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Deutschsprachige Übersetzung
der Beschreibung der Europäischen
Patentanmeldung Nr. 98 953 057.1-2210 des Europäischen Patents Nr.1 031 939
Deutsches Aktenzeichen Nr. 698 31 592. 8-08
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Chipkarte in Form einer sogenannten
Smartkarte, die sowohl die Funktion einer kontaktabhängigen Chipkarte,
bei der die Aufnahme von Versorgungsenergie, das Senden/Empfangen
von Signalen usw. über
elektrische Kontakte erfolgt, als auch die Funktion einer kontaktlosen Chipkarte,
bei der die Aufnahme von Versorgungsenergie, das Senden/Empfangen
von Signalen usw. ohne Einbeziehung von elektrischen Kontakten erfolgt,
besitzt und als Informationsträger
in Form von IC-Karten usw. auf Gebieten wie der Büroautomatisierung
(OA) und der Werks- bzw. Fertigungsanlagenautomatisierung (FA) oder
bei Sicherheitssystemen Verwendung findet.
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Durch
die Entwicklung von IC-Karten mit Halbleiterspeichern usw. stehen
nunmehr Informationsträger zur
Verfügung,
die im Vergleich zu üblichen
Magnetkarten und dergleichen erheblich größere Speicherkapazitäten aufweisen.
Zusätzlich
zu der internen Anordnung eines integrierten Halbleiterschaltkreises
wie eines Mikrocomputers besitzt eine solche IC-Karte auch selbst
die Funktion eines Arithmetikprozessors, wodurch ein Informationsträger mit
hoher Datensicherheit erhalten wird.
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IC-Karten
sind international genormt durch die ISO-Norm (Norm der International
Organisation for Standardization). Im allgemeinen ist bei einer
IC-Karte ein integrierter Schaltkreis wie ein Halbleiterspeicher
in einen aus einem Kunststoffmaterial als Basismaterial bestehenden
Kartenkörper
eingebaut, wobei metallische leitende Anschlusselektroden an einer
Kartenoberfläche
zur Verbindung mit einem externen Lese-/Schreibgerät angeordnet sind.
Zur Herbeiführung
einer Datenkommunikation zwischen der IC-Karte und einem externen Lese-/Schreibgerät wird die
IC-Karte in einen Kartenschlitz des externen Lese-/Schreibgeräts eingeführt, sodass
die Anschlusselektroden der IC-Karte mit dem externen Lese-/Schreibgerät verbunden
werden.
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Dieses
Verfahren eignet sich für
Verwendungszwecke, die eine hohe Sicherheit und Zuverlässigkeit der
Datenkommunikation erfordern, wie dies bei großvolumigem Datenaustausch und
im Bankwesen z.B. bei Buchungen und zur bargeldlosen Zahlung erforderlich
ist.
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Wenn
dagegen die IC-Karte im Rahmen eines Zugangskontrollsystems zur
Eingangs-/Ausgangskontrolle (Einfahrt-/Ausfahrtkontrolle) usw. Verwendung
findet, besteht der Hauptzweck der Kommunikation in einer Identifizierung,
wobei die Kommunikationsdatenmenge in den meisten Fällen nur
gering ist. Demzufolge wird eine vereinfachte Verarbeitung angestrebt.
Zur Lösung
dieses Problems ist daher bereits eine kontaktlose IC-Karte entwickelt
worden.
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Bei
dieser Art von IC-Karte wird ein räumliches Schwingungsenergiefeld
in Form von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, Ultraschallfeldern,
Licht usw. erzeugt. Diese Energie wird aufgenommen und in einen
Wechselstrom umgesetzt, der dann gleichgerichtet wird und als Gleichstrom
zur Ansteuerung einer in der Karte vorgesehenen elektronischen Schaltungsanordnung
dient. Die Frequenz einer Wechselstromkomponente in dem Feld kann
hierbei in der vorliegenden Form verwendet oder zur Erzeugung eines
Identifizierungssignals multipliziert oder dividiert werden. Dieses
Identifizierungssignal wird in Form von Daten über ein Koppelelement wie eine Antennenspule
oder ein kapazitives Element zu einer von einem Halbleiter-Baustein gebildeten
Informationsverarbeitungsschaltung übertragen.
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Die
meisten kontaktlosen IC-Karten, die zur Durchführung einer Identifizierung
oder einer einfachen numerischen Datenverarbeitung ausgestaltet
sind, führen
eine Hochfrequenz-Identifizierung (HF-ID bzw. RF-ID) mit Hilfe einer
fest verdrahteten Logik durch, die keine Batteriezelle und keine
Zentraleinheit (CPU) umfasst. Bei Verwendung der kontaktlosen IC-Karten
wird im Vergleich zu Magnetkarten eine höhere Sicherheit in Bezug auf
Nachahmungen, Betrugsversuche oder Fälschungen erhalten. Wenn der
Besitzer einer solchen Karte eine Tür oder Einfahrt passiert, sollte
ausreichen, dass die Karte in die Nähe einer Antenneneinheit des an
dem Zugangskontrollgerät
angebrachten Lese-/Schreibgeräts
bzw. in Kontakt mit der Antenneneinheit des Lese-/Schreibgeräts verbracht
wird, sodass der Träger
der Karte keine zeitaufwendigen Vorgänge in Form der Herausnahme
der Karte aus einer Tasche oder einem Aktenkoffer und Einführung der
Karte in den Schlitz des Lese-/Schreibgeräts ausführen muss.
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Um
die Verwendung einer einzigen Karte für mehrere Verwendungszwecke
zu ermöglichen,
ist in jüngerer
Zeit bereits eine Chipkarte in Form einer sogenannten Smartkarte
entwickelt worden, die sowohl die erstere kontaktabhängige Funktion
mit externen Anschlüssen
als auch die letztere kontaktlose Funktion in Form einer Hochfrequenz-Datenkommunikation
aufweist. Diese Smartkarte besitzt die Vorteile beider Funktionsarten,
nämlich
den bei der Kontaktausführung
durch die mit Hilfe der über
eine Zentraleinheit (CPU) erfolgenden Datenverarbeitung erzielbare
hohe Sicherheit gegebenen Vorteil und den bei der kontaktlosen Ausführung durch
die einfache Handhabung gegebenen Vorteil. Wenn sowohl bei der kontaktlosen
Ausführungsform
oder der kombinierten Ausführungsform
in der IC-Karte eine Energieversorgung vorgesehen ist, ist die Aufnahme von
Energie aus dem vorstehend beschriebenen räumlichen Schwingungsenergiefeld
nicht erforderlich.
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Nachstehend
wird auf ein übliches
Montageverfahren für
eine Chipkarte in Form einer solchen Smartkarte näher eingegangen.
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Eine
durch Ätzen
einer Metallfolie erhaltene Antennenspule für die kontaktlose Übertragung
wird zwischen einem Blatt mit einer Einsetzausnehmung zur Aufnahme
eines IC-Moduls und einem Substrat angeordnet. Diese Anordnung wird
zur Bildung eines Kartenkörpers
laminiert. Hierbei enden zwei Antennenanschlüsse für die Verbindung zwischen der
Antennenspule und dem IC-Modul an einer Innenseite der Einsetzausnehmung
in dem Kartenkörper.
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An
einer Oberfläche
des IC-Moduls sind metallische Anschlusselektroden für eine Verbindung
mit einem externen Gerät
angeordnet, während
die andere Oberfläche
mit einem integrierten Schaltkreis und Anschlüssen für eine Verbindung mit der Antenne
versehen ist. Auf die Anschlüsse
wird ein leitender Klebstoff aufgebracht. Der IC-Modul ist in der
Einsetzausnehmung in dem Kartenkörper
derart angeordnet, dass die Anschlüsse mit dem leitenden Klebstoff
die Antennenanschlüsse
der Karte überdecken
können,
woraufhin die Anschlüsse
des IC-Moduls mit den Antennenanschlüssen durch Erwärmung und
Druckeinwirkung verbunden werden, womit die Montage abgeschlossen
ist.
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Dieses
Montageverfahren ist zwar relativ einfach, jedoch ist die Bestimmung
des Zustands des Verbindungsabschnitts zwischen dem IC-Modul und
der Antenne mit Schwierigkeiten verbunden, sodass ein Problem in
Bezug auf die Zuverlässigkeit
der Verbindung verbleibt. Außerdem
kann der Verbindungszustand im Verbindungsabschnitt leicht durch
mechanische Spannungen beeinträchtigt
werden. Da außerdem
ein Schritt zur Aufbringung des leitenden Klebstoffs sowie ein Thermokompressionsschritt
zur Herstellung der Verbindung zwischen dem IC-Modul und der Antenne
erforderlich sind, ist die Verwendung eines Geräts zur Herstellung einer üblichen
IC-Karte mit externen Anschlüssen
mit Schwierigkeiten verbunden, sodass eine neue Fertigungsstrecke
vorgesehen werden muss.
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Weiterhin
kann bei den meisten IC-Karten mit einer solchen kontaktlosen Übertragungseinrichtung
auf Grund von Einschränkungen
in bezug auf die Spulenform und dergleichen zur Gewährleistung
einer ausreichenden Energieaufnahme kein Prägedruck oder kein Magnetstreifen
vorgesehen werden. Um jedoch der Nachfrage in vollem Umfang gerecht
zu werden, müssen
ein Prägedruck
sowie ein Magnetstreifen in Betracht gezogen werden. Bei Ausführungsformen,
die die Einbeziehung eines Prägedrucks
oder eines Magnetstreifens nicht ermöglichen, ist der Anwendungsbereich
ziemlich eingeschränkt.
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Eine
z.B. aus der japanischen Patentoffenlegungsschrift 8-227 447 bekannte
kontaktlose IC-Karte ermöglicht
bereits die Einbeziehung eines Prägedrucks sowie eines Magnetstreifens,
wobei diese kontaktlose IC-Karte der ISO-Norm 7811 entsprechende Außenabmessungen
aufweist. Zur Ausbildung eines Magnetstreifens und eines Prägedrucks
auf der Karte ist ein IC-Kommunikationsmodul derart ausgestaltet,
dass ein IC-Anbringungsbereich, eine Energieaufnahmespule sowie
eine Datenübertragungs/Empfangsspule
in Längsrichtung
in einem Bereich angeordnet sind, in dem sich der Magnetstreifenbereich
und der Prägedruckbereich nicht
befinden.
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Die
Energieaufnahmespule und die Nachrichtenübertragungsspule des IC-Kommunikationsmoduls bestehen
aus durch Schmelzformung erhaltenen Einlagenwicklungsspulen, die
beide in ein einziges streifenartiges Substrat eingebettet sind.
Hierbei sind an jeder Spule Leiterbahnabschnitte für eine Verbindung
mit Kontaktelementen des IC-Chips ausgebildet.
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Der
IC-Chip ist auf dem streifenartigen Substrat derart angeordnet,
dass eine Schaltungsfläche
des IC-Chips dem streifenartigen Substrat gegenüberliegt. Die Leiterbahnabschnitte
sind durch Bonden von Kontakthöckern
mit den IC-Kontaktelementen verbunden, wobei ein Spalt zwischen
dem streifenartigen Substrat und dem IC-Chip zu deren Fixierung
mit einer Kunstharz-Vergussmasse gefüllt wird. Ein innerer Endabschnitt der
Spule und ein Endabschnitt einer internen Endleiterbahn sind durch Überbrückungsbonden
eines Kupferlackdrahts miteinander verbunden. Dieses Bonden erfolgt
durch kurzzeitige Thermokompression, woraufhin die Anschlussabschnitte
mit Hilfe einer Kunstharz-Vergussmasse geschützt werden.
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Ferner
wird ein Verfahren zur integrierten Anordnung dieses IC-Kommunikationsmoduls
und der Karte beschrieben. Bei diesen Verfahren werden ein erstes
Blatt zur Abdeckung der oberen Oberfläche, ein zweites Blatt mit
der gleichen Dicke wie das streifenartige Substrat und einem Fenster
mit einer streifenartigen Außenform,
ein drittes Blatt mit einem Fenster zur Hindurchführung des
IC-Chips und einem Fenster zur Hindurchführung eines ersten Überbrückungsverbindungsteils,
ein viertes Blatt mit lediglich einem Fenster zur Hindurchführung des
IC-Chips sowie ein fünftes
Blatt zur Abdeckung der unteren Oberfläche (sämtlich aus Vinylchlorid) hergestellt.
Der Kommunikationsmodul wird von den jeweiligen Blättern eingeschlossen,
einer Thermokompressionsbehandlung unterzogen und auf diese Weise
in die Karte integriert.
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Obwohl
das vorstehend beschriebene Verfahren bei einer kontaktlosen IC-Karte
anwendbar ist, ist dies bei einer Smartkarte mit externen Anschlüssen nicht
der Fall.
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Die
Lage der Anschlüsse
einer Karte mit externen Anschlüssen
ist durch die ISO-Norm 7816 vorgeschrieben. 1 zeigt
einen Magnetstreifenbereich, einen Prägungs- bzw. Prägedruckbereich sowie einen
externen Anschlussbereich, wie sie durch die ISO-Norm 7816 vorgeschrieben
sind. Bei einer Smartkarte wird ein IC-Modul in dem externen Anschlussbereich
angebracht. In den in 1 gestrichelt dargestellten
Bereichen ist die Anordnung einer Antenne zur kontaktlosen Kopplung
nicht erlaubt.
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Die
ISO-Norm 7816 legt fest, dass die Außenabmessungen in Längsrichtung
85,47 bis 85,72 mm und die Außenabmessungen
in Querrichtung 53,29 bis 54,03 mm betragen. Der Magnetstreifenbereich
ist auf einen Bereich festgelegt, der 15,82 mm von der Oberseite
beabstandet ist. Der Prägedruckbereich
ist auf einen Bereich festgelegt, der 24 mm von der Unterseite,
6,0 mm von der linken Seite und 8,00 mm von der rechten Seite beabstandet
ist. Die externen Anschlüsse
sind in einem Bereich ausgebildet, der 28,55 mm von der Oberseite
und 19,87 mm von der linken Seite beabstandet ist.
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Aus
der japanischen Patentoffenlegungsschrift 7-239 922 ist z.B. ein
weiterer Stand der Technik bekannt, der sich auf eine Chipkarte
in Form einer Smartkarte bezieht, bei der ein Magnetstreifen und
eine Prägung
bzw. ein Prägedruck
realisiert sind.
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Gemäß diesem
Stand der Technik umfasst der IC-Modul für die IC-Karte einen IC-Chip,
eine mit dem IC-Chip verbundene Übertragungseinrichtung
zur Übertragung
von Informationen und/oder Energie in Wirkverbindung mit einem externen
Gerät,
sowie ein Halterungselement zur Halterung des IC-Chips und der Übertragungseinrichtung. Die Übertragungseinrichtung
umfasst eine kontaktlose Übertragungseinrichtung
mit einer Spule oder Antenne sowie eine kontaktabhängige Übertragungseinrichtung
mit einer Anzahl von Anschlusselektroden von Leiterbahnmustern,
die auf einer Oberfläche
des Halterungselements vorgesehen sind. Diese Druckschrift lehrt,
dass der Magnetstreifen und eine Prägung ohne Schwierigkeiten vorgesehen
werden können,
da sowohl mit dem kontaktabhängigen
als auch dem kontaktlosen Kartentyp kompatible Funktionen in einen
Modul eingebracht und dieser IC-Modul in einen Kunststoffkartenkörper eingepasst
und fixiert sind.
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Aus
dieser Druckschrift ist in Bezug auf die Anordnung weiterhin bekannt,
dass die Antenne oder Spule für
die kontaktlose Übertragung
derart angeordnet ist, dass sie die Anschlusselektroden umgibt,
und dass die Antenne alternativ in der Mitte und die Anschlusselektroden
um die Antenne herum angeordnet werden können.
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Hierbei
ist die Antenne für
die kontaktlose Übertragung
in dem IC-Modul enthalten, sodass die Verbindung der Antennenspule
mit dem IC-Modul in dem abschließenden Schritt entfällt.
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Unter
Berücksichtigung
der in 1 dargestellten Norm wird jedoch deutlich, dass
ein Aufbau mit einer um die Anschlusselektroden herum angeordneten
Antennenspule wenig sinnvoll ist. Wenn nämlich gemäß dem vorstehend beschriebenen
Stand der Technik die Antenne für
die kontaktlose Übertragung
in dem IC-Modul angeordnet ist, wird keine ausreichende Antennenfläche erhalten,
sodass nur ein sogenannter Nahkontaktbetrieb möglich ist, bei dem die Kommunikationsentfernung
einige mm oder weniger beträgt.
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Der
Abstand zwischen den Anschlusselektroden und dem Prägedruckbereich
beträgt
nämlich
maximal 1,45 mm, sodass es in der Praxis nicht möglich ist, die Antenne oder
Spule derart anzuordnen, dass sie Anschlusselektroden ohne Überdeckung
der Anschlusselektroden umgibt, worauf nachstehend näher eingegangen
wird. Wenn die Antennenspule um die Außenanschlüsse herum angeordnet wird,
beträgt
der maximale Außendurchmesser
der Spule ϕ 12 mm, während
der minimale Innendurchmesser ϕ 9,3 mm beträgt. Wenn die
Antennenspule in diesem Bereich von einem gedruckten Muster gebildet
wird, bei dem die Musterbreite 0,15 mm und Musterintervalle 0,1
mm betragen, nimmt die Induktivität bei einer Anzahl von vier
Windungen einen Wert von 0,4 μH
und bei einer Anzahl von sechs Windungen einen Wert von 1,0 μH an (wobei
mit μH Mikrohenry
bezeichnet sind). Wird hierbei die Spule um die äußere Peripherie der Anschlusselektroden
herum unter Beibehaltung des Prägedruckbereiches
angeordnet, so werden auch bei Ausgestaltung der Spule in Form einer
gedruckten Spule nur einige Windungen erhalten. Auch auf Grund der
geringen Spulenfläche
kann keine angemessene Leistung erhalten werden, sodass nur eine
Nahkopplung in einem Kommunikationsbereich von einigen mm oder weniger
möglich
ist.
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In
diesem Fall ergibt sich nur ein geringer Vorteil durch die Hinzufügung der
kontaktlosen Übertragungsfunktion,
da der eigentliche Vorteil einer Hinzufügung der kontaktlosen Übertragungseinrichtung
zu der kontaktgebundenen Übertragungseinrichtung
erst bei einer Kommunikationsentfernung erhalten wird, die einige
10 mm bis 100 mm überschreitet
und eine Kommunikation erfolgt, wenn die Karte innerhalb eines solchen Bereichs
in die Nähe
der Antenneneinheit des externen Lese-/Schreibgeräts verbracht
wird. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Spulenfläche bzw.
den Spulenbereich oder aber die Anzahl der Windungen zu vergrößern.
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Zusammenfassend
lässt sich
somit feststellen, dass bei Anordnung der Spule innerhalb des IC-Moduls
im äußeren peripheren
Bereich der Anschlusselektroden auch bei Verwendung einer gedruckten
Spule nur einige Windungen erhalten werden, sodass auch unter Berücksichtigung
der geringen Fläche
der Spule keine adäquate
Leistung erhalten werden kann. Wenn jedoch versucht wird, eine praxisnahe
Anzahl von Windungen mit Hilfe eines Leiterbahnmusters zu erhalten,
findet eine Überdeckung
mit dem Prägedruckbereich statt.
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Darüber hinaus
steht im Falle der letzteren Anordnung, bei der die Anschlusselektroden
um die Antenne herum angeordnet sind, offensichtlich der Prägungsbereich
nicht mehr zur Verfügung,
sodass die ISO-Norm 7816 für
eine IC-Karte mit externen Anschlüssen in keiner Weise mehr erfüllt und
damit nur eine geringe Marktakzeptanz zu erwarten ist.
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Da
eine solche Chipkarte in Form einer Smartkarte mit schwachen Funkwellen
betrieben wird, wird ferner eine Steigerung des Wirkungsgrads der
Energieübertragung
angestrebt. Aus den japanischen Patentoffenlegungsschriften 2-7
838 und 63-224 635 ist z.B. ein entsprechender Stand der Technik
bekannt. Bei diesem Stand der Technik wird jedoch zur Verstärkung des
Wirkungsgrades der Energieübertragung
lediglich die Sendeenergie in Betracht gezogen, sodass derartige
Verfahren nur in Fällen
effektiv sind, in denen der sendeseitige Energieabgabe-Wirkungsgrad
verbessert und mehr Sendeenergie abgegeben werden kann. Wenn somit
die Feldstärke
eines abgestrahlten elektromagnetischen Feldes begrenzt ist, tragen
diese Verfahren nicht zu einer Verbesserung des empfangsseitigen
Energieaufnahme-Wirkungsgrades bei. Zur Verbesserung der Energieaufnahmeleistung
einer in einem schwachen elektromagnetischen Feld befindlichen Chipkarte
in Form einer Smartkarte durch die eigene kontaktlose Funktion der
IC-Karte ist es daher erforderlich, die Karte mit einer Einrichtung
zur Aufnahme einer höheren
Strahlungsenergie auszustatten.
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Da
die Chipkarte einen integrierten Halbleiterschaltkreis aufweist,
ist es ferner zur Entlastung der Stromversorgungsschaltung erwünscht, dass
mehr Strom bei geringerer Leistung zur Verfügung steht, was beinhaltet,
dass eine Verringerung der energieaufnahmeseitigen Impedanz anzustreben
ist. Beim Stand der Technik wird jedoch lediglich die Sendespannung
und nicht die Energieaufnahmeseite betrachtet.
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Aus
der FR-A-2 743 649 ist ein sowohl kontaktabhängig als auch kontaktlos arbeitendes
elektronisches Hybridmodul bekannt, das insbesondere im Hinblick
auf die Herstellung von Hybridkarten entwickelt worden ist. Dieses
Modul umfasst eine Mikroschaltung und eine Antenne, die auf einer
ersten Seite eines Trägersubstrats
des Moduls angeordnet sind, sowie den Kontakten von Kontaktkarten
entsprechende Kontakte, die mit entsprechenden Kontaktelementen
der Mikroschaltung über
Leiterbahnen verbunden sind. Die Mikroschaltung kann mit dem Außenbereich
unter Verwendung der Kontakte oder der Antenne kommunizieren.
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Aus
der DE-A-43 11 493 sind eine Fertigungseinheit und eine unter Verwendung
dieser Fertigungseinheit hergestellte Identifizierungseinheit in
Kartenformat z.B. in Form einer Schlüssel- bzw. Zugangskontrollkarte
oder Kreditkarte bekannt. Die Fertigungseinheit umfasst ein Modulsubstrat,
einen Chip und eine Spule, die eine Transpondereinheit bilden, sowie
eine Kontaktfläche,
die verschiedene Kontaktbereiche umfasst. Die Transpondereinheit
kann zur kontaktlosen Identifizierung, d.h., für einen kontaktlosen Zugriff
auf in dem Chip gespeicherte Daten verwendet werden. Die Kontaktfläche ermöglicht hierbei
einen kontaktabhängigen
Zugriff von außen
auf die Transpondereinheit.
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Aus
der DE-A-195 16 227 ist weiterhin eine kontaktlose Chipkarte bekannt,
bei der die Verbindung mit einem Anschluss durch induktive Kopplung
erfolgt, wobei auf die Probleme eingegangen wird, die sich bei der Integration
einer Antenne in die Chipkarte zur Erzielung einer kontaktlosen
Verbindung mit einem Anschluss ergeben. Hierbei wird vorgeschlagen,
um einen Halbleiterchip herum eine erste Spule anzuordnen, die zusammen
mit dem Halbleiterchip auf einem Trägerelement angebracht sein
kann. Die Chipkarte umfasst weiterhin eine zweite Spule, die von
einer kleinen Leiterschleife gebildet wird. Diese kleine Leiterschleife
verläuft
in einem geringen Abstand zu der ersten Spule und ist mit dieser
induktiv gekoppelt.
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Der
Erfindung liegt demgegenüber
die Aufgabe zu Grunde, die vorstehend beschriebenen Probleme des
Standes der Technik zu überwinden
und eine Chipkarte in Form einer sogenannten Smartkarte anzugeben,
die ohne eine Leitungsverbindung zwischen einem IC-Modul und einer
Antenne eine ausreichende Empfangsempfindlichkeit für eine adäquate Kommunikationsentfernung
aufweist und in der Praxis sowohl unter Verwendung einer kontaktabhängigen als
auch einer kontaktlosen Übertragungseinrichtung
eingesetzt werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Chipkarte gemäß den Patentansprüchen gelöst.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die zugehörigen
Zeichnungen näher
beschrieben. Es zeigen:
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1 Dimensionen
einer Chipkarte mit externen Anschlüssen, die durch die ISO-Norm
7816 vorgeschrieben sind,
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2 eine
Ersatzschaltung einer kontaktlosen Koppelschaltung zur Veranschaulichung
des Funktionsprinzips einer kontaktlosen Übertragungseinrichtung gemäß der Erfindung,
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3A und 3B eine
auseinander gezogene perspektivische Ansicht sowie eine Querschnittsansicht
eines ersten Rufbaus einer Chipkarte, der sich nicht auf die Erfindung
bezieht,
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4 ein
erstes Beispiel für
die Anordnung einer Antennenspule gemäß diesem ersten Aufbau,
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5 ein
zweites Beispiel für
die Anordnung der Antennenspule gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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6 ein
nicht beanspruchtes drittes Beispiel für die Anordnung der Antennenspule,
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7 ein
viertes Beispiel für
die Anordnung der Antennenspule gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
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8A und 8B eine
auseinander gezogene perspektivische Ansicht sowie eine Querschnittsansicht
des Aufbaus einer Chipkarte gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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9 ein
erstes Beispiel für
die Anordnung einer Antennenspule gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
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10 ein
zweites Beispiel für
die Anordnung der Antennenspule gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
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11 ein
drittes Beispiel für
die Anordnung der Antennenspule gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
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12A und 12B eine
auseinander gezogene perspektivische Ansicht sowie eine Querschnittsansicht
des Aufbaus eines nicht beanspruchten Ausführungsbeispiels einer Chipkarte,
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13 ein
erstes Beispiel für
die Anordnung einer Antennenspule gemäß diesem nicht beanspruchten Ausführungsbeispiel,
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14 ein
zweites Beispiel für
die Anordnung der Antennenspule gemäß dem nicht beanspruchten Ausführungsbeispiel,
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15A und 15B ein
drittes Beispiel für
die Anordnung der Antennenspule gemäß dem nicht beanspruchten Ausführungsbeispiel,
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16A und 16B ein
erstes Beispiel für
den Aufbau eines kapazitiven Elements,
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17A und 17B ein
zweites Beispiel für
den Aufbau des kapazitiven Elements, und
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18A und 18B ein
drittes Beispiel für
den Aufbau des kapazitiven Elements.
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Im
Rahmen der nachstehenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen einer Chipkarte
wird zunächst
auf den grundsätzlichen
Aufbau und das grundsätzliche
Funktionsprinzip einer kontaktlosen Übertragungseinrichtung näher eingegangen.
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2 zeigt
ein Ersatzschaltbild einer kontaktlosen Koppelschaltung, durch das
sich das Funktionsprinzip der kontaktlosen Übertragungseinrichtung veranschaulichen
lässt.
Eine Sende-/Empfangsschaltung 101 eines externen kontaktlosen
Lese-/Schreibgeräts 100 ist
mit einer Sende-/Empfangsspule 102 verbunden, die
ein elektromagnetisches Koppelelement zur Zuführung von Energie zu der in
der Chipkarte angeordneten kontaktlosen Übertragungseinrichtung sowie
zum Austauschen von Informationen mit der kontaktlosen Übertragungseinrichtung
darstellt.
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Die
kontaktlose Übertragungseinrichtung
der Chipkarte 1 umfasst eine Antennenspule 4,
die zur Aufnahme von Energie und zum Informationsaustausch elektromagnetisch
direkt mit der Sende-/Empfangsantenne 102 des externen
Lese- /Schreibgeräts 100 gekoppelt
ist, ein zur Bildung eines Parallelschwingkreises zwischen die beiden
Endanschlüsse
der Antennenspule 4 geschaltetes kapazitives Element 15,
einen auf einem IC-Modul 2 angeordneten IC-Chip 6,
eine mit dem IC-Chip 6 verbundene erste Koppelspule 8,
sowie eine mit den beiden Endanschlüssen des kapazitiven Elements 15 des
Parallelschwingkreises verbundene zweite Koppelspule 3,
die in enger Kopplung zu der ersten Koppelspule 8 angeordnet
ist, um ein von der Antennenspule 4 empfangenes Signal
mit maximalem Wirkungsgrad zu der ersten Koppelspule 8 zu übertragen.
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Obwohl
das kapazitive Element 15 in diesem Fall der Antennenspule 4 parallel
geschaltet ist, kann es auch in Reihe zwischen die Antennenspule 4 und
die zweite Koppelspule 3 geschaltet werden. Wenn die parasitäre Kapazität vergrößert wird,
kann das kapazitive Element 15 auch entfallen.
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Nachstehend
wird nun die Kopplung zwischen den jeweiligen Spulen näher beschrieben,
wobei ein Fall betrachtet wird, bei dem sowohl Energie als auch
Informationen von dem externen Lese-/Schreibgerät 100 zu der Chipkarte 1 übertragen
werden.
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Durch
ein von der Sende-/Empfangsschaltung 101 des externen Lese-/Schreibgeräts 100 erzeugtes (nicht
dargestelltes) Hochfrequenzsignal, das in den Raum als magnetische
Energie abgestrahlt wird, wird in der Sende-/Empfangsspule 102 ein
hochfrequentes Magnetfeld induziert.
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Wenn
die Chipkarte (Smartkarte) 1 zu diesem Zeitpunkt in dem
hochfrequenten Magnetfeld angeordnet ist, wird in dem die Antennenspule 4 und
das kapazitive Element 15 der Chipkarte 1 umfassenden
Parallelschwingkreis auf Grund des von der Sende-/Empfangsspule 102 des
externen Lese- /Schreibgeräts 100 erzeugten
hochfrequenten Magnetfelds ein Strom erzeugt. Auf Grund dieses hochfrequenten
Magnetfelds werden auch Ströme
in der direkt mit dem IC-Chip 6 verbundenen ersten Koppelspule 8 und
der mit dem die Antennenspule 4 und das kapazitive Element 15 enthaltenden
Schwingkreis verbundenen zweiten Koppelspule 3 induziert,
wodurch Energie zu der ersten Koppelspule 8 übertragen
wird. Der Betrag der hierbei induzierten Ströme ist jedoch um eine Größenordnung
kleiner als der in der Antennenspule 4 induzierte Strom,
sodass die Empfangs- bzw. Aufnahmeempfindlichkeit in hohem Maße von den
Kennwerten der Antennenspule 4 abhängt.
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Ein
von dem aus der Antennenspule 4 und dem kapazitiven Element 15 bestehenden
Schwingkreis empfangenes Signal wird auf die zweite Koppelspule 3 übertragen.
Da die zweite Koppelspule 3 und die erste Koppelspule 8 in
enger Kopplung mit maximalem Übertragungswirkungsgrad
angeordnet sind, wird das Signal durch die Transformatorkopplung
der zweiten Koppelspule 3 mit der ersten Koppelspule 8 sodann
zu dem IC-Chip 6 übertragen.
Der maximale Übertragungswirkungsgrad
der Transformatorkopplung zwischen der zweiten Koppelspule 3 und
der ersten Koppelspule 8 wird hierbei durch entsprechende
Auswahl der Schaltungskonstanten bestimmt.
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Durch
diesen Aufbau lässt
sich eine gute Empfangscharakteristik erhalten, d.h., die Kennwerte
bzw. Charakteristik der Antennenspule 4 bestimmen die Empfangsempfindlichkeit.
Je größer somit
die Fläche
bzw. der Bereich der Antennenspule 4 ist, umso besser fällt das
erhaltene Ergebnis aus.
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Die
Antennenkennwerte hängen
natürlich
von der Art der verwendeten kontaktlosen Übertragung wie z.B. elektromagnetischer
Kopplung, elektromagnetischer Induktion usw. ab. So werden z.B.
bei Anwendung eines elektromagnetischen Induktionsverfahrens im
Kurzwellenbereich Antennenkennwerte in der in der nachstehenden
Tabelle 1 angegebenen Weise berechnet.
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In
Tabelle 1 betragen allein im Falle von *1 Dicke und Windungsschritt
der Spule 0,05 mm, während
in den anderen Fällen
die Dicke und der Windungsschritt der Spule 0,15 mm betragen.
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Die
Induktivität
der Antennenspule einer derzeit verwendeten RF-ID-Karte für den Kurzwellenbereich beträgt z.B.
ungefähr
5 μH. Diese
Art von Antennenspule kann auf einen peripheren Außenbereich
der Karte in Form eines Druckmusters (einer gedruckten Spule) aufgebracht
werden.
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Gemäß 1 nimmt
im unteren Abschnitt der Karte der Abstand zwischen dem Prägungs- bzw.
Prägedruckbereich
und dem Kartenrand einen Minimalwert von 2,41 mm an. Wenn nun eine
von einem 1 mm innerhalb des Kartenrandes gelegenen Punkt in Richtung
der Kartenmitte verlaufende Spiralspule mit einer Musterbreite und
Musterintervallen von 0,15 mm ausgebildet werden soll, kann eine
solche Spiralspule maximal 5 Windungen umfassen. Werden die Musterbreite
und die Musterintervalle auf 0,1 mm eingestellt, kann eine solche
Spule maximal 7 Windungen umfassen.
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Wenn
dagegen – wie
im Falle des Standes der Technik gemäß der japanischen Patentoffenlegungsschrift
7-239 922 – eine
Antennenspule um die Außenanschlüsse des
IC-Moduls herum angeordnet wird, sind 15 Windungen erforderlich,
um eine Induktivität
von 5 μH
zu erhalten, wobei die Spule entsprechend der Norm mit einer Breite
von 1,45 mm angeordnet wird. In diesem Fall müssen jedoch sowohl die Musterbreite
als auch die Musterintervalle auf 0,05 mm oder weniger eingestellt
werden, was unrealistisch ist.
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Im
Fall einer Antennenspule für
ein niederfrequentes elektromagnetisches Koppelsystem können dagegen
mehr als 7 Windungen erforderlich sein.
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Wenn
ein Aufbau in Betracht gezogen wird, der eine Antennenspule mit
einer Induktivität
von z.B. 20 μH
erfordert, so ist Tabelle 1 zu entnehmen, dass in Abhängigkeit
von dem Spulenbereich in diesem Fall Spulen mit 10 bis 30 Windungen
erforderlich sein können.
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Spulen
mit mehr als 8 Windungen lassen sich durch eine Spiralspule in dreidimensionaler
Form sowie durch eine flachere gedruckte Spule realisieren. Bei
einer Spiralspule überdecken
sich die Windungen, sodass die Spule in einem peripheren Außenbereich
der Karte angeordnet werden kann. Eine gedruckte Spule weist dagegen
im allgemeinen Windungen auf, die sich nicht überdecken. Zur Vermeidung einer Überdeckung
mit dem Prägungs-
bzw. Prägedruckbereich
ist es daher bei einer hohen Anzahl von Windungen unzweckmäßig, die
Spule im peripheren Außenbereich
der Karte anzuordnen.
-
Wenn
in einem solchen Fall die Antennenspule derart angeordnet wird,
dass die von der Anbringung ausgeschlossenen Bereiche des Magnetstreifens,
des Prägedruckbereichs
und der externen Anschlüsse
nicht innerhalb der Antennenspule liegen, lässt sich die Karte unter geringen
Kosten im Rahmen eines einfachen Herstellungsverfahrens mit hoher
Zuverlässigkeit
fertigen.
-
Die 3A und 3B zeigen
in schematischer Darstellung eine erste Anordnung einer Chipkarte, wobei 3A den
gesamten Aufbau und 3B eine Querschnittsansicht
des Anbringungsbereiches eines IC-Moduls veranschaulichen.
-
Bei
dieser Anordnung umfasst eine Chipkarte 1 ein Kartensubstrat 10,
das eine Kunststoffversiegelung für ein Antennensubstrat 5 bildet,
das ein IC-Modul 2 sowie eine zweite Koppelspule 3 und
eine Antennenspule 4 aufweist, die als gedruckte Spulen
auf der Oberfläche
eines Kunststoffblattes des Antennensubstrats 5 ausgebildet
sind. Der IC-Modul 2 umfasst einen IC-Chip 6 mit
einer kontaktabhängigen
Schnittstelle und einer kontaktlosen Schnittstelle (die nicht dargestellt
sind), ein Modulsubstrat 9 mit einen kontaktabhängigen Übertragungsabschnitt
bildenden Anschlusselektroden 7 sowie eine erste Koppelspule 8 eines
kontaktlosen Übertragungsabschnitts,
die in Form eines Musters auf verschiedenen Oberflächen ausgebildet
sind.
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Anstelle
einer Ausbildung der ersten Koppelspule 8 und der Antennenspule 4 als
gedruckte Spulen können
sie auch in Form von gewickelten und isolationsbeschichteten Leiterbahnen
ausgebildet sein. Der IC-Chip 6 ist auf der Oberfläche des
Modulsubstrats 9 angeordnet, auf der die erste Koppelspule 8 ausgebildet ist.
Hierbei ist der IC- Chip 6 mit
den Anschlusselektroden 7 des Modulsubstrats 9 über Durchgangslöcher verbunden.
-
Der
IC-Chip 6 und das Schaltungsmuster der ersten Koppelspule 8 werden
durch Drahtkontaktierung bzw. Bonden zur Bildung einer Schaltung
miteinander verbunden. Dieses Bonden kann auch durch einen thermischen
Schmelzvorgang unter Verwendung eines auf die Schaltungsausbildungsfläche des
IC-Chips und des Substrats aufgebrachten Lötmaterials oder leitenden Klebstoffs
realisiert werden.
-
Der
IC-Chip 6 wird auf dem Modulsubstrat angebracht, woraufhin
die Schaltungsverbindung erfolgt. Sodann erfolgt eine Kunststoffversiegelung
des IC-Chips 6, womit die Herstellung des IC-Moduls 2 abgeschlossen
ist.
-
Die
diesen Rufbau aufweisende Chipkarte 1 wird im wesentlichen
in der nachstehend näher
beschriebenen Weise hergestellt.
-
Zunächst wird
das flexible Antennensubstrat 5 mit der zweiten Koppelspule 3 und
der Antennenspule 4 in Form von gedruckten Spulen sowie
dem kapazitiven Element 15 auf einem Kunststoffsubstrat
hergestellt. Die zweite Koppelspule 3 und die Antennenspule 4 können auch
in Form von gewickelten isolationsbeschichteten Leiterbahnen ausgebildet
werden. Das Kunstharzmaterial des Antennensubstrats 5 kann
aus Vinylchlorid, Polyimid, Polycarbonat oder PET bestehen, wobei
das Material nicht auf eine Art beschränkt ist.
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Das
Antennensubstrat 5 wird zur Bildung des Kartensubstrats 10 durch
Spritzguss versiegelt. Bei der Ausbildung wird die zweite Koppelspule 3 derart
angeordnet, dass sie die Anbringungsposition des IC-Moduls 2 überdeckt.
In Verbindung mit der Herstellung des Kartensubstrats 10 durch
Spritzguss wird eine Einsetzausnehmung 11 für den IC-Modul 2 ausgebildet.
-
Sodann
wird der IC-Modul 2 in der für ihn vorgesehenen Einsetzausnehmung 11 des
Kartensubstrats 10 angebracht, womit die Herstellung der
Chipkarte 1 abgeschlossen ist. Das Kartensubstrat besteht
zwar aus Vinylchlorid, jedoch ist auch ein anderes Material wie
Polycarbonat im Rahmen der Erfindung verwendbar, wenn bestimmte
Eigenschaften der Karte wie eine angemessene Stärke und Prägefähigkeit erhalten werden sollen.
-
In 3A ist
das Kartensubstrat 10 in Form einer Aufteilung in einen
oberseitigen Abschnitt und einen unterseitigen Abschnitt dargestellt.
Tatsächlich
ist das Kartensubstrat 10 jedoch einstückig. In der Figur ist das Kartensubstrat
lediglich in modifizierter Form dargestellt, um die Relation zwischen
der Koppelspule und der Einsetzausnehmung 11 des Antennensubstrats 5 hervorzuheben,
das in das Kartensubstrat eingebettet ist.
-
Bei
dieser Anordnung wird die Karte zwar durch Spritzgießen hergestellt,
jedoch ist auch ein beliebiges anderes Verfahren anwendbar, wenn
die Prägefähigkeit
gewährleistet
ist. So kann z.B. auch ein Laminierverfahren oder ein Klebstoff-Füllverfahren
Anwendung finden. Bei dieser Anordnung wird die Einsetzausnehmung 11 für den IC-Modul
nach der Herstellung der Karte durch Ausschneiden erhalten.
-
Erstes Anordnungsbeispiel
-
4 zeigt
eine Draufsicht einer ersten Anordnung der Chipkarte mit einem Prägungs- bzw.
Prägedruckbereich,
durch die die Anordnungsposition der Antennenspule 4 innerhalb der
Chipkarte 1 veranschaulicht wird. Die Antennenspule 4 verläuft hierbei über den
gesamten Randbereich der Karte, wobei ein Prägedruckbereich 20 und
ein externer Anschlussbereich 21 innerhalb der Schleife
der Antennenspule 4 angeordnet sind. Die Kennwerte dieser
Spule entsprechen dem Beispiel gemäß Tabelle 1.
-
Das
Beispiel gemäß 4 erweist
sich als effektiv, wenn die Antennenspule 4 eine relativ
kleine Anzahl von Windungen, nämlich
3 bis 7 und vorzugsweise 4 oder 5 aufweist. In Bezug auf das Antennensubstrat 5 ist
bei diesem Anordnungsbeispiel derjenige Bereich des Kunstharzblattes
ausgeschnitten, der dem Prägedruckbereich 20 entspricht,
womit Beeinträchtigungen
der Prägungseigenschaften
verhindert werden sollen.
-
In
den 4 bis 7 sind die Außenkonturen
des Antennensubstrats 5 gestrichelt dargestellt.
-
Zweites Anordnungsbeispiel
-
5 zeigt
eine Draufsicht einer weiteren Chipkarte 1 mit einem Prägungs- bzw.
Prägedruckbereich gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Diese Figur zeigt die allgemeine Form der Antennenspule,
in deren Außenbereich
der Prägedruckbereich 20 und
der externe Anschlussbereich 21 angeordnet sind (die somit
nicht innerhalb der Antennenspule liegen). Die Kennwerte dieser
Spule entsprechen Beispiel 3 gemäß Tabelle
1. Das Beispiel gemäß 5 erweist
sich als effektiv, wenn die Antennenspule 4 zehn oder mehr Windungen
aufweist.
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Drittes Anordnungsbeispiel
-
6 zeigt
eine Draufsicht eines dritten Beispiels für den Aufbau der Chipkarte 1 gemäß der ersten Anordnung,
die in diesem Fall sowohl einen Magnetstreifen als auch einen Prägungs- bzw.
Prägedruckbereich aufweist.
Die Figur veranschaulicht die Anordnungsposition der Antennenspule 4 in
der Chipkarte 1. Die Antennenspule 4 ist hierbei
derart angeordnet, dass der Magnetstreifenbereich 22 nicht überdeckt
wird. Mit Ausnahme des dem Magnetstreifenbereich gegenüber liegenden
Abschnitts der Antennenspule verläuft die Antennenspule entlang
des Außenrandes
der Chipkarte 1. Die Kennwerte der Spule entsprechen hierbei
Beispiel 2 gemäß Tabelle
1. In Bezug auf das Antennensubstrat 5 ist auch bei diesem
Anordnungsbeispiel derjenige Bereich des Kunstharzblattes ausgeschnitten,
der dem Prägedruckbereich 20 entspricht,
womit Beeinträchtigungen
der Prägungseigenschaften
vermieden werden sollen.
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Viertes Anordnungsbeispiel
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7 zeigt
eine Draufsicht eines vierten Anordnungsbeispiels der Chipkarte 1 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung, bei der sowohl ein Magnetstreifen als auch ein Prägedruckbereich
vorgesehen sind. Die Figur veranschaulicht die allgemeine Form der
Antennenspule 4, die derart angeordnet ist, dass sie den
Prägedruckbereich 20 und
den Magnetstreifenbereich 22 nicht einschließt. Die
Kennwerte dieser Spule entsprechen Beispiel 4 gemäß Tabelle
1.
-
Die
Chipkarte gemäß der ersten
Anordnung besitzt Funktionen, die sowohl mit einem kontaktabhängigen System
mit externen Anschlüssen
als auch mit einem kontaktlosen System mit kontaktlosen Koppelelementen
wie einer Antennenspule kompatibel sind. Durch Ausstattung des IC-Moduls und der Antennenspule mit
Transformatorkopplungs-Bauelementen
können
eine Energieaufnahme sowie ein Signalsende-/Empfangsbetrieb zwischen
dem IC-Modul und der Antennenspule ohne elektrische Leitungsverbindungen
erfolgen.
-
Durch
diese Anordnung wird die Fläche
bzw. der Bereich der Antennenspule auf den maximal möglichen
Wert vergrößert. Wenn
sich die Karte in der Nähe
der Antenne des externen Lese-/Schreibgeräts befindet, kann die Kommunikation
mit gleichbleibenden Empfindlichkeitskennwerten erfolgen, was einen
wesentlichen Vorteil der kontaktlosen Kommunikationsfunktion darstellt.
-
Da
die Karte jedoch eine höhere
Empfangsempfindlichkeit aufweist, kann die Kommunikationsentfernung
vergrößert und/oder
die Sendeleistung des externen Lese-/Schreibgeräts verringert werden. Dies
ist für Karten
sehr vorteilhaft, da die Sendeleistung durch Funkvorschriften begrenzt
ist.
-
Darüber hinaus
ist keine Verbindung zwischen dem IC-Modul und der in das Kartensubstrat
eingebauten Antennenschaltung erforderlich, sodass der übliche IC-Kartenherstellungsschritt
der Befestigung und Anbringung des IC-Moduls in der in dem Kartensubstrat
ausgebildeten Einsetzausnehmung ohne Modifikation eingesetzt werden
kann. Auch bei Einwirkung von mechanischen Spannungen wie eines
Biegemoments auf die Karte besteht nur in geringem Ausmaß die Gefahr
von Fehlfunktionen, da zwischen dem IC-Modul und der Antennenschaltung
keine Kontaktpunkte vorhanden sind.
-
Da
die in eine direkte kontaktlose Kopplung mit dem externen Lese-/Schreibgerät gebrachte
Antennenspule derart angeordnet ist, dass sie den externen Anschlussbereich
der kontaktlosen Elektroden, der auch den IC-Modul-Einsetzbereich darstellt,
den Druckprägebereich
und/oder den Magnetstreifenbereich nicht überdeckt, ermöglicht die
Erfindung vielseitige Anwendungen und kann in vollem Umfang bei üblichen
Karten eingesetzt werden.
-
Da
ferner ein Spritzgussverfahren Anwendung findet und das Basismaterial
des flexiblen Antennensubstrats nicht in dem dem Druckprägebereich
zugeordneten Bereich vorhanden ist, werden die Prägungseigenschaften
durch die Aufbringung von mehreren Blättern nicht beeinträchtigt.
-
Da
weiterhin das Antennensubstrat mit der Antennenspule unter Verwendung
einer flexiblen gedruckten Leiterplatte und die Spule in einer planaren
Form ausgebildet werden, kann die Kartendicke der ISO-Norm 7816
in vollem Umfang entsprechen, d.h., 0,76 mm betragen.
-
Wie
aus 2 ersichtlich ist, wird durch eine Vergrößerung der
Anzahl von Windungen der ersten Koppelspule 8 der Koppelkoeffizient
mit der zweiten Koppelspule 3 vergrößert, sodass eine höhere Energiemenge
zu dem IC-Chip 6 übertragen
werden kann. Bei der derzeitigen Herstellungstechnik zur Fertigung
von gedruckten Leiterplatten beträgt der Grenzwert der Musterbreite
0,1 mm, sodass die Ausbildung von einigen 10 Windungen einer gedruckten
Spule in dem Modulsubstrat der IC-Karte mit Schwierigkeiten verbunden
ist. Wenn dagegen eine Spule aus einem isolationsbeschichteten Leitungsdraht
gebildet wird, lässt
sich ein Durchmesser von einigen 10 μm auf Grund der jüngeren Entwicklung
der Magnetkopftechnologie erzielen. Bei der vorliegenden Anordnung
können
die Koppelspulen für
den IC-Modul und die Antenne unter Einbeziehung dieser Technologie
von einem isolationsbeschichteten Leitungsdraht gebildet werden.
-
Bei
diesem Aufbau wird somit in der vorstehend beschriebenen Weise eine
Chipkarte erhalten, bei der keine Verbindung bzw. Leitungsverbindung
zwischen dem IC-Modul und einer eine kontaktlose Übertragung ermöglichenden
Antennenspule erforderlich ist, eine Empfangsempfindlichkeit erzielt
wird, die eine adäquate Kommunikationsentfernung
ermöglicht,
Kompatibilität
mit sowohl der Prägedruckverarbeitung
als auch der Magnetstreifenausbildung vorliegt und im praktischen
Betrieb sowohl eine kontaktabhängige
als auch eine kontaktlose Übertragungseinrichtung
einsetzbar sind.
-
Nachstehend
werden weitere Ausführungsbeispiele
der Chipkarte näher
beschrieben, wobei der ersten Anordnung entsprechende Elemente mit
gleichen Bezugszahlen bezeichnet sind, sodass sich ihre erneute Beschreibung
erübrigt.
-
Zweites Ausführungsbeispiel
-
Das
Ersatzschaltbild einer kontaktlosen Koppelschaltung gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel entspricht
demjenigen der ersten Anordnung gemäß 2.
-
Im
Falle einer eisenkernlosen Lufttransformatorkopplung, wie sie in 2 dargestellt
ist, lässt
sich durch eine Verringerung des Spalts bzw. Abstands zwischen Spulen
der Übertragungswirkungsgrad
vergrößern. Anders
als bei der ersten Anordnung, bei der die erste und die zweite Koppelspule
vertikal angeordnet sind, ist bei dem zweiten Ausführungsbeispiel
der Innendurchmesser der zweiten Koppelspule größer als die Einsetzausnehmung
für den
IC-Modul 2 in
einem (nicht dargestellten) Kartensubstrat ausgestaltet. Die erste Koppelspule 8 wird
hierbei von der zweiten Koppelspule 3 umgeben, wobei beide
im wesentlichen in der gleichen Ebene angeordnet sind. Hierbei bildet
der Innenraum der zweiten Koppelspule 3 gleichzeitig auch
die Einsetzausnehmung.
-
Im
Vergleich zu der Anordnung, bei der die zweite Koppelspule 3 unterhalb
der Einsetzausnehmung für
den IC-Modul 2 angeordnet
ist, besteht somit in diesem Fall keine Notwendigkeit, genaue Tiefenabmessungen
bei der Ausbildung der Einsetzausnehmung einzuhalten. Die Geräte zur Ausbildung
einer Einsetzausnehmung in einer IC-Karte mit externen Anschlüssen können weiterhin
in der gleichen Form verwendet werden.
-
Die 8A und 8B zeigen
in schematischer Darstellung den Aufbau einer Chipkarte gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung, wobei 8A den Gesamtaufbau und 8B eine
Querschnittsansicht des Anbringungsbereichs des IC-Moduls zeigen.
-
Die
Chipkarte 1 gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
umfasst den erfindungsgemäßen IC-Modul 2 sowie
das Kartensubstrat 10, in dem das Antennensubstrat 5 mit
der zweiten Koppelspule 3 sowie die von auf die Oberfläche eines
Kunstharzblattes gedruckten Spulen gebildete Antennenspule 4 in
einer Kunstharzversiegelung angeordnet sind.
-
Der
IC-Modul 2 umfasst die aus einem Muster bestehenden Anschlusselektroden 7,
die einen kontaktabhängigen Übertragungsabschnitt
bilden, den IC-Chip 6, der eine kontaktabhängige Schnittstelle
und eine kontaktlose Schnittstelle aufweist (die nicht dargestellt
sind), die erste Koppelspule 8 eines kontaktlosen Übertragungsabschnitts,
die von einem um den IC-Chip 6 oder ein Modulsubstrat 9 herumgewickelten isolationsbeschichteten
Leitungsdraht gebildet wird, sowie das Modulsubstrat 9.
-
Der
IC-Chip 6 ist auf einer Oberfläche des Modulsubstrats 9 angeordnet,
die dessen mit den Anschlusselektroden 7 versehenen Oberfläche gegenüberliegt,
wobei der IC-Chip 6 und die Anschlusselektroden 7 an dem
Modulsubstrat 9 über
Durchgangslöcher
miteinander verbunden sind. Der IC-Chip 6 und ein Leiterbahnmuster
auf dem Modulsubstrat 9 zur Verbindung der Anschlusselektroden 7 und
der ersten Koppelspule 8 werden durch Bonden mittels eines
thermischen Schmelzvorgangs unter Verwendung eines Lötmaterials
oder eines leitenden Klebstoffs miteinander verbunden. Dieses Bonden
lässt sich
auch durch Drahtkontaktierung der Schaltungsoberfläche des
IC-Chips 6 und des Modulsubstrats 9 realisieren.
-
Der
IC-Chip 6 wird auf dem Modulsubstrat 9 angeordnet,
woraufhin die Schaltungsverbindung erfolgt. Sodann wird der IC-Chip 6 in
der in 8A veranschaulichten Weise durch
eine Kunstharzkapselung 16 versiegelt. Anschließend wird
ein isolationsbeschichteter Leitungsdraht um die Peripherie des
IC-Chips 6 oder die Peripherie des Modulsubstrats 9 zur
Bildung der ersten Koppelspule 8 herumgewickelt. Daraufhin
werden das Schaltungsmuster auf dem Modulsubstrat 9 und
die Anschlüsse
der ersten Koppelspule 8 miteinander verbunden, womit der
IC-Modul 2 fertiggestellt ist.
-
8B veranschaulicht
einen Fall, bei dem die erste Koppelspule 8 um die Kunststoffkapselung 16 des
IC-Chips 6 herumgewickelt ist. Zur Vorbereitung der Ausbildung
der ersten Koppelspule 8 wird die Außenseite der Kunstharzkapselung 16 des
IC-Moduls 2, die bis zu dem Schritt der Bildung der Kunstharzkapselung 16 geformt
worden ist, durch ein Schneidwerkzeug oder dergleichen zur Erleichterung
des Wickelns einer Spule vorbehandelt. Sodann wird eine Spule direkt
um die Kunstharzkapselung 16 des IC-Moduls unter Verwendung einer (nicht
dargestellten) Wickeleinrichtung herumgewickelt.
-
Nachdem
eine vorgegebene Anzahl von Windungen gewickelt worden ist, werden
die (nicht dargestellte) Isolationsbeschichtung der Verbindungsanschlüsse der
ersten Koppelspule 8 entfernt und die Verbindungsanschlüsse mit
einem (ebenfalls nicht gezeigten) vorgegebenen Leiterbahnmuster
auf dem Modulsubstrat 9 verbunden.
-
Hierbei
kann der Schritt des Einschneidens der Kunstharzkapselung 16 auch
entfallen, indem die Kunstharzkapselung 16 unter Verwendung
einer Gussform oder dergleichen ausgebildet wird, die das Wickeln der
Spule erleichtert. Dieses Ausführungsbeispiel
umfasst auch ein Verfahren, bei dem die Spule nicht direkt um die
Außenseite
des IC-Chips 6 herumgewickelt wird, sondern stattdessen
eine planare Spule in einem andersartigen Schritt unter Verwendung
einer Spulenwickelvorrichtung ausgebildet und an dem Modulsubstrat 9 zur
Bildung der ersten Koppelspule 8 angebracht wird, woraufhin
die Kunstharzkapselung 16 zur Versiegelung des IC-Chips 6 und
der ersten Koppelspule 8 aufgebracht wird.
-
Bei
diesem Ausführungsbeispiel
besitzt die ausgebildete Spule zwar einen rechteckigen Querschnitt mit
abgerundeten Ecken, jedoch kann der Querschnitt auch kreisförmig ausgebildet
sein, da die Querschnittsform keinen Beschränkungen unterliegt.
-
Die
Chipkarte 1 gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
wird im wesentlichen in der nachstehend näher beschriebenen Weise hergestellt.
-
Wie
in den 8A und 8B veranschaulicht
ist, wird zunächst
das Antennensubstrat 5 hergestellt, auf dem die zweite
Koppelspule 3, die Antennenspule 4 und das kapazitive
Element 15 in Form von gedruckten Spulen in verschiedenen
Bereichen auf dem Kunstharzsubstrat ausgebildet sind.
-
Wie 8B zu
entnehmen ist, wird hierbei die zweite Koppelspule 3 des
Antennensubstrats 5 außerhalb
der Einsetzausnehmung 11 für den IC-Modul 2 ausgebildet
und schließlich
im wesentlichen in der gleichen Ebene wie die in dem IC-Modul 2 angebrachte
erste Spule 8 angeordnet. Die zweite Koppelspule 3 und die
Antennenspule 4 können
hierbei von isolationsbeschichtetem Draht gebildet werden.
-
Als
Kunstharzmaterial für
das Antennensubstrat 5 wird Vinylchlorid verwendet, jedoch
können
auch Polycarbonat, PET oder Polyimid Verwendung finden, wobei das
Material nicht auf eine Art beschränkt ist. Die Dicke des Antennensubstrats 5 liegt
in einem Bereich von 50 μm
bis 300 μm
und beträgt
vorzugsweise ungefähr
100 μm.
-
Sodann
wird durch Spritzgussversiegelung des Antennensubstrats 5 das
Kartensubstrat 10 ausgebildet. Bei dieser Spritzgussversiegelung
wird die zweite Koppelspule 3 derart angeordnet, dass sie
die Montageposition des IC-Moduls 2 überdeckt.
Nach der Spritzgussformung des Kartensubstrats 10 wird
dann die Einsetzausnehmung 11 für den IC-Modul 2 ausgebildet.
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Zuletzt
wird der IC-Modul 2 in der in dem Kartensubstrat 10 für den IC-Modul 2 vorgesehenen
Einsetzausnehmung durch Bonden angebracht bzw. verbunden, womit
die Herstellung der Chipkarte 1 abgeschlossen ist. Obwohl
Vinylchlorid als Material für
das Kartensubstrat 10 verwendet wird, kann im Rahmen der
Erfindung auch ein beliebiges anderes Material wie z.B. Polycarbonat
Verwendung finden, wenn angemessene Eigenschaften der Karte erhalten
werden. Obwohl das Kartensubstrat 10 in 8A in
Form einer Unterteilung in einen oberseitigen Bereich und einen
unterseitigen Bereich dargestellt ist, ist das Kartensubstrat 10 tatsächlich einstückig. In 8A ist
das Kartensubstrat lediglich in modifizierter Form dargestellt,
um die Relation zwischen der Koppelspule und der Einsetzausnehmung 11 des
in dem Kartensubstrat eingeschlossenen Antennensubstrats 5 deutlich
hervorzuheben.
-
Bei
diesem Ausführungsbeispiel
wird die Karte zwar durch einen Spritzgussvorgang hergestellt, jedoch
ist im Rahmen der Erfindung auch ein beliebiges anderes Verfahren
einsetzbar, wenn gleichbleibende Eigenschaften der Karte gewährleistet
sind. So kann z.B. auch ein Laminierverfahren oder ein Klebstoff-Füllverfahren
Anwendung finden. Ferner findet bei diesem Ausführungsbeispiel ein Herstellungsverfahren
Verwendung, bei dem die Einsetzausnehmung 11 für den IC-Modul
bei der Herstellung der Karte ausgebildet wird. In diesem Fall wird
der Innenraum der zweiten Koppelspule 3 auf dem Antennensubstrat 5 zum
Einsetzen des IC-Moduls vorher ausgeschnitten.
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Erstes Anordnungsbeispiel
-
9 zeigt
ein Anordnungs- oder Montagebeispiel, bei dem die erste Koppelspule 8 in
der Nähe
des IC-Chips 6 gewickelt ist. Bei diesem Beispiel ist der
IC-Chip 6 exzentrisch auf dem Modulsubstrat 9 angeordnet.
Die unter Verwendung einer (nicht dargestellten) Wickelvorrichtung
separat ausgebildete erste Koppelspule 8 wird an dem bis
zu dem Schritt der Bildung der Kunstharzkapselung 16 fertig
gestellten Modulsubstrat 9 des IC-Moduls 2 angebracht.
Verbindungsanschlüsse
(nicht dargestellt) der ersten Koppelspule 8 werden mit einem
(ebenfalls nicht dargestellten) vorgegebenen Leiterbahnmuster auf
dem Modulsubstrat 9 verbunden, womit der IC-Modul 2 fertig
gestellt ist. Auf diese Weise ist der Schritt der Behandlung der
Peripherie der Kunstharzversiegelung zur Anbringung der ersten Spule 8 nicht
erforderlich. Obwohl die ausgebildete Spule einen rechteckigen Querschnitt
mit abgerundeten Ecken aufweist, kann ihr Querschnitt auch kreisförmig oder
oval ausgebildet sein, da die Querschnittsform nicht beschränkt ist.
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Zweites Anordnungsbeispiel
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10 zeigt
ein Anordnungs- bzw. Montagebeispiel, bei dem die erste Koppelspule 8 als
gedrucktes Leiterbahnmuster auf derjenigen Oberfläche des
Modulsubstrats 9 ausgebildet ist, auf der der IC-Chip 6 angeordnet
ist, sodass die Koppelspule 8 in der Nähe des IC-Chips 6 angeordnet
ist.
-
Da
die erste Koppelspule 8 sowie die externen Anschlüsse an der
Oberseite des Modulsubstrats 9 und an der Rückseite
des IC-Chips 6 gleichzeitig mit Verbindungsmustern ausgebildet
werden, vereinfacht sich die Verbindung zwischen dem Modulsubstrat 9 und
der ersten Koppelspule B. Obwohl die erste Koppelspule 8 bei diesem
Ausführungsbeispiel
einen rechteckigen Querschnitt mit abgerundeten Ecken aufweist,
kann ihr Querschnitt auch kreisförmig
oder oval ausgebildet sein, da die Querschnittsform nicht beschränkt ist.
Wenn die erste Koppelspule 8z.B. in der in 11 veranschaulichten
Weise in Form einer Toroidspule um die Peripherie der Kunstharzkapselung 16 des
IC-Chips 6 herumgewickelt wird, vergrößert sich die Richtwirkung
des elektromagnetischen Induktionsfeldes in Verbindung mit einem
höheren
Koppelgrad.
-
Der
IC-Modul gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
besitzt Funktionen, die sowohl mit einem kontaktabhängigen System
mit externen Anschlüssen
als auch einem kontaktlosen System mit kontaktlosen Koppelelementen
wie einer Antennenspule kompatibel sind. Durch Ausstattung des IC-Moduls
und der Antennenspule mit Transformatorkopplungs-Bauelementen kann
eine Energieaufnahme sowie ein Signalsende-/Empfangsvorgang zwischen
dem IC-Modul und der Antennenspule ohne eine elektrische Leitungsverbindung
erfolgen.
-
Bei
dieser Chipkarte werden der Innendurchmesser der zweiten Koppelspule
des Antennenelements für
die kontaktlose Übertragung
größer als
der Außendurchmesser
der Einsetzausnehmung für
den IC-Modul gehalten, die auf dem IC-Modul angeordnete erste Koppelspule
auf der Rückseite
des Modulsubstrats ausgebildet und die erste und die zweite Koppelspule
im wesentlichen in der gleichen Ebene angeordnet, wodurch der Spalt
bzw. Zwischenraum verringert und ein höherer Koppelkoeffizient erhalten
werden.
-
Auf
diese Weise kann die von der Antennenspule aufgenommene elektromagnetische
Energie zu dem IC-Chip durch Transformatorkopplung mit einem hohen
Koppelkoeffizienten übertragen
werden.
-
Beim
Verbringen der Karte in die Nähe
der Antenne des externen Lese-/Schreibgeräts kann somit eine höhere Kommunikationsempfindlichkeit
erhalten werden, was einen Vorteil der kontaktlosen Kommunikationsfunktion
darstellt.
-
Da
die Karte eine höhere
Empfangsempfindlichkeit aufweist, lässt sich die Kommunikationsentfernung vergrößern und/oder die
Sendeleistung des externen Lese-/Schreibgeräts verringern, was für die kontaktlose Übertragungsfunktion
von Vorteil ist, da die Sendeleistung durch Funkvorschriften eingeschränkt ist.
-
Weiterhin
dient der Innenraum der zweiten Koppelspule des Antennenelements
für die
kontaktlose Übertragung
als Einsetzausnehmung für
den IC-Modul. Im Vergleich zu der Anordnung der zweiten Koppelspule
unter der Einsetzausnehmung für
den IC-Modul besteht somit in diesem Fall nicht die Notwendigkeit,
bei der Ausbildung der Einsetzausnehmung deren Tiefe genau zu dimensionieren,
sodass die üblichen
Geräte
zur Ausbildung einer Einsetzausnehmung in einer IC-Karte mit externen
Anschlüssen
weiterhin verwendet werden können.
Darüber
hinaus ist keine Leitungsverbindung zwischen dem IC-Modul und der
in das Kartensubstrat eingebauten Antennenschaltung erforderlich.
Auch bei Einwirkung von mechanischen Spannungen wie eines Biegemoments
auf die Karte besteht nur eine geringe Gefahr für das Auftreten von Fehlfunktionen
auf Grund des Bruchs von Verbindungsanschlüssen, da zwischen dem IC-Modul
und der Antennenschaltung keinerlei Kontaktpunkte vorhanden sind.
-
Durch
die Anordnung der zweiten Koppelspule des Antennenelements für die kontaktlose Übertragung außerhalb
der Antennenschleife wird weiterhin verhindert, dass die Antennenspule
in den Prägedruckbereich hineinragt.
-
Wie
vorstehend beschrieben, wird gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
somit eine Chipkarte erhalten, bei der ohne das Erfordernis einer
Verbindung zwischen dem IC-Modul und einer Antennenspule für eine kontaktlose Übertragung
eine Empfangsempfindlichkeit zur Überbrückung einer angemessenen Kommunikationsentfernung
erhalten wird und in der Praxis sowohl eine kontaktabhängige als
auch eine kontaktlose Übertragungseinrichtung
weiterhin einsetzbar sind. Darüber
hinaus wird ein IC-Modul erhalten, der in geeigneter Weise bei dieser
Chipkarte Verwendung finden kann.
-
Unbeanspruchtes
Ausführungsbeispiel
-
Das
Ersatzschaltbild einer kontaktlosen Koppelschaltung gemäß einem
nicht beanspruchten Ausführungsbeispiel
entspricht demjenigen der ersten Anordnung gemäß 2.
-
Die 12A und 12B zeigen
in schematischer Darstellung den Aufbau der Chipkarte gemäß diesem
nicht beanspruchten Ausführungsbeispiel,
wobei 12A den Gesamtaufbau und 12B eine Querschnittsansicht des Anbringungsbereichs
eines IC-Moduls zeigen.
-
Die
Chipkarte 1 gemäß diesem
nicht beanspruchten Ausführungsbeispiel
umfasst den IC-Modul 2 und das Kartensubstrat 10,
in dem das Antennensubstrat 5 mit der zweiten Koppelspule 3 und
der Antennenspule 4, die in Form von gedruckten Spulen
auf der Oberfläche
eines Kunstharzblattes ausgebildet sind, in einer Kunstharzversiegelung
angeordnet ist.
-
Der
IC-Modul 2 umfasst die musterartig ausgebildeten und einen
kontaktabhängigen Übertragungsabschnitt
bildenden Anschlusselektroden 7, den IC-Chip 6,
der eine kontaktabhängige
Schnittstelle und eine kontaktlose Schnittstelle umfasst (die nicht
dargestellt sind), die erste Koppelspule 8 eines kontaktlosen Übertragungsabschnitts,
die von einem um den IC-Chip 6 oder ein Modulsubstrat 9 herumgewickelten isolationsbeschichteten
Leitungsdraht gebildet wird, sowie das Modulsubstrat 9.
-
Der
IC-Chip 6 ist auf einer Oberfläche des Modulsubstrats 9 angeordnet,
die dessen mit den Anschlusselektroden 7 versehenen Oberfläche gegenüberliegt.
Der IC-Chip 6 und die Anschlusselektroden 7 auf
dem Modulsubstrat 9 sind über Durchgangslöcher miteinander
verbunden. Der IC-Chip 6 und ein Leiterbahnmuster der ersten
Koppelspule 8 werden hierbei durch Bonden mittels eines
thermischen Schmelzvorgangs unter Verwendung eines Lötmaterials
oder eines leitenden Klebstoffs miteinander verbunden.
-
Dieses
Bonden lässt
sich auch durch Drahtkontaktierung der Schaltungsoberfläche des
IC-Chips 6 und des Modulsubstrats 9 realisieren.
-
Der
IC-Chip 6 wird auf dem Modulsubstrat 9 angeordnet,
woraufhin die Schaltungsverbindung erfolgt. Sodann wird der IC-Chip 6 mit
der Kunstharzkapselung 16 versiegelt. Anschließend werden
ein isolationsbeschichteter Leitungsdraht um die Peripherie des
IC-Chips 6 oder die Peripherie des Modulsubstrats 9 herumgewickelt
und das Leiterbahnmuster des Modulsubstrats 9 mit den Anschlüssen der
ersten Koppelspule 8 verbunden, womit der IC-Modul 2 fertig
gestellt ist. 12B veranschaulicht hierbei
einen Fall, bei dem die erste Koppelspule 8 um die Kunstharzkapselung 16 des
IC-Chips 6 herumgewickelt ist.
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Die
Chipkarte 1 gemäß diesem
nicht beanspruchten Ausführungsbeispiel
wird im wesentlichen in der nachstehend beschriebenen Weise hergestellt.
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Zunächst wird
das flexible Antennensubstrat 5 hergestellt, bei dem die
zweite Koppelspule 3, die Antennenspule 4 und das
kapazitive Element 15 in Form von gedruckten Spulen auf
einem Kunstharzsubstrat ausgebildet werden. Hierbei können die
zweite Koppelspule 3 und die Antennenspule 4 auch
aus einem isolationsbeschichteten Draht hergestellt werden. Als
Kunstharzmaterial des Antennensubstrats 5 wird zwar Vinylchlorid
verwendet, jedoch kann auch Polyimid, Polycarbonat oder PET Verwendung
finden, wobei das Material nicht auf eine Art beschränkt ist.
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Sodann
wird das Kartensubstrat 10 durch Spritzgussversiegelung
des Antennensubstrats 5 gebildet. Bei diesem Spritzgussvorgang
wird die zweite Koppelspule 3 derart angeordnet, dass sie
die Anbringungsposition des IC-Moduls 2 überdeckt.
Die Einsetzausnehmung 11 für den IC-Modul 2 wird gleichzeitig mit
der durch den Spritzgussvorgang erfolgenden Bildung des Kartensubstrats 10 ausgebildet.
Schließlich
wird der IC-Modul 2 in der für die Aufnahme des IC-Moduls 2 in
dem Kartensubstrat 10 vorgesehenen Einsetzausnehmung 11 durch
Bonden befestigt bzw. angebracht, womit die Herstellung der Chipkarte 1 abgeschlossen
ist. Obwohl hierbei Vinylchlorid als Material für das Kartensubstrat 10 Verwendung
findet, kann auch ein beliebiges anderes Material wie z.B. Polycarbonat
im Rahmen der Erfindung verwendet werden, wenn hierdurch adäquate Eigenschaften
der Karte erhalten werden.
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In 12A ist das Kartensubstrat 10 zwar in
Form einer Unterteilung in einen oberseitigen Abschnitt und einen
unterseitigen Abschnitt dargestellt, jedoch ist das Kartensubstrat 10 tatsächlich einstückig. In 12A ist das Kartensubstrat lediglich in modifizierter
Form dargestellt, um die Relation zwischen der Koppelspule und der
Einsetzausnehmung 11 des in dem Kartensubstrat eingeschlossenen
Antennensubstrats 5 deutlich hervorzuheben. Bei diesem
Ausführungsbeispiel
wird die Karte zwar durch einen Einspritzgussvorgang hergestellt,
jedoch ist auch ein anderes Verfahren anwendbar, wenn sich hierdurch
die Eigenschaften der Karte nicht verändern. So kann z.B. auch ein
Laminierverfahren oder ein Klebstoff-Füllverfahren
Anwendung finden. Ferner findet bei diesem Ausführungsbeispiel eine Technik
Anwendung, bei der die Einsetzausnehmung 11 für den IC-Modul
durch Ausschneiden nach der Ausbildung der Karte erhalten wird.
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Erstes Anordnungsbeispiel
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13 zeigt
ein Anordnungs- bzw. Montagebeispiel, bei dem die erste Koppelspule 8 um
den IC-Chip 6 herumgewickelt ist.
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Zur
Vorbereitung der Ausbildung der ersten Koppelspule 8 wird
die Peripherie der Kunstharzkapselung 16 des bis zum Schritt
der Herstellung der Kunstharzkapselung 16 ausgebildeten
IC-Moduls 2 mit Hilfe eines Schneidwerkzeugs oder dergleichen
zur Erleichterung des Wickelns einer Spule vorbehandelt. Sodann
wird eine Spule direkt um die Kunstharzkapselung 16 des
IC-Moduls unter Verwendung einer (nicht dargestellten) Wickelvorrichtung
herumgewickelt. Nachdem eine vorgegebene Anzahl von Windungen gewickelt
worden ist, werden die (nicht dargestellte) Isolationsbeschichtung
der Verbindungsanschlüsse
der ersten Koppelspule 8 entfernt und die Verbindungsanschlüsse mit
einem (ebenfalls nicht dargestellten) vorgegebenen Leiterbahnmuster
auf dem Modulsubstrat 9 verbunden.
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Hierbei
kann der Schritt des Einschneidens der Kunstharzkapselung 16 auch
entfallen, indem die Kunstharzkapselung 16 unter Verwendung
einer Gussform usw. ausgebildet wird, die das Wickeln der Spule erleichtert.
Zur Bildung der ersten Koppelspule 8 kann auch in Betracht gezogen
werden, die Spule nicht durch direkte Umwicklung der Peripherie
des IC-Chips 6 auszubilden, sondern in einem unterschiedlichen
Schritt eine planare Spule unter Verwendung einer Spulenwickelvorrichtung
auszubilden und an dem Modulsubstrat 9 anzubringen.
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Bei
diesem nicht beanspruchten Ausführungsbeispiel
wird die Spule zwar mit einem rechteckigen Querschnitt und abgerundeten
Ecken ausgebildet, jedoch kann der Querschnitt auch kreisförmig oder
oval sein, da die Querschnittsform nicht beschränkt ist.
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Wie
in 11 veranschaulicht ist, kann die erste Koppelspule 8 auch
in Form einer Toroidspule um die Peripherie der Kunstharzkapselung 16 des
IC-Chips herumgewickelt werden.
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Zweites Anordnungsbeispiel
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14 zeigt
ein Anordnungs- bzw. Montagebeispiel, bei dem die erste Koppelspule 8 um
einen Spulenkörper 17 herumgewickelt
ist, der die Kunstharzkapselung 16 des IC-Chips 6 umgibt.
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Die
erste Koppelspule 8 wird hierbei gleichmäßig entlang
von (nicht dargestellten) Nuten des Spulenkörpers 17 gewickelt
und hierbei durch Bonden zwischen dem Spulenkörper 17 und dem Modulsubstrat 9 gehalten.
Sodann werden (nicht dargestellte) Verbindungsanschlüsse der
ersten Koppelspule 8 mit einem (ebenfalls nicht dargestellten)
vorgegebenen Leiterbahnmuster des Modulsubstrats 9 verbunden.
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Der
Spulenkörper 17 ist
hierbei mit Anschlüssen
für die
Verbindung mit der Spule ausgestattet, wodurch sich die Verbindung
zwischen dem Modulsubstrat 9 und der ersten Koppelspule 8 vereinfacht.
Obwohl der Spulenkörper 17 bei
diesem nicht beanspruchten Ausführungsbeispiel
einen rechteckigen Querschnitt mit abgerundeten Ecken aufweist,
kann der Querschnitt wie in den vorstehend beschriebenen Fällen auch
kreisförmig
usw. sein.
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Drittes Anordnungsbeispiel
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Die 15A und 15B zeigen
ein Anordnungs- bzw. Montagebeispiel, bei dem die erste Koppelspule 8 um
Endflächen
des Modulsubstrats 9 herumgewickelt ist.
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Die
erste Koppelspule 8 kann auch ausgebildet werden, indem
eine Spule auf die mit abgerundeten Ecken versehene Peripherie (in
Richtung der Dicke) des Modulsubstrats 9 des IC-Moduls 2 aufgebracht
wird. Das Wickeln der Spule um die Peripherie des Modulsubstrats 9 erfolgt
hierbei vor der Anbringung des IC-Chips 6. Dieser Schritt
kann nach der Herstellung des IC-Moduls 2 ausgeführt werden,
wobei die Reihenfolge der Schritte nicht beschränkt ist.
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Wenn
die Spule auf die mit abgerundeten Ecken versehene Peripherie (in
Richtung der Dicke) des Modulsubstrats 9 des IC-Moduls 2 aufgebracht
wird, kann die Spule auch unter Berücksichtigung der Ausbildung eines
Prägedrucks
bei einer Dicke des Modulsubstrats 9 von 0,3 mm in einem
Bereich von 1 mm von der Außenkontur
des Modulsubstrats 9 gewickelt werden. Wenn der Durchmesser
des Spulendrahtes 0,1 mm beträgt,
können
3 × 10
= 30 Wicklungen gewickelt werden. Dieser Zahlenwert entspricht dem
fünffachen
Betrag des Zahlenwertes, der bei Ausbildung der Spule in Form eines
gedruckten Musters erhalten wird.
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Die
Chipkarte gemäß diesem
nicht beanspruchten Ausführungsbeispiel
besitzt Funktionen, die sowohl mit einem kontaktabhängigen System
mit externen Anschlüssen
als auch mit einem kontaktlosen System mit kontaktlosen Koppelelementen
wie einer Antennenspule kompatibel sind. Da bei der einen IC-Modul
enthaltenden Chipkarte Transformatorkopplungs-Bauelemente zwischen
dem IC-Modul und einer Antennenspule angeordnet sind, können eine
Energieaufnahme sowie Signalsende-/Empfangsvorgänge zwischen dem IC-Modul und
der Antennenspule ohne elektrische Leitungsverbindungen erfolgen.
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Das
Transformatorkoppelelement des IC-Moduls wird durch eine Spule realisiert,
die direkt um die Peripherie der Kunstharzkapselung des IC-Chips
herumgewickelt ist. Alternativ kann eine vorher hergestellte planare
Spule durch Bonden direkt mit dem Modulsubstrat verbunden werden.
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Alternativ
kann eine Spule um einen Spulenkörper
herumgewickelt werden, der durch Bonden mit dem Modulsubstrat verbunden
wird, oder die Spule wird um Endflächen des Modulsubstrats herumgewickelt.
Hierdurch lässt
sich die Anzahl von Windungen der Koppelspule des Modulsubstrats
im weitestgehenden Umfang vergrößern. Auf
diese Weise kann bei einer einen IC-Modul enthaltenden Chipkarte
die von der Antennenspule aufgenommene elektromagnetische Energie
zu dem IC-Chip durch Transformatorkopplung mit einem hohen Koppelkoeffizienten übertragen
werden.
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Beim
Verbringen der Karte in die Nähe
der Antenne des externen Lese-/Schreibgeräts wird somit eine höhere Kommunikationsempfindlichkeit
erhalten, was einen Vorteil der kontaktlosen Kommunikationsfunktion darstellt.
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Da
eine höhere
Empfangsempfindlichkeit der Karte erhalten wird, lässt sich
die Kommunikationsentfernung vergrößern und/oder die Sendeleistung
des externen Lese-/Schreibgeräts
verringern, was für
IC-Karten von Vorteil ist, da die Sendeleistung für kontaktlose
IC-Karten (Smartkarten) durch Funkvorschriften beschränkt ist.
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Da
außerdem
keine Verbindung bzw. Leitungsverbindung zwischen dem IC-Modul und
der in das Kartensubstrat eingebauten Antennenschaltung erforderlich
ist, kann der übliche
IC-Karten-Herstellungsschritt der Anbringung und Befestigung des
IC-Moduls in der in dem Kartensubstrat ausgebildeten Einsetzausnehmung
ohne Modifikationen übernommen
werden. Darüber
hinaus besteht auch bei Einwirkung von mechanischen Spannungen wie
eines Biegemoments auf die Karte nur eine geringe Gefahr in Bezug
auf das Auftreten von Fehlfunktionen, da zwischen dem IC-Modul und der Antennenschaltung
keine Kontaktpunkte vorhanden sind.
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Wie
vorstehend beschrieben, wird auch bei diesem nicht beanspruchten
Ausführungsbeispiel
eine Chipkarte in Verbindung mit einem IC-Modul erhalten, bei der
ohne das Erfordernis einer Verbindung zwischen dem IC-Modul und
einer Antennenspule für
eine kontaktlose Übertragung
eine für
eine adäquate
Kommunikationsentfernung ausreichende Empfangsempfindlichkeit erhalten
wird und im praktischen Betrieb sowohl eine kontaktabhängige als
auch eine kontaktlose Übertragungseinrichtung
einsetzbar sind.
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Nachstehend
wird nun auf ein Verfahren zur Herstellung des kapazitiven Elements
näher eingegangen,
das zusammen mit der Antennenspule 4 der kontaktlosen Übertragungseinrichtung
den Schwingkreis bildet. Wenn ein Chipkondensator als kapazitives
Element der IC-Karte verwendet wird, kann bei Einwirkung eines Biegemoments
und dergleichen auf die Karte leicht ein Bruch des Chipkondensators
selbst oder des Leiterbahnmusters auf dem Substrat erfolgen, auf
dem die elektronischen Schaltungsanordnungen angebracht sind. Hierdurch
wird die Zuverlässigkeit
der IC-Karte beeinträchtigt,
wobei die IC-Karte
zudem auf Grund der Dicke des Chipkondensator-Bauelements dicker wird. Darüber hinaus
wird die Spule aus einem Leitungsdraht hergestellt, sodass die Spulenherstellung
zur Vermeidung einer Deformation der Spule erhebliche Sorgfalt erfordert,
was wiederum Probleme bei der Herstellung mit sich bringt. Zur Bewältigung
dieser Probleme wird das kapazitive Element erfindungsgemäß daher
aus Leitern gebildet, zwischen denen das Kartensubstrat angeordnet
ist.
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Konkretes Beispiel 1
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16A zeigt eine Querschnittsansicht des gleichen
Kartensubstrats wie das in den 3B, 8B und 12B dargestellte Kartensubstrat, während 16B ein Ersatzschaltbild des Kartensubstrats gemäß 16A zeigt.
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Eine
als Leiterbahnmuster unter Verwendung eines leitfähigen Materials
realisierte Antennenspule 4 ist in einem peripheren Bereich
einer Oberfläche
des Substrats 5 angeordnet. Nur ein Ende der Antennenspule 4 ist
mit einem Ende der zweiten Koppelspule 3 verbunden, während das
andere Ende der Antennenspule 4 nicht verbunden ist.
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Das
andere Ende der zweiten Koppelspule 3 ist zu der anderen
Oberfläche
des Substrats 5 geführt und
mit einem auf der anderen Oberfläche
des Substrats 5 gegenüber
der Antennenspule 4 aus einem leitenden Material ausgebildeten
Leiter 104 verbunden.
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Von
dem die Antennenspule 4 auf der einen Oberfläche und
den Leiter 104 auf der anderen Oberfläche bildenden Muster aus leitendem
Material wird eine statische Kapazität gebildet, wodurch bei der
Ersatzschaltung gemäß 16B eine Reihenkapazität 15 erhalten wird.
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Wie
in 16A veranschaulicht ist, sollten die Breite Wa
der Antennenspule 4 und die Breite Wb des Leiters 104 nicht
zwangsläufig
exakt die gleichen Abmessungen aufweisen, wenn eine erforderliche
statische Kapazität
erhalten werden soll. Als minimales Erfordernis ist jedoch anzustreben,
dass die Endflächen 108 des Leiters 104,
zwischen denen die Breite Wb gemessen wird, derart verlaufen, dass
sie nicht über
die Endflächen 106 der
Antennenspule 4 hinausragen, zwischen denen die Breite
Wa gemessen wird. Hierdurch lässt
sich eine Verringerung der von der Antennenspule 4 gebildeten
Spulenfläche
verhindern.
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Gemäß 16A weist die Antennenspule 4 zwei Windungen
auf, wobei die Anzahl der Windungen der Antennenspule 4 und
deren Musterbreite in Abhängigkeit
von der erforderlichen Induktivität und der statischen Kapazität bestimmt
wird. Da das andere Ende der Antennenspule 4 an einer gewünschten
Stelle offengehalten werden kann, lässt sich die Induktivität der Antennenspule 4,
die eine Windung oder mehrere Windungen aufweisen kann, durch die
Länge des
Musters bzw. der Schleife der Antennenspule 4 einstellen.
Dagegen kann der Bereich des der Antennenspule 4 gegenüberliegenden
Leiters 104 natürlich
zur Bildung der erforderlichen statischen Kapazität frei eingestellt
werden. Im Vergleich zu einem üblichen
Verfahren, bei dem die Induktivität der Spule nur über den
Spulenbereich und die Anzahl der Spulenwindungen eingestellt werden kann,
lassen sich hierdurch somit die Induktivität und die statische Kapazität auf einfache
Weise einstellen.
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Konkretes Beispiel 2
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17A zeigt eine Querschnittsansicht des gleichen
Kartensubstrats wie das in den 3B, 8B und 12B dargestellte Kartensubstrat, während 17B ein Ersatzschaltbild des Kartensubstrats gemäß 17A zeigt.
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Eine
zweite Antennenspule 4b in Form eines Leiterbahnmusters
aus einem leitfähigen
Material ist in einem peripheren Bereich einer Oberfläche des
Substrats 5 ausgebildet. Ein Ende der zweiten Antennenspule 4b ist
hierbei mit der zweiten Koppelspule 3 verbunden, während das
andere Ende der zweiten Antennenspule 4b nicht verbunden
ist.
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Das
andere Ende der zweiten Koppelspule 3 ist dagegen zu der
anderen Oberfläche
des Substrats 5 geführt
und mit einem Ende einer ersten Antennenspule 4a verbunden,
die als Leiterbahnmuster unter Verwendung eines leitfähigen Materials
auf der anderen Oberfläche
des Substrats 5 gegenüber
der zweiten Antennenspule 4b ausgebildet ist. Das andere
Ende der ersten Antennenspule 4a ist hierbei nicht verbunden.
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Von
den die zweite Antennenspule 4b auf der einen Oberfläche und
die erste Antennenspule 4a auf der anderen Oberfläche bildenden
Mustern aus leitfähigem
Material wird eine statische Kapazität gebildet, durch die bei der
Ersatzschaltung gemäß 17B eine Reihenkapazität 15 erhalten wird.
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Wie
in 17A veranschaulicht ist, sollten die Breite We
der zweiten Antennenspule 4b und die Breite Wd der ersten
Antennenspule 4a nicht notwendigerweise genau übereinstimmen,
wenn eine erforderliche statische Kapazität erhalten werden soll. Als
Minimalerfordernis ist jedoch anzustreben, dass die Endflächen 118 der
ersten Antennenspule 4a, zwischen denen die Breite Wd gemessen
wird, derart angeordnet sind, dass sie nicht über die Endflächen 116 der
zweiten Antennenspule 4b hinausragen, zwischen denen die
Breite We gemessen wird. Hierdurch kann eine Verringerung der von
der zweiten Antennenspule 4b gebildeten Spulenfläche vermieden
werden.
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Gemäß 17A weisen die Antennenspulen 4a und 4b jeweils
zwei Windungen auf, wobei die Anzahl der Windungen der zweiten Antennenspule 4b und
der ersten Antennenspule 4a sowie deren Musterbreite in Abhängigkeit
von der erforderlichen Induktivität und statischen Kapazität bestimmt
werden. Da das andere Ende der zweiten Antennenspule 4b und
das andere Ende der ersten Antennenspule 4a an gewünschten
Stellen offen bleiben können,
kann die Induktivität
der zweiten Antennenspule 4b durch die Länge des
Musters bzw. der Schleife der zweiten Antennenspule 4b eingestellt
werden., während
die Induktivität
der ersten Antennenspule 4a durch die Länge des Musters bzw. der Schleife
der ersten Antennenspule 4a eingestellt werden kann. Da
die statische Kapazität
in Abhängigkeit
von dem Bereich ansteigt, in dem die zweite Antennenspule 4b der
ersten Antennenspule 4a gegenüber liegt, ist es natürlich erforderlich,
einen entsprechenden Bereich vorzusehen, in dem die zweite Antennenspule 4b der
ersten Antennenspule 4a gegenüber liegt. Im Vergleich zu
einem üblichen
Verfahren, bei dem die Spuleninduktivität nur über den Spulenbereich und die
Windungszahl eingestellt werden kann, können somit Induktivität und statische
Kapazität
auf einfache Weise eingestellt werden.
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Konkretes Beispiel 3
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18A zeigt eine Querschnittsansicht des gleichen
Kartensubstrats wie das in den 3B, 8B und 12B dargestellte Kartensubstrat, während 18B ein Ersatzschaltbild des Kartensubstrats gemäß 18A zeigt. Eine unter Verwendung eines leitfähigen Materials
als Leiterbahnmuster ausgebildete Antennenspule 4 ist in
einem peripheren Bereich einer Oberfläche des Substrats 5 angeordnet.
Ein Ende der Antennenspule 4 ist mit einem Ende der zweiten
Koppelspule 3 verbunden, während das andere Ende der Antennenspule 4 mit
dem anderen Ende der zweiten Koppelspule 3 verbunden ist.
Ein aus einem leitfähigen
Material bestehender Leiter 124 ist auf der anderen Oberfläche des
Substrats 5 derart angeordnet, dass er der Antennenspule 4 gegenüberliegt.
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Die
statische Kapazität
wird hierbei von der Kombination einer statischen Kapazität zwischen
benachbarten Mustern der Antennenspule 4 und einer statischen
Kapazität
zwischen dem Leiter 124 und der Antennenspule 4 gebildet,
wodurch bei der Ersatzschaltung gemäß 18B eine
Parallelkapazität 15 erhalten
wird.
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Wie
aus 18A ersichtlich ist, sollten
die Breite We der Antennenspule 4 und die Breite Wf des
Leiters 124 nicht notwendigerweise genau übereinstimmen,
wenn eine erforderliche statische Kapazität erhalten werden soll. Als
Minimalerfordernis ist jedoch anzustreben, dass die Endflächen 128 des
Leiters 124, zwischen denen die Breite Wf gemessen wird,
derart angeordnet sind, dass sie nicht über die Endflächen 126 der
Antennenspule 4 hinausragen, zwischen denen die Breite
We gemessen wird. Auf diese Weise lässt sich eine Verringerung
des von der Antennenspule 4 gebildeten Spulenbereichs vermeiden.
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Gemäß 18A weist die Antennenspule 4 zwei Windungen
auf, wobei die Anzahl von Windungen der Antennenspule 4 und
deren Musterbreite jedoch in Abhängigkeit
von der erforderlichen Induktivität und statischen Kapazität bestimmt
werden.