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SACHGEBIET DER ERFINDUNG
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Diese Erfindung bezieht sich allgemein
auf das Gebiet von Abgabevorrichtungen und -systemen. Insbesondere
bezieht sich diese Erfindung auf das Gebiet von Vorrichtungen und
-systemen zum Abgeben von Blättern
aus gefaltetem Material.
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HINTERGRUND
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Abgabesysteme für einzelne, gefaltete Bahnen,
wie beispielsweise Papierservietten, werden oftmals an Orten von
Schnellrestaurants angeboten. Ein Nachteil von vielen herkömmlichen
Abgabevorrichtungen für
Papierservietten ist derjenige, dass sie oftmals eine ziemlich schlechte
Abgabe von gefalteten Servietten einzeln bieten. Eine solche nicht
adäquate
Einzelabbgabe kann besonders dann auftreten, wenn die Servietten
einzeln gefaltete Servietten (z. B. herkömmlich überfaltete Servietten), anstelle von
ineinander gefalteten Servietten, sind. Ein anderer Nachteil ist
derjenige, dass viele herkömmliche Abgabevorrichtungen
für überfaltete
Servietten oftmals ein Entfernen von großen Packen von Servietten auf
einmal zulassen. Studien haben gezeigt, dass die meisten Papierservietten,
die auf diese Art und Weise entnommen werden, weggeworfen werden. Viele
enden um den Essbereich herum verstreut, weggeworfen als Abfall,
oder, noch schlechter, hineingestopft in Gas- und Wasserarmaturen.
Wenn ein Packen von Servietten genommen wird, werden die Abgabevorrichtungen
schnell leer und müssen
nachgefüllt
werden, was sowohl für
den Kunden als auch für
das Personal von Schnellrestaurants unbequem ist.
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Eine herkömmliche, überfaltete Papierserviette 10 besitzt
typischerweise ein geschlossenes Ende 12, das durch eine
Hauptlage 14 aus einem absorbierenden Papiermaterial definiert
ist, und ein offenes Ende 16, das durch eine zweite Lage 18 definiert
ist. Eine optionale dritte Lage 20 kann unter die zweite
Lage 18 gefaltet sein. Die zweite und die dritte Lage 18, 20 sind
eine Einheit mit der Hauptlage 14 und sind jeweils mit
der Hauptlage 14 an Faltungslinien verbunden, die an gegenüberliegenden
Enden der Hauptlage 14 vorhanden sind, wie dies in 1 zu sehen ist. Eine herkömmliche
Papierserviette kann aus einem einlagigen oder einem mehrlagigen Material
hergestellt sein. Zum Beispiel stellt 1 ein zweilagiges
Material dar, das eine erste Lage 22 und eine zweite Lage 24 besitzt.
Die US 2852158A offenbart eine herkömmliche Abgabeeinrichtung für überfaltete
Servietten gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Ein herkömmliches Problem in Verbindung mit überfalteten
Papierservietten kann unter Bezugnahme auf die 2A und 2B gesehen
werden. Herkömmliche, überfaltete
Papierservietten sind so ausgelegt, dass sie in einem Serviettenspender 26 gestapelt
werden, wie zum Beispiel in einem mit Feder belasteten Serviettenspender
oder einem Spender mit Zuführung
unter Schwerkraft. Solche Serviettenspender besitzen eine Öffnung 28,
so dass das offene Ende 16 der Serviette 10 zu
der Öffnung 28 hinweist,
wie dies in 2A dargestellt
ist. In dieser Position kann ein Benutzer die zweite Lage 18 ergreifen, um
die Serviette 10 aus dem Spender 26 herauszuziehen.
Allerdings wird, wenn nicht geeignet gestapelt ist, wie dies in 2B dargestellt ist, und
zwar mit dem geschlossenen Ende 12 zu der Öffnung 28 hinweisend,
eine Abgabe problematisch und führt
oftmals zu Abfall. Es ist nicht unüblich, dass das Personal überfaltete
Papierservietten nicht richtig stapeln wird, wie dies in 2B dargestellt ist, im Gegensatz dazu,
wie es in 2A dargestellt
ist.
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Weiterhin sind herkömmliche, überfaltete Papierservietten
zwei- oder dreimal so dick, wo die zweite Lage 18 und die
optionale dritte Lage 20 über die Hauptlage 14 gefaltet
werden. Wenn solche Papierservietten in einem Stapel angeordnet
werden, wird der Stapel seine größte Dicke über eine
obere oder eine untere Kante 30 der Öffnung 28 in dem Spender 26 haben,
wie dies in 3 zu sehen
ist. Druck, erzeugt durch einen federvorbelasteten Spender oder
einen überfüllten Spender,
wird den dicksten Bereich des Stapels gegen die Kante 30 des
Spenders 26 drücken.
Wenn ein ausreichender Druck existiert, wird es eine Reibung zwischen
der Kante 30 des Spenders 26 und der äußersten
Papierserviette schwierig machen, die Serviette von dem Spender
zu entfernen.
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Ein langes und unerfülltes Erfordernis
existiert in Bezug auf Abgabesysteme, die eine zufriedenstellende
Einzelabgabe von einzeln gefalteten Bahnen, eine zu einem Zeitpunkt,
schafft. Dieses nicht erfüllte
Erfordernis erstreckt sich auf ein Abgabesystem für einzeln
gefaltete Bahnen, die von einer verschwenderischen Abgabe abhalten
und davor bewahren werden.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Den Problemen und Erfordernissen,
die vorstehend beschrieben sind, wendet sich die vorliegende Erfindung
zu, die ein Abgabesystem für
einzelne, gefaltete Bahnen, mit einem Bereich ungleichmäßiger Dicke über die
Länge der
Bahn von einem Stapel derartiger einzelner gefalteter Bahnen, schafft.
Das Abgabesystem ist gebildet aus: (a) einem äußeren Gehäuse, das einen Innenraum definiert;
(b) eine Stapeleinrichtung, die in dem äußeren Gehäuse angebracht ist, um einen
Stapel einzelner gefalteter Bahnen in dem Innenraum aufzunehmen;
(c) eine Abgabe-Vorderseite, die in dem äußeren Gehäuse nahe an einem Ende der
Stapeleinrichtung ausgebildet ist, wobei die Abgabe-Vorderseite einen
Abgabehals definiert; (d) einen Stapel einzelner gefalteter Bahnen
mit einem Bereich ungleichmäßiger Dicke über die
Länge der
Bahn, und (e) mindestens einen vertieften Abschnitt entlang mindestens
einer Kante des Abgabehalses, der den Stapel von einzelnen, gefalteten
Bahnen so berührt,
dass ein Bereich des Stapels von einzelnen, gefalteten Bahnen nach
außen von
dem Abgabehals vorsteht.
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Gemäß der Erfindung besitzt die
Abgabefläche
einen Mittenbereich, der nach außen von der Abgabeeinrichtung
in der Form einer ersten Fläche
und einer zweiten Fläche,
verbunden unter einem stumpfen Winkel, vorsteht. Der Abgabehals
ist in dem Mittenbereich an ungefähr der Schnittstelle der ersten und
der zweiten Fläche
angeordnet.
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Ein Merkmal der Erfindung ist dasjenige, dass
der Stapel aus einzelnen, gefalteten Bahnen, die einen Bereich einer
ungleichförmigen
Dicke über die
Länge der
Bahn haben, so ausgerichtet ist, dass sich ein Bereich der größten Dicke über die
Breite des Abgabehalses erstreckt.
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In einer Ausführungsform der Erfindung kann die
Stapeleinrichtung wenigstens eine Einschränkungsrippe umfassen, die an
dem Stapel einzelner, gefalteter Bahnen angeordnet ist, um eine
Ausrichtung des Stapels aufrechtzuerhalten, so dass sich der Bereich
größter Dicke
beim Abgeben über
die Breite des Abgabehalses erstreckt. Zum Beispiel können zwei
oder mehr Begrenzungsrippen gegen den Stapel aus Bahnen angeordnet
sein, so dass die Verschiebung des Stapels während der Abgabe minimiert
wird, was dabei hilft, eine geeignete Ausrichtung des Stapels der
Bahnen aufrechtzuerhalten. Die Einschränkungsrippen können an
einer Innenfläche des äußeren Gehäuses befestigt
sein. Es ist erwünscht,
dass die Einschränkungsrippen
so positioniert sind, um längs
entlang des Stapels der Bahnen zu verlaufen.
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In einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann das Abgabesystem auch einen Stufenbereich nahe
dem Abgabehals umfassen, der einzelne, gefaltete Bahnen beabstandet
und abbremst, wenn sie sich dem Abgabehals nähern. Der Stufenbereich kann
minde stens zwei gekrümmte
Puffer umfassen, die so ausgerichtet sind, dass sie parallel zum
Laufweg der einzelnen, gefalteten Bahnen sind, wenn sie sich dem
Abgabehals nähern.
Eine Anzahl von Rippenwülsten,
Noppen oder dergleichen, kann auf den Erhebungen bzw. Puffern für eine zeitweilige
Ruhebewegung der einzelnen, gefalteten Bahnen definiert sein, wenn
sie sich dem Abgabehals nähern.
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Gemäß der Erfindung enthält der Stapel
von einzelnen, gefalteten Bahnen einzelne Bahnen, die zusammengesetzt
sind, umfassend: (a) eine erste, mittige Lage; (b) eine zweite Lage,
die aus einem Stück
mit der ersten Lage besteht und über
eine erste Seite der ersten Lage gefaltet ist; (c) eine dritte Lage, die
aus einem Stück
mit der ersten Lage besteht und über
eine zweite Seite der ersten Lage gefaltet ist; (d) eine vierte
Lage, die aus einem Stück
mit der zweiten Lage besteht und so gefaltet ist, dass sie sich
zwischen der ersten und der zweiten Lage befindet; und (e) eine
fünfte
Lage, die aus einem Stück
mit der dritten Lage besteht und so gefaltet ist, dass sie sich
zwischen der ersten und der dritten Lage befindet, so dass ein Teil
der dritten Lage und der fünften
Lage einen Teil der zweiten Lage und der vierten Lage überlappt,
so dass ein Bereich ungleichmäßiger Dicke über die
Länge der
Bahn erzeugt wird.
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Der Stapel aus einzelnen, gefalteten
Bahnen kann ein Stapel aus fasrigen Bahnen sein. Es ist wünschenswert,
dass der Stapel aus gefalteten Bahnen ein Stapel aus Bahnen aus
absorbierendem Papier ist, wie, zum Beispiel, absorbierende Papierservietten.
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Diese und verschiedene andere Vorteile
und Merkmale, die neu sind, die die Erfindung charakterisieren,
sind insbesondere in den Ansprüchen
angegeben, die hieran angefügt
sind, und einen Teil davon bilden. Allerdings sollte, für ein besseres
Verständnis der
Erfindung, deren Vorteile und Aufgaben, die durch deren Verwendung
erhalten werden, Bezug auf die Zeichnungen, die einen weiteren Teil
davon bilden, und auf die beigefügte
Beschreibung der Erfindung, genommen werden.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
eine Querschnittsansicht eines herkömmlichen, überfalteten Typs einer abgebbaren Bahn.
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2A zeigt
eine Darstellung eines geeignet beladenen Spenders, der eine herkömmliche,
abgebbare Bahn vom überfalteten
Typ enthält.
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2B zeigt
eine Darstellung eines nicht geeignet beladenen Spenders, der einen
herkömmlichen, überfalteten
Typ einer abgebbaren Bahn enthält.
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3 zeigt
eine Vorderansicht eines Spenders, der einen herkömmlichen, überfalteten
Typ einer abgebbaren Bahn enthält.
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines beispielhaften Abgabesystems
für einzelne,
gefaltete Bahnen.
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5 zeigt
eine Darstellung eines Details eines beispielhaften Abgabesystems
für einzelne,
gefaltete Bahnen.
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6 zeigt
eine Darstellung eines Details eines beispielhaften Abgabesystems
für einzelne,
gefaltete Bahnen.
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7 zeigt
eine Darstellung eines Details eines beispielhaften Abgabesystems
für einzelne,
gefaltete Bahnen.
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8 zeigt
eine Darstellung eines Querschnitts einer beispielhaften, einzelnen,
gefalteten Bahn.
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9 zeigt
eine Darstellung eines Querschnitts einer beispielhaften, einzelnen,
gefalteten Bahn.
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10 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften, einzelnen, gefalteten
Bahn, dargestellt in 9.
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11 zeigt
eine Darstellung eines Querschnitts einer beispielhaften, einzelnen,
gefalteten Bahn, gezeigt in 8,
dargestellt in einem komprimierten, gefalteten Zustand.
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12 zeigt
eine Vorderansicht eines Abgabesystems für einzelne, gefaltete Bahnen,
die einen Stapel von einzelnen, gefalteten Bahnen enthält.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
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Unter Bezugnahme nun auf die Zeichnungen,
in denen entsprechende Bezugszeichen eine entsprechende Struktur
durch die Ansichten hinweg bezeichnen, und unter Bezugnahme insbesondere auf
die 4 und 5, wird ein beispielhaftes
Abgabesystem dargestellt. Das System umfasst ein äußeres Gehäuse 32,
das einen Innenraum definiert, der eine Stapeleinrichtung 36 (dargestellt
in 6) enthält, die
innerhalb des äußeren Gehäuses 32
zum Halten des Stapels von einzelnen, gefalteten Bahnen (zum Beispiel
Papierservietten) 38 des Typs, der hier beschrieben ist,
innerhalb des Innenraums befestigt ist.
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Das System umfasst auch eine Abgabefläche 40,
definiert in dem äußeren Gehäuse 32 in
der Nähe
zu einem Ende der Stapeleinrichtung 36.
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Die Abgabefläche 40 besitzt einen
Mittenbereich 42, der nach außen von dem äußeren Gehäuse 32 vorsteht,
und einen Abgabehals 44, angeordnet in dem Mittenbereich 42.
Der Abgabehals 44 wird durch die Kanten der Abgabefläche definiert
und sollte eine Breite haben, die leicht geringer als die Breite
der einzelnen, gefalteten Bahn ist (z. B. eine Papierserviette),
die abgegeben werden soll. Der Abgabehals 44 besitzt eine
obere Kante 46, eine Bodenkante 48, eine erste
Seitenkante 50 und eine zweiten Seitenkante 52.
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Anhand nun der 5 kann gesehen werden, dass der zentrale
Bereich 42 der Abgabefläche 40 nach
außen
von dem äußeren Gehäuse 32 des Spenders
vorsteht. Der Mittenbereich 42 der Abgabefläche 40 steht
nach außen
in der Form einer ersten Fläche 54 und
einer zweiten Fläche 56,
verbunden unter einem stumpfen Winkel a (d.h. größer als 90 und geringer als
180 Grad) vor. Der Abgabehals 44 sollte an ungefähr der Schnittstelle 58 der
ersten und der zweiten Fläche 54,56 angeordnet
sein, wo eine Faltung oder ein Knick in der Ebene der Abgabefläche 40 vorhanden
ist. Es ist vorgesehen, dass die anderen Konfigurationen der Abgabeflächen, die einen
geeigneten Knick oder eine Falte in der Ebene der Abgabefläche an dem
Abgabehals schaffen, verwendet werden kann.
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Allgemein gesagt kann der Winkel
a von ungefähr
175 Grad bis ungefähr
160 Grad reichen, um einen Knick oder eine Falte in der Ebene der
Abgabefläche
zu erzielen. Zum Beispiel kann der Winkel a von ungefähr 173 Grad
bis ungefähr
162 Grad reichen. Als ein anderes Beispiel kann der Winkel a von ungefähr 170 Grad
bis ungefähr
165 Grad reichen.
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Ein Merkmal der vorliegenden Erfindung
ist ein vertiefter Abschnitt 60 oder sind mehrere vertiefte Abschnitte 60 entlang
mindestens einer Kante des Abgabehalses, der den Stapel von einzelnen,
gefalteten Bahnen so berührt,
dass ein Bereich des Stapels von einzelnen, gefalteten Bahnen heraus
von dem Abgabehals vorsteht. Diese vertieften Abschnitte 60 sind
in erwünschter
Weise entlang der oberen Kante 46, der ersten Seitenkante 50 und
der zweiten Seitenkante 62 des Abgabehalses 44 angeordnet, der
den Stapel von einzelnen, gefalteten Bahnen berührt, und sollten Dimensionen
haben, so dass ein Bereich des Stapels von einzelnen, gefalteten
Bahnen nach außen
von dem Abgabehals vorsteht. Obwohl die Bahnen, dargestellt in den 5 und 12, so ausgerichtet sind, dass die Kante,
die der Benutzer ergreifen kann, um die Bahn von dem Spender zu entnehmen,
an der Mitte des Abgabehalses angeordnet ist, wird ersichtlich werden,
dass diese Anordnung nur illustrativ ist, und die Kante kann auch
so ausgerichtet sein, dass sie von der Mitte des Halses entsprechend
der Erfindung versetzt ist. Zum Beispiel kann eine solche versetzte
Anordnung unter Verwendung der Faltungskonfiguration erhalten werden,
die beispielhaft in den 4, 5 oder 12 angegeben ist.
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Durch Drücken gegen den Stapel der einzelnen,
gefalteten Bahnen gestalten es die vertieften Bereiche 60,
angeordnet an der ersten Seitenkante 50 und der zweiten
Seitenkante 52, auch für
den Benutzer schwierig, einen oder mehrere Finger in den Abgabehals
einzusetzen, um einen Packen an Bahnen zu ergreifen. Dementsprechend
wird eine verschwenderische Abgabe der gefalteten Bahnen verringert.
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Wie nun 6 zeigt, umfasst das Abgabesystem eine
Stapeleinrichtung 36, die aus mindestens einer Begrenzungsrippe,
positioniert gegen den Stapel von einzelnen, gefalteten Bahnen 38,
aufgebaut ist, um eine Ausrichtung des Stapels so beizubehalten,
dass sich der Bereich der größten Dicke über die
Breite des Abgabehalses 44 während der Abgabe erstreckt.
Zum Beispiel können
zwei oder mehr Begrenzungsrippen gegen den Stapel von Bahnen so
positioniert sein, dass eine Verschiebung des Stapels während einer
Abgabe minimiert wird, was dabei hilft, eine geeignete Ausrichtung
des Stapels von Bahnen beizubehalten. Die Begrenzungsrippen können an
einer Innenfläche
des äußeren Gehäuses befestigt
sein. In erwünschter
Weise sind die Begrenzungsrippen so positioniert, dass sie entlang
des Stapels der Bahnen laufen (z. B. längs).
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In einer Ausführungsform der Erfindung kann das
Abgabesystem einen Stufenbereich in der Nähe des Abgabehalses zum Beabstanden
und Verlangsamen von Servietten haben, wenn sie sich dem Abgabehals
nähern.
Wie nun 7 zeigt, kann
der Stufenbereich 62 aus mindestens zwei Erhebungen bzw. Puffern 64,
die so orientiert sind, dass sie parallel zu der Laufrichtung der
Servietten liegen, wenn sie sich dem Abgabehals nähern, und
aus einer Anzahl von Rippen 66, definiert auf den Puffern
64 zum zeitweiligen Anhalten der Bewegung der Servietten, wenn sie sich
dem Abgabehals nähern,
aufgebaut sein.
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Die Puffer 64 können, in
Kombination mit einer federvorbelasteten Platte 68, die
gegen den Stapel von Servietten 38 drückt, die Wirkung der vertieften
Bereiche 60 des Abgabehalses 44 erhöhen, was bewirkt,
dass sich die Servietten in den Abgabehals 44 hinein ausbauchen
oder wölben.
Es wird angenommen, dass eine solche Konfiguration beim Abgeben
der Servietten unterstützt,
indem bewirkt wird, dass die Servietten in den Abgabehals 44 relativ gleichförmig und
relativ unabhängig
davon, wie voll die Abgabeeinrichtung während der Abgabe ist, zugeführt werden.
Die Puffer unterstützen
auch die Sta peleinrichtung 36 beim Zentrieren der Servietten an dem
Abgabehals, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass die Servietten
gegen ein Ende des Abgabeschlitzes ziehen werden, was eine Reibung
so erzeugt, dass eine Serviette reißen und eine Abgabe unterbrochen
wird.
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Gemäß der Erfindung ist das Abgabesystem so
ausgelegt, um mit einem Stapel von einzelnen, gefalteten Bahnen,
anstelle von überfalteten
Bahnen oder ineinander gefalteten Bahnen, zu arbeiten. Der Stapel
aus einzelnen, gefalteten Bahnen kann einen Stapel aus fasrigen
Bahnen sein. Es ist erwünscht, dass
der Stapel aus gefalteten Bahnen einen Stapel aus absorbierenden
Bahnen, wie, zum Beispiel, ein absorbierendes, nicht gewebtes Produkt,
ist. Es ist noch wünschenswerter,
dass der Stapel aus gefalteten Bahnen einen Stapel aus absorbierenden
Papierbahnen ist, wie, zum Beispiel, Papierservietten, Papiertücher, Taschentücher oder
dergleichen.
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Die einzelnen, gefalteten Bahnen
sind aufgebaut, umfassend: (a) eine erste, mittige Lage; (b) eine zweite
Lage, aus einem Stück
mit der ersten Lage und über
eine erste Seite der ersten Lage gefaltet; (c) eine dritte Lage,
die aus einem Stück
mit der ersten Lage besteht und über
eine zweite Seite der ersten Lage gefaltet ist; (d) eine vierte
Lage, die aus einem Stück
mit der zweiten Lage besteht und so gefaltet ist, dass sie sich
zwischen der ersten und der zweiten Lage befindet; und (e) eine
fünfte
Lage, die aus einem Stück
mit der dritten Lage besteht und so gefaltet ist, dass sie sich
zwischen der ersten und der dritten Lage befindet, wobei ein Teil
der dritten Lage und der fünften
Lage einen Teil der zweiten Lage und der vierten Lage überlappt,
so dass ein Bereich ungleichmäßiger Dicke über die
Länge der
Bahn erzeugt wird.
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Genauer gesagt, und unter Bezugnahme
auf 8, umfasst die gefaltete
Bahn „F" eine erste, mittige
Lage 100, die eine erste Faltungslinie 102 an
einem ersten Ende 104 und eine zweite Faltungslinie 106 an
einem zweiten Ende 108 besitzt, die gegenüberliegend
zu dem ersten Ende 104 liegt. Die gefaltete Bahn „F" umfasst weiterhin
eine zweite Lage 200, die ein erstes Ende 202 besitzt,
das mit der ersten Lage 100 an der ersten Faltungslinie 102 verbunden ist,
und ein zweites Ende 204, das eine dritte Faltungslinie 206 besitzt,
die daran definiert ist. Eine dritte Lage 300, die ein
erstes Ende 302 besitzt, das mit der ersten Lage 100 an
der zweiten Faltungslinie 106 verbunden ist, umfasst weiterhin
ein zweites Ende 304, das eine vierte Faltungslinie 306 besitzt,
die daran definiert ist. Die gefaltete Bahn „F" umfasst auch eine vierte Lage 400,
die an der zweiten Lage 200 an der dritten Faltungslinie 206 verbunden
ist. Die vierte Lage 400 ist in Bezug auf die zweite Lage 200 an
der dritten Faltungslinie 206 so gefaltet, dass die vierte Lage
400 im Wesentlichen zwischen der ersten Lage 100 und der
zweiten Lage 200 positioniert ist. In ähnlicher Weise umfasst die
gefaltete Bahn „F" eine fünfte Lage 500,
die mit der dritten Lage 300 an der vierten Faltungslinie 306 verbunden
ist. Die fünfte
Lage 500 ist in Bezug auf die dritte Lage 300 an
der vierten Faltungslinie 306 so gefaltet, dass die fünfte Lage 500
im Wesentlichen zwischen der dritten Lage 300 und der ersten
Lage 100 positioniert sein wird, wenn so gefaltet ist,
wie dies in den 8, 9 und 10 dargestellt ist.
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Eine erste Kante „E" der gefalteten Bahn „F" ist an einem Ende
der vierten Lage 400, die gegenüberliegend zu der dritten Faltungslinie 206 liegt,
definiert. In ähnlicher
Weise umfasst die gefaltete Bahn „F" eine zweite Kante „E'",
die an der fünften
Lage 500 vorhanden ist und gegenüberliegend der vierten Faltungslinie 306 positioniert
ist. Da die vierte und die fünfte
Lage 400, 500 so gefaltet sind, dass sie zwischen
der zweiten und der dritten Lage 200, 300, jeweils,
und der ersten Lage 100, liegen, werden die erste und die
zweite Kante E, E' nicht
einfach für
einen Betrachter sichtbar sein.
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Ein wichtiges Merkmal der vorliegenden
Erfindung ist dasjenige, dass die kombinierte Breite der zweiten
und der dritten Lage 200, 300 größer als
die Breite der ersten Lage 100 ist, was sicherstellen wird, dass
das Bahnenprodukt „F" eine Zone oder einen Bereich
einer nicht gleichförmigen
Dicke besitzt, die sich über
die Länge
des gefalteten Produkts aus der gefalteten Bahn in einem Mittenbereich
dann erstreckt, wenn das Produkt flach gefaltet ist.
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Die Breite der ersten Lage 100 ist
so definiert, dass sie der Abstand von der ersten Faltungslinie 102 zu
der zweiten Faltungslinie 106 ist. Die Breite der zweiten
Lage 200 ist so definiert, dass sie der Abstand von der
ersten Faltungslinie 102 zu der dritten Faltungslinie 206 ist,
und die Breite der dritten Lage 300 ist so definiert, dass
sie der Abstand von der zweiten Faltungslinie 106 zu der
vierten Faltungslinie 306 ist.
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Ein Mittelpunkt 70 des Abstandes
auf der ersten Lage 100 zwischen der ersten Faltungslinie 102 und
der zweiten Faltungslinie 106 ist in den 8 und 11 angegeben.
In der Ausführungsform der 8, 10 und 11 besitzen
die zweite Lage 200 und die dritte Lage 300 dieselbe
Breite, die, in Kombination, größer als
die Breite der ersten Lage 100 ist. Dies bewirkt, dass
die dritte Faltungslinie 206 auf einer gegenüberliegenden
Seite zu dem Mittelpunkt 70 der ersten Faltungslinie 102 positioniert
ist und die vierte Faltungslinie
306 auf der gegenüberliegenden Seite
des Mittelpunkts 70 von der zweiten Faltungslinie 206 aus
positioniert ist. Eine solche Konfiguration bewirkt, dass ein Bereich
der zweiten Lage 200 und der vierten Lage 400 einen
Bereich der dritten Lage 300 und der fünften Lage 500 überlappt,
was eine Zone oder einen Bereich 80 einer nicht gleichförmigen Dikke über die
Länge der
gefalteten Bahn „F" erzeugt. Wie anhand
der 8 und 11 gesehen werden kann, ist
die Zone oder ist der Bereich 80 von einer nicht gleichförmigen Dicke
an dem Mittelpunkt 70 zentriert.
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In der Ausführungsform der 9 besitzt die zweite Lage 200 eine
Breite, die geringer als die Breite der dritten Lage 300 ist.
Es ist wichtig, dass die kombinierte Breite der zweiten Lage 200 und
der dritten Lage 300 größer als
die Breite der ersten Lage 100 ist, so dass ein Bereich
der zweiten Lage 200 und der vierten Lage 400 einen
Bereich der dritten Lage 300 und der fünften Lage 500 überlappen,
was eine Zone oder einen Bereich 80 einer nicht gleichförmigen Dicke über die
Länge der
gefalteten Bahn „F" erzeugt. Das Fehlen
einer Symmetrie zwischen der zweiten Lage 200 und der dritten
Lage 300 verschiebt die Zone oder den Bereich 80 einer
nicht gleichförmigen
Dicke von dem Mittelpunkt 70 weg. Eine solche Konfiguration
ist für
Abgabeeinrichtungen erwünscht,
die eine Offset- bzw. versetzte Öffnung
haben.
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Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung kann die Breite der vierten Bahn 400 geringer als
die Hälfte
der Breite der zweiten Bahn 200 sein. Alternativ, und/oder
zusätzlich,
kann die Breite der fünften
Bahn 500 geringer als die Hälfte der Breite der dritten
Bahn 300 sein. Eine solche Konfiguration erhöht den Unterschied
in der Dicke (d.h. die nicht gleichförmige Dicke) des Produkts aus
der gefalteten Bahn durch Konzentrieren der Überlappung der Bahnen in dem
mittigen Bereich des Produkts aus der gefalteten Bahn. Zum Beispiel
werden, in der Mitte des Produkts aus der gefalteten Bahn, Bereiche
der zweiten Lage 200, der vierten Lage 400, der
ersten Lage 100 und der fünften Lage 500 und
der dritten Lage 300 übereinander
gestapelt werden, um so eine Dicke äquivalent zu fünf (5) Blättern aus
Material zu erzielen. Wenn die Breite der vierten Lage 400 geringer als
die der zweiten Lage 200 ist (z. B. ein Viertel weniger
als ½ der
Breite der zweiten Lage) und wenn die Breite der fünften Lage 500 geringer
als die der dritten Lage 300 ist (z. B. die fünfte Lage
weniger als ½ der
Breite der dritten Lage), haben die nicht mittigen Bereiche oder
die äußeren Bereiche
des gefalteten Blattprodukts eine Dicke äquivalent zu nur zwei (2) Materialblättern. Demzufolge
besitzen die äußeren Bereiche
des Produkts in Form der gefalteten Bahn eine Dicke, die geringer
als eine Hälfte
(d. h. 2/5) der Dicke des mittleren Bereichs ist.
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In der Vergangenheit wurde allgemein
angenommen, dass Produkte aus einer gefalteten Bahn so konfiguriert
sein sollten, um Bereiche einer nicht gleichförmigen Dicke zu beseitigen.
Allerdings liefert die Konfiguration einer nicht gleichförmigen Dicke
bei der vorliegenden Erfindung, diskutiert vorstehend, verschiedene
Vorteile.
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In 12 nun
der Zeichnungen ist eine Vorderansichtdarstellung einer Abgabeeinrichtung 26 gezeigt,
die ein beispielhaft gefaltetes Bahnenprodukt „F" enthält. Gemäß einem Merkmal der vorliegenden
Erfindung berührt
die Zone oder der Bereich 80 einer nicht gleichförmigen Dicke
(der allgemein an dem Mittelpunkt 70 oder etwas versetzt
von dem Mittelpunkt 70 ausgerichtet ist) nur kleine, „zentral
angeordnete" Abschnitte 82 der
Abgabeeinrichtung, anstelle der gesamten oberen Kante 46 oder
der unteren Kante 48, wie bei einem herkömmlichen
Produkt vom überfalteten
Typ.
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Ein Kontakt zwischen der Zone oder
dem Bereich 80 einer nicht gleichförmigen Dicke an nur kleinen, „zentral
angeordneten" Abschnitten 82 der
Abgabeeinrichtung hilft dabei, den Umfang eines Bereichs, der gegen
die Fläche
der Abgabeeinrichtung gedrückt
werden kann, wenn er federvorbelastet oder überfüllt ist, zu minimieren. Es
wird allgemein angenommen, dass ein Minimieren dieses Kontaktbereichs
(des dicksten Bereichs des Stapels aus gefalteten Produkten) dabei
helfen wird, eine Reibung zwischen dem federvorbelasteten oder überfüllten Stapel
an Produkten aus gefalteten Bahnen zu verringern, so das Blätter einfach
und zuverlässig
abgegeben werden können.
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Ein anderer Vorteil der Zone oder
des Bereichs 80 einer nicht gleichförmigen Dicke an nur den kleinen, „zentral
angeordneten" Abschnitten 82 der Abgabeeinrichtung
ist derjenige, dass die dünneren Abschnitte
eines Stapels von abgebbaren Produkten aus einer gefalteten Bahn
an der oberen und der unteren Kante der Abgabeeinrichtung angeordnet
sind. Da ein Druck auf den Stapel aus Produkten aus einer gefalteten
Bahn auf deren dicksten Abschnitt konzentriert wird (d. h. der Zone
oder des Bereichs 80 einer nicht gleichförmigen Dicke),
der nur einen kleinen Bereich der Abgabeeinrichtung berührt, sind
die dünneren
Abschnitte des Stapels der Bahnenprodukte, die in Kontakt mit einem
größeren Bereich
der Abgabeeinrichtung stehen (d. h. die obere und die untere Kante),
einem im Wesentlichen geringeren Druck aufgrund der Federvorbelastung
oder einer Überfüllung unterworfen.
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Ein noch anderer Vorteil der vorliegenden
Erfindung ist derjenige, dass die Konfiguration der Zone oder des
Bereichs 80 einer nicht gleichförmigen Dicke bewirkt, dass
der Bereich eines Stapels aus Produkten einer gefalteten Bahn dazu
tendiert, sich „nach
außen
auszuwölben", vorzustehen, auszubauchen
oder nach außen
von einer Öffnung
in der Abgabeeinrichtung vorzustehen. Dieser Effekt wird stark durch
Platzieren der ausgenommenen Bereiche 60 an einer Kante
oder an mehreren Kanten des Abgabehalses erhöht. Da die Zone oder der Bereich allgemein
an dem Mittelpunkt 70 oder etwas versetzt zu dem Mittelpunkt
ausgerichtet ist, gestaltet es die Ausbauchung oder das Vorstehen
allgemein einfacher, ein einzelnes, gefaltetes Blattprodukt zu ergreifen.
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Die vorliegende Erfindung ist dahingehend befunden
worden, dass sie besonders wünschenswert
in Verbindung mit Abgabeeinrichtungen für horizontal platzierte, einzelne,
gefaltete Papierservietten geeignet ist. Die Kombination eines schmalen
Abgabehalses, einer vorspringenden Abgabefläche, von Stapeleinrichtungen
und von Puffern, die die Servietten in einem Abstufungsbereich ausbauchen,
führen zu
einer zuverlässigen
und weniger Abfall erzeugenden Abgabe der einzelnen, gefalteten
Papierservietten. Natürlich
kann das Abgabesystem der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit
vertikal befestigten Abgabeeinrichtungen verwendet werden, wie,
zum Beispiel, vertikal befestigten Abgabeeinrichtungen für Servietten,
Taschentücher
oder Handtücher.
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Es sollte allerdings verständlich werden, dass,
obwohl zahlreiche Charakteristika und Vorteile der vorliegenden
Erfindung in der vorstehenden Beschreibung zusammen mit Details
der Struktur und der Funktionsweise der Erfindung angegeben worden
sind, die Offenbarung nur erläuternd
ist, und Änderungen
können
im Detail, insbesondere im Hinblick auf die Form, die Größe und die
Anordnung von Teilen, innerhalb der Prinzipien der Erfindung, vorgenommen
werden, und zwar in dem vollen Umfang, der durch die breite, allgemeine
Bedeutung, in denen die beigefügten
Ansprüche
ausgedrückt
sind, angegeben ist.