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Die vorliegende Erfindung betrifft
neuartige Derivate von 1-Arylpyrazolen,
die eine Reihe wertvoller Eigenschaften entweder als Pestizide oder
als Zwischenprodukte bei der Herstellung anderer Pestizide aufweisen.
Die Erfindung betrifft weiterhin Zusammensetzungen aus diesen Verbindungen,
sowie Verfahren, die diese Verbindungen entweder als Zwischenprodukte
zur Herstellung anderer Pestizide oder zur Kontrolle von Schädlingen
aus der Gruppe der Arthropoden verwenden, insbesondere die Anwendung
derartiger Verbindungen oder Zusammensetzungen in Methoden der Landwirtschaft
zur Anwendung im Schutz von Tieren, insbesondere als Pestizide zur
Bekämpfung
von Arthropoden.
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Die internationale Patentanmeldung
Veröffentlichungsnummer
WO 87/03781 und die Europäischen Patente/Patentanmeldungen
der Veröffentlichungsnummern
0295117, 0154115, 0201852 beschreiben insektizide 1-(substituiertes
phenyl)Pyrazole. Anderer Stand der Technik findet sich auch im Text
dieser Patentanmeldungen oder der entsprechenden erteilten Patente.
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Die internationalen Patentanmeldungen
der Veröffentlichungsnummern
WO 93/06089 und WO 94/21606 beschreiben weiterhin insektizide 1-(4-SF5-substituiertes phenyl)-Heterozyklen, bei
denen es sich um Pyrrole, Imidazole oder Pyrazole handeln kann.
Die Lehre dieser Patente unterscheidet sich, soweit Pyrazole betrof fen
sind, nicht maßgeblich
von derjenigen der internationalen Patentanmeldung Veröffentlichungsnummer
WO 87/03781 oder von derjenigen der Europäischen Patentanmeldung Veröffentlichungsnummer 0295117.
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Verschiedene, als Pestizide wirksame
Pyrazole sind in verschiedenen Patenten oder Patentanmeldungen offenbart
worden: EP 0418016, 0403309, 0352944; US 5104994, 5079370, 5047550,
5232940, 4810720, 4804675, 5306694, 4614533, 5187185, 5223525; WO
93/06089, 94/21606.
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Aufgrund der Vielzahl existierender
Schädlinge
und Nutzpflanzen und der Angriffsbedingungen von Schädlingen
bei Nutzpflanzen besteht ein Bedarf für weitere, neuartige pestizide
Verbindungen.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, neue pestizide Verbindungen aus der Familie der 1-Arylpyrazole
sowie Verfahren zu deren Herstellung bereit zu stellen.
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Eine zweite Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht darin, pestizide Verbindungen und Verfahren der
Schädlingsbekämpfung unter
Verwendung der pestiziden Pyrazol-Verbindungen bereitzustellen,
wobei diese gegen Arthropoden, insbesondere gegen Insekten, gerichtet
sind und insbesondere in Nutzpflanzen aus dem Bereich der Landwirtschaft
oder des Gartenbaus, in der Forstwirtschaft, in der Veterinärmedizin
oder Viehwirtschaft oder im öffentlichen
Gesundheitswesen verwendet werden, und wobei eine pestizide Aktivität mit breitem
Spektrum ebenso wie Verbindungen mit selektiver, spezifischer Aktivität einbezogen
sind, so z. B. eine aphizide (Blattlaus-bekämpfende), akarizide (Milben-bekämpfende),
gegen Blattinsekten oder Bodeninsekten gerichtete Aktivität, eine
systemische Aktivität,
eine gegen Fraßschäden gerichtete
Aktivität
oder eine pestizide Aktivität,
die durch Behandlung von Samen vermittelt wird.
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Diese und andere Aufgaben, die insgesamt
oder teilweise durch die vorliegende Erfindung gelöst werden,
sollen aus der nun folgenden Beschreibung der Erfindung klar ersichtlich
werden.
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Diese Erfindung umfasst neue chemische
Verbindungen mit insektizider, akarizider, nematozider oder anthelminthizider
(nematoden- bzw. wurmbekämpfender)
Wirkung.
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Die Erfindung betrifft Verbindungen
der allgemeinen Formel (I)
in der
R
31 und
R
32 jeweils alleine OCH
3,
OC
2H
5, SCH
3, SC
2H
5 bedeuten
können
und R
31 und R
32 gemeinsam
auch OCH
2CH
2O, O(CH
2)
3O, S(CH
2)
2S, S(O)(CH
2)
2S, S(O)(CH
2)
2S(O), S(O)
2(CH
2)
2S(O),
S(O)
2(CH
2)
2S(O)
2, S(CH
2)
2O, S(O)(CH
2)
2O, S(O)
2(CH
2)
2O,
O(CH
2)[CH(CH
2OH)]O,
O(CH
2)[C(CH
2OH)(CH
2OH)]O, OCH(COOCH
3)CH(COOCH
3)O, OCH(COOC
2H
5)CH(COOC
2H
5)O, OCH
2C(000CH
3)(COOCH
3)CH
2O, OCH
2C(COOC
2H
5)(COOC
2H
5)CH
2O,
OCH
2CH(CH
3)O, SCH
2CH
2NH, OCH
2CH(CH
2CH
2OH)O, oder OCH
2C(CH
2OH)
2CH
2O,
O(CH
2)CH(CH
2SCH
3)O, O(CH
2)CH(CH
2SOCH
3)O bilden können, R
4 S(O)nR
26 bedeutet,
R
26 CH
3 oder CH
2CH
3 bedeutet, Z
C-R
16 bedeutet, R
13 und
R
15 H bedeuten, R
12 Halogen
bedeutet, R
16 H oder Halogen bedeutet, R
14 CF
3, OCF
3 oder SF
3 bedeutet,
R
33 CH
3 bedeutet,
n 0, 1 oder 2 bedeutet und R
5 NH
2, CH
3NH oder CH
3CH
2NH bedeutet,
oder eines ihrer als Pestizide geeigneten bzw. unbedenklichen Salze.
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Die Stereoisomere, z. B. Diastereomere
und optische Isomere, welche die Formel (I) aufweisen, sind ebenfalls
Teil der Erfindung.
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In dieser Beschreibung bedeutet der
Begriff „Alkyl", sofern nicht anderweitig
angegeben, im allgemeinen ein Alkyl mit linearer oder verzweigter
Kette, bestehend aus einem bis sechs Kohlenstoffatomen. Der Begriff „Aryl" bedeutet C6-C10-Aryl, z. B.
Phenyl oder Naphthyl, wobei diese optional einen oder mehrere Substituenten
aufweisen können,
die aus der Gruppe bestehend aus Halogen, C1-C6-Alkyl,
C1-C6-Alkoxy, CN,
NO2, C1-C6-Haloalkyl und C1-C6-Haloalkoxy,
ausgewählt
sind.
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Verbindungen, in denen R12 Chlor
bedeutet, R13 und R15 H
bedeuten, R14 CF3 bedeutet,
und Z C-Cl bedeutet, sind besonders bevorzugt.
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Verbindungen der Formel (I), in denen
R4 S(O)nR26 und Z C-R16 bedeutet,
sind ebenfalls bevorzugt.
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Die Herstellung von Verbindungen
der allgemeinen Formel (I) kann dadurch erfolgen, dass man a) Verbindungen
der allgemeinen Formel (II):
in denen R
4,
R
5, R
12, R
13, R
14, R
15, Z und R
33 der
obigen Definition entsprechen und R
34 Sauerstoff
oder Schwefel ist, mit einer Verbindung der Formel (III), die wenigstens
eine reaktionsfähige
funktionelle Gruppe aus der Reihe Alkohol, Thiol, primäres Amin
und sekundäres
Amin besitzt, reagieren lässt;
b) indem man die entsprechenden Sulfide unter Verwendung geeigneter
Oxidationsmittel zu den Sulfoxid- und Sulfon-Verbindungen gemäß Formel
(I) oxidiert.
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Die Reaktion der Verbindung gemäß (II) mit
der Verbindung gemäß (III)
kann erreicht werden, indem man die Verbindung gemäß Formel
(II) und die Verbindung (III) direkt in einem flüssigen Medium bei einer Temperatur
im Bereich von etwa –35°C bis etwa
250°C, bevorzugt
von etwa –10°C bis etwa
150°C, miteinander reagieren
lässt.
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Die Entfernung von Wasser ist bevorzugt.
Das flüssige
Medium kann entweder durch einen reagierenden Stoff (Reaktant) oder
mittels eines Lösungsmittels
erhalten werden. Mögliche
Lösungsmittel
für die
Reaktion können
organische Lösungsmittel
sein, einschließlich
Alkoholen wie etwa Methanol, Ethanol, Isopropanol; Ether wie etwa
Diethylether, Tetrahydrofuran, Dioxan, Dimethoxyethan; Nitrile wie
etwa Acetonitril; aromatische Lösungsmittel
wie etwa Toluol, Benzol, Chlorbenzol; Halogenalkane wie etwa Chloroform,
Methylenchlorid; Amide wie etwa Dimethylamid; Ketone wie etwa Aceton,
Methylisobutylketon; und Ester wie etwa Ethylacetat. Die Menge an
Reaktant liegt im allgemeinen zwischen etwa 50% und etwa 200% dessen,
was bei der Reaktion benötigt
wird (mit dem Ausnahmefall, dass ein Reaktant als Lösungsmittel
verwendet wird, denn dann ist die Menge des Reaktanten viel höher). Die
Reaktion kann in Anwesenheit oder Abwesenheit eines Säurekatalysators
durchgeführt
werden. Der Säurekatalysator
kann eine anorganische Säure
wie etwa Salzsäure
oder Schwefelsäure;
eine organische Säure
wie etwa Essigsäure,
Ameisensäure
oder p-Toluolsulfonsäure;
eine Lewis-Säure
wie etwa Eisen(III)chlorid, Ammoniumchlorid, Bortrifluorid, Aluminiumchlorid,
Zinkiodid oder Zinkchlorid; ein saures Ionenaustauscherharz; oder
ein Ton wie etwa Montmorillonit sein.
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Wenn im Ausgangsstoff der Formel
(II) R5 -NH2 bedeutet
und R34 Sauerstoff bedeutet, kann mittels
des im vorherigen Paragraphen beschriebenen Verfahren – zusätzlich zur
Bildung einer Verbindung der Formel (I), in der R5 -NH2 ist – durch
Reaktion mit einem anderen Molekül
des Ausgangsstoffes der Formel (II) eine Verbindung der Formel (I)
hergestellt werden, bei der R5 ein Radikal
der oben be schriebenen Formel (Ia) darstellt. Beide Produkte sind
als Pestizide wirksam.
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Die Sulfoxid- und Sulfonverbindungen
der Formel (I), d. h. die Verbindungen, bei denen n 1 oder 2 entspricht,
können
auch hergestellt werden, indem das entsprechende Sulfid unter Verwendung
geeigneter Oxidationsmittel oxidiert wird. Diese Oxidationsmittel
beinhalten Peroxide wie etwa Wasserstoffperoxid und t-Butylperoxid;
Persäuren
wie etwa Metachlor-perbenzoesäure;
Acylnitrate wie etwa Acetylnitrat, und andere Nicht-Peroxid-Substanzen
wie etwa Natriumperiodat, Natriumperborat, Manganoxid, Kaliumpermanganat, N-Bromsuccinimid, sind
aber nicht hierauf beschränkt.
Bevorzugt sind Wasserstoffperoxid und Natriumperiodat.
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In den Fällen, bei denen milde Reaktionsbedingungen
benötigt
werden, wie etwa bei den Oxyketalsulfiden, ist Natriumperiodat das
bevorzugte Reagenz der Sulfoxidation.
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Die folgenden, nicht erschöpfenden
Beispiele, illustrieren die Erfindung.
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BEISPIEL 1
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Präparation von 5-Amino-1-[2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-[(1,1- dimethoxy)ethyl]-4-methylthio-1H-pyrazol
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Ein Gemisch aus 2,0 g (0,0052 mol)
3-Acetyl-5-amino-1-[2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-4-methylthio-1H-pyrazol,
1,7 ml (0,0156 mol) Trimethyl-orthoformiat, 0,060 g (0,0003 mol)
para-Toluolsulfonsäure-monohydrat
und 10 ml Methanol wurde für
etwa 8 Stunden auf eine Temperatur von 40°C erwärmt, dann für 64 h auf 20°C belassen.
Die Mischung wurde mit einer gesättigten
Lösung
von NaHCO3 gemischt, mit Dichlormethan extrahiert,
und sukzessiv getrocknet, filtriert, verdampft und auf Kieselsäuregel chromatographiert.
Es wurden 0,59 g der im Titel genannten Verbindung mit einem Schmelzpunkt
von etwa 149°C
gewonnen.
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BEISPIEL 2
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Präparation von 5-Amino-1-[(2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-(2-methyl-1,3-dioxolan-2-yl)-4-methylthio-1H-p
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Ein Gemisch aus 10,0 g (26,03 mmol)
[2,6-Dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-acetyl-4-methylthio-1H-pyrazol,
1,94 g (31,23 mmol) 1,2-Ethandiol, 0,49 g (2,6 mmol) p-Toluolsulfonsäure und
500 ml Benzol wurde unter Rückfluss
und Entfernen von Wasser für
10 Stunden erhitzt. Die Mischung wurde mit wässrigem Natriumbicarbonat gemischt.
Die organische Phase wurde mit gesättigtem wässrigem Kaliumchlorid gewaschen
und dann sukzessiv getrocknet, verdampft und chromatographiert.
Es wurden 2,33 g der im Titel genannten Verbindung gewonnen (Schmelzpunkt
etwa 143°c).
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BEISPIEL 3
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Präparation von 5-Amino-1-[2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-(2-methyl-1,3-dioxolan-2-yl)-4-methylsulfinyl-1H-pyrazol
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Zu einer Lösung von 244 Mikrolitern 0,5
M Natriumperiodat in 2,5 ml Methanol bei 0°C wurden 500 mg der Verbindung
Nr. 2 hinzu gegeben. Die Mischung wurde bei 0°C für 20 min gerührt und
dann für
10 Stunden auf 20°C
belassen. Die Mischung wurde sukzessiv mit Methylenchlorid und Wasser
extrahiert, abgetrennt, getrocknet und verdampft, um so eine geringe
Menge der betitelten Verbindung zu ergeben. Die massenspektrometrische
Analyse ergab M + H = 444 (Molekulargewicht = 443).
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BEISPIEL 4
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Präparation von 5-Amino-1-[2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-L2-methyl-1,3-dithiolan-2-yl)-4-methylthio-1H-pyrazol
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Ein Gemisch aus 1 g (2,60 mmol) 5-Amino-1-[2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-acetyl-4-methylthio-1H-pyrazol,
0,26 ml (3,10 mmol) 1,2-Ethandithiol, 0,084 g (0,5 mmol) Eisen(III)chlorid
und 25 ml Methylenchlorid wurde bei 20°C unter einer inerten Atmosphäre für 6 Tage
gerührt.
Die Mischung wurde verdampft und chromatographiert, um so 100 mg
eines gelben Öls
der betitelten Verbindung zu ergeben. Die massenspektrometrische
Analyse ergab ein Molekulargewicht von 460.
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BEISPIEL 5
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Präparation von 5-Amino-1-[2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-(2-methylthiazolidin-2-yl)-4-methylsulfinyl-1H-pyrazol
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Ein Gemisch aus 1 g (2,5 mmol) 5-Amino-1-[2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-acetyl-4-methylsulfinyl-1H-pyrazol,
0,284 g (2,5 mmol) 2-Aminoethanthiol-hydrochlorid, 348 Mikroliter
(2,50 mmol) Triethylamin, 50 mg p-Toluolsulfonsäure und 30 ml Benzol wurde über Nacht
unter Rückfluss
und Entfernen von Wasser erhitzt. Die Mischung wurde sukzessiv abgekühlt, filtriert,
verdampft und chromatographiert, um so 20 mg der betitelten Verbindung
als weißen
Feststoff zu erhalten. Der Schmelzpunkt lag bei 85°C.
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BEISPIEL 6
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Präparation von 5-Amino-1-[(2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-(2-methyl-1,3-oxathiolan-2-yl)-4-methylsulfonyl-1H-pyrazol
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Zu einer durchgerührten Lösung von 54,34 g (0,131 mol)
3-Acetyl-5-amino-1-[(2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-4-methylsulfonyl-1H-pyrazol
in 500 ml Dioxan wurden schrittweise und bei Kühlung auf 0°C im Eisbad 36,7 ml (0,522 mol)
Mercaptoethanol, 71,1 g (0,522 mol) wasserfreies Zinkchlorid und
62,1 g (0,522 mol) wasserfreies Natriumsulfat hinzu gegeben. Die
Mischung wurde dann für
eine Zeitspanne von etwa 17 Stunden gerührt und dabei eine Erwärmung auf
Raumtemperatur zugelassen. Die Mischung wurde filtriert, um Salze
zu entfernen, das Filtrat unter re duziertem Druck konzentriert,
mit 40 ml Acetonitril verdünnt,
und das Produkt durch Filtrieren bei 35°C gewonnen. Das Filtrat wurde
weiter mit Acetonitril verdünnt,
um eine zweite Menge an Produkt zu erhalten. Die kombinierten Ausbeuten
an 5-Amino-1-[(2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-(2-methyl-l,3-oxathiolan-2-yl)-4-methylsulfonyl-1H
-pyrazol ergaben 30,53 g an Material, wobei der Schmelzpunkt bei
201°C lag.
Diese Verbindung wird hier im folgenden als Verbindung Nr. 23 bezeichnet.
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BEISPIEL 7
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Präparation von 5-Amino-1-[(2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-(2-methyl-1,1,3,3-tetraoxo-1,3-dithiolan-2-yl)-4-methylsulfonyl-1H-pyrazol
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Zu einer auf Eis gekühlten Lösung von
0,49 g (0,00096 mol) 5-Amino-1-[(2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-(2-methyl-1-oxo-1,3-dithio-lan-2-yl)-4-methylsulfonyl-1H-pyrazol
in 4 ml Trifluoressigsäure
wurden tropfenweise 0,4 ml (0,004 mol) 30% Wasserstoffperoxid hinzu
gegeben und die Mischung gerührt,
wobei hierbei für
eine Zeitspanne von etwa 17 Stunden eine Erwärmung auf Raumtemperatur zugelassen
wurde. Das Gemisch wurde mittels Ethylacetat und Wasser fraktioniert
und die organische Phase abgetrennt, mit gesättigtem wässrigem Natriumbicarbonat und
dann mit Kochsalzlösung
gewaschen, und über
Natriumsulfat getrocknet. Die Lösung
wurde filtriert, unter reduziertem Druck konzentriert und auf Kieselsäuregel chromatographiert,
um 0,14 g 5-Amino-1-((2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-3-(2-methyl-1,1,3,3-tetraoxo-1,3- dithiolan-2-yl)-4-methylsulfonyl-1H-pyrazol
als ein cremefarbenes Pulver mit einem Schmelzpunkt von 231°C zu erhalten.
Diese Verbindung wird hier im folgenden als Verbindung Nr. 25 bezeichnet.
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BEISPIEL 8
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Herstellung von 1-[2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-4-methylthio-3-(4-hydroxymethyl-2-methyl-l,3-dioxolan-2-yl)-5-N-1-[[[2,6-dichlor-4-(triflu-ormethyl)phenyl]-4-methylthio-1
H-pyrazol-3-yl]ethyliden]amino-1H-pyrazol.
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Die Synthese von Verbindung Nr. 6,
Tabelle 1 durch Kondensation von 3-Acetyl-5-amino-1-[2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-4-methylthio-1H-pyrazol
mit Glycerin unter Verwendung der Vorgehensweise aus Beispiel 2
(oben), und unter Aufarbeitung des Reaktionsgemisches, resultiert
in der Isolierung von 1-[2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-4-methylthio-3-(4-hydroxymethyl-2-methyl-1,3-dioxolan-2-yl)-5-N-1-[[[2,6-dichlor-4-(trifluorme
-thyl)phenyl]-4-methylthio-1H-pyrazol-3-yl]ethyliden]amino-1H-pyrazol
als Nebenprodukt mit einem Schmelzpunkt von 100°C. Diese Verbindung wird hier
im folgenden als Verbindung Nr. 9 bezeichnet.
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Die folgenden Verbindungen wurden
gemäß eines
der in den Beispielen 1 bis 5 beschriebenen Verfahren hergestellt.
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Die vorliegende Erfindung stellt
weiterhin ein Verfahren der Schädlingsbekämpfung an
einem Ort bereit, wobei sich dieses Verfahren von einem Verfahren
zur therapeutischen Behandlung eines menschlichen oder tierischen
Körpers
unterscheidet und die Behandlung eines Ortes (z. B. durch Ausbringung/Auftragung oder
Verabreichung) mit einer wirksamen Menge der Verbindung gemäß Formel
(I) oder eines als Pestizid geeigneten Salzes derselben umfasst,
wobei die Substituentengruppen der vorherigen Definition entsprechen. Der
Begriff „Ort" beinhaltet z. B.
den Schädling
selbst oder den Ort (Pflanze, Tier, Feld, Struktur, Räumlichkeiten,
Wald, Obst garten, Wasserwege, Erdboden, Pflanzen oder Tierprodukte
oder dergleichen) wo sich der Schädling aufhält oder ernährt.
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Insbesondere stellt die vorliegende
Erfindung ein Verfahren für
die systemische Bekämpfung
von Arthropoden an einem Ort bereit, insbesondere im Hinblick auf
einige Insekten oder Milben, die sich von oberirdischen Pflanzenteilen
ernähren.
Die Bekämpfung
solcher Blattschädlinge
kann durch direkte Auftragung auf dem Blatt erfolgen, oder durch
Ausbringung z. B. von Bodensprays oder Granulat an den Pflanzenwurzeln
oder Pflanzensamen mit anschließender
systemischer Weiterleitung an die oberirdischen Pflanzenteile. Eine
solche systemische Aktivität
beinhaltet nicht nur die Bekämpfung
von Insekten, die am Ort der Aufbringung zu finden sind, sondern
auch solcher Insekten an einem räumlich
davon entfernten Teil der Pflanze, z. B. durch Weiterleitung von
einer Seite eines Blattes auf die andere Seite oder von einem behandelten
Blatt auf ein unbehandeltes Blatt. Beispiele für Klassen von Schadinsekten,
die mittels der Verbindungen der Erfindung systemisch bekämpft werden
können,
beinhalten die Ordnungen Homoptera (stechendsaugend), Hemiptera
(stechend-saugend) und Thysanoptera. Die Erfindung eignet sich besonders
für die
Bekämpfung
von Blattläusen und
Thrips.
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Wie aus den vorangehenden Anwendungen
von Pestiziden ersichtlich, stellt die vorliegende Erfindung als
Pestizide wirksame Verbindungen und Verfahren zur Verwendung dieser
Verbindungen zur Bekämpfung einer
Vielzahl von Schädlingsarten
bereit, die beinhalten: Arthropoden, insbesondere Insekten oder
Milben; Pflanzen nematoden; oder Schädlinge aus der Gruppe der Helminthen
und Protozoen. Die Verbindungen gemäß Formel (I) oder als Pestizide
geeignete Salze davon werden somit vorteilhaft in praktischen Anwendungen eingesetzt,
z. B. bei landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Nutzpflanzen,
in der Forstwirtschaft, in der Veterinärmedizin, in der Tierhaltung,
oder im Bereich der öffentlichen
Gesundheit. Davon ausgehend sind bei Verwendung des Begriffs „Verbindungen
gemäß Formel
(I)" Verbindungen
der Formel (I) und deren als Pestizide geeignete Salze umfasst.
Der Begriff „Verbindung
gemäß Formel
(I)" bedeutet eine
Verbindung der Formel (I) und ein als Pestizid geeignetes Salz derselben.
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Die Verbindungen dieser Erfindung
können
zusätzlich
dazu verwendet werden, um Bodeninsekten zu kontrollieren, wie etwa
den Maiswurzelbohrer, Termiten (insbesondere zum Schutz von Baustrukturen),
Wurzelfliegen, Drahtwürmer,
Wurzel-Rüsselkäfer, Stengelbohrer,
Erdraupen, Wurzelblattläuse
oder Larven und Maden. Sie können
auch verwendet werden, um Wirksamkeit gegen pathogene Pflanzennematoden
zu entfalten, wie etwa gegen Wurzelgall-Nematoden, Cysten-Nematoden,
Dolchnematoden, Wundnematoden, Stengel- oder Knollennematoden oder
gegen Milben. Zur Bekämpfung
von Bodenschädlingen,
z. B. des Maiswurzelbohrers, werden die Verbindungen vorteilhafter
Weise in einer wirksamen Menge aufgebracht oder in den Boden eingearbeitet,
in den Nutzpflanzen gepflanzt werden, bzw. gepflanzt werden sollen,
oder werden bei den Samen oder den wachsenden Pflanzenwurzeln appliziert.
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Auf dem Gebiet des öffentlichen
Gesundheitswesens sind die Verbindungen besonders nützlich bei der
Bekämpfung
vieler Insekten, insbesondere Kopffliegen oder anderer Dipteren-Schädlinge wie
etwa Hausfliegen, Wadenstecher, Waffenfliegen, Hornfliegen, Hirschfliegen/Hirschbremsen,
Pferdefliegen/Pferdebremsen, Zuckmücken, Gnitzen, Schwarzfliegen
oder Mücken/Moskitos.
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Verbindungen der Erfindung können für die folgenden
Anwendungen und bei den folgenden Schädlingen verwendet werden, wobei
diese Arthropoden, insbesondere Insekten oder Milben, Nematoden
oder Helminthen oder Protozoen-Schädlinge einschließen:
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Beim Schutz von gelagerten Gütern, z.
B. Getreideprodukten einschließlich
Getreidekörnern
oder Mehl, Erdnüssen,
Tierfutter, Nutzholz oder Haushaltswaren wie z. B. Teppichen und
Textilien, sind Verbindungen der Erfindung nützlich gegen den Angriff durch
Arthropoden, insbesondere gegen Käfer einschließlich Rüsselkäfern, Motten
oder Milben, z. B. Ephestia spp. (Mehlmotte), Anthrenus spp. (Teppichkäfer), Tribolium spp.
(Mehlkäfer),
Sitophilus spp. (Kornkäfer)
oder Acarus spp. (Milben).
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Bei der Bekämpfung von Küchenschaben,
Ameisen oder Termiten oder ähnlichen
Schädlingen
aus der Gruppe der Arthropoden in befallenen häuslichen oder industriellen
Räumlichkeiten
oder für
die Bekämpfung
von Mückenlarven
in Wasserwegen, Bohrschächten,
bzw. Quellen, Wasserspeichern oder anderen fließenden oder stehenden Gewässern.
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Für
die Behandlung von Unterbauten, Strukturen oder des Bodens zur Vorbeugung
des Angriffs auf Gebäude
durch Termiten, z. B. durch Reticulitermes spp., Heterotermes spp.,
Coptotermes spp.
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In der Landwirtschaft gegen adulte
Tiere, Larven und Eier von Lepidopteren (Schmetterlinge und Motten),
z. B. Heliothis spp. wie etwa Heliothis virescens (Tabakeule), Heliothis
armigera und Heliothis zea. Gegen adulte Tiere und Larven von Coleopteren
(Käfern),
z. B. Anthonomus spp., z. B. grandis (Baumwollkäfer), Leptinotarsa decemlineata
(Colorado-Kartoffelkäfer),
Diabrotica spp. (Maiswurzelbohrer). Gegen Heteropteren (Hemiptera
und Homoptera), z. B. Ps spp., Bemisia spp., Trialeurodes spp.,
Aphis spp., Myzus spp., Megoura viciae, Phylloxera spp., Nephotettix
spp. (Reiszikade), Nilaparvata spp.
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Gegen Dipteren wie z. B. Musca spp.
Gegen Thysanopteren, wie etwa Thrips tabaci. Gegen Orthopteren wie
etwa Locusta und Schistocerca spp. (Heuschrecken und Grillen), z.
B. Gryllus spp., und Acheta spp., Blatta orientalis, Periplaneta
americana, Blatella germanica, Locusta migratoria migratorioides,
und Schistocerca gregaria. Gegen Colembolen, z. B. Periplaneta spp.
und Blattela spp. (Schaben). Gegen Isopteren, z. B. Coptotermes
spp. (Termiten).
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Gegen Arthropoden mit landwirtschaftlicher
Bedeutung wie etwa Acari (Milben), z. B. Panonychus spp., und Panonychus
spp.
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Gegen Nematoden, die Pflanzen oder
Bäume,
die für
Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Gartenbau wichtig sind, entweder direkt
oder durch Verbreitung von Bakterien-, Virus-, Mycoplasma- oder Pilzerkrankungen
von Pflanzen angreifen. Beispiel hierfür sind Wurzelgall-Nematoden
wie etwa Meloidogyne spp. (z. B. M. incognita).
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Auf dem Gebiet der Veterinärmedizin
oder Tierhaltung oder bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit
gegen Arthropoden, Helminthen oder Protozoen, die als innere oder äußere Parasiten
bei Vertebraten vorkommen, insbesondere bei warmblütigen Vertebraten,
z. B. bei Haustieren/Nutztieren wie etwa Rindern, Schafen, Ziegen,
Pferden, Schweinen, Geflügel,
Hunden oder Katzen, z. B. Acarina, einschließlich Zecken, z. B. Ixodes
spp., Boophilus microplus, Rhipicephalus spp., z. B. Rhipicephalus
agpendiculatus, Ornithodorus spp. (z. B. Ornithodorus moubata) und
Milben (z. B. Damalinia spp.); Dipteren (z. B. Aedes spp., Anopheles
spp., Musca spp., Blatella spp.); Hemipteren; Dictyopteren (z. B.
Periplaneta spp., Blatella spp.); Hymenopteren; weiterhin z. B.
gegen durch parasitische Nematoden hervorgerufene Infektionen des
Gastrointestinaltrakts, z. B. durch Mitglieder der Familie Trichostrongylidae;
bei der Bekämpfung
und Behandlung von Protozoen-Krankheiten, z. B. hervorgerufen durch
Eimeria spp, Trypanosoma cruzi, Leishmania spp., Plasmodium spp.,
Babesis spp., Trichomonadidae spp., Toxoplasma spp. und Theileria
spp.
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Bei der praktischen Verwendung zur
Bekämpfung
von Arthropoden, insbesondere von Insekten oder Milben, oder von
Nematoden-Schädlingen
bei Pflanzen, beinhaltet ein entsprechendes Verfahren z. B. die
Anwendung einer wirksamen Menge einer Verbindung gemäß der Erfindung
bei den Pflanzen oder bei dem Medium, in dem diese wachsen. Bei
einem solchen Verfahren wird die aktive Verbindung im allgemeinen
an dem Ort angewandt, an dem der Arthropoden- oder Nematodenbefall
bekämpft
werden soll, wobei die Verbindung in einem wirksamen Mengenbereich
von etwa 5 g bis 1 kg des Wirkstoffs pro Hektar des behandelten
Ortes eingesetzt werden kann. Unter idealen Bedingungen, in Abhängigkeit
von dem zu bekämpfenden
Schadorganismus, kann auch eine kleinere Menge ausreichenden Schutz
bieten. Auf der anderen Seite können
es ungünstige
Wetterbedingungen, eine Resistenz des Schädlings oder andere Faktoren
erforderlich machen, dass der wirksame Inhaltsstoff in höheren Mengen
verwendet werden muss. Die optimale Menge hängt im allgemeinen von einer
Reihe von Faktoren ab, z. B. von der Art des bekämpften Schädlings, dem Typ oder dem Wachstumsstadium
der befallenen Pflanze, dem Reihenabstand und auch von der Applikationsmethode.
In bevorzugterer Weise liegt ein wirksamer Mengenbereich des Wirkstoffs
bei etwa 50 g/ha bis etwa 400 g/ha.
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Wenn ein Schädling im Erdreich heranwächst, wird
die aktive Verbindung, im allgemeinen in einer formulierten Zusammensetzung,
gleichmäßig und
in beliebiger, dafür
geeigneter Weise über
dem zu behandelnden Gebiet verteilt (d. h. beispielsweise in Form
von Breitwurf- oder Spurbehandlung), wobei Mengen von etwa 5 g bis
etwa 1 kg aI (aktiver Inhaltsstoff)/ha, bevorzugt von etwa 50 g
bis etwa 250 g aI/ha angewendet werden. Bei Anwendung als Wurzeltauchbad
bei Setzlingen oder als Tropfberieselung bei Pflanzen, enthält die flüssige Lösung oder
Suspension etwa 0,075 bis etwa 1000 mg aI/l, bevorzugt etwa 25 bis
etwa 200 mg aI/l. Die Anwendung kann, wenn gewünscht, allgemein auf dem Feld
oder der Flä che
zur Nutzpflanzenzucht erfolgen oder in enger Nachbarschaft zu den
zu schützenden
Saaten oder Pflanzen. Der Wirkstoff kann durch Aussprühen von
Wasser über
die Fläche
in den Boden gewaschen oder der natürlichen Wirkung des Regens überlassen werden.
Während
oder nach der Ausbringung kann die formulierte Zusammensetzung,
wenn gewünscht,
mechanisch im Boden verteilt werden, z. B. durch Pflügen, Scheibenpflügen, oder
durch Verwendung von Planierketten. Die Anwendung kann vor dem Pflanzen,
während
des Pflanzens und nach dem Pflanzen vor dem Erfolgen des Austriebs,
oder nach dem Austrieb stattfinden.
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Die Verbindungen der Erfindung und
die damit durchgeführten
Verfahren zur Schädlingsbekämpfung sind
von besonderem Wert für
den Schutz von Feldpflanzen, Futterpflanzen, Pflanzen in Schonungen
und Plantagen, Gewächshauspflanzen,
Obstgartengewächsen,
Weinreben, Zierpflanzen oder von Bäumen im Wald und in Schonungen,
z. B. bei: Getreide (wie etwa Weizen oder Reis), Baumwolle, Gemüsepflanzen
(wie etwa Paprikagewächsen),
Feldpflanzen (wie etwa Zuckerrüben,
Sojabohnen oder Ölraps),
Weide- oder Futterpflanzen (wie etwa Mais oder Hirse), Obstgartengewächsen oder
Gehölzen
(wie etwa von Kern- und Steinfrüchten
oder Zitrusfrüchten)
Zierpflanzen, Blumen, Gemüsepflanzen
oder Stauden bzw. Büschen
unter Glas, in Gärten
oder Parks oder bei Waldbäumen
(sowohl laubabwerfend als auch immergrün) in Wäldern, Pflanzungen oder Baumschulen.
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Sie sind außerdem wertvoll, um Nutzholz
(dauerhaftes Holz, Holz aus Fällungen,
verarbeitetes Holz, Lagerholz oder Bauholz) vor dem Angriff z. B.
durch Blattwespen, Käfer
oder Termiten zu schützen.
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Sie besitzen Anwendungsmöglichkeiten
beim Schutz gelagerter Produkte wie etwa Getreide, Früchten, Nüssen, Gewürzen oder
Tabak gegenüber
Motten, Käfern,
Milben oder Kornkäfern,
unabhängig
davon, ob die gelagerten Güter
in ganzer oder gemahlener Form oder in Produkte eingemischt vorliegen.
Ebenso werden auch gelagerte Tierprodukte wie etwa Häute, Haar,
Wolle oder Federn in natürlicher
oder verarbeiteter Form (z. B. als Teppiche oder Textilien) vor
dem Angriff durch Motten oder Käfer
geschützt.
Dies gilt weiterhin auch für
den Schutz von gelagertem Fleisch, Fisch oder Getreidekörnern vor
dem Angriff durch Käfer,
Milben oder Fliegen.
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Zusätzlich sind die Verbindungen
der Erfindung und die Verfahren zu deren Anwendung von besonderem
Wert für
die Bekämpfung
von Arthropoden, Helminthen oder Protozoen, die bei Haustieren Verletzungen
verursachen oder eine Funktion bei der Ausbreitung, bzw. eine Vektorfunktion
für Krankheiten
dieser Tiere aufweisen, z. B. für
die hier zuvor genannten Organismen, und, in spezifizierter Weise,
für die
Bekämpfung
von Zecken, Milben, Läusen,
Flöhen,
Stechmücken
oder Stechfliegen, Plagenfliegen oder Myiasis übertragende Fliegen. Die Verbindungen
der Erfindung sind besonders nützlich
für die
Bekämpfung
von Arthropoden, Helminthen oder Protozoen, die im Körperinneren
von Haustieren/Nutztieren vorliegen oder sich in oder auf der Haut
derselben ernähren
oder deren Blut saugen. Zu diesem Zweck können die Verbindungen oral, parenteral, perkutan
oder lokal/äußerlich
(topisch) appliziert werden.
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Weiterhin können Verbindungen der Erfindung
bei Kokzidiose nützlich
sein, einer Krankheit, die durch Infektionen mit parasitären Protozoen
der Gattung Eimeria hervorgerufen wird. Diese stellt eine wichtige
potentielle Ursache für
wirtschaftliche Verluste bei Haustieren und Vögeln dar, insbesondere bei
solchen, die Bedingungen intensiver Zucht und Haltung ausgesetzt
sind. Beispielsweise können
Rinder, Schafe, Schweine oder Kaninchen betroffen sein; besonders
bedeutsam ist diese Erkrankung jedoch bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern. Die
Verabreichung einer kleinen Menge einer Verbindung der Erfindung,
bevorzugt durch eine Kombination mit dem Futter, kann die Fälle von
Kokzidiose wirksam verhindern oder stark reduzieren. Die Verbindungen
sind dabei sowohl gegen die caecalen als auch gegen die intestinalen
Formen wirksam. Weiterhin können
die Verbindungen der Erfindung auch einen inhibierenden Effekt auf
die Oocyten ausüben,
indem sie Anzahl und Sporulation der produzierten Oocyten verhindern.
Die Geflügelkrankheit
verbreitet sich im allgemeinen dadurch, dass die Vögel den
infektiösen
Organismus in Exkrementen, in oder auf kontaminierter Streu, dem
Erdboden, dem Futter oder mit dem Trinkwasser aufpicken. Diese Krankheit
manifestiert sich in einer Hämorrhagie,
einer Ansammlung von Blut im Caecum (Blinddarm), der Ausscheidung
von Blut mit den Exkrementen, Schwäche und Verdauungsstörungen.
Die Krankheit endet oft mit dem Tod des Tieres, wobei das Geflügel, das
schwere Infektionen überlebt,
infolge der Infektion einen stark verringerten Verkaufswert besitzt.
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Die hier im folgenden für die Anwendung
bei wachsenden Nutzpflanzen oder bei Orten des Nutzpflanzenwachstums
oder für
die Samenbehandlung beschriebenen Zusammensetzungen können im
allgemeinen in alternativer Anwendung auch für die äußerliche/lokale Applikation
bei Tieren oder für
den Schutz gelagerter Güter,
Haushaltswaren, Besitzungen oder Flächen der allgemeinen Umgebung
verwendet werden. Geeignete Formen der Applikation der Verbindungen
der Erfindung beinhalten:
Bei wachsenden Nutzpflanzen als Blattsprays,
Stäube,
Granulate, als Nebel oder Schäume,
ebenso als Suspensionen fein verteilter oder eingekapselter Zusammensetzungen;
für die
Boden- oder Wurzelbehandlung durch Tränkung mit Flüssigkeit,
durch Stäube,
Granulate, Rauche oder Schäume;
zur Behandlung von Nutzpflanzensamen mittels Applikation von Bädern, flüssigen Aufschlämmungen
oder Stäuben;
bei befallenen oder dem möglichen
Befall durch Arthropoden, Helminthen oder Protozoen ausgesetzten
Tieren durch parenterale, orale, lokale/äußerliche Applikation von Zusammensetzungen,
bei denen der Wirkstoff eine gegen die Arthropoden, Helminthen oder
Protozoen gerichtete, unmittelbare und/oder verlängerte Wirkung über eine
Zeitspanne aufweist, z. B. durch Beimischung zum Futter oder durch
geeignete oral aufnehmbare pharmazeutische Formulierungen, durch
Futterköder,
durch Lecksalze, Nahrungsergänzungsmittel,
Streuformulierungen, Sprays, Bäder,
Tauchbäder,
Duschen, Sprühstrahler,
Stäube,
Schmierfette/Fettsalben, Shampoos, Cremes, Schmierwachse, oder Systeme
zur Selbstbehandlung von Vieh; für
die Umgebung im allgemeinen oder für spezifische Orte, an denen
sich die Schädlinge
verstecken, darin eingeschlossen gelagerte Güter, Nutzholz, Haushaltswaren,
häusliche
oder industrielle Räumlichkeiten
als Sprays, Nebel, Stäube,
Rauche, Schmierwachse, Lakke, Granulate oder Köder; weitere Anwendungen finden
sich bei Sikkerzuflüssen
von Wasserwegen, Wasserlöchern,
Reservoirs oder anderen fließenden
oder stehenden Gewässern;
außerdem
im Futter von Haustieren zur Bekämpfung
von Faeces abgebenden Fliegenlarven.
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Die folgenden, nicht limitierenden
Beispiele illustrieren die Verwendung der Verbindungen der Erfindung
in der Schädlingsbekämpfung.
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Die getesteten Arten waren die folgenden:
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Test durch Bodenbefeuchtung
(Systemische Aktivität)
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Baumwoll- und Hirsepflanzen wurden
in Töpfen
gezogen. Einen Tag vor der Behandlung wurde jeder Topf dem Befall
durch etwa 25 Blattläuse
einer gemischten Population ausgesetzt. Baumwollpflanzen wurden mit
Blattläusen
und Hirsepflanzen wurden mit der Getreideblattlaus infiziert. Die
ausgewählte
Verbindung gemäß Formel
(I) wurde in einer Verdünnung
auf die Bodenoberfläche
aufgebracht, die ein Konzentrationsäquivalent von 10,0 ppm an Gewichtskonzentration
im Boden lieferte. Die Blattläuse
wurden 5 Tage nach der Behandlung (5 DAT) gezählt. Die Zahl der Blattläuse auf
den behandelten Pflanzen wurde mit der entsprechenden Zahl auf den
unbehandelten Kontrollpflanzen verglichen. Dieser Test zeigte systemische
Aktivität
(Transport/Bewegung des Wirkstoffs).
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Stubenfliegen-Köder/Kontakt-Test
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Etwa 25 vier bis sechs Tage alte
adulte Stubenfliegen wurden betäubt
und in einen Käfig
mit einem Köder
in Form von Zuckerwasserlösung,
enthaltend die Testverbindung, untergebracht. Die Konzentration
der ausgewählten
Verbindung der Formel (I) in der Köderlösung betrug 50 ppm. Nach 24
Stunden wurden diejenigen Fliegen, die bei Stimulation keine Bewegung
zeigten, als tot eingestuft.
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Ausbringung auf Blätter (Kontakt-Test
mit Blattläusen)
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Mit Blattläusen befallene Baumwollpflanzen
wurden auf einer rotierenden Drehvorrichtung platziert und bis zum
Ablaufen mit einer 100 ppm Formulierung der ausgewählten Verbindung
der Formel (I) besprüht. Die
behandelten, mit A. gossypii befallenen Pflanzen wurden für drei Tage
nach der Behandlung zurückbehalten,
wonach die toten Blattläuse
gezählt
wurden.
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Die erhaltenen Resultate sind wie
folgt. In der folgenden Tabelle bedeutet „X" hohe Aktivität; „+" bedeutet mittlere Aktivität; und „-" bedeutet geringe
Aktivität. „NT" bedeutet „nicht
getestet".
- „X"
- =hohe Aktivität,
- „+"
- =mittlere Aktivität,
- „–"
- =geringe Aktivität
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In der Praxis liegen die Verbindungen
der Erfindung am häufigsten
als Bestandteile von Zusammensetzungen vor. Die Erfindung betrifft
deshalb auch eine pestizide Zusammensetzung, die eine Verbindung
der Formel (I) oder ein als Pestizid geeignetes Salz davon beinhaltet,
sowie einen für
Pestizide geeigneten Träger. Diese
Zusammensetzungen können
für die
Bekämpfung
der folgenden Schädlinge
verwendet werden: Arthropoden, insbesondere Insekten oder Milben;
Nematoden; Helminthen oder Protozoen-Schädlinge. Die Zusammensetzungen
können
von jedweder Art sein, die im Stand der Technik als zur Anwendung
bei dem jeweiligen Schädling
als geeignet bekannt ist, wobei sich die Anwendung auf jede Art
von Räumlichkeiten,
in oder außerhalb
von Gebäuden
liegende Flächen
sowie auf die innerliche oder äußerliche
Anwendung bei Vertebraten bezieht. Diese Zusammensetzungen enthalten
als Wirkstoff wenigstens eine Verbindung der Formel (I) oder ein als
Pestizid geeignetes Salz hiervon gemäß der vorherigen Beschreibung,
kombiniert oder assoziiert mit einer oder mehreren anderen passenden
Komponenten, bei denen es sich – jeweils
passend für
die beabsichtigte Verwendung und geeignet für agronomische oder medizinische
Zwecke – z.
B. um flüssige
oder feste Träger oder
Verdünnungsmittel,
Hilfsstoffe, oberflächenaktive
Agenzien oder dergleichen handeln kann. Diese Zusammensetzungen,
die gemäß jeder
im Stand der Technik be kannten Weise hergestellt werden können, stellen
in gleicher Weise einen Teil dieser Erfindung dar.
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Diese Zusammensetzungen können auch
andere Arten von Inhaltsstoffen wie etwa schützende Kolloide, Haftmittel/Klebstoffe,
Verdickungsmittel, thixotrope Agenzien, Penetrationsverbesserer,
Sprühöle (insbesondere
bei Akariziden), Stabilisatoren, Konservierungsmittel (insbesondere
gegen Schimmel), Maskierungsmittel/Komplexbildner oder dergleichen
enthalten, ebenso wie andere bekannte Inhaltsstoffe mit Pestizideigenschaften
(insbesondere Insektizide, akarizide, nematozide oder fungizide
Stoffe) oder mit Eigenschaften, die das Pflanzenwachstum regulieren.
Allgemeiner ausgedrückt,
können
die in der Erfindung verwendeten Verbindungen mit allen möglichen
festen oder flüssigen
Zusatzstoffen kombiniert werden, die den üblichen Techniken der Formulierung
entsprechen.
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Für
die Anwendung in Landwirtschaft, Gartenbau und dergleichen geeignete
Zusammensetzungen beinhalten Formulierungen, die für die Verwendung
z. B. als Sprays, Stäube,
Granulate, Nebel, Schäume, Emulsionen
oder dergleichen geeignet sind.
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Die wirksamen Anwendungsdosen der
in der Erfindung verwendeten Verbindungen können innerhalb weiter Grenzen
variieren, in Abhängigkeit
insbesondere von der Art des zu beseitigenden Schädlings oder
dem Ausmaß des
Befalls z. B. von Nutzpflanzen durch diese Schädlinge. Im allgemeinen enthalten
die Zusammensetzungen gemäß der Erfindung üblicherweise
etwa 0,05 bis etwa 95% (Gewichtsanteil) einer erfindungsgemäßen Verbindung
der Formel (I) oder eines als Pestizid geeigneten Salzes hiervon,
etwa 1 bis etwa 95% eines oder mehrerer fester oder flüssiger Träger und,
optional, etwa 0,1 bis etwa 50% einer oder mehrerer dazu kompatibler
Bestandteile wie etwa oberflächenaktiver
Agenzien oder dergleichen.
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Im vorliegenden Fall bezeichnet der
Begriff „Träger" einen organischen
oder anorganischen Bestandteil natürlicher oder synthetischer
Art, mit welchem der eigentliche Wirkstoff kombiniert wird, um seine
Anwendung zu erleichtern, z. B. bei der Pflanze, dem Samen oder
auf dem Erdboden. Der Träger
ist daher im allgemeinen inert und muss unbedenklich sein (z. B.
agronomisch unbedenklich, insbesondere gegenüber der behandelten Pflanze).
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Der Träger kann ein Feststoff sein,
z. B. aus der Gruppe der Tone, natürlichen oder synthetischen
Silicate, Kieselerden, Harze, Wachse, festen Dünger (z. B. Ammoniumsalze),
natürlichen
Erdminerale wie etwa Kaolinen, Tonen, Talkum, Kreide, Quarz, Attapulgit,
Montmorillonit, Bentonit oder Diatomeenerde, oder kann ein synthetisches
Erdmineral sein, wie etwa Kieselerde, Tonerde oder ein Silikat,
insbesondere aus der Gruppe der Aluminium- oder Magnesiumsilikate.
Als feste Träger
für Granulate
sind die folgenden geeignet:
zerkleinerte oder fraktionierte
natürliche
Gesteine wie etwa Calcit, Marmor, Bimsstein, Sepiolit und Dolomit; synthetische
Körnchen
aus anorganischen oder organischen Mehlen/ Stäuben; Körnchen aus organischem Material
wie etwa Sägemehl,
Kokosnussschalen, Getreidekolben, Getreidespelzen oder Tabakstengeln;
Kieselguhr, Tricalcium-Phosphat, Korkmehl oder absorbierende schwarze
Kohle; wasserlösliche
Polymere, Harze, Wachse; oder feste Düngemittel. Solche Feststoffzusammensetzungen
können,
wenn gewünscht,
ein oder mehrere passende Benetzungsmittel, Dispersionsmittel, Emulgatoren,
oder Farbstoffe enthalten, die, wenn sie im festen Zustand vorliegen,
auch als Verdünnungsmittel
dienen können.
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Der Träger kann auch flüssig sein,
wie z. B. Wasser; Alkohole, insbesondere Butanol oder Glykol, sowie
deren Ether oder Ester, insbesondere Methylglykolacetat; Ketone,
insbesondere Aceton, Cyclohexanon, Methylethylketon, Methylisobutylketon,
oder Isophoron; Erdölbestandteile
wie etwa paraffinische oder aromatische Kohlenwasserstoffe, insbesondere
Xylole oder Alkylnaphthalene; Mineraloder Pflanzenöle; aliphatische chlorierte
Kohlenwasserstoffe, insbesondere Trichlorethan oder Methylenchlorid;
aromatische chlorierte Kohlenwasserstoffe, insbesondere Chlorbenzole;
wasserlösliche
oder stark polare Lösungsmittel
wie etwa Dimethylformamid, Dimethylsulfoxid oder N-Methylpyrrolidon;
verflüssigte
Gase; oder dergleichen oder Gemische hiervon.
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Das oberflächenaktive Agens kann ein Emulgator,
ein Dispersionsmittel oder ein Benetzungsmittel des ionischen oder
nichtionischen Typs sein, oder ein Gemisch derartiger oberflächenaktiver
Agenzien. Unter diesen sind z. B. Salze von Polyacrylsäuren, Salze
von Lignosulfonsäuren,
Salze von Phenolsulfonsäuren
oder Naphthalensulfonsäuren,
Polykondensate von Ethylenoxid mit Fettalkoholen oder Fettsäuren oder
Fettestern oder Fettaminen; substituierte Phenole (insbesondere
Alkylphenole oder Arylphenole); Salze von Thiobernsteinsäure-Estern,
Taurinderivate (insbesondere Alkyltau rate), Phosphorsäureester
von Alkoholen oder von Polykondensaten von Ethylenoxid mit Phenolen;
Ester von Fettsäuren
mit Polyolen; oder funktionelle Sulfat-, Sulfonat- oder Phosphatderivate
der obigen Verbindungen. Die Anwesenheit von wenigstens einem oberflächenaktiven
Agens ist im allgemeinen essentiell, wenn der Wirkstoff und/oder
der inerte Träger
nur geringfügig wasserlöslich oder
nicht wasserlöslich
sind und Wasser das Trägermittel
der anwendungsbereiten Zusammensetzung ist.
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Zusammensetzungen der Erfindung können weiterhin
andere Zusatzstoffe wie Haftmittel/Klebstoffe oder Farbstoffe enthalten.
Haftmittel wie etwa Carboxymethylcellulose oder natürliche oder
synthetische Polymere in der Form von Pudern, Granulaten oder vernetzten
Strukturen wie etwa Gummi arabicum, Polyvinylalkohol oder Polyvinylacetat,
natürliche
Phospholipide wie etwa Cephaline oder Lecithine oder synthetische Phospholipide
können
in den Formulierungen verwendet werden. Es ist ferner möglich, Farbstoffe
wie etwa anorganische Farbstoffe, z. B. Eisenoxide, Titanoxide oder
Preußisch-Blau;
organische Farbstoffe wie etwa Alizarin-Farbstoffe, Azo-Farbstoffe
oder Metall-Phthalocyanin-Farbstoffe zu verwenden; oder Spurennährstoffe
wie etwa Salze von Eisen, Mangan, Bor, Kupfer, Kobalt, Molybdän oder Zink.
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Zusammensetzungen, enthaltend Verbindungen
der Formel (I) oder als Pestizide geeignete Salze hiervon, die angewendet
werden können,
um Arthropoden, Pflanzennematoden, Helminthen oder Protozoen-Schädlinge zu
bekämpfen,
können
außerdem
Synergisten (z. B. Piperonylbutoxid oder Sesamex), Stabilisatoren,
andere Insekti zide, Akarizide, Mittel gegen Pflanzennematoden, Anthelmintizide
oder Mittel gegen Kokzidiose, Fungizide (je nach Erfordernis für die Landwirtschaft
oder die Veterinärmedizin,
z. B. Benomyl und Iprodion), Bakterizide, Lockstoffe, Fluchtstoffe
oder Pheromone für
Arthropoden oder Vertebraten, Deodorantien, Geschmacksstoffe, Farbstoffe
oder unterstützende
therapeutische Agenzien, z. B. Spurenelemente enthalten. Diese können dafür vorgesehen
sein, um die Wirksamkeit, Wirkungsdauer, Sicherheit, die Aufnahme (wo
gewünscht)
oder das Spektrum der kontrollierten Schädlinge zu verbessern, oder
um die Zusammensetzung dazu zu befähigen, andere nützliche
Funktionen in dem gleichen behandelten Tier oder Gebiet auszuüben.
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Beispiele für andere als Pestizide wirksame
Verbindungen, die in die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
einbezogen oder in Verbindung mit diesen verwendet werden können, sind:
Acephat, Chlorpyrifos, Demeton-S-methyl, Disulfoton, Ethoprofos,
Fenitrothion, Fenamiphos, Fonofos, Isazophos, Isofenphos, Malathion,
Monocrotophos, Parathion, Phorat, Phosalon, Pirimiphos-methyl, Terbufos,
Triazophos, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Fenpropathrin,
Fenvalerat, Permethrin, Tefluthrin, Aldicarb, Carbosulfan, Methomyl,
Oxamyl, Pirimicarb, Bendiocarb, Teflubenzuron, Dicofol, Endosulfan,
Lindan, Benzoximat, Cartap, Cyhexatin, Tetradifon, Avermectine,
Ivermectine, Milbemyzine, Thiophanat, Trichlorfon, Dichlorvos, Diaveridin oder
Dimetriadazol.
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Für
ihre landwirtschaftliche Anwendung liegen die Verbindungen der Formel
(I) oder als Pestizide geeignete Salze hiervon im allgemeinen in
Form von Zusammensetzungen vor, die wiederum in verschiedenartigen
festen und flüssigen
Formen vorliegen.
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Verwendbare feste Formen der Zusammensetzungen
sind z. B. Stäubepuder
(mit einem Gehalt der Verbindung gemäß Formel (I) oder eines entsprechenden
als Pestizid geeigneten Salzes in einer Konzentration von bis zu
80%) oder für
die nasse Anwendung vorgesehene Pulver (Spritzpulver) oder Granulate
(enthaltend wasserlösliche
Körnchen),
insbesondere solche, die durch Extrusion, Pressung, Imprägnieren
von Trägerkörnchen,
oder eine von einem Pulver ausgehende Granulaterzeugung erhalten
wurden (wobei der Gehalt der Verbindung gemäß Formel (I) oder eines entsprechenden
als Pestizid geeigneten Salzes in diesen Spritzpulvern oder Granulaten
zwischen etwa 0,5 und etwa 80% liegt). Homogene oder heterogene
feste Zusammensetzungen, die eine oder mehrere Verbindungen der
Formel (I) oder entsprechende als Pestizide geeignete Salze enthalten,
z. B. Granulate, Presslinge/Tabletten, Briketts oder Kapseln, können verwendet
werden, um stehendes oder fließendes
Wasser über
eine Zeitspanne zu behandeln. Ein ähnlicher Effekt kann erreicht werden,
wenn eine eintropfende oder kontinuierliche Zufuhr sich in Wasser
verteilender Konzentrate gemäß der vorliegenden
Beschreibung verwendet wird.
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Flüssige Zusammensetzungen beinhalten
z. B. wässrige
oder nicht-wässrige
Lösungen
oder Suspensionen (wie etwa emulgierbare Konzentrate, Emulsionen,
Suspensionsflüssigkonzentrate
(Flowables), Dispersionen oder Lösungen)
oder Aerosole. Flüssige
Zusammensetzungen beinhalten außerdem
und insbesondere emulgierbare Konzentrate, Dispersionen, Emulsionen,
Suspensionsflüssigkonzentrate,
Aerosole, Spritzpulver (oder Sprühpulver),
trockene Suspensionsflüssigkonzentrate
oder Pasten als Formen von Zusammensetzungen, die flüssig sind
oder bei der Anwendung flüssige
Zusammensetzungen bilden sollen, z. B. als wässrige Sprays (einschließlich Zusammensetzungen
mit niedrigem oder ultraniedrigem Volumen) oder als Nebel oder Aerosole.
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Flüssige Zusammensetzungen, z.
B. in Form emulgierbarer oder löslicher
Konzentrate enthalten in den häufigsten
Fällen
etwa 5 bis etwa 80 Gewichts-% des Wirkstoffs, während die zur Anwendung bereiten Emulsionen
oder Lösungen
etwa 0,01 bis etwa 20 Gewichts-% des Wirkstoffs enthalten. Neben
dem Lösungsmittel
können
die emulgierbaren oder löslichen
Konzentrate, falls erforderlich, etwa 2 bis etwa 50% geeigneter Zusatzstoffe
enthalten, wie etwa Stabilisatoren, oberflächenaktive Agenzien, Penetrationsfördermittel,
Korrosionshemmer, Farbstoffe oder Haftmittel/Klebstoffe. Emulsionen
j eder erforderlichen Konzentration, die besonders geeignet zur
Anwendung z. B. bei Pflanzen sind, können aus diesen Konzentraten
durch Verdünnen mit
Wasser hergestellt werden. Diese Zusammensetzungen sind in den Schutzbereich
derjenigen Zusammensetzungen einbezogen, die im Rahmen der vorliegenden
Erfindung verwendet werden können.
Die Emulsionen können
in der Form des Wasser-in-Öl-
oder Öl-in-Wasser-Typs
vorliegen und können
von dickflüssiger Konsistenz
sein.
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Die flüssigen Zusammensetzungen dieser
Erfindung können,
zusätzlich
zu üblichen
Nutzanwendungen in der Landwirtschaft, z. B. dazu verwendet werden,
um Substrate oder Stellen zu behandeln, die von Arthropoden (oder
anderen durch Verbindungen dieser Erfindung eingedämmten Schädlingen)
befallen sind oder zu entsprechendem Befall neigen, einschließlich Räumlichkeiten,
Lager- und Verarbeitungsstätten
innerhalb oder außerhalb
von Räumen,
Behälter
oder Gerätschaften
oder stehendem oder fließendem
Wasser.
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Alle diese wässrigen Dispersionen oder Emulsionen
oder Sprühgemische
können
z. B. durch beliebige geeignete Mittel, hauptsächlich durch Sprühen, z.
B. auf Nutzpflanzen aufgebracht werden, und zwar in Mengen, die
im allgemeinen in der Größenordnung
von etwa 100 bis etwa 1200 Liter Sprühgemisch pro Hektar liegen,
die jedoch in Abhängigkeit
von dem Bedarf oder der Technik der Ausbringung auch höher oder
niedriger (z. B. mit niedrigem oder ultraniedrigem Volumen) liegen
können.
Die Verbindungen oder Zusammensetzungen gemäß der Erfindung lassen sich
zur Schädlingskontrolle
in praktischer Weise auf Pflanzenwuchs, insbesondere auf befallenen
Wurzeln oder Blättern,
anwenden. Ein anderes Verfahren zur Anwendung von Verbindungen oder
Zusammensetzungen gemäß der Erfindung
ist die sog. Chemigation, d. h. die Einleitung einer wirkstoffhaltigen
Formulierung in ein Bewässerungssystem.
Diese Bewässerung
kann eine Bewässerung
mittels Sprinkleranlage für
Blatt-Pestizide sein, oder es kann eine Bodenbewässerung oder unterirdische
Bewässerung
für Boden-Pestizide
oder systemische Pestizide sein.
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Die konzentrierten Suspensionen,
die durch Sprühen
appliziert werden können,
werden so hergestellt, dass sie ein stabiles Flüssigprodukt ergeben, das sich
nicht absetzt (feine Zerkleinerung/Verteilung), und enthalten üblicher
Weise etwa 10 bis etwa 75 Gewichts-% an Wirkstoff, etwa 0,5% bis
etwa 30% an oberflächenaktiven
Agenzien, etwa 0,1% bis etwa 10% an thixotropen Agenzien, etwa 0%
bis etwa 30% geeigneter Additive, wie etwa Schaumhemmer, Korrosionshemmer,
Stabilisatoren, Penetrations-fördermittel,
Haftstoffe, und, als Träger,
Wasser oder eine organische Flüssigkeit,
in welcher der Wirkstoff schwach löslich oder unlöslich ist.
Einige organische Feststoffe oder anorganische Salze können in
dem Träger
gelöst
werden, um ein Absetzen zu verhindern oder um als Frostschutzmittel
für Wasser
zu dienen.
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Die benetzbaren Pulver (Spritzpulver/Sprühpulver)
werden üblicher
Weise so hergestellt, dass sie etwa 10 bis etwa 80 Gewichts% an
Wirkstoff, etwa 20% bis etwa 90% eines festen Trägers, etwa 0% bis etwa 5% eines
Benetzungsmittels, etwa 3% bis etwa 10% eines Dispersionsmittels
und, falls nötig,
etwa 0% bis etwa 80% eines oder mehrerer Stabilisatoren und/oder
anderer Additive, wie etwa Penetrationsfördermittel, Haftmittel, Mittel
gegen Verklumpung, Farbstoffe oder dergleichen enthalten. Um diese
Sprühpulver
zu erhalten, werden der, bzw. die Wirkstoff(e) in einer geeigneten
Mischvorrichtung sorgfältig
mit zusätzlichen
Substanzen gemischt, die auf den porösen Füllstoff imprägniert werden
können,
wobei die Zerkleinerung des Wirkstoffs, bzw. der Wirkstoffe unter
Verwendung einer Mühle
oder einer anderen geeigneten Zerkleinerungsvorrichtung durchgeführt wird.
Dadurch ergeben sich Sprühpulver,
deren Benetzbarkeit und Suspendierbarkeit vorteilhaft sind. Sie
können
in Wasser suspendiert werden, um jede gewünschte Konzentration her zustellen,
und diese Suspension kann sehr vorteilhaft, insbesondere auf Pflanzenblättern, angewendet
werden.
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Die in Wasser dispergierbaren Granulate
(WG) (Körnchen,
die sich leicht in Wasser dispergieren lassen), besitzen Zusammensetzungen,
die denen der Sprühpulver
stark ähneln.
Sie können
durch Granulieren von für
die Sprühpulver
beschriebenen Formulierungen erzeugt werden, entweder mittels einer „feuchten
Route" (Kontaktieren
des fein verteilten Wirkstoffes mit dem inerten Füllstoff
und ein wenig Wasser, z. B. etwa 1 bis etwa 20 Gewichts-%, oder
mit einer wässrigen
Lösung
eines Dispersionsmittels oder eines Bindemittels, gefolgt von Trocknung
und Siebung), oder mittels der „trockenen Route" (Pressung, gefolgt
von Zerkleinerung und Siebung).
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Die Mengen und Konzentrationen der
formulierten Zusammensetzungen können
im Bezug auf das Applikationsverfahren, die Natur der Zusammensetzungen
oder deren Anwendung variieren. Allgemein ausgedrückt, enthalten
die Zusammensetzungen für
eine Applikation zur Bekämpfung
von Schädlingen
aus der Gruppe der Arthropoden, Pflanzennematoden, Helminthen oder
Protozoen im allgemeinen etwa 0,00001% bis etwa 95%, stärker spezifiziert
etwa 0,0005% bis etwa 50% Gewichtsanteil einer oder mehrerer Verbindungen der
Formel (I) oder entsprechender als Pestizide geeigneter Salze, bzw.
der Gesamtwirkstoffe (d. h. die Verbindung gemäß Formel (I) oder ein als Pestizid
geeignetes Salz derselben, zusammen mit: anderen, für Arthropoden
oder Pflanzennematoden toxischen Substanzen, Mitteln gegen Anthelminten,
Mittel gegen Kokzidio se, Synergisten, Spurenelementen oder Stabilisatoren).
Die jeweils ver wendeten Zusammensetzungen und deren angewandte Menge
werden so ausgewählt,
dass der, bzw. die gewünschten
Effekte von dem Bauern, Viehzüchter,
Arzt oder Tierarzt, Schädlingsbekämpfer oder
einem anderen Fachmann erreicht werden.
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Feste oder flüssige Zusammensetzungen für die äußerliche
(topische) Applikation bei Tieren, bei Nutzholz, gelagerten Gütern oder
Haushaltswaren enthalten üblicher
Weise zwischen 0,00005% bis etwa 90%, spezifischer etwa 0,001% bis
etwa 10% Gewichtsanteil einer oder mehrerer Verbindungen der Formel
(I) oder als Pestizid geeigneter Salze derselben. Bei einer oralen
oder parenteralen (einschließlich
einer percutanen) Verabreichung fester oder flüssiger Zusammensetzungen bei
Tieren, enthalten diese Zusammensetzungen normaler Weise etwa 0,1
bis etwa 90 Gewichts-% einer oder mehrerer Verbindungen der Formel
(I) oder als Pestizide geeigneter Salze derselben. Mit dem Wirkstoff
versetzte Futtermittel enthalten normalerweise etwa 0,001 bis etwa
3 Gewichts-% einer oder mehrerer Verbindungen der Formel (I) oder
als Pestizide geeigneter Salze hiervon. Konzentrate oder Nahrungsergänzungsmittel
zum Mischen mit Futtermitteln enthalten normalerweise etwa 5% bis
etwa 90%, bevorzugt etwa 5% bis etwa 50% Gewichtsanteil einer oder
mehrerer Verbindungen der Formel (I) oder als Pestizide geeigneter
Salze hiervon. Mineralsalzleckmittel enthalten normalerweise etwa
0,1% bis etwa 10% Gewichtsanteil einer oder mehrerer Verbindungen
der Formel (I) oder als Pestizide geeigneter Salze hiervon.
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Stäube oder flüssige Zusammensetzungen zur
Anwendung bei Nutzvieh, Gütern,
Räumlichkeiten
oder Außenflächen können zwischen
etwa 0,0001% bis etwa 15%, spezifischer zwischen etwa 0,005% bis
etwa 2,0% Gewichtsanteil einer oder mehrerer Verbindungen der Formel
(I) oder als Pestizid geeigneter Salze hiervon enthalten. Geeignete
Konzentrationen in behandeltem Wasser liegen zwischen etwa 0,0001
ppm und etwa 20 ppm, spezifischer zwischen etwa 0,001 ppm und etwa
5,0 ppm einer oder mehrerer Verbindungen der Formel (I) oder als
Pestizid geeigneter Salze hiervon; dabei können diese Verbindungen zur
therapeutischen Behandlung in der Fischzucht bei geeigneten Expositionszeiten
verwendet werden. Fraßköder können etwa 0,01%
bis etwa 5%, bevorzugt etwa 0,01% bis etwa 1,0% Gewichtsanteil einer
oder mehrerer Verbindungen der Formel (I) oder als Pestizid geeigneter
Salze hiervon enthalten.
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Bei einer parenteralen, oralen, percutanen
oder andersartigen Verabreichung bei Vertebraten hängt die
Dosierung von Verbindungen gemäß der Formel
(I) oder entsprechender als Pestizid geeigneter Salze von der Art,
dem Alter oder dem Gesundheitszustand des Vertebraten ab, sowie
von Art und Ausmaß des
tatsächlichen
oder potentiellen Befalls durch Arthropoden-, Helminthen- oder Protozoenschädlinge.
Für eine
einfache Dosis sind etwa 0,1 bis etwa 100 mg, bevorzugt etwa 2,0
bis etwa 20,0 mg pro kg Körpergewicht
des Tieres, oder Tagesdosen von etwa 0,01 bis etwa 20,0 mg, bevorzugt
etwa 0,1 bis etwa 5,0 mg pro kg Körpergewicht des Tieres für eine fortgesetzte
Therapie durch orale oder parenterale Verabreichung im allgemeinen
geeignet. Durch Verwendung von Formulierungen oder Vorrichtungen
mit andauernder Freisetzung, können
die über eine
Zeitspanne von Monaten erforderlichen Tagesdosen mit einem mal zusammengestellt
und den Tieren verabreicht werden.
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Die folgenden Beispiele für Zusammensetzungen
(Beispiele 2A-2M) veranschaulichen Zusammensetzungen für die Verwendung
gegen Arthropoden, insbesondere gegen Milben oder Insekten, Pflanzennematoden
oder Schädlingen
aus der Gruppe der Helminthen oder Protozoen, wobei diese Zusammensetzungen
als Wirkstoff Verbindungen der Formel (I) oder entsprechende als
Pestizide geeignete Salze hiervon enthalten, wie etwa Substanzen,
die in den präparativen
Beispielen beschrieben wurden. Die in den Beispielen 2A-2M beschriebenen
Zusammensetzungen können
alle verdünnt
werden, um eine sprühfähige Zusammensetzung mit
Konzentrationen zu ergeben, die für den Gebrauch im Feld geeignet
sind. Die generischen chemischen Beschreibungen der Inhaltsstoffe
(bei denen alle folgenden Prozentangaben Gewichtsprozente darstellen),
die in den unten stehenden, exemplarischen Zusammensetzungen der
Beispiele 2A-2M
verwendet werden, lauten wie folgt:
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BEISPIEL 2A
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Es wird ein wasserlösliches
Konzentrat der folgenden Zusammensetzung hergestellt:
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Zu einer Lösung von Ethylan BCP, die in
einem Teil des N-Methylpyrrolidon
gelöst
wurde, wird der Wirkstoff unter Erhitzen und Rühren bis zum Lösen des
Wirkstoffs zugegeben. Das Volumen der schließlich resultierenden Lösung wird
mit dem Rest des Lösungsmittels
eingestellt.
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BEISPIEL 2B
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Es wird ein emulgierbares Konzentrat
(EC) der folgenden Zusammensetzung hergestellt:
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Die ersten drei Komponenten werden
in N-Methylpyrrolidon gelöst,
wozu dann Solvesso 150 hinzu gegeben wird, um das endgültige Volumen
zu erreichen.
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BEISPIEL 2C
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Es wird ein Sprühpulver (WP) der folgenden
Zusammensetzung hergestellt:
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Die Inhaltsstoffe werden in einer
Hammermühle
gemischt und zu einem Pulver mit einer Partikelgröße von unter
50 Mikrometern zerkleinert.
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BEISPIEL 2D
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Es wird eine wässrig-fließfähige Formulierung der folgenden
Zusammensetzung hergestellt:
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Die Inhaltsstoffe werden in einer
Perlmühle
gründlich
miteinander vermischt und zerkleinert, bis eine mittlere Partikelgröße von unter
3 Mikrometern erreicht ist.
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BEISPIEL 2E
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Es wird ein emulgierbares Suspensionskonzentrat
der folgenden Zusammensetzung hergestellt:
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Die Inhaltsstoffe werden in einer
Perlmühle
gründlich
miteinander vermischt und zerkleinert, bis eine mittlere Partikelgröße von unter
3 Mikrometern erreicht ist.
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BEISPIEL 2F
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Es wird ein in Wasser dispergierbares
Granulat der folgenden Zusammensetzung hergestellt:
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Die Inhaltsstoffe werden in einer
Strahlmühle
gemischt und zerkleinert und dann in einer Rotations-Körnungsmaschine
durch Besprühen
mit Wasser (bis zu 10%) zu Granulat verarbeitet. Die re sultierenden Körnchen werden
in einem Fließbett-Trockner
getrocknet, um überschüssiges Wasser
zu entfernen.
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BEISPIEL 2G
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Es wird ein Stäubepuder der folgenden Zusammensetzung
hergestellt:
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Die Inhaltsstoffe werden gründlich miteinander
vermischt und, soweit nötig,
weiter zerkleinert, bis ein feines Pulver erreicht ist. Dieses Pulver
kann an einem Ort des Befalls durch Arthropoden angewandt werden, z.
B. bei Müllabladeplätzen, gelagerten
Waren oder Haushaltsgütern
oder befallenen oder vom Befall durch Arthropoden bedrohten Tieren,
um die Arthropoden über
orale Wirkstoffaufnahme zu bekämpfen.
Geeignete Mittel zur Verteilung des Stäubepuders am Ort des Arthropoden-Befalls
beinhalten mechanische Gebläse, Handschüttler oder
Vorrichtungen zur selbständigen,
bzw. automatischen Behandlung von Viehbeständen.
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BEISPIEL 2H
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Es wird ein Fraßköder der folgenden Zusammensetzung
hergestellt:
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Die Inhaltsstoffe werden gründlich miteinander
vermischt und entsprechend den Erfordernissen in eine Köderform überführt. Dieser
Fraßköder kann
an einem Ort, z. B. häuslichen
oder industriellen Räumlichkeiten, beispielsweise
Küchen,
Krankenhäusern
oder Geschäften,
sowie in Freilandgebieten verteilt werden, die von Arthropoden,
z. B. Ameisen, Heuschrecken, Küchenschaben
oder Fliegen befallen sind, um die Arthropoden durch orale Wirkstoffaufnahme
zu bekämpfen.
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BEISPIEL 2I
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Es wird eine Lösungsformulierung der folgenden
Zusammensetzung hergestellt:
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Der Wirkstoff-Bestandteil wird unter
dem jeweils benötigten
Mischen und/ oder Erhitzen in Dimethylsulfoxid gelöst. Diese
Lösung
kann percutan als eine aufzutragende Verabreichung bei von Arthropoden
befallenen Haustieren appliziert werden, oder, nach Sterilfiltrierung
durch eine Polytetrafluorethylen-Membran (Porengröße 0,22
Mikrometer), durch parenterale Injektion bei einer Verab reichungsmenge
von 1,2 bis 12 ml Lösung
pro 100 kg an Körpergewicht
des Tieres verabreicht werden.
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BEISPIEL 2J
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Es wird ein Sprühpulver der folgenden Zusammensetzung
hergestellt:
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Das Ethylan BCP wird auf dem Aerosil
absorbiert, welches dann mit den anderen Inhaltsstoffen gemischt
und in einer Hammermühle
zerkleinert wird, um ein Sprühpulver
zu ergeben, das mit Wasser auf eine Konzentration von 0,001% bis
2% Gewichtsanteil des Wirkstoffs verdünnt und dann durch Sprühen auf
einen von Arthropoden, z. B. Dipteren-Larven oder Pflanzennematoden
befallenen Ort angewendet werden kann, oder durch Sprühen oder
Tauchbad bei von Arthropoden, Helminthen oder Protozoen befallenen
oder von derartigem Befall bedrohten Haustieren, oder durch orale
Verabreichung in Trinkwasser zur Bekämpfung von Arthropoden, Helminthen
oder Protozoen verwendet werden kann.
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BEISPIEL 2K
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Aus Körnchen wird eine Bolus-Zusammensetzung
mit langsamer Freisetzung hergestellt, wobei die Körnchen die
folgenden Inhaltsstoffe, je nach Notwendigkeit, in variierenden
Prozentanteilen (ähnlich
denen, die in den vorherigen Zusammensetzungen beschrieben wurden)
enthalten:
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Die gründlich miteinander vermischten
Inhaltsstoffe werden in Körnchen
(Granulat) überführt, die
zu einem Bolus (größere Tablette)
mit einem spezifischen Gewicht von 2 oder mehr gepresst werden.
Dieser kann oral an wiederkäuende
Haustiere verabreicht werden, wobei eine Retention innerhalb des
Verdauungstraktes des Wiederkäuers
stattfindet, und so eine langsame kontinuierliche Freisetzung des
Wirkstoffs über
eine verlängerte
Zeitspanne erreicht wird, um einen Befall der Wiederkäuer-Nutztiere
durch Arthropoden, Helminthen oder Protozoen zu bekämpfen.
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BEISPIEL 2L
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Es kann eine Zusammensetzung mit
langsamer Freisetzung in Form von Körnchen/Granulat, Presslingen
oder Briketts oder dergleichen mit folgenden Komponenten hergestellt
werden:
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Die Komponenten werden gemischt und
dann mittels Schmelzspinnen oder Formpressung in geeignete Formen
gebracht. Diese Zusammensetzungen sind z. B. nützlich für die Zugabe zu stehendem Wasser oder
für die
Herstellung von Halsbändern
oder Ohranhängern
zur Befestigung an Haustieren zur Bekämpfung von Schädlingen
mittels langsamer Wirkstofffreisetzung.
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BEISPIEL 2M
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Es wird ein in Wasser dispergierbares
Granulat der folgenden Zusammensetzung hergestellt:
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Die Inhaltsstoffe werden als 45%ige
Aufschlämmung
mit Wasser gemischt und durch Nassmahlung auf eine Partikelgröße von 4
Mikrometern zerkleinert und dann zum Entfernen von Wasser sprühgetrocknet.
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Dadurch, dass die Erfindung anhand
verschiedenartiger bevorzugter Ausführungsformen näher beschrieben
worden ist, wird es dem befähigten
Techniker erkennbar geworden sein, dass verschiedene Modifikationen,
Substitutionen, Auslassungen und Veränderungen vorgenommen werden
können,
ohne vom Grundgedanken der Erfindung abzuweichen. Dementsprechend
soll der Schutzbereich der vorliegenden Erfindung allein durch den
Schutzbereich der folgenden Ansprüche limitiert werden, wobei Äquivalente
derselben jeweils eingeschlossen sind.