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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein Filtrationskassetten einer
Bauart, die Membranfilterblätter
umfasst, welche in einer am Umfang verbundenen Mehrschichtanordnung
angeordnet sind, wobei sich die Filterblätter mit kleine Löcher aufweisenden
(z.B. Sieb oder Netz) Permeatblattelementen und gerippten Retentatkanalelementen
abwechseln. Die Erfindung betrifft weiter im Allgemeinen Querstromfilter,
die eine Vielzahl von gestapelten Filtrationskassetten einer solchen
Bauart umfassen, sowie ein Verfahren zur Herstellung von solchen
Filtrationskassetten.
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Beschreibung
der verwandten Standes der Technik
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Stapelplatten-Querstromfilter
werden bei einer großen
Zahl von Fest-Flüssig-Trennvorgängen verwendet,
einschließlich
beim Entwässern
von Fest-Flüssig-Suspensionen, wie
beispielsweise wässrigen
Biomassensuspensionen, dem Entsalzen von Proteinen und Entfernen
von abgeschiedenen Metaboliten aus Zellkulturen.
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Bei
solchen Systemen werden die gestapelten Platten, die den Querstromfilter
bilden, typischerweise in einem einheitlichen Rahmenaufbau befestigt,
wodurch die jeweiligen Platten zueinander ausgerichtet gehalten
werden, und zwar in einem so genannten „Platten-und-Rahmen"-Aufbau.
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Das
Platten-und-Rahmen-Filter verwendet typischerweise eine einheitliche
Flüssigkeitszuführleitung,
die in Abständen
entlang ihrer Länge
mit Öffnungen
ausgestattet ist und sich durch die gestapelten Platten als Mittel
erstreckt, um eine einfließende, Feststoffe
enthaltende Flüssigkeit
in die Strömungskanäle einzufüh ren, die
in dem gestapelten Plattenaufbau zwischen benachbarten Platten begrenzt sind.
Die Strömungskanäle in dem
Platten-und-Rahmen-Filter enthalten Filterelemente, wie beispielsweise
wegwerfbare Filterpapierblätter
oder polymere Membranen, mit denen die Feststoffe enthaltende Flüssigkeit
in Kontakt gebracht wird und durch die feststoffarme Flüssigkeit
hindurch tritt. Eine einheitliche Flüssigkeitsabführleitung,
die in Abständen
entlang ihrer Länge Öffnungen
aufweist, erstreckt sich entsprechend in Flüssigkeitsstromverbindung mit den
jeweiligen Strömungskanälen des
gestapelten Plattenaufbaus durch die gestapelten Platten und befördert die
feststoffarme Flüssigkeit
aus dem Filtersystem heraus.
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Mit
fortschreitender Filtration bauen sich die filtrierten Feststoffe
in den Strömungskanälen des
Filters auf den „Flüssigkeitszuführseiten", d.h. den aktiven
Filtrationsflächen,
der Filterblätter
auf. Der Filter wird dann periodisch rückgewaschen oder kann alternativ
nach einer vorbestimmten Zeit oder nachdem sich ein vorbestimmtes
Feststoffniveau in den Strömungskanälen auf
den Filtrationsflächen
der Filterblattelemente angesammelt hat, vollständig außer Betrieb gesetzt werden,
wonach die Flüssigkeit
aus dem System abgelassen wird und die Filterblätter, wenn notwendig, ersetzt
werden.
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Bei
einer Bauart des gegenwärtig
vertriebenen gestapelten Filtersystems, das im Handel von Millipore
Corporation (Bedford, Massachusetts) als Prostak® Querstromfilter
erhältlich
ist, begrenzen die benachbarten Filterplatten einen Strömungskanal. Die
Feststoffe enthaltende, einfließende
Flüssigkeit wird
auf einer Seite der Platte von einer zentralen Stelle in eine sich
quer erstreckende Zuführverteilungsleitung
befördert,
die mit Öffnungen
in Abständen
entlang der Leitungslänge
zum Abzug der die Feststoffe enthaltenden Flüssigkeit versehen ist. Auf der
gegenüberliegenden
Seite der benachbarten Platten ist der Strömungskanal in ähnlicher
Weise mit einer Flüssigkeitssammelleitung
mit Öffnungen
entlang der Länge
gestaltet, um die feststoffarme Flüssigkeit zu sammeln und dieselbe
aus dem zentralen Auslass, der mit der Sammelleitung in Verbindung steht,
abzuleiten.
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Ein
Hauptproblem, das bei Querstromfiltern der oben beschriebenen Bauart
angetroffen wird, besteht darin, dass die Flüssigkeitsstromverteilung, wie sie
bei spielsweise durch die volumetrische Flüssigkeitsströmungsrate
oder die Flüssigkeitsoberflächengeschwindigkeit
widergespiegelt wird, in der Querrichtung des Strömungskanals
in hohem Maße
ungleichförmig
ist. Eine solche Fehlverteilung der die Feststoffe enthaltenden
Flüssigkeit
beruht auf der Tatsache, dass (1) die einfließende Flüssigkeit an einer zentralen
Stelle in die Zuführverteilungsleitung eingeführt wird
und (2) der Querschnittsbereich des Flüssigkeitseinlasses kleiner
als die Summe der Einlass-Querschnittsbereiche der Querstrom-Unterkanäle ist.
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Aufgrund
des Druckabfalls in der Querrichtung vom mittleren Einlassdurchgang
des Filterplattenaufbaus zu den Enden der Zuführverteilungsleitung wird der
lokale Längsstrom
(Querstrom) der Flüssigkeit
von der Einlassseite zur Auslassseite der gestapelten Platten in
zunehmend größeren Querabständen vom
zentralen Flüssigkeitseinlassdurchgang entsprechend
dem Druckabfall, der erfolgt, wenn die Flüssigkeit quer zur den äußeren Enden
der Verteilungsleitung ausgerichtet wird, fortschreitend reduziert.
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Als
Ergebnis gibt es eine bevorzugte Kanalisierung der Flüssigkeit
im zentralen Bereich des Strömungskanals
von der Einlassseite zur Auslassseite und eine gleichzeitige Unterauslastung
der Umfangsbereiche des Filters. Die verfügbare Filteroberfläche wird
daher teilweise im Querstrom und teilweise in der Dead-End-Filtration verwendet.
Wenn die Feststoffe im zentralen Abschnitt bis zu einem Punkt aufgebaut
wurden, bei dem ein Rückwaschprozeß oder eine
Reinigung des Filters erforderlich ist, kann nur dieser Abschnitt
des Filters, der im Querstrom verwendet wird, gereinigt werden.
Die Umfangsbereiche des Filterblatts bleiben verschmutzt und bewirken eine
Einschleppung des verschmutzten Materials von einem diskontinuierlichen
Verfahren zum nächsten.
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Es
ist denkbar, dass eine solche quer verlaufende Fehlverteilung der
Zuführflüssigkeit
in den Querstromfiltern des zuvor erwähnten Typs durch das Vorsehen
von Sammelverteilern überwunden werden
könnte,
um Zuführflüssigkeit
an mehreren Einführungspunkten
entlang den Seiten der gestapelten Filterplatten in die Filtrationskanäle einzuführen, und
zwar mit einer entsprechenden Auslasssammelverteileranordnung auf
der gegenüberliegenden Seite
der gestapelten Platten. Allerdings würde ein solches Vorsehen unglücklicherweise
den Druckabfall des gesamten Systems sowie die Komplexität des Filtersystems
signifikant erhöhen,
da es notwendig wäre,
die mehreren Zuführflüssigkeitsabzweigleitungen,
die vom Verteiler in den Filter gehen, sicher abzudichten.
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Eine
andere Art von gestapeltem, vermarktetem Platten-Querstromfilter
verwendet eine sich quer erstreckende Flüssigkeitsverteilungsleitung
mit beabstandeten Öffnungen
darin, um eine Feststoffe enthaltende Flüssigkeit in den Strömungskanal
zwischen benachbarten gestapelten Platten einzuführen; allerdings wird anstelle
eines zentralen Einlassdurchgangs zum Leiten der Feststoffe enthaltenden Flüssigkeit
zu einer solchen Leitung die Flüssigkeit axial
von einer Zuführleitung,
die mit einem Querende der Leitung verbunden ist, in die Leitung
befördert. Filter
dieses Typs sind von Millipore Corporation (Bedford, Massachusetts)
unter dem Warenzeichen Pellicon® erhältlich.
Diese Zuführanordnung
führt zu einer
progressiven Abnahme des Flüssigkeitsdrucks bei
steigenden Querabständen
im Zuführende
der Verteilerleitung, was wiederum zu progressiv quer verminderten
Querstromraten der Flüssigkeit
im Strömungskanal
führt.
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In
dem Bemühen,
die zuvor erwähnten
Flüssigkeitströmungs-Fehlverteilungsbesonderheiten von
gestapelten Plattenfiltern zu überwinden,
sind Filterplatten mit Prallblechelementen gestaltet worden, die
getrennte Strömungskanäle begrenzen,
und zwar mit der Absicht, eine gleichförmigere Verteilung der die
Feststoffe enthaltenden, einfließenden Flüssigkeit über das volle Flächenausmaß der Filterelemente
in den Strömungskanälen des
Filters zu erzielen.
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Eine
Filterplatte, die im Handel von Toyo Soda Manufacturing Company,
Ltd. (Tokyo, Japan) erhältlich
ist, hat einen Aufbau, bei dem eine Feststoffe enthaltende, einströmende Flüssigkeit
in den Strömungskanal
an einem zentralen Einlassdurchgang entlang der Seite der Platte
befördert
wird. Eine Wand befindet sich vor dem Flüssigkeitseinlass, die sich
vom Boden des Strömungskanals
nach oben und quer zu den Enden des Strömungskanals erstreckt, um das
einfließende
System in zwei nach außen
gerichtete Ströme
zu teilen. Nach dieser den Strom aufteilenden Wand befindet sich
eine sich längs
erstreckende Trennwand, wobei die Strom aufteilende Wand und die
Trennwand in Draufsicht zusammen einen „T"-Aufbau bilden. Eine Reihe von Prallblech-Trennwänden befindet
sich in Längsrichtung
von einer Parallele zur Strom aufteilenden Wand beabstandet auf
jeder Seite der Trennwand. Die Prallbleche erstrecken sich ein Stück weit
auf jeder Seite der Trennwand quer über den Strömungskanal, so dass ein Serpentinen-Strömungsweg
für jeden
der unterteilten Ströme
auf den jeweiligen Seiten der Trennwand gebildet wird. Ein einheitlicher
Flüssigkeitsauslassdurchgang
ist an der gegenüberliegenden
Seite der gestapelten Platten vom Einlassdurchgang vorgesehen, wodurch
die jeweiligen Serpentinenströme
schließlich
verbunden werden und aus den Strömungskanälen des
Filters abgeleitet werden.
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Obwohl
die duale, oben beschriebene Serpentinen-Strömungsweganordnung eine etwas
bessere Verteilung des Flüssigkeitsstroms über den
Bereichsumfang des Filterpapierelements vorsieht, erzeugen die scharfen
Wendungen im Strömungsweg an
den Enden der Prallbleche Rand- und Eintrittswirkungen in den Strömungsströmen, die
darin einen beträchtlichen
toten Raum und eine Umgehung erzeugen. Aufgrund von solchen ungewöhnlichen
Strömungsphänomenen
wird die Filtrationswirksamkeit der mit Prallblech versehenen Serpentinenströmungsanordnung
signifikant verringert.
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Ein
mikroporöser
Filtergegenstand ist im Handel von Millipore Corporation (Redford,
Massachusetts) unter dem Warenzeichen MF-Millipore erhältlich,
und zwar als Stapelanordnung, die ein oberes Dichtungsblattelement,
eine Filtrattrennplatte, ein Filterblatt eines mikroporösen Filtrationsmediums,
eine Retentattrennplatte, ein zweites Filterblatt eines mikroporösen Filtrationsmediums,
eine Filtrattrennplatte und ein Bodendichtungsblattelement umfasst.
Die Filtrattrennplatten und die Retentattrennplatte weisen einen
Umfangsrand einschließlich
Verteileröffnungen
darin auf, die begrenzend einen zentralen Sieb- oder Netz-Strömungskanalbereich
einschließt.
Im Betrieb wird ein rezirkulierender Flüssigkeitsweg über die
Filterblätter
durch das Retentatsieb geführt,
und zwar im Strömungskanalbereich
der Retentattrennplatte, die die beiden Filterblätter kontaktiert. Die Filterblätter trennen
die Lösung
oder ein anderes zu trennendes Zuführmaterial gemäß der Porositäts-Einstufung
der Filterblätter. Das
Filtratsieb im Strömungskanalbereich
der Filtrattrennplatte führt
das Filtrat ab zu den Verteileröffnungen
in den Umfangsrändern
der Filtrattrennplatten. Das Filtrat strömt dann durch die Verteileröffnungen
der Filtrattrennplatten zu einem Filtratsammelmittel, wie beispielsweise
einem Gefäß, das außerhalb
des Filters vorgesehen ist, das die gestapelte Anordnung von solchen
Filtergegenständen
umfasst.
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Tangentiale
Ultrafiltrations- und Mikrofiltrationsmembrankassettensysteme sind
von der Filtron Technology Corporation (Northborough, Massachusetts)
unter den Warenzeichen Minisette, Centrasette und Maxisette erhältlich und
umfassen mehrere Schichten von Membran-Aufbauten, die aus Ultrafiltrations-
oder Mikrofiltrationsmembranen bestehen, welche zwischen polymeren
Sieb- oder linearen offenen Kanalretentatseparatoren und Siebfiltratseparatoren
angeordnet sind. Blockierte Ränder
auf den Filtrat- und Retentatsieben führen das Filtrat zu den Sammeldurchgängen auf
einem Bodenzellverteiler. Kassetten können in einer gestapelten Anordnung oder
Zelle vorgesehen sein, die zwischen Endplatten angebracht ist, die
zum Einführen
von Zuführmaterial,
das in den Kassetten getrennt werden soll, und zum Ableiten oder
Entziehen von Filtrat und Retentat mit geeigneten Durchgängen versehen
sein kann.
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Mein älteres US-Patent
4 882 050, ausgegeben am 19. September 1989, beschreibt eine Filterplatte,
die durch eine beträchtlich
gleichförmige,
quer ausgerichtete Verteilung von Flüssigkeit aus einem einheitlichen
Flüssigkeitszuführdurchgang
und einen äußerst gleichförmigen Flüssigkeitsquerstrom
durch den ganzen, quer verlaufenden Umfang des gebildeten Strömungskanals
gekennzeichnet ist, wenn Platten dieses Typs gestapelt werden, um
ein Querstromfilter zu bilden.
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Die
Filterplatte dieses älteren
Patents hat eine generell ebene und rechteckige Form mit einer im
Wesentlichen flachen Bodenfläche.
Eine Oberseite der Platte ist mit einer sich nach oben erstreckenden
Wand ausgestattet, die einen Strömungskanal von
generell rechteckiger Form begrenzend einschließt. Ein Flüssigkeitseinlassdurchgang ist
an einem mittleren Teil einer zweiten Seite des Strömungskanals
angeordnet, wobei sich der Flüssigkeitsauslassdurchgang
an einem mittleren Teil einer zweiten Seite des Strömungskanals
gegenüber
der ersten Seite befindet. Der Flüssigkeitseinlassdurchgang wird
in Flüssigkeitsströmungsverbindung
mit einer Flüssigkeitszuführmulde
verbunden, die sich quer über
die erste Seite des Strömungskanals
erstreckt, und der Flüssigkeitsauslass durchgang
wird in Flüssigkeitsströmungsverbindung
mit einer Flüssigkeitssammelmulde
verbunden, die sich quer über die
zweite Seite des Strömungskanals
erstreckt.
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Bei
dieser Gestaltung erstrecken sich eine Mehrzahl von beabstandeten
Trennwänden
vom Boden des Strömungskanals
zwischen der Flüssigkeitszuführmulde
und der Flüssigkeitssammelmulde
nach oben. Diese Trennwände
haben eine geringere Höhe als
die Wände,
die den Strömungskanal
begrenzen, und verlaufen im Wesentlichen parallel zueinander, um
eine Reihe von Unterkanälen
zu definieren, die sich längs
zwischen der Flüssigkeitszuführmulde
und der Flüssigkeitssammelmulde
erstrecken. Sowohl die Flüssigkeitszuführmulde
als auch die Flüssigkeitssammelmulde
werden von ihren jeweiligen mittleren Abschnitten zu ihren Umfangsenden
fortschreitend tiefer.
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Platten
gemäß diesem älteren Patent
können
in gestapelten Paaren verwendet werden, um eingeschlossene Strömungskanäle zu bilden,
in denen eine Filtration auf hoch effiziente Weise erfolgen kann.
Insbesondere wird eine erste Platte des oben ausführlich beschriebenen
Typs mit einer im Aufbau identischen zweiten Platte zusammengepasst,
die umgekehrt zur ersten Platte angeordnet ist, so dass die jeweiligen
begrenzend eingeschlossenen Wände der
ersten und zweiten Platte sich zueinander in anliegendem abdichtenden
Kontakt befinden. Bei dieser gestapelten Anordnung wird ein Filterelementträger von
generell rechteckiger Form, der annähernd die Dimensionen des Strömungskanals
hat, zwischen die benachbarten Platten eingelegt, wobei sich Filterblattelemente
zwischen dem Träger
und jedem jeweiligen Filterplatten-Paar befinden.
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Mein älteres US-Patent
4 867 876 offenbart eine Filterplatte, die zur Verwendung mit Filterelementen
geeignet ist, um einen gestapelten Plattenfilter zu bilden. Bei
dem gestapelten Plattenfilter werden Paare von solchen Filterplatten
mit Filterelementen dazwischen angepasst, um Strömungskanäle zu bilden, wobei die Feststoffe
enthaltende Flüssigkeit mit
den Filterblattelementen zu deren Filtration kontaktiert werden
kann, um eine Feststoffe reduzierte Flüssigkeit und Permeat zu erzeugen.
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Die
Filterplatte des US-Patents 4 867 876 hat eine generell ebene Form
mit einer im Wesentlichen flachen Bodenfläche. Eine Oberseite der Platte
ist mit einer ersten sich nach oben erstreckenden Wand vorgesehen,
die einen Strömungskanal
von generell rechteckiger Form begrenzend einschließt. Der
Strömungskanal
in diesem bekannten Aufbau ist von einer zweiten sich nach oben
erstreckenden Wand begrenzend eingeschlossen, die innen zur ersten
begrenzend eingeschlossenen Wand liegt und eine geringere Höhe hat als
diese, wobei die zweite Wand im Abstand zur äußeren Wand entlang diagonal
entgegengesetzter L-förmiger peripherer
Abschnitte des Strömungskanal
liegt, wobei jeder dieser L-förmigen peripheren
Abschnitte einen Schenkel umfasst, der sich quer über den
Strömungskanal
bezüglich
eines großen
Teils seiner Länge
und einer Schenkelabmessung des Strömungskanals erstreckt, und
an seinem Ende mit einer Öffnung
in Verbindung steht, die sich durch die Platte erstreckt, wobei
die Abschnitte des Umfangs des Strömungskanals, die diese L-förmigen Abschnitte
nicht umfassen, die Stegelemente aufweisen, die sich zwischen der
ersten und zweiten begrenzend eingeschlossenen Wand erstrecken.
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Ein
Flüssigkeitseinlassdurchgang
ist auf einer ersten Seite des Strömungskanals in diesem älteren Aufbau
angeordnet, wobei sich ein Flüssigkeitsauslassdurchgang
auf einer zweiten Seite des Strömungskanals
gegenüber
der ersten Seite befindet.
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Der
Flüssigkeitseinlassdurchgang
in dieser bekannten Filterplatte ist in Flüssigkeitsströmungsverbindung
mit einer Flüssigkeitszuführmulde
verbunden, die innerhalb der zweiten einschließenden Wand liegt und sich
quer über
die erste Seite des Strömungskanals
erstreckt. Der Flüssigkeitsauslassdurchgang
ist in Flüssigkeitsströmungsverbindung mit
einer Flüssigkeitssammelmulde
verbunden, die innerhalb der zweiten einschließenden Wand liegt und sich
quer über
die zweite Seite des Strömungskanals
erstreckt.
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Eine
Mehrzahl von beabstandeten Trennwänden erstreckt sich vom Boden
des Strömungskanals
zwischen der Flüssigkeitszuführmulde
und der Flüssigkeitssammelmulde
nach oben. Solche Trennwände
verlaufen im Wesentlichen parallel zueinander, um eine Reihe von
Unterkanälen
zu begrenzen, die sich längs
zwi schen der Flüssigkeitszuführmulde und
der Flüssigkeitssammelmulde
erstrecken. Diese Trennwände
haben vorzugsweise eine geringere Höhe als die erste (äußere) Wand,
die den Strömungskanal
begrenzt, und im Wesentlichen dieselbe Höhe wie die zweite (innere)
Wand, die den Strömungskanal
begrenzt.
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Platten
der vorstehenden Bauart können
in gestapelten Paaren verwendet werden, um eingeschlossene Strömungskanäle zu bilden,
in denen eine Filtration in einer äußerst wirksamen Weise stattfinden
kann. Insbesondere kann eine erste Platte dieses Typs, die oben
umfassend beschrieben ist, mit einer Platte des Typs zusammengepasst
werden, der oben umfassend beschrieben wird, kann mit einer entsprechenden
zweiten Platte gepaart werden, die umgekehrt zur ersten Platte angeordnet
ist, so dass die jeweiligen ersten begrenzend einschließenden Wände der
ersten und zweiten Platte sich zueinander in anliegendem, abdichtendem
Kontakt befinden. Bei einer solchen gestapelten Anordnung ist ein
Filterelement von generell rechteckiger Form mit ungefähr gleichen
Dimensionen wie der Strömungskanal
zwischen den benachbarten Platten eingelegt, wobei in geeigneter
Weise seine Umfangsränder
auf der zweiten einschließenden
Wand ruhen. Ein solches Filterelement ist mit einem inneren Strömungsaufbau
vorgesehen, wodurch Permeat, das in das Innere des Elements gelangt,
zur Ableitung in die zuvor erwähnten
L-förmigen
peripheren Abschnitte des Strömungskanals
zwischen den jeweiligen ersten und zweiten einschließenden Wänden zu
den Randabschnitten des Elements befördert wird. In einem veranschaulichenden
Aspekt kann das Filterelement einen kleine Öffnungen aufweisenden Träger von
generell rechteckiger Form aufweisen, der etwa die gleichen Dimensionen
wie der Strömungskanal hat
und zwischen den benachbarten Platten eingefügt ist, wobei Filterblattelemente
zwischen den mit kleinen Öffnungen
versehenen Träger
und jeder der jeweiligen Filterplatten vorgesehen sind.
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Im
Betrieb eines gestapelten Filterplattenaufbaus vom im bekannten
US-Patent 4 867 876 offenbarten Typ gelangt eine Flüssigkeit,
die über
den Flüssigkeitseinlassdurchgang
eingeführt
wird, in die Flüssigkeitszuführmulde
und wird seitlich von dem zugehörigen
Abschnitt der Zuführmulde
zu den äußeren Enden
verteilt. Der Flüssigkeitsstrom
wird in die Unterkanäle
geführt,
um einen längsweisen
Flüssigkeitsquerstrom
zu erzeugen, der über
den gesamten Querumfang des Strömungskanals
sehr gleichförmig
ist, so dass der volle Bereichsumfang des Filterelements sehr wirksam
verwendet wird. Als Ergebnis ist die Feststofffiltrationskapazität des gestapelten Plattenaufbaus
beträchtlich
erhöht
und der Aufbau ist im Vergleich zu verschiedenen bekannten Querstrom-Platten-
und Rahmenfiltern vor der Regeneration des Filters zu einem erheblich
verlängerten
Betrieb in der Lage.
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Mein älteres US-Patent
5 049 268 offenbart eine Filterplatte, die in umgekehrt zugewandten
Paaren verwendet werden kann, wobei ein Blatthalter Filterblätter aufweist,
die an seinen jeweiligen Flächen angeordnet
sind und zwischen den zugewandten Filterplatten angebracht sind.
Die Filterplatte ist gekennzeichnet durch (a) eine im Allgemeinen
rechteckige und im Allgemeinen ebene Form mit Hauptober- und -unterseiten;
(b) eine erste Wand, die sich von der Hauptoberseite nach oben erstreckt
und einen Strömungskanalbereich
von allgemein rechteckiger Form darauf begrenzend einschließt; (c)
eine zweite Wand auf der Hauptoberseite, die sich davon nach oben
erstreckt, wobei die zweite Wand innerhalb der ersten Wand liegt
und eine geringere Höhe als
die erste Wand hat und beabstandet zur ersten entlang diagonal entgegengesetzten
L-förmigen
peripheren Abschnitten des Strömungskanalbereichs
ist; (d) wobei jeder L-förmige
periphere Abschnitt einen Schenkel umfasst, der sich bezüglich eines
Hauptteils von dessen Breite quer über den Strömungskanalbereich erstreckt,
sowie einen Schenkel, der sich längs
bezüglich
eines Teils der Länge
des Strömungskanalbereichs
erstreckt und an seinem Ende mit einer Öffnung in Verbindung steht,
die sich durch die Platte erstreckt, wobei Umfangsabschnitte des Strömungskanalbereichs,
die nicht solche L-förmigen Abschnitte
umfassen, Stege aufweisen, die sich zwischen der ersten und zweiten
Wand erstrecken; (e) eine Einlassdurchgangsöffnung an einem Eckenabschnitt
der Filterplatte an einem ersten Ende davon, die sich durch die
Platte erstreckt, welche innen liegend in einem polygonförmigen Verteilerbecken
auf der Hauptbodenseite der Platte angeordnet ist, wobei das Verteilerbecken
durch generell lineare Seitenränder
begrenzt ist, die Ecken des Beckens bei jeweiligen Schnittstellen
der Seitenränder
definieren; (f) eine Einlassmuldenöffnung, die sich durch die
Platte und quer über
einen Hauptabschnitt der Breite des Strömungskanalsbereichs und entlang
eines ersten Seitenrands des Verteilungsbeckens erstreckt, so dass
die Flüssigkeitseinlassmuldenöffnung das
Verteilungsbecken auf der Hauptunterseite der Platte mit dem Strömungskanalbereich
auf der Hauptoberseite der Platte verbindet; (g) eine Auslassdurchgangsöffnung an
einem Eckenabschnitt der Platte, diagonal gegenüber der Einlassöffnung,
wobei sich die Auslassdurchgangsöffnung
durch die Platte erstreckt, die innerhalb eines polygonalförmigen Sammelbecken auf
der Hauptoberseite der Platte angeordnet ist, wobei das Sammelbecken
durch generell lineare Seitenränder
begrenzt ist, die Ecken des Sammelbeckens an jeweiligen Schnittstellen
der Seitenränder definieren;
(h) eine Auslassmuldenöffnung,
die sich durch die Platte und quer über einen Hauptabschnitt der
Breite des Strömungskanalbereichs
und entlang einem ersten Seitenrand des Sammelbeckens erstreckt,
so dass die Auslassmuldenöffnung
das Sammelbecken auf der Hauptunterseite der Platte mit dem Strömungskanalbereich
auf der Hauptoberseite der Platte verbindet; und (i) eine Mehrzahl
von quer beabstandeten Trennwänden,
die sich von dem Boden des Strömungskanalbereichs
zwischen der Flüssigkeitszuführmulde
und der Flüssigkeitssammelmulde
nach oben erstrecken, wobei die Trennwände die im Wesentlichen gleiche
Höhe wie
die zweite Wand haben und im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen,
um eine Reihe von Kanälen
zwischen den Trennwänden
zu begrenzen, die sich längs
zwischen der Flüssigkeitszuführmulde
und der Flüssigkeitssammelmulde
erstrecken.
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In
einer speziellen Ausführungsform,
die in dem älteren
US-Patent 5 049 268 offenbart ist, haben das Flüssigkeitsverteilungsbecken
und das Flüssigkeitssammelbecken
jeweils eine vierseitige Form, wobei jedes Becken umfasst: die Durchgangsöffnung,
die sich an einer ersten Ecke befindet und die Seitenränder, die
sich in der ersten Ecke schneiden und einen ersten eingeschlossenen
Winkel w von etwa 60° bis
etwa 110° dazwischen
einschließen; eine
zweite Ecke diagonal gegenüber
der ersten Ecke, wobei die Seitenränder, die sich in der zweiten Ecke
schneiden, einen zweiten eingeschlossenen Winkel x von etwa 45° bis etwa
90° dazwischen
einschließen;
eine dritte Ecke quer benachbart zur ersten Ecke und längs benachbart
zur zweiten Ecke, wobei die Seitenränder, die sich in der dritten
Ecke schneiden, einen dritten eingeschlossenen Winkel y von etwa
70° bis
etwa 135° dazwischen
begrenzen; eine vierte Ecke längs
benachbart der ersten Ecke und quer benachbart der dritten Ecke,
wobei die Seitenränder,
die sich in der vierten Ecke schneiden, einen vierten Winkel z von
etwa 60° bis
etwa 90° dazwischen
begrenzen; und der Seitenrand, der sich quer zwischen der zweiten
und vierten Ecke erstreckt, auch die zugehörige Muldenöffnung begrenzt, die sich durch
die Platte erstreckt und das Becken mit dem Strömungskanalbereich verbindet.
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Die
Filterplatte, die in dem älteren
US-Patent 5 049 268 offenbart ist, ist sehr effizient beim Bewirken
von Massentransfervorgängen,
z.B. dem Entwässern
von wässrigen
Biomassensuspensionen, dem Entsalzen von Proteinen und dem Entfernen
von sekretierten Metaboliten aus zellulären Suspensionen. Eine solche
Filterplatte kann ohne weiteres als einheitlicher Gegenstand durch
Spritzgießen
aus einer großen
Anzahl von Kunststoffmaterialien, wie beispielsweise Polypropylen,
Polysulfon, Polyvinylchlorid usw., gebildet werden, aber aufgrund
des relativ komplexen geometrischen Aufbaus der Filterplatte sind
spritzgegossene Platten teuer in der Herstellung.
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Die
EP 0 529 628 A2 beschreibt
eine andere Membranfiltrationseinheit, die einen Stapel von Membranen
umfasst, die in Paaren so angeordnet sind, dass Permeat entlang/durch
die Membranen zu einer Permeatsammelkammer strömen kann. Ein Abstandselement
in Form eines Netzes oder eines Gewebes kann zwischen den Membranen
von jedem Paar vorgesehen sein oder die Membranen können eine
profilierte Oberfläche
aufweisen, um Permeatströmungsdurchgänge dazwischen
zu bilden, so dass Permeat entlang der Membranen zu einer Permeatsammelkammer
fließen
kann. Alternativ kann, wenn Membranen mit einem profilierten Aufbau
verwendet werden, ein starres Element mit rippenförmigen Vorsprüngen zwischen
den profilierten Membranen angeordnet sein, wobei die rippenförmigen Vorsprünge senkrecht
zur Permeatströmungsrichtung verlaufen,
was durch die entstehende Kraft des Zuführflüssigkeitsdrucks zum Bilden
von Zuführflüssigkeits/Konzentratkanäle auf der
gegenüberliegenden Seite
der Membran dient.
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Die
US 5 540 492 lehrt noch
eine andere Filtrationseinheit mit einer gestapelten Blattanordnung, wobei
Abstandsschichten sich mit Membranschichten abwechseln. Die erste
und zweite Abstandsschicht umfasst eine Mehrzahl von Kanälen zum
Einführen
und Trennen von Plasma aus dem Gesamtblut bzw. zum Anrei chern von
plasmaarmem Blut. Die Kanäle
enden direkt an größeren Kanälen, die
sich durch die Abstandsschichten und die Membranschichten erstrecken.
Alternativ kann die zweite Abstandsschicht Mittel zum Einführen von
Material in das Gesamtblut oder zum Entfernen von Material aus dem
Gesamtblut durch die Membranschichten aufweisen.
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Demgemäß wäre es auf
dem Fachgebiet ein wichtiger Fortschritt, und ist daher eine Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, einen Filtrationsgegenstand eines Typs
zur Verfügung
zu stellen, der die überlegene
Massentransferwirksamkeit und Nützlichkeit der
in dem bekannten US-Patent 5 049 268 offenbarten Filterplatte vorsieht,
aber viel wirtschaftlicher herzustellen ist als die Filterplatte
und der Blatthalter dieses bekannten US-Patents 5 049 268.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Filter zur Verfügung zu
stellen, das einen Stapel von verbesserten Filtrationsgegenständen dieses Typs
umfasst.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung
eines solchen verbesserten Filtrationsgegenstands auf einfache,
leistungsfähige
und wirtschaftliche Weise zur Verfügung zu stellen.
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Weitere
Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden aus der anschließenden Offenbarung
und den beigefügten
Ansprüchen
deutlich.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein Filtrationskassetten einer
Bauart, die Membranfilterblätter
umfasst, die in einer umfangsmäßig verbundenen
Mehrschichtanordnung angeordnet sind, wobei die Filterblätter sich
mit Permeatblattelementen und Retentatkanalelementen abwechseln.
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Gemäß einem
anderen Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung Querstromfilter,
die eine Vielzahl von gestapelten Filtrationskassetten der üblichen,
in dem vorherigen Abschnitt beschriebenen Bauart umfassen, sowie
ein Verfahren zur Herstellung solcher Filtrationskassetten.
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Gemäß einem
besonderen Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine Filtrationskassette
gemäß Anspruch
1.
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Gemäß einem
anderen besonderen Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine
Filtrationskassette gemäß Anspruch
1, weiter umfassend eine Mehrschichtanordnung von Blattelementen
mit generell rechteckiger und generell ebener Form mit Hauptober-
und -unterseiten, wobei die Blattelemente umfassen:
ein erstes
Retentatblatt aus geeignetem Material, z.B. Polysulfon, Polyethersulfon,
Polycarbonat, Urethan, Silikon oder einem anderen Aufbaumaterial,
mit (i) mindestens einer sich längs
erstreckenden Rippe oder Trennelement, wobei das/die Trennelement(e), wenn
sie in Mehrfachkonfiguration vorgesehen sind, quer voneinander beabstandet
sind und im Wesentlichen dieselben Höhe haben und im Wesentlichen
parallel zueinander verlaufen, um eine einzelne oder eine Reihe
von Kanälen
zwischen den Trennwänden zu
begrenzen, die sich längs
zwischen den jeweiligen Einlass- und Auslassbeckenöffnungen
von zugehörigen
Filterelementen und Permeatblattelementen auf beiden Seiten davon
erstrecken, (ii) Filtratdurchlassöffnungen an Seitenabschnitten
der Blätter
und (iii) das Retentatblatt in Anlage an das erste Filtermaterialblatt
an jeweiligen End- und Seitenabschnitten davon, wobei sich die Beckenöffnungen
und Filtratdurchlassöffnungen
der zugehörigen
Blattelemente miteinander decken und die Filtratdurchlassöffnung des
Retentatblattelements eingrenzend gegen das erste Filtermaterialblatt
gedrückt
wird und wobei ein zentraler Abschnitt des ersten Filtermaterialblatts und
das Retentatblattelement nicht verbunden sind, um zu ermöglichen,
dass Permeat, das mit dem Retentatblattelement in Kontakt gelangt,
durch das erste Blattelement des Filtermaterials zum Permeatblattelement
strömt;
ein
erstes Filtermaterial-Blattelement mit (i) mindestens einer Beckenöffnung einer
geeigneten Form, z.B. polygonale, halbkreisförmige, ovale oder Sektorform,
an jedem der gegenüberliegenden
Endabschnitte des Blattelements, das jeweilige Einlass- und Auslassdurchlässe begrenzt,
und (ii) mindestens eine Filtratdurchlassöffnung an den Seitenabschnitten
des Blattelements, wobei das erste Blattelement des Filtermaterials
mit dem Permeatblattelement an den jeweiligen End- und Seitenabschnitten
verbunden ist, wobei die Beckenöffnungen
und Filtratdurchlassöffnungen
sich miteinander decken und die Beckenöffnungen begrenzend an jeweiligen
Endabschnitten des ersten Blattelements des Filtermaterials und
dem Permeatblattelement verbunden sind und wobei ein zentraler Abschnitt
des ersten Blattelements des Filtermaterials und des Permeatblattelements
nicht verbunden sind, so dass ein Zentralabschnitts-Permeatkanal
des Permeatblatts begrenzt wird, das mit den Filtratdurchlässen im
ersten Blattelement des Filtermaterials und im Permeatblattelement
in Verbindung steht;
ein Permeatblattelement mit (i) mehreren
Beckenöffnungen
von geeigneter Form an jedem der gegenüberliegenden Endabschnitte
des Blattelements, das jeweilige Einlass- und Auslassdurchlässe begrenzt, und
(ii) Filtratdurchlassöffnungen
an den Seitenabschnitten des Blattelements;
ein zweites Filtermaterial-Blattelement
mit (i) mindestens einer Beckenöffnung
an jedem der gegenüberliegenden
Endabschnitte des Blattelements, die jeweilige Einlass- und Auslassdurchlässe begrenzen, und
(ii) mindestens eine Filtratdurchlassöffnung an den Seitenabschnitten
des Blattelements, wobei das zweite Filtermaterial-Blattelement
mit dem Retentatblattelement an den jeweiligen End- und Seitenabschnitten
druckversiegelt ist, wobei die Beckenöffnungen und die Filtratdurchlassöffnungen
sich miteinander decken und die Filtratdurchlassöffnung des Retentatblattelements
mit dem zweiten Filtermaterial-Blattelement druckversiegelt ist,
und wobei ein zentraler Abschnitt des zweiten Filtermaterial-Blattelements und
das Retentatblattelement nicht verbunden sind, um zu ermöglichen,
dass das Permeat, das das Retentatblattelement kontaktiert, durch
das zweite Blattelement des Filtermaterials strömt; und
ein zweites Retentatblattelement
aus geeignetem Material, z.B. Polysulfon, Polyethersulfon, Polycarbonat,
Urethan, Silikon, mit (i) mindestens einer sich längs erstreckenden
Rippe oder Trennelement, vorausgesetzt, dass, wenn mehrere Trennelemente
verwendet werden, die Trennelemente quer voneinander beabstandet
sind, wobei solche Trennelemente im Wesentlichen dieselbe Höhe haben
und im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen, um einen einzelnen
Kanal oder eine Reihe von Kanälen
zwischen den Trennwänden
zu begrenzen, die sich längs
zwischen den jeweiligen Einlass- und Auslassbeckenöffnungen
der Filterelemente und der Permeatblattelemente auf beiden Seiten
davon erstrecken, (ii) Filtratdurchlassöffnungen an den Seitenabschnitten
des Blattelements und (iii) das Retentatblatt, das mit dem zweiten
Filtermaterialblatt an den jeweiligen End- und Seitenabschnitten
davon druckversiegelt ist, wobei die Beckenöffnungen und die Filtratdurchlassöffnungen
sich miteinander decken und die Filtratdurchlassöffnung des Retentatblattelements
mit dem zweiten Filtermaterial-Blattelement
druckversiegelt ist und wobei ein zentraler Abschnitt des ersten Filtermaterial-Blattelements
und des Retentatblattelements nicht verbunden sind, um zu ermöglichen, dass
das Permeat, das das Retentatblattelement kontaktiert, durch das
zweite Filtermaterial-Blattelement zum Permeatblattelement strömt.
-
Wie
nachfolgend verwendet wird der Begriff „Blattelement", der in Bezug auf
die verschiedenen Schichten bzw. Blättchen der Kassette verwendet wird – wobei
die Kassette der Stapel von generell ebenen Blattelementen ist,
die eine betriebsfähige Massentransfereinheit
bilden, wenn sie mit Flüssigkeitszufuhr,
Retentat- und Filtratströmungsmitteln verbunden
sind –,
abwechselnd einfach als „Blatt" bezeichnet. Es wird
daher davon ausgegangen, dass der Begriff „Blatt" die generell ebenen Elemente der Kassette
bezeichnet, wobei die Kassette daher einen Aufbau aus Permeatblättern, Filterblättern und
Retentatblättern
umfasst, die miteinander derart verbunden sind, dass ermöglicht wird,
dass ein Flüssigkeitsstrom
durch den/die Strömungskanal/kanäle der Vorrichtung
zum Massentransfer getrennt wird, umfassend den Durchlass des Filtrats
durch die Filterblätter und
die Retention des Retentats auf der Seite des Filterblatts gegenüber der
Seite, von der das Filtrat auftaucht. Der Begriff „komprimierbar" in Bezug auf das Retentatblatt
oder ein anderes bauliches Merkmal oder Blattelement der vorliegenden
Erfindung bedeutet, dass eine solche Komponente oder ein solches Element
komprimierbar durch Anwendung einer Last oder eines Drucks darauf
deformiert werden kann.
-
Die
oben beschriebene Filtrationskassette der Erfindung umfasst eine „Basisfolge" von Elementen, die
als Folge der Blattelemente definiert ist, die ein Retentatblatt
(nachfolgend durch das Symbol „R" bezeichnet), ein
Filterblatt (nachfolgend durch das Symbol „F" bezeichnet), ein Permeatblatt (nachfolgend
durch das Symbol „P" bezeichnet), ein
zweites Filterblatt („F") und ein zweites
Retentatblatt („R") ausmachen, wodurch
eine Abfolge von Blattelementen R/F/P/F/R zur Verfügung gestellt
wird.
-
Die
Basisabfolge der Blattelemente kann zum Aufbau von Filtern verwendet
werden, die eine Mehrzahl von Filtrationskassetten umfassen, wobei das
Retentatblatt dazu verwendet wird, die oberen und unteren Elemente
einer Mehrzahl von Filtrationskassetten einer Abfolge abzudichten,
umfassend das Retentatblatt „R", das Filterblatt „F", das Permeatblatt P,
das Filterblatt „F", das Retentatblatt „R", das Filterblatt „F", das Permeatblatt
P, das Filterblatt „F" und das Retentatblatt „R". Ein veranschaulichendes
gestapeltes Kassettenfilter gemäß der Erfindung
kann zum Beispiel die Blattfolge R/F/P/F/R/F/P/F/R/F/P/F/R aufweisen
und ein erstes Retentatblatt, zwei Basisfolgen der Blättern FPFR
in einer wiederholenden Abfolge und ein zweites Retentatblatt umfassen.
Bei allen wiederholenden Abfolgen außer einer einzelnen Kassettenbasisfolge wird
die folgende Beziehung beobachtet: wenn X die Zahl der Filterblätter F ist,
dann ist die Menge 0,5 X – 1
die Zahl der inneren Retentatblätter
R, und die Menge 0,5 X ist die Zahl der Permeatblätter P,
wobei zwei äußere Retentatblätter verwendet
werden, um das obere und untere Ende der dazwischen liegenden Folge
abzudichten.
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Es
ist daher möglich,
eine große
Zahl von Basisfolgekassetten in einer wiederholenden Abfolge zu
verwenden, um einen gestapelten Kassettenfilter des gewünschten
Massentransferbereichs vorzusehen. Viele Konfigurationen sind möglich. In
einigen Fällen
ist es durchführbar,
z.B. für
Massentransferstudien und Systemquantifizierung, eine einzelne Kassette
zu verwenden, die die Basisfolge R/F/P/F/R umfasst, wobei die äußersten
Retentatblätter
in der Folge an ihren Außenflächen mit
einer Endplatte druckversiegelt sind, die das Entfernen von Permeat aus
den Filtratdurchlassöffnungen
der einzelnen Blattelemente in der Kassette ermöglicht.
-
Die
Blätter
des Filtermaterials, das in dem Kassettengegenstand der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, können
jede geeignete Porositäts-Einstufung
aufweisen. Wie hier verwendet, ist die Porositäts-Einstufung eines Filtermaterialblatts die
kleinste Partikelgröße, die
nicht durch die Poren des Filtermaterials hin durch treten kann.
Typische Porositäts-Einstufungen
sind in Molekulargewicht (MG) und Mikrometereinheiten ausgedrückt, z.B.
ist ein 2 μm-Filtermediumsblatt
ein Material, das Partikel von weniger als 2 μm Durchmesser durch die Poren des
Materials hindurch lässt,
während
Partikel, die größer als
2 μm sind,
nicht durch das Filtermaterial hindurchgehen, und als weiteres Beispiel
ist ein Filtermediumsblatt mit 10.000 MG ein Material, das Partikel
von weniger als 10.000 MG Durchmesser durch die Poren des Materials
hindurch treten lässt,
während
Partikel, die größer als
10.000 MG sind, nicht durch das Filtermaterial hindurchgelangen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des Kassettengegenstands der Erfindung wird ein Retentatblatt mit
einer Mehrzahl von quer beabstandeten, sich längs erstreckenden Rippen oder
Trennwänden vorgesehen,
die sich nach oben von (dem zentralen Abschnitt) jeder Hauptober-
und -unterseite des Retentatblatts erstrecken, wobei diese Rippen
oder Trennwände
von im Wesentlichen derselben Höhe und
im Wesentlichen parallel zueinander sind, um eine Reihe von Kanälen zwischen
den Trennwänden zu
definieren, die sich längs
zwischen den jeweiligen Beckenöffnungen
des Retentatblatts auf beiden Seiten davon erstrecken. Die benachbarten
Filterblätter können weiter
mit den äußeren Enden
der Rippen oder Trennwände
verbunden sein, und die Rippen oder Trennwände können aus einem geeigneten Material
gebildet sein, z.B. aus einem flexiblen, elastischen Klebeverbindungsmittel,
wie beispielsweise Urethanen, Epoxy- oder Silikonklebeabdichtmittel, das
z.B. in einer „Wulst" in Längsrichtung
des Retentatblatts sowohl auf der Hauptober- als auch -unterseite
angewendet wird.
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Begriff „verbunden" in Bezug auf benachbarte Blätter in
der Mehrschichtkassette, dass die benachbarten Blätter derart
aneinander angebracht sind, dass verhindert wird, dass ein Strom
des zu verarbeitenden Materials, z.B. das zu trennende Zuführmaterial,
sowie Komponentenmaterialien davon (Filtrat oder Permeat sowie Retentat),
durch die so gesicherten Bereiche oder zwischen die benachbarten
Blätter
in den so gesicherten Bereichen strömt. Vorzugsweise wird das Verbinden
mit einem geeigneten Kleber oder Abdichtmittel, z.B. einem Urethan-,
Epoxy-, Cyanacrylat- oder Silikon-Klebematerial, durchgeführt, der die
Zwischenräume
in dem verbundenen Blattpaar füllt
und ei nes der benachbarten Blätter
mit dem anderen in den verbundenen Bereichen klebend verbindet.
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Wie
hier verwendet bezieht sich der Begriff „druckverbunden" und „mittels
Druck verbunden" auf das
Verbinden und auf Verbindungsvorgänge, bei denen der zu verbindende
Aufbau einer Drucklast oder -kraft ausreichend lange und für eine ausreichende Frist
unterworfen wird, um die Verbindungs-Befestigung des Aufbaus zu
bewirken. Die Erfindung kann zum Beispiel mit dem Verbinden von
Blättern
in der Mehrschichtanordnung miteinander mit Cyanacrylat oder anderen „schnellen" Klebern durchgeführt werden,
oder alternativ kann der Kleber oder das Abdichtmittel ein ausgedehntes
Härten
bei Umgebungstemperatur oder unter anderen geeigneten Härtungsbedingungen
erforderlich machen, und es kann vorteilhaft sein, ein solches Härten mit
dem Laminataufbau in einer Spannvorrichtung oder einem anderen Aufbau
durchzuführen,
in dem die Druckverbindung wirksam vollendet wird. Das Druckverbinden
von Schichten ist in der Praxis der Erfindung äußerst erwünscht, um eine Dichtheit und
eine strukturelle Intaktheit des sich ergebenden Mehrschichtaufbaus der
Kassette sicherzustellen.
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In
einer speziellen Ausführungsform
des Kassettengegenstands der Erfindung umfassen das Einlass- und
Auslassbecken jeweils zwei vierseitige Öffnungen, wobei jede Beckenöffnung umfasst:
Seitenränder, die
sich in einer ersten Ecke der Beckenöffnung schneiden, und einen
ersten eingeschlossenen Winkel w von 90° dazwischen begrenzen;
eine
zweite Ecke diagonal gegenüber
der ersten Ecke, wobei die Seitenränder sich in dieser zweiten Ecke
schneiden und einen zweiten eingeschlossenen Winkel x von 90° dazwischen
begrenzen;
eine dritte Ecke quer benachbart zur ersten Ecke
und längs
benachbart zur zweiten Ecke, wobei die Seitenränder sich in der dritten Ecke
schneiden und einen dritten eingeschlossenen Winkel y von 90° dazwischen
begrenzen;
eine vierte Ecke längs benachbart zur ersten Ecke und
quer benachbart zur dritten Ecke, wobei sich die Seitenränder in
der vierten Ecke schneiden und einen vierten Winkel z von 90° dazwischen
begrenzen.
-
In
einer anderen Ausführungsform
des Kassettengegenstands der Erfindung umfasst das Einlass- und
Auslassbecken je vier vierseitige Öffnungen, wobei jede Beckenöffnung umfasst:
Seitenränder, die
sich in einer ersten Ecke der Beckenöffnung schneiden und einen
ersten eingeschlossenen Winkel w von 90° dazwischen begrenzen;
eine
zweite Ecke diagonal gegenüber
der ersten Ecke, wobei die Seitenränder sich in dieser zweiten Ecke
schneiden und einen zweiten eingeschlossenen Winkel x von 90° dazwischen
begrenzen;
eine dritte Ecke quer benachbart zur ersten Ecke
und längs
benachbart zur zweiten Ecke, wobei die Seitenränder sich in der dritten Ecke
schneiden und einen dritten eingeschlossenen Winkel y von 90° dazwischen
begrenzen;
eine vierte Ecke längs benachbart zur ersten Ecke und
quer benachbart zur dritten Ecke, wobei sich die Seitenränder in
der vierten Ecke schneiden und einen vierten Winkel z von 90° dazwischen
begrenzen.
-
Jedes
Blattelement in der oben ausführlich beschriebenen
Kassette kann in geeigneter Weise Filtratdurchlassöffnungen
auf den Seitenabschnitten (Rändern)
des Blattelements umfassen.
-
Gemäß einem
speziellen Aspekt der Erfindung können die Retentatblätter ein
mit kleinen Öffnungen
versehenes Material mit einer Größe von etwa
80 bis etwa 300 mesh bilden. Jedes der durchlöcherten Retentatblätter kann
zum Beispiel ein gewebtes polymeres Netz umfassen, z.B. aus einem Material,
das aus der Gruppe bestehend aus Polyester, Polypropylen, Nylon,
Fluorkohlenstoffpolymere, wie beispielsweise Polytetrafluorethylen,
Polyethylen und Polysulfon, und Verbundstoffe, die ein oder mehr solche
Materialien umfassen, ausgewählt
ist.
-
Die
Retentatblätter
können
alternativ ein nicht gewebtes Material umfassen, wenn dieses eine geeignete
durchlöcherte
Beschaffenheit hat, oder alternativ können sie eine gesinterte Metallmatrix
oder ein anderes Strukturelement mit gewünschten Porositäts- und
Permeabilitätseigenschaften
umfassen. Alternativ können
die Permeat- und Retentatblätter eine
nicht perforierte oder feste starre Beschaffenheit haben.
-
Die
Filterblätter,
die in der Filtrationskassette der vorliegenden Erfindung verwendet
werden, können
aus jedem geeigneten Material sein, wie beispielsweise einem Material,
das aus der Gruppe bestehend aus Cellulose, Polyphenylenoxid, Polysulfon,
Cellulosenitrat, Celluloseacetat, regenerierte Cellulose, Polyetheramid,
Polyphenylenoxid/Polysulfonmischungen, gemischten Celluloseestern
und Polyethersulfon ausgewählt
ist.
-
In
einer speziellen Ausführungsform
des Kassettengegenstands der Erfindung sind die Einlass- und Auslassbecken
der Blattelemente strukturell durch Hochfrequenz(RF)-Schweißen von
Urethan oder einem anderen geeigneten Material, wie beispielsweise
Ethylvinylacetat, Silicon und EPDM, verstärkt. In einer besonders bevorzugten
speziellen Ausführungsform
der Erfindung ist ein erster Aufbau, der aus einem ersten Filterblatt,
einem Permeatblatt und einem zweiten Filterblatt besteht, mittels
Urethan verklebt und dann ausgestanzt, um einen ersten Ausschnitt
des Einlass- und Auslassbeckens zu bilden. Die Längsenden des ersten Aufbaus
werden dann auf beiden Seiten (Hauptflächen) davon mit einem dünnen Urethanblatt
bedeckt, das vollständig
das Einlass- und Auslassbecken überlagert.
Der erste Aufbau mit den jeweiligen Schichten in der Folge: Urethanblatt,
Filterblatt, Permeatblatt, Filterblatt und Urethanblatt wird dann
RF-geschweißt,
um einen zweiten Aufbau zu bilden. Mittels RF-Schweißen werden
die zwei Urethanblätter
in dem Einlass- und Auslassbecken verbunden, was zu einer Verkapselung
des Einlass- und Auslassbeckens führt. Der zweite Aufbau wird
dann ein zweites Mal ausgestanzt, um eine Öffnung an dem Einlass- und
Auslassbecken zu erzeugen, das von seinen Dimensionen her kleiner
als das erste ausgestanzte ist.
-
Das
sich ergebende neu gebildete Einlass- und Auslassbecken ist jetzt
vollständig
verkapselt und durch die verschweißten Urethanblätter verstärkt. Dieses
spezielle Verfahren ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber bestehenden
gestapelten Kassettenelementen, weil es eine Delamination der Ultrafiltrationsmembranen
verhindert. Zahlreiche Membrantypen, insbesondere Ultrafiltrationsmembranen
und Umkehrosmosemembranen, werden als Haut gegossen (hergestellt),
die auf einer Trägerstruktur
aufgeschichtet wird. Im Verwendungsfall führt die Turbulenz in Verbindung
mit der Flüssigkeit
im Einlass- und Auslassbecken zu einer Delamination und einem Versagen
der Membrankassette. Das zuvor erwähnte Verkapselungsverfahren
verstärkt
die ausgesetzte Haut von zweiteiligen Membranstrukturen und dichtet
sie ab, wobei die Lebensdauer der Membran und der Kassette stark
verlängert
wird. Darüber
hinaus können
das verstärkte
Einlass- und Auslassbecken bei höheren
Geschwindigkeiten zu verbessertem Betrieb und Reinigung ohne das
Auftreten einer Membran-Delamination betrieben werden.
-
Ein
anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein gestapeltes
Kassetten-Querflussfilter mit
Kassettengegenständen
vom oben beschriebenen Typ.
-
Ein
noch anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft einen Filteraufbau
einschließlich
ein Paar von Endplatten oder Verteilerplatten, zwischen denen die
Kassetten zum Betrieb befestigt werden.
-
Ein
noch anderer Aspekt der Erfindung betrifft eine Filtrationskassette,
z.B. vom Typ, wie mehrfach oben beschrieben, umfassend Verbindungsabschnitte,
die durch ein Klebeverfahren verbunden werden, das aus der Gruppe
bestehend aus Heißkleben,
Ultraschallverbinden, Hochfrequenzverbinden und Mikrowellenverbinden
ausgewählt
ist.
-
Gemäß noch einem
anderen Aspekt der Erfindung umfasst die Filtrationskassette ein
Permeatblatt von starrer Ausführung.
-
Ein
anderer Aspekt der Erfindung betrifft eine Filtrationskassette des
zuvor erwähnten
Aufbaus, wobei der Permeatkanal in Längsrichtung kontinuierlich
verläuft.
-
Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine Filtrationskassette
des oben beschriebenen Aufbaus, bei dem die Becken keine scharfen
Ecken aufweisen.
-
Ein
anderer Aspekt der Erfindung betrifft eine Filtrationskassette des
zuvor beschriebenen Aufbaus, bei dem der Einlass- und Auslassabschnitt
der Kassette eine sich quer erstreckende Schweißnaht, die bezüglich eines
Beckens innen liegt, aufweist, wobei eine Klebeverbindung eines
solchen Endabschnitts bezüglich
der Schweißnaht
innen liegt.
-
Ein
noch anderer Aspekt der Erfindung betrifft einen gestapelten Kassettenfilter,
der eine Filtrationskassette vom zuvor beschriebenen Typ umfasst, wobei
ein äußerstes
Retentatblatt mit einer starren Endplatte verbunden ist und eine
komprimierbare Dichtung zwischen der starren Endplatte und einer Verteilerplatte
des Filters angeordnet ist.
-
Ein
anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung wird aus der anschließenden Offenbarung
und den beigefügten
Ansprüche
deutlicher sichtbar.
-
KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
-
1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Filteraufbaus, der eine Filtrationskassette
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit komprimierbaren Enddichtungen und
Endplatten umfasst.
-
2 ist
eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Filtrationskassette
(nicht gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung).
-
3 ist
eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt einer Filtrationskassette,
die zwei vierseitenförmige
Becken aufweist.
-
4 ist
eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt einer Filtrationskassette
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung, die vier vierseitenförmige Becken aufweist.
-
5 ist
eine perspektivische Ansicht eines Filters, umfassend eine Vielzahl
von Kassettengegenständen
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
-
6 ist
eine Draufsicht auf ein Filterblatt eines Typs, der vorteilhaft
in der Kassette der 2 verwendet werden kann.
-
7 ist
eine Draufsicht auf ein Retentatblatt eines Typs, der vorteilhaft
in der Kassette der 2 verwendet werden kann.
-
7A ist
eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt eines Retentatblatts
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung, die vier vierseitenförmige Becken aufweist.
-
8 ist
eine Draufsicht auf eine komprimierbare Enddichtung eines Typs,
der vorteilhaft in der Kassette der 2 verwendet
werden kann.
-
8A ist
eine Draufsicht auf eine komprimierbare Enddichtung gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung, die vier vierseitigenförmige Becken aufweist.
-
10 ist
eine perspektivische Ansicht eines Filters, umfassend eine Vielzahl
von Kassetten und komprimierbaren Enddichtungen des in den 1 und 2 gezeigten
Typs.
-
11 ist
eine Draufsicht von oben auf eine Filtrationskassette gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung.
-
12 ist
eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt einer Kassette, die
aus Blattelementen P/F/P gebildet ist, mit zwei vierseitenförmige Becken nach
dem ersten Ausstanzen.
-
12A ist eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt
einer Filtrationskassette, die aus den Blattelementen P/F/P gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung besteht, mit vier vierseitenförmigen Becken nach dem ersten
Ausstanzen.
-
13 ist
eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt einer Kassette, die
aus den Blattelementen P/F/P nach dem RF-Schweißen des Verkapselungsmaterials
gebildet ist und zwei vierseitenförmige Becken aufweist.
-
13A ist eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt
einer Filtrationskassette, die aus den Blattelementen P/F/P nach
dem RF-Schweißen
des Verkapselungsmaterials gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung gebildet ist und vier vierseitenförmige Becken aufweist.
-
14 ist
eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt einer Kassette, die
aus den Blattelementen P/F/P nach dem RF-Schweißen des Verkapselungsmaterials
gebildet ist, und nach dem zweiten Ausstanzen zwei vierseitenförmige Becken
aufweist.
-
14A ist eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt
einer Filtrationskassette, die aus den Blattelementen P/F/P nach
dem RF-Schweißen
des Verkapselungsmaterials gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung gebildet ist und die nach dem zweiten Ausstanzen vier
vierseitenförmige
Becken aufweist.
-
15 ist
eine Draufsicht von oben auf eine starre Retentatplatte gemäß einer
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung, wie sie beispielsweise in der Filtrationskassette
der Erfindung verwendet werden kann.
-
16 ist
eine Draufsicht von oben auf eine weitere Ausführungsform der starren Permeatplatte, wie
sie beispielsweise in der Filtrationskassette der Erfindung verwendet
werden kann.
-
17 ist
eine Draufsicht von oben auf eine komprimierbare, elastische Dichtung,
wie sie beispielsweise zwischen einer starren Endplatte und einer
Verteilerplatte eines Filteraufbaus verwendet werden kann, der eine
Filtrationskassette gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst.
-
18 ist
eine Explosionsdarstellung eines Filteraufbaus, der eine Filtrationskassette
gemäß der Erfindung
umfasst und eine Anordnung mit einem harten Gehäuse mit einer komprimierbaren
Dichtung zwischen der Endplatte des harten Gehäuses und der Verteilerplatte
des Filteraufbaus verwendet.
-
AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG UND DESSEN BEVORZUGTE AUSFÜHRUNGSFORMEN
-
Der
Filterkassettengegenstand der vorliegenden Erfindung ist so angepasst,
dass er in Stapelanordnungen verwendet werden kann, um einen gestapelten
Kassettenfilteraufbau zu bilden, bei dem die Basisfolge von Retentatblatt
(R), Filterblatt (F), Permeatblatt (P), Filterblatt (F) und Retentatblatt
(R) in der Abfolge der Blätter
im Filteraufbau wie gewünscht
wiederholt werden kann, z.B. in einer sich wiederholenden Folge
von Retentatblatt (R), Filterblatt (F), Retentatblatt (R), Filterblatt
(F), Permeatblatt (P), Filterblatt (F), Retentatblatt (R), Filterblatt (F),
Permeatblatt (P), Filterblatt (F), Retentatblatt (R), Filterblatt
(F), Retentatblatt (R). Daher wird die Filterkassette eines gewünschten
Gesamtmassentransferbereichs ohne weiteres aus einem Stapel von
sich wiederholenden Abfolgen gebildet. Bei allen sich wiederholenden
Abfolgen, mit Ausnahme der Abfolge einer einzelnen Einheit, wird
die nachfolgende Beziehung beobachtet: wenn X die Anzahl der Filterblätter ist,
ist 0,5X – 1
die Zahl der inneren Retentatblätter, und
0,5X ist die Zahl der Permeatblätter,
wobei zwei äußere Retentatblätter an
den äußeren Enden
der gestapelten Blattanordnung vorgesehen sind.
-
Die
Filterblätter
und die hier verwendeten Retentat- und Permeatblätter können aus allen geeigneten Aufbaumaterialien
gebildet werden, einschließlich
zum Beispiel Polymere, wie beispielsweise Polypropylen, Polyethylen,
Polysulfon, Polyethersulfon, Polyetherimid, Polyimid, Polyvinylchlorid,
Polyester usw.; Nylon, Silikon, Urethan, regenerierte Cellulose,
Polycarbonat, Celluloseacetat, Cellulosetri acetat, Cellulosenitrat,
gemischt Celluloseester usw.; Keramik, z.B. Oxide von Silizium,
Zirconium und/oder Aluminium; Metalle, wie beispielsweise rostfreier
Stahl; polymere Fluorkohlenstoffe, wie beispielsweise Polytetrafluorethylen;
und kompatible Legierungen, Gemische und Verbundstoffe von solchen
Materialien.
-
Vorzugsweise
sind die Filterblätter
und Retentat- und Permeatblätter
aus Materialien hergestellt, die so angepasst sind, dass sie hohe
Temperaturen und chemische Sterilantien aufnehmen, so das die Innenflächen des
Filters zur Regeneration bzw. Wiederverwendung dampfsterilisiert
und/oder chemisch desinfiziert werden können, und zwar als Aufbau „an Ort
und Stelle" und/oder „in situ". Die Dampfsterilisation
kann typischerweise bei Temperaturen in der Größenordnung von etwa 121°C bis etwa 130°C, bei Dampfdrücken von
15–30
psi und bei einer Sterilisationsaussetzungszeit, die typischerweise in
der Größenordnung
von etwa 15 Minuten bis etwa 2 Stunden oder sogar länger liegt,
durchgeführt
werden. Alternativ kann der gesamte Kassettenaufbau aus Materialien
gebildet werden, die den Kassettengegenstand von seiner Beschaffenheit
her wegwerfbar machen.
-
Die
Endplatten, die mit den Kassettengegenständen der Erfindung verwendet
werden, um einen einheitlichen Filteraufbau zu bilden, können aus
jedem geeigneten Aufbaumaterial gebildet werden, einschließlich zum
Beispiel rostfreier Stahl oder ein anderes geeignetes Metall, oder
Polymere, wie beispielsweise Polypropylen, Polysulfon und Polyetherimid.
-
Die 1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Querstromfilters 10,
der einen Kassettengegenstand 12 gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst. Die Kassette ist von einem Mehrschichtaufbau,
umfassend eine Mehrzahl von Blättern,
wie nachfolgend ausführlicher
beschrieben, die an ihren End- und Seitenrändern umfangsmäßig miteinander
verbunden sind.
-
Zur
leichteren Beschreibung der anschließenden Erörterung werden die jeweiligen
Ecken der Kassette, wie in der 1 gezeigt,
aufeinander folgend beschriftet, und es wird in der unteren rechten Ecke
A, wie gezeigt, begonnen und gegen den Uhrzeigersinn fort gefahren,
inklusive die obere rechte Ecke B, die obere linke Ecke C und die
untere linke Ecke D.
-
In
der Nachbarschaft dieser aufeinander folgenden Ecken A, B, C und
D der Kassette sind Öffnungen 16, 18, 20 bzw. 22 vorgesehen,
die sich durch die Kassette erstrecken und zum Befestigen der Kassette
an Stangen mit einem Durchmesser verwendet werden, der annähernd den
jeweiligen Öffnungen
entspricht, aber etwas kleiner ist. In dieser Hinsicht ist davon
auszugehen, dass die Öffnung 22 ein
größeres Ausmaß (Durchmesser)
als die verbleibenden Öffnungen 16, 18 und 20 hat.
Der Zweck einer solchen Ungleichheit bei der Größe der Öffnungen ist es, ein „Schlüssel"-Merkmal vorzusehen,
wodurch eine passende Ausrichtung der Platte sichergestellt ist,
da nur die Öffnung 22 über einen
großen Stab
von entsprechendem Durchmesser passt, während die Öffnungen 16, 18 und 20 nicht über einen solchen
großen
Stab passen.
-
Weitere
Merkmale oder Aufbauten können für denselben
Zweck verwendet werden, nämlich
die Schlüsselung
der Kassette für
eine bestimmte passende Ausrichtung anstelle der unterschiedlich
großen Öffnung 22 bezüglich der
verbleibenden Eckenöffnungen 16, 18 und 20 von
gleicher Größe. Zum Beispiel
kann eine der jeweiligen Eckenöffnungen eine
andere Form als die anderen haben, z.B. quadratisch oder dreieckig
im Querschnitt und nicht kreisförmig
sein. Alternativ kann ein Eckenprofil von einer Ecke der Kassette
gekerbt oder in Bezug auf die anderen Ecken anders geformt sein,
um eine sofort sichtbar erkennbare Schlüsselung oder Ausrichtungsstruktur
des Kassettengegenstands vorzusehen.
-
Die
Filtrationskassette 12 ist an ihren jeweiligen Seitenrändern mit Öffnungen 64, 66, 68 und 80 versehen,
die kleiner als die Öffnungen 16, 18 und 20 sind
und die dazu dienen, das komprimierbare Retentatblatt an Ort und
Stelle zu halten.
-
Die
Filtrationskassette 12 ist an ihren jeweiligen Seitenrändern am
Mittelabschnitt der sich längs erstreckenden
Kassette auch mit Öffnungen 24A,
B, C, D, E und 26A, B, C, D, E versehen, die sich durch die
Kassette erstrecken. Diese Öffnungen
können zum
Abzug von Permeat verwendet werden, das im Filtrationsbetrieb erzeugt
wird, wenn die Kassette im veranschaulichten gestapelten Kassettenfilteraufbau eingesetzt
wird, und/oder anderweitig zur Aufnahme des Eintritts/Abzugs einer
ausgewählten
Flüssigkeit, wie
beispielsweise Dampf oder ein anderes Sterilantienfluid zum Bewirken
einer Reinigung und Regeneration des Filters oder eines sekundären Fluids
für den
Massentransfer durch Inkontaktbringen mit einem primären Fluiddurchlass
durch den Filter.
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Dieses
Filter 10 umfasst eine Basis, die eine Befestigungsplatte 30 mit
senkrecht sich nach oben erstreckenden Stäben 34, 36 und 38 an
den jeweiligen Eckbereichen aufweist, wie gezeigt. Jeder der Stäbe 34 und 36 hat
denselben Durchmesser, während
der vierte Stab 38 einen größeren Durchmesser aufweist,
um den Plattenausrichtungs-Schlüsselungsaufbau
vorzusehen, der sicherstellt, dass die einzelnen Platten des Filteraufbaus
in der richtigen Ausrichtung zusammengebaut werden, da die entsprechenden
Stabbefestigungsöffnungen 18 und 20 in
der Kassette, z.B. Kassette 12, den gleichen Durchmesser
haben, die die Stäbe
mit kleinerem Durchmesser aufnehmen, während die dritte Stabbefestigungsöffnung 22 einen
größeren Durchmesser hat,
um den Stab 38 aufzunehmen. Daher wird durch das Vorsehen
eines Stabs mit größerem Durchmesser
und das Bilden der Kassette 12 mit entsprechend geformten Öffnungen
die geeignete Überlagerung der
Kassettenöffnungen
mit den passenden Stäben sichergestellt,
was zu einer korrekten Ausrichtung der jeweiligen gestapelten Filtrationskassetten
in der Anordnung führt.
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Dieses
Filter 10 umfasst eine Basis, die eine Befestigungsplatte 30 mit
sich senkrecht nach oben erstreckenden Stäben 72, 74, 76 und 78 entsprechend
den Öffnungen 64, 66, 68 und 70 für die Befestigung
und Ausrichtung der komprimierbaren Retentatblätter 14A und 14B aufweist.
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Es
ist aus dem Vorstehenden zu entnehmen, das jede andere Kassettenausrichtungsüberlagerungsvorrichtung
verwendet werden kann, um eine korrekte Positionierung der aufeinander
folgenden gestapelten Filtrationskassetten auf der Befestigungsplatte 30 sicherzustellen.
Zum Beispiel sind die Kassetten mit ihren aufeinander folgenden
Kerben zueinander überlagert
ausgerichtet. Alternativ kann die Kassette selbst geprägt, geätzt oder
sonst wie mit einer Ausrichtungseinrichtung, z.B. einem erhabenen Vorsprung
in der Form eines Pfeils, hergestellt werden, um die richtige Ausrichtung
der Filtrationskassetten anzuzeigen, wenn sie auf die Befestigungsplatte 30 gestapelt
werden. Obwohl nur eine Filtrations kassette zur Veranschaulichung
in der Ausführungsform
der 1 gezeigt wird, ist ersichtlich, dass eine oder
mehrere Kassetten verwendet werden können, um ein Filter gemäß der vorliegenden
Erfindung auszubilden.
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Zwischen
der Kassette 12 und der Befestigungsplatte 30 wird
ein komprimierbares Retentatblatt 14B vorgesehen, das mit Öffnungen
ausgestattet ist, um seine Positionierung über den jeweiligen Stäben 34, 36, 38, 72, 74, 76 und 78 aufzunehmen, so
dass das komprimierbare Retentatblatt die Bodenfläche der
Kassette 12 abdichtet. Die Retentatblätter in der Mehrschichtanordnung
können
zum Beispiel eine Dicke zwischen 0,125 mm und 6,0 mm haben, und
die anderen Blätter
in der Anordnung können entsprechend
dimensionierte Dicken aufweisen, die für den mit der Kassette durchgeführten Massentransferbetrieb
geeignet sind.
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In
der Explosionsanordnung der 1 wird die
Kassette 12 durch ein komprimierbares Retentatblatt 14A überlagert,
das mit Öffnungen
ausgestattet ist, um seine Positionierung über den jeweiligen Stäben 34, 36, 38, 72, 74, 76 und 78 aufzunehmen,
so dass die komprimierbaren Retentatblätter die Oberseite der Kassette 12 abdichten.
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In
der Explosionsanordnung der 1 wird die
Kassette 12 durch eine obere Endplatte 60 überlagert,
die mit geeigneten Öffnungen 18, 20, 22, 64, 66, 68 und 70 versehen
ist, die die Einführung
der Stäbe 34, 36, 38, 72, 74, 76 und 78 da
hindurch vorsehen.
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In
der Explosionsanordnung der 1 wird die
Kassette 12 durch eine obere Endplatte 60 überlagert,
die wie gezeigt in geeigneter Weise durch mechanische Befestigungsaufbauten 85 eingreift,
umfassend eine Unterlegscheibe 86 und eine Kontermutter 88,
die die komplementären
mit Gewinde versehenen oberen Enden der jeweiligen Stäbe 84A ... 84K und 84L gewindemäßig in Eingriff
bringt.
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Am
oberen linken Eckenabschnitt C der Befestigungsplatte 30,
die in der 1 gezeigt ist, ist benachbart
dem Stab 36 eine Flüssigkeitsauslassleitung 8 in
Strömungsverbindung
mit den Öffnungen 50A und 50B vorgesehen,
die sich durch die Endplatte 30 erstrecken und mit den
vierseitenförmigen Sammelbecken 54A und 54B der
Kassette in Verbindung stehen.
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Die
Verbindungsplatte 30 ist auch an ihren rechten Seitenrändern am
distalen Abschnitt der sich längs
erstreckenden Platte mit einer Permeatsammelmulde 58 ausgestattet,
die sich in Strömungsverbindung
mit den Permeatauslassleitungen 62A und 62B befindet.
Dies dient zum Abzug von Permeat, das im Filtrationsbetrieb erzeugt
wird (und aus der Filtrat- oder Permeatöffnung 26A, B, C,
D, E in der Kassette 12 austritt), und/oder anderweitig
zum Aufnehmen eines Abzug/Eintritts einer ausgewählten Flüssigkeit, wie beispielsweise
Dampf oder ein anderes Sterilantienfluid, oder zum Bewirken einer
Reinigung und Regeneration des Filters.
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Am
unteren rechten Eckabschnitt A der Endplatte 60, die in
der 1 gezeigt ist, ist eine Flüssigkeitseinlassleitung 44 in
Strömungsverbindung
mit den Öffnungen 46A und 46B (nicht
gezeigt) vorgesehen, die sich durch die Endplatte 60 erstrecken
und mit den vierseitenförmigen
Sammelbecken 48A und 48B der Kassette in Verbindung
stehen.
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Die
Endplatte 60 befindet sich auch an ihrem linken Seitenrand
am Abschnitt in der Nähe
der sich längs
erstreckenden Platte mit der Permeatsammelmulde 56 (nicht
gezeigt) in Strömungsverbindung
mit den Permeatauslassleitungen 52A und 52B. Diese Leitung
wird zum Abzug von Permeat verwendet, das im Filtrationsbetrieb
erzeugt wird (und aus der Filtrat- oder Permeatöffnung 24A, B, C,
D, E in der Kassette 12 austritt), und/oder anderweitig
zum Aufnehmen des Abzugs/Eintritts eines ausgewählten Fluids, wie beispielsweise
Dampf oder ein anderes Sterilantienfluid, um eine Reinigung und
Regeneration des Filters zu bewirken.
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Die
Kassette 12, die in der 1 gezeigt
ist, hat eine vierseitenförmige
Zuführverteilungsmulde,
in der Flüssigkeit,
die in die Zuführflüssigkeitsleitung 44 gelangt,
aus den Zuführflüssigkeitsöffnungen 36A und 46B (nicht
gezeigt) darin austritt und im Zuführverteilungsbecken 38A und 38B verteilt
wird, von wo es längs
durch die Kassette 12 in einen Strömungskanal strömt, der
zwischen dem Reten tatblatt und benachbarten Filterblättern vorgesehen
ist, wie nachfolgend ausführlicher
beschrieben. In dem Strömungskanal
gelangen die Permeatkomponenten des Zuführmaterials durch die Filterblätter benachbart
dem Retentatblatt und strömen
in die nächsten
benachbarten Permeatkanäle,
von wo das Permeat zu den Öffnungen 24A,
B, C, D, E und 26A, B, C, D, E strömt. Das Retentat gelangt dann
von einem gegenüberliegenden
Endabschnitt des zentralen Strömungskanals
der Kassette in die Sammelbecken 54A und 54B,
von wo das Retentat aus dem Filter durch die Öffnungen 50A und 50B in
die Flüssigkeitsleitung 8 geleitet
wird.
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Es
wird anerkannt, dass die Permeatöffnungen 24A,
B, C, D, E und 26A, B, C, D, E wie zuvor beschrieben mit
einer Strömungsleitung
verbunden werden können,
einschließlich
einem zweiten Massentransfermedium, dass in Massentransferbeziehung
zum primären
Zuführmaterialstrom
geleitet werden soll, der in das Filter in der Leitung 44 gelangt. Durch
eine solche Anordnung ist der Massentransfer in der Lage, in beiden
Richtungen über
die Filterblätter
in der Kassette durchgeführt
zu werden. Alternativ kann das Filter wie gezeigt mit den Öffnungen 24A, B,
C, D, E und 26A, B, C, D, E verwendet werden, die zum Ableiten
des Permeats benutzt werden. Es wird festgestellt, dass anstatt
von zwei Permeatleitungen 62A und 62B an der Befestigungsplatte 30 und
zwei Permeatleitungen 52A und 52B an der Endplatte 60 beide
Permeatauslassleitungen auf der Befestigungsplatte 30 oder
auf der Endplatte 60 vorgesehen werden können, oder
alternativ beide Platten jede Zahl von Permeatabführleitungen
haben können,
die daran befestigt sind und sich mit den Permeatöffnungen
der Kassette(n) in Verbindung befinden.
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Die 2 ist
eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Kassette 12,
die im Filter der 1 vorgesehen ist und ein komprimierbares
Retentatblatt 102, ein Filterblatt 104, ein durchlöchertes Permeatblatt 106,
ein Filterblatt 108 und ein komprimierbares Retentatblatt 110 als
einzelne Blätter
in der Mehrschichtanordnung umfasst.
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Wie
gezeigt, hat jedes der einzelnen Filterblätter 104, 106 und 108 eine
generell vierseitenförmige
ausgestanzte Öffnung 114A und 114B an
einem Ende und eine ähnliche
ausgestanzte Öffnung 112A und 112B an
dem gegenüberliegenden
Ende, und jedes der Blätter
ist mit Eckenöffnungen 16, 18, 20, 22, 64, 66, 68 und 70 versehen.
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Wie
gezeigt, hat jedes der komprimierbaren Retentatblätter 102 und 110 vierseitenförmige Retentatkanäle 116A und 116B.
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Jedes
der Blätter
ist generell flächengleich
in seiner Bereichsausdehnung mit den anderen und bei Zusammenführung in
einen einheitlichen Kassettengegenstand sind die ausgestanzten Öffnungen 112A und 112B und 114A und 114B und
Retentatkanäle 116A und 116B in
jedem der jeweiligen Blattelemente überlagert, wobei dies auch
für die
Staböffnungen 16, 18, 20, 22, 64, 66, 68 und 70 gilt.
Die Blätter
sind jeweils an ihre Seite und den Enden mit dem nächsten benachbarten
Blatt in der Kassette verbunden und das Retentatblatt 102 ist
an seinem Randbereich 120 mit dem entsprechenden peripheren
Bereich des Filterblatts 104 verbunden, und in ähnlicher
Weise ist das Retentatblatt 110 an seinem Randabschnitt 122 mit
dem Filterblatt 108 verbunden. Das Permeatblatt 106 ist
an seinem äußeren Umfang 124 an
seiner Oberseite mit dem Filterblatt 104 verbunden, und
das Permeatblatt ist an seiner Unterseite entlang seinem Randbereich 126 mit
dem Filterblatt 108 verbunden.
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Auf
den Retentatblättern
ist eine sich längs erstreckende,
quer beabstandete Rippe 128 vorgesehen, die sich von der
Einlassbeckenöffnung 112 und 112B zur
Sammelbeckenöffnung 114A und 114B erstreckt.
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Das
Permeatblatt 106 ist in geeigneter Weise mit den benachbarten
Filterblättern
(108 bzw. 104) derart verbunden, dass ein nicht
verbundener zentraler Bereich 130 auf dem Permeatblatt 106 übrig bleibt,
der mit den Filtrat- oder Permeatöffnungen 24A, B, C,
D, E und 26A, B, C, D, E in Verbindung steht, wodurch im
Verwendungsfall Filtrat ohne weiteres aus der Kassette entfernt
wird.
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Die 3 ist
eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt eines Kassettengegenstands 12,
wobei das Sammelbecken aus zwei vierseitenförmigen Becken 54A und 54B gebildet
ist.
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Die 4 ist
eine Draufsicht von oben auf eine Kassette 12 gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung, die vier vierseitenförmige Becken 54A, 54B, 54C und 54D aufweist.
In der gestrichelt dargestellten Linie im Becken ist die Flüssigkeitssammelleitung 50A, 50B, 50C und 50D gezeigt,
die die Position der Flüssigkeitsabziehleitung
bezüglich des
Beckenaufbaus angibt. Es ist festzustellen, dass die Einlassverteilungsbecken,
die dem in den 3 bzw. 4 gezeigten
Auslasssammelbecken entsprechen, im Hinblick auf ihre Form und Komponentenwinkel
bezüglich
desselben Kassettengegenstands ähnlich
konfiguriert sind, obwohl die Verteilungs- und Sammelbecken bei
einigen Anwendungen vorteilhaft halbkugelförmig sein oder unterschiedliche
Form- und Größenmerkmale
aufweisen können.
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Obwohl
die Vierseitenform der jeweiligen Flüssigkeitsverteilungsbecken 48A und 48B und
der Sammelbecken 54A und 54B in der breiten Praxis der
vorliegende Erfindung im Hinblick auf die bestimmten Werte der Eckenwinkel
von solchen Becken stark variiert werden können, sind die bestimmte Form
und Winkel, die in den 3 und 4 gezeigt
sind, am meisten bevorzugt, um eine Gleichförmigkeit der Flussweglänge für die Flüssigkeit
durch die gesamte Bereichsausdehnung der jeweiligen Becken und Strömungskanalbereich
zu erleichtern, d.h. ein generell gleichförmiges Geschwindigkeitsprofil der
Flüssigkeit,
die längs
durch den Strömungskanalbereich
der Kassette strömt.
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In
der Filtrationskassette, die in der 4 gezeigt
ist, wobei die Verteilungsbecken jeweils vier vierseitige Unterbecken 54A, 54B, 54C und 54D umfassen,
umfasst jedes Unterbecken vorteilhaft: Seitenränder, die sich in einer ersten
Ecke schneiden und einen ersten eingeschlossenen Winkel a von 90° dazwischen
begrenzen; Seitenränder,
die sich in einer zweiten Ecke schneiden und einen eingeschlossenen
Winkel b von etwa 90° dazwischen
begrenzen; eine dritte Ecke quer gegenüber zur ersten Ecke, wobei
sich die Seitenränder,
die sich in der dritten Ecke schneiden, einen eingeschlossenen Winkel
c von 90° dazwischen
begrenzen; und eine vierte Ecke quer gegenüber der dritten Ecke, wobei
sich die Seitenränder,
die sich in der vierten Ecke schneiden, einen eingeschlossenen Winkel
von 90° dazwischen
begrenzen.
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Auf
gleiche Weise könnten
die Verteilungs- und Sammelbecken bei einigen Anwendungen vorteilhaft
halbkugelförmig
sein oder unterschiedliche Form- und Größenmerkmale aufweisen.
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Die
Filterkassette der vorliegenden Erfindung kann auf jede geeignete
Weise hergestellt werden, einschließlich durch Gießen, Spritzgießen, dielektrisches
Verbinden, Lösungsbinden,
Klebbondieren usw., wobei das bestimmte Herstellungsverfahren vom
Aufbaumaterial und dem gewünschten
Endzweck abhängt.
Zum Beispiel ist Polysulfon ein bevorzugtes Aufbaumaterial für die Filterblätter, die
sich mit Polysulfonretentatblättern
und durchlöcherten Polypropylen-Permeatblättern abwechseln
und durch Urethan- oder Cyanacrylatkleber verbunden sind.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird der Cyanacrylatkleber Super Bonder #498 von Loctite
Corporation, Newington, CT, als Klebemittelmedium zum Aufbau der
Kassette verwendet.
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In
einer anderen besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird
ein zweiteiliges Urethan CONATHAMES #DPST-20256 (Teil A und Teil
B) Conap, Inc., Olean, NY, als Kassettenverbindungsmaterial verwendet.
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Wenn
Polysulfon, Polypropylen und Urethan als Aufbaumaterialien verwendet
werden, kann die dielektrische Bindung in geeigneter Weise als Herstellungsverfahren
verwendet werden.
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Alternativ
kann, wenn Polyropylen, Polypropylen und Cyanacrylate als Aufbaumaterialien
verwendet werden, eine Nassverklebung in geeigneter Weise als Herstellungsverfahren
verwendet werden.
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Die 5 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Filters gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung, die eine Mehrzahl von Kassetten gemäß der Erfindung
verwendet, um eine gestapelte Kassettenanordnung zu bilden.
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Dieser
gestapelte Kassettenfilter 200 umfasst eine Basis 202 einschließlich eine
Befestigungsplatte 30 mit sich senkrecht nach oben erstreckenden
Stäben 34, 36, 38, 72, 74, 76 und 78 an
den jeweiligen Ecken- und Seitenabschnitten, wie gezeigt. Jeder
der Stäbe 34 und 36 hat
den gleichen Durchmesser, während
der dritte Stab 38 von größerem Durchmesser ist, um einen
Kassettenausrichtungs-Schlüsselungsaufbau
vorzusehen, der sicherstellt, dass die einzelnen Kassetten und komprimierbaren
Retentatblätter
des Filteraufbaus in der richtigen Ausrichtung zusammengebaut werden,
wobei die entsprechenden Stabbefestigungsöffnungen in der Kassette für solche
Stäbe in
geeigneter Weise dimensioniert sind. Die Stäbe 72, 74, 76 und 78 haben den
gleichen Durchmesser, um eine Halterung und Ausrichtung des komprimierbaren
Retentatblatts vorzusehen.
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Die
gestapelten Kassetten 220 bilden eine Stapelkassettenanordnung 222,
die zwischen der Platte 30 und der Endplatte 60,
wie gezeigt, mit mechanischen Befestigungsmitteln 85 gehalten
werden, die an den jeweiligen Gewindestangen vorgesehen sind, um
die notwendige Druckwirkung auf die Kassettenanordnung 222 vorzusehen.
Die obere Endplatte hat eine Permeatauslassleitung 52A und 52B, und
eine entsprechende Permeatabzugsleitung ist an der gegenüberliegenden
Seite am Boden der Platte 30, 62A und 62B vorgesehen.
Am oberen linken Eckenabschnitt der Befestigungsplatte 30 ist
eine Retentatabführleitung 8 vorgesehen
und am unteren rechten des Filters ist eine Zuführmaterialeinlassleitung 44 vorgesehen,
wie gezeigt.
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Die
Einlassleitung 44 kann mit einer Quelle an zu trennendem
Material verbunden werden, das dann unter geeigneten Temperatur-,
Druck- und Strömungsratenbedingungen
am Filter 200 zur Trennung darin in Retentat, das in der
Leitung 8 abgeführt
wird, und Permeat, das in der Leitung 52A und 52B abgeführt wird,
(sowie das entsprechende Filtrat oder Permeatleitungen 62A und 62B an
dem gegenüberliegenden
unteren Abschnitt des Filters) vorgesehen sein kann.
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Die 6 ist
eine Draufsicht auf ein Filterblatt von dem Typ, der vorteilhaft
in der Kassette der 2 verwendet werden kann, wobei
alle Teile und Elemente entsprechend der 2 nummeriert
sind.
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Die 7 ist
eine Draufsicht auf ein Retentatblatt eines Typs, der vorteilhaft
in der Kassette der 2 verwendet werden kann, wobei
alle Teile und Elemente entsprechend der 2 nummeriert
sind.
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Die 7A ist
eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt eines Retentatblatts
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung, die vier vierseitenförmige Becken 116A,
B, C und D hat und zusätzlich
Permeatkanäle 24F–L und 26F–L jenseits des
entsprechenden Zwei-Becken-Aufbaus der 7 aufweist,
wobei aber alle anderen Elemente der 7A entsprechend
der 7 nummeriert sind.
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Die 8 ist
eine Draufsicht auf eine komprimierbare Enddichtung von dem Typ,
der sinnvoll in der Kassette der 2 verwendet
werden kann, die sich in Längsrichtung
erstreckende Kanäle 80A und B,
die durch Rippen 90 getrennt sind, hat, wobei die Permeatöffnungen
und Stabbefestigungsöffnungen entsprechend
der 2 nummeriert sind.
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Die 8A ist
eine Draufsicht auf eine komprimierbare Enddichtung gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung, die vier vierseitenförmige Becken 80A–D, getrennt
durch sich in Längsrichtung
erstreckende, quer beabstandete Rippen 90A–C, hat,
wobei die Permeatöffnungen
und Stabbefestigungsöffnungen
entsprechend der 8 und der 2 nummeriert
sind.
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Die 10 ist
eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Filters 222,
umfassend eine Vielzahl von Kassetten und komprimierbaren Enddichtungen
des in den 1 und 2 gezeigten Typs,
wobei die entsprechenden Teile und Elemente entsprechend den 1 und 2 nummeriert
sind.
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Die 11 ist
eine perspektivische Ansicht einer Filtrationskassette gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, wobei die Teile und Elemente entsprechend der 2 nummeriert
sind.
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Die 12 ist
eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt einer Kassette 302,
die aus den Blattelementen P/F/P gebildet ist, die zwei vierseitenförmige Becken 314A,
B an einem Endabschnitt des Mehrschichtstapels und zwei vierseitenförmige Becken 312A,
B an dem anderen Endabschnitt des Mehrschichtstapels nach dem ersten
Ausstanzen hat.
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Die 12A ist eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt
einer Filtrationskassette, die aus Blattelementen P/F/P gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung gebildet ist, die nach dem ersten Ausstanzen vier
vierseitenförmige
Becken 314A–D
hat.
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Die 13 ist
eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt der Kassette der 12,
die entsprechend dazu nummeriert ist und nach dem RF-Schweißen des
Verkapselungsmaterials 324 aus den Blattelementen P/F/P
zusammengesetzt ist.
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Die 13A ist eine Draufsicht von oben auf einen Abschnitt
der Filtrationskassette der 12A, die
entsprechend dazu nummeriert ist und nach dem RF-Schweißen des Verkapselungsmaterials 324 aus den
Blattelementen P/F/P gebildet ist.
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Die 14 ist
eine Draufsicht von oben auf die Kassette der 12 und 13,
die entsprechend dazu nummeriert ist und nach dem RF-Schweißen des
Verkapselungsmaterials aus den Blattelementen P/F/P gebildet ist
und nach dem zweiten Ausstanzen zwei vierseitenförmige Becken aufweist.
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Die 14A ist eine Draufsicht von oben auf die Filtrationskassette
der 12A und 13A,
die entsprechend dazu nummeriert ist und nach dem RF-Schweißen des
Verkapselungsmaterials aus den Blattelementen P/F/P gebildet ist
und nach dem zweiten Ausstanzen vier vierseitenförmige Becken hat.
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Die 15 ist
eine Draufsicht von oben auf das starre Permeatblatt 400,
das bei der Durchführung
der vorliegenden Erfindung als Komponentenblatt der Filtrationskassette
verwendet werden kann. Wie gezeigt, umfasst das Permeatblatt ein
Plattenelement 402 von generell rechteckiger Form, das
wie veranschaulicht in der senkrechten Richtung länglich ist.
Das Permeatblatt hat eine Hauptoberseite 430 und eine gegenüberliegende
Hauptunterseite (in der Ansicht der 15 nicht
gezeigt).
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An
den Ecken des Permeatblatts 400 sind Befestigungsöffnungen 406, 408, 410 und 412 vorgesehen.
Die Öffnung 406 ist
als Schlüsselungsmerkmal
des Blatts größer als
die verbleibenden Öffnungen 408, 410 und 412.
Das Permeatblatt, das eine beträchtliche
Dicke in Bezug auf die Filterblätter
und die Permeatblätter
haben kann, ist an den jeweiligen Enden mit Beckenöffnungen 422 und 424 versehen. Die
Beckenöffnungen
können
einzelne Öffnungen
an jedem Ende des Blatts sein oder in der veranschaulichten Ausführungsform
können
sie mehrere Öffnungen
an jedem Ende umfassen. Vorzugsweise sind solche Beckenöffnungen
durch das Fehlen von scharfen Ecken gekennzeichnet und können daher mit
der gezeigten, gerundeten Randeckenkonformation versehen sein.
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Das
Permeatblatt ist auch mit Überlagerungsöffnungen 414, 416, 418 und 420 versehen,
die gleichermaßen
eine Schlüsselungsfunktion
vorsehen können,
und zwar bezüglich
der korrekten Ausrichtung des Permeatblatts und der zugehörigen Blätter der
Filtrationskassette wie damit zusammengebaut.
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Das
in der 15 gezeigte Permeatblatt ist mit
einem zentralen Permeatsammelbereich 50 versehen, der durch
eine Reihe von in Längsrichtung
beabstandeten Stegelementen mit Tälern dazwischen gekennzeichnet
ist, so dass sich quer erstreckende Kanäle in dem Blatt vorgesehen
sind. Mittels dieses Permeatsammelbereichs kontaktiert Permeat,
das an einer solchen Fläche
des Permeatblatts durch das Filtrationsblatt hindurch geht, die
Stegfläche
des Sammelbereichs und wird auf die marginalen, sich längs erstreckenden
Permeatmulden 436 und 438 geleitet. Das kanalisierte
Permeat strömt
durch die linken Durchlässe 432 zu
den Permeatabführöffnungen 426,
wobei Permeat gleichzeitig und gleichfalls durch die rechten Durchlässe 434 zu
den rechten Permeatabführöffnungen 428 strömt.
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Auf
diese Weise gelangt das Permeat, das durch das Filterblatt an jedem
der Hauptober- und -unterseiten des Permeatblatts hindurch gelangt,
mit dem Sammelbereich 450 des Blatts in Kontakt und wird
in die Längsmulden
und jeweiligen Permeatabführöffnungen 426, 428 geführt.
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Es
wird davon ausgegangen, dass der zentrale Sammelbereich 450 des
Permeatblatts in jeder aus einer großen Zahl von strukturellen
und geometrischen Anordnungen aufgebaut werden kann, um das Permeat
zu den jeweiligen Abführöffnungen
des Blatts zu führen.
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Die 16 ist
eine Draufsicht von oben auf ein Permeatblatt 500 gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung. Die entsprechenden Teile und Elemente der 16 sind
entsprechend den Teilen und Elementen der 15 nummeriert,
indem zu den Bezugszeichen der entsprechenden Teile und Elemente
der 15 100 dazugezählt wird.
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In
der Ausführungsform
der 16 sind die Permeatabführöffnungen 526 und 528 auf
den jeweiligen linken und rechten Rändern des Permeatblatts jeweils
in Längsrichtung
kontinuierlich. Ansonsten entspricht das Permeatblatt der 16 dem
Aufbau und den Merkmalen des Permeatblatts der 15.
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Die
sich in Längsrichtung
kontinuierlich erstreckenden Permeatöffnungen 526 und 528 werden in
der Platte der 16 verwendet, um das Schichten
und den Zusammenbau der entsprechenden Filterkassette zu erleichtern.
Es ist festgestellt worden, dass die Überlagerung der jeweiligen
Filterblätter, Permeatblätter und
Retentatblätter
häufig
schwierig ist, wenn die Filtrationskassette von einer beträchtlichen
Länge ist
(verlängerte
oder Längsausdehnung) und
die Permeatplatte eine Reihe von sich in Längsrichtung beabstandeten Permeatöffnungen
aufweist, und dass das Vorsehen einer kontinuierlichen Permeatöffnung an
jeder der jeweiligen Seiten des länglichen Permeatblatts bei
der Herstellung der Filtrationskassette eine einfachere Überlagerung
des Filterblatts und der Retentatblätter erlaubt.
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Die 17 ist
eine Draufsicht von oben auf eine flexible, elastische Dichtung 600,
wie sie, wenn sie in einem Filtrationskassettenaufbau verwendet wird,
zwischen einer äußeren starren
Endplatte und einer Verteilerplatte des Filters, der eine solche
Filtrationskassette umfasst, verwendet werden kann. Die Dichtung 600 umfasst
einen länglichen
Körper 602 mit
einer oberen Hauptseite 630 und einer entsprechenden unteren
Hauptseite (in der Ansicht der 17 nicht
gezeigt) und Befestigungsöffnungen 606, 608, 610 und 612.
Die Beckenöffnung 622, 624 ist
an den gegenüberliegenden
Endabschnitten der Dichtung vorgesehen. Die Dichtung hat auch eine Ausrichtungsöffnung 614, 616, 618 und 620 und
in Längsrichtung
beabstandete linke Permeatöffnungen 626 und
in Längsrichtung
beabstandete Permeatöffnungen 628.
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Die
Dichtung 600 ermöglicht
es, dass eine Filtrationskassette mit hartem Gehäuse, d.h. eine Filtrationskassette,
die eine äußerste starre
Endplatte umfasst, wirksam abdichtend mit einer Verteilerplatte eines
Filters, der die Filtrationskassette umfasst, zusammengepasst wird.
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Die
Dichtung kann zusammengepresst zwischen der Endplatte der Filtrationskassette
und der Verteilerplatte des Filters gehalten werden, wie nachfolgend
beschrieben.
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Die 18 ist
eine Explosionsdarstellung eines Filteraufbaus FA, der eine Filtrationskassette
FC gemäß der Erfindung
umfasst, die eine Anordnung mit einem harten Gehäuse verwendet, wobei komprimierbare
Dichtungen G1, G2 zwischen
den jeweiligen Endplatten EP1, EP2 mit hartem Gehäuse und den jeweiligen Verteilerplatten
MP1, MP2 des Filteraufbaus vorgesehen
sind.
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Die
Filtrationskassette FC weist ein zentrales Permeatblatt P auf, an
dessen jeweiligen Flächen
die Filterblätter
F1 und F2 geklebt
sind. Außerhalb
der Filterblätter
in der Kassettenanordnung befinden sich die Retentatblätter R1 und R2. Die Retentatblätter R1 und R2 können eine
starre und feste Form aufweisen und sind jeweils mit den Endplatten
EP1, EP2 verbunden,
um den Aufbau der Filtrationskassette zu vervollständigen.
Es wird davon ausgegangen, dass der Filteraufbau FA eine Zahl von
folgerichtig angeordneten Filtrationskassetten FC umfassen kann,
von denen aus Gründen
der Einfachheit und zur Erleichterung der Beschreibung nur eine
in der 18 gezeigt ist. Auf diese Weise
wird eine Kassette mit hartem Gehäuse gebildet.
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Eine
Dichtung G1 ist zwischen der Endplatte EP1 und der Verteilerplatte MP1 des
Filteraufbaus vorgesehen, wobei eine solche Verteilerplatte einen Auslass
O aufweist, durch den das filtrierte Retentat vom Filteraufbau abgeführt werden
kann, sowie eine Permeatöffnung
PT, von der das gesammelte Permeat aus dem Filteraufbau abgeführt wird.
Die Permeatöffnung
PT kann doppelt vorgesehen werden, wobei ein Teil hinter der sichtbaren Öffnung PT
in der schematischen Darstellung der 18 angeordnet
ist, so dass ein getrennter Durchgang an jedem der Ränder des
Aufbaus vorgesehen ist, der mit den Permeatsammelmulden der Seitenränder der
Filtrationskassette(n) im Filteraufbau in Verbindung steht.
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Auf
gleiche Weise ist eine Dichtung G2 zwischen
der Endplatte EP2 und der Verteilerplatte
MP2 des Filteraufbaus vorgesehen, wobei
eine solche Verteilerplatte einen Einlass I aufweist, an dem das zu
filtrierende Material in den Filteraufbau eingeführt wird.
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Bei
einem solchen Filteraufbau bewirken die Dichtungen ein Abdichten
der Filtrationskassette mit hartem Gehäuse gegenüber den Verteilerplatten des Filteraufbaus,
wobei jedes der Blätter
EP1, R1, F1, P, F2, R2 und EP2 miteinander
verbunden sind, um einen einheitlichen Kassettengegenstand zu bilden.
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Es
wird davon ausgegangen, dass die Filtrationskassette der vorliegenden
Erfindung unterschiedlich hergestellt werden kann, und zwar unter Verwendung
von durchlöcherten,
z.B. Sieb oder Netz, oder in ihrem Aufbau starren Blättern, wobei
die Wahl eines bestimmten Blatttyps für eine gegebene Endanwendung
der Erfindung leicht bestimmbar ist.
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Wie
erwähnt,
umfasst die Filtrationskassette der vorliegenden Erfindung ein einheitliches
Partikel, das miteinander verbundene Blattelemente aufweist, wobei
die Verbindung auf verschiedene Weise bewirkt werden kann, z.B.
durch Verfahren, die das Heißkleben,
Ultraschallverbinden, Hochfrequenzverbinden, Mikrowellenverbinden,
Adhäsionsverbinden usw.
In einigen Fällen
kann es wünschenswert
sein, ein oder mehrere der Blätter
mit Abschnitten zu versehen, die Kohlenstofffüllstoff aufweisen, wodurch zusammengepasste
Blätter
in der Anordnung der Blattelemente miteinander mittels Mikrowellenverbinden Blattelemente
miteinander mittels Mikrowellenverbinden verbunden werden können. Zum
Beispiel könnte
das Retentatblatt mit einem Kohlenstoff-imprägnierten peripheren Abschnitt
versehen werden, der in Folge, wenn er zwischen das Filterblatt
und das Permeatblatt eingeschoben wird, einer Mikrowellenerwärmung in
einer Mikrowelle unterworfen werden kann, um die einzelnen Retentatblätter mit
den benachbarten Blättern
zu verbinden.
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Alternativ
können
die einzelnen Blattelemente aufgeschichtet werden, wobei Mikrowellenheizbänder auf
die zu verbindenden Bereiche aufgebracht werden, wodurch solche
Bänder
unter Mikrowellenbedingungen erwärmt
werden, um eine Verbindung der Blätter zu bewirken, zwischen
denen das Band gelegt ist. Mikrowellensuszeptorstreifen, Bänder oder
Partikel können
zum Beispiel auf oder in den entsprechenden Blättern verwendet werden, so
dass eine Fabrikation in einer herkömmlichen Mikrowellenumgebung
durchgeführt
werden kann.
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Demgemäß zieht
die Erfindung das Vorsehen von Blattelementen mit Bereichen oder
Abschnitten davon in Betracht, die mit entsprechenden Bereichen
von benachbarten Blättern
unter Aussetzen einer Mikrowellenstrahlung verbindbar sind. Alternativ könnte ein
Hochfrequenz- oder Ultraschallverbinden verwendet werden, wobei
ein strahlungsempfindliches Material eingesetzt wird, um ein Verbinden
der dazugehörenden
Blattbereiche zu bewirken.
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Wie
hier erwähnt,
ist es bevorzugt, dass die Einlass- und Auslassbecken der Filtrationskassette keine
scharfen Ecken haben, so dass alle sich schneidenden linearen Oberflächen an
einer gerundeten oder gekrümmten
Ecke zusammenlaufen. Eine solche Konfiguration hilft den hydrodynamischen Charakteristika
der Kassette und erleichtert ihre Reinigung, da das Vorhandensein
von scharfen Kanten stagnierende Bereiche erzeugen kann, in denen Feststoffe,
z.B. Biomasse, Proteine oder andere Feststoffe oder abscheidbare
Arten, sich ansammeln können
und den sauberen (z.B. sterilen) Charakter der Filtrationskassette
nachteilig beeinflussen können.
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Es
ist aus dem Vorstehenden ersichtlich, dass die jeweiligen Abschnitte
von gestapelten Kassetten unterschiedlich in Fluidströmungsverbindung miteinander verbunden
sein können,
und zwar parallel oder in Reihe, um gestapelte Filterfolgen zu bilden,
deren einzelne Abschnitte verwendet werden können, um eine Zahl von Anlagevorgängen an
einem einströmenden
oder Zuführmaterial
durchzuführen,
wie beispielsweise Konzentrieren (Entwässern), Waschen, Dialysieren,
Entsalzen usw.
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Beispiele
für die
Anwendung einer gestapelten Filterfolge von in Reihe verbundenen
Abschnitten werden im nachfolgenden Absatz angegeben.
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Industrielle
Anwendbarkeit
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Die
Filtrationskassetten der Erfindung können vorteilhaft verwendet
werden, um verschiedene Massentransfervorgänge, wie beispielsweise Flüssig-Flüssig-Extraktion, Entwässern und
Konzentration von Feststoffsuspensionen, Entsalzen von Proteinen,
Einführen
von Nährmedien
für die
Biomassezüchtung,
Ernten von sekretierten Metaboliten und anderen Produkten für zellulären Suspensionen
usw. durchzuführen.
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Die
Kassettengegenstände
der Erfindung sind zum Bilden von gestapelten Kassettenfilteraufbauten
besonders nützlich.
Bei solchen Zusammenbauten können
die jeweiligen Abschnitte von gestapelten Kassetten unterschiedlich
in Fluidströmungsverbindung
miteinander parallel oder in Reihe verbunden werden, um gestapelte
Filterfolgen zu bilden, deren einzelne Abschnitte verwendet werden
können,
um eine Anzahl von Anlagenvorgängen
an einem einströmenden
oder Zuführmaterial
durchzuführen,
wie beispielsweise Konzentration (Entwässern), Waschen, Dialysieren,
Entsalzen usw.
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Zum
Beispiel kann eine gestapelte Filterfolge von in Reihe verbundenen
Abschnitten in einem Kultivierungssystem von dem Typ verwendet werden, der
in meinem älteren
US-Patent 4 885 087 und der US-Serien-Nr. 07/207 655, eingereicht
am 21. Juni 1988 (und entsprechende internationale Patentanmeldung
Nr. PCT/US89/02011, eingereicht am 10. Mai 1989 für „CULTURE
DEVICE AND METHOD") offenbart
und beansprucht ist, und zwar bei Anwendungen, wie beispielsweise
der Herstellung in vitro von menschlichem Immundefizienzvirus (HIV) auf zellulären oder
synthetischen Substraten. Bei einer solchen HIV-Herstellungsanwendung könnte ein
erster gestapelter Kassettenabschnitt verwendet werden, um HIV zu
konzentrieren, ein zweiter Abschnitt könnte dazu verwendet werden,
um Medien dem System zuzuführen
oder Medien zu entziehen, alles ohne dass ein Virus abgezogen wird,
was sonst ein Risiko für
eine immunsuppressive Infektion sein kann. Daher wird eine Viruszüchtanordnung
in einem geschlossenen System zur Verfügung gestellt, die nicht nur
für die
Herstellung von HIV sondern auch für das Züchten oder anderweitige Verarbeiten
von Erregern sowie nicht pathogenen bakteriellen, viralen und Hefearten
sehr vorteilhaft ist.