DE69832266T2 - Gelträgerstoffe für antiproliferierende mittel - Google Patents

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    • A61P35/00Antineoplastic agents

Description

  • Technisches Gebiet
  • Das Gebiet der Erfindung sind chemotherapeutische pharmazeutische Formulierungen.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Für die Behandlung von zellulären proliferativen Erkrankungen, die durch die abnormale Proliferation von Zellen gekennzeichnet sind, wie beispielsweise Krebs, Psoriase und Hyperplasie, ist eine Vielfalt verschiedener Verfahren entwickelt worden. Diese Verfahren beinhalten Chirurgie, Bestrahlungstherapie und Immuntherapie. Bei der Behandlung von Krebs und anderen zellulären proliferativen Erkrankungen ist die Verwendung chemotherapeutischer Mittel, entweder allein oder in Kombination mit anderen bekannten Behandlungsverfahren, von wachsendem Interesse. Bei der Chemotherapie können die chemotherapeutischen Mittel entweder systemisch oder regional verabreicht werden. Obwohl sich die systemische Verabreichung eines chemotherapeutischen Mittels bei der Behandlung einiger Krebsarten als wirksam erwiesen hat, hat diese Art und Weise der Zuführung chemotherapeutischer Mittel Nachwirkungen. Beispielsweise ist bei einer systemischen Verabreichung normales Gewebe, das distal von dem Zielgewebe gelegen ist, zusammen mit dem erkrankten Gewebe dem chemotherapeutischen Mittel ausgesetzt. In Abhängigkeit von der Toxizität des bestimmten verwendeten chemotherapeutischen Mittels können die Nachwirkungen der systemischen Zufuhr den therapeutischen Nutzen des Mittels überwiegen.
  • Außerdem sind manche chemotherapeutischen Mittel schlecht wasserlöslich. Somit müssen für eine intravenöse Verabreichung (eine bestimmte Art der systemischen Verabreichung) Schritte durchgeführt werden, um diese geringe Wasserlöslichkeit zu kompensieren, z.B. Verdünnen in großen Volumina eines wässrigen Vehikels, Verwendung von oberflächenaktiven Mitteln und dergleichen. Die Verdünnung des Wirkstoffs auf diese Weise kann jedoch die Dosismenge des Wirkstoffs begrenzen, die in der Blutbahn des Wirts oder in dem Gewebe mit der proliferativen Erkrankung erzielt werden kann. Andere Faktoren, welche die Dosismenge des Wirkstoffs, die in der Blutbahn erzielt wird nachteilig beeinflussen, beinhalten Metabolismus, chemische Instabilität und in situ-Präzipitation des Wirkstoffs. Andere Probleme schließen nachteilige Wirkungen der oberflächenaktiven Mittel etc. ein.
  • In Anbetracht dieser Überlegungen besteht ein wachsendes Interesse an Verfahren zur regionalen und lokalen Verabreichung chemotherapeutischer Mittel. Bei diesen Verabreichungswegen müssen bei der Auswahl einer geeigneten Formulierung mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Ein Faktor, der berücksichtigt werden muss, ist, wie leicht das Mittel aus dem Vehikel in den Bereich der Verabreichung oder in andere Bereiche des Wirts eindiffundieren und dadurch toxische Nebenwirkungen hervorrufen wird. Andere zu berücksichtigende Faktoren beinhalten die Stabilität und Bioverfügbarkeit des Mittels in der bestimmten Verabreichungsvehikel-Formulierung.
  • Es besteht daher ein andauerndes Interesse an der Identifizierung neuer Verabreichungsvehikel-Formulierungen, die für die regionale und lokale Verabreichung antizellproliferativer Mittel bei Wirten, die an zellulären proliferativen Erkrankungen leiden, geeignet sind. Solche Verabreichungsvehikel sollten idealerweise zumindest eine erhöhte Wirksamkeit des Mittels, verringerte systemische Toxizität, Stabilität des Mittels und/oder Bioverfügbarkeit an der Verabreichungsstelle ermöglichen.
  • Relevante Literatur
  • US-Patente, welche die intratumorale Zufuhr von antineoplastischen Mitteln beschreiben beinhalten 5,051,257 und RE 33,375 . RE 33,375 beschreibt die Verwendung einer wässrigen proteinartigen Matrix, z.B. einer Collagenmatrix, als chemotherapeutisches Verabreichungsvehikel. US-Patent Nr. 4,938,763 berichtet über die Herstellung biologisch abbaubarer Implantate, die aus thermoplastischen Systemen nicht-reaktiver Polymere hergestellt sind, die in biokompatiblen Lösungsmitteln gelöst sind.
  • Intratumorale Injektionen von Cisplatin in Sesamöl/Wasser-Emulsion-Verabreichungsvehikeln sind in Théon et al., J. A. V. M. A. (1993) 202:261-267 beschrieben. Die regionale Chemotherapie von Wilms'-Tumoren in Ratten ist in Cancer Chemother. Pharmacol. (1989) 23:31-36 beschrieben.
  • Nicht wässrige intraperitoneale Wirkstoffverabreichungsvehikel sind in Ansel, Introduction to Pharmaceutical Dosage Forms (Lea & Freiberger, Philadelphia) (1976) S. 246; Hoover, Dispensing of Medication (Mack Publishing Co.) (1976); und Targo & King, Sterile Dosage Forms, Their Preparation and Clinical Application (Lea & Freiberger, Philadelphia) (1987) S. 17-24 beschrieben.
  • Ein Überblick über pharmazeutische Dosierungsformulierungen und Verfahren zu deren Herstellung ist in Ansel et al., Pharmaceutical Dosage Forms and Drug Delivery Systems (1995) bereitgestellt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es werden Zusammensetzungen zur Verwendung durch regionale oder lokale Verabreichung über eine Spritzennadel, einen Katheter oder Trokar bei der Behandlung eines Wirts mit einer zellulären proliferativen Erkrankung bereitgestellt, wobei wenigstens ein antiproliferatives Mittel dem Wirt in einem im Wesentlichen nicht wässrigen Gel-Verabreichungsvehikel verabreicht wird, das dazu in der Lage ist, die Wirksamkeit des Mittels zu steigern. Die in der vorliegenden Erfindung eingesetzten Vehikel sind pharmazeutisch annehmbar und umfassen wenigstens ein polares organisches Lösungsmittel in Kombination mit wenigstens einem Verdickungsmittel. Die Zusammensetzungen finden bei der Behandlung einer Vielfalt von zellulären proliferativen Erkrankungen Anwendung, bei denen sie zumindest zu einer erhöhten Wirksamkeit des verabreichten Mittels führen.
  • BESCHREIBUNG DER SPEZIELLEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Es werden Zusammensetzungen für die Verwendung durch regionale oder lokale Verabreichung über eine Spritzennadel, einen Katheter oder einen Trokar bei der Behandlung eines Wirts, der an einer zellulären proliferativen Erkankung leidet, bereitgestellt. Bei den vorliegenden Verfahren werden im Wesentlichen nicht wässrige Gelverabreichungsvehikel für die regionale oder lokale Verabreichung eines oder mehrerer antiproliferativer Mittel eingesetzt. Die im Wesentlichen nicht wässrigen Gelverabreichungsvehikel sind pharmazeutisch annehmbar und umfassen wenigstens ein polares organisches Lösungsmittel in Kombination mit wenigstens einem Verdickungsmittel. Die vorliegenden Zusammensetzungen finden bei der Behandlung einer Vielfalt von zellulären proliferativen Erkrankungen Anwendung und gewährleisten zumindest eine verbesserte Wirksamkeit des zugeführten Mittels.
  • Entscheidend ist die Verwendung eines im Wesentlichen nicht wässrigen Gelvehikels für die Zufuhr des antiproliferativen Mittels. Die Vehikelformulierungen sind pharmazeutisch annehmbar, wenn sie gemäß den vorliegenden Verfahren verwendet werden. Mit "im Wesentlichen nicht wässrig" ist gemeint, dass diese Vehikel nicht mehr als etwa 30% Wasser enthalten. Weiter bevorzugt werden sie weniger als etwa 5% (v/v) Wasser, üblicherweise weniger als etwa 3% (v/v) Wasser, noch üblicher weniger als etwa 1 % (v/v) Wasser, bevorzugt weniger als etwa 0,5% (v/v) Wasser umfassen.
  • Die in den vorliegenden Verfahren eingesetzten im Wesentlichen nicht wässrigen Verabreichungsvehikel sind dazu in der Lage, als Depot für einen oder mehrere antizellproliferative Mittel zu wirken. Da die vorliegenden Verabreichungsvehikel als Depot für das/die Mittel dienen, wird die Dispersion des/der Mittel aus dem Vehikel und von der Verabreichungsstelle im Vergleich zu der Dispersion des Mittels bei einer Zufuhr in einer Salinelösung verzögert oder verlangsamt sein.
  • Die Verabreichungsvehikel weisen gelartige Konsistenzen auf, sind aber ausreichend fließfähig, sodass sie für eine lokale oder regionale Verabreichung durch einen Katheter, eine Nadel oder andere vergleichbare Mittel zur lokalen oder regionalen Verabreichung geeignet sind. Im Allgemeinen werden die vorliegenden Vehikel eine Viskosität im Bereich von etwa 500 bis 50.000 mPa·sec, üblicherweise von etwa 1000 bis 40.000 mPa·sek und noch üblicher von etwa 2000 bis 30.000 mPa·sek, jeweils bei einer Schergeschwindigkeit von 10 sek–1, aufweisen.
  • Die Gelvehikel der vorliegenden Erfindung werden wenigstens ein polares organisches Lösungsmittel umfassen, wobei zwei oder mehr unterschiedliche polare organische Lösungsmittel in der Formulierung vorhanden sein können, üblicherweise nicht mehr als vier polare organische Lösungsmittel, noch üblicher nicht mehr als drei polare organische Lösungsmittel. Der organische Lösungsmittelbestandteil wird den Hauptteil der Vehikelformulierung ausmachen und eine kontinuierliche fluide Phase bereitstellen, wobei der Anteil des organischen Lösungsmittelbestandteils im Bereich von etwa 65 bis 98% (v/v) der Formulierung, üblicherweise von etwa 80 bis 98% (v/v) der Formulierung, noch üblicher von etwa 90 bis 95% (v/v) der Vehikelformulierung, am meisten bevorzugt von etwa 75 oder 80% bis 99,5% (v/v) liegt.
  • Polare organische Lösungsmittel, die in der vorliegenden Erfindung Verwendung finden, sind bei den Dosierungsmengen, in denen sie verwendet werden und der Art und Weise, auf die sie verabreicht werden, nicht übermäßig toxisch, wobei "nicht übermäßig toxisch" bedeutet, dass die Lösungsmittel in den vorliegenden Vehikeln nicht zu einer unannehmbaren systemischen Toxizität führen, wenn sie gemäß der vorliegenden Erfindung verabreicht werden. Polare organische Lösungsmittel von Interesse werden wenigstens etwas wasserlöslich sein und einen Hildebrand-Löslichkeitsparameter von wenigstens etwa 7,5 oder 8 (Cal/cc)1/2, üblicherweise wenigstens etwa 9, noch üblicher wenigstens etwa 10 aufweisen. Die Lösungsmittel werden Dipolmomente von wenigstens etwa 1,5 D, üblicherweise wenigstens etwa 2,0 D aufweisen.
  • Die polaren organischen Lösungsmittel können C, N, O, S, H und P umfassen und sie können zyklisch, üblicherweise heterozyklisch sein und werden im Allgemeinen ein niedriges Molekulargewicht aufweisen, wobei sie ein Molekulargewicht von mehr als etwa 30 Da, üblicherweise mehr als etwa 40 Da, aber weniger als etwa 500 Da, üblicherweise weniger als etwa 275 Da und noch üblicher weniger als etwa 250 Da aufweisen. Die Lösungsmittel werden im Allgemeinen von 1 bis 12 Kohlenstoffatome, üblicherweise von 2 bis 10 Kohlenstoffatome und noch üblicher von 2 bis 8 Kohlenstoffatome aufweisen und sie werden ein oder mehrere Heteroatome, typischerweise nicht mehr als 8 Heteroatome, üblicherweise nicht mehr als 6 Heteroatome und noch üblicher weniger als 4 Heteroatome umfassen.
  • Organische Lösungsmittel von Interesse werden ein oder mehrere sauerstoffhaltige Substituentengruppen, üblicherweise nicht mehr als 4 sauerstoffhaltige Substituenten, noch üblicher nicht mehr als 3 sauerstoffhaltige Substituenten umfassen, wobei sauerstoffhaltige Substituenten Oxy-, Oxo- und Säuregruppen, sowohl organische (z.B. Carboxy) als auch anorganische Gruppen, z.B. Schwefel oder Phosphor und dergleichen beinhalten, wobei bestimmte Substituentengruppen von Interesse Amide und Harnstoffe; Ester, z.B. Carbonsäureester, Carbonatester; Ether; Hydroxygruppen und dergleichen beinhalten. Bevorzugte Oxo-Substituenten beinhalten Amide, Ester, Acetale und Sulfoxide.
  • Lösungsmittel, die Hydroxy-Substituenten umfassen, beinhalten niedere Alkanole mit von 2 bis 4 Kohlenstoffatomen und 1 bis 3 Hydroxygruppen, die üblicherweise nicht mehr als eine Hydroxygruppe für jeweils 1,5 Kohlenstoffatome aufweisen. Niedere Alkanole von Interesse beinhalten Ethanol, 1-Propanol, 2-Propanol, 1-Propen-3-ol (Allylalkohol), Propylenglykol, Glycerin, 2-Methyl-2-propanol und dergleichen, wobei Ethanol bevorzugt ist.
  • Amide von Interesse können zyklisch sein und schließen sowohl N-substituierte als auch unsubstituierte Amide ein, wobei beliebige N-Substituenten üblicherweise Alkyle mit von 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, noch üblicher 1 bis 3 Kohlenstoffatomen sein werden. Bestimmte Amide von Interesse beinhalten: Formamid, Methylformamid, Dimethylformamid, Ethylformamid, Diethylformamid, Acetamid, Methylacetamid, Dimethylacetamid, Ethylacetamid, Diethylacetamid. Zyklische Amide (Lactame) von Interesse beinhalten 2-Pyrrolidon, N-Methyl-2-pyrrolidon, N-Ethyl-2-pyrrolidon. Harnstoffe von Interesse beinhalten Tetramethylharnstoff, 1,3-Dimethyl-2-imidazolidinon und dergleichen.
  • Ester von Interesse beinhalten Ester von Carbonsäuren sowie Ester von anorganischen Säuren. Beispiele für die ersteren schließen Triacetin, Triethylcitrat, Ethyllactat und dergleichen ein. Beispiele für die letzteren schließen Carbonatester ein, wobei bestimmte Carbonatester Propylencarbonat, 1,2-Butylencarbonat, 2,3-Butylencarbonat und dergleichen einschließen, wobei Propylencarbonat bevorzugt ist. Andere Lösungsmittel von Interesse, die in den vorliegenden Vehikeln Anwendung finden, beinhalten Dimethylsulfoxid, Diethylsulfoxid, Hexamethylphosphoramid, Brenztraubensäurealdehyddimethylacetal, Dimethylisosorbid und dergleichen.
  • In den vorliegenden Vehikelformulierungen wird in Kombination mit dem polaren organischen Lösungsmittelbestandteil wenigstens ein Verdickungs- oder Geliermittel vorhanden sein, wobei mehrere Verdickungsmittel eingesetzt werden können, üblicherweise nicht mehr als drei unterschiedliche Verdickungsmittel, noch üblicher nicht mehr als zwei unterschiedliche Verdickungsmittel. Verdickungsmittel, die in den vorliegenden Vehikeln Anwendung finden, werden solche Mittel sein, die dazu geeignet sind, die Viskosität der Formulierung wesentlich zu erhöhen, um ein Vehikel mit einer Viskosität im Bereich von etwa 500 bis 50.000 mPa·sek, üblicherweise von etwa 1000 bis 40.000 mPa·sek und noch üblicher von etwa 2000 bis 30.000 mPa·sek, jeweils bei einer Scherungsgeschwindigkeit von 10 sek–1, zu gewährleisten. Im Allgemeinen wird der Verdickungsmittelbestandteil der Formulierung in einer Menge von etwa 0,5 bis 20% (v/v) der Formulierung, üblicherweise von etwa 1 bis 15% (v/v) der Formulierung, noch üblicher von etwa 2 bis 10% (v/v) der Formulierung vorhanden sein.
  • Verdickungsmittel von Interesse, auch als viskositätserhöhende Mittel bekannt, sind pharmazeutisch annehmbar für die parenterale Verwendung, wenn sie in den vorliegenden Formulierungen eingesetzt werden. Verwendung als Verdickungsmittel in den vorliegenden Vehikeln finden Fettsäuren und andere Fettsäureester sowie deren Aluminium- und Magnesiumsalze und biokompatible Polymere. Fettsäuren, die als Verdickungsmittel in den vorliegenden Vehikeln Verwendung finden, werden im Allgemeinen natürlich auftretende Fettsäuren mit 12 bis 20 Kohlenstoffatomen, üblicherweise 14 bis 18 Kohlenstoffatomen sein, wobei die Fettsäuren gesättigt sein können oder ein oder mehrere ethylenisch ungesättigte Stellen, üblicherweise nicht mehr als 4 ungesättigte Stellen, noch üblicher nicht mehr als 2 ungesättigte Stellen aufweisen, wobei einfach ungesättigte Fettsäuren bevorzugt sind. Spezielle Fettsäuren von Interesse beinhalten Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure, Palmitoleinsäure, Linolsäure, Linolensäure, und dergleichen, insbesondere Ölsäure. Ebenfalls von Interesse als Verdickungsmittel sind die Aluminium- und Magnesiumsalze der obigen Fettsäuren, üblicherweise die Aluminiumsalze der obigen Fettsäuren, insbesondere Aluminiummonostearat.
  • Verdickungsmittel von Interesse schließen auch biokompatible synthetische, natürlich auftretende oder modifizierte natürlich auftretende Polymere ein, die dazu geeignet sind, den Verabreichungsvehikeln die gewünschte Viskosität zu verleihen. Polymere, die als Verdickungsmittel in den vorliegenden Vehikeln Anwendung finden, können nicht-quervernetzt sein oder die Polymere können gegebenenfalls linear oder verzweigt sein, üblicherweise werden sie aber linear sein. Polymere von Interesse können Homo- oder Copolymere sein, wobei die Copolymere Zufalls- oder Blockcopolymere sein können und Proteine wie beispielsweise Collagen oder Gelatine, Polysaccharide, Polyoxyalkylene, Polyvinyle und dergleichen einschließen.
  • Polysaccharide, die Verwendung finden, können entweder natürlich auftretende oder chemisch modifizierte Versionen davon, insbesondere modifizierte Cellulosen sein, wobei die modifizierten Cellulosen Molekulargewichte im Bereich von etwa 5000 bis 200.000 Da, üblicherweise von etwa 10.000 bis 150.000 Da aufweisen, wobei das Celluloserückgrat mit einer Vielfalt unterschiedlicher Seitengruppen modifiziert sein kann, einschließlich Alkylgruppen mit von 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, üblicherweise 1 bis 2 Kohlenstoffatomen, Hydroxyalkyl-Gruppen mit von 2 bis 4 Kohlenstoffatomen, Carboxyalkylgruppen mit von 2 bis 4 Kohlenstoffatomen und dergleichen. Spezielle modifizierte Cellulosen von Interesse beinhalten Methylcellulose, Ethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Carboxymethylcellulose und dergleichen.
  • Polyoxyalkylene von Interesse beinhalten Polyoxyethylen-Verbindungen mit hohem Molekulargewicht, wobei die Verbindungen Homopolymere, z.B. Polyethylenglykole oder Copolymere von Oxyethylen- und Oxypropylen-Monomereinheiten, z.B. Poloxamere sein können. Polyoxyalkylen-Verbindungen mit hohem Molekulargewicht, die als Verdickungsmittel in der vorliegenden Erfindung Anwendung finden, werden im Allgemeinen ein Molekulargewicht von wenigstens etwa 5000 Da, üblicherweise wenigstens etwa 7000 Da und möglicherweise sogar 50.000 Da oder mehr aufweisen, werden aber üblicherweise weniger als 20.000 Da aufweisen. Für Polyoxyalkylen-Copolymere werden die Copolymere im Allgemeinen Blockcopolymere von Polyoxyethylen- und Polyoxypropylen-Einheiten sein, wobei die Polyoxyethylen-Einheiten im Allgemeinen von etwa 20 bis 90 Gew.% des Polymers ausmachen werden.
  • Andere Polymere von Interesse beinhalten Polyvinylpolymere wie beispielsweise Carboxypolymethylen (Carbomer), Polyvinylpyrrolidon, Polyvinylacetat, Polyvinylalkohol und dergleichen. Polyvinylpolymere von besonderem Interesse beinhalten Carboxypolymethylen (Carbomer), Polyvinylpyrrolidone (Providone) mit Molekulargewichten im Bereich von etwa 50.000 bis etwa 500.000 Da.
  • Von besonderem Interesse als im Wesentlichen nicht wässrige Verabreichungsvehikel sind die folgenden Kombinationen aus Lösungsmittel und Verdickungsmittel: (1) Ethanol verdickt mit Hydroxypropylcellulose in Kombination mit Ölsäure; (2) Dimethylacetamid verdickt mit Methylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose oder Carboxypolymethylen; und (3) Propylencarbonat verdickt mit Polyvinylpyrrolidon.
  • Zusätzlich zu den polaren organischen Lösungsmittel- und Verdickungsmittelbestandteilen können die Verabreichungsvehikel- Formulierungen ferner verschiedene Modifikatoren umfassen, welche die Stabilität und/oder Verwendbarkeit der Endformulierung erhöhen, wobei solche Mittel antibakterielle und antimikrobielle Konservierungsmittel, Puffer, Antioxidanzien und andere pharmazeutische Hilfsstoffe einschließen. Antibakterielle und antimikrobielle Mittel, die Verwendung finden, beinhalten Benzoesäure, Butylparaben, Ethylparaben, Methylparaben, Propylparaben, Natriumbenzoat, Natriumpropionat, Benzalkoniumchlorid, Benzethoniumchlorid, Benzylalkohol, Cetylpyridiniumchlorid, Chlorbutanol, Phenol, Phenylquecksilbernitrat, Thimerosol und dergleichen. Antioxidanzien, die Verwendung finden, beinhalten Ascorbinsäure, Ascorbylpalmitat, butyliertes Hydroxyanisol, butyliertes Hydroxytoluol, Hypophosphorsäure, Monothioglycerin, Propylgallat, Natriumascorbat, Natriumbisulfit, Natriumformaldehydsulfoxylat, Natriummetabisulfit und dergleichen. Puffermittel von Interesse beinhalten Kaliummetaphosphat, Kaliumphosphat, monobasisches Natriumacetat, wasserfreies Natriumcitrat, Natriumcitrat-Dihydrat und dergleichen. Diese zusätzlichen Mittel werden, falls vorhanden, nicht mehr als etwa 5% (v/v) der Vehikelformulierung ausmachen, üblicherweise nicht mehr als etwa 3% (v/v) der Vehikelformulierung, noch üblicher nicht mehr als 2% (v/v) der Formulierung.
  • Ebenfalls in den vorliegenden Vehikelformulierungen vorhanden sein können verschiedene Effektormittel, welche die Wirksamkeit der antizellproliferativen Mittel, die in der Vehikelformulierung zugeführt werden, weiter erhöhen. Effektormittel von besonderem Interesse beinhalten Vasomodulatoren, Immunmodulatoren, etc., die verwendet werden, um die Empfindlichkeit des Wirts zu beeinflussen. Von besonderem Interesse sind Effektoren, welche das regionale Gefäßsystem eingrenzen, z.B. vasoaktive Mittel, entweder über das Wachstum und/oder die Durchgangsöffnung, z.B. vasokonstriktive oder sympathomimetische Mittel. Diese Effektoren beinhalten Catecholamine, z.B. Epinephrin und dessen Boratsalz, Norepinephrin, Dipivefrin, Ephedrin, Mutterkornalkaloide, Prostaglandine, Angiotensin und dergleichen. Wenn sie in den vorliegenden Formulierungen vorhanden sind, werden diese Effektormittel wenigstens etwa 0,005% (w/v) der Formulierung ausmachen, üblicherweise wenigstens etwa 0,01 % (v/v) der Formulierung und weniger als etwa 0,1 % (w/v) der Formulierung, üblicherweise weniger als etwa 0,05% (v/v) der Formulierung.
  • Die vorliegenden Vehikelformulierungen finden Verwendung bei der Verabreichung einer breiten Vielfalt von antiproliferativen Mitteln, wobei antiproliferative oder zytostatische Mittel von Interesse Mittel sind, die dazu neigen, die zelluläre Aktivität und Multiplikation zu verzögern und vorzugsweise zytotoxisch sind. Die vorliegenden Vehikelformulierungen können verwendet werden, um ein Mittel oder eine Kombination von Mitteln zuzuführen, wobei dann, wenn eine Kombination von Mitteln in den vorliegenden Vehikeln zugeführt wird, die Kombination üblicherweise aus nicht mehr als drei Mitteln, noch üblicher nicht mehr als zwei Mitteln bestehen wird. In der antiproliferativen Zusammensetzung, die sowohl das antiproliferative Mittel als auch ein Vehikel umfasst, wird das Mittel homogen in der Vehikelformulierung verteilt sein, wobei das Mittel in Lösung oder als Dispersion vorliegen kann, z.B. als grobe Dispersion wie beispielsweise eine Suspension oder Emulsion oder als feine Dispersion wie beispielsweise eine kolloidale Dispersion, einschließlich Magmas und Gele. Das antiproliferative Mittel wird in der vorliegenden Vehikelformulierung in Mengen im Bereich von etwa 0,01 bis 100 mg/ml der Vehikelformulierung, üblicherweise von etwa 0,02 bis 50 mg/ml, noch üblicher von etwa 0,1 bis 50 mg/ml der Formulierung vorhanden sein, abhängig von dem bestimmten Mittel und Verabreichungsvehikel.
  • Antiproliferative Mittel von Interesse beinhalten Antimetaboliten, kovalente und nicht kovalente DNA-Bindungsmittel, Mittel welche die Chromatinfunktion hemmen, Mittel welche die Endokrinfunktion hemmen, natürlich auftretende antiproliferative Mittel und Derivate davon und dergleichen. Antimetaboliten von Interesse beinhalten: Folat-Antagonisten, z.B. Methotrexat (MTX, Amethopterin), Trimetrexat (TMQ); Pyrimidin-Antagonisten, z.B. Fluoruracil (5-FU), Fluordesoxyuridin (FUDR), CB3717, Azacytidin (Aza-C, 5-AC); Purin- Antagonisten, z.B. Mercaptopurin (MP, 6-MP), Thioguanin (TG, 6-TG), Tiazofurin, Chlordesoxyadenosin (CdA), Pentostatin (2'-Desoxycoformycin, dCF); zuckermodifizierte Analoga, z.B. Cytarabin (ara-C), Fludarabin (F-ara-A); Ribonukleotidreduktase-Inhibitoren, z.B. Hydroxyharnstoff (HU); und dergleichen. Kovalente DNA-Bindungsmittel beinhalten: Stickstoffsenf, z.B. Mechlorethamin (HN2, Stickstoffsenf), Chlorambucil, Melphalan (L-Phenylalaninsenf, L-PAM), Cyclophosphamid, Ifosfamid; Aziridine, z.B. Thiotepa, Altretamin (Hexamethylmelamin), Mitomycin (Mitomycin C); Alkansulfonate, z.B. Busulfan, Nitrosoharnstoffe, z.B. Carmustin (BCNU), Lomustin (CCNU), Semustin (Methyl-CCNU), Streptozotocin; Platinverbindungen, z.B. Cisplatin (cis-DDP), Carboplatin; Methylierungsmittel, z.B. Dacarbazin, Procarbazin; und dergleichen. Hypoxie-selektive Zytotoxika beinhalten Porfiromycin, Nitracrin, Nitracrin-N-oxid, und Diynen wie beispielsweise Neokarzinostatin und Dynemicin; und dergleichen. Nicht kovalente DNA-Bindungsmittel oder DNA einschaltende Mittel beinhalten: Anthracycline, z.B. Daunorubicin, Doxorubicin, Idarubicin; Mitoxantron; Dactinomycin, Bleomycin, Plicamycin; und dergleichen. Chromatinfunktionsinhbitoren beinhalten: Topoisomerase-Inhibitoren, z.B. Epipodophyllotoxine wie beispielsweise Etoposid (VP-16) und Teniposid (VM-26), Amsacrin (m-AMSA), Camptothecin (CTF), Topotecan (TPT), Irinotecan (CPT-11) und andere Campothecin-Derivate; Mikrotubulus-Inhibitoren, z.B. Vincaalkaloide, wie beispielsweise Vinblastin, Vincristin und Vindesin, Paclitaxel (Taxol); und dergleichen. Mittel welche die Endokrinfunktion beeinflussen beinhalten: Glucocorticoide, z.B. Prednison, Prednisolon; Östrogene, z.B. Diethylstilbestrol (DES), Ethinylöstradiol; Antiöstrogene, z.B. Tamoxifen; Progestine, z.B. Medroxyprogesteron, Megestrol; Androgene, z.B. Fluoxymestron, Testosteron; Antiandrogene, z.B. Cyproteronacetat, Flutamid; LHRH (GnRH)-Agonisten, z.B. Goserelin, Leuprolid; Aromatase-Inhibitoren, z.B. Aminoglutethimid; Adrenocortikalsuppressoren, z.B. Mitotan (o,p'-DDD); und dergleichen. Natürlich auftretende antiproliferative Mittel beinhalten: Interferone, (z.B. γ, γ-1a, β, α, etc.), Interleukine (z.B. 2, 4 und 10), TNF-α und -β, und dergleichen.
  • Die vorliegenden antiproliferativen Zusammensetzungen können unter Verwendung herkömmlicher Verfahren hergestellt werden, wobei die resultierenden Präparationen im Allgemeinen steril und nicht pyrogen sein werden.
  • Die Verwendung der beschriebenen antiproliferativen Zusammensetzungen bei der Behandlung eines Wirts mit einer zellulären proliferativen Erkrankung wird nun ausführlicher diskutiert werden. Die vorliegenden Zusammensetzungen finden besonders bei der Behandlung von Wirten mit zellulären proliferativen Erkrankungen, die durch Läsionen oder feste Tumore gekennzeichnet sind, wie beispielsweise neoplastische Erkrankungen, Verwendung. Bei den vorliegenden Verfahren werden die antiproliferativen Zusammensetzungen regional oder lokal verabreicht. Somit werden die antiproliferativen Zusammensetzungen zumindest in der Nähe einer Zielstelle des Wirts verabreicht, wobei die "Zielstelle" als Ort einer Läsion im Zusammenhang mit der zellulären proliferativen Erkrankung, an der der Wirt leidet, z.B. einem Tumor, definiert ist. Mit "zumindest in der Nähe" ist gemeint, dass die Zusammensetzung in Apposition zu der Läsion verabreicht wird, sodass die Dispersion des antiproliferativen Mittels aus der Zusammensetzung in dem Bereich der Läsion lokalisiert ist, wodurch die Konzentration des antiproliferativen Mittels in dem Bereich der Läsion sowie in der Läsion selbst signifikant höher ist als die systemische Konzentration des Mittels. Wenn die Zusammensetzung lokal verabreicht wird, so wird sie direkt an die Stelle einer Läsion einer zellulären proliferativen Erkrankung, üblicherweise intraläsional oder intratumoral verabreicht werden. Herkömmliche Verfahren zur regionalen oder lokalen Verabreichung beinhalten die Verabreichung über eine Spritzennadel, einen Katheter, einen Trokar und dergleichen.
  • Therapien, bei denen die vorliegenden Zusammensetzungen eingesetzt werden können in Abhängigkeit von dem bestimmten Wirt, der Art der zellulären proliferativen Erkrankung, der Größe der Läsion und dergleichen variieren. Somit kann die antiproliferative Zusammensetzung bei einer bestimmten Therapie einmalig verabreicht werden, wobei die Therapie sich auf den gesamten Verlauf der Behandlung des Wirts erstreckt, oder sie kann mehrmals verabreicht werden, wobei es sich bei dem Zeitraum zwischen den Verabreichungen um Stunden, Tage oder sogar Monate handeln kann.
  • Das Volumen der Verteilung, die Konzentration der Verteilung und die Gesamtdosierung des/der Mittel in der Zusammensetzung, die dem Wirt verabreicht wird, werden kontrolliert, indem die Zusammensetzungen und/oder das Verabreichungsverfahren variiert wird. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Wirkstoffe mit hoher Toxizität, begrenzter Stabilität in vivo, hohen Kosten etc. verwendet werden. Wie oben angegeben, können die Wirkstoffkonzentration, die Auswahl der Vehikelformulierung und die Zusatzstoffe in Abhängigkeit von der bestimmten Indikation, dem Zustand des Wirts, dem Wachstumsstadium des Tumors, etc. verändert werden. Außerdem werden die zuvor genannten Parameter beeinflusst, indem eine einzelne Injektion oder mehrere Injektionen in getrennte Bereiche des Tumors bereitgestellt werden, indem die lokale Temperatur und Blutzirkulation an der Verabreichungsstelle kontrolliert werden, um die systemische Verteilung des Mittels zu verringern, usw. Im Allgemeinen sollten das Volumen und die Konzentration der vorliegenden Zusammensetzungen, die zumindest in der Nähe der Läsionsmasse verabredet werden ausreichend sein, um so viele abnormale Zellen wie möglich mit einer letalen Dosis des Mittels in Kontakt zu bringen, während die Aussetzung und/oder Nekrose des umgebenden und/oder empfindlichen normalen Gewebes minimiert wird. Das Volumen der Zusammensetzung, die dem Tumor bei einer bestimmten Verabreichung verabreicht wird, kann im Bereich von 1 bis 100 μl, üblicherweise 10 bis 50 μl pro 100 mm3 des behandelten Gewebes betragen. Die Dosis des zytostatischen Mittels, das einer Tumorstelle bei einer bestimmten Verabreichung zugeführt wird, kann im Bereich von etwa 0,01 bis 200 mg/kg des Wirts liegen und wird üblicherweise von etwa 0,1 bis 100 mg/kg des Wirts betragen, wobei sie wesentlich mit dem bestimmten Mittel, der Art der Zusammensetzung und des Tumors, dem Wirts usw. variiert.
  • Obwohl die oben beschriebenen Effektormittel in den vorliegenden Zusammensetzungen für eine simultane Verabreichung enthalten sein können, können die Effektoren auch kurz vor oder nach den vorliegenden Zusammensetzungen verabreicht werden. Wenn das Effektormittel nach der Verabreichung der Zusammensetzung verabreicht wird, so wird das Effektormittel innerhalb von etwa 8 h, bevorzugt innerhalb etwa 4 h, weiter bevorzugt innerhalb etwa 2 h und am meisten bevorzugt innerhalb etwa 1 h verabreicht werden. Wenn das Effektormittel vor der vorliegenden Zusammensetzung verabreicht wird, z.B. in den Fällen, wenn es vorteilhaft sein kann, den Wirt mit einem Effektormittel, z.B. Epinephrin, zu "grundieren", so wird die Verabreichung üblicherweise innerhalb von etwa 60 min, bevorzugt innerhalb von etwa 10 min, weiter bevorzugt innerhalb von etwa 2 min vor der Verabreichung der vorliegenden Zusammensetzungen erfolgen.
  • Die vorliegenden Zusammensetzungen können als Mittel verwendet werden, um eine breite Vielfalt von Wirten zu behandeln, einschließlich Säugerwirte wie beispielsweise Haustiere, z.B. Schoßtiere und Vieh, seltene oder exotische Tiere und Menschen. Zelluläre proliferative Erkrankungen, die der Behandlung mit den vorliegenden Formulierungen zugänglich sind, sind Erkrankungen, die durch die abnormale Proliferation von Zellen gekennzeichnet sind. Erkrankungen, die durch die abnormale Proliferation von Zellen charakterisiert sind, schließen Neoplasie, Psoriase, Hyperplasie, usw. ein.
  • Neoplastische Erkrankungen, die der Behandlung zugänglich sind, schließen neoplastische Erkrankungen ein, die durch die Entwicklung fester Tumore oder Läsionen gekennzeichnet sind, einschließlich fester maligner Tumore der Lunge, der Brust, des Darms, des Rektums, der Eierstöcke, des Magens, der Bauchspeicheldrüse, des Uterus, der Hoden, des Gehirns, der Leber, des Kopfes und des Nackens, der Prostata usw. Typischerweise kann das therapeutische Ziel bei größeren Tumoren als etwa 50 mm3, insbesondere bei größeren Tumoren als 100 mm3 und noch spezieller bei größeren Tumoren als 200 mm3 erreicht werden. Bestimmte neoplastische zelluläre proliferative Erkrankungen, die behandelt werden können, beinhalten Karzinome, Sarkome und Melanome wie beispielsweise basales Zellkarzinom, Plattenepithelkarzinom, Melanome, Sarkome des weichen Gewebes, solare Keratosen, Kaposi-Sarkome, kutanes malignes Lymphom, Bowen's-Erkrankung, Wilm's-Tumor, Hepatome, kolorektaler Krebs, Gehirntumore, Mykosefungoide, Hodgkins-Lymphom, Polycythemia vera, Lymphome, Haferzell-Sarkom, oberflächliche und invasive Blasentumore, Eierstockkrebs, etc.
  • Die Wirksamkeit der offenbarten Zusammensetzungen kann allgemein dadurch charakterisiert werden, dass die Schwere der Toxizität für das Gewebe, welches die Läsion umgibt, verringert wird und die Tumorbelastung vermindert wird, die wirtssystemische Toxizität durch das Vorhandensein des antiproliferativen Mittels reduziert wird und dadurch, dass Wachstum und Fortschreiten des Tumors verzögert werden. Die offenbarten Zusammensetzungen führen im Allgemeinen zu einer Hemmung des Wachstums der proliferativen Läsion im Vergleich zu dem Zustand bei keiner Behandlung, systemischer Behandlung oder intraläsionaler Behandlung mit dem zugeführten Wirkstoff in einem wässrigen oder überwiegend wässrigen Vehikel (d.h. Wasser in einer Menge von mehr als 50%).
  • Ebenfalls bereitgestellt werden Kits, welche die Gelvehikel-Zusammensetzung getrennt von dem/den antiproliferativen Mittel(n) umfassen, wobei solche Kits dann verwendet werden, wenn es bevorzugt ist, die Formulierung unmittelbar vor der Verwendung herzustellen. Zusätzlich zu dem Vehikel und dem/den antiproliferativen Mittel(n) können die Kits ferner Vermischungsmittel für die Herstellung der endgültigen antiproliferativen Zusammensetzung, die verabreicht werden soll, umfassen. Beispielsweise kann das Vehikel in einem ersten Behälter und der/die Wirkstoff(e) in einem zweiten Behälter bereitgestellt werden, wobei der Kit ein Mittel für die Kombination des Vehikels und des Mittels in der endgültigen antiproliferativen Zusammensetzung umfasst, z.B. einen Mischungsadapter, wenn das Mittel und das Vehikel in getrennten Spritzen vorliegen. EXPERIMENTELLER TEIL 1. Untersuchung von Verabreichungsvehikeln für die intraläsionale Verabreichung antizellproliferativer Mittel Vehikel 17 (Erdnussöl/Ölsäuregel)
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Ölsäure 0,1 ml
    Aluminiummonostearat 48 mg
    Erdnussöl bis auf 1 ml
  • 600 mg Aluminiummonostearat wurden in 10 ml Erdnussöl dispergiert und unter Rühren für 15 min auf 100 bis 120 °C erhitzt, dann auf Raumtemperatur abgekühlt. Ein Volumen von 8 ml dieses Materials wurde über eine 30-malige Spritze-zu-Spritze-Übertragung durch einen verbindenden Luer-Mischadapter mit 1 ml Ölsäure vermischt, um eine Masse Erdnussöl/Ölsäuregel zu erzeugen. Eine Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs in Erdnussöl wurde hergestellt, indem die entsprechende Masse an Wirkstoff (siehe Tabelle 1) mit 1 ml Erdnussöl kombiniert wurde und durch heftiges Mischen und/oder Schallbehandlung dispergiert/gelöst wurde. Schließlich wurden 0,9 ml der Masse Erdnussöl/Ölsäuregel über eine 30-malige Spritze-zu-Spritze-Übertragung durch einen verbindenden Luer-Mischadapter mit 0,1 ml der Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs vermischt, um das endgültige Gel zu erzeugen. Vehikel 18 (Benzylbenzoat-Gel)
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Ethylcellulose 40 mg
    Benzylbenzoat bis auf 1 ml
  • Eine Benzylbenzoat-Masse wurde hergestellt, indem 400 mg Ethylcellulose in 8,6 ml Benzylbenzoat dispergiert wurden und unter gelegentlichem Rühren für 24 h auf 37°C erwärmt, dann auf Raumtemperatur abgekühlt wurden. Eine Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs in Benzylbenzoat wurde hergestellt, indem die entsprechende Masse des Wirkstoffs (siehe Tabelle 1) mit 1 ml Benzylbenzoat kombiniert wurde und durch heftiges Mischen und/oder Schallbehandlung dispergiert/gelöst wurde. Schließlich wurden 0,9 ml der Benzylbenzoatgel-Masse über eine 30-malige Spritze-zu-Spritze-Übertragung durch einen verbindenden Luer-Mischadapter mit 0,1 ml der Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs vermischt, um das endgültige Gel zu erzeugen. Vehikel 19 (Polyethylenglykol 400-Gel)
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Polyvinylpyrrolidon 40 mg
    Polyethylenglykol 400 bis auf 1 ml
  • Eine Polyethylenglykolgel-Masse wurde hergestellt, indem 400 mg Polyvinylpyrrolidon in 8,6 ml Polyethylenglykol 400 dispergiert wurden und unter gelegentlichem Rühren für 24 h auf 37 °C erwärmt wurden und dann auf Raumtemperatur abgekühlt wurden. Eine Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs in Polyethylenglykol wurde hergestellt, indem die entsprechende Masse an Wirkstoff (siehe Tabelle 1) mit 1 ml Polyethylenglykol 400 kombiniert wurde und durch heftiges Mischen und/oder Schallbehandlung dispergiert/gelöst wurde. Schließlich wurden 0,9 ml Polyethylenglykolgel-Masse durch eine 30-malige Spritze-zu-Spritze-Übertragung über einen verbindenden Luer-Mischadapter mit 0,1 ml Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs vermischt, um das endgültige Gel herzustellen. Vehikel 20 (Ethanol/Ölsäure-Gel)
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Ölsäure 0,1 ml
    Hydroxypropylcellulose 30 mg
    Erdnussöl bis auf 1 ml
  • 300 mg Hydroxypropylcellulose wurden in 7,7 ml Ethanol dispergiert und unter gelegentlichem Rühren für 24 h auf 37 °C erwärmt, dann auf Raumtemperatur abgekühlt. Das resultierende Gel wurde durch eine 30-malige Spritze-zu-Spritze-Übertragung über einen verbindenden Luer-Mischadapter mit 1 ml Ölsäure vermischt, um eine Masse Ethanol/Ölsäuregel zu erzeugen. Eine Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs in Ethanol wurde hergestellt, indem die entsprechende Masse des Wirkstoffs (siehe Tabelle 1) mit 1 ml Ethanol kombiniert wurde und durch heftiges Mischen und/oder Schallbehandlung dispergiert/gelöst wurde. Schließlich wurden 0,9 ml der Masse Ethanol/Ölsäuregel durch eine 30-malige Spritze-zu-Spritze-Übertragung über einen verbindenden Luer-Mischadapter mit 0,1 ml der Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs vermischt, um das endgültige Gel zu erzeugen. Vehikel 21 (Dimethylacetamid-Gel)
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Methylcellulose 50 mg
    Dimethylacetamid bis auf 1 ml
  • Eine Dimethylacetamidgel-Masse wurde hergestellt, indem 500 mg Methylcellulose in 8,5 ml Dimethylacetamid dispergiert wurden und unter gelegentlichem Rühren für 24 h auf 37 °C erwärmt, dann auf Raumtemperatur abgekühlt wurden. Eine Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs in Dimethylacetamid wurde hergestellt, indem die entsprechende Masse an Wirkstoff (siehe Tabelle 1) mit 1 ml Dimethylacetamid kombiniert wurde und durch heftiges Mischen und/oder Schallbehandlung gelöst/dispergiert wurde.
  • Schließlich wurden 0,9 ml der Dimethylacetamidgel-Masse durch eine 30-malige Spritze-zu-Spritze-Übertragung über einen verbindenden Luer-Mischadapter mit 0,1 ml der Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs vermischt, um das endgültige Gel zu erzeugen. Vehikel 22 (Propylencarbonat-Gel)
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Polyvinylpyrrolidon 100 mg
    Propylencarbonat bis auf 1 ml
  • Eine Propylencarbonatgel-Masse wurde hergestellt, indem 1000 mg Polyvinylpyrrolidon in 8,0 ml Propylencarbonat dispergiert wurden und unter gelegentlichem Rühren für 24 h auf 37 °C erwärmt, dann auf Raumtemperatur abgekühlt wurden. Eine Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs in Propylencarbonat wurde hergestellt, indem die entsprechende Masse an Wirkstoff (siehe Tabelle 1) mit 1 ml Propylencarbonat kombiniert wurde und durch heftiges Mischen und/oder Schallbehandlung dispergiert/gelöst wurde.
  • Schließlich wurden 0,9 ml der Propylencarbonatgel-Masse durch eine 30-malige Spritze-zu-Spritze-Übertragung über einen verbindenden Luer-Mischadapter mit 0,1 ml der Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs vermischt, um das endgültige Gel zu erzeugen. Vehikel 24 (Dimethylacetamid/Wasser/Methylcellulose-Gel)
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Wasser 0,1 ml
    Methylcellulose 40 mg
    Dimethylacetamid bis auf 1 ml
  • Eine Masse Dimethylacetamid/Wasser/Methylcellulose-Gel wurde hergestellt, indem 400 mg Methylcellulose in 7,6 ml Dimethylacetamid plus 1 ml Wasser dispergiert wurden, bis zur Dispersion heftig gerührt und für 1 h auf 121 °C erhitzt, dann auf Raumtemperatur abgekühlt wurden. Eine Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs in Dimethylacetamid wurde hergestellt, indem die entsprechende Masse an Wirkstoff (siehe Tabelle 1) mit 1 ml Dimethylacetamid kombiniert wurde und durch heftiges Mischen und/oder Schallbehandlung dispergiertlgelöst wurde. Schließlich wurden 9 ml der Masse Dimethylacetamid/Wasser/Methylcellulose-Gel durch eine 30-malige Spritze-zu-Spritze-Übertragung über einen verbindenden Luer-Mischadapter mit 1 ml der Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs vermischt, um das endgültige Gel zu erzeugen. Vehikel 25 (Dimethylacetamid/Wasser/Hydroxypropylmethylcellulose-Gel)
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Wasser 0,1 ml
    Hydroxypropylmethylcellulose 40 mg
    Dimethylacetamid bis auf 1 ml
  • Eine Masse Dimethylacetamid/Wasser/Hydroxypropylmethylcellulose-Gel wurde hergestellt, indem 2,4 g Hydroxypropylmethylcellulose in 40 ml Dimethylacetamid plus 6 ml Wasser dispergiert, heftig gerührt und bis zur vollständigen Dispersion auf 90 °C erhitzt wurden. Das Gemisch wurde für 60 min auf 121 °C erhitzt, anschließend auf Raumtemperatur abgekühlt. Eine Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs in Dimethylacetamid wurde hergestellt, indem die entsprechende Masse an Wirkstoff (siehe Tabelle 1) mit 1 ml Dimethylacetamid kombiniert wurde und durch heftiges Mischen und/oder Schallbehandlung dispergiert/gelöst wurde. Schließlich wurden 4 ml der Masse Dimethylacetamid/Wasser/Hydroxypropylmethylcellulose-Gel durch eine Spritze-zu-Spritze-Übertragung über einen verbindenden Luer-Mischadapter mit 1 ml der Lösung/Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs vermischt, um das endgültige Gel zu erzeugen. Vehikel 26 (Dimethylacetamid/Wasser/Carbomer (Carboxypolymethylen)-Gel)
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Wasser 0,1 ml
    Carbomer 15 mg
    Dimethylacetamid bis auf 1 ml
  • Ein Dimethylacetamid/Wasser/Carbomer-Gel wurde hergestellt, indem zunächst 150 mg Carbomer in 0,98 ml Wasser dispergiert wurden, ein Auflösen des gerührten Gemischs ermöglicht wurde und anschließend heftig gerührt wurde, um ein wässriges Gelkonzentrat zu erzielen. Eine Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs Dimethylacetamid wurde anschließend hergestellt, indem die entsprechende Masse an Wirkstoff (siehe Tabelle 1) mit 9 ml Dimethylacetamid kombiniert wurde und durch heftiges Mischen und/oder Schallbehandlung dispergiert/gelöst wurde. Schließlich wurden 9 ml der obigen Dimethylacetamid-Lösung langsam unter andauerndem Rühren zu 1 ml des wässrigen Gelkonzentrats hinzugefügt, um das endgültige Gel zu erzeugen. Vehikel 27 (Dimethylacetamid/Wasser/Ethanol/Carboxymethylcellulose-Gel)
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Wasser 0,1 ml
    Ethanol 0,1 ml
    Carboxymethylcellulose 10 mg
    Dimethylacetamid bis auf 1 ml
  • Ein Dimethylacetamid/Wasser/Ethanol/Carboxymethylcellulose-Gel wurde hergestellt, indem zunächst Natriumcarboxymethylcellulose in die Carbonsäureform umgewandelt wurde, indem 4 g Natriumcarboxymethylcellulose in 200 ml Wasser dispergiert wurden und der pH-Wert unter Verwendung von 1N HCl auf 2,0 bis 2,5 eingestellt wurde. 600 ml Ethanol wurden dann langsam unter Rühren hinzugefügt. Das resultierende Carboxymethylcellulose-Präzipitat wurde durch Zentrifugation aufkonzentriert.
  • Ein hochviskoses wässriges/ethanolisches Gelkonzentrat wurde anschließend hergestellt, indem 1 ml Wasser zu 1 g des Präzipitats (welches 0,1 g Carboxymethylcellulose und 0,9 g Ethanol enthält) hinzugefügt wurde und mit hoher Scherung gemischt wurde, bis das Gemisch klar wurde. Eine Lösung oder Suspension des zytotoxischen Wirkstoffs in Dimethylacetamid wurde separat hergestellt, indem die entsprechende Masse an Wirkstoff (siehe Tabelle 1) mit 8 ml Dimethylacetamid kombiniert wurde und durch heftiges Mischen und/oder Schallbehandlung dispergiert/gelöst wurde. Schließlich wurden 8 ml der obigen Dimethylacetamid-Lösung langsam unter andauerndem Rühren mit hoher Geschwindigkeit zu 2 ml des wässrigen/ethanolischen Gelkonzentrats hinzugefügt, um das endgültige Gel zu erzeugen. Dimethylacetamid-Lösung
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Dimethylacetamid bis auf 1 ml
  • Eine Lösung wurde hergestellt, indem die entsprechende Masse an Wirkstoff (siehe Tabelle 1) mit 1 ml Dimethylacetamid kombiniert wurde und durch heftiges Mischen gelöst wurde. Dimethylacetamid/Wasser-Lösung
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Wasser 0,1 ml
    Dimethylacetamid bis auf 1 ml
  • Eine Lösung wurde hergestellt, indem 1 ml Wasser mit 9 ml Dimethylacetamid kombiniert wurde, sorgfältig gemischt wurde, die entsprechende Masse an zytotoxischem Mittel (siehe Tabelle 1) zu dem Gemisch hinzugefügt wurde und heftig gemischt wurde, bis der Wirkstoff sich löst.
  • Zusätzlich zu den obigen Vehikeln auf Grundlage eines organischen Lösungsmittels, die als Verabreichungssysteme für zytotoxische Mittel in Wirksamkeitsstudien bei Tieren eingesetzt wurden, wurden die Wirkstoffe auch als wässrige Lösungen oder Suspensionen verabreicht oder auf eine Weise verabreicht, bei der der Wirkstoff in einem wässrigen 2%-igen Collagengel dispergiert/gelöst war. Die Zusammensetzungen solcher Formulierungen auf Wasserbasis sind unten beschrieben. Wässrige Lösung
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    0,9%-ige Natriumchloridlösung bis auf 1 ml
  • Eine Lösung wurde hergestellt, indem die entsprechende Masse an Wirkstoff (siehe Tabelle 1) zu 1 ml isotonischer (0,9%-iger) Salinelösung hinzugefügt und durch heftiges Mischen gelöst wurde. Wässrige Suspension
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    Natriumcarboxymethylcellulose 5 mg
    Polysorbat 80 0,75 mg
    Wasser bis auf 1 ml
  • Ein Suspensionsvehikel wurde hergestellt, indem 50 mg Natriumcarboxymethylcellulose und 7,5 mg Polysorbat 80 in 10 ml Wasser dispergiert wurden und bis zur Auflösung heftig gerührt und/oder einer Schallbehandlung unterzogen wurden. Die erforderliche Menge an Wirkstoffsubstanz (siehe Tabelle 1) wurde direkt zu der resultierenden viskosen Lösung hinzugefügt und bis zur einheitlichen Dispersion heftig gerührt und/oder einer Schallbehandlung unterzogen. 2%-iges Collagengel
    Bestandteil Gehalt pro ml
    zytotoxischer Wirkstoff (siehe Tabelle 1)
    gereinigtes Rindercollagen 20 mg
    Natriumphosphate 30 mM
    Natriumchlorid 14 mM
    Wasser oder Suspensionsvehikel bis auf 1 ml
  • Formulierungen von Wirkstoffen in 2% Collagen wurden hergestellt, indem die erforderliche Menge an zytotoxischem Mittel (siehe Tabelle 1) zu 2,0 ml an entweder Wasser oder Suspensionsvehikel hinzugefügt wurde und bis zur Auflösung oder Dispersion heftig gerührt und/oder einer Schallbehandlung unterzogen wurde. Ein 1,35 ml Aliquot wurde dann in eine Spritze übertragen und durch eine 30-malige Spritze-zu-Spritze-Übertragung über einen verbindenden Luer-Mischadapter mit 0,6 ml des 6,5%-igen Collagengels vermischt, um das endgültige Gel zu erzeugen.
  • Die Konzentrationen der verschiedenen zytotoxischen Wirkstoffe, die in den obigen Vehikeln vorhanden waren, variierten zwischen den verschiedenen durchgeführten Untersuchungen. Die speziell verwendeten Konzentrationen sind in den folgenden Beispielen dargestellt. Der Bereich der während der Wirksamkeitsuntersuchungen bei Tieren verwendeten Wirkstoffe und Konzentrationen der obigen im Wesentlichen nicht wässrigen Verabreichungsvehikel sind in Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1: Zytotoxische Mittel und Konzentrationen, die bei der Bewertung der Wirksamkeit der Formulierung verwendet wurden
    Wirkstoff Konzentration (mg/ml)
    Cisplatin 1 oder 2
    Camptothecin 0,25, 0,5, 1, 1,25, 2, 2,5, 5 oder 10
    Paclitaxel 1 oder 2
    Vinblastin 0,125 oder 0,5
    Fluoruracil 3,75 oder 15
    Doxorubicin 1,25 oder 2,5
    Etoposid 5 oder 10
    Mitomycin 1 oder 2
    Bleomycin 1,25 oder 2,5
    Mechlorethamin 0,025 oder 0,05
  • Die Vehikelformulierungen 20, 21 und 22 und 24, 25 und 26 repräsentieren die gelierten polaren organischen Lösungsmittelvehikel der vorliegenden Erfindung.
  • II. Testprotokolle
  • Die folgenden Vorgehensweisen wurden durchgeführt, um die Wirkung der Verabreichungsvehikel auf der Wirksamkeit verschiedener antizellproliferativer Mittel zu untersuchen.
  • Transplantierbare genidentische Maus-Plattenepithelkarzinome (SCCVII) oder bestrahlungsinduzierte Fibrosarkom (RIF-1)-Tumore wurden intradermal in der Flanke von 3-7 Monate alten weiblichen C3H-Mäusen gezüchtet (2 × 105 Zellen wurden injiziert). Wenn die eingebrachten Tumore 100 mm3 erreichten, waren die Mäuse bereit für die Untersuchung. Während des Verlaufs der Experimente wurden die behandelten Tumore und die Kontrolltumore dreimal wöchentlich mit Vernier-Messtastern gemessen und die Volumina der Tumore wurden unter Verwendung der folgenden Formel: V = π/6 × D1 × D2 × D3,berechnet wobei D1-D3 Tumordurchmesser in Millimetern sind. Die Anzahl der Tage, bis die Tumore das Vierfache (4×) ihres Grundvolumens erreichten, wurde als Parameter für die Effektivität der Behandlung und Endpunkt der Untersuchung verwendet. Daher bedeutete eine längere Verzögerung des Tumorwachstums eine höhere Antitumorwirksamkeit.
  • Transplantierbare Maus-Blasentumore (MBT-2) wurden ektopisch (intradermal) oder orthotopisch gezüchtet und Ratten-Lebertumore (N1-S1) wurden orthotopisch gezüchtet. Ektopische Tumore wurden wie oben beschrieben gezüchtet und analysiert. Die Volumina der orthotopisch gezüchteten Tumore wurden unter Verwendung der oben beschriebenen Formel bestimmt, wobei Volumenmessungen an Tag 0 und erneut an entweder Tag 7 oder Tag 8 durchgeführt wurden. Das Verhältnis des Tumorvolumens an Tag 7-8 zu dem Tumorvolumen zu Beginn der Behandlung wurde als Maß für die Wirksamkeit der Behandlung verwendet. Daher bedeutete ein kleineres Verhältnis eine höhere Antitumorwirksamkeit.
  • III. Bewertung der Wirksamkeit der Mittel in verschiedenen Verabreichungsvehikeln
  • Die Wirksamkeit von zehn verschiedenen antiproliferativen Mitteln wurde in verschiedenen im Wesentlichen nicht wässrigen Verabreichungsvehikeln bewertet und mit der Wirksamkeit der Mittel in wässriger Lösung, in Suspension oder in wässrigen Collagengel-Vehikeln verglichen. Die zehn verschiedenen bewerteten Mittel waren: Cisplatin (CDDP), Camptothecin (CPT), Paclitaxel, Vinblastin (VLB), Fluoruracil (5-FU), Doxorubicin (DXR), Etoposid (VP-16), Mitomycin (MTC), Bleomycin und Mechlorethamin (HN2). Beispiel 1: Wirkung von CDDP in verschiedenen Vehikeln auf das SCCVII Tumorwachstum
    Figure 00300001
    • * ein Tier wies an Tag 30 keinen Tumor auf
    Beispiel 2: Wirkung von Camptothecin (CPT) in verschiedenen Vehikeln auf das SCCVII Tumorwachstum
    Figure 00310001
    Beispiel 3: Wirkung von Paclitaxel in verschiedenen Vehikeln auf das SCCVII Tumorwachstum
    Figure 00320001
    Beispiel 4: Wirkung von Vinblastin (VLB) in verschiedenen Vehikeln auf das SCCVII Tumorwachstum
    Figure 00330001
    Beispiel 5: Wirkung von 5-FU in verschiedenen Vehikeln auf das SCCVII Tumorwachstum
    Figure 00340001
    Wirkung von Bleomycin (4 mg/kg) und Doxorubicin (20 mg/kg) in verschiedenen Vehikeln auf das SCCVII Tumorwachstum
    Figure 00350001
    Beispiel 8: Wirkung von Mechlorethamin in verschiedenen Vehikeln auf das SCCVII Tumorwachstum
    Figure 00360001
    Wirkung von Mitomycin und Etoposid in verschiedenen Vehikeln auf das SCCVII Tumorwachstum
    Figure 00370001
  • Aus den obigen Ergebnissen und der Erläuterung ist ersichtlich, dass die Verwendung von erfindungsgemäßen, im Wesentlichen nicht-wässrigen, polaren Gel-Formulierungen als Verabreichungsvehikel bei der regionalen oder lokalen Verabreichung antiproliferativer Mittel zu einer erhöhten Wirksamkeit des Mittel führt. Insbesondere ermöglicht die Verwendung der vorliegenden Verabreichungsvehikel für die Zufuhr von antiproliferativen Mitteln längere Verzögerungen des Fortschreitens des Wachstums von Läsionen als die Zufuhr derselben antiproliferativen Mittel in überwiegend wässrigen Vehikeln oder unpolaren wässrigen Vehikeln.
  • Beispiel 11: Dosisantwort von Camptothecin (CPT) in verschiedenen Vehikeln auf das RIF-1 Tumorwachstum
    Figure 00390001
  • Beispiel 12: Antitumor-Wirkung von Camptothecin (CPT) in verschiedenen Vehikeln auf orthotopische MBT-2 Blasentumore in Mäusen
    Figure 00400001
  • Beispiel 12 (Fortsetzung):
    Figure 00410001
  • Beispiel 13: Antitumor-Wirkung von Camptothecin (CPT) in verschiedenen Vehikeln auf orthotopische N1-S1 Lebertumore in Ratten
    Figure 00420001
    • * Notiz: während der intratumoralen Injektion des Wirkstoffs tauchte der Tumor plötzlich auf oder brach auf
  • Beispiel 14: Antitumor-Wirkung von Camptothecin (CPT) in verschiedenen Vehikeln auf orthotopische MBT-2 Blasentumore in Mäusen
    Figure 00430001
  • Beispiel 15: Ektopische Antitumor-Wirkung von Camptothecin (CPT) in verschiedenen Vehikeln auf Mäuse-Blasentumore (MBT) in Mäusen
    Figure 00440001
    • Gruppe 4: jeweils ein Tier war an Tag 22 bzw. Tag 27 tot, bei einem anderen war an Tag 30 kein Tumor vorhanden.
  • Beispiel 16: Dosisantwort von Camptothecin in verschiedenen Vehikeln auf das SCCVII Tumorwachstum
    Figure 00450001
    • Gruppe 4: 3 Tieren waren an den Tagen 10, 13 und 13 tot; diese Zahlen sind in der Kalkulation berücksichtigt; ein anderes Tier wies an Tag 8 auf einen 29%-igen Gewichtsverlust, erholte sich später etwa an Tag19 mit 4×
    • Gruppe 13: bei 1 Tier trat an Tag 3 eine Verschorfung der Tumorstelle auf, dann erholte es sich etwa Tag 20
    • Gruppe 17: 1 Tier war an Tag 13 tot, ein anderes wies keinen Tumor auf
  • Beispiel 17: Dosisantwort von Camptothecin in Suspension oder in ADV24 auf das MBT-2 Tumorwachstum
    Figure 00460001
    • Gruppe 14: 1 geheilt Todesfälle traten aufgrund von Metastasierung und/oder Tumorbelastung an unbehandelten Stellen auf Beispiel 18: Antitumor-Wirkung von Camptothecin (CPT) in verschiedenen Vehikeln auf orthotopische N1-S1 Lebertumore in Ratten
      Figure 00470001
  • Die obigen Ergebnisse zeigen, dass bei der Verabreichung eines antiproliferativen Mittels wie beispielsweise Camptothecin in einem gelierten (viskosen) polaren Vehikel die Wirksamkeit des Mittels signifikant erhöht ist, wie durch die stärkere Verzögerung des Tumorwachstums oder das geringere Tumorvolumen nach einer Woche im Vergleich zu den Beobachtungen, wenn das Mittel in einem nicht gelierten polaren Vehikel zugeführt wird erkennbar ist. Die obigen Ergebnisse legen auch erneut dar, dass die Wirksamkeit eines antiproliferativen Mittels in einem hoch polaren Vehikel im Vergleich zu derjenigen, die für das in wässrigen Vehikeln zugeführte Mittel beobachtet wird, gesteigert ist.

Claims (15)

  1. Verwendung einer im Wesentlichen nicht wässrigen Zusammensetzung, umfassend: mindestens ein antiproliferatives Mittel in einem pharmazeutisch akzeptablen, im Wesentlichen nicht wässrigen Verabreichungsvehikel, welches als ein Depot für das Mittel wirken kann, worin das Vehikel umfasst: mindestens ein polares, wasserlösliches organisches Lösungsmittel, worin das polare, organische Lösungsmittel von 80 bis 99,5% (v/v) des Vehikels beträgt; und mindestens ein Verdickungsmittel, worin das Verdickungsmittel von 0,5 bis 20% (v/v) der Vehikelformulierung beträgt, für die Herstellung eines Arzneimittels für die Behandlung eines Patienten, welcher an einer Erkrankung der zellulären Proliferation leidet, durch eine regionale oder lokale Verabreichung durch eine Spritzennadel, einen Katheter oder einen Trokar.
  2. Verwendung nach Anspruch 1, worin das Vehikel eine Viskosität im Bereich von 500 bis 50 000 mPa·sec aufweist.
  3. Verwendung nach Anspruch 1, worin die Zusammensetzung weiter ein vasokonstriktorisches Mittel umfasst.
  4. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin das polare, wasserlösliche organische Lösungsmittel ein Dipolmoment von mindestens 1,5 D und einen Hildebrand-Löslichkeitsparameter von mindestens 8,0 aufweist, und worin das Lösungsmittel mindestens einen sauerstoffhaltigen Substituenten umfasst, welcher ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Oxy- und Oxo-Substituenten.
  5. Verwendung nach Anspruch 4, worin das polare organische Lösungsmittel ein niederer Alkohol mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen ist.
  6. Verwendung nach Anspruch 4, worin der Oxo-Substituent ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Amiden, Estern, Carbonaten, Ethern, Acetalen und Sulfoxiden.
  7. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin das Verdickungsmittel ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Fettsäuren, Fettsäureestern, Aluminium- oder Magnesiumsalzen von Fettsäuren und vernetzten oder nicht vernetzten biokompatiblen Polymeren.
  8. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, worin das polare, wasserlösliche organische Lösungsmittel ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Ethanol, Dimethylacetamid, Propylencarbonat und Dimethylsulfoxid, und das Verdickungsmittel aus der Gruppe ausgewählt wird, bestehend aus Hydroxypropylmethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Methylcellulose, Carboxypolymethylen und Polyvinylpyrrolidon.
  9. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, worin das wässrige Verabreichungsvehikel, welches als ein Depot für das Mittel wirken kann, Ethanol in Kombination mit Hydroxypropylcellulose und Ölsäure umfasst.
  10. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, worin das nicht wässrige Verabreichungsvehikel, welches als ein Depot für das Mittel wirken kann, Dimethylacetamid oder Dimethylsulfoxid in Kombination mit Methylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose oder Carboxypolymethylen umfasst.
  11. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, worin das nicht wässrige Verabreichungsvehikel Propylencarbonat in einer Menge von 80 bis 99,5% (v/v) der Zusammensetzung in Kombination mit mindestens einem Verdickungsmittel umfasst, worin das Verdickungsmittel von 0,5 bis 20% (v/v) des Vehikels beträgt.
  12. Verwendung nach Anspruch 11, worin das nicht wässrige Verabreichungsvehikel, welches als ein Depot für das Mittel wirken kann, Propylencarbonat in Kombination mit Polyvinylpyrrolidon umfasst.
  13. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin das antiproliferative Mittel Cisplatin, Camptothecin, Vinblastin, Paclitaxel, Fluoruracil, Doxorubicin, Mechlorethamin, Etoposid, Mitomycin oder Bleomycin ist.
  14. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin die Erkrankung der zellulären Proliferation eine neoplastische Erkrankung ist.
  15. Verwendung eines Kits, umfassend mindestens ein antiproliferatives Mittel und ein pharmazeutisch akzeptables, im Wesentlichen nicht wässriges Verabreichungsvehikel, welches ein polares, wasserlösliches organisches Lösungsmittel umfasst, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Ethanol, Dimethylacetamid, Propylencarbonat und Dimethylsulfoxid und Gemischen davon in einer Menge von 80 bis 99,5% (v/v) des Vehikels, und ein Verdickungsmittel, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Hydroxypropylmethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Methylcellulose, Carboxypolymethylen und Polyvinylpyrrolidon und Gemischen davon in einer Menge im Bereich von 0,5 bis 20% (v/v) des Vehikels, für die Herstellung eines Arzneimittels für die Behandlung eines Patienten, welcher an einer Erkrankung der zellulären Proliferation leidet, durch eine regionale oder lokale Verabreichung durch eine Spritzennadel, einen Katheter oder einen Trokar.
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