DE69738463T2 - Rundfunkvorrichtung für Programminformationsrundfunksystem und Empfängerendgerät - Google Patents

Rundfunkvorrichtung für Programminformationsrundfunksystem und Empfängerendgerät Download PDF

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Ryota Oota-ku Tsukidate
Kenichi Kawasaki-ku Fujita
Shigeki Funabashi-shi Kaneko
Yoshiyasu Oota-ku Takeuchi
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Description

  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG UND IN BETRACHT GEZOGENER
  • STAND DER TECHNIK
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Programminformations-Rundfunksystem oder -Rundsendesystem zur Rundfunkübertragung bzw. zum Rundsenden von Informationen in Bezug auf Bestandteile eines Programms in Form von Programmelementen wie Kategorieinformationen, Darstellerinformationen usw. von jeweils zu übertragenden Rundfunkprogrammen sowie auf eine bei diesem Rundfunk- oder Rundsendesystem verwendete Rundsendeinrichtung und ein Empfangsendgerät zum Empfang von verschiedenen Arten der auf diese Weise übertragenen Programminformationen und zur schnellen, effizienten Wiedergabe bzw. Anzeige solcher Informationen.
  • In Verbindung mit der Weiterentwicklung und den in jüngerer Zeit erzielten Fortschritten auf dem Gebiet der Nachrichtentechnik und Datenverarbeitung sind Multimedia-Informationen wie Audioinformationen oder Videoinformationen Benutzern zunehmend in Digitalform zugänglich. Da inzwischen auch Speichermedien und Datenträger mit hoher Speicherkapazität angeboten werden, lässt sich nun ein Rundfunk- oder Rundsendesystem konzipieren, bei dem große Datenmengen über Rundfunk- oder Nachrichtenübertragungsanlagen gesendet und diese Informationen von einem benutzerseitigen Endgerät empfangen und gespeichert werden, sodass ein Benutzer jederzeit über diese Informationen verfügen kann.
  • Wenn der Empfang eines Rundfunk- oder Fernsehprogramms unter Verwendung eines Empfangsendgerätes wie eines Fernsehgerätes oder eines Radiogerätes in Betracht gezogen wird, besteht üblicherweise die Möglichkeit, sich vorher in Bezug auf Programminhalt und Sendezeiten im Fernseh/Rundfunkprogrammteil von Zeitungen oder Programmzeitschriften zu informieren und dann eine Entscheidung in Bezug auf ein gewünschtes Programm zu treffen. Wenn hierbei ein Programm abonniert werden soll, müssen der jeweilige Rundfunk- oder Fernsehkanal, die planmäßige Sendezeit usw. des im Zeitungs-Programmteil oder in einer Programmzeitschrift gefundenen Programms eingegeben und eingestellt werden, wobei eine solche Programmbuchung jedoch nicht erfolgen kann, wenn keine Zeitung oder Programmzeitschrift mit der hierfür erforderlichen Programmliste zur Verfügung stehen.
  • In Bezug auf Fernsehsendungen ist in diesem Zusammenhang jedoch auch bereits die Verwendung eines neuartigen Fernsehempfängers mit einem Datendecodierer bekannt, durch den eine Multiplexübertragung von Programminformationen wie des Programmtitels und anderer Informationen in Verbindung mit den Videosignalen in Form von Teletext oder dergleichen erfolgt, wobei eine Programmübersicht auf dem Bildschirm des Fernsehgerätes wiedergegeben werden kann. So werden z. B. bei dem in jüngster Zeit in Japan eingeführten digitalen Satellitenrundfunk Programminformationen und Rundfunk- bzw. Fernsehprogramme übertragen.
  • Bei der bisher in Betracht gezogenen Übertragung von Programminformationen erstellt ein Rundfunkzentrum eine Programminformation (Stammdaten) und überträgt dann diese Programminformation im Rahmen einer Rundfunk- bzw. Fernsehsendung, wobei die empfangenen und wiedergegebenen (decodierten) Daten der gesendeten Programminformation auf einem Sichtgerät oder Bildschirm angezeigt werden. Die für jedes Programm vorgesehenen Programminformationen umfassen hierbei eine Programm-Identifikationsnummer, den Programmtitel, den Übertragungskanal, eine Erläuterung des Programminhalts, die Programmkategorie, ein programmbezogenes individuelles Schlüsselwort (Datenelemente wie Darsteller, Regisseur, Drehbuchautor usw., die allgemein als "Elemente" bezeichnet werden), Zeit und Datum von Beginn und Ende der Sendung bzw. Übertragung usw.
  • Bei dem digitalen Satellitenrundfunk erfolgt eine gleichzeitige Übertragung von Programminformationen und Rundfunkprogramm. Beim Empfang der Programminformationen wird ein elektronischer Programmführer (der auch als "EPG" bezeichnet wird) erstellt, woraufhin die Programminformationen einem Benutzer zugänglich sind. Unter Verwendung dieses elektronischen Programmführers kann ein Benutzer dann in der gleichen Weise wie beim Überprüfen von Programmen in einer Zeitung oder anderen Medien verschiedene Arten von Informationen in Bezug auf ein Programm auf dem Bildschirm des Fernsehgerätes erlangen. Außerdem besteht auch die Möglichkeit eines Abonnements oder einer Buchung dieses Programms unter Verwendung des elektronischen Programmführers. Dieser elektronische Programmführer wird bereits beim digitalen Satellitenrundfunk praktisch verwendet, der sich gegenwärtig im Stadium der praktischen Erprobung bzw. Anwendung befindet. Wenn aus dem elektronischen Programmführer in der vorstehend beschriebenen Weise Programminformationen abgerufen werden, werden die Daten dieser Programminformationen von einem Empfangsendgerät empfangen, in einem Speicher des Empfangsendgerätes zwischengespeichert und sodann nach dem Abrufen auf dem Bildschirm wiedergegeben.
  • Bei der bisher vorgeschlagenen Übertragung von Programminformationen werden jedoch diese Daten erst abgerufen, nachdem sämtliche abzurufenden Daten in einem Speicher abgelegt worden sind, oder das Abrufen der Daten erfolgt während der Datenspeicherung. In beiden Fällen kann jedoch das Abrufen der Daten erst abgeschlossen werden, wenn eine vollständige Speicherung der Programminformationen erfolgt ist, sodass für einen Benutzer nach der Eingabe einer Anweisung zur Anzeige der Programminformationen eine relativ lange Wartezeit vergeht, bis die Wiedergabe der Programminformationen auf einem Bildschirm erfolgt.
  • Aus der US-A-5 515 106 ist das Senden/Empfangen eines Programmführers für Fernsehdienste bekannt, wobei die Programminformationen in Form einer Hauptübersicht und einer Spezialübersicht ausgestaltet sind. Die Hauptübersicht umfasst hierbei Programmierinformationen für eine Zeitdauer von einigen laufenden Stunden, während die Spezialübersicht Programmierinformationen z. B. für die nächsten 30 Tage umfasst. Die Hauptübersicht wird als Standarddienst über jeden Netzträger oder Transponder übermittelt, damit sie unabhängig von der jeweiligen Trägerfrequenz des Empfängers stets auf einfache Weise zugänglich ist. Die Spezialübersicht wird dagegen nur über einen der Netzträger übermittelt, um die Nutzung der Systembandbreite minimal zu halten. Ein Zeitplaner tastet eine Datenbank der gesamten Systemprogrammierung periodisch ab und erzeugt eine Hauptprogrammübersicht in Form einer vereinfachten Darstellung der relevanten Programmierinformationen für Programme, deren Übertragung in den nächsten Stunden erfolgt. Die Hauptprogrammübersicht wird wiederholt gesendet und hierbei regelmäßig aktualisiert. Die Spezialübersicht wird ebenfalls von dem Zeitplaner erstellt und umfasst sämtliche Programmierinformationen z. B. für die Zeitdauer der nächsten 30 Tage. Die Spezialübersicht ist hierbei zusammen mit anderen Programmierinformationen in der Hauptübersicht aufgelistet.
  • Ferner ist aus der US-A-5 038 211 ein online-Fernsehprogramm-Informationssystem bekannt, bei dem Fernsehprogramminformationen in drei Gruppen unterteilt werden können. Die erste Gruppe (Gruppe I) umfasst hierbei eine Identifizierung eines jeden Ereignisses durch Tag und Zeit, Fernsehdienst, Art der Sendung und Angabe der Länge von Titel und Beschreibung der Sendung. Die zweite Gruppe (Gruppe II) umfasst eine Identifikation und den vollen Titel einer jeden Sendung. Die dritte Gruppe (Gruppe III) umfasst eine Identifikation und die volle Beschreibung einer jeden Sendung. Hierbei werden zunächst sämtliche Informationen der Gruppe I übertragen, woraufhin die Übertragung der Informationen der Gruppe II und sodann die Übertragung der Informationen der Gruppe III erfolgen. Das System speichert hierbei Informationen der Gruppe II nur für vorgespeicherte Ereignisse der Gruppe I ab. In ähnlicher Weise werden in Bezug auf die Informationen der Gruppe III nur vorgewählte Beschreibungen von Ereignissen gespeichert.
  • Darüber hinaus ist aus der WO 95/28799 A die Erstellung eines interaktiven elektronischen Programmführers (EPG) bekannt, der in einem Vertikal-Austastintervall von zumindest einem der Fernsehsignale übertragen werden kann. Die EPG-Daten können Programmdaten nur für wenige Stunden umfassen, sodass bei einem Teilnehmer oder Abonnenten ein kleiner Speicher ausreicht. Die Daten sind hierbei als langfristige oder kurzfristige Daten gekennzeichnet, was davon abhängt, ob sich die Daten auf ein kurzfristig oder langfristig anstehendes Programm beziehen. Die kurzfristigen Daten werden hierbei häufiger als die langfristigen Daten übertragen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum Rundsenden von Programminformationen sowie eine Programminformations-Rundsendeeinrichtung anzugeben, mit deren Hilfe die Wartezeit beim Abrufen oder Abonnieren eines Programms minimal gehalten werden kann, wenn dies durch einen Benutzer unter Verwendung eines Programmführers erfolgt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren zum Rundsenden von Programminformationen gemäß Patentanspruch 1 sowie durch eine Programminformations-Rundsendeeinrichtung gemäß Patentanspruch 7.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystem werden in einem Rundfunk- oder Rundsendezentrum Programmbestandteile eines zu übertragenden Programms in eine Vielzahl von Elementen unterteilt und in Daten umgesetzt, wobei Stammdaten der Programminformationen zur Erkennung des Programms erstellt, von den jeweiligen Stammdaten erforderliche Minimalelemente zur Erstellung eines Programmführers abgeleitet und Programmgrundinformationen erstellt werden, woraufhin diese Stammdaten und Programmgrundinformationen gleichzeitig mit der Rundfunkübertragung bzw. Rundsendung übertragen und die Programmgrundinformationen empfangen, wiedergegeben und angezeigt werden, bevor die Stammdaten von einem Empfangsendgerät vollständig empfangen worden sind.
  • Wie vorstehend beschrieben, werden somit im Rahmen einer Rundsendung Programmgrundinformationen zusätzlich zu den Stammdaten der Programminformationen übertragen. Da die Programmgrundinformationen im Vergleich zu den Stammdaten erheblich weniger Daten umfassen, kann die zum Abrufen der Programmgrundinformationen von sämtlichen Programminformationen durch das Empfangsendgerät und zur vollständigen Speicherung dieser Informationen in einem Speicher des Empfangsendgerätes erforderliche Zeitdauer minimal gehalten werden. Auf diese Weise kann ein schnelles Abrufen und eine schnelle Verarbeitung zur Wiedergabe der Informationen auf dem Bildschirm erfolgen, wodurch eine effiziente Programminformationswiedergabe gewährleistet ist.
  • Erfindungsgemäß werden somit Programmbestandteile eines zu übertragenden Programms in eine Vielzahl von Elementen unterteilt und in einem Zentrum in Daten umgesetzt, wobei Stammdaten der Programminformationen zur Erkennung des Programms erstellt, von den jeweiligen Stammdaten erforderliche Minimalelemente zur Erstellung eines Programmführers abgeleitet und Programmgrundinformationen erstellt werden, woraufhin diese Stammdaten und die Programmgrundinformationen gleichzeitig mit der Rundfunkübertragung bzw. Rundsendung übertragen und die Programmgrundinformationen empfangen, wiedergegeben und angezeigt werden, bevor die Stammdaten vollständig empfangen worden sind, wodurch die zum Abrufen der Programmgrundinformationen sämtlicher Programminformationen durch das Empfangsendgerät und vollständigen Speicherung der Informationen in dem Speicher des Empfangsendgerätes erforderliche Zeitdauer minimal gehalten werden kann.
  • Die Programmgrundinformationen können hierbei durch Ableitung von Informationen mit einer höheren Verwendungshäufigkeit erstellt werden, sodass Programminformationen mit einer höheren Verwendungshäufigkeit schnell empfangen und angezeigt werden können.
  • Ferner können die Programmgrundinformationen durch Ableitung von vorgegebenen Eigenschaften zugeordneten Daten aus den Stammdaten der Programminformationen erstellt werden, sodass den Wünschen des Benutzers entsprechende und von ihm bevorzugte Programminformationen schnell empfangen und angezeigt werden können.
  • Die für die Erstellung der Programmgrundinformationen herangezogenen Eigenschaften können sich auf die Programmkategorie und/oder individuelle Informationen und/oder Diensteanbieter beziehen, wobei eine diesen Eigenschaften entsprechende Anzahl von Programmgrundinformationstypen erstellt werden kann.
  • Diese Vielzahl der Programmgrundinformationen kann hierbei Daten, bei denen die zur Erstellung der Programmgrundinformationen verwendeten Eigenschaften in Schlüsselcodes umgesetzt und in einer Tabelle zusammengefasst sind, sowie Daten umfassen, die auf der Basis von in Abhängigkeit von den Eigenschaften abgeleiteten Identifikationsinformationen der Programme erstellt und in einer Tabelle zusammengefasst sind, wobei die durch Umsetzung der Eigenschaften in Schlüsselcodes erstellten und in einer Tabelle zusammengefassten Daten mit den aus den Identifikationsinformationen erstellten Daten in einer Tabelle zusammengefasst sind.
  • Die Stammdaten und die Programmgrundinformationen können in unterschiedlichen Zyklen übertragen werden, wobei ihre Übertragung derart erfolgen kann, dass die Stammdaten in einem längeren Zyklus als die Programmgrundinformationen übertragen werden.
  • Bei der Übertragung der Programminformationen können die zur Erstellung der Programmgrundinformationen verwendeten Daten aus den Stammdaten entfernt und Programmerweiterungsinformationen erstellt werden, wobei die Programmgrundinformationen und die Programmerweiterungsinformationen miteinander verknüpft und übertragen werden können.
  • Die erfindungsgemäße Rundsendeeinrichtung umfasst eine Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung zur Unterteilung von Programmbestandteilen des zu übertragenden Programms in eine Vielzahl von Elementen, Umsetzung dieser Elemente in eine Datenform und Erstellung von Stammdaten der Programminformationen zur Erkennung des Programms, eine Informationsentnahmeeinrichtung zur Entnahme und Ableitung von erforderlichen Minimalelementen für die Erstellung eines Programmführers aus den Stammdaten, eine Sendedaten-Erzeugungseinrichtung zur Umsetzung der Stammdaten und der Programmgrundinformationen in übertragbare Daten und eine Sendeeinrichtung zur Übertragung der Sendedaten, wobei die Programmgrundinformationen für sämtliche Programminformationen von einem Empfangsendgerät aufgenommen werden können, da die Programmgrundinformationen im Vergleich zu den Stammdaten erheblich weniger Daten umfassen, sodass die zur vollständigen Speicherung der Informationen in einem Speicher des Empfangsendgerätes erforderliche Zeitdauer minimal gehalten werden kann.
  • Die Erfindung umfasst weiterhin eine Rundfunkdaten-Empfangseinrichtung zum Empfang von Stammdaten der Rundfunkprogramminformationen, eine Programmgrundinformations-Erstellungseinrichtung zur Entnahme von zur Erstellung eines Programmführers minimal erforderlichen Daten aus den jeweils empfangenen Stammdaten und Erstellung der Programmgrundinformationen, eine Speichereinrichtung zur Speicherung von Daten der Programmgrundinformationen, eine Wiedergabeeinrichtung zur Wiedergabe von Daten der empfangenen Programminformationen und Programmgrundinformationen, ein Sichtgerät zur Wiedergabe der auf diese Weise übertragenen und erhaltenen Programminformationen sowie eine Steuereinrichtung zur jeweiligen Steuerung der vorstehend beschriebenen Operationen, die die Funktion hat, den Empfang der Stammdaten der Programminformationen bei der Eingabe von Instruktionen zur Wiedergabe der Programminformationen herbeizuführen und die Programmgrundinformationen aus der Speichereinrichtung auszulesen sowie eine zusammengefasste Programmtabelle zu erstellen und auf dem Sichtgerät anzuzeigen.
  • Die Programmgrundinformationen können hierbei durch Ableitung von Informationen mit einer höheren Verwendungshäufigkeit erstellt werden.
  • Ferner können die Programmgrundinformationen durch eine in Abhängigkeit von vorgegebenen Eigenschaften erfolgende Ableitung von Daten aus den Stammdaten der Programminformationen erstellt werden, wobei die Eigenschaften, die die Basis für die Erstellung der Programmgrundinformationen bilden, sich auf eine Programmkategorie und/oder individuelle Informationen und/oder Diensteanbieter beziehen können.
  • Hierbei kann eine den Eigenschaften entsprechende Anzahl von Programmgrundinformationstypen erstellt werden.
  • Erfindungsgemäß kann somit eine Vielzahl von Programmgrundinformationen Daten, die durch Umsetzung der Eigenschaften für die Erstellung der Programmgrundinformationen in Schlüsselcodes erstellt und in einer Tabelle zusammengefasst sind, sowie Daten umfassen, die aus auf der Basis der Eigenschaften erhaltenen Identifikationsinformationen der Programme erstellt und in einer Tabelle zusammengefasst sind, wobei die durch Umsetzung der Eigenschaften in Schlüsselcodes erstellten und in einer Tabelle zusammengefassten Daten mit den aus den Identifikationsinformationen abgeleiteten Daten in einer zusammengefassten Tabelle verknüpft werden können.
  • Weitere Zielsetzungen der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung, die in Verbindung mit den zugehörigen Zeichnungen erfolgt. Es zeigen:
  • 1 ein schematisches Blockschaltbild des Aufbaus eines Ausführungsbeispiels einer Rundsendeeinrichtung im Rahmen eines Programminformations-Rundsendesystems gemäß der Erfindung,
  • 2 eine schematische Darstellung von Programminformations-Stammdaten und Programmgrundinformationen, die von der Rundsendeeinrichtung des Ausführungsbeispiels gemäß 1 erstellt werden,
  • 3 eine detailliertere Darstellung einer Datenstruktur der von der Rundsendeeinrichtung des Ausführungsbeispiels gemäß 1 erstellten Programminformations-Stammdaten und Programmgrundinformationen,
  • 4 ein konkretes Beispiel für die Wiedergabe der von der Rundsendeeinrichtung des Ausführungsbeispiels gemäß 1 erstellten Stammdaten,
  • 5 ein Blockschaltbild des Aufbaus eines erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystems zur Ausführung grundlegender Operationen,
  • 6 einen Programmführer, der bei dem erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystem durch Auflistung von Programmen nach bestimmten Eigenschaften erstellt und in Tabellenform zusammengefasst wird,
  • 7 eine Datenanordnung, bei der im Rahmen des vorstehenden Ausführungsbeispiels Programmgrundinformationen und Programmerweiterungsinformationen miteinander verknüpft sind, wobei diese beiden Informationsarten die Stammdaten bilden,
  • 8 ein Blockschaltbild eines Aufbaus des Programminformations-Rundsendesystems zur Durchführung von E-Mail-Übermittlungen in einer Richtung durch die Rundsendeeinrichtung des Ausführungsbeispiels gemäß 1,
  • 9 ein Blockschaltbild eines Aufbaus des Programminformations-Rundsendesystems zur Durchführung von E-Mail-Übermittlungen im Rahmen einer Wahl oder Fragebogenbeantwortung durch die Rundsendeeinrichtung des Ausführungsbeispiels gemäß 1, und
  • 10 ein Blockschaltbild des Aufbaus eines Ausführungsbeispiels eines Empfangsendgerätes des erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystems.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher beschrieben. 1 zeigt hierbei ein schematisches Blockschaltbild des Aufbaus eines Ausführungsbeispiels einer Rundsendeeinrichtung, die als Zentrale des erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystems dient. Hierbei bezeichnen die Bezugszahl 1 eine Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung zur Unterteilung der Programmbestandteile eines Rundfunkprogramms in eine Vielzahl von in Datenform umzusetzende Elemente und Erstellung von Stammdaten der Programminformationen zum Erkennen oder zur Vorstellung des Programms, die Bezugszahl 2 eine Informationsentnahmeeinrichtung zur Entnahme und Ableitung von minimal erforderlichen Elementen für die Erstellung eines Programmführers aus den Stammdaten, die Bezugszahl 3 eine Sendedaten-Erzeugungseinrichtung zur Umsetzung der Stammdaten und der Programmgrundinformationen in Sendedaten, die Bezugszahl 4 eine Kommunikationssteuereinrichtung zur genauen Steuerung der Übertragung der Sendedaten, die Bezugszahl 5 eine Sendeeinrichtung zur Übermittlung der Sendedaten im Rahmen einer Rundsendung in Abhängigkeit von der durch die Kommunikationssteuereinrichtung 4 erfolgenden Steuerung, die Bezugszahl 6 eine Audio-Sendeeinrichtung zur Übertragung der Audiosignale aus den von der Sendeeinrichtung 5 übermittelten Sendedaten der Programminformationen und die Bezugszahl 7 eine Video-Sendeeinrichtung zur Übertragung der Videosignale aus den von der Sendeeinrichtung 5 übermittelten Sendedaten der Programminformationen, wobei diese Funktionseinheiten den Grundaufbau der Rundsendeeinrichtung bei diesem Ausführungsbeispiel bilden. Die Kommunikationssteuereinrichtung 4 umfasst hierbei eine Datenübertragungseinrichtung 8 zur Übertragung der von der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 erzeugten Sendedaten sowie eine Übertragungssteuereinrichtung 9 zur Steuerung der Übertragung von Daten bei der Datenübertragungseinrichtung. Der Programmführer ist hierbei in unterschiedlicher Weise nach den jeweiligen Programmeigenschaften ausgestaltet, wie z. B. als Programmtabelle, bei der die über die jeweiligen Übertragungskanäle gesendeten Programme nach ihrer Sendezeit in Form einer Spaltenanordnung aufgelistet sind, als Sportprogramme, die gemeinsam in einer zusammengefassten Tabelle aufgeführt sind, oder als wöchentliche Programmliste, in der empfehlenswerte Programme für jede Woche enthalten sind.
  • Das Rundsendesystem gemäß diesem Ausführungsbeispiel umfasst ausserdem eine Maildaten-Erstellungseinrichtung 10, die getrennt von der Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 vorgesehen ist und zur Erstellung von E-Mail-Daten (Maildaten) dient, sowie eine Sendeinformationsdaten-Basiseinheit 11 zur integrierenden Zusammenfassung der Programminformationsdaten und der Maildaten und Zuführung dieser Daten zu der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3. Die Sendeinformationsdaten-Basiseinheit 11 fasst hierbei die Programminformationsdaten und Maildaten zur Durchführung einer Sendeplanung zusammen, wobei sie die Programminformationsdaten und die Maildaten entweder der Informationsentnahmeeinrichtung 2 zuführt oder sie direkt der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 übermittelt, ohne sie der Informationsentnahmeeinrichtung 2 zuzuführen.
  • Weiterhin umfasst die Rundsendeeinrichtung bei diesem Ausführungsbeispiel eine Wahldaten/Umfragedaten-Erstellungseinrichtung 12 zur Erstellung von Wahldaten und Umfrage- oder Fragebogendaten, die sie der Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 oder der Maildaten-Erstellungseinrichtung 10 zuführt.
  • Außer den Funktionseinheiten zur Rundfunkübertragung bzw. Rundsendung der Programminformationen umfasst die Rundsendeeinrichtung bei diesem Ausführungsbeispiel darüber hinaus eine Wahldaten-Empfangseinrichtung 13 zum Empfang einer von der Wahldaten/Umfragedaten-Erstellungseinrichtung 12 vorbereiteten Wahlentscheidung oder von Antwortdaten auf die Umfrage bzw. den Fragebogen sowie eine Wahldatenverarbeitungseinrichtung 14 zur Verarbeitung der empfangenen Wahldaten. Das Rundsendesystem befindet sich hierbei in einer Zentrale wie einer Rundfunkstation.
  • Nachstehend werden nun die Erstellung der Programminformationen und Programmgrundinformationen sowie der Betriebsablauf bei der den vorstehend beschriebenen Aufbau aufweisenden Rundsendeeinrichtung näher beschrieben. 2 zeigt eine schematische Darstellung von Stammdaten 21 und Programmgrundinformationen 22 der von dem Rundsendesystem gemäß diesem Ausführungsbeispiel erstellten Programminformationen, während 3 Einzelheiten der Datenstruktur der Stammdaten 21 und der Programmgrundinformationen 22 zeigt. Bei diesem Rundsendesystem unterteilt die Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 die Programmbestandteile eines Rundfunkprogramms in eine Vielzahl von Elementen und setzt diese Elemente in eine Datenform um, wobei die Stammdaten 21 (21a, 21b, ...) einer Vielzahl von Programminformationen zur Vorstellung oder Erkennung eines Programms erstellt werden. In den Stammdaten 21 sind möglichst viele Informationen zur Vorstellung eines Rundfunk- oder Fernsehprogramms enthalten, die in der in 3 veranschaulichten Weise verschiedene Elemente wie den Programmtitel, die Kategorie, Darsteller, Datum und Zeit von Beginn und Ende der Übertragung, den Rundfunk- oder Fernsehkanal, eine detaillierte Beschreibung eines Programms (z. B. Informationen, ob eine Teilnahme von Zuschauern erfolgen kann oder nicht, ob eine Verknüpfung zu E-Mail besteht, usw.) und dergleichen umfassen. 4 zeigt eine solche Anzeige der Stammdaten 21 in Form eines Beispiels, bei dem Programminformationen eines bestimmten Programms auf einem Bildschirm 23 wiedergegeben werden, wobei diese Informationen z. B. den Programmtitel, die Kategorie des Programms, Darsteller, Datum und Zeit des Beginns der Übertragung, den Fernsehkanal, eine als detaillierte Programmbeschreibung angebotene Zusammenfassung von Einzelheiten des Programms und Informationen umfassen, ob ein Coupon vorgesehen oder mit E-Mail verknüpft ist oder nicht. Ferner sind Schalter 24 und 25 zur Darstellung dieser Elemente vorgesehen. Darüber hinaus können zusätzliche Informationen z. B. in Form von persönlichen Einzelheiten von Regisseuren und Darstellern oder der Vorstellung von ähnlichen Programmen wiedergegeben werden, wobei die Wiedergabe dieser zusätzlichen Informationen durch Umschaltung des Bildfensters auf dem Bildschirm 23 erfolgen kann.
  • Die auf diese Weise gewonnenen Stammdaten 21 werden über die Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 der Sendeinformationsdaten-Basiseinheit 11 zugeführt, einer integrierten Sendeplanung unterzogen und sodann der Informationsentnahmeeinrichtung 2 zugeführt. Hierbei können die Stammdaten 21 von der Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 auch direkt zugeführt werden.
  • Über die Informationsentnahmeeinrichtung 2 erfolgt eine Ermittlung und Entnahme von minimal erforderlichen Elementen für die Erstellung des Programmführers aus den Stammdaten und die Erstellung einer Vielzahl von Programmgrundinformationen 22 (22a, 22b, ...). Die erforderlichen Minimalelemente für die Erstellung des Programmführers umfassen hierbei z. B. Elemente wie den Programmtitel, die Programmkategorie, Darsteller, Datum und Zeit des Übertragungsbeginns, den Rundfunk- bzw. Fernsehkanal usw. Erfindungsgemäß beinhaltet die Entnahme der erforderlichen Minimalelemente für die Erstellung des vorstehend beschriebenen Programmführers eine Teilauswahl der zur Erstellung des Programmführers erforderlichen Elemente aus vielen Elementen, sodass eine in einem gewissen Umfang erfolgende Vergrößerung oder Verkleinerung der Anzahl der in Betracht gezogenen Elemente unproblematisch ist. Wie 2 zu entnehmen ist, sind die Daten der erforderlichen Minimalelemente wie Titel, Element 1, Element 2, ... in den Programmgrundinformationen 22 enthalten, wobei den jeweiligen Programmgrundinformationen 22a, 22b, ... eine Identifikation (ID) und eine Adresse hinzugefügt werden. Als Identifikation (ID) kann z. B. eine Programmidentifikationsnummer eines jeden Programms zugeordnet werden, wobei jedoch auch andere Symbole Verwendung finden können. In Bezug auf die Adresse finden Informationen zur Verknüpfung der jeweiligen Programmgrundinformationen 22a, 22b, ... mit den entsprechenden Stammdaten 21a, 21b, ... Verwendung. Nach der Erstellung der jeweiligen Programmgrundinformationen 22 führt die Informationsentnahmeeinrichtung 2 dann die Programmgrundinformationen 22 der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 zu. Die Informationsentnahmeeinrichtung 2 kann hierbei die erstellten Programmgrundinformationen 22 der Sendedaten- Erzeugungseinrichtung 3 einfach in der Reihenfolge ihrer Erstellung zuführen oder die Programmgrundinformationen einer Vielzahl von Programmen mit einer gewissen Relevanz zusammenfassen und sodann erst der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 zuführen. 2 veranschaulicht ein Beispiel für eine Übertragung der Programmgrundinformationen 22 zu der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 im Rahmen des letzteren Verfahrens. Hierbei werden z. B. sämtliche Programmgrundinformationen 22, die sich auf Programme der gleichen Kategorie beziehen (Programme, die selektiv in Abhängigkeit von Eigenschaften der Programme wie Sport, ausländische Spielfilme usw. zusammengestellt sind), gemeinsam übertragen.
  • Wie in 3 dargestellt ist, wird jeder Eigenschaftstyp in Schlüsselcodes zum Ermitteln und Abrufen (oder Zusammenstellen) der Programme für die Programmgrundinformationen umgesetzt. Hierbei erfolgt die Erstellung von zusammengefassten Abrufschlüsselwortdaten 27, bei denen als Abrufschlüsselworte dienende Schlüsselcodes (Zusammenstellungsschlüsselcodes) 26 aufgelistet sind, sowie die Erstellung von zusammengefassten Zusammenstellungsschlüsselcode-Abrufergebnisdaten 28, bei denen die bei der Ermittlungs- und Abrufverarbeitung erhaltenen Programmgrundinformationen 22 für jeden der Zusammenstellungsschlüsselcodes 26 aufgelistet sind. Gemäß 3 sind hierbei die Zusammenstellungsschlüsselcodes 26 in Form von Zusammenstellungsschlüsselcode 1, Zusammenstellungsschlüsselcode 2, ..., Zusammenstellungsschlüsselcode M aufgelistet. Im einzelnen stellt z. B. der Zusammenstellungsschlüsselcode 1 bei den zusammengefassten Abrufschlüsselwortdaten 27 ein Abrufschlüsselwort zum Ermitteln und Abrufen von Programmen dar, die sich bei den vorhandenen Programmen auf "ausländische Spielfilme" beziehen. Bei den zusammengefassten Abrufergebnisdaten 28 des Zusammenstellungsschlüsselcodes 1 entsprechen dann die Programmidentifikationsnummer 1, die Programmidentifikationsnummer 3, die Programmidentifikationsnummer 7, ..., und die Programmidentifikationsnummer 30 Programmen, für die die Programmgrundinformationen 22 in Abhängigkeit von dem Abrufschlüsselwort erstellt worden sind.
  • In ähnlicher Weise stellt z. B. der Zusammenstellungsschlüsselcode M in den zusammengefassten Abrufschlüsselwortdaten 27 ein Abrufschlüsselwort zum Ermitteln und Abrufen von Programmen dar, die sich bei den vorhandenen Programmen auf die Kategorie "Sport" beziehen, wobei dies beinhaltet, dass hierbei die Programmidentifikationsnummer 2, die Programmidentifikationsnummer 3, die Programmidentifikationsnummer 9, ... und die Programmidentifikationsnummer X dem Programm entsprechen, für das die Programmgrundinformationen in Abhängigkeit von dem Abrufschlüsselwort erstellt worden sind. Im übrigen können in Abhängigkeit von dem Einstellmodus des Zusammenstellungsschlüsselcodes 26 auch Programme vorgesehen werden, die bei der Abrufverarbeitung in Abhängigkeit von einer Vielzahl der Zusammenstellungsschlüsselcodes 26 (z. B. bei der Programmidentifikationsnummer 3 gemäß 3) für eine beliebige Kategorie abgerufen werden können. Obwohl dies in 3 nicht dargestellt ist, stimmt jede Programmidentifikationsnummer 26 bei den zusammengefassten Zusammenstellungsschlüsselcode-Abrufergebnisdaten 28 mit der Identifikation (ID) der Programmgrundinformationen 22 in der vorstehend beschriebenen Weise überein und entspricht damit den Programmgrundinformationen 22 eines jeden Programms. Wie in 3 durch einen Pfeil 29 veranschaulicht ist, sind die Stammdaten 21 (z. B. die Identifikationsnummer 1) mit der entsprechenden Programmgrundinformation 22 (Identifikationsnummer 1) verknüpft.
  • Die Stammdaten 21 werden hierbei von der Sendeinformationsdaten-Basiseinheit 11 in der vorstehend beschriebenen Weise der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 zugeführt, wobei die Zuführung der Programmgrundinformationen 22 über die Informationsentnahmeeinrichtung 2 erfolgt. Die Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 setzt dann die Stammdaten 21 und die Programmgrundinformationen 22 in Sendedaten um, wobei diese Umsetzungsverarbeitung z. B. über einen SI/EPG-Compiler erfolgt. Die erzeugten Sendedaten werden dann der Datenübertragungseinrichtung 8 der Kommunikationssteuereinrichtung 4 zugeführt, wobei die Datenübertragungseinrichtung 8 dann aus den Stammdaten 21 und den Programmgrundinformationen 22 bestehende Sendedaten in Abhängigkeit von der durch die Übertragungssteuereinrichtung 9 erfolgenden Steuerung überträgt. Bei diesem Ausführungsbeispiel erfolgt die Übertragung der Stammdaten 21 und der Programmgrundinformationen 22 in unterschiedlichen Zyklen, wobei für die Stammdaten 21 ein längerer Zyklus als für die Programmgrundinformationen 22 vorgesehen ist. Die Übertragung der Daten in unterschiedlichen Zyklen erfolgt mit Hilfe eines von der Übertragungssteuereinrichtung 9 abgegebenen Steuersignals. Hierbei wird der Übertragungszyklus für die Stammdaten 21 z. B. in Form eines 5-Sekunden-Zyklus festgelegt, während für die Programmgrundinformationen 22 ein 1-Sekunden-Zyklus vorgesehen wird.
  • Die von der Datenübertragungseinrichtung 8 übertragenen Sendedaten werden der Sendeeinrichtung 5 zugeführt, über die sie in Form eines Rundfunksignals gesendet werden. Bei dieser Übertragung der Sendedaten der Programminformationen über die Sendeeinrichtung 5 werden Audiosignale über die Audio-Sendeeinrichtung 6 und Videosignale über die Video-Sendeeinrichtung 7 übertragen. 5 zeigt den Aufbau eines Programminformations-Rundsendesystems, über das bei dem vorstehenden Ausführungsbeispiel die Durchführung der grundlegenden Operationen erfolgt. Wie 5 zu entnehmen ist, umfasst dieses Rundsendesystem auch ein normales Rundfunksystem 30 für normale Rundfunk- und Fernsehübertragungen.
  • Die auf diese Weise übertragenen Programminformationen werden empfangsseitig von einem Empfangsendgerät 31 empfangen, das die in einem kürzeren Zyklus gesendeten Programmgrundinformationen 22 empfängt, sodass ein Programmführer in sehr kurzer Zeit (fast sofort) erstellt und die Programminformationen angezeigt und dem Benutzer zugänglich gemacht werden können. Unter Verwendung dieses Programmführers kann ein Benutzer ein Programm in Zeitungen und anderen Medien überprüfen und auch verschiedene Arten von Informationen in Bezug auf das Programm auf dem Bildschirm erhalten. Außerdem können unter Verwendung des Programmführers Operationen wie Abonnements, Buchungen usw. von Programmen durchgeführt werden. Ein Beispiel für eine solche Anzeige ist in 6 dargestellt, wobei in diesem Falle der vorstehend beschriebene Zusammenstellungsschlüsselcode 26 auf "empfehlenswerte Programme der Woche" eingestellt ist, sodass die dieser Kategorie angehörenden Programme abgerufen werden, wobei auf dem Bildschirm des Sichtgerätes 23 die dargestellte Programmauflistung erhalten wird.
  • In der Praxis erfordert die Übertragung der Programminformationen (Stammdaten 21) sämtlicher Programme im Rahmen einer Rundfunkübertragung üblicherweise etwa 4 bis 5 Sekunden. Wenn somit versucht wird, den Programmführer zu erstellen, nachdem das Empfangsendgerät die vorstehend beschriebenen Programminformationen empfangen hat, vergeht im Normalfall eine erhebliche Zeitdauer vom Zeitpunkt der Erteilung einer Instruktion zur Anzeige der Programminformationen durch den Benutzer bis zur tatsächlichen Anzeige des Programmführers. Wie vorstehend beschrieben, umfassen die Programmgrundinformationen 22 dagegen eine erheblich geringere Datenmenge als die Stammdaten 21, sodass ihre Übertragung nur eine kurze Zeit in Anspruch nimmt, auch wenn sich die Programmgrundinformationen 22 auf sämtliche Programme beziehen. Auf diese Weise ist nach dem Empfang sämtlicher Programminformationen durch das Empfangsendgerät nur eine sehr kurze Zeit in der Größenordnung von einigen Sekunden vom Zeitpunkt der Erteilung einer Instruktion zur Wiedergabe von Programminformationen durch den Benutzer bis zur Erstellung des Programmführers erforderlich. Erfindungsgemäß können somit die Programminformationen nach einer sehr kurzen Wartezeit angezeigt werden, da die Programmgrundinformationen 22 in einem kürzeren Sendezyklus übertragen werden und auch nur eine sehr geringe Datenmenge umfassen. Die Stammdaten 21 werden dagegen in einem längeren Zyklus übertragen, sodass eine längere Zeit als üblich für Empfang und Anzeige der Daten wie einer detaillierten Beschreibung des Programms erforderlich ist. Die Wartezeit stellt in diesem Fall jedoch kein großes Problem dar, da der Benutzer nicht unbedingt eine detaillierte Beschreibung sämtlicher Programme zu sehen wünscht und außerdem bereits eine Kurzbeschreibung des Programms bei der Wiedergabe der anfänglichen Programmgrundinformationen 22 erhalten hat.
  • Wie aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich ist, werden somit Daten der erforderlichen Minimalelemente für die Erstellung des Programmführers getrennt von den Stammdaten 21 in Form der Programmgrundinformationen 22 übertragen, wobei die Möglichkeit besteht, die für die Erstellung der Programmgrundinformationen 22 verwendeten Daten aus den Stammdaten 21 zu entfernen, Programmerweiterungsinformationen 32 (32a, 32b, ...) zu erstellen und diese Programmerweiterungsinformationen 32 anstelle der Stammdaten 21 zu übertragen. Hierbei sind die Programmgrundinformationen 22 mit den Programmerweiterungsinformationen 32 verknüpft. 7 zeigt eine schematische Darstellung einer solchen Verknüpfung der Programmgrundinformationen 22 mit den Programmerweiterungsinformationen 32, wobei diese beiden Arten von Informationen dann die Stammdaten 21 bilden. Auch in diesem Falle werden die Programmerweiterungsinformationen 32 und die Programmgrundinformationen 22 wieder in unterschiedlichen Zyklen übertragen, wobei der Übertragungszyklus der Programmerweiterungsinformationen 32 länger als der Übertragungszyklus der Programmgrundinformationen 22 ist. Die Übertragung der Daten mit unterschiedlichen Zyklen kann auch hier wieder in Abhängigkeit von einem Steuersignal der Übertragungssteuereinrichtung 9 erfolgen.
  • Zusätzlich zu der Erstellung und Übertragung der Programminformationen kann bei dem zentralen Rundsendesystem auch eine E-Mail-Übermittlung erfolgen. Die Mail-Informationen und die Programminformationen sind hierbei miteinander verknüpft, wobei das Empfangsendgerät auf die verknüpften Daten der Programminformationen über die empfangenen Maildaten zugreifen kann. Die Maildaten werden hierbei von einer Maildaten-Erstellungseinrichtung 10 erstellt. Wenn bei der Erstellung der Maildaten eine Wahl oder ein Votum von Benutzern erforderlich ist oder in Bezug auf den Inhalt der Mailinformationen erwartet wird, werden von der Wahldaten/Umfragedaten-Erstellungseinrichtung 12 Wahldaten und Umfrage- oder Fragebogendaten in der erforderlichen Weise erstellt und der Maildaten-Erstellungseinrichtung 10 zugeführt. In einem solchen Falle nimmt die Maildaten-Erstellungseinrichtung 10 die Wahldaten und Umfrage- oder Fragebogendaten in die Maildaten auf und führt sie der Sendeinformationsdaten-Basiseinheit 11 zu. Die von der Wahldaten/Umfragedaten-Erstellungseinrichtung 12 erstellten Wahldaten und Umfrage- oder Fragebogendaten können auch der Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 zugeführt und in die Programminformationen aufgenommen werden. In einem solche Fall nimmt dann die Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 die Wahldaten und Umfrage- oder Fragebogendaten in die Programminformationsdaten auf und führt sie der Sendeinformationsdaten-Basiseinheit 11 zu.
  • Der folgende Übertragungsvorgang entspricht weitgehend dem vorstehend bereits beschriebenen Übertragungsvorgang der Programminformationen. Die Sendedaten werden von der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 erzeugt, von der Datenübertragungseinrichtung 8 zu der Sendeeinrichtung 5 übertragen und als Rundfunksignal gesendet. 8 zeigt ein Blockschaltbild eines Aufbaus des Programminformations-Rundsendesystems zur Durchführung von Übertragungsoperationen in einer E-Mail-Übertragungsrichtung mit Hilfe des Rundsendesystems gemäß diesem Ausführungsbeispiel. Die übermittelten Mail-Informationen werden dann von dem benutzerseitigen Empfangsendgerät 31 empfangen und auf dem Sichtgerät bzw. Bildschirm 23 wiedergegeben. 9 zeigt ein Blockschaltbild eines Aufbaus des Programminformations-Rundsendesystems zur Durchführung von Übertragungsoperationen zur Übertragung von E-Mail in Verbindung mit Wahlentscheidung und Fragebogenbeantwortungen mit Hilfe des Rundsendesystems gemäß diesem Ausführungsbeispiel. Hierbei werden die übertragenen Mail-Informationen wiederum von dem benutzerseitigen Empfangsendgerät 21 empfangen und auf dem Sichtgerät bzw. Bildschirm 23 wiedergegeben, während die Wahlentscheidungen oder Fragebogenbeantwortungen der Benutzer von der Wahldaten-Empfangseinrichtung 13 des Rundsendesystems empfangen werden, woraufhin die Daten nach ihrer Verarbeitung durch die Wahldaten-Verarbeitungseinrichtung 14 in einem Wahldaten/Umfragedaten-Server 34 gespeichert werden.
  • Das Rundsendesystem übersendet bei der Mail-Übertragung eine zusammengefasste Mail-Tabelle und überprüft hierbei, ob die in der zusammengefassten Mail-Tabelle aufgelisteten Elemente auf der Seite des Empfangsendgerätes 31 bereits gelesen worden sind oder nicht, wobei nur die Wiedergabe der noch nicht gelesenen Mail-Informationen erfolgt. Außerdem kann die Mail-Übertragung in Abhängigkeit von gewissen Empfangsbedingungen erfolgen. Das Empfangsendgerät 31 überprüft hierbei, ob der endgeräteseitige Benutzer eine Empfangsbedingung erfüllt oder nicht und führt den Empfang und die Wiedergabe der Mail-Informationen nur dann durch, wenn seitens des Benutzers die Empfangsbedingung erfüllt ist.
  • 10 zeigt ein Blockschaltbild des Aufbaus eines Ausführungsbeispiels eines Empfangsendgeräts 31 des erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystems. Das Empfangsendgerät 31 kann hierbei z. B. aus einem Multimedia-Speichersichtgerät bestehen und hat prinzipiell die Funktion eines Empfangsgerätes im Rahmen des vorstehend beschriebenen Programminformations-Rundsendesystems, wobei es jedoch auch als Sendeendgerät zur Übertragung von benutzerbezogenen Informationen, Beurteilungsinformationen oder Antwortcouponinformationen zu der Zentrale dienen kann, falls dies erforderlich ist. In 7 bezeichnen die Bezugszahl 41 eine Rundfunk-Empfangsantenne, die Bezugszahl 42 einen Kanalwähler (Tuner) zur Signalerfassung durch Abstimmung auf die Empfangsfrequenz, die Bezugszahl 43 einen Entmischer (discrambler) zur Decodierung verschlüsselter Empfangssignale, die Bezugszahl 44 eine Transporteinheit zur Auswahl und Aufnahme erforderlicher Informationen aus den Empfangsdaten, die Bezugszahl 45 einen MPEG-Videodecodierer zur Decodierung von Videodaten aus den von der Transporteinheit 44 aufgenommenen Informationen und Erzeugung von komprimierten Videodaten, die Bezugszahl 46 einen MPEG-Audiodecodierer zur Decodierung von Audiodaten aus den von der Transporteinheit 44 aufgenommenen Informationen und Erzeugung von komprimierten Audiodaten und die Bezugszahl 23 ein Sichtgerät zur Wiedergabe der von dem MPEG-Videodecodierer 45 und dem MPEG-Audiodecodierer 46 jeweils erhaltenen Videosignale und Audiosignale.
  • Ferner bezeichnen die Bezugszahl 50 eine Transporteinheit zur Auswahl und Aufnahme von Daten aus den übertragenen Dateninformationen und Zuführung dieser Daten zu einer Speichereinheit, die Bezugszahl 51 eine Festplatteneinheit zur Speicherung und Akkumulation der empfangenen Rundfunkdaten, die Bezugszahl 52 eine Sekundärspeichereinheit, die als getrennt von der Festplatteneinheit 51 angeordnetes externes Speichermedium zur Speicherung und Akkumulation der empfangenen Rundfunkdaten dient, die Bezugszahl 53 eine interne Festplatten-Schnittstelle zur Durchführung von auf die anderen Funktionseinheiten abgestimmten Operationen zur Speicherung der Daten in der Festplatteneinheit 51, die Bezugszahl 54 eine Sekundärspeichereinheits-Schnittstelle zur Durchführung von auf die anderen Funktionseinheiten abgestimmten Operationen zur Speicherung der Daten in der Sekundärspeichereinheit 52 und die Bezugszahl 55 eine Datenverarbeitungs-Steuereinheit mit Programmen zur Ausführung einer Datenverarbeitung und verschiedenen Datentypen wie Betrachterprogrammen für Dateien, die eine Zentraleinheit (MPU) und eine Hauptspeichereinheit umfasst. Weiterhin bezeichnen die Bezugszahl 56 eine Fernsprechleitung, die Bezugszahl 57 ein zwischen die Fernsprechleitung 56 und die Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55 geschaltetes Modem zur Modulation und Demodulation von Sendedaten und Empfangsdaten, die Bezugszahl 58 eine Fernbedienung für das Empfangsendgerät, die Bezugszahl 59 eine Mensch-Gerät-Schnittstelle (MMI) für den Signalaustausch mit der Fernbedienung 58 und Zuführung der erhaltenen Signale zu der Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55, und die Bezugszahl 60 eine IC-Karte, die zur Durchführung verschiedener Operationen mit der Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55 in Verbindung steht. In der Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55 ist hierbei eine Kryptodecodierung gespeichert, d. h. ein Programm zur Decodierung von in dem internen Hauptspeicher enthaltenen verschlüsselten Couponinformationen, wobei dieses Decodierprogramm auch in der IC-Karte 60 gespeichert sein kann.
  • Das den vorstehend beschriebenen Aufbau aufweisende Empfangsendgerät 31 führt Operationen wie den Empfang der von der vorstehend beschriebenen Rundsendeeinrichtung erstellten und übertragenen Programminformationen, den Empfang von Mail-Wahlentscheidungen oder die Übertragung von Antworten zu dem Fragebogen bzw. einer Umfrage durch.
  • Die grundlegende Funktion des Empfangsendgerätes 31 besteht hierbei in dem Empfang von Programminformationen wie den Stammdaten und den Programmgrundinformationen, die von der Rundsendeeinrichtung übermittelt werden. Auf der Basis der vom Benutzer erhaltenen Anzeigeinstruktionen in Bezug auf die Programminformationen werden dann die Stammdaten empfangen und bei entsprechender Anweisung zur Wiedergabe detaillierter Informationen angezeigt. Wenn dagegen nur eine Anweisung zur alleinigen Wiedergabe der Programmtabelle eingegeben wird, die sich z. B. nur auf die Wiedergabe einer Liste von empfohlenen Programmen bezieht, werden die Programmgrundinformationen empfangen und der spezifizierte Programmführer angezeigt.
  • Mit Hilfe des Empfangsendgerätes 31 können jedoch außer diesem Empfangsbetrieb auch andere Operationen im Rahmen des erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystems durchgeführt werden. Im einzelnen werden von der Rundsendeeinrichtung normale Programminformationen (d. h. Stammdaten) durch ein normales Rundfunksystem übertragen, wobei in dem Empfangsendgerät 31 die Programminformationen in der Festplatteneinheit 51 unabhängig davon gespeichert werden, ob eine Anweisung des Benutzers zur Wiedergabe der Programminformationen vorliegt oder nicht. Aus den in der Festplatteneinheit 51 gespeicherten Programminformationen werden über die Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55 nur die zur Erstellung des Programmführers erforderlichen Minimalelemente ermittelt und entnommen, wobei eine Vielzahl von Programmgrundinformationen 22 (22a, 22b, ...) erstellt werden. Außerdem können von dem Programminformations-Rundsendesystem die nachstehenden beiden Datenzusammenstellungen gebildet werden: Die zusammengefassten Abrufschlüsselwortdaten 27, bei denen Zusammenstellungsschlüsselcodes 26 aufgelistet sind, und die zusammengefassten Abrufergebnisdaten 28 der Zusammenstellungsschlüsselcodes 26, bei denen auf der Basis eines jeden Zusammenstellungsschlüsselcodes 26 im Rahmen der Entnahmeverarbeitung abgeleitete und erstellte Programmgrundinformationen 22 aufgelistet sind. Die auf diese Weise erstellten Programmgrundinformationen 22 werden dann in dem internen Speicher der Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55 gespeichert, d. h. der interne Speicher der Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55 dient hierbei als Zusatzspeicher oder Cache-Speicher. Im übrigen kann auch ein externer Speicher oder ein Teil der Speicherkapazität der vorstehend beschriebenen Festplatteneinheit 51 als ein solcher Cache-Speicher Verwendung finden.
  • Die Programmgrundinformationen können hierbei ähnlich wie bei ihrer Erstellung in der Zentrale durch Ableitung von Informationen mit höherer Verwendungshäufigkeit oder durch Ableitung von Daten auf der Basis von vorgegebenen Eigenschaften aus den Stammdaten der Programminformationen erstellt werden. Die als Basis für die Erstellung der Programmgrundinformationen dienenden Eigenschaften können sich hierbei auf eine Programmkategorie und/oder individuelle Informationen und/oder Diensteanbieter beziehen, wobei eine diesen Eigenschaften entsprechende Anzahl von Programmgrundinformationen erstellt werden kann. Eine Vielzahl von auf diese Weise erstellten Programmgrundinformationen kann somit Daten, bei denen die als Basis für die Erstellung der Programmgrundinformationen dienenden Eigenschaften in Schlüsselcodes umgesetzt und in einer Tabelle zusammengefasst sind, sowie Daten umfassen, bei denen in Abhängigkeit von diesen Eigenschaften abgeleitete Identifikationsinformationen des Programms ebenfalls in einer Tabelle zusammengefasst sind. Hierbei sind die durch Umsetzung der Eigenschaften in Schlüsselcodes erstellten und in einer Tabelle zusammengefassten Daten mit den durch Zusammenfassung der Identifikationsinformationen in einer Tabelle erstellten Daten verknüpft, wobei diese Datenverknüpfung in dem zur Speicherung der Programmgrundinformationen dienenden internen Speicher gespeichert werden kann.
  • Wenn seitens des Benutzers keine Anweisung zur Wiedergabe der Programminformationen vorliegt, speichert die Datenverarbeitungs-Steuereinheit 55 die empfangenen Programminformationen in einem vorgegebenen Zyklus in der Festplatteneinheit 51 ab. Weiterhin werden von der Datenverarbeitungs-Steuereinheit 55 nur die zur Erstellung des Programmführers erforderlichen Minimalelemente aus den in der Festplatteneinheit 51 gespeicherten Programminformationen ermittelt und entnommen, wobei eine Vielzahl von Programmgrundinformationen 22 (22a, 22b, ...) erstellt und die in dem internen Speicher befindlichen Daten durch die jeweils neu erstellten Programmgrundinformationen 22 aktualisiert werden. Wenn vom Benutzer eine Anweisung zur Wiedergabe von Programminformationen eingegeben wird, liest die Datenverarbeitungs-Steuereinheit 55 die Programmgrundinformationen aus dem internen Speicher aus und erstellt in äußerst kurzer Zeit (fast sofort) einen elektronischen oder anderen Programmführer, durch dessen Übertragung zu dem Sichtgerät 23 dann die Programminformationen dem Benutzer angezeigt werden. Unter Verwendung dieses Programmführers kann der Benutzer sodann das Programm in Zeitungen oder anderen Medien überprüfen und hierbei verschiedene Arten von Informationen bezüglich des Programms auf dem Bildschirm erhalten. Außerdem können unter Verwendung dieses Programmführers verschiedene Operationen wie Abonnements, Buchungen usw. des Programms durchgeführt werden.
  • Wie vorstehend beschrieben, werden erfindungsgemäß somit ein Rundfunkprogramm bildende Programmelemente in eine Vielzahl von Elementen unterteilt und in einem Zentrum in Form eines Programminformations-Rundsendesystems in Daten umgesetzt, wobei Stammdaten der Programminformationen zur Erkennung des Programms erstellt werden. Aus den in den Stammdaten enthaltenen verschiedenen Daten werden erforderliche Minimalelemente für die Erstellung eines Programmführers abgeleitet und Programmgrundinformationen erstellt. Die Stammdaten und die Programmgrundinformationen werden gleichzeitig im Rahmen einer Rundsendung übertragen, wobei die Programmgrundinformationen von einem Empfangsendgerät empfangen, wiedergegeben und angezeigt werden, bevor der vollständige Empfang der Stammdaten durch das Empfangsendgerät abgeschlossen ist. Auf diese Weise können nur die Programmgrundinformationen einbezogen werden, die eine erheblich geringere Datenmenge als die Stammdaten umfassen, sodass die zur vollständigen Datenspeicherung in einem Speicher des Empfangsendgerätes erforderliche Zeitdauer minimal gehalten werden kann. Dies ermöglicht eine schnelle Verarbeitung der auf einem Bildschirm anzuzeigenden Daten, sodass die Programminformationen mit höherer Effizienz wiedergegeben werden können.
  • Da eine E-Mail-Übertragung mit der Rundsendung der Programminformationen verknüpft ist und hierbei Wahlentscheidungen oder Fragebogen-Antworten von einem Benutzer erhalten werden können, lässt sich die Informationsmenge der Mail-Übermittlung minimal halten und hierdurch eine effizientere Mail-Verwendung erzielen.
  • Wie vorstehend beschrieben, werden in einem Empfangsendgerät zum Empfang von digitalen Satellitenrundfunkübertragungen die vorbereiteten Programmgrundinformationen 22 in dem internen Speicher der Datenverarbeitungs-Steuereinheit 55 gespeichert. Indem der interne Speicher der Datenverarbeitungs-Steuereinheit 55 als Cache-Speicher verwendet wird, können bei einer benutzerseitig erfolgenden Eingabe einer Anweisung zur Wiedergabe von Programminformationen sodann die Programmgrundinformationen 22 aus dem internen Speicher ausgelesen und ein Programmführer wie ein elektronischer Programmführer sofort erstellt und dem Sichtgerät zugeführt werden, sodass eine unmittelbare Programminformationswiedergabe für den Benutzer erfolgen kann. Auf diese Weise wird der Benutzer in die Lage versetzt, Operationen wie Abonnements, Buchungen usw. des Programms unter Verwendung des Programmführers schnell durchzuführen.
  • Mit Hilfe des vorstehend beschriebenen Programminformations-Rundsendesystems wird angestrebt, die zum Abrufen eines Programms durch einen Benutzer unter Verwendung eines elektronischen Programmführers erforderliche Zeitdauer oder die Wartezeit bei der Vornahme eines Abonnements oder einer Buchung minimal zu halten. Bei dem Programminformations-Rundsendesystem werden in einer Zentrale ein Rundfunkprogramm bildende Programmelemente in eine Vielzahl von Elementen unterteilt und in Daten umgesetzt, wobei Stammdaten 21 der Programminformationen zur Erkennung des Programms erstellt werden. Aus den Stammdaten werden sodann erforderliche Minimalelemente für die Erstellung einer Programmtabelle abgeleitet und hierbei Programmgrundinformationen 22 erstellt. Im Rahmen der Rundsendung erfolgt eine gleichzeitige Übertragung der Stammdaten und der Programmgrundinformationen, wobei die Programmgrundinformationen von einem Empfangsendgerät 31 empfangen, wiedergegeben und angezeigt werden, bevor ein vollständiger Empfang der Stammdaten bei dem Empfangsendgerät 31 erfolgt ist. Auf diese Weise kann auf Programmgrundinformationen mit einer erheblich geringeren Datenmenge als die Stammdaten Bezug genommen werden, sodass die zur Speicherung der Daten in einem Speicher des Empfangsendgerätes erforderliche Zeitdauer minimal gehalten werden kann.

Claims (7)

  1. Verfahren zum Rundsenden von Programminformationen für eine Vielzahl von Rundfunkprogrammen, mit den Schritten: Gewinnen von Programmgrundinformationen, die einen Titel und eine Identifikationsnummer von jedem der Vielzahl von Rundfunkprogrammen enthalten; Gewinnen von Stammdaten, die Programminformationen von jedem der Vielzahl von Rundfunkprogrammen enthalten, wobei die Stammdaten die Programmgrundinformationen und Programmerweiterungsinformationen enthalten; Übertragen der Programmgrundinformationen; Erzeugen der Programmerweiterungsinformationen durch Löschen der Programmgrundinformationen aus den Stammdaten; Verknüpfen der Programmgrundinformationen und der Programmerweiterungsinformationen miteinander, so dass für jedes der Vielzahl von Rundfunkprogrammen eine Programmerweiterungsinformation für eine Programmgrundinformation bereitgestellt wird; und Übertragen der Programmerweiterungsinformationen, wobei der Schritt des Übertragens der Programmgrundinformationen ein Übertragen der Programmgrundinformationen in einem ersten Zyklus umfasst und der Schritt des Übertragens der Programmerweiterungsinformationen ein Übertragen der Programmerweiterungsinformationen in einem zweiten Zyklus umfasst, der länger ist als der erste Zyklus.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei die Programmgrundinformationen von einem Rundfunkprogramm Informationen enthalten, die ein Vorhandensein von den Stammdaten angeben, die dem Rundfunkprogramm entsprechen, und/oder eine Position angeben, von der die Stammdaten gewonnen werden.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei die Stammdaten, die einem Rundfunkprogramm entsprechen, eine detaillierte Beschreibung des Rundfunkprogramms enthalten und die Beschreibung durch eine Folge von Buchstaben ausgedrückt wird.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei die Stammdaten, die einem Rundfunkprogramm entsprechen, zumindest eines von einer Kategorie, einem Darsteller, Datum und Zeit eines Beginns einer Rundfunkübertragung, Datum und Zeit einer Beendigung einer Rundfunkübertragung, einen Rundfunkkanal und eine detaillierte Beschreibung des Rundfunkprogramms enthalten.
  5. Verfahren gemäß Anspruch 4, wobei die detaillierte Beschreibung des Rundfunkprogramms eine Zusammenfassung der Details des Rundfunkprogramms enthält.
  6. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei die Programmgrundinformationen von einem Rundfunkprogramm eine Identifikationsnummer des Rundfunkprogramms, einen Titel des Rundfunkprogramms, Datum und Zeit eines Beginns einer Rundfunkübertragung des Rundfunkprogramms, einen Rundfunkkanal des Rundfunkprogramms und einen Zeiger auf die dem Rundfunkprogramm entsprechenden Stammdaten enthalten.
  7. Programminformationen-Rundsendungsvorrichtung zum Rundsenden von Programminformationen für eine Vielzahl von Rundfunkprogrammen, mit: einer Einrichtung (2) zum Gewinnen von Programmgrundinformationen, die einen Titel und eine Identifikationsnummer von jedem der Vielzahl von Rundfunkprogrammen enthalten; einer Einrichtung (1) zum Gewinnen von Stammdaten, die Programminformationen von jedem der Vielzahl von Rundfunkprogrammen enthalten, wobei die Stammdaten die Programmgrundinformationen und Programmerweiterungsinformationen enthalten; einer Einrichtung (4) zum Übertragen der Programmgrundinformationen; einer Einrichtung (3) zum Erzeugen der Programmerweiterungsinformationen durch Löschen der Programmgrundinformationen aus den Stammdaten, sowie zum Verknüpfen der Programmgrundinformationen und der Programmerweiterungsinformationen miteinander, so dass für jedes der Vielzahl von Rundfunkprogrammen eine Programmerweiterungsinformation für eine Programmgrundinformation bereitgestellt wird; und einer Einrichtung (4) zum Übertragen der Programmerweiterungsinformationen, wobei ein Übertragungszyklus der Programmerweiterungsinformationen länger ist als derjenige der Programmgrundinformationen.
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