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BEREICH DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft
Vorrichtungen zum Reinigen von Behältern wie z. B. Schwimmbecken
und im Besonderen automatische Schwimmbadreiniger und assoziierte
Komponenten und Systeme, von denen oder durch die chemische Reinigungszusammensetzungen
ausgegeben werden.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Es gibt zahlreiche Patente für automatische
Schwimmbadreiniger und Komponenten für derartige Reiniger. Beispielsweise
illustrieren und beschreiben die US-Patente Nr. 4.642.833 an Stoltz
et al. und 4.742.593 an Kallenbach verschiedene Beckenreiniger und
bei ihrem Betrieb nützliche
Ventile. US-Patent Nr. 5.014.382 an Kallenbach offenbart andere
derartige Beckenreiniger, während
US-Patent Nr. 5.315.728 an Atkins bestimmte Komponenten automatischer
Beckenreiniger illustriert. Die US-Patente Nr. 5.317.777 an Stoltz,
Nr. 5.234.588 an Aymes und Nr. 5.450.645 an Atkins beschreiben noch
weitere beispielhafte Beckenreiniger und Komponenten.
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US-Patent Nr. 4.835.809 an Roumagnac
beschreibt einen automatischen Schwimmbadreiniger, der zum Anschließen an die
Mündung
der „Wasserrückführung" oder des „Rücklaufs" eines Schwimmbads
bestimmt ist, in einigen Ausgestaltungen. Dieser Reiniger, der allgemein
als ein „druckseitiger" Reiniger kategorisiert
wird, erhält
durch die Rücklaufmündung in
das Schwimmbecken einströmendes
druckbeaufschlagtes Wasser. Das Druckwasser wiederum strömt in den
Reiniger ein, passiert durch eine Einspritzöffnung und wird durch ein Rohr
oder eine Leitung ausgetrieben, um den Reiniger auf Flächen eines
Schwimmbeckens anzutreiben. Der Druckwasserfluss innerhalb des Reinigers
senkt außerdem
den Druck in ihm, wobei schmutzbehaftetes Wasser in eine als „Ansaugöffnung" bezeichnete Öffnung eingesaugt
wird. von der Ansaugmündung wird
das schmutzbehaftete Wasser durch ein Filter in dem Reiniger geleitet
(wodurch Schmutz aus dem Wasser entfernt wird), wonach es mit dem
Druckwasser verbunden wird, das durch das Rohr oder die Leitung
ausgestoßen
wird.
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US-Patent Nr. 5.546.982 an Clark
et al. offenbart verbesserte Versionen von Reinigern des Roumagnac-Patents.
Ein in dem Patent von Clark et al. beschriebener automatischer Beckenreiniger
hat eine Reihe von gekrümmten
Schleifern, die aus seiner Unterseite vorragen. Die Schleifer verlaufen
spiralig nach innen in Richtung auf einen zentralen Einlass (oder „Ansaugmündung" in der Nomenklatur
des Roumagnac-Patents), was bewirkt, dass schmutzbehaftetes Wasser
in der Form eines Wirbels um den Einlass fließt, wenn der Reiniger in Betrieb
ist. Wie bei anderen bestehenden automatischen Schwimmbadreinigern
entfernen die in dem Patent von Clark et al. illustrierten den Schmutz
mechanisch aus dem fließenden
Wasser.
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Keiner dieser automatischen Schwimmbadreiniger
wird so zum chemischen Desinfizieren oder anderweitigen chemischen
Behandeln des Beckenwassers betrieben. Stattdessen wird Beckenwasser
traditionell chemisch behandelt, indem beispielsweise Chlor enthaltende
Tabletten in das Pumpenaggregat des Schwimmbeckens gegeben werden
und Algenbekämpfungsmittel
oder andere Flüssigkeiten
(oder granulierte Feststoffe) direkt in das Beckenvolumen gegossen
werden. Das Einsetzen von Chlortabletten in ein Pumpenaggregat kann
aber sowohl zeitraubend als auch mühsam sein, was Verbraucher
oft dazu veranlasst, auf den Prozess ganz zu verzichten und die
Tabletten einfach in die Oberflächenabsaugerkörbe (Skimmer)
ihrer Schwimmbäder
zu werfen. Alternativ können
im Handel erhältliche
Versionen von Reinigungsbehältern,
wie z. B. die in US-Patent Nr. 5.660.802 an Archer et al. beschriebenen,
außerhalb
der Schwimmbäder
installiert werden, oft neben Schwimmbadpumpen. Diese letzteren
Behälter
sind zwar beim Desinfizieren von Schwimmbadwasser nützlich,
keiner von ihnen zieht aber die automatische chemische und mechanische
Behandlung von Wasser in dem Schwimmbecken selbst in Betracht.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Im Gegensatz dazu sieht die vorliegende
Erfindung einen automatischen Schwimmbadreiniger gemäß Anspruch
1 vor. Den beträchtlichen
Durchfluss von Wasser durch den Körper des Reinigers ausnutzend,
legt die Erfindung einen Vorrat an Desinfizierungschemikalien zwischen
einem Einlass und einem Auslass des Reinigers ein. Das Wasser wird
somit wenigstens teilweise innerhalb des Körpers des Reinigers behandelt;
darüber
hinaus werden in einigen Fällen
die Desinfizierungschemikalien in dem Fluid, das den Reiniger verlässt, mitgerissen,
was sie in dem Volumen des Schwimmbads weiter verteilt. In Ausgestaltungen
von automatischen Schwimmbadreinigern, die innere Filtriervorrichtungen
haben, kann auch das gleichzeitige mechanische Filtrieren des Wassers
stattfinden.
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Weil Schmutz von dem Filter gefangen
und in dem Körper
des Reinigers gehalten werden soll, kann die Leistung des Reinigers
im Endeffekt schlechter werden, wenn sich das Filter zunehmend mit
Schmutz füllt. Reiniger
der vorliegenden Erfindung können
somit Mechanismen aufweisen, die das vorübergehende Entfernen des Filters
zum Reinigen (oder, falls erwünscht,
permanentes Entfernen und Ersetzen des Filters) erleichtern. In
einigen Ausgestaltungen ist der obere Teil des Körpers gleichermaßen abnehmbar,
um Zugang zu dem (inneren) Filter zuzulassen.
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Desgleichen muss der Spender, weil
viele Wasserbehandlungschemikalien im Laufe der Zeit aufgebraucht
werden, innerhalb des Körpers
des Reinigers periodisch nachgefüllt
oder ausgewechselt werden. Mit der vorliegenden Erfindung übereinstimmende
Reiniger lassen ein solches Nachfüllen oder Auswechseln leicht
zu, wenn der obere Teil des Körpers
entfernt wird. In einigen Versionen der Erfindung kann der Spender selbst
aus dem Körper
des Reinigers entfernt werden; außerdem oder alternativ kann
der Spender geöffnet werden,
während
er sich in dem Reiniger befindet, um das Hinzufügen von Desinfektionschemikalien
zuzulassen.
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Bestimmte Ausgestaltungen der Erfindung
betrachten die Nutzung eines in dem oberen Teil des Reinigerkörpers angeordneten
hohlen Gehäuses,
das allgemein die Form eines Rings hat, aber durch das Fluid fließen kann.
In dem Gehäuse
befinden sich wiederum die Desinfektionsmittel, die als Pellets
hergestellt sein können,
sich in einem porösen
Beutel oder anderem Material befinden können oder anderweitig geformt
sein können,
um allgemein ihr Festhalten in ihm zu erlauben. Das Gehäuse kann
ferner eine Luke haben, um Zugang zu seinem hohlen Inneren zuzulassen,
im typischen Fall zum Auffüllen
des Chemikalienvorrats in ihm.
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Ringförmige Versionen des Gehäuses können außerdem auch
federnde Halter aufweisen, die um den Umfang ihrer Innenflächen beabstandet
sind. Derartige Versionen, die allgemein zur Verwendung in Verbindung
mit Reinigern vorgesehen sind, die denen des Patents von Clark et
al. ähnlich
sind, können
dann einfach auf den zentralen Ballast in dem Reinigerkörper aufgepresst
werden. Die Halter rasten am Ballast ein und halten das Gehäuse relativ
zu dem Rest des Inneren des Körpers
in seiner Lage. Dadurch wird das Gehäuse in dem Wasserfluss positioniert,
wobei es zwischen dem zentralen Einlass des Reinigers und dem Auslass
angeordnet wird.
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Ausgestaltungen des Gehäuses sind
zwar speziell zur Verwendung mit Reinigern wie denen in dem Patent
von Clark et al. und anderen Patenten offenbarten ausgeführt, eventuell
funktionieren sie aber auch in anderen Reinigern zufriedenstellend.
Die Erfindung ist daher nicht unbedingt auf automatische Schwimmbadreiniger
begrenzt, die als „druckseitige" Reiniger bezeichnet
werden, sondern können
zusätzlich
dazu oder stattdessen auch unter entsprechenden Umständen in „saugseitigen", elektrischen oder
anderen Schwimmbadreinigern verwendet werden. Andere alternative
Ausgestaltungen des Gehäuses
können
in Schläuchen
oder Geräten
positioniert sein, die an automatischen Schwimmbadreinigern oder
Schwimmbecken angebracht sind anstatt in den Reinigern selbst. Desgleichen
kann die hierin beschriebene Erfindung in einigen Fällen in
Verbindung mit dem Reinigen anderer Behälter als Schwimmbecken verwendet
werden; ihr bevorzugter Zweck ist aber trotzdem die Förderung
einer effektiveren Reinigung und Desinfizierung von Wasser in Schwimmbädern.
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, einen automatischen Schwimmbadreiniger bereitzustellen,
von dem oder durch den Wasserdesinfizierungschemikalien ausgegeben
werden können.
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Es ist auch eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, einen automatischen Schwimmbadreiniger bereitzustellen,
bei dem ein Vorrat an Desinfizierungschemikalien in dem Durchflussweg
von Fluid in dem Reiniger positioniert ist.
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Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, einen automatischen Schwimmbadreiniger bereitzustellen,
der Wasser mechanisch und auch chemisch behandelt oder anderweitig
damit in Wechselwirkung tritt.
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Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, einen automatischen Schwimmbadreiniger bereitzustellen,
bei dem sowohl mechanische Filter, falls vorhanden, als auch Chemikalienspender
zur Reinigung, zum Ersetzen oder zum Auffüllen zugänglich sind oder entfernt werden
können.
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Es ist darüber hinaus eine Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, einen automatischen Schwimmbadreiniger bereitzustellen,
bei dem der Chemikalienspender die Form eines Rings hat, der einen
hohlen Bereich hat, durch den Wasser fließen kann und Desinfizierungschemikalien
gehalten werden können.
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Es ist noch eine weitere Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, ein Reinigungssystem für ein Schwimmbad
oder einen anderen Behälter
bereitzustellen, das die hierin beschriebenen Konzepte nutzt, ungeachtet
des Mechanismus oder der Vorrichtung, durch die Chemikalien ausgegeben
werden.
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Andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile
der vorliegenden Erfindung werden durch Bezugnahme auf den Rest
des Textes und die Zeichnungen dieser Anmeldung offensichtlich.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht des Äußeren eines beispielhaften
automatischen Schwimmbadreinigers, die in Verbindung mit oder als
Teil der vorliegenden Erfindung nützlich ist.
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2 ist
eine perspektivische Darstellung in aufgelösten Einzelteilen des automatischen
Schwimmbadreinigers von 1.
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3 ist
eine Querschnittsansicht des automatischen Schwimmbadreinigers von 1.
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4 ist
eine perspektivische Darstellung in aufgelösten Einzelteilen eines Chemikalienausgabemechanismus,
der in Verbindung mit oder als ein Teil der vorliegenden Erfindung
nützlich
ist.
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5 ist
eine perspektivische Darstellung in aufgelösten Einzelteilen eines alternativen
Gehäuses
für den
Chemikalienausgabemechanismus von 4.
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6 ist
eine perspektivische, teilweise als Schnittdarstellung gezeigte
Ansicht eines weiteren alternativen Chemikalienausgabemechanismus.
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7 ist
eine perspektivische, teilweise schematisch dargestellte Ansicht
noch eines weiteren alternativen Chemikalienausgabemechanismus,
der in Verbindung mit oder als Teil der vorliegenden Erfindung nützlich ist.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
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1 illustriert
einen beispielhaften automatischen Schwimmbadreiniger 10. 1 ist in vielerlei Hinsicht ähnlich der
entsprechenden numerierten Figur des Patents von Clark et al. Sie
hat aber eine Widerstandsplatte 12 und eine Ruderanordnung 13,
Merkmale, die in der mitanhängigen
US-Patentanmeldung der Seriennummer 08/838.513 offenbart werden.
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Körper 14 des
beispielhaften Reinigers 10 umfasst einen oberen Abschnitt 18 und
einen unteren Abschnitt 22, wobei diese Teile im Gebrauch
zusammengebaut sind. In 1 werden
Schwenkrollen 26 gezeigt, die an dem unteren Abschnitt 22 um
seinen Rand 24 herum angebracht sind, während Schleifer 30 (2) von der Unterseite 34 des
unteren Abschnitts 22 vorragen. Mit dem oberen Abschnitt 18 des
Körpers 14 ist
ein Hydroinjektor 38 verbunden, wie er in dem Roumagnac-Patent
beschrieben und illustriert wird. Im Gebrauch bewegt sich der Reiniger 10 im
Allgemeinen wie die Vorrichtung des Roumagnac-Patents in einem zu
reinigenden Schwimmbad oder anderen Behälter herum.
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2 zeigt
zusätzliche
Aspekte von Reiniger 10 im Detail. Zu den zusätzlichen
Merkmalen des beispielhaften Reinigers 10 gehört ein Hals 40,
der den zentralen Einlass 41 zum Inneren 42 des
Körpers 14 definiert.
Als möglicherweise
im Inneren 42 vorgesehen wird Filter 43 gezeigt,
der ein Metall- oder Kunststoffsieb oder -gitter sein kann (aber
nicht unbedingt sein muss). Filter 43 von 2 hat eine allgemein kreisförmige Form
und einen Durchmesser, der ungefähr
gleich dem des Inneren 42 ist. Sein peripherer Rahmen 44 kann daher
einfach auf das innere Gesims 46 des unteren Abschnitts 22 gelegt
werden, wobei Gesims 46 und oberer Abschnitt 18 den
Rahmen 44 in seiner Lage halten, wenn der Reiniger 10 in
Gebrauch ist. Der Fachmann erkennt aber, dass andere Gegenstände als
Siebe als Filter 43 verwendet werden können und anders als kreisförmig geformt
sein können.
Trotzdem kann Filter 43, falls vorhanden, als eine mechanische
Vorrichtung zum Entfernen von Schmutz aus durch Einlass 41 in
den Körper 14 eindringendes
Fluid und zum Zurückhalten
des Schmutzes innerhalb des Inneren 42 dienen.
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In 2 werden
auch Verbinder 47 gezeigt, an die Blätter 48 angeformt
sein können,
um Schleifer 30 zu umfassen. Wie in dem Patent von Clark
et al. bemerkt, helfen Verbinder 47 beim Befestigen von
Schleifern 30 vis-à-vis dem
unteren Abschnitt 22. 2 illustriert
außerdem
einen Chemikalienbehälter
wie einen Spender 50, der, wie Filter 43, in dem
Inneren 42 des Körpers 14 positioniert
sein kann. In der in 2 im
Detail dargestellten Ausgestaltung von Reiniger 10 ist
der Spender 50 zwischen Filter 43 und Hydroinjektor 38 in
dem Durchflussweg von Fluid angeordnet, das durch Einlass 41 in
den Körper 14 eindringt.
Der Spender 50 erhält auf
Grund dieser Positionierung nur zuvor von Filter 43 gesiebtes
Fluid und trifft daher auf eine geringere Schmutzmenge als dies
der Fall wäre,
wenn er vor dem Filter 43 im Fluiddurchflussweg angeordnet
wäre. Filter 43 kann
aber auch, wie passend oder erwünscht,
anders in dem Körper 14 angeordnet
sein.
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In den 2 bis 3 wird Spender 50 als
ein Gehäuse 52 und
Halteranordnungen 54 umfassend illustriert. Das Gehäuse 52,
das in einigen Ausgestaltungen aus Kunststoff ist, definiert Hohlraum 55 und
weist mehrere Öffnungen 56 auf,
durch die Fluid fließen
kann. Außerdem
kann es in der Form einer Scheibe ausgeführt sein mit einem oder mehreren
Abstandshaltern 57, die sich davon erstrecken (zum Trennen
des Gehäuses 52 von
der Innenfläche 57A des
oberen Abschnitts 18 und zum Erlauben von Fluidfluss zwischen
ihnen hindurch), und einer zentralen Öffnung 58.
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Um den inneren Umfang ragen die Anordnungen 54 in
die Öffnung 58 hinein,
die in Gebrauch zum Anbringen von Gehäuse 52 an Ballast 60 oder
einem anderen passenden Teil des oberen Abschnitts 18 von Körper 14 dienen.
Die Anordnungen 54 können
ebenfalls aus Kunststoff oder jedwedem anderen Material hergestellt
sein, das ausgeführt
ist, um beim Anbringen von Spender 50 auf dem Ballast 60 Biegung
zuzulassen. Während
dieses Vorgangs werden die in den 2–3 gezeigten Anordnungen 54 beim
Auftreffen auf Ballast 60 effektiv nach außen in Richtung
auf Gehäuse 52 gedrückt und
schnappen nachfolgend nach innen auf die in 3 gezeigten Positionen. Wenn Spender 50 entfernt
werden soll, werden die Anordnungen 54 durch sein Abziehen
von dem oberen Körper 14 wieder
nach außen
in Richtung auf Gehäuse 52 gedrückt, wodurch
das Gehäuse 52 von
Ballast 60 gelöst
wird.
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In dem Hohlraum 55 des Gehäuses 52 ist
Medium 62 enthalten. Medium 62 ist zum Desinfizieren
von Fluid (im typischen Fall Wasser) bestimmt, das durch Öffnungen 56 eindringt
und abfließt
und zwischenzeitlich durch Gehäuse 52 hindurch
fließt.
Es kann daher eine oder mehrere Chemikalien zum Desinfizieren oder
Reinigen von Wasser entweder bei Kontakt oder anderweitig, wie z.
B. durch Abtragung und Beförderung
an eine andere Stelle in einem Behälter (oder beide), aufweisen.
Zu den zur Verwendung als Medium 62 geeigneten Chemikalien
zählen
Zusammensetzungen, die Chlor oder Brom oder ein Metall wie Silber,
Zink oder Kupfer enthalten, sowie die in der mitanhängigen US-Patentanmeldung der
Seriennummer 08/628.405 und US-Patent Nr. 5.352.369 an Heinig, Jr.,
beschriebenen. Medium 62 von 3 umfasst
Pellets oder Teilchen, deren Größe – zumindest
anfänglich
-meist größer ist
als die Breite der Öffnungen 56.
Wenn es in den Hohlraum 55 von Gehäuse 52 gelegt worden
ist, kann Medium 62 daher innerhalb des Gehäuses 52 gehalten
werden, während Spender
50 im Körper 14 des
Reinigers 10 installiert ist.
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Wie oben erwähnt und in 3 veranschaulicht, tritt Fluid F durch
Einlass 41 in den Reiniger 10 ein, wobei es zunächst auf
Filter 43 trifft, das den darin mitgeführten Schmutz teilweise oder
vollständig
entfernt. Das (mechanisch) gefilterte Fluid F fließt dann
durch Hohlraum 55 von Gehäuse 52, wobei es mit
Medium 62 in Kontakt kommt, damit Fluid F chemisch desinfiziert
oder gereinigt wird. Das gefilterte und desinfizierte Fluid F wird
dann zum Auslass 64 geleitet, von dem es wieder in das
Schwimmbecken oder den anderen Behälter zurückfließt, aus dem es kam. Reiniger 10,
wie er in 3 konfiguriert
ist, verbessert somit die Qualität
des durch ihn fließenden
Wassers oder anderen Fluids mechanisch und auch chemisch.
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Die 4 bis 6 illustrieren verschiedene
alternative Konstruktionen von Spender 50. 4 zeigt beispielsweise Einzelheiten eines
Spenders 50A mit einem Gehäuse 52A und Halteranordnungen 54A,
wie oben besprochen. In dieser Ausgestaltung umfasst Gehäuse 52A Oberteil 66A und
Unterteil 68A, die zwischen Einsätzen getrennt werden können. Aneinander
angebracht, definieren der Ober- und der Unterteil 66A und 68A einen
Hohlraum (wie Hohlraum 55), in den Medium 62A gegeben
werden kann. Wenn es nicht Pellets oder Teilchen der oben behandelten
Größe sind,
kann Medium 62A unter einigen Umständen ein fester Ring gemäß 4 sein. Alternativ könnte Medium 62A einen
porösen
Beutel oder einen anderen geeigneten Behälter für Chemikalien umfassen, der
so geformt ist, dass er in den von Oberteil 66A und Unterteil 68A des
Gehäuses 52A definierten
Hohlraum passt. Weil Ober- und Unterteil 66A und 68A jeweils Öffnungen 56A haben,
wird Fluid, wie Wasser, nicht daran gehindert, in den Hohlraum von
Gehäuse 52A hineinzufließen, in
dem Medium 62A enthalten ist.
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In 5 wird
ein Spender 50B gezeigt, der auch ein Gehäuse 52B und
ein Anbringungsmittel oder einen Anbringungsmechanismus, wie z.
b. Halteranordnungen 54B, haben kann. Wie Gehäuse 52A kann
auch Gehäuse 52B ein
Oberteil 66B und ein Unterteil 68B umfassen, wobei
die Teile 66B und 68B für den Gebrauch aneinander angebracht
werden (ebenfalls zum Bilden eines Hohlraum 55 ähnlichen
Hohlraums). Wie in 5 dargestellt
wird, kann der Unterteil 68B außerdem eine Tür oder einen
anderen Mechanismus, als Luke 70B bezeichnet, zum Zugang
zu dem so gebildeten Hohlraum enthalten. In dieser Ausgestaltung
können
Oberteil und Unterteil 66B und 68B dauernd miteinander
verbunden sein, wobei Luke 70B für Zugang zu dem Hohlraum verwendet
wird, um ihn mit einer oder mehreren Desinfizierungschemikalien,
wie Medium 62, zu füllen oder
wieder aufzufüllen.
Bei Spender 50B wird derartiges Füllen oder Auffüllen wahrscheinlich
am einfachsten bewerkstelligt, indem das Gehäuse 52B (sowie der
obere Abschnitt 18, wenn das Gehäuse 52B während des Vorgangs
an Ballast 60 angebracht bleibt) umgedreht wird, wodurch
Luke 70B über
dem Hohlraum positioniert wird.
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Noch eine weitere alternative Gestaltung
von Spender 50 erscheint in 6.
Diese als Spender 50C bezeichnete Gestaltung hat an ihrem „Gehäuse" einen Rahmen 52C,
mit dem Halteranordnungen 54C oder andere geeignete Mittel
zum Anbringen an Reiniger 10 verbunden sein können. Um
den Rahmen 52C herum ist Medium 62C gebildet,
das wieder ein fester Ring sein kann. Rahmen 52C wirkt
daher als ein Träger
oder inneres Gerüst
für das
feste Medium 62C, das typischenfalls als Folge von wiederholtem
Kontakt mit Wasser mit der Zeit abgetragen wird. Der Rahmen 52C definiert
beabstandete Öffnungen 72C,
um den Fluiddurchfluss beim Ausgeben von Chemikalien von Medium 62C durch
den Rahmen 52C zu ermöglichen.
Aber auch hier erkennt der Fachmann, dass Spender 50 auch
nach Bedarf oder Wunsch auf andere Weisen als die in den 4 bis 6 abgebildeten konfiguriert werden kann.
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7 zeigt
schließlich
einen beispielhaften Spender 50D, der in einem Adapter 74 enthalten
ist, der Schlauch H und Reiniger 10 verbindet. In dieser
Version tritt aus einer Rücklaufmündung eines
Behälters
fließendes
druckbeaufschlagtes Fluid in Schlauch H ein, durch den das Fluid
zum Adapter 74 geleitet wird. Innerhalb des Adapters 74 trifft
das druckbeaufschlagte Fluid auf Spender 50D, der zu seiner
chemischen Desinfizierung beiträgt.
Nach Durchströmen
durch den Adapters 74 tritt das Fluid über Hydroinjektor 38 in
Reiniger 10 ein und wird durch Auslass 64 zum
Behälter
zurückgeführt. Reiniger 10 kann
gleichzeitig Schmutz aus dem Fluid in dem Behälter herausfiltern, obwohl
in diesem Fall das Volumen von mechanisch gefiltertem Fluid zu jedem
bestimmten Zeitpunkt nicht das gleiche wie das sein würde, das
desinfiziert wird. Wenn der beispielhafte Reiniger 10 alternativ
ein „saugseitiger" Reiniger wäre, würde in den
Reiniger eingesaugtes Fluid zur Desinfizierung durch Adapter 74 hindurch
und von dort durch Schlauch H zu einem Filter oder anderen Mechanismus zum
Entfernen von in ihm mitgeführtem
Schmutz geleitet. Der Spender 50D kann außerdem,
wenn er in einer geeigneten Größe ausgeführt ist,
direkt in ein Schlauchstück
H eingesetzt werden, anstatt in dem Adapter
74 angeordnet
zu sein.
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Die folgenden (nicht begrenzenden)
Beispiele beweisen die Leistungsfähigkeit eines beispielhaften Reinigers
mit einem und ohne einen darin enthaltenen Chemikalienspender:
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BEISPIEL 1
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Auf dem Boden eines 7,32 m mal 4,57
m (24 Fuß × 15 Fuß) (ovalen)
großen übererdigen
Schwimmbads wurden wahllos 0,83 kg (1,82 Pfund) zylindrischer Polyacetal-Pellets
(3 mm Durchmesser, 3 mm Länge) verteilt.
Ein druckseitiger automatischer Schwimmbadreiniger wurde dann in
dem Wasser des Schwimmbeckens für
eine Stunde in Betrieb gesetzt, wonach er aus dem Schwimmbecken
entfernt und geöffnet
wurde und sein Inneres überprüft wurde,
um die (gewichtsmäßige) Menge
der Pellets zu bestimmen, die er während der einstündigen Dauer
aus dem Wasser herausfilterte. Der Test wurde weitere neun Mal wiederholt
und die Ergebnisse der zehn Versuche folgen: Hinweis: 1 Pfund =
0,454 kg.
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Dann wurden fünf zusätzliche Versuche wie oben beschrieben
durchgeführt,
außer
dass eine zweihundert Gramm Wasserreinigungsmaterial enthaltende
Patrone in den Körper
des Reinigers gelegt wurde. Die Ergebnisse dieser Versuche folgen:
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Der Vergleich der Ergebnisse des
ersten und des zweiten Satzes von Versuchen demonstriert, dass dem
Reiniger Wasserreinigungsmaterial hinzugefügt werden kann, ohne dass die
Reinigerleistung bedeutend verschlechtert wird.
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BEISPIEL 2
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Versuche ähnlich denen von BEISPIEL 1
wurden durchgeführt,
außer
dass zwei Pfund der zylindrischen Pellets wahllos auf dem Beckenboden
verteilt wurden. Die Ergebnisse dieser weiteren Versuche folgen:
Versuch
Nr. | Gefilterte
Pellets in Pfund |
16 | 0,82 |
17 | 1,10 |
18 | 0,80 |
19 | 0,84 |
20 | 0,90 |
21 | 0,98 |
22 | 0,98 |
23 | 1,04 |
24 | 1,10 |
Durchschnitt: | 0,95 |
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Dann wurden neun zusätzliche
Versuche wie oben beschrieben durchgeführt, außer dass eine zweihundert Gramm
Wasserreinigungsmaterial enthaltende Patrone in den Körper des
Reinigers gelegt wurde. Die Ergebnisse dieser Versuche folgen:
Versuch
Nr. | Gefilterte
Pellets in Pfund |
25 | 0,80 |
26 | 0,64 |
27 | 0,88 |
28 | 0,88 |
29 | 0,86 |
30 | 1,00 |
31 | 0,74 |
32 | 0,92 |
33 | 0,62 |
Durchschnitt: | 0,82 |
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Der Vergleich der Ergebnisse des
ersten und des zweiten Satzes von Versuchen demonstriert ebenfalls,
dass dem Reiniger Wasserreinigungsmaterial hinzugefügt werden
kann, ohne dass die Reinigerleistung bedeutend verschlechtert wird.
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Vorangehendes ist zum Zweck der Illustration,
Erläuterung
und Beschreibung von Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung
bereitgestellt. Modifikationen und Anpassungen an diese Ausgestaltungen
sind für den
Fachmann offensichtlich und können
vorgenommen werden, ohne aus dem Rahmen der Erfindung gemäß der Definition
in den anhängigen
Ansprüchen
zu kommen.