DE69835356T2 - Verstellbare leicht lösbare schnalle, insbesondere für tauchermasken oder dergleichen - Google Patents

Verstellbare leicht lösbare schnalle, insbesondere für tauchermasken oder dergleichen Download PDF

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Description

  • Die Erfindung betrifft eine verstellbare, leicht lösbare Schnalle, insbesondere für Tauchermasken oder dergleichen, von der gattungsgemäßen Art mit einem Band, wie sie im Oberbegriff von Anspruch 1 beschrieben ist.
  • Wie zum Beispiel in den Dokumenten US 4,607,398 , US 5,611,644 , US 5,555,571 und DE 195 20 981 offenbart ist, werden zurzeit, insbesondere für Tauchermasken, Schnallen wie oben beschrieben verwendet, welche es erlauben, dass das Band gedehnt wird, damit die Maske gestrafft wird, indem einfach eine Zugkraft in Richtung der freien Enden des Bandes ausgeübt wird, welche aus der Schnalle herausragen, wobei das Band durch manuelles Betätigen der Entriegelungsmittel, die die Haltemittel vorübergehend aus dem Band ausrücken, gelockert wird.
  • Diese Schnallen weisen ein Element zum Rückhalten des Bandes auf, wobei das Rückhalteelement das Band zum Zusammenwirken mit einem Haltezahn bringt. Das Rückhalteelement wirkt ebenso als ein Stützelement, das mit dem Haltezahn zusammenwirkt. Der Zahn hat ein asymmetrisches Profil, d.h. er ist mit abgeschrägten Führungsseiten versehen, die dem Band helfen, in die straffende Richtung zu gleiten und es daher von der entgegengesetzten Richtung abhalten, wobei genannter Zahn an dem freien Ende eines Flügels vorgesehen ist, der derart befestigt ist, dass er um eine Achse in der Mitte und im wesentlichen parallel zu den Ausbuchtungen auf dem Band sich frei bewegen kann. Der Flügel ist elastisch und durch eine Feder dauerhaft vorgespannt, um den Zahn gegen das Band, d.h. gegen das Rückhalteelement zu pressen.
  • Obwohl diese Bauart eigentlich wirksam und zweckmäßig in Bezug auf die Straffung des Bandes ist, benötigt sie immer einen bestimmten Aufwand, der beim Gebrauch eine mögliche Verschiebung der Maske aus ihrer richtigen Trageposition bedingt. Jedoch ist die oben beschriebene bekannte Bauart beim Lösen des Bandes, zum Beispiel um die Maske abzunehmen, völlig ungeeignet, unzweckmäßig und bedarf des Gebrauches beider Hände. Um den Zahn aus dem gezahnten Ende des Bandes auszurücken, muss der Flügel gegen die Kraft des elastischen Mittels gedrückt werden. Dieser Flügel ist im Allgemeinen parallel zum Bügel oder im näheren Bereich davon angeordnet, so dass eine bestimmte Druckwirkung auf den Bügel ausgeübt wird. Zur selben Zeit ist es notwendig, auf das Band einzuwirken, um dessen Gleitbewegung innerhalb der Schnalle in die lockernde Richtung zu ermöglichen oder zu unterstützen.
  • Die US-Schrift 4607398 offenbart eine Schnalle, die die Kombination von Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 zeigt. Der Gürtel hat eine Sperrzahnanordnung, die vertikal zwischen den oberen und unteren Wänden der Schnalle gehalten wird und selektiv in ein Ratschenteil eingreift. Die Sperrzahnanordnung hat einen drehbaren Zylinder, einen Sperrzahn, der mit dem Zylinder gekoppelt ist und für den selektiven Eingriff in das Ratschenteil angepasst ist. Ein vertikal bewegliches Gestänge wird von dem Zylinder derart aufgenommen, dass das untere Ende des Gestänges aus der Bodenwand der Schnalle herausragt. Der Zylinder wird zusammen mit dem Sperrzahn gedreht, damit der Sperrzahn aus dem Ratschenteil ausrückt, wenn sich das Gestänge vertikal im Zylinder aufrückt. Um den Zylinder mit dem Sperrzahn zu drehen, wird eine radiale Ausbuchtung des Gestänges von einem schrägen Spalt aufgenommen, der einer Seitenwand des Zylinders angeformt ist.
  • Die Erfindung hat die Aufgabe, eine Schnalle der oben beschriebenen Gattung derart zur Verfügung zu stellen, dass durch einfache und preiswerte Anordnungen die straffenden und lockernden Bedienungsabläufe einfacher, schneller und zweckmäßiger durchgeführt werden, wobei vorgesehen ist, dass genannte Abläufe mit Hilfe lediglich einer Hand bewerkstelligt werden können und wobei die höchste funktionelle Sicherheit der Schnalle gewährleistet wird.
  • Die Erfindung löst die oben genannten Aufgaben dadurch, dass eine Schnalle der oben beschriebenen Gattung zur Verfügung gestellt wird, wobei die Merkmalskombination gemäß dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 verwendet wird.
  • Die beanspruchten Merkmale zeigen eindeutig die Vorzüge der vorliegenden Erfindung. Auf der einen Seite ist es der sehr einfache Aufbau und das Fehlen des schwer bedienbaren Zahns auf dem frei beweglichen Flügel, der sogar die freihändigen, bandstraffenden Bedienvorgänge mühevoll macht. Die Gleitbewegung des Bandes ist durch die Drehung der Stützrolle gewährleistet, die dadurch als gezahnter Kranz wirkt, wobei alle Gleitreibungen, die relativ hoch sind, wegen der generell verwendeten Art der Materialien, wie Gummi oder dergleichen, begrenzt werden.
  • Auf der anderen Seite wird durch eine Vergrößerung der Anzahl der Zähne oder der Ausbuchtungen auf Band und Stützrolle eine Anpassung an kleinere Stufen und dadurch eine bessere Einstellmöglichkeit und Genauigkeit des straffenden Zuges des Bandes zur Verfügung gestellt.
  • Schließlich wird nur eine kleine axiale Bewegung zwischen den ratschenähnlichen Mitteln und der Stützrolle benötigt, um das Band zu lockern. Solch eine axiale Bewegung ist aus offensichtlichen anatomischen Gründen per se günstiger und kann leichter mit einer Hand durchgeführt werden. Weil die Schnalle aus dem Maskenkörper oder aus irgendeinem anderen Objekt herausragt, ist eine Greifbewegung der Finger einer Hand möglich. Weiterhin erlaubt die bestimmte Ausführungsform, dass vorgesehene elastische Mittel zum Halten der Stützrolle und ratschenähnliche Mittel dauerhaft verbunden sind, wobei sie keine nennenswerten Kräfte benötigen und deshalb durch geringe Kraftaufwendung gegeneinander wirken.
  • Wenn die Stützrolle weiterhin in Bezug auf die bandlockernde Drehrichtung gelöst wird, ist der Widerstand der Gleitbewegung, um sie wegzubewegen, sehr klein, deshalb wird die andere Hand nicht benötigt, um Handlungen durchzuführen, die die genannte Gleitbewegung des Bandes in die das Band lockernde Richtung unterstützen, aber diese Bewegung zur Wegnahme der Maske vom Gesicht führt dazu, dass das Band gleichzeitig in die lockernde Richtung gleitet.
  • Die Erfindung betrifft außerdem weitere kennzeichnende Merkmale, die den Gegenstand der abhängigen Ansprüche bilden.
  • Die Merkmale der Erfindung und die sich daraus ergebenden Vorteile erscheinen durch die folgende Beschreibung eines Beispiels, das in den beigefügten Zeichnungen dargestellt ist, klarer, wobei:
  • 1 eine Seitenansicht einer Maske mit einer erfindungsgemäßen Schnalle ist.
  • 2 eine Draufsicht der Maske wie in 1 ist, wobei der Schnallenbereich in einer Querschnittsansicht gezeigt ist.
  • 3 ist eine Explosionsdarstellung einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schnalle.
  • 4 ist ein axialer Schnitt der Schnalle wie in 3 gezeigt.
  • Bezugnehmend auf die Figuren weist eine Schnalle, die von der Art ausgebildet ist, dass sie einem Band 1 ermöglicht, nur durch dessen Bedienung stufenweise gestrafft und gelockert zu werden, einen Schnallenkörper 2 auf, wobei eine Stützführung 3 vorgesehen ist. Die Führung hat eine gebogene Form, die sich insbesondere über etwa 180° erstreckt und wird durch eine radiale äußere Wand 102 und durch eine radiale innere Wand geformt. Die zwei Wände sind im Wesentlichen konzentrisch und der Abstand zwischen ihnen entspricht im Wesentlichen dem Band 1 oder ist etwas größer als dessen Dicke, so dass letzteres innerhalb der Führung 3 entlanggleiten kann. Das Band 1 hat mindestens auf seiner radialen Innenfläche eine Vielzahl von Zähnen, Rippen oder dergleichen 101, welche quer zur längslaufenden Achse des Bandes 1 angeordnet sind.
  • Die radiale innere Wand der Stützführung 3 besteht aus der gekrümmten Oberfläche einer Stützrolle 4, welche so befestigt ist, dass sie im Wesentlichen koaxial zur radialen äußeren Wand 102 gedreht werden kann.
  • Die Stützrolle 4 hat eine Vielzahl von Nuten 104, die in ihre gekrümmte Oberfläche geformt sind, welche sich in der Gesamtheit ihrer axialen Länge erstrecken und zueinander mit gleichem Winkel beabstandet sind. Die Nuten 104 weisen voneinander einen derartigen Abstand auf, dass der Bogen eines Kreises dazwischen dem Abstand zwischen den einzelnen Zähnen 101 des Bandes 1 entspricht, und ihre Form und Querschnitt korrespondieren mit dem der Zähne 101, so dass letztere in die Nuten 104 der Stützrolle 4 eingreifen können.
  • Naheliegenderweise ist die Bauform des Bandes 1, und insbesondere die Form und Größe der Zähne und der Abstand dazwischen, im Wesentlichen komplementär oder passend zu der äußeren Form der Stützrolle, das heißt zu der Form der Nut oder der peripheren radialen Zähne 104 der Stützrolle 4, zu ihrer Größe und zum Winkelabstand zwischen den genannten Zähnen oder genannten Nuten 104, so dass die Stützrolle 4 immer dynamisch in das Band 1 eingreift.
  • Die Stützrolle 4 ist drehbar an einer Achse befestigt, die aus einem zentralen Stift 5 besteht, wobei der Stift 5 derart gelagert ist, dass er sich nicht drehen, aber in zwei sich quer erstreckenden Endwänden 202, 203, die fest in dem Schnallenkörper 2 eingebaut sind, axial bis zu einem bestimmten, vorher festgelegten Ausmaß gleiten kann.
  • Eine Endwand 202 hat eine runde Öffnung zur Aufnahme eines Endes des zentralen Stifts 5, was bedeutet das er daraus herausragt. Die andere Endwand 302 hat eine koaxiale Führungsnut 6, die an der Außenseite der Schnalle geschlossen ist und einen nichtrunden Abschnitt hat. Dies bedeutet, dass das Ende des zentralen Stifts 5, das in dem nichtrunden Sitz gehalten wird, die Form einer komplementären nichtrund geformten kleinen Basis 105 hat. Die nichtrunde Führungsnut oder der Sitz 6 in der sich quer erstreckenden Wand 302 ist axial länger als die axiale Ausdehnung der nichtrunden kleinen Basis 105 des zentralen Stifts 5, wobei letzterer axial innerhalb der Führungsnut 6 verschiebbar ist und dort zwischen der geschlossenen Endwand der Führungsnut 6 und dem zugewandten Ende der kleinen Basis 105 ein elastisches Element 205 vorgesehen ist. Dieses Element besteht vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, aus einer elastischen Zunge, welche sich vom Rand einer Ecke der kleinen Basis, wo sie fest eingebaut ist, bis zum Bereich ihrer zentralen Achse erstreckt, wobei sie die Form einer Brücke hat, bestehend aus einem Material, das nach außen hin in die axiale Richtung des zentralen Stifts 5 gekrümmt ist. Es können selbstverständlich andere Arten von elastischen Mitteln vorgesehen sein, wie etwa eine Feder oder dergleichen. Es handelt sich in jedem Fall um die bevorzugte Ausführungsform, weil die Anzahl der Teile, die die Schnalle bilden, reduziert wird, außerdem die Verwendung von Metallteilen vermieden wird, welche zum Beispiel dem Angriff von Salzwasser ausgesetzt werden, und eine einfache Montage der Schnalle vorgesehen ist, wodurch die Herstellungskosten gesenkt werden.
  • Im Randbereich der kleinen Basis 105 ist mindestens ein axialer Zahn 305, insbesondere vier mit gleichem Winkel voneinander beabstandete axiale Zähne 305, vorgesehen, welche stufenförmig aus der gekrümmten Oberfläche des zentralen Stifts 5 herausragen, und zwar auf derjenigen Seite der genannten Basis 105, die dem entgegengesetzten Ende des zentralen Stifts 5 zugewandt ist und die Endkante der Stützrolle 4 axial überlagert, insbesondere in den Eckbereichen der Stützrollenoberfläche, die dem entgegengesetzten Ende des zentralen Stifts 5 zugewandt ist. Die genannten Zähne wirken mit den axialen Zähnen 204 auf der Außenseite der Stützrolle 4 zusammen, dessen Zähne asymmetrisch oder sägezahnförmig sind, und haben einen steileren, im Wesentlichen axialen, Arm und einen weniger steilen Arm, die als abgeschrägte Führungsoberfläche wirken. Die axialen Zähne 204 auf der Innenseite der Stützrolle 4, die der kleinen Basis 205 des zentralen Stiftes 5 zugewandt sind, sind derart angeordnet, dass die weniger steilen Vorderseiten, die als Führungsoberfläche wirken, der bandstraffenden Richtung zugewandt sind, wie durch den Pfeil S gezeigt ist, während die steileren, im Wesentlichen axialen, der bandlockernden Richtung zugewandt sind. Der Mittenabstand der axialen Zähne 204 der Stützrolle 4 und der Haltezähne 205 auf der kleinen Basis 5 ist so, dass jeder Ruck einem Vorwärtsschritt entspricht, entsprechend einem Vorwärtsschritt eines Zahns 101 des Bandes 1 oder einem Bruchteil des genannten Schrittes.
  • Durch Ziehen des Endes des Bandes 1 in straffender Richtung S versetzt das Band, durch seine in die Nuten 104 der Stützrolle 4 eingreifenden Zähne 101, die Stützrolle 4 in Rotation. In diesem Fall werden die axialen Zähne 305 der kleinen Basis 105 durch die weniger steilen Führungsflächen der axialen Zähne 204 der Stützrolle 4 unterstützt. Demzufolge werden die kleine Basis 105 und der zentrale Stift 5 axial gegen die Wirkung des elastischen Mittels 305 gegen den nichtrunden Sitz 6 gedrückt, welcher mit der Wand 302 der Schnalle 2 verbunden ist, und so kann die Rolle ungehindert mit einer ruckartigen Bewegung in die bandstraffende Drehrichtung S vorrücken. Nach jedem Vorwärtsschritt durchlaufen die axialen Zähne 305 der kleinen Basis 105 des zentralen Stifts 5 eine Eingriffsposition hinter der steileren Vorderseite des entsprechenden axialen Zahns 204 der Stützrolle 4 und gewährleisten so, dass der erzielte straffende Zustand verriegelt wird.
  • Die Stützrolle 4 liegt im Allgemeinen mit ihrer, der kleinen Basis 105 entgegengesetzten, Endseite derart an die Innenseite der Wand 202 an, dass jede unerwünschte axiale Bewegung auf den Stift 5 den Eingriff der axialen Zähne 204 der Stützrolle 4 in die axialen Haltezähne 305 des zentralen Stifts 5 beeinträchtigen kann.
  • Indem man am Band 1 in lockernder Richtung dem Pfeil A folgend zieht, liegen die axialen Vorderseiten der axialen Zähne 204 der Stützrolle 4 den zugewandten axialen Vorderseiten der axialen Zähne 305 auf der kleinen Basis 105 des zentralen Stifts 5 an, wodurch die Stützrolle in Bezug auf eine Drehrichtung, die der bandlockernden Richtung entspricht, gesperrt wird, ebenso wie das Band 1, welches mechanisch in die Rolle 4 eingreift.
  • Um die Stützrolle zu entsperren, so dass das Band gelockert werden kann, muss das der kleinen Basis 105 entgegengesetzte Ende des zentralen Stifts 5, dass aus der quer verlaufenden Stützwand 202 herausragt, nur gedrückt werden. Der Vorgang des Drückens, der axial gegen die kleine Basis 105 und gegen die Wirkung des elastischen Mittels 205 erfolgt, bewirkt, dass der zentrale Stift 5 in Bezug auf die Stützrolle 4 gleitet, damit sich die kleine Basis 105 von der zugewandten Seite der Stützrolle 4 wegbewegt, wodurch die Haltezähne 305 auf der kleinen Basis 105 aus den axialen Zähnen 204 an der Endseite der Stützrolle 4 ausrücken. Unter diesen Bedingungen kann sich die Rolle 4 auch in bandlockernder Richtung um ihre Achse drehen und das Band kann sich innerhalb der Führung 3 in bandlockernder Richtung drehen.
  • Das freie knopfähnliche Ende des zentralen Stifts 5 kann auch mit weiteren elastischen Mitteln verbunden sein, die in dieselben Richtung wirken, wie jenes, das zwischen der nichtrunden Basis 105 und der Führungsnut oder dem Sitz 6 in der Wand 302 vorgesehen ist. Wie in 1 gezeigt ist, bestehen genannte Mittel in diesem Fall aus einer Vielzahl von Zungen, die eine Art Käfig um das freie Ende des Stifts 5 bilden, oder eine Art Kappe, die mit 405 bezeichnet ist.
  • Die obige Beschreibung zeigt deutlich die Vorteile der vorliegenden Erfindung. Was zunächst auffällt, ist die außergewöhnliche Einfachheit und Preisgünstigkeit der Teile, die die Schnalle 2 bilden. Diese können alle als Plastik-Formpressteile hergestellt werden und bestehen damit aus einem fast verschleißfreien, langlebigen Material, das im Allgemeinen wenig durch die Einwirkung von Agenzien wie Salzwasser oder dergleichen angegriffen wird.
  • Die erhebliche Einfachheit der Teile, aus denen die Schnalle besteht, beeinflusst die Sicherheit bei der Bedienung und die Lebensdauer, genauso wie der einfache Zusammenbau der Schnalle.
  • Darüber hinaus sind für die Verwendung der Schnalle keine besonderen Bänder notwendig, sondern das gewöhnliche Band, das normalerweise benutzt wird, kann hierfür verwendet werden.
  • Die erfindungsgemäße Bauweise der Schnalle erlaubt eine erhebliche Freiheit in ihrer äußeren Anordnung, es wird nur eine halb kreisförmige Führung benötigt, die durch eine halb kreisförmige oder gekrümmte Wand begrenzt wird, die axial mit zwei quer verlaufenden Erweiterungen versehen ist, die die zentrale Achse 5 mit den dort angefügten Teilen 105 abstützen.
  • Schließlich hat die Bauweise keinen größeren Raumbedarf, sie kann im Gegenteil in einer Größe hergestellt werden, die mindestens gleich groß, im Wesentlichen etwas kleiner als herkömmliche Schnallen ist.
  • Die Funktionalität und komfortable Bedienung sind aus dem hier Beschriebenen ersichtlich. Die Stützrolle 4 erlaubt dem Band 1 genau eingestellt und gesichert in der gewünschten Position gehalten zu werden.
  • Das Band kann durch eine greifende Bewegung der Hand auf leichte Art und Weise in die lockernde Richtung A entriegelt werden, z. B. dank der zwei Wände 202 und 302 durch einen Zeigefinger und einen Daumen. Die Wand 302 wirkt als Abstützung, wenn auf den Kopf des zentralen Stifts 5 Druck ausgeübt wird. Deshalb wird als Abstützung kein Körperteil verwendet, wodurch schmerzhafte und ungenaue Bedienungshandlungen und oftmals, in Abhängigkeit der spezifischen Körperteile, instabile Abstützungen vermieden werden, welche nicht die korrekte Bedienung der Entriegelungsmittel gewährleisten.
  • Weil ja das Band 1 bei seiner gleitenden Bewegung in einer gebogenen Stützführung 3 geführt wird, einer dieser Wände ist die Stützrolle, die durch Druck dagegen gedrückt wird, ist die genannte Gleitbewegung des Bandes 1 in der Führung 3 zum Straften und, im entriegelten Zustand der Stützrolle, Lockern des Bandes nahezu reibungsfrei, oder unterliegt zumindest einer sehr geringen Reibung, so dass der Kraftaufwand beim Ziehen des Bandes im Wesentlichen darin besteht, die elastische Federspannung der Stützrolle und der elastischen Mittel 205 für die ruckartige Bewegung der Stützrolle 4 zu überwinden, wohingegen das Band in der lockernden Richtung, mit der Rolle in der entriegelten Position, frei geleitet und gelockert werden kann, während das Teil, welches durch das Band gestrafft wird, zum Beispiel die Tauchermaske, verschoben und wegbewegt wird.
  • Demzufolge werden, wie in den 1 und 2 gezeigt, die beiden Endflächen 202 und 302 einmal gegriffen und zwischen Zeigefinger und Daumen der einen Hand gedrückt, und während auf die zentrale Achse 5 Druck ausgeübt wird, wird die Maske entfernt, indem einfach das Band gelockert wird, während es vom Gesicht entfernt wird, und zwar einfach durch Greifen der Maske mittels der genannten zwei Finger an der Schnalle.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass die gleichen Teile verwendet werden können, um zwei gegenüberliegende Schnallen vorzusehen, zum Beispiel an der rechten und an der linken Seite einer Maske oder dergleichen. Die Teile, aus denen die Schnallen bestehen, sind im Wesentlichen identisch, wobei das einzige Teil, dass, entsprechend der Umkehrung der straffenden und lockernden Richtungen, modifiziert werden muss, die Stützrolle 4 ist, d.h. deren axiale Zähne 204. Wie in den Figuren gezeigt ist, kann die Stützrolle jedoch zu diesem Zweck axiale Zähne 204 an beiden Endseiten haben, wobei die Anordnung der axialen Zähne 204 auf den zwei gegenüberliegenden Endseiten der Stützrolle 4 in Bezug auf eine radiale Mittenebene der Stützrolle 4 symmetrisch identisch ist.
  • Ein weiterer Vorteil, der insbesondere dann erzielt wird, wenn das Band an Teilen des menschlichen Körpers verwendet wird, liegt darin, dass, im Gegensatz zu bekannten Masken, das Band vollständig mit seiner glatten Seite am Körper haftet, während die Zähne, Überstände, Rippen oder dergleichen 101 nur an der äußeren, der Stützrolle zugewandten Seite vorgesehen sind.
  • Die Anpassungsfähigkeit des Aufbaus der erfindungsgemäßen Schnallen ist, wie gezeigt wird, aus den beiden unterschiedlichen Ausführungsformen ersichtlich.
  • Unter Bezugnahme auf die 1 und 2 ist die erfindungsgemäße Schnalle für eine Tauchermaske vorgesehen. In diesem Fall bilden sich von dem starren Rahmen der Maske aus einem Stück gemachte Ansätze heraus, oder sind geschweißt, geklebt oder anderweitig daran befestigt, wobei genannte Ansätze derart geformt sind, dass sie in Bezug auf die Trageposition die Rückseite bilden, eine im Wesentlichen halbzylindrische Aussparung mit beabstandeten Endwänden 202 und 302. In diesen Wänden 202 und 302 sind Öffnungen für den Durchgang des knopfähnlichen Kopfes des zentralen Stifts 5 und eine nichtrunde Nut 6 für die Basis 105 des zentralen Stifts 5 vorgesehen.
  • Um den Aufbau sogar noch einfacher zu machen, hat die Wand 302 ein Durchgangsloch, das die Seitenwand der Nut 6 bildet, wobei die Endwand, die die geschlossene Seite der Nut 6 bildet, eingerastet, geklebt oder später geschweißt ist.
  • Der Aufbau ist sehr einfach. Der zentrale Stift 5 wird von der äußeren Seite der verbundenen quer verlaufenden Wand 302 durch das Loch eingeführt, welches die Seitenwand der Nut 6 bildet, und die Stützrolle 4 gleitet darauf, während den Bereich zwischen den beiden quer verlaufenden Endwänden 202 und 302 durchläuft. Wenn der zentrale Stift 5 einmal in seiner richtigen Position mit der Stützrolle darauf eingesetzt ist, wird die Nut 6 von der Außenseite her durch Aufsetzen eines Deckels 502 an der Außenseite der Wand 302 verschlossen.
  • Die 3 und 4 zeigen eine abweichende Ausführungsform, bei der die Verwendung der erfindungsgemäßen Schnalle auch in Verbindung mit anderen Gegenständen, wie Schwimmflossen oder anderen, vorgesehen ist.
  • In diesem Fall hat der Schnallenkörper 2 einen gegabelten Aufbau, wobei eine Befestigungsplatte 8 mit einer Gabel verbunden ist, die eine gekrümmte Wand 102 mit zwei sich von ihren Endseiten erstreckenden, quer verlaufenden Wänden 202 und 302 aufweist. Die erstere quer verlaufenden Wand hat ein Loch für den äußeren Durchgang des knopfähnlichen Endes des zentralen Stifts 5, wohingegen die gegenüberliegende quer verlaufenden Wand 302 ein nichtrundes Loch hat, das die Seitenwände der Nut 6 für die nichtrunde kleine Basis 105 des zentralen Stifts 5 bildet.
  • Die Schnalle ist seitlich durch eine Kappe 9 verschlossen, die die Seitenwände bildet und in den 3 und 4 mit 109, 109 bezeichnete Wände hat, die die quer verlaufenden Wände 202 und 302 auswärts überlagern und die außerdem eine gebogene Wand 309 hat, die auswärts die gebogene Wand 102 überlagert, wobei darin einen Schlitz 409 für den Durchgang der Befestigungsplatte 8 vorgesehen ist. Die der Wand 309 gegenüberliegende Kappenseite ist vollständig offen und dient als Eingang und Ausgang für das Band 1 bei seinem Lauf um die Stützrolle 4 herum.
  • Die Wand 209, die die Wand 302 auswärts überlagert, bildet den axialen Boden zum Verschließen der Nut oder des Sitzes 6 für die nichtrunde Basis 105 des zentralen Stifts 5, wobei die Wand 109, die den Kopf auf dem zentralen Stift 5 überlagert, ein Loch 509 hat, das, wenn die Kappe 9 befestigt ist, mit dem Loch, das in die Wand 202 geformt ist, übereinstimmt und durch das der Kopf des zentralen Stifts 5 nach außen ragt. Die Wand 109 der Verschlusskappe 9 kann möglicherweise an ihrer Außenseite mit einer anatomischen Form versehen sein, z.B. mit einer kleinen konkaven Einbuchtung, die koaxial zu der Durchgangsöffnung für den zentralen Stift 5 angeordnet ist.
  • Dank der Tatsache, dass die Teile aus Plastik und damit aus einem elastischen Material hergestellt sind und aufgrund der Tatsache, dass der zentrale Stift 5 in Bezug auf die Wand 202 und 109 axial eingesetzt werden kann, kann die Verschlusskappe 9 durch Pressen eingepasst werden.
  • Die Befestigungsplatte 8 kann jede Bauart haben, was einfach bedeutet, dass sie geschweißt, geklebt oder durch Schrauben oder andere Mittel befestigt sein kann. In der dargestellten Ausführungsform hat sie die Bauart, die in Verbindung mit Breitkopf-Hakenstiften vorgesehen ist, wie sie an den Seiten von Schwimmflossen-Fußtaschen oder dergleichen vorgesehen sind.
  • Die Platte 8 hat insbesondere ein peripheres U-förmiges Teil 108, dass eine mittlere Zunge 208 umgibt, wobei die Enden des peripheren U-förmigen Teils 108 und die zentrale Zunge 208 an dem gekrümmten Teil 102 befestigt sind. Auf der Platte 108 ist ein Loch 308 in einer derartigen Position vorgesehen, dass der Rand der Ecke des genannten Lochs teilweise durch das U-förmige Teils 108 und teilweise durch die zentrale Zunge 208 gebildet wird. Durch diese Anordnung kann das Loch 308 für den Durchgang des Breitkopf-Hakenstiftes 10 an der Schnalle extra geöffnet werden.
  • Die dargestellten Ausführungsformen sind nur zwei Beispiele für die erfindungsgemäße Schnalle und zeigen deren bemerkenswerte Vielseitigkeit sowohl im Gebrauch als auch im Aufbau.
  • Die Schnalle ist insbesondere für die Verwendung in Verbindung mit Tauchermasken vorgesehen, aber die Verwendung ist nicht dahingehend begrenzt und kann in Verbindung mit jedem Band vorgesehen seien, dass fortlaufend gestrafft und in der lockernden Richtung entriegelt werden muss.
  • Die verwendeten Materialien zur Herstellung der Schnalle können ebenso von anderer Art sein, in Abhängigkeit von dem Verwendungsbereich.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die hier beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt, sondern kann erheblich davon abweichen, insbesondere was die Bauweise betrifft, ohne die oben offenbarten und unten beanspruchten Grundzüge zu verlassen.

Claims (14)

  1. Eine Kombination aus einer verstellbaren, leicht lösbaren, Schnalle und einem Band (1), welches eine Reihe von äquidistanten Zähnen (101) oder dergleichen aufweist, die mindestens an den Endabschnitten des genannten Bands (1) angeordnet sind, insbesondere für Tauchermasken oder dergleichen, wobei die Kombination umfasst: a) einen Schnallenkörper (2); b) eine Stützrolle (4), die drehbar am und um den Schnallenkörper (2) herum befestigt ist und das Band (1) führt; c) ratschenähnliche, das Band festhaltende Mittel (204, 305), die verlagerbar am Schnallenkörper (2) befestigt sind und durch elastische Mittel (205) in die Richtung einer aktiven Position gedrückt werden, in der die ratschenähnlichen Mittel das Band (1) daran hindern, in die lockernde Richtung zu gleiten und es ihm erlauben, in die entgegengesetzte straffende Richtung zu gleiten, und die per Hand gegen die Wirkung der elastische Mittel in eine inaktive Position verlagerbar sind, in der genannte ratschenähnliche Mittel es dem Band erlauben (1) ungehindert in sowohl die lockernde Richtung als auch die straffende Richtung zu gleiten; dadurch gekennzeichnet, dass d) der Schnallenkörper (2) eine bogenförmige Wand (102) hat, die sich koaxial zur Stützrolle (4) mit einer bestimmten Winkelbreite erstreckt, wobei die Distanz zwischen der bogenförmigen Wand (102) und der Rolle im Wesentlichen mit der Dicke des Bandes (1) übereinstimmt oder etwas größer ist, aber kleiner als die gesamte Dicke des Bandes (1) einschließlich des Überstandes der Zähne (101) des Bandes; e) die Stützrolle (4) längs verlaufende äußere Zähne hat und das Band (1) zwischen der Stützrolle (4) und der bogenförmigen Wand (102) des Schnallenkörpers (2) geführt wird, so dass die Zähne (101) des Bandes (1) zwischen die Zähne (204) der Stützrolle (4) eingreifen; f) die Stützrolle (4) drehbar an einem zentralen Stift (5) befestigt ist, welcher an einem seiner Enden (105) mindestens einen axialen Haltezahn (305) trägt, wobei der Haltezahn (305) mit einem Kranz axialer Zähne (204) an der zugewandten Stirnseite der Stützrolle (4) zusammenwirkt, dessen Zähne (204) eine abgeschrägte Führungsseite haben, die der straffenden Drehrichtung zugewandt ist, und eine im Wesentlichen abfallende Frontseite, die der lockernden Drehrichtung zugewandt ist, wobei der Stift (5) derart befestigt ist, dass er sich nicht drehen aber axial gleiten kann und so den Haltezahn (305) von dem Kranz axialer Zähne (204) an der zugewandten Stirnseite der Stützrolle (4) wegbewegen kann, indem er der Wirkung der elastische Mittel (205) entgegenwirkt, welche den genannten Stift (5) ständig in Richtung des Eingriffs des Haltezahns (305) in die Zähne (204) der Stirnseite der Stützrolle (4) drücken, wobei genannter Stift (5) mit einem knopfähnlichen Kopf aus einer sich quer erstreckenden Wand (202) der Schnalle herausragt.
  2. Eine Kombination nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift (5) an zwei sich quer erstreckenden Wänden (202, 203) befestigt ist, die mit den axialen Enden der bogenförmigen Wand (102) verbunden sind, wobei die Stützrolle (4) dazwischen eingefügt ist, wobei eine sich quer erstreckende Wand (202) ein rundes Loch hat, durch welches das knopfähnliche Ende des Stifts (5) aus der Außenseite der genannten Wand herausragt, und die gegenüberliegende sich quer erstreckende Wand (302) eine nichtrunde Führungsnut (6) aufweist, welche es dem entsprechenden Ende (105) des zentralen Stifts (5), das als nichtrunde, zur Führungsnut (6) passende Basis geformt ist, erlaubt, sich in Achsenrichtung darin zu bewegen, wobei die Führungsnut (6) an der der Stützrolle (4) entgegengesetzten Seite geschlossen ist, und dort zwischen dem Boden der Führungsnut (6) und der Stirnseite der nichtrunden Basis (105) des zentralen Stifts (5) elastische Mittel vorgesehen sind, um die genannte Basis (105) gegen die Stützrolle (4) zu drücken.
  3. Eine Kombination nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützrolle (4) an den beiden Stirnseiten axiale Zähne (204) aufweist, wobei die axialen Zähne (204) an den beiden Stirnseiten mit den weniger abfallenden Frontseiten in dieselbe Richtung ausgerichtet sind.
  4. Eine Kombination nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere axiale Zähne (305) vorgesehen sind, die in den Bereichen der nichtrunden Basis (105) aus der gekrümmten Umfangsfläche des zylindrischen Stifts (5) herausragen.
  5. Eine Kombination nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Mittel, die gegen die nichtrunde Basis (105) des zentralen Stifts (5) drücken, aus Ansätzen (305) bestehen, die aus einem Teil zusammen mit der genannten Basis (105) bestehen.
  6. Eine Kombination nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Mittel (305), die mit der nichtrunden Basis (105) des zentralen Stifts (5) verbunden sind, aus mindestens einer radialen Zunge aus Material bestehen, oder aus mindestens einer quer sich erstreckenden Brücke, die sich, gegenüber der Stützrolle, (4) von einer peripheren Ecke der Stirnseite der Basis (105) erstreckt, und die aus demselben Material wie der Stift (5) und/oder die Basis (105) bestehen.
  7. Eine Kombination nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass elastische Mittel (405) ebenso an dem herausragenden knopfähnlichen Ende des Stifts (5) vorgesehen sind.
  8. Eine Kombination nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die geschlossene Außenseite der sich quer erstreckenden Wand (302) des Schnallenkörpers (2), für den die Führungsnut (6) zur Aufnahme der nichtrunden Basis (105) des zentralen Stifts (5) vorgesehen ist, eine nichtrunde Durchgangsbohrung aufweist, die die Seitenwände der Führungsnut (6) bildet, und eine Verschlusswand (209, 502), die die Bodenseite der Führungsnut (6) bildet, und die an die sich quer erstreckende Wand (302) anfügbar ist, wobei sie als Stützwand für die durch zwei umgreifende Finger ausgeübte Druckbewegung des zentralen Stifts (5) dient.
  9. Eine Kombination nach den Ansprüchen 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenseite (209) der Führungsnut (6) in der sich quer erstreckenden Wand (302), die mit der nichtrunden Basis (105) des zentralen Stifts (5) verbunden ist, die Stirnwand einer Kappe (9) ist, die die bogenförmige Wand (102) und die damit verbundenen sich quer erstreckenden Wände (202, 203) von außen umschließt, wobei die Kappe auf der der Wand (309) gegenüberliegenden Seite, welche die bogenförmige Wand (102) von außen umschließt, eine Öffnung zum elastischen Einpressen der Anordnung aufweist, die aus der bogenförmigen Wand (102), den sich quer erstreckenden Wänden (202, 203) und dem zentralen Stift (5) mit der Stützrolle (4) besteht, welche die Position einnimmt, die sie hat, wenn sie in die sich quer erstreckenden Wände eingebaut wird.
  10. Eine Kombination nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnallenkörper (2) einteilig ist, d.h. aus einem Stück besteht und mit dem Teil verschweißt, verklebt oder dergleichen ist, welches mit dem Band (1) verbunden ist, wobei dort ein Verschlussdeckel (502) an der offenen Stirnseite des nichtrunden Loches, welches die axialen Seitenwände der Führungsnut (6) in der sich quer erstreckende Wand (302) bildet, vorgesehen ist, wobei genannter Deckel fest anfügbar durch Schweißen, Kleben an der Außenseite der sich quer erstreckenden Wand (302) oder lösbar anfügbar durch beiderseitige Schnappverschluss-Mittel ist.
  11. Eine Kombination nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie in Kombination mit einem Breitkopf-Hakenstift (10) vorgesehen ist, der Bestandteil des Körpers ist, woran die Schnalle befestigt wird, wobei die bogenförmige Wand des Schnallenkörpers (2) mit Mitteln (8) zum lösbaren Eingriff des genannten Stifts (10) verbunden ist.
  12. Eine Kombination nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur lösbaren Befestigung an dem Breitkopf-Hakenstift (10) aus einer Befestigungsplatte (8) mit einem Loch (308) besteht, wobei die Befestigungsplatte (8) aus einem Rahmenteil (108) und einer flexiblen zentralen Zunge (208) besteht, wobei der Rand des Loches (308) teilweise durch eine geformte Seite der flexiblen Zunge (208) und durch das Rahmenteil (108) gebildet wird, das mindestens die drei freien Enden der flexiblen Zunge (208) umgibt.
  13. Eine Kombination nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Befestigungsplatte (8) in Kombination mit anderen Mitteln zur Befestigung an dem mit der Schnalle verbundenen Körper vorgesehen ist, wie z.B. Schrauben, Nieten, Schweiß- oder Klebmittel.
  14. Eine Kombination nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die bogenförmige Wand (102), und die sich quer erstreckenden Wände (202, 203) zur Lagerung des zentralen Stifts (5) mit der Stützrolle (4), aus einem einzigen Teil mit dem starren Rahmen einer Tauchermaske bestehen und die Form von seitlichen Ansatzstücken haben.
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