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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zuweisen von Mobilstationen
zu Funkkanälen
in einem Mobilfunk-Kommunikationssystem. Es wird angenommen, daß die Funkkanäle sogenannte Mehrnutzerkanäle sind,
das heißt,
eine Vielzahl von Mobilstationen kann gleichzeitig einen Kanal über einen
bestimmten Zeitraum gemeinsam nutzen.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Basisstation, die dafür eingerichtet
ist, Mehrnutzerkanäle
nach dem besagten Verfahren Mobilstationen zuzuweisen.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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In
herkömmlichen
Funkkommunikationssystemen für
Telefonie wird jeder Einheit ihr eigener Kanal mit getrennter Abwärtsstrecke
und Aufwärtsstrecke
zugewiesen. Ein gegebener Kanal einer gegebenen Basisstation, der
zum Beispiel durch einen gegebenen Zeitschlitz auf einer speziellen
Trägerfrequenz dargestellt
wird, kann nicht einer neuen Mobilstation zugewiesen werden, bevor
eine frühere
Gesprächsverbindung
auf dem Kanal freigegeben wurde.
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Im
Fall einer nicht ausgewählten
Einweg-Übertragung
innerhalb des Funkkommunikationssystems, des sogenannten Rundsendens,
wird ein Vorrat von verfügbaren
Kanälen
zum Übertragen von
Nachrichten mit mehreren gleichzeitigen Empfängern verwendet. Viele verschiedene
Algorithmen zur Bestimmung, welcher der verfügbaren Kanäle am besten zum Verteilen
dieser Art von Nachricht geeignet ist, sind bereits beschrieben
worden.
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US-Patentschrift
US-A 5 530 917 lehrt ein Verfahren zum Optimieren der Kanalnutzung
innerhalb eines Mobilfunk-Telefoniesystems. Nach diesem Verfahren
wird die Kanalzuordnung auf Grundlage von berechneten Lastfaktoren
bewirkt, die aus mindestens zwei alternativen Mengen von Parameterwerten
hergeleitet worden sind. Die Parameter weisen sowohl funkspezifische
Eigenschaften auf als auch andere Eigenschaften, die für den betreffenden Verbindungsaufbau
relevant sind. Das Verfahren wird sowohl angewendet, wenn Kanäle für eine Gesprächsverbindung,
die bereits aufgebaut worden ist, geändert werden, als auch bei
der Weiterschaltung.
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Die
internationale Patentanwendung WO-A1 96/07287 lehrt ein Verfahren
zum Zuordnen von Trägerfrequenzen
und Zeitschlitzen zu Mobilstationen in einem hybriden TDMA/FDMA-Funkkommunikationssystem
(TDMA = Zeitmultiplex-Mehrfachzugriff, FDMA = Frequenzmultiplex-Mehrfachzugriff).
Mobilstationen werden Zeitschlitze auf Trägerfrequenzen zugewiesen, so
daß Mobilstationen,
die ungefähr
die gleiche Ausgangsleistungsforderung an die Basisstation haben,
die gleiche Trägerfrequenz
erhalten. Folglich wird die Ausgangsleistung für jede genutzte Trägerfrequenz
minimiert, und das verfügbare
Frequenzband wird so effektiv wie möglich verwendet. Die Interferenz
im Mobilfunk-Kommunikationssystem wird
ebenfalls verringert.
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Die
Internationale Patentanwendung WO-A1 95/07012 lehrt ein Verfahren,
bei dem Basisstationen, bei denen auf bestimmten ihrer Kanälen Interferenzprobleme
auftreten, in einer Datenbasis gesammelt werden. Die Basisstationen
in der Datenbasis werden gesteuert, um die Ausgangsleistung auf
den betreffenden Kanälen
auf einen niedrigsten Wert zu senken, der für die Mobilstationen, die diese
Kanäle verwenden,
akzeptabel ist. Somit wird angestrebt, die Anzahl der Basisstationen
in der Datenbasis dauerhaft so klein wie möglich zu halten, was zu einer Verringerung
der Interferenz im Mobilfunk-Kommunikationssystem
als Ganzes führt.
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Der
Dienst GPRS innerhalb von GSM ermöglicht es mehreren Mobilstationen,
den gleichen Kanal gleichzeitig für die Übertragung von Informationen
zwischen einer gegebenen Basisstation und den Mobilstationen, die
mit ihr verbunden sind, zu verwenden (GPRS = Allgemeiner Paketfunkdienst – General
Packet Radio Service; GSM = Globales System für Mobilfunk-Kommunikation – Global
System for Mobile Communication). Jeder Kanal weist eine Aufwärtsstrecke
für die Übertragung
von Informationen von der Mobilstation zur Basisstation und eine Abwärtsstrecke
für die Übertragung
von Informationen von der Basisstation zur Mobilstation auf. Die gleichzeitige
Verwendung eines Kanals bedeutet, daß zwei oder mehr Mobilstationen
Informationen auf dem Kanal parallel übertragen und empfangen, oder daß zwei oder
mehr Mobilstationen den Kanal über einen
bestimmten Zeitraum hinweg alternativ verwenden, um entweder Informationen
an eine Basisstation zu senden oder Informationen von einer Basisstation
zu empfangen. Die Abwärtsstrecke
eines Kanals kann normalerweise verwendet werden, um Informationen
zur gleichen Zeit an eine erste Mobilstation zu senden, zu der eine
zweite Mobilstation auf der Aufwärtsstrecke
des Kanals sendet.
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Die übertragenen
Informationen besteht normalerweise aus Datenpaketen, die in Informationsblöcke von
spezifischer Größe unterteilt
sind. Durch Lesen eines USF (USF = Aufwärtsstrecken-Zustandsflag) können unterschiedliche
Mobilstationen aus einer begrenzten Anzahl von Stationen unterschiedliche
Informationen aus einem und demselben Informationsblock empfangen,
der über
einen gemeinsamen physischen Kanal übertragen wird. Ein USF, das
in der Nutzlast auf der Abwärtsstrecke
eines Kanals übertragen
und von allen Mobilstationen gelesen wird, die einen spezifischen
Kanal verwenden, kennzeichnet, an welche Mobilstation der nächstfolgende
Informationsblock gerichtet ist und welche Mobilstation im nächstfolgenden
Zeitschlitz Informationen auf der Kanal-Aufwärtsstrecke übertragen
kann.
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GPRS
beachtet keine individuellen Kommunikationsparameter der Mobilstationen,
wenn es einen Kanal zuweist, der zwei oder mehreren Mobilstationen
gemeinsam ist. Die Mobilstation, die die höchste Ausgangsleistungsforderung
an die Basisstation hat, bestimmt den Ausgangsleistungspegel von
der Basisstation auf dem betreffenden Kanal. Wenn die Mobilstation
oder die anderen Mobilstationen, die den Kanal gemeinsam benutzen,
erheblich niedrigere Ausgangsleistungsforderungen an die Basisstation
stellen, wird die Basisstation mit einer Ausgangsleistung, die deutlich
unter die erforderliche Ausgangsleistung fällt, zumindest für einen
Teil der Zeit senden. Wenn Mobilstationen, die sich von der Basisstation
aus gesehen in sehr unterschiedlichen Peilungsrichtungen befinden,
der gleiche Kanal zugewiesen wird, gibt es im wesentlichen drei
unterschiedliche Möglichkeiten,
den Kanal für
alle diese Mobilstationen zu einer und derselben Zeit verfügbar zu
machen. (1) Eine gesonderte Antennenkeule kann auf jede Mobilstation
ausgerichtet werden; (2) ein winkelbezogenes Leistungsspektrum,
das auf Informationen sowohl bezüglich
der Peilungsrichtung zur Mobilstation als auch der Ausbreitungsbedingungen für die Funkwellen
zwischen der Basisstation und der Mobilstation beruht, kann für jede Mobilstation
erzeugt werden; (3) es kann eine Antennenkeule verwendet werden,
die hinreichend weit ist, um alle Mobilstationen abzudecken. In
allen diesen Fällen,
und insbesondere im letzten Fall, wird elektromagnetische Energie über ein
größeres geographisches
Gebiet übertragen,
als notwendig ist, um Informationen von der Basisstation an die
Mobilstationen zu senden.
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In
dem in WO-A1 95/07012 beschriebenen Verfahren wird die Leistung
auf Kanälen,
die bereits zugewiesen worden sind, minimiert. Jedoch handelt es
sich bei dem Verfahren nicht darum, wie die Zuweisung von Mobilstationen
zu den Basisstationen im Hinblick auf die Vermeidung von Interferenz
in einem Mobilfunk-Kommunikationssystem ausgeführt werden soll.
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Das
in WO-A 96/07287 beschriebene Verfahren führt zu Mobilstationen, die ähnliche
Ausgangsleistungsforderungen haben und unterschiedlichen Kanälen auf
der gleichen Trägerfrequenz
zugewiesen werden.
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Jedoch
bietet das Verfahren keine Lösung für das Problem,
wie ein Kanal mehreren gleichzeitigen Nutzern des Kanals zugewiesen
werden sollte. Ferner wird nicht berücksichtigt, wie die Mobilstationen
in bezug auf die Basisstation oder auf die Zeitdauer ausgerichtet
sind, während
der die Mobilstationen Kanalkapazität fordern. Dies wird auch nicht
berücksichtigt,
wenn die Kanalnutzung so optimiert wird wie in US-A 5 530 917 offenbart.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bietet eine Lösung für das Problem, mehrere Mobilstationen
gleichzeitig den Kanälen
einer Basisstation optimal zuzuweisen. Mit optimaler Zuweisung ist
hier eine Zuweisung gemeint, bei der die Gesamtenergie, die beim
Senden von Informationen von der Basisstation an alle Mobilstationen
innerhalb ihres Mobilfunk-Versorgungsbereichs übertragen wird, minimiert wird.
Ein Teilstück bei
der Minimierung der übertragenen
Energie kann zum Beispiel erreicht werden, indem die Ausgangsleistung
auf jedem Kanal von der Basisstation minimiert wird.
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Somit
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung die Verringerung der
Gesamtinterferenz in einem Funkkommunikationssystem.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung somit besteht darin, das Ausmaß, in dem
die Kanäle
einer Basisstation genutzt werden, im Hinblick auf gegenwärtige Kommunikationsanforderungen
und auf vorhergesagte künftige
Kommunikationsanforderungen zu optimieren.
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Die
Erfindung ist wirksam bei der Minimierung der von Basisstationen übertragenen
Gesamtenergie, wenn sie Informationen an zugeordnete Mobilstationen
senden. Da die übertragene
Energie der Summe der Ausgangsleistung während der effektiven Übertragungszeitspanne
entspricht, wird die mittlere übertragene
elektromagnetische Leistung minimiert und damit auch die Gesamtinterferenz
im Funkkommunikationssystem verringert. Dadurch kann jeder verfügbare Kanal
im System auf die möglichsteffektive
Weise genutzt werden, was wiederum dem Funkkommunikationssystem
als Ganzes einen hohen Grad an Effizienz verleiht.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt,
wie Mobilstationen in der Nähe einer
Basisstation Kanäle
von ihrer Liste von Kanälen entsprechend
dem Wert eines Leistungsparameters zugewiesen werden.
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2 zeigt,
wie Mobilstationen in der Nähe einer
Basisstation Kanäle
von ihrer Liste von Kanälen entsprechend
dem Wert eines Leistungsparameters und eines Zeitparameters zugewiesen
werden.
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3 zeigt,
wie Mobilstationen in der Nähe einer
Basisstation Kanäle
von ihrer Liste von Kanälen entsprechend
dem Wert eines Leistungsparameters, eines Zeitparameters und eines
Winkelparameters zugewiesen werden.
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4 zeigt,
wie Mobilstationen in der Nähe einer
Basisstation Kanäle
von ihrer Liste von Kanälen entsprechend
dem Wert eines Leistungsparameters und eines winkelbezogenen Parameters
zugewiesen werden.
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5 stellt
die Bewegung von Mobilstationen in einer Zellenstruktur innerhalb
eines Funkkommunikationssystems dar.
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6a–6b sind
Darstellungen in Diagrammform, wie Mobilstationen ein erster bzw.
ein zweiter Kanal zugewiesen wird.
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7 ist
eine Darstellung in Diagrammform, wie den Mobilstationen in 6a und 6b ein
und derselbe Kanal zugewiesen wird.
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8 ist
ein Ablaufplan, der eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
darstellt.
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9 ist
eine graphische Darstellung, wie drei Mobilstationen einen logischen
Kanal während einer
gegebenen Zeitspanne gemeinsam nutzen.
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10 stellt
eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Anordnung
dar.
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Die
Erfindung wird nunmehr mit Bezug auf ihre bevorzugten Ausführungsformen
und mit Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen ausführlicher
beschrieben.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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1 stellt
Mobilstationen MS1–MS4
in der Nähe
einer Basisstation BS dar. Es wird angenommen, daß sich alle
diese Mobilstationen MS1–MS4 innerhalb
des Gebiets befinden, das durch die Basisstation BS versorgt wird.
Eine erste Mobilstation MS1 zeigt an, daß ihre Leistungsanforderung
P an die Basisstation BS sehr niedrig ist, sagen wir 1p (wobei p eine
Leistungseinheit, zum Beispiel Watt, Kilowatt oder eine entsprechende
Einheit ist). Eine zweite Mobilstation MS2 zeigt mit einem Leistungsparameterwert
von 5p an, daß sie
eine relativ hohen Ausgangsleistung von der Basisstation BS benötigt. Eine
dritte Mobilstation MS3 und eine vierte Mobilstation MS4 haben eine
jeweilige Ausgangsleistungsanforderung oder -forderung an die Basisstation
BS von 2p und 6p.
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Die
Basisstation BS muß die
Ausgangsleistung jedes Kanals, das heißt, der Abwärtsstrecke, an jene Mobilstation
anpassen, die gerade Informationen auf dem Kanal empfängt, dessen
Ausgangsleistungsforderung die höchste
ist. Wenn gewünscht wird,
die übertragene
Gesamtenergie von der Basisstation BS zu minimieren, ist es folglich
wünschenswert,
Mobilstationen, die eine hohe Ausgangsleistungsforderung haben,
in bestimmten Kanälen
zu erfassen und Mobilstationen mit einer niedrigeren Ausgangsleistungsforderung
in anderen Kanälen.
Allgemein betrachtet sollte Mobilstationen, die eine ähnliche
Ausgangsleistungsforderung haben, soweit wie möglich der gleiche Kanal zugewiesen
werden. Eine solche Zuweisung kann mit der Hilfe einer sogenannten
Kostenfunktion erzielt werden, die für jede Kombination von Mobilstationen
auf den verfügbaren
Kanälen
einen Kostenwert Ψ(P)
liefert, der den Grad der Vorteilhaftigkeit der betreffenden Kombination
unter dem Aspekt der Ausgangsleistung kennzeichnet. Vorausgesetzt,
daß die
Anzahl der Mobilstationen MS1–MS4
eine gerade Zahl 2N ist, daß jedem
Kanal zwei Mobilstationen MSn
k und MSm
k zugewiesen sind, und daß die Ausgangsleistungsforderung
P einer gegebenen Mobilstation kanalunabhängig ist, gilt:
wobei,
wobei, n
k ≠ m
k und n
k, m
k ≠ n
l, m
l, wobei n
k, m
k = 1, ..., 2N
und 1 = l, ..., k – 1
und N∊Z*
wobei,
wenn P
nk ≥ P
mk, dann P
nk, mk =
P
nk,
andernfalls P
nk,
mk = P
mk, eine Kostenfunktion
ist, die die Kostenwerte Ψ(P)
für Kombinationen
von Mobilstationen MSn
k und MSm
k ergibt,
die eine P
nk bzw. P
mk haben
und wobei P
nk, mk die Ausgangsleistung ist,
die erforderlich ist, um Informationen an die Mobilstationen MSn
k und MSm
k zu übertragen.
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Wenn
die erste Mobilstation MS1 und die zweite Mobilstation MS2 einem
ersten Kanal CH1 zugewiesen werden und die dritte Mobilstation MS3
sowie die vierte Mobilstation MS4 einem zweiten Kanal CH2 zugewiesen
werden, erhält
man den Kostenwert Ψ(P)
= 5p + 6p = 11p.
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Wenn
andererseits die erste Mobilstation MS1 und die dritte Mobilstation
MS3 dem ersten Kanal CH1 zugewiesen werden und die zweite Mobilstation
MS2 sowie die vierte Mobilstation MS4 dem zweiten Kanal CH2 zugewiesen
werden, ist der entsprechende Kostenwert Ψ(P) = 2p + 6p = 8p.
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Der
Kostenwert für
die verbleibende Kombination aus der ersten Mobilstation MS1 und
der vierten Mobilstation MS4 auf dem ersten Kanal CH1 sowie der
zweiten Mobilstation MS2 und der dritten Mobilstation MS3 auf dem
zweiten Kanal CH2 ist Ψ(P)
= 6p + 5p = 11p.
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Somit
sollten die erste Mobilstation MS1 und die dritte Mobilstation MS3
dem ersten Kanal CH1 zugewiesen werden und die zweite Mobilstation
MS2 und die vierte Mobilstation MS4 sollten dem zweiten Kanal CH2
zugewiesen werden (oder umgekehrt), wie in 1 dargestellt.
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2 stellt
Mobilstationen MS1–MS4
dar, die alle innerhalb des Versorgungsbereichs einer gegebenen
Basisstation BS angeordnet sind. Eine erste Mobilstation MS1 zeigt
eine Ausgangsleistungsanforderung P an die Basisstation BS von P
= 1p an. Sie zeigt auch an, daß die
effektive Zeitspanne T zur Übertragung
von Informationen von der Basisstation BS zur ersten Mobilstation
MS1 gleich T = 1t ist (wobei t eine Zeiteinheit ist, wie zum Beispiel
Sekunde, Millisekunde oder eine ähnliche
Einheit). Entsprechende Parameter für eine zweite Mobilstation
MS2 sind P = 5p und T = 5t, für
eine dritte Mobilstation MS3 P = 2p und T = 5t, und für eine vierte
Mobilstation MS4 P = 6p und T = 1t.
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Da
die Zeitspanne, während
der Leistung von der Basisstation BS übertragen wird, für die Größe der übertragenen
Gesamtenergie entscheidend ist, ist es wünschenswert, die kombinierten
Produkte zwischen der Ausgangsleistungsforderung P und der effektiven Übertragungszeit
T der jeweiligen Mobilstationen MS1–MS4 zu minimieren.
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Vorausgesetzt,
daß die
Anzahl der Mobilstationen MS1–MS4
eine gerade Zahl 2N ist, daß jedem Kanal
zwei Mobilstationen MSn
k und MSm
k zugewiesen sind und daß die Ausgangsleistungsforderung
P einer gegebenen Mobilstation kanalunabhängig ist, ist eine Kostenfunktion,
die die Ausgangsleistungsforderung P der Mobilstationen MS1–MS4 und
auch die effektive Übertragungszeit
T berücksichtigt:
wobei,
wobei n
k ≠ m
k und n
k, n
k ≠ n
l, m
l, wobei n
k, m
k = 1, ..., 2N
und 1 = l, ..., k-1 und N∊Z* wobei,
wenn P
nk ≥ P
mk, dann,
wenn T
nk ≥ T
mk, dann W
nk, mk =
P
nk·T
nk,
andernfalls W
nk,
mk = P
nk·T
nk +
P
mk·(T
mk – T
nk),
oder
wenn T
mk ≥ T
nk, dann W
nk, mk =
P
mk·T
mk,
anderfalls W
nk,
mk = P
mk·T
mk +
P
nk·(T
nk – T
mk),
was die Kostenwerte Ψ(P, T) für Kombinationen
von Mobilstationen MSn
k und MSm
k mit
Ausgangsleistungsforderungen P
nk bzw. P
mk sowie effektiven Übertragungszeiten T
nk und T
mk ergibt,
und wobei W
nk, mk die Energie ist, die erforderlich
ist, um Informationen an die Mobilstationen MSn
k und
MSm
k zu senden.
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Wenn
die erste Mobilstation MS1 und die zweite Mobilstation MS2 einem
ersten Kanal CH1 zugewiesen werden und eine dritte Mobilstation
sowie die vierte Mobilstation MS4 einem zweiten Kanal CH2 zugewiesen
werden, beträgt
der Kostenwert Ψ(P,
T) = 5·5pt
+ 6·1pt
+ 2·(5 – 1)pt =
39pt.
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Wenn
die erste Mobilstation MS1 und die dritte Mobilstation MS3 dem ersten
Kanal CH1 und die zweite Mobilstation sowie die vierte Mobilstation MS4
dem zweiten Kanal CH2 zugewiesen werden, ist der entsprechende Kostenwert Ψ(P, T) =
2·5pt
+ 6·1pt +
5·(5 – 1)pt =
36pt.
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Wenn
die erste Mobilstation MS1 und die vierte Mobilstation MS4 stattdessen
dem ersten Kanal CH1 zugewiesen werden und die zweite Mobilstation
MS2 sowie die dritte Mobilstation MS3 dem zweiten Kanal CH2 zugewiesen
werden, beträgt
der Kostenwert Ψ(P,
T) = 6·1pt
+ 5·5pt
= 31pt.
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Folglich
werden die erste Mobilstation MS1 und die vierte Mobilstation MS4
vorzugsweise dem ersten Kanal CH1 zugewiesen, und die zweite Mobilstation
MS2 und die dritte Mobilstation MS3 werden dem zweiten Kanal zugewiesen
oder umgekehrt. 2 stellt diese Zuordnung der
Mobilstationen MS1–MS4
dar.
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Außer daß Mobilstationen
MS1–MS4,
die eine ähnliche
Ausgangsleistungsforderung P haben, soweit es möglich ist, dem gleichen Kanal
zugewiesen werden oder die Mobilstationen MS1–MS4, deren Produkte zwischen
Ausgangsleistungsforderung P und effektiven Übertragungszeiten T die gleichen sind,
dem gleichen Kanal zugewiesen werden, ist es auch möglich, dem
gleichen Kanal jene Mobilstationen MS1–MS4 zuzuweisen, deren Peilungsrichtung A
mit Bezug auf die Basisstation BS annähernd gleich ist. Wenn Mobilstationen,
die sich in völlig
unterschiedlichen Peilungsrichtungen befinden, dem gleichen Kanal
zugewiesen werden, ist es notwendig, daß entweder die Basisstation
BS mehrere völlig verschiedene winkelbezogene
Leistungsspektren bei der Übertragung
gleichzeitig verwendet, oder es muß eine Antennenkeule verwendet
werden, die hinreichend weit ist, um alle Mobilstationen zu versorgen. In
diesen beiden Fällen
wird elektromagnetische Energie über
ein größeres geographisches
Gebiet übertragen,
als es zur Übertragung
von Informationen von der Basisstation BS an die Mobilstationen
MS1–MS4 notwendig
ist.
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3 stellt
Mobilstationen MS1–MS4
dar, die sich innerhalb des Versorgungsbereichs einer Basisstation
BS befinden. Im dargestellten Fall ist die Basisstation BS mit mindestens
einer adaptiven Antenne 310–340, das heißt, einer
richtungsempfindlichen Antenne, ausgestattet, mittels derer die
Basisstation BS imstande ist, zu bestimmen, welche Konfiguration
des winkelbezogenen Leistungsspektrums A für Mobilstationen in der Nähe der Basisstation
BS relevant ist, oder zumindest, in welcher Peilungsrichtung A in
bezug auf die Basisstation BS eine gegebene Mobilstation angeordnet
ist.
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Eine
erste Mobilstation MS1, die innerhalb eines ersten Sektors a1 einer ersten adaptiven Antenne 310 der
Basisstation BS angeordnet ist, hat eine Ausgangsleistungsforderung
P an die Basisstation BS von 1p und eine effektive Übertragungszeitspanne
T von 1t. Entsprechende Parameter sind A = a1,
P = tp und T = 5t für
eine zweite Mobilstation MS2, A = a2, P
= 2p und T = 5t für
eine dritte Mobilstation MS3 und A = a2,
P = 6p und T = 1t für
eine vierte Mobilstation MS4.
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Eine
Kostenfunktion, die die relevante Konfiguration des winkelbezogenen
Leistungsspektrums A der Basisstation BS für die Mobilstationen MS1–MS4, die
Ausgangsleistungsforderung P der Mobilstationen MS1–MS4, und
die effektiven Übertragungszeitspannen
T berücksichtigt,
lautet unter der Voraussetzung, daß die Anzahl der Mobilstationen
MS1–MS4
eine gerade Zahl 2N ist, daß jedem Kanal
zwei Mobilstationen MSn
k und MSm
k zugewiesen sind und daß die Ausgangsleistungsforderung
P einer gegebenen Mobilstation kanalunabhängig ist, folgendermaßen:
wobei,
wobei n
k ≠ m
k und n
k, n
k ≠ n
l, m
l, wobei n
k, m
k = 1, ..., 2N
und 1 = l, ..., k-1 und N∊Z*
wobei,
wenn (sich
MSn
k und MSm
k im
selben Sektor a
i befinden), dann,
wenn
P
nk ≥ P
mk, dann,
wenn T
nk ≥ T
mk, dann W
nk, mk =
P
nk·T
nk,
andernfalls W
nk,
mk = P
nk·T
nk +
P
mk·(T
mk – T
nk),
oder,
wenn T
mk ≥ T
nk, dann W
nk, mk =
P
mk·T
mk,
andernfalls W
nk,
mk = P
mk·T
mk +
P
nk·(T
nk – T
mk),
oder W
nk, mk =
P
nk·T
nk + P
mk·T
mk,
was die Kostenwert-Kombinationen Ψ(P, T, A)
von Mobilstationen MSn
k und MSm
k ergibt,
die entweder die gleiche Konfiguration des winkelbezogenen Leistungsspektrums
haben (normalerweise im gleichen Sektor A = a
i des
winkelbezogenen Leistungsspektrums der Basisstation BS angeordnet)
oder unterschiedliche Konfigurationen des winkelbezogenen Leistungsspektrums
haben (normalerweise in unterschiedlichen Sektoren A = a
i des winkelbezogenen Leistungsspektrums
der Basisstation BS angeordnet), entsprechende Ausgangsleistungsforderungen von
P
nk und P
mk sowie
entsprechende effektive Übertragungszeiten
von T
nk und T
mk haben
und wobei W
nk, mk die Energie ist, die erforderlich
ist, um Informationen an die Mobilstationen MSn
k und
MSm
k zu senden.
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Wenn
die erste Mobilstation MS1 und die zweite Mobilstation MS2 einem
ersten Kanal CH1 zugewiesen werden und die dritte Mobilstation MS3
sowie die vierte Mobilstation MS4 einem zweiten Kanal CH2 zugewiesen
werden, erhält
man den Kostenwert Ψ(P,
T, A)5·5pt
+ 6·1pt
+ 2·(5 – 1)pt =
39pt.
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Wenn
dagegen die erste und die dritte Mobilstationen MS1 und MS3 dem
ersten Kanal CH1 zugewiesen werden und die zweite sowie die vierte
Mobilstation MS2 und MS4 dem zweiten Kanal CH2 zugewiesen werden,
ist der entsprechende Kostenwert Ψ(P, T, A)1·1pt + 6·1pt + 5·5pt + 2·5pt = 42pt.
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Wenn
schließlich
die erste und die vierte Mobilstationen MS1 und MS4 dem ersten Kanal
CH1 zugewiesen werden und die zweite und die dritte Mobilstationen
MS2 und MS3 dem zweiten Kanal CH2 zugewiesen werden, ist der Kostenwert Ψ(P, T, A)1·1pt +
6·1pt
+ 5·5pt
= 42pt.
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Somit
sollten die erste und die zweite Mobilstationen MS1 und MS2 vorzugsweise
dem ersten Kanal CH1 zugewiesen werden, und die dritte und die vierte
Mobilstationen MS3 und MS4 sollten dem zweiten Kanal CH2 zugewiesen
werden oder umgekehrt. 3 stellt diese Zuordnung der
Mobilstationen MS1–MS4
dar.
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Wenn
die effektiven Übertragungszeitspannen
für die
Informationen, die von einer gegebenen Basisstation an Mobilstationen
innerhalb ihres Versorgungsbereichs übertragen werden, nicht bekannt sind,
stellt die vorliegende Erfindung eine Optimierung auf der Grundlage
anderer verfügbarer
Parameter bereit, die die Energie minimiert, die die Basisstation
erwartungsgemäß übertragen
müßte. Diese
Optimierung kann vorgenommen werden, indem angenommen wird, daß die effektiven Übertragungszeiten von
langer Dauer und für
alle Mobilstationen gleich lang sein werden. Die Minimierung der
von der Basisstation übertragenen
Energie wird dann dasselbe sein, wie die von der Basisstation übertragene
Leistung zu minimieren und dadurch die Energieübertragung zu minimieren.
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4 stellt
Mobilstationen MS1–MS4
in der Nähe
einer Basisstation BS dar. Es wird angenommen, daß sich alle
diese Basisstationen MS1–MS4 innerhalb
des Gebiets befinden, das von der Basisstation BS versorgt wird.
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Eine
erste Mobilstation MS1 hat eine erste Konfiguration des winkelbezogenen
Leistungsspektrums dadurch, daß sie
sich innerhalb eines ersten Sektors a1 eines
winkelbezogenen Leistungsspektrums einer adaptiven Antenne 410 der
Basisstation BS befindet, und hat eine Ausgangsleistungsforderung
P an die Basisstation BS von 1p. Eine zweite Mobilstation MS2 befindet
sich innerhalb des gleichen Sektors a1 und
hat eine Ausgangsleistungsforderung P von 5p an die Basisstation
BS. Eine dritte und eine vierte Mobilstation MS3 bzw. MS4 befinden sich
innerhalb eines zweiten Sektors a2 der adaptiven Antenne 410 und
haben eine Ausgangsleistungsforderung P an die Basisstation von
2p bzw. 6p.
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Angenommen,
daß die
Anzahl der Mobilstationen MS1–MS4
eine gerade Zahl 2N ist und daß jedem
Kanal zwei Mobilstationen MSn
k und MSm
k zugewiesen sind und daß die Ausgangsleistungsforderung
P für eine
gegebene Mobilstation kanalunabhängig
ist, dann ist eine Kostenfunktion, die die relevante Konfiguration
des winkelbezogenen Leistungsspektrums A der Basisstation BS für die Mobilstationen
MS1–MS4
und die Ausgangsleistungsforderung B der Mobilstationen MS1–MS4 berücksichtigt:
wobei
wobei n
k ≠ m
k und n
k, n
k ≠ n
l, m
l, wobei n
k, m
k = 1, ..., 2N
und 1 = l, ..., k-1 und N∊Z*
wobei,
wenn (sich
MSn
k und MSm
k im
selben Sektor a
i befinden),
dann, wenn
P
nk ≥ P
mk, dann P
nk, mk =
P
nk,
andernfalls P
nk,
mk = P
mk oder P
nk,
mk = P
nk + P
mk was
die Kostenwerte Ψ(P,
A) für
Kombinationen der Mobilstationen MSn
k und
MSm
k ergibt, die entweder die gleiche Konfiguration
des winkelbezogenen Leistungsspektrums A = a
i (normalerweise
im gleichen Sektor angeordnet) haben oder verschiedene Konfigurationen
des winkelbezogenen Leistungsspektrums A = a
i (normalerweise
in unterschiedlichen Sektoren angeordnet) haben, entsprechende Ausgangsleistungsforderungen
von P
nk und P
mk haben,
und wobei P
nk, mk die Leistung ist, die übertragen
wird, wenn Informationen an die Mobilstationen MSn
k und
MSm
k gesendet wird.
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Wenn
die erste und die zweite Mobilstationen MS1 und MS2 einem ersten
Kanal CH1 zugewiesen werden und die dritte und die vierte Mobilstationen
MS3 und MS4 einem zweiten Kanal CH2 zugewiesen werden, erhält man den
Kostenwert Ψ(P,
A) = 5p + 6p = 11p.
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Wenn
die erste und die dritte Mobilstationen MS1 und MS3 stattdessen
dem ersten Kanal CH1 zugewiesen werden und die zweite und die vierte
Mobilstationen MS2 und MS4 dem zweiten Kanal CH2 zugewiesen werden,
ist der entsprechende Kostenwert Ψ(P, A) = 1p + 2p + 5p + 6p
= 14p.
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Der
Kostenwert ist Ψ(P,
A) = 1p + 6p + 5p + 2p = 14p für
die verbleibende Kombination aus der ersten und der vierten Mobilstation
MS1 und MS4, die dem ersten Kanal CH1 zugewiesen werden, und der
zweiten und der dritten Mobilstation MS2 und MS3, die dem zweiten
Kanal CH2 zugewiesen werden.
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Die
erste und die zweite Mobilstationen MS1 und MS2 sollten deshalb
dem ersten Kanal CH1 zugewiesen werden, und die dritte und die vierte
Mobilstationen MS3 und MS4 sollten dem zweiten Kanal CH2 zugewiesen
werden oder umgekehrt.
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Wenn
gewünscht
wird, die Zuordnung der Mobilstationen zu den verfügbaren Kanälen einer
Basisstation über
ein erstes Zeitintervall zu eher als sofort zu optimieren, ist es
vom Energieaspekt her auch notwendig, jene Mobilstationen zu berücksichtigen, die
sich zwar korrekt innerhalb des Gebiets befinden, das durch benachbarte
Basisstationen versorgt wird, von denen aber erwartet wird, daß sie innerhalb
des ersten Zeitintervalls τ1 mit der betreffenden Basisstation kommunizieren. 5 stellt
Mobilstationen MSX1–MSX5
dar, die sich innerhalb der Versorgungsbereiche von Basisstationen
BSX1–BSX6
befinden, die durch Zellen C1–C6
dargestellt werden, die an eine Zelle C angrenzen, die dem Versorgungsbereich
einer gegebenen Basisstation BS entspricht. Zwei Mobilstationen
MSY1 und MSY2 befinden sich ebenfalls innerhalb des Versorgungsbereichs
C der Basisstation BS, wobei diese Mobilstationen Mobilstationen
MSY1 und MSY2 darstellen, von denen mit Bezug auf die Geschichte
früherer
Gesprächsverbindungen
innerhalb des Versorgungsbereichs C erwartet wird, daß sie die
Kommunikation mit der Basisstation BS innerhalb eines zweiten Zeitintervalls τ2 aufnehmen.
Die Annahme, daß solche
vorher nicht betrachten Mobilstationen MSY1, MSY2 entweder eine Zugangsanforderung
stellen oder eine Funkruf-Nachricht innerhalb der zweiten Zeitperiode τ2 empfangen
werden, beruht auf der Anruf-Geschichte, wobei angenommen wird,
daß neue
Anrufe zum Beispiel als stochastische Poissonsche Verteilungsprozesse
beschrieben werden können.
-
Wenn
man die besagten Kostenfunktionen Ψ für die Basisstation BS berechnet,
werden somit die Parameter P und/oder T und/oder A für diese
Mobilstationen MSX1–MSX3
bzw. MSY1, MSY2 einbezogen, wobei diese Mobilstationen entweder
eine Geschwindigkeit vx1, vx2,
vx3 und eine Richtung dx1,
dx2, dx3 haben,
die nahelegen, daß zu
erwarten ist, daß sie
Informationen mit der Basisstation BS austauschen, oder daß mit einiger
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß sie innerhalb eines gegebenen
Zeitintervalls τ einen
Informationensaustausch mit der Basisstation BS aufnehmen. Daten,
die die Geschwindigkeitsvektoren vx1-5,
dx1-5 für
mögliche
zukünftige Mobilstationen
MSX1–MSX5
betreffen, können
aus Doppler-Verschiebungsmessungen und/oder Extrapolation der Zeitverschiebungsparameter
(wie zum Beispiel Takterhöhungswerte)
für jene
Mobilstationen MSX1–MSX5
erhalten werden, die durch Basisstationen BSX1–BSX5 registriert worden sind,
die für
jene benachbarten Zellen verantwortlich sind, in denen sich die
Mobilstationen MSX1–MSX5
momentan befinden.
-
Alle
mit Bezug auf 1, 2, 3 bzw. 4 beschriebenen
Kostenfunktionen Ψ(P), Ψ(P, T), Ψ(P, T, A)
und Ψ(P,
A) setzen voraus, daß die Übermittlung
von Informationen von der Basisstation BS an die Mobilstationen
MS1–MS4
sofort, das heißt ohne
Verzögerung,
aufgenommen wird.
-
Wenn
eine bestimmte Kanalzuweisungsverzögerung ΔTmax akzeptiert
werden kann, ist es möglich,
die von der Basisstation übertragene
Gesamtenergie weiter zu verringern. Natürlich darf die höchste tolerierbare
Verzögerung ΔTmax nicht einen Wert übersteigen, der durch die Übertragungspriorität potentieller
Mobilstationen festgelegt ist.
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Zum
Beispiel könnte
die von der Basisstation BS übertragene
Gesamtenergie in dem mit Bezug auf 2 beschriebenen
Beispiel von Ψ(P,
T) = 31pt auf Ψ(P,
T) = 28pt verringert werden, wenn eine maximale Verzögerung ΔTmax = 5T akzeptiert werden könnte. 6a ist
eine Darstellung in Diagrammform, wie die erste und die vierte Mobilstationen
MS1 und MS4 einem ersten Kanal CH1 zugewiesen werden, womit man
eine übertragene
Energie von 6pt erhält
(das heißt,
die Fläche
unterhalb der maximalen Ausgangsleistungsanforderung). 6b ist
eine entsprechende Darstellung in Diagrammform, wie die zweite und
die dritte Mobilstationen MS2 und MS3 einem zweiten Kanal zugewiesen
werden, wodurch man eine übertragenen
Energie von 25pt erhält.
Alle Übertragungen
werden sofort zum Zeitpunkt T = 0t aufgenommen und finden parallel
statt. Die übertragenen
Gesamtenergie ist Ψ(P,
T) = 6pt + 25pt = 31pt.
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Wenn
alle Mobilstationen MS1–MS4
einem und demselben Kanal zugewiesen werden, kann die von der Basisstation
BS übertragene
Gesamtenergie noch weiter verringert werden. Wir nehmen außerdem an,
daß ein
Maximum von zwei Mobilstationen MSnk und
MSmk den Kanal CH1 zu jedem gegebenen Zeitpunkt
verwenden kann, normalerweise aufwärts bzw. abwärts. Es
ist daher notwendig, daß zwei der Mobilstationen
MS3 und MS1 warten, bis Informationsübertragungen von der Basisstation
BS an die zwei übrigen
Mobilstationen MS2 und MS4 abgeschlossen worden sind, bevor die Übertragung
von Informationen an die Mobilstationen MS1, MS3 aufgenommen wird.
Die niedrigste Gesamtenergieübertragung
von der Basisstation BS erhält
man, wenn der Kanal CH1 anfänglich
der zweiten Mobilstation MS2 und der vierten Mobilstation MS4 zugewiesen wird.
Der Kanal CH1 ist zur Zeit T = 1t an die dritte Mobilstation MS3
vergeben und zu der Zeit T = 5t an die erste Mobilstation MS1. Die
dritte Mobilstation MS3 wird sonst um ΔTMMS3 =
1t verzögert,
und eine entsprechende Verzögerung
in bezog auf die erste Mobilstation MS1 ist ΔTMS1 =
5t. Dieser Umstand ist in 7 dargestellt,
aus der auch ersichtlich wird, daß die übertragene Gesamtenergie von
der Basisstation BS gleich Ψ(P,
T) = 6·1pt
+ 5·(5 – 1)pt +
2·(6 – 5)pt = 28pt
ist.
-
Eine
weitere Verringerung bei der von der Basisstation übertragenen
Energie kann auch erreicht werden, wenn gestattet wird, daß die Informationsübertragungen
von der Basisstation an die Mobilstationen in kleinere Informationseinheiten
unterteilt werden, zum Beispiel in Einheiten von der Größe von Datenblöcken. Jedoch
führt eine
solche Teilung dazu, daß die
summierte Zeit zum Übertragen
der aufgeteilten Informationseinheiten die Übertragungszeit für die ursprüngliche
Anordnung der Informationen übersteigt.
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8 ist
ein Ablaufdiagramm, das eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens darstellt,
in der die übertragene
Gesamtenergie beim Senden von Informationen von einer gegebenen
Basisstation BS an Mobilstationen MS in der Nähe der Basisstation minimiert
wird. In einem ersten Schritt 800 wird eine Überprüfung vorgenommen,
um zu ermitteln, ob sich Mobilstationen MS innerhalb des von der
Basisstation BS versorgten Gebiets befinden oder nicht. Falls Mobilstationen
vorgefunden werden, wird im nächsten
Schritt 810 ein Zeitgeber auf null gesetzt, sonst wird
Schritt 800 wiederholt, bis eine Mobilstation MS innerhalb
des Versorgungsbereichs der Basisstation BS aufgefunden wird. Der
Zeitgeber wird in Schritt 820 gestartet, wodurch sein Zeitparameter
zu laufen beginnt, und die Parameter P und/oder T und/oder A in
bezog auf alle Mobilstationen MS in der Nähe der Basisstation BS, von
denen erwartet werden kann, daß sie
innerhalb einer festgelegten Zeit τ mit der Basisstation kommunizieren, werden
in Schritt 830 durch die Basisstation BS registriert. Parameter
P, T und A für
bestimmte Mobilstationen MS in Zellen, die an die betreffende Zelle angrenzen,
werden ebenfalls registriert. Kostenwerte Ψ1, Ψ2, ..., Ψi für
alle i möglichen
Kombinationen der Mobilstationen MS in den Kanälen der Basisstation BS werden
im Schritt 840 gemäß einer
Kostenfunktion Ψ(P,
T, A) berechnet. Im nächsten
Schritt 850 werden die Mobilstationen MS den Kanälen entsprechend
der Kombination zugewiesen, die im vorangegangenen Schritt 840 den
niedrigsten Kostenwert Ψmin ergab. In Schritt 860 werden
die Mobilstationen den Kanälen
zugewiesen, zum Beispiel durch USFs, die von der Basisstation BS
gesendet werden. Das Verfahren wartet im abschließenden Schritt 870,
bis der Zeitparameter des Zeitgebers einen festgelegten Wert τ erreicht
hat, wonach der Ablauf zu Schritt 800 zurückkehrt.
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Im
GSM besteht ein TDMA-Rahmen aus acht Zeitschlitzen, die von null
bis sieben durchnumeriert sind. Diese Zeitschlitze bilden acht sogenannte physische
Kanäle.
Eine Anzahl von TDMA-Rahmen zusammen bildet einen Mehrfachrahmen.
Mehrfachrahmen werden im GSM als Träger sogenannter logischer Kanäle verwendet,
die verwendet werden können,
um zum Beispiel Paketdaten zu übertragen.
Ein bestimmter solcher logischer Kanal besteht aus einem festgelegten
Zeitschlitz in jedem TDMA-Rahmen bei einer gesonderten Trägerfrequenz.
Wenn Daten physisch zwischen einer Basisstation und einer Mobilstation übertragen
werden, wird jeder Informationsblock in vier Datenbursts von gleicher
Größe aufgeteilt,
wobei jeder zum Beispiel 60 Informationsbits umfaßt. Wenn
das Mobilfunk-Kommunikationssystem
ein TDMA-System ist, können
die Datenbursts bitverschachtelt in vier aufeinanderfolgenden Zeitschlitzen
auf einem zeitmultiplexierten Kanal übertragen werden. 9 stellt
die Aufteilung eines logischen Kanals CH1 einer Basisstation dar,
der in TDMA-Rahmen aufgeteilt ist. Im dargestellten Beispiel wird
der Kanal CH1 von drei Mobilstationen MS1, MS2 und MS3 während einer
Zeitspanne, die den TDMA-Rahmen 1–32 entspricht, gemeinsam genutzt.
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Eine
erste Mobilstation MS1 und eine dritte Mobilstation MS3 übertragen
Informationen an die Basisstation, während eine zweite Mobilstation
MS2 Informationen von der Basisstation empfängt.
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Es
wird angenommen, daß die
Informationen aus Daten besteht, die in Informationsblöcke unterteilt
worden sind. Es wird angenommen, daß jeder Informationsblock vier
aufeinanderfolgende TDMA-Rahmen belegt und als DATA#(#tot)
bezeichnet wird, wobei #(#tot) die Ordnungszahl
des betreffenden Informationsblocks und die Gesamtzahl der Blöcke in der Übertragung
bezeichnet. Ein numerischer Präfix eines
Informationsblocks in der Aufwärtsstrecke
bezeichnet die Mobilstation, von der der Block abgeht. Somit bezeichnet
3DATA2(4) den zweiten Informationsblock in einer Übertragung
von insgesamt vier Blöcken
von der Mobilstation MS3 an die Basisstation. USF gibt die Mobilstation
MS an, für
die die Aufwärtsstrecke
des Kanals CH1 in den nächsten
folgenden vier TDMA-Rahmen reserviert worden ist, und legt R(#MS) fest. Somit bedeutet R(1), daß die Aufwärtsstrecke
des Kanals CH1 während
der folgenden vier TDMA-Rahmen von der ersten Mobilstation MS1 verwendet
wird. Wenn auf der Abwärtsstrecke übertragen
wird, das heißt,
wenn Informationen von der Basisstation an eine Mobilstation übertragen werden,
liegen Adresseninformationen im tatsächlichen Informationsblock,
und folglich ist kein dem USF entsprechendes Flag erforderlich.
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Natürlich können Informationen
auch in anderer Weise aufgeteilt werden. Ebenso kann eine entsprechende
Rahmenaufteilung in einem CDMA-System oder einem FDMA-System bewirkt
werden.
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Die
oben erwähnte
effektive Übertragungszeit
T zum Übertragen
von Informationen von einer Basisstation an eine spezifische Mobilstation
ist somit proportional zur Anzahl der in der aktuellen Übertragung
enthaltenen Informationsblöcke
#tot. Im beschriebenen TDMA-Beispiel wird
die effektive Übertragungszeit
T als T = 4 (die Zeit eines Datenbursts) #tot bestimmt.
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In
den anfänglichen
TDMA-Rahmen 1–4 sendet
die Basisstation ein USF, das festlegt, daß R(1) eine erste Mobilstation
MS1 autorisiert ist, einen ersten Informationsblock 1DATA1(3) in
den nächsten folgenden
vier TDMA-Rahmen 5–8
auf der Aufwärtsstrecke
des Kanals CH1 zu senden. Das nächste USF,
das während
der TDMA-Rahmen 5–8
gesendet wird, legt fest, daß R(1)
die erste Mobilstation MS1 einen zweiten Informationsblock 1DATA2(3)
während der
nächsten
folgenden vier TDMA-Rahmen 9–12 senden
kann. Die erste Mobilstation MS1 sendet den ersten Informationsblock
1DATA1(3) zur gleichen Zeit. Während
der TDMA-Rahmen 9–12
wird ein USF gesendet, das anzeigt, daß R(1) die erste Mobilstation
MS1 mit dem Senden von Informationen 1DATA3(3) fortfahren kann.
Informationen DATA1(4) werden an die zweite Mobilstation MS2 auf
der Abwärtsstrecke
des Kanals CHI zur gleichen Zeit gesendet, und die erste Mobilstation
MS1 sendet den zweiten Informationsblock 1DATA2(3) auf der Abwärtsstrecke
des Kanals CH1. Das während
der TDMA-Rahmen 13–16
gesendete USF enthält
Informationen mit der Wirkung, daß R(3) die dritte Mobilstation
MS3 im TDMA-Rahmen 17 beginnen kann, Informationen auf der Aufwärtsstrecke
des Kanals CH1 zu senden. Die Abwärtsstrecken-Informationen DATA2(4)
während
der TDMA-Rahmen 13–16
ist ebenfalls für
die zweite Mobilstation MS2 bestimmt, und die erste Mobilstation
MS1 sendet den dritten und letzten Informationsblock 1DATA3(3) auf
der Aufwärtsstrecke.
Der Inhalt DATA3(4) der TDMA-Rahmen 17–20 auf der Abwärtsstrecke
ist ebenfalls für die
zweite Mobilstation MS2 bestimmt. Während dieser TDMA-Rahmen 17–20 sendet
die Basisstation ein USF, das anzeigt, daß R(3) der dritten Mobilstation
MS3 während
der TDMA-Rahmen 21–24
die Aufwärtsstrecke
zur Übertragung
eines zweiten Informationsblocks 3DATA2(4) zur Verfügung steht.
Die dritte Mobilstation MS3 sendet einen ersten Informationsblock
3DATA1(4) parallel dazu. Die Abwärtsinformationen
DATA4(4) während
der TDMA-Rahmen 21–24 ist
ebenfalls an die zweite Mobilstation MS2 gerichtet, und das während der
TDMA-Rahmen 21–24 übertragene
USF legt fest, daß R(3)
die dritte Mobilstation MS3 während
der TDMA-Rahmen 25–28
einen weiteren Datenblock 3DATA3(4) senden kann. Die dritte Mobilstation
MS3 sendet zur gleichen Zeit einen zweiten Informationsblock 3DATA2(4).
Die Abwärtsstrecke
hat während
der Zeit der TDMA-Rahmen 25–28
keinen Informationsinhalt (das heißt, die Abwärtsstrecke enthält nur Leerlauf-Bits,
die von der Basisstation auf dem Kanal CH1 gesendet wurden), und
die dritte Mobilstation MS3 sendet einen dritten Informationsblock
3DATA3(4). Das USF zeigt in den TDMA-Rahmen 25–28 an, daß R(3) die dritte Mobilstation
MS3 während
der TDMA-Rahmen 29–32
einen letzten Informationsblock 3DATA4(4) senden kann, während die
Abwärtsstrecke
des Kanals CH1 immer noch leer ist. Der abschließende Informationsblock 3DATA4(4)
wird durch die dritte Mobilstation MS3 während dieser TDMA-Rahmen 25–28 versendet.
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10 stellt
eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Anordnung
dar. Eine Steuereinheit 1030 empfängt von einer Basisstation 1000 Informationen
in bezug auf Ausgangsleistungsforderung P, effektive Übertragungszeiten
T und die relevante Konfiguration des winkelbezogenen Leistungsspektrums
A für Mobilstationen
in ihrer Nähe.
In dem dargestellten Fall ist die Steuereinheit 1030 in
einer Sender-Empfänger-Einheit 1010 in
der Basisstation 1000 enthalten, da die empfangenen Parameter
P, T und A in der Sender-Empfänger-Einheit 1010 verfügbar sind.
Jedoch ist es durchaus möglich,
die Steuereinheit an jeder anderen Stelle innerhalb oder außerhalb der
Basisstation 1000 anzuordnen. Informationen, die die relevante
Konfiguration des winkelbezogenen Leistungsspektrums A der Mobilstationen
betrifft, können
leicht mit Hilfe einer adaptiven Antenne 1020 erhalten
werden. Jedoch kann die Informationen A gemäß alternativer Verfahren zum
Beispiel mit Hilfe von GPS-Empfängern
in den Mobilstationen (GPS = Globales Positionsbestimmungssystem)
erzeugt werden.
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Die
Parameterwerte MSi(P, T, A) für die Mobilstationen
MS1–MSn,
wobei i = 1, ..., n, in der Nähe der
Basisstation 1000 werden von einer Prozessoreinheit 1040 in
der Steuereinheit 1030 übermittelt und
in einer ersten Speichereinheit 1050 gespeichert. Wenn
die Parameterwerte (MSi(P, T, A)) für alle Mobilstationen
MS1–MSn
in der ersten Speichereinheit 1050 registriert worden sind,
verteilt die Prozessoreinheit 1040 die Mobilstationen MS1–MSn auf
die verfügbaren
Kanäle
CH1–CHm
in der Basisstation 1000 nach dem vorgeschlagenen Verfahren,
weist jede Mobilstation einem Kanal CHj(MSi) zu, wobei j = 1, ..., m; i = 1, ..., n,
und speichert das Ergebnis in einer zweiten Speichereinheit 1060,
die natürlich
auch aus einer zweiten Partition der ersten Speichereinheit 1050 bestehen
kann. Die Prozessoreinheit 1040 erzeugt dann USFs für die Kanäle CH1–CHm entsprechend
der Kanalzuweisung.
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Wenn
seit der letzten Registrierung der Parameterwerte MSi(P,
T, A) für
die Mobilstationen MS1–MSn
eine vorbestimmte Zeit τ verstrichen
ist, übergibt
eine Zeitgebereinheit 1070 ein erstes Signal U, das die
Prozessoreinheit 1040 veranlaßt, eine neue Sammlung von
Parameterwerten P, T und/oder A sowie eine neue Zuweisung von Mobilstationen MS1–MSn zu
den Basisstationskanälen
CH1–CHm durchzuführen. Nachdem
sie das erste Signal U empfangen hat, setzt die Prozessoreinheit 840 die Zeitgebereinheit 1070 über ein
zweites Signal R auf null, womit der Zeitparameter der Zeiteinheit 870 erneut
zu laufen beginnt.