DE69812661T2 - Vorrichtung zur befestigung an einem schädelknochen und bausatz welcher solch eine vorrichtung enthält - Google Patents

Vorrichtung zur befestigung an einem schädelknochen und bausatz welcher solch eine vorrichtung enthält Download PDF

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Description

  • Vorrichtung, vorgesehen zur Befestigung an einem Knochen, vorzugsweise dem Schädelknochen, für Anwendung bei kontinuierlicher Überwachung und Untersuchung von physischen Zuständen in den inneren Hohlräumen des Knochens oder hinter dem Knochen, vorzugsweise im Schädelhohlraum, welche Vorrichtung einen Signalumformer und eine Leitvorrichtung mit einem inneren Hohlraum zur Aufnahme des Signalumformers umfasst, wobei die Leitvorrichtung Eingriffsmittel umfasst, die mit übereinstimmenden Eingriffsmitteln an einem Werkzeug zusammenarbeiten, das verwendet wird, um die Leitvorrichtung in einem zuvor gebohrten Loch im Knochen einzuklemmen, wobei der Signalumformer einen Ultraschallumformer umfasst. Alternativ kann die Vorrichtung auch in Verbindung mit Röhrenknochen verwendet werden. Die Vorrichtung ist vorgesehen zur Anwendung bei vorübergehender oder kontinuierlicher Überwachung und Prüfung von physischen Zuständen in den inneren Hohlräumen des Knochens oder hinter dem Knochen. Es können pathologische Zustände untersucht werden, wie zum Beispiel Gehirnblutungen, Ödeme, Abquetschung oder Dehnung des Ventrikelsystems, Dislokation von anatomischen Strukturen, Tumoren, Ansammlungen von Blut und Flüssigkeit.
  • Die Erfindung ist entwickelt für und wird insbesondere erläutert in Verbindung mit Untersuchung von Ansammlungen im Schädelhohlraum und insbesondere seines hinter dem Schädelknochen befindlichen Inhaltes. Sie hat aber auch Vorteile bei Anwendung in Röhrenknochen; um Entwicklungen im Knochenmark im Inneren des Knochens zu untersuchen.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin einen Bausatz mit so einer Vorrichtung, der für Anwendung bei kontinuierlicher Überwachung und Untersuchung von physischen Zuständen im inneren Hohlraum des Knochens oder hinter dem Knochen, vorzugsweise im Schädelhohlraum, bestimmt ist.
  • Vorrichtungen, die zur Untersuchung von physischen Zuständen im Schädelhohlraum verwendet wurden, sind bekannt. Die bekannten Vorrichtungen sind jedoch insofern nachteilig, als sie ein Signal liefern, das im Verhältnis zu dem physischen Zustand, der überwacht werden soll, verzögert erscheint. Weiterhin ist es ein Signal, das einen stationären Zustand im Schädelhohlraum anzeigt.
  • Die bekannten Vorrichtungen können außerdem nachteilig sein, indem sie größere chirurgische Eingriffe erfordern, die sterile Bedingungen und Vollnarkose notwendig machen. Sie sind daher nicht zur Anwendung in einer Krankenhausabteilung geeignet, in der Patienten zur Beobachtung liegen.
  • Die bekannten Vorrichtungen und Systeme werden gestaltet wie im Folgenden erläutert.
  • Bekannt ist eine Vorrichtung, wodurch der Druck im Schädelhohlraum überwacht wird. Diese Vorrichtung kann ohne Vollnarkose angebracht werden. Die Vorrichtung kann entfernt werden, ohne den Patienten in eine chirurgische Abteilung verlegen zu müssen.
  • Wenn eine Person beobachtet werden soll, um physische Zustände im Schädelhohlraum zu erfassen, zum Beispiel als Folge von Schlägen auf den Kopf, oder als Überwachung eines Zustandes nach einem chirurgischen Eingriff, oder zur Überwachung eines Krankheitszustandes, ist es bekannt, eine Schraube durch den Schädelknochen einzuführen. Diese Schraube ist hohl und hat eine Stelle, die durch die Gehirnhaut hindurchgeht, so dass eine offene Verbindung zwischen dem Inneren der Gehirnhaut und einem Druckmesser hergestellt wird, der mit dem außerhalb des Schädelknochens liegenden äußeren Ende der Schraube verbunden ist.
  • An dem Druckmesser kann man den Überdruck im Schädelhohlraum registrieren, der eine Anzeige für verschiedene Folgeschäden ist, die im Schädelhohlraum auftreten können. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese Vorrichtungen kein großes Infektionsrisiko mit sich bringen. Der Eingriff selbst und das Anbringen der Vorrichtung finden daher ohne Vollnarkose statt. Das bekannte System hat aber eine Einschränkung, als nur eine erscheinende Druckzunahme auftritt. Man kann keine Ursache feststellen, die zum Beispiel Ansammlungen von Blut oder Flüssigkeit im Schädelhohlraum sein können.
  • Weiterhin ist das System mit anderen Nachteilen verbunden, da man eine Anzeige über die Druckzunahme erhält, nachdem sich eine Ansammlung von Blut oder Flüssigkeit über eine gewisse Zeit aufgebaut hat. Daher tritt eine Verzögerung auf, bevor ein Signal empfangen wird, und das Signal ist nur Ausdruck einer Folgereaktion.
  • Zuvor hat es Tests mit Messung des Blutflusses in den und aus dem Schädelhohlraum gegeben. Durch Druckänderungen in den Blutversorgungsgefäßen kann man eine Anzeige eines Druckaufbaus im Schädelhohlraum bekommen. Dieses Verfahren ist ebenfalls nachteilig durch eine verzögerte Anzeige eines in Entwicklung befindlichen Zustandes. Dieses System ist daher mit den gleichen Nachteilen verbunden wie oben erwähnt, da man nur eine Anzeige des Symptoms bekommt, und diese Anzeige kommt mit Verzögerung.
  • Viele Jahre lang wurde Doppler-Ultraschall direkt durch den Schädel hindurch verwendet, um die Blutflussrate zu messen. Aufgrund der Eigenschaft des Schädelknochens kann der Ultraschall nur schwer eindringen, und die Messungen können daher nur im Schläfenbereich durchgeführt werden, wo der Schädelknochen am Dünnsten ist und das Eindringen von Ultraschall zulässt. Mit diesem Zugang kann man keine Erzeugung eines Bildes in technisch nutrbarer Qualität erreichen.
  • Außerdem sind Abtasten bekannt, so genannte CT-Abtasten oder MR-Abtasten. Solche Abtaster sind jedoch sehr kostspielig im Gebrauch. Weiterhin sind dies keine Vorrichtungen, die in Verbindung mit Betten in Krankenhausabteilungen, in denen Patienten zu Beobachtung liegen, praktisch anwendbar sind.
  • Als Ausdruck für den vorhandenen Bedarf sei erwähnt, das in 1992 in den USA 20 Einwohner von 100.000 wegen so genannter Schädeltraumata starben. Die Gesamtzah) schwerer Schädeltraumata wird auf ungefähr 5 mal so groß geschätzt. Der Überwachungsbedarf kann daher auf mehrere hunderttausend im Jahr in der westlichen Welt geschätzt werden. Trotr dieses Bedarfs wurden bisher keine Vorrichtungen oder Verfahren zur kontinuierlichen Überwachung mit einer Schädelbilderzeugungstechnik vorgeschlagen, die im Verhältnis zu den bekannten Abtastungen konkurrenzfähig sind.
  • Zuvor hat man ein Gerät vorgeschlagen, das Ultraschallabtastung von physischen Zuständen im Schädelhohlraum verwendet. Dieses Gerät und seine Anwendung sind in der internationalen Patentanmeldung WO 87/03190 beschrieben. Das Gerät ist zur Montage über einem zu diesem Zweck im Schädelknochen ausgebildeten Loch bestimmt und wird auf eine solche Weise angeordnet, dass es eng auf dem Schädelknochen sitzt. Dieses Gerät und das beschriebene Verfahren sind jedoch ungünstig, da sie Kraniotomie erfordern, d.h. Entfernen eines größeren Stücks Knochen. Das Gerät muss unter Vollnarkose und sterilen Bedingungen verwendet werden und ist zur Anwendung in Verbindung mit neurochirurgischen Eingriffen im Schädelhohlraum bestimmt. Die Anwendung des beschriebenen Gerätes hängt somit stark von Hilfsmitteln ab, wegen der Erfordernisse von sterilen Bedingungen und der Erfordernisse von Vollnarkose. Dies gilt sowohl für das Anbringen als auch die nachfolgende Überwachungssituation.
  • Das Gerät ist weiterhin ungünstig, da eine Verunreinigungsgefahr besteht. In dem System wird ein Umformer verwendet, der im Prinzip am Verschließen des im Schädelknochen ausgebildeten Lochs beteiligt ist. Da das Gerät Elemente aufweist, die den Zugang von verschiedenen Instrumenten zum Schädelhohlraum möglich machen, sprechen wir von einem vollständigen System, das man nicht verschlossen nennen kann, und dadurch einem System, das als unter unsterilen Bedingungen verwendet angesehen werden kann.
  • Das Gerät erfordert weiterhin komplizierte Befestigung in der im Schädelknochen ausgebildeten Öffnung mit Hilfe einer Klemmtechnik. Obwohl das beschriebene Gerät die Erzeugung eines Bildes von physischen Zuständen im Schädelhohlraum ermöglicht, ist es nicht geeignet zur Verwendung bei kontinuierlicher Überwachung und Untersuchung des Schädelhohlraums bei Personen, die sich in unsterilen Krankenhausabteilungen befinden.
  • Ein Halter, der in einem Knochen befestigt werden kann, zum Beispiel dem Schädel, ist aus dem US-Patent Nr. 4,681,103 bekannt. Der Halter kann für einen Ultraschallumformer verwendet werden. Dieser Halter ist jedoch zum Inneren des Schädels hin offen und kann daher nicht in einem sterilen Bereich in einem Krankenhaus verwendet werden. Dieser Halter und das dazugehörige Gerät in Form eines Ultraschallumformers und einer Nadel auf der beschriebenen Vorrichtung können daher nicht zur Überwachung verwendet werden, sondern nur zur Durchführung der Ortung einer Stelle mit Hilfe eines Ultraschallumformers in Verbindung mit einem chirurgischen Eingriff. Nach der Positionsbestimmung wird eine Leitvorrichtung im Halter justiert. Nachfolgend wird diese Leitvorrichtung als Stütze für die Nadel verwendet. Es gibt keine präzise Anzeige, wie korrektes Einschrauben des Halters in den Knochen sicherzustellen ist.
  • Aus dem amerikanischen Patent Nr. 5,054,497 ist ein Gerät bekannt, das in einem Knochen befestigt werden kann, zum Beispiel dem Schädelknochen. Das Gerät wird in Verbindung mit der zuvor erwähnten Druckmessung verwendet, die vorteilhaft ist, indem sie eine verzögerte Anzeige von Zuständen im Gehirn liefert. Das beschriebene System enthält Öffnungen, die es in Krankenhausabteilungen außerhalb von sterilen Bereichen nicht anwendbar machen. Dieses System ist daher nur in Verbindung mit Operationen und nicht zur Anwendung bei kontinuierlicher Überwachung anwendbar.
  • Daher besteht Bedarf nach einer Technik, die die Erzeugung eines Bildes für physische Zustände im Schädelhohlraum ermöglicht. Um den besten Nutren zu erreichen, besteht insbesondere Bedarf nach einer Bilderzeugungstechnik, die dreidimensionale Erzeugung eines Bildes durch Abtasten ermöglicht, und insbesondere ein Abtasten, das ohne Notwendigkeit für sterile Bedingungen, Vollnarkose usw. während der Überwachung kontinuierlich durchgeführt werden kann, da diese viele Hilfsmittel und viel Arbeit erfordern. Daher besteht Bedarf nach einer Bilderzeugungstechnik, die ein Abtasten ermöglicht, das am Bett des Patienten in einer unsterilen Krankenhausabteilung, zum Beispiel wo Patienten zur Beobachtung liegen, kontinuierlich durchgeführt werden kann.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung einer Vorrichtung und eines Bausatres mit so einer Vorrichtung, zur Erzeugung eines Bildes von physischen Zuständen im Inneren eines Knochens oder hinter dem Knochen und vorzugsweise im Schädelhohlraum durch eine Gehirnabtastung, die bei Anwendung eines Signalumformers stattfindet, der außerhalb eines sterilen Bereiches eine kontinuierliche Überwachung des physischen Zustandes ermöglicht, der zum Beispiel eine Blut- oder Flüssigkeitsansammlung im Schädel hohlraum sein kann.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird dieses Ziel erreicht mit einer Vorrichtung, vorgesehen zur Befestigung an einem Knochen, vorzugsweise dem Schädelknochen, für Anwendung bei kontinuierlicher Überwachung und Untersuchung von physischen Zuständen in den inneren Hohlräumen des Knochens oder hinter dem Knochen, vorzugsweise im Schädelhohlraum, welche Vorrichtung einen Signalumformer und eine Leitvorrichtung mit einem inneren Hohlraum zur Aufnahme des Signalumformers umfasst, wobei die Leitvorrichtung Eingriffsmittel umfasst, die mit übereinstimmenden Eingriffsmitteln an einem Werkzeug zusammenarbeiten, das verwendet wird, um die Leitvorrichtung in einem zuvor gebohrten Loch im Knochen einzuklemmen, wobei der Signalumformer einen Ultraschallumformer umfasst, wobei das ferne Ende der Leitvorrichtung, das bei der Anwendung zum Inneren des Knochens gerichtet ist, von einer Membran gedeckt ist, die von Ultraschallsignalen durchdrungen werden kann.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann man die Leitvorrichtung in der Form einer Schraube mit einem Gewinde vorsehen, das mit dem zuvor gebohrten Loch in Eingriff gebracht werden kann. Alternativ kann die Leitvorrichtung in der Form eines hohlen, zylindrischen Stöpsels vorgesehen sein, der in seiner zylindrischen Oberfläche eine Bohrung aufweist, die zur Außenseite mit einem rotierbar unterstützten Zapfen offen ist, der einen asymmetrischen Querschnitt mit hervorstehenden Eingriffsmitteln aufweist, die bei Rotation des Zapfens mit dem zuvor gebohrten Loch in Eingriff kommen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung betrifft einen Bausatz wie in den nachfolgenden Ansprüchen 7, 8 oder 9 angegeben.
  • Die Vorrichtung und der Bausatz wie oben beschrieben können für vorübergehende oder kontinuierliche Überwachung und Untersuchung der Entwicklung von Blut- oder Flüssigkeitsansammlungen im Schädelhohlraum verwendet werden, wobei der Signalumformer in der Form eines Ultraschallumformers vorgesehen ist, wobei der Kristall von einer Art ist, die für Erzeugung eines dreidimensionalen Bildes durch Verarbeitung der empfangenen/gesendeten Signale eingerichtet ist. Diese Technik kann zum Beispiel auf einem dreidimensionalen Impuls/Echo-Bilderzeugungsverfahren basieren, bei dem eine breitbandiger Wellenimpuls zum Senden verwendet wird und bei dem Strahlen mit verschiedenen Parametern mit begrenzter Beugung zum Empfang verwendet werden. Bei so einem Verfahren werden die empfangenen Signale über Fourier-Transformation verarbeitet, wodurch dreidimensionale Bilder durch einen einzelnen Sendevorgang erzeugt werden. Alternativ kann die Anwendung der Vorrichtung mit einem Signalumformer erfolgen, bei dem der Kristall oder Umformer zwischen verschiedenen Winkelstellungen gedreht wird und bei dem die registrierten Signale aus allen Winkelstellungen gesammelt und zur Erzeugung einer dreidimensionalen Bildmatrix der Ansammlung verwendet werden.
  • Nachdem man ein Loch durch den Knochen gebohrt hat, kann die Schraube oder der Stöpsel, die bzw. der einen Teil der Vorrichtung bildet bzw. bilden, sehr einfach und leicht platziert werden. Außer dem gebohrten Loch kann man ein Entlastungsloch für Druckausgleich eines möglichen Überdrucks vorsehen, der beim Montieren der Schraube entsteht. Dieses Entlastungsloch kann auch zum Einleiten von Flüssigkeit verwendet werden und verbessert den akustischen Kontakt.
  • Wenn die Schraube ein selbstschneidendes Gewinde aufweist, wird eine besonders einfache Montage erreicht, da man nur ein Loch mit einem passenden Durchmesser bohren muss, wonach das selbstschneidende Gewinde das Gewinde und dadurch die Befestigung der Schraube im Knochen herstellt. Wenn sich die Schraube angebracht ist, gibt es keinen physischen Kontakt zwischen dem inneren Hohlraum des Knochens und der Umgebung. Daher besteht wenig Infektionsgefahr.
  • Ein Loch kann man mit der gleichen Technik bohren, die zuvor in Verbindung mit einem Drucksensor verwendet wurde. Wenn die Schraube in das in den Schädelknochen gebohrte Loch gesetzt wird, geschieht dies auf eine solche Weise, dass die signaldurchlässige Membran mit der äußeren Gehirnhaut in Kontakt gebracht wird.
  • Die Schraube wird sehr leicht mit Hilfe des Schraubwerkzeuges angebracht, das von einer bekannten Art sein kann. Wir sprechen somit von einer Schraube mit einem polygonalen Kopf, der mit einem entsprechenden Schlüssel zusammenwirkt, und außerdem kann man von einer Schraube mit einem inneren winkligen Querschnitt sprechen, der dazu bestimmt ist, mit einem Schraubwerkzeug vom Unbrako-Typ zusammenzuwirken, das während des Schraubens in das Innere des Hohlraums der Schraube gesetzt wird.
  • Wenn die Schraube und der Umformer als getrennte Einheiten hergestellt sind, wird der Umformer später im Hohlraum der Schraube angebracht. Wenn Notwendigkeit dafür besteht, kann ein Gel auf den Umformer aufgetragen werden, um besseren Kontakt mit der signaldurchlässigen Membran zu erzielen. Dieses Gel kann auf einem Umformer angebracht werden, bevor er im Hohlraum der Schraube angebracht wird, oder es kann über zwischen der Wand im Hohlraum der Schraube und der Außenseite des Umformers ausgebildete Kanäle eingeführt werden.
  • Zwischen der Schraube und dem Umformer sind Mittel vorgesehen, die gegenseitige Befestigung sicherstellen. Diese Mittel können eine Schraube, eine Bajonettfassung, Rastsysteme, eine Stoßfläche/-schulten oder andere an sich bekannte Systeme sein, die die Erzeugung von gut zueinander definierten Stellungen für diese Elemente möglich machen. Wenn der Kristall des Umformers oder der Umformer selbst zwischen verschiedenen Stellungen gedreht wird, in denen zweidimensionale Bilder erzeugt werden, kann man die Signale von diesen Stellungen kombinieren und eine dreidimensionale Bildmatrix erzeugen, die eine zuverlässige Anzeige der Entwicklung einer Ansammlung gibt. Weiterhin kann Doppler-Ultraschall von beliebiger Modalität durchgeführt werden.
  • Die Schraube kann aus einem gewebefreundlichen Material wie zum Beispiel chirurgischem Stahl bestehen. Kunststoff wie zum Beispiel PEEK oder POM kann ebenfalls verwendet werden. Man kann aber auch andere Arten von Kunststoff oder Metall verwenden.
  • Die signaldurchlässige Membran am nach innen gerichteten Ende der Schraube kann aus Polyester, Polycarbonat oder Surlyn ausgebildet werden. Andere Materialien können ebenfalls verwendet werden. Die Membran kann eine Dicke zwischen ungefähr 0,2 mm und 0,8 mm haben, was genügend gute Ultraschalldurchlässigkeit ergibt.
  • Die Membran wird durch Kleben, Schweißen oder ein anderes für sich bekanntes Befesti gungsverfahren an der Schraube befestigt. Um die bestmöglichen Bedingungen für Signale zu gewährleisten, mit dem Ziel, den Signalstrahl zu beugen und zu fokussieren und so genannte Nebenschleifen zu vermindern, wird die Form der Membran an den Umformer angepasst.
  • Die Membran kann ein flexibles Polster zum Beispiel aus Silicon, Natriumchlorid oder anderem signaldurchlässigem Material aufweisen, um den akustischen Kontakt zwischen der Schraube und der äußeren Gehirnhaut zu verbessern.
  • Das Werkzeug hat ein polygonales Profil, damit es zu einem entsprechenden polygonalen Profil an der Scheibe passt, und hat weiterhin einen passenden Griff, der Einhandbedienung ermöglicht. Das Werkzeug hat vorzugsweise einen Führungszapfen, der in den Hohlraum der Schraube passt. Hierdurch wird die Schraube während des Schraubens geführt. Wenn der Führungszapfen Stifte oder Rillen aufweist, die mit entsprechenden Stiften oder Rillen im Hohlraum der Schraube zusammenwirken, wird eine Verteilung der zum Schrauben notwendigen Kräfte erreicht, wodurch der Außendurchmesser der Schraube vorteilhaft möglichst klein gemacht werden kann.
  • In einer praktischen Gestaltung des Werkzeuges kann der Zapfen mit 2 bis 4 länglichen Stiften versehen sein, die sich über die ganze Länge des Zapfens erstrecken und die eine Höhe von ungefähr 0,25 mm und eine Breite von ungefähr 1 mm haben. Die länglichen Stifte wirken mit entsprechenden Rillen zusammen, die in dem Hohlraum der Schraube ausgebildet sind. Gewünscht ist, den Außendurchmesser der Schraube im Verhältnis zum Innendurchmesser, der durch den angebrachten Umformer bestimmt wird, so klein wie möglich zu machen.
  • Der Außendurchmesser der Schraube liegt vorzugsweise unter ungefähr 20 mm, vorzugsweise bis hinab zu 12 bis 14 mm. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass sich Löcher im Schädelknochen mit Abmessungen unter ungefähr 20 mm von selbst schließen.
  • Wenn die Leitvorrichtung als ein zylindrischer Stöpsel ausgebildet ist, wird ebenfalls mit der gleichen Technik wie oben beschrieben ein Loch im Schädelknochen erzeugt. Außerdem können Stöpsel so in dem Loch platziert werden, dass die signaldurchlässige Membran die äußerste Gehirnhaut berührt.
  • Der Stöpsel wird mit etwas Presspassung im zuvor gebohrten Loch platziert. Der nach außen gerichtete Teil der Bohrung in der Zylinderwand des Stöpsels wird mit der Außenseite des asymmetrischen Stöpsels bündig, wenn dieser in seine inaktive Stellung gedreht wird. Der Zapfen ist an seinem nach außen gerichteten Ende mit einer Kerbe oder einem polygonalen Loch versehen, die bzw. das mit einem Schraubendreher, Unbrako-Schlüssel oder dergleichen zusammenwirkt. Durch Drehen des Zapfens kommen die vorstehenden Eingriffsmittel aus dem offenen Teil der Bohrung heraus und dadurch aus der Außenseite der äußeren Zylinderfläche des Stöpsels heraus. Die Eingriffsmittel werden dadurch mit der Wand in dem zuvor gebohrten Loch in Eingriff gebracht. Die Eingriffsmittel an so einem Zapfen können als Gewinde oder als vorstehende Wülste geformt sein, die in das Knochengewebe eindringen und den Stöpsel dadurch festklemmen und festhalten.
  • Die Membran kann wie oben in Verbindung mit der Schraube beschrieben ausgebildet und in dem Stöpsel befestigt werden. Somit können Stöpsel und Membran auch durch Formen in einem Stück hergestellt werden.
  • Die Vorrichtung gemäß der Erfindung, wie oben erwähnt, wird in erster Linie für kontinuierliche Überwachung und vorzugsweise in neurochirurgischen Abteilungen verwendet, wobei ein "Fenster" zum Schädelhohlraum erzeugt wird. Die Vorrichtung ist insbesondere bei der Überwachung der Entwicklung bei Blut- oder Flüssigkeitsansammlungen verwendet. Um ein dreidimensionales Bild zu erzeugen, kann der Umformer zum Beispiel bei jeder Drehung von 5 bis 10' des Kristalls ein Bild aufnehmen. Danach findet eine elektronische Verarbeitung der erzeugten zweidimensionalen Bilder statt, um eine dreidimensionale Bildmatrix zu erzeugen, die einen klaren Überblick über die Entwicklung eines physischen Zustandes im Schädelhohlraum gibt.
  • Die Bildverarbeitung wird gewöhnlich in einem Abtaster durchgeführt, der ein kostspieliges Instrument ist. Gemäß der Erfindung kann man die Vorrichtungen einen Teil eines Systems bilden lassen, das einen (Zahlwort) Abtaster aufweist, der nach Belieben mit verschiedenen Umformern zusammengekoppelt werden kann. Somit kann man mit einem zentral angeordneten Abtasten eine Überwachung einer großen Zahl von Patienten durchführen, die jeweils mit einer Vorrichtung gemäß der Erfindung versehen sind. Der Abtasten kann in Übereinstimmung mit einem vorgewählten Zyklus betrieben werden, so dass eine ryklische Überwachungssequenz einer Anzahl von Patienten durchgeführt wird.
  • Die Erfindung kann für Patienten verwendet werden, die zum Beispiel Schädeltraumata aufgrund von Autounfällen, Schießereien, Fallen und dergleichen haben. Die Vorrichtung kann auch für Patienten verwendet werden, die eine spontane Blutung (Aneurysma) haben, zur Überwachung des Wachstums und der Gefahr, dass die Blutgefäße aufreißen. Die Vorrichtung kann auch auf einem Operationstisch verwendet werden, zum Beispiel bei Gehirnchirurgie, bei der zum Beispiel ein Tumor entfernt wird. Die Vorrichtung ermöglicht es, augenblicklich und zuverlässig dokumentiert zu bekommen, dass der ganze Tumor entfernt ist. Außerdem kann man die Vorrichtung nachfolgend beim Überwachen des Patienten verwenden, um zu untersuchen, ob eine Folgeblutung auftritt. Bei Anwendung der Vorrichtung gemäß der Erfindung können auch Ödeme lokalisiert werden. Ähnlich kann man auch ein Hygrom lokalisieren. Da solche Hygrome mehrere Male hintereinander auftreten können, ist die Vorrichtung sehr geeignet für eine kontinuierliche Überwachung, bei der von Zeit zu Zeit eine Abtastung/Überwachung durchgeführt wird.
  • In der Praxis kann man mehrere Vorrichtungen verwenden, die zum Beispiel im Schädelknochen platziert werden. Da die Umformer einen begrenzten Überdeckungswinkel haben, wird man in manchen Fällen zwei oder mehr Umformer verwenden müssen. Die Signale von den zwei Umformern können über Software kombiniert werden, um ein einzelnes Bild des gesamten Schädelhohlraums zu erzeugen.
  • Alternativ kann man auch einen Umformer herstellen, bei dem der Kristall innerhalb des Umformers mehr als die zuvor erwähnte Drehung beweglich ist, um dadurch einen größeren Überdeckungswinkel für den Umformer zu erreichen. Heute gibt es im Handel erhältliche Umformer, die so klein sind, dass Umformer mit Durchmessern bis hinab zu 6 bis 10 mm ausgebildet werden können. Wird ein Umformer mit einem Durchmesser bis zu 20 mm verwendet, bei dem es sich in der Praxis zeigt, dass sich das Loch durch Ausbildung von Bindegewebe von selbst schießen kann, kann man einen kleinen Kristall verwenden, der innerhalb des Umformerkopfes beweglich ist, um einen größeren Überdeckungswinkel zu erreichen.
  • Wird die Vorrichtung gemäß der Erfindung angewendet, so erzeugt der Kristall des Umformers ein Bild, das axial in der Längsrichtung des Umformers und der Schraube verläuft. Das nach außen gerichtete Ende der Vorrichtung befindet sich außerhalb der Oberfläche des Knochens. Die Vorrichtung kann mit einer Stelle versehen werden, die schnelles elektrisches Zusammenkoppeln des Umformers mit einem Abtasten ermöglicht. Alternativ kann die Vorrichtung dafür eingerichtet sein, dass der Umformer abnehmbar in der Leitvorrichtung montiert ist. Hierdurch kann man ein und denselben Umformer zur Überwachung von mehreren Patienten verwenden, die mit einer Leitvorrichtung versehen sind.
  • Beschreibung der Zeichnung
  • Es folgt eine nähere Beschreibung der Erfindung anhand der beigefügten schematischen Zeichnungen, in denen
  • 1 eine Schnittansicht ist, die eine im Schädelknochen platzierte Vorrichtung gemäß der Erfindung zeigt,
  • 2 eine Perspektivansicht einer Schraube ist, die einen Teil der Vorrichtung gemäß der Erfindung bildet,
  • 3 eine Schnittansicht durch die in 2 gezeigte Schraube ist,
  • 4 eine 3 entsprechende Schnittansicht durch eine andere Ausführungsform der Schraube ist,
  • 5 eine Perspektivansicht eines Bausatzes gemäß der Erfindung ist,
  • 6 eine Ansicht ist, die ein System mit mehreren Vorrichtungen gemäß der Erfindung darstellt, die mit einer einzelnen Signalverarbeitungseinheit verbunden sind,
  • 7 bis 13 Ansichten von verschiedenen Gestaltungen der Vorrichtung mit verschiedenen Verbindungsmitteln sind,
  • 14 eine Perspektivansicht entsprechend 2 ist, zur Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Schraube, die einen Teil der Vorrichtung gemäß der Erfindung bildet,
  • 15 eine Seitenansicht der in 14 gezeigten Schraube ist,
  • 16 bis 17 eine Perspektivansicht eines zylindrischen Stöpsels sind, der einen Teil der Vorrichtung gemäß der Erfindung bildet, dargestellt mit Eingriffsmitteln in einer inaktiven Stellung bzw. einer aktiven Stellung, und
  • 18 bis 19 eine Perspektivansicht einer weiteren Ausführungsform eines zylindrischen Stöpsels sind, der einen Teil der Vorrichtung gemäß der Erfindung bildet, dargestellt mit Eingriffsmitteln in einer inaktiven Stellung bzw. einer aktiven Stellung.
  • Eine Vorrichtung 1 wird in einem zuvor gebohrten Loch 2 in einem Schädelknochen 3 an einem Patienten 4 platriert, um einen physischen Zustand im Schädelhohlraum 5 zu überwachen. Die Vorrichtung 1 umfasst eine Leitvorrichtung in Form einer Gewindeschraube 7 mit einer Innenbohrung 7 (siehe 2), in der ein Ultraschallumformer 8 montiert ist. Der Umformer 8 ist über einen Draht 9 mit einem Abtasten 10 (siehe 6) verbunden, in dem Signalverarbeitung durchgeführt wird und in dem ein dreidimensionales Bild erzeugt wird, wenn der Umformer mehrere zweidimensionale Bilder in verschiedenen Drehstellungen aufgenommen hat.
  • Die Schraube 6 weist an ihrem nach innen gerichteten Ende 11 eine für Ultraschall durchlässige Membran 12 auf, die am Deutlichsten in 3 zu sehen ist und die die Bohrung 2 bedeckt. Die Membran 12 ist an die äußere Gehirnhaut 13 anstoßend angeordnet. In Übereinstimmung mit einer alternativen Ausführungsform der Schraube 6 kann sie, wie in 4 gezeigt, ein flexibles Polster 14 aufweisen, das optimalen akustischen Kontakt zwischen der Gehirnhaut 13 und dem Umformer 8 gewährleistet.
  • An ihrem nach außen gerichteten Ende 15 weist die Schraube 6 ein außen hexagonales Schlüsselprofil 16 auf, das mit einem entsprechenden hexagonalen Schlüsselprofil 17 in einem Schlüssel 18 (siehe 5) zusammenwirkt. Der Schlüssel 15 hat einen Griff 19 zur Arbeit mit einer Hand und einen kreisförmigen Zapfen 20, der dazu bestimmt ist, in der Bohrung 7 der Schraube 6 platriert zu werden, um während des Einschraubens der Schraube in das Loch 7 eine Führung zu erzielen. Der Zapfen 20 und die Bohrung 7 können mit zusammenwirkenden axial verlaufenden Rillen und Stegen versehen sein, um eine Verteilung der Kräfte während des Schraubens zu erreichen. Hierdurch können die Schraube 6 und dadurch die Größe des Lochs 2 möglichst klein gemacht werden.
  • Bei Anwendung der Vorrichtung wird das Loch 2 mit Hilfe eines Bohrers 22 gebohrt (siehe 2). Das Gewinde 21 der Schraube 6 ist selbstschneidend, und die Schraube kann daher mit Hilfe des Schlüssels 18 in dem gebildeten Loch angeordnet werden. Hiernach ist das Loch verschlossen. Wenn der Schlüssel 18 entfernt wird, wird der Umformer 8 in der Bohrung 7 der Schraube 6 platriert, und die Vorrichtung 1 ist zur Anwendung bereit. Wenn die Schraube 6 und der Umformer 8 als eine integrale Einheit ausgebildet sind, wird diese Einheit mit Hilfe eines entsprechenden Schlüssels, aber ohne einen Zapfen 20 montiert. Alternativ kann auch die Bohrung 7 der Schraube mit einem polygonalen Querschnittsprofil hergestellt sein und kann der Schlüssel vom Unbrako-Typ sein, mit einem in das Innere der Bohrung passenden Profil.
  • In 6 erkennt man ein System bestehend aus einen zentralen Abtasten 10, der mit einer Anzahl von Vorrichtungen 1 gemäß der Erfindung zusammengekoppelt ist. Somit kann man einen einzelnen Abtasten, der eine sehr kostspielige Einheit ist, in Verbindung mit der Überwachung von mehreren Patienten verwenden, die in verschiedenen Krankenhauszimmern oder Krankenhausabteilungen liegen können. Auf diese Weise können einige Vorrichtungen in neurochirurgischen Abteilungen platziert werden, während andere Vorrichtungen in Krankenhausabteilungen platriert werden, in denen Patienten zur Überwachung liegen. Das gezeigte System kann so erweitert werden, dass der Abtasten dafür eingerichtet ist, automatisch Alarm zu geben, wenn eine Änderung im überwachten physischen Zustand auftritt. Das System kann so erweitert werden, dass automatisch ein Zyklus durchgeführt wird, wobei die einzelnen Vorrichtungen 1 mit dem Abtasten 1 zusammengekoppelt sind. Alternativ kann der Abtasten mit einer einzelnen Vorrichtung 1 zusammengekoppelt sein, für konstante Überwachung eines einzelnen Patienten in einem gegebenen Zeitraum.
  • In 7 sind drei verschiedene Formen einer Schraube 6 dargestellt, die einen Teil der Vorrichtung gemäß der Erfindung bildet. Daraus ist ersichtlich, dass die Membran 12 mit verschiedenen Formen hergestellt werden kann. Die Membran kann somit eben sein, wie links gezeigt, etwas gebogen sein, wie in der Ausführungsform in der Mitte gezeigt, oder ungefähr halbkugelförmig sein, wie in der rechten Ausführungsform gezeigt. Die Schraube 6 in 7 hat axial verlaufende Rillen 23, von denen in 7 nur eine gezeigt ist. Diese Schrauben sind dazu bestimmt, mit Stegen 24 (siehe 8) zusammenwirken, die an dem Werkzeug ausgebildet sind. Das Werkzeug ist somit dazu bestimmt, während des Schraubens in die Bohrung der Schraube 7 eingeführt zu werden.
  • In 8 ist ein Werkzeug 18 zu sehen. Das Werkzeug 18 hat einen Eingriffsteil 25, der mit Stegen 24 versehen ist, die entweder die oben links oder die unten links in 8 gezeigte Form haben können. Das Werkzeug 18 ist in den gezeigten Ausführungsformen dazu bestimmt, mit den Schrauben 6 zusammenzuwirken, die einen Querschnitt wie in 9 dargestellt haben, wobei die Rillen 23 mit einer Form und in einer Anzahl entsprechend der Form und Anzahl der Stege 24 ausgebildet sind. Bei Anwendung eines Werkzeuges bzw. einer Schraube wie in 8 und 9 gezeigt wird eine gute Drehkraftübertragung erreicht, wodurch die Wanddicke der Schraube 6 möglichst klein gemacht werden kann.
  • In 10 ist ein Beispiel für Verbindungsmittel zwischen der Schraube 6 und dem Umformer 8 gezeigt. In 10 werden die Eingriffsmittel durch eine L-förmige Rille 26 in der Schraube 6 gebildet, die mit Vorsprüngen am Umformer 8 zusammenwirkt. Die Rille 26 und die Vorsprünge 27 wirken wie eine Bajonettfassung.
  • In 11 ist eine andere Form der Verbindungsmittel zwischen der Schraube 6 und dem Umformer 8 gezeigt. Hier wird eine Schnappverbindung erzeugt, die aus vorstehenden Laschen 28 besteht, die einen vorstehenden Teil 29 haben, der zum Eingriff in Vertiefungen 30 im Umformer 8 bestimmt ist. Die Vertiefung 30 kann eine ringförmige Rille oder eine Vertiefung sein, die eine zueinander drehfeste Positionierung der Schraube 6 und des Umformers 8 liefert.
  • 12 stellt eine weitere Gestaltung der Mittel zum Verbinden der Schraube 6 und des Umformers 8 dar. Die Schraube 6 ist mit einem Gewinde 31 versehen, das mit einem Innengewinde an einer Mutter 32 zusammenwirkt. Die Mutter 32 ist an einer vorstehenden Schulter 33 am Umformer 8 befestigt. Die Schulter 33 hat eine Stoßfläche 34, die mit einer Stoßfläche 35 an der Schraube 6 zusammenwirkt. In der gezeigten Form werden Stege 24 und Rillen 23 entsprechend den zuvor erwähnten Stegen und Rillen erzeugt. Somit kann man die Schraube 6 und den Umformer 8 miteinander verbinden und dann die Schraube 6 mit Hilfe eines Werkzeuges, das mit einem Stöpsel 36 für den Umformer Kontakt hat, in den Knochen schrauben.
  • 13 stellt eine Schraube und einen Umformer als eine integrierte Einheit 37 dar. Diese Einheit weist eine Schraubenschlüssel-Oberfläche 38 zur Montage der Einheit 37 auf. Die Einheit weist einen Stöpsel 36 zum Verbinden des Umformers mit dem Draht 9 auf.
  • 14 und 15 stellen eine Schraube 6 dar, die im wesentlichen der in 2 gezeigten Schraube entspricht. Diese Schraube ist jedoch anders, indem sie mit einer Aussparung 39 in Form einer unterschnittenen Rille am nach außen gerichteten Ende 15 der Schraube versehen ist. Diese Aussparung 39 soll einen Bereich mit mehr Platz für die Haut erzeugen, der den Schädelknochen 3 bedeckt. Somit gibt es weniger Möglichkeit für weniger Reizung auf der Haut, was ein Vorteil sein kann, wenn die Schraube während einer längeren Zeit für kontinuierliche Überwachung der physischen Zustände im Schädel platriert war.
  • Wie zuvor angezeigt, ist das Gewinde 21 ein selbstschneidendes Gewinde. Bei so einem selbstschneidenden Gewinde gibt es Querrillen mit dem Zweck, die erzeugten Späne zu brechen. Diese Rillen sind in den schematischen Zeichnungen nicht dargestellt. Man beachte jedoch, dass sich diese Rillen nicht über die ganze Länge des Gewindes erstrecken, um die Möglichkeit von Undichtigkeit über solche Rillen zu vermeiden. Bei Anwendung der Vorrichtung gemäß der Erfindung beachte man, dass die Membran 12 direkt an die Gehirnhaut 13 anstoßend vorgesehen werden kann. Alternativ kann man die Schraube 6 auch so tief einschrauben, dass die Membran 12 nicht an die Gehirnhaut 13 anstößt. In dieser Situation findet der Kontakt mit der Gehirnhaut unter Verwendung eines Gels statt, das an der Außenseite der Membran 12 platziert wird. Die Schraube kann eventuell mit einer Rille zum Einführen des Gels versehen werden. Solche Rillen können auch verwendet werden, um eine mögliche überschüssige Menge Gel durch die Schraube hindurch nach außen zu pressen, wenn dieses beim Schrauben nach unten gegen die Gehirnhaut gepresst wird.
  • Bei Anwendung der Vorrichtung gemäß der Erfindung besteht die Notwendigkeit der Anpassung an verschiedene Dicken des Schädelknochens 3. Zu diesem Zweck wird die Schraube mit verschiedenen Längen hergestellt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Schraube mit einer Länge zwischen 6 und 14 mm hergestellt wird. Die Schraube kann zum Beispiel mit Standardlängen von zum Beispiel 8, 10 und 12 mm hergestellt werden.
  • In 16 und 17 ist eine erste Ausführungsform einer Leitvorrichtung in Form eines hohlen zylindrischen Stöpsels 40 gezeigt. In 18 und 19 ist eine weitere Ausführungsform eines zylindrischen Stöpsels 41 gezeigt.
  • Der Stöpsel 40 weist einen Kopf 42 und ein zylindrisches Hinterteil 43 auf. Das zylindrische Hinterteil 43 ist dazu bestimmt, in einer entsprechend dimensionierten Bohrung in einem Schädelknochen 3 platziert zu werden. Der Stöpsel enthält eine innere Bohrung 7 zur Aufnahme eines Umformers B. Der Stöpsel ist mit einer Bohrung 44 in seiner Zylinderfläche versehen, in welcher Bohrung ein Stift 45 aufgenommen ist. Die Bohrung 44 ist so angeordnet, dass sie zur Außenseite der Zylinderfläche hin offen ist. Der Stift 45 ist mit einer abgefasten Fläche 46 hergestellt. Wenn die abgefaste Fläche 46 nach außen gerichtet ist, ist der Stift 45 somit mit der Zylinderfläche bündig oder liegt innerhalb der durch das Hinterteil 43 des Stöpsels definierten Zylinderfläche.
  • Wenn der Stift 45 mit Hilfe eines Schraubendrehers, der mit einer Kerbe 47 in Eingriff gebracht wird, aus der in 16 gezeigten Stellung in die in 17 gezeigte Stellung gedreht wird, werden die vorstehenden Wülste 48, die Eingriffsmittel bilden, aus der Zylinderfläche heraus gedreht und mit dem Schädelknochen in Eingriff gebracht. Dadurch wird der Stöpsel 40 festgeklemmt und im Schädelknochen festgehalten. Bei dieser Ausführungsform wird die Gefahr von Knochensplittern aufgrund von Gewindeschneiden vermieden.
  • Der Stöpsel 40 kann aus einem Material bestehen, bei dem mindestens die Oberfläche federnd nachgiebig ist, mit dem Zweck, eine feste Presspassung und dadurch eine Abdichtung im Schädelknochen zu erreichen. Der Stift 45 kann mit einer Passung eingerichtet werden, so dass keine Undichtigkeit auftritt. Alternativ kann ein O-Ring zwischen dem Stift 45 und der Bohrung 44 platriert werden.
  • Die in 18 und 19 dargestellte Ausführungsform ist anders, indem der Stift 45 eine ebene Oberfläche 49 aufweist, die eine wesentlich größere Ausdehnung als die ebene Oberfläche 46 hat. Die Oberfläche 49 erstreckt sich somit über die ganze Länge des Stiftes. Weiterhin ist die Bohrung 44 weiter nach außen in der Zylinderfläche versetzt, so dass nicht nur die Wülste 48 außerhalb der Zylinderfläche des Hinterteils 43 erscheinen. Ein Teil der Zylinderfläche des Stiftes befindet sich ebenfalls außerhalb der Zylinderfläche des Hinterteils und erzeugt dadurch ein stärkeres Eindringen in den Schädelknochen. Hierdurch wird eine größere Klemmkraft und Sicherheit gegen Drehung des Stöpsels 14 in dem Loch im Schädelknochen erzielt.
  • Ein Stöpsel 40, 41 gemäß der Erfindung kann mit einer Länge hergestellt werden, wie oben in Verbindung mit der Schraube erläutert. Weiterhin kann die Membran 12 in verschiedenen Ausführungsformen vorgesehen sein, wie oben in Verbindung mit der Schraube 6 erläutert.

Claims (9)

  1. Vorrichtung (1) vorgesehen zur Befestigung an einem Knochen, vorzugsweise dem Schädelknochen (3), für Anwendung bei kontinuierlicher Überwachung und Untersuchung von physischen Zustände in den inneren Hohlräumen des Knochens oder hinter dem Knochen, vorzugsweise im Schädelhohlraum (5), welche Vorrichtung einen Signalumformer (8) und eine Leitvorrichtung (6,40,41) mit einem inneren Hohlraum (7) zur Aufnahme des Signalumformers (8) umfasst, wobei die Leitvorrichung (6) Eingriffsmittel (16,23) umfasst, die mit übereinstimmenden Eingriffsmitteln (17,24) an einem Werkzeug (18) zusammenarbeiten, um die Leitvorrichtung (6) in einem zuvor gebohrten Loch (2) im Knochen einzuklemmen, wobei der Signalumformer einen U1traschallumformer (8) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das ferne Ende (11) der Leitvorrichtung (6), das bei der Anwendung an dem Inneren des Knochens gerichtet ist, von einer Membran (12) gedeckt ist, die von Ultraschallsignale durchdrungen werden kann.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitvorrichtung in der Form einer Schraube (6) mit einem Gewinde (21), das mit dem zuvor gebohrten Loch (2) in Eingriff kommen kann, vorgesehen ist.
  3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitvorrichtung in der Form eines hohlen, zylindrischen Stöpsels (40,41) vorgesehen ist, der in seiner zylindrischen Oberfläche einer Bohrung (44), die zur Außenseite mittels einem rotierbar unterstützten Zapfen (45) offen ist, aufweist, der einen asymmetrischen Querschnitt mit hervorspringenden Eingriffsmittel (48) aufweist, die bei Rotation des Zapfens mit dem zuvor gebohrten Loch (2) in Eingriff kommt.
  4. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitvorrichtung (6,40,41) und der Umformer (8) mit zusammenwirkenden Kopplungsmitteln (26,27) zum Festhalten des Umformers (8) in einer vorher festgelegten Position in der Leitvorrichtung (6,40,41) und somit in Verhältnis zum Knochen vorgesehen sind, wobei die Kopplungsmittel unter Bajonettfassungen, Gewindeverbindungen und Schnappverschlüsse ausgesucht werden.
  5. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die signalüberführende und empfangende Mittel des Umformers (8) mindestens 180° um eine Achse parallel zur Längsachse der Leitvorrichtung (6,40,41) rotierbar sind.
  6. Vorrichtung gemäß jedem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichne t, dass das Eingriffsmittel eine selbst-schneidende Gewinde (21) ist, und dass die Leitvorrichtung dafür vorgesehen ist, mit einem gebohrten Loch (2), das weninger als 20 mm ist, zusammenzuwirken.
  7. Bausatz für Anwendung bei kontinuierlicher Überwachung und Untersuchung von physischen Zuständen in den inneren Hohlräumen eines Knochens oder hinter dem Knochen (2), vorzugsweise in dem Schädelhohlraum (5), und vorzugsweise um eine mögliche Entwicklung in Ansammlungen von Blut und/oder Flüssigkeit unter Umständen, wo ein steriler Zustand während der Untersuchung nicht erforderlich ist, zu zeigen und wo eine Vollnarkose nicht erforderlich ist, dabei umfassend: (a) ein Bohrer (22) um ein gebohrtes Loch in dem Knochen zu formen, (b) eine Vorrichtung (1) gemäß Anspruch 1 und die eine Schraube (6) mit einer selbst-schneidenden Gewinde (21) umfasst, und die gemäß dem geformten, gebohrten Loch dimensioniert ist, und die eine in der Längsrichtung erstreckte Bohrung (7) ausweist, wobei ein Ende hiervon von der signaldurchlässigen Membran (12) gedeckt ist, (c) ein Werkzeug (18) für das Schrauben der Schraube, wobei Mittel (17,24) am Werkzeug dafür vorgesehen sind, mit zusammenwirkenden Mitteln (16,23) an der Schraube (6) in Eingriff zu kommen, und (d) der Signalumformer (8), der dafür vorgesehen ist, in der Bohrung (7) der Schraube empfangen zu werden, wobei der Umformer an der Membrane (12) stoßt.
  8. Bausatz gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeiehnet, dass die Schraube (6) ein polygonales Profil (16) ausweist, das mit einem entsprechenden polygonalen Profi1 (17) am Werkzeug (18) zusammenwirkt, und wobei das Werkzeug einen Zapfen (20) umfasst, der zum Eingriff mit der Bohrung (7) vorgesehen ist, um die Schraube während dem Schrauben zu leiten.
  9. Bausatz für Anwendung bei kontinuierlicher Überwachung und Untersuchung von physischen Zuständen innerhalb des inneren Hohlraumes eines Knochens oder hinter dem Knochen (2), vorzugsweise im Schädelhohlraum (5), und vorzugsweise um eine mögliche Entwicklung in Ansammlungen von Blut und/oder Flüssigkeit unter Umstände, wo ein steriler Zustand während der Untersuchung nicht erforderlich ist und wo eine Vollnarkose nicht erforderlich ist, zu zeigen, dabei umfassend: (a) ein Bohrer (22) um ein gebohrtes Loch in dem Knochen zu formen, (b) eine Vorrichtung (1) gemäß Anspruch 1 und die einen hohlen zylindrischen Stöpsel (40,41) umfasst, der auf seiner zylindrischen Oberfläche eine Bohrung (44) ausweist, die zur Außenseite mit einem rotierbar unterstützten Zapfen (45) offen ist, und der einen gemäß dem geformten, gebohrten Loch dimensionierten Außendiameter ausweist, wobei dessen inneren Hohlraum (7) an einem Ende von der signaldurchlässigen Membrane (12) gedeckt ist, (c) ein Werkzeug zur Rotierung des Zapfens so dass hervorspringende zusammenwirkende Mittel (48) außerhalb der offenen Bohrung (44) in der Zylinderoberfläche gebracht werden, indem Mittel am Werkzeug dafür vorgesehen sind, mit zusammenwirkenden Mittel am Zapfen in einer rotierbar befestigten Verbindung in Eingriff zu kommen, und (d) der Signalumformer (8), der dafür vorgesehen ist, in der Bohrung (7) des Zapfens empfangen zu werden, wobei der Umformer an der Membrane (12) anstoßt.
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