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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Tragevorrichtung, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1, ersichtlich in der FR-A-2 656 795.
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Entsprechend dem Stand der Technik
ist eine Mehrzahl solcher Tragevorrichtungen bekannt, welche im
Besonderen angepasst sind, um das Einbringen einer Schale oder dergleichen
unter einer Person, die auf der Tragevorrichtung ruht, zu ermöglichen,
um der besagten Person zu ermöglichen,
sich selbst von mittels der besagten Schale zu erleichtern, während sie
durch den aufblasbaren Teil gestützt wird,
auf dem die Person liegen oder sitzen kann. Im Besonderen werden
solche Vorrichtungen zur Verfügung
gestellt, um im Sanitätswesen
benutzt zu werden, wobei die behandelten Personen häufig erhebliche
Schwierigkeiten haben sich zu Bewegen, um sich selbst zu erleichtern,
und wo es dementsprechend beim Personal liegt, solche Patienten
zu Bewegen und zu positionieren, welche häufig an ihre Betten gebunden
sind, um Ihnen zu ermöglichen, sich
selbst in eine Schale, eine sogenannte Schüssel, zu erleichtern, welche
ihrerseits auf dem Bett in Position gebracht wird. Vorherige Tragevorrichtungen,
so, wie zum Beispiel in der FR 2 656 795 oder FR 2 168 759 offenbart,
welche eine Aussparung in dem aufblasbaren Teil aufweisen, welche
die Schale (Schüssel)
aufnimmt, kann in eine Position unter einer Person gebracht werden,
ruhend auf dem aufblasbaren Teil und durch das letztere angehoben werden,
wenn es in seinem aufgeblasenen Zustand ist. Dadurch wird ein wichtiger
Vorteil erreicht, da das Personal von den schweren Hebearbeiten
entlastet wird, die anders notwendig sein würden, um Personen oder Patienten
auf die Schüssel
in richtiger Position zu bringen. Außerdem gibt der aufblasbare
Teil dem Patienten eine bequeme Unterstützung, da letzterer liegend
oder sitzend auf der Schüssel
ist und sich selbst entlasten soll. Dieser Aspekt ist auch wichtig,
um körperliche
und psychologische Gesundheit des Patienten zur Verfügung zu
stellen.
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Wenn der aufblasbare Teil in seinem
evakuierten Zustand ist, wird es erwünscht, dass die Tragevorrichtung
so eben und flach wie möglich
in Position gebracht wird, entlang der Oberfläche des Grundteils, um der
Person oder dem Patienten die Wahrnehmung jeder möglichen
Unannehmlichkeit zu vermeiden, die aufgrund des Vorhandenseins der
Tragevorrichtung entsteht. Tragevorrichtungen entsprechend dem Stand
der Technik ziehen dies in Betracht, durch Bildung von verhältnismäßig dünnen Schichten
eines Materials, welches ihnen ermöglicht, der äußeren Form
besser zu folgen, die vom Grundteil gebildet wird, während der
Patient unterschiedliche Positionen darauf einnimmt. Dieses wird
zum Beispiel in den Dokumenten WO 91/07938, in
US 5 193 232 und in den oben genannten
französischen Dokumenten
offenbart.
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Jedoch zieht der Stand der Technik
die erhebliche Unebenheit nicht in Betracht, die entsprechend durch
die Eingangs- und Ausgangsöffnungen verursacht
werden und den Ventilen, die möglicherweise
an besagten Öffnungen
angeordnet sind. Dementsprechend gibt es bei Tragevorrichtungen, entsprechend
dem Stand der Technik, Eingangs- und Ausgangsöffnungen mit ihren eventuellen
Ventilen, die auf dem aufblasbaren Teil angeordnet sind, in solch
einer Art und Weise, dass sie auf dem Grundteil angeordnet sind,
auf welchem der besagte Patient oder die Person ruht . Dadurch kann
der Patient auf diesen Unebenheiten liegen, welche im allgemeinen von
Patienten als Unbequem empfunden werden und welche für den Patienten
schädlich
sein können,
die untauglich sind oder Tendenzen in Richtung zu den wundgelegenen
Stellen haben.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gegenstand der vorliegenden Erfindung
ist, eine Tragevorrichtung zur Verfügung zu stellen, die in einem
aufgeblasenen Zustand eine Person völlig oder teilweise anhebt,
die darauf ruht, und die eine Oberfläche bildet, die im Allgemeinen
frei von den Unebenheiten ist, welche Unannehmlichkeit verursachen
würde,
oder eine Person verletzt, die darauf ruht, so dass die Tragevorrichtung
auf einem Grundteil positioniert wird, wie eine Matratze, eine Koje oder
ein Bett.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung
ist, eine preiswerte und funktionale Alternative für Tragevorrichtungen
nach dem Stand der Technik zur Verfügung zu stellen.
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Dieser Gegenstand wird zunächst durch
eine Tragevorrichtung der eingangs definierten Art erreicht, dadurch
gekennzeichnet, dass der aufblasbare Teil eine aufblasbare seitliche
Projektion enthält, welcher
sich entlang einem Teil einer Seite des aufblasbaren Teils erstreckt
und zum herausragen über einen
seitlichen Rand des Grundteils hinaus zur Verfügung gestellt wird, worin besagte Öffnung am
besagten seitliche Überstand
angeordnet ist.
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Dadurch ist die Aufrechterhaltung
der Hygiene von einer Person, die auf der Tragevorrichtung ruht,
im wesentlichen erleichtert, in dem Fall, wo besagte Person total
oder teilweise nicht in der Lage ist sich selbst zu bewegen, wobei
es häufig
der Fall für Patienten
ist, die durch Sanitätsdienste
betreut werden: Somit ist eine unterstützende Person genug, um den
Patienten über
dem schalenförmigen
Element oder der so genannten Schüssel in Position zu bringen,
in die der Patient sich selbst, erleichtert, was ein Vorteil ist.
Auch hinterher, wenn das schalenförmige Element von seiner wirksamen
Position entfernt worden ist, ist die Ausführung dadurch vorteilhaft,
daß eine
Reinigung des Patienten durch die Ausnehmung stattfinden kann und
der Patient zwecks Reinigung nicht weiter bewegt werden muss.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Vorrichtung
entsprechend der Erfindung wird besagte Öffnung an eine Quelle für das Aufblasmittel über ein
Rohr angeschlossen und beinhaltet ein verbindendes Teil, um von
der Quelle des Aufblasmittels abgekoppelt zu werden. Außerdem enthält das Rohr ein
Ventilteil, welches irgendwo entlang dem Teil des Rohres angeordnet
ist, das sich von dem Öffnungsbereich
zum Verbindungsteil erstreckt.
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Dadurch wird ein bestimmter Vorteil
erhalten, während
ein Entkoppeln der Tragevorrichtung vom Aufblasmittel stattfinden
kann, nachdem der aufblasbare Teil in seinen aufgeblasenen Zustand
versetzt worden ist und als das Grundteil, häufig durch ein Bett mit Rollen
in einem Krankenhaus dargestellt, von der Quelle des Aufblasmittels
entfernt werden kann, während
gleichzeitig der aufgeblasene Zustand beibehalten wird.
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Entsprechend einer anderen bevorzugten Ausführung der
Vorrichtung gemäß der Erfindung, enthält die besagte
Vorrichtung ein Evakuierungsventil, angeordnet an besagter Öffnung.
Das Evakuierungsventil enthält
einen Überdruckregler,
der das Ventil öffnet,
wenn der Druck im aufblasbaren Teil einen vorbestimmten Wert erreicht.
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Im Besonderen wird dadurch das Risiko
des Erreichens eines Überdrucks
im aufblasbaren Teil während
des Aufblasens vermieden. Ein zu hoher Druck wird ansonsten, im
schlechtesten Fall, zu einem Bersten des aufblasbaren Teils führen, was
natürlich
nicht wünschenswert
ist. Dank des Evakuierungsventils, das an dem seitlichen Überstand
angeordnet ist, kann. das Ventil von großer Bedeutung sein, welches
vorteilhaft sein kann, wenn eine schnelle Evakuierung verlangt wird.
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Gemäß einer anderen Ausführung der
Vorrichtung entsprechend der Erfindung, enthält besagte Vorrichtung Mittel
zur Befestigung des aufblasbaren Teils an dem Grundteil.
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Dadurch gibt es eine Garantie, dass
die Person, die auf der Tragevorrichtung ruht, eine verhältnismäßig beständige Unterstützung erlangt,
während diese
beim angehoben wird, wenn letztere in ihrem aufgeblasenen Zustand
ist. Dieser Aspekt ist in der Frage wichtig für die Person, sowie für das unterstützende Personal,
um es für
letztere einfach zu gestalten, die erforderlichen Maßnahmen
zu ergreifen, in Frage der Person, welches der Patient ist, sich
selbst erleichtert, indem dieser die erfinderische Vorrichtung verwendet.
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Gemäß einer anderen bevorzugten
Ausführung
der Vorrichtung gemäß der Erfindung,
sind Befestigungsmittel angeordnet, die sich um das Grundteil herum
erstrecken und mindestens ein Band enthalten, welches sich um das
Grundteil herum erstreckt und mit dem aufblasbaren Teil verbunden
ist. Dadurch erhält
man eine sehr gute und zuverlässige Befestigung
des aufblasbaren Teils, im Gegensatz zu jenen Fällen, wenn man versucht, eine
Anordnung zu gestalten, indem nur ein Friktionsmaterial zwischen dem
aufblasbaren Teil und dem Grundteil angeordnet ist, oder wenn man
nur versucht, eine Befestigung mittels Laschen oder ähnlichem
zu erhalten, die über das
aufblasbare Teil hinaus stehen, und unter das Grundteil gefaltet
werden. Außerdem
ermöglichen die
Befestigungsmittel der Erfindung einen guten Halt des Lakens, welches
unter dem Grundteil positioniert ist.
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Entsprechend einer anderen bevorzugten Ausführung der
erfinderischen Vorrichtung, enthält es
auch eine Abdeckschicht, die bereitgestellt wird, um sich zwischen
dem aufblasbaren Teil und dem Grundteil zu erstrecken und mit welchem
das aufblasbare Teil verbunden ist. Die Abdeckschicht und die Anschlussmittel
bilden eine einstückige
Schicht, mit welche der aufblasbare Teil angeschlossen ist.
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Dadurch wird ein sehr einfacher Aufbau
erreicht, welcher grundsätzlich
nur durch den aufblasbaren Teil und ein Band oder eine Oberfläche gebildet
wird, an welcher es befestigt ist.
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Entsprechend noch einer bevorzugten
Ausführung
der erfinderischen Vorrichtung, enthält der aufblasbare Teil eine
obere und untere Schicht, welche im Allgemeinen entlang ihrer jeweiligen
Peripherie miteinander verbunden sind.
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Überraschenderweise
scheint ein solch sehr einfacher Aufbau ausreichend zu sein, um
jene Formen zu erfüllen,
welche für
den aufblasbaren Teil in seinem evakuierten Zustand, sowie in seinem
aufgeblasenen Zustand erwünscht
werden. Der Materialverbrauch zur Herstellung des aufblasbaren Teils
ist gering, sowie die Gesamtnahtlänge, die für das Verbinden dieses Teils
erforderlich ist. Die maximale Stärke des Teils im evakuierten
Zustand kann auch herabgesetzt werden, da es nur zwei notwendige Schichten
gibt.
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Entsprechend dennoch wird eine anderen bevorzugten
Ausführung
der erfinderischen Vorrichtung, ist der aufblasbare Teil nur an
die Abdeckschicht entlang mit Teile seiner Peripherie verbunden.
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Dadurch werden im Besonderen Probleme des
Knitterns behoben, welche anderweitig dazu neigen, aufgrund der
Maßveränderungen
der Abdeckschicht und/oder dem aufblasbaren Teil aufzutreten, welche
in Verbindung des Aufblasens und Evakuierung des aufblasbaren Teils
auftreten.
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Weitere Eigenschaften und Vorteile
der Tragevorrichtung gemäß der Erfindung
sind von der folgenden Beschreibung und vom Rest der abhängigen Patentansprüchen offensichtlich.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Durch Beispiele, jedoch nicht zur
Einschränkung
dieser, wird die Tragevorrichtung gemäß der Erfindung jetzt im Detail
mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben, in denen:
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1:
ist eine perspektivische Ansicht der Tragevorrichtung, angeordnet
auf einem Bett;
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2:
ist eine perspektivische Ansicht, die 1 entspricht,
jedoch mit dem aufblasbaren Teil der Vorrichtung in einem aufgeblasenen
Zustand; 3: ist eine
Ansicht von der Tragevorrichtung von oben, gemäß der Erfindung;
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4:
ist eine Schnittansicht der Tragevorrichtung; und
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5:
ist eine Ansicht gemäß 4, jedoch mit dem aufblasbaren
Teil in einem aufgeblasenen Zustand.
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Ausführliche
Beschreibung einer Ausführung
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In den Abbildungen wird eine Ausführung der Tragevorrichtung
gemäß der Erfindung
dargestellt, wobei die besagte Vorrichtung auf einem niedrigen Grundteil 1,
welches eine Matratze, eine Koje oder, in diesem Fall, ein Bett
angeordnet ist. Die Tragevorrichtung enthält einen aufblasbaren Teil 2,
welcher in einem aufgeblasenen Zustand ist, um eine Person anzuheben,
die auf dem aufblasbaren Teil 2 ruht.
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Der aufblasbare Teil 2 ist
derart vorgesehen, um sich auf mindestens einen seitlichen Rand 3 des Grundteils 1 zu
erstrecken. An diesem Ende des aufblasbaren Teils enthält er einen
seitlichen Überstand 4,
der einen Überstand über dem
seitlichen Rand 3 des Grundteils 1 hinaus bildet
und an welchem eine Einlassöffnung 5 und
eine Auslassöffnung
angeordnet ist. Der seitliche Überstand 4 erstreckt
sich, unter anderem, von den Betrachtungen der Platzverhältnisse
aus, nur entlang einem Teil des Endes oder Seite des aufblasbaren
Teils 2, von welchem er übersteht. Jedoch kann er entlang
einem größeren Teil oder
entlang auf der ganzen Seite angeordnet werden.
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In der Praxis bildet der seitliche Überstand 4 einen
Teil des aufblasbaren Teils 2 und ist, wie letzterer, aufblasbar.
Im evakuierten Zustand ist der seitliche Überstand 4, wie in 2 gesehen werden kann, herunterhängend über dem
seitlichen Rand 3 des Grundteils 1. Dadurch wird
vermieden, daß eine
Person der Gefahr läuft,
die auf der Tragevorrichtung ruht, auf den Unebenheiten zu liegen,
die im Bereich des Einlassöffnung 5 und
der Auslassöffnung 6 gebildet
werden. In seinem aufgeblasenen Zustand steht der Überstand 4 von
dem seitlichen Rand 3 des Grundteils 1 mehr über, als
in seinem evakuierten Zustand.
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Außerdem enthält der aufblasbare Teil 2 eine Aussparung 7 und
die Trageoberflächen 8,
welche um die Aussparung 7 herum für die darauf ruhende Person
zur Verfügung
gestellt ist, wobei die Aussparung angepasst ist, eine Einführung eines
schalenförmigen
Elements 9 unter der Person darin zu ermöglichen,
in dem aufgeblasenen Zustand des aufblasbaren Teils 2.
Die Aussparung 7 erstreckt sich von einer Seite des aufblasbaren
Teils 2 und bildet eine seitliche Aussparung. Das schalenförmige Element 9 kann
in der Art einer sogenannten Schüssel
sein, die im Sanitätswesen
verwendet wird. Außerdem
wird im Sanitätswesen
normalerweise ein sogenanntes Zugbetttuch verwendet, wobei das besagte
Betttuch sich über
die Tragevorrichtung erstreckt und um das Grundteil 1 gedehnt
wird. In Verbindung zur Aufblasung des aufblasbaren Teils 2 wird
das Zugbetttuch gelöst,
um das Aufblasen des Teils 2 zu ermöglichen, und es wird unten
in die Aussparung 7 gepresst, um dem schalenförmigen Elements 9 zu
ermöglichen, dieses
in Position zu bringen.
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Entlang zwei gegenüberliegenden
Enden oder Seiten des aufblasbaren Teils 2 wird letzteres mit
einer Abdeckschicht 10 verbunden, welche zur Abdeckung
zwischen dem Grundteil 1 und dem aufblasbaren Teil 2 ausgebildet
ist. Die Enden 11, 12, entlang welchen sich die
Verbindung zwischen der Abdeckschicht 10 und dem aufblasbaren
Teil 2 erstreckt, verläuft
in einer Richtung der Tragevorrichtung, die im Allgemeinen zur Längsrichtung
des Grundteils 1 parallel sein soll. Vom Bereich dieser Enden 11, 12 sind
Haltemittel 13, 14 zur Verfügung gestellt, die das Grundteil 1 herum
gedehnt werden können,
um die Tragevorrichtung in Bezug auf die Verlängerung des Grundteils 1 zu
fixieren. Die Haltemittel 13, 14 werden mit Halteteilen 15, 16 versehen, um
miteinander verbunden zu werden, bei gleichzeitigem bilden einer
Schleife, die um das Grundteil 1 läuft. Die Halteteile 15, 16 enthalten
einen passenden Klettverschluss.
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In der dargestellten Ausführung sind
der Abdeckschicht 10 und die Haltemittel 13, 14 durch
ein Band oder Teppich gebildet, auf welchem sich entsprechend der
aufblasbare Teil 2 durch Verbindungsmittel befestigt wird,
die sich im Allgemeinen senkrecht zur Längsrichtung des Teppichs, entlang
den Enden 11, 12 erstrecken. Hier wird der aufblasbare Teil 2 an
der Mitte der Länge
des Teppichs 17 in Position gebracht, aber er könnte auch
im Bereich von irgendeinem der Enden angeordnet sein. Der aufblasbare
Teil 2 erstreckt sich im Allgemeinen über die Gesamtbreite des Teppichs 17.
Dieser Aufbau hat den bestimmten Vorteil, sehr einfach zu sein,
bei gleichzeitiger Garantie einer sehr stabilen Unterstützung für eine Person,
die darauf ruht, wenn dieser im aufgeblasenen Zustand ist und es
nicht unbequem oder irritierend findet, um darauf zu liegen, wenn
dieser in seinem evakuierten Zustand ist. Der aufblasbare Teil 2 sowie
die Abdeckschicht 10 und die Haltemittel 13, 14 sind
aus einem flexiblen Material gebildet, hier ein Polymer-Material.
Der aufblasbare Teil 2 und der seitliche Überstand 4 enthalten
eine obere Schicht 22 und eine untere Schicht 23 im
Allgemeinen von identischer Form, wobei die besagten Schichten sich
miteinander überdecken
und durch eine Verbindung miteinander verbunden sind, z. B. eine
Kleberverbindung, welche entlang Ihrer jeweiligen äußere Peripherie
läuft.
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Außerdem ist das aufblasbare
Teil über
ein Rohr 18 (nicht dargestellt) mit einer Aufblasmediumquelle
verbunden. Das Rohr 18 wird mit der Einlassöffnung 5 verbunden,
wodurch dem Aufblasmittelmittel ermöglicht wird, von der Quelle
in den aufblasbaren Teil 2 zu fließen. Das Rohr 18 enthält auch
ein Verbindungsteil 19, um von der Quelle des Aufblasmittels
abgekoppelt zu werden. Außerdem
enthält
die Vorrichtung ein Ventilteil 20, welches durch ein Rückschlagventil
gebildet ist, welches irgendwo im Rohr 18 entlang dem Teil
des Rohres angeordnet ist, welches sich vom Bereich der Einlassöffnung 5 hin
zum Verbindungsteil 19 erstreckt.
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Die Vorrichtung enthält außerdem ein
Evakuierungsventil (nicht dargestellt), angeordnet in Verbindung
mit der Auslassöffnung 6.
Das Evakuierungsventil enthält
einen Überdruckregler,
angeordnet, um das Ventil zu öffnen,
wenn der Druck im aufblasbaren Teil 2 einen vorbestimmten
Wert erreicht. Es enthält
außerdem
Mittel (nicht dargestellt) für
deren manuellen Öffnung.
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Selbstverständlich ist eine Mehrzahl von
Modifikationen und Varianten der erfindungsgemäßen Tragevorrichtung ersichtlich,
wie es von einem Fachmann geschätzt
wird, ohne dadurch über
den Bereich der Erfindung hinaus zu gehen.
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Zum Beispiel kann die Vorrichtung
so dimensioniert werden, so dass sie sich über einen größeren oder
kleineren Teil der Länge
des Grundteils erstreckt. Wenn das Grundteil durch ein Bett gebildet ist,
welches in drei Teile in seiner Längsrichtung geteilt ist, wie
häufig
der Fall in dem Sanitätswesen,
hat eine Tragevorrichtung vorzugsweise eine solche Länge, das
sie sich nur über
einen dieser Teile ausdehnt, vorzugsweise über den Mittelteil.