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1. Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Arbeitsstation, die zur gleichzeitigen- Durchführung mehrfacher
biologischer Assays in einer Art und Weise, die das Potential für Überkreuzkontamination
zwischen den einzelnen Assays minimiert, verwendbar ist.
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2. Hintergrund der Erfindung
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Diagnostische Assays werden in der
klinischen Diagnose und in der Forschung der Gesundheitswissenschaft
häufig
benutzt, um das Vorliegen oder die Menge von biologischen Antigenen,
Zellabnormitäten,
Krankheitszuständen
und bei mit Krankheit verbundenen Pathogenen einschließlich Parasiten,
Pilzen, Bakterien und Viren, die in einem Wirtsorganismus oder einer
Probe vorliegen können,
zu detektieren oder zu quantifizieren. Wo ein diagnostisches Assay
die Quantifizierung ermöglicht,
sind die Praktiker besser in der Lage, dass Ausmaß der Infektion
oder Krankheit zu berechnen und den zeitlichen Verlauf des Krankheitszustandes
zu bestimmen. Im Allgemeinen basieren diagnostische Assays entweder
auf der Detektion von Antigenen (Immunoassays) oder Nukleinsäuren (Assays
auf Nukleinsäurebasis),
die zu einem Organismus oder Virus von Interesse gehören.
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Assays auf Nukleinsäurebasis
beinhalten im Allgemeinen mehrere Schritte, die zur Detektion oder Quantifizierung
von einer oder mehrerer Zielnukleinsäuresequenzen, die spezifisch
für den
Organismus oder Virus von Interesse sind, in einer Probe führen. Die
Zielnukleinsäuresequenz
kann ebenfalls für eine zu
bestimmende Gruppe von Organismen oder Viren spezifisch sein, wobei
die Gruppe durch wenigstens eine gemeinsame Nukleinsäuresequenz,
die allen Mitgliedern der Gruppe gemein ist, definiert wird und die
spezifisch für
die Gruppe in der Probe, die getestet wird, ist. Die Detektion von
individuellen oder Gruppen von Organismen und Viren, unter Verwendung
von Verfahren auf Nukleinsäurebasis
ist vollständig
von Kohne, US-Patent Nr. 4,851,330 und Hogan, US-Patent Nr. 5,541,551 beschrieben worden.
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Der erste Schritt in einem Assay
auf Nukleinsäurebasis
ist es, eine Sonde zu entwerfen, die unter strikten Hybridisierungsbedingungen
eine Spezifität für eine Nukleinsäuresequenz,
die zu einem Organismus oder Virus von Interesse gehört, aufweist.
Während
Assays auf Nukleinsäurebasis
entworfen werden können,
um entweder Desoxyribonukleinsäure (DNA)
oder Ribonukleinsäure
(RNA) zu detektieren, ist ribosomale RNA (rRNA) oder die für ein Gen
kodierende rRNA (rDNA) üblicherweise
die bevorzugte Nukleinsäure
für die
Detektion eines prokaryotischen oder eukaryotischen Organismus in
einer Probe. Ribosomale RNA-Zielsequenzen
sind aufgrund ihrer relativen Häufigkeit
in Zellen und, weil rRNA Bereiche mit Sequenzvariabilität enthält, die
von entworfenen Sonden, die in der Lage sind, sogar zwischen eng verwandten
Organismen zu unterscheiden, genutzt werden können, bevorzugt. (Ribosomale
RNA ist die Hauptstrukturkomponente des Ribosoms, welches der Ort
der Proteinsynthese in einer Zelle ist.) Viren, die keine rRNA enthalten,
und zelluläre
Veränderungen
werden oft am Besten durch targeting-DNA, RNA oder eine messenger-RNA
(mRNA) – Sequenz,
die ein Nukleinsäureintermediat
ist, das verwendet wird, um ein Protein zu synthetisieren, detektiert.
Wenn der Fokus des Assays auf Nukleinsäurebasis die Detektion einer
genetischen Abnormität
ist, dann werden die Sonden in der Regel entworfen, um identifizierbare
Veränderungen
im genetischen Code, wie z. B. das abnorme Philadelphia-Chromosom, das mit chronischer
myelozytischer Leukämie,
siehe z. B. Stephenson et al., US-Patent Nr. 4,681,840, verbunden
ist, zu detektieren.
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Wenn man einen Assay auf Nukleinsäurebasis
durchführt,
ist eine Präparation
der Probe notwendig, um die Zielnukleinsäure, die in der Probe vorliegen
kann, freizusetzen und zu stabilisieren. Die Probenpräparation
kann ebenfalls dazu dienen, eine Nukleaseaktivität zu eliminieren und potentielle
Inhibitoren der Nukleinsäureamplifikation
(siehe unten) oder der Detektion von Zielnukleinsäuren zu
entfernen oder inaktivieren. Siehe z. B. Ryder et al, US-Patent Nr. 5,639,599,
das Verfahren zur Herstellung von Nukleinsäuren für die Amplifikation, einschließlich der Verwendung
von komplexierenden Mitteln, die im Stande sind, mit Eisenionen,
die durch lysierte rote Blutzellen eingebracht werden, zu komplexieren,
offenbart. Das Verfahren der Probenpräparation kann variieren und
wird in Teilen von der Art der Probe, die untersucht wird, abhängen (z.
B. Blut, Urin, Stuhlgang, Eiter oder Auswurf). Wenn Zielnukleinsäuren aus
einer Population von weißen
Blutzellen, die in einer verdünnten
oder unverdünnten
Gesamtblutprobe vorliegen, extrahiert werden, folgt im allgemeinen
ein differenzielles Lyseverfahren. Siehe z. B. Ryder et al., Europäische Patentanmeldung
Nr. 0547267. Differenzielle Lyseverfahren sind im Stand der Technik
gut bekannt und sind entworfen worden, um speziell Nukleinsäuren aus
weißen
Blutkörperchen
zu isolieren, während
sie das Vorliegen oder die Aktivität von Produkten roter Blutkörperchen,
wie z. B. Häm,
das mit der Amplifikation oder Detektion von Nukleinsäuren interferieren
kann, begrenzen oder eliminieren.
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Bevor oder nachdem die extrahierte
Nukleinsäure
einer Sonde ausgesetzt, wird, kann die Zielnukleinsäure durch
Zielerfassungsmittel entweder direkt oder indirekt durch Verwenden
einer „Fangsonde", die an ein Substrat,
wie z. B. ein magnetisches Kügelchen,
gebunden ist, immobilisiert werden. Beispiel für Zielerfassungs-Verfahren
werden von Ranki et al., US-Patent Nr. 4,486,539 und Stabinsky, US-Patent Nr. 4,751,177
beschrieben. Zielerfassungs-Sonden sind im allgemeinen kurze Sequenzen
von Nukleinsäuren
(d. h. Oligonukleotide), die unter stringenten Hybridisierungsbedingungen
in der Lage sind, mit einer Nukleinsäuresequenz, die ebenfalls die
Zielsequenz beinhaltet, zu hybridisieren. Magnete in unmittelbarer
Nähe des
Reaktionsgefäßes werden
verwendet, um das magnetische Kügelchen an
die Seite des Gefäßes zu ziehen
und zu halten. Wenn die Zielnukleinsäure somit einmal immobilisiert ist,
kann die hybridisierte Nukleinsäure
von nicht hybridisierten Nukleinsäure durch Absaugen von Flüssigkeit
aus dem Reaktionsgefäß und optionaler Durchführung eines
oder mehrerer Waschschritte getrennt werden.
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In den meisten Fällen ist es erwünscht, die Zielsequenz
durch Verwenden irgendeines von mehreren. Verfahren zur Nukleinsäureamplifikation,
die im Stand der Technik gut bekannt sind, zu amplifizieren. Im
speziellen ist die Nukleinsäureamplifikation die
enzymatische Synthese von Nukleinsäureamplikons (Kopien), die
eine Sequenz enthalten, die zu einer Nukleinsäuresequenz, die amplifiziert
ist, komplementär
ist. Beispiele von Verfahren zur Nukleinsäureamplifikation, die im Stand
der Technik durchgeführt
werden, beinhalten die Polymerasekettenreaktion (PCR), die Strangverdrängungs-Amplifikation (SDA),
die Ligasekettenreaktion (LCR) und die Transkriptions-verbundene
Amplifikation (TAA). Die Nukleinsäureamplifikation ist besonders
vorteilhaft, wenn die Menge der Zielsequenz, die in einer Probe
vorliegt, sehr niedrig ist. Durch Amplifizieren der Zielsequenzen
und Detektieren des synthetisierten Amplikons kann die Empfindlichkeit
eines Assays extrem verbessert werden, da weniger Zielsequenzen
zu Beginn des Assays benötigt
werden, um besser die Detektion der Nukleinsäure in der Probe, die zu dem
Organismus oder Virus von Interesse gehört, sicher zu stellen.
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Verfahren der Nukleinsäureamplifikation
sind vollständig
in der Literatur beschrieben. PCR Amplifikation zum Beispiel wird
bei Mullis et al. in den US-Patenten Nr. 4,683,195, 4,683,202 und 4,800,159
und in Methods in Enzymology, 155: 335–350 (1987) beschrieben. Beispiele
für SDA
können
bei Walker, PCR Methads and Applications, 3: 25–30 (1993), Walker et al. in
Nucleic Acids Res., 20: 1691–1996
(1992) und Proc. Natl. Acad. Sci., 89: 392–396 (1991) gefunden werden.
LCR wird in den US-Patenten Nr. 5,427,930 und 5,686,272 beschrieben.
Und verschiedene TAA-Formate werden in Publikationen wie z. B. Burg
et al. in US-Patent Nr. 5,437,990; Kacian et al. in den US-Patenten
Nr. 5,399,491 und 5,554,516; und Gingeras et al. in der internationalen
Anmeldung Nr. PCT/US87/01966 und der internationalen Veröffentlichung
Nr. WO 88/01302 und der internationalen Anmeldung Nr. PCT/US88/02108
und der internationalen Veröffentlichung
Nr. WO 88/10315 bereitgestellt.
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Die Detektion einer Zielnukleinsäuresequenz erfordert
die Verwendung einer Sonde mit einer Nukleotidbasensequenz, die
substantiell zu der Zielsequenz oder alternativ dazu ihrem Amplikon
komplementär
ist. Unter selektiven Assay Bedingungen wird die Sonde die Zielsequenz
oder ihr Amplikon in einer Art und Weise hybridisieren, die es dem
Praktiker ermöglicht,
das Vorhandensein der Zielsequenz in der Probe nachzuweisen. Effektive
Sonden werden entworfen, um nicht spezifische Hybridisierung mit
irgendeiner Nukleinsäuresequenz,
die mit dem Detektieren des Vorhandenseins der Zielsequenz interferieren
würde,
zu verhindern. Die Sonden können
einen zur Detektion geeigneten Marker beinhalten, wobei der Marker
zum Beispiel radioaktiv markiert, ein fluoreszierender Farbstoff,
Biotin, ein Enzym oder eine chemilumineszente Verbindungen ist.
Chemilumineszente Verbindungen beinhalten Acridiniumester, die in
einem Hybridisierungsschutz-Assay (HPA) verwendet und dann mit einem
Luminometer detektiert werden können.
Beispiele für
chemilumineszente Verbindungen und Verfahren zur Markierung von Sonden
mit chemilumineszenten Verbindungen können bei Arnold et al, US-Patent
Nr. 4,950,613, 5,185,439 und 5,585,481; und Campbell et al, US-Patent
Nr. 4,946,958 gefunden werden.
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HPA ist ein Detektionsverfahren,
das auf einer Differentialhydrolyse basiert, welche die spezielle Detektion
der Acridiniumester-markierten Sonde, die an die Zielsequenz oder
Amplikon davon hybridisiert ist, erlaubt. HPA wird im Detail bei
Arnold et al. in den US-Patenten Nr. 5,283,174 und 5,639,599 beschrieben.
Diese Detektionsform erlaubt es, hybridisierte Sonden von nicht-hybridisierten
Sonden in Lösung zu
unterscheiden und beinhaltet sowohl einen Hybridisierungsschritt
als auch einen Selektionsschritt. Im Hybridisierungsschritt wird
ein Überschuss
der Acridiniumester-markierten Sonde in das Reaktionsgefäß gegeben,
und es ihm ermöglicht,
sich wieder mit der Zielsequenz oder ihrem Amplikon zu verbinden. Im
Anschluss an den Hybridisierungsschritt wird der Marker, der mit
einer nicht-hybridisierten Sonde assoziiert ist, durch Zugabe eines
Alkalireagenzes im Selektionsschxitt nicht-chemilumineszent gemacht. Das
Alkalireagenz hydrolysiert speziell nur den Acridiniumester-Marker,
der mit der unhybridisierten Sonde assoziiert ist, wobei der Acridiniumester
des Sonde:Ziel-Hybrids
intakt und detektierbar gelassen wird. Die Chemilumineszenz des
Acridiniumesters der hybridisierten Sonde kann dann unter Verwendung
eines Luminometers gemessen werden, und das Signal wird in relativen
Lichteinheiten (RLU) ausgedrückt.
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Nachdem der Assay auf Nukleinsäurebasis durchgelaufen
ist und, um mögliche
Kontamination von folgenden Amplifikationsreaktionen zu vermeiden,
kann die Reaktionsmischung mit einem deaktivierenden Reagenz, welches
Nukleinsäuren
und verwandte Amplifikationsprodukte im Reaktionsgefäß zerstört, behandelt
werden. Solche Reagenzien können
Oxidationsmittel, Reduktionsmittel und reaktive Chemikalien, die
die primäre
chemische Struktur der Nukleinsäure
modifizieren, beinhalten. Diese Reagenzien arbeiten, indem sie Nukleinsäuren gegenüber einer
Amplifikationsreaktion inert machen, sei es, daß die Nukleinsäure RNA
oder DNA ist. Beispiele solch chemischer Mittel beinhalten Lösungen von Natriumhypochlorit
(Bleichen), Lösungen
von Kaliumpermanganat, Ameisensäure,
Hydrazin, Dimethylsulfat und ähnliche
Verbindungen. Mehr Details des Deaktivierungsprotokolls können bei
Dattagupta et al., US-Patent
Nr. 5,612,200 gefunden werden.
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Die Komplexität und Anzahl der Verfahrensschritte,
die mit einem auf Nukleinsäure
basierenden Assay verbunden sind, führen, wenn sie manuell ausgeführt werden,
zur Möglichkeit
von Fehlern des Praktikers, zur Aussetzung gegenüber Pathogenen und zu Kreuzkontamination
zwischen Assays. Der Praktiker muss, wenn er der manuellen Arbeitsweise folgt,
die Testproben, Reagenzien, Abfallbehälter, Assaybehälter, Pipettenspitzen,
Saugvorrichtung, Abgabevorrichtung und magnetische Gestelle zum
Ausführen
der Zielerfassung sicher und passend nebeneinander stellen, während er
besonders sorgfältig sein
muss, nicht die Gestelle, Testproben, Assaybehälter und damit verbundenen
Spitzen zu verwechseln oder irgendwelche Röhrchen, Spitzen, Behälter oder
Instrumente zu zerbrechen. Zusätzlich
muss der Praktiker sorgfältig
die Absaug- und Abgabeschritte mit in der Hand gehaltenen, nicht
fixierten Instrumenten in einer Art und Weise ausführen, die
eine präzise Ausführung erfordert,
um unerwünschten.
Kontakt zwischen den Assaybehältern,
Aerosolbildung oder Absaugen von magnetischen Teilchen oder anderen Substraten,
die im Zielerfassungsassay verwendet werden, zu vermeiden. Als weitere
Vorsichtsmaßnahme
wird das magnetische Feld in einem manuell durchgeführten Zielerfassungsassay
oft nur auf einer Seite der Assaybehälter verwendet, so dass Flüssigkeiten
durch die Pipettenspitze, die entlang der gegenüberliegenden Seite der Assaybehälter eingeführt wurde,
abgesaugt werden können.
Obwohl die Verwendung eines magnetischen Feldes auf nur einer Seite
der Assaybehälter
ein wenig effizientes Mittel zum Durchführen des Zielerfassungsassay
ist, ist es entworfen worden, um zu verhindern, dass magnetische
Teilchen unnötiger
Weise als Ergebnis der Ungenauigkeit des Praktikers abgesaugt werden.
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Obwohl die spezielle Anzahl und Typen
der durchgeführten
Schritte zwischen den Assays variieren können, ist das Risiko von Fehlern,
Pathogenexposition und Kreuzkontamination beim Ausführen der Schritte,
die in allen Assays auf Nukleinsäurebasis beinhaltet
sind, eine beständige
Sorge und erfordert, dass der Praktiker ein signifikantes Maß an Geschicklichkeit
und Gewandtheit erreicht. Außerdem führt die
sich wiederholende Art der Schritte, die in einem auf Nukleinsäure basierenden
Assay beinhaltet sind, für
die Praktiker, die eine hohe Anzahl der Assay-Typen täglich durchführen, oft
zu physischem Unbehagen oder einer Verletzung, wie z. B. dem Carpal-Tunnelsyndrom.
Besonders betroffen sind Praktiker, die in Laboratorien im Gesundheitswesen
arbeiten, wo es die alleinige und einzige Verantwortung des Praktikers
ist, diagnostische Assays durchzuführen.
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EP-A-0210014 offenbart eine Substanztransfervorrichtung,
die ein Hilfsbauteil und zwei identische Substanztransferapparate
(Verteiler) umfasst, wobei jedes wenigstens zwei Kanäle umfasst. Die
zwei Verteiler sind in der Lage, gleichzeitig Substanz in verschiedene
Behältersätze zu transferieren. Die
Verteiler sind ebenfalls, ohne dass sie selbst irgendeine Modifikation
erfordern, zum Absaugen geeignet, wobei sie nur parallel für eine einzige
Operation wie bei einem einzigen Verteiler fungieren können. Somit
ist die offenbarte Substanztransfervorrichtung nicht konstruiert
und angeordnet, um Substanz aus einem zweiten Satz zur selben Zeit
zu entfernen, bei der der Apparat Substanz in einen ersten Satz
abgibt.
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US-A-5092184 offenbart einen Apparat
zum gleichzeitigen Ausführen
mehrfacher Assays, der umfasst: (a) eine Behälterhaltekonstruktion, die
konstruiert ist, um eine erste Vielzahl von Behältern zu halten; (b) eine Substanztransfervorrichtung,
welche operativ mit einem Behältersatz
wechselwirkt, um gleichzeitig Substanz abzugeben oder mit einem Satz
von Behältern
wechselwirkt, um Substanz zu entfernen; (c) eine Positionierungsvorrichtung
für eine
Substanztransfervorrichtung, die mit der Behälterhaltekonstruktion verbunden
ist und die angeordnet ist, um es gleichzeitig zu ermöglichen
in einen Behältersatz
abzugeben oder gleichzeitig daraus zu entfernen.
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Aus WO 97/15809 sind gleiche „double
action" Substanztransfervorrichtungen
bekannt, wobei sie nur dieselbe Aktion duplizieren oder sie gleichzeitig
eine Waschlösung
in denselben Container abgeben und absaugen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
ein perspektivischer Blick auf die Arbeitsstation gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2 ist
eine perspektivische Explosionsdarstellung der Arbeitsstation gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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3 ist
ein perspektivischer Blick der Grundvorrichtung der Arbeitsstation
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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4 ist
eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Haltekonstruktion
für Verunreinigung
begrenzende Elemente in der Form eines entfernbaren Pipettenspitzengestells
und Pipettenspitzen-haltenden Kassetten für die Verwendung in einer Arbeitsstation
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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5 ist
eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Behälterhaltestruktur
in der Form eines entfernbaren Behältergestells für die Verwendung
in einer Arbeitsstation gemäß der vorliegenden Erfindung;
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6 ist
ein Grundrissplan der Basisvorrichtung und der Positionierungskonstxuktion
für die Substanztransfervorrichtung
einer Arbeitsstation der vorliegenden Erfindung;
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7 ist
ein Querschnitt der Arbeitsstation von 1, der entlang der Linie „VII-VII" gezogen ist;
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8 ist
eine Seitenansicht einer Kassette zum Halten eine Vielzahl von Pipettenspitzen;
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9 ist
eine Draufsicht der Kassettenvorrichtung;
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10 ist
ein Querschnitt der Kassettenvorrichtung in der Richtung „X-X" in 8;
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11 ist
ein Querschnitt der Kassettenvorrichtung in der Richtung „XI-XI" in 9;
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12 ist
eine Seitenansicht einer Wechselkassette zum Halten einer Vielzahl
von Pipettenspitzen und eine mitwirkenden Hülle für die Kassette;
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13 ist
ein quer laufender Querschnitt der Kassette von 12;
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14 ist
eine Seitenansicht, teilweise im Querschnitt einer Substanztransfervorrichtung
der Arbeitsstation der vorliegenden Erfindung;
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15 ist
ein perspektivischer Blick auf eine andere Ausführungsform einer Arbeitsstation
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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16 ist
eine Frontansicht einer anderen Substanztransfervorrichtung einer
Arbeitsstation gemäß der vorliegenden
Erfindung; und
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17 ist
eine Seitenansicht der Substanztransfervorrichtung von 16.
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Detaillierte Beschreibung
der vorliegenden bevorzugten Ausführungsform
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Für
die Übersichtlichkeit
werden in der folgenden Beschreibung sowie auch in den beigefügten Ansprüchen mehrere
Richtungs- oder andere räumliche
Bezüge
hinsichtlich der Orientierung der Struktur(en), die in den Zeichnungen
gezeigt sind, hergestellt. Es sollte jedoch klar sein, dass solche
Bezüge, die
ohne Begrenzung obere, niedrige, oben, unten, vorne, rück, links,
rechts, vertikal, horizontal, lateral oder longitudinal beinhalten,
nur als vorteilhaft bezeichnet werden und nicht so aufgefasst werden
sollen, als würden
sie die Erfindung, die hier beschreiben wird, limitieren.
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Die hier verwendeten Bezugszeichen
sollten nicht so gesehen werden, als würden sie den Umfang des Gegenstandes,
der durch die Ansprüche
geschützt
wird, begrenzen; ihre einzige Funktion ist es, die Ansprüche leichter
verständlich
zu machen.
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Eine Arbeitsstation zum gleichzeitigen
Ausführen
mehrfacher biologischer Assays wird im allgemeinen durch 20 in
den 1 und 2 bestimmt. Die Arbeitsstation 20 beinhaltet
eine Basis 100 mit einem, wenn von oben betrachtet, bevorzugt
rechteckigen Profil und hat eine obere Oberfläche 160 und vollständige Front-,
Rück- und
Seitenwände
(siehe 3), auf welchen
Instruktionen oder Vermerke angebracht werden können. Die Basis 100 wird
bevorzugt aus einem Plastikmaterial gebildet und bevorzugter aus
einem injektionsgeformten Reaktions-Polyurethan.
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Die Basis 100 beinhaltet
eine erste Säuberungs-/Hauptwanne 150,
die eine langgezogene Vertiefung 152, die in der Basis 100 gebildet
ist, umfasst, wobei sie von einer peripheren aufrechten Wand 154, die
sich um die Vertiefung 152 herum auf der Oberseite der
Basis 100 erstreckt, umgeben ist. In der aufgezeigten Ausführungsform
umfasst eine zweite Säuberungs-/Hauptwanne 190 eine
langgezogene Vertiefung 192, die in der Basis 100 gebildet
ist, wobei sie von einer peripheren aufrechten Wand 194, die
sich um die Vertiefung 192 herum auf der Oberseite der
Basis 100 erstreckt, umgeben ist. Die zweite Säuberungs-/Hauptwanne 190 ist
optional. Die Säuberungs-/Hauptwannen 150, 190 sind
bevorzugt von der Basis 100 entfernbar, so dass irgendwelche
Flüssigkeiten
aus den Wannen leicht entleert und die Wannen gereinigt werden können. Zusätzlich sind die
Säuberungs-/Hauptwannen,
wenn sie nicht in Gebrauch sind, bevorzugt mit einem passenden Stopper
oder einer Kappe bedeckt, um Umgebungsverunreinigungen fern zu halten
und die Verdunstung zu minimieren. Der Zweck der ersten und zweiten Säuberungs-/Hauptwannen 150, 190 wird
unten beschrieben werden.
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Ein Basisknopf 156 ist auf
den Kopf eines Gewindebolzens, der sich in eine Gewindeaufnahmeöffnung erstreckt,
an der Basisseite 100 angebracht. Ein ähnlicher Knopf und ein Gewindebolzen werden
auf der gegenüberliegenden
Seite der Basis 100 bereitgestellt. Eine optionale Bodenplatte
(nicht gezeigt) erstreckt sich über
den Boden der Basis 100 und beinhaltet zwei aufrechte Aufhänger, die
auf gegenüberliegenden
Seiten der Platte gebildet sind. Die Aufhänger haben eine darin gebildete
zentrale Öffnung
und die Platte wird am Boden der Basis 100 durch Ausrichten
der in den Aufhängern
gebildeten Öffnungen
in Richtung der Aufnahmeöffnungen
und Einführen
der Gewindebolzen durch die Aufhängeröffnung und
Eindrehen dieser in ihre entsprechende Gewindeaufnahmeöffnung,
gesichert.
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Ein Behälterhalteaufbau 200 wird
auf einer Seite der Basis 100 bereitgestellt. Der Behälterhalteaufbau 200 hält eine
Vielzahl von Behältern 262, bevorzugt
in der Form von Reaktionsröhrchen,
wie z. B. Teströhrchen,
wie in der aufgezeigten Ausführungsform
gezeigt. Die Behälter
sind bevorzugt in einer Anordnung, die eine Anzahl von Reihen umfasst, orientiert,
wobei jeder Behälter
in einer operativen Orientierung, die es Substanzen, wie z. B. Flüssigkeiten,
ermöglicht
in zwei oder mehr Behälter
gleichzeitig abgegeben zu werden und/oder entfernt zu werden, vorliegt.
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Ein Verunreinigung begrenzender Elementhalteaufbau 300 für das Halten
einer Vielzahl von Verunreinigungen begrenzende Elementen 362,
z. B. Pipettenspitzen, wie in der aufgezeigten Ausführungsform
gezeigt, ist auf einer anderen Seite der Basis 100, an
den Behälterhalteaufbau 200 angrenzend,
bereitgestellt. Die einzelnen Elemente 362 werden vom Aufbau 300,
bevorzugt in einer Anordnung, die eine Anzahl von Reihen von Pipettenspitzen
umfasst, gehalten, so dass sie in einer operativen Orientierung
vorliegen, so dass zwei oder mehr der Pipettenspitzen gleichzeitig
aus dem Halteaufbau 300 gegriffen oder entfernt werden
können
und nachfolgend gleichzeitig gelöst
und in den Aufbau 300 zurückgestellt werden können. Der
Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300 sichert ebenfalls
bevorzugt jede einzelne Pipettenspitze, so dass der Kontakt benachbart
gehaltener Pipettenspitzen, um Kreuzkontamination dazwischen zu
vermeiden, im wesentlichen verhindert wird.
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Die Arbeitsstation 20 beinhaltet
außerdem eine
Substanztransfervorrichtung 400, die gleichzeitig Substanzen
aus zwei oder mehr der Vielzahl von Behältern, die im Behälterhalteaufbau 200 gehalten werden,
abgeben oder wieder aufnehmen kann. Die Substanztransfervorrichtung 400 kann
am bevorzugtesten gleichzeitig Substanzen in zwei oder mehr Behälter einer
Behälterreihe
abgeben, während
sie gleichzeitig oder abwechselnd Substanzen aus zwei oder mehr
Behältern
einer anderen Behälterreihe entfernt.
Die Substanztransfervorrichtung kann, wenn die Substanztransfervorrichtung
in operative Nähe
zum Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300 bewegt wird, ebenfalls
gleichzeitig zwei oder mehr der Pipettenspitzen, die in dem Halteaufbau
für Verunreinigung
begrenzende Elemente 300 gehalten werden, verbinden oder
entfernen.
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Die Arbeitsstation 20 beinhaltet
ebenfalls eine Positionierungskonstruktion für die Substanztransfervorrichtung 500,
um die Substanztransfervorrichtung 400 entweder gegenüber dem
Behälterhalteaufbau 200 oder
dem Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300 genau zu positionieren.
Die Positionierungskonstruktion 500 erleichtert die genaue
und wiederholbare Positionierung der Substanztransfervorrichtung 400 in
Bezug auf den Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300, so dass zwei oder
mehr Pipettenspitzen einer Reihe von Pipettenspitzen gleichzeitig
mit der Substanztransfervorrichtung 400 verbunden werden können und
vom Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300 entfernt werden
können oder
so daß zwei
oder mehr Pipettenspitzen, die mit der Substanztransfervorrichtung 400 verbunden sind,
gleichzeitig von der Substanztransfervorrichtung 400 gelöst werden
können
und in den Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente zurückgesetzt werden können. Die
Positionierungskonstruktion 500 erleichtert auf ähnliche
Weise das genaue und wiederholbare. Positionieren der Substanztransfervorrichtung 400 in
Bezug auf den Behälterhalteaufbau 200,
so dass die Substanztransfervorrichtung 400 gleichzeitig
Substanzen in zwei oder mehr Behälter
einer Behälterreihe,
die in dem Behälterhalteaufbau 200 gehalten
werden, abgeben kann und/oder zurückziehen kann. Zusätzlich stellt
die Positionierungskonstruktion 500 Standby-Positionen zum
Lagern der Substanztransfervorrichtung während einer Periode des Nichtbenutzens
bereit.
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Mit einem ersten Bezug auf die 2, 3, 6 und 7 beinhaltet der Behälterhalteaufbau 200 eine
in der Basis 100 gebildete Vertiefung im Behältergestell 102 und
ist im allgemeinen von rechteckiger Form. Eine Vielzahl seitlicher
Trennwände 104,
die sich über
den Boden der Vertiefung 102 erstrecken, definieren sich
seitlich ausdehnende Mulden 106. Eine Vielzahl von Hervorhebungen 108,
die sich vertikal erstrecken und entlang der gegenüberliegenden
Seiten der seitlichen Trennwände 104 longitudinal
beabstandet sind, definieren die Konstruktion zum Halten einzelner
Behälter,
deren Enden innerhalb der Mulden 106, getrennt von einander,
angeordnet sind.
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Die Magneten 112, die in 7 durchsichtig gezeigt sind,
können
innerhalb der Wände 104 angeordnet
sein. Die Magnete werden bevorzugt aus Neodym-Eisen-Bor (NdFeB)
Grad n- 37 mit einer
individuellen Größen von
12.7 × 12.7 × 7.6 mm
(0.5 × 0.5 × 0.3 Inches)
gebildet. Solche Magnete werden bereitgestellt, um eine magnetische
Kraft auf Lösungen auszuüben, die
magnetische Teilchen innerhalb der Behälter enthalten, die zwischen
den Wänden 104, für bestimmte
magnetische Trennverfahren, was unten detaillierter beschrieben
wird, angeordnet sind.
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Die Vertiefung im Behältergestell 102 beinhaltet
bevorzugt vier aufrechte Stützpfeiler 114, 116, 118 und 120 in
der Nähe
der vier Ecken der Vertiefung 102. Die Stützpfeiler 114–120 können vollständig innerhalb
der Vertiefung 102 der Basis 100 geformt sein
und haben im allgemeinen bevorzugt eine rechteckige Querschnittsform.
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Die Handvertiefungen 122 und 124 werden an
gegenüberliegenden
Enden der Vertiefung im Behältergestell 102 bereitgestellt
und sind zwischen den Pfeilern 114, 116 bzw. zwischen 118, 120 angeordnet.
Die Vertiefung im Behältergestell 102,
die die Trennwände 104 beinhaltet,
und die Stützpfeiler 114–120 stellen
eine Aufnahmekonstruktion für
das Anpassen einer entfernbaren Behälterhaltekonstruktion bereit,
wie die Behälterhaltekonstruktion 201,
die unten beschrieben wird.
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Mit Bezug auf die 2 und 5 beinhaltet
der Behälterhalteaufbau 200 eine
Behälterhaltekonstruktion 201,
die ein entfernbares Behältergestell 202 umfasst.
Das Gestell 202 beinhaltet im allgemeinen parallele Seitenwände 204 und 206 und
Endwandkonstruktionen 208 und 210. Vier aufrechte
Stützpfeiler 220, 222, 224, 226 erstrecken
sich bevorzugt von vier Ecken des Oberteils des Gestells 202,
um darauf ein optionales Gestellbedeckungselement (nicht gezeigt)
zu unterstützen.
Eine Vielzahl äquidistant
beabstandeter, generell paralleler Kreuzelemente 212 erstrecken
sich seitlich über
Gestell 202 von Seitenwand 204 zu Seitenwand
206.
Ebenfalls erstreckt sich eine Vielzahl äquidistant beabstandeter, generell paralleler
Trennelemente 214 longitudinal zwischen benachbarten Kreuzelementen 212,
um eine Vielzahl von Rahmen von Behälteraufnahmeboxen 216 zu definieren.
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Bevorzugt werden neun äquidistant
beabstandete Kreuzelemente 212 zwischen den Endwandkonstruktionen 208, 210 bereitgestellt
und bevorzugt erstrecken sich neun äquidistant beabstandete Trennwände 214 zwischen
benachbarten Kreuzelementen 212 von Seitenwand 204 zu
Seitenwand 206. Entsprechend definieren die Kreuzelemente 212 und
die Trennelemente 214 zehn seitliche Reihen von zehn Rahmen
für Behälteraufnahmeboxen 216.
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Das Behältergestell 202 ist
bevorzugt so bemessen und konfiguriert, dass es leicht und entfernbar
in die Vertiefung im Behältergestell 102 der
Basisvorrichtung 100 passt. Das Gestell 202 wird
in der Vertiefung 102 mittels der Stützpfeiler 114, 116, 118 und 120,
die sich in ausgehöhlte
Löcher,
die durch die Endwandkonstruktionen 208, 210 definiert
werden, erstrecken, unterstützt.
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Die Fingervertiefung 218,
die in der Endwandkonstruktion 208 gebildet ist und eine ähnliche Fingervertiefung
(nicht gezeigt), die in der Endwandkonstruktion 210 gebildet
ist, wirken mit den Handvertiefungen 122 und 124 der
Basisvorrichtung 100 zusammen und erleichtern das Entfernen
und Zurückstellen
des Gestells 202 aus und in die Vertiefung im Behältergestell 102.
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Als Alternative zur oben beschriebenen
entfernbaren Vorrichtung kann eine nicht entfernbare Konstruktion ähnlich dem
Gestell 202 in der Konstruktion sicher in der Vertiefung 102 befestigt
werden oder eine Behälterhaltekonstruktion
kann vollständig
in der Basis 100 gebildet werden.
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In der bevorzugten Ausführungsform
beinhaltet die Behälterhaltekonstruktion 201 außerdem Platten
zur Behälterhalterung 240,
die innerhalb jeder Reihe, die durch die Kreuzelemente 212 definiert werden,
entfernbar montiert sein können.
Jede Platte 240 beinhaltet eine Vielzahl von darin gebildeten Öffnungen 242,
wobei jede Öffnung,
wenn die Platte 240 auf dem Gestell 202 montiert
wird, nach einem Boxenrahmen 216 des Behältergestells 202 vollständig ausgerichtet
wird. Die Größe, Anzahl
und Form der Öffnungen,
die in der Platte gebildet werden, können variiert werden, so dass
eine Vielzahl verschiedener Größen, Formen
und Anzahl von Behältern
untergebracht werden können.
Entsprechend kann das Behältergestell 202 eine
Vielzahl verschiedener Typen und Größen von Behältern, als auch eine verschiedene
Anzahl von Behältern
nur durch platzieren verschiedener Platten zur Behälterhalterung 240 darin, unterbringen.
In der bevorzugten Ausführungsform des
Behältergestelles 202 werden
jedoch zehn Boxenrahmen zur Behälteraufnahme 216 in
jeder Reihe, die durch Kreuzelemente 212 definiert sind,
bereitgestellt. Somit ist zu beachten, dass in der bevorzugten Ausführungsform
jede Platte 240 ein Maximum von zehn Behältern unterbringen
kann.
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Jede Platte zur Behälterhalterung 240 wird bevorzugt
entfernbar in einer verbunden Reihe des Gestelles 202 mittels
Anbringen der Konstruktion gehalten, was die Aufhänger 244,
die sich aufwärts
von gegenüberliegenden
Enden einer jeden Reihe des Gestelles 202 erstrecken, umfassen
kann, was Paarungsschlitze 246, die an den Enden der Platte 240 gebildet
sind, abschließend
verbinden kann. Natürlich
können
die Positionen der Aufhänger
und der Paarungsschlitze vertauscht werden. Daher können sich
die Aufhänger
von der Platte 240, welche operativ Paarungsschlitze, die
im Behältergestell 202 gebildet
sind, verbindet, erstrecken.
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Jede Platte zur Behälterhalterung 240 hält in einer
Reihe 260 eine Vielzahl von einzelnen Behältern 262.
Bevorzugt kann das Behältergestell 202 zehn
Behälter
in jeder der zehn Reihen, für
eine Gesamtkapazität
von 100 Behältern,
halten.
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Es liegt innerhalb des vorgesehenen
Bereichs der vorliegenden Erfindung eine einzige entfernbare Platte
mit einer Anordnung darin gebildeter Öffnungen zur Behälterhalterung,
welche entfernbar den gesamten oberen Teil des Behältergestells 202 bedecken,
bereitzustellen. Alternativ kann eine nicht entfernbare Platte mit
einer Anordnung darin gebildeter Öffnungen zur Behälterhalterung
sicher an das Behältergestell 202 angebracht
werden oder vollständig
mit dem Gestell 202 gebildet werden.
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Während
die Zeichnungen einzelne, entfernbare Behälter, d. h. Teströhrchen,
die in der Arbeitsstation verwendet werden, zeigen, ist eine modulare Behälterkonstruktion,
in welcher eine Vielzahl von Behältern
und eine Halteplatte vollständig
aus einem geeignetem Material, wie z. B. Plastik, geformt ist, bevorzugt.
Die modulare Konstruktion kann eine lineare oder Matrizenanordnung
der Behälter
umfassen, welche vollständig über die
Halteplatte miteinander gebildet und verbunden, werden. Es ist ebenfalls
vorgesehen, dass einige Kombinationen der entfernbaren, einzelnen
Behälter
und gruppierten und/oder nicht entfernbaren Behälter ebenfalls verwendet werden
können.
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Wenn das Behältergestell 202 mit
einer Vielzahl darin angeordneter Behälter 262 in die Vertiefung
im Behältergestell 102 gestellt
wird, werden die unteren Enden der Behälter zwischen den Wänden 104 in
den Mulden 106 der Vertiefung 102 aufgenommen.
Der Zwischenraum zwischen benachbarten Wänden 104 ist bevorzugt
so, dass die Behälter
dazwischen mit einem Minimum an Reibungskontakt zwischen den Behältern und
den Wänden 104 aufgenommen
werden können.
Zusätzlich
entspricht der Zwischenraum zwischen benachbarten Hervorhebungen 108 dem
Zwischenraum zwischen benachbarten Trennelementen 214,
so dass die Hervorhebungen 108 mit den Boxenrahmen 216 und
den Öffnungen 242 der
Platte zur Behälterhalterung 240 zusammenwirken,
um jeden einzelnen Behälter
in einer allgemein aufrechten Orientierung und von benachbarten
Behältern
getrennt zu halten.
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Mit erstmaligem Bezug auf die 2, 3, 6 und 7 beinhaltet der Halteaufbau
für Verunreinigung begrenzende
Elemente 300 eine Vertiefung für ein Pipettenspitzengestell 140,
dass vollständig
innerhalb der Basis 100 gebildet ist und das bevorzugt eine
allgemein rechteckige Form definiert. Die Vertiefung des Pipettenspitzengestells 140 stellt
eine Aufnahmekonstruktion zum Unterbringen einer entfernbaren Haltevorrichtung
für Verunreinigung
begrenzende Elemente, wie z. B. die oben beschriebene Haltekonstruktion
für Verunreinigung
begrenzende Elemente 301, bereit. Sich nach oben erstreckende,
unterstützende
Begrenzungswände 142, 144 werden auf
gegenüberliegenden
Seiten der Vertiefung 140 gebildet und erstrecken sich
von der Oberfläche 160 der
Basis 100. Zentral gelegene Erfassungsbolzen 146 bzw. 148 erstrecken
sich bevorzugt von einem oberen zentralen Teil von jeder der Begrenzungswände 142 bzw. 144.
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Mit erstmaligem Bezug auf die 2, 4 und 7 beinhaltet
der Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300 außerdem eine
Haltekonstruktion für
Verunreinigung begrenzende Elemente 301, die ein entfernbares
Pipettenspitzengestell 302 umfasst. Das entfernbare Pipettenspitzengestell 302 beinhaltet
gegenüberliegende,
allgemein parallel aufrechte Seitenwände 304 und 306 mit
einer oberen Platte 308, die sich dazwischen erstreckt.
Das entfernbare Gestell 302 kann auf seinen gegenüberliegenden Seitenwänden 304, 306 auf
der Oberfläche unterstütz werden,
wenn das Gestell aus der Vertiefung des Pipettenspitzengestells 140 entfernt
wird. Eine Vielzahl äquidistant
beabstandeter, allgemein paralleler Schlitze 310 erstreckt
sich seitlich über
die obere Platte 308. Außerdem sind die Erfassungsöffnungen 316, 318 zentral
an gegenüberliegenden
Enden der oberen Platte 308 gebildet.
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Das entfernbare Pipettenspitzengestell 302 ist
entfernbar in einer operativen Orientierung in der Vertiefung des
Pipettenspitzengestells 140 angeordnet. Mit dem entfernbaren
Pipettenspitzengestell 302, das in der Vertiefung des Pipettenspitzengestells 140 eingesetzt
ist, ruht die obere Platte 308 auf den unterstützenden
Begrenzungswänden 142, 144 und
wird von diesen unterstützt
und die Erfassungsöffnungen 316 bzw. 318 nehmen
die Erfassungsbolzen 146 bzw. 148 auf, so dass
die genaue Anordnung des entfernbaren Gestells 302 innerhalb
der Vertiefung 140 sichergestellt ist. Es ist jedoch zu
beachten, dass die Position der Bolzen und der Öffnungen umgekehrt sein kann.
Das heißt
ein sich nach unten erstreckender Bolzen, der in der Paarungsöffnung,
die auf den Spitzen der sich nach oben erstreckenden unterstützenden
Begrenzungswände 142, 144 gebildet
wird, aufgenommen werden würde,
kann auf der oberen Platte 308 bereitgestellt werden. Zusätzlich kann
mehr als ein Erfassungsbolzen und eine Paarungsöffnung an jedem Ende und/oder
an den Seiten der Vertiefung des Pipettenspitzengestells 140 bereitgestellt
werden. Außerdem
können
andere Erfassungsmittel, wie z. B. das Pipettenspitzengestell 302, das
eng anliegend in die Vertiefung des Pipettenspitzengestells 140 mit
geringem Spielraum passt, um das Pipettenspitzengestell 302 genau
zu positionieren, verwendet werden.
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Die hervorstehenden Eckteile 312, 314 werden
bevorzugt entlang gegenüberliegender
Enden der oberen Platte 308 gebildet. Die Eckteile 312, 314 erleichtern,
um das Gestell 302 aus der Vertiefung 140 zu entfernen
und das Gestell 302 in die Vertiefung 140 einzusetzen,
das Greifen des Gestells 302 und stellen außerdem Oberflächen zur
Unterstützung einer
optionalen Abdeckung für
das Pipettengestell (nicht gezeigt) bereit.
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Als Alternative zur oben beschriebenen
entfernbaren Konstruktion kann eine nicht entfernbare Konstruktion ähnlich in
ihrer Konstruktion zum Gestell 302 sicher in der Vertiefung 104 befestigt
werden oder eine Konstruktion zur Pipettenspitzenhalterung kann
vollständig
in der Basis 100 gebildet werden.
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In der bevorzugten Ausführungsform
beinhaltet die Haltekonstruktion für Verunreinigung begrenzende
Elemente außerdem
eine oder mehrere Kassetten 340 zum Halten einzelner Verunreinigung begrenzender
Elemente 362. Jede Kassette 340 wird sicher in
einen assoziierten Schlitz 310, der auf der oberen Platte 308 des
Gestells 302 gebildet ist, aufgenommen und entfernt.
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Wie in den 8–11 gezeigt, umfasst die Kassette 340 eine
langgezogene aufrechte Konstruktion, die durch allgemein parallele
Seitenwände 342, 344,
die an gegenüberliegenden
Enden davon durch Endwände 346, 348,
welche wie gezeigt genau geformt sein können, verbunden sind, definiert
wird. Eine obere Platte 350 erstreckt sich über das
Oberteil der Kassette und beinhaltet eine Vielzahl ausgerichteter Öffnungen 352,
wobei jede zur Aufnahme einer einzelnen Pipettenspitze steht. Die
Enden der oberen Platte 350 erstrecken sich über die
Endwände 346, 348,
so dass sie die Schultern 366, 368 definieren. Jede
Kassette 340 beinhaltet bevorzugt zehn ausgerichtete Öffnungen 352 um
bis zu zehn geschützte
Pipettenspitzen 362 in einer Reihe 360 zu halten
und die obere Platte 308 beinhaltet bevorzugt zehn sich seitlich
erstreckende Schlitze 310. Somit bringt das gesamte Pipettenspitzengestell 302 bevorzugt
bis zu 100 Pipettenspitzen 362, die in zehn Reihen 360 angebracht
sind, unter.
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Eine obere Wand 354 erstreckt
sich über
die obere Platte 350 in der Nähe der äußeren Ecke davon. Die obere
Platte 350 erstreckt sich jedoch bevorzugt peripher über die
obere Wand 354, sodass eine nach oben zeigende periphere
Schulter 364 definiert wird. Eine Vielzahl äquidistant
beabstandeter, allgemein paralleler Trennwände 356 erstreckt
sich von einer Seitenwand 342 zur gegenüberliegenden Seitenwand 344,
um die Kassette 340 in eine Vielzahl von Kammern zur Pipettenspitzenhalterung 358 zu teilen.
Jede der Öffnungen 352 öffnet sich
in eine der Kammern 358. Die Kassette 340, die
in den Zeichnungen gezeigt ist, hat keine Unterwand, so dass das untere
Ende einer jeden Kammer 358 offen ist, aber das untere
Ende einer jeden Kammer kann alternativ versiegelt werden.
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Eine Pipettenspitze 362 beinhaltet
einen oberen Teil 363 mit einem größeren Durchmesser als der untere
Teil 366, wobei sie dabei eine ringförmige Schulter zwischen dem
oberen Teil 363 und dem unteren Teil 365 definiert,
was das periphere Ende der Öffnung 352 verbindet,
um zu verhindern, dass die Pipettenspitze 362 durch die
Kassette 340 fällt.
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Jede Kassette 340 kann eine
Kopplungskonstruktion, die mit einer verbundenen Kopplungskonstruktion,
die in der oberen Platte 308 des Gestells 302 gebildet
wird, zusammenwirken, um die Kassette 340 auf der oberen
Platte 308 entfernbar anzubringen. Bevorzugt wird jedoch
jede Kassette in einen Schlitz 310 im Gestell 302 mit
Schultern 366, 368 der Kassette 340,
die sich über
die Schlitze 310 erstrecken, gestellt, wobei die Kassette
im Schlitz 310 durch ihr eigenes Gewicht gehalten wird.
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Die Kassette 340 wird bevorzugt
aus einem geeigneten Plastikmaterial und am bevorzugtesten aus Polypropylen
hergestellt und die Trennwände 356,
die Seitenwände 342, 344 und
die Endwände 342, 344 laufen
bevorzugt spitz zu, so dass die Bildung davon durch Formtechnik
vereinfacht ist.
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Eine alternative und bevorzugte Kassette 600 wird
in den 12 und 13 gezeigt. Die Kassette 600 beinhaltet
eine Vielzahl von Röhrchen
zur Pipettenspitzenaufnahme 604, welche bevorzugt leicht spitz
zulaufen. Die Röhrchen 604 sind äquidistant
beabstandet und sind bevorzugt allgemein parallel zueinander orientiert.
In der bevorzugten Ausführungsform,
wie in den Figuren gezeigt, beinhaltet die Kassette 600 zehn
Röhrchen
zur Pipettenspitzenaufnahme 604. Jedes der einzelnen Röhrchen 604 ist
mit einem anderen durch eine Verbindungskonstruktion, wie z. B.
ein dünnes
Netz 606, das sich zwischen benachbarten Röhrchen 604 erstreckt,
verbunden.
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Eine Platte 609 erstreckt
sich über
die Länge der
Kassette 602, wobei sie die oberen Teile der Röhrchen zur
Pipettenspitzenhalterung 604 verbindet. Eine sich nach
oben erstreckende, durchgängige Wand 616 erstreckt
sich von der Platte 609. Die Platte 609 definiert
eine nach oben zeigende Leiste 614 und eine nach unten
zeigende Leiste 612. Seitenrippen 608 und Vorderseiten-
und Rückseitenrippen 610 (nur
die Vorderseitenrippen sind sichtbar) werden an der Seite bzw. der
Vorder- und Rückseite
der letzten Röhrchen 604,
die sich von der Platte 609 nach unten erstrecken, gebildet.
Jede Kassette 600 passt in einen der Schlitze 310 des
Pipettenspitzengestells 302, wobei die nach unten zeigende
Leiste 612 vom dem Teil der oberen Platte 308,
die den Schlitz 310 peripher umgibt, unterstützt wird.
Bevorzugt werden drei 90° beabstandete
Rinnen (nicht gezeigt) an jedem Ende des Schlitzes 310,
die sich vom Schlitz 310 weg ausdehnen, gebildet. Die drei
Rippen 608 und 610, die an jedem Endröhrchen 604 der
Kassette 600 gebildet werden vereinigen sich mit den drei
Rinnen, um die Kassette 600 im Schlitz 310 zu stabilisieren.
Steiger 618 erstrecken sich von der Platte 609 nach
oben und erleichtern das Greifen der Kassette 600, um die
Kassette aus dem Pipettenspitzengestell 302 zu entfernen.
Ein Bedeckungselement 602 passt über das Oberteil der Kassette 600 und
wird von der nach oben zeigenden Leiste 614 unterstützt. Das
Bedeckungselement 602 beinhaltet einen weiten, tieferen
Teil 603, der die sich nach oben erstreckende Wand 616 und
einen engeren oberen Teil 605 unterbringt.
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Wie in 13 gezeigt,
beinhaltet der innere Teil jedes Röhrchens zur Pipettenspitzenhalterung 604 einen
Kanal 630, der bevorzugt spitz zuläuft. Eine hervorstehende Oberfläche 620 erstreckt
sich oberhalb der Platte 609 über die Oberseite der Kanäle 630.
Die Kegelstumpf-förmige
Oberfläche 634 läuft innen
zu einer Öffnung 632 jedes
Kanals 630 spitz zu. Eine ringförmige Schulter 636 erstreckt
sich über die
Peripherie einer jeden Öffnung 632 an
der Basis der Kegelstumpf-förmigen
Oberfläche 634.
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Jeder Kanal 630 nimmt eine
verbundene Pipettenspitze 650 mit einem spitz zulaufenden
unteren Teil 652 und einem oberen Teil 654 mit
einem allgemein größeren Durchmesser
als der untere Teil 652, auf. Eine ringförmige Schulter 656 wird
durch die Basis des vergrößerten oberen
Teils 654 definiert. Wenn die Pipettenspitze 650 in
den Kanal 630 eingeführt
wird, verbindet die Schulter 656 der Pipettenspitze die
Schulter 636 des verbundenen Röhrchens zur Pipettenspitzenhalterung 604,
wobei das Ausmaß,
mit dem die Pipettenspitze 650 in den Kanal 630 eingeführt wird,
begrenzt wird. Der untere Teil 652 der Pipettenspitze 650 hat
eine Länge
die im allgemeinen geringer ist als die Länge des Kanals 650 unterhalb
der ringförmigen
Schulter 636, so dass die untere Spitze 658 nicht
mit dem Boden 631 des Kanals 630 in Kontakt kommt.
Die Kegelstumpf-förmige Oberfläche 634 unterstützt das
Ausrichten der Pipettenspitzen 650 nach den Öffnungen 632,
wenn die Pipettenspitzen in die Kassette 600 hineingesenkt werden.
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Die Kassette 600 wird bevorzugt
aus einem geeigneten, nicht reaktiven thermoplastischen Kunststoff
spritzgegossen.
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Eine entfernbare Tröpfchenablage
(nicht gezeigt) kann an der Basis der Vertiefung im Pipettenspitzengestell 140 zum
Sammeln von Tröpfchen
aus der Pipettenspitze 362, die in der Kassette 340,
die in dem Pipettenspitzengestell 302 angeordnet ist, gehalten
wird, bereitgestellt werden, besonders wenn Kassetten die keine
untere Wand haben verwendet werden. Auf diese Weise wird das Potenzial
zur Verunreinigung sogar weiter begrenzt.
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Noch eher als die entfernbaren Kassetten
die oben beschrieben sind, liegt es im vorgesehenen Bereich der
vorliegenden Erfindung eine nicht entfernbare, oder teilweise entfernbare
Konstruktion zur Aufnahme der Pipettenspitzen bereitzustellen. Zum Beispiel
hat die Oberfläche 308 des
Gestells 302 eine Anordnung darin gebildeter Aufnahmeöffnungen
für Pipettenspitzen
und eine Konstruktion zur Pipettenspitzentrennung, wie z. B. Trennwände oder
eine Konstruktion vom Eierkartontyp, kann, um zu verhindern das
Pipettenspitzen sich gegenseitig berühren, in der Vertiefung 140 unterhalb
der Oberfläche 308 bereitgestellt
werden oder solch eine Trennkonstruktion kann als eine vollständige Komponente
des Gestells 302 bereitgestellt werden.
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Mit Bezug auf die 1, 2, 7 und 12 beinhaltet die Arbeitsstation 20 außerdem eine
Substanztransfervorrichtung 400, bevorzugt eine Mehrkanalpipetier-/Saugvorrichtung
zum Abgeben und Entfernen von Substanzen, üblicherweise Flüssigkeiten,
in und aus zwei oder mehreren Behältern gleichzeitig oder nacheinander.
Die Substanztransfervorrichtung 400 umfasst ein langgezogenes
horizontales Rahmenelement 402 und zwei aufrechte Griffe 404, 406,
die von gegenüberliegenden
Enden des Rahmenelements 402 nach oben hervorstehen, wobei
die Griffe 404, 406 durch geeignete mechanische
Verschlüsse oder Ähnliches
angebracht werden können.
Die Griffe 404, 406 können Knöpfe 460, 462 beinhalten,
die bevorzugt an oberen Teilen davon angebracht sind. Die Knöpfe 460, 462 sind über die
Griffe 404 bzw., 406 an eine Pipettenspitzen-lösende Platte 430,
die an der Unterseite des Rahmenelementes 402 angebracht
ist und bevorzugt aus rostfreiem Stahl gebildet wird, gekoppelt.
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Zwei Führungsstangen 408, 410 erstrecken sich
abwärts
unterhalb des Rahmenelementes 402 auf gegenüberliegenden
Enden davon, im allgemeinen unter den Griffen 404, 406.
Die Führungsstangen 408, 410 sind
im allgemeinen bevorzugt parallel zueinander und können an
das Rahmenelement 402 durch geeignete mechanische Verschlüsse oder ähnliches
angebracht werden. Schraubenfedern 470, 472 werden
bevorzugt an den Führungsstangen 408, 410,
die sich unterhalb des Rahmenelementes 402 erstrecken,
angebracht. Die Federn 470, 472 werden bevorzugt
durch eine Schiebepassung in Eckbohrungen 409 bzw. 411,
die im Rahmen 402 koaxial mit den Führungsstangen 408, 410 gebildet
werden, angebracht. Der Zweck und die Funktion der Führungsstangen 408, 410 und
der Federn 470, 472 wird detaillierter unten beschrieben.
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In der Ausführungsform, die in den 1 und 2 gezeigt ist, beinhaltet die Substanztransfervorrichtung
einen Apparat zur Substanzabgabe 441, der vom Rahmen 402 getragen
wird und konstruiert und angeordnet ist, um Substanzen gleichzeitig
in zwei oder mehr Behälter
abzugeben und ein Apparat zum Substanzentfernen 421, der
ebenfalls vom Rahmenelement 402 getragen wird und konstruiert
und angeordnet ist, um Substanzen (z. B. durch Absaugen) gleichzeitig
aus zwei oder mehreren Behältern
zu entfernen.
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In der bevorzugten Ausführungsform
beinhaltet der Apparat zur Substanzentfernung 421 einen Saugverteiler 420,
der operativ vom Rahmenelement 402 zwischen den Griffen 404, 406 unterstützt wird. Der
Saugverteiler 420 definiert einen zentralen Kanal 422,
der sich in eine Vielzahl von Verzweigungskanälen 424, bevorzugt
zehn, aufteilt. Jeder der Verzweigungskanäle 424 hat einen Ausdehnungsteil 426 der sich
davon und durch einen Schlitz 432, der in einer Pipettenspitzen-lösenden Platte 430 gebildet
ist, ausdehnt. Ein flexibles Röhrchen 428,
das bevorzugt aus einem Plastikmaterial gebildet wird, oder andere
geeignete Kanalkonstruktionen erstrecken sich vom zentralen Kanal 422 des
Saugverteilers 420. Das Röhrchen 428 kann mit
einem Behälter
(nicht gezeigt) verbunden werden, in welchem abgesaugte Flüssigkeiten
gelagert werden können.
Alternativ kann der Apparat zur Substanzentfernung 421 der Substanztransfervorrichtung 400 einen
davon getragenen, tragbaren Lagerungsbehälter, zum Halten der abgesaugten
Substanzen darin, beinhalten.
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Der Apparat zur Substanzabgabe 441 beinhaltet
einen Abgabeverteiler 440, der ebenfalls operativ vom Rahmenelement 402 zwischen
den Griffen 404, 406 unterstützt wird. Der Abgabeverteiler 440 definiert
darin einen zentralen Kanal 442, der sich in eine Vielzahl
von Verzweigungskanälen 444 aufteilt. Ein
flexibles Röhrchen 448,
das bevorzugt aus einem plastischen Material gebildet wird, oder
andere geeignete Kanalkonstruktionen erstrecken sich vom zentralen
Kanal 442 des Abgabeverteilers 440 und können mit
einem Behälter
(nicht gezeigt) verbunden werden, der Substanzen, die in die Behälter abgegeben
werden sollen, lagert. Die Substanzen werden bevorzugt aus einem
fernen Lagerungsbehälter
zur Substanztransfervorrichtung 400 über das Röhrchen 448 mittels
einer Handpumpe (nicht gezeigt), die kalibriert ist, um eine vorbestimmte
Menge der Substanz aus dem Lagerbehälter zur Abgabe der vorbestimmten
Menge in die Behälter
durch den Abgabeverteiler 440 zurückzunehmen, geliefert. Die
Substanzen können
aus einem Lagerungsbehälter
zum Ausgabeverteiler 440 durch einen separaten Dosierpumpenmechanismus
(nicht gezeigt), welcher mittels Hand- oder Fußschalter verwendet werden
könnte, geliefert
werden. Eine bevorzugte Abgabepumpe ist ein 10 ml Flaschenhals-Dispenser,
der von Wheaton unter dem Handelsnamen "Calibrex 520" erhältlich ist.
Alternativ kann ein tragbarer Substanzbehälter auf der Substanztransfervorrichtung 400 bereitgestellt
werden.
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Obwohl die Substanztransfervorrichtung 400,
die in den 1 und 2 gezeigt ist, sowohl einen Apparat
zum Substanzentfernen 421, als auch einen Apparat zur Substanzabgabe 441 beinhaltet,
kann die Substanztransfervorrichtung entweder einen Apparat zum
Substanzentfernen oder einen Apparat zur Substanzabgabe beinhalten.
Außerdem
kann eine einzelne Arbeitsstation mehr als eine Substanztransfervorrichtung
mit einer einzigen Funktion, z. B. eine Substanz entfernenden Substanztransfervorrichtung und
eine Substanz abgebenden Substanztransfervorrichtung beinhalten.
Alternativ kann eine einzelne Substanztransfervorrichtung mehr als
einen Apparat zur Substanzentfernung und/oder mehr als einen Apparat
zur Substanzabgabe enthalten.
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Mit erstmaligem Bezug auf die 1, 2, 6 und 7 beinhaltet die Arbeitsstation 20 außerdem eine Positionierungskonstruktion
der Substanztransfervorrichtung 500, die drei langgezogene
Führungshalterungen 502, 504, 506 umfasst.
Jede der Führungshalterungen 502–506 wird
bevorzugt aus Delrin hergestellt und ist an den oberen Teil 160 der
Basis 100 angebracht, wobei die Führungshalterung 502 entlang
einer ersten Kante 162 der Basis 100 angebracht
ist, wobei die Führungshalterung 506 entlang einer
gegenüberliegenden
Kante 164 angebracht ist und wobei die Führungshalterung 504 am
oberen Teil 166 zwischen der Vertiefung im Behältergestell 102 und
der Vertiefung im Pipettenspitzengestell 140 angebracht
ist.
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Jede der Führungshalterungen 502, 504, 506 kann
an die Basis 100 durch irgendein geeignetes Mittel, wie
z. B. mechanische Verschlusselemente, angebracht werden. Alternativ
können
die Führungshalterungen 502–506 vollständig mit
der Basis 100 geformt werden, wobei sie an die Basis 100 durch
einen geeigneten Klebstoff angebracht werden können oder sie an die Basis 100 durch
zusammenwirkende Anbringkonstruktionen, die auf der Basis und den
einzelnen Führungen
gebildet werden, angebracht werden können.
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Die Führungshalterungen 502–506 sind
bevorzugt identisch in ihrer Konstruktion, wobei sie eine Vielzahl
longitudinal beabstandeter, ausgerichteter Führungslöcher 510, 512 bzw. 514,
die darin gebildet sind, haben. Eine Vielzahl longitudinal beabstandeter,
ausgerichteter Führungslöcher 170, 172, 174 werden
in oberen Teilen 162, 166 bzw. 164 der
Basis 100 gebildet. Die Löcher 510 richten sich
nach den Löchern 170 aus
und wirken mit diesen zusammen, wenn die Führungshalterung 502 an
den oberen Teil 162 angebracht wird, wobei die Löcher 512 sich
nach den Löchern 172 ausrichten
und mit diesen zusammenwirken, wenn die Führungshalterung 504 an
dem oberen Teil 166 angebracht wird und wobei sich die Löcher 514 nach
den Löchern 174 ausrichten
und mit diesen zusammenwirken, wenn die Führungshalterung 506 an
dem oberen Teil 164 angebracht wird. Zusätzlich wird
jedes der Löcher 510, 512, 514 vollständig nach
einem benachbarten entsprechenden Loch, das in einer anderen Führungshalterung
gebildet wird, ausgerichtet.
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Jede der Führungshalterungen 502, 504, 506 beinhaltet
bevorzugt vierzehn Führungslöcher 510, 512 bzw. 514.
Die mittleren zwölf
Führungslöcher bilden
die Abgabe- und Saugführungslöcher. Von
den zwölf
Abgabe- und Saugführungslöchern, sind
die mittleren zehn nach den verbundenen Reihen der Behälter und
Pipettenspitzen, die in ihrer jeweiligen Haltekonstruktion gehalten
werden, ausgerichtet. Das ersten und zwölften Führungslöcher gehen den ersten Reihen
von Behältern
und Pipettenspitzen voran und folgen den letzen Reihen von Behältern bzw.
Pipettenspitzen.
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Jede der Führungshalterungen 502–506 beinhaltet
ebenfalls bevorzugt Standby-Löcher 524, 526 bzw. 528,
die nahe den gegenüberliegenden
Enden der entsprechenden Führungshalterungen
gebildet werden. Die Standby-Löcher 524, 526 und 528 richten
sich nach den verbundenen Löchern 176, 178 bzw. 180,
die in den oberen Teilen 162, 164 bzw. 166 der
Basis 100 gebildet werden, aus und wirken mit ihnen zusammen.
Der Zweck und die Funktion der Abgabe- und Saugführungslöcher und der Standby-Führungslöcher wird
detaillierter unten beschrieben werden.
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Die Führungshalterungen 502 und 504 umfassen
zusammen mit ihren entsprechenden verbundenen Führungslöchern 510, 512 eine
Konstruktion zum Erfassen von Verunreinigungen begrenzenden Elementen,
die konstruiert und angeordnet ist, um die Substanztransfervorrichtung
in Bezug auf den Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300 zu erfassen und
zu positionieren. Die Führungshalterungen 504 und 506 umfassen
zusammen mit ihren entsprechenden verbundenen Führungslöchern 512, 514 eine
Behältererfassungskonstruktion, die
konstruiert und angeordnet ist, um die Substanztransfervorrichtung 400 in Bezug
auf den Aufbau zur Substanzhalterung 200 zu erfassen oder
zu positionieren. Die Führungsstangen 408, 410 der
Substanztransfervorrichtung 400 umfassen eine Transfererfassungskonstruktion,
die konstruiert und angeordnet ist, um selektiv entweder mit der
Behältererfassungskonstruktion
oder der Konstruktion zum Erfassen von Verunreinigungen begrenzenden
Elementen, in einer Art und Weise wie unten beschrieben, verbunden
zu sein.
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Obwohl die Arbeitsstation 20 bevorzugt
sowohl einen Behälterhalteaufbau 200 als
auch einen Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente beinhaltet, so dass sowohl die
Behälter
als auch die Pipettenspitzen in der gleichen Arbeitsumgebung bereitgestellt
werden und da viele Assays zusätzlich
Pipettenspitzen zu den Behältern
erfordern, liegt es innerhalb der Betrachtung der breiteren Aspekte
der vorliegenden Erfindung eine Arbeitsstation, die nur einen Behälterhalteaufbau
hat, mit einer Substanztransfervorrichtung und Positionierungskonstruktionen
für die
Substanztransfervorrichtung, die in Verbindung mit dem Behälterhalteaufbau
bereitgestellt werden, bereitzustellen. Solch eine beschnittene
Arbeitsstation könnte
immer noch substanzielle Vorteile gegenüber Verfahren und Apparaten
des Standes der Technik bereitstellen, da sie es erlauben würde genau,
wiederholbar und gleichzeitig Substanzen in zwei oder mehr Behälter, die
im Behälterhalteaufbau
angeordnet sind, zu dispensieren und/oder Substanzen zurückzunehmen.
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Das Betreiben der bevorzugten Ausführungsform
der Arbeitsstation der vorliegenden Erfindung wird nun beschrieben.
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Die Substanztransfervorrichtung wird
anfänglich
bevorzugt in einer Standby-Position gelagert, wobei die Führungsstangen 408, 410,
die in die Standby-Löcher 526 bzw. 528 oder 524 bzw. 526,
die sich an beiden Enden der Führungshalterungen
befinden, eingeführt
sind. Die exakte Standby-Position ist unkritisch.
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Der Behälterhalteaufbau 200 wird
konfiguriert, um Assays auszuführen,
indem ein Behältergestell 202 in
die Vertiefung im Behältergestell 102 in der
Basis 100 gestellt wird. Die Platten zur Behälterhalterung 240 werden
in jede der ein oder mehreren Reihen, die durch die Kreuzelemente 212 des
Gestells 202 definiert sind, eingesetzt. Eine Anzahl von Behältern 262,
die der Anzahl von Assays, die durchgeführt werden sollen, entsprechen,
werden in die Öffnungen 242 der
Platten zur Behälterhalterung 240 eingeführt, bis
jeder Behälter
richtig zwischen den Wänden 104 der
Vertiefung im Behältergestell 102 sitzt.
In der bevorzugten Ausführungsform
der Arbeitsstation werden die vollständigen Behälter/Halteplattenmodule operativ
im Behältergestell 202 eingesetzt.
Im Falle von biologischen Assays wird jeder Behälter üblicherweise bereits Testmaterial
enthalten, das z. B. von Auswurf, Halsausstrich, Blut, Urin, Eiter
oder Stuhlgang stammt und jeder Behälter kann geeignet markiert
sein um die Quelle der Testproben und/oder, um das Assay oder die
Assays, die an der Testprobe durchgeführt werden, zu identifizieren.
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Es ist unkritisch, dass das Behältergestell 202 zuerst
in die Vertiefung im Behältergestell 102 gestellt
wird. Die Platten zur Behälterhalterung 240 und/oder
die Behälter 262 können bevor
das Gestell 202 in der Vertiefung 102 gestellt
wird in das Gestell 202 gestellt werden.
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Der Halteaufbau für Verunreinigung begrenzende
Elemente 300 wird konfiguriert, um Assays auszuführen, indem
das Pipettenspitzengestell 302 in die Vertiefung des Pipettenspitzengestells 140 gestellt
wird, wobei jeder Erfassungsbolzen 146, 148 sauber
in die Paarungserfassungsöffnung 316 bzw. 318 eingeführt wird.
Eine Anzahl von Verunreinigungen begrenzenden Pipettenspitzen 362,
die bevorzugt der Anzahl von Behältern 262,
die im Behältergestell 202 eingesetzt
sind, entsprechen, wird in das Behältergestell 302 eingeführt.
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Die Pipettenspitzen 362 kommen
bevorzugt vorgepackt, z. B. in einer Kassette 340 mit zehn
Pipettenspitzen. Ein Abdeckungselement kann in der Form einer langgezogenen
Kappe, die über
die obere wand 354 passt und die periphere Schulter 364 der Kassette 340 berührt, bereitgestellt
werden, um die Pipettenspitzen, die darin gehalten werden zu bedecken
und um zu verhindern, dass sie während
des Transports oder der Lagerung der Kassette aus der Kassette fallen.
Jede Kassette ist bevorzugt in einen hermetisch versiegelten Film
eingewickelt. Um den Halteaufbau für Verunreinigung begrenzende
Elemente 300 vorzubereiten, kann eine gewünschte Anzahl
von Kassetten ausgewickelt, aufgedeckt und in die Schlitze 310 des
Pipettenspitzengestells 302 eingesetzt werden.
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Es ist unkritisch, dass das Pipettenspitzengestell 302 zuerst
in die Vertiefung im Pipettenspitzengestell 140 gestellt
wird. Die Kassetten 340 können bevor das Gestell in die
Vertiefung 140 gestellt wird in das Gestell 302 gestellt
werden.
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Mit dem somit vorbereiteten Behälterhalteaufbau 200 und
dem Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300 können Substanzen,
wie z. B. Reagenzien oder Pufferlösungen, jedem der Behälter 362,
der im Behälterhalteaufbau 200 durch
die Substanztransfervorrichtung 400 gehalten wird, hinzugefügt werden.
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Die Substanztransfervorrichtung 400 wird aus
einer Standby-Position genommen und über die ersten Reihe von Behältern gestellt,
wobei die Führungsstangen 408, 410 nach
dem verbundenen Führungsloch 512 der
Führungshalterung 504 bzw.
dem verbundenen Führungsloch 514 der
Führungshalterung 506 ausgerichtet
werden, um den Abgabeverteiler 440 nach der ersten Behälterreihe
auszurichten, so dass jeder Verzweigungskanal 444 des Abgabeverteilers 440 operativ
nach einer verbundenen Behälterposition
(d. h. nach einem verbundenen Rahmen für die Behälterhaltebox 216 des
Behältergestells 202)
in der ersten Reihe ausgerichtet wird. In der illustrierten Ausführungsform
werden zehn-Verzweigungskanäle 444 für bis zu
zehn Behälter
in jeder Reihe bereitgestellt. Es ist jedoch vorgesehen, dass weniger
als zehn Behälter
in irgendeine Reihe gestellt werden können, wobei die extra Verzweigungskanäle entkappt
werden können.
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In der illustrierten Ausführungsform
ist der Saugverteiler 420 auf der Substanztransfervorrichtung 400 zentriert,
d. h. in Serie mit den Führungsstangen 408, 410 angeordnet
und der Abgabeverteiler 440 ist vom Zentrum seitlich, um
eine Distanz, die dem Zwischenraum zwischen benachbarten Reihen 260 der
Behälter
entsprechen, versetzt, was bevorzugt auch der Zwischenraum zwischen
benachbarten Reihen 360 der Pipettenspitzen ist. Alternativ kann
der Abgabeverteiler 440 auf der Substanztransfervorrichtung 400 zentriert
sein und der Saugverteiler 420 kann seitlich versetzt sein
oder kein Verteiler kann auf der Substanztransfervorrichtung zentriert sein.
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Aufgrund der bevorzugten Ausführungsform, in
welcher der Saugverteiler 420 zentriert und der Abgabeverteiler 440 seitlich
versetzt ist, um operativ den Abgabeverteiler 440 nach
einer Reihe von Behältern
auszurichten, müssen
die Führungsstangen 408, 410 jedoch
in die Führungslöcher 512, 514,
die nach der folgenden Reihe von Behältern ausgerichtet sind, eingeführt werden.
Somit müssen
die Führungsstangen,
um den Abgabeverteiler 440 nach der ersten Reihe von Behältern auszurichten,
in das dritte Loch jeder Vielzahl von Löchern
512, 514,
d. h. in das zweite der zwölf
Abgabe- und Saugführungslöcher, eingeführt werden.
Zusätzlich
müssen
die Führungsstangen,
um den Saugverteiler 440 nach der letzten Reihe von Behältern auszurichten,
vorausgesetzt, dass einhundert Behälter 262 im Behältergestell 202 gehalten
werden, in das vorletzte Loch jeder Vielzahl von Löchern 512, 514,
d. h. in das zwölfte der
Abgabe- und Saugführungslöcher, welche
nicht nach der letzten Reihe von Behältern ausgerichtet sind, eingeführt werden.
Um das Verfahren entlang der Behälterreihen
von beiden Seiten anzupassen, wird ein nicht ausgerichtetes Abgabe-
und Saugführungsloch
auf beiden Seiten der zehn Führungslöcher, die
nach den Reihen der Behälter
und Pipettenspitzen ausgerichtet sind, bereitgestellt. Somit sind zwölf Führungslöcher bevorzugt.
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Wenn der Abgabeverteiler 440 sauber
ausgerichtet ist, wird die Substanztransfervorrichtung 400 dann
in Bezug auf die Führungshalterungen 504, 506 gesenkt.
Wie am Besten in 7 gezeigt,
beinhalten die Führungslöcher 510, 512, 514 Vertiefungen 511, 513 bzw. 515 zum
Unterbringen der Federn 470, 472. Da die Substanztransfervorrichtung 400 in Bezug
auf die Führungshalterungen 504, 506 gesenkt
wird, werden die Federn 470, 472 in den Vertiefungen 513 bzw. 515 aufgenommen.
Die Länge
der Federn 470, 472 ist länger als die Länge der
Vertiefungen 513, 515, so dass ein nach unten
gerichteter, positiver Druck auf die Substanztransfervorrichtung 400 ausgeübt werden
muss, um zu bewirken, dass die Federn 470, 472 in
den Vertiefungen 513, 515 verdichtet werden bis
das Hauptrahmenelement 402 der Substanztransfereinrichtung 4O0 sauber
auf den Führungshalterungen 504, 506 sitzt.
Die Federn 470, 472 stellen ein sanftes, kontrolliertes
Senken der Substanztransfervorrichtung 400 in Richtung
der Führungshalterungen 504, 506 bereit
und verhindern so einen plötzlichen
Einschlag zwischen der Substanztransfer vorrichtung 400 und
den Führungshalterungen 504, 506,
sollte die Substanztransfervorrichtung fallen gelassen werden.
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Der Abgabekanal 340 ist
bevorzugt so konstruiert, dass, wenn die Substanztransfervorrichtung 400 vollständig über einer
Reihe von Behältern
gesenkt ist, kein Feil der Verzweigungskanäle 344 einen verbundenen
Behälter
berührt.
Wenn die Substanztransfervorrichtung somit sauber positioniert ist, wird
die Substanzabgabe bevorzugt durch eine kalibrierte Handpumpe kontrolliert,
aber sie kann auch durch eine nicht integrale Pumpe, welche per
Hand- oder Fußschalter
angetrieben werden kann, kontrolliert werden.
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Da die Führungsstangen 408, 410 der
Substanztransfervorrichtung, wie später offensichtlich wird, wiederholt
in die Führungslöcher 510, 512, 514 eingeführt und
wieder herausgenommen werden, ist es bevorzugt, dass die Führungslöcher 510, 512, 514 und
besonders die zwölf
Abgabe- und Saugführungslöcher in
ihrer Form elliptisch sind, so dass eine gewisse Menge an Spiel
zwischen den Führungsstangen
und den Führungslöchern bereitgestellt
wird und somit ein Zusammenhalten, wenn die Stangen 408, 410 in
und aus den Löchern
bewegt werden, verhindert wird. Da die Standby-Löcher 524, 526, 528 nicht wiederholt
benutzt werden und, um die Bewegung der Substanztransfereinrichtung 400,
wenn sie in einer Standby-Position ist, zu begrenzen, sind die Standby-Löcher 524, 526, 528 bevorzugt
rund in ihrer Form, wobei eine eng anliegende Passung zwischen den
Führungsstangen
und den Standby-Löchern
bereitgestellt wird.
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Als Nächstes wird die Substanztransfervorrichtung
manuell angehoben bis die Stangen 408, 410 die
Löcher 512, 514,
die mit der ersten Behälterreihe
verbunden sind, verlassen haben. Die Substanztransfervorrichtung 400 wird
dann manuell eine Behälterreihe
vorwärts
gerastet und die Stangen 408, 410 werden in die
nächsten
verbundenen Löcher
512, 514 eingeführt, um
den Abgabeverteiler 440 der nächsten Behälterreihe operativ auszurichten.
Die Substanztransfervorrichtung 400 wird dann bis das Hauptrahmenelement 402 über den
Führungshalterungen 504 und 506 sitzt
gesenkt und die nächste
Behälterreihe
wird dann mit der gewünschten
Substanz oder Substanzen gefüllt.
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Diese Schritte werden wiederholt,
bis die gewünschte
Reaktionssubstanz oder Substanzen in alle Behälter, die im Behälterhalteaufbau 200 angebracht
sind, hineingegeben wurde(n). Eine oder beide Säuberungs-/Hauptwannen 150, 190 können als Depot
für überschüssige Flüssigkeiten
der Substanztransfervorrichtung verwendet werden.
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Die Substanztransfervorrichtung wird
dann in eine Standby-Position zurück. gestellt. Die Standby-Löcher 524, 526, 528 werden
bevorzugt an gegenüberliegenden
Enden der Führungshalterungen 502, 504, 506 angeordnet,
so dass die Substanztransfervorrichtung 400 vor der ersten
Reihe von Pipettenspitzen oder Behältern oder nach der letzten Reihe
von Pipettenspitzen oder Behältern
in eine Standby-Position gestellt werden kann und um ebenfalls das
Betreiben der Substanztransfervorrichtung von beiden Seiten aus
zu ermöglichen.
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Die Führungslöcher und besonders die Abgabe-
und Saugführungslöcher können farbcodiert oder
mit geeigneten alphanumerischen Indizes markiert sein, um die Genauigkeit
zu fördern
und um außerdem
die Möglichkeit
von Abgabe- und Saugfehlern zu vermeiden.
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An diesem Punkt kann das Behältergestell 202,
abhängig
von den Anforderungen des besonderen Assays, das durchgeführt wird,
aus der Vertiefung im Behältergestell 102 gehoben
werden und auf einem Schüttelmechanismus
gestellt werden um das gesamte Gestell 202 zu schütteln um
die Inhalte eines jeden Behälters,
der darin gehalten wird, zu mischen. Das Gestell kann alternativ
oder zusätzlich
in einen Brutschrank gestellt werden. Das Behältergestell 202 kann
im Anschluss an ein Mischungs- und/oder Inkubationsverfahren in
die Vertiefung im Behältergestell 102 zurückgestellt
werden. Wenn ein magnetisches Trennverfahren im Anschluss an die Zugabe
von magnetischen Teilchen, die verwendet werden um Zielmaterialien
(d. h. Nukleinsäuren)
einzufangen im Assay durchgeführt
wird und Magnete in den Wänden 104 der
Vertiefung im Behältergestell 102 bereitgestellt
werden, wäre
es dem Gestell ermöglicht
in der Vertiefung im Behältergestell 102 mit den
darin enthaltenen Behältern
und Flüssigkeiten, die
dem magnetischen Feld ausgesetzt werden, wie es durch das magnetische
Trennverfahren erfordert wird, ungestört für einen angemessenen Zeitraum
zu stehen.
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Im Anschluss an angemessene Assayschritte
kann der nächste
Assayschritt. das Entfernen einiger oder aller flüssigen Inhaltsstoffen,
z. B. des Überstand
jedes Behälters
beim Absaugen, erfordern. Zu Beginn der Absaugungssequenz wird die
Substanztransfervorrichtung 400 aus der Standby-Position genommen
und über
den Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende, Elemente 300 gestellt, wobei
die Führungsstangen 408 und 410,
die in das entsprechende Führungsloch 510 der
Führungshalterung 502 und
das entsprechende Führungsloch 512 der Führungshalterung 504 eingeführt werden,
um den Absaugverteiler 420 operativ nach einer ersten Reihe von
Verunreinigungen begrenzenden Pipettenspitzen 362, die
im Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300 gehalten werden,
auszurichten, so dass jeder der Verzweigungskanäle 424 des Absaugverteilers 420 nach
einer verbundenen Pipettenspitze in der Reihe ausgerichtet wird.
Die Substanztransfervorrichtung 400 wird dann in Richtung
der Führungshalterungen 502, 504 gesenkt.
Da die Substanztransfervorrichtung 400 in Bezug auf die Führungshalterungen 502, 504 gesenkt
wird, werden die Federn 470 bzw. 472 in den Vertiefungen 511 bzw. 513 aufgenommen.
Die Länge
der Federn 470, 472 ist länger als die Länge der
Vertiefungen 511, 513, so dass, um die Federn 470, 472 dazu
zu bringen, in den Vertiefungen 511, 513 verdichtet
zu werden, ein positiver nach unten gerichteter Druck auf die Substanztransfervorrichtung 400 aufgebracht werden
muss, bis das Hauptrahmenelement 402 der Substanztransfereorrichtung 400 sauber
auf den Führungshalterungen 502, 504 sitzt.
Die Federn 470, 472 stellen ein sanftes, kontrolliertes
Ablassen der Substanztransfervinrichtung 400 auf den Führungshalterungen 504, 506 bereit
und verhindern, sollte die Substanztransfereinrichtung fallen gelassen
werden, einen plötzlichen
Einschlag zwischen der Substanztransfereinrichtung 400 und
den Führungshalterungen 502, 504.
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An diesem Punkt verbindet die Verlängerung 426 eines
jeden Verzweigungskanals 424 eine der verbundenen Pipettenspitzen
in der ersten Reihe der Pipettenspitzen. Bevorzugt verbindet jeder
Verzweigungskanal eine verbundene Pipettenspitze durch die Verlängerung 426 davon,
die sich in die obere Öffnung
des Pipettenspitzenelements erstreckt, so dass die Pipettenspitzen,
wenn das Hauptelement 402 der Substanztransfervorrichtung 400 auf
den Führungshalterungen 502 und 504 sitzt,
durch Reibung verbunden sind.
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Wenn die Substanztransfervorrichtung
aus den Führungshalterungen 502, 504 gehoben
wird, wird jede der Pipettenspitzen 362 in der ersten Reihe, die
an einer verbundenen Verlängerung 426 des Saugverteilers 420 durch
Reibung gehalten werden, aus ihrer Haltekammer 358 in der
ersten Kassette 340 gehoben.
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Als nächstes wird die Substanztransfervorrichtung 400 über dem
Aufbau zur Behälterhalterung 200 positioniert,
wobei der Saugverteiler 420 operativ nach der ersten Behälterreihe,
die im Aufbau zur Behälterhalterung 200 gehalten
wird, ausgerichtet wird, so dass jede Pipettenspitze 362,
die an einer verbundenen Verlängerung 426 des
Saugverteilers 420 gehalten wird, nach einem verbundenen
Behälter
in der ersten Reihe von Behältern
ausgerichtet wird.
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Die Führungsstangen 408, 410 erstrecken sich
bevorzugt tiefer als das untere Ende der Pipettenspitzen 362,
die in dem Saugverteiler 420 gehalten werden, so dass die
Stangen 408, 410 die entsprechenden Führungslöcher 512, 514 verbinden, um
die Substanztransfervorrichtung 400 sauber nach den Behälterreihen
auszurichten, bevor die Pipettenspitzen, die auf der Substanztransfervorrichtung
gehalten werden, in die Nähe
der Behälter
gebracht werden. Durch die Stangen 408, 410, die
zuerst in die entsprechenden Führungslöcher 512, 514 eingeführt werden
um die Pipettenspitzen, die darauf gehalten werden, nach der ersten
Behälterreihe
auszurichten, wird die Substanztransferrichtung 400 gesenkt,
wobei somit jede der dabei verbundenen Pipettenspitzen in einen
verbundenen Behälter
eingeführt
werden bis das Hauptelement 402 der Substanztransfervorrichtung 400 auf
den Führungshalterungen 502 und 506 sitzt.
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Die Verunreinigungen begrenzenden
Pipettenspitzen 362 begrenzen den potentiell kontaminierenden
Kontakt zwischen den Inhalten jedes Behälters und der äußeren Oberfläche der
Verlängerungen 426 des
Saugverteilers 420, da nur die Pipettenspitze und nicht
die Verlängerung 426 selbst
in den Behälter eingeführt wird.
Solche Verunreinigungen begrenzenden Pipettenspitzen sind üblicherweise
nicht notwendig um Substanzen in die Behälter abzugeben, da es nicht
nötig ist
irgendeinen Teil des Abgabeverteilers 440 in den Behälter einzuführen um
dabei den Abgabeverteiler 440 den potentiell kontaminierenden Inhaltsstoffen
davon auszusetzen.
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Durch die Substanztransfereinrichtung 400, die
auf den Führungshalterungen 504, 506 sitzt
und den Pipettenspitzen, die vollständig in die Behälter eingeführt sind,
wird etwas oder der gesamte Inhalt jedes Behälters durch eine verbundene
Pipettenspitze abgesaugt. Die Substanztransfereinrichtung steht operativ
mit einer Vakuumquelle (nicht gezeigt) in Verbindung, um Sog für das Absaugen
von Substanzen durch die Pipettenspitzen und den Saugverteiler 420 bereitzustellen.
Die bevorzugte Vakuumquelle ist eine ölfreie Laborvakuumpumpe von
Gast, Modell DOPA0104AA, die eine spezifizierte Vakuumkapazität von 8.47·104 Pa (25 in Hg) hat und von Gast Manufacturing
of Benton Harbor, Michigan hergestellt wird. Die abgesaugte Flüssigkeit
wird dann durch den das Röhrchen 428 bevorzugt
in einen Abfallbehälter transferiert.
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Nachdem jeder der Behälter in
der ersten Behälterreihe
abgesaugt ist, wird die Substanztransfereinrichtung 400 manuell
angehoben, bis die Führungsstangen, 408, 410 die
verbundenen Führungshalterungen 512, 514 verlassen
haben und dann wird die Substanztransfervorrichtung 400 über den
Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300 bewegt, so dass
der Saugverteiler 420 operativ nach der ersten, nun leeren,
Kassette im Pipettenspitzenhaltegestell 302 ausgerichtet
wird. Erneut stellt die Länge
der Stangen 408, 410 sicher, dass die Stangen
in die verbundenen Löcher 510 bzw. 512 eindringen,
so dass der Saugverteiler 420 sauber nach der ersten Kassette
ausgerichtet wird und jede Pipettenspitze wird, bevor die Substanztransfereinrichtung
gesenkt wird, nach einer verbundenen Öffnung 352 in der
Kassette ausgerichtet. Durch die Führungsstangen 408, 410,
die zuerst in die Führungslöcher 510, 512,
die mit der ersten Kassette verbunden sind, eingeführt werden,
wird die Substanztransfereinrichtung bis das Rahmenelement 402 auf
den Führungshalterungen 502, 504 sitzt
gesenkt und jede Pipettenspitze wird durch eine verbundene Öffnung 352 in
eine verbundene Kammer zur Pipettenspitzenhalterung 358 eingeführt. Die
Pipettenspitzen werden dann durch Drücken der Knöpfe 460, 462,
um die Platte zum Ablösen
der Pipettenspitzen 430 zu aktivieren, aus den Verlängerungen 426 des
Saugverteilers 420 gelöst,
indem die Platte 430 nach unten in Bezug auf das Rahmenelement 402 zu
der Position, die in 14 durchsichtig
dargestellt ist, bewegt wird. Die Platte zum Ablösen der Pipettenspitzen 430 hat
darin einen langgezogenen Schlitz 432 gebildet, durch welchen
sich die Verlängerungen 426 des
Saugverteilers 420 erstrecken. Die Weite des Schlitzes,
die in der Platte 430 gebildet ist, ist groß genug
um die Verlängerungselemente 426 unterzubringen,
aber sie ist kleiner als der Außendurchmesser
des Oberteils einer jeden Pipettenspitze 362. Somit berühren die
Ecken des Schlitzes 432, wenn die Platte zum Ablösen der
Pipettenspitzen 430 nach unten bewegt wird, die Pipettenspitzen, die
in den Verlängerungen 426 gehalten
werden und drücken
die Pipettenspitzen aus den Verlängerungen.
(Siehe 14). Als Alternative
zu den langgezogenen Schlitzen 432 könnte die Platte 430 darin eine
Vielzahl von einzelnen Öffnungen
gebildet haben, die in Anzahl und Position den Verlängerungen 426 des
Saugverteilers 420 entsprechen, wobei die Weite jeder Öffnung groß genug
ist um ein verbundenes Verlängerungselement 426 unterzubringen,
aber kleiner ist als der Außendurchmesser
der Oberseite einer jeden Pipettenspitze 362.
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Die Substanztransfervorrichtung wird
dann angehoben bis die Führungsstangen 408, 410 die Führungshalterungen 510, 512 verlassen
haben und die Substanztransfereinrichtung wird dann eine Reihe nach
vorne gerastet. Durch die Führungsstangen 408, 410,
die in die Führungshalterungen 510, 512, die
mit der nächsten
Reihe, oder Kassette von Pipettenspitzen verbunden ist, eingeführt werden,
wird die Vorrichtung bis das Rahmenelement 402 auf den Führungshalterungen 502, 504 sitzt
gesenkt und die Verlängerungen 426 des
Saugverteilers 420 verbinden in der nächsten Reihe der Pipettenspitzen
verbundene Pipettenspitzen in derselben Art und Weise wie die erste
Reihe von Pipettenspitzen mit dem Saugverteiler 420 verbunden
war.
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Die Substanztransfervorrichtung wird
dann im Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300 weggehoben, wobei
die nächste
Pipettenspitzenreihe durch Reibung darauf gehalten wird und wird
nach einer Ausrichtung mit der nächsten
Behälterreihe
bewegt, um im Aufbau zum Behälterhalten 200 durch
Einführen
der Führungsstangen 408, 410 in
die Führungshalterungen 512, 514,
die mit der nächsten
Behälterreihe
verbunden sind, abgesaugt zu werden. Da die Substanztransfervorrichtung 400 sauber
positioniert ist, so dass der Saugverteiler 420 operativ
nach der nächsten
Behälterreihe
ausgerichtet wird, wird die Substanztransfervorrichtung 400 gesenkt,
bis das Rahmenelement 402 auf den Führungshalterungen 504, 506 sitzt
und jede der Pipettenspitzen, die auf dem Saugverteiler 420 gehalten werden,
wird operativ in jeden verbundenen Behälter der nächsten Behälterreihe eingeführt. Somit
kann etwas oder der gesamte Inhalt, der in jedem der Behälter in
der nächsten
Reihe enthalten ist, durch die Pipettenspitzen und den Saugverteiler 420 abgesaugt
werden.
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Der Abgabeverteiler 440 ist
abseits des Saugverteilers 420, so dass, wenn der Saugverteiler 420 operativ
nach der nächsten
Behälterreihe
ausgerichtet ist, der Abgabeverteiler 440 operativ nach
der vorhergehenden Behälterreihe,
aus welcher etwas oder der gesamte Inhalt in der vorhergehenden
Absaugsequenz bereits abgesaugt worden ist, ausgerichtet ist. Somit
kann, unter der Annahme, dass das Assay nach dem ersten Absaugen
für das
Abgeben zusätzlicher
Substanz(en) in die Behälter
bereitsteht, zusätzliche
Substanz in jeden Behälter
der vorhergehenden Behälterreihe
gegeben werden, bevorzugt zur selben Zeit in der Substanz aus jedem
Behälter
in der folgenden Behälterreihe
abgesaugt wird.
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Die Substanztransfervorrichtung 400 wird dann
angehoben, zum Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300 zurückbewegt,
um die Pipettenspitzen, die damit verbunden sind, in ihre entsprechende
Reihe, oder Kassette zurückzulegen, um
eine nächste
Pipettenspitzenreihe zu verbinden nach vorne gerastet und zum Aufbau
zum Behälterhalten 200 zurückbewegt,
um eine nächste
Behälterreihe
abzusaugen und optional Substanz in eine vorhergehende Behälterreihe,
aus welcher etwas oder der gesamte Inhalt davon in der vorhergehenden
Absaugsequenz abgesaugt worden ist, abzugeben.
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Die Sequenzen werden wiederholt bis
alle Behälterreihen
abgesaugt worden sind und optional alle bis auf die letzte Behälterreihe
durch den Abgabeverteiler 440 wieder befüllt worden
sind. Nachdem die letzte Pipettenspitzenreihe in ihrer entsprechenden
Reihe oder Kassette ausgetauscht worden ist, wird die Substanztransfervorrichtung
zum Aufbau zur Behälterhalterung 300 zurückbewegt
und positioniert, so dass der Abgabeverteiler 440 operativ
nach der letzten Behälterreihe
ausgerichtet wird, d. h, die Führungsstangen 408, 410 werden
in die zwölften Abgabe-
oder Saugführungslöcher, welche
nicht nach der letzten Behälterreihe
ausgerichtet sind, eingeführt
und die Substanz wird dann in die letzte Reihe abgegeben. Nachdem
die letzte Behälterreihe
gefüllt
ist, wird die Substanztransfervorrichtung 400 wieder in
eine Standby-Position
gestellt. Alternativ können
alle Reihen vor dem Beginn der Abgabeoperation abgesaugt werden.
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Das Behältergestell 202 kann
erneut, abhängig
von den Anforderungen des speziellen Assays das durchgeführt wurde,
auf einer Mischvorrichtung oder in einen Brutschrank gestellt werden
und/oder die Behälter
können
innerhalb der Vertiefung des Behältergestells 102 einem
magnetischen Feld ausgesetzt werden oder andere Schritte können ausgeführt werden.
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Wenn weiteres Absaugen und Abgeben
erforderlich ist, kann das Gestell 202 zurück in die
Vertiefung im Behältergestell 102 gestellt
werden und die oben beschriebenen Schritte des Absaugens und Abgebens
können
mit der Substanztransfervorrichtung bis alle Behälter abgesaugt und dann gefüllt worden
sind, durchgeführt
werden.
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Es ist zu bemerken, dass es möglich ist
die ersten Pipettenspitzen sequentiell und wiederholbar zu verbinden,
die erste Behälterreihe
abzusaugen, die erste Pipettenspitzenreihe zu ersetzen, die zweite Pipettenspitzenreihe
zu verbinden, eine zweite Behälterreihe
abzusaugen, etc., so dass jede einzelne Verunreinigung begrenzende
Pipettenspitze nur mit einem einzigen einzelnen Behälter verbunden
ist und benutzt wird. Nachdem ein Behältersatz unter Verwendung der
Arbeitsstation 20 vollständig bearbeitet worden ist,
wird der verbundene Pipettenspitzensatz weggelegt und frische Behälter und
frische Pipettenspitzen werden eingesetzt, bevor mit der nächsten Sequenz
von Assays begonnen wird.
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Eine andere einfunktionelle Substanztransfervorrichtung
einer Arbeitsstation der vorliegenden Erfindung (d. h. eine Substanzabgabevorrichtung oder
eine Substanzentfernungsvorrichtung) wird im allgemeinen durch Referenznummer 800 in
den 16 und 17 bestimmt. Die Substanztransfervorrichtung 800 beinhaltet
ein sich transversal ausdehnendes, langgezogenes Rahmenelement 804 mit Führungsstangen 806 und 808,
die sich abwärts
von gegenüberliegenden
Enden des Rahmenelements 804 erstrecken. Die Führungsstangen 806 und 808 haben
die selben Funktion und arbeiten auf derselbe Art und Weise wie
die Führungsstangen 408, 410 der Substanztransfervorrichtung 400,
die oben in dieser Beschreibung beschrieben wurde.
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Ein einzelner Griff 802 erstreckt
sich von einem zentralen Funkt des Rahmenelements 804 aufwärts und
wie in 17 gezeigt, ist
er bevorzugt mit einem leichten Winkel (z. B. ungefähr 10 Grad)
in Bezug auf vertikal orientiert. Die Substanztransfervorrichtung
beinhaltet ebenfalls einen Verteiler 812, der einen zentralen
Kanal (nicht gezeigt) und eine Vielzahl (bevorzugt 10) von Verzweigungskanälen (nicht gezeigt)
definiert, um zwei oder mehrere Behälter und/oder Verunreinigung
begrenzende Elemente in einer Reihe zu verbinden. Ein flexibles
Röhrchen 810,
das sich vom Griff 802 erstreckt, steht in Verbindung mit
dem zentralen Kanal des Verteilers 812, um Substanzen (z.
B. Flüssigkeiten)
in oder aus dem Verteiler 812 zu transportieren.
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Es ist zu beachten, dass im Falle
einer Arbeitsstation der vorliegenden Erfindung mit nur einer ein-funktionellen
Substanztransfervorrichtung, die Führungshalterungen nur Führungslöcher benötigen, die
nach jeder der Behälterreihen
ausgerichtet sind, als auch Standby-Löcher, wenn benötigt. D.
h. das die Führungsstangen 806, 808 einer
ein-funktionellen Substanztransfervorrichtung 800 nach
dem Verteiler 812 ausgerichtet sein können, so dass es nicht notwendig
ist Substanz in eine Behälterreihe,
die vom Zentrum in Bezug auf die Führungsstange 806, 808 versetzt
ist, abzugeben oder Substanz daraus zu entfernen wie mit der Dual-funktionellen
Vorrichtung 400, die oben beschrieben ist, in welcher der
Abgabeverteiler 440 vom Zentrum in Bezug auf die Führungsstange 408, 410 versetzt
ist.
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Obwohl die Substanztransfervorrichtung 800 entweder
eine Substanzabgabevorrichtung oder eine Substanzentfernvorrichtung
bildet, ist sie bevorzugt ein Substanzabgabeapparat. Das ist so,
weil eine Substanzentfernvorrichtung normalerweise in Verbindung
mit Verunreinigungen begrenzenden Elementen benutzt würde und
deshalb würde
die Vorrichtung ebenfalls bevorzugt eine Pipettenspitzen-lösende Platte,
wie die Pipettenspitzenlösende
Platte 430 der Substanztransfervorrichtung 400,
einschließen
und die Pipettenspitzen-lösende
Platte wird bevorzugt mittels eines Knopfes angetrieben, wie z.
B. die Knöpfe 460 und 462 der
Substanztransfervorrichtung 400, die in jedem Paar der
Griffe bereitgestellt werden. Somit ist die einhändige Vorrichtung, wie z. B.
in den 16 und 17 gezeigt, besser für die Verwendung
als eine Substanzabgabevorrichtung geeignet, die üblicherweise
nicht in Verbindung mit Verunreinigungen begrenzenden Elementen,
welche nach Verwendung gelöst
werden müssen,
verwendet wird.
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Eine alternative Verkörperung
einer Arbeitsstation gemäß der vorliegenden
Erfindung wird im allgemeinen durch die Referenznummer 1000 in 15 bestimmt. Wie die Arbeitsstation 20,
die oben beschrieben wurde, beinhaltet die Arbeitsstation 1000 eine
Basis 100, einen Behälterhalteaufbau 200 und
einen Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300. Die Station 1000
beinhaltet eine einfunktionelle Substanztransfervorrichtung zur
Substanzabgabe 700 und eine ein-funktionelle Substanztransfervorrichtung
zur Substanzentfernung 720. Die Transfervorrichtung zur
Substanzabgabe 700 beinhaltet ein langgezogenes Rahmenelement 702,
zwei aufrechte Griffe 704, 706 und einen Abgabeverteiler 708,
mit einem verbundenen Kanalröhrchen 710.
In gleicher Weise beinhaltet die Substanztransfervorrichtung zur
Substanzentfernung 720 ein langgezogenes Rahmenelement 722, zwei
aufrechte Griffe 724, 726 und einen Saugverteiler 728 mit
einem verbundenen Kanalröhrchen 730.
Die Substanztransfervorrichtung zur Substanzentfernung 720 beinhaltet ebenfalls
Knöpfe 760, 762 zum
Aktivieren einer Pipettenspitzen-lösenden Platte (nicht gezeigt), ähnlich der
Pipettenspitzen-lösenden
Platte 430 der Substanztransfervorrichtung 400,
die oben beschrieben ist. Entweder die Substanztransfervorrichtung 700 oder 720,
aber besonders die abgebende Substanztransfervorrichtung 700 könnte eine
Ein-Griff-Substanztransfervorrichtung,
wie z. B. die Vorrichtung 800, die in 16 und 17 gezeigt
ist, und oben beschrieben wurde, sein.
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Die Station 1000 beinhaltet eine
Konstruktion zur Substanztransferführung 1500, die langgezogene
Führungshalterungen 1502, 1504, 1506 mit
darin geformten Führungslöchern 1510, 1512 bzw. 1514 beinhaltet.
Jede Führungshalterung
beinhaltet Standby-Löcher,
die an gegenüberliegenden
Enden davon gebildet werden, aber nur die Standby-Löcher 1524 sind
auf der Führungshalterung 1502 sichtbar, da
sich die Substanztransfervorrichtungen 700, 720 in
der Standby-Position auf den Führungshalterungen 1504 und 1506 befinden.
Jede Substanztransfervorrichtung 700, 720 beinhaltet
Führungsstangen (nicht
gezeigt), die sich von ihrem entsprechenden Rahmenelement 702, 722 abwärts erstrecken,
um die Führungslöcher 1510 und 1512 oder 1512 und 1514,
wie oben beschrieben, zu verbinden und um die Vorrichtung 700, 720 in
Bezug auf entweder den Aufbau zur Behälterhalterung 200 oder
den Halteaufbau für
Verunreinigung begrenzende Elemente 300 zu positionieren.
Da die Substanztransfervorrichtungen 700, 720 nur
die Verteiler 708 bzw. 728, welche nach den entsprechenden
Führungsstangen
jeder Vorrichtung ausgerichtet sind, beinhalten, benötigen die
Führungshalterungen 1502, 1504 und 1506 nur die Führungslöcher 1510, 1512 und 1514,
die nach jeder der Reihen 260 der Behälter und der Reihen 360 der
Verunreinigungen begrenzenden Elemente ausgerichtet sind. Entsprechend
werden für
die illustrierte Ausführungsform
nur zehn Führungslöcher 1510, 1512 und 1514 benötigt, im
Gegensatz zu den zwölf
Führungslöchern 510, 512, 514,
die für
die Ausführungsform
von 6 benötigt werden,
welche für die
Verwendung der dual-funktionellen Substanztransfervorrichtung 400 angepasst
ist, wobei der außerhalb
des Zentrums liegende Abgabeverteiler 440 eingeschlossen
ist.