DE69819765T2 - Synchronkompensatoranlage - Google Patents

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    • Y10S174/28Plural semiconductive layers

Description

  • Gebiet der Technik:
  • Die vorliegende Erfindung betrifft elektrische Maschinen, die zum Anschluss an Verteiler- oder Übertragungsnetze ausgelegt sind, die im Nachfolgenden als Stromnetze bezeichnet werden. Insbesondere betrifft die Erfindung Synchronkompensatoranlagen für den vorstehend genannten Zweck, die Verwendung einer derartigen Anlage sowie ein Verfahren zur Phasenkompensation.
  • Stand der Technik:
  • Blindleistung ist in allen elektrischen Stromversorgungssystemen gegenwärtig, die Wechselstrom übertragen. Viele Verbraucher verbrauchen nicht nur Wirkleistung, sondern auch Blindleistung. Die Übertragung und Verteilung von elektrischer Leistung an sich bringt Blindverluste als Ergebnis von Reiheninduktivität in Transformatoren, Überlandleitungen und Kabeln mit sich. Überlandleitungen und Kabel erzeugen zudem als Ergebnis der kapazitiven Verbindungen zwischen Phasen sowie zwischen Phasen und Erdpotential Blindleistung.
  • Beim stationären Betrieb eines Wechselstromsystems müssen die Wirkleistungserzeugung und der -verbrauch im Einklang sein, damit eine Nennfrequenz erzielt wird. Es besteht eine gleich starke Kopplung zwischen dem Wirkleistungs-Gleichgewicht und Spannungen in dem elektrischen Stromnetz. Falls sich der Blindleistungsverbrauch und die -erzeugung nicht auf geeignete Art und Weise die Waage halten, können unannehmbare Spannungspegel in Teilen des elektrischen Stromnetzes die Folge sein. Ein Übermaß an Blindleistung in einem Bereich führt zu hohen Spannungen, wohingegegen eine Fehlmenge zu niedrigen Spannungen führt.
  • Im Gegensatz zum Wirkleistungs-Gleichgewicht bei einer Nennfrequenz, die allein mit Hilfe der Wirkleistungs-Steuerung des Generators gesteuert wird, wird ein geeignetes Blindleistungs-Gleichgewicht mit Hilfe sowohl der steuerbaren Erregung der Synchrongeneratoren als auch anderen in dem System verteilten Bauelementen erhalten. Beispiele für derartige (Phasenkompensations-)Bauelemente sind Parallelreaktoren, Parallelkondensatoren, Synchronkompensatoren und statische Var-Kompensatoren (SVCs).
  • Die Position dieser Phasenkompensations-Bauelemente in dem elektrischen Stromnetz beeinflusst nicht nur die Spannung in verschiedenen Teilen des elektrischen Stromnetzes, sondern auch die Verluste in dem elektrischen Stromnetz, da die Übertragung der Blindleistung, ähnlich wie die Übertragung der Wirkleistung, eine Verlustzunahme und somit eine Erwärmung bewirkt. Es ist folglich wünschenswert, Phasenkompensations-Bauelemente so anzuordnen, dass Verluste auf ein Minimum reduziert werden und die Spannung in allen Teilen des elektrischen Stromnetzes annehmbar ist.
  • Der Parallelreaktor und der Parallelkondensator sind für gewöhnlich permanent angeschlossen oder über einen mechanischen Unterbrecher-Mechanismus an das elektrische Stromnetz angeschlossen. Mit anderen Worten ist die von diesen Bauelementen verbrauchte/erzeugte Blindleistung nicht kontinuierlich steuerbar. Die vom Synchronkompensator und dem SVC erzeugte/verbrauchte Blindleistung ist andererseits kontinuierlich steuerbar. Diese beiden Bauelemente werden folglich verwendet, falls ein Bedarf an einer Hochleistungs-Spannungssteuerung besteht.
  • Nachfolgend wird die Technologie für die Phasenkompensation mit der Hilfe eines Synchronkompensators und eines SVC kurz beschrieben.
  • Bei einem Synchronkompensator handelt es sich im Prinzip um einen Synchronmotor, der bei Nulllast läuft, d. h. er entnimmt Wirkleistung von dem elektrischen Stromnetz, welche gleich den Maschinenverlusten ist.
  • Die Rotorwelle eines Synchronkompensators ist für gewöhnlich horizontal angeordnet, und der Rotor weist im Allgemeinen sechs oder acht Schenkelpole auf. Der Rotor ist für gewöhnlich wärmedimensioniert, so dass der Synchronkompensator im Übererregungszustand ungefähr 100% der Scheinleistung, für welche der Stator wärmedimensioniert ist, (Nennleistung) in Form von Blindleistung erzeugen kann. Im untererregten Zustand, wenn der Synchronkompensator Blindleistung verbraucht, verbraucht dieser in etwa 60% der Nennleistung (Standardwert, abhängig von der Art und Weise, wie die Maschine dimensioniert ist). Dies ergibt einen Steuerbereich von ungefähr 160% der Nennleistung, über welchen der/die Blindleistungsverbrauch/-erzeugung kontinuierlich gesteuert werden kann. Falls die Maschine Schenkelpole mit einem relativ geringen Blindwiderstand in Querrichtung aufweist und mit einer Erregungseinrichtung ausgestattet ist, die sowohl eine positive als auch eine negative Erregung zulässt, kann mehr Blindleistung als die 60% der vorstehend genannten Nennleistung verbraucht werden, ohne dass die Maschine die Stabilitätsgrenze überschreitet. Moderne Synchronkompensatoren sind normalerweise mit schnellen Erregungssystemen ausgestattet, vorzugsweise mit einem thyristor-gesteuerten statischen Erreger, bei dem der Gleichstrom über Schleifringe an den Rotor geliefert wird. Diese Lösung ermöglicht wie oben sowohl eine positive als auch eine negative Versorgung.
  • Die Magnetschaltkreise in einem Synchronkompensator weisen für gewöhnlich einen Schichtkern, z. B. aus Stahlblech mit einem geschweißten Aufbau, auf. Zur Schaffung einer Belüftung und Kühlung ist der Kern oftmals in Stapel mit radialen und/oder axialen Lüftungskanälen geteilt. Bei größeren Maschinen werden die Ankerbleche in Form von Segmenten ausgestanzt, die dann an dem Maschinenrahmen angebracht werden, wobei der Schichtkern durch Druckzeiger und Druckringe zusammengehalten wird. Die Wicklung des Magnetschaltkreises ist in Schlitzen im Kern angeordnet, wobei die Schlitze im Allgemeinen einen Querschnitt in Form eines Rechtecks oder eines Trapezes aufweisen.
  • In mehrphasigen elektrischen Maschinen sind die Wicklungen entweder als einschichtige oder doppelschichtige Wicklungen hergestellt. Bei einschichtigen Wicklungen ist nur eine Spulenseite pro Schlitz vorgesehen, wohingegen bei doppelschichtigen Wicklungen zwei Spulenseiten pro Schlitz vorgesehen sind. Mit Spulenseite sind einer oder mehrere Leiter gemeint, die vertikal oder horizonal miteinander verbunden sind und eine gemeinsame Spulenisolierung aufweisen, d. h. eine Isolierung, die so ausgelegt ist, dass sie der Nennspannung der Maschine zur Masse standhält.
  • Doppelschichtige Wicklungen sind im Allgemeinen als Gleichspulenwicklungen hergestellt, wohingegen einschichtige Wicklungen in dem vorliegenden Kontext in Form von Gleichspulenwicklungen oder Flachwicklung hergestellt sein können. In Gleichspulenwicklungen gibt es ist nur eine (möglicherweise zwei) Spulenbreite(n), wohingegen Flachwicklungen als konzentrische Wicklungen hergestellt werden, d. h. mit erheblich unterschiedlicher Spulenbreite. Mit Spulenbreite ist der Abstand bei der Bogenabmessung zwischen zwei Spulenseiten gemeint, die beide der selben Spule angehören.
  • Im Normalfall sind alle großen Maschinen mit einer doppelschichtigen Wicklung und mit Spulen der selben Größe hergestellt. Jede Spule wird mit einer Seite in einer Schicht und der anderen Seite in der anderen Schicht angeordnet. Dies bedeutet, dass sich alle Spulen im Spulenende kreuzen. Falls es mehr als zwei Schichten gibt, verkomplizieren diese Kreuzungen die Wicklungsarbeit, und das Spulenende ist weniger zufriedenstellend.
  • Es wird in Betracht gezogen, Spulen für rotierende Maschinen mit guten Resultaten für einen Spannungsbereich von 10 bis 20 kV herzustellen.
  • Ein Synchronkompensator weist eine beträchtliche kurzzeitige Überlastungsfähigkeit auf. In Situationen, in denen elektromechanische Schwingungen in dem Stromsystem auftreten, kann der Synchronkompensator kurz eine Blindleistung von bis zum Zweifachen der Nennleistung liefern. Der Synchronkompensator weist zudem eine länger andauernde Überlastungsfähigkeit auf und ist oft in der Lage, für bis zu 30 Minuten 10 bis 20% mehr als die Nennleistung bereitzustellen.
  • Sychronkompensatoren existieren in Größen, die von wenigen MVA bis zu Hunderten von MVA reichen. Die Verluste bei einem durch Wasserstoffgas gekühlten Synchronkompensator betragen in etwa 10 W/kVar, wohingegen die entsprechende Zahl bei luftgekühlten Synchronkompensatoren bei ungefähr 20 W/kVar liegt.
  • Synchronkompensatoren wurden vorzugsweise am Empfangsende langer radialer Übertragungsleitungen und in wichtigen Knoten in nicht sichtbaren elektrischen Stromnetzen mit langen Übertragungsleitungen installiert, und insbesondere in Gebieten mit wenig lokaler Stromerzeugung. Der Synchronkompensator wird auch zur Steigerung der Kurzschluss-Leistung in der unmittelbaren Nähe von Hochspannungsgleichstrom(HG)-Inverterstationen verwendet.
  • Der Synchronkompensator ist am häufigsten mit Punkten in dem elektrischen Stromnetz verbunden, an denen die Spannung erheblich höher als die ist, für die der Synchronkompensator ausgelegt ist. Dies bedeutet, dass die Synchronkompensatoranlage neben dem Synchronkompensator im Allgemeinen einen Aufwärtstransformator, ein Sammelschienensystem zwischen dem Synchronkompensator und dem Transformator, einen Generator-Unterbrecher zwischen dem Synchronkompensator und dem Transformator, und einen Leitungs-Unterbrecher zwischen dem Transformator und dem elektrischen Stromnetz aufweist.
  • In den letzten Jahren haben die SVCs (statische Var-Kompensatoren) größtenteils die Synchronkompensatoren in neuen Installationen ersetzt, da sie insbesondere hinsichtlich der Kosten Vorteile bieten, und auch aufgrund technischer Vorteile in gewissen Anwendungen.
  • Das SVC-Konzept des statischen Var-Kompensators ist heute das führende Konzept für die Kompensation der Blindleistung und findet auch, neben dem Ersatz des Synchronkompensators im Übertragungsnetz in vielen Fällen, industrielle Anwendung in Verbindung mit elektrischen Lichtbogenöfen. SVCs sind in dem Sinne statisch, dass sie im Gegensatz zu Synchronkompensatoren keine beweglichen oder rotierenden Hauptbauteile aufweisen.
  • Die SVC-Technologie basiert auf schnellen Unterbrechern, die sich aus Halbleitern, Thyristoren zusammensetzen. Ein Thyristor kann in wenigen Millionsteln einer Sekunde vom Nichtleiter zum Leiter umschalten. Kondensatoren und Reaktoren können mit einer vernachlässigbaren Verzögerung mit Hilfe von Thyristor-Brücken verbunden oder getrennt werden. Durch die Kombination dieser beiden Bauteile kann die Blindleistung stufenlos entweder bereitgestellt oder extrahiert werden.
  • Ein SVC-Anlage weist typischerweise sowohl Kondensator-Banken als auch Reaktoren auf, und da die Thyristoren Oberwellen erzeugen, weist die Anlage auch Oberwellenfilter auf. Neben der Steuereinrichtung ist auch ein Transformator zwischen den Kompensationseinrichtungen und dem Netzwerk erforderlich, um eine optimale Kompensation nach dem Gesichtspunkt der Größe und Kosten zu erzielen. Eine SVC-Anlage ist in der Größe von einigen wenigen MVA bis zu einer Größe von 650 MVA erhältlich, wobei die Nennspannungen bis zu 765 kV betragen können.
  • Es existieren verschiedene Arten von SVC-Anlagen, welche danach benannt sind, wie die Kondensatoren und Reaktoren kombiniert sind. Zwei übliche, möglicherweise eingeschlossene Elemente sind TSC oder TCR. TSC ist ein thyristor-geschalteter, eine Blindleistung erzeugender Kondensator, und TCR ist ein thyristor-geschalteter, eine Blindleistung verbrauchender Reaktor. Ein gewöhnlicher Typ ist eine Verbindung dieser Elemente, TSC/TCR.
  • Die Höhe der Verluste hängt stark davon ab, zu welcher Art von Anlage der statische Var-Kompensator (SVC) gehört, z. B. weist ein FC/TCR-Typ (FC bedeutet, dass der Kondensator befestigt ist) beträchtlich höhere Verluste als ein TSC/TCR auf. Die Verluste bei dem letzteren Typ sind in etwa vergleichbar mit den Verlusten bei einem Synchronkompensator.
  • Aus der vorstehend beschriebenen Zusammenfassung der Phasenkompensations-Technologie sollte deutlich sein, dass diese in zwei Hauptkonzepte unterteilt werden kann, nämlich Synchronkompensation und SVC.
  • Diese Konzepte weisen unterschiedliche Stärken und Schwächen auf. Im Vergleich zum Synchronkompensator weist der SVC den Hauptvorteil der geringeren Kosten auf. Andererseits erlaubt er auch eine etwas schnellere Steuerung, was in gewissen Anwendungen von Vorteil sein kann.
  • Die Nachteile des SVC im Vergleich zum Synchronkompensator sind u. a. Folgende:
    • – er besitzt keine Überlastungsfähigkeit. Bei Betrieb an seiner kapazitiven Grenze wird der SVC im Prizip zu einem Kondensator, d. h. bei Spannungsabfall nimmt die Blindleistungs-Erzeugung um den Betrag der Spannung im Quadrat (hoch 2) ab. Falls es der Zweck der Phasenkompensation ist, eine Stromübertragung über lange Distanzen zu ermöglichen, dann bedeutet die fehlende Überlastungsfähigkeit, dass zur Vermeidung von Stabilitätsproblemen eine höhere Nennleistung gewählt werden muss, falls die SVC-Anlage gewählt wird, als wenn die Synchronkompensator-Analge gewählt wird.
    • – er benötigt Filter, falls er einen TCR aufweist.
    • – er weist keine rotierende Masse mit einer internen Spannungsquelle auf. Dies ist ein Vorteil beim Synchronkompensator, insbesondere in der unmittelbaren Nähe zu einer HG-Übertragung.
  • Um einen wettbewerbsfähigeren Elektrizitätsmarkt zu erreichen, haben viele Länder ihren Elektrizitätsmarkt von bestehenden Auflagen befreit, oder sind gerade dabei dies zu tun. Dies umfasst für gewöhnlich eine Trennung von Stromerzeugung und Übertragungsdiensten in separate eigenständige Bereiche.
  • Wenn diese beiden Teile des Systems in verschiedenen Händen sind, wird die zuvor existierende Verbindung zwischen der Planung von Elektrizitätswerken und Übertragungsleitungen unterbrochen. Ein Besitzer eines Elektrizitätswerks kann die Schließung eines Elektrizitätswerks in Zeitabständen ankündigen, die für Maschineninvestitionen sehr kurz sind, wodurch die Betreiber und Planer von Übertragungsdiensten kurzfristig vor große Veränderungen bei sowohl den Laststrombildern als auch der Lage der steuerbaren Blindleistungserzeugungs-/verbrauchs-Ressourcen gestellt werden. Folglich besteht ein strategischer Bedarf an einer Phasenkompensationseinheit, die innerhalb einer kurzen Vorlaufzeit zu einem willkürlichen Knoten im Übertragungssystem verlagert werden kann.
  • In Ländern, in denen der Elektrizitätsmarkt noch nicht dereguliert worden ist, kann auch ein Bedarf daran bestehen, verlagerbare Phasenkompensations-Bauelemente zu besitzen. Beispielsweise können bei Ländern mit einem großen Anteil an nuklearer Stromerzeugung Situationen auftreten, die der oben beschriebenen Situation ähnlich sind. Im Normalfall werden Atomkraftwerke einmal pro Jahr während einer Niedriglast-Periode zur Inspektion und Wartung abgeschaltet. Gelegentlich müssen diese Anlagen jedoch über längere Zeiträume aufgrund größerer Reparaturen geschlossen bleiben. Obwohl diese Situation leichter in einem Land handzuhaben ist, in welchem der Elektrizitätsmarkt nicht dereguliert wurde, kann die Größe eines typischen Atomkraftwerks implizieren, dass die Veränderungen bei den Laststrombildern und das Fehlen von steuerbaren Blindleistungs-Erzeugungs-/Verbrauchs-Ressourcen die Betreiber des Übertragungssystem in Situationen bringen, die schwer zu handhaben sind, während vorgeschriebene Sicherheitsnormen aufrechterhalten werden. Es besteht auch in diesen Situationen ein Bedarf an einer verlagerbaren Phasenkompensations-Einheit.
  • Heute gibt es ein kleine Anzahl von verlagerbaren SVC-Anlagen, siehe z. B. den Artikel "Relocatable static var compensators help control unbundled power flows" in der Zeitschrift "Modern Power Systems", Dezember 1996, Seiten 49–54. Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Unterschieden zwischen einem statischen und einem synchronen Kompensator weist der verlagerbare statische Kompensator eine Reihe von Behältern auf, welche eine ziemlich große Fläche am Standort erfordern, und welche am Standort elektrisch zusammengeschlossen werden müssen. Am wichtigsten ist jedoch, dass der verlagerbare statische Kompensator nur an Knoten im Übertragungssystem angeschlossen werden kann, wo bereits ein Abwärtstransformator zur Verfügung steht, der eine ziemlich niedrige Spannung bereitstellt. Mit anderen Worten kann der verlagerbare statische Kompensator nicht direkt an die Spannung (typischerweise 130 kV und mehr) des Übertragungssystems angeschlossen werden.
  • Aufgrund der Anzahl von Bauelementen, die in einer Synchronkompensatoranlage erforderlich sind, und insbesondere des bislang notwendigen Vorhandenseins eines Transformators wurden Synchronkompensatoranlagen für Hochspannungs-Netzwerke bislang nur als ortsfeste Anlagen realisiert. Im Falle einer Veränderung eines bestehenden Strom-Netzwerks, wenn man die Notwendigkeit einer Phasenkompensation betrachtet, könnte die Anlage an ihrem Standort überflüssig sein, oder es könnte erforderlich sein, dass die Anlage anders konstruiert und bemessen ist, oder eine Anlage könnte irgendwo anders im Netzwerk erforderlich sein. Dies ist natürlich ein schwerer Nachteil bei einer derartigen ortsfesten Anlage.
  • Beschreibung der Erfindung:
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Synchronkompensatoranlage zu schaffen, die diesen Nachteil vermeidet.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass eine Snynchronkompensatoranlage von der Art wie im Obergriff von Anspruch 1 spezifiziert die in dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs im einzelnen genannten spezifischen Merkmale aufweist.
  • Dank der Tatsache, dass die Wicklung(en) in der rotierenden elektrischen Maschine in der Synchronkompensatoranlage mit einer speziellen festen Isolierung hergestellt wird/werden, kann ein Spannungspegel für die Maschine erzielt werden, der 36 kV übersteigt, was weit über die Grenzen hinausgeht, für welche ein herkömmlicher Synchronkompensator praktisch und finanziell konstruiert werden kann. Der Spannungspegel kann jeden beliebigen Pegel erreichen, der in Stromnetzen zur Stromverteilung und -übertragung anlegbar ist. Der Vorteil wird daher insofern erzielt, dass der Synchronkompensator direkt an derartige Netze angeschlossen werden kann, ohne dass ein Aufwärtstransformator zwischengeschaltet wird.
  • Die Beseitigung des Transformators an sich bringt große Einsparungen im Hinblick auf die Kosten, das Gewicht und den Raumbedarf mit sich, weist jedoch auch andere entscheidende Vorteile gegenüber einer herkömmlichen Synchronkompensatoranlage auf.
  • Der Wirkungsgrad der Anlage wird verbessert. Darüber hinaus werden Blindverluste, die durch den Verbrauch der Blindleistung durch den Transformator verursacht werden, vermieden, und somit auch die daraus resultierende Verschiebung des Phasenwinkels. Dies hat eine positive Wirkung im Hinblick auf die statischen und dynamischen Stabilitätsspannen des Systems. Des weiteren enthält ein herkömmlicher Transformator Öl, was eine Brandgefahr zur Folge hat. Dies wird in einer erfindungsgemäßen Anlage vermieden, und die Notwendigkeit verschiedener Arten von Feuer-Vorkehrungen wird verringert. Viele andere elektrische Kopplungsbauteile und Schutzeinrichtungen werden ebenfalls reduziert. Dies führt zu verringerten Anlagenkosten und einem geringeren Bedarf an Kundendienst und Wartung.
  • Diese und andere Vorteile führen zu einer Synchronkompensatoranlage, die wesentlich kleiner und kostengünstiger als eine herkömmliche Anlage ist, so dass die Wirtschaftlichkeit des Betriebs dank einer verminderten Wartung und kleineren Verlusten radikal verbessert wird.
  • Dank dieser Vorteile trägt eine erfindungsgemäße Synchronkompensatoranlage dazu bei, dass dieses Konzept in finanzieller Hinsicht mit dem SVC-Konzept (siehe oben) konkurrieren kann und sogar Kostenvorteile im Vergleich zu diesem bietet.
  • Die Tatsache, dass die Erfindung das Synchronkompensator-Konzept im Vergleich zu dem SVC-Konzept wettbewerbsfähig macht, macht daher eine Rückkehr zur Verwendung von Synchronkompensatoranlagen möglich. Die mit der SVC-Kompensation verbundenen Nachteile sind daher nicht länger relevant. Die komplizierten, sperrigen Kondensatorbänke und Reaktoren in einer SVC-Anlage sind ein solcher Nachteil. Ein anderer großen Nachteil bei der SVC-Technologie ist ihre statische Kompensation, die hinsichtlich sowohl Spannung als auch Phasenwinkel nicht die selbe Stabilität liefert wie die, die durch die in einer rotierenden elektrischen Maschine mit ihrer elektromotorischen Kraft (EMK) erhaltenen Trägheit erhalten wird. Ein Synchronkompensator ist daher besser in der Lage, sich an vorübergehende Störungen im Netz und an Schwankungen des Phasenwinkels anzupassen. Die eine SVC-Anlage steuernden Thyristoren sind auch sensibel gegenüber einer Verlagerung des Phasenwinkels. Eine erfindungsgemäße Anlage ermöglicht die Lösung des Problems der Oberwellen.
  • Die erfindungsgemäße Synchronkompensatoranlage ermöglicht so die Ausnutzung der Vorteile der Synchronkompensator-Technologie gegenüber der SVC-Technologie, so dass eine effizientere und stabilere Kompensation bei einem Kostenaufwand erzielt wird, der aus Sicht sowohl der Anlageninvestition als auch des Betriebs verbessert ist.
  • Die erfindungsgemäße Anlage ist im vergleich mit sowohl einem herkömmlichen Synchronkompensator und einem SVC klein, kostengünstig, effizient und zuverlässig.
  • Die Reduzierung der Menge an erforderlichen Bauteilen in der Anlage, und insbesondere die Beseitigung der Transformatoren in der Anlage, macht die Konstruktion der Anlage als eine mobile Einheit möglich, welche somit als ein wesentliches Merkmal von Anspruch 1 eingeschlossen ist. Durch die Ausführung der Anlage als mobile Einheit, die von einem Lastwagen, einem Güterwaggon, einem Hubschrauber oder Ähnlichem transportierbar ist, kann die Anlage von einem Ort eines Stromnetzes zu einem anderen gebracht werden, wenn sich die Notwendigkeit einer Phasenkompensation in dem Netz verändern sollte.
  • Bei einer Synchronkompensatoranlage, die Bauteile mit Wicklungen mit dem spezifischen Aufbau gemäß Anspruch 1 aufweist und die Möglichkeit nutzt, die Anlage als mobile Einheit zu konstruieren, werden die mit stationären Synchronkompensatoranlagen in Zusammenhang stehenden Nachteile somit gelöst.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, den Bedarf an einer schnellen, durchgängig steuerbaren Blindleistung zu decken, wobei die Blindleistung direkt an einen Nebenübertragungs- oder Übertragungspegel angeschlossen ist, um die Systemstabilität und/oder eine Abhängigkeit von der rotierenden Masse und der elektromotorischen Kraft in der Nähe der HG-Übertragung zu steuern. Die Anlagen sollen in der Lage sein, Leistung in einer Größenordnung von ein paar wenigen MVA bis zu mehreren Hunderten MVA bereitzustellen.
  • Der durch die Lösung dieser Aufgaben erzielte Vorteil ist das Vermeiden des zwischengeschalteten Transformators, dessen Blindwiderstand ansonsten Blindleistung verbraucht. Dies ermöglicht auch das Vermeiden von traditionellen so genannten Generator-Unterbrechern. Vorteile werden auch im Hinblick auf die Netzqualität erzielt, da es rotierende Kompensation gibt. Mit einer erfindungsgemäßen Anlage wird auch die Überlastungsfähigkeit erhöht, die bei der Erfindung +100 betragen kann. Der erfindungsgemäße Synchronkompensator kann eine höhere Überlastungsfähigkeit im übererregten Betrieb im Vergleich zu herkömmlichen Synchronkompensatoren aufweisen, sowohl im Hinblick auf eine kurzzeitige als auch eine lang andauernde Überlastungsfähigkeit. Der Grund hierfür liegt hauptsächlich darin, dass die Zeitkonstanten für die Erwärmung des Stators bei einer elektrischen Isolierung der erfindungsgemäßen Statorwicklung groß sind. Die Wärmebemessung des Rotors muss jedoch so ausgelegt sein, dass sie die Möglichkeiten der Ausnutzung dieser Überlastungsfähigkeit nicht einschränkt.
  • Um dies zu verwirklichen, ist der Magnetschaltkreis in der in der Synchronkompensatoranlage angeordneten elektrischen Maschine mit einem verketteten, permanent-isolierenden Kabel einschließlich Masse ausgebildet. Ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Magnetschaltkreises ist im abhängigen Anspruch 14 beschrieben.
  • Der hauptsächliche und wesentliche Unterschied zwischen der bekannten Technik und der erfindungsgemäßen Ausführungsform ist somit der, dass die Erfindung mit einer elektrischen Maschine erzielt wird, die mit einer festen Isolierung versehen ist, wobei der/die Magnetschaltkreis(e) der Wicklung en) so angeordnet ist/sind, dass er/sie direkt über Unterbrecher und Stromabschalter an eine Hochspannungsversorgung von zwischen 20 und 800 kV, vorzugsweise höher als 36 kV, angeschlossen ist/sind. Der Magnetschaltkreis weist somit einen Schichtkern mit einer Wicklung auf, die aus verkettetem Kabel mit einem oder mehreren permanent-isolierten Leitern mit einer Halbleiterschicht sowohl am Leiter als auch außerhalb der Isolierung bestehen, wobei die äußere Halbleitenrschicht an Erdpotential angeschlossen ist.
  • Zur Lösung der beim direkten Anschluss von elektrischen Maschinen an alle Arten von Hochspannungs-Stromnetzen auftretenden Probleme weist eine Maschine in der erfindungsgemäßen Anlage eine Reihe von Mermalen wie oben erwähnt auf, die sich deutlich vom Stand der Technik unterscheiden. Zusätzliche Mermale weiterer vorteilhafter Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen definiert und werden im Folgenden erörtert:
    • – die Wicklung des Magnetschaltkreises wird aus einem Kabel mit einem oder mehreren permanent-isolierten Leitern hergestellt, wobei die Wicklung sowohl am Leiter als auch an der Ummantelung eine Halbleiterschicht aufweist. Einige typische Leiter dieser Art sind XLPE-Kabel oder Kabel mit einer EP-Kautschukisolierung, die jedoch für den vorliegenden Zweck im Hinblick auf die Litzen im Leiter und im Hinblick auf die Beschaffenheit der Außenummantelung noch weiter entwickelt sind. XLPE = vernetztes Polyethylen; EP = Ethylenpropylen
    • – Kabel mit einem kreisförmigen Querschnitt werden bevorzugt, wobei jedoch auch Kabel mit einem anderen Querschnitt verwendet werden können, um beispielsweise eine bessere Packdichte zu erzielen.
    • – Ein derartiges Kabel lässt die erfindungsgemäße Konstruktion des Schichtkerns auf eine neue und optimale Art und Weise im Hinblick auf Schlitze und Zähne zu.
    • – Die Wicklung wird vorzugsweise mit stufenweiser Isolierung hergestellt, um den Schichtkern bestmöglichst zu nutzen.
    • – Die Wicklung wird vorzugsweise als mehrschichtige konzentrische Kabelwicklung hergestellt, wodurch ermöglicht wird, die Anzahl der Spulenend-Schnittstellen zu reduzieren.
    • – Die Schlitzkonstruktion ist dem Querschnitt des Wicklungskabels angepasst, so dass die Schlitze in Form einer Reihe von zylindrischen Öffnungen vorliegen, die axial und/oder radial außerhalb voneinander verlaufen und ein offenes Mittelstück aufweisen, das zwischen den Schichten der Statorwicklung verläuft.
    • – Die Konstruktion der Schlitze ist an den relevanten Kabelquerschnitt und an die gestufte Isolierung der Wicklung angepasst. Die gestufte Isolierung ermöglicht es dem Magnetkern, eine im Wesentlichen konstante Zahnbreite zu besitzen, ungeachtet der radialen Ausdehnung.
    • – Die oben erwähnte Weiterentwicklung im Hinblick auf die Litzen hat zur Folge, dass die Wicklungsleiter aus einer Reihe von zusammengepressten Zwischenschichten/Schichten besteht, d. h. isolierten Litzen, die sich vom Gesichtspunkt einer elektrischen Maschine unisoliert und/oder isoliert voneinander, nicht unbedingt richtig kreuzen.
    • – Die oben erwähnte Weiterentwicklung im Hinblick auf die Außenummantelung hat zur Folge, dass an geeigneten Punkten entlang der Länge des Leiters die Außenummantelung abgeschnitten ist, wobei jede abgeschnittene Teillänge direkt an Erdpotential angeschlossen ist.
  • Die Verwendung eines Kabels von der vorstehend beschriebenen Art macht es möglich, dass die gesamte Länge der Außenummantelung der Wicklung, wie auch andere Teile der Anlage, auf Erdpotential gehalten werden. Ein wichtiger Vorteil liegt darin, dass das elektrische Feld innerhalb des Spulenendbereichs außerhalb der äußeren Halbleiterschicht nahezu Null ist. Wenn die Außenummantelung an Erdpotential angeschlossen ist, muss das elektrische Feld nicht gesteuert werden. Dies bedeutet, dass weder im Kern noch in den Spulenendbereichen oder in den Übergängen dazwischen Feldkonzentrationen auftreten.
  • Die Mischung aus isolierten und/oder unisolierten zusammengepressten Litzen oder sich kreuzender Litzen hat niedrige Streuverluste zum Resultat.
  • Das in der Wicklung des Magnetschaltkreises verwendete Hochspannungskabel setzt sich aus einem inneren Kern/Leiter mit einer Vielzahl von Litzen, mindestens zwei Halbleiterschichten, wobei die innerste Halbleiterschicht von einer Isolierschicht umgeben ist, welche wiederum von einer äußeren Halbleiterschicht mit einem Außendurchmesser in der Größenordnung von 20–250 mm und einer Leiterfläche in der Größenordnung von 30–3000 mm2 umgeben ist, zusammen.
  • Der in der vorliegenden Erfindung verwendete isolierte Leiter oder das Kabel ist flexibel und von einer Art, wie sie ausführlicher in der WO 97/45919 und WO 97/45847 beschrieben ist. Weitere Beschreibungen des betreffenden isolierten Leiters oder Kabels sind in der WO 97/45918, WO 97/45930 und WO 97/45931 zu finden.
  • Dementsprechend sind die Wicklungen in der erfindungsgemäßen Anordnung vorzugsweise von einer Art, die Kabeln mit einer festen, extrudierten Isolierung von der Art entspricht, wie sie heute zur Stromverteilung verwendet wird, wie z. B. XLPE-Kabel oder Kabel mit einer EPR-Isolierung. Ein derartiges Kabel umfasst einen inneren Leiter, der sich aus einem oder mehreren Litzenteilen, einer den Leiter umgebenden inneren Halbleiterschicht, einer diese umgebende feste Isolierschicht sowie aus einer die Isolierschicht umgebenden äußeren Halbleiterschicht zusammensetzt. Derartige Kabel sind flexibel, was eine wichtige Eigenschaft in diesem Zusammenhang darstellt, da die Technik für die erfindungsgemäße Anordnung in erster Linie auf Wicklungssystemen beruht, in denen die Wicklung aus einem Kabel gebildet wird, das während des Zusammenbaus gekrümmt wird. Die Flexibilität eines XLPE-Kabels entspricht im Normalfall einem Krümmungsradius von ungefähr 20 cm bei einem Kabel mit einem Durchmesser von 30 mm und einem Krümmungsradius von ungefähr 65 cm bei einem Kabel mit einem Durchmesser von 80 mm. In der vorliegenden Anmeldung wird der Ausdruck "flexibel" verwendet, um anzuzeigen, dass die Wicklung bis hinab zu einem Krümmungsradius in der Größenordnung des 4-fachen Kabeldurchmessers, vorzugsweise bis zum acht- bis zwölffachen Kabeldurchmesser, flexibel ist.
  • Die Wicklung sollte so konstruiert sein, dass sie ihre Eigenschaften auch dann behält, wenn sie gekrümmt wird, und wenn sie einer thermischen oder mechanischen Beanspruchung während des Betriebs ausgesetzt wird. Es ist äußerst wichtig, dass die Schichten in diesem Zusammenhang ihre Haftung aneinander beibehalten. Die Werkstoffeigenschaften der Schichten sind hier entscheidend, insbesondere die Elastizität und die relativen Wärmeausdehnungskoeffizienten der Werkstoffe. In einem XLPE-Kabel besteht die Isolierschicht beispielsweise aus vernetztem Polyethylen mit geringer Dichte, und die Halbleiterschichten bestehen aus Polyethylen mit eingemischten Ruß- und Metallpartikeln. Veränderungen des Volumens als Ergebnis von Temperaturschwankungen werden vollständig als Veränderungen des Kabelradius aufgenommen, und dank des relativ geringfügigen Unterschieds zwischen den Wärmeausdehnungskoeffizienten in den Schichten in Relation zur Elastizität dieser Werkstoffe kann die radiale Ausdehnung ohne einen Verlust der Haftung zwischen den Schichten erfolgen.
  • Die vorstehend genannten Werkstoffkombinationen sollten lediglich als Beispiele betrachtet werden. Auch andere Kombinatio nen, die die spezifizierten Bedingungen erfüllen und zudem auch die Bedingung, dass sie halbleitend sind, d. h. einen spezifischen elektrischen Widerstand im Bereich von 10–1 bis 106 Ohm-cm, z. B. 1–500 Ohm-cm oder 10–200 Ohm-cm aufweisen, fallen selbstverständlich ebenfalls in den Schutzumfang der Erfindung.
  • Die Isolierung kann beispielsweise aus einem festen thermoplastischen Werkstoff, wie z. B. Polyethylen mit einer geringen Dichte (LDPE), Polyethylen mit einer hohen Dichte (HDPE), Polyproylen (PP), Polybutylen (PB), Polymethyl-Penten ("TPX"), vernetzten Werkstoffen, wie z. B. vernetztem Polyethylen (XLPE), oder Gummi, wie z. B. Ethylen-Propylen-Kautschuk (EPR) oder Silikongummi hergestellt sein.
  • Die inneren und äußeren Halbleiterschichten können aus dem selben Basiswerkstoff hergestellt sein, wobei jedoch Partikel aus leitfähigem Werkstoff, beispielsweise Ruß oder Metallpulver, eingemischt sind.
  • Die mechanischen Eigenschaften dieser Werkstoffe, insbesondere die Wärmeausdehungskoeffizienten, werden relativ wenig davon beeinflusst, ob Ruß oder Metallpulver eingemischt ist oder nicht – zumindest in den Proportionen, die zum Erreichen der notwendigen erfindungsgemäßen Leitfähigkeit erforderlich sind. Die Isolierschicht und die Halbleiterschichten weisen somit im Wesentlichen alle die selben Wärmeausdehnungskoeffizienten auf.
  • Copolymere aus Ethylen-Vinyl-Acetat/Nitrilkautschuk (EVA/NBR), Butyl-Graftpolyethlyen, Copolymere aus Ethylen-Butyl-Acrylat (EBA) und Copolymere aus Ethylen-Ethyl-Acrylat (EEA) können ebenfalls geeignete Polymere für Halbleiterschichten darstellen.
  • Selbst wenn unterschiedliche Arten von Werkstoff als Basis in den unterschiedlichen Schichten verwendet werden, ist es hinsichtlich ihrer Wärmeausdehungskoeffizienten wünschenswert, dass diese im wesentlichen identisch sind. Dies ist der Fall bei der Kombination der vorstehend aufgelisteten Werkstoffe.
  • Die vorstehend aufgelisteten Werkstoffe weisen mit einem E-Modul von E < 500 MPa, vorzugsweise < 200 MPa, eine relativ gute Elastizität auf. The Elastizität reicht aus, damit alle kleineren Unterschiede zwischen den wärmeausdehnungskoeffizienten der Werkstoffe in den Schichten in radiale Elastizitätsrichtung aufgenommen werden, so dass keine Risse oder irgendwelche anderen Schäden auftreten, und sich die Schichten nicht voneinander lösen. Der Werkstoff in den Schichten ist elastisch, und die Haftung zwischen den Schichten ist mindestens ebenso groß wie in dem schwächsten Werkstoff.
  • Die Leitfähigkeit der beiden Halbleiterschichten reicht aus, um das Potential entlang jeder Schicht im wesentlichen auszugleichen. Die Leitfähigkeit der äußeren Halbleiterschicht ist ausreichend hoch, um das elektrische Feld innerhalb des Kabels einzuschließen, andererseits aber niedrig genug, damit beträchtliche Verluste aufgrund der in Längsrichtung der Schicht induzierten Ströme nicht zunehmen.
  • Somit bildet jede der beiden Halbleiterschichten im Wesentlichen eine Äquipotentialfläche, und diese Schichten schließen das elektrische Feld zwischen ihnen im Wesentlichen ein.
  • Es spricht natürlich nichts dagegen, eine oder mehrere zusätzliche Halbleiterschichten in der Isolierschicht anzuordnen.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform weisen mindestens zwei dieser Schichten, vorzugsweise alle drei Schichten, den selben Wärmeausdehnungskoeffizienten auf. Auf diese Weise wird der entscheidende Vorteil erreicht, dass Defekte, Risse oder Ähnliches bei einer Wärmebewegung in der Wicklung vermieden werden.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen:
  • Die Erfindung wird in der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform des Aufbaus des Magnetschaltkreises der elektrischen Maschine in der Synchronkompensatoranlage mit Bezug auf die anliegenden Zeichnungen ausführlicher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 ein einzelnes Leitungsdiagramm der erfindungsgemäßen Synchronkompensatoranlage;
  • 2 eine schematische axiale Endansicht eines Abschnitts des Stators in einer elektrischen Maschine in der erfindungsgemäßen Synchronkompensatoranlage;
  • 3 eine Endansicht, im aufgebrochenen Modell, eines Kabels, das in der Statorwicklung gemäß 2 verwendet wird; und
  • 4 eine schematische Ansicht der auf einem Lastwagen transportierten erfindungsgemäßen Anlage.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform:
  • 1 zeigt ein einzelnes Leitungsdiagramm der Synchronkompensatoranlage gemäß einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform, wobei die Maschine zum Direktanschluss an das Stromnetz ohne einen Aufwärtstransformator auf zwei unterschiedlichen Spannungspegeln angeordnet ist.
  • Bei der schematischen axialen Ansicht durch einen Sektor des Stators 1 gemäß 2, welcher zu der in der Synchronkompensatoranlage eingeschlossenen elektrischen Maschine gehört, ist zudem der Rotor 17 der Maschine bezeichnet. Der Stator 1 setzt sich herkömmlicherweise aus einem Schichtkern zusammen. 2 zeigt einen Sektor der Maschine, der einer Polsteigung entspricht. von einem radial am weitesten außen gelegenen Magnetjochabschnitt 9 des Kerns erstreckt sich eine Reihe von Zähnen 4 radial in Richtung des Rotors 17, wobei die zähne durch Schlitze 7 getrennt sind, in denen die Statorwicklung angeordnet ist. Bei den Kabeln 6, die diese Statorwicklung bilden, handelt es sich um Hochspannungskabel, die im Wesentlichen von der selben Art sein können wie die, die für die Stromverteilung verwendet werden, d. h. XLPE-Kabel, jedoch ohne jegliche mechanisch-schützende Ummantelung. Somit liegt die Halbleiterschicht, die für mechanische Beschädigung anfällig ist, unbedeckt auf der Oberfläche des Kabels.
  • Die Kabel 6 sind schematisch in 2 dargestellt, wobei nur der leitende Mittelabschnitt eines jeden Kabelteils oder jede Spulenseite eingezeichnet ist. Wie ersichtlich ist, weist jeder Schlitz 7 einen unterschiedlichen Querschnitt mit sich abwechselnd breiten und schmalen Abschitten auf. Die breiten Abschnitte sind im Wesentlichen kreisförmig und umgeben die Verkabelung, wobei die Einschnürungen dazwischen die schmalen Abschnitte bilden. Die Einschnürungen dienen dazu, die Lage eines jeden Kabels radial zu fixieren. Der Querschnitt des Schlitzes 7 verengt sich auch in Richtung radial einwärts. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Spannung an den Kabelabschnitten mit zunehmender Nähe zum radialen inneren Abschnitt des Stators 1, in dem sie angeordnet sind, abnimmt. Dort kann daher eine schmälere Verkabelung eingesetzt werden, wohingegen weiter außen eine grobere Verkabelung notwendig ist. In dem gezeigten Beispiel werden Kabel mit drei unterschiedlichen Abmessungen verwendet, welche in drei dementsprechend bemessenen Abschnitten der Schlitze 7 angeordnet sind.
  • 3 zeigt einen Querschnitt durch eine Hochspannungswicklung 6, die in der vorliegenden Erfindung verwendet wird. Die Hochspannungswicklung 6 umfasst einen stromführenden Leiter in Form einer Reihe von Litzen 12 mit kreisförmigen Querschnitten, wobei die Litzen 12 in der Mitte der Hochspannungswicklung 6 angeordnet sind. Um die Litzen 12 herum ist eine erste Schicht 13 mit halbleitenden Eigenschaften angeordnet. Um die erste halbleitende Schicht 13 ist eine Schicht aus fester Isolierung 14, beispielsweise eine XLPE-Isolierung, angeordnet. Die Isolierschicht 14 ist von einer zweiten Schicht 15 mit halbleitenden Eigenschaften umgeben. Der Durchmesser der Hochspannungswicklung beträgt 20–250 mm, und die Leiterfläche liegt im Bereich von 80–3000 mm2.
  • Die drei Schichten sind so angeordnet, dass sie auch dann aneinander haften, wenn das Kabel gekrümmt wird. Das Kabel ist flexibel gezeigt, und diese Eigenschaft wird während der gesamten Lebensdauer des Kabels beibehalten.
  • In 4 ist schematisch dargestellt, wie die vollständige Anlage eine mobile Einheit 21 bildet, die auf einem Lastwagen transportiert werden kann.

Claims (37)

  1. Synchronkompensatoranlage mit mindestens einer rotierenden elektrischen Maschine, die mindestens eine Wicklung (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Wicklung (6) in mindestens einer der elektrischen Maschinen ein Isolationssystem mit mindestens zwei Halbleiterschichten (13, 15) aufweist, wobei jede Schicht im wesentlichen eine Äquipotentialfläche bildet und außerdem eine feste Isolation (14) dazwischen aufweist, und dass die Anlage eine mobile Einheit in dem Sinn bildet, dass die gesamte Einheit (21) hinsichtlich der Größe und des Gewichts und der Anzahl von Bauelementen im Wesentlichen mit einem Lastwagen, einem Güterwagon oder einem Hubschrauber transportierbar ist, wobei das Isolationssystem hinsichtlich seiner thermischen und elektrischen Eigenschaften einen Spannungspegel in der Maschine von über 36 kV zulässt, und dass die Maschine ohne einen Aufwärtstransformator an das Stromnetz angeschlossen ist.
  2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Schichten im Wesentlichen den selben Wärmeausdehnungskoeffizienten aufweist wie die feste Isolation.
  3. Anlage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolation aus einem Kabel (6) aufgebaut ist, das für Hochspannung vorgesehen ist und einen oder mehrere stromführende Leiter (12) aufweist, die von mindestens einer Halbleiterschicht (13, 15) mit dazwischen liegender Isolationsschicht (14) aus fester Isolation umgeben sind.
  4. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die innerste Halbleiterschicht (13) im Wesentlichen das selbe Potential besitzt wir der/die Leiter (12).
  5. Anlage nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die eine der äußeren Halbleiterschichten (15) so angeordnet ist, dass sie im Wesentlichen eine Äquipotentialfläche um den/die Leiter (12) bildet.
  6. Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Halbleiterschicht (15) an ein ausgewähltes Potential angeschlossen ist.
  7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das ausgewählte Potential das Erdungspotential ist.
  8. Anlage nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei der Schichten im wesentlichen den selben Wärmeausdehnungskoeffizienten besitzen.
  9. Anlage nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der stromführende Leiter eine Vielzahl von Litzen aufweist, wobei nur wenige der Litzen nicht voneinander isoliert sind.
  10. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Wicklung aus einem Kabel besteht, das einen oder mehrere stromführende Leiter (12) aufweist, wobei jeder Leiter aus einer Anzahl von Litzen gebildet ist, eine innere Halbleiterschicht (13) um jeden Leiter herum angeordnet ist, eine Isolationsschicht (14) aus fester Isolation um jede innere Halbleiterschicht (13) herum angeordnet ist, und eine äußere Halbleiterschicht (5) um jede Isolationschicht (14) herum angeordnet ist.
  11. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schichten (13, 14, 15) so angeordnet sind, dass sie aneinhander haften, auch wenn der isolierte Leiter oder das Kabel gekrümmt wird.
  12. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabel auch eine metallische Abschirmung und eine Ummantelung aufweist.
  13. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der magnetische Schaltkreis in einer rotierenden elektrischen Maschine angeordnet ist, deren Stator (3) bei Erdpotential gekühlt wird.
  14. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der magnetische Schaltkreis der elektrischen Maschine eine Statorwicklung aufweist, die in einem Schlitz (5) vorgesehen ist, wobei der Schlitz (5) als eine Anzahl von zylindrischen Öffnungen (7) konstruiert ist, die axial und radial außerhalb voneinander verlaufen und die im Wesentlichen einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen und durch schmale Mittelstücke (8) zwischen den zylindrischen Öffnungen getrennt sind.
  15. Anlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Phasen der Statorwicklung in Sternschaltung gekoppelt sind.
  16. Anlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelpunkt der Sternschaltung der Statorwicklung vom Erdpotential isoliert ist oder über eine hochohmische Impedanz an das Erdpotential angeschlossen ist und mit Hilfe von Überspannungableitern vor Überspannungen geschützt ist.
  17. Anlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelpunkt der Sternschaltung der Statorwicklung über ein Sperrfilter des dritten harmonischen Typs geerdet ist, wobei das Sperrfilter dritte harmonische Ströme in der elektrischen Maschine stark reduzieren und eliminieren soll und gleichzeitig Spannungen und Ströme im Falle von Störungen in der Anlage begrenzen soll.
  18. Anlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrfilter mit Hilfe von Überspannungsableitern vor Überspannungen geschützt ist, wobei die Überspannungsableiter mit dem Sperrfilter parallel geschaltet sind.
  19. Anlage nach Ansprüchen 3 und 15, dadurch gekennzeichnet, dass das die Statorwicklung bildende Kabel (6) von der Hochspannungsseite zum Mittelpunkt der Sternschaltung hin gesehen eine schrittweise abnehmende Isolation aufweist.
  20. Anlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die schrittweise Abnahme der Isolationsdicke in Stufen oder stufenlos erfolgt.
  21. Anlage nach einem der Ansprüche 14 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass der kreisförmige Querschnitt (7) der im Wesentlichen zylindrischen Schlitze (5) für die Statorwicklung von dem Jochabschnitt zum Rotor hin gesehen einen abnehmenden Radius auweist.
  22. Anlage nach einem der Ansprüche 13 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der rotierende Teil eine Massenkraft und eine elektromotorische Kraft besitzt.
  23. Anlage nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine von einer lokalen Stromversorgung gestartet werden kann.
  24. Anlage nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine zwei oder mehr Pole aufweist.
  25. Anlage nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (2) und der Stator (3) so dimensioniert sind, dass bei Nennspannung, Nennleistung und übererregtem Betrieb die wärme basierenden Stromgrenzen des Stators und des Rotors in etwa gleichzeitig überschritten werden.
  26. Anlage nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (2) und der Stator (3) so dimensioniert sind, dass bei Nennspannung, Nennleistung und übererregtem Betrieb die wärmebasierende Stromgrenze des Stators überschritten wird, bevor die wärmebasierende Stromgrenze des Rotors überschritten wird.
  27. Anlage nach einem der Ansprüche 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Überlastungsfähigkeit von 100 bei Nennspannung, Nennleistung und übererregtem Betrieb aufweist.
  28. Anlage nach einem der Ansprüche 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Rotorpole ausgeprägt sind.
  29. Anlage nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die der Synchron-Querreaktanz beträchtlich geringer ist als die der Synchron-Längsreaktanz.
  30. Anlage nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine mit Erregungssystemen ausgestattet ist, die sowohl positive als auch negative Erregung ermöglichen.
  31. Anlage nach einem der Ansprüche 3 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die für Hochspannung vorgesehenen Kabel (6) mit feste Isolation eine Leiterfläche zwischen 30 und 3000 mm2 und einen äußeren Kabeldurchmesser von zwischen 20 und 250 mm aufweisen.
  32. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stator- und Rotorschaltkreise (3, 2) mit einer Kühlvorrichtung versehen sind, bei der ein flüssiges und/oder gasförmiges Kühlmittel verwendet wird.
  33. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine so angeordnet ist, dass sie an mehrere verschiedene Spannungspegel angeschlossen werden kann.
  34. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wicklung der Maschine zur selbstregelnden Feldregelung angeordnet ist und keine Hilfsvorrichtung zur Regelung des Felds aufweist.
  35. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage auf Rädern befestigt ist.
  36. Verwendung einer Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 35 zur Phasenkompensation an verschiedenen Orten eines Hochspannungs-Netzwerks.
  37. Verfahren zur Phasenkompensation in einem Hochspannungs-Netzwerk, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 35 zwischen verschiedenen Orten in dem Netzwerk zur Phasenkompensation an diesen verschiedenen Orten transportiert wird.
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