DE69821753T2 - Mobiles funktelefonsystem und -verfahren und dazu verwendbares endgerät - Google Patents

Mobiles funktelefonsystem und -verfahren und dazu verwendbares endgerät Download PDF

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    • H04W88/00Devices specially adapted for wireless communication networks, e.g. terminals, base stations or access point devices
    • H04W88/02Terminal devices

Description

  • Die Erfindung betrifft die Telefonie unter Benutzung mobiler Endgeräte und eine Netzbetriebsinfrastruktur, die im allgemeinen fest ist, aber Zwischenstationen über Satelliten mit niedriger Umlaufbahn umfassen kann. Sie findet eine besonders wichtige, aber nicht ausschließliche Anwendung bei digitaler Telefonie.
  • Die bestehenden Systeme zur digitalen Zellulartelefonie, wie z. B. GSM und DECT 1800, umfassen ein Netz mit Basisstationen, die fähig sind, zwischen sich und mit mobilen Endgeräten zu kommunizieren, wobei der Aufbau aus Gründen der Vertraulichkeit, der internationalen Nutzung und der Übertragungssicherheit komplex ist. Diese Systeme verlangen vom potentiellen Nutzer, dass er in den Verkaufsstellen beschränkter Anzahl vorspricht und einen Abonnementvertrag unterschreibt, der ihn für eine im allgemeinen lange Periode bindet und nur durch eine Kündigung zu Ende geht. Diese Zwänge schrecken viele Personen ab, die ein Mobiltelefon nur während sehr begrenzter Zeitperioden benötigen, in deren Verlauf es selten ist, dass sie an Orten verweilen, die voneinander sehr weit entfernt sind. Dieser gleiche Nachteil existiert für die anderen zellularen Netze und besteht bei der Verwendung der UMTS-Norm weiter.
  • Der Verkauf von Chipkarten, die in ein universelles Endgerät einsetzbar sind und eine feste Anzahl vorausbezahlter Einheiten enthalten, bringt nur eine sehr teilweise Lösung, da der Nutzer über ein komplexes Standard-Endgerät verfügen muss; darüber hinaus hat die Einführung dieser Karten die Anzahl an Diebstählen von Endgeräten erhöht.
  • Es sind außerdem Wegwerf-Zellulartelefone bekannt (WO-A-96/03001).
  • Die Erfindung richtet sich im wesentlichen darauf, ein Verfahren und ein System zur mobilen Funktelefonie zu liefern, die einen unmittelbaren Zugriff auf das Netz gleich ab dem Kauf eines Endgeräts geben, einen extrem reduzierten Preis durch Beseitigung der Mehrheit der Komponenten eines herkömmlichen Endgeräts haben und das Telefonieren während einer begrenzten Dauer mit einer Bequemlichkeit erlauben, die mit derjenigen eines komplexen Zellulartelefons vergleichbar ist, ohne eine öffentliche Telefonsprechstelle aufsuchen zu müssen.
  • Zu diesem Zweck schlägt die Erfindung insbesondere ein Verfahren zur Funktelefonie gemäß dem Patentanspruch 1 vor.
  • Im Verlauf jedes Anrufes vom Endgerät aus wird die Belastung inkrementiert und mit dem Guthaben verglichen oder das Guthaben wird belastet. Nach Ausschöpfung des Guthabens werden die vom Endgerät stammenden Anrufe zurückgewiesen und/oder das Endgerät unwirksam gemacht und seine Teilnehmernummer wird, möglicherweise mit einer Verzögerung, freigegeben.
  • Die Erfindung schlägt auch ein System zur digitalen Funktelefonie gemäß dem Patentanspruch 8 vor.
  • Die Erfindung schlägt schließlich ein tragbares Endgerät gemäß dem Patentanspruch 9 vor, das in einem System der vorher definierten Art verwendbar ist. Das Endgerät umfasst möglicherweise ein vorregistriertes Guthaben in gesicherter Form. Es ist allerdings bequemer, wenn das Guthaben durch das Netz des Kennzeichens abgeleitet wird, das es empfängt. Das Kennzeichen wird den Normen des verwendeten Funknetzes entsprechen, z. B. demjenigen mit elf oder fünfzehn Ziffern, das gegenwärtig bei GSM vorgesehen ist.
  • Weitere Merkmale sind in den Unteransprüchen definiert.
  • Um die Kosten des Endgeräts zu reduzieren, ist es möglich, es mit einem einzigen Knopf zu versehen, der die Herstellung der Verbindung mit der Rufzentrale durch Aussendung der Nummer dieser letzteren veranlasst, wenn nur die Anrufe zugelassen sind. Es ist jedoch vorzuziehen, einen oder mehr Knöpfe vorzusehen, die es erlauben, das Endgerät in Abschaltstellung, in Bereitschaftsstellung (für den Empfang von Rufen), in Leitungsbelegstellung, um auf einen ankommenden Anruf zu antworten, und in Leitungsbelegstellung, um eine Verbindung herzustellen, zu bringen.
  • Die übliche Anzeigeeinrichtung der Zellulartelefone kann fortgelassen werden, was den Preis auch verringert. Es kann aber eine Flüssigkristall-Anzeigeeinrichtung in Schwarz-Weiß oder farbig im Hinblick auf die Darstellung von festen oder lebendig gestalteten, vorregistrierten Anzeigen, einschließlich öffentlicher Nachrichten oder Spielen, beibehalten werden, um einen Skaleneffekt zu schaffen. Aber diese Anzeigeeinrichtung ist nicht dazu bestimmt, Telefonieinformationen darzustellen.
  • Die Erfindung, findet zahlreiche Anwendungen, da verschiedene Umstände ein mobiles Telefon unersetzlich machen, ohne deswegen einen Abonnementvertrag zu rechtfertigen oder wenn die zum Erhalten eines Abonnementvertrags erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt sind (z. B. auswärtig befindende Personen).
  • Es lassen sich in nicht einschränkender Weise gelegentlich auswärtig befindende Kinder, insbesondere in den Schulferien, Personen, die das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit aufweisen, sowie auswärtig befindende Angestellte erwähnen, welche einen Defekt, Diebstahl, Verlust oder das Vergessen eines herkömmlichen mobilen Telefons befürchten.
  • Die Endgeräte können in Verbrauchermärkten und Tabakgeschäften mit einem vorausbezahlten Betrag gehandelt werden, der mit der Einschränkung begleitet sein kann, nur aus dem oder im Verkaufsland zu telefonieren. Um die Gestehungskosten des Endgeräts zu verringern, kann das Gehäuse eine Werbung tragen, deren Begünstigter sich an der Finanzierung beteiligt.
  • Die Nummer des dem Käufer zugeteilten Telefons, dessen Gültigkeitsfortbestand durch ein Habensaldo und/oder eine Gültigkeitsfrist bedingt ist, erlaubt ihm, einschließlich aus dem Ausland, über das Netz angerufen zu werden, an das es angeschlossen ist. Das Endgerät wird im allgemeinen nicht wiederaufladbar sein, um die Betrugsrisiken zu verringern.
  • Das Betriebsprinzip kann Mittel verwenden, die mit denjenigen vergleichbar sind, die für die Telekarten und für GSM benutzt werden, aber in sehr vereinfachter Form, besonders im häufigsten Fall, bei dem keinerlei Aufladung in Betracht gezogen wird. Allerdings, und dies ist dort ein wesentlicher Unterschied, erfolgt die Belastung des vorausbezahlten Betrags im Bereich des Netzes ausgehend von dem durch die Rufzentrale mitgeteilten Guthaben. Die Endgeräte werden nach Ausschöpfung des Guthabens und/oder Ablauf einer Gültigkeitsfrist unwirksam gemacht, aber eventuell für mehrere nachfolgende Verwendungen einiger Komponenten, wie z. B. des Vocoders und des Hochfrequenz-Frontends, gesammelt (wie im Fall der sogenannten Wegwerf-Fotoapparate). Die Verwaltung im Bereich der Rufzentrale und der Gebührenzentrale ist sehr einfach und sehr flexibel. Das Anfangsguthaben kann fortschreitend dekrementiert werden und der Saldo dem Anrufenden durch die Rufzentrale bei jedem neuen Anruf angezeigt werden. Der Verbrauch kann nach und nach bei der Benutzung ermittelt und mit dem Anfangsguthaben verglichen werden. Die Möglichkeit, Anrufe zu empfangen, kann durch Programmierung der Rufzentrale für eine nach Ausschöpfung des Guthabens festgelegte Dauer, eventuell mit Sendung einer die Ausschöpfung anzeigenden Nachricht, aufrechterhalten werden.
  • Die Anfangsoperationen zur Indienstnahme durch Zuteilung einer Nummer, und dann die Herstellung einer Verbindung werden mittels eines Stimmservers ausgeführt.
  • Das Kennzeichen kann in einer Weise, die mit derjenigen des GSM vergleichbar ist, verwendet und, ausgehend von einer von außen unzugänglichen Serien-, Herstellungsnummer usw., durch einen Algorithmus, wie z. B. DES (Data Encryption Standard), RSA (Rivest Shamir Adleman) oder unter Eingabe keinerlei Wissens berechnet werden.
  • Um das Endgerät zu vereinfachen, wird vorzugsweise das Übertragen der Daten vermieden, die nicht zur Initialisierung des Endgeräts, zu seiner Erkennung und zu seiner Lokalisierung im Zellularnetz erforderlich sind.
  • Das System kann die Infrastruktur eines bestehenden zellularen Funktelefonienetzes verwenden. Diese Infrastruktur umfasst im allgemeinen feste Stationen, die jeweils für eine Zelle eingesetzt sind, und Controller von Basisstationen, die alle Zellen eines bestimmten Gebiets verwalten. Die Art der Herstellung einer Verbindung auf Initiative eines erfindungsgemäßen Endgeräts mit der geeigneten Basisstation kann die gleiche wie für die herkömmlichen Endgeräte sein, wenn nur die für das Endgerät zugelassene Rufnummer einzig ist und die Leitweglenkung zu einer einzigen Rufzentrale veranlasst, die auf das allgemeine Netz zugreifen kann. Diese Rufzentrale umfasst Mittel zur Annahme, zur Rufübertragung zum gewünschten Teilnehmer und zur Verwaltung der Zahlungen. Die zu erfüllenden Funktionen können folgendermaßen zusammengefasst werden.
  • Verwaltung der verteilten Telefone
  • Die Serien- oder Herstellungsnummern der Telefone (oder ein anderes Kennzeichen) werden der Rufzentrale mitgeteilt, entweder schon bei ihrer Einbringung in die Vertriebsnetze oder beim Verkauf. Im letzteren Fall verschwinden die Folgen des Diebstahls einer Partie betriebsfähiger Telefone bei ihrem Verlassen der Fabrik.
  • Verschiedene Kontrollmittel sind zum Reduzieren von Betrügereien verwendbar. Das eine besteht darin, bei der Rufzentrale die Serien- oder Herstellungsnummern aller verteilten Telefone (sowie den eingeräumten vorausbezahlten Betrag, wenn er entsprechend dem Apparatetyp variiert) zu registrieren. Schon beim ersten Anruf vom Endgerät aus identifiziert die Rufzentrale das Endgerät durch einen Austausch, der einen Chiffrieralgorithmus verwendet, der das Erkennen der Nummer durch Abhören verbietet. Später kann eine Kontrolle des Saldos durch die gleichen Mittel durchgeführt werden, um die Übereinstimmung zwischen dem verbuchten Betrag und demjenigen zu überprüfen, der verbleibt und der durch das Endgerät angezeigt wird, soweit dieses letztere zu dieser Ausführung vorgesehen ist.
  • Unter der Voraussetzung, dass die auf dem Spiel stehenden Beträge gering sind, sind einfache Algorithmen unter Eingabe keinerlei Wissens verwendbar. Allerdings sind auch komplexere Algorithmen, wie z. B. DES Data Encryption Standard) oder RSA verwendbar.
  • Verwaltung der Zahlungen
  • Die Verwaltung kann durch eine Arbeitskraft, was die einfachste einzusetzende Lösung ist, oder automatisch mit Spracherkennungs- und Sprachsynthesemitteln in der Rufzentrale erfolgen.
  • Im ersten Fall kann die Arbeitskraft, wenn sie die Verbindung herstellt, dem Besitzer des Endgeräts den Einheitensaldo anzeigen. Sie schaltet den Gebührenerfassungsmechanismus ein. Das Netz unterbricht die Verbindung, wenn der Saldo null wird, möglicherweise nach einer Tonanzeige, und die sich auf das Endgerät beziehenden Daten werden in der Rufzentrale am Ende der vorher festgelegten Gültigkeitsperiode gelöscht. Am Ende der Verbindung wird der Saldo auf den letzten Stand gebracht und kann auch in das Endgerät eingeschrieben werden. Er wird dem Anrufenden auf stimmliche Weise angezeigt. Es können zusätzliche Übereinstimmungskontrollen implementiert werden (Übereinstimmung zwischen der Art des eingeräumten Betrags und dem Ziel des Anrufes ...). Regeln zur Dateirechnungsprüfung können vorgesehen werden. Insbesondere können die Endgeräte mit der Anzeige einer Gültigkeitsperiode verkauft werden, jenseits welcher die sich auf das Endgerät beziehenden Daten durch die Rufzentrale gelöscht werden. Um zu vermeiden, dass das abgelaufene Endgerät für Anrufe benutzt werden kann, die scheitern würden, aber die Basisstationen überlasten würden, kann das Endgerät so vorgesehen werden, dass die Sendemittel des Hochfrequenz-Frontends durch einen durch das Netz ausgesendeten Befehl unwirksam gemacht werden.
  • Verwaltung der Anrufe
  • Beim ersten Anruf (z. B. dadurch identifiziert, dass noch keine Rufnummer dem Kennzeichen in einer Datenbank zugeordnet ist) wird eine Nummer zugewiesen, die stimmlich dem Käufer angegeben und gespeichert wird. Die Aussendung der Anrufe durch die Zentrale, wenn sie eine Anfrage empfängt, ist eine herkömmliche Funktionalität, die durch menschliche Mittel leicht zu realisieren ist. Ein Stimmaustausch ist einfach und macht es im übrigen unnötig, das Endgerät mit einer Anzeigeeinrichtung zur Visualisierung auszurüsten, was die Kosten, den Platzbedarf und den Verbrauch verringert.
  • Man kann auch die Stimmsynthese, um den Besitzer des Endgerätes zu informieren, und die Spracherkennung verwenden, um den Apparat zu identifizieren, den er anzurufen wünscht und dessen Teilnehmernummern er buchstabiert. Ein solches Stimmserver-System kann Mittel verwenden, die vergleichbar mit denjenigen sind, die schon durch die France Telecom verwendet werden, um Auskünfte über die Theatervorstellungen in verschiedenen Regionen zu liefern.
  • Die Verwaltung der Anrufe ist einfach, wenn die Endgeräte mit der Angabe verkauft werden, dass sie nur nationale Anrufe zulassen, und das einzig und allein in einer vorher festgelegten Sprache. Die Wahl, in einer anderen Sprache als derjenigen des Verkaufslandes zu reden, kann jedoch dem Nutzer überlassen werden, indem die eine oder andere mehrerer Lösungen verwendet wird, z. B.:
    • – Zugriff auf die Rufzentrale des Verkaufslandes, gefolgt von einem Verweis auf eine Arbeitskraft der ausgewählten Sprache,
    • – direkte Auswahl der Sprache durch den Käufer zum Zeitpunkt der Initialisierung des Wegwerf-Endgeräts; ein innerhalb des Endgeräts untergebrachtes Programm ist dann vorgesehen, um es dem Käufer zu erlauben, die Sprache auszuwählen, und weist dem auf dem Endgerät vorgesehenen Rufknopf die Zugangsnummer zur Zentrale mit der gewählten Sprache zu.
  • Im Fall der automatischen Behandlung der Anrufe kann ein und dieselbe Zentrale Mittel zur Sprachanalyse und -synthese in mehreren Sprachen umfassen.
  • Die Verwaltung durch eine einzige Zentrale pro Land weist den Vorteil auf, alle Daten an einem einzigen Ort zu zentralisieren, an dem die Guthaben registriert und die Belastungen abgewickelt werden.
  • Zum Zwecke des Umweltschutzes kann eine teilweise Rückerstattung im Fall der Rückgabe und/oder ein Verkaufspreisnachlass vorgesehen werden, wenn ein ausgeschöpfter Apparat zurückgebracht wird. Manche Komponenten können wiederbenutzt werden, wobei jede Benutzung durch eine auf der Komponente getragene Angabe angezeigt werden kann, um sie nach einer gegebenen Anzahl von Einsätzen zurückzuweisen. Die Speisung kann durch chemische Batterien oder durch Solarzellen vorgesehen werden. Die Benutzung von Akkumulatoren ist nämlich wegen der kurzen Nutzlebensdauer und dem Nichtvorhandensein einer Aufladung in den Einheiten nicht gerechtfertigt.
  • Es wird nun anhand eines nicht einschränkenden Beispiels ein möglicher Aufbau eines mobilen Funktelefon-Endgeräts gemäß der Erfindung beschrieben. Die Beschreibung bezieht sich auf Zeichnungen, die ihr beigefügt sind, in denen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Endgerätes ist, welche die Komponenten zeigt, die auf der Vorderseite erscheinen;
  • 2 eine mögliche Weiterbildung des Unterteils der Rück- oder Vorderseite zeigt, die ein Sichtfenster des Zustandes der Batterien erscheinen lässt;
  • 3 ein Prinzipblockschaltbild ist;
  • 4 eine andere mögliche Anordnung der Umschaltmittel zeigt.
  • Das in 1 gezeigte, tragbare Endgerät umfasst ein Gehäuse aus zwei aneinander gesteckten oder verschweißten Teilen. Auf der Vorderseite erscheinen das Fenster 10, das für den Hörer bestimmt ist, und das Fenster 12, das für das Mikrofon bestimmt ist, sowie ein Satz aus vier Knöpfen 14, die vorgesehen sind, damit nur einer auf einmal hinuntergedrückt werden kann, um dem Endgerät einen ganz bestimmten Zustand zu geben. Anders ausgedrückt, jede hinuntergedrückte Stellung eines Knopfes ist gegenüber allen anderen exklusiv. Lichtemittierende Dioden 15 (LED) geben wesentliche Anzeigen, z. B. den Zustand des Geräts (Senden/Empfang oder allein Empfang). Im Fall von 1 kann jeder Knopf eine LED umfassen, die z. B. durch den durchsichtigen Knopf hindurch gesehen werden kann.
  • Die Rückseite ist mit einer Klappe, die das Einsetzen der Batterien erlaubt, und mit einer Luke zur Aufnahme der Batterien versehen. Eine rückwärtig angeordnete LED kann den Zustand der Batterien angeben (2). Eine unzureichende Spannung dieser letzteren kann durch eine Farbänderung oder ein Blinken oder durch ein Tonsignal angezeigt werden. Ein großer Bereich kann für eine Werbeaufschrift verfügbar gelassen werden. Die Seriennummer des Apparates, die es möglich macht, ihn zu verfolgen, kann auf der Rückseite aufgedruckt oder eingeprägt sein. Sie kann eine einfache Seriennummer oder eine Seriennummer, gefolgt von Ziffern zur Überprüfung ihres authentischen Charakters, sein, wenn die Seriennummer durch den Nutzer einem Operator bei der ersten Indienstnahme angekündigt werden soll.
  • Das Endgerät kann in einer versiegelten, durchsichtigen Umhüllung verkauft werden, die auch Batterien enthalten kann.
  • Ein Etikett kann vorgesehen sein, damit der Nutzer dort die zeitweilige Rufnummer eintragen kann, die bei der Indienstnahme zugeteilt wird.
  • Die Knöpfe können z. B. folgende Funktionen haben:
    Abschalten A: Wenn dieser Knopf hinuntergedrückt wird, wird die Speisung des Endgeräts ausgeschaltet; es ist keine Sendung und kein Empfang möglich.
    Bereitschaft (Stand-by) V: Diese Stellung erlaubt den Empfang von Anrufen. In diesem Zustand speichert und kontrolliert ein Programm periodisch, dass die Speisung ausreichend ist, beleuchtet das Sichtfenster zur Spannungsanzeige und schaltet das Endgerät in den Empfangsmode um, welcher derjenige sein kann, der für das angepasste Netz vorgesehen ist. In diesem Fall gibt es automatisch den Ablauf einer Folge zur Feldmessung, um eine Empfangsfrequenz zu suchen, zur Aussendung des Signals über einen Bakenweg, um die geeignete Station vom Vorhandensein des Endgeräts zu informieren, zur Signalisierung im Fall eines Rufempfangs, zur Wahl des Dialogweges, zur visuellen oder tönenden Stationsanzeige im Anruffall. Das Endgerät kann so geplant sein, dass am Ende einer bestimmten Zeit in den Abschaltmode übergegangen wird, um Batterien zu sparen.
    Antworten auf Anruf R: Diese Stellung erlaubt es dem Nutzer, die Leitung zu belegen, sofern er es wünscht, wenn er eine Anrufmeldung empfängt. Die Betätigung dieses Knopfes setzt den Vocoder-Modul in Betrieb.
    Leitungsbelegung E: Diese Stellung erlaubt die Anrufaussendung mit automatischer Verbindung zur Serverzentrale über das Funknetz. Erneut kontrolliert das Programm periodisch, dass die Speisung ausreichend ist, steuert die Beleuchtung des Sichtfensters, das anzeigt, dass der Apparat unter Spannung ist, und lässt das Endgerät in den Rufaussendemode umschalten. Es gibt z. B., wenn das Endgerät in einem GSM-System verwendet wird, eine Feldermessung, um eine Sendefrequenz zu suchen, die Suche eines Bakenweges, um dem Netz das Lokalisieren des Endgeräts zu erlauben, eine Signalisierung (Rufaussendung), die Wahl des Dialogweges, die Übertragung der Identifizierungsfolge des Endgeräts (das es der Serverzentrale erlaubt, die Belastung des Kontos zu initialisieren oder den Anruf im Fall des Verlustes, Diebstahls oder der Ausschöpfung des Guthabens abzuweisen), die Auslösung des Sendemoduls oder die Auslösung des Vocoders. Im Bereich des Systems kann es automatisch eine Leitweglenkung auf eine Notrufnummer der Serverzentrale im Falle der Belegung dieser letzteren geben.
  • Unter der Voraussetzung, dass die Speisung durch Batterien erfolgt, deren Aktionsdauer begrenzt ist, kann es vorteilhaft sein, einen Sendemodul zu verwenden, dessen Leistung steuerbar ist, und diese Leistung in Abhängigkeit von der Nähe einer Relaisstation zu steuern, die durch die Messung der Felder bestimmt wird.
  • Das Blockschaltbild des Endgeräts kann dasjenige sein, das in 3 gezeigt ist. Es umfasst dann einen Ver waltungsmodul 20 und einen Mobilnetzmodul 22, die beide integrierte Schaltungen sein können, die gegenwärtig auf dem Markt verfügbar und für GSM-Endgeräte bestimmt sind, oder vereinfachte Module. Dieser Modul ist mit einem Empfänger 24 und mit einem Sender 26 verbunden, die beide einen Verstärker enthalten und an die Antenne 28 angeschlossen sind. Diese Antenne kann direkt auf die die integrierten Schaltungen tragende Karte aufgedruckt sein. Ein Vocoder 32 liefert das Ausgangsaudiosignal an einen Hörer 34 und empfängt das zu verarbeitende, von einem Mikrofon 36 stammende Audiosignal. Er ist über eine Weichenschaltung 38 an den Sender und an den Empfänger angeschlossen. Die zum Betrieb notwendigen Daten werden in einem Speicher 40 gespeichert.
  • Wenn nach Minimalkosten gestrebt wird (was häufig sein wird), wird das Endgerät um Datensende- und -empfangsmittel abgerüstet, anders als diejenigen, die vorstehend erwähnt wurden, was Beschränkungen auferlegt, die die Initialisierung des Endgeräts bei der ersten Indienstnahme angehen.
  • Der Verwaltungsmodul ist an die Knöpfe zur Bereitschaft 14a, zur Leitungsbelegung 14b, zum Anrufen 14c und zum Abschalten 14d angeschlossen. Der Verwaltungsmodul ist auch an eine Anrufmeldekomponente 16 angeschlossen, die ein Klingelwecker 42 sein kann.
  • Das System kann vorgesehen werden, um das Risiko eines Diebstahls zu reduzieren oder ihn zumindest weniger lohnenswert zu machen. Zwei Arten von Diebstahl sind zu befürchten, derjenige einer kompletten Partie von Telefonen und der Diebstahl mit Wegnahme durch Gewalt.
  • Eine Maßnahme besteht darin, jeder Partie eine Identifizierungsnummer zuzuteilen, die hinten aufgedruckt wird und die durch den Käufer bei seinem ersten Anruf ausgespro chen werden muss. Diese Nummer kann mittels eines geheimen Schlüssels codiert sein, so dass eine zufällig angegebene Zahl den Code nicht berücksichtigt und dass eine von einem anderen Telefon entnommene Nummer als bereits zugeteilt identifiziert wird. Eine weitere Lösung besteht darin, den Verteiler durch eine getrennte Übersendung eines Wortes zu informieren, das durch den Käufer ausgesprochen werden muss.
  • Ein einzelnes gestohlenes Telefon kann über eine Beschwerde des legitimen Besitzers als ungültig erklärt werden, indem das Guthaben auf null gesetzt wird.

Claims (11)

  1. Verfahren zur digitalen Funktelefonie unter Benutzung tragbarer Endgeräte und eines zellularen Funktelefonnetzes mit wenigstens einer Rufzentrale, wobei die tragbaren Endgeräte mit einem vor ihrem Kauf festgelegten Guthaben an Einheiten versehen sind und Anrufmittel haben, die es lediglich erlauben, eine einzige Rufnummer anzurufen, welche diejenige der Rufzentrale ist, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: beim ersten Anruf von einem tragbaren Endgerät aus Aussendung eines Kennzeichens durch das tragbare Endgerät und von der Rufzentrale zum Endgerät Übertragung durch Sprachsynthese einer zeitweiligen Teilnehmernummer, die den Anruf des Endgerätes über das Netz erlaubt; Speicherung dieser Nummer bei der Rufzentrale; und bei nachfolgenden Anrufen vom Endgerät aus, die einzig und allein zur Rufzentrale hin durchgeführt werden, Herstellung der angeforderten Verbindung durch die Rufzentrale und Belastung des Guthabens an Einheiten durch die Rufzentrale.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rufzentrale das Endgerät nach Ausschöpfung des Guthabens unwirksam macht.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Rufzentrale ab der Herstellung oder dem Verkauf ein im Endgerät gespeichertes Kennzeichen registriert wird und dass beim ersten Anruf eine Kontrolle über dieses Kennzeichen durchgeführt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Schritt der Ausschöpfung des Guthabens, ausgehend von der Rufzentrale, die von diesem Endgerät stammenden Anrufe abgewiesen werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Möglichkeit aufrecht erhalten wird, vom Netz ausgehende Anrufe während einer vorher festgelegten Dauer nach der Ausschöpfung des Guthabens zu empfangen, dann das Endgerät unwirksam gemacht wird und seine Teilnehmernummer, ausgehend von der Rufzentrale, freigegeben wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die bei der Rufzentrale angeforderte Verbindung angezeigt und durch Spracherkennung identifiziert wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass dem Besitzer des tragbaren Endgerätes sein Saldo an Einheiten durch Sprachsynthese von der Rufzentrale aus geliefert wird.
  8. System zur digitalen Funktelefonie, das ein zellulares Funktelefonnetz enthält, das wenigstens eine Rufzentrale und wenigstens ein tragbares Endgerät hat, in dem Identifizierungsdaten und eine einzige Rufnummer gespeichert sind, welche diejenige einer einzigen, zum Netz gehörenden Rufzentrale ist, und bei denen jeweils Anrufmittel vorgesehen sind, die es erlauben, einzig und allein die erwähnte Rufnummer anzurufen, wobei diese Rufzentrale Identifizierungsmittel der verkauften oder hergestellten tragbaren Endgeräte, Mittel zur Verwaltung der Zahlungen durch Belastung eines beim Endgerät vorgesehenen Anfangskontos und Mittel zur Verwaltung und Leitweglenkung der vom tragbaren Endgerät stammenden Anrufe umfasst und einen Stimmserver zur Sprachsynthese enthält, um zum Endgerät eine zeitweilige Teilnehmernummer zu übertragen, die den Anruf des Endgerätes über das Netz erlaubt.
  9. In einem System nach Anspruch 8 verwendbares tragbares Endgerät, umfassend einen Vocoder (32), der an Mittel (24, 26) zum Senden-Empfang eines durch ein Sprachsignal digital modulierten Trägers angeschlossen ist, einen vorprogrammierten, schreibunzugänglichen Speicher (40), der ein Kennzeichen enthält, Rufmittel, die einzig und allein das Anrufen einer einzigen Nummer einer einzigen Rufzentrale erlauben, die eine vorher festgelegte und im Endgerät gespeicherte Nummer hat, Mittel zum Abschicken des Kennzeichens an die Rufzentrale und Mittel zum Empfang einer zeitweiligen Teilnehmernummer, die von der Rufzentrale aus durch Stimmsynthese ausgesendet wird und den Anruf des Endgerätes über das Netz erlaubt.
  10. Endgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es einen einzigen Rufknopf enthält, der die Aussendung der vorher festgelegten Nummer der einzigen Rufzentrale einleitet.
  11. Endgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Rufknopf zusätzlich zur Rufaussendungsstellung lediglich Stellungen zur Abschaltung, zur Bereitschaft (Stand-by) und zur Leitungsbelegung bei Empfang umfasst.
DE69821753T 1997-04-25 1998-04-23 Mobiles funktelefonsystem und -verfahren und dazu verwendbares endgerät Expired - Lifetime DE69821753T2 (de)

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