DE69819308T2 - Spendevorrichtung für einzeln gefaltete gewebe - Google Patents

Spendevorrichtung für einzeln gefaltete gewebe Download PDF

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Description

  • SACHGEBIET DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung bezieht sich allgemein auf das Gebiet von Abgabevorrichtungen und -systemen. Insbesondere bezieht sich diese Erfindung auf das Gebiet von Vorrichtungen und -systemen zum Abgeben von Blättern aus gefaltetem Material.
  • HINTERGRUND
  • Abgabesysteme für einzelne, gefaltete Bahnen, wie beispielsweise Papierservietten, werden oftmals an Orten von Schnellrestaurants angeboten. Ein Nachteil von vielen herkömmlichen Abgabevorrichtungen für Papierservietten ist derjenige, dass sie oftmals eine ziemlich schlechte Abgabe von gefalteten Servietten einzeln bieten. Eine solche nicht adäquate Einzelabbgabe kann besonders dann auftreten, wenn die Servietten einzeln gefaltete Servietten (z. B. herkömmlich überfaltete Servietten), anstelle von ineinander gefalteten Servietten, sind. Ein anderer Nachteil ist derjenige, dass viele herkömmliche Abgabevorrichtungen für überfaltete Servietten oftmals ein Entfernen von großen Packen von Servietten auf einmal zulassen. Studien haben gezeigt, dass die meisten Papierservietten, die auf diese Art und Weise entnommen werden, weggeworfen werden. Viele enden um den Essbereich herum verstreut, weggeworfen als Abfall, oder, noch schlechter, hineingestopft in Gas- und Wasserarmaturen. Wenn ein Packen von Servietten genommen wird, werden die Abgabevorrichtungen schnell leer und müssen nachgefüllt werden, was sowohl für den Kunden als auch für das Personal von Schnellrestaurants unbequem ist.
  • Eine herkömmliche, überfaltete Papierserviette 10 besitzt typischerweise ein geschlossenes Ende 12, das durch eine Hauptlage 14 aus einem absorbierenden Papiermaterial definiert ist, und ein offenes Ende 16, das durch eine zweite Lage 18 definiert ist. Eine optionale dritte Lage 20 kann unter die zweite Lage 18 gefaltet sein. Die zweite und die dritte Lage 18, 20 sind eine Einheit mit der Hauptlage 14 und sind jeweils mit der Hauptlage 14 an Faltungslinien verbunden, die an gegenüberliegenden Enden der Hauptlage 14 vorhanden sind, wie dies in 1 zu sehen ist. Eine herkömmliche Papierserviette kann aus einem einlagigen oder einem mehrlagigen Material hergestellt sein. Zum Beispiel stellt 1 ein zweilagiges Material dar, das eine erste Lage 22 und eine zweite Lage 24 besitzt. Die US 2852158A offenbart eine herkömmliche Abgabeeinrichtung für überfaltete Servietten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein herkömmliches Problem in Verbindung mit überfalteten Papierservietten kann unter Bezugnahme auf die 2A und 2B gesehen werden. Herkömmliche, überfaltete Papierservietten sind so ausgelegt, dass sie in einem Serviettenspender 26 gestapelt werden, wie zum Beispiel in einem mit Feder belasteten Serviettenspender oder einem Spender mit Zuführung unter Schwerkraft. Solche Serviettenspender besitzen eine Öffnung 28, so dass das offene Ende 16 der Serviette 10 zu der Öffnung 28 hinweist, wie dies in 2A dargestellt ist. In dieser Position kann ein Benutzer die zweite Lage 18 ergreifen, um die Serviette 10 aus dem Spender 26 herauszuziehen. Allerdings wird, wenn nicht geeignet gestapelt ist, wie dies in 2B dargestellt ist, und zwar mit dem geschlossenen Ende 12 zu der Öffnung 28 hinweisend, eine Abgabe problematisch und führt oftmals zu Abfall. Es ist nicht unüblich, dass das Personal überfaltete Papierservietten nicht richtig stapeln wird, wie dies in 2B dargestellt ist, im Gegensatz dazu, wie es in 2A dargestellt ist.
  • Weiterhin sind herkömmliche, überfaltete Papierservietten zwei- oder dreimal so dick, wo die zweite Lage 18 und die optionale dritte Lage 20 über die Hauptlage 14 gefaltet werden. Wenn solche Papierservietten in einem Stapel angeordnet werden, wird der Stapel seine größte Dicke über eine obere oder eine untere Kante 30 der Öffnung 28 in dem Spender 26 haben, wie dies in 3 zu sehen ist. Druck, erzeugt durch einen federvorbelasteten Spender oder einen überfüllten Spender, wird den dicksten Bereich des Stapels gegen die Kante 30 des Spenders 26 drücken. Wenn ein ausreichender Druck existiert, wird es eine Reibung zwischen der Kante 30 des Spenders 26 und der äußersten Papierserviette schwierig machen, die Serviette von dem Spender zu entfernen.
  • Ein langes und unerfülltes Erfordernis existiert in Bezug auf Abgabesysteme, die eine zufriedenstellende Einzelabgabe von einzeln gefalteten Bahnen, eine zu einem Zeitpunkt, schafft. Dieses nicht erfüllte Erfordernis erstreckt sich auf ein Abgabesystem für einzeln gefaltete Bahnen, die von einer verschwenderischen Abgabe abhalten und davor bewahren werden.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Den Problemen und Erfordernissen, die vorstehend beschrieben sind, wendet sich die vorliegende Erfindung zu, die ein Abgabesystem für einzelne, gefaltete Bahnen, mit einem Bereich ungleichmäßiger Dicke über die Länge der Bahn von einem Stapel derartiger einzelner gefalteter Bahnen, schafft. Das Abgabesystem ist gebildet aus: (a) einem äußeren Gehäuse, das einen Innenraum definiert; (b) eine Stapeleinrichtung, die in dem äußeren Gehäuse angebracht ist, um einen Stapel einzelner gefalteter Bahnen in dem Innenraum aufzunehmen; (c) eine Abgabe-Vorderseite, die in dem äußeren Gehäuse nahe an einem Ende der Stapeleinrichtung ausgebildet ist, wobei die Abgabe-Vorderseite einen Abgabehals definiert; (d) einen Stapel einzelner gefalteter Bahnen mit einem Bereich ungleichmäßiger Dicke über die Länge der Bahn, und (e) mindestens einen vertieften Abschnitt entlang mindestens einer Kante des Abgabehalses, der den Stapel von einzelnen, gefalteten Bahnen so berührt, dass ein Bereich des Stapels von einzelnen, gefalteten Bahnen nach außen von dem Abgabehals vorsteht.
  • Gemäß der Erfindung besitzt die Abgabefläche einen Mittenbereich, der nach außen von der Abgabeeinrichtung in der Form einer ersten Fläche und einer zweiten Fläche, verbunden unter einem stumpfen Winkel, vorsteht. Der Abgabehals ist in dem Mittenbereich an ungefähr der Schnittstelle der ersten und der zweiten Fläche angeordnet.
  • Ein Merkmal der Erfindung ist dasjenige, dass der Stapel aus einzelnen, gefalteten Bahnen, die einen Bereich einer ungleichförmigen Dicke über die Länge der Bahn haben, so ausgerichtet ist, dass sich ein Bereich der größten Dicke über die Breite des Abgabehalses erstreckt.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung kann die Stapeleinrichtung wenigstens eine Einschränkungsrippe umfassen, die an dem Stapel einzelner, gefalteter Bahnen angeordnet ist, um eine Ausrichtung des Stapels aufrechtzuerhalten, so dass sich der Bereich größter Dicke beim Abgeben über die Breite des Abgabehalses erstreckt. Zum Beispiel können zwei oder mehr Begrenzungsrippen gegen den Stapel aus Bahnen angeordnet sein, so dass die Verschiebung des Stapels während der Abgabe minimiert wird, was dabei hilft, eine geeignete Ausrichtung des Stapels der Bahnen aufrechtzuerhalten. Die Einschränkungsrippen können an einer Innenfläche des äußeren Gehäuses befestigt sein. Es ist erwünscht, dass die Einschränkungsrippen so positioniert sind, um längs entlang des Stapels der Bahnen zu verlaufen.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann das Abgabesystem auch einen Stufenbereich nahe dem Abgabehals umfassen, der einzelne, gefaltete Bahnen beabstandet und abbremst, wenn sie sich dem Abgabehals nähern. Der Stufenbereich kann minde stens zwei gekrümmte Puffer umfassen, die so ausgerichtet sind, dass sie parallel zum Laufweg der einzelnen, gefalteten Bahnen sind, wenn sie sich dem Abgabehals nähern. Eine Anzahl von Rippenwülsten, Noppen oder dergleichen, kann auf den Erhebungen bzw. Puffern für eine zeitweilige Ruhebewegung der einzelnen, gefalteten Bahnen definiert sein, wenn sie sich dem Abgabehals nähern.
  • Gemäß der Erfindung enthält der Stapel von einzelnen, gefalteten Bahnen einzelne Bahnen, die zusammengesetzt sind, umfassend: (a) eine erste, mittige Lage; (b) eine zweite Lage, die aus einem Stück mit der ersten Lage besteht und über eine erste Seite der ersten Lage gefaltet ist; (c) eine dritte Lage, die aus einem Stück mit der ersten Lage besteht und über eine zweite Seite der ersten Lage gefaltet ist; (d) eine vierte Lage, die aus einem Stück mit der zweiten Lage besteht und so gefaltet ist, dass sie sich zwischen der ersten und der zweiten Lage befindet; und (e) eine fünfte Lage, die aus einem Stück mit der dritten Lage besteht und so gefaltet ist, dass sie sich zwischen der ersten und der dritten Lage befindet, so dass ein Teil der dritten Lage und der fünften Lage einen Teil der zweiten Lage und der vierten Lage überlappt, so dass ein Bereich ungleichmäßiger Dicke über die Länge der Bahn erzeugt wird.
  • Der Stapel aus einzelnen, gefalteten Bahnen kann ein Stapel aus fasrigen Bahnen sein. Es ist wünschenswert, dass der Stapel aus gefalteten Bahnen ein Stapel aus Bahnen aus absorbierendem Papier ist, wie, zum Beispiel, absorbierende Papierservietten.
  • Diese und verschiedene andere Vorteile und Merkmale, die neu sind, die die Erfindung charakterisieren, sind insbesondere in den Ansprüchen angegeben, die hieran angefügt sind, und einen Teil davon bilden. Allerdings sollte, für ein besseres Verständnis der Erfindung, deren Vorteile und Aufgaben, die durch deren Verwendung erhalten werden, Bezug auf die Zeichnungen, die einen weiteren Teil davon bilden, und auf die beigefügte Beschreibung der Erfindung, genommen werden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt eine Querschnittsansicht eines herkömmlichen, überfalteten Typs einer abgebbaren Bahn.
  • 2A zeigt eine Darstellung eines geeignet beladenen Spenders, der eine herkömmliche, abgebbare Bahn vom überfalteten Typ enthält.
  • 2B zeigt eine Darstellung eines nicht geeignet beladenen Spenders, der einen herkömmlichen, überfalteten Typ einer abgebbaren Bahn enthält.
  • 3 zeigt eine Vorderansicht eines Spenders, der einen herkömmlichen, überfalteten Typ einer abgebbaren Bahn enthält.
  • 4 zeigt eine perspektivische Ansicht eines beispielhaften Abgabesystems für einzelne, gefaltete Bahnen.
  • 5 zeigt eine Darstellung eines Details eines beispielhaften Abgabesystems für einzelne, gefaltete Bahnen.
  • 6 zeigt eine Darstellung eines Details eines beispielhaften Abgabesystems für einzelne, gefaltete Bahnen.
  • 7 zeigt eine Darstellung eines Details eines beispielhaften Abgabesystems für einzelne, gefaltete Bahnen.
  • 8 zeigt eine Darstellung eines Querschnitts einer beispielhaften, einzelnen, gefalteten Bahn.
  • 9 zeigt eine Darstellung eines Querschnitts einer beispielhaften, einzelnen, gefalteten Bahn.
  • 10 zeigt eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften, einzelnen, gefalteten Bahn, dargestellt in 9.
  • 11 zeigt eine Darstellung eines Querschnitts einer beispielhaften, einzelnen, gefalteten Bahn, gezeigt in 8, dargestellt in einem komprimierten, gefalteten Zustand.
  • 12 zeigt eine Vorderansicht eines Abgabesystems für einzelne, gefaltete Bahnen, die einen Stapel von einzelnen, gefalteten Bahnen enthält.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Unter Bezugnahme nun auf die Zeichnungen, in denen entsprechende Bezugszeichen eine entsprechende Struktur durch die Ansichten hinweg bezeichnen, und unter Bezugnahme insbesondere auf die 4 und 5, wird ein beispielhaftes Abgabesystem dargestellt. Das System umfasst ein äußeres Gehäuse 32, das einen Innenraum definiert, der eine Stapeleinrichtung 36 (dargestellt in 6) enthält, die innerhalb des äußeren Gehäuses 32 zum Halten des Stapels von einzelnen, gefalteten Bahnen (zum Beispiel Papierservietten) 38 des Typs, der hier beschrieben ist, innerhalb des Innenraums befestigt ist.
  • Das System umfasst auch eine Abgabefläche 40, definiert in dem äußeren Gehäuse 32 in der Nähe zu einem Ende der Stapeleinrichtung 36.
  • Die Abgabefläche 40 besitzt einen Mittenbereich 42, der nach außen von dem äußeren Gehäuse 32 vorsteht, und einen Abgabehals 44, angeordnet in dem Mittenbereich 42. Der Abgabehals 44 wird durch die Kanten der Abgabefläche definiert und sollte eine Breite haben, die leicht geringer als die Breite der einzelnen, gefalteten Bahn ist (z. B. eine Papierserviette), die abgegeben werden soll. Der Abgabehals 44 besitzt eine obere Kante 46, eine Bodenkante 48, eine erste Seitenkante 50 und eine zweiten Seitenkante 52.
  • Anhand nun der 5 kann gesehen werden, dass der zentrale Bereich 42 der Abgabefläche 40 nach außen von dem äußeren Gehäuse 32 des Spenders vorsteht. Der Mittenbereich 42 der Abgabefläche 40 steht nach außen in der Form einer ersten Fläche 54 und einer zweiten Fläche 56, verbunden unter einem stumpfen Winkel a (d.h. größer als 90 und geringer als 180 Grad) vor. Der Abgabehals 44 sollte an ungefähr der Schnittstelle 58 der ersten und der zweiten Fläche 54,56 angeordnet sein, wo eine Faltung oder ein Knick in der Ebene der Abgabefläche 40 vorhanden ist. Es ist vorgesehen, dass die anderen Konfigurationen der Abgabeflächen, die einen geeigneten Knick oder eine Falte in der Ebene der Abgabefläche an dem Abgabehals schaffen, verwendet werden kann.
  • Allgemein gesagt kann der Winkel a von ungefähr 175 Grad bis ungefähr 160 Grad reichen, um einen Knick oder eine Falte in der Ebene der Abgabefläche zu erzielen. Zum Beispiel kann der Winkel a von ungefähr 173 Grad bis ungefähr 162 Grad reichen. Als ein anderes Beispiel kann der Winkel a von ungefähr 170 Grad bis ungefähr 165 Grad reichen.
  • Ein Merkmal der vorliegenden Erfindung ist ein vertiefter Abschnitt 60 oder sind mehrere vertiefte Abschnitte 60 entlang mindestens einer Kante des Abgabehalses, der den Stapel von einzelnen, gefalteten Bahnen so berührt, dass ein Bereich des Stapels von einzelnen, gefalteten Bahnen heraus von dem Abgabehals vorsteht. Diese vertieften Abschnitte 60 sind in erwünschter Weise entlang der oberen Kante 46, der ersten Seitenkante 50 und der zweiten Seitenkante 62 des Abgabehalses 44 angeordnet, der den Stapel von einzelnen, gefalteten Bahnen berührt, und sollten Dimensionen haben, so dass ein Bereich des Stapels von einzelnen, gefalteten Bahnen nach außen von dem Abgabehals vorsteht. Obwohl die Bahnen, dargestellt in den 5 und 12, so ausgerichtet sind, dass die Kante, die der Benutzer ergreifen kann, um die Bahn von dem Spender zu entnehmen, an der Mitte des Abgabehalses angeordnet ist, wird ersichtlich werden, dass diese Anordnung nur illustrativ ist, und die Kante kann auch so ausgerichtet sein, dass sie von der Mitte des Halses entsprechend der Erfindung versetzt ist. Zum Beispiel kann eine solche versetzte Anordnung unter Verwendung der Faltungskonfiguration erhalten werden, die beispielhaft in den 4, 5 oder 12 angegeben ist.
  • Durch Drücken gegen den Stapel der einzelnen, gefalteten Bahnen gestalten es die vertieften Bereiche 60, angeordnet an der ersten Seitenkante 50 und der zweiten Seitenkante 52, auch für den Benutzer schwierig, einen oder mehrere Finger in den Abgabehals einzusetzen, um einen Packen an Bahnen zu ergreifen. Dementsprechend wird eine verschwenderische Abgabe der gefalteten Bahnen verringert.
  • Wie nun 6 zeigt, umfasst das Abgabesystem eine Stapeleinrichtung 36, die aus mindestens einer Begrenzungsrippe, positioniert gegen den Stapel von einzelnen, gefalteten Bahnen 38, aufgebaut ist, um eine Ausrichtung des Stapels so beizubehalten, dass sich der Bereich der größten Dicke über die Breite des Abgabehalses 44 während der Abgabe erstreckt. Zum Beispiel können zwei oder mehr Begrenzungsrippen gegen den Stapel von Bahnen so positioniert sein, dass eine Verschiebung des Stapels während einer Abgabe minimiert wird, was dabei hilft, eine geeignete Ausrichtung des Stapels von Bahnen beizubehalten. Die Begrenzungsrippen können an einer Innenfläche des äußeren Gehäuses befestigt sein. In erwünschter Weise sind die Begrenzungsrippen so positioniert, dass sie entlang des Stapels der Bahnen laufen (z. B. längs).
  • In einer Ausführungsform der Erfindung kann das Abgabesystem einen Stufenbereich in der Nähe des Abgabehalses zum Beabstanden und Verlangsamen von Servietten haben, wenn sie sich dem Abgabehals nähern. Wie nun 7 zeigt, kann der Stufenbereich 62 aus mindestens zwei Erhebungen bzw. Puffern 64, die so orientiert sind, dass sie parallel zu der Laufrichtung der Servietten liegen, wenn sie sich dem Abgabehals nähern, und aus einer Anzahl von Rippen 66, definiert auf den Puffern 64 zum zeitweiligen Anhalten der Bewegung der Servietten, wenn sie sich dem Abgabehals nähern, aufgebaut sein.
  • Die Puffer 64 können, in Kombination mit einer federvorbelasteten Platte 68, die gegen den Stapel von Servietten 38 drückt, die Wirkung der vertieften Bereiche 60 des Abgabehalses 44 erhöhen, was bewirkt, dass sich die Servietten in den Abgabehals 44 hinein ausbauchen oder wölben. Es wird angenommen, dass eine solche Konfiguration beim Abgeben der Servietten unterstützt, indem bewirkt wird, dass die Servietten in den Abgabehals 44 relativ gleichförmig und relativ unabhängig davon, wie voll die Abgabeeinrichtung während der Abgabe ist, zugeführt werden. Die Puffer unterstützen auch die Sta peleinrichtung 36 beim Zentrieren der Servietten an dem Abgabehals, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass die Servietten gegen ein Ende des Abgabeschlitzes ziehen werden, was eine Reibung so erzeugt, dass eine Serviette reißen und eine Abgabe unterbrochen wird.
  • Gemäß der Erfindung ist das Abgabesystem so ausgelegt, um mit einem Stapel von einzelnen, gefalteten Bahnen, anstelle von überfalteten Bahnen oder ineinander gefalteten Bahnen, zu arbeiten. Der Stapel aus einzelnen, gefalteten Bahnen kann einen Stapel aus fasrigen Bahnen sein. Es ist erwünscht, dass der Stapel aus gefalteten Bahnen einen Stapel aus absorbierenden Bahnen, wie, zum Beispiel, ein absorbierendes, nicht gewebtes Produkt, ist. Es ist noch wünschenswerter, dass der Stapel aus gefalteten Bahnen einen Stapel aus absorbierenden Papierbahnen ist, wie, zum Beispiel, Papierservietten, Papiertücher, Taschentücher oder dergleichen.
  • Die einzelnen, gefalteten Bahnen sind aufgebaut, umfassend: (a) eine erste, mittige Lage; (b) eine zweite Lage, aus einem Stück mit der ersten Lage und über eine erste Seite der ersten Lage gefaltet; (c) eine dritte Lage, die aus einem Stück mit der ersten Lage besteht und über eine zweite Seite der ersten Lage gefaltet ist; (d) eine vierte Lage, die aus einem Stück mit der zweiten Lage besteht und so gefaltet ist, dass sie sich zwischen der ersten und der zweiten Lage befindet; und (e) eine fünfte Lage, die aus einem Stück mit der dritten Lage besteht und so gefaltet ist, dass sie sich zwischen der ersten und der dritten Lage befindet, wobei ein Teil der dritten Lage und der fünften Lage einen Teil der zweiten Lage und der vierten Lage überlappt, so dass ein Bereich ungleichmäßiger Dicke über die Länge der Bahn erzeugt wird.
  • Genauer gesagt, und unter Bezugnahme auf 8, umfasst die gefaltete Bahn „F" eine erste, mittige Lage 100, die eine erste Faltungslinie 102 an einem ersten Ende 104 und eine zweite Faltungslinie 106 an einem zweiten Ende 108 besitzt, die gegenüberliegend zu dem ersten Ende 104 liegt. Die gefaltete Bahn „F" umfasst weiterhin eine zweite Lage 200, die ein erstes Ende 202 besitzt, das mit der ersten Lage 100 an der ersten Faltungslinie 102 verbunden ist, und ein zweites Ende 204, das eine dritte Faltungslinie 206 besitzt, die daran definiert ist. Eine dritte Lage 300, die ein erstes Ende 302 besitzt, das mit der ersten Lage 100 an der zweiten Faltungslinie 106 verbunden ist, umfasst weiterhin ein zweites Ende 304, das eine vierte Faltungslinie 306 besitzt, die daran definiert ist. Die gefaltete Bahn „F" umfasst auch eine vierte Lage 400, die an der zweiten Lage 200 an der dritten Faltungslinie 206 verbunden ist. Die vierte Lage 400 ist in Bezug auf die zweite Lage 200 an der dritten Faltungslinie 206 so gefaltet, dass die vierte Lage 400 im Wesentlichen zwischen der ersten Lage 100 und der zweiten Lage 200 positioniert ist. In ähnlicher Weise umfasst die gefaltete Bahn „F" eine fünfte Lage 500, die mit der dritten Lage 300 an der vierten Faltungslinie 306 verbunden ist. Die fünfte Lage 500 ist in Bezug auf die dritte Lage 300 an der vierten Faltungslinie 306 so gefaltet, dass die fünfte Lage 500 im Wesentlichen zwischen der dritten Lage 300 und der ersten Lage 100 positioniert sein wird, wenn so gefaltet ist, wie dies in den 8, 9 und 10 dargestellt ist.
  • Eine erste Kante „E" der gefalteten Bahn „F" ist an einem Ende der vierten Lage 400, die gegenüberliegend zu der dritten Faltungslinie 206 liegt, definiert. In ähnlicher Weise umfasst die gefaltete Bahn „F" eine zweite Kante „E'", die an der fünften Lage 500 vorhanden ist und gegenüberliegend der vierten Faltungslinie 306 positioniert ist. Da die vierte und die fünfte Lage 400, 500 so gefaltet sind, dass sie zwischen der zweiten und der dritten Lage 200, 300, jeweils, und der ersten Lage 100, liegen, werden die erste und die zweite Kante E, E' nicht einfach für einen Betrachter sichtbar sein.
  • Ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung ist dasjenige, dass die kombinierte Breite der zweiten und der dritten Lage 200, 300 größer als die Breite der ersten Lage 100 ist, was sicherstellen wird, dass das Bahnenprodukt „F" eine Zone oder einen Bereich einer nicht gleichförmigen Dicke besitzt, die sich über die Länge des gefalteten Produkts aus der gefalteten Bahn in einem Mittenbereich dann erstreckt, wenn das Produkt flach gefaltet ist.
  • Die Breite der ersten Lage 100 ist so definiert, dass sie der Abstand von der ersten Faltungslinie 102 zu der zweiten Faltungslinie 106 ist. Die Breite der zweiten Lage 200 ist so definiert, dass sie der Abstand von der ersten Faltungslinie 102 zu der dritten Faltungslinie 206 ist, und die Breite der dritten Lage 300 ist so definiert, dass sie der Abstand von der zweiten Faltungslinie 106 zu der vierten Faltungslinie 306 ist.
  • Ein Mittelpunkt 70 des Abstandes auf der ersten Lage 100 zwischen der ersten Faltungslinie 102 und der zweiten Faltungslinie 106 ist in den 8 und 11 angegeben. In der Ausführungsform der 8, 10 und 11 besitzen die zweite Lage 200 und die dritte Lage 300 dieselbe Breite, die, in Kombination, größer als die Breite der ersten Lage 100 ist. Dies bewirkt, dass die dritte Faltungslinie 206 auf einer gegenüberliegenden Seite zu dem Mittelpunkt 70 der ersten Faltungslinie 102 positioniert ist und die vierte Faltungslinie 306 auf der gegenüberliegenden Seite des Mittelpunkts 70 von der zweiten Faltungslinie 206 aus positioniert ist. Eine solche Konfiguration bewirkt, dass ein Bereich der zweiten Lage 200 und der vierten Lage 400 einen Bereich der dritten Lage 300 und der fünften Lage 500 überlappt, was eine Zone oder einen Bereich 80 einer nicht gleichförmigen Dikke über die Länge der gefalteten Bahn „F" erzeugt. Wie anhand der 8 und 11 gesehen werden kann, ist die Zone oder ist der Bereich 80 von einer nicht gleichförmigen Dicke an dem Mittelpunkt 70 zentriert.
  • In der Ausführungsform der 9 besitzt die zweite Lage 200 eine Breite, die geringer als die Breite der dritten Lage 300 ist. Es ist wichtig, dass die kombinierte Breite der zweiten Lage 200 und der dritten Lage 300 größer als die Breite der ersten Lage 100 ist, so dass ein Bereich der zweiten Lage 200 und der vierten Lage 400 einen Bereich der dritten Lage 300 und der fünften Lage 500 überlappen, was eine Zone oder einen Bereich 80 einer nicht gleichförmigen Dicke über die Länge der gefalteten Bahn „F" erzeugt. Das Fehlen einer Symmetrie zwischen der zweiten Lage 200 und der dritten Lage 300 verschiebt die Zone oder den Bereich 80 einer nicht gleichförmigen Dicke von dem Mittelpunkt 70 weg. Eine solche Konfiguration ist für Abgabeeinrichtungen erwünscht, die eine Offset- bzw. versetzte Öffnung haben.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann die Breite der vierten Bahn 400 geringer als die Hälfte der Breite der zweiten Bahn 200 sein. Alternativ, und/oder zusätzlich, kann die Breite der fünften Bahn 500 geringer als die Hälfte der Breite der dritten Bahn 300 sein. Eine solche Konfiguration erhöht den Unterschied in der Dicke (d.h. die nicht gleichförmige Dicke) des Produkts aus der gefalteten Bahn durch Konzentrieren der Überlappung der Bahnen in dem mittigen Bereich des Produkts aus der gefalteten Bahn. Zum Beispiel werden, in der Mitte des Produkts aus der gefalteten Bahn, Bereiche der zweiten Lage 200, der vierten Lage 400, der ersten Lage 100 und der fünften Lage 500 und der dritten Lage 300 übereinander gestapelt werden, um so eine Dicke äquivalent zu fünf (5) Blättern aus Material zu erzielen. Wenn die Breite der vierten Lage 400 geringer als die der zweiten Lage 200 ist (z. B. ein Viertel weniger als ½ der Breite der zweiten Lage) und wenn die Breite der fünften Lage 500 geringer als die der dritten Lage 300 ist (z. B. die fünfte Lage weniger als ½ der Breite der dritten Lage), haben die nicht mittigen Bereiche oder die äußeren Bereiche des gefalteten Blattprodukts eine Dicke äquivalent zu nur zwei (2) Materialblättern. Demzufolge besitzen die äußeren Bereiche des Produkts in Form der gefalteten Bahn eine Dicke, die geringer als eine Hälfte (d. h. 2/5) der Dicke des mittleren Bereichs ist.
  • In der Vergangenheit wurde allgemein angenommen, dass Produkte aus einer gefalteten Bahn so konfiguriert sein sollten, um Bereiche einer nicht gleichförmigen Dicke zu beseitigen. Allerdings liefert die Konfiguration einer nicht gleichförmigen Dicke bei der vorliegenden Erfindung, diskutiert vorstehend, verschiedene Vorteile.
  • In 12 nun der Zeichnungen ist eine Vorderansichtdarstellung einer Abgabeeinrichtung 26 gezeigt, die ein beispielhaft gefaltetes Bahnenprodukt „F" enthält. Gemäß einem Merkmal der vorliegenden Erfindung berührt die Zone oder der Bereich 80 einer nicht gleichförmigen Dicke (der allgemein an dem Mittelpunkt 70 oder etwas versetzt von dem Mittelpunkt 70 ausgerichtet ist) nur kleine, „zentral angeordnete" Abschnitte 82 der Abgabeeinrichtung, anstelle der gesamten oberen Kante 46 oder der unteren Kante 48, wie bei einem herkömmlichen Produkt vom überfalteten Typ.
  • Ein Kontakt zwischen der Zone oder dem Bereich 80 einer nicht gleichförmigen Dicke an nur kleinen, „zentral angeordneten" Abschnitten 82 der Abgabeeinrichtung hilft dabei, den Umfang eines Bereichs, der gegen die Fläche der Abgabeeinrichtung gedrückt werden kann, wenn er federvorbelastet oder überfüllt ist, zu minimieren. Es wird allgemein angenommen, dass ein Minimieren dieses Kontaktbereichs (des dicksten Bereichs des Stapels aus gefalteten Produkten) dabei helfen wird, eine Reibung zwischen dem federvorbelasteten oder überfüllten Stapel an Produkten aus gefalteten Bahnen zu verringern, so das Blätter einfach und zuverlässig abgegeben werden können.
  • Ein anderer Vorteil der Zone oder des Bereichs 80 einer nicht gleichförmigen Dicke an nur den kleinen, „zentral angeordneten" Abschnitten 82 der Abgabeeinrichtung ist derjenige, dass die dünneren Abschnitte eines Stapels von abgebbaren Produkten aus einer gefalteten Bahn an der oberen und der unteren Kante der Abgabeeinrichtung angeordnet sind. Da ein Druck auf den Stapel aus Produkten aus einer gefalteten Bahn auf deren dicksten Abschnitt konzentriert wird (d. h. der Zone oder des Bereichs 80 einer nicht gleichförmigen Dicke), der nur einen kleinen Bereich der Abgabeeinrichtung berührt, sind die dünneren Abschnitte des Stapels der Bahnenprodukte, die in Kontakt mit einem größeren Bereich der Abgabeeinrichtung stehen (d. h. die obere und die untere Kante), einem im Wesentlichen geringeren Druck aufgrund der Federvorbelastung oder einer Überfüllung unterworfen.
  • Ein noch anderer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist derjenige, dass die Konfiguration der Zone oder des Bereichs 80 einer nicht gleichförmigen Dicke bewirkt, dass der Bereich eines Stapels aus Produkten einer gefalteten Bahn dazu tendiert, sich „nach außen auszuwölben", vorzustehen, auszubauchen oder nach außen von einer Öffnung in der Abgabeeinrichtung vorzustehen. Dieser Effekt wird stark durch Platzieren der ausgenommenen Bereiche 60 an einer Kante oder an mehreren Kanten des Abgabehalses erhöht. Da die Zone oder der Bereich allgemein an dem Mittelpunkt 70 oder etwas versetzt zu dem Mittelpunkt ausgerichtet ist, gestaltet es die Ausbauchung oder das Vorstehen allgemein einfacher, ein einzelnes, gefaltetes Blattprodukt zu ergreifen.
  • Die vorliegende Erfindung ist dahingehend befunden worden, dass sie besonders wünschenswert in Verbindung mit Abgabeeinrichtungen für horizontal platzierte, einzelne, gefaltete Papierservietten geeignet ist. Die Kombination eines schmalen Abgabehalses, einer vorspringenden Abgabefläche, von Stapeleinrichtungen und von Puffern, die die Servietten in einem Abstufungsbereich ausbauchen, führen zu einer zuverlässigen und weniger Abfall erzeugenden Abgabe der einzelnen, gefalteten Papierservietten. Natürlich kann das Abgabesystem der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit vertikal befestigten Abgabeeinrichtungen verwendet werden, wie, zum Beispiel, vertikal befestigten Abgabeeinrichtungen für Servietten, Taschentücher oder Handtücher.
  • Es sollte allerdings verständlich werden, dass, obwohl zahlreiche Charakteristika und Vorteile der vorliegenden Erfindung in der vorstehenden Beschreibung zusammen mit Details der Struktur und der Funktionsweise der Erfindung angegeben worden sind, die Offenbarung nur erläuternd ist, und Änderungen können im Detail, insbesondere im Hinblick auf die Form, die Größe und die Anordnung von Teilen, innerhalb der Prinzipien der Erfindung, vorgenommen werden, und zwar in dem vollen Umfang, der durch die breite, allgemeine Bedeutung, in denen die beigefügten Ansprüche ausgedrückt sind, angegeben ist.

Claims (6)

  1. Abgabesystem für einzelne gefaltete Bahnen mit einem Bereich ungleichmäßiger Dicke über die Länge der Bahn von einem Stapel (38) derartiger einzelner gefalteter Bahnen, wobei das Abgabesystem umfasst: ein äußeres Gehäuse (32), das einen Innenraum bildet; eine Stapeleinrichtung (36), die in dem äußeren Gehäuse angebracht ist, um einen Stapel einzelner gefalteter Bahnen in dem Innenraum aufzunehmen; eine Abgabe-Vorderseite (40), die in dem äußeren Gehäuse nahe an einem Ende der Stapeleinrichtung ausgebildet ist, wobei die Abgabe-Vorderseite einen Mittelteil (42) der von der Abgabevorrichtung in Form einer ersten Fläche (54) und einer zweiten Fläche (56) nach außen vorsteht, und einen Abgabehals (44) aufweist, der sich in dem Mittelteil ungefähr an der Schnittlinie der ersten und der zweiten Fläche (54, 56) befindet; einen Stapel einzelner gefalteter Bahnen (38) mit einem Bereich (80) ungleichmäßiger Dicke über die Länge der Bahn, der so ausgerichtet ist, dass sich ein Bereich der größten Dicke über die Breite des Abgabehalses erstreckt; dadurch gekennzeichnet, dass der Stapel einzelner gefalteter Bahnen aus einzelnen Bahnen besteht, die umfassen: eine erste, mittige Lage (100); eine zweite Lage (200), die aus einem Stück mit der ersten Lage (100) besteht und über eine erste Seite der ersten Lage (100) gefaltet ist; eine dritte Lage (300), die aus einem Stück mit der ersten Lage (100) besteht und über eine zweite Seite der ersten Lage (100) gefaltet ist; eine vierte Lage (400), die aus einem Stück mit der zweiten Lage (200) besteht und so gefaltet ist, dass sie sich zwischen der ersten und der zweiten Lage befindet; und eine fünfte Lage (500), die aus einem Stück mit der dritten Lage (300) besteht und so gefaltet ist, dass sie sich zwischen der ersten und der dritten Lage befindet, wobei ein Teil der dritten Lage (300) und der fünften Lage (500) einen Teil der zweiten Lage und der vierten Lage (200, 400) überlappt, so dass ein Bereich (80) ungleichmäßiger Dicke über die Länge der Bahn erzeugt wird und der Stapel (38) einzelner Bahnen einen dichter gefüllten Mittelteil (80) und zwei weniger dicht gefüllte Seitenteile umfasst; und wobei die erste sowie die zweite Fläche (54, 56) der Abgabe-Vorderseite (40) in einem stumpfen Winkel verbunden sind und die Abgabe-Vorderseite wenigstens einen ausgesparten Abschnitt (60) entlang wenigstens einer Kante (46) des Abgabehalses (44) umfasst, der mit dem Stapel einzelner gefalteter Bahnen in Kontakt kommt, so dass ein Teil des Stapels einzelner gefalteter Bahnen von dem Abgabehals nach außen vorsteht.
  2. Abgabesystem nach Anspruch 1, wobei die Stapeleinrichtung (36) wenigstens eine Einschränkungsrippe (66) umfasst, die an dem Stapel einzelner gefalteter Bahnen angeordnet ist, um Ausrichtung des Stapels aufrechtzuerhalten, so dass sich der Bereich größter Dicke (80) beim Abgeben über die Breite des Abgabehalses (44) erstreckt.
  3. Abgabesystem nach Anspruch 1 oder 2, das des Weiteren einen Stufenbereich (62) nahe an dem Abgabehals (44) umfasst, der einzelne gefaltete Bahnen beabstandet und abbremst, wenn sie sich dem Abgabehals (44) nähern.
  4. Abgabesystem nach Anspruch 3, wobei der Stufenbereich (62) wenigstens zwei gekrümmte Puffer (64), die so ausgerichtet sind, dass sie parallel zum Laufweg der einzelnen gefalteten Bahnen sind, wenn sie sich dem Abgabehals (44) nähern, und eine Anzahl von Rippen umfasst, die an den Puffern ausgebildet sind, um Bewegung der einzelnen Bahnen vorübergehend zum Stillstand zu bringen, wenn sie sich dem Abgabehals nähern.
  5. Abgabesystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Stapel einzelner gefalteter Bahnen ein Stapel Papierservietten ist.
  6. Abgabesystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Abgabehals eine Oberkante (46), eine Unterkante (48), eine erste Seitenkante (50) und eine zweite Seitenkante (52) hat und die Abgabevorrichtung ausgesparte Abschnitte entlang der Oberkante, der ersten Seitenkante und der zweiten Seitenkante des Abgabehalses umfasst.
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