DE69738446T2 - Rückprojektionsschirm - Google Patents

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Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Rückprojektionsschirme bzw. -bildschirme bzw. -scheiben zur hauptsächlichen Verwendung für Projektoren vom Rückprojektionstyp, wie beispielsweise Videoprojektoren und Diaprojektoren.
  • STAND DER TECHNIK
  • Als Rückprojektionsschirme dieses Typs sind herkömmlicherweise solche Schirme bekannt, die aus einer einzigen linsenförmigen Linsenfolie bestehen, die ein Kunstharz, wie beispielsweise Polymethylmethacrylat, als Basismaterial umfasst, und solche Schirme, die aus einer derartigen linsenförmigen Linsenfolie und anderen Linsenfolien bestehen. Zum Erzeugen von Bildern auf diesen Rückprojektionsschirmen wird Abbildungslicht durch Verwendung von Lichtquellen, wie beispielsweise CRTs, auf die Schirme projiziert.
  • In den letzten Jahren wurden Projektionsröhren mit kleinen Öffnungen, wie Flüssigkristallprojektoren, und Glühlampen als Lichtquellen anstelle von CRTs verwendet. Bei herkömmlichen Rückprojektionsschirmen besteht jedoch das Problem, dass, wenn Bilder unter Verwendung von Projektionsröhren mit kleinen Projektionsöffnungen auf den Schirmen erzeugt werden, Szintillation oder Punkte auf den Bildern erzeugt werden.
  • Um dieses Problem zu lösen, wurden herkömmlicherweise ein Verfahren, bei dem die Schirme unter Verwendung von Laserlichtquellen abgetastet werden (siehe die japanische Patentveröffentlichung Nr. 173094/1993 ); ein Verfahren, bei dem die Schirme in Vibration versetzt werden (siehe Referenz 1 (J. Opt. Soc. Am., Band 66, Nr. 11, November 1976, „Speckle-free rear-projection screen using two close screens in slow relative motion")); und ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem große Mengen an Diffuser bzw. Streukörper in Linsenfolien eingebracht werden.
  • Die JP 58 186 732 A offenbart einen Projektionsschirm einschließlich einer Fresnellinsenfolie mit einer Streuschicht, die auf einer Lichtquellenseite davon gebildet ist, und eine linsenförmige Linsenfolie, die diffusive bzw. streuende Feinpartikel enthält.
  • OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
  • Bei den vorstehend genannten herkömmlichen Verfahren ist jedoch eine Modifikation der Projektoren an sich erforderlich, oder es sind zusätzliche Vorrichtungen nötig, um zu verhindern, dass Bilder flimmern oder ähnliches. Desweiteren bereitet das Einbringen von großen Mengen an Streukörpern in Linsenfolien dahingehend Probleme, dass der Gewinn bzw. die Verstärkung verringert und die Auflösung unvorteilhaft herabgesetzt wird.
  • Die vorliegende Erfindung wurde angesichts der oben beschriebenen Nachteile geschaffen. Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Rückprojektionsschirm bzw. -bildschirm bzw. -scheibe zu schaffen, der in der Lage ist, ein Bild auf sich zu erzeugen, das frei von Szintillation oder ähnlichem ist, wobei die Verringerung des Gewinns bzw. der Verstärkung und der Auflösung minimiert wird, ohne etwaige zusätzliche Vorrichtungen zu verwenden, und zwar selbst wenn eine Projektionsröhre mit kleinen Projektionsöffnungen verwendet wird.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Rückprojektionsschirm gelöst, der die in Anspruch 1 offenbarten Merkmale aufweist. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Gemäß der Erfindung ist ein Rückprojektionsschirm bzw. -bildschirm bzw. -scheibe angegeben, umfassend zwei oder mehr Linsenfolien oder optische Folien, die eine optische Funktion zum Kondensieren bzw. Sammeln bzw. Verstärken (Engt.: condensing) oder Streuen bzw. Verbreitern von Licht aufweisen, wobei
    wenigstens eine der zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien wenigstens ein Streuteil bzw. Diffuserteil aufweist;
    die zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien als Ganzes zwei oder mehr Streuteile umfassen, die durch ein Nichtstreuteil voneinander beabstandet sind; und
    beliebige zwei der zwei oder mehr derart sind, dass das auf einer Lichtquellenseite plazierte Streuteil eine Streukraft aufweist, die geringer ist als die Streukraft des auf einer Betrachtungsseite plazierten Streuteils,
    wobei
    die zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien eine, eine linsenförmige Linsenfolie und eine flache Platte bzw. Paneel umfassen, wobei die linsenförmige Linsenfolie zwischen der Fresnellinsenfolie und der flachen Platte positioniert ist;
    die Fresnellinsenfolie und die flache Platte jeweils wenigstens ein Streuteil umfassen;
    die linsenförmige Linsenfolie ein Nichtstreuteil umfasst;
    die Fresnellinsenfolie, die linsenförmige Linsenfolie und die flache als Ganzes eine Mehrzahl von umfassen, die durch das Nichtstreuteil beabstandet sind; und
    das auf der Lichtquellenseite plazierte Streuteil der optischen Folie oder Linsenfolie eine Streukraft aufweist, die geringer ist als die Streukraft des auf der Betrachtungsseite plazierten Streuteils der optischen Folie oder Linsenfolie,
    und wobei:
    das Streuteil der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie auf der Lichtquellenseite auf einer Lichteintrittsseitenfläche bzw. -oberfläche dieser Linsenfolie oder optischen Folie vorgesehen ist, und
    das Streuteil der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie auf der Betrachtungsseite auf einer Lichtaustrittsseitenfläche bzw. -oberfläche dieser Linsenfolie oder optischen Folie vorgesehen ist, und das Streuteil der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie auf der Betrachtungsseite, das auf der Lichtaustrittsseitenfläche dieser Linsenfolie oder optischen Folie vorgesehen ist, nur auf einem äußeren Abschnitt der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie vorgesehen ist.
  • Es ist bevorzugt, dass die Streuteile an Flächen bzw. Oberflächen der zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien vorgesehen sind. Desweiteren ist das Streuteil der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie auf einer Lichtquellenseite an der Lichteintrittsseitenfläche bzw. -oberfläche dieser Linsenfolie oder optischen Folie vorgesehen und das Streuteil der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie auf einer Betrachtungsseite ist an einer Lichtaustrittsseitenfläche bzw. -oberfläche dieser Linsenfolie oder optischen Folie vorgesehen.
  • Beliebige zwei der zwei oder mehr Streuteile sind derart, dass ein lichtquellenseitiges Streuteil eine Streukraft aufweist, die geringer ist, als diejenige eines betrachtungsseitigen Streuteils. Zudem sind beliebige zwei der zwei oder mehr Streuteile vorzugsweise derart, dass ein lichtquellenseitiges Streuteil durch Einbringen erster diffusiver bzw. streuender Feinpartikel in ein erstes Grundmaterial bzw. Basismaterial gebildet ist, dass ein betrachtungsseitiges Streuteil durch Einbringen zweiter diffusiver bzw. streuender Feinpartikel in ein zweites Grundmaterial bzw. Basismaterial gebildet ist und dass eine Differenz zwischen einem Brechungsindex der ersten diffusiven Feinpartikel und dem des ersten Grundmaterials geringer ist als eine Differenz zwischen einem Brechungsindex der zweiten diffusiven Feinpartikel und dem des zweiten Grundmaterials.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Darstellung, die ein erstes Beispiel eines Rückprojektionsschirms zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
  • 2 ist eine Darstellung, die eine erste Ausführungsform eines Rückprojektionsschirms gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 3 ist eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 1 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
  • 4 ist eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 2 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
  • 5 ist eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 3 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
  • 6 ist eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 4 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
  • 7 ist eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 5 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
  • 8 ist eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 6 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
  • 9A und 9B sind Darstellungen, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 7 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
  • 10 ist eine Darstellung, die einen Vergleichsrückprojektionsschirm zeigt.
  • BESTER MODUS ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Unter jetziger Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen werden nachfolgend Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung und Beispiele beschrieben.
  • Erstes Beispiel
  • 1 ist eine Darstellung, die ein erstes Beispiel eines Rückprojektionsschirms zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
  • Wie es in 1 gezeigt ist, besteht ein Rückprojektionsschirm bzw. -bildschirm bzw. -scheibe 1 aus einer einzelnen Linsenfolie, die an einer Oberfläche bzw. Fläche oder an beiden ihrer Oberflächen bzw. Flächen eine Fresnellinse oder linsenförmige Linsen aufweist, wobei zwei oder mehr Streuteile bzw. Diffuserteile 1A, 1B separat in der Lichtübertragungsrichtung (in der Richtung der linken und rechten Seite in der Figur) vorgesehen sind. Bei diesem ersten Beispiel sind die Streuteile 1A und 1B an der Lichteintrittsseitenfläche bzw. -oberfläche (Lichteintrittsfläche bzw. -oberfläche) bzw. Lichtsaustrittsseitenfläche bzw. -oberfläche (Lichtaustrittsfläche bzw. -oberfläche) der Linsenfolie vorgesehen.
  • Die Streuteile 1A, 1B sind Teile zum Streuen bzw. Verbreitern von Licht und können leicht durch ein herkömmliches Verfahren hergestellt werden, beispielsweise unter Verwendung einer Harzschicht, die einen Diffuser bzw. Streukörper (diffusive bzw. streuende Feinpartikel) wie Mikrolinsen, Glaskügelchen oder organische Kügelchen enthält, oder durch Prägen der Oberflächen bzw. Flächen von Mikrolinsen.
  • Es ist festzustellen, dass die Streuteile nicht nur an den Oberflächen bzw. Flächen der Linsenfolie, sondern auch innerhalb der Linsenfolie vorgesehen sein können, wie ein Streuteil 1C.
  • Die Streuteile 1A, 1B streuen Licht, dass von einer Lichtquelle ausgesendet wird, um die Kohärenz des Lichts zu zerstören, so dass sie das Problem der Szintillation oder der Punkte lösen können. Wenn Licht von einer Lichtquelle jedoch gestreut wird, wird die Auflösung verringert. Wenn zudem eine große Menge eines Streukörpers wie bei dem herkömmlichen Verfahren in ein Streuteil eingebracht wird, wird der Gewinn bzw. die Verstärkung verringert und das Bild wird daher sehr dunkel.
  • Gemäß dem ersten Beispiel, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist, ist es, da die beiden Streuteile 1A und 1B separat an der Linsenfolie vorgesehen sind, möglich, die Intensität einer Szintillation oder dergleichen gering zu machen, indem ein Streukörper in einer Menge verwendet wird, die geringer ist als diejenige eines Streukörpers, der für eine nur ein Streuteil aufweisende Linsenfolie erforderlich ist, um eine ähnlich geringe Intensität der Szintillation oder dergleichen zu erreichen. Da zudem die Menge des verwendeten Streukörpers gering ist, wird ein Verringern des Gewinns bzw. der Verstärkung verhindert und es kann daher verhindert werden, dass die Helligkeit des Bilds unvorteilhaft verschlechtert wird.
  • Da zudem die beiden Streuteile 1A und 1B separat an der Linsenfolie vorgesehen sind, ist es ausreichend, eine verringerte Menge eines Streukörpers in ein Streuteil einzubringen. Daher kann die Menge an Streulicht, die in den Streuteilen 1A, 1B zu erzeugen ist, verringert werden und die unvorteilhafte Herabsetzung der Auflösung durch Flackern, Störbilder oder dergleichen verhindert werden.
  • Desweiteren können durch diesen Lichtstreueffekt Moiré-Effekte, die durch die Interferenz zwischen Fresnellinsen, linsenförmigen Linsen oder Pixeln einer Lichtquelle erzeugt werden, verringert werden.
  • Es ist bevorzugt, dass die Streuteile 1A und 1B an der Lichteintrittsseitenfläche bzw. der Lichtaustrittsseitenfläche der Linsenfolie vorgesehen sind. Der Grund dafür ist Folgender. Wenn die Streuteile 1A und 1B an den oben beschriebenen Positionen vorgesehen sind, wird der Abstand zwischen den beiden Streuteilen groß, so dass Licht, das von einer Lichtquelle ausgesendet wird, keine Kohärenz zeigen kann. Daher kann die Intensität der Szintillation oder dergleichen verringert werden und die Herabsetzung der Helligkeit des Bilds kann minimiert werden, während der Lichtstreueffekt an den Streuteilen 1A und 1B auf extrem niedrig gesteuert bzw. geregelt wird.
  • Desweiteren kann die Streukraft des Streuteils 1A auf der Lichtquellenseite geringer gemacht werden als diejenige des Streuteils 1B auf der Betrachtungsseite. Dadurch wird der Grad der Streuung von Licht, die auf der Lichteintrittsseite durch Streuelemente bewirkt wird, gering. Die Intensität der Szintillation oder dergleichen kann somit verringert werden, während verhindert wird, dass die Auflösung unvorteilhaft herabgesetzt wird.
  • Szintillation oder dergleichen kann nicht nur durch die oben beschriebene Intensität der Szintillation oder dergleichen, sondern auch durch die Stärke (Grobheit) der Szintillation oder dergleichen bewertet werden, die bewirkt wird, wenn eine dynamische Bildabbildung projiziert wird. Um die Intensität der Szintillation oder dergleichen zu verringern, ist es bevorzugt, einen derartigen Streukörper zu verwenden, dass die Differenz zwischen dem Brechungsindex des Streukörpers und demjenigen eines Grundmaterials, in dem der Streukörper verteilt bzw. zerstreut ist, gering ist. Um andererseits die Stärke (Grobheit) der Szintillation oder dergleichen zu erhöhen, ist es bevorzugt, einen Streukörper zu verwenden, dessen durchschnittlicher Partikeldurchmesser gering ist.
  • Aus diesem Grund scheint es bei alleiniger Berücksichtigung der Szintillation oder dergleichen effektiv zu sein, sowohl in das Streuteil 1A auf der Lichtquellenseite als auch in das Streuteil 1B auf der Betrachtungsseite einen Streukörper einzubringen, dessen durchschnittlicher Partikeldurchmesser gering ist und dessen Brechungsindex derart ist, dass die Differenz zwischen dem Brechungsindex des Streukörpers und demjenigen eines Grundmaterials, in dem der Streukörper verteilt bzw. zerstreut ist, gering ist. Ein Streukörper jedoch, dessen Brechungsindex so ist, dass die Differenz zwischen dem Brechungsindex des Streukörpers und demjenigen eines Grundmaterials, in dem der Streukörper verteilt bzw. zerstreut ist, gering ist, oder ein Streukörper, dessen durchschnittlicher Partikeldurchmesser gering ist, macht den Sicht- bzw. Sichtbarkeitswinkel schmal. Um daher das Problem der Szintillation oder dergleichen und des Sichtwinkels gleichzeitig zu lösen, ist es bevorzugt, dass die Art eines Streukörpers, der in das Streuteil 1A eingebracht werden soll, anders sein soll als diejenige eines Streukörpers, der in das Streuteil 1B eingebracht werden soll.
  • Wie es später in Beispiel 7 beschrieben wird, ist es insbesondere bevorzugt, dass die Differenz zwischen dem Brechungsindex eines Streukörpers, der in das Streuteil 1A auf der Lichtquellenseite eingebracht werden soll, und demjenigen eines Grundmaterials, in dem der Streukörper verteilt bzw. zerstreut ist, geringer gemacht sein soll als die Differenz zwischen dem Brechungsindex eines Streukörpers, der in das Streuteil 1B auf der Betrachtungsseite eingebracht werden soll, und demjenigen eines Grundmaterials, in dem der Streukörper verteilt bzw. zerstreut ist, und dass ein Streukörper mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von nicht mehr als einer vorbestimmten Größe (z. B. 15 Mikrometer) in das Streuteil 1B auf der Betrachtungsseite eingebracht wird.
  • Eine Vielzahl von Verfahren sind als Verfahren zum Regeln bzw. Steuern des Grads der Diffusion von Licht bekannt. Wenn ein Streuteil mittels Prägen hergestellt wird, werden insbesondere durch das Prägen erzeugte Unregelmäßigkeiten verändert; und wenn ein Streukörper eingesetzt wird, werden der Partikeldurchmesser, der Brechungsindex oder die Menge des zu verwendenden Streukörpers verändert. Die Beziehung zwischen dem Partikeldurchmesser, dem Brechungsindex oder dergleichen eines Streukörpers und dem Lichtstreueffekt ist beispielsweise in Referenz 2 (J. Opt. Soc. Am. A, Band 2, Nr. 12, Dezember 1985, „Diffraction analysis of bulk diffusers for projection-screen applications") beschrieben.
  • Erste Ausführungsform
  • 2 ist eine Darstellung, die eine erste Ausführungsform eines Rückprojektionsschirms gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • Wie es in 2 gezeigt ist, besteht eine Rückprojektionsschirm 2 aus zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien 2-1, 2-2, 2-3, ..., und Streuteile bzw. Diffuserteile 2A, 2B, 2C, ..., sind jeweils an den Linsenfolien oder optischen Folien 2-1, 2-2, 2-3, ..., vorgesehen.
  • In dieser Figur ist das Streuteil 2A an der Lichteintrittsseitenfläche bzw. -oberfläche (Lichteintrittsfläche) der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie 2-1 auf der Lichtquellenseite vorgesehen; das Streuteil 2B ist an der Lichtaustrittsseitenfläche bzw. -oberfläche (Lichtaustrittsfläche) der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie 2-2 auf der Betrachtungsseite vorgesehen; und das Streuteil 2C ist an der Lichteintrittsseitenfläche bzw. -oberfläche (Lichteintrittsfläche) der Linsenfolie oder optischen Folie 2-3 vorgesehen.
  • Es ist möglich, als Linsenfolie zur Verwendung bei dieser Ausführungsform eine lineare oder kreisförmige Fresnellinsenfolie, eine linsenförmige Linsenfolie, die an einer oder beiden ihrer Oberfläche bzw. Flächen linsenförmige Linsen aufweist, eine Linsenfolie zu einzusetzen, die an jeder ihrer Oberflächen bzw. Flächen eine Kombination aus Fresnellinsen oder linsenförmigen Linsen oder dergleichen aufweist.
  • Als optische Linsenfolie kann ein Paneel bzw. Platte, die aus Polymethylmethacrylat oder dergleichen hergestellt ist und deren beide Oberflächen bzw. Flächen flach sind, verwendet werden.
  • Die Eigenschaften der Streuteile 2A, 2B, 2C, ..., und die Eigenschaften, die die Konfiguration der Streuteile 2A, 2B, 2C, ..., betreffen, sind die gleichen wie diejenigen der Streuteile 1A, 1B, 1C bei der oben beschriebenen ersten Ausführungsform. Daher werden detaillierte Ausführungen zu den Eigenschaften hierin weggelassen.
  • BEISPIELE
  • Spezifische Beispiele der in 1 und 2 gezeigten Rückprojektionsschirme werden unten genannt.
  • Beispiel 1
  • 3 ist eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 1 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel 1 entspricht dem in 1 gezeigten Beispiel und bei diesem Rückprojektionsschirm von Beispiel 1 sind zwei Streuschichten (Streuteile) separat an beiden Oberflächen bzw. Flächen einer einzelnen Linsenfolie vorgesehen.
  • Genauer gesagt wurde bei diesem Beispiel ein Rückprojektionsschirm 10 wie er in 3 gezeigt ist dadurch hergestellt, dass Streuschichten 10A und 10B an der Lichteintrittsfläche 11a bzw. der Lichtaustrittsfläche 11b einer Linsenfolie 11 vorgesehen wurden, die aus Polymethylmethacrylat besteht und eine Dicke von 5 mm aufweist. Die Streuschicht 10A wurde an der Lichteintrittsfläche 11a durch Prägen eines Fresnellinsenteils an der Lichteintrittsfläche 11a gebildet. An der Lichtaustrittsfläche 11b der Linsenfolie 11 wurde die Streuschicht 10B mit einer Dicke von 500 Mikrometern gebildet, in der 15 Gewichtsteile von Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden. Es ist festzustellen, dass bei diesem Beispiel und auch in den folgenden Beispielen 2 bis 7 und dem Vergleichsbeispiel die Menge (Gewichtsteile) der Streukörper, wie beispielsweise Glaskügelchen, ein Wert ist, der auf 100 Gewichtsteilen des Grundmaterials basiert, in das der Streukörper eingebracht wird.
  • Als Grundmaterial der Linsenfolie 11 wurde ein stoßfestes Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Als Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 wurde „EMB20" verwendet, das von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan hergestellt wird.
  • Ein Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 10 unter Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet. Als Ergebnis hat sich bestätigt, dass die Intensität der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, gering war und dass die Auflösung des Bilds exzellent war.
  • Beispiel 2
  • 4 ist eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 2 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel 2 entspricht der ersten in 2 gezeigten Ausführungsform und bei diesem Rückprojektionsschirm von Beispiel 2 sind zwei Streuschichten (Streuteile) separat an zwei Linsenfolien vorgesehen, und zwar ein Streuteil an einer Linsenfolie. Eine der beiden Streuschichten ist an der Oberfläche bzw. Fläche der Linsenfolie vorgesehen (der Lichteintrittsfläche einer Fresnellinsenfolie).
  • Genauer gesagt wurde bei diesem Beispiel ein in 4 gezeigter Rückprojektionsschirm 20 durch die Kombinationsverwendung einer Fresnellinsenfolie 21 mit einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht, und einer linsenförmigen Linsenfolie 22 mit einer Dicke von 1 mm hergestellt, die aus Polymethylmethacrylat besteht. An der Lichteintrittsfläche 21a der Fresnellinsenfolie 21 wurde eine Streuschicht 20A mit einer Dicke von 150 Mikrometern gebildet, in der 7,0 Gewichtsteile von organischen Kügelchen (quervernetzte bzw. verbundene Polymerkügelchen) mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,59 verteilt bzw. zerstreut wurden. Zudem wurden 0,75 Gewichtsteile von organischen Kügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,59 homogen in die linsenförmige Linsenfolie 22 (Streuschicht 20B) eingebracht.
  • Als Grundmaterial der Fresnellinsenfolie 21 und das der linsenförmigen Linsenfolie 22 wurde ein stoßfestes Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Als organische Kügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,59 wurde „P63011" (Styrenkügelchen) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird.
  • Ein Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 20 unter Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet. Als Ergebnis hat sich bestätigt, dass die Intensität der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, gering war und dass die Auflösung des Bilds exzellent war.
  • Beispiel 3
  • 5 ist eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 3 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel 3 entspricht der ersten in 2 gezeigten Ausführungsform und bei diesem Rückprojektionsschirm von Beispiel 3 sind zwei Streuschichten (Streuteile) separat an drei Linsenfolien/optischen Folien vorgesehen. Eine der beiden Streuschichten ist an der Oberfläche bzw. Fläche der äußersten Linsenfolie auf der Lichtquellenseite (der Lichteintrittsfläche einer Fresnellinsenfolie) vorgesehen und die andere Streuschicht ist an der Oberfläche bzw. Fläche der äußersten optischen Linsenfolie auf der Betrachtungsseite (der Lichteintrittsfläche eines flachen Paneels bzw. Platte) vorgesehen.
  • Genauer gesagt wurde bei diesem Beispiel ein in 5 gezeigter Rückprojektionsschirm 30 durch die Kombinationsverwendung einer Fresnellinsenfolie 31 mit einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht, einer flachen Platte 32 mit einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht, und einer linsenförmigen Linsenfolie 33 mit einer Dicke von 1 mm hergestellt, die aus Polymethylmethacrylat besteht, keinen Streukörper enthält und zwischen der Fresnellinsenfolie 31 und der flachen Platte 32 vorgesehen ist. An der Lichteintrittsfläche 31a der Fresnellinsenfolie 31 wurde eine Streuschicht 30A mit einer Dicke von 150 Mikrometern gebildet, in der 45 Gewichtsteile von Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden. An der Lichteintrittsfläche 32a der flachen Platte 32 wurde eine Streuschicht 30B mit einer Dicke von 150 Mikrometern gebildet, in der 45 Gewichtsteile von Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden.
  • Als Grundmaterial der Fresnellinsenfolie 31, der flachen Platte 32 und der linsenförmigen Linsenfolie 33 wurde ein stoßfestes Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Als Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 wurde „EMB20" verwendet, das von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan hergestellt wird.
  • Ein Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 30 unter Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet. Als Ergebnis hat sich bestätigt, dass die Intensität der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, gering war und dass die Auflösung des Bilds exzellent war.
  • Beispiel 4
  • 6 ist eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 4 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel 4 entspricht der ersten in 2 gezeigten Ausführungsform und bei diesem Rückprojektionsschirm von Beispiel 4 sind zwei Streuschichten (Streuteile) separat an zwei Linsenfolien vorgesehen. Eine der beiden Streuschichten ist an der Oberfläche bzw. Fläche der äußersten Linsenfolie auf der Lichtquellenseite (der Lichteintrittsfläche einer Fresnellinsenfolie) vorgesehen und die andere Streuschicht ist innerhalb der äußersten Linsenfolie auf der Betrachtungsseite (innerhalb einer linsenförmigen Linsenfolie) vorgesehen. Zudem weist die auf der Lichtquellenseite vorgesehene Streuschicht eine Streukraft auf, die geringer ist als diejenige der auf der Betrachtungsseite vorgesehenen Streuschicht.
  • Genauer gesagt wurde bei diesem Beispiel ein in 6 gezeigter Rückprojektionsschirm 40 durch die Kombinationsverwendung einer Fresnellinsenfolie 41 mit einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht, und einer linsenförmigen Linsenfolie 42 hergestellt, die durch Bilden von transparenten Linsen 42b an beiden Oberflächen bzw. Flächen eines Films 42a mit einer Dicke von 200 Mikrometern erhalten wurde und aus Polymethylmethacrylat besteht. An der Lichteintrittsfläche 41a der Fresnellinsenfolie 41 wurde eine Streuschicht 40A mit einer Dicke von 100 Mikrometern gebildet, in der 35 Gewichtsteile von Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden. Zudem wurden 10,0 Gewichtsteile von organischen Kügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,59 homogen in den Film 42a (Streuschicht 40B) der linsenförmigen Linsenfolie 42 eingebracht.
  • Als Grundmaterial der Fresnellinsenfolie 41 wurde ein stoßfestes Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Als Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 wurde „EMB20" verwendet, das von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Zudem wurde als organische Kügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,59 wurde „PB3011" (Styrenkügelchen) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Die linsenförmige Linsenfolie 42 wurde erhalten, indem ein UV-(ultraviolett) oder EB-(Elektronenstrahl)-härtbares Harz, das in eine Form gegossen wurde, und zwar in einer Form bzw. Gestalt, die entgegengesetzt der Form bzw. Gestalt der transparenten Linsen ist 42b, mit dem Film 42a abgedeckt wurde, und durch Anlegen von ultravioletter Strahlung oder Elektronenstrahlen an das UV- oder EB-härtbare Harz.
  • Ein Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 40 unter Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet. Als Ergebnis hat sich bestätigt, dass die Intensität der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, gering war und dass die Auflösung des Bilds exzellent war.
  • Beispiel 5
  • 7 ist eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 5 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel 5 entspricht der ersten in 2 gezeigten Ausführungsform und bei diesem Rückprojektionsschirm von Beispiel 5 sind zwei Streuschichten (Streuteile) separat an zwei Linsenfolien vorgesehen. Eine der beiden Streuschichten ist an der Oberfläche bzw. Fläche der äußersten Linsenfolie auf der Lichtquellenseite (der Lichteintrittsfläche einer Fresnellinsenfolie) vorgesehen und die andere Streuschicht ist an der Oberfläche bzw. Fläche der äußersten Linsenfolie auf der Betrachtungsseite (der Lichtaustrittsfläche einer linsenförmigen Linsenfolie) vorgesehen. Zudem weist die auf der Lichtquellenseite vorgesehene Streuschicht eine Streukraft auf, die geringer ist als diejenige der auf der Betrachtungsseite vorgesehenen Streuschicht.
  • Genauer gesagt wurde bei diesem Beispiel ein in 7 gezeigter Rückprojektionsschirm 50 durch die Kombinationsverwendung einer Fresnellinsenfolie 51 mit einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht, und einer linsenförmigen Linsenfolie 52 mit einer Dicke von 1 mm hergestellt, die aus Polymethylmethacrylat besteht. An der Lichteintrittsfläche 51a der Fresnellinsenfolie 51 wurde eine Streuschicht 50A mit einer Dicke von 100 Mikrometern gebildet, in der 35 Gewichtsteile von Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden. An der Lichtaustrittsfläche 52b der linsenförmigen Linsenfolie 52 wurde eine Streuschicht 50B mit einer Dicke von 100 Mikrometern gebildet, in der 12,0 Gewichtsteile von organischen Kügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,59 verteilt bzw. zerstreut wurden.
  • Als Grundmaterial der Fresnellinsenfolie 51 und das der linsenförmigen Linsenfolie 52 wurde ein stoßfestes Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Als Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 wurde „EMB20" verwendet, das von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Zudem wurde als organische Kügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,59 wurde „PB3011" (Styrenkügelchen) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird.
  • Ein Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 50 unter Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet. Als Ergebnis hat sich bestätigt, dass die Intensität der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, gering war und dass die Auflösung des Bilds exzellent war.
  • Beispiel 6
  • 8 ist eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm von Beispiel 6 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel 6 entspricht der ersten in 2 gezeigten Ausführungsform und bei diesem Rückprojektionsschirm von Beispiel 6 sind drei Streuschichten (Streuteile) separat an drei Linsenfolien/optischen Folien vorgesehen, und zwar eine Streuschicht an einer Linsenfolie oder optischen Folie. Die drei Streuschichten sind jeweils an den Oberflächen bzw. Flächen (den Lichteintrittsfläche) der drei Linsenfolien/optischen Folien vorgesehen.
  • Genauer gesagt wurde bei diesem Beispiel ein in 8 gezeigter Rückprojektionsschirm 60 durch die Kombinationsverwendung einer Fresnellinsenfolie 61 mit einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht, einem flachen Paneel bzw. Platte mit einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht, und einer linsenförmigen Linsenfolie 63 mit einer Dicke von 1 mm hergestellt, die aus Polymethylmethacrylat besteht und zwischen der Fresnellinsenfolie 61 und der flachen Platte 62 vorgesehen ist. An der Lichteintrittsfläche 61a der Fresnellinsenfolie 61 wurde eine Streuschicht 60A mit einer Dicke von 100 Mikrometern gebildet, in der 3,5 Gewichtsteile von Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden. An der Lichteintrittsfläche 62a der flachen Platte 62 wurde eine Streuschicht 60B mit einer Dicke von 100 Mikrometern gebildet, in der 3,5 Gewichtsteile von Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden. An der Lichtaustrittsfläche 63a der linsenförmigen Linsenfolie 63 wurde eine Streuschicht 60C mit einer Dicke von 300 Mikrometern gebildet, in der 5,0 Gewichtsteile von organischen Kügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 30 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,49 verteilt bzw. zerstreut wurden.
  • Als Grundmaterial der Fresnellinsenfolie 61, der flachen Platte 62 und der linsenförmigen Linsenfolie 63 wurde ein stoßfestes Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Als Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 wurde „EMB20" verwendet, das von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Zudem wurde als organische Kügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 30 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,49 wurde „XC01" (Acrylkügelchen) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird.
  • Ein Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 60 unter Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet. Als Ergebnis hat sich bestätigt, dass die Intensität der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, gering war und dass die Auflösung des Bilds exzellent war.
  • Beispiel 7
  • 9A und 9B sind Darstellungen, die Rückprojektionsschirme von Beispiel 7 zeigen, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel 7 entspricht der ersten in 2 gezeigten Ausführungsform und bei diesen Rückprojektionsschirmen von Beispiel 7 sind zwei Streuschichten (Streuteile) separat an zwei Linsenfolien vorgesehen. Zudem ist die Art (Brechungsindex und durchschnittlicher Partikeldurchmesser) des Streukörpers, der in die auf der Lichtquellenseite vorgesehene Streuschicht eingebracht wird, anders als die des Streukörpers, der in die auf der Betrachtungsseite vorgesehene Streuschicht eingebracht wird.
  • Genauer gesagt wurden bei diesem Beispiel in 9A und 9B gezeigte Rückprojektionsschirme 70, 80 durch die Kombinationsverwendung von Fresnellinsenfolien 71, 81, die aus Polymethylmethacrylat bestehen, und linsenförmigen Linsenfolien 72, 82 mit einer Dicke von 1 mm hergestellt, die aus Polymethylmethacrylat bestehen. Wie es in 9A und 9B gezeigt ist, sind die Form und Struktur des Rückprojektionsschirms 70 identisch mit denen des Rückprojektionsschirms 80, außer, dass die Struktur der Fresnellinsenfolie 71 anders ist als diejenige der Fresnellinsenfolie 81.
  • Als Grundmaterial der Fresnellinsenfolien 71, 81 wurde ein stoßfestes Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Das Harz wurde einem Strangpressen ausgesetzt und ein Fresnellinsenteil wurde an einer Oberfläche bzw. Fläche des Formprodukts gebildet, indem dieses mit einem UV-härtbaren Harz ohne Streukörper beschichtet wurde und danach das UV-härtbare Harz durch Anwendung ultravioletter Strahlen gehärtet wurde, wodurch die Fresnellinsenfolien 71, 81 erhalten wurden. Es ist zu beachten, dass die Grenze zwischen dem Substrat und dem Fresnellinsenteil, die darauf durch Verwendung von UV-härtbarem Harz erzeugt wird, nicht in 9A und 9B gezeigt ist.
  • Die in 9A gezeigte Fresnellinsenfolie 71 ist eine Linsenfolie, die erhalten wird, indem ein Fresnellinsenteil an einer Oberfläche bzw. Fläche einer einzelnen Schicht (Streuschicht 70A) gebildet wird, die als ein Substrat dient, in das ein Streukörper mit einem vorbestimmten durchschnittlichen Partikeldurchmesser und Brechungsindex auf homogene Weise eingebracht wird. Die in 9B gezeigte Fresnellinsenfolie 81 jedoch ist eine Linsenfolie, die erhalten wird, indem ein Fresnellinsenteil an einer Oberfläche bzw. Fläche eines mitextrudierten bzw. -stranggepressten, zweischichtigen Substrats gebildet wurde, das an seiner Lichteintrittsfläche 81a eine Streuschicht 80A aufweist, in die ein Streukörper mit einem vorbestimmten durchschnittlichen Partikeldurchmesser und Brechungsindex verteilt bzw. zerstreut ist.
  • In die Streuschichten 70A, 80A wurde als Streukörper einer von (1) Acrylkügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 30 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,49 („XC01”, hergestellt von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan), (2) Acrylkügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,49 („MBX", hergestellt von Sekisui Chemical Co., Ltd., Japan), (3) Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 17 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 („EGB210", hergestellt von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan) und (4) Styrenkügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,59 („PB3011”, hergestellt von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan) eingebracht.
  • Diese Streukörper (1) bis (4) wurden in die Streuschichten 70A, 80A der Fresnellinsenfolien 71, 81 auf eine Weise eingebracht, wie sie in der folgenden Tabelle 1 gezeigt ist. Tabelle 1
    Diffuser- bzw. Streukörperkonzentration Dicke der Streuschicht (mm)
    auf Lichteintrittsseite auf Betrachtungsseite
    XC01 2,5t 2,0P -
    XC01 1,8t 3,0P -
    XC01 1,8t (2) 17P klar/clear 0,2
    MBX 1,8t 1,15P -
    MBX 1,8t (2) 9,0P klar/clear 0,2
    EGB 1,8t (2) 6,8P klar/clear 0,2
    EGB 2,5t (2) 3,4P klar/clear 0,4
    PB3011 1,8t 0,17P -
  • In der obigen Tabelle 1 gibt die Zahl (z. B. „2,5t"), die neben der Art des Streukörpers (z. B. „XC01") gezeigt ist, die Dicke (mm) des Substrats der Fresnellinsenfolie 71, 81 an. Die Dicke der Fresnellinsenfolie 71, 81 ist der Gesamtbetrag der Dicke des Substrats und 0,2 mm, wobei die Dicke des Fresnellinsenteils unter Verwendung eines UV-härtbaren Harzes gebildet wird. Ferner repräsentiert die Zahl in Klammern, „(2)", die neben der Zahl (z. B. „1,8t") gezeigt ist, welche die Dicke (mm) des Substrats angibt, dass das Substrat der Fresnellinsenfolie, in das der Streukörper eingebracht ist, eine zweischichtige Struktur aufweist (die Struktur, wie sie in 9B, gezeigt ist). Die Einheit (P) der Konzentration des Streukörpers bedeutet. Gewichtsteile (Anzahl von Gramm) des Streukörpers, der in 100 Gewichtsteile (100 g) von Polymethylmethacrylat, dem Basismaterial, eingebracht ist.
  • Als Grundmaterial der linsenförmigen Linsenfolien 72, 82 wurde jedoch ein stoßfestes Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird, wie in dem Fall der oben beschriebenen Fresnellinsenfolien 71, 81. Die gesamten linsenförmigen Linsenfolien 72, 82 wurden erhalten, indem das Harz einem Strangpressen ausgesetzt wurde. Wie es in 9A und 9B gezeigt ist, wurden Streuschichten 70B, 80B mit einer Dicke von 600 Mikrometern, in denen ein Streukörper mit einem vorbestimmten Partikeldurchmesser und Brechungsindex verteilt bzw. zerstreut wurde, jeweils an den Lichtaustrittsflächen der linsenförmigen Linsenfolien 72, 82 gebildet.
  • In die Streuschichten 70B, 80B wurde als Streukörper einer von (1) Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 („EM620", hergestellt von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan), (2) Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 17 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 („EGB210", hergestellt von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan), (3) einer 6:1-Mischung von Acrylkügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 30 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,49 („XC01", hergestellt von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan) und dem obigen „EGB210", hergestellt von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan (XC01 + EGB-1), und (4) einer 2:3-Mischung von dem obigen „XC01", hergestellt von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan und dem obigen „EGB210", hergestellt von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan (XC01 + EGB-2).
  • Diese Streukörper (1) und (4) wurden auf folgende Weise in die Streuschichten 70B, 80B der linsenförmigen Linsenfolien 72, 82 eingebracht. Genauer gesagt wurde unter den oben beschriebenen Streukörpern (1) und (4) der Streukörper (3), der eine 6:1-Mischung aus „XC01", hergestellt von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan, und „EGB210", hergestellt von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan, „XC01 + EGB-1", als Standard genommen, und die Konzentration von in „XC01 + EGB-1" enthaltendem „EG210" betrug 2,0 P. Die Konzentrationen der anderen Streukörper (1), (2) und (4) wurden so angepasst bzw. eingestellt, dass der Gewinn bzw. die Verstärkung eines Rückprojektionsschirms, der durch die Kombinationsverwendung einer linsenförmigen Linsenfolie, welche die Streukörper (1), (2) oder (4) enthält, und der Fresnellinsenfolie, erhalten wird, welche die Streuschicht aufweist, die durch „XC01 2,5t" in der obigen Tabelle 1 angegeben ist, nahezu gleich (innerhalb von ± 0,2) dem Gewinn bzw. der Verstärkung eines Rückprojektionsschirms war, der durch die Kombinationsverwendung einer linsenförmigen Linsenfolie, welche die Streuschicht aufweist, die den oben beschriebenen Streukörper „XC01·EGB-1" enthält, und der oben beschriebenen Fresnellinsenfolie erhältlich ist, welche die Streuschicht aufweist, die durch „XC01 2,5t" angegeben ist.
  • Rückprojektionsschirme 70, 80 wurden jeweils hergestellt, indem in einem Rahmen (in der Figur nicht gezeigt) die oben beschriebenen verschiedenen Fresnellinsenfolien 71, 81 und die linsenförmigen Linsenfolien 72, 82 zusammengesetzt wurden. Unter Verwendung eines LCD-Projektors wurden weiße Bilder auf die so hergestellten verschiedenen Rückprojektionsschirme 70, 80 projiziert und hinsichtlich der Intensität und Stärke (Grobheit) der Szintillation oder dergleichen, die auf den Bildern bewirkt wird, ausgewertet. Die gewonnenen Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 2 gezeigt. Die Stärke (Grobheit) der Szintillation oder dergleichen wurde durch die Grobhaut von Punkten ausgewertet, die von einem Betrachter wahrgenommen wurden, wenn er/sie seine/ihre Augen bewegt hat. Die Intensität und Stärke (Grobheit) der Szintillation oder dergleichen wurden nach 6 Klassen von „5" (am besten) bis „0" (am schlechtesten) ausgewertet.
    Figure 00220001
  • Die in der obigen Tabelle 2 gezeigten Ergebnisse beweisen, dass diejenigen Schirme, die unter Verwendung von Acrylkügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 30 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,49 ("XC01", hergestellt von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan) als Streukörper, der in die Fresnellinsenfolie (FL) auf der Lichtquellenseite eingebracht werden soll, und Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 („EMB20", hergestellt von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan) als Streukörper, der in die linsenförmige Linsenfolie (LL) auf der Betrachtungsseite eingebracht werden soll, hergestellt wurden, sowohl hinsichtlich der Intensität als auch der Stärke (Grobheit) der Szintillation oder dergleichen gute Resultate zeigen.
  • Desweiteren bestätigt sich anhand der in der obigen Tabelle 2 gezeigten Ergebnisse die folgende Tendenz: Die Intensität der Szintillation oder dergleichen wird geringer und die Stärke (Grobheit) derselben nimmt in dem Maße ab, wie die Differenz zwischen dem Brechungsindex des Streukörpers, der in die Fresnellinsenfolie (FL) auf der Lichtquellenseite eingebracht werden soll, und demjenigen (1,51) des Grundmaterials, in das der Streukörper verteilt bzw. zerstreut ist, geringer wird (vergleiche beispielsweise die Ergebnisse der „MBX 1,8t"-Reihe mit den Ergebnissen der „PB3011”-Reihe, wo der durchschnittliche Partikeldurchmesser von „MBX" nahezu gleich demjenigen von „PB3011" ist). Desweiteren bestätigt sich zudem, dass die Stärke (Grobheit) der Szintillation oder dergleichen in dem Maße geringer wird, wie der durchschnittliche Partikeldurchmesser des Streukörpers, der in die linsenförmige Linsenfolie (LL) auf der Betrachtungsseite eingebracht wird, geringer wird (vergleiche beispielsweise die Ergebnisse der „EGB"-Reihe mit den Ergebnissen der „EMB"-Reihe, wo der Brechungsindex von „EGB" gleich demjenigen von „EMB" ist). Mit Bezug auf den durchschnittlichen Partikeldurchmesser des Streukörpers, der in die linsenförmige Linsenfolie (LL) eingebracht werden soll, findet man eine erhebliche Verbesserung bei der Stärke (Grobheit) der Szintillation zwischen dem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 17 Mikrometern („EGB210") und dem von 11 Mikrometern („EMB20"), vor allem um den durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 15 Mikrometern herum.
  • Das Folgende bestätigt sich ebenfalls anhand der in der obigen Tabelle 2 gezeigten Ergebnisse: Die Intensität der Szintillation wird geringer und die Stärke (Grobheit) derselben wird geringer, wenn wie die Dicke der Fresnellinsenfolie (FL) zunimmt und wenn die Fresnellinsenfolie nicht aus einer einzigen Schicht sondern aus zwei Schichten besteht.
  • Vergleichsbeispiel
  • 10 ist eine Darstellung, die einen Vergleichsrückprojektionsschirm zeigt.
  • Bei diesem Vergleichsbeispiel wurde ein in 10 gezeigter Rückprojektionsschirm 70 durch die Kombinationsverwendung einer Fresnellinsenfolie 91 mit einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht und keinen Streukörper enthält, und einer linsenförmigen Linsenfolie 92 mit einer Dicke von 1 mm hergestellt, die aus Polymethylmethacrylat besteht. 5 Gewichtsteile von Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 wurden auf homogene Weise in die linsenförmige Linsenfolie 72 (Streuschicht 90B) eingebracht.
  • Als Grundmaterial der Fresnellinsenfolie 91 und der linsenförmigen Linsenfolie 92 wurde ein stoßfestes Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Als Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex von 1,535 wurde „EMB20" verwendet, das von Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan hergestellt wird.
  • Ein Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 90 unter Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet. Als Ergebnis hat sich bestätigt, dass die Intensität der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, hoch war und dass die Auflösung des Bilds schlecht war.
  • Da gemäß der vorliegenden Erfindung mindestens zwei Streuteile separat an einer Linsenfolie oder optischen Folie oder an einer Mehrzahl von Linsenfolien oder optischen Folien vorgesehen sind, ist es möglich, die Intensität der Szintillation gering zu machen, indem ein Streukörper in einer Menge verwendet wird, die geringer ist, als diejenige eines Streukörpers, der für eine Linsenfolie erforderlich ist, die nur ein Streuteil aufweist, um eine gleichermaßen geringe Intensität der Szintillation zu erzielen. Durch jeweiliges Einbringen von Streukörpern verschiedener Arten in zwei Streuteile kann nicht nur die Intensität der Szintillation oder dergleichen gering gemacht werden, sondern auch die Stärke (Grobheit) dergleichen kann gering gemacht werden. An einem Bild bewirkte Szintillation oder dergleichen kann somit effektiv gesenkt werden, ohne die Auflösung und Helligkeit des Bilds zu verringern.

Claims (10)

  1. Rückprojektionsschirm bzw. -bildschirm bzw. -scheibe (2; 20; 30; 40; 50; 60; 70; 80), umfassend zwei oder mehr Linsenfolien oder optische Folien (2-1, 2-2, 2-3; 21, 22, 31, 32; 41, 42; 51, 52; 61, 62, 63; 71, 72; 81, 82), die eine optische Funktion zum Kondensieren bzw. Sammeln bzw. Verstärken (Engt.: condensing) oder Streuen bzw. Verbreitern von Licht aufweisen, wobei wenigstens eine der zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien (2-1, 2-2, 2-3; 21, 22, 31, 32; 41, 42; 51, 52; 61, 62, 63; 71, 72; 81, 82) wenigstens ein Streuteil bzw. Diffuserteil (2A–C; 20A, B; 30A, B; 40A, B, 50A, B; 60A–C; 70A, B; 80A, B) aufweist; die zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien (2-1, 2-2, 2-3; 21, 22, 31, 32; 41, 42; 51, 52; 61, 62, 63; 71, 72; 81, 82) als Ganzes zwei oder mehr Streuteile (2A–C; 20A, B; 30A, B; 40A, B, 50A, B; 60A–C; 70A, B; 80A, B) umfassen, die durch ein Nichtstreuteil voneinander beabstandet sind; und beliebige zwei der zwei oder mehr Streuteile (2A–C; 20A, B; 30A, B; 40A, B, 50A, B; 60A–C; 70A, B; 80A, B) derart sind, dass das auf einer Lichtquellenseite plazierte Streuteil (2A; 20A; 30A; 40A; 50A; 60A, 70A; 80A) eine Streukraft aufweist, die geringer ist als die Streukraft des auf einer Betrachtungsseite plazierten Streuteils (2B; 30B; 40B; 50B; 60B; 70B; 80B), wobei die zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien eine Fresnellinsenfolie (31; 61), eine linsenförmige Linsenfolie (33; 63) und eine flache Platte bzw. Panel (32; 62) umfassen, wobei die linsenförmige Linsenfolie (33; 63) zwischen der Fresnellinsenfolie (31; 61) und der flachen Platte (32; 62) positioniert ist; die Fresnellinsenfolie (31; 61) und die flache Platte (32, 62) jeweils wenigstens ein Streuteil (30A, 30B; 60A, 60B) umfassen; die linsenförmige Linsenfolie (33; 63) ein Nichtstreuteil umfasst; die Fresnellinsenfolie (31; 61), die linsenförmige Linsenfolie (33; 63) und die flache Platte (32; 62) als Ganzes eine Mehrzahl von Streuteilen (30A, 30B; 60A, 60B) umfassen, die durch das Nichtstreuteil beabstandet sind; und das auf der Lichtquellenseite plazierte Streuteil (30A, 30B; 60A, 60B) der optischen Folie oder Linsenfolie eine Streukraft aufweist, die geringer ist als die Streukraft des auf der Betrachtungsseite plazierten Streuteils (30A, 30B; 60A, 60B) der optischen Folie oder Linsenfolie, und wobei: das Streuteil (2A; 50A; 70A; 80A) der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie (2-1; 51; 71; 81) auf der Lichtquellenseite auf einer Lichteintrittsseitenfläche bzw. -oberfläche (51a; 71a; 81a) dieser Linsenfolie oder optischen Folie (2-1; 51; 71; 81) vorgesehen ist, und das Streuteil (2-B; 50B; 70B; 80B) der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie (2-2; 52; 72; 82) auf der Betrachtungsseite auf einer Lichtaustrittsseitenfläche bzw. -oberfläche (52-b; 72-b; 82-b) dieser Linsenfolie oder optischen Folie (2-2; 52; 72; 82) vorgesehen ist, und das Streuteil (2-B; 50B; 70B, 80B) der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie (2-2; 52; 72; 82) auf der Betrachtungsseite, das auf der Lichtaustrittsseitenfläche (52-b; 72-b; 82-b) dieser Linsenfolie oder optischen Folie (2-2; 52; 72; 82) vorgesehen ist, nur auf einem äußeren Abschnitt der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie (2-2; 52; 72; 82) vorgesehen ist.
  2. Rückprojektionsschirm (2; 20; 30; 40; 50; 60; 70; 80) nach Anspruch 1, wobei die Streuteile (2A–C; 20A, B; 30A, B; 40A, B, 50A, B; 60A–C; 70A, B; 80A, B) auf Flächen bzw. Oberflächen der zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien (2-1, 2-2, 2-3; 21, 22, 31, 32; 41, 42; 51, 52; 61, 62, 63; 71, 72; 81, 82) vorgesehen sind.
  3. Rückprojektionsschirm nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei die Streuteile der Linsenfolien oder optischen Folien diffusive bzw. streuende Feinpartikel umfassen.
  4. Rückprojektionsschirm (2; 20; 30; 40; 50; 60; 70; 80) nach Anspruch 1, wobei beliebige zwei der zwei oder mehr Streuteile derart sind, dass ein lichtquellenseitiges Streuteil (2A; 20A; 30A; 40A; 50A; 60A, 70A; 80A) durch Einbringen erster diffusiver bzw. streuender Feinpartikel in ein erstes Grundmaterial bzw. Basismaterial gebildet ist, dass ein betrachtungsseitiges Streuteil (26; 20B; 30B; 40B; 50B; 60B; 70B; 80B) durch Einbringen zweiter diffusiver bzw. streuender Feinpartikel in ein zweites Grundmaterial bzw. Basismaterial gebildet ist und dass eine Differenz zwischen einem Brechungsindex der ersten diffusiven Feinpartikel und dem des ersten Grundmaterials geringer ist als eine Differenz zwischen einem Brechungsindex der zweiten diffusiven Feinpartikel und dem des zweiten Grundmaterials.
  5. Rückprojektionsschirm (2; 20; 30; 40; 50; 60; 70; 80) nach Anspruch 4, wobei die zweiten diffusiven Feinpartikel einen durchschnittlichen Partikeldurchmesser von nicht mehr als 15 Mikrometer aufweisen.
  6. Rückprojektionsschirm (2; 40; 50; 70; 80) nach Anspruch 1, wobei: die auf der Betrachtungsseite plazierte Linsenfolie oder optische Folie (2-2; 42; 52; 72; 82) ein Nichtstreuteil auf einer Lichteintrittsseitenfläche bzw. -oberfläche derselben umfasst; und die zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien (2-1, 2-2, 2-3; 41, 42; 51, 52; 71, 72; 81, 82) als Ganzes zwei oder mehr Streuteile (2A, B; 40A, B, 50A, B; 70A, B; 80A, B) umfassen, die durch die Nichtstreuteile der Linsenfolien oder optischen Folien voneinander beabstandet sind, die auf der Lichtquellenseite und der Betrachtungsseite plaziert sind.
  7. Rückprojektionsschirm (2; 40; 50; 70; 80) nach Anspruch 6, wobei die Streuteile der Linsenfolien oder optischen Folien (2A, B; 40A, B; 50A, B; 70A, B; 80A, B) diffusive Feinpartikel umfassen.
  8. Rückprojektionsschirm (40; 50; 60; 70; 80) nach Anspruch 1, wobei: die linsenförmige Linsenfolie (42; 52; 63; 72; 82) wenigstens ein Streuteil (40A, B; 50A, B; 60A, C; 70A, B; 80A, B) umfasst; die Fresnellinsenfolie ein Nichtstreuteil umfasst; die Fresnellinsenfolie (41; 51; 61; 71; 81) und die linsenförmige Linsenfolie (42; 52; 63; 72; 82) als Ganzes eine Mehrzahl von Streuteilen (40A, B; 50A, B; 60A, C; 70A, B; 80A, B) umfassen, die durch das Nichtstreuteil der Fresnellinsenfolie voneinander beabstandet sind; und das auf einer Lichtquellenseite plazierte Streuteil (40A; 50A; 60A; 70A; 80A) der Fresnellinsenfolie (41; 51; 61; 71; 81) eine Streukraft aufweist, die geringer ist als die Streukraft des auf einer Betrachtungsseite plazierten Streuteils (40B; 50B; 60C; 70B; 80B) der linsenförmigen Linsenfolie (42; 52; 63; 72; 82).
  9. Rückprojektionsschirm (40; 50; 60; 70; 80) nach Anspruch 8, wobei die Streuteile der Fresnellinsenfolie (41; 51; 61; 71; 81) und der linsenförmigen Linsenfolie (42; 52; 63; 72; 82) diffusive Feinpartikel umfassen.
  10. Rückprojektionsschirm (30; 60) nach Anspruch 1, wobei die linsenförmige Linsenfolie (33; 63) wenigstens eine Linsenschicht umfasst.
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