DE69822310T2 - Optisches fenster für implantierbare medizinische vorrichtungen - Google Patents

Optisches fenster für implantierbare medizinische vorrichtungen Download PDF

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Description

  • Keramiken und Gläser werden bei implantierbaren medizinischen Vorrichtungen für eine Vielzahl von Zwecken verwendet. In manchen Fällen werden optische Fenster, die Keramiken oder Gläser aufweisen, zum Übertragen optischer Energie in vivo entweder in die Vorrichtung oder aus der Vorrichtung heraus verwendet, um eine Vielzahl von Bedingungen oder Parametern zu erfassen. In anderen Fällen werden optische Fenster, die Keramiken oder Gläser aufweisen, verwendet, um einen elektrisch isolierten Eintrittspunkt in die Vorrichtung, beispielsweise für einen Durchführungsstift, der zum Übertragen elektrischer Signale oder von Energie zwischen dem Inneren und dem Äußeren der Vorrichtung verwendet wird, verwendet.
  • Wenn sie zum Übertragen optischer Energie verwendet wird, ist es wichtig, daß die optische Fensteranordnung in der Lage ist, Licht der gewünschten Wellenlängen zu transmittieren bzw. zu übertragen. Ein Beispiel einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung, bei der optische Energie verwendet wird, ist ein Blutsauerstoffsensor. In manchen Fällen sind die Sensoren entlang der Leitung beispielsweise eines Schrittmachers angeordnet. Durch Aufnehmen eines Blutsauerstoffsensors in einen implantierbaren Herzschrittmacher kann das Blutsauerstoff-Sättigungsniveau des Patienten überwacht werden und als ein Faktor beim Festlegen der Schrittmacherfrequenz verwendet werden.
  • Wie jede zur Implantation vorgesehene Vorrichtung müssen implantierbare medizinische Vorrichtungen, die optische Fenster aufweisen, aus biokompatiblen und biostabilen Materialien hergestellt sein. Zusätzlich müssen Vorrichtungen auch hermetisch gedichtet sein, um die Komponenten innerhalb der implantierbaren Vorrichtung vor einer Kontamination zu schützen. Im Fall eines Blutsauerstoffsensors, der für eine Langzeitanordnung in einer Blutumgebung vorgesehen ist, sieht die Konstruktion vorzugsweise auch glatte Außenflächen vor, um die Bildung von Klumpen und andere unerwünschte Ereignisse zu minimieren.
  • Bei Versuchen zum Bereitstellen einer optischen Übertragung in implantierbare medizinische Vorrichtungen, wie Blutsauerstoffsensoren, die sich in Leitungen befinden, oder aus diesen heraus wurden die optischen Sensoren oder Quellen in Glas- oder Saphirrohre und andere Strukturen eingeschlossen. Beim Einschließen der Vorrichtungen in ein Rohr treten bei der Herstellung solcher Vorrichtungen eine Anzahl von Problemen auf. Es ist zusätzlich häufig schwierig, eine langfristige hermetische Dichtung zum Verhindern einer Kontamination der Vorrichtungen durch Körperflüssigkeiten bereitzustellen.
  • Wenn optische Fenster, die Keramiken oder Gläser aufweisen, zum elektrischen Isolieren beispielsweise eines Durchführungsstifts verwendet werden, ist es vorteilhaft, ein Fenster zu verwenden, das aus einem Material besteht, das elektrisch nichtleitend ist und das auch optisch durchlässig sein kann. Das Merkmal der optischen Durchlässigkeit kann nützlich sein, weil es eine verhältnismäßig einfache Sichtinspektion der Durchführungsanordnung ermöglicht, um festzustellen, ob im Linsenmaterial (d. h. im Isoliermaterial) Risse vorhanden sind, die die Dichtheit der Vorrichtung beeinträchtigen könnten.
  • Wenngleich sie nicht als Stand der Technik anerkannt werden, können Beispiele implantierbarer medizinischer Vorrichtungen, die optisch durchlässige Abschnitte, wie Fenster usw., aufweisen, den in der nachstehenden Tabelle 1 angeführten veröffentlichten Dokumenten entnommen werden.
  • Figure 00030001
  • Figure 00040001
  • Wie Fachleute beim Lesen der Zusammenfassung der Erfindung, der detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen und der Ansprüche, die nachstehend ausgeführt werden, leicht verstehen werden, können viele der Vorrichtungen und Verfahren, die in den Patenten aus Tabelle 1 offenbart sind, unter Verwendung der Lehren der vorliegenden Erfindung vorteilhaft modifiziert werden.
  • Die vorliegende Erfindung hat bestimmte Aufgaben, so daß verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung Lösungen für ein oder mehrere Probleme bieten, die im Stand der Technik in bezug auf optisch durchlässige Abschnitte bei implantierbaren medizinischen Vorrichtungen auftreten. Zu den Problemen, die im Stand der Technik auftreten, gehört das Fehlen einer optischen Fensteranordnung, die zur Verwendung mit implantierbaren medizinischen Vorrichtungen ausgelegt ist, welche (a) in der Lage ist, restliche Zugspannungen zu verringern, die durch Anschweißen einer Zwinge an ein Vorrichtungsgehäuse hervorgerufen werden, und (b) eine optische Fensteranordnung mit einem niedrigen Profil bereitstellt.
  • Demgemäß besteht eine Aufgabe der Erfindung darin, eine optische Fensteranordnung für eine chronisch bzw. dauerhaft implantierbare medizinische Vorrichtung bereitzustellen, wodurch Schweißspannungen verringert werden, die durch das Anschweißen einer Zwinge bzw. einer Klemme an ein Vorrichtungsgehäuse hervorgerufen werden.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine optische Fensteranordnung bereitzustellen, die eine Linse und eine Zwinge aufweist, wodurch ein optisches Fenster mit einem niedrigen Profil bereitgestellt wird, das in implantierbaren medizinischen Vorrichtungen verwendbar ist.
  • Im Vergleich zu bekannten optischen Fensteranordnungen für implantierbare medizinische Vorrichtungen können verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung einen oder mehrere der folgenden Vorteile bereitstellen: (a) eine Verringerung oder Beseitigung restlicher Zugspannungen, die auf eine Linse wirken, welche sich in einer Zwinge in einer optischen Fensteranordnung für eine implantierbare medizinische Vorrichtung befindet, (b) eine hermetisch gedichtete optische Fensteranordnung mit einem niedrigen Profil, die in einer implantierbaren medizini schen Vorrichtung verwendbar ist, (c) eine leichte Herstellung unter Verwendung bekannter Verfahren und Techniken, wie Hartlöten und Schweißen, und (d) die Verwendung bekannter biostabiler und biokompatibler Materialien.
  • Demgemäß sieht die Erfindung eine optische Fensteranordnung für eine implantierbare medizinische Vorrichtung vor, welche aufweist:
    ein Gehäuse mit einer sich darin befindenden Fensteröffnung,
    eine Zwinge bzw. Klemme, die in der Fensteröffnung montiert ist, wobei die Zwinge einen Zwingenkörper aufweist, der eine Linsenöffnung bildet, und
    eine Linse, die in der Linsenöffnung der Zwinge montiert ist,
    dadurch gekennzeichnet, daß
    der Zwingenkörper einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einem inneren Bein, einem äußeren Bein und einer Spannungsentlastungsrinne in dem Zwingenkörper zwischen dem inneren Bein und dem äußeren Bein aufweist, wobei sich das äußere Bein des Zwingenkörpers in der Nähe der Fensteröffnung des Gehäuses befindet und wobei sich die Linse in der Nähe des inneren Beins des Zwingenkörpers befindet.
  • Optische Fensteranordnungen gemäß Ausführungsformen der Erfindung können eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: (a) einen Linsenflansch am inneren Bein des Zwingenkörpers, (b) einen Tragflansch am äußeren Bein des Zwingenkörpers, (c) einen an die Fensteröffnung angeschweißten Tragflansch, (d) eine mit Hartlot in der Linsenöffnung montierte Linse, (e) einen Hartlotstopp zum Steuern des Flusses des Hartlots, (f) einen Zwingenkörper aus Titan, (g) ein Gehäuse aus Titan, (h) ein Blutsauerstoffsensor-Gehäuse, (i) eine im wesentlichen kreisförmige Fensteröffnung, (j) ein inneres Bein und ein äußeres Bein, die konzentrisch um die Linsenöffnung angeordnet sind, (k) eine Spannungsentlastungsrinne, die mit dem inneren und dem äußeren Bein konzentrisch ist, und (l) eine Linse aus einkristallinem Aluminiumoxid.
  • Gemäß einem anderen Aspekt ist ein Verfahren zum Herstellen einer optischen Fensteranordnung für eine implantierbare medizinische Vorrichtung vorgesehen, welches die folgenden Schritte aufweist: (a) Bereitstellen einer Zwinge mit einem Zwingenkörper, der eine Linsenöffnung bildet, wobei der Zwingenkörper einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einem inneren Bein, einem äußeren Bein und einer Spannungsentlastungsrinne in dem Zwingenkörper zwischen dem inneren Bein und dem äußeren Bein aufweist, wobei sich das äußere Bein des Zwingenkörpers in der Nähe der Fensteröffnung des Gehäuses befindet, (b) Bereitstellen eines Linsenflansches am inneren Bein des Zwingenkörpers, (c) Bereitstellen eines Tragflansches am äußeren Bein des Zwingenkörpers, (d) Montieren einer Linse in der Linsenöffnung der Zwinge und (e) Montieren der Zwinge und der Linse in einer Fensteröffnung in einem Gehäuse einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung.
  • Bevorzugte Verfahren zum Herstellen optischer Fensteranordnungen für chronisch implantierbare medizinische Vor richtungen können einen oder mehrere der folgenden Schritte aufweisen: (a) Bereitstellen einer Zwinge mit einem Zwingenkörper, der eine Linsenöffnung bildet, wobei der Zwingenkörper einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einem inneren Bein, einem äußeren Bein und einer Spannungsentlastungsrinne in dem Zwingenkörper zwischen dem inneren Bein und dem äußeren Bein aufweist, wobei sich das äußere Bein des Zwingenkörpers in der Nähe der Fensteröffnung des Gehäuses befindet, (b) Bereitstellen eines Linsenflansches am inneren Bein des Zwingenkörpers, (c) Bereitstellen eines Tragflansches am äußeren Bein des Zwingenkörpers, (d) Montieren einer Linse in der Linsenöffnung der Zwinge, (e) Montieren der Zwinge und der Linse in einer Fensteröffnung in einem Gehäuse einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung, (f) Montieren der Linse in der Zwinge durch Hartlöten, (g) Montieren der Zwinge in der Fensteröffnung in dem Gehäuse durch Schweißen, (h) Montieren der Linse in der Zwinge zum Montieren der Zwinge in der Fensteröffnung im Vorrichtungsgehäuse und (i) Montieren der Zwinge in einer Fensteröffnung eines Blutsauerstoffsensor-Gehäuses.
  • Implantierbare medizinische Vorrichtungen, die eine optische Fensteranordnung gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung aufweisen, können eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: (a) ein Gehäuse mit einer Fensteröffnung, (b) eine in einer Fensteröffnung montierte Zwinge, wobei die Zwinge einen eine Linsenöffnung bildenden Zwingenkörper aufweist und der Zwingenkörper einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einem inneren Bein, einem äußeren Bein und einer Spannungsentlastungsrinne im Zwingenkörper zwischen dem inneren Bein und dem äußeren Bein aufweist, wobei sich das äußere Bein des Zwingen körpers in der Nähe der Fensteröffnung des Gehäuses befindet, (c) eine in der Linsenöffnung der Zwinge montierte Linse, (d) einen Linsenflansch am inneren Bein des Zwingenkörpers, (e) einen Tragflansch am äußeren Bein des Zwingenkörpers, (f) einen an die Fensteröffnung angeschweißten Tragflansch, (g) eine mit Hartlot in der Linsenöffnung montierte Linse, (h) einen Hartlotstopp zum Steuern des Flusses des Hartlots, (i) einen Zwingenkörper aus Titan, (j) ein Gehäuse aus Titan, (k) ein Blutsauerstoffsensor-Gehäuse, (l) eine im wesentlichen kreisförmige Fensteröffnung, (m) ein inneres Bein und ein äußeres Bein, die konzentrisch um die Linsenöffnung angeordnet sind, (n) eine Spannungsentlastungsrinne, die mit dem inneren und dem äußeren Bein konzentrisch ist, und (o) eine Linse aus einkristallinem Aluminiumoxid.
  • Diese und andere Aufgaben, Vorteile und Merkmale der Erfindung werden beim Lesen der nur als Beispiel dienenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen zusammen mit der anliegenden Zeichnung und den anliegenden Ansprüchen verständlich werden.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts eines Vorrichtungsgehäuses mit einem optischen Fenster.
  • 2 ist eine Draufsicht einer optischen Fensteranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 3 ist ein Querschnitt der optischen Fensteranordnung aus 2 entlang einer Linie 3–3 in 2.
  • 4 ist ein vergrößerter Querschnitt einer Zwinge, die in einer optischen Fensteranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet wird.
  • 5 ist ein vergrößerter Querschnitt einer alternativen Zwinge für eine optische Fensteranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 6 ist eine vereinfachte schematische Ansicht einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung mit einer optischen Fensteranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 7 ist eine schematische Ansicht der Vorrichtung aus 6 in ihrer Beziehung zum Herzen eines Patienten.
  • 8 ist ein Blockdiagramm, in dem einige Bestandteile eines Schrittmachers gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt sind.
  • Die vorliegende Erfindung sieht eine optische Fensteranordnung zur Verwendung in implantierbaren medizinischen Vorrichtungen vor, die eine im wesentlichen U-förmige Zwinge mit einer Spannungsentlastungsrinne aufweist, um restlichen mechanischen Spannungen Rechnung zu tragen, die nach dem Anschmelzen der Zwinge an das Gehäuse einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung in der Zwinge verbleiben. Durch Kontrollieren der restlichen mechanischen Spannungen kann die Luftdichtheit der optischen Fensteranordnung aufrechterhalten werden, indem Risse verringert oder beseitigt werden, die durch restliche mechanische Spannungen in der Linse hervorgerufen werden. Ein zusätzlicher Vorteil der U-förmigen Zwinge besteht darin, daß sie ein verhältnismäßig niedriges Profil bereitstellt, wodurch die Konstruktion kleinerer implantierbarer medizinischer Vorrichtungen erleichtert wird.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts eines Gehäuses mit zwei optischen Fensteranordnungen gemäß der vorliegenden Erfindung. Das dargestellte Gehäuse 10 weist zwei Fensteröffnungen 12 auf, die dafür ausgelegt sind, eine optische Fensteranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung aufzunehmen, welche eine Zwinge 20 und eine sich innerhalb der Zwinge 20 befindende Linse 30 aufweist. Eine optische Fensteranordnung befindet sich in einer der Fensteröffnungen, während die andere optische Fensteranordnung außerhalb der anderen Fensteröffnung 12 dargestellt ist.
  • Es sei bemerkt, daß optische Fensteranordnungen gemäß der vorliegenden Erfindung in dem Gehäuse aufgenommen werden können, das zur Verwendung in einer beliebigen implantierbaren medizinischen Vorrichtung vorgesehen ist. Sie werden daher vorzugsweise unter Verwendung biokompatibler und biostabiler Materialien hergestellt. Optische Fensteranordnungen gemäß der vorliegenden Erfindung können insbesondere Verwendung in Verbindung mit Blutsauerstoffsensoren finden, die zur Langzeitüberwachung von Blutsauerstoffniveaus in einen Patienten implantiert sind. Daher werden die optischen Fensteranordnungen gemäß der vorliegenden Erfindung vorzugsweise aus biokompatiblen und biostabilen Materialien hergestellt, die zur Langzeitanordnung innerhalb des Bluts eines Patienten geeignet sind. Eine andere Anwendung könnte eine Durchführung für elektrische Komponenten in einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung einschließen.
  • Ein bevorzugtes Material für das Gehäuse 10 und die Zwingen 20 ist Titan (mit der kommerziellen Qualität 1 oder 2), wenngleich andere Materialien Titan ersetzen könnten. Beispiele anderer geeigneter Materialien sind ohne Einschränkung Edelstahl, Platin, Niob usw.
  • Die Anbringung der Zwinge 20 und der Linse 30 innerhalb der Fensteröffnungen 12 im Gehäuse 10 der Vorrichtung wird typischerweise dadurch erreicht, daß die Zwinge 20 an ihrem Ort angeschweißt wird. Das Schweißen wird typischerweise unter Verwendung eines auf die Fläche 25 der Zwingen 20 und die benachbarte Fläche 14 des Vorrichtungsgehäuses 10 gerichteten Lasers ausgeführt, um eine hermetische Dichtung zwischen der Zwinge 20 und dem Gehäuse 10 zu bilden. Es können auch andere Schweißprozesse einschließlich des Elektronenstrahlschweißens, wobei in dieser Hinsicht keine Einschränkung gegeben ist, verwendet werden, um die Zwinge 20 an ihrem Ort anzuschweißen.
  • 2 ist eine Draufsicht einer Zwinge 20 und einer Linse 30 für eine optische Fensteranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung. 3 ist eine Schnittansicht der Zwinge 20 und der Linse 30 entlang einer Linie 3–3 in 2, und 4 ist eine vergrößerte Teil-Schnittansicht der Zwinge 20 allein. Es kann während der folgenden Erörterung einer bevorzugten Ausführungsform einer optischen Fensteranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung, die in näheren Einzelheiten beschrieben wird, auf die 24 Bezug genommen werden.
  • Die dargestellte Zwinge 20 weist vorzugsweise einen Körper mit einer Linsenöffnung 21 auf, in der sich die Linse 30 befindet. Die Linsenöffnung 21 ist von einem Linsenflansch 26 umgeben, der die Linse 30 in ihrer richtigen Position in bezug auf die Zwinge 20 hält. Nachdem sich die Linse 30 an ihrer Position innerhalb der Zwinge 20 befindet, wird sie vorzugsweise durch Hartlöten innerhalb der Zwinge 20 festgehalten. Das Hartlotmaterial 32 bildet eine Kehlnaht um die Linse 30, wie am besten in 3 dargestellt ist. Das Hartlotmaterial 32 kann auch zwischen die Linse 30 und die Zwinge 20 laufen, wie auch in 3 dargestellt ist.
  • Das Hartlotmaterial bildet vorzugsweise eine hermetische Dichtung zwischen der Linse 30 und der Zwinge 20. Dadurch bildet die optische Fensteranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung infolge der hermetischen Dichtung zwischen dem Gehäuse 10 und der Zwinge 20 und der hermetischen Dichtung zwischen der Zwinge 20 und der Linse 30 ein hermetisch gedichtetes optisches Fenster für implantierbare medizinische Vorrichtungen.
  • Die Zwinge 20 weist vorzugsweise auch einen Hartlotstopp 28 auf, der dafür ausgelegt ist zu verhindern, daß das Hartlotmaterial 32 über die ganze Zwinge 20 fließt. Typischerweise ist der Hartlotstopp 28 eine Ecke, wie dargestellt ist, oder eine andere scharfe Unstetigkeit in der Fläche der Zwinge 20, auf der das Hartlötmaterial 32 ruht. Diese Unstetigkeit 28 verhindert durch die Oberflächenspannung, die im fließfähigen Hartlötmaterial 32 während des Hartlötens stets vorhanden ist, daß das Hartlötmaterial fließt.
  • Die Zwinge 20 weist vorzugsweise auch einen Tragflansch 24 auf, der um den äußeren Umfang der Zwinge 20 angeordnet ist. Der Tragflansch 24 ist dafür ausgelegt, gegen die Fensteröffnung 12 im Gehäuse 10 anzuliegen, um die Fläche 25 für den vorstehend beschriebenen Schweißprozeß genau in bezug auf die Fläche 14 zu lokalisieren.
  • Die Zwinge 20 weist auch eine Spannungsentlastungsrinne 22 auf, die sich zwischen dem Tragflansch 24 und der Linsenöffnung 21 in der Zwinge 20 befindet. Der Körper der Zwinge 20 weist vorzugsweise einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf, der, wie in 4 dargestellt ist, ein inneres Bein 20a und ein äußeres Bein 20b aufweist, wobei sich eine Spannungsentlastungsrinne 22 zwischen den Beinen befindet. Durch Bereitstellen eines U-förmigen Profils durch die Spannungsentlastungsrinne 22 werden die restlichen mechanischen Spannungen (vorzugsweise Zugspannungen), die in einer massiven Zwinge vorhanden wären (d. h. einer Zwinge ohne eine Spannungsentlastungsrinne), durch Umwandeln in eine Biegedehnung, die von dem U-förmigen Zwingenkörper aufgenommen wird, verringert oder beseitigt.
  • Wenngleich die Zwinge 20 wie dargestellt mit im allgemeinen scharfen Ecken versehen ist, ist zu verstehen, daß die Zwinge 20 auch mit glatteren, stärker abgerundeten Strukturmerkmalen gebildet werden kann. Typischerweise weisen durch Stanzen gebildete Zwingen glattere Konturen auf als jene, die beispielsweise durch maschinelles Bearbeiten gebildet werden. Ein Beispiel einer solchen Zwinge 120 ist in 5 in einer vergrößerten Teilschnittansicht dargestellt. Die Zwinge 120 weist ein inneres Bein 120a und ein äußeres Bein 120b sowie eine sich zwischen den Beinen 120a und 120b befindende Spannungsentlastungsrinne 122 auf.
  • Diese restlichen mechanischen Spannungen in einer massiven Zwinge, typischerweise in Form von Zugspannungen, würden normalerweise auf die Linse 30 übertragen werden und könnten bewirken, daß die Linse 30 reißt. Ein Riß in der Linse 30 kann die Luftdichtheit der optischen Fensteranordnung zerstören und auch die optischen Eigenschaften der Linse 30 beeinträchtigen. Durch Bereitstellen einer Zwinge 20 mit einer Spannungsentlastungsrinne 22 werden die restlichen mechanischen Spannungen vom Schweißen jedoch in Biegespannungen umgewandelt, die zumindest teilweise und vorzugsweise in hohem Maße durch Biegen des Zwingenbeins 20a in bezug auf das Bein 20b kompensiert werden. Dadurch werden die auf die Linse 30 ausgeübten Spannungen nach dem Anschweißen der Zwinge 20 an das Gehäuse 10 verringert, um die restlichen Schweißspannungen als eine der Ursachen des Reißens der Linse 30 zu verringern oder zu beseitigen.
  • Die Linse 30 besteht vorzugsweise aus Saphir, also mit einer einkristallinen Gitterstruktur gewachsenem Aluminiumoxid. Saphir kann leicht geschnitten und zu optischer Klarheit poliert werden, ohne daß Defekte oder Risse erzeugt werden. Falls Risse oder Defekte vorhanden sind, können sie leicht bei geringer Vergrößerung gesehen werden. Saphir ist auch, selbst dann, wenn es lange Zeit einer Blutumgebung ausgesetzt wird, biokompatibel und biostabil. Wenngleich Saphir das bevorzugte Material für die Linse 30 ist, ist zu verstehen, daß die Linse 30 auch aus jedem beliebigen geeigneten Material gebildet werden könnte, das die erforderlichen biokompatiblen und biostabilen Eigenschaften für eine Langzeitimplantation bereitstellt. Falls die optische Fensteranordnung zum Übertragen optischer Energie zu verwenden ist, sollte das Material optische Energie der gewünschten Wellenlängen (für das menschliche Auge sichtbar oder unsichtbar) übertragen. Wenn die optische Fensteranordnung zum Isolieren eines Durchführungsstifts zu verwenden ist, sollte das Linsenmaterial im wesentlichen elektrisch nichtleitend sein.
  • Das zum Halten der Linse 30 innerhalb der Zwinge 20 verwendete Hartlötmaterial 32 kann aus einem beliebigen geeigneten Material oder aus beliebigen geeigneten Materialien zusammengesetzt sein. Beispiele geeigneter Hartlötmaterialien sind Gold, Goldlegierungen usw., sie sind jedoch nicht auf diese beschränkt. Ein als Beispiel dienendes Hartlötmaterial 32 ist im Handel erhältliches reines Gold (99,9% rein).
  • Wenn das Hartlötmaterial aus reinem Gold verwendet wird, muß die Saphirlinse 30 typischerweise zuerst mit einer Beschichtung aus Niob, Titan oder einer Niob/Titan-Legierung und einer Beschichtung aus Gold über dem Niob oder Titan in den Bereichen, wo die Hartlötverbindung zu bilden ist, versehen werden. Verschiedene Anteile von Niob und Titan können gemeinsam gesputtert werden, um die gewünschte Schicht aus einer Niob/Titan-Legierung zu bilden. Diese und andere Überlegungen hinsichtlich des Hartlötens der Saphirlinse 30 sind in der internationalen Anmeldung WO-A-80/01620 erörtert.
  • Die Verfahren zum Herstellen einer optischen Fensteranordnung für eine implantierbare medizinische Vorrichtung werden nun mit Bezug auf die 24 beschrieben. Es ist bevorzugt, daß der erste Schritt die Bildung der Zwinge 20 beinhaltet. Wenn die Zwinge 20 aus Titan besteht, umfaßt ein Verfahren zum Bilden der Zwinge 20 eine Schraubbearbeitung, wenngleich Fachleute verstehen werden, daß viele andere Techniken, wie Elektronenentladungsbearbeiten (EDM), Stanzen usw., auch bei der Herstellung der Zwingen 20 eingesetzt werden können.
  • Nach der Bildung der Zwinge 20 wird die Linse 30 vorzugsweise in die Linsenöffnung 21 in der Zwinge 20 eingeführt, wie am besten aus 3 ersichtlich ist. Nach dem richtigen Einsetzen der Linse 30 in die Zwinge 20 wird Hartlötmaterial 32 zwischen oder am Übergang zwischen der Zwinge 20 und der Linse 30 aufgebracht. Wie in der Hartlöttechnik wohlbekannt ist, können Ringe des Hartlötmaterials um den hartzulötenden Punkt und die ganze Anordnung einschließlich der Linse 30 und der Zwinge 20 angeordnet werden und auf die geeignete Schmelztemperatur des Hartlötmaterials 32 erwärmt werden. Es ist natürlich bevorzugt, daß ein beliebiges Material für das Hartlöten gewählt wird, dessen Schmelzpunkt erheblich unterhalb desjenigen des Materials der Zwinge 20 oder der Linse 30 liegt. Weiterhin sollte während des Hartlötens sorgfältig darauf geachtet werden, ein lokalisiertes Erwärmen der Linse 30 zu vermeiden, das zu Rissen oder anderen Defekten führen könnte.
  • Nachdem die Linse 30 richtig in der Linsenöffnung 21 der Zwinge 20 montiert wurde, kann die ganze Anordnung aus der Zwinge 20 und der Linse 30 in eine Fensteröffnung 12 in einem Vorrichtungsgehäuse 10 eingeführt werden, wie in 1 dargestellt ist. Sobald sie richtig innerhalb des Vorrichtungsgehäuses 10 angeordnet wurde, kann die Zwinge 20 unter Verwendung eines Lasers oder einer anderen geeigneten Schweißtechnik an ihrem Ort innerhalb der Fensteröffnung 12 eingeschweißt werden, wie vorstehend erörtert wurde. Es ist bevorzugt, jedoch nicht wesentlich, daß die Zwinge 20 innerhalb des Vorrichtungsgehäuses 10 geschweißt wird, weil das Schweißen eine Verbindung mit der gewünschten Dichtheit für die implantierbare medizinische Vorrichtung bereitstellt, die einer Langzeitimplantation in Umgebungen, wie einer Blutumgebung, unterzogen wird.
  • Die optischen Fensteranordnungen gemäß der vorliegenden Erfindung können in einer Vielzahl implantierbarer medizinischer Vorrichtungen verwendet werden, in denen optische Energie in ein Vorrichtungsgehäuse, das sich innerhalb eines Patienten befindet, oder aus diesem heraus übertragen werden muß. Die optischen Fensteranordnungen können auch Anwendungen bei isolierenden Durchführungsstiften finden, die sich vom Inneren einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung zu ihrem Äußeren oder vom Inneren einer Leistungsquelle in der Art einer elektrochemischen Zelle zum Äußeren der Leistungsquelle erstrecken.
  • 6 ist eine vereinfachte schematische Ansicht einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung 200 gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei wenigstens eine verbesserte Stimulations- und Meßleitung 216 oder 218 an einer hermetisch gedichteten Einschließung 214 angebracht und in der Nähe des menschlichen Herzens 316 implantiert ist. In dem Fall, in dem die implantierte medizinische Vorrichtung 200 ein Schrittmacher ist, weist sie wenigstens eine oder beide von den Stimulations- und Meßleitungen 216 und 218 auf. Die Stimulations- und Meßleitungen 216 und 218 messen elektrische Signale, die mit der Depolarisation und Repolarisation des Herzens 316 einhergehen, und sie liefern Stimulationsimpulse zum Hervorrufen einer Depolarisation von Herzgewebe in der Nähe ihrer distalen Enden. Wenigstens eine der Leitungen 216 und 218 weist vorzugsweise auch entlang ihrer Länge ein Sauerstoffsensormodul auf, das ein oder mehrere optische Fenster gemäß der vorliegenden Erfindung aufweist.
  • Die implantierbare medizinische Vorrichtung 200 kann ein implantierbarer Herzschrittmacher in der Art desjenigen sein, der in US-A-5 158 078 von Bennett u. a., US-A-5 312 453 von Shelton u. a. oder US-A-5 144 949 von Olson offenbart ist. Die implantierbare medizinische Vorrichtung 200 kann auch ein PCD (Schrittmacher-Kardioverter-Defibrillator) sein, der beliebigen der verschiedenen im Handel erhältlichen implantierbaren PCDs entspricht, wobei das Stimulations- oder Meßleitungs-Verbindermodul 212 gemäß der vorliegenden Erfindung die ansonsten vorhandene Verbinderblockanordnung ersetzt. Die vorliegende Erfindung kann auch in Zusammenhang mit PCDs in der Art derjenigen verwirklicht werden, die in US-A-5 545 186 von Olson u. a., US-A-5 354 316 von Keimel, US-A-5 314 430 von Bardy, US-A-5 131 388 von Pless oder US-A-4 821 723 von Baker u. a. offenbart sind. Diese Vorrichtungen können direkt in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden, und sie werden am bevorzugtesten so verwirklicht, daß die Durchführungen, die die darin befindliche Schaltungsanordnung mit ihren Verbinderblöcken verbinden, so angeordnet sind, daß sie einen leichten Zugang zwischen den Durchführungen und den elektrischen Verbindern ermöglichen, die sich innerhalb der Verbinderbohrungen des Verbinder- oder Kopfmoduls 212 befinden.
  • Alternativ kann die implantierbare medizinische Vorrichtung 200 ein implantierbarer Nervenstimulator oder Muskelstimulator sein, wie derjenige, der in US-A-5 199 428 von Obel u. a., in US-A-5 207 218 von Carpentier u. a. oder in US-A-5 330 507 von Schwartz offenbart ist, oder sie kann eine implantierbare medizinische Vorrichtung in der Art derjenigen sein, die im Bennett u. a. erteilten US-Patent US-A-5 331 966 offenbart ist. Es wird angenommen, daß die vorliegende Erfindung weite Anwendung auf eine beliebige Form einer implantierbaren elektrischen Vorrichtung findet, die in Zusammenhang mit elektrischen Leitungen verwendbar ist, und es wird angenommen, daß sie besonders vorteilhaft in solchen Zusammenhängen ist, bei denen mehrere medizinische elektrische Leitungen eingesetzt werden und erwünscht sind.
  • Im allgemeinen weist die hermetisch gedichtete Einschließung 214 eine elektrochemische Zelle in der Art einer Lithiumbatterie, eine Schaltungsanordnung, die Vorrichtungsoperationen steuert und arrhythmische EGM-Episoden aufzeichnet, und eine Telemetrietransceiverantenne und eine Schaltung auf, die Abwärtsverbindungstelemetriebefehle von der externen Programmiereinrichtung empfängt und gespeicherte Daten in einer Telemetrieaufwärtsverbindung zur externen Programmiereinrichtung überträgt. Die Schaltungsanordnung und der Speicher können in diskreter Logik oder einem mikrocomputerbasierten System mit einer A/D-Wandlung der abgetasteten EGM-Amplitudenwerte implementiert werden. Es wird angenommen, daß die jeweiligen elektronischen Merkmale und Operationen der implantierbaren medizinischen Vorrichtung in bezug auf die Verwirklichung der vorliegenden Erfindung eine überwältigende Bedeutung haben. Ein als Beispiel angegebenes Betriebssystem ist in der auf den Erwerber der vorliegenden Anmeldung übertragenen anhängigen US-Patentanmeldung mit der laufenden Nummer 08/678 219 "Minimally Invasive Implantable Device for Monitoring Physiologic Events", die am 11. Juli 1996 eingereicht wurde, beschrieben.
  • Es sei bemerkt, daß die vorliegende Erfindung in ihrem Schutzumfang nicht auf Einzelsensor- oder Doppelsensor- Schrittmacher beschränkt ist und daß auch andere Sensoren abgesehen von Blutsauerstoff-, Aktivitäts- und Drucksensoren bei der Verwirklichung der vorliegenden Erfindung verwendet werden könnten. Auch ist der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung nicht auf Einzelkammer-Schrittmacher beschränkt. Die vorliegende Erfindung kann auch in Zusammenhang mit Mehrkammerschrittmachern (beispielsweise Doppelkammer-Schrittmachern) verwirklicht werden.
  • 7 zeigt das Verbindermodul 212 und die hermetisch gedichtete Einschließung 214 der implantierbaren medizinischen Vorrichtung oder des Doppelkammer-Schrittmacher-IPGs 200 in ihrer Beziehung zum Herzen 316 des Patienten. Atrielle und ventrikuläre Stimulationsleitungen 216 und 218 erstrecken sich vom Verbinderkopfmodul 212 zum rechten Atrium bzw. zum rechten Ventrikel. Atrielle Elektroden 220 und 221, die am distalen Ende der atriellen Stimulationsleitung 216 angeordnet sind, befinden sich im rechten Atrium. Ventrikuläre Elektroden 228 und 229 am distalen Ende der ventrikulären Stimulationsleitung 218 befinden sich im rechten Ventrikel.
  • 8 zeigt ein Blockdiagramm, in dem die Bestandteile eines Schrittmachers 310 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt sind, wobei der Schrittmacher 310 eine mikroprozessorbasierte Architektur aufweist. Die vorliegende Erfindung kann jedoch auch in Zusammenhang mit anderen implantierbaren medizinischen Vorrichtungen, wie Kardiovertern, Defibrillatoren, Herzunterstützungssystemen und dergleichen oder in Zusammenhang mit anderen Entwurfsarchitekturen verwendet werden.
  • In der in 8 dargestellten veranschaulichenden Ausführungsform weist der Schrittmacher 310 einen Aktivitätssensor 312 auf, der vorzugsweise ein mit der Hybridschaltung innerhalb des Schrittmachergehäuses verbundener piezokeramischer Beschleunigungsmesser ist. Der piezokeramische Beschleunigungsmessersensor 312 liefert eine Sensorausgabe, die sich als Funktion eines gemessenen Parameters ändert, welcher den Stoffwechselbedarf des Patienten betrifft.
  • Der Schrittmacher 310 aus 8 ist am bevorzugtesten durch eine externe Programmiereinheit (in den Figuren nicht dargestellt) programmierbar. Eine solche Programmiereinrichtung, die für die Zwecke der vorliegenden Erfindung geeignet ist, ist die im Handel erhältliche Programmiereinrichtung vom Modell 9790 von Medtronic. Die Programmiereinrichtung ist eine Mikroprozessorvorrichtung, die entsprechend einem Telemetriesystem in der Art desjenigen, das in US-A-5 312 453 von Wyborny u. a. beschrieben ist, dem Schrittmacher 310 durch einen Programmierkopf, der Funkfrequenz-(RF)-codierte Signale zum Schrittmacher 310 überträgt, eine Reihe codierter Signale zuführt. Es ist jedoch zu verstehen, daß das im Patent von Wyborny u. a. offenbarte Programmierverfahren hier nur zu Erläuterungszwecken angegeben ist und daß jedes beliebige Programmierverfahren eingesetzt werden kann, solange die gewünschten Informationen zum Schrittmacher und von diesem übertragen werden. Ein Fachmann kann aus beliebigen einer Anzahl verfügbarer Programmiertechniken zum Erreichen dieser Aufgabe auswählen.
  • Der Schrittmacher 310 ist, wie in 8 schematisch dargestellt ist, elektrisch mit einer Stimulationsleitung 318 gekoppelt, die sich im Herzen 316 des Patienten befindet.
  • Die Leitung 318 weist vorzugsweise eine intrakardiale Elektrode auf, die sich an oder in der Nähe ihres distalen Endes befindet und innerhalb der rechten ventrikulären Kammer (RV-Kammer) oder der rechten atriellen Kammer (RA-Kammer) des Herzens 316 positioniert ist. Die Leitung 318 kann unipolare oder bipolare Elektroden aufweisen, die daran angeordnet sind, wie auf dem Fachgebiet wohlbekannt ist. Wenngleich eine Anwendung der vorliegenden Erfindung in Zusammenhang mit einem Einzelkammer-Schrittmacher hier nur zu Erläuterungszwecken offenbart ist, ist zu verstehen, daß die vorliegende Erfindung gleich gut in Zusammenhang mit einem Doppelkammer-Schrittmacher oder einer anderen implantierbaren Vorrichtung angewendet werden kann.
  • Die Leitung 318 ist durch den Eingangskondensator 252 mit einem Knoten 250 in der Schaltungsanordnung des Schrittmachers 310 gekoppelt. Gemäß der gegenwärtig offenbarten Ausführungsform ist der Beschleunigungsmesser 312 an der Hybridschaltung innerhalb der Schrittmachers 310 angebracht und in 8 nicht explizit dargestellt. Der Ausgang des Beschleunigungsmessers 312 ist mit der Ein-/Ausgangsschaltung 254 gekoppelt. Die Ein-/Ausgangsschaltung 254 enthält Analogschaltungen zur Verbindung mit dem Herzen 316, den Beschleunigungsmesser 312, die Antenne 256 und Schaltungen für das Anlegen von Stimulationsimpulsen an das Herz 316, um seine Frequenz durch softwareimplementierte Algorithmen in der Mikrocomputerschaltung 258 zu steuern.
  • Die Mikrocomputerschaltung 258 weist vorzugsweise eine auf der Platine vorhandene Schaltung 260 und eine außerhalb der Platine vorhandene Schaltung 262 auf. Die Schaltung 258 kann der in US-A-5 312 453 von Shelton u. a. offenbarten Mikrocomputerschaltung entsprechen. Die auf der Platine vorhandene Schaltung 260 weist einen Mikroprozessor 264, eine Systemtaktschaltung 266 und einen auf der Platine vorhandenen RAM 268 sowie einen auf der Platine vorhandenen ROM 270 auf. Gemäß der gegenwärtig offenbarten Ausführungsform der Erfindung weist die außerhalb der Platine vorhandene Schaltung 262 eine RAM/ROM-Einheit auf. Die auf der Platine vorhandene Schaltung 260 und die außerhalb der Platine vorhandene Schaltung 262 sind jeweils durch einen Datenkommunikationsbus 272 mit einer digitalen Steuer-/Zeitgeberschaltung 274 gekoppelt. Die Mikrocomputerschaltung 258 kann eine kundenspezifische integrierte Schaltungsvorrichtung bilden, die durch Standard-RAM/ROM-Komponenten erweitert ist.
  • Die in 8 dargestellten elektrischen Komponenten werden durch eine geeignete implantierbare Batterieleistungsquelle 276 mit Energie versorgt, wie es auf dem Fachgebiet üblich ist. Aus Klarheitsgründen ist die Kopplung der Batterieleistung mit den verschiedenen Komponenten des Schrittmachers 310 in den Figuren nicht dargestellt.
  • Die Antenne 256 ist mit der Ein-/Ausgangsschaltung 254 verbunden, um eine Aufwärts-/Abwärtstelemetrie über die HF-Sender- und Empfängereinheit 278 zu ermöglichen. Die Einheit 278 kann der Telemetrie- und Programmlogik, die im Thompson u. a. erteilten US-Patent US-A-4 566 063 offenbart ist, oder derjenigen, die im vorstehend erwähnten Patent von Wyborny u. a. offenbart ist, entsprechen. Es wird angenommen, daß das jeweils gewählte Programmier- und Telemetrieschema für die Zwecke der Verwirklichung der vorliegenden Erfindung nicht kritisch ist, solange die Eingabe und das Speichern von Werten frequenzadaptierender Parameter gestattet sind.
  • Die VREF- und Vorspannungsschaltung 282 erzeugt eine stabile Spannungsreferenz und Vorspannungsströme für die Analogschaltungen der Ein-/Ausgangsschaltung 254. Eine Analog-Digital-Wandler-(ADC)- und Multiplexereinheit 284 digitalisiert analoge Signale und Spannungen, um "Echtzeit"-Telemetrie-Intrakardialsignale und eine Batterielebensdauerende-(EOL)-Austauschfunktion bereitzustellen.
  • Betriebsbefehle zum Steuern des Zeitablaufs des Schrittmachers 310 werden durch den Datenbus 272 mit der digitalen Steuer-/Zeitgeberschaltung 274 gekoppelt, in der digitale Zeitgeber und Zähler das Gesamt-Escapeintervall des Schrittmachers sowie verschiedene Refraktär-, Austast- und andere Zeitfenster zum Steuern des Betriebs der Peripheriekomponenten, die sich innerhalb der Ein-/Ausgangsschaltung 254 befinden, bilden.
  • Die digitale Steuer-/Zeitgeberschaltung 274 ist vorzugsweise mit einer Meßschaltungsanordnung unter Einschluß eines Meßverstärkers 288, einer Spitzenwerterfassungs- und Schwellenwertmeßeinheit 290 und eines Vergleichers und Schwellenwertdetektors 292 gekoppelt. Die Schaltung 274 ist vorzugsweise weiter mit dem Elektrogrammverstärker (EGM-Verstärker) 294 gekoppelt, um von einer an der Leitung 318 angeordneten Elektrode erfaßte verstärkte und verarbeitete Signale zu empfangen. Der Meßverstärker 288 verstärkt erfaßte elektrische Herzsignale und liefert ein verstärktes Signal zur Spitzenwerterfassungs- und Schwellenwertmeß-Schaltungsanordnung 290, die wiederum eine Angabe erfaßter Spitzenspannungen und gemessener Schwellenspannungen des Meßverstärkers auf dem mehrere Leiter aufweisenden Signal weg 367 der digitalen Steuer-/Zeitgeberschaltung 274 zuführt. Ein verstärktes Meßverstärkersignal wird dann dem Vergleicher und Schwellenwertdetektor 292 zugeführt. Der Meßverstärker 288 kann demjenigen entsprechen, der in US-A-4 379 459 von Stein offenbart ist, worauf hiermit in seiner Gesamtheit verwiesen sei.
  • Das vom EGM-Verstärker 294 bereitgestellte Elektrogrammsignal wird verwendet, wenn die implantierte Vorrichtung durch eine externe Programmiereinrichtung (nicht dargestellt) abgefragt wird, um durch Aufwärtstelemetrie eine Darstellung eines analogen Elektrogramms der elektrischen Herzaktivität des Patienten zu übertragen. Es sei beispielsweise auf US-A-4 556 063 von Thompson u. a. verwiesen. Der Ausgangsimpulsgenerator 296 liefert über einen Kopplungskondensator 298 ansprechend auf ein Stimulationsauslösesignal, das jedesmal dann der digitalen Steuer-/Zeitgeberschaltung 274 zugeführt wird, wenn das Escapeintervall endet, ein von außen übertragener Stimulationsbefehl empfangen wird oder ansprechend auf andere gespeicherte Befehle Stimulationsimpulse zum Herzen 316 des Patienten, wie auf dem Fachgebiet der Schrittmacher wohlbekannt ist. Der Ausgangsverstärker 296 kann im allgemeinen dem Ausgangsverstärker entsprechen, der im Thompson erteilten US-Patent US-A-4 476 868 offenbart ist.
  • Wenngleich hier spezifische Ausführungsformen des Eingangsverstärkers 288, des Ausgangsverstärkers 296 und des EGM-Verstärkers 294 identifiziert wurden, dient dies nur der Erläuterung. Die spezifischen Ausführungsformen dieser Schaltungen sind für die Verwirklichung der vorliegenden Erfindung nicht kritisch, solange die Schaltungen Mittel zum Erzeugen eines Stimulationsimpulses bereitstellen und in der Lage sind, der digitalen Steuer-/Zeitgeberschaltung 274 Signale zuzuführen, die natürliche oder stimulierte Kontraktionen des Herzens angeben.
  • Ein Beispiel einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung 50 und einer zugeordneten Leitung 60 schließt einen Schrittmacher und eine zugeordnete Leitung oder zugeordnete Leitungen ein, ist jedoch nicht darauf beschränkt. Ein möglicher Ort für das distale Ende der Leitung 60 ist das Herz des Patienten, wenngleich auch andere Orte vorstellbar sind. Die implantierbare medizinische Vorrichtung 50 könnte eine Sauerstoff-Meßschaltungsanordnung sowie Leistungsquellen und andere Komponenten enthalten, die erforderlich sind, damit die Vorrichtung ihre gewünschten Funktionen ausführt.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf implantierbare Sauerstoffsensoren beschränkt, sondern sie könnte auch in jeder beliebigen implantierbaren medizinischen Vorrichtung eingesetzt werden, bei der ein optisches Fenster zur Übertragung optischer Energie oder eine Durchführung erforderlich ist.

Claims (15)

  1. Optische Fensteranordnung für eine implantierbare medizinische Vorrichtung, welche aufweist: ein Gehäuse (10) mit einer sich darin befindenden Fensteröffnung (12), eine Zwinge (20), die in der Fensteröffnung montiert ist, wobei die Zwinge einen Zwingenkörper aufweist, der eine Linsenöffnung (21) bildet, und eine Linse (30), die in der Linsenöffnung (21) der Zwinge montiert ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwingenkörper einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einem inneren Bein (20a), einem äußeren Bein (20b) und einer Spannungsentlastungsrinne (22) in dem Zwingenkörper zwischen dem inneren Bein und dem äußeren Bein aufweist, wobei sich das äußere Bein des Zwingenkörpers in der Nähe der Fensteröffnung des Gehäuses befindet und wobei sich die Linse (30) in der Nähe des inneren Beins (21a) des Zwingenkörpers befindet.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, wobei das innere Bein (21a) des Zwingenkörpers weiter einen Linsenflansch (26) um wenigstens einen Abschnitt der Linsenöffnung aufweist.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das äußere Bein (21b) des Zwingenkörpers weiter einen Tragflansch (24) um wenigstens einen Abschnitt der Zwinge aufweist.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, wobei der Tragflansch (24) an die Fensteröffnung (12) geschweißt ist.
  5. Anordnung nach Anspruch 1, wobei die Linse (30) mit Hartlot (32) in der Linsenöffnung (21) montiert ist.
  6. Anordnung nach Anspruch 5, wobei der Zwingenkörper weiter einen Hartlotstopp (28) zum Steuern des Flusses des Hartlots (32) aufweist.
  7. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Zwingenkörper Titan aufweist.
  8. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Gehäuse Titan aufweist.
  9. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Gehäuse (10) ein Blutsauerstoffsensor-Gehäuse aufweist.
  10. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Fensteröffnung (12) im wesentlichen rund ist.
  11. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das innere Bein (21a) und das äußere Bein (21b) des Zwingenkörpers konzentrisch um die Linsenöffnung (21) herum angeordnet sind.
  12. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Spannungsentlastungsrinne (22) mit dem inneren und dem äußeren Bein (21a, 21b) des Zwingenkörpers konzentrisch ist.
  13. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Linse (30) einkristallines Aluminiumoxid aufweist.
  14. Verfahren zum Herstellen einer optischen Fensteranordnung für eine implantierbare medizinische Vorrichtung, welches die folgenden Schritte aufweist: (a) Bereitstellen einer Zwinge mit einem Zwingenkörper, der eine Linsenöffnung bildet, wobei der Zwingenkörper einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einem inneren Bein, einem äußeren Bein und einer Spannungsentlastungsrinne in dem Zwingenkörper zwischen dem inneren Bein und dem äußeren Bein aufweist, wobei sich das äußere Bein des Zwingenkörpers in der Nähe der Fensteröffnung des Gehäuses befindet, (b) Bereitstellen eines Linsenflansches am inneren Bein des Zwingenkörpers, (c) Bereitstellen eines Tragflansches am äußeren Bein des Zwingenkörpers, (d) Montieren einer Linse in der Linsenöffnung der Zwinge und (e) Montieren der Zwinge und der Linse in einer Fensteröffnung in einem Gehäuse einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung.
  15. Implantierbare medizinische Vorrichtung mit einer optischen Fensteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
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