DE69829573T2 - Kurze endoprothese - Google Patents

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Description

  • Die Erfindung betrifft Systeme zur Behandlung von Gefäßerkrankungen, umfassend Zustände, die gegabelte Blutgefäße betreffen.
  • Erkrankungen des Blutgefäßsystems plagen einen großen Teil der erwachsenen Bevölkerung. Viele dieser Erkrankungen sind lebensbedrohliche Zustände, die erhebliche chirurgische Eingriffe erfordern. Beispielsweise ist ein Aorta-Aneurysma ein besonders besorgniserregender medizinischer Zustand, bei dem eine lokale abnormale Erweiterung der Aorta auftritt. An der Stelle der Erweiterung wird die Aortawand dünn und schwach, wodurch eine erhebliche Gefahr eines Platzens und Tod durch innere Blutungen entsteht. Obwohl es traditionelle chirurgische Verfahren gibt, die zur Behandlung von Zuständen wie einem Aorta-Aneurysma effektiv sein können, kann die Chirurgie selbst für den Patienten strapaziös und gefährlich sein. Insbesondere erfordert das chirurgische Verfahren für ein Aorta-Aneurysma, dass die Bauchhöhle des Patienten geöffnet wird um das Aorta-Aneurysma zu erreichen und freizulegen. Der Patient wird an einem unabhängigen lebenserhaltenden System gehalten während das Aneurysma der Länge nach aufgeschnitten wird um das Einsetzen eines Gefäßimplantats, welches den geschwächten Abschnitt der Aorta überbrückt, in die Aorta zu ermöglichen, um Blut zwischen den übrigen gesunden Abschnitten zu befördern. Dies ist ein in hohem Maße invasives und gefährliches chirurgisches Verfahren, welches erfordert, dass der Chirurg das Risiko des Patienten aufgrund von Schaden aus dem Aneurysma gegen das Risiko des Patienten aufgrund von Schaden aus der Behandlung abzuwägt. Heutzutage werden in den Vereinigten Staaten jährlich annähernd 50.000 abdominale Aorta-Aneurysmata chirurgisch repariert. Es werden jedoch mehr Aneurysmata unbehandelt gelassen als behandelt werden, da ein Großteil der befallenen Bevölkerung krank oder schwach ist und daher den chirurgischen Eingriff mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht überleben würde.
  • Um die aus diesen in hohem Maße invasiven chirurgischen Verfahren resultierende Mortalität und Morbidität zu verringern, und um chirurgische Behandlungen bereitzustellen, die geeignet sind um ein breites Spektrum an Patienten zu behandeln, wurden Katheter-Ablieferungssysteme entwickelt, welche es ermöglichen, ein Gefäßimplantat in das Blutgefäßsystem eines Patienten durch einen kleinen Einschnitt, der in einer peripheren Arterie des Patienten gemacht wird, einzusetzen. Der Katheter wird durch eine Arterie des Patienten und zu der Stelle des erkrankten oder gefährdeten Gefäßgewebes zugeführt. Danach wird ein Implantat durch einen Innenkanal des Katheters geleitet und innerhalb des Blutgefäßsystems des Patienten angeordnet, um das erkrankte Gewebe zu stützen oder zu verdrängen. Typischerweise ist das Implantat ein implantierbares Stent-Gefäßimplantat mit einer röhrenförmigen Form, und das ausgebildet ist um als eine prothetische Arterie zu wirken um Druck von der geschwächten Aortawand zu nehmen. Nach Ablieferung des Implantats wird der Katheter aus dem Blutgefäßsystem des Patienten entfernt und der kleine Einschnitt wird geschlossen. Dementsprechend umgehen diese Systeme zur transluminalen Ablieferung von Gefäßimplantaten die Notwendigkeit für in hohem Maße invasive chirurgische Verfahren, wie etwa Bauchchirurgie, indem sie es einem Doktor ermöglichen, die natürlichen Körperlumina eines Patienten als Wege zu verwenden um das erkrankte Gewebe innerhalb des Blutgefäßsystems zu erreichen.
  • Heutzutage gibt es eine Vielzahl von existierenden transluminalen Ablieferungssystemen und Gefäßimplantaten zur Behandlung von Gefäßerkrankungen wie etwa Aorta-Aneurysmata. Eine Klasse dieser Systeme zielt auf die Behandlung von abdominalen Aorta-Aneurysmata ab, die nahe der Ileum-Arterien sind oder in diese hineinreichen. Diese Systeme stellen die Ablieferung eines gegabelten Gefäßimplantats bereit, das einen Hauptkörper umfasst, welcher innerhalb der absteigenden Aorta befestigt wird, und einen gegabelten Abschnitt mit zwei Zweigen, von denen jeder ein Gefäßimplantat ist, und die beide mit dem Hauptkörper verbunden werden und jeweils Blut zu einer der Ileum-Arterien befördern.
  • In manchen Systemen ist das gegabelte Implantat eine einzige Einheit, die den Hauptkörper und zwei Zweige umfasst. Bei diesen Systemen verwendet der behandelnde Chirurg einen oder mehrere Katheter um das Implantat an die Stelle des Aneurysmas abzuliefern, und in einem umständlichen Verfahren gibt der Chirurg das Implantat aus den Kathetern frei und ordnet den Hauptkörper des Implantats innerhalb der Aorta an, und die Zweige innerhalb der zwei Ileum-Arterien. Als eine Alternative zu diesem umständlichen Verfahren haben biomedizinische Ingenieure modulare Gefäßimplantate entwickelt, die einen Hauptkörper und einen oder mehrere separate Implantatzweige umfassen. Diese modularen Designs beseitigen für den Chirurgen das Erfordernis, das Implantat innerhalb des Aneurysmas des Patienten anzuordnen. Stattdessen bildet der Chirurg das Implantat, indem er jedes Teilstück des Implantats transluminal derart abliefert, so dass nach jeder nachfolgenden Ablieferung ein neues Teilstück ausgerichtet und positioniert wird, um mit den zuvor abgelieferten Teilstücken verbunden zu werden, und das vollständige Gefäßimplantat zu bilden.
  • Obwohl diese modularen Gefäßimplantate eine effektive Behandlung bereitstellen können, ist ihre Anwendung im Allgemeinen auf Aneurysmata beschränkt, welche innerhalb von Aorten auftreten, die im Wesentlichen geradlinig sind und nur moderat quer zu den Ileum-Arterien des Patienten verlaufen. Zum Teil ist dies darauf zurückzuführen, dass das Verfahren zum Zusammensetzen des modularen Implantats erfordert, dass die Teilstücke während der Ablieferung leicht und präzise ausgerichtet und positioniert werden können. Ein unglücklicher Nebeneffekt von manchen Gefäßerkrankungen, einschließlich von Aneurysmata, ist jedoch, dass an der Stelle des erkrankten Gefäßes Gewebewachstum auftreten kann. Dies kann dazu führen, dass die erkrankte Aorta sich verlängert. Da sie innerhalb der Bauchhöhle eingeschlossen ist, bildet die verlängerte Aorta oftmals Windungen und Schleifen aus, zu einer verschlungenen Konfiguration. Aus verschiedenen Gründen sind Patienten mit gewundenen Aorten oftmals ungeeignete Kandidaten um modulare Gefäßimplantate mittels transluminaler Ablieferung zu empfangen. Beispielsweise kann es für den Chirurgen schwierig sein, die notwendige Ausrichtung zu erreichen, um die verschiedenen Teilstücke des modularen Gefäßimplantats abzuliefern. Weiterhin hat die gewundene Aorta oftmals nur einen kurzen Nierenhals aus gesundem Gewebe, an dem der Hauptkörper des Implantats befestigt werden kann. Daher kann es sein, dass der Chirurg nur einen begrenzten Abschnitt des Implantat-Hauptkörpers in dem kurzen Nierenhals platzieren kann, wobei ein großer Abschnitt des Implantats übrig bleibt, der sich in einem Winkel in das Aneurysma erstreckt, der signifikant quer zu den Ileum-Arterien stehen kann, durch die der Ablieferungskatheter geführt ist. In diesen Fällen kann es sein, dass es dem Chirurgen nicht möglich ist, den Führungsdraht, der verwendet wird um die anderen Komponenten des modularen Implantats abzuliefern, durch die Ileum-Arterie und in den Abschnitt des modularen Gefäßimplantats, der sich in das Aneurysma hinein erstreckt, zu schlängeln. Dementsprechend ist für viele dieser Patienten die einzig sinnvolle Lösung, Bauchchirurgie durchzumachen und das beeinträchtige Aortagewebe herauszuschneiden und dieses Gewebe durch ein Gefäßimplantat zu verdrängen.
  • WO 97/17912 beschreibt ein expandierbares, stützendes, gegabeltes endoluminales Implantat. In einer Ausführungsform hat die Vorrichtung einen Hauptkörper, umfassend eine Stent-Komponente mit einem erheblich höheren Schrägewinkel als der Stent-Abschnitt darunter, in dem die Zweige positioniert sind. Diese Zone mit höherem Schrägewinkel vermittelt bei Entfaltung eine höhere Ringfestigkeit. Der Hauptkörper hat auch einen Widerhaken um die Sicherung der Endoprothese an der Arterienwand weiter zu unterstützen. Das proximale Ende der Vorrichtung ist offen und bildet keine proximale Fläche.
  • WO 98/07389, das Stand der Technik im Sinne von Artikel 54(3)(4) EPÜ für die nachfolgenden Vertragsstaaten Deutschland, Spanien, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien und Niederlande darstellt, beschreibt eine gefäßprothetische Vorrichtung mit einem röhrenförmigen Rahmen oder Stent aus Metallfäden und zwei Abdeckungen aus Blut-undurchlässigem Material. Jede Abdeckung hat eine erste Öffnung und eine zweite Öffnung. Ein erstes Implantatglied wird durch die ersten Öffnungen eingeführt und ein zweites Implantatglied wird durch die zweiten Öffnungen eingeführt. Chirurgische Widerhaken können an dem Faden des Rahmens oder Stents befestigt werden um die Vorrichtung in einer Gefäßwand zu verankern. Die Vorrichtung weist keinen Kanal auf, welcher sich von der proximalen Fläche zur distalen Fläche erstreckt.
  • Demgemäß wäre es wünschenswert, endoprothetische Implantate bereitzustellen, einschließlich modularen Gefäßimplantaten, welche zur Anordnung innerhalb von Körperlumina, umfassend kurze oder gewundene Körperlumina, geeignet sind, um dadurch ein minimal invasives chirurgisches Verfahren bereitzustellen, das für eine Anwendung in einer breiten Klasse von Gefäßen geeignet ist.
  • Demgemäß ist es ein Gegenstand der Erfindung, ein verbessertes endoprothetisches Implantat bereitzustellen, das ausgebildet ist um innerhalb eines gewundenen Körperlumens platziert zu werden.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist es, ein endoprothetisches Implantat bereitzustellen, das innerhalb eines Körperlumens leicht positioniert und erneut positioniert werden kann.
  • Ein nochmals weiterer Gegenstand der Erfindung ist es, ein modulares endoprothetisches Implantat bereitzustellen, das innerhalb eines Körperlumens eines Patienten leicht zusammengesetzt werden kann.
  • Weitere Gegenstände der Erfindung werden zum Teil nachstehend ausgeführt, und werden zum Teil für einen Durchschnittsfachmann angesichts der nachfolgenden Beschreibung offensichtlich sein.
  • Die Erfindung umfasst unter anderem Systeme zur Behandlung von Gefäßerkrankungen wie etwa Aneurysmata. Die erfindungsgemäßen Systeme gemäß Anspruch 1 umfassen modulare Gefäßimplantate, die in ein kurzes Lumen oder ein kurzes Teilstück eines Lumens passen, und welche transluminal abgeliefert und in situ zusammengesetzt werden können, um ein Gefäßimplantat bereitzustellen, das ein Teilstück des Gefäßsystems eines Patienten stützt oder verdrängt.
  • Es wird verstanden, dass die Begriffe proximal und distal wie hierin verwendet entgegengesetzte Enden einer Vorrichtung, eines Kanals oder Elements beschreiben, und sie werden im Allgemeinen derart verwendet, so dass proximal als "in Richtung des Herzens" zu verstehen ist, und distal als "vom Herzen weg" zu verstehen ist, bzw. dass sie stromaufwärts und stromabwärts des Fluidflusses bedeuten.
  • Der Hauptkörper kann einen Anker umfassen, der an der Umfangsfläche des Hauptkörpers angeordnet ist und zentral, bezogen auf die Längsachse des Hauptkörpers, positioniert ist. In einer alternativen Ausführungsform kann der Anker an der Umfangsfläche des Hauptkörpers und angrenzend an die proximale Fläche des Hauptkörpers angeordnet sein. Dies kann eine erneute Positionierung und ein Wiedereinfangen des endoprothetischen Implantats erleichtern. Der Anker kann einen röhrenförmigen Drahtrahmen umfassen, der das Implantat stützt. Es wird verstanden, dass der Begriff röhrenförmig, wie hierin verwendet, jede Form umfasst, die durch eine Seitenwand definiert ist, welche mindestens zwei Öffnungen mit einem sich dazwischen erstreckenden Hohlraum umfasst, und wobei die Seitenwand allgemein zylindrisch, rechteckig, dreieckig, oder eine beliebige andere Form haben kann.
  • Weiterhin kann verstanden werden, dass ein endoprothetisches Implantat gemäß der Erfindung röhrenförmige Zweigverlängerungen umfasst, von denen jede einen Innenkanal und ein oberes Ende aufweist, welche für das Einsetzen in den Kanal des Hauptkörpers radial zusammenziehbar sind. Die Zweigverlängerungen können in ihren Abmessungen ausgebildet sein um ein Aneurysma der Länge nach zu überbrücken, um kontinuierliche Lumina bereitzustellen, die sich über das Aneurysma hinweg erstrecken. Die kontinuierlichen Lumina ermöglichen, dass Blut über das Aneurysma hinweg transportiert wird, um Druck auf die geschwächte Gewebewand zu verringern und die Gefahr eines Platzens zu verringern.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann das endoprothetische Implantat Haken umfassen, die mit dem Hauptkörper verbunden sind um den Hauptkörper an den Wänden des Körperlumens zu befestigen. Die Haken können kleine Metallfortsätze sein, die vom Hauptkörper weg nach außen gerichtet sind um in die Gewebewand einzugreifen. Es wird jedoch verstanden, dass der Begriff Haken Klauen mit mehreren Zacken, Klinken, Arretierungen oder jede andere Vorrichtung umfasst, welche geeignet ist, die Sicherheit des Eingriffs des Hauptkörpers mit der Gefäßwand zu verstärken oder eine Bewegung des Implantats innerhalb des Patienten zu verhindern oder zu verringern, und insbesondere eine durch die Kraft des zirkulierenden Bluts verursachte Bewegung des Implantat in Richtung stromabwärts zu verringern.
  • Andere Ausführungsformen der Erfindung können endoprothetische Implantate umfassen, die einen Hauptkörper umfassen, welcher einen massiven Stopfen aus biokompatiblem Material umfasst. Der massive Stopfen kann zwei Innenkanäle oder Innendurchgänge aufweisen, die sich durch ihn hindurch erstrecken um den ersten und eden zweiten Kanal zu definieren. Der Stopfen kann aus einem biologisch haltbaren oder biokompatiblen Material wie etwa PTFE oder einem anderen geeigneten Material sein.
  • Alternativ kann das endoprothetische Implantat einen gegabelten Stent und ein Gefäßimplantat umfassen, das den Körper des gegabelten Stents umhüllt oder gegebenenfalls in den Körper des gegabelten Stents passt. Der gegabelte Stent kann radial zusammendrückbar und radial expandierbar sein um eine transluminale Ablieferung zu ermöglichen. Gegebenenfalls kann der Stent selbst-expandierbar sein oder durch die Wirkung eines aufblasbaren Ballons expandiert werden. Das Implantat kann ein biokompatibles Material wie etwa DacronTM oder PTFE sein.
  • Gemäß einem anderen Aspekt kann die Erfindung verstanden werden als Verfahren zur Bereitstellung eines gegabelten Implantats gemäß dem unabhängigen Verfahrensanspruch.
  • Andere Aspekte und Ausführungsformen der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung bestimmter veranschaulichender Ausführungsformen ersichtlich werden.
  • Die nachfolgenden Figuren, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente darstellen, zeigen bestimmte veranschaulichende Ausführungsformen der Erfindung. Diese gezeigten Ausführungsformen sind als Erläuterung der Erfindung zu verstehen, und in keiner Weise als Einschränkung.
  • 1 zeigt einen Hauptkörper eines erfindungsgemäßen Implantats;
  • 2 stellt eine Draufsicht auf die Nierenfläche des in 1 gezeigten Hauptkörpers bereit;
  • 3 zeigt den Hauptkörper aus 1 mit zwei röhrenförmigen Zweigverlängerungen;
  • 4 zeigt ein kurzes Körperimplantat mit einem Hauptkörper und zwei Zweigverlängerungen, und dessen Anordnung innerhalb der Aorta eines Patienten; die 5a-7 zeigen ein Verfahren zur Herstellung des Hauptkörpers von 1;
  • 8 zeigt eine alternative Ausführungsform eines kurzen Körperimplantats gemäß der Erfindung;
  • 9 zeigt das kurze Körperimplantat von 8 in einem teilweise entfalteten Zustand aus einem Ablieferungssystem; die 10 und 11 zeigen eine weitere alternative Ausführungsform der Erfindung mit einem Anker, der angrenzend an das proximale Ende des Hauptkörpers angeordnet ist;
  • 12 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform der Erfindung mit einem massiven Hauptkörper;
  • 13 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform der Erfindung; und die 14a bis 14d zeigen ein Verfahren zur Implantation eines Gefäßimplantats gemäß der Erfindung.
  • Um ein Gesamtverständnis der Erfindung zu vermitteln, werden die Verfahren, Systeme und Vorrichtungen der Erfindung in Bezug auf die Anwendung der Behandlung eines Aorta-Aneurysmas beschrieben. Es wird jedoch vom Durchschnittsfachmann verstanden werden, dass die hierin beschriebenen allgemeinen Verfahren, Systeme und Vorrichtungen genauso auf alle Fälle anwendbar sind, bei denen Implantate bereitgestellt werden. Diese Anwendungen können Gefäßimplantate zur Behandlung anderer Aneurysmata, Läsionen, Implantate zum Transport von Urin, Implantate zum Transport von Galle, Implantate zur Erzeugung subkutaner Injektionspforten zur Aufnahme von Fluiden wie etwa therapeutischen Mitteln und Salzlösung, oder jede andere Anwendung, welche die Anordnung eines Implantats in einem Lumen eines Patienten erfordert, umfassen. Andere klinische Anwendungen der Erfindung können ausgeführt werden ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.
  • Die Erfindung umfasst unter Anderem endoprothetische Implantate, von denen eine Teilmenge eine Klasse von Gefäßimplantaten zur Behandlung von Gefäßdefekten wie etwa abdominalen Aorta-Aneurysmata umfassen kann. Erfindungsgemäße Implantate umfassen einen Hauptkörper, der einen Innenkanal umfassen kann, welcher sich durch den Hauptkörper hindurch erstreckt. Der Hauptkörper umfasst weiterhin eine. proximale Fläche, die eine Fluidströmung wie etwa zirkulierendes Blut in den Kanal umlenken kann. Dadurch, dass eine proximale Fläche verwendet wird um die Fluidströmung umzulenken, hat der Hauptkörper der endoprothetischen Implantate einen verkürzten vorderen Abschnitt und eine verringerte Abmessung in Längsrichtung, im Vergleich zu den Hauptkörpern von Implantaten aus dem bekannten Stand der Technik, wie dem in WO-A-95/16406 gezeigten Implantat, das einen trichterähnlichen vorderen Abschnitt für das Umlenken von zirkulierendem Blut verwendet. Dies ermöglicht es, den Hauptkörper des endoprothetischen Implantats innerhalb eines kurzen Teilstücks eines Körperlumens zu positionieren und stellt dadurch ein endoprothetisches Implantat bereit, das innerhalb eines Körperlumens positioniert werden kann, das durch Erkrankung, Verletzung oder Geburtsfehler missgebildet wurde, und das nur einen kurzen Abschnitt von gesundem oder angemessen ausgebildetem Gewebe zur Aufnahme eines endoprothetischen Implantats aufweist. In einer Ausführungsform ist das endoprothetische Implantat ein Gefäßimplantat, bei dem der Hauptkörper an ein röhrenförmiges Gefäßimplantat gebunden ist um einen erkrankten oder verletzten Abschnitt des Blutgefäßsystems zu verstärken oder zu ersetzen. In dieser Ausführungsform kann der sich durch den Hauptkörper erstreckende Kanal mit dem Gefäßimplantat verbunden sein um ein kontinuierliches Lumen zum Transport von Blut zu bilden. Das Implantat kann eine röhrenförmige Leitung sein, welche ausreichend lang ist um den erkrankten Abschnitt des Gefäßes zu überbrücken, um dadurch Blut zu einem gesunden Abschnitt des Lumens zu transportieren, oder zu einem anderen Lumen. Dies verringert oder beseitigt den Druck, der auf das erkrankte Lumen wirkt.
  • Zur Veranschaulichung wird die Erfindung nunmehr unter Bezugnahme auf eine veranschaulichende Ausführungsform beschrieben, die ein gegabeltes Gefäßimplantat zur Behandlung eines gegabelten Blutgefäßes, wie etwa der abdominalen Aortagabelung zu den normalen Ileum-Arterien, umfasst. In dieser Ausführungsform umfasst der Hauptkörper ein Paar von Kanälen oder Durchgängen, die sich durch den Hauptkörper hindurch erstrecken. Die Blutströmung durch das Gefäß wird in die zwei Kanäle und durch den Hauptkörper des Implantats geleitet. Blut, das die Kanäle verlässt, kann durch eine Zweigverlängerung transportiert werden und einem gesunden Abschnitt des Gefäßes oder einem anderen Gefäß zugeführt werden, wie den normalen Ileum-Arterien. Dementsprechend stellt das Implantat ein System bereit, welches ermöglicht, dass Blut, das durch die Aorta fließt, von einem Gefäßimplantat transportiert wird, welches ein Aorta-Aneurysma überbrückt, wodurch der Fluiddruck auf die geschwächte Wand des Aorta-Aneurysmas gelindert wird und das Risiko von innerer Blutung und Tod, hervorgerufen durch ein aufgeplatztes Aneurysma, verringert wird.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform der Hauptkörperkomponente, die ein Teil eines Implantats 10 gemäß der Erfindung ist. In dieser Ausführungsform stellt das Implantat 10 eine gegabelte Blutströmung durch das Blutgefäßsystem eines Patienten bereit. Für den Durchschnittsfachmann wird jedoch ersichtlich sein, dass erfindungsgemäße Implantate Blut, Urin oder anderes Fluidmaterial transportieren können.
  • Insbesondere zeigt 1 einen Hauptkörper 12 mit einer Nierenfläche 14, Kanälen 16a und 16b, einem Anker 18, einem Implantat 20 und einer Naht 22. Der gezeigte Hauptkörper 12 ist eine biokompatible, biologisch haltbare und implantierbare Komponente, welche geeignet ist um in einem Körperlumen wie etwa der Aorta angeordnet zu werden, und Abmessungen aufweist, so dass der äußere Abschnitt der proximalen Fläche 14 gegen die Gewebeinnenwand der Aorta abdichtet und die Blutströmung durch die Kanäle 16a und 16b umlenkt. In einer Ausführungsform erstreckt sich der Hauptkörper 12 annähernd 1,0 bis 3,0 cm von der proximalen Fläche 14 bis zur distalen Fläche 28. Wie in 1 angedeutet erstrecken sich die Kanäle 16a und 16b von der proximalen Fläche 14 des Hauptkörpers 12 bis zur distalen Fläche 28, wodurch zwei Strömungswege bereitgestellt werden, die sich durch den Hauptkörper 12 erstrecken. Demgemäß wird eine Fluidströmung, wie etwa Blut, das von der Aorta transportiert wird, durch die Nierenfläche 14 in die Kanäle 16a und 16b umgelenkt, so dass eine gegabelte Blutströmung erzeugt wird.
  • 1 zeigt eine Seiteansicht der proximalen Fläche 14. Die proximale Fläche 14 kann im Wesentlichen flach sein, mit einer leichten Konkavität, wobei der zentrale Abschnitt der proximalen Fläche 14 etwa 1 bis 5 mm unterhalb des Randes, welcher durch das proximale Ende des Ankers 18 definiert ist, versetzt ist. Das Material des Implantats 20 kann sich leicht zusammenballen, kräuseln oder falten, in Abhängigkeit davon, wie vollständig der Hauptkörper innerhalb der Aorta eines Patienten expandiert, wodurch der proximalen Fläche 14 eine unregelmäßige Oberfläche vermittelt wird. Alternativ kann die proximale Fläche 14 absichtlich mit einer leichten Abschrägung oder einer Vorderkante versehen werden. Es wird verstanden, dass dies die Turbulenz verringert, welche hervorgerufen wird, wenn das Blut des Patienten durch das Implantat strömt.
  • 2 zeigt eine Draufsicht des Implantats 10 und zeigt die proximale Fläche 14 des Hauptkörpers 12, um die offenen Enden der Kanäle 16a und 16b zu veranschaulichen. Die in 2 gezeigte proximale Fläche 14 hat einen Durchmesser, welcher derart ausgewählt ist, so dass er den Innenabschnitt des Körperlumens ausfüllt, und jeder der Kanäle 16a und 16b hat einen Durchmesser, welcher derart ausgewählt ist, so dass eine ausreichende Fluidströmung zu anderen Abschnitten des Gefäßes des Patienten ermöglicht wird.
  • Wie vorstehend diskutiert, kann das endoprothetische Implantat ein gegabeltes Gefäßimplantat sein, das in der Aorta eines Patienten angeordnet ist um ein abdominales Aneurysma zu behandeln. Für diese Ausführungsform kann die proximale Fläche 14 Abmessungen aufweisen, so dass sie das Innere der Aorta annähernd ausfüllt, und sie kann einen Durchmesser von annähernd 12 mm bis 30 mm haben. Die Kanäle 16a und 16b können jeweils Abmessungen aufweisen, so dass sie Blut zu den Ileum-Arterien transportieren können, und sie können jeweils Durchmesser von annähernd 6 mm bis 15 mm aufweisen. Die Abmessungen für die proximale Fläche 14, die Kanäle 16a und 16b, und die anderen Komponenten des Implantats 10 können in Abhängigkeit von dem zu behandelnden medizinischen Zustand und der Größe und der Lokalisierung des Körperlumens, in dem das Implantat angeordnet werden soll, variieren. Derartige Abmessungen werden für den Durchschnittsfachmann offensichtlich sein, und können durch eine beliebige der bekannten Techniken, einschließlich Fluoroskopie, bestimmt werden.
  • Nochmals unter Bezugnahme auf 1 ist gezeigt, dass der Hauptkörper 12 einen Anker 18 umfasst, der sich vom Umfang der proximalen Fläche 14 des Implantats 10 zum Umfang der distalen Fläche 28 erstreckt. In der gezeigten Ausführungsform umhüllt das Implantat 20 den Anker 18 und bedeckt beide Seiten des Ankers 18 mit dem Material des Implantats 20. Für den gezeigten Anker 18 sind die Enden des Implantats über den Anker 18 gefaltet und eine Naht 22 verbindet die Enden des Implantats um den Anker 18 innerhalb des Implantats 20 abzudichten. Demzufolge ist kein Abschnitt des Ankers 18 direkt dem Gewebe der Aorta ausgesetzt.
  • Der Anker 18 umfasst einen zusammenlegbaren, flexiblen und selbst-expandierenden Drahtrahmen, der aus jedem geeigneten Draht wie etwa MP35NTM-Legierungen, erhältlich von SPS Technologies, Inc., Nitinol oder einer rostfreien Stahllegierung gebildet sein kann. Gegebenenfalls kann der Anker 18 auch Haken, Arretierungen oder andere Mittel, um den Hauptkörper an der Gewebewand zu befestigen, umfassen. Der Drahtrahmen des Ankers 18 wirkt als ein Stützrahmen für das Implantat 20 dient dazu, wenn in einem expandierten Zustand, das Implantat 20 in einer offenen Konfiguration zu halten. Der Drahtrahmen definiert einen Rand an seinem proximalen Ende, der das Implantat 20 stützen und den Umfang der proximalen Fläche 14 definieren kann. Als Teil des Drahtrahmens ist der Rand zusammenlegbar und expandierbar. Im expandierten Zustand zieht der Rand des Drahtrahmens das Material des Implantats 20 ausreichend fest um die proximale Fläche zu bilden. In seinem zusammengelegten Zustand ist der Anker 18 in seiner radialen Abmessung ausreichend verringert, so dass er in eine transluminale Ablieferungsvorrichtung passt, und er kann einen Radius im zusammengelegten Zustand von etwa 1 bis 4 mm haben. Der zusammengelegte Anker 18 kann eine nach außen gerichtete Expansionskraft erzeugen, die ausreichend ist um den Hauptkörper 12 gegen die Innenwand der Aorta eines Patienten in Eingriff zu bringen und den Umfang des Hauptkörpers 12 gegen das Gewebe der Aorta abzudichten und zu verhindern, dass Blut zwischen dem Implantat und der Gewebewand durchtritt und in das Gebiet des Aneurysmas austritt. Gegebenenfalls kann der Anker sich mit einer ausreichenden Kraft gegen die Gewebewand einpassen, um das Implantat 10 an einer ausgewählten Position innerhalb der Aorta zu halten, und einer Bewegung des Implantats 10 nach stromabwärts, verursacht durch den nach stromabwärts gerichteten Druck des zirkulierenden Bluts, zu widerstehen. Auf diese Weise kann der Anker 18 als ein Druckpasssitz wirken, der das Implantat innerhalb des Patienten fest in Eingriff bringt und derart wirkt, so dass eine Bewegung des Implantats nach stromabwärts, verursacht durch den Druck des zirkulierenden Bluts, verringert oder beseitigt wird. Da der Anker 18 radial expandierbar ist, kann der Anker 18 weiterhin expandieren und die Aorta ausfüllen, wenn die Aorta sich an der Position des Implantats aufweitet. Demgemäß kann das Implantat 10 eine gewisse Aufweitung der Aorta, hervorgerufen durch das Einsetzen des Implantats, ausgleichen. Der gezeigte Anker 18 hat jedoch im Allgemeinen einen maximal erreichbaren Durchmesser, welcher verhindert, dass der Anker 18 kontinuierlich Druck auf die Gewebewand der Aorta ausübt und diese möglicherweise aufweitet. Gegebenenfalls kann der Anker 18 Arretierungen umfassen, entweder am distalen oder am proximalen Ende, welche sich aus dem Implantat heraus erstrecken und in die Gewebewand der Aorta eingreifen und dadurch eine zusätzliche Unterstützung beitragen um einer nach stromabwärts gerichteten Bewegung des Implantats zu widerstehen.
  • In der gezeigten Ausführungsform umfasst der Anker 18 einen Drahtrahmen, der aus einem einzelnen Draht gebildet ist, welcher wie eine Sinuswelle geformt ist und dessen Enden miteinander verbunden sind, so dass eine Schleife gebildet wird, um das Implantat 20 zu stützen. 1 zeigt den Drahtrahmen des Ankers 18 in seinem expandierten Zustand. In diesem expandierten Zustand hält der Drahtrahmen das Implantat 20 in einer offenen Konfiguration, welche die Kanäle 16a und 16b offen hält, um Blut, das durch die Aorta strömt, aufzunehmen. In ähnlicher Weise hält der Drahtrahmen des Ankers 18 die Öffnungen der Kanäle 16a und 16b der distalen Fläche 28 offen (nicht gezeigt). Dies stellt eine Funktion ähnlich der eines Stents bereit, welche ermöglicht, Zweigverlängerungen innerhalb der distalen Enden der Kanäle 16a und 16b einzusetzen. Es wird erkannt werden, dass die kombinierten Funktionen der Drahtrahmenkonfiguration des in 1 gezeigten Ankers 18, der sowohl als ein Stützelement für den distalen Abschnitt des Implantats 20 wirkt, als auch als ein Stent für das Offenhalten der Kanäle 16a und 16b, um die Ileum-Zweigverlängerungen aufzunehmen, die Länge des distalen Abschnitts des Hauptkörpers 12 verringern, indem das Erfordernis beseitigt wird, einen distalen Stent oder eine andere Vorrichtung zur Aufnahme der Ileum-Zweigverlängerungen zu haben.
  • Obwohl der gezeigte Anker 18 einen Rahmen hat, der aus einem einzelnen Draht gebildet ist, wird es für den Durchschnittsfachmann offensichtlich sein, dass andere Rahmenstrukturen und -geometrien mit der Erfindung in die Praxis umgesetzt werden können, ohne von deren Schutzumfang abzuweichen. Beispielsweise kann der Drahtrahmen des Ankers 18 aus mehreren Elementen gebildet sein, von denen jedes einen Teilabschnitt des Drahtrahmens bildet. Ein derartiger Drahtrahmen ist in 5b gezeigt. Alle der in 5b gezeigten Teilabschnitte sind identisch, und jeder ist an seinen Enden an zwei andere Teilabschnitte gebunden. Die Teilabschnitte können mittels jeder geeigneten Technik, umfassend Schweißen, aneinander gebunden werden. Gegebenenfalls kann das Material eine für Röntgenstrahlung undurchlässige Charakteristik haben. Alternativ kann der Drahtrahmen ein Stent vom Palmaz-Typ aus rostfreiem Stahl oder aus Nitinol sein, der in Reaktion auf die Körpertemperatur des Patienten expandiert, oder er kann aus einem Drahtgeflecht-Stent sein. In einer weiteren Ausführungsform könnte der Drahtrahmen eine Kreisschleife sein, die das Implantatmaterial stützt, so dass sich das Implantat über den Rand der Schleife hinweg streckt wie ein Trommelfell, wodurch die proximale Fläche gebildet wird. Die Kanäle könnten sich aus der proximalen Fläche erstrecken, um eine Sitzfläche für die Ileum-Zweigverlängerungen bereitzustellen.
  • Das Implantat 20 ist aus einem biokompatiblen und biologisch haltbaren Material gebildet, wie etwa gewebtem oder gewirktem Polyester, PTFE oder jedem anderen geeigneten Material. In einer Ausführungsform ist das Implantat aus einem Gewebe aus eng gewobenen Polyethylenterephthalatfasern ("PET") gebildet. Das Implantatmaterial wird im Allgemeinen gewählt durch Auswählen von Materialien, die eine ausreichende Langzeitverwendung im menschlichen Körper aufweisen, und die der Belastung widerstehen können, welche durch den in großen Blutgefäßen wie der Aorta vorkommenden Blutdruck ausgeübt wird. Für ein Gefäßimplantat ist das Material des Implantats 20 bevorzugt ein blutkompatibles Material, und es kann ein poröses Material sein, wie etwa Polyestergewebe, das beim Zirkulieren von Blut durch das Implantat 10 fluidresistent wird und eine Schicht aus Protein und Fibrin auf dem Implantat 20 bildet. Implantate, die zum Transport von Urin, Galle oder anderen Fluiden verwendet werden, können jedoch Materialien umfassen, welche im Hinblick auf andere charakteristische Eigenschaften ausgewählt sind und für diese alternativen Verwendungen besser geeignet sind.
  • 3 zeigt ein Implantat 10 mit zwei röhrenförmigen Ileum-Zweigverlängerungen 30 und 32, die sich von der distalen Fläche 28 des Hauptkörpers 12 erstrecken. Jeder der röhrenförmigen Zweige 30 und 32 ist in Fluidverbindung mit einem der Kanäle 16a oder 16b, die sich durch den Hauptkörper 12 des Implantats 10 erstrecken, verbunden. Auf diese Weise bilden die röhrenförmigen Zweige 30 und 32 und die Kanäle 16a und 16b Leitungen um Blut durch das Gefäßsystem eines Patienten zu transportieren. Demgemäß bildet der Hauptkörper 12 des Implantats 10 einen engen Kragen, der mit einem kurzen Abschnitt des Körperlumens eines Patienten in Eingriff steht, und der mit einer oder mehreren röhrenförmigen Zweigverlängerungen verbunden ist, die Blut aus dem Kragen zu einem anderen Abschnitt des Gefäßsystems eines Patienten transportieren.
  • Jede der Zweigverlängerungen 30 und 32 kann ein Stent-Implantat des Typs sein, der als ein synthetisches Blutgefäß verwendet werden kann, und die Länge der röhrenförmigen Zweigverlängerungen 30 und 32 kann in Abhängigkeit von der Anatomie des besonderen Patienten und der besonderen Anwendung ausgewählt werden. Das Implantatmaterial der Zweige 30 und 32 kann jedes geeignete Material sein, umfassend Polyesterharze, wie etwa diejenigen, welcher erhältlich sind von der Dupont Corporation und unter der Bezeichnung DacronTM vertrieben werden, und jedes der Gewebe, aus dem das Implantat 20 gebildet ist. Es wird vom Durchschnittsfachmann jedoch verstanden werden, dass jedes beliebige einer Vielzahl von verfügbaren Implantatmaterialien bei den Zweigverlängerungen verwendet werden kann, und ausgewählt werden kann um bestimmte charakteristische Eigenschaften eines besonderen Materials, welche für die besonderen Bedürfnisse eines Patienten oder einer Behandlung geeignet sind, auszunutzen.
  • Die Stents der Zweige 30 und 32 können das Implantat stützen, und das Implantat kann angenäht, geklebt oder in anderer Weise am Körper des Stents befestigt werden. In einer Ausführungsform ist der Stent ein Stent vom Palmaz-Typ, der aus einem Lasergeätzten Nitionolstück gebildet ist, wie etwa die Stents, welche von der C. R. Bard Company erhältlich sind und unter der Bezeichnung Memo-thermTM vertrieben werden. Der Stent kann jedoch jeder beliebige Stent sein, der geeignet ist um das Implantat 20 zu stützen, und die Auswahl eines Stents hängt zum Teil von der besonderen Anwendung ab. Beispielsweise kann der Stent derart ausgewählt werden, so dass er eine ausreichende Knickfestigkeit bereitstellt, um bei der Behandlung einer gewundenen Aorta ein Abknicken der Zweigverlängerungen zu verhindern. Der Stent kann zu einer radial zusammengezogenen Konfiguration zusammenlegbar sein, welche für eine Ablieferung durch ein transluminales Ablieferungssystem geeignet ist. Der Stent kann gegebenenfalls selbst-expandierend sein, und der Stent wird daher, nach Ablieferung zur Behandlungsstelle innerhalb des Gefäßsystems eines Patienten, von seiner radial zusammengezogenen Konfiguration zu einer expandierten Konfiguration expandieren, die sich in das Innere des Körperlumens des Patienten einpasst und Blut über den erkrankten Abschnitt der Aorta transportiert. Zusätzlich kann das untere Ende des Stents mit einem Sicherungsmechanismus versehen sein, wie etwa Arretierungen, Haken oder einem konisch erweiterten distalen Ende der Zweigverlängerung, durch den er mit der Gewebewand des Körperlumens, wie etwa den Ileum-Arterien in Eingriff gelangen kann, um gegen die innere Gewebewand des Körperlumens des Patienten in Eingriff zu stehen.
  • Wie weiterhin in 3 gezeigt können die Zweigverlängerungen 30 und 32 proximale Endabschnitte mit Abmessungen für einen Passsitz in den Kanälen 16a und 16b umfassen. Die Abmessungen sind derart, so dass die Zweigverlängerung fest mit der Innenwand des aufnehmenden Kanals in Eingriff steht. Der feste Eingriff bildet eine Fluidabdichtung, welche verhindert, dass Blut oder ein anderes Fluid aus dem Implantat 10 austritt.
  • Hierzu können die Zweigverlängerungen ausreichend weit innerhalb der Kanäle angeordnet sein, wie etwa 1 cm, so dass die äußere Oberfläche jeder Zweigverlängerung im expandierten Zustand mit der inneren Oberfläche seines jeweiligen Kanals mit einem ausreichenden Reibungswiderstand in Eingriff steht, um eine Bewegung der Zweigverlängerungen nach stromabwärts in Reaktion auf den Druck des zirkulierenden Bluts zu verhindern. Alternativ kann der Stent der Zweigverlängerung einen erweiterten proximalen Endabschnitt aufweisen, der nach Expansion im Inneren eines Kanals dicht gegen die Innenwand des Kanals abdichten kann. Um den Eingriff weiter zu fördern kann die Innenwand des Kanals eine konische und komplementäre Form aufweisen, die mit dem erweiterten proximalen Endabschnitt der Zweigverlängerung zusammenwirkt. Gegebenenfalls können die Zweigverlängerungen auch Arretierungen an ihren Endabschnitten 34 und 36 umfassen, welche mit der Innenwand des Kanals in Eingriff kommen können um die Mobilität der Zweigverlängerung zu verringern und eine bessere Abdichtung innerhalb des Kanals bereitzustellen. Andere Techniken um die Zweigverlängerung mit dem Kanal in Eingriff zu bringen umfassen Bügel, Nähte oder Klebstoffe, welche mit der Erfindung praktiziert werden können, ohne von deren Schutzumfang abzuweichen.
  • 4 zeigt das Implantat von 3, angeordnet in einer gewundenen Aorta mit einem abdominalen Aorta-Aneurysma 52 innerhalb des infra proximalen Bereichs der Aorta. Das Aneurysma 52 erstreckt sich zumindest teilweise in jede der Ileum-Arterien und hat die Aorta sowohl in der Länge als auch in der Weite expandiert, was dazu führt, dass die Aorta innerhalb der Bauchhöhle des Patienten gewunden ausgebildet ist.
  • Das Implantat 50 umfasst einen kurzen Hauptkörper 54 und zwei röhrenförmige Zweigverlängerungen 58 und 60. Wie in 4 gezeigt ist der kurze Hauptkörper 54 im Allgemeinen oberhalb des Bereichs des Aneurysmas 52 und unterhalb der Nierenarterien 56 angeordnet. Hier an dieser Stelle der Aorta ist ein relativ kurzer geradliniger Abschnitt von gesundem Gewebe um den Hauptkörper 54 aufzunehmen und mit ihm in Eingriff zu stehen. In der dargestellten Anwendung passt der Hauptkörper 54 des Implantats 50 in einer Länge von etwa 2 cm in gesundes Gewebe direkt unterhalb von den Nierenarterien 56. In der dargestellten Ausführungsform erstreckt sich der Hauptkörper 54 nicht in das Aneurysma hinein, so dass der gesamte Körper des Hauptkörpers 54 innerhalb des gesunden Abschnitts der Aorta sitzt und davon gestützt ist. Zusätzlich hat der dargestellte Hauptkörper 54 eine im Allgemeinen symmetrische Form, und der Umfangsabschnitt des Hauptkörpers 54 kann gegen die im Allgemeinen symmetrische innere Gewebewand der Aorta eingepasst werden und von ihr gestützt werden. Die distale Fläche 66 des Hauptkörpers 54 liegt nahe am nierenseitigen Abschnitt des Aneursyma-Sacks und ist für einen Chirurgen zugänglich, der einen Führungsdraht durch eine Ileum-Arterie und in einen Kanal des Hauptkörpers 54 zuführt. Jeder der Zweige 58 und 60 ist mit dem Hauptkörper 54 verbunden und sie erstrecken sich jeweils in eine der Ileum-Arterien 62. Die distalen Enden von jedem der Zweige können einen Passsitz gegen das Innere von jeweils einer der Ileum-Arterien 62 ausbilden oder damit in Eingriff stehen, wodurch eine Fluidleitung bereitgestellt wird, welche sich von der proximalen Fläche des Hauptkörpers 54 bis zum distalen Ende jeder der röhrenförmigen Zweigverlängerungen 58 und 60 erstreckt. Auf diese Weise wird Blut, das stromabwärts durch die Aorta strömt, durch die proximale Fläche des Hauptkörpers 54 umgelenkt in die Kanäle (nicht gezeigt), welche sich durch den Hauptkörper 54 erstrecken und in Fluidverbindung mit den röhrenförmigen Zweigverlängerungen 58 und 60 verbunden sind. Demgemäß umgeht das zirkulierende Blut das Aneurysma 52, und das Implantat 50 verhindert, dass der Fluiddruck auf die geschädigten Gewebewände des Aneurysmas 52 wirkt, wodurch das Risiko von Aufplatzen und Tod verringert wird.
  • Die 5a, 5b, 6 und 7 zeigen ein Verfahren zur Herstellung eines Hauptkörpers, wie etwa dem in 1 gezeigten Hauptkörper 12. 5a zeigt ein Gefäßimplantat 72, das eine Röhre aus Implantatmaterial ist, wie etwa Polyestergewebe oder ein anderes biokompatibles oder biologisch haltbares Material, welches geeignet ist um im Gefäßsystem eines Patienten angeordnet zu werden. Die Röhre hat einen gegabelten Abschnitt, welcher zwei Kanäle bildet, die sich entlang den Achsen 78 und 80 erstrecken. Der gegabelte Abschnitt ist durch einen Spalt 76 definiert, welcher sich relativ zu der Längsachse des Implantats 72 erstreckt und der lateral zentral innerhalb des Implantats 72 angeordnet ist. In einer Ausführungsform der Praxis wird der Spalt 76 während eines Webverfahrens hergestellt, das zwischen dem Weben einer einheitlichen Geweberöhre und dem Weben eines gegabelten Gewebeabschnitts abwechselt. Durch das Weben des gegabelten Abschnitts wird entlang der Länge des Spalts 76 kein Saum gebildet, was Thrombose innerhalb des Implantats 72, verursacht durch Gerinnen von Blut gegen die raue Kante eines Saums, beseitigen oder verringern kann. Bei dieser Ausführungsform der Praxis kann es sein, dass die Anfangs- und Endpunkte des Spalts 76, an denen das Webverfahren zwischen dem Weben eines einheitlichen Körpers und eines gegabelten Abschnitts alterniert, durch Nähte geschlossen werden müssen, wie durch die Gabelungsnähte 82 veranschaulicht. In einer alternativen Ausführungsform der Praxis kann das Implantat 72 gebildet werden, indem man von einem einheitlichen röhrenförmigen Implantat ausgeht und, anstatt den gegabelten Abschnitt zu weben, einen zentralen und in Längsrichtung angeordneten Saum innerhalb des einheitlichen Körpers des Implantats einnäht, um die zwei Kanäle zum Transport von Blut zu bilden. Andere Ausführungsformen der Praxis zum Bilden des gegabelten Implantats können in der Praxis ausgeführt werden, ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.
  • 5b zeigt einen Anker 74, welcher einen Drahtrahmen zum Stützen des Implantats 72 definiert. Der gezeigte Anker 74 ist wie eine Schleife ausgebildet, so dass das Implantat 72 in das Zentrum des Ankers eingesetzt werden kann, wie in 6 gezeigt. Der gezeigte Anker 74 ist aus mehreren schräg stehenden Elementen 77 gebildet, von denen jedes, wie in 5c gezeigt, aus einem einzelnen Draht gebildet ist, mit einem abgerundeten Scheitelpunkt und Armen gleicher Länge, und die an ihren Enden jeweils mit zwei anderen Elementen verbunden sind. Dies liefert eine Kette von Elementen 77, die zu einer Schleife ausgebildet werden können, indem die zwei Enden der Kette miteinander verbunden werden.
  • 6 zeigt einen teilweise ausgebildeten Hauptkörper 70 mit einem gegabelten Gefäßimplantat 72, das zentral innerhalb des Ankers 74 angeordnet ist um die zwei Kanäle 86a und 86b bereitzustellen, welche sich entlang der Achsen 78 bzw. 80 erstrecken. Der Anker 74 ist zentral um das Implantat 72 herum angeordnet und kann gegebenenfalls durch ein biokompatibles Klebstoffelement, wie etwa Silikonkautschukklebstoff, an dem Implantatelement 72 befestigt sein, oder kann durch Annähen des Implantats 72 mit dem Rahmen des Ankers 74 verbunden sein. Wie in 6 weiterhin gezeigt, werden in einem nachfolgenden Schritt die zwei Enden des Implantats 72 über den zentral angeordneten Anker 74 gefaltet, wie durch die Pfeile 70 von 6 angedeutet. Das Falten der Enden des Implantats 72 über die Ränder des Ankers 74 bildet die proximale und die distale Fläche des Hauptkörpers.
  • Wie in 7 gezeigt werden nach dem Einfalten der Enden des Gefäßimplantats über den zentral angeordneten Anker 74 die Enden durch die Naht 86 miteinander verbunden, wobei der Anker 74 innerhalb des Implantats 72 eingesiegelt wird. Die in 7 gezeigte Naht 86 ist eine Naht mit Kreuzstichen des Typs, der üblicherweise zum Verbinden eines Gefäßimplantats mit Körpergewebe oder zum Verbinden von zwei Teilstücken an Gefäßimplantatmaterial verwendet wird. In der gezeigten Ausführungsform werden Stiche 88 innerhalb des Implantats 72 ausgebildet um das Implantat 72 am Anker 74 zu sichern. Zusätzlich werden an den proximalen Öffnungen der Kanäle 86a und 86b die Stiche 88 ausgebildet um die Kanäle offen zu halten, um den Strom von Blut aufzunehmen. An den distalen Öffnungen der Kanäle 86a und 86b können Stiche 88 (nicht gezeigt) angebracht werden um die Kanäle offen zu halten, zur Aufnahme von Zweigverlängerungen. 7 zeigt weiterhin einen Satz Haken 84, die an dem Anker 74 angebracht werden können, um einen Sicherheitsmechanismus bereitzustellen, der das Implantat mit der inneren Gewebewand des Körperlumens verbindet.
  • Die 8 und 9 zeigen eine alternative Ausführungsform der Erfindung, die Verlängerungsschleifen 98 umfasst, welche eine erneute Positionierung des Implantats 90 innerhalb des Patienten ermöglichen und dem Implantat 90 einen verlängerten Hauptkörper vermitteln, welcher eine längere Sitzfläche für die Zweigverlängerungen bereitstellt. In der gezeigten Ausführungsform hat das Implantat 90 eine Länge von etwa 4 bis 6 cm.
  • In genaueren Worten zeigt 8 ein Implantat 90 mit einem Anker 92, einem Implantat 94, Verlängerungsschleifen 98, einer proximalen Fläche 100, Kanälen 102a und 102b, einer distalen Fläche 104 und einer Kreuzstichnaht 106. Das Implantat 94 und der Anker 92 können ähnlich zu den Ankern und Implantaten sein, die unter Bezugnahme auf die 1 bis 7 diskutiert wurden. Insbesondere kann das Implantat 94 aus einem beliebigen der Implantatmaterialien, welche vorstehend unter Bezugnahme auf die 1 bis 7 diskutiert wurden, gebildet sein. In ähnlicher Weise kann der Anker 92 aus einem flexiblen elastischen Draht gebildet sein, wie der in 5b gezeigte Anker 74. In der gezeigten Ausführungsform hat der Anker 92 eine Länge von etwa 1,5 bis 3,0 cm und verlängert das Implantat 90 daher etwa um die Hälfte.
  • Die Verlängerungsschleifen 98 können ebenfalls aus einem flexiblen, elastischen Drahtmaterial gebildet sein. Die gezeigten Verlängerungsschleifen 98 sind schräg geformte elastische Drahtelemente, die an der äußeren Oberfläche des Implantats 94 befestigt sind. Die Befestigung kann bewirkt werden durch die Verwendung eines beliebigen geeigneten Klebstoffs, durch Annähen der Verlängerungsschleifen 98 an das Implantat 94, oder durch jede andere geeignete Methode. wie weiterhin in 8 gezeigt ist jede der gezeigten Verlängerungsschleifen 98 derart am Implantat 90 befestigt, so dass ein Abschnitt der Verlängerungsschleife 98 über dem distalen Ende des Ankers 92 sitzt. Eine radial nach innen gerichtete Kraft auf die Verlängerungsschleifen 98 wird verursachen, dass die Verlängerungsschleifen 98 sich radial zusammenziehen und das flexible Ankerelement 94 herunter drücken. Dies wiederum kann verursachen, dass der Anker 94 sich radial zusammenzieht. In diesem zusammengezogenen Zustand wird der Anker 92 eine nach außen gerichtete Expansionskraft ausüben, die den Anker 92 wieder in seine expandierte Konfiguration bringen kann. Daher wird der Anker 92 nach Entfernung jeglicher radial nach innen gerichteter Kraft expandieren und das Äußere des proximalen Endes des Implantats 90 gegen die innere Gewebewand des Körperlumens einpassen.
  • 8 zeigt weiterhin, dass die Verlängerungsschleifen 98 einen unteren distalen Abschnitt 110 aufweisen, der sich über die distale Fläche 104 des Implantats 90 hinaus erstreckt. Wie in 9 gezeigt ermöglicht dies, dass jeder der distalen Abschnitte 110 eine Schleife bildet, die über die Speichen 114 einer Strebe 112 einer Katheter-Ablieferungsvorrichtung 116 eingepasst werden kann. Ein derartiges Katheter-Ablieferungssystem ist in U.S.S.N. 147,498 gezeigt und beschrieben. Wie weiterhin in 9 gezeigt können die Speichen 114 eines oder mehrere der distalen Enden 110 der Verlängerungsschleifen 98 anhaken. Demgemäß hält die Strebe 112 bei Zurückziehen des Zugdrahts 118 in der Richtung der Pfeile 120 das Implantat 90 und zieht das Implantat 90 in das Lumen des Ablieferungssystems 116. Die Innenwand des Lumens der Ablieferungsvorrichtung 116 stößt gegen die Verlängerungsschleifen 98, wobei eine nach innen gerichtete radiale Kraft erzeugt wird, welche verursacht, dass die Verlängerungsschleifen 98 sich radial zusammenziehen um in das Lumen hineinzupassen. Während die Verlängerungsschleifen 98 sich zusammenziehen, drücken sie auf den Anker 92 herab, wobei der Anker 92 teilweise zusammengeklappt wird, wodurch ermöglicht wird, den Anker 92 in das Lumen des Ablieferungssystems 116 hinein zu ziehen. Dies ermöglicht es einem Doktor, ein Implantat 90, das im Blutgefäßsystem eines Patienten teilweise entfaltet wurde, wieder einzufangen und erneut zu positionieren.
  • Die 10 und 11 zeigen eine weitere Ausführungsform der Erfindung. In dieser Ausführungsform ist das kurze Körperimplantat aus einem U-förmigen gegabelten Implantat 132 gebildet, das aus Polyestergewebe, PTFE oder einem beliebigen anderen geeigneten Material sein kann. Wie in 10 gezeigt ist das proximale Ende 146 des Implantats 132 als eine zylindrische Öffnung ausgebildet. Das gegenüber liegende Ende des Implantats 132 ist als ein Paar gegabelter Zweige 138 und 140 ausgebildet, von denen jeder als ein Lumen ausgebildet ist, welches sich entlang einer der Achsen 142 bzw. 144 erstreckt. Jeder der Zweige 140 und 138 hat eine Länge, die annähernd gleich der Länge des Ankers 134 ist. Wie unter Bezugnahme auf 11 gezeigt werden wird, ermöglicht dies, jeden der Zweige 140 und 138 in das proximale Ende 146 hinein zu schieben und durch dieses zu führen. 10 zeigt weiterhin, dass ein Anker 134 am proximalen Ende 146 des Implantats 130 und innerhalb des Implantats 132 angeordnet ist. Der Anker 134 kann den unter Bezugnahme auf die 1 bis 7 beschriebenen Ankern ähnlich sein.
  • In 11 ist das Implantat 130 gezeigt, bei dem die Zweige 140 und 138 durch das proximale Ende 146 geführt wurden um die proximale Fläche 148 des Implantats 130 zu bilden. In der in 11 gezeigten Ausführungsform ist der Anker 134 im Material des Implantats 132 eingeschlossen. Eine Naht 150 verbindet das Implantatmaterial um den Anker 134 einzuschließen, und optionale Stiche 152 können an der proximalen Fläche angebracht werden um die Öffnungen der sich entlang der Achsen 142 und 144 erstreckenden Kanäle in einem offenen Zustand zu halten.
  • 12 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen kurzen Körperimplantats. 12 zeigt einen Hauptkörper 160 eines Implantats. Der Hauptkörper umfasst einen Stopfen aus biokompatiblem und biologisch haltbarem Material wie etwa ePTFE, in dem zwei sich in Längsrichtung erstreckende Bohrungen 164 und 166 bereitgestellt sind. Jede der Bohrungen 164 und 166 erstreckt sich vollständig durch den Körper des Implantats 164 hindurch, um einen gegabelten Blutstrom bereitzustellen. Hierfür hat der Hauptkörper 160 eine proximale Fläche 168, welche aus einer Oberfläche des massiven Stopfens gebildet ist. Die proximale Fläche 168 lenkt Blut in die zwei Bohrungen 164 und 168 um, wobei eine gegabelte Blutströmung bereitgestellt wird. In einer Ausführungsform ist der Hauptkörper 160 aus einem zusammendrückbaren Material wie etwa ePTFE gebildet, so dass der Hauptkörper 160 radial zusammendrückbar ist um in das Lumen eines transluminalen Ablieferungssystems zu passen. Nach der Ablieferung wird das zusammengedrückte Implantat expandieren, so dass der äußere Umfang des Hauptkörpers 160 gegen die innere Gewebewand des Blutgefäßes abdichtet. Im expandierten Zustand können die Bohrungen 164 und 166 Zweigverlängerungen aufnehmen, wie etwa die unter Bezugnahme auf die 1 bis 7 beschriebenen Zweigverlängerungen.
  • 13 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform der Erfindung. Insbesondere zeigt 13 einen Hauptkörper 200 für ein erfindungsgemäßes Implantat, wobei der Hauptkörper 200 einen Stent 202, ein gegabeltes Implantat 204, zwei Kanäle 206a und 206b, welche sich entlang der Längsachsen 208 bzw. 210 erstrecken, einen Spalt 212, der sich innerhalb des Implantats 204 in Längsrichtung erstreckt, und eine Naht 214 umfasst, welche das Implantat an dem Stent befestigt und die Öffnungen der Kanäle 206a und 206b offen hält, um an der proximalen Fläche Blut aufzunehmen und an der distalen Fläche Zweigverlängerungen aufzunehmen.
  • Der gezeigte Stent 202 kann ein Stent vom Palmaz-Typ sein, ähnlich den Stents der vorstehend unter Bezugnahme auf 3 beschriebenen Zweigverlängerungen 30 und 32. Der Drahtrahmen des Stents 202 stützt das Implantat 204 und wirkt auch als ein Ankerelement, das gegen die innere Gewebewand der Aorta abdichten kann. Der Stent 202 ist radial zusammenziehbar um in ein Lumen eines Katheter-Ablieferungssystems zu passen. In einer Ausführungsform ist der Stent 202 aus Nitinol gebildet und wird nach Aktivierung durch beispielsweise die Körperwärme eines Patienten zu der in 13 gezeigten offenen Konfiguration expandieren. Gegebenenfalls können Haken, Arretierungen oder andere Sicherungsmechanismen an dem Stent 202 angebracht sein, um eine Bewegung des Hauptkörpers 200 nach stromabwärts, welche durch die Kraft des durch die Aorta zirkulierenden Bluts hervorgerufen wird, zu verringern oder zu beseitigen.
  • Das Implantat 204 kann dem in 5a gezeigten Implantat, das einen gegabelten Mittelabschnitt aufweist, ähnlich sein. In der in 13 gezeigten Ausführungsform ist das Implantat 204 innerhalb des Stents 202 eingepasst und durch Nähte 214 am Stent 202 befestigt. In der gezeigten Ausführungsform erstreckt sich der gegabelte Abschnitt des Implantats 204 über nahezu die gesamte Länge des Stents 202. Dies wird veranschaulicht, indem der Spalt 212, welcher den gegabelten Abschnitt definiert, derart dargestellt ist, so dass er sich nahezu vollständig durch den Stent 204 erstreckt. Um den gegabelten Abschnitt im Stent 202 zu platzieren wird ein Implantat 204 wie etwa das in 5a gezeigte Implantat im Zentrum des Stents 202 angeordnet und beide Enden des Implantats werden zugeschnitten, so dass sie im Wesentlichen bündig mit dem proximalen und dem distalen Ende des Stents 202 sind. Die Enden des Implantats werden danach an die Ränder des Stents 202 genäht, geklebt oder in anderer Weise damit verbunden. Alternativ könnten, wie unter Bezugnahme auf die 5 bis 7 beschrieben, die Enden des Implantats 204 über die Seiten des Stents 202 gefaltet worden sein, um die Enden des gegabelten Abschnitts mit den Enden des Stents 202 bündig zu machen. In jedem Falle werden das proximale und distale Ende des Implantats 202 an den Rändern des Stents 202 befestigt, so dass wenn der Stent 202 von einer zusammengezogenen zu einer expandierten Konfiguration expandiert, die Ränder das Implantat 204 auseinander ziehen um die proximale und distale Fläche des Hauptkörpers 200 zu bilden. Der Hauptkörper 200 und die sich durch ihn erstreckenden Kanäle können in ihren Abmessungen ausgebildet sein um Zweigverlängerungen aufzunehmen, wie etwa die vorstehend beschriebenen Zweigverlängerungen 30 und 32.
  • Die 14a-14d zeigen ein Verfahren, welches kein Bestandteil der Erfindung ist, um ein gegabeltes Implantat innerhalb der Aorta und der Ileum-Arterien eines Patienten zu bilden. Insbesondere zeigt 14a eine Aorta 170, Nierenarterien 172, Ileum-Arterien 174, eine Zweigverlängerung 188 und ein Aneurysma 180, das sich zumindest teilweise in die proximalen Enden der Ileum-Arterien 174 erstreckt. 14a zeigt weiterhin, dass der Hauptkörper 178 eines erfindungsgemäßen Implantats innerhalb eines relativ kurzen gesunden nierenseitigen Halses der Aorta 170 angeordnet ist, typischerweise mittels transluminaler Ablieferung. In ähnlicher Weise kann die Zweigverlängerung 188 transluminal abgeliefert werden, und sie kann über den gleichen Führungsdraht abgeliefert werden, der zum Entfalten des Hauptkörpers 178 verwendet wird. Das Ablieferungsverfahren für die Zweigverlängerung 188 und die Zweigverlängerung 184, gezeigt in 14c, ist ähnlich und wird aus der nachstehend ausgeführten Beschreibung der Ablieferung der Zweigverlängerung 184 verstanden werden.
  • Wie in 14a gezeigt wird ein Führungsdraht 182 durch eine der Ileum-Arterien 174 und in den Aneurysma-Sack zugeführt. In einem nachfolgenden Schritt, wie in 14b gezeigt, kann der Führungsdraht 182 vom Chirurgen durch einen der Kanäle, die sich durch den Hauptkörper 178 erstrecken, geführt werden. Sobald der Führungsdraht 182 durch den Kanal des Hauptkörpers 178 hindurch geführt worden ist, kann ein Ablieferungskatheter 184, gezeigt in 14c, über den Führungsdraht und in einen Kanal des Hauptkörpers 178 hinein zugeführt werden. Die Ablieferungsvorrichtung kann mit einer der Zweigverlängerungen, wie etwa den Zweigverlängerungen 30 oder 32, geladen werden. Die Ablieferungsvorrichtung wird danach über den am Anfang platzierten Führungsdraht 182 vorgeschoben bis ihr vorderes oberes Ende wie gewünscht innerhalb des Hauptkörpers 178 angeordnet ist. Wie in 14d gezeigt kann die Zweigverlängerung in einen der sich durch den Hauptkörper 178 erstreckenden Kanäle vorgeschoben werden, um das proximale Ende der eingesetzten Zweigverlängerung über die distale Fläche des Implantats 178 hinaus und in dem Kanal anzuordnen. Wie vorstehend beschrieben kann die äußere Oberfläche der gezeigten Zweigverlängerung 188 in Reibungseingriff gegen die innere Oberfläche des sich durch das Implantat 178 erstreckenden Kanals stehen, um die Zweigverlängerung 188 gegen den Kanal des Hauptkörpers 178 zu sichern und abzudichten. Wenn die Zweigverlängerung 188 derart platziert ist, wird die Ablieferungsvorrichtung 184 herausgezogen um zu ermöglichen, dass die Zweigverlängerung 188 expandiert. Die Länge und der Durchmesser der Zweigverlängerung 188 werden derart ausgewählt, so dass das obere Ende innerhalb des Hauptkörpers sicher in Eingriff steht, und dass die Zweigverlängerung 188 das Aneurysma 180 überbrückt und dass mindestens ein Abschnitt der Zweigverlängerung 188 innerhalb der normalen Ileum-Arterie 174 sitzt. Wenn die Ablieferungsvorrichtung herausgezogen worden ist, verbleiben der Hauptkörper 178 und die Zweigverlängerung 188 im Patienten. Auf diese Weise kann im Blutgefäßsystem des Patienten ein gegabeltes Gefäßimplantat gebildet werden.
  • Es wird verstanden werden, dass diejenigen Ausführungsformen der Erfindung, die beschrieben wurden, manche der Anwendungen und Prinzipien der vorliegenden Erfindung veranschaulichen. Verschiedene Modifikationen können vom Fachmann durchgeführt werden ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen. Beispielsweise können unterschiedliche Materialien und Formen verwendet werden um die verschiedenen Elemente der Implantate zu bilden, wie etwa die Verwendung von Kunststoff zum Bilden der Anker und der Verlängerungsschleifen. Darüber hinaus wird verstanden werden, dass die erfindungsgemäßen Systeme bei herkömmlichen Chirurgietechniken, die offene Chirurgie verwenden, angewandt werden können, und dass bei diesen Anwendungen die Implantate nicht radial zusammendrückbar sein müssen, um in ein Lumen einer Ablieferungsvorrichtung zu passen. Zusätzlich kann das Implantat einen gegabelten Stent und ein Gefäßimplantat umfassen, das den Körper des gegabelten Stents umhüllt, oder gegebenenfalls in den Körper des gegabelten Stents passt. Der gegabelte Stent kann radial zusammendrückbar und expandierbar sein um eine transluminale Ablieferung zu ermöglichen. Andere Modifikationen, Austausche und Hinzufügungen können durchgeführt werden ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen. Dementsprechend ist die Erfindung nicht auf die vorstehend gezeigten erläuternden Ausführungsformen beschränkt, sondern ist durch die nachstehend angegebenen Ansprüche zu verstehen, welche so breit auszulegen sind, wie durch das Gesetz zugelassen.

Claims (19)

  1. Endoprothetisches Implantat, das die folgenden Merkmale aufweists: Einen Hauptkörper (12) mit einem Gefäßimplantat (20), das eine proximale Fläche (14), die mit einer darin angeordneten Öffnung versehen ist, und eine distale Fläche (28), die mit einer darin angeordneten Öffnung versehen ist, bildet, wobei das Gefäßimplantat ferner einen Kanal (16a; 16b) durch den genannten Hauptkörper hindurch in Fluidverbindung mit den genannten Öffnungen bildet, wobei sich der Kanal von der proximalen Fläche zu der distalen Fläche erstreckt und ein Abschnitt des distalen Endes des Kanals vorliegt, der zum Verbinden mit einer Zweigverlängerung ausgebildet ist, und mit einem Anker (18), der mit einem Umfangsabschnitt der proximalen Fläche des Gefäßimplantats verbunden ist und für einen Eingriff der proximalen Fläche mit einer inneren Gefäßwand eines Körperlumens ausgebildet ist.
  2. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 1, worin die proximale Fläche zwei darin angeordnete Öffnungen und die distale Fläche zwei darin angeordnete Öffnungen aufweisen, wobei das Gefäßimplantat ferner mit zwei Kanälen durch den Hauptkörper hindurch in Fluidverbindung mit den genannten Öffnungen versehen ist und sich die Kanäle von der proximalen Fläche zu der distalen Fläche erstrecken, und wobei entsprechende Abschnitte des distalen Endes der Kanäle für ein Ver binden mit entsprechenden Zweigverlängerungen ausgebildet sind.
  3. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 1 oder 2, worin die proximale Fläche eine im Wesentlichen flache Oberfläche aus einem fluidbeständigen, bioverträglichen Material aufweist, das für ein Anordnen innerhalb einer Fluidströmung geeignet ist, die innerhalb des Körperlumens auftritt, wobei die proximale Fläche dazu ausgebildet ist, eine Fluidströmung durch den genannten Kanal umzulenken.
  4. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 1 oder 2, worin der Anker einen röhrenförmigen Drahtrahmen mit einer proximalen Öffnung und einer distalen Öffnung aufweist.
  5. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 4, worin das Gefäßimplantat, welches mit einem gabelförmigen Abschnitt versehen ist, der innerhalb des röhrenförmigen Drahtrahmens angeordnet ist sowie einen ersten und einen zweiten Kanal aufweist sowie mit einem Umfangsabschnitt ausgebildet ist, der an der genannten proximalen Öffnung des röhrenförmigen Drahtrahmens zur Bildung der genannten proximalen Fläche befestigt ist.
  6. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 4, worin der Anker radial zusammendrückbar ist, um es dem Hauptkörper zu ermöglichen, innerhalb eines Lumens eines Katheterzuführsystems transportiert zu werden.
  7. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 4, worin der Anker einen elastischen Drahtrahmen aufweist, der zusammendrückbar ist, um eine radial nach außen ge richtete Kraft zum Abdichten des Hauptkörpers gegen die Gefäßwand des Körperlumens zu erzeugen.
  8. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 1 oder 2, worin der Hauptkörper in seinen Abmessungen für ein Anordnen innerhalb eines kurzen Abschnitts des Körperlumens und für ein Anordnen oberhalb einer Stelle eines Aneurysmas ausgebildet ist.
  9. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 1 oder 2, worin der Hauptkörper in Längsrichtung eine Länge zwischen etwa 1,0 und 3,0 cm aufweist.
  10. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 1 oder 2, das ferner mit einer röhrenförmigen Zweigverlängerung versehen ist, die einen Innenkanal und ein oberes Ende aufweist, welches für das Einsetzen in den Kanal radial zusammenziehbar und in den Abmessungen für ein Überbrücken eines Aneurysmas ausgebildet ist.
  11. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 1 oder 2, das ferner mit Hakenelementen ausgerüstet ist, die an dem Hauptkörper angebracht sind, um ihn mit dem Gewebe des Körperlumens zu verbinden.
  12. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 1 oder 2, worin der Hauptkörper einen massiven Stopfen aus einem bioverträglichen Material mit zwei Innendurchgängen aufweist, die sich durch ihn hindurch erstrecken, um einen ersten und einen zweiten Kanal zu bilden.
  13. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 12, worin das bioverträgliche Material ein Elastomer ist.
  14. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 1 oder 2, worin der Anker neben der proximalen Fläche angeordnet ist.
  15. Endoprothetisches Implantat nach Anspruch 14, das ferner einen Verlängerungsschleifenrahmen mit einem distalen Schleifenabschnitt zum Verbinden mit einem Speichenelement eines Katheterzuführsystems aufweist, wodurch das Katheterzuführsystem das Implantat innerhalb des Körperlumens zuführen, erneut einfangen und erneut positionieren kann.
  16. Verfahren zum Ausbilden eines gabelförmigen Implantats, mit folgenden Stufen: Bereitstellen eines Ankers aus einem elastischen Drahtrahmen, der radial zusammendrückbar ist und eine im Allgemeinen röhrenförmige Gestalt aufweist, die mit einer proximalen und einer distalen Öffnung versehen ist, Bereitstellen eines Gefäßimplantats mit einem gabelförmigen Abschnitt und einem damit verbundenen proximalen Abschnitt, Anordnen des gabelförmigen Abschnitts innerhalb des Ankers und Befestigen des proximalen Abschnitts des genannten Gefäßimplantats an der proximalen Öffnung des Ankers zur Ausbildung einer Fläche des Implantats, die mindestens eine Öffnung zur Aufnahme eines Fluids aufweist, und zur Ausbildung eines Kanals in Fluidverbindung mit der genannten Öffnung, wobei der Kanal einen zum Verbinden mit einer Zweigverlängerung angepassten distalen Abschnitt aufweist, wobei das Verfahren nicht innerhalb des menschlichen oder tierischen Körpers durchgeführt wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die Stufe des Bereitstellen eines Gefäßimplantats die Stufe der Zurverfügungstellung eines gabelförmigen Implantats mit einem proximalen Abschnitt in Form eines einheitlichen Kanals und mit einem gabelförmigen Abschnitt in Form von zwei von dem einheitlichen Kanal aus sich erstreckenden Zweigen beinhaltet.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, worin die Stufe des Bereitstellens eines Gefäßimplantats die Stufe der Zurverfügungstellung eines gabelförmigen Implantats beinhaltet, das aus einem bioverträglichen Material gewebt ist und einen gabelförmigen Abschnitt darin ausgebildet aufweist.
  19. Verfahren nach Anspruch 16, worin die Stufe des Bereitstellens eines Gefäßimplantats die Stufe der Zurverfügungstellung eines in Form eines einheitlichen röhrenförmigen Körpers ausgebildeten Implantats und das Anbringen eines Stichs innerhalb des einheitlichen röhrenförmigen Körpers entlang einer zentral angeordneten Längsachse, um den gabelförmigen Abschnitt auszubilden, beinhaltet.
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