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TECHNISCHER
BEREICH DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft induktive Stromübertragung, insbesondere locker
gekoppelte Systeme für
induktive Stromübertragung,
und speziell betrifft die Erfindung Schutzvorrichtungen zur Begrenzung
der Strommenge, die in einer sekundären Aufnehmerspule eines induktiven
Stromübertragungssystems
zirkuliert.
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HINTERGRUND
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Der
allgemeine Aufbau einer Einrichtung für induktive Stromübertragung
besteht darin, dass ein Primärleiter
(oder mehrere) mit Wechselstrom versorgt wird und ein Aufnehmerbauteil
(oder mehrere) den veränderlichen
Fluss um den Primärleiter
auffängt
und mittels Wicklungen in elektrische Energie umwandelt. Aufnehmerbauteile
sind oft beweglich und bewegen sich entlang oder manchmal (wenn
interne Energiespeicherung verfügbar
ist) weg von den Primärleitern.
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In
der veröffentlichten
Literatur gibt es augenscheinlich mindestens zwei deutlich verschiedene
Gruppen von induktiven Stromübertragungssystemen.
Eine Gruppe benutzt „ausgebreitete
Transformatoren" für die Primärleitbahn,
bei der eine Serie von Eisenschichtungen entlang der gesamten Leitbahnlänge verwendet wird,
um die Kopplung des Flusses mit einem benachbarten Schichtungssatz
zu verbessern, der eine Flusskonzentrationsvorrichtung umfasst,
die den gesammelten Fluss veranlassen soll, die (mitunter) resonanten Aufnehmerwicklungen
zu überqueren.
Die Erregerfrequenz ist relativ niedrig (von Netzfrequenz bis zu
ca. 5 kHz). Häufig
wird die Primärleitbahn
in einer Straße
versteckt und ist nach oben gerichtet, während die Aufnehmer unter einem
Straßenfahrzeug
nach unten gerichtet sind. Diese Lösung bietet eine enge Kopplung
und der Strom wird im Wesentlichen empfangen, als ob er aus einer
Konstantspannungsquelle käme.
Beispiele dieser Lösungsart
sind in einer Reihe von Patentspezifikationen von Bolger beschrieben
(z. B.
US 4007817 oder
1 von
EP 0253345 ). Klontz et al. (
US 5157319 ) beschreibt eine
alternative enge Kopplung, die einen Sekundäraufnehmer mit Koaxial-Wicklungstransformator
umfasst, der einen Primärleiter
umgibt.
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Unsere
Gruppe benutzt eine aus einem parallelen Leiterpaar gebildete längliche
Schlaufe als Primärleitbahn
ohne ferri- bzw. ferromagnetisches Material, und der Fluss ist durch
den Kern (der doch ferri/ferromagnetisches Material umfasst) mit
den Wicklungen der resonanten Aufnehmerspule gekoppelt. Diese Kopplung wird
als locker bezeichnet. Einige Leitbahnausführungen sind mit konzentrierten
Resonanzelementen ausgestattet. Die Stromabgabe wird durch Entkopplung
am Aufnehmer geregelt, wobei eine Reihe von beschriebenen Techniken
verwendet werden, und weil das System einen Resonanzkreis als Teil
des Aufnehmers verwendet, scheint der davon erzeugte Strom aus einer
Konstantstromquelle zu kommen. Die Erregerfrequenz ist relativ hoch
(10–30
kHz) und in einigen Ausführungsbeispielen
ist die Primärleitbahn
auf eine Förderschiene
aufmontiert, die zur Kopplung mit den Aufnehmern auf kraftgetriebenen
Fördereinheiten
seitlich ausgerichtet ist, während
sie in anderen Fällen
in eine Straße
eingebaut ist. Diese Lösungsart
ist in einer Reihe von Patentspezifikationen von Boys & Green, beginnend
mit WO92/17929, dargestellt.
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Für einen
Vergleich dieser beiden Lösungen
siehe
14 und
15, und auch einen herkömmlichen Transformator
(
12 und
13), für Transformatoren gleichwertige Schaltkreise.
(Alle
12–
17 zeigen den bisherigen
Stand der Technik.)
12 zeigt
einen gewöhnlichen
eng gekoppelten Transformator mit einer Primärwicklung
1201 und
einer Sekundärwicklung
1202.
13 zeigt den dem Transformator
gleichwertigen Schaltkreis, wo Wicklung
1301 den Koppelfluss
M darstellt, Wicklung
1302 den Streufluss um den Primärleiter und
1303 den
Streufluss um den Sekundärleiter.
Der Wert für
M ergibt sich aus
wobei k typischerweise 95%
oder mehr ist.
14 zeigt
einen locker gekoppelten induktiven Stromübertragungsaufnehmer mit Primärleitern
103 und
104,
einem Kern
300 und einem Resonanzkreis, bestehend aus einem
Induktor
1401 und einem Kondensator
1402. Bei
der Betrachtung von
15 stellt
die gleichwertige Induktivität
1504 (M)
die (gemeinsame) Stromkopplungskomponente des Flusses dar, während
1503 der Streufluss
ist (beispielsweise der Fluss, der von dem Aufnehmerkern ausstrahlt,
während
er einen erheblichen Resonanzstrom führt). Bei locker gekoppelten
Systemen, die eine Primärleitbahn
an der Luft haben, ist das Verhältnis
der Induktoren
1503 :
1504 typischerweise 0,7
: 0,3, während
bei Primärleitern
mit Eisenkern und Sekundärbauteilen
mit Eisenkern nach Bolger und anderen das Verhältnis typischerweise eher ca.
0,2 : 0,8 beträgt.
In
15 und
17 erzeugt die Leitbahn (Konstantstromquelle
1500 mit
gleichwertigen Induktoren
1501,
1502) einen Konstantstrom.
16 zeigt eine Art induktives
Stromübertragungsbauteil,
wo die Wicklung
1601 eine resonante, regelbare Wicklung
ist und
1602 mit dem Gleichrichter
1605 nützlichen
Strom erzeugt – beispielsweise
als Konstantstromquelle zum Laden von Batterien. Bei der Betrachtung
des Transformatoren gleichwertigen Schaltkreises von
15 ist der Wert des Kurzschlussstroms
(wenn die Abgabe kurzgeschlossen werden sollte)
wobei M die Induktivität von
1504 ist.
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Wir
haben ein Batterieaufladegerät
entwickelt, welches locker gekoppelte induktive Stromübertragung benutzt
und Gegenstand der Patentanmeldung PCT/NZ97/00053 ist. Bei der Betrachtung
eines praktischen Kreises des Batterieaufladegeräts in Transformatorgleichwertiger
Form, wie in 16 und 17 dargestellt, stellen 1705 und 1706 die
Streuflussinduktivität
der tatsächlichen
Wicklungen dar, 1705 für
die größere Anzahl
der Windungen in der Resonanz/Reglerwicklung, und 1706 für die Stromaufnahmewicklung.
Die relativen Anteile von L in 17 sind: 1504 =
30%, 1503 = 65%, 1705 = ca. 5% und 1706 =
ca. 5%. Die Impedanz des Primärteils,
von den Induktoren 1503, 1504 (= 95% von L) nach
rückwärts gesehen,
kann erschlossen werden unter der Annahme, dass ein Kurzschluss
bei 1708 (gestrichelte Linie) vorliegt, und ist
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Da
der Nenner bei Resonanz Null ist, ist Z unendlich, und bietet damit
die Grundlage für
die Aussage, dass die Quelle als Stromquelle fungiert. Ein Schaltkreis
vom Typ Bolger ist gleichwertig mit 13.
Die Leerlaufspannung wird durch die Abgabeimpedanz Z = L1303 + L1302 bestimmt,
wenn sie von einer Spannungsquelle wie in Schaltkreisen vom Typ
Bolger angetrieben wird. Die Abgabeimpedanz ist Z = L1303 +
L1301, wenn der Schaltkreis von einer Stromquelle
angetrieben werden sollte.
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Während das
Konstantstrommerkmal dieser Art des induktiven Stromübertragungssystems
allgemein einen Vorteil darstellt, bringt es jedoch auch eine Gefahr
mit sich, wenn eine Aufnehmerwicklung in einen Zustand geraten sollte,
wo die Menge des aufgefangenen Stroms nicht kontrolliert werden
kann. Eine perfekte Konstantstromquelle hätte keine Spannungsgrenze.
Ein unkontrollierter Strom, der in einem resonanten Sekundärkreis resoniert,
welcher zu einem locker gekoppelten induktiven Stromübertragungssystem
gehört, kann
zu hohen Mengen auflaufen, wenn der Kreis Q groß ist, wobei eine Reihe von
nachteiligen Auswirkungen auftreten können, beispielsweise Bauteilversagen
durch Überhitzung
oder Versagen von Halbleitern oder Dielektrika innerhalb von Resonanzkondensatoren,
und abgesehen von der Einbuße
der Funktionsfähigkeit
kann dies auch zur Feuerentwicklung innerhalb des Aufnehmergeräts führen. Unsere
gewöhnlichen
Verfahren zur Regelung des Sekundärstroms verlassen sich auf
aktive Regler, die eine aktive Schaltung um den resonanten Sekundärleiter
veranlassen, wenn von einem Spannungsvergleichkreis ein Überspannungszustand
ermittelt wird. Passive Begrenzung, die sich womöglich auf die materialeigenen Masseneigenschaften
verlässt,
wäre wohl
sicherer als aktive Regelvorrichtungen. Aktive Regelung kann vor
allem dann versagen, wenn mehrere Faktoren gleichzeitig auf ein
Bauteil einwirken, so dass aktive Regelung ausgerechnet im größten Bedarfsfalle wahrscheinlich
am ehesten versagt. Einige Systeme mit locker gekoppelter (d. h.
Konstantstrom) induktiver Stromübertragung
werden in Situationen eingesetzt, wo extreme Zuverlässigkeit
von Bedeutung ist. Wenn solche Systeme sich lediglich auf aktive
Regelung zur Begrenzung des zirkulierenden Stroms verlassen, dann
ist es bei Versagen der aktiven Regelung wahrscheinlich, dass eine
folgenschwere Betriebsstörung
auftritt.
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Bolger
und Ng beschrieben in
EP 0253345 die
Anwendung von Konstantstromtransformatorgrundsätzen auf ein induktives Stromübertragungsgerät durch
Einsatz eines sättigbaren
Aufnehmerkerns. Das ist eine Regleranwendung. Der Blechkern ist
absichtlich mit einer sättigbaren
Stelle von verringerter Querschnittsfläche versehen. Unter normalen
Betriebsbedingungen ist der Kern immer in unterschiedlichem Ausmaß gesättigt und
die Abgabe vom Aufnehmer ist entsprechend durch die innerhalb des
Kerns verbleibende Flussmenge begrenzt. Außerdem ist die Resonanzfrequenz
auf weniger als diejenige der Speisespannung bei niedriger Belastung
vorgesehen, so dass die Resonanzfrequenz zur Systemfrequenz hin
ansteigt, wenn der Kern der Sättigung
näher kommt;
die Kopplung verbessert sich und mehr Abgabestrom (ähnlich einem
Konstantstrom) steht zur Verfügung.
Kerne dieser Art, die zur Sättigung
angeregt werden, entwickeln Hitze auf Grund von Hysteresisverlusten,
und Kühlung
ist im Einschnürungsbereich
nicht vorgesehen, so dass diese Lösung zu einer recht temperaturempfindlichen
Abgabespannung führen
würde.
Die Erfinder haben beständig
eine Konstantstromlösung
angestrebt.
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Bossi
et al. beschrieben in
US 4,802,080 einen
Stromübertragungskreis
für eine „Smart-Card". Bossi verlässt sich
dabei auf eine leichte Verstimmung, die durch eine in den Primärkreis reflektierte
reaktive Belastung verursacht wird. Bossi verlässt sich auf diese Verstimmungswirkung
zur Minimierung der Auswirkung von Versetzung. Obwohl die Stromübertragungseffizienz
zwischen Primär-
und Sekundärleiter
... abnimmt, wenn die beiden Spulen perfekt ausgerichtet werden,
bleibt die tatsächliche
Stromübertragungsart
im Wesentlichen über
einen breiten Ausrichtungsbereich konstant.
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Sowohl
in
EP 02553345 als
auch in
US 4 802 080 wird
eine Konstantstromübertragung
angestrebt. In keinem Fall wird ein „ausfallsicheres" Merkmal in Betracht
gezogen, wie es in der ausführlichen
Beschreibung bzw. in den Pantentansprüchen dieser Erfindung beschrieben
ist. In keinem Fall ist ein Sicherheitssystem für einen induktiven Aufnehmer
vorgesehen, der die Verstimmung des Aufnehmers veranlasst, um die
Stromversorgung an die Ladung zu verringern.
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BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
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Locker
gekoppelt in Bezug auf die Übertragung
induktiver Energie bedeutet, dass der Flussanteil, der den Primär- und Sekundärleiter
tatsächlich
koppelt, erheblich niedriger ist als der gesamte im Bereich der Kopplungsstrukturen
vorhandene Magnetfluss.
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Ferrimagnetische
Eigenschaften treten in Ferritmaterialien auf, in denen das gesamte
Ferritmolekül
zu den magnetischen Eigenschaften beiträgt. Im Wesentlichen sind diese
mit ferromagnetischen Eigenschaften vergleichbar: Permeabilität, Sättigung,
Hysteresis usw. treten in ferrimagnetischen Materialien auf.
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Ferromagnetische
Eigenschaften treten in Eisen, Nickel, Kobalt, Gadolinium und Dysprosium
sowie ihren Legierungen auf, in denen sich die magnetischen Eigenschaften
in den Atomen befinden. Nützliche
ferromagnetische Materialen für
diese Verwendung schließen
Hochfrequenzeisen, Sintereisen, amorphe Eisendrähte, Schichtungen von Eisen,
Siliziumstahl, kornorientierten Stahl ein, und zwar entweder einzeln
oder in Kombinationen verwendet.
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Sättigung
ist eine Eigenschaft von ferri/ferromagnetischen Materialien, die
als Veränderung
in der Permeabilität
des Materials als Funktion des Magnetfeldes definiert ist, bei welcher
das Material eine endliche Fähigkeit
zum Mitführen
einer Flussmenge aufweist, so dass die Permeabilität abnimmt,
wenn das Feld ansteigt. Eine Analogie der Sättigung wäre, dass ein Badetuch nur eine
begrenzte Wassermenge aufnehmen kann, nach der das überschüssige Wasser
abtropft.
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ZIEL
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Es
ist ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung oder ein Verfahren
zur Regelung eines induktiven Stromübertragungsaufnehmers zu entwickeln,
oder der Öffentlichkeit
zumindest eine nützliche
Alternative zu bieten.
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ERFINDUNGSAUSSAGE
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Die
Erfindung ist durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gekennzeichnet.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele
sind in den abhängigen
Ansprüchen
bestimmt.
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BESCHREIBUNG
DER ABBILDUNGEN
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Die
bevorzugten Ausführungsbeispiele,
die in dieser Spezifikation beschrieben und abgebildet sind, sind
lediglich als Beispiele zu verstehen und sollen in keiner Weise
den Sinn oder Umfang der Erfindung eingrenzen.
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1: (und Querschnitt: 5) zeigt ein vereinfachtes
Diagramm eines erfindungsgemäßen resonanten
Aufnehmers nach dem bisherigen Stand der Technik.
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2: (und Querschnitt: 6) zeigt eine erste Ausführung eines
erfindungsgemäßen resonanten Aufnehmers.
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3: (und Querschnitt: 7) zeigt eine zweite Ausführung eines
erfindungsgemäßen resonanten Aufnehmers.
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4: (und Querschnitt: 8) zeigt eine dritte Ausführung eines
erfindungsgemäßen resonanten Aufnehmers.
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9: zeigt ein vereinfachtes
Schaltkreisdiagramm für
einen erfindungsgemäßen Sekundäraufnehmer,
der einen vorgegebenen festen Sättigungspunkt
hat.
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10A: zeigt ein vereinfachtes
Schaltkreisdiagramm für
einen erfindungsgemäßen Sekundäraufnehmer
mit regelbarer Sättigung.
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10B: zeigt eine Anwendung
von 10 auf einen Doppelkern-Aufnehmer,
der die Regelung des Sättigungspunkts
eines Aufnehmerbauteils ermöglicht.
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10C: zeigt eine Anwendung
von 10 auf einen Einzel-E-Kern-Aufnehmer,
der auch die Aufhebung von induzierten Strömen ermöglicht.
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11: zeigt zwei vereinfachte
Schaltkreisdiagramme für
einen Aufnehmerkreis mit einem vom Aufnehmerinduktor getrennten
sättigbaren
Induktor.
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12 mit 13: zeigt einen herkömmlichen und einen gleichwertigen
Transformatorkreis für
einen herkömmlichen
Transformator nach dem bekannten Stand der Technik.
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14 mit 15: zeigt einen herkömmlichen und einen gleichwertigen
Transformatorkreis für
einen einfachen induktiv gekoppelten Resonanzaufnehmer.
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16 mit 17: zeigt einen herkömmlichen und einen gleichwertigen
Transformatorkreis für
einen erfindungsgemäßen sättigbaren
Batterieauflader mit einer separaten Reglerwicklung.
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18: ist ein Oszillogramm,
aufgezeichnet nach einer Musterwellenformanzeige, die die Sekundärspannung
in einem Batterieauflader in einem kurzen Zeitraum nach dem Start
aufzeigt.
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19: ist ein Oszillogramm,
aufgezeichnet nach einer Musterwellenformanzeige, die die Sekundärspannung
in einem Batterieauflader in einem längeren Zeitraum nach dem Start
aufzeigt.
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BEVORZUGTES
AUSFÜHRUNGSBEISPIEL
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Die
Erfindung bietet eine Vorrichtung zur Begrenzung der Strommenge
in einem Stromaufnehmerbauteil, das als Aufnehmer einen sekundären Induktor
unter Verwendung eines ferrimagnetischen oder ferromagnetischen
Kerns hat und das einen Teil eines Resonanzkreises für ein locker
gekoppeltes induktives Stromübertragungssystem
bildet. Die Erfindung beruht auf einer der magnetischen Eigenschaften
jener Materialarten, nämlich
der Sättigungsfähigkeit.
In einem locker gekoppelten resonanten Sekundärtyp von induktiven Stromübertragungssystemen
sind große
magnetische Felder eher eine Auswirkung von Resonanzstrom, der in
den hohen Q-Wicklungen 102 in einem Zeitraum zirkuliert,
wenn der vom Aufnehmer entnommene Strom weniger als die Menge ist,
die als Magnetfluss empfangen wird, als die unmittelbare Auswirkung
des Magnetfeldes, das von den Primärleitern aufgenommen wird.
Das kann als „spannungsempfindliche
Regelung einer Stromquelle" betrachtet
werden. Allgemein gesagt, bietet die Erfindung eine „Ersatz-Notregelung" oder ein „Sicherheitsventil", und es ist sinnvoller,
ein Sicherheitsventil zu haben, das auf einer materialeigenen Eigenschaft
beruht, als eine aktive Regelungsvorrichtung, wie in unserer Patentschrift
WO92/17929 beschrieben, weil eine aktive Regelungsvorrichtung von
Zeit zu Zeit aus unterschiedlichen Gründen ausfallen kann.
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Wir
beschreiben einen mit den Startbedingungen zusammenhängenden
Schutzvorgang, für
den Sättigung
als passive Regelungsvorrichtung ohne „Anlauf" oder „Initialisierung" gut geeignet ist.
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Es
ist sinnvoll, die Erfindung der normalen Praxis gegenüberzustellen.
Obwohl jeder ferri/ferromagnetische Kern natürlich bei einem gewissen Fluss
Sättigung
erreicht (ebenso wie jeder Kessel explodiert, wenn kein Sicherheitsventil
vorhanden ist), betrifft die Erfindung insbesondere ein Verfahren
zur Bestimmung der maximalen zulässigen
Abgabe aus einem locker gekoppelten Aufnehmer und damit zur Gestaltung
von Wicklungen und Kern, so dass der Kern bei dieser maximalen Abgabe
gesättigt
wird und die Wicklungen keine höhere
Abgabespannung oder mehr Strom abgeben können als den vorgegebenen Höchstwert.
Das ist der sogenannte „Sicherheitsventil"-Effekt. Unterschiedliche
induktive Stromübertragungsanwendungen
werden unterschiedliche Verhältnisse
von gewöhnlicher
Betriebsabgabe zur maximal zulässigen
Abgabe benötigen,
und eine „stabile" Anwendung, wie etwa
ein Batteneauflader, könnte
ein Verhältnis
näher bei
1,0 haben als eine Anwendung, bei der eine motorisierte Beförderungsanlage
ohne Speichervorrichtung mit Energie versorgt wird.
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Unsere
bevorzugte aktive Regelungsvorrichtung benutzt teilweise Entkopplung,
indem in Wirklichkeit eine Leitmasse zum Erscheinen in der Lücke veranlasst
wird, über
die induktive Energie von einem Primärleiter an einen Sekundäraufnehmer übergeht.
Die Leitmasse ist in der Tat der kurzgeschlossene Sekundäraufnehmer
(siehe 1604 in 16).
Das Kurzschließen
der Sekundärwicklung
würde in
jedem Fall eine jegliche Abgabe auf Null bringen und sie kurzzuschließen ist
eine zulässige
Handlung angesichts einer Versorgung nach der Art des Konstantstroms.
Diese Regelungsvorrichtung verringert rasch die Spannungsmenge,
die aus dem Sekundäraufnehmer
kommt und bietet den aus der Primärleitbahn ausstrahlenden Magnetfeldern
eine „magnetisch
reflektierende" Leitoberfläche, so
dass jeglicher zugehörige
Fluss in der kurzgeschlossenen Wicklung einen gleichen und entgegengesetzten
Fluss erzeugt. Eine aktive Regelung beinhaltet einen elektronischen Schaltkreis,
der typischerweise einen Komparator, einen Antrieb für einen
Festkörperschalter
und den Festkörperschalter
selbst umfasst und der wiederum eine Stromversorgung benötigt und
eine endliche „Ausregelzeit" oder „Anlaufzeit" hat, was eine Schwäche darstellen
könnte.
(Siehe Beispiel 1). Ein locker gekoppelter Aufnehmerkreis, er auf
diese Weise geregelt wird, ähnelt
einer Konstantstromquelle.
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In
dieser Spezifikation benutzen wir den allgemein bekannten E-Kern
als unser Prototyp-Beispiel,
obwohl die eigentlichen Ausführungsbeispiele
von induktiven Stromaufnehmerwicklungen viele verschiedene Formen
haben können
und die Erfindung für
alle ferri- oder ferrmagnetischen Kerne gilt. Ein Beispiel eines
ferrimagnetischen Aufnehmers nach dem bisherigen Stand der Technik
ist in 1 gezeigt, wo
ein E-förmiger Kern
in Vorderansicht bei 100 gezeigt ist, der in der Nähe von einem
Paar von Primärleitbahnleitern
angeordnet ist, die im Querschnitt bei 103 und 104 gezeigt
sind.
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Dieser
Aufnehmer umfasst einen Ferritkern 101, der einen verdickten
Mittelschenkel 106 hat, um den eine Aufnehmerwicklung 102 gewickelt
ist, sowie ein Paar von nicht-gewickelten
Schenkeln 105, 105'.
Typischerweise haben die nicht-gewickelten Schenkel einen geringeren
Querschnitt als der Mittelschenkel 106, denn der gesamte
Fluss fließt
durch den Mittelschenkel und damit durch die ihn umgebende Wicklung,
während
die anderen jeweils nur die Hälfte
des Flusses führen.
Auf diesem Zeichnungsblatt ist ein Querschnitt des Mittelkerns,
geschnitten etwa auf der Linie A-A', rechts von der entsprechenden Planansicht
gezeigt. Ein Kern dieser Art in einem funktionstüchtigen Beispiel eines resonanten,
induktiven Stromübertragungs-Sekundäraufnehmers
zeigt unter gewöhnlichen
Betriebsbedingungen keine Sättigung,
doch wenn er unkontrolliert bleibt, so kann der zirkulierende (resonante)
Strom ca. auf das Zwanzigfache der abgenommenen Strommenge anwachsen.
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Es
bestehen mindestens zwei Mechanismen, mittels derer die Wirkung
der Sättigung
benutzt werden kann, um die Kopplung zu zerstören und die zirkulierende Strommenge
zu verringern. Der Verstimmungsmechanismus tritt in Kraft, wenn
die beginnende Sättigung
die Verringerung der Kernpermeabilität und damit der sekundären Induktivität verursacht;
damit ändert
sich die Resonanzfrequenz des Aufnehmers und Entkopplung tritt auf
durch Verstimmung von einer vorgegebenen systemweiten Resonanzfrequenz.
Der andere Mechanismus beruht auf der Beendigung der Konstantstromquelle
in einem Kurzschluss, wenn Entkopplung erforderlich ist. Es wird
Bezug genommen auf den gleichwertigen Transformatorschaltkreis von 15. Die Verringerung (durch
Sättigung)
der Induktivität
des geteilten Anteils M (1504) des gleichwertigen Kreises
hat die Wirkung, die durch 1501, 1502 eintretende
Konstantstromversorgung in einem Kurzschluss zu beenden, wonach
kein Strom mehr durch 1503 fließt und die Ladung antreibt.
Diese Lösung
zur Abschaltung einer Konstantstromversorgung durch Kurzschluss
ist gegenüber
einem offenen Kreis zu bevorzugen, denn in diesem Fall würde die
Spannung sonst unendlich weiter ansteigen – oder zumindest so lange,
bis ein folgenschweres Versagen eintritt. Die Gefahr der Überlastung
von Leitern oder Bauteilen mit anschließendem Betriebsausfall kann
gering gehalten werden, weil die Maximalabgabe im unkontrollierten
Zustand vorhersehbar ist. Sie wird hauptsächlich von den physikalischen
Eigenschaften des Kerns (z. B. siehe 10)
und der Anzahl der Windungen von Wicklungen bestimmt und so können die
bekannten Höchstwerte
bei der Spezifizierung von Bauteilnennleistungen benutzt werden.
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Obwohl
diese Mechanismen gleichzeitig wirken können, ist der Verstimmungseffekt
der mit M (1504) verbundenen Kernsättigung gering. Verstimmung
kann andere Resonanzkreise innerhalb eines induktiven Stromübertragungssystems
betreffen. Darum bevorzugen wir es, den sättigbaren Anteil des Kerns
unterhalb der Wicklungen anzubringen, und die Option, bei der die
Sättigungswirkung
durch ein unterschiedliches sättigbares
Material erzielt wird, ist gewöhnlich
zu bevorzugen.
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Wenn
sich andererseits der sättigbare
Teil im Induktor 1503 in 15 oder 17 befindet (den Streufluss darstellend,
einen sättigbaren
Aufnahmeflügel
eines flussaufnehmenden Kerns), dann ist klar, dass lediglich eine
Verstimmungswirkung auftreten würde,
obwohl die Konstantstromeingabe trotzdem eine Senke durch die Abgabe
zur Beladung suchen würde,
was nicht so nützlich
ist wie die erste Option. Wenn das sättigbare Element in den Induktor 1706 eingesetzt
würde,
der den Gleichrichter versorgt, dann hätte die Sättigung fast gar keine Auswirkung.
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Das
Verhältnis
von Strom und Spannung umfasst bei einem System, wo die Wicklungen
den sättigbaren
Kernteil umgeben, einen relativ steilen Stromabfall bei steigender
Spannung in den Fällen,
wo eine enge Kopplung besteht (siehe „Veranschaulichung" unten). Gekoppelte
Energie ist proportional zu M2. Im Gegensatz
dazu ergibt ein alternatives Verfahren mit Verwendung eines separaten
sättigbaren
Induktors (siehe unten) bei steigender Spannung einen allmählicheren
Stromabfall, weil in diesem Fall die Verstimmung ein dominanter
Faktor ist. Dieses Verfahren hat auch noch andere Vorteile.
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VERANSCHAULICHUNG
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In
einer Batterieladevorrichtung (wie in Patentanmeldung PCT/NZ97/00053
beschrieben,) wo ein geregelter, gestimmter, resonanter Hochspannungskreis
und ein Niederspannungskreis, der lediglich eine Abgabe bietet,
eng miteinander gekoppelt sind, bietet die beginnende Sättigung
eine scharfe Kopplungsverringerung, wie durch den Beginn einer scharfen
Abweichung von der Voraussage (die Formel selbst enthält keinen Sättigungsbegriff)
und Messung angezeigt, wenn der abgenommene Strom sich auf einen
Sättigungspunkt
um ca. 210 Amp. verringert.
wobei 22 das Verhältnis von
Windungen zwischen den gekoppelten Wicklungen darstellt, V
AC sich auf die höhere Spannung der Reglerwicklungen
bezieht, die nicht die für
die gleichgerichtete DC-Spannung verantwortlichen Wicklungen sind,
der Faktor 0,004 I
DC einen Streufluss von
der Verdrahtung darstellt und 0,6 V den Vorwärtsspannungsabfall von Dioden
darstellt. Die Konstanten im ersten Term verringern sich auf 0,0409
V
AC.
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Man
beachte die abrupt einsetzende Sättigung,
wo der entnommene Strom abfällt.
(In diesem Beispiel war der Primärstrom
konstant.)
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VORRICHTUNG
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Im
Folgenden werden Beispiele von mehreren Gestaltungsstrategien beschrieben,
die Erfindung in der Praxis zu verwenden, welche getrennt oder zusammen
eingesetzt werden können.
Beispielsweise kann Strategie 3 mit den Strategien 1 oder 2 angewendet
werden, um den Höchstfluss
vor der Sättigung
einzudämmen,
als „Anpassung
vor Ort", die der
Einstellung eines Sicherheitsventil entsprechen würde, und
Strategie 3 kann sogar auch als Energieregelungsvorrichtung verwendet
werden.
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Strategie 1
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Während die „Fluss
aufnehmenden" Flächen des
Aufnehmerkerns wie zuvor beibehalten werden, wird eine Verringerung
der Querschnittsfläche
des Kerns vorgesehen, vorzugsweise an einer Stelle innerhalb des gemeinsamen
Flussweges. Im Allgemeinen würde
die gemeinsame Stelle innerhalb der Wicklungen des resonanten Sekundärinduktors
liegen. Siehe 2 und 6. Dies ist eine einfache
Lösung,
obwohl eine Verengungsstelle im Kern einen geschwächten Punkt
darstellt, wo eine Bruchstelle entstehen könnte. Eine Kühlvorrichtung könnte vorgesehen
werden, um den Raum zu füllen.
Die erste und zweite Strategie veranschaulichen zwei Möglichkeiten,
wie die Kernkapazität
verringert werden kann, um einen hohen Magnetfluss zuzulassen. 2 zeigt, dass der Querschnitt 203 des
ferromagnetischen Kerns absichtlich von der ursprünglichen
Querschnittfläche 107 verringert
ist – und
die tatsächliche
Verringerungsmenge, die eine Obergrenze innerhalb einer bestimmten
Anwendung setzt, kann empirisch oder rechnerisch ermittelt werden,
einschließlich „Kantenwirkungen" und Ähnlichem.
Ein nicht-magnetischer, nicht-leitender Zwischenraum 202 kann
beibehalten werden, um den Kern 203 an seinem Platz zu
halten und/oder um als Stütze
für die
Wicklungen 102 zu fungieren. In 2 haben wir im verengten Teil dieselbe
Art Ferrit im Gebrauch wie im übrigen
Kern dargestellt. Es könnte
dort jedoch auch eine andere Ferritart verwendet werden.
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Strategie 2
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Es
wird eine andere Ferritart an einer Stelle vorzugsweise innerhalb
des gemeinsamen Flussweges verwendet, wobei die andere Ferritart
die Eigenschaft hat, leichter zu sättigen zu sein. In 3 ist der Ersatz durch eine
leichter zu sättigende
Art von Ferritmaterial 302 im gemeinsamen Kernteil gezeigt.
Der Querschnitt (7)
zeigt, dass der gesamte Kern auf dieser Ebene aus diesem veränderten
Material besteht. Diese Lösung
hat den Vorteil, dass ein bevorzugtes, leicht zu sättigendes
Ferrit, das für
diesen Zweck besonders geeignet ist, für die allgemeine Verwendung
als gesamter Fluss aufnehmender Kern nicht geeignet sein könnte. Ein
bevorzugtes Kernmaterial hätte
eine kleine Hysteresisschlaufe, wie durch die Fläche einer aufgezeichneten B-H-Schlaufe
angezeigt, denn die Auslenkungen von B und H sind in einem sich
der Sättigung
nähernden Kern
erweitert und Hysteresisverluste werden in Wärme umgewandelt. Vorteile dieser
Strategie bestehen im eigentlichen Aufbau und in der genauen Voraussage
der Aufnehmereigenschaften bei der Entwicklung des Kerns. Obwohl
ein oder beide Schenkel des Kerns auf diese Weise verändert werden
könnten,
bleibt bei der Veränderung
des Mittelschenkels die Symmetrie erhalten und es wird der Kernteil
verändert,
der den kombinierten Streu- und Koppelfluss führt, einschließlich des
von den Strömen
in der Aufnehmerwicklung 102 resultierenden Flusses.
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Strategie 3
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Die
Verwendung eines separaten, sättigbaren
Induktors insbesondere als Verstimmelement, das anderswo im Resonanzkreis
angeschlossen ist (wie in 11 dargestellt),
hat den Vorteil, dass der Fluss aufnehmende Hauptkern für seinen
wichtigsten Zweck der Flussaufnahme optimiert werden kann, während der sättigbare
Induktor für
seinen Hauptzweck der Regelung optimiert werden kann.
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Strategie 4
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Es
wird eine elektrische Vorrichtung für die Sättigung des Ferrits (gewöhnlich)
unter Verwendung von DC-Magnetströmen vorgesehen. In 4 ist der Grundsatz der
aktiven Vorrichtung für
die Einstellung des Sättigungsniveaus
dargestellt. Hier können
die Wicklungen 402 und 403 durch Führen von
Gleichstrom (oder Wechselstrom) die Sättigung des Kerns beeinflussen,
indem die vom Kern erfahrenen Auslenkungen vormagnetisiert werden,
wie sich in der B/H-Kurve des Kerns (oder eines Teils davon) zu
einem Grenzwert oder dem anderen hin zeigt. (Siehe 10A, 10B oder 10C für Einzelheiten). Diese Lösung ist
eine Kombination von Schutz und Regelung. Wahlweise können die
Wicklungen über
leichter zu sättigende
Zonen platziert werden, wie etwa Block 404 eines unterschiedlichen
Ferrits, der zur Veranschaulichung nur auf einer Seite des Kerns in 4 dargestellt ist.
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Kombinationsstrategien
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Die
vierte oder aktive Regelungsstrategie kann mit den früher genannten
Strategien kombiniert werden, so dass ein rein passives System als
Reserve für
eine aktive, regelbare Einstellung fungiert. Bei bestimmten Anwendungen
könnte
eine solche „ausfallsichere" Lösung unbedingt
erforderlich sein.
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Es
ist außerdem
möglich,
einen Überhitzungsschutz
einzubauen, der praktisch ein alternatives „Sicherheitsventil" darstellt, indem
ein Material aufgenommen wird, das bei steigenden Temperaturen besonders leicht
gesättigt
wird. In der Tat sind praktisch alle sättigbaren Materialien recht
temperaturempfindlich. Außerdem
könnte
es möglich
sein, den Curie-Punkt eines ausgewählten Materials auszunutzen,
so dass zumindest ein Teil des Kerns praktisch nicht-ferromagnetisch
wird (Permeabilität
tendiert zu 1,0), wenn die Temperatur über seinen Curie-Punkt ansteigt.
Damit würde
die Überhitzung
des Kerns oder auch der ihn umgebenden Wicklungen in einer zuverlässigen Abschaltung
des zirkulierenden Stroms resultieren. Wiederum wäre es zu bevorzugen,
dieses Material unterhalb der Wicklung (wie etwa 1504)
anzubringen. Ein Nachteil dieses Verfahrens ist die langsame Reaktionszeit,
die bei einem Verfahren mit Erwärmung
einer Masse auftritt, was zum Schutz gegen schnellere Zerstörungsprozesse
nicht geeignet ist, wie etwa solchen, die Gleichrichter mit übermäßiger Sperr-Vorspannung
oder spannungsbelastete Kondensatoren betreffen.
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Jede
dieser Strategien neigt dazu, einen Sättigungszustand oder Verlust
von ferromagnetischen Eigenschaften innerhalb des Aufnehmerkerns
unter solchen Umständen
herbeizuführen,
wenn eine vom Stromaufnehmerbauteil aus den Primärleitern (Quelle des Magnetflusses) 103, 104 aufgenommene
Strommenge die vom Stromaufnehmer entnommene Strommenge erheblich übersteigt.
Der Punkt, bei dem die Sättigung
auftritt, kann durch Gestaltung, Materialwahl und/oder äußerliche
Sättigungsvorrichtungen
(4 und 10A, 10B, 10C) vorgegeben werden. Vorzugsweise
sollte das Stromaufnehmerbauteil in reichlicher Kapazität jene Anteile
des ferromagnetischen Kerns beibehalten, die für die Flussaufnahme vorgesehen
sind. In 1–4 sind dies die Enden der
drei Schenkel. Diese können
entlang der Achse der Primärleiter
verlängert
werden, um mehr Fluss aufzufangen.
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9 zeigt ein Schaltkreisdiagramm
für einen
erfindungsgemäßen induktiven
Aufnehmer. Hier sind 103, 104 die Primärleiter,
und 102 ist eine Sekundärwicklung
in einem Resonanzkreis mit Kondensator 902 bei der Systemfrequenz.
Ein Brückengleichrichter 903 entnimmt
Strom von dem Resonanzkreis durch einen als Beispiel angeführten Stromaufbereiter 904 und
leitet ihn an eine mit den Klemmen 906 und 907 verbundene Ladung 905.
Dieser Schaltkreis verlässt
sich auf die Sättigung
des sättigbaren
Kerns 300/302 zur Begrenzung der von dem Aufnehmer
erhältlichen
Höchstspannung.
In der Tat bietet der Brückengleichrichter
eine spannungsbegrenzte Stromquelle, deren Spannung davon abhängt, bei
welchem Niveau die Sättigung
eintritt. Der als Beispiel angeführte
Stromaufbereiter könnte
beispielsweise ein linearer integrierter Schaltkreis mit drei Klemmen
sein, der durch Serie oder Nebenschlussregelung eine konstante,
geregelte Abgabespannung mit etwas weniger Spannung erzeugt als
die Eingangsspannung, die über
der Abgabe des Brückengleichrichters 903 erhalten
wird.
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10A zeigt einen weiteren
sättigbaren
induktiven Aufnehmer, bei dem eine separate Wicklung 1001 als
Steuervorrichtung auf dem sättigbaren
Aufnehmer 300/302 benutzt wird. In diesem Fall
ist Block 1002 wiederum ein Regler, doch erfolgt die Regelung
durch (1) den Vergleich der Abgabespannung mit einem Normwert und,
falls sie zu hoch ist, dadurch, dass (2) ein größerer Gleichstrom durch die
Vorrichtung 1003 geleitet wird (um zu verhindern, dass
induzierter Wechselstrom vom Induktor 1001 zurück zum Regler
fließt),
so dass das Niveau, bei dem der Kern 300/302 gesättigt wird,
durch den vom Induktor erzeugten Fluss reduziert wird und die Abgabespannung
sinkt. Das ist eine relativ wirksame Art der Regelung verglichen
mit einer linearen Serie oder Nebenschlussregelung. Es ist eine
Form der aktiven Regelung, obwohl sie mit einem Sicherheitsventil ausgestattet
werden sollte; die Höchstabgabe
ist auf den Punkt eingestellt, wo der sättigbare Kern selbst bei Nullstrom
in den Wicklungen 1001 gesättigt wird. Im oben genannten
Beispiel ist eine Vorrichtung 1003 erforderlich, um einen
induzierten Hochspannungswechselstrom von den Wicklungen 1001 zu
blockieren, denn ein Designer würde
eine hohe Anzahl von Windungen in 1001 benutzen, um eine
hohe Flussdichte ohne zu hohen Strom zu erzielen.
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10B und 10C zeigen, wie dieser Hochspannungswechselstrom
durch Aufhebung blockiert werden kann. In 10B steht der in Wicklung 1001 um
Kern 300 erzeugten Spannung die in Wicklung 1001' um einen wiederholten
Kern 300' erzeugte
Spannung der entgegengesetzten Phase gegenüber. 1004 stellt Verbindungselemente
mit einer Regeleinheit wie etwa 1002 dar. Die Stromwicklungen 102 werden
in der gewohnten Weise gehandhabt. 10C zeigt
eine andere Aufhebungsvorrichtung, bei der jede der Wicklungen 1001, 1001' einen stetigen
Fluss erzeugt, der zwar eine lokale Sättigung herbeiführen kann,
jedoch wahrscheinlicher im Mittelschenkel von Kern 300 unterhalb
der Hauptwicklung 102 hinzugefügt wird, doch die in einer
Kontrollwicklung erzeugte Wechselstromspannung wird durch die in
der anderen Wicklung erzeugte Spannung der entgegengesetzten Phase
aufgehoben. (103, 104 stellen die Primärleiter
im Schnitt dar.) Restfilterung (1003) kann trotzdem noch
sinnvoll sein.
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11 zeigt zwei Ausführungsbeispiele
der Erfindung, in denen der sättigbare
Induktor 1101 (in der oberen Version) oder 1102 (in
der unteren Version) zwar physikalisch und elektrisch vom Aufnehmerinduktor getrennt,
jedoch in den Resonanzkreis aufgenommen ist. In der gezeigten Konfiguration
verursacht das Einsetzen der Sättigung
ein Absinken der Gesamtinduktivität des Resonanzkreises (bestehend
aus 102, 902 und 1101), und damit steigt
die Resonanzfrequenz, und die Kopplung zwischen Bahn (103, 104)
und Aufnehmer verringert sich. Das Verhältnis der Aufnehmerinduktivität 102 zum
sättigbaren
Abschnitt 1101 sollte vorzugsweise so gewählt werden,
dass die Sättigung
ein wirksames Mittel zur Verstimmung des Aufnehmers darstellt. Einer
der Vorteile der Trennung des sättigbaren
Elements 1101 vom Aufnehmerelement 102 besteht
unter anderen darin, dass der Aufnehmer optimal für die jeweilige
Anwendung gestaltet werden kann. Ein großer Teil von Kosten und Gewicht
eines Aufnehmerbauteils besteht in den Ferritkomponenten des Aufnehmerinduktorkerns,
und es ist sinnvoll, wenn der Kern mit minimalen Einschränkungen
optimal gestaltet werden kann. Außerdem kann der Einbau eines
sättigbaren
Elements, wie etwa der verengte Abschnitt innerhalb des Aufnehmerkerns
selbst, die Gefahr der Beschädigung
erhöhen.
Weiterhin kann das sättigbare
Element, sofern abgesondert, selektiv mit Gebläseluft oder Ähnlichem
gekühlt
werden, um seine Eigenschaften zu stabilisieren, und zusätzlich kann
das sättigbare
Element mit aktiv angetriebenen Regelwicklungen, wie in 10A dargestellt, versehen
werden. 11 weist auf
die allgemein bekannte Praxis hin, mehr als einen Aufnehmer oder
Stromverbraucher ohne nachteilige Wechselwirkungen von derselben
Primärleitbahn 103, 104 zu
betreiben.
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ÜBERLEGUNGEN
ZUR PRIMÄRLEITBAHN
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Viele
unserer bestehenden induktiven Stromübertragungssysteme benutzen
eine gemeinsame Systemfrequenz, und die primäre Stromversorgung wird in
selbstresonierender Weise betrieben, in der die Menge der Resonanzfrequenzen
der Primärleitbahn
und diverser locker gekoppelter Sekundärkreise die „Oszillationsfrequenz" der Stromquelle
bestimmt. Eine sehr ähnliche
Resonanzfrequenz in allen Resonanzkreisen sorgt für maximale
Kopplung und verringert die Gefahr von Frequenzsprüngen oder
anderen Instabilitäten.
Die systemweite Resonanzfrequenz beträgt in unseren Einrichtungen
typischerweise 10 bis 15 kHz. Wenn die auf Sättigung beruhenden Regelungen
eine Verstimmung verursachen, ist die für die Versorgung der Primärleitbahn benutzte
Energiequelle vorzugsweise von konstanter Frequenz, da jegliche Änderungen
der Primärversorgungsfrequenz
andere entlang derselben Primärleitbahn betriebene
Aufnehmer nachteilig beeinflussen könnten. Außerdem wäre die Regelung wirkungslos,
wenn die Energieversorgung die verstimmte Aufnehmerfrequenz „verfolgen" könnte. Darum
verlassen wir uns vorzugsweise auf die Manipulierung der gemeinsamen
Induktivität,
damit M (1504 in 15)
maximal von Sättigung
abhängig
bleibt, während 1503 auf
Grund von sorgfältiger
Gestaltung des Kerns unverändert
ist.
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ÜBERLEGUNGEN
ZUR SEKUNDÄREN
REGELUNG
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Der
induktive Stromübertragungsaufnehmer
mit Konstantstrom in einem locker gekoppelten System wird bei Vorhandensein
von auf Sättigung
beruhender Begrenzung des Resonanzstroms zu einer spannungsbegrenzten
Konstantstromquelle. Wenn das System immer unter Sättigung
betrieben wird, könnte
es dann zu einer Konstantspannungsquelle werden. Das ist nicht energieeffizient,
beispielsweise auf Grund von Verlusten im sättigbaren Kern, und es ist
auch nicht stabil, denn die von den Verlusten verursachte Erwärmung verursacht
einen Sättigungsdrift.
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BEISPIEL 1
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In
einem Gerät,
das induktive Stromübertragung
zum Zwecke der Batterieaufladung verwendet, wurde der Sättigungskernaufnehmer
so gestaltet, dass die Gleichrichterdioden wirksam gegen Spannungsspitzen geschützt sind,
die andernfalls jederzeit auftreten können, wenn ein Kurzschlussregler
in den „offenen" Zustand eintritt,
oder beim ursprünglichen
Anschluss an die Stromversorgung. Da eine Konstantstromquelle besteht,
resultiert die unmittelbare Zufuhr von voller Stromleistung in einer
Spannungsspitze, denn der Verbrauch steigt langsamer an. Die Anstiegsrate
des Stroms, der vom Gleichrichter zur Batterie fließt, wird
von einer Serieninduktivität
begrenzt.
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Im
Gestaltungsprozess bezüglich
der Sättigung
wird ein Kern vorgesehen, der am unteren Ende eines Betriebstemperaturbereichs
gesättigt
wird, bevor die Abgabespannung die Spitzenrückwärtsspannungsleistung der benutzten
Gleichrichterdioden überschreitet.
(Die „niedrige
Temperatur" wird
nur darum angegeben, weil die Flussdichte bei Sättigung mit steigender Temperatur
abnimmt.) In dieser Anwendung wird eine Schottky-Dioden enthaltende
Brücke
benutzt, die jeweils eine Spitzenrückwärtsspannungsleistung von 45
V besitzen. Die Anzahl der Windungen ist in diesem Falle fast 1,
und der maximal zulässige
Fluss wird daher auf einen Wert eingestellt, der weniger als 90
V pro Windung (die Grenze für
zwei Dioden in Serie) ergibt. In der Praxis erhalten wir 26 V pro
Windung von unserem Prototyp-Transformator. Diese Anwendung der
Sättigung
bietet sofortigen Schutz und da er auf Materialeigenschaften beruht,
ist keine vorherige Aktivierung von aktiven Schaltern erforderlich.
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In
diesem Beispiel ist der entnommene Strom relativ berechenbar, und
die Spannung, bei der Sättigung
eintritt, kann auf einen nur geringfügig höheren Wert eingestellt werden
als die Abgabespannung. (Andere Anwendungen, wie etwa bewegliche
Fahrzeuge, die eine stark schwankende Belastung haben, können eine
größere Spanne
zwischen Abgabe und Sättigung
erfordern.)
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Beispielmessungen
sind in 18 angegeben,
wo ein Spannungs- (Y = 20 V/Teilung) gegen Zeit- (X = ca. 150 μs/Teilung)
Oszillogramm dargestellt ist, das von einer abgetasteten Wellenformanzeige
aufgezeichnet wurde, welche die Sekundärspannung in einem Batterieauflader
nach der Anlaufzeit (Zeit A) darstellt. Wir beobachten, dass die
Spitzen der ersten drei Zyklen B, C, D in einer Serie ansteigen,
doch die vierte Spitze (E) ist nur wenig höher und die folgenden Spitzen
(F, G, H) sind geringer. Nach der achten Spitze (I) neigt die Amplitude
zur Stabilisierung. Diese Wirkung zwischen Spitzen D bis I gibt
den Beginn der Sättigung
und die Begrenzung der Spannungsamplitude nach nur drei Zyklen zugeführter Energie
wider. Wären
die Spitzen nach der dritten Spitze weiter mit gleicher Geschwindigkeit
angestiegen, so wäre
der Gleichrichter zerstört
worden (eine 12,9 kHz Versorgung; 20 V pro vertikale Teilung.)
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Eine
zweite nachteilige Wirkung wird ebenfalls von dem sättigbaren
Kern kontrolliert, und zwar die Tendenz des Kreises mit dem Resonanzkondensator
und dem Serieninduktor (nicht dem Aufnehmerresonanzinduktor), einen
ungedämpften
Resonanzkreis zu bilden und wiederholt große Flussauslenkungen zu erfahren. Der
Gleichrichter und die Batterie bilden einen Teil dieses Kreises,
haben jedoch wenig dämpfende
Wirkung. 19 ist ein
Diagramm des wellenförmigen
Mantels der sekundären
Abgabe (wo A, D und K dieselben Punkte sind wie in 17), welches zeigt, dass die Aufnahme
eines sättigbaren
Induktors als Resonanzinduktor zu einer wirksamen Dämpfung der
Spitzen im sekundären
Stromfluss führt.
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ABWEICHUNGEN
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Obwohl
die Ausführungsbeispiele
sich auf einen E-förmigen
Kern beziehen, und obwohl wir den Ausdruck „Ferrit" benutzen, um hier das bevorzugte Kernmaterial
zu erörtern,
treffen die Grundsätze
der Erfindung auf jegliche Konfiguration und auf jegliches Material
eines aus einem ferrimagnetischen oder ferromagnetischen Material
hergestellten Kerns zu.
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Im
Falle von relativ eng gekoppelten induktiven Stromübertragungssystemen
ist die Manipulierung der Kopplung durch Sättigung weniger nützlich,
doch können
verstimmende Eigenschaften ausgenutzt werden. Die hier beschriebenen
Grundsätze
treffen auch auf Situationen zu, wo sekundäre Resonanz normalerweise nicht
ausgenutzt wird, und bei diesen ist Entkopplung der bedeutsamste
Mechanismus.
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VORTEILE
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Die
vorgeschlagene sekundäre
Strombegrenzungsvorrichtung ist passiv und beruht auf den Masseneigenschaften
eines Materials. Daher sollte die Erfindung ein sehr zuverlässiges,
ausfallsicheres Regelungsmerkmal darstellen. Temperaturanstieg,
mechanische Schocks, Brüche
usw. verringern die Sättigungsfähigkeit.
Nur Kühlung
kann diese steigern. Die Gefahr, Leistungsnennwerte von Bauteilen
zu überschreiten,
ist jetzt – wie
in Beispiel 1 – unter
Kontrolle gebracht, unabhängig
davon, ob aktive Schutzschaltkreise ordnungsgemäß aktiviert wurden. Die Ausnutzung
der Sättigung
zur Regelung, wie hier beschrieben, ist eine „wattlose" Art der Kontrolle. Wenn die aktive
Seite ausfallt, wird die passive Sättigungsgrenze erreicht.
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Abschließend wird
darauf hingewiesen, dass diverse Veränderungen und Modifikationen
an der vorstehenden Erfindung vorgenommen werden können, ohne
vom Umfang der Erfindung abzuweichen, wie er in den folgenden Patentansprüchen dargelegt
ist.