DE69818014T2 - Tragevorrichtung - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Tragevorrichtung, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, ersichtlich in der FR-A-2 656 795.
  • Entsprechend dem Stand der Technik ist eine Mehrzahl solcher Tragevorrichtungen bekannt, welche im Besonderen angepasst sind, um das Einbringen einer Schale oder dergleichen unter einer Person, die auf der Tragevorrichtung ruht, zu ermöglichen, um der besagten Person zu ermöglichen, sich selbst von mittels der besagten Schale zu erleichtern, während sie durch den aufblasbaren Teil gestützt wird, auf dem die Person liegen oder sitzen kann. Im Besonderen werden solche Vorrichtungen zur Verfügung gestellt, um im Sanitätswesen benutzt zu werden, wobei die behandelten Personen häufig erhebliche Schwierigkeiten haben sich zu Bewegen, um sich selbst zu erleichtern, und wo es dementsprechend beim Personal liegt, solche Patienten zu Bewegen und zu positionieren, welche häufig an ihre Betten gebunden sind, um Ihnen zu ermöglichen, sich selbst in eine Schale, eine sogenannte Schüssel, zu erleichtern, welche ihrerseits auf dem Bett in Position gebracht wird. Vorherige Tragevorrichtungen, so, wie zum Beispiel in der FR 2 656 795 oder FR 2 168 759 offenbart, welche eine Aussparung in dem aufblasbaren Teil aufweisen, welche die Schale (Schüssel) aufnimmt, kann in eine Position unter einer Person gebracht werden, ruhend auf dem aufblasbaren Teil und durch das letztere angehoben werden, wenn es in seinem aufgeblasenen Zustand ist. Dadurch wird ein wichtiger Vorteil erreicht, da das Personal von den schweren Hebearbeiten entlastet wird, die anders notwendig sein würden, um Personen oder Patienten auf die Schüssel in richtiger Position zu bringen. Außerdem gibt der aufblasbare Teil dem Patienten eine bequeme Unterstützung, da letzterer liegend oder sitzend auf der Schüssel ist und sich selbst entlasten soll. Dieser Aspekt ist auch wichtig, um körperliche und psychologische Gesundheit des Patienten zur Verfügung zu stellen.
  • Wenn der aufblasbare Teil in seinem evakuierten Zustand ist, wird es erwünscht, dass die Tragevorrichtung so eben und flach wie möglich in Position gebracht wird, entlang der Oberfläche des Grundteils, um der Person oder dem Patienten die Wahrnehmung jeder möglichen Unannehmlichkeit zu vermeiden, die aufgrund des Vorhandenseins der Tragevorrichtung entsteht. Tragevorrichtungen entsprechend dem Stand der Technik ziehen dies in Betracht, durch Bildung von verhältnismäßig dünnen Schichten eines Materials, welches ihnen ermöglicht, der äußeren Form besser zu folgen, die vom Grundteil gebildet wird, während der Patient unterschiedliche Positionen darauf einnimmt. Dieses wird zum Beispiel in den Dokumenten WO 91/07938, in US 5 193 232 und in den oben genannten französischen Dokumenten offenbart.
  • Jedoch zieht der Stand der Technik die erhebliche Unebenheit nicht in Betracht, die entsprechend durch die Eingangs- und Ausgangsöffnungen verursacht werden und den Ventilen, die möglicherweise an besagten Öffnungen angeordnet sind. Dementsprechend gibt es bei Tragevorrichtungen, entsprechend dem Stand der Technik, Eingangs- und Ausgangsöffnungen mit ihren eventuellen Ventilen, die auf dem aufblasbaren Teil angeordnet sind, in solch einer Art und Weise, dass sie auf dem Grundteil angeordnet sind, auf welchem der besagte Patient oder die Person ruht . Dadurch kann der Patient auf diesen Unebenheiten liegen, welche im allgemeinen von Patienten als Unbequem empfunden werden und welche für den Patienten schädlich sein können, die untauglich sind oder Tendenzen in Richtung zu den wundgelegenen Stellen haben.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, eine Tragevorrichtung zur Verfügung zu stellen, die in einem aufgeblasenen Zustand eine Person völlig oder teilweise anhebt, die darauf ruht, und die eine Oberfläche bildet, die im Allgemeinen frei von den Unebenheiten ist, welche Unannehmlichkeit verursachen würde, oder eine Person verletzt, die darauf ruht, so dass die Tragevorrichtung auf einem Grundteil positioniert wird, wie eine Matratze, eine Koje oder ein Bett.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist, eine preiswerte und funktionale Alternative für Tragevorrichtungen nach dem Stand der Technik zur Verfügung zu stellen.
  • Dieser Gegenstand wird zunächst durch eine Tragevorrichtung der eingangs definierten Art erreicht, dadurch gekennzeichnet, dass der aufblasbare Teil eine aufblasbare seitliche Projektion enthält, welcher sich entlang einem Teil einer Seite des aufblasbaren Teils erstreckt und zum herausragen über einen seitlichen Rand des Grundteils hinaus zur Verfügung gestellt wird, worin besagte Öffnung am besagten seitliche Überstand angeordnet ist.
  • Dadurch ist die Aufrechterhaltung der Hygiene von einer Person, die auf der Tragevorrichtung ruht, im wesentlichen erleichtert, in dem Fall, wo besagte Person total oder teilweise nicht in der Lage ist sich selbst zu bewegen, wobei es häufig der Fall für Patienten ist, die durch Sanitätsdienste betreut werden: Somit ist eine unterstützende Person genug, um den Patienten über dem schalenförmigen Element oder der so genannten Schüssel in Position zu bringen, in die der Patient sich selbst, erleichtert, was ein Vorteil ist. Auch hinterher, wenn das schalenförmige Element von seiner wirksamen Position entfernt worden ist, ist die Ausführung dadurch vorteilhaft, daß eine Reinigung des Patienten durch die Ausnehmung stattfinden kann und der Patient zwecks Reinigung nicht weiter bewegt werden muss.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Vorrichtung entsprechend der Erfindung wird besagte Öffnung an eine Quelle für das Aufblasmittel über ein Rohr angeschlossen und beinhaltet ein verbindendes Teil, um von der Quelle des Aufblasmittels abgekoppelt zu werden. Außerdem enthält das Rohr ein Ventilteil, welches irgendwo entlang dem Teil des Rohres angeordnet ist, das sich von dem Öffnungsbereich zum Verbindungsteil erstreckt.
  • Dadurch wird ein bestimmter Vorteil erhalten, während ein Entkoppeln der Tragevorrichtung vom Aufblasmittel stattfinden kann, nachdem der aufblasbare Teil in seinen aufgeblasenen Zustand versetzt worden ist und als das Grundteil, häufig durch ein Bett mit Rollen in einem Krankenhaus dargestellt, von der Quelle des Aufblasmittels entfernt werden kann, während gleichzeitig der aufgeblasene Zustand beibehalten wird.
  • Entsprechend einer anderen bevorzugten Ausführung der Vorrichtung gemäß der Erfindung, enthält die besagte Vorrichtung ein Evakuierungsventil, angeordnet an besagter Öffnung. Das Evakuierungsventil enthält einen Überdruckregler, der das Ventil öffnet, wenn der Druck im aufblasbaren Teil einen vorbestimmten Wert erreicht.
  • Im Besonderen wird dadurch das Risiko des Erreichens eines Überdrucks im aufblasbaren Teil während des Aufblasens vermieden. Ein zu hoher Druck wird ansonsten, im schlechtesten Fall, zu einem Bersten des aufblasbaren Teils führen, was natürlich nicht wünschenswert ist. Dank des Evakuierungsventils, das an dem seitlichen Überstand angeordnet ist, kann. das Ventil von großer Bedeutung sein, welches vorteilhaft sein kann, wenn eine schnelle Evakuierung verlangt wird.
  • Gemäß einer anderen Ausführung der Vorrichtung entsprechend der Erfindung, enthält besagte Vorrichtung Mittel zur Befestigung des aufblasbaren Teils an dem Grundteil.
  • Dadurch gibt es eine Garantie, dass die Person, die auf der Tragevorrichtung ruht, eine verhältnismäßig beständige Unterstützung erlangt, während diese beim angehoben wird, wenn letztere in ihrem aufgeblasenen Zustand ist. Dieser Aspekt ist in der Frage wichtig für die Person, sowie für das unterstützende Personal, um es für letztere einfach zu gestalten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, in Frage der Person, welches der Patient ist, sich selbst erleichtert, indem dieser die erfinderische Vorrichtung verwendet.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführung der Vorrichtung gemäß der Erfindung, sind Befestigungsmittel angeordnet, die sich um das Grundteil herum erstrecken und mindestens ein Band enthalten, welches sich um das Grundteil herum erstreckt und mit dem aufblasbaren Teil verbunden ist. Dadurch erhält man eine sehr gute und zuverlässige Befestigung des aufblasbaren Teils, im Gegensatz zu jenen Fällen, wenn man versucht, eine Anordnung zu gestalten, indem nur ein Friktionsmaterial zwischen dem aufblasbaren Teil und dem Grundteil angeordnet ist, oder wenn man nur versucht, eine Befestigung mittels Laschen oder ähnlichem zu erhalten, die über das aufblasbare Teil hinaus stehen, und unter das Grundteil gefaltet werden. Außerdem ermöglichen die Befestigungsmittel der Erfindung einen guten Halt des Lakens, welches unter dem Grundteil positioniert ist.
  • Entsprechend einer anderen bevorzugten Ausführung der erfinderischen Vorrichtung, enthält es auch eine Abdeckschicht, die bereitgestellt wird, um sich zwischen dem aufblasbaren Teil und dem Grundteil zu erstrecken und mit welchem das aufblasbare Teil verbunden ist. Die Abdeckschicht und die Anschlussmittel bilden eine einstückige Schicht, mit welche der aufblasbare Teil angeschlossen ist.
  • Dadurch wird ein sehr einfacher Aufbau erreicht, welcher grundsätzlich nur durch den aufblasbaren Teil und ein Band oder eine Oberfläche gebildet wird, an welcher es befestigt ist.
  • Entsprechend noch einer bevorzugten Ausführung der erfinderischen Vorrichtung, enthält der aufblasbare Teil eine obere und untere Schicht, welche im Allgemeinen entlang ihrer jeweiligen Peripherie miteinander verbunden sind.
  • Überraschenderweise scheint ein solch sehr einfacher Aufbau ausreichend zu sein, um jene Formen zu erfüllen, welche für den aufblasbaren Teil in seinem evakuierten Zustand, sowie in seinem aufgeblasenen Zustand erwünscht werden. Der Materialverbrauch zur Herstellung des aufblasbaren Teils ist gering, sowie die Gesamtnahtlänge, die für das Verbinden dieses Teils erforderlich ist. Die maximale Stärke des Teils im evakuierten Zustand kann auch herabgesetzt werden, da es nur zwei notwendige Schichten gibt.
  • Entsprechend dennoch wird eine anderen bevorzugten Ausführung der erfinderischen Vorrichtung, ist der aufblasbare Teil nur an die Abdeckschicht entlang mit Teile seiner Peripherie verbunden.
  • Dadurch werden im Besonderen Probleme des Knitterns behoben, welche anderweitig dazu neigen, aufgrund der Maßveränderungen der Abdeckschicht und/oder dem aufblasbaren Teil aufzutreten, welche in Verbindung des Aufblasens und Evakuierung des aufblasbaren Teils auftreten.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der Tragevorrichtung gemäß der Erfindung sind von der folgenden Beschreibung und vom Rest der abhängigen Patentansprüchen offensichtlich.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Durch Beispiele, jedoch nicht zur Einschränkung dieser, wird die Tragevorrichtung gemäß der Erfindung jetzt im Detail mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1: ist eine perspektivische Ansicht der Tragevorrichtung, angeordnet auf einem Bett;
  • 2: ist eine perspektivische Ansicht, die 1 entspricht, jedoch mit dem aufblasbaren Teil der Vorrichtung in einem aufgeblasenen Zustand; 3: ist eine Ansicht von der Tragevorrichtung von oben, gemäß der Erfindung;
  • 4: ist eine Schnittansicht der Tragevorrichtung; und
  • 5: ist eine Ansicht gemäß 4, jedoch mit dem aufblasbaren Teil in einem aufgeblasenen Zustand.
  • Ausführliche Beschreibung einer Ausführung
  • In den Abbildungen wird eine Ausführung der Tragevorrichtung gemäß der Erfindung dargestellt, wobei die besagte Vorrichtung auf einem niedrigen Grundteil 1, welches eine Matratze, eine Koje oder, in diesem Fall, ein Bett angeordnet ist. Die Tragevorrichtung enthält einen aufblasbaren Teil 2, welcher in einem aufgeblasenen Zustand ist, um eine Person anzuheben, die auf dem aufblasbaren Teil 2 ruht.
  • Der aufblasbare Teil 2 ist derart vorgesehen, um sich auf mindestens einen seitlichen Rand 3 des Grundteils 1 zu erstrecken. An diesem Ende des aufblasbaren Teils enthält er einen seitlichen Überstand 4, der einen Überstand über dem seitlichen Rand 3 des Grundteils 1 hinaus bildet und an welchem eine Einlassöffnung 5 und eine Auslassöffnung angeordnet ist. Der seitliche Überstand 4 erstreckt sich, unter anderem, von den Betrachtungen der Platzverhältnisse aus, nur entlang einem Teil des Endes oder Seite des aufblasbaren Teils 2, von welchem er übersteht. Jedoch kann er entlang einem größeren Teil oder entlang auf der ganzen Seite angeordnet werden.
  • In der Praxis bildet der seitliche Überstand 4 einen Teil des aufblasbaren Teils 2 und ist, wie letzterer, aufblasbar. Im evakuierten Zustand ist der seitliche Überstand 4, wie in 2 gesehen werden kann, herunterhängend über dem seitlichen Rand 3 des Grundteils 1. Dadurch wird vermieden, daß eine Person der Gefahr läuft, die auf der Tragevorrichtung ruht, auf den Unebenheiten zu liegen, die im Bereich des Einlassöffnung 5 und der Auslassöffnung 6 gebildet werden. In seinem aufgeblasenen Zustand steht der Überstand 4 von dem seitlichen Rand 3 des Grundteils 1 mehr über, als in seinem evakuierten Zustand.
  • Außerdem enthält der aufblasbare Teil 2 eine Aussparung 7 und die Trageoberflächen 8, welche um die Aussparung 7 herum für die darauf ruhende Person zur Verfügung gestellt ist, wobei die Aussparung angepasst ist, eine Einführung eines schalenförmigen Elements 9 unter der Person darin zu ermöglichen, in dem aufgeblasenen Zustand des aufblasbaren Teils 2. Die Aussparung 7 erstreckt sich von einer Seite des aufblasbaren Teils 2 und bildet eine seitliche Aussparung. Das schalenförmige Element 9 kann in der Art einer sogenannten Schüssel sein, die im Sanitätswesen verwendet wird. Außerdem wird im Sanitätswesen normalerweise ein sogenanntes Zugbetttuch verwendet, wobei das besagte Betttuch sich über die Tragevorrichtung erstreckt und um das Grundteil 1 gedehnt wird. In Verbindung zur Aufblasung des aufblasbaren Teils 2 wird das Zugbetttuch gelöst, um das Aufblasen des Teils 2 zu ermöglichen, und es wird unten in die Aussparung 7 gepresst, um dem schalenförmigen Elements 9 zu ermöglichen, dieses in Position zu bringen.
  • Entlang zwei gegenüberliegenden Enden oder Seiten des aufblasbaren Teils 2 wird letzteres mit einer Abdeckschicht 10 verbunden, welche zur Abdeckung zwischen dem Grundteil 1 und dem aufblasbaren Teil 2 ausgebildet ist. Die Enden 11, 12, entlang welchen sich die Verbindung zwischen der Abdeckschicht 10 und dem aufblasbaren Teil 2 erstreckt, verläuft in einer Richtung der Tragevorrichtung, die im Allgemeinen zur Längsrichtung des Grundteils 1 parallel sein soll. Vom Bereich dieser Enden 11, 12 sind Haltemittel 13, 14 zur Verfügung gestellt, die das Grundteil 1 herum gedehnt werden können, um die Tragevorrichtung in Bezug auf die Verlängerung des Grundteils 1 zu fixieren. Die Haltemittel 13, 14 werden mit Halteteilen 15, 16 versehen, um miteinander verbunden zu werden, bei gleichzeitigem bilden einer Schleife, die um das Grundteil 1 läuft. Die Halteteile 15, 16 enthalten einen passenden Klettverschluss.
  • In der dargestellten Ausführung sind der Abdeckschicht 10 und die Haltemittel 13, 14 durch ein Band oder Teppich gebildet, auf welchem sich entsprechend der aufblasbare Teil 2 durch Verbindungsmittel befestigt wird, die sich im Allgemeinen senkrecht zur Längsrichtung des Teppichs, entlang den Enden 11, 12 erstrecken. Hier wird der aufblasbare Teil 2 an der Mitte der Länge des Teppichs 17 in Position gebracht, aber er könnte auch im Bereich von irgendeinem der Enden angeordnet sein. Der aufblasbare Teil 2 erstreckt sich im Allgemeinen über die Gesamtbreite des Teppichs 17. Dieser Aufbau hat den bestimmten Vorteil, sehr einfach zu sein, bei gleichzeitiger Garantie einer sehr stabilen Unterstützung für eine Person, die darauf ruht, wenn dieser im aufgeblasenen Zustand ist und es nicht unbequem oder irritierend findet, um darauf zu liegen, wenn dieser in seinem evakuierten Zustand ist. Der aufblasbare Teil 2 sowie die Abdeckschicht 10 und die Haltemittel 13, 14 sind aus einem flexiblen Material gebildet, hier ein Polymer-Material. Der aufblasbare Teil 2 und der seitliche Überstand 4 enthalten eine obere Schicht 22 und eine untere Schicht 23 im Allgemeinen von identischer Form, wobei die besagten Schichten sich miteinander überdecken und durch eine Verbindung miteinander verbunden sind, z. B. eine Kleberverbindung, welche entlang Ihrer jeweiligen äußere Peripherie läuft.
  • Außerdem ist das aufblasbare Teil über ein Rohr 18 (nicht dargestellt) mit einer Aufblasmediumquelle verbunden. Das Rohr 18 wird mit der Einlassöffnung 5 verbunden, wodurch dem Aufblasmittelmittel ermöglicht wird, von der Quelle in den aufblasbaren Teil 2 zu fließen. Das Rohr 18 enthält auch ein Verbindungsteil 19, um von der Quelle des Aufblasmittels abgekoppelt zu werden. Außerdem enthält die Vorrichtung ein Ventilteil 20, welches durch ein Rückschlagventil gebildet ist, welches irgendwo im Rohr 18 entlang dem Teil des Rohres angeordnet ist, welches sich vom Bereich der Einlassöffnung 5 hin zum Verbindungsteil 19 erstreckt.
  • Die Vorrichtung enthält außerdem ein Evakuierungsventil (nicht dargestellt), angeordnet in Verbindung mit der Auslassöffnung 6. Das Evakuierungsventil enthält einen Überdruckregler, angeordnet, um das Ventil zu öffnen, wenn der Druck im aufblasbaren Teil 2 einen vorbestimmten Wert erreicht. Es enthält außerdem Mittel (nicht dargestellt) für deren manuellen Öffnung.
  • Selbstverständlich ist eine Mehrzahl von Modifikationen und Varianten der erfindungsgemäßen Tragevorrichtung ersichtlich, wie es von einem Fachmann geschätzt wird, ohne dadurch über den Bereich der Erfindung hinaus zu gehen.
  • Zum Beispiel kann die Vorrichtung so dimensioniert werden, so dass sie sich über einen größeren oder kleineren Teil der Länge des Grundteils erstreckt. Wenn das Grundteil durch ein Bett gebildet ist, welches in drei Teile in seiner Längsrichtung geteilt ist, wie häufig der Fall in dem Sanitätswesen, hat eine Tragevorrichtung vorzugsweise eine solche Länge, das sie sich nur über einen dieser Teile ausdehnt, vorzugsweise über den Mittelteil.

Claims (14)

  1. Eine Tragevorrichtung, vorgesehen zur Anordnung auf einem Grundteil (1), so, wie eine Matratze, Schlafstelle oder Bett, welche ein aufblasbares Teil (2) beinhaltet, das sich in einem aufblasbaren Zustand befindet, um eine Person anzuheben, die auf dem aufblasbaren Teil ruht, wobei das aufblasbare Teil mindestens eine Öffnung (5, 6) für die Zufuhr und Evakuierung eines aufblasenden Mediums beinhaltet, wobei der aufblasbare Teil (2) eine Aussparung (7) und Trageoberflächen für besagte Person beinhaltet, die um die Aussparung (7) herum angeordnet sind, wobei die Aussparung angeordnet ist, um in ihr die Einbringung einer Schalenform (9) unter der Person zu ermöglichen, durch den aufgeblasenen Zustand des aufblasbaren Teils (2), dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Teil (2) einen aufblasbaren, seitlichen Überstand (4) beinhaltet, welcher sich entlang eines Seitenteils des aufblasbaren Teils (2) erstreckt und von besagter Seite über eine seitliche Ecke (3) des Grundteils (1) überstehend angeordnet ist, wobei besagte Öffnung (5, 6) an dem seitlichen Überstand (4) angeordnet ist.
  2. Eine Tragevorrichtung- gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass besagte Öffnung (5, 6) eine Einlassöffnung (5) beinhaltet, welche über eine Rohrleitung (18) mit einer Quelle für das Aufblasmedium verbunden ist.
  3. Eine Tragevorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrleitung (18) ein Verbindungsteil (19) beinhaltet, um von der Quelle für das Aufblasmedium lösbar zu sein.
  4. Eine Tragevorrichtung gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrleitung (18) ein Ventilteil (20) beinhaltet.
  5. Eine Tragevorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventilteil (20) entlang des Rohrleitungsteils (18) angeordnet ist, das sich vom Bereich der Einlassöffnung (5) bis zu dem Verbindungsteil (19) erstreckt.
  6. Eine Tragevorrichtung gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das diese ein Evakuierungsventil (21) beinhaltet, welche an besagter Öffnung (6) angeordnet ist.
  7. Eine Tragevorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet; dass das Evakuierungsventil (21) einen Überdruckregulator beinhaltet, um das Ventil (21) zu öffnen, wenn der Druck in dem aufblasbaren Teil (2) einen bestimmten Wert erreicht.
  8. Eine Tragevorrichtung gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese Mittel (13, 14) für die Befestigung eines aufblasbaren Teils (2) auf dem Grundteil (1) beinhaltet.
  9. Eine Tragevorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (13, 14) sich um das Grundteil (1) erstreckend angeordnet sind.
  10. Eine Tragevorrichtung gemäß Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (13, 14) mindestens ein Band (17) beinhalten, welches sich um das Grundteil (1) erstreckt und mit dem aufblasbaren Teil (2) verbunden ist.
  11. Eine Tragevorrichtung gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Abdeckschicht (10) beinhaltet, die sich zwischen dem aufblasbaren Teil (2) und dem Grundteil (1) erstreckt und mit welcher der aufblasbare Teil (2) verbunden ist.
  12. Eine Tragevorrichtung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckschicht (10) und die Befestigungsmittel (13, 14) eine durchgehende Schicht (17) bilden, auf welche das aufblasbare Teil (2) befestigt ist.
  13. Eine Tragevorrichtung gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Teil (2) eine obere und eine untere Schicht (22, 23) beinhaltet, die generell miteinander entlang ihrer entsprechenden Peripherie verbunden sind.
  14. Eine Tragevorrichtung gemäß irgendeinem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Teil (2) mit einer Abdeckschicht (10) nur entlang bestimmter Teile seiner Peripherie verbunden ist.
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