ K verwendet wurden, und die Ergebnisse
zeigen eine etwas geringere Herausziehkraft als für Klammern
vom Typ M in der obigen Tabelle. Bei den Tests 8 und 9, bei denen
Schraubenbefestigungselemente verwendet wurden, waren die Herausziehkräfte von
93,5 (415 N) und 84,7 (377 N) nicht die Kräfte, wo sich die Schrauben
von den Stahlverstärkungsschrauben
lösten;
bei diesen Tests riss das Papierabdeckmaterial, und das Verstärkungsmaterial
zog von dem Gipskern weg, bevor die Schraubenbefestigungselemente
aus den Stahlstreifen zogen. Stahlstreifen mit einer etwas größere Dicke
(von 0,0179 bis 0,020 Inch) (0,45 mm bis 0,5 mm) als die in den
Tests 8 und 9 aufgelisteten haben eine bessere Haltekraft und vergleichbare
Kosten. Ebenso ergibt Abdeckmaterialpapier mit einer Dicke von mehr
als 0,018'' (0,45 mm) bessere
Herausziehkraftergebnisse. Der Nagelzug (Kraft, bevor das Befestigungselement
durch die Gipsverbundplatte zieht) ist Standard bei 80 Pfund (355
N). Perspektivisch ist jedes Anbringungsherausziehen aus dem Ständer, das
diesen Betrag überschreitet,
adäquat.
Klammeranbringungen an Holz, die nahezu ausschließlich bei
Fertighäusern
verwendet werden, verwendeten typischerweise zusätzlichen PVA-Klebstoff. Die
Klammeranbringungs-Herausziehkraft
bei den obigen Tests gilt nur für
den Anfangszeitraum, während
sich der Klebstoff setzt.
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Die
folgenden Tests betreffen die Durchbiegung von Hohlwänden unter
einer Querlast. Jede der Wände
umfasste zwei voneinander beabstandete Paneele, die aus einer Gipsverbundplatte
gebildet waren, und vertikale Ständer,
die zwischen den Verbundplatten liegen und daran befestigt sind.
Das obere und das untere Ende der Ständer wurden durch Schienen
oder Kanäle
gehalten. Eine horizontale Last oder Kraft quer zu der Ebene der
Verbundplatte wurde auf eine Seite der Wand aufgebracht. Bei den
Tests 18, 19 und 20 war die Gipsverbundplatte 5/16'' (8 mm) regulär, und bei den Tests 16, 17
und 21 bis 30 war die Verbundplatte 1/2'' (12,5
mm) regulär.
Die Zeile mit der Bezeichnung „Durchbiegung" gibt den Durchbiegungsbetrag
einer Wand einer Höhe
von 8 Fuß (2,4
m) mit einer Last von 5 pounds/ft.2 (239,4
Pa). Die Zeile mit der Bezeichnung „Grenzhöhe" gibt die maximal zulässige Wandhöhe an, die
einen akzeptablen Durchbiegungsbetrag mit einer Querlast von 5 pounds/ft.2 (239,4 Pa) erfährt, wobei das quarter point
load method verwendet wurde, das in ASTM-E72 umrissen ist.
-
-
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Schaut
man sich die Herstellungskosten einschließlich der Rohmaterialien und
der Bearbeitung pro Längenfuß für Wohn-/Geschäftsanwendungen
an, so kostet im Vergleich zu einem Standardholzständer 2'' × 4'' (50 mm × 100 mm) ein Gipsständer, der
1-1/4'' × 3-5/8'' (32
mm × 92
mm) misst, mit einem durch Papier abgedeckten Gipskern etwa 53 %
weniger; und ein Gipsständer,
der 1-1/4'' × 3-5/8'' (32
mm × 92
mm) misst, mit einem Gipskern, 0,015'' (0,4
mm) dicken Blechverstärkungsstreifen
entlang der Ränder
und abgedeckt mit Papier, kostet etwa 31 % weniger.
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Was
die Herstellungskosten (Rohmaterialien und Bearbeitung) pro Längenfuß für Fertighausanwendungen
angeht, so kostet im Vergleich zu einem Standardholzständer 2'' × 3'' (50 mm × 75 mm) ein Gipsständer 1-1/4'' × 2-1/2'' (32 × 64 mm) (einschließlich eines
durch Papier abgedeckten Gipskerns) etwa 43 % weniger; ein Gipsständer 1-1/4'' × 2-1/2'' (32 × 64 mm), gebildet durch einen
Gipskern, Streifen aus Papierverstärkung entlang der Ränder und
einer Abdeckung aus Papier kostet etwa 38 % weniger; und ein Gipsständer 1-1/4'' × 2-1/2'' (32 × 64 mm), gebildet durch einen
Gipskern, Streifen 0,015''-Blech (0,4 mm) entlang
der Ränder
und einer Abdeckung aus Papier kostet etwa 20 % weniger.
-
Wie
in den obigen zwei Absätzen
dargelegt, sind die Kosten bei Verwendung von 0,019''-Blech (0,5 mm) wahrscheinlich etwa
gleich wie bei Verwendung von 0,15''-Blech
(0,4 mm).
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Ein
Konstruktionselement nach dieser Erfindung hat zahlreiche Vorteile.
Außer
niedrigeren Kosten im Vergleich zu Holz und Metall für ein Element
vergleichbarer Größe und Festigkeit
haben die Konstruktionselemente eine gute Beständigkeit gegen Wärme- oder
Kälteübertragung.
Bei den Ausführungsformen,
wo die Randstreifen aus Metall hergestellt sind, die also gute Wärmeleiter
sind, sind die Metallstreifen an den gegenüberliegenden Seiten eines Elements
durch den schwach wärmeleitenden
Kern getrennt, und deshalb liegt reduzierte thermische Leitfähigkeit
vor. Außerdem
wirkt der Kern als eine Wärmesenke
(er absorbiert Wärme), und
Wärme treibt
Feuchtigkeit aus einem Kernmaterial wie Gips und leitet so die Wärme ab.
Metallbefestigungselemente, die zum Befestigen von Teilen aneinander
verwendet werden, sind in den Kernmaterialien der Platten und der
Ständer
begraben und damit gegen Überhitzung
geschützt.
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Das
Konstruktionselement ist durch die Kombination aus dem Kernmaterial,
den Seitenpapierlagen und den Randstreifen ausreichend fest und
starr gemacht. Der Kern dient dazu, die Seitenpapierbahnen in geraden
parallelen Ebenen zu halten, und folglich verleihen die Seitenpapierlagen
dem Element Festigkeit und Steifigkeit gegenüber einer Querkraft. Die Randstreifen
fügen weitere
Starrheit und Festigkeit hinzu. Die Seitenpapierbahnen sehen die
nötige
Festigkeit gegen eine Querkraft vor (d.h. einer Kraft parallel zu
der Ebene der Seitenpapierbahn).
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Da
die Seitenpapierbahnen und die starren Streifen Festigkeit vorsehen,
kann der Kern aus einem weniger kostspieligen Material wie leichtem
Gips, recyceltem Gips oder einer Zusammensetzung mit kostengünstigen
Füllstoffen
hergestellt sein.
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Da
das Konstruktionselement relativ steif ist und unter Verwendung
von Metallbefestigungselementen befestigt werden kann, kann es ähnlich wie
Holzprodukte verwendet werden. Die Teile können auch durch herkömmliche
Klebstoffe aneinander befestigt werden, die in der Bauindustrie
verwendet werden.