-
Die
Erfindung betrifft eine verstellbare, leicht lösbare Schnalle, insbesondere
für Tauchermasken oder
dergleichen, von der gattungsgemäßen Art
mit einem Band, wie sie im Oberbegriff von Anspruch 1 beschrieben
ist.
-
Wie
zum Beispiel in den Dokumenten
US 4,607,398 ,
US 5,611,644 ,
US 5,555,571 und
DE 195 20 981 offenbart ist, werden
zurzeit, insbesondere für Tauchermasken,
Schnallen wie oben beschrieben verwendet, welche es erlauben, dass
das Band gedehnt wird, damit die Maske gestrafft wird, indem einfach
eine Zugkraft in Richtung der freien Enden des Bandes ausgeübt wird,
welche aus der Schnalle herausragen, wobei das Band durch manuelles
Betätigen
der Entriegelungsmittel, die die Haltemittel vorübergehend aus dem Band ausrücken, gelockert
wird.
-
Diese
Schnallen weisen ein Element zum Rückhalten des Bandes auf, wobei
das Rückhalteelement
das Band zum Zusammenwirken mit einem Haltezahn bringt. Das Rückhalteelement
wirkt ebenso als ein Stützelement,
das mit dem Haltezahn zusammenwirkt. Der Zahn hat ein asymmetrisches
Profil, d.h. er ist mit abgeschrägten
Führungsseiten
versehen, die dem Band helfen, in die straffende Richtung zu gleiten
und es daher von der entgegengesetzten Richtung abhalten, wobei
genannter Zahn an dem freien Ende eines Flügels vorgesehen ist, der derart
befestigt ist, dass er um eine Achse in der Mitte und im wesentlichen
parallel zu den Ausbuchtungen auf dem Band sich frei bewegen kann.
Der Flügel
ist elastisch und durch eine Feder dauerhaft vorgespannt, um den
Zahn gegen das Band, d.h. gegen das Rückhalteelement zu pressen.
-
Obwohl
diese Bauart eigentlich wirksam und zweckmäßig in Bezug auf die Straffung
des Bandes ist, benötigt
sie immer einen bestimmten Aufwand, der beim Gebrauch eine mögliche Verschiebung
der Maske aus ihrer richtigen Trageposition bedingt. Jedoch ist
die oben beschriebene bekannte Bauart beim Lösen des Bandes, zum Beispiel
um die Maske abzunehmen, völlig
ungeeignet, unzweckmäßig und bedarf
des Gebrauches beider Hände.
Um den Zahn aus dem gezahnten Ende des Bandes auszurücken, muss
der Flügel
gegen die Kraft des elastischen Mittels gedrückt werden. Dieser Flügel ist
im Allgemeinen parallel zum Bügel
oder im näheren
Bereich davon angeordnet, so dass eine bestimmte Druckwirkung auf
den Bügel
ausgeübt
wird. Zur selben Zeit ist es notwendig, auf das Band einzuwirken,
um dessen Gleitbewegung innerhalb der Schnalle in die lockernde
Richtung zu ermöglichen
oder zu unterstützen.
-
Die
US-Schrift 4607398 offenbart eine Schnalle, die die Kombination
von Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 zeigt. Der Gürtel hat eine
Sperrzahnanordnung, die vertikal zwischen den oberen und unteren
Wänden
der Schnalle gehalten wird und selektiv in ein Ratschenteil eingreift.
Die Sperrzahnanordnung hat einen drehbaren Zylinder, einen Sperrzahn,
der mit dem Zylinder gekoppelt ist und für den selektiven Eingriff in
das Ratschenteil angepasst ist. Ein vertikal bewegliches Gestänge wird von
dem Zylinder derart aufgenommen, dass das untere Ende des Gestänges aus
der Bodenwand der Schnalle herausragt. Der Zylinder wird zusammen mit
dem Sperrzahn gedreht, damit der Sperrzahn aus dem Ratschenteil
ausrückt,
wenn sich das Gestänge vertikal
im Zylinder aufrückt.
Um den Zylinder mit dem Sperrzahn zu drehen, wird eine radiale Ausbuchtung
des Gestänges
von einem schrägen
Spalt aufgenommen, der einer Seitenwand des Zylinders angeformt
ist.
-
Die
Erfindung hat die Aufgabe, eine Schnalle der oben beschriebenen
Gattung derart zur Verfügung
zu stellen, dass durch einfache und preiswerte Anordnungen die straffenden
und lockernden Bedienungsabläufe
einfacher, schneller und zweckmäßiger durchgeführt werden,
wobei vorgesehen ist, dass genannte Abläufe mit Hilfe lediglich einer
Hand bewerkstelligt werden können
und wobei die höchste funktionelle
Sicherheit der Schnalle gewährleistet wird.
-
Die
Erfindung löst
die oben genannten Aufgaben dadurch, dass eine Schnalle der oben
beschriebenen Gattung zur Verfügung
gestellt wird, wobei die Merkmalskombination gemäß dem kennzeichnenden Teil
von Anspruch 1 verwendet wird.
-
Die
beanspruchten Merkmale zeigen eindeutig die Vorzüge der vorliegenden Erfindung.
Auf der einen Seite ist es der sehr einfache Aufbau und das Fehlen
des schwer bedienbaren Zahns auf dem frei beweglichen Flügel, der
sogar die freihändigen, bandstraffenden
Bedienvorgänge
mühevoll
macht. Die Gleitbewegung des Bandes ist durch die Drehung der Stützrolle
gewährleistet,
die dadurch als gezahnter Kranz wirkt, wobei alle Gleitreibungen,
die relativ hoch sind, wegen der generell verwendeten Art der Materialien,
wie Gummi oder dergleichen, begrenzt werden.
-
Auf
der anderen Seite wird durch eine Vergrößerung der Anzahl der Zähne oder
der Ausbuchtungen auf Band und Stützrolle eine Anpassung an kleinere
Stufen und dadurch eine bessere Einstellmöglichkeit und Genauigkeit des
straffenden Zuges des Bandes zur Verfügung gestellt.
-
Schließlich wird
nur eine kleine axiale Bewegung zwischen den ratschenähnlichen
Mitteln und der Stützrolle
benötigt,
um das Band zu lockern. Solch eine axiale Bewegung ist aus offensichtlichen anatomischen
Gründen
per se günstiger
und kann leichter mit einer Hand durchgeführt werden. Weil die Schnalle
aus dem Maskenkörper
oder aus irgendeinem anderen Objekt herausragt, ist eine Greifbewegung
der Finger einer Hand möglich.
Weiterhin erlaubt die bestimmte Ausführungsform, dass vorgesehene
elastische Mittel zum Halten der Stützrolle und ratschenähnliche
Mittel dauerhaft verbunden sind, wobei sie keine nennenswerten Kräfte benötigen und deshalb
durch geringe Kraftaufwendung gegeneinander wirken.
-
Wenn
die Stützrolle
weiterhin in Bezug auf die bandlockernde Drehrichtung gelöst wird,
ist der Widerstand der Gleitbewegung, um sie wegzubewegen, sehr
klein, deshalb wird die andere Hand nicht benötigt, um Handlungen durchzuführen, die
die genannte Gleitbewegung des Bandes in die das Band lockernde
Richtung unterstützen,
aber diese Bewegung zur Wegnahme der Maske vom Gesicht führt dazu,
dass das Band gleichzeitig in die lockernde Richtung gleitet.
-
Die
Erfindung betrifft außerdem
weitere kennzeichnende Merkmale, die den Gegenstand der abhängigen Ansprüche bilden.
-
Die
Merkmale der Erfindung und die sich daraus ergebenden Vorteile erscheinen
durch die folgende Beschreibung eines Beispiels, das in den beigefügten Zeichnungen
dargestellt ist, klarer, wobei:
-
1 eine
Seitenansicht einer Maske mit einer erfindungsgemäßen Schnalle
ist.
-
2 eine
Draufsicht der Maske wie in 1 ist, wobei
der Schnallenbereich in einer Querschnittsansicht gezeigt ist.
-
3 ist
eine Explosionsdarstellung einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schnalle.
-
4 ist
ein axialer Schnitt der Schnalle wie in 3 gezeigt.
-
Bezugnehmend
auf die Figuren weist eine Schnalle, die von der Art ausgebildet
ist, dass sie einem Band 1 ermöglicht, nur durch dessen Bedienung stufenweise
gestrafft und gelockert zu werden, einen Schnallenkörper 2 auf,
wobei eine Stützführung 3 vorgesehen
ist. Die Führung
hat eine gebogene Form, die sich insbesondere über etwa 180° erstreckt und
wird durch eine radiale äußere Wand 102 und durch
eine radiale innere Wand geformt. Die zwei Wände sind im Wesentlichen konzentrisch
und der Abstand zwischen ihnen entspricht im Wesentlichen dem Band 1 oder
ist etwas größer als
dessen Dicke, so dass letzteres innerhalb der Führung 3 entlanggleiten
kann. Das Band 1 hat mindestens auf seiner radialen Innenfläche eine
Vielzahl von Zähnen,
Rippen oder dergleichen 101, welche quer zur längslaufenden
Achse des Bandes 1 angeordnet sind.
-
Die
radiale innere Wand der Stützführung 3 besteht
aus der gekrümmten
Oberfläche
einer Stützrolle 4,
welche so befestigt ist, dass sie im Wesentlichen koaxial zur radialen äußeren Wand 102 gedreht werden
kann.
-
Die
Stützrolle 4 hat
eine Vielzahl von Nuten 104, die in ihre gekrümmte Oberfläche geformt
sind, welche sich in der Gesamtheit ihrer axialen Länge erstrecken
und zueinander mit gleichem Winkel beabstandet sind. Die Nuten 104 weisen
voneinander einen derartigen Abstand auf, dass der Bogen eines Kreises
dazwischen dem Abstand zwischen den einzelnen Zähnen 101 des Bandes 1 entspricht,
und ihre Form und Querschnitt korrespondieren mit dem der Zähne 101,
so dass letztere in die Nuten 104 der Stützrolle 4 eingreifen
können.
-
Naheliegenderweise
ist die Bauform des Bandes 1, und insbesondere die Form
und Größe der Zähne und
der Abstand dazwischen, im Wesentlichen komplementär oder passend
zu der äußeren Form
der Stützrolle,
das heißt
zu der Form der Nut oder der peripheren radialen Zähne 104 der
Stützrolle 4,
zu ihrer Größe und zum
Winkelabstand zwischen den genannten Zähnen oder genannten Nuten 104,
so dass die Stützrolle 4 immer
dynamisch in das Band 1 eingreift.
-
Die
Stützrolle 4 ist
drehbar an einer Achse befestigt, die aus einem zentralen Stift 5 besteht,
wobei der Stift 5 derart gelagert ist, dass er sich nicht drehen,
aber in zwei sich quer erstreckenden Endwänden 202, 203,
die fest in dem Schnallenkörper 2 eingebaut
sind, axial bis zu einem bestimmten, vorher festgelegten Ausmaß gleiten
kann.
-
Eine
Endwand 202 hat eine runde Öffnung zur Aufnahme eines Endes
des zentralen Stifts 5, was bedeutet das er daraus herausragt.
Die andere Endwand 302 hat eine koaxiale Führungsnut 6,
die an der Außenseite
der Schnalle geschlossen ist und einen nichtrunden Abschnitt hat.
Dies bedeutet, dass das Ende des zentralen Stifts 5, das
in dem nichtrunden Sitz gehalten wird, die Form einer komplementären nichtrund
geformten kleinen Basis 105 hat. Die nichtrunde Führungsnut
oder der Sitz 6 in der sich quer erstreckenden Wand 302 ist
axial länger
als die axiale Ausdehnung der nichtrunden kleinen Basis 105 des
zentralen Stifts 5, wobei letzterer axial innerhalb der
Führungsnut 6 verschiebbar
ist und dort zwischen der geschlossenen Endwand der Führungsnut 6 und
dem zugewandten Ende der kleinen Basis 105 ein elastisches
Element 205 vorgesehen ist. Dieses Element besteht vorzugsweise,
aber nicht notwendigerweise, aus einer elastischen Zunge, welche
sich vom Rand einer Ecke der kleinen Basis, wo sie fest eingebaut
ist, bis zum Bereich ihrer zentralen Achse erstreckt, wobei sie
die Form einer Brücke
hat, bestehend aus einem Material, das nach außen hin in die axiale Richtung
des zentralen Stifts 5 gekrümmt ist. Es können selbstverständlich andere
Arten von elastischen Mitteln vorgesehen sein, wie etwa eine Feder oder
dergleichen. Es handelt sich in jedem Fall um die bevorzugte Ausführungsform,
weil die Anzahl der Teile, die die Schnalle bilden, reduziert wird,
außerdem
die Verwendung von Metallteilen vermieden wird, welche zum Beispiel
dem Angriff von Salzwasser ausgesetzt werden, und eine einfache
Montage der Schnalle vorgesehen ist, wodurch die Herstellungskosten
gesenkt werden.
-
Im
Randbereich der kleinen Basis 105 ist mindestens ein axialer
Zahn 305, insbesondere vier mit gleichem Winkel voneinander
beabstandete axiale Zähne 305,
vorgesehen, welche stufenförmig
aus der gekrümmten
Oberfläche
des zentralen Stifts 5 herausragen, und zwar auf derjenigen
Seite der genannten Basis 105, die dem entgegengesetzten Ende
des zentralen Stifts 5 zugewandt ist und die Endkante der
Stützrolle 4 axial überlagert,
insbesondere in den Eckbereichen der Stützrollenoberfläche, die
dem entgegengesetzten Ende des zentralen Stifts 5 zugewandt
ist. Die genannten Zähne
wirken mit den axialen Zähnen 204 auf
der Außenseite
der Stützrolle 4 zusammen,
dessen Zähne
asymmetrisch oder sägezahnförmig sind,
und haben einen steileren, im Wesentlichen axialen, Arm und einen
weniger steilen Arm, die als abgeschrägte Führungsoberfläche wirken.
Die axialen Zähne 204 auf
der Innenseite der Stützrolle 4,
die der kleinen Basis 205 des zentralen Stiftes 5 zugewandt
sind, sind derart angeordnet, dass die weniger steilen Vorderseiten,
die als Führungsoberfläche wirken,
der bandstraffenden Richtung zugewandt sind, wie durch den Pfeil
S gezeigt ist, während
die steileren, im Wesentlichen axialen, der bandlockernden Richtung
zugewandt sind. Der Mittenabstand der axialen Zähne 204 der Stützrolle 4 und
der Haltezähne 205 auf
der kleinen Basis 5 ist so, dass jeder Ruck einem Vorwärtsschritt
entspricht, entsprechend einem Vorwärtsschritt eines Zahns 101 des
Bandes 1 oder einem Bruchteil des genannten Schrittes.
-
Durch
Ziehen des Endes des Bandes 1 in straffender Richtung S
versetzt das Band, durch seine in die Nuten 104 der Stützrolle 4 eingreifenden Zähne 101,
die Stützrolle 4 in
Rotation. In diesem Fall werden die axialen Zähne 305 der kleinen
Basis 105 durch die weniger steilen Führungsflächen der axialen Zähne 204 der
Stützrolle 4 unterstützt. Demzufolge
werden die kleine Basis 105 und der zentrale Stift 5 axial
gegen die Wirkung des elastischen Mittels 305 gegen den
nichtrunden Sitz 6 gedrückt,
welcher mit der Wand 302 der Schnalle 2 verbunden
ist, und so kann die Rolle ungehindert mit einer ruckartigen Bewegung
in die bandstraffende Drehrichtung S vorrücken. Nach jedem Vorwärtsschritt
durchlaufen die axialen Zähne 305 der
kleinen Basis 105 des zentralen Stifts 5 eine
Eingriffsposition hinter der steileren Vorderseite des entsprechenden
axialen Zahns 204 der Stützrolle 4 und gewährleisten
so, dass der erzielte straffende Zustand verriegelt wird.
-
Die
Stützrolle 4 liegt
im Allgemeinen mit ihrer, der kleinen Basis 105 entgegengesetzten,
Endseite derart an die Innenseite der Wand 202 an, dass
jede unerwünschte
axiale Bewegung auf den Stift 5 den Eingriff der axialen
Zähne 204 der
Stützrolle 4 in
die axialen Haltezähne 305 des
zentralen Stifts 5 beeinträchtigen kann.
-
Indem
man am Band 1 in lockernder Richtung dem Pfeil A folgend
zieht, liegen die axialen Vorderseiten der axialen Zähne 204 der
Stützrolle 4 den zugewandten
axialen Vorderseiten der axialen Zähne 305 auf der kleinen
Basis 105 des zentralen Stifts 5 an, wodurch die
Stützrolle
in Bezug auf eine Drehrichtung, die der bandlockernden Richtung
entspricht, gesperrt wird, ebenso wie das Band 1, welches
mechanisch in die Rolle 4 eingreift.
-
Um
die Stützrolle
zu entsperren, so dass das Band gelockert werden kann, muss das
der kleinen Basis 105 entgegengesetzte Ende des zentralen Stifts 5,
dass aus der quer verlaufenden Stützwand 202 herausragt,
nur gedrückt
werden. Der Vorgang des Drückens,
der axial gegen die kleine Basis 105 und gegen die Wirkung
des elastischen Mittels 205 erfolgt, bewirkt, dass der
zentrale Stift 5 in Bezug auf die Stützrolle 4 gleitet,
damit sich die kleine Basis 105 von der zugewandten Seite
der Stützrolle 4 wegbewegt,
wodurch die Haltezähne 305 auf
der kleinen Basis 105 aus den axialen Zähnen 204 an der Endseite
der Stützrolle 4 ausrücken. Unter
diesen Bedingungen kann sich die Rolle 4 auch in bandlockernder Richtung
um ihre Achse drehen und das Band kann sich innerhalb der Führung 3 in
bandlockernder Richtung drehen.
-
Das
freie knopfähnliche
Ende des zentralen Stifts 5 kann auch mit weiteren elastischen
Mitteln verbunden sein, die in dieselben Richtung wirken, wie jenes,
das zwischen der nichtrunden Basis 105 und der Führungsnut
oder dem Sitz 6 in der Wand 302 vorgesehen ist.
Wie in 1 gezeigt ist, bestehen genannte Mittel in diesem
Fall aus einer Vielzahl von Zungen, die eine Art Käfig um das
freie Ende des Stifts 5 bilden, oder eine Art Kappe, die
mit 405 bezeichnet ist.
-
Die
obige Beschreibung zeigt deutlich die Vorteile der vorliegenden
Erfindung. Was zunächst auffällt, ist
die außergewöhnliche
Einfachheit und Preisgünstigkeit
der Teile, die die Schnalle 2 bilden. Diese können alle
als Plastik-Formpressteile hergestellt werden und bestehen damit
aus einem fast verschleißfreien,
langlebigen Material, das im Allgemeinen wenig durch die Einwirkung
von Agenzien wie Salzwasser oder dergleichen angegriffen wird.
-
Die
erhebliche Einfachheit der Teile, aus denen die Schnalle besteht,
beeinflusst die Sicherheit bei der Bedienung und die Lebensdauer,
genauso wie der einfache Zusammenbau der Schnalle.
-
Darüber hinaus
sind für
die Verwendung der Schnalle keine besonderen Bänder notwendig, sondern das
gewöhnliche
Band, das normalerweise benutzt wird, kann hierfür verwendet werden.
-
Die
erfindungsgemäße Bauweise
der Schnalle erlaubt eine erhebliche Freiheit in ihrer äußeren Anordnung,
es wird nur eine halb kreisförmige Führung benötigt, die
durch eine halb kreisförmige oder
gekrümmte
Wand begrenzt wird, die axial mit zwei quer verlaufenden Erweiterungen
versehen ist, die die zentrale Achse 5 mit den dort angefügten Teilen 105 abstützen.
-
Schließlich hat
die Bauweise keinen größeren Raumbedarf,
sie kann im Gegenteil in einer Größe hergestellt werden, die
mindestens gleich groß,
im Wesentlichen etwas kleiner als herkömmliche Schnallen ist.
-
Die
Funktionalität
und komfortable Bedienung sind aus dem hier Beschriebenen ersichtlich. Die
Stützrolle 4 erlaubt
dem Band 1 genau eingestellt und gesichert in der gewünschten
Position gehalten zu werden.
-
Das
Band kann durch eine greifende Bewegung der Hand auf leichte Art
und Weise in die lockernde Richtung A entriegelt werden, z. B. dank
der zwei Wände 202 und 302 durch
einen Zeigefinger und einen Daumen. Die Wand 302 wirkt
als Abstützung,
wenn auf den Kopf des zentralen Stifts 5 Druck ausgeübt wird.
Deshalb wird als Abstützung
kein Körperteil
verwendet, wodurch schmerzhafte und ungenaue Bedienungshandlungen
und oftmals, in Abhängigkeit
der spezifischen Körperteile,
instabile Abstützungen
vermieden werden, welche nicht die korrekte Bedienung der Entriegelungsmittel
gewährleisten.
-
Weil
ja das Band 1 bei seiner gleitenden Bewegung in einer gebogenen
Stützführung 3 geführt wird,
einer dieser Wände
ist die Stützrolle,
die durch Druck dagegen gedrückt
wird, ist die genannte Gleitbewegung des Bandes 1 in der
Führung 3 zum
Straften und, im entriegelten Zustand der Stützrolle, Lockern des Bandes
nahezu reibungsfrei, oder unterliegt zumindest einer sehr geringen
Reibung, so dass der Kraftaufwand beim Ziehen des Bandes im Wesentlichen
darin besteht, die elastische Federspannung der Stützrolle
und der elastischen Mittel 205 für die ruckartige Bewegung der
Stützrolle 4 zu überwinden,
wohingegen das Band in der lockernden Richtung, mit der Rolle in
der entriegelten Position, frei geleitet und gelockert werden kann,
während
das Teil, welches durch das Band gestrafft wird, zum Beispiel die
Tauchermaske, verschoben und wegbewegt wird.
-
Demzufolge
werden, wie in den 1 und 2 gezeigt,
die beiden Endflächen 202 und 302 einmal
gegriffen und zwischen Zeigefinger und Daumen der einen Hand gedrückt, und
während
auf die zentrale Achse 5 Druck ausgeübt wird, wird die Maske entfernt,
indem einfach das Band gelockert wird, während es vom Gesicht entfernt wird,
und zwar einfach durch Greifen der Maske mittels der genannten zwei
Finger an der Schnalle.
-
Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
die gleichen Teile verwendet werden können, um zwei gegenüberliegende Schnallen
vorzusehen, zum Beispiel an der rechten und an der linken Seite
einer Maske oder dergleichen. Die Teile, aus denen die Schnallen
bestehen, sind im Wesentlichen identisch, wobei das einzige Teil,
dass, entsprechend der Umkehrung der straffenden und lockernden
Richtungen, modifiziert werden muss, die Stützrolle 4 ist, d.h.
deren axiale Zähne 204.
Wie in den Figuren gezeigt ist, kann die Stützrolle jedoch zu diesem Zweck
axiale Zähne 204 an
beiden Endseiten haben, wobei die Anordnung der axialen Zähne 204 auf
den zwei gegenüberliegenden Endseiten
der Stützrolle 4 in
Bezug auf eine radiale Mittenebene der Stützrolle 4 symmetrisch
identisch ist.
-
Ein
weiterer Vorteil, der insbesondere dann erzielt wird, wenn das Band
an Teilen des menschlichen Körpers
verwendet wird, liegt darin, dass, im Gegensatz zu bekannten Masken,
das Band vollständig
mit seiner glatten Seite am Körper
haftet, während
die Zähne, Überstände, Rippen
oder dergleichen 101 nur an der äußeren, der Stützrolle
zugewandten Seite vorgesehen sind.
-
Die
Anpassungsfähigkeit
des Aufbaus der erfindungsgemäßen Schnallen
ist, wie gezeigt wird, aus den beiden unterschiedlichen Ausführungsformen
ersichtlich.
-
Unter
Bezugnahme auf die 1 und 2 ist die
erfindungsgemäße Schnalle
für eine
Tauchermaske vorgesehen. In diesem Fall bilden sich von dem starren
Rahmen der Maske aus einem Stück
gemachte Ansätze
heraus, oder sind geschweißt,
geklebt oder anderweitig daran befestigt, wobei genannte Ansätze derart
geformt sind, dass sie in Bezug auf die Trageposition die Rückseite
bilden, eine im Wesentlichen halbzylindrische Aussparung mit beabstandeten
Endwänden 202 und 302.
In diesen Wänden 202 und 302 sind Öffnungen
für den
Durchgang des knopfähnlichen
Kopfes des zentralen Stifts 5 und eine nichtrunde Nut 6 für die Basis 105 des zentralen
Stifts 5 vorgesehen.
-
Um
den Aufbau sogar noch einfacher zu machen, hat die Wand 302 ein
Durchgangsloch, das die Seitenwand der Nut 6 bildet, wobei
die Endwand, die die geschlossene Seite der Nut 6 bildet,
eingerastet, geklebt oder später
geschweißt
ist.
-
Der
Aufbau ist sehr einfach. Der zentrale Stift 5 wird von
der äußeren Seite
der verbundenen quer verlaufenden Wand 302 durch das Loch
eingeführt, welches
die Seitenwand der Nut 6 bildet, und die Stützrolle 4 gleitet
darauf, während
den Bereich zwischen den beiden quer verlaufenden Endwänden 202 und 302 durchläuft. Wenn
der zentrale Stift 5 einmal in seiner richtigen Position
mit der Stützrolle
darauf eingesetzt ist, wird die Nut 6 von der Außenseite her
durch Aufsetzen eines Deckels 502 an der Außenseite
der Wand 302 verschlossen.
-
Die 3 und 4 zeigen
eine abweichende Ausführungsform,
bei der die Verwendung der erfindungsgemäßen Schnalle auch in Verbindung
mit anderen Gegenständen,
wie Schwimmflossen oder anderen, vorgesehen ist.
-
In
diesem Fall hat der Schnallenkörper 2 einen
gegabelten Aufbau, wobei eine Befestigungsplatte 8 mit
einer Gabel verbunden ist, die eine gekrümmte Wand 102 mit
zwei sich von ihren Endseiten erstreckenden, quer verlaufenden Wänden 202 und 302 aufweist.
Die erstere quer verlaufenden Wand hat ein Loch für den äußeren Durchgang
des knopfähnlichen
Endes des zentralen Stifts 5, wohingegen die gegenüberliegende
quer verlaufenden Wand 302 ein nichtrundes Loch hat, das
die Seitenwände
der Nut 6 für
die nichtrunde kleine Basis 105 des zentralen Stifts 5 bildet.
-
Die
Schnalle ist seitlich durch eine Kappe 9 verschlossen,
die die Seitenwände
bildet und in den 3 und 4 mit 109, 109 bezeichnete
Wände hat,
die die quer verlaufenden Wände 202 und 302 auswärts überlagern
und die außerdem
eine gebogene Wand 309 hat, die auswärts die gebogene Wand 102 überlagert,
wobei darin einen Schlitz 409 für den Durchgang der Befestigungsplatte 8 vorgesehen
ist. Die der Wand 309 gegenüberliegende Kappenseite ist
vollständig
offen und dient als Eingang und Ausgang für das Band 1 bei seinem
Lauf um die Stützrolle 4 herum.
-
Die
Wand 209, die die Wand 302 auswärts überlagert,
bildet den axialen Boden zum Verschließen der Nut oder des Sitzes 6 für die nichtrunde
Basis 105 des zentralen Stifts 5, wobei die Wand 109, die
den Kopf auf dem zentralen Stift 5 überlagert, ein Loch 509 hat,
das, wenn die Kappe 9 befestigt ist, mit dem Loch, das
in die Wand 202 geformt ist, übereinstimmt und durch das
der Kopf des zentralen Stifts 5 nach außen ragt. Die Wand 109 der
Verschlusskappe 9 kann möglicherweise an ihrer Außenseite
mit einer anatomischen Form versehen sein, z.B. mit einer kleinen konkaven
Einbuchtung, die koaxial zu der Durchgangsöffnung für den zentralen Stift 5 angeordnet
ist.
-
Dank
der Tatsache, dass die Teile aus Plastik und damit aus einem elastischen
Material hergestellt sind und aufgrund der Tatsache, dass der zentrale Stift 5 in
Bezug auf die Wand 202 und 109 axial eingesetzt
werden kann, kann die Verschlusskappe 9 durch Pressen eingepasst
werden.
-
Die
Befestigungsplatte 8 kann jede Bauart haben, was einfach
bedeutet, dass sie geschweißt, geklebt
oder durch Schrauben oder andere Mittel befestigt sein kann. In
der dargestellten Ausführungsform
hat sie die Bauart, die in Verbindung mit Breitkopf-Hakenstiften
vorgesehen ist, wie sie an den Seiten von Schwimmflossen-Fußtaschen
oder dergleichen vorgesehen sind.
-
Die
Platte 8 hat insbesondere ein peripheres U-förmiges Teil 108,
dass eine mittlere Zunge 208 umgibt, wobei die Enden des
peripheren U-förmigen Teils 108 und
die zentrale Zunge 208 an dem gekrümmten Teil 102 befestigt
sind. Auf der Platte 108 ist ein Loch 308 in einer
derartigen Position vorgesehen, dass der Rand der Ecke des genannten
Lochs teilweise durch das U-förmige
Teils 108 und teilweise durch die zentrale Zunge 208 gebildet
wird. Durch diese Anordnung kann das Loch 308 für den Durchgang
des Breitkopf-Hakenstiftes 10 an der Schnalle extra geöffnet werden.
-
Die
dargestellten Ausführungsformen
sind nur zwei Beispiele für
die erfindungsgemäße Schnalle
und zeigen deren bemerkenswerte Vielseitigkeit sowohl im Gebrauch
als auch im Aufbau.
-
Die
Schnalle ist insbesondere für
die Verwendung in Verbindung mit Tauchermasken vorgesehen, aber
die Verwendung ist nicht dahingehend begrenzt und kann in Verbindung
mit jedem Band vorgesehen seien, dass fortlaufend gestrafft und
in der lockernden Richtung entriegelt werden muss.
-
Die
verwendeten Materialien zur Herstellung der Schnalle können ebenso
von anderer Art sein, in Abhängigkeit
von dem Verwendungsbereich.
-
Selbstverständlich ist
die Erfindung nicht auf die hier beschriebenen und dargestellten
Ausführungsformen
beschränkt,
sondern kann erheblich davon abweichen, insbesondere was die Bauweise
betrifft, ohne die oben offenbarten und unten beanspruchten Grundzüge zu verlassen.