DE69837445T2 - Geringes trauma verursachender klebegegenstand - Google Patents

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DE69837445T2 DE1998637445 DE69837445T DE69837445T2 DE 69837445 T2 DE69837445 T2 DE 69837445T2 DE 1998637445 DE1998637445 DE 1998637445 DE 69837445 T DE69837445 T DE 69837445T DE 69837445 T2 DE69837445 T2 DE 69837445T2
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Richard Saint Paul FERBER
Donald Saint Paul BATTLES
Joseph Saint Paul TUCKER
James K. Saint Paul YOUNG
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Description

  • Die Erfindung betrifft selbstklebende Produkte zur Verwendung beim Haften an Haut oder anderen empfindlichen Oberflächen.
  • Selbstklebende Bänder und dergleichen werden in einem breiten Spektrum an Anwendungen verwendet, bei denen eine Notwendigkeit zum Haften an Haut besteht, zum Beispiel bei medizinischen Bändern wie Wundumschlägen oder Verbandszeug, Sportbändern, Verbandstüchern oder Bändern oder Laschen, die beim Ankleben medizinischer Vorrichtungen wie Sensoren, Elektroden Stomavorrichtungen oder dergleichen verwendet werden. Ein Problem bei all diesen mit Klebstoff beschichteten Produkten ist es, zwischen dem Ziel des Bereitstellens ausreichend hoher Feucht- und Trockenhaftungspegel, um zu gewährleisten, dass die selbstklebenden Bandprodukte nicht abfallen, und der Gewährleistung, dass die darunter liegende Haut während der Benutzung und/oder Entfernung des Klebebandes oder dergleichen ein kleinstmögliches Trauma, Schaden oder Reizung erfährt, ein Gleichgewicht zu finden. Diese Ziele stehen im Allgemeinen miteinander in Konflikt. Selbstklebende Klebstoffe, die von Natur aus hypoallergen sind und allergische Reaktionen minimieren, sind bekannt. Jedoch können Bandprodukte, welche diese Klebstoffe benutzen, die Haut noch immer beschädigen oder reizen. Zum Beispiel kann ein Mangel an Atmungsaktivität zu einer übermäßigen Wasseranlagerung und manchmal zum Aufweichen der Haut führen. Klebstoffe, die sich tendenziell während der Haftung bilden oder zu hohe Anfangshaftungspegel aufweisen, können Hautzellen oder -schichten abziehen, insbesondere wenn die Hautzellen einen Teil ihrer Kohäsion aufgrund von übermäßiger Wasseranlagerung oder Aufweichen verloren haben. Diese Probleme sind besonders deutlich, wenn Bänder wiederholt an eine gegebene Stelle geklebt werden. Immer wenn ein Band entfernt wird, erfährt die darunter liegende Haut ein traumatisches Ereignis, wobei weitere Hautzellen oder -schichten entfernt werden, wobei sich diese Schäden schneller anhäufen können als der Körper sie reparieren kann. US-Patentschrift Nr. 5,614,310 behandelt dieses Problem, indem sie eine bestimmte Klebeschicht vorschlägt, die mittels in Lösungsmittel unlöslichen, in Lösungsmittel dispergierbaren, auf Acrylat basierenden elastomeren selbstklebenden Mikrokugeln gebildet wird, die wahlweise mit einem antimikrobiellen Mittel imprägniert sind. Der mit diesem Klebstoff benutzte Träger weist einen Feuchtigkeitsdampf-Transmissionsraten-(MVTR) Wert von mindestens 500 g/m2/Tag auf (gemessen mittels ASTM E 96-80 bei 40ºC). Dieser Klebstoff zeigte mit der Zeit einen geringen Haftungsaufbau an Haut. Obwohl dieser Klebstoff für einige Verwendungen akzeptabel ist, ist er recht schwer herzustellen, weist mit der Zeit noch immer einen gewissen Haftungsaufbau an Haut auf, kann Feuchtigkeitsaufbau bewirken und weist keine hohen Kohäsionspegel auf, was zu einer Klebstoffübertragung auf die Haut führen kann.
  • Ein anderer Ansatz im Stand der Technik zur Bereitstellung von selbstklebenden Bändern und dergleichen mit geringer Hautreizung und/oder Beschädigung ist der Gebrauch von mit einem Muster beschichteten Klebstoffen gewesen. Eine diskontinuierliche Klebstoffbeschichtung auf einem Träger ermöglicht, dass die Haut mindestens in den Bereichen des Trägers atmet, die nicht mit Klebstoff beschichtet sind. Dieser Ansatz ist in den US- Patentschriften Nr. 4,595,001 und US 5,613,942 sowie in EP 353972 und EP 91800 offenbart. Diese Patentdokumente lehren im Allgemeinen eine intermittierende Beschichtung von Klebstoffen auf unterschiedlichen Trägern. Zum Beispiel beschreibt US-Patentschrift Nr. 5,613,942 das Andrücken von selbstklebenden Klebstoffen mittels eines Kalanderwalzenverfahrens mit Abziehbeschichtung, das dem Tiefdruckverfahren ähnlich ist. Dieses Patent lehrt auch ein Siebdruckverfahren. Jedoch kann das Musterbeschichten oder Drucken von Klebstoffen auf diese Weise problematisch sein, da es im Allgemeinen Lösungsmittel erfordert, die im Hinblick auf die Umwelt problematisch sind. Ferner können niedermolekulare Restspezies Hautreizungen verursachen. Ausgehend von umweltspezifischen, herstellungsspezifischen (zum Beispiel Beseitigung der Notwendigkeit für die Rückgewinnung teurer Lösungsmittel) und leistungsbezogenen Perspektiven wird bevorzugt, dass Klebstoffe direkt aus einer Schmelzphase beschichtet werden können.
  • Die EP-Patentanmeldung Nr. 448213 behandelt das Problem der Hautreizung, indem sie das Beschichten der Haut mit Retinoiden entweder vor Aufbringen des Klebebandes oder durch Anordnen einer Retinoidschicht auf der Klebeschicht selbst vorschlägt. Jedoch kann diese konditionierende Sperrschicht auch die Haftung beeinträchtigen. In ähnlicher Weise lehrt die US-Patentschrift Nr. 4,140,115 die Verwendung eines spezifischen konditionierenden Additivs zusätzlich zu dem Klebstoff, um das Abziehen von Hautzellen bei Entfernung eines Bandes zu verringern. Die Klebstoffmasse enthält ein nicht umgesetztes Polyol in einer Menge im Bereich von 4 Gewichtsprozent (Gew.-%) bis 20 Gew.-%. Jedoch verringert das Polyol auch die Haftungskraft.
  • Die US-Patentschrift Nr. 4,024,312 schlägt die Verwendung eines elastomeren Trägers vor, der bei Entfernen um einen Winkel von null Grad gedehnt wird, was zu einer leichteren Dehnung und Entfernung der Klebeschicht führt. Allerdings sind elastische Bänder schwierig zu handhaben und herzustellen, Klebstoff-Klebrigmacher wandern tendenziell aus dem Klebstoff in den elastischen Träger und es ist für den Benutzer schwierig, sich daran zu erinnern, das Band nur auf diese eine Art und Weise zu entfernen, die sich von der herkömmlichen Art und Weise zur Entfernung von Bändern unterscheidet.
  • Es verbleibt ein Bedarf an selbstklebenden Klebebändern und dergleichen, die bei der Benutzung und Entfernung, insbesondere bei einer wiederholten Benutzung auf der gleichen Stelle, ungeachtet der Art und Weise der Entfernung, ein geringes Trauma und eine geringe Reizung an der Haut verursachen und die ohne weiteres aus selbstklebenden Schmelzklebstoffen hergestellt werden können.
  • Es besteht auch ein Bedarf an selbstklebenden Bändern und dergleichen, die eine gute Haftung an feuchter Haut oder ähnlichen Oberflächen aufweisen. Gegenstände, die eine gute Haftung an feuchter Haut aufweisen, sind in US-Patentschrift Nr. 5,613,942 beschrieben. Diese Gegenstände weisen einen porösen Träger aus nicht benetzbaren Fasern und einen diskontinuierlich beschichteten Klebstoff auf. Der Träger absorbiert weniger als 4 Gew.-% Wasser, wodurch ermöglicht wird, dass Wasser auf feuchter Haut durch den gesamten Gegenstand geht. Obwohl hierdurch eine geeignete Haftung an feuchter Haut bereitgestellt wird, besteht noch immer ein Bedarf an einer sogar noch größeren Anfangshaftung an feuchter Haut oder ähnlichen Oberflächen, vorzugsweise in der Ordnung der gleichen Anfangshaftung an trockener Haut oder ähnlichen Oberflächen des Gegenstands.
  • EP 368 541 offenbart einen bestimmten Klebstoffverbundstoff. In einer Ausführungsform wird eine geblasene Mikrofaserbahn als permanente Klebeverstärkung benutzt. Der Trägerklebstoff in dem Klebstoffverbundstoff von EP 368 541 zeigt eine geringe Reizung an Haut. Er wird als eine Lösung oder Latex aufgebracht oder die Mikrofaserbahn wird auf eine Klebstofffolie laminiert. Folglich wird keine faserartige Klebeschicht offenbart, die eine verwickelte Bahn bildet. In einer Ausführungsform des elastischen Verbundmaterials von EP 432 768 wird eine bestimmte Bahn schmelzgeblasener Fasern, die keine PSA-Fasern sind, als ein elastisches Blatt verwendet.
  • Die Erfindung betrifft ein ein geringes Trauma verursachendes, selbstklebendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat, das ein Blattmaterial, Band oder eine Laminatstruktur umfasst, das oder die zum Haften an Haut oder ähnlichen Oberflächen geeignet ist. Die selbstklebende Schicht dieses mit Klebstoff beschichteten Substrats ist eine faserartige Klebeschicht, die im Allgemeinen ein Basisgewicht von 5 g/m2 bis 200 g/m2 aufweist und auf einen anpassbaren Träger oder Substrat aufgebracht wird. Diese faserartige Klebeschicht weist eine strukturierte äußere Fläche und eine fortdauernde Porosität zwischen diskreten Klebstofffasern auf. Im Allgemeinen weist die faserartige Klebeschicht eine MVTR (gemessen durch ASTM E 96-80 bei 40ºC) von mindestens 1000 g/m2/Tag, vorzugsweise mindestens 6000 g/m2/Tag auf.
  • In bestimmten bevorzugten, ein geringes Trauma verursachenden Ausführungsformen betrifft die vorliegende Erfindung auch Blattmaterialien, Bänder oder Laminatstrukturen, die gestaltet sind, um an feuchter Haut zu haften, und zum Beispiel zum Gebrauch als medizinische Bänder und Umschläge geeignet sind. Solche Ausführungsformen weisen ein Trägersubstrat auf, das ein absorbierendes Material in Form einer Bahn oder einer Folie umfasst. In solchen Ausführungsformen weist das mit Klebstoff beschichtete Substrat eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm), eine Anfangshaftung an feuchter Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) und vorzugsweise eine Anfangshaftung an feuchter Haut auf, die mindestens etwa 65% der Anfangshaftung an trockener Haut beträgt.
  • In anderen Ausführungsformen stellt die vorliegende Erfindung ein mit Klebstoff beschichtetes Substrat bereit, das ein Trägersubstrat und eine faserartige Klebeschicht umfasst, die eine verwickelte Bahn selbstklebender Fasern umfasst, wobei das Trägersubstrat ein absorbierendes Material in Form einer Bahn oder einer Folie umfasst, und wobei das mit Klebstoff beschichtete Substrat ferner eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm), eine Anfangshaftung an feuchter Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) und eine Anfangshaftung an feuchter Haut aufweist, die mindestens etwa 65% der Anfangshaftung an trockener Haut beträgt.
  • 1 und 2 sind Schaubilder der Entfernung von kumulativem Keratin gegenüber Abziehvorgängen des Erfindungsbandes und des Vergleichs von Schmelzklebstoffbändern von einem Subjekt.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht einer biochemischen Elektrode gemäß der vorliegenden Erfindung, die in einer Umgebung verbunden mit einem Elektrokardiographmonitor und mit einem Anschlussdraht dargestellt ist, der von der Elektrode zu dem Monitor verläuft, wobei Phantomlinien einen nicht sichtbaren Abschnitt der Elektrode anzeigen.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht der atmungsaktiven faserartigen Klebstoffvliesbahn, die in dem Erfindungsband benutzt wird.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht eines mit Klebstoff beschichteten Substrats gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Das erfinderische, ein geringes Trauma verursachende, mit Klebstoff beschichtete Substrat ist aus kohärenten selbstklebenden Fasern gebildet, die in Form einer kohärenten atmungsaktiven faserartigen Klebstoffvliesbahn, die an einem Träger befestigt ist, eng miteinander verwickelt sind. Geeignete selbstklebende Faserbahnen 10, wie in 4 dargestellt, können als schmelzgeblasene Mikrofaserbahnen mittels Vorrichtungen gebildet werden, die zum Beispiel in Wente, Van A., "Superfine Thermoplastic Fibers", Industrial Engineering Chemistry, Bd. 48, Seite 1342–1346, Wente Van A. et al., "Manufacture of Superfine Organic Fibers", Bericht-Nr. 4364 der Naval Research Laboratories, veröffentlicht am 25. Mai 1954, und in den US-Patentschriften Nr. 3,849,241 und 3,825,379 und anderen erläutert sind. Diese mikrofeinen Fasern werden als schmelzgeblasene Fasern bezeichnet und sind im Allgemeinen im Wesentlichen kontinuierlich und bilden sich zu einer kohärenten Bahn zwischen der Ausgangsdüsenöffnung und einer Sammelfläche durch Verwickelung der Mikrofasern aufgrund des turbulenten Luftstroms, in dem die Fasern eingefangen sind. Ferner können geeignete selbstklebende Fasern, die in dem erfindungsgemäßen, ein geringes Trauma verursachenden, mit Klebstoff beschichteten Substrat benutzt werden, durch andere herkömmliche Schmelzspinnverfahren wie Spinnvliesverfahren gebildet werden, bei denen die Fasern unmittelbar nach der Bildung in einer Bahnform zusammengefasst werden. Im Allgemeinen weisen die Klebstofffasern einen Durchmesser von 100 Mikrometern oder weniger, vorzugsweise 50 Mikrometern oder weniger auf, wenn sie durch schmelzspinnartige Verfahren gebildet werden.
  • Das erfinderische, ein geringes Trauma verursachende, mit Klebstoff beschichtete Substrat kann auch nicht selbstklebende faserartige Materialien umfassen, die mit den selbstklebenden Fasern eng vermischt sind. Die vermischten selbstklebenden Fasern oder Mikrofasern und nicht selbstklebendes faserartiges Material können in getrennten einzelnen Fasern vorhanden sein oder die selbstklebenden Fasern oder Mikrofasern und das nicht selbstklebende Material können unterschiedliche Bereiche in einer Konjugatfaser bilden und/oder Teil einer Mischung sein. Zum Beispiel können Konjugatfasern in Form von zwei oder mehreren geschichteten Fasern, Hülle-Kern-Faseranordnungen oder in „Insel-im-Meer"-artigen Faserstrukturen vorliegen. In diesem Fall würde eine Bestandteilschicht die selbstklebende Faser oder Mikrofaser umfassen und eine zweite Bestandteilschicht würde das nicht selbstklebende faserartige Material umfassen. Im Allgemeinen stellt der selbstklebende Faserbestandteil in jeder beliebigen Form von Konjugatfasern mit einer Vielzahl von Bestandteilen mindestens einen Abschnitt der freigelegten äußeren Oberfläche der Konjugatfaser mit einer Vielzahl von Bestandteilen bereit. Vorzugsweise liegen die einzelnen Bestandteile der Konjugatfasern mit einer Vielzahl von Bestandteilen im Wesentlichen kontinuierlich entlang der Faserlänge in diskreten Bereichen vor, wobei sich diese Bereiche vorzugsweise entlang der gesamten Länge der Fasern erstrecken. Die einzelnen Fasern weisen im Allgemeinen einen Faserdurchmesser von weniger als 100 Mikrometern, vorzugsweise weniger als 50 Mikrometern oder 25 Mikrometern für Mikrofasern auf.
  • Konjugatfasern können zum Beispiel als eine Mehrschichtfaser ausgebildet sein, wie zum Beispiel in den US-Patentschriften Nr. 5,238,733 und 5,601,851 oder der PCT-Veröffentlichung WO 97/2375 beschrieben ist. Mehrschichtige schmelzgeblasene Hülle-Kern-Mikrofasern sind zum Beispiel in US-Patentschrift Nr. 5,238,733 beschrieben. Diese Patentschrift beschreibt die Bereitstellung einer schmelzgeblasenen Mikrofaserbahn mit einer Vielzahl von Bestandteilen durch Zuführen von zwei getrennten Fließströmen von Polymermaterial in einen getrennten Teiler oder kombinierenden Verteiler. Die geteilten oder getrennten Fließströme werden im Allgemeinen unmittelbar vor der Düse oder Düsenöffnung kombiniert. Die getrennten Fließströme werden vorzugsweise zu Schmelzströmen entlang nahezu parallelen Strömungswegen gebildet und dort kombiniert, wo sie im Wesentlichen parallel zueinander und zu dem Strömungsweg des resultierenden kombinierten mehrschichtigen Fließstroms sind. Dieser mehrschichtige Fließstrom wird dann in die Düse und/oder Düsenöffnung und durch die Düsenöffnungen geleitet. Luftschlitze werden auf beiden Seiten einer Reihe von Düsenöffnungen angeordnet, die gleichförmige erwärmte Luft bei hohen Geschwindigkeiten an den extrudierten Schmelzströmen mit einer Vielzahl von Bestandteilen lenken. Die heiße Luft mit hoher Geschwindigkeit zieht und schwächt das extrudierte Polymermaterial ab, das sich nach Zurücklegen einer relativ kurzen Strecke von der Düse verfestigt. Die Luft mit hoher Geschwindigkeit wird zwischen der Düse und der Sammelfläche turbulent, wodurch die schmelzgeblasenen Fasern in dem Luftstrom eingeschlossen werden und sich gegenseitig verwickeln und eine kohärente Vliesbahn bilden. Die entweder verfestigten oder teilweise verfestigten Fasern werden dann durch bekannte Verfahren auf einer Oberfläche gesammelt. Auch können andere Fasern und/oder Partikel in diesen turbulenten Luftstrom geleitet werden, wodurch sie in die sich bildende kohärente Vliesbahn aufgenommen werden. Dies kann zum Beispiel durch Verwenden eines Makrotropfenzählers, einer zweite Fasern bildenden Düse oder andere bekannte Verfahren erreicht werden.
  • Als Alternative können Konjugatfasern durch ein Spinnvliesverfahren gebildet werden, wie in US-Patentschrift Nr. 5,382,400 beschrieben, wobei getrennte Polymerfließströme durch getrennte Leitungen zu einer Spinndüse geleitet werden, um Konjugatfasern einer herkömmlichen Gestaltung herzustellen. Im Allgemeinen weisen diese Spinndüsen ein Gehäuse auf, das einen Spinnsatz mit einem Stapel von Platten enthält, die ein Muster von Öffnungen bilden, die angeordnet sind, um Strömungswege zum getrennten Lenken der getrennten Polymerbestandteile durch die Spinndüse zu erschaffen. Die Spinndüse kann angeordnet sein, um das Polymer vertikal oder horizontal in einer oder mehreren Faserreihen zu extrudieren.
  • Eine alternative Anordnung zum Bilden von schmelzgeblasenen Konjugatfasern ist zum Beispiel in US-Patentschrift Nr. 5,601,851 beschrieben. Die Polymerfließströme werden getrennt zu jeder einzelnen Düsenöffnung durch die Verwendung von Rillen geleitet, die in eine Verteiler- und/oder Trennplatte geschnitten sind. Diese Anordnung kann benutzt werden, um unterschiedliche Polymere aus unterschiedlichen einzelnen Öffnungen getrennt zu extrudieren, um getrennte unterschiedliche Fasern bereitzustellen, die eine kohärente verwickelte Bahn bilden, die eine im Wesentlichen gleichmäßige Verteilung der verschiedenen Fasern aufweist. Durch Zuführen von zwei separaten Polymeren zu einer einzelnen Düsenöffnung kann eine Konjugatfaser gebildet werden. Die beschriebene Vorrichtung wird geeignet in einer schmelzblasartigen Anordnung benutzt, wobei die Düsenöffnungen in einer Reihe entlang der Düse ausgebildet sind.
  • Der selbstklebende Bestandteil umfasst einen extrudierbaren selbstklebenden Klebstoff, der zum Schmelzblasen (im Allgemeinen erfordert dies, dass der Klebstoff eine scheinbare Viskosität von 150 Poise bis 800 Poise unter Schmelzverarbeitungsbedingungen aufweist, die von einem Kapillarrheometer gemessen werden) oder für andere Faserspinnverfahren wie der Spinnvliesverarbeitung geeignet ist. Bei Konjugatfasern oder angepassten Fasern unterschiedlicher Polymere oder Mischungen, die aus einer einzigen Düse oder Spinndüse gebildet werden, sollten die Viskositäten der getrennten Polymerfließströme für eine gleichförmige Faser- und Bahnbildung recht genau übereinstimmen, jedoch ist dies nicht erforderlich. Im Allgemeinen gewährleisten übereinstimmende Viskositäten eine größere Gleichförmigkeit in den Konjugatfasern, die im Hinblick auf eine Minimierung des Polymermischens gebildet werden, wobei das Mischen zu Faserbruch und der Bildung von Schuss (kleinem partikelförmigem Polymermaterial) und geringeren Bahnzugfestigkeitseigenschaften führen kann. Jedoch ist die Gegenwart von diskontinuierlichen Fasern oder Schuss nicht unbedingt unerwünscht, solange der ein geringes Trauma verursachende Gegenstand die gewünschte Gesamthaftfestigkeit aufweist.
  • Der bestimmte selbstklebende Klebstoff, der bei der Bildung diskreter selbstklebender Fasern, Konjugatfasern oder Mischungen (in entweder diskreten Fasern oder Konjugatfasern) benutzt wird, hängt angesichts des gewünschten Haftpegels, wie in den Beispielen der Erfindung gelehrt, von der Klebstoffformulierung und den nicht selbstklebenden Klebstoffmaterialpolymeren ab, die im Falle von Polymermischungen oder Konjugatfasern ausgewählt werden. Der ausgewählte selbstklebende Klebstoff ist im Allgemeinen jedes beliebige extrudierbare Heißschmelzcopolymer oder Zusammensetzung mit einer Viskosität in der Schmelzphase, die zur Faserbildung durch Schmelzverarbeitung geeignet ist. Geeignete Klassen von selbstklebenden Klebstoffen weisen Acrylatklebstoffe, Polyolalphaolefinklebstoffe, Kautschukharzklebstoffe oder dergleichen auf. Geeignete Kautschukharzklebstoffe würden diejenigen aufweisen, die unter Verwendung eines klebrig gemachten Elastomers gebildet werden, wobei ein bevorzugtes Elastomer ein Blockcopolymer des Typs A-B ist, wobei die A-Blöcke und B-Blöcke in linearen (zum Beispiel Diblock- oder Triblock-Copolymer), radialen oder sternförmigen Konfigurationen konfiguriert sind. Der A-Block wird aus einem Monoalkenylaren-, vorzugsweise einem Polystyrolblock mit einem Molekulargewicht zwischen 4000 und 50.000, vorzugsweise zwischen 7000 und 30.000 gebildet. Der A-Block-Gehalt beträgt vorzugsweise etwa 10 bis 50 Gewichtsprozent, vorzugsweise etwa 10 bis 30 Gewichtsprozent des Blockcopolymers. Andere geeignete A-Blöcke können aus alpha-Methylstyrol, t-Butylstyrol und anderen ringalkylierten Styrolen sowie Mischungen davon gebildet werden. Der B-Block ist aus einem elastomeren konjugierten Dien, im Allgemeinen Polyisopren, Polybutadien oder Copolymeren davon mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht von etwa 5000 bis etwa 500.000, vorzugsweise von etwa 50.000 bis etwa 200.000 gebildet. Die B-Block-Diene können auch hydriert sein. Der B-Blockgehalt beträgt im Allgemeinen 90 bis 50 Gewichtsprozent, vorzugsweise 90 bis 70 Gewichtsprozent. Die klebrig machenden Bestandteile für die auf Elastomer basierenden Klebstoffe umfassen im Allgemeinen ein festes klebrig machendes Harz und/oder einen flüssigen Klebrigmacher oder Weichmacher. Vorzugsweise sind die klebrig machenden Harze ausgewählt aus der Gruppe von Harzen, die mindestens teilweise mit dem Polydien-B-Blockabschnitt des Elastomers kompatibel sind. Wenngleich nicht bevorzugt, kann eine relativ geringe Menge des klebrig machenden Harzes Harze enthalten, die mit dem A-Block kompatibel sind und, wenn vorhanden, im Allgemeinen als Endblock-Verstärkungsharze bezeichnet werden.
  • Im Allgemeinen sind Endblockharze aus aromatischen Monomerspezies gebildet. Geeignete flüssige Klebrigmacher oder Weichmacher zum Gebrauch in der Klebstoffzusammensetzung enthalten Naphthenöle, Paraffinöle, aromatische Öle, Mineralöle oder niedermolekulare Kolophoniumester, Polyterpene und C-5-Harze. Einige geeignete, mit B-Block kompatible, feste, klebrig machende Harze enthalten C-5-Harze, Harz, Ester, Polyterpene und dergleichen.
  • Der Klebrigmacheranteil des selbstklebenden Klebstoffs umfasst im Allgemeinen von 20 bis 300 Teilen pro 100 Teile der Elastomerphase. Vorzugsweise handelt es sich um einen vorherrschend festen Klebrigmacher, wobei jedoch von 0 bis 25 Gewichtsprozent, vorzugsweise 0 bis 10 Gewichtsprozent der Klebstoffzusammensetzung ein flüssiger Klebrigmacher und/oder Weichmacher sein können.
  • Geeignete Kautschukharzklebstoffe zur Schmelzblasverarbeitung sind in EP 658,351 beschrieben, das schmelzgeblasene faserartige synthetische kautschukharzartige Klebstoff beispielhaft darstellt, die in einem Einwegabsorptionsgegenstand benutzt werden, um entweder partikelförmige Sorptionsmittel zu immobilisieren, oder als eine selbstklebende Befestigung (zum Beispiel für eine Damenbinde) benutzt werden. Geeignete beispielhafte Klebstoffe basieren auf einem Styrol-Isopren-Styrol-Triblock-Blockcopolymer, wobei das Copolymer eine Kopplungseffizienz im Bereich von 42 bis 65 Prozent aufweist (wobei zum Beispiel 58 bis 35 Prozent Polystyrol-Polyisopren-Diblock-Material vorhanden wären), sind mit C-5-Kohlenwasserstoffharzen (WINGTACK PLUS und WINGTACK 10, erhältlich von Goodyear) klebrig gemacht und mit Antioxidationsmitteln stabilisiert.
  • Im Allgemeinen könnten je nach dem Faserbildungsverfahren geeignete Antioxidationsmittel und Wärmestabilisatoren in der vorliegenden Erfindung benutzt werden, um die Degradation des Klebstoffs während des Faserbildungsverfahrens oder bei der Verwendung zu verhindern. Auch könnten herkömmliche Zusatzstoffe wie UV-Absorptionsmittel, Pigmente, Partikel, Stapelfasern oder dergleichen benutzt werden.
  • Geeignete Poly(acrylate) sind aus Folgendem abgeleitet: (A) mindestens einem monofunktionellen Alkyl(meth)acrylatmonomer (das heißt, Alkylacrylat- und Alkylamethacrylatmonomer) und (B) mindestens einem monofunktionellen, radikalisch copolymerisierbarem Verstärkungsmonomer. Das Verstärkungsmonomer weist eine Homopolymer-Glasumwandlungstemperatur (Tg) auf, die höher als diejenige des Alkyl(meth)acrylat)monomers ist, und erhöht die Glasumwandlungstemperatur und den Modul des resultierenden Monomers. Monomer A und B sind derart ausgewählt, dass ein Copolymer, das daraus gebildet ist, extrudierbar und dazu fähig ist, Fasern zu bilden. Hierin bezieht sich „Copolymer" auf Polymere, die zwei oder mehrere unterschiedliche Monomere enthalten, einschließlich Terpolymere, Tetrapolymere usw.
  • Vorzugsweise enthalten die Monomere, die bei der Herstellug der selbstklebenden Copolymerfasern der vorliegenden Erfindung verwendet werden, Folgendes: (A) ein monofunktionelles Alkyl(meth)acrylatmonomer, das bei Homopolymerisation im Allgemeinen eine Glasumwandlungstemperatur aufweist, die nicht höher als 0ºC ist; und (B) ein monofunktionelles, bezüglich freier Radikale copolymerisierbares Verstärkungsmonomer, das bei Homopolymerisation im Allgemeinen eine Glasumwandlungstemperatur von mindestens etwa 10ºC aufweist. Die Glasumwandlungstemperaturen der Homopolymere von Monomer A und B liegen in der Regel genau innerhalb von ±5°C und werden durch differentiale Scanninkalorimetrie gemessen.
  • Monomer A, das ein monofunktionelles Alkylacrylat oder -methacrylat ist (das heißt, (Meth)acrylsäureester), trägt zur Flexibilität und Klebrigkeit des Copolymers bei. Vorzugsweise weist Monomer A eine Homopolymer-Tg von nicht mehr als etwa 0ºC auf. Vorzugsweise weist die Alkylgruppe des (Meth)acrylats durchschnittlich etwa 4 bis etwa 20 Kohlenstoffatome und mehr bevorzugt durchschnittlich etwa 4 bis etwa 14 Kohlenstoffatome auf. Die Alkylgruppe kann wahlweise Sauerstoffatome in der Kette enthalten, wodurch zum Beispiel Ether und Alkoxyether gebildet werden. Beispiele von Monomer A enthalten, sind jedoch nicht beschränkt auf 2- Methylbutylacrylat, Isooctylacrylat, Laurylacrylat, 4-Methyl-2-pentylacrylat, Isoamylacrylat, sekundäres Butylacrylat, n-Butylacrylat, n-Hexylacrylat, 2-Ethylhexylacrylat, n-Octylacrylat, n-Decylacrylat, Isodecylacrylat, Isodecylmethacrylat und Isononylacrylat. Andere Beispiele enthalten, sind jedoch nicht beschränkt auf polyethoxylierte oder -propoxylierte Methoxy(meth)acrylat- (das heißt, Poly(ethylen/propylenoxid) mono-(meth)acrylat)-Makromonomere (das heißt, makromolekulare Monomere), Polymethylvinylethermono(meth)acrylatmakromonomere und ehoxylierte oder propoxylierte Nonylphenolacrylatmakromonomere. Das Molekulargewicht solcher Makromonomere beträgt in der Regel etwa 100 Gramm/Mol bis etwa 600 Gramm/Mol und vorzugsweise etwa 300 Gramm/Mol bis etwa 600 Gramm/Mol. Kombinationen verschiedener monofunktioneller Monomere, die als ein A-Monomer kategorisiert sind, können zur Herstellung des Copolymers benutzt werden, das bei der Herstellung von Fasern der vorliegenden Erfindung benutzt wird.
  • Monomer B, das ein monofunktionelles, radikalisch copolymerisierbares Verstärkungsmonomer ist, erhöht die Glasumwandlungstemperatur des Copolymers. Wie hier verwendet, sind "Verstärkungs"-Monomere diejenigen, die den Modul des Klebstoffs erhöhen und dadurch seine Festigkeit. Vorzugsweise weist Monomer B eine Homopolymer-Tg von mindestens etwa 10ºC auf. Mehr bevorzugt ist Monomer B ein monofunktionelles (Meth)acrylatmonomer, das eine Acrylsäure, eine Methacrylsäure, ein Acrylamid und ein Acrylat enthält. Beispiele von Monomer B enthalten, sind jedoch nicht beschränkt auf Acrylamide wie Acrylamid, Methacrylamid, N-Methylacrylamid, N-Ethylacrylamid, N- Methylolacrylamid, N-Hydroxyethylacrylamid, Diacetonacrylamid, N,N-Dimethylacrylamid, N,N-Diethylacrylamid, N-Ethyl-N-aminoethylacrylamid, N-Ethyl-N-hydroxyethylacrylamid, N,N-Dimethylolacrylamid, N,N-Dihydroxyethylacrylamid, t-Butylacrylamid, Dimethytaminoethylacrylamid, N-Octylacrylamid und 1,1,3,3-Tetramethylbutylacrylamid. Andere Beispiele von Monomer B enthalten Acrylsäure und Methacrylsäure, Itaconsäure, Krotonsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, 2,2-(Diethoxy)ethylacrylat, Hydroxyethylacrylat oder -methacrylat, 2-Hydroxypropylacrylat oder -methacrylat, Methylmethacrylat, Isobutylacrylat, n-Butylmethacrylat, Isobornylacrylat, 2-(Phenoxy)ethylacrylat oder -methacrylat, Biphenylylacrylat, t-Butylphenylacrylat, Cyclohexylacrylat, Dimethyladamantylacrylat, 2-Naphthylacrylat, Phenylacrylat, N-Vinylpyrrolidon und N-Vinylcaprolactam. Kombinationen verschiedener monofunktioneller Monomere, die als ein B-Monomer kategorisiert sind, können zur Herstellung des Copolymers benutzt werden, das bei der Herstellung der Fasern der vorliegenden Erfindung benutzt wird.
  • Das Acrylatcopolymer ist vorzugsweise derart formuliert, dass es eine resultierende Tg von weniger als etwa 25ºC und mehr bevorzugt weniger als 0ºC aufweist. Solche Acrylatcopolymere enthalten vorzugsweise zu etwa 60 Teilen bis etwa 98 Teilen pro Hundert mindestens ein Alkyl(meth)acrylatmonomer und zu etwa 2 Teilen bis etwa 40 Teilen pro Hundert mindestens ein copolymerisierbares Verstärkungsmonomer. vorzugsweise weisen die Acrylatcopolymere zu etwa 85 Teilen bis etwa 98 Teilen pro Hundert mindestens ein Alkyl(meth)acrylatmonomer und zu etwa 2 Teilen bis etwa 15 Teilen mindestens ein copolymerisierbares Verstärkungsmonomer auf.
  • Gegebenenfalls kann ein Vernetzungsmittel benutzt werden, um das Molekulargewicht und die Festigkeit des Copolymers zu bilden und somit die Integrität und Form der Fasern zu verbessern. Vorzugsweise ist das Vernetzungsmittel eines, das mit Monomer A und B copolymerisiert ist. Das Vernetzungsmittel kann chemische Vernetzungen (zum Beispiel kovalente Bindungen) erzeugen. Als Alternative kann es physikalische Vernetzungen erzeugen, die zum Beispiel aus der Bildung von Verstärkungsdomänen aufgrund von Phasentrennung oder Säure-Basen-Interaktionen folgen. Geeignete Vernetzungsmittel sind in den US-Patentschriften Nr. 4,379,201, 4,737,559, 5,506,279 und 4,554,324 offenbart.
  • Das Vernetzungsmittel ist bezüglich des Vernetzens vorzugsweise nicht aktiviert, bis das Copolymer extrudiert ist und sich die Fasern gebildet haben. Folglich kann das Vernetzungsmittel ein Photovernetzungsmittel sein, das bei Aussetzung ultravioletter Strahlung (zum Beispiel einer Strahlung mit einer Wellenlänge von etwa 250 Nanometern bis etwa 400 Nanometern) bewirkt, dass sich das Copolymer vernetzt. Vorzugsweise stellt das Vernetzungsmittel jedoch ohne weitere Verarbeitung eine Vernetzung, in der Regel eine physikalische Vernetzung bereit. Eine physikalische Vernetzung kann durch Phasentrennung von Domänen eintreten, die durch Wärme umkehrbare Vernetzungen erzeugt. Folglich sind Acrylatcopolymere, die aus einem Vernetzungsmittel hergestellt sind, das eine umkehrbare physikalische Vernetzung bereitstellt, bei der Herstellung von Fasern mittels eines Schmelzverfahrens besonders vorteilhaft.
  • Vorzugsweise ist das Vernetzungsmittel (1) ein Acryl-Vernetzungsmonomer oder (2) ein polymeres Vernetzungsmaterial mit einer copolymerisierbaren Vinylgruppe. Mehr bevorzugt ist das Vernetzungsmittel ein polymeres Material mit einer copolymerisierbaren Vinylgruppe. Vorzugsweise ist jedes dieser Monomere ein radikalisch polymerisierbares Vernetzungsmittel, das zum Copolymerisieren mit Monomer A und B fähig ist. Kombinationen verschiedener Vernetzungsmittel können benutzt werden, um das Copolymer herzustellen, das bei der Herstellung der Fasern der vorliegenden Erfindung benutzt wird. Man muss jedoch verstehen, dass solche Vernetzungsmittel optional sind.
  • Das Acryl-Vernetzungsmonomer ist vorzugsweise eines, das mit Monomer A und B copolymerisiert ist und nach Bestrahlung des Polymers freie Radikale in dem Polymergrundgerüst erzeugt. Ein Beispiel solch eines Monomers ist ein acryliertes Benzophenon, wie in US-Patentschrift Nr. 4,737,559 beschrieben.
  • Für die polymeren Vernetzungsmaterialien, die eine copolymerisierbare Vinylgruppe aufweisen, steht vorzugsweise die allgemeine Formel X-(Y)n-Z, worin: X eine copolymerisierbare Vinylgruppe ist; Y eine zweiwertige Verbindungsgruppe ist, worin n null oder eins sein kann und Z eine einwertige polymere Einheit mit einer Tg von mehr als etwa 20ºC und einem durchschnittlichen Molekulargewicht im Bereich von etwa 2.000 bis etwa 30.000 ist und unter Copolymerisationsbedingungen im Wesentlichen reaktionsunfähig ist. Besonders bevorzugte vinylterminierte Polymermonomere, die bei der Herstellung der Mirkofasern der vorliegenden Erfindung nützlich sind, werden ferner definiert mit: einer X-Gruppe, welche die Formel HR1C=CR2- aufweist, worin R1 ein Wasserstoffatom oder eine COOH-Gruppe ist und R2 ein Wasserstoffatom oder eine Methylgruppe ist; einer Z-Gruppe, welche die Formel -{C(R3)(R4)-CH2}n-R5 aufweist, worin R3 ein Wasserstoffatom oder eine niedrigere (z.B. C1-C4) Alkylgruppe, R5 eine niedrigere alkylgruppe, n eine ganze Zahl von 20 bis 500 und R4 ein einwertiges Radikal, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus -C6H4R6 und -CO2R7 ist, worin R6 ein Wasserstoffatom oder eine niedrigere Alkylgruppe ist und R7 eine niedrigere Alkylgruppe ist.
  • Solche vinylterminierten polymeren Vernetzungsmonomere werden manchmal als makromolekulare Monomere (das heißt, „Makromonomere") bezeichnet. Nachdem ein vinylterminiertes polymeres Monomer dieser Art mit dem (Meth)acrylatmonomer und dem Verstärkungsmonomer polymerisiert ist, bildet es ein Copolymer mit polymeren Seiteneinheiten, die das ansonsten weiche Acrylatgrundgerüst tendenziell verstärken, wodurch eine wesentliche Erhöhung der Scherkraft des resultierenden Copolymerklebstoffs bereitgestellt wird. Spezifische Beispiele solcher polymerer Vernetzungsmaterialien sind in US-Patentschrift Nr. 4,554,324 offenbart.
  • Falls verwendet, wird das vernetzungsmittel in einer wirksamen Menge, womit eine Menge gemeint ist, die ausreicht, um das Vernetzen des selbstklebenden Klebstoffs zu bewirken, benutzt, um die gewünschten Endhaftungseigenschaften an dem fraglichen Substrat bereitzustellen. Falls verwendet, wird das Vernetzungsmittel vorzugsweise in einer Menge von etwa 0,1 Teilen bis etwa 10 Teilen, basierend auf der Gesamtmenge von Monomeren, benutzt.
  • Wenn ein Vernetzungsmittel benutzt worden ist, kann der Klebstoff in Form von Fasern einer Strahlung, zum Beispiel ultravioletter Strahlung mit einer Wellenlänge von etwa 250 nm bis etwa 400 nm ausgesetzt werden. Die Strahlungsenergie in diesem bevorzugten Wellenlängenbereich, die zum Vernetzen des Klebstoffs erforderlich ist, beträgt etwa 100 Millijoule/Zentimeter2 (mJ/cm2) bis etwa 1.500 mJ/cm2 und mehr bevorzugt etwa 200 mJ/cm2 bis etwa 800 mJ/cm2.
  • Die selbstklebenden Acrylatklebstoffe der vorliegenden Erfindung können durch verschiedene Freie-Radikale-Polymerisationsverfahren synthetisiert werden, einschließlich Lösungs-, Strahlungs-, Masse-, Dispersions-, Emulsions- und Suspensionspolymerisationsverfahren.
  • Massepolymerisationsverfahren wie das kontinuierliche Freie-Radikale-Polymerisationsverfahren, das in den US-Patentschriften Nr. 4,619,979 oder 4,843,134 beschrieben ist, die im Wesentlichen adiabatischen Polymerisationsverfahren, welche einen Chargenreaktor benutzen und in US-Patentschrift Nr. 5,637,646 beschrieben sind, und die Verfahren, die zum Polymerisieren verpackter Vorklebstoffzusammensetzungen in der internationalen Patentanmeldung Nr. WO 96/07522 beschrieben sind, können zur Herstellung des Polymers, das bei der Herstellung der Fasern der vorliegenden Erfindung benutzt wird, auch benutzt werden.
  • Die Zusammensetzungen des selbstklebenden Acrylatklebstoffs der vorliegenden Erfindung können herkömmliche Zusatzstoffe wie Klebrigmacher (Holzharz, Polyester usw.), Weichmacher, Fließmodifizierer, Neutralisationsmittel Stabilisatoren, Antioxidationsmittel, Füllstoffe, Farbstoffe und dergleichen enthalten, sofern sie das Faser bildende Schmelzverfahren nicht stören. Initiatoren, die mit den Monomeren, die zur Herstellung des Acylatcopolymers benutzt werden, nicht copolymerisierbar sind, können auch benutzt werden, um die Polymerisations- und/oder Vernetzungsrate zu verbessern. Diese Zusatzstoffe sind in Mengen enthalten, welche die gewünschten Eigenschaften der selbstklebenden Klebstoffe oder ihre Faserbildungseigenschaften nicht negativ beeinflussen. In der Regel können sie in diese Systeme in Mengen von etwa 0,05 Gewichtsprozent bis etwa 25 Gewichtsprozent, basierende auf dem Gesamtgewicht der Zusammensetzung, gemischt werden.
  • Geeignete Polyolefinklebstoffe würden klebrig gemachte polyolefinelastomerartige Klebstoffe oder amorphe Polyolalphaolefinpolymere enthalten, die zum Bilden selbstklebender Schmelzklebstoffe mit oder ohne hinzugefügten Klebrigmacher geeignet sind. Solche amorphen Polyalphaolefine sind im Allgemeinen Copolymere eines linearen C3- bis C5-Alphaolefins oder -olefine und eines höheren Alphaolefins oder -olefine (im Allgemeinen C6- bis C10). Bevorzugt sind Copolymere von Polyolefinen mit Polyhexen, Polyhepten, Polyocten, Polynonen und/oder Polydecen. Solche amorphen Polyalphaolefine sind in den US-Patentschriften Nr. 4,264,576; 3,954,697 und 4,072,812 beschrieben, wobei die amorphen Polyalphaolefincopolymere ohne zugesetzte Klebrigmacher benutzt werden können, um einen selbstklebenden Klebstoff zu bilden. Diese amorphen Copolymere weisen im Allgemeinen von 40 bis 60 Molprozent des oder der höheren Alphaolefincomonomere auf. Jedoch können geeignete kompatible klebrig machende Harze und weich machende Öle benutzt werden, die im Allgemeinen denjenigen entsprechen, die zum Klebrigmachen der oben beschriebenen synthetischen AB-Blockcopolymer-Elastomere benutzt werden. Zum Beispiel würden geeignete kompatible flüssige oder feste Klebrigmacher Kohlenwasserstoffharze wie Polyterpene, C-5-Kohlenwasserstoffharze oder Polyisoprene enthalten und auch Harzester aromatischer oder aliphatischer Säuren wären geeignet. Wenn diese Klebrigmacher in ausreichenden Mengen benutzt werden, kann der Gehalt höherer Alphaolefine nur 15 Molprozent betragen, wobei noch immer geeignete selbstklebende Klebstoffe gebildet werden können.
  • Geeignete nicht klebende Materialien zur Verwendung bei der Bildung von Konjugatfasern, zur Verwendung in Mischungen mit dem selbstklebenden Klebstoff oder zur Verwendung als separate Fasern enthalten Polyolefine, Polyester, Polyalkylene, Polyamide, Polystyrole, Polyarylsulfone, Polydiene oder Polyurethane; diese Materialien sind vorzugsweise dehnbar oder leicht elastomer, könnten jedoch elastomer sein. Bevorzugt sind dehnbare oder leicht elastomere Polyolefine wie Polyethylene, Polypropylene, Ethylen-Propylen-Copolymere, Ethylen/Vinylacetat-Copolymere oder metallocenartige Polyethylene mit einer Dichte von mehr als 0,87 Gramm/cm3. Geeignete elastomere Materialien würden metallocenartige Polyethylencopolymere (scheinbare Dichte von weniger als 0,87 Gramm/cm3); Polyurethane (zum Beispiel "MORTHRNE"); Polyolefinelastomere (zum Beispiel Ethylen/Propylen/Dien-Elastomere); A-B-Blockcopolymere, wie oben beschrieben, mit A-Blöcken, die aus Poly(vinylarenen) wie Polystyrol gebildet sind, und B-Blöcken, die aus konjugierten Dienen wie Isopren, Butadien oder hydrierten Versionen davon gebildet sind (zum Beispiel "KRATON"-Elastomere, die von Shell Chemical Co. erhältlich sind); Polyetherestere (wie "ARNITAL", erhältlich von Akzo Plastics Co.) oder Polyetherblockamide (wie "PEBAX", erhältlich von Atochem Co.) enthalten. Mischungen von Elastomeren, Mischungen von Nichtelastomeren oder Mischungen von sowohl Elastomeren als auch Nichtelastomeren können für die nicht selbstklebenden Fasern, Konjugatfasern oder in geeigneten Mischfasern benutzt werden.
  • Das nicht selbstklebende Material in Faserform umfasst im Allgemeinen 0 bis 50 Prozent des Basisgewichts der Fasern in der faserartigen Klebstoffbahn, vorzugsweise 0 bis 15 Prozent. Das nicht selbstklebende faserartige Material ist, falls nur in Form einer Mischung mit dem selbstklebenden Material vorhanden, beträgt vorzugsweise von 0 bis 40 Prozent des Basisgewichts der Fasern, welche das ein geringes Trauma verursachende, mit Klebstoff beschichtete Substrat bilden, vorzugsweise der im Wesentlichen kontinuierlichen Fasern, welche das ein geringes Trauma verursachende, mit Klebstoff beschichtete Substrat bilden. Die Verwendung des nicht klebenden Materials mit dem selbstklebenden Material vermindert die Haftung, erhöht jedoch auch die Atmungsaktivität. Wenn das nicht selbstklebende faserartige Material als eine diskrete Faser vorhanden ist, sind diese Fasern im Allgemeinen eng mit den selbstklebenden Fasern vermischt. Wenn der nicht selbstklebende faserartige Bestandteil als vermischte Fasern vorhanden ist, können diese Fasern aus der gleichen Düse wie derjenigen aus der oben erwähnten US-Patentschrift Nr. 5,601,851 oder in einer separaten Düse gebildet werden, welche die nicht selbstklebenden Fasern vor der Sammlung beider Fasern auf einer Sammelfläche direkt oder nacheinander in den Faserstrom lenkt, welcher die selbstklebenden Fasern enthält. Die Verwendung einer Vielzahl von Düsen zum Bilden vermischter Fasern ist im Stand der Technik bekannt. Ferner könnten vermischte Fasern dem Stand der Technik entsprechend als diskrete Stapelfasern hinzugefügt werden. Die Klebeschicht weist im Allgemeinen ein Basisgewicht von 5 bis 200 g/m2, vorzugsweise 20 bis 100 g/m2 auf, wobei vorzugsweise mindestens 50 Prozent der Klebeschicht, vorzugsweise 85 bis 100 Prozent in Form von selbstklebenden Fasern vorliegen.
  • Das Trägersubstrat, an welchem der faserartige Klebstoff haftet, kann atmungsaktiv oder nicht atmungsaktiv sein, ist jedoch vorzugsweise ein atmungsaktiver Träger, der durch eine Vliesbahn, eine gewebte Bahn oder Maschenbahn, eine absorbierende Folie, eine poröse Folie (zum Beispiel durch Perforationen oder mikroporöse Struktur bereitgestellt); Papier oder andere bekannte Träger oder Laminate bereitgestellt wird. Wenn der faserartige Klebstoffträger in Form eines Laminats vorliegt, könnten zusätzliche Bestandteile wie absorbierende Schichten für Klebebandageprodukte, Gussmaterial für Immobilisierungsvorrichtungen oder dergleichen benutzt werden. Wenn absorbierende Schichten benutzt werden, müssen diese dünn, kohärent, anpassbar und biegsam sein, wenn sie hinter der faserartigen Klebeschicht benutzt werden. Die absorbierenden Schichten sollten vorzugsweise keine dicken absorbierenden Platten sein, die aus diskontinuierlichen nicht kohärenten Fasern wie Holzfaserstoff bestehen. Diese dicken Platten weisen eine hohe Absorptionsfähigkeit und Fluidaufnahmekapazität auf, jedoch ist dies für ein medizinisches Band unerwünscht, bei dem der Fluidabfluss pro Einheitsbereich in einem Bereich, der direkt durch ein Bandprodukt angeklebt wird, sehr gering ist. Im Allgemeinen sollten absorbierende Schichte, wenn sie in Kombination mit dem Träger benutzt werden, in einem Bereich des Trägers liegen, der nicht mit dem faserartigen Klebstoff beschichtet ist, wobei dieser Bereich eine offene Wunde oder dergleichen abdecken soll, bei der ein aktiver Flüssigkeitsabfluss vorhanden ist. Das Trägersubstrat beträgt im Allgemeinen von 1 mil bis 50 mil, vorzugsweise 4 mil bis 30 mil, wenn es eine Folie oder konsolidierte Vliesbahn oder dergleichen ist. Schaumträger, erhöhte Vliesträger oder gewebte oder gewirkte Träger können bedeutend dicker sein. Im Allgemeinen weisen faserartige Träger oder Schaumträger ein Basisgewicht von 15 g/m2 bis 200 g/m2, vorzugsweise 25 g/m2 bis 100 g/m2 auf. Das Trägersubstrat oder Laminat, das mit der faserartigen Klebeschicht beschichtet ist, ist im Allgemeinen anpassbar und weist eine Griffigkeit von weniger als 100 Gramm, vorzugsweise weniger als 50 Gramm auf, wie durch ein Messgerät des Typs Thwing-Albert Handle-O-MeterTM, Modell Nr. 211-300 (Thwing-Albert Instrument Co., Philadelphia, PA), gemäß der in der Gebrauchsanleitung angegebenen Vorgehensweise gemessen.
  • In bevorzugten Ausführungsformen ist es für eine gute Haftung des faserartigen Klebstoffs an feuchter Haut wünschenswert, dass das Trägersubstrat ein dünnes, kohärentes, anpassbares, absorbierendes Material enthält, auf dem der faserartige Klebstoff beschichtet ist. Solche geeigneten absorbierenden Materialien sind diejenigen, die eine Wasserabsorptionsfähigkeit von mindestens etwa 100%, vorzugsweise mindestens etwa 200% und mehr bevorzugt mindestens etwa 500% aufweisen, wie gemäß dem Prüfprotokoll, das in dem Abschnitt Beispiele beschrieben ist, bestimmt wird. Als Alternative kann der Wasserretentionsgrad des absorbierenden Materials bestimmt werden. Solche geeigneten absorbierenden Materialien sind diejenigen, die eine Wasserretention von mindestens etwa 25% aufweisen, wie gemäß dem Prüfprotokoll, das in dem Abschnitt Beispiele beschrieben ist, bestimmt wird. In der Regel gilt, dass, je höher der Grad der Wasserabsorptionsfähigkeit oder Wasserretention ist, desto weniger Material wird für den Träger benötigt. Dies kann zu einem flexibleren und anpassbareren Gegenstand führen.
  • Solche absorbierenden Materialien können in Form einer gewebten Bahn, Vliesbahn oder gewirkten Bahn hydrophober oder hydrophiler Fasern oder in Form einer Folie vorliegen. Hydrophile Fasern werden bevorzugt; allerdings kann das Polymer der Volumenfaser ein hydrophobes Polymer sein, das mit einer hydrophilen Oberflächenbehandlung derart beschichtet sein kann, dass das Trägersubstrat Wasser absorbierend ist. Die Folie kann aus einem an sich absorbierenden Polymer wie Polyurethan mit in das Grundgerüst aufgenommenem Polyethylenoxid oder einem Polymer hergestellt sein, das modifiziert ist, so dass es hydrophile Seitengruppen aufweist.
  • Vorzugsweise stellen geeignete absorbierende Materialien ein mit Klebstoff beschichtetes Substrat mit einer faserartigen Klebeschicht, wie oben beschrieben, mit einer Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 220 g/2,5 cm (0,08 N/cm) und einer Anfangshaftung an feuchter Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) bereit. Vorzugsweise beträgt die Anfangshaftung an trockener Haut mindestens 40 g/2,5 cm (0,16 N/cm) und die Anfangshaftung an feuchter Haut mindestens 40 g/2,5 cm (0,16 N/cm). Vorzugsweise weist das mit Klebstoff beschichtete Substrat eine Anfangshaftung an feuchter Haut auf, die mindestens etwa 65 %, mehr bevorzugt mindestens etwa 75 % und am meisten bevorzugt mindestens etwa 100 % der Anfangshaftung an trockener Haut beträgt, wobei die Anfangshaftung an feuchter Haut in der Regel geringer ist als die Anfangshaftung an trockener Haut; sie kann jedoch auch höher sein (zum Beispiel 110 % der Anfangshaftung an trockener Haut). Der Vergleich der Haftung an feuchter und trockener Haut kann mittels des Prüfprotokolls ausgeführt werden, das in dem Beispiel-Abschnitt beschrieben ist. Hierin weist feuchte Haut sichtbar beobachtbares Wasser darauf auf.
  • Beispiele geeigneter absorbierender Trägersubstrate sind in der Regel aus Wasser absorbierenden Materialien wie Cellulosestoffen wie Baumwolle und Rayon, Polyacrylaten, Polyacrylnitrilen, Celluloseacetaten, Polyestern, Polyurethanen, oberflächenbehandelten Polyolefinen, Copolymeren und Mischungen davon hergestellt. Sie können in Form von Spunlace-(das heißt, wasserstrahlverfestigten) Bahnen, Spinnvliesbahnen oder schmelzgeblasenen Vliesbahnen; Folien oder in Form von gewebten oder gewirkten Stoffen vorliegen. Eine Art von Spunlace-Stoff ist in US-Patentschrift Nr. 3,485,706 beschrieben. Bevorzugte absorbierende Materialien zur Verwendung in dem Trägersubstrat von mit Klebstoff beschichteten Gegenständen, die gut an feuchter Haut haften, enthalten Cellulosematerialien wie Holzfaserstoff/Polyester, Rayon/Polyester, Acryl/Cellulose, Polyacrylnitril/Cellulose und Celluloseacetat. Ein besonders bevorzugtes Material ist ein Rayon/Polyester-Spunlace-Stoff, der unter der Handelsbezeichnung SONTARA 8411 (30 Polyethylenterephthalat und 70% regenerierte Cellulose, das heißt, Rayon) von DuPont Fibers, Wilmington, DE, erhältlich ist.
  • Das Trägersubstrat, an dem die faserartige Klebeschicht haftet, kann mehrschichtig sein, wobei die Schicht, die sich am nächsten zu der faserartigen Klebeschicht befindet, das absorbierende Material ist. Es kann eine oder mehrere zusätzliche Schichten geben, von denen mindestens eine eine atmungsaktive, flüssigkeitsundurchlässige Folie ist. In der Regel ist dies die äußerste (das heißt, die Ober-) Schicht. Beispiele enthalten Polyurethane, Polyolefine, Metallocenpolyolefine, Polyester, Polyamidether, Polyamide, Polyetherester, A-B-Blockcopolymere, wie oben beschrieben, wie KRATON-Copolymere, die von Shell Chemical Co., erhältlich sind. Vorzugsweise ist die äußerste Schicht eine Folie, die im Wesentlichen gegenüber Flüssigkeiten, die aus der äußeren Umgebung herrühren können, undurchlässig ist, jedoch den Durchlass von Feuchtigkeitsdampf ermöglicht, so dass der Gegenstand atmungsaktiv ist (in der Regel mit einer Feuchtigkeitsdampf-Transmissionsrate (MVTR) von mindestens etwa 500 g/m2/Tag). Die einzelnen Schichten der Gegenstände der vorliegenden Erfindung können höhere MVTR-Werte aufweisen, wie die faserartige Klebeschicht, sofern die Gesamtkonstruktion einen MVTR-Wert von mindestens 500 g/m2/Tag aufweist.
  • Somit ist in 5 ein bevorzugter Gegenstand gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt. Hier ist eine Querschnittsansicht eines Trägersubstrats dargestellt, das eine Vliesbahn 12 umfasst, auf welche eine faserartige Klebeschicht 14 beschichtet ist, die eine verwickelte Bahn selbstklebender Fasern 18 umfasst. Auf der gegenüberliegenden Oberfläche des Trägersubstrats befindet sich eine optionale atmungsaktive, flüssigkeitsundurchlässige Folie 20.
  • Eine andere Situation, bei der die Verwendung von ein geringes Trauma verursachenden, mit Klebstoff beschichteten Substraten gemäß der Erfindung besonders nützlich ist, ist bei der Konstruktion von biomedizinischen Elektroden, die zur Langzeitanwendung gestaltet sind und für welche eine hohe MVTR besonders wünschenswert ist. Solch eine Konstruktion ist in der US-Patentschrift Nr. 5,215,087, "BIOMEDICAL ELECTRODE CONSTRUCTION", offenbart. Mit Bezug auf 3 ist eine beispielhafte biomedizinische Elektrode 40 gemäß den Lehren des '087-Patents in auseinander gezogener Ansicht dargestellt. Die Elektrode 40 weist eine Isolatorkonstruktion 41 auf, die einen ersten und einen zweiten Abschnitt 44 und 45 aufweist, die zusammen gegenüberliegende Seiten 46 und 47 der Isolatorkonstruktion 41 bilden. Jeder Abschnitt 44 und 45 weist jeweils einen verlängerten Kantenabschnitt 50 und 51 auf. Die Isolatorkonstruktion 41 ist aus den Abschnitten 44 und 45 zusammengebaut, wobei sich die Kantenabschnitte 50 und 51 überlagern.
  • Die Unterseite der Abschnitte 44 und 45, die zusammen das Trägersubstrat der Elektrode bilden, ist mit einer faserartigen Klebeschicht 71 beschichtet, um ein ein geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat gemäß der vorliegenden Erfindung zu bilden. Die bevorzugten Materialien für die Abschnitte 44 und 45, wie in dem '087-Patent offenbart, sind schmelzgeblasene Polyurethane mit einer sehr hohen MVTR, die durch die faserartigen Klebeschichten der vorliegenden Erfindung gut ergänzt werden. Andere Trägersubstrate gemäß der vorliegenden Offenbarung können ebenfalls benutzt werden.
  • Die Elektrode 40 weist auch ein Leiterelement 42 auf, das derart positioniert ist, dass ein Laschenabschnitt 61 durch die Überlappung zwischen den Abschnitten 44 und 45 verläuft. Ein Segmentabschnitt 62 des Leiterelements ist unter der Isolatorkonstruktion 41 angeordnet. Ein doppelseitiger Klebestreifen 69 ist bereitgestellt, um den Bereich 67 des Leiterelements 42 festzuhalten.
  • Eine Schicht leitfähigen Klebstoffs 70 steht mit dem Segmentabschnitt 62 des Leiterelements 42 in Kontakt, um elektrische Signale zu und/oder von dem Körper des Patienten und dem Laschenabschnitt 61 umzuwandeln, der mit einer medizinischen Vorrichtung wie einem Elektrokardiographen verbunden ist, wenn die Elektrode 40 in Gebrauch ist. Es ist vorgesehen, dass der leitfähige Klebstoff 70 in einigen Ausführungsformen aus einem Material ist, das nicht ohne weiteres an den faserartigen Klebeschichten 71 haften kann, so dass ein Mullstoff 72 bereitgestellt werden kann, der aus einem Material gefertigt ist, das ohne weiteres an der Schicht leitfähigen Klebstoffs 70 und den faserartigen Klebeschichten 71 haftet. Um Raum dafür zu schaffen, dass der Segmentabschnitt 62 den leitfähigen Klebstoff 70 kontaktiert, kann die Mullschicht 72 in zwei Abschnitten bereitgestellt werden, wie durch 73 und 74 angegeben.
  • Die Elektrode 40 ist angemessen auf einer Abziehfolie 75 bereitgestellt, um den leitfähigen Klebstoff 70 und die faserartige Klebeschicht 71 zu schützen, bis die Elektrode gebrauchsfertig ist. Ein Abstandshalter 76 kann bereitgestellt sein, um das Abziehen der Elektrode 40 von der Abziehfolie 75 zu ermöglichen.
  • Andere Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der biomedizinischen Elektroden sind in den US-Patentschriften Nr. 5,520,180; 5,505,200; 5,496,363; 5,438,988; 5,276,079 und 5,133,355 offenbart.
  • Das ein geringes Trauma verursachende, mit Klebstoff beschichtet Substrat der Erfindung kann im Allgemeinen auf eine trockene Hautoberfläche aufgebracht werden und weist eine Anfangshaftung von 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) bis 100 g/2,5 cm (0,39 N/cm), vorzugsweise 30 g/2,5 cm (0,12 N/cm) bis 70 g/2,5 cm (0,27 N/cm) auf und kann von der Haut eines Benutzers ohne bedeutende Erhöhungen des transepidermalen Wasserverlusts (TEWL, wie in den Beispielen definiert) entfernt werden. Im Allgemeinen ist der Gesamt-TEWL (wie in den Beispielen definiert) nach 20 Abziehvorgängen und 0,5 Stunden nach dem letzten Abziehvorgang geringer als 20 g/m2/Stunde, wobei der ursprüngliche TEWL im Allgemeinen von 3 bis 7 g/m2/Stunde beträgt. Die kumulative Keratinmenge, die von einem Hautbereich nach 20 Abziehvorgängen (wie in den Beispielen definiert) von einem Durchschnittssubjekt mit einem Band, das eine faserartige Klebeschicht aufweist, entfernt wird, ist im Allgemeinen geringer als mit einem Band, das eine kontinuierliche, mit Heißschmelzklebstoff beschichtete Schicht aufweist, vorzugsweise geringer als 20 Prozent und am meisten bevorzugt durchschnittlich geringer als 50 Prozent.
  • Im Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen beschrieben.
    • 1. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat, umfassend ein Trägersubstrat und eine faserartige Klebeschicht, die eine verwickelte Bahn von selbstklebenden Fasern umfasst, wobei die Bahn eine Feuchtigkeitsdampf-Transmissionsrate (MVTR) von mindestens 1.000 g/m2/Tag, eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) aufweist und nach 10 Bandabziehvorgängen pro Tag an zwei aufeinander folgenden Tagen einen transepidermalen Wasserverlust (TEWL) von weniger als 20 Gramm/m2/Stunde bei 0,5 Stunden nach dem letzten Abziehvorgang (mit einem ursprünglichen TEWL von etwa 3 bis 7 Gramm/m2/Stunde) bereitstellt.
    • 2. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei das Trägersubstrat atmungsaktiv ist und die Klebebahn eine MVTR von mindestens 6.000 g/m2/Tag aufweist.
    • 3. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 2, wobei das Trägersubstrat eine Vliesbahn ist.
    • 4. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 2, wobei das Trägersubstrat ein Basisgewicht von 15 bis 200 g/m2 aufweist.
    • 5. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 2, wobei das Trägersubstrat ein Basisgewicht von 20 bis 150 g/m2 aufweist.
    • 6. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 3, wobei das Trägersubstrat ein Basisgewicht von 25 bis 100 g/m2 aufweist.
    • 7. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei das kumulative Keratin, das durch das ein geringes Trauma verursachende beschichtete Substrat von einem Durchschnittssubjekt entfernt wird, weniger ist als das kumulative Keratin, das nach 20 Abziehvorgängen durch ein vergleichbares kontinuierlich mit Schmelzklebstoff beschichtetes Substrat entfernt wird.
    • 8. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 7, wobei das kumulative Keratin, das mit dem ein geringes Trauma verursachenden, mit Klebstoff beschichteten Substrat von einem Durchschnittssubjekt entfernt wird, mindestens 20 Prozent weniger ist als mit dem vergleichbaren kontinuierlich mit Schmelzklebstoff beschichteten Substrat.
    • 9. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei das Trägersubstrat eine Griffigkeit von weniger als 100 Gramm aufweist.
    • 10. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei das Basisgewicht der Klebeschicht von 5 bis 200 g/m2 beträgt.
    • 11. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 2, wobei das Basisgewicht der Klebeschicht von 20 bis 100 g/m2 beträgt.
    • 12. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei das Trägersubstrat über dem mit Klebstoff versehenen Abschnitt des Laminats keine flüssigen absorbierenden Schichten aufweist.
    • 13. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei das mit Klebstoff beschichtete Substrat eine Anfangshaftung an trockener Haut von 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) bis 100 g/2,5 cm (0,39 N/cm) aufweist.
    • 14. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei das mit Klebstoff beschichtete Substrat eine Anfangshaftung an trockener Haut von 30 g/2,5 cm (0,12 N/cm) bis 70 g/2,5 cm (0,27 N/cm) aufweist.
    • 15. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei die Klebeschicht vermischte selbstklebende Fasern und nicht selbstklebende Fasern umfasst.
    • 16. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei die selbstklebenden Fasern eine Mischung aus einer selbstklebenden Phase und einer thermoplastischen Phase umfassen.
    • 17. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei die selbstklebenden Fasern zwei oder mehrere Schichten entlang der Länge der Fasern aufweisen, wobei mindestens eine Schicht eine selbstklebende Schicht ist, welche mindestens einen Teil der äußeren Oberfläche der Faser bildet, und mindestens eine zweite Schicht aus einem thermoplastischen Material ist
    • 18. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 17, wobei die Schichten nebeneinander angeordnet sind.
    • 19. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 17, wobei die Schichten konzentrisch sind.
    • 20. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 17, wobei die Schichten entlang der Länge der Faser koextensiv und kontinuierlich sind.
    • 21. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 20, wobei mindestens drei abwechselnde Schichten vorhanden sind.
    • 22. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei die faserartige Klebstoffbahn aus schmelzgeblasenen selbstklebenden Fasern gebildet ist.
    • 23. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei die faserartige Klebstoffbahn aus selbstklebenden Spinnvliesfasern gebildet ist.
    • 24. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei die selbstklebenden Fasern einen durchschnittlichen Durchmesser von weniger als etwa 100 Mikrometer aufweisen.
    • 25. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei die selbstklebenden Fasern aus einem klebrig gemachten Kautschukharzklebstoff gebildet sind.
    • 26. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 25, wobei die selbstklebenden Fasern aus einem klebrig gemachten Kautschukharzklebstoff gebildet sind, der ein Blockcopolymer des Typs A-B und ein kompatibles Harz umfasst.
    • 27. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei die selbstklebenden Fasern einen Polyalphaolefinklebstoff umfassen.
    • 28. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei die selbstklebenden Fasern einen selbstklebenden Acrylatklebstoff umfassen.
    • 29. Verfahren zum Verwenden eines mit Klebstoff beschichteten Substrats, umfassend:
    • a) Bereitstellen eines Trägersubstrats, das eine faserartige Klebeschicht aufweist, die eine verwickelte Bahn selbstklebender Fasern umfasst, die eine MVTR von mindestens 1.000 g/m/Tag und eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) aufweisen; und
    • b) Kleben des mit Klebstoff beschichteten Substrats auf die Haut und nachfolgendes Entfernen des Substrats, so dass das mit Klebstoff beschichtete Substrat nach 10 Bandabziehvorgängen pro Tag an zwei aufeinander folgenden Tagen einen TEWL von weniger als 20 g/m2/Stunde bei 0,5 Stunden nach dem letzten Abziehvorgang (bei einem ursprünglichen TEWL von etwa 3 bis 7 g/m2/Stunde) bereitstellt.
    • 30. Verfahren nach Element 29, wobei das kumulative Keratin, das durch das ein geringes Trauma verursachende beschichtete Substrat von einem Durchschnittssubjekt entfernt wird, mindestens 20 Prozent weniger ist als das kumulative Keratin, das nach 20 Abziehvorgängen durch ein vergleichbares kontinuierlich mit Schmelzklebstoff beschichtetes Substrat entfernt wird.
    • 31. Verfahren nach Element 30, wobei das kumulative Keratin, das durch das ein geringes Trauma verursachende, mit Klebstoff beschichtete Substrat von dem Durchschnittssubjekt entfernt wird, mindestens 50 Prozent weniger ist als bei dem vergleichbaren kontinuierlich mit Schmelzklebstoff beschichteten Substrat.
    • 32. Verfahren nach Element 29, wobei das mit Klebstoff beschichtete Substrat eine Anfangshaftung an trockener Haut von 20 bis 100 g/2,5 cm (0,08 bis 0,39 N/cm) aufweist.
    • 33. Verfahren nach Element 29, wobei das mit Klebstoff beschichtete Substrat eine Anfangshaftung an trockener Haut von 30 bis 70 g/2,5 cm (0,12 bis 0,27 N/cm) aufweist.
    • 34. Biomedizinische Elektrode, umfassend ein ein geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat, das ein Trägersubstrat und eine faserartige Klebeschicht umfasst, die auf dem Trägersubstrat beschichtet ist, wobei die faserartige Klebeschicht eine verwickelte Bahn selbstklebender Fasern umfasst, wobei die Bahn eine MVTR von mindestens 1.000 g/m2/Tag und eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) aufweist und nach 10 Bandabziehvorgängen pro Tag an zwei aufeinander folgenden Tagen einen TEWL von weniger als 20 g/m2/Stunde bei 0,5 Stunden nach dem letzten Abziehvorgang (bei einem ursprünglichen TEWL von etwa 3 bis 7 g/m2/Stunde) aufweist; ein Leiterelement benachbart zu dem ein geringes Trauma verursachenden, mit Klebstoff beschichteten Trägersubstrat; und eine Schicht leitfähigen Klebstoffs, die mit dem Leiterelement in Kontakt steht.
    • 35. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, das eine Anfangshaftung an feuchter Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) aufweist.
    • 36. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 35, das eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 40 g/2,5 cm (0,16 N/cm) und eine Anfangshaftung an feuchter Haut von mindestens 40 g/2,5 cm (0,16 N/cm) aufweist.
    • 37. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 35, das eine Anfangshaftung an feuchter Haut aufweist, die mindestens etwa 65 % der Anfangshaftung an trockener Haut beträgt.
    • 38. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 37, das eine Anfangshaftung an feuchter Haut aufweist, die mindestens etwa 75 % der Anfangshaftung an trockener Haut beträgt.
    • 39. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 38, das eine Anfangshaftung an feuchter Haut aufweist, die mindestens etwa 100 % der Anfangshaftung an trockener Haut beträgt.
    • 40. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 1, wobei das Trägersubstrat ein absorbierendes Material ist.
    • 41. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 40, wobei das absorbierende Trägersubstrat eine Wasserabsorptionsfähigkeit von mindestens etwa 100 % aufweist.
    • 42. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 40, wobei das absorbierende Trägersubstrat eine Wasserretention von mindestens etwa 25 % aufweist.
    • 43. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 40, wobei das absorbierende Trägersubstrat eine Vliesbahn umfasst.
    • 44. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Element 43, wobei das absorbierende Trägersubstrat eine Spunlace-Vliesbahn umfasst.
    • 45. Verfahren nach Element 29, wobei das mit Klebstoff beschichtete Substrat eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 40 g/2,5 cm (0,16 N/cm) und eine Anfangshaftung an feuchter Haut von mindestens 40 g/2,5 cm (0,16 N/cm) aufweist.
    • 46. Verfahren nach Element 29, wobei das mit Klebstoff beschichtete Substrat eine Anfangshaftung an feuchter Haut aufweist, die mindestens etwa 65 % der Anfangshaftung an trockener Haut beträgt.
    • 47. Verfahren nach Element 29, wobei das Trägersubstrat ein absorbierendes Material umfasst.
    • 48. Verfahren nach Element 47, wobei das absorbierende Trägersubstrat eine Spunlace-Vliesbahn umfasst.
    • 49. Elektrode nach Element 34, wobei das mit Klebstoff beschichtete Substrat eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 40 g/2,5 cm (0,16 N/cm) und eine Anfangshaftung an feuchter Haut von mindestens 40 g/2,5 cm (0,16 N/cm) aufweist.
    • 50. Elektrode nach Element 34, wobei das mit Klebstoff beschichtete Substrat eine Anfangshaftung an feuchter Haut aufweist, die mindestens etwa 65 % der Anfangshaftung an trockener Haut beträgt.
    • 51. Elektrode nach Element 34, wobei das Trägersubstrat ein absorbierendes Material umfasst.
    • 52. Elektrode nach Element 51, wobei das absorbierende Trägersubstrat eine Spunlace-Vliesbahn umfasst.
    • 53. Mit Klebstoff beschichtetes Substrat, umfassend ein Trägersubstrat und eine faserartige Klebeschicht, die eine verwickelte Bahn aus selbstklebenden Fasern umfasst, wobei das Trägersubstrat ein absorbierendes Material umfasst und wobei das mit Klebstoff beschichtete Substrat ferner eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm), eine Anfangshaftung an feuchter Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) und eine Anfangshaftung an feuchter Haut aufweist, die mindestens etwa 65 % der Anfangshaftung an trockener Haut beträgt.
  • BEISPIELE
  • Die folgenden Beispiele sollen zum Verständnis der vorliegenden Erfindung beitragen und sollen den Schutzbereich davon nicht einschränken. Sofern nicht anderweitig angegeben, sind alle Anteile und Prozentangaben bezüglich des Gewichts angegeben.
  • PRÜFPROTOKOLLE
  • Messung des transepidermalen Wasserverlusts (TEWL) Messungen des Verdampfungswasserverlustes stellen eine instrumentelle Begutachtung der Hautbarrierefunktion und des Hauttraumas bereit. Die Rate des aus der Haut austretenden Wassers, die allgemein als transepidermaler Wasserverlust (TEWL) bezeichnet wird, wurde mit einem Verdampfungsmesser des Typs ServoMed EP 2 Evaporimeter (Servo Med AB, Kinna, Schweden) gemessen. Der Verdampfungsmesser bestand aus einer Handsonde, die durch ein Kabel an einer tragbaren elektronischen Anzeigeeinheit befestigt war. Am Ende der Sonde befand sich ein offener Zylinder, der 15,5 mm lang war und einen mittleren Durchmesser von 12,5 mm aufwies. Zwei Sensoren innerhalb dieses offenen Zylinders maßen die Temperatur und relative Feuchtigkeit an zwei festen Punkten, die ungefähr 4 mm voneinander entfernt waren, entlang der Achse senkrecht zur Hautoberfläche. Diese Anordnung ermöglichte dem Instrument, einen Verdampfungswasserverlust zu berechnen, der in g/m2/Stunde ausgedrückt wird. Der Verdampfungsmesser wurde in einer Prüfumgebung mit einer relativen Feuchtigkeit von 35 bis 45% und einer Temperatur von 18 bis 20ºC benutzt. Das Prüfsubjekt befand sich mindestens 15 Minuten vor der Messung in solch einer Umgebung, so dass die Haut einen ausgeglichenen Zustand erreichte. Gewöhnliche TEWL-Werte unbeschädigter Haut liegen im Bereich von 3 bis 7 g/m2/Stunde, wohingegen Werte, die im Bereich von 10 bis 60 g/m2/Stunde liegen, eine Beschädigung der epidermalen Hautbarriere anzeigen.
  • Keratinanalyseverfahren
  • Das Keratinanalyseverfahren, das von R. T. Tregear und P. Dirnhuber, "The Mass of Keratin Removed from the Stratum Corneum by Stripping with Adhesive Tape", J. Investigative Dermatology, 38: 375–381 (1961), beschrieben ist, wurde modifiziert. Kurz gefasst betrifft das Verfahren das Binden eines Fleckens in saurer Lösung an Keratin (Protein) innerhalb der Gewebemasse, die von der Haut entfernt wird. Nach Säurespülungen zur Entfernung überschüssigen Farbstoffs wurde gebundener Farbstoff von dem Protein mit einer basischen Lösung gelöst und die Menge vorhandenen Farbstoffs, die durch ein Sepktralphotometer bestimmt wurde, wurde direkt mit der Proteinmenge in dem Gewebe in Beziehung gestellt. Die Farbstoffkonzentration in der Lösung wurde mit einer Standardkonzentration gegenüber einer Absorptionskurve verglichen, die aus einer menschlichen Keratinlösung entwickelt wurde, die von Sigma Chemical Company, St. Louis, MO, erworben wurde.
  • Erstellung einer standardmäßigen Kerartinkonzentrationskurve.
  • Ein ml Wasser und entweder 0 μl, 5 μl, 10 μl, 20 μl, 40 μl, 80 μl oder 150 μl Lösung menschlichen Keratinextrakts (Sigma, 7,7 mg/ml Keratin) wurden in einzelnen Zentrifugekonzentratoren des Typs Centr/Por® (Spectrum Company, Laguna Hills, CA) angeordnet. Ein ml Farbstofflösung (0,5 g Chromotrope FB pro Liter 0,01-N-H2SO4) wurde dann zu der Keratinlösung gegeben. Die Keratin/Farbstofflösung wurde übernacht bei Raumtemperatur stehen gelassen. Die Kolben wurden dann bei 2.000 × g eine Stunde lang zentrifugiert, wonach die restliche Lösung abgegossen wurde. Ein ml 0,01-N-H2SO4 wurde dann zu jedem Kolben hinzugegeben und kräftig geschüttelt. Die Kolben wurden 15 Minuten lang erneut zentrifugiert, die Lösung abgegossen und der Spülschritt vier weitere Male wiederholt. Nach dem letzten Spülschritt wurden 3 ml 0,25-N-NaOH in jeden Kolben gegeben. Die Lösungen wurden übernacht ruhen gelassen, wonach sie in Semi-Mikroküvetten gegossen und die Farbkonzentrationen mit einem Spektralphotometer bei einer Wellenlänge von 508 nm bestimmt wurden.
  • Bestimmung von Keratin auf Klebebändern.
  • Zwei Proben einer bekannten Fläche wurden von jedem zu analysierenden Band geschnitten. Die Proben wurden in getrennte 5-ml-Kunststoffkolben gegeben. Ein Aliquot (4,5 ml) der Farbstofflösung wurde dann zu jedem Kolben gegeben und die Kolben wurden übernacht bei Raumtemperatur ruhen gelassen. Jede Probe wurde fünfmal mit der sauren Lösung gewaschen und dann wurde ein Aliquot (4,5 ml) der basischen Lösung hinzugegeben. Die Proben wurden wieder übernacht bei Raumtemperatur ruhen gelassen. Nach der Übernacht-Extraktion wurde der gesamte Farbstoff von den Bandproben entfernt und die vorhandene Farbstoffmenge wurde wie vorher mit dem Spektralphotometer bestimmt. Bei der Berechnung der Keratinkonzentration wurden die Messwerte der mittleren optischen Dichte (OD) des Kontrollbandes (unbenutzte Bandprobe) zuerst von dem Prüfungsprobenwert subtrahiert und sämtliche resultierenden negativen OD-Werte wurden bei null eingestellt. Probenwerte wurden als μg Keratin pro cm2 Band aufgezeichnet.
  • Haftung an trockener und feuchter Haut
  • Die Auswertung der Haftfähigkeit einer Zusammensetzung an menschlicher Haut ist eine inhärent veranlagungsgemäße Bestimmung Die menschliche Haut besitzt ein breites Spektrum im Hinblick auf Zusammensetzung, Topographie und Gegenwart/Abwesenheit verschiedener Körperflüssigkeiten. Jedoch können durch Verwenden von Prüfergebnissen mehrerer Individuen wie hierin beschrieben durchschnittliche Vergleichswerte der Bandhaftung erreicht werden.
  • Die Anfangshauthaftung (T0) an trockener oder feuchter Haut wurde gemäß der weitgehend anerkannten Abziehhaftungsprüfung PSTC-1 Peel Adhesion Test (hierin durch Bezugnahme aufgenommen), einem Prüfprotokoll, das vom Specifications and Technical Committee of the Pressure Sensitive Tape Council, ansässig in 5700 Old Orchard Road, Skokie, IL, erstellt wurde, gemessen. Die Prüfung wurde für die vorliegenden Zwecke durch Anlegen des Bandes an der Haut menschlicher Subjekte modifiziert.
  • Zwei bis zwölf (die eine Hälfte für die Prüfung feuchter Haut und die andere Hälfte für die Prüfung trockener Haut) Proben, die jeweils 2,5 cm breit und 7,6 cm lang waren, wurden auf den Rücken von jedem von zwei bis sechs menschlichen Subjekten aufgebracht. Die Subjekte wurden bäuchlings mit den Armen an ihren Seiten und Köpfen zu einer Seite gedreht positioniert. Die Proben wurden ohne Spannen oder Ziehen der Haut auf beide Seiten der Wirbelsäule aufgebracht, wobei die Länge jeder Probe in einem rechten Winkel zu der Wirbelsäule positioniert wurde.
  • Diese Proben, die auf die Haftung an feuchter Haut geprüft wurden, wurden auf Haut aufgebracht, die vorher mit einem wasserdurchtränkten Tuch befeuchtet worden war, wobei unmittelbar vor der Aufbringung der Probe sichtbare Tropfen stehenden Wassers hinterlassen wurden.
  • Die Proben wurden mit einer 2-kg-Walze angedrückt, die bei einer Geschwindigkeit von etwa 2,5 cm/Sekunde mit einer einzigen Vorwärts- und Rückwärtsbewegung bewegt wurde. Während der Aufbringung wurde kein manueller Druck auf die Walze ausgeübt.
  • Die Proben wurden dann unmittelbar nach der Aufbringung (T0) bei einem Entfernungswinkel von 180º und bei einer Entfernungsgeschwindigkeit von 15 cm/Minute mittels eines herkömmlichen Haftprüfgeräts, das mit einer 11,3 kg Prüflinie ausgestattet war, die an einer Klammer von 2,5 cm befestigt war, entfernt. Die Klammer wurde an der am weitesten von der Wirbelsäule entfernten Kante der Probe befestigt, indem die Probe etwa 1 cm von der Haut manuell angehoben und die Klammer an der angehobenen Kante befestigt. Das Haftprüfgerät war ein Beanspruchungsmessgerät, das auf einem motorbetriebenen Gestell befestigt war.
  • Die gemessene Kraft, die zum Ausführen der Entfernung jeder Bandprobe ohne wesentliches Delaminieren erforderlich ist, wurde (als ein Durchschnitt von Probenreplikationen) in Newton (N) pro cm beschrieben. Vorzugsweise ist der (T0)-Feuchtigkeitswert größer als 0,08 N/cm und es wird gewünscht, dass der (T0)-Feuchtigkeitswert etwa der gleiche ist wie der (T0)-Trockenheitswert.
  • Wasserabsorptionsfähigkeit und Wasserretention
  • Die Auswertung der Wasserabsorptionsfähigkeit und Wasserretention verschiedener Bandträger wurde mittels der folgenden Prüfverfahren gemessen. Eine abgewogene Trägerprobe von 2,54 cm × 2,54 cm wurde drei Minuten in Wasser getaucht, entfernt, das Überschusswasser sanft abgeschüttelt und die Probe wieder gewogen. Die prozentuale Absorptionsfähigkeit des Trägers wurde dann mit Hilfe der folgenden Formel berechnet: Absorptionsfähigkeit (%) = (feuchtes Trägergewicht – trockenes Trägergewicht) × 100/trockenes Trägergewicht. Die beschriebenen Ergebnisse sind der Durchschnitt von 2 bis 5 Replikationen.
  • Für die Wasserretention wurde eine abgewogene Trägerprobe von 2,54 cm × 2,54 cm drei Minuten in Wasser getaucht, entfernt und überschüssiges Wasser wurde sanft abgeschüttelt. Die Probe wurde dann zwischen zwei absorbierenden Papiertüchern angeordnet und eine 2-kg-Walze wurde über die Probe bei ungefähr 2,5 cm/Sekunde (einmaliger Rollvorgang) gerollt. Die Probe wurde wieder gewogen und die prozentuale Retention wurde mit Hilfe der folgenden Formel berechnet: Retention (%) – (feuchtes Trägergewicht nach Rollen – trockenes Trägergewicht) × 100% trockenes Trägergewicht. Die beschriebenen Ergebnisse sind der Durchschnitt von 2 bis 5 Replikationen.
  • KLEBSTOFF-AUSGANGSMATERIALIEN
  • Klebstoff 1 (Geblasene Mikrofaser (BMF)-Acrylat-PSA-Bahn
  • Eine auf Acrylat basierende BMF-PSA-Bahn wurde mit Hilfe eines Schmelzblasverfahrens hergestellt, das zum Beispiel demjenigen ähnlich ist, das in Wente, Van A., "Superfine Thermoplastic Fibers," in Industrial Engineering Chemistry, Bd. 48, Seite 1342 ff. (1956) oder in dem Bericht Nr. 4364 der Naval Research Laboratories, veröffentlicht am 25. Mai 1954, mit dem Titel "Manufacture of Superfine Organic Fibers" von Wente, Van A.; Boone, C. D.; und Fluharty, E. L, beschrieben ist, außer dass die BMF-Vorrichtung einen Einschneckenextruder benutzte, der sein Extrudat zu einer Getriebepumpe leitete, die den Polymerschmelzfluss steuerte. Die Getriebepumpe speiste eine Zuführblockanordnung, die mit einer Schmelzblasdüse verbunden war, die kreisförmige Öffnungen mit glatter Oberfläche (10/cm) mit einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser von 5:1 aufwies. Die primäre Luft wurde bei 220ºC und 241 KPa mit einer 0,076-cm-Spaltbreite gehalten, um eine gleichmäßige Bahn zu bilden. Die Zuführblockanordnung wurde von einem Polymerschmelzstrom (240ºC) gespeist, der aus einem Isooctylacrylate/Acrylsäure/Styrol-Makromonomer- (IOA/AA/Sty, 92/4/4-Verhältnis, inhärente Viskosität 0.65, wie durch herkömmliche Mittel unter Verwendung eines Viskosimeters des Typs Cannon-Fenski, #50, in einem Wasserbad gemessen, das bei 25ºC reguliert war, um die Strömungszeit von 10 ml einer Polymerlösung (0,2 g pro Deziliter Polymer in Ethylacetat) zu messen) PSA bestand, das wie in Beispiel 2 von US-Patentschrift Nr. 5,648,166 beschrieben hergestellt wurde. Sowohl die Düse als auch die Zuführanordnung wurden bei 220ºC gehalten und die Düse wurde bei einer Geschwindigkeit von 178 g/Stunde/cm Düsenbreite betrieben. Die BMF-PSA-Bahn wurde auf einem doppelt beschichteten Silizium-Abziehpapier (Daubert Coated Products, Westchester, IL) gesammelt, das um einen rotierenden Trommelkollektor bei einem Abstand von Kollektor zu Düse von 17,8 cm verlief. Die resultierende BMF-PSA-Bahn, die PSA-Mikrofasern umfasste, die einen durchschnittlichen Durchmesser von weniger als etwa 25 Mikrometer (wie durch ein Rasterelektronenmikroskop bestimmt) aufwiesen, wiesen ein Basisgewicht von etwa 50 g/m2 auf.
  • Klebstoff 2 (BMF-KRATONTM-PSA-Bahn)
  • Eine klebrig gemachte, auf KRATONTM basierende BMF-PSA-Bahn wurde mittels eines Schmelzblasverfahrens hergestellt, das demjenigen zur Herstellung von Klebstoff 1 ähnlich ist, außer dass eine vorher verbundene Mischung von KRATONTM 1112 (100 Teile, ein Styrol/Isporen/Styrol-Blockcopolymer, erhältlich von Shell Chemical, Houston, TX), ESCOREZ 1310LC (80 Teile, ein aliphatischer Kohlenswasserstoffklebrigmacher, erhältlich von Exxon Chemical Co., Houston, TX) und ZONAREZ-A25 (10 Teile, ein alphapinenartiges Harz, erhältlich von Arizona Chemical, Panama City, FL) für das IOA/AA/Sty-PSA substituiert wurden und bei 190ºC zu einer der Getriebepumpen geliefert wurden. Die restultierende BMF-PSA-Bahn wies ein Basisgewicht von etwa 50 g/m2 auf.
  • Klebstoff 3 (Heißschmelzacrylat-PSA-Folie)
  • Das IOA/AA/Sty-PSA-Ausgangsmaterial, das zur Herstellung von Klebstoff 1 benutzt wurde, wurde bei 175ºC unter Verwendung eines Hakke-Einschneckenextruders durch Heißschmelzen zu einer kontinuierlichen Folie extrudiert und zwischen einer doppelt beschichteten Siliziumabziehfolie gesammelt. Die resultierende Folie wies ein Basisgewicht von etwa 50 g/m2 auf.
  • Klebstoff 4 (Heißschmelz-KRATONTM-PSA-Folie)
  • Das KRATONTM-PSA-Ausgangsmaterial, das zur Herstellung von Klebstoff 2 benutzt wurde, wurde bei 160ºC unter Verwendung eines Hakke-Einschneckenextruders durch Heißschmelzen zu einer kontinuierlichen Folie extrudiert und zwischen einer doppelt beschichteten Siliziumabziehfolie gesammelt. Die resultierende Folie wies ein Basisgewicht von etwa 50 g/m2 auf.
  • Klebstoff 5 bis 7 (BMF-Acrylat-PSA-Bahnen)
  • Auf Acrylat basierende BMF-PSA-Bahnen wurden mittels eines Schmelzblasverfahrens hergestellt, das demjenigen ähnlich ist, das zur Herstellung von Klebstoff 1 verwendet wurde, außer das die resultierenden Bahnen Basisgewichte von etwa 40 g/m2 (Klebstoff 5), etwa 60 g/m2 (Klebstoff 6) und etwa 74 g/m2 (Klebstoff 7) aufwiesen.
  • Klebstoff 8 (klebrig gemachte BMF-Acrylat-PSA-Bahn)
  • Eine auf Acrylat basierende BMF-PSA-Bahn wurde mittels eines Schmelzblasverfahrens hergestellt, das demjenigen ähnlich war, das zur Herstellung von Klebstoff 1 angewendet wurde, außer dass der Schmelzstrom des IOA/AA/Sty-Makromonomer-Terpolymers (Gewichtsverhältnis von 92/4/4) mit 23 Gew.-% ESCOREZTM-2393-Klebrigmacher (Exxon Chemical Company, Houston, TX) gemischt wurde. Die resultierende Bahn wies ein Basisgewicht von etwa 50 g/m2 auf.
  • Klebstoff 9 (coextrudierte BMF-Acrylat-PSA-Bahn)
  • Eine auf Acrylat basierende BMF-PSA-Bahn wurde mittels eines Schmelzblasverfahrens hergestellt, das demjenigen zur Herstellung von Klebstoff 1 ähnlich war, außer dass zwei Polymerschmelzströme verwendet wurden, um Mikrofasern zu erzeugen, die aus den folgenden zwei Schichten bestehen: IOA/AA/Sty-Makromonomer-Terpolymer (Gewichtsverhältnnis von 92/4/4) und IOA/AA/EOA-[Poly(Ethylenoxid)acrylat]-Terpolymer (Verhältnis von 70/15/15) in einem Gewichtsverhältnis von jeweils 75 zu 25. Die resultierende Bahn wies ein Basisgewicht von etwa 50 g/m2 auf. Eine ausführlichere Beschreibung der Herstellung von BMF-PSA-Bahnen, die aus mehrschichtigen Polymerfasern bestehen, ist in US-Patentschrift Nr. 6,368,687 zu finden.
  • BEISPIEL 1
  • BMF-Acrylat-PSA-Band (Polyurethanträger)
  • Die BMF-Acrylat-PSA-Bahn (Klebstoff 1) wurde auf eine schmelzgeblasene Polyurethanbahn (Basisgewicht von 100 g/m2; hergestellt wie in Beispiel 1 von US-Patentschrift Nr. 5,230,701 ("Meyer") beschrieben) unter Verwendung eines Laborlaminators mit zwei Kautschukwalzen laminiert, wobei die untere Walzentemperatur bei 154ºC und die obere Walzentemperatur anfangs bei Raumtemperatur eingestellt wurde. Das resultierende BMF-Acrylat-PSA-Band wurde in Proben von 2,5 cm × 7,6 cm geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden.
  • BEISPIEL 2
  • BMF-Acrylat-PSA-Band (Rayonträger)
  • Die BMF-Acrylat-PSA-Bahn (Klebstoff 1) wurde wie in Beispiel 1 beschrieben auf eine Viskose-Rayon-Vliesbahn (hergestellt wie in Beispiel 1 von US-Patentschrift Nr. 3,121,021 ("Copeland") beschrieben) laminiert. Das resultierende BMF-Acrylat-PSA-Band wurde in Proben von 2,5 cm × 7,6 cm geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden.
  • BEISPIEL 3
  • BMF-KRATONTM-PSA-Band (Rayonträger)
  • Die BMF-KRATONTM-PSA-Bahn (Klebstoff 2) wurde wie in Beispiel 1 beschrieben auf eine Viskose-Rayon-Vliesbahn laminiert. Das resultierende BMF-KRATONTM-PSA-Band wurde in Proben von 2,5 cm × 7,6 cm geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden.
  • Vergleichsbeispiel 1
  • Heißschmelz-Acrylat-PSA-Band (Polyurethanträger)
  • Die kontinuierliche Heißschmelz-Acrylat-PSA-Folie (Klebstoff 3) wurde wie in Beispiel 1 beschrieben auf eine schmelzgeblasene Polyurethanbahn laminiert. Das resultierende Heißschmelz-Acryl-PSA-Band wurde in Proben von 2,5 cm × 7,6 cm geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden.
  • Vergleichsbeispiel 2
  • Heißschmelz-Acrylat-PSA-Band (Rayonträger)
  • Die kontinuierliche Heißschmelz-Acrylat-PSA-Folie (Klebstoff 3) wurde wie in Beispiel 1 beschrieben auf eine Viskose-Rayon-Vliesbahn laminiert. Das resultierende Heißschmelz-Acryl-PSA-Band wurde in Proben von 2,5 cm × 7,6 cm geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden.
  • Vergleichsbeispiel 3
  • Heißschmelz-KRATONTM-PSA-Band (Rayonträger)
  • Die kontinuierliche Heißschmelz-KRATONTM-PSA-Folie (Klebstoff 4) wurde wie in Beispiel 1 beschrieben auf eine Viskose-Rayon-Vliesbahn laminiert. Das resultierende Heißschmelz-KRATONTM-PSA-Band wurde in Proben von 2,5 cm × 7,6 cm geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden.
  • BEISPIEL 4
  • BMF-PSA-Band (SONTARATM-8411-Träger)
  • Die BMF-PSA-Bahn (Klebstoff 6) wurde auf eine waserstrahlverfestigte Rayon/Polyester-(70/30) Vliesbahn (SONTARATM 8411, Dupont, Wilmington, DE) unter Verwendung eines Laborlaminators mit zwei Kautschukwalzen laminiert, wobei die Temperatur der unteren Walze bei 154ºC und die Temperatur der oberen Walze anfangs bei Raumtemperatur eingestellt wurde. Die Laminierung wurde bei einem Druck von 345 KPa und einer Walzengeschwindigkeit von 1,2 m/Minute ausgeführt. Das resultierende BMF-PSA-Band wurde in Proben geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden. Die Wasserabsorptionsfähigkeit und -retention des Trägers, der für dieses Band benutzt wurde, wurden auch ausgewertet.
  • BEISPIEL 5 bis 7
  • BMF-PSA-Band (behandelter Viskose-Rayon-Träger)
  • Die BMF-PSA-Bahnen (Klebstoff 1, 5 und 7) wurden, wie in Beispiel 4 beschrieben, getrennt auf eine Viskose-Rayon-Vliesbahn (MICROPORETM-Verbandsträger, der wie in dem Beispiel aus US-Patentschrift Nr. 3,121,021 beschrieben hergestellt wurde) laminiert. Das resultierende BMF-PSA-Band wurde in Proben geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden. Die Wasserabsorptionsfähigkeit und -retention des Trägers, der für diese Bänder benutzt wurde, wurden auch ausgewertet.
  • BEISPIEL 8
  • BMF-PSA-Band (hydrophiler Polyurethanfolienträger)
  • Ein hydrophiler Polyurethanfolienträger von etwa 2 mil Dicke wurde durch Extrudieren von TECOPHILICTM HP-60D-60-Harzpellets (Thermedics Inc., Woburn, MA; etwa 5 Stunden bei 65ºC getrocknete Pellets) bei einer Extrusionstemperatur von etwa 205ºC hergestellt. Die Polyurethanfolie wurde dann auf eine BMF-PSA-Bahn (Klebstoff 1) mittels eines Laborlaminators mit zwei 41 cm breiten Kautschukwalzen laminiert, wobei die Walzentemperaturen bei 220ºC eingestellt wurden. Der Druck über die Walzen betrug 207 KPa und die Walzengeschwindigkeit betrug 1,2 m/Minute. Das resultierende BMF-PSA-Band wurde in Proben geschnitten, die später bei den Hauthaftungsauswertungen benutzt wurden. Die Wasserabsorptionsfähigkeit und -retention des Trägers, der für dieses Band benutzt wurde, wurden auch ausgewertet.
  • BEISPIEL 9
  • BMF-PSA-Band (hydrophiler Polyurethanfolienträger)
  • Ein BMF-PSA-Band mit einem Polyurethanfolienträger von etwa 2 mil Dicke wurde wie in Beispiel 8 beschrieben hergestellt, außer dass die Folie aus TECOPHILICTM HP-93A-100-Harzpellets (Thermedics Inc.; etwa 5 Stunden bei 65ºC getrocknete Pellets) extrudiert wurde. Das resultierende BMF-PSA-Band wurde in Proben geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden. Die Wasserabsorptionsfähigkeit und -retention des Trägers, der für dieses Band benutzt wurde, wurden auch ausgewertet.
  • BEISPIEL 10
  • BMF-PSA-Band
  • (SONTARATM 8411/BMF-PSA-Bahn/Polyurethanfolien-Verbundträger)
  • Eine extrudierte 1-mil-Polyurethanfolie (ESTANETM 58237, B. F. Goodrich, Akron, OH) wurde auf eine wasserstrahlverfestigte Rayon/Polyester-(70/30) Vliesbahn (SONTARATM 8411, Dupont, Wilmington, DE) mit einer dazwischen angeordneten BMF-PSA-Bahn (Klebstoff 8) laminiert und der gesamte Verbundstoff wurde zwischen zwei Abziehfolienschichten (Daubert Coated Products, Westchester, IL) angeordnet. Die Laminierung wurde mit einem Laborlaminator mit zwei 41 cm breiten Kautschukwalzen erreicht, wobei die Walzentemperaturen bei 230ºC und 260ºC eingestellt wurden. Der Druck auf die Walzen betrug 207 KPa und die Walzengeschwindigkeit betrug 1,2 m/Minute. Eine zweite BMF-PSA-Bahn (Klebstoff 1) wurde dann mit Walzentemperaturen von 230ºC und 260ºC, einem Druck von 207 KPa und einer Walzengeschwindigkeit von 1,2 m/Minute auf die SONTARATM-Seite des Verbundträgers laminiert. In beiden Laminierungsschritten stand die SONTARATM-Seite des Verbundstoffs mit der Walze in Kontakt, welche die geringere Temperatur aufwies. Das resultierende BMF- PSA-Band wurde in Proben geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden.
  • BEISPIEL 11
  • BMF-PSA-Band
  • (SONTARATM 8411/BMF-PSA-Bahn/Polyurethanfolienverbundträger)
  • Ein BMF-PSA-Band mit einem SONTARATM 8411/BMF-PSA-Bahn/Polyurethanfolien-Verbundträger wurde wie in Beispiel 10 beschrieben hergestellt, außer dass Klebstoff 9 durch Klebstoff 8 ersetzt wurde, wenn die BMF-PSA-Bahn zwischen der SONTARATM 8411- und der Polyurethanfolienschicht angeordnet wurde. Das resultierende BMF-PSA-Band wurde in Proben geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden.
  • BEISPIEL 12
  • BMF-PSA-Band
  • (Gewebter Celluloseacetat-Taft-Träger)
  • Die BMF-Acrylat-PSA-Bahn (Klebstoff 1) wurde auf einen gewebten Cellulose-Acetat-Taft-Träger (Träger aus DURAPORETM-Verband, erhältlich von 3M Company, St. Paul, MN) mittels eines herkömmlichen Laborlaminators bei Raumtemperatur laminiert. Das resultierende BMF-PSA-Band wurde in Proben geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden. Die Wasserabsorptionsfähigkeit und -retention des Trägers, der für dieses Band benutzt wurde, wurden auch ausgewertet.
  • Vergleichsbeispiel 4 bis 6
  • Im Handel erhältliche medizinische Bänder
  • Proben (2,5 cm × 7,6 cm) wurden aus den folgenden im Handel erhältlichen medizinischen Klebebändern geschnitten und später zum Vergleich bei den Hauthaftungsauswertungen benutzt.
  • Vergleichsbeispiel 4: DURAPORETM-verband (3M Company, St. Paul, MN) – gewebter Acetat-Taft-Träger mit einem auf Acrylat basierenden, kontinuierlich beschichteten PSA.
  • Vergleichsbeispiel 5: MEDIPORETM-Verband (3M Company)-Polyestervliesträger mit einem auf Acrylat basierenden kontinuierlich beschichteten PSA.
  • Vergleichsbeispiel 6: BLENDERMTM-Verband (3M Company)-Polyethylenfolienträger geringer Dichte mit einem auf Acrylat basierenden kontinuierlich beschichteten PSA.
  • Vergleichsbeispiel 7
  • BMF-PSA-Band (Polyethylenfolienträger)
  • Die BMF-Acrylat-PSA-Bahn (Klebstoff 1) wurde auf einen extrudierten Polyethylenfolien-(Dicke von 3 mil) Träger mittels eines herkömmlichen Laborlaminators bei Raumtemperatur laminiert. Das resultierende BMF-PSA-Band wurde in Proben geschnitten, die später bei den Hauttraumaauswertungen benutzt wurden. Die Wasserabsorptionsfähigkeit und -retention des Folienträgers, der für dieses Band benutzt wurde, wurden auch ausgewertet.
  • HAUTTRAUMAAUSWERTUNGEN
  • TEWL-Messungen (Auswertung A)
  • Insgesamt dreißig Bandproben sowohl des BMF-Acrylat-PSA-Bandes mit Polyurethanträger (aus Beispiel 1) als auch das Heißschmelz-Acrylat-PSA-Band mit Polyurethanträger (aus Vergleichsbeispiel 1) wurden über einen Zeitraum von drei Tagen auf die bloße Haut eines Rückens eines Subjekts aufgebracht. An Tag 1 wurden zehn Heißschmelz-PSA-Bandproben nacheinander auf Prüfungsstelle A aufgebracht, wobei jede mit einer 2,3-kg-Walze viermal (zwei Zyklen) heruntergerollt wurde und jede sofort entfernt wurde. In ähnlicher Weise wurden zehn BMF-PSA-Bandproben aufgebracht, gerollt und von Prüfungsstelle B entfernt. Die Aufbringung der Bandproben wurde dann an Tag zwei und Tag drei wiederholt. Prüfungsstelle C diente als Kontrollstelle, auf welche keine Bandproben aufgebracht wurden. Nach jedem der zehn Bandabziehvorgänge an jedem der drei Tage wurde die TEWL mit einem Verdampfungsmesser Servo Med Evaporimeter bestimmt, wie in den Prüfprotokollen beschrieben. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist in Tabelle A bereitgestellt.
  • Figure 00590001
  • Diese Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Menge an Hauttrauma, die von den BMF-Acrylat-PSA-Bandproben verursacht wird, minimal und bedeutend geringer war als das Trauma, das von den Heißschmelz-Acrylat-PSA-Bandproben verursacht wird. Nach zehn bis zwanzig Bandabziehvorgängen des BMF-PSA-Bands waren die Ergebnisse mit der Kontrollstelle vergleichbar, und nur nach dreißig Bandabziehvorgängen war eine geringe Erhöhung der TEWL-Werte zu beobachten (bis zu 15 g/m2/Stunde). Im Gegensatz dazu zeigten die Ergebnisse des Heißschmelz-PSA-Bandes nach nur zwanzig Bandabziehvorgängen (bis zu 70 g/m2/Stunde) sehr große Zunahmen hinsichtlich der TEWL-Werte und erreichten einen Wert von 83 g/m2/Stunde nach dreißig Bandabziehvorgängen. Die Ergebnisse zeigen an, dass bei dem Heißschmelz-PSA-Band von Stelle A über Nacht scheinbar eine gewisse Hautheilung eingetreten ist (Wert von Tag zwei von 70 g/m2/Stunde gegenüber Wert von Tag drei vor der Bandaufbringung von 45 g/m2/Stunde).
  • TEWL-Messungen (Auswertung B)
  • Proben sowohl des BMF-KRATONTM-PSA-Bandes mit Rayonträger (aus Beispiel 3) und des Heißschmelz-KRATONTM-PSA-Bandes mit Rayonträger (aus Vergleichsbeispiel 3) wurden auf die bloße Haut der Rücken von zwei Subjekten (S1 und S2) aufgebracht. Bei Subjekt S1 wurden 10 Heißschmelz-PSA-Bandproben nacheinander auf Prüfungsstelle A aufgebracht, wobei jede mit einer 2,3-kg-Walze viermal (zwei Zyklen) heruntergerollt wurde und jede sofort entfernt wurde. Nach vier Stunden wurde eine 11. Bandprobe in ähnlicher Weise aufgebracht und über Nacht (etwa 18 Stunden) dort belassen. Sofort nach Entfernung der Übernacht-Bandprobe wurden dann zwei zusätzliche Bandproben nacheinander auf die gleiche Prüfungsstelle aufgebracht und sofort entfernt. In ähnlicher Weise wurden insgesamt 13 BMF-PSA-Bandproben aufgebracht, gerollt und von Prüfungsstelle B entfernt. Prüfungsstelle C war eine Kontrollstelle, auf welche keine Bandproben aufgebracht wurden, wobei die Vorgehensweise bei Subjekt S2 exakt wiederholt wurde, außer dass an Tag zwei vier Bandproben aufgebracht wurden, die insgesamt 15 Bandabziehvorgänge ergaben. Vor Aufbringung irgendeiner Bandprobe und vier Stunden nach dem letzten Bandabziehvorgang an jeder Prüfungsstelle wurden TEWL-Werte mit einem Verdampfungsmesser Servo Med Evaporimeter gemäß den Prüfprotokollen bestimmt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist in Tabelle B bereitgestellt.
  • Figure 00610001
  • Diese Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Menge an Hauttrauma, die von den BMF-KRATONTM-PSR-Bandproben verursacht wird, minimal und bedeutend geringer war als das Trauma, das von den Heißschmelz-KRATONTM-PSA-Bandproben verursacht wird.
  • Keratinentfernungsmessungen (Auswertung C)
  • Als Teil der oben beschriebenen Auswertung A wurde das kumulative Keratin, das über drei Tage (zehn Bandabziehvorgänge/Tag) von Prüfungsstelle A und B entfernt wurde, gemäß dem in den Prüfprotokollen beschriebenen Keratinanalyseverfahren bestimmt. Die Auswertungsergebnisse sind in 1 grafisch dargestellt. Wie aus den Daten deutlich hervorgeht, wurde eine bedeutend größere Keratinmenge von Prüfungsstelle A (Heißschmelz-Acrylat-PSA-Bandstelle) entfernt, die ein größeres Trauma reflektiert, als von Prüfungsstelle B (BMF-Acrylat-PSA-Bandstelle) entfernt wurde.
  • Keratinentfernungsmessungen (Auswertung D)
  • Proben sowohl des BMF-Acrylat-PSA-Bandes mit Rayonträger (aus Beispiel 2) und des Heißschmelz-Acrylat-PSA-Bandes mit Rayonträger (aus Vergleichsbeispiel 2) wurden auf die bloße Haut des Rückens eines Subjekts aufgebracht. Neun PSA-Bandproben wurden nacheinander auf Prüfungsstelle A aufgebracht, wobei jede mit einer 2,3-kg-Walze viermal (zwei Zyklen) heruntergerollt wurde und jede sofort entfernt wurde. In ähnlicher Weise wurden neun BMF-PSA-Bandproben aufgebracht, gerollt und von Prüfungsstelle B entfernt. Die kumulativen Keratinmengen, die von Prüfungsstelle A und B entfernt wurden, wurden dann gemäß dem in den Prüfprotokollen beschriebenen Keratinanalyseverfahren bestimmt. Die Auswertungsergebnisse sind in 2 grafisch dargestellt. Wie aus den Daten deutlich hervorgeht, wurde eine bedeutend größere Keratinmenge von Prüfungsstelle A (Heißschmelz-Acrylat-PSA-Bandstelle) entfernt, die ein größeres Trauma reflektiert, als von Prüfungsstelle B (BMF-Acrylat-PSA-Bandstelle) entfernt wurde.
  • AUSWERTUNGSERGEBNISSE DER WASSERABSORPTIONSFÄHIGKEIT/WASSERRETENTION UND HAUTHAFTUNG
  • Ergebnisse der Wasserabsorptionsfähigkeit
  • Verschiedene Trägerproben aus den in den vorherigen Beispielen beschriebenen Klebebändern wurden im Hinblick auf die Wasserabsorptionsfähigkeit ausgewertet und die Ergebnisse in Tabelle C bereitgestellt. Diese Ergebnisse zeigten, dass SONTARATM 8411 die höchste Wasserabsorptionsfähigkeit und Wasserretention dieser ausgewerteten Träger aufwies.
  • Figure 00630001
  • Figure 00640001
  • Ergebnisse bezüglich der Haftung an trockener und feuchter Haut
  • Klebebandproben aus Beispiel 4 bis 12 und Vergleichsbeispiel 4 bis 7 wurden im Hinblick auf das Haftvermögen an trockener und feuchter Haut ausgewertet, wobei die Ergebnisse in Tabelle D dargestellt sind. Diese Ergebnisse zeigten, dass Bänder, die mit einer BMF-PSA-Bahn in Kombination mit einem absorbierenden Träger (zum Beispiel Beispiel 4, 8 bis 12) konstruiert wurden, eine akzeptable Anfangshaftung sowohl an trockener als auch an feuchter Haut aufwiesen und, was noch wichtiger ist, im Allgemeinen sehr ähnliche Anfangshaftungen sowohl an trockener als auch an feuchter Haut aufwiesen. Die Klebebänder mit BMF-PSA-Bahnen in Kombination mit einem viskose-Rayon-Vliesträger (das heißt, Beispiel 5 bis 7) wiesen eine akzeptable Haftung sowohl an trockener als auch an feuchter Haut auf, jedoch war die Anfangshaftung an feuchter Haut bedeutend geringer als die Anfangshaftung an trockener Haut. Die im Handel erhältlichen Klebebänder, die aus verschiedenen Trägern konstruiert waren, die mit einem auf Acrylat basierenden PSA-Klebstoff (Vergleichsbeispiel 4 bis 6) kontinuierlich beschichtet waren, wiesen alle relativ geringe Anfangshaftungen an feuchter Haut und bedeutend geringere Anfangshaftungen an feuchter Haut gegenüber trockener Haut auf. Ferner wies das Klebeband mit einer BMF-PSA-Bahn in Kombination mit einem schwach absorbierenden Polyethylenfolienträger (Vergleichsbeispiel 7) auch eine bedeutend geringere Anfangshaftung an feuchter Haut gegenüber trockener 5 Haut auf.
  • Figure 00650001
  • Figure 00660001

Claims (27)

  1. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat, umfassend ein Trägersubstrat und eine faserartige Klebeschicht, die eine verwickelte Bahn von selbstklebenden Fasern umfasst, wobei die Bahn eine Feuchtigkeitsdampf-Transmissionsrate (MVTR) von mindestens 1.000 g/m2/Tag, eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) aufweist und nach 10 Bandabziehvorgängen pro Tag an zwei aufeinander folgenden Tagen einen transepidermalen Wasserverlust (TEWL) von weniger als 20 Gramm/m2/Stunde bei 0,5 Stunden nach dem letzten Abziehvorgang (mit einem ursprünglichen TEWL von etwa 3 bis 7 Gramm/m2/Stunde) bereitstellt.
  2. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei das Trägersubstrat atmungsaktiv ist und die Klebebahn eine MVTR von mindestens 6.000 g/m2/Tag aufweist.
  3. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 2, wobei das Trägersubstrat eine Vliesbahn ist.
  4. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 2, wobei das Trägersubstrat ein Basisgewicht von 15 bis 200 g/m2 aufweist.
  5. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei das kumulative Keratin, das durch das ein geringes Trauma verursachende beschichtete Substrat von einem Durchschnittssubjekt entfernt wird, weniger ist als das kumulative Keratin, das nach 20 Abziehvorgängen durch ein vergleichbares kontinuierlich mit Schmelzklebstoff beschichtetes Substrat entfernt wird.
  6. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 5, wobei das kumulative Keratin, das mit dem ein geringes Trauma verursachenden, mit Klebstoff beschichteten Substrat von einem Durchschnittssubjekt entfernt wird, mindestens 20 Prozent weniger ist als mit dem vergleichbaren kontinuierlich mit Schmelzklebstoff beschichteten Substrat.
  7. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei das Trägersubstrat eine Griffigkeit von weniger als 100 Gramm aufweist.
  8. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei das Basisgewicht der Klebeschicht von 5 bis 200 g/m2 beträgt.
  9. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei die Klebeschicht vermischte selbstklebende Fasern und nicht selbstklebende Fasern umfasst.
  10. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei die selbstklebenden Fasern eine Mischung aus einer selbstklebenden Phase und einer thermoplastischen Phase umfassen.
  11. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei die selbstklebenden Fasern zwei oder mehrere Schichten entlang der Länge der Fasern aufweisen, wobei mindestens eine Schicht eine selbstklebende Schicht ist, welche mindestens einen Teil der äußeren Oberfläche der Faser bildet, und mindestens eine zweite Schicht aus einem thermoplastischen Material ist.
  12. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei die faserartige Klebstoffbahn aus schmelzgeblasenen selbstklebenden Fasern gebildet ist.
  13. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei die selbstklebenden Fasern einen durchschnittlichen Durchmesser von weniger als etwa 100 Mikrometer aufweisen.
  14. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei die selbstklebenden Fasern aus einem klebrig gemachten Kautschukharzklebstoff gebildet sind.
  15. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei die selbstklebenden Fasern einen Polyalphaolefinklebstoff umfassen.
  16. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei die selbstklebenden Fasern einen selbstklebenden Acrylatklebstoff umfassen.
  17. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, das eine Anfangshaftung an feuchter Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) aufweist.
  18. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 17, das eine Anfangshaftung an feuchter Haut aufweist, die mindestens etwa 65 % der Anfangshaftung an trockener Haut beträgt.
  19. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 1, wobei das Trägersubstrat ein absorbierendes Material umfasst.
  20. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 19, wobei das absorbierende Trägersubstrat eine Wasserabsorptionsfähigkeit von mindestens etwa 100 % aufweist.
  21. Geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat nach Anspruch 19, wobei das absorbierende Trägersubstrat eine Wasserretention von mindestens etwa 25 % aufweist.
  22. Mit Klebstoff beschichtetes Substrat, umfassend ein Trägersubstrat und eine faserartige Klebeschicht, die eine verwickelte Bahn aus selbstklebenden Fasern umfasst, wobei das Trägersubstrat ein absorbierendes Material umfasst und wobei das mit Klebstoff beschichtete Substrat ferner eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm), eine Anfangshaftung an feuchter Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) und eine Anfangshaftung an feuchter Haut aufweist, die mindestens etwa 65 % der Anfangshaftung an trockener Haut beträgt.
  23. Biomedizinische Elektrode, umfassend ein ein geringes Trauma verursachendes, mit Klebstoff beschichtetes Substrat, das ein Trägersubstrat und eine faserartige Klebeschicht umfasst, die auf dem Trägersubstrat beschichtet ist, wobei die faserartige Klebeschicht eine verwickelte Bahn selbstklebender Fasern umfasst, wobei die Bahn eine MVTR von mindestens 1.000 g/m2/Tag und eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) aufweist und nach 10 Bandabziehvorgängen pro Tag an zwei aufeinander folgenden Tagen einen TEWL von weniger als 20 g/m2/Stunde bei 0,5 Stunden nach dem letzten Abziehvorgang (bei einem ursprünglichen TEWL von etwa 3 bis 7 g/m2/Stunde) aufweist; ein Leiterelement benachbart zu dem ein geringes Trauma verursachenden, mit Klebstoff beschichteten Trägersubstrat; und eine Schicht leitfähigen Klebstoffs, die mit dem Leiterelement in Kontakt steht.
  24. Verfahren zum Verwenden eines mit Klebstoff beschichteten Substrats, umfassend: a) Bereitstellen eines Trägersubstrats, das eine faserartige Klebeschicht aufweist, die eine verwickelte Bahn selbstklebender Fasern umfasst, die eine MVTR von mindestens 1.000 g/m2/Tag und eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 20 g/2,5 cm (0,08 N/cm) aufweisen; und b) Kleben des mit Klebstoff beschichteten Substrats auf die Haut und nachfolgendes Entfernen des Substrats, so dass das mit Klebstoff beschichtete Substrat nach 10 Bandabziehvorgängen pro Tag an zwei aufeinander folgenden Tagen einen TEWL von weniger als 20 g/m2/Stunde bei 0,5 Stunden nach dem letzten Abziehvorgang (bei einem ursprünglichen TEWL von etwa 3 bis 7 g/m2/Stunde) bereitstellt.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, wobei das kumulative Keratin, das durch das ein geringes Trauma verursachende beschichtete Substrat von einem Durchschnittssubjekt entfernt wird, mindestens 20 Prozent weniger ist als das kumulative Keratin, das nach 20 Abziehvorgängen durch ein vergleichbares kontinuierlich mit Schmelzklebstoff beschichtetes Substrat entfernt wird.
  26. Verfahren nach Anspruch 25, wobei das kumulative Keratin, das durch das ein geringes Trauma verursachende, mit Klebstoff beschichtete Substrat von dem Durchschnittssubjekt entfernt wird, mindestens 50 Prozent weniger ist als bei dem vergleichbaren kontinuierlich mit Schmelzklebstoff beschichteten Substrat.
  27. Verfahren nach Anspruch 24, wobei das mit Klebstoff beschichtete Substrat eine Anfangshaftung an trockener Haut von mindestens 40 g/2,5 cm (0,16 N/cm) und eine Anfangshaftung an feuchter Haut von mindestens 40 g/2,5 cm (0,16 N/cm) aufweist.
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