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TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG UND IN BETRACHT
GEZOGENER
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STAND DER TECHNIK
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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Programminformations-Rundfunksystem oder
-Rundsendesystem zur Rundfunkübertragung
bzw. zum Rundsenden von Informationen in Bezug auf Bestandteile eines
Programms in Form von Programmelementen wie Kategorieinformationen,
Darstellerinformationen usw. von jeweils zu übertragenden Rundfunkprogrammen
sowie auf eine bei diesem Rundfunk- oder Rundsendesystem verwendete
Rundsendeinrichtung und ein Empfangsendgerät zum Empfang von verschiedenen
Arten der auf diese Weise übertragenen
Programminformationen und zur schnellen, effizienten Wiedergabe
bzw. Anzeige solcher Informationen.
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In
Verbindung mit der Weiterentwicklung und den in jüngerer Zeit
erzielten Fortschritten auf dem Gebiet der Nachrichtentechnik und
Datenverarbeitung sind Multimedia-Informationen wie Audioinformationen
oder Videoinformationen Benutzern zunehmend in Digitalform zugänglich.
Da inzwischen auch Speichermedien und Datenträger mit hoher Speicherkapazität angeboten
werden, lässt
sich nun ein Rundfunk- oder Rundsendesystem konzipieren, bei dem
große
Datenmengen über
Rundfunk- oder Nachrichtenübertragungsanlagen
gesendet und diese Informationen von einem benutzerseitigen Endgerät empfangen
und gespeichert werden, sodass ein Benutzer jederzeit über diese
Informationen verfügen kann.
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Wenn
der Empfang eines Rundfunk- oder Fernsehprogramms unter Verwendung
eines Empfangsendgerätes
wie eines Fernsehgerätes
oder eines Radiogerätes
in Betracht gezogen wird, besteht üblicherweise die Möglichkeit,
sich vorher in Bezug auf Programminhalt und Sendezeiten im Fernseh/Rundfunkprogrammteil
von Zeitungen oder Programmzeitschriften zu informieren und dann
eine Entscheidung in Bezug auf ein gewünschtes Programm zu treffen.
Wenn hierbei ein Programm abonniert werden soll, müssen der
jeweilige Rundfunk- oder Fernsehkanal, die planmäßige Sendezeit usw. des im
Zeitungs-Programmteil oder in einer Programmzeitschrift gefundenen
Programms eingegeben und eingestellt werden, wobei eine solche Programmbuchung
jedoch nicht erfolgen kann, wenn keine Zeitung oder Programmzeitschrift
mit der hierfür
erforderlichen Programmliste zur Verfügung stehen.
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In
Bezug auf Fernsehsendungen ist in diesem Zusammenhang jedoch auch
bereits die Verwendung eines neuartigen Fernsehempfängers mit einem
Datendecodierer bekannt, durch den eine Multiplexübertragung
von Programminformationen wie des Programmtitels und anderer Informationen
in Verbindung mit den Videosignalen in Form von Teletext oder dergleichen
erfolgt, wobei eine Programmübersicht
auf dem Bildschirm des Fernsehgerätes wiedergegeben werden kann.
So werden z. B. bei dem in jüngster
Zeit in Japan eingeführten
digitalen Satellitenrundfunk Programminformationen und Rundfunk-
bzw. Fernsehprogramme übertragen.
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Bei
der bisher in Betracht gezogenen Übertragung von Programminformationen
erstellt ein Rundfunkzentrum eine Programminformation (Stammdaten)
und überträgt dann
diese Programminformation im Rahmen einer Rundfunk- bzw. Fernsehsendung,
wobei die empfangenen und wiedergegebenen (decodierten) Daten der
gesendeten Programminformation auf einem Sichtgerät oder Bildschirm
angezeigt werden. Die für
jedes Programm vorgesehenen Programminformationen umfassen hierbei
eine Programm-Identifikationsnummer, den Programmtitel, den Übertragungskanal,
eine Erläuterung
des Programminhalts, die Programmkategorie, ein programmbezogenes
individuelles Schlüsselwort (Datenelemente
wie Darsteller, Regisseur, Drehbuchautor usw., die allgemein als "Elemente" bezeichnet werden),
Zeit und Datum von Beginn und Ende der Sendung bzw. Übertragung
usw.
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Bei
dem digitalen Satellitenrundfunk erfolgt eine gleichzeitige Übertragung
von Programminformationen und Rundfunkprogramm. Beim Empfang der
Programminformationen wird ein elektronischer Programmführer (der
auch als "EPG" bezeichnet wird)
erstellt, woraufhin die Programminformationen einem Benutzer zugänglich sind.
Unter Verwendung dieses elektronischen Programmführers kann ein Benutzer dann
in der gleichen Weise wie beim Überprüfen von
Programmen in einer Zeitung oder anderen Medien verschiedene Arten
von Informationen in Bezug auf ein Programm auf dem Bildschirm des
Fernsehgerätes
erlangen. Außerdem
besteht auch die Möglichkeit
eines Abonnements oder einer Buchung dieses Programms unter Verwendung
des elektronischen Programmführers.
Dieser elektronische Programmführer
wird bereits beim digitalen Satellitenrundfunk praktisch verwendet,
der sich gegenwärtig im
Stadium der praktischen Erprobung bzw. Anwendung befindet. Wenn
aus dem elektronischen Programmführer
in der vorstehend beschriebenen Weise Programminformationen abgerufen
werden, werden die Daten dieser Programminformationen von einem Empfangsendgerät empfangen,
in einem Speicher des Empfangsendgerätes zwischengespeichert und sodann
nach dem Abrufen auf dem Bildschirm wiedergegeben.
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Bei
der bisher vorgeschlagenen Übertragung von
Programminformationen werden jedoch diese Daten erst abgerufen,
nachdem sämtliche
abzurufenden Daten in einem Speicher abgelegt worden sind, oder
das Abrufen der Daten erfolgt während
der Datenspeicherung. In beiden Fällen kann jedoch das Abrufen
der Daten erst abgeschlossen werden, wenn eine vollständige Speicherung
der Programminformationen erfolgt ist, sodass für einen Benutzer nach der Eingabe
einer Anweisung zur Anzeige der Programminformationen eine relativ
lange Wartezeit vergeht, bis die Wiedergabe der Programminformationen
auf einem Bildschirm erfolgt.
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Aus
der
US-A-5 515 106 ist
das Senden/Empfangen eines Programmführers für Fernsehdienste bekannt, wobei
die Programminformationen in Form einer Hauptübersicht und einer Spezialübersicht
ausgestaltet sind. Die Hauptübersicht
umfasst hierbei Programmierinformationen für eine Zeitdauer von einigen
laufenden Stunden, während
die Spezialübersicht
Programmierinformationen z. B. für
die nächsten
30 Tage umfasst. Die Hauptübersicht
wird als Standarddienst über
jeden Netzträger
oder Transponder übermittelt,
damit sie unabhängig
von der jeweiligen Trägerfrequenz
des Empfängers
stets auf einfache Weise zugänglich
ist. Die Spezialübersicht wird
dagegen nur über
einen der Netzträger übermittelt,
um die Nutzung der Systembandbreite minimal zu halten. Ein Zeitplaner
tastet eine Datenbank der gesamten Systemprogrammierung periodisch
ab und erzeugt eine Hauptprogrammübersicht in Form einer vereinfachten
Darstellung der relevanten Programmierinformationen für Programme,
deren Übertragung in
den nächsten
Stunden erfolgt. Die Hauptprogrammübersicht wird wiederholt gesendet
und hierbei regelmäßig aktualisiert.
Die Spezialübersicht
wird ebenfalls von dem Zeitplaner erstellt und umfasst sämtliche
Programmierinformationen z. B. für
die Zeitdauer der nächsten
30 Tage. Die Spezialübersicht
ist hierbei zusammen mit anderen Programmierinformationen in der
Hauptübersicht
aufgelistet.
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Ferner
ist aus der
US-A-5 038
211 ein online-Fernsehprogramm-Informationssystem
bekannt, bei dem Fernsehprogramminformationen in drei Gruppen unterteilt
werden können.
Die erste Gruppe (Gruppe I) umfasst hierbei eine Identifizierung
eines jeden Ereignisses durch Tag und Zeit, Fernsehdienst, Art der
Sendung und Angabe der Länge
von Titel und Beschreibung der Sendung. Die zweite Gruppe (Gruppe
II) umfasst eine Identifikation und den vollen Titel einer jeden
Sendung. Die dritte Gruppe (Gruppe III) umfasst eine Identifikation
und die volle Beschreibung einer jeden Sendung. Hierbei werden zunächst sämtliche
Informationen der Gruppe I übertragen, woraufhin
die Übertragung
der Informationen der Gruppe II und sodann die Übertragung der Informationen
der Gruppe III erfolgen. Das System speichert hierbei Informationen
der Gruppe II nur für
vorgespeicherte Ereignisse der Gruppe I ab. In ähnlicher Weise werden in Bezug
auf die Informationen der Gruppe III nur vorgewählte Beschreibungen von Ereignissen gespeichert.
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Darüber hinaus
ist aus der
WO 95/28799
A die Erstellung eines interaktiven elektronischen Programmführers (EPG)
bekannt, der in einem Vertikal-Austastintervall von zumindest einem
der Fernsehsignale übertragen
werden kann. Die EPG-Daten können
Programmdaten nur für
wenige Stunden umfassen, sodass bei einem Teilnehmer oder Abonnenten
ein kleiner Speicher ausreicht. Die Daten sind hierbei als langfristige
oder kurzfristige Daten gekennzeichnet, was davon abhängt, ob
sich die Daten auf ein kurzfristig oder langfristig anstehendes
Programm beziehen. Die kurzfristigen Daten werden hierbei häufiger als
die langfristigen Daten übertragen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Der
Erfindung liegt demgegenüber
die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum Rundsenden von Programminformationen
sowie eine Programminformations-Rundsendeeinrichtung anzugeben,
mit deren Hilfe die Wartezeit beim Abrufen oder Abonnieren eines
Programms minimal gehalten werden kann, wenn dies durch einen Benutzer
unter Verwendung eines Programmführers
erfolgt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Verfahren zum Rundsenden von Programminformationen gemäß Patentanspruch
1 sowie durch eine Programminformations-Rundsendeeinrichtung gemäß Patentanspruch
7.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystem werden
in einem Rundfunk- oder Rundsendezentrum Programmbestandteile eines
zu übertragenden
Programms in eine Vielzahl von Elementen unterteilt und in Daten umgesetzt,
wobei Stammdaten der Programminformationen zur Erkennung des Programms
erstellt, von den jeweiligen Stammdaten erforderliche Minimalelemente
zur Erstellung eines Programmführers
abgeleitet und Programmgrundinformationen erstellt werden, woraufhin
diese Stammdaten und Programmgrundinformationen gleichzeitig mit
der Rundfunkübertragung
bzw. Rundsendung übertragen
und die Programmgrundinformationen empfangen, wiedergegeben und
angezeigt werden, bevor die Stammdaten von einem Empfangsendgerät vollständig empfangen
worden sind.
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Wie
vorstehend beschrieben, werden somit im Rahmen einer Rundsendung
Programmgrundinformationen zusätzlich
zu den Stammdaten der Programminformationen übertragen. Da die Programmgrundinformationen
im Vergleich zu den Stammdaten erheblich weniger Daten umfassen,
kann die zum Abrufen der Programmgrundinformationen von sämtlichen
Programminformationen durch das Empfangsendgerät und zur vollständigen Speicherung
dieser Informationen in einem Speicher des Empfangsendgerätes erforderliche
Zeitdauer minimal gehalten werden. Auf diese Weise kann ein schnelles
Abrufen und eine schnelle Verarbeitung zur Wiedergabe der Informationen
auf dem Bildschirm erfolgen, wodurch eine effiziente Programminformationswiedergabe
gewährleistet
ist.
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Erfindungsgemäß werden
somit Programmbestandteile eines zu übertragenden Programms in eine
Vielzahl von Elementen unterteilt und in einem Zentrum in Daten
umgesetzt, wobei Stammdaten der Programminformationen zur Erkennung
des Programms erstellt, von den jeweiligen Stammdaten erforderliche
Minimalelemente zur Erstellung eines Programmführers abgeleitet und Programmgrundinformationen
erstellt werden, woraufhin diese Stammdaten und die Programmgrundinformationen
gleichzeitig mit der Rundfunkübertragung
bzw. Rundsendung übertragen
und die Programmgrundinformationen empfangen, wiedergegeben und
angezeigt werden, bevor die Stammdaten vollständig empfangen worden sind,
wodurch die zum Abrufen der Programmgrundinformationen sämtlicher
Programminformationen durch das Empfangsendgerät und vollständigen Speicherung
der Informationen in dem Speicher des Empfangsendgerätes erforderliche Zeitdauer
minimal gehalten werden kann.
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Die
Programmgrundinformationen können hierbei
durch Ableitung von Informationen mit einer höheren Verwendungshäufigkeit
erstellt werden, sodass Programminformationen mit einer höheren Verwendungshäufigkeit
schnell empfangen und angezeigt werden können.
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Ferner
können
die Programmgrundinformationen durch Ableitung von vorgegebenen
Eigenschaften zugeordneten Daten aus den Stammdaten der Programminformationen
erstellt werden, sodass den Wünschen
des Benutzers entsprechende und von ihm bevorzugte Programminformationen
schnell empfangen und angezeigt werden können.
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Die
für die
Erstellung der Programmgrundinformationen herangezogenen Eigenschaften
können sich
auf die Programmkategorie und/oder individuelle Informationen und/oder
Diensteanbieter beziehen, wobei eine diesen Eigenschaften entsprechende
Anzahl von Programmgrundinformationstypen erstellt werden kann.
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Diese
Vielzahl der Programmgrundinformationen kann hierbei Daten, bei
denen die zur Erstellung der Programmgrundinformationen verwendeten Eigenschaften
in Schlüsselcodes
umgesetzt und in einer Tabelle zusammengefasst sind, sowie Daten umfassen,
die auf der Basis von in Abhängigkeit
von den Eigenschaften abgeleiteten Identifikationsinformationen
der Programme erstellt und in einer Tabelle zusammengefasst sind,
wobei die durch Umsetzung der Eigenschaften in Schlüsselcodes
erstellten und in einer Tabelle zusammengefassten Daten mit den aus
den Identifikationsinformationen erstellten Daten in einer Tabelle
zusammengefasst sind.
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Die
Stammdaten und die Programmgrundinformationen können in unterschiedlichen Zyklen übertragen
werden, wobei ihre Übertragung
derart erfolgen kann, dass die Stammdaten in einem längeren Zyklus
als die Programmgrundinformationen übertragen werden.
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Bei
der Übertragung
der Programminformationen können
die zur Erstellung der Programmgrundinformationen verwendeten Daten
aus den Stammdaten entfernt und Programmerweiterungsinformationen
erstellt werden, wobei die Programmgrundinformationen und die Programmerweiterungsinformationen
miteinander verknüpft
und übertragen
werden können.
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Die
erfindungsgemäße Rundsendeeinrichtung
umfasst eine Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung zur
Unterteilung von Programmbestandteilen des zu übertragenden Programms in eine
Vielzahl von Elementen, Umsetzung dieser Elemente in eine Datenform
und Erstellung von Stammdaten der Programminformationen zur Erkennung des
Programms, eine Informationsentnahmeeinrichtung zur Entnahme und
Ableitung von erforderlichen Minimalelementen für die Erstellung eines Programmführers aus
den Stammdaten, eine Sendedaten-Erzeugungseinrichtung
zur Umsetzung der Stammdaten und der Programmgrundinformationen in übertragbare
Daten und eine Sendeeinrichtung zur Übertragung der Sendedaten,
wobei die Programmgrundinformationen für sämtliche Programminformationen
von einem Empfangsendgerät
aufgenommen werden können,
da die Programmgrundinformationen im Vergleich zu den Stammdaten
erheblich weniger Daten umfassen, sodass die zur vollständigen Speicherung
der Informationen in einem Speicher des Empfangsendgerätes erforderliche
Zeitdauer minimal gehalten werden kann.
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Die
Erfindung umfasst weiterhin eine Rundfunkdaten-Empfangseinrichtung zum Empfang von Stammdaten
der Rundfunkprogramminformationen, eine Programmgrundinformations-Erstellungseinrichtung
zur Entnahme von zur Erstellung eines Programmführers minimal erforderlichen
Daten aus den jeweils empfangenen Stammdaten und Erstellung der
Programmgrundinformationen, eine Speichereinrichtung zur Speicherung
von Daten der Programmgrundinformationen, eine Wiedergabeeinrichtung
zur Wiedergabe von Daten der empfangenen Programminformationen und
Programmgrundinformationen, ein Sichtgerät zur Wiedergabe der auf diese
Weise übertragenen
und erhaltenen Programminformationen sowie eine Steuereinrichtung
zur jeweiligen Steuerung der vorstehend beschriebenen Operationen,
die die Funktion hat, den Empfang der Stammdaten der Programminformationen
bei der Eingabe von Instruktionen zur Wiedergabe der Programminformationen
herbeizuführen
und die Programmgrundinformationen aus der Speichereinrichtung auszulesen
sowie eine zusammengefasste Programmtabelle zu erstellen und auf
dem Sichtgerät anzuzeigen.
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Die
Programmgrundinformationen können hierbei
durch Ableitung von Informationen mit einer höheren Verwendungshäufigkeit
erstellt werden.
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Ferner
können
die Programmgrundinformationen durch eine in Abhängigkeit von vorgegebenen Eigenschaften
erfolgende Ableitung von Daten aus den Stammdaten der Programminformationen
erstellt werden, wobei die Eigenschaften, die die Basis für die Erstellung
der Programmgrundinformationen bilden, sich auf eine Programmkategorie
und/oder individuelle Informationen und/oder Diensteanbieter beziehen
können.
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Hierbei
kann eine den Eigenschaften entsprechende Anzahl von Programmgrundinformationstypen
erstellt werden.
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Erfindungsgemäß kann somit
eine Vielzahl von Programmgrundinformationen Daten, die durch Umsetzung
der Eigenschaften für
die Erstellung der Programmgrundinformationen in Schlüsselcodes
erstellt und in einer Tabelle zusammengefasst sind, sowie Daten
umfassen, die aus auf der Basis der Eigenschaften erhaltenen Identifikationsinformationen
der Programme erstellt und in einer Tabelle zusammengefasst sind,
wobei die durch Umsetzung der Eigenschaften in Schlüsselcodes
erstellten und in einer Tabelle zusammengefassten Daten mit den
aus den Identifikationsinformationen abgeleiteten Daten in einer
zusammengefassten Tabelle verknüpft
werden können.
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Weitere
Zielsetzungen der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden detaillierten
Beschreibung, die in Verbindung mit den zugehörigen Zeichnungen erfolgt.
Es zeigen:
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1 ein
schematisches Blockschaltbild des Aufbaus eines Ausführungsbeispiels
einer Rundsendeeinrichtung im Rahmen eines Programminformations-Rundsendesystems
gemäß der Erfindung,
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2 eine
schematische Darstellung von Programminformations-Stammdaten und
Programmgrundinformationen, die von der Rundsendeeinrichtung des
Ausführungsbeispiels
gemäß 1 erstellt werden,
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3 eine
detailliertere Darstellung einer Datenstruktur der von der Rundsendeeinrichtung
des Ausführungsbeispiels
gemäß 1 erstellten
Programminformations-Stammdaten und Programmgrundinformationen,
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4 ein
konkretes Beispiel für
die Wiedergabe der von der Rundsendeeinrichtung des Ausführungsbeispiels
gemäß 1 erstellten
Stammdaten,
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5 ein
Blockschaltbild des Aufbaus eines erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystems
zur Ausführung
grundlegender Operationen,
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6 einen
Programmführer,
der bei dem erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystem
durch Auflistung von Programmen nach bestimmten Eigenschaften erstellt
und in Tabellenform zusammengefasst wird,
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7 eine
Datenanordnung, bei der im Rahmen des vorstehenden Ausführungsbeispiels
Programmgrundinformationen und Programmerweiterungsinformationen
miteinander verknüpft
sind, wobei diese beiden Informationsarten die Stammdaten bilden,
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8 ein
Blockschaltbild eines Aufbaus des Programminformations-Rundsendesystems
zur Durchführung
von E-Mail-Übermittlungen
in einer Richtung durch die Rundsendeeinrichtung des Ausführungsbeispiels
gemäß 1,
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9 ein
Blockschaltbild eines Aufbaus des Programminformations-Rundsendesystems
zur Durchführung
von E-Mail-Übermittlungen
im Rahmen einer Wahl oder Fragebogenbeantwortung durch die Rundsendeeinrichtung
des Ausführungsbeispiels
gemäß 1,
und
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10 ein
Blockschaltbild des Aufbaus eines Ausführungsbeispiels eines Empfangsendgerätes des
erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystems.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Nachstehend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher beschrieben. 1 zeigt hierbei
ein schematisches Blockschaltbild des Aufbaus eines Ausführungsbeispiels
einer Rundsendeeinrichtung, die als Zentrale des erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystems
dient. Hierbei bezeichnen die Bezugszahl 1 eine Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung
zur Unterteilung der Programmbestandteile eines Rundfunkprogramms
in eine Vielzahl von in Datenform umzusetzende Elemente und Erstellung
von Stammdaten der Programminformationen zum Erkennen oder zur Vorstellung
des Programms, die Bezugszahl 2 eine Informationsentnahmeeinrichtung
zur Entnahme und Ableitung von minimal erforderlichen Elementen
für die
Erstellung eines Programmführers aus
den Stammdaten, die Bezugszahl 3 eine Sendedaten-Erzeugungseinrichtung
zur Umsetzung der Stammdaten und der Programmgrundinformationen in
Sendedaten, die Bezugszahl 4 eine Kommunikationssteuereinrichtung
zur genauen Steuerung der Übertragung
der Sendedaten, die Bezugszahl 5 eine Sendeeinrichtung
zur Übermittlung
der Sendedaten im Rahmen einer Rundsendung in Abhängigkeit
von der durch die Kommunikationssteuereinrichtung 4 erfolgenden
Steuerung, die Bezugszahl 6 eine Audio-Sendeeinrichtung
zur Übertragung
der Audiosignale aus den von der Sendeeinrichtung 5 übermittelten
Sendedaten der Programminformationen und die Bezugszahl 7 eine
Video-Sendeeinrichtung
zur Übertragung
der Videosignale aus den von der Sendeeinrichtung 5 übermittelten
Sendedaten der Programminformationen, wobei diese Funktionseinheiten
den Grundaufbau der Rundsendeeinrichtung bei diesem Ausführungsbeispiel
bilden. Die Kommunikationssteuereinrichtung 4 umfasst hierbei
eine Datenübertragungseinrichtung 8 zur Übertragung
der von der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 erzeugten Sendedaten
sowie eine Übertragungssteuereinrichtung 9 zur
Steuerung der Übertragung
von Daten bei der Datenübertragungseinrichtung.
Der Programmführer
ist hierbei in unterschiedlicher Weise nach den jeweiligen Programmeigenschaften
ausgestaltet, wie z. B. als Programmtabelle, bei der die über die
jeweiligen Übertragungskanäle gesendeten
Programme nach ihrer Sendezeit in Form einer Spaltenanordnung aufgelistet
sind, als Sportprogramme, die gemeinsam in einer zusammengefassten
Tabelle aufgeführt
sind, oder als wöchentliche
Programmliste, in der empfehlenswerte Programme für jede Woche enthalten
sind.
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Das
Rundsendesystem gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
umfasst ausserdem eine Maildaten-Erstellungseinrichtung 10,
die getrennt von der Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 vorgesehen
ist und zur Erstellung von E-Mail-Daten (Maildaten) dient, sowie
eine Sendeinformationsdaten-Basiseinheit 11 zur integrierenden
Zusammenfassung der Programminformationsdaten und der Maildaten
und Zuführung
dieser Daten zu der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3.
Die Sendeinformationsdaten-Basiseinheit 11 fasst
hierbei die Programminformationsdaten und Maildaten zur Durchführung einer
Sendeplanung zusammen, wobei sie die Programminformationsdaten und
die Maildaten entweder der Informationsentnahmeeinrichtung 2 zuführt oder
sie direkt der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 übermittelt,
ohne sie der Informationsentnahmeeinrichtung 2 zuzuführen.
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Weiterhin
umfasst die Rundsendeeinrichtung bei diesem Ausführungsbeispiel eine Wahldaten/Umfragedaten-Erstellungseinrichtung 12 zur
Erstellung von Wahldaten und Umfrage- oder Fragebogendaten, die
sie der Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 oder
der Maildaten-Erstellungseinrichtung 10 zuführt.
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Außer den
Funktionseinheiten zur Rundfunkübertragung
bzw. Rundsendung der Programminformationen umfasst die Rundsendeeinrichtung
bei diesem Ausführungsbeispiel
darüber
hinaus eine Wahldaten-Empfangseinrichtung 13 zum Empfang
einer von der Wahldaten/Umfragedaten-Erstellungseinrichtung 12 vorbereiteten
Wahlentscheidung oder von Antwortdaten auf die Umfrage bzw. den
Fragebogen sowie eine Wahldatenverarbeitungseinrichtung 14 zur
Verarbeitung der empfangenen Wahldaten. Das Rundsendesystem befindet
sich hierbei in einer Zentrale wie einer Rundfunkstation.
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Nachstehend
werden nun die Erstellung der Programminformationen und Programmgrundinformationen
sowie der Betriebsablauf bei der den vorstehend beschriebenen Aufbau
aufweisenden Rundsendeeinrichtung näher beschrieben. 2 zeigt eine
schematische Darstellung von Stammdaten 21 und Programmgrundinformationen 22 der
von dem Rundsendesystem gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
erstellten Programminformationen, während 3 Einzelheiten
der Datenstruktur der Stammdaten 21 und der Programmgrundinformationen 22 zeigt.
Bei diesem Rundsendesystem unterteilt die Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 die
Programmbestandteile eines Rundfunkprogramms in eine Vielzahl von
Elementen und setzt diese Elemente in eine Datenform um, wobei die Stammdaten 21 (21a, 21b,
...) einer Vielzahl von Programminformationen zur Vorstellung oder
Erkennung eines Programms erstellt werden. In den Stammdaten 21 sind
möglichst
viele Informationen zur Vorstellung eines Rundfunk- oder Fernsehprogramms
enthalten, die in der in 3 veranschaulichten Weise verschiedene
Elemente wie den Programmtitel, die Kategorie, Darsteller, Datum
und Zeit von Beginn und Ende der Übertragung, den Rundfunk- oder
Fernsehkanal, eine detaillierte Beschreibung eines Programms (z.
B. Informationen, ob eine Teilnahme von Zuschauern erfolgen kann
oder nicht, ob eine Verknüpfung
zu E-Mail besteht, usw.) und dergleichen umfassen. 4 zeigt
eine solche Anzeige der Stammdaten 21 in Form eines Beispiels,
bei dem Programminformationen eines bestimmten Programms auf einem
Bildschirm 23 wiedergegeben werden, wobei diese Informationen
z. B. den Programmtitel, die Kategorie des Programms, Darsteller, Datum
und Zeit des Beginns der Übertragung,
den Fernsehkanal, eine als detaillierte Programmbeschreibung angebotene
Zusammenfassung von Einzelheiten des Programms und Informationen
umfassen, ob ein Coupon vorgesehen oder mit E-Mail verknüpft ist
oder nicht. Ferner sind Schalter 24 und 25 zur
Darstellung dieser Elemente vorgesehen. Darüber hinaus können zusätzliche
Informationen z. B. in Form von persönlichen Einzelheiten von Regisseuren
und Darstellern oder der Vorstellung von ähnlichen Programmen wiedergegeben
werden, wobei die Wiedergabe dieser zusätzlichen Informationen durch
Umschaltung des Bildfensters auf dem Bildschirm 23 erfolgen
kann.
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Die
auf diese Weise gewonnenen Stammdaten 21 werden über die
Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 der
Sendeinformationsdaten-Basiseinheit 11 zugeführt, einer
integrierten Sendeplanung unterzogen und sodann der Informationsentnahmeeinrichtung 2 zugeführt. Hierbei
können die
Stammdaten 21 von der Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 der
Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 auch
direkt zugeführt
werden.
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Über die
Informationsentnahmeeinrichtung 2 erfolgt eine Ermittlung
und Entnahme von minimal erforderlichen Elementen für die Erstellung
des Programmführers
aus den Stammdaten und die Erstellung einer Vielzahl von Programmgrundinformationen 22 (22a, 22b,
...). Die erforderlichen Minimalelemente für die Erstellung des Programmführers umfassen
hierbei z. B. Elemente wie den Programmtitel, die Programmkategorie,
Darsteller, Datum und Zeit des Übertragungsbeginns,
den Rundfunk- bzw. Fernsehkanal usw. Erfindungsgemäß beinhaltet
die Entnahme der erforderlichen Minimalelemente für die Erstellung
des vorstehend beschriebenen Programmführers eine Teilauswahl der
zur Erstellung des Programmführers
erforderlichen Elemente aus vielen Elementen, sodass eine in einem
gewissen Umfang erfolgende Vergrößerung oder
Verkleinerung der Anzahl der in Betracht gezogenen Elemente unproblematisch
ist. Wie 2 zu entnehmen ist, sind die
Daten der erforderlichen Minimalelemente wie Titel, Element 1,
Element 2, ... in den Programmgrundinformationen 22 enthalten,
wobei den jeweiligen Programmgrundinformationen 22a, 22b,
... eine Identifikation (ID) und eine Adresse hinzugefügt werden.
Als Identifikation (ID) kann z. B. eine Programmidentifikationsnummer
eines jeden Programms zugeordnet werden, wobei jedoch auch andere
Symbole Verwendung finden können.
In Bezug auf die Adresse finden Informationen zur Verknüpfung der jeweiligen
Programmgrundinformationen 22a, 22b, ... mit den
entsprechenden Stammdaten 21a, 21b, ... Verwendung.
Nach der Erstellung der jeweiligen Programmgrundinformationen 22 führt die
Informationsentnahmeeinrichtung 2 dann die Programmgrundinformationen 22 der
Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 zu.
Die Informationsentnahmeeinrichtung 2 kann hierbei die
erstellten Programmgrundinformationen 22 der Sendedaten- Erzeugungseinrichtung 3 einfach
in der Reihenfolge ihrer Erstellung zuführen oder die Programmgrundinformationen
einer Vielzahl von Programmen mit einer gewissen Relevanz zusammenfassen
und sodann erst der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 zuführen. 2 veranschaulicht
ein Beispiel für
eine Übertragung
der Programmgrundinformationen 22 zu der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 im
Rahmen des letzteren Verfahrens. Hierbei werden z. B. sämtliche
Programmgrundinformationen 22, die sich auf Programme der gleichen
Kategorie beziehen (Programme, die selektiv in Abhängigkeit
von Eigenschaften der Programme wie Sport, ausländische Spielfilme usw. zusammengestellt
sind), gemeinsam übertragen.
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Wie
in 3 dargestellt ist, wird jeder Eigenschaftstyp
in Schlüsselcodes
zum Ermitteln und Abrufen (oder Zusammenstellen) der Programme für die Programmgrundinformationen
umgesetzt. Hierbei erfolgt die Erstellung von zusammengefassten Abrufschlüsselwortdaten 27,
bei denen als Abrufschlüsselworte
dienende Schlüsselcodes
(Zusammenstellungsschlüsselcodes) 26 aufgelistet
sind, sowie die Erstellung von zusammengefassten Zusammenstellungsschlüsselcode-Abrufergebnisdaten 28, bei
denen die bei der Ermittlungs- und
Abrufverarbeitung erhaltenen Programmgrundinformationen 22 für jeden
der Zusammenstellungsschlüsselcodes 26 aufgelistet
sind. Gemäß 3 sind
hierbei die Zusammenstellungsschlüsselcodes 26 in Form
von Zusammenstellungsschlüsselcode 1,
Zusammenstellungsschlüsselcode 2,
..., Zusammenstellungsschlüsselcode
M aufgelistet. Im einzelnen stellt z. B. der Zusammenstellungsschlüsselcode 1 bei
den zusammengefassten Abrufschlüsselwortdaten 27 ein Abrufschlüsselwort
zum Ermitteln und Abrufen von Programmen dar, die sich bei den vorhandenen
Programmen auf "ausländische
Spielfilme" beziehen. Bei
den zusammengefassten Abrufergebnisdaten 28 des Zusammenstellungsschlüsselcodes 1 entsprechen
dann die Programmidentifikationsnummer 1, die Programmidentifikationsnummer 3,
die Programmidentifikationsnummer 7, ..., und die Programmidentifikationsnummer 30 Programmen,
für die
die Programmgrundinformationen 22 in Abhängigkeit von
dem Abrufschlüsselwort
erstellt worden sind.
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In ähnlicher
Weise stellt z. B. der Zusammenstellungsschlüsselcode M in den zusammengefassten
Abrufschlüsselwortdaten 27 ein
Abrufschlüsselwort
zum Ermitteln und Abrufen von Programmen dar, die sich bei den vorhandenen
Programmen auf die Kategorie "Sport" beziehen, wobei
dies beinhaltet, dass hierbei die Programmidentifikationsnummer 2,
die Programmidentifikationsnummer 3, die Programmidentifikationsnummer 9,
... und die Programmidentifikationsnummer X dem Programm entsprechen,
für das
die Programmgrundinformationen in Abhängigkeit von dem Abrufschlüsselwort
erstellt worden sind. Im übrigen
können
in Abhängigkeit
von dem Einstellmodus des Zusammenstellungsschlüsselcodes 26 auch
Programme vorgesehen werden, die bei der Abrufverarbeitung in Abhängigkeit
von einer Vielzahl der Zusammenstellungsschlüsselcodes 26 (z. B.
bei der Programmidentifikationsnummer 3 gemäß 3)
für eine
beliebige Kategorie abgerufen werden können. Obwohl dies in 3 nicht
dargestellt ist, stimmt jede Programmidentifikationsnummer 26 bei
den zusammengefassten Zusammenstellungsschlüsselcode-Abrufergebnisdaten 28 mit
der Identifikation (ID) der Programmgrundinformationen 22 in
der vorstehend beschriebenen Weise überein und entspricht damit
den Programmgrundinformationen 22 eines jeden Programms.
Wie in 3 durch einen Pfeil 29 veranschaulicht
ist, sind die Stammdaten 21 (z. B. die Identifikationsnummer 1)
mit der entsprechenden Programmgrundinformation 22 (Identifikationsnummer 1)
verknüpft.
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Die
Stammdaten 21 werden hierbei von der Sendeinformationsdaten-Basiseinheit 11 in
der vorstehend beschriebenen Weise der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 zugeführt, wobei
die Zuführung
der Programmgrundinformationen 22 über die Informationsentnahmeeinrichtung 2 erfolgt.
Die Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 setzt
dann die Stammdaten 21 und die Programmgrundinformationen 22 in
Sendedaten um, wobei diese Umsetzungsverarbeitung z. B. über einen
SI/EPG-Compiler
erfolgt. Die erzeugten Sendedaten werden dann der Datenübertragungseinrichtung 8 der
Kommunikationssteuereinrichtung 4 zugeführt, wobei die Datenübertragungseinrichtung 8 dann
aus den Stammdaten 21 und den Programmgrundinformationen 22 bestehende
Sendedaten in Abhängigkeit
von der durch die Übertragungssteuereinrichtung 9 erfolgenden
Steuerung überträgt. Bei
diesem Ausführungsbeispiel
erfolgt die Übertragung
der Stammdaten 21 und der Programmgrundinformationen 22 in
unterschiedlichen Zyklen, wobei für die Stammdaten 21 ein
längerer
Zyklus als für
die Programmgrundinformationen 22 vorgesehen ist. Die Übertragung
der Daten in unterschiedlichen Zyklen erfolgt mit Hilfe eines von
der Übertragungssteuereinrichtung 9 abgegebenen Steuersignals.
Hierbei wird der Übertragungszyklus für die Stammdaten 21 z.
B. in Form eines 5-Sekunden-Zyklus festgelegt, während für die Programmgrundinformationen 22 ein
1-Sekunden-Zyklus vorgesehen wird.
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Die
von der Datenübertragungseinrichtung 8 übertragenen
Sendedaten werden der Sendeeinrichtung 5 zugeführt, über die
sie in Form eines Rundfunksignals gesendet werden. Bei dieser Übertragung
der Sendedaten der Programminformationen über die Sendeeinrichtung 5 werden
Audiosignale über
die Audio-Sendeeinrichtung 6 und Videosignale über die
Video-Sendeeinrichtung 7 übertragen. 5 zeigt
den Aufbau eines Programminformations-Rundsendesystems, über das
bei dem vorstehenden Ausführungsbeispiel
die Durchführung
der grundlegenden Operationen erfolgt. Wie 5 zu entnehmen
ist, umfasst dieses Rundsendesystem auch ein normales Rundfunksystem 30 für normale Rundfunk-
und Fernsehübertragungen.
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Die
auf diese Weise übertragenen
Programminformationen werden empfangsseitig von einem Empfangsendgerät 31 empfangen,
das die in einem kürzeren
Zyklus gesendeten Programmgrundinformationen 22 empfängt, sodass
ein Programmführer in
sehr kurzer Zeit (fast sofort) erstellt und die Programminformationen
angezeigt und dem Benutzer zugänglich
gemacht werden können.
Unter Verwendung dieses Programmführers kann ein Benutzer ein Programm
in Zeitungen und anderen Medien überprüfen und
auch verschiedene Arten von Informationen in Bezug auf das Programm
auf dem Bildschirm erhalten. Außerdem
können
unter Verwendung des Programmführers
Operationen wie Abonnements, Buchungen usw. von Programmen durchgeführt werden.
Ein Beispiel für
eine solche Anzeige ist in 6 dargestellt,
wobei in diesem Falle der vorstehend beschriebene Zusammenstellungsschlüsselcode 26 auf "empfehlenswerte Programme
der Woche" eingestellt
ist, sodass die dieser Kategorie angehörenden Programme abgerufen
werden, wobei auf dem Bildschirm des Sichtgerätes 23 die dargestellte
Programmauflistung erhalten wird.
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In
der Praxis erfordert die Übertragung
der Programminformationen (Stammdaten 21) sämtlicher
Programme im Rahmen einer Rundfunkübertragung üblicherweise etwa 4 bis 5 Sekunden.
Wenn somit versucht wird, den Programmführer zu erstellen, nachdem
das Empfangsendgerät
die vorstehend beschriebenen Programminformationen empfangen hat,
vergeht im Normalfall eine erhebliche Zeitdauer vom Zeitpunkt der
Erteilung einer Instruktion zur Anzeige der Programminformationen
durch den Benutzer bis zur tatsächlichen
Anzeige des Programmführers.
Wie vorstehend beschrieben, umfassen die Programmgrundinformationen 22 dagegen
eine erheblich geringere Datenmenge als die Stammdaten 21, sodass
ihre Übertragung
nur eine kurze Zeit in Anspruch nimmt, auch wenn sich die Programmgrundinformationen 22 auf
sämtliche
Programme beziehen. Auf diese Weise ist nach dem Empfang sämtlicher
Programminformationen durch das Empfangsendgerät nur eine sehr kurze Zeit
in der Größenordnung
von einigen Sekunden vom Zeitpunkt der Erteilung einer Instruktion
zur Wiedergabe von Programminformationen durch den Benutzer bis
zur Erstellung des Programmführers
erforderlich. Erfindungsgemäß können somit
die Programminformationen nach einer sehr kurzen Wartezeit angezeigt
werden, da die Programmgrundinformationen 22 in einem kürzeren Sendezyklus übertragen
werden und auch nur eine sehr geringe Datenmenge umfassen. Die Stammdaten 21 werden
dagegen in einem längeren Zyklus übertragen,
sodass eine längere
Zeit als üblich
für Empfang
und Anzeige der Daten wie einer detaillierten Beschreibung des Programms
erforderlich ist. Die Wartezeit stellt in diesem Fall jedoch kein
großes
Problem dar, da der Benutzer nicht unbedingt eine detaillierte Beschreibung
sämtlicher
Programme zu sehen wünscht
und außerdem
bereits eine Kurzbeschreibung des Programms bei der Wiedergabe der
anfänglichen
Programmgrundinformationen 22 erhalten hat.
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Wie
aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich ist, werden somit
Daten der erforderlichen Minimalelemente für die Erstellung des Programmführers getrennt
von den Stammdaten 21 in Form der Programmgrundinformationen 22 übertragen,
wobei die Möglichkeit
besteht, die für
die Erstellung der Programmgrundinformationen 22 verwendeten
Daten aus den Stammdaten 21 zu entfernen, Programmerweiterungsinformationen 32 (32a, 32b,
...) zu erstellen und diese Programmerweiterungsinformationen 32 anstelle
der Stammdaten 21 zu übertragen.
Hierbei sind die Programmgrundinformationen 22 mit den Programmerweiterungsinformationen 32 verknüpft. 7 zeigt
eine schematische Darstellung einer solchen Verknüpfung der
Programmgrundinformationen 22 mit den Programmerweiterungsinformationen 32, wobei
diese beiden Arten von Informationen dann die Stammdaten 21 bilden.
Auch in diesem Falle werden die Programmerweiterungsinformationen 32 und
die Programmgrundinformationen 22 wieder in unterschiedlichen
Zyklen übertragen,
wobei der Übertragungszyklus
der Programmerweiterungsinformationen 32 länger als
der Übertragungszyklus
der Programmgrundinformationen 22 ist. Die Übertragung der
Daten mit unterschiedlichen Zyklen kann auch hier wieder in Abhängigkeit
von einem Steuersignal der Übertragungssteuereinrichtung 9 erfolgen.
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Zusätzlich zu
der Erstellung und Übertragung
der Programminformationen kann bei dem zentralen Rundsendesystem
auch eine E-Mail-Übermittlung
erfolgen. Die Mail-Informationen und die Programminformationen sind
hierbei miteinander verknüpft,
wobei das Empfangsendgerät
auf die verknüpften
Daten der Programminformationen über
die empfangenen Maildaten zugreifen kann. Die Maildaten werden hierbei
von einer Maildaten-Erstellungseinrichtung 10 erstellt.
Wenn bei der Erstellung der Maildaten eine Wahl oder ein Votum von
Benutzern erforderlich ist oder in Bezug auf den Inhalt der Mailinformationen
erwartet wird, werden von der Wahldaten/Umfragedaten-Erstellungseinrichtung 12 Wahldaten
und Umfrage- oder Fragebogendaten in der erforderlichen Weise erstellt
und der Maildaten-Erstellungseinrichtung 10 zugeführt. In
einem solchen Falle nimmt die Maildaten-Erstellungseinrichtung 10 die Wahldaten
und Umfrage- oder Fragebogendaten in die Maildaten auf und führt sie
der Sendeinformationsdaten-Basiseinheit 11 zu.
Die von der Wahldaten/Umfragedaten-Erstellungseinrichtung 12 erstellten
Wahldaten und Umfrage- oder
Fragebogendaten können
auch der Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 zugeführt und
in die Programminformationen aufgenommen werden. In einem solche
Fall nimmt dann die Programminformationsdaten-Erstellungseinrichtung 1 die
Wahldaten und Umfrage- oder Fragebogendaten in die Programminformationsdaten
auf und führt
sie der Sendeinformationsdaten-Basiseinheit 11 zu.
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Der
folgende Übertragungsvorgang
entspricht weitgehend dem vorstehend bereits beschriebenen Übertragungsvorgang
der Programminformationen. Die Sendedaten werden von der Sendedaten-Erzeugungseinrichtung 3 erzeugt,
von der Datenübertragungseinrichtung 8 zu
der Sendeeinrichtung 5 übertragen
und als Rundfunksignal gesendet. 8 zeigt
ein Blockschaltbild eines Aufbaus des Programminformations-Rundsendesystems
zur Durchführung
von Übertragungsoperationen
in einer E-Mail-Übertragungsrichtung
mit Hilfe des Rundsendesystems gemäß diesem Ausführungsbeispiel.
Die übermittelten
Mail-Informationen
werden dann von dem benutzerseitigen Empfangsendgerät 31 empfangen
und auf dem Sichtgerät
bzw. Bildschirm 23 wiedergegeben. 9 zeigt
ein Blockschaltbild eines Aufbaus des Programminformations-Rundsendesystems
zur Durchführung
von Übertragungsoperationen
zur Übertragung
von E-Mail in Verbindung mit Wahlentscheidung und Fragebogenbeantwortungen mit
Hilfe des Rundsendesystems gemäß diesem Ausführungsbeispiel.
Hierbei werden die übertragenen
Mail-Informationen wiederum von dem benutzerseitigen Empfangsendgerät 21 empfangen
und auf dem Sichtgerät
bzw. Bildschirm 23 wiedergegeben, während die Wahlentscheidungen
oder Fragebogenbeantwortungen der Benutzer von der Wahldaten-Empfangseinrichtung 13 des
Rundsendesystems empfangen werden, woraufhin die Daten nach ihrer Verarbeitung
durch die Wahldaten-Verarbeitungseinrichtung 14 in
einem Wahldaten/Umfragedaten-Server 34 gespeichert werden.
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Das
Rundsendesystem übersendet
bei der Mail-Übertragung
eine zusammengefasste Mail-Tabelle und überprüft hierbei, ob die in der zusammengefassten
Mail-Tabelle aufgelisteten Elemente auf der Seite des Empfangsendgerätes 31 bereits
gelesen worden sind oder nicht, wobei nur die Wiedergabe der noch
nicht gelesenen Mail-Informationen erfolgt. Außerdem kann die Mail-Übertragung
in Abhängigkeit
von gewissen Empfangsbedingungen erfolgen. Das Empfangsendgerät 31 überprüft hierbei, ob
der endgeräteseitige
Benutzer eine Empfangsbedingung erfüllt oder nicht und führt den
Empfang und die Wiedergabe der Mail-Informationen nur dann durch,
wenn seitens des Benutzers die Empfangsbedingung erfüllt ist.
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10 zeigt
ein Blockschaltbild des Aufbaus eines Ausführungsbeispiels eines Empfangsendgeräts 31 des
erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystems.
Das Empfangsendgerät 31 kann
hierbei z. B. aus einem Multimedia-Speichersichtgerät bestehen
und hat prinzipiell die Funktion eines Empfangsgerätes im Rahmen
des vorstehend beschriebenen Programminformations-Rundsendesystems,
wobei es jedoch auch als Sendeendgerät zur Übertragung von benutzerbezogenen
Informationen, Beurteilungsinformationen oder Antwortcouponinformationen
zu der Zentrale dienen kann, falls dies erforderlich ist. In 7 bezeichnen
die Bezugszahl 41 eine Rundfunk-Empfangsantenne, die Bezugszahl 42 einen
Kanalwähler
(Tuner) zur Signalerfassung durch Abstimmung auf die Empfangsfrequenz, die
Bezugszahl 43 einen Entmischer (discrambler) zur Decodierung
verschlüsselter
Empfangssignale, die Bezugszahl 44 eine Transporteinheit
zur Auswahl und Aufnahme erforderlicher Informationen aus den Empfangsdaten,
die Bezugszahl 45 einen MPEG-Videodecodierer zur Decodierung
von Videodaten aus den von der Transporteinheit 44 aufgenommenen
Informationen und Erzeugung von komprimierten Videodaten, die Bezugszahl 46 einen
MPEG-Audiodecodierer zur Decodierung von Audiodaten aus den von der
Transporteinheit 44 aufgenommenen Informationen und Erzeugung
von komprimierten Audiodaten und die Bezugszahl 23 ein
Sichtgerät
zur Wiedergabe der von dem MPEG-Videodecodierer 45 und
dem MPEG-Audiodecodierer 46 jeweils erhaltenen Videosignale
und Audiosignale.
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Ferner
bezeichnen die Bezugszahl 50 eine Transporteinheit zur
Auswahl und Aufnahme von Daten aus den übertragenen Dateninformationen
und Zuführung
dieser Daten zu einer Speichereinheit, die Bezugszahl 51 eine
Festplatteneinheit zur Speicherung und Akkumulation der empfangenen
Rundfunkdaten, die Bezugszahl 52 eine Sekundärspeichereinheit,
die als getrennt von der Festplatteneinheit 51 angeordnetes
externes Speichermedium zur Speicherung und Akkumulation der empfangenen
Rundfunkdaten dient, die Bezugszahl 53 eine interne Festplatten-Schnittstelle
zur Durchführung
von auf die anderen Funktionseinheiten abgestimmten Operationen
zur Speicherung der Daten in der Festplatteneinheit 51,
die Bezugszahl 54 eine Sekundärspeichereinheits-Schnittstelle
zur Durchführung
von auf die anderen Funktionseinheiten abgestimmten Operationen
zur Speicherung der Daten in der Sekundärspeichereinheit 52 und
die Bezugszahl 55 eine Datenverarbeitungs-Steuereinheit
mit Programmen zur Ausführung
einer Datenverarbeitung und verschiedenen Datentypen wie Betrachterprogrammen
für Dateien, die
eine Zentraleinheit (MPU) und eine Hauptspeichereinheit umfasst.
Weiterhin bezeichnen die Bezugszahl 56 eine Fernsprechleitung,
die Bezugszahl 57 ein zwischen die Fernsprechleitung 56 und
die Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55 geschaltetes
Modem zur Modulation und Demodulation von Sendedaten und Empfangsdaten,
die Bezugszahl 58 eine Fernbedienung für das Empfangsendgerät, die Bezugszahl 59 eine
Mensch-Gerät-Schnittstelle (MMI)
für den
Signalaustausch mit der Fernbedienung 58 und Zuführung der
erhaltenen Signale zu der Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55, und die Bezugszahl 60 eine
IC-Karte, die zur Durchführung verschiedener
Operationen mit der Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55 in
Verbindung steht. In der Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55 ist hierbei
eine Kryptodecodierung gespeichert, d. h. ein Programm zur Decodierung
von in dem internen Hauptspeicher enthaltenen verschlüsselten
Couponinformationen, wobei dieses Decodierprogramm auch in der IC-Karte 60 gespeichert
sein kann.
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Das
den vorstehend beschriebenen Aufbau aufweisende Empfangsendgerät 31 führt Operationen
wie den Empfang der von der vorstehend beschriebenen Rundsendeeinrichtung
erstellten und übertragenen
Programminformationen, den Empfang von Mail-Wahlentscheidungen oder
die Übertragung von
Antworten zu dem Fragebogen bzw. einer Umfrage durch.
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Die
grundlegende Funktion des Empfangsendgerätes 31 besteht hierbei
in dem Empfang von Programminformationen wie den Stammdaten und den
Programmgrundinformationen, die von der Rundsendeeinrichtung übermittelt
werden. Auf der Basis der vom Benutzer erhaltenen Anzeigeinstruktionen
in Bezug auf die Programminformationen werden dann die Stammdaten
empfangen und bei entsprechender Anweisung zur Wiedergabe detaillierter Informationen
angezeigt. Wenn dagegen nur eine Anweisung zur alleinigen Wiedergabe
der Programmtabelle eingegeben wird, die sich z. B. nur auf die
Wiedergabe einer Liste von empfohlenen Programmen bezieht, werden
die Programmgrundinformationen empfangen und der spezifizierte Programmführer angezeigt.
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Mit
Hilfe des Empfangsendgerätes 31 können jedoch
außer
diesem Empfangsbetrieb auch andere Operationen im Rahmen des erfindungsgemäßen Programminformations-Rundsendesystems durchgeführt werden.
Im einzelnen werden von der Rundsendeeinrichtung normale Programminformationen
(d. h. Stammdaten) durch ein normales Rundfunksystem übertragen,
wobei in dem Empfangsendgerät 31 die
Programminformationen in der Festplatteneinheit 51 unabhängig davon
gespeichert werden, ob eine Anweisung des Benutzers zur Wiedergabe der
Programminformationen vorliegt oder nicht. Aus den in der Festplatteneinheit 51 gespeicherten
Programminformationen werden über
die Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55 nur die zur
Erstellung des Programmführers
erforderlichen Minimalelemente ermittelt und entnommen, wobei eine
Vielzahl von Programmgrundinformationen 22 (22a, 22b,
...) erstellt werden. Außerdem
können
von dem Programminformations-Rundsendesystem die nachstehenden beiden
Datenzusammenstellungen gebildet werden: Die zusammengefassten Abrufschlüsselwortdaten 27,
bei denen Zusammenstellungsschlüsselcodes 26 aufgelistet
sind, und die zusammengefassten Abrufergebnisdaten 28 der Zusammenstellungsschlüsselcodes 26,
bei denen auf der Basis eines jeden Zusammenstellungsschlüsselcodes 26 im
Rahmen der Entnahmeverarbeitung abgeleitete und erstellte Programmgrundinformationen 22 aufgelistet sind.
Die auf diese Weise erstellten Programmgrundinformationen 22 werden
dann in dem internen Speicher der Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55 gespeichert,
d. h. der interne Speicher der Datenverarbeitungs-Steuereinrichtung 55 dient
hierbei als Zusatzspeicher oder Cache-Speicher. Im übrigen kann auch
ein externer Speicher oder ein Teil der Speicherkapazität der vorstehend
beschriebenen Festplatteneinheit 51 als ein solcher Cache-Speicher
Verwendung finden.
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Die
Programmgrundinformationen können hierbei ähnlich wie
bei ihrer Erstellung in der Zentrale durch Ableitung von Informationen
mit höherer
Verwendungshäufigkeit
oder durch Ableitung von Daten auf der Basis von vorgegebenen Eigenschaften
aus den Stammdaten der Programminformationen erstellt werden. Die
als Basis für
die Erstellung der Programmgrundinformationen dienenden Eigenschaften können sich
hierbei auf eine Programmkategorie und/oder individuelle Informationen
und/oder Diensteanbieter beziehen, wobei eine diesen Eigenschaften
entsprechende Anzahl von Programmgrundinformationen erstellt werden
kann. Eine Vielzahl von auf diese Weise erstellten Programmgrundinformationen kann
somit Daten, bei denen die als Basis für die Erstellung der Programmgrundinformationen
dienenden Eigenschaften in Schlüsselcodes
umgesetzt und in einer Tabelle zusammengefasst sind, sowie Daten umfassen,
bei denen in Abhängigkeit
von diesen Eigenschaften abgeleitete Identifikationsinformationen des
Programms ebenfalls in einer Tabelle zusammengefasst sind. Hierbei
sind die durch Umsetzung der Eigenschaften in Schlüsselcodes
erstellten und in einer Tabelle zusammengefassten Daten mit den durch
Zusammenfassung der Identifikationsinformationen in einer Tabelle
erstellten Daten verknüpft,
wobei diese Datenverknüpfung
in dem zur Speicherung der Programmgrundinformationen dienenden
internen Speicher gespeichert werden kann.
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Wenn
seitens des Benutzers keine Anweisung zur Wiedergabe der Programminformationen vorliegt,
speichert die Datenverarbeitungs-Steuereinheit 55 die empfangenen
Programminformationen in einem vorgegebenen Zyklus in der Festplatteneinheit 51 ab.
Weiterhin werden von der Datenverarbeitungs-Steuereinheit 55 nur
die zur Erstellung des Programmführers
erforderlichen Minimalelemente aus den in der Festplatteneinheit 51 gespeicherten Programminformationen
ermittelt und entnommen, wobei eine Vielzahl von Programmgrundinformationen 22 (22a, 22b,
...) erstellt und die in dem internen Speicher befindlichen Daten
durch die jeweils neu erstellten Programmgrundinformationen 22 aktualisiert werden.
Wenn vom Benutzer eine Anweisung zur Wiedergabe von Programminformationen
eingegeben wird, liest die Datenverarbeitungs-Steuereinheit 55 die
Programmgrundinformationen aus dem internen Speicher aus und erstellt
in äußerst kurzer
Zeit (fast sofort) einen elektronischen oder anderen Programmführer, durch
dessen Übertragung
zu dem Sichtgerät 23 dann
die Programminformationen dem Benutzer angezeigt werden. Unter Verwendung
dieses Programmführers
kann der Benutzer sodann das Programm in Zeitungen oder anderen
Medien überprüfen und
hierbei verschiedene Arten von Informationen bezüglich des Programms auf dem
Bildschirm erhalten. Außerdem
können
unter Verwendung dieses Programmführers verschiedene Operationen
wie Abonnements, Buchungen usw. des Programms durchgeführt werden.
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Wie
vorstehend beschrieben, werden erfindungsgemäß somit ein Rundfunkprogramm
bildende Programmelemente in eine Vielzahl von Elementen unterteilt
und in einem Zentrum in Form eines Programminformations-Rundsendesystems
in Daten umgesetzt, wobei Stammdaten der Programminformationen zur
Erkennung des Programms erstellt werden. Aus den in den Stammdaten
enthaltenen verschiedenen Daten werden erforderliche Minimalelemente
für die
Erstellung eines Programmführers abgeleitet
und Programmgrundinformationen erstellt. Die Stammdaten und die
Programmgrundinformationen werden gleichzeitig im Rahmen einer Rundsendung übertragen,
wobei die Programmgrundinformationen von einem Empfangsendgerät empfangen, wiedergegeben
und angezeigt werden, bevor der vollständige Empfang der Stammdaten
durch das Empfangsendgerät
abgeschlossen ist. Auf diese Weise können nur die Programmgrundinformationen einbezogen
werden, die eine erheblich geringere Datenmenge als die Stammdaten
umfassen, sodass die zur vollständigen
Datenspeicherung in einem Speicher des Empfangsendgerätes erforderliche
Zeitdauer minimal gehalten werden kann. Dies ermöglicht eine schnelle Verarbeitung
der auf einem Bildschirm anzuzeigenden Daten, sodass die Programminformationen
mit höherer
Effizienz wiedergegeben werden können.
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Da
eine E-Mail-Übertragung
mit der Rundsendung der Programminformationen verknüpft ist und
hierbei Wahlentscheidungen oder Fragebogen-Antworten von einem Benutzer
erhalten werden können,
lässt sich
die Informationsmenge der Mail-Übermittlung
minimal halten und hierdurch eine effizientere Mail-Verwendung erzielen.
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Wie
vorstehend beschrieben, werden in einem Empfangsendgerät zum Empfang
von digitalen Satellitenrundfunkübertragungen
die vorbereiteten Programmgrundinformationen 22 in dem
internen Speicher der Datenverarbeitungs-Steuereinheit 55 gespeichert.
Indem der interne Speicher der Datenverarbeitungs-Steuereinheit 55 als
Cache-Speicher verwendet wird, können
bei einer benutzerseitig erfolgenden Eingabe einer Anweisung zur
Wiedergabe von Programminformationen sodann die Programmgrundinformationen 22 aus
dem internen Speicher ausgelesen und ein Programmführer wie
ein elektronischer Programmführer
sofort erstellt und dem Sichtgerät
zugeführt
werden, sodass eine unmittelbare Programminformationswiedergabe
für den
Benutzer erfolgen kann. Auf diese Weise wird der Benutzer in die
Lage versetzt, Operationen wie Abonnements, Buchungen usw. des Programms
unter Verwendung des Programmführers
schnell durchzuführen.
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Mit
Hilfe des vorstehend beschriebenen Programminformations-Rundsendesystems
wird angestrebt, die zum Abrufen eines Programms durch einen Benutzer
unter Verwendung eines elektronischen Programmführers erforderliche Zeitdauer
oder die Wartezeit bei der Vornahme eines Abonnements oder einer
Buchung minimal zu halten. Bei dem Programminformations-Rundsendesystem
werden in einer Zentrale ein Rundfunkprogramm bildende Programmelemente
in eine Vielzahl von Elementen unterteilt und in Daten umgesetzt,
wobei Stammdaten 21 der Programminformationen zur Erkennung
des Programms erstellt werden. Aus den Stammdaten werden sodann
erforderliche Minimalelemente für
die Erstellung einer Programmtabelle abgeleitet und hierbei Programmgrundinformationen 22 erstellt.
Im Rahmen der Rundsendung erfolgt eine gleichzeitige Übertragung
der Stammdaten und der Programmgrundinformationen, wobei die Programmgrundinformationen
von einem Empfangsendgerät 31 empfangen,
wiedergegeben und angezeigt werden, bevor ein vollständiger Empfang
der Stammdaten bei dem Empfangsendgerät 31 erfolgt ist.
Auf diese Weise kann auf Programmgrundinformationen mit einer erheblich
geringeren Datenmenge als die Stammdaten Bezug genommen werden,
sodass die zur Speicherung der Daten in einem Speicher des Empfangsendgerätes erforderliche
Zeitdauer minimal gehalten werden kann.