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TECHNISCHES GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Rückprojektionsschirme
bzw. -bildschirme bzw. -scheiben zur hauptsächlichen Verwendung für Projektoren
vom Rückprojektionstyp,
wie beispielsweise Videoprojektoren und Diaprojektoren.
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STAND DER TECHNIK
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Als
Rückprojektionsschirme
dieses Typs sind herkömmlicherweise
solche Schirme bekannt, die aus einer einzigen linsenförmigen Linsenfolie
bestehen, die ein Kunstharz, wie beispielsweise Polymethylmethacrylat,
als Basismaterial umfasst, und solche Schirme, die aus einer derartigen
linsenförmigen
Linsenfolie und anderen Linsenfolien bestehen. Zum Erzeugen von
Bildern auf diesen Rückprojektionsschirmen
wird Abbildungslicht durch Verwendung von Lichtquellen, wie beispielsweise
CRTs, auf die Schirme projiziert.
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In
den letzten Jahren wurden Projektionsröhren mit kleinen Öffnungen,
wie Flüssigkristallprojektoren, und
Glühlampen
als Lichtquellen anstelle von CRTs verwendet. Bei herkömmlichen
Rückprojektionsschirmen besteht
jedoch das Problem, dass, wenn Bilder unter Verwendung von Projektionsröhren mit
kleinen Projektionsöffnungen
auf den Schirmen erzeugt werden, Szintillation oder Punkte auf den
Bildern erzeugt werden.
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Um
dieses Problem zu lösen,
wurden herkömmlicherweise
ein Verfahren, bei dem die Schirme unter Verwendung von Laserlichtquellen
abgetastet werden (siehe die
japanische
Patentveröffentlichung
Nr. 173094/1993 ); ein Verfahren, bei dem die Schirme in
Vibration versetzt werden (siehe Referenz 1 (J. Opt. Soc. Am., Band
66, Nr. 11, November 1976, „Speckle-free
rear-projection screen using two close screens in slow relative
motion")); und ein
Verfahren vorgeschlagen, bei dem große Mengen an Diffuser bzw.
Streukörper
in Linsenfolien eingebracht werden.
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Die
JP 58 186 732 A offenbart
einen Projektionsschirm einschließlich einer Fresnellinsenfolie
mit einer Streuschicht, die auf einer Lichtquellenseite davon gebildet
ist, und eine linsenförmige
Linsenfolie, die diffusive bzw. streuende Feinpartikel enthält.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Bei
den vorstehend genannten herkömmlichen
Verfahren ist jedoch eine Modifikation der Projektoren an sich erforderlich,
oder es sind zusätzliche
Vorrichtungen nötig,
um zu verhindern, dass Bilder flimmern oder ähnliches. Desweiteren bereitet
das Einbringen von großen
Mengen an Streukörpern
in Linsenfolien dahingehend Probleme, dass der Gewinn bzw. die Verstärkung verringert
und die Auflösung
unvorteilhaft herabgesetzt wird.
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Die
vorliegende Erfindung wurde angesichts der oben beschriebenen Nachteile
geschaffen. Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
einen Rückprojektionsschirm
bzw. -bildschirm bzw. -scheibe zu schaffen, der in der Lage ist,
ein Bild auf sich zu erzeugen, das frei von Szintillation oder ähnlichem
ist, wobei die Verringerung des Gewinns bzw. der Verstärkung und
der Auflösung
minimiert wird, ohne etwaige zusätzliche
Vorrichtungen zu verwenden, und zwar selbst wenn eine Projektionsröhre mit
kleinen Projektionsöffnungen
verwendet wird.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Rückprojektionsschirm
gelöst,
der die in Anspruch 1 offenbarten Merkmale aufweist. Bevorzugte
Ausführungsformen
sind in den abhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Gemäß der Erfindung
ist ein Rückprojektionsschirm
bzw. -bildschirm bzw. -scheibe angegeben, umfassend zwei oder mehr
Linsenfolien oder optische Folien, die eine optische Funktion zum
Kondensieren bzw. Sammeln bzw. Verstärken (Engt.: condensing) oder
Streuen bzw. Verbreitern von Licht aufweisen, wobei
wenigstens
eine der zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien wenigstens
ein Streuteil bzw. Diffuserteil aufweist;
die zwei oder mehr
Linsenfolien oder optischen Folien als Ganzes zwei oder mehr Streuteile
umfassen, die durch ein Nichtstreuteil voneinander beabstandet sind;
und
beliebige zwei der zwei oder mehr derart sind, dass das
auf einer Lichtquellenseite plazierte Streuteil eine Streukraft
aufweist, die geringer ist als die Streukraft des auf einer Betrachtungsseite
plazierten Streuteils,
wobei
die zwei oder mehr Linsenfolien
oder optischen Folien eine, eine linsenförmige Linsenfolie und eine
flache Platte bzw. Paneel umfassen, wobei die linsenförmige Linsenfolie
zwischen der Fresnellinsenfolie und der flachen Platte positioniert
ist;
die Fresnellinsenfolie und die flache Platte jeweils wenigstens
ein Streuteil umfassen;
die linsenförmige Linsenfolie ein Nichtstreuteil
umfasst;
die Fresnellinsenfolie, die linsenförmige Linsenfolie
und die flache als Ganzes eine Mehrzahl von umfassen, die durch
das Nichtstreuteil beabstandet sind; und
das auf der Lichtquellenseite
plazierte Streuteil der optischen Folie oder Linsenfolie eine Streukraft
aufweist, die geringer ist als die Streukraft des auf der Betrachtungsseite
plazierten Streuteils der optischen Folie oder Linsenfolie,
und
wobei:
das Streuteil der äußersten
Linsenfolie oder optischen Folie auf der Lichtquellenseite auf einer
Lichteintrittsseitenfläche
bzw. -oberfläche
dieser Linsenfolie oder optischen Folie vorgesehen ist, und
das
Streuteil der äußersten
Linsenfolie oder optischen Folie auf der Betrachtungsseite auf einer
Lichtaustrittsseitenfläche
bzw. -oberfläche
dieser Linsenfolie oder optischen Folie vorgesehen ist, und das
Streuteil der äußersten
Linsenfolie oder optischen Folie auf der Betrachtungsseite, das
auf der Lichtaustrittsseitenfläche
dieser Linsenfolie oder optischen Folie vorgesehen ist, nur auf
einem äußeren Abschnitt
der äußersten
Linsenfolie oder optischen Folie vorgesehen ist.
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Es
ist bevorzugt, dass die Streuteile an Flächen bzw. Oberflächen der
zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien vorgesehen sind.
Desweiteren ist das Streuteil der äußersten Linsenfolie oder optischen Folie
auf einer Lichtquellenseite an der Lichteintrittsseitenfläche bzw.
-oberfläche
dieser Linsenfolie oder optischen Folie vorgesehen und das Streuteil
der äußersten
Linsenfolie oder optischen Folie auf einer Betrachtungsseite ist
an einer Lichtaustrittsseitenfläche
bzw. -oberfläche
dieser Linsenfolie oder optischen Folie vorgesehen.
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Beliebige
zwei der zwei oder mehr Streuteile sind derart, dass ein lichtquellenseitiges
Streuteil eine Streukraft aufweist, die geringer ist, als diejenige
eines betrachtungsseitigen Streuteils. Zudem sind beliebige zwei
der zwei oder mehr Streuteile vorzugsweise derart, dass ein lichtquellenseitiges
Streuteil durch Einbringen erster diffusiver bzw. streuender Feinpartikel
in ein erstes Grundmaterial bzw. Basismaterial gebildet ist, dass
ein betrachtungsseitiges Streuteil durch Einbringen zweiter diffusiver
bzw. streuender Feinpartikel in ein zweites Grundmaterial bzw. Basismaterial
gebildet ist und dass eine Differenz zwischen einem Brechungsindex
der ersten diffusiven Feinpartikel und dem des ersten Grundmaterials
geringer ist als eine Differenz zwischen einem Brechungsindex der
zweiten diffusiven Feinpartikel und dem des zweiten Grundmaterials.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Darstellung, die ein erstes Beispiel eines Rückprojektionsschirms
zeigt, das nicht durch die Ansprüche
abgedeckt ist.
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2 ist
eine Darstellung, die eine erste Ausführungsform eines Rückprojektionsschirms
gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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3 ist
eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 1 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
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4 ist
eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 2 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
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5 ist
eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 3 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
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6 ist
eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 4 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
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7 ist
eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 5 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
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8 ist
eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 6 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
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9A und 9B sind
Darstellungen, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 7 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist.
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10 ist
eine Darstellung, die einen Vergleichsrückprojektionsschirm zeigt.
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BESTER MODUS ZUM AUSFÜHREN DER
ERFINDUNG
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Unter
jetziger Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen werden nachfolgend
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung und Beispiele beschrieben.
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Erstes Beispiel
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1 ist
eine Darstellung, die ein erstes Beispiel eines Rückprojektionsschirms
zeigt, das nicht durch die Ansprüche
abgedeckt ist.
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Wie
es in 1 gezeigt ist, besteht ein Rückprojektionsschirm bzw. -bildschirm
bzw. -scheibe 1 aus einer einzelnen Linsenfolie, die an
einer Oberfläche
bzw. Fläche
oder an beiden ihrer Oberflächen
bzw. Flächen
eine Fresnellinse oder linsenförmige
Linsen aufweist, wobei zwei oder mehr Streuteile bzw. Diffuserteile 1A, 1B separat
in der Lichtübertragungsrichtung
(in der Richtung der linken und rechten Seite in der Figur) vorgesehen
sind. Bei diesem ersten Beispiel sind die Streuteile 1A und 1B an
der Lichteintrittsseitenfläche
bzw. -oberfläche
(Lichteintrittsfläche
bzw. -oberfläche)
bzw. Lichtsaustrittsseitenfläche
bzw. -oberfläche
(Lichtaustrittsfläche
bzw. -oberfläche)
der Linsenfolie vorgesehen.
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Die
Streuteile 1A, 1B sind Teile zum Streuen bzw.
Verbreitern von Licht und können
leicht durch ein herkömmliches
Verfahren hergestellt werden, beispielsweise unter Verwendung einer
Harzschicht, die einen Diffuser bzw. Streukörper (diffusive bzw. streuende
Feinpartikel) wie Mikrolinsen, Glaskügelchen oder organische Kügelchen
enthält,
oder durch Prägen
der Oberflächen
bzw. Flächen
von Mikrolinsen.
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Es
ist festzustellen, dass die Streuteile nicht nur an den Oberflächen bzw.
Flächen
der Linsenfolie, sondern auch innerhalb der Linsenfolie vorgesehen
sein können,
wie ein Streuteil 1C.
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Die
Streuteile 1A, 1B streuen Licht, dass von einer
Lichtquelle ausgesendet wird, um die Kohärenz des Lichts zu zerstören, so
dass sie das Problem der Szintillation oder der Punkte lösen können. Wenn
Licht von einer Lichtquelle jedoch gestreut wird, wird die Auflösung verringert.
Wenn zudem eine große
Menge eines Streukörpers
wie bei dem herkömmlichen
Verfahren in ein Streuteil eingebracht wird, wird der Gewinn bzw.
die Verstärkung
verringert und das Bild wird daher sehr dunkel.
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Gemäß dem ersten
Beispiel, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist, ist es,
da die beiden Streuteile 1A und 1B separat an
der Linsenfolie vorgesehen sind, möglich, die Intensität einer
Szintillation oder dergleichen gering zu machen, indem ein Streukörper in
einer Menge verwendet wird, die geringer ist als diejenige eines
Streukörpers,
der für
eine nur ein Streuteil aufweisende Linsenfolie erforderlich ist,
um eine ähnlich
geringe Intensität
der Szintillation oder dergleichen zu erreichen. Da zudem die Menge
des verwendeten Streukörpers
gering ist, wird ein Verringern des Gewinns bzw. der Verstärkung verhindert
und es kann daher verhindert werden, dass die Helligkeit des Bilds
unvorteilhaft verschlechtert wird.
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Da
zudem die beiden Streuteile 1A und 1B separat
an der Linsenfolie vorgesehen sind, ist es ausreichend, eine verringerte
Menge eines Streukörpers
in ein Streuteil einzubringen. Daher kann die Menge an Streulicht,
die in den Streuteilen 1A, 1B zu erzeugen ist,
verringert werden und die unvorteilhafte Herabsetzung der Auflösung durch
Flackern, Störbilder
oder dergleichen verhindert werden.
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Desweiteren
können
durch diesen Lichtstreueffekt Moiré-Effekte, die durch die Interferenz
zwischen Fresnellinsen, linsenförmigen
Linsen oder Pixeln einer Lichtquelle erzeugt werden, verringert
werden.
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Es
ist bevorzugt, dass die Streuteile 1A und 1B an
der Lichteintrittsseitenfläche
bzw. der Lichtaustrittsseitenfläche
der Linsenfolie vorgesehen sind. Der Grund dafür ist Folgender. Wenn die Streuteile 1A und 1B an
den oben beschriebenen Positionen vorgesehen sind, wird der Abstand
zwischen den beiden Streuteilen groß, so dass Licht, das von einer
Lichtquelle ausgesendet wird, keine Kohärenz zeigen kann. Daher kann
die Intensität
der Szintillation oder dergleichen verringert werden und die Herabsetzung
der Helligkeit des Bilds kann minimiert werden, während der
Lichtstreueffekt an den Streuteilen 1A und 1B auf
extrem niedrig gesteuert bzw. geregelt wird.
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Desweiteren
kann die Streukraft des Streuteils 1A auf der Lichtquellenseite
geringer gemacht werden als diejenige des Streuteils 1B auf
der Betrachtungsseite. Dadurch wird der Grad der Streuung von Licht,
die auf der Lichteintrittsseite durch Streuelemente bewirkt wird,
gering. Die Intensität
der Szintillation oder dergleichen kann somit verringert werden,
während
verhindert wird, dass die Auflösung
unvorteilhaft herabgesetzt wird.
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Szintillation
oder dergleichen kann nicht nur durch die oben beschriebene Intensität der Szintillation oder
dergleichen, sondern auch durch die Stärke (Grobheit) der Szintillation
oder dergleichen bewertet werden, die bewirkt wird, wenn eine dynamische
Bildabbildung projiziert wird. Um die Intensität der Szintillation oder dergleichen
zu verringern, ist es bevorzugt, einen derartigen Streukörper zu
verwenden, dass die Differenz zwischen dem Brechungsindex des Streukörpers und
demjenigen eines Grundmaterials, in dem der Streukörper verteilt
bzw. zerstreut ist, gering ist. Um andererseits die Stärke (Grobheit)
der Szintillation oder dergleichen zu erhöhen, ist es bevorzugt, einen
Streukörper
zu verwenden, dessen durchschnittlicher Partikeldurchmesser gering
ist.
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Aus
diesem Grund scheint es bei alleiniger Berücksichtigung der Szintillation
oder dergleichen effektiv zu sein, sowohl in das Streuteil 1A auf
der Lichtquellenseite als auch in das Streuteil 1B auf
der Betrachtungsseite einen Streukörper einzubringen, dessen durchschnittlicher
Partikeldurchmesser gering ist und dessen Brechungsindex derart
ist, dass die Differenz zwischen dem Brechungsindex des Streukörpers und
demjenigen eines Grundmaterials, in dem der Streukörper verteilt
bzw. zerstreut ist, gering ist. Ein Streukörper jedoch, dessen Brechungsindex
so ist, dass die Differenz zwischen dem Brechungsindex des Streukörpers und
demjenigen eines Grundmaterials, in dem der Streukörper verteilt
bzw. zerstreut ist, gering ist, oder ein Streukörper, dessen durchschnittlicher
Partikeldurchmesser gering ist, macht den Sicht- bzw. Sichtbarkeitswinkel
schmal. Um daher das Problem der Szintillation oder dergleichen
und des Sichtwinkels gleichzeitig zu lösen, ist es bevorzugt, dass
die Art eines Streukörpers,
der in das Streuteil 1A eingebracht werden soll, anders
sein soll als diejenige eines Streukörpers, der in das Streuteil 1B eingebracht
werden soll.
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Wie
es später
in Beispiel 7 beschrieben wird, ist es insbesondere bevorzugt, dass
die Differenz zwischen dem Brechungsindex eines Streukörpers, der
in das Streuteil 1A auf der Lichtquellenseite eingebracht werden
soll, und demjenigen eines Grundmaterials, in dem der Streukörper verteilt
bzw. zerstreut ist, geringer gemacht sein soll als die Differenz
zwischen dem Brechungsindex eines Streukörpers, der in das Streuteil 1B auf
der Betrachtungsseite eingebracht werden soll, und demjenigen eines
Grundmaterials, in dem der Streukörper verteilt bzw. zerstreut
ist, und dass ein Streukörper
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von nicht mehr
als einer vorbestimmten Größe (z. B.
15 Mikrometer) in das Streuteil 1B auf der Betrachtungsseite
eingebracht wird.
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Eine
Vielzahl von Verfahren sind als Verfahren zum Regeln bzw. Steuern
des Grads der Diffusion von Licht bekannt. Wenn ein Streuteil mittels
Prägen
hergestellt wird, werden insbesondere durch das Prägen erzeugte
Unregelmäßigkeiten
verändert;
und wenn ein Streukörper
eingesetzt wird, werden der Partikeldurchmesser, der Brechungsindex
oder die Menge des zu verwendenden Streukörpers verändert. Die Beziehung zwischen
dem Partikeldurchmesser, dem Brechungsindex oder dergleichen eines
Streukörpers
und dem Lichtstreueffekt ist beispielsweise in Referenz 2 (J. Opt.
Soc. Am. A, Band 2, Nr. 12, Dezember 1985, „Diffraction analysis of bulk
diffusers for projection-screen applications") beschrieben.
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Erste Ausführungsform
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2 ist
eine Darstellung, die eine erste Ausführungsform eines Rückprojektionsschirms
gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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Wie
es in 2 gezeigt ist, besteht eine Rückprojektionsschirm 2 aus
zwei oder mehr Linsenfolien oder optischen Folien 2-1, 2-2, 2-3,
..., und Streuteile bzw. Diffuserteile 2A, 2B, 2C,
..., sind jeweils an den Linsenfolien oder optischen Folien 2-1, 2-2, 2-3,
..., vorgesehen.
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In
dieser Figur ist das Streuteil 2A an der Lichteintrittsseitenfläche bzw.
-oberfläche
(Lichteintrittsfläche)
der äußersten
Linsenfolie oder optischen Folie 2-1 auf der Lichtquellenseite
vorgesehen; das Streuteil 2B ist an der Lichtaustrittsseitenfläche bzw.
-oberfläche
(Lichtaustrittsfläche)
der äußersten
Linsenfolie oder optischen Folie 2-2 auf der Betrachtungsseite
vorgesehen; und das Streuteil 2C ist an der Lichteintrittsseitenfläche bzw.
-oberfläche
(Lichteintrittsfläche)
der Linsenfolie oder optischen Folie 2-3 vorgesehen.
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Es
ist möglich,
als Linsenfolie zur Verwendung bei dieser Ausführungsform eine lineare oder
kreisförmige
Fresnellinsenfolie, eine linsenförmige
Linsenfolie, die an einer oder beiden ihrer Oberfläche bzw.
Flächen linsenförmige Linsen
aufweist, eine Linsenfolie zu einzusetzen, die an jeder ihrer Oberflächen bzw.
Flächen eine
Kombination aus Fresnellinsen oder linsenförmigen Linsen oder dergleichen aufweist.
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Als
optische Linsenfolie kann ein Paneel bzw. Platte, die aus Polymethylmethacrylat
oder dergleichen hergestellt ist und deren beide Oberflächen bzw.
Flächen
flach sind, verwendet werden.
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Die
Eigenschaften der Streuteile 2A, 2B, 2C,
..., und die Eigenschaften, die die Konfiguration der Streuteile 2A, 2B, 2C,
..., betreffen, sind die gleichen wie diejenigen der Streuteile 1A, 1B, 1C bei
der oben beschriebenen ersten Ausführungsform. Daher werden detaillierte
Ausführungen
zu den Eigenschaften hierin weggelassen.
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BEISPIELE
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Spezifische
Beispiele der in 1 und 2 gezeigten
Rückprojektionsschirme
werden unten genannt.
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Beispiel 1
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3 ist
eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 1 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel
1 entspricht dem in 1 gezeigten Beispiel und bei
diesem Rückprojektionsschirm
von Beispiel 1 sind zwei Streuschichten (Streuteile) separat an
beiden Oberflächen
bzw. Flächen einer
einzelnen Linsenfolie vorgesehen.
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Genauer
gesagt wurde bei diesem Beispiel ein Rückprojektionsschirm 10 wie
er in 3 gezeigt ist dadurch hergestellt, dass Streuschichten 10A und 10B an
der Lichteintrittsfläche 11a bzw.
der Lichtaustrittsfläche 11b einer
Linsenfolie 11 vorgesehen wurden, die aus Polymethylmethacrylat
besteht und eine Dicke von 5 mm aufweist. Die Streuschicht 10A wurde
an der Lichteintrittsfläche 11a durch
Prägen
eines Fresnellinsenteils an der Lichteintrittsfläche 11a gebildet.
An der Lichtaustrittsfläche 11b der
Linsenfolie 11 wurde die Streuschicht 10B mit
einer Dicke von 500 Mikrometern gebildet, in der 15 Gewichtsteile
von Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden.
Es ist festzustellen, dass bei diesem Beispiel und auch in den folgenden
Beispielen 2 bis 7 und dem Vergleichsbeispiel die Menge (Gewichtsteile)
der Streukörper,
wie beispielsweise Glaskügelchen,
ein Wert ist, der auf 100 Gewichtsteilen des Grundmaterials basiert,
in das der Streukörper
eingebracht wird.
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Als
Grundmaterial der Linsenfolie 11 wurde ein stoßfestes
Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo
Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Als Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 wurde „EMB20" verwendet, das von Toshiba-Ballotini
Co., Ltd., Japan hergestellt wird.
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Ein
Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 10 unter
Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet.
Als Ergebnis hat sich bestätigt,
dass die Intensität
der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, gering war und
dass die Auflösung
des Bilds exzellent war.
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Beispiel 2
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4 ist
eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 2 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel
2 entspricht der ersten in 2 gezeigten
Ausführungsform
und bei diesem Rückprojektionsschirm
von Beispiel 2 sind zwei Streuschichten (Streuteile) separat an
zwei Linsenfolien vorgesehen, und zwar ein Streuteil an einer Linsenfolie.
Eine der beiden Streuschichten ist an der Oberfläche bzw. Fläche der Linsenfolie vorgesehen
(der Lichteintrittsfläche
einer Fresnellinsenfolie).
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Genauer
gesagt wurde bei diesem Beispiel ein in 4 gezeigter
Rückprojektionsschirm 20 durch
die Kombinationsverwendung einer Fresnellinsenfolie 21 mit
einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht, und
einer linsenförmigen
Linsenfolie 22 mit einer Dicke von 1 mm hergestellt, die
aus Polymethylmethacrylat besteht. An der Lichteintrittsfläche 21a der
Fresnellinsenfolie 21 wurde eine Streuschicht 20A mit
einer Dicke von 150 Mikrometern gebildet, in der 7,0 Gewichtsteile
von organischen Kügelchen
(quervernetzte bzw. verbundene Polymerkügelchen) mit einem durchschnittlichen
Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern und einem Brechungsindex
von 1,59 verteilt bzw. zerstreut wurden. Zudem wurden 0,75 Gewichtsteile
von organischen Kügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,59 homogen in die linsenförmige Linsenfolie 22 (Streuschicht 20B)
eingebracht.
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Als
Grundmaterial der Fresnellinsenfolie 21 und das der linsenförmigen Linsenfolie 22 wurde
ein stoßfestes
Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo
Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Als organische Kügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern und
einem Brechungsindex von 1,59 wurde „P63011" (Styrenkügelchen) verwendet, das von
Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird.
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Ein
Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 20 unter
Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet.
Als Ergebnis hat sich bestätigt,
dass die Intensität
der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, gering war und
dass die Auflösung
des Bilds exzellent war.
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Beispiel 3
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5 ist
eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 3 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel
3 entspricht der ersten in 2 gezeigten
Ausführungsform
und bei diesem Rückprojektionsschirm
von Beispiel 3 sind zwei Streuschichten (Streuteile) separat an
drei Linsenfolien/optischen Folien vorgesehen. Eine der beiden Streuschichten
ist an der Oberfläche
bzw. Fläche
der äußersten Linsenfolie
auf der Lichtquellenseite (der Lichteintrittsfläche einer Fresnellinsenfolie)
vorgesehen und die andere Streuschicht ist an der Oberfläche bzw.
Fläche
der äußersten
optischen Linsenfolie auf der Betrachtungsseite (der Lichteintrittsfläche eines
flachen Paneels bzw. Platte) vorgesehen.
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Genauer
gesagt wurde bei diesem Beispiel ein in 5 gezeigter
Rückprojektionsschirm 30 durch
die Kombinationsverwendung einer Fresnellinsenfolie 31 mit
einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht, einer
flachen Platte 32 mit einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat
besteht, und einer linsenförmigen
Linsenfolie 33 mit einer Dicke von 1 mm hergestellt, die
aus Polymethylmethacrylat besteht, keinen Streukörper enthält und zwischen der Fresnellinsenfolie 31 und
der flachen Platte 32 vorgesehen ist. An der Lichteintrittsfläche 31a der
Fresnellinsenfolie 31 wurde eine Streuschicht 30A mit
einer Dicke von 150 Mikrometern gebildet, in der 45 Gewichtsteile
von Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden.
An der Lichteintrittsfläche 32a der
flachen Platte 32 wurde eine Streuschicht 30B mit
einer Dicke von 150 Mikrometern gebildet, in der 45 Gewichtsteile
von Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden.
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Als
Grundmaterial der Fresnellinsenfolie 31, der flachen Platte 32 und
der linsenförmigen
Linsenfolie 33 wurde ein stoßfestes Methacrylatharz (Brechungsindex
1,51) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt
wird. Als Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 wurde „EMB20" verwendet, das von Toshiba-Ballotini
Co., Ltd., Japan hergestellt wird.
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Ein
Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 30 unter
Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet.
Als Ergebnis hat sich bestätigt,
dass die Intensität
der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, gering war und
dass die Auflösung
des Bilds exzellent war.
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Beispiel 4
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6 ist
eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 4 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel
4 entspricht der ersten in 2 gezeigten
Ausführungsform
und bei diesem Rückprojektionsschirm
von Beispiel 4 sind zwei Streuschichten (Streuteile) separat an
zwei Linsenfolien vorgesehen. Eine der beiden Streuschichten ist
an der Oberfläche
bzw. Fläche
der äußersten
Linsenfolie auf der Lichtquellenseite (der Lichteintrittsfläche einer
Fresnellinsenfolie) vorgesehen und die andere Streuschicht ist innerhalb
der äußersten
Linsenfolie auf der Betrachtungsseite (innerhalb einer linsenförmigen Linsenfolie)
vorgesehen. Zudem weist die auf der Lichtquellenseite vorgesehene
Streuschicht eine Streukraft auf, die geringer ist als diejenige
der auf der Betrachtungsseite vorgesehenen Streuschicht.
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Genauer
gesagt wurde bei diesem Beispiel ein in 6 gezeigter
Rückprojektionsschirm 40 durch
die Kombinationsverwendung einer Fresnellinsenfolie 41 mit
einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht, und
einer linsenförmigen
Linsenfolie 42 hergestellt, die durch Bilden von transparenten
Linsen 42b an beiden Oberflächen bzw. Flächen eines
Films 42a mit einer Dicke von 200 Mikrometern erhalten wurde
und aus Polymethylmethacrylat besteht. An der Lichteintrittsfläche 41a der
Fresnellinsenfolie 41 wurde eine Streuschicht 40A mit
einer Dicke von 100 Mikrometern gebildet, in der 35 Gewichtsteile
von Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden.
Zudem wurden 10,0 Gewichtsteile von organischen Kügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,59 homogen in den Film 42a (Streuschicht 40B)
der linsenförmigen
Linsenfolie 42 eingebracht.
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Als
Grundmaterial der Fresnellinsenfolie 41 wurde ein stoßfestes
Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo
Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Als Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 wurde „EMB20" verwendet, das von Toshiba-Ballotini
Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Zudem wurde als organische Kügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,59 wurde „PB3011" (Styrenkügelchen) verwendet, das von
Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Die linsenförmige Linsenfolie 42 wurde
erhalten, indem ein UV-(ultraviolett) oder EB-(Elektronenstrahl)-härtbares
Harz, das in eine Form gegossen wurde, und zwar in einer Form bzw.
Gestalt, die entgegengesetzt der Form bzw. Gestalt der transparenten
Linsen ist 42b, mit dem Film 42a abgedeckt wurde,
und durch Anlegen von ultravioletter Strahlung oder Elektronenstrahlen
an das UV- oder EB-härtbare
Harz.
-
Ein
Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 40 unter
Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet.
Als Ergebnis hat sich bestätigt,
dass die Intensität
der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, gering war und
dass die Auflösung
des Bilds exzellent war.
-
Beispiel 5
-
7 ist
eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 5 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel
5 entspricht der ersten in 2 gezeigten
Ausführungsform
und bei diesem Rückprojektionsschirm
von Beispiel 5 sind zwei Streuschichten (Streuteile) separat an
zwei Linsenfolien vorgesehen. Eine der beiden Streuschichten ist
an der Oberfläche
bzw. Fläche
der äußersten
Linsenfolie auf der Lichtquellenseite (der Lichteintrittsfläche einer
Fresnellinsenfolie) vorgesehen und die andere Streuschicht ist an
der Oberfläche
bzw. Fläche
der äußersten
Linsenfolie auf der Betrachtungsseite (der Lichtaustrittsfläche einer
linsenförmigen
Linsenfolie) vorgesehen. Zudem weist die auf der Lichtquellenseite
vorgesehene Streuschicht eine Streukraft auf, die geringer ist als
diejenige der auf der Betrachtungsseite vorgesehenen Streuschicht.
-
Genauer
gesagt wurde bei diesem Beispiel ein in 7 gezeigter
Rückprojektionsschirm 50 durch
die Kombinationsverwendung einer Fresnellinsenfolie 51 mit
einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht, und
einer linsenförmigen
Linsenfolie 52 mit einer Dicke von 1 mm hergestellt, die
aus Polymethylmethacrylat besteht. An der Lichteintrittsfläche 51a der
Fresnellinsenfolie 51 wurde eine Streuschicht 50A mit
einer Dicke von 100 Mikrometern gebildet, in der 35 Gewichtsteile
von Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden.
An der Lichtaustrittsfläche 52b der
linsenförmigen
Linsenfolie 52 wurde eine Streuschicht 50B mit
einer Dicke von 100 Mikrometern gebildet, in der 12,0 Gewichtsteile
von organischen Kügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,59 verteilt bzw. zerstreut wurden.
-
Als
Grundmaterial der Fresnellinsenfolie 51 und das der linsenförmigen Linsenfolie 52 wurde
ein stoßfestes
Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo
Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Als Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 wurde „EMB20" verwendet, das von Toshiba-Ballotini
Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Zudem wurde als organische Kügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,59 wurde „PB3011" (Styrenkügelchen) verwendet, das von
Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird.
-
Ein
Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 50 unter
Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet.
Als Ergebnis hat sich bestätigt,
dass die Intensität
der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, gering war und
dass die Auflösung
des Bilds exzellent war.
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Beispiel 6
-
8 ist
eine Darstellung, die einen Rückprojektionsschirm
von Beispiel 6 zeigt, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel
6 entspricht der ersten in 2 gezeigten
Ausführungsform
und bei diesem Rückprojektionsschirm
von Beispiel 6 sind drei Streuschichten (Streuteile) separat an
drei Linsenfolien/optischen Folien vorgesehen, und zwar eine Streuschicht
an einer Linsenfolie oder optischen Folie. Die drei Streuschichten
sind jeweils an den Oberflächen
bzw. Flächen
(den Lichteintrittsfläche)
der drei Linsenfolien/optischen Folien vorgesehen.
-
Genauer
gesagt wurde bei diesem Beispiel ein in 8 gezeigter
Rückprojektionsschirm 60 durch
die Kombinationsverwendung einer Fresnellinsenfolie 61 mit
einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht, einem
flachen Paneel bzw. Platte mit einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht,
und einer linsenförmigen
Linsenfolie 63 mit einer Dicke von 1 mm hergestellt, die
aus Polymethylmethacrylat besteht und zwischen der Fresnellinsenfolie 61 und
der flachen Platte 62 vorgesehen ist. An der Lichteintrittsfläche 61a der
Fresnellinsenfolie 61 wurde eine Streuschicht 60A mit einer
Dicke von 100 Mikrometern gebildet, in der 3,5 Gewichtsteile von
Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden.
An der Lichteintrittsfläche 62a der
flachen Platte 62 wurde eine Streuschicht 60B mit
einer Dicke von 100 Mikrometern gebildet, in der 3,5 Gewichtsteile
von Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und
einem Brechungsindex von 1,535 verteilt bzw. zerstreut wurden. An
der Lichtaustrittsfläche 63a der
linsenförmigen
Linsenfolie 63 wurde eine Streuschicht 60C mit
einer Dicke von 300 Mikrometern gebildet, in der 5,0 Gewichtsteile
von organischen Kügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 30 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,49 verteilt bzw. zerstreut wurden.
-
Als
Grundmaterial der Fresnellinsenfolie 61, der flachen Platte 62 und
der linsenförmigen
Linsenfolie 63 wurde ein stoßfestes Methacrylatharz (Brechungsindex
1,51) verwendet, das von Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt
wird. Als Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 wurde „EMB20" verwendet, das von Toshiba-Ballotini
Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Zudem wurde als organische Kügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 30 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,49 wurde „XC01" (Acrylkügelchen) verwendet, das von
Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird.
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Ein
Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 60 unter
Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet.
Als Ergebnis hat sich bestätigt,
dass die Intensität
der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, gering war und
dass die Auflösung
des Bilds exzellent war.
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Beispiel 7
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9A und 9B sind
Darstellungen, die Rückprojektionsschirme
von Beispiel 7 zeigen, das nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist. Beispiel
7 entspricht der ersten in 2 gezeigten
Ausführungsform
und bei diesen Rückprojektionsschirmen
von Beispiel 7 sind zwei Streuschichten (Streuteile) separat an
zwei Linsenfolien vorgesehen. Zudem ist die Art (Brechungsindex
und durchschnittlicher Partikeldurchmesser) des Streukörpers, der
in die auf der Lichtquellenseite vorgesehene Streuschicht eingebracht
wird, anders als die des Streukörpers,
der in die auf der Betrachtungsseite vorgesehene Streuschicht eingebracht
wird.
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Genauer
gesagt wurden bei diesem Beispiel in 9A und 9B gezeigte
Rückprojektionsschirme 70, 80 durch
die Kombinationsverwendung von Fresnellinsenfolien 71, 81,
die aus Polymethylmethacrylat bestehen, und linsenförmigen Linsenfolien 72, 82 mit
einer Dicke von 1 mm hergestellt, die aus Polymethylmethacrylat
bestehen. Wie es in 9A und 9B gezeigt
ist, sind die Form und Struktur des Rückprojektionsschirms 70 identisch
mit denen des Rückprojektionsschirms 80,
außer,
dass die Struktur der Fresnellinsenfolie 71 anders ist
als diejenige der Fresnellinsenfolie 81.
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Als
Grundmaterial der Fresnellinsenfolien 71, 81 wurde
ein stoßfestes
Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo
Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Das Harz wurde einem Strangpressen
ausgesetzt und ein Fresnellinsenteil wurde an einer Oberfläche bzw.
Fläche
des Formprodukts gebildet, indem dieses mit einem UV-härtbaren
Harz ohne Streukörper
beschichtet wurde und danach das UV-härtbare Harz durch Anwendung
ultravioletter Strahlen gehärtet
wurde, wodurch die Fresnellinsenfolien 71, 81 erhalten
wurden. Es ist zu beachten, dass die Grenze zwischen dem Substrat
und dem Fresnellinsenteil, die darauf durch Verwendung von UV-härtbarem
Harz erzeugt wird, nicht in 9A und 9B gezeigt ist.
-
Die
in 9A gezeigte Fresnellinsenfolie 71 ist
eine Linsenfolie, die erhalten wird, indem ein Fresnellinsenteil
an einer Oberfläche
bzw. Fläche
einer einzelnen Schicht (Streuschicht 70A) gebildet wird,
die als ein Substrat dient, in das ein Streukörper mit einem vorbestimmten
durchschnittlichen Partikeldurchmesser und Brechungsindex auf homogene
Weise eingebracht wird. Die in 9B gezeigte
Fresnellinsenfolie 81 jedoch ist eine Linsenfolie, die
erhalten wird, indem ein Fresnellinsenteil an einer Oberfläche bzw.
Fläche
eines mitextrudierten bzw. -stranggepressten, zweischichtigen Substrats
gebildet wurde, das an seiner Lichteintrittsfläche 81a eine Streuschicht 80A aufweist,
in die ein Streukörper
mit einem vorbestimmten durchschnittlichen Partikeldurchmesser und
Brechungsindex verteilt bzw. zerstreut ist.
-
In
die Streuschichten 70A, 80A wurde als Streukörper einer
von (1) Acrylkügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 30 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,49 („XC01”, hergestellt von Sumitomo
Chemical Co., Ltd., Japan), (2) Acrylkügelchen mit einem durchschnittlichen
Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern und einem Brechungsindex
von 1,49 („MBX", hergestellt von
Sekisui Chemical Co., Ltd., Japan), (3) Glaskügelchen mit einem durchschnittlichen
Partikeldurchmesser von 17 Mikrometern und einem Brechungsindex
von 1,535 („EGB210", hergestellt von
Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan) und (4) Styrenkügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 12 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,59 („PB3011”, hergestellt von Sumitomo
Chemical Co., Ltd., Japan) eingebracht.
-
Diese
Streukörper
(1) bis (4) wurden in die Streuschichten
70A,
80A der
Fresnellinsenfolien
71,
81 auf eine Weise eingebracht,
wie sie in der folgenden Tabelle 1 gezeigt ist. Tabelle 1
| Diffuser-
bzw. Streukörperkonzentration | Dicke der Streuschicht (mm) |
auf
Lichteintrittsseite | auf
Betrachtungsseite |
XC01
2,5t | 2,0P | - |
XC01
1,8t | 3,0P | - |
XC01
1,8t (2) | 17P | klar/clear | 0,2 |
MBX
1,8t | 1,15P | - |
MBX
1,8t (2) | 9,0P | klar/clear | 0,2 |
EGB
1,8t (2) | 6,8P | klar/clear | 0,2 |
EGB
2,5t (2) | 3,4P | klar/clear | 0,4 |
PB3011
1,8t | 0,17P | - |
-
In
der obigen Tabelle 1 gibt die Zahl (z. B. „2,5t"), die neben der Art des Streukörpers (z.
B. „XC01") gezeigt ist, die
Dicke (mm) des Substrats der Fresnellinsenfolie 71, 81 an.
Die Dicke der Fresnellinsenfolie 71, 81 ist der
Gesamtbetrag der Dicke des Substrats und 0,2 mm, wobei die Dicke
des Fresnellinsenteils unter Verwendung eines UV-härtbaren
Harzes gebildet wird. Ferner repräsentiert die Zahl in Klammern, „(2)", die neben der Zahl
(z. B. „1,8t") gezeigt ist, welche
die Dicke (mm) des Substrats angibt, dass das Substrat der Fresnellinsenfolie,
in das der Streukörper
eingebracht ist, eine zweischichtige Struktur aufweist (die Struktur,
wie sie in 9B, gezeigt ist). Die Einheit
(P) der Konzentration des Streukörpers
bedeutet. Gewichtsteile (Anzahl von Gramm) des Streukörpers, der
in 100 Gewichtsteile (100 g) von Polymethylmethacrylat, dem Basismaterial,
eingebracht ist.
-
Als
Grundmaterial der linsenförmigen
Linsenfolien 72, 82 wurde jedoch ein stoßfestes
Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo
Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird, wie in dem Fall der
oben beschriebenen Fresnellinsenfolien 71, 81.
Die gesamten linsenförmigen
Linsenfolien 72, 82 wurden erhalten, indem das
Harz einem Strangpressen ausgesetzt wurde. Wie es in 9A und 9B gezeigt ist,
wurden Streuschichten 70B, 80B mit einer Dicke
von 600 Mikrometern, in denen ein Streukörper mit einem vorbestimmten
Partikeldurchmesser und Brechungsindex verteilt bzw. zerstreut wurde,
jeweils an den Lichtaustrittsflächen
der linsenförmigen
Linsenfolien 72, 82 gebildet.
-
In
die Streuschichten 70B, 80B wurde als Streukörper einer
von (1) Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 („EM620", hergestellt von Toshiba-Ballotini
Co., Ltd., Japan), (2) Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 17 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 („EGB210", hergestellt von Toshiba-Ballotini
Co., Ltd., Japan), (3) einer 6:1-Mischung von Acrylkügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 30 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,49 („XC01", hergestellt von Sumitomo Chemical Co.,
Ltd., Japan) und dem obigen „EGB210", hergestellt von
Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan (XC01 + EGB-1), und (4) einer
2:3-Mischung von dem obigen „XC01", hergestellt von
Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan und dem obigen „EGB210", hergestellt von
Toshiba-Ballotini Co., Ltd., Japan (XC01 + EGB-2).
-
Diese
Streukörper
(1) und (4) wurden auf folgende Weise in die Streuschichten 70B, 80B der
linsenförmigen
Linsenfolien 72, 82 eingebracht. Genauer gesagt
wurde unter den oben beschriebenen Streukörpern (1) und (4) der Streukörper (3),
der eine 6:1-Mischung aus „XC01", hergestellt von
Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan, und „EGB210", hergestellt von Toshiba-Ballotini
Co., Ltd., Japan, „XC01
+ EGB-1", als Standard genommen,
und die Konzentration von in „XC01
+ EGB-1" enthaltendem „EG210" betrug 2,0 P. Die
Konzentrationen der anderen Streukörper (1), (2) und (4) wurden
so angepasst bzw. eingestellt, dass der Gewinn bzw. die Verstärkung eines
Rückprojektionsschirms,
der durch die Kombinationsverwendung einer linsenförmigen Linsenfolie,
welche die Streukörper
(1), (2) oder (4) enthält,
und der Fresnellinsenfolie, erhalten wird, welche die Streuschicht
aufweist, die durch „XC01
2,5t" in der obigen
Tabelle 1 angegeben ist, nahezu gleich (innerhalb von ± 0,2)
dem Gewinn bzw. der Verstärkung
eines Rückprojektionsschirms
war, der durch die Kombinationsverwendung einer linsenförmigen Linsenfolie,
welche die Streuschicht aufweist, die den oben beschriebenen Streukörper „XC01·EGB-1" enthält, und
der oben beschriebenen Fresnellinsenfolie erhältlich ist, welche die Streuschicht
aufweist, die durch „XC01
2,5t" angegeben
ist.
-
Rückprojektionsschirme
70,
80 wurden
jeweils hergestellt, indem in einem Rahmen (in der Figur nicht gezeigt)
die oben beschriebenen verschiedenen Fresnellinsenfolien
71,
81 und
die linsenförmigen
Linsenfolien
72,
82 zusammengesetzt wurden. Unter
Verwendung eines LCD-Projektors wurden weiße Bilder auf die so hergestellten
verschiedenen Rückprojektionsschirme
70,
80 projiziert
und hinsichtlich der Intensität
und Stärke (Grobheit)
der Szintillation oder dergleichen, die auf den Bildern bewirkt
wird, ausgewertet. Die gewonnenen Ergebnisse sind in der folgenden
Tabelle 2 gezeigt. Die Stärke
(Grobheit) der Szintillation oder dergleichen wurde durch die Grobhaut
von Punkten ausgewertet, die von einem Betrachter wahrgenommen wurden,
wenn er/sie seine/ihre Augen bewegt hat. Die Intensität und Stärke (Grobheit)
der Szintillation oder dergleichen wurden nach 6 Klassen von „5" (am besten) bis „0" (am schlechtesten)
ausgewertet.
-
Die
in der obigen Tabelle 2 gezeigten Ergebnisse beweisen, dass diejenigen
Schirme, die unter Verwendung von Acrylkügelchen mit einem durchschnittlichen
Partikeldurchmesser von 30 Mikrometern und einem Brechungsindex
von 1,49 ("XC01", hergestellt von
Sumitomo Chemical Co., Ltd., Japan) als Streukörper, der in die Fresnellinsenfolie
(FL) auf der Lichtquellenseite eingebracht werden soll, und Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 („EMB20", hergestellt von Toshiba-Ballotini
Co., Ltd., Japan) als Streukörper,
der in die linsenförmige
Linsenfolie (LL) auf der Betrachtungsseite eingebracht werden soll,
hergestellt wurden, sowohl hinsichtlich der Intensität als auch
der Stärke
(Grobheit) der Szintillation oder dergleichen gute Resultate zeigen.
-
Desweiteren
bestätigt
sich anhand der in der obigen Tabelle 2 gezeigten Ergebnisse die
folgende Tendenz: Die Intensität
der Szintillation oder dergleichen wird geringer und die Stärke (Grobheit)
derselben nimmt in dem Maße
ab, wie die Differenz zwischen dem Brechungsindex des Streukörpers, der
in die Fresnellinsenfolie (FL) auf der Lichtquellenseite eingebracht
werden soll, und demjenigen (1,51) des Grundmaterials, in das der
Streukörper
verteilt bzw. zerstreut ist, geringer wird (vergleiche beispielsweise
die Ergebnisse der „MBX 1,8t"-Reihe mit den Ergebnissen
der „PB3011”-Reihe,
wo der durchschnittliche Partikeldurchmesser von „MBX" nahezu gleich demjenigen
von „PB3011" ist). Desweiteren
bestätigt
sich zudem, dass die Stärke
(Grobheit) der Szintillation oder dergleichen in dem Maße geringer
wird, wie der durchschnittliche Partikeldurchmesser des Streukörpers, der
in die linsenförmige
Linsenfolie (LL) auf der Betrachtungsseite eingebracht wird, geringer
wird (vergleiche beispielsweise die Ergebnisse der „EGB"-Reihe mit den Ergebnissen
der „EMB"-Reihe, wo der Brechungsindex
von „EGB" gleich demjenigen
von „EMB" ist). Mit Bezug
auf den durchschnittlichen Partikeldurchmesser des Streukörpers, der
in die linsenförmige
Linsenfolie (LL) eingebracht werden soll, findet man eine erhebliche
Verbesserung bei der Stärke
(Grobheit) der Szintillation zwischen dem durchschnittlichen Partikeldurchmesser
von 17 Mikrometern („EGB210") und dem von 11
Mikrometern („EMB20"), vor allem um den
durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 15 Mikrometern herum.
-
Das
Folgende bestätigt
sich ebenfalls anhand der in der obigen Tabelle 2 gezeigten Ergebnisse:
Die Intensität
der Szintillation wird geringer und die Stärke (Grobheit) derselben wird
geringer, wenn wie die Dicke der Fresnellinsenfolie (FL) zunimmt
und wenn die Fresnellinsenfolie nicht aus einer einzigen Schicht
sondern aus zwei Schichten besteht.
-
Vergleichsbeispiel
-
10 ist
eine Darstellung, die einen Vergleichsrückprojektionsschirm zeigt.
-
Bei
diesem Vergleichsbeispiel wurde ein in 10 gezeigter
Rückprojektionsschirm 70 durch
die Kombinationsverwendung einer Fresnellinsenfolie 91 mit
einer Dicke von 2 mm, die aus Polymethylmethacrylat besteht und
keinen Streukörper
enthält,
und einer linsenförmigen
Linsenfolie 92 mit einer Dicke von 1 mm hergestellt, die
aus Polymethylmethacrylat besteht. 5 Gewichtsteile von Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 wurden auf homogene Weise in
die linsenförmige
Linsenfolie 72 (Streuschicht 90B) eingebracht.
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Als
Grundmaterial der Fresnellinsenfolie 91 und der linsenförmigen Linsenfolie 92 wurde
ein stoßfestes
Methacrylatharz (Brechungsindex 1,51) verwendet, das von Sumitomo
Chemical Co., Ltd., Japan hergestellt wird. Als Glaskügelchen
mit einem durchschnittlichen Partikeldurchmesser von 11 Mikrometern
und einem Brechungsindex von 1,535 wurde „EMB20" verwendet, das von Toshiba-Ballotini
Co., Ltd., Japan hergestellt wird.
-
Ein
Bild wurde auf den so hergestellten Rückprojektionsschirm 90 unter
Verwendung eines LCD-Projektors projiziert und zur Auswertung betrachtet.
Als Ergebnis hat sich bestätigt,
dass die Intensität
der Szintillation, die auf dem Bild bewirkt wurde, hoch war und
dass die Auflösung
des Bilds schlecht war.
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Da
gemäß der vorliegenden
Erfindung mindestens zwei Streuteile separat an einer Linsenfolie
oder optischen Folie oder an einer Mehrzahl von Linsenfolien oder
optischen Folien vorgesehen sind, ist es möglich, die Intensität der Szintillation
gering zu machen, indem ein Streukörper in einer Menge verwendet
wird, die geringer ist, als diejenige eines Streukörpers, der
für eine
Linsenfolie erforderlich ist, die nur ein Streuteil aufweist, um
eine gleichermaßen
geringe Intensität
der Szintillation zu erzielen. Durch jeweiliges Einbringen von Streukörpern verschiedener
Arten in zwei Streuteile kann nicht nur die Intensität der Szintillation
oder dergleichen gering gemacht werden, sondern auch die Stärke (Grobheit)
dergleichen kann gering gemacht werden. An einem Bild bewirkte Szintillation
oder dergleichen kann somit effektiv gesenkt werden, ohne die Auflösung und Helligkeit
des Bilds zu verringern.